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un ive rs ität bon n Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn universität bonn, Dezernat 6, ·Abteilung 6.3, 53012 Bonn landwirtschaftliche Fakultät Prüfungsamt für den Masterstudiengang Geodäsie und Geoinformation Der Kanzler Dezernat 1 nternationales Abteilung 6.3 Nußallee 17 53115 Bonn - Hauspost - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) - Termine 2017 Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Zulassung zu Masterstudiengängen weisen wir hier- Ansprechpartner: Wolfgang Gerkhausen Abtei 1 ungsleiter Postanschrift: 53012 Bonn Poppelsdorfer Allee 53, 53115 Bonn Tel.: 0228173-5945 Fax: 0228173-5966 [email protected] www.uni.bonn.de mit darauf hin, dass für die Einschreibung ausländischer Studierender an der Az: 6.3/DSH-MA/G Universität Bonn, gemäß Hochschulzukunftsgesetz § 49, grundsätzlich ein Nachweis der für das Studium ausreichenden Deutschkenntnisse erforderlich Bonn, 17. Oktober 2016 ist. Näheres regeln die Einschreibungsordnung der Universität Bonn und die Prüfungsordnung für die DSH an der Universität Bonn vom 23. November 2012 (als pdf unter http://www.dsh.uni-bonn.de). Die DSH und eventuell von ihr befreiende andere Deutschprüfungen (§1 Abs. 4, DSH -PO) sind keine Zulassungs- sondern eine Einschreibungsvoraussetzung, es sei denn, die jeweilige Master-PO sieht diese auch ausdrücklich als Zulas- sungskriterium vor. Über Aufbau und Anforderungen der Prüfung informiert die o. g. Internetseite. In englischsprachigen Masterstudiengängen können die ent- sprechenden Masterprüfungsordnungen in den Zugangsvoraussetzungen den Nachweis von ausreichenden Englischkenntnissen statt Deutschkenntnissen vor- sehen. In diesen Fällen ist dieses Schreiben nicht relevant! Die schriftlichen Prüfungstermine im Jahr 2017 sind: Sommersemester 2017: Dienstag, 28. März 2017 (schriftlich); 04.-05. April 2017 (mündlich) Wintersemester 2017 /2018: Dienstag, 12. September 2017 (schriftlich); 19.-22. September 2017 (münd- lich) Die Anmeldung zu diesen Prüfungen ist, bis eine Woche vor dem Prüfungster- min (genauer Termin steht in den Prüfungsinformationen), vom Studienbewerber persönlich vorzunehmen. Wir bitten höflich darum, wenn absehbar ist, dass ein/e Bewerber/in eine Teilnahme an der DSH wegen einer späten Bewerbung nicht wird ermöglichen können, vor Erteilung der Zulassung das Vorhandensein eines der von der DSH befreienden Sprachnachweises zu überprüfen (siehe dazu DSH-PO § 1). Anmeldeformulare zur DSH und die dazugehörigen Erläuterungen finden Sie im Intranet unter folgender Adresse: http://www.intranet.uni -bonn.de/organisation/verwaltung/dez-6/abt- 6.3/formulare. Seite 1 von 2 Universitätskasse Bonn Sparkasse KölnBonn Konto-Nr. 576 95 BLZ 370 501 98 IBAN: DE08 3705 0198 0000 0576 95 BIC: COL, SDE33 Deutsche Bundesbank Konto-Nr. 380 015 21 BLZ 370 000 00 IBAN: DE85 370 00000 0038 0015 21 BIC: MARKDEF1370 Ust-IdNr. DE 122 119 125

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u n ive rs itätbon n Rheinische

Friedrich-Wilhelms­

Universität Bonn

universität bonn, Dezernat 6, ·Abteilung 6.3, 53012 Bonn

landwirtschaftliche Fakultät Prüfungsamt für den Masterstudiengang Geodäsie und Geoinformation

Der Kanzler Dezernat 1 nternationales

Abteilung 6.3

Nußallee 17 53115 Bonn

- Hauspost -

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) - Termine 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der Zulassung zu Masterstudiengängen weisen wir hier-

Ansprechpartner:

Wolfgang Gerkhausen

Abtei 1 u ngsleiter

Postanschrift: 53012 Bonn

Poppelsdorfer Allee 53, 53115 Bonn

Tel.: 0228173-5945

Fax: 0228173-5966

[email protected]

www.uni.bonn.de

mit darauf hin, dass für die Einschreibung ausländischer Studierender an der Az: 6 .3/DSH-MA/G

Universität Bonn, gemäß Hochschulzukunftsgesetz § 49, grundsätzlich ein Nachweis der für das Studium ausreichenden Deutschkenntnisse erforderlich Bonn, 17. Oktober 2016

ist. Näheres regeln die Einschreibungsordnung der Universität Bonn und die Prüfungsordnung für die DSH an der Universität Bonn vom 23. November 2012 (als pdf unter http://www.dsh.uni-bonn.de).

Die DSH und eventuell von ihr befreiende andere Deutschprüfungen (§1 Abs. 4, DSH-PO) sind keine Zulassungs- sondern eine Einschreibungsvoraussetzung, es sei denn, die jeweilige Master-PO sieht diese auch ausdrücklich als Zulas­sungskriterium vor. Über Aufbau und Anforderungen der Prüfung informiert die o. g. Internetseite. In englischsprachigen Masterstudiengängen können die ent­sprechenden Masterprüfungsordnungen in den Zugangsvoraussetzungen den Nachweis von ausreichenden Englischkenntnissen statt Deutschkenntnissen vor­sehen. In diesen Fällen ist dieses Schreiben nicht relevant!

Die schriftlichen Prüfungstermine im Jahr 2017 sind:

Sommersemester 2017: Dienstag, 28. März 2017 (schriftlich); 04.-05. April 2017 (mündlich)

Wintersemester 2017 /2018: Dienstag, 12. September 2017 (schriftlich); 19.-22. September 2017 (münd­lich)

Die Anmeldung zu diesen Prüfungen ist, bis eine Woche vor dem Prüfungster­min (genauer Termin steht in den Prüfungsinformationen), vom Studienbewerber persönlich vorzunehmen. Wir bitten höflich darum, wenn absehbar ist, dass ein/e Bewerber/in eine Teilnahme an der DSH wegen einer späten Bewerbung nicht wird ermöglichen können, vor Erteilung der Zulassung das Vorhandensein eines der von der DSH befreienden Sprachnachweises zu überprüfen (siehe dazu DSH-PO § 1).

Anmeldeformulare zur DSH und die dazugehörigen Erläuterungen finden Sie im Intranet unter folgender Adresse:

http://www.intranet.uni -bonn.de/organisation/verwaltung/dez-6/abt-6.3/formulare.

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Universitätskasse Bonn

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Konto-Nr. 576 95

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IBAN: DE85 370 00000

0038 0015 21

BIC: MARKDEF1370

Ust-IdNr.

DE 122 119 125

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Universität Bonn

Diese können und sollten dann jeweils in der erforderlichen Anzahl ausgedruckt und mit dem Zulassungsbescheid an die ausländischen Bewerber verschickt werden. Bei einer Online-Benachrichtigung über die Zulassung bitten wir da­rum, die entsprechenden Anmeldeunterlagen als pdf-Dokument mit zu versen­den.

Selbstverständlich sollte der Zulassungsbescheid einen Hinweis auf die Notwen­digkeit der DSH und die o. g. Termine enthalten. Wir bitten außerdem darum, ausländische Bewerber, die noch eine Hochschulsprachprüfung (DSH/TestDaF) ablegen müssen, zusätzlich zu den üblichen Angaben zu Einschreibungsfristen, darauf hinzuweisen, dass für sie eine Einschreibung erst nach deren Bestehen und damit auch noch nach den angegebenen Fristen möglich ist. Mit Anträgen auf Befreiung von der DSH wenden sich die Bewerber/-innen direkt an mich. Bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit der DSH stehen ich bzw. meine Kollegin, Frau Hammer (Tel. 7708, [email protected]), Ihnen gerne zur Verfü­gung.

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich für die Bekanntmachung der genannten Termine sorgen könnten .

Mit freundlichen Grüßen, id.rag Wolfga g rkhausen - Prüf n vorsitzender DSH -

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