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Technische Richtlinie (TR) Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert des Unterausschusses Führungs- und Einsatzmittel Stand: September 2001 Herausgeber: Unterausschuss Führungs- und Einsatzmittel (UA FEM) des Arbeitskreises II "Innere Sicherheit" der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Lnder Redaktion: Polizeitechnisches Institut (PTI) der Polizei-Führungsakademie (PFA) Postfach 480 353, D-48080 Münster Tel.: +49 (0) 2501 806-0, Fax: +49 (0) 2501 806-239, E-Mail: [email protected]

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Technische Richtlinie (TR)

Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert

des UnterausschussesFührungs- und Einsatzmittel

Stand: September 2001

Herausgeber:Unterausschuss Führungs- und Einsatzmittel (UA FEM) des Arbeitskreises II"Innere Sicherheit" der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Länder

Redaktion:Polizeitechnisches Institut (PTI) der Polizei-Führungsakademie (PFA)Postfach 480 353, D-48080 MünsterTel.: +49 (0) 2501 806-0, Fax: +49 (0) 2501 806-239, E-Mail: [email protected]

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InhaltsverzeichnisSeite

1 Allgemeines .......................................................................................................41.1 Anwendungsbereich............................................................................................41.2 Qualifikation ........................................................................................................41.3 Begleitende Unterlagen.......................................................................................41.4 Prüfumfang .........................................................................................................5

2 Technische Forderungen .................................................................................62.1 Allgemeine Technische Forderungen .................................................................62.2 Ausführung..........................................................................................................62.3 Maßhaltigkeit, äußere Beschaffenheit und Kennzeichnung................................62.4 Werkstoffe und Komponenten ............................................................................62.4.1 Anzündsatz und Treibladungspulver ...................................................................62.4.2 Geschosse ..........................................................................................................72.4.2.1 Polizeigeschoss ..................................................................................................72.4.2.2 Übungsgeschoss.................................................................................................82.4.3 Hülse...................................................................................................................82.5 Anforderungen an die Patrone mit Polizeigeschoss............................................92.5.1 Ladefähigkeit.......................................................................................................92.5.2 Wasserdichtigkeit ................................................................................................92.5.3 Geschossausziehwiderstand und Mehrfachladefähigkeit ...................................92.5.4 Spannungsrissbeständigkeit ...............................................................................92.5.5 Anzündhütchen ...................................................................................................92.5.6 Gasdruck...........................................................................................................102.5.7 Geschossenergie ..............................................................................................102.5.8 Schussentwicklungszeit ....................................................................................102.5.9 Treffgenauigkeit ................................................................................................102.5.10 Funktion ............................................................................................................112.5.11 Metallablösungen und Treibladungspulverreste................................................112.6 Anforderungen an die Patrone mit Übungsgeschoss........................................12

3 Chemische Untersuchungen..........................................................................133.1 Chemisch/technische Untersuchungen des Treibladungspulvers.....................133.2 Chemische Verträglichkeit ................................................................................133.3 Bestimmung der festen und gasförmigen Emissionen......................................133.3.1 Gerätebeschreibung..........................................................................................133.3.2 Geräte zur analytischen Bestimmung ...............................................................143.3.3 Chemikalien, Adsorptionsmittel und Lösungen .................................................153.3.4 Versuchsdurchführung......................................................................................153.3.4.1 Staubsammlung ................................................................................................153.3.4.2 CO-Messung.....................................................................................................153.3.5 Analytische Bestimmung...................................................................................153.3.5.1 CO-Messung.....................................................................................................153.3.5.2 Röntgenfluoreszenzanalyse der Elemente im Gesamtstaub ............................163.3.5.3 Untersuchung der Verbindungsform von Metallen im Gesamtstaub

mittels Röntgendiffraktometrie (XRD) ...............................................................16

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3.3.5.4 Quantitative Untersuchung des Gesamtstaubes mittels Atomabsorbtions-spektrometrie (AAS)..........................................................................................16

3.3.6 Versuchsergebnisse..........................................................................................163.3.7 Beurteilung........................................................................................................17

4 Vorstellung neuer Patronen ...........................................................................184.1 Ansprechstelle PFA/PTI ....................................................................................184.2 Nachweis der Forderungen...............................................................................18

5 Erprobung........................................................................................................19

Anlage 1: Forderungen an ein Polizeigeschoss

Anlage 2: Ladefähigkeitslehre

Anlage 3: Kriminaltechnische Forderungen

Anlage 3: Kriminaltechnische Forderungen Teil 1, Schmauchspuren

Anhang 1: Prüfvorschrift "Untersuchung von Schmauchrückständen bei Polizeimunition(zu Anlage 3) zum Zwecke eines hochspezifischen Nachweises"

Anlage 3: Kriminaltechnische Forderungen Teil 2, Schusswaffenspuren

Anhang 2: Prüfvorschrift "Untersuchung von Verfeuerungsspuren auf Geschossen von(zu Anlage 3) Polizeimunition mit dem Zweck der Zuordnung zu Polizeiwaffen"

Anlage 4: Hülsenhalteeinheit

Anlage 5: Gasdruckmessung (Messverfahren)

Anlage 6: Muster "Trefferbildauswertung"

Anlage 7: Fehlerklassifizierung

Anlage 8: Skizze: Kabine zur Emissionsmessung

Anlage 9: Herstellung der Gelatineblöcke und Auswertung der Risslängen

Anlage 10: Stahlblechregister

Anlage 11: Adressen der Prüfinstitute

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1 Allgemeines

1.1 Anwendungsbereich

In dieser Technischen Richtlinie werden Kriterien an eine Patrone 9 mm x 19, schad-stoffreduziert, festgelegt, die für eine Verwendung in Polizeiwaffen1 bestimmt ist.

Der Hersteller hat zur Teilnahme an einer Ausschreibung durch ein Zertifikat nach-zuweisen (s. Abschnitt 4), dass die Forderungen dieser Richtlinie erfüllt werden. DerNachweis soll sicherstellen, dass die Firma in der Lage ist, eine schadstoffreduziertePatrone zu fertigen.

Grundlage für Beschaffungen sind in der Regel Technische Lieferbedingungen, die vomjeweiligen Auftraggeber erstellt und zum Bestandteil des Liefervertrages gemachtwerden. In den Technischen Lieferbedingungen werden über die in der TechnischenRichtlinie gestellten technischen Forderungen hinaus weitere Forderungen, z. B. auch andie Qualitätssicherung und Endprüfung, gestellt.

Diese Technische Richtlinie soll die Technischen Lieferbedingungen für schadstoffredu-zierte Patronen 9 mm x 19 nicht ersetzen.

1.2 Qualifikation

Eine Firma, die für den Bereich der deutschen Polizei eine Patrone anbieten möchte,muss für die Fertigung ein Qualitätssicherungssystem in Produktion und Montage nachISO 9001 und/ oder ISO 9002 unterhalten.

1.3 Begleitende Unterlagen

� Waffengesetz vom 08. März 1976 mit gültiger Anlage III der 3. Verordnung zumWaffengesetz

� ISO 9001 Qualitätssicherungssysteme - Modell zur Darlegung des Qualitätsmana-gementsystems in Design/Entwicklung, Produktion, Montage und Wartung

� ISO 9002 Qualitätssicherungssysteme - Modell zur Darlegung des Qualitätsmana-gementsystems in Produktion, Montage und Wartung

� Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) vom 25. Juli 1994BGBl. I 1994, S. 1703, und abgeleitete Verordnungen und Regelwerke

� Technische Lieferbedingungen für Patrone 9 mm x 19, DM 41, schadstoffreduziert(BMI � TL 1305-2001)

1 Polizeiwaffen sind Faustfeuerwaffen, die nach dem Pflichtenheft Faustfeuerwaffen, Stand: 19.06.1975,

oder der Technischen Richtlinie Pistolen, Stand: Mai 1995 (Fortschreibung, Stand: Juni 1997), zertifiziertbzw. geprüft sind, und die Maschinenpistolen MP5 A4 und MP5 k.Werden Waffen zur Prüfung herangezogen, die von den Forderungen der Technischen Richtlinie Pistoleabweichen, so darf sich diese Abweichung nicht unmittelbar auf die Munition auswirken bzw. muss diesebei der Bewertung der Munition berücksichtigt werden.

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1.4 Prüfumfang

Für die Zertifizierung muss ein Los von mindestens 50.000 Patronen gefertigt werden.Daraus werden stichprobenartig 4000 Patronen für die erforderlichen Prüfungen aus-gewählt.

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2 Technische Forderungen

2.1 Allgemeine Technische Forderungen

Die Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert, muss sich störungsfrei auch bei extremenTemperaturen und nach Einwirkung von Feuchtigkeit (Klimabelastung) aus den Polizei-waffen verschießen lassen. Die Schützen- und Funktionssicherheit sowie die Treffge-nauigkeit müssen dabei gewährleistet sein.

Es ist sicherzustellen, dass bei ordnungsgemäßem Schießbetrieb nach derzeitigemKenntnisstand keine Gesundheitsgefährdungen oder -schädigungen, z. B. durch freige-setzte Schadstoffe oder Ablösung von Metallteilen, für die Schützen und das Schieß-standpersonal zu erwarten sind.

2.2 Ausführung

Die Patrone muss in die Ladefähigkeitslehre passen (s. Anlage 2).

Die Prüfung hat gemäß Nr. 2.5.1 zu erfolgen.

2.3 Maßhaltigkeit, äußere Beschaffenheit und Kennzeichnung

Der Hersteller/Vertreiber hat einen Zeichnungssatz der Patrone vorzulegen.

Jede Patrone ist auf dem Patronenboden mit folgender Identifikationskennzeichnung zuversehen:

� Kaliberangabe 9 x 19 u. Sonderkennzeichen (SR) für schadstoffreduzierte Munition� Herstellerkennzeichen� Fertigungsjahr� Fertigungsmonat� Losfolgenummer.

Die äußere Beschaffenheit und Kennzeichnung sind gemäß Anlage 7 zu prüfen und dieErgebnisse zu dokumentieren.

2.4 Werkstoffe und Komponenten

Die verwendeten Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse sind im Rahmen einer Umwelt-verträglichkeitsanalyse durch den Hersteller/Vertreiber bewerten zu lassen (s. Nr. 3.1).Hierzu sind die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und Angaben über die che-mische Rezeptur der Werkstoffe bereitzustellen.

2.4.1 Anzündsatz und Treibladungspulver

Angaben über Anzündsätze und Treibladungspulver, die beim WehrwissenschaftlichenInstitut für Werk-, Explosiv- und Betriebsstoffe (WIWEB) hinterlegt sind, werden aner-

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kannt.

Die Schmauchrückstände müssen nichtflüchtige Spurenelemente enthalten, die in derUmwelt selten vorkommen und die einen hochspezifischen Nachweis der Rückständeerlauben. Nähere Definitionen sind der Anlage 3, Teil 1, zu entnehmen.Die Beurteilung erfolgt durch die Bund/Länder-Arbeitsgruppe "Schmauchspuren" über"Leiter KT des Bundeskriminalamtes, 65173 Wiesbaden".

