Unterweisungskalender 2021 - BG RCI
Transcript of Unterweisungskalender 2021 - BG RCI
Unterweisungskalender 2021
KW 12
Ihre gesetzliche Unfallversicherung
KW 40
KW 19
2021
Sicherheitsunterweisung – kurz, aber nicht zu knapp
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor Ihnen liegt der neue Unterweisungskalender 2021 Ihrer Berufsgenossenschaft.Auch in diesem Jahr haben wir wieder viele aktuelle und nützliche Informationen rund um die Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zusammengetragen.
Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei die Themen Wissen und Wissensvermittlung ein. Wir sind der festen Überzeugung, dass Wissen Sicherheit schafft. Im Rahmen unserer Präventionsstrategie VISION ZERO widmet sich daher auch einer der Erfolgsfaktoren eigens diesem Thema (weitere Informationen unter: www.bgrci.de/visionzero). Nur wer Gefährdungen, Regeln und das richtige Verhalten kennt, kann in entscheidenden Situationen richtig und vorbeugend handeln.
Eine zentrale Rolle nehmen die betrieblichen Unterweisungen ein. Ein Thema, dem man von betrieb licher Seite gar nicht genug Aufmerksamkeit widmen kann. Um Sie bei Ihren Unterweisungen zu unterstützen, haben wir im Unterweisungskalender 2021 sowohl übergreifende als auch branchenspezifische Themen aufgegriffen. So finden Sie auf den folgenden Seiten auch Hinweise zu Handlungshilfen der BG RCI zum Thema SARSCoV2 – COVID19.
Bitte vergessen Sie nicht, dass die Inhalte der Unterweisungshilfen selbstverständlich immer an die individuellen betrieblichen Verhältnisse und Arbeitsabläufe angepasst werden müssen.
Viel Erfolg bei Ihren Unterweisungen wünscht
Ihr Ulrich MeesmannLeiter der Prävention
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Inhalt
Rund um die BG RCI
04 Die Prävention der BG RCI: Kontakte und Informationen
10 Die Präventionsstrategie der BG RCI: VISION ZERO. Null Unfälle – gesund arbeiten!
Wochenunterweisungen 2021
21 Erste Hilfe23 Beseitigung von Störungen25 Sicherheitsbeauftragte27 Verletztentransport29 Alleinarbeit
31 Richtige Ernährung33 Entgrenzung der Arbeit35 Arbeiten in Silos37 Arbeiten im Lager
39 Arbeiten an Umlaufanlagen für Betonsteine 41 Absackung43 Atemschutz 45 Die Fakten kennen – Lebensgefahr vermeiden! 47 UVBelastung beim Arbeiten im Freien
49 Sichere Nutzung von Zweirädern51 Sichere Nutzung von Stehleitern53 Gurte retten Leben55 Gefahren des elektrischen Stromes
57 Kontrolle von Schuhpressen nach Wartung59 Fahrzeuge. Baumaschinen. Stapler.
Lebensgefahr!61 Arbeiten an Tischkreissägen63 Umgang mit Messern
65 Ladungssicherung im Kleintransporter 67 Betrieb von Erdbaumaschinen
69 Benutzung von Bürodrehstühlen71 Arbeiten an Umlaufanlagen für Betonfertigteile73 Bewegen von Tambouren mit Kran
75 Störung. Reinigung. Wartung. Höchste Gefahr!77 Ablenkung durch Smartphones79 Prüfung von Lagerregalen81 Kraftbetätigte Türen und Tore
83 Arbeiten mit Gabelstaplern85 Eingeschränkte Sicht beim Gabelstaplerbetrieb87 Toter Winkel im Straßenverkehr89 Absturz tötet!
Deshalb nie ohne Absturzsicherung!91 Einsatz von Klebstoffen
93 Betrieb von Silos95 Störungsbeseitigung an Silos97 Gefahr durch Wildunfälle99 Arbeiten mit Kranen
101 Herabfallen. Umkippen. Einstürzen. Lebensgefahr!
103 Infektionsgefahr durch Viren und Bakterien105 Impfungen 107 Sichere Nutzung von Anlegeleitern
109 Winterreifen und Profiltiefe111 Gefahren bei winterlichen Verhältnissen 113 Berufsbedingte Hauterkrankungen115 Hydraulikschlauchleitungen117 Reinigungs und Instandhaltungsarbeiten
an Betonmischanlagen
119 Explosionsgefahren? Besondere Sorgfalt gefragt!
121 Arbeiten in ExBereichen123 Vorbeugender Brandschutz125 Sicheres Verhalten im Büro
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Die Prävention der BG RCI: Kontakte und InformationenBerufsgenossenschaftliche Prävention muss immer auf dem neuesten Stand sein. Technische Innovationen verändern laufend die Arbeitssituation. Prävention leistet aber noch mehr. Durch ihre große Fachkompetenz und das Wissen um die Unfall gefahren sorgt die Prävention immer wieder für Verbesserungen und Weiterentwicklungen an Maschinen und Arbeitsplätzen.
Vorbeugen und Verhüten im Mittelpunkt
• Dank unseres Präventionsansatzes verhüten und bekämpfen wir die Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz schon im Vorfeld.
• Wir beraten, unterstützen und qualifizieren unsere Mitgliedsunternehmen und Versicherten umfassend in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
• Mit Investitionen in intensive wissenschaftliche Forschung auf internationalem Niveau wird eine moderne, zukunftsorientierte und praxisnahe Präventionsarbeit gesichert.
Spartenprävention
Die Betriebsbetreuung, die sogenannte Spartenprävention, ist in drei Sparten organisiert:
• Rohstoffe – Baustoffe (Sparte 1),• Chemie – Papier – Zucker (Sparte 2),• Handwerk (Sparte 3).
Die regionale Präsenz der Spartenprävention wird durch neun Präventionszentren gewährleistet.
Weitere Angebote sind die Beratung für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUBeratung), der Messtechnische Dienst sowie die Organisation des Arbeitsschutzes.
Leiter der Prävention Ulrich Meesmann, Heidelberg Stellvertr. Leiter der Prävention (Spartenprävention) Dipl.Ing. Wolfgang Pichl, Langenhagen Stellvertr. Leiter der Prävention (Kompetenz-Center) Dr. Harald Wellhäußer, Heidelberg
Kompetenz-Center
Für die fachliche Expertise gibt es sechs KompetenzCenter:
• Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe,• Gesundheit-Medizin-Psychologie,• Notfallprävention,• Qualifizierung,• Technische Sicherheit,• Präventionsprodukte und -marketing.
Weitere Informationen und die aktuellen Kontaktdaten werden auf unserer Homepage unter www.bgrci.de dargestellt.
Zuordnung der Gewerbezweige
Rohstoffe – Baustoffe (Sparte 1)
NatursteinIndustrie, Kies und SandIndustrie, Erdöl und ErdgasIndustrie, ZementIndustrie, Kalk und GipsIndustrie, TransportbetonIndus trie, Beton und BetonfertigteilIndustrie, Asphaltmischwerke und Recycling von Altbaustoffen, Braunkohle, Steinkohle, Salze und Erze.
Chemie – Papier – Zucker (Sparte 2)
Organische und anorganische chemische Industrie, Erdöl und ErdgasIndustrie, Lacke und FarbenIndustrie, Kosmetik Industrie, Seifen und WaschmittelIndustrie, PharmaIndustrie, GummiIndustrie, Film und Datenträgerherstellung, Herstellung von Chemiefasern, Kunststoffherstellung und verwertung, ExplosivstoffIndustrie, chemische, biologische und gentechnische Laboratorien, Papier, Pappen und Faserplattenfabriken, Holzzellstofffabriken und Holzschleifereien, Zuckerfabriken, Zuckerraffinerien, Herstellung von Kandis, Sirup, Kunsthonig und Ähnlichem ohne Vorderbetrieb sowie Herstellung von Instantzucker.Größere Betriebe der Gewerbezweige: Herstellung und Zurichtung von Leder, Herstellung von Pergament und Rohhaut, Herstellung von technischen Artikeln aus Leder und ähnlichen Erzeugnissen, Arbeitsschutz und Stanzartikeln, Pressereien und Prägeanstalten, Fahrzeugausstattung, Herstellung von Wachstuch, Ledertuch, Linoleum und ähnlichen Erzeugnissen.
Handwerk (Sparte 3)
Herstellung von Koffern, Mappen, Taschen, Rie men, Gürteln, Lederhandschuhen, Galanteriewaren usw. (Feinsattlereien), Färben von Lederwaren, industrielle Herstellung von Polsterwaren und Polstermaterial, handwerkliche Raumausstatter, Sattler, Polsterer und Dekorateure.Kleinere Betriebe der Gewerbezweige: Herstellung und Zurichtung von Leder, Herstellung von Pergament und Rohhaut, Herstellung von technischen Artikeln aus Leder und ähnlichen Erzeugnissen, Arbeitsschutz und Stanzartikeln, Pressereien und Prägeanstalten, Fahrzeugausstattung, Herstellung von Wachstuch, Ledertuch, Linoleum und ähnlichen Erzeugnissen.
Die Präventionszentren der BG RCI
Heidelberg
Langenhagen
Bochum
Köln
Nürnberg
Gera
Berlin
Hamburg
Mainz
Baden-Württemberg
Bayern
Saarland
Rheinland-Pfalz
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Thüringen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Bremen
Schleswig-Holstein
Präventionszentren
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Präventionszentrum Berlinzuständig für Berlin und BrandenburgPostanschrift: 30684 HannoverInnsbrucker Straße 26–27 · 10825 BerlinTel.: 06221 510862910EMail: praevention[email protected]
Präventionszentrum Bochumzuständig für Nordrhein-Westfalen: Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster sowie die Stadt EssenPostanschrift: 30684 HannoverWaldring 97 · 44789 BochumTel.: 06221 510862920EMail: praevention[email protected]
Präventionszentrum Gerazuständig für Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThüringenPostanschrift: 30684 HannoverAmthorstraße 12 · 07545 GeraTel.: 06221 510862930EMail: praevention[email protected]
Präventionszentrum Hamburgzuständig für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-HolsteinPostanschrift: 30684 HannoverBorsteler Chaussee 51 · 22453 Hamburg Tel.: 06221 510862940EMail: praevention[email protected]
Präventionszentrum Heidelbergzuständig für Baden-WürttembergPostanschrift: 30684 HannoverKurfürstenAnlage 62 · 69115 HeidelbergTel.: 06221 510862950EMail: praevention[email protected]
Präventionszentrum Kölnzuständig für Nordrhein-Westfalen: Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf (mit Ausnahme der Stadt Essen) Postanschrift: 30684 HannoverGladbacher Straße 14 · 50672 KölnTel.: 06221 510862960EMail: praevention[email protected]
Präventionszentrum Langenhagenzuständig für Bremen und NiedersachsenPostanschrift: 30684 HannoverTheodorHeussStraße 160 · 30853 LangenhagenTel.: 06221 510862970EMail: praevention[email protected]
Präventionszentrum Mainzzuständig für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Postanschrift: 30684 HannoverLortzingstraße 2 · 55127 MainzTel.: 06221 510862980EMail: praevention[email protected]
Präventionszentrum Nürnbergzuständig für Bayern Postanschrift: 30684 HannoverSüdwestpark 2 und 4 · 90449 NürnbergTel.: 06221 510862990EMail: praevention[email protected]
Zuständigkeiten und Standorte der Prävention für die BetriebsbetreuungDie Betriebsbetreuung der Prävention orientiert sich an den Bundesländergrenzen und Regierungsbezirken. Bei Fragen zum Arbeits und Gesundheitsschutz wenden Sie sich bitte an die Präventionszentren.
Die KMUBeratung unterstützt die Mitgliedsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten im Rahmen der „Alternativen Betreuung“ bei der Umsetzung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung. Ihre Aufgabe liegt ausschließlich in der Beratung der Unternehmen. Ansprech personen der KMUBeratung finden Sie an allen Präventions standorten.
Postanschrift: 30684 HannoverGladbacher Straße 14 · 50672 KölnTel.: 06221 510822301EMail: kmu[email protected]: Christof Göbel
KMU-Beratung Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Beratung Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUBeratung)
Kompetenz-Center der PräventionFür die fachliche Expertise sind in der Prävention sechs KompetenzCenter (KC) zuständig.
KC Gefahrstoffe und biologische ArbeitsstoffePostanschrift: Postfach 10 14 80 · 69004 HeidelbergKurfürstenAnlage 62 · 69115 HeidelbergTel.: 06221 510862720 · Fax: 21199EMail: gefahrund[email protected]: Dr. Harald WellhäußerReferate:• Explosionsschutz,• Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik mit Themenfeld
Gefahrstoff und Gefahrgutrecht.
Dem KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe sind das Institut für GefahrstoffForschung, das Labor Leuna sowie das Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien zugeordnet:
Gefahrstoffinformationssystem ChemikalienPostanschrift: Postfach 10 14 80 · 69004 HeidelbergKurfürstenAnlage 62 · 69115 HeidelbergTel.: 06221 510828361 · Fax: 29989EMail: [email protected]
Institut für Gefahrstoff-Forschung an der Ruhr-Universität BochumWaldring 97 · 44789 BochumTel.: 06221 510829801 · Fax: 29998EMail: [email protected]
Labor LeunaRudolfBreitscheidStraße 18 · Gebäude E · 06237 LeunaTel.: 06221 510828418 · Fax: 28499 EMail: praeventionleuna[email protected]
Organisation des ArbeitsschutzesDer Bereich Organisation des Arbeitsschutzes unterstützt die Mitgliedsunternehmen bei der Verbesserung ihres Managements für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und bietet die freiwillige Begutachtung entsprechender Managementsysteme an.
Postanschrift: Postfach 10 14 80 · 69004 HeidelbergSüdwestpark 2 und 4 · 90449 NürnbergTel.: 06221 510821401EMail: organisation[email protected]: Dr. Andreas Grimmeiß
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KC Gesundheit-Medizin-PsychologiePostanschrift: Postfach 10 14 80 · 69004 HeidelbergKurfürstenAnlage 62 · 69115 HeidelbergTel.: 06221 510862710 · Fax: 21199EMail: praevention[email protected]: Esin Tas kanKaramürselReferat:• Arbeitsmedizinische Organisationsdienste.
Dem KC Gesundheit – Medizin – Psychologie sind BONFIS und ODIN zugeordnet:
BONFIS – Bergbaulicher Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen „fibrogene Stäube“ Postanschrift: Postfach 10 14 80 · 69004 HeidelbergHunscheidtstraße 18 · 44789 BochumTel.: 06221 510829113 · Fax: 29197EMail: [email protected]
ODIN – Organisationsdienst für nachgehende UntersuchungenPostanschrift: Postfach 10 14 80 · 69004 Heidelberg KurfürstenAnlage 62 · 69115 HeidelbergTel.: 06221 510829200 · Fax: 29299EMail: odin@odininfo.deInternet: www.odininfo.de
KC NotfallpräventionBerliner Straße 2 a · 38678 ClausthalZellerfeldTel.: 06221 510828502 · Fax: 28999EMail: [email protected]: Jörg WeberReferate:• Absturzprävention,• Atemschutz,• Brandschutz,• Notfallmanagement.
Dem KC Notfallprävention sind die Hauptstellen für das Gruben rettungswesen ClausthalZellerfeld, Herne, Hohenpeißenberg und Leipzig zugeordnet:
Referat Notfallmanagement und Hauptstelle für das Gruben rettungswesen Clausthal-ZellerfeldBerliner Straße 2 a · 38678 ClausthalZellerfeldTel.: 06221 510828502 · Fax: 28999EMail: notfallpraevention[email protected]
Referat Brandschutz und Haupt stelle für das Grubenrettungswesen HerneWilhelmstraße 98 · 44649 HerneTel.: 06221 510828802 · Fax: 28899EMail: notfallpraevention[email protected]
Referat Atemschutz und Hauptstelle für das Grubenrettungswesen HohenpeißenbergUnterbau 71 1/8 · 82383 HohenpeißenbergTel.: 06221 510828612 · Fax: 28699EMail: notfallpraevention[email protected]
Referat Absturzprävention und Hauptstelle für das Gruben rettungswesen LeipzigFriederikenstraße 62 · 04279 LeipzigTel.: 06221 510828712 · Fax: 28799EMail: notfallpraevention[email protected]
KC QualifizierungPostanschrift: 30684 Hannover KurfürstenAnlage 62 · 69115 HeidelbergTel.: 06221 510827100 · Fax: 27199EMail: [email protected]: Ulrich BürkertReferate:• Bildungsmanagement,• Seminarorganisation.
Dem KC Qualifizierung sind die Bildungszentren Laubach und Maikammer zugeordnet. Weitere Bildungsstandorte befinden sich in Bad Münder, Gernsbach und LeinfeldenEchterdingen.
Bildungszentrum Haus LaubachZentrum für Arbeitssicherheit der BG RCIDörrenbergweg 38 · 35321 Laubach Tel.: 06221 510827400 Fax: 27598 (Qualifizierung)Fax: 27499 (Verwaltung)EMail: qualifizierung[email protected]Mail: verwaltung[email protected]: www.seminare.bgrci.de
Bildungszentrum Haus MaikammerZentrum für Arbeitssicherheit der BG RCIObere Mühle 1 · 67487 MaikammerTel.: 06221 510827800Fax: 27999 (Qualifizierung)Fax: 27899 (Verwaltung)EMail: qualifizierung[email protected] EMail: verwaltung[email protected]: www.seminare.bgrci.de
Weitere Kontaktdaten:
unter www.bgrci.de
Weitere Bildungsstandorte
Berufsgenossenschaftliche Bildungsstätte Hannover e. V.Lug ins Land 3 · 31848 Bad MünderTel.: 05042 50840 · Fax: 600EMail: info@bgbildung.deInternet: www.bgbildung.de
Papierzentrum GernsbachScheffelstraße 29 · 76593 GernsbachTel.: 07224 64010 (Zentrale) oder 178 · Fax: 462EMail: [email protected]: www.papierzentrum.org
Berufsgenossenschaftliches Schulungszentrum Stuttgart e. V.Rohrer Straße 162 · 70771 LeinfeldenEchterdingenTel.: 0711 975520 · Fax: 40EMail: info@schulungszentrumoberaichen.deInternet: www.schulungszentrumoberaichen.de
KC Technische SicherheitPostanschrift: Postfach 10 14 80 · 69004 HeidelbergTheodorHeussStraße 160 · 30853 LangenhagenTel.: 06221 510862740 · Fax: 29189EMail: technische[email protected]: Dr. JostPeter SonnenbergReferate:• Anlagen und Verfahrenssicherheit,• Maschinen und Produktsicherheit.
Dem KC Technische Sicherheit ist die DGUV Test Prüf und Zertifizierungsstelle zugeordnet:
DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstellec/o BG RCI TheodorHeussStraße 160 · 30853 LangenhagenTel.: 06221 510829501 · Fax: 29189EMail: [email protected]/dguvtest
KC Präventionsprodukte und -marketingPostanschrift: Postfach 10 14 80 · 69004 HeidelbergKurfürstenAnlage 62 · 69115 HeidelbergTel.: 06221 510862750 · Fax: 21199EMail: [email protected]: Dr. Michael GlückReferate:• Bibliotheksdienste,• Medien,• Veranstaltungen und Kampagnen.
