Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages

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Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages Mängel und deren Rechtsfolgen Liefer-, Annahme- und Zahlungsverzug Schriftverkehr Mahnverfahren

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Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages.  Mängel und deren Rechtsfolgen  Liefer-, Annahme- und Zahlungsverzug  Schriftverkehr  Mahnverfahren. Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung des Kaufvertrages. Durch den Verkäufer. Durch den Käufer. Lieferung mangelhafter Ware. - PowerPoint PPT Presentation

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Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages

Mängel und deren Rechtsfolgen

Liefer-, Annahme- und Zahlungsverzug

Schriftverkehr

Mahnverfahren

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Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung des Kaufvertrages

Durch den Verkäufer

Durch den Käufer

Lieferung mangelhafter

WareLieferverzug Annahme-

verzugZahlungs-

verzug

Der Verkäufer liefert

schlechte oder

schadhafte Produkte

Der Verkäufer liefert nicht in

der vereinbarten

Zeit

Der Käufer nimmt die vertraglich

vereinbarte und ordnungsgemäß gelieferte Ware

nicht ab

Der Käufer zahlt den

Rechnungs-betrag nicht

innerhalb der vereinbarten

Zeit

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offen geheim

Arten von Mängeln

ErkennbarkeitBedeutung

(Beeinträchtigung beim Gebrauch)

Bei oberflächlicher

Prüfung feststellbar

Behebbarkeit

behebbar unbeheb-bar

wesent-lich

unwesent-lich

Erst bei genauer

Prüfung oder beim Gebrauch

feststellbar

Mangel ist behebbar

Mangel ist nicht

behebbar

Behindernden Gebrauch

der Ware

Behindernden Gebrauch

der Ware nicht

Arglistig verschwiegen

Nicht arglistig verschwiegen

Mangel ist Verkäufer bekannt

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Nicht austauschbare

Ware Wandlung (=

Rücktritt)

austauschbare Ware

Umtausch/Nach-lieferung

Möglichkeiten des Käufers bei Lieferung mangelhafter Ware

unwesentlich & behebbar

wesentlich & behebbar

unwesentlich & unbehebbar

wesentlich & unbehebbar

Verbesserung (= Reparatur, Nachbesserung) Austausch, Umtausch

Nachlieferung

Preisminderung ( falls es keine andere Möglichkeit gibt)

Schadenersatz bei nachweisbarem Schaden

Das Wahlrecht bei Behebung des Mangels liegt grundsätzlich beim Käufer

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Rechtsfolgen bei der Lieferung mangelhafter Ware

GewährleistungDer Verkäufer haftet gesetzlich für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer bereits vorhanden waren.

Gewährleistungsfristen:2 Jahre: bei neuen beweglichen Sachen (Fahrrad, PC, …)3 Jahre: bei eingebauten Sachen und Gebäuden30 Jahre: bei arglistig verschwiegenen Mängeln

Beim einseitigen Handelskauf ist ein Ausschluss oder eine Verkürzung der Gewährleistung nicht möglich (KSCHG)

GarantieFreiwillige Haftungsübernahme des Verkäufers. Der Verkäufer haftet für Mängel, die innerhalb der Garantiefrist auftreten.

Keine Garantie wird übernommen bei- Gebrauchs- oder Abnützungserscheinungen- Fehlbehandlung- Produkten mit geringer Haltbarkeit

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Produkthaftungsgesetz (PHG)

Der Unternehmer haftet für

- Schäden (Personen- und Sachschäden),- die einer Person - durch den Fehler eines Produktes erleidet

Es haften:1. der Hersteller2. der Importeur, der ein ausländisches Produkt einführt3. jeder Unternehmer, der das Produkt in Verkehr gebracht hat, wenn der Hersteller bzw. Importeur, nicht festgestellt werden kann

Der Unternehmer haftet auch dann, wenn der Schaden, den das Produkt verursacht hat, von ihm nicht verschuldet wurde.

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Reklamation - Mängelrüge

Offene Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware festgestellt und gerügt werden.

Geheime Mängel müssen sofort nach ihrer Feststellung gerügt werden.

Form:- telefonisch- bei großen Mängeln schriftlich Beweissicherung & Beschreibung

Betreff Hinweis auf Lieferung / Reklamation

Anlass des Schreibens Hinweis auf Erhalt der Ware

Eigenes Anliegen Genaue Beschreibung des Mangels

(Begründung) /

Erwartete Reaktion Umtausch, Reparatur, Nachlieferung, Preisreduzierung, Wandlung

(Mögliche Folgen) Hinweis auf weitere Geschäfte

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Beantwortung einer Mängelrüge

ACHTUNG- einerseits soll der Kunde erhalten bleiben- andererseits ist zu Prüfen, ob die Reklamation gerechtfertigt ist

Der Verkäufer hat die Möglichkeit:- die Reklamation anzuerkennen- neue Lösungsvorschläge zu machen- oder abzulehnen

Betreff Hinweis auf Reklamation

Anlass des Schreibens Ihre Reklamation von …

Eigenes Anliegen Sorgfältige Prüfung der Reklamation- Entschuldigung & Reklamation anerkennen- Lösungsvorschlag machen- Reklamation ablehnen

(Begründung) Nur bei Ablehnung der Reklamation

Erwartete Reaktion Weiterhin gute Geschäftsbeziehungen

(Mögliche Folgen)

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Lieferverzug & Rechtsfolgen

Spätere Lieferung (gewöhnliches

Termingeschäft)Fixgeschäft

Mahnungmit

angemessener Nachfrist &

Folgen

oder

Lieferverzug tritt sofort ein

Rechtsfolgen

Bestehen auf Nachlieferung

Rücktritt vom Vertrag

Eventuell zusätzlich Schadenersatz

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Annahmeverzug

Der Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn - die vertraglich vereinbarte und ordnungsgemäß gelieferte Ware - nicht angenommen oder abgeholt wird.

KEIN Annahmeverzug liegt vor wenn - der Käufer die Annahme einer nicht vertragsmäßig gelieferten Ware verweigert.

Rechtsfolgen beim Annahmeverzug

Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist hat der Verkäufer folgende Möglichkeiten:

Rechtsfolgen Erklärung

Hinterlegung der Ware auf Kosten des Käufers

Bei schwer verkäuflichen Waren

Freihändiger Verkauf Bei Waren mit Markt- oder Börsenpreis

Öffentliche Versteigerung Bei Waren ohne Markt- oder Börsenpreis

Rücktritt vom Vertrag Wenn der Verkäufer die Ware anderweitig verkaufen kann

Notverkauf Bei verderblicher Ware

Schadenersatz bei nachweisbarem Schaden

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Schriftverkehr beim Annahmeverzug

Der Kunde soll erhalten bleiben

Betreff Hinweis auf Bestellung

Anlass des Schreibens Ihre Bestellung

Hinweis auf ordnungsgemäße Lieferung

Feststellung des Annahmeverzugs

Eigenes Anliegen Setzen einer Nachfrist

(Begründung)

Erwartete Reaktion Hoffnung auf Annahme der Ware

Mögliche Folgen Hinterlegung auf Kosten des Käufers

Versteigerung

Ev. Schadenersatz

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Zahlungsverzug & Rechtsfolgen

Kein fixer Zahlungstermin

Fixer Zahlungstermin

Mahnungmit

angemessener Nachfrist &

Folgen

oder

Zahlungs-verzug tritt sofort ein

Rechtsfolgen

Bestehen auf Zahlung des vereinbarten Betrags inkl.

Verzugszinsen

Rücktritt vom Vertrag (bei Zahlungsunfähigkeit)

Verzugszinsen:- 4 % gem. ABGB- 5 % gem. HGB ab dem Tag nach der Fälligkeit

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Das Mahnverfahren beim Zahlungsverzug

1. Mahnung (Zahlungserinnerung)

- Ca. 2 Wochen nach Fälligkeit- Hinweis auf Rechnung und erinnern, dass der Betrag fällig ist- Beilage eines Zahlscheins

2. Mahnung - Ca. 2 Wochen nach der Erinnerung- Hinweis auf Rechnung und Erinnerung- Setzen einer Nachfrist und Verzugszinsen androhen

3. Mahnung - Ca. 2 Wochen nach 2. Mahnung- Hinweis auf vorige Briefe- Setzen einer letzten Frist- Rechtliche Schritte androhen

Weiteres Vorgehen - Inkassobüro- Anwalt

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Beispiel Zahlungsverzug

Susi Sorglos ist gerade dabei ihre erste Wohnung einzurichten und kauft sich am 21. April 2005 bei IKEA eine Wohnzimmereinrichtung um EUR 2.000,--.

Die Zahlungsbedingungen lauten „Zahlung innerhalb von 30 Tagen“.In den AGB von IKEA wird darauf hingewiesen, dass bei Zahlungsverzug Verzugszinsen gem. ABGB verrechnet werden.

Susi zahlt nicht rechtzeitig sondern erst am 5. Juli.

Wann sind die EUR 2.000,-- fällig? Entwerfen Sie ein Erinnerungsschreiben (ab Betreff) mit richtigem Datum. Entwerfen Sie eine 2. und 3. Mahnung mit entsprechendem Datum. Berechnen Sie die Verzugszinsen!