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36 8 / 2014 TECHNIK UND NEUE ENERGIE Landwirtschaftliches Wochenblatt Deckel drauf und gut? „BImSch-Betriebe“ bekommen ein Güllelager nur noch genehmigt, wenn es mit einer Abdeckung versehen ist. Zudem müssen alte Behälter nachgerüstet werden. Lesen Sie, welche Materialien infrage kommen. T ierhaltende Betriebe in Nord- rhein-Westfalen, deren Anla- gen nach dem Bundesimmis- sionsschutzgesetz (BImSchG) ge- nehmigt sind, haben kaum eine Wahl: Sofern noch nicht gesche- hen, müssen sie ihre Güllebehälter so abdecken, dass mögliche Emis- sionen dauerhaft um mehr als 80 % gesenkt werden. Viel Zeit bleibt dafür nicht. Der entspre- chende Erlass aus Düsseldorf da- tiert auf den 19. Februar 2013 und räumt ein Jahr Frist nach Erhalt der „Anordnung“ durch die Immissi- onsschutzbehörde des Kreises ein. Wir haben zusammengestellt, wel- che Maßnahmen erlaubt sind und wie sie sich im Hinblick auf ihre Praxistauglichkeit darstellen. Der Erlass steht Der NRW-Tierhaltungserlass vom 19. Februar 2013 hat weitreichen- de Auswirkungen auf die nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten tierhaltenden Betrie- be in Nordrhein-Westfalen. So werden beispielsweise neue Anla- gen zur Außenlagerung von Flüs- sigmist nur noch genehmigt, wenn es sich um einen geschlossenen oder einen mit Zeltdach ausgerüs- teten Behälter handelt. Bestehende offene Anlagen müssen eine Abde- ckung nachrüsten. Das Ministerium gibt dafür folgen- de Gründe an: Die derzeitigen Be- stimmungen der TA-Luft seien schon älter (2001) und nicht mehr zeitgemäß, Technik und Verfahren hätten sich inzwischen weiterent- wickelt. Zudem plane die EU eine Überarbeitung der NEC-Richtlinie (Richtlinie über nationale Emissi- onshöchstmengen), in deren Rah- men eine weitere NH 3 -Minderung für Deutschland um 39 % disku- tiert werde. Diese Anforderungen würden ohnehin in die anstehende Überarbeitung der Umweltgesetz- gebung wie TA-Luft und BVT (Bes- te verfügbare Technik) einfließen. Fakt ist, der Erlass steht und die unteren Immissionsschutzbehör- den müssen ihn umsetzen. Wer sich dagegen juristisch nicht zur Wehr setzen will, steht vor der Fra- ge: Welche Materialien zur Behäl- terabdeckung sind erlaubt und ge- eignet? 80 % weniger Emissionen Der Erlass ist da eindeutig: Für die Nachrüstung erlaubt sind lediglich Zeltdach, Schwimmfolie oder Schwimmkörper. Die Abdeckung mit Strohhäcksel oder eine natür- liche Schwimmdecke (wie sie bei Rindergülle entsteht) sind dagegen nicht mehr Stand der Technik und daher nicht zulässig. Nach Ansicht des Ministeriums können diese Varianten keine dau- erhafte Emissionsminderung von über 80 % bieten. Geschlossene Behälterabdeckun- gen, Zeltdächer, Schwimmfolien, Schwimmkörper und Granulate erreichen dagegen bei sachgemä- ßer Anwendung Emissionsminde- rungen von über 80 %. Mit dem Tierhaltungserlass geht NRW über die in anderen Bundes- ländern geltenden Auflagen hi- naus und bürdet den hiesigen Landwirten zusätzliche Kosten auf. Dennoch bedeutet das Abde- cken von Güllebehältern nicht aus- schließlich höhere Kosten. Es hat theoretisch auch Vorteile. Da wä- ren zum einen die geringeren Am- moniakverluste und der höhere Düngewert der Gülle. Ehrlicher- weise muss man jedoch zugeben, dass der rechnerisch kaum darzu- stellen ist. Sehr wohl ausrechnen lässt sich der gewonnene Lagerraum durch weniger Eintrag von Nieder- schlagswasser. Bei einer jährlichen Regenmenge von 600 mm und ei- nem Lagerzeitraum von neun Mo- naten sammeln sich etwa 400 mm oder 400 l Regen pro Quadratmeter Behälteroberfläche – dabei ist die Verdunstung schon berücksichtigt. Unter dem Strich muss deshalb das berechnete Behältervolumen ohne Regen ableitende Abdeckung etwa 10 % höher sein als mit. Noch nicht alles perfekt Die prozentuale Emissionsminde- rung einer Abdeckung als Zulas- sungskriterium zu wählen, ist aus Sicht einer Verwaltung sicher lo- gisch. Für den Anwender zählen freilich noch weitere Kriterien. Es wundert also nicht, dass einige der zugelassenen Behälterabdeckun- gen im praktischen Betrieb durch- aus ihre Probleme haben. Schüttungen aus großformatigen Kunststoffelementen: Lebensdauer: 10 bis 15 Jahre Kosten: 32 €/m 2 bzw. 4 €/m 2 und Jahr. Idee: Die Elemente sind dauerhaft schwimmfähig und so geformt, dass sie sich selbstständig auf der Gülleoberfläche verteilen. Durch Nach der Anordnung ein Jahr Zeit Der Erlass des Umweltministeri- ums vom 19. Februar 2013 „Immissionsschutzrechtliche An- forderungen an Tierhaltungsan- lagen“ fordert die Immissions- schutzbehörden der Kreise auf, die Güllebehälterabdeckung ge- genüber den betroffenen Betrie- ben innerhalb eines Jahres anzu- ordnen. Nachdem diese Anord- nungen zugestellt sind, haben die Betriebe ein Jahr Zeit, die Maß- nahme umzusetzen oder müssen innerhalb von vier Wochen gegen die Anordnung Klage erheben. Hier plant der WLV ein Musterkla- geverfahren. Landwirte, die sich die Möglichkeit offenhalten wol- len, auf eine Abdeckung zu ver- zichten, müssen eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einrei- chen und das Verfahren ruhend stellen. Die Anordnungsverfügung wird etwa 300 € kosten und die zulässi- gen Abdeckmöglichkeiten auffüh- ren. In der Änderungsanzeige des Betriebes nach § 15 BImschG (die in der Regel ausreicht, wenn nur eine Abdeckung realisiert wird) muss der Betrieb seine Maßnah- me konkret und detailliert be- schreiben. Die Änderungsanzeige kostet etwa 250 € Grundgebühr und einen Anteil, der nach den Er- richtungskosten ermittelt wird. Zudem ist durch den Bauherrn oder seinen Planer zu prüfen, ob zusätzlich eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Das ist zwingend, wenn die Statik eines Behälters betroffen ist. Aber auch die Farbgebung eines Zeltdachs kann dazu führen, dass die Untere Landschaftsbehörde einbezogen werden muss. Es macht also Sinn, die baulich-tech- nischen Voraussetzungen vorab zu prüfen und das Gespräch mit den Behörden zu suchen. Die Statik neuer Güllebehälter ist in den meisten Fällen bereits auf die Montage eines Zeltdaches ausgelegt. Foto: Börger

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36 8 / 2014

TECHNIK UND NEUE ENERGIE Landwirtschaftliches Wochenblatt

Deckel drauf und gut?„BImSch-Betriebe“ bekommen ein Güllelager nur noch genehmigt, wennes mit einer Abdeckung versehen ist. Zudem müssen alte Behälternachgerüstet werden. Lesen Sie, welche Materialien infrage kommen.

Tierhaltende Betriebe in Nord-rhein-Westfalen, deren Anla-gen nach dem Bundesimmis-

sionsschutzgesetz (BImSchG) ge-nehmigt sind, haben kaum eineWahl: Sofern noch nicht gesche-hen, müssen sie ihre Güllebehälterso abdecken, dass mögliche Emis-sionen dauerhaft um mehr als80 % gesenkt werden. Viel Zeitbleibt dafür nicht. Der entspre-chende Erlass aus Düsseldorf da-tiert auf den 19. Februar 2013 undräumt ein Jahr Frist nach Erhalt der„Anordnung“ durch die Immissi-onsschutzbehörde des Kreises ein.Wir haben zusammengestellt, wel-che Maßnahmen erlaubt sind undwie sie sich im Hinblick auf ihrePraxistauglichkeit darstellen.

Der Erlass stehtDer NRW-Tierhaltungserlass vom19. Februar 2013 hat weitreichen-de Auswirkungen auf die nachBundesimmissionsschutzgesetzgenehmigten tierhaltenden Betrie-be in Nordrhein-Westfalen. Sowerden beispielsweise neue Anla-gen zur Außenlagerung von Flüs-sigmist nur noch genehmigt, wennes sich um einen geschlossenenoder einen mit Zeltdach ausgerüs-teten Behälter handelt. Bestehendeoffene Anlagen müssen eine Abde-ckung nachrüsten.Das Ministerium gibt dafür folgen-de Gründe an: Die derzeitigen Be-stimmungen der TA-Luft seienschon älter (2001) und nicht mehr

zeitgemäß, Technik und Verfahrenhätten sich inzwischen weiterent-wickelt. Zudem plane die EU eineÜberarbeitung der NEC-Richtlinie(Richtlinie über nationale Emissi-onshöchstmengen), in deren Rah-men eine weitere NH3-Minderungfür Deutschland um 39 % disku-tiert werde. Diese Anforderungenwürden ohnehin in die anstehendeÜberarbeitung der Umweltgesetz-gebung wie TA-Luft und BVT (Bes-te verfügbare Technik) einfließen.Fakt ist, der Erlass steht und dieunteren Immissionsschutzbehör-den müssen ihn umsetzen. Wersich dagegen juristisch nicht zurWehr setzen will, steht vor der Fra-ge: Welche Materialien zur Behäl-terabdeckung sind erlaubt und ge-eignet?

80 % weniger EmissionenDer Erlass ist da eindeutig: Für dieNachrüstung erlaubt sind lediglichZeltdach, Schwimmfolie oderSchwimmkörper. Die Abdeckungmit Strohhäcksel oder eine natür-liche Schwimmdecke (wie sie beiRindergülle entsteht) sind dagegennicht mehr Stand der Technik unddaher nicht zulässig.Nach Ansicht des Ministeriumskönnen diese Varianten keine dau-erhafte Emissionsminderung vonüber 80 % bieten.Geschlossene Behälterabdeckun-gen, Zeltdächer, Schwimmfolien,Schwimmkörper und Granulateerreichen dagegen bei sachgemä-

ßer Anwendung Emissionsminde-rungen von über 80 %.Mit dem Tierhaltungserlass gehtNRW über die in anderen Bundes-ländern geltenden Auflagen hi-naus und bürdet den hiesigenLandwirten zusätzliche Kostenauf. Dennoch bedeutet das Abde-cken von Güllebehältern nicht aus-schließlich höhere Kosten. Es hat

theoretisch auch Vorteile. Da wä-ren zum einen die geringeren Am-moniakverluste und der höhereDüngewert der Gülle. Ehrlicher-weise muss man jedoch zugeben,dass der rechnerisch kaum darzu-stellen ist.Sehr wohl ausrechnen lässt sichder gewonnene Lagerraum durchweniger Eintrag von Nieder-schlagswasser. Bei einer jährlichenRegenmenge von 600 mm und ei-nem Lagerzeitraum von neun Mo-naten sammeln sich etwa 400 mmoder 400 l Regen pro QuadratmeterBehälteroberfläche – dabei ist dieVerdunstung schon berücksichtigt.Unter dem Strich muss deshalbdas berechnete Behältervolumenohne Regen ableitende Abdeckungetwa 10 % höher sein als mit.

Noch nicht alles perfektDie prozentuale Emissionsminde-rung einer Abdeckung als Zulas-sungskriterium zu wählen, ist ausSicht einer Verwaltung sicher lo-gisch. Für den Anwender zählenfreilich noch weitere Kriterien. Eswundert also nicht, dass einige derzugelassenen Behälterabdeckun-gen im praktischen Betrieb durch-aus ihre Probleme haben.Schüttungen aus großformatigenKunststoffelementen:Lebensdauer: 10 bis 15 JahreKosten: 32 €/m2 bzw. 4 €/m2 undJahr.Idee: Die Elemente sind dauerhaftschwimmfähig und so geformt,dass sie sich selbstständig auf derGülleoberfläche verteilen. Durch

Nach der Anordnung ein Jahr ZeitDer Erlass des Umweltministeri-ums vom 19. Februar 2013„Immissionsschutzrechtliche An-forderungen an Tierhaltungsan-lagen“ fordert die Immissions-schutzbehörden der Kreise auf,die Güllebehälterabdeckung ge-genüber den betroffenen Betrie-ben innerhalb eines Jahres anzu-ordnen. Nachdem diese Anord-nungen zugestellt sind, haben dieBetriebe ein Jahr Zeit, die Maß-nahme umzusetzen oder müsseninnerhalb von vier Wochen gegendie Anordnung Klage erheben.Hier plant der WLV ein Musterkla-geverfahren. Landwirte, die sichdie Möglichkeit offenhalten wol-len, auf eine Abdeckung zu ver-zichten, müssen eine Klage vordem Verwaltungsgericht einrei-chen und das Verfahren ruhendstellen.Die Anordnungsverfügung wirdetwa 300 € kosten und die zulässi-

gen Abdeckmöglichkeiten auffüh-ren. In der Änderungsanzeige desBetriebes nach § 15 BImschG (diein der Regel ausreicht, wenn nureine Abdeckung realisiert wird)muss der Betrieb seine Maßnah-me konkret und detailliert be-schreiben. Die Änderungsanzeigekostet etwa 250 € Grundgebührund einen Anteil, der nach den Er-richtungskosten ermittelt wird.Zudem ist durch den Bauherrnoder seinen Planer zu prüfen, obzusätzlich eine Baugenehmigungeingeholt werden muss. Das istzwingend, wenn die Statik einesBehälters betroffen ist.Aber auch die Farbgebung einesZeltdachs kann dazu führen, dassdie Untere Landschaftsbehördeeinbezogen werden muss. Esmacht also Sinn, die baulich-tech-nischen Voraussetzungen vorabzu prüfen und das Gespräch mitden Behörden zu suchen.

Die Statik neuer Güllebehälter ist in den meisten Fällen bereits auf die Montage eines Zeltdaches ausgelegt.

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ger

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Landwirtschaftliches Wochenblatt

ihre spezielle Form bildet sichdann eine geschlossene Schichtaus Kunststoffelementen.Probleme: Die Elemente könnensich durch Windeinwirkungzusammenschieben, mit einerSchwimmdecke verkleben oder sieliegen auf der Schwimmdecke underreichen dann nicht die geforder-te vollständige Abdeckung derOberfläche. Beim Aufrühren istgroße Aufmerksamkeit gefordert,um Rührwerk und Elemente nichtzu beschädigen.Schüttungen in Granulatform:Lebensdauer: Jährliche Ergänzungfür Ausbringverluste: >10 %.Kosten: 8 bis 10 €/m2 bzw. 1,5 €/m2 und Jahr.Idee: Schwimmfähige Granulate,zum Beispiel Blähton, bilden eineSchicht auf der Gülleoberfläche.Grundsätzlich werden mit Granu-laten gute Emissionsminderungs-grade erreicht. Voraussetzung da-für ist jedoch eine Schichtstärkevon mindestens 10 bis 15 cm, jenach Herstelleranweisung.Probleme: Bei Wind kann leichtesGranulat verwehen und sich an derBehälterwand sammeln. Fehlt esan ausreichend Freibord, kann essogar aus dem Behälter herauswe-hen. Unter Umständen ist also einhöherer Freibord nötig, was dasnutzbare Behältervolumen redu-ziert. Abgesehen davon wird beijedem Entleeren des Behälters einTeil des Granulates abgesaugt, so-dass je nach Ausbringhäufigkeitjährlich deutlich mehr als 10 %des Materials nachgefüllt werdenmuss. Das ist auch deshalb wich-tig, weil bei Kontrollen vor Ortnicht ausreichende Schichtdickeoder unvollständige AbdeckungSanktionen nach sich ziehen.Schwimmfolien:Lebensdauer: 10 bis 15 JahreKosten: 20 bis 35 €/m2 bzw. ca. 3 €/m2 und Jahr.Idee: Mit Auftriebskörpern kombi-

