UnternehmerKurier Nr. 02/2012

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FLOTTENVERSICHERUNG Fuhrpark ist Expertensache OLDTIMER Spezialisten gefragt UNFALLVERSICHERUNG Sicherheit für Ihre Mitarbeiter Nr.2/ 2012 ...Ihr Magazin für Versicherung & Risikomanagement Wie Sie Beschwerden als Chance nutzen Wer Reklamationen ernst nimmt, kann nur gewinnen Reiner & Partner GmbH · Ihr Versicherungstreuhänder & Makler Jochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel · Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 · Fax: DW 47 · E-Mail: [email protected] · Web: www.reiner-partner.at

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FLOTTENVERSICHERUNGFuhrpark ist Expertensache

OLDTIMERSpezialisten gefragt

UNFALLVERSICHERUNGSicherheit für Ihre Mitarbeiter

Nr.2

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Wie Sie Beschwerden als Chance nutzenWer Reklamationen ernst nimmt, kann nur gewinnen

Reiner & Partner GmbH · Ihr Versicherungstreuhänder & MaklerJochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel · Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 · Fax: DW 47 · E-Mail: [email protected] · Web: www.reiner-partner.at

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Reklamation

EDITO

RIA

L

Liebe Leserin, lieber Leser,

„Irren ist menschlich“ – sagt dasSprichwort. Denn überall, wo Men-schen arbeiten, passieren Fehler. Führungskräfte in Unternehmen lau-fen in besonders hohem Maß Ge-fahr, Fehler zu machen. Denn auf der einen Seite müssen sie täglich Entscheidungen treffen, auf der an-deren Seite sind sie in ein Korsett aus hunderten Rechtsnormen und Verordnungen gezwängt, über wel-che selbst der sorgfältigste Mana-ger allzu leicht stolpern kann.

Schlimmstenfalls gehen die Schäden in die Millionen und können bis zur Pleite des Unternehmens führen. DerGeschäftsführer haftet letztlich mitseinem Privatvermögen. Aber auchvon strafrechtlicher Verfolgung sindFührungskräfte oft bedroht, auchwenn keinerlei Vorsatz im Spiel ist.Wer aufmerksam die Wirtschafts-seiten unserer Zeitungen verfolgt,wird das bestätigen.

Für die betroffenen Führungskräfte sind oft die Strafverfolgung und der Prozess schlimmer als das Urteilselbst. Denn die Verfahren können sich endlos in die Länge ziehen. Das kann für die Beschuldigten zu enor-men psychischen Belastungen und für die Unternehmen zu wirtschaft-lichen Turbulenzen führen.

Umso wichtiger ist es, sich über ei-ne wirkungsvolle Rechtsschutzlö-sung für Führungskräfte Gedankenzu machen. Mehr darüber erfahrenSie in der aktuellen Ausgabe des UnternehmerKuriers.

Ihr Manfred ReinerGeschäftsführender GesellschafterDipl. Versicherungstreuhänder

Reklamationen? Nutzen Sie die Chancen!

Kein Wunder, dass die Sekretärin über das abrupte Ende des Gespräches froh war und ihrerseits entnervt auflegte. Ein Fehler, wie sich bei näherer Betrachtungdes Problems zeigt. Denn auch wenn Reklamationen zu den unangenehms-ten Kundenkontakten für die betroffenenMitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehö-ren, bieten sie Chancen für nachhaltigeVerbesserungen der Servicequalität.

Wie also mit Beschwerden umgehen? Regel Nummer eins: Wenn sehr starkeEmotionen im Spiel sind, ist Widerspruchzwecklos! Um dem Kunden im Beschwer-defall kompetent zu begegnen, heißt esin erster Linie, unbedingt Ruhe bewah-ren. Wenn Kunden wie in unserem Bei-spiel regelrecht über eine Mitarbeiter-

in oder einen Mitarbeiter herfallen, heißtdas, dass sich die Emotionen des Kun-den schon länger angestaut haben.

Hier gilt es, dem Kunden Verständnis zusignalisieren. Konkret heißt das: genauzuhören, nachfragen, das Problem ausder Sicht des Kunden betrachten. Damitnimmt man schon viel Spannung aus dem Gespräch und der Kunde fühlt sichernst genommen. Jetzt erst sollte man sel-ber seinen Standpunkt darlegen, denn solange ein Kunde sozusagen auf „hun-dertachtzig“ ist, ist er für jegliche Ar-gumentation unempfänglich. Viele Be-schwerdegespräche scheitern daran,dass das Lösungsthema überhastet dis-kutiert wird und die Emotionen sich dem-entsprechend hochschaukeln. Liegen

Der Redeschwall der verärgerten Kundin am Telefon war nicht zu stoppen: Mit Beleidigungen und Beschimpfungen garniert prasselte die Beschwerde auf die verdutzte Sekretärin der Installationsfirma ein. Dass der Monteur ohne die Schuhe auszuziehen wie ein Elefant in das Bad gestapft sei und den Läufer verdreckt habe, habe sie ja noch hingenommen. Dass die tropfende Dusche aber nach einer Woche schon wieder undicht sei, sei eine einzige Frechheit. „Wenn ihr nicht bis morgen einen anderen Monteur vorbeischickt, der den Fehler behebt, kriegt ihr es mit dem Konsumentenschutz zu tun!“, drohte die Anruferin und hatte auch schon aufgelegt.

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Reklamation

beide Standpunkte klar auf dem Tisch,kann eine gemeinsame Lösung gesucht werden.

Mitarbeiterführung bei Reklamationen

Ob für sich selbst oder als Hausregel fürjene Mitarbeiter, die mit Beschwerdenkonfrontiert sind – folgende Punkte soll-te jeder Unternehmer verinnerlichen undseine Firma danach ausrichten. Denn nurklar kommunizierte Regeln ermöglichen ein strukturiertes, befriedigendes Arbei-ten und dementsprechend treue, zufrie-dene Kunden:

Jede Reklamation ist berechtigt: Ein Problem kann auch völlig unab- hängig von der sachlichen Richtig- keit der Reklamation bestehen. Tat- sache ist aber: Der Kunde ist unzu-

frieden. Nur Verständnis für seine La- ge kann zu einer Lösung führen.

Reklamationen stehen nicht an der Tagesordnung: Sätze wie „Ja, das kennen wir schon!“ oder „Dieses Problem hatten wir öfter schon!“ dienen nicht wirklich dazu, das Vertrauen des Kunden wieder herzustellen und zu festigen.

Wer Schuld hat, ist egal: Dem Kunden ist es herzlich egal, wo in der Geschäftshierarchie der Fehler liegt, er will nur, dass ihm schnellst- möglich geholfen wird.

Schwarze Schafe herausfiltern: Ein Auswertungs-Tool findet auch die schwarzen Schafe unter Kunden und Lieferanten. Man erkennt schwarz auf weiß, was bisher nur Bauchgefühl war. Das Ergebnis hilft bei der Ent- scheidung, ob man weiter mit diesem Kunden zusammenarbeiten will.

Klar definierte Verantwortungsbereiche: Es gibt kaum einen schnelleren Weg, einem Kunden die Zornesröte ins Ge- sicht zu treiben, als ihn endlos von ei-

nem Verantwortlichen zum nächsten weiterzureichen. Fest definierte An- sprechpartner und klar zugeordnete Verantwortlichkeiten schaffen Sicher- heit – bei Mitarbeitern ebenso wie bei Kunden.

Es kommt also ganz darauf an, wie manmit Reklamationen umgeht. Denn einesist sicher: Ein gut organisiertes Beschwer-demanagement ist für jedes Unterneh-men nützlich, denn durch die Bearbei-tung der Beschwerden …

…entsteht Kundenbindung. Ein zufrie-dener Kunde bleibt, ein enttäuschter abergeht und kommt nicht wieder.

…spart man Kosten. Negative Mund-propaganda hat schon so manchem Un-ternehmen empfindlich geschadet. Das angeschlagene Image mühsam mit Wer-bekampagnen wieder aufzupolieren, kann durchaus teuer werden.

…erhält man wichtige Informationenzu Verbesserungsmöglichkeiten. So mancher Mitarbeiter sieht zwar ein Pro-blem, traut sich aber nichts zu sagen.Vom Kunden jedoch erhält man eine un-gefilterte Meinung.

„Wenn Sie jemand loben wollen, dann tun Sie es schriftlich. Wenn Sie jemand zusammenscheißen wollen,

tun Sie es am Telefon.“Charles R. Beacham,

amerikanischer Automobilmanager (+1973)

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Flottenversicherung4

Viele Unternehmen sind in ihrer täglichen Arbeit auf Mobilität – und somit auf Firmen-Kfz – angewie-sen. Das bedeutet natürlich auch, dass man jedes Firmenauto ausreichend versichern muss. Bereits für Unternehmen, die fünf Autos oder mehr im Betrieb haben, kann ein Vertrag mit einer so genann-ten Flottenversicherung abgeschlossen werden, um die Versicherungskosten für die Fahrzeuge so gering wie möglich zu halten.

Würde man für jedes Kfz einzeln eine Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung ab-schließen, ginge das rasch ins Geld. Die Prämien in der Flottenversicherung sind entscheidend günstiger, da zum Beispiel die Verwaltung für den Versi-cherer wesentlich weniger Aufwand be-deutet. Mit nur einem Rahmenvertrag kann man sämtliche Firmenfahrzeuge versichern! Ab einer gewissen Anzahl von Fahrzeugen lassen sich auch at-traktive Rabatte mit den Gesellschaften aushandeln.

Auf Wunsch kann neben der gesetz-lichen Haftpflichtversicherung eine Voll- oder Teilkaskoversicherung und/ oder eine Insassen-Unfallversicherung inklu-diert werden. Die Höhe der Versiche-rungsprämie richtet sich nach der An-

zahl der versicherten Fahrzeuge, dem Deckungsumfang, dem bisherigen Scha-denssatz und dem Verwendungszweck der Fahrzeuge.

Wer jedoch auf eigene Faust versucht, die günstigste Variante für seinen Fuhr-park zu finden oder sich auf das Ange-bot von nur einer Versicherungsgesell-schaft verlässt, könnte schlecht beraten sein. Bei der Versicherung des betriebs-eigenen Fuhrparks gibt es nämlich so gut wie keine Richtlinien für die Gestal-tung der Polizze.

Branche, Vorgeschichte, Zahl der Fahr-zeuge und noch vieles mehr sind die ausschlaggebenden Kriterien für die Be-rechnung der Prämie, was einen seriö-sen Vergleich der Angebote zum Spieß-

rutenlauf werden lässt. Jeder Flotten-Vertrag sieht anders aus: Tarife gibt esim Regelfall nicht, alles wird individu-ell errechnet. Daher ist man auf der si-cheren Seite, wenn man einen unab-hängigen Berater zu Rate zieht. Dieserhat einen guten Überblick über die An-gebote am Markt und kann den für das jeweilige Unternehmen günstigsten An-bieter eruieren.

Die ideale Versicherung Ihres Fuhrparks ist Expertensache

Unser Tipp:

Es gibt Versicherungen, mit de-nen sich Rückvergütungen beiSchadensfreiheit innerhalb einesJahres aushandeln lassen. Ver-trauen Sie dabei auf unsere Er-fahrung!

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Betriebshaftpflichtversicherung 5

Aber auch wenn man versichert ist,heißt das noch lange nicht, dass man auch wirklich sicher ist. Denn: Schließt man ein Standardprodukt ab, ohne die unternehmensspezifischen Risiken zu beachten und Zusatzeinschlüsse einzu-bauen, kann das im Schadensfall nach hinten losgehen.

Zwei Mitarbeiter eines Tischlereibetrie-bes montierten in einem öffentlichen Ge-bäude eine Garderobe. Ohne es zu be-merken, bohrten sie beim Befestigen derGarderobe eine Ölleitung an. Über ei-nen längeren Zeitraum lief ständig eine minimale Menge an Öl aus dieser Lei-tung aus und versickerte in der Gebäude-substanz. Nach zwei Jahren waren dasGebäudefundament und die Grundmau-ern voller Öl. Nachdem der Schaden be-merkt wurde, mussten Teile des Gebäu-des abgerissen und entsorgt werden.

Der Schaden betrug mehr als 400.000 Euro. Da der Tischlereibetrieb zwar ei-ne normale Betriebshaftpflichtversiche-rung mit einigen Deckungserweiterun-gen abgeschlossen hatte, jedoch keineZusatzklausel für „Allmählichkeitsschä-den“ (Schäden, die nicht plötzlich, son-dern über einen längeren Zeitraum ent-

stehen), war dieser Schaden nicht ge-deckt. Der Betrieb konnte diese unerwar-tete finanzielle Belastung nicht tragenund musste deshalb Insolvenz anmelden.Eine nur geringfügig höhere Prämie hätteden entsprechenden Versicherungsschutzgewährleistet.

An diesem Beispiel ist zu sehen, wie wichtig es ist, eine individuelle und ge-naue Risikoanalyse zu erstellen – die Dienste eines unabhängigen Beraters können daher Ihrem Unternehmen böse Überraschungen nach Schadensfällen ersparen! Aber keine Angst: Ihr Zeitaufwand hält sich dabei in Grenzen. Die Experten fürGewerbeversicherungen sind es ge-wohnt, bei der Analyse der Risiken klar

strukturiert vorzugehen. Sie erarbeiten ein Deckungskonzept und bieten indivi-duelle Versicherungslösungen an. Dafür tragen sie eine hohe Verantwortung und haften ähnlich wie ein Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ihr Aufwand beschränkt sich im Wesentlichen darauf, die richti-gen Entscheidungen zu treffen.

Unabhängig davon, wie groß ein Unternehmen ist, die Betriebshaftpflichtversicherung zählt auf jeden Fall zu den wichtigsten Absicherungsbereichen einer Firma. Wo gearbeitet wird, besteht auch das Risiko, dass fremde Personen oder Sachen durch Verschulden des Betriebes oder dessen Mitarbeiter Schaden erleiden. Die Höhe dieser Schäden kann enorm sein. Ohne ausreichende Betriebshaftpflicht-versicherung kann dies zum finanziellen Ruin einer Firma führen.

Unser Tipp:In der Betriebshaftpflichtversiche-rung muss der passende Versi-cherungsschutz für ein Unterneh-men mit viel Sachkenntnis zusam-mengestellt werden. Viele Risikensind nicht automatisch mitversi-chert. Fachmännische Beratungist daher unumgänglich!

Nur versichert sein heißt nicht,sicher zu sein

Ein Beispiel aus der Praxis:

„Eine sorgfältige Risikoanalyse aus Expertenhand ist gerade beim Inventar eines Unternehmens wichtig!“

Manfred Reiner Riskmanagement R&P

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Steuertipp6

Dies erfolgt in der Regel dadurch, dass Betriebsräumlichkeiten oder Baustellen von Unternehmen bzw. die sich darinaufhaltenden Personen überfallsartig da-raufhin kontrolliert werden, ob die dort tätigen Personen auch zur Sozialversi-cherung angemeldet sind.

