Vertragsbedingungen für Kreditkarten - app. · PDF fileKarte(n) entstehen,...

download Vertragsbedingungen für Kreditkarten - app. · PDF fileKarte(n) entstehen, gemäß Ziffer 7 zu verlangen. Die Genehmigung einzelner ... Kredit- und/oder Guthabenzinsen werden von

If you can't read please download the document

Transcript of Vertragsbedingungen für Kreditkarten - app. · PDF fileKarte(n) entstehen,...

  • Vertragsbedingungen fr Kreditkarten Seite 1 von 4

    Vertragsbedingungen fr Kreditkarten Fassung: Januar 2014

    1 Vertragspartner und Vertragsabwicklung 1.1 Die auf dem Kartenantrag genannte Bank des Karteninhabers (nachstehend kurz Bank genannt), die die Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung ber-nimmt, schaltet aus lizenzrechtlichen Grnden im Kreditkartengeschft die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Ludwig-Erhard-Allee 20, 40227 Dsseldorf (WGZ BANK) ein. Die WGZ BANK als Emittent der Kredit-karte(n) (nachstehend kurz Karte(n)) und Vertragspartner des Karteninhabers hinsichtlich der Nutzung der Karte als Zahlungsmedium wird von der Bank vertreten. Der Karteninhaber ist verpflichtet, smtliche Erklrungen und Mittei-lungen auch bei etwaigen Auseinandersetzungen ber den Aufwendungser-satzanspruch gem Ziffer 7 ausschlielich an die Bank zu richten. 1.2 Neben dem Vertrag ber die Nutzung der Karte(n) als Zahlungsmedium mit dem Emittenten (nachfolgende Kartenvertrag oder Vertrag genannt) kommt bei Karten mit Kredit- und/oder Guthaben-Funktion ein zustzlicher Vertrag ber die Kreditgewhrung und/oder das Einlagengeschft (Guthabenverzinsung) mit der Bank zu den im Kartenantrag genannten Konditionen zustande. 1.3 Die Annahme des Kartenantrags wird durch bergabe oder bermittlung der beantragten Karte(n) an den Karteninhaber zu den nachstehenden Bedingungen erklrt.

    2 Verwendungsmglichkeiten der Karte(n) 2.1 Mit der/den Karte(n) kann der Karteninhaber whrend der Gltigkeitsdauer der Karte(n) im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rahmen des Visa- bzw. MasterCard-Verbundes bei Akzeptanzstellen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und darber hinaus als weitere Dienstleistung sofern untersttzt an Geldau-tomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten dort zustzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers Bargeld beziehen (Bargeldservice). 2.2 Die Akzeptanzstellen und Institute bzw. Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Logos zu erkennen, die denen auf der/den Karte(n) entsprechen.

    3 Persnliche Geheimzahl (PIN) 3.1 Sofern die Karte(n) nicht ohne PIN ausgegeben wird/werden, erhlt der Karteninhaber mit getrennter Post seine PIN(s), die er im Rahmen der PIN-Selbstwahl an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten ein- oder mehrmals ndern kann, sofern die Karte(n) diese Funktion untersttzt(en). 3.2 Bei der Wahl der neuen PIN sind alle Ziffernkombinationen mglich. Der Karteninhaber soll keine einfachen oder naheliegenden Zahlenkombinationen wie z.B. sein Geburtsdatum, das Gltigkeitsdatum der Karte, Teile der Karten-nummer, gleichlautende Ziffern oder aufeinander folgende Zahlenreihen whlen. Im Rahmen der Nutzung der selbst gewhlten PIN gelten dieselben Sorgfalts-pflichten gem Ziffer 6 wie fr die ursprngliche PIN. 3.3 Erfolgt der Karteneinsatz unter Verwendung der PIN beleg- oder unter-schriftslos, kann der Karteninhaber der Belastung seiner Karte(n) nur widerspre-chen, wenn er nachweist, dass die Karte(n) samt PIN nicht von ihm genutzt wurde(n).

    4 Nutzung der Karte(n) und Abwicklung von Zahlungsauftrgen 4.1 Bei Nutzung der Karte(n) zur Autorisierung eines Zahlungsauftrages ist entweder bei Akzeptanzstellen die Karte vorzulegen und je nach Transaktions-art erforderlichenfalls ein Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten bertragen wurden, oder die PIN einzugeben, sofern die erfolgreiche Zahlung nicht durch ein optisches und/oder akustisches Signal besttigt wird, oder an Geldautomaten die PIN einzugeben. 4.2 Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Akzeptanzstelle kann der Karteninhaber ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unter-zeichnen und stattdessen lediglich seine Kartennummer, das Gltigkeitsdatum und sofern von der Akzeptanzstelle gefordert den auf der Kartenrckseite vermerkten Sicherheitscode angeben (z. B. Reisebuchungen per Telefon). 4.3 Bei Nutzung der Karte(n) zur Autorisierung eines Zahlungsauftrages ber elektronische Netze (z. B. Kufe im Internet) drfen der Name des Karten-inhabers, die Kartenmarke (Visa/MasterCard), die Kartennummer, das Gltig-keitsdatum und die auf der Kartenrckseite genannte dreistellige Prfziffer, aber niemals die PIN angegeben werden. Sofern von der Bank ein gesichertes Authen-tifizierungsverfahren angeboten und von der Akzeptanzstelle untersttzt wird, ist dieses vom Karteninhaber einzusetzen. Der Karteninhaber wird ber gesicherte Authentifizierungsverfahren gesondert unterrichtet. 4.4 Mit der Verwendung der Karte(n) oder deren Daten gem Ziffer 2 erteilt der Karteninhaber dem Emittenten die Zustimmung, den Zahlungsauftrag, also die Forderungen der Akzeptanzstelle gegen den Karteninhaber zu erfllen (Autorisie-rung der Zahlung). Soweit dafr von der Akzeptanzstelle zustzlich die Unter-schrift, eine PIN oder ein gesichertes Verfahren gem Ziffer 4.3 gefordert ist, wird die Autorisierung erst mit deren Einsatz erteilt. Nach der Autorisierung kann

    der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. 4.5 Die Bank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzulehnen, wenn der Verf-gungsrahmen gem Ziffer 5 nicht eingehalten wurde oder die Karte gesperrt, gekndigt oder abgelaufen ist. ber die Ablehnung wird der Karteninhaber ber das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet. 4.6 Der Zahlungsvorgang wird von der Akzeptanzstelle ausgelst. Nach Zugang des Zahlungsauftrages beim Emittenten ist dieser verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlbetrag sptestens an dem im aktuellen Preis- und Leistungsver-zeichnis der Bank angegebenen Zeitpunkt beim Zahlungsdienstleister der Akzeptanzstelle eingeht (Ausfhrungsfrist).

    5 Verfgungs- und Zahlungsrahmen 5.1 Der Karteninhaber darf seine Karte(n) nur im Rahmen seiner Einkommens- und Vermgensverhltnisse sowie im Rahmen seines Verfgungsrahmens verwenden, sodass ein Ausgleich seiner Umstze vollstndig und fristgerecht gewhrleistet ist. Der Verfgungsrahmen der Karte(n) setzt sich zusammen aus dem Zahlungsrahmen, der dem Karteninhaber mit bersendung der Karte(n) erstmals mitgeteilt wird, zuzglich eines etwaigen Guthabens bzw. etwaiger Guthabenzinsen sowie abzglich der bereits gettigten und noch nicht ausgegli-chenen Umstze, etwaiger Entgelte und Kreditzinsen. Der Zahlungsrahmen der Zusatzkarte(n) ist Teil des Zahlungsrahmens der Hauptkarte(n). Der Karten-inhaber kann mit der Bank eine nderung des Zahlungsrahmens vereinbaren. 5.2 BasicCards drfen nur im Rahmen des eingezahlten Guthabens verwendet werden. Ihr Verfgungsrahmen setzt sich zusammen aus dem Guthaben und etwaiger Guthabenzinsen sowie abzglich der gettigten und noch nicht ausge-glichenen Umstze und etwaiger Entgelte. BasicCards wird kein Zahlungsrahmen eingerumt. Es werden keine Zahlungszusagen ber das eingezahlte Guthaben hinaus abgegeben. In den Fllen, in denen z. B. Akzeptanzstellen keine Online-Autorisierung durchfhren oder durchfhren

