Vertragsforum Baden-Württemberg • 07.04.2011

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Vertragsforum Baden-Württemberg • 07.04.2011. Rechtsgrundlagen. § 92 c SGB XI Baden-Württembergischer Weg Kooperationsvereinbarung vom 15.12.2008 Vorgaben der LAG Pflegestützpunkte Anforderungen für Pflegestützpunkte Verfahren für die Anerkennung als Pflegestützpunkt in Baden-Württemberg. - PowerPoint PPT Presentation

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Rechtsgrundlagen

§ 92 c SGB XI

Baden-Württembergischer Weg

Kooperationsvereinbarung vom 15.12.2008

Vorgaben der LAG Pflegestützpunkte

Anforderungen für Pflegestützpunkte

Verfahren für die Anerkennung als Pflegestützpunkt in Baden-Württemberg

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Aufgaben der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg

Auskunft

Beratung

Koordination

Vernetzung

Dokumentation

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Erwartungen der Pflegekassen in Baden-Württemberg

Der Pflegestützpunkt als zentrale Anlaufstelle erleichtert den Zugang und den Überblick aller Angebote am Wohnort

Die Unterstützung aus einer Hand ist einfacher und erleichtert die Auswahl des richtigen und notwendigen Hilfebedarfs

Der Ratsuchende kann sich immer frei entscheiden welche örtlichen Angebote er in Anspruch nehmen möchte

Neutralität der Beratungen in den Pflegestützpunkten

Evaluation der Arbeit und Inanspruchnahme der Pflegestützpunkte

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Abgrenzung zum Pflegeberater in Baden-Württemberg

Nach § 7a SGB XI besteht als Pflichtaufgabe ein Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater

Der Pflegeberater berät und begleitet den Pflegebe-dürftigen im Case-Management

Die Pflegeberatung erfolgt durch die jeweilige Pflegekasse des Pflegebedürftigen

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Anerkennung Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg Antrag der Stadt- und Landkreise bei der LAG

Pflegestützpunkte mit einer Konzeption und einem örtliche abgestimmter Stützpunktvertrag

Vorprüfung durch den Fachausschuss und der Geschäftstelle der LAG-Pflegestützpunkte

Der Vorstand der LAG entscheidet nach Empfehlung des Fachausschuss über den Antrag mit Mehrheitsbeschluss

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Kosten und Finanzierung in Baden-Württemberg Die Kosten eines Pflegestützpunktes wurden in der

Kooperationsvereinbarung auf 80.000 Euro jährlich festgeschrieben

Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen übernehmen 2/3 des Betrages und 1/3 die Kommunalen Träger

Für die 50 Pflegestützpunkte entstehen den Kranken- und Pflegekassen damit Kosten von 2,7 Millionen Euro jährlich

Es gibt ein klares Votum der Kranken- und Pflegekassen, dass 50 Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg völlig ausreichend sind

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Bewilligte Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg

Der Vorstand der LAG-Pflegestützpunkte hat bisher bereits 48 Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg bewilligt

Landkreis Biberach – will keinen Antrag stellen

Neckar-Odenwald-Kreis – Antrag ist noch fraglich

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Eröffnete Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg Ein Großteil der Pflegestützpunkte sind bereits eröffnet

oder werden in Kürze eröffnet werden

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Internetauftritt der LAG-Pflegestützpunkte Es ist ein Internetauftritt der LAG Pflegestützpunkte geplant.

Startseite wird eine Landkarte mit den einzelnen Landkreisen sein

Adresse: www.bw-pflegestuetzpunkte.de

Durch einen einfach Klick auf den Standort gelangt man direkt auf die Homepage des jeweiligen Pflegestützpunktes

Es wird Links zu den beteiligten Pflegekassen geben

Die LAG-Pflegestützpunkte stellt sich vor und informiert über das Konzept Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg

Die Homepage soll in Kürze ins Internet gestellt sein

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Erwartungen der Pflegekassen an die Arbeit der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg Umfassender Überblick zum Angebot in der Region

Einheitliches Beratungskonzept in allen Pflegestützpunkten

Die Pflegestützpunkte sollen sich untereinander vernetzen

Offensive Öffentlichkeitsarbeit in den Stadt- und Landkreisen

Werbung über Flyer, Homepage im Internet zur Verbesserung des Bekanntheitsgrades der örtlichen Pflegestützpunkte

Zielorientierte Zusammenarbeit mit den Pflegeberatern der Kassen

Werden diese Erwartungen umgesetzt, werden wir in Baden-Württemberg die Ziele der Kooperationsvereinbarung erreichen

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Ausblick auf die Arbeit der Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg Die Leitgedanken der Kooperationsvereinbarung wurden umgesetzt

Die Gemeinsamen Grundsätze der Kranken- und Pflegekassen wurden in den Stützpunktverträgen und Konzeptionen beachtet

Die Arbeit in den Pflegestützpunkten wird in den Steuerungs-gremien begleitet und weiterentwickelt werden

Die Ergebnisse der Evaluation wird aufzeigen, wo Verbesserun-gen oder Änderungen notwendig werden

Die Entscheidung in Baden-Württemberg mit der Einrichtung von 50 Pflegestützpunkte war aus heutiger Sicht sicherlich der richtige Weg

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