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VISION ZERO. Null Unfälle – gesund arbeiten! VISION ZERO ist die zukunftsweisende Präven tionsstrategie der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Sie basiert auf der Überzeugung, dass alle Unfälle und Berufskrankheiten verhindert werden können. Ziel ist es, dass niemand bei der Arbeit getötet wird, sich schwer verletzt oder erkrankt.
Die Präventionsstrategie der BG RCI
Realisiert werden kann diese Vision nur gemeinsam, wenn alle Sicherheit und Gesundheit als elementare Werte erkennen und verantwortungsvoll handeln. Erfolgreiche Prävention rettet und schützt Leben und dient letztlich dem nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Sieben Ziele
Zur Umsetzung der Präventionsstrategie „VISION ZERO. Null Unfälle – gesund arbeiten!“ hat sich die BG RCI sieben konkrete Ziele gesetzt. Gemeinsam mit Mitgliedsbetrieben und Versicherten sollen durch innovative und bewährte Instrumente weitere Meilensteine auf dem Gebiet der Prävention erreicht werden. Mit den VISION ZEROAngeboten der BG RCI wird aktiv eine gesunde und unfallfreie Arbeitswelt gefördert. Die sieben Ziele der BG RCI bis 2024:
1. Senkung des Arbeitsunfallrisikos in den Mitgliedsunternehmen um 30 %
2. Halbierung der Anzahl neuer Arbeitsunfallrenten
3. Halbierung der Anzahl tödlicher Arbeitsunfälle
4. Verringerung der Anzahl anerkannter Berufskrankheiten
5. Steigerung der Anzahl unfallfreier Betriebe
6. Bedarfsgerechte Präventionsangebote und Präventionsmaßnahmen
7. Steigerung der Nutzung der Präventionsangebote
Sieben Erfolgsfaktoren
Das ambitionierte Ziel „Null Unfälle – gesund arbeiten!“ ist erreichbar! VISION ZERO ist umsetzbar, wenn sich engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer, motivierte Führungskräfte, Personalverantwortliche und Meisterinnen und Meister sowie wachsame Beschäftigte einbringen und sich für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung einsetzen. Empfehlungen und Handlungshilfen hat die BG RCI im „VISION ZEROLeitfaden für die Umsetzung im Betrieb“ zusammengestellt. Entlang der sieben Erfolgsfaktoren kann jedes Unternehmen selbst überprüfen, wo es in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz steht.
1. Leben Sie Führung
2. Gefahr erkannt — Gefahr gebannt
3. Ziele definieren — Programm aufstellen
4. Gut organisiert — mit System
5. Maschinen, Technik, Anlagen — aber sicher
6. Wissen schafft Sicherheit
7. Motivieren durch Beteiligung
Die VISION ZERO-App „Selbstcheck“
für iOSGeräte in iTunes
oder
für AndroidGeräte in Google Play
Die BG RCI hat ihre Angebote zur Wegeunfallverhütung im Internet unter www.bgrci.de/verkehr zusammengefasst. Hier können sich Unternehmen und Beschäftigte über wirksame Präventionsmaßnahmen im Bereich der Wegeunfallverhütung informieren.
Die Auslastung des Verkehrswegenetzes in Deutschland steigt rasant. Neben dem Pkw als Hauptverkehrsmittel bekommen im Rahmen der EMobilität alternative Verkehrsmittel wie z. B. Pedelec oder EScooter und ähnliche Verkehrsmittel eine ganz neue Bedeutung. Viele Verkehrsteilnehmerinnen und teilnehmer sind dabei beruflich unterwegs. Das können Berufskraftfahrer sein oder auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die morgens zur Arbeit oder abends von der Arbeit nach Hause fahren. Sie bewegen sich in einem hochkomplexen System und sind damit ständig einem besonderen Risiko im Straßenverkehr ausgesetzt.
Aufgrund der häufig schweren und tödlichen Folgen stehen Unfälle im Straßenverkehr in diesem Zusammenhang zunehmend im Fokus des öffentlichen Interesses und der gesetzlichen Unfallversicherung. So werden den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung jährlich mehr als 185.000 Wegeunfälle gemeldet. Bei solchen Unfällen verloren 2019 mehr als 300 Beschäftigte ihr Leben, ein großer Teil davon unmittelbar im Straßenverkehr.
Was können Unternehmen und Beschäftigte tun, damit jeder sicher und gesund zur Arbeit und wieder nach Hause kommt? Und wie kann die BG RCI ihre Mitgliedsunternehmen hierbei unterstützen?
Vor diesem Hintergrund hat die BG RCI die Praxishilfe „Sicherheit auf allen Wegen“ erarbeitet. Die Präventionsangebote zur Wegeunfallverhütung der BG RCI finden Sie im FachwissenPortal. In der neuen Rubrik „Verkehrssicherheit“ finden Sie u. a. Arbeitshilfen, Medien und Unterweisungshilfen zu aktuellen Themen, wie z. B. der Ablenkung, und das Qualifizierungsangebot der BG RCI. Die Webadresse lautet: www.bgrci.de/verkehr.
Sie wünschen Beratung bei der Wegeunfallverhütung in Ihrem Unternehmen? Sprechen Sie hierzu gerne die zuständige Aufsichtsperson Ihrer Berufsgenossenschaft an!
Neues Infoportal zur VerkehrssicherheitDie sichere Fahrt zur Arbeit und wieder nach Hause ist keine Selbstverständlichkeit. Jahr für Jahr gibt es in den Mitgliedsbetrieben der BG RCI meldepflichtige und leider auch tödliche Wegeunfälle.
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Hautberatung vor OrtHauterkrankungen stehen bei den der BG RCI gemeldeten Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten an dritter Stelle. Pro Jahr erreichen 800 bis 1000 Anzeigen meist in Form von Hautarzterstberichten die BG RCI. Dabei sind die Anzeigen auf durch UVLicht verursachte Hauterkrankungen nicht berücksichtigt.
Um die Zahl der Hauterkrankungen zu reduzieren, bieten speziell geschulte Expertinnen und Experten aus den Präventionszentren in den Mitgliedsunternehmen Schulungen und ein Hautscreening für die beruflich stark belastete Haut der Hände an. Je früher Belastungen oder gar beginnende Hauterkrankungen erkannt werden, umso günstiger ist deren Prognose bei Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Hautschutz. Um Versicherte und Mitgliedsunternehmen zum Thema Hautbelastungen zu sensibilisieren, ist in jedem Präventionszentrum der BG RCI eine Ansprechperson als Multiplikator beziehungsweise Multiplikatorin verfügbar: Diese führt in Mitgliedsbetrieben beispielsweise bei Gesundheitsaktionen Hautschulungen und Hautscreenings durch. Ausgestattet sind die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren unter anderem mit einem HautscreeningGerät zur Erkennung von beginnenden und oft für das bloße Auge nicht sichtbaren Hautveränderungen.
Mit dem HautscreeningGerät kann den Beschäftigten mit einer speziellen Kamera die Hautoberfläche in einer sehr feinen Auflösung dargestellt werden und damit anhand feinster Risse und Schuppungen den aktuellen Pflegezustand bzw. die Schädigung der Haut auf einem Monitor vor Auge geführt werden. Ergänzend hierzu werden Messungen der Hautfeuchte in der
Hornschicht der Haut sowie des pHWertes des WasserFettFilms zur Einschätzung der Belastung und der Regenerationsfähigkeit der Haut durchgeführt. Die Ergebnisse und Bilder werden im Übersichtsblatt „Ihr Hautscreening“ mit Empfehlungen für weitere Maßnahmen zusammengefasst und dem Beschäftigten ausgehändigt. Eine Speicherung von personenbezogenen Daten erfolgt nicht.
Zum richtigen Umgang mit Hautschutz und pflegemitteln, aber auch zur Hygieneschulung besonders in Bereichen, in denen Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen, dient ein sogenanntes DermaluxGerät. Hier wird mithilfe von mit Fluoreszenzfarbstoff markierter Hautcreme bzw. markiertem Desinfektionsmittel das richtige Eincremen bzw. die richtige Anwendung der Hautmittel überprüft bzw. trainiert.Das Eincremen vor, aber auch nach der Arbeit ist gerade bei hautbelastenden Tätigkeiten unerlässlich, sodass diesbezüglich Hinweise und Tipps gegeben werden können.
Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren stehen für betriebliche Gesundheitsaktionen zum Thema Haut für die Mitgliedsbetriebe gerne bereit. Sprechen Sie Ihre zuständige Aufsichtsperson an!
Hautscreening-Gerät im betrieblichen Einsatz
Auswahl von SchutzhandschuhenBei vielen Tätigkeiten im Betrieb müssen Schutzhandschuhe getragen werden. Das können Schutzhandschuhe gegen mechanische, chemische, biologische und/oder physikalische Gefährdungen sein. Bei dem umfangreichen Angebot auf dem Markt fällt die Auswahl häufig nicht leicht.
Um Sie bei der Auswahl der Schutzhandschuhe unterstützen zu können, steht in jedem Präventionszentrum der BG RCI eine Handschuhtasche zur Verfügung. In dieser Tasche befinden sich aktuelle Muster von verschiedenen Schutzhandschuhen:
• Montagehandschuhe• Schutzhandschuhe gegen thermische Gefährdungen• Schnittschutzhandschuhe• Chemikalienschutzhandschuhe
Die richtige Auswahl ist wichtig, denn die Nutzung von Handschuhen, die gegenüber den verwendeten Stoffen nicht beständig sind oder die den physikalischen Belastungen nicht oder nur kurze Zeit standhalten, kann zu Hautgefährdungen, Unfällen und auch zu Hauterkrankungen führen. Häufig werden die zur Verfügung gestellten Schutzhandschuhe nicht getragen, weil den Beschäftigten die Folgen dieser Handlung mit ihren gesundheitlichen Konsequenzen nicht bewusst sind. Deshalb ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zum Handschutz wichtig.
Folgende Maßnahmen sind bei der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen:
1. Ermittlung der Tätigkeiten, bei denen eine Hautgefährdung und/oder eine Verletzungsgefahr durch mechanische und physikalische Einwirkungen besteht.
2. Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe; evtl. im Rahmen einer Beratung durch Ihre Aufsichtsperson der BG RCI.
3. Beschaffung der benötigten Schutzhandschuhe für die ermittelten gefährdenden Tätigkeiten. Durchführung eines Tragetestes, nach Möglichkeit mit verschiedenen Mustern.
4. Der am besten geeignete und von den Beschäftigten akzeptierte Schutzhandschuh ist den Beschäftigten in den erforderlichen Mengen und Größen bereitzustellen.
5. Unterweisung der Beschäftigten zum Tragen der Schutzhandschuhe. Evtl. müssen im Rahmen der Unterweisung Übungen zum kontaminationslosen Ausziehen der Schutzhandschuhe durchgeführt werden bei Tätigkeiten mit Gefahr und Biostoffen.
6. Kontrolle der Umsetzung der Hand und Hautschutzmaßnahmen.
Die Aufsichtspersonen der BG RCI beraten Sie gern zur Auswahl von Schutzhandschuhen
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Neue Ausgaben der KB-ReiheDie Schriftenreihe richtet sich in erster Linie an Personen, die sich einen schnellen Überblick über ein Thema verschaffen wollen. Neue interessante Ausgaben sind erschienen, die wir hier kurz vorstellen.
Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) liegt die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb oft allein in der Hand des Unternehmers oder der Unternehmerin. Oft fehlt die Zeit, sich intensiv mit einer neuen Materie auseinanderzusetzen. Oder man findet eine Publikation zu einem bestimmten Sicherheitsthema, deren Komplexität und Umfang im Einzelfall häufig abschrecken. Aus Gesprächen von Aufsichtspersonen mit Verantwortlichen der Betriebe wissen wir, dass sich viele Betriebe kurze und leicht verständliche Abhandlungen, Praxisbeispiele und Checklisten zur schnellen Orientierung und Identifizierung eines möglichen Handlungsbedarfs wünschen.
Die KBReihe greift wichtige Arbeitssicherheits und Gesundheitsschutzthemen leicht verständlich auf und erklärt die geeigneten Arbeitsschutzprinzipien auf anschauliche Weise. Die KBReihe soll auch dabei helfen, die Ziele der VISION ZERO zu erreichen, indem sie die betrieblichen Hürden für ein Engagement pro Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz senkt und „Berührungsängste“ abbaut. Sie richtet sich dabei nicht ausschließlich an KMU.
Das VISIONZEROZiel, Unfälle zu verringern und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, kann nur erreicht werden, wenn Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz systematisch ermittelt, bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt, umgesetzt und überprüft werden. Nach unseren Erfahrungen ist die Gefährdungsbeurteilung auch im Kleinbetrieb mit überschaubarem Aufwand machbar. Um Sie dabei konkret zu unterstützen, haben wir das neue KB Gefährdungsbeurteilung (KB 020) entwickelt.
Absturzunfälle sind nicht so häufig wie etwa Unfälle durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen. Ihre Folgen sind jedoch meist schwer und in Einzelfällen sogar tödlich. Wie Absturzunfälle durch Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) vermieden werden können und was bei deren Verwendung zu beachten ist, erläutert das neue KB „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz“ (KB 022).
Sofern sinnvoll, werden die wesentlichen Punkte eines Themas im jeweiligen KB zusätzlich als Checkliste aufbereitet. Diese ermöglicht einen raschen Überblick über situationsabhängige Gefährdungen am Arbeitsplatz und zeigt bei systematischer Abarbeitung schnell den Handlungsbedarf auf. So finden sich zum Beispiel in den neuen KBs 030, 031 und 032, die sich mit der CoronaThematik befassen, solche Checklisten. Da die KBSchriften im DINA4Format erscheinen, lassen sich diese im Original verwenden und gut abheften.
Weitere Themen sind in Vorbereitung. Alle Schriften der Reihe „kurz & bündig“ können BGRCIMitgliedsunternehmen im Medienshop der BG RCI (medienshop.bgrci.de) in einer der Betriebsgröße angemessenen Stückzahl kostenlos bestellen. Die Dateien der Schriftenreihe lassen sich auch im Downloadcenter (downloadcenter.bgrci.de/shop/kb) herunterladen.
Um zielgruppenspezifische Medienvorschläge zu erhalten, kann auch der VISIONZEROAuswahlassistent (awa.bgrci.de) verwendet werden. Dort werden jedem einzelnen Medium ein oder mehrere Themen und Informationsebenen zugeordnet. Wählt man beispielsweise „Einsteigerwissen“ aus, erhält man unter anderem die „kurz & bündig“Reihe als Ergebnis.
4/2020
Leitern und Tritte
KB 009
kurz & bündig
Der Einsatz von tragbaren Leitern und Tritten birgt in der betrieblichen Praxis ein hohes
Gefährdungspotenzial. Deshalb dürfen Leitern nur im Ausnahmefall eingesetzt werden.
Die Betriebssicherheitsverordnung sagt hierzu, dass die Verwendung von Leitern nur bei
Arbeiten mit geringer Gefährdung und kurzer Dauer zulässig ist.
Auswahl des geeigneten Arbeits-
mittels im Rahmen der Planung
des Arbeitsauft rages
Bevor der Unternehmer bzw. die Unternehmerin eine Leiter als
Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
zur Verwendung bereitstellt, muss er oder sie im Rahmen der Ge-
fährdungsbeurteilung ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmit-
tel für diese Tätigkeit sicherer ist. Der Einsatz einer Leiter ist nur
bis zu einem zu überwindenden Höhenunterschied von maximal
5 m zulässig, wenn es sich um eine kurzzeitige Tätigkeit handelt
und die Arbeiten mit der Leiter sicher durchgeführt werden können.
Die folgenden Punkte sollen bei der Bewertung helfen:
> Leiter als Arbeitsweg oder Arbeitsplatz?
> Leitertyp, z. B. Stehleiter oder Anlegeleiter?
> Arbeitshöhe bzw. Leiterlänge?
> Aufstellort und -fläche (Verkehrsflächen?)?
> Einsatzort: im Außenbereich oder Innenbereich,
z. B. nass, windig?
> Hilfsmittel beim Einsatz erforderlich?
> Einsatz nach Gebrauchsanleitung (Leiteraufk leber) möglich?
Beim Einsatz von Leitern
und Tritten ist zu beachten
> Unterweisung der Beschäft igten auf Basis der vorhandenen Be-
triebsanweisung.
> Vor Arbeitsbeginn Sicht- und Funktionsprüfung durchführen.
> Defekte/schadhaft e Leitern sind der weiteren Benutzung auch
durch andere Personen zu entziehen.
> Standsicherheit gewährleisten, z. B. durch dem Untergrund an-
gepasste Leiterfüße, Fußverbreiterung, Holmverlängerung beim
Einsatz auf Treppen.
> Beim Arbeiten auf einer Leiter nicht hinauslehnen, der Schwer-
punkt muss immer zwischen den Leiterholmen liegen.
> Nur zertifi ziertes und für die jeweilige Leiter geeignetes Zubehör
verwenden wie z. B. schwenkbarer
Leiterfuß, Einhängevorrichtung,
Holmverlängerung.
Abbildung 1:
Schwenkbarer
Leiterfuß
Abbildung 2:
Holm verlän gerung
© Wismut GmbH, Foto: Wismut GmbH
Reinigungs- und Instandhaltungs-
arbeiten an Betonmischanlagen
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3/2020
kurz & bündig
Beim Betreiben von Betonmischanlagen (Mischern) kommt es immer wieder zu schweren und töd-
lichen Unfällen, die insbesondere bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten auftreten. Während
Reinigungsarbeiten routinemäßig täglich beziehungsweise mehrfach täglich durch die bedienen-
den Personen vor Ort durchgeführt werden, sind Instandhaltungsarbeiten in der Regel länger fristig
geplant. Die entstehenden Gefährdungen für diese beiden Arten von Tätigkeiten unterscheiden sich
stark und erfordern deshalb unterschiedliche Sicherheitskonzepte und Schutzmaßnahmen.
1 Unfallbeispiel aus der Praxis
An einem Tellermischer wurden Instandhaltungsarbeiten (Wechsel
der Verschleißkacheln) durchgeführt. Zum Unfallzeitpunkt befand
sich ein Beschäftigter im Mischer und wechselte die Verschleiß-
kacheln, während zwei Beschäftigte neben dem Mischer standen.
Beim unerwarteten Anlauf des Mischers
> wurde der Beschäftigte im Mischer tödlich verletzt und
> wurden die Beschäftigten neben dem Mischer durch im Ver-
kehrsweg ungesichert liegende Elektrokabel der handge-
führten Arbeitsmittel (Winkelschleifer, Bohrmaschine) in den
Mischer eingezogen und schwer verletzt. Einer der beiden ein-
gezogenen Beschäftigten verstarb an den Unfallfolgen.
Die Unfalluntersuchung ergab unterschiedliche Ursachen, die zu
diesem Ereignis führten:
> Der Hauptschalter am Steuerstand war nicht ausgeschaltet
und gegen Wiedereinschalten gesichert.
> Der Hauptschalter vor Ort am Mischer war nicht ausgeschaltet
und gegen Wiedereinschalten gesichert.
