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Kraftwerk Lausward Neubau Block C Vorhabenbeschreibung Änderung des Kraftwerks Lausward durch Neubau des 400 MW-Kohleblocks C

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Kraftwerk Lausward Neubau Block C

Vorhabenbeschreibung

Änderung des Kraftwerks Lausward durch Neubau des 400 MW-Kohleblocks C

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Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 2 von 39 Datum: 28.03.2007 Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG 4

1.1 Vorhandene Situation 4 1.2 Geplanter Block C 4

2 ANTRAG NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (BIMSCHG) UND ANTRAG NACH DEM WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG) 5

3 KRAFTWERKSSTANDORT UND INFRASTRUKTUR 5

4 UMGEBUNG DES KRAFTWERKSSTANDORTES 8

4.1 Umgebung 8 4.2 Topographische Situation 8 4.3 Kultur- und sonstige Sachgüter 9 4.4 Klima / Luft, Boden / Untergrund 9 4.5 Pflanzen und Tiere 9 4.6 Gewässer 10 4.7 Landschaft und Erholung 10 4.8 Mensch 10 4.9 FFH- und Vogelschutz-Gebiete 10 4.10 Verträglichkeitsprüfung nach BNatSchG und FFH-Richtlinie 11

5 BESCHREIBUNG DES BLOCKES C 11

5.1 Von der Bekohlungsanlage bis zur Rauchgasableitung 11 5.1.1 Bekohlungsanlage 11 5.1.2 Feuerungsanlage 13 5.1.3 Stickstoffoxidminderungsanlage 13 5.1.4 Elektrofilter 14 5.1.5 Rauchgasentschwefelungsanlage 14 5.1.6 Rauchgasableitung 14 5.2 Wasser-Dampfkreislauf 15 5.3 Fernwärmeauskopplung 15 5.4 Kühlwasserkreislauf 16 5.5 Multifunktionsbecken 16 5.6 Netzanschluss 16 5.7 Warte 16 5.8 Kraftwerkseinfahrt 16

6 SCHUTZ DER NACHBARSCHAFT UND DER ALLGEMEINHEIT 17

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Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 3 von 39 Datum: 28.03.2007 6.1 Emissionen und Ableitbedingungen für Block C 17 6.2 Immissionswerte 18 6.3 Ermittlung der Zusatzimmissionen 19 6.3.1 Zusatzimmissionen für Block C zusammen mit GuD A und Kombiblock E 19 6.3.2 Zusatzimmissionen diffuser Quellen (Schiffsentladung, Kohlelager) 22 6.4 Vorhandene Immissionen 22 6.5 Zusammenfassung zu irrelevanten Zusatzimmissionen IJZ, vorhandenen

Immissionen und Immissionswerten 26 6.5.1 Beschreibende Darstellung der vorhandenen Immissionssituation 26 6.6 Geräuschimmissionen, Immissionsorte und Immissionsrichtwerte 27 6.6.1 Betriebsphase 27 6.6.2 Errichtungsphase 29 7 GEWÄSSERSCHUTZ 29

8 NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ 30

9 ABFÄLLE 32

10 ANLAGENSICHERHEIT 32

11 EINFLÜSSE WÄHREND DER BAUZEIT 35

11.1 Baustelleneinrichtungsflächen 35

12 ANLAGEN 37

12.1 Wesentliche Anlagenteile und Leistungsmerkmale Block C 37 12.2 Emissionsdaten Block C 38 12.3 Funktionsschema 39 12.4 Wasserhaushaltsschema 39 12.5 Lageplan Kraftwerk Lausward mit Turmkessel 39 12.6 Lageplan Kraftwerk Lausward mit 2-Zug-Kessel 39 12.7 Kraftwerk Lausward Ansicht Süd-Ost mit Turmkessel 39 12.8 Kraftwerk Lausward Ansicht Süd-Ost mit 2-Zug-Kessel 39

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1.1

1.2

EINLEITUNG

Vorhandene Situation

Die Stadtwerke Düsseldorf betreiben am Standort Lausward ein Kraftwerk mit folgenden Blöcken:

• Block A, GuD-Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 227 MWth (bei Außentempera-tur von -15°C) und einer elektrischen Leistung von 105 MWel und zwei Fernwärmekessel mit einer Feuerungswärmeleistung von je 70 MWth.

• Block B, Fernwärmekessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 70 MWth.

• Block E, öl-/gasgefeuerter Kombiblock (2 Gasturbinen mit einem Abhitzekessel und Zusatz-feuerung) mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 1.047 MWth und einer elektri-schen Leistung von 457 MWel (bei Außentemperatur von -15°C). Zur Fernwärmeauskopplung stehen ein Heizkondensator mit 120 MW und ein Wärmetauscher mit 20 MW zur Verfügung.

Der Kraftwerksstandort dient der Stromerzeugung und der Fernwärmeversorgung der Stadt Düs-seldorf.

Geplanter Block C

Im Rahmen der Standortentwicklung ist die Errichtung eines steinkohlengefeuerten Blocks C mit einer Feuerungswärmeleistung von 930 MWth und einer Bruttoleistung von 400 MWel vorgesehen.

Die Hauptanlagenteile des Blockes sollen auf dem Teil des Kraftwerksgeländes errichtet werden, auf dem sich zurzeit noch die stillgelegten Blöcke C und D befinden. Zur Kohleversorgung wird das vorhandene, zur Versorgung der kohlegefeuerten Blöcke in der Vergangenheit genutzte und als Änderung des Kraftwerks genehmigte Kohlelager genutzt. Für die Anlieferung von Kohle per Schiff ist die Ertüchtigung der bestehenden Verlademöglichkeiten am Hafen vorgesehen. Somit können die vorhandene Infrastruktur sowie weitere technische und betriebliche Synergien genutzt werden.

Analog zu den bestehenden Anlagen wird der Block C mit Einrichtungen zur Kraft-Wärme-Kopplung ausgestattet. Entsprechend sind eine Turbinenanzapfung und eine Fernwärmeüberga-bestation geplant. Damit können bis zu 300 MWth Fernwärme ausgekoppelt werden. Die Fernwär-meabgabeleistung des Standorts Lausward ist aus technischen Gründen begrenzt. Aus diesem Grund wird ein paralleler Betrieb der 3 Fernwärmekessel zu dem Volllastbetrieb des Blocks C nicht stattfinden.

Mit einem hohen Nettowirkungsgrad von ca. 45% und einem die Fernwärmeauskopplung berück-sichtigenden Gesamtnutzungsgrad im Bestpunkt von ca.70% wird die Steinkohle sehr effektiv in nutzbare Energie umgesetzt. Dies führt insbesondere auch zu einer deutlichen Minderung der spezifischen Kohlendioxidemissionen.

Der Block C wird mit einer Stickstoffoxidminderungsanlage, einem Elektrofilter und einer Rauch-gasentschwefelungsanlage ausgerüstet. Die gereinigten Rauchgase werden über einen Schorn-stein abgeleitet.

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Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 5 von 39 Datum: 28.03.2007 Mit der Inbetriebnahme des neuen Blockes C wird als zusätzliche Maßnahme auf den Parallelbe-trieb der drei Fernwärmekessel mit dem Block C verzichtet.

Die Inbetriebnahme des Blockes ist bis zum Ende des Jahres 2012 geplant.

2

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ANTRAG NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (BIMSCHG) UND ANTRAG NACH DEM WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG)

Für die wesentliche Änderung des Heizkraftwerkes Lausward durch Errichtung und Betrieb des neuen Blockes C beabsichtigen die Stadtwerke Düsseldorf ein Änderungsgenehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einzuleiten.

Das Vorhaben fällt unter Nummer 1.1.1 Spalte 1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPG) und unterliegt gemäß § 3e UVPG der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Für die Umsetzung der wesentlichen Änderung ist vorgesehen, zunächst einen Vorbescheid über die umweltrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen, die bauleitplanerische Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Freisetzung von Treibhausgasen – hier Kohlendioxid – zu beantragen. Die weitere Abwicklung soll im Folgenden über Teilgenehmigungen erfolgen.

Parallel zum Vorbescheidsantrag wird eine Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis beantragt.

KRAFTWERKSSTANDORT UND INFRASTRUKTUR

Standort des Vorhabens

Die grundsätzliche Anordnung des geplanten Steinkohlekraftwerkblockes am Kraftwerksstandort in Düsseldorf ist aus den als Anlagen beigefügten Lageplänen ersichtlich. Der Kraftwerksneubau (Hauptkomponenten) ist auf Flächen vorgesehen, die zum bestehenden Kraftwerk gehören und heute noch durch die Anlagenteile der stillgelegten Blöcke C und D belegt sind. Der gesamte Stan-dort besitzt eine max. Ausdehnung von rund 600 m in Richtung N-S und rund 500 m in Richtung O-W. Die Fläche des Standortes beträgt rund 22 ha.

Ortslage und Infrastruktur

Der Kraftwerksstandort Düsseldorf liegt auf der Lausward im Hafengebiet der Stadt Düsseldorf. Bahn- und vor allem der Hafenanschluss gestatten einen wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Massenan- und -abtransport.

Die nächstgelegene Wohnbebauung liegt nördlich des Standorts jenseits des Rheins mit den Stadtteilen Heerdt und Oberkassel und beginnt nach ca. 1000 m. Das gesamte Hafengelände wird zurzeit überwiegend gewerblich/industriell genutzt. Weiter östlich soll in Zukunft im Zusammen-hang mit dem Düsseldorfer Medienhafen ein Gebiet mit Wohnnutzung entstehen.

Weitere geschlossene Wohnbaugebiete liegen außerhalb dieser genannten Abgrenzungen.

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Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 6 von 39 Datum: 28.03.2007 Einrichtungen für die Ver- und Entsorgung des Blockes mit Wasser und Strom sind am Standort vorhanden.

Entwicklung des Standortes

Das Kraftwerk Düsseldorf versorgt seit 1957 die Stadt Düsseldorf mit Strom und Fernwärme auf Basis heimischer Steinkohle. 1973 begann der Bau eines Kombiblocks auf Basis Erdgas, womit die Umstellung des Standorts vom Brennstoff Steinkohle auf den Brennstoff Gas/Öl eingeleitet wurde.

Planungsrecht

Flächennutzungsplan (FNP):

Die Stadt Düsseldorf hat für ihr Stadtgebiet am 18.01.92 den FNP ortsüblich bekannt gemacht. Er ist zum selben Zeitpunkt gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wirksam geworden.

Der Kraftwerksstandort Lausward liegt im Bereich des städtischen Hafengebietes Hamm und ist im wirksamen FNP der Stadt Düsseldorf als Fläche für Versorgungslagen, für die Verwertung oder Beseitigung von Abwasser und festen Abfallstoffen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB, mit dem Plan-zeichen "Elektrizität" dargestellt.

Im Anschluss an diesen Standort befinden sich:

- Im Norden: Grünflächen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB mit dem Planzeichen Sportanlage (Golfplatz)

- Im Osten: Sondergebiet Hafen

- Im Süden: Sondergebiet Hafen

- Im Westen: Fläche für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9 a, mit dem Planzeichen für Landschaftsschutz- und Überschwemmungsgebiet.

Über der Standortfläche verlaufen zwei Richtfunkstrecken der Deutschen Telekom mit Bauhöhen-beschränkungen von 178 m bzw. 183 m über N.N.

Nördlich des Standortes schließt die Rheinaue an, welche zum Erholungsbereich und zu den „Grünen Entwicklungsbändern“ entlang des Rheins gehört. Auf ihr befindet sich ein Golfplatz.

Bebauungsplan (BP):

Der Standort HKW Lausward liegt im Geltungsbereich des einfachen, rechtskräftigen Bebauungs-planes Gemarkung Hamm, Plan 5275, Nr. 12, -„Sondergebiet Hafen“. Der Plan ist am 1.3.69 rechtsverbindlich geworden.

Der Geltungsbereich des BP ist insgesamt nach der besonderen Art seiner baulichen Nutzung als „Sondergebiet (SO) Hafen“ festgesetzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 10 BauNVO).

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Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 7 von 39 Datum: 28.03.2007 Der Kraftwerksstandort Lausward liegt im nordöstlichen Teil des einfachen BP Nr. 5275/12.

Ein BP schafft nach § 30 Abs. 1 BauGB im Rahmen seiner Festsetzungen verbindliches Baurecht, wenn er mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, über die ü-berbaubaren Grundstücksflächen und über die örtlichen Verkehrsflächen enthält (qualifizierter BP).

Der jetzt rechtskräftige BP erfüllt nicht die o. a. Voraussetzungen, so dass hier nach § 30 Abs. 2 BauGB ein „einfacher BP“ vorliegt. Im Geltungsbereich eines BP, der die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt, richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 oder § 35 BauGB (§ 30 Abs. 2 BauGB).

Planungsrechtliche Beurteilung des Blocks C:

Bei der geplanten Anlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage, die nach der Baunutzungsverordnung (§ 9 Abs. 1 BauNVO) in Industriegebieten zulässig ist.

Der neue Kraftwerksblock C liegt, wie der gesamte Kraftwerksstandort, nicht im räumlichen Gel-tungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB), sondern eines einfachen Bebauungsplanes.

Das geplante Kraftwerksvorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ge-mäß § 34 BauGB und ist hier zulässig, denn

- es widerspricht den Festsetzungen dieses einfachen Bebauungsplanes nicht und

- der angesprochene Bereich entspricht in seiner Eigenschaft nach der in der näheren Umge-bung vorhandenen Bebauung einem Industriegebiet (GI) im Sinne des § 9 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung).

Diese Beurteilung bzw. Annahme des Baugebietes deckt sich auch mit der Darstellung im rechts-wirksamen FNP der Stadt Düsseldorf. Der Standort ist nach der besonderen Art der baulichen Nutzung als GI-Gebiet dargestellt (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 9 BauNVO).

Der Standort erfüllt für die zu errichtende Anlage die planungsrechtlichen Voraussetzungen, da das Vorhaben sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks-fläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschlie-ßung gesichert ist. Die Anforderungen an Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt; das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

Die Voraussetzungen für ein Einvernehmen der Stadt Düsseldorf gemäß § 36 (1) BauGB sind ge-geben.

Durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 5176/003 „Lausward/Hamburger Straße“ bestätigt die Stadt ihre städtebaulichen Überlegungen zur planungsrechtlichen Sicherung des Kraftwerksstandortes. Das Vorhaben steht auch den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungs-planentwurfes nicht entgegen.

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4.1

4.2

UMGEBUNG DES KRAFTWERKSSTANDORTES

Umgebung

Die Lage des neuen Blocks C mit seinen Nebeneinrichtungen ist auf den Lageplänen Anlage Nr. 12.5 / 12.6 dargestellt.

Nordöstlich über Norden bis westlich wird der Standort das Rheinvorland begrenzt. Südöstlich grenzen die nächsten Gewerbe-/Industriegebiete and das Kraftwerksgelände.

Topographische Situation

Der Kraftwerksstandort sowie das gesamte Hafengebiet liegen im Stadtgebiet Düsseldorf in relativ ebenem Gelände. Die Kraftwerks-0m-Ebene ist auf 37,2 m über N.N. festgelegt.

Ausschnitt topographische Karte M 1 : 25.000

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4.4

4.5

Kultur- und sonstige Sachgüter

In der Denkmalliste der Stadt Düsseldorf sind für den Stadtteil Hafen 8 Einträge aufgeführt. Es handelt sich um gewerblich und industriell geprägte Bauten.

Klima / Luft, Boden / Untergrund

Das Klima im Raum Düsseldorf unterliegt weitgehend den ozeanischen Einflüssen. Den größten Teil des Jahres wird aus westlichen Richtungen Meeresluft herantransportiert, die ein insgesamt ausgeglichenes Klima mit mäßig warmen Sommern und milden Wintern bewirkt.

Dabei ist die Witterung im Allgemeinen wechselhaft, atlantische Tiefausläufer führen meist wolken-reiche und zu Niederschlägen neigende Luftmassen heran. Schönwetterperioden, die durch den Einfluss des Azorenhochs verursacht werden, sind im Vergleich zu Süddeutschland seltener und von kürzerer Dauer.

Die Hauptwindrichtung ist Südwest.

Entsprechend dem vorliegenden Gründungsgutachten stellt sich der geologische Aufbau des Standortes wie folgt dar:

Unter der Geländeoberfläche steht eine 7 bis 9,5 m dicke Aufschüttung an, die in der Hauptsache aus Sanden und Kiesen mit Bauschuttanteilen und Schlackebeimengungen besteht. Sie ist von Sand unterlagert. Die für eine Pfahlgründung notwendige Lagerungsdichte wird bei 16 bis 18 m er-reicht.

Das Grundwasser steht in Tiefen von ca. 8 m an.

Der Standort Düsseldorf wurde in die Erdbebenzone 1 eingestuft.

Durch die Aufschüttung können unmittelbare Gefahren durch Hochwasser- oder Flutwelleneinwir-kung ausgeschlossen werden. Der Standort wird auch bei einem Jahrhunderthochwasser nicht überflutet

Die für die Hauptanlagenteile des Blocks C vorgesehenen Flächen sind bereits komplett versiegelt. Durch den Block C wird sich der Grad der Versiegelung insoweit nur in relativ geringem Umfang erhöhen, so dass nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser nicht zu erwarten sind.

Pflanzen und Tiere

Ein Eingriff in Natur und Landschaft liegt gemäß § 21 BNatSchG nicht vor, da auf Vorhaben im In-nenbereich nach § 34 BauGB die §§ 18 bis 20 BNatSchG nicht anzuwenden sind.

Es werden durch den Block C keine Biotopflächen oder Schutzgebietsflächen in Anspruch ge-nommen bzw. beeinträchtigt.

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4.7

4.8

4.9

Gewässer

Das nächstgelegene fließende Gewässer, der Rhein, verläuft größtenteils um den Standort herum je nach Wasserstand in ca. 200 bis 500 m Entfernung. Der Rhein ist als Bundeswasserstraße ein-gestuft.

Direkt am bestehenden Wasserentnahmebauwerk beginnt die Wasserfläche des von den Hafen-betrieben betriebenen Hafens.

Landschaft und Erholung

Der geplante Block C wird keine relevanten Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erho-lung haben, da sich die Ansicht des bestehenden Kraftwerkes Lausward und somit die visuelle Prägung des Raumes wahrnehmbar wenig ändern wird.

Mensch

Die in den nachfolgenden Kapiteln durchgeführte Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile ist gleichzeitig eine Darstellung der Lebensbedingungen für die im Untersuchungsraum lebenden Menschen.

Die durch den Betrieb des Blockes C hervorgerufenen Zusatzimmissionen sind gering (s. Kapi-tel 6). Beeinflussungen des Menschen sind dadurch nicht zu erwarten.

FFH- und Vogelschutz-Gebiete

Wie bereits im Kapitel 3 beschrieben, ist der Kraftwerksstandort heute in dem nicht qualifizierten Bebauungsplan 5275/12 aus dem Jahr 1969 als Fläche Sondergebiet Hafen festgelegt.

In der näheren Umgebung des Kraftwerks befinden sich keine Natura 2000 Gebiete.

Nördlich des Kraftwerkes in einer Entfernung von 5 km befinden sich flussabwärts das FFH-Gebiet „Ilvericher Altrheinschlinge“ (Natura 2000 Nr. DE-4706-301) und in südlicher Richtung in einer Ent-fernung von mehr als 6 km flussaufwärts die FFH-Gebiete „Uedesheimer Rheinbogen“ (Natura 2000 Nr. DE-4806-304) und „Rheinfischschutzzone zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Natura 200 Nr. DE-4405-301).

Vogelschutzgebiete liegen nicht im Beurteilungsgebiet.

Durch das Vorhaben kommt es zu keiner Überbauung der o. a. Gebiete. Es entsteht somit kein Habitatverlust; auch werden keine bestehenden Vernetzungsfunktionen (Biotopverbund) zu an-grenzenden Biotopen eingeschränkt.

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltensziele oder dem Schutzzweck der o. a. Ge-biete sind nicht zu erwarten.

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5

5.1

Verträglichkeitsprüfung nach BNatSchG und FFH-Richtlinie

Das geplante Vorhaben fällt grundsätzlich unter den Projektbegriff nach § 10 Nr. 11 Buchstabe c des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG):

Projekte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, genehmigungsbedürftige Anlagen sowie Gewässerbenutzungen, die nach dem Wasserhaushaltsgesetz einer Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen, soweit sie, einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen, geeig-net sind, ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen;“

Dabei ist es unwesentlich, ob sich das Projekt innerhalb oder außerhalb eines Schutzgebietes be-findet.

Nach § 34 BNatSchG bzw. § 48d Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) wäre dann vor Zulassung oder Durchführung des Projektes eine Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines so genannten NATURA 2000 Gebietes erforderlich.

Die Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtli-nien 92/43/EWG (FFH-RL) und 79/409/EWG (Vogelschutz-RL), gültig bis 6/2005 konkretisiert die Prüfungsveranlassung unter Punkt 5.2: Notwendigkeit der Durchführung einer Verträglichkeitsprü-fung.

Demnach ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung immer dann durchzuführen, wenn die Möglichkeit besteht, dass das Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten und Plänen ein NATURA 2000 Gebiet erheblich beeinträchtigen kann.

Unter 5.2 der VV-FFH kann bei baulichen Anlagen im Sinne von § 2 Abs. 1 der BauO NW außer-halb eines Schutzgebietes bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 300 m in der Regel nicht von erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele ausgegangen werden.

Die geringste Entfernung des Kraftwerksstandortes zu einem NATURA 2000 Gebiet beträgt 5 km. Westlich des Standorts liegt auf der westlichen Rheinseite das Naturschutzgebiet „Ölgangsinsel“ (NSG NE-001) in einer Entfernung von ca. 700 m.

Bezogen auf den 140 m hohen Schornstein ergibt sich ein Rechengebiet mit ca. 7 km Radius, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

BESCHREIBUNG DES BLOCKES C

Von der Bekohlungsanlage bis zur Rauchgasableitung

5.1.1 Bekohlungsanlage

Die Steinkohle für den neuen Block wird entweder per Schiff oder per Bahn antransportiert.

Die Entladung der Kohle aus den Schiffen soll im bestehenden Hafen auf der Südseite des Hafen-beckens Lausward I erfolgen. Hierzu wird auf der Südseite des Hafenbeckens die Spundwand des Containerterminals der Neuss Düsseldorfer Häfen bis zum Einlaufbauwerk des Kraftwerk Laus-

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Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 12 von 39 Datum: 28.03.2007 ward verlängert. Hierdurch wird das Anlegen von Schiffen möglich. Die Anlegestelle wird ausgelegt für Schiffe mit einer Gesamtlänge von 135 m, die z. Z. größten Schiffe, die den Rhein befahren dürfen. Die Schiffsbreite beträgt max. 15 m. Zur Entladung wird ein auf Schienen verfahrbarer Schiffsentlader (Greifer-Entlader) errichtet. Die Greifer des Entladers transportieren die Kohle in einen Aufgabetrichter, dessen Austragsvorrichtung dann die Kohle auf ein Uferband übergibt.

Um die Verschmutzung der Anlage und des Kais zu verhindern ist der Entlader wasserseitig mit einer Rieselgutschurre versehen, die das eventuell anfallende Rieselgut in den Laderaum der Schiffe zurückführt.

Von dem Uferband wird die Kohle in das vorhandene Kohlelager über neu zu errichtende Zwi-schenbänder transportiert. Zur Aufbereitung der per Schiff angelieferten Kohle wird in diese För-derstrecke eine Brechstation in einem geschlossenen Gebäude integriert.

Die Anlieferung von Kohle per Zug erfolgt unverändert über die vorhandene Waggonentladung in das vorhandene Kohlelager.

Das bereits vorhandene Kohlelager hat eine Kapazität von max. 130.000 t. Das Kohlelager wird als so genanntes Aktivlager betrieben, in dem die Kohle vergleichmäßigt werden kann.

Die Aufhaldung der Kohle erfolgt mit einem fahrbaren Absetzer, welcher während des Einstapel-vorganges ständig an der Längsseite des Lagers hin- und herfährt. Der Ausleger ist heb- und senkbar. Das Hubwerk des Auslegers wird über Sensoren so gesteuert, dass der Fall der Kohle am Abwurf so gering wie technisch möglich gehalten wird und Staubabwehungen über das Lager hinaus weitgehend vermieden werden.

Die Rückladung der Kohle erfolgt mittels eines Portalkratzers. Dieses Gerät arbeitet auf der Bö-schung an der Längsseite der Halde. Während der Rücklader am Kohlenlager entlang fährt, wird die Kohle von der Kratzerkette zum Haldenfuß gefördert und über einen Schlepptrog auf einen längs der Halde angeordneten Gurtförderer übergeben. An den Haldenenden stoppt der Rückla-der, senkt den Kratzerausleger entsprechend der Förderleistung ab und fährt dann in die Gegen-richtung.

Der Transport der Kohle innerhalb der Bekohlungsanlage, von den Anlieferpunkten Schiffsentla-dung und Waggonentladung zu dem Aktivlager, sowie von dem Aktivlager weiter zu den Kessel-bunkern erfolgt soweit technisch möglich über geschlossene Bandanlagen oder Bandanlagen mit Schutzhauben.

Zur Vermeidung von Staubemissionen werden auf dem Schiffsentlader und nach der Brechstation Staubunterdrückungssysteme installiert. Die Kohle wird an diesen Stellen mit Wasser bedüst. So-fern erforderlich wird dem Wasser ein Bindemittel beigegeben.

