Vertrag über die Nutzung von Frischwasser zur Gartenbewäss · PDF fileWaagerechter...

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Vertrag über die Nutzung von Frischwasser (Gartenbewässerung oder Tierversorgung), welches nicht in eine öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird Gartenzählervertrag Zwischen dem Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“, Breitenworbiser Str. 1, 37355 Niederorschel (im Folgenden WAZ genannt) Und dem Kunden Name Kundennummer: Verbrauchsstelle (Ort, Str., Nr.) Rechnungsadresse (falls abweichend von der Verbrauchsstelle) wird folgende Vereinbarung geschlossen: Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung von Frischwasser zur Gartenbewässerung oder Tierversorgung. Dabei wird diese Frischwassermenge nicht für die Berechnung von Kanalbenutzungsgebühren verwendet. Der Kunde installiert auf seinem Grundstück einen geeichten Zwischenzähler mit Einbaugarnitur für die Gartenbewässerung. Dieser ist gegen Kostenerstattung von dem WAZ zu beziehen. Der Wasserzähler unterliegt der Eichpflicht und ist alle 6 Jahre zu wechseln. Die Kosten für den Wasserzähler sind vom Kunden zu tragen, die Auswechselung erfolgt kostenfrei durch Mitarbeiter des WAZ. Die Erstinstallation des Zwischenzählers ist durch eine Fachfirma mit einem Befähigungsnachweis lt. DIN 1988 und einer Eintragung in das Installationsverzeichnis der Kreishandwerkerschaft Nordthüringen durchzuführen. Die Entnahmestelle für die Gartenbewässerung / Tierversorgung muss so gestaltet sein, dass das entnommene Wasser nicht in den öffentlichen Kanal gelangen kann. Insbesondere ist darauf zu achten, dass sich unmittelbar bei der Entnahmestelle keine Abläufe mit einer direkten oder indirekten Verbindung in das öffentliche Kanalnetz befinden. Für die ordnungsgemäße Anerkennung der Anlage ist nach Installation des Zwischenzählers eine Abnahme durch den WAZ „Eichsfelder Kessel“ erforderlich. Diese erfolgt nach der Anzeige der ordnungsgemäßen Errichtung der Zwischenzähleinrichtung durch den Kunden. Für den Zwischenzähler werden keine Grundentgelte erhoben. Die Absetzung der Mengen des Zwischenzählers von der Abwassergebührenberechnung ist erst nach erfolgreicher Abnahme durch den WAZ möglich. Niederorschel, den Wasser- und Abwasserzweckverband Kunde „Eichsfelder Kessel“ Unterschrift Unterschrift Anlage: Aktuelles Preisblatt

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Page 1: Vertrag über die Nutzung von Frischwasser zur Gartenbewäss · PDF fileWaagerechter Einbau / senkrechter Einbau: ca. 20,00 Euro Wasserzählereinbaugarnitur (Bügel mit Absperrventilen):

Vertrag über die Nutzung von Frischwasser (Gartenbewässerung oder Tierversorgung), welches nicht in eine öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird

Gartenzählervertrag Zwischen dem Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“, Breitenworbiser Str. 1, 37355 Niederorschel (im Folgenden WAZ genannt) Und dem Kunden Name Kundennummer: Verbrauchsstelle (Ort, Str., Nr.) Rechnungsadresse (falls abweichend von der Verbrauchsstelle) wird folgende Vereinbarung geschlossen: Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung von Frischwasser zur Gartenbewässerung oder Tierversorgung. Dabei wird diese Frischwassermenge nicht für die Berechnung von Kanalbenutzungsgebühren verwendet. Der Kunde installiert auf seinem Grundstück einen geeichten Zwischenzähler mit Einbaugarnitur für die Gartenbewässerung. Dieser ist gegen Kostenerstattung von dem WAZ zu beziehen. Der Wasserzähler unterliegt der Eichpflicht und ist alle 6 Jahre zu wechseln. Die Kosten für den Wasserzähler sind vom Kunden zu tragen, die Auswechselung erfolgt kostenfrei durch Mitarbeiter des WAZ. Die Erstinstallation des Zwischenzählers ist durch eine Fachfirma mit einem Befähigungsnachweis lt. DIN 1988 und einer Eintragung in das Installationsverzeichnis der Kreishandwerkerschaft Nordthüringen durchzuführen. Die Entnahmestelle für die Gartenbewässerung / Tierversorgung muss so gestaltet sein, dass das entnommene Wasser nicht in den öffentlichen Kanal gelangen kann. Insbesondere ist darauf zu achten, dass sich unmittelbar bei der Entnahmestelle keine Abläufe mit einer direkten oder indirekten Verbindung in das öffentliche Kanalnetz befinden. Für die ordnungsgemäße Anerkennung der Anlage ist nach Installation des Zwischenzählers eine Abnahme durch den WAZ „Eichsfelder Kessel“ erforderlich. Diese erfolgt nach der Anzeige der ordnungsgemäßen Errichtung der Zwischenzähleinrichtung durch den Kunden. Für den Zwischenzähler werden keine Grundentgelte erhoben. Die Absetzung der Mengen des Zwischenzählers von der Abwassergebührenberechnung ist erst nach erfolgreicher Abnahme durch den WAZ möglich. Niederorschel, den Wasser- und Abwasserzweckverband Kunde „Eichsfelder Kessel“ Unterschrift Unterschrift Anlage: Aktuelles Preisblatt

Page 2: Vertrag über die Nutzung von Frischwasser zur Gartenbewäss · PDF fileWaagerechter Einbau / senkrechter Einbau: ca. 20,00 Euro Wasserzählereinbaugarnitur (Bügel mit Absperrventilen):

Anlage

Preise Wasserzähler und Einbaugarnitur, Abnahmen, Sachstand 2008

Geeichter Wasserzähler, Dimension Qn=2,5 m³/h (grundsätzlich über den WAZ zu beziehen): Waagerechter Einbau / senkrechter Einbau: ca. 20,00 Euro Wasserzählereinbaugarnitur (Bügel mit Absperrventilen): Waagerechter Einbau / senkrechter Einbau: ca. 50,00 Euro Abnahme der Gartenzähleranlage (Anhang A Pkt. 2.1 Verwaltungskostenordnung): 16,00 Euro je Vorgang _________________________________________________________________________ Summe ca. 86,00 Euro Die ausgewiesenen Preise sind incl. Mehrwertsteuer. Die Materialpreise sind aufgrund der derzeitigen Entwicklungen im Rohstoffmarkt starken Schwankungen ausgesetzt und können von den o.g. Preisen abweichen.