> Es war unklar, welcher der scheinbaren Hauptschalter der tat-
sächliche Hauptschalter war, der die gesamte Anlage abschaltet.
Aufgrund dieser Mängel war es möglich, dass der Mischer vom
Steuerstand aus in Gang gesetzt werden konnte und unerwar-
tet im Normalbetrieb bei voller Drehzahl anlief. Der geöffnete
Mischerdeckel wurde von der Steuerung nicht erkannt, da der Si-
cherheitsschalter manipuliert und damit außer Funktion gesetzt
war. Durch die ungesichert verlegten Kabel wurden die Beschäf-
tigten mitsamt den Kabeln in den Mischer eingezogen.
Abbildung 1: Tellermischer
4/2020
Leitern und Tritte
KB 009
kurz & bündig
Der Einsatz von tragbaren Leitern und Tritten birgt in der betrieblichen Praxis ein hohes
Gefährdungspotenzial. Deshalb dürfen Leitern nur im Ausnahmefall eingesetzt werden.
Die Betriebssicherheitsverordnung sagt hierzu, dass die Verwendung von Leitern nur bei
Arbeiten mit geringer Gefährdung und kurzer Dauer zulässig ist.
Auswahl des geeigneten Arbeits-
mittels im Rahmen der Planung
des Arbeitsauft rages
Bevor der Unternehmer bzw. die Unternehmerin eine Leiter als
Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
zur Verwendung bereitstellt, muss er oder sie im Rahmen der Ge-
fährdungsbeurteilung ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmit-
tel für diese Tätigkeit sicherer ist. Der Einsatz einer Leiter ist nur
bis zu einem zu überwindenden Höhenunterschied von maximal
5 m zulässig, wenn es sich um eine kurzzeitige Tätigkeit handelt
und die Arbeiten mit der Leiter sicher durchgeführt werden können.
Die folgenden Punkte sollen bei der Bewertung helfen:
> Leiter als Arbeitsweg oder Arbeitsplatz?
> Leitertyp, z. B. Stehleiter oder Anlegeleiter?
> Arbeitshöhe bzw. Leiterlänge?
> Aufstellort und -fläche (Verkehrsflächen?)?
> Einsatzort: im Außenbereich oder Innenbereich,
z. B. nass, windig?
> Hilfsmittel beim Einsatz erforderlich?
> Einsatz nach Gebrauchsanleitung (Leiteraufk leber) möglich?
Beim Einsatz von Leitern
und Tritten ist zu beachten
> Unterweisung der Beschäft igten auf Basis der vorhandenen Be-
triebsanweisung.
> Vor Arbeitsbeginn Sicht- und Funktionsprüfung durchführen.
> Defekte/schadhaft e Leitern sind der weiteren Benutzung auch
durch andere Personen zu entziehen.
> Standsicherheit gewährleisten, z. B. durch dem Untergrund an-
gepasste Leiterfüße, Fußverbreiterung, Holmverlängerung beim
Einsatz auf Treppen.
> Beim Arbeiten auf einer Leiter nicht hinauslehnen, der Schwer-
punkt muss immer zwischen den Leiterholmen liegen.
> Nur zertifi ziertes und für die jeweilige Leiter geeignetes Zubehör
verwenden wie z. B. schwenkbarer
Leiterfuß, Einhängevorrichtung,
Holmverlängerung.
Abbildung 1:
Schwenkbarer
Leiterfuß
Abbildung 2:
Holm verlän gerung
© Wismut GmbH, Foto: Wismut GmbH
Reinigungs- und Instandhaltungs-
arbeiten an Betonmischanlagen
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3/2020
kurz & bündig
Beim Betreiben von Betonmischanlagen (Mischern) kommt es immer wieder zu schweren und töd-
lichen Unfällen, die insbesondere bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten auftreten. Während
Reinigungsarbeiten routinemäßig täglich beziehungsweise mehrfach täglich durch die bedienen-
den Personen vor Ort durchgeführt werden, sind Instandhaltungsarbeiten in der Regel länger fristig
geplant. Die entstehenden Gefährdungen für diese beiden Arten von Tätigkeiten unterscheiden sich
stark und erfordern deshalb unterschiedliche Sicherheitskonzepte und Schutzmaßnahmen.
1 Unfallbeispiel aus der Praxis
An einem Tellermischer wurden Instandhaltungsarbeiten (Wechsel
der Verschleißkacheln) durchgeführt. Zum Unfallzeitpunkt befand
sich ein Beschäftigter im Mischer und wechselte die Verschleiß-
kacheln, während zwei Beschäftigte neben dem Mischer standen.
Beim unerwarteten Anlauf des Mischers
> wurde der Beschäftigte im Mischer tödlich verletzt und
> wurden die Beschäftigten neben dem Mischer durch im Ver-
kehrsweg ungesichert liegende Elektrokabel der handge-
führten Arbeitsmittel (Winkelschleifer, Bohrmaschine) in den
Mischer eingezogen und schwer verletzt. Einer der beiden ein-
gezogenen Beschäftigten verstarb an den Unfallfolgen.
Die Unfalluntersuchung ergab unterschiedliche Ursachen, die zu
diesem Ereignis führten:
> Der Hauptschalter am Steuerstand war nicht ausgeschaltet
und gegen Wiedereinschalten gesichert.
> Der Hauptschalter vor Ort am Mischer war nicht ausgeschaltet
und gegen Wiedereinschalten gesichert.
> Es war unklar, welcher der scheinbaren Hauptschalter der tat-
sächliche Hauptschalter war, der die gesamte Anlage abschaltet.
Aufgrund dieser Mängel war es möglich, dass der Mischer vom
Steuerstand aus in Gang gesetzt werden konnte und unerwar-
tet im Normalbetrieb bei voller Drehzahl anlief. Der geöffnete
Mischerdeckel wurde von der Steuerung nicht erkannt, da der Si-
cherheitsschalter manipuliert und damit außer Funktion gesetzt
war. Durch die ungesichert verlegten Kabel wurden die Beschäf-
tigten mitsamt den Kabeln in den Mischer eingezogen.
Abbildung 1: Tellermischer
03/2020
KB 020kurz & bündig
Ein Weg zur Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung –
was ist das?Sie alle kennen das vom täglichen Weg zur Arbeit: Sie möchten
am Zebrastreifen die Straße überqueren. Ein Auto kommt mit
hohem Tempo angefahren. Was geht Ihnen jetzt durch den Kopf?
Schon sind Sie mitten im Thema. Sie überlegen, was passieren
kann. Sie bewerten, was Sie tun müssen, damit eben nichts pas-
siert. Im Idealfall haben Sie sich über solch eine Situation schon
mal Gedanken gemacht. Sie wissen, was in welcher Reihenfolge
zu tun ist, damit Sie sich nicht selbst gefährden.
Wir alle bewerten jeden Tag solche oder ähnliche Situationen und
machen, ohne uns dessen bewusst zu sein, eine Gefährdungsbe-
urteilung. Für den betrieblichen Alltag sollte es nicht anders sein.
Gefährdungsbeurteilung –
ein Stück Papier für den Schrank?
Auf den ersten Blick mag die Gefährdungsbeurteilung für Sie
ein Stück Papier für den Schrank sein. Wir möchten Ihnen nicht
nur einen Weg zum Durchführen der Gefährdungsbeurteilung
aufzeigen, sondern auch, wie Sie diese zu Ihrem Vorteil nutzen
können.
Worin liegen die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung?
> In der Ableitung von Grundregeln zum sicheren Arbeiten in
Ihrem Betrieb. Sie legen als verantwortliche Person sichere
Arbeitsabläufe und Verhaltensweisen schri� lich fest.
> Sie scha� en eine Grundlage für Unterweisungen und Mitar-
beitergespräche. Sie können auf dieser Grundlage gezielt auf
die Gefährdungen bei der Tätigkeit hinweisen und erforderli-
che Schutzmaßnahmen erläutern.
> Sie können neue Beschä� igte gezielter in die Tätigkeiten Ihres
Betriebes einweisen. Die zu unterweisenden Themen stehen
in Ihrer Beurteilung.
> Sie scha� en eine Grundlage für die Arbeitsvorbereitung. Mit
den gewonnenen Erkenntnissen können Sie eine passende
Betriebs- oder Verfahrensanweisung leichter erstellen.
> Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gute Grundlage für ge-
zielte Betriebsbegehungen. Sie können damit die Frage beant-
worten, ob vereinbarte Regeln eingehalten werden. Die Beur-
teilung kann als eine Art Checkliste eingesetzt werden.
Immer noch ohne dokumentierte Gefährdungsbeurteilung? Sie ist ein wichtiges, notwendiges
und gesetzlich gefordertes Instrument zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb.
Dieses „kurz & bündig“ soll Ihnen einen Weg aufzeigen, wie Sie den Einstieg scha en.
Schaffe ich es noch?
Hat der mich gesehen?
Bin ich schnell genug?
Warte ich lieber?
Der muss doch anhalten!
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8/2019
kurz & bündig
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
Absturzunfälle sind nicht so häufig wie etwa Unfälle durch Stol-pern, Rutschen oder Stürzen. Ihre Folgen sind jedoch meist schwer oder sogar tödlich. Absturzunfälle können vermieden werden, wenn: > im Vorfeld der Arbeiten die Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz am Arbeitsplatz erkannt und mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung systematisch nach Maßnahmen zu deren Schutz gesucht wird, > die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen und konse-
quent umgesetzt werden, > persönliche Absturzschutzsysteme eingesetzt werden, die für den jeweiligen Einsatz geeignet sind, > die Beschäftigten in der Handhabung der persönlichen
Absturzschutzsysteme unterwiesen und durch Übungen im Umgang mit ihnen trainiert sind.
Zu den persönlichen Absturzschutzsystemen zählen persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA), Systeme für seilun-terstützten Zugang und Rettungssysteme. Die vorliegende Bro-schüre beschränkt sich auf die PSAgA. Diese gehören zu den per-sönlichen, individuellen Schutzmaßnahmen und schützen die
Benutzerinnen und Benutzer vor einem Absturz entweder durch Verhinderung eines Sturzes (Rückhaltesystem), durch Auffangen eines freien Falles (Auffangsystem) oder durch Positionieren am Arbeitsplatz (Arbeitsplatzpositionierungssystem).
Im Normalfall rechnet man mit einer Absturzgefahr ab einer Absturz-höhe von einem Meter. Bei einem ungedämpften Sturz aus dieser Höhe treten Kräfte auf, die der Mensch nicht mehr ohne Verletzun-gen/Schäden verkraftet. Bei anderen Arbeiten jedoch, wie z. B. bei Arbeiten über Wasser oder sonstigen Medien, in denen man ertrinken oder versinken kann, besteht sie bereits bei null Metern Höhe. Ob eine Gefährdung durch Absturz vorliegt oder nicht, muss der Unternehmer bzw. die Unternehmerin im Rahmen der Gefähr-dungsbeurteilung ermitteln. In der Gefährdungsbeurteilung ist vor-rangig zu klären, welche Gefährdungen durch technische Einrich-tungen oder organisatorische Schutzmaßnahmen verhindert oder auf ein unbedenkliches Maß verringert werden können. Der Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) als persönliche Schutzmaßnahme kommt erst dann in Betracht, wenn durch andere Maßnahmen eine ausreichende Sicherheit gegen Ge-fährdung durch Absturz nicht gewährleistet werden kann.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) kommen zum Einsatz, wenn
Gefährdungen durch Absturz am Arbeitsplatz nicht durch geeignete technische oder
organisatorische Maßnahmen verhindert oder auf ein unbedenkliches Maß reduziert
werden können. Die vorliegende Broschüre geht auf die verschiedenen Systeme von
PSAgA ein und erläutert Grundlagen zu deren Auswahl und sicherer Benutzung.
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k3DCorona-Pandemie
Schutz vor Infektionen durch SARS-CoV-2
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5/2020
kurz & bündig
Die Corona-Pandemie stellt Gesellschaft und Wirtschaft vor große Herausforderungen.
Dies betrifft Sie als unsere Mitgliedsunternehmen sowohl wirtschaftlich als auch durch neue
Anforderungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Wir als BG RCI
möchten Sie auch in dieser schwierigen Situation mit unserer Kompetenz und unserem Erfah-
rungswissen bestmöglich unterstützen. Wir haben deswegen diese Schrift aus der Reihe
„kurz & bündig“ als Arbeitshilfe erarbeitet, damit Sie auf die neuen Herausforderungen
im Arbeits- und Gesundheitsschutz schnell und effizient reagieren können.
Während der Corona-Pandemie ist ein wesentliches Ziel der Schutz
Ihrer Beschäftigten vor dem Virus SARS-CoV-2 sowie eine Unter-
brechung der Infektionsketten. In der vorliegenden Schrift finden
Sie deshalb eine praxisorientierte und auf die Betriebe der BG RCI
zugeschnittene Checkliste mit konkreten Maßnahmenvorschlä-
gen, die Ihnen helfen soll, die Anforderungen einzuhalten, die sich
aus dem SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard des Bundesministe-
riums für Arbeit und Soziales ergeben. Die von Ihnen bearbeitete
und ggf. ergänzte Checkliste können Sie als mitgeltende Unterlage
für Ihre bestehende Gefährdungsbeurteilung verwenden.
Durch längere Betriebsunterbrechungen und ungewohnte Ar-
beitsbedingungen können aber auch ganz neue Gefährdungen
und Belastungen entstehen: Stillstehende Maschinen und An-
lagen werden wieder hochgefahren, reduzierte Teams verfügen
möglicherweise unbemerkt über keine ausreichende Anzahl an
Ersthelferinnen und Ersthelfer mehr. In der ergänzenden „kurz &
bündig“-Schrift „Corona-Pandemie: Zusätzliche Gefährdungen
und Belastungen durch außergewöhnliche betriebliche Bedin-
gungen“ (KB 031) finden Sie deswegen eine weitere Checkliste,
um in kürzester Zeit neue, bisher nicht aufgetretene Gefährdun-
gen und Belastungen zu identifizieren.
Diese Schrift wendet sich an Unternehmensleitungen, Führungs-
kräfte, Arbeitsschutzausschüsse, Koordinations-/Krisenstäbe und
alle anderen mit Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz betrau-
ten Personen. Nicht betrachtet werden gezielte Tätigkeiten mit SARS-CoV-2,
z. B. im biotechnologischen Labor. Hier kann das Merkblatt „Bio-
logische Laboratorien – Ausstattung und organisatorische Maß-
nahmen“ (B 002) herangezogen werden.
Tagesaktuelle Informationen und viele hilfreiche Links finden Sie
darüber hinaus auf der Homepage der BG RCI unter www.bgrci.de/
praevention/coronavirus. Dort sind unter anderem weitere Arbeits-
hilfen wie editierbare Muster von Betriebsanweisungen für ver-
schiedene Tätigkeiten kostenlos herunterzuladen.
16 | 17
„Sicherheit gehört von Anfang an dazu!“Unter diesem Motto läuft der BGRCISicherheitswettbewerb für Auszubildende.
Gutes Wissen im Arbeitsschutz und sich bei allen täglichen Herausforderungen sicher und gesundheitsbewusst zu verhalten: Das sollten Ihre Auszubildenden von Anfang an in die Wiege der betrieblichen Ausbildung gelegt bekommen. Und das ist oft gar nicht so schwer, denn durch ihren noch unverstellten und unkonventionelleren Blick auf die Herausforderungen des betrieblichen Alltags haben diese jungen Menschen eine besondere Einstellung zu Sicherheitsfragen.
Nutzen Sie dieses Potenzial, und nehmen Sie bereits heute Einfluss auf das Unfallgeschehen von morgen. Profitieren Sie von den Kenntnissen und Perspektiven Ihrer jungen Beschäf-tigten.
Der Stellenwert des BGRCIAzubiWettbewerbs ist in vielen Betrieben inzwischen unbestritten: „Wir wollen Einfluss nehmen auf das Unfallgeschehen von morgen“, ist in diesem
Zusammenhang ein oft zitiertes Statement in den BG RCIMitgliedsunternehmen. Und auch die Auszubildenden selbst, die in der Vergangenheit schon einmal dabei waren, finden es mehrheitlich ausgesprochen positiv, dass die BG RCI einen solchen Wettbewerb veranstaltet.
BGRCIWettbewerbskoordinator Gerold Soestmeyer meint: „Jeder Auszubildende und jede Auszubildende hat die Chance verdient, bei unserem neuen Sicherheitswettbewerb dabei zu sein. Wer einmal dabei war, wird nie mehr vergessen, warum Sicherheit und Gesundheit im Betrieb so wichtig sind!“
Wann der nächste Wettbewerb startet und wie Sie dabei sein können, erfahren Sie rechtzeitig auf der Webseite des AzubiWettbewerbs: www.bgrciazubiwettbewerb.de. Wir halten Sie auf dem Laufenden und freuen uns, wenn auch Ihre Auszubildenden beim nächsten Mal dabei sind.
So freuen sich Gewinner
Sicherheit ist Teamarbeit
Neue Anforderungen an LeiternWesentliche Änderungen der überarbeiteten Norm DIN EN 1311+2 2017 und DIN EN 1313 2018 sowie der TRBS 2121 2 „Leitern“ sind hier für betriebliche Anwender kurz zusammengefasst.
• Leiterhersteller müssen seit der Novellierung der Norm mit einem entsprechenden Piktogramm auf der Leiter kenntlich machen, ob die Leiter für den gewerblichen oder privaten Einsatz geeignet ist.
• Weiterhin ist bei allen Leitern, die als Anlegeleiter genutzt werden können, ab einer Länge von drei Metern eine Standverbreiterung vorgeschrieben (siehe Abb. 4 des KB 009). Die Hersteller bieten für ältere Leitern eine Standverbreiterung/Traverse als Nachrüstbausatz an.
• Die Anforderungen für die Benutzerinformation sowie die Gebrauchs und Bedienanleitungen werden um zusätzliche neue Sicherheitspiktogramme erweitert.
• Der Hersteller muss zusätzlich eine dem Leitertyp entsprechende Gebrauchsanweisung und Bedienungsanleitung mitliefern.
• Wichtig ist dabei, dass auf den Leitern im Betrieb die PiktogrammAufkleber nicht ausgetauscht werden müssen. Die Norm richtet sich nur an die Hersteller.
• Die TRBS 2121 Teil 2 unterscheidet zwei Anwendungsmöglichkeiten, eine Leiter einzusetzen:
a) Leiter als Zugang und Abgang zu/von höher gelegenen Arbeitsplätzen (Verkehrsweg) – hier sind Sprossen oder Stufen zulässig.
b) Leiter als Arbeitsplatz – es sind nur noch Stufen zulässig. In begründeten Ausnahmefällen können nach einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung auch noch Sprossenleitern genutzt werden.
• Die Benutzung einer Leiter als Verkehrsweg ist bis zu einem max. Höhenunterschied von 5 m möglich, wenn wegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist. Dabei muss die Gefährdungsbeurteilung ergeben haben, dass der Zugang und Abgang sicher durchgeführt werden kann. Bei sehr seltener Nutzung darf der Höhenunterschied auch mehr als 5 m betragen. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die baulichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
• Das Arbeiten auf Leitern ist nur erlaubt, wenn der bzw. die Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht und der Standplatz auf der Leiter nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche liegt. Somit ist das Arbeiten auf Sprossenleitern grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es werden Einhängepodeste verwendet. Dies erfordert allerdings eine ausführliche praktische Unterweisung.
Ob für Ihren Betrieb und Ihre Einsatzzwecke weitere Änderungen zutreffend sind, ist individuell zu prüfen.Im Medienshop der BG RCI (medienshop.bgrci.de/shop/) können Sie Aufkleber für Anlage bzw. Stehleitern mit den neuen Symbolen bestellen. Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn der Leiteraufkleber fehlt.Abb. 3 aus KB 009
Leiter als Verkehrsweg:Sprossenleiter
Leiter als Arbeitsplatz: StufenleiterHöhe und Zeit entscheidet
7 m
5 m
3 m
4 m
2 m
1 m
6 m
max. 5 m*
* Ausnahme: Leiter wird sehr selten als Zugang zum Arbeitsplatz genutzt
Maximale Höhe der Leiter 7 m, damit maximale Standhöhe 5 m
Max. 2 Std.
OhneEinschrän-
kungen
min
. 1 m
18 | 19
Neues Ausbildungskonzept für Fachkräfte für ArbeitssicherheitDie Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) folgt bei der BG RCI seit 2020 der veränderten modernen Konzeption der DGUV, die auch digitale Medien und Kommunikationsformen einbindet.
Überblick über die Aufgaben der SIFADie SIFA unterstützt die Unternehmensleitung bei der Erfüllung ihrer Pflichten und bei allen damit verbundenen Aufgaben im Arbeitsschutz. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere:
• Beobachtung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb• Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften• Hinwirken auf erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen• Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen• Berichterstattung gegenüber der Betriebsleitung über alle
Belange des Arbeitsschutzes und der eigenen Tätigkeit
Die geänderte moderne Ausbildungskonzeption greift folgende Aspekte auf:• Entwicklung eines professionellen Rollenverständnisses
sowie Erwerb erforderlicher Fachkenntnisse und Kompetenzen
• Internetgestütztes Selbstlernen, kombiniert mit Präsenzlernen in Seminaren und Praxisphasen im Betrieb
• Reflexion und handlungsorientierte Vertiefung der beim Selbstlernen erworbenen Kompetenzen während der Präsenzseminare
• Gelerntes wird in konkreten betrieblichen Situationen angewendet.
Die „SIFALernwelt“ als digitale Lernplattform begleitet die Teilnehmenden in allen Phasen der Ausbildung. Die „SIFALernwelt“ ermöglicht flexibles und abwechslungsreiches Lernen im Kontakt mit Lernbegleitung und anderen Teilnehmenden.Die fachlichen Inhalte sind auf digitaler Basis aktuell und qualitätsgesichert.Die Lernerfolgskontrollen (LEK) geben Rückmeldung über bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Abb. 1 aus KB 021Zeitlicher Ablauf der Ausbildung zur SIFA Für Teilnehmende, die alle 3 Aus bildungs stufen bei der BG RCI absolvieren, gilt der Ablauf wie hier dargestellt.
4
KB 021 Fachkraft für Arbeitssicherheit – Kompetente Beratung im Unternehmen
Ablauf der Ausbildung bei der BG RCI – Übersicht
Die Ausbildung zur SIFA untergliedert sich in Ausbildungsstufe I (Grundausbildung), Ausbildungsstufe II (Vertiefende Ausbildung) und die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung). Für Teilnehmende, die alle 3 Ausbildungsstufen absolvieren, gilt die-ser Ablauf.
Organisatorische und betriebliche Bedingungen während der Ausbildung
Neben der Auswahl der geeigneten, zukünftigen SIFA und der Ab-stimmung mit der für Ihren Betrieb zuständigen Aufsichtsperson der BG RCI ist die betriebliche Unterstützung vor allem während der Ausbildung gefragt. Geben Sie Ihrer zukünftigen SIFA den or-ganisatorischen Rahmen, um die Ausbildung erfolgreich absol-vieren zu können. Dazu gehören: > angemessene Zeit, um Lernaufgaben absolvieren zu können, > ein angemessener, ruhiger Platz zum Lernen, an dem Störun-
gen von außen möglichst vermieden werden, > ein PC oder Notebook mit angemessener Bildschirmgröße
(ggf. Notebook mit zusätzlichem Bildschirm), > freier Internetzugang sowie nach Möglichkeit technische Vor-
aussetzungen für Skype o. Ä.
Es hat sich zudem bewährt, wenn man der zukünftigen SIFA einen betrieblichen Mentor zur Seite stellt.
Bausteine der Ausbildung
Seien Sie sich bewusst, dass die Ausbildung zur SIFA anspruchs-voll ist und erhebliche Zeit in Anspruch nimmt. Dies betrifft so-wohl die Teilnahme an Seminaren in den Ausbildungsstätten der BG RCI und an Praktika in einer festen Lerngruppe als auch das selbstorganisierte, begleitete Lernen sowie die Vorbereitung auf die Lernerfolgskontrollen in Ihrem Unternehmen.
Die Ausbildung erstreckt sich über etwa 80 Wochen. Sie erfolgt zwar berufsbegleitend, doch steht die zukünftige SIFA in diesem Zeitraum für ihre üblichen betrieblichen Tätigkeiten nur einge-schränkt zur Verfügung. Sie wird festen Lerngruppen mit einem eigenen Ausbildungsplan zugeordnet, die auch alle Lernerfolgs-kontrollen gemeinsam absolvieren. Seminare, selbstorganisier-tes Lernen, Praktika und Lernerfolgskontrollen finden im Wech-sel statt.
Seminare
Im Verlauf der Ausbildung sind 7 einwöchige Seminare zu absol-vieren, die im Bildungszentrum der BG RCI jeweils von Montag bis Freitag durchgeführt werden. Die Teilnahme muss gewähr-leistet sein. In den Seminaren finden Übungsphasen zur Ent-wicklung aller Kompetenzen statt und es erfolgt die Vorbereitung auf die nächsten Lernstufen im selbstorganisierten Lernen und Praktikum.
Abbildung 1: Für Teilnehmende, die alle 3 Ausbildungsstufen bei der BG RCI absolvieren, gilt der Ablauf wie in Abbildung 1 dargestellt.LEK = Lernerfolgskontrolle
Lernfeld Seminarwochen Selbstorganisiert
Begleitete Lernzeit
Praktikum
Lernfeld 1: Einführung in die Ausbildung und Aufgaben der SIFA1 Tag
1. Woche1 Tag
Lernfeld 2: Arbeitssystem und betriebliche Organisation
2. WocheLernfeld 6: Branchenspezifischer Teil
3 Tage3 Tage
3. Woche
Lernfeld 3: Beurteilung von Arbeitsbedingungen10 Tage + LEK 1
10 Tage + LEK 2
Lernfeld 4: Arbeitssystemgestaltung
4. WocheLernfeld 6: Branchenspezifischer Teil
10 Tage + LEK 35. Woche
12 Tage + LEK 4
Lernfeld 5: Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
10 Tage
6. WocheLernfeld 6: Branchenspezifischer Teil
10 Tage
7. Woche + LEK 5Lernfeld 6: Branchenspezifischer Teil
Fachkraft für Arbeitssicherheit Kompetente Beratung im Unternehmen
11/2019
KB 021kurz & bündig
Auf den nächsten Seiten erfahren Sie, mit welchen Kompetenzen die SIFA einem modernen Arbeitsschutzverständnis gerecht wird und in welcher Form diese Kompetenzen entwickelt oder weiter-entwickelt werden können. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sowohl für Sie als Unternehmer oder Unternehmerin als auch für die zukünftigen Teilnehmenden der SIFA-Ausbildung.
Diese Broschüre stellt eine Ergänzung zu den Pflichten dar, die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und dem Merkblatt A 018 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicher-heit – Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftig-ten“ ergeben.
Auf diese Schriften wird inhaltlich im Zusammenhang mit der notwendigen Vorqualifikation und einer vertiefenden Betrach-tung der Aufgaben in der Beratungstätigkeit eingegangen.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) bei der BG RCI folgt ab August 2020 einer neuen Konzeption. Die vorliegende Broschüre gibt Ihnen als Unternehmensleitung oder Führungskraft Informationen sowohl zur Auswahl als auch den Einsatz geeigneter Personen für diese Funktion in Ihrem Unternehmen.
→
Bedeutung der Beratungstätigkeit einer SIFAIhr Unternehmen soll sich kontinuierlich im Bereich Arbeits-sicherheit und Gesundheitsschutz weiterentwickeln und den Anforderungen einer sich verändernden Arbeitswelt gerecht werden. Neue Organisations- und Arbeitsformen in einer digitali-sierten Welt, demografische Veränderungen, Globalisierung und fortschreitende Entwicklung innovativer Produkte mit sich än-dernden technischen Bedingungen erfordern auch eine Anpas-sung der betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitskultur.
Unternehmensleitung und Führungskräfte müssen sich in ihrer Verantwortung für das Wohl ihrer Beschäftigten diesen Heraus-forderungen stellen. Doch wie lassen sich unter vielen bewähr-ten Handwerkzeugen neue oder weiter entwickelte Instrumente im Unternehmen etablieren?
Hinlänglich bekannt ist die Abhängigkeit zwischen wirtschaftli-chem und nachhaltigem Handeln im Sinne des Wachstums, aber auch im Sinne der Gesunderhaltung aller Beteiligten am betrieb-lichen Geschehen. Für diese und die klassischen Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz steht Ihnen eine SIFA beratend und unterstützend zur Seite.
Struktur und zeitlicher Rahmen der SIFA-AusbildungDie Reihenfolge (siehe Abbildung 1 links) der Ausbildungselemente – sogenannter „Lernfelder“ – ist von der Konzeption fest vorgegeben. Die Ausbildung absolvieren alle Teilnehmenden nach einem festen Zeitplan für Seminare, Lernzeit und Praktika. Der angestrebte gemeinsame Kompetenzerwerb und die Vernetzung der Teilnehmenden werden so optimal erreicht. Zwischen Beginn und Ende der Qualifizierung liegen etwa 80 bis 85 Kalenderwochen. Die Ausbildung besteht aus verschiedenen Bausteinen:
– Seminarphasen im Bildungszentrum der BG RCI (sieben Wochenseminare)
– Selbst organisiertes Lernen (ca. 35 Tage begleitete selbst organisierte Lernzeit)
– Mehrere Praktikumsblöcke (ca. 35 Tage Praktikum im Betrieb)
– Fünf Lernerfolgskontrollen
Persönliche VoraussetzungenEine zukünftige Fachkraft für Arbeitssicherheit muss eine positive Haltung zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit besitzen. Sie ist im Betrieb als kompetente Ansprechperson anerkannt und gut vernetzt.
Konkrete Anforderungen an die Teilnehmenden:– Sie sind in einem Mitgliedsunternehmen der BG RCI beschäf
tigt.– sie sind für die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit
im Unternehmen vorgesehen.– sie erfüllen die qualifikatorischen Mindestvoraussetzungen
nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUVVorschrift 2 bzw. BVOASi oder verfügen über eine Ausnahmegenehmigung.
– Sie weisen die zwischen dem Betrieb und der für den Betrieb zuständigen Aufsichtsperson der BG RCI durchgeführte Abstimmung nach.
Weitere Informationen zur SIFAAusbildung können unter https://seminare.bgrci.de/shop/sifa/ausbildung abgerufen werden.
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SONNTAG
DIENSTAGMONTAG
SAMSTAGFREITAG
Neujahr
DONNERSTAGMITTWOCH
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WO
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NOTIZEN
Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige Drei Könige*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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ERSTE HILFE
Allgemeines
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Erste-Hilfe-Maßnahmen vorbeugend zu organisieren, um Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten. Hierbei ist der Betriebsarzt einzubeziehen.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Beschäftigte über die Organisation der Ersten Hilfe informieren:• Namen, Rufnummern und Adressen z. B. von Ersthelfern, Krankenhaus,
Durchgangsärztin oder -arzt (durch aktuelle Aushänge)• Standort von Verbandkästen – Kennzeichnung mit Schild• Flucht- und Rettungswege• Alarmplan
• Beschäftigte über die Angaben beim Notruf informieren:• Den eigenen Namen nennen!• Wo ist der Unfallort?• Was ist passiert?• Wie viele Verletzte?• Welche Verletzungen?• Warten auf Rückfragen!
• Beschäftigte über ihre Pflichten informieren:• Erste Hilfe leisten• Unterstützung von Erste-Hilfe-Maßnahmen• Unverzügliche Meldung von Verletzungen, z. B. Verbandbuch • Sich bei Eignung zum Ersthelfer ausbilden lassen
MONTAG DIENSTAG
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
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MITTWOCH
Heilige Drei Könige*
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Feiertage: 01.01. Neujahrstag, 06.01. Heilige Drei Könige*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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BESEITIGUNG VON STÖRUNGEN
Häufige Gefahren
• Quetschen und Scheren z. B. durch unerwartetes Anlaufen von Maschinenteilen• Abstürzen• Einzugsgefahr• Verbrennungen• Lärm
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Befugnisse zur Störungsbeseitigung im Vorfeld festlegen• Vor Arbeitsaufnahme vor Ort einen Sicherheitscheck durchführen• Vorbeugende Instandhaltung, z. B. verschlissene Fertigungseinrichtungen/
-teile austauschen oder reparieren • Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitseinrichtung auf Funktionsfähigkeit• Die mit der Störungsbeseitigung beauftragten Personen müssen über das
Sicherungskonzept und die steuerungstechnischen Zusammenhänge und Abhängigkeiten der Anlagenkomponenten genau informiert sein
• Zwischenzeitliche technische Veränderungen müssen dokumentiert werden und bekannt sein
• Schaffung eines sicheren Standplatzes an hoch gelegenen Arbeitsplätzen• Ausschalten der Anlagenteile und Sichern gegen Wiedereinschalten• Nutzung der durch Positionsschalter gesicherten Zugänge• Nutzung der Vor-Ort-Steuerung• Wenn erforderlich, Anlagenteile in Referenzposition fahren• Sicherung der Auflasten oder sich absenkender Maschinenteile gegen
unbeabsichtigte Bewegung• Abstimmung bei der Zusammenarbeit mehrerer Personen• Festgelegte PSA benutzen
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* Regionale Feiertage in Deutschland
SICHERHEITSBEAUFTRAGTE
Allgemeines
Bei der Auswahl ist zu beachten, dass möglichst eine Person ausgewählt wird, die das Vertrauen der Beschäftigten genießt. Sie sollte Vorbild für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sein.Um das Amt der Sicherheitsbeauftragten ausüben zu können, sind ihnen nachste-hende Rechte zu gewähren:
• Die erforderliche Zeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben• Die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen abzufordern • Allgemeine Informationen über Arbeitsunfälle zu erhalten• Verbesserungsvorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anzuregen• Teilnahme an Begehungen und an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses• Teilnahme an Begehungen und Untersuchungen der Berufsgenossenschaft • Ungehinderte Bewegungsfreiheit in ihren Zuständigkeitsbereichen• Arbeitsentgeltfortzahlung während der Teilnahme an Aus- und Fortbildungs-
veranstaltungen und ggf. Kostenübernahme für Qualifizierungen, die die BG RCI nicht anbietet
• Unterstützung durch den Betriebsrat • Keine Benachteiligung durch die Ausübung der Tätigkeit
Aufgaben
• Arbeitsabläufe und das Verhalten der Beschäftigten unter Sicherheits-aspekten beobachten
• Im zugewiesenen Bereich Gefährdungen und Schwachstellen erkennen und kommunizieren
• Kolleginnen und Kollegen über sichere Arbeitsweise informieren und beraten• Auf ordnungsgemäße Benutzung der PSA achten• Schutzvorrichtungen regelmäßig überprüfen• Vorschläge zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb machen• Aktive Mitarbeit bei der Ermittlung von Gefährdungen vor Ort• Bei Unfalluntersuchungen mitwirken
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VERLETZTENTRANSPORT
Allgemeines
Im Falle eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung ist eine schnelle und quali-fizierte Versorgung der betroffenen Person extrem wichtig. Neben der schnellen Versorgung durch betriebliche Ersthelfer kann auch ein sachkundiger Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus erforderlich sein. In der betrieblichen Organisa-tion der Ersten Hilfe sollte eine Planung sowohl für leichte als auch für schwere Erkrankungen bzw. Verletzungen erfolgen, um Folgendes zu vermeiden:
• Verschlechterungen des Gesundheitszustandes • Unnötig lange Transporte durch falsche Zielauswahl• Eine Schädigung Dritter durch Unfälle beim Transport• Psychische Belastungen der Helfer
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Vorhaltung und schnelle Information der betrieblichen Ersthelfer vor Ort
• Betriebliche Planung und Organisation für Transport mit Rettungsdienst• Absetzen des Notrufs (fünf W-Fragen beachten!)• Organisation der Einweisung des Rettungsdienstes (Zugangswege)• Informationen für die erforderliche Weiterbehandlung ggf. bereitstellen
(z. B. Sicherheitsdatenblätter von Chemikalien)
• Betriebliche Planung für alternativen Transport (z. B. durch Taxi) bei leichten Verletzungen, wenn• Allgemeinzustand stabil ist• Art/Umfang/Schwere der Verletzung gering ist• Entfernung zum Arzt/Krankenhaus gering ist
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ALLEINARBEIT
Allgemeines
Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein ohne Sicht- und Rufkontakt zu wei-teren Mitarbeitenden Arbeiten ausführt. Alleinarbeit ist nicht generell verboten, es besteht jedoch die Gefahr fehlender Hilfeleistung im Gefahrenfall.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Prüfung, ob Alleinarbeit zulässig ist oder, ob diese durch staatliche oder berufsgenossenschaftliche Vorschriften verboten ist (z. B. Arbeit mit der Mo-torsäge, Einsteigen und Einfahren in Silos, Arbeiten am Bahngleis ...)
• Bestimmung der Gefährdungsstufe (Kriterien hierfür sind u. a. die mögliche Verletzungsschwere sowie die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person)
• Ableitung und Festsetzung geeigneter organisatorischer oder technischer Maßnahmen (z. B. Kontrollgänge, mobile Kommunikationseinrichtung, Personen-Notsignalanlagen, Kameraüberwachung …)
• Erstellung einer Betriebsanweisung und Unterweisung der Mitarbeitenden• Prüfung mit Dokumentation der eingesetzten Kommunikationsmittel
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RICHTIGE ERNÄHRUNG
Häufige Gefahren
Unzureichende und ungeeignete Ernährung über längere Zeit führt zur Fehl-versorgung des Körpers. Auslöser können sein:
• Überernährung• Unterernährung• Ballaststoffarme Ernährung• Verzehr von überwiegend Fast-Food-Produkten• Verzicht auf regelmäßige, über den Tag verteilte Mahlzeiten
Folgende Krankheiten können entstehen, wenn die Kalorienaufnahme höher ist als der Kalorienverbrauch, z. B. bei leichter Tätigkeit:Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Zuckerkrankheit, Bluthochdruck, Fettstoffwech-selstörungen, Lebererkrankungen, Verdauungsstörungen, Gelenk erkrankungen, Krebserkrankungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Normalgewicht halten. Berechnung des BMI (Body-Mass-Index):
BMI = Körpergewicht in kg
(Körpergröße in Meter)2 Normalwert: 20–25
• Ausgewogene Ernährung (siehe Ernährungspyramide)• Mindestens 1,5 l am Tag trinken (Wasser, verdünnte Saftschorlen,
unge süßte Früchte- oder Kräutertees)• Drei Hauptmahlzeiten und dazwischen kleine Pausenmahlzeiten einplanen• Ausgleichssport treiben• Beratungsangebot von Krankenkassen, Betriebsarzt und anderen Fachleuten
nutzen
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ENTGRENZUNG DER ARBEIT
Allgemeines
Entgrenzung der Arbeit beschreibt die zunehmende Auflösung von zeitlichen, räumlichen und sachlichen Strukturen in der Arbeitswelt. Im engeren Sinne ist damit oft die Auflösung von Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben gemeint.
Häufige Gefahren
• Überlastung durch fehlende Ruhepausen/Erholungszeiten• Gefühl der ständigen Erreichbarkeit erschwert zudem Erholungsprozesse• Beschwerden durch unergonomisch eingerichtete mobile Arbeitsplätze• Vereinsamung durch Fehlen direkter sozialer Kontakte und der damit einher-
gehenden Kommunikation • Überforderung durch Zunahme des Handlungs- und Entscheidungsspiel-
raumes
Wichtige Maßnahmen
• Betriebsvereinbarung zur Nutzung mobiler Endgeräte abschließen• Prüfen, für wen eine Flexibilisierung der Arbeit geeignet ist; in Personalaus-
wahl und -entwicklung berücksichtigen• Auf Chancen und Risiken einer Entgrenzung hinweisen und diese diskutieren• Klare Aufgaben und Zuständigkeiten definieren• Selbstregulationskompetenzen durch Trainings und Coachings fördern und
langfristig entwickeln• Im Team implizite und explizite Erwartungen zur Erreichbarkeit und Antwort-
zeiten besprechen• Als Führungskraft ein Vorbild sein (z.B. nicht sonntags oder abends Mails
verschicken)• Arbeitszeitgesetze und einzuhaltende Ruhezeiten beachten• Regelmäßige Treffen im Betrieb etablieren• Systematische Planung von Rückmeldungen/Feedback
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ARBEITEN IN SILOS
Häufige Gefahren
• Abstürzen von Personen• Verschütten/Versinken von Personen• Erfasstwerden von Fördereinrichtungen• Ersticken
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Aufsichtsführende Person und Sicherungsposten bestellen• Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung schriftlich im Erlaubnisschein
festhalten und beachten• Siloeinrichtungen (z. B. Abzugs- und Befülleinrichtung, Luftkanone) abschal-
ten / gegen Wiedereinschalten sichern und Gefahr durch gespeicherte Energie vermeiden
• Silo nach Möglichkeit vor Aufnahme der Arbeiten entleeren• Geeignete elektrische Betriebsmittel (z. B. akkubetriebene Werkzeuge)
einsetzen• Geeignete Zugangsverfahren für Arbeit und Rettung zur Verfügung stellen• Notfall-/Rettungsplan beachten• Alle Arbeiten im Silo nur mit Sicherungsposten – keine Alleinarbeit!• Sicherungsposten: Kontakt zu der bzw. dem Eingestiegenen halten,
ggf. Winde bedienen, Rettungsmaßnahmen einleiten• Freimessen und Zusammensetzung der Atmosphäre kontinuierlich überwachen• Material und Gegenstände von der Einstiegsöffnung entfernen• Einsteigen unabhängig von der Höhe erlaubt, solange ein Versinken im
Schüttgut ausgeschlossen ist und nur mit einer fest angebrachten Leiter oder Steigeisengängen eingestiegen wird
• Wenn Versinken droht: Siloeinfahreinrichtung mit Arbeitsplatzpositionierungssystem benutzen
• Fest am Silo verankerte Arbeitsbühne benutzen• Geeignete PSA verwenden
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ARBEITEN IM LAGER
Häufige Gefahren
• Angefahren werden• Verletzt werden durch Lagermaterial• Stolpern, Rutschen und Stürzen• Überlastung beim Heben und Tragen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Sichtprüfung bei Lagereinrichtungen, z. B. Paletten, Gitterboxen, vor jeder Benutzung und in regelmäßigen Abständen
• Trennung von Fuß- und Fahrwegen beachten • Fachlasten beim Einlagern beachten• Über Fuß- und Fahrwegen bzw. Arbeitsplätzen darf nur eingelagert werden,
wenn ein entsprechender Boden im Fach vorhanden ist• Nicht CE-geprüfte Paletten nur auf durchgehende Böden einlagern• Beschädigungen an Regalstützen, Regalträgern und Aussteifungen bzw.
Anfahrschutz umgehend melden• Bei Bedarf auf Vorhandensein des Durchschiebschutzes achten• Vorhandene Hebehilfen nutzen• Auf Ordnung und Sauberkeit achten • Verkehrs- und Fluchtwege, Feuerlöscher, Fluchttüren, Elektroschaltschränke
frei halten• Fehlstellen im Bodenbelag markieren und schnellstens beseitigen• Ausgelaufene Lagergüter/Flüssigkeiten sofort entfernen• PSA wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelm bei Kranbetrieb benutzen
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ARBEITEN AN UMLAUFANLAGEN FÜR BETONSTEINE
Häufige Gefahren
• Einziehen, Quetschen und Scheren an beweglichen Maschinenteilen• Stolpern/Umknicken und Abstürzen• Lärm• Staub
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Auf funktionsfähige Bereichssicherung/Schutzeinrichtungen für Maschinen, z. B. verschraubte Schutzgitter, Umzäunungen mit elektrisch verriegeltem Zugang oder Lichtschranken/Lichtvorhänge, achten
• Quittierschalter nur von außerhalb des abgesicherten Bereiches und mit Sicht auf Gefahrenbereich betätigen
• Nur sichere Übergänge und Verkehrswege mit Absturzsicherungen z. B. beim Schmieren und Reinigen benutzen; Vorgesetzten informieren, wenn Übergän-ge über die Transportbereiche nicht vorhanden sind, wo es die betrieblichen Abläufe erfordern
• Anlaufwarneinrichtungen bei anlaufenden Transporteinrichtungen beachten• Für Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen müssen sichere Zugänge mit
Absturzsicherungen vorhanden sein, z. B. Arbeitsbühne, PSA gegen Absturz• Abschaltung aller beteiligten Anlagenteile und Sicherung gegen Wiederein-
schalten bei Instandhaltung und Störungsbeseitigung. Restenergien berück-sichtigen. Sicherung von Auflasten / sich absenkenden Maschinenteilen. Angehobene Elemente vor dem Abschalten der Maschine mit vorgesehenen Steckbolzen festsetzen.
• Umschalten auf Handbetrieb ist kein Stillsetzen• Genau beachten, welche Anlagenteile z. B. beim Durchqueren einer Licht-
schranke stillgesetzt werden. Produktionsschalteinrichtungen könnten noch funktionsbereit sein!
• Sicherungskonzeption sowie die steuerungstechnischen Zusammenhänge der Anlage müssen bekannt sein – Betriebstagebuch führen
• Schutzschuhe, Handschutz, ggf. Gehörschutz benutzen
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ABSACKUNG
Häufige Gefahren
• Gefährdung durch bewegte Maschinenteile• Einzug- und Quetschgefahren• Reizung der Augen und der Haut bei Kontakt mit Gefahrstoffen und Zusatzmit-
teln sowie Reizung der Atemwege durch Staub• Wirbelsäulenbelastung beim Heben und Tragen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Betriebsanweisungen beachten• Bei der Einrichtung der Arbeitsplätze unnötige Drehbewegungen vermeiden• Hebehilfen wie Vakuumheber beim manuellen Palettieren verwenden• Staubabsaugung am Füllstutzen und am Sackabwurf verwenden• Handabweisbügel am Füllstutzen beim manuellen Sackaufstecken• Umwehrung des Drehbereichs am Rotorpacker• Elektrisch verriegelte Zugangstür zum Gefahrbereich des Rotorpackers• Not-Halt als Reißleine im Drehbereich des Rotors• Verdeckung der Klemm- und Schneidvorrichtung zum Befüllen von Folienge-
binden mit durchsichtiger, elektrisch verriegelter Tür• Persönliche Schutzausrüstungen benutzen• Bei Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung den Hauptschalter ausschalten
und gegen Wiedereinschalten sichern• Einlegen mechanischer Sicherungen bei Arbeiten unter angehobenen Anlage-
teilen
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
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KW 09
ATEMSCHUTZ
Allgemeines
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen oder Gefahrstoffen kann sich nach Prüfung der übergeordneten Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung erge-ben, dass Atemschutz benutzt werden muss. Es dürfen nur zertifizierte, d. h. mit einer CE-Kennzeichnung sowie einem vierstelligen Code der notifizierten Stelle versehene Atemschutzgeräte benwerden. Da die Auswahl an Atemschutzgeräten groß ist, müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung neben dem erforderli-chen Schutz auch die ergonomischen Anforderungen (z. B. Atemwegs widerstand, Gewicht, Tragezeit) bedacht werden.
Eine Vielzahl von Atemschutzgeräten macht gemäß der Verordnung zur arbeits-medizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge erfor-derlich.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Geeigneten Atemschutz gemäß der Betriebsanweisung benutzen, hierbei insbesondere die Tragezeit sowie die erforderlichen Umgebungsbedingungen beachten
• Auf richtige Handhabung und richtigen Sitz des Atemschutzes achten• Atemschutz bei Nichtbenutzung an geeignetem Ort aufbewahren• Durchbruchszeiten bei der Nutzungsdauer beachten• Nutzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
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DIE FAKTEN KENNEN – LEBENSGEFAHR VERMEIDEN!*
*Lebensretter 1 aus KB 012-1
Daten und Fakten
In den Mitgliedsunternehmen der BG RCI sind zwischen 2004 und 2019 etwa 360 Menschen tödlich bei der Arbeit verunglückt. Eine detaillierte Ursachen-analyse hat gezeigt, dass 90 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle durch nur fünf Unfallereignisse verursacht wurden.
Hier besteht Lebensgefahr
• Unfälle mit Fahrzeugen, Baumaschinen, Transportmitteln• Störungsbeseitigung, Wartung, Reparatur und Reinigung von Maschinen und
Anlagen• Absturz von Leitern oder hoch gelegenen Arbeitsplätzen• Umkippende Teile oder herabfallende Gegenstände• Explosionen und Verpuffungen
Diese Maßnahmen retten Leben
• Um die Sicherheit der Beschäftigten zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten, ist es unabdingbar, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die alle Gefähr-dungen und Belastungen am Arbeitsplatz berücksichtigt und die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufzählt.
• Die wesentlichen Inhalte der Gefährdungsbeurteilung sind in einer Unterwei-sung den Beschäftigten zu vermitteln. Dabei geben diese tödlichen Unfall-ereignisse einen wichtigen Hinweis auf die Priorisierung der Gefahren, die Ableitung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und die Inhalte der Unterweisung.
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UV-BELASTUNG BEIM ARBEITEN IM FREIEN
Häufige Gefahren
• Sonnenbrand • Augenschäden (z. B. Binde- und Hornhautentzündung)• Hitzeschäden wie Austrocknung, Hitzschlag oder Sonnenstich• Vorzeitige Hautalterung• Hautkrebs• Linsentrübung des Auges (Grauer Star)
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Unterstellmöglichkeiten (auch für Pausen) zur Verfügung stellen• Baumaschinen und Fahrzeuge mit Klimaanlagen zur Verfügung stellen• Arbeitsbereiche gut belüften (Hitzestau vermeiden)• Die Beschäftigten über die Gefahren informieren• Tätigkeiten möglichst im Schatten oder in geschlossenen Räumen ausführen• Den Aufenthalt in der Sonne (insbesondere in der Mittagszeit von 11 bis
15 Uhr) möglichst beschränken • Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge nach AMR Nr. 13.3 wahrnehmen • UV-Index beachten, ab einem UV-Index von 3 sind Schutzmaßnahmen zu
ergreifen• Art und Umfang der Pausen (selbstverständlich im Schatten) an die Tageszeit
anpassen• Körperlich anstrengende Arbeiten möglichst frühmorgens oder spätnach-
mittags ausführen lassen • Vom Betrieb zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung, Getränke
(Trinkwasser) und UV-Schutzmittel sind zu nutzen• Körperbedeckende Bekleidung (lange Hose, langärmeliges Hemd/Shirt) zum
Beispiel aus Baumwollmaterialien tragen• Kopfbedeckung tragen; dabei ist besonders auf den Nacken- und Ohrenschutz
zu achten • Sonnenbrille tragen, sofern hierdurch keine zusätzliche Gefährdung auftritt
DIENSTAG
MITTWOCH
SAMSTAG
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SICHERE NUTZUNG VON ZWEIRÄDERN
Allgemeines
Die Auslastung des Verkehrswegenetzes in Deutschland steigt rasant. Verkehrsteil-nehmende sind dabei nicht nur mit dem Pkw beruflich unterwegs, sondern zuneh-mend auch mit dem Zweirad. Sie bewegen sich in einem hochkomplexen System und sind damit ständig einem besonderen Risiko im Straßenverkehr ausgesetzt. Zweirad-Fahrende haben keine Knautschzone. Jeder Unfall kann tödlich enden.
Häufige Gefahren
• Gesundheitsschäden wie z. B.:• Verletzungen von Kopf und Halswirbeln, • Prellungen, • Schnittwunden oder Brüche• bis hin zu tödlichen Verletzungen
• Fehlverhalten anderer am Straßenverkehr teilnehmender Personen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Stets vorausschauend und aufmerksam fahren• Mit den Fehlern anderer am Verkehr teilnehmender Personen rechnen• Das Tragen eines Fahrradhelmes sollte normal sein – auch für Erwachsene• Rad-Fahrende sollten Unsicherheit durch defensives Radfahren ausgleichen • Die Straßenverkehrsvorschriften sollten jedem Rad-Fahrenden bekannt sein• Bei Dämmerung und Dunkelheit nur mit guter Beleuchtung Rad fahren • Fahrrad/Pedelec regelmäßig auf Schäden kontrollieren • Rad-Fahrende sollten im Straßenverkehr nicht auf ihrem Recht bestehen• Rad-Fahrende haben sich gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern, wie
Kindern und zu Fuß Gehenden, rücksichtsvoll zu verhalten• Alkoholkonsum, Rad fahren und Straßenverkehr sind nicht zu vereinbaren
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SICHERE NUTZUNG VON STEHLEITERN
Häufige Gefahren
• Mangelhafte Standsicherheit der Leiter bzw. der Person auf der Leiter• Verwendung der oberen Stufen• Fehlende Sicherung im Verkehrsbereich• Schadhafte Leiter
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Eine Leiter darf als Arbeitsplatz oder Zugang zu hoch gelegenen Arbeitsplät-zen nur dann zur Verfügung gestellt und verwendet werden, wenn vorher ermittelt wurde, ob der Einsatz einer Leiter erforderlich ist und kein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist
• Die zulässige Verwendungsdauer beträgt bei einer Standhöhe > 2 m bis max. 5 m zwei Std./Arbeitsschicht
• Nur Leitern verwenden, die fest angebrachte und unbeschädigte Spreizsiche-rungen haben
• Der Beschäftigte muss mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen • Die obersten zwei Stufen von Stehleitern nicht besteigen• Nur bei Leitern mit Plattform oder Podest mit Haltevorrichtung ist das Betre-
ten der obersten Trittfläche zulässig• Leitern im Verkehrsbereich z. B. durch Absperrungen sichern• Leitern standsicher aufstellen, gegen Einsinken und Umfallen sichern und auf
wirksame Spreizsicherung achten• Standsicherheit des Leiterverwenders durch den Einsatz von Einhängepodes-
ten verbessern• Stehleitern nicht wie Anlegeleitern verwenden.• Auf Treppen und schiefen Ebenen nur Stehleitern mit Holmverlängerungen
einsetzen• Jede Holmverlängerung nach Herstellerangabe mit Leiterklammern bzw.
Klemmlaschen befestigen• Von Stehleitern nicht auf andere Arbeitsplätze und Verkehrswege übersteigen• Keine beschädigten Leitern (z. B. angebrochene Holme und Sprossen/Stufen
von Holzleitern, verbogene und angeknickte Metallleitern) verwenden• Angebrochene oder angerissene Holme, Wangen und Stufen nicht flicken
DIENSTAG
SAMSTAG
DONNERSTAG
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MITTWOCH
SONNTAGFREITAG
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NOTIZEN
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Feiertage: 02.04. Karfreitag, 04.04. Oster-sonntag, 05.04. Ostermontag
GURTE RETTEN LEBEN
Allgemeines
Trotz der gesetzlichen Anschnallpflicht und obwohl bekannt ist, dass Sicherheits-gurte Leben retten können, waren in einem Zeitraum von drei Jahren fünf tödlich verunglückte Versicherte der BG RCI nicht angeschnallt. Laut DRV-Schriftenreihe „Verkehrssicherheit 15“ werden Gesundheitsschäden durch das Anlegen eines Gurtes wesentlich reduziert oder vermieden, und die Gefahr von tödlichen Verlet-zungen sinkt um mindestens 50 Prozent. Daten des Statistischen Bundesamtes belegen dies: Seit Einführung der Anschnallpflicht im Januar 1976 ist die Zahl der tödlich Verunglückten drastisch zurückgegangen.
Häufige Gefahren
Gesundheitsschäden oder tödliche Verletzungen durch z. B.:• Brüche• Prellungen• Schnittwunden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Sicherheitsgurte auf allen Sitzen benutzen• Sicherheitsgurt korrekt einstellen und anlegen• Sicherheitsgurt nicht über dicke Kleidung führen• Vorbild sein für andere – Sicherheitsgurt immer benutzen und andere zur
Benutzung auffordern!
DIENSTAG
MITTWOCH DONNERSTAG
54 | 55
SAMSTAG
Tag der Arbeit
FREITAG
MONTAG
SONNTAG
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NOTIZEN
APRIL 2021
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Feiertage: 02.04. Karfreitag, 04.04. Oster-sonntag, 05.04. Ostermontag
GEFAHREN DES ELEKTRISCHEN STROMES
Allgemeines
Für die Wahrnehmung elektrischer Gefährdungen hat der Mensch kein Sinnesor-gan. Es ist somit wichtig, die Gefahren zu kennen, um sich richtig verhalten und schützen zu können. Gefährlich wird es, wenn der menschliche Körper Teil des Stromkreises wird und es zu einer Körperdurchströmung kommt – es besteht Lebensgefahr! Im Jahr 2019 ereigneten sich im Bereich der BG RCI 600 Unfälle, bei denen es zu einer Körperdurchströmung kam. In den letzten Jahren ereignete sich durchschnittlich jedes Jahr ein tödlicher Stromunfall. Nicht immer war die Körperdurchströmung todesursächlich, sondern auch der Störlichtbogen, der im Kurzschlussfall entsteht. Er stellt eine oft unterschätzte Gefahr dar. Ein Strom-schlag kann dazu führen, dass jemand von einer Leiter fällt und verletzt wird.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Elektrotechnische Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden
• Grundsätzlich sind elektrotechnische Arbeiten im spannungslosen Zustand und unter Beachtung der fünf Sicherheitsregeln durchzuführen
• Betriebsanweisung zum Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln beachten• Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind regelmäßig zu prüfen• Elektrische Betriebsräume sind verschlossen zu halten, und Schaltschränke,
Sicherungskästen usw. sind geschlossen zu halten• Bei der Nutzung elektrischer Betriebsmittel sind die Einsatzbedingungen zu
berücksichtigen
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
56 | 57
MITTWOCH
DIENSTAGMONTAG
DONNERSTAG
MA
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18
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OC
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NOTIZEN
KW 16 a
Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 13.05. Christi Himmelfahrt, 23.05. Pfingstsonntag, 24.05. Pfingstmontag
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KONTROLLE VON SCHUHPRESSEN NACH WARTUNG
Häufige Gefahren
• Keine Gefährdungsbeurteilung für seltene Wartungs- und Instandhaltungs-arbeiten vorhanden
• Fehlende Betriebsanweisung• Fehlende Unterweisung über seltene Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten• Zu wenige und/oder ungenaue Angaben in den Reparaturhandbüchern und
Sicherheitsanweisungen des Herstellers zu Gefährdungen beim Betrieb in Kriechgeschwindigkeit
• Aushängen des den Zugang zum Querlaufsteg versperrenden Geländers• Betreten der Maschine bei Kriechgeschwindigkeit• Unterschätzen der Einzugsgefahr bei Kriechgeschwindigkeit
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung über den Beltwechsel und die damit verbundenen durchzuführenden Tätigkeiten
• Jeweils vor dem Beltwechsel Unterweisung der Beschäftigten über erforder-liche Schutzmaßnahmen und verbleibende Restgefahren, sicherstellen, dass alle Beteiligten ausreichend unterwiesen sind
• Der Zugang zum Querlaufsteg ist auch im Kriechgang nicht erlaubt• Die als Zugangssicherung angebrachten Geländer sind in ihrer Position derart
zu sichern, dass sie nur mit Werkzeug entfernt werden können• Eine Zugangssicherung muss als Umzäunung ausgeführt werden (in der
Papierindustrie mindestens 1,40 m hoch und durchstiegssicher). Ein Geländer ist eine Absturzsicherung und keine Zugangssicherung
• Übersteigen, Durchsteigen oder Demontage von Geländerelementen
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG SAMSTAG
58 | 59
DONNERSTAG
Christi Himmelfahrt
SONNTAG
MA
I –
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WO
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NOTIZEN
Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 13.05. Christi Himmelfahrt, 23.05. Pfingstsonntag, 24.05. Pfingstmontag
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FAHRZEUGE. BAUMASCHINEN. STAPLER. LEBENSGEFAHR!*
*Lebensretter 7 aus KB 012-1
Daten und Fakten
Bei einem Drittel der tödlichen Arbeitsunfälle waren motorisierte Fahrzeuge, Baumaschinen oder Transportmittel beteiligt (ohne Wegeunfälle). Diese Grup-pe ist mit deutlichem Abstand Unfallschwerpunkt Nummer 1 bei den tödlichen Arbeitsunfällen der BG RCI. In drei Vierteln der Fälle verunglückten Fahrzeugin-sassen tödlich; die anderen Unfallopfer waren Fußgänger/-innen. Die involvierten Fahrzeugtypen waren in erster Linie:
• Erdbaumaschinen wie Bagger oder Radlader • Personenkraftwagen• Lastkraftwagen• Betonmischer• Gabelstapler
Hier besteht Lebensgefahr
• Unaufmerksamkeit oder Ablenkung der beteiligten Personen• Eingeschränkte Fahrersicht, z.B. beim Fahren eines Staplers mit angehobener
Last• Unangepasste Geschwindigkeit• Fehlende Ausbildung bzw. Eignung zum Führen von bestimmten Fahrzeugen,
Baumaschinen oder Transportmitteln• Umkippende Stapler durch zu hohe Geschwindigkeit oder falsche Beladung• Fehlende Wegfahrsicherung von Lastkraftwagen beim Be- und Entladen• Ungenügendes innerbetriebliches Verkehrskonzept
Diese Maßnahmen retten Leben
• Auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren und vorausschauend verhalten• Sichtkontakt halten und auf tote Winkel achten• Uneingeschränkte Fahrersicht gewährleisten oder eine Person zum Einweisen
hinzuziehen• Regelmäßige Schulung von Fahrerinnen und Fahrern• Regelmäßiger Check von Fahrzeugen, Baumaschinen und Transportmitteln
DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG SAMSTAG
60 | 61
DONNERSTAG
SONNTAG
Pfingstsonntag
MONTAG
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NOTIZEN
Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 13.05. Christi Himmelfahrt, 23.05. Pfingstsonntag, 24.05. Pfingstmontag
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15 Tischkreissäge
ARBEITEN AN TISCHKREISSÄGEN
Häufige Gefahren
• Verlust von Gliedmaßen durch laufendes Sägeblatt• Herausschleudern von Werkstückteilen• Gehörschädigung durch Lärm• Akute oder chronische Erkrankungen der Atemwege durch Einatmen von
Holzstaub
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Beim Arbeiten am Parallelanschlag ist die 45°-Regel zu beachten. Das bedeu-tet, dass sich der Anschlag außerhalb des gekennzeichneten 45°-Bereiches befinden muss.
• Die Hände dürfen niemals in dem Gefahrenbereich sein• Beim Schneiden von schmalen Leisten ist die niedrige Führungsfläche des
Parallelanschlags zu verwenden• Abfälle und kleine Teile im Gefahrenbereich niemals mit der Hand entfernen• Schiebeholz sowie Schiebestock bereithalten und benutzen• Schutzhaube so einstellen, dass zum Schneiden des Werkstückes nur der
erforderliche Spalt offen bleibt• Absauganlage benutzen• Eng anliegende Kleidung tragen (ohne Handschuhe, Uhr und Ring arbeiten)• Beim Werkstückvorschub die Hände flach auf das Werkstück legen, Finger
nicht spreizen• Auch bei kurzen Unterbrechungen Maschine abschalten• Tischkreissäge nur bestimmungsgemäß verwenden• Für Material und Arbeitsgang geeignetes Sägeblatt verwenden• Nur für verwendetes Sägeblatt zugelassene Materialien sägen• Um Stolperstellen zu vermeiden, Materialabfallbehälter benutzen• PSA (z. B. Schutzbrille und Gehörschutz) benutzen
DIENSTAG
MITTWOCH
62 | 63
SAMSTAG SONNTAGFREITAG
MONTAG
Pfingstmontag
DONNERSTAG
MA
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WO
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NOTIZEN UMGANG MIT MESSERN
Häufige Gefahren
Messer werden bei vielen Arbeiten quer durch alle Branchen eingesetzt. Sie sind für die Arbeit meist unverzichtbar. Schnittverletzungen sind eine der Hauptunfall-ursachen.
• Schnitt- und Stichverletzungen durch Verwendung falscher Messer • Nichtbenutzung von PSA, z. B. Schnittschutzhandschuhen etc. • Weiterverwendung abgenutzter Klingen bzw. stumpfer Messer• Verklemmte Klingen an Sicherheitsmessern
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Prüfen, ob der Einsatz von Messern vermieden werden kann (z. B. durch die Verwendung von Mehrwegverpackungen, Vermeidung von Entgratungsarbei-ten in der Kunststoffindustrie etc.)
• Prüfen, welche Art von Messer bzw. Klinge erforderlich ist (muss es eine „spitze“ Klinge sein etc.?)
• Sicherheitsmesser verwenden • Messer sicher aufbewahren und transportieren• Auf den Einsatz von „Cuttermessern“ mit Abbrechklingen verzichten• Auf den Einsatz von Messern mit spitzen Klingen möglichst verzichten• Geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden (z. B. Schnittschutz-
handschuhe) • Regelmäßige Reinigung • Rechtzeitiger Austausch der Klinge
MAI 2021
MO DI MI DO FR SA SO
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Feiertage: 01.05. Tag der Arbeit, 13.05. Christi Himmelfahrt, 23.05. Pfingstsonntag, 24.05. Pfingstmontag
DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG SAMSTAG
64 | 65
MONTAG
DONNERSTAG
Fronleichnam*
SONNTAG
JUN
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NOTIZEN
Feiertage: 03.06. Fronleichnam*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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LADUNGSSICHERUNG IM KLEINTRANSPORTER
Häufige Gefahren
• Ablenkung der Fahrerin oder des Fahrers durch verrutschendes oder herabfallendes Ladegut
• Verletzungen durch nicht vorschriftsgemäß gesicherte Ladung• Beschädigung der Ladung• Beschädigung des Fahrzeugs
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Fahrzeugführende Person muss eine ordnungsgemäße Ladungssicherung sicherstellen
• Ladungssicherung durch Einsatz von für das Fahrzeug geeigneten Hilfsmitteln (z. B. Spanngurte, Anti-Rutsch-Matten, Ladenetze)
• Prüfen, ob die Zurrpunkte im Fahrzeug zugänglich und beweglich sind• Nur auf das Fahrzeug abgestimmte Zurrmittel einsetzen (zulässige Zurrkraft
bei Auswahl der Ratsche beachten)• Kantenschutz nutzen, um Beschädigungen am Ladegut zu vermeiden• Zurrmittel in trockenen Räumen lagern und vor aggressiven Stoffen schützen• Sichtprüfung von Ladungssicherungsmaterial durchführen• Zurrmittel nicht knoten oder verdrehen• Prüfen, ob Kennzeichnung an Zurrgurt und Spannelement vorhanden ist• Ladefläche immer sauber und trocken halten
DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG
66 | 67
DONNERSTAG
SAMSTAG SONNTAG
MONTAG
JUN
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NOTIZEN
JUNI 2021
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Feiertage: 03.06. Fronleichnam*
* Regionale Feiertage in Deutschland
BETRIEB VON ERDBAUMASCHINEN
Häufige Gefahren
• Abstürzen von Personen z. B. beim Auf- und Absteigen• Abstürzen, Umkippen und Überschlagen• Anfahren von Personen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Nur unterwiesene, mindestens 18 Jahre alte, körperlich und geistig geeignete und schriftlich beauftragte Personen dürfen Erdbau maschinen selbstständig führen
• Sichtprüfung vor Fahrtantritt• Nicht im Gefahrenbereich der Maschine aufhalten • Einweisende Person und/oder Hilfsmittel einsetzen, wenn keine ausreichende
Sicht auf den Fahr- und Schwenkbereich besteht• Beim Auf- und Abstieg auf das Gerät / vom Gerät Haltegriffe benutzen –
nicht abspringen • Zu Gräben und Böschungen ausreichende Sicherheitsabstände einhalten• Bei Arbeitsunterbrechungen das Gerät gegen unbeabsichtigte Bewegungen
und unbefugte Benutzung sichern• Verboten ist das Arbeiten aus der Radladerschaufel heraus • Hilfsmittel zur Sichtverbesserung nutzen, z. B. Kamerasysteme• Je nach Gefährdungslage nur Geräte mit stabilen Kabinen (ROPS – FOPS)
nutzen• Aufenthalt unter ungesicherten, angehobenen Arbeitseinrichtungen nicht
erlaubt• Bei Störungsbeseitigung/Wartung die Maschine gegen unbeabsichtigte
Bewegung sichern, Knickgelenksicherung und Unterlegkeile benutzen
DIENSTAG
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
68 | 69
MONTAG
DONNERSTAGMITTWOCH
JUN
I –
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NOTIZEN
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* Regionale Feiertage in Deutschland
00 Bildschirmarbeitsplatz 4.10.17
BENUTZUNG VON BÜRODREHSTÜHLEN
Häufige Gefahren
• Fehlbelastung des Bewegungsapparates• Verletzung durch defekte oder ungeeignete Bürostühle• Verletzung durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Bürostuhl an die individuellen Körpermaße und das Gewicht der Beschäftig-ten anpassen (Bedienungsanleitung des Herstellers)
• Langes Sitzen vermeiden (Steh-Sitz-Dynamik) • Wichtiger Hinweis: häufiger Positionswechsel (dynamisches Sitzen)• Stühle gemäß dem Körpergewicht der Person sowie der täglichen Nutzungs-
dauer auswählen• Fünf gebremste Rollen (gegen unbeabsichtigtes Wegrollen)• Rollen passend zum Bodenbelag auswählen• Bürodrehstühle nicht als Aufstiegshilfen benutzen
5–10 cm
≥ 90° ≥ 90°
fest 72 cm,verstellbar 68–76 cm
min. 80 cm
MONTAG DIENSTAG
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
70 | 71
MITTWOCH DONNERSTAG
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* Regionale Feiertage in Deutschland
ARBEITEN AN UMLAUFANLAGEN FÜR BETONFERTIGTEILE
Häufige Gefahren
• Quetsch- und Schergefahren durch anfahrende Anlagenteile und Betonverteiler• Sturz auf der Palette, z. B. beim Aufbringen von Trennmitteln, beim Bewehren• Absturz von höher gelegenen Anlagen bei Wartungsarbeiten• Absturz- und Ausrutschgefahr beim Besteigen und Herabsteigen von der
Palette• Gesundheits- und Brandgefahr durch Trennmittel• Augenverletzungen durch Laserstrahlung• Lärmbelastung bei Verdichtungsarbeiten des Betons (Rütteln)• Quetschgefahren durch Haltemagnete• Gesundheitsschäden für Personen mit Implantaten durch elektromagnetische
Felder
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Tippbetrieb nur starten, wenn niemand gefährdet wird; Bewegungsbereich der Umlaufpaletten muss vom Steuerstand aus einsehbar sein
• Quetschbereich beim Palettentransport verlassen• Bei Betonierarbeiten im Handbetrieb auf mögliche Quetschgefahr für andere
Mitarbeiter achten• Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig halten, z. B. Bereichsabsicherung
durch Schutzzäune oder Lichtschranken, Abschaltbügel an den Stirnseiten der Transportvorrichtungen für den Quertransport von Paletten
• Bei der Lagerung von Material auf ausreichend Abstand (mind. 0,5 m) zu bewegten Anlagenteilen achten
• Aufstiege und Übergänge benutzen• Auf Sauberkeit und Ordnung achten, damit die Stolpergefahr minimiert wird• Geeignete Hilfsmittel zum Entfernen der Magnete verwenden• Hautschutzplan beachten• Kontakt mit Trennmittel vermeiden• Nicht rauchen, Zündquellen fernhalten• Nicht in die Laserstrahlung sehen• Vor Instandhaltungsarbeiten ist die Anlage abzuschalten und gegen Wieder-
einschalten zu sichern• Als implantattragende Person nicht in Bereichen mit dem Schild „Warnung vor
magnetischem Feld“ aufhalten• Geeignete PSA benutzen, z. B. Schutzschuhe, Gehörschutz
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
DONNERSTAG
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Feiertage: 03.06. Fronleichnam*
* Regionale Feiertage in Deutschland
BEWEGEN VON TAMBOUREN MIT KRAN
Häufige Gefahren
• Pendelbewegung durch Schrägzug des Volltambours beim Anheben der Last• Quetschgefahr durch Engstellen zwischen festen Teilen des Tambourlagers
und Poperoller („Mausefallen“)• Verstellen von Verkehrswegen durch Absetzen der Last bzw. des Volltambours
auf mobilen Tambourlagern• Unbeabsichtigtes Auslösen der Kranbewegung• Aufenthalt unter dem schwebenden Tambour• Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahr durch Papierlagen auf dem Hallenboden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Die Last bzw. den Tambour nicht auf Verkehrswegen, z. B. in Quergängen zwischen Poperoller und Tambourlager, absetzen oder temporär lagern
• Die Last bzw. den Tambour nicht im Kranhaken hängen lassen• Lasten niemals schräg ziehen oder schleppen• Der Kranführer muss den Tambour während des gesamten Transportvorgangs
beobachten. Ist dies nicht möglich, darf er nur auf Zeichen eines Einweisers steuern
• Solange ein Tambour am Kran hängt, muss der Kranführer die Steuereinrich-tung im Handbereich halten, um jederzeit eingreifen zu können
• Im Bereich Poperoller/Tambourlager dürfen sich beim Bewegen des Tambours mit dem Kran keine Personen im Gefahrenbereich der schwebenden Last aufhalten
• Papierausschuss immer zeitnah aus den Verkehrswegen entfernen
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
DONNERSTAG
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STÖRUNG. REINIGUNG. WARTUNG. HÖCHSTE GEFAHR!*
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Daten und Fakten
Bei Störungsbeseitigungen, Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Maschinen und Anlagen wurden knapp 75 Menschen in den Mitgliedsbetrieben der BG RCI zwischen 2004 und 2019 getötet. Für diese Tätigkeiten außerhalb des Routinebetriebs fehlten häufig konkrete Arbeitsanweisungen, oder diese wurden nicht beachtet, sodass oftmals auf die Schnelle improvisiert werden musste.
Häufige Gefahren
• Keine Arbeitsanweisung für Tätigkeiten außerhalb des Routinebetriebs vor-handen
• Unüberlegtes oder eigenmächtiges Handeln, z. B. das „schnelle“ Entfernen von Abfällen unterhalb einer laufenden Maschine
• Notwendige Sicherheitseinrichtungen für gefährliche Quetsch-, Einzugs- oder Scherstellen sind nicht vorhanden, unzureichend oder sogar manipuliert
• Maschinen und Anlagen sind nicht gegen ein unbeabsichtigtes Einschalten oder gegen Restenergien (z. B. hydraulische Drücke) gesichert
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Arbeitsanweisungen für Tätigkeiten außerhalb des Routinebetriebs erstellen• Arbeitsanweisungen beachten, nicht unüberlegt oder eigenmächtig handeln• Arbeitsplatz und Umgebung sichern, Sicherheitsabstände einhalten• Sicherungsmaßnahmen gegen unbeabsichtigtes Einschalten von Maschinen
und Anlagen ergreifen (z. B. Lockout-Tagout – LOTO)• Bei Schichtwechsel Arbeitsbereich bzw. Maschine abschließend in sicherem
Zustand übergeben• Eng anliegende Arbeitskleidung bei Arbeiten an Einzugsstellen oder an dre-
henden Teilen tragen; keine offen herabhängenden Haare
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
DONNERSTAG
76 | 77
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NOTIZEN
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ABLENKUNG DURCH SMARTPHONES
Allgemeines
Studien zeigen, dass Multitasking zu nachlassenden Leistungen, steigender Anspannung und einem erhöhten Unfallrisiko führt. Letztlich sind wir Menschen nicht multitaskingfähig, da das Gehirn nicht mehrere komplexe Tätigkeiten gleichzeitig koordinieren kann.Neue Medien und das Internet verändern zudem den Arbeitsalltag erheblich und sorgen für ein erhöhtes Stressempfinden.