Die Beschickung des Kohlelagers mit angelieferter Kohle erfolgt werktags im zweischichtigen Be-trieb, d. h. von 6.00 bis 22.00 Uhr. Die Versorgung der Kesselbunker im Block erfolgt ebenfalls nur zu diesen Zeiten jedoch an allen Tagen.

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5.1.2 Feuerungsanlage

Die mit den Bandanlagen zum Kesselhaus transportierte Kohle wird innerhalb des Kesselhauses in die Kohlebunker abgeworfen. Um den Austritt staubhaltiger Luft zu verhindern wird dieser Bereich oberhalb der Kohlebunker eingehaust.

Von den Kohlebunkern gelangt die Kohle zu den Mühlen. Jede Mühle ist einem Bunker zugeord-net. Die Mühlen werden mit Sichtern ausgestattet, die größere Kohleteilchen in der Mühle zurück-halten und nur den Weitertransport der ausreichend klein gemahlenen Kohlepartikel zu den Bren-nern zulassen.

Der Kohlestaub wird unter Verbrennungsluftzufuhr über die Brenner im Feuerraum verbrannt. Die Verbrennungsluft wird mittels Primärlüfter und Frischlüfter gefördert. Zur Optimierung des Kraft-werkswirkungsgrads wird die Verbrennungsluft in einem dampfbeheizten Luftvorwärmer und einem Regenerativ-Luftvorwärmer vorgewärmt.

Ein Anfahren des Blocks aus kaltem Zustand ist mit Kohle nicht möglich. Alle Kohlenstaubbrenner werden deshalb mit zusätzlichen Zündbrennern ausgestattet, welche mit Heizöl EL betrieben und mittels elektrischer Zündung gestartet werden können. Um bei Störungen, z.B. Ausfall einer Mühle, die Verbrennung bzw. Leistung aufrecht erhalten zu können, können die Zündbrenner auch zur Stützfeuerung eingesetzt werden. Der Antransport des Heizöls EL erfolgt über bestehende Rohrlei-tungen aus dem bestehenden so genannten Haupttanklager.

Bei den Brennern handelt es sich um NOx-arme Brenner, die die Bildung von NOx bereits primär-seitig gering halten. Durch die Luft- und Brennstoffführung entsprechend dem Stand der Technik wird die Bildung von Stickstoffoxiden so schon in der Feuerung reduziert (primäre Stickstoffoxid-minderungsmaßnahme). Die vollständige Verbrennung der Kohle wird durch die Verweilzeiten des Brennstoffes im Feuerraum bei hohen Temperaturen gewährleistet. Die bei der Verbrennung ent-stehende Flamme wird durch Flammenwächter überwacht. Die sicherheitstechnische Ausrüstung der Feuerung entspricht den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung.

Am Boden des Feuerraums werden die beim Verbrennungsvorgang anfallenden groben Aschepar-tikel (Brennkammerasche), welche nicht mit dem Rauchgasstrom zum Elektrofilter mitgetragen und dort abgeschieden werden, über einen Trockenentascher abgezogen. Die Brennkammerasche wird in einem Brecher zerkleinert, im Brennkammeraschesilo zwischengelagert und von dort zum Kohlestrom vor Kohlemühle zurückgeführt. Der Brecher und das Brennkammeraschesilo sind mit Filteranlagen zur Staubabscheidung ausgerüstet.

5.1.3 Stickstoffoxidminderungsanlage

Zur Reduzierung der Stickstoffoxid-(NOx-)Emissionen ist als sekundäre Stickstoffoxidminderungs-anlage nach den Rauchgaszügen die DeNOx-Anlage angeordnet. Als Reduktionsmittel wird gas-förmiges Ammoniak (NH3) in den Rauchgasstrom eingedüst, welches von einem Ammoniaklager über eine Verdampferstation über Rohrleitungen der DeNOx-Anlage zugeführt wird. Die geplante maximale Ammoniaklagerkapazität beträgt maximal 2x 120 m³ (2x 58 t). Der Ammoniak wird druckverflüssigt in Kesselwagen per Bahn angeliefert. Wesentlicher Bestandteil der DeNOx-Anlage ist der Katalysator. Am Katalysator erfolgt die Umwandlung von Stickstoffoxiden zu Stickstoff und Wasser.

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Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 14 von 39 Datum: 28.03.2007 5.1.4 Elektrofilter

Nach der DeNOx-Anlage gelangt das Rauchgas über einen Wärmetauscher (Regenerativ-Luftvor-wärmer) zum Elektrofilter, in dem der Rauchgasstrom von Staubpartikeln gereinigt wird. In dem E-lektrofilter befinden sich elektrisch aufgeladenen Sprühdrähte, an denen sich die Staubpartikel auf-laden. Diese Partikel werden dann von gegenpolig aufgeladenen Platten angezogen und lagern sich dort ab. Die Platten werden durch Klopfvorgänge regelmäßig gereinigt. Der Staub fällt in Ab-zugstrichter und wird von dort über Filteraschefördereinrichtungen (Druckgefäßförderung) in Ab-hängigkeit der Qualität in das Filteraschesilo (ca. 7.500 m³) bzw. dem integrierten Verwerfsilo (ca. 800 m³) zugeführt. Die Förderluft wird jeweils über ein Filter auf dem Silodach gereinigt ins Freie geführt. Die Filterasche kann aus dem Silo im angefeuchteten oder trockenen Zustand in LKW verladen werden. Zum anderen kann die Filterasche über die Bahnverladeeinrichtungen im angefeuchteten oder trockenen Zustand auf bzw. in Waggons verladen werden. Darüber hinaus kann die Filterasche im trockenen Zustand in Schiffe verladen werden. Dies erfolgt am Nordufer des Hafenbeckens I.

Dem Elektrofilter nachgeschaltet ist das Saugzuggebläse.

5.1.5 Rauchgasentschwefelungsanlage

Dem Saugzuggebläse nachgeschaltet ist die Rauchgasentschwefelungsanlage. Bei dem hier ein-gesetzten Nasswaschverfahren werden die Rauchgase im Wäscher mit einer Kalksteinsuspension als Absorbens im kombinierten Gegen-/Gleichstrom besprüht. Die Kalksteinsuspension wird aus Kalksteinmehl hergestellt. Die Anlieferung des Kalksteinmehls erfolgt mittels Silo-LKW`s. Alternativ ist der Einsatz von Branntkalk vorgesehen. Die Lagerung des Kalksteinmehls bzw. Branntkalks er-folgt in einem Silo mit einem Volumen von ca. 1.500 m³. Die Förderluft wird über ein auf dem Dach des Silos befindliches Filter gereinigt ins Freie geleitet. Beim Waschvorgang mit der Absorptionslö-sung verbinden sich die Schwefeloxide des Rauchgases mit dem Kalk zu Calciumsulfit, das im Wäschersumpf durch die Eindüsung von Luft zu Calciumsulfat (Gips) oxidiert wird. Gleichzeitig werden im Wäscher auch Fluor- und Chlorwasserstoff aus dem Rauchgas unter Bildung von Cal-ciumsalzen abgeschieden. Auch der Reststaubgehalt im Rauchgas wird weiter reduziert. Der ent-standene Gips wird abgezogen, entwässert und dem Gipssilo (ca. 2.500 m³) zugeführt. Der Gips kann per LKW, Bahn oder Schiff abtransportiert werden. Die Verladung von Gips erfolgt ebenfalls am Nordufer des Hafenbeckens I. Der Gips wird über neu zu errichtende Bandanlagen vom Silo zu der Verladeeinrichtung transportiert. Das anfallende Prozesswasser wird einer zweistufigen Rauchgasentschwefelungs-Abwasseraufbereitungs-Anlage (RAA) zugeführt und dort vor Ableitung behandelt, wobei schwermetallarme und schwermetallreiche RAA-Substanz anfällt. Die schwerme-tallarme RAA-Substanz wird mittels einer Kammerfilterpresse entwässert und zwischengelagert. Sie wird mit der Kohle in die Kohlebunker des Blocks zurückgeführt. Die schwermetallreiche RAA-Substanz der zweiten Stufe wird in einem Automatikfilter entwässert, in einem Container zwi-schengelagert und ordnungsgemäß extern entsorgt. Der (Ab-)Transport beider Fraktionen erfolgt tagsüber per LKW. Die Ableitung des gereinigten RAA-Abwassers erfolgt zusammen mit dem Kühlwasser über die vorhandenen Auslaufbauwerke in den Rhein.

5.1.6 Rauchgasableitung

Nach der Reinigung werden die Rauchgase vom Kopf des Wäschers zum 140 m hohen Schorn-stein geführt. Im Schornsteinschaft befinden sich die Messeinrichtungen zur Kontrolle der zulässi-gen Emissionswerte.

Page 15: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 15 von 39 Datum: 28.03.2007 5.2

5.3

Wasser-Dampfkreislauf

Der Dampferzeuger hängt in einer Stahltragkonstruktion im Kesselhaus. Er besteht aus miteinan-der verschweißten Stahlrohren, welche die rauchgasdichten Umfassungswände des Kessels bil-den, als auch aus im Kessel liegenden Rohrbündeln. Umfassungswände und Rohrbündel dienen als Heizflächen, in denen Kesselwasser durch Wärmestrahlung der Verbrennung erwärmt, ver-dampft, erhitzt und überhitzt wird. Der Zwangsdurchlaufdampferzeuger wird mit überkritischen Dampfparametern und einfacher Zwischenüberhitzung ausgeführt (Frischdampfzustand im Ausle-gungspunkt max. 305 bar / 605 °C). Durch die Steigerung der Dampfparameter und Optimierung des Vakuums nach Turbine wird der Wirkungsgrad des Blockes gegenüber bestehenden Blöcken gesteigert. Bei ungeplantem Anstieg des Dampfdrucks und der Dampftemperatur über einen fest-gelegten Wert hinaus wird Dampf über Sicherheitsventile auf dem Kesselhausdach abgeblasen. Im Regelzustand wird der erzeugte Dampf der im Maschinenhaus befindlichen Dampfturbine wie folgt zugeführt:

Der Frischdampf und der HZÜ-Dampf (heißer zwischenüberhitzter Dampf) werden jeweils ein-strängig zur Turbine geleitet. Die Dampfleitungen sind mit Dampfsieben, Schnellschluss- und Re-gelventilen ausgestattet. Nach der Entspannung des Frischdampfes im HD-Teil (Hochdruckteil) wird dieser Dampf wieder überhitzt und als HZÜ-Dampf dem MD-Teil (Mitteldruckteil) der Turbine zugeführt. Über die Überströmleitung wird der entspannte MD-Dampf auf die ND-Teil (Nieder-druckteil) der Turbine geleitet und auf den Kondensationsdruck entspannt. Den Teilturbinen wird des Weiteren Dampf für die Speisewasser- und Kondensatvorwärmung sowie Hilfsdampf entnom-men. Die Entspannung des Dampfes über die Turbinenschaufeln sorgt für die Rotation der Turbi-nenwelle. Über den mit der Turbinenwelle fest verbundenen Generator wird Strom erzeugt, der zum Maschinentransformator geleitet, dort auf 110 kV hochgespannt und über eine Schaltanlage in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

Die Hochdruckturbine kann bei Turbinenschnellschluss über die Hochdruckumfahrung (HDU) und die MD- und ND-Turbinen über eine Teilstrom-Niederdruckumfahrung (NDU) umfahren und damit der Dampf direkt auf den Kondensator geleitet und dort niedergeschlagen werden. Der restliche Dampf wird über eine Entspannungsöffnung über Dach abgelassen. Der Turbinenschnellschluss findet nur bei Störungen im Bereich des Kessels und der Turbine statt.

Der Abdampf der Turbine wird im Kondensator kondensiert. Der Kondensator ist ein Wärmetau-scher. Der zur Kondensation des Dampfes erforderliche Wärmeentzug findet durch Kühlwasser statt. Die Kondensatpumpen fördern das Kondensat durch die ND-Vorwärmer in den Speisewas-serbehälter. Die Speisewasserpumpen führen das Speisewasser über die HD-Vorwärmer wieder dem Dampferzeuger zu.

Der Wasser-Dampfkreislauf ist ein geschlossener Kreislauf. Da das Wasser laufend kondensiert und verdampft sind hohe Anforderungen an seine Qualität zu richten. Das für diesen Kreislauf er-forderliche Wasser (Deionat) wird von der vorhandenen Vollentsalzungsanlage VEA am Standort Lausward bereitgestellt.

Fernwärmeauskopplung

Der geplante Block wird mit einer mehrstufigen Wärmeauskopplung für eine Leistung von max. 300 MWth ausgerüstet. Der Dampf wird aus den Teilturbinen auf geeignetem Druckniveau entnommen und in Heizvorwärmern durch Wärmeübertragung an das Fernheizwasser konden-

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Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 16 von 39 Datum: 28.03.2007 siert. Das in den Heizvorwärmern anfallende Kondensat wir anschließend wieder in den Wasser-Dampf-Kreislauf zurückgeführt.

5.4

5.5

5.6

5.7

5.8

Kühlwasserkreislauf

Der Block wird wie die bestehenden Blöcke mit einer Durchlauflaufkühlung betrieben, d.h. außer der Erwärmung erfährt das Kühlwasser keine Änderung. Das Kühlwasser wird dem Rhein im be-stehenden Einlaufbauwerk des Kraftwerks entnommen. Die Ableitung des Kühlwassers erfolgt ü-ber die vorhandenen Auslaufbauwerke in den Rhein.

Multifunktionsbecken

Sämtliche im neuen Block C anfallenden Niederschlagswässer aus den Straßenbereichen und teilbefestigten Flächen sowie alle nicht behandlungsbedürftigen Abwässer werden über ein Kon-trollbecken zur städtischen Kläranlage abgeleitet. Falls die Einleitbedingungen hinsichtlich Ölgehalt und pH-Wert nicht erreicht werden, werden diese Wässer in das Multifunktionsbecken geleitet, dort ggf. behandelt und dann zur städtischen Kläranlage abgeleitet oder extern entsorgt.

Die diskontinuierlich anfallende Waschwässer aus dem LUVO werden in ebenfalls in das Multi-funktionsbecken geleitet und dort mit Kalk neutralisiert. Nach der Sedimentation wird die wässrige Phase in kleinen Mengen in die städtische Kläranlage geleitet. Die Feststoffpartikel werden entwe-der auf die Kohle gegeben oder extern entsorgt.

Netzanschluss

Der Anschluss des Blockes C erfolgt an das vorhandene 110-kV-Freileitungsnetz der Stadtwerke Düsseldorf im Kraftwerk Lausward.

Warte

Die Bedienung und Überwachung des Blocks - inkl. seiner Neben- und Hilfseinrichtungen wird aus einer neu zu errichtenden zentralen Warte des Kraftwerks Lausward erfolgen.

Kraftwerkseinfahrt

Die vorhandene Zufahrt von der Straße Auf der Lausward wird weiter genutzt.

Page 17: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 17 von 39 Datum: 28.03.2007 6

6.1

Parameter (SWD Block C) Dim.Feuerungswärmeleistung MW

Steinkohle t/h- Unterer Heizwert Hu MJ/kg- Asche i. roh Gew.-%- Schwefel i. roh Gew.-%- Fluor i. roh Gew.-%

RauchgasBezugssauerstoffgehalt im Rauchgas Vol.-%Rauchgasvolumenstrom i. N. tr. m³/hRauchgasvolumenstrom i. N. f m³/hRauchgastemperatur °CWärmestrom MW

Emissionen mg/m³ kg/h g/s

Gesamtstaub 1) 20 23,84 6,6222Quecksilber und seine Verbindungen 0,03 0,036 0,009933Kohlenmonoxid 200 238,4 66,222NO

SCHUTZ DER NACHBARSCHAFT UND DER ALLGEMEINHEIT

Emissionen und Ableitbedingungen für Block C

In der Tabelle 6.1-1 sind die für den Block C geplanten Emissionen und Ableitbedingungen ent-sprechend den Anforderungen der 13. BImSchV und weitere Beurteilungsmaßstäbe für Auswir-kungsbetrachtungen aufgeführt.

Tabelle 6.1-1: Emissionen und Ableitbedingungen des Blocks C

x gerechnet als NO2 4) 200 238,4 -

SOx gerechnet als SO2 200 238,4 66,222Mittelwert über die jeweilige Probenahmezeit gebildet

Dioxine und Furane (TE) 0,0000001 1,192E-07 3,311E-08Ammoniak 10 11,92 3,311Fluorwasserstoff 5 5,960 1,6556Weitere BeurteilungsmaßstäbeSumme Cd+Tl 2) 0,035 0,04172 0,0116Summe Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn 3) 0,5 0,596 0,1656Summe As, B(a)P, Cd, Co(wasserlösl.), Cr(VI) 0,05 0,0596 0,0166

SchornsteinHöhe mAustrittsdurchmesser mMittl. Gasgeschw. an der Mündung m/sAustrittstemperatur an der Mündung °CGauß-Krüger-Koordinate ° Rechtswert mGauß-Krüger-Koordinate ° Hochwert m

bei Ausbreitungsrechnungen:1) Staub / Inhaltsstoffe Korngrößen ≤ 10 µm = 90 % und 10 – 50 µm = 10 % 2) je 0,02 mg/m³ in Ansatz gebracht.3) für As 0,04 mg/m³, für Sb, Co und Sn je 0,05 mg/m³, für Pb, Cr, Cu, Mn, Ni und V je 0,1 mg/m³

und für B(a)P 0,005 mg/m³ in Ansatz gebracht. 4) (NO-Anteil = 95 %, NO2-Anteil = 5 %)

472.551.2125.676.454

1405,8

16,9

0,031,51523

145,57

Werte930

Tagesmittelwerte

4719,16

61.192.0001.370.800

Page 18: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 18 von 39 Datum: 28.03.2007 6.2 Immissionswerte

Nach 4.2.1 der TA Luft 2002 ist der Schutz vor Gefahren für die menschliche Gesundheit durch die in der Tabelle 6.2-1 bezeichneten Stoffe sichergestellt, wenn die nach Nr. 4.7 TA Luft 2002 ermit-telte Gesamtbelastung die nachstehenden Immissionswerte nach TA Luft bzw. Immissionsgrenz-werte der 22. BImSchV an keinem Beurteilungspunkt überschreitet.

Tabelle 6.2-1: Immissionswerte für Stoffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit gem. 4.2.1 TA Luft 2002 bzw. Immissionsgrenzwerte gem. §§ 2 – 7 der 22. BImSchV

Stoff Konzentration µg/m³

Mittelungszeitraum Zulässige Über-schreitungshäufig-

keit im Jahr Schwefeldioxid 50 Jahr - 125 24 Stunden 3 350 1 Stunde 24 Stickstoffdioxid 40 Jahr - 200 1 Stunde 18 Schwebstaub (PM-10) 40 Jahr - 50 24 Stunden 35 Kohlenmonoxid 10 mg/m³ 8 Stunden Blei 0,5 Jahr - Cd 0,02 Jahr -

Die Immissionswerte gem. 4.3.1 TA Luft zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erhebli-chen Nachteilen durch Staubniederschlag sowie gem. 4.5.1 TA Luft zum Schutz vor schädlichen Unwelteinwirkungen durch Schadstoffdepositionen sind in der Tabelle 6.2-2 zusammen gestellt.

Tabelle 6.2-2: Immissionswerte - Schutz vor erheblichen Belästigungen und erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag und vor schädlichen Unweltein-wirkungen durch Schadstoffdepositionen

Stoff Deposition

Mittelungszeitraum

Staubniederschlag 0,35 g/(m²xd) Jahr

Arsen und seine Verbindungen, angegeben als As 4 µg(m²xd) Jahr

Blei und seine Verbindungen, angegeben als Pb 100 µg(m²xd) Jahr

Cadmium und seine Verbindungen, angegeben als Cd 2 µg(m²xd) Jahr

Nickel und seine Verbindungen, angegeben als Ni 15 µg(m²xd) Jahr

Quecksilber und seine Verbindungen, angegeben als Hg 1 µg(m²xd) Jahr

Thallium und seine Verbindungen, angegeben als Tl 2 µg(m²xd) Jahr

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Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 19 von 39 Datum: 28.03.2007 6.3

Parameter (SWD GuD Block A) Dim.Feuerungswärmeleistung MW

Brennstoff Erdgas m³/h- Unterer Heizwert Hu MJ/m³

RauchgasBezugssauerstoffgehalt Vol.-%Rauchgasvolumenstrom i. N. tr. m³/hRauchgasvolumenstrom i. N. f m³/h

Emissionen mg/m³ kg/h g/s

Kohlenmonoxid 100 56,33 15,65NOx gerechnet als NO2

1) 100 56,33 -SOx gerechnet als SO2 12 6,76 1,878

Schornstein Dim.Höhe mAustrittsdurchmesser mAustrittsgeschwindigkeit an der Mündung m/sAustrittstemperatur an der Mündung °CWärmestrom MWGauß-Krüger-Koordinate ° Rechtswert mGauß-Krüger-Koordinate ° Hochwert m1) NO-Anteil = 90 %; NO2-Anteil = 10 %

Werte189,4

15563.309

33,520.353

18,975

2.551.2095.676.656

14,90

Tagesmittelwerte

606.988

3,899

Ermittlung der Zusatzimmissionen

Die Zusatzimmissionen sind gemäß 4.6.4.1 TA Luft 2002 unter Anwendung des in Anhang 3 TA Luft 2002 näher beschriebenen Berechnungsverfahrens zu ermitteln. Die Ausbreitungsrechnungen erfolgten mit dem Programm AUSTAL2000 (Lagrangesches Partikelmodell) unter Verwendung ei-ner vom DWD für den Standort Düsseldorf zur Verfügung gestellten Ausbreitungsklassenstatistik (Häufigkeitsverteilung von Ausbreitungssituationen).

6.3.1 Zusatzimmissionen für Block C zusammen mit GuD A und Kombiblock E

Entsprechend 4.1 in Verbindung mit 4.6.1.1 TA Luft 2002 ist die Bestimmung der Immissions-kenngrößen im Genehmigungsverfahren nicht erforderlich, wenn

a) die nach Nr. 5.5 TA Luft 2002 abgeleiteten Emissionen (Massenströme) die in der Tabel-le 7 Kapitel 4.6.1.1 TA Luft aufgeführten Bagatellmassenströme nicht überschreiten und

b) die nicht nach Nr. 5.5 TA Luft 2002 abgeleiteten Emissionen (diffuse Emissionen) 10 % der in der Tabelle 7 festgelegten Bagatellmassenströme nicht überschreiten,

soweit sich nicht wegen der besonderen örtlichen Lage oder besonderer Umstände etwas anderes ergibt. Die Emissionen des Blocks C (siehe Tabelle 6.1-1) liegen oberhalb der Bagatellmassen-ströme gemäß 4.6.1.1 TA Luft 2002; insoweit sind die Immissionskenngrößen IJZ zu ermitteln.

Zur Ermittlung der gesamten Zusatzimmissionen am Standort Lausward - nach Betriebsaufnahme von Block C - wurden bei der Ausbreitungsrechnung die Emissionen und Ableitbedingungen der GuD-Anlage im Block A (Tabelle 6.3-1) und des Kombiblocks E (Tabelle 6.3-2) einbezogen.

Tabelle 6.3-1: Emissionen und Ableitbedingungen der GuD-Anlage im Block A

Page 20: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 20 von 39 Datum: 28.03.2007 Tabelle 6.3-2: Emissionen und Ableitbedingungen des Kombiblocks E

Parameter (SWD Kombiblock E) Dim.Feuerungswärmeleistung

Gasturbine (Erdgasbetrieb) MWKessel (Erdgasbetrieb)Kessel (Heizölbetrieb)

Brennstoff Erdgas - Gasturbine m³/h - Kessel m³/h- Unterer Heizwert Hu MJ/m³Brennstoff Heizöl EL - Kessel kg/h- Unterer Heizwert Hu MJ/kg

RauchgasBezugssauerstoffgehalt Vol.-%Rauchgasvolumenstrom i. N. tr. m³/hRauchgasvolumenstrom i. N. f m³/h

Emissionen mg/m³ kg/h g/s

Kohlenmonoxid 100 106,20 29,50NOx gerechnet als NO2

1) 2) 199 211,34 58,71

SOx gerechnet als SO2 3) 79 83,898 23,31

Schornstein Dim.Höhe mAustrittsdurchmesser mAustrittsgeschwindigkeit an der Mündung m/sAustrittstemperatur an der Mündung °CWärmestrom MWGauß-Krüger-Koordinate ° Rechtswert mGauß-Krüger-Koordinate ° Hochwert m

1) NO-Anteil = 90 %; NO2-Anteil = 10 % 2) Konzentration gewichtet aus 189 mg/m³ bei Erdgasbetrieb und 228 mg/m³ bei 3-monatigem Heizöl EL-Betrieb de 3) Konzentration gewichtet: Erdgasbetrieb GT + Kessel, 3-monatiger Heizöl EL-Betrieb des Kessels Schwefelgehalte in den Brennstoffen: Erdgas = 150 mg/m³; Heizöl EL = 0,2 Gew.%

1.062.000

42,658.056

Werte

4,2

14,4120

2.551.1515.676.474

51,11

Tagesmittelwerte

1.230.000

6,6150

MW

283

33,5

30.41273.827

687

Das Ergebnis der Ausbreitungsrechnung mit dem Programm AUSTAL2000 auf Grundlage einer vorläufigen Ausbreitungsklassenstatistik des DWD ergab, dass die Kenngrößen der maximalen Zusatzimmissionen IJZ für NO2, SO2, HF, CO, NH3, Schwebstaub und Bestandteile des Schwebe-staubes sowie Staubniederschlag und Bestandteile des Staubniederschlages beim zukünftigen Be-trieb des Blocks C zusammen mit der GuD-Anlage im Block A und dem Kombiblock E die Irrele-vanzwerte der Nr. 4.2.2, 4.3.2, 4.4.3 und 4.5.2 der TA Luft unterschreiten.

In der Tabelle 6.3-3 sind die Immissionswerte und Bezugsmaßstäbe mit den irrelevanten Zusatz-immissionen des Blocks C einschließlich GuD A und Kombiblock E zusammenfassend dargestellt. Die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung auf Basis der endgültigen vom DWD bestätigten Aus-breitungsklassenstatistik werden auf dem Scopingtermin vorgetragen.

Page 21: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 21 von 39 Datum: 28.03.2007 Tabelle 6.3-3: Irrelevante Zusatzimmissionen des Kraftwerks Lausward (C + GuD A + E)

Komponente

Immissionswert / -maßstab

Irrelevante Zusatzimmission IJZ

C + GuD A + E Konzentrationen in der Luft Stickstoffdioxid 40 µg/m³ < 1,2 µg/m³ < 3 % Schwefeldioxid 50 µg/m³ < 1,5 µg/m³ < 3 % Fluorwasserstoff 0,4 µg/m³ < 0,04 µg/m³ < 10 % Kohlenmonoxid 10 mg/m³ < 0,3 mg/m³ < 3 % Ammoniak *) 140 2) µg/m³ < 4,2 µg/m³ < 3 % Schwebstaub (PM-10) 40 µg/m³ < 1,2 µg/m³ < 3 % Quecksilber 50 1) ng/m³ < 1,5 ng/m³ < 3 % Cadmium 20

5 3) ng/m³ ng/m³

< 0,6 < 0,15

ng/m³ ng/m³

< 3 % < 3 %

Thallium 0,28 6) µg/m³ < 0,0084 µg/m³ < 3 % Antimon 0,08 7) µg/m³ < 0,0024 µg/m³ < 3 % Arsen 6 3) ng/m³ < 0,18 ng/m³ < 3 % Blei 0,5 µg/m³ < 0,015 µg/m³ < 3 % Chrom 0,017 1) µg/m³ < 0,00051 µg/m³ < 3 % Kobalt 100 7) ng/m³ < 3 ng/m³ < 3 % Kupfer 1 2) µg/m³ < 0,03 µg/m³ < 3 % Mangan 0,15 5) µg/m³ < 0,0045 µg/m³ < 3 % Nickel 20 3) ng/m³ < 0,6 ng/m³ < 3 % Vanadium 20 1) ng/m³ < 0,6 ng/m³ < 3 % Zinn 1 2) µg/m³ < 0,03 µg/m³ < 3 % Dioxine / Furane (TE) 150 1) fg/m³ < 4,5 fg/m³ < 3 % Benzo(a)pyren 1 3) ng/m³ < 0,03 ng/m³ < 3 % Depositionen Staubniederschlag 0,35 g/(m²*d) < 0,0105 g/(m²*d) < 3 % Quecksilber 1 µg/(m²*d) < 0,05 µg/(m²*d) < 5 % Cadmium 2 µg/(m²*d) < 0,1 µg/(m²*d) < 5 % Thallium 2 µg/(m²*d) < 0,1 µg/(m²*d) < 5 % Arsen 4 µg/(m²*d) < 0,2 µg/(m²*d) < 5 % Blei 100 µg/(m²*d) < 5 µg/(m²*d) < 5 % Nickel 15 µg/(m²*d) < 0,75 µg/(m²*d) < 5 %

1) LAI 1997 / LAI Sept. 2004; bei Cr bez. auf ≤ 10 % CrVI 2) 1/100 TRGS 900 / MAK-Wert 3) Zielwert gem. Anh. I der RL 2004/107/EG vom 15.12.2004 (4. Tochterrichtlinie zu 96/62 EG) 5) WHO 6) Basisdaten Toxikologie, Forschungsbericht 103 40 113 UBA 9/95 7) Referenzwert Eikmann; Heinrich; Heinzow; Konietzka *) nachrichtlich dargestellt

Die Aufpunkte der max. Zusatzimmissionen IJZ befinden sich in Richtung ONO bezogen auf den Kraftwerksstandort Lausward. Die Entfernungen betragen rd.

3,7 km für Schwebstaub, Staubniederschlag und Inhaltsstoffe und 4,5 km für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Fluorwasserstoff u. w. im Stadtgebiet Düsseldorf-Pempelfort und 6,3 km für Stickstoffdioxid im Stadtgebiet Düsseldorf-Mörsenbroich.

Page 22: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 22 von 39 Datum: 28.03.2007 6.3.2 Zusatzimmissionen diffuser Quellen (Schiffsentladung, Kohlelager)

Durch Ausbreitungsrechnung wurden die bei vollständiger Anlieferung der Steinkohle per Schiff zu erwartenden Zusatzimmissionen ermittelt. Der Berechnung lagen insgesamt 5 diffuse Quellen im Bereich der Schiffsentladung und des Kohlelagers zugrunde. Die alternativ mögliche Anlieferung der Steinkohle per Waggon ist aus Sicht der Luftreinhaltung nicht ungünstiger einzustufen, weil die Waggonentladung in einem geschlossenen Gebäude stattfindet.

Das Ergebnis der Ausbreitungsrechnung zeigt, dass erwartungsgemäß die höchsten staubförmi-gen Zusatzimmissionen in unmittelbarer Nähe der Schiffsentladung und im Bereich des Kohlela-gers auftreten. Diese Zusatzimmissionsbeiträge werden mit zunehmender Entfernung von den Quellen rasch sinken.

Die ersten Wohnhäuser befinden sich in südlicher Richtung, südlich des Hafenbeckens C (Kessel-straße / Mischgebiet). Hier unterschreiten die aus den diffusen Quellen resultierenden Zusatzim-missionen an PM-10 (Feinstaub) und Staubniederschlag deutlich die in der TA Luft 2002 genann-ten Irrelevanzkriterien von 1,2 µg/m³ (PM-10) bzw. 10,5 mg/(m²*d).

6.4 Vorhandene Immissionen

In der Umgebung des Kraftwerksstandortes Düsseldorf-Lausward befinden sich 5 Stationen aus dem Messnetz LUQS (Luft-Qualitäts-Überwachungs-System) des Landes NRW, die kontinuierlich verschiedene Immissionen messen. In der Tabelle 6.4-1 sind die Stationen sowie deren Entfer-nungen und Richtungen vom Kraftwerk Lausward aufgeführt.

Tabelle 6.4-1 LUQS-Messstationen in der näheren Umgebung des Kraftwerk Lausward

Name der Station (Kurzname) Standort der Station

ca. Entfernung vom Kraftwerk (km)

Richtung vom Kraftwerk

Hintergrundstationen

Düsseldorf- Lörick (LOER) 2551,2 / 5679,6 3,1 N

Düsseldorf- Reisholz (REIS) 2560,1 / 5673,0 9,5 O

Ratingen- Tiefenbroich (RAT2) 2557,2 / 5685,8 11,0 NO

Verkehrsstationen

Ddf.-Corneliusstraße (DDCS) 2554,7 / 5675,6 3,5 O

Ddf.-Mörsenbroich (VDDF) 2556,0 / 5679,8 5,7 NO

Page 23: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 23 von 39 Datum: 28.03.2007 Die Tabellen 6.4-2 bis 6.4-4 zeigen die Ergebnisse kontinuierlicher Messungen der o. a. LUQS-Messstationen für SO2, NO2 und Schwebstaub PM-10.

Tabelle 6.4-2: Vorhandene NO2-Immissionen – Jahreskenngrößen 2004 / 2005 -

NO2

LUQS-Station Jahresmittel [µg/m³]

Max. 1h -Werte [µg/m³]

Anzahl der 1h-Werte > 200 µg/m³

2004 2005 2004 2005 2004 2005

Düsseldorf- Lörick (LOER) 32 29 141 147 0 0

Düsseldorf- Reisholz (REIS) 39 38 192 163 0 0

Ratingen- Tiefenbroich (RAT2) 32 31 114 130 0 0

Ddf.-Corneliusstraße (DDCS) 68 70 209 194 1 0

Ddf.-Mörsenbroich (VDDF) 53 52 184 164 0 0

Tabelle 6.4-3: Vorhandene SO2-Immissionen – Jahreskenngrößen 2004 / 2005 -

SO2

LUQS-Station Jahresmittel [µg/m³]

Max. 1h -Werte [µg/m³]

Anzahl der 1h-Werte > 350 µg/m³

2004 2005 2004 2005 2004 2005

Düsseldorf- Lörick (LOER) 4 4 71 63 0 0

Düsseldorf- Reisholz (REIS) - - - - - -

Ratingen- Tiefenbroich (RAT2) - - - - - -

Ddf.-Corneliusstraße (DDCS) - - - - - -

Ddf.-Mörsenbroich (VDDF) - - - - - -

Tabelle 6.4-4: Schwebstaub PM10 - Jahreskenngrößen 2004 / 2005 -

PM-10

LUQS-Station Jahresmittel [µg/m³]

Anzahl der Tages-mittel > 50 µg/m³

Anzahl der Tagesmit-tel > 55 µg/m³

2004 2005 2004 2005 2004 2005

Düsseldorf- Lörick (LOER) 22 22 8 6 6 -

Düsseldorf- Reisholz (REIS) 26 26 21 22 19 -

Ratingen- Tiefenbroich (RAT2) 22 21 11 6 8

Ddf.-Corneliusstraße (DDCS) 41 38 83 69 63 -

Ddf.-Mörsenbroich (VDDF) 29 29 31 22 21 -

Page 24: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 24 von 39 Datum: 28.03.2007 An den Verkehrsstationen sind in den Jahren 2004 und 2005 Überschreitungen der zulässigen Immissionswerte für Stickstoffdioxid und für Schwebstaub PM-10 ermittelt worden.

Die Tabelle 6.4-5 enthält Jahreskenngrößen 2003 – 2005 der Inhaltsstoffe im Schwebstaub PM-10 für As, Pb, Cd, Cr, Ni und Benzo(a)pyren für die Stationen Düsseldorf - Lörick und Düsseldorf -Reisholz sowie die vom LUA NRW genannten Hintergrundwerte. Messwerte der übrigen Stationen bzw. Jahre liegen nicht vor.

Tabelle 6.4-5: Inhaltsstoffe im Schwebstaub (PM-10) - Jahreskenngrößen 2003 - 2005 -

Inhaltsstoffe im Schweb-staub (PM-10)

LUQS-Station

As

[ng/m³]

Pb

[µg/m³]

Cd

[ng/m³]

Cr

[ng/m³]

Ni

[ng/m³]

Benzo(a) pyren

[ng/m³]

Düsseldorf - Lörick (LOER) 2003 1,3 0,02 0,4 - 2,9 0,30

Düsseldorf - Reisholz (REIS) 2005 1,2 0,02 0,4 - 2,9 0,21

NRW-Hintergrund (LUA) 2004 2,0 - 1,0 7,5 4,0 0,5

Schwermetalle im Schwebstaub und Staubniederschlag

Weitere aktuelle Immissionsmessergebnisse für Schwermetalle für den Raum Düsseldorf als Be-standteil des Schwebstaubes und des Staubniederschlags sind uns nicht bekannt. Anhaltspunkte für etwaige Überschreitungen entsprechender Immissionswerte liegen nicht vor.

Staubniederschlag

Das LUNAV NRW erläutert mit der nachfolgenden Vorbemerkung die Messergebnisse für Staub-niederschlag (http://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/staub/messergeb.htm) – hier gekürzt wiedergegeben:

„Die höchste Belastung konzentriert sich vor allem auf zwei Gebiete, in denen re-gelmäßig Überschreitungen der Immissionswerte festgestellt wurden: Im Duis-burger Norden und nordöstlich des Zentrums von Dortmund (bis zur Stilllegung von Anlagen im Jahr 2000). Seit 2001 entsprechen die Werte in Dortmund den Hintergrundwerten von anderen Ballungsgebieten.

Außerdem wird der Immissionswert punktuell im Gebiet des Duisburger Hafens, in der Umgebung des Komplexes aus Hochöfen in Duisburg-Süd, in Bottrop-Wehlheim (Kokerei, Schachtanlage) und im Krefelder Hafen überschritten.“

Page 25: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 25 von 39 Datum: 28.03.2007 Die Tabelle 6.4-6 zeigt die CO-Messergebnisse der Jahre 2004 und 2005 an zwei Verkehrstation im Raum Düsseldorf. Werte der übrigen Stationen sind nicht vorhanden.

Tabelle 6.4-6: CO-Immissionen - 8h-Mittelwerte 2004 und 2005 -

CO

LUQS-Station Max. 8 h-Mittelwert [mg/m³]

2004 2005

Düsseldorf- Lörick (LOER) - -

Düsseldorf- Reisholz (REIS) - -

Ratingen- Tiefenbroich (RAT2) - -

Ddf.-Corneliusstraße (DDCS) 3,1 3,2

Ddf.-Mörsenbroich (VDDF) 3,5 2,5

Schwefeldioxid und Stickstoffoxid (Schutz von Ökosystemen)

Gemäß 4.4.1 in Verbindung mit 4.6.2.6 Abs. 6 TA Luft 2002 ist der Schutz vor Gefahren für Öko-systeme durch Schwefeldioxid oder für die Vegetation durch Stickstoffoxide sichergestellt, wenn an keinem Beurteilungspunkt mehr als 20 km von Ballungsräumen oder 5 km von anderen bebauten Gebieten, Industrieanlagen oder Straßen entfernt, die vorhandenen und zusätzlichen Immissionen (Gesamtbelastung)

20 µg SOx als SO2 /m³ (Mittelungszeitraum: Jahr oder Winterhalbjahr)

30 µg NOx als NO2 /m³ (Mittelungszeitraum: Jahr)

überschreiten.

Eine Prüfung ist gem. 4.4.1 TA Luft nicht erforderlich, weil der Zusatzbelastungswert für Schwefel-dioxid von 2 µg/m³ und für Stickstoffoxide von 3 µg/m³ weit unterschritten wird.

Fluorwasserstoff

Die Luft wenig belasteter Gebiete in Deutschland enthält im Mittel ca. 0,02 µg/m³. Die Fluor-Immis-sionskonzentrationen in belasteten Bereichen betragen im Jahresmittel ca. 0,1 µg/m³.

Ammoniak

Ob der Schutz vor erheblichen Nachteilen durch Schädigung empfindlicher Pflanzen (z. B. Baum-schulen, Kulturpflanzen) und Ökosystemen durch die Einwirkung von Ammoniak gewährleistet ist, ist gemäß 4.8 TA Luft 2002 zu prüfen, da für Ammoniak kein Immissionswert festgelegt ist. Ammo-niakemissionen und -immissionen kommt am ehesten im Zusammenhang mit der Nutzviehhaltung Bedeutung zu. Werte vorhandener Ammoniak-Immissionen sind nicht bekannt.

Page 26: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 26 von 39 Datum: 28.03.2007 Quecksilber

Die Quecksilberkonzentrationen im Raum Duisburg betragen nach Angaben des Luftreinhaltepla-nes (LRP 1993) im Zeitraum 1990 / 1991 0,5 bis 0,6 ng/m³ (partikelförmig) bzw. 5,6 bis 7,1 ng/m³ (gasförmig), d. h. 6,1 bis 7,7 ng/m³ für Gesamt-Quecksilber.

Thallium

Das natürliche Vorkommen in der Luft beträgt ca. 0,04 ng/m³. Untersuchungen in den USA erga-ben Thallium-Immissionskonzentrationen von 0,04 bis 0,48 ng/m³. Für das Ruhrgebiet nannte die LIS 1994 einen Jahresmittelwert von 0,3 ng/m³.

Dioxine und Furane (TE)

Die vom LUA NRW für 2005 veröffentlichten Jahresmittelwerte der PCDD/PCDF-Immissionskon-zentrationen in der Außenluft betrugen an der Messstation in Duisburg-Buchholz 17 fg TE/m³.

6.5

6.5.1 Beschreibende Darstellung der vorhandenen Immissionssituation

en in Düsseldorf (Lörick, Reisholz, Tiefenbroich) mit 29 - 39 µg/m³ bis zu 97,5 % aus-geschöpft.

2005 der NO -Jahresimmissionswert von 40 µg/m³ mit Werten von 52 bis 70 µg/m³ überschritten.

Schwefeldioxid (SO )

g/m³ und wurde in den Jahren 2004 und 2005 mit 4 µg/m³ maximal bis zu 8 % ausgeschöpft.

Fluorwasserstoff (HF)

esmittel angenommen. Der Immissionswert der TA Luft 2002 von 0,4 µg/m³ wird unterschritten.

Kohlenmonoxid und Ammoniak

, Mörsenbroich) 2,5 bis 3,5 mg/m³ und lagen weit unter dem Immissionsgrenzwert von 10 mg/m³.

Zusammenfassung zu irrelevanten Zusatzimmissionen IJZ, vorhandenen Immis-sionen und Immissionswerten

Die Tabelle 6.3-3 zeigt die Immissionswerte und die irrelevanten Zusatzimmissionen IJZ des Blocks C zusammen mit der GuD-Anlage im Block A und dem Kombiblock E.

Stickstoffdioxid (NO2)

Der NO2-Jahresimmissionswert beträgt 40 µg/m³ und wurde 2004 und 2005 an den Hintergrund-Messstation

An den Verkehrs-Messstationen in Düsseldorf (Corneliusstraße, Mörsenbroich) wurde 2004 und 2

2

Der SO2-Jahresimmissionswert beträgt 50 µ

Die Fluor-Immissionskonzentrationen werden mit max. 0,1 µg/m³ im Jahr

Die Kohlenmonoxid-Immissionskonzentrationen (max. 8 h-Mittelwert) betrugen 2004 und 2005 an den Verkehrs-Messstationen in Düsseldorf (Corneliusstraße

Page 27: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 27 von 39 Datum: 28.03.2007 Werte vorhandener Ammoniak-Immissionen sind nicht bekannt.

Schwebstaub (PM-10)

Die in 2004 und 2005 an den Hintergrund-Messstationen in Düsseldorf (Lörick, Reisholz, Tie-fenbroich) gemessenen Schwebstaub PM-10 Immissionskonzentrationen unterschreiten mit Wer-ten von 21 bis 26 µg/m³ den Jahresimmissionswert für Schwebstaub (PM-10) von 40 µg/m³.

An den Verkehrs-Messstationen in Düsseldorf (Corneliusstraße, Mörsenbroich) wurde 2004 und 2005 wurden Werte von 29 bis 41 µg/m³ gemessen.

Quecksilber (Hg)

Die Hg-Immissionskonzentrationen im Raum Duisburg wurden für den Zeitraum 1990 / 1991 mit maximal 0,6 ng/m³ (partikelförmig) und maximal 7,1 ng/m³ (gasförmig) ermittelt (LRP 1993). Der vom LAI-Unterausschuss für Wirkungsfragen vorgeschlagene Hg-Immissionswert von 50 ng/m³ wird wesentlich unterschritten.

Metallverbindungen im Schwebstaub (PM-10)

Die in 2003 - 2005 gemessenen Immissionskonzentrationen für Cadmium, Arsen, Blei, Chrom und Nickel im Schwebstaub (PM-10) unterschreiten die jeweiligen Immissionswerte.

Als gemessene Thallium-Immissionskonzentration nannte die LIS 1994 für das Ruhrgebiet einen Jahresmittelwert von 0,3 ng/m³; der als Vergleichsmaßstab verwendete Wert von 0,28 µg/m³ wird deutlich unterschritten.

Dioxine/Furane (TE)

Der vom LUA NRW für 2005 veröffentlichte Jahresmittelwert der PCDD/PCDF-Immissionskon-zentrationen in der Außenluft betrug an der Messstation in Duisburg-Buchholz 17 fg TE/m³ und liegt weit unterhalb des Zielwert-Vorschlages des LAI NRW von 150 fg TE/m³.

Benzo(a)pyren

In den Jahren 2003 – 2005 wurden Benzo(a)pyren-Immissionskonzentrationen von 0,21 bis 0,5 ng/m³ ermittelt. Der im Anhang der 4. Tochterrichtlinie zu 96/62 EG genannte Zielwert beträgt 1,0 ng/m³.

Staubniederschlag und Metallverbindungen im Staubniederschlag

Ergebnisse von Immissionsmessungen sind nicht verfügbar.

6.6 Geräuschimmissionen, Immissionsorte und Immissionsrichtwerte

6.6.1 Betriebsphase

Grundsätzlich gehen Geräusche von folgenden Quellen aus:

- im Freien angeordnete Aggregate wie Transportbänder, Bandantriebe, Rauchgas-reinigungsanlagen, Abluftfilter, Transformatoren

Page 28: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 28 von 39 Datum: 28.03.2007 - Öffnungen für Luftansaugung zur Verbrennung, Kühlung und Erzeugung von Fördermedium,

Öffnungen für Ableitung von Rauchgas, Kühlluft und Filterabluft

- Fassaden von Gebäuden wie Kesselhaus, des Maschinenhauses, Kühlwasserpumpenhaus, unter Berücksichtigung von Toren und Türen

- Mobile Transport- und Fördergeräte wie Bagger, Radlader, Gabelstapler, Lastkraftwagen, Kräne

In der nächsten Nachbarschaft des Geländes des bestehenden Kraftwerk Lausward befinden sich:

Nördlich und nordwestlich jenseits des Rheins die Wohngebiete der Stadtteile Heerdt und Oberkassel

Östlich bestehen bis heute in relevanter Entfernung keine offiziellen Wohngebiete.

Weitere Immissionsorte liegen in größerer Entfernung und stellen wegen der zusätzlichen entfer-nungsbedingten Pegelabnahme keine möglichen oder maßgeblichen Immissionsorte dar.

Die Umgebung hat sich hinsichtlich ihrer tatsächlichen Wohnnutzung in den vergangenen Jahren kaum verändert. Allerdings sind in neuerer Zeit Entwürfe für neue Bebauungspläne oder Änderun-gen des Flächennutzungsplans in diesem Bereich veröffentlicht worden. Hier ist insbesondere der Bebauungsplan Kesselstr. zu beachten, da er ein neues, bisher nicht existierendes Mischgebiet in der Kesselstr. festlegt. Auch wenn sich dieser Plan noch im Aufstellungsverfahren befindet, noch nicht rechtskräftig ist und somit auch Änderungen noch möglich sind wird er in einem Sonderkapi-tel der Prognose betrachtet.

Damit ergeben sich als maßgebliche Immissionsorte für dieses Vorhaben die in Tabelle 6.7.1-1 aufgeführten Immissionsorte und Immissionsrichtwerte.

Tabelle 6.7.1-1: Immissionsrichtwerte gemäß 6.1 TA Lärm in dB(A)

Immissionsrichtwerte IP Nr.

Immissionsorte

6.00 bis 22.00 Uhr 22.00 bis 6.00 Uhr

1 Krankenhaus Heerdt 45 35

2 Rheinallee 110 50 35

3 Kesselstr. 60 45

Sollte die Vorbelastung gemäß TA Lärm die zulässigen Immissionsrichtwerte an den Immissions-orten IP1 und IP2 überschreiten oder Kenntnisse über die Vorbelastung nicht vorliegen, so ist ge-mäß 3.2.1 Absatz 2 TA Lärm eine Genehmigung in diesen Fällen in der Regel auch dann nicht zu versagen, wenn der von der zu beurteilenden Anlage verursachte Immissionsbeitrag die Immissi-onsrichtwerte um mindestens 6 dB(A) unterschreitet. Gegenstand des Genehmigungsantrags wird die Änderung des Kraftwerks Lausward durch Errichtung und Betrieb des Blocks C sein. Bei der zu beurteilenden Anlage handelt es sich um den Block C, denn die Änderung des Kraftwerks Laus-ward wirkt sich als Anlagenerweiterung und damit als quantitative Änderung (Kommentar Feldhaus zu § 16 BImSchG) nicht auf die vorhandene Anlage aus.

Bzgl. des IP3 liegen Vorbelastungsmessungen im Hafengebiet ausreichend vor. Sie haben zur Festlegung von m²-bezogenen Schalleistungspegeln auch für das Gelände des Kraftwerks Laus-ward geführt. Zu diesem Thema finden derzeit noch Gespräche mit dem Planungsamt statt.

Page 29: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 29 von 39 Datum: 28.03.2007 Die von dem Kohleblock verursachten Immissionsbeiträge werden die in Tabelle 6.7.1-2 aufgeführ-ten Immissionsbeiträge einhalten.

Tabelle 6.7.1-2: Immissionsbeiträge des Blocks C in dB (A)

Immissionsbeiträge des Blocks C IP Nr.

Immissionsorte

6.00 bis 22.00 Uhr 22.00 bis 6.00 Uhr

1 Krankenhaus Heerdt 39 29

2 Rheinallee 110 44 29

Die Immissionsbeiträge können mit Maßnahmen entsprechend dem Stand der Lärmminderungs-technik eingehalten werden. Hierzu wird schon bei der Planung und Vergabe Wert auf primäre Schallminderungsmaßnahmen gelegt, so dass die entstehenden Geräusche so niedrig wie möglich gehalten werden. Durch sekundäre Schallminderung z.B. durch Kapselung oder Schallhauben wird die Abstrahlung des entstandenen Schalls vermindert. Durch fachgerechte planerische Auslegung der Fassaden wird die Ausbreitung des innerhalb der Gebäude entstandenen Schalls ins Freie re-duziert. Durch Begrenzung und Verlegung der geräuschintensiveren Verlade- und Transportvor-gängen in die Tageszeit kann der nachts zulässige Immissionspegel eingehalten werden.

Die für den Kesselschutz erforderlichen Sicherheitsventile des Dampferzeugers, die nur in Notfäl-len ansprechen, werden mit Schalldämpfern ausgeführt.

6.6.2 Errichtungsphase

Während der Errichtungsphase des Blocks C tritt auf dem Baustellengelände und auf dem Bau-stelleneinrichtungsgelände eine Reihe von in Höhe, zeitlichem Verlauf und Entstehungsort unter-schiedlichen Geräuschen, teilweise mit Impuls- und Einzeltoncharakter, auf. Die Geräusche wer-den durch die Wahl leiserer Arbeitsvorgänge (z.B. Richtarbeiten durch Ziehen mit einer Winde an-stelle Hämmern mit Stahlhammer) und Einsatz schallgedämpfter Baumaschinen entsprechend den in Verwaltungsvorschriften festgelegten Emissionswerten für Baumaschinen gemindert. Hierdurch werden die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm eingehalten. Aufgrund der bisherigen Erfah-rungen bei der Errichtung der verschiedenen Ausbaustufen des Kraftwerk Lausward ist nicht damit zu rechnen, dass es aus Geräuschgründen zu erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft kommen wird. Dies gilt insbesondere, weil geräuschträchtige Arbeiten während der Nachtzeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr grundsätzlich nicht stattfinden, insbesondere nicht geräuschintensive im Freien.

7 GEWÄSSERSCHUTZ

Für den Betrieb des Blocks C wird die Infrastruktur der Wasserver- und -entsorgung des Kraft-werks Lausward genutzt. Die Versorgung des Kraftwerk Lausward mit Brauchwasser erfolgt un-verändert durch Entnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz.

Wasserversorgung

Der Kohleblock wird wie die bestehenden mit einer Durchlaufkühlung betrieben. Als Zusatzwasser wird Wasser über das Einlaufbauwerk aus dem vom Rhein versorgten Hafenbecken entnommen.

Page 30: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 30 von 39 Datum: 28.03.2007 Die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis ist bezüglich der benötigten max. Tagesmenge von auf 125.000 m3 begrenzt und ausreichend für die Versorgung des neuen Blocks.

Für die Versorgung des Blocks mit vollentsalztem Wasser erfolgt über die bestehende Vollentsal-zungsanlage des Kraftwerks Lausward.

Trinkwasser wird in den Sanitärbereichen und für die Versorgung des Feuerlöschsystems einge-setzt. Die Versorgung erfolgt ebenfalls über die bestehenden Systeme des Kraftwerks Lausward.

Abwasser

Beim Betrieb des Blocks C werden die Abwasserteilströme:

- Kühlwasser und - Abwasser aus der Rauchgasentschwefelungs-Abwasseraufbereitungsanlage (RAA-

Abwasser) - Rückspülwässer aus Kondensatreinigungsanlage über die Rauchgasentschwefelungs-

Abwasseraufbereitungsanlage

über das vorhandene Auslaufbauwerk im Rahmen der anzupassenden wasserrechtlichen Erlaub-nis in den Rhein geleitet. Die Vorgaben des Anhangs 31 bzw. des Anhangs 47 der Abwasserver-ordnung werden dabei eingehalten.

Der beim Betrieb der Kondensatreinigungsanlage anfallende Teilstrom:

- Regenierabwässer

wird in die öffentliche Kanalisation abgeleitet.

Die wasserrechtliche Erlaubnis des Kraftwerk Lausward ist hinsichtlich der Teilströme des Blocks C anzupassen. Die Menge an Niederschlagswasser wird sich durch zusätzliche Versiegelung von Flächen kaum erhöhen.

Bei der Auslegung der Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen aller wassergefährdender Stoffe wird der Besorgnisgrundsatz bzw. der bestmögliche Schutz beachtet. Damit ist sicherge-stellt, dass durch Beschaffenheit, Einbau, Aufstellung, Unterhaltung und Betrieb der Anlagen eine Verunreinigung oder eine nachteilige Beeinträchtigung der Gewässer ausgeschlossen werden kann. Die Vorgaben der VAwS werden dabei berücksichtigt.

8 NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ

Nach § 4 Abs. 4 LG NW sind Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, vermeidbare Beeinträchti-gungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen so ge-ring wie möglich zu halten.

Stadtwerke Düsseldorf beabsichtigen im Zuge ihrer Zielplanung eine Sicherung von Flächen, um die geplante Kraftwerkserweiterung zu ermöglichen. Der Kraftwerksbetrieb ist standortgebunden und hat somit keine weiteren Ausweichmöglichkeiten. Bei der Realisierung des Vorhabens treten unvermeidbare Auswirkungen auf. Es handelt sich hierbei um den Verlust von Flächen einschließ-lich der darauf befindlichen geringfügigen Vegetationsstrukturen.

Page 31: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 31 von 39 Datum: 28.03.2007 Das Kraftwerksvorhaben und das Kohlelager liegen gemäß § 34 BauGB innerhalb eines im Zu-sammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich). Auf diese Vorhaben sind damit gemäß § 21 Abs. 2 BNatSchG die Vorschriften über die Eingriffsregelungen der §§ 18 bis 20 BNatSchG nicht anzu-wenden.

Gemäß § 21 Abs. 3 BNatSchG ergehen Entscheidungen über bauliche Anlagen nach § 34 BauGB im Benehmen mit den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden.

Eingriffe in Natur und Landschaft auf dem Kraftwerksstandort:

Das Gelände des Kraftwerkstandorts ist weitgehend versiegelt und industriell genutzt. Es findet kein Eingriff in Natur und Landschaft statt. Zur erforderlichen Fällung der u. U. am Standort vor-handenen unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume wird die Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde Stadt Düsseldorf eingeholt.

Eingriffe in Natur und Landschaft auf den Baustelleneinrichtungsflächen:

Es handelt sich hierbei um Flächen ohne darauf befindliche schützenswerte Vegetationsstrukturen (Ruderalflächen). Zur erforderlichen Fällung der u. U. auf diesen Flächen vorhandenen unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume wird die Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde Stadt Düsseldorf eingeholt.

Eingriffe in Natur und Landschaft auf den Flächen der Kohleversorgung:

Neben dem bestehenden Kohlelager ist es erforderlich, zur Errichtung der Spundwand und der Kohleverladeeinrichtungen am Hafen kleinere Grünflächen zu versiegeln bzw. einige der darauf stehenden Bäume zu fällen. Dieser Eingriff ist unvermeidbar. Zur erforderlichen Fällung der auf diesen Flächen vorhandenen unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume wird die Genehmi-gung der Unteren Landschaftsbehörde Stadt Düsseldorf eingeholt.

Page 32: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 32 von 39 Datum: 28.03.2007 9

10

ABFÄLLE

Bei dem Betrieb von Kohleblocks fallen kontinuierlich REA-Gips, Aschen und RAA-Substanz an. Der Anfall dieser Stoffe ist nicht zu vermeiden.

Die Elektrofilterasche (AVV-Nr. 100102) mit einer Anfallmenge von ca. 180.000 t/a fällt im We-sentlichen als zertifizierte „Flugasche aus Steinkohlefeuerungen“ gemäß DIN-EN 450 an. Es ist beabsichtigt, diese in der Baustoffindustrie zu verwerten.

Auch für Elektrofilteraschen, die diesen Qualitätsanforderungen nicht genügen, werden Verwer-tungswege in anderen Bereichen angestrebt. Mengen, die nicht verwertet werden können, werden schadlos und ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt.

Der Anfall von Brennkammerasche wird durch die Rückführung in den Kohlestrom vor Mühlen vermieden. Auch Brennkammerasche kann in der Bauindustrie verwertet werden.

Der REA-Gips (AVV-Nr. 100105), der als Gips-Dihydrat in einer Menge von ca. 110.000 t/a anfällt, wird nahezu vollständig in der Baustoffindustrie verwertet. Fehlchargen oder Gipschargen, die die Qualitätsanforderungen nicht einhalten, werden anderweitig verwertet oder, falls eine Verwertung nicht möglich ist, schadlos und ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt.

Der Anfall an Abwasser aus der Rauchgasentschwefelungsanlage des Blockes C beträgt 30 m3/h, die der REA-Abwasseraufbereitungsanlage (RAA) zugeführt und dort vor Ableitung in die öffentli-chen Kanalisation behandelt werden. Bei der Behandlung dieser Abwassermenge fällt RAA-Substanz (AVV-Nr. 100107) in einer Menge von ca. 9.900 t/a an. Da die Anlage in Form einer 2-stufigen Fällung ausgeführt ist, fällt diese Menge in zwei Fraktionen an. Die in der 1. Stufe der RAA anfallende schwermetallarme RAA-Substanz (ca. 9.000 t/a) wird in der Feuerung verbrannt. Die in der 2. Stufe der RAA anfallende schwermetallreiche RAA-Substanz (ca. 900 t/a) wird ebenfalls möglichst einer Verwertung zugeführt oder, falls eine Verwertung nicht möglich ist, schadlos und ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt.

Darüber hinaus fallen insbesondere bei Reparatur- und Wartungsarbeiten diskontinuierlich und in kleineren Mengen verschiedene andere Abfälle an. Soweit eine Verwertung nicht möglich ist, wer-den diese Abfälle schadlos und ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt.

ANLAGENSICHERHEIT

Nach § 1 Abs. 1 der 12. BImSchV gelten die Vorschriften des Zweiten und Vierten Teils mit Aus-nahme der §§ 9 bis 12 für Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die die in Anhang I Spalte 4 genannten Mengenschwellen erreichen oder überschreiten.

Für Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die die in Anhang I Spalte 5 genannten Mengenschwellen erreichen oder überschreiten, gelten außerdem die Vor-schriften der §§ 9 bis 12.

Aufgrund der in der Ammoniakversorgungsanlage des Kraftwerks Lausward geplanten Ammoni-akmenge von 112 t ist ein Betriebsbereich i. S. d. § 3 Abs. 5a BImSchG gegeben.

Page 33: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 33 von 39 Datum: 28.03.2007 Somit wird die im Anhang 1 der 12. BImSchV aufgeführte Mengenschwelle der Spalte 5 auch zu-künftig nicht erreicht oder überschritten.

Neben Ammoniak werden zum Betrieb des Kraftwerks Lausward Wasserstoff, Heizöl EL und Erd-gas als Stoffe gemäß Anhang I der 12. BImSchV benötigt.

Durch den Neubau von Block C werden die Mengen an Wasserstoff am Kraftwerksstandort erhöht. Die Mengen an Heizöl EL und Erdgas bleiben unverändert.

Die zukünftigen Mengen an Wasserstoff liegen weiterhin deutlich unter der im Anhang 1 der 12. BImSchG aufgeführten Mengenschwellen der Spalten 4 und 5.

Heizöl EL ist mit dem Gefahrenhinweis R51/53 eingestuft worden und überschreitet mit der vor-handen Lagermenge von max. 24.999 t die im Anhang I der derzeit gültigen 12. BImSchV genann-ten Mengenschwellen der Spalten 4 und 5 für umweltgefährliche Stoffe, Stoff-Nr.9b. Für den Block C ist kein weiterer Heizöl EL-Lagertank vorgesehen.

In der geänderten Seveso-Richtlinie (Richtlinie 2003/105/EG vom 16.12.2003) und in der 12. BImSchV zur Umsetzung der Richtlinie 2003/105/EG sind die Mengenschwellen für Heizöl EL mit 2.500 t (Spalte 4) und 25.000 t (Spalte 5) festgelegt. Somit gelten für den Kraftwerksstandort nach EG-Recht und nach der 12. BImSchV die Vorschriften der §§ 9 bis 12 der 12. BImSchV (er-weiterte Pflichten) nicht.

Tabelle 10-1: Heutige und zukünftige Mengen an gefährlichen Stoffe gem. Anhang I der 12. BImSchV im Betriebsbereich des Kraftwerks Lausward:

heute zukünftig

Mengenschwelle (Q) kg Quotient (q/Q)

Stoff

Stoff Nr.

Menge (q) kg

Menge (q) kg

Spalte 4 Spalte 5 Spalte 4 Spalte 5

Ammoniak 2 0 116.000 50.000 200.000 2,24 0,580

Heizöl EL 13.3 20.064.000 20.064.000 2.500.000 25.000.000 8,03 0,803

Wasserstoff 38 570 1.120 5.000 50.000 0,114 0,0114

Mit dem Neubau des Blockes C wird erstmalig Ammoniak gelagert.

Die zukünftigen Mengen an Wasserstoff liegen weiterhin deutlich unter den im Anhang I der 12. BImSchV aufgeführten Mengenschwellen der Spalten 4 und 5.

Die Lagermenge an Heizöl EL wird unverändert insgesamt < 25.000 t betragen. Die Mengen-schwelle der Spalte 4 des Anhangs I der 12. BImSchV ist somit auch zukünftig überschritten, wo-hingegen die Mengenschwelle der Spalte 5 des Anhangs I der 12. BImSchV weiterhin unterschrit-ten wird.

Im Betriebsbereich überschreiten die Mengen an Heizöl EL und Ammoniak die aus Anhang I in Spalte 4 relevanten Mengenschwellen. Somit gelten die Vorschriften des Zweiten und Vierten Teils der 12. BImSchV mit Ausnahme der §§ 9 bis 12.

Page 34: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 34 von 39 Datum: 28.03.2007 Die Menge an Wasserstoff unterschreitet die aus Anhang I in Spalte 4 relevante Mengenschwelle.

Beim Vorhandensein mehrerer gefährlicher Stoffe ist allerdings eine Prüfung gemäß 12. BImSchV, Anhang I, Ziffer 5 durchzuführen. Hierbei sind die Mengen gefährlicher Stoffe in einem Betriebsbe-reich zu addieren.

Bei der Addition ist zu beachten, dass Heizöl EL den Kategorien 9b und 13 (vgl. Tz. 5.1.1), Ammo-niak den Kategorien 2, 6 und 9a (vgl. Tz. 5.1.2) und Wasserstoff den Kategorien 8 und 38 (vgl. Tz. 5.1.3) zugeordnet ist. In Tabelle 10-2 sind die Mengen der maximal im Betriebsbereich gleichzeitig vorhandenen gefährlichen Stoffe gemäß Anhang I der 12. BImSchV beim bestimmungsgemäßen Betrieb aufgelistet und den Mengenschwellen gegenüber gestellt.

Tabelle 10-2: Addition von Mengen gefährlicher Stoffe, zukünftig

Mengenschwelle (Q) Quotient (q/Q) Stoff Stoff Nr.

Menge (q) kg

Spalte 4 Spalte 5 Spalte 4 Spalte 5

Kategorien 3 bis 6, 7a, 7b und 8 (Anhang I, Tz. 5d)

Ammoniak Wasserstoff

6 8/38

116.0001.120

5.000.0005.000

50.000.00050.000

0,023 0,224

0,00230,0224

Summe 0,247 0,0254

Kategorien 9a und 9b (Anhang I, Tz. 5e)

Ammoniak Heizöl EL

9a 9b/13.3

116.00020.064.000

100.0002.500.000

200.00025.000.000

1,160 8,026

0,5800,803

Summe 9,186 1,383

Da die Summe der Mengenquotienten für gefährliche Stoffe gemäß Anhang I Tz. 5e > 1 ist, kom-men unter Berücksichtigung der Additionsregel die sog. erweiterten Pflichten (§§ 9 bis 12) zur An-wendung.

Damit gilt für den Betriebsbereich die volle Anwendbarkeit der 12. BImSchV.

Für das Tanklager liegt ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen gemäß §8 12. BImSchV vor. Für den geplanten Block wird für den Antrag auf Vorbescheid ein Teilsicherheitsbericht erstellt.

Die Dampfkesselanlage fällt unter die überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß Betriebssicher-heitsverordnung. Entsprechend werden die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung er-füllt.

Betriebssicherheit sowie Anlagen- und Beschäftigtenschutz sind die wichtigsten Voraussetzungen, um mit langer Lebensdauer, geringen Reparatur- und Stillstandszeiten und Unfallfreiheit einen op-timalen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Die geplanten Anlagen werden mit den notwendi-gen Schutz- und Sicherheitsbereichen wie Verkehrs-, Flucht- und Rettungswegen, Brandab-schnitten, Ex-Schutzzonen und Auffangbereichen für wassergefährdende Stoffe ausgerüstet.

Page 35: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 35 von 39 Datum: 28.03.2007 Betriebssicherheit dient nicht nur dem Schutz der Anlagen und Beschäftigten, sondern auch dem Schutz der Nachbarschaft. Die Sicherheitsmaßnahmen orientieren sich an verschiedenen Schutz-zielen und werden von der Planung über die Vergabe bis hin zur Errichtung und zum Betrieb ver-folgt und realisiert.

11

11.1

EINFLÜSSE WÄHREND DER BAUZEIT

Baustelleneinrichtungsflächen

Während der Bauzeit sind auch außerhalb der Bauflächen für den Block C folgende Baustellenein-richtungsflächen für die Vormontage von Anlagenteile vorgesehen:

- Fläche A :

Die Fläche A liegt südwestlich des Blockes E. Die Fläche ist Eigentum der Stadtwerke Düs-seldorf.

- Fläche B:

Die Fläche B ist das alte Kohlelager des Kraftwerk Lausward. Sie ist ca. 5,6 m unterhalb der Kraftwerksnulls. Zur Nutzung wird die Fläche entweder verfüllt oder eine Rampe errichtet. Die Fläche ist Eigentum der Stadtwerke Düsseldorf.

- Fläche C, D und E:

Sie liegen südöstlich der Straße Am Fallhammer Die Flächen sind Eigentum der Stadtwerke Düsseldorf.

- Flächen F und G:

Sie liegen nordwestlich der Straße Am Fallhammer und sind die Parkplatzflächen des Kraft-werks Lausward. Die Flächen sind Eigentum der Stadtwerke Düsseldorf.

Alle Flächen sind in den Anlage 12.5 / 12.6 als Montageflächen gekennzeichnet.

An- und Abtransport:

Anzahl und Häufigkeit der An- und Abtransporte werden per LKW während der Bauzeit im Verhält-nis zum üblichen kraftwerksbedingten Verkehrsaufkommen zunehmen. Die An- und Abtransporte von Bauaushub und -materialien sowie neuen Anlagenkomponenten erfolgt über die Straße Am Fallhammer und evtl. Schwertransporte über den Schienenweg. Des Weiteren wird angestrebt ein-zelne Großkomponenten per Schiff über den Rhein anzuliefern und direkt am Nordufer mittels Krananlagen zu übernehmen.

Der LKW-Verkehr zum bestehenden und während der Bauarbeiten weitergeführten Betrieb des Kraftwerks Lausward erfolgt während der Bauzeit unverändert.

Wegen des zusätzlichen Baustellenverkehrs wird sich die Verkehrsfrequenz auf den Zufahrtsstra-ßen im Hafengebiet erhöhen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen bei der Errichtung der ver-schiedenen Ausbaustufen des Kraftwerks Lausward ist aber nicht damit zu rechnen, dass es zu erheblichen Belästigungen der Gewerbe- und Industriebetriebe kommen wird.

Page 36: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 36 von 39 Datum: 28.03.2007 Eingriff in Natur und Landschaft:

Die beschriebenen Baustelleneinrichtungsflächen sind nur vereinzelt versiegelt. Ein Eingriff in Na-tur und Landschaft erfolgt nur auf einigen der o. a. Flächen während der Bauzeit. Hier muss ent-sprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf mit der Unteren Landschaftsbehörde der Bestand auf Schutzwürdigkeit hin überprüft, die ggf. erforderliche Baumfällgenehmigungen einge-holt sowie nach Abschluss der Nutzung und Wiederherstellung der Fläche ein angemessener Aus-gleich geschaffen werden.

Beschreibung der Flächenbeschaffenheit:

- Fläche A ist befestigt und wird bereits als Montage- und Parkfläche genutzt.

- Fläche B ist das ehemalige Kohlelager des Kraftwerk Lausward. Sie besteht aus Aufschüt-tungen für das Kraftwerk.

- Fläche C ist im Wesentlichen ein nicht mehr genutzter Verkehrsübungsplatz und ein Lager-bereich mit Hallen

- Fläche D ist mit Bäumen bewachsen.

- Fläche E ist mit Lagerhallen bebaut.

- Die Flächen F und G sind die Parkplatzflächen des Kraftwerks Lausward und versiegelte Fläche.

In den meisten Fällen erfolgt somit kein Eingriff in Natur und Landschaft.

Eingriff in bestehende Wege:

In bestehende Wege wird nicht eingegriffen. Insbesondere der Zugang zum Golfplatz bleibt auch während der Bauzeit erhalten.

Page 37: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 37 von 39 Datum: 28.03.2007 12

12.1

ANLAGEN

Wesentliche Anlagenteile und Leistungsmerkmale Block C

Dampferzeuger und Feuerung Kohlestaubgefeuerter Zwangdurchlaufkessel mit trockener En-taschung und einfacher Zwischenüberhitzung

Feuerungswärmeleistung max. 930 MWth

Steinkohlenmenge max. 150 t/h

Frischdampfzustand im Auslegungspunkt max. 305 bar / 605 °C

Zünd- und Stützfeuerung Brenner mit Druckzerstäubung für Heizöl EL

Turbosatz Kondensationsturbine mit einfacher Zwischenüberhitzung - HD-Teilturbine, - MD-Teilturbine, - ND-Teilturbine

Nettoleistung max. 375 MWel

Bruttoleistung 400 MWel

Fernwärmeauskopplung max. 300 MWth

Generator

Nennleistung / Nennspannung max. 500 MVA / max. 21 kV

Maschinentransformator

Nennleistung / Nennspannung max. 450 MVA / max. 21 kV/110 kV

Kühlung Durchflusskühlung

Kühlwassermenge max. 115.500 m³/h

Stickstoffoxidminderungsanlage (DeNOx)

SCR-Verfahren

selektive katalytische Reduktion - Katalysator in "High Dust"-Anordnung

Reduktionsmittel: Ammoniak

Elektrofilter Elektrostatisches Abscheideverfahren

Produkt: Elektrofilterasche

Rauchgasentschwefelung (REA) Kalkwaschverfahren

REA-Abwasser

Absorptionsmittel: Kalksteinmehl alternativ Branntkalk

Produkt: Gips-Dihydrat

max. 30 m3/h

Schornstein

Höhe 140 m

Austrittsdurchmesser 5,4 m

Page 38: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 38 von 39 Datum: 28.03.2007 12.2 Emissionsdaten Block C

Parameter 400 MW-Kohleblock (geplant) Feuerungswärmeleistung MW 930 Brennstoffe (Referenzwerte)

Steinkohle t/h 145,57 - Unterer Heizwert Hu MJ/kg 23,0 - Asche i. roh Gew.-% 15 - Schwefel i. roh Gew.-% 1,5 - Fluor i. roh Gew.-% 0,03 - Hg mg/kg ca. 0,5 Heizöl EL (Zünd- und Stützfeuerung) t/h 78,6 - Unterer Heizwert Hu MJ/kg 42,6

Rauchgas Bezugssauerstoffgehalt im Rauchgas Vol.-% 6 Rauchgasvolumenstrom i. N. tr. m³/h 1.192.000 Rauchgastemperatur an Mündung °C 47

Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwerte Halbstundenmittelwerte Gesamtstaub mg/m³ 20 40 Quecksilber und seine Verbindungen ange-geben als Quecksilber

mg/m³ 0,03 0,05

Kohlenmonoxid mg/m³ 200 400 NOx gerechnet als NO2 mg/m³ 200 400 SOx gerechnet als SO2 mg/m³ 200 400 Mittelwert über die jeweilige Probenahmezeit gebildet Dioxine und Furane (TE) ng/m³ 0,05 Ammoniak mg/m³ 10 HF mg/m³ 5 Weitere Beurteilungsmaßstäbe Summe Cd, Tl mg/m³ 0,05 Summe Sb, As, Pb, Cr, Co, Cu, Mn, Ni, V, Sn

mg/m³ 0,5

Summe As, BaP, Cd, Co(wasserlösl.), Cr(VI)

mg/m³ 0,05

Schornstein Schornsteinhöhe m 140 Austrittsdurchmesser Mündung m 5,4 -koordinaten ° Rechtswert m 2.551.212 ° Hochwert m 5.676.554

Page 39: TB-USG-Lausward Vorhabenbeschreibung-280307-JRe

Kraftwerk Lausward Neubau Block C Seite: 39 von 39 Datum: 28.03.2007 12.3

12.4

12.5

12.6

12.7

12.8

Funktionsschema

Wasserhaushaltsschema

Lageplan Kraftwerk Lausward mit Turmkessel

Lageplan Kraftwerk Lausward mit 2-Zug-Kessel

Kraftwerk Lausward Ansicht Süd-Ost mit Turmkessel

Kraftwerk Lausward Ansicht Süd-Ost mit 2-Zug-Kessel