Südthüringische Wirtschaft - März 2012

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Südthüringische Wirtschaft Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen Industrie- und Handelskammer Südthüringen 3 / 2012 Fachkräfte sind Zukunft Jetzt für die Lange Nacht der Industrie anmelden! Standortpolitik Südthüringer Gewerbegebiete stellen sich vor Titel Wirtschaft trifft Wissenschaft

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Südthüringische Wirtschaft - März 2012

Transcript of Südthüringische Wirtschaft - März 2012

SüdthüringischeWirtschaft

Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Industrie- und HandelskammerSüdthüringen

3 / 2012

Fachkräfte sind ZukunftJetzt für die Lange Nacht der Industrie anmelden!

StandortpolitikSüdthüringer Gewerbegebietestellen sich vor

TitelWirtschaft trifftWissenschaft

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Südthüringische Wirtschaft, 3/2012 1

EDITORIAL

IHK-Präsident Dr. Peter Traut und IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas

Dr. Peter TrautPräsident der IHK Südthüringen

Dr. Ralf PieterwasHauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen

als strukturelle Verankerung der Innova-tionskultur fehlt in Deutschland in einem Großteil selbst der innovativen Unterneh-men. Nach einer Umfrage unserer Orga-nisation geben 73 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen an, systema-tisches Innovationsmanagement nicht oder nur ansatzweise etabliert zu haben. In Südthüringen liegt die Zahl innovati-ver Unternehmen, in denen Innovations-prozesse weitgehend ungeregelt ablaufen, sogar noch um 15 Prozent höher. So wer-den beispielsweise Ideen von Mitarbeitern nicht systematisch erfasst oder es wird mit dem Patentschutz nicht weitsichtig genug umgegangen. Auch hapert es oft an strategischen Partnerschaften mit For-

schungspartnern unserer Region. Dabei profilieren sich Technische Universität Ilmenau und Fachhochschule Schmal-kalden zunehmend und verbessern ihre Schnittstellen zur regionalen Wirtschaft. Wir stellen Ihnen die Partner der Wirt-schaft im aktuellen Heft vor. Lesen Sie auch die Informationen zum Berufsinte-grierenden Studium (BISS) an der Fach-hochschule Schmalkalden. Ein modernes Instrument, um technikbegeisterte junge Leute mit den Vorteilen des dualen Stu-diums, das akademische Ausbildung mit fundierter Berufsausbildung kombiniert, an Ihr Unternehmen zu binden. Sollten nach der Lektüre Fragen offen bleiben, kontaktieren Sie uns.

Systematisches Innovationsmanagement

TITEL WIRTSCHAFT TRIFFT WISSENSCHAFT

13 Wie funktioniert Forschung an der FH Schmalkalden?

13 BISS – Beruf und Studium in viereinhalb Jahren

14 Kompetenzatlas der TU Ilmenau ist online

14 Drittmittel auf Rekordhoch

15 Von der Idee zur Innovation

10 Südthüringer Gewerbegebiete stellen sich vor

19 In derDKB-Ski-Arena Oberhofsteigt das Lauffieber

1 EDITORIAL

ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

4 Netzentgelte werden zunehmend zum Standortfaktor

5 Europäische Rohstoffkonferenz am 21. März 2012 in Erfurt

6 Nachhaltige Strategien gefragt

■ STANDORTPOLITIK

8 Die Landestourismuskonzeption 2015

REGIONALMARKETING THÜRINGER WALD

■ INNOVATION I UMWELT

22 Vernetzung enger gestalten – ein Schlüssel zum Innovationserfolg

24 DIHK-Innovationsreport 2011

■ INTERNATIONAL

25 Sprachkompetenztraining in Irland

25 Außenwirtschaftsförderung - jetzt Anträge stellen

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

28 ÖRZ der IHKs zur Feststellung der Gleichwertigkeit von

Berufsqualifikationen

32 Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung zum Fachpraktiker

im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf

AUS DEN UNTERNEHMEN

35 Viba Nougat-Welt in Schmalkalden eröffnet

37 Impressum

IHK SETZT SICH EIN

16 Kriterien für „THÜRINGEN–INVEST“ müssen weiterentwickelt

werden

16 Erschwerung der Sonntagsarbeit wirtschaftsfeindlich und

realitätsfern

17 Einzelhandel läuft Sturm gegen Thüringer Ladenöffnungsgesetz

17 IHK gegen Bettensteuer ohne Zweckbindung

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Unsere Gesellschaft ist in hohem Maße von der Rohstoffnutzung abhängig. Für alle Lebens-bereiche, wie z. B. Mobilität, Kommunikation, medizinische Versorgung, selbst für den Anbau von Nahrungsmitteln, sind mineralische und Energierohstoffe unabdingbar. Um einige Rohstoffe ist in den letzten Jahren ein massiver Wettbewerb ausgebrochen. Hochtechnologiemetalle, wie z. B. Seltene Erden, Germanium oder Indium, gelten als Schlüssel für die Entwicklung von Zukunfts-technologien. Die Deutsche Rohstoffagentur berät kleine und mittlere Unternehmen bei der Sicherung ihrer Rohstoffversorgung.

Die derzeitige Rohstoffknappheit ist durch markt-technische und geostrategische Faktoren verursacht:• Das rasante Wirtschaftswachstum der Schwel-

lenländer bewirkt maßgeblich den wachsenden Rohstoffkonsum. Während z. B. China in den 80er und 90er Jahren ein großer Rohstoffexpor-teur war, ist es heute bei vielen Rohstoffen der größte Verbraucher und Importeur.

• Das Rohstoffthema wurde in den 90er Jahren auf Grund der entspannten Weltrohstoffmärkte unterschätzt, so dass global zu wenig in Explora-tion, Bergbau und Infrastruktur investiert wurde.

• Neue Technologien, z. B. für den Ausbau erneuer-barer Energien erfordern völlig neue Rohstoff-komponenten.

• Wettbewerbsverzerrungen, z. B. chinesische Exportquoten auf Seltene Erden, hohe Länder- bzw. Firmenkonzentrationen sowie politische Instabilität einiger Regionen behindern den freien Zugang zu Rohstoffen.

Das Gesamtrohstoffaufkommen Deutschlands be- trug 2010 ca. 138 Milliarden Euro. Davon entfielen über die Hälfte auf Importe von Energierohstof-fen, rund ein Viertel auf Importe von Metallen und Industriemineralen sowie ein Viertel auf die hei-

mische Produk tion aus Primär- und Sekundärroh-stoffen. Dies zeigt deutlich, dass:• Deutschland bei Metallen fast vollständig und

bei Energierohstoffen in hohem Maße vom welt-weiten Rohstoffmarkt abhängig ist und somit faire globale Handels- und Wettbewerbsverhält-nisse benötigt,

• das Eigenpotenzial an Rohstoffen, insbeson-dere bei Baurohstoffen und Industriemineralen für eine nachhaltige Rohstoffversorgung einen wesentlichen Beitrag leistet und

• das die im weltweiten Vergleich hohen Recycling-kapazitäten weiter ausgebaut werden müssen.

Verknappungen von Rohstoffen können zu Pro-duktionseinschränkungen führen sowie Inno-vationen behindern. Steigende Rohstoffpreise und Probleme bei der Verfügbarkeit erfordern daher auch ein verstärktes politisches Handeln. Vor diesem Hintergrund wurde im Oktober 2010 die „Rohstoff stra tegie der Bundesregierung Deutschland“ vorgelegt und als eine der struktu-rellen Maßnahmen die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) in der Bundesanstalt für Geowissenschaf-ten und Rohstoffe gegründet. Sie dient als Trans-ferstelle und fungiert für Wirtschaft und Politik

als zentrale Informations- und Beratungsplatt-form.

Als Dienstleister der deutschen Wirtschaft stellt die DERA ihre rohstoffwirt schaftliche Wissensbasis zur Verfügung. Das Kernstück der DERA ist das Roh-stoffinformationssystem. Im internationalen Wett-bewerb ist Information ein wertvolles Gut, das die Transparenz von Märkten erhöht und im Rahmen der Rohstoffsicherung sachlich fundierte Entschei-dungen unterstützt. Kundenspezifische Bewertun-gen zur Marktsituation von Rohstoffen, die Analyse von Beschaffungsrisiken und die Flankierung von Maßnahmen zur Rohstoffsicherung sind wichtige Voraussetzungen für Unternehmen, sich auf die Marktsituation einzustellen. Die Rohstoffsiche-rungsstrategien deutscher Firmen können sowohl den Abschluss von langfristigen Lieferverträgen, die Beteiligung an internationalen Unternehmen der ersten Verarbeitungsstufe, an Hütten- und Aufbe-reitungsanlagen sowie an Explorationsprojekten umfassen. Die DERA kooperiert mit rohstoffrei-chen Drittländern bei der nachhaltigen Nutzung ihrer Rohstoffpotenziale und der Integration in die internationale Rohstoffwirtschaft. Ein weiteres Kernthema ist die Erhöhung der Rohstoffeffizienz – so hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in 2011, mit Unterstützung der DERA, erstmalig den Deutschen Rohstoffeffizienz-Preis an deutsche Unternehmen vergeben.

Bei Interesse an Beratungsleistungen der Deutschen Rohstoffagentur wenden Sie sich an:S 0511 643 3200Y [email protected]

Rohstoffe für die deutsche Wirtschaftvon Dr. Volker Steinbach, Leiter der Deutschen Rohstoffagentur ©

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IHK-JAHRESTHEMA

Netzentgelte werden von den Netzbetreibern für Transport und Verteilung von Energie erhoben, sie unterliegen der Regulierung durch die Bun-desnetzagentur und/oder Landesbehörden. Der Anteil der Netzentgelte am Strompreis variiert sehr stark je nach Verbrauchsgruppe (Haushalte, Gewerbe, Industrie), Region und Abnahmefall kann zwischen 10 und 25 Prozent liegen. Abbildung 1 illustriert dies beispielhaft für Gewerbekunden. Da die Netzentgelte regional sehr unterschiedlich sind, werden sie zunehmend zum Standortfaktor für einzelne Regionen. Preisunterschiede von rund 400 Prozent existieren zwischen den günstigsten und ungünstigsten Netzbetreibern und dies gilt

sowohl für Kunden auf der Mittelspannungsebene wie auch auf Niederspannungsebene1. Die regio-nalen Unterschiede der Netznutzungsentgelte 2011 für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3 500 kWh pro Jahr sind in Abbildung 2 dar-gestellt. Ähnlich stellt sich diese Verteilung auch für die anderen Verbrauchsgruppen dar. Gründe für die Unterschiede sind beispielsweise Siedlungs-dichte, Netzlast und Altersstruktur des Netzes, aber auch Kosten für die Integration der erneuerbaren Energien und der dezentralen Einspeisung. Daher ist ein bundesweiter Mechanismus zum Ausgleich der Belastungen im Bereich der Netzentgelte zu prüfen. Insbesondere bei den noch anstehenden

Entwicklungen infolge der „Energiewende“ (Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie der Leitungs-infrastruktur) steigt die Brisanz dieses Themas. Keinesfalls dürfen die regional unterschiedlich anfallenden Kosten für den Infrastrukturausbau zu regionalen Standortnachteilen führen.

Ihr Ansprechpartner:

Thomas KemmerzehlS 03681 362-174Y [email protected]

Netzentgelte werden zunehmend zum Standortfaktor

1 Vgl. Netznutzungsentgeltvergleich 1/2012 für Sondervertragskunden elektrischer Energie des Bundesverbandes der Energieabnehmer e. V. (VEA)

Abbildung 1: Einzelhandelspreisniveau Gewerbekunden zum 1. April 2011 (Jahres-verbrauch von 50 MWh/Jahr, Jahres höchstlast von 50 kW und Jahresbenutzungs-dauer von 1 000 Stunden, Versorgung in Niederspannung (0,4 kV))

Quelle: Monitoringbericht 2011, Bundesnetzagentur, S. 140

Abbildung 2: Geografische Verteilung der Netzentgelte 2011 in Deutschland für in der Niederspannung angeschlossene Haushaltskunden ohne Leistungsmessung (Jahresverbrauch von 3500 kWh pro Jahr, Versorgung in Niederspannung)

Quelle: Monitoringbericht 2011, Bundesnetzagentur, S. 108

Netzentgelte Haushaltskunden 2011

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Reingehenund großrauskommen. Jetzt inserieren:

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Unsere Gesellschaft ist in hohem Maße von der Rohstoffnutzung abhängig. Für alle Lebensbe-reiche, wie z. B. Mobilität, Kommunikation, medizinische Versorgung, selbst für den Anbau von Nahrungsmitteln, sind mineralische und Energierohstoffe unabdingbar. Um einige Rohstoffe ist in den letzten Jahren ein massiver Wettbewerb ausgebrochen. Hochtechnologiemetalle, wie z. B. Seltene Erden, Germanium oder Indium, gelten als Schlüssel für die Entwicklung von Zukunftstechnologien. Die Thüringer IHKs laden zur Europäischen Rohstoffkonferenz nach Erfurt ein.

Rasantes Wirtschaftswachstum in den Schwellen-ländern und die damit einhergehende Verknap-pung mineralischer und Energierohstoffe, führte zum derzeitigen Rohstoffengpass. Die EU hält von 41 Mineralien und Metallen 14 als kritisch einge-stuft. China als größter Rohstoffexporteur ist heute bei vielen Rohstoffen der größte Verbraucher und Importeur. Hinzu kommt, dass die Konzentration der Produktionsschwerpunkte für diese Minera-lien auf nur vier Länder der Erde verteilt ist: China, Kongo, Brasilien und Russland. Deshalb sieht es bei der für die Solarenergiebranche so wichtigen Galliumnachfrage, mit Blick auf 2030, fast schon dramatisch aus. Die IHKs haben daher „Energie und Rohstoffe“ zu ihrem Jahresthema 2012 gemacht.

Vor diesem Hintergrund gilt es, die Anstrengungen beim Recycling der kritischen Metalle weiter zu intensivieren. Aber auch Länder mit mineralischen Rohstoffvorkommen wie Chile, Grönland, Norwe-gen und Schweden verdienen unser Interesse, wie die Rohstoffstrategie der Bundesregierung und der EU bereits beabsichtigt. Das Rohstoffinforma-tionssystem der DERA und die Eigeninitiativen der Wirtschaft, mit Abschluss von langfristigen Liefer-verträgen, und auch die Beteiligung an Explorati-onsprojekten, sowie eine höhere Rohstoffeffizienz sind Teil dieser Strategie.

Die Europäische Rohstoffkonferenz der Thüringer IHKs am 21. März 2012 in Erfurt ist für Führungs-

kräfte eine exzellente Plattform des Informations- und Erfahrungsaustausches über die Zukunft der Rohstoffsicherung, in einem von Rohstoffen abhängigen Industrie standort Deutschland und Thüringen.

Information und Anmeldung:Thomas KemmerzehlS 03681 362-174Y [email protected]

Das Programm zur Rohstoffkonferenz finden Sie auf unserer Homepage www.suhl.ihk.de

Bitte merken Sie sich auch folgenden Termin vor:

Ostdeutsches Energieforum in Leipzig

Termin: 10. und 11. Mai 2012Ort: Congress Center Leipzig (CCL) Neue Messe Leipzig

Europäische Rohstoffkonferenz am 21. März 2012 in Erfurt„Aus dem Rohstoffengpass zur Ressourceneffizienz“

Habel Böhm & Partner Rechtsanwälte

Guter Rechtsrat für den Vize-Weltmeister

Deutschland hat die zweitgrößte Exportwirtschaft der Welt. Der Handel mit ausländischen Geschäftspartnern macht 40 % der deutschen Wirtschaftsleistung aus. Umso mehr verwundert es, dass die deutsche Anwaltschaft sich nach wie vor schwer tut, ihre Mandanten auch international zu begleiten.

Große deutsche Konzerne sind mit ihren spezialisierten Rechtsabtei lungen und der Beratung durch angelsächsische Mega-Kanzleien auch international gut versorgt. Exportori-entierte Mittelständler haben es da viel schwerer. Eine eigene Rechtsabteilung ist entweder gar nicht vorhanden oder jedenfalls nicht für die Bewältigung internationaler Rechts fragen gerüstet.

Die Kanzlei Habel Böhm & Partner hilft diese Lücke zu schließen: Dr. Habel verfügt über langjährige Erfahrung im internationalen Handelsrecht, sowohl als Anwalt als auch durch seine über neun-jährige Tätigkeit als Justitiar eines weltweit agierenden Indust-riekonzerns in Frankfurt / M. Heute kommt diese Erfahrung und Expertise insbesondere mittelstän dischen Thüringer Industrieun-ternehmen zu Gute. Durch das in der Kanzlei aufgebaute Know-how und ihre guten internationalen Kontakte ist eine qualifizierte Beratung und Vertretung im Geschäft mit auslän dischen Partnern gewährleistet.

Habel Böhm & PartnerWalkmühlstraße 1a99084 Erfurt

Telefon: 0361 / 600 83-0 Telefax: 0361 / 600 83-90E-Mail: [email protected]

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IHK-JAHRESTHEMA

Steigende Preise und eine sinkende Verfügbarkeit von Energie und Rohstoffen belasten zunehmend die Unternehmen. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass inzwischen 61 Prozent der Unternehmen im IHK-Bezirk Südthüringen die Preissteigerungen als eines der größten Risiken für die kommenden 12 Monate einstufen. Vor einem Jahr waren es 52 Prozent der Unternehmen.

Im Branchenvergleich zeigt sich, dass die Risiken aus den steigenden Energie- und Rohstoffpreisen unterschiedlich verteilt sind. Besonders stark sind die Unternehmen des Verkehrsgewerbes betroffen (Risiko für 93 Prozent). Auch die Unternehmen der Industrie (64 Prozent), des Baugewerbes (74 Pro-zent) und des Gastgewerbes (72 Prozent) sind stark betroffen. Demgegenüber ergeben sich lediglich für ein knappes Drittel der Dienstleistungswirtschaft Risiken aus der Preisentwicklung. 44 Prozent der Dienstleister geben hingegen an, dieses Thema sei für sie vollkommen irrelevant.

Die naheliegende Reaktion auf steigende Ein-kaufspreise besteht in dem Versuch, die Kosten an die Kunden weiter zu geben. Tatsächlich planen

dies jedoch lediglich 49 Prozent der Südthüringer Unternehmen. Besonders stark fällt die Überwäl-zungsabsicht im Verkehrsgewerbe (83 Prozent der Unternehmen), im Baugewerbe (70 Prozent) und im Großhandel (57 Prozent) aus. Dagegen planen auf-fällig wenige Gastwirte (25 Prozent) und Dienstleis-ter (32 Prozent) diese Reaktion.

Die Absichten im Dienstleistungsgewerbe hän-gen eng mit der Risikostruktur zusammen. In den Absichten des Gastgewerbes spiegelt sich hinge-gen die fehlende Marktmacht. Die Angebots- und die Nachfrageseite des Marktes für gastronomi-sche oder Beherbergungsleistungen sind derart atomistisch, dass bereits geringe Preisänderungen einen erheblichen Nachfrageeinbruch nach sich ziehen können. Daher reagieren die Gastwirte entweder gar nicht oder sie setzen stark auf den Aufbau eigener Versorgungskapazitäten sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Material effizienz.

Letztere Reaktion ist auch in 38 Prozent der Indus-triebetriebe geplant. Im Jahr 2009 war die Indus-trie – gemessen an den CO2-Emissionen – mit

einem Anteil von 28 Prozent die Branche mit dem größten Energieverbrauch in Thüringen. Hinzu kommt, dass die in Deutschland ansässigen Indus-triebetriebe in besonderem Maß bei Metallen und Industriemineralien auf Exporte angewiesen sind.Daher kann der effizientere Einsatz von Energie und Rohstoffen deren Kostensteigerung nivellieren.

Überwälzung der Kosten an die Kunden, Erhöhung der Effizienz und weitere Maßnahmen zur Kosten-einsparung sind somit die Hauptreaktionen der Wirtschaft in Südthüringen. Dagegen spielen die Verlagerung von Betriebsstätten ins Ausland oder die Einschränkung von Produktion oder Dienstleistun-gen eine erfreulich geringe Rolle. Das Verhalten der Wirtschaft in Südthüringen erscheint richtig. Durch die Endlichkeit der natürlichen Ressourcen ist ein hohes Preisbewusstsein die nachhaltigste Strategie.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Pieter SchulzS 03681 362-406Y [email protected]

Nachhaltige Strategien gefragtSteigende Energie- und Rohstoffpreise belasten Unternehmen

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Themen aus der Wirtschaft der Region einem breiten Publikum in der Region verständlich zu erklären, das ist eines der Ziele von pro€ent – dem Wirtschaftsmonitor der IHK Südthüringen.

Die ca. halbstündige Sendung wird einmal monatlich produziert. Die Ausstrahlung beim Südthüringer Regionalfernsehen und Renn-steig TV beginnt jeweils am letzten Dienstag im Monat.

pro€ent finden Sie auch auf der Homepage der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de, hier können Sie sich die einzelnen Beiträge ansehen.

Das Team von pro€ent freut sich über Ihr Feed-back, Anregungen und Hinweise.

Ihr Ansprechpartner:Birgit HartwigS 03681 362-311Y [email protected]

pro€ent Das innovative Wirtschafts-fernsehen der IHK Südthüringen

www.suhl.ih

k.de

Die nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten Ergeb-nisse der aktuellen Konjunkturumfrage für die ein-zelnen Landkreise und den IHK-Bezirk Südthüringen. Erwartungsinduziert sinkt der Konjunkturklimaindikator

im IHK-Bezirk Südthüringen. Die Indikatoren „geplante Investitionsausgaben“ und „Zahl der Beschäftigten“ deuten gleichwohl auf eine weiterhin expansive Ent-wicklung hin.

Ergebnisse der Konjunkturumfrage zum Jahresbeginn 2012

IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional

In den Fluren der IHK Südthüringen hängen Brief-kästen und diese dienen nur einem Zweck - Ihre Meinung zu sammeln! Als Partner für Ihren Unter-nehmenserfolg ist der IHK Südthüringen Ihre Zufriedenheit mit den Serviceleistungen besonders wichtig. Aus diesem Grund führen wir verschiedene Maßnahmen durch, um die Qualität unserer Dienst-leistungen auf einem hohen Standard zu halten. Neben Mystery-Man Aktionen, entwickelten wir einen kurzen Fragebogen mit dem Sie uns Ihre Mei-nung mitteilen können.

Fragen Sie beim nächsten Beratungstermin Ihren IHK-Berater einfach nach dem Fragebogen und werfen ihn in den nächsten Briefkasten oder faxen

ihn uns zu. Ihre Anregungen und Kritik sind uns sehr wichtig, denn diese helfen unseren IHK-Service noch besser auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen!

Sagen Sie uns Ihre Meinung!

STANDORTPOLITIK

Vor gut einem Jahr wurde sie zum ersten Mal vorgestellt - die Landestourismuskonzeption 2015. Im ersten Jahr wurden sechs Leitprojekt-gruppen gebildet, die in regelmäßigen Sitzungen intensiv an der Umsetzung des Tourismuskon-zeptes für den Freistaat mitarbeiten.

Die Leitprojektgruppe 1: Aufbau der Tourismus-marke Thüringen initiiert und steuert die Umset-zung der Markenstrategie. Ende 2011 wurde ein Markenhandbuch für den Einsatz des neuen Thüringenlogos inkl. Partnerkonzept vorgestellt. Die Leitprojektgruppe 2: Steigerung von Quali-tät und Qualifizierung auf allen Ebenen soll die Qualitätsoffensive im Thüringen-Tourismus in den nächsten Jahren begleiten. Aufgabe ist es, die genannten Maßnahmen inhaltlich zu disku-tieren, zu spezifizieren und zu bestimmen, wie weiter verfahren wird. Klassifizierung und Zer-tifizierung, Servicequalität und Weiterbildung, Tourismus für Alle, Innovation, Investition und Finanzierung sowie Investorensuche sind hier weitere Arbeitsthemen. Im Januar 2012 wurde ein Kompetenzzentrum bei der Thüringer Touris-mus GmbH eingerichtet. Die Leitprojektgruppe 3:Optimierung der Organisationsstrukturen soll die Organisationsstrukturen optimieren und die Kooperation zwischen Landes-, Regional- und Ortsebene verbessern. Dieses Gremium dient dem gegenseitigen Austausch und der Optimierung der Zusammenarbeit. Aktuell wird erfasst, welche Strukturen auf allen genannten Ebenen vorhan-den sind und wie diese bisher genutzt wurden. Die Leitprojektgruppe 4: Stärkung des Kulturtou-rismus im Marktsegment Kultur und Städtetou-rismus soll den Prozess unterstützen, Thüringen zukünftig viel stärker über das Thema Kultur zu profilieren. Das Spezialkonzept für den Kultur-

tourismus liefert hierfür die strategische Grund-lage. Spiritueller Tourismus und Erinnerungs-kultur rücken in den Fokus und werden seit Ende 2011 durch eigene Arbeitsgruppen bearbeitet. Die Leitprojektgruppe 5: Profilierung der Säule „Natur und Aktiv“ entwickelt dieses Thema weiter und schöpft Möglichkeiten aus, diesem ein Thürin-genprofil zu verleihen. Die Leitprojektgruppe 6: Profilierung der Säule „Wellness und Gesundheit“ stärkt dieses Thema und soll ein Thüringenprofil entwickeln. Aufgabenteilung und Marktbearbei-tung sowie Arbeits- und Kooperationsstrukturen konnten bereits Ende 2011 festgelegt werden.

Für die Themen der Leitprojekte vier, fünf und sechs wurde ein gemeinsamer Produktleitfaden entwickelt. Dieser wird im kommenden Monat den Leistungsträgern zur Verfügung gestellt. Zu den weiteren gemeinsamen Handlungsfeldern in diesen Gruppen zählen Vermarktung, Koope-ration und Kommunikation, Förder- und Infra-strukturbedarf, Qualitätsmanagement, Initiie-rung zielgerichteter Weiterbildungsangebote.

In allen Leitprojekten sind der Regionalverbund Thüringer Wald e.V. sowie die Thüringer IHKs vertreten. Die IHK Südthüringen nutzt inten-siv die Möglichkeit, bei der Umsetzung der vom Land gesteckten Ziele mitzuarbeiten und hier die Interessen der Unternehmen im Thüringer Wald wirksam zu vertreten.

Ihr Ansprechpartner:

Gunda KarcherS 03681 362-205Y [email protected]

Prozent betrug der Rückgang der Zahl der Süd thüringer Erwerbspersonen im Jahr 2011. Zu den Erwerbspersonen zählt man den Teil der Bevölkerung, der direkt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also Selbstständige und deren mithelfende Familienangehö-rige, Arbeitnehmer und registrierte Arbeits-lose. Dagegen wird die so genannte „stille Reserve“, also die verdeckt Arbeitslosen, nicht zu den Erwerbspersonen gezählt. Die Zahl der Südthüringer Erwerbspersonen ist im Jahr 2011 das vierte Mal in Folge zurückgegangen. Dagegen gab es in den Jahren 1999 bis 2002 und 2007 Zuwächse. Diese Zahlen zeigen, dass die Zahl der Erwerbspersonen zwar eine enge Beziehung zur Bevölkerungsentwicklung auf-weist, dass aber die stille Reserve ein weiterer Einflussfaktor ist. Die Bevölkerung in Süd-thüringen sinkt seit der Wiedervereinigung kontinuierlich. Zugleich hat sich die Alters-pyramide in einen Altersbaum gewandelt: Ein dünner Stamm der unter 20-jährigen trägt die anderen Alterskohorten. Damit ist der Anteil derer, die aus Altersgründen aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, deutlich größer als der Anteil der Nachrücker. Abwanderung und Demografie senken also die Zahl der Erwerbs-personen kontinuierlich. Die stille Reserve kann dagegen den Arbeitsmarkt mit Arbeits-kräften speisen, wenn z. B. Teilnehmer an Bil-dungsmaßnahmen oder entmutigte Personen für sich Chancen entdecken. Für die Unterneh-men ist das Potenzial aus der stillen Reserve aber kein verlässliches Arbeitskräfte-Reservoir. Daher stellt die sinkende Erwerbspersonen-zahl eine wesentliche Heraus forderung für die Wirtschaft dar. Bereits die reine Nachbe-setzung von frei werdenden Stellen kann zu längeren Vakanzen führen. Letztlich muss es gelingen, Menschen aus anderen Regionen für den Standort Südthüringen zu begeistern.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Pieter SchulzS 03681 362-406Y [email protected]

Wussten Sie schon …

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Die Landestourismuskonzeption 2015IHK Südthüringen wirkt in Leitprojektgruppen mit

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Vergleicht man die Gästeankünfte von Januar bis November 2011 zum Vorjahreszeitraum ist deutlich zu sehen, dass mehr Gäste (+ 2 Prozent) nach Thürin-gen reisen. Den größten Zuwachs konnten die Reise-gebiete Übriges Thüringen mit sieben Prozent und das Thüringer Vogtland mit fünf Prozent aufweisen. Der Thüringer Wald1) konnte seine Gästeankünfte gegen-über dem Vorjahreszeitraum um 1,7 Prozent erhöhen und liegt nur knapp unter dem Wert vom Land Thü-ringen. Die Städte verbesserten sich bei den Gäste-ankünften um knapp 1 Prozent. Einzig der Südharz musste mit 6 Prozent weniger Gästen auskommen. Bei den Übernachtungen ist die Entwicklung im Frei-staat relativ unverändert gegenüber dem Vorjahres-zeitraum verlaufen. Allerdings musste der Thüringer Wald einen Rückgang von 1,4 Prozent Übernachtun-gen registrieren, der Südharz sogar um fast 5 Pro-zent. Dass sich im letzten Jahr der Städtetourismus positiv entwickelte zeigt der Übernachtungszuwachs von 2 Prozent. Im Thüringer Vogtland übernachteten knapp 2 Prozent mehr Gäste.

Stark unterscheiden sich die Zahlen vom Thüringer Wald und denen der im IHK-Bezirk Südthüringen liegenden Landkreise. Hier ist sehr auffällig, dass sich das Reisegebiet Thüringer Wald positiver als der IHK-Bezirk darstellt. Vom Januar bis November 2011 reisten 1,1 Prozent in den Bezirk, wobei das Reise-gebiet Thüringer Wald 1,7 Prozent mehr Gäste zählte. Bei den Übernachtungen zeigt sich dazu eine noch größere Differenz. Musste der Thüringer Wald einen Rückgang von 1,4 Prozent hinnehmen, waren es im IHK-Bezirk Südthüringen um 2,5 Prozent weniger Übernachtungen.

Im Bezirk der IHK Südthüringen konnten in den Monaten Januar bis November 2011 die Stadt Suhl 6,6 Prozent, der Landkreis Schmalkalden-Meiningen 2,5 Prozent, der Landkreis Sonneberg 0,3 Prozent sowie der Ilm-Kreis 0,8 Prozent steigende Ankünfte verbuchen. Einen leichten Rückgang von 0,3 Prozent musste der Landkreis Sonneberg melden. Die Über-nachtungen sind im Landkreis Schmalkalden-Mei-ningen um 1,3 Prozent, im Landkreis Hildburghausen um 5,5 Prozent und im Ilm-Kreis um 0,2 Prozent im Vergleichzeitraum gesunken. Dagegen konnten die Stadt Suhl 4,8 Prozent und der Landkreis Sonneberg 0,6 Prozent mehr Übernachtungen verbuchen. Ins-gesamt besuchten 636 391 Gäste Südthüringen bei 1 834 344 Übernachtungen. Das sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 1,9 Prozent mehr Gäste, die allerdings um 1,3 Prozent ihren Aufenthalt in Südthü-ringen verkürzten.

1 Im Zusammenhang mit den o. g. Zahlen verstehen wir unter der Destination Thüringer Wald die Landkreise Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen, Hildburg-hausen, Sonneberg, Gotha, Ilm-Kreis, Saalfeld-Rudol-stadt, Saale-Orla-Kreis sowie die kreisfreie Stadt Suhl.

Mehr Gäste, aber kürzere Verweildauer

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Quelle: Thüringer Landesamt für StatstikStadt Suhl LK Schmalkalden-Meiningen LK Hildburghausen Ilm-Kreis LK Sonneberg

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Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik

Stadt Suhl LK Schmalkalden-Meiningen LK Hildburghausen Ilm-Kreis LK Sonneberg

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Langewiesen –Gewerbegebiet „Ehrenberg Ost“

Einweihung:Oktober 2009

Endgültige Fertigstellung:November 2011

Gesamtfläche:13,7 ha

Nettofläche:10,8 ha

Größte zusammenhängende Fläche:1,5 ha

Grundstückskosten:auf Verhandlungsbasis

Wasserversorgung:1,83 Euro/m3 (netto) zzgl. wasserzählerab-hängigem Grundpreis/Monat (7,00 Euro bis 840,00 Euro netto)

Kosten Abwasserentsorgung:Einleitungsgebühr bei:

Teileinleiter:2,09 Euro/m3

Volleinleiter:2,18 Euro/m3

Grundgebühr:2,00 Euro/Monat

Kosten Niederschlagswasserentsorgung: 0,25 Euro/m2

Grundgebühr:2,00 Euro/Monat

Versorger/Entsorger:Zweckverband Wasser- und Abwasser-Ver-band Ilmenau (zv-wavi)

Gewerbesteuer - Hebesatz:380 %

Grundsteuer - Hebesatz B:380 %

Die Stadt Langewiesen gehört regional zur TECHNOLOGIE REGION ILMENAU ARNSTADT und hat sich zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort in Südthüringen entwickelt. Die Infrastruk-tur des Ortes umfasst alle Bereiche, die einen Wohn- und Arbeitsstandort attraktiv machen. Alle Sparten des Einzelhandels, Post, Bank, umfassende medizinische Versorgung, Kindergar-ten, Grundschule, Gastronomie und ein umfangreiches Freizeitangebot auf sportlicher und kultureller Ebene sind vorhanden.

In den umfassend erschlossenen Gewerbegebie-ten „In den Folgen I, II und III“ und im Altstand-ort Oberweg haben die sehr guten Standortfakto-ren zu einer hohen Auslastung geführt. In diesen Bereichen prägen heute verschiedene kleine und mittlere Unternehmen das wirtschaftliche Profil der gewerblichen Wirtschaft und es stehen hier für Ansiedlungen nur noch einige Restflächen zur Verfügung.

Im Rahmen der technischen Innovation und Bil-dung wurde universitätsnah auf der Langewie-sener Gemarkung das Gewerbegebiet „Ehrenberg Ost“ für technologieorientierte Betriebe seit 2008 erschlossen.

StandortIn der TECHNOLOGIE REGION ILMENAU ARNSTADT bietet das Gewerbegebiet „Ehrenberg Ost“ – Lan-gewiesen beste Standortbedingungen für innova-tive Hightech-Unternehmen. Von der attraktiven Landschaft des Thüringer Waldes umgeben, liegt

das Gewerbegebiet in unmittelbarer Nähe zur Stadt Ilmenau und der Technischen Universität (TU) Ilme-nau. Traditionsgemäß schon immer ein Standort für Innovation und Bildung besteht hier ein umfassen-des Netzwerk aus TU, Forschungsinstituten, Grün-derzentren und innovativen Unternehmen. Das bedeutet: kurze Wege für Kooperationen, beste Vor-aussetzungen für Personalakquisition und schnel-len Zugriff auf universitäre Infrastruktur.

Der Standort des Gewerbegebietes ist verkehrs- und medientechnisch komplett erschlossen. Die bisher querende Hochspannungsleitung wurde mit Abschluss November 2011 verlegt. Aus dem geneh-migten Bebauungsplan ergeben sich das Bau-recht und die Nutzung als GE-Gebiet. Die Grund-stücksgrößen von 0,2 ha bis 1,5 ha sind kleinteilig strukturiert und überwiegend für die Ansiedlung innovativer Unternehmen aus dem Bereich der Hochtechnologiebranchen, wie Mikro- und Nano-technik, Sensortechnik, Bildverarbeitung, Informa-tions- und Kommunikationstechnik oder Medizin-technik vorgesehen.

Daten und Fakten zumGewerbegebiet „Ehrenberg Ost“:

~29,5 ha

~42,2 ha

~12,8 ha

~29,5 ha

~12,8 ha

SÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VORSÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VOR

Forschung und Entwicklung

Der Standort Langewiesen verfügt durch seine Integration in die TECHNOLOGIE REGION ILME-NAU ARNSTADT über ein attraktives F&E-Potenzial insbesondere durch den unmittelbaren Anschluss an die universitären und außeruniversitären Insti-tute sowie Einrichtungen. Erkundende Forschung, Grundlagen- und angewandte Forschung bis hin zum Transfer der wissenschaftlichen Ergebnisse in die Wirtschaft werden an der TU Ilmenau gleich-berechtigt gepflegt und gefördert.

Sechs zukunftsweisende Forschungsschwerpunkte prägen das unverwechselbare wissenschaftliche

Profil der naturwissenschaftlich-technisch aus-gerichteten TU Ilmenau. Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit und systematische, wissenschaft-lich fundierte Problemlösung entwickelte sich die Universität zu einem international anerkannten Technologiezentrum und Innovationstreiber. Hier liegen umfangreiche Kompetenzen in den For-schungsclustern Nanoengineering, Präzisionstech-nik und Präzisionsmesstechnik, technische und biomedizinische Assistenzsysteme, Antriebs-, Ener-gie- und Umweltsystemtechnik, Digitale Medien-technologie sowie Mobilkommunikation vor.

FachkräfteDer Standort Langewiesen bietet technologie-orientierten Unternehmen auch im Bereich Fach-kräfte und Arbeitsmarkt Vorteile. Die zentrale Lage ermöglicht einen schnellen und direkten Zugang zu Hochschulen, auf ein dichtes Netz aus Forschungs-einrichtungen, mehreren Applikations- und Grün-derzentren sowie auf eine Vielzahl von technolo-gieorientierten Unternehmen in Thüringen. Allein die TU Ilmenau ist Garant für hervorragend quali-fizierte Arbeitskräfte.

Ebenfall sehr gut ist das vorhandene Arbeitskräfte-potenzial in den traditionsreichen Branchen der Region: Glas, Keramik, Maschinenbau und im Dienstleistungsbereich.

Lage und VerkehrsanbindungDer Standort Langewiesen ist verkehrtechnisch optimal angeschlossen. Das Gewerbegebiet „Ehren-berg Ost“ grenzt östlich an das Campusgelände

der TU Ilmenau. Die Bundesstraßen B 88, B 87 und B 4 liegen unmittelbar am Gewerbegebiet oder sind in einer Entfernung von ca. einem Kilometer zu erreichen. Die Bundesautobahn A 71 liegt mit der Auf-/Abfahrt Ilmenau-Ost ca. einem Kilometer vom Standort entfernt und erreicht die A 4 nach ca. 20 Kilometern in nördlicher Richtung am Erfurter Kreuz. In südlicher Richtung ergibt sich ein idealer Anschluss an den süddeutschen Wirtschafstraum.

Zur Landeshauptstadt Erfurt und dem internatio-nalen Flughafen Erfurt-Weimar beträgt die Entfer-nung nur ca. 30 Kilometer.

Quelle: LEG Thüringen

Ansprechpartner:Wirtschaftsförderung Langewiesen:Bürgermeister Horst BrandtStadt LangewiesenRatsstraße 298704 LangewiesenTelefon: 03677 8077-11Fax: 03677 8077-77E-Mail: [email protected]: www.langewiesen.de

LEG ThüringenAbteilung Standortmanagement Industrie, Gewerbe und KonversionDr. Gerhard ThalmannTelefon: 0361 5603-182Fax: 0361 5603-335E-Mail: [email protected]: www.leg-thueringen.de

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SÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VORSÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VOR

„Unser Unternehmen QSIL GmbH Quarzschmelze Ilmenau hat sich im Jahr 1996 für eine Ansiedlung und Investition in Langewiesen entschieden. Gerade der altlastenfreie und umfassend erschlossene Standort sowie die passende Flächenauf teilung in den Gewerbege-bieten ermöglichten uns bis heute mehrere Erweiterungen entsprechend unserer Unternehmensentwicklung. Weitere Standortvorteile sind die sehr gute Verkehrsanbindung, die Stadt Ilmenau mit der Technischen Universität aber auch der Thüringer

Wald und die Nähe zur Landeshauptstadt Erfurt mit vielfälti-gen Kultur-, Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Gleichzeitig

können wir bei der Gewinnung unserer Fachkräfte durch die traditionelle Kompetenz der Region im Bereich der Glasherstellung auf eine sehr gutes Arbeitskräfte-potenzial und gewachsene Strukturen, z.B. die vor-handene Berufsschule, zurückgreifen. Letztendlich spricht die umfassende Betreuung unseres Unter-nehmens durch die Stadt Langewiesen für den Wirtschaftsstandort.“

(Die QSIL GmbH Quarzschmelze Ilmenau ist ein innovatives, weltweit tätiges Unternehmen der Spezialglasherstellung, das als einer der wenigen Quarzglashersteller auf die Produktion von run-den Geometrien und Sonderanfertigungen spezi-alisiert ist.)

Unternehmer

StatementMichael Keitz, Geschäftsführer derQSIL GmbH Quarzschmelze Ilmenau:

Die regionale Hochschullandschaft spielt mit Lehre und Forschung eine wichtige Rolle für den Technologietransfer in die Unternehmen. Mit dieser Ausgabe der „Südthüringischen Wirtschaft“ startet eine Serie, in der wir unseren Lesern aus-gewählte Angebote und die Kontaktpersonen der Technischen Universität Ilme-nau sowie der Fachhochschule Schmalkalden vorstellen. Damit möchten wir die enge Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft voranbringen. Auch kleine Unternehmen können von dem Leistungsangebot der Hochschulen profitieren. Nehmen Sie Kontakt auf und fragen Sie ganz konkret nach Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

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Südthüringische Wirtschaft, 3/2012 13

TITEL

Prof. Seul, Sie sind an der Fachhochschule Schmalkalden Prorektor für Forschung und Transfer. Wie funktioniert eigentlich For-schung an einer Fachhochschule?Seul: Wir haben einen Auftrag des Wissenschafts-ministeriums, zum einen Lehre zu betreiben, aber auch zu forschen. Ein Auftrag ist es, die Forschung weiter voranzubringen. Zum einen ist die For-schung sehr regional angebunden an die Unter-nehmen, die wir in der Region Südthüringen haben. Zum anderen haben wir aber auch Forschungspro-jekte, die nicht nur deutschlandweit, sondern auch europaweit aufgestellt sind.

Wie muss man sich denn die Finanzierung von Forschungsprojekten vorstellen?Seul: Es gibt unterschiedlichste Finanzierungsmög-lichkeiten: Wenn es die Unternehmen eilig haben, dann gibt es einen direkten Auftrag, dass heißt, die Forschung wird direkt platziert. Es gibt ein Ange-bot und dieses Angebot wird von den Unternehmen bestätigt. Dann wird das Thema abgearbeitet, so wie es vereinbart wurde. Meistens sind das Pro-jekte, die zwischen einem Monat und drei Mona-ten laufen oder es handelt sich z. B. um kurzfristige Messaufträge. Dann gibt es noch eine langfristige Zusammen-arbeit, die man sich am besten finanziell fördern lässt. Hier gibt es unterschiedliche Töpfe, so zum Beispiel beim Land. Hier haben wir sehr gute Erfahrungen mit der Thüringer Aufbaubank, wenn es um die Verbundforschung geht. Ich möchte auch jedes Unternehmen ermuntern, auf uns zu

zukommen. Die Thüringer Aufbaubank berät sehr gut und kompetent.

Zum anderen gibt es natürlich die Bundesmittel. Dort haben wir sehr gute Erfolge, wenn wir die ZIM-Forschungsprogramme nehmen – das ist das zentrale Innovationsprogramm für den Mittelstand. Und dort können wir auch Verbund- und Netz-werkforschung betreiben. Die Förderquoten liegen zwischen 40 und 60 Prozent. Wird ein Forschungs-antrag genehmigt, wird die Hochschule zu 100 Pro-zent gefördert. Der Vorteil für das Unternehmen liegt darin, dass es a) die personelle Leistung und b) die Infrastruktur, die mitunter für ein Forschungs-projekt angeschafft werden muss, in Bezug auf die Fachhochschule nicht finanziert.

Wie viele Forschungsgelder haben Sie denn im letzten Jahr eingeworben?Seul: Im letzten Jahr hat die Fachhochschule Schmalkalden die Eine-Million-Euro Grenze bei der Einwerbung von Drittmitteln übersprungen. Im Jahr 2007 lagen sie noch bei 720.555 Euro, im Jahr 2011 bei rund 1,216 Millionen Euro. Damit liegen wir im nominellen Vergleich, auf die Größe der FH bezogen, auf Platz 2 aller Thüringer Fachhochschulen.

Apropos Netzwerk und Verbundforschung: Sind Sie gut vernetzt mit den hiesigen Unterneh-men?Seul: Es kommt immer auf die Gebiete an. Die Forschung ist immer auch an bestimmte Personen gebunden. Man kann nicht sagen, dass es eine all-gemeine Forschung an der Fachhochschule Schmal-

kalden gibt, sondern sie gehört immer zu einem wissenschaftlichen Arbeitsgebiet einer Kollegin oder eines Kollegen. So forsche ich beispielsweise auf dem Gebiet der Kunststofftechnik, andere Kol-legen auf dem Gebiet des Tourismus und der Exis-tenzgründung oder auf dem Gebiet der Bio signal-Analyse oder der Daten-Visualisierung. Wir haben einen so genannten Forschungsatlas – das ist ein kleines Büchlein, das forschungsinteressierte Unter-nehmen über die Hochschule beziehen können. Dort sind alle forschungsaktiven Pro fessorinnen und Pro-fessoren mit ihrem Profil und ihren Kontaktdaten aufgelistet, die mit der Industrie zusammenarbeiten. Ich würde mich freuen, wenn die Unternehmen von unserem Angebot Gebrauch machen und unsere Forscherteams oder mich direkt kontaktieren.

Die Fachhochschule SchmalkaldenInterview mit Professor Dr.-Ing. Thomas Seul

Seit nunmehr 13 Jahren gibt es in Thüringen die Möglichkeit eines dualen Studienganges. Bei dieser Form des Studiums im Fachbereich Maschinenbau wird innerhalb von viereinhalb Jahren neben dem Bachelor Studium gleichzeitig eine Berufsausbildung absolviert. Damit wurde die Fachhochschule (FH) Schmalkalden einer Bitte der Wirtschaft gerecht, die auf der Suche nach inge-nieurtechnischem Personal mit einem praktischen Hintergrund ist. In den vergangenen Jahren haben bereits viele Unternehmen dieses Angebot aus Schmalkalden genutzt, um die Spanne zwischen Ausbildung und Einsatz in unterneh-mensspezifische Prozesse zu reduzieren. Damit die-ses „intelligente Modell“ der Fachkräftegewinnung noch stärker an Akzeptanz gewinnt, wurde Ende

des vergangenen Jahres zwischen der IHK Süd-thüringen, dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der FH Schmalkalden eine Rahmenvereinbarung getroffen.Folgende Kombinationen zwischen Berufsausbil-dung und Studium sind vorgesehen:

Zugangsvoraussetzungen:• allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife

bzw. die Fachhochschulreife• Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen

• Zulassungsbescheid zur Aufnahme des Studiums an der FH (ab dem zweiten Jahr)

Die berufspraktische Ausbildung findet ent-sprechend Ausbildungsvertrag im Unter-nehmen statt. Die berufstheoretische Aus-

bildung erfolgt im staatlichen Gewerblich-Technischen Berufsbil- dungszentrum Zella-Mehlis.Weitere detaillierte Informationen erhalten Interessenten bei der IHK Südthüringen.

Ihr Ansprechpartner: Monika Koch S 03681 362-414 [email protected]

BISS - Beruf und Studium in viereinhalb Jahren

Prof. Dr. Thomas Seul Prorektor für Forschung und Transfer an der FH SchmalkaldenS 03683 688-1004 [email protected]

© FH Schmalkalden

Berufsausbildung zum / zur Studiengang Abschluss

- Industriemechaniker/ -in- Werkzeugmacher/ -in

MaschinenbauBachelor of Engineering

Südthüringische Wirtschaft, 3/201214

TITEL

Die Technische Universität (TU) Ilmenau präsentiert der Wirtschaft ihr gesamtes Forschungsangebot im Internet. Im neuen Kompetenzatlas der Univer-sität finden Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten nicht selbst leisten möchten oder können, schnell und einfach den geeigne-ten Kooperationspartner an der TU Ilmenau. Am 8. Februar starteten der Rektor der TU Ilmenau, Prof. Peter Scharff, und der Prorektor für Wissen-schaft, Prof. Klaus Augsburg, die Onlineversion des Kompetenzatlas, die unter www.tu-ilmenau.de/forschung und www.tu-ilmenau.de/wirtschaft im Internet zu finden ist.Wichtiger Bestandteil der Forschungsstrategie der TU Ilmenau ist es, der Industrie die eigenen wis-senschaftlichen Kompetenzen zur Verfügung zu stellen. Bereits heute arbeitet die Universität mit 400 Einrichtungen aus Wirtschaft und Wissen-schaft zusammen (s. auch nachfolgenden Beitrag zum Drittmittelaufkommen). Mit dem Kompetenzatlas, der ebenso als Online- wie als Printversion vorliegt, wird es künftig noch einfacher sein, Kooperationspartner aus Univer-sität und Wirtschaft zusammenzuführen. Die nutzerfreundliche Onlineversion ermöglicht den Unternehmen eine schnelle und unkomplizierte

Recherche nicht nur der Forschungskompetenzen der TU Ilmenau, sondern auch der Dienstleistungs-angebote und der technischen Ausstattung aller Fachgebiete. Nutzer können darin nach unterschiedlichen Kriterien recherchieren: Nach den sechs Forschungsclustern der Universität Nanoenginee-ring, Präzisionstechnik und Präzisionsmesstechnik, technische und biomedizinische Assistenzsysteme, Antriebs-, Energie- und Umweltsystemtechnik, Digitale Medientechnologie sowie Mobilkom-munikation, nach den Kategorien Technik- und Ingenieurwissenschaften, Mathematik und Natur-wissenschaften sowie Wirtschafts- und Sozial-wissenschaften. Natürlich ist auch eine alphabeti-sche Liste aller einzelnen Forschungskompetenzen und aller Fachgebiete der Universität abrufbar. Hat ein Unternehmen das Fachgebiet ermittelt, das seinen Anforderungen am ehesten entspricht, kann es ohne zwischengeschaltete Instanz direkt des-sen Leiter kontaktieren. Besteht noch zusätz licher Informationsbedarf, finden sich auf der Webseite des Fachgebiets auch die Kontaktdaten der Trans-ferbeauftragten der TU Ilmenau, mit der noch offene Fragen geklärt werden können.

Die Technische Universität Ilmenau

Die Technische Universität (TU) Ilmenau hat ihren Erfolgskurs bei der Einwerbung von Drittmitteln für die Forschung auch im vergangenen Jahr fort-gesetzt. Nach dem historischen Rekordergebnis von 2010 verbucht die Universität für des Jahr 2011 mit 39,47 Mio. Euro die höchsten Drittmitteleinnahmen

in ihrer Geschichte. Damit konnte das hervorra-gende Ergebnis des Jahres 2010 nochmals um mehr als 30 Prozent gesteigert werden.

Mit durchschnittlich ca. 407.000 Euro Drittmittel-einahmen pro Professur liegt die TU Ilmenau im

Vergleich der Thüringer Hochschulen mit Abstand an der Spitze und nimmt auch deutschlandweit eine sehr gute Position ein.

Prof. Augsburg, Prorektor für Wissenschaft, sieht in diesem herausragenden Ergebnis die Forschungsstra-tegie der TU Ilmenau bestätigt. Durch die Bündelung und Konzentration der Forschungskompetenzen auf interdisziplinäre, fakultätsübergreifende Forschungs-cluster konnte in den letzten Jahren das wissen-schaftliche Profil der TU Ilmenau weiter geschärft und insbesondere bei Bundes-, DFG- aber auch bei Lan-desmitteln eine hohe Zuwachsrate erreicht werden.

So wurden an die fakultätsübergreifenden Institute bis dato drei Technologische Zentren angeschlos-sen; sie dienen einerseits als Dienstleistungsplatt-form für die Universität und andererseits sollen sie die Ansiedlung eigenständiger Forscher- und Arbeitsgruppen forcieren sowie als Schnittstelle zwischen universitärer Forschung und Unterneh-men der freien Wirtschaft fungieren.

Weiteres Potenzial sieht der Prorektor insbesondere im Bereich der freien Drittmittel sowie im Ausbau der EU-Forschungsförderung.

Prof. Klaus AugsburgProrektor für Wissenschaft an der TU IlmenauS 03677 69-5020 [email protected]

© TU Ilmenau

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Kompetenzatlas ist online

Drittmittel auf Rekordhoch

Südthüringische Wirtschaft, 3/2012 15

TITEL

Als Landespatentzentrum Thüringen an der Technischen Universität (TU) Ilmenau und die-ser Tradition seit 1957 verpflichtet, hat das PATON zum Ziel, für seine Kunden im univer-sitären wie auch industriellen Bereich kom-petent und schnell alle Prozesse des gewerb-lichen Rechtsschutzes von der Ideenfindung bis zur Innovation aktiv voranzutreiben.

Im Rahmen des Thüringer Verwertungsverbundes bil-det die Patentverwertungs-agentur (PVA) das Binde-glied zwischen Forschung und Industrie und schafft die Voraussetzungen da-für, dass Forschungser-gebnisse aus dem Bereich der Hochschulen und außeruniversitären For-schungseinrichtungen schneller den Weg zum Markt finden. Damit ist sie die kompetente und koordinierende Einrichtung, die allen assoziierten Partnern ein professionelles Patentverwertungsmanagement anbietet.

Aufgrund intensiver Kooperationen mit ande-ren Patentverwertungsagenturen deckt die PVA ein breites fachliches Spektrum an Technologie-bereichen ab.

Zur Verwertung stehende Erfindungen veröffent-licht die PVA regelmäßig unter: www.tu-ilmenau.de/paton / patentverwertung / technologieangebote und vermittelt die entsprechenden Kontakte zwi-schen Erfinder und Unternehmen. PATON betreut als ein Partner in Thüringen auch die Fördermaß-nahme SIGNO des Bundeswirtschaftsministeriums (www.signo-deutschland.de):

Die SIGNO-Erfinderfachauskunft ist eine erste Beratung im Umgang mit Schutzrechten von noch nicht am Markt eingeführten Erfindungen. Im Fokus stehen die spezifischen Fragestellungen und die individuelle Situation des Erfinders. Beginnend beim generellen Schutz der Erfindung über die Ermitt-lung des (Neuheits-)Wertes, bis hin zu Förder- und Kooperationsmöglichkeiten kann jeder erfinderisch Tätige die kostenlose Erfinderfachauskunft nutzen.

Bei der SIGNO-KMU-Patentaktion werden KMU und freie Erfinder, die bisher noch kein Patent ange-meldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt, bei der erstmali-

gen Sicherung ihrer FuE-Ergebnisse durch gewerbliche Schutz-

rechte und bei deren Nutzung unterstützt und mit bis zu 8.000 Euro gefördert.

Auf der PATINFO2012 als deutschlandweit größte

Konferenz und Messe über Patentinformation und gewerb-

lichen Rechtsschutz am 14. und 15. Juni 2012 in Ilmenau werden neueste Erkenntnisse und Methoden des gewerblichen Rechtsschutzes, der Patentinformation und der Be- und Verwertung von Patenten präsentiert.

Weitere Information und Anmeldung unter: www.tu-ilmenau.de/paton/patinfo/

Kontakt:

Technische Universität IlmenauPATON – Landespatentzentrum ThüringenSabine MildeS 03677 69-4503 [email protected]

Von der Idee zur InnovationPATON als Bindeglied zwischen Forschung und Wirtschaft

Erfinderberatung in der IHK Südthüringen

Die IHK Südthüringen führt monatlich eine Sprechstunde zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes durch. Hier erhalten interes-sierte IHK-Mitglieder eine kostenlose Erstbe-ratung zu Fragen in Verbindung mit Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, zum Verfahren und zu Kosten einschließlich Fördermöglichkeiten. Die Termine werden auch auf der Internetseite der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de, Rubrik Veranstaltungen, rechtzeitig bekannt gegeben. Im IHK-Bezirk ansässige Anwälte stellen sich dankenswerter-weise für diese Tätigkeit zur Verfügung. Die Anmeldung zu den einzelnen Beratungs-terminen ist erforderlich.

Die Termine für 2012 sind wie folgt geplant:

15.03. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz19.04. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch16.05. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch14.06. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz 23.08. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz13.09. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch18.10. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz15.11. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch13.12. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Kerstin KrügerS 03681 362-321 [email protected]

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Südthüringische Wirtschaft, 3/201216

SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN+ + +

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs hat in einer Stellung-nahme dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technolo-gie die Weiterentwicklung des Investi-tionsförderprogramms „THÜRINGEN-INVEST“ vorgeschlagen.

Der bisherige Ansatz, die Bewilligung von Fördergeldern an die Schaffung neuer Ausbildungsplätze zu knüpfen, wird aufgrund der demografischen Entwicklung, der damit verbundenen sinkenden Verfügbarkeit von poten-ziellen Auszubildenden sowie dem durch den technischen Fortschritt

notwendigen Qualifizierungsbedarf, als nicht zeit-gemäß betrachtet.

Anstatt dem bisherigen Schwerpunkt Ausbildung sollte die Fort- und Weiterbildung von Betriebsan-gehörigen stärker berücksichtigt werden. Die IHK Südthüringen tritt dafür ein, dass die Weiterqualifi-zierung des bestehenden Personalbestands ebenso ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Pro-duktivität und damit Sicherung der Unternehmen darstellt.

Ihr Ansprechpartner:Jan Scheftlein S 03681 362-210 [email protected]

Auf Druck der Gewerkschaften wurden kürz-lich die Genehmigungskriterien seitens des Thü-ringer Sozialministeriums zur Sonntagsarbeit verschärft, ohne dass es neuer Regeln bedurft hätte. Das stößt auf Kritik der IHK Südthüringen.

Als äußerst ärgerlich bewertet die IHK den Umstand, dass ein Mehr an Bürokratie auf-gefahren wird, um die Richtlinie restrikti-ver einzustellen. Die Stellung nahmen von Kammern und Verbänden, die bisher vom zuständigen Landesbetrieb zur Unterset-zung des Antrages eingeholt wurden, müs-sen nunmehr vom Unternehmen selbst beschafft werden. Offenbar setzt man dar-auf, dass die Unternehmen an der Hürde scheitern, eine Stellungnahme seitens der Gewerkschaften in der gebotenen Frist zu erhalten. Die neu eingebauten Hür-den für Sonntagsarbeit sind wirtschafts-feindlic h, realitätsfern und einzigartig in Deutschland. Inzwischen mehren sich die Beschwerden der Unternehmen.

Sonntagsarbeit im verarbeitenden Gewerbe bedarf in Deutschland einer Ausnahmegenehmigung. Diese erhalten die Unternehmen nur dann, wenn

sie die Notwendigkeit und Unvermeidbarkeit der Sonntagsarbeit umfassend nachgewiesen haben. Zudem gestaltet sich Sonntagsarbeit durch diverse Zuschlagssysteme im Entlohnungsbereich für die Unternehmen naturgegeben teurer als an

regulären Arbeitstagen. Dennoch ist Sonntags-arbeit nötig, um Aufträge, die in harten Zeitregi-men an die Unternehmen vergeben werden sollen,

auch in die Region zu holen und letztlich frist-gemäß abzuleisten. Bislang wurde in Thüringen innerhalb des Genehmigungsverfahrens zur Sonn-tagsarbeit aus Sicht der IHK sowohl dem betrieb-lichen Interesse der Unternehmen als auch dem Gebot der Sonntagsruhe abwägend Rechnung

getragen. Und die Fallzahlen sind 2011 sogar zurück gegangen.

Die IHK Südthüringen bezweifelt den Sinn der Verschärfung des Antragsverfahrens. Sicher ist jedoch, dass Standortnachteile im Freistaat aufgebaut werden, da die Thü-ringer Regelung zur Sonntagsarbeit die nunmehr schärfste in ganz Deutschland darstellt. Auf diese Weise wird Thüringen Tempo im Aufholprozess zu den Alten Bun-desländern verlieren.

Ihr Ansprechpartner:Tilo WernerS 03681 362-203 [email protected]

Kriterien für „THÜRINGEN-INVEST“ müssen weiterentwickelt werden

Erschwerung der Sonntagsarbeit wirtschaftsfeindlich und realitätsfern

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Südthüringische Wirtschaft, 3/2012 17

SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN+ + +

Die Südthüringer Einzelhändler sind empört über das neue Thüringer Ladenöffnungsgesetz. In einer Blitzumfrage der IHK Südthüringen unter 850 Ein-zelhändlern sprechen sich knapp zwei Drittel der Unternehmen gegen das Gesetz aus. Sie kritisieren es als zusätzliche bürokratische Belastung und for-dern dessen Aufhebung.

Das neue Thüringer Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass jedem Arbeitnehmer zwei arbeitsfreie Samstage im Monat zustehen. Nach der Umfrage der IHK Südthüringen wenden sich 64 Prozent der Südthüringer Einzelhändler gegen diese neue gesetzliche Regelung. 53 Prozent kritisieren die neue Regelung als zusätzliche bürokratische Belas-tung. Ein Drittel der Einzelhändler sehen sich sogar in ihrer Existenz bedroht.

Das neue Ladenöffnungsgesetz verkennt, dass der Samstag oft der umsatzreichste Tag für den Einzel-handel ist. Gerade kleinere Unternehmen werden kaum neues Personal einstellen können. In größe-ren Geschäften besteht dagegen die Gefahr, dass Vollzeitkräfte entlassen und dafür Aushilfen ein-

gestellt werden. Das Gesetz ist sozialpolitisch gut gemeint, aber ein Fehdehandschuh gegen Unter-nehmen und Beschäftigte im Einzelhandel.

In der Umfrage erklären 27 Prozent der Unterneh-men, dass sie in Zukunft verstärkt auf Aushilfen am Wochenende setzen werden. Viele Unternehmen berichten, dass sie ihre Mitarbeiter erfolgsabhängig bezahlen und somit die Regelung zu Einkommens-einbußen führen wird. Auch Arbeitsverhältnisse mit Schülern oder Müttern, die ausschließlich samstags arbeiten können, sind gefährdet. Beson-dere Probleme ergeben sich für kleinere Unterneh-men in der Urlaubszeit und bei Krankheitsfällen in der Belegschaft.

Die IHK Südthüringen fordert, dass wesentliche Teile der neuen Regelung schnellstmöglich über eine Rechtsverordnung relativiert werden. Aus-nahmen sind insbesondere für kleine Unterneh-men, für Markthändler und Unternehmen mit täglicher Öffnung wie etwa Tankstellen erforder-lich. Außerdem sollten Betriebe mit bestehenden Tarifverträgen ausgenommen und Abweichungen

durch Betriebsvereinbarungen ermöglicht werden. Grundsätzlich sollte die Regelung nicht im Monat Dezember Anwendung finden.

Ihr Ansprechpartner:

Hans-Georg MeierS 03681 362-211 [email protected]

Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs spricht sich erneut gegen die Erhebung einer Bettensteuer bzw. Kulturförderabgabe aus. Die Kulturförderung ist ein vorgeschobenes Argument, da bei der Abgabe der Verwendungszweck nicht festgeschrieben ist. Viel-mehr ist zu befürchten, dass das Geld vor allem zur Sanierung der Haushalte verwendet wird.

In einer Stellungnahme an das Thüringer Ministe-rium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie weist die IHK Südthüringen als federführende IHK auf die negativen Folgen für den Standort hin. Vor allem Geschäftsreisende suchen nach Alternativen in „bet-tensteuerfreien“ Nachbarorten. Auch Kongressan-bieter wählen üblicherweise einen Veranstaltungsort ohne zusätzliche Kosten und bürokratischen Auf-wand. Darüber hinaus wird sich die Einführung der Bettensteuer bzw. einer Kulturförderabgabe negativ auswirken auf die Entwicklung der Übernachtungs-zahlen.

Hotels und Pensionen bezahlen bereits Gewerbe-steuer vor Ort; die Gemeinden erhalten einen Teil der

Umsatzsteuer und der örtlichen Einkommensteuer. Damit ist der Beitrag zur Finanzierung der kommu-nalen Aufwendungen und öffentlichen Infra struktur geleistet.

Die Untersuchungen des Deutschen Wirtschafts-wissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr e.V. (dwif) im Rahmen des letzten Sparkassen-Tou-rismusbarometers haben nachgewiesen, dass die Kommunen in nicht uner heb lichem Maße durch Steuereinnahmen vom Tourismus profitieren.

Eine Fremdenverkehrsabgabe ist aus Sicht der IHKs kein Instrument für eine flächendeckende Anwen-dung. Sie sollte auf die im Gesetz benannten Fälle beschränkt bleiben. Wirtschaft und Politik sollten gemeinsam über Möglichkeiten einer zukunfts fähigen Finanzierung der Aufgaben im Tourismus sprechen.

Ihr Ansprechpartner:

Gunda KarcherS 03681 362-205, [email protected]

Einzelhandel läuft Sturm gegen Thüringer Ladenöffnungsgesetz

IHK gegen Bettensteuer ohne Zweckbindung

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Südthüringische Wirtschaft, 3/201218

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Die Absicherung gegen Krankheit und Unfall sowie die Altersvorsorge ist für Existenzgründer ein wichtiges, gleichzeitig aber auch kompliziertes Thema. Das System kennt Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit. Änderun-gen sind gerade in den vergangenen Jahren die Regel.Die aktualisierte DIHK-Publikation „Soziale Absicherung 2012“ gibt einen guten Überblick über alle Regelungen zur Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die für Selbstständige relevant sind.Für die Auflage 2012 wurde besonders das Kapitel zum Thema Krankenver-sicherung überarbeitet und um Berechnungsbeispiele erweitert. Die geän-derten Vorgaben beim Gründungszuschuss wurden aufgenommen und der Abschnitt Altersvorsorge um das Thema „Pfändungsschutz“ ergänzt.Darüber hinaus sind neben den neuen Beitragsbemessungsgrenzen auch die rechtlichen Änderungen redaktionell eingearbeitet.

Die DIHK-Publikation „Soziale Absicherung 2012“ (56 Seiten,DIN A5) ist zum Preis von 5,60 Euro zu beziehen: Internet-Bestellshop: http://www.dihk-verlag.de

Neues aus dem DIHK VerlagAktuelle Informationen zur sozialen Absicherung für Selbstständige und Existenzgründer

Fachkräfte sind Zukunft!Am 7. Juni 2012 findet die zweite LANGE NACHT DER INDUSTRIE Thüringer Wald statt. Seien Sie dabei und präsentieren Sie sich als modernes leistungsfähiges Unternehmen und inte-ressanter Arbeitgeber.

Melden Sie Ihr Unternehmen jetzt an!Anmeldeschluss: 14. März 2012

Ihr Ansprechpartner:Tilo WernerS 03681 362-203 [email protected]

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Südthüringische Wirtschaft, 3/2012 19

In der DKB-Ski-Arena Oberhof steigt das LauffieberAm 22. August 2012 trifft sich die regionale Wirtschaft

Die regionale Wirtschaft trifft sich in der DKB-Ski-Arena Oberhof zur sportlichsten Netzwerkparty im Thüringer Wald. Pünktlich um 18:30 Uhr wird dort der Startschuss für den Thüringer Wald Firmen-lauf fallen, erstmalig veranstaltet durch den forum Thüringer Wald e. V. in Zusammenarbeit mit der WSRO-Skisport GmbH.

Im Thüringer Wald ist der Firmenlauf durch eine Initiative des forum Thü-ringer Wald e. V. im Jahr 2010 ins Leben gerufen und seit dem als Initia-tor und Partner begleitet worden. In diesem Jahr werden wir neue Wege gehen: Ab 2012 übernimmt der forum Thüringer Wald e. V. die Rolle des Veranstalters des Thüringer Wald Firmenlaufes. Ziel ist es, vor allem regi-onale Akteure in dieses Event einzubinden und die Wertschöpfung in der Region zu stärken. So wurde die Organisation des Firmenlaufes in die Hände eines regionalen Ausrichters gelegt. „Mit der WSRO-Skisport GmbH haben wir für die Umsetzung des Thüringer Wald Firmenlaufes einen regio-nalen Profi an der Seite, der bereits als Macher von renommierten Sportveran-staltungen, wie den Biathlon-Weltcups und der Tour de Ski bekannt ist. Somit wächst im Thüringer Wald zusammen, was zusammen gehört“, sagte Dr. Peter Traut, Präsident der IHK Südthüringen und Vorsitzender des Veranstalters forum Thüringer Wald e. V., anlässlich der offiziellen Vertragsunterzeichnung am 9. Februar 2012 in Suhl.

Nutzen Sie am 22. August 2012 auf der ca. 4,5 km Strecke in der DKB-Ski-Arena Oberhof die Chance, zu zeigen wie gut Ihr Unternehmen läuft – und das im doppelten Sinne. Mit dem Laufshirt als Visitenkarte können Sie dann wieder mit anderen Unternehmen ins Gespräch kommen, in lockerer Atmosphäre Netz-

werken und für Ihr Unternehmen werben. Im Vordergrund stehen dabei Spaß, Gesundheit und natürlich der Teamgedanke.

Rund 2 500  Läufer, Nordic Walker und Gäste werden zu der sport-lichsten Netzwerkparty im Thüringer Wald erwartet. Höhepunkt der Veranstaltung ist neben der Siegerehrung in den verschiede-nen Laufwertungen die Prämierung des Teams mit dem originellsten Läuferoutfit. Auch eine Überraschungswertung wartet auf die Teilnehmer.

Die Anmeldung zum Thüringer Wald Firmenlauf ist online möglich unter

www.thueringer-wald-firmenlauf.de

Ihr Ansprechpartner:

Cornelia Grimm RegionalmanagerinS 03681 362-231, Fax 03681 362-444 [email protected]

Das neue Erscheinungsbild des Thüringer Wald Firmenlaufes präsentieren Dr. Peter Traut (r.), IHK-Präsident und Vorsitzender forum Thüringer Wald e. V., Cornelia Grimm (2.v.l.), Regionalmanagerin forum Thüringer Wald e.V. und Christopher Gellert (l.), Geschäftsführer WSRO-Skisport GmbH. Rene Dambon (3.v.l.) und Georg Holland-Moritz (2.v.r.) von der Rennsteig Werkzeuge GmbH werden beim Firmenlauf wieder dabei sein.

REGIONALMARKETING THÜRINGER WALD

Der forum Thüringer Wald e. V. setzt mit dem Internetportal t-wood.de und dem t-wood FES-TIVAL neue Impulse für eine starke Wirtschafts-region Thüringer Wald.

Aktiv werden mit t-wood.de Perspektiven in der Thüringer Wald Region auf-gezeigt, Jobangebote, Ausbildungsplätze, Praktika angeboten. Doch zum Wohlfühlfaktor einer Region gehört noch viel mehr – das soziale Miteinander, Freunde, Partys und nicht zuletzt auch die Musik.

Unternehmen brauchen dringend den Fachkräftenachwuchs – warum nicht ein-mal eine völlig neue Ansprache suchen? Über die Jugendmarke t-wood.de und

das t-wood FESTIVAL. Auch oder gerade so kann man das Image des Thüringer Waldes als Wirtschaftsregion stärken und verbessern. Unterstützung durch Industrie und Wirtschaft mit all ihren Facetten ist immer gefragt!

Am 6. und 7. Juli 2012 findet das zweite t-wood FESTIVAL in der Ski-Arena Oberhof statt. Wir laden Sie zur aktiven Teilnahme ein. Machen Sie mit, präsen-tieren Sie sich und Ihr Unternehmen vor Ort, Sie erreichen Ihre Zielgruppe aus der Region! Oder laden Sie doch die Jugendlichen Ihres Unternehmens einfach zum Festival ein! Eine glänzende Möglichkeit, die Fachkräfte der Zukunft an sein Unternehmen zu binden. Dafür steht ein besonderest-wood Business-Angebot mit Vorzugskonditionen für regionale Unternehmen zur Verfügung.

Informationen und Bestellung ab sofort über

www.forum-thueringer-wald.de

ZUKUNFT HIER! t-wood.deZweites t-wood FESTIVAL am 6. und 7. Juli 2012 in Oberhof ist Wohlfühlfaktor für die Jugend im Thüringer Wald

zum Festival ein! Eine glänzende Möglichkeit, die Fachkräfte der Zukunft an sein Unternehmen zu binden. Dafür steht ein besonderest-wood Business-Angebot mit Vorzugskonditionen für

Südthüringische Wirtschaft, 3/201220

Von der Vision zur erfolgreichen Unternehmensführung In diesem Seminar für Existenzgründer und Jung-unternehmer erarbeiten die Teilnehmer unter Beachtung praxisbezogener Umsetzungsvarianten Lösungswege für eine nachhaltige und langfristige Existenzsicherung. Schwerpunkte sind die kaufmän-nische Geschäftsführung und der Einstieg ins Con-trolling mit Anwendungsbeispielen aus der Praxis.

Termin: 26. März 2012 (3 x werktags 17:30 – 20:45 Uhr)Ort: IHK-Niederlassung Sonneberg

Mitarbeiter wirkungsvoll führen - auch aus der zweiten ReiheFührungskräfte in der Produktion sind eher Prakti-ker und oft stark mit dem Tagesgeschäft verbun-den. Mitarbeiter zu führen kommt zusätzlich dazu. Da helfen ein praktisches Führungsverständnis und passende „Werkzeuge“.

Die Teilnehmer lernen in dem dreitägigen Seminar wichtige Führungsinstrumente kennen. Anhand von Praxisfragen und konkreten Fällen wird das Führungswissen erweitert und Techniken für schwierige Gesprächssituationen erlernt.

Termin: 16./17. April 2012 und 30. April 2012Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht

Bei Prüfungen durch die Finanzämter oder Rentenversicherungsträger sind die Kosten für Geschäfts- bzw. Dienstreisen, Bewirtun-gen und betriebliche Geschenke Schwerpunkte. Nicht selten führen derartige Prüfungen infolge unrichtiger Nachweise, pauschaler Begrün-dungen oder mangels erforderlicher Grund-kenntnisse zu Steuernachzahlungen. Das Seminar vermittelt das erforderliche Fach-

wissen (Gesetze, Richtlinien etc.) und vertieft an Fallbeispielen die praktische Anwendung.

Termin: 24. April 2012Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Souveräne RhetorikIm Seminar werden Ihnen die aktuellsten Kennt-nisse der überzeugenden Rhetorik vermittelt. Die beste Idee, das schlagkräftigste Argument nützt nichts, wenn Sie nicht in der Lage sind, es selbst-sicher, schlüssig vorzutragen und aufzutreten. Dazu gehört neben dem WAS und WIE Sie etwas sagen, eine ganze Anzahl weiterer Punkte. Das Seminar zeigt Wege, um mit leicht erlernbaren Mitteln und Techniken, den eigenen Erfolg bei Diskussionen, Reden, Verhandlungen und Vorträgen zu steigern.

Termin: 25. und 26. April 2012Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Ihre Ansprechpartner:

Christine ZohlesIHK-Bildungszentrum, SuhlS 03681 362-425 [email protected]

Heidi LeistnerIHK-Niederlassung SonnebergS 03675 7506-255 [email protected]

AUS- UND WEITERBILDUNG

Professionalität von Einrichtungen und Unterneh-men erkennt man oft schon an der Gestaltung von Formularen, Werbemitteln oder an der Homepage. Wer sich mit Formularen, Umfragen oder Print- bzw. Onlineprodukten bewusst vom Mittelmaß abheben möchte und dabei noch Zeit sparen und Responsequoten erhöhen will, kann den Workshop „Interaktive Formulare mit AcrobatX Professionalerstellen“ dazu nutzen.

In nur acht Unterrichtstunden erfahren Sie, wie Sie mit wenigen Klicks elektronisch ausfüllbare PDF-Formulare erstellen und die damit gesam-melten Daten, die automatisch in eine Tabelle überführt werden, prüfen, organisieren und filtern können. Das Erfassen und Auswerten von Feed-

backbögen wird somit zum Kinderspiel, wie das Gestalten herkömmlicher Formulare. Wir planen eine Durchführung des Workshops in der zweiten Aprilhälfte 2012.

Sichern Sie sich rechtzeitig einen Platz im Lehr-gang. Gern steht die IHK Südthüringen interessier-ten Unternehmen und Teilnehmern bei Fragen zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Sandro SchillingS 03681 362-426 [email protected]

WorkshopInteraktive Formulare mit AcrobatX Professional erstellen

Ausgewählte Seminare

© Silke Kaiser - pixelio.de

Südthüringische Wirtschaft, 3/2012 21

Datum Bezeichnung Std Ort09.03.2012 Windows Server 2008 R2 - Administration 72 SHL12.03.2012 Geprüfter Industriefachwirt 700 SHL12.03.2012 IHK-Fachkraft für die Fertigung von Solarmodulen 200 ARN12.03.2012 Ausbildung der Ausbilder - NL 96 ARN12.03.2012 Geprüfter Wirtschaftsfachwirt 700 SHL13.03.2012 Grundlagen der Mitarbeiterführung - Basiswissen für Führungskräfte

in neuen Führungssituationen16 SHL

15.03.2012 Krankenrückkehrgespräche professionell führen 8 SON19.03.2012 Vertragsstörungen im Ein- und Verkauf 8 SHL19.03.2012 Existenzgründerlehrgang - NL 24 SON19.03.2012 Gewinnermittlung durch Einnahmen-/ Überschussrechnung 20 ARN20.03.2012 Existenzgründerlehrgang 24 SHL20.03.2012 Flexibilisierung der Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle 4 SHL21.03.2012 Erfolgsverhalten am Telefon - ziel- und kundenorientiert telefonieren 8 SHL26.03.2012 Existenzgründerlehrgang - NL 24 ARN26.03.2012 Qualitätsbeauftragter (IHK) 40 SHL26.03.2012 Von der Vision zur erfolgreichen Unternehmensführung 12 SON02.04.2012 IHK-Fachkraft Ingot- und Waferproduktion in der Solarindustrie 240 ARN02.04.2012 IHK-Fachkraft für Solartechnik 200 ARN05.04.2012 Workshop - Vertiefung und Auffrischung für Datenschutzbeauftragte 8 SHL09.04.2012 IHK-Fachkraft Marketing und technischer Vertrieb von Solaranlagen 240 ARN16.04.2012 Ausbildung der Ausbilder 96 SHL16.04.2012 Finanzbuchhaltung mit Lexware 28 SHL16.04.2012 Englisch für Wirtschaft und Beruf - Grundstufe 40 SHL16.04.2012 Mitarbeiter wirkungsvoll führen - auch aus der zweiten Reihe 24 SHL16.04.2012 Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik 540 SHL16.04.2012 Datenschutzbeauftragter (IHK) 40 SHL16.04.2012 MS Access - Grundkurs 20 SHL17.04.2012 MS Excel für Controller 16 SHL17.04.2012 Existenzgründerlehrgang 24 SHL19.04.2012 IHK-Fachkraft für Personalwesen 150 SHL19.04.2012 Projektmanager (IHK) 160 SHL21.04.2012 Workshop Webseitengestaltung/Layout mit CSS 8 SHL23.04.2012 Train the Trainer 80 ARN23.04.2012 Grundlagen der Buchführung 32 SHL24.04.2012 Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht 8 SHL25.04.2012 Souveräne Rhetorik 16 SHL26.04.2012 Umweltbeauftragter (IHK) 40 SHL27.04.2012 Geprüfter Industriemeister Metall 1100 SON27.04.2012 Geprüfter Industriemeister Mechatronik 1100 SON27.04.2012 Workshop - Word-Serienbriefe 8 SHL28.04.2012 Crashkurs Werbung und Marketing für Existenzgründer 6 SON30.04.2012 Angebotsanfragen erfolgreich in Aufträge wandeln - E-Mail-Coaching 603.05.2012 Gewinnermittlung durch Einnahmen-/ Überschussrechnung

gem. § 4(3) EstG und ELSTER-Anwendungen16 SHL

04.05.2012 Workshop - Word-Vorlagen und Formulare 8 SHL07.05.2012 MS Access - Aufbaukurs 20 SHL07.05.2012 Existenzgründerlehrgang - NL 24 ARN08.05.2012 Bildbearbeitung - für Web und Druck 16 SHL09.05.2012 Telefontraining Englisch 16 SHL14.05.2012 Sicher Kalkulieren 8 ARN

Weitere Lehrgangsangebote regionaler Anbieter, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, finden Sie unterwww.qualiservice-thueringen.de oder www.suhl.ihk.de.

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Ihre Ansprechpartner im Bildungszentrum der IHK Südthüringen:

Suhl Katrin Pertig S 03681 362-427Suhl Beate Rammelt S 03681 362-429Suhl Sandro Schilling S 03681 362-426

Suhl Christine Zohles S 03681 362-425Sonneberg Heidi Leistner S 03675 7506-255Arnstadt Carmen Klotz S 03628 6130-516

IHK-Weiterbildungsangebot

22 Südthüringische Wirtschaft, 3/2012

Am 7. Februar 2012 hat die EU-Kommission das „Innovation Union Scoreboard 2011“ veröffent-licht. Im Ranking der Innovationsleistung hat sich Deutschland gegenüber dem Vorjahr auf Platz 3 der EU-Mitglieder geschoben. Die Schweiz bleibt der europäische TOP-Innovator. Die Kluft zu den globalen Innovationsspitzen USA, Japan und Süd-korea bleibt bestehen. Trotz der starken Position im gesamteuropäischen Vergleich bestehen in Deutschland laut dem Bericht noch Schwächen bei der Personalausstattung, der Gestaltung eines offenen und attraktiven Forschungssystems, in der Forschungsfinanzierung, in der Vernetzung der Unternehmen sowie beim Unternehmertum. (Quelle: http://ec.europa.eu)

Es sind nicht erst die Diskussionen nach dem Trendatlas, die Thüringer Unternehmer die Netz-werke untereinander und mit der Wissenschaft enger gestalten lassen. Strategische Handlungs-ansätze wurden in der jüngeren Vergangenheit in verschiedenen Bereichen diskutiert. Ein Beispiel, wie man aus globalen Megatrends Handlungsfel-der für Thüringer Unternehmen ableiten kann, ist die Technologie studie Kunststoffindustrie, die am 7. September 2011 von Prof. Michael Koch vom FG Kunststofftechnik der Technischen Universität Ilmenau vorgestellt wurde.

Das Cluster ELMUG hat am 31. Januar 2012 die Fachgruppe Mikro-Nano-Integration unter der

Leitung von Olaf Mollenhauer, Geschäftsführer der TETRA Gesellschaft für Sensorik, Robotik und Automation mbH Ilmenau, etabliert. Hier wird ein besonderer Schwerpunkt in der Zusammen-arbeit mit dem Cluster Mikro-Nano-Thüringen (MNT e. V.) und dem Institut für Mikro- und Nano-technologien der Technischen Universität Ilmenau liegen.

Am 11. April 2012 wird in der Fachhochschule Schmalkalden die Initiative Produktions- und Fertigungstechnik im Maschinenbau über die Einrichtung eines Innovationszentrums Maschinenbau in Thüringen diskutieren. Neben den regionalen Unternehmen des Maschi-nen- und Werkzeugbaus engagieren sich hier die Fachhochschule Schmalkalden, die Technische Universität Ilmenau und die GFE – Gesellschaft für Fertigungstechnik und Entwicklung Schmal-kalden e. V.

Egal ob die Initiativen ihre Vorhaben in Arbeits-plänen oder Roadmaps festhalten werden, es ist zu erwarten, dass wesentliche Beiträge für die Schließung der Wertschöpfungslücke auch in der Wirtschaftsregion Thüringer Wald durch die zunehmende Integration zwischen Wirtschaft und Wissen schaft in der Zeit bis 2020 entstehen.

Ihr Ansprechpartner:

Volker HirschS 03681 362-413Y [email protected]

Vernetzung enger gestalten – ein Schlüssel zum Innovationserfolg

INNOVATION | UMWELT

Die Geschäfte laufen gut, die Auftragsbücher sind für die kommenden Monate voll. Dieser momen-tane Umstand sollte kleine und mittlere Unterneh-men nicht vergessen lassen, dass für Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit das Generieren von Innovationen eine Schlüsselrolle einnimmt. Heute wie auch in der Zukunft.

Die IHK Südthüringen möchte unterstützen, Wett-bewerbsfähigkeit zu steigern, durch Kooperationen die Kompetenzen neuer Partner zu nutzen, eigene Innovationspotenziale zu erschließen, um den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern.

Die IHK Südthüringen bietet folgende Leistungen an:• Organisation von Informationsveranstaltungen

und Workshops• Suche nach Entwicklungspartnern in Clustern,

Unternehmen und Hochschulen• Aufbau und Pflege von Netzwerken• Beratung zu Fördermöglichkeiten

Um den Mitgliedsunternehmen bei der Stand-ortbestimmung in Sachen Innovationsfähigkeit/ -potenzial behilflich zu sein, werden in den kom-menden Wochen und Monaten Fachberater der IHK Südthüringen Unternehmen direkt anspre-

chen und Termine für ein so genanntes Innova-tionsaudit vereinbaren. Das Ergebnis dieser ca. 20 Minuten dauernden Befragung stellt eine erste Basis für die Beratung durch die IHK-Mitarbeiter dar und ermöglicht dem Unternehmer einen neuen Blickwinkel auf seine bisherigen Aktivitäten in diesem Bereich.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Scheftlein S 03681 362-210Y [email protected]

Mit IHK-Innovationsberatung Wettbewerbsfähigkeit steigern

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Südthüringische Wirtschaft, 3/2012 23

INNOVATION | UMWELT

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„Innovationspreis Thüringen 2012“ ausgelobt

Das Thüringer Wirtschaftsministerium, die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), der TÜV Thüringen e. V. sowie die Ernst-Abbe-Stiftung loben auch in diesem Jahr gemeinsam den „Innovationspreis Thüringen“ aus.

Der Innovationspreis wird in folgenden Kategorien vergeben:• „Tradition mit Zukunft“: Innovationen in tra-

ditionellen Thüringer Wirtschaftsbereichen mit individueller Gestaltung, wie z. B. Porzellanher-stellung, Ernährung, Werkzeugbau, Handwerk, Textilwirtschaft etc.;

• „Industrie & Material“: Innovationen in stand-ortprägenden Thüringer Industriezweigen, wie z. B. Automobilbau, Maschinenbau, Fertigungs- und Produktionstechnik, Materialien, Chemie/Kunststoffe, industrienahe Dienstleistungen, Logistik, industrielle Datenverarbeitung u. ä.;

• „Kommunikation & Medien“: Innovationen, die Thüringens Selbstverständnis als Medien-,

insbesondere als Kinder-Medienstandort wider-spiegeln ((Kinder-)Medien, Datenverarbeitung, Contententwicklung- / -vertrieb, Audio / Video /Internet, Kommunikationsdesign, Druck- und Verlagswesen, IT, Software usw.);

• „Licht & Leben“: Innovationen, die Thürin-gen als international sichtbaren Standort der optischen Technologien, Lebens- und Umwelt-technologien hervorheben, z. B. Optik, Photonik, Life Science, Medizintechnik, Solartechnologie, Energie- und Umwelttechnologien.

Mit dem „Ernst-Abbe-Preis für innovatives Unter-nehmertum“ wird zudem eine Thüringer Unter-nehmerpersönlichkeit für besondere Verdienste

um den Wissenschafts- und Technologiestandort Thüringen ausgezeichnet.

Durch die Kooperation des Innovationspreises Thüringen mit dem länderübergreifenden „IQ Innovationspreis Mitteldeutschland“ haben Thü-ringer Bewerber um diesen Preis bis zum 12. März gleich doppelte Gewinnchancen: Mit ihrer Bewer-bung können sie automatisch am Wettbewerb um den Innovationspreis Thüringen 2012 teilnehmen.

Bewerbungen für den 15. Innovationspreis Thüringen können bis zum 31. Mai 2012 posta lisch oder online eingereicht werden bei:

Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)Peterstraße 1, 99084 ErfurtY [email protected]: www.innovationspreis-thueringen.de

Südthüringische Wirtschaft, 3/201224

INNOVATION | UMWELT

Ende 2011 veröffentlichte der DIHK den Inno-vationsreport 2011 mit folgenden Kernsätzen:

Rundum zeichnet der Innovationsatlas eines gutes Bild der Unternehmensaktivitäten. Die deutschen Unternehmen arbeiten weiter hart an ihrer Wett-bewerbsfähigkeit. Knapp 51 % aller Betriebe geben an, ihre Innovationsanstrengungen in den nächs-ten zwölf Monaten zu erhöhen, 46 % planen keine Veränderung und lediglich 3 % müssen eine Verrin-gerung oder Streichung von Innovationsaktivitäten vornehmen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies allerdings eine Eintrübung. Damals hatten noch knapp 60 % der Unternehmen mit ausgeweiteten Innovationsbudgets geplant, lediglich knapp 39 % gingen von unverändertem Innovationsverhalten aus. Das kann allerdings auch den Verhältnissen nach dem Krisenjahr 2009 geschuldet sein.

Die weiterhin expansiven Innovationspläne der Betriebe zeugen von der immer noch vorherrschen-den Geschäftszuversicht, und den insgesamt noch als gut eingeschätzten Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Innovation am Stand-ort Deutschland. Fachkräftemangel und Finanzie-rungsprobleme drohen allerdings die expansiven Absichten der Betriebe in Zukunft zu konterkarieren. Sowohl im Bund als auch in Thüringen stellen das aus Unternehmersicht die Herausforderungen der nächsten Monate und Jahre dar.

Die Einschätzung der Abwicklung von Bundes- und Landesförderprogramm ist mit Zufrieden-heitsquoten deutlich über 80 % sehr positiv. Auch die Thüringer Unternehmen, die an der Befragung teilgenommen haben, geben der Thüringer For-schungsförderung und der Förderung des Bundes sehr gute Bewertungen.

Das geht wohl einher mit der gegenüber dem Bun-desdurchschnitt günstigeren Bewertung der Büro-kratielasten.

In der Bewertung der Ergebnisse zeigt sich aber auch, dass sich die Fokussierung der Förderung von Forschung, Technologie und Innovation jedoch

stärker auf industrielle Wertschöpfungspotenziale richten muss.

Das gilt insbesondere für die neuen Länder und Thüringen. Die Förderpolitik muss sich mehr an der bestehenden und durch die Förderung zu erwarten-den Wertschöpfung ausrichten!

Die Gestaltung der Thüringer Förderpolitik muss der Schließung der Wertschöpfungslücke über die Schließung der Innovationslücke auch in der inves-tiven Förderung (GRW) Rechnung tragen. Diese inhaltliche Ausrichtung kann aktuell noch nicht wahrgenommen werden.

Den gesamten DIHK-Innovationsreport finden Sie im Internet unter:

21295

Ihr Ansprechpartner:

Volker HirschS 03681 362-413Y [email protected]

DIHK-Innovationsreport 2011Innovationsdynamik ungebrochen – Thüringer Unternehmen mit eigener Note im Bundestrend

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Auswahl von Antworten der Unternehmen im Vergleich Bund und Thüringen

Bund Thüringen

Unternehmensaktivitäten

• Unternehmen haben in den letzten 12 Monaten ihre Innovationsaktivitäten ausgebaut

30 % 27 %

• Unternehmen bauen in den nächsten 12 Monaten ihre Innovationsaktivitäten aus

51 % 37 %

• Unternehmen nutzen anteilige Finanzierung von FuE mit Fördermitteln des Bundes

31 % 64 %

• Unternehmen nutzen anteilige Finanzierung von FuE mit Fördermitteln der Länder

28 % 60 %

• Unternehmen sind zufrieden mit FuE Förderung Bund 86 % 92 %

• Unternehmen sind zufrieden mit FuE Förderung Land 84 % 88,4 %

Prioritäre Aufgaben aus Sicht der Unternehmen zur Stärkung des Innovationsstandortes

• Ausbau Fachkräftebasis 56 % 53 %

• Zugang zu öffentlicher Projektförderung 31 % 43 %

• Verbesserung Innovationsfinanzierung 23 % 40 %

• Bürokratieabbau 50 % 34 %

• Vereinfachung Steuerrecht 41 % 34 %

• Förderung einer technologiefreundlichen Gesellschaft 31 % 19 %

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Südthüringische Wirtschaft, 3/2012 25

Außenwirtschaftsförderprogramm des Freistaates ThüringenMittel für 2012 und 2013 stehen zur Verfügung - Unternehmen sollten Anträge stellen!

Im Jahr 2012 wird das Außenwirtschaftsförderpro-gramm des Freistaates Thüringen nach der gültigen Richtlinie mit ihren Segmenten Messe- und Image-förderung fortgeführt. Bereits seit Anfang Feb-ruar  2012 stehen Mittel für Zuwendungen bereit. Deshalb kann die IHK Südthüringen Anträge für die Beteiligung an internationalen Fachmessen im Aus-land sowie an internationalen Messen in Deutsch-land für Unternehmens- und Existenzgründungen oder auch die Neuerstellung von Internetauftritten in Fremdsprachen sowie fremdsprachigen Printme-dien für die Südthüringer Unternehmen bewilligen.

Da durch die erfolgten Einschränkungen in der neuen Richtlinie den IHKs im Vergleich zu den Vor-jahren nur wenige Anträge vorliegen, sollten Unter-nehmen des verarbeitenden Gewerbes bei ihren Außenwirtschaftsaktivitäten die Inanspruchnahme der Förderung prüfen. Hier stehen Thüringenweit dieses Jahr nur 700.000 Euro im Rahmen des För-derprogramms zur Verfügung. Die IHK Südthürin-gen empfiehlt deshalb, die Förderanträge für 2012 geplante Maßnahmen zeitnah zu stellen. Darüber hinaus können auch Anträge für Maßnahmen im Jahr 2013 schon bewilligt werden.

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Ihr Ansprechpartner:

Ulrike KarlS 03681 362-235Y [email protected]

Die Platzierung eigener innovativer Produkte und Dienstleistungen auf internationalen Märkten ist für die Südthüringer Wirtschaft eine große Herausfor-derung. Internationale Sprach- und interkulturelle Handlungskompetenz spielen in diesem Zusammen-hang eine entscheidende Rolle. Deshalb bietet die IHK Südthüringen auch im Jahr 2012 wieder ver-schiedene sprachfördernde Maßnahmen an. Unter-nehmer und Unternehmerinnen sowie leitende Füh-rungskräfte der Südthüringer Wirtschaft verbessern mit den Maßnahmen unternehmens- und praxisnah ihre Kompetenzen in der internationalen Geschäfts-sprache Englisch und erhalten Marktinformatio-nen aus erster Hand. In zwei Modulen können sich berufsbegleitendes Sprachtraining und ein Aus-landsaufenthalt in Dublin / Irland ergänzen.

Zielgruppe: Unternehmer/-innen, Geschäftsführer/-innen und leitende Führungskräfte der Südthüringer Wirt-schaft mit grundlegenden Basis- oder Schulkennt-nissen in Englisch.

Gruppe: 8 - 10 Teilnehmer

Kosten:Die Kosten der Module können bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen mit bis zu 80 Prozent bezu-schusst werden.

Berufsbegleitendes Sprachtraining - Modul 1:• 60 Stunden berufsbegleitendes Sprachtraining im

Bildungszentrum der IHK Südthüringen zur Auf-frischung der Basiskenntnisse und zur themati-schen Vorbereitung des Praxisseminars

• 6 - 8 Stunden (à 45 Min.) wöchentlich in Abstim-mung mit den Kursteilnehmern

Zeitraum: 16. April bis 22. Juni 2012

Abschluss: Teilnahmezertifikat der IHK Südthüringen

Ihr Ansprechpartner - Modul 1:

Tilo WernerIHK SüdthüringenS 03681 362-203Y [email protected]

Praxisseminar „Interkulturelle Wirtschafts-kommunikation“ in Dublin / Irland - Modul 2:• Dauer: 8 Wochentage inkl. An- und Abreise• ca. 20 Stunden Sprachtraining (Sprachschule) mit

Muttersprachlern • Ganztagsseminar im Bereich Unternehmensfüh-

rung mit Muttersprachlern• Praktische Sprachanwendung z.B. Unternehmens-

besuche, Kontaktgespräche, interkulturelle Aktivi-täten etc.

Zeitraum: 30. Juni bis 7. Juli 2012

Abschluss: Teilnahmezertifikat

Ihr Ansprechpartner - Modul 2:

Katja StolleEuropa-Service-BüroS 0361 65851807Y [email protected]

Go for International BusinessSprachkompetenztraining mit Praxisseminar „Interkulturelle Wirtschaftskommunikation“ in Irland

Südthüringische Wirtschaft, 3/201226

INTERNATIONAL

Die bundesweite Umfrage „Going International 2011 | 2012“ des DIHK ist mit Unterstützung von 80  IHKs erstellt worden. An der Online-Umfrage im Winter  2011 haben sich insgesamt 3 200 auslands-aktive Unternehmen mit Sitz in Deutschland beteiligt.

Die Ergebnisse im Überblick:

Aktuell ruhiger Takt Die Abkühlung der Weltkonjunktur zum Jahres-ende 2011 spiegelt sich in der Lageeinschätzung der international aktiven deutschen Unternehmen wider. Die Unternehmen zeichnen ein überwiegend angespanntes Bild: Nur knapp ein Viertel bewertet die derzeitige Lage auf den Zielmärkten als gut. Jeder dritte Betrieb hingegen berichtet aktuell von einer schlechten Geschäftslage im Ausland. Im Vergleich zu 2010 hat sich die Lageeinschätzung jedoch weiter verbessert.

Bessere Aussichten im Jahresverlauf Die Erwartungen der Unternehmen für das Aus-landsgeschäft sind zurückhaltend positiv. Etliche Betriebe erwarten eine Verbesserung im Jahresver-lauf. Die BRIC-Staaten Brasilien, Russland, Indien und China verzeichnen die besten Geschäfts-aussichten für 2012. Auch in den USA sehen die Unternehmen Zeichen für eine Belebung. Pessi-mistisch sind die Unternehmen bei Geschäften in den EU-Krisenländern. Die verhaltene Nachfrage aus Europa verhindert 2012 ähnlich hohe Wachs-tumsraten im Export wie 2010 und 2011. Dennoch steigert die deutsche Wirtschaft auch in diesem teilweise schwierigen Umfeld ihre Ausfuhren. Die Zuwachsrate wird um rund vier Prozent allerdings

leicht unter dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre (5,9 Prozent) liegen.

Internationalisierung weiter fest im Blick Zwei Drittel der bereits im Ausland aktiven Unter-nehmen wollen ihre Auslandsgeschäfte in den nächsten Jahren weiter ausbauen. Wichtigstes Element ist dabei der Export. Bereits 2011 haben 91 Prozent der außenwirtschaftlich aktiven Betriebe Waren aus Deutschland in alle Welt verkauft. Zudem setzen die Unternehmen bei der Erweiterung ihres Auslandsgeschäfts auf eine verstärkte Zusammen-arbeit mit selbstständigen Kooperationspartnern. Ein knappes Drittel der auslandsaktiven Unter-nehmen agiert im Ausland hingegen mit eigenen Nieder lassungen und Tochterunternehmen – der Anteil ist in den letzten Jahren vergleichsweise kon-stant geblieben. Auffallend ist, dass die Unterneh-men mit ausländischer Repräsentanz bzw. Produk-tionsstätten an ihren heimischen Standorten eine noch höhere Einstellungsbereitschaft aufweisen als an ihren ausländischen. Auslandsinvestitionen för-dern folglich den Standort Deutschland signifikant.

Asien als Geschäftsregion weiter im Kommen Die deutschen Unternehmen sind nach wie vor überwiegend im westeuropäischen Ausland aktiv. Gleichzeitig verstärkt aktuell Asien seine Position als zweitwichtigsten Markt der deutschen Betriebe (Anstieg von 54 auf 59  Prozent). Im Fahrwasser Chinas erleben ASEAN-Staaten wie Indonesien und Vietnam ein starkes Wachstum. Dort wollen die deutschen Unternehmen mit ihren Produkten

und Dienstleistungen präsent sein. Asien ist bei der Internationalisierung für die deutschen Unter-nehmen ein Magnet: Von den Betrieben, die Tochterunternehmen ausbauen wollen, gehen ebenso viele nach Asien wie in die EU-15 Staa-ten (35 Prozent). An dritter Stelle folgen Russland und Ost europa mit 20  Prozent. Beim Aufbau von „Sourcing“-Kapazitäten (Einkauf für die Weiterver-arbeitung in Deutschland) und von Einkaufsbüros liegt Asien mit jeweils 59 Prozent ebenfalls vorne.

Unternehmen fordern freien Marktzugang Für erfolgreiche Geschäfte im Auslandsgeschäft ist ein freier Marktzugang wichtigstes Element. 60 Pro-zent der Betriebe geben dies als notwendige Voraus-setzung an. Eine weltweite Handelsliberalisierung stockt jedoch derzeit, die Doha-Verhandlungsrunde der Welthandelsorganisation (WTO) kommt seit zehn Jahren zu keinem Ergebnis. Gleichzeitig ist eine Zunahme von Handelshemmnissen weltweit zu beobachten. Bundesregierung und EU sollten gegen solche Tendenzen entschlossen vorgehen.

Außenwirtschaftliche Aktivität stärkt Arbeitsmarkt in Deutschland Der Erfolg und die Präsenz auf internationa-len Märkten stärken die deutschen Unternehmen auch an ihren heimischen Standorten und damit die Beschäftigung in Deutschland. Impulse und Umsatzsteigerungen durch das Auslandsgeschäft schlagen sich durch Einstellungen nicht nur im Ausland, sondern insbesondere auch in Deutsch-land nieder. So berichten 34 Prozent der auslands-aktiven Unternehmen, dass sie 2011 die Anzahl der Beschäftigten hierzulande ausgebaut haben. Nur zehn Prozent haben sich zu einer Reduktion der Mit-arbeiterzahl veranlasst gesehen. Damit haben gerade die auslandsorientierten deutschen Unternehmen im vergangenen Jahr einen deutlichen Beitrag zum Beschäftigungsaufbau in Deutschland geleistet.

Die Gesamtumfrage finden Sie auf der Internetseite der IHK Südthüringen unter:

21281

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:Tilo WernerS 03681 362-203Y [email protected]

Ergebnisse der Umfrage„Going International 2011 | 2012“ Lage der auslandsaktiven Unternehmen verbessert – Aussichten vorsichtig positiv

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Neue Nachweise grenzüberschreitender Lieferungen

Verschiebung Übergangsfrist der Nichtbean-standungsregelung bis 30. Juni 2012 für neue Nachweise grenzüberschreitender Lieferungen

Demzufolge wird die bisherige Übergangsfrist bis zum 31. März  2012 um weitere drei Monate auf den 30. Juni  2012 verlängert. Das entspre-chende BMF-Schreiben mit der Fristverlänge-rung sowie den abschließenden Regelungen hin-sichtlich steuerfreier Ausfuhrlieferungen wird im Laufe der nächsten Woche veröffentlicht werden.

Das finale BMF-Schreiben zur neuen Gelangens-bestätigung samt Auswirkungen auf den innerge-meinschaftlichen Warenverkehr wird sich allerdings noch verzögern, da auf Grund der vorgenommenen Verbandsanhörung eine Vielzahl von Punkten klä-rungsbedürftig ist.

Am 25. November  2011 hat der Bundesrat eine Änderung der Belege beschlossen, mit denen die Steuerfreiheit von Ausfuhren ins Drittland und innergemeinschaftlichen Lieferungen nachzuwei-sen ist. Insbesondere im Bereich der innergemein-schaftlichen Lieferungen ergeben sich hierdurch deutliche Veränderungen, die innerbetrieblich umzusetzen sind. Aber auch für Drittlandsliefe-rungen ist der Nachweis künftig enger geregelt. Da die Änderung zugleich dazu genutzt wurde, die bisherigen Soll-Vorschriften in Muss-Vorschriften umzuwandeln, kommt der Beachtung künftig noch

größere Bedeutung als bereits bislang zu. Denn nach wie vor gilt: Wer den Grenzübertritt seiner Ware nicht nachweisen kann, zahlt im Regelfall Steuer nach. Nähere Informationen unter: www.suhl.ihk.de

e-trade-center wird Teil von iXPOSUnter dem bekannten und bewährten Namen iXPOS werden die drei Außenwirtschaftsportale iXPOS, e-trade-center und German Business Portal ab 2012 mit zahlreichen neuen Features in einem Portal gebündelt. Aufgrund technischer Probleme musste das e-trade-center bereits vorzeitig im Dezember abgeschaltet werden. Mit dem Relaunch von iXPOS im Januar 2012 wird die Geschäftskon-taktbörse als Teil des neuen Portals und mit vielen neuen Funktionen wieder verfügbar sein.

EU-Kommission stärkt konsularischen Schutz für EU-BürgerNach den jüngsten Vorschlägen der EU-Kommis-sion sollen Europäer, die im Ausland in Krisensi-tuationen geraten, besser von der konsularischen Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten pro-fitieren. Jeder EU-Bürger kann in einem Konsulat oder einer Botschaft eines anderen EU-Mitglied-staats um Hilfe ersuchen, falls sein Heimatland in dem betreffenden Land nicht vertreten ist. In die-sem Jahr waren allein 150 000 EU-Bürger von den Krisen betroffen, die nach den demokratischen Aufständen in Libyen und Ägypten und durch das Erdbeben und den Tsunami in Japan entstanden. Das Recht auf konsularischen Schutz gilt aber auch für Notsituationen wie Krankheiten oder

Raubüberfälle. Die Vorschläge legen fest, wann ein EU-Bürger als von einem Heimatland „nicht ver-treten“ gilt und welche Hilfeleistungen Familien-angehörige aus Drittländern in Anspruch nehmen können.

KROATIEN: EU-Beitrittsvertrag unterzeichnetDer kroatische Präsident Ivo Josipovic, die Regie-rungschefin Jadranka Kosor und die Staats- und Regierungschefs aller EU-Länder unterzeichne-ten am 9. Dezember  2011 in Brüssel den EU-Bei-trittsvertrag Kroatiens. Nach Ratifizierung in allenEU-Ländern steht einem Beitritt Kroatiens als 28. EU-Mitglied am 1. Juli  2013 nichts mehr im Wege.

IRAN: Verschärfung der SanktionenDie EU hat weitere rund 200 Namen von Iranern und iranischen Unternehmen und Organisationen zu der bestehenden Sanktionsliste hinzugefügt und im Amtsblatt der EU am 2. Dezember  2011 veröf-fentlicht. Weitere Verschärfungen werden derzeit verhandelt. Hiervon betroffen könnten insbeson-dere Güter, Dienstleistungen und Technologien für die Erdölindustrie sein.

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Südthüringische Wirtschaft, 3/201228

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

Satzung:

§ 1 Gründung, Name und Sitz(1) Die unterzeichnenden Industrie- und Handelskammern (IHKs) bilden gemäß

§ 10 Abs.1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss. Der öffentlich-rechtliche Zusammenschluss (im folgenden ÖRZ) führt den Namen „Öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss von Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“ und umfasst die IHK-Bezirke der beteiligten Industrie- und Handelskammern (IHKs).

(2) Er hat seinen Sitz in Nürnberg.

(3) Der ÖRZ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

§ 2 Mitglieder(1) Die Mitglieder des ÖRZ sind die unterzeichnenden Industrie- und Handels-

kammern.

(2) Weitere Industrie- und Handelskammern können sich an dem ÖRZ jederzeit unter den Voraussetzungen von §§ 10, 11 IHKG mit Zustimmung der ÖRZ-Mitgliederversammlung beteiligen.

(3) Wird eine IHK bei einer Neugliederung der IHK-Bezirke aufgelöst, so geht ihre Mitgliedschaft auf die zum Gesamtrechtsnachfolger bestimmte IHK über.

§ 3 Aufgaben des ÖRZDer ÖRZ hat folgende, ihm von den Mitgliedern übertragene Aufgaben durch-zuführen:

Gründung eines öffentlich-rechtlichen Zusammenschlusses nach § 10 Abs. 1 IHKGzur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat die Gründung und Satzung eines öffentlich-rechtlichen Zusammenschlusses von Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen und den Beitritt zu dem Zusammenschluss in ihrer Sit-zung am 29. November 2011 beschlossen. Den Beschluss, die Gründung, die Erstsatzung, den Beitritt, sowie die Aufgabenübertragung der IHK Südthürin-gen auf den Zusammenschluss hat das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie mit Entscheidung vom 20. Januar 2012 (Az: 3404/6-7-2) gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 5 sowie § 11 Abs. 2a Hs. 2 und 2b Hs. 1 IHKG mit Wir-kung zum 1. April 2012 genehmigt.

Die Erstsatzung des öffentlich-rechtlichen Zusammenschlusses von Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifi-kationen und die Beteiligung an diesem hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als Aufsichtsbehörde über den öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss von Industrie- und Handels-kammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen mit Entscheidung vom 14. Februar 2012 (Az: IV/3-4606b/30/26) gemäß § 11 Abs. 2a Hs. 1 und 2b IHKG mit Wirkung zum 1. April 2012 ebenfalls genehmigt. Die Satzung ist ebenfalls von den übrigen Aufsichtsbehörden genehmigt worden.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht:

Die IHK Südthüringen stimmt der Gründung und Satzung eines öffentlich-rechtlichen Zusammenschlusses von Industrie- und Handelskammern zur Fest-stellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen zu und tritt diesem bei.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungs-nachweisen und sonstigen Berufsqualifikationen mit den entsprechenden inländischen Ausbildungsnachweisen nach Teil 1, Teil 2 Kapitel 1 und 3 sowie die Erfüllung der Auskunftspflicht nach Teil 3 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen, soweit die IHKs als zuständige Stellen benannt sind, werden mit dessen Gründung auf den öffentlich-rechtli-chen Zusammenschluss übertragen.

Suhl, 29. November 2011

gez. Dr. Peter Traut gez. Dr. Ralf PieterwasPräsident HauptgeschäftsführerIHK Südthüringen IHK Südthüringen

Genehmigt durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tech-nologie mit Schreiben vom 20. Januar 2012, Aktenzeichen: 3404/6-7-2

Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt:

Suhl, 25. Januar 2012

gez. Dr. Peter Traut gez. Dr. Ralf PieterwasPräsident HauptgeschäftsführerIHK Südthüringen IHK Südthüringen

Satzung des öffentlich-rechtlichen Zusammenschlusses von Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit

von Berufsqualifikationen

Die unterzeichnenden Industrie- und Handelskammern (IHKs) bilden gemäß § 10 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl  I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften vom 11. Juli 2011 (BGBl.  I, S. 1341) einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss zur Erfüllung der mit dieser Satzung auf den öffentlich-rechtlichen Zusammen-schluss übertragenen Aufgaben nach dem „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“ vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I, S. 2515) und beschließen die folgende

Südthüringische Wirtschaft, 3/2012 29

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungs-nachweisen und sonstigen Berufsqualifikationen mit den entsprechenden inländischen Ausbildungsnachweisen nach Teil 1, Teil 2 Kapitel 1 und 3 sowie die Erfüllung der Auskunftspflicht nach Teil 3 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen, soweit die IHKs als zuständige Stellen benannt sind.

§ 4 Organe Organe des ÖRZ sind

1. die ÖRZ-Mitgliederversammlung, im folgenden Mitgliederversammlung

2. der/die ÖRZ-Vorsitzende/r, im folgenden Vorsitzende/r

3. der/die ÖRZ-Geschäftsführer/in, im folgenden Geschäftsführer/in

§ 5 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den beteiligten IHKs, die gemäß

ihrer Satzung vertreten werden. Jede IHK hat eine Stimme. Sind bei den Abstimmungen Präsident und Hauptgeschäftsführer anwesend, führt der Präsident die Stimme.

(2) Die Mitgliederversammlung bestimmt die Richtlinien der Arbeit des ÖRZ und beschließt über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Der Mit-gliederversammlung bleibt die Beschlussfassung vorbehalten über:

(a) die Satzung,

(b) die Gebühren- und Beitragsordnung,

(c) die Wirtschaftssatzung und die Feststellung des Wirtschaftsplans,

(d) die Wahl des/der Vorsitzenden und dessen/deren ersten und zweiten Stellvertreters/in

(e) die Bestellung des/der Geschäftsführers/in,

(f) die Wahl der ehrenamtlichen Rechnungsprüfer,

(g) das Finanzstatut,

(h) den Erlass einer Geschäftsordnung,

(i) die Feststellung des Abschlusses, die Entgegennahme des Lageberichts und die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung,

(j) die Entgegennahme des Berichts der ehrenamtlichen Rechnungsprüfer sowie die Beschlussfassung über die Entlastung,

(k) Zustimmung zur Aufnahme neuer Mitglieder und Festlegung der Auf-nahmebedingungen,

(l) die Art und Weise der öffentlichen Bekanntmachung,

(m) im Rahmen und zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben die Grün-dung und Auflösung von Gesellschaften sowie die Beteiligung und Ver-äußerung von Beteiligungen an Gesellschaften, die der vorherigen Anzei-gepflicht an die Aufsicht unterliegt.

(3) Die Mitgliederversammlung entscheidet in allen Angelegenheiten des ÖRZ, soweit nicht nach dem Gesetz, dieser Satzung oder besonderen Beschlüssen der Mitgliederversammlung der/die Vorsitzende oder der/die Geschäftsfüh-rer/in zuständig sind.

(4) Die Mitglieder der Mitgliederversammlung sind unentgeltlich tätig.

§ 6 Sitzungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung wird vom/von der Vorsitzenden nach Bedarf,

mindestens jedoch einmal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung einberufen. Die Mitgliederversammlung ist vom/von der Vorsitzenden innerhalb von drei Wochen zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen, wenn ein Fünftel ihrer Mitglieder es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt.

(2) Eine Mitgliederversammlung, die über die in § 5 Abs. 2 Buchst. f, i und j auf-geführten Gegenstände zu beschließen hat, muss innerhalb der ersten sechs Monate des folgenden Geschäftsjahres stattfinden.

(3) Die Einladung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform mindestens zwei Wochen vor der Sitzung und unter Mitteilung der Tagesordnung. Anträge für die Mitgliederversammlung sollen spätestens drei Wochen vor der Sitzung mitgeteilt werden, damit sie auf die Tagesordnung gesetzt wer-den können. Die Tagesordnung wird vom/von der Vorsitzenden aufgestellt und hat alle rechtzeitig vorliegenden Anträge zu berücksichtigen.

(4) Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der/die Vorsitzende. Der/Die Geschäftsführer/in – im Verhinderungsfall sein/e Stellvertreter/in nimmt an den Sitzungen teil, er/sie kann weitere Mitarbeiter des ÖRZ hinzuziehen.

(5) Zu Beginn der Sitzung ist die Beschlussfähigkeit festzustellen. Die Mitglie-derversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mit-glieder anwesend ist. Ein Mitglied kann sich durch schriftliche Bevollmäch-tigung eines anderen Mitglieds in der Mitgliederversammlung vertreten lassen. Die Mitgliederversammlung gilt solange als beschlussfähig, wie nicht ein Mitglied vor einer Beschlussfassung beantragt, die Beschlussunfähigkeit festzustellen. Sollte wegen Beschlussunfähigkeit eine weitere Sitzung mit derselben Tagesordnung erforderlich sein, so kann diese nach einer mindes-tens halbstündigen Unterbrechung im Anschluss an die einberufene Sitzung stattfinden, sofern in der Einladung zur ersten Sitzung auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde. Die Mitgliederversammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

(6) Für Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist die Mehrheit der abgegebe-nen Stimmen erforderlich, Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegeben (einfache Mehrheit). Änderungen dieser Satzung bedürfen der Mehrheit von drei Viertel der Mitglieder. Bei der Besetzung von Ämtern, um die sich mehrere Kandidaten/innen bewerben, ist derjenige/diejenige Kandidat/in gewählt, der/die die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

(7) Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt in der Regel durch Handzeichen. Geheime Abstimmung erfolgt nur, wenn ein Fünftel der ver-tretenen Mitglieder es verlangt. Wahlen erfolgen geheim. Mit Ausnahme der Wahl des/der Vorsitzenden und seiner/ihrer Stellvertreter/in kann eine offene Wahl mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

(8) Der/Die Vorsitzende kann Gäste zu den Sitzungen zulassen. Der Deutsche Industrie – und Handelskammertag e.V. ist ständiger Gast.

(9) Über die Beratungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom/von der Vorsitzenden und vom/von der Geschäftsführer/in zu unterzeichnen ist. Abweichende Meinungen sind auf Verlangen in der Niederschrift festzuhalten.

§ 7 Vorsitzende/r(1) Der/Die Vorsitzende und dessen/deren erste/r und zweite/r Stellvertreter/in

werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Geschäfts-jahren aus den Reihen der Präsidenten gewählt und können einmalig wie-dergewählt werden. Bei vorzeitigem Ausscheiden erfolgt eine Neuwahl für die restliche Amtszeit. Die Gewählten nehmen ihr Amt jedoch bis zum Amts-antritt eines/einer Nachfolgers/in wahr.

(2) Der/ Die Vorsitzende bereitet die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vor und sorgt für ihre Durchführung. Der/Die Vorsitzende kann gemeinsam mit seinen/ihren Stellvertretern über die Angelegenheiten des ÖRZ, auch auf schriftlichem Wege, beschließen, soweit Gesetz oder Satzung diese Aufga-ben nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten. Duldet die Beschlussfas-sung über eine Angelegenheit wegen ihrer Dringlichkeit keinen Aufschub, so kann über sie der/die Vorsitzende gemeinsam mit seinen/ihren Stellver-tretern an Stelle der an sich zuständigen Mitgliederversammlung beschlie-ßen, soweit es sich dabei nicht um eine durch Gesetz oder Satzung der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliederversammlung vorbehaltene

Südthüringische Wirtschaft, 3/201230

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

Aufgabe handelt. Der Mitgliederversammlung ist in ihrer nächsten ordentli-chen Sitzung darüber zu berichten.

(3) Der/Die Vorsitzende wird bei Verhinderung durch den/die erste/n Stellvertre-ter/in, bei dessen/deren Verhinderung durch den/die zweite/n Stellvertreter/in vertreten.

(4) Der/Die Vorsitzende und seine/ihre Stellvertreter sind unentgeltlich tätig.

§ 8 Geschäftsführer/in(1) Der/Die Geschäftsführer/in wird von der Mitgliederversammlung bestellt. Er/

Sie führt die Geschäfte des ÖRZ und bestimmt den Geschäftsverteilungs-plan. Der/Die Geschäftsführer/in ist der Mitgliederversammlung für die ord-nungsgemäße Durchführung der Geschäfte des ÖRZ verantwortlich. Er/Sie ist berechtigt, an allen Sitzungen der Gremien des ÖRZ teilzunehmen oder sich dort durch Mitarbeiter/innen des ÖRZ vertreten zu lassen.

(2) Alle Anstellungsverhältnisse sind durch schriftliche Verträge zu regeln. Den Anstellungsvertrag des/der Geschäftsführers/in unterzeichnet der/die Vor-sitzende und der/die erste Stellvertreter/in, im Verhinderungsfall der/die zweite Stellvertreter/in. Alle weiteren Anstellungsverträge der Mitarbeiter/innen unterzeichnet der/die Geschäftsführer/in.

(3) Der/Die Geschäftsführer/in ist Vorgesetzte/r der Mitarbeiter/innen. Er/Sie beruft bis zu zwei Stellvertreter/innen, die entsprechend des Geschäftsver-teilungsplans bei seiner/ihrer Verhinderung seine/ihre Befugnisse ausüben.

§ 9 Vertretung des ÖRZ(1) Der/Die Vorsitzende und der/die Geschäftsführer/in vertreten den ÖRZ

gemeinschaftlich rechtsgeschäftlich und gerichtlich. Sie sind dabei an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Die gemeinsame schrift-liche Bevollmächtigung eines/r Mitarbeiters/in ist zulässig.

(2) Für die Geschäfte der laufenden Verwaltung ist der/die Geschäftsführer/in allein vertretungsberechtigt.

(3) Gegenüber dem/der Geschäftsführer/in wird der ÖRZ von dem/der Vorsit-zenden und dessen/deren ersten Stellvertreter/in bzw. im Verhinderungsfall durch den/die zweiten Stellvertreter/in vertreten.

§ 10 Geschäftsjahr/Wirtschaftsplan/Rechnungsprüfer(1) Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

(2) Der/Die Geschäftsführer/in bereitet im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzende/n auf Grundlage des Finanzstatuts den Wirtschaftsplan vor. Der/Die Vorsitzende und der/die Geschäftsführer/in überwachen die Einhal-tung des von der Mitgliederversammlung festgestellten Wirtschaftsplanes.

(3) Die Mitgliederversammlung stellt den Wirtschaftsplan fest und wählt aus ihrer Mitte zwei ehrenamtliche Rechnungsprüfer/innen für die Prüfung des Jahresabschlusses.

(4) Der/die Vorsitzende/r hat für jedes Geschäftsjahr der Mitgliederversammlung Rechnung zu legen und um seine/ihre Entlastung sowie die Entlastung des/der Geschäftsführers/in nachzusuchen. Die Rechnungsprüfer/innen berich-ten der Mitgliederversammlung vor der Beschlussfassung über die Entlas-tung über das Ergebnis ihrer Prüfung.

§ 11 Rechnungsprüfung(1) Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt den gewählten ehrenamtlichen

Rechnungsprüfern/innen. Der Jahresabschluss ist vorher von einem/einer Prüfer/in zu prüfen.

(2) Der/Die Vorsitzende legt den Jahresabschluss und den Bericht der Rech-nungsprüfung der Mitgliederversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres vor.

§ 12 Deckung des Aufwandes und Finanzbedarfs; Umlageschlüssel

(1) Die Deckung des Aufwandes erfolgt durch Gebühren und Entgelte.

(2) Soweit Finanzbedarf entsteht, der durch Gebühren und Entgelte nicht gedeckt ist, leisten die beteiligten IHKs gemäß der Beitragsordnung Beiträge im Sinne einer Nachschusszahlung. Die Nachschusszahlung wird nach dem Prozentsatz berechnet, der sich aus dem Verhältnis der Gewerbeerträge der letzten drei Jahre des jeweiligen IHK-Bezirks zur Summe der Gewerbeerträge der letzten drei Jahre aus allen IHK-Bezirken gem. § 1 Abs. 1 ergibt (Umlage-schlüssel). Näheres regelt die Beitragsordnung.

(3) Ab dem fünften Geschäftsjahr wird bei der Berechnung der Nachschuss-zahlung nach Absatz. 2 je zur Hälfte der Umlageschlüssel und die Fallzahlen der Verfahren nach § 3 (Durchschnitt der letzten drei Jahre) der jeweiligen IHK-Bezirke zugrunde gelegt.

(4) Die erstmalige Grundfinanzierung gemäß der Beitragsordnung erfolgt durch die beteiligten IHKs entsprechend dem Umlageschlüssel.

(5) IHKs, die dem ÖRZ nach § 2 Abs. 2 erst nach der Gründung beitreten, wer-den an der Grundfinanzierung in entsprechender Anwendung des Absatzes 4 beteiligt.

§ 13 Beendigung der Beteiligung, Auseinandersetzung(1) Auf schriftlichen Antrag einer IHK beschließt die Mitgliederversammlung des

ÖRZ das Ausscheiden dieser IHK zum Ende des darauffolgenden Geschäfts-jahres und überträgt die in § 3 dem ÖRZ übertragene Aufgabe auf die aus-scheidende IHK gemäß § 10,11 IHKG zurück.. Der Antrag kann erstmalig nach Ablauf von einem Jahr nach Beitritt zum ÖRZ gestellt werden. Das Ausschei-den einer IHK ist zu veröffentlichen und lässt den Bestand des ÖRZ unberührt.

(2) Bei einer Auflösung oder sonstigen Beendigung des ÖRZ erhalten die IHKs, die zum Zeitpunkt der Auflösung oder Beendigung beteiligt sind, das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen oder leisten einen zur Deckung der Verbindlichkeiten erforderlichen Schlussbetrag. Die Vertei-lung auf die IHKs richtet sich in beiden Fällen nach dem Verhältnis ihrer Nachschusszahlungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, hilfsweise nach den Fallzahlen der Verfahren nach § 3 (Durchschnitt der letzten fünf Jahre) der jeweiligen IHK-Bezirke.

§ 14 Aufsicht (1) Der ÖRZ unterliegt der Aufsicht nach § 11 Abs. 1 IHKG darüber, dass er sich

bei Ausübung seiner Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvor-schriften (einschließlich der Satzung und der Beitrags- und Gebührenord-nung) hält. Die Aufsicht wird ausgeübt durch das für Wirtschaft zuständige Bayerische Staatsministerium.

(2) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung über

a) die Satzung,b) die Beitrags - und Gebührenordnung,c) das Finanzstatut,

bedürfen der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

§ 15 Öffentliche BekanntmachungenBekanntmachungen des ÖRZ erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger und treten, soweit sie keine abweichende Regelung enthalten, am darauffolgenden Tag in Kraft.

§ 16 Entstehen des ÖRZ, In-Kraft-Treten der SatzungDiese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Dadurch ent-steht der ÖRZ.

Südthüringische Wirtschaft, 3/2012 31

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

§ 17 ÜbergangsvorschriftDie erste Sitzung des ÖRZ wird in Abweichung von § 6 der Satzung durch den Prä-sidenten der IHK Nürnberg für Mittelfranken einberufen. Dieser leitet die Sitzung der ersten Mitgliederversammlung, bei der der/die neue Vorsitzende zu wählen ist, bis zu dessen/deren Wahl. Die erste Amtszeit des/der Vorsitzenden bzw. der Stellvertreter nach der Gründung kann von der Mitgliederversammlung abwei-chend von § 7 bestimmt werden. Das erste Geschäftsjahr kann abweichend von § 10 Abs. 1 gebildet werden.

Suhl, 29. November 2011

gez. Dr. Peter Traut gez. Dr. Ralf Pieterwas Präsident HauptgeschäftsführerIHK Südthüringen IHK Südthüringen

Genehmigt durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tech-nologie mit Schreiben vom 20. Januar 2012, Aktenzeichen: 3404/6-7-2

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Suhl, 25. Januar 2012

gez. Dr. Peter Traut gez. Dr. Ralf Pieterwas Präsident Hauptgeschäftsführer IHK Südthüringen IHK Südthüringen

Baden-WürttembergIndustrie- und Handelskammer Südlicher OberrheinIndustrie- und Handelskammer OstwürttembergIndustrie- und Handelskammer Heilbronn-FrankenIndustrie- und Handelskammer KarlsruheIndustrie- und Handelskammer Hochrhein-BodenseeIndustrie- und Handelskammer Rhein-NeckarIndustrie- und Handelskammer NordschwarzwaldIndustrie- und Handelskammer ReutlingenIndustrie- und Handelskammer Region StuttgartIndustrie- und Handelskammer UlmIndustrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben

BayernIndustrie- und Handelskammer AschaffenburgIndustrie- und Handelskammer für Oberfranken BayreuthIndustrie- und Handelskammer zu CoburgIndustrie- und Handelskammer für München und OberbayernIndustrie- und Handelskammer Nürnberg für MittelfrankenIndustrie- und Handelskammer Niederbayern in PassauIndustrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz/KelheimIndustrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

BrandenburgIndustrie- und Handelskammer OstbrandenburgIndustrie- und Handelskammer Potsdam

HamburgHandelskammer Hamburg

NiedersachsenIndustrie- und Handelskammer Lüneburg-WolfsburgOldenburgische Industrie- und Handelskammer Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

Nordrhein-WestfalenIndustrie- und Handelskammer AachenIndustrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-SauerlandIndustrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu BielefeldIndustrie- und Handelskammer Lippe zu DetmoldIndustrie- und Handelskammer zu DortmundIndustrie- und Handelskammer zu DüsseldorfIndustrie- und Handelskammer für Essen,Mülheim a.d.Ruhr, Oberhausen zu EssenIndustrie- und Handelskammer zu KölnIndustrie- und Handelskammer Siegen

Rheinland-PfalzIndustrie- und Handelskammer zu KoblenzIndustrie- und Handelskammer für die PfalzIndustrie- und Handelskammer für RheinhessenIndustrie- und Handelskammer Trier

SaarlandIndustrie- und Handelskammer des Saarlandes

SachsenIndustrie- und Handelskammer ChemnitzIndustrie- und Handelskammer DresdenIndustrie- und Handelskammer zu Leipzig

Schleswig-HolsteinIndustrie- und Handelskammer zu Kiel

ThüringenIndustrie- und Handelskammer ErfurtIndustrie- und Handelskammer Ostthüringen zu GeraIndustrie- und Handelskammer Südthüringen

Mitglieder nach § 2 der Satzung des öffentlich-rechtlichen Zusammenschlusses von Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen

(Stand 14.02.2012. Bei 46 von 77 insgesamt teilnehmenden IHKs ist das Genehmigungsverfahren abgeschlossen, Liste nach Bundesländern geordnet):

Südthüringische Wirtschaft, 3/201232

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf /zur Fachpraktikerin im Verkauf nach § 66 BBIG

Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 27.10.2011 als zuständige Stelle nach § 9 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie nach § 66 Abs. 1 BBiG in Verbindung mit § 79 Abs. 4 BBiG vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931) folgende Ausbildungsregelung für die Ausbildung von behinderten Menschen zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf:

§ 1 AusbildungsberufDie Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf erfolgt nach dieser Ausbildungsregelung.

§ 2 PersonenkreisDiese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG für Personen im Sinne des § 2 SGB IX.

§ 3 Dauer der BerufsausbildungDie Ausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf dauert zwei Jahre.

§ 4 AusbildungsstättenDie Ausbildung findet in ausbildungsrechtlich geeigneten Ausbildungsbetrie-ben und Ausbildungseinrichtungen statt.

§ 5 Eignung der Ausbildungsstätte(1) Behinderte Menschen dürfen nach dieser Ausbildungsregelung nur in dafür

geeigneten anerkannten Betrieben und Ausbildungseinrichtungen ausgebil-det werden.

(2) Neben den in § 27 BBiG festgelegten Anforderungen muss die Ausbil-dungsstätte hinsichtlich der Räume, der Ausstattung und der Einrichtung den besonderen Erfordernissen der Ausbildung von behinderten Menschen gerecht werden.

(3) Es müssen ausreichend Ausbilderinnen / Ausbilder zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Ausbilderinnen / Ausbilder muss in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Auszubildenden stehen. Dabei ist ein Ausbilder-schlüssel von in der Regel höchstens eins zu acht anzuwenden.

§ 6 Eignung der Ausbilder / Ausbilderinnen(1) Ausbilderinnen / Ausbilder, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG

erstmals tätig werden, müssen neben der persönlichen, berufsspezifisch fachlichen und berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AEVO u. a.) eine mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung sowie zusätzliche behindertenspe-zifische Qualifikationen nachweisen.

(2) Anforderungsprofil

Ausbilderinnen / Ausbilder müssen eine rehabilitationspädagogische Zusatz-qualifikation nachweisen und dabei folgende Kompetenzfelder abdecken:

- Reflexion der betrieblichen Ausbildungspraxis, - Psychologie, - Pädagogik, Didaktik, - Rehabilitationskunde, - interdisziplinäre Projektarbeit, - Arbeitskunde / Arbeitspädagogik, - Recht, - Medizin.

Um die besonderen Anforderungen des § 66 BBiG / § 42 m HwO zu erfüllen,

soll ein Qualifizierungsumfang von 320 Stunden sichergestellt werden.

(3) Von dem Erfordernis des Nachweises einer rehabilitationspädagogischen

Zusatzqualifikation soll bei Betrieben abgesehen werden, wenn die Qualität

der Ausbildung auf andere Weise sichergestellt ist. Die Qualität ist in der

Regel sichergestellt, wenn eine Unterstützung durch eine geeignete Ausbil-

dungseinrichtung erfolgt.

(4) Ausbilderinnen / Ausbilder, die im Rahmen einer Ausbildung nach

§ 66 BBiG / § 42 m HwO bereits tätig sind, haben innerhalb eines Zeitrau-

mes von höchstens fünf Jahren die notwendigen Qualifikationen gemäß

Absatz 2 nachzuweisen.

Die Anforderungen an Ausbilderinnen / Ausbilder gemäß Absatz 2 gelten als

erfüllt, wenn die behindertenspezifischen Zusatzqualifikationen auf andere

Weise glaubhaft gemacht werden können.

§ 7 Struktur der Berufsausbildung

(1) Findet die Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtung statt, sollen mindes-

tens 20 Wochen außerhalb dieser Einrichtung in einem geeigneten Ausbil-

dungsbetrieb / mehreren geeigneten Ausbildungsbetrieben durchgeführt

werden.

(2) Von der Dauer der betrieblichen Ausbildung nach Absatz 1 kann nur in

besonders begründeten Einzelfällen abgewichen werden, wenn die jeweilige

Behinderung oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfor-

dern.

(3) Die Berufsausbildung gliedert sich in

1. Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten als Pflicht-

qualifikationen nach § 8 Absatz 2 Abschnitt A und integrative Fertigkei-

ten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 8 Absatz 2 Abschnitt C sowie

2. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikation nach

§ 8 Absatz 2 Abschnitt B, die aus vier Wahlqualifikationen ausgewählt

werden kann.

§ 8 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrah-

menplan (Anlage 1) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

(berufliche Handlungsfähigkeit).

Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Aus-

bildung ist insbesondere zulässig, soweit die jeweilige Behinderung der Aus-

zubildenden oder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfor-

dern.

Südthüringische Wirtschaft, 3/2012 33

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

(2) Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im

Verkauf gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

ABSCHNITT A

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Warensortiment;

2. Grundlagen von Beratung und Verkauf:

2.1 kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,

2.2 Kommunikation mit Kunden,

2.3 Beschwerde und Reklamation;

3. Servicebereich Kasse;

4. Marketinggrundlagen:

4.1 Werbemaßnahmen,

4.2 Warenpräsentation,

4.3 Kundenservice,

4.4 Preisbildung;

5. Warenwirtschaft:

5.1 Grundlagen der Warenwirtschaft,

5.2 Bestandskontrolle, Inventur,

5.3 Wareneingang, Warenlagerung;

6. Rechenvorgänge in der Praxis, Kalkulationsgrundlagen.

ABSCHNITT B

Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der

Wahlqualifikationen:

1. Warenannahme, Warenlagerung:

1.1 Bestandssteuerung,

1.2 Warenannahme und -kontrolle,

1.3 Warenlagerung;

2. Beratung und Verkauf:

2.1 Beratungs- und Verkaufsgespräche,

2.2 Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen;

3. Kasse:

3.1 Service an der Kasse,

3.2 Kassensystem und Kassieren;

4. Marketingmaßnahmen:

4.1 Werbung,

4.2 visuelle Verkaufsförderung,

4.3 Kundenbindung, Kundenservice.

ABSCHNITT C

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Der Ausbildungsbetrieb:

1.1 Bedeutung und Struktur des Einzelhandels,

1.2 Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt,

1.3 Organisation des Ausbildungsbetriebes,

1.4 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,

1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.6 Umweltschutz;

2. Information und Kommunikation:

2.1 Informations- und Kommunikationssysteme,

2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation.

§ 9 Zielsetzung und Durchführung der Berufsausbildung

(1) Die in dieser Ausbildungsregelung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und

Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) sollen so vermittelt werden,

dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen

Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt wer-

den, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren (berufliche

Handlungskompetenz) einschließt.

Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach dem § 10 für die Zwi-

schenprüfung und den §§ 11 bis 13 für die Abschlussprüfung nachzuweisen.

(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenpla-

nes für die Auszubildenden einen individuellen Ausbildungsplan zu erstellen.

(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu

führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnach-

weis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den

schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen und abzu-

zeichnen. Die Auszubildende / der Auszubildende kann nach Maßgabe von

Art oder Schwere / Art und Schwere ihrer / seiner Behinderung von der

Pflicht zur Führung eines schriftlichen Ausbildungsnachweises entbunden

werden.

§ 10 Zwischenprüfung

(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzu-

führen. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 2 für das erste Aus-

bildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu ver-

mittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(3) Die Zwischenprüfung findet in den Gebieten

1. Verkauf und Warenlagerung,

2. berufsbezogenes Rechnen,

3. Wirtschafts- und Sozialkunde

statt.

(4) Für die Zwischenprüfung bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er

a) Waren annehmen, lagern und verkaufen,

b) berufsbezogene Berechnungen vornehmen,

c) wirtschaftliche und soziale Aspekte darstellen

kann.

2. Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten.

3. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt max. 90 Minuten.

§ 11 Abschlussprüfung

(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche

Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüf-

ling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten

beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt

und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsaus-

bildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsregelung ist

zugrunde zu legen.

Südthüringische Wirtschaft, 3/201234

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

(2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

1. Verkauf und Marketing, 2. Warenwirtschaft und berufsbezogenes Rechnen,3. Wirtschafts- und Sozialkunde, 4. verkaufsorientierte Handlungssituation.

(3) Für den Prüfungsbereich Verkauf und Marketing bestehen folgende Vorga-ben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass era) praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den Gebieten Verkauf und

Marketing sowie Warenpräsentation und Werbung lösen, b) verkaufsbezogene und verkaufsfördernde Aufgaben durchführen undc) in Verkaufssituationen kundenorientiert handeln kann.

2. Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten. 3. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

(4) Für den Prüfungsbereich Warenwirtschaft und berufsbezogenes Rechnen bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den Gebieten Waren-

annahme und -lagerung, Bestandsführung und -kontrolle sowie berufs bezogenes Rechnen bearbeiten,

b) Sachverhalte und Einflussfaktoren dieser Gebiete berücksichtigen,c) Aufgaben der Steuerung und Kontrolle der Warenbewegungen

beschreiben undd) berufsbezogene Rechenvorgänge bearbeiten kann.

2. Der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten. 3. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

(5) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er a) wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und

Arbeitswelt beschreiben und b) praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten kann.

2. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten. 3. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

(6) Für den Prüfungsbereich Verkaufsorientierte Handlungssituation bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er kunden- und serviceorientiert han-deln und warenkundliche Kenntnisse in einer Gesprächssituation nach-weisen kann. Dabei ist die festgelegte Wahlqualifikation Grundlage für die Aufgabenstellung. Der im schriftlichen Ausbildungsnachweis dokumen-tierte Warenbereich ist zu berücksichtigen.

2. Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen.3. Der Prüfling soll aus zwei ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellten

Aufgaben eine auswählen, die Grundlage für das fallbezogene Fachge-spräch ist.

4. Die Prüfungszeit beträgt 20 Minuten. Dem Prüfling ist eine Vorberei-tungszeit von 15 Minuten einzuräumen.

§ 12 GewichtungsregelungDie Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

1. Prüfungsbereich Verkauf und Marketing: 20 Prozent, 2. Prüfungsbereich Warenwirtschaft und berufsbezogenes Rechnen: 20 Prozent, 3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 10 Prozent, 4. Prüfungsbereich Verkaufsorientierte Handlungssituation: 50 Prozent.

§ 13 Bestehensregelung(1) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen

1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“, 2. im Prüfungsbereich Verkaufsorientierte Handlungssituation mit mindes-

tens „ausreichend“,3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausrei-

chend“ und4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“

bewertet worden sind.

(2) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.

§ 14 ÜbergangEin Übergang von einer Berufsausbildung nach dieser Ausbildungsregelung in eine entsprechende Ausbildung nach § 4 BBiG / § 25 HwO ist von der / dem Auszubildenden und der / dem Ausbildenden kontinuierlich zu prüfen.

§ 15 Bestehende BerufsausbildungsverhältnisseBerufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Ausbildungsrege-lung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbil-dungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.

§ 16 PrüfungsverfahrenFür die Zulassung zur Abschlussprüfung und das Prüfungsverfahren gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprü-fungen der IHK Südthüringen entsprechend.

§ 17 Abkürzung und Verlängerung der AusbildungszeitSoweit die Dauer der Ausbildung abweichend von dieser Ausbildungsregelung verkürzt oder verlängert werden soll, ist § 8 Abs. 1 und 2 BBiG entsprechend anzuwenden.

§ 18 InkrafttretenDiese Ausbildungsregelung tritt nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der IHK Südthüringen am 01.04.2012 in Kraft.

Ausgefertigt: Suhl, 18.01.2012

Industrie- und Handelskammer Südthüringen

gez. gez.Dr. Peter Traut Dr. Ralf Pieterwas Präsident Hauptgeschäftsführer

Südthüringische Wirtschaft, 3/2012 35

Sie ist eröffnet, Deutschlands größte Nougat-Erlebniswelt. Sie steht in der Nougat-Stadt Schmalkalden in der Nougat-Allee 1 und hat die Form einer überdimensionalen Pralinenschachtel. Die süße Touristenattraktion verspricht Mitmachen, Erleben und Genießen. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf 16 Millionen Euro. 25 neue Mitarbeiter wurden eingestellt. Neben der „gläsernen Praline“ mit 2 500 m² Innenfläche entstanden zwei Lagerhallen mit modernster Technik. Die erschlossene Gesamtfläche beträgt 50 000 m². Der Standort der industrieellen Fertigung der Viba sweets GmbH bleibt weiterhin der Firmensitz Floh-Seligenthal.

Rund 8 000 Besucher kamen am Tag der offenen Tür Anfang Februar nach Schmalkalden. Sie warteten bei Minusgraden, um in die einzigartige Nougat-Welt einzutauchen. Inzwischen sind es rund durchschnitt-lich 400 Besucher am Tag. Ob Groß oder Klein, die museale und interaktive Ausstellung hat für jeden etwas zu bieten. Hier erfährt der Besucher, wie die Nuss zum Nougat wird. Viele interessante Stationen laden zum Lernen und Erleben ein. Auf dem Weg durch die Ausstellung geht es an der Schau-Confise-rie vorbei. Hier kann man den gelernten Fachkräften für Süßwarentechnik bei ihrer filigranen Handarbeit in der Pralinenfertigung und deren aufwendigen

Arbeitsschritten über die Schulter schauen. Und wer sich von der Kreativität anstecken lässt und der süßen Versuchung nicht widerstehen kann, der ist eingeladen, selbst Pralinen herzustellen. Die Erleb-nisfertigung in der Viba Nougat-Welt bietet verschie-dene Nougat-, Schoko- und Pralinenkurse oder auch Kinder-Mitmachkurse an.

Ebenso kann man das Einkaufsparadies besuchen oder Rast im Genießer-Bistro machen, welches auch Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Firmene-vents bietet. Auch in der Cafe-Lounge warten die Nougat spezialitäten auf die Naschkatzen.

Abtauchen kann der Besucher in der Ausstellung auch in die Viba-Historie, die 1893 im Cafe Viebahn mit eigener Süßwarenherstellung in Schmalkalden begann. Die dort vorhandene Zigarettenabpackan-lage formte im Jahr 1920 die ersten Nougatstangen, das war der Beginn der Nougatfertigung.

Die Geschäftsführer Karl-Heinz Einhäuser und Hol-ger Storch erwarben 1992 die Geschäftsanteile von der Treuhand und vermarkteten die Produkte erst-mals unter der Marke „Viba“. 1997 bezog Viba ein neues Produktions- und Verwaltungsgebäude im nur wenige Kilometer von Schmalkalden entfernten Floh-Seligenthal. Bis heute führen die Geschäfts-führer das Unternehmen erfolgreich. Über die Idee von der „gläsernen Fabrik“ sprachen sie erstmals im Januar 2008. Am 23. September 2010 erfolgte der Spatenstich für die Nougat-Erlebniswelt, im April 2011 war Richtfest und am 5. Februar 2012

wurde mit einem Tag der offenen Tür die Eröffnung gefeiert. Die gläserne Praline präsentierte sich als Geschenk verpackt und zwar mit einem 1,50 Meter breiten und 150 Meter langen Schleifenband, natür-lich in der typischen Viba-Farbe rubine red.

Und bereits eine Woche nach der Eröffnung machte die Viba sweets GmbH erneut auf sich aufmerksam: Die Vibahn-Taufe am Erlebnisbahnhof Schmalkalden. Pate für dieses Projekt ist die Biathlon-Legende Frank Ullrich. In Zusammenarbeit mit der Süd Thüringen Bahn bastelt Karl-Heinz Einhäuser bereits an einem Strategiepapier und man darf gespannt sein, wie „süß“ und unterhaltend künftig Bahnfahren mit der Süd Thüringen Bahn sein wird.

Eine gläserne Pralinenschachtel: Die Viba Nougat-Welt in Schmalkalden

AUS DEN UNTERNEHMEN

© Sa

scha

Büh

ner

Eine besondere Attraktion ziert die Erlebniswelt in der Ausstellung – eine 80 Kilogramm schwere, aus Bauschaum modellierte Haselnuss unter der Lichtdecke.

© Sascha Bühner

Die Vibahn-Taufe am Erlebnisbahnhof Schmalkalden.

Südthüringische Wirtschaft, 3/201236

RECHT | FAIR PLAY

Seit gut einem halben Jahr ist das vom Bundesver-band der Verbraucherzentralen und Verbraucher-verbände  (VZBV) betriebene und vom Bundes-ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unterstützte Internet-portal www.lebensmittelklarheit.de freigeschaltet. Die Internetseite basiert auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages und wird seitens des BMELV mit fast einer Mio. Euro gefördert. Es über-rascht nicht, dass das Portal kurz nach seiner Frei-schaltung von Interessenten aufgrund der zuvor medial geschürten Aufmerksamkeit überrannt worden ist und wegen des hohen Zugriffs durch Internet nutzer erst einmal zusammenbrach.

Ob das Interesse auf diesem Niveau weiter beste-hen wird, ist offen. Allerdings zeigt der bisherige Verlauf, dass das Internetportal von Herstellern von Lebensmitteln nicht ignoriert werden kann und das Portal in seiner Wirkung nicht unter-schätzt werden sollte. Dies liegt u. a. auch darin begründet, dass Verbraucher ihr subjektives Emp-finden über Produkttäuschungen äußern kön-

nen und diese Meinung dann veröffentlicht wird. Dabei finden die Meldungen der Verbraucher ihre Grundlage auf einem subjektiven Gefühl. Ein Gefühl ist allerdings kein objektiver und damit auch kein geeigneter Maßstab eine Produktbeur-teilung durchzuführen.

Wie gestaltet sich das Verfahren im Einzelnen?Der Verbraucher meldet der Verbraucherzen-trale Produktbeispiele, also Lebensmittel, von deren Kennzeichnung oder Aufmachung er sich getäuscht oder irregeführt fühlt. (Nicht davon betroffen sind Hygienefragen, wie Glassplitter in Marmelade oder der Geschmack eines Produkts). Der Hersteller wird von der Verbraucherzentrale angeschrieben und hat die Möglichkeit innerhalb von sieben Tagen anhand einer Eingabemaske zu der Verbrauchermeinung Stellung zu nehmen. Gleichzeitig bearbeitet die Internetredaktion den Vorgang um das gemeldete Produkt, indem ein Testkauf gemacht wird, Fotos erstellt und der Täu-schungsaspekt geprüft werden. Sobald alle Infor-

mationen vorhanden sind, stellt die Internetredak-tion der Verbraucherzentrale das Produkt auf dem Internetportal (Rubrik Produkte) ein. Sofern die Frist zur Stellungnahme gegenüber dem verant-wortlichen Unternehmen abgelaufen ist, erfolgt die Veröffentlichung ohne dessen Darstellung. Spätere Stellungnahmen werden nachträglich auf dem Internetportal eingestellt.

Der produktbezogene Teil begründet allerdings die naheliegende Gefahr, dass völlig legale, von der Lebensmittelüberwachung und Justiz unbeanstan-dete Produkte unter öffentlicher Finanzierung mit einem „Täuschungsvorwurf“ gebrandmarkt wer-den – mit gegebenenfalls existenziellen wirtschaft-lichen Folgen für das betroffene Unternehmen, des-sen Image, Marken und Arbeitnehmer. Es besteht ferner die Gefahr, dass auch Nutzerkreise mit tenden ziösen Absichten oder Wettbewerber über Strohmänner gezielt Einträge im produktbezogenen Teil platzieren, um damit bestimmte Produkte oder Unternehmen öffentlich an den Pranger zu stellen und von der daraus resultierenden Rufschädigung politisch bzw. wirtschaftlich zu profitieren.

Empfehlung:Aus diesen Gründen rät die IHK Südthüringen, dass Hersteller von Lebensmitteln regelmäßig dieses oder ähnliche Internetportale aufrufen und nach der möglichen Einstellung eigener Produkte recherchie-ren. Es sollte sichergestellt werden, dass entspre-chende Anfragen der Verbraucherzentrale zeitnah durch das Unternehmen bearbeitet werden. Sofern eine Veröffentlichung von Produktmeldungen und der damit verbundenen Verbraucherbeschwerden erfolgte, die der Lebensmittelhersteller als rechts-widrig empfindet, sollte er sowohl wettbewerbs-rechtliche Unterlassungsansprüche nach UWG als auch bürgerlich-rechtliche Ansprüche nach BGB durch einen auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Weitere Fragen zu die-sem Thema beantwortet gern die IHK Südthüringen.

Lebensmittelklarheit.de - Informationsplattform oder Pranger im Internet?

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Südthüringische Wirtschaft, 3/2012 37

Herausgeber:

Industrie- und HandelskammerSüdthüringen, Hauptstraße 33, 98529 Suhl-MäbendorfTelefon: 03681 362-0Telefax: 03681 362-100Internet: http://www.suhl.ihk.deE-Mail: [email protected]

Druckauflage: 12 500 Exemplare(IVW 2. Quartal 2011)

Erscheinungsweise: Neunmal jährlich

Herausgabedatum: 07.03.2012

Redaktion:

Dipl.-Ök.-Päd. Birgit Hartwig(verantwortlich)E-Mail: [email protected]

Titelbild:© Michael Reichel / arifoto.de

Verlag:

VHI Verlagsgesellschaft für Handel und Industrie,Zweigniederlassung der Robert Krick Verlag GmbH + Co. KGMainparkring 4, 97246 Eibelstadt

Anzeigenverwaltung:

Gudrun Müller, Tel. 09303 [email protected]

Anzeigenschluss:

Am 10. des VormonatsEs gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 22 vom 1. Januar 2011

Druck:

GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KGGutenbergstraße 3, 99869 Wechmar

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„Südthüringische Wirtschaft" ist das offizielle Mitteilungsblatt der IHK Südthüringen. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitrags-pflicht als Mitglied der IHK.

Haftung und Urheberrecht:

Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Herausgeber, Redaktion, Autoren und Verlag übernehmen dennoch keine Haftung für die Richtigkeit von An-gaben und Hinweisen sowie für mögliche Druckfehler.

Nachdruck nur mit Genehmigung und Quellenangabe.

Südthüringische Wirtschaft

Niemand denkt gern über Notfälle nach; doch wenn ein solcher eintritt, ist es zum Handeln häufig zu spät. Mit fol-genden Vollmachten treffen Sie Festlegungen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Tritt dieser Fall ein, können Sie nicht mehr auf Ihre Vollmachten hin-weisen. Nimmt diese dann niemand zur Kenntnis, nützen Sie Ihnen nichts. Deshalb sollten Sie Originale an einem Ort aufbewahren, an dem sie im Bedarfsfall gefunden werden. Hinterlegen Sie zudem Kopien bei einer Vertrauensperson (z. B. im verschlossenen Umschlag, der nur im Notfall geöff-net werden soll) und gegebenenfalls auch bei einem Notar.

VorsorgevollmachtMit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie ver-tritt, wenn Sie nicht mehr für sich selbst handeln können. Sie gilt also erst ab diesem Zeitpunkt und nicht ab sofort. Die Vorsorgevollmacht können sie als Generalvollmacht gestalten. Oder Sie erteilen eine Gattungsvollmacht, indem Sie die Angelegenheiten, in denen Sie vertreten werden möchten, genau benennen (z. B. medizinische Behandlung/Pflege, Aufenthalt und Wohnung, Vermögen, Betriebliches). Sie können auch verschiedene Bereiche mit je einer Vorsor-gevollmacht ausstatten.

Beispiel: Ein Selbstständiger erteilt seiner Ehefrau eine Vorsorgevollmacht in allen persönlichen, gesundheit lichen und vermögenstechnischen Fragen. Seine Tochter, die ohnehin einmal den Betrieb übernehmen soll, erhält eine Vorsorgevollmacht für alle Angelegenheiten des Betriebes.

BetreuungsverfügungDer per Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte ist kein gesetz-licher Betreuer. Für den Fall, dass eine Betreuung notwenig wird, schlagen Sie in einer Betreuungsverfügung eine Per-son vor, die zum Betreuer bestellt werden soll. Sie können bestimmte Personen auch ausschließen.

PatientenverfügungWeder eine von Ihnen bevollmächtigte Person noch ein Betreuer hat die Macht, über wesentliche Dinge zu entschei-

den, die Ihr Leben betreffen – das können Sie nur selbst tun. Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie medizi-nisch behandelt werden wollen – und wie nicht (mehr), um in Würde zu sterben. Die Patientenverfügung regelt jedoch nicht, welche Personen die sich daraus ergebenden Ent-scheidungen treffen dürfen und dafür sorgen sollen, dass Ihr Wille umgesetzt wird. Diese Personen bestimmen Sie mit der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung. Vor-aussetzungen, damit die von Ihnen aufgesetzte Patienten-verfügung im Notfall tatsächlich greift: Sie sind volljährig. Sie legen Ihren Willen in Schriftform nieder (auf Papier mit Unterschrift). Sie sind einwilligungsfähig (das heißt, dass Sie die Art, Bedeutung und Tragweite ärztlicher Maßnahmen erfassen können). Sie beschreiben die Situationen, in denen die Patientenverfügung gelten soll, so genau wie möglich. Sie beschreiben die Maßnahmen, die Sie wünschen bzw. nicht wünschen, so genau wie möglich.

Ärzte, Betreuer und Bevollmächtigte sind gesetzlich an Ihre schriftlichen Vorgaben in der Patientenver-fügung gebunden. Ihre Patientenverfügung gilt aufunbestimmte Zeit. Dennoch sollten Sie sie in regelmäßigen Abständen schriftlich bestätigen. Dann sieht jeder Leser (z. B. Arzt), dass die geäußerten Wünsche noch aktuell sind. Ansonsten könnte bezweifelt werden, dass der Inhalt noch immer Ihrem Willen entspricht, was dann die Wir-kung Ihrer Patientenverfügung aushebelt.

Die IHK Südthüringen empfiehlt, umfassend Vorsorge zu treffen und von allen drei Maßnahmen – Vorsorgevoll-macht, Betreuungs- und Patientenverfügung – entwe-der nebeneinander oder in einer Urkunde Gebrauch zu machen, damit Sie für den Notfall abgesichert sind.

Ihr Ansprechpartner:

Holger Fischer S 03681 362-114 Y [email protected]

Für die Zeit vom 1.  Januar  2012 bis zum 31.  Dezem-ber  2016 wurden auf Vorschlag der IHK Südthüringen vom Thüringer Landesarbeits gericht folgende Arbeit-gebervertreter als ehrenamtliche Richter beim Arbeits-gericht Suhl berufen:

Carola Weichler-OydowskiAutohaus am Festplatz GmbH & Co. KG, Schmalkalden

Thomas BraunMaier GmbH & Co. KG Präzisionstechnik, Hildburghausen

Roland FrankAllianz Generalvertreter, Floh-Seligenthal

Marco GrajewsiConsulting und Business Training, Zella-Mehlis

Tim PreikszasTillmann Verpackungen Schmalkalden GmbH, Schmalkalden

Klaus Dieter SchneiderOmnibus Verkehrs Gesellschaft mbH Sonneberg/Thür., Sonneberg

Ehrenamtliche Richter berufen

PRAXIS-TIPP§§§§ §§§§§§§§§§§§Vorsorge treffen

RITTWEGER und TEAM Werbeagentur GmbHSchleusinger Straße 33 · 98527 SuhlTelefon 03681.80330 · [email protected]

www.rittweger-team.de

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Nachhaltige Innovationen

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