UnternehmerKurier 04/2012

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PRODUKTHAFTUNG Was ein Kletterunfall lehrt D&O VERSICHERUNG Achtung Fallstricke! BETRIEBLICHE VORSORGE Sicherheit geht vor Nr.4/ 2012 ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement Reiner & Partner GmbH · Ihr Versicherungstreuhänder & Makler Jochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel · Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 · Fax: DW 47 · E-Mail: [email protected] · Web: www.reiner-partner.at Service ist das beste Marketing Wer seine Kunden vernachlässigt, hat keine Zukunft

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"Service ist das beste Marketing! Wer seine Kunden vernachlässigt, hat keine Zukunft." Die Themen in der aktuellen Ausgabe: Produkthaftung, D&O Versicherung, Betriebliche Vorsorge

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PRODUKTHAFTUNGWas ein Kletterunfall lehrt

D&O VERSICHERUNGAchtung Fallstricke!

BETRIEBLICHE VORSORGESicherheit geht vor

Nr.4

/2012

...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement

Reiner & Partner GmbH · Ihr Versicherungstreuhänder & MaklerJochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel · Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 · Fax: DW 47 · E-Mail: [email protected] · Web: www.reiner-partner.at

Service ist das beste MarketingWer seine Kundenvernachlässigt, hatkeine Zukunft

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Servicethema

Kaum ein Schlagwort wird in der Welt der Wirtschaft so strapaziert wie der Begriff „Service“, wenn es um Kun-denbeziehungen geht. Doch bei nähe-rer Betrachtung zeigt sich: Service ist oft nur eine Worthülse, der es an Inhalt fehlt. Hand aufs Herz: Wie füllt man in Ihrem Unternehmen das Schlagwort Service mit Substanz? Oder anders ge-fragt: Wie ernst nimmt man die Anlie-gen der Kunden wirklich?

Bevor man mit einer raschen Antwort zur Stelle ist, lohnt es sich, diese vor-dergründig banale Frage etwas näher zu betrachten. Denn was bedeutet gu-tes Service eigentlich? Gutes Service ist mehr als professionelle Auftragsannah-me, Produktqualität, Lieferbarkeit und Liefergeschwindigkeit – gutes Service bedeutet Kundenfreundlichkeit und da-mit die Art, wie Außen- und Innendienst den Kunden jeden Tag begegnen.

Gutes Service wird nicht vom Unterneh-men, sondern von den Kundenerwar-tungen definiert. Kunden wollen vor al-lem ernst genommen werden! Daher ist jeder einzelne Kundenkontakt entschei-dend für den Geschäftserfolg des Un-ternehmens. Denn die Kunden von heu-te sind besser vernetzt als je zuvor. Sie kommunizieren in Internetforen, auf Fa-cebook, in der User-Community, über Twitter oder auf der Website des An-bieters. Empfehlungen, aber mehr noch kritische Berichte und Beschwerden be-stimmen die Kaufentscheidung heute viel deutlicher als noch vor fünf oder zehn Jahren.

Kritik ist öffentlich und für alle zugäng-lich geworden. Wer bucht schon ein Ur-laubshotel, das in der Bewertung sei-ner Gäste schlecht abschneidet. „Also 4 Sterne, nein – 2.5 Sterne wären okay“, lässt sich etwa ein unzufriedener Gast

EDITO

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Liebe Leserin, lieber Leser,

werden in Ihrer Firma Kundenan-liegen wirklich ernst genommen oder steht der Kunde im Mittelpunkt – und damit im Weg, wie das ein nicht ganz ernst gemeinter Spruch veranschaulicht? Sollte Zweiteres der Fall sein, dann bietet unsere aktuelle Titelgeschichte interessante Infos und Tipps für mehr Service-qualität im Unternehmen.

Weiters erfahren Sie in der aktuel-len Ausgabe, warum es sich lohnt, gegen das Risiko eines Betriebsaus-falls vorzusorgen, wie Insolvenzen zum Fallstrick für Führungskräfte werden können und warum der Wunsch nach betrieblicher Alters-vorsorge steigt. In unserem Rechts- und im Steuertipp geht es um das Thema Unternehmensplanung. Um noch einmal auf das einleiten-de Thema zurückzukommen: Bei der professionellen Versicherung von Industrie- und Gewerbebetrie-ben fängt gutes Service schon bei der Risikoanalyse an und setzt sich bei der Suche nach individuellen, genau auf den Bedarf abgestimm-ten Versicherungslösungen fort. Ser-vicequalität zeigt sich auch bei der Prüfung der Polizzen und – in ganz besonderem Maß – bei der Abwick-lung allfälliger Schadensereignisse.

Service ist bei uns mehr als ein ab-gedroschenes Schlagwort, nehmen Sie mich beim Wort!

Ihr Manfred ReinerGeschäftsführender Gesellschafter

Servicethema:Gutes Service ist das beste Marketing„Service is our success“ – mit diesem Slogan hat Österreichs er-folgreichster Formel-1-Pilot Niki Lauda nach seiner Rennfahrer-karriere seine Airline zur Marke gepusht. Service ist aber mehr als ein Schlagwort, Service muss gelebt werden, um Erfolg zu garantieren! Gutes Service ist das beste Marketing!

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Servicethema

über seine Urlaubsabsteige aus, und lis-tet auf, was ihm nicht gepasst hat: Kei-ne Klima-Anlage im Restaurant, in der Lobby und in der Bar, überforderte und ungelernte Kellner im Restaurant, kein Nachschub am Buffet, ein „braunes, warmes Getränk“ zum Frühstück, vom Morgen bis in die Nacht hinein laute Diskomusik als Beschallung, … „Man hatte teilweise den Eindruck eines Cam-pingplatzes“, postet ein anderer schwer enttäuschter Kunde über dasselbe Ur-

laubshotel. Was kann da schon das Lob eines anderen Gastes dagegen ausrich-ten, der die Freundlichkeit des Personals herausstreicht?

Oder der Umgang mit Anrufern! Wer kennt das nicht, bei einer simplen An-frage von Ansprechpartner zu An-sprechpartner verbunden zu werden. Darf der Kunde nicht erwarten, schon beim ersten Gesprächspartner eine kompetente Ansprechperson am Hörer

zu haben oder zumindest das Verspre-chen zu erhalten, innerhalb einer kur-zen Frist den Rückruf der zuständigen Person zu erhalten? Versteht sich von selbst, dass dieses Versprechen auch halten muss!

Rasche und unkomplizierte Kanäle zum richtigen Ansprechpartner sind für ein gutes Service unumgänglich. Es lohnt sich also, die Kommunikationsprozes-se in der eigenen Firma zu hinterfragen: Wie einfach ist es für den Kunden in der Praxis, Antwort auf eine simple Fra-ge zu bekommen oder einen Servicefall zu melden? Die Erfahrung zeigt, dass selbst große Konzerne im Kontakt mit ih-ren Kunden auf umständliche und zeit-aufwändige Prozesse setzen. Da müs-sen erst komplexe Webformulare aus-gefüllt oder Support Tickets eröffnet und per Mail bestätigt werden, da braucht´s zuerst die Geräte- oder die Kundennum-mer, da verweist der Kundendienst erst auf eine lange Liste von „häufig gestell-ten Fragen“ auf der Homepage anstatt kompetente Hilfe am Telefon anzubieten.

Oder die Unternehmen bieten ganz im Sinne einer modernen Multi-Channel-Strategie Rundum-Service mit Hotlines, Kundenblogs auf Facebook, Twitter & Co, oder elektronische Kundenanfragen

per Mail an, sorgen aber nicht für eine rasche Erreichbarkeit. Was ist lästiger, als minutenlang in einer Telefonschlei-fe zu hängen und zum x-ten Mal eine freundliche Stimme zu hören: „Bitte ha-ben Sie noch etwas Geduld, die nächste freie Leitung unserer Serviceabteilung ist für Sie reserviert!“

Ist Kundenservice über Social Media die Zukunft? Das hängt sicher von der Bran-che und der Zielgruppe ab. Gut aufge-stellte, modere Unternehmen leben be-reits vor, wie es funktionieren kann. Twit-tert sich ein unzufriedener Kunde seinen Frust über ein gekauftes Produkt oder eine Dienstleistung von der Seele, nimmt die Serviceabteilung umgehend Kontakt mit dem Kunden auf.

Der Aufwand ist allerdings beträcht-lich! Denn die Social Media Networks müssen auf Nennung des Unterneh-mensnamens gecheckt werden, Anfra-gen und Reklamationen sofort intern an die richtige Stelle weitergeleitet und eine rasche Reaktion garantiert wer-den. Kompetente und freundliche Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich am Telefon oder im persönlichen Ge-spräch um die Anliegen und Beschwer-den der Kunden annehmen, kann wohl das beste Onlineservice nicht ersetzen.

„Der wahre Präsident des Unterneh-mens ist der Konsument.“

Helmut O. Maucher (*1927), dt. Topmanager, ehem. Gen.-Dir. von Nestlé

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4 Produkthaftung

Das Kletterset hatte der junge Alpinist in einer Almhütte ausgeliehen. Der tragi-sche Unfall beschäftigt seither die Sach-verständigen. Denn sollte sich heraus-stellen, dass das Kletterset einen Fehler aufgewiesen hat, haftet der Hersteller für die Folgen des Schadens. Dabei ist es für die Haftung unerheblich, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht.

Grundsätzlich umfasst die Produkthaf-tung Personen-, Sach- und Vermögens-schäden, die durch Fehler verursacht werden, die das Produkt beim Inver-kehrbringen durch den Haftpflichtigen hatte. Die Schadenersatzpflicht trifft den Hersteller, den Quasi-Hersteller, der ein fremdproduziertes Produkt mit seinem Namen oder seiner Marke versieht, und den Importeur, der ein außerhalb des EU-Raums erzeugtes Produkt erstmals zum Vertrieb eingeführt und hier in Ver-kehr gebracht hat. Lässt sich für den Ge-schädigten weder Hersteller noch Impor-teur feststellen, kann auch der Händler

haftpflichtig werden. Denkbar ist im Fall des verunglückten Alpinisten auch eine Haftung des Vermieters.

Der tragische Fall aus Tirol zeigt, dass die Folgen schadhafter Produkte mit enormen finanziellen Belastungen ver-bunden sein können. Eine Produkthaft-pflichtversicherung sollte daher für jedes produzierende Unternehmen in Betracht gezogen werden. Die Produkthaftpflicht-versicherung sichert den Versicherten gegen mögliche Schadenersatzansprü-che Dritter ab, die durch ein fehlerhaftes Produkt des versicherten Unternehmens einen Schaden erlitten haben.

Im Falle ungerechtfertigter Ansprüche von Dritten hilft die Produkthaftpflicht-versicherung bei der Abwehr der geg-nerischen Forderungen und übernimmt in der Regel auch die Kosten eines möglichen Rechtsstreits. Bei berechtig-ten Ansprüchen übernimmt die Produkt-haftpflichtversicherung hingegen die

Entschädigung der geschädigten Person oder der Hinterbliebenen.

Beim komplexen Thema der Produkt-haftung sollten sich Laien auf die Unter-stützung eines Versicherungsexperten verlassen. Denn schon allein die Wahl einer angemessenen Versicherungssum-me sollte eingehend überlegt und disku-tiert werden. Ohne Risikoanalyse durch einen Experten kann das Thema Pro-dukthaftung rasch zur existenziellen Be-drohung für ein Unternehmen werden.

Der Versicherungstipp: Von der Produkt-haftungsversicherung ausgenommen sind Schäden, die einem produzieren-den Unternehmen erwachsen, wenn es fehlerhafte Produkte aus dem Handel oder dem Vertrieb zurückrufen muss, um weitere Schäden zu vermeiden. Die Kosten für solche Rückrufaktionen kön-nen naturgemäß sehr hoch sein. Ver-sicherungsschutz für diese Fälle bietet eine Rückrufkostenversicherung.

Der tragische Unfall auf einem Klettersteig in Walchsee in Tirol ging Anfang August durch die Medien: Einen 17-jährigen deutschen Alpinisten hatten nach rund 100 Metern in dem anspruchsvollen Kletter-steig die Kräfte verlassen. Er stürzte drei Meter bis zur nächsten Seilverankerung ab. Dabei rissen bei-de Schlauchbänder seines Klettergurtes. Für den jungen Deutschen endete dieses Missgeschick tödlich. Er stürzte weitere 100 Meter tief ab und war auf der Stelle tot.

Kletterunfall zeigt – individuelle Produkthaft-pflichtversicherung ist ein Muss

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Betriebsausfallversicherung 5

Der Chef einer kleinen Schlosserei, der neben seiner Frau nur einen Lehrling be-schäftigte, war es gewohnt, dass alles über seinen Schreibtisch lief. Ob Kunden-beratung, Verhandlungen mit Lieferanten, Detailplanung oder Auftragsabwicklung – ohne ihn ging natürlich nichts. Auch die Montagearbeiten führte der gelernte Schlosser- und Spenglermeister gemein-sam mit seinem Lehrling selbst durch. Beim Ausmessen eines aufwändigen Stiegengeländers verlor der Unternehmer das Gleichgewicht und stürzte im Stiegen-haus zwei Etagen tief ab. Er erlitt schwere Kopfverletzungen und einen komplizier-ten Beckenbruch und erwachte nach drei Wochen im Spital aus dem Koma. Der Heilungsprozess zog sich hin. Erst drei

Monate nach dem Unfall konnte das Un-fallopfer aus dem Krankenhaus entlassen werden und eine sechswöchige Reha an-treten. Für den Betrieb war der Ausfall des Chefs eine Katastrophe, der Ertragsausfall vor al-lem wegen fehlender neuer Aufträge und wegen Problemen bei der Abwicklung der laufenden Aufträge war beträchtlich. Un-glücklicher Weise hatte der Firmeninhaber keine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Die finanziellen Folgen seines Unfalls hätten das Unternehmen beinahe in die Pleite getrieben.

Es gibt viele Gründe, die einen Betrieb über einen längeren Zeitraum lahm legen

und einen beträchtlichen Betriebsausfall auslösen können. Nicht immer sind es Schadensereignisse wie der Brand des Betriebsgebäudes oder ein Hochwasser, die plötzlich die weitere Produktion behin-dern oder völlig stoppen. Auch unvorher-gesehene Ausfälle von Führungskräften können wie in unserem geschilderten Fall zu Betriebsausfällen führen.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Firmenkunden vor den finanziel-len Einbußen und Belastungen, die durch die zeitweise Unterbrechung des Betriebs entstehen. Im Versicherungsfall trägt sie in der Regel die Fixkosten, die das Un-ternehmen weiterhin für Löhne, Miete, Fahrzeuge und ähnliches zu tragen hat. Zusätzlich deckt sie Verdienstausfälle, die entstehen, weil z.B. die Produktion stillgelegt werden muss oder Waren nicht ausgeliefert werden können. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich u. a. nach dem Ausmaß der Leistungen, nach der Art und Größe des Unternehmens sowie der bisherigen Umsatzerlöse und laufenden Kosten.

Auch für Freiberufler gibt es einen speziel-len Versicherungsschutz – die Betriebsun-terbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige. Sie sorgt für den Fall vor, dass der Versicherte wegen Krankheit oder auf Grund der Folgen eines Unfalls keine Ein-künfte erzielen kann.

Das komplexe Thema der Betriebsunter-brechungsversicherungen erfordert das Know-how eines unabhängigen Versiche-rungsexperten. Wir stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Perfekte Terminplanung und gutes Zeitmanagement sind für Unterneh-mer von heute ein Muss. Doch für den Fall, dass der Chef von einem Tag auf den anderen ausfällt und die perfekteste Terminplanung um-sonst ist, haben nur wenige Unternehmen vorgesorgt. Ein Versäumnis, das fatal enden kann!

Hoffentlich versichert, wenn der Chef länger ausfällt!

„Es gibt viele Gründe, die Ihr Unternehmen über einen längeren Zeitraum lahm legen können. Wir sorgen gemeinsam mit Ihnen vor!“

Birgit GantschniggRiskmanagement R&P

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Vor dem eigentlichen Planen sollte man sich Gedanken darüber machen, wie ein Unternehmen eigentlich funktioniert. Wie und womit erziele ich meine Um-sätze, welcher Wareneinsatz ist dafür notwendig, wie viele Mitarbeiter brau-che ich zur Erbringung meiner Leistun-gen? Was sind meine Gemeinkosten?

Ausgangspunkt jeder Planung sollten die zu erwartenden Umsätze eines Un-ternehmens sein. Ausgangspunkt für die-se Zahlen sind entweder die Vorjahres-umsätze, die Zahl der Mitarbeiter und der damit verkaufbaren Stunden oder auch schon vorhandene Aufträge und deren Fortschreibung in die Zukunft.

Nachdem diese Parameter festgelegt worden sind, geht es an die Planung des Wareneinsatzes. Hier sind die Vor-jahreszahlen (Einsatz in % der Betriebs-leistung) meist ein guter Anhaltspunkt.

Im nächsten Schritt müssen die Perso-nalkosten geplant werden. Hier lautet

meine Empfehlung, die Kosten für je-den einzelnen Mitarbeiter zu planen. Um die Jahreskosten eines Mitarbeiters zu ermitteln, rechnet man einfach einen Nebenkostensatz von ca. 32% zu den Bruttolohnkosten dazu. Falls die ver-rechenbaren Stunden von Bedeutung sind, so können Sie davon ausgehen, dass bei einer 40-Stunden-Woche ca. 1.500 Stunden pro Kalenderjahr ver-rechnet werden können.

Hinsichtlich der Gemeinkosten (Ab-schreibungen, Miete und Betriebskosten Betriebsgebäude, Verwaltungskosten, Werbeaufwand) sind im Regelfall auch die Vorjahreszahlen der Buchhaltung bzw. der Bilanz ein guter Indikator.

Mit Hilfe der obigen Informationen und eines Excel-Tableaus kann das ers-te Grundgerüst für die Ertragsplanung eines Unternehmens sicherlich auch ohne fremde Hilfe erstellt werden. Wahrscheinlich werden bei Erstellung der Planung zusätzliche Fragestellun-

gen auftauchen. Für die Abklärung dieser Fragen und weitere Verfeine-rungen steht Ihnen sicherlich Ihr Steuer-berater oder ein Unternehmensberater beratend zur Seite.

Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Herangehen an das Thema Unternehmensplanung Ihnen hilft, das Zahlenwerk Ihres Betriebes besser zu verstehen und Sie auch überraschen-de und neue Erkenntnisse über die wirtschaftlichen Aspekte des Unterneh-mens gewinnen.

Verfasser: Mag. Anton Höchtl

Steuertipp6

Jeder Unternehmer sollte sich bei vielfältigen Gelegenheiten mit dem Thema Unternehmensplanung beschäftigen. Anlässe sind z. B. die Gründung eines Unternehmens, Investitionen, Umstellungen im Unter-nehmen etc. Wie geht man aber nun praktisch an eine Unternehmens-planung heran?

Steuertipp

Unternehmensplanung in der Praxis

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Rechtstipp 7

Ist im Jahresabschluss ein negatives Ei-genkapital ausgewiesen, besteht die Verpflichtung zu prüfen, ob eine insol-venzrechtliche Überschuldung vorliegt. Die Geschäftsführung hat einen Über-schuldungsstatus zu Liquidationswer-ten zu erstellen; sind die Aktiva größer als die Passiva, liegt keine rechnerische Überschuldung und damit auch keine in-solvenzrechtliche Überschuldung vor. Er-gibt sich aus dem erstellten Überschul-dungsstatus ein Überhang der Passiva, liegt eine Überschuldung vor. Zur Be-urteilung, ob aufgrund dessen ein An-trag auf Eröffnung eines Insolvenzverfah-rens zu stellen ist, bedarf es noch der Erstellung einer Fortbestehensprogno-se. Kann eine positive Fortbestehenspro-gnose erstellt werden, liegt keine insol-venzrechtliche Überschuldung vor; eine Verpflichtung der Geschäftsführung zur Insolvenzantragsstellung ist nicht gege-ben. In der Praxis wird häufig ohne vor-herigen Überschuldungsstatus eine Fort-bestehensprognose erstellt. Neben der insolvenzrechtlichen Überschuldung für

Kapitalgesellschaften bildet die Zah-lungsunfähigkeit den allgemeinen Insol-venzeröffnungsgrund, der auch zur Ver-pflichtung der Antragsstellung durch die Geschäftsführung führt. Kommt die Ge-schäftsführung trotz Bestehens zumindest einer der Insolvenzeröffnungsgründe der Verpflichtung zur Insolvenzeröffnungsan-tragsstellung nicht nach, haftet diese für alle daraus entstandenen Nachteile per-sönlich.

Wenngleich das Reorganisationsver-fahren, das im Unternehmensreorgani-sationsgesetz (URG) geregelt ist, in der Praxis keine Bedeutung hat, finden sich hierin Haftungsbestimmungen für Ge-schäftsführer bzw. Vorstände prüfungs-pflichtiger Kapitalgesellschaften. Ergibt sich aus dem Bericht des Abschlussprü-fers, dass die Eigenmittelquote weni-ger als 8% und die fiktive Schuldentil-gungsdauer mehr als 15 Jahre beträgt (vermuteter Reorganisationsbedarf), und wird nicht unverzüglich ein Reorgani-sationsverfahren (oder Insolvenzverfah-

ren) beantragt oder ist ein Jahresab-schluss nicht rechtzeitig aufgestellt oder nicht unverzüglich der Abschlussprüfer mit dessen Prüfung beauftragt worden, haften die Organe pro Kopf bis zu ei-nem Schadensbetrag in Höhe von EUR 100.000,00 verschuldensunabhängig, wenn in den darauffolgenden zwei Jah-ren ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Die Haftung der Geschäftsführung ent-fällt, wenn diese beweisen kann, dass die Insolvenz aus anderen Gründen als wegen der Unterlassung der Reorga-nisation eingetreten ist. Eine Haftung tritt auch dann nicht ein, wenn die Ge-schäftsführung unverzüglich nach Erhalt des Berichtes des Abschlussprüfers, aus dem sich der vermutete Reorganisations-bedarf ergibt, ein Gutachten eines Wirt-schaftstreuhänders einholt, das einen Reorganisationsbedarf verneint. Dieses Gutachten hat insbesondere auch dar-auf einzugehen, ob eine positive Fortbe-stehensprognose existiert.

Zusammenfassend ist daher festzuhal-ten, dass insbesondere in Krisensitua-tionen von Unternehmungen entspre-chende Planungen und Prognosen zur Vermeidung der persönlichen Haftung der Organe erforderlich sind. Verfasser: Dr. jur. Alexander Anderle

Neben der Verpflichtung ein entsprechendes internes Kontrollsystems (IKS) für AG s bzw. GmbH s zu führen, ist auch die Unternehmensplanung erfor-derlich. Werden insbesondere in Krisensituationen keine Planungen erstellt, kann damit die persönliche Haftung der Organe (Geschäftsführer, Vorstand) verbunden sein.

Unternehmensplanung in der Krise

Rechtstipp

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Versicherungstipp8

Zugegeben: Auch das umfassendste Risikomanagement kann nicht alle Ri-siken decken, denen ein Unternehmen heute ausgesetzt ist. Denn Hand aufs Herz: Wer kann und will sich schon leisten, alle denkbaren Gefahren ver-sichern zu lassen! Professionelles Ri-sikomanagement ist daher auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung und erfor-dert viel Erfahrung und Kompetenz: Welche Risiken sind im Unternehmen vorhanden? Gegen welche lohnt sich ein Versicherungsschutz? Welche Ri-siken kann man vermeiden, welche nimmt man in Kauf?

Kein Unternehmen gleicht dem ande-ren. Die spezielle Risikosituation von einem Versicherungsprofi überprü-fen zu lassen, hat schon vielen Firmen eine Prämienersparnis durch die Ver-meidung von Doppelgleisigkeiten und einen besseren Versicherungsschutz gebracht. Denn oft kommt es auf das Kleingedruckte an.

Ein Beispiel: Wenige Wochen nach dem Bezug des neuen Eigenheims be-merkt der Hausbesitzer, dass von der Wohnzimmerdecke Wasser tropft. Der herbeigerufene Installateur tippt auf ein Leck in der Wasser- oder Abwas-serinstallation im darüber liegenden Badezimmer. Diese Vermutung stellt sich jedoch als falsch heraus. Nach-dem der Wasserschaden nicht beho-ben werden kann, bleibt nichts an-deres übrig, als die soeben verlegten teuren Fliesen wieder aufzureißen. Erst danach zeigt sich: Das austretende Wasser kommt von einem schadhaften Anschluss der Fußbodenheizung.

Der Installateur ist zwar haftpflichtversi-chert, hat aber die Klausel Nachbesse-rungsbegleitschäden nicht in seiner Poliz-ze inkludiert. Für die Kosten, die anfallen, weil die Fliesen entfernt und neu verlegt werden mussten, erhält er daher keinen Cent. Ein Einschluss der entsprechenden Klausel in seine Polizze hätte die Prämie nur geringfügig erhöht und dem Installa-teur mehrere tausend Euro erspart.

Sind Sie sicher, dass in Ihrem Unterneh-men alle relevanten Risiken erfasst und abgedeckt sind? Dass Sie das richtige Versicherungsunternehmen für Ihren in-dividuellen Versicherungsschutz ha-ben? Dass Sie nicht zu hohe Prämien wegen Doppelgleisigkeiten oder unnö-tiger Vertragsklauseln zahlen? Dass Ihr Deckungskonzept genau auf Ihren Be-darf zugeschnitten ist? Dass die Versi-cherungssummen Ihrem individuellen Bedarf entsprechen? Wenn nicht, dann sollten Sie auf die professionelle Hilfe eines unabhängigen Versicherungsex-perten vertrauen. Er prüft den Bedarf, erstellt in Abstimmung mit Ihnen ein Ver-sicherungskonzept und vertritt im Scha-densfall Ihre Interessen gegenüber der Versicherungsgesellschaft.

Wer ein Unternehmen führt, möchte möglichst umfassend gegen Risiken abgesichert sein. Doch nicht überall, wo umfassender Versicherungsschutz versprochen wird, ist auch umfassender Versicherungsschutz drin! Tatsa-che ist: An einer professionellen Risikoanalyse führt kein Weg vorbei.

Versicherungen von der Stange versprechen oft mehr, als sie halten können Versicherungstipp

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Betriebliche Altersvorsorge 9

Sicherheit geht vor – der Wunsch nach betrieblicher Altersvorsorge steigtLässt man Österreichs Arbeitnehmer zwischen einer Gehaltserhöhung oder einer betrieblichen Vorsorgelösung wählen, fällt die Entscheidung klar zu Gunsten der betrieblichen Vorsorge aus. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie, in der 1000 Österreicherinnen und Ös-terreicher zum Thema Altersvorsorge befragt wurden. Dabei zeigt sich: „Wie geht es mit meiner Pension weiter“ ist eine zentrale Zukunftsfrage.

Absicherung der Zukunft wird für Herrn und Frau Österreicher zunehmend wichtiger. 53% der Befragten haben schon privat vorgesorgt oder haben das in nächster Zeit konkret vor, weite-re 43% können sich das gut vorstellen.

Die betriebliche Altersvorsorge wird zur attraktiven Alternative oder zur zu-sätzlichen Absicherung. Vor die Wahl gestellt, ob sie für eine Gehaltserhö-hung oder für betriebliche Altersvor-sorge (bAV) plädieren würden, stimm-ten 53% für die bAV, 33% ziehen eine Gehaltserhöhung vor. Der Rest von 14% ist unschlüssig.

