Vert Untermietvertrag

download Vert Untermietvertrag

of 3

description

miet

Transcript of Vert Untermietvertrag

  • Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband

    Die Untermiete Untermiete ist grundstzlich erlaubt

    Seit 1.7.1990 kann der Mietvertrag die Untermiete von Wohnung und Geschfts-lokal nicht mehr gltig verbieten. Mit Zu-stimmung des Vermieters oder der Vermie-terin kann das Mietobjekt ganz oder teil-weise untervermietet werden. Gemss Art. 262 Abs. 2 OR kann diese Zustimmung nur in drei Fllen verweigert werden.

    4 Wenn die Mieterin oder der Mieter sich weigert, die Bedingungen der Untermie-te bekanntzugeben.

    4 Wenn die Bedingungen der Untermiete im Vergleich mit dem Hauptmietvertrag missbruchlich sind (die Hauptmieterin verdient an der Untermiete).

    4 Wenn dem Vermieter aus der Untermie-te wesentliche Nachteile entstehen (z.B. Zweckentfremdung des Mietobjekts, aus Wohnung wird Probelokal oder Ge-schft mit viel Kundenverkehr etc.).

    Liegt kein solcher Grund vor, kann der Vermieter die Untermiete nicht verhindern.

    Wer gilt als UntermieterIn?

    Nahe Familienangehrige, Ehegatten und Konkubinatspartner gelten nicht als Un-termieterInnen und drfen ohne weiteres einziehen, solange die Wohnung nicht berbelegt ist. Dem Vermieter sollten jedoch die Personalien der neuen Mitbe-wohnerInnen gemeldet werden.

    Wann und wie muss ich die Zustim-mung des Vermieters einholen?

    Wenngleich das Gesetz keine Form vor-schreibt, erfolgt die Anfrage mit Vorteil schriftlich im voraus (manche Vertrge verlangen ohnehin die Schriftform). Wer untervermietet, sollte dem Vermieter von sich aus alle Modalitten (Personalien, Mietzins, betroffene Rume etc.) mitteilen.

    Was passiert, wenn ich die Zustim-mung nicht einhole?

    Die Zustimmung des Vermieters ist formlos gltig, kann also auch mndlich oder durch Dulden erteilt werden. Es empfiehlt sich jedoch, eine schriftliche Zustimmung ein-zuholen oder die mndliche Zustimmung schriftlich zu besttigen.

    Was passiert, wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert?

    Ist keiner der oben genannten Verweige-rungsgrnde gegeben, kann der Vermieter die Untervermietung nicht verweigern. Wenn er auf die Untervermietung mit einer Kndigung reagiert, kann diese bei der Schlichtungsbehrde als missbruchlich

    angefochten werden. Achtung: Wer ganz oder zeitweise auszieht und untervermie-tet, sollte unbedingt eine Vertrauensperson bevollmchtigen, die fristgerecht rechtliche Schritte einleiten kann!

    Darf ich untervermieten, wenn ich die Wohnung definitiv verlassen habe?

    Sind die Voraussetzungen fr die Unter-miete erfllt, knnen Wohnung oder Ge-schftslokal ganz oder teilweise unterver-mietet werden. Die Absicht des Mieters oder der Mieterin, spter selber in die Mietrume zurckzukehren, ist nicht Vor-aussetzung der Untermiete. Achtung: Wer nach dem definitiven Auszug des Haupt-mieters als UntermieterIn einzieht, geht ein Risiko ein. Ob eine allfllige Kndigung des Hauptmietverhltnisses mit Erfolg ange-fochten werden kann oder ob Erstreckung gewhrt wird, ist offen.

    Wann ist der Untermietpreis miss-bruchlich?

    Der Untermietpreis muss in einem objektiv begrndbaren Verhltnis zum Hauptmiet-zins stehen; indem z.B. aus der vom Un-termieter anteilmssig bentzten Flche (und evtl. Zuschlge fr gemeinsam be-nutzte Rume) der Untermietpreis errech-net wird. Fr die Bentzung des Mobiliars knnen Sie in der Regel einen Aufschlag von hchsten 20% des Untermietzinses vor-nehmen. ber die eigentliche Miete hinaus knnen Sie selbstverstndlich auch einen Anteil fr Stromkosten oder Gebhren verlangen.

    Kann eine Kaution verlangt werden?

    Die Kaution des Untermieters darf drei Monatsuntermietzinse nicht bersteigen. Sie muss zudem auf einem speziellen Mietzinskonto, lautend auf den Untermie-ter, deponiert werden.

    Muss der Vermieter einen bisherigen Untermieter als neuen Mieter ber-nehmen?

    Wer seine Mietrume kndigt, muss recht-zeitig vorher auch das Untermietverhltnis kndigen. Wie beim vorzeitigen Auszug kann er dem Vermieter den oder die Un-termieterIn als NachfolgemieterIn vor-schlagen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, diesen zu bernehmen.

    Was fr Rechte und Pflichten haben UntermieterInnen?

    UntermieterInnen haben gegenber dem Hauptmieter resp. der Hauptmieterin im

    Prinzip dieselben Rechte und Pflichten, wie sie der Hauptmieter gegenber dem Ver-mieter hat. Im Verhltnis zum Untermieter ist der Hauptmieter in der Rolle des Ver-mieters.

