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STUDIEREN AN DER UNIVERSITÄT WIEN Schwerpunkt AsylwerberInnen, Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte

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STUDIEREN AN DER UNIVERSITÄT WIEN

Schwerpunkt AsylwerberInnen, Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte

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HEUTIGE THEMEN

• Studienmöglichkeiten an der Universität Wien

• Grundsätzliches zur Finanzierung

• Zulassungsverfahren

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ALLGEMEINE WICHTIGE FRAGEN

• Werden Beihilfen, die man bezieht, durch das Studium beeinflusst?• Was möchte ich studieren?• Wird dieses Studium an der Universität Wien angeboten? • Welche Vorbildung ist vorhanden?• Wieviel kostet ein Studium und was muss eventuell sonst noch

beachtet werden? • Wie kommt man zur Zulassung zu einem Studium? • Welches Deutschkursangebot gibt es?

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FINANZIERUNG

WICHTIG: Bevor Sie den Weg zur Zulassung einschlagen oder sich für den Vorstudienlehrgang anmelden, informieren Sie sich bitte unbedingt, ob Sie während des Studiums/Vorstudienlehrgangs den Anspruch auf bisherige finanzielle Unterstützungsleistungen behalten!

Je nach Studierenden- und Aufenthaltsstatus gibt es hier unterschiedliche Regelungen.

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WICHTIGSTE KOSTEN FÜR DAS STUDIUM

• für das ordentliche Studium besteht Gleichstellungzu EU/EWR-BürgerInnen: − Studierende sind während der Mindeststudiendauer

+ zwei Toleranzsemester studienbeitragsbefreit: nur ÖH-Beitrag 19,20 Euro pro Semester

− danach sind pro Semester 363,36 Euro plus der ÖH-Beitrag 19,20 Euro zu entrichten (ev. spätere Erlass- und Rückerstattungsgründe)

• Teilnahmebeitrag Vorstudienlehrgang: 465 Euro pro Semester + ÖH-Beitrag 19,20 Euro pro Semester

• Kosten für Lernmaterialien, Krankenversicherung, Wohnen etc. sind NICHT inkludiert und selbst zu tragen!

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STUDIENWAHL

• Welche Studien werden an der Universität Wien angeboten?

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STUDIENANGEBOT

Struktur• BACHELOR

(6/8 Semester, BA/BSc/BEd/Bakk.)bzw. Diplom (8 Semester, Mag.)

• MASTER(4 Semester, MA/MSc/MEd/Mag.)

• DOKTORAT(6 Semester, Dr./PhD)

9 Bereiche• Bildung, Philosophie & Religion• Geschichte• Gesellschaft & Politik• Kunst & Kultur• Mathematik & Technik• Naturwissenschaften• Psychologie, Gesundheit & Sport• Sprachen• Wirtschaft, Sozialwissenschaft & Recht

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STUDIENANGEBOT

das genaue Studienangebot:studentpoint.univie.ac.at/studienangebot

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STUDIENANGEBOTWEITERE INFOS

• UniOrientiert: 6. bis 7. April 2017 Hauptgebäude der Universität Wienschule.univie.ac.at/uniorientiert

• BeSt³ Wien: 2. bis 5. März 2017Wiener Stadthalle bestinfo.at

• SSS/SSC/Studienvertretungen der jeweiligen Studienrichtung: verlinkt zu finden in der Beschreibung des Studiums auf der Student Point Website studentpoint.univie.ac.at/studienangebotbzw. auf ssc.univie.ac.at

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STUDIENANGEBOTStudent Point: Informationsstelle v. a. für Fragen über das Studienangebot und bei Fragen zur Zulassung und zum Studienbeitrag

• E-Mail: [email protected]@univie.ac.at

• Callcenter: 01/ 4277-10600Mo. bis Mi. 11 - 16 Uhr, Do. 11 - 14 Uhr,Fr. geschlossen

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MORE

• Das MORE Programm der uniko ist eine Initiative, um Flüchtlingen Perspektiven für ein Studium zu eröffnen. Sie richtet sich an geflüchtete Menschen, die Orientierung für ein mögliches Studium und Verbesserung der Sprachkenntnisse brauchen.

• An der Universität Wien wird MORE genutzt, um Personen mit Fluchthintergrund schnellstmöglich zu einem ordentlichen Studium hinzuführen.

• Es gibt kein eigenes Lehrangebot (wie an anderen Universitäten), aber viele Initiativen von Universitätsangehörigen:− wirhelfen.univie.ac.at/index.php?id=879&L=0

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ZULASSUNG ZUM ORDENTLICHEN STUDIUM

UND ZUM VWU

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ZULASSUNG BACHELORSTUDIUM(mit nicht-EU/EWR-Reifezeugnis)

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SCHRITT 1ANTRAG

SCHRITT 2ENTSCHEIDUNG„BESCHEID“

SCHRITT 3ev. VWUDeutsch

+ EPSCHRITT 5

Zulassung zum ordentlichen

Studium

SCHRITT 4ev. Aufnahme-/

Eignungsverfahren

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• Antragstellung über U:SPACE innerhalb der Antragsfrist: uspace.univie.ac.at

• Notwendige Dokumente (Scan):− Reifezeugnis + ev. Jahresabschlusszeugnis

Allfällige Transcripts/Sammelzeugnisse/Diplome, wenn man bereits studiert hat

− eine Übersetzung oben genannter Dokumente durch eine/n gerichtlich beeidigte/n ÜbersetzerIn(wenn Dokumente nicht auf Deutsch/Englisch ausgestellt wurden)

− Asylkarte, Konventionspass oder ein anderer Nachweis (Bescheid etc.)

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ZULASSUNG BACHELORSTUDIUM(mit nicht-EU/EWR-Reifezeugnis)

− Ihren Reisepass (sofern vorhanden)

− den Nachweis der Deutschkenntnisse auf B2/2 Niveau (sofern vorhanden)

− ein Passfoto

SCHRITT 1 | ANTRAG SCHRITT 2 | BESCHEID SCHRITT 3 | VWU SCHRITT 4 | AV/EV SCHRITT 5 | ZULASSUNG

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ZULASSUNG BACHELORSTUDIUM(mit nicht-EU/EWR-Reifezeugnis)

• Generell sollten alle Nachweise, wenn man schon studiert hat, hochgeladen werden, auch wenn z.B. kein Reifezeugnis oder Universitätsabschluss vorhanden sind.

• „Nachweis der besonderen Universitätsreife“muss nicht erbracht werden

• von der Beglaubigung der Originaldokumente wird abgesehen, die Übersetzung von Schulabschluss/Universitätszeugnissen soll durch eine/n gerichtlich beeidigte/n ÜbersetzerIn sein

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WENN KEIN REIFEZEUGNIS/KEINEUNIVERSITÄTSDOKUMENTE VORHANDEN:• Ersatzbestätigung Reifezeugnis:

Bundesministerium für Bildung undFrauen Abt. III/3, Freyung− MinR Dr. Peter Rumpler

[email protected]− MinR Mag. Erich Rochel

[email protected]

• Studienabschlüsse: BMWFWwissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/studium/academic-mobility/enic-naric-austria/

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U:SPACE

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uspace.univie.ac.at

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TIPPS ZUR ANTRAGSTELLUNG IN U:SPACE

• Der Status des Antrages auf Zulassung muss auf „Antrag gestellt“ sein, nachdem er ausgefüllt worden ist, er wird sonst nicht bearbeitet!

• Dokumente sollen gut leserlich in PDF Format sein

• Wenn ein leeres Pflichtfeld z.B. „Nachweis der besonderen Universitätsreife“ am Einreichen hindert: nochmal Nachweis (z.B. Nachweis über Asylstatus), der dies auch belegt, unter anderem Filenamen hochladen

• Bitte eine gültige E-Mail Adresse angeben, die auch in nächster Zeit behalten wird.

• Bei Verlust des Passworts des u:accounts: ZID Helpdesk; zid.univie.ac.at/helpdesk

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• Bearbeitungszeit eines Antrages durch die Studienzulassungbei nicht-EU/EWR-Reifezeugnis: mindestens 16 Wochen

• Wenn alles in Ordnung geht, kann ein positiver Zulassungsbescheidausgestellt werden und mit diesem,

• sofern keine Ergänzungsprüfungen bzw. ein Aufnahmeverfahren/Eignungsverfahren vorgeschrieben sind die Zulassung persönlich im Referat Studienzulassung unter Vorlage der Dokumente während der jeweiligen Zulassungsfrist abgeschlossen werden.

• Zahlung des ÖH-Beitrages (19,20 Euro)

• Zulassungsfrist: studentpoint.univie.ac.at/durchs-studium/termine-fristen-ferien/wichtige-fristen

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ZULASSUNG BACHELORSTUDIUM(mit nicht-EU/EWR-Reifezeugnis)

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DEUTSCHKENNTNISSE UND VWU

• Offizielle Unterrichtssprache bei allen Bachelor-/Diplomstudienist Deutsch

• Nachweis der Deutschkenntnisseauf B2 Niveau erforderlich

• Wenn keine Deutschkenntnisse vorhanden: Möglichkeit VWU

• Ev. auch weitere Ergänzungsprüfungenim VWU vorgeschrieben

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VORSTUDIENLEHRGANG VWU

• Teilnahme an Semesterdeutschkursen im VWU nur möglich, wenn imZulassungsbescheid die Ergänzungsprüfung Deutsch B2 vorgeschrieben ist

• reduzierter Beitrag von 465 Euro pro Semester im VWU + ÖH Beitrag,19,20 Euro pro Semester + Prüfungstaxen

• eigene Anmeldefrist: − Sommersemester 2017: 23.1.2017 – 3.2.2017

• Zulassung an der Universität Wien: während der allgemeinen Zulassungsfrist empfohlen

• Dauer: bis zu 4 Semester

• Weitere Infos: vwu.at

• Nach Absolvierung des VWU Wechsel in das ordentliche Studium(ev. noch Aufnahmeverfahren/Eignungsverfahren)

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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR DENKURSBEITRAG ZUM DEUTSCHKURS:

• Die Teilnahmegebühren für den VWU für AsylwerberInnenund Asylberechtigte können im beschränkten Ausmaß durchdas Stipendium der Universität Wien ersetzt werden.

• Informationen zum Stipendium: studienpraeses.univie.ac.at/stipendien/stipendien-fuer-asylwerberinnen-und-asylberechtigte

• Antira-Sozialfonds der ÖH an der Universität Wien:oeh.univie.ac.at/antira-sozialfonds-antira-socialfunds

• Sprachförderung des Österreichischen Integration Fonds ÖIF: integrationsfonds.at/sprache/

• Check in Plus (AMS/Migrant): migrant.at

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WEITERE ANERKANNTE DEUTSCHZERTIFIKATE:

• Österreichisches Sprachdiplom - B2 Mittelstufe Deutsch (MD)

• Goethe Institut - Goethe Zertifikat B2

• Sprachenzentrum der Universität Wien – B2/2

• Sprachenzentrum einer österreichischen Universität - B2

• Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen (DSH II)

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• Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II (DSD II)

• Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau 4 in allen Teilen

• telc Deutsch B2

• Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF)- B2-ÖIF-Test

Weitere Infos und Nachweise:studentpoint.univie.ac.at/zum-studium/voraussetzungen/deutschkenntnisse

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• Betriebswirtschaft

• Internationale Betriebswirtschaft

• Volkswirtschaftslehre

• Biologie

• Pharmazie

• Ernährungswissenschaften

• Informatik

• Wirtschaftsinformatik

• Psychologie

• Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

• Lehramt

• Sportwissenschaft

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BACHELORSTUDIEN MITAUFNAHME-/EIGNUNGSVERFAHREN

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BACHELORSTUDIUMAUFNAHME-/EIGNUNGSVERFAHREN

• Bitte die besonderen Fristen beachten!• Je nach Studium: Online-Self-Assessment• Absolvierung von Aufnahme-/Eignungstest• Nur 1x jährlich (Ausnahme Sportwissenschaft)

• Kostenbeitrag: 50 Euro• Weitere Infos: aufnahmeverfahren.univie.ac.at

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ZULASSUNG MASTERSTUDIUM/DOKTORATSSTUDIUM (mit externem Abschluss)

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ANTRAGENTSCHEIDUNG„BESCHEID“

ev. VWUDeutsch

Zulassung zum ordentlichen

Studium

ev.Aufnahmeverfahren

bei Psychologieev.

Aufnahmeverfahren

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• Antragstellung über U:SPACE

• Facheinschlägiges Vorstudium wird überprüft

• Dokumente bei Studien ohne besondere Voraussetzungen (Scan):− Ihre Studienabschlussurkunden

+ Diploma Supplement bzw. Transcripts(Bachelorabschluss/Masterabschluss/Diplomabschluss)

− eine Übersetzung oben genannter Dokumentedurch eine/n gerichtlich beeidigte/n ÜbersetzerIn(wenn der Studienabschluss nicht auf Deutschoder Englisch ausgestellt wurde)

− einen Scan des Reisepasses(sofern vorhanden)

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ZULASSUNG MASTERSTUDIUM/DOKTORATSSTUDIUM (mit externem Abschluss)

− Nachweis der Deutsch- und Englischkenntnisse und anderer im Curriculum vorgeschriebener Voraussetzungen (siehe Curriculum des jeweiligen Studiums)

− ein Passfoto

− Asylkarte, Konventionspass oder ein anderer Nachweis (Bescheid etc.)

− Ev. Motivationsschreiben

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• Bearbeitungszeit eines Antrages durch die Studienzulassung bei externem Abschluss: mindestens 16 Wochen

• Wenn alles in Ordnung geht, kann ein positiver Zulassungsbescheidausgestellt werden und mit diesem,

• sofern keine Ergänzungsprüfung bzw. ein Aufnahmeverfahren/Eignungsverfahren vorgeschrieben sind die Zulassung persönlich im Referat Studienzulassung unter Vorlage der Dokumente während der jeweiligen Zulassungsfristabgeschlossen werden.

• Zahlung des ÖH-Beitrages (19,20 Euro)

• Zulassungsfrist: studentpoint.univie.ac.at/durchs-studium/termine-fristen-ferien/wichtige-fristen

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ZULASSUNG MASTERSTUDIUM/DOKTORATSSTUDIUM (mit externem Abschluss)

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• Auch hier Studien mit − Platzbeschränkung/Aufnahmeverfahren− ev. besondere Nachweise wie z. B. Deutsch/Englisch C1

oder GRE Nachweise selber zu finanzieren!− Wenn Deutsch B2 verlangt wird: VWU möglich− Man wird, wenn Deutsch B2 keine Voraussetzung

ist, nicht unbedingt in den VWU geschickt!− Weiter Infos zu besonderen Voraussetzungen:

studentpoint.univie.ac.at/vor-dem-studium/alle-studien/?no_cache=1− Studien mit AV: aufnahmeverfahren.univie.ac.at

• Fristen: studentpoint.univie.ac.at/durchs-studium/termine-fristen-ferien/wichtige-fristen

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ZULASSUNG MASTERSTUDIUM/DOKTORATSSTUDIUM (mit externem Abschluss)

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WEITERE INFOS

• Weiter Infos zu Masterstudien:• Master Day: 8.4.2017, Universität Wien• Student Point • SSS/SSC/SPL• aufnahmeverfahren.univie.ac.at

• Zu Doktoratsstudien:• DoktorandInnenzentrum:

doktorat.univie.ac.at• Studienzulassung:

[email protected]• Student Point• SSS/SSC/SPL• aufnahmeverfahren.univie.ac.at

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NOSTRIFIZIERUNG

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NOSTRIFIZIERUNG

• Bei abgeschlossenem Studium: ev. Nostrifizierung bei manchen Studien/Berufsgruppen zur Berufsausübung notwendig, wie z.B. bei Rechtswissenschaften, Pharmazie, LehrerInnenbildung

• Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums, es können zusätzliche Prüfungsleistungen zur Erlangung der Gleichstellung vorgeschrieben werden

• NICHT Voraussetzung für ein weiteres Studium an der Universität Wien

• Nostrifizierungstaxe: 150 Euro

• Außerordentliches Studium, wenn Prüfungsleistungen erforderlich sind: 363,36 Euro Studienbeitrag + 19,20 Euro ÖH-Beitrag pro Semester (ev. Erlass)

• Derzeit besteht für NostrifizierungskandidatInnen kein Zugang zum Vorstudienlehrgang(Deutschkurse) und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Asylstatus.

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Erstkontakt:Claudia Fritz-LarottBüro des StudienpräsesUniversität Wien1010 Wien, Universitätsring 1studienpraeses.univie.ac.at/nostrifizierungE-Mail: [email protected]

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NOSTRIFIZIERUNG

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NOCHMALS DIE WICHTIGSTEN PUNKTE• Kann ich mir das Studium leisten?

• Studienwahl: Hat mein Studium besondere Voraussetzungen dieich beachten muss? Siehe Fristen/AV/EV/Sprachkenntnisse u. ä.

• Antragstellung mit gescannten Dokumenten über U:SPACE

• An welche Fristen muss ich mich halten: abhängig vom Studium und ob Deutschkenntnisse vorhanden

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LINKS IM ÜBERBLICK

Weitere Infos auf:

• Universität Wien – Wir helfen: wirhelfen.univie.ac.at

• Student Point: studentpoint.univie.ac.at

• Aufnahmeverfahren: aufnahmeverfahren.univie.ac.at

• DoktorandInnenzentrum: doktorat.univie.ac.at

• Österreichische Hochschülerschaft: oeh.univie.ac.at

• Büro des Studienpräses: studienpraeses.univie.ac.at

• Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten: vwu.at

Allgemeine Fragen zur Zulassung und Studienbeitrag:[email protected] bzw. [email protected]

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DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!