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Oberursel, den 26.09.2008 VDA Band 6.0 Grundlagen für Qualitätsaudits und Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2, VDA 6.4 auf Basis der ISO 9001 1

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Oberursel, den 26.09.2008

VDA Band 6.0

Grundlagen für Qualitätsauditsund

Zertifizierungsvorgabenfür

VDA 6.1, VDA 6.2, VDA 6.4auf Basis der ISO 9001

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Oberursel, den 26.09.2008

Zeitplan für die Einführung

17. September 2008

Genehmigung / Freigabe des Bandes durch QM-Ausschuss

01. Oktober 2008

Veröffentlichung des Rotdrucks des Bandes 6 (5. Auflage)

01. Oktober 2008

Band 6 (5. Auflage) als verbindliche Grundlage für die neuen Kalkulationen

01. Januar 2009

die 5. Auflage ersetzt die 4. Auflage des VDA-Bandes 6 „Grundlagen für

Qualitätsaudits – Auditierung und Zertifizierung“ aus dem Jahr 2006

Bemerkung:

Die Regelungen aus den bisher erschienenen QMC-Reports entfallen mit Erscheinen dieser

Auflage.3

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Schwerpunkte der Überarbeitung (Überblick)

01. Änderungsmanagement (SI/FAQ) für die Inhalte des Bandes 6 eingeführt

02. Geltungsbereiche der VDA-Regelwerke 6.1, 6.2 und 6.4 definiert

03. Gültigkeits- und Karenzzeiten für Zert- und Re-Zertifizierungsaudits nach VDA 6.x definiert

04. Auditumfänge und Berechnung der Audittage definiert

05. Vorgaben für die Inhalte und für die Aufrechterhaltung der Zertifikatsergänzung optimiert

06. Regelung zur VDA-Urkunde (VDA-Lead-Auditoren) gelöscht

07. Abweichungsmanagement und Dezertifizierungsprozess definiert

08. Vorgehensweise zur Durchführung von Geschäftsstellen- und Witness-Audits detailliert

09. Allgemeine Anpassung der Inhalte des Bandes an „Stand der Technik“ vorgenommen:

-> Prozessorientierte Ausrichtung bei der Auditierung eindeutig und durchgängig gefordert,

-> Mögliche Reduzierungen für MT-Berechnungen systematisiert; Kalkulationen hierzu festgelegt,

-> Qualifizierung und Aufrechterhaltung der Auditorenqualifikation systematisiert,

-> Aufnahme diversen ISO und DIN „Neu“-Anforderungen (17021, 19011 etc.),

-> Aufnahme der kundenspezifischen Forderungen als Auditanforderung.

10. Häufig gestellte Fragen” (FAQ) und „Abgestimmte Auslegungen“ (SI)

11. Weitere Regelungen 4

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Wesentliche Änderungen

1. Änderungsmanagement (SI/FAQ) für die Inhalte des Bandes 6 (Vorwort)

Die mitgeltenden Unterlagen zu diesen Vorgaben werden zukünftig in den nachstehenden Regeln:

-> “Häufig gestellte Fragen” (FAQ),

-> „Abgestimmte Auslegungen“ (SI) festgelegt.

Diese Interpretationen werden durch den VDA-QMC in Abstimmung mit dem Arbeitskreis 6 herausgegeben.

Sie werden ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung einen verbindlichen Charakter haben.

2. Geltungsbereich der VDA-Regelwerke 6.1, 6.2 und 6.4 (Kap. 3)

Geltungsbereich VDA 6.1 (Materielle Produkte)

-> Pkw, LKW (leichte, mittlere und schwere), Busse, Motorräder sowie andere Fahrzeuge, denen eine

Straßenzulassung erteilt werden kann,

-> Baugruppen, Produktionsmaterialien, Produktions- / Ersatzteile für die oben genannte Produkte

herstellen (fertigen),

-> Wärmebehandlung-, Schweiß-, Lackier-, Beschichtungs- oder andere Bearbeitungsprozesse usw. an den oben

genannten Umfängen durchführen.

Geltungsbereich VDA 6.2 (Dienstleistungen)

-> Vermarktung von Fahrzeugen und Dienstleistungen,

-> externe und interne Dienstleister (Prototypenbauer, Entwicklung, Logistik, Einkauf usw.).

Geltungsbereich VDA 6.4 (Produktionsmittelherstellung)

-> Herstellung von Maschinen, Anlagen, Vorrichtungen, Werkzeugen und Prüfmitteln,

-> Einzelanfertigungen (Sondermaschinen, etc.) sowie Serienherstellung (Komponenten bzw. Standardprodukte).

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Wesentliche Änderungen

3. Gültigkeits- und Karenzzeiten für Zert- und Re-Zertifizierungsaudits nach VDA 6.x (Kap. 4)

-> Die Gültigkeitsdauer einer VDA-Zertifikatsergänzung richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des zugrunde

liegenden ISO 9001-Zertifikates

-> Die Termin-Karenzzeiten für Audits nach VDA 6.1, VDA 6.2, VDA 6.4 :

- für Überwachungsaudits: +1 / -3 Monate,

- für Re-Zertifizierungsaudits: +0 / -3 Monate,

- die nationalen Regelungen zur ISO 17021 sind dabei zu beachten

Wenn der Termin (+ / - Karenzzeit) für ein Audit nicht eingehalten wird, ist der De-Zertifizierungsprozess einzuleiten.

4. Auditumfang und Berechnung der Audittage (Kap. 4)

-> Auf Basis der Akkreditierung (ISO 17021) ist von einem zweistufigen Auditverfahren mit Stufe 1 (Bereitschafts-

bewertung) und Stufe 2 (Audit vor Ort) auszugehen. Dabei ist zu beachten, dass:

- die Stufe 1 des Zertifizierungsaudits bei jeder Erstzertifizierung durchzuführen ist,

- die Stufe 2 des Audits spätestens 90 Tage nach der positiven Durchführung der Stufe 1 begonnen

werden darf.

-> Es muss mindestens ein Überwachungsaudit pro Jahr durchgeführt werden.

-> Ab einem Auditumfang von vier Audittagen vor Ort (> 4,0) ist ein Auditorenteam einzusetzen. Das Auditorenteam

besteht dann aus mindestens 2 Auditoren.

-> Die Berechnung von Manntagen bei den VDA-Regelwerken erfolgt somit gemäß der Basistabelle 4.1.2-1.

Diese Tabellenwerte sind Mindestwerte.

-> Bei Berechnung der Audittage muss das Ergebnis auf den nächsten erreichten halben Tag aufgerundet werden.

-> Als Basis für einen Audittag ohne Pausen werden 8 Stunden zugrunde gelegt.

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Wesentliche Änderungen

Basistabelle zur Berechnung der Manntage

vor Ort für die Audits

nach VDA 6.1 / VDA 6.2 und VDA 6.4

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Basistabelle nach VDA 6.1 / VDA 6.2 / VDA 6.4

Auditaufwand vor Ort (in Manntagen zu je 8 h )Kombination ISO 9001 mit VDA 6.x im Rahmen einer Erstzertifizierung (mögliche Reduktionen siehe

Anmerkungen)

Anzahl

Mitarbeiter

(ständig beschäftigt

in der Organisation,

einschließlich

Leiharbeiter)

Erstzertifizierung Überwa-

chungs-

audits

(mind.1x

jährlich)

Re-Zertifizie-

rungsaudit

(nach 3 Jahren)Stufe 1

Bereitschafts-

bewertung

Stufe 2

Zertifizierungs-

audit

1 – 10 0,5 2 1,0 2

11 – 25 0,5 3,0 1,5 2,5

26 – 45 0,5 3,5 2,0 2,5

46 – 65 0,5 4,0 2,0 3,0

66 – 85 0,5 5,5 3,0 4,0

86 – 125 0,5 6,0 3,0 4,5

126 – 175 1,0 6,5 3,5 5,0

176 – 275 1,0 7,0 3,5 5,5

276 – 425 1,0 8,0 4,0 6,0

426 – 625 1,0 9,0 4,5 7,0

626 – 875 1,0 10,0 5,0 7,5

876 – 1175 1,0 11,0 5,5 8,0

1176 – 1550 1,5 12,0 6,0 8,5

1551 – 2025 1,5 13,0 6,5 9,0

2026 – 2675 1,5 14,0 7,0 10,0

2676 – 3450 1,5 15,0 7,5 10,5

3451 – 4350 1,5 16,0 8,0 11,0

4351 – 5450 2,0 17,0 8,5 12,0

5451 – 6800 2,0 18,0 9,0 12,5

6801 – 8500 2,0 19,0 9,5 13,5

8501 – 10700 2,5 20,0 10,0 14,0

10701 – 13500 2,5 21,0 10,5 15,0

13501 – 17000 2,5 22,0 11,0 15,5

> 17000 3,0 23,0 11,5 16,0

ab 17001 Der Auditaufwand bleibt unabhängig von der Mitarbeiterzahl konstant.

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Wesentliche Änderungen

5. Inhalt und die Aufrechterhaltung einer Zertifikatsergänzung (Kap. 4)

Inhalt einer Zertifikatsergänzung:

-> kann in der Landessprache der Organisation ausgestellt werden,

-> Geltungsbereich (die gesamten Aktivitäten für betroffene Produkte bzw. Dienstleistungen),

-> Logo VDA-QMC,

-> Logo, Name, Adresse der Hauptgeschäftsstelle und Zulassungsnummer der Zertifizierungsgesellschaft,

-> Name(n) und Adresse der auditierten Organisation, der Bezug auf das VDA-Regelwerk,

-> Bezug auf das ISO 9001-Zertifikat (Nummer) sowie das Ausstellungs- und Ablaufdatum der Zertifikatsergänzung,

-> die Zuordnungsnummer der VDA-Datenbank.

Aufrechterhaltung der Zertifikatsergänzung (Kap. 4)

Für die Aufrechterhaltung der Zertifikatsergänzung gelten dieselben Regelungen wie für das zugrunde liegende Zertifikat

(ISO 9001) mit nachstehenden Zusätzen:

-> Im Rahmen eines Audits nach VDA 6.1 sind folgende Prozesse (Elemente) des Regelwerkes zu auditieren:

- Elemente 01, 02, 03, 04, 05, 06, Z1, 08 (wenn zutreffend), 09, 14, 18 (aktuelle Kundenreklamationen),

- Stichprobenartig ausgewählte QM-Elemente entlang der Wertschöpfungskette.

-> Im Rahmen eines Audits nach VDA 6.2 sind zusätzlich zu auditieren:

- Managementprozesse, Dienstleistungsprozessentwicklung und –vorbereitung, Dienstleistungserbringung,

- Service und Kundenbetreuung (aktuelle Kundenreklamationen).

-> Im Rahmen eines Audits nach VDA 6.4 sind zusätzlich zu auditieren:

- Unternehmensleitung einschließlich Unternehmenskultur, Personal, Controlling (finanzielle Analyse zum QMS),

- Produkt- und Produktionsprozessentwicklung, Produktion im Hause, aktuellen Kundenreklamationen.8

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Wesentliche Änderungen

6. Regelung zur VDA-Urkunde (VDA-Lead-Auditoren)

Die Regelungen über VDA-Urkunde (2nd party-Audit) nach VDA 6.1, VDA 6.2 bzw. VDA 6.4 und die Qualifizierung von VDA-

Lead-Auditoren sind ersatzlos gestrichen.

7. Abweichungsmanagement und Dezertifizierungsprozess -1- (Kap. 4)

-> Für jede Abweichung muss die Organisation, in Konformität zu den Branchen- / Kundenvorgaben (Methodik),

eine grundlegende Ursachenanalyse durchführen und entsprechende Korrektur- / Präventivmaßnahmen ableiten,

die so bald wie möglich einzuführen und umzusetzen sind.

-> Abhängig vom Risiko / der Problematik (Auslieferung von fehlerhaften Teilen oder Dienstleistungen / Folge-

wirkung) können auch Sofortmaßnahmen eingefordert werden. Es ist weiter zu beachten, dass eine Korrektur der

Feststellung innerhalb des Audits vor Ort nicht zulässig ist. Grundsätzlich gilt aber, dass alle erforderlichen Schritte

innerhalb von 90 Tagen (gegebenenfalls vor Ort) abzuschließen sind. Die wirksame Umsetzung muss im Rahmen

des nächsten Audits (Nachaudit, Überwachungs- oder Re-Zertifizierungsaudit) gezielt überprüft werden.

Aberkennung der Zertifikatsergänzung:

Maßnahmen oder Entscheidungen, die die Zertifizierungsstelle zu treffen hat, wenn Vorkommnisse anzeigen, dass die

ursprünglichen Bedingungen für die Vergabe der VDA-Zertifikatsergänzung an eine Organisation nicht mehr erfüllt werden.

Mögliche Auslöser:

bedeutende Änderungen der Besitzverhältnisse Unterbrechung der Tätigkeit, Verschiebungen von Audits (Karenzzeiten) auf

Verlangen der Organisation, Nichteinhaltung einer Klausel des Zertifizierungsvertrags durch die Organisation,

Kundenbeschwerden (schlechte Qualitätsleistung der Organisation, …) oder Informationen aus der Gebrauchsphase.

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Wesentliche Änderungen

7. Abweichungsmanagement und Dezertifizierungsprozess -2- (Kap. 4)

Suspendierung:

Suspendierung ist ein vorübergehender Zustand, der nicht länger als 120 Tage andauert, der nur durch die volle

Wiedereinsetzung oder durch den Entzug der Zertifikatsergänzung beendet werden kann.

Während des Suspendierungszeitraums bleibt die Zertifikatsergänzung gültig.

Entzug einer Zertifikatsergänzung:

Endgültige Aussetzung der Gültigkeit einer Zertifikatsergänzung als Sanktion der Zertifizierungsgesellschaft gegen einen

Vertrags- / Vorgabenbruch (gemäß VDA-Band 6 und/oder 6.1, 6.2 oder 6.4) der Organisation.

Annullierung einer Zertifikatsergänzung:

Maßnahme zur Annullierung einer Zertifikatsergänzung auf Ersuchen der Organisation, den Zertifizierungsvertrag zu

unterbrechen oder dies aufgrund der Entscheidung der Zertifizierungsgesellschaft nach Verifizierung der endgültigen

Beendigung der zertifizierten Aktivität zu tun. Z.B. muss die Zertifizierungsgesellschaft in dem Fall, dass eine Organisation, die

verifiziert worden ist, keine Produkte oder Dienstleistungen mehr anbietet, auf die sich die Zertifikatsergänzung gemäß

Geltungsbereich erstreckt, das Zertifikat annullieren. Hierbei handelt es sich nicht um eine Sanktion.

Im Falle des Entzugs oder der Annullierung wird die zuvor zertifizierte Organisation von der Liste der zertifizierten

Unternehmen der Zertifizierungsgesellschaft und in der QMC-Datenbank gestrichen. Gelingt der Nachweis nicht, ist die

Zertifikatsergänzung zu entziehen, der VDA-QMC zu informieren und für die Wiedereinsetzung der Zertifikatsergänzung ein

komplettes Zertifizierungsaudit durchzuführen.

Die Vorgehensweise ist im Bild dargestellt:

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Wesentliche Änderungen

Schema:

Abweichungsmanagement und

Dezertifizierungspreozess

(analog ISO/TS 16949)

START:

Beginn, Auslöser

Zeit

Beschwerde über die

Organisation,

WA-Feststellungen etc.

Status der Organisation

Analyse

Informationen aus der

Gebrauchsphase

Suspendierungs-

entscheid ?

Information an

VDA-QMC

VDA-QMC Zertifizierungsgesellschaft Zertifizierte Organisation

Ja

NeinKeine Maßnahmen

Ma

xim

um

20

Ta

ge

Erstellung und Zustellung

des Korrekturplanes

GESAMT:

20 Tage

Verifizierung der

Korrekturmaßnahmen

Nachaudit „vor Ort“

(Verifizierung der

Maßnahmen)

Nachaudit „vor Ort“

notwendig?

Ja

Nein

Wiedereinsetzung der

Zertifikatsergänzung

Benachrichtigung

(Mitteilung)

Entzug der Zertifikatsergänzung

Verschobenes Audit,

Abweichung

Keine MaßnahmenNein

Information an Organisation,

Anforderung des Korrekturplanes

JaMaßnahmenverifizie-rung

der bei Zertifi-

zierungsgesellschaft

Wiedereinsetzung

genehmigt?

Nein

Ma

x.

10

Ta

ge

Ma

xim

um

60

Ta

ge

Ma

xim

um

20

Ta

ge

Ma

x. 1

0 T

ag

e

GESAMT:

30 Tage

GESAMT:

90 Tage

GESAMT:

110 Tage

GESAMT:

120 Tage

Bild: Abweichungsmanagement und Dezertifizierungsprozess

11

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Wesentliche Änderungen

8. Geschäftsstellen-Audit und Witness-Audit (Kap. 4)

Die Aufrechterhaltung der VDA-Anerkennung für das jeweilige VDA 6.x-Regelwerk einer Zertifizierungsgesellschaft wird durch

ein Geschäftsstellen- (min. einmal in dreijährigem Rhythmus) und Witness-Audit verifiziert.

Die Geschäftsstellen- und Witness-Audits dienen der Überwachung von Zertifizierungsgesellschaften und der 3rd party

Auditoren. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Zertifizierung von Qualitätsmanagement-Systemen einer Organisation

gemäß den geltenden Regelwerken des VDA durchgeführt wird.

Die Geschäftsstellen-Audits werden in den Geschäftsstellen der Zertifizierungsgesellschaft durchgeführt. Begutachtet werden

alle Prozesse und Aktivitäten der Zertifizierungsgesellschaft, zwischen der Zertifizierungsgesellschaft und der zu auditierenden

Organisation sowie in Bezug auf die Zertifizierungsauditoren der Zertifizierungsgesellschaft.

Das Witness-Audit findet während des Audits bei der zu auditierenden Organisation statt, also am Standort der Organisation.

Hier liegt der Schwerpunkt auf den Auditdurchführungsprozessen und der Qualifikation / Kompetenz der Auditoren.

Dabei sollen verschiedene Auditoren der Zertifizierungsgesellschaft berücksichtigt werden.

Anzahl aller gültigen

VDA 6.x-Zertifikate der

Zertifizierungs-

gesellschaft(zum Stichtag 30.09.)

