Uebersetzung und Beglaubigung durch apostille vom österreichischen Diplomprüfungszeugnis

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1 Übersetzung und Beglaubigung durch Apostille vom österreichischen Diplomprüfungszeugnis NOTWENDIGE SCHRITTE: 1. Beglaubigte Übersetzung 1 vom Zeugnis von einem gerichtlichen Dolmetscher Herr Emmerich Gruber: Sterngasse 3/2/6 1010 Wien (Hohen Markt 8-9, Tor neben Pelzgeschäft Liska, hinten im Hof das Büro "KMU") Tel. 02262/62 555 Mobiltel. 0676/485 3342 [email protected] Pauschale: 65 € + (Mwst.). Connect-Sprachenservice GmbH, +43 1 894 897 311, [email protected] - Penzinger Straße 127/8 A-1140 Wien [U4 Braunschweiggasse]. Angebot: 10.00 - 17.00 Pauschalangebot: 135,65 € 2 Interlingua Language Services (01 50597440, Schwarzspanierstraße 15 - Mo-Do 09:00-17:30, Fr: 09:00-16:30, Sa-So - geschlossen), [email protected] 55 Zeichen = Normzeile Mindestauftrag (Unter 33 Normzeilen): 52 € (Übersetzung) + 38,5 (Notarbaglaubigung) + 12 € (Mwst.) = 118 €, Dauer: 2-5 Arbeitstage. Hoiss-Übersetzung: 55 Anschläge inkl. Leerzeichen - ca. €1,10 - bis € 2,00 pro Zeile. Tel.: +43 316 48 25 76, [email protected] Für beglaubigte Übersetzungen kommt eine zusätzliche Beglaubigungsbebühr von 15-45€ Pauschalangebot: 110 (inkl. MwSt.). 2. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Beglaubigung, dass das Diplomprüfungszeugnis tatsächlich in Österreich und zwar auf rechtlich korrekter Art und Weise ausgestellt wurde Tel.: +43 1 53 1200 1010 Wien - Teinfaltstrasse 8, 3. Stock Zimmer: 315 Öffnungszeiten: NUR Di und Do, von 9:00 bis 11:00 Gebühr: 14,30 Euro (nur bar bezahlbar) 3. Bundesministerium für Justiz – Rechnungsführer Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des jeweiligen gerichtlich zertifizierten Dolmetschers Tel.: 5215 203 533 1010 Wien - Schmerlingplatz 11 Zimmer: E0001 Öffnungszeiten: 8:30 – 12:00 Gebühr: 13 Euro (nur bar bezahlbar) 4. Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [ehemals Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten] Überbeglaubigung mit Apostille Tel.: 0501150-4425 1010 Wien - Leopold Figl-Gasse 5 Zimmer: E39 Öffnungszeiten: 9:00 – 12:30 Gebühr: 35 Euro: 2 x Apostille: 1) Übersetzung 2) Originaldokument; falls nur eine Apostille benötigt wird (z.B. nur für die Übersetzung) - das gleich im Vorfeld sagen, kostet entsprechend um die Hälfte weniger: 17,5 Euro (nur bar bezahlbar). 1 Beglaubigte Übersetzung - die Beglaubigung der Übersetzung von Urkunden, Zeugnissen erfolgt durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung wird durch den Übersetzer mittels Vorlage der Übersetzung und Unterschriftsvollzug vor einem Notar bestätigt. 2 Pauschalangebot-Preise wurden speziell für mein Diplomprüfungszeugnis berechnet und sind daher nicht reprärentativ für alle solche Zeugnisse. TIP zur genaueren Abschätzung: Das Zeugnis einscannen und an das jeweilige Übersetzungsinstitus zur Abschäzung schicken.

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Übersetzung und Beglaubigung durch Apostille vom österreichischen Diplomprüfungszeugnis

NOTWENDIGE SCHRITTE:

1. Beglaubigte Übersetzung1 vom Zeugnis von einem gerichtlichen Dolmetscher

Herr Emmerich Gruber:

Sterngasse 3/2/6

1010 Wien

(Hohen Markt 8-9, Tor neben Pelzgeschäft Liska,

hinten im Hof das Büro "KMU")

Tel. 02262/62 555

Mobiltel. 0676/485 3342

[email protected]

Pauschale: 65 € + (Mwst.).

Connect-Sprachenservice GmbH, +43 1 894 897

311, [email protected] - Penzinger

Straße 127/8 A-1140 Wien [U4

Braunschweiggasse].

Angebot: 10.00 - 17.00

Pauschalangebot: 135,65 €2

Interlingua Language Services (01 50597440,

Schwarzspanierstraße 15 - Mo-Do 09:00-17:30, Fr:

09:00-16:30, Sa-So - geschlossen),

[email protected]

55 Zeichen = Normzeile Mindestauftrag (Unter

33 Normzeilen): 52 € (Übersetzung) + 38,5 €

(Notarbaglaubigung) + 12 € (Mwst.) = 118 €,

Dauer: 2-5 Arbeitstage.

Hoiss-Übersetzung: 55 Anschläge inkl.

Leerzeichen - ca. €1,10 - bis € 2,00 pro Zeile. Tel.:

+43 316 48 25 76, [email protected]

Für beglaubigte Übersetzungen kommt eine

zusätzliche Beglaubigungsbebühr von 15-45€

Pauschalangebot: 110 € (inkl. MwSt.).

2. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Beglaubigung, dass das Diplomprüfungszeugnis

tatsächlich in Österreich und zwar auf rechtlich korrekter Art und Weise ausgestellt wurde

Tel.: +43 1 53 1200

1010 Wien - Teinfaltstrasse 8, 3. Stock

Zimmer: 315

Öffnungszeiten: NUR Di und Do, von 9:00 bis 11:00

Gebühr: 14,30 Euro (nur bar bezahlbar)

3. Bundesministerium für Justiz – Rechnungsführer Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des

jeweiligen gerichtlich zertifizierten Dolmetschers

Tel.: 5215 203 533

1010 Wien - Schmerlingplatz 11

Zimmer: E0001

Öffnungszeiten: 8:30 – 12:00

Gebühr: 13 Euro (nur bar bezahlbar)

4. Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [ehemals Bundesministerium

für auswärtige Angelegenheiten] Überbeglaubigung mit Apostille

Tel.: 0501150-4425

1010 Wien - Leopold Figl-Gasse 5

Zimmer: E39

Öffnungszeiten: 9:00 – 12:30

Gebühr: 35 Euro: 2 x Apostille: 1) Übersetzung 2) Originaldokument; falls nur eine Apostille benötigt wird

(z.B. nur für die Übersetzung) - das gleich im Vorfeld sagen, kostet entsprechend um die Hälfte

weniger: 17,5 Euro (nur bar bezahlbar).

1 Beglaubigte Übersetzung - die Beglaubigung der Übersetzung von Urkunden, Zeugnissen erfolgt durch einen bei Gericht

amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer.

Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung wird durch den Übersetzer mittels Vorlage der Übersetzung und

Unterschriftsvollzug vor einem Notar bestätigt. 2 Pauschalangebot-Preise wurden speziell für mein Diplomprüfungszeugnis berechnet und sind daher nicht reprärentativ

für alle solche Zeugnisse. TIP zur genaueren Abschätzung: Das Zeugnis einscannen und an das jeweilige

Übersetzungsinstitus zur Abschäzung schicken.