Welche Vorteile bietet ein betriebli-ches Vorsorgemodell dem Arbeitge-ber und dem Arbeitnehmer? Für den Arbeitnehmer bedeutet sie Sicherheit im Insolvenzfall. Denn das eingesetz-te Kapital stellt Sondervermögen dar, das selbst bei einer Pleite des Versiche-

rungsunternehmens nicht an die Gläu-biger fallen darf. Ein zweites wichti-ges Plus: Dank der Einsparungen bei Steuer und Sozialversicherung fällt die durchschnittliche Pension wesentlich höher aus als bei der Veranlagung der Netto-Gehaltserhöhung.

Für den Arbeitgeber bringt die bAV eine Ersparnis von Steuern und Lohn-nebenkosten, da die Beiträge als Be-triebsausgaben abzugsfähig sind. Zudem nehmen der Versorgungsträger bzw. die Versicherung dem Unterneh-men den Großteil des Verwaltungsauf-wands ab. Nach Vertragsabschluss beschränkt sich der Aufwand des Un-ternehmers auf die rechtzeitige Bezah-lung der Beiträge, der Meldung von neuen Berechtigten bzw. auf die Mel-dung des Austrittes von Mitarbeitern. Zudem sind betriebliche Vorsorgelö-sungen ein Beitrag zur langfristigen Mitarbeiterbindung – ein Argument,

das in Zeiten zunehmenden Fachar-beitermangels immer wichtiger wird.

Grundsätzlich gibt es drei Möglich-keiten, seinen Mitarbeitern einen Teil des Gehaltes als Pensionsvorsorge anzubieten: Die Pensionskasse, die Betriebliche Kollektivversicherung und die direkte Leistungszusage. Weil die-ses Thema sehr komplex ist, sollte kein Unternehmer auf die Unterstützung durch einen BAV-Experten verzichten. Fragen Sie uns, wir beraten Sie kom-petent und unabhängig!

Die wichtigsten Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge auf einen Blick:

keine Lohnnebenkosten und Sozial-versicherungsabgaben

langfristige plan- und überschaubare Aufwendungen

keine Kapitalertrags- und Körper-schaftssteuer aus Kapitalerträgen in der Pensionskasse

zusätzliche Motivation Ihrer Mitarbei-ter und persönliche Bindung an das Unternehmen

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D&O Versicherung10

Die Studie des Kreditschutzverbandes zeigt auch, dass nur 16% der Insolvenz-fälle durch externe Auslöser wie Zah-lungsausfälle oder Pleiten von Kunden oder Geschäftspartnern, also auch kri-senbedingt, verursacht werden. Kapi-talmangel war für 11% der Firmeninsol-venzen verantwortlich, Fahrlässigkeit hat weitere 11% der Firmenpleiten aus-gelöst. Auch wenn definitives persönli-ches Verschulden mit 6% am hinteren Ende der Insolvenzursachen aufscheint, ist dies für Führungskräfte kein Grund, sich entspannt zurückzulehnen. Denn die Praxis und die Statistiken der Zivil-gerichte zeigen deutlich: Nach Firmen-pleiten wird heute viel häufiger versucht Führungskräften schuldhaftes Verhalten anzuhängen als noch vor fünf oder zehn Jahren.

Denn auch abseits von Firmenpleiten ge-hen Unternehmen immer häufiger gegen (ehemalige) Führungskräfte vor. Fallstricke gibt es viele. Denn der Geschäftsführer

haftet laut GmbH-Gesetz gegenüber sei-ner Gesellschaft zur ungeteilten Hand für den daraus entstandenen Schaden, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt – per-sönlich und mit seinem Privatvermögen. Die Beweislastumkehr geht zu Lasten des Geschäftsführers. Behauptete Verstöße gegen Rechtsnormen, falsche Entschei-dungen mit finanziellen Folgen oder dienstvertragliche Streitigkeiten beschäfti-gen dann oft monatelang, im schlimmsten Fall jahrelang die Anwälte und Gerichte. Ein Grund, sich mit dem persönlichen Ver-sicherungsschutz zu beschäftigen.

Eine D & O Versicherung (Directors & Officers Versicherung auch Manager-haftpflichtversicherung genannt) garan-tiert Geschäftsführern, Vorständen und leitenden Angestellten umfangreichen Versicherungsschutz, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen der persön-lichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen und gegenüber Ansprü-

chen Dritter. Versichert sind bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme die gerichtliche und die außergerichtliche Abwehr sowie die Zahlung von Scha-denersatzansprüchen.

Ist eine persönliche, direkt vom Versi-cherungsnehmer abgeschlossene D & O Versicherung der Managerhaft-pflichtversicherung durch das Unter-nehmen vorzuziehen? Das sollte im Ein-zelfall geprüft werden. Der Vorteil ei-ner persönlichen D & O Versicherung: Der Versicherte allein, und nicht etwa das Unternehmen oder Mitversicherte, bestimmen über seinen Versicherungs-schutz! Eine genaue Risikoerhebung ist daher in jedem Fall anzuraten – am besten durch einen Versicherungsex-perten Ihres Vertrauens! Maßgeschnei-derte Versicherungslösungen sind auch für Vereinsfunktionäre und Gemeinde-politiker empfehlenswert, die ebenfalls persönlich haften. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Jede zweite Insolvenz selbstgestrickt – viele Fallstricke für FührungskräfteManagementfehler, Fristversäumnisse und schlechte Einschätzung der wirtschaftlichen Lage oder man-gelndes Finanzmanagement sind die Hauptgründe dafür, dass eine Firma Pleite geht. Mehr als die Hälfte der 3.260 Insolvenzen im Jahr 2011 – exakt 53 % –lassen sich auf innerbetriebliche Ursachen zurückführen. Das zeigt eine Analyse der Insolvenzen durch den KSV. Für Führungskräfte bedeutet dies: Jede Menge Fallstricke, die teuer werden können. Vor allem ohne entsprechenden Versicherungsschutz!

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11 Gesundheit I Stress

Trotz Rezession im Euro-Raum hat sich Österreichs Bruttoinlandspro-dukt (BIP) im 2. Quartal 2012 um 0,2% erhöht. Das Expansionstem-po ließ allerdings laut Schnellschät-zung des WIFO erheblich nach. Der gesamtwirtschaftliche Export wuchs im 2. Quartal um 0,5%, der Import um real +0,6%. Die An-lageinvestitionen wurden mit real +0,4% ähnlich ausgeweitet wie im 1. Quartal (+0,3%). Während die Nachfrage nach Bauinvestitio-nen stagnierte, nahmen die Investi-tionen in Ausrüstungsgegenstände zu. Eine Stagnation verzeichne-ten die Wirtschaftsforscher bei der Konsumnachfrage der privaten Haushalte, der öffentliche Konsum stieg mit +0,5% etwas schwächer als im 1. Quartal 2012 (+0,6%).

Das ist ein Ergebnis einer Umfrage unter 200 Führungskräften der ers-ten und zweiten Ebene im November 2011. Dabei zeigte sich: Nur 14% schaffen eine befriedigende Work-Life-Balance, bei 76% dominiert der Job. Nur bei jedem zehnten befragten Manager schlägt das Pendel in Rich-tung Privatleben aus. Als größte Risi-kofaktoren gelten Stress, Bewegungs-mangel und Gewichtsprobleme.

Laut einer deutschen Umfrage arbei-ten 70% der Manager mehr als 50 Stunden pro Woche, mehr als 80% regelmäßig an den Wochenenden. Doch ein ausgewogenes Maß an Ar-beitsleben im Verhältnis zu Freizeit ist wichtig. Nur wer Beruf mit Fami-lie und Freizeit problemlos vereinen kann, kann auf Dauer sorgenfrei und mit Freude gute Arbeit leisten.

4 Schritte zur Work-Life-Balance

Nehmen Sie Ihr Privatleben genau-so wichtig wie die Arbeit und las-sen Sie in der Freizeit die Finger von Laptop und Smartphone!

Pflegen Sie Ihr privates Netzwerk und verbringen Sie Zeit mit Freun-den.

Jammern Sie nicht über Zeitman-gel, setzen Sie Ihre privaten Pläne in Taten um!

Planen Sie bewusst Zeit mit Ihrer Familie ein – am besten gleich im Terminkalender!

Wirtschaftsbarometer

Stoßseufzer eines Managers

Kommt man morgens zu spät, ist man ein schlechtes Vorbild; kommt man pünktlich, ist man ein Aufpasser.Ist man zu seinen Mitarbeitern freund-lich, will man sich anbiedern; ist man zurückhaltend, gilt man als hochnäsig.Kümmert man sich um die Arbeit sei-ner Leute, ist man ein Schnüffler; tut man es nicht, hat man von der Sache überhaupt keine Ahnung.Hält man Konferenzen ab, ist man ein Schwätzer; hält man keine ab, ist man ein „Mann der einsamen Beschlüsse“Ist man schon etwas älter, gilt man als verkalkt; ist man noch jung, fehlt die Erfahrung des Alters.Delegiert man viel, spielt man den Generaldirektor; delegiert man nichts, spielt man den Unersetzlichen.

HUMOR

Work-Life-Balance – Nichtstun ohne ReueWenn Arbeits- und Privatleben längere Zeit hindurch aus dem Gleichge-wicht kommen, entsteht Stress. Wer wüsste das besser als Führungskräf-te. Laut einer aktuellen Studie unter österreichischen Managern bringen nur 14% berufliche Anforderungen und private Wünsche ins Lot.

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