Dabei sollte seitens des betroffenen Unternehmers auf folgendes geachtet werden:

Falls der Unternehmer nicht am Kon- trollort ist, so sollte er sofort durch Mit- arbeiter verständigt werden.

Eine Aufklärung, in wessen Auftrag die Beamten tätig sind, sollte erfolgen. Ein Hinweis auf die Rechtsgrundlagen

des Einsatzes sollte erfolgen. Der betroffene Unternehmer sollte ei-

ne Rechtsmittelbelehrung verlangen. Wenn irgend möglich sollte der Unter-

nehmer sofort einen Parteienvertreter (Anwalt oder Steuerberater) beiziehen. Die Amtshandlungen sind unter größt-

möglicher Schonung des Betriebsab- laufes durchzuführen. Über mündliche Einvernahmen ist ei-

ne Niederschrift aufzunehmen und auf Verlangen eine Abschrift auszu- folgen. Eine Aufklärung hat darüber zu er-

folgen, ob eine Einvernahme als Ab- gabepflichtiger, Zeuge, Auskunftsper- son oder Beschuldigter erfolgt.

Eine ausreichende Protokollierung der Amtshandlung sowie eine Beleh- rung hinsichtlich der rechtlichen Kon- sequenzen ist erforderlich.

In der Praxis stellen wir immer wiederfest, dass solche Kontrollen für den Un-ternehmer meist eine große Überra-schung darstellen und dieser Überra-schungseffekt von der Finanzpolizei zu deren Vorteil ausgenützt wird. Insbeson-dere werden unbedachte Aussagen ge-tätigt. Diese Erstaussagen sind aber in einem späteren Verfahrensschritt fast nicht mehr zu revidieren. Auch seitens der Strafbehörden werden solchen Erst-aussagen eine besonders hohe Glaub-würdigkeit zugemessen. Deshalb ist auchauf die Erstellung der Niederschriften größte Aufmerksamkeit zu legen. Für diemöglichen späteren Strafen sind die indiesen Niederschriften enthaltenen Aus-sagen von größter Bedeutung. Hierbei ist auf jede einzelne Wortwahl zu ach-ten. Dies ist aber ohne Beiziehung ei-nes Parteienvertreters fast ein Ding der Unmöglichkeit.

Die wichtigste Maßnahme in meinen Au-gen ist daher: Steuerberater oder Rechts-anwalt anrufen und um sofortige Teil-nahme an den Amtshandlungen bitten.

Verfasser: Mag. Anton Höchtl

Den meisten Unternehmern ist wahrscheinlich der Begriff der Finanz-polizei (bzw. KIAB) nicht sehr geläufig. Es handelt sich um Beamte derFinanzverwaltung, deren wesentliche Aufgabe vor allem die Kontrolleillegaler Arbeitnehmerbeschäftigung ist.

Steuertipp

TippWenn plötzlich die Finanz-polizei vor der Tür steht

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Rechtstipp 7

Das Allgemeine Sozialversicherungs-gesetz (ASVG) sieht die Möglichkeit ei-ner Mindestangaben-Anmeldung vor. In diesem Fall müssen vor Arbeitsantritt le-diglich Dienstgeberkontonummer, Na-me und Versicherungsnummer bzw. Ge-burtsdatum der beschäftigten Person so-wie Ort und Tag der Beschäftigungsauf-nahme gemeldet werden. Die restlichen Daten sind binnen sieben Tagen ab Be-ginn der Pflichtversicherung bekannt zugeben.

Das ASVG sieht bei der erstmaligen Ver-letzung der Meldepflicht eine Geld-strafe in der Höhe von 730 bis zu 2.180Euro vor (kann bei geringem Verschul-den auf 365 Euro reduziert werden). ImWiederholungsfall sind Strafen in der Höhe von 2.180 Euro bis zu 5.000 Eurovorgesehen. Zusätzlich können Beitrags-zuschläge vorgeschrieben werden. Die-se Zuschläge setzen sich aus einem Teil-betrag für die gesonderte Bearbeitung in der Höhe von 500 Euro je nicht vor Arbeitsantritt angemeldeter Person und

einem Teilbetrag für den Prüfeinsatz in der Höhe von 800 Euro zusammen. Bei unbedeutenden Folgen kann der Teilbe-trag für die Bearbeitung entfallen und jener für den Prüfeinsatz auf 400 Euro herabgesetzt werden.

Handelt es sich bei Dienstnehmern um Ausländer, müssen vor dem Beschäfti-gungsantritt besondere Voraussetzun-gen erfüllt sein. Bei Nichterfüllung siehtdas Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), sofern die Tat nicht ohnehin be-reits in die Zuständigkeit der Gerichtefällt, hohe Verwaltungsstrafen vor. Werz.B. Ausländer

ohne Beschäftigungsbewilligung, ohne Zulassung als Schlüsselkraft, ohne Anzeigebestätigung, ohne Arbeitserlaubnis, ohne Befreiungsschein, ohne „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“, ohne Aufenthaltstitel „Daueraufent-

halt-EG“ ohne Niederlassungsnachweis oder ohne Entsendebewilligung usw.

beschäftigt, muss mit folgenden Strafen rechnen:

höchstens drei unberechtigt Beschäf- tigte, erstmalige Bestrafung, 1.000 bis zu 10.000 Euro je unberechtigt Be- schäftigtem höchstens drei unberechtigt Beschäf-

tigte, Wiederholungsfall, 2.000 bis zu 20.000 Euro je unberechtigt Be- schäftigtem

mehr als drei unberechtigt Beschäf- tigte, erstmalige Bestrafung, 2.000 bis zu 20.000 Euro je unberechtigt Beschäftigtem mehr als drei unberechtigt Beschäf-

tigte, Wiederholungsfall, 4.000 bis zu 50.000 Euro je unberechtigt Be- schäftigtem

Verfasser: Dr. iur. Alexander Anderle

Dienstgeber müssen Dienstnehmer vor Arbeitsantritt beim zuständi-gen Krankenversicherungsträger anmelden und binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung abmelden. Bei Nichtbefolgung drohen empfindliche Strafen.

Bei Verletzung der Meldepflicht drohen empfindliche Strafen

Rechtstipp

Tipp

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Versicherungstipp8

Auch wenn sich so mancher Betroffene dessen nicht in der gesamten Tragweite bewusst ist: Straf- und Verwaltungsstraf-verfahren gehören zum alltäglichen Ri-siko einer Führungskraft. Denn der ge-werberechtliche Geschäftsführer oder der “verantwortliche Beauftragte” mussvor Gericht den Kopf hinhalten, wenn in seinem Unternehmen Verwaltungs-vorschriften, Verordnungen und Geset-ze missachtet werden.

Ob es sich um Umweltvergehen, Arbeits-unfälle oder die gesundheitliche Gefähr-dung von Kunden wegen Warenmän-geln handelt – für alles, was im Verant-wortungsbereich einer Führungskraft ge-schieht, ist diese strafrechtlich verant-wortlich, selbst wenn sie nicht unmittel-bar am Tatgeschehen beteiligt war. Mit einer „normalen“ Rechtsschutzversiche-rung ist es daher in der Welt der Wirt-

schaft nicht getan. Denn diese deckt in der Regel keine Wirtschafts- und Krida-delikte und übernimmt keine Kosten fürprivate Sachverständigengutachten. Einweiterer Nachteil: Die Deckung gilt erst ab Gerichtsstadium.

Einige wenige Rechtsschutzversicherer haben aus diesem Grund spezielle Ver-sicherungslösungen für Führungskräfte entwickelt, die den besonderen Berufs-risiken von Verantwortungsträgern im Management Rechnung tragen.

Was soll also ein spezieller Führungs-kräfte-Rechtsschutz abdecken? In jedem Fall die Kosten für eine sofortige Vertre-tung durch Spezialisten zu diesem The-ma, sobald Sie – aus welchen Gründen auch immer – in das Visier des Staats-anwalts geraten sollten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Versi-

cherung auch die Kosten eigener Sach-verständiger übernimmt.

Ebenfalls wichtig ist der Versicherungs-schutz, falls es zu Gerichtsverfahren mitKunden, Mitarbeitern etc. kommt, sowiefür professionelle juristische Hilfe, wenn gegen Sie als Führungskraft behördli-che Maßnahmen angedroht bzw. ver-hängt werden.

Nicht generell, sondern von bestimmtenRechtsschutzversicherungen angebotenwerden z.B. die umfassende Kosten-übernahme in jeder Phase des Straf-verfahrens einschließlich der Vorerhe-bungen, anwaltliche Hilfe bei Durchsu-chungen und Beschlagnahmungen, De-ckung auch von Vorsatzvorwürfen unddie freie Wahl des Anwaltes bzw. Sach-verständigen.

Da kein Unter-nehmen dem an-deren gleicht, ist ge-rade beim Thema Rechts-schutz eine professionelleRisikoanalyse durch einen unabhängi-gen Experten Voraussetzung dafür, dasskeine Versicherungslücken entstehen. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Die Anzahl von Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften steigt unaufhörlich. Wer wüsste das besser als Führungskräfte, die in ihrer Arbeit zwangsläufig mit juristischen Herausforderungen konfrontiert sind. Doch selbst Juristen fällt es schwer, im Dschungel von Gesetzen und Verordnungen den Überblick zu behalten. Unkenntnis schützt jedoch vor Strafe nicht! Das gilt besonders für Unternehmer und Geschäftsführer.

Gesetze und Vorschriften werden rasch zum Stolperstein Versicherungstipp

Tipp

GF Manfred ReinerGeschäftsführender GesellschafterDipl. Versicherungstreuhänder

Lassen Sie sich über die Möglichkeiten und Konzeption für Ihren Betrieb beraten.

Herr Reiner steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kollektive Unfallversicherung 9

Bei der Heimfahrt vom Tennistraining kam ein 33-jähriger Bauleiter des Fa-milienunternehmens wegen Sekunden-schlafs von der Fahrbahn ab und prall-te gegen einen Baum. Als die Rettungs-kräfte eintrafen, war der Schwerver-letzte zwar bei Bewusstsein, spürte je-doch seine Beine nicht mehr. Er musste von der Feuerwehr aus dem Wrack ge-schnitten werden. Im Krankenhaus be-wahrheiteten sich die schlimmsten Be-fürchtungen: Der Familienvater hatte ei-nen Wirbelbruch erlitten und blieb quer-schnittgelähmt. Er war fortan auf einenRollstuhl angewiesen.

Zumindest die gravierenden finanziellenFolgen dieses Unfalls – vor allem die not-wendigen Umbaumaßnahmen im Eigen-heim – federte die kollektive Unfallversi-

cherung ab. Denn dank ausreichender Deckungssummen und Einschluss vonFreizeitunfällen blieb der Familie zu-mindest die Sorge um die Existenz er-spart. Was viele nicht wissen: Die ge-setzliche Sozialversicherung versichert nur die Folgen von Arbeitsunfällen und die Fahrten von und zur Arbeit. Das Un-fallopfer wäre in diesem Fall auf die ge-setzliche Invaliditätspension angewie-sen gewesen, was eine Halbierung des Familieneinkommens bedeutet hätte.

Auch wenn die kollektive Unfallversiche-rung keine Unfälle verhindern kann: Sieist ein Zeichen der Verantwortung, die ein Unternehmer für seine Mitarbeiter-innen und Mitarbeiter übernimmt. Sieverbindet den Vorsorgegedanken mit einer Steuerersparnis – eine ideale Kombination, um im Unternehmen Lohn-nebenkosten zu sparen. Konkret begüns-tigt § 3 Abs. 15 des Einkommensteuer-gesetzes (EStG) Aufwendungen des Ar-beitgebers zur Zukunftssicherung sei-ner Mitarbeiter für eine Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung. Der Dienst-geber kann pro Arbeitnehmer und Jahr bis zu 300 Euro als Betriebsausgabe aufwenden. Eine weitere Voraussetzungfür den steuerbegünstigten Unfallschutz ist, dass der Unfallschutz für alle Arbeit-nehmer oder für bestimmte, plausibel definierte Gruppen gilt.

Für den Chef eines großen privaten Bauunternehmens war soziale Verantwortung kein leeres Wort: Er wollte seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ernstfall gut versorgt wissen und schloss für alle eine Gruppen-Unfallversicherung ab. Eine Maßnahme, die sich we-nig später bei einem tragischen Unfall bezahlt machen sollte, wie ein schwerer Schicksalsschlag zeigte.

Die Vorteile der kollektiven Unfallversicherung auf einen Blick:

Günstige Prämien durch spezielle Gruppentarife Steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgabe Keine Lohnnebenkosten Vertrag endet bei Austritt des Arbeitnehmers

Kollektive Unfallversicherung: Verantwortung für das Wohl der Mitarbeiter zeigen

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Oldtimerversicherung10

Spezieller Versicherungsschutz für Klassiker auf vier Rädern

Wer ein wertvolles Sammlerstück wie einen Aston Martin DB 4, einen Mer-cedes Benz 300 SL oder einen BMW 325i Cabrio sein Eigen nennt, weiß: Die Suche nach Ersatzteilen kann viel Zeit und vor allem Geld kosten. Dass sich auch Reparaturen deutlich aufwän-diger gestalten können, versteht sich von selbst.

Nicht selten liegt der Wiederherstel-lungswert des Oldtimers deutlich über dem eigentlichen Marktwert. Während der Listenpreis bei „normalen“ Autos mitdem Alter fällt, werden Oldtimer mit zu-nehmendem Alter wertvoller. Eine her-kömmliche Vollkaskoversicherung orien-tiert sich an den Listenpreisen und wür-de daher nur einen Bruchteil der tatsäch-lichen Reparaturkosten eines Oldtimers decken bzw. aufgrund des Alters nicht mehr versichern.

Mit den Maßstäben, die an ein Fahr-zeug für den täglichen Gebrauch ge-legt werden, kann ein Oldtimer daher in keiner Hinsicht gemessen werden. Ei-nige Spezialanbieter haben sich dieses Problems angenommen und bieten spe-zielle Tarife für Oldtimer an. In der Re-gel ist der Wiederherstellungswert bis zu 20% über dem Fahrzeugwert versi-cherbar, einzelne Versicherer bieten so-gar individuelle Lösungen mit deutlich höheren Deckungen. Denn Oldtimer-fans denken im Schadensfall meist nichteinfach an einen Neukauf eines anderen Oldtimers, sondern möchten ihr Samm-lerstück wenn irgend möglich nach ei-nem Schaden wieder herstellen lassen.

Oldtimerversicherungen berücksichti-gen in der Regel aber auch die Wert-steigerung mit zunehmendem Alter. Sie machen daher im Rahmen vereinbarter

Prozentsätze keine Unterversicherung geltend, wenn der Fahrzeugwert ab Ver-tragsabschluss steigt.

Eine Voraussetzung allerdings müssen alle Fahrzeuge erfüllen: Für den tägli-chen Einsatz dürfen sie nicht genutzt werden. Die konkreten Bedingungen derVersicherer für einen speziellen Old-timerschutz sind unterschiedlich. Das reicht von einer obligaten Mitglied-schaft in Oldtimervereinen über die ver-pflichtende Versicherung des Zweitfahr-zeugs beim selben Versicherer bis zu Einschränkungen hinsichtlich der Nut-zungstage pro Jahr oder hinsichtlich derTeilnahme an Oldtimerrallyes. Viele Ver-sicherer legen der Prämienberechnung ein Gutachten zu Grunde.

Als besonderes Zuckerl verzichten ein-zelne Versicherer im Gegenzug auf eineautomatische Hochstufung der Prämie im Schadensfall und auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu im Vor-feld festgesetzten Schadenssummen.Um eine günstige Versicherung für denOldtimer zu finden, die den individu-ellen Anforderungen des Besitzers ent-spricht, sollten Sie sich auf die Unter-stützung eines unabhängigen Versiche-rungsexperten verlassen.

Egal ob in unzähligen Arbeitsstunden in Eigenregie restauriert oder in 1A-Zustand entdeckt und er-worben – ein Oldtimer ist meist der ganze Stolz seines Besitzers. Kein Wunder, dass Oldtimerfans ihre Liebhaberstücke gut versichert wissen wollen. Mit einer herkömmlichen Kaskoversicherung ist es dabei aber nicht getan.

Als Oldtimer gelten in der Regel Fahrzeuge mit einem Alter von mindestens 30 Jahren. Youngti-mer müssen zumindest 20 Jahre alt sein. Fahrzeuge, die schon nach kurzer Zeit als Sammlerstü-cke gelten, werden als Newtimerklassifiziert.

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11 Gesundheit I Humor

Schwach blieb die Wirtschafts-entwicklung Ende 2011: Wie das WIFO errechnete, verringer-te sich im IV. Quartal 2011 diegesamtwirtschaftliche Produktiongegenüber der Vorperiode real um 0,1%. Rückläufig waren da-her sowohl die Warenausfuhr alsauch der Export von Dienstleis-tungen. Zwar stabilisierten derwachsende Konsum der privatenHaushalte (+0,2%) und die An-lageinvestitionen (+0,6%) die hei-mische Wirtschaft, das Konsum-wachstum fiel jedoch geringer aus als im III. Quartal. Für das ge-samte Jahr 2011 ergibt sich nachvorläufiger Rechnung ein Wirt-schaftswachstum von 3,1%.

Bandscheibenvorfall: Der „Feind“ im Kreuz

Bandscheibenvorfälle kommen weitaushäufiger vor als man denkt, und manch-mal verursachen sie überhaupt keineSchmerzen. Denn nur wenn der verscho-bene Wirbel auf einen Nerv drückt, spürt man ihn auch. Wobei „drücken“ hier nicht wörtlich zu verstehen ist, viel-mehr handelt es sich um eine Entzün-dung der Nervenwurzel, welche zu ei-nem heftigen Schmerz entlang der Ner-venbahn von der Lendenwirbelsäule bisins Bein oder Gesäß führen kann.

Andererseits können ein unbestimmtes Ziehen im Kreuz oder gelegentliche Rü-ckenschmerzen beim Heben schwerer Gegenstände bereits eine Vorschädi-gung andeuten, welche dann oft über-raschend akut werden kann.

Wie kann man einen Bandschei-benvorfall vermeiden?

Bewegung, Rückentraining – kräfti- ge Muskeln entlasten die Wirbelsäule. Beim Lastenheben in die Knie gehen

und das Gewicht aus den Oberschen- keln stemmen. Im Büro die Sessellehne so einstellen,

dass der Rücken ca. 15 bis 20 cm

über der Sitzfläche gestützt wird, die eigene Sitzposition immer wieder ver- ändern und sich regelmäßig strecken. Durchgelegene Matratzen oder zu

weiche Unterlagen sind Gift für den Rücken. Daher unbedingt eine gute Matratze auf einem ordentlichen Lat- tenrost verwenden, hier sollte nicht am falschen Ende gespart werden. Massagen bringen meist Schmerzlin-

derung: Verspannte Muskeln werden gelockert, „beleidigte“ Wirbel wieder eingerenkt. Jede Art von Wärme fördert die Durch-

blutung und unterstützt den Abtrans- port von Entzündungssubstanzen – gleich ob warme Umschläge, Moor- wärmflaschen, ein warmes Muskel- entspannungsbad oder Infrarotlicht.

Kennen Sie das auch? Man bückt sich nach einem Kugelschreiber, da schießt ein stechender Schmerz ins Kreuz und macht einen praktisch bewegungsunfähig. Grund dafür könnte ein Bandscheibenvorfall sein.

Wirtschaftsbarometer

Manager-Seminar

Der Leiter eines Managementse-minars bittet die 20 Teilnehmer ausaller Welt zu einem Test über All-gemeinbildung. „Ich nenne ein Zi-tat, Sie sagen mir, wer es wo und wann gesagt hat: Vom Eise befreitsind Strom und Bäche“. Im Saal herrscht eisiges Schweigen, bis sich ein Japaner aus der ersten Rei-he meldet: „Goethe, Faust, 1806.“Anerkennendes Murmeln im Saal. „Der Mond ist aufgegangen, die gold´nen Sternlein prangen.“ Wieaus der Pistole geschossen kommt vom Japaner: „Matthias Claudi-us, Abendlied, 1782.“ Betretenes Schweigen im Saal. „Festgemau-ert in der Erden…“ „Schiller, Die Glocke, 1799“, strahlt der Japa-ner. Da murmelt es aus der hin-tersten Reihe: „Scheiß-Japaner!“Wieder ertönt die Stimme aus derersten Reihe: „Ferry Porsche, Auto-salon Genf, 1971!“

HUMOR

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12 Firmenvorstellung I Kontakt

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Reiner & Partner GmbHVers. Treuhand und Makler

Jochberger Straße 98 · A-6370 Kitzbühel Telefon: +43 (0) 5356/ 72 300 Fax: +43 (0) 5356/ 72 300-47

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Kitzbühel. Und schon wieder fährt so einFirmenwagen von Kofler Isolierungen vorbei... Was machen die eigentlich? Somanche(r) wird sich das schon gefragt haben. Dass hinter dem Logo ein 35Mann starker Betrieb steht, der in West-österreich zu den größten in seiner Spar-te zählt, ist den meisten Kitzbüheler/innen nicht bekannt.

Alois Kofler gründete das Unternehmen1985 gemeinsam mit seiner Frau Herta.Waren es am Anfang nur zwei Mitar-beiter, so sind es heute 35 Facharbei-ter, die sie beschäftigen.

Dämmarbeiten im haus- und industrie-technischen Bereich definieren die Kern-kompetenz der Kofler Isolier- und Dämm-technik GmbH in Kitzbühel. Mit ihrer 35-köpfigen, hoch qualifizierten Crew werden für alle anfallenden Aufgaben auf dem Gebiet der technischen Isolie-rung Lösungen auf dem neuesten Stand

der Technik angeboten. Dafür wird lau-fend in den modernsten Maschinenpark für Isolier-Blechbearbeitung investiert.Als eine der größten Firmen ihrer Spar-te in Westösterreich war und ist die Kofler Isolier- und Dämmtechnik GmbH an zahlreichen Großprojekten beteiligt,so etwa am Bau des Tivoli-Stadion oderder neuen Hungerburgbahn, der Berg-isel Sprungschanze, am neuen Land-haus oder an Neubauten der Weltfir-men Swarovski in Wattens oder San-doz in Kundl.

In den letzten beiden Jahren sind zumHauptsitz in Kitzbühel vier weitere Stand-orte dazu gekommen: Wien, Innsbruck, Faak am See (Kärnten) und St. Johann.

„Damit sind wir unseren Kunden auch geografisch näher“, so Alois Kofler. Derneue Standort St. Johann dient als Zen-trale für Brandschutz und Textilfeuer-

schutz. So wurde am neuen StandortSt. Johann in eine neue Anlage inves-tiert, die Brandschutzplatten für die Her-stellung von Luftkanälen, Stahlträger-verkleidungen und andere Brandschutz-maßnahmen maßgerecht zuschneidet.Neben der herkömmlichen Dämmung mit Mineralwolle, Schaumstoffen und Kautschuk findet das System der Einblas-dämmung verstärkten Einsatz. Die Ein-blasdämmung als fugenlose Dämmungvon Hohlräumen findet speziell bei derSanierung alter Bausubstanz, zweischa-ligem Mauerwerks, Kuppeln, Gewölbeoder Geschossdecken seine Anwen-dung. Hier können schwierigste Berei-che wirtschaftlich und funktionell iso-liert werden.

Gut und wichtig, dass eine wesentlicheStütze aus den eigenen Reihen kommt: Sohn Michael arbeitet bereits seit über 17 Jahren im elterlichen Betrieb und ist mittlerweile mitbeteiligt am Unterneh-men. Er ist die Schaltstelle zwischen Kun-den und Produktion und wird den Be-trieb eines Tages übernehmen.

Die Zukunft des Unternehmens liegt damit in erfahrenen Händen.

Spitzenleistungen im Dienste des Kunden

Die Firma Kofler ein zufriedener Kunde seit 25 Jahren von Reiner und Partner

Innerstaudach 30A-6370 KitzbühelTel. 0 53 56 / 6 39 62Fax 0 53 56 / 6 39 [email protected] www.isolieren.at