    Wer haftet gegenber dem Vermieter?

    Hauptmieterin und Hauptmieter behalten gegenber dem Vermieter alle ihre Rechte und Pflichten. Sie mssen dem Vermieter auch dann die Miete bezahlen, wenn der/die UntermieterIn gegenber dem Hauptmieter in Zahlungsrckstand ist. Die HauptmieterInnen bleiben auch fr alle Schden an der Mietsache verantwortlich, selbst dann, wenn sie von der Untermiet-partei verursacht wurden. Ausserdem garantiert die Hauptmietpartei gegenber dem Vermieter, dass die Mietsache nur in der vom Hauptmietvertrag vorgesehenen Art und Weise genutzt wird.

    Welche Kndigungsfristen gelten bei der Untermiete?

    Wie zwischen Vermieter und Mieter be-trgt die minimale Kndigungsfrist zwi-schen Mieter und Untermieter: 4 fr Geschftsrume: 6 Monate 4 fr Wohnrume: 3 Monate 4 fr mblierte Zimmer: 2 Wochen

    Wie kann sich die Untermietpartei gegen eine Kndigung wehren?

    Der Untermietpartei stehen gegenber dem Hauptmieter die gleichen Mglichkeiten offen, wie dem Hautpmieter gegenber dem Vermieter (Recht auf Anfechtung bzw. Erstreckung des Mietverhltnisses). Dies mit der Einschrnkung, dass das Untermietverhltnis nicht ber die Dauer des Hauptmietverhltnisses hinaus erstreckbar ist. Darum sollte sich die Hauptmietpartei im Interesse der Unter-mietpartei gegen eine Kndigung durch den Vermieter zur Wehr setzen.

    Untermiete in Genossenschaftswoh-nungen

    Die Zulssigkeit der Untermiete in Genos-senschaftswohnungen wirft besondere Probleme auf. Hier empfiehlt sich eine Beratung bei Ihrem MieterInnenverband.

    Weitere Informationen!

    Weitere Informationen enthlt die Brosch-re Gemeinsam Wohnen / Untermiete. Sie kann beim Schweiz. MieterInnenverband, Postfach, 8026 Zrich, Tel. 043/243 40 40 (Fr. 8., MV-Mitglieder Fr. 6. + Porto) bestellt werden.

  • Untermietvertrag Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband/Deutschschweiz, Postfach, 8026 Zrich, Tel. 043/243 40 40, Fax 043/2434 40 41, Preis Fr. 4.

    Vertragsparteien

    HauptmieterIn Vorname/Name:

    Strasse/Nr.: PLZ/Ort:

    Vertreten durch:

    UntermieterIn Vorname/Name:

    Strasse/Nr.: PLZ/Ort:

    Mietobjekt

    Wohnung: Strasse/Nr.: PLZ/Ort:

    Stockwerk: Anzahl Zimmer der ganzen Wohnung:

    Vermieterin/Vermieter:

    Untervermietet wird

    die ganze Wohnung mit Garage / Einstellplatz* Keller (ganz / zur Mitbentzung)* Estrichabteil (ganz / zur Mitbentzung)*

    Teile der Wohnung, nmlich:

    Zimmer: Zimmer:

    Zimmer: Zimmer:

    inkl. Mitbentzung von:

    Kche Bad / Dusche* Wohnzimmer Estrich / Keller*

    Waschkche Telefon

    mbliert gemss nachfolgender Inventarliste: unmbliert Inventarliste

    bergebene Schlssel (Anzahl):

    ........ Haustre ........ Zimmer ........ Briefkasten ........ Keller

    Mietdauer

    Mietbeginn: unbestimmte Mietdauer befristet bis: Kndigungsfrist:

    jeweils per:

    * Nicht zutreffendes streichen 10.2000

  • Mietzins

    Monatlicher Nettomietzins Fr.

    Heizkosten akonto pauschal Fr. weitere Nebenkosten:

    Elektrisch akonto pauschal Fr. Gas akonto pauschal Fr. Radio/TV akonto pauschal Fr. Entsorgungsgebhren akonto pauschal Fr. akonto pauschal Fr. akonto pauschal Fr. akonto pauschal Fr. akonto pauschal Fr. akonto pauschal Fr. akonto pauschal Fr. akonto pauschal Fr. Mblierungszuschlag Fr.

    Garage / Einstellplatz* Fr.

    Total monatlich Fr. Folgende Kosten sind nicht im Totalbetrag inbegriffen und gehen ganz / zu einem Anteil von ................%* zulasten des Untermieters/der Untermieterin:

    Der Mietzins wird jeweils monatlich zum voraus auf den 1. eines jeden Monats fllig und ist zu berweisen an:

    * Nicht zutreffendes streichen

    Weitere Bestimmungen

    Im brigen gelten fr diesen Untermietvertrag die Bestimmungen des Hauptmietvertrages zwischen HauptmieterIn und VermieterIn. Der Un-termieter/die Untermieterin erklrt, den Inhalt dieses Hauptmietvertrages zu kennen. Folgende Anhnge sind Vertragsbestandteil:

    Hauptmietvertrag vom

    Ort/Datum: Hauptmieter/-mieterin: Untermieter/-mieterin: