Umgebungslärm und Lärmaktionsplan Öffentlichkeitsbeteiligung26.03.2009.
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UmgebungslärmUmgebungslärmundund
LärmaktionsplanLärmaktionsplan
ÖffentlichkeitsbeteilÖffentlichkeitsbeteiligung igung
26.03.200926.03.2009
Gliederung
• Was ist Lärm?
• Anlass
• Die Umgebungslärmrichtlinie und ihre gesetzlichen Grundlagen
• Zielsetzung und Inhalt der Lärmkartierung
• Zeitliche Rahmenbedingungen
• Lärmkartierung in Herford
• Wie geht es weiter?
1. Was ist Lärm?
Lärm ist ein Schallereignis!
Wenn Stimmbänder, Gitarrenseiten etc. in Schwingungen versetzt werden, entstehen Schallwellen, die sich in der Luft ausbreiten.
Je mehr Schwingungen bzw. Schallwellen entstehen, desto höher ist der Ton. Die Höhe des Tons wird in Herz (Hz) gemessen.
Wie wird Lärm gemessen? – gar nicht!
Lärm kann nicht gemessen werden, denn er ist eine individuelle Empfindung.
Es kann aber die Stärke des Schalls gemessen werden.
Die Messgröße heißt Schalldruck, der angezeigte Messwert ist der Schalldruckpegel.
Lärm ist also nicht messbar, wohl aber der Schall!
Die Maßeinheit ist Dezibel dB(A)
1. 1 Lärmquellen im Alltag
1. 2. Lärm kann gesundheitsschädlich sein
Wer über einen längeren Zeitraum tagsüber Lärm von mehr als 65 dB(A) und nachts von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt ist, der hat ein erhöhtes Risiko, Bluthochdruck und infolgedessen eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu entwickeln.
Gehörschäden stellen sich ab einer Dauerbeschallung von über 85 dB(A) ein.
Nicht die objektive Lautstärke ist wichtig für die Gesundheitsfolgen sondern - mehr noch - wie der Lärm subjektiv wahrgenommen wird!
2. Anlass
Der Straßenverkehr ist das dominierende Lärmproblem:
Der Straßenverkehrslärm ist für rd. 60% der deutschen Bevölkerung besonders störend.
2. Anlass
• Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität
• Lärm gefährdet die Gesundheit
2002 Die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten für bestimmte Gebiete Aktionspläne zu erarbeiten
2005 Die EG-Richtlinie wird in deutsches Recht umgesetzt: die Gemeinden (dazu zählt auch Herford) werden verpflichtet Lärmkartierungen und daraus resultierende Lärmaktionspläne zu erarbeiten.
3. Gesetzliche Grundlage
EG-Richtlinie: Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
(RL 2002/49 EG)
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (06/2005)
Bundesimmissionschutzverordnungen: Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV, 03/2006)
Ausführendes Unterregelwerk: u.a. Vorläufige Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm (05/2006-03/2007)
4. Zielsetzung und Inhalt der Lärmkartierung• Ermittlung der erheblichen Umgebungslärmeinwirkung
(Lärmkartierung)
= Erfassung des „ Ist-Zustandes“
• Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten zur Minderung der Probleme (Lärmaktionsplan)
= Handlungsrahmen um den „Ist-Zustand“ zu verändern
• Schutz der „leisen“ Stadtgebiete
Umgebungslärm ist definiert als von Menschen verursachte, belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien.
Erfasst sind dabei im wesentlichen Straßen-, Schienen und Fluglärm. Nicht dazu gehört Nachbarschaftslärm, Lärm innerhalb von Wohnungen, Lärm am Arbeitsplatz oder in Verkehrsmitteln.
!!! Die Umgebungslärmrichtlinie befasst sich ausschließlich mit Verkehrslärm !!!
4.1 Inhalt der Lärmkartierung
•Zeichnerische Darstellung der Überschreitung eines Wertes, bei dem Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen werden müssen
•Tabellarische Angaben über die geschätzte Zahl von Menschen, die in den jeweiligen Isophonenbändern leben
•Tabellarische Angaben über lärmbelastete Flächen und über die geschätzte Zahl der betroffenen Wohnungen, Schulen und
Krankenhäuser
Lärmquellen
- Straßenverkehr
- Schienenverkehr (Eisenbahn, Stadtbahn)
- Flugverkehr
4.2 Inhalt des Lärmaktionsplans
• Der Lärmaktionsplan beschreibt die Verkehrslärmsituation in einer Gemeinde.
