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Nummer 3/4 — 64. Jahrgang März / April 2010 Erscheint zweimonatlich P. b. b. Euro 0,73 Erscheinungsort Wien Verlagspostamt 1020 Wien Zul.Nr.GZ02Z030411M ZEITSCHRIFT FÜR FREIHEIT, RECHT UND DEMOKRATIE der neue Gedenk- und Befreiungsfeier Mauthausen Die Gedenkveranstaltungen anlässlich des 65. Jahrestages der Befreiung der Häft- linge des Konzentrationslagers Mauthausen sowie Nebenlager wurden vom Mauthausen Komitee Österreich, der Österreichische Lagergemeinschaft Mauthausen und dem Comité International de Mauthausen unter das Motto „Kinder und Jugendliche im KZ“ gestellt. Die Busfahrt der Arbeitsgemein- schaft der Opferverbände von Wien nach Mauthausen wird auch heuer wieder vom KZ-Verband organisiert. Sonntag, 9. Mai 2010, 7.00 Uhr Treffpunkt: 1020 Wien, Praterstern 1 vor dem Haus der Begegnung / Jüdisches Institut für Erwachsenen- bildung, U-Bahn- Aufgang Heinestraße (Bitte den geänderten Treffpunkt beachten – wegen des Umbaues des Südbahnhofs können dort keine Busse mehr halten!) Anmeldung im KZ-Verband: Tel. 726 24 04 oder 726 39 43, Fax: 726 30 91, E-Mail: [email protected] Das Verbotsgesetz bleibt „Garantieerklärung“ für die Zweite Republik als Antithese zum Nationalsozialismus Ein „Dauerbrenner“ auf der politischen Wunschliste der extremen Rechten ist die Abschaffung des „Verfassungsgesetzes vom 8. Mai 1945 über das Verbot der NSDAP“, das die Provisorische Regierung als einen ihrer allerersten Rechtsakte, wenige Stunden vor der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht, erlas- sen hatte. Es bildet, gemeinsam mit der Unab- hängigkeitserklärung vom 27. April 1945 und den Rechtsüberleitungsgesetzen vom 1. Mai 1945 die gesetzliche Grundlage für das Wie- dererstehen der Republik Österreich. Die Ent- stehung der Zweiten Republik ist somit nicht nur politisch, sondern auch im juristischen Sinne, wie der ehemalige Bundeskanzler Franz Vranitzky mehrfach festgestellt hat, als „Anti- these zum Nationalsozialismus“ entstanden. Mit dem Verbotsgesetz wurde die NSDAP mit allen ihren Teilorganisationen verboten, jegliche Form der Wiederbetätigung unter dra- konische Strafandrohungen gestellt, die Regi- strierung der ehemaligen Parteimitglieder ver- fügt und besondere Bestimmungen gegen so genannte „Illegale“ (d.h. NSDAP-Mitglieder zur Zeit des Parteiverbots 1933 bis 1938), „schwer belastete Nationalsozialisten“ und Förderer der Partei erlassen. Nationalsoziali- stische Straftäter sollten vor eigene Gerichte („Volksgerichte“) gestellt werden. Nach dem Ende der Entnazifizierung und dem Abzug der alliierten Besatzungsmächte wurden zunächst die Volksgerichte abgeschafft und mit der so genannten NS-Amnestie 1957 dann der Groß- teil des Verbotsgesetzes außer Kraft gesetzt. Was blieb, war die Androhung von Freiheits- strafen bis zu zwanzig Jahren für nationalso- zialistische Wiederbetätigung, wozu auch die Leugnung des Holocaust und anderer NS-Ver- brechen zählt. Strafverfahren wegen „Wiederbetätigung“: 46 Schuldsprüche im Jahre 2009 In den siebziger und achtziger Jahren nahm die Bereitschaft der Geschworenengerichte, Neonazis wegen Wiederbetätigung zu verur- teilen, dramatisch ab. Das Dokumentationsar- chiv des österreichischen Widerstandes und Simon Wiesenthal schlugen dem Justizmini- sterium eine Gesetzesänderung vor, mit der die Mindeststrafe von fünf Jahren auf ein Jahr her- abgesetzt wurde. Der erhoffte Effekt stellte sich tatsächlich ein: Die LaienrichterInnen waren wieder bereit, Schuldsprüche nach dem Verbotsgesetz zu fällen. Nach einer parlamentarischen Anfragebe- antwortung von Justizministerin Claudia Ban- dion-Ortner vom 29. März 2010 kamen im vergangenen Jahr 104 Fälle zur Anklage. In 49 Fällen erging ein Urteil, davon waren 46 Schuld- und drei Freisprüche. 36 Fällen wur- den durch „Diversion“ erledigt, d.h. den Beschuldigten wurde die Möglichkeit eröffnet, einer Anklage vor Gericht zu entgehen, indem sie vom Gericht aufgetragene gemeinnützige Leistungen erbringen oder etwa einen Weiter- bildungskurs zum Thema Nationalsozialismus besuchen. Noch nicht alle Urteile sind rechts- kräftig. Die Statistik zeigt seit etwa zwei bis drei Jahren bei einer nur leicht ansteigenden Anzahl von Anzeigen (2009 wurden 531 Fälle von NS-Wiederbetätigung bei den Staatsan- waltschaften angezeigt) eine deutlich steigen- de Anzahl von Anklagen und Urteilen: Den 46 Schuldsprüchen des Jahres 2009 stehen 28 im Jahre 2008 und rund 20 im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2007 gegenüber. Widerspricht das Verbotsgesetz dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung? Artikel 10 der Europäischen Menschen- rechtskonvention legt fest, dass die Ausübung der Meinungsfreiheit „Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden“ kann – unter anderem, wenn dies „im Interesse der nationalen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer“ unentbehrlich ist. Es ist kein Zufall, dass die Leugnung der Menschheitsverbrechen des NS-Regimes aus- Fortsetzung auf Seite 2

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Nummer 3/4 — 64. Jahrgang März / April 2010Erscheint zweimonatlich

P. b. b. Euro 0,73

Erscheinungsort WienVerlagspostamt 1020 Wien

Zul.Nr.GZ02Z030411M

ZEITSCHRIFT FÜR FREIHEIT, RECHT UND DEMOKRATIE

der neue

Gedenk- und Befreiungsfeier

MauthausenDie Gedenkveranstaltungen anlässlich

des 65. Jahrestages der Befreiung der Häft-linge des Konzentrationslagers Mauthausen sowie Nebenlager wurden vom Mauthausen Komitee Österreich, der Österreichische Lagergemeinschaft Mauthausen und dem Comité International de Mauthausen unter das Motto

„Kinder und Jugendliche im KZ“gestellt. Die Busfahrt der Arbeitsgemein-schaft der Opferverbände von Wien nach Mauthausen wird auch heuer wieder vom KZ-Verband organisiert.

Sonntag, 9. Mai 2010, 7.00 UhrTreffpunkt: 1020 Wien, Praterstern 1

vor dem Haus der Begegnung / Jüdisches Institut für Erwachsenen­

bildung, U­Bahn­ Aufgang Heinestraße(Bitte den geänderten Treffpunkt beachten – wegen des Umbaues des Südbahnhofs können dort keine Busse mehr halten!)

Anmeldung im KZ­Verband: Tel. 726 24 04 oder 726 39 43,

Fax: 726 30 91, E-Mail: [email protected]

Das Verbotsgesetz bleibt„Garantieerklärung“ für die Zweite Republik

als Antithese zum NationalsozialismusEin „Dauerbrenner“ auf der politischen

Wunschliste der extremen Rechten ist die Abschaffung des „Verfassungsgesetzes vom 8. Mai 1945 über das Verbot der NSDAP“, das die Provisorische Regierung als einen ihrer allerersten Rechtsakte, wenige Stunden vor der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht, erlas-sen hatte. Es bildet, gemeinsam mit der Unab-hängigkeitserklärung vom 27. April 1945 und den Rechtsüberleitungsgesetzen vom 1. Mai 1945 die gesetzliche Grundlage für das Wie-dererstehen der Republik Österreich. Die Ent-stehung der Zweiten Republik ist somit nicht nur politisch, sondern auch im juristischen Sinne, wie der ehemalige Bundeskanzler Franz Vranitzky mehrfach festgestellt hat, als „Anti-these zum Nationalsozialismus“ entstanden.

Mit dem Verbotsgesetz wurde die NSDAP mit allen ihren Teilorganisationen verboten, jegliche Form der Wiederbetätigung unter dra-konische Strafandrohungen gestellt, die Regi-strierung der ehemaligen Parteimitglieder ver-fügt und besondere Bestimmungen gegen so genannte „Illegale“ (d.h. NSDAP-Mitglieder zur Zeit des Parteiverbots 1933 bis 1938), „schwer belastete Nationalsozialisten“ und Förderer der Partei erlassen. Nationalsoziali-stische Straftäter sollten vor eigene Gerichte („Volksgerichte“) gestellt werden. Nach dem Ende der Entnazifizierung und dem Abzug der alliierten Besatzungsmächte wurden zunächst die Volksgerichte abgeschafft und mit der so genannten NS-Amnestie 1957 dann der Groß-

teil des Verbotsgesetzes außer Kraft gesetzt. Was blieb, war die Androhung von Freiheits-strafen bis zu zwanzig Jahren für nationalso-zialistische Wiederbetätigung, wozu auch die Leugnung des Holocaust und anderer NS-Ver-brechen zählt.

Strafverfahren wegen „Wiederbetätigung“:

46 Schuldsprüche im Jahre 2009

In den siebziger und achtziger Jahren nahm die Bereitschaft der Geschworenengerichte, Neonazis wegen Wiederbetätigung zu verur-teilen, dramatisch ab. Das Dokumentationsar-chiv des österreichischen Widerstandes und Simon Wiesenthal schlugen dem Justizmini-sterium eine Gesetzesänderung vor, mit der die Mindeststrafe von fünf Jahren auf ein Jahr her-abgesetzt wurde. Der erhoffte Effekt stellte sich tatsächlich ein: Die LaienrichterInnen waren wieder bereit, Schuldsprüche nach dem Verbotsgesetz zu fällen.

Nach einer parlamentarischen Anfragebe-antwortung von Justizministerin Claudia Ban-dion-Ortner vom 29. März 2010 kamen im vergangenen Jahr 104 Fälle zur Anklage. In 49 Fällen erging ein Urteil, davon waren 46 Schuld- und drei Freisprüche. 36 Fällen wur-den durch „Diversion“ erledigt, d.h. den Beschuldigten wurde die Möglichkeit eröffnet, einer Anklage vor Gericht zu entgehen, indem

sie vom Gericht aufgetragene gemeinnützige Leistungen erbringen oder etwa einen Weiter-bildungskurs zum Thema Nationalsozialismus besuchen. Noch nicht alle Urteile sind rechts-kräftig. Die Statistik zeigt seit etwa zwei bis drei Jahren bei einer nur leicht ansteigenden Anzahl von Anzeigen (2009 wurden 531 Fälle von NS-Wiederbetätigung bei den Staatsan-waltschaften angezeigt) eine deutlich steigen-de Anzahl von Anklagen und Urteilen: Den 46 Schuldsprüchen des Jahres 2009 stehen 28 im Jahre 2008 und rund 20 im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2007 gegenüber.

Widerspricht das Verbotsgesetz dem Grundrecht auf

freie Meinungsäußerung?

Artikel 10 der Europäischen Menschen-rechtskonvention legt fest, dass die Ausübung der Meinungsfreiheit „Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden“ kann – unter anderem, wenn dies „im Interesse der nationalen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer“ unentbehrlich ist.

Es ist kein Zufall, dass die Leugnung der Menschheitsverbrechen des NS-Regimes aus-

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Seite 2 Nummer 3–4/2010DER neue MAHNRUF

Fortsetzung von Seite 1

gerechnet in Deutschland und Österreich unter Strafe gestellt ist: Aus diesen Ländern kamen die Täter des Massenmords, und deshalb ste-hen sie nicht nur durch die Überlebenden, son-dern durch die ganze internationale Staatenge-meinschaft unter besonderer Beobachtung, wie sie mit ihrer nationalsozialistischen Ver-gangenheit zurande kommen.

„Der Schoß ist fruchtbar noch…“ – dieser bekannte Satz aus Bertolt Brechts „Kriegsfi-bel“ (1955) hat leider seine Gültigkeit nicht verloren: Die Verherrlichung der Nazi-Dikta-tur bietet frustrierten Jugendlichen mit sozi-alen Problemen eine Möglichkeit, auf politisch auffällige Weise ihre Ablehnung der herr-schenden Politik kundzutun. Das Verbotsge-setz richtet dagegen insofern eine Schranke auf, als es diese Form verbaler Gewalt unter Strafe stellt. Das Verbotsgesetz wird erst über-flüssig, sobald niemand mehr seine Abschaf-fung fordert.

So lange aber in Österreich eine Zeitung mit einem Millionen-Leserpublikum Personen eine Plattform bietet, für die die Verurteilung der Verbrechen des Nationalsozialismus keine Selbstverständlichkeit ist, besteht Bedarf an besonderen gesetzlichen Vorschriften, wie Hans Rauscher im Standard (6./7. März 2010) schrieb: „Das Verbotsgesetz ist ein Sonder-recht. Aber es ist eben nicht obsolet geworden. Die Tatsache, dass die extreme Rechte es weg haben will, zeigt seine fortdauernde Notwen-digkeit.“

Die beiden evangelischen Kirchen Öster-reichs haben am 9. März in einer gemeinsamen Erklärung davor gewarnt, dass die Forderung nach „teilweiser Aufhebung des Verbotsgeset-zes unter dem Deckmantel der Meinungsfrei-heit“ dem „Beschönigen und Relativieren der Verbrechen des NS-Regimes Tür und Tor“ öff-net. Die Leugnung dieser historischen Fakten ist nicht einfach Dummheit, sondern – wie es in der Erklärung des Evangelischen Oberkir-chenrates hieß – ein „Angriff auf unsere jüdi-schen Mitbürgerinnen und Mitbürger und alle anderen Opfer“.

F.G.

Nebenstehend wird der komplette Wortlaut des § 3 Verbotsgesetz in der derzeit gültigen Fassung dokumentiert. Das Gesetz wurde erstmals in der von der Provisorischen Regie-rung am 8. Mai 1945 beschlossenen Fassung im Staatsgesetzblatt 1945, Nr. 13 abgedruckt. Unter „Verbotsgesetz 1947“ versteht man die Fassung im NS-Gesetz 1947 (BGBl. Nr. 25/1947). Der Großteil des Gesetzes (der die so genannte Entnazifizierung regelte) wurde mit der NS-Amnestie vom 14. März 1957 auf-gehoben. Der § 3 wurde zuletzt geändert mit der Verbotsgesetznovelle vom 19. März 1992 (BGBl. Nr. 148).

§ 3 Verbotsgesetz: WiederbetätigungEs ist jedermann untersagt, sich, sei es auch außerhalb dieser Organisationen, für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen.§ 3a. Eines Verbrechens macht sich schuldig und wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft:1. wer versucht, eine gesetzlich aufgelöste nationalsozialistische Organisation aufrechtzu-erhalten oder wiederherzustellen oder mit einer solchen Organisation oder einer in ihrem Namen handelnden Person in Verbindung zu treten; als nationalsozialistische Organisatio-nen (§ 1) gelten: die NSDAP, die SS, die SA, das NSKK, das NSFK, der NS-Soldatenring, der NS-Offiziersbund, alle sonstigen Gliederungen der NSDAP und die ihr angeschlossenen Verbände sowie jede andere nationalsozialistische Organisation;2. wer eine Verbindung gründet, deren Zweck es ist, durch Betätigung ihrer Mitglieder im nationalsozialistischen Sinn die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Republik Öster-reich zu untergraben oder die öffentliche Ruhe und den Wiederaufbau Österreichs zu stö-ren, oder wer sich in einer Verbindung dieser Art führend betätigt;3. wer den Ausbau einer der in der Z. 1 und der Z. 2 bezeichneten Organisationen und Verbindungen durch Anwerbung von Mitgliedern, Bereitstellung von Geldmitteln oder in ähnlicher Weise fördert, die Mitglieder einer solchen Organisation oder Verbindung mit Kampfmitteln, Verkehrsmitteln oder Einrichtungen zur Nachrichtenübermittlung ausrüstet oder in ähnlicher Weise die Tätigkeit einer solchen Organisation oder Verbindung ermöglicht oder unterstützt;4. wer für eine solche Organisation oder Verbindung Kampfmittel, Verkehrsmittel oder Ein-richtungen zur Nachrichtenübermittlung herstellt, sich verschafft oder bereithält.§ 3b. Wer an einer Organisation oder Verbindung der in § 3a bezeichneten Art teilnimmt oder sie durch Geldzuwendungen oder in anderer Weise unterstützt, wird, wenn die Hand-lung nicht nach § 3a strafbar ist, wegen Verbrechens mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu zwanzig Jah-ren, bestraft.§ 3c. Die Strafbarkeit der in den §§ 3a und 3b bezeichneten Handlungen erlischt, wenn der Schuldige aus eigenem Antrieb, ehe die Behörde sein Verschulden erfährt, alles, was ihm von der Organisation oder Verbindung und ihren Plänen bekannt ist, zu einer Zeit, da es noch geheim war und ein Schaden verhütet werden konnte, der Behörde entdeckt.§ 3d. Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten, in Druckwerken, verbreiteten Schriften oder bildlichen Darstellungen zu einer der nach § 1 oder § 3 verbotenen Handlungen auffordert, aneifert oder zu verleiten sucht, insbesondere zu diesem Zweck die Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen oder Maßnahmen verherrlicht oder anpreist, wird, sofern sich darin nicht ein schwerer verpöntes Verbrechen darstellt, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu zwanzig Jahren, bestraft.§ 3e. (1) Wer die Begehung eines Mordes, eines Raubes, einer Brandlegung, eines Verbre-chens nach §§ 85, 87 oder 89 des Strafgesetzes oder eines Verbrechens nach § 4 des Sprengstoffgesetzes als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn mit einem anderen verabredet, wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonde-rer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.(2) Nach Abs. (1) wird nicht bestraft, wer sich in eine Verabredung der dort bezeichneten Art eingelassen hat, in der Folge aber aus eigenem Antrieb, ehe die Behörde sein Verschulden erfährt, alles, was ihm von der Verabredung bekannt ist, der Behörde zu einer Zeit entdeckt, da es noch geheim war und das beabsichtigte Verbrechen verhütet werden konnte.§ 3f. Wer einen Mord, einen Raub, eine Brandlegung, ein Verbrechen nach §§ 85, 87 oder 89 des Strafgesetzes oder ein Verbrechen nach § 4 des Sprengstoffgesetzes als Mittel der Betätigung im nationalsozialistischen Sinn versucht oder vollbringt, wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betäti-gung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.§ 3g. Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozia-listischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.§ 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugäng-lich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbre-chen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.§ 3i. Wer von einem Unternehmen der in §§ 3a, 3b, 3d oder 3e bezeichneten Art oder von einer Person, die sich in ein solches Unternehmen eingelassen hat, zu einer Zeit, in der ein Schaden verhütet werden konnte, glaubhafte Kenntnis erhält und es vorsätzlich unterläßt, der Behörde Anzeige zu erstatten, obgleich er sie machen konnte, ohne sich, seine Ange-hörigen (…) oder unter seinem gesetzlichen Schutze stehende Personen einer Gefahr aus-zusetzen, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft.§ 3j. Die Hauptverhandlung und Urteilsfällung wegen der in den §§ 3a bis 3i bezeichneten Verbrechen obliegt dem Geschworenengericht.

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Strache als plötzlicher Vorkämpfer

für das Verbotsgesetz als „messerscharfe Trennlinie

zu den Verbrechen des Nationalsozialismus“?

Für Parteien, die sich als so „staatstra-gend“ verstehen, dass sie sich Chancen auf Wahlerfolge sogar bei Bundespräsidenten-wahlen ausrechnen, ist es politisch nicht mehr opportun, die Massentötungen durch Giftgas in den nationalsozialistischen Ver-nichtungslagern und das Abschlachten von Hunderttausenden osteuropäischer Jüdinnen und Juden durch die Mordkommandos der deutschen „Einsatzgruppen“ und ihrer ein-heimischen Helfer offen in Frage zu stellen: Immerhin traut sich sogar eine FPÖ-Präsi-dentschaftskandidatin nur mehr verklausu-liert darauf hinweisen, dass sie sich auf das Wissen stütze, das ihr in den sechziger Jahren in der Schule vermittelt wurde – und fühlt sich (wenngleich erst auf Drängen ihres Gönners, des Herausgebers der Kronenzeitung) sogar bemüßigt, eidesstattlich zu erklären, sie ver-urteile „aus Überzeugung die Verbrechen des Nationalsozialismus“ und distanziere sich „entschieden von der Ideologie des National-sozialismus“. Ihre Forderung nach Mei-nungsfreiheit sei falsch ausgelegt worden – die Interpretation, sie habe sich damit für die Abschaffung des Verbotsgesetzes ausgespro-chen, wies sie „mit aller Entschiedenheit zurück“. Und FPÖ-Chef Strache behauptete, Barbara Rosenkranz sei nur missverstanden worden: „Niemand (!) in der FPÖ fordert eine Abschaffung des Verbotsgesetzes“. Es dürfe „nicht irgendeine Relativierung geben“. Mehr noch: Das Verbotsgesetz sei ein „wichtiges politisch-rechtliches Symbol für die klare Distanzierung und die messer-scharfe Trennlinie zu den Verbrechen des Nationalsozialismus“.

Die plötzliche Zustimmung der FPÖ zum Verbotsgesetz ist keine Neuauflage des krei-deschluckenden Wolfs im Märchen „Rotkäpp-chen“, sondern rührt offenbar daher, dass eine allzu deutliche Identifizierung der FPÖ als Hort ehemaliger Nazi-Anhänger für die Positionierung als „heimatbewusster“, anti-islamischer Vorkämpferin für das „christliche Abendland“ kontraproduktiv ist.

Der ultrarechten „Kundschaft“ wird durch gelegentliche mehrdeutige Sager signalisiert, dass sie bei der FPÖ nach wie vor gut aufge-hoben ist. Aber Strache hat erkannt, dass mit einer offenen Infragestellung des Verbotsge-setzes wesentlich mehr WählerInnen ver-grault werden als möglicherweise ganz rechts verloren gehen, weil er diesen nicht mehr radikal genug erscheint.

Friedl Garscha

Am 9. März 2010 fand die traditionelle Jah-resversammlung des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes statt, an der für den KZ-Verband u. a. Friederike Krenn teil-nahm, die auch seit vielen Jahren Mitglied der DÖW-Kontrolle ist. Bezirksvorsteherin Ursula Stenzel begrüßte als Hausherrin im Festsaal des Alten Rathauses die anwesenden ehemaligen WiderstandskämpferInnen und Überlebenden, SchülerInnen und Personen des öffentlichen Lebens, Freunde und Sympathisantinnen des DÖW. Stenzel distanzierte sich in ihrer Rede dezidiert von rechtsextremem Gedankengut à la Rosenkranz und bezeichnete diese als nicht wählbar.

Nationalratspräsidentin Prammer fordert finanzielle Sicherstellung für das DÖW

Dieser klaren Positionierung schloss sich als Festrednerin auch die Präsidentin des National-rates Barbara Prammer an. Ihre Rede war eine Kampfansage an Rechtsextremismus, Wieder-betätigung, Antisemitismus, Ausländerfeind-lichkeit und deren stillschweigende Duldung, und ein kämpferisches Plädoyer für Zivilcoura-ge, Demokratie und Menschenrechte und für die unumgängliche Aufarbeitung der Vergan-genheit.

In diesem Spannungsfeld habe das DÖW sei-ne besondere Bedeutung als „eine Art geschicht-liches Gewissen Österreichs“, wie Präsidentin Prammer Bürgermeister Michael Häupl zitierte. Die Arbeit des DÖW – die wissenschaftlichen Projekte ebenso wie die mahnende Funktion dieser einst von ehemaligen Widerstandskämp-ferInnen und Verfolgten gegründeten Institution – muss finanziell abgesichert sein, forderte Prammer unmissverständlich.

Verkauf-Verlon-Preis an Christine Nöstlinger

Im Rahmen der Jahresversammlung wurde der Kinder- und Jugendbuchautorin Christine Nöstlinger der Helga- und Willi-Verkauf-Ver-lon-Preis für antifaschistische Publizistik 2009 verliehen. Die Jury wie die Laudatorin Barbara Prammer würdigten die Bücher der Schriftstel-lerin als antifaschistisch und emanzipatorisch: Nöstlingers Bücher regen – nicht nur – Kinder

Jahresversammlung des DÖW 2010 im Zeichen der Arbeit gegen Rechtsextremismus

zum kritischen Denken und Hinterfragen an und geben auch alltagstaugliche Beispiele an Soli-darität und Zivilcourage.

Protest gegen FPÖ und BZÖHugo und Lotte Brainin überbrachten den

TeilnehmerInnen der DÖW-Jahresversamm-lung einen Protest, der politischen Verantwor-tungsträgerInnen übermittelt wurde. Sie wen-den sich darin als Überlebende des KZ Ausch-witz und des Naziterrors gegen die Einbezie-hung von VertreterInnen der FPÖ und des BZÖ in den Gesellschaftlichen Beirat zur Neugestal-tung der Österreich-Ausstellung in Auschwitz – der Protest stieß auf breite Zustimmung, eine konkrete Gefahr für die Neugestaltung besteht jedoch in keiner Weise.

Vermittlungsarbeit mit Jugend-lichen und Erwachsenen

Das Jahrbuch 2010 des DÖW beschäftigt sich insbesondere mit der Vermittlung der NS-Geschichte an Jugendliche und Erwachsene – Nationalratspräsidentin Prammer hatte in der Festrede gerade die Bedeutung antifaschisti-scher politischer und demokratischer Bildung für Jugendliche betont. In einem umfassenden Sinn von Vergangenheitsaufarbeitung, Gegen-wartsbewältigung und Zukunftsgestaltung set-zen sich die AutorInnen in ihren Beiträgen mit der Aufarbeitung und Vermittlung der national-sozialistischen Vergangenheit in Österreich aus-einander und berichten aus ihren vielfältigen Erfahrungen. Dabei konnten nur wenige Initia-tiven Platz finden, es sind vereinzelte Blick-punkte auf eine engagierte und breit gestreute Landschaft von Organisationen, Projekten, engagierten LehrerInnen, Jugendlichen, Erin-nerungsarbeiterInnen in Österreich: Neben dem DÖW selbst kommen VertreterInnen der Verei-ne erinnern.at und Gedenkdienst ebenso zu Wort wie des Lern- und Gedenkortes Schloss Hartheim und der österreichischen Volkshoch-schulen.

Außerhalb des Schwerpunktthemas beschäf-tigen sich die Nachwuchswissenschafterinnen Pia Schölnberger und Christiane Rothländer mit einem bis heute sensiblen Abschnitt der öster-reichischen Geschichte: der Zeit des Austrofa-schismus. C.S.

Maturantinnen der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Wien 19, trugen das erste Kapitel von Christine Nöstlingers „Maikäfer flieg“ vor, in dem die Ich-Erzählerin Christl berichtet, wie sie das Kriegs-ende 1945 erlebte.

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Die österreichischen Lagergemeinschaften Auschwitz, Buchenwald, Dachau, Mauthausen und Ravensbrück haben sich auf Initiative der Lagergemeinschaft Ravensbrück und FreundIn-nen zu einer Vernetzungsplattform (OELG) zusammengeschlossen und sind mit ersten gemeinsamen Presseerklärungen und Vorhaben an die Öffentlichkeit getreten. Wir drucken nach-folgend den ersten Aufruf der Plattform ab:

Herausforderungen„Vor nahezu 65 Jahren wurde dem Quälen und

Morden in den nationalsozialistischen Konzent-rationslagern durch die Befreiung der alliierten Armeen ein Ende gesetzt. Die Überlebenden die-ser Lager schlossen sich nach ihrer Rückkehr in die Heimat zu Lagergemeinschaften zusammen, die lange Zeit eine wichtige Stimme in der euro-päischen und österreichischen Gedenkkultur innehatten.

Heute sind die österreichischen Lagergemein-schaften in einer entscheidenden Um bruch-situation. Die ehemaligen Häftlinge sind zum Großteil verstorben oder können aus Altersgrün-den ihr bisheriges Engagement nicht mehr fort-führen. Mehrheitlich sind bereits Angehörige der Nachfolgegenerationen in den Lagergemein-schaften aktiv, für die sich die Frage nach ihren Funktionen, Aufgaben und Verantwortungen neu stellt. In dieser ihnen gemeinsamen Herausforde-rung haben sich die österreichischen Lagerge-meinschaften in einer Plattform zusammenge-funden, um sich als Netzwerk zu präsentieren, die zahlreiche Anliegen und Interessen teilen und gemeinsam agieren wollen. Zu den gemeinsa-men Aufgaben und Zielen gehören u. a.: ♦ Aufklärung und Information über die national-sozialistische Verfolgung und die in den Konzen-trationslagern begangenen Verbrechen ♦ Andenken und Ehrung der ehemaligen Opfer und deren Widerstand gegen das Unrechtsregime ♦ Im Blick auf die Verbrechen der nationalsozia-listischen Vergangenheit Vermittlung der Bedeu-tung der Menschenrechte für Gegenwart und Zukunft.♦ Antifaschistische Arbeit unter den jeweils aktu-ellen politischen Bedingungen.Insbesondere in Fragen der Leugnung und Ver-harmlosung nationalsozialistischer Gräueltaten, der wiedererstarkenden Ausgrenzungsideologien bzw. -praktiken von Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft und der zunehmenden Akzeptanz rechtsextremer Positionen, sogar in der Mitte der Gesellschaft, sehen wir es als notwendig, mit gemeinsamer Stimme zu sprechen, wobei uns die Arbeit mit Jugendlichen ein besonders großes Anliegen ist.“

Kontakt: Ernst Berger (für die Lagergemein-schaft Dachau), [email protected], Tel. 0664/7835042

Brigitte Halbmayr (für die Österreichische Lager-gemeinschaft Ravensbrück & FreundInnen)[email protected], Tel. 0699/19451304

Protest gegen Barbara Rosenkranz Die OELG protestierte in einer APA-Aussen-

dung vehement gegen die Präsidentschaftskandi-datur von Rosenkranz: „Die Überlebenden der KZ betrachten es nachgerade als Verhöhnung ihres Beitrages zur Wiederherstellung eines freien und demokratischen Österreich, wenn Barbara Rosenkranz jahrelang entweder selbst die Schre-cken der NS-Herrschaft relativiert oder sich zumindest ständig in einem politischen Umfeld bewegt, in dem diese Relativierung bis hin zur Verleugnung der NS-Verbrechen präsent war und ist. Es ist für uns untragbar, das NS-Verbotsgesetz auch nur irgendwie in Frage zu stellen. […] Es läuft unserem Selbstverständnis von demokrati-scher Politik entschieden zuwider, wenn eine Per-son wie Barbara Rosenkranz, die sich mit ihren Aussagen außerhalb des demokratischen Grund-konsenses gestellt hat, als Kandidatin zur Wahl des Bundespräsidenten aufgestellt wird.“

Von den übrigen politischen Parteien Öster-reichs und von allen demokratisch gesinnten ÖsterreicherInnen fordert die OELG in dieser Aussendung eine ganz klare Trennlinie zu Rosen-kranz und der FPÖ.

GenerationenforumAm 16. Oktober 2010 findet ein nicht-öffent-

licher Erfahrungsaustausch statt, zu dem ver-schiedene Generationen der ehemaligen Wider-standskämpferInnen, Verfolgten und Überle-benden und ihre Angehörigen und Nachkom-men eingeladen sind. Ein Informationsblatt liegt dieser Ausgabe des „Mahnrufs“ bei und kann jederzeit beim KZ-Verband angefordert werden.

OELG - Vernetzungsplattform der öster-reichischen Lagergemeinschaften

Gedenken an die Opfer des

Steiner MassakersZu den entsetzlichsten Verbrechen der Nazis

bei Kriegsende zählte das Massaker an den Gefangenen des Zuchthauses Stein am 6. April 1945.

Über die beiden Gedenkveranstaltungen am Steiner Friedhof (Denkmal für die Ermordeten, deren Anzahl auf bis zu 386 geschätzt wird) und gegenüber dem Haupteingang der Justizanstalt Stein an der Donau am 3. April 2010 stellte uns der Kremser Bezirksvorsitzende der Sozialde-mokratischen Freiheitskämpfer, Mag. Klaus Bergmaier, den nachfolgenden Bericht zur Ver-fügung:

„Alljährlich veranstalten der KZ-Verband und die Sozialdemokratischen Freiheitskämp-fer eine Gedenkveranstaltung beim Denkmal für die Opfer am Steiner Friedhof sowie beim Denkmal für die zahlreichen griechischen Opfer des Massakers gegenüber der Justizanstalt.

Der Kremser Bezirksvorsitzende der Frei-heitskämpfer Mag. Klaus Bergmaier konnte bei der Gedenkfeier anlässlich des 65. Jahrestages unter den zahlreichen Interessierten eine starke Delegation aus St. Pölten begrüßen, angeführt vom Bezirksvorsitzenden der Freiheitskämpfer St. Pölten, Harald Ludwig.

Der St. Pöltner Nationalratsabgeordnete Anton Heinzl hielt eine ebenso bewegende Gedenkrede wie der Kremser Vizebürgermeis-ter Prim. Dr. Reinhard Resch. Anwesend waren bei der würdigen Gedenkfeier über 100 Perso-nen.“

Bei der zweiten Gedenkfeier, vor dem Denkmal für die griechischen Opfer des Mas-sakers, ergriffen der St. Pöltner SJ-Vorsitzen-de Klaus Seltenheim und für den KZ-Verband der Historiker Winfried Garscha (DÖW) das Wort.

Flankiert von Fahnenträgern der Sozialistischen Jugend v.l.n.r.: der Kremser Vizebürgermeister Reinhard Resch, der Kremser Bezirksvorsitzende Klaus Bergmaier von den Sozialdemokratischen Freiheitskämp-fern, Friedl Garscha und Albert Dlabaja vom KZ-Verband, der St. Pöltner SJ-Vorsitzende Klaus Seltenheim, Nationalratsabgeordneter Anton Heinzl und der Bezirksvorsitzende der Freiheitskämpfer St. Pölten, Harald Ludwig.

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Nummer 3–4/2010 Seite 5DER neue MAHNRUF

Seit 1991 wird in Rechnitz alljährlich eines der schlimmsten der so genannten Endphaseverbre-chen der nationalsozialistischen Herrschaft im Burgenland und auf österreichischem Boden gedacht: Am 24. März 1945 wurden mehr als 1.000 ungarische Juden von Köszeg/Güns mit der Eisenbahn ins Burgenland transportiert, um am Bau des „Südostwalls“ eingesetzt zu werden. 200 der Deportierten waren dazu jedoch körperlich nicht mehr in der Lage und wurden daher von der SS und lokalen NS-Schergen zum Bahnhof Rech-nitz zurückgeleitet. In der Nacht des 24./25. März wurden diese Menschen von Teilnehmern eines „Kameradschaftsfestes“ auf Schloss Batthyány, darunter der NS-Ortsgruppenleiter von Rechnitz und Funktionäre der Kreisleitung Oberwart, ermordet und in einem Massengrab verscharrt. Nur wenige Tage nach dem Massaker rückten Truppen der Roten Armee in Rechnitz ein.

Die Bemühungen um die Aufklärung des Ver-brechens und um das Auffinden des Massengra-bes gehen zurück auf das Jahr 1946, als die kom-munistische Wochenzeitung Freies Burgenland den Fall Rechnitz umfangreich thematisierte und dokumentierte. Eine erneute, breit angelegte Dis-kussion in den 1980er Jahren anlässlich der Prä-sidentschaftskandidatur von Norbert Burger (NDP), maßgeblich initiiert vom „Antifaschisti-schen Personenkomitee Burgenland“ und dem damaligen Vorsitzenden des burgenländischen KZ-Verbandes, Vinzenz Böröcz (1915-1994),

führte schließlich zur Gründung des Vereins RE.F.U.G.I.U.S., der seither für die Durchfüh-rung der Gedenkveranstaltung und eines wissen-schaftlichen Symposiums am Vortag verantwort-lich zeichnet und dieser Verantwortung in der Traditionsbildung des antifaschistischen Grund-konsenses der 2. Republik nachkommt. Nicht nur das Gedenken an ein Massaker in der Vergangen-heit stand darum am Programm, sondern auch die Mahnung vor aktuellen politischen Entwicklun-gen und vor allem der eindringliche Appell an alle demokratisch gesinnten PolitikerInnen, zu einer humanistischen Politik zurückzufinden und Populismus, Fremdenhass, Rassismus, nicht zuletzt auch Wiederbetätigung im Sinne des NS-Verbotsgesetzes eine klare Absage zu erteilen. Dieser Appell, ausgesprochen von den Vertretern der beiden christlichen Kirchen und der Israeliti-schen Kultusgemeinde ebenso wie von der dies-jährigen Hauptrednerin, der Profil-Journalistin Elfriede Hammerl, richtete sich in gleichem Maße an die Bundes- wie an die Landespolitik und ziel-te auf die Präsidentschaftskandidatur von Barbara Rosenkranz (FPÖ) bzw. auf die Diskussion um ein so genanntes „Asylzentrum“ im südburgen-ländischen Eberau ab. „Menschen aus Fleisch und Blut“ gedachten damit nicht nur jener Men-schen aus Fleisch und Blut, die in der Vergangen-heit hingemordet wurden, wie Paul Gulda, Vorsit-zender von RE.F.U.G.I.U.S., in seiner Einleitung betonte, sondern sie thematisierten auch die Situ-ation ihrer gegenwärtigen Mitmenschen, die von Anhaltung, Ausweisung und Abschiebung betrof-fen sind. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass im heurigen Jahr mit 150 Per-sonen weit mehr als in den vergangenen Jahren an der Gedenkveranstaltung teilnahmen, darunter auch etliche EinwohnerInnen der Gemeinde Rechnitz, die eben nicht in ihrer Gesamtheit „schweigt“, wie oftmals zu lesen ist. Wohl aber schweigen diejenigen, die noch Hinweise auf die Vorfälle von 1945 geben könnten: Das Massen-grab konnte trotz verstärkter Bemühungen in den letzten Jahren – auch von Seiten des Innenminis-teriums – noch nicht gefunden werden.

Die Suche nach dem Massengrab ist jedoch kein Selbstzweck. Angedacht und konzeptionell bereits weit gediehen sind Pläne, den Rechnitzer Kreuzstadl zu der zentralen Gedenkstätte für die Opfer des Südostwallbaus und der Todesmär-sche im Gesamten zu gestalten. Geschaffen wer-den soll ein „Gedenkort, Lernort und Begeg-nungsort“, der die Erinnerung an vergangene Verbrechen wachhalten und sich antidemokrati-schem Gedankengut entgegenstellen soll. Es liegt nicht zuletzt in der Verantwortung der Lan-despolitik (die auch heuer wieder keinen offizi-ellen Vertreter zu der Veranstaltung entsandte) die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Links: www.refugius.at, www.kreuzstadl.netM.K./B.B.

Kreuzstadl-Gedenken in Rechnitz

Die heurige 17. Peter-Kammerstätter-Gedenkwanderung auf den Spuren des Re publikanischen Schutzbundes des Februar 1934 nach Holzleithen/Hausruck fand am Samstag, den 20. März 2010 statt. Bei schönem Wetter kamen mehr als dreißig TeilnehmerInnen. Maria Mair, Tochter des gefallenen Schutzbundunterführers Josef Skrabal, stand als Zeitzeugin zur Verfügung. Die Wanderung sowie das Zeitzeugengespräch wurden gefilmt und werden auf DVD erscheinen. Bestellmöglichkeit für die DVD: KZ-Verband/VdA OÖ, Weissenwolffstraße 17a, 4020 Linz, Tel: 0732/773393, E-Mail: [email protected]

Gedenkfahrt nach Engerau am

28. März 2010Zum 10. Mal fand heuer am 28. März 2010 im

Gedenken an den Todesmarsch ungarisch-jüdi-scher Zwangsarbeiter von Engerau/Petržalka (heute ein Stadtteil von Bratislava/Pressburg) nach Bad Deutsch-Altenburg eine „Gedenkfahrt nach Engerau“ statt. An mehreren Gedächtnisor-ten und Gedenkstätten wurde dabei an die unmenschliche Behandlung der Inhaftierten und die Gräueltaten ihrer Aufsichtorgane erinnert und das schreckliche Geschehen bewusst gemacht.

Die von Ungarn nach Österreich getriebenen Menschen waren zu Schanzarbeiten beim Bau des so genannten „Südostwalls“ eingesetzt und unter unvorstellbaren hygienischen Bedingungen in Engerau interniert, wo sie schwer misshandelt und viele von ihnen ermordet wurden. Am 29. März 1945, knapp vor dem Heranrücken der sow-jetischen Armee, wurden die noch lebenden durch Hunger und Krankheit gesundheitlich schwer gezeichneten ungarisch-jüdischen Zwangsarbei-ter vom Lager Engerau in einem Todesmarsch über Wolfsthal und Hainburg zur Donau bei Bad Deutsch-Altenburg getrieben, wobei mehr als hundert Menschen durch Entkräftung zu Tode kamen, erschlagen oder erschossen wurden.

An der Gedenkfahrt vom Mahnmal für die ungarisch-jüdischen Zwangsarbeiter auf dem Friedhof in Bratislava-Petržalka mit Stationen bei den Gedächtnisorten des Lagers Engerau über Wolfsthal, Hainburg, Bad Deutsch-Altenburg nach Bruck/Leitha, wo ebenfalls ein Lager für ungarische Juden existiert hatte, nahmen 60 Per-sonen teil, darunter eine Gruppe Studierender des Instituts für Politikwissenschaft der Universität Wien, weiters einige Mitglieder des KZ-Ver-bands.

An der Gedenkfeier in Bratislava-Petržalka nahmen auch Angehörige der jüdischen Gemein-de Bratislava und der Bürgermeister von Wolfsthal Gerhard Schödinger teil, es sprachen u. a. der österreichische Botschafter in der Slowakei Hel-mut Wessely, der Leiter des Holocaust-Doku-mentationszentrums der ungarischen Auschwitz-Stiftung Budapest, Szabolcs Szita, Eleonore Lap-pin vom Institut für jüdische Geschichte in St. Pölten und Endre Várnai, Sohn eines im Lager Engerau ermordeten ungarisch-jüdischen Zwangs arbeiters.

Bei der abschließenden Gedenkfeier im Stadt-theater Bruck/Leitha erinnerten Bürgermeister Richard Hemmer und die Stadtarchivarin Petra Weiß an das Schicksal der ungarischen Juden des Lagers Bruck. Beim Mahnmal auf dem Brucker Friedhof berichtete Irmtraut Karlsson, gemein-sam mit Petra Weiß Herausgeberin der Dokumen-tation „Die Toten von Bruck“, über die Neuein-weihung der Gedenkstätte im Jahr zuvor. Der Zeitzeuge Jonny Moser schilderte eindrücklich seine Zeit als „Laufbursche“ von Raoul Wallen-berg in Budapest. Paul Lendvai fand beeindru-ckende Worte des Gedenkens und mahnte alle Anwesenden, die Werte und Errungenschaften der Demokratie hochzuhalten und niemals wieder ein Regime zu ermöglichen, in dessen Namen derartige Verbrechen begangen werden können.

C.K.

Peter-Kammerstätter-Gedenkwanderung nach Holzleithen/OÖ

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Seite 6 Nummer 3–4/2010DER neue MAHNRUF

Die RavensbrückerinnenAm 9. März 1945 wurden 1.799 Frauen aus dem

Konzentrationslager Ravensbrück nach Mauthau-sen überstellt. Es waren vorwiegend Französinnen, Belgierinnen und Holländerinnen. Unter den Bel-gierinnen befand sich das 16-jährige Mädel Luci-enne Rombaud mit ihrer Mutter aus Antwerpen. Die Rombauds lebten auf einem belgischen Kanal-schiff und transportierten Waffen für die Wider-standsbewegung. Das Schiff wurde von Gestapo-Männern durchsucht, die Waffen beschlagnahmt, der Vater sofort erschossen, Mutter und Kind wur-den ins KZ Ravensbrück eingewiesen.

Am 21. April 1945 verhandelte der Beauftragte des jüdischen Weltkongresses Mazur in der Berli-ner Villa eines finnischen Arztes mit dem Reichs-führer-SS Himmler über die Entlassung von jüdi-schen Häftlingen aus dem Konzentrationslager Ravensbrück. 1.000 jüdische Frauen sollten „offi-ziell“ als Polinnen entlassen werden, weil Hitler gegen die Entlassung von jüdischen Häftlingen war. Und so wurden 1.000 Jüdinnen offiziell als „Polinnen“ nach Schweden evakuiert. Unter ihnen befand sich auch die Österreicherin Toni Lehr, die im Jahre 1938 nach Frankreich geflüchtet war und dort im Rahmen einer österreichischen kommunis-tischen Widerstandsgruppe in der französischen Résistance u. a. mit dem Maler Heinrich Sussmann wirkte. Im Jahre 1944 meldete sich Toni Lehr als „französische Fremdarbeiterin“ für den Arbeits-einsatz nach Österreich, schloss sich hier dem kommunistischen Widerstand an, wurde von der Gestapo verhaftet und in das Konzentrationslager Ravensbrück überstellt. Nach der Befreiung war sie Sekretärin bei dem KPÖ-Vorsitzenden Johann Koplenig und jahrelang Mitglied des Präsidiums des KZ-Verbandes.

Arbeitsverweigerung nach der Bombardierung von Amstetten

Am 20. März 1945 wurde der Bahnhof Amstet-ten, wo neben Männern auch 500 weibliche Häft-linge bei Bauarbeiten eingesetzt waren, von ameri-kanischen Fliegern bombardiert und beschossen. Infolge dieses Angriffes sind viele Männer und eine Frau getötet und sehr viele Häftlinge verletzt worden. Am 23. März 1945 sollten die Frauen vom Lager Mauthausen wieder nach Amstetten ausrü-cken, was die Frauen jedoch verwei gerten. Und als der Schutzhaftlagerführer, Georg Bachmayer, zu den Frauen (Block 18) kam, erklärte eine aus meh-reren Französinnen und einer Engländerin zusam-mengesetzte Delegation, sie sei beauftragt (!) ihm mitzuteilen, dass die Frauen wegen der dauernden Bombardements von Amstetten nicht bereit seien, dorthin wieder auszu rücken. Einen solchen Wider-spruch hatte es noch nicht gegeben! Eine solche Aufleh nung hatte Bachmayer noch nicht erlebt. Rot angelaufen befahl er die Überstellung der gan-zen Delegation ins Lagergefängnis. Er bestand jedoch nicht mehr aufs Ausrücken der Frauen.

Infolge der Fürsprache der Häftlinge der Lager-

KZ Mauthausen im März und April 1945: Wir erinnern...schreibstube bei SS-Hauptsturmführer Bachmayer wurden die Frauen noch am gleichen Tage aus dem Gefängnis entlassen.

Dies war die erste offene und erfolgreiche Arbeitsverweigerung im KZ Mauthausen.

Der Beginn der „Evakuierungen“Am 1. April 1945 begann die Evakuierung der

weiblichen und männlichen Häftlinge aus Lagern der östlichen und südlichen Teile Österreichs. Die Kranken wurden zuvor ermordet, die Gehunfähi-gen während des Marsches „auf der Flucht“ erschossen, Hunderte Häftlinge kamen während der Märsche zu Tode. In jeder Marschkolonne mussten Häftlinge die Toten verscharren.

Die Ermordung von Gestapo-häftlingen aus Mähren und WienAm 9. April wurde eine Gruppe von Wider-

standskämpferInnen aus Mähren – 214 Frauen und Männer – in das Lager Mauthausen eingeliefert und am Tag darauf in der Gaskammer erstickt. Unter ihnen befand sich die Tochter des ehemali-gen Verwalters der Ennser Zuckerfabrik Božena Skrabalová, die in Linz maturiert hatte. Am 17. April wurden 250 Gestapo-Häftlinge aus Wien – Männer, Frauen und Jugendliche – in der Maut-hausener Gaskammer ermordet.

Nur wenige kranke Häftlinge konnten gerettet werden

Am 19. April 1945 fand in Mauthausen die letz-te Hitler-Geburtstagsfeier der SS-Führer statt. Bei dieser Gelegenheit gab der Lagerkommandant Ziereis bekannt, dass die Häftlinge den britischen und amerikanischen Truppen übergeben werden sollen, jedoch seien die vielen Kranken ein Prob-lem und müssten daher beseitigt werden. 3.000 Kranke sollten sofort im Lager III konzentriert und in der Gaskammer ermordet werden. Gleiches soll-te mit den Kranken in Gusen I, Gusen II und Eben-see geschehen.

Als diese Nachricht am 20. 4. im Krankenlager bekannt wurde, begannen zahlreiche Aussprachen zwischen Offizieren und SS-Ärzten auf der einen und Häftlingen und Schreibern der Lagerschreib-stube auf der anderen Seite. Man versuchte die Verlegung der Kranken zu verhindern, doch die Überstellung von etwa 1.400 Alten und Körper-schwachen konnte nicht verhindert werden. Man-che Funktionäre des Krankenlagers sabotierten den Abtransport der selektierten Häftlinge.

Am Tag der Überstellung besorgte der 1. Lager-schreiber Kurt Pany in der Schlosserei einen Nach-schlüssel für das Lager III, der 2. Lagerschreiber ging zum Blockältesten Franz Hrbek auf Block 22 und kündigte ihm an, dass er Kranke aus dem Lager III bekomme, die er in der Früh wieder ins Krankenlager zurückbringen müsse. Nachts betra-ten die beiden Lagerschreiber das Lager III und wollten 20-30 Häftlinge in den Block 22 überstel-len, es waren vorwiegend Italiener, die jedoch

nicht bereit waren, mit den beiden Häftlingsfunkti-onären mitzugehen. Über Vermittlung des Wiener Häftlings Josef Kohl wurde der italienische Kom-munist Giuliano Paietta aus dem Krankenlager geholt, mit dessen Hilfe es in der Folge möglich war, Häftlinge aus dem Lager III in den Block 22 zu bringen.

Während der SS-Oberscharführer Karl Giess-riegl Häftlinge auswählte und in die Gaskammer führte, haben Schreiber wiederholt Häftlinge aus dem Lager III in den Block 22 geschmuggelt.

Vom 22. bis zum 25. April wurden 650 kranke Häftlinge in der Gaskammer ermordet; zur glei-chen Zeit sind auch Häftlinge im Lager verstorben. Erst am 25. April nachmittags war es so weit, dass von der Schutzhaftlager-Schreibstube der Auftrag erteilt wurde, die im Lager III befindlichen Häftlin-ge ins Krankenlager zu rück zuführen.

Es kam einem Triumphzug gleich, als der tsche-chische Häftling Univ.-Prof. Vratislav Busek, begleitet von mehreren Schreibern und Funktionä-ren des Hauptlagers, in einer langen Marschkolon-ne an die 400 Häftlinge aus dem Lager III in das Krankenlager zurückführte.

An dieser Rettungsaktion waren beteiligt: Vra-tislav Busek, die Wiener Pepi Kohl, Franz Hrbek und Eduard Slemin, die Polen Franciszek Popraw-ka und Kazimierz Rusinek, die Jugoslawen Hle-banje und Bruno Gerdović, der Leobner Alfred Siebitz, Schreiber der Lagerschreibstube und des Aufnahmekommandos, sowie der Italiener Giulia-no Pajetta.

Auf Befehl des Lagerkommandanten Ziereis wurden 892 kranke und gebrechliche Häftlinge von Gusen I in der Baracke 31 konzentriert und dort am 22. April vergast. Am 23. April wurden 600 Kranke im Lager Gusen II mit Äxten und Eisen-stangen brutal erschlagen.

Die Aktion des Rotkreuz-Delegierten Louis Häfliger

In der Nacht vom 19. auf den 20. April traf eine Lastwagenkolonne vom Internationalen Roten Kreuz, Genf, mit Paketen im Lager ein und begann mit der Evakuierung von Häftlingen westlicher Länder in die Schweiz. Der erste Transport umfass-te 756 weibliche Häftlinge – Französinnen, Belgi-erinnen, Holländerinnen, eine Engländerin und eine Amerikanerin. Am 28. April folgten in zwei Transporten 596 männliche Häftlinge – 531 Fran-zosen (darunter 2 Polen, 1 Tscheche), 40 Belgier, 21 Niederländer, 2 Schweizer, 2 Araber.

28. April: Letzte Morde in der Gaskammer

Die letzte Ermordung in der Gaskammer Maut-hausen fand im Auftrag des Gauleiters Eigruber am 28. April 1945 statt. Es waren 33 oberösterreichi-sche kommunistische und sozialdemokratische Widerstandskämpfer, 5 Polen, 4 Kroaten und 1 Österreicher mit englischer Staatsbürgerschaft.

H.M.

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Nummer 3–4/2010 Seite 7DER neue MAHNRUF

Denn, wie wir mit unseren eigenen Augen sehend und das Leid an unseren eigenen Kör-pern nachvollziehen versuchend bemerkt haben, ist, dass die Wahrheit noch viel schlim-mer ist als Erzählungen. Und damit meine ich viel schlimmer.

„Jeder weiß, was in einem Konzentrations-lager vor sich gegangen ist. Jeder kann sich vorstellen, wie grausam die Nationalsozialis-ten waren. Wir alle wissen, dass es eine schlimme Zeit war.“

Wissen wir es denn wirklich? Wissen wir wirklich, was sich in einem KZ abgespielt hat? Können wir uns wirklich vorstellen, wie grausam die Nazis waren? Und, wissen wir denn wirklich, wie schlimm diese Zeit war? Nein.

Selbst wenn man es vor Augen hat und in der Lage ist, es zu berühren (z. B.: als wir in der Gaskammer waren), kann man es sich nicht vorstellen. Und das sage ich aus eigener Erfahrung.

Egal, ob Zeitzeuge, Gaskammer oder Bara-cke. Es ist unvorstellbar. Vielleicht ist dies auch gut so. Vielleicht aber auch nicht. Geht es uns zu gut? Oder ist dies alles nur eine Fra-ge der Zeit? Ich weiß es nicht. Das Einzige, was ich weiß, ist, dass es nie wieder so weit kommen darf. Nie wieder. Denn so können wir wieder bei den Erzählungen bleiben. Und bei den Fakten.

Erzählungen und Fakten kann man ändern. Man kann Erzählungen anders erzählen, und man kann Fakten löschen und neu schreiben. Aber die Wahrheit, die kann man nicht ein-fach löschen oder verdrängen. Schon gar nicht verändern. Und ob wir die Wahrheit je nachvollziehen können, weiß ich nicht. Und selbst ein Experte über den Holocaust kann nicht das Leid der Opfer nachempfinden.

Niemand kann das. Und niemand wird es je können. Hoffentlich.

Caroline F.

Eindrücke und Gedanken von Wiener Schülerinnen und Schülern nach dem Besuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen

Unterstützt von der Arbeitsgemeinschaft der Opferverbände und dem Dokumentati-onsarchiv des österreichischen Widerstandes veranstaltete der Wiener Stadtschulrat am 12. März 2010 drei Gedenkfeiern aus Anlass des Jahrestags des so genannten „Anschlusses“ Österreichs an Nazideutschland: die erste im Gedenkraum für die Opfer der Gestapo in der Salztorgasse, die zweite im „Weiheraum“ im Landesgericht für Strafsachen, der ehemali-gen Hinrichtungsstätte der NS-Justiz, und die dritte in Floridsdorf Am Spitz bei der Gedenk-tafel für Major Karl Biedermann, Hauptmann Alfred Huth und Leutnant Rudolf Raschke, die dort am 6. April 1945 wegen ihres Einsat-zes für die kampflose Übergabe Wiens an die Rote Armee von der abziehenden SS gehenkt wurden.

Die Gedenkreden hielten Brigitte Bailer, Winfried Garscha und Stephan Roth (alle DÖW), die Kranzniederlegungen fanden im Beisein von ehemaligen Widerstandskämpfe-rInnen und Verfolgten statt, unter ihnen Friedl Krenn (KZ-Verband), Ludwig Steiner (ÖVP-Kameradschaft) und Rudolf Gelbard (Sozial-demokratische Freikheitskämpfer).

Bei den ersten beiden Gedenkfeiern trugen vier Schülerinnen und ein Schüler des G19, Gymnasiumstraße 83, Texte vor, die nach einer Exkursion in die Gedenkstätte Maut-hausen, entstanden waren.

Prof. Martin Krist hat uns die vorgetrage-nen fünf Beispiele für die literarische Refle-xion der SchülerInnen, in denen sie ihre Ein-drücke und Gedanken nach dem Besuch des ehemaligen KZ Mauthausen ausdrückten, zur Publikation überlassen. Sie können komplett im Internet nachgelesen werden:

http://www.g19.at/index.php/aktivitaeten/geisteswissenschaftlicher-bereich/149-maut-hausen09

Im Folgenden dokumentieren wir zwei die-ser Texte:

Literarische Gedanken-verarbeitung zu Mauthausen

Erzählungen. Nichts als Geschichten, die so grausam und unmenschlich sind, dass man sich nicht einmal vorstellen kann, dass dies auch wirklich geschehen ist.

Fakten. Nichts als Jahreszahlen und Fest-stellungen, die irgendwann einmal aufgestellt und seit jeher geglaubt werden.

Und dann, die Wahrheit. Wie der Name schon sagt: Die Wahrheit ist das, was wahr-haftig passiert ist. Doch, nur weil es „wahr“ ist, muss man es denn auch glauben? Kann man es denn überhaupt glauben? Oder bleibt man doch bei Erzählungen? Vielleicht ist es auch besser, sich an Erzählungen zu halten.

MauthausenWir haben den Ort betreten, den niemand ungebrochen überlebteWir sind durch das Tor gegangen, das Hunderttausende von der Freiheit trennteWir haben den Schauplatz eines fürchterlichen Spiels gesehen

Und doch: Die Mauern sind rein, ohne BlutUnd wir hören die Schreie nichtDer Boden verrät nichts über die GräueltatenDie Blumen neigen sich im Wind

Ich denke nach über diesen OrtUnd höre wie es warSo sehr mich Trauer und Abscheu auch quälenKann ich doch nicht begreifen, wie schlimm es gewesen sein mag

Die Menschen, die diesen Ort betratenWaren gefangen, als sie das Tor hinter sich ließenSie waren Asche, schon als das Schloss hinter ihnen klickteSie waren dem Tode geweiht

Die Sonne schien, wie an diesem TagDoch Angst warf Schatten auf ihre Herzen

Wir, die an dem gleichen Ort stehen und ihrer gedenkenWir, die auch durch das Tor gekommen sindSind immer noch frei und aus Fleisch und BlutWährend unter uns die Leichen liegen

Wir stehen in der Kammer, wo so viele starbenUnd ich kann die Schreie noch immer nicht hörenDie Fliesen schweigen eisern über das, was geschahUnd lügen uns eiskalt ins Gesicht

Wir haben den Ort betreten, der Zehntausende vernichteteWir sind durch das Tor gegangen, das die Welt verschlossDoch wir können uns nicht vorstellen, wie es warGott sei Dank

Clara T.

Prof. Krist mit SchülerInnen des Gymnasiums Wien 19 im „Weiheraum“ des Landesgerichts Wien, 12. 3. 2010

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Seite 8 Nummer 3–4/2010DER neue MAHNRUF

Landesverband Wienwieder mit

eigener LeitungNach mehreren Jahren, in denen die organi-

satorischen Agenden des Landesverbands Wien durch den Bundespräsidialausschuss des KZ-Verbands betreut worden waren, fand am 13. März 2010 wieder eine Landeskonferenz statt, an der zwanzig Mitglieder teilnahmen.

Im neuen Statut, das den Anforderungen des aktuell gültigen Vereinsgesetzes entspricht, wurde bei der Definition des Vereinszwecks an erste Stelle die Ehrung des Andenkens an jene Menschen gesetzt, „die im Kampf gegen das NS-Regime ihr Leben verloren oder riskiert haben, die in nationalsozialistischen Konzen-trationslagern und Zuchthäusern inhaftiert waren oder auf andere Weise durch das NS-Regime verfolgt wurden“, sowie dieses Anden-ken an künftige Generationen weiterzugeben. Alle Interessierten, die sich mit den Zielen des KZ-Verbands identifizieren, können Mitglieder werden, unabhängig davon, ob sie selbst ehe-malige WiderstandskämpferInnen und Verfolg-te bzw. deren Angehörige sind. Eines der Ver-einsziele bleibt aber selbstverständlich weiter-hin „die Vertretung der Interessen der von der Opferfürsorgegesetzgebung erfassten Personen gegenüber den Behörden und der Öffentlich-keit“.

Folgende Personen wurden in die Landeslei-tung gewählt:

Hans Maršálek (Ehrenobmann), Friedl Gar­scha (Obmann), Walter Winterberg (Obmann-Stellvertreter), Brigitte Oftner (Landeskassie-rin), Franz Caslavsky (Stellvertretender Lan-deskassier), Veronika Müller (Landessekretä-rin), Friedl Krenn (Stellvertretende Landes-sekretärin), Irma Trksák, Robert Hofstetter, Othmar Wundsam.

Der Kontroll-Ausschuss besteht aus: Hilde Fein, Josef Andersch und Gertrude Hacker.

Das Landessekretariat (Obmann, Kassierin, Landessekretärin) vereinbarte bei seiner ersten Zusammenkunft am 30. März, ab 3. Mai eine regelmäßige Erreichbarkeit des Landesver-bands am Sitz des Bundesverbands in der La -sallestraße 40 (Stiege 2, Tür 6) sicherzustellen.Sprechstunden: jeden ersten und dritten Mon-tag im Monat, jeweils 10 bis 14 Uhr.

Obwohl Erinnerung in erster Linie ein geisti-ger Prozess ist, sich im Kopf abspielt, steht außer Frage, dass auch dazu Materielles, sinn-lich Erfahrbares erforderlich ist, das diese Erin-nerung stützt.

Grabstellen sind Artefakte solch einer Erin-nerung. Und sie sind oft die einzigen Zeugen, die, personalisiert durch die Angabe vom Namen und eventuell auch der Lebensdaten am Gedenk-stein, das Erinnern an eine konkrete Person wachhalten und an nachfolgende Generationen tradieren.

Bekannteste Beispiele dafür sind Gräber, die zur Ehre der darin Bestatteten von den zustän-digen Behörden in ihre Obhut übernommen und gepflegt werden.

Dazu gibt es z.B. am Wiener Zentralfriedhof eine eigene, zentral angeordnete Abteilung, in der sich solche Gräber befinden. Doch auch an weniger prominenten Stellen finden sich solche Grabstellen.

Die wiedererstandene Republik ehrt die Opfer

Als der Nationalrat Anfang Juli 1948 das Gesetz „über die Fürsorge und den Schutz der Kriegsgräber und Kriegsdenkmäler aus dem zweiten Weltkrieg für Angehörige der Alliier-ten, Vereinten Nationen und für Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Öster-reich und Opfer politischer Verfolgung“ beschloss, war dies dem Bemühen geschuldet, das Andenken an jene Menschen zu bewahren, die den Kampf gegen den Nazifaschismus mit ihrem Leben bezahlt haben. Dieses Gesetz ver-pflichtet den österreichischen Staat (konkret das Innenministerium), die Gräber dieser Menschen zu erhalten und zu pflegen.

Diesem Gesetz ist unmissverständlich zu ent-nehmen, was die Absicht des Gesetzgebers war: Uneingeschränkt – und das auch bei Androhung konkreter Strafen – die letzten Ruhestätten jener Menschen zu bewahren, die im Kampf für ein freies, unabhängiges Österreich ihr Leben lie-ßen.

Die Praxis der „Familiengräber“Die Praxis des Innenministeriums wird leider

dem Sinn des Gesetzes nicht gerecht. Einmal davon abgesehen, dass die Mittel für die Erhal-tung und Pflege der „Kriegsgräber“ – und zu diesen werden z.B. auch die der Widerstands-kämpfer und Widerstandskämpferinnen gezählt – bescheiden sind (was sich leider auch bei der Instandhaltung von desolaten Gedenksteinen in der Gruppe 40 am Wiener Zentralfriedhof nie-derschlägt), wird vom Innenministerium eine Pflege von Gräbern abgelehnt, die in seiner Definition den Namen „Familiengräber“ erhal-

„Kriegsgräber“, „Familiengräber“ und die Erinnerung an die Opfer im Kampf um ein freies,

demokratisches Österreichten haben. Es sind dies Gräber, in denen neben den im Kampf gegen den Nazifaschismus Gefallenen auch Familienangehörige liegen. Das kann unterschiedliche Gründe haben.

Zwar war es so, dass die zwischen 1938 bis 1945 in Wien (aber auch an anderen Orten im „Deutschen Reich“) hingerichteten Wider-standskämpfer und Widerstandskämpferinnen ohne Benachrichtigung der Angehörigen letzt-endlich in der Gruppe 40 verscharrt wurden, doch gab es auch hier Fälle, wo die Behörden die private Bestattung erlaubten, diese Men-schen also in „Familiengräbern“ beigesetzt wurden. Es gibt aber auch einige Beispiele dafür, dass nach der Befreiung und dem Bekanntwerden der Tatsache der Beerdigung der Hingerichteten in der Gruppe 40 Angehöri-ge die sterblichen Überreste exhumieren ließen, um sie in Familiengräber zu überführen. Das betrifft Wiener ebenso wie Menschen, die aus anderen Bundesländern stammten.

Gleichzeitig gibt es aber auch Fälle, wo die Familien nach 1945 die Überreste ihrer an ande-ren Orten hingerichteten Angehörigen ausfindig machen konnten und nach Österreich überführ-ten. Als Beispiel mögen jene kommunistischen Widerstandskämpfer in der Wiener Polizei genannt werden, die vom Obersten SS- und Polizeigericht in München zum Tode verurteilt und in München-Stadelheim hingerichtet wur-den. Sie wurden damals am Perlacher Friedhof in München begraben und 1948 nach Österreich überführt und in „Familiengräbern“ beigesetzt.

Abschließend sei noch auf eine kleine Anzahl von „Familiengräbern“ hingewiesen, die eine Widmung auf „Friedhofsdauer“ haben und wo es keine Angehörigen (oder andere Besitzer des Grabrechts) gibt, die eine Betreuung vollziehen könnten. Diese Tatsache trifft natürlich auch auf „Familiengräber“ zu, die mangels Angehöriger sich in einem ungepflegten, oft desolaten Zustand befinden und wegen eines zeitlich schon überschrittenen Grabnutzungsrechts in Gefahr sind, von der Friedhofsverwaltung für immer beseitigt zu werden. Leider gibt es in Wien Beispiele dafür, dass Gräber von Wider-standskämpfern, weil in „Familiengräbern“ bei-gesetzt, schon verschwunden sind.

Dieser Zustand ist über alle Maßen unbefrie-digend und gehört einer generellen Lösung zugeführt. In einer Zeit, in der absurderweise laut über die Aufhebung des Verbotsgesetzes „nachgedacht“ wird, müssen Erinnerungszei-chen an die Opfer des Kampfes für ein freies, unabhängiges Österreich erhalten und der Nach-welt überliefert werden. Ganz gleich, ob sie in der Gruppe 40 am Wiener Zentralfriedhof oder in „Familiengräbern“ liegen.

W.W.

Kurs des Jüdischen Instituts für Erwachsenenbildung im Dokumentations-archiv des Österreichischen Widerstandes:

KZ-Verbrechen in Majdanek – Der Düsseldorfer Prozess

(mit Film-Beispielen)Ab 27. April jeden Dienstag

um 18:30–19:30 UhrKursbeitrag: 6 € für alle fünf Abende

Anmeldung: Tel. 216 19 62 | [email protected]

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Nummer 3–4/2010 Seite 9DER neue MAHNRUF

Veranstaltungen aus Anlass des

65. Jahrestags der Befreiung der

Konzentrations lagerFreitag, 23.4.2010

10 Uhr: Wiener Neustadt Serbenhalle/Pottendorferstraße

11 Uhr: Salzburg Mahnmal für Roma und Sinti, Ignaz Rieder Kai 21

Mittwoch, 5.5.201014 Uhr: Attnang­Puchheim

Donnerstag, 6.5.201019 Uhr: Vöcklabruck Gedenkstein

Freitag, 7.5.201010 Uhr: Wien Floridsdorf Pragerstraße 33 Linz III VÖEST Lunzerstraße Sportplatz

11 Uhr: Amstetten Gedenkstätte Pucking Ortsplatz

17 Uhr: St. Valentin Herzograd/Bahnhof19 Uhr: Redl­Zipf Gedenkstätte

Samstag, 8.5.2010

10.30 Uhr: Gunskirchen Gedenkstätte Ebensee Gedenkstätte

16 Uhr: Weyer­Dipoldsau Denkmal17 Uhr: Gusen/Langenstein Memorial

Sonntag, 9.5.2010

Ab 9 Uhr: Mauthausen KZ-Gedenkstätte9.30 Uhr: Ökumenischer Wortgottesdienst

10 Uhr: Kundgebungen bei den nationalen Denkmälern

11 Uhr: Einzug Appellplatz, Begrüßungen, Europahymne

15.30 Uhr: Ried in der Riedmark Gedenkstein „Mühlviertler Hasenjagd“

Montag, 10.5.201010.30 Uhr: Melk Gedenkstätte

17.30 Uhr: Steyr Denkmal Haagerstraße

Dienstag, 11.5.201019 Uhr: Lenzing Gedenkstein

Samstag, 15.5.201018 Uhr: Gallneukirchen Mahnmal

Mittwoch, 19.5.201019.30 Uhr: Linz II Pädagogische Hochschule, Praxishauptschule

Samstag, 12.6.2010Gedenkstätten Loiblpass (Kärnten & Slowenien)

9 Uhr: Loibl Nord11 Uhr: Loibl Süd

Mittwoch, 16.6.201019 Uhr: Neu Guntramsdorf

ehem. KZ-Gelände Samstag, 26.6.2010

21 Uhr: Schloss Lind Neumarkt Sonntag, 27.6.2010

14 Uhr: Bad Eisenkappel /Železna Kapla Peršmanhof

Das Sterben der Rotarmisten in Kärnten

Der Historiker und Kulturwissenschaftler Helge Stromberger, Vorstandsmit-glied des Kärntner KZ-Verbands, stellte uns das Ergebnis seiner Nachfor-schungen zum Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen in Kärnten zur Verfügung. Der neue Mahnruf druckt einen Auszug dieses Texts ab, des-sen vollständige Fassung in der „Volksstimme“ (April 2010) erschienen ist.

Von mehr als fünf Millionen Sowjetsolda-ten, die seit dem deutschen Überfall vom 22. Juni 1941 von der Wehrmacht gefangen ge -nommen wurden, haben drei Millionen die deutsche Kriegsgefangenschaft nicht überlebt. Während westalliierte Gefangene in deutschen Kriegsgefangenenlagern – bei aller Härte für die Betroffenen – im Großen und Ganzen nach den Bestimmungen der Genfer Konvention behandelt wurden, sind in der selben Zeit Mil-lionen sowjetische Kriegsgefangene in einer infernalischen Kombination von rassenideolo-gischen Motiven („Untermenschen“) und anti-kommunistischem Hass massiv schlechter ge -stellt worden.

Die gefangenen Rotarmisten wurden auf die unterschiedlichsten Weisen ermordet, für me -dizinische Versuche verwendet, sie starben an Hunger, an Kälte, infolge Erschöpfung und den verschiedensten Krankheiten.

96 Prozent aller toten Kriegsgefangenen waren Rotarmisten

Auf dem Gebiet der einstigen „Ostmark“ sind in sechs großen Kriegsgefangenenlagern insgesamt 23.059 Internierte ums Leben gekommen; davon stammten 22.121 Internier-te (96%) aus der Sowjetunion. Nicht enthalten sind in diesen Zahlen die Gefangenen, die in Außen- und Arbeitskommandos ums Leben gekommen sind, sowie die zahlreichen Rotar-misten, die in den KZ Mauthausen oder Gusen und deren Außenlagern ihr Leben lassen mus-sten.

In Kärnten gab es in den Bezirksstädten Wolfsberg und Spittal an der Drau zwei große Kriegsgefangenenlager, wo sowjetische Ge -fan gene interniert waren und auch massenhaft gestorben sind – die so genannten Stammlager A und B des Wehrkreises XVIII, in militäri-scher Abkürzung „Stalag XVIII A“ in Wolfs-berg und „Stalag XVIII B“ in Spittal an der Drau. Südöstlich von Spittal, in der Nähe des Dorfes Aich, befinden sich die größten Mas-sengräber auf Kärntner Boden. Das Gräberfeld Aich Ost umfasst 2.400 und Aich West 3.600 Tote der Roten Armee.

Diese Massengräber unweit des Baracken-areals des einstigen Stalag XVIII B, die auch im Gesamtgebiet der Republik Österreich zu jenen mit den gewaltigsten Opferzahlen gehö-ren und jeweils etwa die Hälfte eines Fußball-platzes umfassen, sie sind mit einem Obelis-

ken, dem Roten Stern und einer kyrillischen Inschrift markiert, die in allgemeiner Form besagt, dass hier sowjetische Soldaten aus dem „Großen Vaterländischen Krieg“ ruhen.

Keiner kennt Kärntens größte Massengräber

Die größten Massengräber Kärntens sind gleichzeitig die unbekanntesten. Es gibt keine Beschriftung außer der kyrillischen, die noch dazu keine Detailangaben enthält – somit Null-Information für Leute, die kein Russisch können. Würde man in Kärnten eine Umfrage machen, wo sich die größten Massengräber in Kärnten befinden, so würde man – egal ob unter „durchschnittlichen“ Menschen oder bei den „Eliten“ – wohl kaum einen statistisch messbaren Anteil mit zutreffenden Antworten erhalten.

Die Grundlagen für die Nichtbeachtung des massenhaften Sterbens der gefangenen Rotar-misten wurden schon in der NS-Zeit gelegt; etwa durch die Art und Weise, wie nach dem Tod mit dem Leichnam eines Rotarmisten ver-fahren wurde. Außerhalb des geschlossenen Systems der KZ und Vernichtungslager stan-den zumeist keine Krematorien zur Verfügung. In Kriegsgefangenenlagern und bei Arbeits-kommandos sollten eigens für Rotarmisten auch keine errichtet werden. Wenn Wehr-machtsdienststellen die Bestattungen nicht von sich aus durchführten, waren die Gemein-den verpflichtet, sofort nach Feststellung des Todes dieselbe zu bewerkstelligen – ohne Sarg und ohne „Ausschmückungen“ der Gräber in entlegenen Teilen der Friedhöfe.

Abgesehen von Spittal an der Drau gibt es in der Nähe verschiedener Außen- und Arbeits-kommandos der Stalag XVIII A und B weitere Friedhofsareale in Kärnten, wo einzelne oder auch viele Dutzende Rotarmisten ruhen. Stell-vertretend seien Klagenfurt-Annabichl oder der so genannte Soldatenfriedhof St. Veit an der Glan genannt.

Auf der englischen Web-Site http://www.stalag18a.org.uk/ gibt es eine Schaltfläche „The Russians“.

Hier findet man u.a. eindrucksvolles Bild-material über in Kärnten gefangene Rotarmi-sten – darunter eine Photoserie, die, wahr-scheinlich im Herbst 1941, nach Ankunft einer größeren Abteilung von Russen, im Lager Wolfsberg gemacht wurde. ■

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Seite 10 Nummer 3–4/2010DER neue MAHNRUF

„Der Schoß ist fruchtbar noch ...“

Schon bald nach dem Staatsvertrag 1955 kam es zu einem Aufleben faschistischer Tätigkeiten in Österreich. Die damaligen Großparteien ÖVP und SPÖ wollten es sich nicht mit einem größeren Wählerpotenzial dadurch verderben, dass sie gegen Rechtsextreme und Neofaschisten vorge-hen. SPÖ-Innenminister Helmer lehnte jede Vor-gangsweise gegen sie und ihre Veranstaltungen, die sich mehrten, ab und verbot auch nicht den Marsch über die Wiener Ringstraße, der vom „Ring volkstreuer Verbände“ – der die Deutsch-nationalen und Neofaschisten vereinte – unter dem Vorwand einer „Schiller-Feier“ angekündigt worden war. Kommunistische Gemeinderäte ini-tiierten gegen den Marsch einen Protest, dem sich letztlich breite Kreise, auch der Bundesjugend-ring, anschlossen. Diese Änderung der Haltung von Teilen der Öffentlichkeit zu den Nazi-Umtrie-ben wurde auch bemerkbar, als bekannt wurde, dass an der damaligen Hochschule für Welthandel in den mit offen antisemitischen Bemerkungen gespickten Vorlesungen eines Geschichte-Profes-sors gegen das „Geflunker von der österreichi-schen Nation“ gehetzt wurde.

Taras Borodajkewicz

Dieser Professor, Taras Borodajkewycz, belehrte seine Studenten unter anderem: „Es ist nur ein Teil der gesamtdeutschen Katastrophe, dass wir deutschen Österreicher zum zweiten Mal innerhalb einer Generation das größere Vaterland verloren haben.“

Vor 45 Jahren, am 31. März 1965 fand eine Demonstration von StudentInnen, ehemaligen WiderstandskämpferInnen und Mitgliedern von Gewerkschaften gegen Borodajkewycz statt. Der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) rief zur Gegenkundgebung auf, auf der mit Rufen wie „Hoch Auschwitz“ provoziert wurde. Einer der RFS-Demonstranten attackierte den Kommunis-ten Ernst Kirchweger und verletzte ihn so schwer, dass dieser einige Tage später seinen Verletzun-gen erlag.

Das Begräbnis Ernst Kirchwegers am 8. April 1965 wurde zur größten antifaschistischen Kund-gebung seit 1945. Mehr als 25.000 Menschen nahmen an dem Trauerzug teil, der sich auf dem Heldenplatz sammelte und über die Ringstraße zum Schwarzenbergplatz ging und die Österrei-cherInnen aller antifaschistischen Lager vereinte.

Der Tod Kirchwegers löste eine bis dahin in Österreich einmalige Welle antifaschistischer Aktivitäten und Aufklärungsaktionen aus. Es wurden Fragen gestellt wie: Wie konnte es zu den beispiellosen Verbrechen der NS-Herrschaft kommen? Wie ist mit den Folgen umzugehen?

Wer waren die Täterinnen und Täter, wer wusste davon und wer waren die Opfer? Wie lässt sich Derartiges für die Zukunft vermeiden?

Auf Fragen wie diese wurden vom offiziellen Österreich nur unbefriedigende Antworten ge -funden, oft wurde einer Auseinandersetzung ein-fach aus dem Weg gegangen. Doch ab diesem Zeitpunkt nahm in offiziellen Gedenkveranstal-tungen der Zweiten Republik der Widerstand wieder einen zentralen Platz ein. Nach Jahren des Buhlens der ÖVP und der SPÖ um die Stimmen der „Ex“-Nazis sahen sich führende Politiker der beiden Parteien erstmals veranlasst, sich gegen-über deutschnationalen Umtrieben explizit abzu-grenzen.

Der Täter, der Neonazi Günther Kümel, wurde übrigens wegen „Notwehrüberschreitung“ zu einer Bagatellstrafe von zehn Monaten Arrest ver-urteilt. Taras Borodajkewycz wurde im Mai 1966 zwangspensioniert.

Ernst Kirchweger Von 1916 bis 1918 nahm Ernst Kirchweger als

Matrose am ersten Weltkrieg teil und kämpfte danach auf der Seite der Russischen Revolution. Das Zu rückweichen der sozialdemokratischen Führung vor 1934, die dem Aufkommen des Aus-trofaschismus, der Diktatur der reaktionären

Kräfte in Österreich nichts entgegensetzte, brachte ihn dazu, sich der damals schon ille-galen KPÖ anzu-schließen, die die ein-zige konsequente an t i fasch is t i sche Kraft war und sich zur bedeutendsten Wider-s t a n d s b e w e g u n g gegen Faschismus, Nationalsozialismus

und Kriegshetze entwi- ckelte. Ernst Kirchwe-ger engagierte sich auch in den damals illegal wirkenden freien Gewerkschaften.

Er blieb sich selbst und seiner Weltanschauung treu und kämpfte auch nach dem Sieg über den Nationalsozialismus in Österreich weiter, um das Wiedererstehen des Faschismus zu verhindern, und wurde dessen erstes Todesopfer. Sein Tod zeigte, wie sehr die neofaschistische Gefahr in Österreich unterschätzt oder heruntergespielt wurde – worauf der Widerstandskämpfer und Linkssozialist Josef Hindels in seiner Trauerrede hinwies.

Gewaltsame Übergriffe von Rechtsextremen und FaschistInnen sind nicht Geschichte – sie haben Kontinuität und sind allgegenwärtig. Und was an Äußerungen früher den Stammtischen

vorbehalten war, gilt inzwischen als gängige Poli-tik und ist gesellschaftsfähig: Öffentlich wird ras-sistische Hetze betrieben, für Fremdenfeindlich-keit und Rechtsextremismus sowie für braune „Heim-Herd-Mutterkreuz-Werte“ geworben. Und das mit Erfolg: Empörung und Widerstand ist nicht sehr verbreitet unter den österreichischen PolitikerInnen und in der Bevölkerung, stattdes-sen gibt es Zustimmung, Jubel und Wahlerfolge.

Mit der Verschärfung der wirtschaftlichen Kri-se steigen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, Politiker und Parteien mit einschlägigen Losun-gen bekommen Zulauf und werden beklatscht. Erschreckend dabei, dass gerade unter Jugendli-chen die Bereitschaft vorhanden ist, diesen Rat-tenfängern ihr Gehör zu leihen und ihre Stimme zu geben.

Günther Kümel war Mitglied der deutschnati-onalen Burschenschaft „Olympia“, die wegen ihrer Verwicklung in den Bombenterror an der österreichisch-italienischen Grenze im Dezem-ber 1961 verboten wurde. Doch seit geraumer Zeit darf die „Olympia“ nicht nur wieder legal agieren, eines ihrer Mitglieder wurde 2009 zum dritten Nationalratspräsident gewählt: Martin Graf. Für ihn stimmten auch Abgeordnete der SPÖ und ÖVP. L.R.

Vor 45 Jahren:Der erste politische Tote der Zweiten Republik:

Ein Mitglied des KZ-Verbands

Villach: „Denkmal der Namen“ zum 15. (!) Mal

geschändetSeit 1999 erinnert das „Denkmal der Namen“

in der Villacher Widmanngasse an die Opfer des Nazi-Regimes. Immer wieder sind die Glastafeln mit 252 Namen von Opfern Ziel von Vandalen-akten, deren politischer Hintergrund unge klärt ist: Neonazi-Aktionen oder „besoffene G’schichten“ in einem gesellschaftlichen Umfeld, für das jede Form der kritischen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus eine Provokation dar-stellt?

Trotz Bedenken gegen Überwachungsaktio-nen war der Verein „Erinnern“ schließlich selbst initiativ geworden und hatte eine private Sicher-heitsfirma mit der Überwachung beauftragt. Die Aufnahmen trugen dazu bei, dass die bei der Vil-lacher Polizei eingerichtete Ermittlungsgruppe Ende März den Täter des letzten Anschlags (in der Nacht vom 13. zum 14. Februar 2010) aus-forschen konnte: Ein 17jähriger Schüler hatte fünf gläserne Schilder mit zwanzig Namen von Nazi-Opfern zertrümmert.

Es gehe nicht nur um die Zerstörung von Glas-tafeln, so Hans Haider vom Verein „Erinnern“: „Wer auf Namen einschlägt, schlägt auch auf Menschen ein“.

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Nummer 3–4/2010 Seite 11DER neue MAHNRUF

Mai Baubelik Karl (1896–1944) – Bauer Heinz (1920–1944) – Baum Heinz (1920–1944) – Benedikt Otto (1902–1942) – Benkovic Edu-ard (1923–1944) – Berto August (1888–1944) – Brtna Leopold (1921–1944) – Brzica Karl jun. (1920–1943) – Czak Franz (1907–1943) – Diwisch Erna (1921–1944) – Dluhosch Karl (1909–1943) – Dragosits Johann (1904–1944) – Freitag Johann (1888–1944) – Fritz Josef (1897–1943) – Fuchs Karl (1923–1944) – Gaber Peter (1895–1944) – Goldhammer Max (1888–1942) – Graicarek Siegfried (1920–1944) – Hasselkuss Josef (1922–1944) – Hauberger Otto (1912–1944) – Heuer Franz (1924–1944) – Hofmeister Michael (1885–1944) – Hotwagner Josef (1902–1945) – Jirak Franz (1911–1944) – Kogelmüller Josef (1897–1943) – Kohl Josef (1888–1945) – Koller Alois (1919–1943) – Kranzinger Franz (1921–1944) – Kratochvil Bernhard (1896–1944) – Kubak Wladimir (1921–1944) – Kuderer Karl (1899–1944) – Dr. Lederer Karl (1909–1944) – Mach Alfred (1905–1942) – Maxa Erwin (1910–1942) – Miegl Alfred (1900–1944) – Muzyka Friedrich (1921–1944) – Nau Karl (1923–1944) – Obermayer Rudolf (1906–1944) – Oblak Franz (1920–1944) – Otruba Josef (1919–1944) – Pegerl Adolf (?–1943) – Preinerstor­fer Rudolf (1885–1944) – Rajakowitsch Otti-lio (1897–1945) – Roth Franz (1917–1944) – Schauer Alois (1918–1944) – Schiener Wil-helm (1904–1944) – Schmid Friedrich (1920–1944) – Schmidt Wilhelm (1919–1944) – Scholz Karl Roman (1912–1944) – Seifert Albert (1921–1944) – Smatlak Oswald (1924–1944) – Sokopp Johann (1913–1944) – Sorbe Erich (1918–1944) – Stepanek Franz (1913–1943) – Stoj Valentin (1899–1945) – Tesarik Franz (1912–1943) – Tobisch Wil-helm (1902–1943) – Ungerböck Johann (1911–1944) – Urach Hed wig (1910–1943) – Uthe Franz (1901–1944) – Vögl Rudolf (1921–1944) – Wagner Willibald (1904–1944) – Wala Anna (1891–1944) – Wallner Rudolf (1903–1944) – Watzek Anton (1924–1944) – Windberger Josef (1903–1944) – Winterberg Magda (?–1942) – Wurm Georg (1901–1944) – Wurm Gregor (1880–1945) – Zeiner Josef (1887–1944) – Dr. Zimmerl Hans (1912–1944) – Zoul Vladimir (1914–1943).

Juni

Berger Josef (1902–1943) – Danek Philome-na (1898–1943) – Danek Sylvester (1887–1943) – Däninger Franz (1896–1943) – Drax­ler Andreas (1900–1943) – Dworak Therese (1899–1944) – Dworzak Leonhard (1897–

1942) – Essmann Michael (1896–1942) – Finster Anton (1908–1943) – Fleischmann Josef (1912–1943) – Fritsch Robert (1889–1944) – Fritsch Willibald (1895–1944) – Gabler Leo (1908–1944) – Gerstner Johann (1900–1943) – Götzinger Richard (1902–1942) – Graf Johann (1906–1944) – Graf Rosalia (1897–1944) – Haider Rudolf (1896–1944) – Hammermüller Leopold (1909–1943) – Hauptmann Johann (1900–1944) – Haindl Georg (1903–1944) – Heindl Josef (?–1944) – Hera Josef (1901–1944) – Höfer­nig Ludwig (1902–1942) – Hornschall Johann (1903–1943) – Hubinek Josef (1891–1944) – Jursitzky Wilhelm (1896–1944) – Kadlec Peter (1903–1943) – Kerner Karl (1889–1943) – Kirch berger Rudolf (1900–1944) – Knize Johann (1904–1944) – Knize Josef (1908–1944) – Kolar Felix (1887–1944) – König Johann (1900–1942) – Kruse Rudolf (1918–1944) – Kuchler Josef (1908–1942) – Kudilek Anna (1903–1943) – Kudilek Franz (1893–1943) – Kucera Anna (1901–1943) – Landl Friedrich (1912–1943) – Leitner Josef (1897–1943) – Loch Gün ther (1907–1944) – Marath Karl (?–1943) – Maurer Josef (1926–1944) – Mazurek Rudolf (1903–1943) – Mithlinger Johann (1898–1944) – Oha rek Alois (1923–1943) – Oharek Josef (1911–1943) – Okrouhly Felix (1905–1943) – Pecek Ludmilla (1899–1943) – Pertl Eduard (1899–1943) – Peschke Alfons (1905–1943) – Remes Bernhard (1892–1943) – Pitschko Maria (1908–1944) – Provasnicek Friedrich (1922–1944) – Re mes Cyrill (1896–1943) – Remes Ignaz (1922–1943) – Remes Josef (1898–1943) – Remes Klara (1901–1943) – Remes Ludmilla (1924–1943) – Reutterer Friedrich (1919–1943) – Rosenheim Alexander (1904–1944) – Roszipal Cyrill (1886–1943) – Ros­zipal Philo mena (1885–1943) – Sattler Johann (1905–1943) – Schauß Kilian (1909–1943) – Schimek Johann (1921–1944) – Schlömmer Peter (1900–1942) – Schneider Hermann (1906–1943) – Simeth Wilhelm (1923–1944) – Skopal Josef (1915–1942) – Skrabal Marie (1923–1943) – Sochor Marie (1912–1943) – Starecek Franz (1924–1944) –Straubinger Josef (1903–1942) – Sturm Theodor (1910–1943) – Svoboda Franz (1898–1943)– Teufel Johann (1896–1943) – Theyrer Alois (1898–1943) – Weinmeister Rudolf (1915–1943) – Wimmer Anton (1885–1944) – Wittmann Martin (1918–1944) – Zit ter Maximilian (1901–1942)

Korrekturen zu den Angaben im Neuen Mahnruf Nr. 1­2/2010 (unsterbliche Opfer des Monats April)In der letzten Nummer wurden die Namen der am 29. April 1943 in Wien enthaupteten slo-

wenischen WiderstandkämpferInnen entspre-chend den Angaben in den Nazi-Dokumenten abgedruckt. Im Folgenden werden ihre Namen entsprechend der korrekten slowenischen Schreibweise richtig gestellt:Doujak Johann – richtig: Dovjak Ivan (geb. 23.5.1905); Gregoritsch Franz – richtig: Gregorič Franc (geb. 4.10.1901); Kelich Flo-rian– richtig: Kelih Florijan (geb.30.4.1909 und nicht, wie es im Urteil des Volksgerichts-hofs heißt, 1908); Olip Thomas – richtig: Olip Tomaž (geb. 17.12.1913); Orasche Bartho-lomäus – richtig: Oraže Nuža (12.8.1902); Orasche Jakob – richtig: Oraže Jakob (17.7.1902); Orasche Johann – richtig: Oraže Janez (12.5.1925); Pasterk Georg – richtig: Pasterk Jurij (geb. 12.4.1903); Pristounik Franz – richtig: Pristovnik Franc (geb. 30.7.1910).Irrtümlich ausgelassen wurden:Kelich Ulrich – richtig: Kelih Urh (geb. 22.6.1912); Olip Marie – richtig: Olip Micka (geb. 11.2.1904); Schupanz Michael – rich-tig: Županc Miha (geb. 30.8.1909).

Nachträge zum Monat April:Brzica Karl sen. (1894–1945) – Hofmann Franz (1900–1945).Außerdem wollen wir künftig im Mahnruf fol-gende Kärntner Widerstandskämpfer, die im April 1944 und 1945 hingerichtet wurden oder in der Haft verstarben, würdigen: Klein Alex-ander (1894–1945) – Kogoj Luka (1901–1944) – Logar Josef (1915–1945) – Lyssy Franz (1891–1944) – Macič Jožef (1904–1944) – Pavel (Paul) Filip, vulgo Blajs (1909–1944) – Pirz Alois (1916–1944) – Rogy Peter (1897–1944) – Strauss Karl (1896–1945).

Im Gedenken an die unsterblichen OpferIn den Monaten Mai und Juni wurden folgende Kameradinnen und Kameraden von den deutschen Faschisten ermordet

Unsere TotenDie Bezirksgruppe Leopoldstadt

beklagt den Tod von Kameradin Wilhelmi­ne Bacher, die im 94. Lebensjahr verstor-ben ist. Sie war die Hinterbliebene nach Franz Grojer, St. Veit an der Glan, 1942 wegen Betätigung für die Rote Hilfe zu einer Zuchthausstrafe verurteilt.

Die Bezirksgruppe Währing beklagt den Tod von Kameradin Agnes Teklesz, die im 86. Lebensjahr verstorben ist. Sie war 71 Monate unter den Nationalsozialisten in Haft, darunter im KZ Ravensbrück.

Der Bundesverband, der Landesverband und die Bezirksgruppe des KZ-Verbandes sowie die Redaktion des Neuen Mahnrufs werden den verstorbenen Kameradinnen ein ehrendes Andenken bewahren.

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Seite 12 Nummer 3–4/2010DER neue MAHNRUF

Wir gratulieren!Nachträglich alles Gute zum 85. Geburtstag unserer treuen Kameradin Gertrude Fritz vom Landesverband Niederösterreich!

Mai 201099. Geburtstag: Mayer Robert (Wien-Döbling)

97. Geburtstag: Kiraly Sophie (Wien-Leopoldstadt)

96. Geburtstag: Pečnik Marija (St. Michael/Kärnten)

95. Geburtstag: Freund Jutta (Wien-Döbling) Mühl Karl (Wien-Penzing)

94. Geburtstag: Bacher Wilhelmine (Wien-Landstraße)Scholl Dorothea (Wien-Leopoldstadt)

90. Geburtstag: Adler Ludwig (Wien-Donaustadt)Horvath Johann (Wien-Währing)Schwager Irma (Wien-Leopoldstadt)

89. Geburtstag: Docekal Friedrich (Wien-Liesing)Klamper Hans (Wien-Wieden)Krainer Wilhelmine (Leoben)

88. Geburtstag: Dick Antonia (Wien-Brigittenau)

86. Geburtstag: Igerc Helene (Wien-Brigittenau)Dietrich Leopold (Wien-Donaustadt)Gal Margarethe (Wien-Favoriten)Kane Peter (Wien-Liesing)

85. Geburtstag: Hubmann Grete (Graz)Stimmer Christine (Wien-Josefstadt)

84. Geburtstag: Wyplosz Friedrich (Wien-Floridsdorf)Riepan Wilhelmine (Eisenkappel)

82. Geburtstag: Dobida Adele (Neunkirchen)

81. Geburtstag: Fenzl Christine (St. Pölten)

80. Geburtstag: Gross Johann (Wien-Favoriten)

79. Geburtstag:Hertwig Elisabeth (Wien-Hietzing)Sebesta Erna (Wien-Rudolfsheim)

77. Geburtstag:Säger Valentin (Spittal)

73. Geburtstag:Dr. Kirsten Ernst (Wien-Döbling)

70. Geburtstag:Jäger Irmgard (St. Pölten)

Juni 201099. Geburtstag: Schnekker Margarethe (Wien-Neubau)

95. Geburtstag: Steigenberger Ernst (Wien-Brigittenau)

92. Geburtstag: Nährer Wilhelm (Mürzzuschlag)

91. Geburtstag: Rausch Paul (Wien-Favoriten)

90. Geburtstag: Klaus Leopoldine (Wien-Favoriten)Rodegiero Paula (Judenburg)

89. Geburtstag: Hofirek Wladinimir (Wien-Leopoldstadt)Blaukopf Hilde (Wien-Ottakring)Goldstein Fritz (Wien-Neubau)

88. Geburtstag: Hirschmann Herta (Wien-Hietzing)

86. Geburtstag: Gottlieb Juliane (Bruck-Kapfenberg)Grossmann Herta (Wien-Brigittenau)Holm Friedrich (Wien-Donaustadt)Dr. Rosner Robert (Wien-Simmering)

85. Geburtstag: Svoboda Berta (Wien-Donaustadt)Eidler Anna (Wiener Neustadt)

82. Geburtstag: Horvath Franziska

80. Geburtstag: Kosar Hans (Wien-Favoriten)Löffler Romana (Wien-Liesing)

75. Geburtstag:Sadounik Anna (Eisenkappel)Baumgartner Josef (St. Johann)

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8. Mai 2010 Kärnten/Koroška

Die Kärntner Landesorganisation des KZ-Verbands unterstützt die von der Kärntner „Arbeitsgemeinschaft 8. Mai“ und weiteren Organisationen aus Österreich, Italien und Slowenien vorbereitete Kundgebung am 8. Mai 2010 in Klagenfurt/Celovec anläss-lich des 65. Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus.

Die Demonstration wird mit der Enthül-lung eines „Sieben-Tage-Denkmals der Zehntausend“ abgeschlossen werden, als Erinnerung an die rund 10.000 Menschen, die in Kärnten durch die NS-Diktatur ihr Leben verloren haben – Widerstandskämp-fer und Widerstandskämpferinnen, sowjeti-sche Kriegsgefangene, ZwangsarbeiterIn-nen, Euthanasie-, Gestapo-Opfer, SlowenIn-nen, Juden und Jüdinnen, Zeugen Jehovas, Roma und Sinti, Deserteure, Homosexuelle, politisch Verfolgte und andere.

Beginn der Demonstration: voraussicht-lich 15 Uhr.

Am Vortag findet ab 13 Uhr eine Konfe-renz zum Thema „Politik des Erinnerns – Politik für heute“ statt.

Kontakt: [email protected]

ImpressumMedieninhaber, Verleger und Herausgeber: Bundesverband österreichischer Antifaschis-tInnen, WiderstandskämpferInnen und Opfer des Faschismus (KZ-Verband/VdA), 1020 Wien, Lasallestr. 40/2/6, Tel. 01 / 726 24 04 oder 726 39 43, Fax 01 / 726 30 91, E-Mail: [email protected]: Oskar Wiesflecker (†)An dieser Nummer wirkten mit: Bruno Böröcz (B.B.), Rudi Burda, Albert Dlabaja, Friedl Gar-scha (F.G.), Harald Grünn, Friedl Krenn, Manfred Krenn (M.K.), Claudia Kuretsidis-Haider (C.K.), Hans Maršálek (H.M.), Lisl Rizy (L.R.), Christine Schindler (C.S.), Helge Stromberger, Regina Taupe, Willi Weinert (W.W.).