2.4.2 Geschosse

2.4.2.1 Polizeigeschoss

Ein Polizeigeschoss muss folgende Forderungen erfüllen:

� geringe Gefährdung Unbeteiligter� geringe Abprallergefahr� große Energieabgabe auf Weichziele zur Erzeugung der Angriffs- und Flucht-

unfähigkeit� keine Splitterbildung und� ausreichende Wirkung beim Beschuss von Hartzielen und Fahrzeugreifen.

Als polizeiliche Geschosse kommen Vollmantelgeschosse2 mit Bleikern und abgedeck-tem Boden, Vollmantel- und Teilmantelgeschosse3 mit bleifreiem Kern oder Vollge-schosse4 ohne Bleianteile in Betracht.

Das Geschoss muss eine störungsfreie Zuführung gewährleisten.

Bei der Schussabgabe dürfen sich keine verletzungsrelevanten Geschossteile ablösen.Funktionsmäßig notwendige Geschossteile wie Abdeckhauben o.ä. werden hiervon nichterfasst.

Die Forderungen an das Polizeigeschoss bezüglich der endballistischen Wirkung auf un-terschiedliche Materialien werden in der Anlage 1 beschrieben.

Das Polizeigeschoss muss nach dem Verschießen Spuren tragen, die eine erkennungs-dienstliche Untersuchung mit dem Ziel der Zuordnung des Geschosses zum Waffenlaufüber Individualspuren zulassen.Die Forderung ist ohne weitere Einzelprüfung als erfüllt anzusehen, wenn der Bereichdes Geschosses, der mit der Rohrinnenfläche der Waffe in Berührung kommt (Kontakt-bereich), aus den oder einem der Materialien besteht, die in der Anlage 3, Teil 2, auf-geführt sind.

2 Vollmantelgeschosse im Sinne dieser TR sind Geschosse, bei denen der gesamte Führungsteil und die

Geschossspitze vollständig umhüllt sind.3 Teilmantelgeschosse im Sinne dieser TR sind Geschosse, bei denen der Mantel den Führungsteil des

Geschosses umhüllt; die Spitze ist von dem Mantel nicht umschlossen.4 Vollgeschosse im Sinne dieser TR sind Geschosse, die aus einem homogenen Material - außer Blei oder

einer Bleilegierung - bestehen; die Form ist unerheblich.

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2.4.2.2 Übungsgeschoss

Ein polizeiliches Übungsgeschoss ist für die Schießaus- und -fortbildung bestimmt. Esmuss die Anforderungen der Anlage 1 (Forderungen an ein Polizeigeschoss) nicht er-füllen.

Aufgrund der Verschiedenheit der vorhandenen Schießstände, insbesondere der Ge-schossfangsysteme, lassen sich konkrete Forderungen an die Bauart und das zielbal-listische Verhalten eines Übungsgeschosses nicht festlegen.In Verbindung mit den jeweils vorhandenen Schießständen sollten folgende Forderun-gen berücksichtigt werden:

� geringe Abpraller- und Rückprallergefahr� geringe Belastung von üblichen Geschossfangsystemen� einfache Entsorgungsmöglichkeit und Trennung von Geschossfangmaterialien.

Die Bewertung dieser Empfehlungen obliegt dem Bedarfsträger.

Als polizeiliche Übungsgeschosse kommen Vollmantelgeschosse5 mit Bleikern und ab-gedecktem Boden, Vollmantel- und Teilmantelgeschosse6 mit bleifreiem Kern oderVollgeschosse7 ohne Bleianteile in Betracht.

Das Geschoss muss eine störungsfreie Zuführung gewährleisten.

Bei der Schussabgabe dürfen sich keine verletzungsrelevanten Geschossteile ablösen.Funktionsmäßig notwendige Geschossteile wie Abdeckhauben o. ä. werden hiervonnicht erfasst.

Das Übungsgeschoss soll nach dem Verschießen Spuren tragen, die eine erkennungs-dienstliche Untersuchung mit dem Ziel der Zuordnung des Geschosses zum Waffenlaufüber Individualspuren zulassen.8Die Forderung ist ohne weitere Einzelprüfung als erfüllt anzusehen, wenn der Bereichdes Geschosses, der mit der Rohrinnenfläche der Waffe in Berührung kommt (Kontakt-bereich), aus den oder einem der Materialien besteht, die in der Anlage 3, Teil 2. auf-geführt sind.

2.4.3 Hülse

Durch Verwendung liderungsfähigen Hülsenmaterials muss die störungsfreie Funktion inglatten Patronenlagern und solchen mit Druckausgleichs- bzw. Entlastungsrillen gegebensein.

5 Vollmantelgeschosse im Sinne dieser TR sind Geschosse, bei denen der gesamte Führungsteil und die

Geschossspitze vollständig umhüllt sind.6 Teilmantelgeschosse im Sinne dieser TR sind Geschosse, bei denen der Mantel den Führungsteil des

Geschosses umhüllt; die Spitze ist von dem Mantel nicht umschlossen.7 Vollgeschosse im Sinne dieser TR sind Geschosse, die aus einem homogenen Material - außer Blei

oder einer Bleilegierung - bestehen; die Form ist unerheblich.8 Die Erfüllung dieser Forderung ist zur Zertifizierung der Übungsmunition nicht erforderlich. Sie kann aber

bei der Beschaffung verlangt werden.

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2.5 Anforderungen an die Patrone mit Polizeigeschoss

2.5.1 Ladefähigkeit

Die Patronen müssen ladefähig sein.Eine Patrone gilt als ladefähig, wenn sie sich mit einer Kraft von max. 40 N in eineLadefähigkeitslehre (s. Anlage 2) einführen lässt.Bei der Prüfung mit 315 Patronen ist kein Fehler zugelassen.

2.5.2 Wasserdichtigkeit

Die Patronen müssen wasserdicht sein.Die Prüfung der Wasserdichtigkeit hat mit 32 Patronen zu erfolgen, die mindestens50 mm unter Wasser liegend zu lagern sind. Der Druck im Luftraum oberhalb des Was-serspiegels ist, ausgehend vom Umgebungsdruck, um 500 hPa zu reduzieren. DieserUnterdruck muss mindestens 30 s gehalten werden. Treten mehr als 5 Blasen aus ei-ner Patrone innerhalb der Prüfzeit (30 s) auf, so ist die Patrone als undicht zu werten.

2.5.3 Geschossausziehwiderstand und Mehrfachladefähigkeit

Der Ausziehwiderstand (FA) des Geschosses (gemessen mit einer kalibrierten Prüfvor-richtung) muss an 32 fabrikneuen Patronen FA = x - 2,198 · s ≥ 300 N bei einer Auszieh-geschwindigkeit von ca. 100 mm/min betragen.

Der Geschossausziehwiderstand nach mehreren Lade-/Entladevorgängen ist an 16 Pa-tronen zu ermitteln.Zur Prüfung sind mit der MP 5 A4 unter Verwendung der 16 Patronen je 20 Lade-/Ent-ladevorgänge durchzuführen. Nach den 20 Lade-/Entladevorgängen darf kein Einzelwertdes gemessenen Ausziehwiderstandes FA bei einer Ausziehgeschwindigkeit von ca.100 mm/min kleiner als 200 N sein.

2.5.4 Spannungsrissbeständigkeit

Zur Prüfung der Spannungsrissbeständigkeit sind 32 Patronen 30 s in 4 %iger Salpe-tersäure zu beizen und dann unter fließendem Wasser zu spülen. Anschließend sinddie Patronen 15 min bei Raumtemperatur in eine 1 %ige Quecksilbernitratlösung zu le-gen und unmittelbar danach auf Spannungsrisse zu untersuchen. Bei 10facher Vergrö-ßerung dürfen keine durchgehenden Risse erkennbar sein.

2.5.5 Anzündhütchen

Die Anzündempfindlichkeit und die Anzündunempfindlichkeit werden mit je 125 StückAnzündhütchen bei den Fallhöhen 76 mm und 305 mm geprüft.Die Anzündhütchen werden eingesetzt in eine Hülse (Hülsenhalteeinheit s. Anlage 4)geprüft, Fallmasse der Kugel: 55 g.Bei der Fallhöhe 76 mm darf keine Anzündung und bei der Fallhöhe 305 mm darf keinVersager erfolgen.

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2.5.6 Gasdruck

Der Gasdruck ist mit dem in der Anlage 5 beschriebenen Messverfahren an n = 30 Pa-tronen bei +21 °C zu ermitteln.

Die Patronen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

Mittelwert: np ≤ 270 MPa

Obere Toleranzgrenze: np + k 1n x sn ≤ 310,5 MPa (k 1n = 3,06 für n = 30)

2.5.7 Geschossenergie

Das Polizeigeschoss muss aus einem Prüfrohr (Länge 100 mm ± 1 mm) eine Energie E3im Mittel von mindestens 500 Joule erreichen. Kein Einzelwert der Messreihe von 30Patronen darf 480 Joule unterschreiten.

Vor der Prüfung sind 30 Patronen mindestens 6 Stunden bei +21 °C einzulagern undnach der Lagerung unmittelbar bei Umgebungstemperatur zu schießen. Vorwärmersind zulässig.

2.5.8 Schussentwicklungszeit

Die Schussentwicklungszeit t4 muss bei einer Temperatur von 21 °C t4 i ≤ 3 ms betragen.Sie ist zusammen mit dem Gasdruck zu messen.

2.5.9 Treffgenauigkeit

Bei 25 m Schussentfernung muss die mittlere quadratische Abweichung für 30 Schuss

aS = S S2

2,5 cmx2

y2+

sein.

Die Prüfung ist mit einem Prüfrohr (Länge 100 mm ± 1 mm) bei Umgebungstemperaturdurchzuführen. Vorab sind 3 Patronen als Vorwärmer zu schießen, die nicht zu erfassensind.

Die Prüfung kann wahlweise

� auf akustisch-elektrische oder optisch-elektronische Trefferbildscheiben bzw.� auf Papierscheiben

durchgeführt werden.

Die Auswertung der Trefferbilder hat von Schusslochmitte zu Schusslochmitte zu erfol-

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gen.

Informativ ist die Treffgenauigkeit mit den Polizeiwaffen (s. Fußnote zu Nr. 1.1) zuermitteln. Mit jeder Waffe sind 3 Trefferbilder à 10 Patronen zu schießen. Das Trefferbildist nach Muster (Anlage 6) statistisch auszuwerten.

2.5.10 Funktion

Die Patronen müssen in den Polizeiwaffen (s. Fußnote zu Nr. 1.1) eine einwandfreieFunktion ergeben.Der Funktionsbeschuss ist gemäß folgender Aufteilung durchzuführen:

Pistole (je Waffentyp)

24 Patronen waagerecht bei − 30 °C72 Patronen waagerecht bei + 21 °C24 Patronen waagerecht bei + 52 °C

Maschinenpistole MP5 A4 und MP5 k

30 Patronen waagerecht bei + 21 °C Einzelfeuer30 Patronen waagerecht bei + 21 °C Dauerfeuer30 Patronen waagerecht bei + 21 °C kurze Feuerstöße

Nach 90 Schuss Zwischenkühlung der Waffe auf Umgebungstemperatur.

30 Patronen waagerecht bei + 52 °C kurze Feuerstöße30 Patronen waagerecht bei − 30 °C kurze Feuerstöße

Die Patronen sind vor den Prüfungen bei den jeweiligen Temperaturen (Toleranz ± 2 °C)mindestens 12 Stunden einzulagern und unmittelbar nach der Lagerung bei Umge-bungstemperatur zu schießen.

Die Beurteilung auftretender Fehler und Störungen hat nach Anlage 7 zu erfolgen.Besonderheiten, z. B. Ablagerungen in den Waffenrohren, sind zu dokumentieren.

Anmerkung:

Die zu verwendenden Waffen sind mit Waffenöl (z.B. GMX - Fa. Chemicals HandelsGmbH, Hauptstr. 17, A-3012 Wolfsgraben) leicht einzuölen und keiner Temperaturvor-behandlung zu unterziehen.

Die Funktion der Prüfwaffen ist vorher mit der Patrone 9 mm x 19, DM 41 zu prüfen.

2.5.11 Metallablösungen und Treibladungspulverreste

Bei der Schussabgabe dürfen sich keine verletzungsrelevanten Metallteilchen ablösen.Zur Prüfung sind jeweils 100 Patronen mit den Polizeiwaffen (s. Fußnote zu Nr. 1.1)aus einem speziellen Kasten zu verschießen.

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Der Kasten hat die Abmessungen B = 1,0 m, H = 1,0 m und L = 1,25 m. Er besteht auszwei Kammern mit verzinkter Stahlblechwanne, Plexiglaswänden, herausnehmbarerTrennwand, Holzrahmen mit Mipolanfolie bespannt und abnehmbarem Deckel. ImKasten befindet sich eine verstellbare Waffenhalterung, die so anzuordnen ist, dass dieWaffe mit der Mündung mind. 2 cm in die Mündungskammer ragt.

Nach dem Verschießen von jeweils 100 Patronen aus den o. a. Waffen ist festzustel-len, ob sich Metallteilchen gelöst haben und ob sie verletzungsrelevant sind. Als verlet-zungsrelevant sind solche Späne anzusehen, deren Masse mehr als 1,0 mg beträgt.

Beim Verschießen aus den Polizeiwaffen soll der Anteil der unverbrannten Treibla-dungspulverreste 10 % nicht überschreiten; 15 % der ursprünglichen Pulvermengedürfen jedoch keinesfalls überschritten werden.

2.6 Anforderungen an die Patrone mit Übungsgeschoss

2.6.1 Es gelten die Anforderungen der Nr. 2.5 mit folgenden Änderungen:

Geschossausziehwiderstand und Mehrfachladefähigkeit (Nr. 2.5.3)

In Abänderung dieser Forderungen wird ein Ausziehwiderstand (FA) des Geschosses(gemessen mit einer kalibrierten Prüfvorrichtung) an 32 fabrikneuen PatronenFA = x - 2,198 · s ≥ 200 Nbei einer Ausziehgeschwindigkeit von ca. 100 mm/min gefordert.Die Mehrladefähigkeit ist nicht zu prüfen.

Geschossenergie (Nr. 2.5.7)

Prüfung ist nicht durchzuführen.

Funktion (Nr. 2.5.10)

Der Funktionsbeschuss ist nur bei +21 °C mit der festgelegten Patronenzahl (72 mit je-dem Pistolentyp und 90 mit jedem Maschinenpistolentyp) durchzuführen.

2.6.2 Es gelten die Anforderungen der Nr. 3.

2.6.3 Das Waffenverhalten bei der Schussabgabe von Patronen mit Übungs-geschoss sollte von dem beim Verschießen von Patronen mit Polizeigeschossnicht zu stark abweichen.

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3 Chemische Untersuchungen

3.1 Chemisch/technische Untersuchungen des Treibladungspulvers

Es ist ein Treibladungspulver zu verwenden, das die Voraussetzungen nach STANAG41709 erfüllt.

Für die Bewertung der chemischen Stabilität ist folgende Prüfung durchzuführen:Das Treibladungspulver (TLP) wird in gasdicht verschlossenen Ampullen bei 80 °C imWärmeflusskalorimeter gemessen. Das TLP wird als hinreichend stabil bewertet, wenndie Zersetzungswärme bis zum Auswertepunkt (8,34 Tage) nicht mehr als 60 J/g be-trägt.

3.2 Chemische Verträglichkeit

Die chemische Verträglichkeit der einzelnen Werkstoffe mit den Explosivstoffkompo-nenten (Treibladung, Anzündung) ist mittels eines geeigneten Testverfahrens10 nach-zuweisen.

3.3 Bestimmung der festen und gasförmigen Emissionen

Zur Beurteilung, inwieweit Schadstoffemissionen beim Verschießen der Patronen inRaumschießanlagen auftreten können, sind die freigesetzten Schmauchkomponentenqualitativ und quantitativ zu bestimmen.

3.3.1 Gerätebeschreibung

Zur Emissionsmessung sind die Waffen in einen Schießbock einzuspannen, der in ei-ner Kabine mit den Abmessungen 2500 mm x 1500 mm x 2000 mm (L x B x H) unter-zubringen ist (s. Skizze, Anlage 8).

Die Kabine besteht aus einer Lattenkonstruktion und ist zwecks Beobachtung undleichter Reinigung von innen mit Lexan von 2 mm Stärke verkleidet. Nach unten ist dieKabine offen. In Durchschussrichtung ist auf einer Fläche von 400 mm x 800 mm(B x H) das Lexan durch eine leicht auswechselbare Pappscheibe ersetzt. Die Kabinekann durch eine in die hintere Kabinenwand eingesetzte Tür (820 mm x 1900 mm;B x H) betreten werden.

Zur Abfeuerung der Waffen wird eine Schnur von ca. 5 mm Durchmesser durch einLoch in der Rückwand geführt.

Die Probennahme erfolgt an zwei Messorten mit folgender Anordnung:

Messort 1: in Schussrichtung ca. 0,5 m links neben der Rohrmündung in ca. 1,2 m Höhe.

9 Im Rahmen dieser Qualifikation wird eine Umweltverträglichkeitsanalyse erstellt.10 geeignete Testverfahren sind z.B. der Reaktivitätstest nach TL 1376-0600, Arbeitsvorschrift 4.11 oder

die Verträglichkeitsuntersuchung mittels Wärmeflusskalorimetrie nach STANAG 4147

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Messort 2: in Schussrichtung ca. 0,5 m links neben dem Schützen in ca. 1,2 m Höhe.

3.3.2 Geräte zur analytischen Bestimmung

Die analytische Bestimmung der Emissionen sollte mit den nachfolgend aufgeführtenGeräten erfolgen. Sind diese nicht vorhanden, können auch Geräte verwendet werden,mit denen ein vergleichbares Ergebnis zu erzielen ist.

Geräte zur Staubsammlung

Die Staubsammlung hat mittels einer Membranpumpe zu erfolgen, die durch ein nachoben offenes Filter kontinuierlich Luft saugt. Das Volumen ist durch einen nachge-schalteten Gaszähler zu ermitteln.

� Membranpumpe, Typ TL 6 V (CO7), Fa. Ströhlein� Gaszähler, Typ G 6, Fa. Ströhlein� Membranfilter, Typ SM 11301 aus Nitrozellulose, Porenweite 8 µm, Fa. Sartorius� Filterhalter, Typ SM 16599, Fa. Sartorius

Durchsaugmenge 3,5 - 4,1 m3/h, dies entspricht bei einem Filterdurchmesser von 4 cmeiner Ansauggeschwindigkeit von 0,77 - 0,91 m/s.

Geräte zur CO-Messung

An beiden Messorten ist kontinuierlich Messgas anzusaugen und zwei hintereinander-geschalteten URAS-Infrarot-Gasanalysatoren der Fa. Siemens zuzuführen. In den Gas-analysatoren ist nacheinander die Konzentration an CO und CO2 im Messgas zubestimmen und von nachgeschalteten Registriergeräten aufzuzeichnen.

Messbereich: CO 0 - 2 Vol-%, entspricht 0 - 20000 ppmCO2 0 - 1 Vol-%, entspricht 0 - 10000 ppm

Papiervorschub: 1 cm/minAnsaugmenge: ca. 60 l/min

Geräte zur qual. Analyse des Gesamtstaubes

Die qualitative Multielementanalyse des Staubes erfolgt mittels wellenlängendispersiverRöntgenfluoreszenzanalyse (RFA).Eine weitergehende Untersuchung der Verbindungsform einzelner Schwermetalle wirdmittels Röntgendiffraktometrie (XRD) durchgeführt.

Geräte zur quant. Analyse

Die quantitative Bestimmung der Elemente erfolgt nach Aufschluss des Schießstaubesin Lösung mittels Atomabsorbtionsspektrometrie (AAS).

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3.3.3 Chemikalien, Adsorptionsmittel und Lösungen

Die zu verwendenden Chemikalien und weiteren Hilfsmittel können sich nach der Artund Verfügbarkeit des Geräteparks richten.

3.3.4 Versuchsdurchführung

In der Messkammer sind insgesamt 3 Versuche à 20 Schuss Einzelfeuer mit der PistoleP6 und der Maschinenpistole MP5 zu schießen. Die Schussfolge soll ca. 1 Schuss/sbetragen.

3.3.4.1 Staubsammlung

Mit der Staubsammlung ist mit Abgabe des ersten Schusses an den zwei beschriebe-nen Messpunkten zu beginnen. Sie ist für je 10 Minuten aufrechtzuerhalten.Nach jedem Versuch ist die Kabine gründlich zu lüften und feucht auszuwischen sowieeine neue Pappscheibe einzusetzen.

3.3.4.2 CO-Messung

An den Messstellen ist kontinuierlich Messgas abzusaugen und den jeweiligen URAS-Infrarot-Gasanalysatoren zuzuführen. In den Analysatoren ist die CO-Konzentration imMessgas zu bestimmen und von nachgeschalteten Registriergeräten aufzuzeichnen.Parallel hierzu ist das Signal der Analysatoren auf einen Integrator zu geben, der dieCO-Konzentration über die Messzeit integriert und als äquvivalente Einwirkzeit ÄE in(ppm x min)/100 ppm ausgedruckt.

3.3.5 Analytische Bestimmung

3.3.5.1 CO-Messung

Zur Bestimmung der freiwerdenden Schussgasmenge sind CO und CO2 simultan zu

messen, wobei die Messung der CO2-Konzentration eine reine Kontrollfunktion hat, umeine eventuelle Sekundärverbrennung der Schussgase zu erkennen. Eine solcheVerbrennung führt zu einer deutlichen Verschiebung des Verhältnisses von CO zu CO2von > 1 nach < 1.Die Berechnung der Schussgasmenge erfolgt nach der Formel:

Konz. CO (Messkammer)[Vol. %] · Vol.(Messkammer)[ l]

Konz. CO (Schussgas)[Vol. %]

Für die Berechnung ist eine CO-Konzentration in reinem Schussgas von 48 Vol.-% fürpatronierte Munition zugrundegelegt.

Das innerhalb der Kabine durch Schießbock und Waffe verursachte Volumen wird fürdie Berechnung nicht berücksichtigt, da es bei allen Versuchen annähernd gleich sein

Vs(l) =

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dürfte; darüber hinaus ist das Volumen klein gegenüber dem Messkammervolumen unddaher vernachlässigbar.Für die Ermittlung der Schussgasmenge ist die an beiden Messorten ermittelte CO-Konzentration zu mitteln.

3.3.5.2 Röntgenfluoreszenzanalyse der Elemente im Gesamtstaub

Die Multielementanalyse des Gesamtstaubes ist mit Hilfe der wellenlängendispersivenRöntgenfluoreszenzanalyse (RFA) durchzuführen. Die Elemente können in einem A-nalysengang mit unterschiedlicher Nachweisempfindlichkeit bestimmt werden.

3.3.5.3 Untersuchung der Verbindungsform von Metallen im Gesamtstaub mittelsRöntgendiffraktometrie (XRD)

Das Röntgenbeugungsdiagramm des Schießstaubes wird an einem Zählrohrdiffrakto-meter nach Bragg-Brentano aufgenommen. Die erhaltenen Spektren erlauben eineUnterscheidung ob z. B. das Element Kupfer als elementares hochdisperses Metall, alsOxid oder in anderer Verbindungsform vorliegt. Die Auswertung und Identifikation derkristallenen Phasen hat durch Vergleich der errechneten d-Werte mit den entsprechen-den Files aus "Powder Diffraction File Search Manual", JCPDS, Pennsylvania 1979 zuerfolgen.

3.3.5.4 Quantitative Untersuchung des Gesamtstaubes mittels Atomabsorbtions-spektrometrie (AAS)

3.3.6 Versuchsergebnisse

� StaubmessungAls Ergebnis der Staubmessung ist die unter gleichen Bedingungen gesammelteStaubmenge pro Filter gravimetrisch zu bestimmen und in Milligramm (mg) zu tabel-lieren.

� CO-MessungDie CO-Konzentrationen sind über beide Messstellen zu mitteln und in parts per mil-lion (ppm) zu registrieren. Die aus diesen Konzentrationen ermittelten Schussgas-mengen sind in Litern (l) zu notieren.

� Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA)Die Ergebnisse der RFA des Gesamtstaubes sind gleichfalls zu tabellieren. Bei denAngaben handelt es sich um Bruttozählraten, die nur für ein Element und nur imVergleich mit einer Standardmunition als Maß für den Schadstoffmengen-Ausstoßverwendbar sind.

� RöntgenbeugungDie Röntgenbeugung erlaubt die Feststellung, ob Metalle, wie Kupfer und Blei, so-fern vorhanden, in metallischer oder chemisch gebundener Form im Schießstaubvorliegen.

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Seite 17 von 19

� Atomabsorbtionsspektrometrie (AAS)Mittels ASS werden die zuvor qualitativ ermittelten Elemente (RFA) quantitativ er-fasst.

3.3.7 Beurteilung

Bei Verwendung der Munition im Schießbetrieb sollen unter Berücksichtigung eines20fachen Luftwechsels in der Raumschießanlage und einer Schusszahl von 100Schuss pro Schießbahn und Stunde die ermittelten Schadstoffe den jeweiligen MAK-Wert nicht überschreiten. Umgerechnet auf die Verhältnisse in der Messkammer, müs-sen die erfassten Schadstoffkonzentrationen unterhalb des 40fachen MAK-Wertes fürden jeweiligen Stoff liegen.Stoffe, für die das Gefährdungspotential nicht bekannt ist, dürfen erst nach einer toxi-kologischen Bewertung verwendet werden.

MAK-Werte11: CO 30,0 ppmAntimon 0,5 mg/m3

Barium 0,5 mg/m3

Blei 0,1 mg/m3

Boroxyd 15,0 mg/m3

Calciumoxyd 5,0 mg/m3

Chlor 1,5 mg/m3

Chrom 0,5 mg/m3

Kalium nicht bekanntKupfer 0,1 mg/m3 als RauchKupfer 1,0 mg/m3 als StaubMangan 5,0 mg/m3

Molybdän (lösl.) 5,0 mg/m3

Molybdän (unlösl.) 15,0 mg/m3

Nickelsalze (lösl.) 0,1 mg/m3

Quecksilber 0,1 mg/m3

Schwefeldioxyd 5,0 mg/m3

Silizium 10,0 mg/m3 inertStrontium liegt noch nicht vorTitan 6,0 mg/m3

Zinkoxyd-Rauch 5,0 mg/m3

Zinnverb., anorg. 2,0 mg/m3

Zinnoxyd 2,0 mg/m3

Zirkonium 5,0 mg/m3

11 Die Auflistung ist nicht abschließend.

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Seite 18 von 19

4 Vorstellung neuer Patronen

4.1 Ansprechstelle PFA/PTI

Für die Koordinierung der Prüfungen ist das Polizeitechnische Institut (PTI) der Polizei-Führungsakademie (PFA) zuständig.Erreichbarkeit:Polizei-FührungsakademiePolizeitechnisches InstitutPostfach 480 353D-48080 MünsterTel.: 0049 (0)2501/806-259Fax: 0049 (0)2501/806-239E-Mail:[email protected]

4.2 Nachweis der Forderungen

Der Hersteller bzw. Vertreiber einer Patrone hat durch ein vom PTI anerkanntes unab-hängiges Institut die Erfüllung der in dieser Technischen Richtlinie aufgestellten Forde-rungen nachzuweisen.

Falls alle Forderungen dieser Technischen Richtlinie erfüllt sind, erteilt das Beschuss-amt Ulm ein Zertifikat. Über andere Prüfungen wird ein Prüfprotokoll erstellt.

Der Hersteller einer Patrone ist verpflichtet, sein Produkt (Konstruktion, Herstellung,Verarbeitung und Materialien) bei Lieferungen an die Polizeien des Bundes und derLänder so auszuführen, wie das zur Prüfung vorgestellte Munitionslos.Werden bei der Abnahme von Patronen durch die Polizei Abweichungen von den For-derungen der TR festgestellt, oder sind Änderungen am Konstruktionsstand erfolgt,verliert das Zertifikat seine Gültigkeit.

Der Umfang der erforderlichen Nachprüfungen ist im Einvernehmen mit dem Heraus-geber der Richtlinie, den Prüfinstituten, dem Hersteller und dem Beschusamt Ulm ab-zustimmen und festzulegen.

Die Zertifizierung einer Patrone mit Polizeigeschoss bzw. einer Patrone mit Übungsge-schoss können getrennt erfolgen.

Die Adressen der Prüfinstitute sind in der Anlage 11 aufgeführt.

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Seite 19 von 19

5 Erprobung

Patronen, die nach dieser Technischen Richtlinie zertifiziert sind, werden anschließenddurch die Polizeien der Länder und des Bundes mit den eingeführten Polizeiwaffen er-probt.Je Waffentyp werden 5000 Schuss zur Beurteilung der Schützensicherheit, der Funkti-onssicherheit, der Treffleistung und des Verschleißverhaltens abgegeben.

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 1

Forderungen an ein Polizeigeschoss bezüglich der endballis-tischen Wirkung

1 Wirkung auf unbedeckte Weichziele

Die Wirkung auf unbedeckte Weichziele ist in Gelatine* zu ermitteln. Dabei sind fol-gende Bedingungen zu erfüllen:

Prüfbedingungen:

� Messrohr: 100 mm� Schussentfernung: 5 m� Anzahl Schüsse: 10� Auftreffwinkel: 0° NATO, Geschossflugbahn senkrecht zur Stirnseite� Gelatine: Blockgröße: 15 x 15 x 35 cm, (1 Schuss pro Block)� Trefferlage: innerhalb eines Kreises von 5 cm Ø um die Mitte der Stirnseite

des Gelatineblocks� v-Messung: 3 m vor der Mündung

Zu erfüllende Kriterien:

� Eindringtiefe: minimal 20 cm, maximal 30 cm; kein Einzelwert darf außerhalbdieses Bereichs liegen

� Energieabgabe: maximal 60 J/cm; kein Einzelwert darf oberhalb dieses Wertesliegen;über eine Strecke von mindestens 5 cm sind mindestens30 J/cm zu erreichenkeine Geschosszerlegung, Masse des Geschossrestkörpersgrößer 98 % (in Gelatine eindringendes Geschoss = 100%)

* Die Herstellung der Gelatineblöcke und die Auswertung der Risslängen sind in Anlage9 beschrieben.

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 1

2 Wirkung auf bedeckte Weichziele

Die Wirkung auf Weichziele mit Bekleidung ist in Gelatine* zu ermitteln, die mit einemPVC-beschichteten Polyestergewebe (3-lagig in der Größe 15 x 15 cm)** bedeckt ist.

Prüfbedingungen:

� Messrohr: 100 mm� Schussentfernung: 5 m� Anzahl Schüsse: 5� Auftreffwinkel: 0° NATO, Geschossflugbahn senkrecht zur Stirnseite� Gelatine: Blockgröße: 15 x 15 x 35 cm, (1 Schuss pro Block)� Trefferlage: innerhalb eines Kreises von Ø 5 cm um die Mitte der Stirnseite

des Gelatineblocks� v-Messung: 3 m vor der Mündung

Zu erfüllende Kriterien:

� Eindringtiefe: minimal 20 cm, maximal sollte sie 35 cm betragen; kein Ge-schoss darf den Block verlassen

� Energieabgabe: maximal 60 J/cm; kein Einzelwert darf außerhalb dieses Be-reichs liegen;über eine Strecke von mindestens 5 cm sind mindestens 20 J/cm zuerreichenkeine Geschosszerlegung, Masse des Geschossrestkörpersgrößer 98 % (in Gelatine eindringendes Geschoss = 100%)

* Die Herstellung der Gelatineblöcke und die Auswertung der Risslängen sind in Anlage10 beschrieben.

** Einseitig PVC-beschichtetes Polyestergewebe, 700 g/m²Fa. BATEX Technische Textilien GmbH, Am Gemeindebusch, D-01900 BretnigGefertigt nach TL 8305-0283 des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung.

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 1

3 Wirkung auf Hartziele (Blech)

Die Wirkung auf verformbare Hartziele ist durch eine Prüfung auf Stahlblechregisternachzuweisen.

Prüfbedingungen:

� Messrohr: 100 mm� Schussentfernung: 5 m� Anzahl Schüsse: 5� Auftreffwinkel: 0° NATO, Geschossflugbahn senkrecht zur Stirnseite� Material: Kaltgewalztes Stahlblech nach DIN EN 10130� Blechgröße: 250 x 250 mm� Blechdicke: 1 mm� Anordnung: gemäß Anlage 10� Trefferabstand: 6 cm vom Rand und untereinander

Zu erfüllendes Kriterium:

Es müssen mindestens 4 Bleche durchschlagen werden.

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 1

4 Wirkung nach Durchschuss von Glas

Eine schräggestellte Verbundsicherheitsglasscheibe* wird unter einem Anstellwinkelvon 45° in einer Entfernung von 30 cm vor einen Gelatineblock** positioniert und be-schossen.

Prüfbedingungen:

� Messrohr: 100 mm� Schussentfernung: 5 m� Anzahl Schüsse: 5 (1 Schuss pro Scheibe)� Anstellwinkel der Scheibe zur Schussrichtung: 45° NATO� Entfernung Glasscheibe zum Gelatineblock: 30 cm

Zu erfüllende Kriterien:

� Eindringtiefe in Gelatine: mindestens 10 cm, maximal 30 cm� Gewichtsverlust des Projektils: kleiner als 10 %� Abgangsrichtung nach der Scheibe: innerhalb eines Kegels von 25° Spitzenwin-

kel bezogen auf die ursprüngliche Einschuss-richtung

* Fahrzeugglas-SonderausführungFa. Glasverarbeitung Bietigheim GmbH, Industriestr. 10, D-74321 Bietigheim-Bissin-genAufbau: PLANILUX 2,5 mm (FZG), 0,76 mm Fahrzeugfolie MV, PLANILUX 2,5 mm(FZG)Größe: 800 mm x 800 mm (Kanten gesäumt)

** Die Herstellung der Gelatineblöcke und die Auswertung der Risslängen sind in Anlage9 beschrieben.

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 1

5 Wirkung auf Reifen

Es soll geprüft werden, ob das Geschoss in der Lage ist, in Reifen Löcher zu stanzen.

Prüfbedingungen:

� Messrohr: 100 mm� Schussentfernung: 5 m� Anzahl Schüsse: 5� Auftreffwinkel: 0° NATO

Zu erfüllendes Kriterium:

In einer reifenmaterialähnlichen textilbewehrten Gummimatte* muss eine bleibendeÖffnung entstehen, durch die sich ein Metallstift von Ø 4 mm und einem Radius an derSpitze von 2 mm mit einer Kraft von maximal 50 N (Handkraft) durchschieben lässt.

* BodenbelagFa. Morgenroth, Hofstr.13, D-95632 WunsiedelBezeichnung: SSB-30 DN, Stärke 30 mm

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 1

6 Abprallverhalten

Das Verhalten des Geschosses beim Auftreffen auf Kalksandstein soll im Vergleichzum eingeführten Vollmantelrundkopfgeschoss untersucht werden.

Prüfbedingungen:

� Messrohr: 100 mm� Schussentfernung: 5 m� Anzahl Schüsse: 5, je Auftreffwinkel� Auftreffwinkel: 45° NATO, 60° NATO, 75° NATO� Material: Kalksandstein 16 DF (240 x 248 x 498 mm) nach DIN 106� Aufbau: s. nachfolgende Skizze

Zu erfüllendes Kriterium:

Die Restenergien des zu untersuchenden Geschosses müssen beim Schießen unterden angegebenen Winkeln auf Kalksandstein nach dem Abprallen kleiner sein als diedes eingeführten Vollmantelrundkopfgeschosses (DM 41).

Skizze der Prüfanordnung (Beispiel)

e

Kalksandstein

v-MessanlageAuftreffwinkel Abprallwinkel

Papierbahn

v-Messanlag

ca. 1,5 m

ca. 1 m

Geschossauf-fangkasten

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 2 (zu Nr. 2.5.1)

Ladefähigkeitslehre

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 3

Kriminaltechnische Forderungen

Die in die TR aufgenommenen Forderungen:

♦ Die Schmauchrückstände müssen nichtflüchtige Spurenelemente enthalten,die in der Umwelt selten vorkommen und die einen hochspezifischen Nachweisder Rückstände erlauben. (Nr. 2.4.1 der TR)

♦ Das Polizeigeschoss muss nach dem Verschießen Spuren tragen, die eine er-kennungsdienstliche Untersuchung mit dem Ziel der Zuordnung des Geschos-ses zum Waffenlauf über Individualspuren zulassen. (Nr. 2.4.2.1 der TR)

sollen nach einem polizeilichen Schusswaffengebrauch kriminaltechnische Untersu-chungen zur Klärung und Rekonstruktion des Einsatzes gewährleisten.

Neue technische Entwicklungen werden unter Wahrung der Vertraulichkeit geprüft, umdas technische Know-how der Hersteller zu schützen.

Die spezifischen Anforderungen bezüglich der Schmauchrückstände enthältAnlage 3 Teil 1, Schmauchspuren.

Die spezifischen Anforderungen bezüglich der Geschosse enthältAnlage 3 Teil 2, Schusswaffenspuren.

Für die Prüfleistungen werden die Kosten gemäß der

Kostenverordnung für Nutzleistungen derPhysikalisch-Technischen Bundesanstalt

in Rechnung gestellt.

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 3, Teil 1

Kriminaltechnische Forderungen Teil 1, Schmauchspuren

Die Schmauchrückstände müssen nichtflüchtige Spurenelemente enthalten, diein der Umwelt selten vorkommen und die einen hochspezifischen Nachweis derRückstände erlauben. (Nr. 2.4.1 der TR)

Die Anforderungen an Polizeimunition bezüglich der Schmauchelemente betreffen zweiunterschiedliche Problemfelder kriminaltechnischer Untersuchungen.

Das eine ist die Suche und Analyse von Schmauchpartikeln mittels analytischer Ras-terelektronenmikroskopie (REM/EDX)1, das andere die Sichtbarmachung vonSchmauchspuren durch Anfärbemethoden (Chemographie)2, 3, 4 jeweils zur Bestim-mung der Schussentfernung mit dem Ziel der Rekonstruktion eines Tatablaufs.Die Erfüllung beider Anforderungen mit nur einem Dotierungsstoff ist nicht ausge-schlossen, erscheint in der Praxis jedoch nach jetzigem Kenntnisstand problematischbei der Realisierung.Bei der Auswahl von Dotierungschemikalien ist neben der Unbedenklichkeit als Schad-stoff auch das chemische Reaktionsvermögen zu beachten, das für die REM/EDX-Analyse zu signifikanten Elementkombinationen mit anderen Anzündsatzkomponentenführen sollte. Für die Chemographie dürfen beim Verschießen keine schwerlöslichen(unlöslichen) Adukte entstehen bzw. a priori schon als Dotierstoffe eingesetzt werden.

Wegen der Komplexizität der Vorgänge bei der Zündung sind im Regelfall Einzelprü-fungen erforderlich. Notwendige Einzelprüfungen erfolgen nach der Prüfvorschrift:

♦ Untersuchung von Schmauchrückständen von Polizeimunition zum Zweckeeines hochspezifischen Nachweises (Anhang 1 zu dieser Anlage)

Informationen zu brauchbaren Lösungsansätzen können bei der Bund-/Länder-Arbeitsgruppe "Schmauchspuren" über “Leiter KT des Bundeskriminalamtes, 65173Wiesbaden“ erhalten werden.

1 H. Gansau, U. Becker, Semi-Automatic Detection of Gunshot Residue by SEM/EDX, Scanning Electron

Microscopy I (1982), 1072 C. Leszczynski, Die Bestimmung der Schußentfernung; Kriminalistik 9 (1959), 3773 H. Suchenwirth, Ein einfaches spezifisches Abdruckverfahren zum Erfassen und Beurteilen von

Schmauchbildern, Arch. f. Krim. 150 (1972), 524 W. Wenz, F. Trillhaase, Schußentfernungsbestimmung, Neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Ab-

druckverfahren, Krim. u. forens. Wiss. 84 (1995), 29

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anhang 1 zu Anlage 3

BKA

PrüfvorschriftSeite

1 von 9Untersuchung von Schmauchrückständen bei Polizeimunition zum Zwecke eines

hochspezifischen Nachweises

Version-Nr.: Datum:

6 14.11.01 erstellt von: Datum: Dr. Niewöhner 11.09.00

Kopie-Nr.: Mitarbeiter Standort

QM geprüft von: Datum: Dr. Köhler

freigegeben von: Datum:

PrüfvorschriftUntersuchung von Schmauchrückständen bei Po-

lizeimunition zum Zwecke eineshochspezifischen Nachweises

Inhaltsverzeichnis1 Revisionsverzeichnis2 Zweck und Anwendungsbereich3 Kurzbeschreibung des Verfahrens4 Geräte und Hilfsmittel5 Proben6 REM/EDX-Nachweis

6.1 Spurenerzeugung6.2 Untersuchung6.3 Prüfkriteríen

7 Chemographischer Nachweis7.1 Spurenerzeugung7.2 Untersuchung7.3 Prüfkriteríum

8 Ergebnisdarstellung9 Kontrolle/Validierung10 Vorsichtsmaßnahmen11 Abkürzungen

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anhang 1 zu Anlage 3

BKA

PrüfvorschriftSeite

2 von 9Untersuchung von Schmauchrückständen bei Polizeimunition zum Zwecke eines

hochspezifischen Nachweises

Version-Nr.: Datum:

6 14.11.01 erstellt von: Datum: Dr. Niewöhner 11.09.00

Kopie-Nr.: Mitarbeiter Standort

QM geprüft von: Datum: Dr. Köhler

freigegeben von: Datum:

1 Revisionsverzeichnis

Revisionsnummer Datum

3 - Eichner 30.01.2001

4 – Buchholz/Eichner 16.03.2001

5 – PG 22.03.2001

6 – PG 26.03.2001

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anhang 1 zu Anlage 3

BKA

PrüfvorschriftSeite

3 von 9Untersuchung von Schmauchrückständen bei Polizeimunition zum Zwecke eines

hochspezifischen Nachweises

Version-Nr.: Datum:

6 14.11.01 erstellt von: Datum: Dr. Niewöhner 11.09.00

Kopie-Nr.: Mitarbeiter Standort

QM geprüft von: Datum: Dr. Köhler

freigegeben von: Datum:

2 Zweck und Anwendungsbereich

Laut der Technischen Richtlinie (TR) „Patrone 9 x 19 mm, schadstoffreduziert“ be-

steht u.a. folgende Forderung an die Munition:

„Die Schmauchrückstände müssen nichtflüchtige Spurenelemente enthal-ten, die in der Umwelt selten vorkommen, und die einen hochspezifischenNachweis der Rückstände erlauben.“

3 Kurzbeschreibung des Verfahrens

Die vorliegende Prüfvorschrift dient der Überprüfung von Kriterien bezüglich des

rasterelektronenmikroskopischen bzw. chemographischen Nachweises von

Schmauchrückständen, die eine zukünftige Polizeimunition im Hinblick auf die TR

zu erfüllen hat.

4 Geräte und Hilfsmittel

Geräte� Rasterelektronenmikroskop

(Gerätespezifikation siehe z. B. Gerätebuch 23G001_00, S. 3 u. 4, Anlage 1)

� Röntgenmikroanalyse-System

(Gerätespezifikation siehe z. B Gerätebuch 23G002_00, S. 3 u. 4, Anlage 2)

� Auflichtmikroskop

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4 von 9Untersuchung von Schmauchrückständen bei Polizeimunition zum Zwecke eines

hochspezifischen Nachweises

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Hilfsmittel

� 1 Waffe, Kal. 9 mm

Die Prüfung ist z. B. mit einer der folgenden Waffen durchzuführen (nach Neu-

beschaffungen von Waffen gem. Technischer Richtlinie Pistolen sind diese zu

aktualisieren):

Waffe A B CFabrikat Heckler & Koch Glock Sig Sauer

Modell P 10 17 P6

Laufprofil Polygon Polygon Feld/Zug

Die Waffen müssen sorgfältigst grundgereinigt sein um eine Querkontamination

durch vorherige Schussversuche auszuschließen.

� Beschussraum

� 5 REM Stiftprobenteller (∅ 1/2 Zoll) mit Leit-Tabs (Stubs)

� Filterkarton (∅ 24 cm)� Reagenzien

5 Proben

� 50 Patronen der zu prüfenden Munition

Es erfolgt durch die Bund/Länder-Arbeitsgruppe Schmauchspuren (kurz:

AG Schmauch) eine Aufteilung der Patronen auf die mit der Prüfung beauf-

tragten Prüflabors. 20 Patronen verbleiben als Rückstellmuster bei

AG Schmauch.

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6 REM/EDX-Nachweis

6.1 Probenerzeugung

Drei Stubs werden mit dem Befestigungstift so in eine Unterlage (z. B. Karton) ge-

steckt, dass ihre Positionen die Ecken eines gleichseitigen Dreiecks von 15 cm

Kantenlänge bilden.

Anschließend wird diese Anordnung mit der zu prüfenden Munition mit einer

grundgereinigten Waffe (siehe Kap. 4) einmal beschossen. Dabei ist eine Entfer-

nung Unterlage/Laufmündung von ca. 50 cm zu wählen. Die Verlängerung der

Laufseelenachse muss senkrecht auf den Schwerpunkt des von den Stubs gebil-

deten Dreiecks münden, die mit der Klebefolie zur Laufmündung hin ausgerichtet

sein müssen.

Des weiteren ist mittels Ausklopfen aus der Hülse einer der verschossenen Patro-

nen Referenzschmauch auf einem Stub zu sichern (Referenzschmauchprobe).

6.2 Untersuchung

Die Untersuchung der beschossenen Stubs hat im Rasterelektronenmikroskop in

Verbindung mit einer energiedispersiven Röntgenmikrosonde zu erfolgen. Die

Untersuchung kann manuell oder automatisch durchgeführt werden; eine automa-

tische Untersuchung ist, wenn möglich, einer manuellen vorzuziehen.

Die Ergebnisse sind mit der Referenzschmauchprobe zu vergleichen.

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6.3 Prüfkriterien

Die Prüfung einer Munition gilt als erfolgreich absolviert, wenn sich auf einem der

Stubs mindestens 100 Schmauchpartikel mit den folgenden Eigenschaften finden

lassen:

• Die Partikel müssen eine Elementkombinationen aufweisen, die mit hoher

Wahrscheinlichkeit in der Umwelt nicht vorkommt.

• Die Partikel müssen mindestens ein Element mit einer Ordnungszahl Z≥50 und

mindestens ein Element mit einer Ordnungszahl Z>20 enthalten.

• Die Energie einer der drei intensitätsreichsten Linien der Spurenelemen-

te/Dotierstoffe mit Z≥50 zwischen 1 keV und 15 keV im Röntgenfluoreszenz-

spektrum muss muss signifikant und von anderen vorkommenden Elementen

zu unterscheiden sein.

• Die Partikel der Referenzschmauchprobe (aus der Hülse der verschossenen

Patrone) müssen den Partikeln der vorangegangenen Prüfung entsprechen.

7 Chemographischer Nachweis

7.1 Probenerzeugung

Aus einer grundgereinigten Waffe (siehe Kap. 4) werden mit der zu prüfenden

Munition für jede der nachstehend genannten Schußentfernungen jeweils drei

senkrecht zur Schussrichtung angebrachte Filterkartone nacheinander mittig be-

schossen. Die zu wählenden Schußentfernungen (Entfernung Filterkarton/Lauf-

mündung) betragen 50 cm, 100 cm und 150 cm.

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7.2 Untersuchung

Die beschossenenen Filterkartons sind mit einem geeigneten nasschemischen

Verfahren zu behandeln, mit dessen Hilfe sich mindestens ein in den Schussrück-

ständen vorhandenes Dotierelement anhand einer spezifischen Anfärbereaktion

nachweisen lässt. Die Nachweisreaktion muss einen deutlich erkennbaren Farb-

kontrast gegen den Untergrund ergeben.

7.3 PrüfkriteriumDie Prüfung einer Munition gilt als erfolgreich absolviert, wenn bei auflichtmikro-

skopischer Betrachtung mit 10-facher Vergrößerung oder bei normaler augen-

scheinlicher Betrachtung

• sich die jeweils drei aus der gleichen Entfernung beschossenen Filterkartonsbezüglich der Verteilung der angefärbten Schmauchpartikel nicht signifikantunterscheiden,

• sich jeweils zwei aus unterschiedlicher Entfernung beschossene Filterkartonsbezüglich der Verteilung der angefärbten Schmauchpartikel signifikant unter-scheiden.

• sich auf zumindest einem der aus 100 cm beschossenen Filterkartons auf einerKreisfläche von 24 cm Durchmesser mit dem Einschuss als Mittelpunkt min-destens 100 angefärbte Partikel feststellen lassen.

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8 Ergebnisdarstellung

Werden die unter 6.3 und 7.3 aufgeführten Kriterien durch die zur Prüfung vorge-

legte Munition erfüllt, so ist dieser Munition zu bescheinigen:

Die Munition erfüllt die Anforderungen gemäß der Nr. 2.4.1 der TR in Verbindung

mit Anlage 3 Teil 1

Werden die Bedingungen durch die zur Prüfung vorgelegte Munition nicht erfüllt,

so ist dieser Munition zu bescheinigen:

Die Munition erfüllt nicht die Anforderungen gemäß der Nr. 2.4.1 der TR in Verbin-

dung mit Anlage 3 Teil 1

9 Kontrolle/Validierung

Die Kontrolle der Prüfung erfolgt durch Ergebnisvergleich von zwei unabhängigen

Prüfstellen, die nach dieser Prüfvorschrift die Untersuchung vorgenommen haben.

Die Festlegung der Prüflaboratorien wird durch die AG Schmauch vorgenommen.

Bei Unstimmigkeiten wird ein drittes Prüflaboratorium eingeschaltet, das die be-

reits erzielten Messergebnisse beurteilt, und dessen Urteil ausschlaggebend ist.

10 Vorsichtsmaßnahmen

Es ist auf kontaminationsfreies Arbeiten zu achten.

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11 Abkürzungen

TR Technische Richtlinie „Patrone 9 x 19 mm, schadstoffreduziert“

BKA Bundeskriminalamt, Wiesbaden

AG Schmauch Bund/Länder-Arbeitsgruppe Schmauchspuren

REM Rasterelektronenmikroskop

EDX Energiedispersive Röntgenanalyse

Stub REM-Siftprobenteller mit Leit-Tab

Z Ordnungszahl des Periodensystems der Elemente

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Kriminaltechnische Forderungen Teil 2, Schusswaffenspuren

Das Polizeigeschoss (bzw. Übungsgeschoss) muss (soll) nach dem VerschießenSpuren tragen, die eine erkennungsdienstliche Untersuchung mit dem Ziel derZuordnung des Geschosses zum Waffenlauf über Individualspuren zulassen.(Nrn. 2.4.2.1 und 2.4.2.2 der TR)

Die Forderung ist ohne weitere Einzelprüfung als erfüllt anzusehen, wenn der Bereichdes Geschosses, der mit der Rohrinnenfläche der Waffe in Berührung kommt (Kontakt-bereich), aus einem oder mehreren der Materialien

� Messing (Cu mit 20 - 40% Zn)� Tombak (Cu mit 5 - 20% Zn)� Kupfer� Neusilber (Cu mit 8 - 45% Zn und 5 - 30% Ni)

besteht und bei schichtartigem Aufbau dieses Bereichs (z. B. bei Teilmantelgeschos-sen, Plattierungen oder galvanischen Auflagen) die äußerste Schicht mindestens0,1 mm stark ist.

Eine Einzelfallprüfung ist erforderlich, wenn der Kontaktbereich beispielsweise aus denoder einem der nachstehenden Materialien besteht:

� Zinn� Polymere (Kunststoffe)� Aluminium� Zink.

Die oben stehenden Auflistungen von Materialien und die Maßangaben für den Aufbaudes Kontaktbereiches sind nicht abschließend. Die Beurteilung anderer als der ge-nannten Konstruktionsmerkmale sowie die Aufnahme weiterer Materialien in die Auflis-tungen behält sich die Bund-/Länder-Arbeitsgruppe "Schusswaffenspuren/Ballistik" über“Leiter KT des Bundeskriminalamtes, 65173 Wiesbaden“ vor.

Notwendige Einzelprüfungen erfolgen nach der Prüfvorschrift:

♦ Untersuchung von Verfeuerungsspuren auf Geschossen von Polizeimunitionmit dem Zweck der Zuordnung zu Polizeiwaffen (Anhang 2 zu dieser Anlage)

Die Erfüllung dieser Forderung ist zur Zertifizierung der Übungsmunition nicht erfor-derlich. Sie kann aber bei der Beschaffung verlangt werden.

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PrüfvorschriftUntersuchung von Verfeuerungsspuren aufGeschossen von Polizeimunition mit dem

Zweck der Zuordnung zu Polizeiwaffen

Inhaltsverzeichnis

1 Revisionsverzeichnis2 Zweck und Anwendungsbereich3 Kurzbeschreibung des Verfahrens4 Geräte und Hilfsmittel5 Proben6 Spurenerzeugung7 Untersuchung8 Ergebnisdarstellung9 Kontrolle/Validierung10 Vorsichtsmaßnahmen11 Abkürzungen

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1 Revisionsverzeichnis

Revisionsnummer Datum

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2 Zweck und Anwendungsbereich

Laut der Technischen Richtlinie (TR) „Patrone 9 x 19 mm, schadstoffreduziert“

besteht u.a. folgende Forderung an Polizeigeschosse:

„Das Polizeigeschoss (bzw. Übungsgeschoss) muss (soll) nach dem Ver-schießen Spuren tragen, die eine erkennungsdienstliche Untersuchung mitdem Ziel der Zuordnung des Geschosses zum Waffenlauf über Individual-spuren zulassen. (Unter 2.4.2.1 und 2.4.2.2)“

Anlage 3 Teil 2 der TR enthält eine Auflistung von Materialien, bei denen die

„Forderung ohne weitere Einzelprüfung als erfüllt anzusehen ist, wenn der Bereich

des Geschosses, der mit der Rohrinnenfläche der Waffe in Berührung kommt

(Kontaktbereich), aus den oder einem der genannten Materialien besteht und bei

schichtartigem Aufbau dieses Bereichs (z.B. bei Teilmantelgeschossen, Plattie-

rungen oder galvanischen Auflagen) die äußere Schicht mindestens 0,1 mm stark

ist.“

Für Abweichungen in Aufbau und Material zu den in der TR Anlage 3, Teil 2, ge-

nannten Materialien findet diese Prüfvorschrift Anwendung.

3 Kurzbeschreibung des Verfahrens

Wird Munition in einer Schusswaffe repetiert oder gezündet, so wirken metallischeWaffenteile auf diese ein und können dabei deren Oberfläche verändern. Die ent-stehenden Waffenspuren erlauben ggf. die Identifizierung des Spurenverursa-chers, also den Nachweis, dass ein bestimmtes, individuelles Waffenteil diese er

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zeugte.

Die Identifizierung oder der Ausschluss eines Waffenteils als Verursacher einer

Waffenspur beruht auf der Erfahrung, dass infolge von Zufallsprozessen bei der

Waffenteileherstellung, insbesondere der mechanischen Oberflächenbehandlung

bei der Endbearbeitung, sowie gebrauchsbedingten zufälligen Veränderungen ei-

ne einmalige Wirkflächenbeschaffenheit der spurenerzeugenden Waffenteile re-

sultiert, die beim wiederholten Repetier-/Schussvorgang zumindest bereichsweise

reproduzierbare Individualspuren bewirkt.

4 Geräte und Hilfsmittel

Geräte

� Stereomikroskop

(Gerätespezifikation siehe Gerätebuch 21G20_01, Anlage 1)

� Lichtoptisches Vergleichsmikroskop

(Gerätespezifikation siehe Gerätebuch 21G42_01, Anlage 2)

Hilfsmittel

� 3 Waffen: � 2 Waffen mit Polygon-Profil,

� 1 Waffe mit Feld/Zug-Profil

Die Prüfung ist z. B. mit folgenden Waffen durchzuführen (nach Neubeschaf-

fungen von Waffen gem. Technischer Richtlinie Pistolen sind diese zu aktuali-

sieren):

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Waffe A B CFabrikat Heckler & Koch Glock Sig Sauer

Modell P 10 17 P6

Laufprofil Polygon Polygon Feld/Zug

Die Waffen müssen markiert sein und im Hinblick auf die Erzeugung einer im

Spurenerkennungsdienst verwertbaren Spurenlage mit geeigneter Vergleichs-

munition vorgeprüft werden. Das Ziel dieser Vorprüfung ist die Feststellung der

prinzipiellen Eignung der Waffe für die Prüfung.

� 50 Patronen einer Vergleichsmunition mit kupferfarbenen Vollmantel-Rundkopf-

Geschossen der Fa. Dynamit Nobel AG bzw. einer vergleichbaren Munition an-

deren Fabrikats.

� Beschussraum mit Wasserbecken(Falls kein Wasserbecken zur Verfügung steht, ist ein Wattekugelfang zu benutzen.)

5 Proben

� 50 Patronen der zu prüfenden Munition

(Es erfolgt eine gleichmäßige Aufteilung der Patronen auf die mit der Prüfung

beauftragten Prüflabors (durch KI 24/BKA).)

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6 Spurenerzeugung

Die Spurenerzeugung betrifft die Spuren an:

a) Vergleichsgeschossen,

b) Prüfgeschossen.

Für die Prüfung werden jeweils 3 Geschosse pro Waffe von der Vergleichsmuniti-

on wie auch der Prüfmunition benötigt.

Die Geschosse sind mittels Wasserbecken aufzufangen. Falls dieses nicht zur

Verfügung steht, ist ein Wattekugelfang zu benutzen.

a) Spurenerzeugung an Vergleichsgeschossen

Jede der drei Waffen wird zunächst mit zehn Schuss der Vergleichsmunition

beschossen. Die Geschosse der darauffolgenden drei Schüsse werden für die

Prüfung verwendet. Für weitere Vergleichsmöglichkeiten sind alle 13 Geschos-

se aufzuheben.

b) Spurenerzeugung an Prüfgeschossen

Nach der Spurenerzeugung an den Vergleichsgeschossen sind die Waffen mit

je drei Patronen der Prüfmunition zu beschießen und die Geschosse für die

Prüfung zu verwenden.

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7 Untersuchung

Die Untersuchung der Spuren gliedert sich in:

a) die Beurteilung der Individualspuren mittels Stereomikroskop,

b) die Untersuchung im Hinblick auf den gemeinsamen Verursacher von Waffen-

spuren auf den Geschossen mittels lichtoptischem Vergleichsmikroskop.

8 Ergebnisdarstellung

Spurenvergleiche von Vergleichsgeschossen untereinander sowie von Prüfge-

schossen untereinander sind durchzuführen. Auf einen Vergleich von Prüfge-

schossen zu Vergleichsgeschossen kann verzichtet werden.

Das Ergebnis der vergleichenden Untersuchungen ist hinsichtlich der drei folgen-

den Bewertungsstufen für jede der drei Waffen getrennt zu klassifizieren:

1. Zuordnung möglich:Eine Zuordnung der Projektile zu einem Waffenlauf anhand der Verfeuerungs-

spuren ist ohne begründeten Zweifel möglich. Reproduzierbare, individuelle

Waffenspuren sind in ausreichender Menge und Qualität vorhanden.

2. Zuordnung bedingt möglich:Die Qualität und Menge der Waffenspuren reicht für einen zweifelsfreien ob-

jektiven Nachweis, dass die Projektile aus demselben Waffenlauf verfeuert

wurden, nicht aus. Nach den Erfahrungen der Schusswaffenexperten spricht

jedoch vieles dafür, dass es sich um einen einzigen Waffenlauf handelt.

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3. Zuordnung nicht möglich:Aufgrund fehlender individueller Ausprägung von Waffenspuren bei den Pro-

jektilen kann weder bewiesen noch ausgeschlossen werden, dass die Ge-

schosse aus demselben Lauf verfeuert wurden.

Bewertung der Prüfmunition

a) Die Prüfmunition eignet sich gemäß der TR, wenn für alle drei Waffen Zuord-

nung möglich vergeben wurde.

b) Die Prüfmunition eignet sich nur mit Einschränkung gemäß der TR, wenn ne-

ben Zuordnung möglich auch mindestens einmal Zuordnung bedingt möglich

vergeben wurde.

c) Die Prüfmunition eignet sich nicht gemäß der TR, wenn für eine oder mehrere

der Waffen Zuordnung nicht möglich vergeben wurde.

Wird das Kriterium Zuordnung nicht möglich von nur einer Prüfstelle vergeben,

so ist ein drittes Prüfinstitut einzuschalten.

9 Kontrolle/Validierung

Die Kontrolle der Prüfung erfolgt durch Ergebnisvergleich von zwei unabhängigen

Prüfstellen, die nach dieser Prüfvorschrift die Untersuchung vorgenommen haben.

Die Festlegung der Prüflaboratorien wird durch BKA/KI 24 vorgenommen. Bei Un-

stimmigkeiten wird ein drittes Prüflaboratorium eingeschaltet, das die bereits er-

zeugten Spuren beurteilt.

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10 Vorsichtsmaßnahmen

Es sind die bei Waffenbeschuss üblichen Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.

11 Abkürzungen

TR Technische Richtlinie „Patrone 9 x 19 mm, schadstoffreduziert“

BKA Bundeskriminalamt, Wiesbaden

KI 24 Fachbereich “Einsatztechnologien, Technische Unterstützung, Siche-

rungstechnologien, Physikalisch-technische Forschung“ des Kriminalis-

tischen Instituts, BKA

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Hülsenhalteeinheit

gem. Zeichnungssatz Fa. IWS vom September 1995 (analog MOPI AC/225,D/150).

Zusammenstellung Kaliber 9 mm, ME1.468-E01.zul

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Einzelteileliste zur Hülsenhalteeinheit

Pos. Anz. Benennung Materialnummer Oberflächenbehandl.1. 1 Body / Aufnahmekörper 1.1730 ionitriert

2. 1 Head / Oberteil 1.1730 ionitriert

3. 1 Guide, Firing Pin /Schlagbolzenführung

1.1730 ionitriert

4. 1 Cap / Kappe 1.2709 gehärtet

5. 1 Einstelldeckel 1.2709 gehärtet

6. 2 spez. Schraube DIN 912

7. 1 Kontermutter 1.4305

8. 1 Gage 9 mm GO Adjustment /Einstellattrappe Kal.: 9

1.2709 gehärtet

11. 1 Pin, Firing Cal.: 9 mm /Schlagbolzen Kal.: 9

1.2709 gehärtet

13. 1 Führungsbuchse Kal.: 9 mm 1.2709 gehärtet

17. 1 Anschlagkörper Kal.: 5,56 mm 1.2709 gehärtet

18. 1 Vorspannfeder 65 N DIN 2076

19. 3 Spannstift 3 x 16 DIN 7346

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 4 (zu Nr. 2.5.5)

Einstellung und Einbau der Hülsenhalteeinheit

1 Auswahl des richtigen Systems zur Patrone

Hierzu gehören:• Schlagbolzen• Führungsbuchse• Anschlagkörper• Verschlussabstandslehre (VA-Lehre)

2 Überprüfung des Schlagbolzenvorstandes

• Schlagbolzen im Oberteil einsetzen• Schlagbolzenvorstand mittels Lehre messen und Maß protokollieren

Grenzwert für Schlagbolzenvorstand bei 9 mm x 19: 0,89 - 0,94 mm

3 Einstellen des richtigen Verschlussabstandes

• Anschlagkörper (Schraubenschlitz unten) in der Unterseite des Unterteilesleicht eindrehen

• Führungsbuchse in der Oberseite des Unterteiles einsetzen• Verschlussabstandslehre (VA-Lehre) in die Führungsbuchse einsetzen• Oberteil aufsetzen• Einstelldeckel auf das Oberteil schrauben• Anschlagkörper soweit eindrehen, bis kein Spiel zwischen Einstelldeckel und

Verschlussabstandslehre vorhanden ist• Kontermutter anziehen (SW 30 mm)• Einstelldeckel abschrauben• Oberteil abschrauben• Einstellattrappe entnehmen

4 Justage der Hülsehalteeinrichtung im Fallgerät

• Unterteil im Fallgerät einsetzen und arretieren• Gezünderte Hülse (Hülse mit Anzündhütchen) einsetzen• Oberteil aufschrauben• Schlagbolzen einsetzen• Magnet einschalten (aktivieren)• Fallkugel am Magnet anhängen

Kugelmasse für 9 mm x 19: 55g• Fallhöhe mittels Abstandsstange einstellen (Distanz zwischen Kugel und

Schlagbolzen)• Auftreffpunkt der Fallkugel auf dem Schlagbolzen überprüfen.

- Papier auf den Schlagbolzen legen- Kugel mittels Magnet auslösen

• Ist der Auftreffpunkt außermittig, muss solange nachjustiert werden, bis die Ku-gel den Schlagbolzen mittig trifft.

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 7 (zu Nr. 2.3 und 2.5.10)

Fehlerklassifizierung

Gemäß DIN ISO 2859, Teil 1 - Allgemeines Prüfniveau II, Kennbuchstabe Q, Tab. II-A

1. Prüfung: 1110 Patronen

Die Prüfung kann einmal mit doppeltem Stichprobenumfang - 2200 Patronen - beigleicher Annahmezahl wiederholt werden.

Fehlerklasse AQL für Einzelfehler Bemerkungen

1 Patronenprüfung

Klasse A

Klasse B

Klasse C

Klasse D

Klasse E

Ohne

0,26

0,40

0,65

1,0

Kein Fehler zugelassen

2 Funktionsbeschuss

Klasse 1

Klasse 2

Klasse 3

Ohne

0,040

0,25

Kein Fehler zugelassen

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 7 (zu Nr. 2.3 und 2.5.10)

Fehlerklassifizierung

Fehlerart Stichpro-benumfang

n

Annahme-zahl

c

Rück-weisezahl

d

Prüfungs-methode

1 Patronenprüfung (äußere Be-schaffenheit und Kennzeichnung)

1.1 Klasse A

1.1.1 Falsche Patronenart1.1.2 Fehlendes Anzündhütchen1.1.3 Falsch eingesetztes Anzündhütchen1.1.4 Längs- oder Querriss an der Hülse1.1.5 Loses Anzündhütchen1.1.6 Vorstehendes Anzündhütchen1.1.7 Deformiert eingesetztes Anzündhüt-

chen, das zum Versager führen kann

1.2 Klasse B

1.2.1 Korrodierte Patronen1.2.2 Geschossmantel gerissen1.2.3 Materialfehler: Überlappungen, Lunker-

stellen1.2.4 Fehlende oder falsche Bodenkenn-

zeichnung1.2.5 Geschoss lose in der Hülse1.2.6 Deformiertes Geschoss

1.3 Klasse C

1.3.1 Patrone stark verschmutzt1.3.2 Starke Dellen1.3.3 Starke Schrammen oder Ziehriefen

über die ganze Treibladungshülse1.3.4 Fehlende Ringfugenlackierung1.3.5 Mischung verschiedener Losnummern

1.4 Klasse D

1.4.1 Schwache Falten und Materialfehler1.4.2 Undeutliche Bodenkennzeichnung

1.5 Klasse E

1.5.1 Leichte Oxydation und Fleckenbildung an der Hülse

1.5.2 Leichte Dellen1.5.3 Leichte Schrammen, Kratzer und Zieh-

riefen

1110

Kein Fehlerzugelassen

7

10

14

21

8

11

15

22

SichtSichtSichtSichtSichtSichtSicht

SichtSichtSicht

Sicht

SichtSicht

SichtSichtSicht

SichtSicht

SichtSicht

Sicht

SichtSicht

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 7 (zu Nr. 2.3 und 2.5.10)

Fehlerklassifizierung

Fehlerart Stichpro-benumfang

n

Annahme-zahl

c

Rück-weisezahl

d

Prüfungs-methode

2 Funktionsbeschuss

2.1 Klasse 1

2.1.1 Versager (fehlendes Treibladungspul-ver)

2.1.2 Versager (fehlende Anzündkanäle)2.1.3 Hülsenklemmer (wenn von Hand nicht

durchgeladen werden kann)2.1.4 Geschoss verlässt das Rohr nicht2.1.5 Bodenabreißer2.1.6 Hülsenriss am Boden2.1.7 Hülsenquerreißer, vollständig2.1.8 Anzündhütchenausfaller2.1.9 Verschlussfeuer mit Personengefähr-

dung

2.2 Klasse 2

2.2.1 Anzündhütchenversager2.2.2 Hülsenlängsreißer über 8 mm Länge2.2.3 Hülsenreißer, teilweise2.2.4 Funktionsstörung bei 21 °C

2.3 Klasse 3

2.3.1 Hülsenriss am Hülsenmund2.3.2 Anzündhütchen lose2.3.3 Anzündhütchenausbläser, mehr als

50% des Umfanges2.3.4 Anzündhütchen durchschlagen2.3.5 Verschluss nicht gefangen bei Einzel-

schuss2.3.6 Funkionsstörung bei +52 °C und

–30 °C

1110

570

540

Kein Fehlerzugelassen

1

1

7

4

2

2

8

5

Sicht

Sichtmanuell

SichtSichtSichtSichtSichtSicht

SichtSichtSichtSicht

SichtSichtSicht

SichtSicht

Sicht

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8 Latten 4 cm x 4 cmals Dachstreben

1500

820340

6 Latten 4 cm x 4 cm

2500

800

400

(Durchschuß aus Pappe)

Stirnseite

20001900

Skizze: Kabine zur Emissionsmessung

- TR "Patrone 9 m

m x 19, schadstoffreduziert", Stand: Septem

ber 2001 - Anlage 8 (zu N

r.3.3.1)

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 9

Herstellung der Gelatineblöcke und Auswertung der Risslän-gen

1 Arbeits-/Prüfmittel1.1 Gelatine1.2 2-Phenylphenol (99 %)1.3 Zimtöl1.4 Wasser1.5 100 l Behälter1.6 Formen 150 mm x 150 mm x 350 mm1.7 Rührmaschine1.8 Einspannvorrichtung für das Messrohr1.9 Messrohr: 100 mm Rohrlänge1.10 Geschwindigkeitsmessanlage für v3-Messung1.11 Kopierstift1.12 Auswerteformular1.13 Transparentes Lineal1.14 Beleuchtete Arbeitsplatte1.15 Elektrisches Messer1.16 Waage1.17 Messschieber1.18 Begriffsdefinition

v3: Geschossgeschwindigkeit 3 m vor der Rohrmündung

2 Gelatinerezeptur und Auswertung2.1 Als Ausgangsmaterial wird handelsübliche Gelatine der Firma "Deutsche Gelati-

nefabriken Stoess & Co GmbH", Gammelsbacher Straße 2, 69412 Eberbach/Baden, der Qualität "Platin Super", Gallertfestigkeit von 1/115 (gemessen nachWerksnorm in Bloom) verwendet.Mischungsverhältnis: 80 % Wasser, 20 % Rohgelatine (Gewichts-%).Mengenmäßige Zusammensetzung für 8 Gelatineblöcke150 mm x 150 mm x 350 mm:4 g 2-Phenylphenl (99 %)ca. 5 ml Zimtöl14 kg Gelatine56 l Wasser (+70 °C)In das 70 °C warme Wasser wird unter ständigem Rühren die entsprechendeMenge Gelatine zugegeben. Als Zusätze zur Geruchsverbesserung und Verhin-derung von Bakterienbildung werden Zimtöl der Firma "Merk" (Typ Ceylon II) und2-Phenylphenol (99 %) der Fa. "Sigma-Aldrich Chemie GmbH", Messerschmidt-straße 17, 89231 Neu-Ulm, EWG-Nr.: 201-9993-05, beigegeben.Die fertige Mischung muss 2 Stunden quellen, bis sie in die dafür vorgesehenenFormen gefüllt werden kann. Die gefüllten Formen bleiben 24 Stunden stehen.Anschließend werden die Formen ca. 10 s in ein heißes Wasserbad gestellt unddurch Umkippen wird der Gelatineblock von der Form herausgelöst. Nach kurzerAbkühldauer muss die Gelatine bei +15 °C mindestens 18 Stunden eingelagertwerden, bevor sie für den Beschuss verwendet wird.

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 9

2.2 Nach der Entnahme aus dem Temperaturschrank soll der Gelatineblock mög-lichst umgehend beschossen werden. Hierzu wird er auf eine plane Unterlagegelegt. Es wird grundsätzlich nur ein Schuss auf einen Gelatineblock abgegeben.

2.3 Unmittelbar nach dem Beschuss wird der Gelatineblock 90° zur Schussrichtungin 25 mm dicke Scheiben geschnitten, welche vorher mit dem Kopierstift ange-zeichnet werden. Eine klar definierte nummerische Zuordnung der einzelnenScheiben ist unbedingt erforderlich. Die Risslängenmessungen der einzelnenScheiben würden sonst das Gesamtergebnis verfälschen.Die erste Scheibe ist im Auswerteformular mit dem Geschossdurchmesser zuvermerken. Die zweite Scheibe ist auf die Beleuchtungsplatte zu legen und dieRisse sind mit nassem Kopierstift kenntlich zu machen. Durch die Hintergrund-beleuchtung kann man genau die Risslängen erkennen. Nachdem die Risse ge-kennzeichnet wurden, beginnt die schriftliche Arbeit. Alle Risse sind vomSchussmittelpunkt nach außen hin zu messen und in das nachfolgende Formulareinzutragen. Pro Scheibenschnitt ist der Mittelwert der summierten Risslängenbeider Schnittflächen zu verwenden. Sämtliche weiteren Scheiben werden nachdemselben Verfahren ausgewertet.Der Geschossrestkörper wird im Hinblick auf Masse und Durchmesser vermes-sen und bewertet.

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- TR "Patrone 9 m

m x 19, schadstoffreduziert", Stand: Septem

ber 2001 - Anlage 9

Risslängenauswertung im Zielmedium "Gelatine" für Energieabgabeprüfung

Hersteller: .......................................... E-Ziel (J): ............................................ Datum:Patrone: .......................................... Eindringtiefe: ............................................Geschoss: .......................................... G-Rest (g): ............................................Geschossmasse: .......................................... Gelatine-Temperatur (° C): ............................................v-Ziel (m/s): .......................................... Bemerkung: .....................................................................................

.....................................................................................

"Risslängen in mm"

0 cm 2,5 cm 5 cm 7,5 cm 10 cm 12,5 cm 15 cm 17,5 cm 20 cm 22,5 cm 25 cm 27,5 cm 30 cm 32,5 cm 35 cm

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Stahlblechregister

Blechzuschnitt

Die Bleche sind mit 4 Bohrungen gemäß Zeichnung zu fertigen.Sie sind im Abstand von 20 mm mittels Gewindestangen miteinander zu verbinden.

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- TR "Patrone 9 mm x 19, schadstoffreduziert", Stand: September 2001 - Anlage 11

Adressen der Prüfinstitute

Beschussamt UlmAlbstraße 74

89081 Ulm

Tel.: 0731/96851-0Fax: 0731/96851-99

Prüfung gem. TR mit Ausnahme der Nr. 3

Wehrwissenschaftliches Institut fürWerk-, Explosiv- und Betriebsstoffe(WIWEB)Großes Cent

53913 Swisttal

Tel.: 02222/60081Fax: 02222/1852

Prüfung gem. Nrn. 3.1 und 3.2 der TR

Wehrwissenschaftliche Dienststellefür Waffen und MunitionDez. 340Schießplatz

49716 Meppen

Tel.: 05931/43-0Fax: 05931/43-2091

Prüfung gem. Nr. 3.3 der TR

BundeskriminalamtLeiter KT

65173 Wiesbaden

Tel.: 0611/55-0Fax: 0611/55-13603

Prüfung gem. Nr. 2.4.2 der TR