Verlagsgruppe Hof/Coburg/Suhl Preisliste · Abweichungen bei den Summen sind rundungsbedingt....

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Verlagsgruppe Hof/Coburg/Suhl

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WerbeformenübersichtSkyscraper 1

Wide Skyscraper 2

Super Banner 3

Regionaler Button 5

Sticky Ad 10

Rectangle 6

Button 7

Bottom Ad 8

Regio. Immo-Button 11

Prospekte online 12

Contend Ad 13

Sonderwerbeformen 14

Preislisten 15 – 16

MA-Analyse 17

AGB 18 – 21

Kontakt 22

Branchenbuch 9

Wallpaper 4

1

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5556

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Der Skyscraper befindet sich am rechten Rand der Webseite.Skyscraper können beim Scrollen aus dem sichtbaren Bereich ver-schwinden.

Größe:120 x 600 Pixel

Dateiformate: .gif / .jpg / .swf

Dateigröße:maximal 40 kB

Skyscraper 1

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Eine auffällig vertikale Platzierung am rechten Rand der Internetseite macht den Wide Skyscraper zu einem besonderen Blickfang.

Im Gegensatz zum Skyscraper ist der Wid Skyscraper 40 Pixel breiter.

Größe:160 x 600 Pixel

Dateiformate: .gif / .jpg / .swf

Dateigröße:maximal 40 kB

Wide Skyscraper 2

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Das Super Banner ist am Kopf der Seite positioniert.

Größe:728 x 90 Pixel

Dateiformate: .gif / .jpg / .swf

Dateigröße:maximal 40 kB

Super Banner 3

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Das Wallpaper ist eine Kombination aus Super Banner und Wide Skyscraper.

Der Wallpaper, auf gut deutsch „die Tapete“, umläuft die Seite in einem einheitlichen Layout.

Auf Kundenwunsch kann der gesamte Hintergrund der Seite eingefärbt werden.

Größe:Wide Skyscraper 160 x 600+Super Banner 728 x 90

Dateiformate: .gif / .jpg / .swf

Dateigröße max.: 40 kB je Werbemittel

Hintergrundfarbe: HEX-Code

Wallpaper 4

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3 Button nebeneinander im Content-bereich unter Kartenausschnitt.

Größe:170 x 90 Pixel

Dateiformate: .gif / .jpg / .swf

Dateigröße:maximal 40 kB

Regionaler Button 5

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Das Rectangle ist vergleichbar mit Inselanzeigen im Print.

Das Rectangle wird direkt im redakti-onellen Umfeld der Website platziert.

Der Vorteil vom Rectangle ist das spezifische, rechteckige Format, welches viel Raum für Kreativität bietet.

Größe:300 x 250 Pixel

Dateiformate: .gif / .jpg / .swf

Dateigröße: maximal 40 kB

Rectangle 6

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Button sind im rechten Content-bereich eingebunden.

Größe: 300 x 100 Pixel

Dateiformate: .gif / .jpg / .swf

Dateigröße: maximal 40 kB

Button 7

7

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Dieser Banner ist unter dem Content-bereich positioniert.

Größe: 300 x 300 Pixel

Dateiformate: .gif / .jpg / .swf

Dateigröße: maximal 40 kB

Bottom Ad 8

8

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Kostenlos: Auf diesen Seiten bieten wir allen gewerblichen Anzeigenkunden die Mög-lichkeit eines kostenlosen Eintrags Ihrer Firmendaten. Der kostenlose Eintrag beinhaltet Branche, Anschrift, Kontakt-daten und eine Kartenfunktion.

Kostenpflichtig:Der Kunde bekommt über den kostenlo-sen Eintrag hinaus noch die Möglichkeit, ein Firmenlogo oder Bild, eine kleine Firmenbeschreibung und die Öffnungs-zeiten zu platzieren. Dazu gehört auch die Verlinkung auf die Internetseite des Kunden.Kosten: 25,00 € zzgl. MwSt. im Jahr

Branchenbuch 9

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Dies sind spezielle Banner, welche immer im Blickfeld bleiben, auch wenn nach unten gescrollt wird.

Sticky Ad wird über den (Wide)Skyscraper ausgeliefert.

Sticky Ad 10

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Platzierung im rechten Bereich neben der Suchmaske von immobilienscaout24

Größe: 137 x 137 Pixel

Dateiformate: .gif / .jpg / .swf

Dateigröße: maximal 40 kB

Regionale Immobilien-Button 11

11

11

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Unter Prospekten Online versteht man elektronisch im Internet veröffentlichte Prospekte, die bereits der Zeitung beigelegt wurden, um damit die Reichweite erheblich zu vergrößern.

Mit einem online veröffentlicheten Prospekt, werden auch Kunden, die keine Zeitung abonniert haben, angesprochen.

Zur Veröffentlichung gehört ein Button, welcher sich auf der Home-page befindet.

Die eigentliche Beilage kann als reines PDF oder als eMAG mit einer Flash-Animation online gestellt werden.

Prospekte Online 12

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Content Ad ist Werbung, die mög-lichst gut mit dem eigentlichen Inhalt der Website verschwimmt.Die Folge ist, dass User erst im Nach-hinein merken, dass Werbung statt Inhalt der Website gelesen wurde.

Größe: variabel, max. 1000 Zeichen, 1 Bildpro Artikel

Content Ad 13

ANZEIGE

Contend AdIlliqui in porera con natatiumet estinctessit ipsam qui omnissi quis delliqui raectem facere vendissi rehenit optibus et mo tem est landucim fugiae nimet rerferent, aut faccus sequia niendit vellaut volestium qui occus nonem lit acestem lis ipsae ma doloriatur aut volenis aut et eosa doluptatet que eum ut latiatur, simus, que nulpa qui dellande por audia dolupti dendio blabo.

Contend AdIta nobitiis que vit reperrum quiam, quunti vid que vendit omni berore nectum volut omnis dem re ratur, omni optaqui conserc ipsapie ntemper uptatis etur a consenimus, sam es parchictam quo ipsum sandips-unt dis ipsa vel illabo. Itat.Hendam, ipsunt a volorit, ommolora non cum quo conem dis idit mod elessentur modipsa periorias quati volupta tiatem volor a conseque exceri audita at quae. Nam conet quatati aperfero cuptur re mo etur ma corum id millupidi architatur?

Contend AdOta coriosa doluptis et modi bearchicimos es cuptat quas aut dolori offic te pelendis dis et, que explitatint odi dolor mo consequis expernatae landita tusandelis exerum re corum sedit, conserio occus volorio blam consed quibusdandit faceatem aut alique inctem sequam evenet, quo conse vellecus qui del ea inctusam elignatumqui quatinc iataquias earum quiatur repe corum eatur adigenditas doluptatur aut esto et qui qui quis rent, officia ntiati derchit aligend igenda escitat emporeh endigen ihilia delisimet perfersperis pario enimus

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TRAUERPORTALIm Trauerportal sind Super Banner, Skyscraper und Wide Skyscraper erlaubt.

Eine weitere Werbeform befindet sich unter der Suchmaske, hier hat der Werbetreibende die Möglichkeit, unter den Branchen Grab-male, Bestatter und Blumen im jeweilige Landkreis einen Link aufseine Internetseite zu platzieren.

Für Werbetreibende ohne eigene Internetseite besteht die Möglichkeit, hinter dem Link eine Kontaktseite auf dem Portal zu hinterlegen.

Im gesamten Trauerportal sind animierte Werbeformen nicht gewünscht.

Preis einer Verlinkung: 50 € zzgl. MwSt.Laufzeit 6 Monate

Sonderwerbeformen 14

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PREISLISTE 15

Werbeform Größe TKP*

Skyscraper 120 x 600 Pixel  6,00 €

Wide Skyscraper 160 x 600 Pixel  6,00 €

Content Ad variabel, max. 1000 Zeichen, 1 Bild pro Artikel  8,50 €

Rectangle 300 x 250 Pixel 15,00 €

Pop Up 240 x 240 Pixel 25,00 €

Pop Under 240 x 240 Pixel 25,00 €

Button 137 x 100 Pixel  3,00 €

Super Banner 728 x 90 Pixel  7,50 €

Bottom Ad 300 x 300 Pixel  6,50 €

Wallpaper Wide Skyscraper (160 x 600 Pixel) + Super Banner (728 x 90) 15,00 €

Digitale Prospekte www.insüdthüringen.de www.np-coburg.de www.frankenpost.de

Wochenpreis* Prospekte online + print

240,– €  220,– € 250,– €

Verlängerungswoche* Prospekte online + print

54,– €  27,– € 99,– €

* alle Preise zzgl. MwSt.

