Südthüringische Wirtschaft 3-2011

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Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen 3 / 2011 Industrie- und Handelskammer Südthüringen Südthüringische Wirtschaft Titel INNOVATION | UMWELT Regionalmarketing Neue Impulse für die Region MuT-Preis 2011 Bewerben Sie sich!

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Südthüringische Wirtschaft 3-2011

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Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen 3 /2011

Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Südthüringische Wirtschaft

Titel INNOVATION | UMWELT

Regionalmarketing Neue Impulse für die Region

MuT-Preis 2011 Bewerben Sie sich!

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IHK Die WeiterbildungIHK Die Weiterbildung

14.03.2011 Englisch für Wirtschaft und Beruf - Aufbaustufe 40 SHL14.03.2011 Ausbildung der Ausbilder - NL 96 ARN14.03.2011 IHK-Fachkraft für die Fertigung von Solarmodulen 200 ARN15.03.2011 Existenzgründerlehrgang 24 SHL15.03.2011 Projektmanager (IHK) 160 SHL16.03.2011 Als Führungskraft wirken - Ziele setzen, Mitarbeiter motivieren und Aufgaben delegieren 16 SON16.03.2011 Ausbilderanpassung 16 SHL17.03.2011 Umweltbeauftragter (IHK) 40 SHL18.03.2011 Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen 600 SHL18.03.2011 Windows Server 2008 R2 - Administration 72 SHL21.03.2011 MS Excel 32 SHL22.03.2011 Geprüfter Industriefachwirt 700 SHL22.03.2011 Geprüfter Wirtschaftsfachwirt 700 SHL22.03.2011 Intensivseminar zur Lohn- und Gehaltsabrechnung 24 SHL22.03.2011 Kundenorientierung etablieren und Servicequalität leben 18 SHL23.03.2011 Web-Technologien mit Java-Script 24 SHL23.03.2011 Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht 8 SHL28.03.2011 IHK-Fachkraft Rechnungswesen 150 SHL29.03.2011 Verhandlungsstrategien für Gewinner 16 SHL30.03.2011 Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik 540 SHL04.04.2011 Interner Auditor (IHK) 40 SHL04.04.2011 Ausbildung der Ausbilder 96 SHL04.04.2011 IHK-Fachkraft für Solartechnik 200 ARN04.04.2011 Existenzgründerlehrgang - NL 24 SON04.04.2011 IHK-Fachkraft Ingot- und Waferproduktion in der Solarindustrie 240 ARN05.04.2011 Projekte erfolgreich einführen, planen und steuern 16 SHL06.04.2011 Mailings optimieren 8 SHL07.04.2011 Kalkulation in der Gastronomie 8 SHL07.04.2011 Datenschutzbeauftragter (IHK) 40 SHL07.04.2011 Angebotsanfragen erfolgreich in Aufträge wandeln 8 SHL08.04.2011 Windows Server-Workshops 14 SHL08.04.2011 Reklamationsbearbeitung am Telefon 8 SHL11.04.2011 IHK-Fachkraft Marketing und technischer Vertrieb von Solaranlagen 240 ARN11.04.2011 Forderungsmanagement - das finanzielle Rückgrat Ihres Betriebes 8 SHL11.04.2011 Existenzgründerlehrgang - NL 24 ARN12.04.2011 Existenzgründerlehrgang 24 SHL12.04.2011 Arbeiten mit Auto-CAD 2008/2011 - Aufbaustufe 80 SHL12.04.2011 Der Ausbilder als Coach Anleiten - Führen - Beurteilen 8 SON12.04.2011 Gewinnermittlung durch Einnahmen-/ Überschussrechnung gem. § 4(3) EstG

und ELSTER-Anwendungen 16 SHL29.04.2011 Windows Server 2008 R2 - Administration 2 36 SHL30.04.2011 Geprüfter Industriemeister Metall 1100 SON

Weitere Lehrgangsangebote regionaler Anbieter, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, finden Sie unterwww.qualiservice-thueringen.de oder www.wis.ihk.de.

Suhl Katrin Pertig Tel. 03681 362-427Suhl Antje da Silva Santos Tel. 03681 362-425

: Suhl Beate Rammelt Tel. 03681 362-429Suhl Sandro Schilling Tel. 03681 362-426Sonneberg Heidi Leistner Tel. 03675 7506-255Arnstadt Carmen Klotz Tel. 03628 6130-516

Std. Ort

*

Ihre Ansprechpartner

im Bildungszentrum

der IHK Südthüringen

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1Südthüringische Wirtschaft, 3/2011

EDITORIAL

Die Unternehmensstruktur unseres IHK-Bezirkes stellt sich bekanntermaßen als äußerst kleinteilig dar. Fast 98 Prozent unserer Unternehmen beschäftigen weni-ger als fünfzig Mitarbeiter. Dieser Vorteil in Sachen Flexibilität und Krisenmanagement erweist sich als Achillesferse in puncto Innovationsfähigkeit und Produktplace-ment als Basis signifikanter Steigerung der Produktivität. Nicht selten liegen die Themen Produktinnovation und Vertrieb ebenso beim Chef wie die betriebswirt-schaftlichen Abläufe.

Unsere Unternehmen brauchen personelle Verstärkung. Die Landespolitik stellt dazu Anreize und Hilfen bereit. Durch Perso-nalförderprogramme, wie das Thüringen Stipendium Plus oder den Innovations-assistenten, lassen sich junge Bachelor of

Engineering vor oder nach dem Studien-abschluss zu akzeptablen Konditionen ins Unternehmen holen. Technologiescouts mit technischer oder kaufmännischer Ausbildung helfen Märkte zu erschließen. Und letztlich können Unternehmen durch Personalaustauschprogramme auf FuE-Personal aus Hochschulen, aber auch aus anderen innovativen Unternehmen zurückgreifen.

Nutzen Sie die Chancen der Thüringer Personalförderprogramme zur Implemen-tierung von Innovation und Markterschlie-ßung in Ihrem Unternehmen. Informieren Sie sich über erste Erfahrungen mit dem Einsatz von Technologiescouts im Kam-merbezirk ab Seite 6 in diesem Heft. Rufen Sie in der IHK an und verlangen Sie eine Innovationsberatung!

Innovationen brauchen Manpower

Dr. Peter TrautPräsident der IHK Südthüringen

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EDITORIAL

IHK SETZT SICH EIN

14 Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Forderungen der Wirtschaft nicht beachtet

14 Berufsinformationsmessen wichtig zur Berufsorientierung

14 Stromkostenbelastung reduzieren

15 Fördervoraussetzungen im Programm „Thüringen Invest“

15 Insolvenzgeld – ein Beitrag der Haushaltskonsolidierung?

15 Kommunaler Finanzausgleich – Gewerbesteuer nicht erhöhen

15 Umschichtung technologieorientierter Fördermittel geplant

■ AUS- UND WEITERBILDUNG

22 eAusbildungsCard verhindert Mehrfachabschlüsse von Ausbildungsverträgen

■ TITEL INNOVATION | UMWELT

6 Technologieoffensive des BMWi setzt Schwerpunkte

7 Mit Technologiescouts Innovationen vermarkten

8 EFRE-OP – Eine Halbzeitevaluierung

10 Vom Aufbau Ost zur Werkstatt Ost

11 Innovationssparvertrag

12 Ausbau der Energieinfrastruktur

13 Ökodesign – Richtlinie gilt jetzt auch für Elektromotoren

■ STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

16 Der Einheitliche Ansprechpartner

18 "kleines Geld" für den wirtschaftlichen Erfolg

REGIONALMARKETING THÜRINGER WALD

19 DIE LANGE NACHT DER INDUSTRIE

19 2. DAK Firmenlauf Thüringer Wald

■ INTERNATIONAL

26 Rückerstattung österreichischer Mehrwertsteuer

27 Richtige Weichenstellung mit internationaler Vernetzung

27 Achtung!!! Änderung der Öffnungszeiten der Zollämter

28 NEUES AUS BERLIN UND BRÜSSEL

■ RECHT | FAIR PLAY

29 Vorsicht Bußgeld nach der Gewerbeordnung

30 Unternehmerfreundliche Vergaberichtlinie gefordert

33 MUT-PREIS 2011 – BEWERBEN SIE SICH!

33 Impressum

© Parris Cope - fotolia.com

© Ernst-Rose / pixelio.de

© Yuri Arcurs - fotolia.com

In wenigen Minuten zum Ausbildungsplatz

Seite 20

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Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 3

STANDORTPOLITIK

„Innovation und Fachkräfte“ – Veranstaltungsreihe der IHK Südthüringen

Die IHK Südthüringen stand im Jahr 2010, das Jahr der Konsolidierung und des konjunkturel-len Aufschwungs, ihren Unternehmen zur Seite. Mit einer Veranstaltungsreihe „Stark für den Aufschwung“ wurden 35 zusätzliche kostenfreie Informationsveranstaltungen angeboten, um den Unternehmen Hinweise zur Neuausrichtung sowie Informationen über die neuen Richt-linien zur Wirtschaftsförderung zu geben.

Im Jahr 2011 wird die IHK Südthüringen die Unternehmen mit einer neuen Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Innovation und Fachkräfte“ begleiten. Immer mehr Unternehmen investieren in Innovation, aber die erforderlichen Fachkräfte stehen aufgrund der demografischen Entwicklung künftig in der benötigten Anzahl nicht mehr zur Verfügung. Eine repräsentative Umfrage der IHK Südthüringen ergab, dass bereits 35 Prozent aller Unternehmen den wachsenden Fachkräftebedarf als eine der größten Herausforderung in den nächsten zwölf Monaten bezeichnen.

Auf die Situation der mittelständischen Unternehmen zugeschnitten wird die IHK Südthüringen verschie-dene Themen aufgreifen, die die Chancen und Potenziale zur Fachkräftesicherung im Prozess der Durch-führung von innovativen Investitionen aufzeigen.

Weitere Informationsveranstaltungen zu folgenden Themen sind geplant:• Seminar zur Verpackungsrichtlinie• Informationen von Leistungsangeboten von Leiharbeitsunternehmen und privaten Arbeitsvermittlern• Vergütungsmodelle - Die Bedeutung des Lohnes für die Fachkräftebindung• Generationswechsel im Management • Höhere Umsatzrendite durch Internationalisierung - Best Practice

Über die konkreten Termine können Sie sich unter www.suhl.ihk.de informieren.

Ihr Ansprechpartner:

Volkmar Ludewig� 03681 362-223� [email protected]

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48,2Wussten Sie schon…

Prozent der Unternehmen in Südthüringen

betrachten Alterstrukturanalysen als Standard

in ihrer Personalpolitik. Auch in der Mehrzahl

der anderen Unternehmen ist man gut über die

Alterstruktur informiert. So haben 15,5 Prozent

zumindest schon einmal eine Alterstrukturana-

lyse durchgeführt. Weiteren 29,7 Prozent ist die

Alterstruktur im Großen und Ganzen bekannt.

Lediglich 6,6 Prozent der Unternehmen erklär-

ten in einer repräsentativen Umfrage der IHK

Südthüringen, Alterstrukturanalysen seien für

sie unwichtig. Bei diesen Unternehmen handelt

es sich allerdings mehrheitlich um Betriebe mit

lediglich geringer Beschäftigtenzahl. Der Perso-

nalbestand der Südthüringer Unternehmen weist

mehr junge Menschen (unter 35 Jahren) und

mehr ältere Menschen (über 50 Jahren) als der

Thüringer Durchschnitt auf. So sind 31,4 Prozent

der Südthüringer Mitarbeiter unter 35 Jahren

(Thüringen: 30,3 Prozent), 35 Prozent zwischen

35 und 49 Jahren (Thüringen: 39,9 Prozent), 17,5

Prozent zwischen 50 und 54 Jahren (Thüringen:

13,9 Prozent) und 16,1 Prozent 55 Jahre und

älter (Thüringen: 15,9 Prozent). Alterstrukturana-

lysen sind ein wesentliches Instrument für die

Personalplanung, damit Unternehmen arbeits-

fähig bleiben, wenn Teile der Belegschaft in den

Ruhestand gehen. Generell sind die Belegschaf-

ten in Thüringen älter als der gesamtdeutsche

Durchschnitt. Dies deutet an, dass in einigen

Unternehmen Handlungsbedarf bei der Rekrutie-

rung jüngerer Mitarbeiter besteht.

Energieeffizienz durch ProzessoptimierungTermin: 24. März 2011, 13:00 -17:00 UhrOrt: IHK-Bildungszentrum, Suhl

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Südthüringische Wirtschaft, 3/20114

STANDORTPOLITIK IHK-Regional · IHK-Regional IHK-Regional · IHK-Regional

Kontakte knüpfen, aktuelle Informationen und wertvolle Tipps für wirtschaftlichen Erfolg erhal-ten - Gelegenheit dazu bietet den kleinen und mittleren Unternehmen des Landkreises Son-neberg der bereits seit zwei Jahren monatlich stattfindende Unternehmerstammtisch.

Den Vorsitz hat Sabine Diez, Vizepräsidentin der IHK Südthüringen und Vorsitzende des Regio-nalausschusses Sonneberg.Der Stammtisch setzt sich aus den verschie-densten Branchenvertretern zusammen und ist offen für alle Unternehmerinnen und Unter-nehmer des Landkreises Sonneberg. Geplant ist künftig, dass Unternehmer Gastgeber der Veran-staltung sind und ihr Unternehmen an diesem Tag präsentieren. Ergänzend wird ein aktuel-les Thema aus dem Landkreis oder ein Thema von allgemeiner wirtschaftlicher Bedeutung in einem Kurzreferat vorgestellt und im Anschluss bei Bedarf diskutiert.

Zu Beginn der Veranstaltungen haben die Unternehmen die Gelegenheit, sich und ihr Unternehmen kurz vorzustellen. So sind in der Vergangenheit aus dieser Runde schon frucht-bare Kontakte entstanden.

Mit diesem Stammtisch und weiteren Projekten soll die Wirtschaftsregion Sonneberg langfris-tig und nachhaltig gestärkt, die Fachkräfte für Unternehmen gesichert und die Attraktivität der Region durch Bekanntmachung der regionalen Leistung erhöht werden. Ziel ist die Bildung von Netzwerken und das Fördern von Initiativen für die Standortaufwertung des Landkreises.Themenvorschläge sind jederzeit willkommen.

Der nächste Stammtisch findet am 24. März 2011 um 17:00 Uhr im Hotel-Gasthof „Hüttensteinach“ in Sonneberg zum Thema „Neue Wege bei der Findung von Auszubildenden“ statt.

Ihr Ansprechpartner:

Ulrike Wiedt� 03675 7506-252� [email protected]

Dialog der Unternehmen im Landkreis Sonneberg

Themen aus der Wirtschaft der Region einem breiten Publikum in der Region verständlich vermitteln, das ist eines der Ziele von pro€ent - dem Wirtschaftsmonitor der IHK Südthüringen.

Bereits im November 2002 ging die IHK Südthürin-gen mit diesem Format völlig neue Wege. Mehr als 50 Sendungen wurden produziert. Nachdem seit Jahresbeginn wieder alle Kabelhaushalte in Süd-thüringen über regionales Fernsehen verfügen, ist nach einem Jahr Pause nun pro€ent wieder am Start. Die Sendung kann auch auf der Home-page der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de angesehen werden.

Mit dem Sendeformat will die IHK Südthüringen eine Plattform für die regionale Wirtschaft bieten. Vorgestellt werden Wirtschaftsthemen, die Lust

auf Leistung, die Lust auf den Standort machen. Aber auch unternehmerisches Basiswissen wird die Sendung vermitteln, Wirtschaft anschaulich machen. Beim Thema des Monats geht es aktu-ell um die Konjunkturlage in Südthüringen. Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage werden vor-gestellt und bewertet. Unternehmen aus verschie-denen Branchen geben Einblick in ihre Geschäfts-lage. IHK-Präsident Dr. Peter Traut spricht im Interview zur Fachkräftesituation und informiert über die geplanten Events des Vereins forum Thü-ringer Wald. Weiter waren wir mit der Kamera live dabei beim ersten Azubi-Speed-Dating in Suhl. Mit der neuen Rubrik „IHK setzt sich ein“ wollen wir die Aktivitäten der IHK als Interessenvertre-ter der Wirtschaft transparent darstellen. Künftig wird es einen Ratgeberteil geben, aber auch pola-risierende Themen werden wir aufgreifen.

Die ca. halbstündige Sendung wird einmal monat-lich produziert. Die Ausstrahlung beim Südthürin-ger Regionalfernsehen und Rennsteig TV beginnt jeweils am letzten Dienstag im Monat. Damit erhöht sich der Stellenwert der Wirtschaft beim Regionalfernsehen noch weiter.

Die Programmverteilung bei den Regionalsendern erfolgt zum größten Teil über das Kabelnetz von KabelDeutschland, aber auch über andere pri-vate Netzbetreiber oder Antennengemeinschaf-ten, wie z.B. in Schmalkalden und Steinbach-Hallenberg. Der Stand der Technik würde es bei Bedarf auch ermöglichen, weitere - auch klei-nere - Kabelnetze an das Sendenetzwerk anzu-binden. Das Verbreitungsgebiet umfasst inzwi-schen fast den gesamten Südthüringer Raum, von Vacha, Stadtlengsfeld über Wernshausen, Schmalkalden, Kaltennordheim, Kaltensund-heim, Meiningen, Suhl, Zella-Mehlis, Oberhof, Schleusingen, Hildburghausen, Eisfeld bis nach Sonneberg, Lauscha, Neuhaus am Rennweg, Saalfeld, Rudolstadt, um nur einige Orte zu nen-nen. Insgesamt werden über beide Regionalsen-der 80 000 Haushalte erreicht, künftig sollen es ca. 100 000 sein.

Das Team von pro€ent freut sich über Ihr Feed-back, Anregungen und Hinweise.

Ihr Ansprechpartner:

Birgit Hartwig� 03681 362-311� [email protected]

pro€entDas innovative Wirtschaftsfernsehender IHK Südthüringen wieder am Start

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Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 5

STANDORTPOLITIKIHK-Regional · IHK-Regional IHK-Regional · IHK-Regional

IHK-Niederlassung in Arnstadt wird erweitert

Die Niederlassung der IHK Südthüringen in Arnstadt ist seit 1995 am Standort in Arnstadt, Krappgartenstraße 37-41, für den Ilm-Kreis als erste Ansprechstelle tätig.

Seit nunmehr 15 Jahren werden durch die fünf Mitarbeiter Beratungs- und Weiterbildungs-Leistungen für die Unternehmen und Existenz-gründer erbracht. Die Unternehmen können auf kurzem Wege die IHK-Leistungen, wie beispiels-weise Beglaubigungen für den internationalen Warenverkehr oder auch Rechtsauskünfte, in der Niederlassung in Anspruch nehmen.Zur weiteren Verbesserung der Dienstleistungs-angebote konnten zwischenzeitlich weitere Flä-chen am jetzigen Standort angemietet werden. Damit verbessern sich die Bedingungen insbe-sondere für die Teilnehmer der angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen und angehende Existenzgründer deutlich.

Neben den regelmäßig durchgeführten Orientie-rungsberatungen für Existenzgründer und all-gemeinen Weiterbildungskursen können damit auch verstärkt spezielle auf die Belange einzel-ner Unternehmen zugeschnittene Firmenschu-lungen angeboten und genutzt werden.

Mit der Erweiterung der Niederlassung in Arn-stadt hat die IHK Südthüringen ihr Engagement für die Unternehmen im Ilm-Kreis noch einmal deutlich unterstrichen.

Ihr Ansprechpartner:

Reinhard Löffler� 03628 6130-511� [email protected]

Herausforderungen für 2011Steigende Energie- und Rohstoffpreise stehen bei den Risiken an erster Stelle

Steigende Energie- und Rohstoffpreise werden von den Unternehmen im Thüringer Wald als Hauptrisiko für die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 benannt. Das zeigt die Aus-wertung einer Zusatzfrage zur Konjunkturumfrage zum Jahresbeginn 2011.

Knapp 52 Prozent der Unternehmen betrach-ten die Preisentwicklung auf den Energie- und Rohstoffmärkten mit Sorge. Damit rückt ein Thema in den Fokus, das für konjunkturelle Auf-schwung- und Boomphasen in Deutschland nicht untypisch ist. Deutschland ist ein rohstoffarmes Industrieland - der Motor zum wirtschaftlichen Erfolg dieses Landes muss also importiert werden. Dies zeigt der Vergleich zum Vorjahr, als die Wirt-schafts- und Finanzkrise noch für viele Unter-nehmen spürbar war: Zu Beginn des Jahres 2010 benannten knapp 65 Prozent der Unternehmen die Inlandsnachfrage als Hauptrisiko, die Energie- und Rohstoffpreise folgten mit einem Anteil von 44 Prozent auf Platz zwei. Die Preisentwicklung bei Energie und Rohstoffen wird in den Branchen unterschiedlich akzentuiert. Steigende Rohstoffpreise stellen für das produ-zierende Gewerbe eine erhebliche Herrauforde-rung dar, also die Branchen, für die Rohstoffe die Vorprodukte für die eigenen Erzeugnisse sind. 67 Prozent der Industrie-Unternehmen und 52 Pro-zent der Bau-Unternehmen sind betroffen. Stei-gende Energiepreise wirken sich dagegen aus, wenn Unternehmen großflächig beheizt werden müssen oder eine erhebliche Mobilität an den

Tag legen. Aus diesem Grund überrascht es nicht, dass 84 Prozent der Gastwirte und 64 Prozent der Fuhrunternehmer steigende Energiepreise als erhebliches Risiko einstufen.Auch die weiteren Umfrageergebnisse sind von Interesse. Das Mega-Thema für viele Spitzenver-bände der deutschen Wirtschaft, der steigende Fachkräftebedarf, gewinnt zwar auch bei den Unternehmen im Thüringer Wald an Bedeutung, steht aber noch immer an dritter Stelle. Aller-dings hat sich hier seit dem Vorjahr der Anteil der betroffenen Unternehmen von 16 Prozent auf 35 Prozent mehr als verdoppelt. Weniger wichtig als vor einem Jahr ist dagegen die Finnzierungspro-blematik. 27 Prozent der Unternehmen betrach-teten die Kreditversorgung vor einem Jahr als existenzielles Problem. Heute sind es 15 Prozent. Zwar ist jeder Fall einer zuviel, doch lassen sich branchen- oder unternehmensspezifische Finan-zierungsprobleme auch in Boom-Zeiten nicht ausblenden.

Die IHK Südthüringen wird auch in den nächs-ten Konjunkturumfragen die Herausforderungen für die Unternehmen untersuchen, um auf neue Trends schnell reagieren zu können.

18,1

26,6

31,1

16,3

64,7

44,1

5,8

10,3

15,0

27,6

32,0

35,1

37,9

51,6

5,7

0 10 20 30 40 50 60 70

Wechselkurs

Auslandsnachfrage

Finanzierung

Arbeitskosten

WirtschaftspolitischeRahmenbedingungen

steigender Fachkräftebedarf

Inlandsnachfrage

Energie- und Rohstoffpreise

Prozent

Jahresbeginn 2010 Jahresbeginn 2011

Ergebnis einer Zusatzfrage

2010 nicht erhoben

Die größten Risiken 2011 im Vergleich zum Vorjahr

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Südthüringische Wirtschaft, 3/20116

TITEL INNOVATION | UMWELT

Als Bundesminister Rainer Brüderle am 24. Januar 2011 die Technologieoffensive des Bundesminis-teriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstmalig vorstellte, konnte er auf eine Reihe von Erfolgen der Hightech-Strategie der Bundesregie-rung verweisen. Seit 2006 ist sie die Richtschnur für die Bündelung der Aktivitäten für den Ausbau des Innovationsstandortes Deutschland und hat im Jahr 2010 unter dem Namen „Hightech-Strategie 2020“ eine Fortschreibung erfahren. Eingebettet waren einige Maßnahmen zur Forschungsfinanzie-rung der Wirtschaft in der Krise - aber der Befund des DIHK-Innovationsreportes 2009 belegt, dass 30 Prozent der Unternehmen ihre Innovationen auf eine verbesserte Forschungs- und Entwicklungspo-litik des Bundes zurückführen.

Der (Meilen-)Stein des Anstoßes für eine Neujus-tierung der Innovationspolitik mag die Halbzeit-bewertung der Lissabonstrategie im Jahr 2005 gewesen sein. Damals wurde die Zielerreichung bei den Forschungs- und Entwicklungsanstren-gungen im Vergleich zu den USA, Japan und den BRIC-Staaten in Frage gestellt. Dem Minister mag das Innovation Union Scoreboard der EU vom 1. Februar 2011 noch nicht vorgelegen haben, er hätte es gut in Begründung der neuen Offensive einbeziehen können. Der Vergleich zeigt Deutschland in der Spitzen-gruppe der europäischen Innovationsnationen, die von der Schweiz angeführt wird. Die USA und Japan behaupten ihre Plätze im Ranking vor den EU-Mitgliedslän-dern. Indien und Russland können im Vergleich keinen Boden gewinnen aber Brasilien und China holen auf. Ja hätte er sagen können der Weg seit 2006 hat uns ein gutes Stück vorwärtsgebracht, aber jede weitere Unterstützung seitens der Politik wird von der Wirtschaft gebraucht.

Mit der Technologieoffensive will das Bundeswirtschaftsministerium neue Impulse setzen, um das tech-nologisch hohe Niveau Deutschlands auch in Zukunft zu sichern. Die Tech-nologieoffensive ist eingebettet in die Hightech-Strategie der Bundesregie-rung. Mit dieser Initiative des BMWi sollen die Rahmenbedingungen und die anwendungsorientierte For-schung in Industrie und Mittelstand weiter verbessert werden. Außerdem

sollen damit die Aktivitäten des BMWi in wichti-gen mittelstands- und industriepolitischen Fragen, etwa zur Förderung der Außenwirtschaft, zur Roh-stoffsicherung und zur Gewinnung von Fachkräf-ten, sinnvoll ergänzt werden. Das BMWi wird im Rahmen der Technologieoffen-sive - die Rahmenbedingungen für Forschung und

Innovation weiter verbessern, - die Forschungs- und Innovationskapazitäten des

Mittelstandes nachhaltig stärken, - die Förderung der Schlüsseltechnologien auf die

Herausforderungen der Zukunft ausrichten und - die Technologiepolitik transparenter und effizi-

enter gestalten. Ein Schwerpunkt ist die Steigerung des Mittelein-satzes für die technologie-politischen Maßnahmen von 2,3 Mrd. Euro im Jahr 2010 auf 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2013. Damit hat sich der Technologiehaus-halt in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. Allein das Budget für das Zentrale Innovations-programm Mittelstand (ZIM) wächst von 313 Mio. Euro im Jahr 2010 auf 528 Mio. Euro im Jahr 2013. Zusätzlich zur technologieoffenen Förderung wird ein eigens Budget für die Forschung im Bereich Elektromobilität bereitgestellt. Eine Förderlinie bedient die ausgewiesenen Schlüs-seltechnologien: Energie, Luft- und Raumfahrt, Verkehr und Logistik und Information und Kom-munikation.

Weitere Vorhaben des BMWi:- Das BMWi will mit seiner Fachkräfteinitiative

inländische Potenziale besser nutzen und ver-stärkt ausländische Fachkräfte gewinnen.

- Das BMWi setzt sich in Europa für ein kosten-günstiges und nutzerfreundliches EU-Patent sowie für eine einheitliche europäische Patent-gerichtsbarkeit ein.

- Das BMWi wird eine grundlegende Novellierung des Messwesens auf den Weg bringen. Vor allem geht es darum, mit der schnellen Technikent-wicklung Schritt zu halten.

- Das BMWi wird die Umsetzung der von mehre-ren Bundesressorts beschlossenen Leitlinien für die innovationsorientierte öffentliche Beschaf-fung forcieren.

- Das BMWi wird das außenwirtschaftliche Ins-trumentarium (unter anderem die Exportkre-dit- und Investitionsgarantien, das Informa-tionsangebot von Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standort-marketing mbH, die Auslandshandelskammern und Unternehmerreisen) weiter optimieren, um den Export deutscher Hightech Produkte und deutsche Auslandsinvestitionen noch besser zu unterstützen.

Den vollständigen Text der Beschreibung der Tech-nologieoffensive finden Sie im Internet unter: www.bmwi.de

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4. COMPARISON OF EU27 INNOVATION PERFORMANCE WITH KEY BENCHMARK COUNTRIES

This section will focus on a comparison with non-EU Member States, starting with a comparison with other European countries in section 4.1 and with the US, Japan and the BRIC (Brazil, China, India and Russia) countries in section 4.2. Section 4.3 will discuss a direct comparison between the US and Japan.

4.1. A comparison of the Member States with other European countries

Data is available for seven more non-EU European countries to perform a comparison with the Member States (Figure 8). Of these Switzerland belongs to the Innovation leaders, Iceland to the Innovation followers, Croatia and Norway to the Moderate innovators and the Former Yugoslav Republic of Macedonia, Serbia and Turkey to the Modest innovators.

Switzerland is the overall innovation leader, outperforming all Member States. Its growth performance is also above the EU-27, with 3.8% in the last five years. For Iceland and Norway, growth performance is close to 1.3%.

For Croatia Serbia and Turkey growth in innovation performance has been between 3.5% and 4%, well above the EU27 average in the same period. Only for the Former Yugoslav Republic of Macedonia growth performance is below that of the EU27.

FIGURE 8: EUROPEAN COUNTRIES’ INNOVATION PERFORMANCE

0.000

0.100

0.200

0.300

0.400

0.500

0.600

0.700

0.800

0.900

LV TRBGLTMKRSROSK PL HRHUMTGRESCZ IT PTNOEE SI IS CY EUFRLU IE NLATBEUK DE FI DK SECH

M ODEST INNOVATORS M ODERATE INNOVATORS INNOVATION FOLLOWERS INNOVATION LEADERS

Note: Average performance is measured using a composite indicator building on data for 24 indicators going from a lowest possible performance of 0 to a maximum possible performance of 1. Average performance in 2010 reflects performance in 2008/2009 due to a lag in data availability.

4.2. A comparison with the US, Japan and BRIC countries

For main competitors as the US, Japan and the BRIC countries (Brazil, China, India and Russia) data availability is more limited than for the non-EU Member States. Furthermore, the economic and/or population size of these countries outweighs those of the individual Member States and it is thus recommended to compare these countries with the aggregate of the Member States or the EU27.

For the international comparison of the EU27 with these countries a more restricted set of up to 12 indicators is used of which most are nearly identical to those of the IUS (Table 3). The IUS indicator measuring the share of the population aged 30 to 34 having

Innovationsperfomance europäischer Staaten

Quelle: Maastricht Economic and social Research and training centre on Innovation and Technology (UNU-MERIT) in Zusammenarbeit mit der DG JRC G3 der Europäischen Kommission, INNOVATION UNION SCOREBOARD 2010 The Innovation Union‘s performance scoreboard for Research and Innovation, Februar 2011

Technologieoffensive des BMWi setzt Schwerpunkte

Ihr Ansprechpartner:

Volker Hirsch� 03681 362-413� [email protected]

Page 9: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 7

TITEL INNOVATION | UMWELT

Unter der Federführung der IHK Südthürin-gen hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs eine Förderung von Perso-nalausgaben für die Neueinstellung von Technologiescouts initiiert: Der Vorschlag zielte darauf ab, es den Unternehmen zu erleich-tern Personal einzustellen, das sich strategisch dem klassischen Marketingmix: Produktpoli-tik, Preispolitik, Distributionspolitik und Kom-munikation widmen kann. Damit soll auch die Planmäßigkeit der Forschungs- und Entwicklungs-arbeit gestärkt werden.

Stand Mitte Januar 2011 lagen der Thüringer Aufbaubank sieben Anträge vor. In der Ingenieur-büro für Energiewirtschaft Dr.-Ing. Dirk Schramm (VBI) GmbH in Meiningen (nachfolgend IfE GmbH genannt) konnte Christian Schmidt seine Tätigkeit am 1. Dezember 2010 aufnehmen.

Die IfE GmbH ist schwerpunktmäßig als Dienst-leister und Berater für Stadtwerke und regionale Energieversorgungsunternehmen tätig. Neben energiewirtschaftlichen und kaufmännischen Berechnungen unterstützt das Unternehmen die Energieversorgungsunternehmen beim Aufbau des Zukunftsgeschäftsfeldes Energieeffizienzma-nagement und berät beim Aufbau von Energie-dienstleistungen.

Geschäftsführer Dr. Dirk Schramm beschreibt das Arbeitsgebiet des Technologiescouts wie folgt: „Wir sind ein sehr innovatives, zukunftsorientier-tes Unternehmen und investieren beständig in Neu- und Weiterentwicklungen. Christian Schmidt soll als Technologiescout die Vermarktung von bestehenden Innovationen fördern, seine Kennt-nisse in die Entwicklungen einbringen und unsere Leistungen für zusätzliche Zielgruppen weiterent-wickeln.

Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt für Christian Schmidt im Dienstleistungsbereich „Energie-effizienzmanagement für Energieversorgungs-unternehmen“. Hier wurden bei der IfE GmbH ein Energieeffizienzmanagementhandbuch und eine Software zur Steuerung von Energiebera-tungsprozessen entwickelt. Die Handlungsmög-lichkeiten im Bereich Energieeffizienz sind für Energieversorgungsunternehmen sehr vielfältig, viele Unternehmen warteten mit ihren Aktivitä-ten jedoch bis zur Verabschiedung des Energie-dienstleistungsgesetzes im November 2010. Nun, da der gesetzliche Rahmen abgesteckt ist, ist es für die Energieversorgungsunternehmen höchste Zeit zu handeln. Mit einem durchdachten Energie-effizienzmanagement kann über die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten hinaus sehr viel zur Bindung der Kunden an das Versorgungsunter-nehmen getan werden. Die Ener-gieversorgungsunternehmen dabei zu unterstützen und auch weitere Branchen - wie z. B. Banken für ein Energieeffizienzmanagement zu gewinnen, soll durch die Ver-marktungstätigkeit des Techno-logiescouts in die Tat umgesetzt werden.

Mit seiner Qualifikation als Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) bringt Chris-tian Schmidt neben den betriebs-wirtschaftlichen Kenntnissen auch das für seine Tätigkeit sehr wich-tige rechtliche Wissen mit.

Das IfE-Team in dieser Weise zu verstärken, hatte Geschäftsführer Dr. Schramm schon länger auf der Agenda. Mit der Förderzusage der

Thüringer Aufbaubank war dann die Finanzierbar-keit dieser vakanten Personalstelle geklärt. Die IfE GmbH geht davon aus, dass sie durch die Tätig-keit von Herrn Schmidt als Technologiescout ihr Dienstleistungsspektrum gezielt erweitern kann. Das wiederum trägt mittel- und langfristig zur Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze bei und kann weitere interessante und innovative Einstel-lungen nach sich ziehen.

Mit einem alten Sprichwort fast Dr. Schramm die Aufgabe des Technologiescout kurz zusammen: „Man muss nicht nur können und wollen, son-dern auch tun und machen“. Können und Wollen können wir, beim Tun und Machen liegen nun die Schwerpunkte der Arbeit von Herrn Schmidt.“

Innovationen vermarktenDie ersten Technologiescouts sind in Thüringer Unternehmen aktiv

Die Richtlinie Technologiescout der Thüringer Aufbaubank ist eine Personalförderung. Der geförderte Mitarbeiter steht für folgende Tätigkeiten zur Verfügung:

� Technologieorientierte Marktanalysen und Marktuntersuchungen � Prüfung der produkt- und technologie- spezifischen Haftungsrisiken � Entwicklung einer produktbezogenen Ver- triebs- und Marketingkonzeption � Technische Dokumentation der innovativen Produkte � Entwurf von technologieorientierten Marke- tinginstrumenten

� Analyse der Umfeldbedingungen in dem poten- ziellen Absatzgebiet � Vorbereitung und Durchführung von Messen � Vorbereitung von Normierungen und / oder Zertifizierungen der innovativen Produkte� Produktanpassung und Weiterentwicklung der Technologien entsprechend der Absatz- märkte � Übersetzungstätigkeiten � Preiskalkulation

Die Höhe der Zuwendung beträgt für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und für große Unternehmen bis zu 35 Prozent des lohnsteuerpflichtigen Bruttogehalts (zuzüglich Anteile des Arbeitgebers). Es wird höchstens ein Zuschuss von 24.000 Euro im ersten Jahr und 12.000 Euro im zweiten Jahr gewährt.

Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages auf vorgeschrie-benen Formularen an die Thüringer Aufbaubank, zu richten.

(v.l.) Dr. Dirk Schramm und Christian Schmidt© IfE GmbH

Page 10: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/20118

TITEL INNOVATION | UMWELT

Die Thüringer Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes bringen europäische Fördermittel im Zielsystem der Landesregierung zur Wirkung - in Vergangenheit und Zukunft

Halbzeitbewertungen der Reali-sierung von Strategien der Euro-päischen Kommission und nati-onaler Programme können ganz unterschiedlich ausfallen.

Am 20. Juli 2005 wurde mit der Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parla-ment „Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: Das Lissabon-Programm der Gemein-schaft“ die Lissabonstrategie (siehe Infokasten) grundlegend neu gefasst. Eine grundsätzliche Bewertung steht

derzeitig noch aus - wohl auch, weil keiner den Mut hat, den Begriff „Zielerreichung verfehlt“ zu verwen-den.

Die Wirkung der Krise ist natürlich nicht zu vernachlässigen, aber der vorläufige Endbericht zur Halbzeit-evaluierung des Operationellen Pro-gramms für den Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE-OP) in der Periode 2007 bis 2013 für Thüringen kann für die Zielerrei-chung des Konvergenzzieles: Förde-rung von Wachstum und Beschäf-

tigung eine überwiegend positive Bilanz ausweisen.

Der Bericht wurde erarbeitet von der GEFRA - Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen GbR, Münster und der MR Gesellschaft für Regionalbe-ratung mbH, Bremen.

Das EFRE-OP weist neben den Querschnittszielen Nachhaltig-keit und Chancengleichheit zehn Handlungsfelder für die Ziele 1. Bildung, Forschung und Ent-

wicklung und Innovation

2. Steigerung der Wettbewerbs-fähigkeit der Wirtschaft

3. Nachhaltige Regional- und Stadtentwicklung und

4. Schutz und Verbesserung der Umwelt

aus.

In der Halbzeitbewertung wird im Ausnahmefall der Konflikt zwischen inhaltlicher Zielerreichung (auch mit anderen finanziellen Mitteln) und unterplanmäßigem Mitteleinsatz aus dem EFRE-OP diskutiert (Abwasser-behandlung, Stadtentwicklungsmaß-nahmen in Quartieren über 10 000 Einwohnern).

Gemeinsam mit der Kofinanzierung durch nationale Mittel (25 Prozent) stehen rund 1,970 Mrd. Euro als Zuschussmittel zur Verfügungen.

EFRE-OP – Eine Halbzeitevaluierung

Finanzplan und Umsetzung des Operationellen Programms EFRE in den Handlungsfeldern (Angaben in Mio. €)

Finanzplan Bewilligungen Auszahlungen

FinanzierungsquelleSoll

2013Ist

6/2010Ist/Soll (%)

Ist6/2010

Ist/Soll (%)

Schwerpunkt 1: Bildung, FuE und Innovationen

1.1 Förderung von FuE, Steigerung der FuE-Aktivitäten von in der Regel KMU, Verknüpfung der Aktivitäten von Unternehmen und Forschungseinrichtungen

316,67 150,86 47,6 59,04 18,6

1.2 Ausbau der öffentlichen FuE- sowie Bildungsinfrastruktur 283,33 175,76 62,0 78,00 27,5

1.3 Interregionale Zusammenarbeit 12,00 6,05 50,4 1,43 12,0

Schwerpunkt 2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

2.1 Förderung der Investitionstätigkeit der Unternehmen 673,93 417,85 62,0 183,87 27,3

2.2 Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur 70,67 69,98 99,0 36,47 51,6

Schwerpunkt 3: Nachhaltige Regional- und Stadtentwicklung

3.1 Unterstützung nachhaltiger Stadtentwicklung in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern

120,00 35,77 29,8 21,27 17,7

3.2 Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur 168,00 78,39 46,7 48,49 28,9

Schwerpunkt 4: Schutz und Verbesserung der Umwelt

4.1 Nachhaltige Entwicklung und Ressourcenschonung 10,13 2,38 23,5 1,37 13,6

4.2 Entwicklung von Konversionsflächen 66,33 30,32 45,7 21,38 32,2

4.3 Abbau umweltrelevanter Infrastrukturdefizite 222,53 182,47 82,0 89,28 40,1

Quelle: EFRE OP, EFRE-Monitoring. Berechnungen der GEFRA.

Page 11: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 9

TITEL INNOVATION | UMWELT

Überwiegend aus der privaten Wirt-schaft wird mit dem aktivieren von weiteren 2,712 Mrd. Euro gerechnet. Insgesamt werden also 4,682 Mrd. Euro Investitionen mit mehrheitli-chen privaten Mitteln auf diesem Weg angeschoben.

Handlungsfeld 1.1.In der praktischen Umsetzung wer-den die Handlungsfelder mit Richt-linien untersetzt, die im allgemeinen Fall von der EU-Kommission geneh-migt werden müssen. So stehen hinter dem Handlungsfeld 1.1. in der untenstehenden Tabelle die För-derrichtlinien der Einzelbetrieblichen Technologieförderung und die Richt-linie zur Förderung von Verbundpro-jekten, Netzwerken und Clustern. Der Evaluierungsbericht stellt eine gute Inanspruchnahme fest und schlägt eine Aufstockung der Mittel bei Bedarf vor.

Aus Sicht der Thüringer Wirtschaft ist die Fortführung der Technolo-gieförderung auch über die Periode 2010 dringend geboten. Der Eindruck der gleichwertigen Innovationstätig-keit wie in den alten Ländern ist eine Folge quantitativer Betrachtung, die den Markterfolg nach der FuE-Phase außer acht lässt. Besondere Anforde-rungen entstehen durch die nötige Diversifikation.

Ein besonderer Aspekt kann die Vor-laufforschung an Thüringer Hoch-schulen für Thüringer Unternehmen sein, die vollständig aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert werden könnte. Unbedingter Schwerpunkt wird der Technologie- und Wissens-transfer bleiben. Die Möglichkeit der Förderung aus dem EFRE über die einzelbetriebliche Technologieförde-rung („Forschungsaufträge“) ist noch wenig bekannt und wird an Bedeu-tung gewinnen, woraus erhöhter Mittelbedarf entstehen könnte. Die Sicherung der Leistungen der Wirtschaftsnahen Forschungsein-richtungen sollte prioritäres Ziel bleiben.

Die öffentlich finanzierte Forschung ist in Thüringen zwar anteilig höher als im Bundesdurchschnitt, muss aber mit Rücksicht auf die Her-kunftsstruktur der finanziellen Mittel erhalten oder z. B. durch Ansiedlung

grundfinanzierter Einrichtungen noch verstärkt werden. (Ausgaben für FuE 2007 in Prozent vom BIB: Bund: 2,54 Prozent, davon Industrie 1,78 Prozent, Thüringen: 1,81 Prozent davon Industrie 0,93 Prozent).Die Begleitung des Markteintrittes und der Marktdurchdringung wird derzeit unzureichend mit Fördermit-teln begleitet.

Handlungsfeld 2.1.Das Handlungsfeld 2.1. ist mit der Richtlinie zur Verbesserung der regi-onalen Wirtschaftsstruktur (GRW; alt GA) verbunden. Der Evaluierungsbe-richt unterstreicht die Erfolge und zukünftige Notwendigkeit der Inves-titionsförderung aus dem EFRE, auch vor dem Hintergrund des Auslaufens der Investitionszulagenregelungen.

Die Unterstützung der investiven Tätigkeit der Unternehmen kann nicht schlagartig aufhören. Die Ein-richtung einer neuen Förderkulisse zwischen Ziel-1 und Phasing-Out-Gebieten schafft die Voraussetzung für die Fortführung der Wirkung des EFRE in Thüringen. Die Rege-lung, GRW-Zuschüsse ohne zusätz-lich geschaffene Dauerarbeitsplätze zu vergeben, hat sich in der Krise bewährt und sollte bis zum Ende der Förderperiode 2013 und in der neuen Förderperiode ab 2014 gelten.Die Investitionen der Thüringer Unternehmen werden sich auf die Diversifikation ihrer Produkte und Dienstleistungen beziehen. Es ist anzustreben, dass es auch zu deutli-chen Expansionen kommt.

Die Halbzeitevaluierung weist keine korrekturbedürftigen Vorgänge im Rahmen der Programmerfüllung aus.

Die Ausgestaltung einzelner För-derrichtlinien jedoch ist eine lau-fende Aufgabe. In der Diskussion des Berichtes konnte noch keine Möglichkeit gefunden werden, die Zinsverbilligung des GuW-Plus-Dar-lehensprogramms aus EFRE-Mittel darzustellen.

Für die Ausgestaltung der Pro-gramme nach 2013 sollten die guten Erfahrungen in der regionalen Ver-antwortung genutzt werden. Die Ten-denzen einer Verantwortungsverla-gerung an die Kommission scheinen

aus Sicht der IHK Südthüringen keine Vorteile zu erzeugen. Unter Umstän-den wäre eine Benachteiligung eini-ger Regionen durch Abwertung des Konvergenzzieles zu befürchten.

Thüringen hat die Aufgabe, die Wert-schöpfungslücke zu schließen. Dazu bedarf es besonderer Anstrengungen der Unternehmen in den Bereichen: - Innovation - neue werthaltigere

Produkte und Dienstleistungen

- Investition - Anlagevermögen an-sprechend halten

- Internationalisierung - Vorteile vonglobalen Netzwerken für Beschaf-fung und Vertrieb nutzen.

Der Evaluierungsbericht sieht die Thüringer Wirtschaft noch nicht in der Lage, sich selbst zu tragen. Die öffentlichen Hilfen müssen die obenstehenden drei Is in jedem Fall berücksichtigen.

Lissabonstrategie, Sitzung des Europäischen Rates vom 23. / 24. März 2000

„Bis 2010 soll die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden, einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einen größeren sozialen Zusam-menhalt zu erreichen.“

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Page 12: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

von Karl-Heinz Paqué

Es ist schon merkwürdig. Wir Deutschen unterlie-gen offenbar recht ausgeprägten Schwankungen der Stimmung. Zumindest, was die wirtschaftliche Seite der Deutschen Einheit betrifft. Anfang der 1990er Jahre wurde der Aufbau Ost mit gewalti-ger Euphorie aufs Gleis gesetzt. Es folgte ein gutes Jahrzehnt später die Katerstimmung, bei manchen sogar die tief pessimistische Diagnose, das große nationale Projekt sei gescheitert, weil es einfach nicht gelinge, eine leistungsfähige Industrie auf-zubauen. Seit einiger Zeit hat sich die Stimmung anscheinend wieder gedreht. Manche meinen sogar, Mittel- und Ostdeutschland hätte an indust-rieller Kraft den Westen bereits erreicht.

Die Wahrheit liegt in der Mitte. Das oft bemühte Bild, das Glas sei halb voll, trifft es gar nicht so schlecht. Ein Blick in die Statistik belegt dies. Ein Erwerbstätiger in der ostdeutschen Industrie erwirtschaftet im Durchschnitt fast 80 Prozent der Wertschöpfung seines Kollegen im Westen, pro Stunde knapp über 70 Prozent. Das ist ein über-aus respektables Ergebnis. Immerhin begann der Aufbau Ost Anfang der 1990er Jahre auf einem Niveau von etwa 30 Prozent. Heute also zwischen 70 und 80 Prozent, und zwar von privaten Unter-nehmen, die im Weltmarkt wettbewerbsfähig sind und selbst eine schwere Konjunkturkrise wie in der jüngsten Vergangenheit gut durchstehen. Das kann sich sehen lassen, vor allem wenn man es mit dem vergleicht, was die mitteleuropäischen EU-Nachbarn erreicht haben. Deren Niveau der indus-triellen Arbeitsproduktivität liegt gerade mal bei einem Drittel des westdeutschen Standards. Von Scheitern des Aufbaus Ost kann also nicht die Rede sein, zumal die ostdeutsche Industrie nicht nur an Leistungskraft, sondern auch an Größe kontinuier-lich zugelegt hat. Sie stellt heute rund 10 Prozent der gesamten Industrieproduktion in Deutschland, nachdem der Anteil am Tiefpunkt 1992 gerade mal bei 3,5 Prozent gelegen hatte und damals überhaupt nur durch massive Subventionen für Betriebe der Treuhandanstalt zustande kam.

Klar ist allerdings auch: 70 oder 80 Prozent der Produktivität des Westens sind noch lange nicht 100 Prozent. Und der verbleibende Rückstand hat nichts mehr zu tun mit den früheren Schwächen in Infrastruktur, Kapitalstock oder Ausbildung. Im Gegenteil, Verkehrs- und Kommunikationsnetze sind modernisiert, die Maschinen vollständig erneuert und die Beschäftigten arbeiten fach-kundig und fleißig (im Durchschnitt pro Woche deutlich länger als im Westen!). Der Grund für den

Rückstand liegt allein in der Art der Produkte, die hergestellt werden. Diese sind im Durchschnitt weniger innovativ. Sie erzielen deshalb am Welt-markt niedrigere Margen der Wertschöpfung und damit niedrigere Preise. Es sind eher standardi-sierte Güter, deren Produktion weniger Forschung und Entwicklung (F&E) voraussetzt. Entsprechend niedriger als im Westen liegen praktisch alle Maß-zahlen der Innovationskraft, vom Anteil des Perso-nals, das in F&E tätig ist, über das Verhältnis von F&E-Ausgaben zu Umsatz oder Wertschöpfung bis hin zu den Patentanmeldungen pro Kopf oder Erwerbstätigen.

All dies ist übrigens völlig normal für Regionen, die noch strukturelle Schwächen aufweisen, auch innerhalb des Westens. Bis diese zu den großen Ballungszentren des Wissens aufschließen, wird es noch einige Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte dauern. Es gibt dabei keinen Grund für Ungeduld oder gar Resignation, wohl aber für durchdachte Standort- und Industriepolitik. Diese muss stärker als bisher die Innovationskraft als Zwischenziel in den Blick nehmen. Vom Aufbau Ost zur Werkstatt Ost, so könnte das Motto lauten. Es sollte künf-tig möglichst alle regionalpolitischen Förderpro-gramme durchziehen.

Der Autor Karl-Heinz Paqué (2002 bis 2006

Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt)

wirkt als Dekan der Fakultät für Wirtschafts-

wissenschaft der Otto-von-Guericke-Univer-

sität Magdeburg und Inhaber des Lehrstuhls

für Volkswirtschaftslehre - Internationale

Wirtschaft.

Von ihm stammen auch jüngere umfangrei-

chere Veröffentlichungen wie:

„Die Bilanz. Eine wirtschaftliche Analyse

der Deutschen Einheit“, Carl Hanser Verlag

München 2009 „Wachstum! Die Zukunft des

globalen Kapitalismus“, Carl Hanser Verlag

München 2010

Innovationspreis Thüringen

Das Thüringer Wirtschaftsministerium vergibt im Jahr 2011 zum elften Mal den „Thüringer Staatspreis für Qualität“ für herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Qualitätsma-nagements. Mit der Konzipierung und Koordi-nation des Staatspreises wurde das Beratungs-netzwerk Gründen und Wachsen in Thüringen (GWT) beauftragt.

Erstmals wird 2011 im Rahmen des Wettbe-werbs eine neue Kategorie „Familienfreundliche Personalpolitik und Unternehmenskultur“ für die besten Ideen zur erfolgreichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufgenommen.

Die IHK Südthüringen führt am 15. März 2011, ab 14:00 Uhr, im IHK-Bildungszent-rum eine Informationsveranstaltung für die Fragen von Bewerbern und Interessenten durch.

Bewerbungsschluss: 30. April 2011

Weitere Informationen unter: www.beratungsnetzwerk-thueringen.de, www.suhl.ihk.de

Das Thüringer Wirtschaftsministerium, die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), der TÜV Thü-ringen e.V. sowie die Ernst-Abbe-Stiftung loben gemeinsam den „XIV. Innovations-preis Thüringen“ aus.

Der Innovationspreis wird in diesem Jahr zum 14. Mal für herausragende Innovationen an Thüringer Unternehmen und Forschungsein-richtungen in folgenden Kategorien verliehen:

� „Tradition mit Zukunft“� „Industrie & Material“� „Kommunikation & Medien“� „Licht & Leben“

Der Innovationspreis ist mit einem Preisgeld von insgesamt 100.000 Euro dotiert. Mit dem „Ernst-Abbe-Preis für innovatives Unternehmertum“ wird zudem eine Thüringer Unternehmerpersön-lichkeit für besondere Verdienste um den Wis-senschafts- und Technologiestandort Thüringen ausgezeichnet.

Bewerbungsschluss: 31. Mai 2011

Weitere Informationen unter: www.innovationspreis-thueringen.de

Thüringer Staatspreis für Qualität

Vom Aufbau Ost zur Werkstatt OstWo steht die mitteldeutsche Industrie heute?

Page 13: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 11

Wie schafft man es, dass Banker und innova-tive Unternehmer die gleiche Sprache sprechen, wenn es um die Finanzierung von Innovationen geht? Kollegen der IHK Stade hatten die Idee, das Geschäftsmodell des Bausparvertrages auf die Finanzierung von Forschung und Entwicklung anzuwenden. 40 Prozent eines Betrages bis zu 250.000 Euro spart ein Unternehmen über drei Jahre an. Weitere 40 Prozent erhält es zu einem günstigen Zinssatz als Darlehen. 20 Prozent könn-ten als Steuervorteil im Rahmen einer zu schaffen-den steuerlichen FuE-Förderung entstehen.

Die steuerliche Förderung ist gegenwärtig auf Eis gelegt. Dennoch wurden im Geschäftsbereich einer norddeutschen Genossenschaftsbank im IV. Quar-tal 2009 zehn Verträge abgeschlossen. Die IHK Südthüringen konnte den Thüringer Wirt-schaftsminister Matthias Machnig persönlich für das Modell interessieren. Das Thüringer Wirt-schaftsministerium folgt nun dem Vorschlag, in einem eigenen Förderprogramm die diskutierten 20 Prozent Förderung als Zuschuss bereitzustel-len. Die konkrete Ausgestaltung ist auf dem Weg. Wichtig ist aber, dass der Förderbetrag nicht an ein nochmals zu prüfendes Projekt gebunden werden soll. Förderfähig wären alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung und der experimentellen Entwicklung. Darunter würden auch die Entwick-lung relativ einfacher neuer Herstellungsprozesse, Produktionsverfahren oder Dienstleistungssysteme bzw. die Verbesserung bestehender Verfahren fal-

len. Die Begründung einer förderfähigen Inno-vationshöhe entfiele. Ebenso der Nachweis der Übereinstimmung mit einem politisch gewollten Förderschwerpunkt.

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Page 14: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/201112

TITEL INNOVATION | UMWELT

Grünes Licht für Brüsseler Strategieplan zum Ausbau eines integrierten Energienetzes

Im Rahmen einer Mitteilung stellt die EU-Kommission ihre Strategie zum Ausbau der Energieinfrastruktur vor. Zur Verwirklichung des Ener-giebinnenmarktes ist eine bessere Koordinierung und strategische Pla-nung eines integrierten europäischen Energienetzes unverzichtbar. Beides ist auch erforderlich, damit die Inf-rastruktur mit dem politisch forcier-ten Ausbau erneuerbarer Energien Schritt halten kann. Entscheidende Voraussetzung für den Infrastruk-turausbau ist dabei die Entwicklung eines adäquaten Schlüssels für die Kostenzuweisung - deren Finanzie-rung sollte grundsätzlich von den Nutzern getragen werden, die durch eine höhere Versorgungssicherheit oder geringere Energiepreise profi-tieren. Eine Finanzierung aus Steuer-geldern sollte nur in Ausnahmefällen erwogen werden. Möglichst zügige Genehmigungsverfahren für Ener-gieinfrastrukturprojekte können den Ausbau beschleunigen und insgesamt die Energieversorgung im Binnen-markt verbessern.

Nach Meinung der Kommission müsse die EU „dringend in ihre veral-tete und schlecht vernetzte Energiein-frastruktur“ (Insbesondere Strom,Erdgas und Erdöl) investieren, um ihre energie- und klimapolitischen Ziele bis 2020 zu erreichen. Dabei sei nach Ansicht der Kommission eine „voll integrierte auf intelligenten Technologien mit geringem Co2-Ausstoß basierende“ Energieinfra-

struktur die Voraussetzung, um einen gut funktionierenden Energiebinnen-markt zu schaffen, die Versorgungs-sicherheit zu erhöhen, erneuerbare Energien in das Energiesystem zu integrieren und die Energieeffizienz zu steigern.

Hierbei will die Kommission das bis-herige Verfahren durch eine „neue Energieinfrastrukturpolitik“ mit einer „neuen Methode der strategischen Planung“ ersetzen. Ein „intelligen-tes Supernetz“ soll Energienetze in der EU und darüber hinaus verbin-den. EU-Maßnahmen sollen sich auf wenige, ausgewählte Projekte von europäischem Interesse (PEI) kon-zentrieren. Diese Projekte sollen mit „neuen Instrumenten“ durchgeführt werden wie eine verstärkte regionale Zusammenarbeit, gestraffte Geneh-migungsverfahren, bessere Informa-tion der Entscheidungsträger und Bürger sowie innovative Finanzie-rungsinstrumente. In den Mitglied-staaten soll eine Behörde als einzige Schnittstelle das Genehmigungsver-fahren zwischen den Projektentwick-lern und den nationalen, regionalen oder lokalen Behörden koordinieren. Nach Ansicht des Freiburger Cen-trums für Europäische Politik (CEP) sind eine bessere Koordinierung und eine strategische Planung des grenz-überschreitenden Infrastrukturaus-baus für die Verwirklichung des EU-Energiebinnenmarktes unverzichtbar. Beides ist auch erforderlich, damit die Infrastruktur mit dem politisch

forcierten Ausbau erneuerbarer Ener-gien mithalten kann. Eine unerläss-liche Vorrausetzung für den Ausbau der Infrastruktur ist die Entwicklung eines angemessenen Schlüssels für die Kostenzuweisung, insbesondere für grenzüberschreitende Infrastruk-turprojekte. Dabei sollen die Kos-ten für ihren Ausbau allein von den Nutzern getragen werden, die ja von einer höheren Versorgungssicherheit oder von geringeren Energiepreisen profitieren. Die Kosten, die durch den Ausbau der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien entstehen, müssen von den jeweiligen Ener-gieerzeugern bezahlt werden, um Fehlanreize zu vermeiden.

Eine besondere Herausforderung liegt in der Werbung für Akzeptanz der betroffenen lokalen Öffentlich-keit. Dies gilt besonders für solche Infrastrukturprojekte, deren als negativ wahrgenommenen Wirkun-gen wie die Veränderung des Land-schaftsbildes lokal anfallen, deren Nutzen aber sich nicht in dergleichen Region entfaltet, wie beispielsweise bei Stromspeichern oder grenzüber-schreitenden Stromleitungen. Denn

gegen die fehlende Akzeptanz der Öffentlichkeit werden sich die nöti-gen Infrastrukturprojekte wohl kaum in der erforderlichen Geschwindig-keit und bestimmt auch nicht in dem erforderlichen Ausmaß realisieren lassen.

Kontakt:Dr. Jan VosswinkelWissenschaftlicher Experte des Cent-rum für Europäische Politik� 0761 38693-233� [email protected]

Centrum für Europäische Politik

Das Centrum für Europäische Politik (CEP) in Freiburg ist der europa-politische Think-Tank der Stiftung Ordnungspolitik. Es versteht sich als ein Kompetenzzentrum zur Recherche, Analyse und Bewertung von EU-Politik. Die Analysen des CEP beruhen auf den Grundsätzen einer freiheit-lichen und marktwirtschaftlichen Ordnung.

Weitere Informationen sowie die Kurzanalyse finden Sie unter: www.cep.eu, Analysen zur EU-Politik, Energie

Kernpunkte:

Ziel der Mitteilung: Die Kommission stellt ihre Strategie zum Ausbau der Energieinfrastruktur vor.

Betroffene: Alle Bürger, gesamte Volkswirtschaft, insbesondere Energieunternehmen.

Pro: (1) Eine bessere Koordinierung und strategische Planung des grenz-überschreitenden Infrastrukturausbaus in der EU ist für die Verwirkli-chung des Energiebinnenmarktes unverzichtbar.

(2) Möglichst zügige Genehmigungsverfahren für Energieinfrastruktur-projekte beschleunigen den Infrastrukturausbau und verbessern so die Energieversorgung im Binnenmarkt.

Contra: -

|TITEL INNOVATION | UMWELT

von Dr. Jan Vosswinkel

Page 15: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 13

TITEL INNOVATION | UMWELT

Ökodesign - Richtlinie gilt jetzt auch für Elektromotoren

Mit der Elektromotorenverordnung legte die EU die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Elektromotoren fest, die am 16. Juni 2011 verbindlich wird. Mit Elektromotoren betrifft die Öko-design-Richtlinie erstmals industrielle Investitionsgüter, denen unter anderem Umwälzpumpen, gewerbliche Ventilatoren und Heizkessel folgen werden. Daraus ergeben sich Konsequenzen beispielsweise auch für den Maschinen- und Anlagenbau.

Für welche Produkte gilt die Ökodesign-Richtlinie und wer ist betroffen?

Die Ökodesign-Richtlinie der EU stellt den Rahmen für die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und ist durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz in deutsches Recht umgesetzt. Glühbirnen sind das bekann-teste Beispiel für die Richtlinie. Betroffen sind aber alle Massenprodukte, deren Umweltaspekte, besonders im Hinblick auf Energieverbrauch und gefährlichen Abfall, verbessert werden können. Bedingung ist, dass sie im Betrieb Energie verbrauchen oder den Energieverbrauch beeinflussen. Fahrzeuge und Rüs-tungsgüter sind ausgenommen. Die Richtlinie hat Auswirkungen auf: Herstel-ler und Importeure betroffener Produkte, Verbraucher und die Behörden der Marktaufsicht.

Anforderungen der Elekromotorenverordnung

Am 16. Juni 2011 tritt die erste Stufe der Verordnung in Kraft. Mit diesem Ter-min dürfen Drehstrom-Niederspannungsmotoren (0,75 kW bis 375 kW) nur noch dann auf den europäischen Markt gebracht werden, wenn sie mindestens die Effizienzklasse IE2 aufweisen. Außerdem sind verschiedene Informations-verpflichtungen einzuhalten.

Die weiteren Stufen stellen sich wie folgt dar:

ab 1. Januar 2015

Motoren mit 7,5 bis 375 kW:� mindestens Effizienzniveau IE3 oder� mindestens Effizienzniveau IE2 mit

Frequenzumrichter

ab 1. Januar 2017

Motoren mit 0,75 bis 375 kW:� mindestens Effizienzniveau IE3 oder� mindestens Effizienzniveau IE2 mit

Frequenzumrichter

Von den Regelungen sind nicht nur Motorenhersteller und -importeure betrof-fen. Die Regelungen gelten auch für Maschinen, Anlagen und OEM-Produkte als Zugangsvoraussetzung für den europäischen Markt, wenn diese die von der Verordnung betroffenen Motoren enthalten.

Möglicher Handlungsbedarf für Anwender

Es ist zu erwarten, dass sich der Beschaffungsmarkt sprunghaft in Richtung energieeffizienter Elektromotoren bewegen wird. Für den Anwender elektri-scher Antriebe ergibt sich daher Handlungsbedarf hinsichtlich� Umstellung in Lagerhaltung und Beschaffung� Änderungen in den technischen Unterlagen (Typen, Abmessungen, Masse,

IE-Nomenklatur, …)� Optimierung in der Konstruktion: Dabei ist unter anderem zu beachten, dass

die energieeffizienteren Motoren nicht nur in der Anschaffung teurer und schwerer sind, sondern sich auch in den Abmessungen und bei anderen technischen Parametern unterscheiden können.

Auswirkung der Ökodesign-Richtlinie auf die CE-Kennzeichnung

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt den ein-schlägigen europäischen Normen entspricht. Zweck ist, dass Hersteller von in der EU vertriebenen Produkten ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten. Die Ökodesign-Richtlinie zählt zu jenen Herstellerrichtlinien, die für den Nach-weis der Einhaltung von EU-Bestimmungen die CE-Kennzeichnung verwenden. Nicht nur das auf dem Produkt angebrachte Zeichen, auch die Struktur und die prinzipiellen Abläufe orientieren sich an diesen Rechtsvorschriften. Im Fall der Ökodesign-Richtlinie bestätigt die CE-Kennzeichnung die Übereinstimmung mit den Anforderungen der entsprechenden Durchführungsmaßnahme, z.B. der Elektromotorenverordnung. Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen bzw. die Inbetriebnahme des Produktes.

Ihr Ansprechpartner:

Thomas Kemmerzehl� 03681 362-174� [email protected]

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Page 16: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/201114

IHK SETZT SICH EIN

Die Ministerpräsidenten der Länder haben den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) am 15. Dezember 2010 unterzeichnet und dabei die wesentlichen Kritikpunkte der Wirtschaft unbeach-tet gelassen.

Nach wie vor wird am kritisierten Betriebsstätten-ansatz, an der systemwidrigen Einbeziehung von Pkws und Hotel- und Gästezimmern in die Bei-tragspflicht sowie an der Nichtberücksichtigung des Vollzeitäquivalents bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl festgehalten. Damit erwartet die deutsche Wirtschaft in der Gesamtheit erhebliche Mehrbelastungen und auch einzelne Branchen, wie das Verkehrsgewerbe, Branchen mit einer hohen Filialstruktur, die Hotelbranche etc. werden wesent-lich stärker in die zukünftige Beitragserhebung ab 2013 einbezogen werden.

Mit Vorliegen der Begründung durchläuft der Rundfunkänderungsstaatsvertrag seine Ratifi-zierung in den 16 Länderparlamenten. Die IHK Südthüringen empfiehlt den Südthüringer Unter-nehmen, ihre zukünftigen Rundfunkgebühren zu ermitteln und stellt dazu auf ihrer Internetseite unter www.suhl.ihk.de einen Beitragsrechner bereit. Insgesamt besteht für die Unternehmen jetzt noch die Möglichkeit, ihre jeweiligen Thüringer Land-tagsabgeordneten zu kontaktieren und auf die zukünftigen Mehrbelastungen hinzuweisen. Die IHK Südthüringen wird weiter versuchen, Änderungen zu erwirken.

Ihr Ansprechpartner:Tilo WernerS 03681 362-203Y [email protected]

Rundfunkänderungsstaatsvertrag ­ Forderungen der Wirtschaft nicht beachtet

Stromkostenbelastung reduzierenViele Unternehmen des Produzierenden Gewerbes nutzen die Möglichkeiten der Ökosteuererstat-tungen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die IHK Südthüringen hat sich in Zusammenarbeit mit dem DIHK gegen die Intention, Ökosteuererstattungen an die Einführung von zertifizierten Energiema-nagementsystemen zu knüpfen, stark gemacht und konnten dies bisher auch verhindern.Die Ökosteuererstattungen für Unternehmen stan-den mit dem Haushaltsbegleitgesetz ein zweites Mal zur Diskussion. Dort waren im Bereich der Ökosteuerermäßigungen für Unternehmen 1,5 Mrd. Euro Sparvolumen eingeplant. In der konkreten Ausgestaltung des Subventionsabbaus stellten sich hohe Belastungen für die energieintensiven Bran-chen heraus. IHK Südthüringen und DIHK haben sich daraufhin dafür eingesetzt, dass die interna-tionale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bei den notwendigen Sparmaßnahmen stärker berücksichtigt wird. Die Politik hat darauf reagiert. Infolge dessen blieb der Spitzenausgleich weitge-hend erhalten (90 statt 95 Prozent Erstattung) und der Sockelbetrag wurde weniger stark angehoben (1.000 statt 2.500 Euro). Allerdings blieb es dabei, dass die ermäßigten Steuersätze deutlich ange-hoben wurden (75 statt 60 Prozent der normalen Sätze).

Ihr Ansprechpartner:Thomas KemmerzehlS 03681 362-174Y [email protected]

Berufsinformations messen wichtig zur Berufsorientierung

Mit reichlich Verwunderung nahm die IHK Südthü-ringen zwei Tage vor Jahreswechsel ein Schreiben des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie zur Kenntnis, in dem kurz mitge-teilt wurde, dass für das Jahr 2011 keine Mittel zur Förderung von Berufs- und Weiterbildungsmessen vorgesehen sind. Weil diese Information im krassen Widerspruch zum erst vor wenigen Monaten ins Leben gerufenen „Aktionsprogramm Fachkräfte-sicherung und Qualifizierung“ des Wirtschafts- und Innovationsrates steht, reagierte die IHK prompt und bat das Ministerium um Beibehaltung der

bisherigen Praxis. Schließlich stellt die Berufsorientierung im Aktionsprogramm ganz bewusst die erste von fünf Leit-linien dar und soll bei der Begegnung des zentralsten Thüringer Problems - der Fachkräftesicherung - eine Schlüsselrolle übernehmen. Das Wirtschaftsministerium blieb von dieser Argumentation unbeeindruckt und ließ wissen, dass „das Land unter Berück-sichtigung der Einsparnotwendigkeiten nicht mehr alles finanzieren kann, was wünschenswert ist“.Aus Sicht der IHK Südthüringen sind Berufsinformationsmessen die ideale Plattform zum Kennenlernen von poten-ziellen Bewerbern und Unternehmern. Die steigende Zahl der Aussteller und Be sucher in den vergangenen Jahren an den drei Messeorten Sonneberg, Arnstadt

und Suhl sind ausreichend Beweis dafür. Insofern ist in diesem Bereich investiertes Geld gut ange-legt. Die IHK Südthüringen wird deshalb selbstver-ständlich auch in Zukunft an den drei Berufsinfor-mationsmessen festhalten und gegebenenfalls die anfallenden Kosten vollständig über das eigene Budget abdecken.

Ihr Ansprechpartner:Kersten MeyS 03681 362-151Y [email protected]

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Page 17: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 15

IHK SETZT SICH EIN

Die IHK Südthüringen hat den Thüringer Wirt-schaftsminister Matthias Machnig aufgefordert, Möglichkeiten zu prüfen, sowohl Finanzierungs-alternativen zuzulassen als auch das Arbeitskräfte-kriterium zu überarbeiten.Das Wirtschaftsministerium lehnte den Vorschlag der IHK Südthüringen z.B. auch Leasing und Mietkauf als Finanzierungsmöglichkeit in „Thüringen Invest“ zuzu-lassen mit dem Verweis auf dann notwendige Büro-kratieforderungen gegenüber den Unternehmen ab.

Weiterhin wurde angeregt, die Verpflichtung zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze als Fördervoraussetzung aus dem Programm her-auszunehmen und die Investition stattdessen an die Stabilisierung der Arbeitsplatzzahlen zu binden. Seitens des Wirtschaftsministeriums kann man sich vorstellen, aufgrund der demographischen Ent-wicklung, perspektivisch die Schaffung neuer Aus-bildungsplätze als Richtlinienkriterium aufzugeben. Am Kriterium „Schaffung neuer Arbeitsplätze“ als

Voraussetzung für die Investitionsförderung wird aber weiterhin festgehalten. Die IHK Südthüringen hat daraufhin Bedenken geäußert, ob dieses Kriterium insbesondere auch unter Beachtung der derzeitigen Arbeitsmarkt-lage die „Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze“ ein adäquates Kriterium darstellt. Es werden weiterhin Alternativvorschläge erarbeitet, die sich an dem Ziel der Erhöhung der Wertschöpfung in den Unterneh-men orientieren.

Ihr Ansprechpartner:Thomas KemmerzehlS 03681 362-174Y [email protected]

Fördervoraussetzungen im Programm „Thüringen Invest“

Insolvenzgeld – ein Beitrag der Haushaltskonsolidierung?

Kommunaler Finanzausgleich – Gewerbesteuer nicht erhöhenIm Dezember 2010 wurde das Thüringer Finanzaus-gleichsgesetz geändert. Es regelt Landeszuschüsse zu den Kommunalhaushalten. Diese Zuschüsse bemessen sich nach der Einnahmesituation der Gemeinden. Da die Gemeinden im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer selbstständig die Hebesätze festlegen können, müssen zur Gleich-behandlung im Finanzausgleich für alle Gemein-den gleiche Hebesätze unterstellt werden. Dies ist unproblematisch, solange diese fiktiven Hebesätze unter den tatsächlich verlangten Sätzen liegen. Mit

der Novellierung des Gesetzes wurden die fiktiven Hebesätze jedoch dem ostdeutschen Durchschnitt angepasst. Auf diese Weise werden die Gemeinden vor die Wahl gestellt, ihre Hebesätze entsprechend anzupassen oder auf Zuschüsse des Landes zu ver-zichten.Die IHK Südthüringen hat sich im Gesetzgebungs-verfahren an den Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags gewendet und um einen Verzicht der Regelung gebeten. Sie hat zudem allen 169 Südthüringer Bürgermeistern geschrieben. Die

Bürgermeister wurden aufgefordert, ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren ihre Stimme zu erheben. Außerdem wurden sie aufgefordert, bei Verab-schiedung des Gesetzes die Gewerbesteuer nicht zu erhöhen.

Ihr Ansprechpartner:Jan Pieter SchulzS 03681 362-406Y [email protected]

Umschichtung technologieorientierter Fördermittel geplantThüringen wird ab 2014 aufgrund seiner guten wirtschaftlichen Entwicklung und ausgewiesenen Kennzahlen zum BIP-Wachstum nicht mehr in die förderwürdige Ziel-1-Region eingestuft. Jedoch wird es nach Auskunft der EU für die ostdeutschen Bundesländer eine Übergangslösung ab 2013 geben und ca. 70 bis 80 Prozent der derzeitigen Zuschüsse beibehalten.Die Landesregierung sieht diesen Zeitpunkt als Anlass, die Investitionsförderpolitik neu auszurich-ten und plant die Fördermittel zur Technologie- und Forschungsförderung sukzessive ab 2014 vom

verarbeitenden Gewerbe auf die wissensintensiven Dienstleister umzuschichten.Die IHK Südthüringen sieht jedoch den Motor für den Leistungszuwachs im Land Thüringen im ver-arbeitenden Gewerbe, in der Industrie, und wendet sich daher als Federführer Innovation der Landes-arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs gegen diese geplante Umschichtung in der Technolo-gie- und Forschungsförderung. In der Fachgruppe Technologieförderung des Thüringer Wirtschafts-ministeriums forderte die IHK Südthüringen die Landesanteile zur Kofinanzierung der Förder-

projekte „Thüringen Technologie“ unbedingt zu sichern. In diesem Bereich kann mit einem gerin-gen Anteil von Landesmitteln durch Unterstützung des EFRE und ESF ein großes Fördervolumen in den festgelegten Technologiefeldern des verarbeitenden Gewerbes gesichert werden.

Ihr Ansprechpartner:Volkmar LudewigS 03681 362-223Y [email protected]

Zur Beseitigung von strukturellen Defiziten wird seit langem Haushaltskonsolidierung über Ausgabenkür-zungen eingefordert. Im Herbst 2010 wurde bekannt, dass das Bundesfinanzministerium 1,1 Mrd. Euro Bundeszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurückfordert. Dieser Betrag entspricht dem Restguthaben aus dem Insolvenzgeld, das die BA nicht auszahlen musste, weil zum einen die Insol-venzgeldumlage in 2010 erhöht wurde und zum

anderen die Mittel im Zuge der guten Konjunktur nicht abgerufen wurden.Darf man Beiträge zur Berufsgenossenschaft mit dem Bundeszuschuss zur Arbeitslosenversicherung verrechnen? Das Bundesfinanzministerium meint: ja. Die Sozialpartner im Verwaltungsrat der BA verneinen. Auch die IHK Südthüringen wurde von einem Mit-gliedsunternehmen zum Protest aufgerufen. Derweil wurde für das Jahr 2011 beschlossen, keine Insolvenz-

geldumlage zu erheben. Die IHK Südthüringen gibt sich damit nicht zufrieden, sondern dringt gemeinsam mit dem DIHK darauf, konjunkturelle Überschüsse aus der Umlage in Zukunft als zweckgebundene Rücklage anzulegen.

Ihr Ansprechpartner:Jan Pieter SchulzS 03681 362-406Y [email protected]

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Page 18: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/201116

Das erste Jahr der Einheitlichen Ansprechpartner stand ganz im Zeichen der Evaluierung. Einer-seits die Evaluierung innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten, andererseits bezogen auf vielfältige Untersuchungen von Hochschulen und anderen Institutionen in Deutschland.

Gemäß Art. 39 Abs. 4 der Dienstleistungsrichtlinie legte die Kommission dem Europäischen Parla-ment und dem Rat bis Ende des Jahres 2010 einen zusammenfassenden Bericht über die Ergebnisse der Evaluierung vor. Die Ergebnisse zeigen, dass bislang zwar viel erreicht wurde, das volle Poten-zial des Binnenmarkts für Dienstleistungen aber bei weitem noch nicht ausgeschöpft ist. Die Europä-ische Kommission hat im Januar 2011 die Mittei-lung gemacht, eine Reihe gezielter Maßnahmen zur Beseitigung von verbleibenden Problemen auf den Weg zu bringen, um das Potenzial des Binnenmark-tes für Dienstleistungen bis 2012 besser zu nutzen. Für 2011 ist eine erste wirtschaftliche Bewertung der tatsächlichen Umsetzung der Richtlinie und ihrer Auswirkungen auf die Funktionsweise der Dienstleistungsmärkte vorgesehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Zuge der Umsetzung der Europäischen Dienstleis-tungsrichtlinie durch Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner viele wichtige Informationen für Interessenten, insbesondere kleine und mitt-lere Unternehmen gut aufbereitet und zugänglich gemacht wurden. Die Abwicklung der notwendigen Verwaltungsverfahren zur Gründung einer Nie-derlassung oder Aufnahme und Ausübung einer grenzüberschreitenden Dienstleistungstätigkeit in den EU-Mitgliedsstaaten und den übrigen EWR-Staaten ist nach wie vor kompliziert.

Handlungsempfehlungen

Handlungsempfehlungen, die für eine Verbesse-rung der Nutzbarkeit der Angebote der Einheitli-chen Ansprechpartner für Dienstleister formuliert werden können, sind folgende:- Verringerung der Zugangsbarrieren- Einheitlichere Strukturierung des Informations-

angebots- Verbesserung des Angebots zur elektronischen

Abwicklung von Verwaltungsverfahren

Auf Bundesebene fand am 3. November 2010 ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-nologie ausgerichteter Erfahrungsaustausch der Einheitlichen Ansprechpartner statt. Erfahrungsbe-richte von Einheitlichen Ansprechpartnern, Berichte zu Entwicklungen auf europäischer Ebene, zu elek-tronischen Signaturen und zur Öffentlichkeitsarbeit

bildeten das Vortragsprogramm. Der Themenbe-reich Portale/elektronische Verfahrensabwicklung und Aspekte aus der täglichen Praxis wurden ebenso wie die Frage, wie erfolgreiche Öffentlich-keitsarbeit praktiziert werden kann, erörtert.

Die unterschiedlichen Ansätze zur Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner in den Bundes-ländern, erschweren die Suche nach Information, Ansprechpartnern und Verfahren. Wünschenswert wäre eine Gesamt-Deutsche EA-Lösung bezüglich Verfahren, Internetauftritt und einem gemeinsa-men elektronischen Antragssystem.

In die Ausrichtung der Tätigkeit der Einheitlichen Ansprechpartner in Thüringen, werden die auf Deutschland- und EU-Ebene gefassten Ergebnisse einfließen.

In der IHK Südthüringen erweitert das Beratungscenter des Einheitlichen Ansprechpartners sein Angebot:1. Gruppenveranstaltung, an der die

Vorteile zur Nutzung des Einheitli-chen Ansprechpartners vorgestellt werden (Termine sind der Veran-staltungsdatenbank der IHK unter www.suhl.ihk.de zu entnehmen)

2. Möglichkeit direkt vor Ort, sich im Thüringer Erfassungs- und Antrags-system zu registrieren und ein Ver-fahren zu eröffnen.

Ihr Ansprechpartner:

Antje FreundS 03681 362-233Y [email protected]

Der Einheitliche AnsprechpartnerEvaluierung und Ausblick

Page 19: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 17

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Die o. g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK ohne Gewähr veröffentlicht.

Ihr Ansprechpartner:Tilo WernerS 03681 362-203Y [email protected]

Selbstständig werden ­ selbstständig bleibenExistenzgründungen sind die Voraussetzung für unternehmerischen Nachwuchs.

Für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wachstumsfähigkeit einer Region ist die Anzahl neu gegründeter Unternehmen entscheidend. Aus diesem Grund unterstützt die IHK Südthüringen Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unter-nehmen.Die angehenden Gründer müssen sich mit vielen verschiedenen Themen auseinandersetzen. Deshalb ist es umso wichtiger, sich bereits vor dem Start sehr umfassend auf die eigene Selbstständigkeit vorzubereiten.Eine Vielzahl von Einzelinformationen unterschied-lichster Fachbereiche ist notwendig, um voraus-schauend richtige Entscheidungen treffen zu kön-nen, die letztendlich jungen Unternehmen helfen, auch selbstständig zu bleiben.Wie wichtig die Informationsbeschaffung für Exis-tenzgründer und junge Unternehmer ist, zeigte sich auch im Jahr 2010 bei zahlreichen Angeboten im Bereich der Existenzgründung, z.B. bei der Nutzung des Existenzgründerpasses der GfAW (Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Frei-staats Thüringen mbH). Der Pass ermöglicht eine ermäßigte Teilnahme an Qualifizierungsmaßnah-men und Individualberatungen. Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines individuellen Beratungsplanes, der vom Antragsteller gemein-sam mit der IHK erstellt wird. Im vergangenen Jahr wurde dieser Pass von ca.180 Gründern genutzt.

Damit hat sich der Existenzgründerpass als ein wirksames und vielgenutztes Instrument, insbeson-dere durch die erhöhte Zuschusszahlung für Exis-tenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, etabliert.Auch die Teilnahme an einem Existenzgründer-seminar empfiehlt sich zur grundsätzlichen Vor-bereitung einer Existenzgründung. Im Jahr 2010 konnten sich 398 Teilnehmer (davon 120 weiblich) in insgesamt 23 Veranstaltungen kaufmännisch und unternehmerisch schulen lassen.Durch den ständigen Ausbau des Informationsan-gebotes, unter Einbeziehung aller zur Verfügung stehenden Netzwerke, wird der Gründer intensiver auf sein Vorhaben vorbereitet. Mit einer stufenwei-sen Beratung, beginnend mit der Orientierungsbe-ratung, dem Beratungsangebot des Einheitlichen Ansprechpartners und der vertiefenden Grün-dungsberatung, kann eine sinnvolle Verknüpfung und Weiterführung in die unterschiedlichen Dienst-leistungsangebote der IHK Südthüringen erfolgen.Im Ergebnis geht es um die Erhöhung der unter-nehmerischen Kompetenzen der Existenzgründer und damit auch um ein Stück „Kundenzufrieden-heit“ der zukünftigen Mitgliedsunternehmen.

Ihr Ansprechpartner:Antje FreundS 03681 362-233Y [email protected]

Page 20: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/201118

Gründer und kleine Unternehmen benötigen oftmals überschau bares Kapital, um ihre Ideen zu verwirklichen oder die wirtschaftliche Entwicklung zu sichern. Nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) benötigen beispiels-weise 56 Prozent der Gründer weniger als 5.000 Euro; bei 15 Prozent liegt der Finanzierungsbedarf unter 10.000 Euro.

Bisher scheiterten diese Vorhaben oftmals daran, dass nur wenige Banken bereit waren, Darlehen unter 20.000 Euro zu vergeben. Seit 2006 kann diese Lücke durch die Mikrofinanzagentur Thüringen (www.mikrofinanzagentur-thueringen.de) geschlossen werden. Insbesondere an Gründer wurden rund 150 Mikrokredite mit einem Gesamtvolumen von 800.000 Euro vermittelt. Diese Mikrofinanz-agentur ist ein Projekt der Markusgemeinschaft e.V. am Gutshof Hauteroda und wird im Rahmen des Netzwerkes „pro Gründen“ durch das Thüringer Wirtschaftsministerium gefördert. Aktuell hat sie von der Thüringer Aufbau-bank eine Bankbürgschaft über fast 500.000 Euro erhalten und kann somit die Anzahl der betreuten Fälle deutlich steigern. Durch die unmittelbare regionale Anbindung an die Servicecenter der Thüringer Aufbaubank ist die Präsenz vor Ort gesichert.

Mit einer durchschnittlichen Kredithöhe von ca.  5.700 Euro werden etwa zu 60  Prozent Existenzgründer, mehrheitlich aus der Arbeitslosigkeit, unterstützt. Fast 40 Prozent der Antragsteller sind Frauen.Seit Anfang 2010 ist auch die RKW Thüringen GmbH (www.rkw-thueringen.de) durch das Deutsche Mikrofinanzinstitut (DMI) als Mikrofinanzierer in Thüringen akkreditiert. Hier konnten bisher mehr als 20 Fälle, davon zu ca. 70 Prozent Vor-haben von Kleinunternehmern bei einer durchschnittlichen Darlehenssumme von rund 8.000 Euro erfolgreich realisiert werden.

Neben der klassischen Gründungsfinanzierung für Investitionen und/oder Betriebsmittel hat sich eine breite Palette der Finanzierungsmöglichkeiten auf-getan. So erhielt beispielsweise ein Gründer aus Südthüringen einen Mikrokre-dit für die Bezahlung externer Beratung, durch die ein Finanzierungskonzept erstellt und die Gesamtfinanzierung gesichert werden konnte. In anderen Fäl-len war es möglich, auf diesem Weg ein dringend benötigtes Ersatzteil oder die Anzahlung für ein Spezialfahrzeug zu finanzieren.Zu unterstreichen ist jedoch, dass die Mikrofinanzierung kein Allheilmittel ist, sondern der Antragsteller schon mit seiner Persönlichkeit, dem Konzept und einem Mindestmaß an Sicherheiten die Geldgeber überzeugen muss.

Ihr Ansprechpartner: Detlef SchmidtS 03628 6130-515Y [email protected]

Weitere Informationen unter: www.mikrofinanz.net, www.suhl.ihk.de

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Page 21: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 19

Seit 2005 wird das Regionalmar­keting für den Thüringer Wald federführend durch die IHK Süd­thüringen vorangetrieben. Damit die Unternehmen im Thüringer Wald von einer starken Region profitieren, unterstützt die IHK auch im Jahr 2011 mit hoher Priorität die Arbeit des Regional­marketing, das seit 2009 in dem Verein forum Thüringer Wald e. V. institutionalisiert ist.

Im Mittelpunkt der Aktivitäten des forum Thüringer Wald e. V. stehen die Stärkung und Verbesserung des Images der Region Thüringer Wald als Wirtschaftsstandort. Hier gilt es, die Region als prosperierenden Wirtschaftsraum und attraktiven Lebensraum zu präsentieren, die Standortfaktoren zu verbessern und die Vernetzung und Kooperationsbe-reitschaft der regionalen Akteure zu fördern. Dies ist kein Prozess den man von heute auf morgen erreichen kann. Dazu bedarf es gezielter Aktionen, um wirkungsvolle IMPULSE für die Region zu setzen. Im Jahr 2011 hat das Regionalmarke-ting neben den gut eingeführten Pro-jekten, wie die „Unternehmerfreund-liche Verwaltung im Thüringer Wald“ oder die „forum K – die Kulturmesse im Thüringer Wald“ weitere High-lights in Vorbereitung, die wir Ihnen nachstehend vorstellen möchten.

Ihr Ansprechpartner:Cornelia Grimm RegionalmanagerinS 03681 362-231Fax 03681 362-444Y [email protected]

Neue IMPULSE für die Region

2. DAK Firmenlauf Thüringer Wald

Am 17. August 2011 fällt der Start-schuss zur zweiten Auflage des DAK Firmenlaufes Thüringer Wald. Unter dem Motto: „Die Wirtschaft im Thü-ringer Wald läuft“ erwarten wir nach dem überwältigenden Auftakt im letzten Jahr wieder viele Unterneh-men, Behörden und Organisationen der Region zur sportlichsten Netz-werkparty des Jahres in der Biathlon-

Arena in Oberhof. Es erwartet Sie bei hoffentlich gutem Sommerwetter eine bunte Mischung aus Sport und Unterhaltungsprogramm. Gesucht wird nicht die schnellste Firma. Der Firmenlauf soll den Teamgeist und die Kreativität fördern und vor allem Spaß machen. Nähere Infor-mationen und Anmeldung unter: www.firmenlauf-thüringer-wald.de

REGIONALMARKETING THÜRINGER WALD

Am 22. Juni 2011 wird in unserer Region Thüringer Wald die „Lange Nacht der Industrie“ als ein Projekt des forum Thüringer Wald e. V. statt-finden. Unter dem Motto „Industrie ist nicht alles, aber ohne Industrie ist vieles nichts“ bringt dieses Ver-anstaltungskonzept die Industrie als bedeutenden Wirtschaftsfaktor und die Menschen der Region zusammen. Die teilnehmenden Unternehmen öff-nen an diesem Abend gleichzeitig ihre Tore und präsentieren sich als regio-nales Unternehmen und als interes-santer Arbeitgeber. Nach einer zentra-

len Kick-Off-Veranstaltung star ten am Veranstaltungsabend um 17:00 Uhr die Teilnehmer, wie Schüler, Stu-dierende, Ausbildung- und Arbeits-platzsuchende per Bus- Shuttle zur Unternehmensbesichtigung. Jedes Unternehmen wird von zwei Gruppen à 50 Teilnehmern besucht, jeweils 100 Minuten sind Zeit für Präsentation, Rundgang und Dialog.

Alle Unternehmen im Thüringer Wald sind aufgerufen, sich an diesem Ver-anstaltungshöhepunkt zu beteiligen. Nutzen Sie die Veranstaltung zur

Stärkung Ihrer öffentlichen Präsenz, als Instument im Employer Branding sowie als Beitrag sozialen Engage-ments in unserer Region.

Wir informieren Sie gerne über wei-tere Details der Langen Nacht der Industrie. Anmeldeschluss für Unter-nehmen ist der 29. März 2011.

Ihr Ansprechpartner:Tilo WernerS 03681 362-203Y [email protected]

Die Jugend in der Region halten„Besonderes Augenmerk werden wir im Jahr 2011 auf die Jugend im Thüringer Wald richten, so Dr. Peter Traut, Präsident der IHK Südthürin-gen und Vorsitzender des forum Thü-ringer Wald e. V. „Wir wollen, dass die Jugend in der Region eine Perspek-tive sieht und sich mit ihrer Heimat verbunden fühlt. Der Verein hat sich deshalb das Ziel gestellt, ein Festival für die Jugend im Thüringer Wald zu initiieren und mit einem jugend-gerechten Webportal eine Kommu-nikationsplattform in der Region zu schaffen. Dies soll auch einen Bei-trag leisten, die jungen Fachkräfte in unserer Region zu halten und dem demographischen Wandel entgegen-zuwirken.

Page 22: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/201120

Das erste Azubi-Speed-Dating gab es am 17. Februar 2011 in Suhl und es war aus Sicht der Organisatoren ein Erfolg. Eingeladen hatte die IHK Süd thüringen und gekommen waren 43 Südthüringer Unterneh-merinnen und Unternehmer, die angesichts positi-ver Konjunkturaussichten bei gleichzeitig sinkenden Bewerberzahlen diese neue Idee der Fachkräftege-winnung ausprobieren wollten. Mehr als 160 attrak-tive Ausbildungsplätze hatten sie im Angebot und informierten darüber und natürlich über alle weite-ren Fragen, die sich im Zusammenhang einer Berufs-ausbildung stellen, die angereisten Jugendlichen.

Wie beim richtigen Speed-Dating war die Zeit zum gegenseitigen Kennenlernen knapp bemessen. Gerade einmal 7 Minuten Gesprächszeit mussten reichen. Wer mehr wissen wollte oder Gefallen aneinander gefunden hatte, notierte nach dem Klingelton, der jeweils zu Beginn und Ende jeder Gesprächsrunde ertönte, die Kontaktdaten des Gesprächspartners. Vorteilhaft war, dass die Schü-ler vor Gesprächsbeginn ein Kurzporträt anferti-gen mussten. Diese wichtigen Informationen, wie

voraussichtlicher Schulabschluss, besondere Kenntnisse, Praktika und Berufswunsch, erleichterten den Unternehmensvertretern den Einstieg ins Gespräch.

Nach knapp drei Stunden hatte jeder jeden gesprochen, der einen Beruf in der avisierten Richtung anbot. Das Fazit der Unternehmer als auch der Jugendli-chen fiel positiv aus. Es wurden viele gute Gesprä-che geführt.

„Ich finde diese Idee toll. Man kann hier in kurzer Zeit viele Bewerber kennen lernen, ohne die Bewer-bermappe gesehen zu haben. Einen der Interessen-ten würde ich sofort einstellen“, sagte Frank Weber von der Feintechnik GmbH Eisfeld.

Auch Sabine Weiß, Geschäftsführerin der SZM Spannwerkzeuge GmbH mit Sitz in Zella-Mehlis ist begeistert vom Azubi-Speed-Dating. „Hier kann man sich ganz ungezwungen kennen lernen.“

Die Personalchefin der Aug. Winkhaus GmbH Co. KG aus Meiningen, Doreen Metz, bestätigt ebenfalls, viele gute Gespräche geführt zu haben und hofft nun auf die konkreten Bewerbungen.

Auch die Jugendlichen setzten sich durch das neue Konzept mit Berufen und Unternehmen auseinan-der, die bisher nicht in ihrem Fokus standen.

Für den Veranstalter, die IHK Südthüringen, steht fest: Noch in diesem Jahr wird es eine Neuauflage geben. Ins Auge gefasst wird der Monat Oktober, im Anschluss an die Berufsinformationsmessen.

Ihr Ansprechpartner:

Monika KochS 03681 362-414Y [email protected]

In wenigen Minuten zum Ausbildungsplatz

43 Unternehmen waren beim ersten Azubi­Speed­Dating in Suhl dabei und konnten in kürzester Zeit mit vielen Bewerbern ins Gespräch kommen.

Melanie Ernst (r.) aus Benshausen informierte sich bei Sabine Weiß von der SZM Spann­werkzeuge GmbH über eine Ausbildung zur Industriekauffrau.

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Page 23: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Fit für das AuslandAuslandsaufenthalte während der Ausbildungvon Dr. Esther Hartwich, DIHK

Das Berufsbildungsgesetz schafft für ausbildende Unternehmen die Möglichkeit, ihre Auszubildenden bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit ins Aus-land zu schicken, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Bundesweit machen gegenwärtig jedoch nur ca. 2 Prozent der Auszubildenden davon Gebrauch. Und das, obwohl die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften, die über internationale Erfahrungen, Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kom-petenzen verfügen, groß ist und in Zukunft weiter steigen wird.

Mit nachfolgenden Informationen soll für Ausbil-dungsbetriebe und Auszubildende ein Überblick über Handlungsspielräume und Pflichten gegeben werden.

Vertragliche Regelung:Jeder Auslandsaufenthalt muss als Ausbildungs-maßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden. Es empfiehlt sich außerdem einen Vertrag zwi-schen dem entsendenden und dem aufnehmenden Betrieb sowie dem Auszubildenden zu schließen. Einen Mustervertrag finden Sie unter:www.mobilitaetscoach.de

Ausbildungsvergütung:Die Pflicht zur Zahlung der Ausbildungsvergütung bleibt auch während eines Auslandsaufenthaltes bestehen. Gegebenenfalls kann mit dem aufneh-menden Betrieb vereinbart werden, dass dieser einen Teil der Vergütung übernimmt.

Reisekosten:Die Reise- und Unterbringungskosten müssen von den Auszubildenden selbst getragen werden. Es besteht die Möglichkeit über verschiedene Förder-programme Zuschüsse zu erhalten.

Informationspflichten:Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet jeden Auslandsaufenthalt der zuständigen IHK anzuzei-gen. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen muss ein Ausbildungsplan mit der IHK abgestimmt werden.

Berufsschule:Der Auszubildende muss eine Freistellung bei der Berufsschule beantragen. Im Ausland ist es nicht erforderlich eine vergleichbare Berufsschule zu

besuchen, der Auszubildende ist aber dazu ver-pflichtet den versäumten Berufsschulstoff selbst-ständig nachzuarbeiten.

Berichtsheft:Die Pflicht zur Führung eines Berichtsheftes besteht auch im Ausland.

Versicherung:Innerhalb der EU besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherungen in der Regel weiter. Für Län-der außerhalb der EU gilt dies nur, wenn ein ent-sprechendes Abkommen mit Deutschland besteht. Der Ausbildungsbetrieb muss einen Antrag bei der Krankenversicherung stellen, um sich die Ent-sendung und die Geltung für das jeweilige Land bescheinigen zu lassen. Die Anträge sowie Informa-tionen zu den einzelnen Ländern finden Sie unter www.dvka.de. Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss von zusätzlichen Versicherungen, da z.B. ein Krankenrücktransport nicht durch Regelleistun-gen abgedeckt ist.

Die Berufsgenossenschaft sollte zudem über den Auslandsaufenthalt informiert werden.

Ihre Ansprechpartner: Heidi Leistner Carmen Klotz Sindy Menz S 03675 7506-255 S 03628 6130-516 S 03681 362-161 Y [email protected] Y [email protected] Y [email protected]

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Page 24: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

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AUS- UND WEITERBILDUNG

eAusbildungsCard verhindert Mehrfach-abschlüsse von Ausbildungsverträgen

Die Zahl der Schulabgänger und damit die poten-ziellen Bewerber um einen Ausbildungsplatz haben sich im Zeitraum des letzten Jahrzehnts um nahezu zwei Drittel reduziert. So verlassen im laufenden Schuljahr lediglich noch ca. 2 500 Schülerabgänger die Südthüringer Schulen. Auf der Abnehmerseite, also in den Unternehmen, Handelseinrichtungen, Praxen und auch in öffentlichen Einrichtungen ist der Bedarf an jungen Fachkräften nicht zuletzt dank guter Wirtschaftsdaten gestiegen. Mit fast 600 Lehrstellenangeboten beinhaltet die Lehrstel-lenbörse der IHK Südthüringen beispielsweise ein Drittel Angebote mehr, als in den beiden Vorjahren.

Umso wichti-ger ist es, dass einer-seits möglichst jeder Schul-abgänger einen Ausbildungsplatz erhält und andererseits, Ausbildungsplätze nicht blockiert werden, indem Jugendliche mehrere Verträge schließen und erst kurz vor Beginn der Ausbildung oder gar nicht absagen. Diese leider immer wieder festzustellende Praxis einiger Bewerber behindert viele Unternehmer bei ihrem Bemühen um eine möglichst strukturierte Personalplanung, weil zu einem deutlich späteren Zeitpunkt Bewerber mit hohem Leistungsvermögen kaum noch zur Ver-fügung stehen. Gleichzeitig verhindert diese Vor-gehensweise auch, dass geeignete Zweitbewerber auf einen freiwerdenden Ausbildungsplatz nach-rücken können.

Zur Begegnung dieses Problems schlug die IHK Südthüringen dem Thüringer Ministerium für Bil-dung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) kürzlich die Einführung einer elektronischen Ausbildungs-karte vor. Das Konzept sieht vor, jedem Thüringer Schüler bereits zum Zeitpunkt der Einschulung eine Schüler-Identifikationsnummer (ID) zu verge-ben, über die er oder sie in einem zentralen EDV-gestützten Registrierungssystem geführt wird.

Kammern und sonstige Thüringer Einrichtungen, die Jugendliche nach der allgemeinbildenden Schule qualifizieren oder ausbilden, erhalten nach dieser Idee die Möglichkeit, Eintragungen im System vor-zunehmen bzw. Auskünfte zu erteilen. Sie nehmen beispielsweise nach Erhalt eines Ausbildungsvertra-

ges im Erfassungssystem unter der jeweili-gen ID die Statusveränderung vor.

Bei Unterzeichnung eines Ausbildungsver-trages, der Anmeldung bei einer wei-

terführenden Schule oder einer sonstigen Ausbildung innerhalb

Thüringens hat der Auszubildende, Schüler oder Student seine ID anzu-

geben. Anhand dieser ID kann sich der Personalleiter oder Unternehmer

unkompliziert bei jeder Kammer oder sonstigen Einrichtung mit Systemzugang

über den hinterlegten Status erkundigen.

Neben den eingangs aufgeführten Vorteilen führt dieses System auch zu größerer Transpa-

renz bezüglich des weiteren Verbleibs der Thürin-ger Jugendlichen, wenngleich bspw. die Jugendli-chen, die Thüringen verlassen, nicht nachgehalten werden könnten.

Perspektivisch könnten in das System auch Zeug-nisnoten einfließen. Der Vorteil: Gewissermaßen auf Knopfdruck wäre es so möglich, Schüler-, Klassen- und Schulleistungsvergleiche innerhalb Thüringens durchzuführen. Diese wiederum wür-den Ansatzmöglichkeiten bieten, um seitens des TMBWK gezielt auf Leistungsdefizite in Regionen, Klassenstufen oder bestimmten Schulen reagieren zu können.

Eine Antwort des TMBWK auf den Vorschlag der IHK Südthüringen steht noch aus.

Ihr Ansprechpartner:

Kersten MeyS 03681 362-151Y [email protected]

zunehmen bzw. Auskünfte zu erteilen. Sie nehmen

Umso wichti-ger ist es, dass einer-seits möglichst jeder Schul-

beispielsweise nach Erhalt eines Ausbildungsvertra-ges im Erfassungssystem unter der jeweili-gen ID die Statusveränderung vor.

Bei Unterzeichnung eines Ausbildungsver-trages, der Anmeldung bei einer wei-

Thüringens hat der Auszubildende, Schüler oder Student seine ID anzu-

geben. Anhand dieser ID kann sich der Personalleiter oder Unternehmer

unkompliziert bei jeder Kammer oder sonstigen Einrichtung mit Systemzugang

über den hinterlegten Status erkundigen.

Neben den eingangs aufgeführten Vorteilen führt dieses System auch zu größerer Transpa-

renz bezüglich des weiteren Verbleibs der Thürin-ger Jugendlichen, wenngleich bspw. die Jugendli-chen, die Thüringen verlassen, nicht nachgehalten werden könnten.

Perspektivisch könnten in das System auch Zeug-nisnoten einfließen. Der Vorteil: Gewissermaßen auf Knopfdruck wäre es so möglich, Schüler-, Klassen- und Schulleistungsvergleiche innerhalb

Umso wichti-

beispielsweise nach Erhalt eines Ausbildungsvertra-

Bei Unterzeichnung eines Ausbildungsver-

über den hinterlegten Status erkundigen.

Neben den eingangs aufgeführten Vorteilen führt dieses System auch zu größerer Transpa-

renz bezüglich des weiteren Verbleibs der Thürin-ger Jugendlichen, wenngleich bspw. die Jugendli-chen, die Thüringen verlassen, nicht nachgehalten werden könnten.

Perspektivisch könnten in das System auch Zeug-nisnoten einfließen. Der Vorteil: Gewissermaßen

beispielsweise nach Erhalt eines Ausbildungsvertra-

chen, die Thüringen verlassen, nicht nachgehalten werden könnten.

Ausbilder-Arbeitskreis Produktionstechnologe/ Produktionstechnologin

Die zentrale Herausforderung für Unternehmen im europäischen und internationalen Wettbe-werb ist eine intelligente und effiziente Produk-tion. Fokussiert werden nicht Standardprodukte, sondern individuell auf den Kunden zugeschnit-tene Produkte. Um marktfähig zu bleiben, müs-sen Unternehmen deshalb Innovationen bzw. Produktneuentwicklungen schnell in anspruchs-volle und marktgerechte Produkte umsetzen. Produktentwicklungszeiten sowie Produkt-lebenszyklen werden dadurch kürzer und die Viel-falt der Produktvarianten nimmt zu.Schnellere Entwicklungszeiten für neue Produkte gehen einher mit der Steigerung von Produk-tionsanläufen in immer kürzeren Zeiträumen. Umgesetzt wird dies durch die prozessorientierte und flexible Gestaltung der Produktion. Die Pro-zesse richten sich am Kunden aus, um für den Kunden und das Unternehmen wertschöpfend zu sein - so genannte kundenorientierte „Rund-umbearbeitung“.

Diesen Ansprüchen - prozessorientiertes, flexib-les Denken und Handeln, intensive Fokussierung auf den Kunden und dessen spezifische Wün-sche - müssen auch die Fachkräfte von morgen entsprechen. Auf Grundlage einer sich stän-dig ändernden und immer flexibler werdenden prozessorientierten Arbeitswelt wurde deshalb der Ausbildungsberuf Produktionstechnologe/ Produktionstechnologin im Jahr 2008 ins Leben gerufen.

Um den Ausbildungsberuf Produktionstechno-loge/ Produktionstechnologin auch in Thüringen zu etablieren und zu integrieren, wurde am 17. Dezember 2009 der Ausbilder-Arbeitskreis „Pro-duktionstechnologe/ Produktionstechnologin“ gegründet. Eine Errungenschaft des Ausbilder-Arbeitskreises ist u. a. die Schaffung einer Lan-desübergreifenden Fachklasse am Staatlichen Berufsbildungszentrum Ilmenau.

Die aktuelle Zusammenkunft des Ausbilder-Arbeitskreises „Produktionstechnologe/ Produk-tionstechnologin“ fand am 14.  Dezember  2010 im Bildungszentrum der IHK Südthüringen statt. Anwesend waren Vertreter des VDMA Lan-desverbandes Ost, des Instituts für praktische Interdisziplinarität, des SBSZ Ilmenau, der IHK und ausbildende Unternehmen sowie Unterneh-men, die ab dem Ausbildungsjahr 2011/2012 in diesem Beruf ausbilden möchten. Im Rahmen dieser Arbeitsberatung gaben sowohl die aus-bildenden Unternehmen als auch das Staatliche

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Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 23

Ausbilder-Arbeitskreis Produktionstechnologe/ Produktionstechnologin

Berufsbildungszentrum Ilmenau einen Überblick zum aktuellen Stand der Ausbildung, der insgesamt 21 Auszubildenden. Seitens der ausbildungsinter-essierten Unternehmen gab es vielfältige Fragen zu Anforderungen an die Schulabgänger, konkrete Ein-satzmöglichkeiten in der Praxis und Verantwortlich-keiten im Produktionsprozess.

Die ausbildenden Unternehmen berichteten u. a. über praktische Erfahrungen und vielfältige Ein-satzgebiete eines/einer Pro duktionstechnologen/ Produktionstechnologin, z. B. bei der Herstellung von Maschinen, Anlagen, Komponenten, Systemen und Fahrzeugen aller Art (Produktherstellung), Her-stellung von Produktionsmitteln und -systemen sowie produktionsunterstützende Dienstleistungen.

In den nachfolgenden Tätigkeitsfeldern sollen die späteren Facharbeiter eingesetzt werden:J Bindeglied zwischen Entwicklung, Arbeitsvorbe-

reitung, Produktion und Qualitätsmanagement J Betreiben, Einrichtung, Wartung, Konfiguration

von ProduktionsanlagenJ Neuanlauf und Anfahren von ProduktionsanlagenJ Gestaltung und Sicherung von Produktionspro-

zessen

Diejenigen Unternehmen, die bereits im Beruf Pro-duktionstechnologe/ Produktionstechnologin aus-bilden, schätzen insbesondere die sehr gute Zusam-menarbeit und Abstimmung aller Ausbildungsinhalte mit dem Berufsschulzentrum in Ilmenau.

Alle Partner waren sich einig darüber, dass es zukünf-tig Aufgabe und Zielstellung des Ausbilder-Arbeits-kreises sein muss, in Kooperation mit Thüringer Unternehmen, Nachhaltigkeit anzustreben, um die-sen Berufsschulstandort in Südthüringen zu sichern.

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeitsberatung waren die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Produktionstechnologie - insbeson-dere der Prozess- und Applikationsexperte sowie der Prozessmanager. Im Rahmen des Projektes „Personalentwicklung Produktionstechnologie Thü-ringen“ (PePTeT) sollen für die o. g. Aufstiegsfort-bildungen, Weiterbildungskonzepte in Zusammen-arbeit mit der IHK Südthüringen entwickelt werden. Zielgruppe für diese Weiterbildungsmöglichkeiten

sind nicht ausschließlich ausgebildete Produktions-technologen bzw. Produktionstechnologinnen, son-dern auch praxiserfahrene Facharbeiter aus unter-schiedlichen Produktionsbereichen.

Im Ergebnis der Beratung des Ausbilder-Arbeits-kreises wurde festgestellt, dass die neuen Berufe in der Produktionstechnologie aufgrund des funk-tionsübergreifenden Charakters, den Mitarbeitern eine abwechslungsreiche und motivierende Tätig-keit bietet und den aktuellen Erfordernissen intelli-genter Arbeitsorganisation und effizienter Produk-tionsabläufe entsprechen.

Die Berufe der Produktionstechnologie stellen eine Chance für Unternehmen dar, eine prozess-orientierte Produktion zu implementieren. Für die Region Südthüringen ergibt sich darüber hinaus die Chance, in Kooperation mit den Partnern, die Vor-reiterrolle für die systematische Entwicklung und Integration aktueller prozessrelevanter Bildungsin-halte für die Aus- und Weiterbildung dieser Berufe zu übernehmen.

Sollten die Berufe der Produktionstechnologie auch für Ihr Unternehmen interessant sein, sprechen Sie uns diesbezüglich bitte an. Gerne sind wir bereit, die Berufe der Produktionstechnologie in Ihrem

Unternehmen persönlich vorzustellen bzw. Sie bei der Prozessberatung bis hin zur Umsetzung von Ausbildungskonzepten zu unterstützen.

Anzeige

Ihre Ansprechpartner in der IHK Südthüringen: Sindy Menz Carmen Klotz Heidi LeistnerS 03681 362-161 S 03628 6130-516 S 03675 7506-255Y [email protected] Y [email protected] Y [email protected]

Anzeigen-Hotline 09303 982-149

Das Unternehmen MIWE Meiningen Michael Wenz GmbH gehört zu den Vorreitern bei der Ausbildung von Produk­tions technologen. Im Bild (v.l.) Ausbildungsleiter Rainer Preuß und Auszubildender Lorenz Scheller.

Page 26: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/201124

Aktuell werden folgende Azubi-Lehrgänge zusätzlich angeboten:

J ab 16. April 2011 - Finanzbuchhaltung mit LexwareJ ab 16. April 2011 - Datenbankverwaltung mit AccessJ ab 26. April 2011 - Lohn und Gehalt mit LexwareJ ab 27. April 2011 - Handelskorrespondenz in Englisch

Für Betriebe bzw. Jugendliche, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, entstehen bei der Teilnahme an diesen Kursen keine Lehrgangskosten. Voraussetzung ist ein betriebliches nicht gefördertes Ausbildungsver-hältnis. Ebenso darf noch keine abgeschlossene Ausbildung vorliegen.

Gern steht die IHK Südthüringen interessierten Unternehmen und Auszubildenden bei Fragen zur Verfügung.

Der Lehrgang ist als Vollzeit-Lehrgang konzipiert. Zielgruppe sind Fachkräfte aus Unternehmen, die den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unterliegen.

J Grundlagen des DatenschutzesJ Arbeitsrecht und TelemedienrechtJ IT-SicherheitJ Praxis des Datenschutzes

Beginn: 7. April 2011Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Die Situation auf dem Ausbildungs-markt hat sich grundlegend geändert. Bedingt durch den demografischen Rückgang der Schülerzahlen müs-sen sich die Unternehmen frühzeiti-ger um geeignete Nachwuchskräfte bemühen. Viele Betriebe benötigen gerade jetzt mehr Unterstützung bei der Ausbildungsberatung und Beset-zung der freien Ausbildungsplätze.

Bei der Lösung dieser Aufgabe stehen die Ausbildungsbegleiter der Kam-mern den Unternehmern zur Seite.

Erklärtes Ziel von Wirtschaft und Politik ist es, dass künftig verstärkt auch Jugendliche mit eingeschränk-ten Vermittlungschancen, Altbewer-ber und Studienabbrecher in eine betriebliche Ausbildung integriert werden. Das so genannte nullte Ausbildungsjahr bzw. die Einstiegs-qualifizierung ist in diesem Zusam-menhang ein wirksames Instrument. Jugendliche erhalten mit diesem

Fördermodell die Möglichkeit, im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und den beruflichen Alltag kennen zu lernen. Die Einstiegs-qualifizierung als berufsorientiertes betriebliches Praktikum dient somit als Türöffner für Ausbildung und Beschäftigung und wird durch die Ausbildungsbegleiter koordiniert und vermittelt.

Darüber hinaus sind die Ausbildungs-begleiter aber auch Ansprechpartner für Unternehmen, die neu ausbilden wollen bzw. längere Zeit nicht ausge-bildet haben. Neben der individuellen Beratung informieren die Ausbil-dungsbegleiter die Personalverant-wortlichen über aktuelle Entwicklun-gen und Neuerungen im Bereich der Berufsausbildung. Sie verstehen sich auch als Bindeglied zwischen Schule und Wirtschaft bei der Berufsorien-tierung. So organisieren sie Berufs-informationsmessen in Südthüringen

und unterstützen die Unternehmen beim Ausbildungsmarketing. Sie informieren in Schulen über neue Ausbildungsberufe, werben für freie Ausbildungsplätze in Betrieben der Region und vermitteln bei Bedarf Praktikumsplätze.

Die Ausbildungsbegleiter kooperie-ren mit regionalen Bildungseinrich-tungen, wie Ausbildungsverbünden, Berufsschulen und Bildungsträgern und stellen auf Wunsch der Unter-nehmen auch den Kontakt zum Jugendlichen her. Unterstützung bei der Vermittlung von Auszubildenden aus insolventen Unternehmen in andere Ausbildungsbetriebe ist ein weiteres Betätigungsfeld.

Ausbildungsbegleiter sind bei allen Thüringer IHKs sowie Handwerks-kammern beschäftigt. Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats Thü-ringen gefördert.

Ihre Ansprechpartner:

Brigitte KirchhofS 03681 362-155Y [email protected]

Monika KochS 03681 362-414Y [email protected]

Ihr Ansprechpartner:

Sandro SchillingS 03681 362-426Y [email protected]

AUS- UND WEITERBILDUNG

Ausbildungsbegleiter - Unterstützer und Dienstleister in Sachen Ausbildung

Datenschutz-beauftragter (IHK)

Azubi-Lehrgängezur Fachkräftesicherung nutzen

Page 27: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 25

Angebotsanfragen erfolgreich in Aufträge wandeln

Ihre Angebote sind erfolgreicher, wenn sich Ihr Angebotsmanagement positiv abhebt und Sie die Vorteile für den Anfrager bei einer Kaufent-scheidung deutlich kommunizie-ren. In diesem Workshop erhalten Sie Praxis-Tipps und Anregungen zu den einzelnen Phasen der Auf-tragsgewinnung, mit denen Sie Ihr Angebotsmanagement optimieren und Ihre Auftragschancen erheblich verbessern.

Termin: 7. April 2011Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Verhandlungsstrategien für Gewinner

Erfolgreiches Verhandeln gehört zum Geschäftsleben. Ziel des Seminars ist es, neben der Vermittlung der theo-retischen Grundlagen, die eigenen Gedanken und Ziele klar zu formu-lieren, Strategien in Vorbereitung der Gespräche zu entwickeln und Ein-wände und Widerstände positiv und immer zielorientiert zu bearbeiten. Teilnehmerorientierte Praxisübungen mit Videoauswertungen geben wert-volle Rückmeldungen und sichern den Lernerfolg.

Termin: 29. März und 14. April 2011Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Der Ausbilder als Coach

Neben den Anforderungen der Aus-bildereignungsprüfung sind im täg-lichen Umgang mit Auszubildenden vielfältige Lehr- und Lernsituationen zu meistern. Im Seminar steht die Leistungs- und Verhaltensentwick-lung der Auszubildenden im Mittel-punkt. Die Teilnehmer lernen wie sie eine objektive Beurteilung vorneh-men. Dabei werden Ziele klar defi-niert und ein konstruktives Feedback gegeben.

Termin: 12. April 2011Ort: IHK-Niederlassung Sonneberg

AusgewählteSeminare und Lehrgänge

Als Führungskraft wirken

An Führungskräfte werden per-manent höhere Anforderungen in allen Bereichen eines zeitgemäßen Managementsystems gestellt. Die Aufgaben und Herausforderungen sind vielfältig: Neben delegieren, kon-trollieren oder motivieren heißt es auch weiterentwickeln.

Erfolgreiche Mitarbeiterführung ist nicht nur eine Sache der Persön-lichkeit - Führung will gelernt sein. Die Führungskraft steht also in dem Spannungsfeld, verantwortlich für das Erreichen ihrer eigenen Ziele sowie der Ziele ihrer Mitarbeiter zu sein. Des Weiteren muss sie die Fähig-keiten ihrer Mitarbeiter erkennen und diese zielorientiert fördern. Damit werden an die Persönlichkeit der Führungskraft sowie ihre Förderungs-kompetenz gegenüber den Mitarbei-tern hohe Erwartungen formuliert.

Termin: 16. und 17. März 2011Ort: IHK-Niederlassung Sonneberg

Kundenorientierung etablieren und Servicequalität leben

Es dem Kunden immer recht zu machen, ihn als Kunden zu halten und neue Kunden zu gewinnen, ist schwer. Deshalb ist es wichtig,

J Kundenorientierung im Unter-nehmensleitbild zu verankern und umzusetzen,

J die Bedürfnisse der Kunden zu erkennen und die passenden Ser-viceleistungen für das eigene Unternehmen zu finden,

J sich so zu organisieren, dass der Service nicht zum Kostenfaktor, sondern zum Erfolgsfaktor wird,

J Mitarbeiter und Partner als Ideen-geber zu sehen und zu besonderen Leistungen zu motivieren.

Nutzen Sie das Seminar, um Ansätze für kurzfristige Lösungen wie auch für den Aufbau langfristigen Erfolgs Ihres Unternehmens zu finden.

Beginn: 22. März 2011 Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

10892

Ihre Ansprechpartner:

IHK-Bildungszentrum SuhlAntje da Silva SantosS 03681 362-425Y [email protected]

IHK-Niederlassung SonnebergHeidi LeistnerS 03675 7506-255Y [email protected]

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Page 28: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/201126

INTERNATIONALINTERNATIONALPRAXIS-TIPPS INTERNATIONAL

Rückerstattung öster-reichischer MehrwertsteuerMit dem ersten Teil des Mehrwertsteuerpake-tes des Europäischen Gesetzgebers, welches zum 1.  Oktober 2010 in Kraft getreten ist, sollte das Ver-fahren zur Mehrwertsteuerrückerstattung in den EU-Mitgliedstaaten primär vereinfacht werden: Als große Errungenschaft gelobt wurden insbesondere der Wechsel innerhalb Europas von einer Antrag-stellung in Papierform hin zu einer elektronischen Antragsform und die zwingend vorgeschriebene Antragstellung im Sitzstaat des Unternehmens, statt wie zuvor, im Erstattungsstaat.