Häufige Gefahren
• Arbeitsunterbrechungen durch Nachrichten oder Anrufe beeinträchtigen die Konzentration bei der Arbeit
• Ablenkung und Unaufmerksamkeit bewirken, dass Gefahrensituationen nicht oder zu spät bemerkt werden
• Durch Ablenkung gefährdet man sich selbst und andere in hohem Maße• Starke Emotionen bei schwierigen Telefonaten• Verwendung von Kopfhörern (z. B. für Musik, Radiosendungen oder Hörbü-
cher) kann das rechtzeitige Hören von Warnsignalen beeinträchtigen und die Reaktionszeit erheblich verlängern
• Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahr beim Schreiben von Kurznachrichten im Gehen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Handyverbote unbedingt befolgen und Aufsichtspflichten ernst nehmen• Private Nutzung des Handys, sofern erlaubt, auf ein Minimum beschränken;
Benachrichtigungston ausschalten• Insbesondere während der Bedienung von Maschinen oder der eigenen
Fortbewegung keine Telefonate führen und keine Textnachrichten lesen oder verfassen
• Telefonieren, Lesen und Schreiben von Nachrichten nur in gefahrenfreien Zonen
• Auf Kopfhörer zum Hören von Musik, Radiosendungen oder Hörbüchern ver-zichten; Kopfhörer sollten nur in gefahrenfreien Zonen genutzt werden
• Head-Set oder andere Hilfsmittel nutzen, sofern Kommunikation während der Arbeit zwingend erforderlich ist
• Arbeitsunterbrechungen durch Mobilgeräte vermeiden
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
DONNERSTAG
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JULI
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NOTIZEN
JULI 2021
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PRÜFUNG VON LAGERREGALEN
Häufige Gefahren
• Herabfallendes Lagermaterial• Beschädigung der Regale durch Anfahren mit Flurförderzeugen • Bauteilversagen durch Beschädigung oder Überladung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Regelmäßige Sichtkontrolle (empfehlenswert wöchentlich)• Verwendung der Regale für den vorgesehenen Zweck• Beschädigungen an Regalstützen, Regalträgern oder Aussteifungen• Beschädigungen des Anfahrschutzes• Einhaltung der maximal zulässigen Abstände zwischen den Regalböden
beim Entfernen oder Versetzen der Regalböden (Einlagerung sperriger Güter)
• Vorhandensein und Lesbarkeit der Regalschilder• Vorhandensein aller Sicherungselemente• Verwendung der richtigen Ladehilfsmittel (Paletten, Gitterboxen etc.)• Zustand der Ladehilfsmittel• Kennzeichnungen, Beleuchtung, Ordnung, Sauberkeit im Lagerbereich i. O.
• Mindestens jährliche Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person
• Aktualität der Regalschilder• Prüfung mittels Hilfsmitteln (weniger auffällige Mängel)
• Beschäftigte müssen augenfällige Mängel melden • Stilllegung von beschädigten Regalen
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG SAMSTAG SONNTAG
DONNERSTAG
80 | 81
JULI
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NOTIZEN
17 kraftbetätigte Türen und Tore
JULI 2021
MO DI MI DO FR SA SO
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KRAFTBETÄTIGTE TÜREN UND TORE
Häufige Gefahren
• Gefahr durch feste oder bewegliche Teile der Türen und Tore• Gefahr durch Beschädigungen oder Manipulationen • Gefahr durch das Zusammenwirken kraftbetriebener Türen und Tore mit der
Umgebung wie• Anstoßen• Quetschen• Einzugs- oder Schergefahr • Kollision mit Fahrzeugen
• Gesundheitsgefahr durch Klimaeinflüsse, z. B. Zugluft
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Kraftbetriebene Türen und Tore, die Teil eines Fluchtwegs sind, müssen sich jederzeit öffnen lassen
• Darauf achten, ob kraftbetriebene Türen und Tore mindestens einmal jährlich geprüft worden sind (Prüfplakette); ggf. Mängel melden
• Sicherstellen, dass sich Flügel von Fluchttüren bei Ausfall der Antriebsenergie von Hand öffnen lassen
• Türen nicht verkeilen• Gegenstände außerhalb der Bewegungsbereiche der Türen abstellen• Schäden (z. B. schlecht erkennbare Markierungen) unverzüglich melden• Automatiktore dürfen nicht durchschritten werden• Wenn eine Trennung der Verkehrswege existiert, sind diese bestimmungsgemäß
zu nutzen
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NOTIZEN ARBEITEN MIT GABELSTAPLERN
Häufige Gefahren
• Verletzungen beim Auf- und Absteigen• Umkippen• Anfahren von Personen und Geräten• Herabfallen von Lasten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Personen, die Gabelstapler fahren, müssen ausgebildet, mindestens 18 Jahre alt und vom Unternehmen schriftlich beauftragt sein. Jugendliche dürfen Flur-förderzeuge nur zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht steuern.
• Fahrerrückhalteeinrichtungen (z. B. Sicherheitsgurt oder -bügel) benutzen• Regelmäßige Prüfung durch eine zur Prüfung berechtigten Person• Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung durchführen• Gabel beim Fahren in tiefste Stellung bringen• Gabelstapler beim Abstellen gegen unbefugte Benutzung sichern• Personen dürfen nur auf hierfür vorgesehenen Mitfahrersitzen befördert
werden
Feiertage: 15.08. Mariä Himmelfahrt*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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* Regionale Feiertage in Deutschland
EINGESCHRÄNKTE SICHT BEIM GABELSTAPLERBETRIEB
Häufige Gefahren
• Erhöhte Unfallgefahr für den Fahrer• Erhöhte Unfallgefahr für andere Verkehrsteilnehmer• Sachschäden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Soweit vorhanden, geeignete Arbeitsmittel oder Hilfsmittel benutzen, wie z.B.:• Quersitzstapler• Seitenstapler• Gabelstapler mit drehbarer Fahrerkabine• Gabelstapler mit drehbarem Fahrersitz• Gabelstapler mit hebbarem Fahrersitz• Hilfseinrichtungen wie z.B. Spiegel, Kamera-Monitor-Anlage etc.
• Der Fahrer muss bei allen Fahrbewegungen für ausreichende Sicht sorgen• Gabelzinken möglichst niedrig halten• Rückwärtsfahren, wenn die Last die Sicht behindert• Nur mit angepasster Geschwindigkeit fahren• Unterstützung durch einen Einweiser
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* Regionale Feiertage in Deutschland
TOTER WINKEL IM STRASSENVERKEHR
Allgemeines
Das Aufeinandertreffen verschiedener Verkehrsteilnehmender, insbesondere im Bereich von Kreuzungen, zählt zu den gefährlichsten Situationen im Straßenver-kehr. Übersieht z. B. eine Person die einen Lkw oder Sprinter fährt, beim Abbie-gen Personen, die zu Fuß gehen oder Rad fahren, kann das schwerste bis tödliche Verletzungen für die Unfallopfer zur Folge haben.
Als toter Winkel im Straßenverkehr werden die von Fahrzeugführern trotz Rück-spiegeln nicht einsehbaren Bereiche um das Fahrzeug herum bezeichnet.
Häufige Gefahren
Gesundheitsschäden wie z. B.:• Verletzungen von Kopf und Halswirbeln, • Prellungen, Schnittwunden oder Brüche• Bis hin zu tödlichen Verletzungen, verursacht durch z. B. routinebedingte
Unachtsamkeit, fehlenden Schulterblick oder Fehlverhalten anderer Verkehrs-teilnehmender
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Außen- und Rückspiegel sollten vor jeder Fahrt kontrolliert werden• Beim Abbiegen: immer Schulterblick• Nicht auf Ihrem Recht bestehen; defensiv verhalten• Blickkontakt zu Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern abbiegender
Fahrzeuge suchen• In kritischen Situationen aufmerksam und immer bremsbereit sein• Bei Rangierarbeiten die Hilfe eines Einweisers in Anspruch nehmen
MONTAG DIENSTAG
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* Regionale Feiertage in Deutschland
ABSTURZ TÖTET! DESHALB NIE OHNE ABSTURZSICHERUNG!*
*Lebensretter 10 aus KB 012-1
Daten und Fakten
Zwischen 2004 und 2019 starben 55 Personen in den Mitgliedsunternehmen der BG RCI an den Folgen eines Absturzes. Dies ist das dritthäufigste tödliche Unfallereignis. Die geringste Absturzhöhe betrug dabei weniger als einen Meter, als ein Versicherter beim Aussteigen aus einem Fahrzeug abrutschte und mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt aufschlug.
Hier besteht Lebensgefahr
• Absturz von einer Leiter• Absturz zusammen mit einem Fahrzeug (z. B. Steinbruch, Baugrube)• Absturz von einer oder in eine Maschine• Absturz durch eine Lichtplatte vom Dach• Absturz durch Bodenöffnungen (z. B. wegen eines entfernten Gitterrosts)
Diese Maßnahmen retten Leben
• Vorsicht bei allen Arbeiten in der Höhe und in der Nähe von Absturzkanten. Fehlt Absturzsicherung oder Auffangeinrichtung, so sind persönliche Schutz-aus rüs tun gen gegen Absturz (PSAgA) zu nutzen. Die Handhabung muss vorher geschult sein
• Auch für geringe Höhen nur geeignete Aufstiegshilfen verwenden, sicher aufstellen und einfache Sicht- und Funktionsprüfung vornehmen
• Wenn möglich, Leiter durch sichereres Arbeitsmittel ersetzen (Gerüst, Hub-arbeitsbühne)
• Regeln zum Arbeiten auf Leitern beachten• Decken und andere Bauteile nur betreten, wenn die Durchtrittsicherheit zwei-
felsfrei festgestellt wurde; anderenfalls Maßnahmen gegen Absturz treffen• Bodenöffnungen durch Umwehrungen oder Abdeckungen sichern
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MITTWOCH
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* Regionale Feiertage in Deutschland
EINSATZ VON KLEBSTOFFEN
Häufige Gefahren
Je nach Inhaltsstoffen können folgende Gefahren auftreten:• Irritationen, Sensibilisierung und Schädigung der Haut• Allergien• Reizung der Augen, Schleimhäute und Atemwege• Brand- und Explosionsgefahr• Verklebung von Haut und Augen bei der Verwendung von Sekundenklebern• Krebserzeugende Wirkung• Geruchsbelästigung und ggf. Unwohlsein
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Hinweise aus der Betriebsanweisung beachten ggf. zusätzlich Sicherheits-datenblatt des Klebstoffs einsehen
• Die festgelegte PSA benutzen• Nur die für den Arbeitsfortschritt benötigten Tagesmengen am Arbeitsplatz
vorhalten• Hautkontakt vermeiden• Für gute Belüftung sorgen, ggf. Absauganlagen benutzen• Offene Flamme und/oder andere Zündquellen vermeiden• Beim Einrichten des Arbeitsplatzes festgelegte Ex-Zonen beachten• Angebote für arbeitsmedizinische Vorsorge wahrnehmen• Klebstoffe/Verdünner niemals in Nahrungsmittelgefäßen abfüllen• Verwechslungsgefahr durch eindeutige Kennzeichnung der Gebinde ver meiden• Im Arbeitsraum nicht essen, trinken und keine Lebensmittel aufbewahren• Nach Verschütten mit saugfähigem Material aufnehmen und gut lüften• Klebstoffreste fachgerecht entsorgen (nicht in die Kanalisation oder Müll-
tonne schütten); Klebstoff- und Verdünnerreste sowie Leergebinde sind Sondermüll
• Nach Beendigung der Arbeiten Hände mit geeigneten Hautreinigungsmitteln reinigen (Hände niemals mit Verdünner reinigen)
• Nach der Hautreinigung Hautpflegepräparat benutzen
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MITTWOCH
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* Regionale Feiertage in Deutschland
BETRIEB VON SILOS
Häufige Gefahren
• Vom Füllgut getroffen bzw. verschüttet werden• Absturz vom oder ins Silo• Gequetscht werden in den Austragseinrichtungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Öffnungen müssen z. B. durch Geländer gesichert sein• Befahröffnungen, z. B. Mannlöcher, müssen verschlossen sein• Radabweiser für Silos, die unterfahren werden• Sicherungen gegen auftretenden Über- und Unterdruck für Silos, die pneuma-
tisch befüllt werden• Einblasöffnung mit selbsttätig wirkenden Abschaltventilen, die bei Überfüllung
oder zu hohem Einblasdruck die Füllleitung verschließen• Hilfseinrichtungen für den störungsfreien Materialfluss: z. B. Rüttler, Luft-
kanonen, Dampf (Winterbetrieb)
• Das Silo muss für die Art des Schüttgutes geeignet sein• Regelmäßige Prüfung des Silos• Geeignete Zugangsverfahren für Arbeit und Rettung müssen permanent zur
Verfügung stehen
• Störungen im Materialfluss durch Einsatz von Zusatzeinrichtungen, z. B. Luftkanone, beseitigen
• Wenn dies nicht möglich ist, Anbackungen/Verstopfungen von oben mit z. B. Stangen beseitigen – Füllgut nicht betreten!
• Bei Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen z. B. Laufstege, Bühnen installieren – ggf. geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzen
• Einsteigen und Einfahren nur nach einer genauen Vorbereitung und Einhaltung einer schriftlichen Betriebsanweisung
Achtung: Jetzt den Unterweisungskalender 2022 unter medienshop.bgrci.de kostenlos bestellen, sofern Sie noch nicht für den jährlichen Bezug des Kalenders registriert sind.
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Feiertage: 20.09. Weltkindertag*
* Regionale Feiertage in Deutschland
NOTIZEN
Auszug aus dem Praxishandbuch, F 1.3 | Mehr Infos unter www.praxishandbuch-bg.de
VeRlADeSIloS: VeRStoPFunGSBeSeItIGunG An ASPhAltSIloS
Häufige Gefahren
•Abscheren von Körperteilen oder Quetschungen an beweglichen Teilen, z. B. pneumatisch betätigten Trichterklappen
•Getroffen werden von herabfallendem Material•Absturz von Leitern, Tritten, Gerüsten•Verbrennungen durch heißes Mischgut•Eingeschränkte Bewegungsfläche•Angefahren werden•Körperliche Belastung z. B. beim Stochern nach oben
Maßnahmen
Störungsbeseitigung:•Ablauf der Arbeiten planen•Betriebsanleitung beachten•Formschlüssige Sicherung der Trichterklappen verwenden•Sichere Standplätze, z. B. Hubbühne oder Gerüst, einsetzen•Bereich unterhalb des Silos absperren•Für gute Beleuchtung sorgen•Energieabschaltung, auch der Pneumatik und Hydraulik
(Restenergie beachten)•Gegen Wiedereinschalten sichern•Aufsicht und Kompetenzen festlegen•Erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter mit dieser Arbeit beauftragen,
unerfahrene oder neue Mitarbeiter unter Aufsicht führen •Niemals direkt über Kopf stochern 1
Persönliche Schutzausrüstungen:•Sicherheitsschuhe•Schutzhelm•Schutzhandschuhe•Augenschutz
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STÖRUNGSBESEITIGUNG AN SILOS
Häufige Gefahren
• Abscheren von Körperteilen oder Quetschungen an beweglichen Teilen, z. B. pneumatisch betätigten Trichterklappen
• Getroffen werden von herabfallendem Material• Absturz von Leitern, Tritten, Gerüsten• Verletzungsgefahr durch Verkehrsmittel im Arbeitsbereich• Verletzungsgefahr durch Anstoßen an festen Bauteilen der Umgebung auf-
grund beengter Platzverhältnisse• Vom Füllgut getroffen bzw. verschüttet werden
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Erfahrene und qualifizierte Beschäftigte mit dieser Arbeit beauftragen, unerfahrene oder neue Beschäftigte unter Aufsicht führen
• Arbeitsablaufplan erstellen • Betriebsanweisung beachten• Für gute Beleuchtung sorgen• Energieabschaltung – auch der Pneumatik und Hydraulik
(Restenergie beachten) • Gegen Wiedereinschalten sichern• Bereich unterhalb des Silos absperren• Sichere Standplätze, z. B. Hubbühne oder Gerüst, einsetzen• Formschlüssige Sicherung der Trichterklappen verwenden• Niemals direkt über Kopf stochern• Geeignete persönliche Schutzausrüstungen benutzen, z. B. Sicherheits-
schuhe, Schutzhelm, Schutzhandschuhe, Augenschutz
DIENSTAG
MITTWOCH
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SAMSTAG
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GEFAHR DURCH WILDUNFÄLLE
Allgemeines
Im Jahr 2019 kamen bei Wildunfällen über 2500 Menschen zu Schaden. 20 Perso-nen verunglückten dabei tödlich. Der typische Wildunfall ereignet sich außerhalb von Ortschaften. Oft sind besonders gefährliche Streckenabschnitte mit dem ent-sprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet. Zu bestimmten Tages- und Jahres-zeiten ist mit einer erhöhten Gefährdung zu rechnen. Während der Dämmerung in den frühen Morgenstunden und am Abend überqueren die Tiere besonders häufig in Waldabschnitten und an Feldrändern die Straßen. Dabei sind die Monate Mai und September/Oktober besonders stark betroffen.
Häufige Gefahren
• Unfälle, wenn Wildtiere die Straße überqueren• Falsche Reaktion bei Wildwechsel, z. B. durch Verreißen des Lenkrades• Zu hohe Geschwindigkeit führt zu langem Anhalteweg
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Vorausschauendes Fahren und erhöhtes Gefahrenbewusstsein helfen, folgen-schwere Wildunfälle zu vermeiden
• Defensiv fahren und immer bremsbereit sein! • Aufmerksam Wald- und Straßenränder beobachten! • Ein Tier kommt selten allein! Immer mit „Nachzüglern“ rechnen! • Wenn Wild im Scheinwerferlicht auftaucht: Abblenden, abbremsen, hupen!
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG
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Tag der Deutschen Einheit
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NOTIZEN ARBEITEN MIT KRANEN
Häufige Gefahren
• Anstoßen der Last an Menschen/Anlagen• Quetschung von Personen durch fehlende Sicherheitsabstände• Getroffen werden bei Lastabsturz• Absturz von Personen von der Krankonstruktion• Stromschlag durch Berühren einer Hochspannungsleitung
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Nur schriftlich beauftragte und unterwiesene Personen dürfen Kranarbeiten ausführen
• Sicherheitsabstand mind. 0,5 m zu festen Teilen der Umgebung einhalten• Schrägzug/Losreißen festsitzender Lasten ist verboten• Max. Tragfähigkeit/Lastmoment beachten;
Überwachungseinrichtungen nicht manipulieren• Verständigung zwischen dem Einweisenden und dem Anschlagenden
z. B. durch verein barte Handzeichen• Nur geeignete Anschlagmittel verwenden• Funktion der Hakensicherung am Kranhaken regelmäßig überprüfen • Aufenthalt von Personen nicht unter schwebenden Lasten • Zusammenstoß von mehreren Kranen auf einer Kranbahn verhindern• Sachkundeprüfung in Fristen entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungs-
beurteilung, mindestens einmal jährlich
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Feiertage: 20.09. Weltkindertag*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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DONNERSTAGMITTWOCH
DIENSTAGMONTAG
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* Regionale Feiertage in Deutschland
HERABFALLEN. UMKIPPEN. EINSTÜRZEN. LEBENSGEFAHR!*
*Lebensretter 11 aus KB 012-1
Daten und Fakten
Bei 55 tödlichen Arbeitsunfällen zwischen 2004 und 2019 wurde die verunglückte Person durch einen oder mehrere Gegenstände tödlich getroffen. Unfallursache waren hauptsächlich fallende, umkippende oder in sich einstürzende Materialien oder Bauteile. Oftmals war die Standsicherheit nicht gegeben, oder Lasten waren nicht gegen Herabfallen gesichert.
Hier besteht Lebensgefahr
• Umkippende Gegenstände durch falsche Sicherung (z. B. Betonfertigteile)• Umkippende oder herabfallende Gegenstände durch falsche Stapelung
oder Lagerung• Herabfallende Gegenstände von einem Transportmittel (Stapler)• Herabfallende oder pendelnde Lasten bei Arbeiten mit einem Kran• Herabfallendes Gestein (Bergwerk, Steinbruch)• Einstürzende Bauteile, z. B. bei Abbrucharbeiten
Diese Maßnahmen retten Leben
• Gefahrenbereich durch Absperrung und Kennzeichnung sichern• Beim Transport mit einem Kran geeignete Anschlag- und Zurrmittel benutzen• Regelmäßige Schulung von Kranbediener und Anschläger• Lasten gegen Herabfallen sichern, nicht in Gefahrenbereichen aufhalten• Auf ordnungsgemäße Lagerung und Standsicherheit von Gegenständen ach-
ten, Hilfsmittel wie Keile oder Spanngurte verwenden• Wenn möglich, Paletten und Stapelbehälter zum Lagern verwenden
MONTAG DIENSTAG
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INFEKTIONSGEFAHR DURCH VIREN UND BAKTERIEN
Häufige Gefahren
Insbesondere im Herbst, Winter und Frühjahr kommt es oft zu einer Häufung von Atemwegsinfekten, grippalen Infekten oder zu einer echten Grippewelle. Die Erreger hierfür sind verschiedene Rhino- und Coronaviren oder aber echte Influ-enzaviren. Zusätzlich kann es bei Erkrankten zu einer bakteriellen Infektion (z. B. Lungenentzündung) kommen. Die Übertragung erfolgt überwiegend durch virusbeladene Tröpfchen, zusätzlich ist jedoch auch eine Schmierinfektion (Hand/Hand- oder Handkontakt zu konta-minierten Oberflächen mit anschließendem Schleimhautkontakt zu Mund, Nase oder Auge) möglich.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Beachtung der geltenden Hygienemaßnahmen im Betrieb: z. B. regelmäßiges gründliches Händewaschen, Vermeidung von Berührungen bei der Begrüßung, Mindestabstand von 1,5 m einhalten
• Reinigung von Oberflächen im Arbeitsbereich (z. B. Tastaturen bei Benutzung durch mehrere Beschäftigte)
• Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, insbesondere im Bereich von Kanti-nen, Besprechungsräumen und im Eingangsbereich
• Falls möglich, Besprechungen reduzieren, für Abstand zwischen den Teilneh-menden sorgen
• Besprechungsräume gut lüften (Stoßlüften in den Pausen)• Falls möglich, Arbeiten von zu Hause ausführen lassen• Betrieblich organisierte Grippe-Impfungen nutzen
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
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* Regionale Feiertage in Deutschland
31 Impfung
IMPFUNGEN
Allgemeines
Impfungen sind ein wichtiger Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie sind Mitarbeitenden anzubieten, wenn das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist und die Mitarbeitenden nicht bereits über einen ausreichenden Immunschutz für ihre Tätigkeiten verfügen. Mit Ausnahme der Masernimpfpflicht für nach 1970 geborene Mitarbeitende in speziellen Bereichen (z. B. medizinischen Einrichtungen, Kitas usw.) gibt es keine Impfpflicht in Deutschland.
Häufige Gefahren
Infektion bei der Ausführung von Tätigkeiten durch fehlenden oder unzureichen-den Impfschutz
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Prüfung, ob die Möglichkeit der Impfung besteht bei Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko für die Mitarbeitenden (z. B. Tätigkeiten im Freien, Tätigkei-ten mit Menschen oder Tieren, Tätigkeiten mit Abwässern, Tätigkeiten im Ausland)
• Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge• Angebot und Übernahme der Kosten für eine aktive Immunisierung
MONTAG DIENSTAG
MITTWOCH
FREITAG
DONNERSTAG
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SONNTAG
Reformationstag*
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* Regionale Feiertage in Deutschland
SICHERE NUTZUNG VON ANLEGELEITERN
Häufige Gefahren
• Mangelhafte Standsicherheit der Leiter• Ungenügende Standsicherheit des Leiterverwenders auf der Leiter• Fehlverhalten des Leiterverwenders• Fehlende Sicherung im Verkehrsbereich• Verwendung einer schadhaften Leiter
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Eine Leiter darf als Arbeitsplatz oder Zugang zu hoch gelegenen Arbeitsplät-zen nur dann eingesetzt und benutzt werden, wenn vorher ermittelt wurde, ob der Einsatz einer Leiter erforderlich ist und kein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist
• Anlegeleitern gegen Ausgleiten, Umfallen, Umkanten, Abrutschen und Einsin-ken sichern, z. B. durch:• Anbinden des Leiterkopfes • Fixieren des Leiterfußes• Verwendung von Leiterzubehör wie z. B. Fußverbreiterungen, Leiterhaken,
dem Untergrund angepasste Leiterfüße• Standsicherheit der Person durch Einhängepodeste verbessern• Auf der Leiter nicht zu weit zur Seite hinauslehnen• Das Gewicht des mitzuführenden Werkzeuges und Materials darf 10 kg nicht
überschreiten• Leitern im Verkehrsbereich z. B. durch Absperrungen sichern• Keine beschädigten Leitern (z. B. angebrochene Holme und Sprossen/Stufen
von Holzleitern, verbogene und angeknickte Metallleitern) verwenden• Leitern nur mit geeignetem sauberem Schuhwerk betreten• Die letzten drei Sprossen/Stufen nicht betreten• Richtigen Anlegewinkel einhalten (Stufenanlegeleitern 60 –70°, Sprossen-
anlegeleitern 65 –75°)• Leitern nur an sichere Stützpunkte anlehnen• Mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen• Bei Arbeiten im Freien Umgebungs- und Witterungseinflüsse berücksichtigen
(z. B. Wind, Schnee- und Eisglätte, herab- oder umfallende Teile)• Holzleitern gegen Witterungs- und Temperatureinflüsse geschützt lagern
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Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 17.11. Buß- und Bettag*
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WINTERREIFEN UND PROFILTIEFE
Allgemeines
Bei winterlichen Verhältnissen sollten Sie immer mit geeigneter Bereifung (Win-terreifen oder Allwetterreifen) unterwegs sein, die ausreichend griffig ist. Auf der sicheren Seite sind Sie dabei mit Winterreifen, da diese optimal für winterli-che Bedingungen ausgelegt sind. Winterreifen erkennen Sie am Alpine-Symbol (Schneeflocke).Übrigens: Mit winterlichen Verhältnissen kann von Oktober bis Ostern gerechnet werden.
Häufige Gefahren
• Gesundheitsschäden, wie z. B.:• Verletzungen von Kopf und Halswirbeln,• Prellungen,• Schnittwunden oder Brüche• bis hin zu tödlichen Verletzungen
• Nicht angepasste Geschwindigkeit bei winterlichen Verhältnissen• Riskante Überholmanöver bei Schnee und Eis• Unkontrolliert rutschende Fahrzeuge
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Überprüfung der Reifen vor der Wintersaison, ob Austausch erforderlich ist• Winterreifen rechtzeitig vor dem Wintereinbruch fachmännisch montieren• Luftdruck regelmäßig überprüfen• Profiltiefe regelmäßig kontrollieren
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Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 17.11. Buß- und Bettag*
* Regionale Feiertage in Deutschland
GEFAHREN BEI WINTERLICHEN VERHÄLTNISSEN
Häufige Gefahren
• Ausrutschen und Stürzen auf der Ebene, an Gefällestrecken oder auf schnee-bedeckten Eisflächen
• Unfallgefahr durch unkontrolliert rutschende Fahrzeuge• Getroffen werden von abgehenden Dachlawinen oder herabfallenden
Eiszapfen und Eisplatten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Rechtzeitige Organisation eines Winterdienstes • Verkehrswege, Lagerbereiche und Parkplätze auch außerhalb des Betriebsge-
ländes frei halten und abstreuen• Möglichst nur geräumte und gestreute Verkehrswege nutzen• Benutzung reflektierender Winterschutzkleidung• Benutzung rutschfesten Schuhwerkes• Verzicht auf unsichere Verkehrsmittel (z. B. Zweiräder)• Beseitigung von Dachlawinen und Eiszapfen bei Gebäuden und von Eisplatten
z. B. auf Lkw-Planen• Vorbeugende Instandhaltung der Verkehrsflächen (z. B. Beseitigung von
Schlaglöchern)
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Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 17.11. Buß- und Bettag*
* Regionale Feiertage in Deutschland
04 Hauterkrankungen
BERUFSBEDINGTE HAUTERKRANKUNGEN
Allgemeines
Hauterkrankungen haben eine Vielzahl von Ursachen. Als „Berufsdermatosen“ werden Hauterkrankungen bezeichnet, welche durch die Arbeit verursacht oder verschlimmert werden. Hierbei handelt es sich überwiegend um Ekzeme im Bereich der Hände und Unterarme. Typische Symptome von Ekzemen können u. a. Rötungen, Schuppungen, Juckreiz, Bläschen sowie Risse sein.
Ursachen für berufsbedingte Hauterkrankungen
Mechanische, stoffliche, physikalische oder biologische Belastungen können Ursachen privat oder beruflich verursachter Hauterkrankungen sein. Unzurei-chende Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen bei gleichzeitig längerfristigem oder wiederkehrendem Kontakt zu hautschädigenden Stoffen oder Feuchtarbeit sind ebenso häufige Ursache berufsbedingter Hautprobleme wie der Kontakt zu Allergenen am Arbeitsplatz.
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Bereiche/Tätigkeiten mit Hautgefährdungen identifizieren• Betriebsanweisungen und Hand-/Hautschutzpläne befolgen, d. h.:
• Angegebene Schutzhandschuhe der jeweiligen Norm benutzen• Bei Schutz gegen Stoffe auf die maximale Tragezeit achten• Bei Schutz gegen Stoffe und/oder biologische Gefährdungen auf hygieni-
schen Wechsel (ohne Kontamination) achten • Geeignete Händereinigung durchführen; Hände gut abtrocknen• Hautpflegeprodukte benutzen
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NOTIZEN HYDRAULIKSCHLAUCHLEITUNGEN
Häufige Gefahren
• Verspritzen von Hydraulikflüssigkeiten• Peitschende Leitung bei Druckimpulsen oder als Folge einer Havarie• Gefahrstoffwirkung von Hydraulikflüssigkeiten
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Auswahl geeigneter Hydraulikschlauchleitungen
• Auf einwandfreien Zustand von Schutzeinrichtungen achten, z. B.:• Ausreißsichere Armaturen• Seilsicherung• Berstschutzschlauch• Schutzabdeckungen• Kanalführung
• Vermeidung von Knick- und Scheuerstellen• Vermeidung von Zug- und Stauchbelastungen• Ablegereife beachten• Maximale Lagerzeit beachten• Eignung für Betriebsparameter prüfen
• Prüfung vor Inbetriebnahme• Wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person• Regelmäßige Sichtkontrolle• Kein Befühlen oder Abtasten bei Undichtigkeit!
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Feiertage: 01.11. Allerheiligen*, 17.11. Buß- und Bettag*
* Regionale Feiertage in Deutschland
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NOTIZEN REINIGUNGS- UND INSTANDHALTUNGSARBEITEN AN BETONMISCHANLAGEN
Häufige Gefahren
• Gequetscht werden von bewegten Teilen, z. B. durch unerwartetes Anlaufen des Mischers
• Abstürzen• Lärm- und Staubeinwirkung• Augenverletzungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Bei Fremdfirmeneinsatz auf Information und Abstimmung der Maßnahmen achten
• Auf Funktion der sicherheitstechnischen Schutzeinrichtungen an Deckel und Klappen achten (z. B. Positionsendschalter der Bauart 4, Zuhaltungen, Schlüssel transfersysteme)
• Aufgeklappte Mischerdeckel so sichern, dass sie nicht unbeabsichtigt zuschlagen können, z. B. durch eine Sicherungskette
• Öffnungen so sichern, dass Hineingreifen unmöglich ist, z. B. mit einem Gitter• Hauptschalter ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern, z. B. mit
persönlichem Vorhängeschloss und Mehrfachschließkralle• Vor-Ort-Steuerung im Bereich des Mischers verwenden• Gespeicherte Energien vor Beginn der Arbeiten unwirksam machen, um unge-
wollte plötzliche Bewegungen von z. B. Schiebern und Klappen zu verhindern; dies gilt insbesondere für Anlagenteile, die pneumatisch und/oder hydrau-lisch angetrieben sind
• Bei Arbeiten im Mischer nur geeignete elektrische Betriebsmittel einsetzen (z. B. Schutzkleinspannung oder Akkugeräte)
• Geeignete PSA benutzen• Beim Umgang mit Betontrennmittel mögliche Brandgefahr beachten• Geeignete Standflächen und geeignete Einrichtungen gegen Absturz verwenden• Bereich unterhalb des Auslauftrichters bei Austritt von Betonresten und
Reinigungswasser sichern• Spezielle Anforderungen für Schweißarbeiten beachten (Schweißerlaubnis)• Betriebsanweisung für Arbeiten in engen Räumen beachten (ggf. Freigabe-
schein oder ähnliche Checkliste vor Einsteigen bei Instandhaltung)
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Feiertage: 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag
EXPLOSIONSGEFAHREN? BESONDERE SORGFALT GEFRAGT!*
*Lebensretter 12 aus KB 012-1
Daten und Fakten
35 Versicherte der BG RCI starben zwischen 2004 und 2019 an den direkten oder indirekten Folgen einer Explosion oder Verpuffung.
Hier besteht Lebensgefahr
• Umgang mit explosionsfähigen oder explosiven Stoffen (Munition, Spreng-sätze, pyrotechnische Gegenstände)
• Sprengung oder Explosion unter Tage• Entzünden einer explosionsfähigen Atmosphäre (Gasexplosion, Staubexplo-
sion), z. B. beim Umfüllen von entzündbaren Flüssigkeiten• Verpuffung mit anschließendem Feuer• Exotherme chemische Reaktion, die unkontrolliert verläuft
Diese Maßnahmen retten Leben
• Arbeiten in Bereichen mit Brand- oder Explosionsgefahr müssen stets freigegeben (Erlaubnisschein) und dürfen nur mit geeigneten Arbeitsmitteln durchgeführt werden
• Zugangsbeschränkungen müssen immer eingehalten werden• Erstellung eines Explosionsschutz-Dokuments und Einteilung der Arbeitsbe-
reiche in Explosionsschutz-Zonen • Vermeidung von Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen durch Ex-
geschützte Arbeitsmittel und antistatische Arbeitskleidung; Erdung beachten• Umfüllvorgänge von entzündbaren Flüssigkeiten mit geringer Dosierge-
schwindigkeit beginnen • Beseitigen von Staubablagerungen in angemessenen Zeitabständen• Ermittlung von sicherheitstechnischen Kenngrößen bei exothermen Reaktio-
nen, z. B. mittels HAZOP/PAAG-Analyse
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Feiertage: 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag
22 Freimessen
ARBEITEN IN EX-BEREICHEN
Häufige Gefahren
• Entzündung brennbarer Stoffe (z. B. Lacke, Lösemittel, Holz- oder Metallstaub)• Explosionsgefahr durch explosionsfähige Atmosphäre
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Im Explosionsschutzdokument sind die Schutzmaßnahmen festgelegt, und die Einteilung in Ex-Zonen ist dargestellt
• Art und Menge eingesetzter/entstehender brennbarer Stoffe am Arbeitsplatz minimieren
• Räume und Anlagen regelmäßig reinigen, keinen Staub aufwirbeln, sondern nach Möglichkeit Sauger verwenden
• Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder ein-schränken, z. B. durch Inertisierung, Absaugung
• Zündquellen vermeiden, Verbot von offenem Feuer, offenem Licht und Rau-chen. Handyverbot!
• Auf Erdung achten• Brandschutzhelfer sind bekannt• Geeignete PSA tragen, z. B. ableitfähiges Schuhwerk, schwer entflammbare
Kleidung• Nur für Ex-Zonen zugelassene Arbeitsmittel verwenden• Bei Arbeiten mit Zündgefahren in brand- und explosionsgefährdeten Berei-
chen die erforderliche Schutzmaßnahmen beachten (Erlaubnisschein)
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2. Weihnachtsfeiertag
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Feiertage: 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag
14 Sicherheitszeichen14 Sicherheitszeichen 14 Sicherheitszeichen
VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ
Häufige Gefahren
• Personenschäden• Umweltschäden• Explosionsschäden• Vermögensschäden• Freisetzung von Gefahrstoffen• Existenzgefahr für das gesamte Unternehmen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Im Brandfall Alarmplan beachten• Feuerlöscher immer frei halten und nur bestimmungsgemäß verwenden• Mit den Standorten der Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen• Feuerwehrzufahrten und rund um das Gebäude 5 Meter frei halten• In feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen offenes Feuer und Zündquel-
len vermeiden• Mit der Bedienung von Feuerlöschern vertraut machen• Regelmäßig an Brandschutz- und Evakuierungsübungen teilnehmen• Am Arbeitsplatz nur den Tagesbedarf an brand- und explosionsgefährlichen
Stoffen bereithalten• Keine leicht entflammbaren Gegenstände und Materialien in Flucht- und Ret-
tungswegen und Treppenhäusern lagern • Nach Nutzung von Elektrogeräten (z. B. Wasserkocher, Kaffeemaschine, etc.)
Geräte ausschalten und möglichst Stecker ziehen
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Neujahrstag
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Feiertage: 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag, 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag
SICHERES VERHALTEN IM BÜRO
Häufige Gefahren
• Verletzungen durch Stolpern, Rutschen und Stürzen • Verletzungen durch Quetschen• Verletzungen durch elektrischen Strom• Verletzungen durch Verbrühungen• Gesundheitsschäden durch Tonerstaub• Schnitt- und Stichverletzungen
Wichtige Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung
• Nur zugelassene Aufstiegshilfen nutzen (z. B. Klapptritt)• Keine Elektrokabel bzw. Netzwerkkabel o. Ä. im Bereich der Verkehrswege
verlegen• Schubladen an Schreibtischen/Containern immer geschlossen halten• Nur geprüfte elektrische Betriebsmittel verwenden• Heiße Getränke nur in geschlossenen Gefäßen transportieren• Beim Wechsel von Tonerkartuschen Nitrilhandschuhe tragen• Störungen am Kopierer nur durch gerätekundige Person beseitigen lassen• Scharfkantige und spitze Gegenstände nicht im Papierkorb entsorgen• Sonderabfall in entsprechenden Behältern entsorgen• Zum Öffnen von Paketen oder Verpackungen Sicherheitsmesser verwenden
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Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Kurfürsten-Anlage 6269115 HeidelbergTel.: +49 (0) 6221 [email protected]
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