    knnen (u. a. Mautstellen, Parkautomaten), Umstze in fremder Whrung gem Ziffer 8 umgerechnet oder Entgelte gem Ziffer 9 verlangt werden, kann es zu Belastungen der BasicCard kommen, obwohl kein oder kein ausrei-chendes Guthaben auf der Karte vorhanden ist (negative Salden). Bei Einsatz der Karte zu Kautionszwecken (u. a. Hotel, Autovermietung) kann es zu einer den Transaktionsbetrag berschreitenden Belastung kommen, dessen maximale berschreitung das Vertragsverhltnis zwischen Karteninhaber und Akzeptanz-stelle blicherweise regelt. Ziffer 5.3 gilt hier entsprechend. 5.3 Auch wenn der Karteninhaber den Verfgungsrahmen nicht einhlt, ist die Bank berechtigt, den Ausgleich der Forderungen, die aus der Nutzung der Karte(n) entstehen, gem Ziffer 7 zu verlangen. Die Genehmigung einzelner Kartenumstze fhrt nicht zur Einrumung eines Kredites oder zur Erhhung des eingerumten Kreditrahmens, sondern erfolgt in der Erwartung, dass ein Aus-gleich der Umstze bei Flligkeit gewhrleistet ist.

    6 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers 6.1 Der Karteninhaber hat die Karte(n) nach Erhalt unverzglich auf dem Unter-schriftsfeld (soweit vorhanden) zu unterschreiben. Die Karte(n) bzw. die Karten-daten sind mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhandenkommen oder missbruchlich verwendet werden. 6.2 Der Karteninhaber hat auch dafr Sorge zu tragen, dass kein anderer Kennt-nis von seiner PIN oder der Kennungen fr ein sicheres Verfahren gem Ziffer 4.3, sofern von der Bank angeboten, erlangt. Diese drfen insbesondere nicht auf der/ den Karte(n) vermerkt oder in anderer Weise (z. B. nicht als getarnte Telefonnummer) zusammen mit dieser/diesen aufbewahrt werden. 6.3 Bei Einsatz der Karte(n) in elektronischen Netzen (z. B. Internet) hat der Karteninhaber darauf zu achten, dass die bermittelten Kartendaten verschls-selt bertragen werden (z. B. SSL-verschlsselt) bzw. ein sicheres Verfahren gem Ziffer 4.3 eingesetzt wird. 6.4 Stellt der Karteninhaber den Verlust der Karte(n) oder missbruchliche Nutzung der Karte(n), der Kartendaten oder eines Legitimationsmediums fest oder hat er einen entsprechenden Verdacht, so hat er die Karte(n) unverzglich telefonisch unter der auf dem bersendungsschreiben und der Abrechnung mitgeteilten 24-Stunden-Nummer (Sperrannahme-Service) oder den Notruf-nummern der internationalen Kartenorganisationen sperren zu lassen. Bei Diebstahl oder missbruchlicher Verwendung muss der Karteninhaber unverzg-lich nach der Sperre Anzeige bei der Polizei erstatten und die Bank hierber durch Zusendung einer Kopie der Anzeige unterrichten. 6.5 nderungen der Anschrift oder des Namens des Inhabers der Karte(n) oder des Abrechnungskontos und der sonstigen im Kartenantrag gemachten Anga-ben, insbesondere Bankverbindungen, sowie sofern die Karte das kontaktlose Bezahlen mittels Mobiltelefon untersttzt des Mobilfunkproviders oder -vertrages sind der Bank unverzglich schriftlich mitzuteilen. Aufwendungen und Schden, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen, hat der Ka