Preise Allgemeine Werbeformen

Preise Digitale Prospekte

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PREISLISTE 16

Rubrik Wochenpreis Paket 1 Paket 2 Sie sparenHof/Rehau 136,00 € 408,00 € 433,00 € 136,00 €Fichtelgebirge 201,00 € 603,00 € 628,00 € 201,00 €Kulmbach 26,00 € 78,00 € 103,00 € 26,00 €Münchberg 29,00 € 87,00 € 112,00 € 29,00 €Naila 29,00 € 87,00 € 112,00 € 29,00 €

Rubrik Wochenpreis Immobilien 137x137 px 35,00 €

Preise Regionale Button

Preise Immobilien ButtonRegionale Button Immobilien Button

Rubrik Wochenpreis Paket 1 Paket 2 Sie sparenBad Salzungen 97,00 € 291,00 € 316,00 € 97,00 €Hildburghausen 84,00 € 252,00 € 277,00 € 84,00 €Ilmenau 78,00 € 234,00 € 259,00 € 78,00 €Meiningen 65,00 € 195,00 € 220,00 € 65,00 €Schmalkalden 58,00 € 174,00 € 199,00 € 58,00 €Sonneberg/Neuhaus 78,00 € 234,00 € 259,00 € 78,00 €Suhl/Zella-Mehlis 136,00 € 408,00 € 433,00 € 136,00 €

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w.in

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hürin

gen.

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frank

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st.d

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Rubrik Wochenpreis Paket 1 Paket 2 Sie sparenCoburg 117,00 € 351,00 € 376,00 € 117,00 €Kronach 45,00 € 135,00 € 160,00 € 45,00 €Lichtenfels 13,00 € 39,00 € 64,00 € 13,00 €Hassberge 13,00 € 39,00 € 64,00 € 13,00 €

ww

w.np

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urg.

de

alle Preise zzgl. MwSt.

PAKET 1:Sie buchen 4 Wochen und zahlen nur 3 Wochen.

PAKET 2:Sie buchen 4 Wochen und zahlen 3 Wochen inkl. einer Microsite.

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MA-ANALYSE 17

Hochrech-

nung [Tsd.]

Zusammen-

setzung [%]

Hochrech-

nung [Tsd.]

Zusammen-

setzung [%]

Total 320 100,0%

Männer 190 59,4% Ausbildung

Frauen 140 43,8%

Verlagsgruppe HCS

Kein allgemeiner Schulabschluss

ODER Haupt- bzw. Volksschulabschluss80 25,0%

Altergruppen Weiterführende Schule 130 40,6%

14 - 19 Jahre 30 9,4% Abitur, Fachabitur ODER Fach-/Hochschulabschluss 110 34,4%

20 - 29 Jahre 90 28,1%

30 - 39 Jahre 80 25,0% Berufstätigkeit

40 - 49 Jahre 40 12,5% In Ausbildung - Lehrling, Schüler, Student 60 18,8%

50 - 59 Jahre 30 9,4% Berufstätig 220 68,8%

60 Jahre und älter 40 12,5% Rentner, Pensionär ODER Nicht berufstätig 50 15,6%

ODER Haupt- bzw. Volksschulabschluss80 25,0%

Abweichungen bei den Summen sind rundungsbedingt. Quelle: "AGOF internet facts 2012-10" (Hochrechnung)

Zusammensetzung der „Unique User“

Die Arbeitsgemeinschaft Online Forschung ist ein Zusammenschluss der führenden Online-Vermarkter in Deutschland. Mit ihrer standar-disierten Online-Reichweitenwährung sowie umfassenden Daten rund um die Nutzung digitaler Medien macht die AGOF das klassi-sche und das mobile Internet zu transparenten und planbaren Werbeträgern.

Die Markt-Media-Studie internet facts weist Reichweiten (Unique User) und Strukturdaten von Webseiten und Belegungseinheiten sowieKerndaten zur Internetnutzung und zum E-Commerce in Deutschland aus.

Der Unique User ist die von der AGOF etablierte Reichweitenwährung fürdigitale Medien.Er drückt aus, wie viele Personen in einem bestimmten Zeitraum Kontakt mit einem Medium hatten und macht damit die Medialeistung von digitalen Werbeträgern vergleichbar.

IVW Online NutzungsdatenUnter folgendem Link finden Sie die aktuellen durch die IVW erhobenen Online Nutzungsdaten.

www.ivw.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien der Verlagsgruppe Hof-Coburg-Suhl | Stand Dezember 2010

1. Werbeauftrag

(1) „Werbeauftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist der Vertrag zwischen der Verlagsgruppe Hof-Coburg-Suhl (nachfolgend „Anbieter“) und einem Werbung-treibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Schaltung eines oder meherer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten zum Zwecke der Verbreitung, im Internet.

(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann beispielsweise aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner, Button), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link, Hyperlink).

(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung oder des Werbeumfeldes nach Einschätzung des Anbieters nicht als solche erkennbar sind, werden vom Anbieter als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Ebenso ist der Anbieter berechtigt, sofern dies nicht anderweitig erkennbar ist, einen Hinweis auf den Auftraggeber hinzuzufügen. Der Anbieter ist bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes des Werbemittels frei, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

3. Vertragsschluss

(1) Aufträge für Anzeigen können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Internet aufgeben werden. Der Verlag haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Anbieters zustande, die vorbehaltlich anderer individueller Vereinbarung zwischen Anbieter und Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail erfolgt.

(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnach-weis zu verlangen.

(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung etc.) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

4. Abwicklungsfrist

Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

5. Auftragserweiterung

Der Anbieter erbringt ausschließlich die im jeweiligen Werbeauftrag aufgeführten und vereinbarten Leistungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Punkt 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel gegen gesonderte Vergütung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste im Zeitpunkt der Auftragserweiterung abzurufen. Eine solche Auftragserweiterung bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

6. Nachlasserstattung

(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.

(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart wird, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien der Verlagsgruppe Hof-Coburg-Suhl | Stand Dezember 2010

7. Datenanlieferung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Anbieters entsprechende Werbemittel und die URL, auf die das Werbemit-tel verweisen soll, rechtzeitig (mindestens 5 Werktage, bei Sonderwerbeformen gemäß des im Angebot angegebenen Termins) und vollständig vor Schaltungsbeginn anzuliefern sowie sicherzustellen, dass durch die Werbemittel keine Gefahren ausgehen, etwa durch Viren oder sonstige technische Probleme. Sollten dem Anbieter aus der Verwendung der vom Auftrag-geber überlassenen Werbemittel Schäden entstehen, hat der Auftraggeber für diese einzutreten.

(2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.(3) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. Ab dem im Angebot angegebenen Anliefe-

rungstermin sind Änderungen von Größen, Formaten, Ausstattungen und Platzierungen nicht mehr möglich. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten.

(4) Datenträger, Fotos oder sonstige Unterlagen des Auftraggebers werden ihm nur auf sein Verlangen und auf seine Kosten zurückgesandt. Die Gefahr hierfür trägt der Auftraggeber.

8. Chiffrewerbung

(1) Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen wurden, werden vernichtet bzw. gelöscht.

(2) Eingehende E-Mails werden nur bis zu einer Datenmenge von 300 Kilobyte pro E-Mail weitergeleitet.

9. Ablehnungsbefugnis

(1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, insbesondere wenn nach seiner Auffassung deren Inhalt gegen geltendes Recht oder behördliche Bestimmungen verstößt, wenn die Inhalte sittlich anstößg sind, Rechte Dritter verletzt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. In diesen Fällen wird der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass er das Werbemittel nicht veröffentlichen bzw. sperren wird. Ansprüche jeglicher Art des Auftraggebers gegen den Anbieter sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

(2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. Absatz 1 Satz 2 gilt entspre-chend.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Werbemittels, insbesondere solche für Arznei- und Heilmittel, von einer vorherigen schriftlichen Zusicherung des Auftraggebers über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung bzw. von der Abgabe einer Freistellungserklärung abhängig zu machen und/oder die Dateien auf Kosten des Auftraggebers von einer sach-verständigen Stelle auf rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen.

(4) Eine Prüfpflicht des Anbieters bezüglich der Rechtmäßigkeit des Werbemittels besteht jedoch nicht.

10. Rechtegewährleistung und – übertragung des Auftraggebers, Haftungsfreistellung

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstigen gesetzliche Bestimmungen verletzt und die Werbemittel keine sittlich anstößigen Inhalte (z.B. rassistische, pornografische, gewaltverherrli-chende, beleidigende, obszöne) aufweisen. Der Auftraggeber hat dementsprechend auch und insbesondere sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf Daten oder andere Web-sites zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen und/oder sittlich anstößige Inhalte aufweisen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung entsprechender gesetzlicher Bestimmungen oder Rechte Dritter geltend gemacht werden. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten auf seine Kosten zu unterstützen.

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Preisliste Onlinewerbung. Gültig ab 1. 1. 2014

Verlagsgruppe Hof / Coburg / Suhl

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien der Verlagsgruppe Hof-Coburg-Suhl | Stand Dezember 2010

(2) Absatz 1 gilt bei Einleitung eines strafrechtlichen oder behördlichen Verfahrens gegen den Anbieter aufgrund eines Werbemittels entsprechend.(3) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung des Werbemittels in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-,

Leistungsschutz-und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten tech-nischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

11. Auftragserfüllung, Prüfpflicht des Auftraggebers

(1) Der Anbieter bemüht sich im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemit-tels. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

(2) Eine Gewährleistung des Auftraggebers für Fehler bei der Wiedergabe/Darstellung des Werbemittels ist ausgeschlossen bei unwesentlichen Fehlern, insbesondere bei Fehlern bei der Wiedergabe/Darstellung, die hervorgerufen werden durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommuni-kationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischen-speichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schal-tung andauert und der Anbieter diese Fälle nicht zu vertreten hat. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen Zeitraum von mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Darstellung/Wiedergabe keine Ansprüche, soweit die ungenügende Dar-stellung/Wiedergabe hierauf beruht. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschal-tung auf den Fehler hinweist.

(4) Der Auftraggeber hat das in Auftrag gegebene Werbemittel unverzüglich nach seiner ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel, der sich zeigt, unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach der Schaltung schriftlich gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Bei fehlender Mangelanzeige innerhalb dieses Zeitraumes gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt.

(5) Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, beispielsweise softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen, wegen Rechne-rausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungs-anbietern oder aus vergleichbaren Gründen, wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit, und sofern der mit der Anzeige verfolgte Zweck noch erreichbar ist, nach Wegfall des Hindernisses nachgeholt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt bei unverzüglicher Nachholung unberührt bestehen, es sei denn, dass die Nachholung für den Auftraggeber nicht mehr von Interesse war und der Anbieter dies wußte.

12. Haftung

Der Anbieter haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist - abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Regelungen ausge-schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

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13. Preisliste

(1) Es gilt die jeweils aktuelle, im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet www.frankenpost.de veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.

(3) Ruft der Auftraggeber die Werbung nicht innerhalb der Laufzeit ab oder gerät er mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, erfolgt eine Rückbelastung entsprechend den im Tarif festgelegten Rabattstufen. Wird ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder werden zusätzliche Dispositionen erteilt, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen dem Gesamtauftrag entsprechenden rückwirkenden Rabatt gemäß den im Tarif festgelegten Rabattstufen. Der Rabatt wird nach Vertragsende abgerechnet.

(4) Die von den Online-Angeboten gewährte Vermittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Die Vermittlungsvergütung fällt ausschließ-lich bei Vermittlung von Aufträgen Dritter an.

(5) Für den Anspruch auf gemeinsame Rabattierung ist bei konzernangehörigen Unternehmen eine Kapitalbeteiligung von mindestens 50 % erforderlich. Der Anspruchsteller hat den Nach-weis des Bestehens einer solchen Unternehmensverbindung zu führen.

14. Zahlungsverzug

(1) Zahlungsansprüche des Anbieters sind zahlbar spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmen 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Kündigung: Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-mail erfolgen.

16. Datenschutz

Der Verlag speichert und verwendet die Daten im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Falls zur Ausführung und Abwicklung des Werbeauftrags erforderlich, werden Daten an beteiligte Kooperationspartner/Erfüllungsgehilfen weitergegeben.

17. Schlußbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Werbeauftrag im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichem Son-

dervermögen ist der Sitz des Anbieters. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters als vereinbart.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.(4) Ergänzungen und/oder Abänderungen des Werbeauftrages/dieser AGB sowie die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst bedürfen der Schriftform.(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrags/dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine un-

wirksame Bestimmung wird vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestim-mung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.

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Die gesetzlichen Pflichtangaben zu den einzelnen Verlagen der Verlagsgruppe Hof / Coburg / Suhl

finden Sie unter den nachfolgenden Links.

http://frankenpost.de/zeitung/verlag/impressum/

http://np-coburg.de/zeitung/verlag/impressum/

http://www.insuedthueringen.de/zeitung/verlag/impressum/

Maria SeeberTel.: 0 36 81 / 79 24 54Fax: 0 36 81 / 79 24 [email protected]

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