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Die beiden alten Standorte am Forsthaus Kühkopf nahe Erfelden und am Fuße der Stockstädter Brücke wurden aus wirtschaft- lichen und standortbedingten Gründen verworfen. Die Rhein- schänke in Stockstadt ist zurück- gebaut und auch am Forsthaus gibt es keine Gaststätte mehr. Dafür wird der denkmalgeschütz- te Schafstall im Hofgutensemble seit 2018 denkmalgerecht in- standgesetzt und soll künftig die Gastronomie für die Kühkopfbe- sucher beherbergen. Im Verbund mit dem Hofgut Guntershausen, dem Umweltbildungszentrum Schatzinsel Kühkopf, dem Hei- matmuseum Stockstadt am Rhein und der Galerie im Südflü- gel entsteht hier eine neue gast- ronomische Einheit in alten Mau- ern, mit historischem Flair. Die enge Verzahnung mit der Hofgutgemeinschaft wird die Wirtschaftlichkeit der Kühkopf- Gastronomie stärken und gleich- zeitig die Aktivitäten der Hofgut- betreiber unterstützen, ist man sich von öffentlicher Seite aus sicher. Seit einigen Wochen ist auch für Außenstehende ersichtlich, dass es im Bauprojekt „Schafstall“ wieder in großen Schritten vorangeht. Die Mauerbögen der geöffneten Por- tale wurden erneuert, die tragen- de Holzkonstruktion und die ver- stärkenden Metallträger wurden eingebaut. Die Silhouette des fer- tigen Gebäudes lässt sich bereits erahnen. Im Laufe dieser Woche wird der Aufbau der tragenden Holzkonstruktion einschließlich des Dachstuhls abgeschlossen. Aus diesem Anlass hat das Forst- amt Groß-Gerau, als Vertreter von HessenForst, den kleinen Kreis der unmittelbar Beteiligten zu einem Richtfest geladen. Verantwortlich für die Ertüchtigung des Schafstalls ist Hessen-Forst, das auch Eigentü- mer der Liegenschaft und Kosten- träger ist. Mit einem Gesamtvolu- men von rund 1,8 Millionen Euro ist diese Investition in eine Gastro- nomie aktuell veranschlagt. Hille Sundermeier, stellvertretende Forstamtsleiterin, freut sich über den Baufortschritt und hält eine Inbetriebnahme im nächsten Jahr für möglich: „Die Gastronomie wird ein wesentlicher Bestandteil des Besucherlenkungssystems auf dem Kühkopf sein“. Bürgermeis- ter Thomas Raschel bedankte sich auch im Namen der Kommunen Riedstadt und Biebesheim bei allen Beteiligten für das Enga- gement, hatte doch gerade die Bevölkerung von Riedstadt und Stockstadt vehement für die Erhal- tung einer Gastronomie auf dem Kühkopf geworben. Bereits in die- sem Herbst wird ein Exposé zum Gastronomieprojekt fertiggestellt und steht dann potentiellen Be- werbern zur Verfügung. Auf dem Weg zum Richtspruch, von links: Die Zimmerleute Jochen Fass, Clemens Maser und Dominik Richter von der Firma Plomer aus Ross- bach vor der Höhe in der traditionellen Kluft. haza-fotos (2) Der denkmalgeschütze Schafstall feierte am vergangenen Donnerstag Richtfest. haza-foto

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41. Jahrgang · Ausgabe KW 36 · Auflage: 24.000 Mittwoch, 2. September 2020

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Erst kam das Holz, dann einmal der HerdRichtfest auf dem Kühkopf für neue Gastronomie in alten Mauern

Stockstadt (red). Viele Jahre wa-ren auf dem Kühkopf gleich zwei Gaststätten zu finden. Nach der Kündigung durch die beiden Pächter wurde die Standortfrage einer Gastronomie intensiv mit allen Beteiligten diskutiert. Die beiden alten Standorte am Forsthaus Kühkopf nahe Erfelden und am Fuße der Stockstädter Brücke wurden aus wirtschaft-lichen und standortbedingten Gründen verworfen. Die Rhein-schänke in Stockstadt ist zurück-gebaut und auch am Forsthaus

gibt es keine Gaststätte mehr. Dafür wird der denkmalgeschütz-te Schafstall im Hofgutensemble seit 2018 denkmalgerecht in-standgesetzt und soll künftig die Gastronomie für die Kühkopfbe-sucher beherbergen. Im Verbund mit dem Hofgut Guntershausen, dem Umweltbildungszentrum Schatzinsel Kühkopf, dem Hei-matmuseum Stockstadt am Rhein und der Galerie im Südflü-gel entsteht hier eine neue gast-ronomische Einheit in alten Mau-ern, mit historischem Flair.

Die enge Verzahnung mit der Hofgutgemeinschaft wird die Wirtschaftlichkeit der Kühkopf-Gastronomie stärken und gleich-zeitig die Aktivitäten der Hofgut-betreiber unterstützen, ist man sich von öffentlicher Seite aus sicher. Seit einigen Wochen ist auch für Außenstehende ersichtlich, dass es im Bauprojekt „Schafstall“ wieder in großen Schritten vorangeht. Die Mauerbögen der geöffneten Por-tale wurden erneuert, die tragen-de Holzkonstruktion und die ver-

stärkenden Metallträger wurden eingebaut. Die Silhouette des fer-tigen Gebäudes lässt sich bereits erahnen. Im Laufe dieser Woche wird der Aufbau der tragenden Holzkonstruktion einschließlich des Dachstuhls abgeschlossen. Aus diesem Anlass hat das Forst-amt Groß-Gerau, als Vertreter von HessenForst, den kleinen Kreis der unmittelbar Beteiligten zu einem Richtfest geladen. Verantwortlich für die Ertüchtigung des Schafstalls ist Hessen-Forst, das auch Eigentü-mer der Liegenschaft und Kosten-träger ist. Mit einem Gesamtvolu-men von rund 1,8 Millionen Euro ist diese Investition in eine Gastro-nomie aktuell veranschlagt. Hille Sundermeier, stellvertretende Forstamtsleiterin, freut sich über den Baufortschritt und hält eine Inbetriebnahme im nächsten Jahr für möglich: „Die Gastronomie wird ein wesentlicher Bestandteil des Besucherlenkungssystems auf dem Kühkopf sein“. Bürgermeis-ter Thomas Raschel bedankte sich auch im Namen der Kommunen Riedstadt und Biebesheim bei allen Beteiligten für das Enga-gement, hatte doch gerade die Bevölkerung von Riedstadt und Stockstadt vehement für die Erhal-tung einer Gastronomie auf dem Kühkopf geworben. Bereits in die-sem Herbst wird ein Exposé zum Gastronomieprojekt fertiggestellt und steht dann potentiellen Be-werbern zur Verfügung.

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Der denkmalgeschütze Schafstall feierte am vergangenen Donnerstag Richtfest. haza-foto

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Seite 2 Ried-Information 2. September 2020

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Italien in GernsheimDa Giulio – Tradition und QualitätGernsheim (red). „Guter Ge-schmack kommt von guter Qua-lität“, sind sich die Betreiber des Restaurants „Da Giulio“ in der Gernsheimer Einsiedlerstraße sicher. Das garantiere die Kom-bination aus mehr als 30 Jahren Erfahrung, das Verwenden hoch-wertiger Produkte und das lei-denschaftliche Zubereiten. „Wir verwenden nur ausge-wählte regionale Produkte für unsere italienischen Spezialitä-ten. Fleisch und Wurst kommen von der Qualitätsmetzgerei Karl Mehl aus Fehlheim. Das frische Gemüse stammt von regionalen Landwirten, unter anderem dem Erdbeer- und Spargelhof Betz

aus Klein-Rohrheim, von dem wir während der Saison auch unseren schmackhaften Spargel bekommen“, erzählen die Gerns-heimer. Das Olivenöl kommt direkt aus dem sonnigen Italien und verleiht den Salaten und Vorspeisen ein besonders ge-schmackvolles Aroma. Da Giulio ist regional verwurzelt, auch die Getränke liefert der Gernsheimer Einzelhandel. „Corona ist auch für uns eine schwere Zeit“, sagt Inhaber Giulio Calzone, „durch die Treue und Unterstützung unserer Gäs-te ist es uns bis heute gelungen, diese Situation zu meistern. Vie-len Dank dafür.“

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Geschäftsführung: Karin Weiß-Plegge, Pascal Plegge, Pierre Plegge

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Redaktionsleitung: Matthias Weißmann (V.i.s.d.P.) [email protected]

Produktion: PLEGGE Medien Produktion GmbH 64579 Gernsheim

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Leserbriefe veröffentlichen wir nach dem Maße des vorhandenen Platzes. Für den Inhalt von Leserbrie-fen wird jegliche Haftung ausgeschlossen, Kürzungen bleiben vorbehalten. Für Gestaltung, Satz und Aus-führung von Texten und Anzeigen, Urheberrecht beim Verlag. Für Fehler keine Haftung.

Zum GedenkenGottesdienst im SeniorenzentrumStockstadt (red). Die Evangeli-sche Kirchengemeinde Stock-stadt am Rhein teilt mit, dass der Gottesdienst am Sonntag, 6. September, um 10 Uhr unter der Leitung von Pfarrer Basteck im Seniorenzentrum in der Schiller-straße stattfindet.Wie auch in den letzten Jahren soll in diesem Gottesdienst an die im Laufe der letzten zwölf Monate verstorbenen Bewoh-ner würdevoll erinnert wer-den.

Unter Einhaltung aller corona-bedingten Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln ist auch die musikalische Mitwirkung einer kleinen Abordnung des Evange-lischen Kirchenchores unter der Leitung von Dagmar Staudt, so-wie von Sonja Siegel vom Evan-gelischen Flötenkreis geplant, heißt es in der Ankündigung der Kirchengemeinde.Weitere infos: www.stockstadt-evangelisch.de.

Zirkus-Luft purManege frei für die GästeGernsheim (red). Der in Gerns-heim gestrandete Circurs Rolani konnte zum Ende des Monats August doch noch mehrere aktive Gastspiele im Zelt auf der Schä-

ferwiese geben. Von Donnerstag bis Sonntag hieß es Manege frei und den Gästen wurde ein ab-wechslungsreiches und unterhalt-sames Programm geboten.

Zu sehen ist der Jongleur Andy Ortmann mit der Assistenz von Ehefrau Juliana. haza-foto

eine noble Gesteeinnahmen von eröffnungstag gespendetGoddelau (red). Groß war die Freude am vergangenen Freitag bei der Schatzmeisterin vom Verein „Wegwarte Ambulan-ter Hospiz- und Palliativdienst Ried“, Monika Gölzenleuchter, die zusammen mit Pflegefach-kraft Tina Lorenz eine Spende in Höhe von 525 Euro in Empfang

nehmen durfte. Liwia Ullmann, die mit ihrem Café „Kiwis Deli“ im Ärztezen-trum in der Freiherr-vom-Stein-Straße 9 am vorvergangenen Montag Eröffnung feierte, spen-dete die kompletten Einnahmen dieses Tages dem Verein. „Wir sagen ganz herzlichen Dank für

diese tolle Geste und großzügi-ge Spende“, betonen Monika Gölzenleuchter und Tina Lo-renz. Liwia Ullmann indes sieht ihre Spende auch im spirituellen Sin-ne und freut sich auf viele Gäste, die hier auch wunderschön im Freien sitzen können.

Liwia Ullmann, Tina Lorenz und Monika Gölzenleuchter, von links. haza-foto

Der Smiley zeigt es anNeues Display im Bereich der „Kita am Mühlbach“Stockstadt (red). Am vergan-genen Freitag übergab Helmut Zell von der Kreisverkehrswacht Groß-Gerau ein Geschwindig-keitsdisplay, das in Richtung Gemeindekindergarten „Kita am Mühlbach“ ab sofort seine Dienste leisten und den Ver-

kehrsteilnehmern anzeigen wird, wie schnell sie hier unterwegs sind. Insgesamt 48 dieser Dis-plays zum Anschaffungspreis von 2500 Euro wurden hessenweit zur Verfügung gestellt. Das Gerät funktioniert im Ak-kubetrieb und ist praktisch

wartungsfrei. Die Gemeinde Stockstadt wird das Geschwin-digkeitsdisplay nach einem an-gemessenen Zeitraum auch vor der Evangelischen Kita „Arche Noah“ und der „Insel-Kühkopf-Schule“ aufstellen, sagt Bürger-meister Thomas Raschel.

Während der Inbetriebnahme des Displays, von links: Helmut Zell, Bürgermeister Thomas Raschel und die Leiterin der „Kita am Mühlbach“ Yvonne Pehle-Isler. Und der Verkehrsteilnehmer, der sich gerade nähert, fuhr 29 km/h schnell zum Zeitpunkt der Messung. haza-foto

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Neue Stadträtin für GernsheimAndrea Bonifer folgt auf Gerhard JungGernsheim (red). Vergangenen Mittwoch wurde Andrea Boni-fer, langjährige Stadtverordnete für die CDU, zur Stadträtin er-nannt. Sie folgt damit Gerhard Jung, der auf eigenen Wunsch seine Tätigkeit als ehrenamtli-cher Stadtrat niedergelegt hat. Gerhard Jung war insgesamt 43 Jahre in Allmendfeld und Gernsheim für die CDU aktiv

und setzte sich in unterschied-lichsten Funktionen für die All-gemeinheit ein. Dafür dankten ihm Stadtverordnetenvorsteher Horst-Dieter Kaspar und Bürger-meister Peter Burger. Kaspar wies Andrea Bonifer in seiner Ansprache darauf hin, dass ihre Amtszeit bis März oder April 2021 begrenzt sei. Sie habe so die Möglichkeit zu prü-

fen, ob der neue kommunalpo-litische Aufgabenbereich ihren Vorstellungen entspricht. Burger attestierte der künftigen Stadträ-tin das nötige Rüstzeug für ihre Aufgabe. Seit 2006 ist Bonifer in der Stadtverordnetenversamm-lung vertreten und hat somit langjährige kommunalpolitische Erfahrung, die ihr den Einstieg in den Magistrat erleichtern wird.

Nach den Wortbeiträgen wurde die neue Stadträtin vom Stadt-verordnetenvorsteher in ihr Amt eingeführt und verpflich-tet. Im Anschluss überreichte Bürgermeister Peter Burger ihr die Ernennungsurkunde zur eh-renamtlichen Stadträtin. Für die neue Stadträtin rückt Thomas Müller (CDU) in die Stadtverord-netenversammlungen nach.

Bürgermeister Peter Burger (links), Andrea Bonifer und Horst-Dieter Kaspar. haza-foto

Geschichtenerzähler aus Stein und SpeisSonderausstellung zu historischen Gebäuden im Gernsheimer MuseumGernsheim (red). Historische Gebäude sind wie eine Zeitkap-sel und spiegeln nicht nur den Zeitgeist ihrer Entstehung wider. Sie vermitteln neben ihrer Funk-tion als Wohnhaus, Geschäfts-haus oder einem öffentlichen Zweck dienend auch künstleri-sche Elemente und zeigen den Baustil aus der Epoche ihrer Er-richtung. Sie zeugen zudem von den handwerklichen Fähigkeiten der Erbauer. Darüber hinaus verweisen sie auf die jeweilige Intention ihrer Auftraggeber und berichten von den Ereignissen seit ihrer Entstehung im Kontext von regionalen und überregio-nalen Begebenheiten. Die Mo-tivation für die Entstehung der

Historienmalerei als Kunstdiszi-plin war das Bedürfnis, Vergan-genheit mit bestimmten Intenti-onen bildlich darzustellen. Die naturalistisch-realistische Dar-stellungsweise der historischen Gebäude folgt dieser Intention. Für den Historiker ist das Ge-mälde oder die Zeichnung auch Geschichte, die erzählt und in-terpretiert werden kann. So berichtet das historische Feuerwehrgerätehaus in Gerns-heim von einer über 100-jähri-gen Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr in Gernsheim oder die gotische Kapelle von Maria Einsiedel über eine über Jahr-hunderte währende Wallfahrtge-schichte an diesem Ort. „Unser

Vereinsmitglied und Künstler Hans Pehle malt in der fünften Generation seiner Familie. Bei vielen der gezeigten Bilder und Zeichnungen hat er als Motiv historische Gebäude ausgewählt und sie in seiner ihm eigenen na-turalistischen-realistischen Dar-stellungsweise für die Nachwelt festgehalten. Manche dieser historischen Gebäude existieren bereits heute leider nicht mehr“, sagt der Vorsitzende vom Kunst- und kulturhistorischen Verein der Schöfferstadt Gernsheim, Klaus Müller. So erging es zum Beispiel dem „Herrschaftshaus“ für Jagdgesell-schaften am Hofgut Guntershau-sen auf dem Kühkopf, das man

noch zu Beginn der 70er Jahre einfach abgerissen hat, ohne den historischen Wert richtig einzu-ordnen. Immerhin konnte Hans Pehle mit einem Aquarell das Er-scheinungsbild dieses Gebäudes für die Nachwelt erhalten. Ne-ben einer Auswahl an Aquarellen präsentiert Hans Pehle auch eine Auswahl von Zeichnungen von historischen Gebäuden deren Entstehung bis in die 60er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück-reichen. Zu sehen ist die Sonderausstel-lung im Museum noch bis in den Dezember, jeweils mittwochs von 17 Uhr bis 19 Uhr und jeden ersten Sonntag im Monat von 10 Uhr bis 12 Uhr.

Im Vordergrund (links) ein Motiv aus Stockstadt, an der Wand Eindrücke aus Zwingenberg, älteste Stadt an der Bergstraße. haza-foto

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4 Familienanzeigen Ried-Information 2. September 2020

Am Sonntag, den 6.9.2020 werde ich

75 Jahre.Gratulanten sind von 10.00 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Gaststätte des FC Alemannia herzlich willkommmen.

Heinz Dellbrügge

Über die vielen Glückwünsche und Geschenke anlässlich meines

80. Geburtstageshabe ich mich sehr gefreut und sage hiermit allen Gratulanten vielen herzlichen Dank!

Anneliese FeyGoddelau, im August

Am Dienstag, dem 15.09.2020 werde ich

90 Jahre.Gratulanten sind von 10.00 Uhr bis 13:00 Uhrin der Gaststätte Hessischer Hof (bei Ana)

herzlich willkommmen.

Karl Hofmann

Danke sagen wir für die lieben Glückwünsche und Geschenke zu unserer Erstkommunion, auch im Namen unserer Eltern.

Wir haben uns sehr gefreut.Besonderen Dank an unseren Pfarrer Clemens Wunderle,

unseren Gemeindereferenten Markus Kiefer und das Katechetenteam fürdie gemeinsame Vorbereitungszeit und die schöne Erstkommunionfeier.

Die erste der fünf Kommuniongruppen der Pfarrei St. Maria Magdalena, Gernsheim

von li. nach re.: Anna Grimm, Samuel Schödl Ruiz Diaz, Leah Grätz und Lena Tragesser

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Biebesheim04.09. Michael Schlemmer, Ludwigstraße 27 70 Jahre08.09. Ahmet Saglamyol, Stettiner Straße 12 70 JahreGernsheim03.09. Emma Langendorf-Stolte, Darmstädter Straße 16 85 Jahre04.09. Grazia Sbezzo, Theodor-Heuss-Straße 13 75 Jahre07.09. Ilse Höhenberger, Waldstraße 17 70 Jahre08.09. Helmut Stapf, Otzbergstraße 2 70 JahreGroß-Rohrheim08.09. Ramazan Cephaneci, Kornstraße 12 70 Jahre Riedstadt03.09. Marie Vonderschmitt, In der Hochstadt 44 85 Jahre03.09. Francesco Sanfelice, Weingartenstraße 32 70 Jahre04.09. Ingeborg Arnold, Am Hanfgraben 11 75 Jahre05.09. Ilse Ihrig, Kühkopfstraße 12 75 Jahre05.09. Heidemarie Rooch, In der Langgewann 1 70 Jahre05.09. Rosel Gengnagel, Modaustraße 20 70 Jahre06.09. Klaus Poß, In der Hochstadt 12 80 Jahre08.09. Hans-Werner Schulze, Ulmenweg 5 75 Jahre

HeRZlicHen GlückwunscH

„Danke“sagen die Stockstädter Konfi rmanden

und ihre Eltern für die vielen Glückwünsche und Geschenkezur Konfi rmation.

Einen herzlichen Dank auch an Pfarrerin Auksutat und Pfarrer Basteckfür die schöne Konfi rmandenzeit.

v.l.n.r. Pfarrer Basteck, Philip Kaffke, Fabienne Klein, Amelina Marie Kartsch, Madelaine Hongwe Tarpah, Tammy Sue Jakobi, Mira Mattern, Chiara Lisanne Anders, Leni Menger, Sophie Bender,

Selina Maria Hain, Mary Leong Tarpah, Noel Taurin Teibes, Simon Eßer, Pfarrerin Auksutat.Gruppenbild wurde nach Coronavorgaben erstellt, Bildbearbeitung erfolgte nachträglich.

Liebe Leserinnen und Leser,da die Maßnahmen zur Bekäm-fung der Corona-Pandemie teilweise gelockert sind, ist es den Kirchengemeinden wieder erlaubt Gottesdienste abzuhal-ten. Dies allerdings nur mit Ein-schränkungen und Auflagen. Bitte informieren Sie sich bei Ihren Gemeinden im Einzelnen über die Vorgehensweisen. Ter-mine, soweit sie uns bekannt sind, werden unter Vorbehalt hier veröffentlicht.

BIEBESHEIMKatholische Kirche Pfarrei St. Maria Goretti, Jahnstraße 19, (06258) 627701.09. 10 Uhr Gebetskreis02.09. 18 Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Heilige Messe04.09. 18 Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Herz-Jesu-Amt05.09. 8.15 Uhr Aussetzung und Rosenkranz, 9 Uhr Mutter-gottesamt, 18 Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Vorabendmesse06.09. 9 Uhr Hl. Amt, 11 Uhr Hochamt07.09. 18 Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Heilige Messe08.09. 10 Uhr Muttergottesamt

Evangelische Freikirche, Hei-delberger Str. 30, (06258) 645306.09. 10 Uhr Gottesdienst mit begrenzter Besucherzahl unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften, Anmel-dung: (06258) 6453

GERNSHEIMKatholische Kirche St. Maria Magdalena, Magdalenenstra-ße 52, (06258) 3374 04.09. 18 Uhr Ökumenischer Gottesdienst05.09. 18 Uhr Vorabendmesse08.09. 18 Uhr AbendmesseMaria Einsiedel03.09. 18 Uhr Abendmesse05.09. 9 Uhr Heilige Messe06.09. 11 Uhr Hochamt07.09. 9 Uhr Heilige Messe08.09. 9 Uhr Heilige Messe

Evangelische Kirche, Darm-städter Str. 1, (06258) 339006.09. 11 Uhr Konfirmation/ev. Kirche (nur für Konfirmanden)

GROß-ROHRHEIMKatholische Kirche St. Theresia, R.-Wagner-Str. 25, (06245) 3125keine Angaben

Evangelische Kirche, Speyer-straße 5, (06245) 7005006.09. 9.45 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Martin Müller

RIEDSTADT Evangelische Kirche Crumstadt, Darmstädter Str. 3, (06158) 8353106.09. 10 Uhr Kerbgottes-dienst

Ev. Klinikseelsorge Vitos-Phi-lippshospital, (06158) 18367006.09. 9 Uhr Gottesdienst

Landeskirchliche Gemein-schaft Crumstadt, Mittelstraße 13, (06158) 8659606.09. 10 Uhr Kerbgottesdienst, ev. Kirche

Evangelische Kirche Erfelden,Wilhelm-Leuschner-Straße 49, (06158) 238130.08. 10 Uhr Gottesdienst

Evangelische Kirche GoddelauStarkenburger Straße 34, (06158) 502006.09. 10 Uhr Gottesdienst

Evangelische Kirche Leeheim, Klappergasse 6, (06158) 7253806.09. 10 Uhr Vorstellungs-Got-tesdienst der Konfirmanden 2020, 10 Uhr Kindergottes-dienst, erster KiGo nach den Sommerferien im Freien unter Hygieneregeln und mit Bitte um Anmeldung

Evangelische Kirche Wolfskeh-len, Groß-Gerauer Str. 9,(06158) 7253006.09. 10 Uhr Konfirmation Gruppe I, 11.30 Uhr Konfirma-tion Gruppe II

STOCKSTADTEvangelische Kirche, Kirchstraße 10, (06158) 8453506.09. 10 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum (Pfarrerin Kse-nija Auksutat)

Katholische Kirche Heilige Maria, Jakob-Friedrich-Nold-Str. 6, (06258) 627702.09. 10 Uhr Andacht im Se-niorenheim03.09. 18 Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Heilige Messe06.09. 10 Uhr Heiliges Amt08.09. 18 Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Heilige Messe

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Knitterbart ahoiPiratenlesung in der Stadthallegernsheim (red). Eigentlich war die Piratenlesung mit angeschlos-sener Schatzsuche, zu der das Team der Stadtbücherei einge-laden hatte, am Aalschocker „Eva“ im Europagarten geplant. Wetterbedingt musste man dann aber doch in die Stadthalle umziehen, wo Christiane Meierl und Susanne Hombach den Kin-dern zuerst die Geschichte vom Kaptän Knitterbart auf der Schat-

zinsel, einem Kinderbuch vom Cornelia Funke näherbrachten. Im Anschluss daran gab es dann noch im Foyer der Stadthalle eine gemeinsame Schatzsuche und die insgesamt zwölf betei-ligten Kinder konnten so einiges in der großen Schatzkiste fin-den, was sie dann auch mit nach Hause nehmen durften. Gelobt wurde die gute Organisation und das Hygienekonzept.

Piratenlesung und Schatzsuche im Foyer der Stadthalle. haza-foto

Comeback der VorlesestundeDr. Brumm erzählt seine Wandergeschichtegoddelau (red). Gut gelaunte Kinder fanden sich am vorver-gangenen Dienstag mit ihren Ma-mas, Papas und Omas unter dem Dach der Büchnerscheune ein. Denn es gab gleich zwei Anlässe zur Freude: Nach über fünf Mo-naten Zwangspause durch die Corona-Pandemie gab es wieder eine Vorlesestunde der Bücherei. Und dann konnten die treuen kleinen Fans auch ein Wiederse-hen mit dem plüschigen Vorlese-stundenhelfer „Doktor Brumm“ feiern. Der hatte sich während der Sommerferien auf Entdeckungs-tour durch Riedstadt gemacht, eifrig gesucht von den Vorlese-stundenkindern. Gespannt be-

obachten sie nun in der Büch-nerscheune, wie das liebevoll verpackte Geschenk geöffnet wurde, das der Vorlesestunden-helfer von seiner Entdeckungs-tour mitgebracht hatte. Darin war doch tatsächlich das Buch „Dr. Brumm wandert“ – perfekt für diese Vorlesestunde, bei der die Kinder auch herausfanden, was in einen Wanderrucksack gehört und was nicht. Und auch der abenteuerlustige Vorlese-stundenhelfer kam noch einmal auf seine Kosten: Er durfte mit der eigens für ihn gebauten Seil-bahn in die luftigen Höhen der Scheune schweben. Der Leiter des Kulturbüros Marco Hardy und Büchereileiterin Anja

Stark hatten die Veranstaltung unter Beachtung aller Abstands- und Hygieneregeln vorbereitet. Für jede Besuchergruppe war ein fester Platz mit viel Abstand zum Nachbar markiert, der Vorlese-stunden-Ball schwebte an einem Besenstiel über den Köpfen der Kinder und die Illustrationen aus dem Buch waren extra vergrö-ßert und vervielfältigt worden, damit auch jeder alles sehen konnte. Die nächste Vorlesestunde ist schon für Dienstag, 15. Septem-ber, um 14.30 Uhr geplant, dann im Bürgerhaus in Wolfskehlen, wo sich der nötige Abstand ebenfalls gut einhalten lässt, wie die Organistoren mitteilen.

Per Seilbahn schwebte Plüschbär Doktor Brumm“ zur Vorlesestunde ein. Nach über fünf Monaten gab es wieder eine Vorlesestunde mit Büchereileitern Anja Stark, die vom Leiter des Kulturbüros Marco Hardy unterstützt wurde. haza-foto

Stockstadt (red). Das Freibad hat am vergangen Dienstag seine Tore für dieses Jahr geschlossen. Der För-derverein dankt auch im Namen der Gemeinde, des Freibad-Teams und des neuen Kiosk-Betreibers den Freiwilligen und Vereinsmitgliedern, die das Bad unterstützt haben. „Wir denken positiv und freuen uns, wenn in der kommenden Saison wieder etwas mehr Normalität einkehrt. Bis dahin widmen wir uns als Förderverein wieder einigen Baustellen, um das Freibad noch schöner zu gestalten und auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten“, so der Verein in einer Pressemitteilung. Foto: Verein

Freibad macht WinterpauseHoffnung auf eine bessere Saison im nächsten Jahr

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2. September 2020 Ried-Information Familienanzeigen 5

Jennifer *11.09.1998 † 13.08.2020

Dein junges Herz hat aufgehört zu schlagen,so plötzlich und unfassbar früh.

Was wir fühlen, kann mit Worten niemand sagen,vergessen werden wir Dich nie.

Mit dem Tod verliert man vieles,niemals aber die gemeinsame Zeit

und die Erinnerungen.

In liebevoller ErinnerungDeine Gothi Conny

Riedstadt-Wolfskehlen, im August 2020

Herzlichen Dank sagen wir allen Freunden, Verwandten und Bekannten für die aufrichtige Anteilnahme beim Abschied von meiner geliebten Frau, unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Schwester und Oma

Gerlinde Hauptma� † 13.08.2020

Besonderen Dank an Herrn Pfarrer Lucaci für die tröstenden Worte sowie dem Team von BeKuDe Bestattungen im Ried für die Hilfe und Unterstützung in der schweren Zeit.

In stiller Trauer:Im Namen aller Angehörigen Wenzel Hauptmann

Crumstadt, im August 2020

BieBesheim1947/48Stammtisch am Donnerstag, 10. September, um 18 Uhr beim Geflügelzuchtverein in Biebesheim. Anlass: Diamante-ne Konfirmation.

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Der Mensch, den wir lieben, ist nicht mehr da, wo er war,jedoch ist er überall, wo wir sind und seiner gedenken.

Volker Heim*22.8.1961 † 19.8.2020

In Liebe und DankbarkeitElisabeth Heim und Familie

Die Trauerfeier fand auf Wunsch des Verstorbenen in allerStille im engsten Familienkreis statt.

Bedanken möchten wir uns bei allen, die ihm während seinerschweren Krankheit gedacht und ihn begleidet haben.Besonders danken wir der Praxis Dr. Eichinger, dem Palliative-Care-Team Leuchtturm, dem Ambulanten Pflegeteam Ried undFrau Pfarrerin Herwig für die tröstenden Worte.Auch für die vielen Beileidsbekundungen möchten wir unsrecht herzlich bedanken.

Die Menschen die mich liebten sollen mich nicht vergessen.Denen, die mich umsorgten möchte ich danken.Jene die ich kränkte, um Verzeihung bitten.

Dankefür die vielen Beweise herzlicher Anteilnahme sowie die zahlreichen Karten, Blumen- und Geldspenden beim Heimgang unserer lieben Entschlafenen

Sigrid NeumannBesonderer Dank an Herrn Pfarrer Lucaci für die tröstenden Worte, den Schulkameraden Jg. 1939 sowie denen die ihr das letzte Geleit gaben.

Im Namen aller AngehörigenHubert und André Neumann

Erfelden, im September 2020

Richard Wagner

In Liebe und DankbarkeitDeine HanneloreGilbert Wagner mit FamilieHannelore Stoll mit Familiesowie alle Angehörigen

Glücklich ist, wer nie verlor im Kampf des Lebens den Humor.

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Freitag, den 04.09.2020 um 14.30 Uhr auf dem Friedhof in Erfelden statt.

Zu früh müssen wir Abschied nehmen von meinem lieben Ehemann, unserem Bruder, Schwager, Onkel, Cousin und Patenonkel

† 26.08.2020* 11.01.1941

Eva Maria Gutmann geb. Wenzel* 24.07.1944

Wir vermissen Dich so sehr!

In Liebe und DankbarkeitJennifer und Jörg Reczko mit

Maelle, Juliette, Adéline und Louanne

Thomas und Silvia Kircher

Menschen, die man liebt sind wie Sterne.

Sie können funkeln und leuchten,

lange nachdem sie erloschen sind.

Die Trauerfeier findet am Montag, den 14.09.2020 um 14.30 Uhr auf dem Friedhof in Riedstadt-Goddelau statt.Auf Wunsch der Verstorbenen soll auf Trauerkleidung verzichtet werden.

† 26.08.2020

Einschlafen zu dürfen, wenn man das Leben nicht mehr selbst gestalten kann,ist Erlösung und Trost für uns alle.

Wir nehmen Abschied von

Ludwig Schild* 4. 7. 1931 † 30. 8. 2020

In sti ller Trauer:Guste SchildJutt a und Helmut Witt mannGunter und Claudia SchildThorsten und Katarinamit Nele, Ella und HannesSandra mit LenaSven und DirkIrene und Andrea SeipelIrmina

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung fi ndet am Mitt woch,dem 9. September 2020, um 14.00 Uhr auf dem Friedhof in Crumstadt statt .

Ski-Klub lädt zur Versammlung eingoddelau (red). Der Vorsitzende Dirk Schlörit und alle Vorstands-mitglieder des Ski-Klub Godde-lau 1968 laden für Donnerstag, 24. September, um 19.30 Uhr ins Restaurant Dalmatia (Sport-heim) in Riedstadt-Goddelau, Am Hanfgraben 19, ein zur Jah-reshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 ein. Anträge der Mitglieder können bis spätes-tens eine Woche vor dem Termin schriftlich beim ersten Vorsitzen-den eingereicht werden.

Skigymnastik startet wiedergoddelau (red). Ab sofort findet wieder jeden Freitag die Skigym-nastik in der kleinen Turnhalle der MNS statt. Allerdings muss auch der Ski-Klub die Regeln einhalten. 1. Anmeldung vorab online unter [email protected]; 2. Be-ginn um 20.15 Uhr; 3. Einhaltung des Hygienekonzepts.

Freude für das allgemeinwohleva Böhm erhält den ehrenbrief der Stadt RiedstadtWolfskehlen (red). Im Rahmen der Mitgliederversammlung der Bewegungs- und Rehabilitations-Sportgemeinschaft Riedstadt (BRSG) zeichnete die Stadt Ried-stadt die langjährige Vorsitzende Eva Böhm mit dem Ehrenbrief der Stadt aus. Bürgermeister Marcus Kretsch-mann, der die Ehrung vornahm, berichtete über die langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten der

Geehrten. Eva Böhm war von 1991 bis 2006 Vorstandsmitglied im Sportkreis Groß-Gerau als Sportabzeichenobfrau, worauf-hin Böhm zum Ehrenmitglied im Sportkreis Groß-Gerau ernannt wurde. Sie leitete den Stützpunkt Wolfskehlen für die Abnahme des Sportabzeichens von 1980 bis 2000 und wurde 2012 Vorsitzen-de BRSG. Als Bezirkssportwartin im HBRS Bezirks IV Groß-Gerau

ist Böhm seit 2017 aktiv, darüber hinaus trainierte Eva Böhm seit 1981 zehn Jahre lang die Leicht-athletikjugend, war von 1982 bis 1997 Übungsleiterin der Gymnas-tikmontagsgruppe und organisier-te bis 2015 die Wirbelsäulengrup-pe des TSV 03 Wolfskehlen. „Alleine das Verlesen aller Tätig-keiten macht deutlich, was Eva Böhm in den zurückliegenden 40 Jahren ehrenamtlich alles geleis-

tet habe“, betonte Bürgermeister Marcus Kretschmann. Beschei-den nahm die Geehrte die Wür-digung entgegen. „Ich möchte an dieser Stelle einmal ganz deutlich betonen, dass ich all diese Dinge immer sehr, sehr gerne gemacht habe und auch weiterhin meiner Linie treu bleiben werde“, sag-te Eva Böhm, die sich an dieser Stelle auch noch einmal für die Ehrung bedankte.

Eva Böhm und Marcus Kretschmann nach der Ehrung und mit Abstand. haza-foto

investitionen in landstraßengroß-gerau (red). Mit 325 Mil-lionen Euro saniert das Land Hessen künftig zahlreiche Land-straßen, davon gehen alleine 5,6 Millionen Euro in den südlichen Teil des Kreises Groß-Gerau. Die Ortsdurchfahrt in Leeheim wird grundhaft erneuert, zwischen Leeheim und Wolfskehlen wird die Fahrbahndecke erneuert und zwischen Gernsheim und der Anschlussstelle der A67 wird die Straße ebenfalls grundhaft neu gemacht. Binnen zehn Jahren seien dann laut der Landtagsab-geordneten Ines Claus von der CDU 930 Millionen Euro in die Landstraßen geflossen.

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Amtliche Bekanntmachungen der Schöfferstadt Gernsheim mit den Ortsteilen Klein-Rohrheim und AllmendfeldNr. 36/2020, 40. Jahrgang

Internet: www.gernsheim.deEmail: [email protected]

Grillhütte GernsheimAufgrund der geringen Größe der Grillhütte Gernsheim ist eine Nutzung aufgrund der aktuellen Regelungen nicht möglich. Daher wird die Grillhütte vorerst bis ein-schließlich 31.10.2020 nicht vermietet. Reservierungen für den Zeitraum danach sind möglich, bleiben aber un-verbindlich und unter Vorbehalt.

Ausstellungsschiff MS Wissenschaft tourt durch Deutschland vom 5. bis 7. September 2020 in Gerns-heim, Schifferstraße, Anleger Viking River Cruises.Die Mitmach-Exponate der Ausstellung „Bioökonomie“ an Bord des ehemaligen Frachtschiffs kommen direkt aus der aktuellen Forschung. Wir laden Sie im Auftrag der Crew herzlich zum kostenfreien Besuch der Ausstel-lung ein und würden uns sehr freuen, wenn Sie dieses Angebot nutzen würden.Mitmach-Ausstellung „Bioökonomie“-T-Shirts aus Holz, Möbel aus Popcorn, Waschmittel aus Pilzen und Strümpfe aus Chicorée: All das sind Bei-spiele aus der Bioökonomie. Die Idee dahinter: Eine Wirtschaftsweise, die auf nachwachsende Rohstoffe, Kreislaufwirtschaft und die Verwertung von Reststoffen setzt. Bioökonomie schützt außerdem Ackerböden und Artenvielfalt und sichert damit unsere Lebensgrundlage. In der Ausstellung auf der MS Wissenschaft entdecken Sie spannende Beispiele, wie durch Bioökonomie das Potential der Natur voll ausgeschöpft wird. Wichtige Nahrungsmittel könnten zukünftig Algen, Insekten oder In-vitro-Fleisch sein. Die Ausstellung zeigt spielerisch, was die Bioökonomie bereits heute möglich macht, und wie sie unseren Alltag in Zukunft verändern könnte. An Bord wird jedoch nicht nur über biobasierte Produk-te und Technologien informiert. Auch ethische und poli-tische Aspekte werden thematisiert: Wie nachhaltig sind Biokraftstoffe? Was sind Chancen und Risiken von neu-en Methoden zur Pflanzenzüchtung? Wie wird sich die Weltbevölkerung zukünftig ernähren? Die Ausstellung ist zentraler Bestandteil des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Wissenschaft im Dialog (WiD) ausgerufenen Wissenschaftsjahr 2020|21 – Bioökonomie. Sie wird ab 12 Jahren empfohlen. Der Eintritt ist frei. Öffnungszeiten und Reinigung der Aus-stellung: Die Ausstellung ist täglich von 10:00 bis 13:30 Uhr und von 14:30 bis 19:00 Uhr geöffnet.Die Ausstellung wird jeden Tag mittags und abends ge-reinigt. Wenn nicht anders angegeben, ist das Ausstel-lungsschiff deshalb täglich von 13:30 bis 14:30 Uhr ge-schlossen, auch an Tagen, an denen die Ausstellung erst um 12 Uhr öffnet. Corona-HinweiseWegen der Corona-Pandemie kann nur eine begrenzte Anzahl an Personen zur Ausstellung zugelassen wer-den. Es kann daher zu Wartezeiten kommen. Die Auf-enthaltsdauer in der Ausstellung ist auf 75 Minuten begrenzt. Es gelten die aktuellen Abstands- und Hygi-

eneregeln sowie Maskenpflicht. Aktuelle Informatio-nenfinden Sie unter www.ms-wissenschaft.de/corona. Weitere Informationen zum Ausstellungsschiff MS Wis-senschaft finden Sie unter www.ms-wissenschaft.deAktion „Mini-Marktplatz“ auf dem Stadthausplatz Montag, 11-17 UhrObst- und Gartenbauverein Gernsheim mit eigenen Er-zeugnissen, siehe auch www.ogv-gernsheim.deDienstag, 11-20 Uhr, wöchentlichFoodtruck „Burgery“ mit Burgern, Pommes und Salaten – AUCH VEGAN siehe auch Facebook - The Burgery, Instagram @TheBurgery2020Mittwoch, ab 16 Uhr Fisch Handrick, siehe auch www.fisch-handrick.deDonnerstag, 10-17 Uhr, alle 2 Wochen z.B. 27. August und 10. September Kübler´s Spezialitäten – Tees, Kräuter, Gewürze und Tro-ckenfrüchte, siehe auch www.kuebler-tee.deDonnerstag, 9-15 Uhr, alle 2 Wochen z.B. 03./17. Sep-temberBines Lädchen mit Handarbeiten und Geschenken aus der eigenen WerkstattFreitag, vakant - Samstag, vakant. Am Sonntag pausiert der Mini-Marktplatz. Bitte denken Sie auch hier an Ihre Mund-Nasen-Bedeckung und halten Sie Abstand.Das Team freut sich auf Sie! Sind auch Sie Teilnehmer unserer Märkte und haben Interesse an dieser Aktion? Melden Sie sich beim Kulturamt! Gerne können weitere Betriebe an einem eigenen Ter-min teilnehmen. Pro Betrieb kann einmalig oder wieder-holt an einem festen Wochentag mitgemacht werden.

Stadtbücherei Gernsheim Stadtbücherei der Schöfferstadt GernsheimSchöfferplatz 1Tel. [email protected] dürfen maximal fünf Besucherinnen und Besu-cher gleichzeitig in der Stadtbücherei sein. Lesen in der Bücherei ist derzeit nicht möglich. Die Nutzung der On-leihe ist natürlich ebenso möglich. Voraussetzung ist ein gültiger Büchereiausweis. Die Jahresgebühr kann telefo-nisch verlängert werden. Den Internetkatalog finden Sie unter www.gernsheim.buchabfrage.de. Dort können Sie sich informieren, vorbestellen, Ihre Medien verlängern und Einblick in Ihr Lesekonto nehmen. Verfügbare Me-dien können Sie gerne per Telefon oder Mail vorbestel-len und mit Termin abholen.Allgemeine Öffnungszeiten (außerhalb der Ferien):Montag, Donnerstag und Freitag von 15 bis 19 Uhr für die Allgemeinheit sowie Dienstag von 09:30 bis 12:00 Uhr für Risikogruppen.

Archiv der Schöfferstadt Gernsheim - DERZEIT GE-SCHLOSSENBitte melden Sie sich telefonisch unter 06258-9418692

oder unter [email protected].

Museum der Schöfferstadt Gernsheim Gruppenführungen und der Besuch von ganzen Schul-klassen sowie Vortragsveranstaltungen werden weiter-hin noch nicht durchgeführt.

Sonderausstellung „75 Jahre Kriegsende Gernsheim“Am 26. März 1945 war zwar der Krieg noch nicht zu Ende, aber Gernsheim lag in Schutt und Asche. Durch Granatenbeschuss und Bombardierung wurden 32 Wohnhäuser total zerstört und 383 mehr oder weniger beschädigt. Besonders die Innenstadt mit der katholi-schen Kirche war stark betroffen, 16 Gernsheimer, dar-unter auch drei Kinder, kamen ums Leben.Die Bevölkerung suchte Schutz in den Luftschutzkellern, allein mehr als 100 Personen im Stadthauskeller. Viel-leicht wäre der Bevölkerung Leid erspart geblieben, hät-te Kampfkommandant Schmitt (23 Jahre) nicht den Be-fehl ausgeführt, Gernsheim als Festung zu halten. Auch Kinder und Jugendliche mussten Verschanzungen an der Brücke aufwerfen. Die Brücke wurde am 19. März von deutschen Soldaten gesprengt. In der Sonderausstellung kann man auch Zeitzeugenberichte lesen, unter ande-rem von Pfarrer Malsy, die das Erleben in den Märztagen wiedergeben.

Sonderausstellung „Historische Gebäude aus dem Ried und von der Bergstraße“ mit Aquarellen und Zeichnungen von Hans Pehle

Historische Gebäude sind wie eine Zeitkapsel und spiegeln nicht nur den Zeitgeist ihrer Entstehung wider. Sie vermitteln neben ihrer Funktion als Wohnhaus, Ge-schäftshaus oder einem öffentlichen Zweck dienend auch künstlerische Elemente und zeigen den Baustil aus der Epoche ihrer Errichtung. Für den Historiker ist das Gemälde oder die Zeichnung auch Geschichte, die er-zählt und interpretiert werden kann. So berichtet das his-torische Feuerwehrgerätehaus in Gernsheim von einer über 100jährigen Geschichte der freiwilligen Feuerwehr in Gernsheim oder die gotische Kapelle von Maria Ein-siedel über eine über Jahrhunderte währende Wallfahrt-geschichte an diesem Ort. Neben einer Auswahl an Aquarellen präsentiert Hans Pehle auch eine Auswahl von Zeichnungen von historischen Gebäuden deren Ent-stehung bis in die 60iger Jahre des letzten Jahrhunderts zurückreichen. Beide Sonderausstellungen können bis Ende Novem-ber 2020 im Museum besichtigt werden.

Kontaktdaten Kultur & SozialesFrau Hildegard Bolenz (06258-108113) [email protected] oder Frau Christine Schädel (06258-108132) [email protected]. Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.gernsheim.de.

KULTURELLES

6. Hessischer Tag der Nachhaltigkeit am 10.09.2020Am 10.09.2020 findet der 6. Hes-sische Tag der Nachhaltigkeit statt. Ziel dieser Aktion ist es, an diesem Tag nach Möglichkeit auf die Nut-zung des PKW zu verzichten und den Weg zum Arbeitsplatz mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurück zu legen. Auch innerstädtische

Ziele sollten ohne PKW angesteu-ert werden. Die Stadt Gernsheim will damit ihrer Vorbildfunktion in Sachen Klimaschutz nachkommen und ruft die Bürgerinnen und Bür-ger auf, sich an dieser Aktion zur Einsparung von CO2-Emissionen zu beteiligen.

Grabmalprüfungen auf den Gernsheimer FriedhöfenDie diesjährigen Grabmalüber-prüfungen auf den kommuna-len Friedhöfen der Schöfferstadt Gernsheim erfolgen am Donners-tag, dem 10.09.2020 ab 8.00 Uhr

durch ein externes Fachunterneh-men für Arbeitssicherheit und Zer-tifizierungen.Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Bürgersprechstunde vor OrtGemeinsam mit Vertretern des Bauamts und des Ordnungs-amts wird Herr Bürgermeister Burger am Donnerstag, dem 10. September 2020 in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr eine „Bürgersprechstunde vor Ort“ durchführen. Der geplante Rund-gang beginnt um 15:00 Uhr in der Ringstraße an den Tennisplät-zen (gegenüber der Einmündung Freiherr-vom Stein-Straße). Von hier aus geht es bis zur Birken-straße, durch den Buchenweg, die Lindenstraße, den Oden-waldweg und die Tannenstraße,

Rolf-Schulten-Straße, Pater-Dio-nys-Straße, Andreas-Malsy-Straße und Jean-Pierre-Davot-Straße zu-rück zum Ausgangspunkt an den Tennisplätzen.Für Bürgerinnen und Bürger be-steht die Möglichkeit, am Rund-gang teilzunehmen oder im Streckenverlauf auf Anliegen, insbesondere auch im Hinblick auf das umliegende Wohnviertel, aufmerksam zu machen.Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen.Wir bitten darum, eine Mund-Na-sen-Bedeckung mitzuführen.

Beteiligungsbericht 2020 der Schöfferstadt GernsheimDie Stadtverordnetenversamm-lung der Schöfferstadt Gerns-heim hat in ihrer Sitzung am 26. August 2020 in öffentlicher Sitzung den Beteiligungsbericht 2020 erörtert. Gemäß § 123 a Abs. 3 Satz 2 HGO wird hier-mit über das Vorliegen des Be-teiligungsberichtes unterrichtet. Der Beteiligungsbericht liegt in der Zeit vom 3. September 2020

bis 11. September 2020 während der Dienststunden (Mo. bis Fr. 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie Do. 13.30 Uhr bis 18 Uhr) im Stadt-haus, Zimmer DG.04, zur Ein-sichtnahme öffentlich aus. Da das Stadthaus wegen der Coro-na-Pandemie derzeit noch für den Publikumsverkehr geschlos-sen ist, bitten wir um telefonische Vereinbarung eines Termins.

14. Änderungssatzung zur Hauptsat-zung der Schöfferstadt GernsheimAufgrund des § 6 der Hessi-schen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadt-verordnetenversammlung der Schöfferstadt Gernsheim in ihrer Sitzung am 26.08.2020 die nachstehende 14. Ände-rungssatzung beschlossen:

§ 6aAusländerbeirat

-Wird aufgehoben-Diese 14. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 12.08.1977 (Neufassung der Hauptsatzung in der Fassung der 9. Änderung vom 04.02.2010) tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt-machung in Kraft.Die Satzung wird hiermit ausge-fertigt.

Gernsheim, den 27.08.2020

DS gez. Burger, Bürgermeister

ALLMENDFELDER ECKE

Allmendfelder Landfrauen Aus gegebenem Anlass hat der Vorstand des Landfrauenvereins sich dazu entschlossen, alle Veranstaltungen bis Ende des Jahres ausfallen zu lassen. Davon ist auch das Latwerge-Kochen betrof-fen! Wir bitten um Euer Verständnis

Wir gratulieren:70 Jahre am 07.09. Frau Ilse Höhenberger

1. Änderungssatzung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über SondernutzungsgebührenDie Stadtverordnetenversamm-lung der Schöfferstadt Gerns-heim hat in ihrer Sitzung am 26.08.2020 folgende 1. Ände-rungssatzung zur Satzung über Sondernutzungen an öffentli-chen Straßen und über Sonder-nutzungsgebühren beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundla-gen gestützt wird:§§ 5, 51 Nr. 6 der Hess. Gemein-deordnung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), § 8 des Bundesfernstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntma-chung vom 28.06.2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2237), §§ 17, 18 und 37 des Hess. Straßengesetzes vom 08. Juni 2003 (GVBl. I S. 166) zu-letzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. I S. 198), Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernut-zungen an Bundesfern- und Lan-desstraßen (Verordnung über Sondernutzungsgebühren) vom 08. März 2004 (GVBl. I S. 106), zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 13. Novem-ber 2012 (GVBl. I S. 423), §§ 1, 2, 9 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134) Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247).Aus Gründen der besseren Les-barkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen ver-zichtet. Sämtliche Personenbe-zeichnungen gelten gleicherma-ßen und gleichberechtigt für alle Geschlechter.

Inhaltsübersicht

I. Abschnitt: Allgemeine Vor-schriften

§ 1 Geltungsbereich§ 2 Erlaubnispflichtige Sonder-

nutzungen§ 3 Erteilung, Widerruf und Erlö-

schen der Erlaubnis§ 4 Verfahren

§ 5 Plakatwerbung§ 6 Wahlwerbung§ 7 Erlaubnisfreie Sondernutzun-

gen§ 8 Beseitigung von Sondernut-

zungseinrichtungen§ 9 Kostenersatz, Haftung

II. Abschnitt: Gebühren§ 10 Erhebung von Gebühren§ 11 Gebührenschuldner§ 12 Gebührenbemessung§ 13 Fälligkeit der Gebühren§ 14 Gebührenerstattung§ 15 Sicherheitsleistung§ 16 Erstattung sonstiger Kosten

III. Abschnitt: Schlussvorschriften§ 17 Ausnahmen§ 18 Ordnungswidrigkeiten§ 19 Inkrafttreten

§ 5 Plakatwerbung(1) Das ungenehmigte Plaka-

tieren im öffentlichen Ver-kehrsraum ist verboten. Das Plakatieren kann gemäß den Bestimmungen des Absatz 2 genehmigt werden.

(2) a) Der Antrag auf Plakatie-rungsgenehmigung muss mindestens zwei Wochen vor dem beantragten Pla-katierungszeitraum einge-hen.

b) Die Gesamtzahl an zulässi-gen Plakaten ist nicht aus-geschöpft.

(3) Die Plakatierungserlaubnis wird auf 30 Plakate für 14 Tage vor der beworbenen Veranstaltung begrenzt.

(4) Die Gesamtzahl an Plakaten in der Schöfferstadt Gerns-heim ist auf 120 Plakate be-grenzt. Wahlwerbung gemäß § 6 ist hiervon ausgenom-men.

(5) Plakate dürfen nicht größer sein als 0,6 qm. Plakate mit beidseitiger Werbefläche zählen als 2 Plakate.

(6) Die mit der Plakatierungs-erlaubnis ausgehändigten Genehmigungsplaket ten sind deutlich sichtbar auf der Vorderseite der Plakate anzubringen. Der Antrag-

steller hat für die dauerhafte Anbringung der Genehmi-gungsplaketten Sorge zu tra-gen.

(7) Im Rahmen der Erteilung der Plakatierungserlaubnis kann die Zahl der beantragten Plakate beim Vorliegen meh-rerer Anträge auf Aufstellung von Plakaten für einen glei-chen bzw. sich überschnei-denden Zeitraum beschränkt werden.

(8) Die Erlaubnis kann mit weite-ren Auflagen versehen wer-den.

(9) Bei der Aufstellung sind die Bestimmungen des § 33 Stra-ßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. Die Sicht auf Verkehrszeichen, die Einsicht in den fließenden Verkehr, in Einmündungen und Kreuzun-gen sowie der Fußgängerver-kehr dürfen nicht unzumut-bar behindert werden.

(10) Das Anbringen von Plakaten an Bäumen mit Nägeln oder unbeschichtetem Draht ist untersagt.

(11) Plakate und Befestigungs-mittel müssen am Werktag nach Ende des Genehmi-gungszeitraums rückstand-los durch den Antragsteller entfernt werden.

(12) Nicht genehmigte oder nicht ordnungsgemäß an-gebrachte Plakate können auf Kosten des Aufstellers entfernt und im Bauhof der Schöfferstadt Gernsheim eingelagert werden. Sollten die Plakate nicht innerhalb von einer Woche abgeholt sein, werden diese entsorgt. Ein Anspruch auf Entschädi-gung für entsorgte Plakate besteht nicht. Die durch die Beseitigung der Plakatierung entstehenden Kosten sind von der Erlaubnisnehmerin bzw. dem Erlaubnisnehmer zu tragen und werden ihnen nach Bezifferung durch die Schöfferstadt Gernsheim in Rechnung gestellt.

§ 6 Wahlwerbung

(1) Für die Anbringung von Plakaten zur Wahlwerbung der zur Wahl stehenden Parteien, politischen Ver-einigungen sowie für Perso-nen, die in der Schöfferstadt Gernsheim zur Wahl antre-ten, werden Erlaubnisse für einen Zeitraum von höchs-tens sechs Wochen vor dem Wahltag erteilt. Dies gilt auch für Volksabstimmungen, Bür-gerbegehren und Bürgerent-scheide.

(2) Die Anzahl der Plakate wird hierbei für jede Partei, poli-tische Vereinigung oder un-abhängigen Kandidaten auf 30 Plakate im Rahmen der gleichen Wahl beschränkt. § 5 Abs. 1, 5, 6, 8, 9, 10 und 12 gelten entsprechend.

(3) Plakate zur Wahlwerbung sind spätestens 1 Woche nach der Wahl zu entfernen.

§ 10 Erhebung von Gebühren(1) Für erlaubnispflichtige Son-

dernutzungen an den öffent-lichen Straßen im Sinne von § 1 dieser Satzung werden Sondernutzungsgebühren nach Maßgabe des Gebüh-renverzeichnisses der Ver-ordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernut-zungen an Bundesfern- und Landestraßen (Verordnung über Sondernutzungsgebüh-ren) vom 08. März 2004 (GVBl. I S. 106), zuletzt geän-dert durch Artikel 10 der Ver-ordnung vom 13. November 2012 (GVBl. I S. 423) bzw. in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese Satzung und ihr Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmen, sowie nach Maßgabe des Gebüh-renverzeichnisses dieser Sat-zung erhoben (Anlage 1 zu dieser Satzung in der Fassung vom 26.08.2020).

(2) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne förmli-che Erlaubnis ausgeübt wird.

(3) Neben der Sondernutzungs-

gebühr wird für die Erteilung einer Sondernutzungserlaub-nis eine Verwaltungsgebühr, von Euro 10,00 bis Euro 25,00 (Rahmengebühr) erhoben. Im Übrigen gilt die Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Erhebung von Ver-waltungsgebühren, in der je-weils gültigen Fassung.

(4) Die Gebühr kann im begrün-deten Einzelfall durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter ermäßigt oder erlassen werden.

§ 18 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig handelt, wer

vorsätzlich oder fahrlässig1. eine öffentliche Straße ohne

die erforderliche Erlaubnis zu Sondernutzungen gebraucht,

2. gemäß § 3 Abs. 1 dieser Sat-zung erteilten Auflagen und Bedingungen zuwiderhan-delt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von Euro 5,00 bis Euro 1.000,00 geahndet werden.

Das Gesetz über Ordnungs-widrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung fin-det Anwendung.

(3) Verwaltungsbehörde im Sin-ne des § 36 Abs. 1 Ziff. 1 des Gesetzes über Ordnungswid-rigkeiten ist der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim.

§ 19 InkrafttretenDiese 1. Änderungssatzung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über Sondernutzun-gen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die durch sie ersetzten Paragrafen außer Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausge-fertigt.

Gernsheim, den 26.08.2020

Der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim

DS gez. Burger, Bürgermeister

6 Gernsheim Ried-Information 2. September 2020

„Bleib auf dem Laufenden.Mit Spaß und Bewegung.“Wolfgang Overath, Fußball-Weltmeister 1974

SPENDENKONTO IBAN: DE23 3705 0299 0000 8282 82

www.bewegung-gegen-krebs.de

Page 7: TAXI-RIED seit 1980 das Taxi im Ried...a.g.automobile1@web.de • PKW GELÄNDEWAGEN UNFALLWAGEN BUSSE WOHNMOBIL MOTORRAD JEDE MARKE • JEDES ALTER • JEDER ZUSTAND Stadthausstraße

4

Wasserversorgungssatzung der Schöfferstadt Gernsheim (WVS) – 1. Änderung

Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Unterbringung von ObdachlosenAufgrund der §§ 5, 50 und 51 Ziffer 6 der Hessische Gemein-deordnung (HGO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. S. 142) zu-letzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291), in Verbindung mit dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.08.2018 (GVBl. S. 374) sowie des § 10 des Gesetzes über Ge-setz über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ge-setzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordneten-versammlung der Schöfferstadt Gernsheim in ihrer Sitzung vom 26.08.2020 folgende Satzung über die Unterbringung von Ob-dachlosen beschlossen:Aus Gründen der besseren Les-barkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen ver-zichtet. Sämtliche Personenbe-zeichnungen gelten gleicherma-ßen und gleichberechtigt für alle Geschlechter.

§ 1 Rechtsform und Anwendungsbereich

(1) Die Schöfferstadt Gernsheim unterhält eine Obdachlosen-unterkunft als öffentliche Ein-richtung.

(2) Sie dient ausschließlich der befristeten, notdürftigen, räumlichen Unterbringung obdachlos gewordener Per-sonen und befindet sich in Gernsheim, Bleichstraße 25 (Gemarkung Gernsheim, Flur 4, Zähler 223), Postanschrift Wasserscheide 1.

§ 2 Einweisung in die Unterkunft

(1) Obdachlose Personen wer-den durch schriftliche Ein-weisungsverfügung unter dem Vorbehalt des jeder-zeitigen Widerrufes in die Obdachlosenunterkunft ein-gewiesen. Spätestens bei der Einweisung in die Ob-dachlosenunterkunft erhält die obdachlose Person die Einweisungsverfügung, die Unterkunftsschlüssel und eine Kopie der Hausordnung gegen Empfangsbescheini-gung.

(2) Ein Anspruch auf Zuweisung einer bestimmten Obdachlo-senunterkunft besteht nicht. Eine obdachlose Person kann jederzeit in einen anderen

Raum oder eine andere Ob-dachlosenunterkunft verlegt werden. Sie hat keinen An-spruch auf die alleinige Nut-zung eines Raumes.

(3) Durch Einweisung und Auf-nahme in eine Obdachlosen-unterkunft ist jede obdach-lose Person verpflichtet, die Bestimmungen dieser Sat-zung zu beachten.

(4) Die Einweisung kann jeder-zeit widerrufen werden.

§ 3 Benutzungsverhältnis(1) Das Benutzungsverhältnis

wird durch schriftliche Einwei-sungsverfügung der örtlichen Ordnungsbehörde begrün-det. Die Obdachlosenunter-kunft wird der obdachlosen Person von der Schöfferstadt Gernsheim zur Verfügung ge-stellt. Zwischen ihr und der obdachlosen Person besteht kein privates Rechtsverhält-nis, insbesondere kein Miet-verhältnis. Begründet wird ein öffentlich-rechtliches Verhält-nis.

(2) Ein Rechtsanspruch auf Unter-bringung oder Verbleib in einer bestimmten Obdachlo-senunterkunft besteht nicht. Die obdachlose Person kann jederzeit aus der Unterkunft herausgenommen werden, wenn eine Umsetzung erfor-derlich wird oder ein Fall von Obdachlosigkeit nicht mehr vorliegt.

§ 4 Benutzungsgebühren(1) Die Benutzung der Obdach-

losenunterkunft ist gebühren-pflichtig. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Zuweisung der Unterkunft.

(2) Die Gebühr für die städtische Obdachlosenunterkunft wird wie folgt monatlich pro Per-son festgesetzt:

Benutzungspauschale pro Raum 134,64 € / MonatNebenkostenpauschale pro Raum 260,00 € / Monat

(3) Eine Unterbringung nach Ta-gen wird anteilig berechnet. Bei Belegung des Raumes mit mehreren obdachlosen Per-sonen wird die Gebühr antei-lig berechnet.

(4) Bei der Errechnung der Be-nutzungsgebühren nach Ka-lendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Benutzungspau-schale und 1/30 der monatli-chen Nebenkostenpauschale zugrunde gelegt.

(5) Die Zahlungspflicht entsteht mit dem Tag der Einweisung. Die Gebühr ist jeweils zum Ersten eines jeden Monats

rückwirkend für den ver-gangenen Monat fällig. Ab-schlagszahlungen können ge-fordert werden.

§ 5 Benutzung der überlassenen Räume

(1) Die als Unterkunft überlasse-nen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. Besucher in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr müssen der örtli-chen Ordnungsbehörde min-destens zwei Tage vor deren Besuch mitgeteilt werden. Be-suche über die Nacht, in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, sind nicht erlaubt.

(2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zuge-wiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleg-lich zu behandeln, im Rah-men der durch ihre bestim-mungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung instand zu halten und nach Beendi-gung des Benutzungsverhält-nisses in dem Zustand her-auszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck ist ein Übernahmeprotokoll aufzu-nehmen und vom Eingewie-senen zu unterschreiben.

(3) Veränderungen an der zu-gewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Schöffers-tadt Gernsheim vorgenom-men werden. Auftretende Schäden sind unverzüglich der örtlichen Ordnungsbe-hörde zu melden. Die Benut-zer der Obdachlosenunter-kunft haften für alle von ihnen vorsätzlich oder auch fahrläs-sig verursachten Schäden.

(4) Müll und sonstige Abfälle sind in die aufgestellten Be-hälter zu entleeren. Davon ausgenommen sind sperrige Abfälle, die über die Sperr-müllabfuhr zu entsorgen sind. Hiervon unberührt bleiben Abfälle wie z. B. Fernseher oder Kühlschränke, die nicht der Kategorie des Sperrmülls zugeordnet sind. Diese sind ordnungsgemäß zu beseiti-gen.

(5) Es ist verboten, a. die Unterkunft zu anderen

als zu Wohnzwecken zu be-nutzen;

b. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaft-lichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem

Grundstück der Unterkunft anzubringen oder aufzustel-len;

c. Tiere jeglicher Art zu halten; d. in der Unterkunft oder auf

dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraft-fahrzeug abzustellen;

e. in den Unterkunftsräumen zu rauchen oder offenes Feu-er zu entzünden;

f. Asche, Abfälle, Dosen oder sonstigen Müll in die Aborte, Ausgüsse oder sonstigen Ab-flüsse zu werfen, sie gehören nur in die Müllgefäße;

g. Leitungswasser unbeauf-sichtigt laufen zu lassen; der Wasserverbrauch ist auf den notwendigen Bedarf zu be-schränken;

h. Abwässer im Freien auszu-gießen;

i. ein Gewerbe zu betreiben; j. Lärm zu verursachen so-

wie Fernseh-, Rundfunk- oder Musikgeräte lauter als in Zim-merlautstärke zu betreiben; von 22:00 bis 06:00 Uhr hat sich jeder so zu verhalten, dass die Mitbenutzer und Nachbarn nicht gestört wer-den;

k. an den elektrischen Lei-tungen Veränderungen vor-zunehmen;

l. die Schließvorrichtungen auszutauschen;

m. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder an-dere Veränderungen in der Unterkunft vorzunehmen.

(6) Die Schöfferstadt Gernsheim kann Ausnahmen von den in § 5 (5) genannten Verboten erteilen. Diese bedürfen der Schriftform.

(7) Bei vom Benutzer ohne Er-laubnis der Schöfferstadt Gernsheim vorgenommenen baulichen oder sonstigen Ver-änderungen kann die Schöf-ferstadt Gernsheim diese auf Kosten des Benutzers besei-tigen und den früheren Zu-stand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme).

(8) Die Schöfferstadt Gernsheim kann darüber hinaus die er-forderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Anstalts-zweck zu erreichen.

(9) Den Anordnungen der örtli-chen Ordnungsbehörde bzw. ihrer Beauftragten ist in jeder Weise Folge zu leisten.

(10) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung ist die Hausord-nung zu beachten.

§ 6 Instandhaltung der Unterkünfte

(1) Der Benutzer verpflichtet

sich, für eine ordnungsgemä-ße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen.

(2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Be-nutzer dies der Schöfferstadt Gernsheim unverzüglich mit-zuteilen.

(3) Der Benutzer haftet für Schä-den, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegen-den Sorgfalts- und Anzeige-pflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost ge-schützt wird. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Schöfferstadt Gernsheim auf Kosten des Benutzers beseiti-gen lassen.

(4) Die Schöfferstadt Gerns-heim wird die in § 1 ge-nannte Unterkunft in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Schöf-ferstadt Gernsheim zu besei-tigen.

§ 7 Straßenreinigung und Winterdienst

Den Benutzern obliegen die Straßenreinigungspflicht und der Winterdienst nach der Straßenrei-nigungssatzung der Schöfferstadt Gernsheim.

§ 8 Betreten der Unterkunft(1) Das Betreten der Unterkunft

ist den Bediensteten der Schöfferstadt Gernsheim so-wie den von der Schöfferstadt Gernsheim beauftragten Drit-ten jederzeit gestattet. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr besteht diese Verpflich-tung nur dann, wenn im Inte-resse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Feststellungen zu treffen sind, die zu anderen Zeiten nicht getroffen werden können.

(2) Zu dem im Abs. 1 aufgeführ-ten Zweck wird die Schöffers-tadt Gernsheim einen Zim-merschlüssel zurückbehalten.

§ 9 Rückgabe der Unterkunft(1) Obdachlose Personen, die

nach Aufhebung der Ein-

weisungsverfügung eine ih-nen zur Verfügung gestellte Unterkunft nicht verlassen oder eine ihnen angebotene Unterkunft nicht beziehen, können von der zuständigen Behörde aus der Obdachlo-senunterkunft – auch unter Anwendung unmittelbaren Zwangs – entfernt werden.

(2) Das gleiche gilt für eingewie-sene Personen, bei denen sich nach befristeter Überlas-sung einer Notunterkunft die Umstände, die zur Obdach-losigkeit führten, in der Weise geändert haben, das sie über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen können und sich – ggf. mit Hilfe Dritter – in angemes-sener Weise um eine andere Unterkunft (Wohnung) bemü-hen können.

(3) Bei Beendigung des Benut-zungsverhältnisses hat der Benutzer die Unterkunft voll-ständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüs-sel, auch die vom Benutzer selbst nachgemachten, sind der Schöfferstadt Gernsheim zu übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Schöfferstadt Gernsheim oder einem Benutzungsnach-folger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

(4) Die Schöfferstadt Gernsheim kann zurückgelassene Sa-chen auf Kosten des bisheri-gen Benutzers räumen und in Verwahrung nehmen. Werden die in Verwahrung genomme-nen Sachen spätestens zwei Monate nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht abgeholt, wird unwiderleglich unterstellt, dass der Benutzer das Eigentum daran aufgege-ben hat. Soweit die Sachen noch verwertbar sind, werden sie einem gemeinnützigen Zweck zugeführt; im Übrigen werden sie vernichtet.

(5) Soweit bei Rückgabe der zuge-wiesenen Räumlichkeit nicht die Voraussetzungen nach (3) vorliegen und die Reinigung durch Dritte erfolgen muss, werden die Kosten hierfür in vollem Umfang in Rechnung gestellt und sofort fällig. Die Prüfung und Entscheidung über die Erforderlichkeit der Reinigung durch Dritte ob-liegt der Schöfferstadt Gerns-heim.

§ 10 Haftung und Haftungsausschluss

(1) Die Benutzer haften vorbe-haltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von

ihnen verursachten Schäden.(2) Die Haftung der Schöffers-

tadt Gernsheim, ihrer Orga-ne und ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vor-satz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unter-kunft bzw. deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Schöfferstadt Gernsheim keine Haftung.

§ 11 Bußgeldandrohung / Zwangsmaßnahmen

(1) Für vorsätzliche oder fahr-lässige Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Satzung wird gemäß § 5 Abs. 2 HGO eine Geldbu-ße von 5,00 € bis 1.000,00 € angedroht, soweit nicht Bun-des- oder Landesrecht bereits eine Strafe oder Geldbuße vorsehen.

(2) Im Übrigen gelten hinsicht-lich der Zwangsmittel die Be-stimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsge-setzes.

(3) Auch können nach schrift-licher Androhung und nach Ablauf der gesetzten Frist die vorgeschriebenen Hand-lungen anstelle und auf Kos-ten des Verpflichteten durch die Schöfferstadt Gernsheim oder die von ihr Beauftragten zwangsweise vorgenommen werden (Ersatzvornahme).

§ 12 RechtsmittelGegen Verfügungen aufgrund dieser Satzung stehen dem/der Betroffenen die Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung zu.

§ 13 In-Kraft-Treten(1) Diese Satzung tritt am Tage

ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Gernsheim über die Benutzung von Asylbewerber- und Obdachlosenunterkünfte vom 14.11.1996, zuletzt geän-dert durch die 1. Änderungs-satzung zur Satzung der Stadt Gernsheim über die Benut-zung von Asylbewerber- und Obdachlosenunterkünfte vom 16.09.1998, außer Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausge-fertigt.

Gernsheim, den 26.08.2020

Der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim

DS gez. Burger, Bürgermeister

Jahresmenge cbm Preis cbm Preis cbm Euro Euro (Nettopreis) (Nettopreis + 7 % Umsatzsteuer)

500.001 – 600.000 1,04 Euro 1,11 Euro 600.001 – 700.000 0,93 Euro 1,00 Euro 700.001 – 800.000 0,81 Euro 0,87 Euro 800.001 – 900.000 0,70 Euro 0,75 Euro 900.001 - 1.000.000 0,58 Euro 0,62 Euro 1.000.001 – und mehr cbm 0,46 Euro 0,49 Euro

Jahresmenge cbm Preis cbm Preis cbm Euro Euro (Nettopreis) (Nettopreis + 5 % Umsatzsteuer)

500.001 – 600.000 1,04 Euro 1,09 Euro 600.001 – 700.000 0,93 Euro 0,98 Euro

wobei die jeweils stufenweise sinkende Gebühr nur für die innerhalb der betreffenden Stufe abgenommene Wassermenge gilt.

Ansprüche des Grundstückseigentümers zur Rückzahlung bzw. Ver-pflichtung zur Nachzahlung von Gebühren beschränken sich auf den Zeitraum des vorangegangenen Ableseabschnittes.

Solange der Beauftragte der Stadt Gernsheim die Räume des Grund-stückseigentümers nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann, darf die Stadt den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berück-sichtigen. Das gleiche gilt, wenn die Messeinrichtung versagt hat.

d) Soweit ein Ablesezeitraum im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum Ablauf des 31.12.2020 endet, gilt abweichend von § 26 Abs. 6 Buch-stabe c) eine Gebühr wie folgt:

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Ge-meindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl S. 318), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergeset-zes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zu-letzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl S. 366), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Ab-gaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), hat die Stadt-verordnetenversammlung der Schöfferstadt Gernsheim in der Sitzung am 26. August 2020 fol-gendeWasserversorgungssatzung der Schöfferstadt Gernsheim (WVS)beschlossen:

§§ 1 – 25 bleiben

§ 26 Benutzungsgebühren

(1) Die Stadt erhebt zur De-ckung der Kosten im Sinne des § 10 Abs. 2 KAG Gebüh-ren. Diese laufenden Benut-zungsgebühren werden in der Form von Grundgebüh-ren und Verbrauchsgebüh-ren erhoben.

(2) Die Grundgebühr beträgt

jährlich pro Wohneinheit (bewohnt oder unbewohnt) Bruttoendpreis 16,05 Euro (Nettopreis 15,-- Euro + 7 % Umsatzsteuer).

(3) Soweit ein Ablesezeit-raum im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum Ablauf des 31.12.2020 endet, gilt abweichend von § 26 Abs. 2 eine Gebühr wie folgt:

Die Grundgebühr beträgt jährlich pro Wohneinheit (bewohnt oder unbewohnt) Bruttoendpreis 15,75 Euro (Nettopreis 15,-- Euro + 5 % Umsatzsteuer).

(4) Die Grundgebühr für Gewer-be- und Industriebetriebe, kommunale, staatliche und ähnliche Einrichtungen be-stimmt sich nach der Größe des Anschlusses.

Sie beträgt bei einem An-schluss von:

¾ Zoll Bruttoendpreis 1,37 Euro (Nettopreis 1,28 Euro + 7 % Umsatzsteuer)

1 Zoll Bruttoendpreis 3,28 Euro (Nettopreis 3,07 Euro + 7 % Umsatzsteuer)

1 ½ Zoll Bruttoendpreis 8,21 Euro (Nettopreis 7,67 Euro + 7 % Umsatzsteuer)

DN 50 Bruttoendpreis 21,88 Euro (Nettopreis 20,45 Euro + 7 % Umsatzsteuer)

DN 80 Bruttoendpreis 26,26 Euro (Nettopreis 24,54 Euro + 7 % Umsatzsteuer)

DN 100 Bruttoendpreis 30,64 Euro (Nettopreis 28,63 Euro

+ 7 % Umsatzsteuer) monatlich.

(5) Soweit ein Ablesezeit-raum im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum Ablauf des 31.12.2020 endet, gilt abweichend von § 26 Abs. 4 eine Gebühr wie folgt:

¾ Zoll Bruttoendpreis 1,34 Euro (Nettopreis 1,28 Euro + 5 % Umsatzsteuer)

1 Zoll Bruttoendpreis 3,22 Euro (Nettopreis 3,07 Euro + 5 % Umsatzsteuer)

1 ½ Zoll Bruttoendpreis 8,05 Euro (Nettopreis 7,67 Euro + 5 % Umsatzsteuer)

DN 50 Bruttoendpreis 21,47 Euro (Nettopreis 20,45 Euro + 5 % Umsatzsteuer)

DN 80 Bruttoendpreis 25,77 Euro (Nettopreis 24,54 Euro + 5 % Umsatzsteuer)

DN 100 Bruttoendpreis 30,06 Euro (Nettopreis 28,63 Euro + 5 % Umsatzsteuer)

monatlich.

(6) a) Die Verbrauchsgebühr wird

nach der Menge des Frisch-wassers berechnet, das der öffentlichen Wasserver-sorgungsanlage vom an-geschlossenen Grundstück abgenommen wird. Die Ver-brauchsgebühr, die durch Wasserzähler gemessen wird, beträgt je cbm Frisch-wasser Bruttoendpreis 1,24 Euro (Nettopreis 1,16 Euro + 7 % Umsatzsteuer)

b) Soweit ein Ablesezeitraum im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum Ablauf des 31.12.2020 endet, gilt abweichend von § 26 Abs. 6 Buchstabe a) eine Gebühr wie folgt:

Die Verbrauchsgebühr, die durch Wasserzähler gemessen wird, beträgt je cbm Frischwasser Bruttoendpreis 1,22 Euro (Netto-preis 1,16 Euro + 5 % Umsatzsteuer)

c) Großabnehmern wird anstelle des im Abs. 6 Buchstabe a) ge-nannten cbm-Preises folgender Zonentarif eingeräumt:

(7) a) Der Wasserverbrauch für

vorübergehende Zwecke (z.B. Bauwasser, Wasser für Festveranstaltungen) wird, soweit er nicht durch Wasserzähler messbar ist, durch die Stadt nach Er-fahrungswerten geschätzt und im Rahmen eines Gebührenbescheides vor Beginn der Abnahme bin-dend festgesetzt.

b) Wird für diese Wasserent-nahme von der Stadt ein Standrohr zur Verfügung gestellt, so wird eine pau-schale Leihgebühr pro an-gefangenen Monat von Bruttoendpreis 11,28 Euro (Nettopreis 10,54 Euro + 7 % Umsatzsteuer) erho-ben. Gleichzeitig ist vor Zurverfügungstellung eine Sicherheitsleistung von 350,-- Euro zu hinterlegen.

c) Soweit ein Ablesezeit-raum im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum Ablauf des 31.12.2020 endet, gilt abweichend von § 26 Abs. 7 Buchstabe b) eine Ge-bühr wie folgt:

Wird für diese Wasserent-nahme von der Stadt ein Standrohr zur Verfügung

gestellt, so wird eine pau-schale Leihgebühr pro an-gefangenen Monat von Bruttoendpreis 11,07 Euro (Nettopreis 10,54 Euro + 5 % Umsatzsteuer) erhoben.

(8) Bei auftretenden Schäden an der Wasserverbrauchs-anlage (z.B. Rohrbruch) oder bei Betriebsstörungen an technischen Einrichtun-gen des Anschlussnehmers entscheidet der Magistrat im Einzelfall auf Antrag nach billigem Ermessen.

§§ 27 – 34 bleiben

§ 35 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt rückwir-kend zum 01.01.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Wasser versorgungssatzung außer Kraft.

Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Gernsheim, den 27. August 2020

Der Magistrat der Schöffers-tadt Gernsheim

DS gez. Burger, Bürgermeister

700.001 – 800.000 0,81 Euro 0,85 Euro 800.001 – 900.000 0,70 Euro 0,74 Euro 900.001 - 1.000.000 0,58 Euro 0,61 Euro 1.000.001 – und mehr cbm 0,46 Euro 0,48 Euro

2. September 2020 Ried-Information Gernsheim 7

Page 8: TAXI-RIED seit 1980 das Taxi im Ried...a.g.automobile1@web.de • PKW GELÄNDEWAGEN UNFALLWAGEN BUSSE WOHNMOBIL MOTORRAD JEDE MARKE • JEDES ALTER • JEDER ZUSTAND Stadthausstraße

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Energieexperten der Verbraucherzentrale informieren live und online Kostenlose Online-Vorträge im September zu PV-Anlagen, Wär-meschutz im Altbau, Photovolta-ik-Kleinstanlagen, Lüftungsanlagen und HeizungserneuerungDie Energieberatung der Verbrau-cherzentrale bietet auch im Sep-tember Online-Vorträge, um Ver-braucherinnen und Verbraucher rund um das Thema Energiespa-ren zu informieren. Übers Inter-net verfolgen Sie live und bequem von zuhause den Online-Vortrag und können unseren Experten über einen Chat Fragen stellen. Die Teilnahme ist kostenlos nach Anmeldung unter www.verbrau-cherzentrale-energieberatung.de/vortraege/ möglich. Es können pro Vortrag 500 Personen teilnehmen.Sonnenstrom vom eigenen Dach – unabhängig mit PV und Strom-

speicherDienstag, 8.9.2020,

18 bis 19:30 UhrWie funktioniert eine Solarstrom-anlage? Wieviel Strom kann ich selber nutzen? Was bringt ein Bat-teriespeicher? Wir zeigen in dem Online-Vortrag, dass Solarstrom vom eigenen Dach schon längst günstiger ist als der Strom aus dem Netz und sich Solarstromanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern fast immer rechnen.In dem kostenlosen Online-Vor-trag werden die folgenden Aspek-

te beleuchtet:• Wie funktioniert die Technik?• Wie viel Solarstromertrag ist auf

der eigenen Dachfläche mög-lich?

• Wie werden Photovoltaik und Stromspeicher richtig dimensio-niert?

• Wieviel Strom kann ich selber nutzen?

• Kann ich mit Solarstrom auch heizen und mein Elektroauto be-laden?

• Was kostet der Spaß – und was bringt es? – Für den Geldbeutel? Für die Umwelt?

Der Vortrag richtet sich vor allem an Besitzer von Ein- und Zweifami-lienhäusern.

Wärmeschutz im Altbau und Denkmal

Mittwoch, 9.9.2020, 18:30 bis 20 Uhr

Außenwände, Dach, Fenster und Türen Ihres Hauses müssen eine Vielzahl an Anforderungen und Funktionen erfüllen. So werden die Bewohner vor unerwünsch-ten Umwelteinflüssen wie Nieder-schlag, Wind, Temperatur und Schall geschützt. Gleichzeitig leis-ten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Statik. In ästhetischer Hinsicht sind sie oft von entscheidender Bedeutung und prägen das Er-scheinungsbild des Gebäudes. Wer Energie einsparen und nach-

träglich dämmen oder Fenster und Türen modernisieren will, sollte das berücksichtigen. Das gilt ins-besondere für Baudenkmäler, bei denen äußere Ansicht und Fassa-dengestaltung meist unverändert bleiben sollen. Im kostenlosen On-line-Vortrag erfahren Sie:• Welche Maßnahmen sich zur

Verbesserung des Wärmeschut-zes von Wohngebäuden im Be-stand mit Fokus auf Altbau und Denkmal eignen

• Welche Punkte Sie vor der Be-auftragung von Planungsleistun-gen beachten sollten

• Welche attraktiven Förderpro-gramme des Bundes existieren

• Mit welchen Maßnahmen Schä-den vermieden werden können

Der Vortrag richtet sich vor allem an Hauseigentümer.

Photovoltaik-Kleinstanlagen: Einstieg in steckerfertige

Erzeugungsanlagen Dienstag, 22.9.2020, 18 bis 19 Uhr

Kleinstsolaranlagen, die sich ein-fach über eine Steckdose installie-ren lassen, werden immer belieb-ter. Sie können in Deutschland bis zu einer Bagatellgrenze von 600 Watt ohne komplexe Anmeldung selbst installiert werden. So kön-nen Verbraucher eigenen Strom erzeugen und nutzen. Außerdem eignen sich diese Anlage nicht nur für Eigenheimbesitzer, auch Mieter

können so attraktiv an der Energie-wende teilnehmen. Der Online-Vortrag gibt dabei einen sonnigen Einstieg in das Thema und wartet mit Tipps zu den technischen Grundlagen, dem rechtlichen Rah-men, der Wirtschaftlichkeit und Anmeldung für die eigene Anlage auf.Der Vortrag richtet sich an Eigen-tümer und interessierte Mieter. Lüftungsanlagen im Neubau und

bei der SanierungDonnerstag, 24.9.2020

17 bis 18:30 UhrBei umfangreichen Sanierungen oder bei Neubauten ist der Einsatz von kontrollierten Lüftungsanlagen kaum noch zu umgehen. In dem Vortrag werden die wesentlichen Aspekte, die für die Planung einer Lüftung wichtig sind, erläutert:• Warum ist eine Lüftung notwen-

dig?• Was kann passieren, wenn das

Thema Lüftung nicht beachtet wird?

• Wie unterscheiden sich ver-schiedene Lösungsansätze?

• Vorstellung von Lüftungslösun-gen in Neubau und Bestand.

Der Vortrag ist für 45 Minuten ge-plant. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, per Chat Fragen zu stellen.Der Vortrag richtet sich an private Hausbesitzer, die bei der Moder-

nisierung oder Sanierung eines älteren Objekts auch das Thema Lüftung berücksichtigen wollen, sowie an private Bauherren, die einen Neubau planen.Heizungserneuerung: Wie packt

man’s richtig an?Dienstag, 29.9.2020,

19 bis 20:30 UhrViele Fragen sind vor dem Hei-zungstausch zu klären und vor al-lem eine Entscheidung möglichst zugunsten erneuerbarer Energien zu treffen. Was ist zu beachten, welche Alternativen zur Ölhei-zung kommen in Frage, wieviel Energie lässt sich sparen und wo gibt es Fördermittel? Bei der Suche nach der passenden Heiztechnik für Ihr Haus bieten sich vielfälti-ge Lösungen, immer mehr auch in Kombination mit Solarenergie. Auch andere innovative Lösungen sind inzwischen ausgereift und er-freuen sich zudem hoher Zuschüs-se durch Förderprogramme des Bundes. An diesem Abend bekom-men Sie eine echte Entscheidungs-hilfe und objektive Beratung.Der Vortrag richtet sich vor allem an private Hauseigentümer.Stecker-PV: Steck die Sonne ein! Solarstrom vom BalkonMittwoch, 30.9.2020, 18 bis 19:30 UhrSolarstrom vom Dach ist längst günstiger als Strom aus dem Netz.

Jetzt gibt es auch für Mieter und Bewohner von Mehrfamilienhäu-sern Möglichkeiten, diesen Strom zu nutzen. In dem Online-Vortrag erfahren die Teilnehmenden an-schaulich, wie Verbraucher mit einem Steckersolar-Gerät eigenen Strom gewinnen können: am Bal-kongeländer, auf der Terrasse oder an der Hauswand. Es wird aufge-zeigt, wie die Technik funktioniert und welche Regeln beim Kauf und bei der Nutzung zu beachten sind. Die Teilnehmenden erfahren, wie Konflikte mit Netzbetreiber, Ver-mieter und Nachbarn vermieden werden können, was die Anschaf-fung kostet und was es für den Geldbeutel und die Umwelt bringt. Der Online-Vortrag richtet sich vor allem an Mieter und Wohnungs-eigentümer von Mehrfamilienhäu-sern.

Ein Blick auf verbraucherzentra-le-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge angekün-digt. Neben den Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbrau-cherzentralen auch individuelle Beratungen in Energiestützpunk-ten und bei Ihnen zuhause an. Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energiebera-tung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Über die EnergieberatungDie Bundesförderung für Energie-beratung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Ener-gie in Deutschland. Seit 1978 beglei-tet sie private Verbraucher mit der-zeit rund 600 Energieberatern und an mehr als 800 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhän-gig und neutral beraten, beispiels-weise Energiesparen, Wärmedäm-mung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energiebera-tung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Über die Verbraucherzentrale Hes-sen:Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Le-benslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hes-sen.

1. Änderungssatzung zur Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen im Gebiet der Schöfferstadt GernsheimDie Stadtverordnetenversammlung der Schöfferstadt Gernsheim hat in ihrer Sitzung am 26.08.2020 diese 1. Änderungssatzung zur Gefah-renabwehrverordnung für das Ge-biet der Schöfferstadt Gernsheim beschlossen, die sich auf folgende Rechtsgrundlagen stützt:§§ 71, 71a 74, 76, 77 und 78 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ord-nung (HSOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S.14) Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. August 2018 (GVBl. S. 374).Aus Gründen der besseren Les-barkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weib-licher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen und gleich-berechtigt für alle Geschlechter.

§ 2 Halten und Führen von Hunden

(1) Hunde sind analog § 1 der Hun-deVO Hessen so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesund-heit von Menschen oder Tieren ausgeht.

(2) Auf öffentlichen Verkehrsflä-chen, in der Wald- und Feld-gemarkung sind Hunde so zu führen, dass sie sich ständig im unmittelbaren Einwirkungs-bereich der Hundeführerin auf-halten.

(3) Wer außerhalb des eingefrie-deten Besitztums der Halterin einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein mit der Hundesteuermarke versehenes Halsband anzulegen.

(4) Während der Brut- und Setz-zeit vom 15. März bis 15. Juli sind Hunde in der Wald- und Feldgemarkung an der Leine zu führen. Die Leine darf nur so lang sein, dass keine Gefahr von dem Hund ausgehen kann.

(5) Auf dem Gelände der Wall-fahrtsstätte Maria Einsiedel sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen.

(6) Das Mitführen oder Ausführen von Hunden ist auf sämtlichen ausgewiesenen Kinderspiel-plätzen, Basketball-, Skateboar-danlagen, Boule-, Bolzplätzen, Sportanlagen, im Rheinpark, auf den Friedhöfen sowie im Bereich der Liegewiese am Badesee, dem Badestrand und der Wasserfläche untersagt. Die Fußwege entlang des Win-kelbaches und des Kaffeedam-mes dürfen mit Hunden began-gen werden.

(7) Die Regelungen nach § 2 Abs. 3 bis 6 gelten nicht für Diensthunde von Behörden (z.B. Polizei, Zoll etc.), Behin-dertenbegleithunde, Blinden-führerhunde und Hunde des Rettungsdienstes und des Ka-tastrophenschutzes im Rahmen

ihres zweckentsprechenden Einsatzes oder ihrer Ausbil-dung. Die Anleinpflicht nach § 2 Abs. 4 gilt nicht für Jagd- und Herdengebrauchshunde im Rahmen ihres zweckentspre-chenden Einsatzes oder ihrer Ausbildung.

(8) Flächen nach § 2 Abs. 4+5 sind im in der Anlage beigefügten Lageplan farblich gekennzeich-net. Der Lageplan ist Bestand-teil dieser Satzung.

§ 6 Kinderspielplätze, Grün- und Spielanlagen

(1) Die auf Kinderspielplätzen auf-gestellten Spielgeräte dürfen nicht von Personen benutzt werden, die älter als 12 Jahre sind. Ausgenommen sind Be-gleitpersonen von Kindern.

(2) Kinderspielplätze, Bolzplätze, Basketball- Skateboardanlagen dürfen nur von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr entsprechend ihrem Zweck genutzt werden. Das Multifunktionale Spielfeld an der Wormser Straße darf nur in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr genutzt werden. Vom 15.10. bis 31.03. ist die Nutzung ab 17:00 Uhr auf die SV Concordia Gernsheim 1910 e.V. beschränkt.

(3) Der Genuss von alkoholische Getränken, Zigaretten, Wasser-pfeifen u. ä. ist auf den Plätzen und Anlagen nach Abs. 2 unter-sagt.

(4) Die Gefährdung anderer Perso-nen durch

1. das Lagern oder dauerhaf-te Verweilen auf Flächen, auf denen typischerweise starker Fußgängerverkehr stattfindet oder die ihrem Zweck nach hierfür bestimmt sind,

2. das Nächtigen auf Straßen, in Grün- und Spielanlagen sowie insbesondere auf Bänken und Stühlen zu diesem Zweck,

3. Drogenkonsum ist verboten.(5) In von Straßen, Grün- und

Spielanlagen einsehbaren und unmittelbar frei zugänglichen Haus-, Geschäfts- und Grund-stücksein- bzw. -zugängen sowie in allen in § 1 Abs. 3 ge-nannten Anlagen ist

1. das unbefugte Lagern oder dauerhafte Verweilen,

2. das unbefugte Nächtigenverboten.

§ 8 Beschriften, Bemalen, Besprühen

(1) Es ist verboten, auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Anla-gen und auf öffentlichen Ein-richtungen Beschriftungen, Be-malungen oder Besprühungen ohne Genehmigung anzubrin-gen oder anbringen zu lassen.

(2) Wer entgegen Absatz 1be-schriftet, bemalt, besprüht oder hierzu veranlasst, ist zur unver-

züglichen Beseitigung verpflich-tet. Erfolgt die Beseitigung nach vorheriger Aufforderung nicht, ist die Stadt berechtigt, diese im Rahmen einer Ersatzvornahme zu beseitigen.

§ 11 Aufgrabungen und sonstige Arbeiten

Aufgrabungen und sonstige Arbei-ten an öffentlichen Straßen, öf-fentlichen Verkehrsflächen sowie in öffentlichen Anlagen und im Wurzelbereich von gemeindli-chen Bäumen (insbesondere von Straßenbäumen) dürfen nur mit besonderer Erlaubnis der Stadt vor-genommen werden.

§ 12 Gefährdendes Verhalten(1) Auf öffentlichen Verkehrsflä-

chen sowie in öffentlichen An-lagen und Einrichtungen gemäß § 1 ist untersagt

1. das Nächtigen, 2. das Verrichten der Notdurft

außerhalb von Toilettenanla-gen,

3. das unbefugte Lagern oder dauerhafte Verweilen außer-halb von Ausschankflächen oder Einrichtungen, wie z.B. Grillstellen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen,

4. das, die körperliche Nähe suchende, sonst aufdringliche oder aggressive Betteln auch auf privaten, aber öffentlich zu-gänglichen Flächen.

5. die Gefährdung anderer Per-sonen durch Trunkenheit oder sonstiges rauschbedingtes Ver-halten.

§ 13 Grillen und Feuer(1) Das Abbrennen eines offenen

Feuers im Freien, sowie das Verbrennen pflanzlicher Abfäl-le ist zuvor beim Ordnungsamt der Schöfferstadt Gernsheim unter Angabe von Ort, Datum, Uhrzeit und der verantwort-lichen Person schriftlich anzu-zeigen. Freizeitfeuer sind nur bei atypischer Feuergröße und der Gefahr einer Fehlalarmie-rung der Feuerwehr zu anzu-melden.

(2) Das Abbrennen eines offenen Feuers in der Öffentlichkeit ist nur zulässig, sofern

1. es keine Gefährdung, Behin-derung oder Beeinträchtigen des Verkehrs auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Anlieger verursacht,

2. das Feuer ständig durch eine volljährige Aufsichtsperson mit Zugang zu einer Fernsprech-verbindung von Anfang bis Ende des Abbrandes über-wacht wird und das Feuer und die Glut am Ende der Veranstal-tung abgelöscht werden,

3. ausreichende Löschmittel

vorhanden sind, 4. der Untergrund der Feuer-

stelle nicht brennbar ist.(3) Für das Verbrennen ist nur tro-

ckenes, unbehandeltes Holz zu verwenden. Kraftstoffe, Öle oder andere zur Brand-beschleunigung nicht zugelas-sene Mittel dürfen weder zum Anzünden noch zur Unter-haltung des Feuers verwendet werden. Gesundheitsgefähr-dende, stark ruß- oder rauch-entwickelnde Stoffe dürfen weder allein noch mit anderen Materialen verbrannt werden. Ferner ist es verboten, zum Entzünden des Feuers leicht entzündliche, brandfördernde oder explosionsgefährliche Stoffe oder Flüssigkeiten zu verwenden.

§ 14 ZeltenAuf öffentlichen Straßen und in öf-fentlichen Anlagen ist das Zelten verboten.

§ 16 Sicherstellung von Sachen, Platzverweis, sonstige Eingriffsmaßnahmen

(1) Die Befugnis zur Sicherstellung von Sachen, zum Platzver-weis sowie zur Durchführung sonstiger Eingriffsmaßnahmen ergibt sich aus den jeweils ein-schlägigen Bestimmungen des HSOG.

(2) Verstöße können gemäß § 77 Abs. 2 HSOG mit einer Geld-buße geahndet werden.

§ 17 Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne des

§ 77 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung han-delt, wer vorsätzlich oder fahr-lässig

1. entgegen § 2 Abs. 1 Hunde analog der HundeVO Hessen nicht so hält oder führt, dass von ihnen keine Gefahr für Le-ben oder Gesundheit von Men-schen oder Tieren ausgeht;

2. entgegen § 2 Abs. 2 auf öf-fentlichen Verkehrsflächen, in der Wald- und Feldgemarkung Hunde nicht so führt, dass sie sich ständig im unmittelbaren Einwirkungsbereich des der Hundeführerin aufhalten;

3. entgegen § 2 Abs. 3 außerhalb des eingefriedeten Besitztums einen Hund führt oder laufen lässt, ohne diesem ein mit der Hundesteuermarke versehenes Halsband anzulegen;

4. entgegen § 2 Abs. 4 Hunde in der Wald- und Feldgemarkung in der Zeit vom 15.03. bis 15.07. nicht anleint;

5. entgegen § 2 Abs. 5 Hunde auf dem Gelände der Wallfahrtsstät-te Maria Einsiedel nicht an der Leine führt;

6. entgegen § 2 Abs. 6 Hunde auf den dort aufgeführten Flächen

mit- oder ausführt;7. entgegen § 3 nicht dafür sorgt,

dass Hunde ihre Notdurft nicht in den in Satz 1 genannten Flä-chen und Anlagen verrichten;

8. entgegen § 3 den dort abgela-gerten Hundekot nicht unver-züglich beseitigt und ordnungs-gemäß entsorgt;

9. entgegen § 4 Abs. 1 Haus- und Nutztiere, die den Verkehr ge-fährden können, nicht von der Straße fernhält;

10. als Halterin oder Aufsichtsper-son entgegen § 4 Abs. 2 durch Tiere verursachte Verunreini-gungen auf öffentlichen Stra-ßen, Verkehrsflächen, Anlagen und Einrichtungen nicht unver-züglich beseitigt;

11. entgegen § 5 Abs. 1 Pflanzun-gen in öffentlichen Anlagen be-tritt oder befährt;

12. entgegen § 5 Abs. 2 Rasen-flächen, Bäume und deren Wurzelbereiche, Pflanzungen, Pflanzenteile, Baulichkeiten, Wege, Springbrunnen, Weiher- und Planschbecken, Kinder-spielplätze einschließlich ihrer Spielgeräte und Spielanlagen, Ruhebänke, Abfallkörbe so-wie sonstige ähnliche Einrich-tungen beschädigt, entfernt, verunreinigt oder in sonstiger Weise missbräuchlich nutzt;

13. entgegen § 5 Abs. 2 Abfallkör-be, Aschenbecher und ähn-liche Behältnisse beschädigt, entfernt oder missbräuchlich nutzt;

14. entgegen § 5 Abs. 3 Blumen-schalen, Pflanzkübel, Blumen-beete und straßenbegleitende Pflanzungen innerhalb öffent-licher Verkehrsflächen betritt oder befährt;

15. entgegen § 5 Abs. 4 in öffentli-chen Anlagen Schaustellungen, gewerbliche Feilbietungen von Waren und Leistungen aller Art ohne Erlaubnis des Magistrats der Schöfferstadt Gernsheim durchführt;

16. entgegen § 5 Abs. 5 in öffent-lichen Anlagen Kraftfahrzeuge sowie Wohnwagen oder sonsti-gen Anhänger fährt, parkt oder abstellt;

17. entgegen § 5 Abs. 6 in öffent-lichen Anlagen Lagerfeuer ab-brennt oder grillt;

18. entgegen § 5 Abs. 8 1. Beete, Pflanzflächen und

besonders gekennzeichnete Rasenflächen betritt, befährt, verändert oder aufgräbt soweit andere dadurch gefährdet wer-den;

2. Einfriedungen oder Absper-rungen eigenmächtig verän-dert oder wegräumt;

3. sich außerhalb der freigege-benen Zeiten aufhält, Wege-sperren beseitigt oder verändert oder Einfriedungen oder Sper-ren überklettert;

4. Pflanzen, Kompost, Erde,

Sand oder Steine entfernt; 5. Bäume, Bänke, Schilder, Hin-

weise, Denkmäler, Einfriedigun-gen oder andere Einrichtungen nach § 1 Abs. 4 beschriftet, be-klebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt;

6. Gewässer oder Wasserbe-cken verunreinigt;

7. reitet; 8. mehr als nach den Umständen

unvermeidbaren Lärm erzeugt, durch den andere belästigt oder beeinträchtigt werden;

19. entgegen § 6 Abs. 1 auf Kin-derspielplätzen aufgestellten Spielgeräte nutzt, obwohl er äl-ter als 12 Jahre ist;

20. entgegen § 6 Abs. 2 Kin-derspielplätze, Bolzplätze, Basketball-Skateboardanlagen außerhalb der festgesetzten Zeit nutzt;

21. entgegen § 6 Abs. 3 verbote-ne Mittel genießt;

22. entgegen § 6 Abs. 4 andere Personen gefährdet.

23. Entgegen § 6 Abs. 5 unbefugt lagert, verweilt oder nächtigt.

24. entgegen § 7 Abs. 1 auf öf-fentlichen Straßen und in öffent-lichen Anlagen Kraftfahrzeuge oder Motoren wäscht, Fahrzeu-ge repariert, Öl wechselt oder Behandlungen mit brennbaren, ölauflösenden oder schaum-bildenden Flüssigkeiten durch-führt;

25. entgegen § 7 Abs. 2 auf öf-fentlichen Straßen, Parkplätzen und in Anlagen stehende Kraft-fahrzeuge, Anhänger, Wohnwa-gen und Wohnmobile als Unter-kunft benutzt;

26. entgegen § 8 Abs. 1 Be-schriftungen, Bemalungen oder Besprühungen anbringt oder anbringen lässt;

27. entgegen § 9 Abs. 1 Abfälle zum Zwecke der Beseitigung nicht in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) be-handelt, lagert oder ablagert;

28. entgegen § 9 Abs. 2 Abfälle oder sonstige Gegenstände auf oder neben die Abfallsammel-behälter stellt oder im Bereich der Sammelplätze ablegt; dies gilt auch für Abfallarten, deren hierfür bestimmte Sammelbe-hälter keine Aufnahmekapazität mehr haben;

29. entgegen § 9 Abs. 3 Abfall-sammelbehälter und Abfallsam-melplätze durchsucht, Gegen-stände daraus entnimmt oder verstreut;

30. entgegen § 9 Abs. 4 in öffent-lich aufgestellte Wertstoffcon-tainer oder Wertstoffbehälter außerhalb der dort angegebe-nen Einfüllzeiten einfüllt;

31. entgegen § 10 Zigarettenkip-pen und Kaugummis entsorgt;

32. entgegen § 11 Aufgrabun-gen und sonstige Arbeiten ohne besondere Erlaubnis der Stadt

vornimmt; 33. entgegen § 12 Abs. 1 gegen

die dort geregelten Sachverhal-te verstößt

34. entgegen § 13 Abs. 1 ein offenes Feuer entzündet oder pflanzliche Abfälle verbrennt, ohne dies zuvor schriftlich an-gezeigt zu haben;

35. entgegen § 13 Abs. 2 ein of-fenes Feuer im Freien abbrennt;

36. entgegen § 13 Abs. 3 verbo-tenes Brennmaterial verwendet;

37. entgegen § 14 auf öffentli-chen Straßen und in öffentli-chen Anlagen in zeltet;

38. entgegen § 15 Wildvögel oder Fische füttert oder Futter auslegt oder ausstreut.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 77 Abs. 2 des Hessi-schen Gesetzes über die öf-fentliche Sicherheit und Ord-nung (HSOG) in Verbindung mit § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) sowie § 29 i. V. m. § 25a des Hessischen Ausführungsgeset-zes zum Kreislaufwirtschaftsge-setz mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

(3) Zuständige Behörde zur Durchführung dieser Gefahren-abwehrverordnung im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ist der Bürgermeister der Schöf-ferstadt Gernsheim als örtliche Ordnungsbehörde.

§ 18 Anwendung sonstiger Vorschriften

Die Vorschriften der Straßenver-kehrsordnung, der Hessischen Bauordnung, des Hessischen Forst-gesetzes, des Strafgesetzbuchs, des Betäubungsmittelgesetzes, des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, des Kreislauf-wirtschaftsgesetzes sowie des Bun-desfernstraßengesetzes und des Hessischen Straßengesetzes, ins-besondere hinsichtlich der erlaub-nispflichtigen Inanspruchnahme der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sonder-nutzungssatzung), der Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Straßenreinigung (Straßenreini-gungssatzung) und der Friedhofs-ordnung bleiben unberührt.

§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Änderungsverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleich-zeitig treten die durch sie ersetzten Paragrafen außer Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefer-tigt.Gernsheim, den 26.08.2020

Der Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim

DS gez. Burger, Bürgermeister

Gernsheim, den 2. September 2020 Burger, Bürgermeister

8 Gernsheim Ried-Information 2. September 2020

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2. September 2020 Ried-Information Seite 9

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Gymnastik bei den LandfrauenStockstadt (red). Die Stockstäd-ter Landfrauen beginnen wieder mit der Gymnastik. Erster Termin ist am Donnerstag, 3. Septem-ber, um 20 Uhr in der Sporthal-le. Zur Einhaltung der Hygiene-regeln muss jede Teilnehmerin ihre eigene Gymnastikmatte mit-bringen.

Angeln in GernsheimGernsheim (red). Am Sonntag, 6. September, findet das Freund-schaftsangeln der Angelvereine ASV Gernsheim und Frühauf Gernsheim statt. Treffpunkt mit Verlosung der Plätze ist zwi-schen 6.45 und 7 Uhr am Kiosk Schydlowski. Geangelt wird von 8 bis 11 Uhr, aktive Angler an der ehemaligen Pontonbrücke und Hobby-Angler im Hafen. Das Bei-sammensein im Anschluss wird verschoben. Anmeldung beim Sportwart des ASV Gernsheim unter der bekannten Mailadresse bis zum 5. Sept. um 11.30 Uhr.

insolvenzplan für Kreis-KlinikGroß-Gerau (red). Laut einer Pressemitteilung der Klinik hat die Gläubigerversammlung am ver-gangenen Mo. dem vorgelegten Insolvenzplan ohne Gegenstim-me zugestimmt. Im Anschluss an die darauffolgende Erörterung stimmten sämtliche Gruppen der Gläubigerversammlung der Fort-führung des Unternehmens unter der Leitung des bisherigen Eigentü-mers, dem Landkreis Groß-Gerau, zu. Die Klinik hatte im Dez. 2019 einen Antrag auf Eröffnung des In-solvenzverfahrens und Anordnung der Eigenverwaltung gestellt.

Reha-Kurs für RollstuhlfahrerRiedstadt (red). Die SKG Erfelden startet einen neuen Reha-Kurs für Rollstuhl- und Rollator-Fahrer. Trainingstag ist Mittwoch, 13.30 bis 14.30 Uhr in der SKG-Halle, Rheinallee 42. Die Trainingshalle ist barrierefrei zugänglich. Weitere infos: Christine Gans-ter, (0176) 23385299.

Stockstadt/Kühkopf (sh). Am vergangenen Wochenende fand auf dem Kühkopf die erste Kräuterwanderung des Jahres statt. In der un-gefähr zweieinhalb Stunden dauernden Tour durch die Auen und Wälder erklärte und zeigte Kräuterpädagogin Gaby Kissel den inter-essierten Teilnehmern etliche Wildkräuter, einige Bäume und Sträu-cher. Anhand einer Wegwarten-Wurzel, die im Jahre 2020 zur Heil-pflanze des Jahres gekürt wurde, veranschaulichte die Kräuterexpertin die Systematik und Verwendung, den Ursprung sowie die Mythologie des Zichoriengewächses. Auch wurden Wildkräuter aus dem eigenen Garten, unter Corona-Regeln, an die Teilnehmer verteilt, um das Vor-gehen bei der Bestimmung einer Pflanze näher zu bringen. Was man als Kräuterliebhaber wissen sollte: Nicht überall ist das Pflücken wilder Kräuter erlaubt. In Naturschutzgebieten wie es der Kühkopf ist, ist das Ernten der Kräuter verboten. sh-foto

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Seite 10 Ried-Information 2. September 2020

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Löwe (23.07.-23.08.)In den kommenden Tagen überlagern emotionale The-men alles andere. Lassen Sie Ihre Gefühle zu, andernfalls setzen Sie sich nur unter Druck.

Jungfrau (24.08.-23.09.)Vermeiden Sie momentan, Verträge abzuschließen. Es könnte sein, dass Sie sich an Partner binden, die unzuver-lässig sind und nur an den eigenen Profit denken.

Waage (24.09.-23.10.)Die Sicherung Ihrer finanziel-len Situation erfordert ein ent-schlossenes und gut überleg-tes Vorgehen. Hüten Sie sich jedoch vor Kurzschlusshand-lungen.

Skorpion (24.10.-22.11.)Beugen Sie gesundheitlichen Problemen vor, indem Sie für eine ausgewogene Ernährung sorgen. Anstrengende Ak-tionen sollten Sie besser ver-schieben.

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Steinbock (22.12.-20.01.)Überfordern Sie Ihre Energie-reserven nicht. Schonen Sie Ihre Nerven, indem Sie alle unnötigen Termine aus Ihrem Kalender streichen.

Wassermann (21.01.-19.02.Singles können jetzt auf Wolke sieben schweben, denn die Chance, sich zu verlieben, ist groß. Aber auch für Liierte wird es eine harmonische Woche.

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Für guten Schlaf das richtige GeschäftBetten kauft man bei Marsch – aktuell Angebot für Top-Marke „Jensen“Biblis (red). Im Bereich Box-springbetten ist „Marsch Schlaf-kultur“ hervorragend aufgestellt, wie das Fachgeschäft berichtet – etwa mit der Top-Marke „Jensen Boxspringbetten“ in attraktiven skandinavischen Designvarian-ten, von der Natur Norwegens inspiriert, bieten sie den luxuri-ösen Jensen-Schlafkomfort: wer ihn hat, will ihn nicht mehr mis-sen. Die Produkte von Jensen sind dafür geschaffen, den Kör-per optimal zu unterstützen und perfekten Liegekomfort zu bie-ten. Anstatt an alten Methoden und Materialien festzuhalten, ist Jensen kontinuierlich bestrebt, die beste Lösung zu finden. Da-her werden stets modernste Ma-terialien verwendet. Seit über 70 Jahren tut Jensen alles für gesun-den Schlaf und hat sich zu einem Hersteller von Weltklasse-Betten entwickelt, heißt es von „Marsch Schlafkultur“.

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die Qualität der Jensen-Betten näherbringen“, sagt das Marsch-Team. Die neu gestaltete Ausstellung von „Marsch Schlafkultur“ auf 450 Quadratmetern bietet eine schöne Atmosphäre. Sie lädt dazu

ein, sich inspirieren zu lassen und Probe zu liegen. Im Sortiment des Bettfachgeschäftes findet man nicht nur Betten, Matratzen und Schlafsysteme, Bettwaren und Accessoires runden das Angebot ab. Hier achtet man auf eine gute Qualität, Regionalität und Nach-haltigkeit und das alles zum fairen Preis. Auch für die Planung von kompletten Schlafräumen und Ankleiden gibt es bei „Marsch Schlafkultur“ die richtigen An-sprechpartner. Durch die compu-terunterstützte Planung kann der Kunde sich schon vorher ein Bild darüber machen, wie seine Wohl-fühl-Oase aussehen wird. Geöffnet ist Montags bis Frei-tags von 10 bis 19 Uhr sowie am Samstag von 10 bis 16 Uhr.Weitere Infos: Marsch Schlaf-kultur, Darmstädter Straße 150, Biblis, (06245) 90140, [email protected], www.marsch-schlafkultur.de.

Das Team von „Marsch Schlafkultur“ überzeugt mit Kompetenz und Fachwissen, damit man stets gut schläft. Foto: Marsch

BRSG ehrt JubilareUrkunden und Gutscheine für langjährige VereinsmitgliederWolfskehlen (red). Im Rahmen der alljährlichen Mitgliederver-sammlung der Bewegungs- und Rehabilitations-Sportgemein-

schaft Riedstadt (BRSG) wurden langjährige Vereinsmitglieder gewürdigt. Seit zehn Jahren gehören Rita

und Günther Schmiele der BRSG an, Lina Brand ist seit 25 Jahren dabei. Helma Biebel, An-nerose Bischoff und Adelheid

Leissler halten der BRSG seit 40 Jahren die Treue. Für alle Jubi-lare gab es Blumen, Urkunden und Gutscheine.

Impression von der Ehrung, von links: Adelheid Leissler, Bürgermeister Marcus Kretschmann, Annerose Bischoff, Vorsitzende Eva Böhm, Lina Brand und Helma Biebel. haza-foto

talente im Rheinstadiontag des Mädchenfußballs beim SV Olympia BiebesheimBiebesheim (red). Wie auch in den Jahren zuvor, sollte es auch in diesem Jahr beim Tag des Mäd-chenfußballs (TdM) das Ziel sein, neue Mädchen für den Verein zu gewinnen und sowohl die neuen, als auch die bereits im Verein spielenden Mädchen längerfris-tig an den Verein zu binden. Um auf den TdM aufmerksam zu ma-chen und hierfür effektiv zu wer-ben, wurden die vom Hessischen Fußball-Verband (HFV) zur Verfü-gung gestellten Plakate und Flyer in der ortsansässigen Grundschu-le, in den weiterführenden Schu-len in der Umgebung in einigen Apotheken und Banken und auch Restaurants ausgehängt. Im Schaukasten am Sportplatz des SV Olympia Biebesheim wurde ebenfalls ein Flyer ausgehängt. Das Internet wurde als weiteres Medium genutzt. „Den von uns ausgefüllten Flyer haben wir in diverse Facebook-Fußballgruppen und auf die ver-einseigene Homepage gestellt. Das Verteilen der Flyer haben unsere U16 B-Juniorinnen in Ei-genregie übernommen. In unse-

rem Gemeindeblättchen sowie in der Ried-Information wurde ebenfalls mit einem Bericht dafür geworben“, sagen die Organisa-toren vom SV Olympia. „Am TdM trafen sich die Trainer und Betreuer der U16 B-Juniorin-nen und einige Vorstandsmitglie-der, die bei den Vorbereitungen und beim Aufbau geholfen ha-ben. Auch einige Eltern der U16

B-Juniorinnen kamen vorbei und brachten Essensspenden für das geplante Mittagessen vorbei“, beschreibt Jugendleiterin Natalie Golubovic den Vorlauf.Es waren zwölf Mädchen von den Jahrgängen 2004 bis 2007 vertre-ten. Nach der Begrüßung folgten einige Übungen wie für die Koor-dination (ohne Ball und mit Ball) oder Ballführung, Spielformen

wie drei gegen drei und vier ge-gen vier, die von den Betreuern erklärt wurden. Nach den Übun-gen und den Spielformen gab es ein Abschlussspiel in ebenfalls ge-mischten Mannschaften. Nach der Trainings- und Spielein-heit, die eineinhalb Stunden dau-erte, ging es zum gemeinsamen Mittagessen. Man tauschte sich über die Übungen aus und kam auch über einige andere aktuelle Themen ins Gespräch. Am Nach-mittag traten die Mädchen noch gegen die eigene D1-Jugend an. In drei Halbzeiten konnten die Zuschauer viele gezielte Pässe und einige schöne Tore sehen. „Unsere Ziele haben wir vorerst nur mit mäßigem Erfolg errei-chen können. Leider war beim TdM kein auswärtiges Mädchen anwesend. Wir hoffen dennoch, die Aufmerksamkeit einiger Mäd-chen mit dem TdM und der Wer-bung auf uns gezogen zu haben und auch noch nach dem TdM einige Mädchen für den Verein gewinnen und längerfristig bin-den zu können“, sagt Vorsitzen-de Natalie Golubovic.

Rund um das kleinste Tor haben sich die Teilnehmerinnen versam-melt. haza-foto

Jens Rothermel (rechts) erläutert die nächste Phase des Trainings und der Ball zirkuliert schon wieder aber in der Höhe. haza-foto

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Den Klang Ihrer Hörgerätespürbar verbessern!

Griesheim. Eine Anpassung, die möglichst genau auf die Bedürfnisse der Kun-den zugeschnitten ist, sie spontan zufrieden stellt und auch noch schnell geht – den Wunsch hegen sicher viele Träger von Hörgeräten.

Natural Fitting (Natürliche Anpassung) kann da eine interessante Lösung sein. Dabei handelt es sich um eine besondere Entwicklung, die Fachleute aus der Hörakustik zusammen mit Musikwissenschaftlern, Tontechnikern und Ohren-

ärzten realisierten. Bei dem Projekt ging es vor allem um ein Ziel: die Anpassung anhand von einer Art Initialmessung mit Hörgeräten

möglichst genau und effektiv an das Hörvermögen seiner Kunden anzupassen. Idealerweise in nur einer Sitzung.Wichtig: Gleichlaute Tonsignale werden in Frequenzbereichen unterschiedlich laut wahrgenommen.Hohe Töne klingen lauter, Tiefe eben leiser. Die in der regulä-ren Anpassung verwendeten Test-Töne berücksichtigen dieses subjektive Empfi nden nicht, um den individuellen Verstärkungs-

bedarf in den verschiedenen Frequenzbereichen festzustellen.Also mussten neue Töne her und da kam die Tontechnik ins Spiel.

Die Beschaffenheit der Signale wurde im Tonstudio konzipiert. Die Töne sollten in allen Bereichen gleichlaut klingen.

So funktioniert Natural Fitting in der Praxis:Nach dem Ansetzen der Hörsysteme werden dem Kunden die Test-Töne vor-gespielt. In dieser Messsituation werden also die Ankopplung, zum Beispiel mit einem Ohrstück, die individuelle Lautstärkeempfi ndung und der spezifi sche Klang der verwendeten Hörgeräte berücksichtigt. Der Kunde vergleicht in der Praxis sechs bis zwölf Töne mit unterschiedlichen Lautstärken. Die Töne werden nach Lautstärke und Intensität bewertet. Bis der Kunde wieder alles gleich laut hört, ist die Einstellung erfahrungsgemäß nach 15 bis 20 Minuten abgeschlossen.

Die Ergebnisse sind einfach spektakulär.Selbst Menschen, die lange schon Schwierigkeiten mit ihren Hörgeräten hat-ten, sind auf einmal absolut begeistert. Nichts stört mehr, Sprache wird hervor-ragend verstanden und der Klang wird einfach als natürlich wahrgenommen. Diese Vorteile machen sich nicht nur bei erfahrenen Hörgeräteträgern bemerk-bar, sondern gelten für Einsteiger analog.

Das Hörstudio Griesheim freut sich, Ihnen dieses patentierte Anpassverfah-ren anbieten zu können.

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Ried-Information

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Seite 12 Ried-Information 2. September 2020

Jubiläum

Für Druckfehler keine Haftung. Die XXXLutz Möbelhäuser, Filialen der BDSK Handels GmbH & Co. KG, Mergentheimer Straße 59, 97084 Würzburg. ILDE36-0-r MEIN MÖBELHAUS.1) Gültig bei Neuaufträgen auf gekennzeichnete Artikel. Soweit anwendbar, nur mit dem „10 %-Extrarabatt“ kombinierbar, keine weiteren Konditionen möglich. Keine Barauszahlung. Gültig bis mindestens 07.09.2020. 2) Gültig bei Neuaufträgenauf alle Möbel, Küchen, Matratzen, Leuchten, Teppiche und Babymöbel. Ausgenommen: alle Werbeartikel, Team 7 und Stokke. Keine weiteren Konditionen möglich. Keine Barauszahlung. Gültig bis 07.09.2020. 3) Gültig für alle Artikel aus denAbteilungen Boutique, Heimtextilien und Gardinen, die in die Tasche passen. Ausgenommen: in dieser Werbung angebotene Ware. Keine weiteren Konditionen möglich. Keine Barauszahlung. Gültig bis 07.09.2020. Einkaufstasche „XXXLShopping Bag“, ca. 53 x 40 x 22 cm (83500010) für 1,- € erhältlich. O) Aktionen und Aktionsbedingungen sowie weitere Informationen finden Sie unter xxxlutz.de/aktionsbedingungen. Artikel im Online Shop werden im Aktionszeitraum bereitsreduziert angezeigt, bei Gutscheinen erst nach Eingabe des Aktionscodes. V) Ab dem 01.07.2020 wird die Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % gesenkt. Diese Senkung geben wir im Rahmen der Erhöhung unseres Jubiläumsrabattes von 7,5 % auf10 % an unsere Kunden weiter.

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Rock am Rheingold„Mallet“ live im Biergarten

Gernsheim (red). Am letzten Sonntag im Monat August gab es wieder ein gelungenes Biergartenkonzert am Rheingold, wo die Gruppe Mal-let gastierte. Genau vor einem Jahr feierten die Musiker 40 Jahre Mal-let – für Gründungsmitglied Manfred Dünzl „eigentlich unvorstellbar“. Der Wiesbadener Kurier schrieb darüber: 1979 am Gymnasium am Moltkering als Schülerband gestartet, sind Profimusiker aus den meis-ten geworden. Bekannt wurde die Band auch durch die langjährige Zusammenarbeit mit dem Staatstheater Wiesbaden: Elf Jahre lang war „Rock around Barock“ mit dem damaligen Ballettchef Ben van Cau-wenbergh ausverkauft. Jetzt holte der Vertreter des Spitzentanzes die Band für eine Neuauflage nach Essen: Im Aalto-Theater kam die origi-nelle Mischung aus rockiger Livemusik und klassischem Tanz nun mit viel Erfolg heraus: „Wir haben 15 fast ausverkaufte Shows gespielt und schon Termine bis Mitte 2021 ausgemacht“, erzählt Manfred Dünzl. In der jetzigen Formation spielt die dreiköpfige Band seit 1994. „Ich bin der Neue in der Band“, scherzt denn auch Schlagzeuger Mario Ger-hards später auf der Bühne: „Ich bin erst seit 25 Jahren dabei.“ Jürgen Rehberg und Manfred Dünzl dagegen die volle Zeit. haza-foto

Kein treffenVersammlung fällt ausGernsheim (red). Die Septem-ber-Monatsversammlung des Ge-

flügelzuchtvereins 1904 Gerns-heim fällt ersatzlos aus.

Fit mit der SKGtraining für den BeckenbodenRiedstadt (red). Eine neue Run-de von zehn Übungseinheiten im Beckenboden-Training startet bei der SKG Erfelden ab dem 14. September montags um 17.30

Uhr im Übungsraum in der Stahl-baustraße 19. Weitere infos und Anmel-dung: Nadja Schober, (0160) 97924024.

Blick in die VergangenheitBrunnen im Griesheimer Museumshof fachmännisch freigelegtGriesheim (gu). Das Grieshei-mer Museum setzt sich aus einer Anzahl recht unterschiedlicher Gebäude zusammen, die jedes für sich ein Stück Griesheimer Geschichte verkörpern. Seit kur-zem gewährt ein fachmännisch freigelegte, zwei Meter tiefe Brunnenanlage, die sich unter dem Neuwirths Haus befindet, einen weiteren Blick in die Ver-gangenheit. Entdeckt wurde der verschüttete Brunnen bereits im Jahr 2002 bei der Renovierung des alten Fachwerkhauses und dessen Umgestaltung zur Muse-umsschänke. Wie die Vertreter des Museums-vereins bei einem Ortstermin erklärten, wurde die Brunnenan-lage nicht gleich saniert, da man sich über das Ausmaß der Arbei-ten unklar war. Weil coronabe-dingt seit 9. März die Aktivitäten im Museum komplett eingestellt wurden, hatten einige Mitglieder wider Erwarten viel Zeit, sich die-sem Projekt zu widmen.

Bei der Freilegung wurde fest-gestellt, dass es sich um einen sehr schön gearbeiteten Sand-steinbrunnen handelt. Wie Ge-org Funk, der Ehrenvorsitzende des Museumsvereins, erläuterte, existieren keinerlei Nachweise und Daten, die Aufschluss über die Verwendung des Brunnens geben könnten. Er selbst und Heimatforscher Karl Knapp wa-ren dabei, als eine Fachfirma mit einem großen Sauger den Brun-nen Stück für Stück freigelegte. Beim Aushub hatte man erwar-tet, möglicherweise auf Skelette zu stoßen, da im Mittelalter oft Brunnen vergiftet wurden.Diesbezüglich wurde aber nichts gefunden. Nur ein paar Metall- und Keramikstücke sowie eine Gürtelschnalle wurden heraus gesiebt. Die beiden Griesheimer sind daher auf Vermutungen an-gewiesen und bringen den Brun-nen mit einem früheren Handels-weg in Verbindung. „Es muss ein zentraler, bedeutsamer Brunnen

gewesen sein“, mutmaßt auch Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl angesichts der bemerkenswerten Steinmetzarbeiten und der auf-wändigen Beschalung. Auch Georg Funk ist sich sicher, dass sich ein einfacher Mann eine Brunnenanlage in dieser Dimension nicht hätte leisten können und erinnert an die His-torie. „Der hier entlang führende Handelsweg ist als „Geleitstraße“ ausgewiesen, auf der Kaufmanns-züge mit ihrer wertvollen Fracht gegen Zahlung einer Geldsum-me an den Landesherrn bewaff-netes Geleit erhielten.

Deshalb musste auch die Versor-gung von Mensch und Tier ge-währleistet werden“, erläutert er. Die wenigen Fundstücke, wie bei-spielsweise ein lasiertes, bemaltes Keramikstück, weisen darauf hin, dass beim Bau des Neuwirth‘schen Hauses der Brunnen zugeschüttet, der Kranz des Brunnens abge-schlagen und hierauf die Funda-mente errichtet wurden. Das freigelegte historische Schmuckstück, dass sich genau unter der Außenmauer befindet, soll in Kürze beleuchtet und mit begehbarem Glas überdacht werden. So können dann die Besucher sowohl im Innern der Museumsschänke als auch au-ßen im Museumshof einen Blick in die Tiefe werfen. „Wenn alles fertig ist, werden wir ein Brun-nenfest veranstalten“, kündigte die Vorsitzende Bärbel Stöffler an und berichtet, dass sich die Aktivitäten des Museumsvereins coronabedingt auf die Unterhal-tung des Museumskomplexes

beschränken. Unter anderem wird der Muse-umsgarten gepflegt und weitere Lagerfläche für ausgelagerte Ex-ponate in der Bauernscheune und deren Dachboden geschaffen. Dies soll bis Ende des Jahres ab-geschlossen sein. Des Weiteren steht die Fortführung der digitalen Erfassung der vorhandenen Expo-nate an. „Das Museum erfüllt eine soziale Komponente. Wir wollen erhalten, pflegen und leben. Dazu dient unter anderem der montägliche Mitgliedertreff, der leider zurzeit nicht stattfin-den kann“, bedauert sie und hofft, dass die Mitglieder dem Verein trotzdem treu bleiben. Zwar liege die Planung weiterer Ausstellungen auf Eis, doch will man ein Kelterfest in ganz klei-ner Form anbieten, um gerade den Kindern, den Kindergärten und Schulen die Möglichkeit zu geben, am Keltern aktiv teilzu-nehmen soweit dies die Corona-Maßnahmen zulassen.

Klassischer Sandstein. gu-foto

Heute für morgenVereine widmen sich NachhaltigkeitPfungstadt (red). Der Förder-verein Kommunales Kino, die Pfungstädter Naturfreunde und der „Fairein“ nehmen rund um Donnerstag, 10. September, am hessischen „Tag der Nachhaltig-keit“ teil. So gibt es donnerstags im Saalbaukino einen Film- und Gesprächsabend, wo der Strei-fen „Die grüne Lüge“ gezeigt wird.

Weiter geht es am Samstag, 12. September, mit einem Stand beim Wochenmarkt am Alten E-Werk samt Ausstellung und dem Spiel „Stadt–Land–Gemüse“. „Fairein“ und Natufreunde infor-mieren dann über faire Produk-te und Nachhaltigkeit, vor allem was hinter diesem Begriff steckt.Weitere infos: www.tag-der-nachhaltigkeit.de.

Kolossale KlassikOrgelwochen: Konzert Zwei kommtPfungstadt (red). Am Donners-tag, 10. September, findet das zweite Konzert der diesjähri-gen Orgelwochen statt. Die Evangelische Kirchengemeinde Pfungstadt lädt dann für 20 Uhr (Einlass 19.40 Uhr) in die Mar-tinskirche zu einem Konzert mit Orgelwerken von J.L. Krebs, J.G. Walther, G.A. Sorge, J.L.A. Lefé-

bure-Wély und J.S. Bach ein. Kan-tor Christian Lorenz spielt an der historischen Johann-Hartmann-Bernhard-Orgel. Der Eintritt ist frei. Es gilt das Hy-gienekonzept der Evangelischen Kirchengemeinde. Einzelne Plät-ze auf der Empore können wie-der eingenommen werden, teilt der Veranstalter mit.

Kein KonfettiPfarrfastnacht 2021 fällt ausPfungstadt (red). Die Katholi-sche Pfarrfastnacht Pfungstadt hat ihre für 13. Februar geplante Fastnachtssitzung ins Jahr 2022 verschoben. Grund sind erwar-tete Einschränkungen im Zu-sammenhang mit der Corona-Pandemie. „Es ist derzeit leider nicht abzuse-hen, ob und in welcher Form wir unsere Sitzung im kommenden

Jahr durchführen könnten. Daher haben wir uns für eine Verschie-bung nach 2022 entschieden“, sagt der Sitzungspräsident Dani-el Kühn. „2022 wird damit ein besonderes Jahr“, betont Elferrats-Mitglied Markus Patzelt, „weil wir dann mit sechs Mal elf Jahren gleich-zeitig ein närrisches Jubiläum fei-ern werden.“

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Kramers eigenes PflasterBaustoffspezialist stellt hochwertigen Belag vorCrumstadt (red). Die Firma „Baustoff-Kramer GmbH“ aus Crumstadt hat in Zusammenar-beit mit ihrem Lieferanten „Fa. Kann“ einem der führenden Hersteller in der Baustoffindu-strie, ein eigenes ökologisches Zierpflaster kreiert. In Ver-bindung mit den zahlreichen Vorteilen dieser Qualität sei das Preis-Leistungs-Verhältnis unschlagbar, heißt es. Läufer-verband mit sechs verschiede-

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Der KlassikerSieben Gründe für Treppen aus Holz(pr-jaeger). Im Wohnbereich sind Treppen aus Holz der Klassiker überhaupt. Aber ist das wirklich so selbstverständlich? Sieben gute Gründe, die dafür sprechen:Nachhaltigkeit: Der ökologische Fußabdruck von Holz überzeugt: Während des Wachstums spalten Bäume das klimaschädliche Koh-lendioxid auf und geben reinen Sauerstoff ab. Einen Nachweis für die nachhaltige Forstwirtschaft bietet das PEFC-Zeichen (Pan European Forest Certification Council). Das Pendant für Tro-penhölzer ist das FSCE-Zeichen (Forest Stewardship Council), das die Herkunft aus umweltgerech-ter Waldwirtschaft in Übersee ge-währleistet.Individualität: Holz hat Charak-ter. Ob helles Ahornholz, rötliche Buche oder warmbraune Eiche: Jeder Stamm hat seine eigene un-verkennbare Maserung. Mit Holz lassen sich nahezu alle Farbtöne realisieren. Im Trend sind vor al-lem heimische Harthölzer wie Ei-che und Esche.Langlebigkeit: Eine gut lackierte Holzstufe, die bei Bedarf immer wieder nachgepflegt wird, kann 20 bis 30 Jahre in Gebrauch sein. Aus ökologischen Gründen emp-fiehlt sich umweltfreundlicher Wasserlack. Alternative bieten sich auch Öle oder Wachse an. Jede Treppenmeister-Konstruk-tion trägt das CE-Zeichen, welches die Nutzungsgarantie auf 50 Jahre erhöht. Außerdem kontrolliert die TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH jährlich das beschriebene Qualitätsmanagement-System.Gehkomfort und Ruhe: Fuß-wärme spricht für Holz. Weniger gefragt sind knarrende Stufen. Dazu hat Treppenmeister ein Schallschutz-Paket entwickelt, das Treppen flüsterleise werden

lässt. Wichtige Komponenten sind eine schallentkoppelte Ver-ankerungstechnik für Modelle mit Wandwange sowie ein spe-zielles Schallschutzlager für mo-derne Holztreppen-Systeme. Bei zu hoher Luftfeuchtigkeit dehnt sich Holz minimal aus, wodurch Verschraubungen an Spannung verlieren und Treppen zu knarren beginnen können. Ideal ist eine Raumtemperatur von 19 bis 24 Grad bei 40 bis 60 Prozent Luft-feuchtigkeit.Variabilität: Treppen bieten viele Gestaltungsmöglichkeiten: offen konzipiert oder mit Setzstufen verschlossene Rückseiten. Ge-schwungen oder geradlinig. In nahezu jede Nische lässt sich eine Holztreppe einbauen. Vor allem das »System Bucher ®« steht für Variabilität: Hier werden die ein-zelnen Stufen quasi unsichtbar festgehalten, auf der Wandseite durch gummigelagerte Stahlbol-zen, auf der Geländerseite durch den Handlauf. Setzstufen sind un-nötig. Die Treppe hält trotzdem größtem Druck und Belastung stand.Gestaltung: Holz überzeugt auch in Verbindung mit Materialien wie Glas und Edelstahl. Treppen aus Esche bieten sich beispielsweise in Kombination mit einem Hand-lauf aus geschliffenem Edelstahl an. So lassen sich architektoni-sche Verbindungen zum Wohn-raum schaffen.Einfacher Einbau: Holztreppen können freitragend ausgeführt werden, eine Unterkonstruktion aus Beton oder Stahl erübrigt sich dann genauso wie ein eventuelles Auffüttern der Rohbeton-Stufen, um die Höhe oder Breite der Trep-pe zu korrigieren. Holztreppen brauchen keinen Stufenbelag, Verputz oder Anstrich.

Sie schonen die UmweltWarum acrylfreie Farben sinnvoll sein können

(akz-o). Mineralfarben sind mit ihren nachhaltigen Grundstoffen eine der beliebtesten Wandbe-schichtungen, wenn es um wohn-gesunde Materialien geht. Sie sind natürlich und lassen sich in vielen Farbnuancen streichen. Da-bei spielen Raumluftqualität und Wohngesundheit eine große Rol-le. Aus der Fülle an Wandfarben, die der Markt bereithält, ragen allerdings viele Farben und Lacke heraus, in denen kunststoffhaltige Bindemittel eingesetzt werden. Konventionelle Bindemittel wie Reinacrylat, Silikonharze oder Sty-rol-Acrylat sind kleine Kunststoff-teilchen, Mikroplastik, das sich schwer in der Umwelt abbauen lässt. Das mineralische Profi-Sys-tem Ecolith vom modernen öko-logischen Hersteller Auro (www.auro.de) verbindet Nachhaltigkeit und Leistungsstärke. Die einge-setzte neuartige Graphen-Techno-

logie, gepaart mit der speziellen Farbrezeptur, macht die minerali-schen Farben hochleistungsstark. Graphen-Netze bilden in der Farb-struktur sehr große Oberflächen. Dadurch verleihen sie den An-strichen eine enorm hohe Reich-weite, eine höhere Haftung und Flexibilität. Trotz dieses hohen Leistungsspektrums sind die Kalk-farben völlig frei von Mikroplastik oder anderen umweltbelastenden Inhaltsstoffen.Mit ihrem hohen ph-Wert und der Fähigkeit zur Feuchteregulierung entzieht die rein mineralische Farbe Ecolith Innen dem Schim-mel den Nährboden, zusätzlich werden Gerüche absorbiert. Die Wandfarbe ist mit dem einzigarti-gen Konzept und dem Know-how für die besten Inhaltsstoffe in Ver-bindung mit Qualität einzigartig. Die Nuancen sind authentisch und sorgen zu Hause für ein ge-

sundes Raumklima, die Anstriche sind allergikerfreundlich lösemit-telfrei, biozidfrei, ohne syntheti-sche Stoffe und somit völlig frei von Mikroplastik.Die ökologische Mineralfarbe Ecolith Außen ist für Fassaden und mit der neuartigen Zusam-mensetzung der Inhaltsstoffe ein hoch leistungsstarker Außenan-strich. Beste Werte wie Klasse 1 bei Nassabrieb gemäß DIN EN 13300 sowie eine gute Deckkraft sind garantiert. Fassaden bleiben lang anhaltend sauber, da die Farbe für eine geringe Verschmut-zungsneigung sorgt. Dank der Mikrokreidung findet eine zusätz-liche Selbstreinigung statt, bei der sich die Oberfläche im Laufe der Zeit remineralisiert. Ecolith gibt es in Weiß oder in der Colours for Life-Linie, maschinell abgemischt mit rein mineralischen Pasten in 134 Farbtönen.

Die ökologische Mineralfarbe ist für Fassaden und mit der neuartigen Zusammensetzung der Inhaltsstoffe ein hoch leistungsstarker Außenanstrich. Foto: Auro/akz-o

Mein ZuhauseCorona-Krise und BodenhygieneSüdhessen (red). In der Corona-Krise müssen die eigenen vier Wände noch gründlicher gerei-nigt werden als sonst. Besonders gilt das für den Bodenbelag, der, wenn man ihn nicht fach-gerecht säubert, zur Heimstätte von Viren und anderen Erregern werden kann. Hygieneexperten raten dazu, wenigstens einmal pro Woche die Böden nass zu reinigen, im Badezimmer sowie in stark frequentierten Berei-

chen sogar täglich. Tipp: Wenn sich bereits infizierte Personen im Haushalt befinden, unbe-dingt einen Desinfektionsreini-ger verwenden. Auf vollflächig geklebten Bodenbelägen lassen sich mögliche Viren gut abtöten. Zudem sind solche Böden lang-lebig. Schon durch das Befolgen von ein paar einfachen Hygie-ne-Regeln kann so jeder etwas gegen die Verbreitung des Coro-navirus tun.

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Meine 4 Wände

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Mit langer LebensdauerSpezielle Terrassendielen trotzen Wind und Wetter(djd-k). Als natürlicher und nachwachsender Baustoff steht Holz hoch im Kurs. Allerdings gilt das Material als pflegein-tensiv, vor allem eindringende Feuchtigkeit setzt gängigen Terrassendielen zu. Dabei gibt es heute Möglichkeiten, die natürlichen Eigenschaften und Vorteile von Holz zu erhalten und es gleichzeitig besonders langlebig zu machen. Für die Dielen von Kebony etwa wird Holz in einem patentierten, aus Norwegen stammenden Ver-fahren mit Bio-Alkohol getränkt und anschließend getrocknet. Das macht sie widerstandsfähi-ger und langlebiger. Abzulesen ist dies unter anderem an der 30-jährigen Garantie, die der

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Projekt in der Schwebe?Was Bauherren in Zeiten von Corona wissen müssen(red). Bauherren arbeiten über Jahre auf ihren Traum von den eigenen vier Wänden hin. Jetzt kann das Corona-Virus die Fer-tigstellung der Immobilie schnell ins Wanken bringen. Die Aus-wirkungen der Virus-Krise gehen auch an Baustellen nicht kom-plett vorbei. Quarantäne oder eine Erkrankung der Arbeiter an Covid-19 führen oft zu Personal-mangel. Auch Verzögerungen durch Ausfälle der Materiallie-ferungen können wegen der Corona-bedingt unterbrochenen Lieferketten auftreten. So verzö-gert sich der Baufortschritt und kommt im schlimmsten Fall vorü-bergehend zum Erliegen.Kommt es am Bau zu Verzöge-rungen, kann dies rechtzeitig ge-regelt werden: Haben Bauherren und Bauunternehmen eine ver-tragliche Bauzeit vereinbart, nach der die Vergabe- und Vertrags-

ordnung für Bauleistungen auf das Vertragsverhältnis anwend-bar ist, werden die Ausführungs-fristen automatisch verlängert. Bedingung ist eine Behinderung des Bauablaufs durch höhere Gewalt, etwa eine Pandemie. Ob die Verzögerung des Baus wirklich durch das Corona-Virus verursacht worden sei, müsse im Einzelfall geprüft werden, teilt die „Bausparkasse Schwäbisch Hall AG“ mit. Das Bauunternehmen müsse grundsätzlich eine Perso-nalreserve gegen mögliche Aus-fälle vorhalten.Eine Verzögerung des Baus ist in den meisten Fällen noch tragbar. Was aber, wenn dadurch Kosten entstehen, etwa durch weitere Mietzahlungen oder schlimms-tenfalls durch einen vorüberge-henden Umzug in ein Hotel? Hier gilt: Für einen Anspruch auf Schadensersatz oder Vertrags-

strafen nach dem „Bürgerlichen Gesetzbuch“ muss ein Verschul-den des Bauunternehmers vorlie-gen. Dies ist bei einer durch Co-vid-19 bedingten Verzögerung in der Regel nicht der Fall. Das bedeutet: In den meisten Fällen werden Bauherren die eigenen Mehrkosten selbst tragen müs-sen.Bei einer Vereinbarung nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen kann der Bauherr den Vertrag selbst kün-digen, wenn die Bauunterbre-chung mehr als drei Monaten anhält. Eine Kündigung sollte laut „Schwäbisch Hall“ aber nur als letzter Ausweg in Betracht gezo-gen werden. Mit einem partner-schaftlichen Umgang erreiche man in der Regel mehr und kann eine gemeinsame Lösung finden.Weitere Infos:www.schwaebisch-hall.de

Öl- oder Wasserbasis?Wie sich Holzlasuren unterscheiden(pr-jaeger). Für Gartenmöbel, Terrassen, Zäune, Balkone und Pergolen aus Holz gibt es Lasu-ren auf Öl- wie auch auf Was-serbasis. Beide lassen Hölzer wie neu aussehen und schüt-zen sie vor Sonne, Wind und Wetter. Doch sie unterscheiden sich auch in manchen Punkten. „Kunden sollten wissen, wann sie besser zu öl- und wann zu einer wasserbasierten Lasur greifen“, sagt Frank Lipfert vom Naturfarben-Hersteller Natural. Er nennt drei Kriterien als Ent-scheidungsgrundlage:

Farbwirkung: Wer einen kräftig-leuchtenden Farbton erzielen will, ist mit Lasuren auf Was-serbasis (H2-Lasuren) besser bedient. Denn Wasser ist ein besserer Pigmentträger als Öl. Die Farbpartikel dringen nicht so tief ins Holz, sondern sitzen mehr auf der Oberfläche. Hinzu kommt, dass das Leinöl in Na-turöl-Lasuren mit seinem gelbli-chen Grundton weiße und rote Farben beeinflusst. Lasuren auf Wasserbasis gibt es dagegen in einem klaren Pazifik-Blau, Chili-

Rot, Avocado-Grün und sogar in Metallic-Gold oder -Silber, aber auch in vielen verschiedenen Holztönen.

Verarbeitung: Intuitiv gehen viele davon aus, dass sich Far-ben auf Wasserbasis leichter verarbeiten lassen als Naturöl-Farben. Doch das Gegenteil ist der Fall: Öllasuren lassen sich ganz unkompliziert auftragen: „Holz und Öl sind eine Traum-kombination“, so Lipfert. Na-turöle dringen in die Poren ein und erhöhen so die Strapazier-fähigkeit. Die natürliche Ober-fläche von Holz bleibt erhalten, es kann atmen. Dagegen stellen sich bei Wasserlasuren die Holz-fasern auf, wenn sie mit Feuch-tigkeit in Kontakt kommen. Das hat zur Folge, dass bei H2-Lasu-ren nach dem zweiten Auftrag ein Zwischenschliff mit feinem Sandpapier nötig ist.

Lösemittel: H2-Farben kommen ohne Lösemittel aus und werden deswegen von umweltbewuss-ten Kunden bevorzugt. Doch Lasuren, die aus Naturölen beste-

hen, sind ebenfalls völlig frei von synthetischen Lösemitteln und damit ökologisch unbedenklich, betont Lipfert. Grundsätzlich sind in allen Bereichen, in denen das Holz Wind und Wetter aus-gesetzt ist, drei Anstriche nötig. Die ersten beiden Anstriche er-folgen mit der Farblasur, der drit-te ist ein farbloser Überzug, der als Wetterschutz fungiert und mit der Zeit abwittert. Für Naturlasuren spricht gene-rell ihre unkomplizierte Hand-habung. Es genügt völlig, die Oberflächen vorher zu reinigen. Bei synthetisch hergestellten Produkten sieht das anders aus. Künstliche Harze werden sehr hart und beginnen nach einiger Zeit abzublättern. Vor einem neuen Anstrich muss die Ober-fläche deswegen abgeschliffen werden. Naturharze verwittern dagegen nach und nach, sie „stauben“ ab. Besonders von Vorteil ist das bei geriffelten Terrassendielen, die sich nur mühsam mit der Drahtbürste abschleifen lassen. Weitere Infos:natural-farben.de

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Gelegenheit macht wirklich DiebeWie sich Türen und Fenster gegen Einbrecher immunisieren lassen(akz-o) – Es ist eine Binsenweis-heit: „Gelegenheit macht Diebe“. Dies trifft jedoch nicht nur auf den Supermarkt zu, der seine Waren allzu verlockend darbietet. Auch das klassische Einfamilienhaus ist betroffen: Wer sich hier nicht ab-sichert, wird schnell zum Opfer. Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Zahl der Wohnungsein-brüche nach den Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik im vergangenen Jahr gesunken ist. Die erfassten Fälle schließen auch Einbruchsversuche ein: „Ob es beim Versuch bleibt, hängt maß-geblich damit zusammen, wie gut ein Objekt gesichert ist“, so beschreiben es die Experten von der Polizei – bei entsprechender Absicherung geben die Diebe oft auf, bevor sie Erfolg haben.Auch Christoph Ruoff, Geschäfts-führer der Wirus Fenster GmbH & Co. KG, beschäftigt sich mit dem Thema: „Die Daten der Polizeistatistik sind nach wie vor erschreckend. Fenster und Terrassentüren sind die größten Schwachpunkte am Haus“, so Ruoff. Daher werden Fenster und Türen schon seit Jahren in soge-nannte Widerstandsklassen ein-geordnet – so lässt sich schnell erkennen, welchen Ansprüchen die Fenster und Türen genügen. Und diese Ansprüche sollten so-wohl bei Neubau- als auch Mo-dernisierungsmaßnahmen genau ins Auge gefasst werden.

Das Unternehmen mit Sitz in Rietberg-Mastholte hat unter an-derem ein Hochsicherheitsfens-ter entwickelt: Dieses „einbruch-hemmende“ Fenster besteht aus Kunststoff oder Aluminium. Eckverriegelungen, Pilzkopfver-riegelungen und Sicherheits-schließbleche sind dabei aus hartem Stahl gefertigt. Sicher-heitsgriffe, Anbohrschutz, Sicher-heitsisolierglas und viele weitere Details sorgen für Frust beim Einbrecher – und Schutz für den Bewohner. Auch die Haustüren

haben es „in sich“: geprüft und zertifiziert bieten sie Widerstand gegen körperliche Gewalt und Einbruchswerkzeuge. Mit einer Drei- und Fünffach-Verriegelung sowie der Sicherheitsrosette wird ein Durchkommen unmöglich. Das automatisch verriegelnde Schloss, die Bandseitensicherung und der „Türwächter“ überneh-men zusätzliche Aufgaben. Alle Sicherheitspakete entsprechen den von der Kriminalpolizei emp-fohlenen Widerstandsklassen.„Wirus-Fenster und Haustüren

aus Kunststoff und aus Alumi-nium sind bis zur Widerstands-klasse RC3 geprüft und zertifi-ziert“, ergänzt Ruoff. Unter der Seite www.wirus-fenster.de gibt es weitere wertvolle Tipps zum Thema Sicherheit bei Fenstern und Türen. Die Firma ist im Her-stellerverzeichnis für geprüfte und zertifizierte einbruchhem-mende Produkte gelistet, das das Landeskriminalamt im Auftrag der Kommission Polizeiliche Kri-minalprävention (KPK) heraus-gibt.

Ob es beim Versuch eine Einbruchs bleibe, hänge maßgeblich damit zusammen, wie gut ein Objekt gesi-chert sei, teilt die Polizei mit. Foto: akz-o

Schutz durch LichtschrankenAuch bei Garagentoren geht Sicherheit vor(akz-o) – Moderne Technik er-leichtert viele Momente des All-tags. Dies betrifft auch Neben-sächlichkeiten, wie zum Beispiel das tägliche Öffnen und Schlie-ßen des Garagentores. Der Vor-gang wird heute oft per Motor-antrieb erledigt und spart so die Notwendigkeit, das Auto zu verlassen. Technik steckt dabei auch in der dazugehörigen Licht-schranke. Das elektronisch-opti-sche System erkennt die Unter-brechung eines nicht sichtbaren Lichtstrahls. Lichtschranken arbei-ten zuverlässig, sie erkennen Hin-dernisse und Personen.„Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen nimmt zu. Dies betrifft das individuelle Bedürfnis eines

jeden Einzelnen, aber auch das normative Sicherheitsbedürfnis bei kraftbetätigten Sektionalto-ren“, weiß André Weyer, Produkt-manager bei Novoferm. Die Tore des Herstellers mit Antrieb sind generell kraftbegrenzt, d.h., das Torblatt stoppt beim Auftreffen auf Hindernisse oder Personen. Eine Lichtschranke macht das Tor noch sicherer – auch wenn Sie einmal nicht hinschauen.Wird das Garagentor nach einem gewissen Zeitraum automatisch oder ohne Sicht geschlossen – zum Beispiel durch einen Hand-sender aus dem Haus heraus oder den Einsatz von SmartHo-me Systemen – dann ist eine Lichtschranke für den Personen-

schutz zwingend erforderlich. Novoferm hat daher eine schnell und einfach zu montierende Lichtschranke auf den Markt gebracht (www.novoferm.de). Durch die Lochung in der Zarge ist die Montageposition bereits vordefiniert. Die Erkennung zwi-schen Sender und Empfänger funktioniert automatisch. „Die Lichtschranke EASY ist komplett vormontiert, verfügt über eine selbsthaltende Konstruktion und wird ohne erforderliches Ver-schrauben einfach angebracht“, so Weyer.Diese Technik ist nicht nur be-quem, sondern auch sehr si-cher: So wird bei einem elekt-risch betriebenen Garagentor

der Schließvorgang sofort ge-stoppt und das Tor wieder ein Stück nach oben gefahren, um ein Einquetschen unmöglich zu machen. Denn die größte Ge-fahrenquelle bei Garagentoren ist die Hauptschließkante. Eine Lichtschranke sorgt dafür, dass genau dieser Bereich abgesi-chert ist. Gerade dann, wenn sich beim Schließen spielende Kinder, Haustiere oder Gegen-stände unter dem Tor befinden, ist dies elementar: Befindet sich ein Hindernis im Schließbereich des Tores, stoppt der Antrieb so-fort – und zwar schneller, als ein Kind auf seinem Rad zum Halten kommt. Das Tor fährt sofort wie-der hoch, die Gefahr ist gebannt.

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Stockstadt (wb). In Stockstadt am Rhein wird seit vielen Jah-ren eine traditionelle Kerb gefeiert, vom Schlagen des Kerwebaums über das Aufstel-len an der Altrheinhalle bis hin zum Besuch der Burschen und Mädchen im Gottesdienst und den Transport des Baums durch den Ort. Begleitend werden an den Kerwetagen normalerwei-se diverse Gaststätten besucht. Höhepunkte sind immer die Kerweredd an de Hall und der große Umzug unter Beteiligung vieler Ortsvereine am Sonntag. Der Kerwemontag beschließt dann die Festlichkeiten.In diesem Jahr, dem Corona-Jahr, gab es sehr frühzeitig die Festlegung aller Bürgermeister im Kreis Groß-Gerau, dass auf große Feste verzichtet werden müsse. Des-halb hat auch Bür-germeister Thomas Raschel frühzeitig mit den Verantwort-lichen des Kerwe-Vereins darüber gesprochen, ob es eine Kerb light geben solle und wie so eine Veranstal-tung ausse-hen könne. „Wir waren

uns sehr bald einig darüber, dass weder ein Umzug stattfin-den, noch ein Platz für Schau-steller zur Verfügung gestellt werden darf“, berichtet der Rat-haus-Chef. „Es gab es die Idee, für 250 Personen eine besonde-re Festivität mit Voranmeldung und einem strengen Abstand- und Hygieneplan auszurich-ten, doch leider brachte die Verschärfung der aktuellen All-gemeinverfügung das Aus für diese Ersatzveranstaltung.“Offiziell findet in diesem Jahr also keine Kerb in Stockstadt am Rhein statt. Was gibt es statt-dessen? „Unsere Kerweborsch sind sehr gewitzt und innovativ“, sagt Raschel. „Ich gehen da-von aus, dass es bestimmt eine digitale Kerb geben wird und

die aktiven Vereinsmitglieder auch unter Corona-Bedin-gungen, wie jeder ande-re Gast auch, Gaststätten besuchen werden.“Fragt sich weiterhin, inwie-

weit die Coro-na-Pandemie

eine Gefahr für die traditionellen Feste sein könnte.

Dazu Raschel: „In diesem besonderen Jahr gelten

außergewöhnli-

che Umstände, die sich hoffent-lich in nächster Zukunft durch Impfstoffe und das Einhalten von Hygienemaßnahmen besser darstellen werden. Ich habe festgestellt, dass sich die Bürger rücksichtsvoller verhal-ten und bewusster mit Hygie-neregeln umgehen. Besonders gute Erfahrungen haben wir im Freibadbetrieb gemacht. Und

wir haben gemerkt, dass eine Voranmeldung von Besuchern von Festen über das Internet uns auch eine besondere Pla-nungssicherheit gibt. Hier wer-den wir künftig ein Konzept aus-arbeiten.“Die Zukunft des Event-Kalen-ders sieht Raschel optimistisch. „Selbstverständlich wird es wie-der kommunale Feste geben.

Eine Gemeinde wie Stockstadt am Rhein braucht diese Feste der Begegnung, nur so funktio-niert eine Gemeinschaft. Aber ein Fazit wäre, dass die Verant-wortlichen sich noch mehr Ge-danken über den Ablauf der Feste machen müssen und für außergewöhnliche Umstände, wie eine Pandemie, immer ei-nen Plan-B benötigen.“

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Stockstadt (red). Für das vergangene Wochenende hatten die Bocken-heimer Kegler aus Frankfurt die SG Stockstadt-Biebesheim zum ersten Vorbereitungsspiel für die neue Saison 2020/21 eingeladen. Die SG unterlag in dem freundschaftlichen Wettbewerb. Wie die Teilnehmer feststellten, fühlte sich das Spiel unter den entsprechenden Hygiene-bedingungen eigenartig an, da es kein lautes Anfeuern, kein Abklat-schen und kein „Shake-Hands“ gab. Foto: SG

Pins in der PandemieSG-Kegler bei Vorbereitungsspiel

Stockstadt (red). Vor kurzem wurde das erste Kartslalom-Turnier des Jahres in Hessen vom AC Wetzlar aus-getragen. Aufgrund der Pandemie wurden zuerst alle Turniere und somit die komplette Saison inklusive der Meisterschaften abgesagt. Nun durften unter Corona-Hygiene-Bedingungen die jungen Kartfahrer doch noch ihren ersten Wettkampf bestreiten, wenn auch ohne Meisterschaftswertung. Der MSC Stockstadt war in den Klassen 1 und 2 mit Ben Völker und Florian Gehre als Gaststarter dabei. Foto: MSC

erstes Kart-turnier des JahresMSC Stockstadt startet bei turnier in Wetzlar

Biebesheim (red). Der Heimat- und Geschichtsverein Biebesheim hat seine Bühne, die bisher im Heimat-museum nur wenig genutzt wurde, aber großen Lagerplatzbedarf hat, an den Förderverein Odenwälder Freilandmuseum abgegeben, der das Freilandmuseum Gottersdorf betreibt. Dort werden jährlich eine Rei-he von Veranstaltungen durchgeführt, zu denen sie genutzt werden kann. Die Biebesheimer Alphornbläser und die „Biwesemer Lumpemussig“ sind auch jedes Jahr dort zu Gast. Foto: Verein

Große Bühne abgegebenBiebesheimer Heimatverein beschenkt Freilandmuseum

Leeheim (sh). Am vergangenen Wochenende fand auf der Büchner-bühne in Leeheim die Wiederaufnahme-Premiere von „Küssen sie ihre Frau“ statt. Das Stück besteht aus kleinen Sketchen über Höhen und Tiefen im Eheleben. Gespielt wurden die Eheleute Renate und Hein-rich Blöhmann von Christian Suhr und Melanie Linzer. Der Therapeut und Ober von Karsten Leschke. sh-foto

Beratung mit LoriotBüchnerbühne huldigte Humor-Meister

Biebesheim (red). Vor kurzem traf sich nach einer langen Pause die Partnerschaftskommission der Gemeinde Biebesheim zu einer Sit-zung. Mit ausreichend Abstand diskutierte man in der Kulturhalle die aktuelle Situation und die Planung für das kommende Jahr. Insbeson-dere die Feier zum 50-jährigen Bestehen der Partnerschaft mit dem französischen Romilly sur Andelle im Juli 2021 wurde erörtert. Gleich zu Beginn der Sitzung nutzte Bürgermeister Thomas Schell (links) die Möglichkeit, Hans-Albert Becker (rechts) für die engagierte Arbeit der vergangenen aktiven Jahre zu danken. Zum Schluss der Sitzung wurde Becker, Träger der Ehrennadel für Verdienste in Gold, durch den Bür-germeister mit einem symbolischen Dank in Form eines Blumenstrau-ßes aus der Kommission verabschiedet. Foto: Gemeinde

Danke gesagtHans-Albert Becker geehrt

Live im GartenKonfirmation in WolfskehlenRiedstadt (red). Am Sonntag, 6. September, feiert die evangeli-sche Kirchengemeinde Wolfs-kehlen um 10 und um 11.30 Uhr das Fest der Konfirmation. 20 Jungen und Mädchen werden konfirmiert. In den Gottesdiens-

ten sind keine weiteren Plätze verfügbar. Sie werden auf zwei Monitore in den Garten übertra-gen. Die Gottesdienste werden mitge-staltet von der Riedstädter Musik-werkstatt.

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Crunstadt (wb). Es hätte so schön werden können, so gemütlich, so ausgelassen: Einläuten in der Turnhalle, Ab-holen der Kerwemädchen, Ker-weredd auf dem Festplatz, Tanz mit Einlagen der Kerweborsch, Festgottesdienst, Festumzug, Platzkonzert, Tombola, Früh-schoppen, Eierbacken, Nach-kerb-Disco, Kerb-Absaufen, Kerb-Begraben ... und danach dieses herrliche Gefühl, im Kol-lektiv mal wieder richtig Dampf abgelassen zu haben. Das al-les findet dieses Jahr nicht statt, wegen der Corona-Pandemie.Die Risiken sind zu groß. Des-halb werden auch Ersatzver-anstaltungen ausfallen, wie die Stadtverwaltung mitteilt.Schon Anfang Juni wurde von der Stadt entschieden, dass es in diesem Jahr aufgrund der immer noch aktiven Pandemie keine Kerb in den einzelnen Stadtteilen geben kann. Da-mals wurde noch gehofft, dass in kleinerem Rahmen Veran-staltungen möglich seien, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. In Crumstadt liegt die Organi-sation der örtlichen Kerb in den

Händen vom örtlichen Turnver-ein und Sportverein. Die beiden Vereinsvorstände haben viel Arbeit investiert, um für Ersatz-veranstaltungen unter freiem Himmel umfangreiche Hygie-nekonzepte zu entwickeln und mit der Stadt abzustimmen. Nach einem erneuten Anstei-gen der Infektionszahlen im Kreis Groß-Gerau wurde per Allgemeinverfügung des Kreis-gesundheitsamtes mittlerweile die Höchstzahl von Besuchern einer Veranstaltung von 250 auf 150 Personen reduziert. Dies hat jetzt auch unmittelbar Folgen für die geplanten Alternativen zur Crumstädter Kerb, die am ersten September-Wochenende (4. – 6. September) stattfinden sollten.In einer Rücksprache mit den verantwortlichen Vereinsvorsit-zenden hat Bürgermeister Mar-cus Kretschmann die aktuelle Lage besprochen. Gemeinsam wurde entschieden, dass nun auch die alternativen kleineren Feste abgesagt werden. Ange-sichts des unbestreitbar nötigen Gesundheitsschutzes der Bevöl-kerung müssten die Crumstäd-ter auf ihr Traditionsereignis in diesem Jahr verzichten, heißt es.

Zwischenzeitlich gab es eine in den sozialen Medien beworbe-ne Idee, am Kerbwochenende Hof-Flohmärkte zu veranstalten. Nachdem sich die Idee und damit die Teilnehmer immer stärker verbreitet haben, wird

auch diese Veranstaltung aus Gründen der Corona-Pande-mie abgesagt. Kretschmann bittet die Crum-städter um Verständnis und fordert dazu auf, die nötigen Einschränkungen zu beach-

ten. Wer jetzt die „Crumschter Kerb“ im privaten Kreis und im eigenen Haushalt feiern wol-le, solle bei aller Feierlaune unbedingt die Schutz-Regeln beachten: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske.

Es ist Kerb - Auf in die Tornhall?Nicht in diesem Jahr: Das Fest fällt aus, zum Schutz der Gemeinschaft

In einer Rücksprache mit den verantwortlichen Vereinsvorsitzenden wurde entschieden,

dass nun auch die alternativen, kleineren Feste abgesagt werden. Fotos (9): Hauptmann

normalerweise geht Crumstadt mit der Kerb zeitlich voran und feiert schon im September das generationenverbindende Ge-meinschaftsfest. Doch in die-sem Jahr schafft es ein kleines, unsichtbares Virus, dass die hunderte Jahre alte Tradition unterbrochen werden muss. Die weltweite Corona-Pande-mie hat damit ihre Wirkung auf das Crumstädter Großereignis, das für kommendes Wochen-ende im Jahreskalender steht.

Schon im Juni war klar, dass die Kerb in der üblichen Art und Weise mit Festumzug, Rummelplatz und eng-besetzten Tanzsälen kreisweit ausfallen müssen. In Crum-stadt liegt die Or-ganisation der Kerb in den bewährten Händen vom ört-lichen Turnverein

und Sportverein. Die beiden Vereinsvorstände haben viel Arbeit investiert, um für Ersatz-veranstaltungen unter freiem Himmel umfangreiche Hygie-nekonzepte zu entwickeln und mit der Stadt abzustimmen. Leider hat die aktuelle Entwick-lung im Kreis Groß-Gerau nun auch dazu geführt, dass selbst

die Alternativver-anstaltungen ab-

gesagt werden mussten.

Ich habe gro-ßen Re-

spekt vor der vielen Arbeit, die jedes Jahr in die Vorbereitung der Kerb gesteckt wird. Des-halb tut es gut, zu sehen, wie verantwortlich und besonnen die Verantwortlichen in den beiden Vereinen mit der Situa-tion umgehen. Wer im kleinen Kreis „dahaam“ die Kerb feiern will, sollte unbe-dingt die bekannten Abstands- und Hygieneregeln beachten, damit es danach kein böses Erwachen gibt. Denn der Ge-sundheitsschutz muss allem vo-rangestellt werden.

Deshalb: Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund! Wenn wir die widrige Corona-Zeit hin-ter uns gelassen haben, gibt es 2021 im doppelten Sinne Grund zum Feiern!

Mit freundlichen GrüßenMarcus KretschmannBürgermeister

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Seite 18 Ried-Information 2. September 2020

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Groß-Gerau (red). Der Kabarettist Thomas Freitag tritt am Dienstag, 8. September, und Donnerstag, 10. September, jeweils um 20 Uhr mit seinem neuen Programm „Hinter uns die Zukunft“ auf dem „Amtlich“-Festival in Groß-Gerau am Landratsamt auf. Karten sind im Landrat-samt und an Reservix-Vorverkaufsstellen erhältlich. Online-Tickets un-ter www.reservix.de. Foto: Veranstalter

Freitag kommt Kabarett bei „Amtlich“-Festival

treffen der existenz-GründerGroß-Gerau (red). „Krise als Chance! Wie Sie Ihre Selbstän-digkeit bzw. Ihr Unternehmen jetzt strategisch gut aufstellen“ – unter diesem Thema lädt der Fachdienst Wirtschaftsförde-rung der Kreisverwaltung wieder zum „ExistenZündungs-Treff“ für Montag, 7. September, um 19.30 Uhr in den Georg-Büchner-Saal des Landratsamts ein. Eingela-den sind alle, die den Weg in die Selbstständigkeit noch vor oder schon hinter sich gebracht haben und sich rund um die Themen Existenzgründung und Selbst-ständigkeit informieren wollen. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Platzreservierung und wei-tere infos: (06152) 989418, [email protected].

Gasthaus auf dem KühkopfStockstadt (red). Im denkmalge-schützten Schafstall des Hofguts Guntershausen entsteht zurzeit eine neue gastronomische Ein-heit für Besucher des Kühkopfs. Vor kurzem wurde dort Richtfest gefeiert. In diesem Herbst wird ein Exposé zum Gastronomie-projekt für potentielle Pächter fertiggestellt. Der Eigentümer Hessen-Forst schätzt die Kosten des Umbaus auf rund 1,8 Millio-nen Euro.

entspannung für KinderStockstadt (red). Das MAZ bie-tet für Kinder von 7 bis 14 Jahren einen Entspannungskurs mit ver-schiedenen Methoden an, unter anderem Progressive Muskelent-spannung. Kursstart ist am Mitt-woch, 23. September, um 16 Uhr. Weitere infos und Anmeldung: (06158) 878680, [email protected].

Landfrauen sagen termine abRiedstadt (red). Die Wolfskehler Landfrauen sagen pandemiebe-dingt alle Termine für 2020 ab.

Neuer Bagger für den BauhofStockstadt muss nun nicht mehr ausleihenStockstadt (red). Die Gemeinde Stockstadt ist seit Mittwoch stol-zer Besitzer eines eigenen Klein-baggers. „Die Gemeinde muss nun keinen Bagger mehr auslei-hen, sondern kann endlich ein eigenes Fahrzeug ihr Eigen nen-nen. Das spart vor allem auch Geld“, so die Landtagsabgeord-nete Ines Claus. Der Bagger wird als kommunale Infrastrukturin-vestition aus dem Kommunalin-

vestitionsprogramm (KIP I) des Landes Hessen bezahlt. „35.000 Euro sind das insgesamt, davon 28.000 Euro vom Land und nochmal 7000 Euro von Stock-stadt selbst. Der Bagger ist mul-tifunktional in der gesamten Gemeinde einsetzbar unter an-derem für den Friedhof, für klei-nere Ausgrabungen und andere Maßnahmen, für die bisher ein Bagger aus anderen Gemeinden

oder von Dienstleistern gelie-hen werden musste. Mit dem Fahrzeug erhält Stockstadt ein weiteres Stück Eigenständigkeit. Die CDU und die Landesregie-rung helfen den Kommunen mit Geld- und Sachleistungen, damit sie ihren Verpflichtungen nach-kommen können. Wir stehen je-derzeit fest an der Seite unserer hessischen Städte und Gemein-den“, schließt Claus ab.

Bei der Bagger-Übergabe, von links die Beigeordneten der Gemeinde Klaus Unger (CDU), Thomas Hor-nung (Grüne), Ulrich Selle (SPD), Bürgermeister Thomas Raschel, MdL Ines Claus und Bauhofleiter Gregor Mattern. haza-foto

Aus Fünf mach einsSPD: Weg für Zusammenschluss zum Ortsverein frei Riedstadt (red). SPD-Stadtver-bandsvorsitzende Regina Plett-richs begrüßte die Delegierten des Riedstadt Parteitags zu einer historischen Sitzung im Volkshaus Crumstadt. Nachdem alle Riedstädter Ortsvereine in Mitglieder- und Jahreshauptver-sammlungen intensiv über den Zusammenschluss zu einem Ortsverein Riedstadt beraten und beschlossen hatten, fasste auch der Stadtverband am Ende einstimmig den Beschluss, sich unter der Voraussetzung des Zusammenschlusses aufzulösen. Zuvor berichteten Regina Plett-richs und Fraktionsvorsitzender Matthias Thurn aus der Arbeit von Parteivorstand und Fraktion, die aufgrund der Pandemie unter erschwerten Bedingungen statt-gefunden hatte. So musste die Arbeit im Wahl-kampfteam zur Vorbereitung der Kommunalwahl verschoben werden und wichtige Dinge per Telefon- oder Videoschalte ge-klärt werden. Öffentliche Veran-staltungen fielen in den letzten Monaten gänzlich flach. „Der Umgang mit dem Corona-Virus ist auch für uns in der Parteiar-beit eine große Herausforderung und wird die Art und Weise des bevorstehenden Kommunalwahl-kampfes mit Sicherheit beeinflus-

sen“, ist sich Plettrichs sicher. Neue Formen müssen gefunden werden, die alle Bürger errei-chen. Positiv habe sich die Kan-didatensuche bisher gestaltet, hier konnte eine gute Mischung aus jungen politischen Talenten und erfahrenen Kräften erreicht werden. Fraktionsvorsitzender Matthias Thurn berichtete anschließend über die Arbeit der Fraktion in der Stadtverordnetenversamm-lung. Die Verlegung des Sport-platzes in Erfelden an die Großsporthalle und die damit verbundene Entwicklung des Baugebiets am Kreuz etwa ist auf einen Antrag der SPD-Frak-tion zurückzuführen. Bei all die-sen und allen weiteren Ausbau-maßnahmen müsse aber immer auch die Infrastruktur im Blick gehalten werden. Bereitstellung von Kita- und Schulplätzen, in-nerörtliche Verkehrssituation und vieles mehr spiele für die SPD eine große Rolle. So konnte in der letzten Sitzung auf Initiati-ve der SPD in Erfelden eine Lö-sung für die Kapazitätsprobleme in der Schulkindbetreuung ge-meinsam mit dem Kreis erreicht werden. Im weiteren Verlauf der Ver-sammlung berichteten die Orts-vereinsvorsitzenden Andreas

Hirsch (Crumstadt), Melanie Stahlecker (Erfelden), Albrecht Ecker (Goddelau), Matthias Thurn (Leeheim) und Gerald Kummer (Wolfskehlen) zunächst über ihre Beratungen zum Orts-verein Riedstadt. Tenor war in allen Ortsvereinen, dass dies ein guter Weg ist, die Kräfte zu bün-deln und die SPD in Riedstadt weiter zu stärken. Bei lediglich insgesamt zwei Gegenstimmen wurde in den Ortsvereinen der jeweilige Be-schluss gefasst. Zudem sollen Veranstaltungen wie Gemar-kungsrundgänge oder Flohmärk-te vom Ortsverein Riedstadt weitergeführt werden. Als dann auch der Stadtverband einstim-mig den Weg freimachte, war neben der Aufbruchsstimmung auch ein Stück Wehmut zu spü-ren. „Die zum Teil weit über hundertjährige Arbeit in den ein-zelnen Ortsvereinen wird nun neu aufgestellt. Natürlich ist dies ein historischer Schritt, der kein leichter ist. Wir werden aber al-les daransetzen, dass wir mit der Gründung des Ortsvereins Ried-stadt, die für den 30. Oktober geplant ist, gemeinsam eine star-ke Zukunft für die SPD in Ried-stadt gestalten“, bedankte sich die Stadtverbandsvorsitzende in ihrem Schlusswort.

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Seite 20 Ried-Information 2. September 2020

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2. September 2020 Ried-Information Seite 21

Stellenangebote

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Bürokraft (m/w/d)

für halbtags oder auf 450,- € Basis.Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung.

Wilhelm-Leuschner-Straße 20 | 64347 GriesheimTelefon 0 61 55 / 7 86 01

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Für unsere Einrichtung mit 101 Pflege- und Kurzzeitpflegeplätzen sowie unseren Ambulanten Pflegedienst suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:•PflegefachkraftinVoll-oderTeilzeit•PflegehilfskräfteinTeilzeitoderauf450,00CBasis (für die Zeit von 6.15 - 10.15 Uhr und/oder 16.30 - 20.30 Uhr)•MitarbeiterInfürunserenSozialdienst (20 - 30 Std. / 4 - 5 Tage Woche)•MitarbeiterInfürunserenReinigungsdienst (20 Std. / 5 Tage Woche, 7.30 - 12.00 Uhr, einmal 14.30 - 19.00 Uhr)WirerwartenvonIhnen:– respektvoller Umgang mit alten Menschen und Teamfähigkeit– Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein und WochenendarbeitWirbietenIhnen:– individuelle Dienstzeiten, Fort- und Weiterbildung– selbständiges Arbeiten und angenehmes Betriebsklima

Bei Interesse senden Sie bitte aussagefähige Bewerbungsunterlagen mit Bild an:Seniorenzentrum Stockstadt | Schillerstr. 20 - 24 | 64589 StockstadtTelefon 0 61 58 / 9929-0 | www.seniorenzentrum-stockstadt.de

&AmbulantesPflegeteamGmbH

Der Abfallwirtschaftsverband des Kreises Groß-Gerau (AWV), bestehend aus den Städten und Gemeinden Gernsheim, Biebesheim am Rhein, Stockstadt am Rhein, Riedstadt, Büttelborn, Trebur und Nauheim hat, das System der Abfalleinsammlung mit einer gemeinsamen Abfallgebührensatzung und eigenen Geschäftsstelle ab dem 1. Januar 2020 vereinheitlicht.

Zum 01.12.2020 sind zwei Teilzeitstellen (50 % mit 19,5 Wochenstunden) mit einer Befristung von einem Jahr zu besetzen. Bei Bewährung besteht die Möglichkeit auf eine unbefristete Anstellung.

Angestellte/r im Call-Center (m/w/d)Aufgabenschwerpunkte: telefonische, schriftliche und persönliche Kundenbetreuung mit fallabschließender und

fristgerechter Bearbeitung von Kundenanliegen Beratung zu den Themen Abfall, Gebühren und Abfuhren zu Wertstoffhöfen / Grünabfall-

plätzen, Sperrmüll Annahme von Gefäßänderungen Bearbeitung von Reklamationen Erfassung und Pflege von Kundenstammdaten allgemeine Verwaltungsaufgaben

Wir erwarten: eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit dem Schwerpunkt Abfallwirtschaft

oder Umwelttechnik, oder Berufserfahrung aus einem ähnlichen Tätigkeitsfeld der Abfall-wirtschaft

sehr gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift verbunden mit Verhandlungsge-schick in Spannungssituationen

Sorgfalt und Zuverlässigkeit Ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Eigeninitiative Kommunikations- und Teamfähigkeit Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit sicherer Umgang mit MS-Office Programmen und C-trace Bereitschaft sich in abfallwirtschaftliche Tätigkeitsfelder einzuarbeiten

Sie erwartet: eine interessante, verantwortungsvoll und vielseitige Tätigkeit bedarfsgerechte Fortbildungsmaßnahmen bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach EG 6 TVöD flexible und gleitende Arbeitszeit.

Wenn Sie sich dieser neuen Herausforderung stellen möchten, freuen wir uns auf Ihre aussa-gekräftigen Bewerbungsunterlagen inklusive eines lückenlosen Lebenslaufs, Nachweise über Aus- und Fortbildungen und Zeugnissen. Der AWV setzt sich für die Chancengleichheit ein und ist daher insbesondere an der Bewerbung von Frauen mit entsprechender Qualifikation interessiert. Der AWV berücksichtigt die Bewerbung von Schwerbehinderten.

Bitte reichen Sie uns Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden. Sie werden unter Berücksichtigung daten-schutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens zum 27.09.2020 an folgende Adresse:Abfallwirtschaftsverband Kreis Groß-Gerau, Marie-Curie-Straße 6, 64579 Gernsheimoder per E-Mail [email protected]

Für Auskünfte steht Ihnen Frau Gölzenleuchter, Telefon 06258 9999 - 082 gerne zur Verfügung.

Suche Teilzeitjob im Haushalt, in Diet-zenbach und Umgebung.☎ 0157/53638490

Baumfällung: Erdledige Baumfällung ohne Hebebühne auch an schwierigen Lagen. Wurzelfräsen mit eigener Fräse. ☎ 06103/84309

Suche Putzstelle in Dreieich oder Neu-Isenburg. ☎ 0157/78324800

Altenpflegerin mit Herz, Erfahrung,sucht ab sofort seriöse Stelle als 24Std. Senioren Betreuerin in priv.Haushalt.☎ 0160-90313130

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Sicherheitstechnik GmbHHerrn Joachim HennVon-Weber-Str. 1468649 Groß-Rohrheim

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richten Sie bitte schriftlich an:

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das Optimieren der Produktionsabläufe.

Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Elektriker oder Elektroniker, im besten Fall mit Meister-, Techniker- oder

Ingenieurausbildung. Sie haben Kenntnisse in den Bereichen Schaltanlagenbau und Elektronik.

Teamfähigkeit und Erfahrung in der Mitarbeiterführung bringen Sie mit. Sie sind sicher im Umgang mit MS-Office®-Produkten

und im Besitz eines Führerscheins Klasse BE.

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Sie erhalten eine fundierte Einarbeitung, leistungsgerechte Vergütung und einen hochmodernen Arbeitsplatz mit sicherer Festanstellung.

Zu Ihren Aufgaben zählen: Das selbständige Durchführen von Reparatur- und Wartungsarbeiten

und die Montage von Notbeleuchtungs- und USV-Anlagen.

Sie verfügen über: Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Elektrotechnik,

Sie sind es gewohnt selbständig zu arbeiten, Sie beherrschen den Umgang mit Microsoft Office - Produkten ®

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Wir suchen in Biblis und Biblis Wattenheim

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Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 06201/87807-707K.-H. Weidler GmbH, Freiburger Straße 5–7, 69469 Weinheim

Die Frankfurter Societäts-Druckerei GmbH & Co. KG blickt als mittelständischesUnternehmen auf eine mehr als 150jährige Tradition zurück. Wir sind eine der größ-ten und leistungsfähigsten Zeitungsdruckereien Deutschlands. Wir drucken u.a.die Frankfurter Allgemeine Zeitung, DIE ZEIT, die Frankfurter Neue Presse mit ihrenRegionalausgaben, sowie weitere Anzeigenpublikationen.

Unsere Mitarbeiter arbeiten mit hoher Eigenverantwortung und Selbständigkeit, bil-den sich aktiv weiter und können im hauseigenen Fitness- und Gesundheitsstudiotrainieren, sowie im Betriebsrestaurant vergünstigt speisen. Unser Druckzentrumverfügt zudem über eine ausreichende Anzahl an Firmenparkplätzen.

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Elektroniker Betriebstechnik (m/w/d)der im Team die Betreuung unserer technischen Anlagen im Druckzentrum mitübernimmt.

Ihre Tätigkeiten:• Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten anelektrischen/elektronischen Anlagen und Betriebsmitteln

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Das bringen Sie mit:• Abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker Betriebstechnikoder Automatisierungstechnik

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• Neben Ihrer Teamfähigkeit und Ihrer strukturierten Arbeitsweise sind Sie bereit,in Wechselschicht, einschließlich Wochenend- und Feiertagsdienste zu arbeiten

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Weiterhin suchen wir für unser Produktionssekretariat

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Letzte Seite Ried-Information 2. September 2020

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Autoren im Schein Krimi mit MinimalbeleuchtungGernsheim (red). „Bleibt das so dunkel hier?“ Diese Frage stellte ein Besucher gleich zu Beginn der Autorenlesung mit Micha-el Kibler. Es blieb – aber das machte diese erste Krimilesung im Jahr 2020 noch ein bisschen spannender. Auch wenn das gar nicht nötig war: Die rund 50 Be-

sucherinnen und Besucher wa-ren gebannt von Kiblers Vortrag und am Ende voll des Lobes über die gelungene Veranstaltung. Kulturamt der Stadt Gernsheim, Stadtbücherei und Buchhand-lung Bornhofen sind wohl auch unter Corona-Bedingungen ein gutes Organisationsteam.

Aus seinem Kriminalroman ZORNES Glut las Michael Kibler am Frei-tagabend in der Stadthalle. haza-foto

Stockstadt (red). Gemeinde und SKG Stockstadt beklagen den zunehmenden Vandalismus auf dem Sport-gelände an der Insel-Kühkopf-Straße. War in der Vergangenheit vor allem der vereinseigene Boule-Platz betroffen, wo es offensichtlich immer wieder nächtliche Treffen und Partys von Jugendlichen gab, die entsprechend Müll, Scherben und Beschädigungen hinterließen, so traf es in einer der letzten Nächte den Nebenplatz der Fußballer. Auf dem Platz neben den Tennisplätzen der SKG wurde eines der Tornetze komplett durchgeschnitten und zerstört. Foto: Verein

Mutwillige zerstörungSKG Stockstadt durch Vandalismus geschädigt

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