Teilnahmebedingungen Verlosung „ADAC Hallen-Trial/Facebook ... · PDF...

1

Click here to load reader

Transcript of Teilnahmebedingungen Verlosung „ADAC Hallen-Trial/Facebook ... · PDF...

Page 1: Teilnahmebedingungen Verlosung „ADAC Hallen-Trial/Facebook ... · PDF fileTeilnahmebedingungen Verlosung „ADAC Hallen-Trial/Facebook Gewinnspiele“ 1. Veranstalter der Verlosung

Teilnahmebedingungen Verlosung „ADAC Hallen-Trial/Facebook Gewinnspiele“

1. Veranstalter der Verlosung

Veranstalter ist der ADAC Südbayern e. V., Ridlerstraße 35, 80339 München.

2. Teilnehmer

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter des ADAC e. V., deren Tochtergesellschaften oder der ADAC Regionalclubs (insbesondere des ADAC Südbayern e. V.) und deren Angehörige. Eine Teilnahme über einen Anbieter, dessen Geschäftszweck u. a. in der Manipulation von Gewinnspielen liegt oder die Teilnahme über einen Dritten (insbesondere eine Sammelteilnahme) sind ebenfalls ausgeschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, doppelte Teilnahme, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc., vorliegen. Ggf. können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Der Veranstalter ist berechtigt aus gegebenen Anlass das Gewinnspiel zu ändern, anzupassen oder zu beenden.

3. Teilnahme

Für die Verlosung können nur Teilnehmer berücksichtigt werden, welche nach deren Privatsphäre Einstellungen in Facebook auf der Seite ADAC Hallen-Trial für den Veranstalter sichtbar sind.

Unter allen Beiträgen entscheidet das Zufallsprinzip per Online Zufallsgenerator. Zusätzliche Überwachung der Auslosung gewährt der Veranstalter durch das Beisein eines Anwalts. Die Auslosung erfolgt spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Beendigung des Gewinnspiels. Pro Teilnehmer/Teilnehmerin ist immer nur ein Gewinn möglich. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden vom ADAC Südbayern e. V. per Facebook PN (persönliche Nachricht) benachrichtigt. Sollte sich ein Gewinner innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung nicht melden, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Für die Richtigkeit der angegebenen Adresse ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin verantwortlich. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

Es dürfen keine rechtswidrigen Gewinnspielbeiträge (z. B. rechtswidrige Kommentare oder Bilder) eingestellt werden. Die Beiträge dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Für rechtswidrige Beiträge haftet ausschließlich der jeweilige Facebooknutzer.

4. Preise

Die Preise sind aus dem Beitrag (Post) des Gewinnspiels ersichtlich und werden auf Kosten des Veranstalters per Post verschickt.

5. Datenschutzhinweise

Sämtliche erhobenen Daten außerhalb von Facebook werden innerhalb von längsten 4 Wochen nach Abwicklung des Gewinnanspruchs gelöscht und zu keiner Zeit für andere Werbemaßnahmen verwendet.

6. Haftung

Der ADAC Südbayern e. V. haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel an den ausgelobten Preisen. Für weitergehende Schäden, die sich aus der Inanspruchnahme des Preises ergeben, kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.

7. Sonstiges

Der ADAC Südbayern nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Facebook® hat dieses Gewinnspiel nicht organisiert und steht als Ansprechpartner nicht zur Verfügung.

München, 14. Dezember 2016