Ein Jahr später ist Ernüchterung eingetreten: Schon die Installation der elektronischen Portale für die Antragstellung in den einzelnen Mitgliedsstaa-ten erwies sich als derart aufwendig, dass die EU-Kommission kurzerhand am 30. September 2010 beschloss, mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 (!), die Antragsfrist für das Kalenderjahr 2009 um weitere sechs Monate zu verlängern. Viele Unternehmen scheiterten bereits an der langen Bearbeitungszeit der Behörden für die Beantragung der Zugangs-daten für die Online-Portale. Und war der Schritt der Antragstellung geschafft, der Antrag also nicht wegen Formfehlern zurück gewiesen worden, stan-den viele Unternehmen ratlos vor Abweisungsbe-scheiden der nationalen Behörden. In Deutschland z.B. selbstverständlich ist, dass Firmenfahrzeuge zum Vorsteuerabzug berechtigen - in Österreich hingegen nur, wenn es sich um speziell gelistete Nutzfahrzeuge handelt; Reisevorleistungen hinge-gen berechtigen sowohl in Deutschland, als auch gerade in Österreich nicht zum Vorsteuerabzug.

Die Deutsche Handelskammer in Österreich stellt seit vielen Jahren erfolgreich für deutsche Unter-nehmer die Mehrwertsteuerrückerstattungsanträge in Österreich und das ist Ihr geldwerter Vorteil:

J kennen das österreichische Steuerrecht und wis-sen daher, Ihre Rechnungen richtig entsprechend der vorgegebenen, für juristische Laien teilweise nur schwer verständlichen Erstattungskatego-rien einzuordnenden und somit den Antrag rich-tig zu stellen.

J verfügen über einen Zugang zum Online-Portal und können Ihnen daher eine schnelle Rücker-stattung Ihres Geldes in wenigen Wochen garan-tieren.

J haben in Deutschland direkten Kontakt zum Bundeszentralamt für Steuern, in Österreich arbeiten wir u. a. auch im Bereich der Fiskalver-tretung und der Lohnverrechnung eng mit den Finanzbehörden zusammen - so können wir eine effiziente Problemlösung gewährleisten.

Unternehmen aus EU-/ EWR-Mitgliedsstaaten haben bis 30. September, Unternehmungen aus Drittstaaten hingegen nur bis 31. Juni des auf das Rückerstattungsjahr folgenden Kalenderjahres Zeit. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt!

Sie haben noch eine Rechnung aus Österreich mit Rechnungsdatum aus dem Jahr 2009 gefunden? Bis 31. März 2011 holt Ihnen der Deutsche Handels-kammer in Österreich e.V. Ihnen auch dieses Geld noch zurück!

Haben Sie noch Fragen zur Mehrwertsteuerrücker-stattung in Österreich?

Kontakt:

Johanna WernerDeutsche Handelskammer in Österreich e. V.Schwarzenbergplatz 5 TOP 3/1 · 1030 WienS +43 1545 1417-25Fax +43 1545 2259 Y [email protected] Internet: www.dhk.at

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Tilo WernerS 03681 362-203Y [email protected]

Kuwait: Muster zur vorübergehenden EinfuhrWarenmuster zur vorübergehenden Einfuhr sind zollpflichtig. Die Höhe der Zollabgaben richtet sich nach der Verweildauer der Warenmuster in Kuwait. Die Verweildauer beträgt maximal ein Jahr. Es sind eine von der zuständigen IHK bescheinigte Proforma-Rechnung mit der Angabe „Samples without com-mercial value“ und ein Ursprungszeugnis erforder-lich. Der Inhalt der Proforma-Rechnung entspricht ansonsten den Vorgaben für Handelsrechnungen. Die Proforma-Rechnung sowie das Ursprungszeugnis müssen konsularisch legalisiert werden.

Indonesien: ImportlizenzenDie Deutsch-Indonesische IHK in Jakarta hat mit-geteilt, dass seit 1. Januar 2011 neue Vorschriften für die Erteilung von Importlizenzen für Industrie-unternehmen in Indonesien gelten. Alle Importeure müssen grundsätzlich über eine Import-Identifika-tionsnummer (API) verfügen. (gtai)

Libyen - Legalisierung von Ursprungszeugnissen bei der Einfuhr nicht mehr notwendigDie deutsche Botschaft in Libyen informiert uns, dass das libysche Planungs- und Finanzministe-rium mit Schreiben am 24. Januar 2011 beschlos-sen hat, die bei der Einfuhr von Waren nach Libyen bisher notwendige Legalisierung der Dokumente (Ursprungszeugnis) durch die libyschen Botschaf-ten ("Volksbüro") oder andere Stellen im Ausland zu streichen. Die Botschaft Tripolis geht davon aus, dass dieser Beschluss mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist.

Taiwan: Visafreies Reisen in den Schengen-Raum für Taiwan-PassinhaberSeit 11. Januar 2011 benötigen Taiwan-Pass-inhaber kein Visum mehr, wenn sie als Tourist oder zu Geschäftszwecken in die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens einreisen. Voraussetzung ist, dass keine Arbeitsaufnahme erfolgt. Deutsch-land ist Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb von sechs Monaten. Taiwan-Passinhaber müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein, in dem eine Personalausweisnummer eingetragen ist.

Weitere Informationen unter: www.taipei.diplo.de

Indien: Ungenügende Ursprungszeugnisse Form ADie Europäische Kommission berichtet, dass die zuständigen Behörden Indiens Ursprungszeugnisse (UZ) Form A (APS-Präferenzsystem) ausstellen, die nicht die notwendigen drucktechnischen Sicher-heitsmerkmale erfüllen. Solche Dokumente werden als Präferenznachweis bis zum 30. Juni 2011 (Aus-stellungsdatum des UZ) anerkannt, nach diesem Datum ausgestellte Form A jedoch nicht mehr. (gtai)

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Corinna KatzungS 03681 362-232Y [email protected]

Page 29: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 27

Richtige Weichenstellung mitinternationaler VernetzungIn der 5. Sitzung des Wirtschafts- und Innova-tionsrates am 6. Dezember 2010 im Thüringer Kompetenzzentrum für Hochtechnologien und Solarwirtschaft in Erfurt wurden die Ergebnisse des Zukunftsatlas durch die renommierte Berater-gesellschaft Roland Berger vorgestellt. In der durch Torsten Oltmann, Roland Berger Strategy Consul-tants, aufgezeigten Potenziale und Chancen des Landes Thüringen wird herausgestellt, dass Wachs-tum und identifizierte Innovationsfaktoren keine Selbstläufer sind.

Für Thüringen wurde die Schlussfolgerung gezo-gen, die Aktivitäten der Wirtschaftsförderung zu bündeln und sich in erster Linie auf die Interna-tionalisierung zu konzentrieren. Mit einer derzeit äußerst niedrigen Exportquote im Thüringer Wald von 27 Prozent der Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ist das wichtigste Ziel die Markt-erschließung im Export und die Einbindung der kleingliedrigen Unternehmen in die weltweiten Wertschöpfungsketten. Nur über diesen Weg der Internationalisierung können künftig höhere Löhne und Gehälter gezahlt und ein Abwandern von Fach-kräften verhindert werden.

Das Jahr 2011 wird für die Thüringer Landesre-gierung zum Schlüsseljahr mit Blick auf die Wei-chenstellung zur internationalen Vernetzung. Das Wirtschaftsministerium hat deshalb die Beratungs-gesellschaft Roland Berger beauftragt, die Instru-mente zur Außenwirtschaftsförderung zu schärfen. Hierzu wurden über 3 000 Thüringer Exportfirmen befragt. Insgesamt werden derzeit 13 verschiedene Förderinstrumente geprüft. Angefangen von der politischen Flankierung bei Geschäftsanbahnungen über spezielle Außenwirtschaftsforen und Marke-

tingberatungen bis hin zur finanziellen Förderung von Messebeteiligungen.

Durch eine kontinuierliche und nachhaltige Mit-telzuweisung in Höhe von 1.940.500 Euro im Jahr 2010 für Maßnahmen im Bereich der Außenwirt-schafts- und Marketingberatungen, Imagemaß-nahmen und einzelbetriebliche Messebeteiligungen wurde der Eintritt und die Erschließung neuer aus-ländischer Märkte für die Thüringer Unternehmen erleichtert. Aber diese Außenwirtschaftsförderung war bisher an kein Erfolgskriterium geknüpft.

Die IHK Südthüringen forderte von der Landesre-gierung, die Wirtschaftsförderung zum Anreiz des Zutritts in neue Märkte stärker nach vorn zu treiben und die Thüringer Außenwirtschaftsförderung auch weiterhin fortzuführen, aber die Entwicklung der Exportquote in die Bewilligung von Fördermitteln als Erfolgskriterium einzubeziehen.

Das Unternehmen Roland Berger wird den abschlie-ßenden Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Ausrichtung der Thüringer Außenwirtschaftsför-derung im Frühjahr 2011 vorlegen. Die IHK Süd-thüringen ist in den Prozess der Entwicklung neuer Außenwirtschaftförderinstrumente einbezogen und hat zur weiteren Stärkung der Außenwirtschafts-förderung einen „Thüringischen Consultant Fonds“ zur Auftragsfinanzierung bei Auslandsaufträgen vorgeschlagen.

Ihr Ansprechpartner:

Volkmar LudewigS 03681 362-223Y [email protected]

Zur Abwicklung des internationalen Warenver-kehrs sind für die Südthüringer Unternehmen im Wesentlichen das Hauptzollamt Erfurt mit dem Zollamt Am Flughafen Erfurt und den Zollamt Suhl zuständig.

Kontaktdaten:

Hauptzollamt ErfurtMelchior-Bauer-Straße 5 · 99092 ErfurtPostfach 90 04 06 · 99107 ErfurtS 0361 77750-0Fax 0361 77750-4 01Y [email protected]

Zollamt Am Flughafen ErfurtFlughafenstraße 4 · 99092 ErfurtS 0361 5513-630Fax 0361 5513-640Y [email protected]

Zollamt SuhlAm Gesetz 1 · 98528 SuhlS 03681 3543-100, -101Fax 03681 3543-111Y [email protected]

Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Erfurt wurden nun bei folgenden Zollämtern im Rahmen der Anpassung an die tatsächlichen Verkehrsbedürfnisse mit Wirkung zum 1. März 2011 neue Öffnungszeiten festgelegt.

Die Zollämter sind dann wie folgt geöffnet:

Zollamt Am Flughafen Erfurtmontags bis mittwochs: 06:00 Uhr - 15:30 Uhrdonnerstags: 06:00 Uhr - 18:00 Uhr (Servicetag)freitags: 06:00 Uhr - 14:30 Uhr

Zollämter Chemnitz, Eisenach, Gera, Hirschfeld und Jenamontags bis mittwochs: 07:00 Uhr - 15:30 Uhrdonnerstags: 07:00 Uhr - 18:00 Uhr (Servicetag)freitags: 07:00 Uhr - 14:30 Uhr

Zollämter Nordhausen und Suhlmontags bis donnerstags: 07:00 Uhr - 15:30 Uhrfreitags: 07:00 Uhr - 14:30 Uhr

Zollamt Nossenmontags bis freitags: 07:00 Uhr - 22:00 Uhrsamstags: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Achtung!!! Änderung derÖffnungszeiten der Zollämter

Page 30: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/201128

■ Pilotphase zur E-Bilanz angelaufenDie Einführung der elektronischen Über-

mittlung ihrer Bilanzen an das Finanzamt

entwickelt sich für die Unternehmen zum

bürokratischen Desaster. Darauf hatte der

DIHK aufmerksam gemacht und nachgewie-

sen, dass den Firmen hoher Umstellungs-

aufwand droht. Jetzt wurde das Projekt um

ein Jahr verschoben und eine Testphase mit

der Finanzverwaltung vereinbart. An der im

Februar gestarteten Pilotphase beteiligen

sich Unternehmen aus ganz Deutschland.

Im Rahmen dieser Testphase erfassen die

Unternehmen ihre Bilanzdaten unter einer

Teststeuernummer und übermitteln sie im

E-Bilanz-Format an die Finanzverwaltung.

Im Ergebnis soll noch einmal die Gliederung der Datenstruktur der E-Bilanz auf den Prüfstand.

■ Keine Berichtspfl ichten durch die Hintertür

Berlin/Brüssel. Der DIHK lehnt die Pläne der EU-Kommission, Unternehmen zu verp� ich-ten, ihr freiwilliges gesellschaftliches, soziales und umweltpolitisches Engagement im Ge-schäftsbericht darzustellen als schädlich ab. Die IHK-Organisation weist darauf hin, dass sich die Mehrzahl der Unternehmen traditio-nell gesellschaftlich engagiert. Unternehmen sind auf viele verschiedene Arten und auf den unterschiedlichsten Gebieten aktiv – von

neuen Trikots für den örtlichen Fußball-verein über die Organisation der Kinder-betreuung für ihre Mitarbeiter bis hin zu Energieef� zienzmaßnahmen. Dieses Enga-gement ist für die Unternehmen oftmals so selbstverständlich, dass sie darüber kein großes Aufhebens machen. Bürokratische Berichtsp� ichten würden das gesellschaft-liche Engagement dagegen eher gefährden.

■ DIHK fordert praxistaugliche Verlustverrechnung

Brüssel. Die EU-Kommission hat die Sanie-rungsklausel beim Mantelkauf als Verstoß ge-gen das europäische Beihilferecht gekippt und zudem Rückforderungen angeordnet. Beides verunsichert viele Unternehmen in Deutsch-land. Die Übernahme von angeschlagenen Betrieben wird durch den damit verbunde-nen Wegfall steuerlicher Verlustvorträge jetzt zusätzlich erschwert. Die Entscheidung aus Brüssel ist damit ein deutliches Signal an die Bundesregierung, den steuerlichen Verlust-vortrag jetzt neu zu regeln. Dabei fordert der DIHK, Einschränkungen des Verlustvortrages bei Unternehmensübertragungen nur auf reine Missbrauchsfälle zu beziehen.

■ Willkommenskultur zur Fachkräftesicherung

Berlin. Zu einer Informationskampagne für den Arbeits- und Studienstandort Deutsch-land hat DIHK-Präsident Hans Heinrich Drift-mann die Bundesregierung in Schreiben an Bundesaußenminister Guido Westerwelle und Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle eingeladen. Zusammen könne man den po-tenziell Beschäftigten und Studenten aus dem Ausland signalisieren, dass sie in Deutschland gebraucht werden und willkommen sind. Zu-dem sollten bereits heute bestehende Wege, hier zu studieren und zu arbeiten, aktiv auf-gezeigt werden. Denn das Thema Fachkräfte-mangel wird vor dem Hintergrund der demo-gra� schen Entwicklung immer wichtiger. Im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Sicherung des Fachkräftebedarfs sind Unternehmen da-bei auch auf gut quali� zierte Mitarbeiter aus dem Ausland angewiesen.

NEUES AUS BERLIN UND BRÜSSEL

■ Wirtschaft unterzeichnet Chartafür fl exible Arbeitszeiten

Berlin. Familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten sind Trumpf, wenn es darum geht, Fachkräfte zu sichern. Darin waren sich Wirtschafts- und Gewerkschaftsver-treter einig, als Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder sie in großer Runde zum 8. Februar 2011 einluden. DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann unterzeichnete gemeinsam mit der Familienministerin und weiteren Wirtschaftsvertretern eine Charta, in der sie zusichern, sich für fami-lienfreundliche Arbeitszeiten und damit für eine bessere Vereinbarkeit von Familie

und Beruf einzusetzen. So sollen die vie-len Möglichkeiten, die flexible Arbeitszeit-modelle bieten - jenseits der bislang häufig starren Vorstellungen von Halbtags- oder Vollzeitstellen - bekannter gemacht und weiterentwickelt werden. Dabei ist es wichtig, sowohl die Belange der Beschäf-tigten als auch die jeweilige betriebliche Situation zu berücksichtigen. Driftmann: „Gleichzeitig soll auch in den Blick genom-men werden, welche Rahmenbedingungen derzeit Unternehmen und ihre Beschäftig-ten dabei hemmen, flexible Lösungen auch tatsächlich umzusetzen.“

BundesfamilienministerinSchröder und DIHK-Präsident

Driftmann nach Unter–zeichnung der Charta.

© BMFSFJ / Ingo Heine

Page 31: Südthüringische Wirtschaft 3-2011

Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 29

PRAXIS-TIPPS RECHT | FAIR PLAY §§§§ §§§§§§§§§§§§§§§Auch wenn man die Gewerbeanmeldung schon hinter sich hat, sollte man die Gewerbeordnung stets im Hinterkopf behalten. Ändert oder erwei-tert sich das Tätigkeitsgebiet muss man wissen welche Anzeigepflichten dies auslöst und ob die neue Tätigkeit eventuell erlaubnispflichtig ist. Ver-säumt der Unternehmer die notwendigen Ummel-dungen ist das eine Ordnungswidrigkeit und die Folgen können gravierend sein. Liegt die Änderung schon länger als drei Monate zurück, wird ein Verwarngeld erhoben. Bei einer Verspätung um mehr als sechs Monate wird ein Bußgeldverfahren ein-geleitet. Es kann eine Geldbuße bis 1.000 Euro verhängt werden. Bei einem schwer-wiegenden Verstoß kann die Ausübung des Gewerbes ganz oder teilweise unter-sagt werden. Es ist daher ratsam einen Blick in den Gewerbeschein zu werfen und zu prüfen, ob die Angaben noch mit der jetzigen Tätigkeit übereinstimmen. Im nachfolgenden werden einige der melde- und anzeigenpflich-tigen Tatbestände aufgeführt.

Verlegt man den Gewerbebetrieb innerhalb einer Stadt, muss eine Gewerbeummeldung vorgenom-men werden. Zieht das Unternehmen hingegen in eine Stadt außerhalb des Bereichs der bisher zuständigen Gewerbebehörde, muss man den alten Betrieb abmelden und die Betriebseröffnung in der neuen Stadt wieder anmelden. Eröffnet man neben seinem Geschäft noch einen Online-Shop, in dessen Impressum dieselbe Adresse angegeben ist, muss das nicht zusätzlich angezeigt werden. Das gilt natürlich nur, solange man online dasselbe Gewerbe betreibt wie im stationären Geschäft.

Werden Waren oder Leistungen auch auf Mes-sen, Ausstellungen und Märkten verkauft, braucht man hierfür neben dem Gewerbeschein nur die behördliche Erlaubnis für den jeweiligen Markt. Eine Ummeldung des Gewerbes ist nicht erfor-derlich. Besondere Bedingungen gelten jedoch für Reisegewerbetreibende, die Waren oder Dienstleis-tungen ohne vorhergehende Bestellung außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anbieten. Wird diese Art des Ver-triebs gewählt, muss ein Reisegewerbe angemeldet werden.

Wird der Gegenstand des Gewerbes gewechselt besteht eine Anzeigepflicht. Hat man zum Beispiel bereits einen Handel mit Elektrogeräten jeder Art angemeldet und möchte zukünftig lieber Orienttep-piche verkaufen betreibt man zwar weiterhin einen

Handel aber der Gegenstand des Gewerbes hat sich geändert. In diesem Fall ist, wie bei jedem Branchenwechsel, eine Ummeldung erforder-lich. Eine Ummeldung ist ebenfalls abzuge-ben, wenn sich die Handelsstufe ändert, also künftig statt Einzelhandel ein Großhandel ausgeübt wird.

Dehnt man den Gegenstand des Gewerbes auf weitere Waren oder Leistungen aus ist eine Ummeldung erforderlich, wenn das neue Angebot für das bisher angemel-dete Gewerbe nicht geschäftsüblich ist. Da diese Formulierung im Gesetz recht schwammig ist, sollte man im Zweifel

besser eine Ummeldung vornehmen. Eine Änderung ist beispielsweise erforderlich, wenn ein Kraftfahrzeughändler zusätzlich eine Wasch-straße eröffnet oder ein Getränkehandel dazu einen Schnellimbiss aufmacht. Nicht erforderlich wäre eine Ummeldung, wenn ein Händler ein Gewerbe für den Einzelhandel mit Büchern angemeldet hat und darüber hinaus Hörbücher auf CD-ROM oder Zeitschriften anbietet, da dies geschäftsüblich ist. Streit mit dem Gewerbeamt könnte aber entste-hen, wenn er neben den Büchern auch Filme auf DVD vertreibt. Bei einer solchen Erweiterung des Sortiments sollte besser eine Gewerbeummeldung ins Auge gefasst werden, etwa Handel mit Büchern und elektronischen Medien.

Vorsicht Bußgeld nach der Gewerbeordnung

Gemäß § 2 a Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) sind bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleis-tungen in den Wirtschaftsbereichen Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Perso-nenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, Schau-stellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Fleischwirtschaft und Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen die Arbeitnehmer verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen

und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlan-gen vorzulegen.

Der Arbeitgeber hat jeden und jede seiner Arbeit-nehmer und Arbeitnehmerinnen nachweislich und schriftlich auf diese Pflicht hinzuweisen und diesen Hinweis für die Dauer der Erbringung der Werkleis-tung aufzubewahren und auf Verlangen bei den Prüfungen nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG vorzule-gen. Soweit ein Arbeitgeber bei einer Kontrolle der Zollverwaltung keinen Nachweis über die schrift-liche Belehrung zur Mitführungspflicht seiner bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer vorlegen kann,

handelt er ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahn-det werden. Zur Vermeidung finanzieller Einbußen im Nachgang einer Kontrolle der Zollverwaltung sollten Arbeitgeber in den eingangs erwähnten Wirtschaftbereichen die schriftliche Belehrung zur Mitführungspflicht zeitnah veranlassen.

SchwarzarbeitbekämpfungsgesetzHinweispflicht des Arbeitgebers

Ihr Ansprechpartner:Holger FischerS 03681 362-114Y [email protected]

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Südthüringische Wirtschaft, 3/201130

Erfinderberatung in der IHK Südthüringen

Die IHK Südthüringen führt monatlich eine Sprechstunde zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes durch. Hier erhalten interes-sierte IHK-Mitglieder eine kostenlose Erstbe-ratung zu Fragen in Verbindung mit Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmus-tern, zum Verfahren und zu Kosten einschließ-lich Fördermöglichkeiten. Die Termine werden in der „Südthüringischen Wirtschaft“ und auf der Internetseite der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Im IHK-Bezirk Südthüringen ansäs-sige Anwälte stellen sich dankenswerterweise für diese Tätigkeit zur Verfügung. Die Anmel-dung zu den einzelnen Beratungsterminen ist erforderlich.

Die Termine für 2011 sind wie folgt geplant:

17.03. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz14.04. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch19.05. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch16.06. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz18.08. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz15.09. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch13.10. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz17.11. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch15.12. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Gabriele ThänertS 03681 362-321Y [email protected]

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Die IHK Südthüringen fordert eine unternehmerfreundliche VergaberichtlinieDie Thüringer Landesregierung beschäftigt sich mit dem Entwurf für ein Thüringer Vergabegesetz und hat den Wirtschaftsausschuss des Landtages beauftragt mit der Anhörung der Wirtschaftsver-treter und Interessenverbände. In dieser Anhörung, die am 18. Januar 2011 im Landtag erfolgte, hat die IHK Südthüringen Stellung bezogen und die Eckpunkte für eine unternehmerfreundliche Ver-gaberichtlinie eingefordert. Denn der vorliegende Entwurf beinhaltet mit einem enormen büro-kratischen Aufwand die Umsetzung allgemein-politischer Ziele, statt ein überschaubares und vor allem gerechteres Auftrags- und Vergabewesen der öffentlichen Hand zu schaffen.

Die IHK Südthüringen fordert, den Vergabepro-zess möglichst praxisnah zu regeln. Denn nur mit wirtschaftsfreundlichen, unbürokratischen Verga-bebedingungen werden die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb geschaffen. Gerade die bisher gängige Praxis der öffent-lichen Verwaltung, den Auftrag an den Billigsten oder angeb-

lich wirtschaftlichsten Bieter zu geben, führt zu einem ruinösen Wettbewerb. Aber gerade Dumping-anbieter haben keinen Spielraum internationalen Kernarbeitsnormen einzuhalten, umweltverträgliche Materialien einzusetzen oder Kinderarbeit bei Zulie-ferteilen zu vermeiden. Das wird man auch nicht mit gesetzlich festgeschriebenen Vergaberichtlinien unterbinden können. Mit hohem Bürokratieaufwand Transparenz schaffen zu wollen und diese Standards nachweislich zu sichern, ist Augenwischerei.

Um den bürokratischen Aufwand des Ausschrei-bungs- und Vergabeprozesses zu minimieren for-dert die IHK Südthüringen die Errichtung einer verbindlichen elektronischen Vergabeplattform, die Einführung des Präqualifizierungsverfahrens und den Einsatz der Thüringer Vergabekammer statt der Verwaltungsgerichte zur Klärung von Nachprüfverfahren.

Ihr Ansprechpartner:

Volkmar LudewigS 03681 362-223Y [email protected]

© Rainer­Sturm / pixelio.de 

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Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 31

Der eher verniedlichende Begriff der Geldwä-sche geht zurück auf den Chicagoer Unter-weltboss Al Capone. Dieser investierte in den zwanziger Jahren illegal erworbenes Kapital in Waschsalons, um dessen Herkunft zu verschleiern. So humorvoll der Begriff und sein Ursprung auch sein mögen - das Problem der Geldwäsche blieb uns bis heute erhalten. Und die damit verbundenen Probleme beschäftigen Justiz und Wirtschaft mehr denn je. Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Strafta-ten (Geldwäschegesetz - GwG) dient der Bekämp-fung der Geldwäsche und der damit verbundenen Finanzierung der organisierten Kriminalität und des Terror ismus.

Geldwäsche bezeichnet die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes oder von Vermögenswer-ten allgemein in den legalen Finanz- und Wirt-schaftskreislauf. Dieses Geld ist entweder das Ergebnis illegaler Tätigkeiten, oder soll der Finan-zierung solcher Tätigkeiten dienen. Geldwäsche ist ein Straftatbestand. Auch auf Versuch oder Beihilfe drohen empfindliche Strafen. Das Geldwäschege-setz selbst sieht Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro vor.

Durch das Geldwäschegesetz soll eine Transparenz in den Geschäftsbeziehungen und Finanztransakti-onen erreicht werden, die es ermöglicht Transaktio-nen nachzuvollziehen und ungewöhnliche oder gar verdächtige Geschäfte zu erkennen.

Auch Unternehmen im Nichtfinanzbereich sind vom Gesetz erfasst und daher zur Sorgfalt im Umgang mit ihren Geschäftspartnern verpflichtet. Betroffene sind:

J Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (Güterhändler z.B. Groß- und Einzelhandel),

J Immobilienmakler,J Versicherungsvermittler nach § 59 Versicherungs-

vertragsgesetz (VVG), soweit sie Lebensversiche-rungen oder Dienstleistungen mit Anlagezweck vermitteln

J Dienstleister für Gesellschaften und Treuhand-vermögen, Treuhänder

Die Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäschege-setz gelten sowohl für natürliche wie juristische Personen. Für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz sind bei Einzelunter-nehmen die Inhaber, bei juristischen Personen die Unternehmen verantwortlich.

Zählt Ihr Unternehmen zu den vorgenannten Wirt-schaftsbereichen sind Sie verpflichtet:

J die Identität Ihres Vertragspartners anhand sei-ner vorgelegten Ausweisdokumente zu ermitteln und zu überprüfen, sofern er Ihnen nicht bereits aus früheren Geschäftsbeziehungen bekannt ist,

J die Geschäftsart und den -zweck abzuklären, soweit sich diese nicht bereits zweifelsfrei aus der Geschäftsbeziehung ergeben,

J sich über den tatsächlich wirtschaftlich Berech-tigten der Geschäftsbeziehung zu informieren (Vertretungsverhältnis),

J die fortlaufende Geschäftsbeziehung zu über-wachen und zu dokumentieren, zu aktualisieren und Ihre Aufzeichnungen darüber fünf Jahre aufzubewahren.

Das Geldwäschegesetz verlangt die Sorgfaltspflich-ten aber erst dann, wenn so genannte „Auslöse-tatbestände“ vorliegen. Diese sind:

J grundsätzlich bei Begründung einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung,

J bei Gelegenheitskunden ab einen Wert von 15.000 Euro,

J bei Verdachtsfällen auf Geldwäsche unabhängig von der Höhe der Transaktion,

J wenn Zweifel über die Identität des Vertrags-partners bestehen

Für gewerbliche Güterhändler, dazu zählen Herstel-ler wie auch Groß- und Einzelhändler, gelten inso-fern erleichterte Bedingungen, als sie die allgemei-

nen Sorgfaltspflichten erst bei der Annahme von Bargeld ab 15.000 Euro erfüllen müssen. Bei gestü-ckelten Zahlungen gilt der Gesamtbetrag. Entsteht allerdings im Verlauf der Geschäftsabwicklung der Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinan-zierung, oder ergeben sich Zweifel an den Identi-tätsangaben des Geschäftspartners, so greifen die allgemeinen Sorgfaltspflichten, unabhängig von der Summe des Geschäftsvorfalls.

AufzeichnungspflichtDas Geldwäschegesetz sieht begleitend eine Auf-zeichnungspflicht sowie eine Aufbewahrungs-pflicht der Aufzeichnungen vor. Die Aufzeich-nungen sind auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Weiter fordert das GwG, interne Sicherungsmaßnahmen zu erstellen und geeig-nete Kontrollsysteme zu errichten und im Kontakt mit Geschäftspartnern stehendes Personal über die Sorgfaltspflichten des GwG zu unterrichten. Haben Unternehmen einen konkreten Verdacht, so sieht das Gesetz eine Pflicht zur „Geldwäsche-Verdachts-anzeige“ vor. Können die Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden, so darf die Geschäftsverbindung in der Regel nicht begründet oder fortgesetzt werden und es dürfen keine Transaktionen durchgeführt werden. Bestehende Geschäftsverbindungen müs-sen beendet werden.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt wurde durch die Landesregierung im August 2010 als zustän-dige Aufsichtsbehörde über den Nichtfinanzsektor bestimmt. Danach ist das Landesverwaltungsamt für die Überwachung der Durchführung des Geld-wäschegesetzes und die Einhaltung der Sorgfalts-pflichten seitens der Unternehmen zuständig. Bei auftretenden Geldwäscheverdachtsfällen ist das Landesverwaltungsamt verpflichtet, diese dem Bundeskriminalamt sowie der zuständigen Straf-verfolgungsbehörde anzuzeigen.

Sorgfaltspflichten für Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz

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Südthüringische Wirtschaft, 3/201132

Exzessive Internetnutzung rechtfertigt KündigungWer seinen Dienst-PC exzessiv privat nutzt, muss mit der außerordentlichen Kündigung rechnen, ohne dass vorher eine Abmahnung ausgesprochen wird. Das entschied das LAG Niedersachsen. Ein kommunaler Angestellter hatte innerhalb eines Zeit-raumes von sieben Wochen während der Arbeitszeit private E-Mails geschrieben und beantwortet. An einzelnen Tagen empfing er zwischen 110 und 173 E-Mails. Das ergab die Überprüfung seines Arbeits-platzrechners. Daraufhin hatte ihm der Arbeitgeber außerordentlich mit sozialer Auslauffrist gekündigt. Zu Recht, entschied das Gericht. Mit der exzessiven privaten Nutzung der E-Mail-Funktion während der Arbeitszeit habe er seine Arbeitspflicht verletzt, heißt es im Urteil. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) darf die private Nut-zung des Internets oder des Dienst-PC die Arbeits-leistung nicht erheblich beeinträchtigen. Die Richter am LAG berechneten, dass dem stellvertretenden Amtsleiter an einigen Tagen keinerlei Zeit mehr für die Bearbeitung seiner Dienstaufgaben verblie-ben sein konnte. Trotz seiner mehr als 32-jährigen Betriebszugehörigkeit, seines für den Arbeitsmarkt schon als ungünstig zu bewertendes Leben salters, seines Behinderungsgrades von 40 sowie der Unterhaltspflichten spreche die außerordentliche Intensität der Verletzung der Arbeitspflicht durch den exzessiven privaten E-Mail-Verkehr gegen den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Dass der Arbeitgeber die private Nutzung des Dienst-PC nicht ausdrücklich untersagt, sondern geduldet hatte, ändert nichts an der wirksamen Kündigung. Der Gekündigte durfte nicht annehmen, dass es die Gemeinde toleriere, wenn er während des gesam-ten Arbeitstages das dienstliche E-Mail-System für private Kontakte nutze. Ihm musste auch klar sein, dass er dadurch seinen Arbeitsplatz gefährde, so das Gericht. Wegen der Intensität der Privatnutzung konnte der Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung kündigen. Mit seinem Versuch, im Prozess gegen die Beweisverwertung der Daten seines Dienst-PC vor-zugehen, scheiterte der Mitarbeiter. Sei es gestattet, den Arbeitsplatzrechner privat zu nutzen, sei der Arbeitgeber berechtigt, auf diese Datenbestände zuzugreifen. Darin liege kein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis. Schutz gegen die rechtswid-rige Auswertung der Daten werde durch die Grund-rechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integ-rität informationstechnischer Systeme gewährt. Im Falle massiven Missbrauchs hätten die Interessen des Arbeitsgebers Vorrang.

LAG Niedersachsen – 12 SA 875/09

Ihr Ansprechpartner:Holger FischerS 03681 362-114Y [email protected]

WIR GRATULIERENzur Auszeichnung als „Ausgewählter Ort 2011“ im Land der Ideen*,Kategorie Wirtschaft

Global LightZ GmbH, BreitungenNatürliches Licht in Gebäuden steigert Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit.

Energiesparlampen und LEDs sind überall im Einsatz, produzieren aber häufig einen sehr hohen Anteil an blauem Licht. Der menschliche Körper kann darauf mit Stresssymptomen reagieren. Das preis-gekrönte V-Light des Thüringer Unternehmens Global LightsZ zeigt dagegen einen kontinuierlichen Übergang zwischen den Tageslichtfarben, vom Sonnenaufgang über blauen Himmel am Mittag bis hin zum Sonnenuntergang. Der Einsatz von V-Light in Gebäuden kann den Tagesverlauf des Sonnen-lichts simulieren und so eine Aura der Natürlichkeit schaffen. Das Licht passt sich dem Biorhythmus des Menschen an und steigert so das natürliche Wohlbefinden.

efw-Suhl GmbH, SuhlDie Simson Schwalbe kehrt als Elektro-Roller auf die Straße zurück.

Im Frühjahr 2011 erlebt die legendäre Simson Schwalbe ihre Auferstehung – und zwar als Elektro-Roller. Außen im klassischen Retro-Design gehalten, ist die eSchwalbe im Inneren mit neuester Tech-nik zum emissionsfreien und nahezu geräuschlosen Fahren ausgestattet. Der herausnehmbare Akku ist an jeder gängigen Steckdose aufzuladen und macht umweltbewusstes Fahren so einfach wie nie zuvor. Hergestellt wird das neu entwickelte Fahrzeug in Suhl, dem historischen Produktionsstandort der Schwalbe in Thüringen. Auf diese Weise wird neben dem Wirtschaftsstandort auch die Originalität der Marke gefördert.

*„365 Orte im Land der Ideen“ ist ein Wettbewerb der Standortinitiative „Deutschland – Land der Ideen“, der gemeinsam mit der Deutschen Bank realisiert wird. „Ausgewählte Orte“ sind dabei nicht Orte im geographischen oder politischen Sinn. Ein „Ausgewählter Ort“ im Land der Ideen findet sich überall dort, wo zukunftsorientierte Ideen entwickelt, gefördert und aktiv umgesetzt werden.

zur Auszeichnung mit dem Gastronomiepreis Thüringen 2010/2011

Hotel Gastinger, Inh. Stefania Gastinger, Schmiedefeld,als bestes Urlaubs- und Ferienhotel sowie für die beste regionale Thüringer Küche

zum 60. Geburtstag

Herrn Heinz Dieter Becker,Geschäftsführer Feintechnik GmbH Eisfeld,und Mitglied des Regionalausschusses Hildburghausen der IHK Südthüringen

Stellvertretend für alle Unternehmen, die ein Jubiläum feierngratulieren wir:

… zum 20-jährigen JubiläumPhoto-Reinhardt, Inhaberin Gisela Reinhardt, SuhlLemuth GmbH, MeiningenFrankenwald Haustechnik GmbH, SchleusingenKurierdienst Ingolf Strecker, Ummerstadt

… zum 10-jährigen Jubiläumw. t. a. Recycling von Tonerkartuschen und Tintenpatronen, Inhaber Carsten Weser, Suhl

INTERESSANTES AUSDER RECHTSPRECHUNG

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Südthüringische Wirtschaft, 3/2011 33

Herausgeber:

Industrie- und HandelskammerSüdthüringen, Hauptstraße 33, 98529 Suhl-MäbendorfTelefon: 03681 362-0Telefax: 03681 362-100Internet: http://www.suhl.ihk.deE-Mail: [email protected]

Druckauflage: 12 500 Exemplare

Erscheinungsweise: Neunmal jährlich

Herausgabedatum: 08.03.2011

Redaktion:

Dipl.-Ök.-Päd. Birgit Hartwig(verantwortlich)E-Mail: [email protected]

Titelbild:Global LightZ

Verlag:

VHI Verlagsgesellschaft für Handel und Industrie,Zweigniederlassung der Robert Krick Verlag GmbH + Co. KGMainparkring 4, 97246 Eibelstadt

Anzeigenverwaltung:

Gudrun Müller, Tel. 09303 [email protected]

Anzeigenschluss:

Am 10. des VormonatsEs gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 22 vom 1. Januar 2011

Druck:

GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KGGutenbergstraße 3, 99869 Wechmar

Mit Namen oder Signum gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der IHK Südthüringen wieder.

„Südthüringische Wirtschaft" ist das offizielle Mitteilungsblatt der IHK Südthüringen. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitrags-pflicht als Mitglied der IHK.

Haftung und Urheberrecht:

Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Herausgeber, Redaktion, Au-toren und Verlag übernehmen dennoch keine Haftung für die Richtigkeit von An-gaben und Hinweisen sowie für mögliche Druckfehler.

Nachdruck nur mit Genehmigung und Quellenangabe.

Diese Ausgabe enthält eine Beilage der „Brother International GmbH, Bad Vilbel“

Südthüringische Wirtschaft

Wir suchen wieder die besten Südthüringer Unter-nehmen und vergeben in diesem Jahr zum siebten Mal den Mittelstandspreis MuT.

Der Unternehmerpreis MuT ist eine Initiative der Tageszeitungen Freies Wort, Südthüringer Zeitung und FW Meininger Tageblatt, der IHK Südthüringen, der HWK Südthüringen sowie des Regionalmarke-tings Thüringer Wald. MuT steht für „Mittelstand und Thüringen“.

Mit dem Unternehmerpreis MuT zeichnen wir Per-sönlichkeiten und Unternehmen aus, die Südthü-ringens wirtschaftliche Zukunft sichern: Mit ihrem unternehmerischen Engagement, mit herausragen-den Leistungen und oft hohen persönlichen und wirtschaftlichen Risiken - mit Mut eben.

Hinweise für Vorschläge / Bewerbungen

Die Unternehmen können vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben.Teilnehmen kann jede einheimische Unternehmerin, jeder einheimische Unternehmer und jedes einhei-mische Unternehmen. Die Größe, die Rechtsform oder die Branche spielen dabei keine Rolle.

Voraussetzung ist ein Unternehmenssitz in den Landkreisen Hildburghausen, Ilm-Kreis, Schmalkal-den-Meiningen, Sonneberg, Wartburgkreis oder in der Stadt Suhl.

MuT-Preis Unternehmen des Jahres / MuT-Sonderpreise

Ausgelobt werden auch in diesem Jahr wieder der MuT-Preis Unternehmen des Jahres und zwei Son-derpreise. Anlässlich des IHK-Jahresempfangs wer-den die Preisträger bekannt gegeben und geehrt.Weitere Informationen zu Bewertungskriterien, Wettbewerbsbedingungen, Vorschlagsberechtigung sowie die vollständigen Bewerbungsunterlagen fin-den Sie unter:

www.mut-unternehmerpreis.de

Ihr Ansprechpartner:

Birgit HartwigS 03681 362-311Y [email protected]

MuT-Preis 2011Bewerben Sie sich oder reichen Sie Vorschläge ein!

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Die Preisträger, Finalisten und Laudatoren der MuT­Preisverleihung 2010 mit Festredner Reiner Calmund.

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