1-10 11-25 26-75 76-150 151-300 >301

Mindestanzahl der

Witness-Audits

1alle 3 Jahre

1alle 2 Jahre

1pro Jahr

2pro Jahr

3pro Jahr

4pro Jahr

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Oberursel, den 26.09.2008

Wesentliche Änderungen

9. Allgemeine Anpassung der Inhalte des Bandes an „Stand der Technik“:

-> Prozessorientierte Ausrichtung bei der Auditierung eindeutig und durchgängig gefordert,

-> Mögliche Reduzierungen für MT-Berechnungen (Kap. 4) systematiesiert; Kalkulationen hierzu festgelegt

-> Qualifizierung und Aufrechterhaltung der Auditorenqualifikation systematisiert (Kap. 5)

-> Aufnahme diversen ISO und DIN „Neu“-Anforderungen (17021, 19011 etc.)

-> Aufnahme der kundenspezifischen Forderungen als Auditanforderung, Bsp. Bild 3.4-1:

Unterlagen Gesetze und gesetzliche

Vorschriften,

Geschäftspläne und

-strategien

Maschineneinstellung,

Wartungspläne,

Prozessvorschriften,

Gesetze,

Beurteilungsmaßstäbe,

Muster,

Gesetze,

Forderungen Erfüllt das System die

Forderungen der Normen,

Richtlinien und internen

Zielsetzungen?

Ist der Prozess geeignet,

das Produkt reproduzierbar

darzustellen?

Entspricht das Produkt der

vorgegebenen Spezifikation?

Unterlagen Gesetze und gesetzliche

Vorschriften,

Geschäftspläne und

-strategien,

Kundenspezifische

Forderungen

Maschineneinstellungen,

Wartungspläne,

Prozessvorschriften,

Gesetze sowie

Kundenspezifische

Forderungen

Beurteilungsmaßstäbe,

Muster,

Gesetze,

Kundenspezifische

Forderungen

Forderungen Erfüllt das System die

Forderungen der Normen,

des Kunden, Richtlinien und

internen Zielsetzungen?

Ist der Prozess geeignet,

das Produkt reproduzierbar

darzustellen? Erfüllt der

Prozess die Forderungen

des Kunden?

Entspricht das Produkt der

vorgegebenen Spezifikation?

Erfüllt das Produkt die

Forderungen des Kunden?

Alt:

Neu:

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Oberursel, den 26.09.2008

Wesentliche Änderungen

10. „Häufig gestellte Fragen / FAQ” und „Abgestimmte Auslegungen / SI” (-1-):

FAQ 001

VDA-Band 6; Kapitel 2; Bild 2.1-1: Hierarchie und Korrelation der VDA- und der IATF-Veröffentlichungen

ISO/TS 16949:2002

+ IATF-Zertifizierungsvorgaben

+ IATF-Leitfaden

VDA 6.1 Materielle Produkte

VDA 6.2 Dienstleistungen

VDA 6.4 Produktmittelhersteller

+ VDA 6 Vorgaben zur Zertifizierung

ISO 9001:2000

VDA 1 Nachweisführung

VDA 2 Sicherung der Qualität (EMPB, PPF usw.)

VDA 3 Zuverlässigkeit bei Herrsteller

VDA 4 Sicherung der Qualität in der Serie

VDA 4.3 Projektplanung

VDA 5 Prüfprozesseignung

VDA 8 QM bei Anhänger- und Aufbautenhersteller

VDA 10 Kundenzufriedenheit

VDA 11 Erfolgreich umsetzen

VDA 12 Prozessorientierung

VDA 13 Softwarebestimmte Systeme

VDA 16 Dekorative Oberflächen von Automobilen

VDA 18 EFQM-Modell

VDA 18.1 EFQM für Excellence

VDA 6.3 Prozessaudit

VDA 6.5 Produktadit

VDA 6.7 Prozessaudit Einzelproduktion

VDA 7 Abwicklung von Qualitätsdaten

VDA 9 Emission und Verbrauch

VDA 19 Prüfung der technischen Sauberkeit

VDA 18.2 Excellence einführen

VDA 18.3 Eckpfeiler der Excellence

VDA 18.4 Excellence in großen Firmen

VDA 18.6 Assessoren-Bewertungsbuch

VDA 18.7 Mit VDA und ISO/TS zu Excellence

VDA 18.8 Kennzahlensysteme

VDA 18.9 Automotive Excellence (Fallstudie)

VDA 18.10 Automotive Excellence (Bewertung)

Basisstandard

Automotive-

standards

Mitgeltende

Standards

Themen-

bezogene

Standards

ISO/TS 16949:2002

+ IATF-Zertifizierungsvorgaben

+ IATF-Leitfaden

+ HTS Band

VDA 6.1 Materielle Produkte

VDA 6.2 Dienstleistungen

VDA 6.4 Produktionsmittel

+ VDA 6 Vorgaben zur Zertifizierung

ISO 9001:2000

VDA 1 Nachweisführung

VDA 2 Sicherung der Qualität (EMPB, PPF usw.)

VDA 3.1 Zuverlässigkeit bei Herstellern (Teil 1)

VDA 3.2 Zuverlässigkeit bei Herstellern (Teil 2)

VDA 4 Sicherung der Qualität in der Serie („Ringbuch“)

Kapitel 1 Elementare Hilfsmittel

Kapitel 2 Entwicklungsabläufe

Kapitel 3 FMEA

Kapitel 4 Fehlerbaumanalyse

Kapitel 5 Versuchsmethodik

Kapitel 6 QFD

Kapitel 7 Wirtschaftliche Prozessgestaltung

VDA 8 QM bei Anhänger- und Aufbautenherstellern

VDA 10 Kundenzufriedenheit

VDA 11 Erfolgreich umsetzen

VDA 12 Prozessorientierung

VDA 13 Softwarebestimmte Systeme

VDA 16 Dekorative Oberflächen von Automobilen

VDA 18 EFQM-Modell

VDA 18.1 EFQM für Excellence

VDA 4.3 Projektplanung

VDA 5 Prüfprozesseignung

VDA 6.3 Prozessaudit

VDA 6.5 Produktadit

VDA 6.7 Prozessaudit Einzelproduktion

VDA 7 Abwicklung von Qualitätsdaten

VDA 9 Emission und Verbrauch

VDA 19 Prüfung der technischen Sauberkeit

Reifegradabsicherung

Robuster Produktionsprozess

Komponentenlastenheft

VDA 18.2 Excellence einführen

VDA 18.3 Eckpfeiler der Excellence

VDA 18.4 Excellence in großen Firmen

VDA 18.6 Assessoren-Bewertungsbuch

VDA 18.7 Mit VDA und ISO/TS zu Excellence

VDA 18.8 Kennzahlensysteme

VDA 18.9 Automotive Excellence (Fallstudie)

VDA 18.10 Automotive Excellence (Bewertung)

Basisstandard

Automotive-

standards

Mitgeltende

Standards

Themen-

bezogene

StandardsALT NEU

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Oberursel, den 26.09.2008

Wesentliche Änderungen

10. „Häufig gestellte Fragen / FAQ” und „Abgestimmte Auslegungen / SI” (-2-):

FAQ 002

VDA-Band 6; Kapitel 2; Bild 2.2-1: Hierarchie der QM-System-Dokumente

VDA Schriftenreihe

(Verfahren, Abläufe, Q-Techniken)

VDA 1

Nachweisführung

VDA 2

Sicherung der Qualität

von Lieferungen

VDA 3.1 / VDA 3.2

Zuverlässigkeitssicherungbei Automobilherstellern und Lieferanten

VDA 4 “Ringbuch” / VDA 4. 3

Sicherung der Qualität vor Serieneinsatz

VDA 6

Grundlagen für Qualitätsaudits

VDA 6.3 und VDA 6.7

Prozessaudit / Prozessaudit Einzeproduktion.

VDA 6.5

Produktaudit

VDA 7

Austausch von Qualitätsdaten

INTERNATIONALE NORM

ISO 9001:2000

VDA 6.1 / 6.2 / 6.4ISO/TS 16949

Branchenforderungen

Festlegung internationalerForderungen an ein

QM-System

QM-

Handbuch

Kundenspezifische Forderungen

Internationale Forderungen

der Automobilindustrie an

ein QM-System

Kundenbezogene Forde-

rungen an ein QM-System

QM-Verfahrens-anweisungen

Arbeitsanweisungen

Andere Dokumente,

Aufzeichnungen, Vorschriften, Gesetze

Ebene 1Festlegung der Grundsätze

und Verantwortlichkeiten

einschl. Sicherstellung

der Kundenerfordernisse

Ebene 2legt fest:

Wer, Was, Wann

Ebene 3

legt fest:

Wie

Ebene 4Verlangt Aufzeichnungen

von Informationen in

Form von Formularen,

Anhängern, Aufklebern

Aufbau der QM-System-Dokumentation

15

VDA-Schriftenreihe

VDA 1 Dokumentation und Archivierung

anweisungen

VDA 6.1 / 6.2 / 6.4 ISO/TS 16949

Aufzeichnungen, Vorschriften, Gesetze

VDA 6 Grundlagen für Qualitätsaudits

INTERNATIONALE NORMEN ISO 9001, ISO 17021, ISO 19011, …. (Verfahren, Abläufe, Q-Techniken)