• Er stellt die verkehrslärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde dar.
• Im Rahmen des Lärmaktionsplans werden potentielle Lösungen für die verkehrslärmbelasteten Gebiete entwickelt.
• Die Mitwirkung der Öffentlichkeit ist ein entscheidender Punkt und Bestandteil des Lärmaktionsplans!
5. Zeitliche Rahmenbedingungen
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in mehreren Stufen:
Stufe 1
• bis zum 30. Juni 2007 Lärmkartierung für alle Straßen in Ballungsräumen (= Städte mit mehr als 250.000 Einwohner) z.B. Bielefeld oder
• Hauptverkehrsstraßen (= Bundes- u. Landesstraßen) mit mehr als 6 Mill. Fahrzeugen / Jahr z.B. Herford
Zuständigkeit für die Erhebungen liegt bei den Ballungsräumen bzw. bei dem Land NRW
und
• Lärmkartierung von Eisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Züge / Jahr
Zuständigkeit liegt beim Eisenbahnbundesamt
5. Zeitliche Rahmenbedingungen
bis zum 18. Juli 2008 (geändert 31.12.2008 !) Erstellung der Lärmaktionspläne
Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Kommune
Stufe 2
•bis zum 30. Juni 2012 Erstellung von Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohner und/oder Hauptverkehrsstraßen (= Bundes- u. Landesstraßen) mit mehr als 3 Mill. Fahrzeugen/Jahr
Zuständigkeit liegt beim Land NRW
Und
•Kartierung von Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr
Zuständigkeit liegt beim Eisenbahnbundesamt
•bis zum 18. Juli 2013 Aufstellung von Lärmaktionsplänen für sämtliche Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahnstrecken
Zuständigkeit für die Verkehrswege liegt bei der jeweiligen Kommune!
6. Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen
Das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz hat für die Stadt Herford die Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mill. Fahrzeugen pro Jahr abgeschlossen.
Karteneinsicht: www.umgebungslaerm.nrw.de
Auslösewerte für einen dringenden Handlungsbedarf sind durchschnittliche Verkehrslärmwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nacht.
= Gelb umrandete lilafarbige Lärmkorridore in den Karten
6. Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen
6. Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen
• Nach unterschiedlichen Lärmquellen getrennt dargestellt (Straßenverkehr – Schiene – Fluglärm)
• Unterscheidung von 3 Lärmindizes:
Lday Levening Lnight
wobei zunächst mal ein 24 Stunden-Pegel berechnet wird: LDEN und getrennt davon den Lnight
• Die Darstellung erfolgt in 5 dB(A) Stufen, die in den Karten in unterschiedlichen Farben dargestellt sind
www.umgebungslaerm-kartierung_nrw.de
www.laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de
6. Lärmkartierung Herford
6. Lärmkartierung Herford (1. Stufe – Straßen)Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete
Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser
LDEN /dB(A) >55 >65 >75
Größe / km2 10.94 3.02 0.73
LDEN/dB(A) >55 >65 >75
N Wohnungen 1000 409 0
N Schulgebäude 5 0 0
N Krankenhausgebäude 0 0 0
Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von:
LDEN/dB(A) >55...<60
>60 ...<65
>65 ...<70
>70 ...<75
>75
N 1293 757 741 97 0Lnight/dB(A)
>50...<55
>55 ...<60
>60 ...<65
>65 ...<70
>70
N 882 856 160 0 0
6. Lärmkartierung Schiene
6. Lärmkartierung Schiene
Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm in ihren Wohnungen belasteten Menschen (gemäß
VBEB) – Schienenlärm des Bundes LDEN Lnight
Pegelbereich dB
Belastete Einwohner
Pegelbereich
Belastete Einwohner
- - 45<50 10200
- - 50<55 3880
55<60 4840 55<60 1170
60<65 1450 60<65 430
65<70 500 65<70 160
70<75 220 >70 80
>75 100 - -LDEN
Pegelbereich dB
Belastete Fläche km2
Belastete Wohnungen
Belastete Schulen
Belastete Krankenhäuser
LDEN > 55 12,9 3458 20 1
LDEN > 65 2,6 390 4 0
LDEN > 75 0,7 46 0 0
Von Umgebungslärm belastete Fläche u. geschätzte Zahl Wohnungen, Schul- u.
Krankenhausgebäude
7. Wie geht es weiter?
Lärmprobleme erkennen
• Wie? Durch Lage des Gebäudes im Lärmkorridor
• Wo? An der Gebäudefassade
• Wann? Bei einem Lärmpegel > 70 dB(A)tags und / oder > 60 dB(A)nachts
Welche Größenordnung (bei 66.790 Einwohnern, Stand 31.12.2008)
0,62 % Bürger tags = 413
1,2 % Bürger nachts = 800
8,9 % der Fläche = 7,05 km2
7. Wie geht es weiter?
Beteiligung der Bürger
• Informieren
• Vorschläge zur Lärmminderung entwickeln und einreichen!
Wie?
Telefonisch
Persönlich
Per mail
Per Brief
Über das Internetforum der Stadt
Wann?
Ab jetzt bis zum 20. April!
7. Wie geht es weiter?
1. Vermeiden: „Stadt der kurzen Wege“
öfter mal zu Fuß gehen
Radwege
2. Vermindern am Entstehungsort: Bessere Fahrbahnbeläge
Verkehrsleitung z.B. Ampelschaltung
3. Vermindern am Ziel: Baulicher Schallschutz z.B. Schallschutzwände und -fenster
Bauleitplanung z.B. geschlossene Bauweise, Festsetzung von Flächen für den Schallschutz
4. . . .
Beispiele Potentieller Handlungsräume
7. Wie geht es weiter?
Maßnahmen müssen
• Sich auf Verkehrslärm beziehen
• Durchführbar sein
• Eine deutliche Senkung des Lärmpegels erzeugen
• Finanzierbar sein
• Möglichst vielen betroffenen Bürgern nützen
= effektiv sein
Beispiele Potentieller Handlungsräume
7. Wie geht es weiter?
Entwurf eines LärmaktionsplansWas? Wann?
Auswertung der Lärmkartierung durch die Gemeinde
Ist erfolgt
Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit über die Lärmkartierung
In den Medien und heute
Sammlung der Vorschläge Heute und bis zum 20. April 2009
Auswertung der Vorschläge auf ihre Effektivität und Durchführbarkeit hin, und Festlegung von Prioritäten durch die Gemeinde (in der Regel hohe Lärmpegel bei hoher Bewohnerdichte, Schutzwürdigkeit, Mehrfachbelastung).
bis 15. Mai 2009
Erstellung des Lärmaktionsplanes; Beschluss durch den Rat der Stadt und Veröffentlichung
Sommerferien 2009
Bericht an das Land NRW und Weiterleitung and die EU
Ende 2009
7. Wie geht es weiter
Entwurf eines Lärmaktionsplans
Wer ?
Die Kommune
Inhalt des Lärmaktionsplans
• Bewertung der Lärmsituation
• Darstellung Kurz-, mittel- und langfristiger Lärmminderungsmaßnahmen
• Maßnahmenkatalog
Handlungsbereiche: Fahrzeug, Raumplanung, Verkehrsplanung
• Kosten-Nutzen-Analyse
• Dokumentation der Öffentlichkeit
7. Wie geht es weiter?
Was können wir tun ?
Jede und Jeder kann einen Beitrag zur Lärmminderung leisten
Wärme- und Schalldämmung schafft Wohnruhe
www.umweltamt.de und www.bau-web.de
Lärmarme Reifen reduzieren Rollgeräusche „Leiser Reifen“ mit dem Gütesiegel Blauer Rngel
www.umweltbundesamt.de und www.blauer-engel.de
Lärmarme Fahrweise mindert Geräusche
www.neues-fahren.de und www.dvw-ev.de
Kontaktadressen
Stadtverwaltung Herford
Auf der Freiheit 21
32049 Herford
Abt. 4.3 Stadtplanung Abt. 4.2 Verkehr
Christiane Manthey Gerd Nichtenberg
[email protected] [email protected]
05221-189 782 05221-189 495
Internetseiten
•www.herford.de
•www.laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de
•www.umgebungslaerm.nrw.de/umgebungslaerm_in_NRW
•www.straßen.nrw.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit