Uebersetzung und Beglaubigung durch apostille vom österreichischen Diplomprüfungszeugnis
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Übersetzung und Beglaubigung durch Apostille vom österreichischen Diplomprüfungszeugnis
NOTWENDIGE SCHRITTE:
1. Beglaubigte Übersetzung1 vom Zeugnis von einem gerichtlichen Dolmetscher
Herr Emmerich Gruber:
Sterngasse 3/2/6
1010 Wien
(Hohen Markt 8-9, Tor neben Pelzgeschäft Liska,
hinten im Hof das Büro "KMU")
Tel. 02262/62 555
Mobiltel. 0676/485 3342
Pauschale: 65 € + (Mwst.).
Connect-Sprachenservice GmbH, +43 1 894 897
311, [email protected] - Penzinger
Straße 127/8 A-1140 Wien [U4
Braunschweiggasse].
Angebot: 10.00 - 17.00
Pauschalangebot: 135,65 €2
Interlingua Language Services (01 50597440,
Schwarzspanierstraße 15 - Mo-Do 09:00-17:30, Fr:
09:00-16:30, Sa-So - geschlossen),
55 Zeichen = Normzeile Mindestauftrag (Unter
33 Normzeilen): 52 € (Übersetzung) + 38,5 €
(Notarbaglaubigung) + 12 € (Mwst.) = 118 €,
Dauer: 2-5 Arbeitstage.
Hoiss-Übersetzung: 55 Anschläge inkl.
Leerzeichen - ca. €1,10 - bis € 2,00 pro Zeile. Tel.:
+43 316 48 25 76, [email protected]
Für beglaubigte Übersetzungen kommt eine
zusätzliche Beglaubigungsbebühr von 15-45€
Pauschalangebot: 110 € (inkl. MwSt.).
2. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Beglaubigung, dass das Diplomprüfungszeugnis
tatsächlich in Österreich und zwar auf rechtlich korrekter Art und Weise ausgestellt wurde
Tel.: +43 1 53 1200
1010 Wien - Teinfaltstrasse 8, 3. Stock
Zimmer: 315
Öffnungszeiten: NUR Di und Do, von 9:00 bis 11:00
Gebühr: 14,30 Euro (nur bar bezahlbar)
3. Bundesministerium für Justiz – Rechnungsführer Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des
jeweiligen gerichtlich zertifizierten Dolmetschers
Tel.: 5215 203 533
1010 Wien - Schmerlingplatz 11
Zimmer: E0001
Öffnungszeiten: 8:30 – 12:00
Gebühr: 13 Euro (nur bar bezahlbar)
4. Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten [ehemals Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten] Überbeglaubigung mit Apostille
Tel.: 0501150-4425
1010 Wien - Leopold Figl-Gasse 5
Zimmer: E39
Öffnungszeiten: 9:00 – 12:30
Gebühr: 35 Euro: 2 x Apostille: 1) Übersetzung 2) Originaldokument; falls nur eine Apostille benötigt wird
(z.B. nur für die Übersetzung) - das gleich im Vorfeld sagen, kostet entsprechend um die Hälfte
weniger: 17,5 Euro (nur bar bezahlbar).
1 Beglaubigte Übersetzung - die Beglaubigung der Übersetzung von Urkunden, Zeugnissen erfolgt durch einen bei Gericht
amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer.
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung wird durch den Übersetzer mittels Vorlage der Übersetzung und
Unterschriftsvollzug vor einem Notar bestätigt. 2 Pauschalangebot-Preise wurden speziell für mein Diplomprüfungszeugnis berechnet und sind daher nicht reprärentativ
für alle solche Zeugnisse. TIP zur genaueren Abschätzung: Das Zeugnis einscannen und an das jeweilige
Übersetzungsinstitus zur Abschäzung schicken.