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Untersuchung des Mopsfledermausvorkommens in potenziellen Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie (WEA-VRG) Untersuchungsdesign zur Erfassung der Mopsfledermaus auf der Ebene der Landes- und Regionalplanung sowie Konzeption von Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmentypen für die Art Auftraggeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 18. Juni 2015 Auftragnehmer: In Kooperation mit: Beratungsgesellschaft NATUR dbR Dipl.-Biol. Malte Fuhrmann Fachbüro Faunistik und Ökologie Dipl. -Biol. Andreas Malten

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Untersuchung des Mopsfledermausvorkommens in potenz iellen

Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie (WEA-VR G)

Untersuchungsdesign zur Erfassung der Mopsfledermau s auf

der Ebene der Landes- und Regionalplanung sowie

Konzeption von

Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmentypen

für die Art

Auftraggeber:

Hessisches Ministerium

für Wirtschaft, Energie,

Verkehr und

Landesentwicklung

18. Juni 2015

Auftragnehmer:

In Kooperation mit:

Beratungsgesellschaft NATUR dbR

Dipl.-Biol. Malte Fuhrmann

Fachbüro Faunistik und Ökologie

Dipl.-Biol. Andreas Malten

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WEA-VRG / Mopsfledermaus HERRCHEN & SCHMITT

18.06.15

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Inhaltsverzeichnis

Kapitel Seite

1 Einleitung 6

1.1 Anlass ........................................................................................................................... 8

1.2 Aufgabenstellung ......................................................................................................... 10

1.2.1 Untersuchungsdesign zur Erfassung der Mopsfledermaus auf der Ebene der

Landes- und Regionalplanung ....................................................................................... 10

1.2.2 Konzeption von Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmentypen für die

Mopsfledermaus ........................................................................................................... 11

1.3 Charakterisierung der Art .............................................................................................. 12

1.3.1 Schema zur Raumverteilung von Mopsfledermäusen ....................................................... 12

1.3.2 Wochenstuben ............................................................................................................. 14

1.3.3 Balz-/Paarungs- sowie Winterquartiere .......................................................................... 16

1.3.4 Transferflug und Jagdhabitat ......................................................................................... 18

2 Untersuchungsdesign zur Erfassung der Mopsfledermaus 23

2.1 Untersuchungen in den potenziellen WEA-VRG 3123, 3231, 3232, 122 und

HR36a sowie in den Windparks Eiterfeld und Buchenau .................................................. 23

2.1.1 Vergleich der Aktivitätsdichten ...................................................................................... 29

2.1.2 Aktivitätsmuster ........................................................................................................... 34

2.1.3 Geräteeignung ............................................................................................................. 40

2.1.4 Gerätedichte ................................................................................................................ 42

2.1.5 Transekte ..................................................................................................................... 44

2.2 Erfassungserfordernis auf der Ebene der Landes-/Regionalplanung ................................. 45

2.3 Bewertung der Erfassungsergebnisse ............................................................................ 49

2.3.1 Quartiere (Wochenstuben-, Männchenkolonie-, Einzelquartiere) ...................................... 51

2.3.2 Regelmäßig genutzte Jagdhabitate/Transferflugrouten .................................................... 54

2.3.3 Schwärm- und Winterquartiere ...................................................................................... 55

3 Konzeption von Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmentypen

für die Mopsfledermaus 57

3.1 Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Mopsfledermäusen durch

Windenergieanlagen ..................................................................................................... 57

3.1.1 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ........................................................... 57

3.1.2 Tötung/Verletzung von Mopsfledermäusen ..................................................................... 58

3.1.3 Störung mit Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen

Populationen ................................................................................................................ 60

3.2 Katalog von Maßnahmentypen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von

Dichtezentren der Art (Regionalplanung) oder von artenschutzrechtlichen

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3

Kapitel Seite

Verbotstatbeständen (Genehmigungsplanung) ............................................................... 60

3.2.1 Vermeidung des Verlustes von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten

(Genehmigungsebene) und Dichtezentren (Regionalplanung): Schutzradius

von 1 km bis 5 km um Wochenstubenquartiere, Männchenkoloniequartiere

oder Winterquartiere (Dichtezentren) sowie Schutz von Einzelquartieren

durch Standortoptimierung ........................................................................................... 62

3.2.2 Vermeidung von Individuenverlusten durch Bauzeitenregelung ........................................ 63

3.2.3 Vermeidung von Individuenverlusten: Abschaltzeitenregelung zur

Vermeidung von signifikant erhöhten Kollisionsrisiken ..................................................... 64

3.2.4 Vermeidung erheblicher Störungen: Schutz von essenziellen Jagdhabitaten

und Transferrouten vor Inanspruchnahme sowie Schutz von Quartieren vor

Beleuchtung oder Freistellung ....................................................................................... 65

3.2.5 CEF- oder FCS-Maßnahme: Herstellung von neuen Leitstrukturen für den

Transferflug ................................................................................................................. 66

3.2.6 FCS-Maßnahme: Schaffung von Ausweichhabitaten mit Jagdhabitatfunktion .................... 67

3.2.7 CEF- oder FCS-Maßnahme: Aufwertung von geeigneten Waldbereichen als

möglicher Quartierstandort ........................................................................................... 69

3.2.8 Umweltbaubegleitung ................................................................................................... 71

4 Fazit 72

Quellenverzeichnis 74

Anlage: Ausgewertete Datengrundlagen aus bioakustischen Erfassungen

1 Bioakustische Sommererfassung der Mopsfledermaus im potenziellen WEA-VRG 3123

2 Bioakustische Wintererfassung der Mopsfledermaus im Umfeld zum potenziellen

WEA-VRG 3123

3 Bioakustische Sommererfassung der Mopsfledermaus im potenziellen WEA-VRG HR036a

4 Bioakustische Sommererfassung der Mopsfledermaus im potenziellen WEA-VRG 122

5 Bioakustische Sommererfassung der Mopsfledermaus im Windpark Eiterfeld

6 Bioakustische Sommererfassung der Mopsfledermaus im Windpark Buchenau

7 Bioakustische Sommererfassung der Mopsfledermaus in den potenziellen

WEA-VRG 3231 und 3232

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Tabellenverzeichnis Seite

Tab. 1: Begriffsbestimmung ........................................................................................................ 7

Tab. 2: Jahresphänologie der Mopsfledermaus nach Monat ........................................................ 13

Tab. 3: Allgemeine Gebietsangaben .......................................................................................... 25

Tab. 4: Mopsfledermausnachweise in 2014 ................................................................................ 26

Tab. 5: Darstellung der Aktivitätsdichte von Mopsfledermaus-Rufaufzeichnungen in

verschiedenen hessischen Untersuchungsgebieten ......................................................... 30

Tab. 6: Zusammenstellung der Anzahl von Nächten ohne Mopsfledermaus-

Rufaufzeichnungen in verschiedenen hessischen Untersuchungsgebieten nahe

an bekannten Wochenstubenkolonien ............................................................................ 38

Tab. 7: Darstellung der Detektoreinsätze im Umfeld von drei

Mopsfledermauswochenstuben ...................................................................................... 43

Tab. 8: Eignungseinstufung als Wochenstubenhabitat für die Mopsfledermaus ............................ 54

Tab. 9: Eignungseinstufung von Biotopen als Jagdhabitat/Transferraum für die

Mopsfledermaus ........................................................................................................... 55

Tab. 10: Eignungseinstufung von Biotopen als Schwärm- und Winterquartiere für die

Mopsfledermaus ........................................................................................................... 55

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Abbildungsverzeichnis Seite

Abb. 1: Schema zur Verteilung von Mopsfledermäusen ausgehend von WSQ ............................... 14

Abb. 2: Bimodales Aktivitätsmuster von Mopsfledermäusen bei Detektoraufnahmen

über 13 Nächte aufsummiert an drei stationären Erfassungen entlang einer

regelmäßig beflogenen Schneise zwischen verschiedenen Quartieren einer

Wochenstubenkolonie im Hunsrück ............................................................................... 22

Abb. 3: Häufigkeit von Mopsfledermausrufen in den WEA-VRG HR36a und 3231/3232

in Relation zum Abstand der stationären Detektoren zum bekannten

Wochenstubenquartierstandort...................................................................................... 32

Abb. 4: Schematische Darstellung der Auswirkung der Einstellung „Posttrigger“ auf die

Anzahl der aufgezeichneten Rufsequenzen ..................................................................... 33

Abb. 5: Rufverteilung am 05.08.2014 an Bat 7 (VRG HR36a) ...................................................... 36

Abb. 6: Verteilung der Erstaufnahmen von Mopsfledermausrufen in sommerlichen

Beobachtungsnächten in den WEA-VRG 3231 und 3232 Ernsthausen in Relation

zum Zeitpunkt des Sonnenuntergangs ........................................................................... 36

Abb. 7: Verteilung der Erstaufnahmen von Mopsfledermausrufen in sommerlichen

Beobachtungsnächten im WEA-VRG HR36a in Relation zum Zeitpunkt des

Sonnenuntergangs ....................................................................................................... 37

Abb. 8: Verteilung der Erstaufnahmen von Mopsfledermausrufen in sommerlichen

Beobachtungsnächten im WEA-VRG 3213 Dautphetal in Relation zum Zeitpunkt

des Sonnenuntergangs ................................................................................................. 37

Abb. 9: Aufsummierung der Anzahl an Beobachtungsnächten ohne Nachweis einer

Mopsfledermaus im VRG HR 36a und im VRG 3231/3232 ................................................ 40

Abb. 10: Bewertung der Rufaufnahmen zu Mopsfledermäusen an stationären Detektoren

im VRG 3123 ................................................................................................................ 52

Abb. 11: Bewertung der Rufaufnahmen zu Mopsfledermäusen an stationären Detektoren

im VRG 3231 / 3232 ..................................................................................................... 52

Abb. 12: Bewertung der Rufaufnahmen zu Mopsfledermäusen an stationären Detektoren

im VRG HR036a ........................................................................................................... 53

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1 Einleitung

Im Folgenden werden Abkürzungen und Begriffe verwendet, die in der Literatur keine einheitliche

Verwendung finden oder bisher nicht gebräuchlich sind und deren Bedeutung daher hier zu erläutern

ist.

Abkürzungen:

WSQ = Wochenstubenquartier

MKQ = Männchenkoloniequartier

WQ = Winterquartier

EQ = Einzeltierquartier

BQ = Balz- und Paarungsquartier

WEA = Windenergieanlage

VRG = Vorranggebiet

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Tab. 1: Begriffsbestimmung

Quartierverband Quartiere, die von einer Individuengemeinschaft (z. B. Wochenstube oder Männchenkolo-nie) im Rahmen des Quartierwechsels regelmäßig aufgesucht werden (vgl. Kap. 1.3).

Quartierzentrum (Räumlicher) Mittelpunkt eines Quartierverbandes

Dichtezentrum Bereich mit einer besonders hohen Vorkommensdichte der Art (Quartierverband von WSQ, MKQ, WQ)

Flächen mit besonderer Quartierseignung

Flächen, die aufgrund ihrer Ausstattung ein hohes Angebot an Strukturen aufweisen, die als Mopsfledermausquartier und i. d. R. auch als Jagdhabitat geeignet sind (vgl. Kap. 2.3).

Lokale Population1 Die lokale Population umfasst die Individuen eines oder mehrerer Wochenstubenquartiere sowie – sofern bekannt - die Winterquartiere (Bereiche des Genaustausches beim Schwär-men vor bzw. in den Winterquartieren).

CEF-Maßnahme

CEF-Maßnahmen = Measures to ensure the „continued ecological functionality“

Zum Eingriff vorgezogen realisierte Ausgleichsmaßnahme. Hiermit sind Maßnahmen ge-meint, die geeignet sind, die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten mittels zeitlichen Vorlaufs für ihre Realisierung sicherzustellen und damit den Eintritt des Verbotstatbestandes zu vermeiden. Diese Maßnahmen können z. B. die Erweiterung der Stätte oder die Schaffung neuer Habitate innerhalb oder in direkter funktioneller Verbindung zu einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte umfassen. Sie ergänzen das Habitatangebot der lokal betroffenen Teilpopulation um die eingriffsbedingt verloren gehenden Flächen bzw. Funktionen (vgl. Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen, HMUELV 2011)

FCS-Maßnahme

FCS-Maßnahmen = measures to ensure a „favourable conservation status”

Diese Maßnahmen dienen dazu eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der Popula-tionen der betroffenen Art zu vermeiden. Damit können sie eine artenschutzrechtliche Aus-nahme begründen.

Im Unterschied zu CEF-Maßnahmen sind bei FCS-Maßnahmen der konkret-individuelle Bezug zum Eingriffsort bzw. zur betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte sowie auch der Zeitpunkt der Herstellung bzw. Wirkung der Maßnahme etwas gelockert. Maßgeblich ist nicht mehr der örtlich betroffene Funktionsraum der jeweiligen Tier- bzw. Pflanzenart (Teil-population), sondern die damit funktional verbundene (Meta-) Population sowie der Erhal-tungszustand der Populationen der jeweiligen Art im natürlichen Verbreitungsgebiet. Grund-sätzlich bietet sich jedoch bei der konkreten Ausgleichsplanung die lokale Population als sinnvolle Ebene an. Die funktionale Lockerung des Ausgleichsbegriffs in Bezug zu den CEF-Maßnahmen bedeutet, dass u. U. auch losgelöst von den konkret beeinträchtigten Funktionen Maßnahmen im Hinblick auf andere kritische Engpass-Situationen bzw. Habi-tatstrukturen der betroffenen Population denkbar sind, sofern diese zur Verbesserung des Erhaltungszustands beitragen.

FCS Maßnahmen sollen spätestens zum Zeitpunkt der Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte Wirkung zeigen. Jedoch schränkt der hessische Artenschutzleitfaden (HMUELV 2011) hierzu ein, dass eine verzögerte Wirksamkeit dann tolerierbar ist, wenn dies artspezifisch fachlich vertretbar ist (vgl. HMUELV 2011, S. 41 f.). Bezogen auf die Mopsfledermaus kann hiervon ausgegangen werden, da die Art sehr flexibel den Wald als Habitat nutzt. Dies ist jedoch vorsorglich im projektspezifischen Einzelfall zu klären.

Die LANA 2009 definiert die lokale Population in Anlehnung an KIEL (2007, S. 17) als „eine Gruppe von

Individuen einer Art, die eine Fortpflanzungs- oder Überdauerungsgemeinschaft bilden und einen zu-

sammenhängenden Lebensraum gemeinsam bewohnen. Im allgemeinen sind Fortpflanzungsinterakti-

onen oder andere Verhaltensbeziehungen zwischen diesen Individuen häufiger als zwischen ihnen und

Mitgliedern anderer lokaler Populationen derselben Art.“

1 „Der Begriff der lokalen Population ist rechtlich nicht eindeutig definiert und im artenschutzrechtlichen Kontext

von rein biologischen Populationsbegriffen zu unterscheiden.“ RUNGE et al. 2010.

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1.1 Anlass

Die hessische Landesregierung beabsichtigt, basierend auf den Vorgaben der Änderung des Landes-

entwicklungsplans Hessen 2000 – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie (Juli 2013), im Zuge der

Regionalplanung Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie (WEA-VRG) mit Ausschlusswirkung

auszuweisen. Dabei werden gemäß des Leitfadens „Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der

Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen“ (HMUELV/HMWVL 2012, S. 58 f.)

vorsorglich alle potenziellen WEA-VRG ausgeschlossen, die innerhalb des 5 km Schutzpuffers um Wo-

chenstubenkolonien der WEA-sensiblen und in Hessen seltenen Mopsfledermaus liegen. Der pauschale

5 km-Puffer kann auf einen Kilometer Größe um das Dichtezentrum herum verringert werden, sofern

es sich nicht um ein FFH-Gebiet (hier ist eine Einzelfallprüfung nötig) sowie um Flächen mit hoher

Quartierdichte (z. B. alte Buchen-, Eichenwälder >100 Jahre, alte Fichten-, Kiefernwälder >80 Jahre)

handelt. Innerhalb des 5 km-Puffers ist somit in allen übrigen Fällen die Realisierung von WEA auf der

Grundlage vertiefender und fachlich belastbarer Untersuchungen möglich (vgl. ITN 2014, S. 25 f).

Die vorliegende Ausarbeitung hat folgende zwei Ziele:

Zum einen soll anhand vorliegender Untersuchungen eine Bewertung der Aussagekraft

der Bioakustik im Hinblick auf die Identifikation von Aktivitätsschwerpunkten der Mops-

fledermaus erfolgen, die auf der Ebene der Regionalplanung auf ein Dichtezentrum der

Art (in erster Linie Wochenstubenkolonien) schließen lassen. In zunehmendem Umfang wer-

den Untersuchungen der Mopsfledermaus durchgeführt, bei denen Bioakustik zum Einsatz kommt.

Dabei ist die vorgenannte Fragestellung auf der Ebene der Regionalplanung mit ihren zum Teil sehr

großräumigen Betrachtungsbereichen (großflächige Windenergievorranggebiete) von besonderem

Interesse.

Zum anderen hat die vorliegende Ausarbeitung das Ziel, Maßnahmen zur Vermeidung von

artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen (Genehmigungsebene) sowie zur Vermei-

dung von relevanten Beeinträchtigungen von Dichtezentren der Art (Ebene der Regional-

planung) zu entwickeln. Hierbei werden ausschließlich Maßnahmentypen beschrieben, die vom

Grundsatz her als geeignet einzustufen sind. Die tatsächliche Wirksamkeit dieser Maßnah-

men(kombinationen) ist von einer sorgfältigen fachlichen Planung unter Berücksichtigung der örtlichen

Situation abhängig und kann daher nur im konkreten Einzelfall geklärt werden.

Hervorzuheben ist, dass das Methoden-Gutachten keinen wissenschaftlichen Ansatz beinhandelt, bei

dem – aufbauend auf zeitgleich durchgeführten systematischen Raumnutzungsanalysen und bioakus-

tischen Untersuchungen – dezidierte verallgemeinerungswürdige Schlussfolgerungen mit hoher Prog-

nosesicherheit entwickelt werden. Ein solcher Ansatz war angesichts der Rahmenbedingungen (u. a.

zeitlicher Aspekt, Größe der Untersuchungsräume) nicht möglich. Statt dessen werden Untersuchun-

gen der Art, die in der Vergangenheit von der obersten Landesplanungsbehörde beauftragt oder ihr

zur Erstellung des Methoden-Gutachtens von Vorhabenträgern zur Verfügung gestellt wurden, syste-

matisch im Hinblick auf die eingangs genannte Fragestellung ausgewertet. Insgesamt standen sieben

Untersuchungen im näheren und weiteren Umfeld bekannter Wochenstubenkolonien der Art zur Ver-

fügung. In ihnen war die Bioakustik – zum Teil kombiniert mit Netzfang oder Telemetrie – zum Einsatz

gekommen. Drei der Gebiete befanden sich im Nahbereich von deutlich < 1.000 m-Distanz zu einer

Wochenstube (VRGe HR036a, 3231, 3232). Da hier zum Teil hohe Gerätedichten zum Einsatz gekom-

men waren, ergaben sich aus diesen Daten erste wertvolle Erkenntnisse zu Räumen mit hoher Aktivi-

tätsdichte der Art in Wochenstubennähe. In einem weiteren Gebiet in ca. 5.000 m Distanz zur nächs-

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ten Wochenstube war aus früheren Untersuchungen und deren Überprüfung in 2014 ein lediglich ver-

einzeltes Vorkommen der Art (VRG 122) bekannt. Dieses Gebiet war als „unteres Extrem“ der Aktivi-

tätsdichte der Art von Interesse und wurde daher mit in die Betrachtung eingestellt. Die übrigen Un-

tersuchungsgebiete lagen in ca. 3 bis 7 km Entfernung zu bekannten Wochenstuben der Art und wur-

den entsprechend für fachliche Fragestellungen zur Identifikation von Aktivitätsdichten der Art in grö-

ßerer Distanz zu ihren Dichtezentren herangezogen. Bei der Auswertung der Untersuchungen wurde

Fachgutachterwissen u. a. zum Verhalten der Art oder zu den Untersuchungsräumen eingesetzt. Im

Ergebnis wurden somit aus vorliegenden Informationen und innerhalb des zur Verfügung stehenden

Zeitrahmens fachliche Schlussfolgerungen gezogen bzw. fachlich begründete Empfehlungen zu der

o. g. methodischen Fragestellung für die Ebene der Regionalplanung abgeleitet.

Anlässe für eine bioakustische Erfassung auf der Ebene der Regionalplanung bei der Planung von

Windenergie-Vorranggebieten können sein:

a) Das Vorranggebiet betrifft räumlich den 5 km Radius um ein bekanntes Dichtezentrum der Art, hier

kann über die bioakustische Untersuchung geklärt werden, ob die Windenergie-Planung in Teilen

dieses Schutzpuffers möglich ist, weil sie für die Nutzung durch die Art ohne Relevanz ist.

b) Für das Vorranggebiet liegen keine Daten über Dichtezentren der Art vor; jedoch besteht eine fach-

lich begründete Indizfunktion für das Vorkommen der Art (z. B. aufgrund des vereinzelten Nach-

weises der Art aus älteren Untersuchungen). Hier kann über die bioakustische Untersuchung in

Verbindung mit der Habitatstrukturanalyse geklärt werden, ob Hinweise auf ein Dichtezentrum vor-

liegen.

Die für die Genehmigungsebene geltenden Untersuchungs- und Bewertungsanforderungen, bei denen

die konkrete Lage der Wochenstuben mit zu untersuchen ist, sind im hessischen Leitfaden zur Planung

und Genehmigung von Windenergieanlagen beschrieben (HMUELV / HMWVL 2012) und bleiben von

den vorliegenden Ausführungen zur Regionalplanungsebene unberührt.

Im Juli 2014 wurde das Büro HERRCHEN & SCHMITT beauftragt, aufbauend auf den vorliegenden

Erkenntnissen, den Erfahrungen aus den im Sommer 2014 bis Februar 2015 durchgeführten Untersu-

chungen2 sowie weiteren, der obersten Landesplanungsbehörde zur Verfügung gestellten Untersu-

chungen der Mopsfledermaus3 effiziente Möglichkeiten der Erfassung der Art in beispielhaft ausge-

wählten WEA-VRG zu beschreiben und dabei die Planungsebenen der Regional- bzw. Genehmigungs-

planung zu berücksichtigen. Zudem sollten Empfehlungen zu standardisierten Artenschutzmaßnah-

mentypen für die Mopsfledermaus im Zuge der Planungen von Windenergieanlagen nach Planungs-

ebene differenziert (Landes-/Regionalplanung bzw. Zulassung/Baurechtschaffung) erstellt werden.

2 HERRCHEN & SCHMITT; BG NATUR; FACHBÜRO FAUNISTIK UND ÖKOLOGIE (2015)

ÖKO-LOG (2014), BFF (2014) , BFF (2014b)

3 SIMON & WIDDIG 2014, ITN 2015a, ITN 2015b, ITN 2015c

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1.2 Aufgabenstellung

Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG4 gelten in der Landes- und Regionalpla-

nung nicht unmittelbar, weil dabei keine konkreten Eingriffe genehmigt werden, sondern zunächst der

räumliche Rahmen für die mögliche Errichtung von WEA umgrenzt wird. Eine regionalplanerische Fest-

legung, die wegen entgegenstehender artenschutzrechtlicher Verbote nicht umgesetzt werden kann,

ist jedoch unwirksam (vgl. HMUELV/HMWVL 2012, S. 6). Daher sollen auf der Ebene der Regionalpla-

nung nach dem Leitfaden „Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmi-

gung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen“ (HMUELV/HMWVL 2012, S. 7) Vermeidungsmaßnahmen

außerhalb von FFH-Gebieten in erster Linie darin bestehen, bekannte Dichtezentren (Wochenstuben-,

Winter-, Männchenkoloniequartiere) der gegen WKA-sensiblen Arten bei der Abgrenzung von WEA-

VRG auszusparen. Die Mopsfledermaus wird aufgrund ihres Flugverhaltens auch im offenen Luftraum

über Baumkronenniveau (Ausmaß der Schlaggefährdung durch WEA noch nicht sicher geklärt) sowie

aufgrund des Konfliktpotenzials im Hinblick auf direkte Wochenstubenverluste zu den sensiblen Arten

gezählt (HMUELV/HMWVL 2012, S. 58ff.). Für sie kann eine Verringerung des 5 km-Schutzpuffers im

Zuge der WEA-Planung nur auf der Grundlage vertiefender Untersuchungen zur Habitatstruktur und

zum Vorkommen der Art erfolgen. Ob hierbei die Bioakustik eine besondere Rolle spielen kann – zum

Beispiel zwecks Hinweisen auf Dichtezentren der Art in größeren Untersuchungsräumen (WEA-VRG) -,

wird vorliegend beschrieben. Zum anderen werden, aufbauend auf der Biologie der Art, Typen von

Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sowie populationsstützenden Maß-

nahmen entwickelt, die trotz der räumlichen Dynamik der Art flexible Möglichkeiten für ein verträgli-

ches Nebeneinander von WEA-Ausbau und Schutz der Mopsfledermaus-Vorkommen und ihrer Entwick-

lungsfähigkeit ermöglichen können.

1.2.1 Untersuchungsdesign zur Erfassung der Mopsfledermaus auf der Ebene der Landes- und Regionalplanung

Im folgenden Kap. 2 wird ein Untersuchungsdesign vorgestellt, das

1. Hinweise auf das Vorkommen von Dichtezentren, also Bereiche mit einer besonders hohen Vor-

kommensdichte der Art (Quartierverband von Wochenstubenquartieren, Männchenkoloniequartie-

ren oder Winterquartieren), mit einer hohen Wahrscheinlichkeit liefern kann und

2. Aussagen über die Nutzungsintensität im Schutzpuffer (bis 5 km) um ein Dichtezentrum ermög-

licht.

Zudem werden Hinweise zu möglicherweise erforderlichen vertiefenden Untersuchungen auf der Ebe-

ne der Zulassung/Baurechtschaffung gegeben.

Über das vorliegende Gutachten können zum einen die bisher sehr unterschiedlichen Vorgehensweisen

und Erfassungsmethoden bei derartigen Untersuchungen standardisiert und damit Vergleiche zwischen

verschiedenen Einzelgutachten besser ermöglicht werden.

Zum anderen wird bei der Konzeption des Untersuchungsdesigns im 5 km Schutzpuffer um Wochen-

stubenkolonien berücksichtigt, dass zwar ein sicherer aktueller Nachweis von Quartieren (insbesonde-

re die auf der Ebene der Landes- und Regionalplanung als Dichtezentren zu berücksichtigenden Wo-

4 BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz

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chenstubenquartiere, Männchenkoloniequartiere und Winterquartiere) nur mittels Netz-

fang/Besenderung möglich ist. Da jedoch auf der Ebene der Zulassung/Baurechtschaffung eine detail-

lierte Untersuchung zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1

BNatSchG für die konkret geplanten Anlagen erfolgen muss, ist diese aufwändige und für die gefan-

genen Tiere im Hinblick auf das Stresspotenzial kritische Erfassungsmethode auf der Ebene der Lan-

des-/Regionalplanung nicht regelmäßig anzuwenden. Insbesondere ist sie mit Blick darauf, dass mit

zunehmender Distanz vom Wochenstubenquartier die Art unregelmäßiger und sporadischer auftritt,

somit also immer schwerer erfasst und gefangen bzw. besendert werden kann, nicht als Standardme-

thode zu empfehlen. Daher wird vorliegend beschrieben, in welchen Fällen über die Bioakustik Hinwei-

se auf ein wahrscheinliches Vorkommen von Dichtezentren der Art (vorrangig Wochenstubenkolonien)

möglich sind.

1.2.2 Konzeption von Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmentypen für die Mopsfledermaus

In Kap. 3 werden für die Ebene der Landes-/Regionalplanung Vermeidungsmaßnahmentypen gemäß

den oben genannten Anforderungen des HMUELV/HMWVL (2012, S. 7) entwickelt. Auf der Ebene der

Zulassung bzw. Baurechtschaffung sind weitergehende Maßnahmen, die das Eintreten artenschutz-

rechtlicher Verbote verhindern, erforderlich. Dazu werden in Kap. 3 Typen von Vermeidungsmaßnah-

men5 oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)6 dargestellt.

Darüber hinaus werden in Kap. 3 auch populationsstützende Maßnahmen (FCS-Maßnahmen) vorge-

schlagen. Ist eine Vermeidung im Rahmen der Zulassung des Vorhabens nicht möglich, muss geprüft

werden, ob die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG gegeben sind. Arten-

schutzrechtlich ist hierbei auf der Ebene der Zulassung bzw. Baurechtschaffung in Abhängigkeit der

jeweiligen örtlichen Situation und der konkreten Erkenntnisse über die Art zu prüfen, ob sich der Er-

haltungszustand der Populationen der Art verschlechtern kann. Um einer möglichen Verschlechterung

des Erhaltungszustandes entgegen zu wirken, sind ggf. FCS-Maßnahmen zur Stabilisierung der Popula-

tion der Art vorzusehen.

In Kap. 3 werden somit folgende Gruppen von Maßnahmentypen betrachtet, die grundsätzlich für die

Vermeidung, als CEF- oder als FCS-Maßnahme geeignet sind:

1. Maßnahmen zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos (z. B. durch Kollisionsverlus-

te) oder das Verletzen/Töten fluchtunfähiger Tiere (z. B. Jungtiere im Quartier, winterschlafende

Tiere).

2. Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen der lokalen Population, insbesondere durch Zerschnei-

dung relevanter Flugbeziehungen oder der Inanspruchnahme relevanter Jagdhabitate.

3. Maßnahmen zur Vermeidung des Verlustes von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten bzw. auf der

Ebene der Regionalplanung von Dichtezentren (Wochenstuben-, Winter-, Männchenkoloniequartie-

ren).

5 Vermeidung einer möglichen Beeinträchtigung von Tieren einer europarechtlich geschützten Art.

6 Im Fall des Verlustes oder der Beeinträchtigung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte kann das Eintreten des Verbotstatbestandes verhindert werden, indem sichergestellt wird, dass die ökologische Funktion der betroffe-nen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt bleibt.

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4. Maßnahmen um sicherzustellen, dass die ökologische Funktion einer betroffenen Fortpflanzungs-

oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (CEF-Maßnahmen).

5. Maßnahmen zur Stützung der jeweils betroffenen Populationen der Art (FCS-Maßnahmen).

1.3 Charakterisierung der Art

1.3.1 Schema zur Raumverteilung von Mopsfledermäusen

Mopsfledermäuse verteilen sich nicht gleichmäßig im Raum, sondern aggregieren in Dichtezentren,

wie Wochenstuben- oder Männchenkolonien bzw. Winterquartieren. Einzelne Männchen oder kleine

Paarungsgruppen beziehen dagegen Quartiere, die je nach Habitateignung mehr oder weniger

gleichmäßig verteilt zwischen diesen Dichtezentren liegen. Die räumliche Verteilung ändert sich durch

jahreszeitliche Wanderungen und Umgruppierungen mehrfach im Jahr.

Ein vereinfachtes Raum-Zeit-Schema ist in Tab. 2 und Abb. 1 dargelegt. Hierbei ist zwischen den Quar-

tierwechseln eines Wochenstuben- oder Männchenkolonieverbandes einerseits und den nächtlichen

Aktionsräumen zur Nahrungssuche andererseits zu unterscheiden.

Der Quartierwechsel eines Wochenstuben- oder Männchenkolonieverbandes erfolgt innerhalb eines

Bereiches von meist 450 m bis 750 m um das Quartierzentrum (DIETZ & KIEFER 2014), bei verschie-

denen Studien betrugen die Abstände zwischen genutzten Quartieren in Einzelfällen mehr als 1.000 m

(STEPHAN mdl. 2015), bei HILLEN (2011) auch 2.000 m-Abstand zwischen den Quartieren einer Wo-

chenstubenkolonie. Die Wochenstubenkolonie kann sich dabei zum gleichen Zeitpunkt auch auf meh-

rere Quartiere des Quartierverbandes verteilen und die Zusammensetzung des Quartierbesatzes kann

sich mit jedem Quartierwechsel innerhalb des Quartierverbandes ändern. So fanden sich die beiden im

WEA-VRG HR36a telemetrierten Weibchen am 19.08. und am 21.08.2014 im selben Quartier, während

sie am 20.08. in unterschiedlichen Quartieren übertagt haben (weitere Beispiele bei HILLEN 2011).

Demgegenüber reicht der nächtliche Aktionsraum zur Nahrungssuche von wenigen 100 m um Quartie-

re von Einzelmännchen (Entfernung zwischen Schwerpunktjagdräumen und Quartier) bis 4,5 km um

das Zentrum von Wochenstubenkolonien (STEINHAUSER 2002). Im Hunsrück in Rheinland-Pfalz wur-

den sogar deutlich größere Aktionsradien einer Mopsfledermauskolonie festgestellt (HILLEN 2011).

Säugende Weibchen flogen dort bis 14 km in eine Richtung (entlang eines Bachtals) vom Quartier-

standort entfernt, während in andere Himmelsrichtungen aber nur 3,5 – 4 km-Radien überflogen wur-

den. Männchen flogen auch dort in geringerem Abstand um ihre Quartiere (max. 7 km entlang des

Bachtals und bis 3 km in andere Himmelsrichtungen, ein telemetriertes Tier blieb auch dort im 1 km-

Umkreis um sein Quartier). Auch in Brandenburg legten mehrere Mopsfledermaus-Weibchen mehrmals

pro Nacht Entfernungen von bis zu 16 km zum Wochenstubenquartier zurück (STEPHAN mdl. 2015).

Zum Aktionsradius von Mopsfledermäusen um ihre Winterquartiere bzw. zur Entfernung zwischen

verschiedenen genutzten Quartieren im Verlauf des winterlichen Witterungswechsels, liegen bisher

noch keine Erkenntnisse vor.

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Tab. 2: Jahresphänologie der Mopsfledermaus nach Monat

Verhalten Aktionsradius Quellen

Januar Winterschlaf

Flugaktivität + Quartierwechsel in Wachphasen (Radius derzeit nicht bekannt)

HARMATA (1973) zit. in SCHOBER (2011), HILL & SMITH (1984), HANZAL & PRUCHA (1988) zit. in BRAUN &

DIETERLEN (2003), PODANY (1995), WEIDNER (2000), SACHANOWICZ & ZUB (2002), MÄSCHER & MÜNCH mdl. Mitt. zit. in KÖNIG & WISSING (2007) u. SAUERBIER et al. (2012)

Februar Winterschlaf

März Winterschlaf/Zwischenquartiere

April Überflug ins Sommerrevier bis 40 km vom Winterquartier entfernt

FRANK (1960) zit. in DIETZ et al. (2007); FRANK (1963) zit. in BRAUN & DIETERLEN (2003); HOEHL (1960) zit. in BRAUN & DIETERLEN (2003) u. AGFH (1994)

Mai

Besetzung der Wochenstuben-quartiere und Besetzung der

Männchenkolonien außerhalb der Wochenstubenbereiche

WSQ: Quartierwechsel im Quar-tierverbund im Bereich von 64 - 180 ha (= überwiegend 450 - 750 m - Radius um das Quartier-zentrum, teilweise auch bis 2.000 m auseinander [= 1.000 m-Radius], entspricht 314 ha)

STEINHAUSER (2002), HILLEN (2011), SAUERBIER (2012) u. DIETZ & KIEFER (2014)

Juni Geburtsphase (1-2 Junge pro

Weibchen)

1,7 (– 3) km-Radius Streifgebie-te, aber <1 km–Radius Schwer-punkt-Jagdhabitate (Männchen), bzw.

3 – 4,5 km–Radius (Weib-chen/WSQ) Jagdhabitatnutzungen um das Quartier

Juli Säugeperiode

August

Auflösung Wochenstube, Ausflug Jungtiere und Beginn

Paarung/Schwärmen vor Höhlen/Zwischenquartieren

(etwa ab der zweiten Monats-hälfte)

<1 - 1,5 km–Radius (Männ-chen/Jungtiere), bzw. 2,5 km–Radius (Weibchen) Jagdhabitat-nutzungen um das Quartier, Quar-tierwechsel bis 13 km Entfernung vom WSQ nach dessen Auflösung (Angabe noch nicht sicher belegt)

STEINHAUSER (2002) u. NACHTAKTIV (2005) zit. in SAUERBIER (2012)

September Paarung/Schwärmen vor

Höhlen/Zwischenquartieren

Zwischenquartiere bis 40 km vom Wochenstuben-/Männchensommerquartier ent-fernt

s. Angaben beim Monat April sowie BACHMANN & PRÖHL (1990), WEIDNER (2000) u. SCHOBER (2011)

Oktober Paarung/Schwärmen vor

Höhlen/Zwischenquartieren

November Paarung/Überflug ins

Winterquartier

Dezember Winterschlaf Flugaktivität + Quartierwechsel in Wachphasen (Radius derzeit nicht bekannt)

s. Angaben bei den Monaten Ja-nuar bis März

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Abb. 1: Schema zur Verteilung von Mopsfledermäusen ausgehend von WSQ

1.3.2 Wochenstuben

Die Mopsfledermaus ist eine waldbewohnende Art. Sie nutzt bevorzugt enge spaltenförmige Quartiere

(ITN 2014, S. 6), vor allem in halbstammumfassenden Rindenspalten von alten und toten Bäumen

(überwiegend Baumklassen ab Brusthöhendurchmesser 20 cm, vgl. BG NATUR 2005), aber auch Spal-

ten und Risse im Stamm und in starken Seitenästen. Hierbei handelt es sich vorrangig um Quartiere

mit geringer Bestandsdauer. So haben Quartiere hinter abstehende Rinde teilweise nur ein bis zwei

Jahre Bestand, wenn es sich um Bäume in der Zerfallsphase handelt (z. B. BG NATUR 2005). Bei der

Analyse nachweislicher Quartierbäume im Umfeld zum Flughafen Hahn im Hunsrück wurden nach

BG NATUR (2005) folgende weitere Kriterien festgestellt: Standort des Quartierbaums in lichtem, son-

nendurchflutetem Waldbestand (mind. 30 m Abstand zum Waldrand), was einen freien An- und Abflug

zum Spaltenquartier ermöglicht und eine hohe Temperatur im Versteckplatz garantiert; außerdem

wiesen viele der Quartierbäume mehrere Spaltenquartiere auf. Es werden aber auch künstliche Quar-

tiere wie Holzflachkästen, spaltenartige Gebäudequartiere wie Fensterläden und Hausfassadenverklei-

dungen (BACHMANN & PRÖHL 1990, HAHN et al. 2003, MESCHEDE & HELLER 2000, RUDOLPH 2004)

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oder auch Baumhöhlen (PODANY 1995, RUSSO et al 2004) genutzt. Diese Quartiere können zum Teil

über viele Jahre Bestand haben. Vielfach wird auf hoch über dem Boden gelegene Quartiere verwie-

sen (8 m bei PODANY 1995; 2-17 m [Median bei 10,1 m] nach BG NATUR 2005; 12 m bei PIR &

DIETZ 2014).

Innerhalb eines Quartierverbandes werden die Hangplätze (z. B. an Gebäuden) oder die Baumquartie-

re häufig, oft täglich, gewechselt (DIETZ & KIEFER 2014). HILLEN (2011) registrierte in vier aufeinan-

derfolgenden Untersuchungsjahren 46 genutzte Koloniebäume, bei deren Ausflugbeobachtungen sich

1 – 15 abfliegende Tiere pro Nacht in täglich wechselnder Anzahl ergaben. Sie konnte darüber hinaus

mit mehreren simultan telemetrierten Weibchen zeigen, dass diese genauso häufig gemeinsam ein

Baumquartier nutzten, wie sie in getrennten Bäumen im Wechsel von 1 – 3 Tagen übertagten. Auch

über mehrere Jahre wiederholt telemetrierte Tiere zeigten eine Nutzung verschiedener Baumquartiere

in bis zu drei Untersuchungsjahren, allerdings von keinem der sendertragenden Tiere wurde ein Quar-

tier in mehreren Jahren genutzt. Daher ist eine ausreichende Anzahl geeigneter Bäume im Raum, über

den sich der Quartierverband erstreckt, erforderlich. Aufgrund der Bevorzugung von Spaltenquartieren

hinter abstehender Rinde alter oder toter Bäume, werden alte, arten- und strukturreiche Wälder mit

einem hohen Anteil an stehendem Totholz bevorzugt. Meist finden sich derartige Quartiere an Eichen,

Eschen, Ulmen, Kiefern oder Fichten. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht werden derartige

Bäume selten in der Nähe von Wegen zu erwarten sein, sondern eher im Bestandesinneren angetrof-

fen. Damit Bäume mit abstehender Borke kontinuierlich in geeignetem Stadium für die ständigen

Quartierwechsel einer Wochenstubenkolonie oder einer Männchenkolonie vorhanden sind, sind nach

BOYE & MEINIG (2004) 10-20 entsprechende Bäume pro Hektar erforderlich, was nach dem

hessischen Bewertungsrahmen zum Erhaltungszustand der Mopsfledermaus einer Habitatgüte der

Klasse „A = hervorragend“ entspräche (DIETZ & SIMON 2004). EICHEN (2006) sowie SACHTELEBEN

et al. (2010) geben bei den Kriterien zur bundesweiten Bewertung des Erhaltungszustandes der Popu-

lationen der Mopsfledermaus bei weniger als fünf geeigneten Baumquartieren (Rindenspalten

u. a.) die Habitatqualität als „C = mittel bis schlecht“ an.

Wochenstubenkolonien können nach DIETZ & KIEFER (2014) an Gebäuden bis zu 100 Weibchen und

mehr umfassen, in Baumquartieren sind es in der Regel 10 bis 20 Weibchen. In Hessen sind nach ITN

(2014) 7 bisher acht Wochenstubenkolonien bekannt, auf weitere unbekannte Kolonien gibt es Hinwei-

se. Nach der Datenselektion aus Natis (Hessen-Forst FENA am 05.12.2014) umfassten hessische Wo-

chenstubenkolonien in den Jahren 2001 bis 2012 Besatzdichten von bis zu 40 Tieren. Die beiden größ-

ten Kolonien befinden sich in Dautphetal-Elmshausen (Kreis Marburg-Biedenkopf) mit 40 Tieren und in

Flörsbachtal (Main-Kinzig-Kreis) mit mindestens 21 Tieren. Nach SAUERBIER et al. (2012) sind die

Wochenstuben in Thüringen überwiegend mit 20 bis 40 Tieren besetzt. Maximal wurden dort 75 Alt-

und Jungtiere gezählt. Auch in Bayern beherbergen die drei größten Kolonien jeweils mind. 45 Tiere

(ZAHN 2012). Somit hat nur eine hessische Kolonie eine ähnliche Individuenstärke wie die in den öst-

lich bis südöstlich angrenzenden Mittelgebirgslagen (in Bayern auch am Alpenrand). Weiter nach Wes-

ten sind erst im mittleren bis südlichen Hunsrück (in Rheinland-Pfalz) weitere Mopsfledermausquartie-

re vergleichbarer Größe bekannt (z. B. CYRUS et al. 2004 und HILLEN 2011) sowie im Saarland

(GOLDAMMER 2014 mdl.), in Lothringen (CPEPESC 2009 zit. in PIR & DIETZ 2014) und in Luxemburg

(PIR & DIETZ 2014). 7 Ein Abgleich mit Datenzusammenstellung bei der FENA (Dez. 2014) ergab diesbezüglich keine neuen Erkennt-

nisse.

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1.3.3 Balz-/Paarungs- sowie Winterquartiere

Sommer- und Winterquartiere liegen nahe beieinander. Entfernungen von über 40 km sind äußerst

selten (DIETZ et al. 2007, DIETZ & KIEFER 2014). Diese Angaben fußen überwiegend auf Wiederfun-

de von 228 in der Sontheimer Höhle (Schwäbische Alp) in den 1950er Jahren beringten Mopsfleder-

mäusen, wobei dort als Durchschnittswerte 32 km für Weibchen und 25 km für Männchen benannt

werden. HOEHL (1960) gab für Mopsfledermäuse im Raum Fulda (Osthessen) 35 km als durchschnitt-

liche Entfernung zwischen Sommer- und Winterquartier an, wobei ein Fernfund mit 145 km bis Han-

nover mit eingerechnet wurde. Ein weiterer Fernfund von 127 km reicht von einem Winterquartier bei

Königstein (Rhein-Main-Gebiet) bis nach Nordbaden (FELTEN & KLEMMER 1960 zit. in AGFH 1994).

Die größte jemals registrierte Entfernung beträgt sogar 290 km nach KEPKA (1960, zit. in BRAUN &

DIETERLEN 2003) in der Steiermark (Österreich), dort regelmäßig auch bis 80 km nach ABEL (1960

zit. in SCHOBER 2011). Die Angabe bei ITN (2014) „meist <20 km“ greift vor diesem Hintergrund

nach vorliegender Einschätzung nicht weit genug und sollte dem Vorsorgeprinzip folgend – wie in

Tab. 2 und Abb. 1 angegeben – auf „bis zu 40 km“ angenommen werden.

Mit Beginn der Auflösungsphase der Wochenstubenkolonien ab Anfang August suchen Mopsfleder-

mäuse bis Ende Oktober Höhlen zum Schwärmen auf. In Abhängigkeit von Region und Witterungsver-

lauf findet das Schwärmen vor Untertageobjekten (Höhlen, Stollen etc.) zu unterschiedlichen Zeiten

statt (BRINKMANN mdl. 2015 erwähnt als frühesten Zeitpunkt bereits Mitte Juli, DIETZ & KIEFER 2014

benennen als Hauptaktivitätszeit die dritte Augustdekade und RUDOLPH 2004 weist nach einer konti-

nuierlichen Abnahme bis Ende September auf einen nochmaligen sprunghaften Anstieg in der ersten

Oktoberhälfte hin und zeigt in einer Grafik sogar noch spätere Mopsfledermauseinflüge in die Esper-

höhle in der Fränkischen Schweiz Ende November). Während des Schwärmens vor den Höhlen kommt

es zur Balz und Fortpflanzung (LIEGL 1987, WEBER 1988), wobei eine tradierte Nutzung über Jahre

hinweg am selben Schwärmquartier mittels beringter Tiere belegt wurde (RUDOLPH et al. 2003). Im

Verlauf des Spätsommers und Herbstes trifft man darüber hinaus in Bereichen zwischen den Sommer-

und Winterquartieren auch gemischte Gruppen in Paarungsquartieren an, in denen schon ein Männ-

chen und bis zu vier Weibchen gemeinsam beobachtet wurden (DIETZ & KIEFER 2014). Weiteres

Fortpflanzungsgeschehen findet zudem in den Überwinterungsorten statt (DIETZ & KIEFER 2014).

Die Winterquartiere befinden sich in Höhlen, Stollen und Tunneln sowie in alten Bauwerken (auch

Burgruinen) oder Brücken, teilweise auch in Felsspalten (z. B. OBUCH 1989, SAUERBIER et al. 2012,

S. 501). Auch der Februar-Fund von zwei Mopsfledermäusen in einer Autobahnbrücke bei Hünfeld

(AGFH, 1994) belegt die Nutzung vergleichbarer Quartiertypen in Hessen. Da die Art sehr kältetolerant

ist, wird vermutet, dass sie auch in Spaltenquartieren an Gebäuden oder in Bäumen überwintert (ITN

2014, S. 9). Aktuelle Belege aus Hessen für eine Überwinterung an Gebäuden oder in Bäumen liegen

nicht vor, doch wird diese Vermutung durch historische Funde (LEISLER 1810, zit. in AGFH 1994) und

Nachweise aus benachbarten Bundesländern gestützt (SAUERBIER et al. 2012, STEINHAUSER 2002).

Analogieschlüsse geben Anlass zu der Vermutung, dass insbesondere dickwandige Spechthöhlen oder

ausgefaulte Stammlöcher nach einem Astabbruch manchen Fledermausarten regelmäßig einen ausrei-

chend frostsicheren Unterschlupf bieten. Für Überwinterungsgruppen von Großen Abendseglern

(Nyctalus noctula) ist dies vielfach beobachtet und protokolliert worden, wenn ein derartiger Baum

beim Holzeinschlag in einem Wald oder Parkgelände einen solchen Besatz aufwies (z. B. AGFH 1994).

Es wurde schließlich auch eine Überwinterung von Mopsfledermäusen in Steinhaufen (DIETZ & KIEFER

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2014) sowie in der Laubstreu unter dicken Bäumen beschrieben (ALTRINGHAM 1996, zit. in: BRAUN &

DIETERLEN, 2003), wobei die genauen Fundumstände aber nicht beschrieben wurden.

Erste Einflüge in die Winterquartiere können je nach Region und Witterung bereits ab Okto-

ber/November auftreten. Meist handelt es sich zunächst um Männchen, während Weibchen erst später

einfliegen (so z. B. erst ab Dezember in der Sontheimer Höhle in Baden-Württemberg; BRAUN &

DIETERLEN 2003). Teilweise erfolgt der Wintereinflug erst bei deutlichen Frosttemperaturen (bei-

spielsweise PODANY 1995: bei < -10 °C in Brandenburg). Daher sind die höchsten Besatzzahlen in

unterirdischen Hohlräumen bei entsprechenden Temperaturen, die häufig erst im Februar vorliegen, zu

erwarten (z. B. BRAUN & DIETERLEN 2003 und auch bestätigt bei Untersuchungen im Winter

2014/2015 an der „Carlshütte“ im Rahmen der Untersuchungen zum VRG 3123). Nach HILL & SMITH

(1984) erfolgt in der ersten Winterhälfte eine Nutzung von Baumquartieren und erst danach von Höh-

len. Regelmäßige Unterbrechungen des Winterschlafs (im Mittel alle 14 Tage nach HANZAL & PRUCHA

1988, zit. in BRAUN & DIETERLEN 2003) geben der Vermutung Anlass, dass umherjagende Mopsfle-

dermäuse auch im Winterhalbjahr im Umfeld um ihre Winterschlafplätze gelegentlich angetroffen wer-

den können (so für den Monat November belegt durch MÜNCH & MÄSCHER, mdl. Mitt. 2013, und im

Rahmen der Untersuchungen zum VRG 3123 auch für Nachtstunden im Dezember und Januar bei

sogar überwiegend negativen Lufttemperaturen bis – 4 °C, s. HERRCHEN & SCHMITT; BG NATUR;

FACHBÜRO FAUNISTIK UND ÖKOLOGIE [2015]). Für diese winterlichen Jagdflüge liegen aber keine

Angaben zum Aktionsradius oder der Flughöhe vor.

Werden Höhlen, Stollen oder Tunnel als Winterquartier gewählt, halten sich die Mopsfledermäuse oft

nahe der Öffnung auf, wo sie vielfach der Witterung ausgesetzte Hangplätze wählen. Nur in besonde-

ren Kältephasen wechseln sie tiefer in die Quartiere hinein. In Phasen wärmerer Witterung (ab 0 °C

aufwärts) werden die unterirdischen Winterquartiere zeitweilig wieder verlassen (SACHANOWICZ &

ZUB 2002, SAUERBIER et al. 2012). Bei diesem Verhalten und ihrer geringen Körpergröße (Kopf-

Rumpflänge 45 – 60 mm, Gewicht 7 – 10 g) sind Mopsfledermäuse auf Nahrungsaufnahme im Win-

terhalbjahr stärker angewiesen, als andere Fledermausarten mit länger andauernden Schlafperioden.

Mopsfledermäuse werden in vielen ihrer Winterquartiere in trocken-kalten Fels- oder Mauerspalten im

Eingangsbereich angetroffen (z. B. SCHOBER 2011, SAUERBIER et al. 2012), was bereits in den

1930er Jahren als Indiz für eine Meidung von Quartieren mit hoher Luftfeuchtigkeit gesehen wurde.

EISENTRAUT (1934) interpretierte dies dahingehend, dass die Gefahr des Gefrierens von Tautropfen

im Rückenfell der Tiere möglichst gemieden werden soll. Andere Fledermausarten werden dagegen

regelmäßig innerhalb von Höhlen, Stollen, Bunkern und dergleichen mit einem Fell voller Tautropfen

bei frei an der Decke oder an den Wänden hängenden Tieren angetroffen. Dies ist Kennzeichen eines

hormonell gesteuerten Temperaturabfalls der Körpertemperatur überwinternder Fledermäuse in was-

sergesättigter Luft. An typischen Hangplätzen von Mopsfledermäusen mit Umgebungstemperaturen

unterhalb des Gefrierpunkts, könnte dies aber zu irreversiblen Körperschäden führen.

Fledermäuse mit geringen Fettreserven (z. B. kleinere Tiere, wie Jungtiere in ihrem ersten Winter oder

kleinere Arten, wie z. B. die Mopsfledermaus) verfolgen eine abweichende Überlebensstrategie gegen-

über Fledermäusen mit größerem Anteil an braunem Fettgewebe zwischen ihren Schulterblättern.

NEUWEILER (1993) zitiert eine Studie von YALDEN & MORRIS (1975), nach der Große Hufeisennasen

(Rhinolophus ferrum-equinum) in England während der Winterschlafperiode von Oktober bis Mai ihren

Hangplatz in Abhängigkeit von Außentemperatur und Insektenangebot mehrfach wechseln. Männliche

und junge Tiere mit Hangplätzen in den Höhleneingangsbereichen schlafen selten länger als sechs

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Tage am Stück, halten aber durch Nahrungsflüge in dieser Zeit einigermaßen ihr Einstiegsgewicht

während des Winterschlafbeginns im Oktober. Zum Zeitpunkt der tiefsten Jahrestemperaturen und

geringsten Verfügbarkeit an flugaktiven Insekten im Januar und Februar verlieren sie zwar deutlich

mehr an Gewicht als die Weibchen der gleichen Art, die mit größeren Fettpolster ausgestattet bei hö-

herer Umgebungstemperatur im Höhleninnern überwintern, aber danach legen die Tiere am Höhlen-

eingang auch wieder schneller an Gewicht zu, als ihre Artgenossen an Hangplätzen tiefer in der Höhle.

Analog ist eine ähnliche Überwinterungsstrategie bei der Mopsfledermaus zu postulieren, wobei sie

sogar eine noch größere Schwankungsbreite zum Temperaturregime bei ihrer Quartierwahl im Laufe

der Wintermonate toleriert.

Zu Besatzzahlen in überirdischen Winterquartieren können keine Angaben gemacht werden, weder

aus Hessen, noch aus den angrenzenden Bundesländern, da hierzu nur Zufallsbeobachtungen vorlie-

gen (s. o.). Allerdings beschränkt sich die Zeit hoher Besatzzahlen in großen Winterquartieren auf den

Zeitraum Dezember bis Februar (SCHOBER 2012: in Polen und der Slowakei), so dass bereits Anfang

März wieder einige flugaktive Mopsfledermäuse in oberirdische Zwischenquartiere wechseln können.

Für Stollen, Tunnel und andere unterirdische Objekte, die im Zuge nicht vorhabenbezogener Fleder-

mauserfassungen üblicherweise in regelmäßigem Turnus überprüft werden, liegen Zahlen zum Mops-

fledermauswinterbesatz aus 23 aktuell (seit 1998) in Hessen kontrollierten Quartieren vor (Quellen

HESSEN-FORST FENA 2014 und HÖHLEN- & KARSTFORSCHER, schriftl. im Dez. 2014). Demnach be-

herbergen die drei individuenreichsten Objekte in Hessen (je ein Tunnel, eine Eisenbahnunterführung

und ein Eiskeller) jeweils 11 – 13 gezählte Überwinterer. Verglichen mit Zählungen in der Mitte des

letzten Jahrhunderts mit bis zu 390 Mopsfledermäusen in einem Stollen (in der Natis-Datenbank für

z. B. 1949) sind dies sehr kleine Besatzzahlen, sie sind aber vermutlich trotzdem als Wiederbesiedlung

der hessischen Landschaft in den letzten Jahrzehnten anzusehen, wie die Zunahme der Besatzzahlen

in der Natis-Datenbank seit Ende der 90er zeigen. Aus östlich benachbarten Bundesländern sind Win-

terquartiere mit einem aktuell deutlich (bereits wieder?) größerem Besatz bekannt (SAUERBIER et al.

2012: >200 Mopsfledermäuse in Thüringen, ZAHN 2012: 604 Mopsfledermäuse in Bayern).

1.3.4 Transferflug und Jagdhabitat

Die Mopsfledermaus fliegt relativ schnell in unterschiedlichen Flughöhen bis zum Kronendach oder

dicht über den Baumkronen8. Zur Flughöhe im Wald gibt es in der Literatur nur vereinzelte Angaben,

die zwischen 2 – 8 m schwanken: SIERRO (1999), SCHOBER (2011), SKIBA (2009). Die Art wurde im

Rahmen eines Gondelmonitorings auch bereits in Nabenhöhe von Windenergieanlagen (WEA) in ca.

64 m Höhe festgestellt (ITN 2014 S. 12). In Deutschland ist als Schlagopfer bisher nur ein Fund aus

dem gleichen Windpark in Niedersachen bekannt. Europaweit sind zwei weitere Funde aus Frankreich

und einer aus Spanien dokumentiert (DÜRR 2014). Diese wenigen bekannt gewordenen Totfunde von

Mopsfledermäusen unter WEA beziehen sich auf Anlagentypen früherer Bauart mit kleinen Rotor-

durchmessern und vergleichsweise geringer Gesamtbauhöhe: Repower MD77 bei Gondelhöhe von ca.

8 SIERRO (2003) berichtet ein derartiges Jagdverhalten über den Baumwipfeln von Krüppelkiefern in den Alpen

in allerdings nur 8 – 10 m. Es gibt jedoch derzeit keine Berichte aus Hessen, über das Jagdverhalten der Mopsfledermaus über dem Kronendach eines Hochwaldes. WEIGE (2014 mdl.) berichtet, dass Mopsfleder-mäuse beobachtet werden konnten, die nach ihrem abendlichen Ausflug aus dem Quartier wiederholt unmit-telbar in die umliegenden Baumkronen einflogen.

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78 m 9 (Rotorfläche also ca. 40 – 117 m über dem Boden) in Südwestfrankreich, St. Crépin/Poitou

Chantes, über freier Ackerfläche in ca. 700 m Entfernung zum nächsten Wald oder ENERCON E70/E4

bei Gondelhöhe von ca. 64 m (Rotorfläche also ca. 30 – 100 m über dem Boden) in Niedersachsen,

Windpark Schweskau im Landkreis Lüchow-Dannenberg, über Ackerfläche neben Waldrand (Angaben

zu den WEA in der Provinz Rioja, Soria, Aragon in Südspanien – einem dritten Fundort von Schlagop-

fern der Mopsfledermaus in Europa – liegen nicht vor).

Ein Umkreisen der WEA-Türme zu Erkundungszwecken ist für Fledermausarten der Gattungen Pi-pistrellus und Nyctalus bekannt, für Mopsfledermäuse liegen dazu bislang noch keine publizierten Be-

obachtungen vor. Denkbar ist dieses Verhalten, wenn die Fledermaus nach einem Baumquartier sucht

und dazu die mastnahen Windströmungen von oben nach unten in Richtung Boden als Muster für

einen „großen Baum“ fehlinterpretiert.

Über die Fernorientierung bei der Mopsfledermaus ist nichts bekannt (SCHOBER 2011), somit bleibt

offen, in welchen Höhen Mopsfledermäuse große Strecken, beispielsweise zwischen Sommerlebens-

raum und Winterquartier, zurücklegen. Fernziehende Arten, wie z. B. Abendsegler (Gattung Nyctalus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus), nutzen dazu

den freien Luftraum. Ob dies für Mopsfledermäuse in gleicher Weise zutrifft, ist bisher nicht beschrie-

ben worden, obwohl auch bei dieser Fledermausart der entfernteste Wiederfund eines beringten Tie-

res 290 km betrug (KEPKA 1969 zit. in SCHOBER 2011).

Für die Jagd nutzt die Mopsfledermaus ein Streifgebiet innerhalb dessen sie über traditionelle Flugrou-

ten (meist entlang linearer Strukturen) unterschiedliche Hauptjagdgebiete von je etwa 10 ha Größe

anfliegt. Als Leitstruktur dienen Schneisen und Waldränder, aber auch Grenzen zwischen (dichten)

Nadelwaldbeständen und Laubwaldbeständen sowie Gewässerränder. Während die Jagdgebiete sich

ändern können, bleiben Flugrouten und das Streifgebiet über Jahre annähernd gleich (HILLEN 2011;

ITN 2014, S. 12). Dickungen und Waldbereiche mit dichtem Unterwuchs werden als Hauptjagdgebiete

gemieden. Bevorzugt werden Schneisen/Waldwege, Waldränder, Lichtungen, lichte (Kiefern-)Wälder

oder Hallenwälder, wobei die Art bezüglich des Alters des Bestandes und der Baumarten flexibel ist.

Im Jagdflug fliegt sie teilweise Schleifen von 50 – 100 m Durchmesser und bleibt dabei vegetations-

nah an Sträuchern und Bäumen (z. B. AHLÉN 1990). Aus diesen „Parkbahnen“ heraus vollzieht sie

immer wieder kurze hakenförmige Stoßflüge bei Detektion eines möglichen Beutetiers (SCHOBER

2011). Dieses wendige Flugverhalten leitet sich aus ihrer spezifischen Flügelform ab. So klassifiziert

NEUWEILER (1993) die Mopsfledermaus aufgrund des Verhältnisses ihrer Handflügellänge zur Armflü-

gellänge („Handflügelindex“ = 1,20), der Flügelbelastung (Gewicht/Flügelfläche = 9,1 N/m2) sowie der

Flügelstreckung (Flügelspannweite2/Flügelfläche = 6,0) sogar mutmaßlich zu den „Gleanerarten“10

unter den Fledermäusen. Dem widerspricht jedoch BAAGOE (1987), der aufgrund seiner morphologi-

schen Studien auf den gewölbten fünften Finger und das feste Propatagium11 bei der Mopsfledermaus

hinweist, was seiner Ansicht nach eine Unfähigkeit zum vertikalen Schwebeflug bewirkt (ein Merkmal

9 Angabe zur Bauhöhe nach http://www.thewindpower.net/windfarm_de_31_saint-crepin.php

10 „Gleanerarten“, wie die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), fliegen in wendigem Flug dicht an der Vege-tation entlang und sammeln dabei ihre Beute von den Blättern oder Ästen. Dabei sind sie zum Rüttelflug be-fähigt, das heißt, sie können in der Luft „auf der Stelle“ fliegen (vertikaler Schwebeflug).

11 Propatagium = so genannte „Halsflughaut“ bei Vögeln und Fledermäusen, die sich auf der Vorderseite des Flügels, entlang des Ober- und Unterarms vom Hals bis zum Handgelenk erstreckt

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des Kolibri-ähnlichen „Gleaner“-Flugstils). Zumeist wird für die Art beschrieben, dass sie fliegende

Insekten im Flug fängt (z. B. ASCHOFF 2005). Neben der oben beschriebenen morphologischen Be-

sonderheit weist jedoch auch der zumeist vegetationsnahe Flug daraufhin, dass die Art ihre Beute

auch von der Vegetation ablesen kann.

Die Mopsfledermaus erreicht mittlere Fluggeschwindigkeiten von 2,5 – 6 m/s (≙ rd. 9 – 22 km/h),

GOERLITZ et al. (2010) geben 7,7 m/s (entspricht knapp 28 km/h) an. Die vergleichsweise leisen Or-

tungsrufe der Mopsfledermaus bei der Nahrungssuche (z. B. SKIBA 2009) korrespondieren mit dem

wendigen Flugverhalten in Vegetationsnähe (für die Nahorientierung wird kein energetisch hoher

Schalldruck benötigt), resultieren aber darüber hinaus aus einer speziellen Anpassung der Mopsfle-

dermaus bei ihrer Jagdstrategie zur Erbeutung von Nachtfaltern mit Tympanalorgan12 (GOERLITZ

et al. 2010). Schon FENTON & FULLARD (1979) weisen darauf hin, dass Schmetterlinge mit Hörver-

mögen i. d. R. keine Beute von Fledermäusen werden, da sie insbesondere tiefere Frequenzen (20 –

40 kHz) gut wahrnehmen und somit ihren Verfolgern ausweichen können. Der Ruftyp „A“ der Mops-

fledermaus (ca. 34 kHz → 31 kHz) ist somit von ihren Beutetieren mit Tympanum detektierbar, der

Ruftyp „B“ (ca. 43 kHz → 38 kHz) dagegen eher nicht. Durch den leisen Ruf bei relativ hoher Ge-

schwindigkeit kann die Mopsfledermaus auch „hörende Schmetterlinge“ erreichen, da diese den Ruf

erst wahrnehmen, wenn es für eine Flucht zu spät ist (GOERLITZ et al. 2010).

In der Literatur wird überwiegend darauf hingewiesen, dass die Nahrung der Mopsfledermaus

„…nahezu ausschließlich aus Kleinschmetterlingen wie Zünsler und Flechtenbären…“ (DIETZ et al.

2007) bzw. „…ausschließlich aus Faltern, Kleinschmetterlingen wie Zünslern und Flechtenbären…“

(DIETZ & KIEFER 2014) bestehe, bzw. die Art „…bevorzugt Kleinschmetterlinge frisst…“ (SAUERBIER

et al. 2012). Diese Angaben beruhen hauptsächlich auf den Untersuchungen von SIERRO (2003), der

konstatiert, dass die Nahrung überwiegend aus Nachtfaltern mit einer Flügelspannweite <30 mm be-

steht, da diese Arten den überwiegenden Anteil (bis zu 69 %) in Lichtfallenfängen hatten. Die Analy-

sen von SIERRO (2003) zeigen, dass die Nahrung zu 99 % aus Schmetterlingen besteht. Auch BECK

(1995) bestätigt dies für seine Analyse von 80 Kotpellets von Mopsfledermäusen aus verschiedenen

Regionen der Schweiz. ANDREAS et al. (2012) belegen aber, dass von Mai bis Oktober überwiegend

größere Falter (>30 mm Flügelspannweite) und erst im November, wenn überwiegend nur noch der

Kleine Frostspanner (Operophtera brumata) fliegt, die Größenklasse <30 mm die überwiegende Nah-

rung darstellt. Nach diesen Autoren ist die Mopsfledermaus eine Art, die hochspezialisiert ganz über-

wiegend Schmetterlinge fängt und dabei vor allem mittelgroße und größere Arten frisst. ZEALE et al.

(2010) wiesen zahlreiche Schmetterlingsarten in Kotpellets von Mopsfledermäusen nach, darunter vor

allem Eulenfalter (Noctuidae) und Spannerarten (Geometridae), wie Hausmutter (Noctua pronuba) mit

einer Flügelspannweite von 45 - 55 mm oder Eichen-Zackenrandspanner (Ennomos quercinaria) mit

bis zu 50 mm Spannweite. Auffällig ist zudem ein hoher Anteil an Falterarten mit Hörvermögen im

Ultraschallbereich (GOERLITZ et al. 2010), die bei anderen einheimischen Fledermausarten i. d. R. in

deren Nahrungsspektrum fehlen. Regelmäßig wurden auch Spinnen (Araneae), Zweiflügler (Diptera)

und Florfliegen (Chrysopidae) sowie Köcherfliegen (Trichoptera) in geringen Anteilen und vereinzelt

auch Arten aus weiteren Gruppen in der Nahrung nachgewiesen (ANDREAS et al. 2012, SIERRO &

12 Das Tympanalorgan ist das Schallsinnesorgan vieler Insektenarten

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ARLETTAZ 1997, ZEALE et al. 2010). Eine Spezialisierung auf Zünsler (Pyralidae) und Flechtenbären

(Arctiidae: Lithosiinae) besteht damit nicht. Als Opportunisten nutzen Mopsfledermäuse, wie viele

andere einheimische Fledermausarten auch, das jeweils vorhandene Nahrungsangebot, wobei auf-

grund ihrer wendigen Flugweise auf engem Raum (SCHOBER 2011) auch nicht-fliegende Beutetiere

(z. B. Spinnen, s. STEINHAUSER 2002) vermutlich von Blättern, Baumstämmen oder Höhlendecken

abgelesen werden können. Durch ihre Flugaktivität auch zu Zeiten ungünstiger Witterung (im Winter

und in regennassen Sommernächten, SCHOBER 2011) ist vorstellbar, dass sie auf derartige Nahrungs-

quellen in besonderem Maße angewiesen ist. Eine reichhaltige Auswahl bieten diesbezüglich struktur-

reiche Wälder. STEINHAUSER (2002) beschreibt für die von ihm mittels Telemetrie festgestellten

„Jagdschwerpunktflächen“ in Brandenburg einen häufigen Wechsel von Einzelindividuen bei ihren

Jagdflügen zwischen verschiedenartigen Waldtypen und Waldstrukturen. SIERRO (1999) fand in den

Schweizer Alpen, eine Präferenz der Mopsfledermaus für strukturreiche, trockene Kiefernwälder. Zu-

sammengefasst kann festgestellt werden, dass die Art Waldlebensräume präferiert und insbesondere

alte, reich strukturierte Waldbestände für sie nicht nur Quartier-, sondern auch Jagdhabitatfunktion

wahrnehmen (ITN 2014). Wegeschneisen und Bachläufe in Waldbeständen bieten eine vergleichswei-

se hohe Insektendichte, insbesondere auch bei ungünstigen Witterungsbedingungen (Nässe, Kälte

oder starker Wind), so dass der dortige Jagderfolg zur Ausbildung traditionell genutzter Flugstrecken

bei vor allem weiblichen Mopsfledermäusen führt; Männchen fliegen dagegen häufiger auch an Wald-

außenrändern oder Gehölzreihen/-gruppen außerhalb des Waldes (HILLEN 2011).

Da Mopsfledermäuse abends beim Ausflug vielfach zunächst in Quartiernähe verbleiben, bevor sie

weiter entfernte Jagdhabitate anfliegen und auch morgens vor dem Einflug in ihr Tagesversteck noch

Schwärmflüge um diese herum vollziehen, kann bei ganznächtlichen stationären Detektorkontrollen in

Quartiernähe ein bimodales Aktivitätsmuster festgestellt werden. Abb. 2 (vgl. für das WEA-VRG

HR036a auch Abb. 5) zeigt dies anhand eines Beispiels von Rufaufzeichnungen dreier AnaBat-Geräte,

die an einer frequentierten Flugstrecke (Wegeschneise im Wald) zwischen verschiedenen

Quartierbäumen eines Wochenstubenquartierverbandes (im Abstand von 200 – 600 m dazu) in der

ersten Augusthälfte 2007 installiert wurden (HILLEN 2011). Zum Zeitpunkt des Sonnenuntergangs und

erneut während des Sonnenaufgangs lag die Anzahl aufgezeichneter Mopsfledermausrufe eklatant

höher als in der Mitte der Nacht. Ein ähnliches Bild ergaben auch Aufzeichnungen im Juni und Juli

2007 sowie im Jahr zuvor im Juli 2006 an derselben Stelle. Dieses Phänomen ist häufig zu beobach-

ten, muss aber nicht jede Nacht auftreten, wenn die Tiere beispielsweise schnell nach ihrem abendli-

chen Ausflug über die Baumkronen in Mittelgebirgswäldern aus dem Empfangsbereich bodennah in-

stallierter Aufzeichnungsgeräte verschwinden (mdl. WEIGE 2014) oder beim Abflug aus ihrem Tages-

quartier nur den leisen Ruftyp „B“ verwenden (SKIBA 2009).

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Abb. 2: Bimodales Aktivitätsmuster von Mopsfledermäusen bei Detektoraufnahmen über 13 Nächte aufsummiert an drei stationären Erfassungen entlang einer re-gelmäßig beflogenen Schneise zwischen verschiedenen Quartieren einer Wo-chenstubenkolonie im Hunsrück (aus HILLEN 2011; Messungen an drei AnaBat-Standorten [gestrichelte, schwarze und graue Linie] im Abstand von jeweils 150 m zueinander; 31.07. – 13.08.2007; Sonnenun-tergang im Mittel um 21:01 h, Sonnenaufgang im Mittel um 05:54 h MESZ)

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2 Untersuchungsdesign zur Erfassung der Mopsfleder-maus

Grundlage für die Erstellung des Untersuchungsdesigns zur Erfassung der Mopsfledermaus sind neben

den eigenen Untersuchungen insbesondere ITN 2014, HMUELV/HMWVL 2012 und DIETZ & SIMON

2006 sowie im Sommer 2014 in Hessen durchgeführte Untersuchungen (SIMON & WIDDIG 2014,

BFF 2014, ÖKO-LOG 2014; vgl. Kap. 2.1). Zusätzlich sind auch Erfahrungen der mit Untersuchungen

laufend beschäftigten Fachleute aus den o. g. Büros in die Maßnahmenempfehlungen eingeflossen.

Im Anschluss werden die Rahmenbedingungen und die Ergebnisse der o. g. Untersuchungen widerge-

geben.

2.1 Untersuchungen in den potenziellen WEA-VRG 3123, 3231, 3232, 122 und HR36a sowie in den Windparks Eiterfeld und Buchenau

Im Sommer 2014 bis zum Februar 2015 wurden in Hessen Untersuchungen des Mopsfledermausvor-

kommens in potentiellen Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie durchgeführt (BFF 2014

und ÖKO-LOG 2014 sowie eigene Untersuchungen13). Weiterhin wurde das Mopsfledermausvorkom-

men im Bereich der Windparks Eiterfeld und Buchenau (Ebene der Zulassung/Baurechtschaffung)

untersucht (SIMON & WIDDIG 2014 sowie ITN 2015a, ITN 2015b, ITN 2015c) (vgl. Anlagen I bis III).

Diese Untersuchungen wurden als Grundlage für die Entwicklung des nachfolgend dargestellten Un-

tersuchungsdesigns zum Nachweis der Art und ihrer Aktivitätsdichte in großen Untersuchungsräumen

(großräumigen WEA-VRG) sowie für die in Kap. 3 dargestellte Konzeption von Vermeidungs-, CEF- und

FCS-Maßnahmentypen für die Art ausgewertet. Zusätzlich sind auch Erfahrungen der Büros

HERRCHEN & SCHMITT, BG NATUR, FACHBÜRO FAUNISTIK UND ÖKOLOGIE, BFF sowie ÖKO-LOG aus

vorhabenbezogenen Planungen in die Maßnahmenempfehlungen eingeflossen. Im Folgenden werden

die Rahmenbedingungen in Tab. 3 und die Untersuchungsergebnisse dieser Untersuchungen in den

Abbildungen Abb. 6 bis Abb. 8 dargestellt.

Im Ergebnis liegen dem Methoden-Gutachten somit sieben Untersuchungen der Art zugrunde. Bei drei

Untersuchungen befand sich die Wochenstuben in maximal 1.000 m Distanz zum Untersuchungsraum

(bei zwei weiteren Untersuchungsräumen in bis zu 5.000 m und in zwei Untersuchungsräumen in

rd. 7 km Distanz). Netzfänge und/oder Telemetrie kamen in vier der sieben untersuchten Räume zum

Einsatz. Zum Teil lag zudem bereits Vorwissen aus vorhergehenden Untersuchungen zum Vorkommen

bzw. Nichtvorkommen einer Wochenstubenkolonie der Art vor (VRGe HR36a und 122). So wurde in

ca. 5,5 km Entfernung vom geplanten VRG HR36a 2005 eine Wochenstube der Mopsfledermaus ent-

deckt (DIETZ & SIMON 2004, zit. in BFF 2014 S. 3) und 2013 von BFF wiedergefunden. Ebenfalls in

2013 wurden durch BFF Wochenstubenquartiere im Abstand von ca. 350 m bis 1300 m zum geplanten

VRG festgestellt (BFF 2014 S. 3).

In rd. 4 km Entfernung zum VRG 122 wurde 2013 während fledermauskundlicher Untersuchungen im

Felgenwald vom BFF ein Wochenstuben-Quartier der Mopsfledermaus entdeckt. Ergebnisse der Unter-

suchung zum Mopsfledermausvorkommen aus dem Jahr 2013 mit vertiefender Untersuchung im Jahr

13 HERRCHEN & SCHMITT; BG NATUR; FACHBÜRO FAUNISTIK UND ÖKOLOGIE (2015)

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2014 (BFF 2015 unveröff.) konnten in das Gutachten zum VRG 122 einbezogen werden (vgl. BFF

2014b S. 8). Weiterhin wurden in den Jahren 2008 und 2011 im Zuge von Windkraftplanungen Detek-

torbegehungen im VRG 122 durchgeführt. Dabei konnten im April 2011 zwei Mopsfledermauskontakte

festgestellt werden.

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Tab. 3: Allgemeine Gebietsangaben

Regionalplanung Vorhabenplanung

Gebietsbeschrei-bung

VRG 3123 (Dautphe-tal / Gladenbach)

VRG 3231 (Ernsthau-sen)

VRG 3232 (Ernsthau-sen)

VRG HR36a (Schwarzenborn/Knüll)

VRG 122 (Bad König) Windpark Eiterfeld WP Buchenau

Lage

Gemeinde Dautphetal und Stadt Gladenbach im Kreis Marburg-Biedenkopf (Mittelhessen)

Gemeinde Burgwald im Landkreis Waldeck-Frankenberg in Mittelhessen

Gemeinde Burgwald im Landkreis Waldeck-Frankenberg in Mittelhessen

Städte Schwarzenborn und Neukirchen (Knüll) im Schwalm-Eder-Kreis in Nordhessen.

Gemeinde Lützelbach, Städte Bad König und Michelstadt im Oden-waldkreis in Südhes-sen

Gemeinden Haunetal und Eiterfeld in den Kreisen Hersfeld-Rotenburg bzw. Fulda in Nordhessen

Gemeinden Eiterfeld, Schenklengsfeld, Haun-eck und Haunetal in den Kreisen Hersfeld-Rotenburg bzw. Fulda

Flächengröße 401 ha 2,1 ha 5,5 ha 93 ha 913 ha (davon 200 ha Untersuchungsgebiet)

rd. 850 ha (1 km Radi-us um die WEA-Standorte)

rd. 1.680 ha (1 km Radi-us um die WEA-Standorte)

Landschafts-struktur

Laubwald (66 %), Nadelwald (26 %), Offenland (8 %)

Fichtenwald (rd. 50 %), Eichenwald (rd. 50 %)

Fichtenwald (rd. 55 %), Eichenwald (rd. 40 %)

Laubwald (rd. 41 %), Nadelwald (rd. 30 %), Windwurf (rd. 13 %), Grünland (rd. 16 %)

Laubwald (rd. 9 %), Nadelwald (rd. 22 %), Mischwald (rd. 56 %), Firmengelände (rd. 13 %)

Nadelwald (rd. 60 %), Laubw./Mischw. (rd. 25%)

Offenland (rd. 15 %)

Nadelwald (rd. 40 %), Laubw./Mischw. (rd. 30%)

Offenland (rd. 30 %)

Umfeld Waldanteil im 1 km-Puffer: 54 %, im 5 km-Puffer: 45 %

Waldanteil 100 % Waldanteil über 95 % Waldanteil über 95 % Waldanteil 100 % Waldanteil im 5 km Puffer: 30%

Waldanteil im 5 km Puffer: 30%

Höhenlage 310 m bis 460 m ü. NN 320 m bis 345 m ü. NN 300 m bis 340 m ü. NN 500 m bis 550 m ü. NN 320 m bis 440 m 240 m bis 470 m 230 m bis 470 m

Entfernung zu bekannten WSQ

3,8 km (gemessen zur Außengrenze des Gebietes)

rd. 350 m rd. 400 m

6 Nachweise im Unter-suchungsgebiet: 10 m bis 575 m zu den Gerä-testandorten

Michelstadt - Weiten-Gesäß 4,3 km, Vielbrunn 3 km

rd. 2,7 km (Stoppels-berg; konnte über die Kartierung nicht bestä-tigt werden); 7 km (Haunetal)

rd. 2,7 - 7 km (Stoppels-berg; konnte über die Kartierung nicht bestätigt werden); 7-11 km (Hau-netal)

Entfernung zu bekannten WQ

3.455 km (gemessen zur Außengrenze des Planungsgebietes)

rd. 7 km rd. 7 km ca. 16 km ca. 20 km (Daten von

1993) bzw. ca. 53 km

rd. 2,8 km rd. 2,8 – 7 km

Entfernung zu bekannten Jagdha-bitaten (Hot spots)

nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt ca. 3 km nicht bekannt nicht bekannt

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Tab. 4: Mopsfledermausnachweise in 2014

Regionalplanung Vorhabenplanung

Gebietsbeschrei-bung

3123 (Dautphetal/ Gladenbach)

3231 (Ernsthausen) 3232 (Ernsthausen) HR36a

(Schwarzenborn/Knüll) VRG 122 (Bad Kö-

nig) Windpark Eiterfeld Windpark Buchenau

Kartiermethode

- Suche nach Quartier-

potenzialen14.

- Stationäre Detektoren (Batcorder, je 40 Standorte in Ju-li / August / September, max. 3 Nächte)

- Transekt (10x 300 m à 10 min in Juli/August/ September)

Stationäre Detektoren (AnaBat) an 6 Standor-ten (mind. 11, max. 25 Nächte)

Stationäre Detektoren (AnaBat) an 9 Standor-ten (mind. 11, max. 38 Nächte)

- Quartierpotenzialsu-

che15

- Dauererfassung (5 Batlogger / Batcorder ca. 4 Wochen durch-gehend Juli / August) zur Ermittlung von Flugstra-ßen und Raumnutzung,

- 2 Detektorsuchen je 2 Personen x 1,5 h in Kernlebensräumen,

- 2x Netzfang und

- Telemetrie von 2 Tieren zur Ermittlung von Quar-tieren und Raumnutzung

- Quartierpotenzial-suche

- Dauererfassung (5 Batlogger / Bat-corder ca. 4 Wochen durchgehend Juli / August) zur Ermitt-lung von Flugstraßen und Raumnutzung,

- Netzfang (ohne Erfolg)

- stationäre Erfassung (Batcorder, je 6 Standor-te in 9 Durchgängen zu jeweils 5 bis 8 Nächten)

- stationäre Dauererfas-sung (Batcorder, 2 Standorte Mitte April bis Ende Oktober)

- Detektorkartierung (BatloggerM, 10 km Transekt, je 4 bis 8 Std. an 25 Terminen)

- Zugbeobachtung (Sichtbeobachtung und BatloggerM, 20 Termine)

- Quartierpotentialsuche

- 15 Netzfänge

- stationäre Dauererfas-sung (Batcorder, 3 Standorte Ende März bis Anfang November)

- Detektorkartierung an drei Standorten (Petter-son, 3,7 km/7 km/4,9 km Transekt, an je 12 Termi-nen)

- Netzfänge (keine Mops-fledermaus gefangen)

Quartierfunde (Quartier-typ/Anzahl der Tiere)

keine keine keine

2 innerhalb der Fläche, 4 im Umkreis von 1,3 km

(Baumquartiere: Spalte nach Stammbruch sowie abstehende Rinde)

keine keine keine

14 Flächendeckende Auswertung aktueller Luftbilder. Auswertung der Forsteinrichtungsdaten, die jedoch nur eingeschränkt aussagekräftig waren, da sie nur für Teilflächen

vorliegen und zum Teil nicht ausreichend räumlich differenziert sind. Auf die Datenrecherche aufbauend: gezielte Begehung potenziell geeigneter Quartierhabitate.

15 Kartierung von Waldbereichen, die sich augenscheinlich sowohl als Jagdhabitate für Mopsfledermäuse eignen, als auch gutes Quartierpotenzial bieten, während mehrerer Gebietsbegehungen.

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Regionalplanung Vorhabenplanung

Gebietsbeschrei-bung

3123 (Dautphetal/ Gladenbach)

3231 (Ernsthausen) 3232 (Ernsthausen) HR36a

(Schwarzenborn/Knüll) VRG 122 (Bad Kö-

nig) Windpark Eiterfeld Windpark Buchenau

Fläche mit be-sonderer Quar-tierseignung für die Mopsfleder-maus

19 ha (> 100 Jahre Laubholz und mind. 5 Quartierbäume/ha geschätzt)

k. A. 16 k. A. 16 Rd. 8 ha im Untersu-chungsgebiet (mind. 5 pot. Quartierbäume / ha)

rd. 4,8 ha im Unter-suchungsgebiet (2 pot. Quartierbäume / ha)

> 40 potentielle Baumquartiere k. A. 17

Winterquartier- potenziale (Art/Anzahl/Entfernung)

3 Stollen (100m, 400m, 2000m),

12 Steinbrüche (740 m bis 5.000 m)

k. A. 16 k. A. 16

Lediglich Baumquartiere (Specht- u. Asthöhlen) wären denkbar, aber kein Nachweis.

Potenzialsuche ohne Befund

k. A. k. A.

Jagdnachweise (im Jahresverlauf)

Juli: 7 Standorte, August: 10 Standorte, September: 3 Standor-te

An 6 von 6 Standorten An 8 von 9 Standorten

In 2 Quartierbereichen (auch wenn Quartier z. Z. nicht besetzt, rd. 5 ha) sowie in 3 Waldbe-reichen (rd. 3 ha).

Lediglich einzelne Nachweise über der Windwurffläche.

Vereinzelte Artnach-weise (8 Kontakte an einem Standort).

Kein Hinweis auf ein regelmäßig genutz-tes Jagdgebiet.

Vereinzelte Artnachweise

Keine Nachweise bei stationären Erfassungen. 98 Rufsequenzen bei den beiden Dauererfas-sungsstellen 8 Rufsequenzen bei den Detektorkartierungen

2 Nachweise bei den Transektbegehungen.

85 Nachweise bei den stationären Erfassungen.

Jagdnachweise (Häufigkeit)

meist < 1% der Ruf-aufnahmen an einer Kontrollstelle

Durchschnittlich 0,1-13,8 Kontakte/Nacht an sechs Standorten

Durchschnittlich 0-12,5 Kontakte/Nacht an

neun Standorten18

Jagdgebiete wurden mittels Telemetrie nach-gewiesen.

k. A.

Ø 0,3 bzw. 0,2 Rufse-quenzen/Nacht an den beiden Dauererfas-sungsstellen

Ø 0,4 Rufseq./Nacht bei den Transekten

Ø 0,4 / 0,04 / 0,01 Rufsequenzen/Nacht an den drei Dauererfas-sungsstellen

16 Eine Strukturkartierung war nicht beauftragt, daher können dazu keine Aussagen getroffen werden.

17 Es liegen keine Informationen über eine Quartierpotentialsuche vor. Die Fledermausuntersuchung war nicht speziell auf die Mopsfledermaus fokussiert.

18 Die Wertespanne der durchschnittlichen Anzahl Kontakte/Nacht ergibt sich aus dem Standort mit der geringsten durchschnittlichen Anzahl Kontakte/Nacht (hier ein Standort ohne Nachweise) und dem Standort mit der höchsten durchschnittlichen Anzahl Kontakte/Nacht

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Regionalplanung Vorhabenplanung

Gebietsbeschrei-bung

3123 (Dautphetal/ Gladenbach)

3231 (Ernsthausen) 3232 (Ernsthausen) HR36a

(Schwarzenborn/Knüll) VRG 122 (Bad Kö-

nig) Windpark Eiterfeld Windpark Buchenau

Jagdnachweise (Erscheinen nach Sonnenuntergang)

meist > 1 h nach Son-nenuntergang

k. A. k. A. Bei Ausflugszählung und Netzfang > 20 min nach SU

> 1 h nach SU

2x < 20 min nach SU

3x < 1 h nach SU

sonst > 1 h nach SU

k. A.

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WEA-VRG / Mopsfledermaus HERRCHEN & SCHMITT

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2.1.1 Vergleich der Aktivitätsdichten

Unter Bezugnahme auf unterschiedliche Entfernungen (rd. 10 m bis >7.000 m) zwischen den Mopsfle-

dermauswochenstubenkolonien (Dichtezentren) und den gewählten Standorten der stationären Detek-

toren in verschiedenen hessischen WEA-VRG und zwei Windparks (WP) sind hinsichtlich der Aktivitäts-

dichte und des Auftretens der ersten Mopsfledermausrufe am Abend differenzierte Verteilungsmuster

bei den Rufaufnahmen zu erwarten. In Tab. 5 sind die Zahlen der aufgenommenen Mopsfledermausru-

fe in sechs verschiedenen Untersuchungsgebieten (für den Windpark Buchenau gibt es drei Teilräume)

in Hessen aus dem Jahr 2014 zusammengetragen, wobei die Rangfolge einer zunehmenden Entfer-

nung der Kartierungsbereiche zur nächsten bekannten Wochenstubenkolonie (= Dichtezentrum) von

Mopsfledermäusen entspricht. Die „Bandbreite“ der Rufe/Nacht bzw. 15-min-Intervalle/Nacht umfasst

die geringste und die höchste Zahl der an jeweils einem Gerätestandort erfassten Rufe in einer Nacht.

Der Durchschnitt der Rufe/Nacht bzw. 15-min-Intervalle/Nacht berücksichtigt alle Gerätestandorte und

alle Erfassungsnächte (ohne Geräteausfälle oder Nächte ohne Erfassung) im jeweils angegebenen

Zeitraum (vgl. dritte Spalte).

Die Betrachtung der Aktivitäts-Bandbreite dient somit dazu, Aktivitätsunterschiede der Art in Abhän-

gigkeit von der Distanz zu Wochenstubenquartieren zu verdeutlichen und besitzt damit eine relevante

Indizfunktion für das Vorkommen eines Dichtezentrums der Art. Dabei ist zu beachten, dass auch

innerhalb eines Untersuchungsraumes mit hoher durchschnittlicher Aktivitätsdichte deutliche Aktivi-

tätsunterschiede der Art innerhalb der untersuchten Teilräume in Abhängigkeit der dortigen Habitat-

qualität vorliegen können. Die Betrachtung von Durchschnittswerten der Aktivitätsdichte kann daher

das Vorkommen von Dichtezentren anzeigen. Sie sind jedoch nicht geeignet, die Bedeutung einzelner

Teilräume im Untersuchungsraum für die Art und damit auch ihr Konfliktpotenzial gegenüber der WEA-

Nutzung abschließend zu bewerten. Hierzu bedarf es einer näheren Betrachtung der Einzelergebnisse

sowie der Habitatstrukturen im Raum.

Bei den Windparks Eiterfeld und Buchenau wurde als nächstes bekanntes Wochenstubenquartier der

Stoppelsberg angenommen, für den ein Nachweis aus 2002 vorliegt (HESSEN-FORST FENA 2014).

Allerdings konnte der Fund aus den Untersuchungen nicht bestätigt werden. Der nächste aktuelle

Nachweis erfolgte 2014 im Haunetal in rd. 4 km größerer Entfernung.

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30

Tab. 5: Darstellung der Aktivitätsdichte von Mopsfledermaus-Rufaufzeichnungen in verschiedenen hessischen Untersuchungsgebieten

Bezug zu Dichte-zentren

Gebiet

Distanz zum

nächsten bekann-ten Wo-chenstu-benquar-

tier

Monat

Anzahl der

Stand-orte mit

einge-setzten statio-närer

Detek-toren

Rufe / Nacht 15-min-Intervalle /

Nacht

Band-breite

Durch-schnitt über n

Beobach-tungsnächte

Band-breite

Durch-schnitt über n

Beobach-tungsnächte

Wochenstuben-Nahbereich (< 1.000m Distanz)

(Tei

lwei

se) i

nner

halb

ein

es

Dic

htez

entru

ms

(1

.000

m R

adiu

s) g

eleg

en

VRG HR36a Schwarzen-born/Knüll

10 m bis 575 m zu

den Geräte-

standorten

Juli 10 0 – 338 18,40

(n = 47) 0 – 24

2,74 (n = 47)

August 10 0 – 42 5,28

(n = 166) 0 – 15

2,35 (n = 130)

VRG 3231/3232

Ernsthausen

350 – 400 m

Juli 14 0 – 55 4,62 (n = 293)

0 – 14 2,31 (n = 172)

August 14 0 – 10 0,42 (n = 74)

0 – 5 1,04 (n = 23)

Entferntere Bereiche zu Wochenstuben ( rd. > 3 – 7 km)

Auße

rhal

b vo

n D

icht

ezen

tren,

abe

r inn

erha

lb

des

Aktio

nsra

umes

von

5.0

00 m

WP Eiterfeld >2.700 m

April/ Mai

8 0 – 10 0,32 (n = 166)

0 – 6 0,20 (n = 166)

Juni/ Juli

8 0 – 4 0,08 (n = 212) 0 – 2 0,08

(n = 212)

August - Oktober

8 0 – 4 0,05 (n = 347)

0 – 1 0,04 (n = 347)

WP Buchenau

FD 004 >2.500 m

März/ Mai

1 0-2 0,26

(n = 70) 0-2

0,21 (n = 70)

Juni/ Juli

1 0-2 0,08

(n = 59) 0-2

0,08 (n = 59)

August – Nov.

1 0-8 0,61

(n = 92) 0-5

0,43 (n = 92)

VRG 122 Bad König

3.000 m Juli 8 0 – 1 0,10

(n = 40) k. A. k. A.

August 8 0 – 6 0,07 (n = 152)

k. A. k. A.

VRG 3123 Dautphetal

3.800 m

Juli 40 0 – 2 0,10 (n = 120)

0 – 2 0,10 (n = 120)

August 40 0 – 4 0,28 (n = 120)

0 – 3 0,24 (n = 120)

Sep-tember

40 0 – 3 0,06 (n = 120)

0 – 2 0,04 (n = 120)

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Bezug zu Dichte-zentren

Gebiet

Distanz zum

nächsten bekann-ten Wo-chenstu-benquar-

tier

Monat

Anzahl der

Stand-orte mit

einge-setzten statio-närer

Detek-toren

Rufe / Nacht 15-min-Intervalle /

Nacht

Band-breite

Durch-schnitt über n

Beobach-tungsnächte

Band-breite

Durch-schnitt über n

Beobach-tungsnächte

Auße

rhal

b vo

n D

icht

ezen

tren,

abe

r inn

erha

lb

des

Aktio

nsra

umes

von

5.0

00 m

WP Buchenau

FD 003 4.500 m

März/ Mai

1 0-1 0,01 (n = 70)

0-1 0,01 (n = 70)

Juni/ Juli

1 0-1 0,02 (n = 59)

0-1 0,02 (n = 59)

August – Nov.

1 0-2 0,07 (n = 92)

0-1 0,05 (n = 92)

WP Buchenau

FD 001 7.000 m

März/ Mai

1 0 0,0 (n = 70)

0 0,0 (n = 70)

Juni/ Juli

1 0 0,0 (n = 59)

0 0,0 (n = 59)

August – Nov.

1 0-1 0,01 (n = 92)

0-1 0,01 (n = 92)

Bei der vergleichenden Betrachtung der Anzahl der Mopsfledermausrufe pro Nacht in den sechs Unter-

suchungsgebieten (Spalte „Bandbreite Rufe/Nacht“), wurden hohe Maximalzahlen (55 - 338 Rufe pro

Nacht) nur im Nahbereich zur jeweiligen Wochenstubenkolonie (350 – 575 m Distanz, vgl. Spal-

te „Distanz zum nächsten bekannten Wochenstubenquartier“) registriert (VRG 3231, 3232, HR36a)

und dies insbesondere während der Phase der Jungtierversorgung (Juli). Bereits im August (Beginn

der Auflösung der Wochenstubenverbände) reduzierte sich dort die Rufanzahl beträchtlich (max. 10 –

42 Rufe pro Nacht). Dies spiegelt sich auch in den Durchschnittswerten (4,62 – 18,40 im Juli gegen-

über 0,42 – 5,28 im August) wider, in die auch die zahlreichen Nächte ohne einen Mopsfledermausruf

mit eingerechnet wurden. Umgekehrt verhält es sich dagegen im VRG 3123 mit einem vergleichsweise

großen Abstand zur Wochenstubenkolonie (3.800 m) bei diesem Vergleich. Hier waren die Rufkontakte

von Mopsfledermäusen im August häufiger als im Juli (0,28 gegenüber 0,10) und auch im September

wurden wieder seltener Mopsfledermausrufe aufgenommen (durchschnittlich 0,07 pro Nacht). Das

weist darauf hin, dass sich die Tiere nach der Auflösung der Wochenstube weiter im Raum verteilt

haben. Hinzu kommt, dass die Population nun die im Jahresverlauf maximale Größe hat (Zuwachs

flugaktiver Tiere einschließlich der Jungtiere). Dies konnte auch im WP Buchenau bestätigt werden,

wobei die Gesamtzahl der Nachweise mit der Entfernung der einzelnen Teilbereiche deutlich abnimmt

(FD 001: nur ein Rufkontakt).

In den beiden anderen Gebieten mit großer Entfernung (2.700 – 3.000 m) zu einer Mopsfledermaus-

Wochenstubenkolonie (WP Eiterfeld und VRG 122) lag das Niveau der Anzahl an Mopsfledermaus-

rufsequenzen ebenfalls niedrig (0,05 – 0,10), aber während der Wochenstubenperiode etwas höher

als danach. Der höchste Wert im WP Eiterfeld wurde vor der Wochenstubenbildung im Frühjahr (April

bis Mai) erreicht (durchschnittlich 0,32 Rufe pro Nacht). Auch im WP Buchenau FD 004 war der Früh-

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jahrswert höher als der Wert während der Wochenstubenperiode. Das kann als Hinweis auf durchzie-

hende Tiere (Migration zwischen WQ und WSQ/MKQ) gewertet werden.

Der Vergleich der Juli-Werte zeigt in der Gesamtbetrachtung eine mind. 46-fach höhere Rufsequenzra-

te bei Detektorstandorten im Nahbereich zur Wochenstubenkolonie (bis 575 m-Radius) gegenüber

solchen im größeren Abstand (>2.700 m-Radius). Untersuchungen aus Gebieten mit mittlerem Ab-

stand zur nächsten bekannten Wochenstubenkolonie liegen nicht vor. Aufgrund der unterschiedlichen

Habitatausstattung der einzelnen Räume, der eher geringen Anzahl an Untersuchungen – dies ohne

eine wissenschaftlichen Ansprüchen entsprechende parallele Erfassung der Art durch Bioakustik und

Raumnutzungsanalyse mit hoher räumlicher Auflösung - sowie aufgrund des Fehlens von Untersu-

chungsgebieten mit mittlerer Entfernung zum nächsten Wochenstubenquartier, können aus den Daten

keine statistisch abgesicherten Aussagen abgeleitet werden. Jedoch ermöglichen sie erste wertvolle

Erkenntnisse hinsichtlich der Rufaktivität der Art im Nahbereich (< 1.000 m) einer Wochenstube und

in größerer Distanz dazu (> 3 km). Auf dieser Grundlage können erste fachgutachterliche Bewer-

tungsempfehlungen – z. B. im Hinblick auf den Rückschluss auf ein nahegelegenes Quartierzentrum

der Art - getroffen werden (vgl. Kap. 2.3).

Abb. 3 zeigt die Abhängigkeit der Aktivitätsdichte von Mopsfledermäusen in den beiden Untersu-

chungsgebieten nahe von Wochenstubenkolonien in Relation zur Entfernung der stationären Aufnah-

megeräte (AnaBat oder Batcorder) zum Quartierstandort. Hierbei ist der Einfluss des jeweiligen Habi-

tats am Gerätestandort nicht unerheblich, so dass im Einzelfall Abweichungen auftreten können.

Abb. 3: Häufigkeit von Mopsfledermausrufen in den WEA-VRG HR36a und 3231/3232 in Relation zum Abstand der stationären Detektoren zum bekannten Wochen-stubenquartierstandort (Daten aus Juli und August 2014)

So leicht Rufsequenzen aus Aufzeichnungen von AnaBat- oder Batcorder-Aufzeichnungen (Rufsequen-

zen) ausgezählt werden können, bietet eine solche Auswertung nur eine geringe Vergleichbarkeit der

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Absolutwerte an verschiedenen Standorten und bei Verwendung unterschiedlicher Geräte. Je nach

Anflugwinkel der Fledermaus zum Mikrofon und der variablen Lautstärke ihrer Ortungsrufemission

sowie schalldämpfenden Witterungseinflüssen (z. B. Nebel) und gerätespezifischen Eigenschaf-

ten/Einstellungen zur maximalen Aufnahmelänge einer „Rufsequenz“ kann die Anzahl an Rufaufnah-

men stark variieren. Das folgende Beispiel (Abb. 4) zeigt schematisch, wie die selbe Abfolge von Rufen

von einem Gerät A aufgrund einer bestimmten Geräteeinstellung (hier die „Aufzeichnungsdauer nach

einem „Trigger“ oder „Posttrigger“) als unterschiedliche Anzahl an Rufsequenzen aufgezeichnet wer-

den. Die Einstellung „Posttrigger“ gibt an, nach welcher Zeitspanne die Aufzeichnung einer Rufsequenz

abgeschlossen wird, wenn kein Ruf mehr festgestellt wird. Im Beispiel ist für das Gerät A eine Zeit-

spanne von 1 Sekunde (1.000 ms) eingestellt und für das Gerät B liegt der „Posttrigger“ bei 400 ms19.

Abb. 4: Schematische Darstellung der Auswirkung der Einstellung „Posttrigger“ auf die Anzahl der aufgezeichneten Rufsequenzen

Während das Gerät A im betrachteten 3-Sekunden-Abschnitt zwei Rufsequenzen aufnimmt (grüne

Pfeile oben), sind es bei dem Gerät B vier Rufsequenzen (rote Pfeile darunter). Die einzelnen Fleder-

mausrufe sind blau dargestellt.

Auch geringe Unterschiede in der Raumnutzung können das Ergebnis verfälschen. Eine Fledermaus,

die an einem Gerät vorbei fliegt und sich dabei einige Minuten in der Nähe dieses Gerätes aufhält,

kann mehrere Rufsequenzaufnahmen generieren, wohingegen in dem Fall, dass das gleiche Tier sich

40 m weiter für einige Minuten aufhält, nur eine Sequenz aufgezeichnet wird.

Deshalb wurden die Daten in einem erweiterten Auswertungsschritt konstanten Zeitfenstern (hier

„15 min-Intervalle“) zugeordnet. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Rufsequenzen in einem „15 min-

Intervall“ aufgezeichnet werden. Es werden vielmehr die „15 min-Intervalle“ gezählt, in denen mindes-

tens eine Rufsequenz aufgezeichnet wurde. In dem Beispiel aus Abb. 4 würde bei beiden Geräten ein

„15 min-Intervall“ gezählt. Auch dieses Ergebnis ist in Tab. 5 dargestellt. Es zeigt prinzipiell die glei-

chen Tendenzen wie die Auswertung der Rufsequenzen, bietet aber eine höhere Sicherheit der Ver-

gleichbarkeit, auch bei Einsatz verschiedener Geräte und in unterschiedlichen Aufnahmesituationen.

Konkret wurden im Nahbereich bis zu 14 (VRG 3231/3232), bzw. sogar 24 (VRG HR36a) Viertelstun-

den-Intervalle mit Mopsfledermausrufen pro Nacht im Juli20 registriert, während die Augustdaten dort

19 1.000 ms und 400 ms sind die in den Geräten Batlogger und Batcorder voreingestellten Standardwerte.

20 Im Juli umfassen die Nächte 32-34 „15 min-Intervalle“ bei 8,0-8,5 Stunden Nachtlänge zwischen SU und SA.

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nur maximal 5 bis 15 dieser Zeitintervalle mit Mopsfledermausrufen pro Nacht generierten21. In den

entfernteren Gebieten konnten dagegen höchstens sechs Viertelstundenzeitfenster mit Mopsfleder-

mausrufen pro Nacht festgestellt werden (im Frühjahr im WP Eiterfeld, ansonsten sogar nur

max. 3/Nacht im VRG 3123 bzw. max. 1/Nacht im WP Buchenau FD 003 & FD 004). Auch die Durch-

schnittswerte der wochenstubennahen Untersuchungsbereiche zeigen die ungleiche Raumnutzungsin-

tensität im Juli und August, liegen aber dichter beieinander als die der ausgezählten Rufsequenzen

(2,31 – 2,74 im Juli gegenüber 1,04 – 2,35 im August). Auch ändert diese Art der Datenauswertung

nichts an der Aussage zur generell geringeren Aktivitätsdichte der Mopsfledermaus in größe-

rer Entfernung zum Dichtezentrum der Wochenstubenkolonie und einer tendenziell häufige-

ren Präsenz von Mopsfledermäusen im VRG 3123 im August gegenüber Juli und September. Ebenfalls

bleibt die Aussage bestehen, dass im WP Eiterfeld die Frühjahrsaktivität (April/Mai) der Mopsfleder-

maus den höchsten Wert zeigt. Im Vergleich der Juli-Werte zwischen den Detektorstandorten im Nah-

bereich zur Wochenstubenkolonie (bis 575 m), gegenüber solchen im größeren Abstand dazu

(>2.700 m), halbiert sich der Vergleichsfaktor aber bei Betrachtung der „15 min-Intervalle“ auf eine

23-fach höhere Aktivität (gegenüber der 46-fach höheren Aktivität bei Betrachtung der Rufsequenzra-

te, vgl. S. 32). Dies bedeutet, dass einerseits die Unterschiede zwischen den verschiedenen Untersu-

chungsgebieten kleiner sind, als bei Betrachtung der Anzahl einzelner Rufsequenzen der stationären

Detektoren, andererseits aber das gemessene Ausmaß an Unterschieden eine verlässlichere Größen-

ordnung liefert, unabhängig vom gewählten Gerätetyp und sonstigen unbeeinflussbaren Parametern,

wie Geländesituation oder Witterung.

2.1.2 Aktivitätsmuster

Die größere Häufigkeit von Fledermausrufen ist ein guter Hinweis auf eine Quartiernähe, aber allein

noch kein sicheres Indiz. So war bei einer Untersuchung im Saarland in 300 m Entfernung von einem

zu diesem Zeitpunkt genutzten WSQ eine geringere durchschnittliche Flugaktivität der Mopsfleder-

maus festzustellen, als in 1 km Entfernung zu diesem Quartier22 (STEPHAN mdl. 2015).

Neben der Häufigkeit von Fledermausrufen in Quartiernähe können daher drei Erkennungsfaktoren im

nächtlichen Aktivitätsmuster herangezogen werden, um festzustellen, ob ein Detektorstandort nahe an

einem Dichtezentrum steht:

� Eine hohe Stetigkeit von Mopsfledermausrufaufnahmen in aufeinanderfolgenden Auf-

zeichnungsnächten.

� Eine bimodale Rufverteilung im Verlauf einer Nacht.

� Ein sehr früher Ausflugzeitpunkt vor oder kurz nach Sonnenuntergang (HILLEN 2011 u.

WEIGE 2014 mdl.23 geben als „übliche“ Ausflugzeit 20 min nach SU an).

Wird bei der o. g. Untersuchung im Saarland die Stetigkeit betrachtet, so erfolgten nahe des bekann-

ten Quartiers in 5 von 6 Nächten Flugaktivitätsnachweise (= 83 %), an ferneren Gerätestandorten

aber nur in 3 von 6 Nächten (= 50 %, STEPHAN mdl. 2015). Auch bei den Untersuchungen in Mittel-

21 Im August umfassen die Nächte 34-41 „15 min-Intervalle“ bei 8,5-10,25 Stunden Nachtlänge zwischen SU und

SA)

22 Allerdings ohne Kenntnis, ob am entfernteren Horchboxstandort nicht ggf. ebenfalls ein besetzter Quartier-baum war.

23 fachgutachterliche Erfahrungswerte aus weiteren Untersuchungen zu der Art

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hessen ergaben sich bei den beiden VRG nahe an einem Dichtezentrum der Mopsfledermaus unter-

schiedlich hohe Stetigkeitswerte (im Zeitraum Juli bis Mitte August 2014). Bei Betrachtung der einzel-

nen Gerätestandorte ergab sich dort ein Anteil an „erfolgreichen“ Nächten (mit Nachweis von mind.

einem Mopsfledermausruf) von bis zu 100 % (VRG 3231 & 3232) bzw. bis zu 83 % (VRG HR36a),

wobei es auch Gerätestandorte gab, die einen deutlich geringeren Anteil erfolgreicher Nächte aufwies.

Somit kann auch dieses Merkmal von wiederholten Nachweisen von Mopsfledermausrufen über meh-

rere Nächte in Folge für sich alleine genommen, keinen hinreichenden Beleg für ein nahegelegenes

Dichtezentrum liefern. Eine Stetigkeit von 60 % oder mehr an einem Gerätestandort kann jedoch als

deutlicher Hinweis für ein nahegelegenes Dichtezentrum gewertet werden. Die Beurteilung der Stetig-

keit ist aber erst bei einer längeren Beobachtungsdauer innerhalb der Wochenstubenzeit sinnvoll mög-

lich (insgesamt sechs Nächten oder mehr in den Monaten Juni/Juli24).

Treten mehrere Erkennungsfaktoren gemeinsam auf, etwa eine hohe Stetigkeit von Mopsfledermaus-

rufen innerhalb der Wochenstubenzeit sowie eine bimodale Rufverteilung, ggf. noch gepaart mit einem

sehr frühen Ausflugzeitpunkt, so ist auch dies ein starker Hinweis auf ein nahegelegenes Quar-

tier(zentrum), das von vielen Individuen genutzt wird. Um ein Quartier herumschwärmende Tiere

führen häufig zu einer höheren Rufaufzeichnungsrate zu Zeiten der abendlichen Dämmerung und/oder

morgens kurz vor Sonnenaufgang, auch wenn Einzeltiere bei Fluggeschwindigkeiten von 2,5 – 7,7 m/s

bereits innerhalb von 2 – 7 min 1.000 m überbrücken können. In Abb. 5 ist beispielhaft ein bimodales

Verteilungsmuster dargestellt (WEA-VRG HR036a: Gerätestandort Bat 7). In den Abb. 6 bis Abb. 8

wird für die vier WEA-VRG 3123, HR36a und 3231 mit 3232 das Erstauftreten von Mopsfledermausru-

fen während der Beobachtungsnächte im Juli und August vergleichend dargestellt. Eine Septemberer-

fassung fand nur im VRG 3123 und in Buchenau statt, ergab dort aber keine Mopsfledermausrufe vor

Sonnenuntergang oder innerhalb der ersten halben Stunde danach. In den WEA-VRG 3231 und 3232

bei Ernsthausen zeigten sich die erwarteten frühen Rufkontakte von Mopsfledermäusen deutlich vor

und auch kurz nach Sonnenuntergang, insbesondere zur Zeit der Jungtieraufzucht im Juli. Im WEA-

VRG HR036a bei Schwarzenborn/Knüll fand dieses Bild trotz nachweislicher Nähe der dortigen statio-

nären Detektoren zum Quartierstandort keine Bestätigung. Das könnte nach den Beobachtungen der

Bearbeiter vor Ort erklärbar sein, die dort Mopsfledermäuse im Anschluss an ihren abendlichen Aus-

flug aus dem Quartier wiederholt unmittelbar in die umliegenden Baumkronen einfliegen sahen und

somit von den aufgestellten Batcordern in wenigen Metern über den Boden nicht erfasst wurden

(WEIGE 2014 mdl.). Im Bereich Dautphetal wurden zwar ebenfalls drei Rufsequenzen von Mopsfle-

dermäusen vor Sonnenuntergang erfasst, dies allerdings im August, also erst nach Beginn der Wo-

chenstubenauflösung. Dieser späte Zeitpunkt im Jahresverlauf sowie die ohnehin nur geringe Rufan-

zahl dort wurden deshalb nicht als Indiz einer nahegelegenen Wochenstubenkolonie interpretiert (s.

HERRCHEN & SCHMITT et al. 2015). Generell wird jedoch durch die oben beschriebene bimodale Ruf-

verteilung im Verlauf der Nacht, sofern diese gekoppelt mit der Hauptaktivitätsphase der Art zur Wo-

chenstubenzeit und mit einer hohen Aktivitätsdichte erfolgt, von einer Indizfunktion auf das Vorliegen

eines Dichtezentrums ausgegangen.

24 je nach Witterungsverlauf auch noch in der ersten Augusthälfte erfassbar

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Abb. 5: Rufverteilung am 05.08.2014 an Bat 7 (VRG HR36a)

Abb. 6: Verteilung der Erstaufnahmen von Mopsfledermausrufen in sommerlichen Be-obachtungsnächten in den WEA-VRG 3231 und 3232 Ernsthausen in Relation zum Zeitpunkt des Sonnenuntergangs

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Abb. 7: Verteilung der Erstaufnahmen von Mopsfledermausrufen in sommerlichen Be-obachtungsnächten im WEA-VRG HR36a in Relation zum Zeitpunkt des Son-nenuntergangs

Abb. 8: Verteilung der Erstaufnahmen von Mopsfledermausrufen in sommerlichen Be-obachtungsnächten im WEA-VRG 3213 Dautphetal in Relation zum Zeitpunkt des Sonnenuntergangs (Im Rahmen der Erfassungen im September konnten keine frühen Mopsfledermausrufe

aufgezeichnet werden.)

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38

Bedingt durch die regelmäßigen Quartierwechsel der Mopsfledermaus im Raum ihres Quartierverban-

des (= Dichtezentrum) ist an einzelnen Detektorstandorten keine Kontinuität hoher Rufaktivitäten oder

des oben beschriebenen „bimodalen Verteilungsmusters im Nachtverlauf“ über den gesamten Erfas-

sungszeitraum zu erwarten. Hierdurch und aufgrund der recht geringen Erfassungsreichweite der Ult-

raschalldetektoren von <30 m können kurzfristige Verlagerungen der Schwerpunkträume von Mops-

fledermausflugaktivitäten auch innerhalb eines Dichtezentrums (meist etwa 65 – 180 ha25) vermeint-

lich mopsfledermausfreie Waldflächen anzeigen. Indem die Gerätedichte oder die Erfassungszeiten

sowie die Untersuchungsstandorte günstig gewählt werden, kann dieser Effekt jedoch weitgehend

vermieden werden.

In den mittelhessischen WEA-VRG 3231 und 3232 bei Ernsthausen sowie HR036a bei Schwarzen-

born/Knüll, die im Nahbereich (Entfernung 350 – 575 m) um bekannte Wochenstubenkolonien dieser

Fledermausart liegen, wurden insgesamt 537 Beobachtungsnächte, verteilt auf 24 Detektorstandorte

im Zeitraum 7.7.2014 bis 18.8.2014 dokumentiert. Davon waren 276 Nächte (= 51 %) ohne Nachweis

einer Mopsfledermaus. Diese verteilten sich auf 82 Nachweislücken in einer Länge von einer Nacht bis

zu 32 aufeinanderfolgende Nächte (s. Tab. 6 und Abb. 9). Zu beachten ist, dass sich im VRG HR36a

zwei Gerätestandorte nicht optimal an den von der Art bevorzugten Strukturen befanden26 und damit

keine optimalen Ergebnisse zu erwarten waren. Da die größten Lücken in Ernsthausen

(VRG 3231/3232) aufgetreten sind, ergeben sich aus der Berücksichtigung der beiden Standorte aber

keine Verzerrungen der Ergebnisse der folgenden Zusammenstellung.

Tab. 6: Zusammenstellung der Anzahl von Nächten ohne Mopsfledermaus-Rufaufzeichnungen in verschiedenen hessischen Untersuchungsgebieten nahe an bekannten Wochenstubenkolonien

Lückenlänge (Anzahl der

Nächte)

VRG 3231/3232 VRG HR36a Summe Anzahl

der Fälle kumu-

liert Anzahl

der Fälle kumu-

liert Anzahl

der Fälle kumuliert

1 21 21 26 26 47 47 57%

2 7 28 3 29 10 57 70%

3 4 32 3 32 7 64 78%

4 4 36 2 34 6 70 85%

5 36 34 70 85%

6 36 3 37 3 73 89%

7 36

37 73 89%

8 1 37 1 38 2 75 91%

9 37 1 39 1 76 93%

10 37 39 76 93%

11 2 39 39 2 78 95%

12 39

39 78 95%

13 39

39 78 95%

14 39 39 78 95%

15 39 39 78 95%

25 entspricht einer Kreisfläche von 450 – 750 m-Radius

26 Hier lag ein zusätzlicher Fokus der Untersuchung auf der Prüfung einer Windwurffläche.

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Lückenlänge (Anzahl der

Nächte)

VRG 3231/3232 VRG HR36a Summe Anzahl

der Fälle kumu-

liert Anzahl

der Fälle kumu-

liert Anzahl

der Fälle kumuliert

16 39 39 78 95%

17 39 39 78 95%

18 1 40 39 1 79 96%

19 40 39 79 96%

20 1 41 39 1 80 98%

21 41

39 80 98%

22 41 39 80 98%

23 41 39 80 98%

24 41 39 80 98%

25 41 39 80 98%

26 41 39 80 98%

27 41

39 80 98%

28 41 39 80 98%

29 1 42 39 1 81 99%

30 42 39 81 99%

31 42 39 81 99%

32 1 43 39 1 82 100%

Summe: 43

39

82

Um möglichst sicherzustellen, dass der Erfassungszeitraum nicht zufällig ausschließlich Nächte ohne

Mopsfledermauspräsenz umfasst, muss nicht nur der Untersuchungsstandort von einem für die Frage-

stellung qualifizierten Fachgutachter ideal gewählt werden, sondern auch der Erfassungszeitraum grö-

ßer sein, als eine Lücke zwischen zwei Erfassungen. In 57 % der Fälle (47 Nachweislücken) betrug

diese Lücke nur einen Tag (grüne Linie in Abb. 9). 70 % der Nachweislücken waren 1 – 2 Tage lang

(gelbe Linie in Abb. 9), 85 % der Fallzahlen bezogen sich auf Lücken von 1 – 4 oder 5 Tage (rote ge-

strichelte Linie in Abb. 9) und 95 % auf Lücken von 1 – 11 Tage (dunkelgrau gepunktete Linie in

Abb. 9).

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nicht an jedem Untersuchungsstandort der Nachweis dieser

den Waldlebensraum flexibel nutzenden Art als Beleg für ein wahrscheinliches Dichtezentrum der Art

erforderlich ist. Vielmehr kann bereits der Nachweis an bereits einem Standort ausreichend sein, um

eine entsprechende Indizfunktion zu erbringen.

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40

Abb. 9: Aufsummierung der Anzahl an Beobachtungsnächten ohne Nachweis einer Mopsfledermaus im VRG HR 36a und im VRG 3231/3232 (Daten aus Juli/August 2014, weitere Erläuterungen im Text)

Durch eine Erfassung mit sechs Nächten Länge hätte für alle Lücken von ein bis fünf Tagen ausge-

schlossen werden können, dass die Erfassung genau in einer dieser Lücken erfolgte und somit fälsch-

lich keine Mopsfledermaus erfasst worden wäre. Die Graphik zeigt, dass in diesem Fall 15 % der Lü-

cken so groß sind, dass die Gefahr besteht, dass der Erfassungszeitraum vollständig in eine solche

Lücke fällt. Dabei sind in der Graphik die Zeiträume, die keine Lücke aufweisen nicht berücksichtigt, so

dass die Nachweiswahrscheinlichkeit an einem Standort deutlich über 85 % liegt.

Im Rahmen der Erfassung HR036a hätte in 93 % der denkbaren Fälle eine Erfassung mit sechs Näch-

ten einen Artnachweis erbracht.

Der damit an jeweils einem Standort verbleibenden Nachweisunsicherheit kann jedoch über eine aus-

reichende Gerätedichte im Raum begegnet werden (vgl. Kap. 2.1.4), denn die betrachteten „Lücken“

entstehen, wenn sich die Tiere im Rahmen des regelmäßigen Quartierwechsels an einer anderen Stelle

im Raum aufhalten, wo sie bei ausreichender Gerätedichte und geeigneter Standortwahl mit einem

anderen Gerät erfasst werden können.

2.1.3 Geräteeignung

Die technischen Geräte zur Aufnahme bzw. Erfassung und Speicherung sowie die Software zur Aus-

wertung und Bestimmung von Fledermausrufen haben in den letzten zehn Jahren eine rasante techni-

sche Entwicklung durchlaufen. Vergleichende Untersuchungen zu verschiedenen Aufnahmegeräten

liegen mit den Arbeiten von ADAMS et al. (2012) sowie BELKIN & STEINBORN (2014) vor. Beide Un-

tersuchungen zeigen deutliche Unterschiede in der Empfindlichkeit und der Zahl der Aufnahmen. Die

Untersuchungen deuten an, dass von den in Hessen im Rahmen der Mopsfledermaus-Untersuchungen

eingesetzten Geräten das AnaBat-SD2 (Titley Electronics) deutlich weniger empfindlich ist, als der

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Batcorder (EcoObs) und dieser wiederum weniger empfindlich, als der Batlogger (Elekon AG). Nach

Angaben des Herstellers unterscheiden sich die Aufnahmeeigenschaften der unterschiedlichen Batcor-

der-Baureihen 1, 2 und 3 dagegen nicht.

In Hessen wird im Leitfaden (HMUELV/HMWVL 2012) in der Anlage 7 „Hinweise zum Untersuchungs-umfang Fledermäuse“ auf geeignete Geräte nicht näher eingegangen, lediglich auf die fachliche Quali-

fikation der Bearbeiter: „Alle Untersuchungen sind von fachlich versierten Fledermaus-Experten zu

geeigneten Jahres- und Tageszeiten sowie unter geeigneten Witterungsbedingungen durchzuführen.“

Nur in der Anlage 5 zum bioakustischen Gondel- oder Höhenmonitoring ist zu lesen: „Für die Anwen-dung des Modells ist es unbedingt erforderlich, die im Forschungsvorhaben des BMU (vgl. BRINKMANN et al. 2011) verwendeten Methoden, Einstellungen und vergleichbar geeignete Geräte zu verwenden.“

sowie „Die Ermittlung der Fledermausaktivität erfolgt über automatische Aufzeichnungsgeräte mit der Möglichkeit der artgenauen Auswertung (Batcorder, AnaBat oder ähnlich geeignete Geräte), die in der Gondel der WKA installiert werden.“ In den Hinweisen und Leitfäden zu Fledermausuntersuchungen

anderer Bundesländer wird in der Regel ebenfalls nicht auf die unterschiedlichen Gerätetypen

und -hersteller eingegangen. So steht in den Hinweisen aus Baden-Württemberg (LUBW 2014) „Für die automatischen Dauererfassungen werden Aufzeichnungsgeräte der „neuen Generation“ oder min-destens gleichwertige technische Lösungen verwendet, die die Fledermausrufe digital und zeitgenau aufzeichnen (Aufnahme in Echtzeit oder Teilerverfahren) und eine standardisierbare, über die spezielle Untersuchung hinaus vergleichbare Datenerfassung gewährleisten. Die früher üblichen, analog arbei-tenden „Horchkisten“ erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht.“ In Nordrhein-Westfalen

(MKULNV & LANUV 2013) ist zu lesen: „Automatische Dauererfassung parallel zu Detektorbegehung von 01.04.-31.10. (mit Batcorder, AnaBat, Avisoft, SM2BAT etc.).“ BRINKMANN et al. (2011) empfeh-

len dagegen für die akustische Erfassung im Gondelbereich AnaBat SD1 Detektoren oder Batcorder zu

benutzen. Die Frage der Geräteeignung ist auch Gegenstand laufender Untersuchungen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Erfassungsreichweite bei der Mopsfledermaus

im Vergleich mit laut rufenden Fledermausarten gering ist. Ausschlaggebend für den Erfassungserfolg

sind aufgrund des Raum-Zeit-Verhaltens der Art (insb. schneller, strukturgebundener Flug) weniger die

Unterschiede in der Detektionsreichweite der Geräte, als vielmehr die richtige Standortwahl der auto-

matischen Ruferfassungsgeräte. Daher sind, nach derzeitigem Kenntnisstand, die für die VRG-

Untersuchung gewählten Geräte für die Fragestellung ausreichend.

Eine besondere Aufnahmesituation liegt bei extrem feuchter Witterung und bei langandauernden fros-

tigen Temperaturen vor. Beides kann die hoch komplexen Ultraschalldetektoren, insbesondere ihre

Mikrofone schädigen. Ein Wassertropfen auf der Mikrofonmembran stört nicht nur die Aufnahmefähig-

keit, sondern kann in Kombination mit Frosttemperaturen eine irreversible Zerstörung verursachen

(SCHUSTER von EcoObs mdl. 2014). Kühle Umgebungstemperaturen reduzieren zudem die Leistung

von Akkus immens, so dass langfristig angelegte Aufnahmeperioden scheitern können. Abhilfe kön-

nen, neben einer frostsicheren Isolierung, entsprechend großdimensionierte Batterien mit hoher Lade-

kapazität (z. B. Autobatterien, WEIGE mdl. 2014) oder bei Möglichkeit die Nutzung eines Netzan-

schlusses geben. Im Rahmen der Untersuchungen zum VRG 3123 hatte die „Waldbox“ mit Solarpanel

der Fa. EcoObs bei dreiwöchigen Dauereinsätzen im Dezember und Januar keine Ausfälle der pro-

grammierten täglichen 15 Stunden-Aufnahmezeiten.

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2.1.4 Gerätedichte

Aufbauend auf den notwendigen Bestandserfassungen im Gebiet erfolgt die Wahl geeigneter Untersu-

chungsstandorte für stationäre Detektoren unter besonderer Berücksichtigung von Strukturen mit

Bedeutung für die Art. Diese Standortwahl erfolgt durch mit der Art vertraute Fachgutachter, da sie

eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Nachweis vorhandener Mopsfledermaus-

Vorkommen bildet.

Die Dichte an aufgestellten stationären Detektoren war in den Betrachtungsbereichen in Ernsthausen,

Schwarzenborn/Knüll, Bad König, Dautphetal und Eiterfeld sehr unterschiedlich. Bei den Untersu-

chungsgebieten in unmittelbarer Nähe zu einem Wochenstubenverband betrug sie 18 stationä-

re Detektoren/10 ha (Ernsthausen, VRG 3231 und VRG 3232: 14 AnaBat-Geräte auf 7,6 ha) bzw. nur

0,9 stationäre Detektoren/10 ha (Schwarzenborn/Knüll, VRG HR36a:10 Batcorder auf 93 ha). Dennoch

gab es nur bei Ernsthausen einen Detektorstandort ohne Nachweis eines Mopsfledermausrufs (Erfas-

sungsquote also 13/14 = 93 %), während bei Schwarzenborn/Knüll keines der Geräte ohne Nachweis

einer vorbeigeflogenen Mopsfledermaus war (Erfassungsquote also 100 %). In den Untersuchungsge-

bieten in jeweils größerer Entfernung zu bekannten Wochenstubenkolonien der Mopsfledermaus war

die Anzahl eingesetzter stationärer Detektoren vergleichbar zu der im wochenstubennahen Untersu-

chungsgebiet Schwarzenborn/Knüll oder lag niedriger (VRG 3123 Dautphetal: 1,0 Batcorder/10 ha,

VRG 122 Bad König: 0,25 Batcorder/10 ha, WP Eiterfeld: 0,1 Batcorder/10 ha, WP Buchenau:

0,02 Batcorder/10 ha). Hier lag die Nachweisquote von mindestens einem aufgenommenen Mopsfle-

dermausruf/Gerätestandort nur bei 53 % für Dautphetal, 38 % für Bad König und 25 % im

WP Eiterfeld, aber 100 % im WP Buchenau27.

Von den im Untersuchungsgebiet VRG HR36a (Schwarzenborn/Knüll) aufgestellten Batcordern wurden

an 4 von 10 Standorten (= 40 %) Aktivitätsdichten registriert, die nach der Eignungseinstufung in

Kap. 2.3.1 auf ein Quartier hinweisen. Im Bereich von Ernsthausen (VRG 3132/3232) waren es sogar

7 von 14 AnaBat-Geräten (= 50 %), die diese Aktivitätsschwelle erreichten. HILLEN (2011) dokumen-

tiert bei ihrer Untersuchung im Hunsrück neun eingesetzte AnaBat-Geräte im Umkreis von 270 m bis

ca. 1.000 m um die dort bekannten Wochenstubenquartiere hinter abstehender Borke an verschiede-

nen Bäumen. Dies entspricht einer Gerätedichte von 0,3/10 ha. An jedem ihrer Standorte konnten

Mopsfledermausrufe aufgezeichnet werden (Erfassungsquote 100 %). Ein bimodales Aktivitätsmuster

legt sie für fünf der Standorte dar sowie an einem sechsten Standort einen Aktivitätspeak zur Zeit des

Sonnenuntergangs (ohne korrespondierenden Peak zur Zeit des Sonnenaufgangs). Daraus ergibt sich

eine Nachweisdichte mit diesbezüglichem Hinweis auf ein Dichtezentrum durch 56 – 67 % der kontrol-

lierten Detektorstandorte. Die folgende Tabelle bietet einen Vergleich der stationären Detektoreinsätze

im nahen Umfeld von drei Mopsfledermauswochenstuben (0 – 1.000 m-Radius um den Mittelpunkt der

bekannten Quartierstandorte) in Hinblick auf die Nachweishäufigkeit von Mopsfledermausvorkommen

und solchen mit Hinweis auf ein nahes Dichtezentrum der Art (vgl. Kap. 2.3.1).

27 Die Nachweisquote von 100 % ist nicht repräsentativ für ein Gebiet, das so weit von einem Dichtezentrum

entfernt liegt. Aufgrund der geringen Anzahl von Geräten spielt neben der Auswahl der geeigneten Geräte-standorte auch der Zufall eine Rolle. So wurde bei einem der drei Geräte nur ein Kontakt in 210 Erfassungs-nächten festgestellt, der im Hinblick auf den Zeitpunkt (2.11.) auch einem durchziehenden Tier zugeordnet werden kann. Bleibt dieser Kontakt unberücksichtigt sinkt die Erfassungsquote auf 66 %.

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43

Tab. 7: Darstellung der Detektoreinsätze im Umfeld von drei Mopsfledermauswochenstuben

Gebiet Ernsthausen

(WEA-VRG 3231 und 3232) Schwarzenborn/Knüll

(VRG036a) Hunsrück

(HILLEN 2011)

Größe des Untersuchungsge-bietes

7,6 ha 93 ha 314 ha28

Anzahl der Kontrollnächte 13 – 25 / Monat 6 – 18 / Monat 8 – 13 / Monat

Anzahl der stationären Erfassungen (AnaBat oder Batcorder)

Gesamtanzahl 14 Geräte

(18 Geräte / 10 ha)

10 Geräte

(1,1 Geräte/10 ha)

9 Geräte

(0,3 Geräte/10 ha)

mit Nachweis

Mopsfledermaus 13 Geräte 10 Geräte 9 Geräte

ohne Nachweis

Mopsfledermaus 1 Geräte 0 Geräte 0 Geräte

mit Nachweis

„Dichtezentrum“ 6 Geräte 4 Geräte 5 Geräte

ohne Nachweis

„Dichtezentrum“ 8 Geräte 6 Geräte 4 Geräte

Zunächst fällt auf, dass trotz deutlich größerer Gerätedichte in Ernsthausen an einem Standort kein

Nachweis erfolgte, während in den beiden anderen Gebieten an allen Standorten Mopsfledermaus-

nachweise erbracht werden konnten. Betrachtet man das Umfeld der Gerätestandorte, so zeigt sich,

dass das Gerät ohne Nachweis an einer ca. 3 m breiten Schneise in dichtem Fichtenstangenbestand

ohne weiteren bemerkenswerten Bewuchs betrieben wurde. Die Habitateignung (vgl. Kap. 2.3) an

dieser Stelle ist im Vergleich mit den übrigen Standorten am schlechtesten. Die Gebiete in Ernsthau-

sen weisen zudem eine vergleichsweise geringe Größe auf.

In dem Beispiel aus dem Hunsrück fällt auf, dass bei einem deutlich geringeren Geräteeinsatz ein ver-

gleichbarer Erfolg wie in Schwarzenborn zu erkennen ist: Artnachweis an allen Geräten; an etwa der

Hälfte der Geräte konnte ein Hinweis auf ein Dichtezentrum erbracht werden (im Hunsrück an sogar

etwas mehr als der Hälfte der Geräte). Im Hunsrück war jedoch das Gebiet überdurchschnittlich gut

bekannt. Hier wurden über mehrere Jahre Untersuchungen durchgeführt, so dass die Geräte sehr

gezielt aufgestellt werden konnten.

Im Gebiet Schwarzenborn konnte an vier Geräten kein Hinweis auf das nahe Dichtezentrum ermittelt

werden (hiervon befanden sich zwei Geräte in einer Windwurffläche mit suboptimalen Habitatbedin-

gungen, die nicht auf Wochenstubenaktivität, sondern auf Jagdaktivität untersucht wurde). Hier hät-

ten fünf Geräte (bzw. bei Ausblendung der Windwurffläche sogar nur drei Geräte) ausgereicht, um

einen Hinweis auf das Dichtezentrum zu erhalten. Da das Gebiet eine Größe von 93 ha hat, entspricht

das einer Gerätedichte von 0,5 Geräte/10 ha (bzw. bei Ausblendung der Windwurffläche von 0,3 Gerä-

te/10 ha). Im Hunsrück hätten entsprechend fünf Geräte für einen sicheren Hinweis ausgereicht, das

entspricht 0,16 Geräte/10 ha.

28 entspricht einem 1000 m-Radius um den Mittelpunkt des Wochenstubenquartiergebietes

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44

Die Zahlen belegen zunächst, dass eine flächendeckende Erfassung des Gebietes nicht erforderlich ist,

um sowohl einen Artnachweis zu erbringen, als auch einen Hinweis auf ein nahes Dichtezentrum zu

erhalten. Eine allgemeingültige, erforderliche Gerätedichte kann aus den betrachteten Untersuchungen

nicht mit statistischer Sicherheit abgeleitet werden. Von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfas-

sungserfolg ist vielmehr die Wahl der Gerätestandorte. Hier kommt der fachlichen Kompetenz der

beauftragten Personen und deren Erfahrung mit der Art eine hohe Bedeutung zu. Bei geeigneter

Standortwahl an den von der Art bevorzugt beflogenen Strukturen kann bereits mit einer geringen

Gerätedichte ein sicherer Hinweis auf ein nahes Dichtezentrum erbracht werden. Zum Ausschluss zu-

fälliger Aktivitätsschwankungen (z. B. infolge von Witterungseinflüssen) kann auch eine größere An-

zahl von Geräten sinnvoll sein.

Die erforderliche Gerätedichte wird jedoch auch durch weitere Faktoren bestimmt, insbesondere der

Größe des Untersuchungsgebietes (in sehr großen Untersuchungsgebieten ist zwangsläufig eine Kon-

zentration auf besonders wertvolle Strukturen erforderlich und dadurch der Anteil der untersuchten

Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche geringer) und der Strukturvielfalt (in einem sehr strukturreichen

Gebiet sind u. U. mehr Leitstrukturen im Raum vorhanden, die beobachtet werden müssen). Weiterhin

sind auch besondere Fragestellungen, die im Einzelfall zu beachten sind, für die Standortwahl und die

Gerätedichte relevant. So lagen, wie vorher bereits dargelegt, in Schwarzenborn zwei Gerätestandorte

innerhalb einer Windwurffläche, die als Quartierstandort ungeeignet ist. Hier wurde untersucht, ob

diese Fläche für Jagd- oder Transferflüge genutzt wird. Berücksichtigt man diese beiden Standorte bei

der Betrachtung der für den Dichtezentrumnachweis erforderlichen Gerätedichte nicht, so ist in

Schwarzenborn eine geringere Gerätedichte erforderlich, als zunächst angenommen.

Um eine ausreichende Raum-Zeit-Abdeckung zu erhalten, ist neben der Anzahl an benötigten Detek-

torstandorten auch die Zahl der Beobachtungsnächte relevant. So ist es möglich, die Anzahl an Be-

obachtungsnächten zu reduzieren, wenn dafür die Gerätedichte erhöht wird: z. B. an jedem Detektor-

standort 6 Nächte/Monat bei 0,5 Geräten/10 ha oder auch 3 Nächte/Monat bei 1,0 Geräten/10 ha.

Darüber hinaus ist für kleine Untersuchungsgebiete, die unterhalb der Mindestgröße eines Wochen-

stubenquartierverbandes (ca. 60 ha) liegen, eine Betrachtung des Umfeldes zu empfehlen, damit ggf.

gebietsnah befindliche Dichtezentren der Mopsfledermaus nicht übersehen werden.

In Bezug auf den Nachweis eines potenziellen Dichtezentrums (Wochenstuben- oder Männchenkolo-

nie) sind ausreichend umfängliche Kontrollen vor allen in den Monaten Juni und Juli entscheidend. In

den anderen Monaten im Jahresverlauf (insb. August/September) bieten stationäre Detektorkontrollen

die Gelegenheit, auch andere Aktivitätszentren, wie frequentierte Transferrouten oder Jagdhabitate,

im Spätsommer auch Schwärmquartierbereiche, zu erfassen.

2.1.5 Transekte

Neben stationären Rufaufzeichnungsgeräten sind bei Fledermausuntersuchungen auch mobile Einsätze

in witterungsbedingt günstigen Nächten üblich. Hierbei werden meist handlichere Geräte mit ebenfalls

hoher Effizienz eingesetzt. Der Vorteil liegt in einer Reaktionsfähigkeit der mit der Untersuchung Be-

auftragten, die Transekte ablaufen oder im Punkt-Stopp-Verfahren innerhalb einer Nacht größere Un-

tersuchungsräume abdecken können. Je nach aktuellem Flugereignis kann an einer Stelle länger ver-

weilt werden oder die akustische Erfassung mit Sichtbeobachtungen ergänzt werden (ggf. auch unter

Einsatz eines Nachtsichtgerätes). Vor allem in den Dämmerungsphasen können dadurch bei Beobach-

tung schwärmender Tiere im Einzelfall sogar Quartiere ausgemacht werden (z. B. PODANY 1995).

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Dies stellt allerdings dann keine systematische Erhebung in der Art dar, dass verschiedene Teilräume

innerhalb eines Untersuchungsgebietes in gleicher Weise oder sogar gleichzeitig inspiziert werden. Die

zeitlichen Ausschnitte umfassen i. d. R. nur wenige Minuten bis höchstens wenige Stunden pro Nacht

je Erfassungsbereich. Bei den Untersuchungen im VRG 3123 wurde diese Methode parallel zu den

Batcordererfassungen mit standardisierter Vorgehensweise (10 Transekte à 300 m-Länge für jeweils

10 min in einer Nacht/Monat, vgl. Tab. 3) durchgeführt. Trotz der sporadischen Batcorderaufzeichnun-

gen in diesem Untersuchungsgebiet (die zeitlich parallel und zu 50 % auch an den gleichen Stellen

stattfanden), ergab dieser Untersuchungsansatz keine Hinweise auf ein Vorkommen von Mopsfleder-

mäusen. Auch bei den Untersuchungen zum Windpark Eiterfeld wurde diese Methode angewandt, mit

deutlich größerem Gesamtaufwand (25 Termine à 10.000 m über jeweils 4 – 8 h). Auch hierbei wur-

den nur acht Mopsfledermausrufe erfasst. Beim Windpark Buchenau (je 12 Termine an drei Standor-

ten mit 3.700 m bis 7.000 m) wurden nur an einem der drei Standorte zwei Mopsfledermausrufe er-

fasst. Da die drei Untersuchungsgebiete allerdings in großem Abstand zu bekannten Dichtezentren

dieser Fledermausart liegen, fehlen Vergleichswerte aus Bereichen im nahen Umfeld zu einem Wo-

chenstubenverband.

Der personell durchzuführende Aufwand scheint aber in einem ungünstigen Verhältnis zum Ergebnis

zu stehen, vor allem bei Betrachtung der oben beschriebenen kleinräumigen Wechsel von Aktivitätsbe-

reichen der Mopsfledermaus, auch im Nahbereich zu ihrem Dichtezentrum. Ein bimodales Aktivitäts-

muster über eine oder gar mehrere Nächte ist mit dieser Methode zudem nicht erbringbar. Somit er-

scheint sie als Ergänzung (z. B. bei Quartierverdacht im Umfeld zu einem der stationären Geräte-

standorte), nicht aber als alleinige Standardmethode für großflächige Untersuchungsgebiete empfeh-

lenswert.

2.2 Erfassungserfordernis auf der Ebene der Landes-/Regionalplanung

Die Auswertung von Untersuchungen in sieben Untersuchungsgebieten hat ergeben, dass die Bioakus-

tik auf der Ebene der Regionalplanung in erster Linie die Identifikation von wochenstuben-

nahen Räumen mit sehr hoher Aktivität der Art ermöglicht. Bei fachlich geeigneter Platzierung

der Untersuchungsgeräte, der Einbeziehung mehrerer Bewertungskriterien (z. B. Stetigkeit der Rufe,

Vorliegen einer sogenannten bimodalen Rufverteilung, Zeitraum der Rufaktivität, Dauer der zeitlich

lückenlosen Erfassung) sowie bei zusätzlicher Betrachtung auch der Habitatqualität kann hierüber

durch einen qualifizierten Fachgutachter auch ohne parallele Telemetrie auf der Ebene der Regional-

planung eine Einschätzung zur Bedeutung des betreffenden Raumes als funktional bedeutsam für eine

Wochenstubenkolonie vorgenommen werden. Aus fachgutachterlicher Sicht kann diese Vorge-

hensweise daher, insbesondere bei sehr großen Untersuchungsräumen in größerer Ent-

fernung zu bekannten Wochenstubenkolonien (ca. 5 km), gegenüber einer in derartigen

Fällen nur sehr personal- und zeitaufwändig realisierbaren Methodenkombination (d. h.

der zusätzlichen Einbeziehung des Netzfangs und der Telemetrie) vorzugswürdig sein.

Die Bioakusitik ermöglicht zwar keine konkrete Verortung eines Dichtezentrums, sondern ausschließ-

lich die Ermittlung der Aktivität der Art mit Hinweisfunktion auf ein Dichtezentrum. Jedoch ist dies auf

der Ebene der Regionalplanung ausreichend, um Räume, die für die Windenergienutzung artenschutz-

rechtlich besonders konfliktträchtig sind, zu ermitteln und in diesen konfliktträchtigen Räumen eine

Windenergienutzung auszuschließen. Einer Fortführung und Vertiefung der Untersuchung, zum Bei-

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spiel zur genauen Verortung der Lage der Wochenstubenkolonie durch Netzfang und Telemetrie sowie

der Untersuchung der Aktivität der Art auch im Herbst- und Winterzeitraum, bedarf es beim bereits

erfolgten Nachweis einer Wochenstubenaktivität im Raum nicht zwingend, da das Vorliegen eines ho-

hen Konfliktpotenzials im betreffenden Raum auch ohne diese Informationen erkennbar ist.

Über die ausgewerteten Untersuchungen wurde auch beispielhaft eine nur vereinzelte jagdliche Nut-

zung von Räumen außerhalb der Wochenstubenzeit mit Hilfe der Bioakustik nachgewiesen. Für das

„Mittelfeld“ der Rufaktivität der Art kann derzeit hingegen mit Hilfe der Bioakustik keine entsprechende

Einschätzung vorgenommen werden, da entsprechende beispielhafte Untersuchungen nicht vorlagen.

Hier wird daher im vorliegenden Gutachten eine konservative Bewertung der Rufaktivität im Hinblick

auf das mögliche Vorkommen einer Wochenstube vorgenommen.

Generell sollte eine hohe Prognosesicherheit bei der bioakustischen Untersuchung

dadurch sichergestellt werden, dass die zu untersuchenden Habitatstrukturen, die Unter-

suchungsdauer sowie die Gerätedichte in Abhängigkeit der gebietsspezifischen Beson-

derheiten von einem mit der Mopsfledermaus-Thematik erfahrenen Fachgutachter festge-

legt – dies auf der Grundlage der in Kap. 2 enthaltenen Informationen zu den Untersu-

chungsparametern - und auch durchgeführt sowie fachlich bewertet werden.

Für die Konfliktermittlung sowie für die Bestimmung und Verortung der erforderlichen Maßnahmen auf

der Zulassungsebene sind im Bereich von möglichen Vorkommen der Mopsfledermaus i. d. R. ver-

tiefende Untersuchungen (vor allem Netzfang/Telemetrie) zur Lokalisation der Lebensstätten erforder-

lich. Hingegen ist eine Erfassung mittels Netzfang und Telemetrierung auf der Ebene der Landes-/

Regionalplanung in der Regel nicht erforderlich. Sie kann ausnahmsweise zum Einsatz kommen, um

zum Beispiel bei der Abgrenzung eines VRG mit bekanntem Wochenstuben-Vorkommen im 5 km-

Radius möglichst nur diejenigen Flächen bzw. essentiellen Habitatstrukturen für die Windenergienut-

zung auszunehmen, die eine tatsächlich hohe Bedeutung für diese lokale Population aufweisen.

Generell ist bei der Planung von WEA-VRG um bekannte Wochenstubenquartiere ein 5 km-Puffer (vgl.

HMUELV/HMWVL 2012) sowie um bekannte Winterquartiere ein 1 km-Puffer (vgl. ITN 2014) einzuhal-

ten. Eine Verkleinerung des Puffers - z. B. auf einen 1 km-Radius um Wochenstubenkolonien (vgl. ITN

2014) - ist nur auf der Grundlage näherer Untersuchungen zum Vorkommen der Art bzw. von wertvol-

len Habitatstrukturen der Mopsfledermaus möglich.

Um Dichtezentren, also Wochenstubenquartiere (WSQ), Männchenkoloniequartiere (MKQ) oder Win-

terquartiere (WQ), mit ausreichender Wahrscheinlichkeit auf der Ebene der Landes-/Regionalplanung

feststellen zu können, wird folgendes Vorgehen empfohlen29:

1. Auswertung aller vorliegenden Daten zu bekannten Vorkommen30 (insb. ITN 2014, natis), auch

Monitoringdaten ggf. im näheren Umfeld vorhandener WEA sind auszuwerten, soweit sie vom Be-

treiber zur Verfügung gestellt werden. Analyse der Geländestruktur (topographische Karten, Luft-

29 Die Empfehlung beruht auf der Auswertung der Ergebnisse von Erfassungen der Mopsfledermaus in Hessen

2014 (vgl. Kap. 2.1), eigenen Erfahrungen und Literaturauswertung (vgl. auch Kap. 1.3).

30 Einfließen sollten auch alle Informationen, die auf eine Wochenstube hinweisen, also auch Nachweise von adulten Weibchen und Jungtieren, ohne dass in der Nähe eine Wochenstube bekannt ist.

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bilder, Forsteinrichtungswerk, Kernflächen im Wald31, Natureg) sowie im geplanten VRG und im

nahem Umfeld (bis 1 km-Puffer) auch zu Strukturen, die als WQ geeignet sind (z. B. Stollen, Höh-

len, Bunker, Ruinen, Tunnel, Steinbrüche, Altholzbestände mit dickwandigen Stammholzlöchern).

2. Strukturkartierung des geplanten VRG in geeigneten Stichprobenflächen, also Flächen, in denen

nach Auswertung vorliegender Daten (s. o.) Strukturen mit besonderer Eignung als Mopsfleder-

maushabitat (Altholzbestände mit mind. 5 potenziellen Quartierbäumen/ha, insbesondere mit ab-

stehender Borke, Stammrissen, Zwieselspalten in 6 bis 12 m Höhe über dem Boden in Bäumen ab

20 cm Brusthöhendurchmesser) zu erwarten sind. Die Strukturkartierung sollte auch geeignete

Leitstrukturen (z. B. Waldschneisen, exponierte Waldränder, Heckenzüge/Baumalleen in Offenland-

bereichen zwischen Waldparzellen) umfassen.

3. Stationäre bioakustische Erfassung im Bereich von bei der Jagd und im Transferflug häufig genutz-

ten Strukturen (im Rahmen der Strukturkartierung [siehe 2.] erfasste Waldränder, Lichtungen, We-

ge/Schneisen > 2,50 m lichte Breite, Fließgewässer, Feuchtgebiete, sonstige lineare Strukturen).

Empfohlen wird eine ausreichende Raum-Zeit-Abdeckung durch 120 Gerätenächte/100 ha in

den Monaten Juni bis September mit den folgenden Rahmenbedingungen:

� Mindestens 4 Geräte, auch bei kleinen Gebieten

� Mindestens 4 Geräte/100 ha, auch bei langen Gerätelaufzeiten

� Keine Aufnahmedauer unter 3 Nächten in Folge – dann kombiniert mit zusätzlicher Transsektbe-

gehung (alternativ: keine Aufnahmedauer unter 4-5 Nächten in Folge ohne zusätzlicher Trans-

sektbegehung).

Der Gutachter entscheidet nach der örtlichen Situation (insb. nach dem Strukturreichtum und der

Gebietsgröße), ob eine größere räumliche Verteilung der Standorte (mehr Geräte) oder längere Er-

fassungszeiträume in Folge im jeweiligen Einzelfall sinnvoll sind. Die Anzahl der Gerätenäch-

te/100 ha kann auch erhöht werden, ein geringerer Erfassungsumfang erscheint nur im begründe-

ten Ausnahmefall sinnvoll. Das Untersuchungsdesign kann mit einer Abbruchklausel verbunden

werden, sobald die Kriterien eines Quartierhinweises erbracht wurden.

Bei der Auswahl der Gerätestandorte ist die Erfahrung des Fachgutachters von besonderer Bedeu-

tung. Eine flächendeckende32 Erfassung ist bei dieser leise rufenden Art unverhältnismäßig und

nicht sinnvoll. Bei einer sorgfältigen Auswahl der Gerätestandorte an Strukturen, die von der Art

bevorzugt beflogen werden, ist jedoch eine gute Erfassungssicherheit zu erreichen.

Aufgrund des Flugverhaltens der Art ist eine Gerätehöhe von 2 m bis 8 m geeignet. Wenn das Ge-

rät an einem Baum befestigt werden soll, ist ein Baum am Waldrand/Rand der Schneise zu wählen

und das Mikrofon so auszurichten, dass es den Bereich vor dem Waldrand erfassen kann. Dadurch

31 Die „Kernflächen Naturschutz“ wurden durch die hessischen Forstämter des Landesbetriebs Hessen-Forst

ausgewählt in Umsetzung der Naturschutzleitlinie für den hessischen Staatswald, die am 26. August 2010 mit Erlass des Ministeriums verbindlich geworden ist. Innerhalb der Kernflächen unterbleibt eine auf wirtschaftli-che Holznutzung gerichtete Pflege, so dass mit zunehmendem Alter des Bestandes sich für die Mopsfleder-maus günstige Strukturen entwickeln können.

32 Aufgrund der leisen Rufe der Art liegt die Erfassungsreichweite der handelsüblichen Erfassungsgeräte unter 30 m. Wenn man jeden Punkt im Untersuchungsraum mit mindestens einem Gerät erfassen wollte, benötigte man mind. 5 Geräte/ha. Übertragen auf WEA VRG 3123 (401 ha) würde dies beispielsweise den Einsatz von über 2.000 Geräten bedeuten.

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wird sichergestellt, dass der für die Erfassung relevante Raum, in dem sich die Tiere im Flug bewe-

gen, abgedeckt ist.

Die Empfehlung von 120 Gerätenächten/100 ha in den Monaten Juni bis September berücksichtigt

durchschnittliche Witterungsbedingungen, d. h. im Erfassungszeitraum werden auch Nächte liegen,

in denen aufgrund ungünstiger Temperaturen, Windverhältnisse oder Niederschläge die Aktivität

der Mopsfledermaus eingeschränkt ist oder sogar gar nicht ausgeflogen wird. Liegen in einem Jahr

überdurchschnittlich ungünstige Witterungsverhältnisse vor (z. B. überdurchschnittlich nasse oder

kalte Monate zur Wochenstubenzeit), ist das in der Bewertung der Ergebnisse zu berücksichtigen.

Dabei ist zu beachten, dass die Art im Vergleich zu anderen Fledermausarten aber auch bei niedri-

geren Temperaturen ausfliegt und auch Regen teilweise toleriert33. Ggf. kann im Einzelfall der Er-

fassungsumfang kurzfristig erhöht werden.

Um bestimmte Aktivitätsmuster feststellen zu können (vgl. Kap. 2.1.2), ist es erforderlich, die gan-

ze Nacht von 1 h vor Sonnenuntergang bis 1 h nach Sonnenaufgang zu erfassen. Zudem müssen,

in Hinblick auf die Feststellung der Aktivitätsmuster und zur Bestimmung der 15 min-Intervalle, bei

allen Rufsequenzen die Erfassungszeiten dokumentiert werden.

4. Bei Verdacht oder Hinweisen auf mögliche Winterquartiere:

a) Stationäre bioakustische Erfassung zur Schwärmperiode (optimal: Dauerbetrieb im Zeitraum

15. August bis 15. Oktober mindestens aber 2x zwei Wochen Dauerbetrieb innerhalb dieses

Zeitraums) im Bereich unmittelbar vor als WQ in besonderer Weise geeigneten Strukturen34

(z. B. Stollen, Höhlen, Eisenbahntunnel, Bunker, Ruinen, Gebäude, Steinbrüche).

b) Stationäre bioakustische Erfassung während der Winterruhe35 (im Dauerbetrieb vom 1. Dez. bis

zum 28. Februar, mindestens aber 3x zwei Wochen innerhalb dieses Zeitraums) im Bereich un-

mittelbar vor als WQ in besonderer Weise geeigneten Strukturen.

c) Begehung von Stollen, Höhlen, Eisenbahntunnel, etc. in Kältephasen (Dezember bis insbeson-

dere Februar).

Hierbei handelt es sich um erste Empfehlungen, die nicht auf erprobten Erfahrungen beruhen, da

bisher nur wenige bioakustische Untersuchungen zu Winterquartieren durchgeführt wurden. Ziel ist

es, eine Winterquartiernutzung nachzuweisen. Ein Nachweis während der Schwärmperiode erlaubt

den Rückschluss, dass die Struktur wahrscheinlich auch als Winterquartier genutzt wird. Daher

kann bei einer erfolgreichen bioakustische Erfassung während der Schwärmperiode (Punkt a) auf

die Untersuchungen während der Winterruhe verzichtet werden. Ebenso erlaubt ein Nachweis bei

den Untersuchungen nach b) oder c) auf weitere Untersuchungen zu verzichten. Eine Untersu-

chung während der Schwärmperiode bietet im Hinblick auf die geringe Detektionsweite bei der Art

und das erhöhte Ausfallrisiko der Geräte bei niedrigen Temperaturen die größte Erfassungssicher-

heit. Je nach örtlicher Situation (Zugänglichkeit, Anzahl und Erkennbarkeit der Zugänge etc.) kön-

nen auch mit den Methoden unter b) und c) gute Ergebnisse erzielt werden. 33 Auf die Nennung von Mindesttemperaturwerten oder maximalen Niederschlagsmengen wird hier verzichtet, da

die Wintererfassungen auch Mopsfledermausflüge bei Minustemperaturen belegen und ein kurzer lokaler Re-genschauer ebenso kein grundsätzlicher Ausflugverzicht für die Tiere innerhalb einer Nacht bedeuten muss.

34 soweit im VRG bzw. im 1 km-Puffer um das VRG vorhanden

35 Einflug ins Winterquartier und Aktivität in wärmeren Perioden

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Da die Art sich innerhalb des Waldes beim Flug entlang von Schneisen und Randstrukturen in unter-

schiedlichen Höhen bis zum Kronendach bewegt (in der Literatur gibt es nur vereinzelte konkrete An-

gaben, vgl. Kap. 1.3.4), erscheint eine Installationshöhe der Geräte in 2 m bis 8 m Höhe geeignet.

Erfassungstechnisch ideal ist eine Montage freistehend in etwa 4 m Abstand zum Waldrand bzw. in

einer Schneise, da auf diese Weise die Erfassungsmöglichkeit des Gerätes (z. B. bei Batcorder und

Batlogger: Rundumerfassung möglich) voll ausgenutzt werden kann. Bei einer Befestigung der Geräte

an einem Baum kommt es zu einer „Verschattung“ durch den Baum, an dem das Gerät befestigt wur-

de, so dass die Erfassung in diese Richtung einschränkt ist. Weiterhin kann der Empfang durch Reflek-

tionen am Baum gestört werden. Ein freistehendes Gerät ist jedoch deutlich auffälliger als ein hoch

am Baum befestigtes Gerät. Dadurch steigt die Gefahr von Vandalismus und Diebstahl. Der Gerätever-

lust führt nicht nur zu höheren Sachkosten für den Erfasser, sondern beeinträchtigt zudem den Erfas-

sungserfolg, da er Ausfallzeiten während der Datenerhebung bewirkt. Wenn zur Vermeidung weiteren

Diebstahls/Vandalismus zudem der Gerätestandort gewechselt werden muss, ist die Vergleichbarkeit

der über die gesamte Zeit erhobenen Daten nicht mehr in vollem Umfang gegeben.

Der Erfasser hat daher bei der Auswahl der Gerätestandorte die genannten Vor- und Nachteile im

Einzelfall auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Zugänglichkeit des Standortes für Dritte und der

Frequentierung des Waldgebietes abzuwägen.

2.3 Bewertung der Erfassungsergebnisse

In den nachfolgenden Kapiteln wird neben der Auswertung der bioakustischen Erfassung der Art

mittels Detektor auch die räumliche Ausstattung mit Strukturelementen untersucht und im Hin-

blick auf die Eignung als Habitat (Quartier-, Jagd-, Leitfunktion) für die Mopsfledermaus beur-

teilt. Die Beurteilung ist als fachlich abgeleitete Experten-Einschätzung zu verstehen, da sie nicht auf

einer wissenschaftlichen Grundlagenforschung beruht, die zu verallgemeinerungsfähigen Schlussfolge-

rungen führt. Damit die empfohlenen Schwellenwerte dennoch die erforderliche Prognosesicherheit

besitzen, werden diese Werte vorsorglich eher streng definiert. Die Beurteilung erfolgt nach den Be-

wertungsempfehlungen in Tab. 8 bis Tab. 10 unter Berücksichtigung der in Kapitel 1.3 genannten Ha-

bitatansprüche der Art. Einbezogen werden darüber hinaus die eigenen fachgutachterlichen Erkennt-

nisse und Erfahrungen mit dieser Art.

Im Einzelnen sind die Empfehlungen folgendermaßen hergeleitet:

� Kriterien als Hinweise auf ein WSQ oder MKQ aufgrund der bioakustischen Erfassung wurden aus

den Daten zu den WSQ-nahen Gebieten, insb. HR036a (hier sind aus der Telemetrie Quartiere und

deren Besatzzeiten im Untersuchungsgebiet bekannt), aber auch 3231 und 3232, hergeleitet. Diese

Gebiete stellen „Eichungsgebiete“ für eine hohe Aktivität der Art in Wochenstubennähe dar. Dabei

wurden insb. die Maxima der Rufkontakte sowie die Durchschnittswerte betrachtet. Unter Berück-

sichtigung der unterschiedlichen Entfernungen zu den bekannten WSQ beim WEA-VRG HR036a ei-

nerseits und den WEA-VRG 3231 & 3232 andererseits sowie vor dem Hintergrund eigener Erfah-

rungen der beteiligten Büros, wurden aufgrund des Fehlens von Daten aus einem Projekt in mittle-

rer Entfernung zu bekannten WSQ die Schwellenwerte zur Gewährleistung einer ausreichenden

Prognosesicherheit niedriger angesetzt, als es aufgrund der vorliegenden Datenbetrachtung der

WSQ-nahen WEA-VRG abzuleiten wäre. Jedoch ist hervorzuheben, dass neben den absoluten Wer-

ten zur Rufaktivität auch die übrigen Merkmale einer wochenstubennahen Aktivität hinzugezogen

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werden sollten (insbesondere die Stetigkeit und das bimodale Aktivitätsmuster). Die entwickelten

Kriterien wurden anhand der Daten der quartierfernen VRG bzw. des Windparks Buchenau auf

Plausibilität überprüft. Die Kriterien zum bimodalen Aktivitätsmuster sowie zur Stetigkeit wurden

aufgrund der Literaturrecherche und eigenen Erfahrungen festgelegt und anhand der Daten der

WSQ-nahen Erfassungen überprüft und bestätigt.

� Kriterien als Hinweise auf ein Jagdgebiet oder eine Transferroute aufgrund der bioakustischen Er-

fassung wurden aus den Daten zu den WSQ-fernen Gebieten, insb. WEA-VRG 3123, aber auch

WEA-VRG 122, sowie zu den WEA-VRG 3231 & 3232 hergeleitet. Die vorliegenden Daten zu den

Windparks Eiterfeld und Buchenau sind weniger detailliert, so dass sie nur zur Überprüfung heran-

gezogen wurden. Im WEA-VRG HR036a liegen die Erfassungsstandorte innerhalb des WSQ-

Verbundes. Daher ist eine eindeutige Unterscheidung zwischen Hinweisen auf WSQ und Hinweisen

auf Jagdgebiet/Transferroute hier nicht sinnvoll. Bei der Auswertung der Daten wurden die Maxima

der Rufkontakte betrachtet und intensiv auch vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen der betei-

ligten Büros diskutiert.

� Die Kriterien zur Einstufung der Flächen aufgrund der Strukturanalyse konkretisieren die Angaben

aus ITN 2014 unter Berücksichtigung der Literaturanalyse und eigenen Erfahrungen zur Biologie

der Art (vgl. Kap. 1.3).

Die nachfolgende Darstellung der Beurteilung des Raums im Hinblick auf die Habitateignung, erfolgt

getrennt nach der Eignung als Quartier sowie als Transferroute/Jagdgebiet. Dabei ist jedoch zu beach-

ten, dass Wälder, die zugleich ein hohes Quartierangebot sowie eine hohe Nahrungsraumeignung

aufweisen, in besonderem Maße als Lebensraum der Art geeignet sind (vgl. ITN 2014). Bei allen Aus-

wertungen und Klassifizierungen nach den in Kap. 2.3.1 bis 2.3.3 genannten Kriterien ist die gut-

achterliche Erfahrung bei der Wertung und Gewichtung auch der Kriterien untereinander von ent-

scheidender Bedeutung.

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2.3.1 Quartiere (Wochenstuben-, Männchenkolonie-, Einzelquartiere)

Da die Mopsfledermaus meist Spalten und abstehende Borke als Quartier nutzt und zudem häufig die

Quartiere wechselt, erfolgen sichere Quartiernachweise i. d. R. mittels Besenderung und Telemetrie.

Ein Quartiernachweis über stationäre Detektoren (ggf. kombiniert mit Detektorbegehung) ist

nur indirekt möglich. Auf der Ebene der Landes-/Regionalplanung können folgende Ereignisse im Zeit-

raum Anfang Juni bis Ende Juli ausreichend konkrete Hinweise auf ein WSQ oder MKQ in der Nähe

geben, wobei i. d. R. eine Kombination der nachfolgenden Merkmale die Indizfunktion stärken, diese

aber im Einzelfall auch singulär als Kriterium genügen können:

� >15 Rufkontakte in einer Beobachtungsnacht, bzw. >7 „15 min-Intervalle“ mit Mopsfledermaus-

rufen36 in einer Nacht und/oder

� durchschnittlich mehr als 5 Mopsfledermausrufe pro Nacht, bzw. im Durchschnitt 2 oder mehr

„15 min-Intervalle“ mit Mopsfledermausrufen in einer Nacht und/oder

� Auftreten von Mopsfledermausrufen (auch einzelne) in mehr als 60 % der Beobachtungsnächte

an einem Gerätestandort (Maß der Stetigkeit)37 und/oder

� Auftreten eines bimodalen Aktivitätsmusters mit 2 oder mehr Rufkontakten im Mindestabstand

von 1 min im Zeitraum von 1 h vor SU bis 20 min nach SU38 oder in der Zeit nach SA.

Quartiere können vereinzelt auch in Landschaftsbereichen liegen, in deren Nähe Mopsfledermäuse

nicht jagen oder nach oben über die Baumkronen hinweg abfliegen (zumindest in einzelnen Nächten).

Grundsätzlich kommt jedoch einer bioakustischen Erfassung in der hier dargestellten Vorgehensweise

sowie in Kombination mit einer Strukturanalyse des Waldes (s. u.) eine deutliche Indizfunktion auf das

Vorkommen der Mopsfledermaus und eines Dichtezentrums zu. Während unter Umständen bereits ein

einzelner bioakustischer Hinweis an einem Untersuchungspunkt ein Beleg für ein Dichtezentrum sein

kann, erlauben im Umkehrschluss fehlende akustische Hinweise auf ein WSQ oder MKQ keinen siche-

ren Beleg für die Nichtexistenz eines derartigen Quartiers im Erfassungsumfeld der Detektoren. Der

Bewertungsspielraum des Gutachters muss es ihm aber ermöglichen, einzelne Hinweise auch vor dem

Hintergrund der übrigen Werte und dem Vorhandensein hochwertiger Strukturen beurteilen zu kön-

nen. Anwendungsbeispiele der oben aufgelisteten Kriterien zur Erkennung von WSQ oder MKQ liefern

die Abb. 10 bis Abb. 12 von drei Untersuchungsbereichen zu VRG in Mittelhessen.

36 Die Betrachtung von „15 min-Intervallen“ liefert unabhängig vom Gerätetyp und -einstellung vergleichbare

Daten. Hingegen ist die Betrachtung der „Anzahl der Rufkontakte“ als Kriterium weniger geeignet, da die Er-fassung als „einzelner Rufkontakt“ in Abhängigkeit von Gerätetyp und Einstellungen stark variiert (vgl. Kap. 2.1.1).

37 Zur Anwendung dieses Kriteriums sind insgesamt sechs Beobachtungsnächte oder mehr in der Wochenstu-benzeit erforderlich.

38 Der Ausflug erfolgt i. d. R. ab SU. In Einzelfällen, insb. kurz vor Gewitter, können frühzeitigere Quartierausflü-ge auftreten. Daher wird die Erfassung bereits 1 h vor SU begonnen. Bei der Auswertung ist jedoch zu beach-ten, dass bei einem frühen Ausflug Tiere, die nach SU erfasst werden, bereits weit vom Quartier entfernt sein können, so dass dieser Kontakt dann nicht als Hinweis auf eine Quartiernähe gewertet werden kann.

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Abb. 10: Bewertung der Rufaufnahmen zu Mopsfledermäusen an stationären Detekto-ren im VRG 3123

Abb. 11: Bewertung der Rufaufnahmen zu Mopsfledermäusen an stationären Detekto-ren im VRG 3231 / 3232

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Abb. 12: Bewertung der Rufaufnahmen zu Mopsfledermäusen an stationären Detekto-ren im VRG HR036a

Unter Vorsorgegesichtspunkten kann es zudem sinnvoll sein, auch ohne konkreten Nachweis der Art,

Räume im Aktionsraum der Art (5 km-Puffer um bekannte Wochenstubenkolonien der Art gemäß ITN

2014), die nachhaltig die Anforderungen an regelmäßig den Quartierstandort wechselnde Wochenstu-

benkolonien erfüllen (vgl. ITN 2014), auf Ebene der Regionalplanung zu schützen. Daher können,

neben der bioakustischen Erfassung des Vorkommens über eine Strukturanalyse Flächen abge-

grenzt werden, die als Quartierhabitat eine besondere (nachhaltige) Eignung aufweisen. Von besonde-

rer Bedeutung als „nachhaltiges Quartier- und Nahrungshabitat“ sind die in Tab. 8 als „hoch“ einge-

stuften Habitatstrukturen.

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Tab. 8: Eignungseinstufung als Wochenstubenhabitat für die Mopsfledermaus

Wertigkeit Habitatstruktur

Hoch

Alte Eichen- und Laubmischwälder (> 100 Jahre) bzw. lichte Kiefern- bzw. Fichtenwälder (> 80 Jahre) mit hohem Totholzanteil (mind. 5 potenziellen Quartierbäumen/ha, insbesondere mit halbstammumfassend abstehender Borke, Stammrissen, Zwieselspalten in 6 bis 12 Meter Höhe über dem Boden in Bäumen ab

20 cm Brusthöhendurchmesser) und geringer Verkehrswegedichte39.

Lichte/Offene Wälder, die unabhängig vom Bestandsalter aufgrund von äußeren Einwirkungen (insb. Wet-terereignissen) großflächig Bäume mit Spalten und sich lösender Rinde aufweisen.

Mittel Übrige Wälder außer Dickungen (auch Wälder mit nur vereinzelten Quartierbäumen durch abstehende Borke). Siedlung mit Spaltenquartieren (z. B. Fassadenverkleidung oder Fensterläden).

Gering Dickungen, insb. von Nadelwäldern; Offenland

Die Art kann grundsätzlich sehr viele Arten von Spalten oder abstehender Borke unabhängig vom Alter

des Bestandes oder der Baumart als Quartier nutzen. Auch ein einzelner abgestorbener Baum inmitten

eines jungen vitalen Bestandes kann ein Mopsfledermausquartier beinhalten, wenn seine Borke ab-

blättert. Da die Mopsfledermaus häufig ihre Quartiere wechselt, ist jedoch für eine Kolonie eine aus-

reichende Anzahl geeigneter Quartiere im Aktionsraum erforderlich. Daher bilden Einzelvorkommen an

potenziellen Quartierbäumen in ansonsten wenig als Quartierhabitat geeigneten Wäldern keine nach-

haltige und hochwertige Struktur für die Art. Erst mit einer Zunahme der Habitateignung im Raum

steigt auch die Wahrscheinlichkeit eines nachhaltig, d. h. wiederkehrend genutzten Mopsfledermaus-

quartierverbundes im Bestand. Besonders wertvolle Waldhabitate, in denen eine hohe und nachhaltige

Quartierdichte zu erwarten ist (in der Regel Waldflächen ab einem Alter bei Fichte/Kiefer >80 Jahre

sowie Buche/Eiche >100 Jahre; vgl. ITN 2014), werden daher im 5 km-Puffer um bestehende Wo-

chenstuben auf der Regionalplanungsebene vorsorglich geschützt (vgl. Kap. 3.2.1) und können nur

durch eine nach dem Stand der Technik belastbare Untersuchung weiter differenziert werden. Hinge-

gen ist es auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich, auch alle suboptimalen Habitate (z. B. einzel-

ne Quartierbäume in einem ansonsten nicht als Quartierhabitat geeignetem Waldbestand) zu ermitteln

und als besonders geeignet einzustufen. Hiermit würde vielmehr über die vorgenannte Strategie zum

Schutz besonders wertvoller Wälder für die Art (vgl. ITN 2014) deutlich hinausgegangen werden.

2.3.2 Regelmäßig genutzte Jagdhabitate/Transferflugrouten

Die nachfolgende Tab. 9 gibt einen Überblick über die Strukturen, die auf eine besondere Eignung als

Jagdhabitat oder Transferraum hinweisen. Da die Art sehr schnell fliegt, meidet sie dichte Bestände

wie Dickungen. Als meist strukturgebunden fliegende Art bevorzugt sie jede Art von linearen Struktu-

ren und Grenzlinien. Im Übrigen sind alle Strukturen, die das Vorkommen von Insekten und insb.

Kleinschmetterlingen fördern, wichtig für die Eignung als Jagdhabitat, etwa lichte Waldbereiche mit

einer ausgeprägten Krautschicht, das Vorkommen von stehendem und liegendem Totholz sowie

Feuchtbiotope. Daher handelt es sich um eine flexibel jagende Art, die vielfältige Jagdhabitate vorwie-

gend im Wald nutzt (vgl. Kap. 1.3.4). Von besonderer Bedeutung sind die als hoch eingestuften Habi-

tatstrukturen.

39 Bei der Beurteilung der Dichte der potentiellen Quartiere ist zu beachten, dass aufgrund der Verkehrssiche-

rungspflicht die Dichte von Bäumen mit abstehender Rinde oder mit Baumhöhlen in Wegenähe auch bei Alt-beständen geringer ist, als in der Mitte des Bestandes.

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Tab. 9: Eignungseinstufung von Biotopen als Jagdhabitat/Transferraum für die Mops-fledermaus

Wertigkeit Habitatstruktur

Hoch

Strukturreiche lichte, offene Wälder sowie Hallenwälder unabhängig von der Baumart.

Waldwege/Schneisen, Waldränder und Lichtungen insb. in Gewässernähe.

Ausgeprägte Bestandsgrenzen, etwa zwischen dichtem Nadelwald und offenem Laubwald.

Mittel

Offenland mit Alleen, Baumreihen/Baumhecken, Streuobstwiesen, Baumgalerien an Gewässern, parkarti-gen Strukturen mit Anbindung an Wald mit Quartierpotenzial.

Übrige Wälder außer Dickungen.

Langsam fließende Still- und Fließgewässer sowie Feuchtbiotope.

Gering Dickungen, insb. von Nadelwäldern sowie sonstige Biotope (z. B. großflächige Ackerschläge; strukturarme, intensiv genutzte Wiesen, industriell geprägte und bebaute Flächen)

Die Einstufung, ob bestimmte Waldbiotope oder -strukturen als Jagdhabitat oder Transferraum aktuell

essentiell zur Wahrung des Erhaltungszustandes der lokalen Population sind (vgl. Kap. 3.2.4), ist im

Einzelfall fachgutachtlich zu beurteilen. Neben der besonderen örtlichen Situation sind eine zumindest

regelmäßige Nutzung und die Nähe zur Wochenstube wichtige Kriterien. Auf der Grundlage gutachter-

licher Erfahrungswerte wird hier ein Schwellenwert für eine zumindest regelmäßige Nutzung von

>2 Rufen pro Nacht oder >1 „15-Minutenintervall pro Nacht“ (Durchschnitt von mindestens 3 Be-

obachtungsnächten) vorgeschlagen. Generell gilt, dass innerhalb des Waldes Räume mit hohem Quar-

tierangebot und zugleich Nahrungsraumeignung höher zu gewichten sind als reine Nahrungsräume;

diesbezüglich weisen alte Eichen-, Laubmischwälder oder lichte Kiefernwälder die höchste Lebens-

raumeignung auf (vgl. ITN 2014, Kap. 5.2).

2.3.3 Schwärm- und Winterquartiere

Die Winterquartiere liegen bis zu 40 km von den Sommerquartieren (WSQ, MKQ, Einzelquartieren)

entfernt. Oft erfolgt das Schwärmen in der Nähe der Winterquartiere im Spätsommer (Zeitraum Mitte

Juli bis einschließlich November, wobei aber Mitte August bis Anfang Oktober als Hauptperiode zu

bezeichnen sind). Die Schwärmquartiere können jedoch auch zwischen Sommer- und Winterquartier

liegen.

Tab. 10: Eignungseinstufung von Biotopen als Schwärm- und Winterquartiere für die Mopsfledermaus

Wertigkeit Habitatstruktur

Hoch Offene Höhlen, Stollen, Bunker, Tunnel, alte Bauwerke, Brücken mit Hohlkörper, Felswände bzw. Stein-brüche mit Spalten

Mittel

Alte Eichen- und Laubmischwälder (> 100 Jahre) bzw. lichte Kiefern- bzw. Fichtenwälder (> 80 Jahre) mit hohem Baumhöhlenreichtum.

Lichte/Offene Wälder, die unabhängig vom Bestandsalter aufgrund von mechanischen Einwirkungen (insb. Wetterereignissen) Bäume mit Spalten und sich lösender Rinde aufweisen.

Gering Übrige Flächen

Eine bioakustische Kartierung ist sehr gut geeignet, Konzentrationen flugaktiver Mopsfledermäuse

während der Schwärmphase zu erfassen, insbesondere vor unterirdischen, potentiellen Winterquartie-

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ren. Allerdings ist der Zeitpunkt des Erscheinens der Tiere schwer vorhersagbar (vgl. Kap. 1.3.3), so

dass vor derartigen Objekten möglichst mehrwöchige Aufnahmeperioden während der „Kernzeit“ er-

warteter Schwärmaktivitäten von Mopsfledermäusen zwischen 15. August und 15. Oktober zu wählen

sind, idealerweise die gesamten acht Wochen, mind. aber zweimal zwei Wochen. Zur Bewertung un-

terschiedlicher Nachweishäufigkeiten können bislang keine Angaben gemacht werden, da hierzu we-

der Literaturangaben vorliegen, noch Erfahrungen im Rahmen der eigenständigen Untersuchungen in

Mittelhessen gesammelt werden konnten.

Nach den eigenen fachgutachterlichen Erfahrungen wird vorgeschlagen, bereits einen sicher bestimm-

ten Einzelruf als Nutzungshinweis für ein Winterquartier zu werten. Wird nur eine sporadische Nutzung

festgestellt, sollte das Winterquartier jedoch möglichst im Rahmen einer Begehung verifiziert werden.

Ein (visueller) Nachweis der Art während einer Begehung ist grundsätzlich als sicherer Nachweis eines

Winterquartiers zu werten.

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57

3 Konzeption von Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmentypen für die Mopsfledermaus

Durch die Errichtung und den Betrieb von WEA kann es zu Gefährdungen der Mopsfledermaus kom-

men wenn keine geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum vorgezogenen Ausgleich ergriffen

werden.

3.1 Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Mopsfledermäusen durch Windenergieanlagen

Aufgrund der Lebensweise der Art und der spezifischen Wirkungen von Windenergieanlagen sind die

folgenden Beeinträchtigungen bzw. Gefährdungen grundsätzlich relevant.

3.1.1 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

Im Lebenszyklus der Mopsfledermaus sind die folgenden Habitate als Ruhestätte im Sinne des § 44

Abs. 1 Nr. 3 relevant: Übertagungsquartiere von Einzeltieren, Männchenkoloniequartiere und Winter-

quartiere.

Weiterhin sind Wochenstubenquartiere sowie Balz- und Paarungsquartiere zusätzlich als Fortpflan-

zungsstätten geschützt.

Eine Gefährdung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist im Zuge der Baufeldfreimachung für die

Errichtung der WEA bzw. für die erforderliche Infrastruktur (Leitungen, Zuwegung) möglich, wenn

Bäume gefällt oder Gebäude abgerissen werden, die Quartiere enthalten. Weiterhin kann es zu einem

Verlust (vollständigem Funktionsverlust) einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte bei Aufgabe des Quar-

tiers, z. B. infolge von Freistellung (vgl. Kap. 3.1.3), kommen.

Dabei ist zu beachten, dass regelmäßig wiederkehrend genutzte Quartiere in bzw. an Bäumen im Zuge

des Quartierverbundes (z. B. über mehrere Jahre stabile Baumhöhlen, Baumspalten oder Quartiere

hinter abstehender Borke) auch dann als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im Sinne des § 44

BNatSchG unter Schutz stehen, wenn sie aktuell nicht besetzt sind. Potenzielle Lebensstätten, d. h.

lediglich zur Nutzung geeignete Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, sind hingegen nicht geschützt.

Nutzt die Art lediglich den Raum regelmäßig, nicht aber die dortigen Quartierpotenziale, ist im Einzel-

fall zu prüfen, ob alle geeigneten Baumhöhlen oder Spalten durch die Planung verloren gehen (vgl.

Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen, HMUELV, Mai 2011; Kap. 3.2.3). Dieses

Vorgehen wird empfohlen, sofern im Planungsraum die Quartiere überwiegend eine nur geringe Be-

standsdauer haben (Dominanz von Quartieren in Form abstehender Rinde). In diesem Fall sind, neben

einem aktuell genutzten Quartier, die im Raum befindlichen potenziellen und aktuell nicht genutzten

Quartiere beachtlich, wenn das aktuell genutzte Quartier nur kurzfristig genutzt werden kann und

somit das Erfordernis eines Ersatzquartiers absehbar ist. Hierzu sind auch künstliche Quartierhilfen

(Fledermauskästen) einsetzbar, wie Besatznachweise verschiedentlich belegen (z. B. BACHMANN &

PRÖHL 1990). Die Verwendung von Spaltenkästen erscheint in Anbetracht einer Vorliebe dieser Fle-

dermausart für Hangplätze hinter abstehender Borke besonders geeignet, wobei Holzbetonkästen eine

lange Haltbarkeit garantieren. Die Anbringung der Kästen sollte allerdings in großer Höhe erfolgen

(mind. 6 m) und einen freien An-/Abflug gewährleisten, idealerweise vor einer Schneise oder am Ran-

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de anderer Waldbestandsinnenränder (vgl. BG NATUR 2005). Die Annahme derartiger Ersatzquartiere

ist von vielen Faktoren abhängig (Anzahl natürlicher Quartiere und deren Qualität, Nähe des Auf-

hangortes zu einem Dichtezentrum, Konkurrenzdruck durch andere Tiere, wie Vögel, Bilche oder Hor-

nissen etc.) und kann deshalb nicht vorherbestimmt werden. Allgemein gilt aber: je größer das zusätz-

liche Quartierangebot, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch künstliche Quartierhilfen

angenommen werden, da der Konkurrenzdruck sinkt und die Möglichkeit für häufige Quartierwechsel

steigt.

Die Lebensweise der Mopsfledermäuse bedingt einen häufigen Wechsel der in Bäumen befindlichen

WSQ und der MKQ (vgl. Kap. 1.3.2). Im Winter führt die Mopsfledermaus in Wärmephasen auch im

Bereich um ein WQ Quartierwechsel durch. Es ist jedoch derzeit nicht bekannt, in welchem Radius

dieser Quartierwechsel stattfindet. Zudem befinden sich im Umfeld von Winterquartieren Balz- und

Paarungsquartiere mit erwartet hoher Flugaktivität (Schwärmen unter Einbeziehung von Vegetations-

bereichen – z. B. auch Baumkronen – um die Quartiere herum). Bis vertiefende wissenschaftliche Er-

kenntnisse vorliegen, wird im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung davon ausgegangen, dass der Akti-

onsradius um ein WQ nicht kleiner ist als bei einem WSQ oder MKQ.

