Überblick
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Dr. Valentin Aichele, LL.M. 1
„Politik der Rechte!?“ Die Bedeutung des
Menschenrechtsansatzesfür die Akteure
in Staat und Wohlfahrtpflege
Internationale Fachkonferenz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in der Praxis der Diakonie RWL und Ev. Hochschule
RWL „Menschen, Recht, Inklusion“
Freitag, 07. Juni 2013, Bochum
Überblick
1 Einleitung
2 Menschenrechtsansatz
3 Vier Perspektiven – vier Beispiele
4 Allgemeine Überlegungen / Fazit
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Inhalte
• Menschenwürde
• Individuelle Rechte• Prinzipien, etwa eigene Entscheidungen zu
treffen, Selbstbestimmung, Inklusion, Nichtdiskriminierung, Partizipation etc.
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Aufgabe
• „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“• Paradigmenwechsel weg von der Politik der
Fürsorge, hin zur „Politik der Rechte“• Fortentwicklung von Systemen nach Maßgabe der
Menschenrechte, etwa Arbeit, Gesundheit, Pflege etc.
• Aufbau einer inklusiven Gesellschaft
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Stand der Umsetzung: Positive Aspekte
• Breite Überzeugung, dass die UN-BRK das richtige gerechte Ziel ist
• Viele sind „auf dem Weg“ – etwa Gremien, Aktionspläne, Initiativen etc.
• Wachsendes Bewusstsein für die Größe der Aufgabe, etwa Vielfalt von Behinderungen
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Stand der Umsetzung:Probleme
• Segregation, Ausgrenzung, Diskriminierung in vielen Lebensbereichen
• Zentrale Umsetzungsansätze, etwa Gesetze, greifen (noch) nicht
• Widerstände tun sich auf; Gegnerschaft wird offenkundig, Beispiel Inklusions-Debatte
• Arbeit teilweise unter sehr schwierigen Bedingungen
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Fragen
• Warum gibt es (nur) kleine Fortschritte?
• Wie organisiert man den notwendigen gesellschaftlichen Wandel?
• Wie bringt man den Staat dazu, das Richtige zu tun?
• Welche Verantwortung trage ich? Welchen Beitrag kann ich dazu leisten?
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These
Mehr Menschenrechte wagen!
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Menschenrechtsansatz
• Individuelle Rechte
• Staat: menschenrechtliche Pflichten– Menschenrechte achten, schützen und
gewährleisten– U.a. durchsetzbare Rechtsansprüche,
effektiver Rechtsschutz, Entschädigung
• Zivilgesellschaft: Menschenrechtliche Verantwortung
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Vier Perspektiven – vier Beispiele
Konsequente Verwirklichung der Menschenrechte:
•Menschen mit Behinderungen
•Staat
•Wohlfahrtsorganisationen
•Soziale Arbeit
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Perspektive 1:Menschen mit Behinderungen
• Beispiel: Bildung (Artikel 24 UN-BRK)• Problem: Segregation, Verweis auf eine
Sondereinrichtung• Ansatz: Recht auf Zugang zu guter Bildung
in der Regelschule• Beitrag: Einfordern, Partizipation• Was noch?
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Menschen mit Behinderungen
• Verstehen, dass sie Teil eines Lern- und gesellschaftlichen Veränderungsprozesses sind
• Selbst aktiv werden / sich vor wagen
• Politische Partizipation (Selbsthilfeorganisationen) oder andere Formen der Mitwirkung
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Perspektive 2:Staat
• Beispiel: Mobilität (Artikel 17, 20 UN-BRK)
• Problem: Fixierung
• Ansatz: Pflicht
• Beitrag: Rechtsschutz, Veränderung eines Systems
• Was noch?
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Staat
• Anerkennung der Menschenrechte
• Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung Veränderungsbereitschaft
• Geeignete Maßnahmen, insbesondere Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten
• Prioritäten setzen• Ressourcenentscheidungen, etwa Umbau
der Systeme etc.Dr. Valentin Aichele, LL.M. 14
Perspektive 3Wohlfahrtsorganisation
• Beispiel: Leben in der Gemeinschaft (Artikel 19 UN-BRK)
• Problem: Sonderwelten
• Ansatz: Verantwortung
• Beitrag: Deinstitutionalisierung
• Was noch?
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Bedeutung für nichtstaatliche Organisationen
• Organisationsentwicklung (Selbstverständnis, Zielsetzung, Vielfalt)
• Dienstleistungen und Angebote (Ausrichtung, Art, Qualität, Barrierefreiheit)
• Fachpolitische Arbeit (Inhalte, Argumentation)
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Perspektive 4:Soziale Arbeit
• Beispiel: Eigenes rechtliches Handeln, einschließlich Entscheidung (Artikel 12 UN-BRK)
• Problem: Bevormundung; Fremdbestimmung
• Beitrag: Unterstützung, Berufsverständnis
• Was noch?
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Bedeutung für Soziale Arbeit
• Berufsgruppen der Sozialen Arbeit definieren ihren Auftrag von den Menschenrechten her
• „Integration der Menschenrechte in die allgemeine Konzeption Sozialer Arbeit als Handlungswissenschaft und Praxis“ (Staub-Bernasconi)
• MenschenrechtsbildungDr. Valentin Aichele, LL.M. 18
Allgemeine Überlegungen / Fazit
• Die UN-BRK steht für den Aufbruch in eine neue Zeit der Gleichberechtigung
• Die Konzentration auf den Menschenrechtsansatz setzt entscheidende Potentiale frei!
• Die inklusive Gesellschaft verlangt grundlegende Veränderungen, an denen jede und jeder mitwirken kann und sollte
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Ich danke Ihnen für
Ihre Aufmerksamkeit!