Uck 2015 ausgabe 11 12

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Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 13. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland 2 - Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50(4) BbgKVerf über die Niederschrift der 2. Sitzung des Hauptausschusses 8 - Bekanntmachung zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Uckerland am 10. April 2016 9 - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs.5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 12 Nichtamtlicher Teil - Weihnachtsrede Bürgermeisterin 14 - Abnahme der Leistungsspange 16 - Seniorenherbstfest 20 - Rentnertreff in Wismar (UM), Info. an alle Grundstückseigentümer 22 - Martinsfest bei den „Grashüpfern“, Halloweenfeier in der Kita „Uckerlandspatzen“ 23 - Halloween in Lübbenow, Halloween-Nachtwanderung der Jugendfeuerwehr Nechlin 27 - Jahreshauptversammlung der Ortswehren der Gemeinde Uckerland, Statistische Angaben aus der Gemeinde Uckerland 29 - Termine, Gottesdienste, Schulpflicht 32 - Geburtstage, Bundesmeldegesetz 33

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InhaltAmtlicher Teil

- Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 13. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland 2- Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50(4) BbgKVerf über die Niederschrift der 2. Sitzung des Hauptausschusses 8- Bekanntmachung zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Uckerland am 10. April 2016 9- Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs.5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf 12

Nichtamtlicher Teil- Weihnachtsrede Bürgermeisterin 14- Abnahme der Leistungsspange 16- Seniorenherbstfest 20- Rentnertreff in Wismar (UM), Info. an alle Grundstückseigentümer 22- Martinsfest bei den „Grashüpfern“, Halloweenfeier in der Kita „Uckerlandspatzen“ 23- Halloween in Lübbenow, Halloween-Nachtwanderung der Jugendfeuerwehr Nechlin 27- Jahreshauptversammlung der Ortswehren der Gemeinde Uckerland, Statistische Angaben aus der Gemeinde Uckerland 29- Termine,Gottesdienste,Schulpflicht 32- Geburtstage, Bundesmeldegesetz 33

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2 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Amtlicher Teil

Sitzungsdatum: 24.09.2015Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Wolfshagen/

Prenzlauer Straße 20, 17337 UckerlandBeginn/Ende: 18.00 Uhr/21.05 UhrAnwesenheitanwesend: Christine Wernicke, Christopher Dörk,

Evelin Freuck, Heidi Hartig, Gerd Haupt, Herbert Heinemann, Ilsa-Marie von Holt-zendorff, Lothar Holzmeier, Andreas Krie-ser, Josef Menke, Matthias Schilling, Dirk Schmidt, Jürgen Steinberg, Hartmut Tre-ster, Henri Wernicke, Corinna Woldegk

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung

01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die An-wesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 27.08.2015

Frau Freuck (SPD/Die Linke) erklärt, dass sie bei der Broschüre der Gemeinde Uckerland nicht die fehlende Vorstellung, sondern die fehlende Einbeziehung der Ortsbeiräte kritisiert und sie sich nicht zum Inhalt der Broschüre geäußert hat. Außerdem sollte eine Nieder-schrift immer den Grundtenor einer Aussage enthalten.

Daraufhin erklärt Frau Wernicke, dass eine Protokol-lantin in der Niederschrift das wiederzugeben hat, was in der Sitzung gesagt wurde und nicht das, was ein Gemeindevertreter gemeint hat. Eine Wertung darf nicht durch die Protokollantin erfolgen.

Frau Wernicke weist die Gemeindevertreter darauf hin, dass die Niederschrift von Frau von Holtzendorff (CDU) geprüft wird. Sie bittet Frau von Holtzendorff (CDU) daher um Anmerkungen und Änderungswünsche, die ihr bei der Prüfung auffallen.

Frau von Holtzendorff (CDU) nimmt den Hinweis auf. Es sollte in dieser Sitzung geklärt werden, wie die Ge-meindevertreter sich das Protokoll zukünftig vorstellen, so Frau von Holtzendorff (CDU).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt folgende Änderung der Niederschrift über die 12. Sitzung der Gemeindevertretung:

Frau Freuck (SPD/Die Linke) kritisiert auch, dass die Orts-vorsteher und Gemeindevertreter nicht beteiligt wurden.

Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung befangen

16 11 0 5 0

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 13. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland

Uckerland, den 25.11.2015

Es besteht immer die Möglichkeit im Vorfeld zu über-legen, was und wie etwas gesagt wird, so Herr Heine-mann (UL). Es kann nicht von einem Protokollant verlangt werden, dass etwas nicht im Protokoll steht, nur weil es für jemanden unangenehm ist, erklärt Herr Heinemann (UL) weiter.

Herr Schilling (SPD/Die Linke) bittet um Änderung der Niederschrift in „Herr Schilling (SPD/Die Linke) wider-spricht Frau Wernicke und zitiert Frau Wernicke.“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt diese Änderung der Niederschrift über die 12. Sitzung der Gemeindevertretung:

Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung befangen

16 14 0 2 0

03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststel-lung der Tagesordnung

Frau von Holtzendorff (CDU) informiert über die Be-anstandung von Frau Wernicke zum Beschluss „Über-planmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für Rechts-anwaltskosten in einem Verwaltungsgerichtsverfahren“ auf der Gemeindevertretersitzung am 27.08.2015. Sie schlägt vor, dass dieser Punkt auf die Tagesordnung hinter den Punkt 6 „Informationen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung“ aufgenommen wird.

Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung befangen

16 16 0 0 0

Herr Krieser (SPD/Die Linke) beantragt die Vertagung des TOP 11 „Nutzungsänderung - Teilweise Umnut-zung des ehemaligen Kuhstalles zum Festsaal in Wil-sickow“ auf die Sitzung im Januar 2016, da es einen mail-Verkehr des Landkreises gibt, wonach die Antrag-stellerin ihren Bauantrag ruhen lässt. Somit werden lange Diskussionen vermieden. Frau von Holtzendorff (CDU) meldet Befangenheit an und Herr Krieser (SPD/Die Linke) übernimmt die Leitung der Sitzung.

Herr Krieser (SPD/Die Linke) wiederholt seinen Antrag auf Vertagung. Frau Wernicke erklärt, dass nach § 35(2) BbgKVerf ein Tagesordnungspunkt nur im Ein-vernehmen mit der Person, die diesen Punkt auf die Tagesordnung gesetzt hat, von der Tagesordnung ge-nommen werden kann. Der Hauptverwaltungsbeamte hat diesen Punkt auf die Tagesordnung gesetzt und es liegt kein Einvernehmen vor, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, so Frau Wernicke. Herr Krieser (SPD/Die Linke) zieht seinen Antrag zurück.

Frau von Holtzendorff (CDU) leitet die Sitzung weiter.

04. Einwohnerfragestunde1) Herr Gampe fragt nach, wann er Skizzen bezüglich

des Betroffenheitsradius der Windeignungsgebiete

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3Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Wilsickow und Milow einsehen kann. Sobald der Verwaltung Unterlagen der Planungsbüros vorlie-gen, wird Herr Gampe informiert, so Frau Werni-cke.

2) Frau Lusche erkundigt sich zum Denkmalschutz und Planungsstand der Straße zwischen Amalien-hof und Wolfshagen. Weiterhin weist sie auf eine kranke Esche in Amalienhof hin, welche eine Ge-fahr darstellt.

Die Straße steht weiterhin unter Denkmalschutz, erklärt Frau Wernicke. Die Gemeindevertretung hatte beschlossen, dass sich mit dem Projekt der Straße der Bauausschuss beschäftigen soll. Die-ser hat bisher noch nicht getagt. Über die kranke Esche wird Frau Wernicke die zuständige Sachbe-arbeiterin informieren.

Auf Nachfrage zur nächsten Tagung des Bauaus-schusses antwortet Herr Dörk (CDU), dass er als Vorsitzender des Bauausschusses Mitte Oktober eine Sitzung einberufen wird.

05. Informationen der Bürgermeisterin1) Es wurden seitens der Gemeindevertreter keine

Einwände gegen die 3. Auslegung des Entwurfs des Regionalplans geäußert. Die Gemeinde Ucker-land wird deshalb keine Stellungnahme diesbezüg-lich abgeben.

2)Zum Bebauungsplan Bandelow-Lübbenow findenmomentan die Vogel- und Fledermauserfassungen statt. Zu den Kompensationsmaßnahmen müsste noch eine Abstimmung mit dem zuständigen Orts-beirat stattfinden, schlägt Frau Wernicke vor. ImDezember 2015 soll der Entwurf inkl. der rechtli-chen Prüfung vorgelegt werden.

3) Am 02.09.2015 wurde bei der Verbandsversamm-lung des NUWA beschlossen, dass die Kapitalrück-lage der Uckerservice GmbH um 790.000,00 € auf 800.000,- € erhöht wird.

4) Es fand eine Veranstaltungsreihe „Erfahrungsaus-tausch Bauleitplanung“ beim Ministerium für Infra-struktur und Landesplanung statt. Dort wurde klar gestellt, dass der LEP B-B gültig ist.

5) Der Innenminister und der Finanzminister waren zu einem Bürgerdialog am 21.09.2015 in Prenzlau.

6) Der Uckerland-Tag fand statt und war sehr gut be-sucht. Das Programm der Schule war sehr schön. Auch die Kitas waren vertreten. Der Dorfverein Nechlin führte wieder ein Märchen auf.

7) Frau Wernicke informiert über die Haushaltspla-nung 2016 sowie über die zur Verfügung stehen-den Mittel für die Investitionsplanung und stellt den Investitionsplan vor.

06. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindever-tretung 1) Herr Schilling (SPD/Die Linke) hatte im Rahmen der Energieeffizienzbeteiligung Kontakt mit HerrnSchindler aufgenommen. Die Auftaktveranstaltung zum Thema „Energieeffizienz und Netzwerk vonKommuneninBrandenburg“findetam08.10.2015statt.

2) Frau von Holtzendorff (CDU) hat die Broschüre des Entwurfes zum Leitbild der Verwaltungsstruk-turreform erhalten. Die Broschüre kann auch per Internet bestellt werden.

07. (BV-Nr.: 0071/15) Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für Rechtsanwaltskosten in einem Verwaltungsgerichtsverfahren

Frau von Holtzendorff (CDU) meldet Befangenheit an. Herr Krieser (SPD) übernimmt die Leitung der Sitzung und verliest die Beanstandung des Beschlusses der Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.08.2015.

Von Herrn Heinemann (UL) wird gefragt, wie die An-waltskosten bezahlt werden sollen, wenn dieser Be-schluss nicht in der heutigen Sitzung gefasst wird.

Herr Schilling (SPD/Die Linke) stellt den Antrag, dass ohne weitere Diskussionen über diesen Beschlussvor-schlag abgestimmt wird, da sich seiner Meinung nach an der Sachlage nichts geändert hat.

Daraufhin erklärt Frau Wernicke, dass sie die Kom-munalaufsicht des Landkreises Uckermark zu dieser Sache angeschrieben hat und verliest das Antwort-schreiben. Der am 27.08.2015 gefasste ablehnende Beschluss der Gemeindevertretung war rechtswidrig und ist zu beanstanden. Fasst die Gemeindevertre-tung in der Sitzung am 24.09.2015 den beanstandeten Beschluss erneut bzw. erteilt sie ihre Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen nicht, handelt sie wiederum rechtswidrig und der Beschluss ist erneut zu beanstanden.

Herr Schilling (SPD/Die Linke) fragt nach, warum sein Antrag ignoriert wurde, ohne weitere Diskussion erneut abzustimmen und Frau Wernicke daher das Schreiben der Kommunalaufsicht vorlesen konnte.

Frau Wernicke fragt, ob jeder die Beanstandung durch Frau von Holtzendorff (CDU) erhalten hat. Herr Werni-cke (UL) verneint dies. Herr Schilling (SPD/Die Linke) bestätigt, dass er als Fraktionsvorsitzender die Bean-standung erhalten hat. Frau Woldegk erklärt, dass sie keiner Fraktion angehört und es nicht sein kann, dass sie deshalb nie Unterlagen erhält.