nierte Folien liegen direkt auf derGülleoberfläche auf. Es ist keineaufwendige Konstruktion erfor-derlich, um die Folie über den Be-hälter zu spannen, deshalb sindSchwimmfolien eine verhältnis-mäßig preiswerte Variante, um dieEmissionsschutzauflagen zu erfül-len. Für das Aufrühren kann dieFolie mit einer Öffnung versehenwerden.Probleme: Auch Schwimmfoliensind im praktischen Betrieb nichtso einfach zu betreiben. So sam-melt sich zum Beispiel Regenwas-ser auf der Folie, das abgepumptwerden muss. Da dies nicht auto-matisiert erfolgt, ist regelmäßigeKontrolle erforderlich, um dieSchwimmfolie nicht zu überlas-ten. Wo das abgepumpte Wasserbleibt, hängt vom Verschmut-zungsgrad ab: Sauberes Wasserkann über die Hofentwässerungabgeleitet werden, für verschmutz-tes Wasser kommt Verrieseln oderdas Einleiten in die Gülle infrage.Weitere Vorsichtsmaßnahmen, umdie Lebensdauer der Schwimm-folie zu erhöhen, sind:■ Eisschollen auf der Folie ver-meiden.■ Beim Rühren einen Sicherheits-abstand vom Propeller einhalten,um die Folie nicht zu zerstören.

Diese Vorsichtsmaßnahme stehtallerdings im Widerspruch zu derAbsicht, durch das Rühren dieSchwimmdecke aufzulösen.Zeltdächer:Lebensdauer: >15 JahreKosten: 60 bis 80 €/m2 bzw. 8 €/m2

und Jahr.Idee: Das Zeltdach ist eine relativeinfache Konstruktion, die mit ei-ner Mittelstütze auskommt. Überdie Mittelstütze und den Behälter-rand wird das Zeltdach gespanntund am Behälterrand verankert.Regenwasser wird durch die Ke-gelform abgeleitet.Zeltdächer sind in Bezug auf dieEmissionsminderung und Hand-habung die bevorzugte Lösung.Viele, vor allem neuere Behältersind bautechnisch und statisch da-rauf vorbereitet.Probleme: Die Konstruktion mit ei-ner Mittelstütze führt dazu, dassrelativ große Zugkräfte auf den Be-hälterrand wirken. Sind die Behäl-ter nicht darauf ausgelegt, was eherbei Metallbehältern der Fall ist,müssen Randverstärkungen ange-bracht werden. Hersteller von Zelt-dächern liefern hierfür vorgefertig-te Profile. Für alte Behälter eineStatik nachträglich zu rechnen,kann schwierig werden.Für die Montage von Zeltdächern

gibt es unterschiedliche tech-nisch-bauliche Lösungen, die sichauch im Preis unterscheiden. Sowird die Folie entweder starr ander Behälterwand befestigt undmittels einer Mittelstütze aus Me-tall gespannt oder mit einer Mittel-stütze aus Hartholzüber die Behäl-terwand mit Ratschen gespannt.Bei der zweiten Variante ist es et-was schwieriger, eine gleichmäßigeSpannung der Folie zu erreichen.Die Folienspannung ist jedochwichtig, um ein Flattern der Folieim Wind zu vermeiden und einvollständiges Ablaufen des Nieder-schlagwassers sicherzustellen.Feste Abdeckungen als Eigenbau:Lebensdauer: ca. 10 JahreKosten: 30 bis 40 €/m2 oder 4 €/m2

und Jahr.Idee: Durch eine Eigenkonstrukti-on soll die Behälterabdeckungmöglichst preiswert hergestelltwerden. Bei kleineren Behälternist dies einfacher möglich als beigroßen. Es gibt verschiedene Vari-anten. So kann eine zentrale Stützezum Beispiel zusammen mit demBehälterrand als Auflage für Spar-ren dienen. Mit entsprechendemGefälle montiert bilden diese wie-derum die Grundlage für die Mon-tage von Trapezblechen. Der Nach-teil dieser Lösung ist, dass dieRandfläche zwischen Trapezblechund Behälterrand sehr schwierigdicht zu bekommen ist.In einer anderen Variante werdendie Trapezbleche durch vorgefer-tigte Lkw-Plane ersetzt.Problem: Individuelle betrieblicheLösungen („Eigenbau“) sind zuläs-sig und möglich. Sie müssen vonMaterial und Ausführung abereine vollwertige, geeignete Lösunganbieten und beispielsweise denWindeinfluss/Luftaustausch invergleichbarer Weise mindern wieein kommerzielles Zeltdach. Dassollte man im Vorfeld mit der Be-hörde abstimmen. ➜

HUESKER Synthetic GmbHFabrikstraße 13-1548712 Gescherwww.HUESKER.com

Ansprechpartner:André Schultze-SchröersTel.: 02542 / 701-281Email: [email protected]

Emissionsschutzdach

Schwimmfolien sind eine relativ preiswerte Variante, die Auflagen zu erfüllen.Allerdings muss hin und wieder Regenwasser abgepumpt werden.

Großformatige Kunststoffelemente schwimmen auf der Gülle und richten sichvon selbst aus. Sie sind besser für Schweine- als für Rindergülle geeignet.

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technik und neue energie

Wichtig zu wissen1. Entgegen der TA-Luft bleibt das nordrhein-westfälische Umwelt-ministerium dabei, die Abdeckung neuer sowie die Nachrüstung be-reits bestehender Behälter auch bei der Lagerung von Rindergülle zu fordern.2. Neue Behälter müssen grund-sätzlich mit einer festen Abde-ckung oder einem Zeltdach verse-hen werden.3. Bestandsbehälter, die eine aus-reichende Statik besitzen, sollten trotz der höheren Investitionskos-ten mit einem Zeltdach ausgerüs-tet werden. Dafür sprechen die hohe Lebensdauer sowie der Kapa-zitätsgewinn durch den fehlenden Eintrag von Regenwasser.4. Schwimmkörper bilden auf Gül-le mit einer Schwimmdecke keine ausreichende Abdeckung. Deshalb

können sie von der Beratung nicht empfohlen werden. Eine Ausnah-me könnte die Lagerung von Dünn-gülle (dauerhaft ohne massive Schwimmdecke) sein.5. Schüttungen sind im Erlass na-mentlich nicht erwähnt. Bedenken bestehen wegen möglicher Verwe-hung unter Windeinfluss, auch hier kann bei der Nachrüstung da-her eher keine Empfehlung abge-geben werden.6. Schwimmfolien bleiben trotz schwierigeren Handlings eine preiswerte Alternative, hierzu lie-gen in NRW anders als in den Niederlanden aber keinerlei Erfah-rungen vor.7. Eigenbaulösungen (etwa Binder-konstruktion mit Lkw-Plane) müs-sen Abdeckungsgrade wie han-delsübliche Produkte erreichen, auch hier muss gegebenenfalls die Statik geprüft werden; sie werden

wohl nur in Einzelfällen zum Ein-satz kommen.8. Mögliche Fristverlängerungen bzw. Unverhältnismäßigkeiten (etwa Stilllegung des Behälters in

absehbarer Zeit) werden grund-sätzlich nur im Einzelfall durch die Genehmigungsbehörde in Be-tracht gezogen. Dr. Horst Cielejewski, Landwirtschaftskammer NRW / Wob

Die Abdeckvarianten im VergleichZeltdach Schwimm-

folieSchwimm-

körper Granulat Eigenbau, z. B. Trapezblech

Anforderungen an Bauwerksstatik

neu + alt – + + + –

Baugenehmigung erforderlich – + + + +

Emissions-minderung + + 0 0 ?

Einschränkungen beim Aufrühren + – 0 – +

Lebensdauer + ? 0 – ?Nachrüstbar + + + + +Kosten – 0 + + +Empfehlung ja bedingt bedingt bedingt bedingt+ = gut / Anforderungen gering / keine Genehmigung oder Einschränkung; 0 = Durchschnitt / Anforderungen mittel; – = schlecht / Anforderungen hoch / Genehmigung erforderlich oder Einschränkung; ? = keine Angaben möglich