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Rahmenverträge Drei-Partner-Modell IT-Projektmanagement Los 1 und 2 Leistungsumfang, Preise, Abrufverfahren, Projektdurchführung Rahmenverträge Drei-Partner-Modell IT-Projektmanagement Los 1 und 2

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Rahmenverträge Drei-Partner-Modell

IT-ProjektmanagementLos 1 und 2

Leistungsumfang, Preise,Abrufverfahren, Projektdurchführung

Rahmenverträge Drei-Partner-Modell

IT-ProjektmanagementLos 1 und 2

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RV Drei-Partner-Modell – Projektmanagement Los 1 und 2

Unser Beratungsangebot zum Projektmanagement

Form der Beratung, Preise, Qualifikation

Prinzipien und Abläufe im Drei-Partner-Modell

Projektdurchführung

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Inhalt

Präsentation_Leistungsspektrum_E-Gov_PM_Los1_und_2 V 02.01 (freigegeben).pptx

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Ihr Dienstleister für das IT-Projektmanagement

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Vielfalt und Heterogenität unserer Projektreferenzen entspricht Ihren Anforderungen

Unsere Berater bringen das Projektmanagement Know-how der weltweiten Capgemini PM-Community und die Erfahrung aus vielen Projekten im öffentlichen Sektor ein und sichern so Ihren Projekterfolg

über 20.000 Mitarbeiter in der SopraSteria Gruppe

über 40 Jahre Marktpräsenz

> 1,8 Mrd. € Umsatz (2012)

davon 38% im öffentlichen Sektor (größte Einzelbranche)

über 420 PM-Berater in Deutschland

Größter IT-Dienstleister mit europäischem Ursprung

ca. 140.000 Mitarbeiter

> 10 Mrd € Umsatz (2012)

davon 23% im öffentlichen Sektor (größte Einzelbranche)

über 430 PM-Berater in Deutschland

über 2.000 Mitglieder in der internen weltweiten PM-Community

Generalunternehmer Subunternehmer

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Das Beratungsangebot umfasst alle Aspekte des IT-Projekt-managements in allen Projektphasen

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Ihre Anforderungen – unsere Unterstützung

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Ihr Projekt

IT-Verfahrens- und Systementwicklung, IT-Konsolidierung, Roll Out, Outsourcing, …

Programm-Management

Einführung von PM-Standards in der Behörde

Übergreifende Koordination (Multiprojekt)

Projekte aller Größenordnungen

Neue und laufende Projekte

Unterstützungsmöglichkeiten

Beratung zum Projektmanagement, Coaching

Durchführung einzelner oder aller Aspekte des PM: Anforderungs-, Änderungs-, Risiko-, Konfigurations-, Qualitäts- und Dokumentations-management, Projektmarketing, Termin- und Kostenplanung und vieles mehr

Projektportfoliomanagement, Multiprojekt-management, Projektmanagementbüro

Strategischer Einsatz von Projektmanagement, Methoden- und Werkzeugauswahl

Vertretungsweise Projekt- oder Teilprojektleitung

Unterstützung in allen Projektphasen oder nur in einzelnen

Integriert in weitere Beratungsangebote des BVA

IhreAnforderungen

PassgenaueUnterstützung

Ihre Anforderungen bestimmen Art, Umfang und Ablauf der Unterstützung

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Ein vielfältiges Spektrum an Unterstützungsleistungen zum Projektmanagement ist abrufbar

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Unser Beratungsangebot (I)

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Beratung zum Projektmanagement

Vertretungsweise Übernahme der Projektleitung

Durchführung und Unterstützung des Projektmanagements

Beratung in allen oder einzelnen PM-Disziplinen

Gesamtes Projekt oder einzelne Phasen

Coaching des Projektleiters

Z.B. Projektinitialisierung, Pro-jektplanung, Projektkoordina-tion, Controlling, PMO, Risiko Management, Akzeptanzmgm.

„Rechte Hand“ Ihres PL

Projekt oder Teilprojekt

Kurzfristig oder langfristig

Expertise von Außen

Sparrings-Partner für Projektleiter

Know-how-Transfer

Langjährige Erfahrung der Berater, Best Practices, effiziente Toolunterstützung

Entlastung des Projektleiters

Flexibilität

Problemlose Übergabe

Leistung Ihr NutzenMögliche Ausprägungen

Wir bieten ein maßgeschneidertes Angebot zum IT-Projektmanagement

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Ein vielfältiges Spektrum an Unterstützungsleistungen zum Projektmanagement ist abrufbar

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Unser Beratungsangebot (II)

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Wir bieten ein maßgeschneidertes Angebot zum IT-Projektmanagement

Portfoliomanagement

Multiprojektmanagement

Portfolioplanung, Bewertung und Priorisierung von Projekten

Definition von Projektstandards

Koordination und Controlling

Expertise von außen („neutral“)

Erfahrung aus anderen Branchen

Sicherheit in der Programm-steuerung (durch Erfahrung)

Leistung Ihr NutzenMögliche Ausprägungen

Beratung zum strategischen Einsatz von PM

Bewertung und Einführung von Methoden und Werkzeugen

Einführung V-Modell in einer Behörde

Passgenaue Einführung

Best Practice Know-how

Unterstützung des Qualitäts-managers der Behörde

Projektmanagementbüro

Aufsetzen eines PMO

PMO Leitung

Durchführung PMO Tätigkeiten

Entlastung und Effizienz-steigerung der Projektleitung

Lieferantenmanagement Aufsetzen von Lieferantenmgm.

Ext. Lieferungen planen

Erfahrung als Dienstleister

Zusätzliche Eskalationsinstanz

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Unsere Berater: aus der Praxis für die Praxis!

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Qualifikation, Preise und Abrechnungsmodelle der Beratung

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Berater

Qualifikation

Unsere PM-Berater durchlaufen einen Ausbildungs- und Karrierepfad für Projektleiter

Sie kennen Geschäft und Kultur unserer Kunden

Sie kennen Methoden und IT-Technologien aus der Praxis

Preisstufe 1 („Senior Berater“): 1.144,- € pro Tag

Mindestens 6 Jahre IT-Erfahrung

Mindestens 2 Jahre Beratungserfahrung IT-PM

Mindestens ein einschlägiges PM-Zertifikat

Mindestens 3 einschlägige Referenzen

Preisstufe 2 („Berater“): 862,40 € pro Tag

Mindestens 3 Jahre Beratungserfahrung IT und/oder IT-Projektmanagement

Preise inkl. aller Nebenkosten zzgl. MWSt.

Abrechnungsmodelle

Dienstleistung nach Aufwand

• Bei Coaching und Unterstützung

• Inhaltliche Änderungen formlos möglich bei Einhaltung von Termin- und Kostenrahmen

• Monatliche Abrechnung mit Tätigkeitsnachweis

• Budgetobergrenze festgelegt

Festpreis

• Inhalt der Beratungsleistung ist ein „Produkt“ (Ergebnisdokument, Konzept)

• Inhaltliche Änderungen müssen per Änderungs-KoopV vereinbart werden

• Abrechnung nach Erreichung von Meilensteinen

Generell gilt

• Einsatz (nur) der zu Beginn abgestimmten Mitarbeiter; Austausch nur nach Zustimmung von Bedarfsträger und BVA und mit kostenfreier Einarbeitung

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Das Drei-Partner-Modell ist ein erprobtes und in über 1.000 Einzelabrufen sehr erfolgreich praktiziertes Modell

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Drei-Partner-Modell – Das Erfolgsmodell für IT-Beratung in der Bundesverwaltung

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Vorteile des Drei-Partner-Modells

Die Beauftragung erfolgt einfach und schnell – Sie sparen viel Zeit und Ressourcen

Die Durchführung erfolgt komplett nach Ihren Vorgaben und Anweisungen

Das BVA bietet ein Controlling- und Abrechnungs-system und führt die formale Kontrolle durch. Sie müssen als Auftraggeber die rechnerische und sachliche Richtigkeit prüfen

Das BVA unterstützt Sie bei möglichen Konflikten und übernimmt auf Wunsch eine Vermittlerrolle

Sie profitieren von der Erfahrungen aus bereits abgeschlossenen Projekten und bringen Ihre Erfahrungen zum Nutzen der Bundesverwaltung ein

Die Leistungen des BVA im Rahmen des Drei-Partner-Modells sind für Sie kostenfrei

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Von der Beratungsanfrage zum Projektstart in kürzester Zeit

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Der Leistungsabruf im Drei-Partner-Modell ist einfach und schnell, der Prozess schon in über 1000 Projekten erprobt

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Einzelauftrag

Kooperations-vereinbarung

Vorgespräch

Beratungs-anfrage

Ca

. 2-4

Wo

ch

en

Behörde (Bedarfsträger, BT) stellt Beratungsanfrage an BVA*

BVA prüft die Anfrage inhaltlich und formal (Konformität zum Rahmenvertrag)

Bei Bedarf führt das BVA ein Vorgespräch mit dem Bedarfsträger (Behörde) und mit dem Dienstleister.

Dienstleister bereitet KoopV im Entwurf vor und stimmt diesen mit dem BT ab

BVA prüft formal und schließt die KoopV mit dem BT ab, der BT ermächtigt damit das BVA in seinem Auftrag die Beratungsleistung aus dem RV abzurufen.

BVA beauftragt den Dienstleister per Einzelauftrag

KoopV wird Anlage zum Einzelauftrag

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* [email protected] 0228 99 358 3900 www.bva.bund.de

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Einfache und standardisierte Prozesse in der Projektdurchführung

Mitarbeiteraustausch nur nach Zustimmung des Bedarfsträgers (Behörde) und des BVA und mit kostenfreier Einarbeitung

Ein Mitarbeiteraustausch auf Wunsch des BT ist jederzeit möglich.

Kostenneutrale Änderungen (z.B. Terminverschiebung) formlos per Email

Kostenwirksame Änderungen durch Änderung/Neuerstellung der KoopV

Formlose Projektendeerklärung (Email)

Projektsteckbrief zur Projektdokumentation

Abfrage zur Kundenzufriedenheit durch BVA

Referenznutzung durch den Dienstleister nur nach Freigabe durch den Bedarfsträger (Behörde) und das BVA

Projektdurchführung

Changes(Änderungsforderungen)

Projektabschluss

Rechnungsprozess Monatliche Rechnungslegung mit Tätigkeitsnachweis (bei Festpreis nach

Erreichung von Meilensteinen und Freigabe durch den BT)

Digitale Abwicklung zwischen BVA und Dienstleister (per dig. Signatur)

Vorprüfung durch BVA, sachliche und rechnerische Prüfung durch BT

Anweisung durch Behörde (Rechnungsempfänger) an Dienstleister

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Abrufberechtigung und Ansprechpartner

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Unmittelbare Bundesverwaltung

Alle Ministerien und nachgeordneten Be-

hörden der unmittelbaren Bundesverwal-

tung („die Bundesrepublik Deutschland“)

sind abrufberechtigt, sofern sie im Rah-

men der Bedarfsabfrage Bedarf gemeldet

hatten; nachträgliche Nutzung ist möglich

sofern das RV-Kontingent ausreicht

Mittelbare Bundesverwaltung

Behörden der mittelbaren Bundes-

verwaltung sind abrufberechtigt, wenn sie

im Rahmen der Bedarfsabfrage Bedarf

gemeldet hatten. Details und Zweifelsfälle

werden in direkter Abstimmung mit dem

BVA geklärt.

Stv. Teamleiter

069-739036268

0151-40626268

[email protected]

Boris Neutzler

Teamleiter

02241-9737129

0151-40250121

[email protected]

Roland Stahl

Ihre Ansprechpartner:

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Anhang

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FAQ: In der Praxis oft auftauchende Fragen (I)

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Welche Werkzeuge und Methoden werden eingesetzt?

Je nach Rahmenbedingung werden etablierte Methoden und Werkzeuge der Behörde eingesetzt oder Standards der Bundesverwaltung resp. internationale Standards verwendet

Bringen die Berater die Werkzeuge mit?

„Klassiker“ wie MS-Office, MS-Project, MS-Visio, Standards des Bundes (V-Modell Assistent, WiBe) und Open Source Tools sind vorhanden

Spezifische Werkzeuge wie IBM Doors, MS Sharepoint, Requisite Pro etc. werden von der Behörde gestellt

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Fragen Erste Antworten

Wie erfolgt die Auswahl der Mitarbeiter? Welchen Einfluss hat die Behörde darauf?

Vorschlag anhand der geforderten Skills durch den Dienstleister

Prüfung durch die Behörde (Vetorecht und Wünsche)

Formale Prüfung durch das BVA (z.B. Qualifikation für Preisstufen)

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Gibt es Unterstützungs-möglichkeiten über das Projektmanagement hinaus?

Der Rahmenvertrag PM ist ein Teil des Gesamtangebotes des BVA

Weitere Rahmenverträge existieren für QM/Testing, IT-Strategieberatung, Infrastrukturberatung, Architekturberatung, Organisationsberatung und viele weitere

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FAQ: In der Praxis oft auftauchende Fragen (II)

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Wie ist das BVA eingebunden?

Formale Prüfung der KoopV, Tätigkeitsnachweise, Rechnungen; Eskalation

(Freigegebene) Projektergebnisse sollen dem BVA Wissensmanagement bereitgestellt werden (Sondervereinbarung möglich)

Optional: Übernahme von Projekttätigkeiten und/oder QS durch BVA

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Fragen Erste Antworten

Was passiert, wenn Berater ausfallen (Krankheit, Kündigung)?

Der Dienstleister kann einen Ersatz vorschlagen,

Die Einarbeitung neuer Mitarbeiter wird nicht berechnet

Was passiert, wenn die Behörde mit der Leistung nicht zufrieden ist?

Der Bedarfsträger (Behörde) kann den Austausch von Beratern verlangen,

Bei Konflikten versucht das BVA zu vermitteln und schaltet ggf. den Managing Partner des Dienstleisters ein

Der Bedarfsträger kann den Einzelauftrag jederzeit kündigen.

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Was ist bei Änderungen zu tun?

Budgetneutrale Änderungen (z.B. Terminverschiebung) können dem BVA formlos per Email mitgeteilt werden

Budgetrelevante Änderungen müssen per Änderung der KoopV („Change Request“) oder als Folgeauftrag (neue KoopV) vereinbart werden

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In der Praxis oft auftauchende Fragen (zum Rahmenvertrag)

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Bis wann können die Beratungsleistungen zum PM beauftragt werden?

Die Laufzeit des Rahmenvertrags reicht bis 07.11.2015 und kann maximal zwei mal vom BeschA um je ein Jahr verlängert werden

Beratungsleistungen können daher bis auf weiteres bis zum 07.11.2015 beauftragt werden; die Laufzeit von Einzelabrufen kann - nach Einzelfall-prüfung - bereits bis zum 31.12.2017 reichen

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Fragen Erste Antworten

Sind wir abrufberechtigt, auch wenn wir uns an der Bedarfsabfrage nicht beteiligt haben?

Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung, die an der Bedarfsabfrage von 2011 nicht teilgenommen haben sind für den RV nachrangig abrufberechtigt - sofern das RV-Kontingent ausreicht

Details und Zweifelsfälle werden in direkter Abstimmung mit dem BVA geklärt

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