Frau Woldegk stellt fest, dass die Gemeindevertreter diesen Beschluss nicht ablehnen können. Herr Krieser (SPD/Die Linke) bestätigt dies.

Herr Krieser (SPD/Die Linke) bittet die Gemeindever-treter um Abstimmung ohne weitere Diskussion.

Herr Schilling (SPD/Die Linke) beantragt eine 5-minü-tige Beratungspause.

Herr Menke (CDU) ist der Meinung, dass diese Voran-frage bei der Kommunalaufsicht nicht nötig gewesen wäre. Erst nach einem erneuten Beschluss hätte die Kommunalaufsicht gefragt werden müssen. Da kei-ne rechtliche Prüfung durch die Kommunalaufsicht erfolgte, ist die Meinung der Kommunalaufsicht ober-flächlich,soHerrMenke(CDU).DieVoranfragehälternicht für sinnvoll. Dies sei bisher noch nie geschehen. Dieser Aussage widersprechen Herr Wernicke (UL) und Herr Heinemann (UL). Es gab bereits etliche An-fragen bei der Kommunalaufsicht, so Herr Wernicke (UL).

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4 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließen eine 5-minütige Beratungspause.

Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung befangen

16 10 5 0 1

Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt überplanmäßige Aufwendungen / Auszah-lungen für Rechtsanwaltskosten in einem Verwaltungs-gerichtsverfahren aus dem Konto 12201.54310000 i. H. v. 6.100,- €.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

16 6 9 0 1

Die Abstimmung erfolgt namentlich:

Name Fraktion Ja NeinChristine Wernicke - XChristopher Dörk CDU XEvelin Freuck SPD/Die Linke XHeidi Hartig SPD/Die Linke XGerd Haupt Uckerländer XHerbert Heinemann Uckerländer XLothar Holzmeier SPD/Die Linke XAndreas Krieser SPD/Die Linke XJosef Menke CDU XMatthias Schilling SPD/Die Linke XDirk Schmidt Uckerländer XJürgen Steinberg CDU XHartmut Trester CDU XHenri Wernicke Uckerländer XCorinna Woldegk - X

Frau von Holtzendorff (CDU) übernimmt die Leitung der Sitzung.

08. (BV-Nr.: 0088/15) Öffentlich Auslegung und Betei-ligung der Behörden und sonstigen Träger öffent-licher Belange zum Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes südwestlicher Bereich von Milow

Herr Wernicke (UL) meldet für die Tagesordnungs-punkte 8-11 Befangenheit an.

Herr Schilling (SPD/Die Linke) fragt nach der Anhö-rung des Ortsbeirates. Herr Brandau erklärt, dass der Ortsbeirat zustimmt.

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Entwurf für die 5. Änderung des Flächennut-zungsplanes der Gemeinde Uckerland – süd-westlicher Bereich von Milow - für ein Gebiet im südwestlichen Bereich von Milow, westlich der Landesstraße L 256, auf dem Flurstückes 40, Flur 1, Gemarkung Milow und die Begründung mit Um-weltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffent-lich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung befangen

16 15 0 0 1

09. (BV-Nr.: 0089/15) Öffentlich Auslegung und Betei-ligung der Behörden und sonstigen Träger öffent-licher Belange zum Entwurf des vorhabenbezo-genen Bebauungsplan südwestlicher Bereich von Milow

Herr Schilling (SPD/Die Linke) fragt nach der Anhö-rung des Ortsbeirates. Herr Brandau erklärt, dass der Ortsbeirat zustimmt.

Die Gemeindevertretung beschließt:

Der Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungs-plan der Gemeinde Uckerland – südwestlicher Bereich von Milow - für ein Gebiet im südwestlichen Bereich von Milow, westlich der Landesstraße L 256, auf dem Flurstückes 40, Flur 1, Gemarkung Milow - und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorlie-genden Fassung gebilligt.

Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszule-gen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung befangen

16 15 0 0 1

10. (BV-Nr.: 0086/15) Frühzeitige Öffentlichkeitsbetei-ligung – Vorentwurf zur 1.Änderung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplan Wilsickow I

Frau von Holtzendorff (CDU) meldet für die Tagesord-nungspunkte 10-12 Befangenheit an.

Herr Krieser (SPD/Die Linke) übernimmt die Leitung der Sitzung.

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt, den Vorentwurf zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Wilsickow I“ in der vorliegenden Form in die frühzeitige Öffentlichkeitsbe-teiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zu geben.

Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung befangen

16 14 0 0 2

11. (BV-Nr.: 0087/15) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-gung – Vorentwurf zur 1. Änderung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplan Wilsickow II

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt, den Vorentwurf zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Windpark Wilsickow II“ in der

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5Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

vorliegenden Form in die frühzeitige Öffentlichkeitsbe-teiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zu geben.

Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung befangen

16 14 0 0 2

12. (BV-Nr.: 0083/15) Nutzungsänderung - Teilweise Umnutzung des ehemaligen Kuhstalles zum Fest-saal in Wilsickow

Herr Krieser (SPD/Die Linke) stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt zu verschieben, da der Landkreis Uckermark am 11.09.2015 die Gemeinde informiert hat, dass die Antragstellerin beantragt hat, diesen Bau-antrag bis zum Ende des Jahres ruhen zu lassen. So-mit gibt es nach Meinung von Herrn Krieser (SPD/Die Linke) keinen notwendigen Beschluss in der heutigen Sitzung.

Auf Nachfrage von Frau Wernicke erklärt Herr Krieser (SPD/Die Linke), dass er diese Information von Herrn Hornburg vom Landkreis Uckermark erhalten hat. Frau Wernicke bestätigt, dass der Landkreis der Verwaltung mitgeteilt hat, dass eine Aussetzung bis zum 31.12.2015 beantragt wurde, da eine Überarbeitung des Betriebs- und Nutzungskonzeptes beabsichtigt ist. Auf die Anfrage an Herrn Hornburg, nach welcher Vorschrift die Ausset-zung der Bearbeitung in diesem Verfahren erfolgt ist, hat Frau Wernicke bisher noch keine Antwort erhalten. Die Gemeinde Uckerland wurde am 30.07.2015 aufgefor-dert, das Einvernehmen nach § 63 BbgBO i.V.m. § 36 BauGB herzustellen. Das Einvernehmen gilt als erteilt, wenn es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde unter Angabe der Gründe verweigert wird. Die Herstellung des Ein-vernehmens wurde auch nicht zurückgenommen. Es gab bereits einen Antrag zu diesem Objekt. Zu diesem Antrag wurde die Gemeinde Uckerland aufgefordert, die Unterlagen zurückzuschicken, da das Verfahren zurück-genommen wurde. Weiterhin teilte der Landkreis mit, dass die Gemeinde beim nächsten vorliegenden Bau-antrag erneut angehört wird. Da der Landkreis jedoch in dem aktuellen Fall nicht die rechtliche Grundlage der Aussetzung der Bearbeitung mitgeteilt hat, kann nicht geprüft werden, ob die Frist zur Herstellung des Einver-nehmens auch ausgesetzt ist. Daher endet die Frist für die Zustimmung der Gemeinde für diese Baumaßnahme am 07.10.2015 und es muss heute darüber entschieden werden, so Frau Wernicke.

Herr Krieser (SPD/Die Linke) weist auf den letzten Satz in der mail von Herrn Hornburg hin. Frau Wernicke er-klärt, dass die Antragstellerin den Antrag nicht zurück-gezogen hat. Die Antragstellerin will das Betriebs- und Nutzungskonzept überarbeiten.

Herr Menke (CDU) ist der Meinung, dass bei Fristablauf die Gemeinde aufgrund der Antragsänderung erneut über das Einvernehmen entscheiden muss. Frau Wer-nicke erklärt, dass kein Änderungsantrag vorliegt. Herr Menke (CDU) meint, es muss nicht über das Einver-nehmen entschieden werden, da der Antrag ruht.

Sobald die überarbeiten Unterlagen beim Landkreis eingegangen sind, werden diese an die Gemeinde

Uckerland mit der Bitte um eine Stellungnahme wei-tergeleitet, zitiert Herr Krieser (SPD/Die Linke) die mail von Herrn Hornburg. Es ist nicht bekannt, ob tatsäch-lich eine Überarbeitung des Antrages erfolgt, erklärt Frau Wernicke. Sollte keine Änderung erfolgen, so Frau Wernicke, ist die Frist für die Gemeinde Uckerland abgelaufen.

Da keine Antwort vom Landkreis vorliegt, sollte die Entscheidung vertagt werden, sagt Herr Menke (CDU). Frau Wernicke entgegnet, dass in der nächsten Sit-zung die Frist abgelaufen wäre.

Wenn der Landkreis die Gemeinde anschreibt, wird dieses schon seine Richtigkeit haben, so Herr Menke (CDU).

Wenn heute keine Entscheidung durch die Gemein-devertreter getroffen wird, so ist das Einvernehmen automatisch ohne die gestellten Bedingungen herge-stellt, bemerkt Herr Krieser (SPD/Die Linke) und stellt die Frage, ob dieses Risiko eingegangen werden soll.

Frau Woldegk bemängelt, dass Herr Krieser (SPD/Die Linke) Unterlagen vom Landkreis hat, die ihr nicht vorliegen.

Herr Haupt (UL) erinnert an den abgelehnten Beschluss für Rechtsanwaltskosten aufgrund von Ruhestörungen, die ebenfalls dieses Objekt betreffen. Herr Menke (CDU) meint, dass diese Sachen nichts miteinander zu tun haben. Dem widerspricht Herr Haupt (UL), denn in diesem Antrag auf Nutzungsänderung sollen jetzt Maßnahmen ergriffen werden, damit die Bürger wieder ruhig schlafen können. Für Herrn Haupt (UL) ist es nicht verständlich, warum jetzt kein Einvernehmen zu den lärmschutzrechtlichen und hygienischen Maßnah-men hergestellt werden soll.

Herr Heinemann (UL) fragt nach der Meinung des Orts-beirates. Weiterhin stimmt er der Aussage von Herrn Haupt (UL) zu. Im Falle einer Nutzungsänderung müs-sen die Gemeindevertreter sowieso neu entscheiden. Ändert sich nichts, könnte das Einvernehmen bereits mit dem heutigen Beschluss hergestellt werden, so Herr Heinemann (UL).

Der Ortsbeirat hat der Nutzungsänderung zugestimmt, erklärt Herr Wernicke (UL).

Herr Menke (CDU) meint, dass in der Beschlussvorlage Speicher und Kuhstall vermischt werden. Auf die Frage von Herrn Wernicke (UL), wo dieses in der Beschluss-vorlage steht, antwortet Herr Menke (CDU) nicht.

Herr Schilling (SPD/Die Linke) möchte in der heu-tigen Sitzung keinen Beschluss fassen, da noch Änderungen geplant sind. Nach Meinung von Herrn Schilling (SPD/Die Linke) sollte der Beschluss vertagt werden. Herr Krieser (SPD/Die Linke) weist darauf hin, dass keine Änderung des Bauantrages eingereicht wurde, sondern darum gebeten wurde, das Verfahren ruhen zu lassen. Die Fristen für die Stellungnahmen der Behörden werden dadurch aber nicht ausgesetzt, so Frau Wernicke. Weiterhin erklärt Frau Wernicke, dass sie dieses Projekt unterstützen möchte und mit diesem Beschluss keine Verhinderung der Maßnahme erfolgt.

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6 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Frau Hartig (SPD/Die Linke) fragt nach, ob die Frist nicht zur Verwehrung des Einvernehmens gilt. Dem widerspricht Frau Wernicke. Die Frist gilt für die Her-stellung des Einvernehmens.

Herr Menke (CDU) spricht sich jetzt für die Befürwor-tung des Projektes aus.

Die Gemeindevertretung beschließt die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Nutzungsänderung – Teilweisen Umnutzung des ehemaligen Kuhstalles zum Festsaal in Wilsickow mit dem Hinweis, dass bei der Erteilung der Baugenehmi-gung die notwendigen Maßnahmen zur Absicherung eines ausreichenden Lärmschutzes im Sinne des §§ 10 und 11 des LImschG festgesetzt werden.

Zur Nutzungsänderung des Kuhstalles als Festsaal soll die Antragstellerin alle Baumaßnahmen, die zur Einhaltung des LImschG und der Hygienevorschriften notwendig sind, umsetzen und realisieren. Eine Min-derung der Beeinträchtigungen für die Anwohner kön-nen durch Baumaßnahmen wie z.B. Sanitäranlagen im Kuhstall, eine Klimaanlage und eine Schleuse, die sicherstellt, dass die Musik beim Öffnen der Eingangs-türen nicht nach draußen dringt, gewährleistet werden.

Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung Befangen

16 10 0 5 1

Frau von Holtzendorff (CDU) übernimmt die Leitung der Sitzung.

13. (BV-r.: 0084/ 15) Änderung einer Anlage zur Auf-zucht und zum Halten von Schweinen in Wilsickow (Rückbau von drei Vormastställen, Errichtung eines Stalles für Mastschweine und eines Gülle-hochbehälters)

Herr Wernicke (UL) meldet Befangenheit an.

Herr Menke (CDU) fragt nach der Zustimmung des Ortsbeirates. Frau von Holtzendorff (CDU) bestätigt die Zustimmung des Ortsbeirates.

Die Gemeindevertretung beschließt die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum - vollständigen Rückbau von 3 vorhandenen Vor-

mastställen für Schweine mit insgesamt 1.504 Tier-plätzen,

- Errichtung eines Stalles mit 1.000 Tierplätzen für Mastschweine (30- 120 kg LG),

- Errichtung eines Güllehochbehälters (Durchmes-ser 25 m, Nutzungsinhalt 2.355 m³, Zeltdachabde-ckung) einschließlich Entnahmeplatte in Wilsickow.

Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung befangen

16 15 0 0 1

14. Anfragen der Gemeindevertreter 1) Die Überschneidung des Termins der Hauptaus-

schusssitzung und der Informationsveranstaltung des Landes in Prenzlau am 21.09.2015 kritisiert Frau Hartig (SPD/Die Linke).

2) Herr Menke (CDU) fragt nach dem Termin für die Eröffnung des Seniorenhofes und bemängelt, dass der Architekt sich nicht darum kümmert. Frau Wernicke stellt klar, dass die Eröffnung nicht Auf-gabe des Architekten, sondern Aufgabe des Fach-bereichsleiters ist.

4) Auch Herr Schilling (SPD/Die Linke) kritisiert den Termin der Hauptausschusssitzung. Seiner Mei-nung nach war diese Sitzung außerdem fehler-haft, da der Stellvertreter über die Abwesenheit von Frau Wernicke nicht informiert wurde und der Stellvertreter auch diese Sitzung nicht geleitet hat. Herr Schilling (SPD/Die Linke) fragt nach der Rechtsgrundlage, nach der nicht der Stellvertreter des Hauptausschusses, sondern ein Vertreter der Verwaltung die Sitzung in Abwesenheit der Bürger-meisterin leitet und beruft sich auf § 49 BbgKVerf.

Frau Wernicke bedankt sich für den Hinweis und wird diesen prüfen. Zur Sicherheit schlägt Frau Wernicke vor, dass für die Auftragsvergabe eine Eilentscheidung getroffen werden sollte. Dem stimmt Frau von Holtzendorff (CDU) zu.

5) Frau Hartig (SPD/Die Linke) weist auf die stei-gende Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewer-bern und deren Bedarf hin. Es werden momentan dringend gebrauchte Fahrräder gesucht, welche von den Asylbewerbern vor der Benutzung auch repariert werden. Herr Wernicke schlägt Frau Har-tig (SPD/Die Linke) vor, eine entsprechende Infor-mation für das nächste Amtsblatt vorzubereiten.

6) Frau Hartig (SPD/Die Linke) informiert darüber, dass in Prenzlau durch die IG Frauen eine Ein-richtung für minderjährige alleinreisende Asyl-bewerber eröffnet werden soll und dafür Betreu-ungspersonal gesucht wird. Bewerbungen sind an die IG Frauen zu richten.

7) Herr Schilling (SPD/Die Linke) schlägt vor, dass für die nächste Sitzung die Abstimmung bezüglich des von Frau Wernicke vorgestellten Beschwer-deportals vorbereitet wird.

8) Herr Schilling (SPD/Die Linke) bittet darum, dass alle Gemeindevertreter die von Frau Wernicke in der letzten Gemeindevertretersitzung verlesenen Antworten zu den Fragen von Herrn Schilling (SPD/Die Linke) in schriftlicher Form erhalten. Frau Wernicke erklärt, dass sie die Anfragen mündlich allen Gemeindevertretern mitgeteilt hat.

9) Herr Schilling (SPD/Die Linke) fragt nach, ob zu demKonflikt inderGemeindeUckerland,der inder Presse intensiv behandelt wurde, Maßnah-men seitens der Verwaltung zur gütlichen Eini-gung in die Wege geleitet wurden oder ob Ge-spräche mit den Beteiligten stattgefunden haben. Seitens der Gemeindevertreter wurde dieser Ver-such bereits unternommen, es fand jedoch noch kein Termin statt, so Herr Schilling (SPD/Die Lin-ke). Frau Wernicke erklärt, dass der Lärmverursa-cher diesen Weg suchen muss. Weiterhin erinnert sie an die Aussage der Kommunalaufsicht, inwie-weit sich Gemeindevertreter in Pflichtaufgabender Gemeinde einbringen können. Es gehe den

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7Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

GemeindevertreternnichtumRechteundPflich-ten, sondern um die Vermittlung, so Herr Schilling (SPD/Die Linke) weiter. Frau Wernicke stellt klar, dass keine Zuständigkeit der Gemeindevertre-ter vorliegt. Dem stimmt Herr Schilling (SPD/Die Linke) zu, er sieht sich aber aufgrund der Ver-öffentlichungen in der Presse dazu verpflichtet.Frau Wernicke erklärt, dass mit dem heutigen Beschluss zur Erteilung des Einvernehmens ein Zustand hergestellt werden kann, welcher den baurechtlichen Regelungen entspricht, obwohl dort bereits eine entsprechend Bewirtschaftung erfolgt. Damit haben die Gemeindevertreter sich entsprechend eingebracht. Die Ordnungsverfü-gungmusstealsPflichtaufgabeerlassenwerden,weil sich nicht an die gesetzlichen Regelungen gehalten wurde, so Frau Wernicke.

11) Herr Menke (CDU) schließt sich der Aussage von Herrn Schilling (SPD/Die Linke) an. Da die Bürger-meisterin nach Meinung von Herrn Menke (CDU) eine Dienerin ist, sollte sie auch bürgernah handeln und das Gespräch mit beteiligten Bürgern suchen. Die Gemeindevertreter bekommen nur die Rech-nung, aber keine weiteren Informationen, so Herr Menke (CDU). Frau Wernicke fragt Herrn Menke (CDU), ob er die Antwort der Kommunalaufsicht nicht gehört hat. Diese Antwort ist ihm egal, so Herr Menke (CDU). Frau Wernicke erklärt, dass sie rechtliche Regelungen beachten muss und auch beachten wird. Auf dieser Fläche muss ein bau-rechtlich zulässiger Standort entstehen, denn Ge-setze, die für alle gelten, müssen auch dort gelten, äußert Frau Wernicke. Sie weist nochmals darauf hin, dass der Verursacher sich auf denjenigen zu bewegen muss, der von seinen Immissionen be-einträchtigt wird. Seitens der Gemeinde wird ver-sucht, dort einen baurechtlich zulässigen Zustand im Interesse unserer Bürger herzustellen und da-ran sollte auch der Verursacher interessiert sein.

12) Frau Wernicke bittet die Gemeindevertreter um ein Feedback zu den geplanten Investitionen. Es muss von den Gemeindevertreter eine Entschei-dung für die Haushaltsplanung getroffen werden, damit in der nächsten Sitzung der Haushalt vorge-stellt werden kann.

Herr Krieser (SPD/Die Linke) bittet darum, die Un-terlagen in schriftlicher Form zu erhalten, damit er sich vor dieser Entscheidung besser informie-ren kann. Dem stimmt Herr Haupt (UL) zu und er schlägt vor, dass die Unterlagen den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden. Innerhalb eine Woche sollten sich die Fraktionen dann entspre-chend zurückmelden, so Herr Haupt (UL). Herr Menke (CDU) hätte gern 14 Tage Zeit für die Ent-scheidung.

Frau von Holtzendorff (CDU) lässt über diesen Vorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnisanwesend Ja nein Enthaltung Befangen

16 16 0 0 0

Frau Wernicke setzt als Frist für das Einreichen der Entscheidungen den 12.12.2015, 12.00 Uhr, fest.

13) Herr Schilling (SPD/Die Linke) hat eine mail „Rettet unseren Bahnhof“ von Herrn Jungclaus erhalten und fragt, ob es ein Indiz gibt, dass der Bahnhof in Nechlin gerettet werden muss. Frau Wernicke ist davon nichts bekannt.

14) Frau Freuck (SPD/Die Linke) möchte wissen, ob die Gemeinde Uckerland aufgrund der aktu-ellen Lage Flüchtlinge zugewiesen bekommt. Der Landkreis Uckermark hat die von der Gemeinde Uckerland angebotenen Wohnungen abgelehnt, so Frau Wernicke, da zentrale Unterkünfte favo-risiert werden.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 27.08.2015

Die Gemeindevertretung hat keine weiteren Einwen-dungen gegen die Niederschrift über den nicht öffent-lichen Teil der Sitzung am 27.08.2015.

02. (BV-Nr.: 0073/15) Grundstücksverkauf im Ortsteil Lübbenow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließteineTeilflächederGemarkungLübbenowzu verkaufen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

16 0 16 0 0

03. (BV-Nr.: 0074/15) Grundstücksverkauf im Ortsteil Trebenow, Gemarkung Bandelow

Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt den VerkaufeinerTeilflächederGemarkungBandelow.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

16 16 0 0 0

04. (BV-Nr.: 0082/15) Grundstücksbereinigung im Orts-teil Wismar, Gemarkung Hansfelde

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Durchführung einer Grundstücksberei-nigung in der Gemarkung Hansfelde.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung befangen

16 15 0 1 0

05. Anfragen der Gemeindevertreter Aufgrund der Umzäunung von Kita und Schule in Wer-

below ist der Rodelberg nicht mehr öffentlich zugäng-lich, informiert Herr Trester (CDU). Frau Wernicke und Herr Heinemann (UL) werden sich zu einem Vor-Ort-Termin treffen, um eine Lösung für den Zugang zu finden.

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8 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

06. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindever-tretung

Es liegen keine Informationen vor.

07. Informationen der Bürgermeisterin 08. Schließung der Sitzung Die Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die

Sitzung um 21.05 Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung ein-

schließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Be-gründungen können zu den Sprechzeiten im Sekreta-riat, (Zimmer 24) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 25.11.2015

WernickeBürgermeisterin

Sitzungsdatum: 22.12.2014Tagungsort: Versammlungsraum im Verwaltungs-

gebäude der Gemeinde UckerlandBeginn/Ende: 17.00 Uhr/17.14 UhrAnwesenheitanwesend: Frau Christine Wernicke, Josef Menke,

Herbert Heinemann, Jürgen Steinberg, Heidi Hartig, Matthias Horst Schilling

Abwicklung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung

01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungs-gemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Wernicke, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 27.10.2014

Der Hauptausschuss hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 27.10.2014.

03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststel-lung der Tagesordnung

Es liegen keine Änderungsanträge vor.

04. Informationen der Ausschussvorsitzenden Die Ausschussvorsitzende hat keine Informationen.

05. Anfragen der Ausschussmitglieder Die Ausschussmitglieder haben keine Anfragen.

Abwicklung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen ge-gen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung vom 27.10.2014

Der Hauptausschuss hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 27.10.2014.