VDA 2 Sicherung der Qualität von Lieferu ngen

VDA 3.1 und VDA 3.2 Zuverlässigkeitssicherung bei Automobilherstellern und Lieferanten

VDA 4 “Ringbuch” und VDA 4. 3 Sicherung der Qualität vor Serienei nsatz

VDA 6.3 Prozessaudit

VDA 6.5 Produktaudit

VDA 6.7 Prozessaudit Einzeproduktion

VDA 7 Austausch von Qualität sdaten

VDA-Bände: Reifegradabsicherung Robuster Produktionsprozess Komponentenlastenheft

Branchenforderungen

Festlegung internationaler Forderungen an ein QM-System

Handbuch

Kundenspezifische Forderungen

Internationale Forderungen der Automobilindustrie an ein QM-System

Kundenbezogene Forderungen an ein QM-System

Prozess- / Verfahrens-

Arbeitsanweisungen

Andere Dokumente,

Ebene 1 Festlegung der Grundsätze und Verantwortlichkeiten einschl . Sicherstellung der Kundenerfordernisse

Ebene 2 Legt fest: Wer, Was, Wann?

Ebene 3 Legt fest: Wie?

Ebene 4 Verlangt Aufzeichnungen von Informationen in Form von Formularen, Anhängern, Aufklebern etc.

VDA 5 Prüfprozesseignung

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Oberursel, den 26.09.2008

Wesentliche Änderungen

10. „Häufig gestellte Fragen / FAQ” und „Abgestimmte Auslegungen / SI” (-3-) :

FAQ 003

VDA-Urkunde / VDA-Lead-Auditoren

Die Regelungen zur VDA-Urkunde (2nd party Audit) nach VDA 6.1, VDA 6.2 bzw. VDA 6.4 und zur Zulassung / Qualifizierung

von VDA-Lead-Auditoren sind ersatzlos gestrichen.

11. Weitere Regelungen (-1-):

Gültigkeitsbegrenzung / Gültigkeitsdauer einer VDA-Zertifikatsergänzung (Kap. 4)

Es ist keine Gültigkeitsbegrenzung für VDA 6.1- / VDA 6.2- / VDA 6.4-Regelwerke definiert worden, d.h. so lange die

Standards selbst gültig sind, werden auch VDA-Zertifikatsergänzungen ausgestellt.

Die Gültigkeitsdauer einer VDA-Zertifikatsergänzung richtet sich somit nach der Gültigkeitsdauer des zugrunde liegenden

ISO 9001-Zertifikates.

Externer Berater (Kap. 4.1)

Ein externer Berater darf gemäß den Regelungen zur ISO 9001 die Funktion des QMB nicht ausüben. Diese Funktion ist

festangestellten Mitarbeitern vorbehalten. Externe Berater dürfen an einem VDA 6.x Audit (3rd party Audit) nicht teilnehmen.

Umfang des Zertifizierungs- / Re-Zertifizierungsaudits (Kap. 4.1.2.1)

Für die Auditplanung des Zertifizierungs- / Re-Zertifizierungsaudits sind alle Bereiche / Prozesse (Schnittstellen inkl.

unterstützende Funktionen) gemäß Geltungsbereich der Zertifikatsergänzung zu berücksichtigen. Es erfolgt eine

vollumfängliche Gesamtbewertung des QM-Systems.

Das Zertifizierungsaudit (mit seinen vor Ort-Audittagen) schließt das Vor-audit und / oder die Bewertung der Dokumentation

(Dokumentenaudit) nicht mit ein. 16

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Oberursel, den 26.09.2008

Wesentliche Änderungen

11. Weitere Regelungen (-2-):

MT-Reduzierung bei der Bereitschaftsbewertung (Kap. 4.1.2.4)

Eine Reduktion der Mindestzeiten vor Ort bei der Bereitschatftsbewertung ist nur in Verbindung mit einem Konzernschema

zulässig. Für die einzelnen Standorte kann der Aufwand für die Bereitschaftsbewertung (vor Ort in Abhängigkeit von der

Größe des Standortes) bei einem Konzern-Schema reduziert werden auf:

0,5 MT bei 1 bis 275 Mitarbeiter

1,0 MT bei 276 bis 2025 Mitarbeiter

1,5 MT bei 2026 bis 8500 Mitarbeiter

2,0 MT bei 8501 bis 17000 Mitarbeiter

2,5 MT bei > 17000 Mitarbeiter

Die Zertifizierungsgesellschaft muss diese Audittage (MT) als absolute Mindestansätze behandeln. Weitere / zusätzliche

Reduktionen, wie z.B. wegen fehlender Produkt- / Dienstleistungsentwicklung in einzelnen Standorten, sind nicht mehr

zulässig.

