Vertragsforum Baden-Württemberg • 07.04.2011
-
Upload
august-hendrix -
Category
Documents
-
view
25 -
download
5
description
Transcript of Vertragsforum Baden-Württemberg • 07.04.2011
Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg
Vertragsforum Baden-Württemberg • 07.04.2011
Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg
Rechtsgrundlagen
§ 92 c SGB XI
Baden-Württembergischer Weg
Kooperationsvereinbarung vom 15.12.2008
Vorgaben der LAG Pflegestützpunkte
Anforderungen für Pflegestützpunkte
Verfahren für die Anerkennung als Pflegestützpunkt in Baden-Württemberg
Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg
Aufgaben der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg
Auskunft
Beratung
Koordination
Vernetzung
Dokumentation
Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg
Erwartungen der Pflegekassen in Baden-Württemberg
Der Pflegestützpunkt als zentrale Anlaufstelle erleichtert den Zugang und den Überblick aller Angebote am Wohnort
Die Unterstützung aus einer Hand ist einfacher und erleichtert die Auswahl des richtigen und notwendigen Hilfebedarfs
Der Ratsuchende kann sich immer frei entscheiden welche örtlichen Angebote er in Anspruch nehmen möchte
Neutralität der Beratungen in den Pflegestützpunkten
Evaluation der Arbeit und Inanspruchnahme der Pflegestützpunkte
Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg
Abgrenzung zum Pflegeberater in Baden-Württemberg
Nach § 7a SGB XI besteht als Pflichtaufgabe ein Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater
Der Pflegeberater berät und begleitet den Pflegebe-dürftigen im Case-Management
Die Pflegeberatung erfolgt durch die jeweilige Pflegekasse des Pflegebedürftigen
Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg
Anerkennung Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg Antrag der Stadt- und Landkreise bei der LAG
Pflegestützpunkte mit einer Konzeption und einem örtliche abgestimmter Stützpunktvertrag
Vorprüfung durch den Fachausschuss und der Geschäftstelle der LAG-Pflegestützpunkte
Der Vorstand der LAG entscheidet nach Empfehlung des Fachausschuss über den Antrag mit Mehrheitsbeschluss
Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg
Kosten und Finanzierung in Baden-Württemberg Die Kosten eines Pflegestützpunktes wurden in der
Kooperationsvereinbarung auf 80.000 Euro jährlich festgeschrieben
Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen übernehmen 2/3 des Betrages und 1/3 die Kommunalen Träger
Für die 50 Pflegestützpunkte entstehen den Kranken- und Pflegekassen damit Kosten von 2,7 Millionen Euro jährlich
Es gibt ein klares Votum der Kranken- und Pflegekassen, dass 50 Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg völlig ausreichend sind
Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg
Bewilligte Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg
Der Vorstand der LAG-Pflegestützpunkte hat bisher bereits 48 Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg bewilligt
Landkreis Biberach – will keinen Antrag stellen
Neckar-Odenwald-Kreis – Antrag ist noch fraglich
Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg
Eröffnete Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg Ein Großteil der Pflegestützpunkte sind bereits eröffnet
oder werden in Kürze eröffnet werden
Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg
Internetauftritt der LAG-Pflegestützpunkte Es ist ein Internetauftritt der LAG Pflegestützpunkte geplant.
Startseite wird eine Landkarte mit den einzelnen Landkreisen sein
Adresse: www.bw-pflegestuetzpunkte.de
Durch einen einfach Klick auf den Standort gelangt man direkt auf die Homepage des jeweiligen Pflegestützpunktes
Es wird Links zu den beteiligten Pflegekassen geben
Die LAG-Pflegestützpunkte stellt sich vor und informiert über das Konzept Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg
Die Homepage soll in Kürze ins Internet gestellt sein
Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg
Erwartungen der Pflegekassen an die Arbeit der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg Umfassender Überblick zum Angebot in der Region
Einheitliches Beratungskonzept in allen Pflegestützpunkten
Die Pflegestützpunkte sollen sich untereinander vernetzen
Offensive Öffentlichkeitsarbeit in den Stadt- und Landkreisen
Werbung über Flyer, Homepage im Internet zur Verbesserung des Bekanntheitsgrades der örtlichen Pflegestützpunkte
Zielorientierte Zusammenarbeit mit den Pflegeberatern der Kassen
Werden diese Erwartungen umgesetzt, werden wir in Baden-Württemberg die Ziele der Kooperationsvereinbarung erreichen
Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg
Ausblick auf die Arbeit der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg Die Leitgedanken der Kooperationsvereinbarung wurden umgesetzt
Die Gemeinsamen Grundsätze der Kranken- und Pflegekassen wurden in den Stützpunktverträgen und Konzeptionen beachtet
Die Arbeit in den Pflegestützpunkten wird in den Steuerungs-gremien begleitet und weiterentwickelt werden
Die Ergebnisse der Evaluation wird aufzeigen, wo Verbesserun-gen oder Änderungen notwendig werden
Die Entscheidung in Baden-Württemberg mit der Einrichtung von 50 Pflegestützpunkte war aus heutiger Sicht sicherlich der richtige Weg
Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit