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TIPPS für Berufsbewerber und Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft Deutscher Industrie- und Handelskammertag AUSGABE 2016

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TIPPS für Berufsbewerber und Auszubildende in der Sicherheitswirtschaft

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

AUSGABE 2016

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A. ENTSCHEIDUNG FÜR DIE AUSBILDUNG UND DEN AUSBILDUNGSBETRIEB 4 WarumlohntsicheineAusbildunginderSicherheitswirtschaft?............................................4

WelchepersönlichenVoraussetzungensolltenSiefüreineerfolgreicheAusbildungmitbringen?.........................................................................................4WoraufistbeiderWahldesAusbildungsbetriebeszuachten?................................................4

WannliegtzahlenmäßigeinausgewogenesVerhältniszwischenAuszubildendenundFachkräftenvor?.......................................................................5

WergiltalsFachkraft?................................................................................................................5

B. AUSBILDUNGSVERTRAG 6 WasmussmindestensimAusbildungsvertragstehen?............................................................6 WurdeeinbetrieblicherAusbildungsplanentwickelt?..............................................................7

C. RECHTE UND PFLICHTEN IN DER AUSBILDUNG 7 WelchegrundsätzlichenPflichtenhatderAusbildungsbetriebzubeachten?.........................7 WievielverdientmanalsAuszubildende/r?..............................................................................8 SinddieTarifverträgedesBDSWfürAuszubildendeanwendbar?............................................9 Arbeitszeiten–wasistzubeachten?.........................................................................................9 IstdieselbständigeWahrnehmungvonBewachungsaufgabeninderAusbildungmöglich?10 WelchenUrlaubsanspruchhabenSie?....................................................................................10

IsteineNebenbeschäftigungimUrlaubmöglich?..................................................................11 KannmanUrlaubnehmen,wannmanmöchte?.....................................................................11 WerdenSiefürdieBerufsschulefreigestellt?.........................................................................12

Inhalt

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D. ENDE DER AUSBILDUNG 12 WannendetdieAusbildung?....................................................................................................12 Abschlussprüfungnichtbestanden–wasnun?......................................................................13 WurdeeineWeiterbeschäftigungnachderAusbildungbesprochen?.....................................13 WurdeIhnenvomBetriebeinZeugnisausgestellt?................................................................13 WasistbeieinerKündigungzubeachten?..............................................................................14

E. RAT UND TAT 15 RatundHilfevonderIHKeinholen-Schlichtungsausschussanrufen..................................15 AusbildungsberaterhelfenIhnen.............................................................................................15

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A. ENTSCHEIDUNG FÜR DIE AUSBILDUNG UND DEN AUSBILDUNGSBETRIEB

Warum lohnt sich eine Ausbildung in der Sicherheitswirtschaft?Die Sicherheitswirtschaft weist seit Jahren gute wirtschaftliche Perspektiven vor. Umsatz undBeschäftigtenzahlensteigenkontinuierlich.InsbesonderegutqualifizierteMitarbeiter/Innenwer-den immerstärkergesucht.MiteinerAusbildungalsFachkraft fürSchutzundSicherheitoderServicekraftfürSchutzundSicherheithabenSiehervorragendeChancenaufdemArbeitsmarkt.

Welche persönlichen Voraussetzungen sollten Sie für eine erfolgreiche Ausbildung mitbringen?GrundsätzlichistdieAusbildungfürdieAbsolventen/InnenallerSchulzweigeoffen.DadieAus-bildungaberauchNacht-undSchichtarbeitumfasstsowiemöglicherweisemobileDienstege-leistetwerden,fürdieeinFührerscheinnotwendigist,bevorzugendieUnternehmenvolljährigeBewerber/Innen. Die Bewerber/Innen sollten körperlich fit sein und ein gewisses Geschick imUmgangmitMenschenhaben,dadieTätigkeitDeeskalations-undKonfliktlösungsfähigkeiter-fordert.TechnischesVerständnisundInteressefürrechtlicheZusammenhängesindvonVorteil.

Worauf ist bei der Wahl des Ausbildungsbetriebes zu achten?BeiderAuswahldesAusbildungsbetriebsistdaraufzuachten,dassdiesernachArt,EinrichtungundpersonellerBesetzungfürdieBerufsausbildunggeeignetist.EinIndizfürdieEignungisteinzahlenmäßig ausgewogenes Verhältnis zwischen Auszubildenden und Fachkräften. Im Bereichder Sicherheitsdienstleistung soll sichergestellt sein, dass entweder alle in der Ausbildungs-

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ordnungfestgeschriebenenInhaltevermitteltwerdenkönnenoderdiesedurchAusbildungsmaß-nahmen außerhalb der Ausbildungsstätte ergänzt werden, insbesondere in überbetrieblichenAusbildungsstättenoderdurchdieKooperationmitanderenAusbildungsbetrieben.

Wann liegt zahlenmäßig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Auszubildenden und Fachkräften vor?Hier ist zubeachten,dassdieAnzahlderAuszubildenden imBetrieb ineinemangemessenenVerhältniszurAnzahlderFachkräftesteht,esseidenn,dassanderenfallsdieBerufsausbildungnichtgefährdetwird.AlsangemessenkanninderRegelfolgendesVerhältnisangesehenwerden:

» einebiszweiFachkräfte=ein/eAuszubildende/r» dreibisfünfFachkräfte=zweiAuszubildende» sechsbisachtFachkräfte=dreiAuszubildende» jeweiteredreiFachkräfte=ein/eweitere/rAuszubildende/r.

VondiesemVerhältniskannabgewichenwerden,wenndiezuständigeIndustrie-undHandels-kammer(IHK)demzustimmt.

Wer gilt als Fachkraft?AlsFachkraftgeltenArbeitnehmer/Innen,dieindemjeweiligenAusbildungsberufeineAbschluss-prüfung abgelegt haben, und solche, die eine dementsprechende Tätigkeit für mindestens die1,5-facheZeit,diealsAusbildungszeitjeweilsvorgeschriebenist,tatsächlichverrichtethaben.

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B. AUSBILDUNGSVERTRAG

Was muss mindestens im Ausbildungsvertrag stehen?Der Vertrag steht am Anfang des Berufsausbildungsverhältnisses. Das Berufsbildungsgesetz(BBiG)schreibtvor,denwesentlichenInhaltdesVertrageszwischendemAusbildungsbetriebunddem/derAuszubildendenschriftlichniederzulegen.MindestensimVertragzustehenhat:

» DiesachlicheundzeitlicheGliederungsowieArtundZielderBerufsausbildung,insbesonderedieBerufstätigkeit,fürdieausgebildetwerdensoll,

» BeginnundDauerderBerufsausbildung,

» AusbildungsmaßnahmenaußerhalbderAusbildungsstätte,

» DauerderregelmäßigentäglichenAusbildungszeit,

» DauerderProbezeit,

» ZahlungundHöhederVergütung,

» DauerdesUrlaubs,

» Voraussetzungen,unterdenenderBerufsausbildungsvertraggekündigtwerdenkann,

» HinweisaufdieanwendbarenTarifverträgedesBDSW,Betriebs-oderDienstvereinbarungen.

DieserVertragistvomAusbildungsbetrieb,dem/derAuszubildendenundbeiJugendlichenunter18JahrenauchvondengesetzlichenVertretern/Innenzuunterschreiben.EineAusfertigungderunterzeichneten Niederschrift des Vertrages ist dem/der Auszubildenden unverzüglich auszu-händigen. Adressänderungen – auch von Auszubildenden – oder sonstige VertragsänderungenmüssenderIHKunverzüglichmitgeteiltwerden.

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Wurde ein betrieblicher Ausbildungsplan entwickelt?Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans muss der Ausbildungsbetrieb einen betrieb-lichenAusbildungsplanerstellen,deraufdiespeziellenGegebenheitenimBetriebabgestimmtist.EristBestandteildesAusbildungsvertragesundmussandiesenangehängtwerden.Derbetrieb-licheAusbildungsplanbeschreibtdieLernzieleunddieZeit,inderdieseimBetriebundeventuellaußerhalbderAusbildungsstättezuvermittelnsind.ErmusssachlichgegliedertalleimAusbil-dungsberufsbildbzw.AusbildungsrahmenplandefiniertenKenntnisseundFertigkeitenenthalten.Diesekönnensogegliedertwerden,dassArbeitseinheitenundArbeitsprojekteentstehen.DerbetrieblicheAusbildungsplanhältzusätzlichfest,anwelchenArbeitsplätzenbzw.Bewach-ungsobjektendieerforderlichenKenntnissevermitteltwerdensollen.

C. RECHTE UND PFLICHTEN IN DER AUSBILDUNG

Welche grundsätzlichen Pflichten hat der Ausbildungsbetrieb zu beachten?Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, Auszubildenden alle Fertigkeiten und Kenntnisse zuvermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels notwendig sind. Alle zur betrieblichenAusbildungerforderlichenAusbildungsmittelmüssendenAuszubildendenkostenloszurVerfü-gunggestelltwerden.FernermussderAusbildungsbetriebdieAuszubildendenzurTeilnahmeamBerufsschulunter-richt anhalten und sie für die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des BetriebessowiePrüfungenfreistellen.DerAusbildungsbetriebistverpflichtet,dieAusbildungsnachweise(Berichtsheft)regelmäßigundzeitnahzukontrollierenundabzuzeichnen.SchließlichistdenAuszubildendenamEndederAus-bildungszeiteinZeugnisauszustellen.WeitereRechteundPflichtenfindenSieim§13ff.Berufsbildungsgesetz(BBiG).

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Wie viel verdient man als Auszubildende/r?DieAusbildungsvergütung ist imAusbildungsvertrag festgelegt.Siemussmindestenseinmaljährlich ansteigen. In allen Bundesländern sind Mindestausbildungsvergütungssätze für dieFachkraftfürSchutzundSicherheitindenTarifverträgendesBDSWfestgeschrieben.Siebetra-genderzeit(Stand1.Juni2016):

Bundesland Vergütung 1. Jahr Vergütung 2. Jahr Vergütung 3. Jahr

Baden-Württemberg 710,–€ 760,–€ 810,–€

Bayern 700,–€ 750,–€ 800,–€

Berlin 425,–€ 550,–€ 650,–€

Brandenburg 425,–€ 500,–€ 600,–€

Bremen 570,–€ 600,–€ 660,–€

Hamburg 590,–€ 615,–€ 665,–€

Hessen 500,–€ 600,–€ 650,–€

Mecklenburg-Vorpommern 425,–€ 500,–€ 600,–€

Niedersachsen 570,–€ 600,–€ 680,–€

Nordrhein-Westfalen 631,–€ 704,–€ 838,–€

Rheinland-Pfalz/Saarland 500,–€ 575,–€ 650,–€

Sachsen 490,–€ 520,–€ 550,–€

Sachsen-Anhalt 425,–€ 500,–€ 600,–€

Schleswig-Holstein 540,–€ 590,–€ 640,–€

Thüringen 490,–€ 530,–€ 600,–€

EineaktuelleListefindenSieunterwww.bdsw.de>Tarife>Tarifübersichten>Auszubildenden-Vergütung

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Sind die Tarifverträge des BDSW für Auszubildende anwendbar?Sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, sind die Tarifverträge des BDSW für Auszu-bildende vollumfänglich anzuwenden, soweit die jeweiligen Vorschriften nach ihrem Sinn aufdas Berufsausbildungsverhältnis übertragbar sind. Dies betrifft beispielsweise Regelungen zuFahrgelderstattungenundFreistellungensowiejenachBundeslandzuZuschlägen.FürdenBe-reichderArbeitszeitengibtesBesonderheitenfürAuszubildende,dienochnichtvolljährigsind(sieheunten).InformationenzudenInhaltendereinzelnenTarifverträgefindenSieunterwww.bdsw.deinderRubrikAngebot>Tarifübersichten.

Arbeitszeiten – was ist zu beachten? DieregelmäßigetäglicheAusbildungszeit ist imAusbildungsvertragvereinbart.Hierbei istzubeachten:» Jugendlicheunter18JahrenbraucheneinenbesonderenSchutzunddürfendeshalbinderRegeltäglichnichtmehrals8Stundenbeschäftigtwerden.SiedürfennuranfünfTageninderWocheundnurzwischen6und20Uhrbeschäftigtwerden.IhrewöchentlicheBeschäfti-gungszeitdarf40Stundennichtüberschreiten.BeieinerBeschäftigungszeitvonmehralsviereinhalbStundensinddenJugendlichenPausenvoninsgesamt30Minutenundbeimehrals6StundenPausenvoninsgesamt60Minutenzugewähren,wobeidiePausenjeweilsmindestens15Minutenbetragenmüssen.AnSamstagen,SonntagenundFeiertagendürfenJugendlichegrundsätzlichnichtbeschäftigtwerden.InAusnahmefällenistjedocheineBeschäftigungmöglich.

» BeierwachsenenAuszubildenden(mindestens18Jahrealt)solldieregelmäßigetäglicheArbeits-bzw.Ausbildungszeit8Stundennichtüberschreiten.Tarifvertraglichistzusätzlichgeregelt,dassbiszu10Arbeits-bzw.Ausbildungsstundenzulässigsind,wenninnerhalbvon12KalendermonatenimDurchschnitt8Stundenwerktäglichnichtüberschrittenwerden.DerTarifvertragdesBDSWregeltauch,dassdieArbeits-bzw.Ausbildungszeitauchohne

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Ausgleichüber10Stundentäglichverlängertwerdenkann,wennindieseZeitregelmäßigundinerheblichemUmfangArbeitsbereitschaftfällt.

» FürErwachseneistbeieinerArbeitszeitvon6bis9StundeneinePausevonmindestens30Minutenvorgeschrieben,beimehrals9Stundenvon45Minuten.DiesePausenkönnenaufKurzpausenvonangemessenerDaueraufgeteiltwerden.

Ist die selbständige Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben in der Ausbildung möglich?GrundsätzlichdarfderAusbildungsbetriebden/dieAuszubildende/n imRahmenseinerAusbil-dungnichtzurselbständigenWahrnehmungvonBewachungstätigkeiteneinsetzen.Auszubilden-den können Bewachungsaufgaben nur im Rahmen der entsprechenden Zuordnung zu ihrem/rAusbilder/In wahrnehmen. Die Übertragung einer vollkommen eigenverantwortlichen Bewa-chungstätigkeit–wiesiesichausdemvomAusbildungsbetriebmöglicherweise vorgegebenenArbeitsplanergebenkönnte–istnichtmöglich.

Welchen Urlaubsanspruch haben Sie?AuszubildendehabenAnspruchaufbezahltenUrlaub.DergesetzlicheMindesturlaubist» fürJugendlicheimJugendarbeitsschutzgesetzund» fürErwachseneimBundesurlaubsgesetzbzw.indenManteltarifverträgendesBDSWfestgelegt.

FürdieJugendlichenistdieDauerdesUrlaubsnachdemLebensaltergestaffelt.Erbeträgtjährlich» mindestens30Werktage,wennder/dieJugendlichezuBeginndesKalenderjahresnochnicht16Jahrealtist,

» mindestens27Werktage,wennder/dieJugendlichezuBeginndesKalenderjahresnochnicht17Jahrealtist,

» mindestens25Werktage,wennder/dieJugendlichezuBeginndesKalenderjahresnochnicht18Jahrealtist.

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DieWochehatsechsWerktage.

Der/dieJugendlicheerhältfürdasKalenderjahr,indemer/sie18Jahrealtwird,nochUrlaubnachdemJugendarbeitsschutzgesetz.BeiBerufsschülernsollderUrlaubindieZeitderBerufsschul-feriengelegtwerden.WirdihnenUrlaubaußerhalbderBerufsschulferiengegebenundwurdensienichtvonderSchulevomBerufsschulbesuchbefreit,müssensieauchimUrlaubdieBerufsschulebesuchen.Dem/derAuszubildendenistdannfürjedenBerufsschultag,andemer/siedieBerufs-schulewährenddesUrlaubsbesucht,einweitererUrlaubstagzugewähren.

Ist eine Nebenbeschäftigung im Urlaub möglich?Der/die Auszubildende darf während des Urlaubs keine Erwerbstätigkeit ausüben, die demUrlaubszweckwiderspricht

Kann man Urlaub nehmen, wann man möchte?Den Urlaubszeitpunkt bestimmt der/die Ausbildende. Der/die Auszubildende darf sich nichtselbst beurlauben. Der/die Ausbildende hat allerdings die Wünsche des/der Auszubildendensoweitmöglichzuberücksichtigen.DerUrlaubmussgrundsätzlich im laufendenKalenderjahrgewährtundgenommenwerden.UrlaubdarfnichtgehortetundmussgrundsätzlichauchamStückgewährtwerden.EineTeilungdesUrlaubs istnurbeidringendenbetrieblichenGründenoderGründeninderPersondes/derAuszubildendenzulässig.Kannder/dieAuszubildendemehrals12WerktageUrlaubverlangen,musseinerderUrlaubsteilemindestens12aufeinanderfolgen-deWerktageumfassen.Urlaubgibtes in jedemKalenderjahr.DenvollenUrlauberwerbenJugendlicheundErwachse-neerstmals,wenndasAusbildungsverhältnissechsMonatebesteht.KanndieseWartezeitnichterfülltwerden,z.B.beiBeendigungderAusbildunginderProbezeit,gibtesTeilurlaub:fürjedenvollenMonatdesBestehensdesAusbildungsverhältnisseseinZwölfteldesJahresurlaubs.

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Werden Sie für die Berufsschule freigestellt?DerAusbildungsbetriebhatseineAuszubildendenvorBeginnderBerufsausbildungbeiderzu-ständigenBerufsschuleanzumelden,siewährendderAusbildungzurErfüllungderSchulpflichtanzuhaltenundfreizustellen.AuszubildendedürfenvordemBeginndesBerufsschulunterrichtsnicht imAusbildungsbetriebbeschäftigtwerden,wennderUnterrichtvor9.00Uhrbeginnt.SiehabenAnspruchaufFreistel-lung fürdieDauerdesBerufsschulunterrichtseinschließlichderPausenundderFahrzeitenzwischenSchuleundBetrieb.

GehenJugendlicheunter18JahrenzurBerufsschule,sindsiebeieinemUnterrichtvonmehralsfünfUnterrichtsstundenaneinemSchultagproWochefürdenRestdesTagesvonderbetrieb-lichenAusbildungbefreit.BeiBlockunterricht,vonMontagbisFreitag,könnendiejugendlichenAuszubildendenzueinerhöchstenszweistündigenAusbildungsveranstaltungproWoche indenBetriebbestelltwerden.Ansonstensindsiefreizustellen.Bei Auszubildenden über 18 Jahren ist eine Beschäftigung im Betrieb nach der Berufsschulegrundsätzlichmöglich(auchbeiBlockunterricht).Esistdaraufzuachten,dassdieseBeschäfti-gungausschließlichdemAusbildungszweckdientundtäglichehöchstzulässigeArbeitszeitnichtüberschreitet.

D. ENDE DER AUSBILDUNG

Wann endet die Ausbildung?DasAusbildungsverhältnisistbeendet,wennder/dieAuszubildendedieAbschlussprüfungbest-andenhat.Dies ist inderPraxisderhäufigsteGrundfürdasEndederAusbildung.Auszubil-dende/rundBetriebkönnenjederzeitvereinbaren,dassdasAusbildungsverhältnisbeendetwird.BeiMinderjährigenmussdergesetzlicheVertreterderVereinbarungzustimmen.SoferndieAus

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bildungnichtdurchBestehenderAbschlussprüfung,VertragoderKündigungbeendetwurde,endetsiemitdemAblaufderimVertragfestgelegtenAusbildungszeit(zurKündigungvgl.dieFrage:„WasistbeieinerKündigungzubeachten?“).

Abschlussprüfung nicht bestanden – was nun?Wer die Abschlussprüfung beim ersten Anlauf nicht schafft, kann diese zweimal wiederholen.Auszubildende,diedieAbschlussprüfungnichtbestandenhaben,könnenvomBetriebdieFort-setzung der Ausbildung verlangen, und zwar bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung,höchstensjedochumeinJahr.

Wurde eine Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung besprochen?DasBerufsausbildungsgesetz verbietet jedeVereinbarung,dieden/dieAuszubildende/n fürdieZeitnachdemEndederAusbildungandenBetriebbindet (Bleibeverpflichtung). InnerhalbderletztensechsMonatederBerufsausbildungkönnenAuszubildenderundBetrieb jedochverein-baren, dass der Auszubildende im Anschluss an die Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis über-nommenwird.IndenmeistenFällenwerdensichAuszubildende/rundBetriebgegenEndederAusbildungdarüberunterhalten,wieesnachderAusbildungweitergehensoll.EingesetzlicherAnspruchaufWeiterbeschäftigungbestehtnicht.Wirdder/dieAuszubildendeimAnschlussandieAusbildungvomBetriebbeschäftigt,ohnedasshierüberausdrücklichetwasvereinbartwordenist,entstehteinArbeitsverhältnisaufunbestimmteZeit.

Wurde Ihnen vom Betrieb ein Zeugnis ausgestellt?BeiBeendigungdesBerufsausbildungsverhältnissesmussdem/derAuszubildendeneinZeugnisausgestelltwerden.DasZeugnismussAngabenenthaltenüberArt,DauerundZielderBerufs-ausbildungsowiedieerworbenenberuflichenFertigkeiten,KenntnisseundFähigkeitendes/derAuszubildenden (einfachesZeugnis).Der/dieAuszubildendekannaberauchverlangen,dass indasZeugnisAngabenüberVerhaltenundLeistungaufzunehmensind(qualifiziertesZeugnis).

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Was ist bei einer Kündigung zu beachten?WährendderProbezeitkönnensowohlder/dieAuszubildendealsauchderBetriebdasAusbil-dungsverhältnisjederzeitschriftlichkündigen.Gründemüssennichtangegebenwerden.

NachderProbezeitkönnenAuszubildende/rundBetriebdasAusbildungsverhältnisnurnochauswichtigemGrundkündigen,d.h.wenneineFortsetzungfüreineSeiteunzumutbarist.WanneinwichtigerGrundvorliegt,mussimEinzelfallentschiedenwerden.DieKündigungmussschriftlicherklärtwerden.DieGründesindanzugeben.

EinezusätzlicheKündigungsmöglichkeitgibtes fürAuszubildende,wennsiedieBerufsausbil-dungaufgebenodersichfüreinenanderenBerufausbildenlassenwollen:HierkanndasAusbil-dungsverhältnismiteinerFristvonvierWochengekündigtwerden.

DieKündigungmussschriftlicherfolgenunddieGründefürdieKündigungenthalten.DerWunsch,lediglichdenAusbildungsbetriebzuwechseln,istkeinKündigungsgrund.Wernochnichtvolljäh-rigist,kannnurkündigen,wenndergesetzlicheVertreterzustimmt.

Wirdeinem/rMinderjährigengekündigt,mussdieKündigunggegenüberdengesetzlichenVertre-ter/Innenausgesprochenwerden.

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E. RAT UND TAT

Rat und Hilfe von der IHK einholen - Schlichtungsausschuss anrufen Bei Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis darf das Arbeitsgerichterstdannangerufenwerden,wennzuvoreineVerhandlungvordemSchlichtungsausschussderIHKdurchgeführtwurde,soferneinsolcherbesteht.Dasgiltauch,wenngekündigtwurde.WenndaherKonfliktenichtinnerbetrieblichgelöstwerdenkönnen,solltenAuszubildendeersteinmaldenSchlichtungsausschussanrufenbevorsiedasArbeitsgerichtbeschäftigen.

Ausbildungsberater helfen IhnenWendenSiesichinZweifelsfragenandieAusbildungsberaterderIndustrie-undHandelskammer.SieberatendieAusbildendenunddieAuszubildendenkostenlos.Dadurch fördertdie IHKdieBerufsausbildung,derenDurchführungvonihrauchüberwachtwird.

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