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Verband österreichischer Banken & Bankiers Jahresbericht 2017

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Verband österreichischer Banken & Bankiers

Jahresbericht 2017

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Das Verbindende in den Mittelpunkt stellen

Als Verband österreichischer Banken und Bankiers verstehen wir uns als Bindeglied zwischen unseren Mitgliedern und der interes-sierten Öffentlichkeit. Wir sind ein kompetenter, verlässlicher Partner und bieten eine politisch unabhängige Dialogplattform für aktuelle, branchenrelevante Themen. Über den kontinuierlichen Kontakt mit Ministerien, Behörden und sonstigen Anspruchs-gruppen schaffen wir eine breite, konstruktive Gesprächsbasis. So arbeiten wir vertrauensvoll und zielgerichtet im Sinne unserer Mitglieder und Stakeholder am gemeinsamen Ausgleich der Interessen, die uns verbinden.

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Inhalt

Vorwort des Präsidenten ............................................ 6

Editorial ............................................................................ 8

Arbeitsschwerpunkte .................................................. 10 Bankenregulierung und -aufsicht, Bankrecht und BWG 10

CRR/CRD/BRRD/SRMS – Review .................................. 10 Basler Ausschuss schließt Basel III-Reformen (Basel IV) ab ...................................... 11 Neues Fit & Proper-Regime ............................................... 12 Neue Regelung zur Auslagerung bankbetrieblicher Aufgaben in § 25 BWG ................... 13 Non Performing Loans (NPLs) .......................................... 14 Makroprudenzielle Risiken der Immobilienfinanzierung ...................................................... 14 Meldewesen (div. Unterpunkte) ...................................... 14 Notenbankfähigkeit von Kreditforderungen ............. 15 Neue FMA-Mindeststandards zu FXTT-Krediten .... 16 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz ............... 16 5. EU-Geldwäscherichtlinie ............................................... 17

Steuerangelegenheiten .............................................................. 18 Nationale Entwicklungen ................................................... 18 Internationale Entwicklungen .......................................... 19

Wertpapier- und Kapitalmarktrecht ..................................... 22 Pfandbriefrecht – Richtlinienentwurf der EK ............ 22 Der neue Rechtsrahmen für Verbriefungen ............... 22 PRIIPs-Verordnung und PRIIPs-Vollzugsgesetz ....... 23 WAG 2018 – praktische Umsetzungsarbeiten .......... 23

Verbraucher- und sonstige Rechtsangelegenheiten ...... 24 2. Erwachsenenschutz-Gesetz: Leitfaden „Bankgeschäfte und Erwachsenenschutz“ .................. 24 Ombudsstelle der Banken und Bankiers ...................... 25 Projekte zur finanziellen Allgemeinbildung ................ 25

Zahlungsverkehr und Retail Banking .................................... 26 Zahlungsdienstegesetz 2018, Regulierungs- standards und Leitlinien der EBA .................................... 26 Verbraucherzahlungskonto ............................................... 27

Digitalisierung / FinTech ............................................................ 28 Europäische und nationale FinTech Initiativen ......... 28 FinTech-Investitionsvolumina sowie zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten .............................................. 29 Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain- Technologie in der Finanzbranche .................................. 31

Sustainable Finance — Nachhaltigkeit ................................. 32 Entwicklung einer klaren Strategie ................................ 32

Endbericht der HLEG on Sustainable Finance ............ 32 Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ................. 33

Arbeitsrecht und Kollektivvertragsangelegenheiten ..... 34

Branchenarbeitsstiftung Finance .................................... 34 Kollektivvertragsverhandlungen im Rahmen der Lohnrunden 2017 und 2018 ...................................... 35 Dienstrechtsverhandlungen im Bankensektor .......... 35

Einlagensicherung ......................................................................... 36 Einlagensicherung der Banken und Bankiers .............. 36 Die neue einheitliche Sicherungseinrichtung „Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH“ ....................... 37

Europäischer Bankenverband .................................................. 38

European Money Quiz 2018 .............................................. 39

Wirtschaftliche Entwicklung ..................................... 40 Konjunkturelle Entwicklungen ................................................ 40

Internationale Konjunktur .................................................. 40 Konjunkturelle Entwicklung im Euroraum ................... 41 Konjunkturelle Entwicklung in Österreich .................. 43

Geldpolitik im Euroraum ............................................................ 48 Entwicklung der österreichischen Einlagen- und Kreditzinssätze ........................................... 49

Entwicklung der Finanzmärkte ................................................ 50 Internationale Renten- und Aktienmärkte .................. 50 Devisenmärkte ........................................................................ 51 Renten- und Aktienmarkt in Österreich ....................... 52

Geschäftsentwicklung ................................................. 54 Bilanzpositionen im Jahresvergleich ..................................... 54 Ertragslage und Eigenmittel ...................................................... 56

Statistischer Teil ............................................................ 58 Ausgewählte aktivseitige Bilanzpositionen ........................ 58 Ausgewählte passivseitige Bilanzpositionen ..................... 60 Ausgewählte Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung ............................................................................ 62 Mitarbeiterzahlen der ordentlichen Mitgliedsinstitute . 64

Verbandsangelegenheiten ......................................... 66 Organe und Generalsekretariat des Bankenverbandes 66 Mitglieder des Bankenverbandes ........................................... 68

Abkürzungsverzeichnis .............................................. 70

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6 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Vorwort des Präsidenten

Günstige Rahmenbedingungen für Realwirtschaft Die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft in Österreich waren 2017 so günstig wie schon lange nicht: Nach fünf mageren Jahren (2012 bis 2016) ist die Wirtschaftsleis-tung wieder um 3 Prozent gewachsen, und die Prognose für 2018 ist mit 2,8 Prozent anhaltend gut. Auch die Hoch-stimmung bei Verbrauchern und Unternehmen hält weiter an. Allerdings wird das Exportumfeld schwieriger – insbe-sondere wegen anhaltender protektionistischer Tenden-zen, die vor allem von der US-Regierung unter Präsident Donald Trump ausgehen.

Heimische Banken für Aufschwung gut gerüstet Der Motor der heimischen Realwirtschaft brummt also: Die Verbraucher konsumieren wieder verstärkt. Viele Un-ternehmen investieren und expandieren. Daher steigt die Nachfrage nach Finanzierungen. Die heimischen Kreditin-stitute sind gut dafür gerüstet, den Aufschwung zu finan-zieren und die von der Wirtschaft benötigten Kredite zu vergeben: Sie haben in den vergangenen Jahren ihr Eigen-kapital gestärkt, operative Kosten reduziert und die Risiko-kosten im Griff.

Niedrigzinsumfeld bestimmt Ertragslage Betrachtet man die Ertragslage 2017 des Bankensektors (Mitgliedsinstitute des Bankenverbandes), so stechen eini-ge prägnante Kosten- und Ertragsentwicklungen ins Auge,

von denen ich fünf wesentliche Punkte nur kurz hervorhe-ben möchte. Die Veränderungen bei den Ertragskompo-nenten sind vor allem auf das weiter anhaltende Niedrig-zinsumfeld zurückzuführen, auf der Kostenseite konnte insbesondere der Personalaufwand deutlich reduziert wer-den: Der Nettozinsertrag war weiter rückläufig – sowohl

prozentuell im Vergleich zu 2016 (–6,3 Prozent auf 3,0 Mrd. Euro) als auch in Relation zu den Betriebser-trägen insgesamt (auf nunmehr 39 Prozent der Be-triebserträge von 7,7 Mrd. Euro).

Das Dienstleistungsergebnis, zu dem unter anderem die Erträge aus dem Provisionsgeschäft zählen, stieg dagegen deutlich im Vergleich zu 2016 und umfasste mit 4,7 Mrd. Euro bereits 61 Prozent der gesamten Betriebserträge.

Die Betriebsaufwendungen konnten um 10 Prozent reduziert werden (auf 5,4 Mrd. Euro) – insbesondere sank der Personalaufwand um 22 Prozent (auf 2,2 Mrd. Euro), der Sachaufwand um mehr als 3 Prozent (auf 1,8 Mrd. Euro).

Nach Abzug der Wertberichtigungen auf Kreditrisiken sowie auf Wertpapiere und Beteiligungen ergab sich ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, das mit 1,7 Mrd. Euro um 24 Prozent höher ausfiel als 2016. Der erwartete Jahresüberschuss lag mit 1,5 Mrd. Euro in etwa auf dem Niveau von 2016.

Die laufende Konsolidierung im Bankensektor spiegel-te sich im weiteren Rückgang der durchschnittlichen Bilanzsumme wider: Diese sank 2017 um 6,5 Prozent auf 291,3 Mrd. Euro.

Eigenkapital für künftige Transformationsprozesse Ausreichende Rentabilität und relevante Jahresüberschüs-se sind für die Banken auch in den kommenden Jahren not-wendig: Zum einen, damit sie ihre Eigenkapitalpolster wei-ter stärken und für neue regulatorische Belastungen vor-sorgen können. Und zum anderen, damit sie die erforderli-chen Zukunftsinvestitionen in die digitale Transformation weiterhin erfolgreich stemmen können. Denn die Banken gestalten diesen umfassenden Transformationsprozess aktiv – etwa, indem sie ihr Geschäftsmodell an die geän-derten Kundenbedürfnisse anpassen.

Robert Zadrazil

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7 Vorwort des Präsidenten

Digitalisierung als Chance für die Branche In den vergangenen Jahren ist so ein neuer Mix aus analo-gen und digitalen Kanälen entstanden. Mittelfristig entwi-ckeln sich die Banken zu digitalen Finanzplattformen wei-ter, die ihren Kunden darüber hinaus mit persönlicher Be-ratung zur Seite stehen. Dabei sehen wir als Bankenver-band innovative Produkt- und Serviceangebote von neuen Playern als Chance. Die Filiale bleibt aber unverändert für alles relevant, was nicht alltägliches Bankgeschäft ist – insbesondere für persönliche Beratung wird sie auch zu-künftig der wichtigste Kanal bleiben.

Sicherheit und Beratungsstärke Gleichzeitig wissen und sagen wir durchaus selbstbewusst, auf welche starken USPs die Banken aufbauen können, auch wenn immer mehr neue Player wie Facebook, Ama-zon und Google auf den Finanzdienstleistungsmarkt drän-gen: Neben unserer eigenen Innovationskraft und neben zahlreichen innovativen und kundenfreundlichen digitalen Produkten und Services bieten wir hohe Sicherheit, Ver-lässlichkeit und Erfolg durch persönliche Beratung in der Finanzierung und im Vermögensmanagement von Privat-kunden und vermögenden Privatkunden (Private Banking) sowie in der Veranlagung, Finanzierung sowie Finanz-marktbegleitung von Firmenkunden.

Bankkonditionen im EU-Vergleich top Im Gegensatz zu anderen, vor allem außereuropäischen Wirtschaftsräumen ist das Kostenargument in Österreich überhaupt nicht relevant: Im EU-Vergleich liegen etwa die von den Banken durchschnittlich verrechneten Konten-preise unter den Bestpreisländern auf dem zweiten Platz hinter den Niederlanden.

Neue Anwendungen für Kunden Bildlich gesprochen sind Banken längst ganz aktiv auf den mit Höchstgeschwindigkeit fahrenden Digitalisierungs-Zug aufgesprungen und dabei im Business-Abteil in der 1. Klasse unterwegs. Anbieter und Entwickler neuer Technologien sehen wir als interessante Ideenbringer und potenzielle und tatsächliche Partner. Banken nutzen daher schon heute drei sehr wirksame Strategien im Umgang mit den neuen digitalen Playern, darunter auch FinTechs: Nämlich Kooperation, Kaufen und

Kopieren – und zwar überall dort, wo es neue Anwend-ungen gibt, die für unsere Kunden attraktiv und nützlich sind.

Erfahrungen nutzen Im Übrigen verfügen Banken über jahre- bis jahrzehntelan-ge Erfahrung damit, wie sich Internet-Anwendungen und App-Prototypen mit ein paar hundert oder ein paar tau-send Usern auf funktionsfähige Anwendungen für Millio-nen Nutzer hochskalieren lassen – bei Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben und Sicherheitsanforderungen. Banken haben zahlreiche Innovationen in Entwicklung, bringen neue Produkte oder Services in der Regel aber erst dann auf den Markt, wenn diese tatsächlich Marktreife erlangt haben und die breite Anwendbarkeit mit einer Rei-he von Kooperationspartnern sichergestellt ist. Heute können sich nur rund 15 Prozent der österreichi-schen Kunden vorstellen, Bankdienstleistungen über US-amerikanische Konzerne wie Google, Facebook, Apple oder Amazon abzuwickeln – dieser Wert stagniert seit 2015, Auswirkungen des jüngsten Datenschutz-Skandals bei Facebook sind hier noch gar nicht eingerechnet.

Banken bleiben verlässlicher Finanzpartner Unsere Kunden können sich weiterhin auf die österreichi-schen Banken verlassen: Wir haben neben unserer Innova-tionskraft, die wir laufend unter Beweis stellen, die Kun-denbasis, das Eigenkapital und die Finanzstärke, um auch im 21. Jahrhundert DIE zentralen Finanzpartner für Wirt-schaft und Privathaushalte zu bleiben. Robert Zadrazil Präsident

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8 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Editorial

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Berichtsjahr 2017 war — nach einer turbulenten und von Finanz- und Staatsschuldenkrisen geprägten Vordeka-de — für das österreichische Bankwesen von durchwegs gutem Geschäftsgang geprägt. Trotz nach wie vor schwie-riger Rahmenbedingungen, wie insbesondere das noch immer vorherrschende Niedrigzinsumfeld und auch der weiterhin bestehende regulatorische Kostendruck, konnte sich die ersehnte Trendumkehr abzeichnen. Neben der Weiterentwicklung des gewohnten bankrechtlichen Um-felds verfestigten sich aber auch zahlreiche neue Trends, die innerhalb der Kreditwirtschaft neue Standards setzten und künftig wohl noch setzen werden.

Green Finance – Nachhaltigkeit stärken Dabei ist Nachhaltigkeit schon längst kein Randthema mehr und wird auch in der Finanzbranche immer mehr an Bedeutung gewinnen – international wie national. Nicht nur die Nachfrage von Anlegern nach „grünen Finanzpro-dukten“ steigt, sondern auch das Bewusstsein auf europäi-scher Ebene und rückt damit immer stärker in den politi-schen und somit auch regulatorischen Fokus. So wurden zuletzt sowohl der Endbericht der High Level Expert Group (HLEG) zu Sustainable Finance als auch der Be-richtsentwurf des Europäischen Parlaments zu Sustainable Finance veröffentlicht, womit die Europäische Kommission und das Europäische Parlament die Einführung eines soge-nannten „Grünen Unterstützungsfaktors" andenken, der bei Kreditvergaben begünstigte Risikogewichte für „grüne“ Finanzierungsprojekte vorsehen könnte. Im Lichte der

globalen Umweltbelastungen sind derartige Entwicklun-gen nur zu begrüßen, ein derartiger Faktor sollte aber aus Bankensicht wohl überlegt sein, da dieser auch zu einem Ungleichgewicht der Risiken beitragen könnte. Die öster-reichische Finanzwirtschaft ist sich ihrer Rolle im Zusam-menhang mit der Entwicklung hin zu einem nachhaltigen Wirtschafts- und Finanzsystem bewusst. Die Verantwor-tung darf aber nicht bei ihr alleine liegen. Sie muss weltweit und branchenübergreifend Platz greifen, und Anleger und Investoren – vor allem institutionelle – sind bei der Gestal-tung einer nachhaltigen Zukunft ebenso in die Pflicht zu nehmen, Anlage- und Investitionsentscheidungen noch stärker nach ESG-Faktoren auszurichten.

Digitale Revolution für die Branche nutzbar machen Geprägt war das Berichtsjahr aber auch von der Neuaus-richtung der Branche im Zusammenhang mit dem immer mehr platzgreifenden digitalen Wandel unserer Gesell-schaft. Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensberei-che macht keinen Halt vor keiner Industrie, und so galt es, das traditionelle Bankgeschäft an neue Technologien anzu-docken und den Umgang und das Zusammenwirken mit FinTechs für kommende Jahre auszurichten. Zahlungsver-kehrsrevolutionen, Roboadvice, Cyberkriminalität oder Kryptowährungen und Blockchain-Technologien waren dabei nur exemplarische Schlagworte, die uns 2017 zu einer zukunftsorientierten Kooperation mit FinTech Aus-tria veranlassten, um die in ihrer Vielfalt immer rasanter werdende digitale Revolution für die Branche lückenlos zu erfassen und nachhaltig nutzbar zu machen.

Regulatorische Dynamik entschleunigen Bekanntermaßen ist der Banken- und Finanzsektor wie kaum eine andere Branche von regulatorischen und auf-sichtsrechtlichen Vorgaben und Änderungen betroffen. Auch das Berichtsjahr brachte unter anderem mit MiFiD II, WAG, BörseG, ZaDiG, VZKG oder PSD2 wiederum zahlrei-che neue oder geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen oder aufsichtliche Vorgaben, die permanenten Umset-zungsbedarf und somit weiterhin hohe regulatorische Kos-ten verursachten. Daneben waren mit der im Mai 2018 in Kraft tretenden DSGVO schon im Vorfeld umfassende Anpassungen unter anderem auch bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich, zu welchen sich dar-über hinaus die für die Branche unerfreuliche OGH-Judikatur weiter verdichtete. So wurde beispielsweise das Thema Bankomatgebühren 2017 medial heftig und kontro-vers geführt. Die Kreditwirtschaft sprach sich hier von

MMag. Dr. Gerald Resch

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9 Editorial

Anfang an gegen ein gesetzliches Verbot aus und trat für Transparenz und Wettbewerb ein, eine Position, der sich erfreulicherweise auch die Bundeswettbewerbsbehörde schlussendlich anschließen konnte. Insgesamt gilt es aber mehr denn je die regulatorische Dynamik – sei es auf natio-naler oder europäischer Ebene – zu zügeln und Normen bereinigend zu konsolidieren, um so einen für alle Beteilig-ten nachvollziehbaren Rechtsrahmen zu ermöglichen.

Soziale Verantwortung wahrnehmen Als Arbeitgeberorganisation hat der Bankenverband wäh-rend der Krisenjahre sozial ausgewogene Kollektivver-tragsabschlüsse ausverhandeln können, die unter Verwen-dung kollektiver Ordnungsnormen Kostendruck von Ban-ken nahmen, aber andererseits stets einen sozialen Aus-gleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmerseite be-werkstelligten. Auf Grund der sich bei der Ertragslage ab-zeichnenden Trendumkehr konnte 2017 der in der letzten Dekade beschrittene Weg kostendämpfender Maßnah-men im überkollektivvertraglichen Segmenten erstmals verlassen und mit der im April 2018 wirksam werdenden Valorisierung auch ein im Branchenvergleich mehr als nur moderater Abschluss angeboten werden. Parallel dazu wurde im Berichtsjahr gemeinsam mit allen Sozialpartnern der Kreditwirtschaft sowie mit Unterstützung des AMS die beim waff eingerichtete Branchenarbeitsstiftung endgültig auf Schiene gestellt, womit ein wertvoller Beitrag für jene Menschen geleistet werden konnte, die vom in der Bran-che stattfindenden Strukturwandel betroffen sind.

Finanzielle Allgemeinbildung fördern Aber nicht nur als Kollektivvertragspartner wurde soziale Verantwortung wahrgenommen. Das Engagement des Bankenverbandes wurde ebenso im Bereich der Finanzbil-dung weiter verfestigt: Mit dem European Money Quiz, ein europaweit erstmals ausgetragenes Finanz-Quiz für Schü-lerinnen und Schüler im Alter zwischen 13 und 15 Jahren, wurde unter dem Schirm des Europäischen Bankenverban-des eine Bildungsinitiative ins Leben gerufen, die ihresglei-chen sucht. Mit Unterstützung des BM für Bildung, Wis-senschaft und Forschung konnten österreichweit alle rele-vanten Schulformen angesprochen werden, um so zur Ver-besserung der individuellen Kompetenz junger Menschen beim Umgang mit Geld und Finanzangelegenheiten zu stär-ken. Auch in den kommenden Jahren werden wir diese großartige Initiative fördern, die in ihrem ersten Durch-gang europaweit schon mehr als 41.000 Jugendliche er-reicht hat.

Veränderungen vorantreiben, Traditionen bewahren Über den Sommer 2017 konnte der Bankenverband die längst notwendige Renovierung seiner aus den 60er-Jahren stammenden Veranstaltungsräume und Sitzungssä-le abschließen. Ohne die Historie des Börsegebäudes am Ring und die Traditionen des Bankenverbandes über Bord zu werfen, wurde mit einer richtungsweisenden Neugestal-tung die Möglichkeit geschaffen, moderne Kommunikati-onsmittel in den Sitzungsalltag zu implementieren. Mit modularen und flexiblen Arrangements kann darüber hin-aus dem wachsenden Veranstaltungsangebot des Banken-verbandes der passende Rahmen verschafft werden.

Danksagung Nach dieser wieder überaus abwechslungsreichen und arbeitsintensiven Berichtsperiode möchte ich allen Mitar-beiterinnen und Mitarbeitern des Bankenverbandes, aber auch den Expertinnen und Experten für ihre aktiven Bei-träge ebenso herzlich danken wie für das Engagement in Verbandsgremien auf nationaler und europäischer Ebene. Die aktuellen und künftigen Herausforderungen zu bewäl-tigen und die Interessen unserer Mitgliedsinstitute adä-quat und zielorientiert zu vertreten ist mir größtes Anlie-gen, und so freue ich mich auf ein weiterhin gutes Zusam-menwirken. Ihr Dr. Gerald Resch Generalsekretär

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10 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Bankenregulierung und -aufsicht, Bankrecht und BWG

„ Der Bankenverband informiert laufend über Entwicklungen

der Finanzmarktregulierung und vertritt Mitgliederinteressen gegen-

über Behörden. Bei der Implementierung und Auslegung von rechtli-

chen Anforderungen bietet der Bankenverband seinen Mitgliedern

fachliche Unterstützung.

Die Finanzkrise führte zu einer deutlich erhöhten Regulierungsdichte für Banken sowie

zu einer stärkeren Verlagerung von Bankregularien auf EU-Ebene. Allerdings blieben insbe-

sondere bei der CRR und CRD IV noch viele Detaillierungen offen, die laufend durch Techni-

sche Standards und im Herbst 2016 durch einen Gesetzesvorschlag der Europäischen Kom-

mission geschlossen werden. Parallel dazu diskutieren EU-Gesetzgeber und internationale

Gremien, wie der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und das Financial Stability Board,

grundlegende Überarbeitungen ihrer Regelwerke, über die der Bankenverband seine Mit-

gliedsinstitute fortlaufend informiert. Damit eng in Zusammenhang steht das Meldewesen.

Im dazu bei der OeNB eingerichteten Standing Committee ist der Bankenverband das Bin-

deglied zu den mittleren und kleineren Banken, die nicht direkt in diesem Ausschuss vertre-

ten sind.

Darüber hinaus betreut der Bankenverband ein breites Spektrum an bankrechtlichen

Fragen, vor allem im Bereich des BWG und des Bankvertragsrechts. Er pflegt neben dem re-

gen Austausch mit Ministerien und Behörden Kontakte zur Rechtswissenschaft und zu wirt-

schafts- und verbraucherrechtspolitischen Akteuren. So steht der Bankenverband auch als

Ansprechpartner für konkrete rechtliche Fragestellungen seiner Mitglieder zur Verfügung.

Arbeitsschwerpunkte

Ende 2016 hatte die Europäische Kommission ein umfas-sendes Paket von Novellierungsvorschlägen zur CRR, der CRD, der BRRD und der SRMR vorgelegt, die in Folge ei-nerseits in Ratsarbeitsgruppen und andererseits im Euro-päischen Parlament beraten wurden. Die Vorschläge zur CRR umfassen zum einen die bereits mit der Beschlussfassung im Jahr 2013 angekündigten Bestimmungen zur Leverage Ratio (LR) mit einem Niveau

von mindestens 3 % sowie die bindende Net Stable Fun-ding Ratio (NSFR). Zur Stärkung der Kreditvergabekapazi-tät der europäischen Banken wird zum einen der bisherige KMU-Faktor weitergeführt und durch eine Einschleifregel für größere Obligos ergänzt und zum anderen eine ähnli-che Regelung für bestimmte Infrastrukturprojekte ge-schaffen. Damals bereits fertige Vereinbarungen des Bas-ler Ausschusses wurden in die EU-Gesetzgebung übernom-men: Marktrisiko (Fundamental Review of the Trading

CRR/CRD/BRRD/SRMS – Review

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11 Arbeitsschwerpunkte

Book, FRTB), Gegenparteiausfallrisiko (SA-CCR) und Expo-sures gegenüber zentralen Gegenparteien. Ebenso wurde der Basler Festlegung gefolgt, dass als anrechenbare Ei-genmittel zur Bemessung von Großkrediten nur mehr Tier I-Kapital anerkannt wird. Für global systemrelevante Bankengruppen (G-SIIs) wurden TLAC-Regelungen mit den bisherigen MREL-Anforderungen kombiniert. Ein wesentlicher Aspekt der EC-Vorschläge waren Erleich-terungen für kleinere Banken im Sinne der Proportionali-tät. Die ursprünglichen Kommissionsvorschläge wurden in der Folge intensiv diskutiert und weiterentwickelt. Da die Beratungen sowohl im Parlament als auch im Rat erst im heurigen Juni abgeschlossen werden sollen, lässt sich jetzt noch nicht sagen, mit welchen Vorschlägen die beiden EU-Gesetzgeber in die Trilogue-Verhandlungen im zwei-ten Halbjahr 2018 eingehen werden. Aufgrund der vorlie-genden Anträge ist aber davon auszugehen, dass auf alle Fälle einige im Sinne der Proportionalität wichtige Erleich-terungen kommen werden.

Drei Punkte, die besonders dringend waren, wurden aus dem Paket herausgezogen und noch Ende 2017 beschlos-sen und verlautbart: regulatorische Übergangsbestimmungen, die die Eigen-

kapitalauswirkungen durch den Umstieg auf IFRS 9 über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilen. Etwas überraschend wurde diese Möglichkeit von österreichi-schen Banken nur wenig in Anspruch genommen

die Verlängerung der 0 %-Gewichtung im Rahmen der Großveranlagung für Staatspapiere von EU-Ländern, die in der Währung eines anderen EU-Landes (in der Praxis Euro-Anleihen von Nicht-Eurostaaten) emittiert wurden

die Schaffung einer neuen Schicht von Finanzinstru-menten in der Gläubiger-Hierarchie von Banken, die im Falle einer Abwicklung oder eines Konkurses vor nor-malen Senior Debt-Instrumenten herangezogen wer-den; diese Regelungen werden derzeit in das BaSAG übernommen.

Basler Ausschuss schließt Basel III-Reformen (Basel IV) ab

Ursprünglich hatte der Basler Ausschuss zu Jahresbe-ginn 2017die noch ausstehenden Teile jener Vereinbarun-gen beschließen wollen, die aus seiner Sicht Basel III – die aus den Erfahrungen der Finanzkrise folgenden Reformen – abschließen würden. Vielfach war das Paket auch Ba-sel IV genannt worden. Die Einigung kam jedoch nicht zu-stande, wozu auch die Unsicherheit über den regulatori-schen Kurs der neuen US-Administration beigetragen ha-ben wird. Ein wichtiger Punkt der Diskussionen war die weitere Zulässigkeit interner Modelle. Die Einigung kam dann gegen Jahresende 2017 zustande. Der Basler Ausschuss hob zu seiner Einigung als wichtige Grundzüge die Stärkung der Robustheit und der Risikosen-sitivität der Standardansätze zum Kredit- und zum operati-onellen Risiko, die Beschränkung des Gebrauchs interner Modelle, die Ergänzung der risikogewichteten Kapitalun-terlegung durch eine finalisierte Leverage Ratio sowie die Einführung eines Floors für interne Modelle mit der Gren-ze von 72,5 % der Standardansätze hervor. Inhalte der Vereinbarung sind: Standardansatz für das Kreditrisiko Interne ratingbasierte Ansätze für das Kreditrisko

○ Streichung des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes für verschiedene Forderungsklassen

○ Spezifikation von Input-Floors (Risikoparameter) ○ Weitere Verbesserungen

CVA-Framework Operationelles Risiko Leverage Ratio

○ Puffer für global systemrelevante Banken ○ Verfeinerungen des LR-Maßes

Output Floor (Mindesteigenmittel für IRB-Modelle im Verhältnis zu Standardansätzen)

Gegenüber den ersten Entwürfen des Basler Ausschusses konnten in der finalen Regelung deutliche Verbesserungen erreicht werden. Einige Aspekte, z.B. die wesentlich erhöh-te Eigenmittelunterlegung von Beteiligungspositionen oder manche Bestimmungen bei Immobilienkrediten, wür-den die auf diesen Gebieten stärker exponierten Banken treffen, wenn sie ohne Anpassung in EU-Recht übernom-men werden. Die Europäische Kommission wird die Über-nahme dieser Teile der Basler Vereinbarungen, an deren Verhandlungen sie beteiligt war, erst nach Abschluss des laufenden CRR/CRD/BRRD-Pakets aufnehmen. Inzwischen berät der Basler Ausschuss eine Überarbeitung der Regelungen zum Marktrisiko, die als Fundamental Re-view of the Trading Book (FRTB) bereits vor den oben er-wähnten Teilen von Basel verabschiedet wurden, bei de-nen sich aber bei der Umsetzung Kalibrierungsprobleme herausgestellt hatten.

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12 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Neues Fit & Proper-Regime

Im September 2017 haben die beiden europäischen Auf-sichtsbehörden EBA und ESMA gemeinsam neue europäi-sche Leitlinien zur Eignungsüberprüfung von Geschäftslei-tern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüssel-funktionen gem. CRD IV und MiFID II (kurz: Fit & Proper-Leitlinien) veröffentlicht. Diese sollen mit 30.6.2018 in Kraft treten und die derzeit geltenden EBA-Fit & Proper Leitlinien aus 2012 ersetzen. Weiters wurden zur gleichen Zeit auch überarbeitete EBA-Leitlinien zur Internal Gover-nance veröffentlicht. Bei den neuen aufsichtsrechtlichen Leitlinien wurde u. a. ein Schwerpunkt auf die Pflichten und Verantwortlichkei-ten des Aufsichtsorgans einschließlich der Rollen der je-weiligen Ausschüsse gelegt. So ist eine wesentliche Neuerung in den neuen Fit & Proper-Leitlinien, dass eine ausreichende Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern unabhängig sein muss. Hierbei werden strenge Kriterien zur Festlegung der Unabhängig-keit der Mitglieder des Aufsichtsrates festgelegt. Zudem sind auch die Anforderungen an die Zusammensetzung der Aufsichtsratsausschüsse verschärft worden. Seitens der Kreditwirtschaft wurde dazu immer betont, dass sie die in den europäischen Vorgaben vorgesehenen Anforderungen an die formale Unabhängigkeit von Auf-sichtsräten als zu weitreichend betrachtet, diese nicht in das österreichisches Gesellschaftsrecht passen und auch kein aufsichtlicher Mehrwert ersichtlich ist. Im April 2018 hat der österreichische Gesetzgeber sodann zur Umsetzung ausgewählter Vorgaben der EBA/ESMA-Leitlinien (v. a. in Bezug auf die Unabhängigkeit der Auf-sichtsratsmitglieder und die Ausschusszusammensetzung sowie zur Schaffung einer umfassenden Compliance-Funktion in Banken) eine BWG-Novelle vorgelegt, deren parlamentarische Beschlussfassung für Mai 2018 geplant ist. Im Rahmen neuer BWG-Bestimmungen sind folgende Vor-gaben vorgesehen: Im Hinblick auf die Zusammensetzung des Aufsichtsra-

tes von Kreditinstituten soll – abhängig von der Größe des Kreditinstituts – eine bestimmte Mindestanzahl an formal unabhängigen Mitgliedern des Aufsichtsrates im BWG festgelegt werden. So sollen Banken unter 5 Mrd. Euro Bilanzsumme zukünftig mindestens ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied haben. Banken

über 5 Mrd. Euro Bilanzsumme oder solche, die über-tragbare Wertpapiere ausgegeben haben, die zum Han-del an einem geregelten Markt zugelassen sind, müssen zukünftig zwei unabhängige Aufsichtsräte haben. Die-ses Erfordernis soll jedoch nicht für 100 %-Töchter im Inland, die weder von erheblicher Bedeutung iSd § 5 Abs 4 sind noch übertragbare Wertpapiere an einem geregelten Markt ausgegeben haben, gelten.

Die von der Kreditwirtschaft punktuell kritisierte Defi-nition der „formalen Unabhängigkeit“ für Aufsichtsrats-mitglieder soll aus den europäischen Fit & Proper-Leitlinien in das BWG übernommen werden. Hier sollen alle elf Kriterien, die eine Unabhängigkeit ausschließen, übernommen werden.

Zudem sind Regelungen betreffend die Zusammenset-zung der Ausschüsse im BWG vorgesehen. So soll u. a. betreffend die Zusammensetzung des Risikoausschus-ses bei systemrelevanten Kreditinstituten die Vorgabe eingeführt werden, dass die Mehrheit der Mitglieder sowie der Vorsitzende dieses Ausschusses formal un-abhängig sein müssen. Der Risikoausschuss von O-SIIs ist zukünftig daher mehrheitlich unabhängig zu beset-zen. Auch der Vorsitzende muss hier unabhängig sein. Demgegenüber sollen Vorgaben betreffend die Unab-hängigkeit des Vorsitzenden und der Mehrheit der Mitglieder des Nominierungsausschusses, die sich ebenfalls in den EBA/ESMA-Leitlinien finden, aus-drücklich nicht in den österreichischen Rechtsbestand übernommen werden und somit unanwendbar bleiben. Hier hat der Gesetzgeber den Bedenken der Kredit-wirtschaft Rechnung getragen, dass es bei Umsetzung der Leitlinienvorgaben zu Konflikten mit dem österrei-chischen Gesellschaftsrecht, insbesondere betreffend die Mitwirkungsrechte der Eigentümer, kommen wür-de. Im Zusammenhang mit der Zusammensetzung des Prü-fungsausschusses von Kreditinstituten soll legistisch verdeutlicht werden, dass die bereits bisher bestehen-den Vorgaben betreffend die Unabhängigkeit der Aus-schussmitglieder auch in Zukunft zur Bewertung der Unabhängigkeit herangezogen werden sollen.

Neu ist im Rahmen dieser BWG-Novelle die ausdrückli-che Verpflichtung zur Einführung von Compliance-Prozessen in allen Kreditinstituten. So sieht ein neu

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13 Arbeitsschwerpunkte

Neue Regelung zur Auslagerung bankbetrieblicher Aufgaben in § 25 BWG

Im Berichtsjahr wurde intensiv an einer Regelung zur Aus-lagerung (Outsourcing) bankbetrieblicher Aufgaben gear-beitet, die mit 3.1.2018 in Kraft getreten ist. Bisher gab es für diesen Bereich keine umfassende gesetzliche Regelung, sondern lediglich die CEBS-Leitlinien zu Outsourcing aus dem Jahr 2006. Der neue § 25 BWG bezieht sich primär auf die Auslage-rung wesentlicher bankbetrieblicher Aufgaben und legt hierfür einen bestimmten Rahmen fest. Wesentlich ist eine bankbetriebliche Aufgabe, wenn deren unzureichende oder unterlassene Wahrnehmung die kontinuierliche Ein-haltung der gesetzlichen Verpflichtungen des Kreditinsti-tutes, seine Solvabilität, Liquidität oder die Solidität oder Kontinuität der betriebenen Bankgeschäfte beeinträchti-gen würde. Beim Rückgriff auf Dritte zur Wahrnehmung wesentlicher bankbetrieblicher Aufgaben haben Kreditinstitute ange-messene Vorkehrungen zu treffen. Diese umfassen unter anderem: Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung Klare Aufteilung der Rechte und Pflichten zwischen

Kreditinstitut und Dienstleister Tatsächlicher Zugang zu den mit den ausgelagerten

Tätigkeiten zusammenhängenden Daten und zu den Geschäftsräumen des Dienstleisters für das Kreditinstitut, seine Bankprüfer, die FMA und die OeNB

Erstellung von Notfallplänen

Überwachung der ordnungsgemäßen Ausführung der ausgelagerten Aufgaben

Angemessene Steuerung der mit der Auslagerung verbundenen Risiken

Festlegung von Methoden für die Bewertung der Leistungen des Dienstleisters (KPI)

Die beabsichtigte Auslagerung von wesentlichen bankbe-trieblichen Auslagerungen ist der FMA nun vorab, dh vor Abschluss der Auslagerungsvereinbarung, anzuzeigen. Das diesbezügliche Formular findet sich auf der Incoming-Plattform. Unmittelbar vor Inkrafttreten des neuen § 25 BWG starte-te die FMA eine Erhebung der bestehenden Auslagerungs-vereinbarungen bei Kreditinstituten gemäß § 1 BWG, die nicht als bedeutend iSd SSM eingestuft wurden. Diese FMA-Umfrage wurde seitens der Kreditwirtschaft auch gleich zum Anlass genommen, bestehende und neu aufge-worfene Abgrenzungsfragen - beispielsweise zur Einstu-fung von Wartungsverträgen, dem Verständnis von Stan-dardsoftware, der Beurteilung von Vertriebskooperatio-nen oder der Behandlung von Kreditvermittlern - einer Klärung zuzuführen. Für 2018 plant die EBA eine Überarbeitung der CEBS-Leitlinien zu Outsourcing, ein diesbezügliches Konsultati-onsdokument wird voraussichtlich im 2. oder 3. Quartal veröffentlicht.

geplanter § 39 Abs 6 BWG unter anderem vor, dass Kreditinstitute zur Sicherstellung der Einhaltung sämt-licher in die Zuständigkeit der FMA fallenden Gesetze (u. a. BWG, CRR, InvFG,...) organisatorische Maßnah-men zu treffen haben, um eine etwaige Missachtung der in § 69 Abs. 1 BWG aufgelisteten Vorschriften durch ihre Geschäftsleitung, ihre Aufsichtsratsmitglie-der und ihre Mitarbeiter aufzudecken. Für Kreditinsti-tute von erheblicher Bedeutung ist zu diesem Zweck die verpflichtende Einrichtung einer „Compliance-Funktion“ mitsamt eines dafür geeigneten Leiters vor-gesehen. Zudem haben Kreditinstitute von erheblicher Bedeutung künftig die Leiter der Compliance-Funktionen, der Internen Revision, des Risikomanage-ments sowie den Geldwäsche-Beauftragten unverzüg-

lich der FMA anzuzeigen. Dieser Anzeige sind Unterla-gen beizulegen, die die fachliche Qualifikation und per-sönliche Eignung der betreffenden Person darlegen (§ 73 Abs 1 Z 11 und Abs 1b BWG neu).

Grundsätzlich soll die BWG-Novelle mit 1.9.2018 in Kraft treten. Im Hinblick auf die neuen Vorgaben für den Auf-sichtsrat und den Risikoausschuss sollen die betreffenden BWG-Bestimmungen jedoch erst mit 1.1.2019 in Kraft treten, um den Kreditinstituten eine angemessene Anpas-sungsfrist einzuräumen. Weiters ist eine Übergangsbe-stimmung (maximal bis zum 1.7.2019) für die Zusammen-setzung des Aufsichtsrates, dessen personelle Zusammen-setzung seit dem Tag der Kundmachung der BWG-Novelle unverändert geblieben ist, vorgesehen.

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14 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Makroprudenzielle Risiken der Immobilienfinanzierung

Die prominente Bedeutung von Immobilienfinanzierungen in der Finanzkrise und die ausgeprägten Preissteigerungen von Immobilien in einigen Teilen Österreichs bilden den Hintergrund zur Schaffung makroprudenzieller Instrumen-te für die FMA. Der neu geschaffene § 22b im BWG er-mächtigt die FMA im Einvernehmen mit dem Finanzmarkt-stabilitätsgremium und der OeNB, bei festgestellter Bla-senbildung auf dem Markt für Immobilienfinanzierungen für maximal drei Jahre Maßnahmen zu ergreifen, wie eine

maximale Beleihungsquote, eine maximale Schuldenquote, eine maximale Schuldendienstquote, eine Laufzeitbe-schränkung oder eine Mindestamortisation in bestimmten Zeiträumen. Problematisch können dabei – neben dem hohen administ-rativen Aufwand – Wettbewerbsverzerrungen, insbeson-dere gegenüber Finanzierungsquellen außerhalb der Kre-ditinstitute und gegenüber Drittlandsbanken sein.

Non Performing Loans (NPLs)

Auch ein Jahrzehnt nach Ausbruch der Finanzkrise weisen die Bilanzen mancher Banken noch relativ hohe Quoten von notleidenden Ausleihungen auf. Die Europäische Kom-mission, die EZB und EBA haben Maßnahmen vorgeschla-gen, die vorhandenen notleidenden Kredite aus den Bank-bilanzen zu eliminieren und Vorsorge gegen einen neuerli-chen Aufbau im Falle einer wirtschaftlichen Verschlechte-rung zu treffen. Zum einen startete die Kommission eine Gesetzesinitiative, noch vorhandene Restbuchwerte nach bestimmten Fristen unabhängig von der Bewertung im Jahresabschluss von den Eigenmitteln abzuziehen. Diese Idee wird (nicht nur) von den österreichischen Banken

abgelehnt. Die Grundsätze unserer Rechnungslegung sichern eine Bewertung ohne stille Lasten. Doppelte, teil-weise widersprüchliche Bewertungen würden nur zu Unsi-cherheiten bei Analysen führen. Der zweite Strang der vorgesehenen Maßnahmen soll zu schnelleren Verwertungen von Sicherheiten und leichte-ren Verkäufen von Krediten auf dem Sekundärmarkt füh-ren. Auf diesen Gebieten sind die rechtlichen Rahmenbe-dingungen innerhalb der EU teilweise sehr unterschiedlich.

Meldewesen

AnaCredit bzw. GKE Das bedeutendste Meldewesen-Projekt im Berichtszeit-raum war die Weiterarbeit an den EZB-Anforderungen zu AnaCredit, die in Österreich mit der bereits vorhandenen Zentralkreditregister-Meldung zur Granularen Kredit-Erhebung (GKE) zusammengefasst wurden. Die AnaCredit-Verordnung der EZB war im Sommer 2016 veröffentlicht worden, der erste Meldestichtag wird der 30.9.2018 sein. Daneben fällt für die Spitzeninstitute direkt beaufsichtig-ter Bankengruppen die Securities Holdings Statistics Group (SHSG)-Meldung neu an. Im Sinne einer redundanzfreien und konsistenten Meldung waren bei der Harmonisierung von AnaCredit und ZKRM zur nunmehrigen Granularen Kredit-Erhebung (GKE) Kom-promisse notwendig. Beispielsweise erfolgt zukünftig auch die Meldung zu Krediten natürlicher Personen, die von

AnaCredit nicht umfasst werden, auf Einzelkreditbasis, um eine einheitliche Datenstruktur zu ermöglichen. Die An-passung der Betragsgrenze, die bei AnaCredit wesentlich niedriger ist, ist hingegen nicht notwendig, für die ver-schiedenen Teilportfeuilles gelten unterschiedliche Gren-zen. Dem Grundsatz folgend, dass neue Meldewesenanfor-derungen möglichst im Rahmen des Gemeinsamen Daten-modells umgesetzt werden, wurde im Frühjahr 2017 des-sen Version 4.0 fertiggestellt. Spätere Releases enthalten Adaptierungen zu AnaCredit und SHSG sowie Weiterent-wicklungen zu anderen Gebieten. Im März 2018 wurde die bisher jüngste Version 4.21 veröffentlicht. Die Obligorückmeldung wird bis Jahresende 2018 auf Grundlage der bisherigen ZKR-Meldung erfolgen. Die im Standing Committee zum Meldewesen vertretenen Ban-ken haben in diesem Zusammenhang die Zusage abgege-ben, diese Meldung auch ohne gesetzliche Verpflichtung

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15 Arbeitsschwerpunkte

bis zum Stichtag Dezember 2018 weiter abzugeben. Der internationale Informationsaustausch, der derzeit mit ei-ner Reihe von Ländern möglich ist, läuft allerdings mit Au-gust 2018 aus. Seine Wiederaufnahme ist erst für eine spätere Projektphase, vermutlich im Laufe des Jahres 2020, geplant.

Aufsichtliches Meldewesen (COREP, FINREP) Ebenfalls im Frühjahr 2017 wurde der Großteil von Relea-se 2.7 des EBA-ITS zum aufsichtlichen Meldewesen auf der EBA-Homepage veröffentlicht. Die Einarbeitung der sich durch IFRS 9 ergebenden Änderungen in FINREP war bereits Ende 2016 erfolgt. Die weiteren Änderungen er-streckten sich über viele Teile des EBA-ITS, z. B. beim ope-rationellen Risiko und der Liquidität. Der erste Meldestich-tag unter dem neuen Release war der März 2018. IFRS 9 wirkte sich signifikant auf die Portfolio-Gliederung der Bankbilanz aus. Dementsprechend waren nicht nur die Bankengruppen mit IFRS-Gruppenabschlüssen betroffen, sondern es wurde auch der parallele Anhang 4 für Jahres-abschlüsse auf Basis nationaler Rechnungslegungsstan-dards angepasst, der für die erst kurz zuvor eingeführten FINREP-Meldungen dieser Banken an die EZB relevant ist. Für UGB-Banken unter indirekter Aufsicht wäre ein späte-rer Umstieg auf die neue Gliederung möglich gewesen, diese mögliche Erleichterung kam aber nicht zum Tragen, da zur Vermeidung paralleler unterschiedlicher Templates der einheitliche Umstellungszeitpunkt März 2018 vorge-geben wurde. Die Version 2.8. wurde im April 2018 auf die EBA-Homepage gestellt. Sie ist bereits mit dem Meldestich-tag 31.12.2018 anzuwenden. Die wesentlichste Neuerung sind Meldetemplates mit Informationen zur Abwicklungs-planung. Neben den laufenden Anpassungen bei COREP und FINREP wurden auch rein österreichische Meldean-forderungen, wie VERA, verändert.

Immobilienfinanzierung Wie bereits erwähnt wurde der FMA im neuen § 22b BWG die Kompetenz eingeräumt, bei Vorliegen von systemi-schen Risiken aus Fremdkapitalfinanzierungen von Immo-bilien bestimmte Maßnahmen zur Begrenzung des Kredit-wachstums anzuordnen. Zur laufenden Beobachtung der Marktentwicklung und als Bemessungsgrundlage für diese allfälligen Maßnahmen wurde im Herbst 2017 von FMA und OeNB ein Set von Daten vorgestellt, die künftig bei Neukreditvergaben festzustellen und über ein Halbjahr kumuliert zu melden wären. Die Datenanforderungen wa-ren teilweise sehr detailliert, um im Ernstfall differenzierte Maßnahmen der FMA bei der Begrenzung der Kredit-vergabe zu ermöglichen, z. B. regionale Unterschiede, Dif-ferenzierungen nach Erstanschaffung von Wohnraum oder Veranlagungszwecken etc. Auf Betreiben des Bankenver-bands wurde in der Folge ein Workshop zu diesen Daten-anforderungen abgehalten, bei dem die Bankenvertreter zeigen konnten, dass die Anforderungen teilweise unklar, unrealistisch detailliert oder von der Bankpraxis abwei-chend waren. Eine überarbeitete Fassung der Anforderun-gen und eine neuerliche Besprechung wurden für Som-mer 2018 angekündigt. Die endgültige Verordnung soll gegen Jahresende 2018 erlassen werden und die Ver-pflichtung zur Datensammlung ab Mitte 2019 vorsehen. Die Frist für die Vorbereitung der Vertriebsorganisation der Banken auf die Erhebung dieser Daten und die techni-sche Umsetzung der Speicherung und Verarbeitung be-trägt dann nur etwas mehr als ein halbes Jahr.

Neues Meldeformat Auch auf technischer Ebene wurden Änderungen durchge-führt. Mit geringen Ausnahmen ist seit Jahresbeginn 2018 nur mehr das neue Meldungsformat „OeNBSendung“ zu-lässig, alte Formate, wie z. B. „Mefisto“, wurden aufgelas-sen.

Notenbankfähigkeit von Kreditforderungen

In den vergangenen Jahren war der Kreis der Assets, die bei der OeNB als Sicherheiten für Refinanzierungen einge-reicht werden können, deutlich ausgeweitet worden. Zu-letzt waren jedoch teilweise Gegentendenzen festzustel-len, indem die EZB in ihren Richtlinien strengere Anforde-rungen an einzureichende Credit Claims formulierte. So musste die Aufrechenbarkeit gegen Einlagen des Kredit-

nehmers ausgeschlossen werden, Kontokorrentkredite sind nicht mehr zugelassen und die Auswirkungen von Floor-Vereinbarungen, die in Folge der Niedrigzinsum-gebung bei bestehender Kundenbeziehung abgeschlossen wurden, sind unklar. Teilweise konnten bei diesen Fragen mit der OeNB praktikable Interpretationen gefunden werden.

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16 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Neue FMA-Mindeststandards zu FXTT-Krediten

Ende April 2017 hat die FMA neue Mindeststandards zum Risikomanagement und zur Vergabe von Fremdwährungs-krediten und Krediten mit Tilgungsträgern (kurz: FMA-FXTT-MS) veröffentlicht. Diese ersetzen die FMA-FXTT-MS vom 2. Jänner 2013. Neben der Erweiterung der Infor-mationspflichten gegenüber Kreditnehmern beinhalten die überarbeiteten FMA-FXTT-MS nunmehr auch ein eigenes Kapitel mit Vorgaben zur Risikovorsorge und einen neuen Abschnitt betreffend Offenlegungsverpflichtungen der

Banken im Sinne der Markttransparenz. Weitere Anpas-sungen gab es auch hinsichtlich der Definition Fremdwäh-rungskredit. Die neuen FMA-Mindeststandards zu Fremdwährungskre-diten und Krediten mit Tilgungsträgern sind grundsätzlich ab dem 1. Juni 2017 anzuwenden, wobei die erweiterten Informationspflichten erst seit 1. Jänner 2018 gelten.

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wird ein Register eingerichtet, in das die wirt-schaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juris-tischen Personen und Trusts (in der Folge Rechtsträger) eingetragen werden. Geführt wird das Register durch die im Bundesministerium für Finanzen eingerichtete Regis-terbehörde. In das Register werden rund 356.000 melde-pflichtige Unternehmen eingetragen. In Kraft getreten ist das WiEReG im Wesentlichen am 15. Jänner 2018, die erstmaligen Meldungen an das Register sollen bis zum 1. Juni 2018 erfolgen. Für die Kreditwirtschaft von Bedeu-tung war, dass das Inkrafttreten der Definition des wirt-schaftlichen Eigentümers vorgezogen wurde. Die damit verbundenen Änderungen wurden aus Bankensicht be-grüßt, da sie zu mehr Klarheit und effizienterer Handhab-barkeit in der Praxis führen. In einer forum Veranstaltung, für die der Bankenverband Herrn Mag. Alexander Peschetz, den fachlich zuständigen Projektmanager im Bundesministerium für Finanzen, ge-winnen konnte, wurden die Mitgliedsinstitute des Banken-verbandes über rechtliche und technische Aspekte des Registers wirtschaftlicher Eigentümer aus erster Hand informiert. Darüber hinaus wurde im Expertenkreis im Rahmen des Bankenverbandes zur Thematik WiEReG / FM-GwG / GMSG – Begriff „Wirtschaftlicher Eigentümer“ eine Unter-lage ausgearbeitet und in Form von Fragen und Antworten den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Erlassentwurf des BMF zum WiEReG Im Zusammenhang mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) einen Erlassentwurf zur Feststellung, Überprüfung

und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz vorgelegt. Der Erlass soll die Rechtsansicht des BMF im Zusammenhang mit der Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirt-schaftlichen Eigentümern gemäß WiEReG wiedergeben. Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz wur-den das von der 4. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Re-gister für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts in einem zentralen Register umgesetzt und vom Bundesministerium für Finanzen als Registerbehörde geführt. Als Ergänzung zu diesem Erlass wurden auf der Homepage des BMF allgemeine Informati-onen sowie eine umfangreiche Beispielsammlung als Hilfe-stellung zur Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung gestellt. Entwurf des BMF für eine WiEReG-Nutzungsentgelte-VO Ebenso vorgelegt wurde seitens des BMF ein Entwurf für ein Nutzungsentgelt für die verschiedenen Nutzungsarten des Registers. Darin ist vorgesehen, dass alternativ zur Einzelverrechnung das Nutzungsentgelt auch pauschal im Voraus entrichtet werden kann, indem ein Kontingent er-worben wird, das innerhalb eines Kalenderjahres ver-braucht werden kann. Seitens des Bankenverbandes wur-de kritisiert, dass nicht ausgeschöpfte Kontingente mit Ablauf eines Jahres nach der Aktivierung des Kontingentes verfallen. Vielmehr sollten Kontingente nach Aktivierung keiner Verfallsfrist unterliegen und zeitlich unbegrenzt ausschöpfbar sein.

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17 Arbeitsschwerpunkte

5. EU-Geldwäscherichtlinie

Auf politischer Ebene wurde noch Ende 2017 Einigung über die Novellierung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie („5. EU-Geldwäscherichtlinie“) erzielt, deren Entwurf die EU-Kommission bereits Anfang Juli 2016 vorgelegt hat. Die entgegen der ursprünglichen Intention lange dauernde Diskussionsphase bis zur Beschlussfassung ist nicht zuletzt drauf zurückzuführen, dass die aktualisierte EU-Richtlinie neben der Reaktion auf die Terroranschläge von 2015 und 2016 in Paris und Brüssel auch eine Reaktion auf die sogenannten „Panama-Papers“-Enthüllungen ist. Die wesentlichen Punkte betreffen: Register wirtschaftlicher Eigentümer

In der lange diskutierten Frage der Regelung des Zu-gangs zu den Informationen des Registers wirtschaftli-cher Eigentümer konnte letztlich ein Kompromiss ge-funden werden, der auch den seitens des Europäischen Parlaments geforderten Zugang der Öffentlichkeit zum Register unter bestimmten Umständen mitberücksich-tigt. Die in diesem Zusammenhang immer diskutierte Herabsetzung der Schwellenwerte für die Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers wurde nicht umge-setzt, gleichwohl wird die Kommission beauftragt, soll-ten internationale Gremien eine solche Herabsetzung empfehlen, an Rat und EU-Parlament zu berichten. Weiters wird die EU-weite Vernetzung der Register festgelegt, die innerhalb von drei Jahren nach Inkraft-treten der Richtlinie erfolgen soll.

Virtuelle Währungen

Tauschbörsen für virtuelle Währungen sowie soge-nannte „Wallet Provider“ sollen in den Anwendungsbe-reich der Richtlinie fallen. Sie sollen künftig dann von der Richtlinie erfasst werden, wenn sie den Umtausch virtueller Währungen gegen gesetzliche Zahlungsmit-tel anbieten. „Wallet Provider“, also die Anbieter elekt-ronischer Geldbörsen, die die jeweiligen kryptographi-schen „Schlüssel“ der Inhaber von virtuellen Währun-gen („private keys“) verwalten, fallen auf jeden Fall un-ter die Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie. Dar-über hinaus sind solche Anbieter künftig verpflichtet, sich registrieren zu lassen.

Sorgfaltspflichten gegenüber Hochrisikoländern

Die Sorgfaltspflichten gegenüber den in der delegierten Verordnung der EU-Kommission festgelegten Hochrisi-koländern sollen verstärkt werden, dazu werden die durchzuführenden Maßnahmen aufgezählt.

Prepaid-Karten Der Schwellenwert für die Identifizierung der Inhaber von Prepaid-Karten wird von € 250 auf € 150 gesenkt.

Die Richtlinie ist nach Kundmachung im EU-Amtsblatt und ihrem Inkrafttreten binnen 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Schreiben der FMA zur Thematik Virtuelle Währungen und die Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwä-scherei und Terrorismusfinanzierung gemäß dem Finanz-markt-Geldwäschegesetz Zur Vorbereitung auf die in der 5. EU-Geldwäscherichtlinie geforderten Maßnahmen im Zusammenhang mit Virtuel-len Währungen hat die FMA ein Schreiben an die Kredit-wirtschaft gerichtet. Darin führt sie aus, dass aufgrund risikoerhöhender Faktoren Transaktionen im Zusammen-hang mit Virtuellen Währungen besondere Aufmerksam-keit gewidmet werden soll und, soweit erforderlich, zusätz-liche Maßnahmen gesetzt werden sollen, um solche Trans-aktionen zu erkennen, zu plausibilisieren und die Herkunft der Mittel zu überprüfen. Dem risikoorientierten Ansatz folgend können Art und Umfang solcher zusätzlicher Maß-nahmen je nach Ursprung und Höhe der Transaktion bzw. aufgrund der Risikoeinstufung des Kunden unterschiedlich ausgestaltet sein. In einer forum Veranstaltung, die sich insbesondere an die Geldwäschebeauftragten der Häuser richtete, hat der Ban-kenverband die Thematik Geldwäsche und Terrorismusfi-nanzierung beleuchtet.

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18 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Steuerangelegenheiten

Nationale Entwicklungen

Anders als im Jahr 2016 wurden im Jahr 2017 auf nationa-ler Ebene keine für die Kreditwirtschaft nennenswerten steuerrechtlichen Legislativmaßnahmen gesetzt. Dies war insbesondere der politischen Entwicklung im Früh-jahr 2017 geschuldet. So erfolgte die ursprünglich für Herbst 2017 geplante gesetzliche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (Anti Tax Avoidance Directive, kurz: ATAD; beinhaltet die Ein-führung einer Hinzurechnungsbesteuerung) erst im Rah-men des Jahressteuergesetzes 2018. Vor diesem Hintergrund stand die Unterstützung der Mit-gliedsinstitute bei praktischen Fragestellungen, insbeson-dere bei der Implementierung und Vorbereitung der ersten Meldung gemäß Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (kurz: GMSG), im Mittelpunkt der Verbandstätigkeit im Bereich des nationalen Steuerrechts. In mehr als 20 Mit-gliederinformationen allein im ersten Halbjahr 2017 konn-te über rechtliche Klarstellungen seitens des BMF, Ände-rungen in den technischen Spezifikationen und ua auch über die vom Bankenverband angestrengte Verschiebung des ersten Meldestichtages um ein Monat auf En-de Juli 2017 berichtet werden. Wie sich gezeigt hat, waren die österreichischen Banken gut auf die GMSG-Herausforderungen und die erste Meldung im Som-mer 2017 vorbereitet. Obwohl die Meldungen iZm dem automatischen Informati-onsaustausch über Finanzkonten von der Mehrzahl der beteiligten Staaten erstmals für das Jahr 2017 im Som-

mer 2018 erfolgen wird, begann das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purpo-ses der OECD (kurz: Global Forum) bereits im Jahr 2017 die Prüfung der jeweiligen nationalen Umsetzung des Com-mon Reporting Standard der OECD (kurz: CRS; in Öster-reich: GMSG). Wie dem BMF im Sommer 2017 mitgeteilt wurde, bestanden Bedenken betreffend die österreichi-sche Vorgehensweise bei der Erweiterung der Liste der Staaten, denen Kontoinformationen übermittelt werden (sogenannte teilnehmende Staaten). Nach Ansicht des Glo-bal Forum sollte Österreich bei der Festlegung der teilneh-menden Staaten flexibler handeln können. Das BMF hat diese Bedenken zum Anlass genommen, das Erweiterungsprocedere insoweit anzupassen, als die Liste der teilnehmenden Staaten auf alle Signatarstaaten des multilateralen Verwaltungsabkommens zum automati-schen Informationsaustausch über Finanzkonten ausge-dehnt wird (für das Jahr 2018: 93 Staaten). Darüber hinaus wird seitens des BMF vor dem entsprechenden Melde-stichtag geprüft, ob diese Staaten die maßgeblichen Vo-raussetzungen für den bilateralen Informationsaustausch auch tatsächlich erfüllt haben, und es werden widrigenfalls, entsprechend den Bestimmungen des oa Verwaltungsab-kommens, diesen Staaten vorerst keine Informationen übermittelt. Diese auch für die Kreditwirtschaft akzeptable Vorgehensweise soll im Rahmen des Jahressteuergeset-zes 2018 legistisch umgesetzt werden. Ebenso eingehend erörtert werden konnten die sich daraus ergebenden Aus-wirkungen für die beschränkte Steuerpflicht von Zinsen

„ Der Bankenverband unterstützt seine Mitgliedsinstitute in

allen steuerrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Hinblick auf

steuerrechtliche Spezialbestimmungen für Banken.

Neben der Beobachtung der allgemeinen steuergesetzlichen Bestimmungen beschäf-

tigt sich der Bankenverband mit steuerlichen Sondervorschriften für Kreditinstitute sowie

den im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kapitaleinkünften von Bankkunden vorge-

sehenen gesetzlichen Vorgaben. Bei Änderungen von steuerlichen Spezialbestimmungen

tritt der Bankenverband national wie international für zweckmäßige und praktikable Rege-

lungen ein und unterstützt Mitglieder als verlässlicher Ansprechpartner bei der Umsetzung.

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19 Arbeitsschwerpunkte

(§ 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG), wobei behördenseitig festge-halten wurde, dass eine Steuerfreistellung erst dann mög-lich ist, wenn feststeht, welchen der für das Jahr 2018 und Folgejahre neu hinzugekommenen teilnehmenden Staaten tatsächlich Kundeninformationen übermittelt werden. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt stellte neuerlich das US-Steuerrecht und dabei insbesondere der US-Foreign Account Tax Compliance Act (kurz: FATCA) und die Beantwortung der sogenannten FATCA-Gruppen-anfragen dar. Dabei handelt es sich um die im österreichi-schen FATCA-Abkommen vorgesehene Offenlegung von personenbezogenen Informationen sowie von Finanzinfor-mationen zu in den USA steuerpflichtigen Kunden, die der Datenweitergabe an die US-SteuerbehördeIRS nicht zuge-stimmt haben. Da diese Offenlegungsverpflichtung nur für solche Finanzinstitute gilt, die in einem Staat mit einem FATCA-Modell 2-Abkommen gelegen sind (neben Öster-reich derzeit 13 weitere Staaten; ua Hong Kong, Japan, Schweiz), liegen zu zahlreichen praktischen Fragestellun-gen keine finalen Klarstellungen durch die US-Behörden vor. Um die Beantwortung der FATCA-Gruppenanfragen im Jahr 2018 zu erleichtern, veranstaltete der Bankenver-band im Dezember 2017 eine forum Veranstaltung. Dabei

berichtete der für dieses Thema zuständige Leiter des Central Liaison Office im BMF, Herr Mag. Radlwimmer, über seine bisherigen Erfahrungen im Austausch mit den US-Behörden bzw. der österreichischen Kreditwirtschaft. Die im Rahmen dieser Veranstaltung gestellten und disku-tierten Fragen waren dann auch die Basis für den im Früh-jahr 2018 vom BMF veröffentlichten Fragen- und Antwor-tenkatalog. Weiters konnten die Mitgliedsinstitute bei der für österrei-chische Kreditinstitute erforderlichen Verlängerung der FATCA-Verträge sowie bei der Erneuerung des Vertrags für Qualified Intermediary (QI) mit der US-Steuerbe-hörde IRS unterstützt werden. Darüber hinaus wurde vor dem Hintergrund der nationalen Umsetzung der 4. Geld-wäscherichtlinie durch das Finanzmarktgeldwäschegesetz die Überarbeitung des erstmals im Jahr 2000 veröffent-lichten österreichischen Anhangs zum QI-Vertrag, in dem der rechtliche Rahmen der Know-Your-Customer-Prüfung dargestellt wird, unter Mitwirkung des Bankenverbands und seiner Mitgliedsinstitute vorgenommen. Die US-Steuerbehörde IRS genehmigt und veröffentlichte im ers-ten Quartal 2018 die überarbeitete Fassung des österrei-chischen Anhangs zum QI-Vertrag.

Internationale Steuerthemen

Offenlegung bestimmter grenzüberschreitender Gestaltungen Als Reaktion auf verschiedene „leaks“ (insb. die sog. „Panama Papers“) hat der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) im Frühjahr 2016 die EU-Kommission um Ausar-beitung legislativer Maßnahmen betreffend eine an der BEPS-Maßnahme 12 („Verpflichtung der Steuerpflichtigen zur Offenlegung ihrer aggressiven Steuerplanungsmodel-le“) orientierte Offenlegungsverpflichtung ersucht. Die EK hat am 21. Juni 2017 einen diesbezüglichen Vorschlag zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie veröffentlicht. Der Richtlinienvorschlag sieht vor, dass sogenannte Intermedi-äre grenzüberschreitende Gestaltungen, die gewisse als steuerlich problematisch erachtete Kennzeichen (Englisch: Hallmarks) aufweisen, durch Meldung an die nationalen Finanzverwaltungen offenlegen müssen. Die derart offen-gelegten grenzüberschreitenden Gestaltungen werden in weiterer Folge im Wege des automatischen Informations-austauschs allen anderen EU-Mitgliedstaaten zur Kenntnis gebracht. Als Intermediär kommt jede Person in Frage, die die Ver-antwortung für Konzeption, Vermarktung, Organisation oder Management der Umsetzung einer meldepflichtigen

grenzüberschreitenden Gestaltung trägt. Darüber hinaus werden aber auch solche Personen als Intermediär angese-hen, die diesbezüglich direkt oder indirekt materielle Hilfe, Unterstützung oder Beratung leisten. Aufgrund dieser sehr breiten Definition sind nicht nur Rechtsanwälte, Steuerbe-rater und Wirtschaftstreuhänder umfasst, sondern es kön-nen sich auch für Finanzdienstleistungsunternehmen wie zB Banken Offenlegungsverpflichtungen ergeben. Die Kennzeichen werden im Annex IV zur EU-Amtshilferichtlinie näher beschrieben und stellen auf be-stimmte Gestaltungen in Zusammenhang mit zB grenz-überschreitenden Zahlungen oder dem automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ab. Im Rahmen der Beratungen auf Ebene der zuständigen Ratsarbeitsgruppe wurde auch auf das von der OECD im Dezember 2017 veröffentlichte Konsultationspapier mit Musterbestimmungen zur verpflichtenden Offenlegung von CRS-Umgehungsmodellen und Offshore-Strukturen Bezug genommen. Das OECD-Konsultationspapier sieht ebenso die Meldung von bestimmten grenzüberschreiten-den Gestaltungen durch einen Intermediär vor, jedoch sind die Kennzeichen ausschließlich auf Gestaltungen iZm dem automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten bzw. der Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentümers

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20 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

ausgerichtet. Anders als die sehr allgemein gehaltenen Kennzeichen im EU-Richtlinienvorschlag sind die OECD-Vorgaben deutlich detaillierter ausgearbeitet und durch einen Kommentar ergänzt. Im Rahmen von umfangreichen Stellungnahmen des Euro-päischen Bankenverbands EBF konnte auch der Banken-verband zahlreiche offene Fragestellungen und Probleme in Bezug auf die von der OECD erarbeiteten Kennzeichen, die in leicht geänderter Form schlussendlich auch Eingang in die geänderte EU-Amtshilferichtlinie fanden, aufzeigen. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten erst im September 2017 stattfand und vor Finalisierung derart umfangreicher Offenlegungsverpflichtungen eine gründliche und ausführliche Analyse der ausgetauschten Daten notwendig ist. Trotz dieser und zahlreicher weiterer Stellungnahmen unterschiedlichster Stakeholder veröf-fentlichte die OECD am 9. März 2018 die „Model Manda-tory Disclosure Rules for CRS Avoidance Arrangements and Opaque Offshore Structures“. Aufgrund der hohen politischen Bedeutung wurde der Richtlinienvorschlag zur Änderung der EU-Amtshilfe-richtlinie von der bulgarischen Ratspräsidentschaft im Frühjahr 2018 prioritär behandelt. Auf der Tagung des ECOFIN am 12. März 2018, also nur wenige Tage nach Veröffentlichung der OECD-Musterbestimmungen, konn-te eine politische Einigung zu dem Richtlinientext getrof-fen werden. Nach Fertigstellung der unterschiedlichen Sprachfassungen ist mit einer Beschlussfassung durch den Rat und einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt noch im ersten Halbjahr 2018 zu rechnen. Die geänderte EU-Amtshilferichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2019 in natio-nales Recht umzusetzen. Der erste Informationsaustausch betreffend meldepflichtige grenzüberschreitende Gestal-tungen ist für Sommer 2020 vorgesehen. EuGH-Verfahren betreffend MwSt-Zusammen-schlüsse im Finanzdienstleistungsbereich 2017 beschäftigte sich der EuGH in mehreren Vorabent-scheidungsverfahren mit der Mehrwertsteuerbefreiung von Zusammenschlüssen im Finanzdienstleistungssektor. Im Zentrum der Verfahren stand die Frage, ob die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (kurz: MwSt-RL) vor-gesehene Möglichkeit einer Mehrwertsteuerbefreiung von Leistungen, die Zusammenschlüsse an ihre Mitglieder er-bringen, auch dann in Anspruch genommen werden kann,

wenn die Mitglieder des Zusammenschlusses Unterneh-men im Finanzdienstleistungssektor sind. Zahlreiche natio-nale Mehrwertsteuergesetze sehen derzeit derartige Be-freiungen für Zusammenschlüsse von Banken und Versi-cherungen vor (in Österreich: § 6 Abs. 1 Z 28 UStG). In den Schlussanträgen in den RS DNB Banka (C-326/15) und Aviva (C-605/15) argumentierte Generalanwältin Ko-kott, dass sich aus der systematischen Stellung und dem Zweck des Art. 132 Abs. 1 MwSt-RL ergibt, dass dieser eng auszulegen ist. Demnach können nur Zusammenschlüsse von Steuerpflichtigen die Befreiungsbestimmung in An-spruch nehmen, die in diesem Artikel ausdrücklich ange-führte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten (zB ärztli-che Heilbehandlungen) ausüben. Zusammenschlüsse von Finanzdienstleistungsunternehmen, deren Mehrwertsteu-erbefreiung sich auf einen anderen Artikel stützt (Art. 135 MwSt-RL), wären damit nicht vom Anwendungs-bereich des Art. 132 Abs. 1 Buchst. F MwSt-RL umfasst. Anders als Generalanwältin Kokott kommt Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Europäische Kommission / Deutschland (C-616/15) zum Ergebnis, dass eine Beschränkung der Mehrwertsteuerbe-freiung von Zusammenschlüssen auf bestimmte Berufs-gruppen von der in Rede stehenden Bestimmung nicht gedeckt sei, weshalb eine gesetzliche Beschränkung auf nur eine begrenzte Anzahl von Berufen, wie dies in Deutschland der Fall ist, gegen die MwSt-RL verstoßen würde. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsansichten der Ge-neralanwälte wurden die Urteile des EuGH mit großer Spannung erwartet. In den am 21. September 2017 veröf-fentlichten Urteilen in den oben angesprochenen Rechts-sachen schloss sich der EuGH der Rechtsansicht von Gene-ralanwältin Kokott an und stellte fest, dass Art. 132 Abs. 1 Buchst. F MwSt-RL dahin auszulegen ist, dass die darin vorgesehene Befreiung nur die selbständi-gen Zusammenschlüsse von Personen betrifft, deren Mit-glieder in diesem Artikel genannte, dem Gemeinwohl die-nende Tätigkeiten ausüben. Demnach fallen die Dienstleis-tungen von selbständigen Zusammenschlüssen von Perso-nen, deren Mitglieder eine wirtschaftliche Tätigkeit im Finanzdienstleistungsbereich bzw. im Versicherungswesen ausüben, die keine solche dem Gemeinwohl dienende Tä-tigkeit darstellt, nicht unter diese Befreiung. Wie der EuGH weiters erkennen ließ, ergeben sich aus den Urteilen selbst keine direkten Auswirkungen auf betroffe-ne Zusammenschlüsse bzw. Unternehmen. Österreichi-sche Banken und Versicherungen können sich bis zu einer

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21 Arbeitsschwerpunkte

Änderung des Umsatzsteuergesetzes auf die Befreiungs-vorschrift des § 6 Abs. 1 Z 28 UStG berufen. Nicht nur in Österreich, sondern auch in zahlreichen ande-ren EU-Mitgliedstaaten (ua auch Frankreich, Italien, Spani-en) ist die Kreditwirtschaft von diesen EuGH-Urteilen be-sonders betroffen, da unter Anwendung der meist seit Jahrzehnten gesetzlich normierten Befreiungsbestimmung zahlreiche strukturelle Maßnahmen, insbesondere hin-sichtlich der Bündelung von IT-Aufgaben, gesetzt wurden. Der Bankenverband ist sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene bemüht eine praktikable Lösung zu erreichen, wobei einer Änderung der MwSt-RL, die die Mehrwertsteuerbefreiung auch für Zusammenschlüsse von Finanzdienstleistungsunternehmen ermöglicht, der Vorzug gegeben wird. Änderung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie Seit einigen Jahren wird auf europäischer Ebene intensiv über die Zukunft des bestehenden Mehrwertsteuersys-tems diskutiert. Im Herbst 2017 hat die EU-Kommission einen Vorschlag veröffentlicht, mit dem die erste Stufe des im Mehrwertsteuer-Aktionsplan angekündigten endgülti-gen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mit-gliedstaaten umgesetzt werden sollen. Im Fokus des Richt-linienvorschlags steht die steuerliche Behandlung von in-nergemeinschaftlichen Lieferungen. Die bisherige, als Übergangslösung verstandene Vorge-hensweise (steuerbefreite Lieferung im Abgangsland und steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb im Be-stimmungsland) soll im endgültigen Mehrwertsteuer-System dahingehend geändert werden, dass nur eine grenzüberschreitende, im Bestimmungsland steuerpflichti-ge Lieferung erfolgt, wobei das liefernde Unternehmen den im Bestimmungsland geltenden Mehrwertsteuersatz in Rechnung stellt. Der derart eingehobene Mehrwertsteu-erbetrag soll durch die jeweilige Finanzverwaltung an das Bestimmungsland weitergeleitet werden. Es bleibt abzu-warten, ob bzw. wann dieser weitreichende Richtlinienvor-schlag beschlossen wird und weitere Schritte in Angriff genommen werden. Nach Evaluierung dieser ersten Stufe soll nämlich das endgültige Mehrwertsteuersystem auch für Dienstleistungen umgesetzt werden. Besteuerung der digitalen Wirtschaft Die Besteuerung der digitalen Wirtschaft wird seit gerau-mer Zeit auf internationaler Ebene eingehend diskutiert.

Im Bericht zu Aktionspunkt 1 des OECD-BEPS-Projekts wurde bereits im Jahr 2015 die Komplexität und Schwie-rigkeit dieses Themas aufgezeigt und gefolgert, dass eine steuerliche Sonderbehandlung der digitalen Wirtschaft nicht zweckmäßig ist. Einem im März 2018 veröffentlich-ten weiteren Bericht zu diesem Thema ist zu entnehmen, dass die OECD-Mitgliedstaaten bislang noch keine einheit-liche Sichtweise zu den steuerlichen Folgen der Digitalisie-rung erzielen konnten. Von der estnischen Ratspräsidentschaft wurde dieser The-menkomplex im zweiten Halbjahr 2017 in den Fokus der Arbeiten im Steuerbereich gerückt. So veröffentlichte die EU-Kommission im September 2017 eine diesbezügliche Mitteilung, in der die Notwendigkeit einer globalen Lösung hervorgehoben wurde, wobei dem Konzept der virtuellen Betriebsstätte besondere Bedeutung beigemessen wurde. Sollten derartige globale Lösungen nur langfristig möglich sein, sollten innerhalb der EU kurzfristige Zwischenlösun-gen (zB eine umsatzbasierte Ausgleichssteuer) umgesetzt werden. In den vom ECOFIN am 5. Dezember 2017 ange-nommenen Schlussfolgerungen wird dieser Ansatz aus-drücklich unterstützt. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission im März 2018 zwei Richtlinienvorschläge veröffentlicht, die einerseits eine langfristige Lösung durch Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digita-len Präsenz (virtuelle Betriebsstätte) und andererseits – als kurzfristige Lösung – eine Steuer auf Erträge aus be-stimmten digitalen Dienstleistungen vorsehen. In diesem Zusammenhang wurde unter Mitwirkung des Bankenverbands sowohl von der International Banking Federation (IBFed) als auch von dem EBF in Stellungnah-men betont, dass ua auch aufgrund der globalen regulatori-schen Vorgaben die Besteuerung von Kreditinstituten grundsätzlich die Aktivitäten der Kunden widerspiegelt und dem Ort folgt, an dem die wirtschaftliche Aktivität stattfindet, weshalb auch digitale Bankaktivitäten entspre-chend zu beurteilen sind. Darüber hinaus würde die Be-steuerung digitaler Bankaktivitäten nicht nur eine zusätzli-che steuerliche Belastung für Kreditinstitute darstellen, sondern europäische Institute auch im internationalen Wettbewerb benachteiligen, sofern die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht auch international abgestimmt umge-setzt werden. Es ist zu erwarten, dass die Frage der Be-steuerung der digitalen Wirtschaft sowie die von der EU-Kommission veröffentlichten Richtlinienvorschläge wäh-rend der österreichischen Ratspräsidentschaft im zwei-ten Halbjahr 2018 intensiv beraten werden.

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22 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Wertpapier– und Kapitalmarktrecht

Pfandbriefrecht – Richtlinienentwurf der EK

„ Effiziente und kompetitive Marktbedingungen für Mitglieder

sicherzustellen, ist ein wichtiges Anliegen des Bankenverbandes.

Der Bereich Wertpapier- und Kapitalmarktrecht umfasst alle Themen, die für die Ge-

schäftstätigkeit und das Agieren der Mitgliedsinstitute an den Kapital- und Finanzmärkten

relevant sind. Schwerpunkte sind das Wertpapier- und Derivategeschäft, aufsichtsrechtliche

Anforderungen bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, die Compliance-

Organisation sowie Anlegerschutzvorschriften. Weiters werden die Themen Emissionsge-

schäft, Börsenhandel und Marktstrukturen behandelt.

Im Dialog mit der Politik, Aufsichtsbehörden, der Öffentlichkeit und anderen Verbän-

den arbeitet der Bankenverband an der Ausgestaltung der gesetzlichen Entwicklungen auf

nationaler, europäischer und internationaler Ebene mit und stellt seine Expertise bei Fragen

zur konkreten Umsetzung dieser Vorgaben zur Verfügung.

Um die bestehende Fragmentierung des Binnenmarktes im Bereich der gedeckten Schuldverschreibungen zu beseiti-gen, legte die Europäische Kommission im März 2018 Re-gelungsentwürfe für gedeckte Schuldverschreibungen vor. Diese Entwürfe umfassen eine Richtlinie zu gedeckten Schuldverschreibungen und eine EU-Verordnung zur Än-derung der CRR. Anlässlich der Veröffentlichung des EBA-Berichts zu ge-deckten Schuldverschreibungen 2017 liefen auf österrei-chischer Ebene die Bemühungen von Seiten der Kredit-

wirtschaft zur Vereinheitlichung des Pfandbriefrechts neu-erlich an – anstatt der bestehenden, historisch gewachse-nen Gesetze sollte ein modernes Pfandbriefgesetz ge-schaffen werden. Durch diese Bemühungen konnte die Aufnahme dieses Punktes ins Programm der neuen Bun-desregierung erzielt werden. Dabei ist dem Bankenverband ein Anliegen die nationale Entwicklung bzw. Modernisierung des Pfandbriefrechts voranzutreiben.

Der neue Rechtsrahmen für Verbriefungen

Komplexe Verbriefungen mit geringer Transparenz der zugrundeliegenden Assets waren ein wesentlicher Faktor beim Ausbruch der Finanzkrise, daher veröffentlichte die EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Aktionsplan zur Kapitalmarkt-Union im Jahr 2015 zwei Legislativmaß-nahmen zur Förderung eines sicheren und liquiden Mark-tes für Verbriefungen. 2015 legte die EU-Kommission zwei Legislativmaßnahmen zur Förderung eines sicheren und liquiden Marktes für Verbriefungen (Verbriefungsverordnung und CRR-

Änderungsverordnung) vor. Beide Verordnungen traten nach Einigung im Trilog (Sommer 2017) und nach Verab-schiedung durch Rat und Parlament am 17.1.2018 in Kraft und sind mit 1.1.2019 anzuwenden. Durch diese Regeln soll ein sicherer Verbriefungsmarkt in Europa wiederhergestellt werden, da durch sie einfache, transparente und standardisierte Verbriefungsprodukte von undurchsichtigen und komplexen unterschieden wer-den können.

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23 Arbeitsschwerpunkte

WAG 2018 – praktische Umsetzungsarbeiten

Nachdem im Sommer 2017 das MiFID II-Umsetzungs-gesetzespaket in Form des WAG 2018 im Bundesgesetz-blatt veröffentlicht wurde, haben sich im Rahmen der Bun-dessparte Bank und Versicherung der WKÖ kreditwirt-schaftsübergreifende Expertengruppen zu rechtlich rele-vanten Fragestellungen der MiFID II etabliert. Konkret wurden Arbeitsgruppen (ARGRU) zu den Themen Überar-beitung des WAG-Leitfadens, Product Governance, Daten-schutz, Inducements, Systematische Internalisierer und Ausbildung organisiert, in welchen der Bankenverband mit seiner Expertise vertreten war: ARGRU WAG 2018-Leitfaden Aufgrund des neuen WAG 2018 war es erforderlich den WAG-Leitfaden aus 2007 grundlegend zu überarbeiten und an die neuen gesetzlichen Vorgaben des WAG und der delegierten VO zur MiFID II (EU) 2017/565 anzupassen. Die neuen Anforderungen stellten eine substantielle Er-weiterung der regulatorischen Anforderungen an Kreditin-stitute dar, weshalb alle Kapitel des WAG-Leitfadens 2007 als auch die Anlagen zum WAG-Leitfaden 2007 von der Anpassung betroffen waren. Der neue WAG 2018-Leitfaden wurde der FMA zur Kenntnis gebracht, mit ihr besprochen und danach als Branchenstandard den Kredit-instituten übermittelt. ARGRU Product Governance Im Zuge des WAG 2018 wurden auch neue, bisher nicht bestehende Product Governance-Regeln eingeführt. Im Rahmen der Expertengruppe Product Governance wurde

daher u. a. an einem einheitlichen österreichischen Ziel-marktkonzept als Branchenstandard gearbeitet, das sich stark am deutschen Zielmarktkonzept, welches bereits von der deutschen BaFin abgenommen wurde, orientiert. Der österreichische Zielmarktstandard wurde im Herbst des Berichtsjahres finalisiert und den Mitgliedern des Bankenverbandes zur Verfügung gestellt. ARGRU Datenschutz Weiters wurden in Praktikerrunden zum WAG 2018 auch datenschutzrechtliche Themenstellungen rechtlich erör-tert. Hier galt ein Schwerpunkt den neuen Aufzeichnungs-pflichten für Telefongespräche und der elektronischen Kommunikation im Zusammenhang mit einem Wertpa-piergeschäft. ARGRU Inducements In dieser Arbeitsgruppe wurde v. a. das Kriterium der Qua-litätsverbesserung analysiert, insbesondere welche Maß-nahmen eine dem WAG entsprechende Qualitätsverbesse-rung darstellen können. ARGRU Systematische Internalisierer Vor dem Hintergrund der erweiterten Vorgaben zu Syste-matischen Internalisierern im Rahmen der MiFID II wur-den in der ARGRU Systematische Internalisierer Praxis-Fragen erörtert und offene Fragestellungen zusammenge-fasst, welche in weiterer Folge in speziellen Veranstaltun-gen zu Systematischen Internalisierern gemeinsam mit der FMA diskutiert wurden.

PRIIPs-Verordnung und PRIIPs-Vollzugsgesetz

Nachdem die Anwendbarkeit der PRIIPs-VO um zwölf Monate auf den 31.12.2017 verschoben wurde und auch die Detailbestimmungen iZm den verschiedenen Anlage-optionen, Performance-Szenarien, Warnhinweisen und der Darstellung der Verwaltungskosten in Bezug auf biometri-sche Komponenten von Versicherungsanlageprodukten zunächst vom EU-Parlament kritisiert wurden, traten alle relevanten europäischen Bestimmungen idZ Anfang 2018 in Kraft. Zusätzlich zu tourlichen Abstimmungsterminen mit der FMA sowie einem veröffentlichten FMA-Rund-

schreiben wurde angekündigt, dass auf EU-Ebene noch weitere detailliertere Rechtsauslegungen (Level 3) zur PRIIPs-VO folgen werden. Abschließend wurde auf natio-naler Ebene am 1.3.2018 das PRIIPs-Vollzugsgesetz veröf-fentlicht, welches ua die FMA als zuständige Behörde be-stimmt, die gesetzlichen Vorschriften betreffend die Sank-tionen für Verstöße gegen die PRIIPs-VO festlegt sowie die für einen wirkungsvollen Vollzug notwendigen sonsti-gen begleitenden Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften in österreichisches Recht einfügt.

Laufende Konsultationen zu Regulierungsstandards und Leitlinien Die Verbriefungs-VO enthält sowohl für EBA als auch für ESMA Mandate zur Ausarbeitung von technischen Regu-

lierungsstandards (RTS) und Leitlinien. Beide Behörden haben diesbezügliche Konsultationsdokumente Ende 2017 bzw. Anfang 2018 veröffentlicht.

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24 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

2. Erwachsenenschutz-Gesetz: Leitfaden „Bankgeschäfte und Erwachsenenschutz“

Vor dem Hintergrund, dass das bestehende österreichi-sche Sachwalterrecht als nicht mit dem UN-Überein-kommen über die Rechte von Menschen mit Behinderun-gen konformgehend kritisiert wurde, hat der Gesetzgeber eine weitgehende Reform dieses Rechtsinstitutes be-schlossen. Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) wurde am 25.4.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sieht ab 1.7.2018 eine grundlegende Umgestaltung in eine künftige Erwachsenenvertretung vor. Ziel des Reformvorhabens war, den betroffenen Person, die nicht mehr selbstständig handeln können, ein größt-mögliches Maß an Autonomie zu belassen und durch diver-se neue Unterstützungsformen die Möglichkeit einzuräu-men, über ihre rechtlichen Beziehungen weitgehend selbstbestimmt zu entscheiden. Die Kreditwirtschaft unterstützte die Zielsetzung dieser umfassenden Reformbestrebungen, betonte jedoch stets die Notwendigkeit, im neuen Regime einen ausgewogenen

Rahmen für das Spannungsfeld zwischen der Selbstbe-stimmtheit der Betroffenen und größtmöglicher Rechtssi-cherheit für den Geschäftsverkehr zu schaffen. Um dies sicherzustellen, gab es bereits im Rahmen des Konsultati-onsverfahrens einen konstruktiven Austausch zwischen dem Justizministerium, Vertretungsvereinen und Kredit-wirtschaft, der im Wesentlichen angemessene Lösungen vorbrachte. Auch nach der Verlautbarung im Bundesgesetzblatt wur-den die Gespräche im Rahmen der ministeriellen Arbeits-gruppe mit dem Ziel fortgesetzt, ein Konsenspapier zu schaffen, das Banken, Betroffenen und Erwachsenenver-tretern einen Handlungsleitfaden für die künftige Zusam-menarbeit bietet und gleichzeitig die beteiligten Kreise über die neue Rechtslage informiert. So konnte nach zahl-reichen im Berichtsjahr geführten Gesprächsrunden An-fang 2018 der Leitfaden „Bankgeschäfte und Erwachse-nenschutz“ veröffentlicht und den Mitgliedsinstituten zur Verfügung gestellt werden.

„ Als Interessenvertretung eines klassischen Dienstleistungssek-

tors beschäftigt sich der Bankenverband ebenso mit Verbraucherthe-

men und bietet darüber hinaus auch ein Ombudsservice an.

Verbraucherrelevante Themen bilden auf europäischer und nationaler Ebene einen

großen Regelungskomplex, auf den auch die Tätigkeit des Bankenverbandes als Interessen-

vertretung gerichtet ist. Dabei steht nicht nur die Begutachtungstätigkeit im Rahmen von

Gesetzgebungsprozessen im Vordergrund. Der Bankenverband sieht es ebenso als seine

Aufgaben, den Kontakt zu Konsumentenschutzbehörden und –organisationen zu suchen

und Verbraucher zu aktuellen bankrelevanten Themen, wie beispielsweise Einlagensiche-

rung oder Finanzwissen, zu informieren. Nebenbei werden Projekte im Bereich der Finanzi-

ellen Allgemeinbildung unterstützt, zuletzt das European Money Quiz, an dem europaweit

41.000 Schülerinnen und Schüler teilnahmen.

Weiters unterhält der Verband österreichischer Banken und Bankiers seit jeher eine

eigene Ombudsstelle, die Privatkunden von Mitgliedsinstituten bei Unklarheiten im Zusam-

menhang mit Bankgeschäften als erste Anlaufstelle dient.

Verbraucher- und sonstige Rechtsangelegenheiten

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25 Arbeitsschwerpunkte

Als Serviceleistung für Privatkunden von Mitgliedsinstitu-ten unterhält der Verband österreichischer Banken und Bankiers traditionell eine eigene Ombudsstelle. Diese bie-tet Verbrauchern die Möglichkeit, Beschwerden gegen Mitgliedsinstitute vorzubringen. Sie unterstützt bei Un-klarheiten im Zusammenhang mit Privatkundengeschäften und versucht so, Unstimmigkeiten einer Klärung zuzufüh-ren. Die Ombudsstelle ist dabei eine neutrale Vermittlerin zwischen Verbrauchern und Mitgliedsinstituten, eine kon-sensuale Einigung zwischen Kunden und Bank steht dabei im Vordergrund. Im Berichtsjahr 2017 nahmen die Kundenbeschwerden leicht zu, jedoch bewegte sich die Gesamtanzahl der einge-brachten Fälle weiterhin auf konstant niedrigem Niveau. Wie auch in der Vergangenheit konnten in den überwie-

genden Fällen relativ rasch Lösungen herbeigeführt wer-den, die sowohl für die Kunden als auch für die betroffenen Banken akzeptabel und zufriedenstellend waren. Im Zusammenhang mit den vom Joint Committee (JC) der Europäischen Aufsichtsbehörden 2014 publizierten Leitli-nien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhan-del (ESMA) und das Bankwesen (EBA) veranstalte die Om-budsstelle des Bankenverbandes gemeinsam mit Gastvor-tragenden der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Ös-terreichischen Kreditwirtschaft (GSK) auch im Berichtjahr wieder einen weiteren Informations- und Erfahrungsaus-tausch – das forum Beschwerdeabwicklung: Update! – für Ombudsleute aus den Mitgliedsinstituten.

Ombudsstelle der Banken und Bankiers

Projekte zur finanziellen Allgemeinbildung

Wie schon in den Vorjahren engagierte sich der Banken-verband wieder verstärkt zum Thema financial education. Die finanzielle (Allgemein-)Bildung insbesondere bei jun-gen Bürgern zu stärken ist die Basis für wirtschaftlich ver-antwortungsvolles Handeln – im privaten wie auch unter-nehmerischen Umfeld. Unterstützt wurden im Berichtsjahr wieder zahlreiche Bildungsprojekte mit dem Ziel, unsere jungen Bürger näher an das Wirtschaftsleben und Banken an die Finanzexperten von morgen heranzuführen: European Money Week Die European Money Week des Europäischen Bankenver-bandes (EBF) ist eine europaweite Initiative mit Fokus auf Finanzwissen. Während einer Woche im März jedes Jahres werden Hunderte von Aktivitäten in zahlreichen europäi-schen Ländern durchgeführt, um die Finanzkompetenz der EU-BürgerInnen zu fördern. Für den Europäischen Ban-kenverband EBF und seine Mitglieder – so auch für den österreichischen Bankenverband – ist dies ein besonderes Anliegen. Im Berichtsjahr 2017 wurde so auch das Euro-pean Money Quiz ins Leben gerufen (hierzu mehr auf Seite 39). Jugend Zeitung Wirtschaft Im Rahmen dieses Projekts, an dem vorwiegend Handels-akadmien und AHS-Oberstufenklassen teilnehmen, erhal-ten SchülerInnen und LehrerInnen ein Freiabonnement der Tageszeitung „Die Presse“. Die SchülerInnen arbeiten wäh-rend des Schuljahres im Unterricht mit der Zeitung, analy-

sieren ausgewählte Artikel und verfassen eigene Beiträge. Die besten werden publiziert. Außerdem haben die Schüle-rInnen die Möglichkeit, eine Diplomarbeit zu einem von ihnen frei gewählten Thema zu verfassen. Die gesamte Projektbetreuung erfolgt durch das IZOP-Institut Aachen (Institut zur Objektivierung von Lern- und Prüfungsverfah-ren), welches das Projekt pädagogisch und didaktisch be-gleitet. Der Bankenverband unterstützt das Projekt mit einem Förderbeitrag von € 5.000 sowie mit inhaltlicher Expertise. SCHUL/BANKER In Kooperation mit dem deutschen Schwesterverband, dem Bundesverband deutscher Banken, engagiert sich der österreichische Bankenverband beim Bankenplanspiel SCHUL/BANKER. Unter dem Motto „Einmal selbst Banker sein“ konnten AHS-Schülerinnen und -schüler im Chefses-sel einer virtuellen Bank Platz nehmen und hautnah erle-ben, wie Wirtschaft und Wettbewerb funktionieren. Ziel von SCHUL/BANKER ist es, die „eigene“ Bank möglichst erfolgreich zu führen, und so erhielten die Schülerinnen und Schüler wertvolle Einblicke in wirtschaftliche Zusam-menhänge und unternehmerisches Handeln. Sie lernten die Aufgaben und Funktionsweisen von Wirtschaft und Ban-ken kennen und stellten in Teamarbeit ihre Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft, ihr Organisationstalent, analyti-sches Denkvermögen und ihre Kommunikationsfähigkei-ten eindrucksvoll unter Beweis.

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26 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Zahlungsverkehr und Retail Banking

Zahlungsdienstegesetz 2018, Regulierungsstandards und Leitlinien der EBA

Mit dem Ende Oktober 2017 zur Begutachtung vorgeleg-ten und im März 2018 verabschiedeten Zahlungsdienste-gesetz 2018 wurde die Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt umgesetzt. Das Zah-lungsdienstegesetz 2018 tritt mit 1. Juni 2018 in Kraft. In der Begutachtungsphase konnte erreicht werden, dass die nationale Umsetzung weitgehend der RL entspricht, ein wichtiger Schritt, um die vom EU-Gesetzgeber intendier-ten EU-weit gleichen Rahmenbedingungen auch in Öster-reich zu verwirklichen. Die wichtigsten Bestimmungen: Regulierung von Zahlungsauslösediensten sowie Kon-

toinformationsdiensten („Drittdienstleistern“) Einführung der starken Kundenauthentifizierung bei

der Durchführung von Online-Zahlungen Haftungsregeln bei nicht autorisierten Zahlungen –

Absenken der Haftungsgrenze Mit dem ZaDiG 2018 werden, wie in der PSD2 vorgege-ben, sog. „Zahlungsauslösedienstleister“ und „Kontoinfor-mationsdienstleister“, die bislang ungeregelt tätig waren, erfasst und einer Zulassungs- bzw. Registrierungspflicht unterworfen. Im Gegenzug erhalten diese Dienstanbieter einen europaweiten Zugang zum Zahlungsverkehrsmarkt und mit Zustimmung des Kunden das Recht auf Zugang zum Zahlungskonto. Damit die Dienste tatsächlich erbrin-gen können, werden die kontoführenden Banken verpflich-tet, den Drittdienstleistern im gewissen Umfang Zugang zur Online-Schnittstelle Bank/Kunde zu gewähren. In der PSD2 wird die Europäische Bankenaufsicht EBA beauftragt für eine Reihe von Bestimmungen Technische Regulierungsstandards (RTS) bzw. Leitlinien (Guidelines, GL) auszuarbeiten. Die wichtigsten: Technische Regulierungsstandards (RTS) betreffend star-ke Kundenauthentifizierung und sichere Kommunikation Diese stellen die wohl wichtigsten RTS und auch die zent-

rale Neuerung der PSD2 dar, da die RTS die Rahmenvorga-ben für die weitere Ausgestaltung des Kontozugriffs für die sogenannten Drittdienstleister (insb. Zahlungsauslöse-dienste und Kontoinformationsdienste) vorgeben. Die EK hat die von der EBA am 23.2.2017 vorgelegten Regulie-rungsstandards (RTS) zunächst nicht angenommen und die EBA aufgefordert ihren Vorschlag zu überarbeiten. Die EBA Opinion wurde am 29.7.2017 veröffentlicht. Die ent-sprechende delegierte Verordnung, die noch weiterer Ab-stimmung bedurfte, wurde schließlich im März 2018 im EU-Amtsblatt kundgemacht. Die nun seitens der EK veröf-fentlichten RTS sehen vor, dass Zugriffe grundsätzlich über eine dedizierte Schnittstelle (API) erfolgen sollen. Ein Aus-lesen der Internetseite der Bank (Screen Scraping) durch Drittdienstleister ist nicht mehr erlaubt. Die nationale Auf-sicht kann aber, eine entsprechend funktionierende Schnittstelle vorausgesetzt, diese Zahlungsdienstleister von der Bereitstellung einer Ausfallslösung ausnehmen. Die Vorarbeiten für eine österreichische Schnittstellende-finition werden im Rahmen der STUZZA geleistet und sind auf gutem Wege. Genau beleuchtet wurde der internatio-nale Schnittstellenstandard der Berlin Group, da der Stan-dard der Berlin Group als Basis für einen österreichischen Standard herangezogen werden soll. Die Verordnung betreffend diese RTS tritt am 14.7.2019 in Kraft. Die Bestimmungen hinsichtlich der Anforderungen für die Schnittstelle sowie die Zurverfügungstellung einer Testumgebung gelten jedoch ab dem 14. März 2019. Leitlinien zur Meldung schwerwiegender Betriebs- und Sicherheitsvorfälle: Die Leitlinien wurden in enger Zusam-menarbeit mit der EZB entwickelt. Kreditinstitute haben Betriebs- und Sicherheitsvorfälle zu klassifizieren und da-mit zusammenhängende detaillierte und umfangreiche Berichtspflichten. Ebenso sind Vorkehrungen zu Betrieb und Sicherheit zu treffen.

„ Zahlungsverkehr und Retail Banking unterliegen einem steti-

gen Wandel. Der Bankenverband begleitet die zahlreichen regulatori-

schen Vorhaben zu diesen Geschäftsbereichen.

Aufgabe des Verbandes ist es, Entwicklungen und regulatorischen Anforderungen im

Interesse seiner Mitglieder mit Fokus auf Sicherheit, Banktechnologie und Kundennutzen

aktiv zu begleiten, um den Zahlungsverkehr einfach, sicher und effizient zu gestalten.

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27 Arbeitsschwerpunkte

Leitlinien zum Management operationeller und sicher-heitsrelevanter Risiken: Mit Hilfe der Leitlinien sollen die Einzelheiten dieser Anforderungen festlegt werden, die durch die Institute künftig erbracht werden müssen. Der Bankenverband hat in forum Veranstaltungen seine Mitglieder einerseits über den regulatorischen Rahmen

der PSD2 hinaus das regulatorische Umfeld wie z. B. In-stant Payments und den Datenschutz im Zusammenspiel mit der PSD2 beleuchtet und – aus der Perspektive von Geschäftsmodellen – über Herausforderungen und Oppor-tunitäten informiert. Andererseits wurden auch in einer eigenen forum Veranstaltung die wichtigsten Bestimmun-gen des Zahlungsdienstegesetzes 2018 präsentiert.

Verbraucherzahlungskonto

Mit der Zahlungskonto-RL der EU wurde der Rahmen für die EU-weite Vereinheitlichung von Formaten, Begriffen und Diensten, die im Zusammenhang mit einem Verbrau-cherzahlungskonto stehen, geschaffen. Ziel ist, dass die Entgeltinformationen für die damit verbundenen Dienste, soweit sie in verschiedenen Mitgliedstaaten angeboten werden, für alle Verbraucher leicht vergleichbar gestaltet werden. Die Mandate für die Ausführung dazu wurden an die EBA übertragen. Im Jänner d. J. wurden von der EBA vorgelegten Entwürfe in Form von Bindenden Technischen Regulierungsstandards (BTS) im EU-Amtsblatt für die zu verwendenden Formate und unionsweit gleiche Termino-logie für bestimmte Services veröffentlicht: Technische Regulierungsstandards (RTS) zu standardi-

sierter Unionsterminologie der Liste der repräsenta-tivsten Dienste in den Mitgliedstaaten der EU

Technische Implementierungsstandards zum standar-disierten Format für die Entgeltinformation

Technische Implementierungsstandards zum standar-disierten Format für die Entgeltaufstellung

FMA-Liste der repräsentativsten Dienste – Verbraucher-zahlungskonto-Diensteverordnung Die FMA war ermächtigt und verpflichtet, die EU-einheitliche Terminologie in eine Verordnung über die repräsentativsten, mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste zu integrieren. In die vorläufige nationale Liste der einzelnen Dienste wurde die standardisierte Unionstermi-nologie aufgenommen und als endgültige nationale Liste im Verordnungsweg erlassen. Diese Verbraucherzahlungs-konto-Diensteverordnung trat mit 30.4.2018 in Kraft. Die Entgeltinformation dient der Vorabinformation, die Ent-geltaufstellung ist Verbrauchern für ihr Zahlungskonto mindestens jährlich auszuhändigen. Bankomatgebühr – Novelle Verbraucherzahlungsgesetz In der letzten Sitzung der alten Gesetzgebungsperiode wurde im Oktober 2017 eine Novelle des Verbraucherzah-lungskontogesetzes beschlossen, die im Vorfeld bis zuletzt heftig umstritten war. Trotz intensiver Bemühungen des Bankenverbandes und der Bundeskreditsparte war es

nicht gelungen, eine wettbewerbsneutrale, auf Transpa-renz und Information beruhende Lösung zu erzielen. Die Regelung zu Bankomatentgelten bei Barabhebungen sieht nunmehr vor, dass Kreditinstitute Gebühren von dritten Dienstleistungsanbietern zu tragen haben, ohne dass sie Einfluss auf die Höhe der Gebühren durch den unabhängigen Bankomatbetreiber und auf die Behebung durch den Karteninhaber haben (Vertrag zu Lasten Drit-ter). Zudem dürfen die kartenausgebenden Institute Ent-gelte für Behebungen an Bankomaten bei Konsumenten nur mehr dann in Rechnung stellen, wenn diese Entgelte im Einzelnen ausgehandelt wurden, wobei hier den Kunden ein gleichwertiges, alternatives Angebot (zwei „gleich gute“ Angebote) gemacht werden muss bzw. müssten. Der Bankenverband hat im Einklang mit der Bundeskredit-sparte betont, dass Österreichs Banken ein im EU-Vergleich besonders dichtes Bankomatnetz anbieten. Der-zeit verrechnet nur ein – sog. unabhängiger – Anbieter für die Behebung von Bargeld eine Bankomatgebühr. Das Gesetz ist verfassungsrechtlich problematisch, weil es in die Vertragsautonomie der Banken eingreift. Daher ha-ben sich die Bundeskreditsparte und der Bankenverband immer für mehr Transparenz im Sinne einer Kennzeich-nungspflicht am Bankomaten bei etwaigen Gebühren und gegen die Vorschrift einer Preisregulierung ausgespro-chen. Auch die Bundeswettbewerbsbehörde hält solche Eingriffe für nicht zielführend. Die Regelung, wonach unab-hängige Betreiber Transaktionsgebühren verlangen dürfen und diese künftig von der kartenausgebenden Bank über-nommen werden müssen, ist ein Vertrag zu Lasten Dritter und verfassungswidrig. Dadurch könnten unabhängige Drittanbieter mit ihren Bankomaten expandieren und die Gebühren dafür auch noch erhöhen, weil ohnedies die Ban-ken dafür aufkommen müssen. Drittanbieter werden dadurch gleichheitswidrig und wettbewerbsverzerrend gefördert. Die Novelle des VZKG trat Mitte Jänner 2018 in Kraft.

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28 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Digitalisierung / FinTech

Europäische und nationale FinTech-Initiativen

„ Der Bankenverband möchte seinen Mitgliedern die besten

Möglichkeiten bieten, Digitalisierungsstrategien mit guten Partnern,

innovativen Ideen und Produkten erfolgreich umzusetzen.

Die zunehmende Geschwindigkeit technologischer Entwicklungen sowie die damit ein-

hergehende Veränderung der digitalen Erwartungen der Kunden führen in der Finanzdienst-

leistungsbranche zu einer erhöhten Nachfrage nach innovativen Lösungen und zu einer An-

passung bestehender Geschäftsmodelle. Die Notwendigkeit einer entsprechenden Digitali-

sierungsstrategie wird zunehmend unerlässlich. Als Bankenverband erweitern wir auch hier

unseren Fokus und bieten durch Expertise sowie das umfangreiche Netzwerk die Möglich-

keiten, den Herausforderungen der Digitalisierung erfolgreich zu begegnen.

„FinTechs und deren zukünftiger Einfluss auf den Finanz-sektor“, „Anwendungsmöglichkeiten der DLT auf Wertpa-piermärkte“ oder einfach nur „FinTech Roadmap“ sind nur einige der klingenden Namen von umfassenden Berichten, welche iZm der Digitalisierung von Seiten verschiedenster Europäischer Institutionen wie der ESMA, dem EU-Parlament oder der EBA im Laufe des vergangenen Jahres veröffentlicht wurden. Es ist offensichtlich, dass das The-ma FinTech sowie alle damit verbundenen Bereiche inzwi-schen weit oben auf der Agenda der europäischen und nationalen Gesetzgeber stehen. Während in vielen Bereichen weniger Regulierung ge-wünscht wird, fordern die Marktteilnehmer hier sogar mehr Spielregeln, um dadurch Rechts- und Planungssicher-heit zu erhalten. Diesem Ruf nach Regeln ist die EU-Kommission mit ihrem kürzlich publizierten FinTech-Aktionsplan nachgekommen, mit diesem will sie die Fi-nanzindustrie bei der Bewältigung des Wandels unterstüt-zen und die Risiken besser eingrenzen. Mit dem FinTech-Aktionsplan sollen der Einsatz von neuen Technologien wie Blockchain, Künstlicher Intelligenz und Cloud-Diensten im Finanzsektor beflügelt und dadurch einheitliche Regeln etabliert werden. Im Mittelpunkt des Aktionsplans stehen dabei die Unterstützung innovativer Geschäftsmodelle, die Förderung technologischer Innova-tionen im Finanzsektor sowie die Stärkung von Cybersi-cherheit und Integrität des Finanzsystems.

Im Aktionsplan findet sich bspw die Möglichkeit der Zulas-sung und Vergabe eines EU-Passes für FinTechs mit klaren und konvergierenden Konzessionsanforderungen wieder. Hierzu werden die bestehenden Verfahren bei den natio-nalen Aufsichtsbehörden iZm der Konzessionierung von FinTechs mit besonderem Augenmerk auf Proportionalität und Flexibilität analysiert. In diesem Zusammenhang wird auch ein EU-FinTech-Lab eingerichtet, wo quartalsweise der Austausch zwischen Regulatoren und FinTech-Vertretern gefördert werden soll, um dadurch verstärkt Kapazitäten und Wissen aufzubauen. Weiters werden die zuständigen Behörden aufgefordert die Einrichtung und Unterhaltung von Innovationspolen und regulatorischen Sandkästen zu untersuchen. Diese Erprobungszonen für innovative Unternehmen, welche ua bereits von Seiten der FINMA und der FCA eingerichtet wurden, bieten ein Umfeld, in dem die Aufsicht speziell auf innovative Unternehmen oder Dienstleistungen zuge-schnitten ist. Es gelten selbstverständlich die einschlägigen Vorschriften, jedoch wird den Grundsätzen der Verhältnis-mäßigkeit und Flexibilität verstärkt Rechnung getragen. Teil des Aktionsplans ist es auch die Finanzierungsmöglich-keiten von Startups allgemein zu verbessern. Dazu schlägt die EU-Kommission mit einem Verordnungsentwurf ein europaweites Label für Crowdfunding-Plattformen vor, wodurch Anbieter künftig mit der Lizenz eines Landes in der gesamten EU tätig werden können.

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29 Arbeitsschwerpunkte

FinTech-Investitionsvolumina sowie zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten

Auch 2017 bleibt die Digitalisierung eines der beherr-schenden Themen der Finanzdienstleistungsbranche. Wie bereits 2016, wo rund USD 31,4 Mrd. weltweit in FinTechs investiert wurden, durchbrechen die weltweiten Investiti-onsvolumina in FinTechs auch im Jahr 2017 die USD 30 Mrd.-Marke und erreichen ein globales Invest-mentvolumen durch Venture Capital-Transaktionen, Pri-vate Equity Investments sowie durch M&A-Transaktionen von zirka USD 31,1 Mrd. im Rahmen von rund 1.400 Transaktionen. Von den weltweiten Investitionsvo-lumen im Jahr 2017 in FinTechs entfallen auf Amerika ~ USD 20 Mrd. (davon ~ 76% auf USA), auf Europa ~ USD 7,4 Mrd. (davon ~ 57% auf UK) und den asiatischen Raum ~ USD 3,7 Mrd. (davon 35% auf China).

Aus der aktuellen Analyse „The Pulse of FinTech Q4 2017“ geht hervor, dass frühe Innovationsbereiche, wie der Zah-lungsverkehr oder die Kreditvergabe, sich im Laufe des letzten Jahres stark weiterentwickelt haben und bereits etablierte FinTechs versuchen über ihre bestehenden Märkte und Nischen hinauszugehen, um angrenzende Dienstleistungen und in einigen Fällen auch Full-Stack-Lösungen anzubieten. Zum Beispiel hat Europa eine Reihe von FinTechs wie Klarna, Zopa oder Revolut gesehen, wel-che Banklizenzen beantragt haben, um ihre Produktange-bote sukzessive zu erweitern. Global gesehen haben auch Unternehmen ihren Ansatz für Investitionen in FinTechs geändert. In diesem Kontext ist

Zusätzlich unterstützt die EU-Kommission auch die Bemü-hungen der Marktteilnehmer, standardisierte PSD2- und GDPR-konforme API-Schnittstellen als Grundlage für ein europäisches Open-Banking-Ökosystem zu entwickeln. Um technische Innovationen zu fördern, hat die EU-Kommission ua ein „EU Blockchain Observatory Forum“ eingerichtet, mithilfe dessen rechtliche-, Governance- und Skalierbarkeitsprobleme beurteilt sowie Standardisie-rungsanstrengungen unterstützt werden sollen. Ebenso sollen Hindernisse beim Gebrauch von Cloud-Services entfernt sowie ein Verhaltenskodex zur Selbstregulierung für eine einfachere Portierung von Daten zwischen Anbie-tern von Cloud-Diensten erarbeitet werden. Selbstverständlich finden sich auch die Analyse und An-wendbarkeit der bestehenden regulatorischen Rahmenbe-dingungen auf Kryptowährungen und Initial Coin Offerings im Aktionsplan wieder. Die Herausforderungen und Mög-lichkeiten idZ sollen in einem eigens initiierten Roundtable diskutiert werden. Auf nationaler Ebene hat auch das Bundesministerium für Finanzen das Thema FinTech aufgegriffen und An-fang April den FinTech-Beirat ins Leben gerufen, um inner-halb Österreichs attraktive Rahmenbedingungen für Fin-Tech-, Blockchain- und Krypto-Unternehmen zu entwi-ckeln, sodass diese in Österreich bleiben oder sich hier ansiedeln. Ziel ist es bis Jahresende Vorschläge und konkrete Maß-nahmen auszuarbeiten, um einen Baustein zur Förderung des Wachstums einer noch jungen Branche in Österreich zu schaffen – unter Berücksichtigung des Daten- sowie

Konsumentenschutzes. Im Vordergrund steht jedoch nicht die Regulierung, sondern der Wirtschaftsstandort. Aus dem Dialog und den Vorschlägen sollen wachstumsför-dernde Regulierungen abgeleitet sowie eine zeitnahe Im-plementierung festgelegt werden. Der Beirat soll alle zwei Monate tagen und setzt sich aus Vertretern des BMF, der Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht sowie Reprä-sentanten österreichischer Banken, Versicherungen, Fin-Techs, Rechtsanwaltskanzleien und wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Die bis dato öffentlich kommunizierten Arbeitsschwer-punkte decken sich zwar teilweise mit jenen des FinTech-Aktionsplans der EU-Kommission, jedoch wird hier gezielt versucht auf nationaler Ebene schneller zu agieren, um dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Die Arbeitsschwerpunkte umfassen beispielsweiße die Errichtung einer regulatorischen „Sandbox“ in Österreich, die Untersuchung der Kompatibilität von Kryptowährun-gen mit der Geldwäsche-Richtlinie sowie die Schaffung eines Rechtsrahmens für Unternehmensfinanzierungen durch die Ausgabe von Kryptowährungen (Initial Coin Offerings). Im dritten Fall hat der Finanzminister zB ein digitales Prospektrecht, welches der Genehmigung durch die Aufsicht unterworfen werden soll, als mögliches Um-setzungskonzept bereits vorgeschlagen. Bei allen Maßnahmen wird es entscheidend sein, dass den hochgesteckten Zielen zeitnah Taten folgen, sodass sich die guten Grundvoraussetzungen für Finanzinnovationen in Europa optimal entfalten können und innovative Geschäftsmodelle sowie technische Innovationen einen attraktiven Standort finden.

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30 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Weltweite Investitionsvolumina (VC, PE und M&A) in FinTechs 2010-2017

ersichtlich, dass der anfangs verfolgte Portfolio-Ansatz für FinTech-Investments, wonach geringere Geldbeträge in eine große Gruppe von FinTechs investiert wurden, um so ein besseres Verständnis für die Chancen und Innovatio-nen zu entwickeln, inzwischen durch strategische Investiti-onen ersetzt wurde. Demnach geht es um gezielte Koope-rationen, welche den Unternehmen helfen sollen ihre Ge-winnquellen zu verteidigen beziehungsweise in neue Geschäftsbereiche zu expandieren. Der Fokus der FinTechs liegt dabei verstärkt auf dem B2B-Markt, va auf Zahlungs- und KMU-Kreditplattformen so-wie SaaS-Lösungen, welche darauf abzielen Back-Office-Prozesse effizienter und effektiver zu gestalten. Da die regulatorischen Anforderungen in den meisten Jurisdiktio-nen voraussichtlich weiterhin steigen werden, insb. im Zu-sammenhang mit Meldewesen und Compliance, entwi-ckeln sich diese RegTech-Lösungsanbieter zu einem wich-tigen Fokusfeld für B2B-Investoren und Unternehmen. Ein weiterhin aufstrebendes Investitionsumfeld findet sich in der Entwicklung von Blockchain-Anwendungen, dieses wurde im vergangenen Jahr mit einem Rekordvolumen im Venture Capital-Bereich von USD 512 Mio. stark vorange-trieben. Regulierungsbehörden sowie Regierungen haben

die Blockchain-Bemühungen insbesondere im Nahen Os-ten und in Singapur stark unterstützt, aber auch auf Euro-päischer Ebene hat die EU-Kommission ua am 1. Februar 2018 ein „EU Blockchain Observatory Forum“ eingerichtet, mithilfe dessen rechtliche-, Governance- und Skalierbarkeitsprobleme beurteilt sowie Standardisie-rungsanstrengungen unterstützt werden sollen. Die Anzeichen häufen sich, dass im Jahr 2018 verstärkt produktionsfähige Blockchain-Lösungen entstehen könn-ten. So kündigte beispielsweise die australische Börse an, dass sie 2018 den Abwicklungsprozess durch eine Block-chain-fähige Lösung ersetzen würde. Auch in Singapur ent-wickeln Banken gemeinsam mit der Monetary Authority of Singapore ein Blockchain-Konzept, welches darauf abzielt, Know-Your-Customer-Prozesse zu optimieren. Zusätzlich zu den steigenden Venture Capital-Investitionen im Blockchain-Bereich stellten va InsurTechs einen gefragten Bereich für FinTech-Investitionen dar, wobei insbesondere die VC-Investitionen 2017 ein Re-kordhoch von USD 2,1 Mrd. erreichten (+ ~ 20% zum Vor-jahr). Hierbei lag der Fokus va in der Automatisierung hin zur Entwicklung von personalisierten Versicherungsange-boten sowie im Bereich der On-Demand-Produkte.

Jahresgesamt

2017 ~ 31,1 Mrd. USD bei ~ 1400 Deals

2016 ~ 31,4 Mrd. USD bei ~ 1450 Deals

2015 ~ 59,0 Mrd. USD bei ~ 1560 Deals

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31 Arbeitsschwerpunkte

Im Bereich der Online-Kreditplattformen hat sich der Fo-kus im vergangenen Jahr auf die digitale Hypothekarkre-ditvergabe verschoben. Hierbei haben va Anbieter aus den USA und Australien (bspw Blend und Tic Toc) durch Part-nerschaften mit Banken oder dreistelligen Millioneninvest-ments auf sich aufmerksam gemacht. Aufgrund der Ent-wicklungen in jüngster Zeit, wo bestehende Plattformen Schritt für Schritt versuchen in diesen Markt vorzudringen, gehen Experten davon aus, dass sich diese Entwicklung 2018 fortsetzen wird. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die Entwicklung von maschinellem Lernen und IoT Enable-

ment im FinTech-Sektor rasant voranschreiten wird. Hier ist davon auszugehen, dass Unternehmen und FinTechs nach Möglichkeiten suchen Finanzdienstleistungsangebote in Heimautomatisierungssysteme und andere aktivierte Produkte einzubetten. Für den europäischen Markt werden sicherlich auch die weiteren Auswirkungen und der Einfluss aufgrund der PSD2-Implementierung und der damit einhergehenden offenen API-Schnittstellen relevante Einflussfaktoren für die zukünftigen Investitionen in diesem Bereich darstellen.

„Blockchain ist keine Blase, aber Bitcoin ist eine – Bitcoin ist nur eine kleine Anwendung der Blockchain“. Diese Bemer-kung machte Jack Ma, Gründer des eCommerce-Riesen Alibaba, im Rahmen des „World Intelligence Congress“. Alibaba gehört zu jenen Firmen, die weltweit die meisten Blockchain-Patente halten und bereits intensiv mit dieser Technologie arbeiten. Die Experten sind sich einig, dass die Anwendungsmöglichkeiten dieser Technologie praktisch endlos sind, und va in der Finanzbranche ist Grundtenor, dass die Blockchain Banken, Versicherern, Börsen oder Vermögensverwaltern jährlich Kosten in Milliardenhöhe sparen könnte. Doch um welche konkreten Anwendungs-fälle handelt es sich dabei bzw. welche dieser befinden sich im Testmodus oder sogar bereits im Echtbetrieb? Die konkreten Anwendungsfelder der Blockchain in der Finanzbranche umfassen ua den Zahlungsverkehr, Clea-ring & Settlement, den Wertpapierhandel & Börsebetrieb, Handelstransaktionen oder Unternehmensfinanzierungen. Weltweit arbeiten im Zahlungsverkehr unterschiedliche Initiativen daran internationale Überweisungen, die bisher mehrere Tage dauerten, künftig durch Blockchain-Technologien wesentlich schneller und effizienter auszu-führen. In den Vereinigten Arabischen Emiraten wurde durch ein ähnliches Projekt bereits die Notwendigkeit der SWIFT-Überweisung teilweise eliminiert und eine Trans-aktionsgeschwindigkeit von 60 Sekunden erreicht. Ebenso wird dort die Blockchain-Technologie für den Scheckzah-lungsverkehr genutzt, wodurch ein idZ stehender Betrug praktisch unmöglich ist. Eine andere Anwendungsform verfolgt die Blockchain-Plattform „Batavia“ iZm internationalen Handelsaktivitä-ten, hierbei soll der wochenlang dauernde Dokumentati-onsprozess zwischen Käufern, Verkäufern, Banken, Trans-portunternehmen und Regulatoren durch die Blockchain effektiver, transparenter und schneller werden.

In der Abwicklung von Kapitalmarktprozessen wurde die Blockchain-Technologie im vergangenen Jahr bereits bei der Platzierung von Schuldscheindarlehen erfolgreich ge-nutzt. Daimler hat gemeinsam mit der LBBW den gesam-ten Emissionsprozess erfolgreich mit Hilfe der neuen Tech-nologie dargestellt und iRd Pilottransaktion € 100 Mio. platziert. Arbeitsintensive manuelle Prozessschritte, die bisher bei Schuldscheindarlehen etwa im Rahmen der Er-stellung der Darlehensverträge oder der Prüfung der Zah-lungseingänge anfallen, werden durch digitale Prozesse ersetzt. Ähnliche Effizienzpotenziale durch die Blockchain werden im Konsortialkreditgeschäft gesehen. Auch hierbei arbeiten mehrere Banken mit einem Technologiekonzern zusammen, um einen Online-Marktplatz zu entwickeln. Die Plattform, welche den Namen „Fusion LenderComm“ trägt, soll die Kosten und den Aufwand bei der Verwaltung von syndizierten Krediten senken und die Transparenz für alle beteiligten Parteien erhöhen. Die Pilotphase läuft seit An-fang 2017, und die ersten Tests hat der aktuelle Prototyp bestanden, es ist geplant, dass die Plattform in diesem Jahr an den Start gehen soll. Weitere Anwendungen werden im Wertpapierhandel & Börsebetrieb gesehen, die australische Wertpapierbörse ASX oder auch die amerikanische Wertpapierbörse NAS-DAQ testen die Technologie bereits seit mehreren Jahren und wollen mithilfe der Blockchain die Transaktionen ver-einfachen und Kosten senken. Bei aller Euphorie und den möglichen Milliardeneinsparun-gen sehen Experten aber auch noch viele Unsicherheiten. Beispielsweise wird der derzeitige Einsatz der Blockchain sowohl rechtlich als auch technisch durch analoge Doku-mentation (um juristisch auf der sicheren Seite zu sein) bzw. durch das parallele Nutzen der alten Systeme beglei-tet, wodurch aktuell ein zusätzlicher Aufwand entstand.

Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain-Technologie in der Finanzbranche

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32 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Sustainable Finance - Nachhaltigkeit

Entwicklung einer klaren Strategie

„ In der Finance Branche erhält das Thema Nachhaltigkeit immer

mehr Gewicht und nimmt zusehends an Fahrt auf. Auch der Banken-

verband rückt dieses Thema vermehrt in seinen Fokus.

Seit der Gründung der hochrangigen Expertengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen

(HLEG on Sustainable Finance) im Jahr 2016 hat sich Einiges getan. Im März 2018 hat die EK

ihren Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums veröffentlicht. Aus Sicht des

Bankenverbandes wird neben Digitalisierung auch das Thema Sustainable Finance in den

kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen.

Um eine klare Strategie hin zu einer kohlenstoffarmen, ressourcenschonenden und umweltschonenden Wirt-schaft und deren Finanzierung zu entwickeln und um die Mobilisierung von Finanzmitteln für ein nachhaltiges Wachstum zu erreichen, startete die EK 2016 mit der Prü-fung, wie Nachhaltigkeitsaspekte in ihren finanzpolitischen Rahmen integriert werden könnten. Unterstützt wurde die Kommission dabei von einer hochrangigen Expertengrup-

pe, die hierfür Empfehlungen ausarbeitete. Im Vorder-grund standen dabei die Integration von Nachhaltigkeits-aspekten in den finanzpolitischen Rahmen der EU, wie der Schutz der Stabilität des Finanzsystems vor Risiken im Zusammenhang mit der Umwelt und ihrer Stabilität erfol-gen könnte und wie Kapital – insbesondere aus privaten Quellen – mobilisiert werden könnte, um nachhaltige In-vestitionen und Wachstum zu finanzieren.

Endbericht der HLEG on Sustainable Finance

Der Endbericht der HLEG on Sustainable Finance wurde Ende Jänner 2018 veröffentlicht. Dieser Endbericht bein-haltet zahlreiche Empfehlungen. Die Expertengruppe geht davon aus, dass eine Neuausrichtung der Investitionsströ-me hin zu langfristigen, nachhaltigen Projekten auch die Stabilität des Finanzsystems verbessern würde. In dem Endbericht wird unter anderem folgendes vorgeschlagen: Einführung eines Systems zur Klassifizierung („EU-

Nachhaltigkeits-Taxonomie“), um auf dem Markt für Klarheit darüber zu sorgen, was „nachhaltig“ ist

Klärung der Pflichten von Investoren bei der Schaffung eines nachhaltigeren Finanzsystems (Verlängerung des Anlagehorizontes und Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei der Anlageentscheidung)

Offenlegung durch Finanzinstitute und Unternehmen, wie Nachhaltigkeit (z. B. ESG-Faktoren) in die Entschei-dungsprozesse einfließt

neues EU-weites Gütesiegels für grüne Anlagefonds Aufnahme von Nachhaltigkeit in die Mandate der euro-

päischen Aufsichtsbehörden (ESA)

Einführung eines EU-Standards für grüne Anleihen In Bezug auf den Finanzsektor empfiehlt die HLEG unter anderem : Ratingagenturen sollten den Zeithorizont ihrer Analyse

ausdehnen und offenlegen, wie sie ESG-Faktoren bei der Analyse berücksichtigen.

Hinsichtlich der Überlegungen zur Einführung eines „Green Supporting Factor“ sollte erhoben werden, in-wieweit dieser gerechtfertigt wäre und wie eine Um-setzung aussehen könnte.

Die EK sollte bei der Anwendung des Basel III-Rahmenwerks eine größere Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf unterschiedliche Banken berücksichtigen.

Der Initiativbericht on Sustainable Finance des EPs stimm-te in vielen Bereichen mit dem Bericht der HLEG überein. Weiters wurde in dem Initiativbericht angeregt: Die Entwicklung von Leitlinien für Musterverträge zwi-

schen Vermögenseigentümern und Vermögensverwal-tern durch die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden,

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33 Arbeitsschwerpunkte

Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums

Der Bericht der HLEG bildete die Grundlage für den Akti-onsplan der EK für ein nachhaltiges Finanzwesen, der am 8.3.2018 veröffentlicht wurden. Die EK verfolgt mit die-sem Aktionsplan drei Ziele: Umlenkung der Kapitalflüsse auf nachhaltige Invest-

ments für ein nachhaltiges und integratives Wachstum Bewältigung der finanziellen Risiken, die sich aus Kli-

mawandel, Naturkatastrophen, Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben

Förderung der Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit

Die Kernpunkte des Aktionsplans der Europäischen Kom-mission sind: EU-Nachhaltigkeits-Klassifikationssystem(-taxonomie) Schaffung eines EU-Kennzeichens für „grüne“ Finanz-

produkte auf Grundlage des EU-Klassifikationssystems Klärung der Pflicht von Vermögensverwaltern und

institutionellen Anlegern, das Kriterium der Nachhal-tigkeit bei den Investitionsabläufen zu berücksichtigen und die Offenlegungsvorschriften zu stärken

Auflage für Versicherungsunternehmen und Wertpa-pierfirmen, ihre Kunden entsprechend ihren Nachhal-tigkeitspräferenzen zu beraten

Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Aufsichtsvor-schriften: Überlegungen zur Einführung eines „Green Supporting Factor“ bei den Kapitalanforderungen – dies setzt eine Prüfung, ob dies aus der Risikoperspek-tive gerechtfertigt ist und die Finanzmarktstabilität nicht gefährdet wird, voraus

Größere Transparenz der Unternehmensbilanzen: stär-kere Angleichung der Leitlinien für nichtfinanzielle Informationen an die Empfehlungen der Task Force „Klimabezogene Finanzinformationen“ (TCFD) des Finanzstabilitätsrats

Die EK führt in ihrem Aktionsplan aus, dass Umwelt- und Klimarisiken vom Finanzsektor gegenwärtig nicht immer angemessen berücksichtigt würden. Neben Versicherungs-unternehmen, die sich infolge der Zunahme wetterbeding-ter Naturkatastrophen auf höhere Kosten einstellen müss-ten, würden auch die Banken größeren Verlusten ausge-setzt sein, da die Unternehmen, die am stärksten vom Kli-mawandel betroffen wären oder in hohem Maße von schwindenden natürlichen Ressourcen abhingen, an Ren-

tabilität einbüßen würden. Auch bei anderen Umweltfra-gen würde zunehmend anerkannt, dass sie eine Bedrohung für die derzeitigen Geschäftsmodelle darstellten. Der Aktionsplan der EK enthält einen ambitionierten Zeit-plan zur Umsetzung der erwähnten Maßnahmen. So sollen die Änderungen in den delegierten Rechtsakten zu MiFID II und IDD zur stärkeren Berücksichtigung der Nachhaltigkeit bei der Eignungsbeurteilung noch im Laufe des Jahres 2018 erfolgen. Die EK wird ebenfalls ESMA dazu auffordern, bei der Aktualisierung ihrer Leitlinien zur Eignungsbeurteilung, welche bis zum 4. Quartal 2018 zu erfolgen hat, Bestimmungen über Nachhaltigkeitspräfe-renzen aufzunehmen. Derzeit sehen diese Rechtsakte vor, dass Anlageberater bzw. Versicherungsvermittler vor der eigentlichen Beratung die Anlageziele der Kunden und ihre Risikotoleranz zu erheben und zu bewerten haben, um geeignete Finanzinstrumente oder Versicherungsprodukte empfehlen zu können. Nachhaltigkeitsaspekte werden hierbei jedoch derzeit nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb sollten sich Wertpapierfirmen und Versicherungs-vertreiber mehr nach den Präferenzen ihrer Kunden (z. B. hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren) erkundigen und diese bei der Bewertung der verschiede-nen zu empfehlenden Finanzinstrumente und Versiche-rungsprodukte, d. h. bei der Auswahl der Produkte und der Beurteilung ihrer Eignung, berücksichtigen. Im 2. Quartal 2018 wird die EK einen Legislativvorschlag zur schrittweisen Entwicklung einer EU-Taxonomie für klimawandelbezogene, umwelt- und sozialpolitisch nach-haltige Tätigkeiten vorlegen. Sie möchte dabei gegebenen-falls auf bestehende Arbeiten zurückgreifen. Der Bericht über eine EU-Norm für „grüne“ Anleihen soll bis zum 2. Quartal 2019 erstellt werden. Ebenfalls möchte die Europäische Kommission bis zum 2. Quartal 2019 im Rahmen der Prospektverordnung festlegen, welchen Inhalt der Prospekt für Emissionen „grüner“ Anleihen aufweisen muss. Der Europäische Bankenverband hat aus diesem Anlass eine eigene Arbeitsgruppe (Sustainable Finance WG) ein-gerichtet, in welcher der österreichische Bankenverband ebenfalls vertreten ist.

die auch die klaren Erwartungen hinsichtlich der Er-mittlung und Integration von ESG-Risiken beinhalten

Einrichtung eines rechtlich verbindlichen Kennzeich-nungssystems für Bankkonten, Investmentfonds, Versi-

cherungen und Finanzprodukte, in dem der Grad der Übereinstimmung dieser Produkte mit dem Überein-kommen von Paris und den ESG-Zielen angegeben wird

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34 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Branchenarbeitsstiftung Finance

Auf Grund des Strukturwandels der Kreditwirtschaft und des damit verbundenen Personalabbaus beschlossen die Sozialpartner der Finanzindustrie im Rahmen der Lohnrun-de 2016 Gespräche über eine Branchenarbeitsstiftung aufzunehmen, um einerseits vom Mitarbeiterabbau be-troffenen Beschäftigten zielgerichtete Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen zu ermöglichen und ande-rerseits Kreditinstituten bei allfälligen Outplacement-Maßnahmen alternative Lösungsansätze aufzuzeigen. Die seit Mitte 2016 hierzu aufgenommenen Verhandlun-gen gestalteten sich sehr langwierig, galt es doch zahlrei-che rechtliche und faktische Hürden zu bewältigen, bis Ende 2017 die notwendigen Anerkennungen und Be-schlussfassungen der Bundes- und Landesgeschäftsstellen des AMS sowie der WKÖ als arbeitgeberseitige Dachorga-nisation und Bereitstellerin der beim WAFF eingerichteten Stiftung vorlagen. Ende März 2018 wurden auch die fina-len Genehmigungen des Finanz- und des Sozialministeri-ums erteilt, sodass die Branchenarbeitsstiftung (BAST-FIN) ab April 2018 operativ tätig werden konnte.

Ziel der Branchenarbeitsstiftung Finance ist es, nach Out-placements mit Unterstützungsmaßnahmen zur Wiederer-langung eines neuen Arbeitsplatzes beizutragen. Fokus-siert wird auf die Beratung, Berufsorientierung, durchge-hende Begleitung, passende Qualifizierung oder Umschu-lung im Rahmen der Aus- und Weiterbildung sowie die Unterstützung bei der aktiven Arbeitssuche. Mitarbeite-rInnen von betroffenen Banken aus allen Bundesländern können teilnehmen. Die angebotenen Maßnahmen sind vom AMS Österreich mitgefördert. Der Bankenverband ist der Überzeugung, dass mit der BAST-FIN ein sinnvolles Instrument geschaffen wurde, das im Rahmen des stattfindenden Strukturwandels der Fi-nanzindustrie allen Beteiligten auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite ein attraktives Maßnahmenpaket zur Seite stellt.

Arbeitsrecht und Kollektivvertragsangelegenheiten

„ Als Sozialpartner verhandelt der Bankenverband Kollektiv-

verträge für seine Mitgliedsinstitute und unterstützt diese in arbeits-

rechtlichen Belangen.

Im Rahmen seiner 1948 vom Bundeseinigungsamt zuerkannten Kollektivvertrags-

fähigkeit befasst sich der Bankenverband als freiwillige Berufsvereinigung mit allen bran-

chenrelevanten Fragestellungen der kollektiven Rechtsgestaltung im Arbeitsrecht. Auf

Arbeitgeberseite führt er im Rahmen der jährlich stattfindenden Lohnrunden gemeinsam mit

vier weiteren kreditwirtschaftlichen Verbänden die Gehaltsverhandlungen mit Gewerk-

schaften und Arbeitnehmervertretungen über die Erhöhung der KV-Löhne für rund 74.000

Beschäftigte in Österreich durch. Hinzu kommen sektorspezifische Dienstrechtsverhandlun-

gen für rund 20.000 Beschäftigte im Bankensektor. Der Verband analysiert die für die Lohn-

runden maßgeblichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und beobachtet die Kollektiv-

vertragsabschlüsse anderer Branchen.

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35 Arbeitsschwerpunkte

Kollektivvertragsverhandlungen im Rahmen der Lohnrunden 2017 und 2018

Lohnrunde 2017: durchschnittlich plus 1,28% Vor dem Hintergrund einer anhaltend schwierigen Auf-wands- und Ertragssituation sowie wirtschaftlicher Sach-zwänge der Kreditwirtschaft und unter Bedachtnahme auf den eingesetzten strukturellen Wandel der gesamten Branche fanden die Kollektivvertragsverhandlungen zur Lohnrunde 2017 statt. Die fünf Arbeitgeberverbände der Kreditwirtschaft einig-ten sich mit der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (Globalrunde) erst in der vier-ten Verhandlungsrunde auf eine Anhebung der kollektiv-vertraglichen Mindestgehälter um 0,8% plus EUR 13,50. In Abhängigkeit von der Einstufung wurden die KV-Gehälter der Banken und Bankiers zwischen 1,1% (G/9) und 1,6% (A/1) erhöht. Das durchschnittliche Schemagehalt erhöhte sich um 1,28% (VPI 2016: 0,9%). Von kostendämpfenden Maßnahmen im überkollektivver-traglichen Gehaltssegment, die seit Beginn der Finanzkri-se 2008 wesentliche Bestandteile der letztjährigen Ab-schlüsse waren, wurde im Rahmen der Lohnrunde 2017 erstmals wieder Abstand genommen. Dafür konnte im kol-lektivvertraglichen Pensionsrecht (PR61) eine dauerwirk-same Entkoppelung der Erhöhung von direkten Leistungs-ansprüchen von der Valorisierung der aktiven Mitarbeiter erreicht werden: künftige Anpassungen von PR61-Pensionen wurden mit dem VPI des Kalendervorjahres gedeckelt.

Lohnrunde 2018: durchschnittlich plus 2,76% Auch in der darauffolgenden Lohnrunde 2018 gestalteten sich die Verhandlungen ebenso langwierig. Arbeitgebersei-tig wurde trotz vordergründig optimistisch erscheinenden Betriebsergebnisses des Globalsektors auf den nach wie vor bestehenden Bedarf zur Kostenkonsolidierung und Kostenvorsicht verwiesen, wozu auch die OeNB regelmä-ßig ermahnt. Eine Inflationsrate von 2,1% (VPI 2017) sowie ein Wirtschaftswachstum von 3,0% (2017) bildeten die weiteren Rahmenbedingungen. So benötigten die Sozial-partner der Finance Branche sogar fünf Verhandlungsrun-den, um einen Lohnabschluss zu erzielen. Dieser sah ab 1.4.2018 eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Sche-magehälter um 2,45% plus EUR 9,00 Fixbetrag vor. Damit wurden die KV-Mindestgehälter des Banken-KVs in einer Bandbreite zwischen 2,65% (G9) und 2,98% (A1), der ver-handlungsgegenständliche Referenzbezug um 2,76% ange-hoben. Weiters wurden die Lehrlingsentschädigungen um linear 2,8% und die kollektivvertraglichen Kinderzulagen um linear 2,55% erhöht. Die Familienzulagen bleiben – wie auch in der Vergangenheit – unverändert. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Lohnrunde 2018 zwischen den Sozi-alpartnern vereinbart, ergebnisoffene Gespräche zum The-ma „Recht auf und Zeit für Qualifizierung“ aufzunehmen.

Dienstrechtsverhandlungen im Bankensektor

Das Dienstrecht des Bankenkollektivvertrages wurde 2016 seitens des Personalkomitees des Bankenverbandes einem umfangreichen Dienstrechtsreview mit dem Ziel unterzogen, einerseits notwendige rechtliche Anpassun-gen antiquierter, zum Teil kostentreibender Bestimmun-gen vorzunehmen, andererseits die Wettbewerbsfähigkeit des Kollektivvertrages zu verbessern. Trotz zahlreicher Termine mit der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) wurden die Gesprä-che hierzu im Winter 2016/17 letztendlich ergebnislos abgebrochen.

Die traditionellerweise im Anschluss an die Lohnrunden stattfindende Dienstrechtsrunde des Bankensektors konn-te daher im Sommer 2017 ausgesetzt werden. Auch zum Bankshop-KV, der die Beschäftigung an Samstagnachmit-tagen in Einkaufszentren oder Einkaufsstraßen gelegenen Filialen regelt, wurde 2017 keine weitere Erhöhung der sogenannten Bankshop-Zulage vereinbart. Gewerkschaftliche Forderungen für die Dienstrechtsrun-de 2018 lagen bei Redaktionsschluss jedenfalls keine vor.

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36 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Einlagensicherung

Das Geschäftsjahr 2017 ist für die Einlagensicherungsge-sellschaft der Banken und Bankiers wiederum – wie schon seit dem Jahr 2002 – ohne neuen Sicherungsfall abgelau-fen. Die Umsetzung des mit 15. August 2015 in Kraft gesetzten Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) wurde im Jahr 2017 fortgesetzt. Vordringliche Ziele des Gesetzes sind insbesondere die zeitgerechte Bedeckung von Ansprüchen im Sicherungsfall und die Stärkung des Vertrauens der Einleger in die Einla-gensicherung. Diese Ziele sollen hauptsächlich durch fol-gende Maßnahmen erreicht werden: Sicherstellung der Verkürzung von Auszahlungsfristen

durch Umsetzung des „Single Customer View“ in den CRR-Kreditinstituten

erhöhte Leistungsfähigkeit durch Aufbau eines Einla-gensicherungsfonds

Vermeidung von Zahlungen und Haftungsübernahmen durch die Republik Österreich im Sicherungsfall

strukturelle Änderungen der Organisation des Einla-gensicherungssystems

Aufsicht über Einlagensicherungs- und Anlegerent-schädigungssysteme und Verbesserung der Gover-nance-Struktur der Sicherungseinrichtungen

verbesserte Information der Einleger über Sicherungs-umfang und -ablauf

Zur Verbesserung der finanziellen Ausstattung haben die Sicherungseinrichtungen einen Einlagensicherungsfonds („ex-ante“-Finanzierung) aus Beiträgen der Mitgliedsinsti-tute aufzubauen. Die Fondsbeiträge werden aufgrund der gedeckten Einlagen (Basiskomponente) und im Verhältnis zur Ausprägung der Risiken, denen das jeweilige Mitglieds-institut ausgesetzt ist, ermittelt. Reichen im Sicherungsfall die angesparten Fondsmittel nicht aus, können zudem Son-derbeiträge von den Mitgliedsinstituten („ex-post“-Finanzierung) eingehoben werden. Die Einlagensicherung der Banken und Bankiers GmbH hat im Jahr 2017 die oa geforderten organisatorischen und

„ An der fortlaufenden Weiterentwicklung von nationalen und

europäischen Einlagensicherungs– und Anlägerentschädigungssyste-

men beizutragen, ist dem Bankenverband ein wichtiges Anliegen.

Die Entwicklungen der Finanzmärkte in den letzten Jahren haben aufgezeigt, wie wich-

tig das Institut der Einlagensicherung für das Vertrauen der Sparer und das Funktionieren

einer Volkswirtschaft ist. Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung nationaler wie

europäischer Sicherungsmechanismen ist der Bankenverband als Partner der Einlagensiche-

rung der Banken und Bankiers und ihrer Mitglieder ein Fürsprecher für eine sinnvolle Gene-

se und Ausgestaltung im Sinne der Industrie und Sparer.

So konnten gerade im abgelaufenen Berichtsjahr grundlegende und wichtige Weichen-

stellungen für die künftige Einlagensicherung AUSTRIA GmbH getroffen werden, die ab

1. Jänner 2019 operativ tätig werden wird.

Einlagensicherung der Banken und Bankiers

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37 Arbeitsschwerpunkte

rechtlichen Maßnahmen, sofern auch die neben dem Ge-setz notwendigen Richtlinien bzw Verordnungen der EBA und der FMA in der endgültigen Fassung vorgelegen sind, erfolgreich umgesetzt. Die Anzahl der Mitgliedsinstitute der Einlagensicherungs-gesellschaft ist zum Stichtag 31. Dezember 2017 mit 69 Instituten gegenüber dem Vorjahr geringfügig gesunken. Zum 31. Dezember 2017 betrugen die gesicherten Einla-gen 67,9 Mrd. Euro (31. Dezember 2016: 71,5 Mrd. Euro).

Die Verminderung der gesicherten Einlagen ist auf den Übertritt von drei Mitgliedsinstituten in andere in- und ausländische Sicherungseinrichtungen zurückzuführen. 50 Mitgliedsinstitute wiesen am 31. Dezember 2017 gesi-cherte Einlagen aus. Elf Mitgliedsinstitute halten rund 90 % der gesicherten Einlagen. Der Anteil der gesicherten Einla-gen der Einlagensicherung der Banken und Bankiers an den gesamten gesicherten Einlagen in Österreich beträgt etwa 32 %.

Die neue einheitliche Sicherungseinrichtung „Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH“

Am 10. November 2017 fand die Gründungsver-sammlung der neuen einheitlichen Einlagensi-cherung statt. Mit der Errichtung der Einlagen-sicherung AUSTRIA

GesmbH wurde termingerecht ein wesentlicher Schritt im Rahmen der Umsetzung des neuen Einlagensicherungsge-setzes getätigt. Die Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH umfasste zum Zeitpunkt der Errichtung der Gesellschaft die bisher selb-ständig tätigen Sicherungseinrichtungen der Banken und Bankiers, des Volksbanken-Sektors und der Hypothekenbanken. Anfang Februar 2018 hat sich der Raiffeisensektor ent-schlossen, kein eigenes institutsbezogenes Sicherungssys-tem einzurichten und als Einlagensicherungs- und Anleger-entschädigungssystem gemäß § 3 ESAEG anerkennen zu lassen. Alle CRR-Kreditinstitute dieses Sektors werden daher gemäß § 8 ESAEG im Jahre 2018 der Einlagensiche-rung AUSTRIA GesmbH beitreten. Die gedeckten Einlagen der neuen Haftungsgesellschaft werden somit rund 162 Mrd Euro betragen. Die Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH wird ab 1. Jänner 2019 die bis zum 31. Dezember 2018 weiterhin operativ tätigen vier sektoralen Einlagensicherungen er-setzen. Die bis zum 31. Dezember 2018 angesparten Fi-

nanzmittel des Einlagensicherungsfonds werden sodann per 1. Jänner 2019 an die einheitliche Sicherungseinrich-tung übertragen. Die Geschäftsführung der Gesellschaft setzt sich aus den bisherigen Geschäftsführern der Einlagensicherung der Banken und Bankiers, Mag. Harald Podoschek und Mag. Erland Pirker, sowie aus dem bisherigen Geschäftsführer der Volksbanken-Haftungs AG, Mag. Stefan Tacke, zusam-men. Mit dem Eintritt der Banken aus dem Raiffeisensek-tor ist auch mit einer Erhöhung der Anzahl der Geschäfts-führer auf vier Mitglieder zu rechnen. Aufgaben der Geschäftsführung der Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH werden sein: Aufbringung und Veranlagung der von den Mitgliedsin-

stituten eingehoben Beiträge zum Einlagensicherungs-fonds sowie im Sicherungsfall

die ordnungsgemäße und termingerechte Abwicklung der Entschädigungszahlungen an die betroffenen Einle-ger

Durch die Zusammenlegung der bisherigen vier Einlagensi-cherungen wird die Leistungsfähigkeit der Sicherungsein-richtung erhöht. Bei gleichzeitiger Bündelung der Personal- und Infrastrukturkosten konnten auch die budgetierten Verwaltungskosten der einheitlichen Einlagensicherung gegenüber den Kosten der bisherigen vier sektoralen Si-cherungseinrichtungen nicht unwesentlich reduziert wer-den.

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38 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Die EBF versteht sich als Stimme und Interessenver-tretung der in Europa tätigen Banken. Im EBF sind 32 nati-onale Bankenverbände ver-treten, die zusammen mehr als 3500 Banken repräsen-tieren und mehr als 2 Mio. Angestellte beschäftigen.

Als Ansprechpartner der Wahl der europäischen Institutio-nen ist die EBF darauf bedacht, dass Anliegen, Meinung und Erfahrung der Banken gehört und berücksichtigt wer-den. Für ihre Mitglieder ist der EBF ein Forum, in dem In-formationen ausgetauscht, legislative Vorschläge und Initi-ativen diskutiert und gemeinsame Positionen ausgearbei-tet werden. Als strategische Themenschwerpunkte, die prioritär zu behandeln sind, wurden für 2018 Financing the Economy and the Single Market, finanzielle Bildung, Banking Super-vision sowie die digitale Transformation festgelegt. Neben den zahlreichen anstehenden konkreten regulatorischen Initiativen wurde im Sinne der Prioritäten 2017/2018 wie-

derum der finanziellen Bildung große Aufmerksamkeit beigemessen. Die von der EBF ausgerichtete European Money Week mit dem European Money Quiz ist hier als Ereignis von europäischen Format zu nennen, im Jahresbe-richt ist dazu ein eigenes Kapitel zu finden. Von großer Bedeutung ist, wie Nachhaltigkeitsaspekte in den finanzpolitischen Rahmen integriert werden können. Ziel ist Finanzmittel für nachhaltiges Wachstum zu mobili-sieren, um die von der EU angestrebte Strategie hin zu einer kohlenstoffarmen, ressourcenschonenden und um-weltschonenden Wirtschaft und deren Finanzierung zu unterstützen. Wie sehr die Arbeit des Bankenverbandes von Themen der europäischen, aber auch der internationalen Ebene her bestimmt ist, lässt sich an Hand der einzelnen Beiträge in diesem Jahresbericht nachlesen. Überblick über die zahl-reichen Aktivitäten des EBF und Hintergrund zu Initiativen auf europäischer Ebene sind auf der Website des EBF un-ter www.ebf-fbe.eu zu finden. Auch das vierteljährlich er-scheinende factum des Bankenverbandes soll nicht zuletzt diesem Ziel dienen.

„ Die kontinuierliche und enge Zusammenarbeit des Banken-

verbandes mit seiner europäischen Dachorganisation EBF schafft die

Möglichkeit, bereits frühzeitig an Diskussionen auf europäischer

Ebene teilzunehmen und Positionen einzubringen.

Der Europäische Bankenverband (EBF) versteht sich als Stimme und Interessenvertre-

tung der in Europa tätigen Banken. In zahlreichen Expertengremien und Arbeitsgruppen des

EBF mitzuwirken ist unerlässlicher Bestandteil der Verbandsarbeit geworden. Umso wert-

voller ist dabei die Unterstützung durch Fachexperten aus unserem Mitgliederkreis.

Darüber hinaus veranstaltet der EBF jährlich die European Money Week, eine Initiati-

ve zur Förderung der Finanzbildung in ganz Europa. Mit dem erstmals im Berichtsjahr initi-

ierten European Money Quiz 2018 konnten so europaweit 41.000 Schülerinnen und Schüler

angesprochen werden.

Europäischer Bankenverband

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39 Arbeitsschwerpunkte

2018 fand zum ers-ten Mal das European Money Quiz (EMQ) statt. Schülerinnen und Schüler im Alter von 13 bis 15 Jahren waren herzlich einge-laden, an diesem in-ternationalen Wett-

bewerb zur Verbesserung ihrer Finanzkompetenz teilzu-nehmen. Das EMQ wurde im Berichtsjahr 2017 unter dem Schirm des Europäischen Bankenverbandes EBF konzi-piert. Seit etwa Mitte Jänner 2018 konnten sich Schulklas-sen in ganz Europa durch Übungsquizze spielerisch zu Fra-gen des Geld- und Finanzwesens in das Thema einarbeiten und sich so auf die landesweiten Finalspiele vorbereiten. Diese wurden im März 2018 im Rahmen der European Money Week des Europäischen Bankenverbandes in insge-samt 25 europäischen Ländern ausgetragen. Österreichweit hatten sich dafür rund 50 Schulklassen mit etwa 1.100 Schülerinnen und Schülern im Alter von 13 bis 15 Jahren über die Website des österreichischen Banken-verbandes angemeldet, um im Klassenverband live und online gegeneinander anzutreten. Innerhalb der Schulklas-sen mussten sich die SchülerInnen bei dem ca. 20-minütigen Finanzquiz binnen kürzest möglicher Zeit auf die richtige Antwort bei insgesamt zehn Quizfragen eini-gen. Es siegte die Klasse 2AFIT der HTL Ottakring aus Wien knapp vor der 4A des BG/BORG aus St. Johann/Tirol und der 2A der BHAK/HAS/AUL aus Telfs/Tirol. Die Zweit- bis Fünftplatzierten erhielten als Anerkennungspreis je-

weils einen Beitrag zur Klassenkasse. Als Hauptpreis durf-te die Gewinnerklasse der Österreich-Ausscheidung eine Delegation zum europäischen Finale nach Brüssel entsen-den, das am 8. Mai 2018 stattfand. Während ihres dreitägi-gen Aufenthalts in der EU-Hauptstadt konnten sich die Schüler mit den Landesbesten aus den anderen teilneh-menden Nationen in insgesamt zwei Finalrunden um den Gesamtsieg matchen. Die Österreichfinalisten belegten dabei in der Gesamtwertung den hervorragenden 10. Platz von den insgesamt 25 Landesfinalisten aus ganz Europa. Der Gesamtsieg des EMQ 2018 ging an die Schüler aus Polen, den zweiten Platz belegte Irland, gefolgt von Deutschland. Die Gewinner des europäischen Finales durf-ten einen Geldpreis in der Höhe von 3.000 Euro für die Klassenkasse mit nach Hause nehmen. Darüber hinaus gab es in Brüssel ein spannendes und ab-wechslungsreiches Rahmenprogramm. Neben den eigentli-chen Finalspielen waren Besuche im Europäischen Parla-ment, dem House of European History und einen Stadtfüh-rung zu den Brüsseler Wahrzeichen eingeplant. So hatten die SchülerInnen die Möglichkeit, sich mit ihren KollegIn-nen aus anderen europäischen Ländern auszutauschen und den europäischen Gedanken mit nach Hause zu nehmen. Mit insgesamt über 41.000 teilnehmenden SchülerInnen war das erstmals ausgetragene EMQ ein großer Erfolg. Zur Verbesserung der individuellen Finanzkompetenz von Ver-brauchern, insbesondere junger Menschen und beizutra-gen ist für den Bankenverband ein wichtiges Anliegen, dem auch in Zukunft breiten Raum geben wird.

European Money Quiz 2018

Anstehende Themen werden über die zuständigen Komi-tees des EBF hinaus in Facharbeitsgruppen von Spezialis-ten und Praktikern oft auch innerhalb sehr kurzer Zeit auf-bereitet und behandelt. Durch die intensive Einbindung der österreichischen Vertreter ist der Bankenverband ak-tiv an den Tätigkeiten des EBF beteiligt. So wird eine früh-zeitige Information und Befassung mit Themen, die auf EU-Ebene diskutiert werden, ermöglicht, und nationale Inte-ressen können zeitgerecht artikuliert werden. Neben dem EBF-Board, beschickt durch die Präsidenten der nationalen Bankenverbände, und dem Executive Com-mittee, in dem die Generalsekretäre der Mitgliedsverbän-de des EBF vertreten sind, sind zahlreiche ständige Komi-

tees beim EBF eingerichtet, die die Themen von fachlicher Seite her behandeln: Regulation & Supervision Markets & Securities Retail und Payments Reporting & Taxation Corporate Governance Economy & Trade Social Affairs CSR & Green Finance Financial Education

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40 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Wirtschaftliche Entwicklung

Reales BIP-Wachstum Veränderungen gegen Vorjahr in Prozent

Relative Gewicht #) 2014 2015 2016 2017 2018*) 2019*) EU 16,7 1,8 2,3 2,0 2,4 2,3 2,0 Euroraum 11,7 1,3 2,1 1,8 2,4 2,3 2,0 USA 15,5 2,6 2,9 1,5 2,3 2,9 2,7 Japan 4,4 0,4 1,4 0,9 1,7 1,3 1,1 China 17,7 7,3 6,9 6,7 6,9 6,6 6,3 RUS 3,2 0,7 -2,8 -0,2 1,5 1,7 1,6 Lateinamerika 7,9 1,3 0,2 -0,9 1,4 2,2 2,7 Welt 100,0 3,5 3,3 3,2 3,7 3,9 3,9 *) Frühjahrsprognose 2018 der EU-Kommission #) Relative Gewichte (BIP zu konstanten Preisen und Kaufkraftparitäten) 2016.

Konjunkturelle Entwicklungen

Die globale Konjunktur hat sich im Berichtsjahr 2017 deut-lich beschleunigt. Mit einem realen BIP-Wachstum von 3,7% (2016: +3,2%) gewann der Aufschwung sowohl auf Länderebene als auch die Wachstumskomponenten be-treffend an Breite. 120 Länder, die zusammen drei Viertel des Welt-BIP repräsentieren, verzeichneten positive Wachstumsraten. Insbesondere in den entwickelten Volks-wirtschaften war deutlicher ein Anstieg der Investitions-nachfrage zu beobachten, die gemeinsam mit der anhal-tend starken Konsumnachfrage einen wesentlichen Wachstumsbeitrag leistete. Neben den unterstützenden geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen der Politik zeigte die Verringerung der Unterauslastung von Produktionska-pazitäten, dass das Wachstum zunehmend von endogenen Faktoren bestimmt und somit selbsttragend wurde. Auch wenn im vierten Quartal 2017 die Weltwirtschaft etwas an Fahrt einbüßte, wird für die beiden nächsten Jahre mit jeweils +3,9% eine ähnlich kräftige Expansion erwartet. Die kräftige Konjunktur spiegelt sich auch in einem seit dem zweiten Halbjahr 2016 zunehmend dynamischen Welthandelswachstum wider: Nach der schwachen Ent-wicklung insbesondere der letzten beiden Jahre (2015: +2,7%; 2016: +2,3%) beschleunigte sich der weltweite Wa-renhandel aufgrund der Erholung der globalen Sachgüter-erzeugung und legte im Berichtsjahr um 5,0% zu. Für die beiden nächsten Jahre wird mit einer ähnlich robusten Entwicklung gerechnet. Die globale Inflation war 2017 durch den Anstieg der Roh-stoffpreise bestimmt. Zweifel an der Gültigkeit der zwi-schen der OPEC und Nicht-OPEC-Staaten geschlossenen Vereinbarung über Drosselungen der Förderquoten sowie ein stark gestiegenes Ölangebot in den USA führten im

ersten Halbjahr den Rohölpreis auf einen Abwärtstrend. Nach einem Tiefstand von 44 USD je Barrel im Juni legte der Rohölpreis auf 67 USD je Barrel zu Jahresende zu. Ne-ben der Verlängerung der Produktionskürzungen zwischen OPEC- und Nicht-OPEC-Staaten sowie einer konjunkturell bedingt kräftigeren Nachfrage trieben auch geopolitische Spannungen den Ölpreis nach oben. Während die Metall-notierungen ebenfalls einen Preisanstieg verzeichneten, entwickelten sich die Nahrungsmittelpreise aufgrund welt-weiten Überangebots rückläufig. Im OECD-Raum zog die jährliche Inflationsrate von 1,1% (2016) auf 2,3% an, wobei die Kerninflationsrate (ohne Nahrungsmittel und Energie) mit 1,8% im Vergleich zum Vorjahr unverändert blieb. Die USA erlebten 2017 einen kräftigen, von der inländi-schen Nachfrage getriebenen Aufschwung. Das reale BIP-Wachstum beschleunigte sich von +1,5% (2016) auf +2,3% im Berichtsjahr. Neben den privaten Konsumausgaben (+2,8%) legten die Investitionen mit +3,4% (2016: +0,6%) deutlich zu. Wie im Jahr davor ging vom Außenbeitrag trotz eines schwachen Dollars ein leicht negativer Wachs-tumsimpuls aus. Die Dynamik am Arbeitsmarkt blieb ro-bust, was sich in einem Beschäftigungszuwachs von 1,3% und einem weiteren Rückgang der Arbeitslosenrate auf 4,4% niederschlug. Die gute Konjunktur spiegelt sich im Preisauftrieb wider, die am VPI gemessene Teuerung er-höhte sich von 1,3% auf 2,1%. Die US-Notenbank setzte 2017 die schrittweise Rücknah-me der akkommodierenden Geldpolitik fort: Im März 2016 beschloss der Offenmarktausschuss den Zielkorridor für den Tagesgeldsatz um 25 Basispunkte auf 0,75% bis 1%, im Juni auf 1% bis 1,25% und im Dezember auf 1,25% bis 1,5% anzuheben.

Internationale Konjunktur

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41 Wirtschaftliche Entwicklung

Trotz Konjunkturbelebung blieb der fiskalpolitische Kurs auch 2017 expansiv, das US-Haushaltsdefizit verharrte auf 4,9% des BIP. Die Regierung einigte sich auf eine grundle-gende Umgestaltung des amerikanischen Steuersystems: Der „Tax Cuts and Jobs Act“ trat am 1. Januar 2018 in Kraft und wird in den nächsten beiden Jahren (kumuliert) einen Fiskalimpuls von rund 2% des BIP auslösen. Wesent-licher Teil war die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 35% auf 21% sowie Maßnahmen bei der Einkommens-teuer für Privatpersonen und Inhaber kleiner Unterneh-men. In Japan beschleunigte sich – gestützt auf eine expansive Geld- und Fiskalpolitik – das reale BIP- Wachstum auf +1,7% (2016: +0,9%). Anhaltend günstige Finanzierungs-bedingungen und die Verknappung des Arbeitskräfteange-bots stützen die Entwicklung. Die Arbeitslosenquote fiel im November auf 2,7% (Jahresdurchschnitt 2,8%) und war damit so niedrig wie Anfang der 1990er-Jahre. Dessen ungeachtet blieb der Lohndruck verhalten. Steigende Roh-stoffpreise sowie ein leicht abwertender Yen führten zu einem Anstieg des Verbraucherpreisindex um 0,5%, nach-dem 2016 noch ein Rückgang um 0,1% verzeichnet wurde. In Hinblick auf das 2%-Inflationsziel bleibt die Zentralbank bei ihrem Kurs der quantitativen und qualitativen geldpoli-tischen Lockerung mit Kontrolle der Zinskurve. Die Konso-lidierung der Staatsfinanzen hat sich 2017 nicht fortge-setzt, das Budgetdefizit hat sich auf 3,8% des BIP (2016: 3,4% des BIP) erhöht. In China kam es erstmals seit 2010 zu einem im Vorjahres-vergleich höheren Wachstum. Das reale BIP expandierte 2017 mit 6,9% stärker als 2016 mit +6,7%, das Wachstum lag damit auch über der Zielvorgabe der Regierung von 6,5%. Bau- und Immobilieninvestitionen beschleunigten sich (sie machen bereits 14% des BIP aus), die Investitio-nen im verarbeitenden Gewerbe bleiben auch 2017 ver-

halten. Während öffentlicher und privater Konsum zusam-men 4,5 und die Investitionen 2,9 Prozentpunkte zum Wachstum beitrugen, lieferte der Außenhandel mit 0,6 Prozentpunkten den höchsten Wachstumsbeitrag seit der Finanzkrise. Die Importnachfrage legte um 7,7% (nach +4,7% im Jahr davor), das Exportwachstum um 6,8% (nach nur +1,8% im Vorjahr) zu, sodass der Leistungsbilanzüber-schuss geringfügig von 1,8% des BIP auf 1,4% des BIP sank. Die EU freute sich im Berichtsjahr nicht nur über fünf Jah-re kontinuierliches Wachstum, sondern mit einem realen BIP-Zuwachs von 2,4% auch über die stärkste Expansion seit der Finanzkrise. Neben der robusten Inlandsnachfrage (privater Konsum +1,9%, öffentlicher Konsum +1,1%, In-vestitionen +3,4%) profitierte die EU-Konjunktur deutlich vom Außenhandel (Exporte +5,3%, Importe +4,5%). Mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate von real 4,4% expandierten im Berichtsjahr die sechs EU-Mitgliedstaaten in Zentral-, Ost- und Südosteuropa (CESEE) ebenfalls so stark wie zuletzt 2008. Die positive Wachstumsdifferenz zur Eurozone weitete sich auf 2,2 Prozentpunkte aus, wo-von Länder wie Österreich, die wirtschaftlich eng mit der CESEE-Region verbunden sind, wirtschaftlich profitieren. Steigende Reallöhne erlauben ein kräftiges Konsumwachs-tum. Nach einer schwachen Entwicklung 2016 gewann auch – dank einer robusten Industriekonjunktur – die In-vestitionstätigkeit 2017 an Fahrt. Die starke Dynamik zeigt eine deutliche Verbesserung auf den Arbeitsmärkten und ließ die Arbeitslosigkeit auf historische Tiefstände sinken. Der einsetzende Arbeitskräftemangel wirkte ent-sprechend auf das Lohnwachstum und in Folge auf die Preisentwicklung, die durchschnittliche Inflationsrate be-trug im Dezember 2017 bereits 2%. Zur Sicherung der Preisstabilität und internationalen Wettbewerbsfähigkeit begannen einige Zentralbanken der CESEE-Region mit einer Straffung der Geldpolitik.

Der bislang von der Inlandsnachfrage getragene Konjunk-turaufschwung im Euroraum gewann 2017 deutlich an Fahrt, da auch der Außenhandel – begünstigt durch die starke Erholung der Weltwirtschaft – zusätzliche Wachs-tumsbeiträge lieferte. Der Anstieg des realen BIP um 2,4% übertraf nicht nur die Wachstumsrate des Potentialout-puts, sondern war auch der höchste Zuwachs seit der Fi-nanzkrise 2008. Der private Konsum wurde vom anhalten-den Beschäftigungszuwachs gestützt, bei weiterhin günsti-gen Finanzierungsbedingungen und guter Ertragslage ver-stärkten die Unternehmen die Investitionstätigkeit weiter.

Die Bauinvestitionen zogen weiter an, nachdem sie bereits 2015 die Talsohle durchschritten hatten. Auch die staatli-chen Konsumausgaben legten zu, wie auch die öffentlichen Investitionen, die 2016 noch rückläufig waren. Der Aufschwung 2017 unterscheidet sich von den kurzen Erholungsphasen 2009 und 2010, als das Wachstum rela-tiv ungleich verteilt war. Diesmal vollzieht sich der Auf-schwung auf breiter Basis über alle Sektoren hinweg, die Bruttowertschöpfung wuchs in der Industrie (ohne Bauge-werbe) um 2,9%, im Dienstleistungssektor um 2,2%. Das

Konjunkturelle Entwicklung im Euroraum

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42 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Reales BIP-Wachstum der EU-Mitgliedstaaten Veränderungen gegen Vorjahr in Prozent

2014 2015 2016 2017 2018*) 2019*) Belgien 1,4 1,4 1,5 1,5 1,8 1,7 Dänemark 1,6 1,6 2,0 2,2 1,8 1,9 Deutschland 1,9 1,7 1,9 2,2 2,3 2,1 Griechenland 0,7 -0,3 -0,2 1,4 1,9 2,3 Spanien 1,4 3,4 3,3 3,1 2,9 2,4 Frankreich 0,9 1,1 1,2 1,8 2,0 1,8 Irland 8,3 25,6 5,1 7,8 5,7 4,1 Italien 0,1 1,0 0,9 1,5 1,5 1,2 Luxemburg 5,8 2,9 3,1 2,3 3,7 3,5 Niederlande 1,4 2,3 2,2 3,2 3,0 2,6 Österreich 0,8 1,1 1,5 2,9 2,8 2,2 Portugal 0,9 1,8 1,6 2,7 2,3 2,0 Finnland -0,6 0,1 2,1 2,6 2,5 2,3 Schweden 2,6 4,5 3,2 2,4 2,6 2,0 Großbritannien 3,1 2,3 1,9 1,8 1,5 1,2 Zypern -1,4 2,0 3,4 3,9 3,6 3,3 Tschechische Republik 2,7 5,3 2,6 4,4 3,4 3,1 Estland 2,9 1,7 2,1 4,9 3,7 2,8 Ungarn 4,2 3,4 2,2 4,0 4,0 3,2 Lettland 1,9 3,0 2,2 4,5 3,3 3,3 Litauen 3,5 2,0 2,3 3,8 3,1 2,7 Malta 8,1 9,9 5,5 6,6 5,8 5,1 Polen 3,3 3,8 3,0 4,6 4,3 3,7 Slowakei 2,8 3,9 3,3 3,4 4,0 4,2 Slowenien 3,0 2,3 3,1 5,0 4,7 3,6 Bulgarien 1,3 3,6 3,9 3,6 3,8 3,7

Kroatien -0,1 2,3 3,2 2,8 2,8 2,7 *) Frühjahrsprognose 2018 der EU-Kommission

Rumänien 3,1 4,0 4,8 6,9 4,5 3,9

Baugewerbe erzielte mit +3,0% zwar die höchste Wachs-tumsrate seit 2006, liegt jedoch noch weit unter dem Vor-krisenniveau. Der nominale Anstieg des gesamtwirtschaftlichen Er-werbseinkommens ging hauptsächlich auf den Beschäfti-gungsanstieg und weniger auf das Lohnwachstum zurück. Die real verfügbaren Einkommen stiegen 2017 mit 1,3% langsamer als 2016 (+1,8%), was auch zu einem niedrige-ren Zuwachs der privaten Konsumausgaben führte (2017 +1,7% gegenüber 2016 mit +2,0%). Während die nicht-dauerhaften Konsumgüter ein anhaltend stabiles Wachs-tum von 1,6% zeigen, sank die Wachstumsrate der dauer-haften Konjunkturgüter von 5,3% (2016) auf 4,1% in 2017. Das niedrige Zinsniveau stützt durch günstige Kredite weiter den gesamtwirtschaftlichen Konsum. Der private

Konsum leistete – wie bereits im Jahr davor – einen robus-ten Wachstumsbeitrag von 0,9 Prozentpunkten (2016: 1,1 Prozentpunkte). Die Sparquote der privaten Haushalte blieb 2017 mit 11,8% praktisch unverändert, variiert aber stark innerhalb des Euroraums. Der Zuwachs im öffentlichen Konsum fiel mit +1,2% so schwach wie zuletzt 2014 aus, entfaltete aber trotzdem eine positive konjunkturelle Wirkung (Wachstumsbeitrag: 0,2 Prozentpunkte). Ausgesprochen stark entwickelten sich die Gesamtinvesti-tionen, ihr Anteil von 20,7% am BIP ist der höchste seit 2010. Darin spiegeln sich das günstige Geschäftsklima, hohe Auftragsbestände bei guten Konjunkturaussichten, hohe Kapazitätsauslastung und die niedrigen Finanzie-

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43 Wirtschaftliche Entwicklung

rungskosten wider. Die Ausweitung der Ausrüstungsinves-titionen (ohne durch statistische Sondereffekte verzerrte Daten Irlands) um 5,3% ist der höchste Zuwachs seit 2007. Auch im Baugewerbe zogen die Investitionen – als Folge der Erholung an den Wohnimmobilienmärkten – an (+3,5%), gestützt unter anderem durch günstige Hypothe-karzinsen und Kreditvergabebedingungen. Insgesamt leg-ten im Berichtsjahr die Investitionen um 2,9% zu und lie-ferten so einen Wachstumsbeitrag von 0,6 Prozentpunk-ten. Die kräftige Erholung der Weltwirtschaft erlaubte den europäischen Exporteuren Marktanteilsgewinne von 0,3 Prozentpunkten. Insbesondere im zweiten Halbjahr übertraf das Export- das BIP-Wachstum. Insgesamt wuch-sen die Exporte 2017 mit +5,1% deutlich kräftiger als 2016 (+3,4%), wobei der Zuwachs bei den Gütern etwa doppelt so hoch ausfiel wie bei den Dienstleistungen. Obwohl sich die Inlandsnachfrage beschleunigte, verlangsamte sich das Importwachstum von +4,8% (2016) auf +4,3%. Trotz nega-tiver Auswirkungen des effektiven Euro-Wechselkurses leistete der Wachstumsimpuls des Außenbeitrags mit 0,6 Prozentpunkten einen positiven Beitrag (2016: -0,4). Der (bereinigte) Überschuss in der Leistungsbilanz des Euroraums sank geringfügig von 3,6% des BIP (2016) auf 3,5% des BIP in 2017. Der Arbeitsmarkt verbesserte sich auch 2017 weiter – nicht zuletzt aufgrund von vorangegangen Arbeitsmarkt-reformen, moderatem Lohnwachstum und einer inlandsge-triebenen Konjunktur. Das Beschäftigungswachstum (in Personen wie auch in Stunden gemessen) vollzog sich län-der- und sektorübergreifend auf breiter Basis: Im Gegen-satz zu früheren Phasen des Aufschwungs erfolgt die ge-genwärtige Erholung nicht „jobless“, sondern kann als „job-

rich recovery“ klassifiziert werden. So wurde im vier-ten Quartal 2017 die höchste Zahl an beschäftigten Perso-nen seit 1999 gemessen, allerdings bei einer Teilzeitquote von 22,1%. Insgesamt ist die Beschäftigung – vor allem im Dienstleistungsbereich, aber auch in der Industrie – im Berichtsjahr um 1,6% gestiegen (2016: +1,4%), der höchste Zuwachs seit Beginn der Krise 2008. Die (standardisierte) Arbeitslosenquote setzte ihren Abwärtstrend fort und fiel im Jahresdurchschnitt weiter auf 9,1% (2016: 10,0%). Das kräftige Wachstum sowie die niedrigen Zinsen redu-zierten das Haushaltsdefizit des Euroraums 2017 weiter. Während die Staatseinnahmenquote geringfügig auf 46,2% des BIP (2016: 46,1% des BIP) anstieg, sank die Staatsausgabenquote von 47,6% des BIP auf 47,1% des BIP. Der öffentliche Finanzierungssaldo im Euroraum ver-ringerte sich somit überwiegend ausgabenseitig von -1,5% des BIP 2016 auf -0,9% des BIP 2017. Der um konjunktu-relle Faktoren und Einmaleffekte bereinigte Saldo (struktureller Saldo) verbessert sich um 0,3 Prozentpunkte auf -0,6% des BIP. Gemessen an der positiven Verände-rung des strukturellen Primärsaldos (unter Herausrechnen der Stützungsmaßnahmen für den Finanzsektor) war die Fiskalpolitik im Euroraum 2017 leicht restriktiv ausgerich-tet. Der 2014 eingesetzte Rückgang der Schuldenquote setzte sich 2017 fort: Der deutlich niedrigere Primärsaldo mit -1,1 Prozentpunkten, der „Schneeballeffekt“ (Veränderung der Schuldenquote aufgrund von Zinszahlungen, realem BIP-Wachstum und Inflation) mit ebenfalls -1,1 Prozent-punkten und die Stock-flow-Adjustments (insb. Bewer-tungsdifferenzen und -zuordnungen sowie restliche Fakto-ren) mit -0,1 Prozentpunkten ließen die Schuldenquote von 91,1% des BIP (2016) auf 88,8% des BIP fallen.

Konjunkturelle Entwicklungen in Österreich

Die österreichische Wirtschaft expandierte so stark wie seit sechs Jahren nicht mehr, das reale BIP wuchs im Be-richtsjahr mit 2,9% fast doppelt so stark wie im Jahr zuvor (2016: +1,5%). Das auf einer breiten Basis stehende Wachstum verlief im gesamten Jahresverlauf sehr dyna-misch. Wurde das Wachstum der letzten Jahre de facto nur von der Inlandsnachfrage getragen, leistete 2017 auch der Außenhandel einen positiven Wachstumsbeitrag. Beflügelt von der internationalen Konjunktur lieferte der Außenbei-

trag dank kräftiger Exportdynamik 0,4 Prozentpunkte zum BIP-Wachstum. Als stabile Stütze trug der private Konsum – nicht zuletzt aufgrund verzögerter Effekte der Steuerre-form 2016 sowie positiver Entwicklungen am Arbeits-markt – mit einen Wachstumsbeitrag von 1,0 Prozent-punkten bei. Neben den Exporten bildeten die Bruttoin-vestitionen mit 1,5 Prozentpunkten Wachstumsbeitrag (davon Ausrüstungen +0,6; Bauten +0,3) eine zusätzliche Triebkraft. Der Wachstumsbeitrag des öffentlichen Kon-sums halbierte sich gegenüber dem Vorjahr auf 0,2 Pro-zentpunkte.

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44 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Wirtschaftsentwicklung in Österreich Veränderungen gegen Vorjahr in Prozent

2014 2015 2016 2017 2018*) 2019*)

Bruttoinlandsprodukt real 0,8 1,1 1,5 2,9 3,2 2,2 nominell 2,8 3,4 2,6 4,5 4,9 4,0

Herstellung von Waren, real 2,5 0,6 1,3 6,7 7,8 3,4 Handel, real 2,7 3,1 1,4 2,4 2,9 2,5 Private Konsumausgaben, real 0,3 0,5 1,5 1,4 1,8 1,6 Bruttoanlageinvestitionen, real -0,7 1,2 3,7 4,8 3,5 2,5 Ausrüstungen, real -1,6 1,5 8,6 7,9 6,0 3,5 Bauten, real -0,1 1,1 1,1 2,6 1,6 1,5 Exporte, real 3,0 3,1 1,9 5,7 5,5 4,5 Warenexporte 2,9 3,1 1,3 6,1 6,0 4,8 Importe, real 2,9 3,1 3,1 5,4 4,6 3,8 Warenimporte 2,1 3,7 3,2 5,0 4,8 4,0 Leistungsbilanzsaldo Mrd. EUR 7,90 6,62 7,51 7,67 8,84 10,45 in% des BIP 2,5 1,9 2,1 2,1 2,3 2,6 Effektiver Wechselkursindex Industriewaren

nominell 1,2 -2,9 1,2 0,7 1,2 0,4 real 1,5 -2,9 1,3 1,0 1,1 0,2 Verbraucherpreise 1,7 0,9 0,9 2,1 1,9 1,9 Unselbst. aktiv Beschäftige 0,7 1,0 1,6 2,0 1,9 1,1 Arbeitslosenquote lt. Eurostat (in%) 5,6 5,7 6,0 5,5 5,2 5,0 lt. AMS (in%) 8,4 9,1 9,1 8,5 7,7 7,3 Verfügbares Einkommen

der privaten Haushalte 0,2 0,4 2,7 -0,2 1,7 2,1 Sparquote der privaten Haushalte in% d. verfüg.Einkommens 6,8 6,9 7,9 6,5 6,3 6,8 Finanzierungssaldo des Staates

lt. Maastricht-Definitionin % d. BIP -2,7 -1,0 -1,6 -0,8 -0,3 0,1

Wachstumsbeiträge in Prozentpunkten

Konsum 0,3 0,6 1,2 1,0 1,2 1,1 Investitionen 0,1 0,5 0,8 1,5 1,4 0,6 Netto-Exporte 0,1 0,1 -0,5 0,4 0,7 0,6 Statistische Differenz 0,3 -0,1 0,0 0,0 -0,1 -0,1

Bruttoinlandsprodukt 0,8 1,1 1,5 2,9 3,2 2,2

*) WIFO Konjunkturprognose März 2018

…….Mrd. EUR 333,06 344,49 353,30 369,22 387,29 402,84

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45 Wirtschaftliche Entwicklung

In der Sachgütererzeugung brachte das Jahr 2017 nach einer fünf Jahre dauernden Phase mit durchschnittlich nur 1,3% Wachstum die Trendwende: Durchschnittlich 625.000 unselbständig und 17.000 selbständig Beschäftig-te erwirtschafteten 61,0 Mrd. Euro an Wertschöpfung (Nettoproduktionswert zu laufenden Preisen), ein Anstieg um 6,7%. Begleitet wurde die Entwicklung von einer sich laufend verbessernden Unternehmensstimmung, die sich in entsprechenden Höchstwerten bei den Unternehmens-befragungen widerspiegelte. Die reale Wertschöpfung (Bruttowertschöpfung zu Her-stellungspreisen) wurde wie schon in den Vorjahren insbe-sondere in den Dienstleistungsbranchen ausgeweitet. Die mit der Sachgütererzeugung eng verknüpften sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen expandierten mit +3,4% kräftig. Die Konjunktur lief auch in den Bereichen Informa-tion und Kommunikation (+2,7%), Verkehr (+2,5%) und Handel (+2,4%) besonders gut. Der Einzelhandel (+1,5%) profitierte von der robusten Konsumnachfrage, die gute Investitionskonjunktur spiegelte sich im Ergebnis des Großhandels (+2,1%). Neben den Bereichen öffentliche Verwaltung (+1,5%) und sonstige Dienstleistungen (+0,7%) trugen auch das Kredit- und Versicherungswesen mit 1,1% positiv zum Wachstum bei. Der Anteil der Industrie am nominellen Bruttoinlandspro-dukt betrug 18,7%, jener der Beschäftigten an den Erwerb-stätigen 14,6%. Die Zahl der unselbständig Beschäftigten wurde zum vierten Mal in Folge in der Sachgütererzeugung ausgeweitet (+1,1%), die geleisteten Arbeitsstunden er-höhten sich um 2,6%. Durch die Umsetzung von Produkti-vitätsreserven aus den letzten Jahren konnte die österrei-chische Industrie einen Zuwachs der Stundenproduktivität von 4,0% realisieren. Die Kapazitätsauslastung in der Sach-gütererzeugung lag Ende 2017 mit 85,5% um 3,3 Prozentpunkte über dem Medianwert der letz-ten 15 Jahre. Aufgrund der hohen Auslastung der Produktionskapazitä-ten wurde nicht nur in den Ersatz, sondern zunehmend auch in die Erweiterung der Produktionskapazitäten inves-tiert, sodass die Bruttoanlageinvestitionen 2017 um 4,8% kräftig zulegten (2016: +3,7%). Auch die Nachfrage nach Fahrzeugen stieg im Jahr 2017, wenngleich nicht mehr so kräftig wie 2016. Insgesamt wurden die Ausrüstungsinves-titionen um 7,9% ausgeweitet. Nach einer schleppenden Entwicklung der vergangenen drei Jahre gewann auch die Baukonjunktur an Schwung. Die Bauinvestitionen (Wohnbau und Nicht-Wohnbau) wuchsen 2017 mit +2,6%

wieder stärker (2016: +1,1%). Die sonstigen Anlageinvesti-tionen expandierten ebenfalls kräftig (+4,8%; 2016: +2,0). Aufgrund der verbesserten Arbeitsmarktsituation und der Aufhellung der Konsumentenstimmung setzte sich die lebhafte Konsumdynamik 2017 fort. Die verfügbaren Haushaltseinkommen hatten 2016 infolge der Steuerre-form 2015/16 kräftig zugelegt (real +2,7%), 2017 sanken sie jedoch preisbereinigt wieder (real -0,3%). Trotz dieses leichten Rückganges der realen Einkommen – die stimulie-renden Effekte klangen im Jahresverlauf aus – stieg die Ausgabenbereitschaft der privaten Haushalte: Ihre Kon-sumausgaben erhöhten sich 2017 real mit +1,4% (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbs-zweck) ähnlich stark wie im Jahr zuvor (+1,5%). Die Ausga-ben für langlebige Konsumgüter nahmen 2017 nur um real 1,0% zu, deutlich schwächer als noch in den zwei Jahren zuvor. Die öffentliche Konsumnachfrage schwächte sich 2017 ebenfalls ab, der Zuwachs von +1,1% fiel somit deut-lich geringer als 2016 (+2,1%) aus. Insgesamt nahm der Konsum 2017 um real 1,3% zu (2016: 1,7%). Die Sparquote sank auf 6,5% des verfügbaren Einkommens. Beflügelt durch den dynamischen Welthandel verzeichne-te die Exportwirtschaft regional breit gestreute Zuwächse. Sowohl die Ausfuhr in den EU-Binnenmarkt (EU28: +8,6%) wie auch der Export in Drittländer (Extra-EU28: +7,3%) beschleunigten sich deutlich. Innerhalb des Binnenmarktes entwickelte sich die Ausfuhr in die EU15 mit +8,6% und in die EU-Länder aus den späteren Beitrittsrunden ab 2004 mit +8,8% ähnlich. Allerdings verlief die Entwicklung inner-halb der EU15 teils unterschiedlich: So war ein Rückgang der Ausfuhr in das Vereinigte Königreich zu beobachten (-4,8%), der möglicherweise ein Effekt des geplanten Brexit sein könnte. Die lebhafte Importnachfrage aus den USA – dem nach Deutschland zweitwichtigsten Export-markt Österreichs – lieferte 2017 einen weiteren wichti-gen Wachstumsimpuls für die österreichischen Exporte: Die Ausfuhr stieg überdurchschnittlich um +10,7%. Neben dem konjunkturell-nachfragebedingten Einfluss auf die Exportentwicklung (Mengeneffekt) spielt auch die preisliche Wettbewerbsfähigkeit eine Rolle. Der Anstieg des real-effektive Wechselkurses (für Industriewaren +1,0%) dämpfte die preisliche Wettbewerbsfähigkeit ös-terreichischer Exportwaren. Konnten im Vorjahr noch deutliche Marktanteilsgewinne (+3,1%) erzielt werden, dürfte 2017 ein geringfügiger Marktanteilsverlust von 0,1% eingetreten sein. Gemessen an den gesamten Expor-ten des Euroraumes – dieser Marktanteil ist ein Indikator

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46 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

für die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Handelspartnern im selben Währungsraum – erzielten die österreichischen Exporteure sogar leichte Marktanteilsgewinne (+0,8%). Die gesamten Exporte (Güter und Dienstleistungen) lt. VGR stiegen um real 5,7% (Warenexporte +6,1%). Die steigende Nachfrage nach Investitions- und Konsum-gütern führte zu einer Ausweitung der Importe. Sie erhöh-ten sich lt. VGR insgesamt mit real +5,4% etwas schwächer als die Exporte. Die Energierechnung belastete die Han-delsbilanz erheblich, wobei die Ausweitung des Wertes der Energieimporte vor allem auf die Erdölpreissteigerungen zurückzuführen ist, die importierten Mengen von Erdöl und Erdölprodukten wurden nur geringfügig gesteigert, jene von Erdgas sogar eingeschränkt. Das gesamte Import-ergebnis wurde sowohl durch einen lebhaften Anstieg der Wareneinfuhr (+5,0%) als auch der Dienstleistungsimporte (+6,3%) gestützt. Die österreichische Leistungsbilanz schloss im Jahr 2017 mit einem Überschuss in Höhe von 7,0 Mrd. Euro bzw. 1,9% des BIP (2016: Überschuss 7,5 Mrd. Euro bzw. 2,1% des BIP). Die internationale Vermögensposition (Gläubigerposition gegenüber dem Ausland) erreichte mit 22,3 Mrd. Euro (6,0% des BIP) einen neuen Höchstwert. Die Leistungsbilanz wies Exporte im Wert von 230,9 Mrd. Euro (+6,8%) aus, die Importe lagen bei 224,0 Mrd. Euro (+7,4%). Triebfeder dieses Wachstums waren einerseits der Güterverkehr (Exporte: +7,6% auf 138,8 Mrd. Euro, Importe: +8,8% auf 140 Mrd. Euro) sowie andererseits der – häufig eng damit verbundene – Handel mit Unternehmensdienstleistungen (Exporte: +7,5% auf 40,8 Mrd. Euro, Importe: +10,3% auf 39,2 Mrd. Euro). Der deutliche Anstieg der Importe ist – noch mehr als auf der Exportseite – zu einem erheblichen Teil auf Preissteige-rungen zurückzuführen (importseitig 2,8% gegenüber 2,2% ausfuhrseitig). Der Anstieg der Reiseverkehrseinnahmen auf 18,1 Mrd. Euro (+3,8%) blieb 2017 hinter den Zuwäch-sen aus den Vorjahren (2016: 5,9%, 2015: 4,8%). Der Saldo aus Einkommen und Transfers (Primär- und Sekundärein-kommen) fiel mit -2,3 Mrd. Euro deutlich niedriger als 2016 (-3,9 Mrd. Euro) aus. Die Kapitalbilanz zeigte in Summe einen Nettokapitalex-port von 8,7 Mrd. Euro (2016: 10,0 Mrd. Euro). Das Vermögen österreichischer Direktinvestoren erreich-te Ende 2017 mit 201,9 Mrd. Euro einen neuen Rekord-stand. Gegenüber 2016 bedeutet dies ein Plus von 11,1 Mrd. Euro, wovon 9,7 Mrd. Euro auf Transaktionen –

vorwiegend Eigenkapitalaufbau – entfielen. Die Investitio-nen waren 2017 regional breit gestreut: In die mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL20) flossen 37% des Volu-mens. Auf die restlichen Länder Europas entfielen 30% der Investitionen, weitere 27% flossen nach Asien. Im Segment der Wertpapiere (einschließlich Finanzderivate) zeigte sich netto ein Forderungsaufbau von 18,5 Mrd. Euro, der sich aus gegenläufigen Entwicklungen auf der Aktiv- und Pas-sivseite ergibt: Aktivseitig wurden ausländische Wertpa-piere im Ausmaß von 5,4 Mrd. Euro gekauft, während pas-sivseitig die Verpflichtungen um 13,1 Mrd. Euro abgebaut wurden. Die maßgeblich durch das Bankengeschäft beein-flussten „Sonstige Investitionen“ (vor allem Kredite und Einlagen) waren 2017 durch einen im Vergleich zum Vor-jahr geringeren Nettoverpflichtungsaufbau (+8,2 Mrd. Euro) gekennzeichnet. Bereits 2016 setzte eine Dynamik am Arbeitsmarkt ein, die sich dem Konjunkturaufschwung 2017 entsprechend spür-bar beschleunigte. Die Zahl der unselbständig aktiv Be-schäftigten (ohne Personen mit Bezug von Karenz- bzw. Kinderbetreuungsgeld, ohne Präsenzdiener) erhöhte sich 2017 im Jahresdurchschnitt um 70.657 Personen (+2,0%) auf 3,573.088 und umfasst auch 98.236 Grenzgänger und Grenzgängerinnen (2,7% der unselbständig aktiv Beschäf-tigten). Sowohl für Frauen als auch für Männer stieg wie schon im Vorjahr die Beschäftigung am stärksten in der Altersgruppe ab 55 Jahren. Diese relativ stark besetzten Geburtsjahrgänge in Verbindung mit einem längeren Ver-bleib im Arbeitsmarkt (verschärfte Voraussetzungen für den Pensionsantritt) führten zu einer Erhöhung der Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen um 2,5 Prozentpunkte auf 49,5%. 2017 entfielen 698.512 (19,5%) aller aktiven Beschäfti-gungsverhältnisse auf Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft (2016: 18,6%), wobei die ausländi-schen Arbeitskräfte mehrheitlich aus EU-Ländern stam-men (Drittländer 7,8%). Die höchsten relativen Beschäfti-gungszuwächse verzeichneten Arbeitskräfte aus den neu-en EU-Ländern (Beitritt 2004 und 2007) und aus Kroatien, für das noch die Übergangsbestimmungen für einen freien Arbeitsmarktzugang gelten. Die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen verringerte sich 2017 um 17.337 (-4,9%) auf 339.976 (ohne anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte: -17.720). Der Anstieg der Zahl der Personen in Schulung auf 72.098 (+4.888 oder +7,3%) ging vor allem auf Schulungsteilnah-men von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutz-berechtigten zurück (ohne diese beiden Gruppen: +1.115).

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47 Wirtschaftliche Entwicklung

Der Rückgang der Arbeitslosigkeit fiel aber so stark aus, dass sich die Summe aus registrierten Arbeitslosen und Personen in AMS-Schulungsmaßnahmen erstmals seit 2011 verringerte (-12.449 oder -2,9% auf 412.074). Die Arbeitslosenquote gemäß nationaler Berechnungsmetho-de (Arbeitsmarktservice Österreich und Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger) sank auf 8,5% (2016: 9,1%). Personen ohne österreichische Staatbürger-schaft verzeichneten einen Rückgang der Arbeitslosigkeit von 13,3% auf 12,2%. Die Zahl der Personen mit gesund-heitlichen Vermittlungseinschränkungen, zu denen viel-fach Ältere und formal Geringqualifizierte gehören, erhöh-te sich im Jahresverlauf 2017 um 3.283 (+4,5% auf 75.545) und machte damit 22,2% der registrierten Arbeitslosigkeit aus. Die Inflationsrate lag im Jahresdurchschnitt 2017 auf Basis des Verbraucherpreisindex bei 2,1% (2016: 0,9%) und war die höchste seit 2012. Diese Beschleunigung gegenüber dem Durchschnitt der letzten 20 Jahre (1,8%) wurde zu einem Gutteil durch die Inflationsbeiträge der Bewirtungs-leistungen (+0,28 Prozentpunkte), Nahrungsmittel (+0,25 Prozentpunkte), Treibstoffe (+0,24 Prozentpunkte) und Mieten (+0,21 Prozentpunkte) verursacht. Die admi-nistrierten Preise (im HVPI enthaltene öffentliche Tarife und Gebühren) stiegen 2017 um 2,2% (2016 +2,3%) und trugen so 0,25 Prozentpunkte zur Teuerungsrate bei. Die Kerninflation (Gesamtinflation ohne unverarbeitete Nahrungsmittel und Energie, gemäß VPI) war 2017 mit 2,1% (2016: 1,4%) gleich hoch wie die Headline-Inflation. Die am Harmonisierten Verbraucherpreisindex gemessene Inflationsrate (HVPI, erstellt nach dem Inlandskonzept) lag wie auch die Kerninflation bei 2,2%. Die Staatsausgaben stiegen 2017 nur um 1,3% (+2,3 Mrd. Euro) gegenüber dem Vorjahr und erreichten 181,2 Mrd. Euro, was einer Ausgabenquote von 49,1% des BIP entspricht. Verantwortlich waren mehrere Faktoren: die niedrige Inflationsrate des Vorjahrs und der dadurch gedämpften Anstieg vor allem der Pensionsausgaben; stark sinkende Zinsausgaben (–8,9%) infolge des niedrigen Marktzinsumfeldes; und der Schuldenabbau auf Grund der guten Konjunkturlage. Wichtige Kategorien wie der Perso-nal- und Sachaufwand (+2,1%) und die monetären Sozial-leistungen (+0,9%) erhöhten sich nur moderat. Die Staatseinnahmen verzeichneten 2017 einen Zuwachs von 5,3 Mrd. Euro (+3,1%) und erreichten 178,6 Mrd. Euro. Getragen war der Zuwachs durch die positive Entwicklung aller für die Staatseinnahmen relevanten makroökonomi-

schen Indikatoren (BIP, privater Konsum, Arbeitneh-merentgelte, Bruttobetriebsüberschüsse). Die Reduktion des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichs-fonds um 0,4 Prozentpunkte (auf 4,1% des Bruttolohns) dämpften die Einnahmen. Die Abgabenquote (nationale Abgrenzung) sank von 42,3% (2016) auf 41,9% des BIP im Jahr 2017. Das Aufkommen der Lohnsteuer und der Um-satzsteuer blieb jedoch hinter den Erwartungen des Bun-desvoranschlags 2017 (BVA) zurück, während sich bei der Körperschaftsteuer Mehreinnahmen ergaben. Die Einnah-menquote lag 2017 bei 48,4% des BIP. Das Finanzierungssaldo aller öffentlichen Haushalte (gemäß ESVG 2010) verbesserte sich 2017 auf -2,6 Mrd. Euro (-0,7% des BIP). Ohne Bankenpaket hätte der Maas-tricht-Saldo -0,5% des BIP betragen. Der strukturelle Bud-getsaldo (bereinigt um konjunkturelle und Einmaleffekte) verbesserte sich um 0,4 Prozentpunkte auf -0,5% des BIP. Nach dem Höchststand von 84,6% des BIP im Jahr 2015 setzte eine Trendwende in der Schuldendynamik ein: Die Schuldenquote fiel von 83,6% des BIP 2016 auf 78,4% des BIP im Jahr 2017.

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48 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Geldpolitik im Euroraum

Der Wirtschaftsaufschwung hat sich im ersten Halb-jahr 2017 erkennbar verfestigt. Dadurch ist das Risiko ungünstiger Szenarien (konjunkturelles Abwärtsrisiko, Deflationsgefahren) weitgehend unwahrscheinlich gewor-den. Der EZB-Rat reagierte im Juni 2017 mit einer Anpas-sung seiner Forward Guidance zu den künftigen Leitzinsen, indem er den Verweis auf weitere Zinssenkungen strich, hielt aber an dem hohen Grad der geldpolitischen Locke-rung fest. Angesichts der unverminderten Wachstumsdy-namik bestätigte der EZB-Rat im Oktober zwar die Ankün-digung, für längere Zeit die Leitzinsen auf dem aktuell nied-rigen Niveau beibehalten zu wollen, beschloss aber, das Ausmaß der Wertpapierankäufe im Rahmen des Expanded Asset Purchase Programme (APP) ab Jänner 2018 auf netto 30 Mrd. Euro pro Monat zurückzunehmen. In den ersten drei Monaten des Jahres 2017 wurden mo-natlich Wertpapiere im Ausmaß von netto 80 Mrd. Euro gekauft, danach wurde das Ankaufvolumen bis Dezem-ber 2017 auf monatlich 60 Mrd. Euro gesenkt. Insgesamt wurden im Jahr 2017 Wertpapiere im Ausmaß von 780 Mrd. Euro vom Eurosystem erworben. Ende 2017 be-lief sich somit der Wert des APP-Portfolios auf 2,3 Billionen Euro (davon 51,2 Mrd. Euro im Bilanzstand der OenB). Ende März 2017 wurde das letzte Geschäft aus der im Ju-ni 2016 gestarteten Reihe von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (Targeted Longer-Term Refi-nancing Operations II – TLTROs II), die jeweils eine Lauf-zeit von vier Jahren hatten, im Umfang von 233 Mrd. Euro angeboten. Ziel der TLTROs, durch die in Summe Zentral-bankliquidität im Ausmaß von 740 Mrd. Euro zur Verfü-gung gestellt wurde, ist die Kreditvergabe der Banken an-zukurbeln. Das Wachstum der weit gefassten Geldmenge M3 ent-sprach dem seit Mitte 2015 verzeichneten stetigen Tempo der monetären Expansion. Im Dezember 2017 lag das jähr-liche M3-Wachstum bei 4,6%, verglichen mit 5,0% En-de 2016. Der Anstieg der Geldmenge M3 wurde weiterhin durch ihre liquidesten Komponenten bestimmt, da die Op-portunitätskosten für das Halten liquider Einlagen ange-sichts der sehr niedrigen Zinsen und einer flachen Zins-strukturkurve gering waren. Ein weiterer Bestimmungs-faktor waren die Sondermaßnahmen der EZB, insbesonde-re das Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP). Der Zuwachs bei der Geldmenge M1, die von der starken Zunahme der von privaten Haushalten und nichtfi-nanziellen Unternehmen gehaltenen täglich fälligen Einla-gen profitierte, lag im Dezember 2017 weitgehend unver-ändert bei 8,6%, gegenüber 8,8% im Dezember 2016.

Die geldpolitisch bedingten rückläufigen Refinanzierungs-kosten der Banken drückten über die direkte Weitergabe und über niedrigere risikofreie Zinsen auch die Finanzie-rungskosten von Unternehmen und privaten Haushalten. Von Juni 2014 bis Dezember 2017 senkten die Banken ihre Zinsen für Unternehmenskredite um 123 Basispunkte und jene für Privatkredite um 108 Basispunkte. Die Jah-reswachstumsrate der Buchkredite an nichtfinanzielle Unternehmen und Haushalte lag Ende 2017 bei 2,8% (Dezember 2016: 2,2%). Dabei wurden Unternehmenskre-dite mit 2,9% ähnlich stark ausgeweitet wie Haushaltskre-dite (+2,8%). Aufgrund der zum Vorjahr unverändert gebliebenen Leit-zinsen des Eurosystems blieb auch der EONIA mit einem Durchschnittswert von etwa -36 Basispunkten praktisch unverändert. Infolge der geldpolitischen Sondermaßnah-men der EZB setzte sich im Bankensektor der Aufwärts-trend der Überschussliquidität – sie stieg im Jahresverlauf um 600 Mrd. Euro auf ein Niveau von rund 1.800 Mrd. Euro – fort. So gab der Dreimonats-EURIBOR leicht nach und stabilisierte sich bei rund -33 Basispunkten. Am besi-cherten Geldmarkt blieben die Reposätze auf von Euro-Ländern begebene Sicherheiten weiterhin sehr heterogen, was die unterschiedlichen Marktbedingungen in den ein-zelnen Segmenten widerspiegelt.

-0,4

-0,3

-0,2

-0,1

0,0

0,1

1. 6. 11. 16. 21. 26. 31. 36. 41. 46. 51.

%

Woche

Zinssätze am Euro-Geldmarktim Jahr 2017

(Wochendurchschnitte)

EONIA

3M EURIBOR

12M EURIBOR

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49 Wirtschaftliche Entwicklung

Entwicklung der österreichischen Einlagen- und Kreditzinssätze

In Österreich fielen – den EURIBOR-Geldmarktzinsen fol-gend– die Kredit- und Einlagenzinssätze auf historische Tiefstände. Kleine und mittlere Unternehmen haben weiterhin einen deutlichen Zinsvorteil gegenüber dem Euroraum, der Zins-satz für neu vergebene Kredite bis 250.000 Euro sank im Jahresvergleich um 28 Basispunkte auf 1,89% im Dezem-ber 2017 (Euroraum-Durchschnitt: 2,39%). Auch der Zins-satz für neu vergebene Kredite an selbstständig Erwerbs-tätige lag in Österreich mit 2,16% unter dem Euroraum-Durchschnitt von 2,31%. Bei Großkrediten über 1 Mio. Euro hingegen lag der Zinssatz in Österreich mit 1,46% geringfügig über dem Euroraum-Durchschnitt (1,36%). Da Zinskonditionen für Großkredite in Deutsch-land (Durchschnitt 2017: 1,27%) günstiger waren, haben sich österreichische Unternehmen in den letzten Jahren zunehmend über deutsche Banken finanziert. Bei privaten Haushalten verbesserten sich 2017 die Zins-konditionen neu vergebener Konsumkredite um 20 Basispunkte auf 4,69%, was einen Zinsvorteil in Öster-reich von 57 Basispunkten gegenüber dem Euroraum

(5,26%) ergibt. Die Zinssätze für neu vergebene Wohnbau-kredite blieben sowohl in Österreich als auch im Euroraum auf ihren historischen Tiefstständen, wobei die Zinsunter-schiede zwischen den einzelnen Euroraum-Ländern bei Wohnbaukrediten deutlich geringer als bei Konsumkredi-ten ausfallen. Mit einem kapitalgewichteten Durch-schnittszinssatz von 1,85% wies Österreich bei Wohnbau-krediten genau den Euroraum-Durchschnittswert auf. Im Neugeschäft bei Wohnbaukrediten ist ein weiterer An-stieg von Fixzinsbindungen zu erkennen: Lag der Anteil von Krediten mit anfänglicher Zinsbindung über 10 Jahre im Jahr 2012 noch bei 2%, stieg dieser im Jahr 2017 auf 27% (der entsprechende Anteil in Deutschland: 44%). Stark gesunken ist der Zinsaufschlag für Kredite mit anfänglicher Zinsbindung von über 10 Jahren gegenüber Krediten mit variabler Verzinsung (anfängliche Zinsbindung bis 1 Jahr): Dieser lag im Jahr 2012 noch bei durchschnittlich 119 Basispunkten und ging auf durchschnittlich 48 Basispunkte im Jahr 2017 zurück. Die Einlagezinsen orientieren sich – ebenso wie die Kredit-zinsen – am EONIA. Daher sanken parallel zu den Kredit-zinssätzen im Berichtsjahr auch die Einlagenzinssätzefür Sparbücher österreichischer Haushalte auf neue histori-sche Tiefststände. Der kapitalgewichtete Durchschnitts-zinssatz täglich fälliger Einlagen lag in Österreich im De-zember 2017 bei 0,1% und damit nur um 10 Basispunkte unter jenem für Einlagen mit Bindungsfrist von bis zu ei-nem Jahr (0,2%). Der Bestandszinssatz gebundener Einla-gen betrug im Dezember 2017 0,44%.

1,0

1,5

2,0

2,5

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3,5

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5,5

Jan

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Mai

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Dez

%

Kreditzinssätze - Neugeschäft 2017gem. EZB-Zinssatzstatistik der inländischen

Kreditinstitute

an private Haushalte / Konsumkredite

an private Haushalte / Wohnbaukredite

an nichtfinanzielle Unternehmen (Kredite über EUR 1 Mio)

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50 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Die Entwicklungen an den Finanzmärkten des Euroraums waren auch im Berichtsjahr 2017 einerseits von der Konjunkturdynamik und den anhaltend positiven gesamt-wirtschaftlichen Aussichten, und andererseits von der weiterhin akkommodierenden Geldpolitik der EZB bestimmt. Folglich blieben auch die längerfristigen Anlei-herenditen auf sehr niedrigem Niveau. Deutliche Kursan-stiege der Aktien von Banken und nichtfinanziellen Unter-nehmen spiegelten die verbesserten gesamtwirtschaftli-chen Aussichten sowie die Erwartung steigender Gewinne wider. Die Verbesserung der Konjunkturaussichten für die Euro-Länder und des Ausblicks für die Weltkonjunktur ließen die Staatsanleiherenditen im Euroraum 2017 weitgehend stabil, wenn auch auf einem höheren Durchschnittsniveau als 2016. Die BIP-gewichtete Durchschnittsrendite zehn-jähriger Staatsanleihen im Euroraum lag mit 1,0% zum Jah-resende 2017 unverändert auf dem Durchschnittsniveau vom Dezember 2016. Staatsanleihen der Euroraum-Peripherie wiesen im Jahr 2017 rückläufige Risikoauf-schläge auf, was zu deren positiver Kursentwicklung bei-trug: Neben der konjunkturellen Konvergenz führten auch verbesserte Bonitätseinstufungen einiger Euro-Länder zur Verringerung der Renditeabstände bei zehnjährigen

Staatsanleihen gegenüber deutschen Bundesanleihen. Mit Jahresende 2017 rentierten zehnjährige deutsche Staats-anleihen bei 42 Basispunkten, während Österreich bei 58 Basispunkten, Frankreich bei 78 Basispunkten und Ita-lien bei 201 Basispunkten das Jahr beendeten. Während die deutsche Zinsstrukturkurve angesichts eines Anstiegs der Rendite bei zehnjährigen Staatsanleihen um rund 24 Basispunkte steiler wurde, bewirkten die Zinser-höhungen in den USA ein deutliches Abflachen der Zins-strukturkurve. Die Rendite von zweijährigen US-Staatsanleihen stieg im Jahresverlauf um 67 Basispunkte auf 1,88% und lag somit nur noch rund 57 Basispunkte unter der Rendite zehnjähriger US-Papiere. An den Märkten für Unternehmensanleihen waren infolge des geldpolitischen Ankaufs von Wertpapieren des Unter-nehmenssektors (CSPP) sinkende Renditen zu beobachten. Die Spreads auf Investment-Grade-Unternehmens-anleihen fielen 2017 analog zur Entwicklung im Banken- und Versicherungssektor um 26 Basispunkte. Aufgrund von Portfolioanpassungen waren ähnliche Effekte auch bei Unternehmensanleihen ohne Investment-Grade-Status zu beobachten, die die Kriterien für Käufe im Rahmen des CSPP nicht erfüllen.

Entwicklung der Finanzmärkte

Internationale Renten- und Aktienmärkte

0,00

0,25

0,50

0,75

1,00

1,25

1,50

1,75

2,00

2,25

2,50

2,75

1. 6. 11. 16. 21. 26. 31. 36. 41. 46. 51.

%

Woche

Entwicklung der Renditen langfristiger staatlicher Schuldverschreibungen

im Jahr 2017

(Wochendurchschnitte)

Österreich DeutschlandEuroraum USA

-5%

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

1. 6. 11. 16. 21. 26. 31. 36. 41. 46. 51.Woche

BörsenindizesEntwicklung im Jahr 2017

(Wochendurchschnitte)

ATX DJES50

NIKKEI 225 S&P500

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51 Wirtschaftliche Entwicklung

Devisenmärkte

Basierend auf dem breiten und nachhaltigen Wirtschafts-aufschwung sowie sinkenden politischen und makroökono-mischen Unsicherheiten erhöhte sich die Attraktivität des Euro als Investitionswährung und gewann gegenüber den wichtigsten Währungen an Wert: Der nominal-effektive Wechselkurs des Euro (gegenüber den Währungen von 38 wichtigen Handelspartnern) legte im Jahresverlauf 2017 deutlich zu und lag im Dezember um 6,3% über dem Wert des Vorjahres. Der um die Verbraucherpreisentwicklungen bereinigte real-effektive Wechselkurs wertete im Dezem-ber-Vorjahresvergleich mit +5,0% ähnlich stark auf. Der US-Dollar schloss das Jahr 2017 als schwächste Wäh-rung im G10-Vergleich ab. Er konnte weder von den drei Zinsanhebungen der Fed profitieren noch von der unterstützenden Fiskalpolitik (Steuerreform). Der Euro notierte Ende 2017 bei 1,20 USD und damit 13,8% über dem Niveau vom Jahresbeginn. Gegenüber dem Pfund wies der Euro eine stabile Entwicklung auf. Lediglich zur Jahresmitte, angetrieben vom Verlust der absoluten Mehr-heit der konservativen Regierungsfraktion im britischen Parlament nach den vorgezogenen Parlamentswahlen, kam es zu einem markanteren Anstieg des Wechselkurses auf 0,93 EUR/GBP. Zu Jahresende hin stabilisierte sich das Pfund jedoch wieder, und der Euro notierte zu Jahresende bei 0,887 GBP (+3,6%). Gegenüber dem chinesischen Renminbi gewann der Euro 7% an Wert. Im Zuge der globalen wirtschaftlichen Erho-lung kamen auch die als „sichere Häfen“ geltenden Wäh-

rungen Schweizer Franken und Japanischer Yen unter Druck: Gegenüber dem japanischen Yen hingegen wertete der Euro um 9,4% auf, der Euro notierte zum Jahresulti-mo 2017 bei 135,01 JPY. Zum Jahresultimo notierte der Euro bei 1,17 CHF/EUR, was einer Euro-Aufwertung um 9,0% entspricht.

-15%

-10%

-5%

0%

5%

10%

1. 6. 11. 16. 21. 26. 31. 36. 41. 46. 51.Woche

Devisenkursentwicklung 2017(Wochendurchschnitte)

Veränderungen gegenüber Euro

USD JPY GBP CHF

Angesichts des kräftigeren weltweiten Wirtschaftswachs-tums und des generell niedrigen Zinsniveaus konnten – unbeschadet einer restriktiveren geldpolitischen Ausrich-tung einiger Notenbanken – an den Aktienmärkten 2017 überwiegend neue Höchststände verzeichnet werden. Die seit mehreren Jahren steigenden Kurse an den globalen Aktienmärkten gingen im Jahr 2017 mit historisch niedri-gen Volatilitäten einher. Die Aktienrisikoprämien (Renditeaufschlag dafür, dass Aktien statt langfristiger Anleihen gehalten werden) dürften auch 2017 sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Euroraum auf einem deutlich höheren Niveau als vor Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 stehen. Obwohl die amerikanische Notenbank (Fed) im Laufe des Jahres den Leitzins insgesamt drei Mal erhöhte, konnten die bedeutenden US-Indizes (S&P 500, Dow Jones und Nasdaq) neue Rekordstände erreichen: Beeinflusst waren die Kurse hinsichtlich der Steuerreformpläne der US-

Administration, die auch tatsächlich im November im Re-präsentantenhaus und im Dezember im Senat verabschie-det wurden. Sie lösten Erwartungen der Märkte auf positi-vere Ertragsentwicklungen aus. So beendete der Stan-dard&Poor‘s 500-Index das Berichtsjahr zum Jahresultimo mit einem Wertzuwachs von 19,4%. Die europäischen Börsen waren ebenfalls von einer positi-ven Entwicklung geprägt. Der DJ Euro STOXX 50 verzeich-nete ein Plus von 6,5%. Der DAX stieg im Jahresvergleich um 12,5%. Unsicherheiten hinsichtlich der Brexit-Verhandlungen kennzeichneten die Entwicklung des briti-schen FTSE-Index, der mit Kursgewinn von 7,6% nicht zu den Top-Performern zählte. In Asien zeigten sowohl der Nikkei 225-Index mit +19,1% als auch der Hang Seng in Hongkong (+36%) eine starke Performance.

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52 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Renten– und Aktienmarkt in Österreich

Der österreichische Staat konnte sich auch 2017 günstig finanzieren, auch wenn sich die durchschnittliche Emissi-onsrendite von 0,59% (2016) geringfügig auf 0,63% erhöht hat. Um sich das niedrige Zinsniveau für längere Zeit zu sichern, hat die Republik Österreich im September 2017 eine Anleihe mit 100-jähriger Laufzeit (als erste 100-Jahres-Benchmark-Anleihe in ganz Europa) und einer Emissionsrendite von 2,1% begeben. Die umlaufgewichte-te Durchschnittsrendite für Bundesanleihen lag zum Jah-resultimo 2017 bei 0,158% (Jahresdurchschnitt: 0,178%). Im Rahmen des PSPP kaufte die Oesterreichische Natio-nalbank (OeNB) nicht nur auf Euro lautende österreichi-sche Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr und maximal 30 Jahren, sondern auch Anleihen von der ÖBB-Infrastruktur AG sowie der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG. Die OeNB nahm auch am Programm für gedeckte Schuldverschreibungen (CBPP3) teil und erwarb in dessen Rahmen gedeckte Schuldverschreibungen österreichischer Emittenten. Bis 31. Dezember 2017 kaufte die OeNB im Rahmen des PSPP Anleihen im Ausmaß von 38,9 Mrd.

Die in Österreich ansässigen Emittenten haben 2017 ihren Nettoabsatz um 13,8 Mrd. Euro reduziert (Bruttoemissionen von 91,5 Mrd. Euro abzüglich Tilgungen in Höhe von 105,3 Mrd. Euro). Während 2016 in Euro net-to 1,6 Mrd. emittiert wurden (davon Zentralstaat 17,9 Mrd. Euro, Finanzinstitutionen -15,2 Mrd. Euro), be-trug die Nettotilgung der Anleiheschuld aller Sektoren in Fremdwährung 4,5 Mrd. Euro. Im Berichtsjahr hingegen haben sämtliche Sektoren sowohl in Euro als auch in Fremdwährung den Rentenmarkt in deutlich geringerem Umfang beansprucht (ausgenommen die öffentlichen Haushalte, die netto 2,6 Mrd. Euro emittierten). Der Um-lauf an Wertpapieren österreichischer Emittenten (Euro und Fremdwährung) sank um 3,8% und lag im Dezem-ber 2017 bei 437,8 Mrd. Euro. Vom Jahrestiefststand am 2. Jänner 2017 ausgehend stieg der Leitindex ATX im Jahresverlauf kontinuierlich an. Er erreichte seinen Jahreshöchststand am 2. November 2017 (3.445,23 Punkte). Über das gesamte Jahr betrachtet ver-zeichnete der ATX ein Plus von 30,6%, blieb aber noch weit unter seinem Allzeithoch von 4.982 Punkten. Die Marktka-pitalisierung erhöhte sich auf 123,8 Mrd. Euro (33,6% des BIP). Die Handelsumsätze (Doppelzählung) im Equity Mar-ket (über alle Marktsegmente) stiegen 2017 von 55,9 Mrd. Euro auf 66,7 Mrd. Euro (+19,2%). Das durch-schnittliche tägliche Handelsvolumen lag bei 270,1 Mio. Euro (2016: 224,6 Mio. Euro). Demgegenüber ging 2017 der Umsatz im Bond Market von 319,34 Mio. Euro auf 239,95 Mio. Euro zurück (-24,9%), wobei vor allem im Public Sector (-73,76%) und im Corporate Sector (-42,86 %) ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen war. Beim IPO der Bawag Group AG handelte es sich um den größten Börsengang in der Geschichte der Wiener Börse, den weltweit größten im 4. Quartal 2017 und den acht-größten des Jahres 2017. Bei einem Emissionsvolumen von rund 1,9 Mrd. Euro belief sich die Marktkapitalisierung zum Börsenstart auf 4,7 Mrd. Euro. Im Anleihesegment der Wiener Börse betrug das Emissi-onsvolumen 70,2 Mrd. Euro (30,3% über dem Niveau des Vorjahres). Von Emittenten des öffentlichen Sektors wur-den 31,3 Mrd. Euro an den Markt gebracht (+23,0%), aus dem Finanzsektor 22,3 Mrd. Euro (+32,7%) sowie 13,8 Mrd. Euro aus dem Unternehmenssektor (+65,8%). Ende 2017 verwalteten 30 österreichische Kapitalanlage-gesellschaften in ihren 2.020 Investmentfonds (2016:

43.637 43.525 45.419 46.861

110.055 114.124119.818

128.541

8.82110.153

9.475

8.258

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

140.000

160.000

180.000

200.000

2014 2015 2016 2017

Vermögensbestand inländischer Investmentfonds in Mio. EUR

Sonstige Vermögensanlagen

Wertpapiere ausländischer Emittenten

Wertpapiere inländischer Emittenten

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53 Wirtschaftliche Entwicklung

2.029) einen Vermögensbestand (inkl. „Fonds in Fonds“-Veranlagungen) von183,7 Mrd. Euro (+5,1%). Netto, d.h. unter Ausklammerung der „Fonds in Fonds“-Veranlagungen, nahm das bereinigte Fondsvolumen 2017 um 7,5 Mrd. Euro auf 156,2 Mrd. Euro zu. Die österreichi-sche Fondsindustrie erreichte bereits Ende 2016 zwar wieder Vorkrisen-Niveau, wuchs aber auch 2017 nur lang-sam. Trotz Niedrigzinsumfeld und solider Performance der inländischen Fonds stagniert der österreichische Markt im europäischen Vergleich. Er macht nur mehr rund 1,6% des Fondsvolumens (exklusive Geldmarktfonds) des gesamten Euroraums aus. Institutionelle Investoren hielten Ende 2017 35,4% (55,2 Mrd. Euro) aller inländischer Investmentfonds (ohne Fonds­in­Fonds­Investitionen). Für private Haushalte stan-den Investmentfondsanteile in den letzten Jahren ver-stärkt als alternative Anlageform im Fokus, sie hielten 28,9% (45,2 Mrd. Euro). Nachdem bereits in den letz-ten vier Jahren zumindest 3 Mrd. Euro netto in Invest-

mentzertifikate flossen, haben private Haushalte 2017 wieder mit netto 1,6 Mrd. Euro vermehrt in Investment-fonds investiert. Aus Sicht der Veranlagungsstrategie lag der Fokus 2017 auf gemischten Fonds (+1,5 Mrd. Euro) und auf Immobilienfonds (+0,5 Mrd. Euro), während Ren-tenfonds im Ausmaß von 1,1 Mrd. Euro abgebaut wurden. Im Durchschnitt lag die Performance 2017 bei 3,7%; über-durchschnittlich hoch war sie bei Aktienfonds (10,6%) und gemischten Fonds (3,8%). Ende 2017 verwalteten zehn Pensionskassen für 924.107 Anwartschafts- und Leistungsberechtige (+2,3% gegen-über dem Vorjahr, entspricht 21,97% der unselbständig Beschäftigten) ein Vermögen von 22,2 Mrd. Euro (+6,5% gegenüber dem Vorjahr, entspricht 6,0% des BIP). Die Ver-anlagungsperformance von 6,13% lag sowohl über dem durchschnittlichen Erfolg der letzten 5 Jahre (5,13%) als auch über dem langjährigen, über 27 Jahre betrachteten durchschnittlichen Jahresergebnis (5,55%).

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54 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Geschäftsentwicklung Bilanzpositionen im Jahresvergleich

Aktiva Werte in Tausend EUR Ultimo 2017

Banken- sektor

Verän

deru

ng

zum

Vo

rjahr

Übrige Sektoren

Verän

deru

ng

zum

Vo

rjahr

Marktanteil Banken-

sektor Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel 18.649.503 -10,1% 25.827.980 -13,0% 41,9% Forderungen an Kreditinstitute 60.989.086 -10,8% 108.690.075 -1,6% 35,9% Forderungen an Kunden (Nichtbanken) 148.940.840 -5,4% 277.809.375 2,4% 34,9% Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WP 12.165.984 -24,0% 27.496.096 -4,3% 30,7% Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.650.717 -9,7% 7.564.387 -7,4% 25,9% Beteiligungen 1.055.618 6,6% 7.863.452 4,5% 11,8% Anteile an verbundenen Unternehmen 6.122.227 4,1% 26.467.891 -7,2% 18,8% Sonstige Aktivposten 44.652.439 20,9% 39.049.595 1,4% 53,3%

B i l a n z s u m m e 295.226.413 -4,6% 520.768.853 -0,4% 36,2%

Bilanzsumme

Der seit einigen Jahren zu beobachtende Rückgang der Bilanzsummen der Kreditinstitute setzte sich auch im Be-richtsjahr fort. Insgesamt ging die Bilanzsumme der öster-reichischen Banken, die vor der Finanzkrise noch über ein 1.000 Mrd. Euro betragen hatte, im Jahr 2017 um 2,0% auf 816 Mrd. Euro zurück, darunter unter den Mitgliedsinsti-tuten des Bankensektors mit 4,6% etwas stärker als in den anderen Sektoren. Neben geschäftspolitischen Überlegun-gen, die Eigenmittelquoten zu erhöhen, spiegelt sich in

diesem Rückgang auch das Schließen rechtlich selbständi-ger Banken bzw. Geschäftsstellen in Österreich und die Betreuung der Kunden durch die ausländische Konzern-mutter wider. Der Anteil der dem Bankenverband zuzu-rechnenden Kreditinstitute an der gesamtösterreichischen Bilanzsumme betrug Ende des Vorjahres 36,2%.

Aktiva

Während die Forderungen gegen Kunden praktisch gleich blieben, gingen die Wertpapiere im Portefeuille der Ban-ken und die Zwischenbankforderungen besonders deutlich zurück. Schuldtitel öffentlicher Stellen sowie andere Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere reduzierten sich im gesamten österreichischen Bankensek-tor um 10,9 Mrd. Euro, die Zwischenbankforderungen um 9,2 Mrd. Euro. Auch innerhalb des Bankenverbands waren das die Aktivposten mit den stärksten Rückgängen, insge-samt um 13,3 Mrd. Euro. Per Saldo blieben die Forderungen an Nichtbanken-Kunden annähernd gleich. Während sich dabei die Kredite

an inländische Unternehmen um 5,4% und jene an inländi-sche private Haushalte um 2,7% erhöhten, gingen jene an staatliche Einrichtungen um 11,6% und jene an Nichtban-ken-Finanzintermediäre um 26,6% zurück. Innerhalb der Aktienbanken und Bankiers stiegen die inländischen Un-ternehmenskredite um 3,1%, die Privatkredite um 0,1%. Die Kredite an inländische private Haushalte betrugen Ende 2017 insgesamt 150,0 Mrd. Euro, bei den Aktienban-ken 34,5 Mrd. Euro. Die Fremdwährungskredite an öster-reichische Haushalte gingen insgesamt besonders deutlich von 21,1 Mrd. Euro auf 16,1 Mrd. Euro zurück.

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55 Geschäftsentwicklung

________________________________________ Anmerkung: Im Teil „Geschäftsentwicklung“ werden wesentliche Positionen der Einzel-Jahresabschlüsse der Kreditinstitute, die dem Fachverband der Banken und Bankiers angehören bzw. dem Bankensektor zugerechnet werden, auf aggregierter Basis angeführt.

Passiva Werte in Tausend EUR Ultimo 2017

Banken- sektor

Verän

deru

ng

zum

Vo

rjahr

Übrige Sektoren

Verän

deru

ng

zum

Vo

rjahr

Marktanteil Banken-

sektor Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 45.689.601 3,3% 117.875.440 4,3% 27,9% Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (Nichtbanken) 152.257.952 -3,1% 250.305.582 2,1% 37,8% Verbriefte Verbindlichkeiten 46.570.374 -15,7% 70.787.723 -9,3% 39,7% Sonstige Passivposten 50.708.485 -4,1% 81.800.108 -5,8% 38,3%

B i l a n z s u m m e ( P a s s i v a ) 295.226.413 -4,6% 520.768.853 -0,4% 36,2%

Passiva

Die Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken-Kunden blieben im Berichtsjahr insgesamt mit 402,6 Mrd. Euro annähernd gleich, im Bankenverband gingen sie leicht zu-rück. Die Spareinlagen inländischer Nichtbanken gingen dabei von 145,5 Mrd. Euro auf 140,1 Mrd. Euro zurück, wobei diese Entwicklung insofern zu relativieren ist, als darunter nur Einlagen auf Sparbüchern ausgewiesen wer-den, nicht aber online verfügbare gebundene Einlagen.

Innerhalb der Aktienbanken und Bankiers belief sich der Rückgang auf 1,3 Mrd. Euro auf 23,5 Mrd. Euro. Die Spar-quote im Konzept der Volkswirtschaftlichen Gesamtrech-nung sank nach vorläufigen Zahlen der Statistik Austria um 1,5 Prozentpunkte auf 6,4%, was nach dem Anstieg im Jahr zuvor das bisher niedrigste Niveau wäre.

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56 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Ertragslage und Eigenmittel

Ertragslage Werte in Tausend EUR Ultimo 2017

Banken- sektor

Verän

deru

ng

zum

Vo

rjahr*)

Übrige Sektoren

Verän

deru

ng

zum

Vo

rjahr*)

Marktanteil Banken-

sektor Zinsen- und zinsähnliche Erträge 4.939.513 -18,1% 8.913.872 -5,2% 35,7% Zinsen- und zinsähnliche Aufwendungen 1.935.665 -31,5% 3.707.777 -9,4% 34,3%

Nettozinsertrag 3.003.848 -6,3% 5.206.095 -2,1% 36,6% Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 980.270 29,0% 2.815.918 -1,1% 25,8% Saldo aus dem Provisionsgeschäft 1.969.368 6,2% 2.418.034 19,0% 44,9% Saldo aus Finanzgeschäften 143.452 -22,1% 191.882 39,0% 42,8% Sonstige betriebliche Erträge 1.562.023 16,4% 1.208.510 -7,2% 56,4%

Betriebserträge 7.658.961 4,3% 11.840.439 1,7% 39,3% Personalaufwand 2.199.683 -22,0% 3.832.016 -2,5% 36,5% Sachaufwand 1.760.329 -3,4% 2.884.489 0,8% 37,9% Wertberichtigungen auf Aktivposten 9 und 10 647.310 2,2% 251.566 -20,7% 72,0% Sonstige betriebliche Aufwendungen 754.206 12,7% 539.078 8,3% 58,3%

Betriebsaufwendungen 5.361.528 -9,8% 7.507.149 -1,3% 41,7% BETRIEBSERGEBNIS 2.297.433 64,0% 4.333.290 7,5% 34,6%

Erwartetes Jahresbetriebsergebnis 2.302.840 65,4% 4.463.098 10,8% 34,0% Erwartete Wertberichtigungen Kreditrisiken **) -275.204 - -414.041 - - Erw. Wertber. auf Wertpapiere und Beteil. **) -300.020 - 49.215 - -

Erw. Ergebnis der gew. Geschäftstätigkeit 1.727.616 24,1% 4.098.272 4,5% 29,7% Erwartetes außerordentliches Ergebnis 741 -100,6% 104.350 -181,5% 0,7% Erw. Steuern vom Einkommen/sonst. Steuern 237.878 -208,0% 556.327 -35,5% 30,0%

Erwarteter Jahresüberschuss 1.488.997 -0,6% 3.437.595 17,2% 30,2% Durchschnittliche Bilanzsumme 291.314.988 -6,5% 533.934.910 0,9% 35,3%

*) Bei Vorzeichenwechsel wird keine prozentuelle Änderung ausgewiesen; **) Inklusive bereits erfolgter Direktabschreibungen

Ertragsalge

Erwartungsgemäß führte das niedrige Zinsniveau zu einem erneut rückläufigen Nettozinsertrag. Die Aktivpositionen der Kreditinstitute weisen im Allgemeinen längerfristige Kapital- und Zinsbindungen auf als die Einlagen, sodass die Zinserträge nach wie vor zurückgehen, während die Einla-genzinsen bereits den Boden erreicht haben. Insgesamt ging der Nettozinsertrag um 3,7% zurück, bei den Aktien-banken und Bankiers um 6,3%. Wesentlich günstiger ent-wickelten sich die übrigen Ertragskomponenten wie Dienstleistungs- und Handelserträge, die den Rückgang des Nettozinsertrags mehr als kompensierten, sodass die Betriebserträge aller österreichischen Banken um 2,7% und jene des Bankenverbands um 4,3% zunahmen. Im Personalaufwand schlagen sich rückläufige Mitarbeiter-zahlen und eine nicht sehr dynamische Gehaltsentwicklung nieder. Im gesamten Bankensektor sank er um 10,7%, bei

den Aktienbanken um 22,0%. Auch die Entwicklung des Sachaufwands verlief sehr gedämpft. Insgesamt gingen die Betriebsaufwendungen um 5,0%, bei den Aktienbanken und Bankiers um 9,8% zurück. Per Saldo ergab sich aus der Entwicklung der Betriebser-träge und -aufwendungen ein deutlicher Sprung der Be-triebsergebnisse. Insgesamt erhöhte sich das Betriebser-gebnis um 22,1%, im Bankensektor sogar um 64%. Unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen folgt insgesamt ein um 9,6% höheres Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, bei den Instituten des Bankenverbands ein um 24,1% gestiegenes EGT.

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57 Geschäftsentwicklung

Ertragslage Bankensektor übrige Sektoren Dez.17 Dez.16 Dez.17 Dez.16

Ausgewählte Relationen jeweils in% der Betriebserträge Nettozinsertrag 39,22% 43,63% 43,97% 45,68%

Erträge aus Wertpapieren u. Beteiligungen 12,80% 10,35% 23,78% 24,47% Saldo aus dem Provisionsgeschäft 25,71% 25,25% 20,42% 17,46% Saldo aus Finanzgeschäften 1,87% 2,51% 1,62% 1,19% Sonstige betriebliche Erträge 20,39% 18,26% 10,21% 11,20%

Dienstleistungsergebnis 60,78% 56,37% 56,03% 54,32% Dienstleistungsergebnis in% des Nettozinsertrages 154,97% 129,18% 127,43% 118,90% Ausgewählte Relationen jeweils in% der Betriebsaufwendungen

Personalaufwand 41,03% 47,44% 51,04% 51,68% Sachaufwendungen 32,83% 30,65% 38,42% 37,61%

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 73,86% 78,08% 89,47% 89,29% Abschreibungen 12,07% 10,66% 3,35% 4,17% Sonstige betriebliche Aufwendungen 14,07% 11,26% 7,18% 6,54%

Betriebsaufwendungen (cost-income-ratio) 70,00% 80,93% 63,40% 65,37%

Eigenmittel Werte in Tausend EUR Ultimo 2017

Banken- sektor

Verän

deru

ng

zum

Vo

rjahr

Übrige Sektoren

Verän

deru

ng

zum

Vo

rjahr

Marktanteil Banken-

sektor Eigenmittelerfordernis

für das Kreditrisiko 99.787.953 -4,2% 211.198.662 2,2% 32,1% für das Abwicklungsrisiko 850 91,9% 656 -61,1% 56,4% für das Marktrisiko 684.399 -28,0% 6.168.621 -8,8% 10,0% für das Operationelle Risiko 8.960.283 -6,5% 21.055.315 6,0% 29,9% für sonstige Risiken 405.957 -46,8% 2.093.196 -44,1% 16,2%

Eigenmittelerfordernis insgesamt 109.839.442 -4,9% 240.516.450 1,4% 31,4%

Eigenmittel-Struktur Kernkapital 18.769.965 -2,0% 43.901.722 8,3% 29,9% - hv. hartes Kernkapital (CET1) 18.697.656 -2,1% 42.010.846 5,6% 30,8% - hv zusätzl. Kernkapital (AT1) 72.309 18,4% 1.890.876 145,1% 3,7% Ergänzungskapital (T2) 3.218.698 -10,4% 11.788.539 -2,6% 21,4%

Eigenmittel 21.988.662 -3,3% 55.690.261 5,8% 28,3%

Eigenmittel

Die abnehmende Bilanzsumme und die in den letzten Jah-ren gestiegene Beachtung der Kapitalquoten führen zu sinkenden Eigenmittelanforderungen. Über alle Sektoren gingen sie im abgelaufenen Jahr um 0,6% zurück, bei den Aktienbanken und Bankiers um 4,9%. Den dominierenden Anteil der Anforderungen macht die Unterlegung des Kre-ditrisikos aus, der Rückgang ging überwiegend auf die nied-rigeren Risiken im Handelsbuch zurück. Der ausgewiesene Rückgang des Ergänzungskapitals ent-spricht der Erwartung, da seine Bedeutung im aktuellen

Eigenmittelregime abgenommen hat und auslaufende Posi-tionen nur teilweise ersetzt werden. Das Kernkapital ist im Bankensektor zwar zurückgegangen, jedoch weniger als die Eigenmittelanforderungen, wodurch die Kapitalquoten steigen. Im gesamten österreichischen Markt steht der Anstieg des Kernkapitals von 5,0% einem Rückgang der Anforderungen im Ausmaß von 0,6% gegenüber.

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58 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Statistischer Teil Ausgewählte aktivseitige Bilanzpositionen

Anmerkung: Im „Statistischen Teil“ sind ausgewählte Bilanzpositionen aus den Jahresabschlüssen über das Geschäftsjahr 2017 sowie ausgewählte Positionen aus der Gewinn- und Verlustrechnung von jenen einzelabschlusspflichtigen Kreditinstituten dokumentiert, die ordentliche Mitglieder des Verbandes öster-reichischer Banken und Bankiers sind.

Aktiva in Tausend EUR per Ultimo 2017

Fest- Aktien und Bilanz- Kunden Kredit- verzinsliche Beteiligungen summe institute Wertpapiere

UniCredit Bank Austria AG 59.659.199 11.783.333 14.501.151 2.114.387 98.929.625

BAWAG P.S.K. AG 23.489.417 2.569.766 5.351.456 2.250.722 35.361.235

Oesterreichische Kontrollbank AG 3.924 36.915 271.410 253.627 21.110.317

Oberbank AG 14.543.793 1.319.436 2.341.105 786.273 20.022.846

DenizBank AG 7.656.267 799.618 64.418 131.678 10.542.373

Bank für Tirol und Vorarlberg AG 7.357.726 301.538 1.418.754 445.018 10.024.630

BKS Bank AG 5.448.956 61.539 853.242 238.325 7.145.283

Bausparkasse Wüstenrot AG 4.637.717 166.373 665.560 671.511 6.280.056

Sberbank Europe AG 1.630.747 622.552 281.690 969.391 4.744.050

Schoellerbank AG 156.476 4.087.515 108.056 17.745 4.541.248

Kommunalkredit Austria AG 2.439.397 139.453 285.399 34.627 3.273.489

Raiffeisen Centrobank AG 34.766 2.585.434 10.770 241.141 3.200.183

Volkskreditbank AG 2.158.852 32.809 434.198 38.372 2.851.588

Santander Consumer Bank GmbH 1.882.588 25.905 1.000 74 2.300.496

start:bausparkasse AG 1.395.039 339.455 522 7 1.791.504

Addiko Bank AG 1 367.944 202.758 804.941 1.535.045

Banco do Brasil AG 799.765 127.970 212.969 10.598 1.337.774

Bankhaus Carl Spängler & Co. AG 716.491 104.845 152.129 66.403 1.164.736

Semper Constantia Privatbank AG 185.549 92.298 121.598 25.837 1.158.804

"Österreichischer Exportfonds" GmbH 1.098.456 44.431 999 0 1.145.168

Bankhaus Krentschker & Co. AG 862.335 74.107 136.036 6.319 1.097.207

VakifBank International AG 524.050 193.702 245.577 3 986.516

Capital Bank - GRAWE Gruppe AG 316.520 211.895 69.701 158.842 935.480

Bank Gutmann AG 59.117 49.319 227.014 8.314 909.143

Bankhaus Schelhammer & Schattera AG 255.338 265.724 191.248 60.179 828.609

Generali Bank AG 457.128 28.034 94.222 73 637.010

IMMO-BANK Aktiengesellschaft 0 492.003 0 1 523.797

Bank Winter & Co. AG 272.448 39.294 4.063 450 521.241

Wiener Privatbank SE 75.750 126.307 76.256 20.364 445.904

Deutsche Bank Österreich AG 50.902 262.809 0 0 346.213

European American Investment Bank AG 164.434 30.983 70.470 2.676 319.019

FCA Bank GmbH 275.950 9.144 9.273 1 296.690

Bankhaus Denzel AG 269.307 1.074 0 364 279.505

Allianz Investmentbank AG 95 42.536 62.778 5.499 201.057

AlpenBank AG 53.916 49.292 12.463 276 168.616

Zwischensumme 138.932.419 27.485.349 28.478.285 9.364.037 246.956.458

Forderungen an

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59 Statistischer Teil

Fest- Aktien und Bilanz- Kunden Kredit- verzinsliche Beteiligungen summe institute Wertpapiere Übertrag 138.932.419 27.485.349 28.478.285 9.364.037 246.956.458

WSK Bank AG 73.443 33.806 1.112 2 119.457

Zürcher Kantonalbank Österreich AG 56.971 19.190 32.384 1 116.976

FinTech Group Bank AG 5.971 94.795 0 0 101.822

NÖ Bürgschaften und Beteilungen GmbH 0 8.107 19.551 53.267 83.223

Partner Bank AG 5.378 5.308 1.072 1.368 23.789

SPAR-FINANZ BANK AG 5.353 187 0 1 5.695

Summe ordentliche Mitglieder 139.106.338 27.669.031 28.542.225 9.425.962 247.512.086

Forderungen an

Brüll Kallmus Bank AG 464 10.160 6.233 3.147 29.728

paybox Bank AG 26.340 7.730 3.588 4.138 43.539

OeKB CSD GmbH 0 4.399 0 0 31.399

Anmerkungen: Die Jahresabschlüsse der Kathrein Privatbank AG und der Meinl Bank AG waren bis zur Drucklegung nicht verfügbar. 0 = Zahlenwert 0 oder < 500 EUR; Werte ≥ 500 EUR wurden auf 1.000 EUR (entspricht Zahlenwert 1) aufgerundet; Rundungsdifferenzen möglich

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60 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Ausgewählte passivseitige Bilanzpositionen

Passiva in Tausend EUR per Ultimo 2017 Verbindlichkeiten gegenüber Verbriefte Ergän- Eigen- Kunden Kredit- Verbindlich- zungs- kapital instituten keiten kapital UniCredit Bank Austria AG 52.766.100 18.883.342 13.863.021 1.004.586 5.931.339

BAWAG P.S.K. AG 20.446.723 7.404.453 2.880.281 482.486 1.981.565

Oesterreichische Kontrollbank AG 78.325 280.204 0 0 530.478

Oberbank AG 11.395.043 4.207.238 1.444.614 591.570 1.805.859

DenizBank AG 8.294.050 766.771 0 25.015 1.368.685

Bank für Tirol und Vorarlberg AG 6.306.928 1.334.605 1.159.481 157.156 855.360

BKS Bank AG 4.987.234 695.736 549.707 158.812 589.401

Bausparkasse Wüstenrot AG 5.390.071 46.894 115.329 100.000 494.202

Sberbank Europe AG 1.516.989 1.569.080 0 326.219 2.132.460

Schoellerbank AG 3.813.907 462.623 0 0 165.825

Kommunalkredit Austria AG 1.038.875 534.705 1.289.837 67.527 213.733

Raiffeisen Centrobank AG 331.980 38.935 2.344.522 0 109.819

Volkskreditbank AG 2.302.345 27.003 81.999 7.000 306.577

Santander Consumer Bank GmbH 1.269.011 285.000 0 0 315.884

start:bausparkasse AG 1.633.918 0 0 0 100.260

Addiko Bank AG 409.312 152.855 0 196.883 572.670

Banco do Brasil AG 206.282 959.790 0 0 258.628

Bankhaus Carl Spängler & Co. AG 899.586 10.957 125.611 18.229 87.739

Semper Constantia Privatbank AG 998.483 65.835 0 0 62.458

"Österreichischer Exportfonds" GmbH 0 1.117.000 0 0 14.238

Bankhaus Krentschker & Co. AG 704.438 160.127 119.594 23.271 71.113

VakifBank International AG 773.859 63.468 0 0 133.958

Capital Bank - GRAWE Gruppe AG 370.669 41.244 299.295 0 125.139

Bank Gutmann AG 825.723 1.029 0 0 51.080

Bankhaus Schelhammer & Schattera AG 612.466 49.040 40.190 2.000 90.779

Generali Bank AG 552.822 1.028 0 0 62.850

IMMO-BANK Aktiengesellschaft 0 24.999 409.257 25.261 25.299

Bank Winter & Co. AG 380.851 22 0 1.000 100.000

Wiener Privatbank SE 377.553 1 0 0 41.919

Deutsche Bank Österreich AG 306.523 4.552 0 0 47.144

European American Investment Bank AG 293.213 7 24 3.000 20.513

FCA Bank GmbH 1.200 236.535 0 0 40.907

Bankhaus Denzel AG 228.214 23.531 0 0 21.298

Allianz Investmentbank AG 151.358 5.091 0 0 29.514

AlpenBank AG 145.968 436 0 0 15.677

Zwischensumme 129.810.017 39.454.135 24.722.764 3.190.016 18.774.368

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61 Statistischer Teil

Verbindlichkeiten gegenüber Verbriefte Ergän- Eigen- Kunden Kredit- Verbindlich- zungs- kapital instituten keiten kapital Übertrag 129.810.017 39.454.135 24.722.764 3.190.016 18.774.368 WSK Bank AG 85.424 0 0 0 27.335

Zürcher Kantonalbank Österreich AG 81.085 793 0 0 29.870

FinTech Group Bank AG 99.844 0 0 0 182

NÖ Bürgschaften und Beteilungen GmbH 0 54.133 0 0 16.397

Partner Bank AG 11.940 0 0 0 7.651

SPAR-FINANZ BANK AG 0 0 0 798 4.220

Summe ordentliche Mitglieder 130.114.667 39.512.918 24.732.015 3.190.814 18.912.956

Brüll Kallmus Bank AG 393 0 9.251 0 12.000

paybox Bank AG 25.950 0 0 0 18.697

OeKB CSD GmbH 14 3.856 0 0 22.236

Anmerkungen: Die Jahresabschlüsse der Kathrein Privatbank AG und der Meinl Bank AG waren bis zur Drucklegung nicht verfügbar. 0 = Zahlenwert 0 oder < 500 EUR; Werte ≥ 500 EUR wurden auf 1.000 EUR (entspricht Zahlenwert 1) aufgerundet; Rundungsdifferenzen möglich

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62 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Ausgewählte Positionen der Gewinn– und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung in Tausend EUR per Ultimo 2017 Betriebs- hievon Betriebs- hievon Betriebs- EGT Jahres- erträge Netto- aufwend- Personal- ergebnis überschuss zinsertrag ungen aufwand fehlbetrag

UniCredit Bank Austria AG 2.200.000 875.149 1.435.187 728.428 764.813 389.061 380.475

BAWAG P.S.K. AG 1.008.330 615.378 684.930 296.511 323.400 330.847 323.028

Oesterreichische Kontrollbank AG 112.753 53.499 70.388 44.868 42.365 55.409 43.954

Oberbank AG 477.106 260.586 297.763 164.823 179.343 166.263 127.276

DenizBank AG 232.466 213.347 51.589 24.860 180.877 183.567 169.111

Bank für Tirol und Vorarlberg AG 170.046 98.085 111.341 63.612 58.705 37.695 23.653

BKS Bank AG 173.549 106.089 113.507 65.193 60.042 34.595 25.861

Bausparkasse Wüstenrot AG 133.291 -74.243 107.868 33.957 25.423 23.942 21.542

Sberbank Europe AG 69.670 48.608 96.155 45.169 -26.485 -130.837 -172.597

Schoellerbank AG 88.243 15.059 56.734 39.043 31.508 31.640 24.556

Kommunalkredit Austria AG 65.805 32.810 47.249 29.827 18.556 18.309 18.866

Raiffeisen Centrobank AG 59.248 -13.923 40.134 22.524 19.113 19.081 16.576

Volkskreditbank AG 74.458 45.222 61.240 37.863 13.218 10.172 8.635

Santander Consumer Bank GmbH 196.474 98.859 116.668 25.030 79.806 54.838 40.947

start:bausparkasse AG 33.894 26.731 15.514 5.298 18.380 19.841 14.970

Addiko Bank AG 1.440 -3.439 48.997 21.236 -47.558 152.400 151.917

Banco do Brasil AG 30.905 17.479 28.410 14.383 2.495 -61.020 -60.745

Bankhaus Carl Spängler & Co. AG 42.250 14.492 35.261 23.690 6.988 5.142 3.696

Semper Constantia Privatbank AG 38.489 -894 30.730 16.600 7.759 10.326 9.677

"Österreichischer Exportfonds" GmbH 3.481 3.461 2.056 1.462 1.425 1.736 1.299

Bankhaus Krentschker & Co. AG 26.175 16.350 18.197 9.508 7.978 10.629 5.966

VakifBank International AG 16.593 16.560 11.191 5.650 5.401 4.966 5.314

Capital Bank - GRAWE Gruppe AG 40.961 9.179 26.051 15.852 14.910 17.301 15.332

Bank Gutmann AG 43.806 1.392 43.330 30.530 476 -1.827 385

Bankhaus Schelhammer & Schattera AG 22.383 6.432 19.129 9.885 3.254 6.513 6.420

Generali Bank AG 5.848 1.704 21.886 8.498 -16.038 -10.288 -7.721

IMMO-BANK Aktiengesellschaft 44.188 3.174 41.513 0 2.675 2.675 2.536

Bank Winter & Co. AG 16.280 2.064 15.031 3.954 1.249 1.353 503

Wiener Privatbank SE 39.702 3.698 15.389 9.499 24.314 16.218 16.054

Deutsche Bank Österreich AG 9.609 936 15.303 5.902 -5.695 5.695 -12.831

European American Investment Bank AG 12.453 5.495 8.460 4.512 3.993 3.359 2.459

FCA Bank GmbH 10.718 7.197 5.126 3.244 5.592 5.542 4.045

Bankhaus Denzel AG 8.877 6.698 4.676 2.279 4.201 3.332 2.371

Allianz Investmentbank AG 21.856 1.709 14.742 8.493 7.114 7.120 5.638

AlpenBank AG 12.342 627 11.985 7.153 357 406 51

Zwischensumme 5.543.686 2.515.569 3.723.728 1.829.338 1.819.958 1.426.001 1.219.219

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63 Statistischer Teil

Betriebs- hievon Betriebs- hievon Betriebs- EGT Jahres- erträge Netto- aufwend- Personal- ergebnis überschuss zinsertrag ungen aufwand /fehlbetrag

Übertrag 5.543.686 2.515.569 3.723.728 1.829.338 1.819.958 1.426.001 1.219.219

WSK Bank AG 9.836 4.736 7.032 4.126 2.804 2.511 1.829

Zürcher Kantonalbank Österreich AG 15.728 552 14.508 9.301 1.220 993 1.028

FinTech Group Bank AG 2.411 400 2.084 0 326 326 0

NÖ Bürgschaften und Beteilungen GmbH 4.841 0 4.417 1.790 424 724 541

Partner Bank AG 4.777 194 4.668 2.800 109 114 106

SPAR-FINANZ BANK AG 459 41 160 0 299 326 245

Summe ordentliche Mitglieder 5.617.572 2.521.813 3.784.148 1.858.436 1.833.424 1.438.734 1.228.741

Brüll Kallmus Bank AG 7.494 132 4.935 3.058 2.558 2.548 2.027

paybox Bank AG 8.759 306 8.807 3.702 -48 -581 -581

OeKB CSD GmbH 19.581 -116 13.808 4.320 5.773 5.773 4.328

Anmerkungen: Die Jahresabschlüsse der Kathrein Privatbank AG und der Meinl Bank AG waren bis zur Drucklegung nicht verfügbar. 0 = Zahlenwert 0 oder < 500 EUR; Werte ≥ 500 EUR wurden auf 1.000 EUR (entspricht Zahlenwert 1) aufgerundet; Rundungsdifferenzen möglich

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64 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Mitarbeiterzahlen der ordentlichen Mitgliedsinstitute

Anzahl

der Mitarbeiter Veränderung gegen-

über dem Vorjahr Anteil in%

Männer/Frauen

1.1.2018 1.1.2017 absolut in% 1.1.2018 1.1.2017

Vollzeitbeschäftigte

männlich 6.653 6.746 -93 -1,4% 59,5% 58,2%

weiblich 4.531 4.843 -312 -6,4% 40,5% 41,8%

insgesamt 11.184 11.589 -405 -3,5%

Lehrlinge

männlich 51 62 -11 -17,7% 48,1% 51,2% weiblich 55 59 -4 -6,8% 51,9% 48,8%

insgesamt 106 121 -15 -12,4%

Teilzeitbeschäftigte

männlich 716 727 -11 -1,5% 15,4% 15,7%

weiblich 3.943 3.901 42 1,1% 84,6% 84,3%

insgesamt 4.659 4.628 31 0,7%

nicht im Angestelltenverhältnis befindliche Beschäftigte

männlich 77 110 -33 -30,0% 22,6% 29,3%

weiblich 264 266 -2 -0,8% 77,4% 70,7%

insgesamt 341 376 -35 -9,3%

Beschäftigte insgesamt

männlich 7.497 7.645 -148 -1,9% 46,0% 45,7%

weiblich 8.793 9.069 -276 -3,0% 54,0% 54,3%

insgesamt 16.290 16.714 -424 -2,5%

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65 Statistischer Teil

Auch im Berichtsjahr 2017 war – wie schon in den Vorjah-ren – abermals ein Rückgang des Gesamtmitarbeiterstan-des aller ordentlichen Mitglieder um 2,5% (–424 Mitarbei-ter absolut) zu beobachten. Dieser fiel im Vergleich zur Vorperiode höher aus (2016: –1,8% oder –302 Mitarbeiter absolut). Die Anzahl der Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter verrin-gerte sich 2017 um 3,5% (–405 Mitarbeiter absolut). Dabei war der Rückgang bei den weiblichen Beschäftigten (–312 Mitarbeiterinnen oder –6,4%) prozentuell und absolut wesentlich höher als bei den männlichen (–93 Mitarbeiter oder –1,4%). Auch verringerte sich die Gesamtanzahl der Lehrlinge gegenüber der Vorjahresperiode abermals: nach –17,7% im Jahr 2016 waren es in der Berichtsperiode 2017 –12,4%. Bei den Teilzeitbeschäftigten konnte 2017 ein leichter Zuwachs verzeichnet werden. In diesem Segment stieg die Beschäftigtenanzahl um 31 Köpfe oder 0,7%. In der Grup-pe der Teilzeitbeschäftigten überwiegen die weiblichen Angestellten mit 84,6% (2016: 84,3%; 2015: 82,2%) nach wie vor signifikant gegenüber ihren männlichen Kollegen. Insgesamt sind die Mitarbeiterzahlen der ordentlichen Mitgliedsinstitute des Bankenverbandes seit Beginn der Finanzkrise um mehr als ein Viertel zurückgegangen. Waren zu Beginn 2008 noch rund 22.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, betrug die Beschäftigtenzahl per 1.1.2017 nur mehr insge-samt 16.290 Köpfe (-26%).

Die Entwicklung im Globalsektor (gesamte österreichische Kreditwirtschaft) wies laut OeNB zum Ultimo 2017 mit insgesamt 73.712 Köpfen gegenüber der Vorjahresperiode (74.543 Köpfe) ebenso einen – wenn auch geringeren – Rückgang um 1,1% auf (–831 Mitarbeiter absolut). Damit beschäftigte die gesamte Kreditwirtschaft im abgelaufe-nen Geschäftsjahr 6.581 Arbeitnehmer weniger als im Jahr 2008 zu Beginn der Finanzkrise. Damals waren in der Kreditwirtschaft 80.293 Beschäftigte tätig. In den Jah-ren 1995 bis 2005 waren es durchschnittlich rund 75.500 Köpfe p.a. (Quelle: OeNB).

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66 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Verbandsangelegenheiten Organe und Generalsekretariat des Bankenverbandes

Präsidium

Vorstand

Präsident Robert Zadrazil Vorsitzender des Vorstandes

U n i C r e d i t B a n k A u s t r i a A G

Vizepräsident Konsul KR Dr. Franz Gasselsberger Generaldirektor und Sprecher des Vorstandes

O b e r b a n k A G

Vizepräsident Dr. Bernhard Ramsauer Vorsitzender des Vorstandes

S e m p e r C o n s t a n t i a P r i v a t b a n k A G

Vizepräsidentin Dr. Susanne Riess Generaldirektorin und Vorsitzende des Vorstandes

B a u s p a r k a s s e W ü s t e n r o t A G

Gerhard Burtscher Vorstandsvorsitzender

B a n k f ü r T i r o l u n d V o r a r l b e r g A G

Wolfgang Eisl Geschäftsleiter (CEO)

U B S E u r o p e S E , N i e d e r l a s s u n g Ö s t e r r e i c h

Gina Goëss Geschäftsleiter (Country CEO)

C r e d i t S u i s s e ( L u x e m b o u r g ) S . A . , Z w e i g n i e d e r l a s s u n g Ö s t e r r e i c h

Christian Jauk, MBA Vorsitzender des Vorstandes

C a p i t a l B a n k - G R A W E G r o u p A G

Frank W. Lippit, lic.oec.HSG Vorsitzender des Vorstandes

B a n k G u t m a n n A G

Mag. Thomas Moskovics Generaldirektor und Vorsitzender des Vorstandes

B a n k W i n t e r & C o . A G

Dr. Rainer Polster Sprecher der Geschäftsleitung

D e u t s c h e B a n k A G , F i l i a l e W i e n

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67 Verbandsangelegenheiten

Generalsekretariat

V

Mag. Enver Sirucic Mitglied des Vorstandes

B A W A G P . S . K . B a n k f ü r A r b e i t u n d W i r t s c h a f t u n d Ö s t e r r e i c h i s c h e P o s t s p a r k a s s e A G

Mag. Angelika Sommer-Hemetsberger

Vorstandsdirektorin und Mitglied des Vorstandes O e s t e r r e i c h i s c h e K o n t r o l l b a n k A G

Konsulin Mag. Dr. Herta Stockbauer

Vorstandsdirektorin und Vorsitzende des Vorstandes B K S B a n k A G

Mag. Franz Witt-Dörring

Vorsitzender des Vorstandes S c h o e l l e r b a n k A G

Dr. Werner G. Zenz*)

Sprecher des Vorstandes B a n k h a u s C a r l S p ä n g l e r & C o . A G

*) kooptiert

Stand vor Drucklegung

MMag. Dr. Gerald Resch Generalsekretär

Mag. Michael Ernegger

Generalsekretär-Stellvertreter

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68 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

Mitglieder des Bankenverbandes

Ordentliche Mitglieder

„Österreichischer Exportfonds“ GmbH Addiko Bank AG Allianz Investmentbank AG AlpenBank AG Banco do Brasil AG Bank für Tirol und Vorarlberg AG Bank Gutmann AG Bank of China (Hungary) Close Ltd. Vienna Branch Bank Winter & Co. AG Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Bankhaus Denzel AG Bankhaus Krentschker & Co. AG Bankhaus Schelhammer & Schattera AG Bausparkasse Wüstenrot AG BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und

Österreichische Postsparkasse AG BKS Bank AG BNP Paribas SA Niederlassung Österreich Brüll Kallmus Bank AG Capital Bank - GRAWE Gruppe AG Citibank Europe plc, Austria Branch Commerzbank AG - Niederlassung Wien Credit Suisse (Luxembourg) S.A.

Zweigniederlassung Österreich DenizBank AG Deutsche Bank AG - Filiale Wien Deutsche Bank Österreich AG European American Investment Bank AG FCA Bank GmbH FinTech Group Bank AG Generali Bank AG IMMO-Bank AG ING-DiBa Austria Niederlassung der ING-DiBa AG Kathrein Privatbank AG Kommunalkredit Austria AG LGT Bank AG, Zweigniederlassung Österreich Meinl Bank AG NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH Oberbank AG OeKB CSD GmbH Oesterreichische Kontrollbank AG

Partner Bank AG Paybox Bank AG Raiffeisen Centrobank AG RCI Banque S.A., Niederlassung Österreich Santander Consumer Bank GmbH Sberbank Europe AG Schoellerbank AG SEMPER Constantia Privatbank AG Société Générale - Zweigniederlassung Wien Spar-Finanz Bank AG start:bausparkasse AG State Street Bank International GmbH, Filiale Wien TeamBank Österreich, Niederlassung der

TeamBank AG Nürnberg UBS Europe SE, Niederlassung Österreich UniCredit Bank Austria AG VakifBank International AG Volkskreditbank AG VTB Bank (Europe) SE, Zweigniederlassung Wien Wiener Privatbank SE WSK Bank AG Zürcher Kantonalbank Österreich AG

Das ausführliche Mitgliederverzeichnis finden Sie laufend aktualisiert unter

www.bankenverband.at

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69 Verbandsangelegenheiten

Außerordentliche Mitglieder

Veränderungen im Mitgliederkreis

„AirPlus“ Air Travel Card Vertriebsgesellschaft mbH Allianz Vorsorgekasse AG American Express Services Europe Ltd.,

Niederlassung Wien APK Vorsorgekasse AG Austria Wirtschaftsservice GmbH AutoBank AG Bank Julius Bär Europe AG, Frankfurt*) BONUS Vorsorgekasse AG BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GmbH Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG DC Bank AG Deutsche Vermögensberatung Bank AG fair-finance Vorsorgekasse AG FIL Fondsbank GmbH, Zweigniederlassung Wien Liechtensteinische Landesbank (Österreich) AG Mizuho Bank Europe N.V., Vienna Branch

MUFG Bank (Europe) N.V. Vienna Nomura International plc - Vienna Representative Office**) Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH Porsche Bank AG Raiffeisen Bank International AG UniCredit Bank AG, Zweigniederlassung Wien VBV – Vorsorgekasse AG Western Union International Bank GmbH *) Institute im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit

**) Repräsentanzen ausländischer Banken

Firmenwortlautänderungen biw Bank für Investments und Wertpapiere AG,

Niederlassung Österreich in FinTech Group Bank AG

BNP Paribas Fortis Bank SA/NV - Niederlassung Österreich in BNP Paribas SA Niederlassung Österreich

Teambank AG, Niederlassung Österreich in TeamBank Österreich, Niederlassung der TeamBank AG Nürnberg

VTB Bank (Austria) AG in VTB Bank (Europe) SE, Zweigniederlassung Wien

Ausgeschiedene Mitglieder Hellobank BNP Paribas Austria AG Svenska Handelsbanken AB (publ) -

Niederlassung Wien Der Mitgliederstand des Verbandes umfasste somit bei Redaktionsschluss 60 ordentliche und 24 außerordent-liche Mitglieder (inklusive Repräsentanzen und Institute im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit).

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70 Verband österreichischer Banken & Bankiers - Jahresbericht 2017

AnaCredit Analytical Credit Dataset API Application Programming Interface ARGRU Arbeitsgruppe ATAD Anti Tax Avoidance Directive BaSAG Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von

Banken BAST-FIN Branchenarbeitsstiftung Finance B2B Business-to-Business BEPS Base Erosion and Profit Shifting BIP Bruttoinlandsprodukt BörseG Börsegesetz BRRD Bank Recovery and Resolution Directive BTS Bindende Technische Regulierungsstandards BVA Bundesvoranschlag BWG Bankwesengesetz CEBS Committee of European Banking Supervisors COREP Common Reporting CRD Capital Requirement Directive CRR Capital Requirement Regulation CRS Common Reporting Standard CVA Credit Valuation Adjustment DLT Distributed-Ledger-Technologie DSGVO Datenschutz-Grundverordnung EBA European Banking Authority EBF European Banking Federation ErwSchG Erwachsenenschutz-Gesetz ESA European Supervisory Authorities ESAEG Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ESG Environment Social Governance ESMA European Securities and Markets Authority EStG Einkommensteuergesetz ESVG Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamt-

rechnungen FATCA Foreign Account Tax Compliance Act FCA Financial Conduct Authority FINMA Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINREP Financial Reporting FinTech Financial Technology FM-GwG Finanzmarkt-Geldwäschegesetz FRTB Fundamental Review of the Trading Book GDPR General Data Protection Regulation G-SIIs Global Systemically Important Institutions GKE Granulare Kredit-Erhebung GMSG Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz HLEG High-Level Expert Group HVPI Harmonisierter Verbraucherpreisindex IDD Insurance Distribution Directive IFRS International Financial Reporting Standards

IoT Internet of Things InsurTech Insurance Technology InvFG Investmentfondsgesetz IRB Internal Ratings Based (Approach) ITS Implementing Technical Standard JC Joint Committee KMU Kleine und mittlere Unternehmen KPI Key Performance Indicator LR Leverage Ratio M&A Mergers & Acquisitions MiFID Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente MREL Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichti-

gungsfähige Verbindlichkeiten MwSt-RL Richtlinie 2006/112 über das gemeinsame Mehrwert-

steuersystem

NPLs Non-performing Loans NSFR Net Stable Funding Ratio O-SSI Other Systemically Important Institution PRIIPs Packaged Retail and Insurance-based Investment

Products PSD Payment Services Directive QI Qualified Intermediary RegTech Regulatory Techonology RTS Technische Regulierungsstandards SaaS Software as a Service SA-CCR The standardised approach for measuring counterpar-

ty credit risk exposure

SHSG Securities Holdings Statistics Group SRMR Single Resolution Mechanism Regulation SSM Single Supervisory Mechanism SWIFT Society for Worldwide Interbank Financial Telecom-

munication TCFD Task Force on Climate-related Financial Disclosures TLAC Total Loss Absorbing Capacity UGB Unternehmensgesetzbuch USP Unique Selling Proposition UStG Umsatzsteuergesetz VC Venture Capital VERA Vermögens-, Erfolgs- & Risikoausweis VGR Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung VPI Verbraucherpreisindex VZKG Verbraucherzahlungskontogesetz WAG Wertpapieraufsichtsgesetz WiEReG Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz ZaDiG Zahlungsdienstegesetz ZKRM Zentralkreditregister-Meldung ZaDiG Zahlungsdienstegesetz ZKR Zentralkreditregister

Abkürzungsverzeichnis

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71 Abkürzungsverzeichnis und Impressum

Medieninhaber (Verleger): Verband österreichischer Banken und Bankiers

Für den Inhalt verantwortlich: GS MMag. Dr. Gerald Resch

1010 Wien, Börsegasse 11

Redaktion und Gestaltung: Lisbeth Habusta und Roman Molva

Beiträge von:

Peter Brandner, Michael Ernegger, Michael Konkolits, Michael Konrad, Magdalena Martinovic, Roman Molva,

Simone Nemeskal, Harald Podoschek, Stefan Punkl, Wolfgang Sützl und Doris Zingl

Portraitaufnahme Robert Zadrazil:

Gerry Frank Photography Portraitaufnahme Gerald Resch:

Georg Wilke, Wien

Quellenangaben: OeNB, EU, EZB, EU-Kommission, WIFO

Redaktionsschluss: 30.4.2018

Impressum

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