Übernahmeaudit / Wechsel der Zertifizierungsgesellschaft (Kap. 4.1.2.5)

Ein Übernahmeaudit der Standards nach VDA 6.1, 6.2 und 6.4 durch eine neue Zertifizierungsgesellschaft kann unter Anwendung

der Reduktionsregelungen nur dann erfolgen, wenn es keine offenen Auflagen aus dem letzten Audit gibt. Vor der

Durchführung des Audits ist dies durch die neue Zertifizierungsgesellschaft nachweislich sicherzustellen (z.B. Übernahme

einer Kopie des letzten Auditberichtes / der gültigen Zertifikate / nachweisliche Überprüfung und Festlegung der weiteren

Vorgehensweise).

Bei einem Übernahmeaudit ist durch die Anbindung an ein gültiges ISO 9001-Zertifikat weiter die diesbezügliche nationale

Akkreditierungsvorgabe zu beachten! Ein Übernahmeaudit erfordert somit immer einen neuen 3-Jahres-Zyklus und ist (unter

Beachtung der möglichen Reduktionen) stets mit dem Mindestaufwand für ein Re-Zertifizierungsaudit nach 3 Jahren

durchzuführen.17

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Oberursel, den 26.09.2008

Wesentliche Änderungen

11. Weitere Regelungen (-3-):

Nachweis der Auditerfahrung und Qualifizierung von 3rd party Auditoren (Kap. 5)

Nachweis von mindestens 3 externen Audits (2nd / 3rd party Audits) im Gültigkeitszeitraum mit einem Gesamt-Manntageaufwand

vor Ort, wie folgt:

-> VDA 6.1 10 Audittage,

-> VDA 6.2 6 Audittage,

-> VDA 6.4 10 Audittage.

Bei Audits nach VDA 6.1, ISO/TS 16949 (gilt nur für VDA 6.1), VDA 6.2 oder VDA 6.4 unter Berücksichtigung aller jeweils

zutreffenden Prozesse erfolgt der Nachweis durch Vorlage einer durch die Zertifizierungsgesellschaft(en) bestätigten

Auditnachweisliste (separate Liste) mit Angabe von Auditart (3rd, 2nd, 1st party), Regelwerk, auditierter Organisation,

Auditdatum (von / bis und Manntagen vor Ort), Funktion im Audit (Lead- / Co-Auditor) sowie mit autorisierter Bestätigung.

Können mindestens 1/3 der erforderlichen Audits bzw. Audittage zu dem VDA-Regelwerk nachgewiesen werden, so können

zusätzliche Audits nach ISO 9001 in der betreffenden Branche als Ersatz anerkannt werden.

Anmerkung: ISO/TS 16949-Audits werden nur für VDA 6.1 akzeptiert.

UND

Schulungsnachweis - Stand der Technik (z.B. Teilnahme an mindestens einem VDA-QMC-Symposium der Automobilindustrie)

ODER

…………………

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Oberursel, den 26.09.2008

Wesentliche Änderungen

11. Weitere Regelungen (-4-):

Nachweis der Auditerfahrung und Qualifizierung von 3rd party Auditoren (Kap. 5)

………

ODER

über folgende Nachweise für das betroffene Regelwerk, falls die erforderliche Anzahl von Audits bzw. Audittagen

nur durch ISO 9001-Audits nachgewiesen werden kann:

bei VDA 6.1: erneute Teilnahme an einem VDA 6.1-Training des VDA-QMC (oder einem von ihm lizenzierten Vertragspartner) oder

Re-Qualifizierung nach ISO/TS 16949 mit erfolgreicher Prüfung,

bei VDA 6.2: erneute Teilnahme an einem VDA 6.2-Training des VDA-QMC (oder einem von ihm lizenzierten Vertragspartner),

bei VDA 6.4: erneute Teilnahme an einem VDA 6.4-Training des VDA-QMC (oder einem von ihm lizenzierten Vertragspartner).

Anmerkung: eine Teilnahme an einem VDA 6.x-Training zur Aufrechterhaltung der Qualifikation ohne Prüfung wird nur einmal anerkannt

ODER

über folgende Nachweise für das betroffene Regelwerk, falls keine ausreichende Anzahl von Audits bzw. Audittagen

nachgewiesen werden kann:

Teilnahme an einem VDA 6.1-, 6.2- bzw. 6.4-Training des VDA-QMC (oder einem vom VDA-QMC lizenzierten Vertragspartner) mit

erfolgreicher Prüfung oder Re-Qualifizierung nach ISO/TS 16949 mit erfolgreicher Prüfung

Anmerkung: eine Teilnahme an einem VDA 6.x-Training zur Aufrechterhaltung der Qualifikation mit Prüfung wird ebenfalls nur einmal anerkannt. Danach

ist eine Erstqualifizierung erforderlich.19