02. (BV-Nr. 0082/14) Genehmigung der Eilentscheidung gem.§ 58 BbgKVerf zur Auftragsvergabe für die Lieferung einer Hüpfburg

Bekanntmachung nach § 39 (3) und § 50(4) BbgKVerf über die Niederschrift der 2. Sitzung des Hauptausschusses

Uckerland, den 13.10.2015

Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland be-schließt die Eilentscheidung der ständigen Vertreterin der Bürgermeisterin, Frau Glasow, im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Frau von Holtzendorff, vom 25.11.2014 zur Auftragsvergabe für die Lieferung einer Hüpfburg an die Firma IDEE Show Service GmbH aus Berlin zu genehmigen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

03. (BV-Nr. 0088/14) Genehmigung der Eilentschei-dung gemäß § 58 BbgKVerf zur Auftragsvergabe zum Kauf eines PKW-Anhängers

Der Hauptausschuss der Gemeinde Uckerland be-schließt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin der Gemeinde Uckerland, Frau Wernicke, im Einverneh-men mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Frau von Holtzendorff, vom 11.12.2014 zur Auftragsver-gabe zur Lieferung eines PKW-Anhängers an die Firma P +P Anhängerservice aus Bassum zu genehmigen.

Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

04. Informationen der Ausschussvorsitzenden Die Ausschussvorsitzende hat keine Informationen.

05. Anfragen der Ausschussmitglieder06. Schließung der Sitzung Die Vorsitzende des Hauptausschusses schließt die

Sitzung um 17.14 Uhr.

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öf-fentlichen Sitzung des Hauptausschusses einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Sekretariat (Zimmer 24) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 13.10.2015

WernickeBürgermeisterin

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9Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Gemäß § 64 Abs.3 des Brandenburgischen Kommunal-wahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 31 Abs.2 Satz 2 bis 5 und Abs.3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverord-nung (BbgKWahlV) mache ich zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Uckerland am 10. April 2016 Folgendes bekannt:

I. Tag der Hauptwahl und der etwaigen Stichwahl sowie Wahlzeit

Gemäß des § 74 Abs.1 Satz 2 i.V.m. § 64 Abs.2 BbgK-WahlG hat der Landrat des Landkreises Uckermark als zuständige Aufsichtsbehörde am 16. Oktober 2015 als Tag für die Hauptwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters Sonntag, den 10. April 2016 und als Tag für die etwa not-wendig werdende Stichwahl Sonntag, den 24. April 2016 festgesetzt.DieHauptwahlunddieetwaigeStichwahlfin-den nach § 43 BbgKWahlV in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

II. WahlgebietWahlgebiet für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters ist das Gebiet der Gemeinde Uckerland.

III. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Hiermit fordere ich gemäß § 31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für diese Wahl möglichst frühzeitig einzureichen. Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:

A. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist1. Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Ver-

einigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern ein-gereicht werden (§ 69 Abs.1 BbgKWahlG). Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wäh-lergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen (§ 63 i.V.m. § 32 Abs.1 Satz 1 BbgKWahlG). Sie dürfen sich nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahl-vorschlag aus (§ 32 Abs.1 Satz 2 und 3 BbgKWahlG).

2. Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig einge-reicht werden. Sie müssen gemäß § 69 Abs. 2 BbgK-WahlG spätestens bis Donnerstag, dem 04. Februar 2016, 12.00 Uhr, bei dem

Wahlleiter der Gemeinde UckerlandLübbenow/Hauptstraße 3517337 Uckerland

schriftlich eingereicht werden.

B. Inhalt der Wahlvorschläge1. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anla-

ge 5b zu § 33 Abs. 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten:

a) den Namen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift der Bewer-berin oder des Bewerbers,

Bekanntmachung zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Uckerland am 10. April 2016

b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einrei-chenden Partei oder politischen Vereinigung so-wiediegeläufigeKurzbezeichnung.Der imWahl-vorschlag angegebene Name der Partei oder politischen Vereinigung muss mit dem satzungsge-mäßen Namen übereinstimmen, den diese im Lan-de führt,

c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Na-men der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt. Der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten,

d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Daneben sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen an-zugeben.

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur die unter Buchstabe a bezeichneten Angaben enthalten.

2. Daneben soll der Wahlvorschlag Namen und Anschrift der Vertrauensperson und der stellvertretenden Ver-trauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch die/der Bewerber/in benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrau-ensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Er-klärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entge-genzunehmen.

3. Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Ver-einigung muss in jedem Fall von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vor-standes, darunter der Vorsitzende oder sein Stellver-treter, unterzeichnet sein.

Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss in jedem Fall von dem Vertretungsberechtigten unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlan-gen nachzuweisen.

Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss in jedem Fall von jeweils mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes der an ihr beteiligten Parteien und politischen Vereinigungen, darunter jeweils der Vorsitzende oder sein Stellver-treter, so wie den Vertretungsberechtigten der an ihr beteiligten Wählergruppen unterzeichnet sein.

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers muss von dieser/diesem persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

4. BesondereAnzeigepflichtfürListenvereinigungen Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusam-

menzuschließen, ist mir durch die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss Betei-

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10 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

ligten spätestens bis Donnerstag, dem 04. Februar 2016, 12.00 Uhr, schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss beteiligten Gruppie-rungen muss bei Parteien oder politischen Vereini-gungen von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands, darunter dem Vor-sitzenden oder einem Stellvertreter, bei Wählergruppen von dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein.

5. Wichtige Beschränkungen Jeder Wahlvorschlag darf nur eine/n Bewerber/in ent-

halten (§ 70 Abs. 1 BbgKWahlG). Jede/r Bewerber/in darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt sein (§ 70 Abs. 7 BbgKWahlG).Die/Der Bewerber/in auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvor-schlag zur Wahl antritt (§ 63 i.V.m. § 28 Abs. 4 BbgK-WahlG).

C. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerber/in1. Die Benennung als Bewerber/in auf einem Wahlvor-

schlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wähler-gruppe oder Listenvereinigung ist an folgende Voraus-setzungen geknüpft:a) Die/Der Bewerber/in muss gemäß § 65 Abs. 2 bis 5

BbgKWahlG wählbar sein.b) Die/Der Bewerber/in muss durch eine Nominations-

versammlung gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sein.

c) Die/Der Bewerber/in muss ihrer/seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem Muster der Anlage 7b zu § 33 Abs. 2 Nr. 1 BbgKWahlV abzugeben.

Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für Einzelbewerber.

2. Zur Wählbarkeit von Deutschen und von Unionsbürgern2.1. Gemäß § 65 Abs. 2 BbgKWahlG sind wählbar

alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes und auch alle Staatsangehö-rigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die a) am Tage der Hauptwahl das 25. Lebensjahr,

aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben und

b) in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthalt haben.

2.2. Ein/e Deutsche/r ist nach § 65 Abs.4 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie/er gemäß § 9 BbgK-WahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,a) infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder

die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Äm-ter nicht besitzt oder

b) von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder zur Aberkennung des Ruhegehaltes rechts-kräftig verurteilt worden ist.

2.3. Ein/e Unionsbürger/in ist nach § 65 Abs.5 Bbg-KWahlG nicht wählbar, wenn sie/er eine der drei für Deutsche genannten Voraussetzungen a bis c erfüllt oder infolge einer zivil- oder strafrecht-lichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmit-gliedsstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.

2.4. Mit dem Wahlvorschlag ist dem Wahlleiter eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Mu-ster der Anlage 8b zu § 33 Abs.2 Nr.2 BbgK-WahlV ein zureichen, dass die/der vorgeschla-gene Bewerber/in wählbar ist. Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber erklärt haben, müssen mir mit der Be-scheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versi-cherung an Eidesstatt nach dem Muster der An-lage 8c zu § 33 Abs. 2 Nr. 3 BbgKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

3. Zur Nomination gemäß § 33 BbgKWahlG3.1. Die/Der Bewerber/in einer Partei oder politischen

Vereinigung muss in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlge-biet wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitgliederversammlung). Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in ge-heimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keine Organisation hat, kann die/der Bewerber/in auch durch die für die Wahl zum Kreistag des Land-kreises Uckermark wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder de-ren Delegierte bestimmt werden.

3.2. Die/Der Bewerber/in einer Wählergruppe muss in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Wählergruppe (Mitgliederver-sammlung) oder, wenn die Wählergruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Ver-sammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammen-tritts im Wahlgebiet wahlberechtigten Anhänger der Wählergruppe (Anhängerversammlung) in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oder wahlberechtigten Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (De-legiertenversammlung).

3.3. Die/Der Bewerber/in einer Listenvereinigung muss in einer gemeinsamen Mitglieder- oder De-legiertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im Übrigen gelten die Be-stimmungen des § 33 BbgKWahlG sinngemäß.

3.4. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers mit Angaben über die Art, den Ort und die Zeit der Versamm-lung, die Form der Einladung, die Anzahl der er-schienenen Mitglieder, Anhänger oder Delegierten sowie das Ergebnis der Wahl ist nach dem Muster der Anlage 9 b zu § 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 63 i.V.m. § 33 Abs. 6 Satz 1 BbgKWahlG). Hierbei haben die/der Leiter/in der Versammlung und von zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die Anforderungen gemäß § 33 Abs. 5 BbgKWahlG beachtet worden sind.

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11Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

D. Unterstützungsunterschriften1. Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsun-

terschriften1.1. Wahlvorschläge von Parteien und politischen

Vereinigungen, die am Tag der Bekanntmachung aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags im Deut-schen Bundestag oder Landtag Brandenburg durch mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten oder im Kreistag des Landkreises Uckermark durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeinde-vertretung der Gemeinde Uckerland durch min-destens einen Gemeindevertreter seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschrif-ten nach § 70 Abs. 6 BbgKWahlG befreit.

1.2. Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am Tag der Bekanntmachung aufgrund eines eigenen Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Uckermark durch mindestens einen Kreistagsab-geordneten oder in der Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland durch mindestens einen Gemeindevertreter seit der letzten Wahl ununter-brochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit.

1.3. Das Erfordernis von Unterstützungsunterschrif-ten gilt ferner nicht für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr Beteiligten we-nigstens eine der In Nummer 1.1. oder 1.2. ge-nannten Voraussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt.

1.4. Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, die am heutigen Tag aufgrund eines Einzelwahlvor-schlags in der Gemeindevertretung vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstüt-zungsunterschriften befreit.

1.5. Weiterhin bedarf der Amtsinhaber, der sich der Wiederwahl stellt, ebenfalls keiner Unterstüt-zungsunterschriften

2. Wichtige Hinweise2.1. Dem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Ver-

einigung, Wählergruppe, Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers, die/der nicht nach der vorstehenden Nummer 1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunter-schriften befreit ist, sind mindestens 32 Unter-stützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen beizufügen. Die persönliche überprüf-bare Unterstützungsunterschrift der wahlberech-tigten Person ist bei der Wahlbehörde zu leisten. Sie kann auch vor einem Notar oder einer ande-ren zur Beglaubigung der Unterschriften ermäch-tigten Stelle geleistet werden.

2.2. Die Unterstützungsunterschriften sind auf amt-lichen Formblättern für Unterschriftenlisten nach dem Muster der Anlage 6 zu § 32 Abs. 4 Nr. 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgender Vor-schriften zu erbringen:

2.2.1. Die Formblätter für die Unterstützungsun-terschriften werden von mir auf Anforde-rung des Wahlvorschlagsträgers sofort bei der Wahlbehörde der

Gemeinde Uckerland Lübbenow/Hauptstraße 35 17337 Uckerland

aufgelegt. Bei der Anforderung sind Fa-milienname, Vornamen (bei mehreren Vornamen der Rufname oder die Rufna-men) und Anschrift der Bewerberin oder des Bewerbers anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer Partei politi-schen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung deren Name und, so-fern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben. Außerdem hat der Wahlvorschlagsträger durchschrift-liche Erklärung zu bestätigen, dass die Bewerberin oder der Bewerber gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt worden ist. Die-ser schriftlichen Erklärung bedarf es nicht, wenn dem Wahlleiter bereits eine Ausfer-tigung der Niederschrift über die Bestim-mung der Bewerberin oder des Bewerbers vorliegt. Beim Wahlvorschlag einer Listen-vereinigung sind ferner auch die Namen und, sofern vorhanden, die Kurzbezeich-nungen der an ihr Beteiligten an zugeben. Beim Wahlvorschlag einer Einzelbewer-berin oder eines Einzelbewerbers ist die Bezeichnung „Einzelwahlvorschlag“ anzu-geben. Auf Anforderung der Vertrauens-person oder stellvertretenden Vertrauens-person werde ich unter den vorgenannten Voraussetzungen auch amtliche Formblät-ter für die Unterzeichnung des Wahlvor-schlags vor einem Notar oder einer ande-ren zur Beglaubigung ermächtigten Stelle ausgeben.

2.2.2. Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Bestimmung der Bewerberin oder des Bewerbers nach § 33 BbgKWahlG unter-zeichnet werden. Vorher geleistete Unter-stützungsunterschriften sind ungültig.

2.2.3. Eine wahlberechtigte Person darf nur je-weils einen Wahlvorschlag für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters unter-zeichnen. Hat eine Person mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so ist ihre Unterstützungsunterschrift auf sämtlichen Wahlvorschlägen ungültig.

2.2.4. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die Bewerberin oder den Bewerber selbst ist unzulässig.

2.2.5. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname (bei mehreren Vornamen der oder die Rufnamen), Tag der Geburt und Anschrift der unterzeichnenden Person anzugeben. Die unterzeichnende Person hat sich vor der Unterschriftsleistung aus-zuweisen.

2.2.6. Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung bedarf, kann

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12 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

eine Person ihres Vertrauens (Hilfsper-son) bestimmen, die Unterschriftsleistung vorzunehmen; Hilfsperson kann auch ein Bediensteter der Wahlbehörde oder der Notar sein. Die Unterschriftsleistung durch die Hilfsperson ist auf der Unterschriftenli-ste zu vermerken.

2.2.7. Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Wahlbehörde aufzusuchen, kann auf Antrag die Unterstützungsunterschrift durch Erklärung vor einem Beauftragten der Wahlbehörde ersetzen. Der Antrag kann bis zum 01. Februar 2016, 16.00 Uhr, schriftlich bei der Wahlbehörde ge-stellt werden.

2.2.8. Die Wahlbehörde hat für alle wahlberech-tigten Unterzeichner auf der Unterschrif-tenliste zu vermerken, dass sie am Tage der Unterschriftsleistung im Wahlgebiet wahlberechtigt sind.

2.2.9. Spätester Zeitpunkt für die Leistung einer Unterstützungsunterschrift bei der Wahl-behörde und für das Einreichen der Unter-schriftenliste bei der Wahlbehörde, sofern die Unterschrift bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister des Landes Brandenburg, vor einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung der Unterschrift er-mächtigten Stelle geleistet wurde, ist der 04. Februar 2016, 16.00 Uhr.

E. Mängelbeseitigung, Rücktritt von Bewerbern, Än-derung und Zurückziehung von Wahlvorschlägen

1. Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 04. Februar 2016, 12.00 Uhr, können Mängel, die sich auf die Be-nennung der Bewerberin oder des Bewerbers bezie-hen, nicht mehr behoben und fehlende Unterstützungs-unterschriften nicht mehr beigebracht werden. Das gleiche gilt, wenn die/der Bewerber/in so mangelhaft bezeichnet ist, dass ihre/seine Person nicht feststeht.

2. Die Zurückziehung eingereichter Wahlvorschläge, die Einreichung schriftlicher Rücktrittserklärungen von Wahlbewerbern, die Beseitigung von sonstigen Män-geln, die die Gültigkeit eingereichter Wahlvorschläge berühren, kann bis zur Sitzung des Wahlausschusses, in der über die Zulassung der Wahlvorschläge ent-schieden wird, erfolgen.

F. Zulassung der WahlvorschlägeDer Wahlausschuss beschließt am 11. Februar 2016 um 15.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Uckerland, Lübbe-now/ Hauptstraße 35, 17337 Uckerland in öffentlicher Sit-zung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf § 37 BbgKWahlG und §§ 38 und 39 BbgKWahlV verwiesen.

G. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlä-gen

Die für die Einreichung eines Wahlvorschlags erforderlichen Vordrucke können ab sofort beimir angefordert werden.

Uckerland, den 24. November 2015

MattukatWahlleiter in der Gemeinde Uckerland

Folgende Ortsbeiräte haben getagt:

Ortsbeirat Jagow 5. Sitzung am: 30.07.2015 6. Sitzung am: 06.10.2015

Ortsbeirat Lübbenow 4. Sitzung am: 18.09.2015Ortsbeirat Trebenow 6. Sitzung am: 22.09.2015

Ortsbeirat Wilsickow 3. Sitzung am: 14.09.2015

Ortsbeirat Wismar 6. Sitzung am: 18.09.2015

Ortsbeirat Wolfshagen 4. Sitzung am: 19.05.2015

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs.5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf

Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informations-vorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte ein-schließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen können zu den Sprechzeiten im Fachbereich 3, (Zimmer 23) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden.

Uckerland, den 03.11.2015

WernickeBürgermeisterin

Ende Amtlicher TeilImpressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155www.uckerland.de • E-Mail: [email protected] (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

ISSN 1612-1511

Bezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Bezugsbedingungen:Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

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13Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

Page 14: Uck 2015 ausgabe 11 12

14 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Liebe Einwohnerinnen, liebe Einwohner der Gemeinde Uckerland,auch dieses Jahr ist wieder wie im Fluge vergangen. Schnell sind die vergangenen Monate verstrichen, in denen sich jedoch eine ganze Menge in der Gemeinde Uckerland getan hat. Neben vielen schönen Momenten und kulturellen Veranstaltungen konnten viele Vorhaben und Baumaßnahmen realisiert werden.

Ein besonderer Höhepunkt fand am 14.03.2015 mit der feierlichen Fahrzeugübergabe des HLF 20 an die Ortswehr Hetzdorf in Gneisenau statt. In diesem Ortsteil hat sich in diesem Jahr sehr viel verändert. In den Neubauten wurden die Elektrik und die Wohnungseingangstüren erneuert. Der Spielplatz wurde mit neuen Spielgeräten ausgestattet und die vorhandenen Geräte erhielten einen neuen Anstrich. Am 30.04.2015 wurde dann das Dorfgemeinschaftshaus auf dem Gelände der ehemaligen Schule in Gneisenau umfassend saniert und neu ausgestattet sowie die Heimatstube neu eröffnet. Viele Familienfeiern und kulturelle Veranstaltungen fanden hier bereits statt. So startete von dort in diesem Jahr auch die „Uckermärker Bauerntour“. Die Beteiligung an dieser Fahrradtour war in diesem Jahr so hoch wie noch nie.

Aber auch in den anderen Ortsteilen wurden viele Vorhaben umgesetzt. In Wolfshagen konnte die Aussichts-plattform des Burgfrieds saniert werden, die Dorfgemeinschaftshäuser in Trebenow und Wilsickow wurden neu gestrichen und auch die Fenster im Dorfgemeinschaftshaus Wismar erhielten einen neuen Schutzanstrich.

In Jagow wurden die Arbeiten am Seniorenhof fortgeführt und auf dem Gemeindearbeiterstützpunkt in Jagow konnten endlich der Aufenthaltsraum und der Sanitärbereich für die Gemeindearbeiter geschaffen werden.

Eine große Baumaßnahme gab es auch auf dem Schulhof der Grundschule Uckerland in Werbelow. Das ge-samte Schulgelände wurde zur Sicherheit der Kinder eingezäunt und der Schulhof erhielt eine neue Gestaltung. Außerdem wurde eine Überdachung errichtet, damit die Kinder, die auf den Schulbus warten, besser vor Wit-terungseinflüssengeschütztsind.

Viel Geduld und Verständnis mussten besonders die Wolfshagener in diesem Jahr aufbringen, denn die Baumaß-nahme auf der B 198 zog sich bis zum Spätsommer in die Länge. Lange Umwege, verbunden mit einem hohem Zeitaufwand und zusätzlichen Kosten, mussten in Kauf genommen werden. Mit Fertigstellung dieser Baumaß-nahme erfolgte dann die Vollsperrung auf der B 104 bei Wilsickow, welche sich bis in das Jahr 2016 ziehen wird. Auch die Straßensperrung aufgrund des Neubaus der Brücke zwischen Bandelow und Trebenow wird erst im nächsten Jahr aufgehoben. Wie auch in den vergangenen Jahren fanden in diesem Jahr viele Dorffeste in unseren Orten statt. Für die Organisation dieser Veranstaltungen möchte ich den Ortsbeiräten und Mitgliedern der Dorfvereine sowie den Freiwilligen Feuerwehren und aktiven Einwohnern meinen besonderen Dank aussprechen. In Milow wurde in diesem Jahr der Ausscheid der Feuerwehren der Gemeinde Uckerland durchgeführt, der hervorragend vorbereitet war. Für die Mitglieder der Ortswehren und der Jugendfeuerwehr war es ein sehr spannender und aufregender Tag, denn natürlich ist der Ehrgeiz bei diesen Wettkämpfen besonders groß.

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15Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Ein Höhepunkt im Jahr 2015 war die Feier zum 85-jährigen Bestehen der Feuerwehr Güterberg. An diesem Fest nahmen auch Mitglieder der Feuerwehr aus der Partnergemeinde Wegorzyno teil.

Die Senioren aller Ortsteile der Gemeinde konnten sich an einem ansprechenden Unterhaltungsprogramm auf dem Frühlings- und dem Herbstfest im Speicher in Nechlin erfreuen. In Nechlin fand am ersten Septemberwo-chenende auch wieder der Uckerlandtag statt. Diese inzwischen schon zur Tradition gewordenen Veranstaltungen waren sehr gut besucht.

Es ist uns auch in diesem Jahr gelungen, das Zusammenleben der einzelnen Generationen zu stärken und die Lebensqualität in und die Attraktivität der Gemeinde Uckerland zu steigern. Die Förderung der Kinder- und Jugend-arbeit in der Gemeinde Uckerland hat für mich einen besonders hohen Stellenwert. Neben Schule und Kita sollen den Kindern und Jugendlichen auch gute Freizeitmöglichkeiten in Sportvereinen oder bei der Jugendfeuerwehr geboten werden. Daher wird neben der Jugendfeuerwehr auch gern die Kinder- und Jugendfußballmannschaft desFSVBandelowe.V.beiihrerArbeitunterstützt.DerjährlichstattfindendeAusflugmitderJugendfeuerwehrführte in 2015 zum Kletterwald nach Waren/Müritz.

In diesem Jahr konnte viel erreicht werden. Aber auch für die nächsten Jahre sind noch viele Aufgaben und Ideen vorhanden. Mit einer klugen und sorgfältigen Haushaltsplanung und -umsetzung können noch viele Vorhaben realisiert werden. Für das ehrenamtliche Engagement möchte ich allen Gemeindevertretern, den Ortsvorstehern, den Mitgliedern der Ortsbeiräte, den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr und Jugendfeuerwehr, den Sport- und Dorf-vereinen, den vielen Interessengruppen, den Mitgliedern der Arbeitsgruppen und all den Bürgern, die sich um das Gemeinwohl kümmern, recht herzlich für ihre geleistete Arbeit danken. Sie sind es, die mit Ihrem Einsatz das Leben in den Ortsteilen unserer Gemeinde attraktiv und lebenswert machen. An die Mitarbeiter der LAFP sowie die vielen Sponsoren geht mein besonderer Dank.

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, ich wünsche Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und uns für das kommende Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg.

Ihre

Christine WernickeBürgermeisterin

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16 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nichtamtlicher Teil

Am Sonnabend, dem 17.10.2015, war es soweit. Nach wochenlangem Training durften neun Mitglieder der JF Uckerland antreten, um die Leistungsspange der JF zu erringen. Die Leistungsspange ist das höchste Leistungs-abzeichen für ein Mitglied der Deutschen Jugendfeuerwehr. Sie wird verliehen, wenn ein Jugendfeuerwehrmitglied in einer Gruppe in fünf Bereichen zeigt, dass es körperlich und geistig den Anforderungen gewachsen ist.

Zu den Teilnehmern gehörten - Jennifer Gerasch, Leon Abendroth, Dave Eichenlaub (JF

Hetzdorf) - Nele Jagoda, Max Mandelkow, Matthis Mandelkow, Tom

Westphal (JF Bandelow)- Fanny Kipka und Florian Pagel (JF Güterberg).

Unterstützt wurden diese neun von Paul Glasow (JF Ban-delow) als Ersatzmann sowie vom Gemeindejugendwart Martin Mandelkow und den Jugendwarten Thomas Ge-rasch, Jens Abendroth und Cornelia Kipka.Um die Leistungsspange zu bekommen, mussten fünf Disziplinen absolviert werden. Kugelstoßen, 1.500-Meter-Staffellauf, Theorie, Löschangriff trocken und Schnellig-keitsübung Schlauchstafette.

Abnahme der Leistungsspange

Als erstes war die Schlauchstafette zu absolvieren. Bei dieser Schnelligkeitsübung musste die Gruppe acht doppelt gerollte C-Schläuche hintereinander auslegen, die jeweils von zwei Jugendlichen gekuppelt wurden. Danach war die Theorie an der Reihe, hier mussten Fragen aus verschiedenen Themengebieten beantwortet werden z.B. Ausrüstung, Geräte, Löschverfahren der Feuerwehr, Unfallverhütung sowie Gesellschafts- und Jugendpolitik.

Weiter ging es mit dem Löschangriff nach FwDV 3 („Ein-heiten im Löscheinsatz“). Der Löschangriff wird „trocken“ durchgeführt. Bei dieser Aufgabe wird die Gruppe von drei Bewertern geprüft. Der Wertungsrichter bewertet nach An-hörung der einzelnen Bewerter der Mannschaftsteile die gesamte Gruppenleistung. Die Übung hatte kein Zeitlimit, musste jedoch zügig bestanden werden. Hier erreichte die Gruppe volle Punktzahl.

Kinder- und Jugendarbeit

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17Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Beim Staffellauf muss die Gruppe 1.500 Meter laufen. Jeder der neun Teilnehmer musste einen Teil der Strecke laufen, wie viel jeder einzelne dabei zurücklegt, konnte die Gruppe selbst bestimmen. Die Gruppe absolvierte die Strecke in 2:42 min. Auch hier wurde die volle Punktzahl erreicht.

Am Ende konnten diese neun die Leistungsspange von Kreisjugendfeuerwehrwartin Kareen Bechert in Empfang nehmen, da Sie 17 von 20 möglichen Punkten erreicht hatten. Weiterhin gratulierten die Bürgermeisterin der Ge-meinde Uckerland Frau Christine Wernicke und Gemeinde-jugendwart Martin Mandelkow zu diesem hervorragenden Ergebnis. Seit Jahren wurde eine so hohe Punktzahl nicht mehr bei der Abnahme der Leistungsspange erreicht. Wir als Jugendwarte hoffen, dass auch in den kommenden Jahren Mitglieder der JF Uckerland an dieser Prüfung teil-nehmen werden.

Abendroth

Jetzt ging es zum sportlichen Teil. Beim Kugelstoßen mit der 5 kg Kugel wurde eine Gesamtweite von 67,92 m erreicht. Hier waren 55 m erforderlich.

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18 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

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19Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

Frohe Weihnachten

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20 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Am 07.10.2015 fand im Café zum Speicher in Nechlin unser traditionelles Seniorenherbstfest statt.

Nach der herzlichen Begrüßung der Bürgermeisterin Christine Wernicke, dem Ortsvorsteher Hartmut Trester und Herrn Andreas Krieser vom Café zum Speicher wurde der Nachmittag bei Kaffee und selbstgebackenen Kuchen in

vollen Zügen genossen.

Viel Spaß hatten die Senioren mit Mutter Schmoltens Programm.

Aus den Ortsteilen

Seniorenherbstfest

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21Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Für die musikalische Umrahmung sorgte Horst Vendt mit Akkordeon und Keyboard.

Zum Abendbrot wurde durch das Café zum Speicher ein vielseitiges Buffet angeboten.

Ein Dankeschön an Andreas und Marko Krieser für die schöne herbstliche Ausgestaltung der Räumlichkeit und für die gastronomische Betreuung sowie Horst Vendt für die musikalische Begleitung.

Rundum war es eine schöne Veranstaltung, die allen sehr gefallen hat.

Gabriele Dominik-Pfau

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22 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nach Hinweisen aus der Bevölkerung möchten wir alle Grundstückseigentümer an Ihre Pfl icht zur Straßenrei-nigung und Schneeräumpfl icht erinnern.

Mit der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Uckerland vom20.10.2004wirdgemäߧ1Abs.1diePflichtzurReini-gung der öffentlichen Straße innerhalb geschlossener Ort-schaften auf die Eigentümer der Grundstücke übertragen, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen. Dies trifft auch für die Eigentümer zu, deren Grundstücke landwirtschaftlich genutzt werden und innerhalb der Ortslage an eine öffentliche Straße grenzen.

Auszug aus der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Uckerland vom 20.10.2004

§ 2 Gegenstand der Reinigungspfl icht(1) DieReinigungspflichtumfasstdieReinigungspflicht

der öffentlichen Straßen und des Straßenbegleitgrüns, Gehwege, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) in-nerhalb der geschlossenen Ortslagen. Gehwege sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, unabhängig von einer Befestigung oder Abgrenzung.

(2) Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstü-cken)umfasstdieReinigungspflichtdenTeilderStra-ßenfläche,derzwischenderMittelliniederStraße,dergemeinsamen Grenze von Grundstück und Straße liegt.

Information an alle Grundstückseigentümer

§ 6 Schneeräumpfl icht(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Gehwegen

erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräu-men. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen undGehwegennichteingeschränktundderAbflussvonOberflächenwassernichtbeeinträchtigtwird.Hydrantensind von Eis und Schnee frei zu halten. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1 – 1,5 m von Schnee frei zu halten. Der später Räumende muss sich an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung von gegenüberliegenden Grundstü-cken anpassen.

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.

(3) In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendi-gung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind Werktags bis 7.00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Ilona SchmidtSachbearbeiterin

Rentnertreff in Wismar (UM)

InregelmäßigenAbständenfindetinWismar(UM)einTref-fen der Rentner statt. Am 14. Oktober 2015 fand unsere Herbstzusammenkunft statt, organisiert von unserer Doris Schütz. Der Tisch war schön gedeckt und herbstlich ge-schmückt; Kaffee und Kuchen gab es reichlich.

Zu unserer Überraschung war dieses Mal unsere Bürger-meisterin Frau Wernicke zu Gast. Sie dankte für die Ein-ladung und richtete einführend einige Worte an die Teil-nehmer.Eine Jugendtanzgruppe aus Woldegk unterhielt unsere Rentner mit Tanz nach Liedern von Helene Fischer.

Alle schunkelten fröhlich mit und klatschten tüchtig Beifall.Es war, wie sonst auch, ein gemütlicher Rentnernachmit-tag und eine schöne Abwechslung zum Alltag. Probleme, die nach wie vor unser Leben an der Landesgrenze Bran-denburgs zu Mecklenburg-Vorpommern begleiten, blieben außen vor.

Frau Doris Schütz hat uns durch ihre Vorbereitungen auch dieses Mal ermöglicht, gemeinsam gemütliche Stunden zu verbringen; ihr gebührt unser Dank. Und so freuen wir uns auf ein nächstes Treffen.

Heide-Lore Fulbrecht

Herbstliche SinfonieZugvögel schreiben

Ihr AbschiedsliedIn den Himmel

Leise summendVerbreitet der Wind

Die MelodieBlätter rauschenIm Hintergrund

Das Plätschern des BachesKnackende ZweigeRaschelndes Laub

Der Ruf eines VogelsDie Stimmen des Waldes

Vereinen sichZur herbstlichen

Sinfonie.

(c) Anita Menger

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23Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Martinsfest bei den „Grashüpfern“

Unser Martinsfest fand auch in diesem Jahr wieder auf dem Rosenhof Flemming statt. Die Kinder der Kita Grashüpfer haben zum Martinsfest ihre eigene Laterne gebastelt. Es machte den Kindern sehr viel Spaß, die Geschichte des Sankt Martins auch mal selbst zu spielen. Mit vielen Lie-dern stimmten sich die Kinder und Erzieher auf das Fest ein. Die am Vortag gebackenen Martinsgänse teilten die Kinder mit ihren Eltern, Geschwistern, Omas und Opas oder mit ihren Freunden. Beim traditionellen Martinsum-

zug durfte natürlich auch der Martin mit seinem Pferd nicht fehlen. Familie Flemming sorgte für das leibliche Wohl. Wir möchten uns auf diesem Wege bei der Feuerwehr, bei Familie Flemming und Familie Wolters bedanken.

Die Kinder und Erzieher der Kita Gr ashüpfer

Gewerbliche Anzeige

Wir wünschen Ihnen ein fr ohes und besinnliches Weihnachtsfest

Ihre Fraktion SPD/DIE LINKE in der Gemeinde Uckerland

Weiß sind Türme, Dächer, Zweige, das Jahr gehtauf die Neige, und das schöne Fest ist da!

Theodor Fontane

Bitte beachten Sie die Beilage im Heft:

Ein dufter Gruß zum WeihnachtsfestProbieren Sie es aus.

Bitte mal die Karte reiben.

Halloweenfeier in der Kita „Uckerlandspatzen“Auch in diesem Jahr waren wieder alle Kinder und Erzieher in die Vorbereitungen für die Halloweenfeier mit eingebun-den. Es wurde eine Kürbissuppe gekocht, gesungen und gebastelt und die Kürbisse bekamen ein Gesicht. So konn-ten sie in der Dunkelheit hell leuchten.Wir möchten uns auf diesem Weg bei allen Eltern für die Unterstützung bedanken. Ein ganz besonderer Dank geht an Familie Radtke, Familie Andrey und an die Elektroinstal-lationsfirmaErdmannausTrebenow.Die Kinder erzählten noch lange von diesem schönen Abend.

Die Erzieher der Kita Uckerlandspatzen

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24 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

REGIOnale Weihnachtspräsente• Besuchen Sie den Q-Regio-h.o.f.laden in Prenzlau, Friedrichstr. 11 · in Uckerland, Bandelow 50

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25Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

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26 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit gebe ich bekannt, dass der Friseursalon „Salon Brandt“ Inh.: Ines Gerasch in Strasburg(Um.) zum 30.12.2015 aus betriebsinternen Gründen seine Türen schließt. Ich möchte mich auf diesem Wege bei allen ehemaligen Mitarbeiterinnen und Geschäftspart-nern bedanken. Ein ganz besonderer Dank gilt meinen langjährigen Kunden, welche mir stets ein hohes Maß an Vertrauen, Treue und vor allen Dingen Verständnis in der letzten Zeit entgegenbrachten.Ab dem 1. Januar 2016 stehe ich Ihnen unter der Adresse:Friseurmeisterin Ines GeraschHetzdorf 2517335 Uckerland Tel.: 0175/1582803wieder zur Verfügung.Ich biete Ihnen jeden Mittwoch in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr Trockenhaarschnitte ohne Terminver-einbarungen an. Desweiteren bin ich für Terminver-einbarungen, Hausbesuche etc. unter der Telefonnummer.: 0175/1582803 stets für Sie zu erreichen.Ich würde mich freuen Sie in neuer Umgebung begrüßen zu dürfen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.Bis dahin wünsche ich Ihnen besinnliche Weihnachten im Kreis Ihrer Familien und einen guten Rutsch ins neue Jahr.Friseurmeisterin Ines Gerasch

Wir danken unseren Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeiternfür das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.

Ihnen und Ihren Familien ein frohesWeihnachtsfest, viel Glück,Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr.

Auch 2016 sind wir mit unseremService und unseren Dienstleistungengern für Sie da.

