Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 4/2012

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Südthüringische Wirtschaft Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen Industrie- und Handelskammer Südthüringen 4 / 2012 International Unternehmerreise nach Süddänemark Standortpolitik Schienenlückenschluss Südthüringen - Nordwest-Oberfranken Titel Ausbildung sichert Fachkräfte

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Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 4/2012

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SüdthüringischeWirtschaft

Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Industrie- und HandelskammerSüdthüringen

4 / 2012

InternationalUnternehmerreisenach Süddänemark

StandortpolitikSchienenlückenschlussSüdthüringen - Nordwest-Oberfranken

TitelAusbildung sichertFachkräfte

IHK Die WeiterbildungIHK Die WeiterbildungStd. Ort

09.04.2012 IHK-Fachkraft Marketing und technischer Vertrieb von Solaranlagen 24016.04.2012 Englisch für Wirtschaft und Beruf - Grundstufe 40 SHL16.04.2012 MS Access - Grundkurs 20 SHL16.04.2012 Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik 540 SHL16.04.2012 Datenschutzbeauftragter (IHK) 40 SHL16.04.2012 Ausbildung der Ausbilder 96 SHL16.04.2012 Finanzbuchhaltung mit Lexware 28 SHL16.04.2012 Mitarbeiter wirkungsvoll führen - auch aus der zweiten Reihe 24 SHL17.04.2012 Existenzgründerlehrgang 24 SHL17.04.2012 MS Excel für Controller 16 SHL19.04.2012 IHK-Fachkraft für Personalwesen 150 SHL19.04.2012 Projektmanager (IHK) 160 SHL21.04.2012 Workshop Webseitengestaltung/Layout mit CSS 8 SHL23.04.2012 Train the Trainer 8023.04.2012 Grundlagen der Buchführung 32 SHL24.04.2012 Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht 8 SHL24.04.2012 Flexibilisierung der Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle 4 SHL25.04.2012 Souveräne Rhetorik 16 SHL26.04.2012 Umweltbeauftragter (IHK) 40 SHL27.04.2012 Geprüfter Industriemeister Metall 1100 SON27.04.2012 Geprüfter Industriemeister Mechatronik 1100 SON27.04.2012 Workshop - Word-Serienbriefe 8 SHL28.04.2012 Crashkurs Werbung und Marketing für Existenzgründer 6 SON30.04.2012 Angebotsanfragen erfolgreich in Aufträge wandeln - E-Mail-Coaching 603.05.2012 Gewinnermittlung durch Einnahmen-/ Überschussrechnung und ELSTER-Anwendungen 16 SHL04.05.2012 Workshop - Word-Vorlagen und Formulare 8 SHL07.05.2012 MS Access - Aufbaukurs 20 SHL07.05.2012 Existenzgründerlehrgang - NL 24 ARN08.05.2012 Bildbearbeitung - für Web und Druck 16 SHL09.05.2012 Telefontraining Englisch 16 SHL14.05.2012 Sicher Kalkulieren 8 ARN16.05.2012 Erfahrungen bei der Umsetzung des BilMoG im Unternehmen 8 SHL21.05.2012 Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Lexware 24 SHL22.05.2012 Existenzgründerlehrgang 24 SHL01.06.2012 Controlling für Nicht-Kaufleute 16 SHL01.06.2012 Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik 1100 SHL01.06.2012 Geprüfter Industriemeister Metall 1100 SHL04.06.2012 Ausbildung der Ausbilder - NL 96 SON04.06.2012 Existenzgründerlehrgang - NL 24 SON04.06.2012 Grundlagen erfolgreicher Teamführung - Teamprozesse verstehen und lenken 16 SHL04.06.2012 MS PowerPoint 16 SHL05.06.2012 Geprüfter Bilanzbuchhalter 860 SHL05.06.2012 3D-Konstruktion mit Auto-CAD Architecture 2011 - Grundstufe 40 SHL05.06.2012 MS Outlook 8 SHL06.06.2012 Telefontraining Englisch - Aufbaustufe 8 SHL06.06.2012 Vom IAS zum BilMoG - Grundlagen der internationalen Rechnungslegung 8 SHL06.06.2012 Interner Auditor (IHK) 40 SHL08.06.2012 MS Visio 16 SHL11.06.2012 Von der Vision zur erfolgreichen Unternehmensführung 12 SON11.06.2012 Ausbildung der Ausbilder 96 SHL11.06.2012 Unterrichtung für Bewachungspersonal 40 SHL12.06.2012 Linux für Kleinunternehmer 16 SHL12.06.2012 Die Rechtsstellung des GmbH-Geschäftsführers 4 SHL13.06.2012 Erfolgreich verkaufen im Außendienst 8 SHL13.06.2012 Ausbilderanpassung 16 ARN14.06.2012 Die steuerliche Betriebsprüfung 8 SHL15.06.2012 Linux in heterogenen Netzen 36 SHL

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Ihre Ansprechpartner

im Bildungszentrum

der IHK Südthüringen

Weitere Lehrgangsangebote regionaler Anbieter, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, finden Sie unterwww.qualiservice-thueringen.de oder www.wis.ihk.de.

Suhl Katrin Pertig Tel. 03681 362-427Suhl Beate Rammelt Tel. 03681 362-429

: Suhl Sandro Schilling Tel. 03681 362-426Suhl Christine Zohles Tel. 36681 362-425Arnstadt Carmen Klotz Tel. 03628 6130-516Sonneberg Heidi Leistner Tel. 03675 7506-255

Südthüringische Wirtschaft, 4/2012 1

EDITORIAL

Dr. Peter TrautPräsident der IHK Südthüringen

denn der Run um die jungen Köpfe der Region ist voll entbrannt. Das ist nicht verwunderlich, wenn man die Robustheit der Wirtschaftsentwicklung der letzten zwei Jahre einerseits und die geschrumpf-ten Schulabgängerzahlen andererseits betrachtet. So muss die Wirtschaft in Südthüringen inzwischen mit einem Drittel der Schulabgänger verglichen mit dem Zeitpunkt von vor zehn Jahren aus-kommen.

Bedenkt man, dass die Ausbildungsreife der Jugendlichen auch nicht besser gewor-den ist, erscheint die Halbierung der Zahl der Ausbildungsverträge der gewerblichen Wirtschaft in den letzten zehn Jahren nicht überraschend. Das Gastgewerbe musste sogar einen Rückgang neuer Ausbildungs-

verträge von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften.

Wenn man heute einen guten Azubi an sich binden will, dann muss man sich schon etwas einfallen lassen. Normale Werbe-aktivitäten, wie die Meldung freier Ausbil-dungsplätze bei der Arbeitsagentur, reichen längst nicht mehr.

Aber auch Ihre IHK denkt mit und entwickelt verschiedene Angebote für Sie. Informieren Sie sich in unserem Titelthema „Ausbildung sichert Fachkräfte“ ab Seite 11 und lernen Sie Ihren Azubi bei unserem Azubi-Speed-Dating am 18. April 2012 kennen. Oder holen Sie Ihren Azubi im t-wood-Jugendportal unserer Region ab. Wie das geht, erfahren Sie unter www.t-wood.de oder Sie rufen bei uns an …

Einfache Bemühungen um Azubis reichen nicht mehr,

1 EDITORIAL

ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

3 Die Energiewende findet in der Wirtschaft statt!

■ STANDORTPOLITIK

8 Neuausrichtung GRW-Förderung

9 Schienenlückenschluss

Südthüringen – Nordwest-Oberfranken

IHK SETZT SICH EIN

22 Hinzurechnungen zur Gewerbesteuer endlich auf der Kippe –

Bundesverfassungsgericht muss entscheiden!

22 Thüringer Spielhallengesetz – Schutzbereich der Berufsfreiheit

muss gewahrt bleiben

23 Bildungsfreistellung zeitgemäß gestalten

■ STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

24 Erfolgreiche Unternehmensnachfolge –

Seminar am 3. Mai in Sonneberg

REGIONALMARKETING THÜRINGER WALD

25 Unternehmerfreundliche Verwaltung -

Schmalkalden stellt sich erneut der Güteprüfung

■ INNOVATION I UMWELT

26 Innovationshemmnis Fachkräftemangel?

■ INTERNATIONAL

29 Unternehmerreise nach Süddänemark vom 6. bis 13. Mai

■ RECHT I FAIR PLAY

30 Angebote der Gewerbeauskunft-Zentrale sind wettbewerbswidrig

32 Vollmachten zur Sicherung des Geschäftsbetriebes

33 Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler und -berater

33 Impressum

TITEL AUSBILDUNG SICHERT FACHKRÄFTE

11 Azubi-Speed-Dating am 18. April in der IHK Südthüringen

12 Trendwende auf dem Ausbildungsmarkt hält an

13 Zulassungskriterien zur Abschlussprüfung

14 Häufige Fehler beim Ausfüllen von Berufsausbildungsverträgen

15 Öffnung des Thüringer Arbeitsmarktes für Fachkräfte aus Europa

6 Südthüringer Gewerbegebiete stellen sich vor

In dieser Ausgabe: Gewerbegebiet „Sonneberg-Föritz“

23 IHK für einheitliche Auslegungspraxis beim Geldwäschegesetz©

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Südthüringische Wirtschaft, 4/2012 3

Der Umbau der Energieversorgung hat in dieser Legislaturperiode endlich begonnen. Mit einem umfangreichen Energiepaket hat die Politik den Rahmen geschaffen, um die notwendigen Investitionen der Wirtschaft zu erleichtern und zu flankieren. Bis zur Mitte des Jahrhunderts kann so die deutsche Energieversorgung Schritt für Schritt auf eine neue Basis gestellt werden. Ein zentrales Anliegen ist dabei, dass die Energieversorgung auch langfristig bezahlbar und sicher bleibt. Der Wirtschaftsstandort Deutschland darf nicht ins Hintertreffen geraten. Deshalb kommt es ganz entscheidend darauf an, die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft in der Energiepolitik wieder stärker ins Bewusstsein zu rufen. Am Ende darf keine Energie­planwirtschaft stehen. Die Energiewende findet in der Wirtschaft statt.

Bei der weiteren Umsetzung der Energiewende sind fünf Handlungsfelder für mich zentral:

• Der Ausbau der Stromnetze muss mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien synchroni- siert werden.

• WirbrauchenauchinZukunftfossileKraftwerkefür eine zuverlässige Energieversorgung.

• Der Ausbau der erneuerbaren Energien musseffizienterundmarktgerechteralsinderVergan-genheit erfolgen.

• Wir wollen mehr Energieeffizienz erreichen –aber mit der nötigen Flexibilität.

• UndwirförderndieEnergieforschungunddamitZukunftstechnologien.

NetzausbauDringender Handlungsbedarf besteht beim Netz-ausbau.IndenkommendenzehnJahrenbrauchenwir in Deutschland mehrere tausend Kilometerneue Stromautobahnen. Deshalb haben wir hier sehr schnell alle Akteure an einen Tisch gebrachtund im vergangenen Jahr die so genannteNetz-plattform als permanentes Forum eingerichtet.

UmdengenauenAusbaubedarfzuklären,wirdesindiesemJahrerstmalseinengemeinsamenNetzent-wicklungsplan der vier Übertragungsnetz-betreibergeben.Zudemhabenwirdie Genehmigungsverfahren beim Bau von Stromleitungen stärker beimBundgebündelt,umdieVerfahrenzu verkürzen. Notwendige Inves-titionen in die NetzinfrastrukturmachenwirdurchneueAnreizeattrak-tiver. Und schließlich haben die Bürger innen und Bürger künftig früher dieMöglichkeit, sich indieVerfahreneinzubringen.DennfürdenBauneuerStromleitungen ist die Akzeptanz in der Bevölke-rung unerlässlich.

KraftwerkeIndenBlickgenommenwerdenmussauchderBauneuer Kraftwerke. Deutschland braucht auch inZukunfthochmoderneundflexibleGas-undKohle-kraftwerke. Sie müssen die schwankende Strom-erzeugung aus immer mehr erneuerbaren Energien ausgleichen.Auchhierarbeitenwirdeshalbkonse-

quent daran, attraktive Rahmenbedingungen fürprivatwirtschaftliche Investitionen zu schaffen.

Einen wichtigen Beitrag für mehr Energieeffizienz bei der Stromerzeugung leistet die Kraft-Wärme-Kopplung. Unser Ziel ist es, bis zum Jahr 2020denAnteilderStromerzeugungausKWK-Anlagenvon derzeit 15 Prozent auf 25 Prozent anzuheben. Mit der im Dezember im Kabinett beschlossenenKWK-NovellehabenwirdieFörderunginwichtigenPunktenattraktivergestaltet.

Erneuerbare EnergienDer Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung ist 2011 deutlich auf inzwischen knapp20Prozentgestiegen.Grunddafüristnichtzuletzt die milliardenschwere Förderung, die von den Stromverbrauchern gezahlt wird. Die Erneuer-baren sind damit längst kein Nischenmarktmehr.Wir müssen sie jetzt zügig an den Wettbewerb her-anführen. Für einen solchen Systemwechsel haben wir kürzlich die folgendenMaßnahmen beschlos-sen:KünftigsollnurnocheinbestimmterProzent-satz der in der Anlage produzierten Strommenge förderfähig sein. Daneben haben wir uns zu einer

zusätzlichen, hohen Einmalabsenkung der Vergü-tungssätze entschlossen. Zudem werden wir diebereitsvereinbarteDegressionderVergütungssätzeverstetigen.

Energieeffizienz EinweitererzentralerSchlüsselfürunserekünftigeEnergieversorgung ist die Energieeffizienz. Unser nationales Ziel ist auchhier sehr ambitioniert: Biszum Jahr 2020 soll der Energieverbrauch um 20

Prozentgegenüber2008gesenktwerden.Aufeuro-päischer Ebene setzen wir uns dafür ein, dass die notwendige Flexibilität bei der Formulierung des nationalen Ziels – Energieeinspar- oder Energie-effizienzziel – und bei der Wahl der Instrumenteerhalten bleibt. Auch künftig muss gelten: DerzulässigeEnergieverbrauchfüreineVolkswirtschaftodereinenSektorwirdnichtperGesetzfestgelegt.

Insbesondere im Gebäudebestand gibt es ein hohes Potenzial zur Einsparung von Energie. Aus diesem Grund unterstützen wir die energetische Gebäude-sanierung mit dem CO2-Gebäudesanierungs-programm. Zusätzlich brauchen wir möglichstschnell eine Einigung zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung. Hier sind die Länder gefor-dert,ihrenTeilzurEnergiewendebeizutragen.

Energieforschung Ein fünfter Schwerpunkt ist die Förderung der

Energieforschung. Wir haben dazu die Gelder für ein neues Forschungsprogramm auf

3,5Milliarden Euro (2011 bis 2014)aufgestockt. Die enorme Reso-nanz der Wirtschaft und Wissen-schaft auf die Förderinitiative Energie speicher zeigt: Das ist der

richtigeWeg.ErsteProjektesollenim Frühjahr 2012 starten.

Die beschriebenen Herausforderungen zeigen: Der Umbau der Energieversorgung benötigt Zeitund bedarf erheblicher unternehmerischer Investi-tionen. Die Bundesregierung wird deshalb künftigregelmäßig mit einem Monitoring überprüfen,wo wir beim Umbau der Energieversorgung ste-hen.Klar ist:DieEnergiewendekannnurmitwirt-schaftlicher Vernunft gelingen. Bleibenwir deshalbbei der marktwirtschaftlichen Arbeitsteilung aussolidenstaatlichenRahmenbedingungenundunter-nehmerischem Engagement. So bleibt die Energie-versorgungauchinZukunftbezahlbarundsicher.

Die Energiewende findet in der Wirtschaft statt!von Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

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Südthüringische Wirtschaft, 4/20124

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Ostdeutsches Energieforum in LeipzigHochkarätig besetzte Veranstaltung ist Denkfabrik und Plattform für Kontakte

Anzeigen­Hotline09303 982­149

Studien zeigen: Für Unternehmen der deutschen Industrie besteht ein Einsparpotenzial von bis zu 30 Prozent des Energieverbrauchs, den damit verbundenen Energiekosten und CO2-Emissio-nen.DiesesPotenzialgilteszuheben.Wiekannman dabei systematisch vorgehen?

Die Informationsveranstaltung zeigt unteranderem: • WelcheVorteilehabenUnternehmenbeider

Einführung eines Energiemanagementsystems?• Wasmüssensiedabeibeachten?• WiesetztmanesimUnternehmenum?• WelcheErfahrungenhabenandere Unternehmen gemacht? • WelcheFörderprogrammegibteszur Unterstützung?

Termin: 12. April 2012, 14:00 ­ 17:30 Uhr

Ort:IHKSüdthüringenBildungszentrumHauptstraße 3398527Suhl-Mäbendorf

WeitereInformationenunter:www.suhl.ihk.de

Ihr Ansprechpartner:

ThomasKemmerzehl� 03681 362-174, �[email protected]

Die Ziele der neuen Energiepolitik der Bundes-regierung, der so genannten Energiewende, stellen die Wirtschaft und Gesellschaft Deutschlands vor große Herausforderungen. Gerade für die neuen Bundesländer bedeuten sie eine große Bewäh-rungsprobe. So wird beispielsweise auch künf-tig der größte Teil des Stroms aus erneuerbarenEnergien imOstenDeutschlandsproduziert–dieHauptabnehmer sitzen aber im Süden und im WestenderRepublik.DiesichdarausergebendenProbleme, insbesondere im Bereich des Netzaus-baus,sindnureinAspekt,derdieweitereDiskus-sionrundumdasThemaEnergiewendeanheizenwird.

Aus diesem Grund veranstalten die Interessen-gemeinschaft der Unternehmerverbände Ost-deutschlands und Berlin sowie die IHKs derostdeutschen Bundesländer und Berlin das Ost-deutsche Energieforum.

Es stellt Fragen, wie die nach der Versorgungs-sicherheit, der Finanzierung der Energiewende oder der Belastung der Endverbraucher in den Mittelpunkt. In einem breiten und hochkarätigbesetztenTeilnehmerfeldausWirtschaft,Wissen-schaft und Politik sollen die Herausforderungenerörtert und Lösungsansätze gefunden werden.

Zu dieser in den Neuen Bundesländern einmali-gen Veranstaltung haben sich schon jetzt nam-hafte Referenten angekündigt. Aus der Politikwerden unter anderem Bundeswirtschaftsminis-terDr.PhilippRösler,derzugleichSchirmherrderVeranstaltung ist, der EU-Kommissar für Energie,Günther Oettinger, Sachsens MinisterpräsidentStanislawTillichundProf.Dr.KlausTöpfer,ehema-

liger Bundesumweltminister und ehemaliger Leiter des Umweltprogramms der Vereinten NationenUNEP, erwartet.

InEinzelforengehtesamerstenVeranstaltungs-tag um neue Lösungsansätze bei der Energie-erzeugung, um die Herausforderungen für den Netzausbau in Ostdeutschland und um die Rolleder Bauwirtschaft bei derUmsetzung der Klima-schutzziele. Am zweiten Tag stehen die Antriebeder Zukunft, die vernetzte Mobilität und dieErwartungen der Neuen Länder an die Energie-wendeimMittelpunktderDiskussionindenForen,andenenanbeidenTagenzahlreicheLandespoli-tiker,UnternehmensvorständesowieVertretervonFachverbänden teilnehmen werden.

Das Ostdeutsche Energieforum ist somit zum einen Denkfabrik zwischen Wirtschaft, Wissen-schaft und Politik, die Trends für die Zukunfterkennen lässt. Zum anderenmöchte die Veran-staltung auch Plattform für Kontakte zwischeneinzelnen Branchen und Ebenen sein, die jeweils spezifisch mit dem Thema Energie in Berührungkommen.

Termin: 10. und 11. Mai 2012

Ort:NeueMesseLeipzigCongressCenterLeipzig(CCL)Messe-Allee104356 Leipzig

Weitere Informationen unter:www.ostdeutsches-energieforum.de

IHK-JAHRESTHEMA

„Energieeffizienz und Energie-management in Unternehmen“Informations veranstaltung

Messe Erfurt: Themen für Mitteldeutschland

Für Wieland Kniffka steht fest: Als zweitgrößter Messestandort in den neuen Bundesländern hat sich die Messe Erfurt GmbH als Forum für Unternehmen und Verbraucher etabliert und ist zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor in Mitteldeutschland geworden. „Wir sind mit unserem Mix aus Verbraucher- und Fachmessen, Kongressen und Events eine interessante Plattform für die mitteldeutsche Wirtschaft“, so Kniffka. Der neue Geschäftsführer der Erfurter Messe setzt dabei auf den intensiven Austausch mit Unternehmen, Politik, Behörden und Kammern. „Die IHK sind unser natürlicher Partner, wenn es um den Ausbau unseres Geschäfts geht. Nur gemeinsam können wir die richtigen Themen für die mitteldeutsche Wirtschaft entwickeln“. Potenziale sieht der Messe-Manager vor allem bei Themen, die der wirtschaftlichen Entwicklung und der Standortpolitik im mitteldeutschen Raum Rechnung tragen. Dabei gelte es Themenfelder zu besetzten, die in der regionalen Wirtschaft verwurzelt sind, wie zum Beispiel Energie. Wachstumschancen sieht er auch für das Kongressgeschäft: „Wir sind quasi eine Innenstadt-Messe, in anderen Städten befinden sich die Messegelände meist weit außerhalb. Das ist ein Vorteil. Die wunderbare Altstadt von Erfurt ist zudem gut für unser Kongressgeschäft. Wir haben eine erstklassige Autobahn-Anbindung und bekommen eine optimale ICE-Anbindung – Berlin-München in vier Stunden ab dem Jahr 2017. Und, wir liegen in der Mitte Deutschlands, das bietet Chancen.“

Zum Beispiel für die Fachmesse Rapid.Tech. Zum neunten Mal treffen sich Neueinsteiger und Experten vom 8. bis zum 9. Mai auf der Erfurter Kongressmesse, um neueste Ergebnisse, Trends und Anwendungen generativer Fertigungstechnik zu diskutieren bzw. kennen zu lernen. Es werden erneut rund 1.200 Teilnehmer und 60 Aussteller erwartet. Seit 2004 hat sich die Rapid.Tech als ein führender Treffpunkt für die sich schnell in viele Branchen hinein entwickelnde Querschnittstechnologie Additive Manufacturing (AM) entwickelt. „Die Rapid.Tech verbindet effizient Theorie und Praxis sowie Technologie mit Business“, so Wieland Kniffka. „Als Trendsetter findet sie deutschlandweit Resonanz.“

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www.messe-erfurt.de • www.rapidtech.de

Sonneberg - Interkommunales Gewerbegebiet „Sonneberg-Föritz“

Der Wirtschaftsstandort Sonneberg gehört zu den Wachstumskernen im Freistaat Thüringen und ist ein wichtiges Polarisationszentrum in Südthüringen. Eine gut ausgebaute Infrastruktur mit 14 modernisierten Kindergärten, allen Schulformen, medizinischer Versorgung mit Ärzten und dem MEDINOS­Klinikum sowie Kultur und Natur empfangen den Unternehmer in Sonneberg. Neben einer Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten existieren beste Bedingungen für eine interes­sante Freizeitgestaltung in der Spielzeugstadt Sonneberg.

Typisch für den Wirtschaftsstandort Sonnebergund seinUmland ist eineWirtschaftsstruktur, diestark von kleinen und mittleren Unternehmengeprägt ist. Und doch sind aus dem traditionsrei-chen Wirtschaftsstandort Betriebe hervorgegan-gen, die heute Hidden Champions und deutsch-landweit bekannte Unternehmen darstellen. Vierneue Gewerbegebiete mit 78,15 ha wurden seit 1990 am Standort Sonneberg erschlossen. Davon sind drei Gewerbegebiete mit einer Vielzahl neuangesiedelter Unternehmen voll belegt. Das Inter-kommunale Gewerbegebiet Sonneberg-Föritzliegt in unmittelbarer Nähe zum Gewerbegebiet

Malmerz. Diese umfassen eine Nettofläche von45,54 ha und bilden somit eine der größten zusam-menhängenden Gewerbefläche in Südthüringen.

StandortIn unmittelbarer Nähe befindet sich die Staat-liche Berufsbildende Schule Sonneberg sowie das Sonneberger Ausbildungszentrum. Die Hochschule Coburg und die beiden Universitäten Bayreuth und BambergaufoberfränkischerSeitesowiedieFach-hochschule in Schmalkalden und die TechnischeUniversität Ilmenau liegen in unmittelbarer Nähe zum Wirtschaftsstandort Sonneberg. Eine varia-

Daten und Fakten zum Interkommunalen Gewerbegebiet Sonneberg-Föritz

~29,5 ha

~42,2 ha

~12,8 ha

~29,5 ha

~12,8 ha

SÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VORSÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VOR

Entfernung zur A 73: 20km

Entfernung zur B 89:anliegend

Entfernung Containerterminal:2km

Bruttofläche:22,94 ha

Nettofläche:17,59 ha

Verfügbare Fläche:7,31 ha

Größte zusammenhängende Fläche:2,0 ha

Kaufpreis:16,30 Euro/m²

Gewerbesteuer ­ Hebesatz:350 % Stadt Sonneberg

Grundsteuer ­ Hebesatz B:345 % Stadt Sonneberg

Verfügbares Breitband:bis350Mbit/s

Anzahl der Unternehmen:10

Anzahl der Beschäftigten:130

Einwohner:22273(31.12.2011)

Industriebeschäftigte:90 Beschäftigte je 1 000 Einwohner

Bildungseinrichtungen:alle Schulformen

© Stadtverwaltung Sonneberg

ble Parzellierung ist möglich und alle wichtigen Infrastruktureinrichtungensind vorhanden. Ein sofortiger Bau-beginn ist durch den gültigen Bebau-ungsplan gewährleistet und alle noch frei verfügbaren Flächen sind als GE-Flächen ausgewiesen. Eine Vielzahlvon Unternehmen mit breit aufge-stellter Produktionspalette hat sichim Gewerbegebiet niedergelassen. Das Portfolio der Unternehmen erstrecktsich von der Kunststoff-, Baustoff-und Papierindustrie, dem Werkzeug-bau,demMetall-undStahlbaubishinzurLogistik.

Lage und ErreichbarkeitDasGewerbegebietliegtdirektander2010 fertig gestellten Umgehungs-straße von Sonneberg, der B 89. Diese hat in 5km Anbindung an den 2011komplett fertig gestellten Autobahn-zubringer zur A 73, der B 4. Hierdurch ist eine kreuzungsfreie ErreichbarkeitderA73innur10Minutenmiteige-ner Autobahnabfahrt (Nr.8) gewähr-leistet. Nach Norden als ThüringerWaldautobahn erreicht man die A 71 bei Suhl und nach Süden als Fran-kenschnellweg die MetropolregionNürnberg. Eine leistungsfähige und elektrifizierteEisenbahnanbindung istnach Süden mit Anschluss an das vor-aussichtlich2017fertiggestellteTEN-ProjektNr.1 vonBerlinnachPalermo(Italien) gegeben. Nach Mittel- und

Westthüringen dient die Eisenbahnanbindung von Sonneberg über Grimmenthal nach Eisenach bzw. Erfurt. Am Wirtschaftsstandort Sonneberg besteht dieMöglichkeitdesKombiniertenVerkehrsamCon-tainerterminal Sonneberg (2km entfernt). In nur60kmEntfernungistderleistungsstarkeBinnenha-fen Bamberg intermodal an den Wirtschaftsstand-ortSonnebergangebunden.DerVerkehrslandeplatzCoburg-BrandsteinsebenekannmiteinemStartge-wicht von 5,7 t angeflogen werden. Die nächsten Flughäfen sind Hof (70km), Erfurt (100km) undNürnberg(100km).

FachkräfteHochmotivierte und gut ausgebildete Fachkräftestehen für den Standort Sonneberg. Die niedrigste Arbeitslosenquote in den Neuen Bundesländern spiegelt dieses Bild wider. Zweimal jährlich findetdieFAMOSinSonnebergstatt.DieFachkräfte-undAusbildungsMesse inOberfranken und Südthürin-gen ist eine Kooperation der regionalen Instituti-onen. Aus- und Weiterbildungseinrichtungen mit unterschiedlichsten Spezifika bilden Fach- undFührungskräfteinSonnebergfürdieheutigeIndus-trie- und Dienstleistungsgesellschaft aus. Eine OptimierungdesöffentlichenPersonennahverkehrs(ÖPNV)miteinemAnschlussandiewichtigeNord-Süd-Eisenbahnverbindung Halle/Leipzig – Jena –Nürnberg,istzurbesserenErreichbarkeitdesWirt-schaftsstandortes Sonneberg aus Ostthüringen und MitteldeutschlandinErarbeitung.

Der ständige Ausbau der sozialen Infrastruk-tur genießt Priorität in Sonneberg, ebenso wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Vonden 14Kindertagesstätten wurde eine KITA für

Schichtarbeiter und Pendler im 24-Stunden-Betreuungssystem eingerichtet. Unterschiedliche Wohnmöglichkeiten sind in der Kernstadt undin den Ortsteilen vorhanden und ein optimaler StadtverkehrerschließtdieGewerbestandorteamWirtschaftsstandort Sonneberg.

Quelle: Stadtverwaltung Sonneberg

SÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VORSÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VOR

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Ansprechpartner:

Stadtverwaltung SonnebergStabstelle WirtschaftsförderungMarcoKuhntBahnhofsplatz 196515 SonnebergTel.:03675880121Fax: 03675 703128E-Mail:[email protected]: www.sonneberg.de

„Eingebettet zwischen zwei neu angesiedelten UnternehmenbefindetsichdasimJahr2010gegrün-deteEinzelunternehmenSTAMMBLECHTECHNIK auf dem FiletstückdesGewerbegebietes.DieseGewerbeflächeamKreiselmitdirekterVerkehrsanbindungandieB89Orts-umfahrung und durchgehendem Anschluss an die Autobahn A 73 hin zum europäischen Autobahnnetz erfüllt aus meiner Sicht alle Vorstellungen für einenguten Standort. WeitereReizefür die Ansiedlung sind außerdem die Anbindung an den öffentlichen

Omnibusverkehrmit angrenzender Haltestelle als auchdieAnbindungandasRadwegenetzundeinhomo-

gener Grundstückspreis für voll erschlosseneGewerbeflächen.

Ein guter Mix zwischen bereits existieren-den und neu angesiedelten Unternehmen hält außerdem die Branchen dynamisch, der DruckaufInnovationenwirderhöhtundneuePerspektiveneröffnensich.“

(STAMMBLECHTECHNIK ist ein Inhaber geführtes Unternehmen im produzierenden Gewerbe der Blechtechnik und versteht sich als Zuliefererfür die Automobilindustrie, Büro- undMedi-zintechnik, Elektro- und Elektronikindustrie,Möbel-undFahrzeugindustrie.)

Unternehmer

StatementMartin Stamm,Inhaber STAMM BLECHTECHNIK

Südthüringische Wirtschaft, 4/20128

Themen aus der Wirtschaft der Region einembreitenPublikuminderRegionverständlichzuerklären, das ist eines der Ziele von pro€ent –demWirtschaftsmonitorderIHKSüdthüringen.

Die ca. halbstündige Sendung wird einmal monatlich produziert. Die Ausstrahlung beim Südthüringer Regionalfernsehen und Renn-steigTVbeginntjeweilsamletztenDienstagimMonat.

pro€entfindenSieauchaufderHomepagederIHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de, hierkönnenSiesichdieeinzelnenBeiträgeansehen.

DasTeamvonpro€entfreutsichüberIhrFeed-back,AnregungenundHinweise.

Ihr Ansprechpartner:

Birgit Hartwig� 03681 362-311�[email protected]

pro€ent Das innovative Wirtschafts­fernsehen der IHK Südthüringen

www.suhl.ih

k.de

Landkreise stehen vor dem Land-kreis Sonneberg. Dies zeigt einRankingallerdeutschenLandkreisehinsichtlich der Industriebetriebe mit mindestens 20 Beschäftigten je 1000 Einwohner für das Jahr

2010. Den ersten Platz belegt der baden-württem-bergische Landkreis Tuttlingen mit 1,83Betrie-ben je 1 000 Einwohner. Auf dem zweiten Platz folgt der nordrhein-westfälische Kreis Olpe mit1,53 Betrieben je 1 000 Einwohner. Platz drei hat derbayerischeLandkreisKronachmit1,47Betrie-ben je 1 000 Einwohner inne.

Im Landkreis Sonneberg gibt es 1,37Indust-riebetriebe je 1 000 Einwohner. Die anderen Südthüringer Kreise folgen auf den Plätzen11(Schmalkalden-Meiningen; 1,14), 15 (Ilm-Kreis;1,09) und 26 (Hildburghausen; 1,06). Die kreis-freie Stadt Suhl erreicht mit 0,57 Betrieben je 1000 Einwohner Platz196. Für den IHK-BezirkSüdthüringen ergibt sich ein Durchschnittswert von 1,09 Betrieben je 1 000 Einwohner.

DieZahlderBetriebe je1000Einwohner isteineMaßzahl zur Beurteilung des Industrialisierungs-grads einer Region. EineweitereMaßzahl ist dieAnzahl der Industriebeschäftigten je 1 000 Ein-wohner.Hierbelegtder LandkreisSonnebergmiteinem Wert von 111,67 Beschäftigen je 1 000 Ein-wohnerRang65.DieanderenSüdthüringerKreisefolgen auf den Plätzen121 (Ilm-Kreis;89,75),134 (Schmalkalden-Meiningen;83,13) und 145(Hildburghausen;80,48).Die kreisfreie Stadt Suhlbelegt mit 39,48 Beschäftigten je 1 000 Einwohner Rang 332. Als Durchschnittswert für den IHK-BezirkSüdthüringenergebensich84,56Industrie-beschäftigte je 1 000 Einwohner.

Damit steht der IHK-Bezirk zwischen der kreis-freienStadtNürnberg(Platz132;84,69)unddemWesterwaldkreis (Platz133; 84,42). Gute WertebeiderZahlderBetriebeundWerteimMittelfeldbei der Zahl der Beschäftigten zeigen, dass dieSüdthüringerIndustrieeinstrukturbestimmenderWirtschaftszweig in allerdings kleingliedrigerAufstellung ist.

Wussten Sie schon?

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Am 9. März 2012 hat die Thüringer Aufbaubank(TAB)aufihrerWebsitedasneueAuswahlverfahrenfürdieBewilligungvonVorhabendereinzelbetrieb-lichenGRW-Förderungveröffentlicht:

„AuchimJahr2012istdavonauszugehen,dassdieNachfrage nach Fördermitteln die zur Verfügungstehenden Haushaltsmittel im Programm Gemein-schaftsaufgabe„VerbesserungderregionalenWirt-schaftsstruktur“(GRW)deutlichübersteigt,sodassnichtalleAntragstellereinenZuwendungsbescheiderhaltenkönnen.

DieAuswahlderzubewilligendenVorhabenerfolgtzu den Stichtagen 31. März 2012, 30. Juni 2012und 31. August 2012. Bitte beachten Sie, dass nur Anträge am Auswahlverfahren teilnehmen, die zum jeweiligen Stichtag vollständig, d.h. einschließlich allernotwendigenUnterlagen,inderTABvorliegen.

DieregulärzurVerfügungstehendenMittelwerdenjezurHälfteaufdieerstenbeidenTermineaufge-teilt; zum dritten Termin werden mögliche Rück-flüsse oder zusätzlicheMittel eingesetzt. Die zumjeweiligen Stichtag vollständigen Anträge werden mitfolgenderReihenfolgeberücksichtigt:

1.VorhabenmiteinemLOI(LetterofIntent)2. Ansiedlungen3.SonstigeVorhaben,diedreiZuschlägegemäß

demGRW-Zuschlagssystemerhaltenkönnen

4.Vorhaben,diezweiZuschlägeerhaltenkönnen5.Vorhaben,dieeinenZuschlagerhaltenkönnen6.Vorhaben,diekeinenZuschlagerreichenkönnen

AnhanddieserRangfolgewerdensovieleVorhabenausgewählt, bis das für den jeweiligen Stichtag zur Verfügung stehende Bewilligungsvolumen aufge-braucht ist.

Reicht das Bewilligungsvolumen in einer Katego-rie nicht aus, wird für die Auswahl innerhalb der Kategorie das Verhältnis Zuschuss pro geschaffe-nem Arbeitsplatz zugrunde gelegt, beginnend mit demVorhaben,welchesdengeringstenZuschuss-bedarf proArbeitsplatzhat.“ (www.aufbaubank.de,9.März2012)

Die IHKSüdthüringensiehtdiesesVerfahrennichtohne Sorge. Die Bedingungen für die Unternehmen im Bestand erscheinen vor dem Hintergrund der Mängel des Zuschlagssystems unverhältnismäßigverschlechtert. Besser wäre eine Gleichbehandlung aller Unternehmen im Rahmen der subventions-rechtlichenVorgaben.

Ihr Ansprechpartner:

JanScheftlein� 03681 362-210�[email protected]

Thüringer Aufbaubank veröffentlicht Auswahl verfahren für die Bewilligung von Vorhaben der einzelbetrieblichenGRW-Förderung im Jahr 2012

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Südthüringische Wirtschaft, 4/2012 9

STANDORTPOLITIK

Eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur zählt zu den wichtigsten Standortfaktoren prosperie­render Wirtschaftsräume. Der Wirtschaftsraum Südthüringen verfügt über die Anschlüsse an die BAB 71 und BAB 73 an das Bundesfernstra­ßennetz über eine sehr gute Straßenverkehrs­infrastruktur. Beim Schienen verkehr besteht allerdings noch Nachholbedarf. In einem gemeinsam unterzeichneten Positionspapier bekennen sich Bundestags­ und Landtagsabge­ordnete aus Thüringen und Bayern sowie Ver­treter der Wirtschaft und kommunalen Ebene zu dem Projekt und fordern dessen Fortsetzung.

MitderInbetriebnahmederHochgeschwindigkeits-streckedesVerkehrsprojektesDeutsche Einheit8.1,Neubaustrecke Ebensfeld – Erfurt, im Jahr 2017wird die Bahn eines der aufwendigsten Verkehrs-projekte der deutschen Einheit in Betrieb neh-men. Die Thüringer Landeshauptstadt Erfurt wirddamit zu einem der zentralen Eisenbahnknoten inDeutschland und das Oberzentrum Coburg erhält einen ICE-Halt. Mit welchen Taktzeiten der ICEdorthält, ist jedoch imMomentungewiss.Zumin-dest die Tagesrandlagen sind von der Bahn zuge-sichert. Für die Wirtschaftsregion Südthüringen ist eindirekterAnschlussandasFernverkehrsnetzderDeutschenBahneingewichtigerStandortfaktor.Soreifte auch die Idee bzw. die Forderung der Wirt-schaft,denLückenschlussderWerrabahnalsdurch-gehende schnelle Verbindung von Eisenach nachCoburgaufdiepolitischeAgendazusetzen.DieIHKSüdthüringenistseit2004indemThemaICE-Neu-baustreckeaktivundsetztsichnachhaltig füreineoptimaleverkehrlicheAnbindungderRegionein.

So benötigt man heute von Eisenach nach Coburg mitderRegionalbahnfast3½Stundenfürdierund120Kilometer.DurchdenLückenschlusswürdesichdie Fahrzeit zwischen den beiden Städten auf ca. 1¾Stundenhalbieren.MiteinerKombinationausRegional-Express und Regionalbahn könnten derICE-BahnhofEisenachundderkünftigeICE-Bahn-hof Coburg optimal verbunden werden und darüber hinaus das nötige Fahrgastpotenzial für einen lang-fristig etablierten ICE-Halt Coburg aufbringen.

Von einemdauerhaften ICE-Systemhalt in Coburg,wievoneinemLückenschlussSüdthüringen–Nord-west-Oberfranken, profitieren direkt und indirekt

die ansässigen Industrieunternehmen, der regionale Einzelhandel, Gastronomie und Fremdenverkehr.Auch vor dem Hintergrund steigender Energie-kosten und stark anwachsender Güter- und Per-sonenverkehrsströme ist der länderübergreifendeAusbau der Schienenverkehrsinfrastruktur unver-zichtbar. Die Vorteile des SchienenlückenschlusseszwischenSüdthüringenundBayern imNahverkehrsindoffensichtlich.LediglichTrassenführung,Wirt-schaftlichkeitundRealisierungschancenwerdenimMomentkontroversdiskutiert.

Die IHKSüdthüringen, die IHK zuCoburgunddieRegionalpolitik sind sichdeshalbeinig,das Thema„SchienenlückenschlussSüdthüringen–Nordwest-Oberfranken“weitervoranzutreibenundzukonkre-tisieren. Leider fehlen zur VersachlichungderDis-kussion derzeit unabhängige Untersuchungen, diesich umfassend mit allen wesentlichen AspekteneinesLückenschlussesauseinandersetzen.BisherigeStudiengreifenhierfürzukurz.IneinerStudieausdemJahr2008,dievonStadtundLandkreisCoburgin Auftrag gegeben wurde, blieb die Werrabahn als ICE-Zubringer unberücksichtigt und auch dasGüterverkehrspotenzialwurdenichtermittelt.

In der Untersuchung der Vorzugsvariante mussaus Sicht der IHKs Südthüringen und Coburg dasgesamte Fahrgast- und Güteraufkommen entlangder ehemaligen Werrabahn zwischen Coburg und Eisenach in die Potenzialabschätzungen einflie-ßen.Deshalbhabensichdie IHKsentschieden,eingemeinsamesGutachten „Lückenschluss undAus-bau Schienenverkehr Südthüringen – Nordwest-Oberfranken“inAuftragzugeben.

ZieldesGutachtensistes,eineMachbarkeitsstudiezuerarbeiten, die aufbauend auf Nach frageprognosen (Fern- und Nahverkehr sowohl im Personen- alsauch im Güterverkehr) und Bedienkonzepten dienotwendigen Infrastrukturmaßnahmen beschreibtund Investitionskosten abschätzt. Das Gutachtensoll eine konkrete Handlungsempfehlung für dieAnbindungSüdthüringensandenICE-Fernverkehrs-haltCoburgenthalten. FürdieseStudiekonntedasrenommierteGutachterbüroTTKTransportTechnolo-gie-ConsultGmbHausKarlsruhegewonnenwerden.Eine fachliche Begleitung des Gutachtens wird von den jeweiligen Fachministerien der Länder Bayern undThüringenunterstützt.

Lückenschluss und Ausbau Schienenverkehr Südthüringen – Nordwest-OberfrankenBundes­, Landes­ und Kommunalpolitik der Regionen Südthüringen und Oberfranken fordern parteiübergreifend Klarheit zum Schienenlückenschluss.

IHK Südthüringen und IHK zu Coburg beauftragen Gutachten

Diskutierten über den Lückenschluss der Werrabahn: (v.l.n.r.) Henry Worm, Mitglied des Thüringer Landtags, Siegmar Schnabel, Hauptgeschäftsführer IHK zu Coburg, Iris Gleicke, Mitglied des Deutschen Bundestags, Dr. Peter Traut, Präsi-dent IHK Südthüringen, Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer IHK Südthüringen und Gutachter Dr. Udo Sparmann

Südthüringische Wirtschaft, 4/201210

IT RICHTIG GENUTZT

Cloud Computing ist eines der aktuellen The-men in der IT. Allerdings auch ein Thema, bei dem aus datenschutzrechtlicher Sicht erheb-liche Verunsicherung besteht. In der Tat sind die Antworten auf die Frage nach der daten-schutzrechtlichen Zulässigkeit der Nutzung von Cloud Services so vielfältig wie die ange-botenen Cloud Services unterschiedlich sind. Eine erste Einordnung dieser Fragestellung ist aber dennoch - oder gerade - anhand der grundlegenden Problemstellungen möglich.

Was ist Cloud Computing? So unbedarft die Frage wirkt, so berechtigt ist sie dennoch. Denn es gibt nicht das Cloud Computing. Es muss daher sowohl inhaltlich als auch datenschutzrechtlich die jeweils konkrete Ausgestaltung bewertet werden.

Als Cloud Services werden typischerweise drei her-vorgehoben:• Infrastructure as a Service  (IaaS) als Bereitstel-

lung von Rechenleistung und Speicherplatz,• Platform as a Service  (PaaS) als Bereitstellung

von Entwicklerplattformen,• Software as a Service  (SaaS) als Bereitstellung

von Software zur Nutzung.

Hinzukommen die verschiedene Ausgestaltungen der Bereitstellung des Services:• Public Cloud – IT-Dienstleistungen werden von

dem Cloud-Provider bereitgestellt und können von jedem (Vertragspartner) über das Internet genutzt werden,

• Private Cloud – IT-Dienstleistungen werden aus eigenen Rechenzentren bezogen; alle Dienste und die Infrastruktur unterstehen einer Institu-tion; die Cloud kann aber durchaus von Dritten

betrieben werden; der Zugriff erfolgt über das Intranet oder via VPN (virtual Private Network),

• Hybrid Cloud – Mischform bestehend aus einer Public Cloud und einer Private Cloud.

Wo liegen rechtliche Schranken?Die Diskussion um die datenschutzrechtliche Zuläs-sigkeit des Cloud Computings lässt sich aus zwei Kernüberlegungen ableiten:• Das Datenschutzrecht dient dem Schutz des

Betroffenen  – also desjenigen, dessen Daten in der „Cloud“ verarbeitet werden. Es stellt also aus der Sicht des Datenschutzrechts eine Gefährdung dieses Schutzes dar, wenn in die Verarbeitung der Daten Dritte einbezogen werden. Der Cloud Service-Anbieter ist dieser Dritte.

• Des Weiteren ist das Datenschutzrecht von der Vorstellung der „Beherrschbarkeit“ der Daten und der Datenweitergabe geprägt. Bei einer „Vertei-lung“ von Daten in der Cloud nach Prinzipen der Wirtschaftlichkeit anstatt nach datenschutz-rechtlichen Überlegungen entstehen Befürch-tungen der Gefährdung.

Werden diese Gefährdungen hinterfragt, ist aller-dings zu erkennen, dass diese Probleme nicht neu, sondern schon seit einiger Zeit „alltägliche Praxis“ sind. Sie sollten also lösbar sein.

Grundlage der NutzungDatenschutzrechtlich kommen zwei Grundlagen für die Nutzung von Cloud Services in Betracht: • die Übermittlung der Daten nach Para-

graph 28 Bundesdatenschutzgesetz  (BDSG) an den Cloud-Service-Provider oder

• der Abschluss einer Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung  (ADV) nach Para-graph 11 BDSG.

Eine Zulässigkeit des Cloud Computings aufgrund von Paragraph 28 BDSG wird durch die Daten-schutzaufsichtsbehörde sehr kritisch bewertet. Demnach ist die Nutzung von Cloud-Services zwar nicht generell ausgeschlossen, der ADV ist aber der Vorzug zu geben.

Paragraph 11 BDSG stellt recht umfangreiche Anforderungen an eine wirksame ADV sowie die Auswahl und Kontrolle des Cloud Service-Anbie-ters. Der Vertrag über die ADV muss insbesondere schriftlich geschlossen werden und mindestens die in Paragraph 11 Absatz 2 BDSG vorgesehenen Maßnahmen explizit regeln.

Clouds im AuslandEin weiteres „großes Thema“ beim Cloud Com-puting sind „Clouds“ im Ausland. Das deutsche und europäische Datenschutzrecht unterscheiden danach, ob die Daten ins EU- / EWR-Ausland oder in einen sogenannten Drittstaat gehen. Bei einem Datenfluss in Drittstaaten (bspw. Schweiz, USA, Indien) müssen besondere Voraussetzungen in den Paragraphen 4b, 4c BDSG geprüft werden. Verein-facht bedeutet das:• Ein Cloud Service-Anbieter innerhalb der

EU / des EWR kann datenschutzrechtlich ebenso beauftragt werden, wie ein Dienstleister in Deutschland.

• Die Beauftragung eines Cloud Service-Anbieters in einem Drittstaat setzt hingegen neben den all-gemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen (siehe oben) die zusätzliche Prüfung der Zulässig-keit des Datentransfers in den Drittstaat voraus.

Was bedeutet all das konkret? Eine datenschutz-konforme Nutzung von Cloud Services ist mög-lich. Sie bedarf allerdings datenschutzrechtlicher (Vor-) Überlegungen und einer angepassten Gestal-tung der Verträge über die Nutzung von Cloud Ser-vices. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein-zelne Cloud Services aufgrund der Ausgestaltung ihres Angebots nicht datenschutzkonform und daher nicht nutzbar sind.

Eine gute Orientierung geben der Leitfaden Cloud Computing – Recht, Datenschutz & Compliance, EuroCloud Deutschland eco e. V. und die „Orien-tierungshilfe Cloud Computing“ der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die beide entgeltfrei online verfügbar sind.

Cloud Computing und Datenschutz – verträgt sich das?Rechtliche Schranken – auch beim Einsatz im Ausland

von Dr. Jens Eckhardt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht

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Die anhaltend gute konjunkturelle Lage in der Südthüringer Wirtschaft hat zur Folge, dass der Ruf nach jungen Fachkräften groß ist. Demo-grafiebedingt sind jedoch die Bewerberzahlen so stark rückläufig, dass das Angebot an Ausbildungsplätzen die Anzahl der an einer dualen Aus-bildung interessierten Jugendlichen deutlich übersteigt. Deshalb ist es zunehmend wichtig, einen optimalen Bewerbungsprozess zu gestalten und dabei auch neue Wege zu beschreiten.

Beim Azubi-Speed-Dating sollen Unternehmen und Bewerber zuein-ander finden. Auf der einen Seite der sich aneinanderreihenden Tische sitzen die jeweiligen Vertreter der Unternehmen. Auf der anderen Seite wechseln im 5-Minuten-Takt die potenziellen Ausbildungsplatzbewer-ber. Ein Infoblatt bietet den Jugendlichen einen Überblick über die ange-botenen Ausbildungsplätze. Das versetzt sie in die Lage, konkrete Fragen zu Ausbildung und Unternehmen zu stellen.

Fünf vielleicht entscheidende Minuten haben beide Seiten Zeit, dem Gegenüber die wichtigsten Informationen zu entlocken. Dann geht es einen Stuhl weiter und das nächste „Date“ beginnt.

Die Resonanz der Schülerinnen und Schüler und das Feedback der betei-ligten Betriebe auf das erste Azubi-Speed-Dating im vergangenen Jahr

waren äußerst positiv. Es wurden viele gute Gespräche geführt. Die Unter-nehmensvertreter hätten sich allerdings gewünscht, dass noch mehr inte-ressierte Schulabgänger dieses Angebot nutzen. Diesen Hinweis nimmt die IHK Südthüringen zum Anlass und wird im Vorfeld aktiv in den Schu-len für diese etwas außergewöhnliche Art des Kennenlernens werben.

Neu wird in diesem Jahr auch sein, dass zwei Speed-Dating-Runden stattfinden.

Termin: Mittwoch, 18. April 2012 1. Speed-Dating - Start: 16:00 Uhr 2. Speed-Dating - Start: 17:30 Uhr Ort: IHK Südthüringen, Hauptstraße 33, 98529 Suhl-Mäbendorf

Interessierte Unternehmen sollten sich umgehend anmelden.

Ihr Ansprechpartner:

Monika KochS 03681 362-414Y [email protected]

Azubi-Speed-Dating am 18. April 2012 in der IHK SüdthüringenDer kurze Weg zum Ausbildungsplatz

Südthüringische Wirtschaft, 4/201212

TITEL

Die Unternehmen in Südthüringen haben 2011 in etwa gleich viele Ausbildungsplätze zur Ver-fügung gestellt wie im Jahr zuvor. Die im vergangenen Jahr letztmalig gesunkenen Schülerzah-len haben allerdings dazu geführt, dass zum Jahresende über 100 freie Ausbildungsplätze nicht besetzt werden konnten. Im kommenden Schuljahr wird sich die Situation insofern verbessern, als die Zahl der Schulabgänger erstmals seit 12 Jahren wieder leicht ansteigen wird.

Im Bezirk der IHK Südthüringen wurden im ver-gangenen Jahr 1 361 neue Ausbildungsverhältnisse insgesamt registriert. Davon wurden bis zum Jahres-ende bereits 152 Ausbildungsverträge wieder gelöst, so dass Netto 1 209 Verträge eingetragen waren. Obwohl dies ein Rückgang um 10 % gegenüber dem Jahr 2010 bedeutet, hat sich das Verhältnis zwischen Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage weiter verbessert. Bei den betrieblichen Ausbildungsverhält-nissen ist festzustellen, dass die Eintragungszahlen im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblie-ben sind. Mit 1 016 Ausbildungsverhältnissen ist die Bereitschaft der Unternehmen auszubilden nach wie vor hoch, denn die Ausbildung eigener Fachkräfte steht immer mehr im Fokus. Der Anteil der betrieb-lichen Ausbildungsverhältnisse beträgt immerhin 84 % der Nettoverträge. Der Rückgang der Eintra-gungszahlen ist insbesondere dem Rückgang der überbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse geschul-det. Während im Jahr 2010 noch 305 überbetrieb-liche Ausbildungsverhältnisse registriert waren, sank die Zahl im Jahr 2011 auf 193 (Tabelle 1).

Besonders in der Industrie war der wirtschaftliche Aufschwung zu spüren, denn hier wurden insgesamt 526 betriebliche Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt. Das sind 52 % der betrieblichen Ausbildungs-verträge – eine Steigerung zum Vorjahr um 5,6 %.

Die Entwicklung der Ausbildungsverhältnisse in den einzelnen Regionen ist sehr unterschiedlich. Das zeigt die Tabelle 2.

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat mit 313 betrieblichen Ausbildungsverträgen den größten Anteil am Gesamtergebnis in Höhe von 31 %. Wie bereits im Jahr zuvor wurden mit 52 % die meisten Verträge, das sind 164 Ausbildungsplätze, in einem Industriebetrieb abgeschlossen. Für den Handel entschieden sich 55 Jugendliche, das sind 18 % und mit 18 Verträgen wurden 6 % im Gastgewerbe registriert.

Im Ilm-Kreis entschieden sich 53 % der Jugend-lichen für einen Ausbildungsplatz in der Industrie –das sind 144 Ausbildungsverträge. Während im Handel mit 18 % noch 50 Verträge registriert wur-den, waren es im Gastgewerbe mit 15 Verträgen nur 6 %. Mit 272 betrieblichen Ausbildungsverträgen tragen die Unternehmen des Landkreises ein Viertel zum Gesamtergebnis des Ausbildungspaktes bei.

Im Landkreis Hildburghausen wurden insgesamt 147 betriebliche Ausbildungsverträge abgeschlos-sen – das sind 15 % am Gesamtvolumen der IHK Südthüringen. Hier entschieden sich 59 % der Jugendlichen für einen Ausbildungsplatz in der

Trendwende auf dem Ausbildungsmarkt hält an

1.) Entwicklung neu eingetragener Ausbildungsverträge nach BranchenJahr Industrie Handel Gastgewerbe Bau Sonstige Gesamt

2007 757 265 157 34 901 2.1142008 697 227 142 35 798 1.8992009 484 177 104 23 658 1.4462010 498 196 89 37 521 1.3412011 526 173 64 33 413 1.209

Stand: 31.12.2011

Steffen SpitznerS 03681 362-151Y [email protected]

Der neue Abteilungsleiter Aus- und Weiterbildung in der IHK Süd-thüringen heißt seit 1. März 2012 Steffen Spitzner.

Der gebürtige Leipziger ist 48 Jahre alt und begann seine berufliche Laufbahn mit einem Bauberuf und einer Meister-ausbildung, wo er bis 1990 in der praktischen Berufsausbildung und als Investbauleiter tätig war. Danach folgte die berufliche Umorientierung mit dem Aufbau einer Unternehmensberatung in Leipzig und einem Fachschulstudium in Betriebswirtschaft. Steffen Spitzner führte eine Unternehmensberatungs-gesellschaft mit branchenübergreifen-der betriebs- und finanzwirtschaftlicher Beratung von KMU in Mitteldeutschland. Familiäre Veränderungen führten ihn im Jahr 2007 nach Südthüringen und in die betriebswirtschaftliche Beratungsstelle der Handwerkskammer; die mittelstän-dische Wirtschaft in der Region ist ihm daher bestens vertraut. Zusätzlich führte Steffen Spitzner von 2009 bis 2011 das Berufsbildungszentrum in Sonneberg und übernahm im Juli 2011 die Leitung des BTZ Rohr-Kloster.

Steffen Spitzner löst im Bereich Aus- und Weiterbildung Kersten Mey ab, der die Leitung der Bereiche Standortpolitik sowie Starthilfe und Unternehmens-förderung übernommen hat.

Südthüringische Wirtschaft, 4/2012 13

Am Ende der Ausbildung gilt es für jeden Auszubildenden, eine Abschlussprüfung zu absol-vieren. Die IHK hat hier die Pflicht bei jedem einzelnen Auszubildenden zu prüfen, ob dieser zu der jeweiligen Abschlussprüfung zugelassen werden kann. Dafür gibt es festgelegte, im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankerte, Kriterien (§43).

Zunächst einmal muss der Berufsausbildungsver-trag im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse der IHK eingetragen sein. Dies erledigt sich meist schon zu Beginn der Ausbildung, indem die Ver-träge von den Ausbildungsunternehmen inklusive eines Antrages auf Eintragung bei der IHK einge-reicht werden.

Weiterhin muss der Auszubildende die Zwischen-prüfung abgelegt sowie einen schriftlichen Aus-bildungsnachweis geführt haben. Bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung (§ 44 BBiG), z. B. Kaufmann im Einzelhandel, entfällt der Passus der Zwischenprüfung.

Ein Ausbildungsnachweis wird dann als „geführt“ angesehen, wenn ein gewisses Mindestmaß an inhaltlicher Gestaltung und Regelmäßigkeit sowie Sauberkeit der Eintragungen gegeben ist. Der schriftliche Ausbildungsnachweis sollte Eintra-gungen über die betrieblichen Tätigkeiten, Unter-weisungsthemen, Lehrgespräche u. ä. sowie die Themen des Berufsschulunterrichtes enthalten. Es reicht nicht aus, wenn der Ausbildungsnach-weis nur auf wenigen Seiten Text enthält, der aus Büchern abgeschrieben wurde. Ein positives Bei-spiel sowie Vordrucke finden Sie auf der Internet-seite der IHK Südthüringen unter:

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Kann ein Ausbildungsnachweis zur Abschluss-prüfung nicht vorgelegt werden, kann eine Nicht-zulassung die Konsequenz sein. Dies ist auch rückwirkend noch möglich.

Als drittes Zulassungskriterium muss der Auszu-bildende die Ausbildungszeit zurückgelegt haben. Und zwar nicht durch bloßen Zeitablauf, sondern tatsächlich in Form von Anwesenheit. Bei einigen Auszubildenden können während der Ausbil-dungszeit Fehlzeiten durch Krankheit, aber auch durch unentschuldigtes Fernbleiben währen der

betrieblichen oder schulischen Ausbildung ent-stehen. Bei längeren Fehlzeiten kann die Ausbil-dungszeit nicht „zurückgelegt“ sein. Maßgeblich bei der Prüfung der Zulassung ist hier, ob die Fehlzeiten das Erreichen des Ausbildungsziels beeinträchtigen. Die IHK Südthüringen wird nach Kenntniserlangung von größeren Fehlzeiten eines Auszubildenden diesem die Möglichkeit einräu-men, nachzuweisen, dass er die fehlenden Ausbil-dungsinhalte nachgeholt hat. Fehlzeiten während der Ausbildungszeit und keine oder eine mangelhafte Führung des Ausbildungs-nachweises (Berichtsheft) sind somit Gründe für die Nichtzulassung zur Abschlussprüfung.

Da die IHK entscheiden muss, ohne den einzelnen Auszubildenden zu kennen, ist sie auf die Aussa-gen der Auszubildenden und des Ausbildungs-unternehmens angewiesen.

In der Anmeldung zur Abschlussprüfung wer-den daher die Angaben zu den zuvor genannten Zulassungskriterien abgefragt. Der Auszubildende und das Ausbildungsunternehmen bestätigen mit ihrer Unterschrift rechtsverbindlich, dass die Zulassungskriterien erfüllt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die IHK umgehend zu informieren.

Die Entscheidung der Zulassung zur Abschluss-prüfung obliegt zunächst der IHK. Sollte diese zu dem Entschluss kommen, dass die Voraus-setzungen nicht gegeben sind, entscheidet laut Prüfungsordnung der jeweils zuständige Prü-fungsausschuss.

Ihre Ansprechpartner:

Rainer Bauroth S 03681 362-157 Y [email protected]

Ulrike SzelinskyS 03681 362-172Y [email protected]

Zulassungskriterien zur Abschlussprüfung

Industrie, dies sind 87 Verträge. Im Gastgewerbe wurden in diesem Landkreis 9 Verträge (6 %) und im Handel 18 Verträge (12 %) registriert.

Der Landkreis Sonneberg hat einen leichten Zuwachs an Ausbildungsverträgen im Jahr 2011 zu verzeich-nen. Insgesamt wurden 157 Verträge registriert –das entspricht 16 % am Gesamtvolumen der Aus-bildungsplätze der IHK Südthüringen. Davon wurden immerhin 96 Verträge in der Industrie abgeschlos-sen, das sind 61 % und entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 30 %. Im Handel entstanden 20 Ver-träge (13 %) und im Gastgewerbe 7 Verträge (5 %).

In der Stadt Suhl wurden insgesamt 123 Ausbil-dungsverträge abgeschlossen. Es entschieden sich 29 % der Jugendlichen für einen Ausbildungsplatz in der Industrie (35 Verträge), im Handel entstan-den 24 Ausbildungsplätze (20 %) und in der Gast-ronomie 14 (11 %).

Leider wurden 2011 in der Probezeit bereits 131 Ausbildungsverhältnisse gelöst. Besonders hoch ist dabei die Lösungsquote in den gastrono-mischen Berufen. Oft haben die Jugendlichen fal-sche Vorstellungen vom Beruf oder verfügen nicht über die notwendige Ausbildungsreife.

Für das Jahr 2012 wird sich der Trend am Ausbil-dungsmarkt fortsetzen. Das Interesse der Wirt-schaft auszubilden, ist nach wie vor sehr hoch. Viele Unternehmen setzten auf die eigene Ausbildung, da auf dem Arbeitsmarkt auch immer weniger qualifi-zierte Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Obwohl die Talsohle der Schulabgänger im Jahr 2011 erreicht ist, wird ab 2012 nur ein leichter Anstieg der Zahlen um ca. 6 % zu erwarten sein. Damit wird es für die Unternehmen in den kom-menden Jahren nicht einfacher, geeignete Auszu-bildende zu finden.

Für die Erfüllung des Ausbildungspaktes 2011 zieht die IHK Südthüringen eine positive Bilanz, da jedem ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendlichen ein Ausbildungsangebot unterbreitet werden konnte.

PRAXIS-TIPP

Südthüringische Wirtschaft, 4/201214

PRAXIS-TIPP

Als verantwortlicher Ausbilder wird ein Mit-arbeiter eingetragen, der in der IHK noch nicht als Ausbilder registriert ist.

Richtig: Ausbilderkarte mit entsprechenden Zeugnissen zur fachlichen und berufs- und arbeitspädagogischen Eignung mit einreichen.

Die Probezeit fehlt oder wird mit 6 Monatenvereinbart.

Richtig: Probezeit muss vereinbart werden und beträgt 1 bis 4 Monate.

Die Vergütung entspricht nicht den recht lichen Bestimmungen.

Richtig: Besteht keine Tarifbindung, dann Anlehnung an den branchenüblichen Tarif, eine Unterschreitung bis zu 20 % ist nach geltender Rechtsprechung möglich.

Tägliche Ausbildungszeit mehr als 8 Stunden. Richtig: Bei Auszubildenden darf die tägliche Ausbildungszeit nur mit 8 Stunden vereinbart werden.

Der Urlaub entspricht nicht den gesetzlichen Grundlagen.

Richtig: Urlaubsansprüche richten sich nach dem Alter des Auszubildenden zu Beginn des Kalenderjahres:

- noch nicht 16 Jahre alt25 Arbeitstage oder 30 Werktage

- noch nicht 17 Jahre alt23 Arbeitstage oder 27 Werktage

- noch nicht 18 Jahre alt21 Arbeitstage oder 25 Werktage

- noch nicht 19 Jahre alt20 Arbeitstage oder 24 Werktage

Dies ist der Mindesturlaub – Überschreitungen sind zulässig.

Fehlende Unterschriftsleistung durch die Ver-tragspartner.

Richtig: Auf dem Antrag auf Eintragung unter-schreibt der Ausbildende, auf den Vertragsexem-plaren 2 und 3 unterschreiben der Ausbildende, der Auszubildende und bei noch nicht 18-jähri-gen auch die Erziehungsberechtigten.

Vom Vertrag wird nur ein Exemplar bei der IHK eingereicht.

Richtig: Der Antrag auf Eintragung und zwei Exemplare des Ausbildungsvertrages sind zur Registrierung einzureichen.

Fehlen der sachlichen und zeitlichen Gliederung. Richtig: In zweifacher Ausführung bei der IHK einzureichen und ein Exemplar dem Auszubil-denden aushändigen.

Fehlen des ärztlichen Nachweises Richtig: Muss dem Arbeitgeber und der IHK vorgelegt werden, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres, in dem die Ausbil-dung begonnen wird, noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 32 Abs. 1 JArbSchG).

Nicht korrektes Aushändigen des Vertrages. Richtig: Nach Sichtung und Registrierung durch die IHK werden zwei Vertragsexemplare, die sachliche und zeitliche Gliederung und der ärztliche Nachweis dem Arbeitgeber zurückge-schickt. Ein Vertragsexemplar und die sachliche und zeitliche Gliederung müssen dem Auszubil-denden ausgehändigt werden.

Vertragsänderungen und -lösungen werden der IHK nicht mitgeteilt – die Folge: Probleme bei der Prüfungsorganisation.

Richtig: Änderungen der Vertragsinhalte oder das Ausscheiden eines Auszubildenden müssen (lt. Berufsbildungsgesetz) unverzüglich der IHK mitgeteilt werden.

Entsprechende Formulare finden Sie unter:www.suhl.ihk.de

Ihre Ansprechpartner:

Carola Henn Heidi LeistnerS 03681 362-163 S 03675 7506-255Y [email protected] Y [email protected]

Die häufigsten Fehler beim Ausfüllen von Berufsausbildungsverträgen

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Südthüringische Wirtschaft, 4/2012 15

TITEL

Demografischer Wandel, Abwanderung, altersbedingter Ersatzbedarf, Erweiterungsbedarf – mit diesen Faktoren sieht sich die Thüringer Wirtschaft bekannterweise zunehmend konfrontiert. Die Folge sind schon jetzt Engpässe in der Fachkräftegewinnung.

So bezeichnete in einer repräsentativen Umfrage der IHK Südthüringen zu Beginn des Jahres 2012 ein Anteil von 37 Prozent der Unternehmen stei-genden Fachkräftebedarf als eines der größten Risiken für das laufende Jahr. Der steigende Fach-kräftebedarf wird zum Risiko, wenn es für freie Stellen keine oder zumindest keine geeigneten Bewerber gibt. Bereits heute berichten 42 Prozent aller Unternehmen und sogar 50 Prozent der Indus-triebetriebe, dass zwei Monate und mehr vergehen, ehe es zur Stellenbesetzung kommt. Die Thüringer Fachkräftestudie 2010 zeigt, dass in den nächsten zehn Jahren insgesamt rund 200 000 Arbeitskräfte thüringenweit nachgefragt werden.

Gleichzeitig gibt es zum Teil extrem hohe Jugend-arbeitslosigkeit in einigen Wirtschaftsregionen Europas (z. B. eine Arbeitslosenquote von bis zu 45 Prozent bei den 19- bis 25-Jährigen in Spanien). Vor diesem Hintergrund wurde bereits im Jahr 2009 im Auftrag des Freistaates Thüringen die Initia-tive „Transnational-Dual“ ins Leben gerufen. Diese unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Besetzung freier Ausbildungsplätze mit moti-vierten, europäischen Schulabgängern.

Dieser Prozess gestaltet sich sehr aufwendig, so dass über den Weg der beruflichen Erstausbildung kaum Entlastung zu erwarten ist. In den Unterneh-men des IHK-Bezirks Südthüringen befinden sich zurzeit 33 ausländische Jugendliche in einer Aus-bildung, davon 9 in einem gewerblich-technischen und 24 in einem kaufmännischen Beruf. Deshalb wurde seit Januar 2012 die Zielgruppe erweitert und nun verstärkt auch junge europäische Fach-arbeiter, welche nachweislich eine Berufsausbil-dung auf hohem Niveau bereits absolviert haben, in Thüringer Unternehmen mit Fachkräftebedarf vermittelt. Die Ausbildung der Absolventen basiert dabei auf berufsschulischen Bildungswegen mit Firmenpraxis in ihrem Heimatland.

Der Vorteil liegt für die Unternehmen in dem Pro-gramm, das das Büro für die hochqualifizierten Neuankömmlinge sowie die teilnehmenden Unter-nehmen vorsieht. Voraussetzung ist das Enga-gement der Unternehmen, den Bewerbern ein angemessen bezahltes Probearbeitsverhältnis von ca. drei Monaten zu ermöglichen. Diese Zeit soll-ten die Unternehmen nutzen, um den Bewerber auf seine fachliche und persönliche Eignung für

eine Integration in das Unternehmen zu prüfen. Die „Transnational-Dual-Mitarbeiter“ stellen dem Unternehmen dabei bereits eine Vorauswahl an hochqualifizierten Bewerbern zur Verfügung. Das „Transnational-Dual-Büro“ unterstützt die jungen Fachkräfte dann auch bei organisatorischen Proble-men, wie z. B. der Suche einer Unterkunft. Wichtige Voraussetzung für die Integration der Fachkräfte ist die Vertiefung der deutschen Sprachkenntnisse. „Transnational-Dual“ zeigt auch hier Wege auf.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU-Staaten erleichtert den Prozess zusätzlich. Mit der Erweiterung ihrer Zielgruppe eröffnet das Projekt „Transnational-Dual“ Thüringer KMU eine weitere Möglichkeit, der Herausforderung Fach kräftegewinnung aktiv zu begegnen. Dabei wird den Unternehmen gleichzeitig die Chance geboten sich international aufzustellen und von be ruflichem und interkulturellem Wissensaus-tausch zu profitieren.

Nähere Informationen erhalten Sie über das „Trans-national-Dual-Büro“:

S 03681 457548Internet: www.transnational-dual.de

Öffnung des Thüringer Arbeitsmarktesfür Fachkräfte aus EuropaProjekt „Transnational-Dual“ unterstützt

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Südthüringische Wirtschaft, 4/201216

TITEL

Was ein Auszubildender für seinen Beruf zu lernen und zu wissen hat, regelt die Ausbil-dungsordnung. Neben der Ausbildung im Aus-bildungsbetrieb und in der Berufsschule bieten viele Bildungseinrichtungen ein umfangreiches Spektrum an Ergänzungslehrgängen und Zusatz-qualifikationen an.

Eine Übersicht solcher Lehrgänge finden Sie im Internet unter:http://www.verbundausbildung-thueringen.de/ergaenzung.php

Ergänzungslehrgänge (ab dem 1. Ausbildungsjahr) sichern den Erwerb der Ausbildungskenntnisse, die im eigenen Unternehmen nicht bzw. nicht ausrei-chend vermittelt werden können. Zusatzqualifika-tionen (ab dem 2. Ausbildungsjahr) zielen auf die Vermittlung spezieller Fachkenntnisse oder fach-übergreifender Kompetenzen.

Auch im vergangenen Ausbildungsjahr haben viele Südthüringer Unternehmen die Möglich-keit genutzt, ihre Auszubildenden zusätzlich zu Berufsschule und praktischer Ausbildung vor Ort in

Ergänzungslehrgängen und Zusatzqualifikationen optimal auf ihren Berufsabschluss und den Einstieg ins Arbeitsleben vorzubereiten.

Gern steht die IHK Südthüringen interessierten Unternehmen und Auszubildenden bei Fragen zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:Sandro SchillingS 03681 362-426Y [email protected]

Zusatzqualifikationen schon während der Ausbildung

Ende Februar 2012 fand in der IHK Südthüringen eine feierliche Zeugnisübergabe für ausgewählte Berufe statt. Stellvertretend für insgesamt 398 geprüfte Teilnehmer in gewerblich-technischen Berufen erhielten 65 Teilnehmer vom stellvertre-tenden IHK-Hauptgeschäftsführer, Kersten Mey, ihr Prüfungszeugnis.

Im Zeitraum von Dezember 2011 bis Ende Feb-ruar 2012 haben insgesamt 574 Teilnehmer an der Abschlussprüfung Winter 2011/2012 teilgenommen. 489 Prüfungsteilnehmer haben die Abschlussprü-fung erfolgreich bestanden. Das entspricht einer

Bestehensquote von 85,2 % mit einem Punktedurch-schnitt von 72,9 Punkten und bedeutet die Note 3.

55 Umschüler haben ihr Können schriftlich sowie praktisch unter Beweis gestellt. Die Bestehens-quote lag hier bei 85,5 %.

53 Jugendliche stellten sich extern (privat) der Prüfung bzw. wurden in Amtshilfe für andere IHKs oder HWKs geprüft.

Das beste Ergebnis im kaufmännischen Bereich erzielte mit 94 Punkten im Gesamtergebnis eine

Industriekauffrau. Im Gewerblich-technischen Bereich erreichte mit 95 von 100 möglichen Punk-ten im Gesamtergebnis ein Fluggerätemechaniker das beste Ergebnis unter den Auszubildenden. Die beiden Prüfungsteilnehmer haben nun sehr gute Aussichten auf den Bildungsfuchs der IHK, der jähr-lich an die „Besten im Beruf“ vergeben wird.

Im Sommer stehen dann für mehr als 1 000 Aus-zubildende, Umschüler sowie externe Prüflinge die Abschlussprüfungen an.

Abschlussprüfungen in 67 verschiedenen Ausbildungsberufen

Unpünktlichkeit, Schwänzen, schlechte Noten: Ebenso wie in einem normalen Arbeitsverhältnis kann es auch in einem Ausbildungsverhältnis zu Problemen oder sogar zu ernsthaften Streitigkeiten kommen.

Was tun bei Streitigkeiten?Meinungsverschiedenheiten zwischen Auszubilden­den und Ausbildenden werden meistens im per­sönlichen Gespräch geklärt. Tritt der Fall ein, dass die Vertragsparteien aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind, das Problem zu lösen, sollten die Ausbildungsberater der IHK eingeschaltet werden. Die Ausbildungsberater der IHK haben die Aufgabe, die Durchführung der Berufsausbildung zu über­wachen und sie durch Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden zu fördern (§76 Abs. 1 BBiG). Häufig gelingt es ihnen, die streitenden Parteien wieder zusammen zu führen, so dass eine gemeinsame Basis für die erfolgreiche Fortsetzung der Ausbildung gefunden wird.

Im schlimmsten Fall ändert auch das nichts am Verhalten – dann ist eine Abmahnung oder sogar die Kündigung unvermeidbar. Letztere kann zwi­schen Unternehmen und Auszubildenden zum Streit und damit bis zum Arbeitsgericht führen. Vor einem Gerichtsverfahren beim Arbeitsgericht hat eine Schlichtungsverhandlung vor einem Schlich­tungsausschuss der IHK stattzufinden. Dieses Ver­fahren ist nach § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz einem Arbeitsgerichtsprozess zwingend vorge­schaltet.

Schlichtungsausschüsse haben eine bewegte Geschichte und sind ausschließlich auf Berufs­ausbildungsverhältnisse beschränkt. Sie sollen im Hinblick auf das besondere Vertrauensverhältnis

zwischen Ausbildenden und Auszubildenden ver­meiden, dass sich diese als Prozessparteien vor Gericht gegenüberstehen.

Der Ausschuss ist jeweils mit einem Arbeitgeber­ und Arbeitnehmervertreter besetzt und versucht, Streitig­keiten gütlich beizulegen – eben zu schlichten und dies sehr erfolgreich: Mehr als die Hälfte aller durch­geführten Verfahren enden mit einem Vergleich!

In den meisten Fällen geht die Initiative für ein Schlichtungsverfahren vom Auszubildenden aus: Überwiegend wegen fristloser Kündigung des Ausbildungsvertrages, aber auch wegen Mängel in der Ausbildung. Im Rahmen der Schlichtung wird geklärt, ob eine Kündigung wirksam ist bzw. ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen. Das Ver­fahren selbst ist gebührenfrei. Jeder Beteiligte am Schlichtungsverfahren trägt die ihm durch das Ver­fahren entstandenen Kosten selbst.

Der Ausschuss wird nur auf Antrag des Ausbilden­den oder des Auszubildenden tätig.

Weitere Informationen, das Merkblatt zur Schlich­tung von Streitigkeiten im Berufsausbildungsver­hältnis und das Antragsformular finden Sie unter:

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Ihre Ansprechpartner für Fragen zum Ausbildungsverhältnis:

Carmen Klotz Heidi LeistnerS 03628 6130­516 S 03675 7506­255Y [email protected] Y [email protected]

Ihr Ansprechpartner für rechtliche Fragen:

Kerstin KrügerS 03681 362­321Y [email protected]

Schlichtung bei Streitigkeiten in der Ausbildung

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Südthüringische Wirtschaft, 4/201218

WEITERBILDUNG

Die Tätigkeiten verlagern sich im industriellen Umfeld immer stärker in wissensintensive Arbeits­bereiche. Nicht der einzelne Arbeitsplatz, sondern die innovative Arbeitsumgebung definieren die Anforderungen an die Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Elektrotechnik. Entscheidend ist hier die Übernahme von Verantwortung für betrieb­liche Prozesse. Eine kontinuierliche Terminkont­rolle und das Kostenmanagement gehören zu den ureigensten Aufgaben. Darüber hinaus zählen die Über wachung und Einhaltung von Qualitätsricht­linien wie auch für die Umsetzung von Arbeits­,

Umwelt­ und Gesundheitsschutzvorgaben zu den Tätigkeitsfeldern. Insbesondere die Kenntnisse ein­schlägiger Vorschriften und Normen im Bereich der Elektrotechnik machen die Geprüften Industrie­meister zur leitenden Elektrofachkraft. Sie sind für die Einsatzbereitschaft aller elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräte eines Unternehmensberei­ches zuständig.

Die Verantwortung für die Ausbildung ist ein weiteres zentrales Thema. Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Einklang mit einer ausgeprägten

Methodenkompetenz sind zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten besonders wichtig.

Geplanter Starttermin:1. Juni 2012, ab 16:00 Uhr

Ihr Ansprechpartner:

Katrin PertigS 03681 362­427Y [email protected]

Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik

Im Personalwesen laufen die Fäden für das wich­tigste Kapital des Unternehmens zusammen: Von der Personalgewinnung über Führung und Entwick­lung bis hin zur Verwaltung bietet der Lehrgang „IHK­Fachkraft Personalwesen“ das nötige Grund­lagenwissen, um in diesem bedeutenden unterneh­mensstrategischen Bereich erfolgreich tätig sein zu können. Die Ausbildung zur „IHK­Fachkraft für Personalwesen“ ist eine perfekte Qualifizierung für Mitarbeiter aus dem Personalwesen, die ihre Kennt­nisse im Personalbereich festigen und erweitern möchten.

Der Lehrgang gliedert sich in drei Module:• Rechtliche Grundlagen

• Lohn- und Gehaltsabrechnung• Personalbeschaffung, -führung und

­entwicklung

Im ersten Modul werden arbeitsrechtliche Kennt­nisse vermittelt und die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers aufgezeigt. Die Teilnehmer beschäftigen sich unter anderem mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen, der Beendi­gung von Arbeitsverhältnissen, betrieblicher Alters­vorsorge, Betriebsverfassungsrecht und dem Allge­meinen Gleichbehandlungsgesetz.

Im zweiten Modul „Lohn­ und Gehaltsabrechnung“ setzen sich die Teilnehmer mit der Problematik Per­

sonalaufwendungen und ­entgelte, Grundlagen der Sozialversicherung, Lohn­ und Kirchensteuer, vermögenswirksame Leistungen und Reisekosten auseinander. Hier werden konkrete Berechnungen der Abzüge unter Einbeziehung z. B. der Altersver­sorgung und der vermögenswirksamen Leistun­gen durchgeführt. Sie lernen die genaue Vorge­hensweise bei Arbeitsantritt und ­austritt eines Beschäftigten genau kennen. Die Teilnehmer wer­den ebenfalls auf die Arbeiten zum Jahresabschluss in kleinen und mittleren Unternehmen vorbereitet.

Im dritten Modul erwerben die Teilnehmer Kennt­nisse über Personalführung und ­entwicklung. Hier spielen Führungsmodelle und Führungsinstrumente sowie Kommunikations­ und Führungsstile eine wichtige Rolle.

Der Lehrgang umfasst 150 Unterrichtsstunden und beginnt am 19. April 2012 im Bildungszentrum der IHK Südthüringen. Der Unterricht wird jeweils dienstags und donnerstags von 17:00 Uhr bis 20:15 Uhr und einmal im Monat samstags durch­geführt.

Die Teilnehmer absolvieren am Ende des Lehrgangs einen lehrgangsinternen Test und erhalten bei erfolgreichem Bestehen ein Zertifikat der IHK Süd­thüringen.

Ihr Ansprechpartner:

Beate RammeltS 03681 362­429Y [email protected]

Zertifikatslehrgang „IHK-Fachkraft für Personalwesen“

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Südthüringische Wirtschaft, 4/2012 19

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Fachkräftesicherung durch Firmenschulungen

Die IHK Südthüringen bietet ihren Mitgliedsunternehmen maßgeschneiderte Firmen­schulungen an. Somit besteht die Möglichkeit, auf die Belange und Anforderungen des Unternehmens direkt und besser einwirken zu können. Die Inhouse­Schulungen sind eine große Chance für die Qualifizierung der Mitarbeiter. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich für diese Art der Fortbildung ihres Fachkräfte stammes.

Die Fuchs Gewürze Schönbrunn GmbH hat im ver­gangenen Jahr 13 Mitarbeiter über einen Zeitraum von sechs Monaten zum Thema „Lebensmittel­technologie“ erfolgreich qualifiziert. Die Teilnehmer haben den IHK­Test mit sehr gutem Erfolg absol­viert. Im Februar 2012 startete ein weiterer Lehr­gang zur Qualifizierung von 18 Mitarbeitern.

Auch andere Unternehmen nutzen Firmenschu­lungen. Die Straßen­ und Asphaltbau GmbH quali­fiziert zurzeit 15 ihrer Mitarbeiter in einem Lehr­gang „Word, Excel, Outlook 2010“. Hier wird nichts dem Zufall überlassen. Die Mitarbeiter werden auf die Office­Umstellung 2010 vorbereitet und lernen im Bildungs zentrum der IHK Südthüringen mit den neuen Programmen zu arbeiten. Für das Unterneh­men ist es ein „Muss“ ihre Mitarbeiter auf dem neu­esten Stand zu haben und dem Fachkräftemangel durch Aus­ und Weiterbildung entgegenzuwirken.

Ihr Ansprechpartner:Beate RammeltS 03681 362­429Y [email protected]

Südthüringische Wirtschaft, 4/201220

WEITERBILDUNG

Erfolgreich in Projekten – Projekt-manager (IHK) – Neue Konzeption

Seit 2012 bietet die IHK Südthüringen den Pro­jektmanagerlehrgang mit geänderter Konzeption an. So wurde der Zertifikatslehrgang Projektma­nager (IHK) mit einem Gesamtstundenumfang von 160 U­Stunden modular aufgebaut. In 3 Modu­len können Sie mit Umfängen von von jeweils 46 bis 64 U­Stunden in einem Gesamtzeitraum von 6 Monaten berufsbegleitend das Zertifikat Projekt­manager (IHK) erwerben. Schaffen Sie es nicht alle Module in einem Jahr zu absolvieren, haben Sie die Möglichkeit der Fortsetzung im Folgejahr.

Termin: 3. Mai 2012Ort: IHK­Bildungszentrum, Suhl

Ihr Ansprechpartner:

Sandro SchillingS 03681 362­426Y [email protected]

Gewinnermittlung durch Einnahmen-/ Überschussrechnung gem. § 4(3) EstG und ELSTER-Anwendungen

Kenntnisse zum Erlangen der Fähigkeit, eine Ein­nahmen­ /Überschussrechnung als selbstständige Gewinnermittlungsart zu erstellen, werden in dem 2­Tages­Seminar vermittelt. Die Neuregelun­gen im Kleinunternehmerfördergesetz, dass eine Gewinn ermittlung zu erstellen ist, trifft auf fast alle Existenzgründer zu, Ausnahme: GmbH oder Kauf­mannseigenschaft durch Eintragung ins Handelsre­gister. Grundlagen für das Führen eines sachkundi­gen Gesprächs beim Steuerberater werden gelegt.

Termin: 3. und 4. Mai 2012Ort: IHK­Bildungszentrum, Suhl

Ihr Ansprechpartner:

Christine ZohlesS 03681 362­425Y [email protected]

BEM – Betriebliches Eingliederungs-management

Den Schwerpunkt dieses gruppendynamischen Seminars bildet der Einsatz von Betrieblichem Gesundheitsmanagement BEG / Betrieblichem Ein­gliederungsmanagement BEM in Unternehmen, um präventiv dem Verlust von Know­how und anderen wichtigen Potenzialen wie Motivation und Leis­tungsbereitschaft entgegenzuwirken. Dabei wird verdeutlicht wie die Entwicklung kompetenter, gesundheitsbewusster Mitarbeiter mit der Wei­tergabe von Wissen über Mitarbeitergenerationen hinweg einhergeht. Ziel ist darüber hinaus das Erlernen eines situativen Umgangs mit arbeits­platz­ und personenbedingten Belastungen. Syste­mische Methoden dienen als Unterstützung bei den Integrations­ und Veränderungsprozessen.

Termin: 9. Mai 2012 Ort: IHK­Niederlassung Sonneberg

Ihr Ansprechpartner:

Heidi LeistnerS 03675 7506­255Y [email protected]

Erfahrungen bei der Umsetzung des BilMoG im Unternehmen

Im Seminar werden Erfahrungen der Unternehmen bei der Umsetzung des BilMoG untersucht. Dazu gehört eine intensive Analyse der Veränderungen, vor allem im Bilanzierungs­ und Bewertungs­bereich. Darauf aufbauend werden die Umset­zungsvorschriften in Artikel 66 und 67 EGHGB besprochen. Schwerpunkt sind die neuen Rechts­beziehungen zwischen Handels­ und Steuerrecht, die vor allem im Bereich der Herstellungskosten, der Rückstellungsbildung und der Umsetzung von Wahlrechten verfolgt werden sollen.

Termin: 16. Mai 2012Ort: IHK­Bildungszentrum, Suhl

Ihr Ansprechpartner:

Christine ZohlesS 03681 362­425Y [email protected]

Ausgewählte Seminare

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Südthüringische Wirtschaft, 4/2012 21

Controlling bedeutet im Kern Steuern und Regu-lieren, also das Unternehmen fit machen und auf einem erfolgreichen Kurs halten. Die entscheiden-den finanztechnischen Messwerte des Unterneh-mens werden dabei ständig beachtet. Zur Vorbe-reitung von strategischen Entscheidungen sind Berichte, zumeist direkt für die Geschäftsführung, zu erstellen und die wesentlichen Informationen zu präsentieren. Darin enthaltende Empfehlungen sowie daraus resultierende Korrekturen müssen unterstützt und zum Teil eingeleitet werden. Die Fähigkeit zum interdisziplinären und firmenüber-greifenden Handeln ist dafür unabdingbar. Gute IT-Kenntnisse zur Nutzung und Gestaltung des betrieblichen Berichtswesens sind dabei unum-gänglich. Geprüfte Controller / Geprüfte Control-lerinnen sind befähigt die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrzunehmen:• Instrumente und Techniken des Controlling

gezielt zur strategischen und operativen Pla-nung, Steuerung, Koordination und Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses sowie einzelner Projekte entwickeln und einsetzen,

• die Unternehmensplanung unter Berücksichti-gung betriebswirtschaftlicher Aspekte und volks-wirtschaftlicher Rahmenbedingungen organisie-ren und steuern, die Planungsziele kontrollieren und die wichtigsten Prozess- und Steuerungs-größen überprüfen,

• ein Berichtswesen aufbauen, die Berichterstattung ständig durchführen und das Informa-tionsmanagement koordinieren, einschließlich der Einführung und Anwendung von Informationssystemen,

• Führungs- und Organisationsaufgaben überneh-men sowie die Leitungsebenen laufend beraten.

Zur Vorbereitung auf die anspruchsvolle Prüfung wird ab dem 16. November 2012 in der IHK Erfurt ein berufsbegleitender Lehrgang angebo-ten. Die einzelnen Kooperationspartner präsen-tieren schon im Vorfeld Details zur Struktur der Weiterbildung, zu organisatorischen Eckdaten und Fördermöglichkeiten.

Termine der Informationsveranstaltungen:24. April 2012; 16:00 Uhr; IHK Erfurt 25. April 2012; 17:00 Uhr; IHK Südthüringen8. Mai 2012; 17:00 Uhr; IHK Ostthüringen zu Gera11. September 2012; 16:00 Uhr; IHK Erfurt

Ihr Ansprechpartner:Katrin Pertig� 03681 362-427� [email protected]

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Südthüringische Wirtschaft, 4/201222 Südthüringische Wirtschaft, 4/201222

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Durch den Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen ergibt sich in der Folge auch Regelungsbedarf für das gewerbliche Glücksspiel in Thüringen. Hier sieht der Landesgesetzgeber zeitnahen Handlungsbe-darf für ein Thüringer Gesetz zur Regelung des gewerblichen Spiels - Thüringer Spielhallengesetz (ThürSpielhallenG).

Auf den betroffenen Adressatenkreis kommen tief-greifende Änderungen und Restriktionen zu. Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs kann die-sem Gesetz nicht vorbehaltlos zustimmen. So muss aus Sicht der IHKs der Schutzbereich der Berufs-

freiheit gewahrt bleiben. Auch soll eine Befristung der Erlaubnis den Markterfordernissen angemessen sein. Momentan soll eine Spielhallenerlaubnis fünf Jahre Gültigkeit haben. Schon allein Gründe wie Abschreibungen, Amortisation und übliche lang-fristige Mietverträge sprechen gegen diese Frist und wird von den IHKs abgelehnt.

Mehrfachkonzessionen sollen durch eine Mindest-entfernung zweier Spielstätten von 500 Metern Luftlinie verboten werden. Dieses Verbot greift unmittelbar und in wesentlichem Umfang in den wirtschaftlichen Betrieb von Spielstätten ein. Bestehende Spielhallenkomplexe müssten zurück-gebaut werden. Aufgrund der im Gesetzentwurf vorgesehenen Abstandsregelung (500 Meter) ist

keine weitere Nutzung als Spiel-stätte möglich. Diese Regelung

wird grundsätzlich abge-lehnt.

Weiter sieht das Gesetz die Erarbei-tung eines Sozial-konzeptes vor, dessen laufende

Fortschreibung sowie Berichterstattung für kleine Unternehmen einen nicht zumutbaren Aufwand darstellt. Auch würde sich bei den Sperrzeiten und Spielverbotstagen eine Schlechterstellung gegen-über der jetzigen im Thüringer Gaststättengesetz verankerten Sperrzeitenregelung für Spielhallen ergeben. Hier schlagen die Thüringer IHKs vor, die im Thüringer Gaststättengesetz normierten Rege-lungen für Sperrzeiten inklusive deren Verlängerun-gen und Verkürzung für Spielhallen in das Thürin-ger Spielhallengesetz zu übernehmen.

Mit dem neuen Spielhallengesetz ergeben sich auch Änderungen zum Thüringer Gaststättengesetz (ThürGastÄndG). Die Thüringer IHKs sprechen sich gegen eine pauschale Anwendung des Thüringer Spielhallengesetzes auf Gaststätten aus und lehnen eine Änderung des Thüringer Gaststättengesetzes in der vorliegenden Fassung ab.

Ihr Ansprechpartner:

Gunda Karcher� 03681 362-205� [email protected]

© Thomas Siepmann - pixelio.de

Thüringer Spielhallengesetz – Schutzbereich der Berufsfreiheit muss gewahrt bleiben

Seit langem kämpft die IHK-Organisation gegen die Hinzurechnungstatbestände zur Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird auf Gemeindeebene erho-ben. Das Steuerobjekt der Gewerbesteuer ist der im Inland betriebene Gewerbebetrieb. Besteuert wird im Rahmen der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag. Dieser ist nicht identisch mit dem Gewinn eines Unternehmens. Vielmehr unterliegen auch Teile der vom Betrieb gezahlten Zinsen, Mieten und Pach-ten sowie weitere Hinzurechungen der Steuer. Das heißt, auch wenn kein Gewinn erzielt wird, entsteht ein positiver Gewerbeertrag und damit fällt bei Überschreitung der Freigrenze Gewerbesteuer an.

Nun hat das Finanzgericht Hamburg in einem gerade veröffentlichten Beschluss die gewerbe-steuerliche Hinzurechnung dem Bundes-verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Das Finanzgericht Hamburg geht davon aus, dass diese Hinzurechnungen einen Verfassungsverstoß darstellen, weil durch die reine Objektbesteuerung die im Grundgesetz geforderte Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unterbleibt.

Die IHK Südthüringen begrüßt den Beschluss des Finanzgerichts Hamburg, die Hinzurechnungs-besteuerung zu Fall zu bringen, und sieht sich durch diesen Beschluss in ihrer langjährigen Kritik an der Gewerbesteuer bestätigt.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Pieter Schulz� 03681 362-406� [email protected]

Hinzurechnungen zur Gewerbesteuer endlich auf der Kippe –Bundesverfassungsgericht muss entscheiden!

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Südthüringische Wirtschaft, 4/2012 2323

Bildungsfreistellung zeitgemäß gestalten

IHK für einheitliche Auslegungspraxis beim Geldwäschegesetz

Zwölf der 16 deutschen Bundesländer verfügen derzeit über ein Bildungsfreistellungsgesetz. Bil-dungsfreistellung wird vielfach auch als Bildungs-urlaub bezeichnet, denn es ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dienen soll. Bereits 1974 hatte sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub einzuführen, was seither sukzessive in den einzelnen Bundesländern umge-setzt wurde.

Weil Thüringen bis heute noch nicht über eine ent-sprechende gesetzliche Regelung zum Bildungsur-laub verfügt, wurde im Koalitionsvertrag von CDU und SPD festgelegt, in der laufenden Legislatur-periode ein Bildungsfreistellungsgesetz zu verab-schieden. Um bei der Ausgestaltung des Gesetzes möglichst frühzeitig die Interessen der Thüringer Wirtschaft einbringen zu können, haben die Thü-ringer IHKs die Initiative ergriffen und gemeinsam mit dem Thüringer Handwerk und dem Verband der Wirtschaft Thüringens einen Forderungskata-log erarbeitet und an Bildungsminister Christoph Matschie übermittelt.

Ziel war es deutlich zu machen, dass Bildungs-freistellung nicht ausschließlich zu Lasten der Wirtschaft erfolgen darf. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass ein solches Gesetz den betrieblichen Erfordernissen gerade kleiner Unternehmen Rechnung tragen muss und vor allem die Produktion nicht gefähr-det werden darf. Darüber hinaus muss während des Zeitraums der Freistellung die Erstattung des Arbeitsentgeltes durch das Land erfolgen, so dass neben dem Ausfall der Fachkraft der Unterneh-mer nicht zusätzlich einen finanziellen Nachteil erleidet.

Das bisherige Zwischenergebnis ist erfreulich. Minister Matschie lud im März die Wirtschafts-vertreter zu einer Gesprächsrunde ein, um den Arbeitsstand seines Hauses zur Diskussion zu stel-len. Jetzt gilt es abzuwarten, bis der endgültige Referentenentwurf vorliegt. Bevor dieser zur Ver-abschiedung dem Thüringer Parlament eingereicht wird, erhalten die Kammern Gelegenheit, sich im Rahmen einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zu äußern. Die IHK Südthüringen wird von diesem

Recht selbstver-ständlich Gebrauch ma chen und so erneut die Anforderungen der Südthüringer Wirtschaft an ein zeitgemäßes Bil-dungsfreistellungsgesetz ein-bringen.

Ihr Ansprechpartner:

Kersten Mey� 03681 362-151� [email protected]

SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN+ + + + + +

In Zeiten der Bekämpfung des Terrorismus kommt der Verhinderung von Geldwäsche und Terroris-musfinanzierung eine zunehmende Bedeutung zu. Nachdem das Geldwäschegesetz erst vor drei Jah-ren umfassend überarbeitet wurde, hat der Bundes-tag mit Zustimmung des Bundesrates eine weitere Gesetzesnovelle beschlossen, die für Unternehmen zusätzliche Pflichten mit sich bringt. Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention  (GwPrä-OptG) vom 22. Dezember 2011 ist seit Anfang des Jahres 2012 in Kraft.

Die zunächst beabsichtigte Regelung, dass zukünf-tig viele Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von über 9 Mitarbeitern einen Geldwäschebeauftragten stellen müssen, stieß auf erheblichen Widerstand der Wirtschaft. Auch die IHK Südthüringen hat sich mit einem Schreiben an das Thüringer Landesver-waltungsamt gewandt und eine einheitliche sowie bürokratiearme Auslegungs- und Anwendungspra-xis gefordert. Denn von der geplanten Regelung wären gerade kleine bis mittlere Unternehmen betroffen, welche vielfach weder einen hinreichend

geschulten Mitarbei-ter für diese Position aufweisen, noch einen vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter hierfür entbehren können. Nunmehr soll nach dem neu eingefügten Absatz 4 in § 9 Geld-wäschegesetz (GwG) geregelt sein, dass die zuständige Behörde die Bestellung eines Geld-wäschebeauftragten anordnen kann, wenn sie dies für angemessen erachtet. Welche die zustän-dige Behörde ist, richtet sich nach der Branche und deren Aufsichtsbehörde. Offen bleibt dabei, was unter der Formulierung „kann anordnen, wenn sie dies für angemessen erachtet“ zu verstehen ist und wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann.

Die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten kann für Personen erfolgen die mit gewerblichen Gütern

handeln, wenn deren Haupttätigkeit im Handel mit hochwertigen Gütern besteht.

Weitere Informationen unter: www.suhl.ihk.de

Ihr Ansprechpartner:

Hans-Georg Meier� 03681 362-211� [email protected]

IHK für einheitliche Auslegungspraxis

SETZT SICH EIN

geschulten Mitarbei-ter für diese Position aufweisen, noch einen vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter hierfür entbehren können. Nunmehr soll nach dem neu eingefügten Absatz 4 in § 9 Geld-wäschegesetz (GwG) geregelt sein, dass die zuständige Behörde die Bestellung eines Geld-wäschebeauftragten anordnen kann, wenn sie dies für angemessen erachtet. Welche die zustän-

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Südthüringische Wirtschaft, 4/201224

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

In Thüringen übergeben etwa 460 mittelständische Unternehmen pro Jahr den Staffelstab an die nächste Generation weiter. Die Problematik Unternehmens-nachfolge wird gut zwanzig Jahre nach der deut-schen Wiedervereinigung auch im Freistaat immer bedeutsamer. Nicht nur, weil die Unternehmerinnen und Unternehmer, die Anfang der neunziger Jahre den Weg in die Selbstständigkeit wählten, an die langfristige Sicherung ihres Lebenswerkes denken sollten. Damit verbunden ist die Erhaltung zahl-reicher Arbeitsplätze in allen Wirtschaftszweigen.

Gleichwohl erweist sich die Regelung der Unternehmens-nachfolge in vielen Fällen als gravie-render Einschnitt,

zumal erhebliche informelle Defizite oder zu langes Hinauszögern der nötigen Schritte die Erfolgsaus-sichten einer reibungslosen Unternehmensnach-folge schmälern. Das Interesse der Südthüringer Unternehmen an Informationen aus kompetenter Quelle zu diesem Thema ist hoch. Deshalb gibt es bereits eine dritte Auflage des Unternehmens-nachfolge-Seminars. Die Veranstaltung findet am 3. Mai 2012 in der IHK-Niederlassung Sonneberg statt und ist eine Gemeinschaftsaktion mit der Handwerkskammer Südthüringen (HWK). Auch bei dieser Veranstaltung stehen in bewährter Weise kompetente Fachleute und regionale Partner, dar-unter Vertreter des Beratungsnetzwerks Gründen und Wachsen in Thüringen, der Bürgschaftsbank Thüringen, der Thüringer Aufbaubank, der Gesell-schaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen, der RKW Thüringen

GmbH, der Spar kasse Sonne-berg und der VR-Bank Coburg zur Verfügung. Weitere Teil-nehmer aus einem Steuer-büro, einer Anwaltskanzlei sowie erfolgreiche Übergeber und Übernehmer aus der Region werden mit ihren Erfahrungen zum Gelin-gen der Informations-veranstaltung beitragen.

Das Beratungsnetzwerk Gründen und Wachsen in Thüringen hat das

Thema Unternehmensnachfolge schon frühzeitig auf die Agenda

gehoben und wertvolle Handreichungen für Unternehmer auf den Weg gebracht. Bei-spielsweise wurden ein Leitfaden für die Not-fallvorsorge und ein Wegweiser für die Unter-nehmensnachfolge entwickelt. Im Rahmen der Thüringenweiten Veranstaltungsreihe „Roadshow Unternehmensnachfolge“ konnten in den vergan-genen zwei Jahren in mehr als 35 Veranstaltungenüber 1 200 Teilnehmer erreicht werden.

Auch in der dritten Veranstaltung in Sonneberg wird es darum gehen, die notwenigen Schritte auf-zuzeigen, die für eine erfolgreiche Unternehmens-nachfolge notwendig sind.

Einige Leitsätze – entlehnt aus einer empirischen Analyse, die im Rahmen eines Forschungsprojekts an der Fachhochschule Schmalkalden erarbeitet wurde – sollen dies deutlich machen:

• Um sich vor unvorhergesehenen Ereignissen abzusichern, ist eine Notfallplanung für ein Unternehmen zu empfehlen.

• Je früher eine solche Planung der Nachfolge geschieht, desto höher die Wahrscheinlichkeit ihres Erfolgs. Ebenso sollte der Austrittszeitraum klar fixiert und für eine professionelle Begleitung des Nachfolgeprozesses gesorgt werden.

• Auftretenden Problemen sollte mit einer rechtzei-tigen, strukturierten Planung begegnet werden, zu der auch externe Dienstleister hinzu gezogen werden können.

• Zudem empfiehlt es sich, rechtzeitig ein Profil des Nachfolgers zu erstellen und dessen Eignung genau zu prüfen.

• Auch ein Notfallkoffer, mit allen wichtigen betrieblichen Unterlagen, Daten, Passwörtern, Vertretungsplänen, Vollmachten und Bankver-fügungen etc. sollte zusammengestellt werden, bevor ein unerwartetes Ereignis auftritt.

Für all diese internen Aspekte der Unternehmens-nachfolge, aber auch Fragen nach Unterstützung bei der Suche eines Nachfolgers, Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches etc. werden Interessen-ten bei der Sonneberger Veranstaltung ein breites Podium finden.

Termin: 3. Mai 2012, 16:00 UhrOrt: IHK-Niederlassung Sonneberg Gustav-König-Straße 27 96515 Sonneberg

Information und Anmeldung:

Günter Haubold� 03675 7506-261� [email protected]

reicher Arbeitsplätze in allen Wirtschaftszweigen.

Gleichwohl erweist sich die Regelung der Unternehmens-nachfolge in vielen Fällen als gravie-render Einschnitt,

Handwerkskammer Südthüringen (HWK). Auch bei dieser Veranstaltung stehen in bewährter Weise kompetente Fachleute und regionale Partner, dar-unter Vertreter des Beratungsnetzwerks Gründen und Wachsen in Thüringen, der Bürgschaftsbank Thüringen, der Thüringer Aufbaubank, der Gesell-schaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen, der RKW Thüringen

GmbH, der Spar kasse Sonne-berg und der VR-Bank Coburg zur Verfügung. nehmer aus einem Steuer-büro, einer Anwaltskanzlei sowie erfolgreiche Übergeber und Übernehmer aus der Region werden mit ihren Erfahrungen zum Gelin-gen der Informations-veranstaltung beitragen.

Das Beratungsnetzwerk Gründen und Wachsen in Thüringen hat das

Thema Unternehmensnachfolge schon frühzeitig auf die Agenda

Erfolgreiche Unternehmensnachfolge beginnt schon nach der ExistenzgründungSeminar informiert am 3. Mai 2012 in Sonneberg

Betreiber von Waschanlagen für Nutzfahrzeuge und Pkw sucht Käufer. Großer Kundenstamm und kompetentes Personal vorhanden. B 2012/1

Ihr Ansprechpartner:

Diana Kück� 03681 362-222� [email protected]

KooperationsbörseBereich Handel/Dienstleistungen

© Andrei Vorobiev - Fotolia.com

News-

Ticker

Südthüringische Wirtschaft, 4/2012 25

Die Fachhochschulstadt Schmalkalden darf sich als eine der ersten Kommunen bereits seit November 2008 mit dem begehrten Gütesiegel schmücken. Doch dieses Siegel gilt nicht für immer – nach drei Jahren steht ein erneuter Check der Kommunen auf dem Programm. Der Auftakt zwischen dem forum Thüringer Wald e. V. und der IHK Südthüringen als Initiatoren des Gütesiegels „Unternehmerfreund-liche Verwaltung im Thüringer Wald“ und der Stadtverwaltung Schmalkalden ist bereits erfolgt, so dass jetzt die Rezertifizierung unter Einbezie-hung des TÜV Thüringen e. V. startet.

Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass eine unter-nehmerfreundliche Verwaltung einen enormen Standortvorteil bedeutet, sowohl für die Ansied-lung neuer Unternehmen als auch für die Bindung und Weiterentwicklung etablierter Unternehmen. Und das beweisen auch die Wirtschaftszahlen der Stadt, die sich als Fachhochschul-, Wirtschafts-, Forschungs- und Technologiestandort sieht.

Im ersten Schritt wird nun die Einhaltung der Güte-kriterien, wie die Erklärung der Wirtschaftsförde-rung zur Chefsache, die unternehmerfreundliche

Erreichbarkeit der Stadtverwaltung oder die zügige Bezahlung von Auftragsrechnungen vor Ort über-prüft. Anschließend bewerten die in Schmalkalden ansässigen Unternehmen ihre Stadtverwaltung. Durchgeführt und überwacht wird die Güteprü-fung zur „Unternehmerfreundlichen Verwaltung im Thüringer Wald“ durch den TÜV Thüringen e. V. als unabhängige Institution.

Ihr Ansprechpartner:

Thomas KemmerzehlProjektleiter� 03681 362-174� [email protected]

Schmalkalden stellt sich erneut der GüteprüfungGütesiegel „Unternehmerfreundliche Verwaltung im Thüringer Wald“ soll nach drei Jahren verteidigt werden

REGIONALMARKETING THÜRINGER WALD

LANGE NACHT DER INDUSTRIE Thüringer Wald

18 Unternehmen und 3 Bildungseinrichtungen beteiligen

sich am 7. Juni 2012 an der LANGEN NACHT DER INDUSTRIE Thüringer Wald. Damit gewähren mehr Teilnehmer als bei der Premiere im letzten Jahr exklusive Einblicke hinter ihre Kulissen. Mit der LANGEN NACHT DER INDUSTRIE Thüringer Wald präsentiert sich unsere Region als prosperierender Wirtschaftsstandort mit leistungsfähigen Unter-nehmen und interessanten Arbeitgebern.

Jugend kampagne t-wood.deDie ersten Highlights für das t-wood FESTIVAL am 6. und 7. Juli 2012  stehen  fest: Die Bands Luxus-lärm und Jenniffer Rostock werden auf der Bühne stehen. Dazu gibt es Bikefliegen und eine 24h Apres Ski Hütte lässt das Campen nicht langweilig wer-den. Alle Neuigkeiten zum Festival erfahren Sie auf www.t-wood.de.

PS: Neben den Partys interessieren sich die Jugend-lichen auch für Jobs. Stellen auch Sie ihre Ausbil-dungsplätze und Jobangebote unter t-wood.de ein.

Energieferien im Thüringer WaldAuch in diesem Jahr finden im Rahmen des Pro-jektes „Energieferien im Thüringer Wald“ zwei Bildungscamps für Schüler ab der 8. Klasse statt. Das Sommercamp vom 23. bis 28. Juli 2012 im Berufsbildungs- und Technologiezentrum Rohr-Kloster der Handwerkskammer Südthüringen hat speziell die Themen energieeffizientes Bauen, regenerative Energien sowie ganz neu die Elektro-

mobilität im Fokus. Das Herbstcamp vom 21. bis 27. Oktober 2012 ist dann speziell auf die Anwen-dung der regenerativen Energien ausgerichtet und findet im Schullandheim Heubach statt.

Thüringer Wald FirmenlaufDie Anmeldung für den Thüringer Wald Firmenlauf läuft seit 1. März 2012. Viele Unternehmen ste-cken schon in den Vorbereitungen oder haben sich bereits angemeldet. Bilden auch Sie rechtzeitig Ihr Team und treten Sie den Wettbewerb um die ver-schiedenen Wertungen beim gemeinschaftlichen Laufen und Walken am 22. August 2012 in der DKB-Ski-Arena Oberhof an. Anmeldungen unter: www.thueringer-wald-firmenlauf.de

Ihr Ansprechpartner:

Cornelia Grimm Regionalmanagerin� 03681 362-231Fax 03681 362-444� [email protected]

Das Bild zeigt das Gewerbegebiet Ost in Schmalkalden.

Bildungseinrichtungen beteiligen

News-

Ticker

Foto: HWK

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Südthüringische Wirtschaft, 4/201226

Es gibt eine Reihe von Gründen, mit der Einstellung von Fachpersonal für Forschungsarbeiten (FuE-Per-sonal) zu zögern. Häufig wird an dieser Stelle auch die Finanzierung genannt. Um Thüringer Unterneh-men hierbei wirksam zu unterstützen, hat sich schon über mehrere Jahre die Personal kostenförderung über die Thüringer Aufbaubank bewährt.

Auf Antrag werden Zuschüsse zu den Personal-ausgaben bis zu 50 Prozent (in bestimmten Fällen auch mehr) gewährt. Die Inanspruchnahme der einzelnen Fördertatbestände ist, wie die Übersicht im Infokasten zeigt, unterschiedlich hoch. Das kann mit dem Bekanntheitsgrad der Förderung zusammen-hängen.

Die Förderung von Technologiescouts konnte mit 12 Bewilligungen in 2011 Unternehmen unter-

stützen, die sich u. a. auf folgenden Gebieten verstärken wollten:

• Technologieorientierte Markt analysen und Markt untersuchungen

• Prüfung der produkt- und technologiespezi-fischen Haftungsrisiken

• Entwicklung einer produktbezogenen Vertriebs- und Marketingkonzeption

• Technische Dokumentation der innovativen Pro-dukte

• Entwurf von technologieorientierten Marketing-instrumenten

• Analyse der Umfeldbedingungen in dem poten-ziellen Absatzgebiet

• Vorbereitung und Durchführung von Messen

• Vorbereitung von Normierungen und / oder Zer-tifizierungen der innovativen Produkte

• Produktanpassung und Weiterentwicklung der Technologien entsprechend der Absatzmärkte

• Übersetzungstätigkeiten

• Preiskalkulation

Die Förderhöhe beträgt bei KMU 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch werden maximal 24.000 Euro im ersten und 12.000 Euro im zweiten Beschäftigungsjahr gewährt.

Weniger bekannt scheint die mögliche Förderung der Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal und deren Entsendung. Diese Möglichkeit sollten

besonders Unternehmen beden-ken, die hoch spezialisierte Fach-kräfte aus dem wissenschaftlichen Umfeld nur projektbezogen ein-setzen wollen.

Die ausführlichen Informa-tionen und die Möglichkeit der Antragstellung finden Sie auf der Internet seite der Thü-ringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de, Rubrik För-derprogramme A-Z, „Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung“ und „Förderung von Technologiescouts“.

INNOVATION | UMWELT

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, hat sich Anfang Februar 2012 mit Vertretern innovativer mittelständischer Unterneh-men sowie deren Verbände (u. a. Deutscher Indust-rie- und Handelskammertag (DIHK), Verband Innova-tiver Unternehmen (VIU) und Deutscher Verband für Technologietransfer und Innovation (DTI)) zu einem Wachstumsdialog „Innovativer Mittelstand“ getroffen.

Rösler betonte bei diesem Treffen die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Innovation zu verbessern und deren Förderung

weiter zu entwickeln. Dazu gehöre auch, das Zent-rale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) als erfolgreiches Flaggschiff der Innovationsförderung zu stärken.

Das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ wird vom BMWi fortgesetzt. Über 16 000 Pro-jekte mit einem Umfang von rund 5,5 Mrd. Euro wurden seit Mitte 2008 mit 2 Mrd. Euro gefördert. Künftig wird die Vernetzung im Mittelstand gestärkt und die Förderung versuchsweise auf größere mittel-ständische Unternehmen (z. B. bis 500 Beschäftigte)

Zentrales Innovationsprogramm wird fortgesetzt und ausgebaut

Innovationshemmnis Fachkräftemangel?Die Personalförderung für FuE-Personal rechtzeitig nutzen!

Bewilligungen von Förderungen der Thüringer Aufbaubank fürPersonalkosten von FuE-Personal im Jahr 2011

Bewilligte Anträgeseit 1.1.2011

Anschubfinanzierung von Kooperations- u. Netzwerkbeziehungen 1Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal 1Entsendung von FuE-Personal 2Personalausgaben für neu einzustellende Innovationsassistenten 30Thüringen-Stipendium (Doktorand) 3Thüringen-Stipendium (Student) 14Thüringen-Stipendium (Weiterbildungsmasterstudium) 0Thüringen-Stipendium PLUS (Doktorand) 2Thüringen-Stipendium PLUS (Student) 13Personalausgaben für die Neueinstellung von Technologiescouts 12

TMWAT, Stand: März 2012

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Südthüringische Wirtschaft, 4/2012 27

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erweitert – ohne kleine Unternehmen zu vernach-lässigen. Weitere Ergebnisse waren:

1. Die Innovationsbereitschaft und -fähigkeit im Mittelstand muss gestärkt werdenDer deutsche Mittelstand steht vor großen Heraus-forderungen wie Energiewende, Klimawandel, demografische Entwicklung oder vielfältige neue Marktchancen, insbesondere auf den schnell wachsenden Auslandsmärkten. Um die Chancen zu nutzen, muss die Innovationsbereitschaft und -fähigkeit im Mittelstand weiter gestärkt werden.

2. Hemmnisse für Forschung, Ent-wicklung und Innovation sind weiter abzubauenDies gilt auch und gerade für den Fachkräftebe-darf. Es gilt, alle nationalen Reserven durch Qua-

lifizierung, Verbesserung des Arbeitsumfeldes etc. zu erschließen. Zugleich werden die Bemühungen um qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland verstärkt.

3. Der Zugang zu Erkenntnissen aus der öffentlichen Forschung ist weiter zu erleichternDas BMWi wird zusammen mit der Wirtschaft die Modernisierung der Industriellen Gemein-schaftsforschung (IGF) weiter vorantreiben und die Unterstützung der privaten Forschungsein-richtungen optimieren und stabilisieren.

4. Die Forschungs- und Innovations-förderung hat möglichst marktgerecht zu erfolgenDie Forschungs- und Innovationsförderung soll noch stärker auf ökonomische Potenziale für die

Wertschöpfung fokussiert werden und prakti-sche Erfahrungen mittelständischer Unterneh-men noch stärker berücksichtigen.

Mit dieser inhaltlichen Gestaltung erweisen sich die Programme des ZIM als praktische Hilfen für Unternehmen. Als weiterer Vorteil wird auch in Südthüringen die relativ niedrige Bürokratiebelas-tung gesehen.Den vollständigen Text finden Sie im Internet unter: www.zim-bmwi.de

INNOVATION | UMWELT

Ihr Ansprechpartner:

Volker Hirsch� 03681 362-413� [email protected]

28 Südthüringische Wirtschaft, 4/2012

Änderung in der Lieferantenerklärung

Die alleinige Nennung eines Mit-gliedsstaates der EU in Lieferanten-erklärungen wird künftig nicht mehr akzeptiert. Das geht aus der Mel-dung (E-VSF-Nachricht Nr. 3 vom 18. Januar 2012), bezogen auf die Dienstvorschrift zur Lieferanten-erklärung VSF Z 4214, im Absatz 5 her-vor. Eine Möglichkeit ist es allerdings, den Mitgliedsstaat zusätzlich in Klam-mern anzugeben. Dies kann erforder-lich sein, wenn z. B. aufgrund der Liefe-rantenerklärung ein Ursprungszeugnis bei der IHK beantragt wird.

Einführung des modernisierten Zollkodex verschoben

Das Bundesministerium der Finan-zen (BMF) hat noch einmal bestätigt, dass das Inkrafttreten des moderni-sierten Zollkodex (MZK) voraussicht-lich auf das Jahr 2015 verschoben wurde. Vermutet wird, dass es aus praktischen Gründen möglicherweise sogar auf das Jahr 2017 hinauslaufen könnte. Als Grund für die Verschie-bung wurde zum Einen angeführt, dass die Vorschriften des MZK und die entsprechenden Bestimmungen des Entwurfs der Durchführungsver-ordnung nicht kohärent seien. Zum

Anderen sei es nicht mehr machbar, die Durchführungsverordnung und das IT-Verfahren zeitnah fertig zu stellen. Erschwerend käme noch dazu, dass die Vorschriften des Vertrags von Lissabon weitere Änderungen des modernisierten Zollkodex bzw. der Durchführungsverordnung erfordern würden.

Echtbetriebsbeginn ATLAS 8.4/ AES 2.1 am 10. März 2012: EORI-Nummer ist zwingende Voraussetzung für die Zollabwicklung

Zum Start des neuen ATLAS/AES-Releases wird zwar zunächst weiter-hin die Zollnummer in 8.3er/2.0er Teilnehmernachrichten angemeldet. Ohne gültige EORI-Nummer ist seit dem 10. März 2012 jedoch keine Zollabwicklung mehr möglich. Ob Sie eine gültige EORI-Nummer besitzen, können Sie in der zentralen Daten-bank der EU herausfinden. Bitte geben Sie dazu in das Abfragefeld DE in Großbuchstaben und dann die bis-lang siebenstellige Zollnummer ein. Bei einem negativen Ergebnis muss die EORI noch beantragt werden. Bei einem positiven Ergebnis erscheint nur, dass die EORI-Nr. „valid“ ist. Angaben zum Unternehmen müssen nicht zwingend erscheinen. Weitere Informationen unter: www.zoll.de

EU: Einheitliche Euro-Zahlungs verkehrsraum SEPA beschlossen

Das Europäische Parlament hat am 14. Februar 2012 die Verordnung zum einheitlichen Euro-Zahlungs-verkehrsraum (SEPA) verabschiedet. Damit sollen grenzüberschreitende Bankzahlungen vereinfacht werden. Ab 1. Februar 2014 müssen die Ban-ken auf das SEPA-Verfahren umge-stellt haben.

Türkei: Änderung der Aufenthalts- und Einreisebestimmungen

Nach der bisherigen Regelung konn-ten deutsche Staatsangehörige Visa-frei in die Türkei einreisen und sich 90 Tage im Land aufhalten. Nach Ende der 90 Tage musste die Ausreise vorgenommen werden. Ohne eine bestimmte Wartefrist außerhalb der Türkei konnte eine erneute visums-freie Einreise für weitere 90 Tage für deutsche Staatsangehörige schließ-lich wieder aufgenommen werden. Mit der Änderung des Artikels 3 Absatz 1 des türkischen Ausländer-gesetzes Nr. 5683 vom 15.07.1950 muss ein deutscher Staatsbürger nunmehr bei Ablauf des 90-tägigen visumsfreien Aufenthalts in der Türkei eine Wartezeit von 90 Tagen außer-

halb der Türkei verbringen, bevor er erneut visumsfrei einreisen und sich in der Türkei für weitere 90 Tage auf-halten darf. Entsprechende Regelun-gen gelten mit der Gesetzes änderung auch für andere Staatsangehörige, deren Wartezeit sich an ihrem visums freien Aufenthaltszeitraum für die Türkei orientiert. Für einen Lang-zeitaufenthalt bedarf es daher wegen der Gesetzes änderung einer Aufent-haltsgenehmigung (Ikamet Tezke-resi). Für Aufenthaltsgenehmigungen ist die Ausländerpolizei (Foreigners Department) zuständig. Dort sind die entsprechenden Informationen für die Anträge zu erhalten. Voraussetzung für den Antrag einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung von deut-schen Staatsbürgern, ist unter ande-rem die Vorlage eines monatlichen Bonitätsnachweises von 300 USD sowie die Erstattung einer Gebühr von 25 USD für den ersten Monat und 5 USD für jeden weiteren Monat für die Ausstellung der Genehmigung. Für andere Aufenthaltszwecke gibt es spezielle Regelungen.

Ihr Ansprechpartnerin der IHK Südthüringen:

Corinna Katzung� 03681 362-232� [email protected]

PRAXIS-TIPPS – INTERNATIONAL

Erster englischsprachiger Indien-Workshop in der IHK Südthüringen: Herr Vivek Luthra, Geschäfts-führer Trade IN EU (TIE) – India Europe Trade Consul-tants, informierte in seinem englischsprachigen Vortrag umfassend zu den Chancen, Risiken und Besonderheiten des indischen Marktes in den Bereichen „Zoll – Logistik – Recht“.

Südthüringische Wirtschaft, 4/2012 29

INTERNATIONAL

Anfang März 2012 weilten 20 Unter-nehmer aus Kamerun während einer Deutschlandreise in Zella-Mehlis. Neben dem Regionalverbund

Thüringer Wald, der Unternehmen Sinusstrom GmbH aus Ilmenau und LSIM GmbH aus Zella-Mehlis, präsen-tierte sich die IHK Südthüringen den

Besuchern mit einem Vortrag. Beson-deres Interesse zeigten die Besucher an der neu installierten Solaranlage auf dem Dach des AWO Senioren-

heims, sowie den Möglichkeiten der dezentralen Stromversorgung. Auch eine Probefahrt mit einem der Elekt-roautos konnte durchgeführt werden. Das Unternehmen AFRIBOOM GmbH, vertreten durch den Geschäfts führer Joseph Sonkoué, organisierte die Reise und vermittelt zwischen deut-schen und afrikanischen Unterneh-men. Weitere Informationen unter: www.afriboom.com

Ihr Ansprechpartnerin der IHK Südthüringen:

Jan Scheftlein � 03681 362-210� [email protected]

Wirtschaftsdelegation aus Kamerun zu Besuch in Südthüringen

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Reingehenund großrauskommen. Jetzt inserieren:

Das Europa Service Büro Südthürin-gen organisiert in Zusammenarbeit mit der IHK Südthüringen und der HWK Südthüringen sowie DanInvest eine Kontakt- und Informationsreise nach Süddänemark.

Diese Reise verfolgt zwei Strategien: Vertreter der Thüringer Wirtschaft zur Teilnahme einladen und ihnen die Gelegenheit bieten, den Wirtschafts-standort Süddänemark vor Ort zu beurteilen und Partner zu gewinnen. Im Rahmen der Regierungsstrategie „Grünes Dänemark“ ergeben sich für Anbieter aus der Solarbranche und im Bereich erneuerbare Energien gute Chancen, den Markt besser ken-nen zu lernen.

Dänemark strukturiert den Kranken-hausbereich um und der Bau von fünf Megakomplexen ist geplant. Das, und der geplante Bau des Feh-marn Belt sind Einstiegschancen für die Bauindustrie in den dänischen Markt.

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Direktkontakte vor Ort zu knüpfen.

Zweitens sind Interessierte aus dem Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung angesprochen. Hier geht es vor allem um den Wissens-transfer zwischen Bildungseinrich-tungen aus beiden Ländern.

Termin:6. - 13. Mai 2012

Veranstaltungsort:Regionen Silkeborg und Sønderborg

Rückmeldefrist:20. April 2012

Kontakt:Rosemarie Kögler/Astrid FriedrichEuropa Service Büro Südthüringen� +49 3681 374062� a.friedrich@ eu-service-suedthueringen.de 

Unternehmerreise nach Süddänemark im Bereich Solar, erneuerbare Energien und Bau

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Südthüringische Wirtschaft, 4/201230

§§§§§§§§§§Verfall des Urlaubs bei ArbeitsunfähigkeitUrlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeits-unfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugel-ten. Der Kläger war von 2006 bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis am 30.11.2010 arbeitsun-fähig erkrankt. Er begehrt die Abgeltung von Urlaubs-ansprüchen der Jahre 2007 bis 2009. Das Landes-arbeitsgericht hat dem Kläger Ab geltungsansprüche für das Jahr 2009 zugesprochen. Es hat entschie-den, dass Urlaubsansprüche aus den Jahren 2007 und 2008 zum Zeitpunkt des Ausscheidens bereits verfallen waren. Gemäß § 7 Abs. 3 Bundesurlaubs-gesetz (BUrlG) geht der Urlaubsanspruch am Ende des ersten Quartals des Folgejahres unter. Als Folge der Schultz-Hoff-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH v. 20.01.2009, C-350/06) hat das Bundesarbeitsgericht im Wege der unions-rechtskonformen Rechtsfortbildung entschieden (BAG v. 24.03.2009, 9 AZR 983/07), dass gesetz-liche Urlaubsabgeltungsan sprüche nicht erlöschen, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig sind. Nach der Entschei-dung des EuGH vom 22.11.2011 (C-214/10) ist eine Ansammlung von Urlaubsansprüchen über mehrere Jahre nicht geboten und eine nationale Regelung mit einer Begrenzung des Übertragungszeitraums von 15 Monaten unionsrechtlich nicht zu beanstan-den. Eine Abweichung von der durch den nationa-len Gesetzgeber geschaffenen Befristungsregelung in § 7 Abs. 3 BUrlG im Wege der unionsrechtlichen Rechtsfortbildung durch die nationale Rechtspre-chung ist nur legitimiert, soweit dies das Unions-recht gebietet. Urlaubsansprüche gehen daher bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnis-ses nicht abzugelten.

LAG Baden-Württemberg – 10 Sa 19/11

Arbeitgeber haftet nicht für „Steuerschaden“Der kündigende Arbeitgeber handelt nicht fahrläs-sig, wenn er den Arbeitslohn einbehält, so lange die Unwirksamkeit der Kündigung nicht feststeht. Die verspätete Zahlung der Vergütung und die höhere Steuerschuld des Arbeitnehmers hat er deshalb nicht zu vertreten. Das Gericht wies die Klage eines Arbeit-nehmers ab, der sein Gehalt erst mit 19 Monaten Verspätung ausgezahlt bekommen hat, nachdem der Arbeitgeber erst den Ausgang einer Kündigungs-schutzklage abgewartet hatte. Es stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber dem Kläger zu Unrecht wegen

Erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2011 besteht die Verpflichtung, Steuererklärungen in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermit-teln, sofern Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit) erzielt wurden.

Im Zuge dessen hat die Finanzverwaltung ein Informationsblatt entworfen, welches über diese Neuerung aufklären soll. Sie können dieses auf der Internetseite der IHK Südthüringen abrufen:

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Ihr Ansprechpartnerin der IHK Südthüringen:

Jan Pieter Schulz� 03681 362-406� [email protected]

Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Jahressteuererklärungen

RECHT | FAIR PLAY

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestä-tigt mit Urteil vom 14.02.2012 die Entscheidung des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 15.04.2011 (Az. 38 O 148/10), wonach die Angebotsformulare der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH für Eintragungen in einer Gewerbedaten-bank irreführend und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig sind. Mit der Entscheidung des OLG wurde die Berufung der GWE zurückgewiesen. Die Revision ist nicht zugelassen, jedoch kann die GWE Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Die Urteilsgründe liegen noch nicht schriftlich vor.

Diese wettbewerbsrechtliche Entscheidung dürfte auch in zivilrechtlichen Verfahren Bedeutung erhalten und betroffenen Unternehmen als Argu-ment im Rahmen einer Anfechtung dienen, die von der GWE nach Unterzeichnung eines solchen Angebots auf Zahlung der Vergütung verklagt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die GWE nach dieser wettbewerbsrechtlichen Entscheidung überhaupt noch gerichtlich gegen ihre Kunden vorgehen wird.

Weitere Informationen unter:www.suhl.ihk.de

Angebote der Gewerbeauskunft-Zentrale sind wettbewerbswidrig

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© Claudia Hautumm - pixelio.de

Südthüringische Wirtschaft, 4/2012 31

INTERESSANTES AUS DER RECHTSPRECHUNG§§ §§§INTERESSANTES AUS DER RECHTSPRECHUNG§INTERESSANTES AUS DER RECHTSPRECHUNG§§§INTERESSANTES AUS DER RECHTSPRECHUNG§INTERESSANTES AUS DER RECHTSPRECHUNG

§§§§§§§§ §§§§§§§Krankheit gekündigt hatte. Nach Beendigung des Verfahrens zahlte der Arbeitgeber den einbehaltenen Lohn in einer Summe aus. Wegen der so genannten Progression in der Lohn- und Einkommensteuerta-belle musste der Kläger deshalb nach eigenen Anga-ben rund 4.700 Euro mehr an Lohnsteuer zahlen, als wenn ihm der Lohn monatlich ausgezahlt worden wäre. Diese steuerliche Mehrbelastung sollte ihm der Arbeit geber erstatten. Das LAG sah dafür jedoch keine rechtliche Grundlage. Die Rechtslage sei nicht so eindeutig und deshalb für den Arbeitgeber nicht offensichtlich gewesen, dass die Kündigung unwirk-sam war. Das zeige sich insbesondere daran, dass das Arbeitsgericht die Kündigung für rechtswirksam erachtet hatte. Erst in der zweiten Instanz habe die Einholung eines Sachverständigengutachtens die Rechtslage geklärt. Das Gutachten zeigte auf, dass eine negative Gesundheitsprognose des Klägers nicht erwiesen und deshalb die krankheitsbedingte Kündigung unwirksam war. Das Vertrauen des Arbeitgebers auf die Wirksamkeit der Kündigung war also bis zu diesem Zeitpunkt berechtigt. Ein Ersatz des Steuerschadens komme vorliegend nur unter dem Gesichtspunkt des Verzugs in Betracht, gemäß §§ 280 Abs. 2 286 BGB. Dies setzt jedoch voraus, dass der Schaden aufgrund eines Umstandes eintritt, den der Schuldner zu vertreten hat. Der Arbeitgeber durfte aber das Ende des Kündigungsschutzprozes-ses abwarten, so dass hier keine Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gemäß §276 BGB vorliegt. Der Arbeitgeber durfte demnach den Lohn in einem Betrag auszahlen. Schadensersatzpflich-tig wäre er allenfalls, wenn er den Lohn leichtfertig zurückbehalten hätte. Nach Auffassung des Gerichts haftet der Arbeitgeber für diesen so genannten Progressionsschaden grundsätzlich nicht.

LAG Rheinland-Pfalz – 9 Sa 155/11

Verdachtskündigung wegen Entwen-dung geringwertiger SachenDas Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat entschieden, dass die außerordentliche Kündi-gung eines Filialleiters in einem Einzelhandelsunter-nehmen wegen Entwendung geringwertiger Sachen durch diesen rechtswirksam ist. Der Filialleiter war seit knapp 21 Jahren bei dem Einzelhandelsunter-nehmen tätig. Er nahm an einem Tag einen Beutel Streusand aus der Filiale mit, ohne ihn zu bezahlen; zwei Tage später wurde der Kläger beim Verlas-sen der Filiale mit unbezahlten Waren im Wert von 12,02 Euro angetroffen. Das Unternehmen kündigte das Arbeitsverhältnis daraufhin fristlos, ohne zuvor eine Abmahnung auszusprechen. Die Klage wurde in allen Instanzen abgewiesen. Nach Auffassung des LAG besteht der dringende Verdacht, dass sich der Filialleiter in zwei Fällen widerrechtlich Sachen

im Eigentum der Arbeitgeberin aneignen wollte. Mit diesem Verhalten habe der Filialleiter das während seiner langjährigen Tätigkeit aufgebaute Vertrauen in seine Rechtschaffenheit endgültig zerstört. Es könne der Arbeitgeberin deshalb nicht zugemu-tet werden, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzuset-zen, zumal der Filialleiter einen für den Verdacht wesentlichen Umstand zunächst in Abrede gestellt habe. Dass es sich um Sachen von geringem Wert gehandelt habe, sei ohne Bedeutung.

LAG Berlin-Brandenburg – 6 Sa 1845/11

Zuschläge für Oster- und P� ngst-sonntage nur an gesetzlichen FeiertagenTarifliche Zuschläge für die Arbeit an Oster- und Pfingstsonntagen gibt es regelmäßig nur für die Arbeit an gesetz-lichen Feiertagen, urteilte das Bundesarbeits gericht (BAG). In fast allen Bun-desländern sind der Ostersonntag und der Pfingst sonntag aber keine gesetzlichen Feiertage. Der Kläger ist als Anlagenfahrer/Monteur im Schichtdienst bei den Stadtwerken in Wolfen, in Sachsen-Anhalt tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag Versorgungs-betriebe (TV-V) Anwendung. Nach § 10 Abs. 1 Buchst. d TV-V

erhält der Arbeitnehmer für Feiertagsarbeit einen Zuschlag je Stunde von 135 vom Hundert (v. H.). Der tarifliche Sonntagszuschlag beträgt 25 v. H. Der Kläger hat die Feststellung begehrt, dass für die Arbeit am Oster- und Pfingstsonntag ein Zeitzu-schlag von 135 v. H. zu zahlen ist. Der Zehnte Senat hat wie die Vorinstanzen die Klage abgewiesen. Ein tariflicher Anspruch bestehe nicht, weil in Sachsen-Anhalt Ostersonntag und Pfingstmontag nach dem Landesrecht gesetzlich nicht als Feiertage bestimmt sind. Anhaltspunkte für ein weitergehendes tarif-liches Verständnis des „Feiertags“ nach dem TV-V bestünden nicht. Das Bundesarbeitsgericht blieb mit der Entscheidung seiner bisherigen Rechtspre-chung treu. Bereits im März 2010 hatten die obers-

ten Arbeitsrichter eine Klage von Beschäftigten einer Großbäcke-rei in Niedersachsen abgewie-sen, die sich damit den höheren Feiertagszuschlag erstreiten wollten.

BAG – 10 AZR 347/10

Ihr Ansprechpartner:

Holger Fischer� 03681 362-114� [email protected]

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Südthüringische Wirtschaft, 4/201232

Erfinderberatung in der IHK Südthüringen

Die IHK Südthüringen führt monatlich eine Sprechstunde zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes durch. Hier erhalten interes-sierte IHK-Mitglieder eine kostenlose Erstbe-ratung zu Fragen in Verbindung mit Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, zum Verfahren und zu Kosten einschließlich För-dermöglichkeiten. Die Termine werden auch auf der Internetseite der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de rechtzeitig bekannt gegeben. Im IHK-Bezirk ansässige Anwälte stellen sich dankenswerterweise für diese Tätigkeit zur Ver-fügung. Die Anmeldung zu den einzelnen Bera-tungsterminen ist erforderlich.

Die Termine für 2012 sind wie folgt geplant:

19.04. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch16.05. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch14.06. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz 23.08. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz13.09. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch18.10. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz15.11. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch13.12. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Kerstin Krüger� 03681 362-321� [email protected]

RECHT | FAIR PLAY

„Augen zu und durch“ ist keine gute Strategie. Jeder Unternehmer kann in Situationen geraten, in denen er nicht handlungsfähig ist. Vielleicht hält Vulkan-asche Sie am Urlaubsort fest, während zu Hause wichtige Geschäfte auf Sie warten. Auch Unfälle und Krankheiten kann niemand aus schließen. Damit dann andere Ihre Interessen gegenüber den Kunden, Banken und Behörden wahren können, sollten Sie schon rechtzeitig rechtlich fundierte Vollmachten erteilen.

Eine Vollmacht erteilen Sie, damit eine andere Person an Ihrer Stelle, als Vertreter, für Sie han-deln kann. Sie geben ihr damit die Macht, in Ihrem Namen und begrenzt auf den Umfang der Vollmacht Erklärungen abzugeben und entgegen-zunehmen sowie Verträge zu schließen oder zu beenden. Das ist wichtig, damit Ihre Angelegen-heiten geregelt werden können, auch wenn Sie selbst daran gehindert sind (z. B. Abwesenheit, Krankheit). Zudem erleichtert es viele betriebliche Abläufe (z. B. Bestellung Büromaterial).

Vollmachten erteilen Sie durch Erklärung gegenüber der Person, die Sie als Vertreter bevollmächtigen möchten (Innenvollmacht) oder gegenüber einem Dritten bzw. der Öffentlichkeit (Außenvollmacht). Dabei gilt, dass Vollmachten, die das Grundbuch oder Handelsregister betreffen, notariell beurkun-det werden müssen. Kreditinstitute und auch das Finanzamt akzeptieren in aller Regel nur Vollmach-ten, die Sie auf deren Musterformularen erteilen. Ansonsten brauchen Sie keine besondere Form einzuhalten. Eine von Ihnen erteilte Vollmacht ist unabhängig davon gültig, ob sie mündlich, schrift-lich oder per E-Mail formuliert wurde. Für wesentlich mehr Rechtssicherheit und Ruhe sorgen Sie, indem Sie Vollmachten schriftlich erteilen. Legen Sie in einer Vollmachtsurkunde genau fest, wer in welchem Umfang als Ihr Vertreter auftreten darf. So haben Sie im Streitfall ein klares Beweismittel in der Hand. Auch der Vertreter kann so viel besser erkennen, wo die Grenzen seiner Vertretungsbefugnisse liegen.

Generell können Sie Vollmachten als Einzel- oder Gesamtvollmachten ausgestalten. Bei der Einzel-vollmacht ist der Bevollmächtigte allein vertre-tungsberechtigt. Sollen nur mehrere Personen gemeinsam vertretungsberechtigt sein, erteilen Sie ihnen gemeinsam eine Gesamtvollmacht. So sichern Sie sich gegen eigenmächtiges Handeln eines Ver-treters ab. In kleineren Unternehmen ist die Gat-tungsvollmacht die beliebteste Vollmachtsform. Sowohl Sie als auch die mit der Gattungsvollmacht ausgestattete Person wissen dabei genau, wofür die Vollmacht gelten soll. Die Gattungsvollmacht gilt

dabei für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäf-ten, die immer wieder vorgenommen werden dürfen (z. B. ein Mitarbeiter darf Kopierpapier und Drucker-patronen bestellen, aber keinen neuen PC kaufen). In Handelsunternehmen (z. B. OHK, KG, GmbH) sind Prokura und Handlungsvollmacht möglich. Da diese beiden Vollmachten sehr umfassend sind, sollten Sie sie nur geschäftskundigen und zugleich vertrauens-würdigen Personen erteilen.

Sie können jede geschäftsfähige Person bevoll-mächtigen. Im Regelfall sollte die Person voll jährig sein. Es kann sich um einen Mitarbeiter, Ihren Partner, einen Angehörigen, Ihren Rechtsanwalt oder eine sonstige Person handeln. Je umfang-reicher eine Vollmacht ist, umso sicherer sollten Sie sein, dass der Bevollmächtigte Ihr Vertrauen nicht missbraucht. Zwar können Sie für umfangreiche Außenvollmachten im Innenverhältnis bestimmte Regeln und Grenzen festlegen, doch die gelten dann auch nur im Innenverhältnis. Nach dem Gesetz ist es Ihrem Vertreter untersagt, mit sich selbst ein Geschäft abzuschließen (§ 181 BGB). Er darf also nicht zugleich auf der einen Seite als Ihr Vertreter und auf der anderen als er selbst auf-treten, um einen Vertrag zu schließen. § 181 BGB ist jedoch nicht zwingend, das heißt: Sie können Ihrem Vertreter In-sich-Geschäfte erlauben, indem Sie das in die Vollmachtsurkunde aufnehmen: „Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit“. Das sollten Sie allerdings nur dann vereinbaren, wenn Sie Ihrem Vertreter unbedingt vertrauen und nicht befürchten, dieser könnte zu Ihren Lasten und seinen eigenen Gunsten Geschäfte tätigen.

Wer als Ihr Vertreter nach außen hin tätig wird, muss sich als solcher zu erkennen geben. Anderen-falls wird er selbst Vertragspartner desjenigen, mit dem er ein Geschäft abschließt. Bei schriftlichen Angeboten, Zusagen und Verträgen soll Ihr Ver-treter durch einen Zusatz zu seiner Unterschrift klären, dass er nicht für sich selbst, sondern in Ihrem Namen handelt. Üblich und zumindest von Geschäftsleuten sofort verstanden werden die Unterschrifts-Zusätze eines Vertreters wie. i. A. (im Auftrag) im Rahmen einer Spezialvollmacht nur für ein Geschäft oder i. V. (in Vertretung) bei Gattungs- oder Handlungsvollmacht.

Ihr Ansprechpartner:

Holger Fischer� 03681 362-114� [email protected]

Vollmachten zur Sicherung des Geschäftsbetriebes

Südthüringische Wirtschaft, 4/2012 33

Herausgeber:

Industrie- und HandelskammerSüdthüringen, Hauptstraße 33, 98529 Suhl-MäbendorfTelefon: 03681 362-0Telefax: 03681 362-100Internet: http://www.suhl.ihk.deE-Mail: [email protected]

Druckauflage: 12 500 Exemplare(IVW 2. Quartal 2011)

Erscheinungsweise: Neunmal jährlich

Herausgabedatum: 05.04.2012

Redaktion:

Dipl.-Ök.-Päd. Birgit Hartwig(verantwortlich)E-Mail: [email protected]

Titelbild:© Yuri Arcurs - fotolia

Verlag:

VHI Verlagsgesellschaft für Handel und Industrie,Zweigniederlassung der Robert Krick Verlag GmbH + Co. KGMainparkring 4, 97246 Eibelstadt

Anzeigenverwaltung:

Gudrun Müller, Tel. 09303 [email protected]

Anzeigenschluss:

Am 10. des VormonatsEs gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 22 vom 1. Januar 2011

Druck:

GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KGGutenbergstraße 3, 99869 Wechmar

Mit Namen oder Signum gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der IHK Südthüringen wieder.

„Südthüringische Wirtschaft" ist das offizielle Mitteilungsblatt der IHK Südthüringen. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitrags-pflicht als Mitglied der IHK.

Haftung und Urheberrecht:

Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Herausgeber, Redaktion, Autoren und Verlag übernehmen dennoch keine Haftung für die Richtigkeit von An-gaben und Hinweisen sowie für mögliche Druckfehler.

Nachdruck nur mit Genehmigung und Quellenangabe.

Diese Ausgabe enthält eine Beilage der

„E.ON Thüringer Energie AG“

Südthüringische Wirtschaft

Die IHK Südthüringen trauert um Herrn Dipl.-Ing. (FH) Gerd von der Wehd, der im Alter von 53 Jahren am 22. Februar 2012 nach schwerer Krankheit verstorben ist.

Herr von der Wehd war öffentlich bestellter und ver-eidigter Sachverständiger für die Sachgebiete „Kraft-fahrzeugschäden und -bewertung“ (seit 2003) und „Straßenverkehrsunfälle“ (seit 2010). Wir verlieren mit ihm einen engagierten und verantwortungsbewussten Sachverständigen.

Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie. Wir werden Herrn von der Wehd ein ehrendes Gedenken bewahren.

Durch seinen Tod ist die öffentliche Bestellung von

Herrn Dipl.-Ing. (FH) Gerd von der WehdMühlenweg 1 | 96515 Hüttengrundbestellt für: Kraftfahrzeugschäden und-bewertung, Straßenverkehrsunfälle

erloschen.

Nachruf

RECHT | FAIR PLAY

Sinn und Zweck der neuen gesetzlichen Regelung ist der Schutz der Anleger vor unseriösen Anbietern und unzureichend qualifizierten Vermittlern. Für den Ver-trieb von Finanzanlagen durch freie Vermittler sollen ab 1. Januar 2013 die gleichen Spielregeln gelten wie für Banken.

Bisherige Rechtslage:Wer als Selbstständiger Finanzanlagen, beispielsweise Investmentfonds, vermitteln oder über Finanzanla-gen beraten möchte, muss bisher ein Gewerbe nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) anmelden und eine Erlaubnis nach § 34 c GewO beantragen. Für bestimmte Anlageprodukte, die vermittelt werden sollen, muss gegebenenfalls darüber hinaus eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz vorliegen. Im Rahmen der Erlaubnis-erteilung wird bisher nur die persönliche und wirtschaft-liche Zuverlässigkeit überprüft, nicht jedoch die Sach-kunde. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist bisher nicht notwendigerweise zu führen. Für die Berufsausübung sind darüber hinaus aus gewerberechtlicher Sicht auch die Regelungen der Makler- und Bauträgerver ordnung zu beachten.

Gründe für die gesetzliche Neuregelung:Der Gesetzgeber will den Anlegerschutz durch schärfere Regulierung von Produkten des so genannten „grauen Kapitalmarktes“ stärken und die Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen erhöhen. Er hat daher bereits in vielen Bereichen der Finanz- und Vermögensanlagen die Rahmen bedingungen verschärft. Für den Vertrieb von Finanz anlagen durch Banken und freie Vermittler sollen künftig die gleichen Spielregeln gelten. Die Wohl-verhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes wer-den auf freie Vermittler übertragen. Somit wird für den

Verbraucher ein gleichwertiges Schutzniveau geschaf-fen. Die Vorschriften der Gewerbeordnung werden durch Einfügung von § 34 f und § 34 g erweitert. Die Anfor-derungen an die Vermittler von Finanzanlagen werden in der neuen Finanzanlagenvermittlerverordnung (Fin-VermV) konkretisiert.

Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermitt-ler- und Vermögensanlagenrechts tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Dann benötigen Finanzanlagenvermittler eine Erlaubnis, sind in das Vermittler register einzutragen und haben gegenüber ihren Kunden besondere Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten zu erfüllen. Außerdem haben sie, wie bisher, jährlich die Erfüllung gesetz licher Vorgaben prüfen zu lassen. Die Erlaubnis erteilt auf Antrag die örtlich zuständige Behörde. Wel-che Behörde zuständig ist, bestimmen die Gesetzgeber der jeweiligen Bundesländer. In Thüringen ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Gewerbebehörden oder die IHKs zuständig sein werden. Mit der Beantragung der Erlaubnis hat der Antragssteller nachzuweisen, dass er persönlich zuverlässig ist, in geordneten Vermögens-verhältnissen lebt, eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und über die erforderliche Sachkunde verfügt. Die Anforderungen an die Berufshaftpflichtver-sicherung und die Sachkunde werden in der künftigen Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) geregelt, welche derzeit erst im Entwurf vorliegt.

Weitere Informationen unter: www.suhl.ihk.de

Ihr Ansprechpartner:

Kerstin Krüger� 03681 362-321� [email protected]

Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler und -berater

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