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Seite 1 BR - NEWS BETRIEBSRAT LKH VILLACH Ausgabe 78Juni 2014 Aus dem Inhalt Herzlich willkommen Seite 2 Kindersommerferienaktion Seite 2 Auf ein Wort Seite 3 AK Wahl 2014 Seite 4 KABEG KammerrätInnen Seite 5 Brustkrebsvorsorge Seite 7 Begünstigt Behinderte, Verstärkung im BR Büro Seite 9 Neue Werbeträger und Angebote , Molden, Falkensteiner Seite 10 Hätten Sie gewusst Seite 11 Businesscard Seite 12 Kleinkindbetreuung und Kinderbetreuung Seite 13 Krankmeldung, Ausstellung Seite 14 Gardaland 2014, Muttertag Seite 15 Trödelmarkt Seite 16 Möge Ihnen der Sommer viele Sonnenstunden be- scheren und Sie hoffentlich die Gelegenheit haben die- se auch zu nutzen. Sollte Ihr Urlaubsziel in der Ferne sein - kommen Sie und die Ihren wieder gesund und wohlbehalten nach Hause. Im Namen des Betriebsrates wünschen wir Ihnen und Ih- rer Familie sowie Freunden einen wunderschönen und einen erholsamen sowie ge- lungenen Urlaub. Junge und Junggebliebene genossen Gardaland bei Sonnenschein und som- merlichen Temperaturen.

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  • BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 1

    BR - NEWSBETRIEBSRAT

    LKH VILLACH

    Ausgabe 78❘ Juni 2014

    Aus dem InhaltHerzlich willkommen Seite 2Kindersommerferienaktion Seite 2Auf ein Wort Seite 3AK Wahl 2014 Seite 4KABEG KammerrätInnen Seite 5Brustkrebsvorsorge Seite 7 Begünstigt Behinderte, Verstärkung im BR Büro Seite 9Neue Werbeträger und Angebote , Molden, Falkensteiner Seite 10Hätten Sie gewusst Seite 11Businesscard Seite 12Kleinkindbetreuung und Kinderbetreuung Seite 13Krankmeldung, Ausstellung Seite 14Gardaland 2014, Muttertag Seite 15Trödelmarkt Seite 16

    Möge Ihnen der Sommer viele Sonnenstunden be-scheren und Sie hoffentlich die Gelegenheit haben die-se auch zu nutzen. Sollte Ihr Urlaubsziel in der Ferne sein - kommen Sie und die Ihren wieder gesund und wohlbehalten nach Hause.

    Im Namen des Betriebsrates wünschen wir Ihnen und Ih-rer Familie sowie Freunden einen wunderschönen und einen erholsamen sowie ge-lungenen Urlaub.

    Junge und Junggebliebene genossen Gardaland bei Sonnenschein und som-merlichen Temperaturen.

  • Seite 2 BR - NEWS ❘ Ausgabe78/ Juni 2014

    Herzlich willkommen!Wir haben neue

    Kollegen bekommen:Reinhard Maier, Sonst. Personal, Pat. Transp,

    Jürgen Stuller, Sonst. Personal, Pat. Transp,

    Drin. Berit Grabner, TÄ, UChir-Allg,

    Margit Leeb, DGKS, Kdr/Jgd.KdrS-tat,

    Dr. Alexander Skofitsch, TA, Kdr/Jgd.-Allg,

    Katharina Dettelbacher, DGKS, Z-OP-Ortho,

    Florian Wiegele, Radiologietech-nologe, UChir-Röntgen,

    Drin. Susanne Pörnbacher, Ass. Ärztin, Gyn-Allg,

    Markus Ruppnig, SHD Sonstige, Pat. Transp,

    Dr. Hans-Dieter Hanschitz, Ass. Arzt, Med.Abt. Allg,

    Claudia Ruppnig, Pfleghelferin, Neuro/P-Stat. C,

    Martin Fugger, Radiologietechno-loge, UChir-Röntgen,

    Markus Moser, Facharb, ZK,

    Drin. Andreas Grabner, TA, Kdr/Jgd.-Allg,

    Melissa Altziebler, Abtei-lungssekr, Med. Abt. Allg,

    Eva-Maria Gruber, Abteilungsse-kr., MedGer.StatBer,

    Nadja Telsnig, Abteilungssekr.,

    Nico Mischitz, Handwerklicher Hilfsdienst, Z-OP,

    Silvia Ragger, DGKS, Gyn-OP,

    Melanie Oberluggauer, DGKS, Z-OP-Chir,

    Franziska Umschaden, DGKS, Neuro/P-Stat.A8,

    Summerlife for you

    Für bd. Aktionen gibt es noch freie Plätze, Anmeldungen noch möglich.Informationsmaterial erhalten Sie auch im BR-Büro.

    Termine: 4. 8. - 8. 8. 201411. 8. - 15. 8. 2014Mo - Fr von 8h -18h

    Kindersommerferienaktionen

    Ansuchen f. GÖD Zuschuss mit Kursbesuchsbestätigung im BR - Büro.

    Kontakt: Tel.: 0660/1581368 od. 0650/4519898 e-mail: [email protected]

    Summerlife wird, von Seiten des BR mit 80 e / Kind unterstützt. Für alle Gewerkschaftsmitglieder: GÖD-Mitglieder können auch heuer wieder um eine Unter-stützung von 40 e/1W., 80 e/2W. ansuchen. Diese Möglichkeit haben wir für Summerlife und Fun with English mit der GÖD Ktn. vereinbart.

  • BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013

    BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 3

    Auf ein WortLiebe Kolleginnen und Kollegen!

    ImpressumHerausgeber und Medieninha-ber: Gewerkschaft öffentlicher Dienst Sektion 9 (Landesanstalten und Betriebe), Bahnhofstraße 44, 9020 Klagenfurt. Für den Inhalt verantwortlich: Betriebsratsvorsit-zender des LKH Villach, Karl Binder, Nikolaigasse 43, 9500 Villach. Blattlinie: periodische Zeit-schrift zur Information der Mitar-beiter des LKH Villach Redaktion und Layout: Stv. Betriebsratsvor-sitzende Waltraud Rohrer Druck: Druckerei ,Paul Gerin 9501 Villach Erscheinungsweise: vierteljährlich und nach Bedarf zusätzlich.

    Die Regentage werden sich hof-fentlich in den nächsten Wo-chen dezimieren und der so von uns allen erhoffte Sommer möge sich bald einstellen.

    Ich hoffe, dass Sie in den nächs-ten Wochen Ihren geplanten Er-holungsurlaub antreten können und mit Ihrer Familie schöne Ur-laubstage im vertrauten Kreise verbringen werden. Anbei darf ich die Hoffnung aussprechen, dass Sie wieder gesund und erholt aus dem Urlaub zurück-kommen werden.

    Derzeit sind wir mit dem Vor-stand der KABEG sowie der Personalabteilung in Verhand-lungen für die „Rufbereitschaf-ten NEU“, die wir hoffentlich bis Ende des Sommers auch zu einem positiven Abschluss brin-gen werden. Wir gehen davon aus, dass wir zukünftig für alle Berufsgruppen eine adäquate Bezahlung bei Rufbereitschaften verhandeln und zum Abschluss bringen können.

    Wie aus den Medien, aber auch aus dem Alltag bekannt, wer-den zukünftig immer weniger Ärzte am Markt zur Verfügung stehen. Hier ist der Betriebsrat, aber auch die Direktion und die KABEG bemüht, neue Ver-handlungsschritte zu setzen, um diesen Zustand verbessern zu können. Es wird jedoch noch eine Weile dauern, bis spürba-re Schritte für die KollegInnen nachvollziehbar sein werden.

    Seit wenigen Wochen haben wir auch die Wäschezuteilung NEU auf den Stationen, hier ist vor allem aufgefallen, das zwar noch kleine „Hoppalas“ am

    Anfang da sind, aber im Großen und Ganzen, anhand des Feed-backs an den Betriebsrat, kann man festhalten, dass der Betrieb positiver angelaufen ist als ge-dacht . In den nächsten Wochen wird wieder unsere Kinderbetreuung „Summerlife“ so wie jedes Jahr stattfinden.

    Wir haben aus den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass es sehr positiv angenommen wird und wir werden auch weiterhin bemüht sein - diesen Service zu erhalten, sowie eventell zu ver-bessern.

    Auch die Reise ins Gardaland war wieder geprägt von vielen lachenden Kinderaugen und be-stätigt unseren Einsatz für diese Fahrt. Es würde mich sehr freuen, wenn der Betriebsrat im Sommer bei seinen Reisen oder anderen Ver-anstaltungen einige KollegInnen treffen würde, um einen Mei-nungsaustausch fernab vom Be-rufsstress zu ermöglichen.

    Ich darf Ihnen viel Spass beim Le-sen dieser Ausgabe wünschen

    und verbleibemit allerbesten Grüßen

  • Seite 4 BR - NEWS ❘ Ausgabe78/ Juni 2014

    Die Arbeiterkammerwahl wurde am LKH Villach in der Zeit vom 4. - 6.3.2014 abgehalten. An dieser Stel-le nochmals herzlichen Dank an alle, welche sich beteiligt haben. Danke auch, dass Sie der FSG so großes Ver-trauen geschenkt haben. Es war ganz wichtig an dieser Wahl zu zeigen, dass die ArbeitnehmerIn-nenvertretung in der AK wichtig ist. Dieses Ergebnis spiegelt sich dann auch wider, wenn es um die Beset-zung in den Selbstverwaltungen wie Sozial- und Pensionsversiche-rung u.s.w. geht. Aus diesem Grun-de möchte ich Ihnen die AK in ihrer neuen Zusammensetzung vorstellen.

    Die AK Wahlen endeten in Kärnten mit 12.3. und die HWK ermittelte das vorläufige Endergebnis.

    Am 17.3. wurde das Endergebnis, nach Einrechnung noch fristgerecht nachgereichten Wahlkartenstim-men, festgestellt. Zur Wahl 2014 traten in Kärnten fünf Fraktionen an.Die FSG = Fraktion sozialdemokrati-scher GerwerkschafterInnen. Das BZÖ = Bündnis Zukunft Öster-reich. Der ÖAAB = Österreichischer Arbei-ter- und Angestellten Bund. Die Grünen/UL = Gewerkschafte-rinnen der Grünen Fraktion und Un-abhängige Liste. Die FPÖ/FA = Freiheitliche Partei Ö, FA Freiheitliche ArbeitnehmerInnen.

    Das Ergebnis der Wahl spiegelt sich in der Besetzung der einzelnen Gre-mien wider.

    Die Gremien sind:Der AK Präsident, der Vorstand und die Vollversammlung.

    Die Kandidaten wurden von den je-weiligen Fachgewerkschaften und Fraktionen nominiert. Die Größe der Gewerkschaften spiegelt sich in der Anzahl der einzelnen Personen in den Gremien wieder.

    Am 24.April wurden in der Konstitu-ierenden Vollversammlung der Prä-sident, die Vizepräsidenten und der Vorstand einstimmig von den Kam-merrätInnen gewählt.Erstmalig gibt es eine Vizepräsidentin und der Vorstand hat erstmalig einen Frauenanteil von 45%. Fraktionell hat der FSG Vorstand einen Frauen-anteil von 50%.

    Der Präsident und die drei Vize-präsidentInnen:AK Präsident: Günther Goach (FSG) PRO-Ge Lan-desvorsitzender, Vizepräsident: Arnold Auer (FSG) GÖD Landesvor-sitzender ZBR Kabeg u.BR Vors. Klini-kum Klagenfurt, Vizepräsidentin: Ursula Heizer(FSG)VIDA, BRV Deutsch Ordensspital Friesach, Kul-tur und Sozialstadträtin in Friesach, Vizepräsident: Gerald Loidl (FSG) GPA-djp Regional-vors. Kärnten, BR Vors. Kelag Netz

    AK Vorstand:

    Besteht aus dem AK Präsidenten, den drei Vizepräsidenten und 7 weiteren Vorstandsmitgliedern: Jutta Brandhuber, (FSG), GPA-djp, Regionalgeschäftsstellenleiterin der GPA-djp Kärnten / Christine Käferle-Maas, (FSG), GÖD, Betriebsrätin Klinikum Klagenfurt /

    Martin Kowatsch, Mag. Dr., (FSG), PRO-Ge, Landespräsidiumsmitglied PRO-Ge, BR. Vors. RHI und des Euro-pa BR RHI / Alois Peer (FSG) BAU HOLZ Landes-geschäftsführer BAU HOLZ / Waltraud Rohrer, (FSG), ÖGB, stv. BR Vors. LKH Villach, ÖGB Landes-frauenvorsitzende // Manfred Mischelin, (FA), PRO-Ge, Betriebsrat Infineon.

    AK Vollversammlung: 70 Mitglieder: Bestehend aus dem AK Präsidenten (1), VizepräsidentIn-nen (3), Vorstandsmitgliedern (7) und weiteren 59 KammerrätInnen. Durch das Wahlergebnis wurde fol-gende Mandatsaufteilung erzielt:

    AK- Wahl 2014 Ergebnisse Kärnten und KABEG

  • BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013

    BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 5

    Kammerräte und Kammerrätin-nen in der Vollversammlung:

    FSG - (Frakt. Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der AK) • 56 KammerrätInnen

    FA - (Freiheitliche Arbeitnehmer)• 6 Kammerräte

    ÖAAB - (Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund)• 3 Kammerräte

    GRÜNE - (Die Grünen und unabh.e GewerkschafterInnen Kärnten) • 3 KammerrätInnen

    BZÖ - (Bündnis Zukunft)• 2 Kammerräte. Ergebnisse in der KABEG:

    Klinikum KlagenfurtWahlbeteiligung: 43,56%• FSG- 85,95%, • GRÜNE- 7,09% • FPÖ- 2,45% • BZÖ- 2,45% • ÖAAB- 2,06%.

    KH Wolfsberg Wahlbeteiligung: 52,34%• FSG- 92,43% • FPÖ- 4,18% • BZÖ- 1,57% • ÖAAB- 1,04%• GRÜNE- 0,78%

    KH Laas u. HermagorWahlbeteiligung: 59,04%• FSG- 87,32%, • GRÜNE- 7,75% • ÖAAB- 2,82%• FPÖ- 2,11% • BZÖ- 0,00%

    LKH Villach (=LKH mit GKP Schule und eingesprengelten Firmen) Wahlbeteiligung: 47,10%• FSG- 87,24%, • GRÜNE- 5,01% • FPÖ- 3,30% • BZÖ- 2,67% • ÖAAB- 1,71%. Durch Ihre tolle Unterstützung ha-ben wir von Seiten des LKH Villach drei Mitglieder und ein Ersatzmit-glied in der Vollversammlung.Folgende Kolleginnen und Kollegen aus der KABEG sind in der Arbeiterkammer nun vertreten: (Siehe nebenst. Spalten)

    LKH Villach:

    KH Hermagor:

    KH Wolfsberg:

    Kammerrat:

    Karl Binder

    BR VorsitzenderGÖD/FSG Bundessektions-vorsitzender der Sekt. 9 Krank-anst. u. Betriebe

    Kammerrätin: AK Vorstands-mitglied

    Waltraud Rohrer

    Stv. BR. Vors.ÖGB Landesfr. Vorsitzende

    Kammerrätin:

    Karin Pucher

    BR Mitglied

    Kassierstellver-treterin

    Kammerrat: (Ersatz)

    Michael Orasch

    Behindertenver-trauensperson LKH VillachStv. BVP des ZBR

    Klinikum Klagenfurt:

    Kammerrat:Vizepräsident

    Arnold Auer

    BR VorsitzenderKABEG ZBR Vors.GÖD Ktn.Vors.

    Kammerrätin:AK Vorstands-mitglied

    ChristineKäferle-MaasBR Mitglied

    Kammerrätin:

    Charlotte Hussa

    BR Mitglied

    Kammerrat:

    Wolfgang Welser

    BR. Vors. Stv.

    Kammerrätin :

    RosaOlsacher

    BR Mitglied

    Kammerrat:

    Karl Manfred Pichler

    BR Vors.

    Kammerrätin: (Ersatz)

    Isabella Sonnleitner

    Stv. BR Vors.

    Kammerrätin:

    Herta Kristler

    BR Vors.Stv. ÖGB Reg. Vors. Villach/ Hermagor

  • Seite 6 BR - NEWS ❘ Ausgabe78/ Juni 2014

  • BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013

    BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 7

    Das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm ist am 1. Jänner 2014 gestartet und ersetzt sämtliche Angebote zur Früherkennungsmammographie im Rahmen der Vorsorgeuntersu-chung.

    Das neue Programm bietet verbes-serte Qualitätsstandards, einen öster-reichweit systematischen Ablauf für Frauen in Österreich. Es ersetzt alle bisherigen Mammographie - Ange-bote zur Früherkennung von Brust-krebs. Ziel des Programms ist es, die Brustkrebs-Früherkennung besser zu koordinieren und die Qualität der Untersuchungen zu erhöhen.

    Die Früherkennungsmammo-graphie und die diagnostische Mammographie

    Die im Programm angebotene Früh-erkennungsmammographie richtet sich an gesunde Frauen ohne Sym-ptome. Davon zu unterscheiden sind dia-gnostische Mammographien zur weiteren medizinischen Abklärung, die unabhängig vom Alter der Frau jederzeit mittels Zuweisung durch die Vertrauensärztin bzw. den Ver-trauensarzt durchgeführt werden können. Eine diagnostische Mammographie ist notwendig, wenn bereits Sym-ptome vorhanden sind, bei familiär

    erhöhtem Risiko für eine Brustkrebs-erkrankung oder zur Nachsorge nach einer Brustkrebserkrankung. Als Grundlage für die ärztliche Zuwei-sung zur diagnostischen Mammo-graphie gilt die Indikationenliste, die von Österreichischer Ärztekammer und Sozialversicherung erarbeitet wurde. Folglich funktioniert der Ablauf bei der diagnostischen Mammographie – also bei bereits erkrankten Frauen, Frauen mit familiär erhöhtem Risiko und anderen Indikationen – genauso wie bisher:

    Sie werden weiterhin individuell von ihren Ärztinnen und Ärzten betreut. Das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm dagegen richtet sich an gesunde, symptomlo-se Frauen.

    Verbesserte Qualitätsstandards

    Das qualitätsgesicherte Mammogra-phie-Screening gilt derzeit als die verlässlichste Methode zur Früher-kennung von Brustkrebs.Umfassende Qualitätskriterien für die Untersuchung – wie eine standardi-sierte Doppelbefundung nach dem 4-Augen-Prinzip sowie neueste tech-nische Geräte – und verbindliche Zertifizierung für die am Früherken-nungsprogramm teilnehmenden Ra-diologinnen und Radiologen sichern die hohe Qualität des Programms.

    Die Möglichkeit zur „diagnostischen Mammographie“, die der Abklärung von Beschwerden oder eines Krank-heitsverdachts dient, wird nicht ver-ändert.

    Einladung zur Früherkennungs-mammographie

    Frauen im Alter zwischen 45 und 69 Jahren erhalten alle 24 Monate eine persönliche Einladung zugesandt, die als direkte Berechtigung für eine Mammographie gilt; eine Zu-weisung zur Untersuchung ist nicht mehr notwendig.

    Voraussichtlich ab Juli 2014 wird für alle Frauen von 45 bis 69 Jahren die e-card für die Früherkennungsmam-mographie alle zwei Jahre freige-schalten. Damit ist die Inanspruchnahme der Mammographie für Frauen dieser Altersgruppe ab dann nur mit der e-card möglich, eine Einladung ist nicht mehr notwendig. Frauen im Alter von 40 bis 44 Jah-ren bzw. von 79 bis 74 Jahren (ab voraussichtlich 1. Juni ab 70 Jahren ohne Altersgrenze nach oben) kön-nen einen Einladungsbrief über die kostenlose Telefon-Serviceline anfor-dern.

    Kontakt Österreichisches Brust-krebs-Früherkennungspro-gramm

    Die kostenlose Telefon-Serviceline 0800 500 181

    die auch in den Sprachen Englisch, Türkisch, Bosnisch, Kroatisch und

    Serbisch berät, ist von Montag bis Freitag zwi-

    schen 8:00 und 18:00 Uhr sowie per E-Mail unter

    [email protected] erreichbar.

    Informationen zum Programm finden Sie unter

    www.frueh-erkennen.at .

    Dort finden sich Informationsunterla-gen zum Programm zum Download, die auch bei der Telefon-Serviceline bestellt werden können.

    Informationen über die BrustkrebsvorsorgeDas Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm

  • Seite 8 BR - NEWS ❘ Ausgabe78/ Juni 2014

  • BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013

    BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 9

    Ab Juni verstärkt Herr Orasch Michael unser Team im Betriebsratsbüro.

    Er steht Euch/Ihnen jede zweite Woche im Monat mit Rat und Tat zur Seite. Durch seine Unterstützung ist es uns möglich, noch schneller und effi-zienter auf Eure/Ihre aller Anliegen zu reagieren.

    Die Termine für Kollegen Orasch werden durch Frau Binder (DW 2205) und

    Frau Wirtitsch (DW 2772) koordiniert.

    Was muss ich tun, um zum Kreis der begünstigt behinderten Menschen zu gehören?Menschen die eine Behinderung oder ein körperliches Gebrechen (Krankheit) haben, können einen An-trag bei der zuständigen Landesstel-le des Bundessozialamtes stellen. Beträgt der Grad der Behinderung mind. 50%, wird Ihnen der Begüns-tigtenstatus zuerkannt.

    An wen kann ich mich wenden?Die Feststellung des Grades der Be-hinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des Bundessozial-amtes in Klagenfurt oder dem Zivil-invalidenverband in Villach.Es ist allerdings darauf zu achten, dass man bei dem Zivilinvaliden-verband nur einen Behindertenpass und keinen Bescheid erhält. Dieser Bescheid ist allerdings notwendig, um die Ansprüche beim Arbeitgeber geltend zu machen.

    Vorteile der begünstigt behinderten Menschen• Förderung im Beruf, z. B. Lohnkostenzuschüsse zur Erlangung und Sicherung von Ar-beitsplätzen, Mobilitätshilfen, techn. Arbeitshilfen, Zuschüsse zur berufli-chen Aus- und Weiterbildung• Besonderer Kündigungs-

    schutz:Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen.

    Den Kündigungsschutz gibt es aber erst nach einer bestimmten Dauer des Arbeitsverhältnisses:

    Bei Arbeitsverhältnissen, die bis zum 31.12.2010 abgeschlossen wurden, wird der Kündigungsschutz nach Ablauf der ersten sechs Monate wirk-sam. Für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1.1.2011 neubegründet wurden wird der Kündigungsschutz für Men-schen, die den Behindertenstatus be-reits haben, erst nach Ablauf von vier Jahren wirksam. Anderes gilt für Menschen, die den Begünstigtenstatus innerhalb des Vier-Jahres-Zeitraumes erst feststel-len lassen: auch für sie wird der Kün-digungsschutz bereits nach Ablauf von sechs Monaten wirksam. • Anspruch auf Zusatzurlaub • Anspruch auf einen Lohn-

    steuerfreibetrag bzw. steuer-liche Begünstigungen.

    Wer sind „Begünstigte Behinderte Menschen“?Oft wird die Frage gestellt - wer gehört zu dem Kreis der begüns-tigten Behinderten. Im BR Büro machen wir oft die Erfahrung, dass viele Bedienstete nicht über ihre Möglichkeiten diesbezüglich Bescheid wissen. Speziell kurzzei-tig schwer erkrankte Mitarbeite-rInnen verabsäumen es ihre Rech-te in Anspruch zu nehmen. Hier ein paar Antworten auf die wesent-lichsten Fragen. Im Detail berate ich Sie gerne im Betriebsratsbüro.

    Was ist bei der Antrag-stellung mitzubringen?• ein ausgefüllter Antrag• ärztliche Befunde und • der Staatsbürgerschaftsnachw.

    Wer kann diese Leistun-gen in Anspruch nehmen?

    Jeder Mensch hat die Möglichkeit, bei körperlichen Gebrechen oder Krankheit solch einen Antrag zu stel-len, auch wenn das Gebrechen oder die Erkrankung in absehbarer Zeit ausgeheilt ist, da auch befristete Ein-stufungen möglich sind (z.B. Unfälle, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebserkrankungen).Selbstverständlich bin ich gerne be-reit, Sie genauer über die o. a. Leis-tungen zu informieren sowie Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.

    Michael Orasch Behindertenvertrauensperson

    Mehr Service für alle

  • Seite 10 BR - NEWS ❘ Ausgabe78/ Juni 2014

    Ein geschultes Team, ein moderner Fuhrpark machen die Ausbildung in der Fahrschule Molden zum

    Erlebnis – mit Wohlfühlgarantie!Es werden selbstverständlich alle Führerscheinklassen an-geboten.

    In Zusammenarbeit mit Hrn. Betriebsratsvorsitzenden Karl Binder bietet die Fahrschule Molden nun auch für alle Mitarbeiter der Kabeg Vorteilskonditionen an.

    Als Ansprechpartnerin steht Ihnen gerne un-sere Sekretärin Frau Macko Martina unter 04242/25397 oder [email protected] zur Verfügung.

    Kabeg und Fahrschule Molden Gemeinsam zum Führerschein!

    Die Fahrschule Molden zeigt wie es geht und unterstützt die Kabeg Mitarbeiter.

    Seit dem Jahre 1998 ist die Fahrschule Molden (ehemals Fahrschule Zerzer) in Villach in der Widmanngasse 2 ein Begriff für fachliche Kompetenz und beste Prüfungser-gebnisse. Für die Fahrschule Molden steht die Ausbildungsqualität mit unserem Top Team und die Kundenzufriedenheit an erster Stelle.

  • BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013

    BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 11

    Hätten Sie gewusst, dass...?

    H...,dass …H...,dass …H...,dass …

    H...,dass …die Homepage des Be-triebsrates neu gestaltet wurde?H...,dass …Sie alle aktuellen Be-triebsratsmitglieder der FSG, der Lis-te Villacher Bündnis und der FSG und unabhängige Liste mit Foto, Namen und aktueller Telefonnummer auf dieser HP finden?H...,dass …Sie die Öffnungszeiten des Betriebsratsbüros und des Ge-meinschaftshauses ersehen können?H...,dass …sich unter dem Button „News“ der Speiseplan des Gemein-schaftshauses sowie wichtige Links zur AK Kärnten, GÖD Kärnten, KA-BEG, LKH Villach und ÖGB befinden?H...,dass …Alle aktuellen Veranstal-tungen, welche über den Betriebsrat angeboten werden mit Datum, ge-nauem Programm und Tagesablauf, sowie den Reisekosten aufgelistet zu finden sind?H...,dass …Sie unter „Service“ In-formationen von Seiten des BR und der GÖD über Vergünstigungen bei diversen Firmen, Gutscheininforma-

    tionen, Verleih des BR-Autos und des Pritschenwagens und einiges mehr bekommen? H...,dass …auf der HP die GÖD Infos über Sozialunterstützung, Bil-dungsfahrten, Familienförderung, Bildungsförderung, Versicherungen ersichtlich sind? Diverse Anträge und Formulare sind mit Hilfe von Links di-rekt zum Downloaden.H...,dass …nun auch alle BR-News, ab September 2013 veröffentlicht sind und direkt unter dem gleichna-migem Button zu öffnen sind? Somit können Sie jederzeit in den Zeitun-gen nachlesen und stöbern, auch wenn Sie diese einmal nicht in Pa-pierform zur Hand haben.H...,dass …man das Gemein-schaftshaus für viele verschiedene Gelegenheiten nutzen kann?H...,dass …vielfach Abschlussfeiern nach Kursen, Geburtstagsfeiern, Sta-tionsfeiern und vieles mehr abgehal-ten werden? Auf Wunsch wird gerne ein vorher abgesprochenes Buffet

    oder Menü zusammengestellt.H...,dass …im Gemeinschaftshaus auch eine Sauna für die Belegschaft zur Vefügung steht? Die Sauna kann von Mo - Fr nach Vereinbarung mit den Mitarbeitern des Gemeinschafts-hauses gemietet werden. H...,dass …für die Benützung des Weinkellers nur ein Termin im BR-Büro zu vereinbaren und der Keller dann gratis benützt werden kann? Mit Unterstützung von Fr. Gärtner wird je nach Wunsch und Budget ein Buffet zusammengestellt. Für das Wohl der Gäste im Weinkeller sorgen die Betriebsräte, die diese Tätigkeit unentgeltlich übernehmen.H...,dass … sich derSparverein des Gemeinschaftshauses des LKH Vil-lachs mit über 100 Mitgliedern gro-ßer Beliebtheit erfreut? H...,dass …dass trotzdem noch genügend freie Plätze für Sparer vor-handen sind? Die Aushebung erfolgt immer im Oktober mit einem Spar-vereinsessen im Gemeinschaftshaus.

  • Seite 12 BR - NEWS ❘ Ausgabe78/ Juni 2014

    Sie können im BR-Büro die Business-card erhalten, um mit der ÖBB we-sentlich günstiger zu reisen. Ob ers-ter Klasse oder mit Platzreservierung - die Tarife sind für Sie bis zu 20% günstiger. Da zunehmend mehr An-gebote der ÖBB zur Verfügung ste-hen, fassen wir die wesentlichsten Informationen zusammen. Sollten Sie Reisen mit mehreren Personen oder Ihrer Familie mit Kindern pla-nen informieren Sie sich bei der ÖBB über Gruppen oder Familientarife, da diese oft noch günstiger angeboten werden. Dies gilt auch für Vielfahrer ,da es da Angebote im Rahmen der Vorteilscard gibt.

    Die Businesscard:Diese entspricht in ihrer Funktion ei-ner Kreditkarte. Deshalb ist es auch notwendig, ihre Daten bei Abholung zu registrieren.

    Ebenso wesentlich ist es, dass Sie diese Karte mit der gleichen Sorgfalt behandeln, welche Sie auch Ihrer Kreditkarte zukommen lassen.

    Wie funktioniert es: Alle auf die jeweilige Karte gebuch-ten Transaktionen werden von der ÖBB dem Betriebsrat in Rechnung gestellt.

    Alleine daran erkennen Sie, dass die Handhabung eine sorgfältige buch-halterische Genauigkeit verlangt.

    Bitte unterstützen Sie mit Ihrem sorgfältigen Umgang unsere Sekre-tärinnen bei der Abrechnung.Bitte behalten Sie die Karten nur so lange wie unbedingt notwendig und bringen Sie falls notwendig die Fahrscheine und Buchungen bei der Rückgabe mit.

    Nutzung der Business-card:Das BR Büro ermöglicht Ihnen mit dem Service der Business-card drei Varianten der Nut-zung!

    Nutzungsvariante eins:Die Fahrtstrecke ist bekannt und der Fahrpreis wird gleich bezahlt.

    Dies ist die üblichste und meistge-nutzte Form. Sie geben uns die Fahrtstrecken be-kannt und wir berechnen Ihnen den Fahrpreis anhand der aktuellen Preis-liste der ÖBB. Bezahlung vor Ort bei Abholung der Karte im Betriebsratsbüro. Danach müssen Sie mit der Business-card nur mehr am Fahrkartenschal-ter Ihren Fahrschein lösen. Bitte auf

    Ein Service des BR - Die ÖBB BUISNESScard

    * 20 % Ermäßigung in Österreich, nach Liechtenstein sowie für den ÖBB Intercitybus; 10 % Ermäßigung auf Standard-Tickets in Deutschland, der Schweiz, Slowenien, Slowakei, Kroatien, Ungarn und einige Destinationen in Polen und Tschechien sowie auf der Brennerstrecke München - Innsbruck - Bologna/Mailand mit den DB-ÖBB EuroCity-Zügen. ** ab einem Gesamt-umsatz von € 7.000,- pro Kalenderjahr 2,5 % Gutschrift bzw. ab € 35.000,- 5 % Gutschrift für das Folgejahr.

  • BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013

    BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 13

    keinen Fall an der Kasse nochmals bezahlen.Sie sollten beachten, dass die Fahr-kartenschalter an den Bahnhöfen nicht durchgehend besetzt sind. So ist es oft zweckmäßig, die Fahrkarte eventuell schon ein, zwei Tage vor-her zu lösen.Nach der Nutzung bitte die Karte ehestmöglich im BR-Büro wieder ab-geben.

    Nutzungsvariante zwei:

    Die Strecke ist nicht im Tarifkata-log oder Sie wollen eine Sonder-leistung in Anspruch nehmen.

    Sollten Sie eine Strecke wählen, wel-che in unserer Tariftabelle nicht bere-chenbar ist oder eine Sonderleistung wie Platzreservierung oder anderes wählen, erhalten Sie die Business-card ohne vorab den Fahrtpreis zu entrichten. Hier ist es unbedingt notwendig, dass Sie den Fahrschein gut aufbe-wahren. Sie bezahlen die Fahrkarte nach der jeweiligen Preisangabe am Ticket im BR-Büro bei der Rückgabe der Businesscard. Keinesfalls an der ÖBB Kasse.Auch hier ist es für die Abrechnung ganz wichtig, uns die Karte und den Fahrschein so bald als möglich zur Verrechnung vorbei zu bringen.

    Nutzungsvariante drei:

    Sie wollen eine Internetbuchung vornehmen.

    In speziellen Fällen wie BUS Vene-dig oder Kombiangeboten der ÖBB können Buchungen manchmal nur online vorgenommen werden. In diesen Fällen benötigen Sie für die Buchung einen Zugangscode. Für diese Fälle haben wir einige we-nige Karten, welche dies ermögli-chen. Bei der Abholung müssen Sie uns den Wunsch mitteilen und er-halten dann eine Karte samt dazu gehörigem Code. Hier gilt die Bitte um sorgsamen Umgang noch umso mehr. Für die Abrechnung benötigen wir den Buchungsbeleg samt dazuge-hörigen Tickets. Bitte bringen Sie die Unterlagen samt Karte ehest zurück.

    Das LKH Villach bietet den Kollegen und Kolleginnen am LKH Villach schon seit dem Jahr 1999 die Mög-lichkeit, ihre Kinder ab dem dritten Lebensjahr im Kindergarten Nikolai betreuen zu lassen.

    Die Lösung wurde seinerzeit ge-troffen, da es aufgrund räumlicher Gegebenheiten nicht möglich war und ist einen Betriebskindergarten zu errichten. Mit dem Kindergarten Nikolai wurde ein Vertrag geschlos-sen, in welchem dem LKH Villach ein Einweisungsrecht zukommt.

    Bringen und Abholen der Kin-der:Bringen - von 6.45h bis 9.00h Abholen ab 11.30h bis spätestens 19.30 jederzeit möglich.

    Kinderbetreuung im LKH Villach

    Inanspruchnahme der verlän-gerten Öffnungszeit:

    LKH Bedienstete brauchen dafür keine Mehrkosten zu bezahlen, da das LKH Villach einen jährlichen Mehrkostenbeitrag leistet.

    Anmeldung: Die Anmeldungen der Kinder er-folgen ganzjährig im BR Büro und werden von uns an den Kindergar-ten weitergeleitet. Jeweils im Früh-jahr schreiben wir die angemelde-ten Mitarbeiter an und informieren sie über den Einschreibungstermin im Kindergarten. Erst wenn alle Kinder der MitarbeiterInnen un-tergebracht sind, werden diese bei noch freien Plätzen anderswertig vergeben.

    Seit 2014 hat der BR und das LKH Villach mit der Kinderbetreuung Sonnen-strahl einen Vertrag über Zuwei-sungsrecht geschlossen.

    Die Kosten für die Reservierung der Betreuungsplätze werden vom Betriebsrat und dem LKH Villach getragen. Derzeit werden 10 Plät-ze in Evidenz gehalten. Die Infor-mation darüber haben Sie mittels Ausschreibung erhalten.

    Anmeldungen für 2014 und 2015 sind noch möglich.

    Standorte: Die Kinderbetreuung Sonnenstrahl bietet Einrichtungen in der Italienerstrasse und Othmar-Crusitz-Strasse in Villach an.

    Anmeldung:Anmeldeformulare und Informati-onsmappe liegen im BR Büro auf. Anmeldungen werden immer im BR Büro aufgenommen und von uns weitergeleitet.Öffnungszeiten: Von Montag bis Freitag von 6.30 bis 17h. Die Ein-richtung ist ganzjährig geöffnet. Die Vormittagsbetreuung endet um 13h.Betreuungsalter: Wird ihr Kind bis zum 31.08. drei Jahre alt darf es ab September nicht mehr in der Kindergruppe betreut werden. Wird ihr Kind nach dem 31.08. drei Jahre alt, so kann es bis zum Sep-tember des darauffolgenden Jahres betreut werden.

    Betreuung ab dem dritten Lebensjahr

    NEU!!

    Kleinkind-betreuung

  • Seite 14 BR - NEWS ❘ Ausgabe78/ Juni 2014

    In letzter Zeit traten Fragen zur Krankmeldung auf. Allgemein ist festzuhalten, dass jede Dienstver-hinderung unverzüglich seinem Arbeitgeber zu melden ist. Die Arbeitsverhinderung durch Krank-heit wird landläufig als Krankmel-dung bezeichnet. Festgehalten ist jedoch nicht die Pflicht sich krank zu melden, sondern die Pflicht eine Dienstverhinderung bekannt zu geben. Somit besteht keine Pflicht sich an freien Tagen krank zu mel-den, da keine Dienstverhinderung vorliegt.

    Festgeschrieben ist dies im LVBG. § 27 (1) K-LVBG Dienstverhinderung:Ist ein Vertragsbediensteter verhin-dert, seinen Dienst zu versehen, so hat er dies ohne Verzug seinem Vor-gesetzten anzuzeigen und auf des-sen Verlangen den Grund der Dienst-verhinderung zu bescheinigen.

    Dies bedeutet für den regelmäßigen Dienst:

    Eine Krankmeldung hat von MO-FR so schnell wie möglich zu erfolgen. Am SA und SO kann die Meldung entfallen. Zum Einen ist am Wochen-ende kein Vorgesetzter dienstlich er-reichbar (außerhalb der üblichen Ge-schäftstätigkeit) und die SA und SO haben keine Berechnungsrelevanz, da die Wochenarbeitsleistung bereits erbracht wurde.

    Dies bedeutet auch, dass bei einer Krankmeldung bis einschließlich Freitag der SA und SO als freie Tage zählen und somit keine Einschrän-kung der Freizeitgestaltung mehr ge-geben ist - wenn am Mo der Dienst angetreten wird.

    Dies bedeutet für den un-regelmäßigen Dienst:

    Die Meldung der Dienstverhinderung hat ebenso ehestmöglich zu erfolgen. Sollten Sie während Ihrer freien Tage erkranken und absehbar sein, dass Sie zum vorgesehenen Dienst nicht an-treten können, haben Sie dies ebenso ab der Kenntnis zu melden.

    Beispiel 1:Sie erkranken am Mi haben aber bis einschließlich FR frei. Am DO haben Sie noch die Absicht den Dienst an-zutreten, da Sie davon ausgehen, dass Ihr Gesundheitszustand bis da-hin besser sein wird. Am FR ist je-doch ersichtlich, dass Sie am SA den Dienst nicht antreten können. In die-sem Fall haben Sie dies am FR ehest-möglich zu melden. Wenn Sie nicht schon vorher den Arzt aufgesucht haben, sollten Sie dies spätestens am Freitag tun. Meldung beim direkten Vorgesetzten.Im unregelmäßigen Dienst gilt die Meldung an der Dienststelle bei ei-ner /einem KollegIn als korrekte Meldung. Tunlichst sollten Sie aber versuchen, die /den Vorgesetzten zu erreichen.Bei der Meldung ist es aber auch notwendig nicht nur die Dienstver-hinderung bekannt zu geben, son-dern auch zu melden, ab wann Sie bereits krank sind.

    Das Datum der Arbeitsunfähigkeit am Krankenschein und die korrek-te Meldung gewährleisten Ihnen den Anspruch der Entgeltfortzah-lung.

    Beispiel 2:Sie erkranken am Mi haben aber bis einschließlich FR frei. Am Mi verletzen Sie sich und erhal-ten einen Schonverband für 5 Tage, dann ist Ihnen schon am MI ersicht-lich, dass Sie Ihren Dienst am SA. nicht antreten können und Sie haben dies auch am MI schon zu melden.

    Das Datum der Arbeitsunfähigkeit am Krankenschein und die korrek-te Meldung gewährleisten Ihnen den Anspruch der Entgeltfortzah-lung.

    Wenn Sie an den freien Tagen er-kranken, sich krank gemeldet haben, und das Ende der Arbeitsunfähigkeit so fällt, dass die Krankmeldung am Dienstplan auf freie Tage fällt, müs-sen Sie den Dienst nach Beendigung des Krankenstandes antreten.Das Ende des Krankenstandes ist dem Dienstgeber ab Ihrer Kenntnis darüber mitzuteilen.

    Ausstellung

    Hans Laber

    Leben in Farbe

    Ölbilder

    AquarelleZeichnungenRadierungen

    4. - 13. Juli 2014Bambergsaal

    Parkhotel

    Montag - Samstag10 -19 UhrSonntag

    10 - 15 Uhr

    Krankmeldung - Rechte und Pflichten der DNUnentschuldigtes Fernbleiben:Sollten Sie den Dienst ohne Verein-barung mit dem Dienstgeber nicht antreten, gelten diese Tage als un-entschuldigtes Fernbleiben und wer-den nicht bezahlt.

    In solch einem Fall müssen Sie mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen. Sie können nicht wie im re-gelmäßigen Dienst davon ausgehen, dass Ihre freien Tage frei sind, da Sie eine 7 Tage Arbeitswoche haben.

  • BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013

    BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 15

    Alljähliche Muttertagsaktion des BR

    Jahr für Jahr starten wir mit Fans Junge und Junggebliebenen.

    Kids, Teenies und Begleitpersonen, welche oft mit Begeisterung und manchmal mit gemischten Gefühlen aufbrechen, um einen ausgelasse-nen Tag zu begehen. Wettervorher-sagen wurden mehrmals aufgerufen um in Erfahrung zu bringen, ob Re-genausrüstung von Nöten ist. Picknickpakete wurden geschnürt, um die Anreisedauer von über vier Stunden ohne Hungersnot zu über-stehen. Nicht zu vergessen, man kann schneller verdursten als ver-hungern, also noch schnell einige Getränke eingepackt. So gerüs-tet stand einer erfolgreichen Reise nichts mehr im Wege. Getreu dem Motto: Ausgelassen wollen wir heute einen Tag des Ver-gnügens begehen wird Süßes in Form von Bonbons und Säften ge-

    reicht. Kaum das Kanaltal erreicht schüttete es in vollen Strömen und die Kids zeigten schon einen Anflug an Zweifel an der Wettervorhersage. Aber je näher das Ziel kam desto schöner wurde das Wetter und im

    BR- Gardalandreise 2014 Gardaland angekommen war es klar, Regenschutz und Jacken kön-nen im Auto bleiben. Nur Wasser-scheue nahmen den Regenschutz mit, um die Fahrten in so mancher Wasserrinne und durch so manchen Wasserfall trocken zu überstehen. Nicht so die Hartgesottenen - die schafften es so viel Wasser in die Ge-fährte zu bringen, dass dieses sogar in den Schuhen bis zum Rand stand und auch die Unterwäsche nicht trocken blieb. „No Problem“ Die Profis haben mit Reservewäsche vor-gesorgt und den Rest erledigte der Fahrtwind auf den rasanten Achter-bahnen. Die Stunden verflogen und wieder staunte man, dass es nicht gelang alle Attraktionen zu genie-ßen. Wer nun glaubt dass die Kids todmüde im Bus in die Sessel fielen – weit gefehlt - denn todmüde wirk-ten eher die BegleiterInnen dieser. Die Heimreise dauert empfundener- weise immer länger als die Hinfahrt. Nichts desto trotz war zu Hause für viele klar: Nächstes Jahr sehen wir uns wieder!

    Sieben Mitglieder des Betriebrates statteten am Mut-tertag allen „potentiellen“ Müttern, welche an die-sem Tag Dienst versehen mußten, einen Besuch ab. Frau Gärtner hat mit ihrem Team schon die Tage zu-vor über hundert Torten gebacken und verziert. Neben der Muttertagstorte gab es für alle Frauen auch eine CD als Geschenk.Diese Aktion fand, wie schon die Jahre zuvor, großen Anklang und gab uns damit die Sicherheit, auch in Zukunft am Muttertag den Kolleginnen den Tag mit einer Torte etwas zu verschönen.

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