Damit ist davon auszugehen, dass sich in einem Radius von 1 km um ein bekanntes WSQ, MKQ oder

WQ weitere regelmäßig genutzte Quartiere befinden, sofern dort geeignete Habitatstrukturen (höh-

len-, spaltenreiche Strukturen) vorliegen.

3.1.2 Tötung/Verletzung von Mopsfledermäusen

Das Risiko, Mopsfledermäuse zu verletzen oder zu töten, besteht zum einen, wenn von der Baufeld-

freimachung Quartiere mit fluchtunfähigen Tieren der Art betroffen sind (WSQ mit flugunfähigen Jung-

tieren oder WQ mit Fledermäusen im Winterschlaf).

Zum anderen besteht ein Tötungs- oder Verletzungsrisiko durch Kollision mit den Rotoren von Wind-

energieanlagen oder durch ein Barotrauma (der Druckabfall hinter den Rotorblättern kann dazu füh-

ren, dass innere Organe der Fledermäuse mit tödlicher Wirkung verletzt werden). Dabei ist zu beach-

ten, dass das Tötungsverbot individuenbezogen ist und sich nicht auf eine Population bezieht. Nach

einem Urteil des BVerwG40 ist allerdings nur eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos unter die-

sen Verbotstatbestand gestellt, d. h. ein Tötungsrisiko, das unter Berücksichtigung aller Vermei-

dungsmaßnahmen höher ist, als das Tötungsrisiko einzelner Exemplare im Rahmen des allgemeinen

Lebensrisikos. Bei einem gelegentlichen Aufenthalt einzelner Tiere im Gefahrenbereich löst eine (somit

zufällige) Tötung keinen Verbotstatbestand aus (vgl. HMUELV/HMWVL 2012 S. 12f). Relevant ist also

das Schlagrisiko der Art, das zunimmt, je regelmäßiger sich eine Art im Gefahrenbereich des Rotors

aufhält.

Da die Mopsfledermaus sich als Mittelstreckenzieher und strukturgebunden fliegende Art vorwiegend

in geringen Höhen bis unmittelbar über dem Kronendach aufhält, ist das Schlagrisiko meist gering.

Vereinzelte Totfunde (LUGV 2014) sowie der wiederholte Nachweis der Art an einer WEA in 64 m Höhe

(ITN 2014, S. 12) weisen darauf hin, dass die Art auch in größeren Höhen anzutreffen ist. Jedoch ist

40 Vgl. BVerwG, Urteil vom 08.01.2014, Az. 9 A 4/13

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derzeit offen, ob es sich hierbei nicht um ein lediglich vereinzeltes Geschehen handelt, das keine Signi-

fikanz des erhöhten Tötungsrisikos begründet.

Auch die bislang vorliegenden o. g. Veröffentlichungen bieten keine sichere Basis, um festzustellen, ob

es sich nur um gelegentliche/zufällige Aufenthalte im Gefahrenbereich des Rotors handelt, ob die Art

zu bestimmten Zeiten (September/Oktober) regelmäßig bei Erkundungsflügen auch in großen Höhen

anzutreffen ist oder ob auch Transferflüge in größeren Höhen erfolgen. Bei den in 2014 durchgeführ-

ten Untersuchungen fanden entsprechende Flüge in geringer, vom Fachgutachter beobachtbarer Höhe

(bis 20 m) statt (vgl. Untersuchung des WEA-VRG HR036a: BFF 2014).

Erkundungsflüge konnten bei anderen Fledermausarten bereits beobachtet werden (vgl. CRYAN et al.

2014). Dabei fliegen die Fledermäuse den WEA-Mast meist von der windabgewandten Seite an, wobei

sie sich auch über visuelle Reize sowie Reize aus Luftströmungen orientieren. Die Autoren der Studie

vermuten, dass die Fledermäuse den WEA-Mast wie einen Baum betrachten. Es wird vermutet, das

besonders baumbewohnende Arten insbesondere während der Migration dort ein Übertagungsquartier

suchen. Eine weitere Erklärung ist, dass die Fledermäuse bei der Nahrungssuche die WEA erkunden.

LONG et al. (2011) diskutieren in diesem Zusammenhang die Anlockwirkung üblicher Farbanstriche

von Windenergieanlagen in Weiß (RAL 9010) oder Lichtgrau (PAL 7035) aufgrund ihrer UV-Licht-

Reflektion auf Insekten. Insektenfressende Fledermäuse sollen ihnen nachfliegen und somit ebenfalls

mit höherer Wahrscheinlichkeit in den Gefahrenbereich von Windanlagenrotoren geraten. Die Wirkung

dürfte bei nächtlicher Dunkelheit eher vernachlässigbar sein, weshalb höchstens die abendliche und

morgendliche Dämmerungsphase als Gefährdungszeitraum in Frage kommen. CRYAN et al. (2014)

betonen ein höheres Gefährdungsrisiko für Fledermäuse in hellen Vollmondnächten.

Aufgrund der verbleibenden Unsicherheit, ob die Art regelmäßig oder häufig in großer Höhe fliegt, ist

bis zum Vorliegen gesicherter Erkenntnisse vorsorglich von einer Schlaggefährdung an WEA auszuge-

hen. Derzeit liegen vereinzelt Berichte über Mopsfledermausvorkommen bis rd. 65 m Höhe vor. Jedoch

kann bislang nicht bestätigt werden, dass diese oder noch größere Höhenbereiche von der Art regel-

mäßig genutzt werden. Hierdurch und wegen des in Kap. 1.3.4 beschriebenen Flugverhaltens (wendi-

ger Jagdflug dicht an der Vegetation) bestehen derzeit keine fachlichen Anhaltspunkte dafür, von einer

regelmäßigen und häufigen Jagdnutzung deutlich oberhalb der Baumkronen auszugehen. Somit ist

auch das Umfliegen von WEA-Masten und ein daran „Sich-nach-oben-Schrauben“ zwar anzunehmen,

in seine Regelmäßigkeit bislang nicht belegt.

Nach dem abendlichen Verlassen des Quartieres werden von der Mopsfledermaus mehrere

Hauptjagdgebiete innerhalb des Aktionsraumes (rd. 5 km, teilweise mehr) angeflogen. Da sich die

Mitglieder einer Kolonie dabei im Raum verteilen und während der Nachtaktivität mehrfach wieder zu

ihren quartiernahen Schwerpunktjagdhabitaten zurückkehren (STEINHAUSER 2002), ist die Aufent-

haltswahrscheinlichkeit in der Nähe zum Quartier am größten. Hinzu kommt, dass die Art innerhalb

des Baum-Quartierverbundes regelmäßig (z. T. täglich) das Quartier wechselt, so dass dadurch die

Aufenthaltswahrscheinlichkeit im Bereich des Quartierverbundes (rd. 1 km um das Quartierzentrum,

vgl. Kap. 1.3.1) am größten ist. Daher ist, solange die grundsätzliche Schlaggefährdung nicht sicher

geklärt ist, im 1 km-Radius um ein bekanntes WSQ, MKQ oder WQ von einer erhöhten Tötungsgefahr

beim Transferflug zwischen den Quartieren (Quartierwechsel) sowie beim quartiernahen Jagdflug bzw.

beim Schwärmen um die Quartiere auszugehen.

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3.1.3 Störung mit Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Populati-onen

Die Mopsfledermaus ist zumindest schwach lichtmeidend (BMVBS 2011, S. 47) eventuell sogar hoch

empfindlich gegenüber Lichtemissionen (SSWAV 2012, S. 38). Eigene Erfahrungen zeigen, dass Quar-

tiere der Art meist im Waldbestand und nicht an Waldrändern zu finden sind. Eine Störung kann daher

dann auftreten, wenn durch die Baumaßnahme ein Quartier, insbesondere ein WSQ, MKQ oder WQ,

freigestellt wird oder sogar einer direkten Beleuchtung ausgesetzt wird.

Weiterhin können Störungen der Art erfolgen, wenn durch die Baumaßnahmen relevante Jagdgebiete

direkt verloren gehen oder durch den Verlust einer regelmäßig genutzten Transferroute nicht mehr

erreichbar sind und hierdurch eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population

zu befürchten ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn im Aktionsraum der lokalen Population

(i. d. R. 5 km um ein WSQ, MKQ oder ein WQ) kaum andere geeignete Jagdhabitate (z. B. vorrangig

nur Dickungen und vergleichbar wenig geeignete Habitate) verbleiben. Liegt eine solche Sondersitua-

tion nicht vor, können - da die Art in der Auswahl der Jagdhabitate sehr flexibel ist - in der Regel je-

doch in den waldreichen hessischen Mittelgebirgen ausreichend alternative Jagdgebiete durch die Art

erschlossen werden. Die Mopsfledermaus fliegt nacheinander mehrere kleine Hauptjagdgebiete von

bis zu 10 ha Größe an. Traditionelle Flugkorridore zum Aufsuchen dieser Hauptjagdgebiete werden

über mehrere Jahre genutzt und haben daher eine hohe Bedeutung für die Erreichbarkeit der einzel-

nen Hauptjagdgebiete. Die Aufrechterhaltung entsprechender Flugkorridore ist daher für die Wahrung

des Erhaltungszustandes bei dieser großräumig jagenden Art von besonderer Bedeutung.

3.2 Katalog von Maßnahmentypen zur Vermeidung von Beein-trächtigungen von Dichtezentren der Art (Regionalplanung) oder von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen (Ge-nehmigungsplanung)

Die folgenden Tabellen beschreiben Maßnahmentypen, die im Grundsatz geeignet sind, das Eintreten

der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden bzw., im Falle einer Ausnahme, si-

cherzustellen, dass sich der Erhaltungszustand der Populationen der Mopsfledermaus nicht verschlech-

tert. Die tatsächliche Wirksamkeit einer Maßnahme kann hier nicht im Allgemeinen bestimmt werden,

sondern ist im jeweiligen Einzelfall fachgutachterlich zu beurteilen. Sind im Einzelfall mehrere Maß-

nahmen grundsätzlich geeignet, so ist auch die Entscheidung, welche der Maßnahmen vorzuziehen ist,

fachgutachterlich zu treffen und kann hier nicht allgemein bestimmt werden. Dabei ist der schlechte

Erhaltungszustand der Art zu berücksichtigen. Im Artenschutzleitfaden der EU-Kommission heißt es

dazu:

„Darüber hinaus ist bei der Durchführung von funktionserhaltenden Maßnahmen der Er-haltungszustand der betreffenden Art zu berücksichtigen. So muss beispielsweise bei sel-tenen Arten mit einem ungünstigen Erhaltungszustand die Sicherheit, dass die Maßnah-men ihren Zweck erfüllen werden, größer sein als bei verbreiteten Arten mit einem güns-tigen Erhaltungszustand.“ (EU-Kommission 2007, Abschn. III.3.4.d Rn. 76)

Nachfolgender Katalog enthält Maßnahmentypen, die standardmäßig bei Baumaßnahmen von WEA im

Wald zur Anwendung kommen. Das schließt nicht aus, dass bei Vorliegen einer besonderen örtlichen

Situation noch andere Maßnahmen entwickelt werden können. Die aktuelle Fachdiskussion umfasst

ferner mögliche (z. B. akustische) Vergrämungsmaßnahmen an WEA. Dazu werden derzeit Gerä-

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te/technische Einrichtungen entwickelt. Diese sind bisher jedoch noch nicht einsatzbereit und es liegen

keine Informationen zur Wirksamkeit sowie zu negativen Wirkungen auf andere Arten vor. Erste In-

formationen sind jedoch über die für 2015 geplante bundesweite Studie zu Vermeidungsmaßnahmen

für windenergiesensible Arten zu erwarten, die vom BMWI initiiert wurde und derzeit von der Facha-

gentur Windenergie und der Technischen Universität Berlin umgesetzt wird.

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3.2.1 Vermeidung des Verlustes von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Geneh-migungsebene) und Dichtezentren (Regionalplanung): Schutzradius von 1 km bis 5 km um Wochenstubenquartiere, Männchenko-loniequartiere oder Winterquartiere (Dichtezentren) sowie Schutz von Ein-zelquartieren durch Standortoptimierung

Erläuterung zum Maßnahmentyp

Die Lebensweise der Mopsfledermäuse bedingt einen häufigen Wechsel der WSQ und der MKQ in einem Bereich von 64 -180 ha (DIETZ et al. 2007, DIETZ & KIEFER 2014), was einem durchschnittlichen Radius von 450 – 750 m um das Quar-tierzentrum entspricht. Im Winter führt die Mopsfledermaus in Wärmephasen auch im Bereich um ein WQ Quartierwechsel durch. Es ist jedoch derzeit nicht bekannt, in welchem Radius dieser Quartierwechsel stattfindet. Zudem befinden sich im Umfeld von Winterquartieren Balzquartiere mit erwartet hoher Flugaktivität (Schwärmen). Bis vertiefende wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, wird im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung davon ausgegangen, dass der Aktionsradius um ein WQ nicht kleiner ist als bei einem WSQ oder MKQ. Damit ist davon auszugehen, dass sich in einem Radius von 1 km um ein bekanntes WSQ, MKQ oder WQ weitere regelmäßig im Quartierverbund genutzte Quartiere befinden, sofern dort ge-eignete Habitatstrukturen (Stollen; höhlen-, spaltenreiche Felswände, Bäume) vorliegen können.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Landes-/Regionalplanung

Abgrenzung eines VRG

a) unter Ausschluss von Waldflächen innerhalb eines Radius von 1 km um bekannte Dichtezentren, sofern nicht über vertiefende Untersuchungen einschließlich Netzfang und Telemetrie eine geringe Vorkommenswahrscheinlichkeit der Art bzw. eine untergeordnete Habitatfunktion auf Teilen der Waldflächen nachgewiesen werden kann, sowie

b) unter Ausschluss von Waldflächen im Aktionsraum der Art (5 km-Puffer um bekannte Wochenstubenkolonien der Art gemäß ITN 2014), die im Rahmen der Strukturkartierung als Flächen mit besonderer Quartiereignung ermittelt wurden (vgl. Kap. 2.3: insbesondere arten- und strukturreiche lichte, alte Wälder mit einem hohen Anteil an stehendem Totholz: mind. 5 potenziellen Quartierbäumen/ha, insbesondere mit abstehender Borke, Stammrissen, Zwieselspalten in 6 bis 12 Meter Höhe über dem Boden in Bäumen ab 20 cm Brusthöhendurchmesser) und damit eine relevante Funktion für die Entwicklung und Stabilisierung des Erhaltungszustandes der Art besitzen können. Bei sonstigen Waldflächen kann der 5 km-Puffer verringert werden, wenn die vertiefenden Untersuchungen (vgl. auch Kap. 2.2) die geringe Vorkommenswahrscheinlichkeit der Art bzw. eine untergeordnete Habitatfunktion auf Teilen der Waldfläche ergeben.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Zulassung/Baurechtschaffung

Vermeidung der Inanspruchnahme von Waldflächen

a) im Radius von 1 km um ein Quartierzentrum von WSQ-Verbänden, MKQ-Verbänden oder WQ, sofern nicht über vertiefende Untersuchungen einschließlich Netzfang und Telemetrie eine geringe Vorkommenswahrscheinlichkeit der Art und eine untergeordnete Habitatfunktion der betreffenden Waldfläche nachgewiesen werden kann,

b) im Radius von 5 km um ein Quartierzentrum von WSQ- und MKQ-Verbänden, in denen eine hohe Quartierdichte der Art zu erwarten ist (Fichten-/Kiefernwälder > 80 Jahre, Buchen-/Eichenwald > 100 Jahre); eine hohe Quartiereignung liegt vor, wenn mindestens 5 potenzielle Quartierbäume/ha vorliegen – insbesondere mit abstehender Borke, Stammrissen, Zwieselspalten in 6 bis 12 m Höhe über dem Boden in Bäumen ab 20 cm Brusthöhendurchmesser.

Bei sonstigen Waldflächen im Radius von 5 km um ein Quartierzentrum von WSQ- und MKQ-Verbänden ist über eine nach dem Stand der Technik belastbare Untersuchung die Raum- und Habitatnutzung durch die Art zu klären. Ergibt diese eine geringe Vorkommenswahrscheinlichkeit der Art bzw. eine untergeordnete Habitatfunktion auf Teilen der Waldflächen, kann der 5 km-Puffer entsprechend verringert werden.

Ferner Vermeidung der Inanspruchnahme von Einzelquartieren und Balzquartieren durch WEA-Standortoptimierung.

Hinweise zur Wirksamkeit des Maßnahmentyps

Durch die Maßnahme kann der Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten bzw. Dichtezentren innerhalb des Schutzradi-us vermieden werden. Zugleich werden innerhalb des Schutzradius auch Kollisionsverluste und Störungen vermieden. Bei konsequenter Anwendung ist die Maßnahme hoch wirksam.

Da Mopsfledermausquartiere oft eine geringe Bestandsdauer haben (insb. abstehende Rinde), kann bei von der Planung betroffenen EQ und BQ eine CEF-Maßnahme (d. h. die Bereitstellung von Ausweichquartieren im räumlich-funktionalen Zusammenhang, vgl. Kap. 3.2.7) vorzugswürdig sein. Dies ist im Einzelfall zu beurteilen.

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3.2.2 Vermeidung von Individuenverlusten durch Bauzeitenregelung

Erläuterung zum Maßnahmentyp

Auch eine sorgfältige Untersuchung der Fledermausfauna im Eingriffsbereich schließt angesichts der hohen räumlichen Dynamik der Art ggf. nicht sicher aus, dass im Baufeld dennoch einzelne Vorkommen–betroffen sind. Für diesen Fall sind zur Vermeidung von Individuenverlusten Bauzeitenregelungen vorzusehen. Der Winterschlaf der Mopsfledermaus erfolgt zwar vielfach in Höhlen, Stollen, etc., die durch die Baumaßnahme nicht betroffen sind. Es ist aber zu beachten, dass sich die Tiere, insbesondere in winterlichen Wärmephasen, auch in Baumhöhlen aufhalten. Der Nachweis von WQ in Baumhöh-len ist i. d. R. nicht möglich, da die Quartiere nicht täglich angeflogen werden und eine Besenderung somit als Erfassung ungeeignet ist. Sie können daher ebenso wenig wie einmalig oder sporadisch genutzte EQ bzw. BQ durch Tabuflächen geschützt werden. Daher sind die im Folgenden genannten, differenzierten Regelungen zur Bauzeit mit dem Ziel des Schutzes vor baubedingten Individuenverlusten zu empfehlen.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Landes-/Regionalplanung

Kein für die Ebene der Landes-/Regionalplanung relevanter Maßnahmentyp.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Zulassung/Baurechtschaffung

Zur Vermeidung von Individuenverlusten erfolgt die Baufeldfreimachung in den Wintermonaten und damit außerhalb des Hauptaktivitätszeitraumes der Mopsfledermaus.

Zur Vermeidung einer Beeinträchtigung von in Baumhöhlen/Spalten überwinternden Mopsfledermäusen innerhalb des Baufeldes werden Bäume ohne als Winterquartier geeignete Strukturen (Bäume ohne dickwandige Hohlräume, z. B. tiefe Stammspalten, Spechthöhlen) in den Wintermonaten (1.10. bis 29.2.) gefällt - idealerweise im Oktober/November, wenn in Stammrissen oder unter abstehender Borke sich aufhaltende Tiere noch ausreichend mobil sind, um fliehen zu können.

Alle Bäume mit dickwandigen Hohlräumen, die eine Eignung als Winterquartier haben, werden im Zeitraum Okto-ber/November auf Besatz hin kontrolliert. Soweit unbesetzt bzw. ungenutzt, werden sie unmittelbar gefällt. Eine Nachkon-trolle am liegenden Baumstamm ist empfehlenswert, um einen evtl. doch übersehenen Besatz noch retten und in ein geeig-netes Ersatzquartier umsiedeln zu können. Alternativ sind Hohlraumöffnungen im Kontrollzeitraum Oktober/November dicht zu verschließen, um einen späteren Bezug als Winterquartier zu verhindern. Eine Fällung sollte noch im selben Winter erfolgen, da ein Höhlenverschluss i. d. R. nicht langfristig garantiert werden kann.

Wird eine Baumhöhle besetzt vorgefunden, kann der nächste Quartierwechsel abgewartet und der Baum zu einem späte-ren Zeitpunkt, nach erneuter Besatzkontrolle, gefällt werden.

Alternativ kann der Baum nach dem abendlichen Ausflug verschlossen werden oder er wird mit einem „Vorhang“ verschlos-sen, der es der Fledermaus erlaubt, die Baumhöhle zu verlassen, es aber verhindert, dass die Baumhöhle am Morgen erneut aufgesucht wird.

Als weitere Möglichkeit kann die Fledermaus in Vorabstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde von einem Fle-dermausspezialisten entnommen und in ein geeignetes Ersatzquartier umgesiedelt werden.

Hinweise zur Wirksamkeit des Maßnahmentyps

Durch den Maßnahmentyp kann die Tötung/Verletzung von fluchtunfähigen Tieren (z. B. Jungtiere, winterschlafende Tiere) in ihrem Quartier wirksam vermieden werden.

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3.2.3 Vermeidung von Individuenverlusten: Abschaltzeitenregelung zur Vermei-dung von signifikant erhöhten Kollisionsrisiken

Erläuterung zum Maßnahmentyp

Die Mopsfledermaus nutzt im Jagd- oder Transferflug vor allem den Wald bis in Baumkronenhöhe und den Bereich unmit-telbar über dem Laubdach. In geringerem Umfang wird auch das Offenland genutzt.

Es sind ferner Flüge im freien Luftraum festgestellt worden41 (vgl. Kap. 1.3.4). Aufgrund der wenigen veröffentlichten Un-tersuchungen liegen aber bislang keine gesicherten Erkenntnisse vor, ob es sich dabei um regelmäßige oder sporadische Flüge handelt oder ob die Flüge ausschließlich zu bestimmten Zeiten im Jahr zu erwarten sind. Zudem ist nicht bekannt, ob es sich ausschließlich um Erkundungsflüge handelt, bei denen die Mopsfledermäuse durch WEA angelockt werden, um auf der Suche nach vermeintlichen Baumhöhlen bis in Gondelhöhe nach oben fliegen (CRYAN et al. 2014), oder ob auch Transferflüge oder Jagdflüge im freien Luftraum erfolgen.

Bis vertiefende wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, wird vorsorglich mit einem Aufenthalt von Mopsfledermäusen im freien Luftraum gerechnet, der über eine nur vereinzelte Nutzung hinausgeht.

Gemäß HMUELV/HMWVL (2012, im Folgenden: „hessischer Windkraftleitfaden“) sind für WEA zur Vermeidung signifikanter Individuenverluste Abschaltalgorithmen in Abhängigkeit von Tages- und Jahreszeit, Temperatur und Windgeschwindigkeit vorgesehen. Bei erwarteter hoher Aktivität kollisionsgefährdeter Fledermausarten kann abweichend davon ein WEA-Betrieb auch auf der Grundlage eines zweijährigen Gondelmonitorings festgelegt werden.

Da der hessische Windkraftleitfaden sich allgemein auf WEA-empfindliche Vögel und Fledermausarten bezieht, wird derzeit noch nicht den Besonderheiten im (jahreszeitlichen) Flugverhalten der Mopsfledermaus Rechnung getragen.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Landes-/Regionalplanung

Abschaltzeiten werden auf der Ebene der Regionalplanung nicht konzipiert, sondern perspektivisch für die Ebene des Genehmigungsverfahrens genannt.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Zulassung/Baurechtschaffung

Ergänzend zu bzw. abweichend von den Regelungen des hessischen Windkraftleitfadens (HMUELV/HMWVL 2012) sind folgende Regelungen zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos für die Art zu empfehlen:

� Der Abschaltzeitraum beginnt im ersten Betriebsjahr am 15.03. und endet am 30.11. 42 � Die Mindesttemperatur beträgt 9°C (Konkretisierung der Aussage von ITN 2014: S. 24 unter Berücksichtigung von

NAGEL 2003).

� Wird ein Monitoring durchgeführt, so ist an jeder überwachten WEA neben einem Gerät in Gondelhöhe ein weiteres

Gerät kurz unterhalb43 der unteren Rotorspitze am WEA-Mast zu verwenden (auf der Nordostseite, bzw. nach Einzel-fallprüfung in Blickrichtung auf ein tatsächlich genutztes Wochenstuben- oder Männchenkoloniequartier bzw. Winter-quartier, vgl. ITN 2014: S. 25).

Hinweise zur Wirksamkeit des Maßnahmentyps

Die Maßnahme berücksichtigt, dass die Art überwiegend in vergleichsweise geringen Höhen knapp oberhalb der Baumkro-nen fliegt. Dort unterliegt sie nicht einem erhöhten Kollisionsrisiko durch WEA.

Es liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die eine Verlängerung oder Verkürzung der Abschaltzeiten begründen. Hierzu bedarf es spezieller Monitoringerkenntnisse unter anderem zur Flughöhe der Art.

41 Im Rahmen eines Gondelmonitorings auf 64 m Höhe konnten Mopsfledermäuse nachgewiesen werden.

42 Das Ende des Abschaltzeitraumes folgt der Angabe von ITN (2014: S. 24), wird jedoch aus Gründen der Prak-tikabilität (November: Abschaltzeitraum, Dezember: keine Abschaltung) um einen Tag verschoben.

43 An der Rotorspitze entstehen relativ viele Störgeräusche. Daher ist das Gerät zur Erfassung kurz unterhalb der Rotorspitze anzubringen, so dass eine Überlagerung der Fledermausrufe durch Störgeräusche vermieden wird.

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3.2.4 Vermeidung erheblicher Störungen: Schutz von essenziellen Jagdhabitaten und Transferrouten vor Inanspruchnahme sowie Schutz von Quartieren vor Beleuchtung oder Freistellung

Erläuterung zum Maßnahmentyp

Die Mopsfledermaus zeigt Präferenzen für Jagdhabitate, die ein gutes Nahrungsangebot in Form von Schmetterlingen aufweisen. Dies sind Waldränder und Lichtungen insbesondere in Gewässernähe, nasse Waldstandorte und Wälder mit hoher Arten- und Strukturvielfalt. Es gibt jedoch keine Festlegung auf bestimmte Landschaftsräume. Vielmehr ist eine Viel-zahl an unterschiedlichen Landschaftsräumen als Jagdhabitat geeignet (Laub-, Nadel- und Mischwälder unterschiedlichen Alters, soweit sie nicht zu dicht sind, teilweise Offenland, vereinzelt Siedlung). Innerhalb ihres Aktionsraumes sucht die Mopsfledermaus nacheinander mehrere kleine Hauptjagdgebiete auf. Während die Hauptjagdgebiete sich über die Jahre verändern, werden die traditionellen Hauptflugrouten zwischen Quartier und Jagdgebiet sowie zwischen den Jagdgebieten über Jahre hinweg genutzt. Sie folgen i. d. R. linearen Strukturen (Bäche, Waldwege, Waldränder, auch Straßen, vgl. ITN 2014 S. 12).

Ein Verlust an Nahrungshabitaten oder Hauptflug-/Transferrouten fällt dann unter das artenschutzrechtliche Störungsverbot, wenn sich hierdurch der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern kann. Dies setzt im Regelfall eine beson-dere Bedeutung des Jagdhabitats und ein Fehlen von Ausweichräumen, die die Art ersatzweise nutzen kann, voraus.

Störungen der Art können darüber hinaus durch bau- und betriebsbedingte Lichtemissionen auftreten. Die Mopsfledermaus ist zumindest schwach lichtmeidend (BMVBS 2011, S. 47), ggf. sogar hoch empfindlich gegenüber Lichtemissionen (SSWAV 2012, S. 38). Eigene Erfahrungen zeigen, dass Quartiere der Art meist im Waldbestand und nicht an Waldrändern zu finden sind. Eine Störung kann daher dann auftreten, wenn durch die Baumaßnahme ein Quartier, insbesondere ein WSQ, MKQ oder WQ freigestellt wird oder einer direkten Beleuchtung ausgesetzt wird.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Landes-/Regionalplanung

Transferrouten werden auf der Ebene der Regionalplanung in der Regel nicht betrachtet.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Zulassung/Baurechtschaffung

Strukturen, die regelmäßig als Transferflugroute oder für Jagd- oder Schwärmflüge genutzt werden, können von der Inan-spruchnahme durch das Vorhaben (Baufeld, Maststandort, Wirkbereich) im Rahmen der Standortoptimierung ausgenom-men werden. Zudem ist hier zu beachten, dass Strukturen, die im Zuge der Vorhabensrealisierung geschaffen werden (neue Schneisen/Zufahrten), zukünftig von der Art mit als Leitstruktur genutzt werden können.

Zur Vermeidung von Störungen und Beeinträchtigungen regelmäßig genutzter Transferrouten und von Quartieren (z. B. EQ bzw. BQ) am Rande des Baufeldes durch Licht werden die Bauarbeiten auf die Tagesstunden (1 h nach Sonnenaufgang bis 1 h vor Sonnenuntergang) beschränkt.

Zur Vermeidung der Störung von bekannten BQ / EQ wird auf eine Beleuchtung des Quartiers durch eine optimierte techni-sche Ausstattung der WEA (z. B. durch Leuchten mit begrenztem Lichtfeld und durch gezielte Ausrichtung der Leuchten) oder auf eine Freistellung des Quartieres (z. B. durch Planungsoptimierung) verzichtet.

Hinweise zur Wirksamkeit des Maßnahmentyps

Soweit durch die Vermeidung die betroffenen Leitstrukturen vollständig erhalten bleiben, ist die Maßnahme wirksam, um Störungen durch Zerschneidung relevanter Flugbeziehungen oder der Inanspruchnahme relevanter Jagdhabitate zu ver-meiden. Falls die Strukturen nur teilweise erhalten werden können, sind ggf. ergänzende Maßnahmen (vorgezogen zum WEA-Betrieb herzustellende Ersatzstrukturen, vgl. Kap. 3.2.5) erforderlich. Im Falle einer artenschutzrechtlichen Ausnahme sind FCS-Maßnahmen (vgl. Kap. 3.2.6 und Kap. 3.2.7) zu ergreifen.

Die Wirksamkeit des Maßnahmentyps ist grundsätzlich abhängig davon, in welchem Umfang es gelingt, Störwirkungen auf das Quartier auszuschließen, etwa durch einen ausreichenden Abstand des neuen Waldrandes zum Quartier in Abhängig-keit von der jeweiligen örtlichen Situation (z. B. offener/geschlossener Waldrand, Baumabstand, Baumart, Bestandsalter).

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3.2.5 CEF- oder FCS-Maßnahme: Herstellung von neuen Leitstrukturen für den Transferflug

Erläuterung zum Maßnahmentyp

Sind durch den Bau der WEA nachweislich regelmäßig genutzte oder als solche fachgutachterlich eingestufte Transferflug-routen betroffen, kann dies Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Population haben, wenn hierdurch die Erreichbarkeit essenzieller Teile des Jagdraumes nicht mehr gegeben und auch kein Ausweichen in geeignete andere Jagdhabitate in der Umgebung möglich ist.

Durch die Neuanlage von Leitstrukturen für den Transferflug kann die Verbindung zu den Jagdgebieten wieder hergestellt oder es können neue geeignete Jagdgebiete erschlossen werden.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Landes-/Regionalplanung

CEF-Maßnahmen oder FCS-Maßnahmen werden auf Ebene der Landes-/Regionalplanung nicht konzipiert, sondern per-spektivisch berücksichtigt.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Zulassung/Baurechtschaffung

Eine Herstellung von Leitstrukturen für den Transferflug kann durch folgende Einzelmaßnahmen erreicht werden: � Anlage von Schneisen oder Wegen im Wald von mind. 2,50 m Breite (ohne Beanspruchung von potenziellen Habitat-

bäumen). � Anlage linearer Strukturen (z. B. mit Hilfe von Gehölzen, wie Galeriewälder an Gewässern, Baumhecken, Baumreihen)

zwischen zwei Waldbereichen.

Bei der Konzipierung der neuen Leitstruktur ist aber auszuschließen, dass durch diese Struktur Mopsfledermäuse zur WEA hingeleitet werden.

Hinweise zur Wirksamkeit des Maßnahmentyps

Die Wirksamkeit insbesondere als CEF-Maßnahme ist stark von den örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall abhängig (z. B. Lage der bisherigen Quartiere zu der neuen Leitstruktur und den Räumen mit hohem Quartierpotential, sonstiges Quartier-angebot im Raum, Annahme der als Angebot konzipierten Maßnahme durch die lokale Individuengemeinschaft bzw. die betroffenen Tiere).

Die Wirksamkeit der Maßnahme ist, sofern die von der Planung betroffene Transferroute anhand von Untersuchungsergeb-nissen belegt ist, auch von der Qualität der zugrundeliegenden Erfassungsdaten abhängig.

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3.2.6 FCS-Maßnahme: Schaffung von Ausweichhabitaten mit Jagdhabitatfunktion

Erläuterung zum Maßnahmentyp

Durch die Aufwertung von geeigneten Waldbereichen als Jagdhabitat (z. B. durch Auflichten des Waldbestandes und/oder Erhöhung des Nahrungsangebotes durch Verbesserung als Nachtfalterlebensraum, s. u.) kann die lokale Population ge-stützt werden. Eine entsprechende Aufwertung für die Mopsfledermaus zielt damit vor allem auf die Verbesserung der Erreichbarkeit des Nahrungsangebotes und die Verbesserung des Nahrungsangebotes selbst ab. Durch die Aufwertung von geeigneten Waldbereichen als Jagdhabitat kann auch eine Verlagerung der Jagdaktivität und damit auch der Transferflüge aus Kollisionsgefahrenbereichen heraus erreicht werden.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Landes-/Regionalplanung

FCS-Maßnahmen werden auf Ebene der Landes-/Regionalplanung nicht konzipiert, sondern perspektivisch berücksichtigt.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Zulassung/Baurechtschaffung

Eine Aufwertung von geeigneten Wäldern als Jagdhabitat kann durch folgende Einzelmaßnahmen erreicht werden.

• Auflichten eines dichten Waldbestandes, der aufgrund eines geringen Baumabstandes bislang von Mopsfledermäusen gemieden wird. Hierzu eignen sich selektive Hiebmaßnahmen vor allem in der mittleren und unteren Baum-/Strauchschicht (keine Rodung, sondern Einzelbaumentnahme im gesamten Bestand, keine Entnahme von Altbäu-men).

• Erhöhung des Nahrungsangebotes durch Verbesserung des Lebensraumes für Falter. Dies erfolgt durch Erhöhung des Strukturreichtums (insbesondere an lichten Strukturen) und, infolge dessen, des vermehrten Reichtums u. a. an Fal-

terarten44. Mit zunehmendem Struktur- und Artenreichtum in Baum-, Strauch- und Krautschicht verbessert sich die Nahrungsgrundlage der Nachtfalter (die Hauptnahrung der Mopsfledermaus) und der Raupen (Entwicklungsstadium der Nachtfalter).

Beispielhaft seien folgende Einzelmaßnahmentypen genannt: - Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden und Häutungshemmern (BTK, Dimilin, Neem etc.), durch die Nachtfalter

besonders betroffen sind, - gesteuerter Nutzungsverzicht von Waldbeständen, d. h. durch einen Nutzungsverzicht des Waldes, bei dem durch

gezielte Pflegeschritte die Ausbildung von definierten Zielhabitaten (hier von eher lichten, strukturreichen Wäldern) mit hoher Qualität als Jagdhabitat für die Mopsfledermaus entwickelt wird,

- gezielter Umbau der Bestände hin zu einem struktur- und artenreichen Wald, - Schaffung von Licht-Inseln, z. B. durch Entnahme von Einzelbäumen/Baumgruppen, - die Schaffung von strukturreichen (gestuften) Waldaußen- und –innenrändern. Durch die Entnahme von Einzelbäu-

men/Baumgruppen an Schneisen oder Waldrändern können Buchten gebildet werden, die Bereiche unterschiedli-cher Besonnung bieten,

- Anlage von Kleinstgewässern, die das Insektenangebot erhöhen.

Die Maßnahmenflächen sollen einen ausreichenden Abstand zu den WEA haben, damit das Kollisionsrisiko nicht erhöht wird. Mindestabstände von 500 m bis 1000 m haben sich in der Praxis bewährt.

Sind WSQ, MKQ oder WQ in der Nähe bekannt, so sollte die Lage des aufzuwertenden Waldbereiches auch mit Blick auf die erforderlichen Transferbeziehungen zum betreffenden Quartier erfolgen.

Waldränder im Bereich der WEA, die im Zuge der Errichtung der Anlage neu entstehen und auf diese zuleiten, sollen so gestaltet werden, dass sie eine möglichst geringe Anlockwirkung auf die Fledermäuse haben (insb. geringe Strukturvielfalt).

44 Mit einer Zunahme des Artenreichtums in der Waldflora, die mit einer vielfältigeren Struktur einhergeht, kön-

nen sich auch verschiedene, teilweise auf bestimmte Pflanzen spezialisierte Falterarten ansiedeln. Damit nimmt nicht nur die Quantität der Falter als Nahrungsquelle der Mopsfledermaus zu, sondern es wird auch ei-ne kontinuierlichere Verfügbarkeit an Nahrung im Jahresverlauf sichergestellt, denn wenn nur wenige Falterar-ten im Raum vorkommen, hängt die Nahrungsverfügbarkeit sehr stark vom Lebenszyklus dieser Arten ab.

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Hinweise zur Wirksamkeit des Maßnahmentyps

Da die Art in Bezug auf die Auswahl der Jagdhabitate zwar tradierte Gewohnheiten hat, aber trotzdem je nach Nahrungsan-gebot flexibel reagiert, wird aus fachgutachterlicher Sicht davon ausgegangen, dass die aufgewerteten Bereiche im funktio-nalen Umfeld in der Regel angenommen werden. Dies gilt umso mehr, wenn ausnahmsweise essentielle Jagdhabitate der Art durch das Vorhaben verloren gehen und daher ein Bedarf an neuen Jagdgebieten entsteht. Der Maßnahmentyp ist zwar fachlich grundsätzlich geeignet, allerdings in seiner Wirksamkeit noch nicht belegt. Um eine hohe Prognosesicherheit den-noch zu gewährleisten, sollte dieser Maßnahmentyp mit anderen der genannten Aufwertungsmaßnahmen für die Art kombi-niert werden (z. B. mit der zeitnah wirksamen Anlage von Kleinstgewässern, die das Insektenangebot erhöhen).

Ein gesteuerter Nutzungsverzicht des Waldes, bei dem durch die gezielte Pflege lichte, insekten- und falterreiche Strukturen entwickelt werden, trägt ebenfalls zeitnah zur Verbesserung des Nahrungsangebotes der Mopsfledermaus bei. Wird diese an sich eher langfristig wirksame Maßnahme mit kurzfristig wirksamen Einzelmaßnahmen kombiniert (z. B. der Anlage von insektenreichen Kleinstgewässern, Entnahme von Gehölzgruppen ohne Quartierhabitatfunktion), kann die Gesamtmaß-nahme dennoch in der Gesamtbetrachtung als kurzfristig wirksam eingestuft werden. Dabei ist mit zunehmendem Reifegrad des Waldökosystems (steigende Vielfalt an lichten und alten Gehölzstrukturen) mit einer wachsenden Jagdhabitatqualität für die Art zu rechnen, die sukzessive zugleich auch Quartierhabitatfunktion entfaltet und damit in ihrer Bedeutung für die Art entscheidend zunimmt. Generell ist die qualitative Wirksamkeit der Maßnahme abhängig von der aktuellen (zu erhalten-den und fortzuentwickelnden) Habitatqualität des Bestandes (Baumalter, Spalten- und Höhlenreichtum).

Der Waldumbau ist somit, je nach Ausgangssituation und Umfang der Umbaumaßnahmen, mittel- bis langfristig wirksam. Hingegen ist der Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden und Häutungshemmern i. d. R. bereits kurzfristig wirksam.

Eine ggf. geringere Wirksamkeit der Maßnahme ist dann möglich, wenn die Maßnahme vor allem eine Angebotsplanung darstellen soll, bei der die zuvor genutzten Jagdhabitate bestehen bleiben und der Zeitpunkt und das Ausmaß der Nutzung der neu entwickelten Fläche daher schwer vorhersehbar ist. Eine Kombination mit anderen Maßnahmen (vgl. Kap. 3.2.5 und 3.2.7) ist jedoch auch in diesem Fall möglich, um die Attraktivität der Maßnahmenfläche für die Art zu erhöhen.

Die Wirksamkeit kann mit einer Funktionskontrolle (d. h. einer Überwachung des Vorliegens artspezifischer Habitatstruktu-ren und des Vorliegens der Voraussetzungen zur Nutzung durch die Art) sowie dem Präsenznachweis der Art überprüft werden.

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3.2.7 CEF- oder FCS-Maßnahme: Aufwertung von geeigneten Waldbereichen als möglicher Quartierstandort

Erläuterung zum Maßnahmentyp

Durch die Aufwertung von geeigneten Waldbereichen werden neue Quartierpotentiale geschaffen. Die Waldbereiche sollten im räumlichen Zusammenhang mit den bekannten Mopsfledermausquartieren liegen, die von der Errichtung einer WEA betroffen werden, so dass damit ausreichend Möglichkeiten für einen Quartierwechsel bestehen. Hierüber kann sicherge-stellt werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammen-hang weiterhin erfüllt wird (bezüglich WSQ und MKQ vgl. Kap. 3.2.1).

Das in den meist intensiv genutzten Wirtschaftswäldern geringe Angebot an geeigneten Quartieren, die zudem auch dem Konkurrenzdruck anderer Tierarten unterliegen, ist oft ein beschränkender Faktor für die Bestandsentwicklung einer lokalen Population. Daher besitzt die Aufwertung von geeigneten Waldbereichen zu möglichen Quartierstandorten eine populati-onsstützende Wirkung und ist nicht nur als CEF-, sondern auch als FCS-Maßnahme geeignet.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Landes-/Regionalplanung

CEF-Maßnahmen oder FCS-Maßnahmen werden auf Ebene der Landes-/Regionalplanung nicht konzipiert, sondern per-spektivisch berücksichtigt

Maßnahmentyp auf der Ebene der Zulassung/Baurechtschaffung

Eine Aufwertung von geeigneten Wäldern kann durch folgende Einzelmaßnahmen erreicht werden: � Aufwertung von Waldbereichen mit hoher Quartiereignung (vgl. Kap. 2.3.1) durch gesteuerten Nutzungsverzicht, soweit

im Zeitraum bis zur Vorhabenrealisierung eine Nutzung des Waldes vorgesehen oder zumindest sehr wahrscheinlich ist (vgl. auch HMUELV 2009).

� Aufwertung von Waldbereichen durch aktive Schaffung von stehendem Totholz durch Ringelung von Einzelbäumen, ggf. wiederkehrend jedes Jahr oder zumindest alle zwei Jahre (übliche „turn-over-Rate“ bei Bäumen mit abstehender Borke). Ziel ist die Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Angebots an mindestens 10 Quartierbäumen/ha/Jahr.

� Erhöhung bzw. Ersatz des Quartierangebotes durch Kastenaufhängung im funktionellen Umfeld (Einsatz von Flachkäs-ten, gruppenweise Anbringung in mind. 6 m Höhe). Die Anzahl an Quartieren ergibt sich aus der Anzahl der von der Windenergie-Planung betroffenen Quartiere (vorsorglich mindestens im Verhältnis 2:1, da nicht alle Ersatzquartiere von den Fledermäusen gefunden werden oder einige von ihnen dem Konkurrenzdruck durch Vögel, Bilche oder staatenbil-dende Insekten unterliegen); die Maßnahme sollte mindestens die Erreichung des Habitatziels von 10 Quartie-ren/ha/Jahr gewährleisten.

� Ausbringen von „Biotopbäumen“ („Biotopbäume“ sind Stämme oder Stammabschnitte mit Baumhöhlen, die im Zuge der Baufeldfreimachung entnommen, in geeignete Waldbereiche verbracht und dort als stehendes Holz an vorhandenen Bäumen befestigt werden.).

� Erstellen von Höhlenquartieren durch Bohren von neuen Baumhöhlen.

Die aufzuwertenden Wälder sollen einen ausreichenden Abstand zu den WEA haben, damit das Kollisionsrisiko nicht erhöht wird. Mindestabstände von 500 bis 1000 m haben sich in der Praxis bewährt

Werden die Maßnahmen als CEF-Maßnahme konzipiert, sollen die aufzuwertenden Wälder im Aktionsraum der lokalen Individuengemeinschaft, also innerhalb des 5 km Radius zu den betroffenen Quartieren liegen.

Hinweise zur Wirksamkeit des Maßnahmentyps

Die grundsätzliche Wirksamkeit der Maßnahmen ist gegeben, so ist z. B. die Annahme von künstlichen Nisthilfen durch die Art belegt (s. u.).

Da es sich jedoch bei der Mopsfledermaus um eine mobile Art handelt, kann über künstliche Nisthilfen nur eine „Angebots-planung“ gemacht werden (ob und wann die Art, die flexibel den Raum nutzt, die neu entwickelten Quartiere oder alternativ bereits vorhandene wählt, kann nicht vorhergesagt werden). Die Wirksamkeit kann zudem in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten variieren. Daher muss sichergestellt werden, dass der Art im Raum ausreichend Quartiermöglichkeiten für den regelmäßigen Quartierwechsel zur Verfügung stehen. Da die Art regelmäßig auch Spaltenquartiere an Gebäuden und Fledermaus-Flachkästen nutzt (z. B. SAUERBIER et al. 2012), ist eine Wirksamkeit der Maßnahme in der Regel anzuneh-men. Bei der Überwachung der Wirksamkeit reicht im Einzelfall eine dauerhafte Funktionskontrolle (d. h. Überwachen des Vorliegens artgerechter Habitatstrukturen / Intaktheit der Nisthilfen, ggf. sind diese wieder herzustellen) mit Präsenznach-weis der Art im Raum (bioakustische Erfassung). Diese Maßnahme sollte möglichst frühzeitig vor dem Eingriff erfolgen, möglichst unmittelbar nach Erteilung des Baurechts. Mit einer Erhöhung des künstlichen Quartierangebots nimmt auch die Wahrscheinlichkeit einer zeitnahen Nutzung zu.

Der gesteuerte Nutzungsverzicht von Waldbeständen ist ebenfalls als CEF-Maßnahme konzipierbar, wenn durch die Nut-

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zungsaufgabe das Fällen erntereifer Bäume vermieden wird. In diesem Fall wird durch die Nutzungsaufgabe eine zu erwar-tende Populationsschwankung der dort lebenden Arten vermieden, die durch die ansonsten übliche Waldbewirtschaftung durch den Wegfall von Habitatbäumen unvermeidbar gewesen wäre. Die qualitative Wirksamkeit der Maßnahme ist dann abhängig von der aktuellen (zu erhaltenden und fortzuentwickelnden) Habitatqualität des Bestandes (Baumalter, Spalten- und Höhlenreichtum).

Ein Waldumbau ist somit, je nach Ausgangssituation und Umfang der Umbaumaßnahmen, mittel- bis langfristig wirksam und in Abhängigkeit von dieser Ausgangssituation als CEF- oder FCS-Maßnahme konzipierbar.

Die Ausbringung von „Biotopbäumen“ ist schnell wirksam, da sich die darin enthaltenen Quartiere im Bestand entwickelt haben. Allerdings ist diese Maßnahme sehr aufwändig und daher nur zu empfehlen, wenn eine schnelle Wirkung erreicht werden muss und keine Alternativen möglich sind. Zu beachten ist, dass Baumhöhlen für Mopsfledermäuse i. d. R. eine geringere Bedeutung aufweisen als Spaltenquartiere.

Die Wirksamkeit des Herstellens künstlicher Baumhöhlen durch Bohren wird aktuell in der Fachwelt kontrovers diskutiert. Hier muss vom Fachgutachter daher im Einzelfall beurteilt werden, ob sie zumindest in Kombination mit künstlichen Nisthil-fen eingesetzt wird. Hierbei ist im Einzelfall zu klären, ob ein derart möglichst vielfältig gestaltetes Quartierangebot die Prognosesicherheit verbessert.

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3.2.8 Umweltbaubegleitung

Erläuterung zum Maßnahmentyp

Die Einsetzung einer Umweltbaubegleitung (UBB) ist geeignet zur Wahrung der gebotenen Sorgfalt bei der Beachtung insbesondere von artenschutzrechtlichen Auflagen, die sich aus einschlägigen Gesetzen und Richtlinien (insb. Umwelt-schadensgesetz) ergeben und/oder im Rahmen der Baugenehmigung oder der Planfeststellung ausgesprochen wurden. Sie kann zur Vermeidung von Störungen im Bauablauf beitragen und dient der Beweissicherung und Dokumentation einer auflagenkonformen Baudurchführung (AHO 2012, S. 3). Eine Umweltbaubegleitung kann durch die Genehmigungsbehörde festgesetzt werden und wird i. d. R. vom Vorhabenträger beauftragt. Im Artenschutzbeitrag bzw. im Landschaftspflegeri-schen Begleitplan kann die Einrichtung einer UBB vorgeschlagen werden.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Landes-/Regionalplanung

Die Umweltbaubegleitung ist auf der Ebene der Landes- und Regionalplanung nicht zu betrachten.

Maßnahmentyp auf der Ebene der Zulassung/Baurechtschaffung

Eine Umweltbaubegleitung kann folgende Ansätze enthalten (AHO 2012, S. 17ff): � Bestandsüberprüfung (insb. Erfassung von potenziellen Quartierbäumen und aktualisierte Kontrolle auf Besatz), Doku-

mentation des Zustands vor Baubeginn, sofern nicht durch die Genehmigungsunterlagen bereits aktuell erfasst. Ggf. Hinweis auf weiteren Bedarf an Daten und Unterlagen.

� Beratende Mitwirkung bei der Ausführungsplanung (einschließlich Baustelleneinrichtungsplanung, Bauablaufplanungen, Baulogistik, Rekultivierung und Rückbaumaßnahmen) des Vorhabens, insbesondere bei der Einarbeitung der umweltre-levanten Auflagen aus den Genehmigungsbescheiden.

� Beratende Mitwirkung bei der Beschreibung und Ausschreibung/Vergabe der Leistungen und beim Erstellen des Maß-nahmenkataloges (Pflichtenheft, Checklisten).

� Beratung bei der Bestimmung von eingriffsvermeidenden oder -vermindernden Ausführungsarten, -techniken und -zeiten.

� Mitwirkung bei der Kennzeichnung der für die Bauarbeiten nicht oder nur zeitlich begrenzt in Anspruch zu nehmenden Flächen im Gelände. Dokumentation des Ist-Zustandes von schutzpflichtigen Flächen und Beständen, die für die Bau-arbeiten nicht oder nur zeitlich begrenzt in Anspruch genommen oder in sonstiger Form nicht beeinträchtigt werden dür-fen vor Baubeginn. Kontrolle dieser Flächen während des Bauablaufs.

� Beratung der örtlichen Bauüberwachung zu naturschutz- und umweltrechtlichen Auflagen und deren technische Umset-zung, insbesondere

- Mitwirkung bei der Baustelleneinweisung der beim Bau Verantwortlichen und deren Beschäftigten sowie

- Hinweise auf spezielle, ggf. erst bei Bauausführung erkennbare relevante Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen.

- Abstimmen mit dem Auftraggeber und ggf. den zuständigen Behörden.

� Beratende Mitwirkung bei der Klärung/Beweissicherung von Schadensfällen, die Umweltbeeinträchtigungen hervorgeru-fen haben.

� Beratende Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistungen mit umweltrelevanten Wirkungen und ggf. der Mängelbesei-tigung.

� Dokumentation der erbrachten Leistungen der Umweltbaubegleitung.

� Dokumentation des umweltrelevanten Bauablaufs und Zusammenstellen der Ergebnisse durchgeführter Maßnahmen.

� Dokumentation von den an die Baumaßnahmen anschließenden oder begleitend durchzuführenden Pflegeleistungen.

� Ggf. Mitwirkung beim Monitoring bzw. der Erfolgskontrolle.

Dazu ist u. a. die Teilnahme an Abstimmungen und Baubesprechungen sowie eine Dokumentation zur Umweltbaubeglei-tung erforderlich.

Hinweise zur Wirksamkeit des Maßnahmentyps

In der Regel ist die Umweltbaubegleitung beratend tätig, d. h. sie ist nicht weisungsbefugt. Die Wirksamkeit der UBB ist daher abhängig von der Qualifikation der durchführenden Person, des Umfangs der beauftragten Leistungen, aber auch von der Bereitschaft des Vorhabenträger bzw. des Bauleiters, die Hinweise und Anregungen der UBB aufzunehmen bzw. umzusetzen.

Um eine hohe Wirksamkeit der UBB sicherzustellen, sollte bei der Vergabe der UBB dafür Sorge getragen werden, dass der Auftragnehmer unabhängig tätig ist. Wird die UBB in Verbindung mit der örtlichen Bauleitung/Bauüberwachung beauf-tragt, kann es zu Interessenkonflikten kommen.

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4 Fazit

Die systematische Auswertung von sieben Untersuchungsgebieten, Publikationen und vorliegenden

Erkenntnissen zur Mopsfledermaus hat ergeben, dass die Bioakustik auf der Ebene der Regional-

planung in erster Linie die Identifikation von wochenstubennahen Räumen mit sehr hoher

Aktivität der Art ermöglicht. Bei fachlich geeigneter Platzierung der Untersuchungsgeräte, der

Einbeziehung mehrerer Bewertungskriterien (z. B. Stetigkeit der Rufe, Vorliegen einer sogenannten

bimodalen Rufverteilung, Zeitraum der Rufaktivität, Dauer der zeitlich lückenlosen Erfassung) sowie

bei zusätzlicher Betrachtung auch der Habitatqualität kann hierüber durch einen qualifizierten Fach-

gutachter auch ohne parallele Telemetrie auf der Ebene der Regionalplanung eine Einschätzung zur

Bedeutung des betreffenden Raumes als funktional bedeutsam für eine Wochenstubenkolonie vorge-

nommen werden. Aus fachgutachterlicher Sicht kann diese Vorgehensweise daher auf der

Ebene der Regionalplanung, insbesondere bei sehr großen Untersuchungsräumen in grö-

ßerer Entfernung zu bekannten Wochenstubenkolonien (ca. 5 km), gegenüber einer in

derartigen Fällen nur sehr personal- und zeitaufwändig realisierbaren Methodenkombina-

tion (d. h. der zusätzlichen Einbeziehung des Netzfangs und der Telemetrie) vorzugswür-

dig sein.

Über die ausgewerteten Untersuchungen wurde auch beispielhaft eine nur vereinzelte jagdliche Nut-

zung von Räumen außerhalb der Wochenstubenzeit mit Hilfe der Bioakustik nachgewiesen. Für das

„Mittelfeld“ der Rufaktivität der Art kann derzeit hingegen mit Hilfe der Bioakustik keine entsprechende

Einschätzung vorgenommen werden, da entsprechende beispielhafte Untersuchungen nicht vorlagen.

Hier wird daher im vorliegenden Gutachten eine konservative Bewertung der Rufaktivität im Hinblick

auf das mögliche Vorkommen einer Wochenstube vorgenommen.

Generell sollte eine hohe Prognosesicherheit bei der bioakustischen Untersuchung

dadurch sichergestellt werden, dass die zu untersuchenden Habitatstrukturen, die Unter-

suchungsdauer sowie die Gerätedichte in Abhängigkeit der gebietsspezifischen Beson-

derheiten von einem mit der Mopsfledermaus-Thematik erfahrenen Fachgutachter festge-

legt – dies auf der Grundlage der in Kap. 2 enthaltenen Informationen zu den Untersu-

chungsparametern - und auch durchgeführt sowie fachlich bewertet werden.

Um Dichtezentren mit ausreichender Wahrscheinlichkeit auf der Ebene der Landes-/Regionalplanung

mit Hilfe der Bioakustik feststellen zu können, wird fachgutachterlich auf der Basis der gewonnenen

Erkenntnisse folgendes Vorgehen empfohlen:

1. Auswertung aller vorliegenden Daten.

2. Strukturkartierung des geplanten VRG in geeigneten Stichprobenflächen.

3. Stationäre bioakustische Erfassung mit 120 Gerätenächten/100 ha in den Monaten Juni bis Sep-

tember mit den folgenden Rahmenbedingungen:

� Mindestens 4 Geräte, auch bei kleinen Gebieten

� Mindestens 4 Geräte/100 ha, auch bei langen Gerätelaufzeiten

� Keine Aufnahmedauer unter 3 Nächten in Folge – dann kombiniert mit zusätzlicher Transsektbe-

gehung (alternativ: keine Aufnahmedauer unter 4-5 Nächten in Folge ohne zusätzlicher Trans-

sektbegehung).

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4. Bei Verdacht oder Hinweisen auf mögliche Winterquartiere: Stationäre bioakustische Erfassung

unmittelbar vor als Winterquartier in besonderer Weise geeigneten Strukturen über mindestens 5x

zwei Wochen im Zeitraum 15. August bis Ende Februar, Begehung von Stollen, Höhlen, etc..

Bei der Auswahl der Gerätestandorte sind die Erfahrung und die fachliche Kompetenz des Fachgutach-

ters von besonderer Bedeutung. Der Gutachter entscheidet nach der örtlichen Situation (insb. nach

dem Strukturreichtum und der Gebietsgröße), ob eine größere räumliche Verteilung der Standorte

(mehr Geräte) oder längere Erfassungszeiträume in Folge im jeweiligen Einzelfall sinnvoll sind. Es kann

auch eine Erhöhung der Anzahl der Gerätenächte/100 ha erforderlich sein.

Für die Bewertung der Erfassungsergebnisse der bioakustischen Erfassung werden Kriterien genannt,

die einen Hinweis insbesondere auf nahegelegene Dichtezentren wie Wochenstuben- oder Männchen-

koloniequartiere ermöglichen. Treten hiernach mehrere Erkennungsfaktoren gemeinsam auf, etwa eine

hohe Stetigkeit von Mopsfledermausrufen innerhalb der Wochenstubenzeit sowie eine bimodale Ruf-

verteilung, ggf. kombiniert mit einem sehr frühen Ausflugszeitpunkt, so ist dies ein sehr deutlicher

Hinweis auf die Nähe zu einem Dichtezentrum. Hierfür ist bereits ein entsprechender Nachweis an

lediglich einem der Untersuchungsgeräte ausreichend.

Für die Erfassung von Winterquartieren mittels Bioakustik, lagen nur in geringem Umfang Untersu-

chungsergebnisse vor. Daher wurde hier in einem konservativen Ansatz eine fachgutachterliche Emp-

fehlung für die bioakustische Identifizierung entsprechender Räume gegeben. Ein sicherer Nachweis

der Art kann aber nur durch die Sichtbeobachtung einer Mopsfledermaus im Rahmen einer Begehung

geeigneter unterirdischer Winterhabitate erbracht werden. In Steinbrüchen und Altholzbeständen ist

dagegen das Auffinden überwinternder Tiere eher unwahrscheinlich, so dass in diesen Fällen nur die

Bioakustik entsprechende Hinweise liefern kann.

Für die Strukturanalyse werden Bewertungskriterien genannt, die eine Einstufung der Räume anhand

der Habitateignung erlauben.

Es wurde ferner festgestellt, dass eine Transektuntersuchung als Ergänzung (z. B. bei Quartierver-

dacht im Umfeld zu einem der stationären Gerätestandorte), nicht aber als alleinige Standardmethode

für großflächige Untersuchungsgebiete empfehlenswert ist. Zum einen steht der personell durchzufüh-

rende Aufwand in einem ungünstigen Verhältnis zum Ergebnis, zum anderen sind Aussagen zu Aktivi-

tätsmustern (etwa ein bimodales Aktivitätsmuster oder ein früher Aktivitätsbeginn bzw. ein spätes

Aktivitätsende), die als Kriterium für die Nähe eines Dichtezentrums herangezogen werden, mit dieser

Methode nicht erbringbar.

Der zweite Schwerpunkt der vorliegenden Ausarbeitung ist die Darstellung einer nach derzeitigem

Kenntnisstand wirksamen Auswahl von Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmentypen für die Art.

Dazu werden für die Ebene der Landes-/Regionalplanung Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von

Dichtezentren entwickelt. Für die Ebene der Zulassung bzw. Baurechtschaffung werden Vermeidungs-

maßnahmen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) dargestellt. Darüber hin-

aus werden auch populationsstützende Maßnahmen (FCS-Maßnahmen) vorgeschlagen.

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