GWW GemeinnützigeWerk- undWohnstätten GmbH

Die Geschäftsführung An den Stadtwerken 5 17309 Pasewalk

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27Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nun hat es auch Lübbenow erwischt, nach vielen Jahren der Enthaltsamkeit passierte es nun doch. Die erste große Halloween Party fand statt. Wir grübelten und planten ne-ben der Arbeit mit einigen Einwohnern, wie wir diese Party auf die Beine stellen können. Der Plan war schnell gemacht und es wurde gebacken, gebastelt, Flyer erstellt und verteilt. Der 31.10. rückte schnell näher, noch die letzten Besor-gungengemacht,einpaarfleißigeHelfereingespanntundalles aufgebaut. Gegen 16 Uhr trudelten dann die ersten Gespenster und Poltergeister ein. Schnell füllte sich der alte Spielplatz am Dorfgemeinschaftshaus.Nach einer kurzen und etwas holprigen Ansprache des Ortsvorstehers, begannen dann einige Spiele wo die Kinder unter anderem Süßigkeiten bekommen haben. Kinder die „ungeschminkt“ zur Party gekommen sind, wurden von Gabi ausMilowraschmitgekonnterHandundflinkemPinselinHexen, Tiere, Skelette und Vampire verwandelt.Frisch verwandelt wurde dann „Eierlauf mal anders“ gespielt oder durch das Monstermaul gekrabbelt. In der Gruselbox wurden verschiedene eklige Sachen versteckt und die Kin-der mussten erraten was sich wohl darin verbirgt.

Halloween in LübbenowAls dann mit dem Mund schwimmende Spinnen aus dem WassergefischtwurdenwarbeieinigendocheinegewisseScheu zu spüren. Woran das wohl lag? Später dann beim Hexentanz am Lagerfeuer ging es heiß her und der erste Preis war ein echter von Hand hergestellter Hexenbesen.Für das leibliche Wohl der kleinen und großen Gespenster war natürlich auch gesorgt. Es gab Knüppelkuchen, heißen Apfel-Traubensaft und vieles mehr. Nach dem Beutezug durch das Dorf konnten sich die kleinen und großen, über heiße Würstchen im frischen Brötchen freuen. Alle Kinder die nicht so viel erbeutet hatten auf ihrem Zug durch das Dorf, erwartete noch eine große Schüssel mit Süßigkeiten (welche ziemlich schnell leer war).Alles im Ganzen war es für das erste Mal eine gute Party mit gemütlicher Lagerfeuerstimmung. Zwar ging auch ei-niges ein bisschen unter, drunter und drüber, aber dafür wird´s im nächsten Jahr bestimmt noch besser.Ich bedanke mich recht Herzlich bei allen Helfern und Zu-ckerbäckern, die diese Feier ermöglicht haben.

Vielen lieben Dank euer,Ortsvorsteher Manuel Höppner

Am 07.11.2015 waren wir zur 8.Halloween-Nachtwande-rung in Schönwalde eingeladen.Auch in diesem Jahr war die Nachtwanderung für unse-re Jugendfeuerwehr das Highlight. Dort waren Nerven, Geschick, Wissen, Schnelligkeit sowie Teamgeist gefragt und auch die Begleiter und der Jugendwart wurden mit einbezogen. Es war ein riesen Spaß für alle. 17 Mannschaften mussten 6 Stationen durchlaufen: Lei-chenschmaus, Schlauchspülung, Känguruhüpfen, Socken-raupe (ganz prima hergerichtet) und auch das Haus vom Ni-colaus musste mit einem Schlauch auf Zeit gelegt werden. Die Jugendfeuerwehr Nechlin belegte den 8. Platz.

Halloween-Nachtwanderung der Jugendfeuerwehr NechlinAls Belohnung gab es für jede Mannschaft eine wunder-schöne Urkunde und einen Halloweenkürbiseimer, gefüllt mit vielen Süßigkeiten. Zum Abschluss gab es ein schönes Feuerwerk.Ich möchte mich als Jugendwart der JF Nechlin im Namen meiner Kinder und der FF Nechlin bei Katrin und Torsten Streich sowie bei den Gespenstern und allen mit helfenden Kräften für die liebevolle und mühsame Arbeit sowie für das leibliche Wohl recht herzlich bedanken.Es war super toll und wir kommen immer wieder gerne zu Euch. Danke!!!

Marion Bolle

Nächste Ausgabe Nr. 01/02Januar/Februar 2016

Anzeigenschluss: 19.01.2016Redaktionsschluss: 11.01.2016Erscheinungstermin: 04.02.2016

RGZV „Geflügelfreund“ Strasburg e.V.Veranstaltungsplan für das Zuchtjahr 2016

14. Januar 19.30 Uhr Vorbereitung der Austellung

03.-08. Februar 19.30 Uhr Eigene Ausstellung

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28 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Am 27.11.2015 fand um 19.00 Uhr die 7. gemeinsame Jahreshauptversammlung der Ortswehren der Gemeinde Uckerland im Dorfgemeinschaftshaus in Fahrenholz statt.Die Bürgermeisterin Christine Wernicke, der Gemeinde-brandmeister Dirk Schmidt sowie der Gemeindejugendwart Martin Mandelkow eröffneten die Versammlung und be-grüßten die Kameraden und Kameradinnen recht herzlich.

Zu Gast war der Vorsitzende des Feuerwehrverbandes des Landkreises Uckermark Wolfgang Drewlo.

Der Gemeindebrandmeister Dirk Schmidt ließ das Jahr 2015 Revue passieren. Es wurde an den Gemeindeaus-scheid in Milow erinnert, die Einsätze der Ortswehren wur-den ausgewertet und es wurde den Kameraden gedankt, die an den Lehrgängen auf Kreis- und Landesebene teil-nahmen. Ein besonderer Dank ging an Herrn Olaf Wruck aus der Ortswehr Nechlin für die Begleitung beim Einbau des Digitalfunkes in den Fahrzeugen, die Programmierung der Updates und den Schulungen der Sprechfunker.

Die Bürgermeisterin Christine Wernicke dankte allen Ka-meraden und Kameradinnen für ihr Engagement und die gute Einsatzbereitschaft im Jahr 2015 und dankte auch den Familien für ihr Verständnis.

Der Gemeindejugendwart Martin Mandelkow bedankte sich für das Engagement der Jugendwarte und wertete die zahl-reichen Aktivitäten der Jugendwehr im Jahr 2015 aus, wie den Aktionstag im April in Lychen, den Tag der Leistungsab-nahme am 30.5.15 in Wolfshagen, die Landesmeisterschaft im Bundeswettbewerb der Deutschen Jugendfeuerwehr im Mai in Doberlug-Kirchhain, die Nachtwanderung in Warthe, denAusflugzumKletterwaldWaren(Müritz)unddieAbnah-me der Leistungsspange im Oktober in Prenzlau.Mit Stolz können wir verkünden, dass 5 Mitglieder aus der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst übernommen wur-den.

Jahreshauptversammlung der Ortswehren der Gemeinde Uckerland am 27.11.2015 in Fahrenholz

Wolfgang Drewlo, Vorsitzender des Feuerwehrverbandes des Landkreises Uckermark, konnte heute zur Freude der Jugendwarte und der Mitglieder der Jugendfeuerwehr ver-künden,dassderLandkreisUckermarkdiefinanziellenMittel für die Bestückung des Jugendfeuerwehranhängers bewilligt hat.

Die Bürgermeisterin und der Gemeindebrandmeister dank-ten den Kameraden Karl-Heinz Gest, Dietrich Pompetzki, Heinrich Pompetzki, Walter Binger und Gerd Ruff für die langjährigen Dienste in der Feuerwehr und beglückwünsch-ten sie zum Eintritt in die Alters- und Ehrenabteilung.

Auch in diesem Jahr wurden Bürger und Betriebe für die Verdienste um die Feuerwehr und die Unterstützung des Brandschutzes mit der Anstecknadel der Freiwilligen Feuer-wehr der Gemeinde Uckerland in Silber und Kupfer geehrt. Herzlichen Dank sagen wir:

- Frau Iris Herrmann und Herrn Reinhard Kurzhals aus Berlin mit Zweitwohnsitz in Dolgen,

- der Agrargenossenschaft Groß Luckow und - dem Team der Jugendwarte mit Martin Mandelkow, Adri-

an Westphal, Stefan Schetzior, Marion Bolle, Thomas Gerasch und Cornelia Kipka

Anschließend wurden die Beförderungen ausgesprochen, die Auszeichnungen für Treue Dienste und die Teilnahme-bescheinigungen für bestandene Lehrgänge auf Kreisebe-ne übergeben.

Zur Feuerwehrfrau bzw. zum Feuerwehrmann wurden be-fördert: Marleen Glasow, Konstanze Hirsch, Peggy Lieck-feldt, Silke Schendel, Birgit Westphal, Enrico Lau (FF Bandelow), Marco Burgwaldt, Alexander Gaethke, Henry Radtke, Marcus Weber (FF Trebenow), Christian Kliem, Toni Schulz (FF Lübbenow), Ulrich Krüper (FF Wismar), Jörg Vetter (FF Milow), Nadine und Steffen Schmidtke (FF Güterberg).

Andreas Hagedorn, Martin Mandelkow, Dirk Schmidt, Milena Schimske, Dave Eichenlaub, Tom Westphal, Kris Myslowski, Christine Wernicke, Wolfgang Drewlo

Christine Wernicke, Dirk Schmidt,Stefan Schetzior, Adrian West-phal, Marion Bolle, Martin Mandelkow, Cornelia Kipka, Thomas Gerasch, Wolfgang Drewlo, Andreas Hagedorn

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29Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Zur Oberfeuerwehrfrau bzw. Oberfeuerwehrmann wurden befördert: Manuela Schmidt (FF Hetzdorf), Ronny Benedix, Paul Kaven, Frank Schimske, Olaf Winkelmann (FF Güter-berg), Rico Kapischke (FF Jagow), Stefan Schetzior (FF Milow), Maik Ahlgrimm, Karsten Kerscheck (FF Nechlin), Kai Neubauer (FF Wilsickow).

Marleen Glasow, Nadine und Steffen Schmidtke, Toni Schulz, Birgit Westphal, Enrico Lau, Alexander Gaethke, Henry Radtke, Jörg Vetter

Zum Hauptfeuerwehrmann wurden befördert: Christopher Zirzow (FF Jagow) und Martin Steinberg (FF Trebenow).Den Dienstgrad Löschmeister erhielten: Jens Abendroth, Eckard Junghänel (FF Wolfshagen), Bernd Gablenz, Marcel Scheiwe (FF Wilsickow), Gerd Haupt (FF Wismar).Den Dienstgrad Hauptlöschmeister erhielten: Karsten Dob-bert (FF Jagow) und Marcel Glaser (FF Hetzdorf).Zum Oberlöschmeister wurden Sebastian Bonk, René Kaiser (FF Hetzdorf), Lothar Scheel (FF Wolfshagen) und Dietrich Pompetzki (FF Jagow) befördert. Der Kamerad Walter Binger (FF Jagow) erhielt den Dienst-grad Brandmeister, Kamerad Gerd Ruff (FF Hetzdorf) den Dienstgrad Oberbrandmeister und Kamerad Karl-Heinz Gest (FF Wolfshagen) den Dienstgrad Hauptbrandmeister.Allen Kameradinnen und Kameraden nochmals unseren herzlichen Glückwunsch.In Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe Brandschutz mit den Ortswehrführern konnte die Bürgermeisterin Christine Wernicke allen Ortswehren die dringend benötigten und beantragten Ausrüstungsgegenstände überreichen.

Ilona Schmidt

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetz-dorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, WolfshagenBezugsmöglichkeiten:- Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland- Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 UckerlandBezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.:039753/22757,Fax:22583,Internet:www.schibri.de•E-Mail:[email protected] für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 22583, E-Mail: [email protected] und Abonnements:Schibri-Verlag,KatharinaThiele•Tel.:039753/22757, Fax: 22583, E-Mail: [email protected]: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg

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ISSN 1612-1511

Statistische Angaben aus der Gemeinde Uckerland

Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Uckerland konnte im Jahr 2015 25 Geburten (17 Mädchen und 8 Jungen) verzeichnen. 26 Sterbefälle wurden registriert.

Frau Waltraud Kullick aus Wolfshagen feierte in diesem Jahr den 95. Geburtstag.94 Jahre alt wurde Herr Berthold Schuster aus Nechlin. Frau Gertrud Zimmermann aus Lindhorst, Frau Hildegard Stegmann vom Nechliner Bahnhof, Frau Waltraud Krüger und Waltraud Reinke aus Hetzdorf feierten ihren 93.Ge-burtstag. 92 Jahre alt wurde Frau Elise Maihack aus Wolfshagen. Den 91. Geburtstag feierten Frau Ingeborg Erdmann aus Trebenow, Frau Else Sentek aus Lübbenow und Herr Rein-hold Duchow aus Jagow.90 Jahre alt wurden Frau Ruth Schulz aus Wolfshagen, Frau Lotte Marten und Frau Lotte Schmolmann aus Trebe-now, Frau Erna Marten und Frau Erna Löhn aus Nechlin, Frau Margot Schulz aus Taschenberg und Herr Werner Ristau aus Werbelow.

Weiterhin begingen 7 Bürgerinnen und 2 Bürger den 89. Geburtstag. 88 Jahre alt wurden 3 Bürgerinnen und 2 Bür-ger. 5 Bürgerinnen und 3 Bürger feierten den 87. Geburts-tag. 6 Bürgerinnen und 6 Bürger wurden 86 Jahre alt und 12 Bürgerinnen und 4 Bürger feierten den 85. Geburtstag.

Allen Jubilaren nochmals unsere herzlichsten Glückwün-sche sowie Gesundheit und Schaffenskraft für das neue Jahr.

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30 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige

Jubiläumsveranstaltung „Momente einer Zeitreise“ in Strasburg

Glück, Freudentränen, Dankbarkeit und mächtig viel gute Laune erwarteten die geladenen Gäste der Jubiläumsveran-staltung „Momente einer Zeitreise“ am 12.09.2015 um 14:00 Uhr in der „Max-Schmeling“-Halle. Gastgeber waren das Team des Friseursalons von Frau Ines Sproßmann (25 Jahre) aus Werbelow, Woldegk und Strasburg, dem Gardinen-und Stoffcentrum (Maß-und Änderungsschneiderei) (25 Jahre) von Marion Hannemann und Christine Klug, den Kosmetikerinnen Frau Ballmer (10 Jahre) und Frau Stritzel ( 5 Jahre) aus Strasburg und Werbelow. Wie sehr sie Ihren Kunden Ihre Verbundenheit zeigen wollten, äußerte sich in einer gelungenen Festlichkeit und Unterhaltung mit Augen-weiden und Hinguckern in Mode und Frisur, gespickt mit lustigen Slapsticks. Der Einlass wurde begleitet von Mozarts „Kleiner Nachtmusik“ und klassisch ging es dann auch weiter. Den Auftakt gaben die fröhlichen Kinder der Kita „Mutter Eva“ mit altbekannten Liedern und Tänzen. Das Programm führte durch eine Zeitreise von der Jahrhundertwende (1900) bis in die Neuzeit. In-10-Jahres Abständen wurden sie von 24 Frauen und Männern präsentiert. Frau Ponto und Herr Möbius zeigten stolz zu Ravels Bolero was zur Jahrhundertwende schick hatte. Mädchen in Dienstkleidung servierten den Gästen Sekt und führten die heute so beliebten Flechtfrisuren vor. Die Models waren in Kostüme ge-hüllt, entworfen und genäht von Frau Hannemann und Frau Klug, welche die Kleidungsstile der Menschen von damals darstellten. Wie das Ballkleid, getragen von dem schönen Aschenbrödel. Zu „Küss mich, halt mich“ (2009) aus dem modernen Märchen suchte der Prinz nach dem passenden Fuß.

Man sah, wie schnelllebig schon damals die Mode war und wie durstig sie nach Veränderung und Anpassung der neuen Gewohnheiten war. Die Frau bewegte sich freier und verlor dennoch nicht an Eleganz und Schmuck. Marlene Dietrich (Anna Hutenberg) sang von „Kopf bis Fuß auf Liebe eingestellt“ in weißem Hosenanzug mit typisch ausge-stelltem Bein (Schlag) und blonder Wasserwelle.Wie verbunden die Akteure mit ihrer Arbeit sind, sah man an den sorgfältig gewählten Stilen sowie Accessoires und begleitet von den passenden Songs kreierten Sie eine erstaunliche Modenschau. Zum Staunen und Schwelgen brachte uns Frau Sproßmann dann auch noch selbst, als sie zusammen mit Freundin Claudia Teichner und später auch den Kindern Julia Rutenberg und Sängerin Lara Harms zur Gitarre griff. Der Höhepunkt war dann die Vergabe der Sieger-Medaillen an die Jubilare gemäß der Art zu Zeiten der DDR durch Erich Honnecker. Es wurde viel gelacht und geklatscht. Ein prall gefüllter Nachmittag ging zu Ende und das üppige Kuchenbuffet wurde gestürmt.Wenn man die Veranstalter nach Ihrer Erfolgsgeschichte fragt, dann sieht man in den Gesichtern, dass das nicht von alleine kommt und jeder einzelne könnte Bände sprechen lassen. Doch wenn man nach einer Mitarbeiterphilosophie fragt, dann bekommt man eine klare Antwort: Weiterbildung! Und das weltweit. Wo sie schon alles waren! „Las Vegas, London u.s.w. auf Messen und Weltmeisterschaften“ schwärmt Frau Sproßmann, „da erfährt man immer was IN ist und sieht die besten Tricks.“ Einen großen Dank allen Mitwirkenden und dem Publikum.

So schön war`s ...

Dankbarkeit und ein gefüllter Spendentopf... Wir danken den Sponsoren recht herzlich! Die Spenden gingen an:

Kindergarten „Mutter Eva“ Strasburg, Gemeindehaus Strasburg, Fußballverein Strasburg, Kinderfußballverein Woldegk, Jugend-zentrum Johanniter Woldegk, Kindergarten Werbelow, Jugendfeuerwehr Brietzig, Förderverein Schule Strasburg, Blaulichtverein EV Blumenhagen

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32 Nr. 11-12/2015Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Pfarrer Ulrich KasparickHetzdorf16•17337Uckerland•Telefon:039745/20256E-Mail:[email protected]•www.kirche-im-uckerland.de

Datum Uhrzeit Ort20.12.2015 10.00 Uhr Wilsickow24.12.2015 14.30 Uhr Wolfshagen24.12.2015 15.00 Uhr Schlepkow24.12.2015 15.30 Uhr Milow24.12.2015 15.30 Uhr Trebenow24.12.2015 16.00 Uhr Lübbenow24.12.2015 17.00 Uhr Wilsickow24.12.2015 17.30 Uhr Hetzdorf17.01.2016 10.00 Uhr Lübbenow23.01.2016 14.00 Uhr Nechlin24.01.2016 10.00 Uhr Milow31.01.2016 10.00 Uhr Hetzdorf

Weitere Informationen über unsere Veranstaltungen ent-nehmen Sie bitte den Aushängen in unseren Schaukästen.

Gottesdienste

Gewerbliche Anzeige

Schulpflicht Ihres KindesJedesschulpflichtigeKindfürdasSchuljahr2016/2017ist an der örtlich zuständigen Grundschule anzumelden.

Anmeldezeiten der Grundschule Uckerland:am 13.01.2016 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und von 15.00 Uhr bis 19.00 UhrBitte bringen Sie •daseinzuschulendeKind, •eineKopiederGeburtsurkunde, •dieTeilnahmebestätigungander Sprachstandsfeststellung oder •dieKopiedesBetreuungsvertragesbei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg, •ggf.dieErklärungzurTeilnahmeaneinem Sprachförderkurs sowie •ggf.dieTeilnahmebestätigunganeiner sprachtherapeutischen Behandlung zur Anmeldung mit.

A. HermannSchulleiterin

Jagdgenossenschaft BandelowEinladung zur Mitgliederversammlung

Die Jagdgenossenschaft Bandelow lädt alle Mitglieder am 18.01.2016 um 18.00 Uhr zur Jagdversammlung in das Dorfgemeinschaftshaus nach Bandelow ein.

Tagesordnung:1. Begrüßung2. Bericht des Vorstandes3. Abschluss Pachtvertrag4. Sonstiges

Der Jagdvorstand

Jagdgenossenschaft JagowEinladung zur Mitgliederversammlung

Die Jagdgenossenschaft Jagow lädt alle Mitglieder am 04.02.2016 um 18.00 Uhr zur Jagdversammlung in das Dorfgemeinschaftshaus nach Kutzerow ein.

Tagesordnung:1. Begrüßung2. Bericht des Vorstandes3. Bericht der Pächtergemeinschaft4. Abschluss Pachtvertrag5. Sonstiges

Der Jagdvorstand

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland)Mo.: 08.30–11.30 UhrDi.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossenDo.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 UhrFr.: 08.30–11.30 UhrKontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35,

17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10E-Mail: [email protected], www.uckerland.de

Termine Amtsblatt 2016Ausgabe Redaktionsschluss Erscheinungstermin01/02 04.01.2016 04.02.201603 15.02.2016 05.03.201604 21.03.2016 02.04.201605 25.04.2016 21.05.201606 30.05.2016 09.07.201607/08 25.07.2016 20.08.201609/10 10.09.2016 29.10.201611/12 21.11.2016 17.12.2016

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33Nr. 11-12/2015 Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Wir gratulieren den Jubilaren herzlich zum Geburtstag und wünschen viel Gesundheit und alles Gute!

Christine WernickeBürgermeisterin der Gemeinde Uckerland

sowie die Ortsvorsteher der Ortsteile

Geburtstage

23.12. Christel Buddenbohm zum 80. Trebenow25.12. Hartmut Weiß zum 70. Gneisenau28.12. Heinz Kieckbusch zum 80. Fahrenholz29.12. Werner Ristau zum 90. Werbelow08.01. Gunter Tessendorff zum 75. Wilsickow09.01. Ingrid Schilling zum 80. Milow11.01. Gisela Schütt zum 70. Güterberg

23.01. Diter Zilius zum 70. Hetzdorf26.01. Dieter Völker zum 75. Wilsickow04.02. Anneliese Drews zum 85. Werbelow04.02. Curt Jatzek zum 85. Milow06.02. Harald Fichtner zum 75. Schlepkow Veröffentlicht werden die Altersjubiläen gemäß § 50 (2) Bundesmeldegesetz.

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner!

Zum 1. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft, das die bisherigen 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Melderecht wird damit erstmals in Deutschland vereinheitlicht. Dies bringt einige gesetzliche Neuerungen mit sich wie bspw. die Beschränkung bei den Alters- und Ehejubiläen.Die Meldebehörden dürfen Daten zu den Altersjubiläen nur noch zum 70., 75., 80., 85., 90. und 95. Geburtstag an Man-datsträger übermitteln. Erst ab dem 100. Geburtstag dürfen diese Daten jedes Jahr übermittelt werden. Damit auch zukünftig eine Veröffentlichung ab dem 60. Geburtstag erfolgen kann, besteht die Möglichkeit der Abgabe von Einwilligungserklärungen nach § 4 BbgDSG.Sollten Sie die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten nach der bisher gängigen Praxis wünschen, reichen Sie bitte die nachfolgende Erklärung ausgefüllt und unterschrieben in der Verwaltung der Gemeinde Uckerland ein.

Einverständniserklärung

Name, Vorname: ………………………………………………….

Geburtsdatum: …………………………………………………..

Anschrift: …………………………………………………..

Brandenburgisches Meldegesetz § 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung(1) Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, mit freiwilliger und ausdrücklicher Zustimmung (Einwilli-

gung) des Betroffenen oder soweit dies nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften zulässig ist.(2) Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen

ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist der Betroffene auf die Einwilligungserklärung schriftlich besonders hinzuweisen. Der Betroffene ist in geeigneter Weise über die Bedeutung der Einwilligung, insbesondere über den Verwendungszweck der Daten, bei einer beabsichtigten Übermittlung über die Empfänger der Daten sowie den Zweck der Übermittlung aufzuklären; er ist unter Darlegung der Rechtsfolgen darauf hinzuweisen, dass er die Einwilligung verweigern und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

Mit meiner Unterschrift gebe ich die Einwilligung für die Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten in der Presse und im Amtsblatt der Gemeinde Uckerland.

Datum: ………………… Unterschrift: ……………………………………

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