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STAATSRECHNUNG VERWALTUNGSEINHEITEN EFD WBF UVEK 20 18 2B

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STAATSRECHNUNG

VERWALTUNGSEINHEITEN

STA

ATS

REC

HN

UN

G 2

018

EFDWBFUVEKEFD

WBF

UVEK

2018

2B2B

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IMPRESSUM

REDAKTION

Eidg. Finanzverwaltung

Internet: www.efv.admin.ch

VERTRIEB

BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern

www.bundespublikationen.admin.ch

Art.-Nr. 601.300.18d

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INHALTSÜBERSICHT

BAND 1 A BERICHT ZUR BUNDESRECHUNG

ZAHLEN IM ÜBERBLICK

ZUSAMMENFASSUNG

ERLÄUTERUNGEN

ZUSATZERLÄUTERUNGEN ZU EINNAHMEN UND AUSGABEN

B JAHRESRECHNUNG DES BUNDES

JAHRESRECHNUNG DES BUNDES

ANHANG ZUR JAHRESRECHNUNG

C KREDITSTEUERUNG

D SONDERRECHNUNGEN UND NETZZUSCHLAGSFONDS

E BUNDESBESCHLÜSSE

BAND 2A F RECHNUNGEN DER VERWALTUNGSEINHEITEN

BEHÖRDEN UND GERICHTE

EIDG. DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

EIDG. JUSTIZ -UND POLIZEIDEPARTEMENT

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT

BAND 2B G RECHNUNGEN DER VERWALTUNGSEINHEITEN

EIDG. FINANZDEPARTEMENT

EIDG. DEPARTEMENT FÜR WIRTSCHAFT, BILDUNG UND FORSCHUNG

EIDG. DEPARTEMENT FÜR UMWELT, VERKEHR, ENERGIE UND KOMMUNIKATION

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INHALTSVERZEICHNIS

RECHNUNGEN DER VERWALTUNGSEINHEITEN

6 EIDG. FINANZDEPARTEMENT 7

600 GENERALSEKRETARIAT EFD 11

601 EIDGENÖSSISCHE FINANZVERWALTUNG 17

602 ZENTRALE AUSGLEICHSSTELLE 31

603 EIDGENÖSSISCHE MÜNZSTÄTTE SWISSMINT 41

604 STAATSSEKRETARIAT FÜR INTERNATIONALE FINANZFRAGEN 47

605 EIDGENÖSSISCHE STEUERVERWALTUNG 53

606 EIDGENÖSSISCHE ZOLLVERWALTUNG 71

608 INFORMATIKSTEUERUNGSORGAN DES BUNDES 99

609 BUNDESAMT FÜR INFORMATIK UND TELEKOMMUNIKATION 111

611 EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE 119

614 EIDGENÖSSISCHES PERSONALAMT 125

620 BUNDESAMT FÜR BAUTEN UND LOGISTIK 133

7 EIDG. DEPARTEMENT FÜR WIRTSCHAFT, BILDUNG UND FORSCHUNG 145

701 GENERALSEKRETARIAT WBF 149

704 STAATSSEKRETARIAT FÜR WIRTSCHAFT 161

708 BUNDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT 187

710 AGROSCOPE 203

724 BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFTLICHE LANDESVERSORGUNG 211

725 BUNDESAMT FÜR WOHNUNGSWESEN 217

727 WETTBEWERBSKOMMISSION 225

735 VOLLZUGSSTELLE FÜR DEN ZIVILDIENST 231

740 SCHWEIZERISCHE AKKREDITIERUNGSSTELLE 237

750 STAATSSEKRETARIAT FÜR BILDUNG, FORSCHUNG UND INNOVATION 243

760 KOMMISSION FÜR TECHNOLOGIE UND INNOVATION 263

785 INFORMATION SERVICE CENTER WBF 265

INHALTSVERZEICHNIS / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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8 EIDG. DEPARTEMENT FÜR UMWELT, VERKEHR, ENERGIE UND KOMMUNIKATION 273

801 GENERALSEKRETARIAT UVEK 277

802 BUNDESAMT FÜR VERKEHR 285

803 BUNDESAMT FÜR ZIVILLUFTFAHRT 299

805 BUNDESAMT FÜR ENERGIE 311

806 BUNDESAMT FÜR STRASSEN 323

808 BUNDESAMT FÜR KOMMUNIKATION 337

810 BUNDESAMT FÜR UMWELT 349

812 BUNDESAMT FÜR RAUMENTWICKLUNG 369

816 SCHWEIZERISCHE SICHERHEITSUNTERSUCHUNGSSTELLE 375

817 REGULIERUNGSBEHÖRDEN INFRASTRUKTUR 381

INHALTSVERZEICHNIS / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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EIDG. FINANZDEPARTEMENT

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EIDG. FINANZDEPARTEMENT

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 71 816,7 68 653,2 72 625,4 808,7 1,1Investitionseinnahmen 15,4 41,3 27,0 11,7 75,9Aufwand 16 868,4 15 781,2 15 444,8 -1 423,7 -8,4Eigenaufwand 3 242,0 3 142,3 2 799,5 -442,5 -13,6Transferaufwand 12 010,5 11 382,5 11 355,2 -655,3 -5,5Finanzaufwand 1 459,6 1 195,1 1 228,8 -230,8 -15,8Einlage in Spezialfinanzierungen 156,3 61,3 61,3 -95,0 -60,8Investitionsausgaben 468,8 606,9 439,0 -29,8 -6,3

EIGEN - UND TRANSFERAUFWAND NACH VERWALTUNGSEINHEITEN (R 2018)

Mio. CHF/Anzahl FTE

Eigen-

aufwand

Personal-

aufwand

Anzahl Vollzeit-

stellenInformatik-

sachaufwand

Beratung und externe Dienst-

leistungen

Transfer- aufwand

Eidg. Finanzdepartement 2 801 1 070 8 701 445 67 11 355600 Generalsekretariat EFD 30 20 104 6 1 –601 Eidgenössische Finanzverwaltung 55 31 173 19 1 3 339602 Zentrale Ausgleichsstelle 149 112 740 18 2 –603 Eidgenössische Münzstätte Swissmint 13 3 21 0 0 –604 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 21 17 86 1 0 10605 Eidgenössische Steuerverwaltung 423 167 1 051 54 1 7 349606 Eidgenössische Zollverwaltung 953 621 4 479 86 56 657608 Informatiksteuerungsorgan des Bundes 56 15 77 36 1 –609 Bundesamt für Informatik und Telekommunikation 453 196 1 084 196 1 –611 Eidgenössische Finanzkontrolle 26 22 105 1 1 –614 Eidgenössisches Personalamt -201 -216 131 10 0 –620 Bundesamt für Bauten und Logistik 825 82 650 19 3 –

30,3

50,3

10,4

9,0

AUFWAND NACH VERWALTUNGSEINHEITEN (R 2018)

Anteile in %

Eidgenössische Finanzverwaltung Eidgenössische Steuerverwaltung Eidgenössische Zollverwaltung Übrige Verwaltungseinheiten

AUFWANDARTEN (R 2018)

Anteile in %

Personalaufwand Informatiksachaufwand Beratung und externe Dienstleistungen Übriger Eigenaufwand Finanzaufwand Transferaufwand

7,0 2,90,4

7,9

8,0

73,8

6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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GENERALSEKRETARIAT EFD

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Koordination und Steuerung der politischen Sachgeschäfte des Departements — Unterstützung und Beratung des Departementsvorstehers in allen politischen, juristischen und betrieblichen Belangen

sowie der Kommunikation — Steuerung und Koordination der Ressourcen des Departements — Bearbeitung von Verwaltungsstrafverfahren im Bereich der Finanzmarktdelikte — Bearbeitung von Verantwortlichkeitsverfahren (Staatshaftung Bund) — Wahrnehmung der Eignerinteressen des Bundes gegenüber der FINMA

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Förderung der Mehrsprachigkeit: Evaluation Sprachkenntnisse in der Bundesverwaltung, Abschluss erste Auswertungen — GENOVA EFD: Abschluss Konzeptphase Verwaltungseinheiten und Bereitstellung GEVER-Systeme für das EFD — Referenzarchitektur für Fachanwendungen im EFD: Abschluss Aufbau Architekturentwicklung für Fachanwendungen im

EFD — Öffentliche Ausschreibung für externe Übersetzungsleistungen: Abschluss Vergabeverfahren

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDer Meilenstein zur Förderung der Mehrsprachigkeit wurde überwiegend erreicht, die Evaluation der Sprachkenntnisse in der Bundesverwaltung sowie erste Auswertungen wurden per 31.12.2018 abgeschlossen. Im Programm GENOVA EFD wurde die Kon-zeptphase aufgrund der verzögerten Bereitstellung des Bundesstandards ActaNova verlängert; die Verwaltungseinheiten wer-den bis spätestens Ende Februar 2019 die Konzeptphase abschliessen und in die Realisierungsphase übergehen. Der Endtermin für das Programm bleibt unverändert (2020). Der Meilenstein zur Referenzarchitektur konnte nicht erreicht werden, weil die Weisung zur Unternehmensarchitektur EFD erst per 1.12.2018 in Kraft gesetzt wurde. Der Aufbau Architekturentwicklung wird nun voraussichtlich im 2020 abgeschlossen. Das Vergabeverfahren für die externen Übersetzungsleistungen wurde erfolgreich durchgeführt.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 0,9 1,6 1,4 0,5 56,6Aufwand 28,8 32,6 29,7 0,9 3,2Eigenaufwand 28,8 32,6 29,7 0,9 3,2Investitionsausgaben – – – – –

KOMMENTARDer Ertrag besteht zu grossen Teilen aus Strafzahlungen aus Verwaltungsstrafverfahren im Bereich der Finanzmarktgesetze. Die eingenommenen Strafzahlungen setzen sich zusammen aus rund 0,5 Millionen Bussgeldern sowie 0,4 Millionen Wiedergutma-chungszahlungen und Ersatzforderungen. Die eingenommenen Verfahrenskosten betragen rund 0,2 Millionen. Im Rechnungsjahr 2018 konnten nach Abschluss der Verfahren rund 0,3 Millionen beschlagnahmte Gelder aus Strafuntersuchungen vereinnahmt werden. Der Aufwand besteht zu gut zwei Dritteln aus Personalaufwand und einem Drittel aus Sach- und Betriebsaufwand. Auf die Informatik entfallen rund zwei Drittel des Sach- und Betriebsaufwands, bzw. ein Fünftel des Gesamtaufwands.

Der Ertrag liegt aufgrund höherer Wiedergutmachungszahlungen und Ersatzforderungen sowie der vereinnahmten Gelder über demjenigen des Vorjahres.

Der Aufwand erhöhte sich um insgesamt 3,2 Prozent. Dies ist auf die Zunahme des Informatiksachaufwands, insbesondere für das Programm «APS2020», zurückzuführen.

600 GS-EFD 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG1: FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG, STEUERUNG UND KOORDINATION VON GESCHÄFTEN UND RESSOURCEN

GRUNDAUFTRAGDas Generalsekretariat stellt dem Departementsvorsteher führungsrelevante Informationen zur Verfügung, unterstützt ihn bei der politischen Arbeit, betreut den Planungsprozess, koordiniert, begleitet und bewertet die Geschäftsabwicklung in den Ämtern und stellt den erforderlichen Informationsfluss sicher. Es steuert die Ressourcen des Departements und sorgt dafür, dass Planung und Tätigkeiten mit den anderen Departementen und dem Bundesrat koordiniert werden. Im Rahmen der Corporate Governance nimmt es die Aufgaben der Eignerstelle gegenüber der FINMA wahr. Ausserdem werden Übersetzungsleistungen für das Depar-tement erbracht.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 1,0 1,6 1,5 -0,1 -8,9Aufwand und Investitionsausgaben 27,6 32,2 29,8 -2,5 -7,7

KOMMENTARDer Funktionsertrag besteht weitgehend aus Strafzahlungen und Gebühren aus Verwaltungsstrafverfahren im Bereich der Fi-nanzmarktgesetze. Rund zwei Drittel des Funktionsaufwands fallen auf den Personalaufwand, mit dem Rest wird Sach- und Betriebsaufwand gedeckt. Der Minderaufwand im Vergleich zum Voranschlag ist hauptsächlich auf verzögerte Informatikprojekte sowie geringere Beratungsdienstleistungen zurückzuführen.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Führungsunterstützung, Geschäfts- und Ressourcenkoordination: Das Generalsekretariat trägt dazu bei, dass die Steuerung und Koordination der Parlaments-, Bundesrats- und Departementsgeschäfte sowie der Verwaltungsressourcen in guter Qualität erfolgen

– Fristgerechte Durchführung aller Budgetgespräche mit den Verwaltungseinheiten (ja/nein) ja ja ja– Fristgerechte Durchführung aller Leistungsvereinbarungsgespräche mit den Verwaltungseinheiten (ja/nein) ja ja jaPublic Corporate Governance: Das Generalsekretariat trägt dazu bei, dass die Steuerung der ausgelagerten Einheiten der definierten Coporate Governance-Politik von Bundesrat und Parlament folgt

– Strategische Ziele sind vorhanden; mit der FINMA werden mind. 2 Eignergespräche geführt (ja/nein) ja ja jaRechtsdienst: Die Rechtsverfahren werden zeitnah geführt und erledigt – Erledigungsquote der Verwaltungsstrafverfahren im Bereich der Finanzmarktdelikte (erledigte Verfahren / neue Verfahren) (%) 115,00 100,00 53,00– Erledigungsquote der Staatshaftungsverfahren (erledigte Verfahren / neue Verfahren) (%) 124,00 100,00 97,00Beratung der Verwaltungseinheiten: Die Verwaltungseinheiten werden in Rechts-, Kommunikations- und Ressourcenfragen kompetent beraten

– Zufriedenheit der Verwaltungseinheiten (Befragung) (Skala 1-5) 4,5 – –Sprachdienste: Die Revisions- und Übersetzungsleistungen werden effizient und zur Zufriedenheit der Kunden erbracht – Durchschnittliche Kosten pro übersetzter Seite (CHF) 250,00 260,00 271,00– Zufriedenheit der Kunden mit der Einhaltung des SLA (Skala 1-5) 4,5 4,0 4,6

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht. Zu grösseren Abweichungen kam es in folgenden Bereichen:Rechtsdienst: Die Erledigungsquote im Teilbereich der Verwaltungsstrafverfahren konnte aufgrund der überdurchschnittlich ho-hen Anzahl Eingänge mit den bestehenden Personalressourcen nicht erreicht werden.Sprachdienste: Die durchschnittlichen Kosten pro übersetzter Seite werden mittels einer Vollkostenrechnung ermittelt und liegen rund 8 Prozent über dem Vorjahreswert. Dieser Anstieg ist auf eine Kombination mehrerer Faktoren zurückzuführen: Erstens ging die Nachfrage nach Übersetzungsleistungen entgegen dem langjährigen Trend zum ersten Mal zurück, während die ungünsti-ge Verteilung der Mandate über das Jahr es nicht ermöglichte, die Anzahl der extern übersetzten Seiten im gleichen Mass zu reduzieren. Zweitens absorbierte auch die Vorbereitung und Durchführung der im Rechnungsjahr erfolgten Ausschreibung für externe Übersetzungen Kapazitäten.

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 975 1 595 1 453 -142 -8,9Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 975 1 595 1 453 -142 -8,9Aufwand / Ausgaben 28 863 32 579 29 750 -2 829 -8,7Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 27 583 32 242 29 750 -2 492 -7,7 Kreditverschiebung 182 Abtretung 2 578 Einzelkredite A202.0114 Departementaler Ressourcenpool – 337 – -337 -100,0 Abtretung -2 770 A202.0158 Interne Aufsicht EFD 1 279 – – – –

600 GS-EFD 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 974 974 1 595 100 1 452 680 -142 420 -8,9finanzierungswirksam 890 749 1 595 100 1 394 504 -200 596 -12,6nicht finanzierungswirksam 84 225 – 58 176 58 176 –

Der Funktionsertrag des GS-EFD umfasst die Verfahrenskosten und Strafzahlungen aus Verwaltungsstrafverfahren im Bereich der Finanzmarktgesetze, die Gebühren für Verfügungen nach Art. 271 Ziff. 1 StGB sowie die Vermietung von Parkplätzen an Mit-arbeitende. Aufgrund der geringeren Einnahmen von Verfügungsgebühren und Wiedergutmachungszahlungen liegt der Ertrag unter dem Voranschlag, der den Durchschnittseinnahmen der letzten vier Staatsrechnungen entspricht (2014–2017).

RechtsgrundlagenBG vom 22.3.1974 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR; SR 313.0). Allgemeine Gebührenverordnung vom 8.9.2004 (Allg-GebV; SR 172.041.1).

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 27 583 165 32 242 200 29 750 313 -2 491 887 -7,7davon Kreditmutationen 2 759 900

finanzierungswirksam 21 418 945 25 954 000 22 766 260 -3 187 740 -12,3Leistungsverrechnung 6 164 220 6 288 200 6 984 053 695 853 11,1Personalaufwand 19 753 275 20 615 300 20 134 756 -480 544 -2,3

davon Personalverleih 249 993 190 000 190 327 327 0,2Sach- und Betriebsaufwand 7 829 891 11 626 900 9 615 557 -2 011 343 -17,3

davon Informatiksachaufwand 4 943 569 7 822 500 6 385 284 -1 437 216 -18,4davon Beratungsaufwand 479 381 702 200 376 844 -325 356 -46,3

Vollzeitstellen (Ø) 104 100 104 4 4,0

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteIm Personalaufwand fällt ein Kreditrest von knapp 0,5 Millionen an, obwohl die ursprünglich für 2018 geplante Stellenreduktion nicht vollumfänglich umgesetzt werden konnte. Für die Gesamtkoordination beim Rollout des Vertragsmanagements in der Bundesverwaltung wurden insgesamt 0,2 Millionen für Personalverleih aufgewendet.

Sach- und BetriebsaufwandIm Informatiksachaufwand wurden rund 1,5 Millionen für die Projekte «GENOVA EFD», «APS2020» und die «Referenzarchitektur für Fachanwendungen im EFD» eingesetzt. Für den Informatikbetrieb wurden 4,6 Millionen verwendet, davon 1,9 Millionen für das Programm «APS2020». Der veranschlagte Wert wurde insbesondere wegen Verzögerungen bei den Projekten «Referenzar-chitektur für Fachanwendungen im EFD», «Neues CMS EFD», «SMIE Ablösung» und «Einführung Sprachübersetzungslösung» um 1,4 Millionen unterschritten (vgl. Reservenbildung).

Im Beratungsaufwand wurden Honorare im Umfang von 160 000 Franken an die Mitglieder des «Beirats Zukunft Finanzplatz» und der «Expertengruppe zur Zukunft der Datenbearbeitung und -sicherheit» bezahlt. Im Kontext der digitalen Entwicklung im EFD wurden 126 000 Franken für den Beizug von Experten eingesetzt und für weitere Gutachten, Studien und kleinere Beratungs-mandate insgesamt 79 000 Franken aufgewendet. Wegen restriktiven Vergaben und eher geringem Bedarf an Beratungsmanda-ten wurde der veranschlagte Beratungsaufwand nicht vollständig benötigt.

Beim übrigen Sach- und Betriebsaufwand entfallen 2  Millionen auf die Unterbringung und 0,7  Millionen auf externe Überset-zungen, Bürobedarf, Druckerzeugnisse und Spesen. Der übrige Sach- und Betriebsaufwand liegt 0,2 Millionen unter dem veran-schlagten Wert. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf einen gegenüber dem Vorjahr geringeren Bedarf an externen Überset-zungsleistungen zurückzuführen.

Kreditmutationen — Abtretung des Informatikstrategieorgans Bund (ISB) von 2 087 000 Franken und Kreditverschiebung von 595 000 Fran-

ken für das Projekt «APS2020» — Abtretung des Eidg. Personalamts von 767 900 Franken für die Ausbildung von Lernenden und Hochschulpraktikanten,

für die Förderprämie für die berufliche Integration, Kinderbetreuung sowie für höhere Sozialversicherungsbeiträge — Kreditverschiebung der Eidg. Finanzkontrolle von 27 500 Franken als Beitrag an die Projektkosten GENOVA — Kreditverschiebung von 700 000 Franken an die Eidg. Steuerverwaltung als Finanzierungsbeitrag des EFD an die Be-

triebs- und Wartungskosten der Fiscal-IT Anwendungen — Kreditverschiebung von 17 500 Franken an das Eidg. Personalamt für Stellenprozente zur Bewirtschaftung der Mittelzu-

teilung für Hochschulpraktikanten und die berufliche Integration im EFD

HinweiseVerpflichtungskredit «GENOVA, 2. Etappe» (V0264.07), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Verwaltungseinheitsübergreifender Verpflichtungskredit «Nächste Generation der Arbeitsplatzsysteme, Programm APS2020» (V0263.00), BB vom 18.3.2016, siehe Band 1, Ziffer C 12.

600 GS-EFD 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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A202.0114 DEPARTEMENTALER RESSOURCENPOOL

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 336 700 – -336 700 -100,0davon Kreditmutationen -2 770 200

Personalaufwand – 336 700 – -336 700 -100,0

Der departementale Ressourcenpool dient der Finanzierung von unvorhersehbaren Aufwänden und IKT-Projekten im EFD; die Mittel werden im Budgetvollzug an die Verwaltungseinheiten des EFD abgetreten. Im Berichtsjahr betrugen die Abtretungen insgesamt 2,8 Millionen, davon 770 000 Franken im Personalaufwand.

Kreditmutationen — Abtretung an die Eidg. Steuerverwaltung von 2 Millionen als Finanzierungsbeitrag des EFD an die Betriebs- und War-

tungskosten der Fiscal-IT-Anwendungen sowie 355 000 Franken zur Finanzierung der für die Digitalisierungsplattform DIP zusätzlich entstandenen Personalaufwände

— Abtretung an das Informatikstrategieorgan des Bundes (ISB) von 396 400 Franken zur Finanzierung der Aufwände für die Digitalisierungsplattform DIP

— Abtretung an die Eidg. Finanzverwaltung von 18 800 Franken für die Kostenbeteiligung EFD am Cockpit Ressourcen Bund (CRB)

RechtsgrundlagenSammelkredit gemäss Finanzhaushaltverordnung vom 5.4.2006 (FHV; SR 611.01), Art. 20 Abs. 3.

HinweiseVerwaltungseinheitsübergreifender Verpflichtungskredit DaziT «H) Reserven», BB vom 12.9.2017 über die Finanzierung der Mo-dernisierung und Digitalisierung der Eidg. Zollverwaltung (Programm DaziT) (BBI 2017 6423) (V0301.07), siehe Band 1, Ziffer C 12.

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Bildung aus Rechnung 2017 – 956 000 956 000Endbestand per 31.12.2018 – 956 000 956 000Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 370 000 370 000

Antrag zur Bildung neuer ReservenDamit die ursprünglich im 2018 geplanten Projektarbeiten in den Folgejahren durchgeführt werden können, wird für verschiede-ne Vorhaben die Bildung zweckgebundener Reserven beantragt:

— Neues CMS – Intranet EFD (Fr. 170 000): Gemäss der aktualisierten Planung werden die im 2018 eingestellten Mittel mehr-heitlich im 2019 benötigt.

— Einführung der Sprachübersetzungslösung (Fr. 100 000): Im 2018 wurde eine Neuplanung durchgeführt, wodurch der Zu-schlag und die Vertragsunterzeichnung erst im Mai 2019 erfolgen. Entsprechend fallen die ursprünglich für 2018 geplan-ten Aufwände erst im 2019 an.

— SMIE Ablösung (Fr. 100 000): Beim Projekt konnte aufgrund von Verzögerungen in der Beschaffung und in der Ausarbei-tung der Verträge der für 2018 geplante Service als Standarddienst nicht wie geplant eingeführt werden. Die budgetier-ten Mittel werden erst im Jahr 2019 benötigt.

600 GS-EFD 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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17

EIDGENÖSSISCHE FINANZVERWALTUNG

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Wahrung des Gleichgewichts der Bundesfinanzen und der Budgetqualität — Weiterentwicklung der ziel- und ergebnisorientierten Verwaltungsführung — Bereitstellung der IT-Infrastruktur für den Supportprozess Finanzen (SuPro FI) in der Bundesverwaltung — Weiterentwicklung des nationalen Finanzausgleichs

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Entlastung des Bundeshaushalts: Vorbereitung eines Massnahmenpakets mit strukturellen Reformen — Wirksamkeitsbericht zur NFA: Eröffnung der Vernehmlassung — Aufgabentrennung Bund–Kantone: Verabschiedung des Berichts zur Motion 13.3363 durch den Bundesrat — Supportprozesse Finanzen in der Bundesverwaltung: Initialisierung eines Projektes für den anstehenden Technologie-

wechsel — Zahlungsverkehr Bund: Einführung des neuen Einzahlungsscheins

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Einführung der QR-Rechnung verzögerte sich auf Stufe Finanzplatz Schweiz. Die Einführung erfolgt im Jahr 2020. Die ande-ren Meilensteine konnten vollständig erreicht werden.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 3 790,1 1 993,7 3 774,5 -15,6 -0,4Aufwand 4 932,4 4 645,4 4 673,2 -259,2 -5,3Eigenaufwand 57,3 60,2 54,6 -2,6 -4,6Transferaufwand 3 280,6 3 340,0 3 339,3 58,8 1,8Finanzaufwand 1 438,2 1 183,9 1 218,0 -220,3 -15,3Einlage in Spezialfinanzierungen 156,3 61,3 61,3 -95,0 -60,8Investitionsausgaben – – – – –

KOMMENTARDer Ertrag besteht zu über 90 Prozent aus den Ausschüttungen der namhaften Beteiligungen, der Schweizerischen National-bank, der Alkoholverwaltung sowie der Equityveränderung der namhaften Beteiligungen. Der Aufwand der EFV besteht zu 72 Prozent aus Transferaufwand (NFA), zu 26 Prozent aus Finanzaufwand und zu 1 Prozent aus Einlagen in Spezialfinanzierungen im Fremdkapital. Der Eigenaufwand, im Wesentlichen Personal- und Informatikaufwand, macht nur rund 1  Prozent aus. Der grösste Teil der Ausgaben der EFV ist stark gebunden beziehungsweise nicht steuerbar. Das trifft insbesondere auf den Finan-zaufwand (Passivzinsen, Ergebnis aus Beteiligungen) und die Einlagen in die Spezialfinanzierungen im Fremdkapital zu. Auch der Transferaufwand, der die Ausgaben für den Finanzausgleich umfasst, kann kurzfristig nicht verändert werden.

Der Ertrag blieb insbesondere wegen der tieferen Zunahme des Eigenkapitals der Bundesunternehmen leicht hinter dem Vorjah-resniveau zurück. Der Rückgang im Eigenaufwand ist durch tiefere Aufwände für diverse Informatikprojekte und deren Betrieb begründet. Der Transferaufwand (Finanzausgleich) wuchs um 1,8 Prozent; der Ressourcenausgleich wird mit dem Ressourcenpo-tenzial aller Kantone fortgeschrieben. Der Finanzaufwand lag vor allem wegen tieferer Zinskosten bei den Eidg. Anleihen deutlich unter dem Vorjahreswert.

601 EFV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG1: FINANZ- UND AUSGABENPOLITISCHE GRUNDLAGEN

GRUNDAUFTRAGDie Finanzpolitik sorgt für Stabilität und begünstigt das Wirtschaftswachstum. Sie fördert Beschäftigung, Wohlfahrt und gesell-schaftlichen Zusammenhalt. Mit der Erarbeitung von Grundlagen zu Wirtschafts-, Finanz-, Ausgaben-, Eigner- und Risikopolitik trägt die EFV dazu bei, dass Bundesrat und Parlament ihre finanzpolitischen Kompetenzen zur Erreichung dieser übergeordneten Ziele ausüben können. Weiter trägt sie dazu bei, dass die Regelbindung in der Finanzpolitik gestärkt wird, die Mittel effektiv und effizient verwendet und Risiken für den Bund und seinen Haushalt frühzeitig erkannt und reduziert werden. Die laufende Evalua-tion und Weiterentwicklung des nationalen Finanzausgleichs trägt zur Stärkung des Föderalismus bei.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen – – – – –Aufwand und Investitionsausgaben 12,9 12,9 12,7 -0,2 -1,7

KOMMENTARRund 23 Prozent des Funktionsaufwands der EFV entfielen auf die Leistungsgruppe 1. Es handelt sich dabei grösstenteils um Personalaufwand.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Einnahmenschätzungen: Die EFV trägt dazu bei, dass die Einnahmen korrekt geschätzt werden – 10-jährige, durchschnittliche prozentuale Abweichung Rechnung gegenüber Budget +/- zwei Standardabweichungen (%) 2,3 1,2 1,6Ausgabenplanung: Die EFV trägt dazu bei, dass die Ausgaben des Bundes zuverlässig geplant werden – Abweichung Rechnung gegenüber Budget (%, max.) 1,5 1,8 1,5Ausgabenpolitik: Die EFV berät die VE in ausgabenpolitischen Fragen kompetent – Zufriedenheit der Verwaltungseinheiten; Befragung alle 2 Jahre (Skala 1-6) 5,3 – –Finanzausgleich: Die EFV berechnet die jährlichen Finanzausgleichszahlungen sowie die halbjährlichen Zahlungen fehlerfrei – Identifizierte Fehler anlässlich der Anhörung der Kantone oder bei den Audits durch die EFK (Anzahl) 0 0 0Risikomanagement Bund: Die EFV setzt den Risikomanagement-Prozess um – Jährliche Risikoberichterstattung (inkl. Update) zuhanden Bundesrat (ja/nein) ja ja ja– 100% ausgebildete Risikomanager, mind. 90% ausgebildete Risikocoaches (ja/nein) nein ja jaPublic Corporate Governance: Die EFV trägt dazu bei, dass die Steuerung der ausgelagerten Einheiten der definierten Corporate Governance-Politik von Bundesrat und Parlament folgt

– Strategische Ziele sind vorhanden; mit Swisscom, Post, SBB, Skyguide, RUAG, ETH, SERV werden mind. 2 Eignergespräche geführt (ja/nein)

nein ja ja

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht. Zu Abweichungen kam es in den folgenden Bereichen:Einnahmenschätzungen: Der Durchschnitt der Schätzfehler 2009–2018 beläuft sich auf 1,6 Prozent; das Zielband wurde damit verfehlt. Seit 2012 wird eine neue Schätzmethode für die Verrechnungssteuer angewandt. Seitdem haben sich die durchschnitt-lichen Schätzfehler reduziert (Durchschnitt 2012–2018: 0,5 %).

601 EFV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG2: FINANZPLANUNG, BUDGETIERUNG UND RECHNUNGSFÜHRUNG

GRUNDAUFTRAGZur dauerhaften Erfüllung der gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Ziele ist das Bundesbudget mittelfristig auszugleichen. Mit der Steuerung des Finanzplanungs- und Budgetierungsprozesses ermöglicht die EFV, dass der Bundesrat die jährlichen Voranschläge schuldenbremsekonform verabschieden kann. Mit der Finanzberichterstattung sowie den fachlichen und system-technischen Grundlagen zum Finanz- und Rechnungswesen stellt die EFV die Transparenz über den Finanzhaushalt des Bundes sicher und ermöglicht eine effiziente sowie ordnungsgemässe Führung des Haushaltes.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 10,9 4,5 7,7 3,3 73,1Aufwand und Investitionsausgaben 38,2 36,8 34,2 -2,5 -6,9

KOMMENTARDer Funktionsertrag besteht mehrheitlich aus Erträgen für Leistungen des Dienstleistungszentrums Finanzen EFD (4,1 Mio.) und Gewinneinziehungen der FINMA aufgrund schwerer Verstösse gegen das schweizerische Finanzmarktgesetz (2,6 Mio.). Die Meh-rerträge resultierten aus Gewinneinziehungen der FINMA. Vom Funktionsaufwand der EFV entfielen rund zwei Drittel auf die Leistungsgruppe 2; es handelt sich dabei hauptsächlich um Personal- und Informatikaufwand. Die Budgetunterschreitung ist auf tiefere Aufwände im Personal und Projektverzögerungen im Informatikbereich zurückzuführen.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Finanzberichterstattung: Die EFV entwirft den Finanzplan, den Voranschlag sowie die Staatsrechnung termin- und adressat/innen gerecht

– Zufriedenheit der Finanzkommissionen; Befragung alle 3 Jahre (Skala 1-4) 3,4 – –Rechnungsführung: Die EFV trägt dazu bei, dass die Rechnung des Bundes ordnungsgemäss geführt wird – Die EFK bestätigt die Ordnungsmässigkeit der Jahresrechnung ohne Einschränkung (ja/nein, Ist-Wert=Vorjahr) ja ja neinFinanz- und Rechnungswesen: Die EFV sorgt dafür, dass die Systemlandschaft für das Finanz- und Rechnungswesen des Bundes wirtschaftlich und zuverlässig geführt wird

– Betriebskosten für die Finanzsysteme des Bundes (CHF, Mio., max.) 13,8 13,2 12,4– Systemverfügbarkeit (%, min.) 99 99 99Dienstleistungszentrum Finanzen: Die EFV führt das Dienstleistungszentrum Finanzen des EFD gemäss vereinbarten Zielen bezüglich Qualität, Terminen und Kosten

– Anteil eingehaltener Service Level Agreement (SLA) (%, min.) 95 90 96– Kundenzufriedenheit DLZ FI EFD; Befragung im Rahmen der Kundengespräche (%, min.) – 90 95

KOMMENTARDie Ziele wurden weitgehend erreicht. Zu Abweichungen kam es in folgenden Bereichen:Rechnungsführung: Die Berücksichtigung der Rückstellung bei der Verrechnungssteuer in der Finanzierungsrechnung und buch-halterische Fehler führten zu einem eingeschränkten Prüfungsurteil der EFK zur Rechnung 2017.Finanz- und Rechnungswesen: Durch einen Preisnachlass der Leistungserbringer (BIT, FUB) fielen die Betriebskosten für die Finanzsysteme des Bundes tiefer als erwartet aus. Durch die restriktive Beurteilung von eingereichten Change Requests konnten zusätzliche Kosten eingespart werden.Dienstleistungszentrum Finanzen: Die SLA-Messgrössen wurden übertroffen. Die hohe Qualität der Leistungen gegenüber den Kunden konnte gehalten werden.

601 EFV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG3: BUNDESTRESORERIE

GRUNDAUFTRAGDie Tresorerie stellt die permanente Zahlungsfähigkeit sicher. Sie sorgt dafür, dass die Mittelbeschaffung risikogerecht und kos-tengünstig erfolgt, bei der Budgetierung der Passivzinsen und der in fremden Währungen zu leistenden Zahlungen eine ange-messene Planungssicherheit besteht und kurzfristige Mittel sicher angelegt sind und einen marktkonformen Ertrag abwerfen. Mit einem effizienten Inkasso schwereinbringlicher Forderungen und Verlustscheine trägt sie überdies zur Wahrung einer hohen Zahlungs- und Steuermoral bei.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 2,5 0,7 0,8 0,1 10,2Aufwand und Investitionsausgaben 7,7 9,9 7,8 -2,1 -21,5

KOMMENTARRund 14 Prozent des Funktionsaufwands der EFV entfielen auf die Leistungsgruppe 3. Der Funktionsaufwand besteht zum gröss-ten Teil aus Personal- und Informatikaufwand. Das Budget wurde insbesondere wegen Verzögerungen im Bereich der Informa-tikprojekte deutlich unterschritten.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Sicherstellung Zahlungsfähigkeit: Die EFV stellt sicher, dass der Bund jederzeit zahlungsfähig ist – Minimale liquide Mittel (CHF, Mrd.) 3,9 2,0 6,4Refinanzierungsrisiko: Die EFV trägt dazu bei, dass das Refinanzierungsrisiko des Bundes tragbar ist – Fälligkeitsprofil Geld- und Kapitalmarktschulden unter 1 Jahr (%, max.) 18 30 17– Fälligkeitsprofil Geld- und Kapitalmarktschulden unter 5 Jahren (%, max.) 42 60 40– Fälligkeitsprofil Geld- und Kapitalmarktschulden unter 10 Jahren (%, max.) 60 85 62Zinsänderungsrisiken: Die EFV trägt dazu bei, dass das Zinsänderungsrisiko für den Bundeshaushalt kurz- und mittelfristig tragbar ist – Zinsrisiko für die folgende 4-Jahresperiode kumuliert: zusätzl. Zinsaufwand, der in 9/10 Fällen nicht übertroffen wird (CHF, Mio.) 218,0 500,0 113,8Zentrales Inkasso: Die EFV erfüllt ihren Auftrag zur Eintreibung von Forderungen auf dem Rechtsweg und zur Verwertung von Verlustscheinen kostendeckend und effizient

– Inkassoerlös gemessen an den Betriebskosten der Zentralen Inkassostelle (ZI) (%, min.) – 400 440

KOMMENTARSämtliche Ziele wurden erreicht.

Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit: Traditionell verzeichnet der Bundeshaushalt im ersten Quartal starke Mittelabflüsse. Ent-sprechend nimmt die Liquidität ab und erreicht den Tiefststand in der Regel im Verlaufe des Februars. Wegen dem anhaltenden Negativzinsumfeld und den damit verbundenen ausserordentlichen Mittelzuflüssen bei der Verrechnungssteuer war die Liquidi-tät generell hoch. Das Minimalziel wurde daher wie im Vorjahr deutlich übertroffen.Refinanzierungs- und Zinsänderungsrisiken: Die Bundestresorerie nutzte das anhaltend tiefe Zinsniveau und emittierte lang lau-fende Anleihen. Damit kann der Bundeshaushalt längerfristig durch tiefe Zinsausgaben entlastet werden. Entsprechend ist das aktuelle Fälligkeitsprofil konservativ, die Zinsänderungsrisiken gering; die Risikovorgaben wurden daher nicht ausgeschöpft.

601 EFV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 3 791 866 1 993 738 3 737 508 1 743 770 87,5Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 13 354 5 200 8 544 3 344 64,3Regalien und Konzessionen E120.0100 Reingewinn Alkoholverwaltung 224 350 222 300 291 657 69 357 31,2E120.0101 Gewinnausschüttung SNB 576 580 666 667 666 667 0 0,0Finanzertrag E140.0100 Ausschüttungen namhafte Beteiligungen 827 668 828 000 820 668 -7 332 -0,9E140.0101 Zunahme Equitywert der namhaften Beteiligungen 1 922 732 – 1 579 632 1 579 632 –E140.0102 Geld- und Kapitalmarktanlagen 202 276 148 494 198 905 50 411 33,9Übriger Ertrag und Devestitionen E150.0102 Entnahme aus Spezialfinanzierungen im Fremdkapital 19 171 78 078 168 321 90 243 115,6E150.0103 Liquidationserlöse nachrichtenlose Vermögen 5 735 45 000 3 114 -41 886 -93,1Ausserordentliche Transaktionen Aufwand / Ausgaben 4 934 165 4 645 449 4 636 209 -9 240 -0,2Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 58 854 59 609 54 707 -4 903 -8,2 Kreditverschiebung -459 Abtretung 698 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 420 Einzelkredite A202.0115 Nicht versicherte Risiken 155 600 188 -412 -68,6Transferbereich LG 1: Finanz- und ausgabenpolitische Grundlagen A231.0161 Ressourcenausgleich 2 350 133 2 424 076 2 423 359 -718 0,0A231.0162 Geografisch-topografischer Lastenausgleich 357 505 358 935 358 935 0 0,0A231.0163 Soziodemografischer Lastenausgleich 357 505 358 935 358 935 0 0,0A231.0164 Härteausgleich NFA 215 362 198 048 198 048 0 0,0LG 2: Finanzplanung, Budgetierung und Rechnungsführung A231.0369 Beiträge an Rechnungslegungsgremien 55 55 55 0 0,0Finanzaufwand A240.0100 Kommissionen, Abgaben und Spesen 59 360 50 232 49 101 -1 131 -2,3A240.0101 Passivzinsen 1 378 890 1 133 653 1 131 577 -2 077 -0,2Übriger Aufwand und Investitionen A250.0100 Einlage in Spezialfinanzierungen im Fremdkapital 156 347 61 306 61 306 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 8 266

601 EFV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 13 354 456 5 200 300 8 544 435 3 344 135 64,3finanzierungswirksam 4 293 697 1 110 000 2 852 273 1 742 273 157,0nicht finanzierungswirksam 5 181 259 – 1 601 862 1 601 862 –Leistungsverrechnung 3 879 500 4 090 300 4 090 300 0 0,0

Der Funktionsertrag enthält insbesondere: — Entgelte anderer Verwaltungseinheiten für das Dienstleistungszentrum Finanzen EFD (4,1 Mio.) — Erträge der Zentralen Inkassostelle: Verwertete Verlustscheine, Übernahme von Forderungen anderer Verwaltungseinhei-

ten sowie die Veränderung des Delkredere (0,5 Mio.) — Erträge durch Gewinneinziehungen der FINMA aufgrund schwerer Verstösse gegen das schweizerische Finanzmarktrecht

(2,6 Mio.) — Diverse Erträge (1,3 Mio.): Ablieferungen der SUVA aus Geltendmachung von Regressansprüchen für Arbeitgeberleistun-

gen des Bundes gegenüber Dritten, Erträge der Sparkasse des Bundespersonals (Maestro-Kartengebühren, Bancomat-kommissionen, Post- und übrigen Gebühren)

Das Budget wurde namentlich wegen den Gewinneinziehungen der FINMA und den Erträgen der Zentralen Inkassostelle um 3,3  Millionen übertroffen.

E120.0100 REINGEWINN ALKOHOLVERWALTUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 224 350 218 222 300 000 291 657 128 69 357 128 31,2

Der Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) von 257,4 Millionen geht zu 10 Prozent an die Kantone zur Be-kämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen. 90 Prozent des Reinertrages erhält der Bund zuhanden der Sozi-alversicherungen AHV und IV. Berechnungsbasis ist der Reingewinn der EAV des Vorjahres (vorliegend 2017).

Der Anteil des Bundes am Reinertrag für das Jahr 2017 betrug 231,7 Millionen und lag 4,2 Prozent über dem budgetierten Wert. Im Rahmen der Vermögensausscheidung der EAV zugunsten des Bundes wurden zusätzlich 60 Millionen ausgeschüttet.

RechtsgrundlagenAlkoholgesetz vom 21.6.1932 (AlkG; SR 680), Art. 44.

HinweiseMit dem Reinertrag aus der Alkoholsteuer finanziert der Bund einen Teil seiner Leistungen an die AHV (s. 318 BSV/A231.0239). Für Einzelheiten wird auf die Sonderrechnung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung hingewiesen (Rechnung 2017, Band 1).

Einnahmen für zweckgebundene Fonds «Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

E120.0101 GEWINNAUSSCHÜTTUNG SNB

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 576 580 378 666 666 600 666 666 667 67 0,0

Die Vereinbarung vom 9.11.2016 sieht eine jährliche Gewinnausschüttung der SNB von 1 Milliarde vor, falls deren Ausschüttungs-reserve über 1  Milliarde liegt. Übersteigt diese nach Gewinnverwendung den Betrag von 20  Milliarden, wird im betreffenden Geschäftsjahr die Ausschüttung erhöht. Die Ausschüttung und die Zusatzausschüttung gehen zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone.

Die SNB erzielte im Jahr 2017 einen Gewinn von 54,4 Milliarden. Neben der ordentlichen Ausschüttung von 1 Milliarde ermöglichte der erzielte Gewinn eine – im Voranschlag bereits enthaltene – Zusatzausschüttung im Umfang von 1 Milliarde. Der Bund erhielt von den insgesamt ausgeschütteten 2 Milliarden einen Drittel.

RechtsgrundlagenNationalbankgesetz vom 3.10.2003 (NBG; SR 951.11), Art. 31.

601 EFV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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23

E140.0100 AUSSCHÜTTUNGEN NAMHAFTE BETEILIGUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 827 668 000 828 000 000 820 668 000 -7 332 000 -0,9

Der Bund ist Mehrheitsaktionär der Swisscom AG. Deren Dividendenausschüttung 2018 bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2017. Die Dividende betrug wie im Vorjahr und im Voranschlag 22 Franken pro Aktie. Der Bestand von 26 394 000 Swisscom-Aktien ergibt eine Dividendenausschüttung von 581 Millionen.

Die Schweizerische Post ist eine AG im 100-prozentigen Besitz des Bundes. Sie schüttete dem Bund im Jahr 2018, basierend auf dem Jahresergebnis 2017, wie budgetiert eine Dividende von 200 Millionen aus.

Der Bund besitzt 100 Prozent der Aktien der RUAG. Diese schüttete dem Bund im Jahr 2018 40 Millionen aus. Dies sind 44,9 Pro-zent des realisierten Reingewinns im Geschäftsjahr 2017 von 89 Millionen; budgetiert waren 47 Millionen.

RechtsgrundlagenTelekommunikationsunternehmungsgesetz vom 30.4.1997 (TUG; SR 784.11), Art. 2, 3 und 6; Postorganisationsgesetz vom 17.12.2010 (POG; SR 783.1), Art. 2, 3 und 6; Bundesgesetz über die Rüstungsunternehmen des Bundes vom 10.10.1997 (BGRB; SR 934.21), Art. 1, 2, 3.

HinweiseVgl. E140.0101 Zunahme Equitywert der namhaften Beteiligungen.

E140.0101 ZUNAHME EQUITYWERT DER NAMHAFTEN BETEILIGUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 1 922 732 000 – 1 579 632 000 1 579 632 000 –

Die namhaften Beteiligungen (SBB und weitere konzessionierte Transportunternehmen, Swisscom, Post, Ruag, Entwicklungsban-ken) werden zum Anteil des Bundes am Eigenkapital der Unternehmen bilanziert (Equitywert). Durch die Erzielung von Gewin-nen wird der anteilsmässige Beteiligungswert erhöht. Die entsprechende Bewertungskorrektur wird als nicht-finanzierungswirk-samer Ertrag erfasst. Im Falle von Verlusten wird umgekehrt ein anteilsmässiger nicht-finanzierungswirkamer Aufwand gebucht. Massgebend für die Bewertung der Equitywerte sind in der Regel die Eigenkapitalbestände der letzten publizierten Abschlüsse. Das Ergebnis aus namhaften Beteiligungen verteilt sich über zwei Finanzpositionen. Die erhaltenen Dividenden und Ausschüt-tungen werden finanzierungswirksam auf der Finanzposition E140.0100 erfasst, während auf der vorliegenden Finanzposition die nicht-finanzierungswirksamen Erträge und Aufwände aus der Equity-Bewertung abgebildet sind.

— Beteiligungsertrag 820 668 000 — Zunahme von Equitywerten 1 579 632 000

In der Summe beträgt der Ertrag aus namhaften Beteiligungen aufgrund der anteiligen Ergebnisse der Beteiligungen 2,4 Milliarden.

RechtsgrundlagenFinanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0), Art. 50, Abs. 2, Bst. b.

HinweiseFür Einzelheiten zu den Beteiligungen des Bundes wird auf Band 1, Ziffer B 82/28 verwiesen.

E140.0102 GELD- UND KAPITALMARKTANLAGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 202 275 614 148 493 500 198 904 712 50 411 212 33,9finanzierungswirksam 201 040 309 148 493 500 194 455 806 45 962 306 31,0nicht finanzierungswirksam 1 235 304 – 4 448 906 4 448 906 –

davon Zinsertrag Banken 1 285 755 – 1 490 401 1 490 401 –davon Zinsertrag Darlehen aus Finanzvermögen 49 848 278 49 026 500 49 500 217 473 717 1,0davon Zinsertrag BIF 108 794 756 98 887 000 98 951 479 64 479 0,1

Die EFV legt die für den Zahlungsbedarf nicht benötigten Gelder so an, dass die Sicherheit und ein marktkonformer Ertrag ge-währleistet sind. Sie kann zudem gestützt auf spezialgesetzliche Grundlagen Tresoreriedarlehen vergeben.

Die Fremdwährungen des Bundes werden von der SNB bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) oder bei den Zentralbanken kurzfristig angelegt. Die Erträge oder Aufwände aus diesen Geldanlagen werden dem Bund gutgeschrieben bzw. belastet. Aufgrund der aktuell negativen Zinsen entsteht bei Eurokonten daraus ein Zinsaufwand (vgl. A240.0101). Im Gegensatz

601 EFV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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dazu konnten bei Guthaben in US-Dollar Zinsen erwirtschaftet werden. Die Erträge aus den Darlehen aus Finanzvermögen (Tre-sorerie-Darlehen an ALV und SBB) lagen leicht über dem Budget, da der SBB langfristige Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Die Erträge aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) entsprachen dem Voranschlag.

RechtsgrundlagenFinanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0), Art. 60, 61, 62, für Bewertungskorrekturen Art. 35, 36; Finanzhaushaltver-ordnung vom 5.4.2006 (FHV; SR 611.01), Art. 70, 73, 74.

E150.0102 ENTNAHME AUS SPEZIALFINANZIERUNGEN IM FREMDKAPITAL

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 19 170 769 78 077 700 168 321 157 90 243 457 115,6

Spezialfinanzierungen werden unter dem Fremdkapital bilanziert, wenn das Gesetz für die Art oder den Zeitpunkt der Verwen-dung keinen Handlungsspielraum einräumt. Schwankungen im Bestand solcher Spezialfinanzierungen werden der Erfolgsrech-nung belastet beziehungsweise gutgeschrieben.

Bei folgenden Spezialfinanzierungen resultierte in der Rechnung 2018 eine Entnahme (Ausgaben > Einnahmen): VOC/HEL-Len-kungsabgabe (6,2  Mio.), CO2-Abgabe auf Brennstoffen, Rückverteilung und Technologiefonds (131,7  Mio.), CO2-Abgabe auf Brennstoffen, Gebäudeprogramm (20,6 Mio.), Sanktion CO2-Verminderung, NAF (8,7 Mio.), und Medienforschung und Rundfunk-technologie (1,0 Mio.).

RechtsgrundlagenFinanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0), Art. 53 und Finanzhaushaltverordnung vom 5.4.2006 (FHV; SR  611.01), Art. 62.

HinweiseFür weiterführende Informationen zu den einzelnen Fonds wird auf Band 1, Ziffer B 82/34 verwiesen.

E150.0103 LIQUIDATIONSERLÖSE NACHRICHTENLOSE VERMÖGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 5 734 549 45 000 000 3 114 388 -41 885 612 -93,1

Banken liquidieren nachrichtenlose Vermögenswerte nach 50 Jahren, wenn sich die berechtigte Person auf vorgängige Publika-tion hin nicht meldet. Der Erlös der Liquidation fällt an den Bund.

Die neuen Bestimmungen des BankG sowie die totalrevidierte BankV sind seit 1.1.2015 in Kraft. Die Liquidation kann frühestens ein Jahr (Art. 49 Abs. 1 BankV) und muss spätestens zwei Jahre nach der Publikation (Art. 54 Abs. 1 Bst. a BankV) oder nach der Feststellung unberechtigter Ansprüche (Bst. b) erfolgen. Im Jahr 2018 lagen die Liquidationserlöse deutlich unter dem im Voranschlag angenommenen Schätzwert, der von 600 Millionen über die nächsten 15 Jahre ausgeht. Ab Voranschlag 2019 wurde der erwartete Erlös auf 15 Millionen pro Jahr reduziert.

RechtsgrundlagenBG vom 8.11.1934 über die Banken und Sparkassen (BankG; SR 952.0), Artikel 37m; V vom 30.4.2014 über die Banken und Spar-kassen (BankV; SR 952.02), Art. 57.

601 EFV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 58 853 584 59 609 070 54 706 525 -4 902 545 -8,2davon Kreditmutationen 658 770

finanzierungswirksam 35 908 760 40 812 370 35 095 319 -5 717 051 -14,0nicht finanzierungswirksam 167 565 175 000 -90 695 -265 695 -151,8Leistungsverrechnung 22 777 259 18 621 700 19 701 900 1 080 200 5,8Personalaufwand 32 091 525 32 193 800 31 239 103 -954 697 -3,0Sach- und Betriebsaufwand 26 591 284 27 240 270 23 296 647 -3 943 623 -14,5

davon Informatiksachaufwand 22 298 225 22 187 670 18 824 035 -3 363 635 -15,2davon Beratungsaufwand 506 669 604 600 717 179 112 579 18,6

Abschreibungsaufwand 170 775 175 000 170 775 -4 225 -2,4Vollzeitstellen (Ø) 178 177 173 -4 -2,3

Personalaufwand und Vollzeitäquivalente Der geplante Stellenabbau im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm 2017–2019 konnte im Jahre 2018 mehrheitlich umgesetzt werden. Zudem ergab sich im Vergleich zu früheren Jahren eine leicht höhere Fluktuation. Einige Stellen konnten dabei während längerer Zeit nicht besetzt werden. Dies führte gegenüber dem Voranschlag zu einem um 3  Prozent tieferen Personalaufwand.

Sach- und BetriebsaufwandDer Informatiksachaufwand lag um 3,4 Millionen unter dem Voranschlag 2018. Die Abweichung lässt sich auf zeitliche Verzöge-rungen bei fünf Informatikprojekten (Zahlungsverkehr Europa, SuPro S/4, Inkassolösung Zentrale Inkassostelle, den WTO-Be-schaffungen Tresorerie Management System und SKB Banking Provider) zurückführen. Erfolgreich realisiert wurden die Projekte IT-Infrastruktur EFV 2017, Liquiditätsplanung Optimierung, Bankenstamm, Ablösung Finanzausgleich und div. Kleinvorhaben.

Die Kosten für den Betrieb und die erweiterte Wartung der Fachanwendungen, insbesondere für die SAP-Finanzsysteme des Bundes, die Bundestresorerie-, die Finanzstatistik- und die Inkassosysteme sowie für die Arbeitsplatzsysteme, die Büroauto-mation und die Telekommunikation, bewegten sich mit insgesamt 18,8 Millionen leicht unter dem Voranschlag. Der Grossteil der Leistungen wurde vom BIT und der FUB bezogen.

Im Beratungsaufwand wurden 0,1 Millionen mehr als budgetiert beansprucht. Die Mittel wurden insbesondere für externe Un-terstützung in folgenden Bereichen verwendet: Grundlagen für die Anpassung der Tresoreriesysteme, Überprüfung Corporate Governance, Prozesskosten, Expertisen zur PostFinance, RUAG und den olympischen Winterspielen 2026.

Vom restlichen Sach- und Betriebsaufwand entfallen 2,7 Millionen auf Raummieten und 1,1 Millionen auf den übrigen Sach- und Betriebsaufwand, namentlich handelt es sich um externe Dienstleistungen (insbesondere Kaderworkshops, Seminare und Anläs-se), Post- und Versandspesen sowie Büromaterial.

AbschreibungsaufwandDie Abschreibungen beziehen sich auf die Softwarelizenzen «ALM Focus und Adaptiv».

Kreditmutationen — Abtretungen des Eidg. Personalamts von 0,6 Millionen (zusätzliche PK-Beiträge, Hochschulpraktikanten und Lernende,

berufliche Integration, Kinderbetreuung) — Abtretungen und Kreditverschiebungen von div. Verwaltungseinheiten im Umfang von 0,2 Million für die Projekte

CRB 360 — Kreditverschiebung der Swissmint von 0,1 Million für Leistungen der Informatik und des DLZ Finanzen EFD — Kreditverschiebung an ISB von rund 0,7 Millionen für die Weiterentwicklung SuPro sowie Rückgabe von IKT-Mitteln — Auflösung von zweckgebundenen Reserven von 420 000 Franken im Informatikaufwand

601 EFV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: Finanz- und ausgabenpoli-

tische GrundlagenLG 2: Finanzplanung, Budgetierung

und Rechnungsführung LG 3: Bundestresorerie Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 13 13 38 34 8 8Personalaufwand 11 10 17 17 4 4Sach- und Betriebsaufwand 2 2 21 18 3 4

davon Informatiksachaufwand 1 1 19 15 2 3davon Beratungsaufwand 0 0 0 – 0 0

Abschreibungsaufwand – – 0 – – –Investitionsausgaben – – – – – –Vollzeitstellen (Ø) 54 52 96 94 28 27

A202.0115 NICHT VERSICHERTE RISIKEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 155 376 600 000 188 412 -411 588 -68,6

Der Bund trägt das Risiko für Schäden an seinen Vermögenswerten und für die haftpflichtrechtlichen Folgen seiner Tätigkeit in der Regel selbst (Grundsatz der Eigenversicherung).

Die Eigenversicherung umfasst: — Schäden an Fahrhabe des Bundes (insbes. Elementar-, Diebstahl- und Transportschäden); — Personen- und Sachschäden von Bundesangestellten; — Haftpflichtschäden (zu beurteilen z. B. gestützt auf das Verantwortlichkeitsgesetz [SR 170.32], das Zivildienstgesetz

[SR 824.0], das Obligationenrecht [SR 220], usw.).

Im Jahr 2018 waren neben vielen kleinen nur ein grösserer und zwei mittelgrosse Schadenfälle zu verzeichnen, weshalb der Vor-anschlag deutlich unterschritten wurde.

RechtsgrundlagenFinanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0), Art. 39. Finanzhaushaltverordnung vom 5.4.2006 (FHV; SR 611.01), Art. 50 und Weisungen EFV über die Risikotragung und Schadenerledigung im Bund vom 11.9.2015.

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Bildung aus Rechnung 2017 – 820 000 820 000Auflösung – -420 000 -420 000Endbestand per 31.12.2018 – 400 000 400 000Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 2 060 000 2 060 000

Antrag zur Bildung neuer ReservenAufgrund von Projektverzögerungen und Ressourcenknappheit beim Leistungserbringer BIT konnten Mittel im Umfang von 2,1 Millionen nicht wie geplant eingesetzt werden. Da diese Mittel in den kommenden Jahren benötigt werden, sollen zweckge-bundene Reserven für verschiedene Informatikprojekte gebildet werden:

— SKB Banking Provider Life Cycle (Evaluation und Einführung neue Bankenlösung; Fr. 950 000) — Zahlungsverkehr (Europa) (Einführung der QR-Rechnung; Fr. 250 000) — Tresorerie Management System 2020 (Evaluation und Einführung neues Tresoreriesystem; Fr. 800 000) — Cockpit Ressourcen Bund 360 (Anbindung Teil Vertragsmanagement; Fr. 60 000)

TRANSFERKREDITE DER LG 1: FINANZ- UND AUSGABENPOLITISCHE GRUNDLAGEN

A231.0161 RESSOURCENAUSGLEICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 350 132 760 2 424 076 200 2 423 358 591 -717 609 0,0

Der Ressourcenausgleich besteht aus einem horizontalen (Beitrag der ressourcenstarken Kantone) und einem vertikalen Res-sourcenausgleich (Beitrag des Bundes). Er wird in Abweichung von Art. 19 Abs. 1 Bst. a FHV netto ausgewiesen. Die Angaben beziehen sich deshalb nur auf den vertikalen Ressourcenausgleich. Die Kantonsbeiträge (horizontaler Ressourcenausgleich)

601 EFV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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werden nicht als Ertrag oder Minderaufwand ausgewiesen, da es sich lediglich um eine Umverteilung von Kantonsmitteln handelt. Der gesamte Ressourcenausgleich beträgt 4,1 Milliarden. Davon entfallen gut 2,4 Milliarden auf den Bund und knapp 1,7 Milliarden auf die ressourcenstarken Kantone.

RechtsgrundlagenBG über den Finanz- und Lastenausgleich vom 3.10.2003 (FiLaG; SR 613.2), Art. 3 bis Art. 6; BB vom 19.6.2015 über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2016–2019.

A231.0162 GEOGRAFISCH-TOPOGRAFISCHER LASTENAUSGLEICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 357 504 984 358 935 100 358 935 004 -96 0,0

Mit dem geografisch-topografischen Lastenausgleich werden Beiträge an Kantone geleistet, die aufgrund einer dünnen Be-siedelung und/oder der topografischen Verhältnisse überdurchschnittlich hohe Kosten bei der Bereitstellung des staatlichen Angebots aufweisen. Im Jahr 2018 haben 18 Kantone Leistungen aus dem geografisch-topografischen Lastenausgleich erhalten. Dieser Ausgleich wird ausschliesslich vom Bund finanziert.

RechtsgrundlagenBG über den Finanz- und Lastenausgleich vom 3.10.2003 (FiLaG; SR 613.2), Art. 7 bis Art. 9; BB vom 19.6.2015 über die Festlegung der Grundbeiträge des Lastenausgleichs für die Beitragsperiode 2016–2019.

A231.0163 SOZIODEMOGRAFISCHER LASTENAUSGLEICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 357 504 984 358 935 100 358 935 004 -96 0,0

Mit dem soziodemografischen Lastenausgleich werden Beiträge an Kantone geleistet, die aufgrund der Bevölkerungsstruktur und/oder der Zentrumsfunktion der grossen Kernstädte überdurchschnittlich hohe Kosten bei der Bereitstellung des staatlichen Angebots aufweisen. Im Jahr 2018 haben 11 Kantone Leistungen aus dem soziodemografischen Lastenausgleich erhalten. Dieser Ausgleich wird wie der geografisch-topografische Lastenausgleich ausschliesslich vom Bund finanziert.

RechtsgrundlagenBG über den Finanz- und Lastenausgleich vom 3.10.2003 (FiLaG; SR 613.2), Art. 7 bis Art. 9; BB vom 19.6.2015 über die Festlegung der Grundbeiträge des Lastenausgleichs für die Beitragsperiode 2016–2019.

A231.0164 HÄRTEAUSGLEICH NFA

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 215 362 417 198 047 700 198 047 618 -82 0,0

Der Härteausgleich wird zu zwei Dritteln durch den Bund und zu einem Drittel durch die Kantone finanziert. Er wird in Abwei-chung von Art.  19 Abs.  1 Bst. a FHV netto ausgewiesen. Die Angaben zum Härteausgleich beziehen sich deshalb nur auf den Bundesbeitrag. Die Kantonsbeiträge an den Härteausgleich werden nicht als Ertrag oder Minderaufwand ausgewiesen, da es sich lediglich um eine Umverteilung von Kantonsmitteln handelt.

Gemäss Art. 19 Abs. 3 FiLaG wird der Betrag des Härteausgleichs seit 2016 um jährlich 5 Prozent des Ausgangbetrags reduziert. Der Härteausgleich betrug im abgelaufenen Jahr insgesamt 297 Millionen. Der Beitrag des Bundes belief sich auf 198 Millionen, jener der Kantone auf 99 Millionen.

RechtsgrundlagenBG über den Finanz- und Lastenausgleich vom 3.10.2003 (FiLaG; SR 613.2), Art. 19; BB vom 22.6.2007 über die Festlegung des Härteausgleichs (SR 613.26), Art. 1.

601 EFV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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TRANSFERKREDITE DER LG 2: FINANZPLANUNG, BUDGETIERUNG UND RECHNUNGSFÜHRUNG

A231.0369 BEITRÄGE AN RECHNUNGSLEGUNGSGREMIEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 55 000 55 000 55 000 0 0,0

Der Bund unterstützt gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) das Schweizerische Rechnungsle-gungsgremium für den öffentlichen Sektor (SRS-CSPCP) mit finanziellen Beiträgen. Das SRS-CSPCP befasst sich mit der Erar-beitung und Auslegung von Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor, die von gesamtschweizerischer Bedeutung sind und die im Interesse des Bundes stehen (z. B. bei der Erhebung von vergleichbaren finanzstatistischen Daten bei Kantonen und Gemeinden).

RechtsgrundlagenFinanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0), Art. 48 Abs. 4.

WEITERE KREDITE

A240.0100 KOMMISSIONEN, ABGABEN UND SPESEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 59 359 778 50 231 800 49 100 826 -1 130 974 -2,3

Der Kredit umfasst sämtliche Kommissionen, Abgaben und Spesen im Zusammenhang mit der Geldbeschaffung der Bundestre-sorerie. Da die Mittelaufnahme am Kapitalmarkt geringer als geplant ausfiel, reduzierte sich der Aufwand geringfügig.

RechtsgrundlagenFinanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0), Art. 60; Finanzhaushaltverordnung vom 5.4.2006 (FHV; SR 611.01), Art. 70.

A240.0101 PASSIVZINSEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 1 378 889 743 1 133 653 200 1 131 576 630 -2 076 570 -0,2finanzierungswirksam 1 399 306 937 1 149 171 700 1 146 622 720 -2 548 980 -0,2nicht finanzierungswirksam -20 417 194 -15 518 500 -15 046 090 472 410 3,0Eidg. Anleihe 1 446 588 880 1 189 048 600 1 183 425 807 -5 622 793 -0,5Gmbf -71 574 975 -56 778 200 -56 607 624 170 576 0,3Sparkasse Bundespersonal 1 371 989 1 382 800 1 349 859 -32 941 -2,4Übrige Konten 2 503 849 – 1 144 557 1 144 557 –

Der Zinsaufwand der Eidg. Anleihen reduzierte sich, da zum einen die fällige 2018er-Anleihe mit einer hohen Rendite (2,71 %) durch eine Neuemission mit tieferer Rendite (0,3  %) ersetzt werden konnte und zum anderen der Bestand an Eidg. Anleihen netto um 4,6 Milliarden auf nominal 64,9 Milliarden per Ende 2018 abgebaut wurde. Weiter werden Geldmarkt-Buchforderungen (GMBF) weiterhin mit einem Diskontzuschlag (Negativverzinsung) emittiert. Diese vereinnahmten Diskontzuschläge wurden als Aufwandminderung berücksichtigt. Per Ende 2018 ist bei den GMBF ein Bestand von nominal rund 6 Milliarden offen.

Der Zinsaufwand für die Sparkasse Bundespersonal reduzierte sich geringfügig, da der Bestand bei weiterhin sehr tiefem Zins-niveau um 29 Millionen auf 2,7 Milliarden abnahm. Zu den Depotkonten gehören unter anderem die Spezialfonds und Stiftungen, die bei den Verwaltungseinheiten geführt werden. Die Eurokonten wurden aufgrund der Negativzinsen belastet. Der Aufwand bei den Zinsswaps reduzierte sich durch einen auslaufenden Payerswap (Bund bezahlt fixe, langfristige und erhält kurzfristige, variable Zinsen).

RechtsgrundlagenFinanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0), Art. 60, 61, für Bewertungskorrekturen 35, 36; Finanzhaushaltverordnung vom 5.4.2006 (FHV; SR 611.01), Art. 70, 71, 72, 73.

601 EFV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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A250.0100 EINLAGE IN SPEZIALFINANZIERUNGEN IM FREMDKAPITAL

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 156 346 609 61 305 616 61 305 616 0 0,0davon Kreditmutationen 8 265 516

Spezialfinanzierungen werden unter dem Fremdkapital bilanziert, wenn das Gesetz für die Art oder den Zeitpunkt der Verwen-dung keinen Handlungsspielraum einräumt. Schwankungen im Bestand solcher Spezialfinanzierungen werden der Erfolgsrech-nung belastet beziehungsweise gutgeschrieben.

Bei folgenden Spezialfinanzierungen resultierte in der Rechnung 2018 eine wesentliche Einlage (Einnahmen > Ausgaben): Spiel-bankenabgabe (0,6 Mio.), Abwasserabgabe (30,8 Mio.) und Altlastenfonds (29,9 Mio.).

Kreditmutationen — Kreditmehrbedarf gemäss Art. 33 Abs. 3 FHG im Umfang von 8,3 Millionen.

RechtsgrundlagenFinanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0), Art. 53; Finanzhaushaltverordnung vom 5.4.2006 (FHV; SR 611.01), Art. 62.

HinweiseFür weiterführende Informationen zu den einzelnen Fonds wird auf Band 1, Ziffer B 82/34 verwiesen.

601 EFV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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ZENTRALE AUSGLEICHSSTELLE

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Erhebung der Beiträge und Auszahlung der Leistungen nach dem Gesetzt und verstärkte Betrugsbekämpfung — Termingerechte Umsetzung nationaler und internationaler Änderungen im Sozialversicherungsrecht — Weiterentwicklung des elektronischen Datenaustauschs mit Partnern und Kunden in der Schweiz und im Ausland — Optimierte und auf die Geschäftsprozesse fokussierte Steuerung und Führung der IKT — Laufende Verbesserung von Effizienz und Produktivität insbesondere mit weiteren Anstrengungen im Qualitätsmanage-

ment (ISO 9001)

PROJEKTE 2018 — Register für Ergänzungsleistungen: Projektabschluss — Rehostingprogramm: Weiterführung der Rationalisierung und Migration der Geschäftsprozesse zu einem neuen Host bis

2021 — Software zur Verarbeitung individueller AHV/IV-Rechnungen: Projektabschluss — Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001): Umsetzung der Verbesserungsmassnahmen

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Meilensteine wurden insgesamt erreicht.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 144,5 147,8 143,8 -0,7 -0,5Investitionseinnahmen – – 0,0 0,0 –Aufwand 149,2 154,3 148,6 -0,6 -0,4Eigenaufwand 149,2 154,3 148,6 -0,6 -0,4Investitionsausgaben 1,6 0,7 0,3 -1,3 -80,2

KOMMENTARDie Ausgaben der ZAS sind schwach gebunden und vollständig dem Eigenbereich zugeordnet. Der Funktionsaufwand entfällt zu rund 90 Prozent auf das Personal und die Informatik. Der Aufwand dient in erster Linie der Rentenverwaltung, der Führung der zentralen Register und der Versichertenkonti (AHV/IV) sowie der Bearbeitung der Rentengesuche und Revisionen (IV). Der Ertrag setzt sich zusammen aus den Rückerstattungen der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO (die knapp 90 % des Aufwands decken) sowie den Verwaltungskostenbeiträgen von Bund und angeschlossenen Organisationen an die EAK.

Der Eigenaufwand reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Prozent, was hauptsächlich auf Minderkosten bei den Informa-tikprojekten zurückzuführen ist. Der Ertrag nahm im Vergleich zum Rechnungsjahr 2017 um 0,5 Prozent ab.

602 ZAS 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG1: ZENTRAL ERBRACHTE LEISTUNGEN

GRUNDAUFTRAGDiese Leistungsgruppe umfasst im Wesentlichen die Tätigkeiten, die im schweizerischen Sozialversicherungssystem der 1. Säule zentral wahrgenommen werden müssen. Dazu gehören die Führung und Konsolidierung der AHV-, IV- und EO-Rechnungen, die Verwaltung des Geldverkehrs von und zu den Ausgleichskassen, die Verwaltung der zentralen Datenbanken der 1. Säule (diverse Register, u.a. AHVN13, Renten, Versicherte, Familienzulagen) und die Gewährleistung eines sicheren Zugangs zu denselben. Zudem umfasst diese Leistungsgruppe die internationale Verwaltungshilfe, die als Schnittstelle zwischen den schweizerischen AHV/IV-Organen und ausländischen Sozialversicherungsinstitutionen fungiert.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 32,0 32,3 32,0 -0,4 -1,2Aufwand und Investitionsausgaben 38,6 37,8 37,7 -0,1 -0,3

KOMMENTAR25 Prozent des Funktionsaufwands der ZAS entfallen auf diese Leistungsgruppe; 59 Prozent davon betreffen den Personalauf-wand und 30 Prozent den Informatikaufwand, der Rest setzt sich aus Miete (7 %) und diversen Kosten zusammen. Der höhe-re Personalaufwand (0,5  Mio.) ist auf die Einführung der neuen Version der Software zur Verarbeitung individueller AHV/IV- Rechnungen zurückzuführen, welche die Anstellung von Temporärpersonal zum Abbau von Rückständen erforderlich machte. Dieser Mehraufwand wird durch Minderausgaben (0,8 Mio.) im Informatikbereich aufgrund der Verschiebung von IT-Projekten auf 2019 kompensiert. Der Saldo setzt sich aus kleineren Abweichungen zusammen.

Sowohl die Gesamtausgaben als auch die Gesamteinnahmen entsprechen dem Budgetwert.

Der Saldo zulasten des Bundes beträgt 5,7  Millionen (ohne Investitionen). Auf ihn entfallen die Kosten für das Familienzula-gen-Register (2,4 Mio.), rund 35 Prozent der Kosten für das UPI-Register (2,3 Mio.) sowie die Kosten für das Register der Ergän-zungsleistungen (1,0 Mio.).

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Zentralregister: Führung der einzelnen Register (Versicherte, Renten, UPI, Famillienzulagen, EO, Sachleistungen) gemäss quantitativen und qualitativen Kriterien, die durch die Regulierungsstandards vorgegeben sind

– Integrierter Qualitätsindikator für alle Register (Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Aktualität) (%) 100 95 99Internationale Verwaltungshilfe: Effiziente Verfahrenskoordination zwischen den Durchführungsstellen der Schweizer AHV/IV und den ausländischen Verbindungsstellen und Übermittlung der für die Prüfung ausländischer Rentengesuche erforderlichen Angaben

– Anteil der innert 50 Tagen behandelten Amtshilfeersuchen (%, min.) 92 93 73Buchhaltung der Fonds der 1. Säule: Fristgerechter und gesetzeskonformer Abschluss sowie Publikation der AHV-, IV- und EO-Rechnungen

– Monatsabschlüsse (von Februar bis Dezember): 45 Tage nach Monatsende (ja/nein) ja ja ja– Jahresabschluss (+ Januarabschluss): 10. April des Folgejahrs (ja/nein) ja ja ja

KOMMENTARInternationale Verwaltungshilfe: Das Ziel wird nicht erreicht, da bei europäischen Leistungsgesuchen, die von kantonalen Aus-gleichskassen und IV-Stellen über die neue Datenaustauschanwendung eingehen, Rückfragen und Korrekturen nötig sind. Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, wurden die an ausländische Institutionen übermittelten Daten rationalisiert.

602 ZAS 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG2: BEITRÄGE UND LEISTUNGEN DER SCHWEIZERISCHEN AUSGLEICHSKASSE

GRUNDAUFTRAGDie Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) führt die AHV für Versicherte im Ausland durch. Sie stellt die Ansprüche der im Ausland wohnhaften Versicherten fest, zahlt entsprechende Leistungen aus und verwaltet diese. Sie stützt sich dabei auf die relevanten Sozialversicherungsabkommen. Überdies führt sie die freiwillige Versicherung (AHV/IV) für den berechtigten Perso-nenkreis durch.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 62,0 64,2 61,9 -2,3 -3,6Aufwand und Investitionsausgaben 62,6 65,5 62,1 -3,4 -5,2

KOMMENTAR42 Prozent des Funktionsaufwands der ZAS entfallen auf diese Leistungsgruppe; 83 Prozent davon betreffen den Personalauf-wand und 7 Prozent den Informatikaufwand, der Rest setzt sich aus Miete (6 %) und diversen Kosten zusammen. Der Aufwand liegt 3,4 Millionen unter dem Budget. Vom Minderaufwand von 3,6 Millionen bei der Informatik sind 1,9 Millionen auf die Verschie-bung von Ausgaben für IT-Projekte auf 2019 und in ähnlichem Umfang für Betrieb und Wartung zurückzuführen. Der Saldo ergibt sich aus leicht höheren Ausgaben (0,2 Mio.) im Personalbereich.

Der Ertrag setzt sich aus den Verwaltungskostenbeiträgen der freiwillig Versicherten und den Rückerstattungen der AHV/IV/EO-Fonds zusammen. Er deckt den gesamten Funktionsaufwand.

Der Saldo von 0,3 Millionen entspricht den Investitionsausgaben, die in den Folgejahren von den AHV/IV/EO-Ausgleichsfonds in Höhe der Abschreibungen übernommen werden.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Leistungseffizienz: Effiziente Bearbeitung der Versichertendossiers – Durchschnittliche Kosten pro laufende Rente (CHF) 41 42 41– Anteil der Rentengesuche, die innert 75 Tagen nach Eingang verarbeitet sind (%, min.) 96 93 96Dienstleistungsqualität: Die Versicherten erhalten zuverlässige Informationen und gesetzeskonforme Leistungen – Zufriedenheit der Versicherten, die sich beim ZAS-Empfang in Genf melden (Befragung alle 4 Jahre) (Skala 1-4) – 3,6 3,9– Anteil der im laufenden Monat bearbeiteten Anträge um Anpassungen des Zahlungsmodus (%) 99 98 99

KOMMENTARDie Ziele wurden erreicht.

Leistungseffizienz: Die durchschnittlichen Kosten sind aufgrund von Minderausgaben im Informatikbereich niedriger als geplant.

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LG3: LEISTUNGEN DER INVALIDENVERSICHERUNG

GRUNDAUFTRAGDie IV-Stelle führt die Invalidenversicherung für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland durch. Sie prüft die entsprechenden Ren-tengesuche, nimmt die nötigen Abklärungen und Begutachtungen vor, berechnet die Leistungen und zahlt diese aus. Sie stützt sich dabei auf die relevanten internationalen Sozialversicherungsabkommen. Mittels Revisionen wird der Leistungsanspruch re-gelmässig überprüft.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 37,5 38,1 37,2 -0,9 -2,3Aufwand und Investitionsausgaben 37,8 38,8 37,3 -1,5 -4,0

KOMMENTAR25 Prozent des Funktionsaufwands der ZAS entfallen auf diese Leistungsgruppe. 77 Prozent davon betreffen den Personalauf-wand, den Informatikaufwand (4 %), Miete (9 %), Dienstleistungen (externe Übersetzung, externe Ärzte, 8 %) und diverse Kosten. Der Aufwand liegt unter dem Budget (1,5 Mio.), was auf Minderausgaben im Personalbereich (0,9 Mio.) aufgrund der schwierigen Rekrutierung von qualifiziertem Personal und im Informatikbereich (0,6 Mio.) aufgrund der Verschiebung von Ausgaben auf 2019 zurückzuführen ist.

Der Ertrag setzt sich aus den Verwaltungskostenbeiträgen der freiwillig Versicherten und den Rückerstattungen der AHV/IV/EO-Fonds zusammen. Er deckt den gesamten Funktionsaufwand.

Der Saldo von 0,1 Millionen entspricht den Investitionsausgaben, die in den Folgejahren von den AHV/IVEO-Ausgleichsfonds in Höhe der Abschreibungen übernommen werden.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Leistungseffizienz: Effiziente Bearbeitung der Versichertendossiers – Durchschnittliche Kosten pro Beschluss (CHF) 2 821 2 892 2 766– Durchschnittliche Kosten pro laufende Rente (CHF) 218 235 228– Durchschnittliche Kosten pro Revision (CHF) 2 007 2 291 2 009– Anteil der innert eines Jahres nach Eingang behandelten Leistungsgesuche (%, min.) 90 85 96– Anteil der berechneten Renten nach Erhalt des Beschlusses der IVST innert 60 Tagen (%, min.) 98 95 99Dienstleistungsqualität: Die Versicherten erhalten zuverlässige Informationen und gesetzeskonforme Leistungen – Gut begründete Entscheide; Anteil gerichtlich revidierter Entscheide (%, max.) 6 5 5

KOMMENTARDie Ziele wurden erreicht.

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LG4: BEITRÄGE UND LEISTUNGEN DER EIDGENÖSSISCHEN AUSGLEICHSKASSE

GRUNDAUFTRAGDie EAK erhebt die Versicherungsbeiträge an AHV/IV/EO/ALV/FamZG- und MUV bei der Bundesverwaltung sowie den bundes-nahen Organisationen (Arbeitgeber und -nehmer) und richtet die entsprechenden Leistungen aus. Sie führt ausserdem eine Familienausgleichskasse für die Bundesverwaltung und die übrigen angeschlossenen Unternehmen.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 13,0 13,1 12,8 -0,3 -2,0Aufwand und Investitionsausgaben 11,7 12,9 11,9 -1,0 -7,7

KOMMENTAR8 Prozent des Funktionsaufwands der ZAS entfallen auf diese Leistungsgruppe; 82 Prozent davon betreffen den Personalauf-wand und 8 Prozent den Informatikaufwand, der Rest setzt sich aus Miete (6 %) und diversen Kosten zusammen. Der Aufwand liegt unter dem Budget (1,0 Mio.), aufgrund der schwierigen Rekrutierung von qualifiziertem Personal hauptsächlich im Perso-nalbereich (0,6 Mio.).

Die Einnahmen entsprechen dem Budget, was einen Gewinn von 0,9 Millionen zugunsten des Bundes ergibt.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Leistungseffizienz 1. Säule: Effiziente Bearbeitung der Versichertendossiers – Durchschnittliche Kosten pro laufende AHV/IV-Rente (CHF) 33 34 34– Durchschnittliche Kosten pro Individuelles Konto (CHF) 14 16 14– Anteil der Rentengesuche, die innert 60 Tagen nach Eingang verarbeitet sind (%, min.) 100 99 100Dienstleistungsqualität 1. Säule: Arbeitgeber und Versicherte erhalten zuverlässige Informationen und gesetzeskonforme Leistungen – Zufriedenheit der Arbeitgeber (Befragung alle 4 Jahre) (Skala 1-4) – 3,6 3,7– Zufriedenheit der Versicherten (Befragung alle 4 Jahre) (Skala 1-4) 3,6 – –Familienausgleichskasse: Die Versichertendossiers werden effizient bearbeitet – Durchschnittskosten pro ausbezahlte Familienzulage (CHF) 32 37 33– Zufriedenheit der Arbeitgeber (Befragung alle 4 Jahre) (Skala 1-4) – 3,6 3,7

KOMMENTARAlle Ziele wurden erreicht.

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 144 527 147 764 143 936 -3 828 -2,6Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 144 527 147 764 143 936 -3 828 -2,6Aufwand / Ausgaben 150 762 155 017 148 988 -6 030 -3,9Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 150 762 155 017 148 988 -6 030 -3,9 Abtretung 1 396

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 144 526 778 147 764 300 143 936 424 -3 827 876 -2,6finanzierungswirksam 144 040 170 147 764 300 147 430 639 -333 661 -0,2nicht finanzierungswirksam 486 609 – -3 494 215 -3 494 215 –

Nach Artikel 95 des BG über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), Artikel 66 des BG über die Invalidenversiche-rung (IVG) und Artikel 29 des BG über den Erwerbsersatz (EOG) werden dem Bund die Kosten der ZAS für die 1. Säule (ausge-nommen die Kosten der EAK) von den Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO vollumfänglich vergütet. Die Kosten für die Durchführung der freiwilligen Versicherung werden höchstens um jenen Betrag zurückerstattet, der nicht durch Verwaltungskostenbeiträge gedeckt ist.

Die Rückvergütung des Funktionsaufwands der ZAS durch die Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO stellt den Hauptteil (128,4 Mio.) der Einnahmen der ZAS (143,9 Mio.) dar. Die Verwaltungskostenbeiträge an die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) und an die Familienausgleichskasse (FAK) betragen 10,3 Millionen beziehungsweise 2,4 Millionen, diejenigen an die freiwillige Versiche-rung 1,7 Millionen. Hinzu kommen verschiedene Erträge im Umfang von 1,1 Millionen.

Der Ertrag 2018 liegt sowohl unter dem Budget (-3,8 Mio.) als auch unter dem Vorjahr (-0,6 Mio.), was hauptsächlich auf die Rückerstattungen des Funktionsaufwands durch die AHV/IV/EO-Fonds zurückzuführen ist, die tiefer ausgefallen sind.

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 150 761 891 155 017 300 148 987 715 -6 029 585 -3,9davon Kreditmutationen 1 396 100

finanzierungswirksam 131 364 932 137 139 700 132 214 803 -4 924 897 -3,6nicht finanzierungswirksam 532 391 524 800 467 695 -57 105 -10,9Leistungsverrechnung 18 864 567 17 352 800 16 305 217 -1 047 583 -6,0Personalaufwand 112 741 864 112 551 500 111 799 109 -752 391 -0,7

davon Personalverleih 5 094 404 3 400 000 4 000 068 600 068 17,6Sach- und Betriebsaufwand 36 016 980 41 241 000 36 305 902 -4 935 098 -12,0

davon Informatiksachaufwand 18 260 748 23 133 200 18 041 164 -5 092 036 -22,0davon Beratungsaufwand 47 722 170 000 25 871 -144 130 -84,8

Abschreibungsaufwand 400 614 524 800 565 814 41 014 7,8Investitionsausgaben 1 602 433 700 000 316 890 -383 110 -54,7Vollzeitstellen (Ø) 741 750 740 -10 -1,3

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Personalaufwand liegt insgesamt 0,8 Millionen unter dem Budget. Das Rechnungsjahr 2018 zeichnet sich durch einen Be-stand an Festangestellten aus, der aufgrund von verzögerten Anstellungen im ersten Halbjahr unter dem Budgetziel lag. In der zweiten Jahreshälfte wurde mit zusätzlichen Anstellungen auf der Basis von befristeten oder Temporärverträgen (AVG) deutlich aufgestockt, um die Realisierung und Umsetzung der Projekte SUMEX (Modernisierung der Software zur Verarbeitung individu-eller AHV/IV-Rechnungen) und eCourrier (Modernisierung und Automatisierung der Postbearbeitung) sicherzustellen und den Mangel an Festangestellten auszugleichen.

Sach- und BetriebsaufwandDer Informatikaufwand liegt insgesamt 5,1 Millionen (-22 %) unter dem Budget. Er besteht weitgehend aus vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation erbrachten Leistungen, die mit 13,0 Millionen 1,2 Millionen tiefer ausfielen als budgetiert. Der Aufwand für externe Leistungserbringer (5,0  Mio.) lagen 3,9  Millionen unter dem Budget. Die Differenz ist hauptsächlich auf tiefere Projektkosten (-3,5 Mio.) durch die Verschiebung von Ausgaben auf die nächsten Jahre und auf Minderausgaben für die Wartung von Infrastruktur und IT-Anwendungen (-1,8 Mio.) zurückzuführen. Die übrigen Ausgaben liegen 0,2 Millionen über dem budgetierten Wert.

Die Liegenschaftskosten belaufen sich auf 12,0 Millionen, 0,6 Millionen mehr als budgetiert. Der Grund dafür sind um 0,8 Millionen höhere Mieten als budgetiert, die teilweise durch Minderausgaben für die Einrichtung der neuen Büroflächen zulasten des Mieters (-0,2 Mio.) kompensiert werden.

Der übrige Betriebsaufwand (6,3 Mio.), hauptsächlich für externe Dienstleistungen (Übersetzungen, IV-Ärzte) und Postspesen, liegt 0,4 Millionen unter dem Budget.

AbschreibungsaufwandDie Abschreibungen (Informatik, Mobiliar) entsprechen der Planung.

InvestitionsausgabenDie Investitionsausgaben betrugen 2018 0,3 Millionen und lagen damit 0,4 Millionen unter dem budgetierten Wert, was auf die Verschiebung von Anschaffungen auf die nächsten Jahre zurückzuführen ist.

Kreditmutationen — Abtretung des Eidgenössischen Personalamtes von 1,4 Millionen für Personalaufwand (z. B. Sozialversicherungsaufwand,

familienergänzende Betreuung, Lernende und berufliche Integration)

HinweiseVerpflichtungskredit «Zumiete Zentrale Ausgleichstelle (ZAS), Genf» (V0293.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

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GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: Zentrale LeistungenLG 2: Beiträge und Leistungen der Schweizerischen Ausgleichskasse

LG 3: Leistungen Invalidenversicherung

Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 39 38 63 62 38 37Personalaufwand 22 22 50 51 30 29Sach- und Betriebsaufwand 15 15 11 10 8 8

davon Informatiksachaufwand 12 11 5 4 1 2davon Beratungsaufwand – – – – 0 0

Abschreibungsaufwand 0 0 0 – 0 0Investitionsausgaben 1 0 1 – 0 0Vollzeitstellen (Ø) 155 156 331 332 196 191

LG 4: Beiträge und Leistungen der Eidgenössischen Ausgleichskasse

Mio. CHF

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 12 12 Personalaufwand 10 10 Sach- und Betriebsaufwand 2 2

davon Informatiksachaufwand 0 1 davon Beratungsaufwand 0 –

Abschreibungsaufwand 0 0 Investitionsausgaben – 0 Vollzeitstellen (Ø) 59 61

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Endbestand per 31.12.2017 – 200 000 200 000Auflösung – -200 000 -200 000Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 2 950 000 2 950 000

Die in der Staatsrechnung 2017 gebildete zweckgebundene Reserve von 200 000 Franken für das Projekt UPI 2.0 wurde aufgelöst.

Antrag zur Bildung neuer ReservenWegen Projektverzögerungen insbesondere aufgrund der komplexeren Prozesse zur Beschaffung der erforderlichen Kompeten-zen konnten fast 3 Millionen nicht planmässig verwendet werden. Da diese Mittel in den nächsten Jahren benötigt werden, sind für folgende IT-Projekte zweckgebundene Reserven zu bilden:

— Adress-Repository (Fr. 100 000): zentrales Adress-Repository der natürlichen und juristischen Personen — Rehostingprogramm – Target Infrastructure und Migration Natural/Adabas (Fr. 2 490 000): Rationalisierung und Migrati-

on von ZAS-Anwendungen in verteilte Umgebung (Linux) — EESSI-CH (Fr. 360 000): vierte und letzte Etappe zur Umsetzung der Europäischen Verordnung 883/2004 (Koordinierung

der Systeme der sozialen Sicherheit)

602 ZAS 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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41

EIDGENÖSSISCHE MÜNZSTÄTTE SWISSMINT

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Sichere und termingerechte Produktion qualitativ hochstehender Umlaufmünzen — Wirtschaftliche Produktion und Vermarktung numismatischer Produkte

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Erarbeitung neues Münzkontrollreglement

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDas neue Münzkontrollreglement wurde vom Departementsvorsteher verabschiedet.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 22,6 18,4 23,6 1,0 4,5Investitionseinnahmen 0,0 – – 0,0 -100,0Aufwand 11,2 15,4 13,5 2,3 20,9Eigenaufwand 11,2 15,4 13,5 2,3 20,9Investitionsausgaben 3,2 7,1 6,8 3,6 113,0

KOMMENTARDer Ertrag besteht im Wesentlichen aus der Zunahme des Münzumlaufes sowie aus den Verkäufen von Gedenk- und Sonder-münzen. Die wichtigsten Aufwandkomponenten sind der Material- und Warenaufwand, der Personalaufwand und die Abschrei-bungen auf Maschinen. Hinzu kommen die Investitionen (Metalle/Münzrondellen, Erneuerung Maschinenpark). Die Ausgaben von Swissmint sind demnach schwach gebunden.

Massgebend für die Entwicklung des Ertrages ist hauptsächlich die Höhe des Umlaufmünzen-Prägeprogramms. Mit 70 Millionen Münzen wurden 22  Millionen Stück weniger geprägt als 2017; der Nominalwert der geprägten Münzen lag mit 41,1  Millionen rund 10,4  Millionen unter dem Vorjahreswert. Allerdings mussten weit weniger Rückstellungen für den Münzumlauf gebildet werden als im Vorjahr. Dadurch resultiert unter dem Strich eine Zunahme des Ertrags von 1 Million. Der Aufwand fiel 2,3 Millionen höher aus als im Vorjahr. Begründet ist dies einerseits durch den höheren Rückfluss von Gedenkmünzen, andererseits wurden mehr Silbermünzen verkauft als im Vorjahr, wodurch weniger Münzen ins Lager flossen (Aufwandsminderung). Der Zuwachs von 3,6 Millionen bei den Investitionen ist auf den Einkauf von Gold für die Gedenkmünzenproduktion zurückzuführen

603 Swissmint 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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42

LG1: PRÄGEN VON MÜNZEN

GRUNDAUFTRAGDer Bund betreibt eine eigene Münzstätte und gewährleistet damit zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) die Bargeldversorgung des Landes. Die Produktion der Schweizer Umlaufmünzen gemäss Bestellung der SNB stellt den Grundauftrag der Swissmint dar und besitzt absolute Priorität. Zur Sicherstellung und Weiterentwicklung des vorhandenen Fachwissens und zur Verbesserung der Auslastung entwickelt, produziert und vermarktet die Swissmint hochwertige, künstlerisch ansprechende und marktfähige Gedenk- und Sondermünzen. Die Swissmint ist die offizielle Prüfinstanz für die Echtheitsprüfung von Münzen im Auftrag von Bundespolizei, Eidg. Zollverwaltung, Banken und Sammlern. Bei Bedarf werden Echtheitszertifikate ausgestellt.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag 6,1 7,6 7,0 -0,6 -7,6Investitionseinnahmen – – – – –Aufwand 11,2 15,4 13,1 -2,3 -14,7Investitionsausgaben 3,2 7,1 6,8 -0,4 -5,1

KOMMENTARDer Funktionsertrag liegt um 0,6 Millionen unter dem Voranschlag. Es sind weniger numismatische Produkte, vor allem Silber-münzen, verkauft worden als geplant. Budgetiert wird jeweils der Verkauf der gesamten jährlichen Prägemenge. Der Erlös aus der Ablieferung der Umlaufmünzen an die Nationalbank wird ausserhalb des Globalbudgets verbucht (siehe dazu E120.0102 «Zunahme des Münzumlaufs»).

Der Aufwand lag 2,3 Millionen unter dem Budget. Einerseits führte der geringere Verkauf von Silbermünzen zu einem höheren Lagerbestand (Aufwandminderung von 0,7 Mio.), andererseits war der Abschreibungsaufwand um 0,7 Millionen tiefer als bud-getiert. Die Investitionen konnten bis auf die Ersatzbeschaffung einer Umsenkpresse (0,35 Mio.) wie geplant umgesetzt werden. Der von 2017 auf 2018 verschobene Goldankauf konnte 2018 abgeschlossen werden.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Umlaufmünzen: Termingerechte und effiziente Produktion von qualitativ hochstehenden Umlaufmünzen – Verspätete Lieferungen gemäss Vorgabe SNB (Anzahl) 0 0 0– Durchschnittlich geprägte Münzen pro Prägestempel (Anzahl, min.) 401 000 450 000 400 000– Umlaufmünzen, die der Qualität der Edelmetallkontrolle nicht entsprechen (Anzahl) 0 0 0Numismatische Produkte: Wirtschaftliche Produktion marktfähiger numismatischer Produkte – Verkaufte Goldmünzen (Verkaufsziel = maximale Prägemenge) (Anzahl) 4 361 4 500 5 272– Verkaufte Silbermünzen (Verkaufsziel = maximale Prägemenge) (Anzahl) 54 039 105 600 63 001– Kostendeckungsgrad der Gedenkmünzen (%, min.) 122 100 123– Kundenzufriedenheit mit Service und Produktgestaltung (Skala 1-10) – 7,0 8,4

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht. Grössere Abweichungen gab es in folgenden Bereichen:Umlaufmünzen: Die Stempelstandzeit (Münzen pro Prägestempel) ist abhängig von der Qualität der Prägewerkzeuge und der Prägbarkeit der gelieferten Rondellen. Aufgrund des Alters der Originalwerkzeuge sind die Stempelstandzeiten rückläufig. Mass-nahmen wurden bereits 2016 eingeleitet. Ab 2019 werden die ersten neuen Prägewerkzeuge in der Umlaufgeldproduktion einge-setzt. Dies wird sich positiv auf die Kennzahl auswirken.Numismatische Produkte: Die Verkaufszahlen der Silbermünzen wurden deutlich verfehlt. Einerseits werden Massnahmen im Verkauf eingeleitet, andererseits wurde die Mengenplanung im Voranschlag 2019 entsprechend angepasst.Kundenzufriedenheit: Bei der Umfrage, welche alle 2 Jahre durchgeführt wird, konnte ein Gesamtkundenzufriedenheitswert von 8,4 erzielt werden.

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43

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 22 669 18 404 23 671 5 267 28,6Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 6 130 7 618 7 041 -577 -7,6Regalien und Konzessionen E120.0102 Zunahme Münzumlauf 16 539 10 786 16 630 5 844 54,2Aufwand / Ausgaben 14 344 22 517 19 891 -2 626 -11,7Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 11 175 15 404 13 140 -2 264 -14,7 Kreditverschiebung -117 A201.0001 Investitionen (Globalbudget) 3 169 7 114 6 751 -363 -5,1 Kreditübertragung 2 840

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 6 129 894 7 617 900 7 041 270 -576 630 -7,6finanzierungswirksam 6 094 257 7 617 900 7 016 063 -601 837 -7,9nicht finanzierungswirksam 35 637 – 25 207 25 207 –

93,6 Prozent des Funktionsertrags beziehen sich auf die Verkäufe von Gedenk- und Sondermünzen. Die restlichen 6,4 Prozent resultieren aus dem Verkauf von Münzschrott. Der Funktionsertrag liegt um 0,6  Millionen unter dem Voranschlag. Budgetiert wird jeweils der Verkauf der gesamten jährlichen Prägemenge an Gedenkmünzen. Der Verkauf von Goldmünzen übertraf das Budget um 17 Prozent. Dem steht der schlechtere Verkauf von Silbermünzen gegenüber, weswegen das Ertragsziel insgesamt nicht ereicht werden konnte. Der Ertrag aus dem Verkauf von Metallschrotten lag 0,4 Millionen über dem budgetierten Wert, was auf den höheren Rückfluss zurückzuführen ist.

Der Erlös aus der Ablieferung der Umlaufmünzen an die Nationalbank wird ausserhalb des Globalbudgets verbucht (siehe dazu E120.0102 «Zunahme des Münzumlaufs»).

RechtsgrundlagenBG vom 22.12.1999 über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG; SR 941.10), Art. 4a und 6.

E120.0102 ZUNAHME MÜNZUMLAUF

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 16 538 887 10 786 100 16 629 784 5 843 684 54,2finanzierungswirksam 41 520 500 32 100 000 30 371 637 -1 728 363 -5,4nicht finanzierungswirksam -24 981 613 -21 313 900 -13 741 854 7 572 046 35,5

Der Bund liefert der SNB die produzierten Umlaufmünzen zum Nennwert ab und nimmt die von ihr aussortierten abgenutzten oder beschädigten Münzen (ebenfalls zum Nennwert) wieder zurück.

Der finanzierungswirksame Ertrag errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Nennwert der von der Swissmint in einem Jahr produzierten Umlaufmünzen und dem im gleichen Zeitraum erfolgten Rückfluss. Der Rückfluss ist Schwankungen unter-worfen und deshalb kaum vorhersehbar; dementsprechend wird bei der Budgetierung auf den Durchschnitt der letzten 4 Jahre abgestellt.

Das Prägeprogramm 2018 war stückzahlmässig tiefer als im Jahre 2017 und umfasste 70 Millionen Münzen mit einem Nominalwert von 41,1 Millionen. 2017 waren es 92 Millionen Münzen mit einem Nominalwert von 51,5 Millionen. Gleichzeitig wurden Umlaufmün-zen im Wert von 10,7 Millionen zur Vernichtung an die Swissmint abgeliefert. Im Budget 2018 waren dafür 9 Millionen eingeplant. Auf Grund des höheren Rückflusses liegt die Nettozunahme des Münzumlaufes um 1,7 Millionen unter dem budgetierten Wert.

Der Bund führt in der Bilanz eine Rückstellung für den Fall, dass er sämtliche Umlauf- und Gedenkmünzen zurücknehmen muss. Gegenwärtig beträgt die gesamte Rückstellung 2,3 Milliarden. Aufgrund von internationalen Erfahrungswerten wird davon aus-gegangen, dass nur rund 65 Prozent der Münzen zurückgegeben werden. Deshalb wird die Rückstellung jährlich um 65 Prozent der Nettozunahme des Münzumlaufs (Umlauf- und Gedenkmünzen) erhöht. Wegen des tieferen Lagerbestandes bei der SNB – für welchen zu 100  Prozent Rückstellungen gebildet werden – mussten die Rückstellungen um 7,6  Millionen weniger erhöht werden als budgetiert (nicht finanzierungswirksam).

RechtsgrundlagenBG vom 22.12.1999 über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG; SR 941.10), Art. 4.

603 Swissmint 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 11 175 076 15 403 900 13 140 398 -2 263 502 -14,7davon Kreditmutationen -116 500

finanzierungswirksam 4 550 515 7 501 000 7 324 582 -176 418 -2,4nicht finanzierungswirksam 4 980 400 6 360 700 4 298 039 -2 062 661 -32,4Leistungsverrechnung 1 644 161 1 542 200 1 517 778 -24 422 -1,6Personalaufwand 2 801 094 2 684 400 2 646 755 -37 645 -1,4Sach- und Betriebsaufwand 6 984 826 11 339 500 9 769 830 -1 569 670 -13,8

davon Informatiksachaufwand 307 101 269 300 262 207 -7 093 -2,6davon Beratungsaufwand 4 023 250 000 14 997 -235 003 -94,0

Abschreibungsaufwand 1 389 155 1 380 000 723 813 -656 187 -47,5Vollzeitstellen (Ø) 22 22 21 -1 -4,5

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Personalaufwand entwickelte sich stabil; der Personalbestand sank von 22 auf 21 Vollzeitstellen.

Sach- und BetriebsaufwandDer Informatikaufwand entfiel fast ausschliesslich auf den Betrieb der Büroautomation und des neuen E-Shops für Numismatikprodukte.

Der Beratungsaufwand wird in erster Linie für externe Mandate zur Weiterentwicklung des Münzwesens eingesetzt.

Rund zwei Drittel des Sach- und Betriebsaufwands fallen auf den Material- und Warenaufwand (7,7 Mio.), der um 0,8 Millionen unter Budget blieb. Hauptgrund für die Unterschreitung war der geringere Verkauf von Silbermünzen. Der höhere Lagerbestand an Silbermünzen führt zu einer Aufwandsminderung von 0,7 Millionen; der entsprechende Aufwand wird erst zum Zeitpunkt des Verkaufs verbucht.

Die weiteren Aufwendungen verteilen sich auf die Liegenschaftsmiete, den Bürobedarf und die Leistungen des Dienstleistungs-zentrums Finanzen EFD.

AbschreibungsaufwandDie Abschreibungen betreffen ausschliesslich die Produktionsanlagen. Der Abschreibungsaufwand fiel um 0,7  Millionen tiefer aus als budgetiert.

Kreditmutationen — Kreditverschiebung an die Eidgenössische Finanzverwaltung von 116 500 Franken für Leistungen der Informatik und des

Dienstleistungszentrum Finanzen EFD.

A201.0001 INVESTITIONEN (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 3 168 717 7 113 500 6 750 555 -362 945 -5,1davon Kreditmutationen 2 840 000

finanzierungswirksam 3 168 717 7 113 500 6 749 470 -364 030 -5,1nicht finanzierungswirksam – – 1 085 1 085 –

Die Investitionen lagen im budgetierten Rahmen. Die Investitionen in Maschinen und Einrichtungen fielen um 0,35 Millionen tiefer aus als budgetiert, begründet durch eine terminliche Beschaffungsverschiebung einer Absenkpresse vom 2018 ins 2019.

Kreditmutationen — Kreditübertragung von 2,8 Millionen aus dem Vorjahr, da sich die geplante Goldbeschaffung verzögert hatte.

603 Swissmint 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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47

STAATSSEKRETARIAT FÜR INTERNATIONALE FINANZFRAGEN

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Umsetzung der Finanzmarktpolitik und Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie unter Einbezug aller Beteiligten — Wahrung und Verbesserung des Marktzutritts für Schweizer Finanzdienstleister im Ausland — Vertretung der Schweizer Positionen in internationalen Organisationen und Fachgremien, insb. im Internationalen Wäh-

rungsfonds IWF, im Financial Stability Board (FSB), der Groupe d’Action Financière (GAFI), der Financial Action Task Force (FATF), der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) sowie gegenüber der G20

— Angemessene Umsetzung internationaler Standards und Empfehlungen zum Zweck der Sicherstellung der Integrität und der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz

— Vertiefung der bilateralen Beziehungen mit den wichtigsten Partnerländern, insbesondere Regelung offener bilateraler Steuer- und Finanzfragen.

— Stärkung des Schweizer Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts Schweiz gegen aussen: Vertiefung der bilateralen und multilateralen Beziehungen mit den für die Schweiz wichtigen Partnerländern sowie mit der G20, OECD, FSB, IWF, FATF

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Automatischer Informationsaustausch: Bilaterale Aktivierung des AIA Standards — Revision des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz,

VAG): Verabschiedung der Botschaft — Revision des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG): Verabschiedung der Botschaft — Umsetzung der Empfehlungen aus der FATF-Länderprüfung und aus dem Peer Review des Global Forum: Verabschie-

dung der Botschaften.

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENZu Verzögerungen kam es bei drei Projekten:Revision des VAG: Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 14.11.2018 eröffnet, die Botschaft soll im 2. Halbjahr 2019 verab-schiedet werden. Die Verabschiedung der Botschaft verzögerte sich, weil noch Bestimmungen über die Verhaltensregeln für Versicherungsvermittler eingebaut wurden und Abklärungen mehr Zeit in Anspruch genommen hatten als geplant. Revision des BankG: Die Arbeiten sind Ende 2018 soweit fortgeschritten, dass das Vernehmlassungsverfahren im Frühjahr 2019 eröffnet werden kann. Die Verzögerung ist darauf zurückzuführen, dass zusätzliche Bestimmungen zur Bankinsolvenz in die Vor-lage eingebaut wurden und die Arbeiten mit den verschiedenen Partnern mehr Zeit in Anspruch genommen haben als geplantUmsetzung der Empfehlungen aus der FATF-Länderprüfung: Das Vernehmlassungsverfahren zu den Empfehlungen der FATF-Län-derprüfung endete am 21.9.2018, Die Auswertung der Vernehmlassung und weitere Abklärungen haben mehr Zeit in Anspruch genommen als geplant, weshalb sich die Verabschiedung der Botschaft auf 2019 verschiebt.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 0,1 0,0 0,0 0,0 -47,7Aufwand 30,7 31,3 30,6 -0,1 -0,2Eigenaufwand 20,7 21,3 20,6 -0,1 -0,3Transferaufwand 10,0 10,0 10,0 0,0 0,0Investitionsausgaben – – – – –

KOMMENTARDer Eigenaufwand des SIF besteht zu 83 Prozent aus Personalaufwand, der Rest entfällt auf den Sach- und Betriebsaufwand. Gegenüber dem Vorjahr wurden 0,1 Millionen weniger für Dienstreisen aufgewendet.

Der Transferaufwand besteht ausschliesslich aus dem Beitrag an das Zinsverbilligungskonto des Treuhandfonds für Armutsbe-kämpfung und Wachstum (PRGT) des IWF, welcher im Jahr 2018 zum letzten Mal ausbezahlt wurde.

604 SIF 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG1: INTERNATIONALE FINANZ-, WÄHRUNGS- UND STEUERFRAGEN UND FINANZMARKTPOLITIK

GRUNDAUFTRAGDas SIF trägt zu möglichst guten Rahmenbedingungen für den Schweizer Finanzsektor bei und unterstützt damit die Wertschöp-fung und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Es beurteilt den Handlungsbedarf der Schweiz als Folge internationaler Entwicklun-gen im Finanzbereich und schätzt die Auswirkungen möglicher staatlicher Massnahmen ab. Bilaterale und multilaterale Verein-barungen sollen den Zutritt für Schweizer Finanzdienstleister zu ausländischen Märkten erleichtern und den Schweizer Einfluss in internationalen Gremien erhöhen. Die internationale steuerliche Zusammenarbeit sowie Anpassungen im Steuersystem sollen die steuerlichen Standortfaktoren der Schweiz verbessern und die internationale Akzeptanz erhöhen.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,1 0,0 0,0 0,0 97,8Aufwand und Investitionsausgaben 20,7 21,3 20,6 -0,6 -3,0

KOMMENTARTiefere Ausgaben beim Personal (0,3 Mio.), im Informatikbetrieb (0,2 Mio.) sowie für den restlichen Betrieb (0,3 Mio.) erklären die Differenz zum Voranschlag. Demgegenüber wurden für verschiedene Mandate (bspw. für eine Studie zur Wettbewerbsfähigkeit des Rohstoffhandelplatzes Schweiz) 0,1 Millionen mehr ausgegeben als budgetiert.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Umsetzung Finanzmarktpolitik: Die Finanzmarktpolitik und die Rahmenbedingungen für das Finanzgeschäft werden aktiv gestaltet und verbessert

– Treffen des Forums Finanzmarktpolitik (Anzahl) 3 3 3– Aktive Politikgestaltung über Dialoggremien (Forum, Beirat) mit Privatsektor (ja/nein) ja ja ja– Evaluationsbericht "Too big to fail"; Verabschiedung BR (ja/nein) ja nein nein– Wirkungsanalyse des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG) (Termin) – 31.12. –Umsetzung der internationalen Standards: Das SIF setzt die internationalen Standards im Finanz-, Währungs- und Steuerbereich durch bilaterale Abkommen und entsprechende Rechtsetzung um

– AIA-Aktivierungen (MCAA oder bilaterale Abkommen) (Anzahl, min.) – 43 37Multilaterale Finanz- und Steuerinstitutionen: Mitgliedschaft der CH in wichtigen Gremien, Einbringen der CH in internat. Finanzinstitutionen, aktive Beteiligung an deren Arbeiten, Festigung bilateraler Kontakte in Bereichen von gegenseitigem Interesse

– Mitgliedschaft in den wichtigsten Gremien (OECD, Global Forum, IWF, FSB, GAFI) (ja/nein) ja ja ja– Bilaterale Kontakte auf Stufe Staatssekretär mit ausländischen Counterparts (Anzahl, min.) 44 50 37Marktzutritt für Schweizer Finanzdienstleister: Der Marktzugang für Schweizer Finanzdienstleister zur EU und Drittländern ist verbessert

– Vereinbarungen und Äquivalenzverfahren (Anzahl, min.) – 3 1

KOMMENTARDie Ziele wurden nur teilweise erreicht.

Umsetzung Finanzmarktpolitik: Auf eine Wirkungsanalyse des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen wurde man-gels Unterstützung der Branche verzichtet. Zudem hatte sich das KAG durch die Verabschiedung des Finanzdienstleistungsge-setzes (FIDLEG) und des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) stark verändert, so dass eine Analyse keinen Sinn machte. Umsetzung der internationalen Standards: Per 1. Januar 2018 sind für die Schweiz 43 neue AIA-Partnerstaaten hinzugekommen. Mit sechs dieser Partnerstaaten konnte der AIA aus Gründen, die ausserhalb des Einflussbereichs der Schweiz liegen, nicht ak-tiviert werden: Vier Partnerstaaten waren nicht in der Lage, den AIA rechtzeitig umzusetzen und zwei Partnerstaaten haben die Schweiz nicht notifiziert.Multilaterale Finanz- und Steuerinstitutionen: Es fanden weniger bilaterale Kontakte auf Stufe Staatssekretär statt als vorgese-hen, da weniger ausländische Counterparts zur Verfügung standen als erwartet. Marktzutritt für Schweizer Finanzdienstleister: Es konnte nur ein Äquivalenzverfahren (Börsenäquivalenz) und dieses nur befris-tet abgeschlossen werden, da von Seiten der EU weitere Äquivalenzverfahren gestoppt wurden. Dies aufgrund des Brexit, aber auch aufgrund der Verhandlungen zum Rahmenabkommen.

604 SIF 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 59 20 40 20 97,8Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 59 20 40 20 97,8Aufwand / Ausgaben 30 689 31 262 30 634 -628 -2,0Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 20 689 21 262 20 634 -628 -3,0 Abtretung 214 Transferbereich LG 1: Internationale Finanz-, Währungs- und Steuerfragen und Finanzmarktpolitik A231.0165 Beitrag an den Treuhandfonds des IWF 10 000 10 000 10 000 0 0,0

604 SIF 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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50

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 59 073 20 000 39 559 19 559 97,8finanzierungswirksam 59 073 20 000 39 466 19 466 97,3nicht finanzierungswirksam – – 93 93 –

Der Mehrertrag gegenüber dem Budget ist auf Rückvergütungen aus CO2-Abgaben sowie auf ausserordentliche Erträge (z.B. Referentenhonorare und Entschädigungen von Transportgesellschaften für Reiseausfälle oder -verspätungen) zurückzuführen.

604 SIF 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 20 688 776 21 261 500 20 633 710 -627 790 -3,0davon Kreditmutationen 213 800

finanzierungswirksam 18 506 276 18 894 700 18 532 317 -362 383 -1,9nicht finanzierungswirksam 39 146 – – – –Leistungsverrechnung 2 143 353 2 366 800 2 101 393 -265 407 -11,2Personalaufwand 17 180 768 17 493 200 17 200 602 -292 598 -1,7

davon Personalverleih – 280 000 – -280 000 -100,0Sach- und Betriebsaufwand 3 508 008 3 768 300 3 433 109 -335 191 -8,9

davon Informatiksachaufwand 624 950 749 200 587 399 -161 801 -21,6davon Beratungsaufwand 215 166 122 500 202 165 79 665 65,0

Vollzeitstellen (Ø) 87 84 86 2 2,4

Personalaufwand und VollzeitstellenDer Personalaufwand lag rund 0,3 Millionen unter dem Voranschlag. Dies erklärt sich dadurch, dass verschiedene Vakanzen nicht oder nicht sofort wiederbesetzt wurden. Zudem wurden Anträge auf Beschäftigungsgradreduktionen bewilligt. Die Mittel für die Mitfinanzierung von Beraterstellen beim IWF wurden im Voranschlag im Personalverleih budgetiert, im Vollzug hingegen wurden die entsprechenden Kosten von 147 000 Franken im übrigen Personalaufwand verbucht.

Sach- und BetriebsaufwandIm Sach- und Betriebsaufwand steht einem tieferen Informatiksachaufwand (hauptsächlich für den Betrieb) ein höherer Be-ratungsaufwand für verschiedene Mandate (Ex-post Evaluation Regulierungskosten FINMA-Rundschreiben, Informationsrechte des EFD gegenüber der FINMA und SNB, Gutachten Vollstreckungshilfe im Steuerbereich, Studie Wettbewerbsfähigkeit Roh-stoffhandelsplatz Schweiz, Arbeit an der Führungskultur SIF, betriebliche Gesundheitsförderung) gegenüber.

Der verbleibende Minderaufwand ist auf den übrigen Sach- und Betriebsaufwand zurückzuführen, da hauptsächlich für Dienst-reisen und für Anlässe weniger Mittel ausgegeben wurden als vorgesehen.

Kreditmutationen — Abtretungen des Eidgenössischen Personalamts von rund 0,2 Millionen (zusätzliche PK-Beiträge, Hochschulpraktikanten,

berufliche Integration und Kinderbetreuung).

Übersicht über die ReservenDie Verwaltungseinheit weist keine Reserven auf.

A231.0165 BEITRAG AN DEN TREUHANDFONDS DES IWF

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 10 000 000 10 000 000 10 000 000 0 0,0

Der Bund kann sich insbesondere zu Gunsten einkommensschwacher Staaten an Spezialfonds und anderen Einrichtungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) beteiligen.

In den Jahren 2014 bis 2018 leistete der Bund jeweils einen jährlichen Beitrag von 10 Millionen an das Zinsverbilligungskonto des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung (PRGT). Dieser Beitrag wird vom Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD bei der Berechnung der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) der Schweiz berücksichtigt.

RechtsgrundlagenWährungshilfegesetz vom 19.3.2004 (WHG; SR 941.13), Art. 3.

HinweiseVerpflichtungskredit «Treuhandfonds IWF Armutsbekämpfung und Wachstum (PRGT)» (V0232.00), siehe Band 1, Ziffer C 11.

604 SIF 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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53

EIDGENÖSSISCHE STEUERVERWALTUNG

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Korrekte Rechtsanwendung (Vollzug des Steuerrechts) — Effektive und effiziente Erhebung der Steuern sowie Minimierung der Steuerausfälle — Bereitstellung der Grundlagen für die nationale Steuerpolitik (Fortentwicklung des Steuerrechts) — E-Government (Digitalisierung): Angebot von digitalen Lösungen für Stakeholder und Partner und serviceorientiertes

Arbeiten — Effektive und effiziente Gesamtorganisation ESTV

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Steuervorlage 17: Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat — Ehepaar- und Familienbesteuerung: Erarbeitung der Entscheidgrundlage für den Bundesrat — Spontaner Informationsaustausch: Umsetzung und erster Austausch von Steuervorbescheiden — Country-by-Country-Reporting (CbCR): Umsetzung und erste Übermittlung von freiwillig eingereichten Berichten — Unternehmensabgabe (RTVG): Abschluss Vorbereitungsarbeiten — FISCAL-IT: Abschluss — Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG): Umsetzung der Gesetzesänderungen

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Meilensteine wurden allesamt erreicht.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 54 643,3 53 086,3 55 241,9 598,5 1,1Investitionseinnahmen – – 0,0 0,0 –Aufwand 8 509,0 7 818,4 7 775,8 -733,2 -8,6Eigenaufwand 417,6 441,5 422,8 5,1 1,2Transferaufwand 8 084,5 7 373,0 7 349,2 -735,2 -9,1Finanzaufwand 6,9 4,0 3,8 -3,1 -44,7Investitionsausgaben 3,7 0,1 1,8 -1,9 -50,5

KOMMENTARDer Ertrag umfasst nebst den Fiskalerträgen (Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Quellensteuer, Stempelabgaben, Mehr-wertsteuer) verschiedene Abgaben (Wehrpflichtersatzabgabe, Durchführung STA in Liechtenstein, EU Steuerrückbehalt) sowie Entgelte (Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren). Unter den Eigenauf-wand fallen das Globalbudget, dessen Hauptkomponenten der Personalaufwand (rund 2/3) und der Informatik-Sachaufwand (rund 1/6) sind, sowie der Aufwand für das IKT-Schlüsselprojekt FISCAL-IT und die Debitorenverluste Steuern und Abgaben. Der Transferaufwand enthält fast ausschliesslich Anteile der Kantone und Sozialversicherungen an Einnahmen des Bundes. Der grösste Teil der Ausgaben ist stark gebunden beziehungsweise nicht steuerbar.

Der Eigenaufwand erhöht sich gegenüber 2017 um 5,1 Millionen. Höher fiel der Aufwand bei den Abschreibungen auf Software und bei den Debitorenverlusten aus; der Aufwand für das Projekt FISCAL-IT, welches im Rechnungsjahr abgeschlossen wurde, sank hingegen.

Der Anstieg beim Ertrag gegenüber 2017 ist auf die Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer zurückzuführen, welche den Rückgang bei den anderen Fiskaleinnahmen und den Entgelten übertrafen. Obwohl damit auch die Kantonsanteile stiegen, ging der Transferaufwand deutlich zurück. Dies ist auf den Wegfall des Mehrwertsteuerzuschlags für die IV zurückzuführen. Im Jahr 2018 fiel für die IV nur noch der Einnahmenanteil des 4. Quartals 2017 an, was zu einem Minderaufwand von 0,9 Milliarden gegenüber 2017 führte.

605 ESTV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG1: DIREKTE BUNDESSTEUER, VERRECHNUNGSSTEUER UND STEMPELABGABEN SOWIE AMTSHILFE

GRUNDAUFTRAGDie ESTV erhebt für den Bund die Verrechnungssteuer (VST), die Stempelabgabe (STA) sowie die staatsvertraglich vereinbarte Quellensteuer und beaufsichtigt die Kantone bei der Direkten Bundessteuer (DBST), der Verrechnungssteuer, der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen, der pauschalen Steueranrechnung und der Wehrpflichtersatzabgabe. Sie führt dazu interne und externe Prüfungen durch, legt die Praxis fest und stellt das notwendige Informationsangebot bereit. Zudem erarbeitet sie Entscheidgrundlagen für die Weiterentwicklung des Steuerwesens. Mit der Prüfung von Amts- und Rechtshilfeersuchen werden staatsvertragliche Vereinbarungen eingehalten.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 13,8 1,5 4,0 2,5 165,9Aufwand und Investitionsausgaben 100,5 123,5 105,4 -18,0 -14,6

KOMMENTAR42 Prozent des Funktionsaufwands entfallen auf diese Leistungsgruppe; 65 Prozent davon betreffen den Personalaufwand und 16 Prozent den Informatikaufwand. Der Vollzug der Erhebung der DBST liegt bei den Kantonen, weshalb im Verhältnis zu den anderen Steuerarten ein tieferer Funktionsaufwand anfällt. Gegenüber dem Voranschlag fielen die Kosten hauptsächlich beim Personal und bei der Informatik im Bereich der internationalen Amts- und Rechtshilfe tiefer aus. Der Ertrag beinhaltet gröss-tenteils die nicht finanzierungswirksame Aktivierung von IT-Eigenleistungen. Weiter fielen Einnahmen aus Entschädigungen im Verwaltungsverfahren, Parkplatzmiete sowie von der ESTV organsierten Weiterbildungskursen an. Provisionen aus den internati-onalen Quellensteuerabkommen (IQA) fallen seit der Ablösung durch den automatischen Informationsaustausch weg.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Erhebung der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben: Die ESTV sorgt für die effiziente Erhebung der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben

– Vor Ort geprüfte steuerpflichtige Unternehmen im Bereich VST und STA (Anzahl) 1 308 1 000 1 205Aufsicht Direkte Bundessteuer: Die ESTV sorgt für die gesetzeskonforme Aufgabenerfüllung durch die Kantone – Geleistete Aussendiensttage der Abteilung Aufsicht Kantone der HA DVS (Anzahl) 498 390 558

KOMMENTARDie Ziele wurden übertroffen. Zu grösseren Abweichungen kam es im folgenden Bereich:Aufsicht Direkte Bundessteuer: Erst seit der Einführung der elektronischen Leistungszeiterfassung im 2016 werden die effektiv erbrachten Stunden für die Aufsichtstätigkeit in den Kantonen erfasst. Zum Zeitpunkt der Festlegung der Soll-Werte bestanden noch keine repräsentativen Vergangenheitswerte. Der Sollwert für 2019 wurde auf 450 Aussendiensttage erhöht.

605 ESTV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG2: MEHRWERTSTEUER

GRUNDAUFTRAGDie ESTV erhebt die Mehrwertsteuer. Sie führt interne und externe Prüfungen durch, legt die Praxis fest und stellt das notwendige Informationsangebot bereit. Sie erarbeitet Entscheidgrundlagen für die Weiterentwicklung des Steuerwesens. Dadurch wird sichergestellt, dass dem Bund finanzielle Mittel zur Finanzierung der Staatsaufgaben zur Verfügung stehen und die Erhebung der Steuer effizient und rechtsgleich erfolgt.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 9,0 3,8 13,1 9,3 240,8Aufwand und Investitionsausgaben 134,9 142,6 145,0 2,4 1,7

KOMMENTAR58 Prozent des Funktionsaufwands entfallen auf diese Leistungsgruppe; 67 Prozent davon betreffen den Personalaufwand und 17  Prozent den Informatikaufwand. Die Abweichung zum Voranschlag ist auf den höheren Personalaufwand zurückzuführen. Leicht tiefer fielen die Kosten beim übrigen Sachaufwand, bei der Informatik und den Abschreibungen aus. Der Ertrag beinhaltet grösstenteils die nicht finanzierungswirksame Aktivierung von IT-Eigenleistungen sowie die Einnahmen aus Schreibgebühren, den Beitrag des BAKOM an die Projektkosten zur Erhebung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen (RTVG) und Parkplatzmiete.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Erhebung der Mehrwertsteuer: Die ESTV sorgt für eine effiziente Erhebung der Mehrwertsteuer – Vor Ort geprüfte steuerpflichtige Unternehmen im Bereich MWST (Anzahl) 9 018 8 500 8 508Entlastung der Steuerpflichtigen: Die ESTV sorgt durch den Einsatz von Online-Applikationen für eine Reduktion des Entrichtungsaufwandes bei den Steuerpflichtigen

– Anteil online eingereichte Anmeldungen im Verhältnis zu den angemeldeten Steuerpflichtigen bei der MWST (%, min.) 95 92 98– Anteil online eingereichte Abrechnungen im Verhältnis zu allen eingereichten Abrechnungen bei der MWST (%, min.) 22 40 29

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht. Zu einer grösseren Abweichung kam es im folgenden Bereich:Entlastung der Steuerpflichtigen: Die Anzahl der Steuerpflichtigen, welche die MWST online deklarieren, hat im Verlauf des Jahres 2018 erheblich (um 50 %) zugenommen. Trotzdem konnte die ambitionierte Sollvorgabe beim Anteil der online einge-reichten Abrechnungen nicht erreicht werden. Im bereits lancierten Projekt eTVA sind Massnahmen erarbeitet worden, dass die Deklaration der MWST mittels der Papierabrechnung nur noch in Ausnahmefällen möglich sein soll. Ab VA 2019 wird zudem die treffendere Messgrösse «Anteil online abrechnende Steuerpflichtige im Verhältnis zu allen Steuerpflichtigen» verwendet, um die Zielerreichung besser zu messen.

605 ESTV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 54 643 377 53 086 337 55 242 277 2 155 940 4,1Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 22 810 5 365 17 145 11 780 219,6Fiskalertrag E110.0102 Direkte Bundessteuer 20 944 161 21 507 000 22 445 877 938 877 4,4E110.0103 Verrechnungssteuer 7 998 030 6 157 000 7 713 387 1 556 387 25,3E110.0104 Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA 12 425 23 000 33 772 10 772 46,8E110.0105 Stempelabgaben 2 434 405 2 360 000 2 116 651 -243 349 -10,3E110.0106 Mehrwertsteuer 22 901 966 22 725 000 22 643 600 -81 400 -0,4E110.0107 Entnahme aus Rückstellungen Fiskalbereich 1 625 – 6 104 6 104 –Finanzertrag E140.0103 Verzugszinsen Steuern und Abgaben 122 311 117 000 88 440 -28 560 -24,4Übriger Ertrag und Devestitionen E150.0104 Wehrpflichtersatzabgabe 174 547 180 000 166 609 -13 391 -7,4E150.0105 Durchführung der Stempelabgaben in Liechtenstein 496 437 480 43 9,8E150.0106 EU Steuerrückbehalt 16 839 – – – –E150.0107 Bussen 13 762 11 535 10 214 -1 321 -11,4Aufwand / Ausgaben 8 512 725 7 818 538 7 778 031 -40 508 -0,5Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 235 330 266 091 250 433 -15 658 -5,9 Kreditverschiebung -142 Abtretung 4 600 Einzelkredite A202.0117 Debitorenverluste Steuern und Abgaben 158 145 159 180 159 180 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 69 180 A202.0118 FISCAL-IT 27 906 16 313 15 391 -921 -5,6 Kreditverschiebung 375 Abtretung 1 625 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 1 700 Transferbereich LG 1: Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben sowie Amtshilfe A230.0101 Direkte Bundessteuer 3 582 544 3 839 661 3 839 661 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 156 271 A230.0102 Verrechnungssteuer 955 290 821 343 821 343 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 208 036 A230.0103 Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA 659 2 825 2 825 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 1 065 A230.0106 Wehrpflichtersatzabgabe 34 942 36 000 33 531 -2 469 -6,9A231.0166 Beiträge an internationale Organisationen 69 127 124 -3 -2,3LG 2: Mehrwertsteuer A230.0104 Mehrwertsteuerprozent für die AHV 2 369 404 2 423 000 2 407 999 -15 001 -0,6A230.0105 Mehrwertsteuerzuschlag für die IV 1 141 562 250 000 243 746 -6 254 -2,5Mehreren Leistungsgruppen zugeordnet Finanzaufwand A240.0103 Vergütungszinsen Steuern und Abgaben 6 874 4 000 3 798 -202 -5,0 Nachtrag 2 000

605 ESTV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 22 809 742 5 364 800 17 144 686 11 779 886 219,6finanzierungswirksam 2 955 101 5 364 800 4 361 206 -1 003 594 -18,7nicht finanzierungswirksam 19 854 641 – 12 783 480 12 783 480 –

Der Funktionsertrag liegt 11,8 Millionen über dem budgetierten Wert. Dies ist auf den nicht-finanzierungswirksamen Teil des Funktionsertrages zurückzuführen: die 12,8 Millionen betreffen die Aktivierung der IT-Eigenleistungen (7,2 Mio. FISCAL-IT und 5,2 Mio. AIA/RTVG/UMWSTG/SIA) sowie die Auflösung der Rückstellung für Ferien und Überzeit (0,4 Mio.). Der finanzierungs-wirksame Teil umfasst die Entschädigung von 2,8 Millionen für die Vorbereitungsarbeiten im Bereich Informatik zur Einführung der durch die Unternehmen zu bezahlenden umsatzabhängigen Abgabe für Radio und Fernsehen (Budget 3,0 Mio.), die Ent-schädigungen im Verwaltungsverfahren von 0,1 Millionen (Budget 0,6 Mio.) sowie Erträge aus Parkplatzvermietungen an die Mit-arbeitenden, Verrechnung von Privattelefonen und -kopien, aus Weiterbildungskursen und Drucksachenerträge. Im 2018 wurden keine Verrechnungen aus den Steueramtshilfetätigkeiten verrechnet (Budget 1,0 Mio.) und die Provision aus den internationalen Quellensteuerabkommen (IQA) fiel mit der Ablösung durch den Automatischen Informationsaustausch weg.

RechtsgrundlagenV vom 25.11.1974 über die Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren (SR 313.32). BG vom 26.9.2014 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40), Art. 68a Abs. 1 Bst. f.

E110.0102 DIREKTE BUNDESSTEUER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 20 944 161 023 21 507 000 000 22 445 877 092 938 877 092 4,4Steuer auf Einkommen natürlicher Personen 10 461 815 565 10 982 000 000 11 184 639 438 202 639 438 1,8Steuer auf Reingewinn juristischer Personen 10 611 975 021 10 685 000 000 11 401 602 475 716 602 475 6,7Pauschale Steueranrechnung natürlicher Personen -129 629 563 -35 000 000 -28 072 964 6 927 036 19,8Pauschale Steueranrechnung juristischer Personen – -125 000 000 -112 291 857 12 708 143 10,2

Steuer auf dem Einkommen der natürlichen Personen (Einkommenssteuer) und auf dem Reingewinn der juristischen Personen (Gewinnsteuer). Der Bezug im Jahr 2018 erfolgte grundsätzlich aufgrund der im Steuer- und Bemessungsjahr 2017 erzielten Einkommen.

Mit 22 446 Millionen resultierte gegenüber dem Voranschlag (21 507 Mio.), der noch in Unkenntnis des Vorjahresertrags erstellt wurde, ein Mehrertrag von 939 Millionen (+203 Mio. natürliche Personen, +717 Mio. juristische Personen und -20 Mio. pauschale Steueranrechnung). Die Eingänge aus dem Hauptfälligkeitsjahr übertrafen die Erwartungen klar (+1072 Mio.); jene aus früheren Perioden blieben hingegen leicht hinter den Erwartungen zurück (-82 Mio.), wie auch die vorzeitig fälligen Beträge (-72 Mio.).

Gegenüber der Vorjahresrechnung (20  944  Mio.) ergibt sich ein Mehrertrag von 1,5 Milliarden (+7,2  %), davon -169  Millionen aus früheren Perioden, +244 Millionen vorzeitig und +1438 Mio. aus Hauptfälligkeit (+9,6 %). Die pauschale Steueranrechnung ist nochmals leicht zurückgegangen (-11  Mio.). Bei den natürlichen Personen war insgesamt ein Wachstum von 723 Millionen (+6,9 %), bei den juristischen Personen eine Zunahme um 790 Millionen (+7,4 %) zu verzeichnen.

Während die Eingänge aus Hauptfälligkeit ziemlich gleichmässig zwischen Einkommenssteuer (49,1 %) und Gewinnsteuer (50,9 %) verteilt sind, wird bei den Vorauszahlungen deutlich mehr Gewinnsteuer (61,3 %) verbucht und überwiegt bei den Einnahmen aus früheren Perioden die Einkommenssteuer (63,6 %).

RechtsgrundlagenBG vom 14.12.1990 über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11). Letzte massgebende Tarifrevisionen: BG vom 25.9.2009 über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern (AS 2010 455). Inkrafttreten: 1.1.2011. V vom 2.9.2013 über die kalte Progres-sion (VKP, SR 642.119.2). Inkrafttreten: 1.1.2014.

HinweiseDer Anteil der Kantone am Ertrag der direkten Bundessteuer beträgt 17 Prozent (vgl. A230.0101).

605 ESTV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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58

E110.0103 VERRECHNUNGSSTEUER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 7 998 030 144 6 157 000 000 7 713 386 504 1 556 386 504 25,3Eingänge 30 206 499 521 29 715 000 000 32 609 728 455 2 894 728 455 9,7

davon Obligationen 2 198 113 255 2 876 000 000 1 824 209 215 -1 051 790 785 -36,6davon Aktien, GmbH- u.Genossenschaftsanteile 24 836 025 353 23 692 000 000 27 590 874 932 3 898 874 932 16,5davon Kundenguthaben 323 717 226 428 000 000 310 779 897 -117 220 104 -27,4davon Übrige Eingänge 2 848 643 686 2 719 000 000 2 883 864 411 164 864 411 6,1

Rückerstattungen -20 508 469 376 -23 558 000 000 -24 296 341 951 -738 341 951 -3,1davon Juristische Personen -10 516 489 404 -11 137 000 000 -13 861 448 101 -2 724 448 101 -24,5davon Ausländische Antragssteller -3 990 545 009 -5 010 000 000 -3 462 111 455 1 547 888 545 30,9davon Kantone -6 001 434 963 -7 411 000 000 -6 972 782 396 438 217 604 5,9

Veränderung Rückstellung (Einlage - / Entnahme +) -1 700 000 000 – -600 000 000 -600 000 000 –

An der Quelle erhobene Steuer auf dem Ertrag aus beweglichem Kapitalvermögen (Obligationen, Aktien, Spareinlagen usw.), aus Lottogewinnen und aus Versicherungsleistungen zur Sicherung der Steueransprüche.

Der Rohertrag der Verrechnungssteuer beträgt 7,713  Milliarden. Budgetiert waren 6,157  Milliarden, und das Vorjahresergebnis lag bei 7,998  Milliarden. Die Eingänge fielen um 9,7  Prozent und die Rückerstattungen um 3,1  Prozent höher aus als veran-schlagt. Damit liegt der Rohertrag 1,556 Milliarden (+25,3 %) über dem budgetierten Wert und 285 Millionen (-3,6 %) unter dem Vorjahresergebnis.

Die Eingänge beliefen sich auf 32,610 Milliarden und fielen somit um 2,403 Milliarden (+8,0 %) höher aus als 2017.

Mit 1,824 Milliarden lagen die Eingänge aus Obligationen 1,052 Milliarden (-36,6 %) unter dem budgetierten Betrag und 374 Milli-onen (-17,0 %) unter dem Vorjahresergebnis. Die tiefen Zinsen wirkten sich auf alle Produktgruppen aus, was das Ergebnis dieser Budgetposition erklärt.

Mit 84,6  Prozent machen die Aktiendividenden den Löwenanteil der Eingänge aus. Mit 27,591  Milliarden lagen sie 3,899  Mil-liarden (+16,5  %) über den Erwartungen und 2,755  Milliarden (+11,1  %) über dem Vorjahresergebnis. Einmalige Einnahmen im Zusammenhang mit der Steuerreform in den USA (Residualsteuer) schlugen mit fast 1,3 Milliarden zu Buche. Die Einführung von Negativzinsen veranlasst seit 2015 die Gesellschaften, sich ihrer überschüssigen Liquidität zu entledigen um zu vermeiden, diese zu einem ungünstigen Zinssatz anzulegen. Dazu nehmen die Gesellschaften insbesondere höhere Dividendenausschüttungen als im Vorjahr sowie ausserordentliche Dividendenausschüttungen vor und starten Programme zum Rückkauf eigener Aktien. Alle diese Vorgänge haben markant höhere Verrechnungssteuereinnahmen zur Folge.

Die Eingänge aus den Kundenguthaben beliefen sich auf 311 Millionen. Sie lagen 117 Millionen (-27,4 %) unter dem Budgetwert und 13 Millionen (-4 %) unter dem Vorjahresergebnis. Dieser Rückgang ist wiederum auf die anhaltend sehr tiefen oder nicht exis-tenten Zinsen zurückzuführen. Die Zinserträge lagen vermehrt unter der 2010 eingeführten Steuerfreigrenze von 200 Franken (Unternehmenssteuerreformgesetz).

Die Eingänge aus den übrigen Einnahmen lagen mit 2,884 Milliarden 165 Millionen (+6,1 %) über dem Voranschlag und 35 Millio-nen (+1,2 %) über den Vorjahreseinnahmen.

Die Rückerstattungen beliefen sich auf 24,296 Milliarden, 738 Millionen (+3,1 %) mehr als budgetiert und 3,788 Milliarden (+18,5 %) mehr als im Vorjahr. Die Rückerstattungsquote erreicht dieses Jahr 74,5 Prozent, der Voranschlag rechnete mit 79,3 Prozent. Die Folgen der Einführung der Negativzinsen im Jahr 2015 sind noch leicht spürbar: Die Dividendenempfänger reichen ihre Gesu-che um Rückerstattung der Verrechnungssteuer spät ein, um die zurückerstatteten Gelder nicht zu ungünstigen Bedingungen anlegen zu müssen. Juristischen Personen in der Schweiz erstattete der Bund 13,861 Milliarden zurück, das sind 2,724 Milliarden (+24,5 %) mehr als budgetiert und 3,345 Milliarden (+31,8 %) mehr als im Vorjahr. Ausländischen Antragstellern wurden 3,462 Mil-liarden zurückerstattet, 1,548 Milliarden (-30,9 %) weniger als budgetiert und 528 Millionen (13,2 %) weniger als im Vorjahr. Die Rückerstattungen an die Kantone beliefen sich auf 6,973 Milliarden. Sie lagen damit 438 Millionen (-5,9 %) unter dem budgetier-ten Wert und 971 Millionen (+16,2 %) über dem Vorjahresergebnis.

Der Rückerstellungsbedarf für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer stieg von 10,9 Milliarden auf 11,5 Milliarden, weshalb eine Anpassung in Höhe von 600 Millionen zulasten der Rechnung vorgenommen wurde.

RechtsgrundlagenBG vom 13.10.1965 über die Verrechnungssteuer (VStG; SR 642.21).

HinweiseDer Anteil der Kantone am Reinertrag der Verrechnungssteuer beträgt 10 Prozent (vgl. A230.0102).

605 ESTV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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59

E110.0104 ZUSÄTZLICHER STEUERRÜCKBEHALT USA

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 12 425 088 23 000 000 33 771 833 10 771 833 46,8Steuerrückbehalt USA Eingänge 80 250 228 61 000 000 73 610 418 12 610 418 20,7Steuerrückbehalt USA Rückerstattungen -67 825 140 -38 000 000 -39 838 585 -1 838 585 -4,8

Auf amerikanischen Dividenden und Zinsen durch schweizerische Finanzinstitute mit dem Status «Qualified Intermediary» für die Rechnung von in der Schweiz ansässigen Personen erhobene Sicherheitssteuer.

Der Rohertrag belief sich bei Eingängen von 73,6 Millionen und Rückerstattungen von 39,8 Millionen auf 33,8 Millionen. Damit liegt er 10,8 Millionen (+46,8 %) über dem Budget und 21,3 Millionen (+171,8 %) über dem Vorjahresergebnis. Die Eingänge fielen 12,6 Millionen (+20,7 %) höher aus als erwartet, liegen jedoch 6,6 Millionen (-8,3 %) unter dem Vorjahresergebnis. Die Rückerstat-tungen liegen 1,8 Millionen (+4,8 %) über dem budgetierten Wert und 28,0 Millionen (-41,3 %) unter dem Vorjahresergebnis. Die Rückerstattungsquote fiel dementsprechend mit 54,1 Prozent deutlich tiefer aus als erwartet (62,3 %).

RechtsgrundlagenV vom 15.6.1998 zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2.10.1996 (SR 672.933.61). Letzte mass-gebende Tarifrevision: Änderungen vom 1.11.2000.

HinweiseDer Anteil der Kantone beträgt 10 Prozent (vgl. A230.0103).

E110.0105 STEMPELABGABEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 434 405 129 2 360 000 000 2 116 650 732 -243 349 268 -10,3Emissionsabgabe 406 596 995 220 000 000 247 534 523 27 534 523 12,5Umsatzabgabe 1 314 981 438 1 400 000 000 1 165 674 288 -234 325 712 -16,7

davon inländische Wertpapiere 257 248 606 200 000 000 166 895 584 -33 104 416 -16,6davon ausländische Wertpapiere 1 057 732 832 1 200 000 000 998 778 704 -201 221 296 -16,8

Prämienquittungsstempel und Übrige 712 826 696 740 000 000 703 441 921 -36 558 079 -4,9

Stempelabgaben werden insbesondere auf der Emission von Beteiligungsrechten (Aktien, Stammanteile von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und von Genossenschaften), auf dem Umsatz in- und ausländischer Wertpapiere sowie auf bestimmten Versicherungsprämien erhoben.

Mit einem Gesamtertrag von 2,117 Milliarden lagen die Einnahmen aus den Stempelabgaben 243 Millionen (-10,3 %) unter dem Voranschlag und 318  Millionen (-13,1  %) unter dem Vorjahresergebnis. Der Ertrag aus den Emissionsabgaben belief sich auf 248 Millionen und lag damit 28 Millionen (+12,5 %) über dem Budgetwert und 159 Millionen (39,1 %) unter dem Vorjahresergebnis. Das leicht über dem Budget liegende Ergebnis ist auf die Rekapitalisierung von Grossunternehmen zurückzuführen. Diese im Vergleich zum Vorjahr weniger ausgeprägte Rekapitalisierung fällt sehr unregelmässig an und beschränkt sich im Allgemeinen auf eine kleine Anzahl steuerpflichtiger Gesellschaften.

Die Umsatzabgabe, die 55,1 Prozent der Gesamteinnahmen ausmacht, brachte mit 1,166 Milliarden 234 Millionen (16,7 %) weniger ein als veranschlagt und 149 Millionen (-11,4 %) weniger als im Vorjahr. Der veranschlagte Wert wurde nicht erreicht, was vermut-lich darauf zurückzuführen ist, dass die Umsatzsteigerung an der Schweizer Börse gering war. Die Eingänge aus inländischen Pa-pieren lagen mit 167 Millionen 33 Millionen (-16,6 %) unter dem Voranschlag und 90 Millionen (-35,1 %) unter dem Vorjahreswert. Die ausländischen Papiere brachten 999 Millionen ein, 201 Millionen (-16,8 %) weniger als budgetiert und 59 Millionen (-5,6 %) weniger als 2017.

Die Einnahmen aus Prämienquittungen betrugen 703 Millionen. Sie lagen 37 Millionen (-4,9 %) unter dem budgetierten Wert und 9 Millionen (-1,3 %) unter dem Vorjahresergebnis.

RechtsgrundlagenBG vom 27.6.1973 über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10). Letzte Tarifrevision: Änderung vom 18.3.2005 betr. neue dringliche Massnahmen, in Kraft seit dem 1.1.2006. Letzte massgebende Gesetzesänderung: Änderung vom 30.9.2011 betr. Stärkung der Stabilität im Finanzsektor. In Kraft seit dem 1.3.2012.

605 ESTV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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60

E110.0106 MEHRWERTSTEUER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 22 901 966 388 22 725 000 000 22 643 599 509 -81 400 491 -0,4finanzierungswirksam 22 902 296 576 22 725 000 000 22 643 599 509 -81 400 491 -0,4nicht finanzierungswirksam -330 188 – – – –Allgemeine Bundesmittel 17 652 048 600 18 020 000 000 17 962 626 146 -57 373 854 -0,3Zweckgebundene Mittel 5 249 917 788 4 705 000 000 4 680 973 363 -24 026 637 -0,5

davon Krankenversicherung 5 % 929 072 568 950 000 000 945 401 376 -4 598 624 -0,5davon Finanzierung AHV 2 372 023 995 2 425 000 000 2 413 713 231 -11 286 769 -0,5davon Bundesanteil am AHV-Prozent (17%) 485 836 240 495 000 000 494 374 999 -625 001 -0,1davon MWST-Zuschlag 0.4% für die IV 1 142 824 599 250 000 000 244 324 439 -5 675 561 -2,3davon Finanzierung Bahninfrastruktur 320 160 386 585 000 000 583 159 318 -1 840 682 -0,3

Der Mehrwertsteuer unterliegen die Lieferungen von Gegenständen und die Dienstleistungen, die ein Unternehmen im Inland ge-gen Entgelt erbringt, die Einfuhr von Gegenständen sowie der Bezug von Dienstleistungen und gewissen Lieferungen im Inland von Unternehmen mit Sitz im Ausland.

Die Einnahmen beinhalten die Forderungen vor Abzug der Debitorenverluste. Nicht enthalten sind die Bussen und Zinsen aus Mehrwertsteuer. Sie werden in separaten Positionen verbucht (Bussen in E150.0107; Verzugszinsen in E140.0103; Vergütungszin-sen in A240.0103).

Die Mehrwertsteuereinnahmen belaufen sich im Rechnungsjahr auf 22 644 Millionen und teilen sich auf die oben aufgeführten Einnahmenanteile auf. Die daraus abgeleiteten – aber wegen der Berücksichtigung der Bussen und Zinsen sowie der Debitoren-verluste nicht identischen – Anteile Dritter und Einlagen in Spezialfinanzierungen sind im nachstehenden Abschnitt Hinweise dargestellt.

Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer liegen um 81 Millionen unter dem Voranschlag (-0,4 %). Gegenüber dem Vorjahr resultiert ein Rückgang um 258 Millionen (-1,1 %).

Die Mehrwertsteuereinnahmen ergeben sich aus folgenden Positionen (Beträge in Mio.): — Abrechnungen Soll (Guthaben ESTV) 20 940 — Abrechnungen Haben (Vorsteuerüberschüsse) -9 104 — Ergänzungsabrechnungen 898 — Gutschriften -577 — Korrekturen im Zusammenhang mit pendenten Steuerjustizverfahren 9 — Erlasse – — Rückbuchungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Schätzungen -158 — Abgrenzungsbuchungen -19 — Einfuhrsteuer (Eidg. Zollverwaltung) 10 894 — Kompensationszahlungen Samnaun und Valsot 4 — Liquiditätszahlungen an Fürstentum Liechtenstein -57 — Liquiditätszahlungen des Fürstentums Liechtenstein 23 — Anteil Fürstentum Liechtenstein am Poolertrag -205 — Zwischentotal 22 647

Die Korrekturen im Zusammenhang mit pendenten Steuerjustizverfahren beinhalten erfolgswirksame Anpassungen von Forde-rungen und Verbindlichkeiten. Sie resultieren aus der im Rechnungsjahr auf Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) erfolgten Bewertung der hängigen Steuerjustizverfahren, wobei man sich auf Verfahren mit einem Streitwert von mehr als 1 Million beschränkt. Erlasse liegen vor, wenn die ESTV gestützt auf Artikel 92 MWStG rechtskräftig festgesetzte Mehrwertsteuer-forderungen erlässt. Die Rückbuchungen beinhalten die Gesamtheit der Auswirkungen aus der Rückbuchungspraxis im Zusam-menhang mit Forderungen aus Schätzungen wegen Nichteinreichens der Mehrwertsteuerabrechnungen. Mit dieser Praxis wird seit dem Rechnungsabschluss 2016 die Empfehlung der EFK umgesetzt, wonach jener Teil der per Ende Jahr offenen Forderun-gen der genannten Art auszubuchen sei, bei welchem der Mittelzufluss aufgrund der Vergangenheitswerte als unwahrscheinlich (kleiner als 50 %) eingeschätzt wird. Bei den Liquiditätszahlungen Fürstentum Liechtenstein handelt es sich um die Zahlungen zwecks Ausgleich des am Ende des Monats beim Fürstentum Liechtenstein bestehenden Liquiditätsengpasses (mit einer Aus-zahlung an das Fürstentum Liechtenstein in der Höhe des Engpasses) oder Liquiditätsüberschusses (mit einer Einzahlung durch das Fürstentum Liechtenstein in der Höhe des Überschusses). Ein geringer Teil der 22 647 Millionen stammt aus der deutschen Enklave Büsingen am Hochrhein. Gemäss dem am 4.9.2001 rückwirkend auf den 1.1.1999 in Kraft getretenen Abkommen zwischen dem Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland (BBl 2000 5640) richtet die Schweiz der Gemeinde Büsin-gen einen Anteil an den Mehrwertsteuereinnahmen aus. Als Ausgleich für seine Leistungen an Büsingen wird auch der Kanton Schaffhausen entschädigt. Ein weiterer geringer Anteil an den 22  647 Millionen stammt aus der deklarierten Mehrwertsteuer

605 ESTV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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der Betriebe des Autobahnzusammenschlusses Basel/Weil am Rhein. Gestützt auf den am 10.6.1980 in Kraft getretenen Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Autobahnzusammenschluss im Raum Basel und Weil am Rhein (SR 0.725.121) überweist die Schweiz der Bundesrepublik Deutschland den ihr davon zustehenden Anteil. Im Rechnungsjahr waren Zahlungen an Büsingen, Schaffhausen und die Bundesrepublik Deutschland in der Höhe von insgesamt rund 3 Millionen fällig.

Mit 22  644 Millionen unterschreiten die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer den Voranschlagswert von 22  725  Millionen um 0,4 Prozent. Gegenüber der Rechnung 2017 haben sie um rund 1,1 Prozent abgenommen. Für einen Vergleich mit dem Wirt-schaftswachstum anhand des nominalen Bruttoinlandprodukts (BIP) ist allerdings zu beachten, dass die Einnahmen 2017 und 2018 auf unterschiedlichen Steuersatzniveaus beruhen, dies infolge des Wegfalls von 0,4 Prozentpunkten zugunsten der IV per 31.12.2017 und der Einführung eines zusätzlichen befristeten Mehrwertsteuerpromilles für die Bahninfrastruktur per 1.1.2018. Unter Ausklammerung dieser beiden Anteile an den Einnahmen beträgt die Zunahme rund 1,8 Prozent. Sie liegt damit deutlich unter dem Wachstum des nominalen BIP, welches auf 3,3 Prozent geschätzt wird (Prognose der Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes vom 18.12.2018). Abgesehen davon, dass es sich bei diesem BIP-Wachstum um eine Schätzung handelt, lässt sich die Abweichung zum einen damit begründen, dass die Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen nie perfekt dem Wirtschafts-wachstum folgt, weil die inländische Wertschöpfung – also die Steuerbasis der Mehrwertsteuer – durch das BIP nur unvollständig abgebildet wird. Das vorliegende Ergebnis ist praktisch eine Punktlandung, insbesondere wenn man einen leichten Arbeits-rückstand aufgrund der neu eingeführten IT-Applikationen berücksichtigt. Weiter dürfte auch das im Vorjahresvergleich in den letzten vier Monaten des Rechnungsjahres insgesamt rückläufige Einfuhrsteueraufkommen zum tiefen Wachstum beigetragen haben. Da die Einfuhrsteuer zum allergrössten Teil von den mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in ihren Abrechnungen mit der ESTV wieder als Vorsteuer in Abzug gebracht werden kann, werden die genannten tieferen Einnahmen bei der Einfuhrsteuer in der Regel durch höhere Einnahmen aus der Inlandsteuer kompensiert. Allerdings erfolgt die Kompensation des Einfuhrsteu-errückgangs wegen der Abrechnungsperiodizität erst mit mehrmonatiger Verzögerung und somit nur zu einem sehr geringen Anteil im Rechnungsjahr 2018.

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 130, Art. 196 Ziff. 14. BG vom 12.6.2009 über die Mehrwertsteuer (MWStG; SR 641.20). Mehrwert-steuerverordnung vom 27.11.2009 (MWStV; SR 641.201).

HinweiseMassgebend für die Ermittlung der Einlagen in den «Bahninfrastrukturfonds» und in die Spezialfinanzierungen für die AHV, IV und die Krankenversicherung sind die finanzierungswirksamen Einnahmen zuzüglich der Bussen und Verzugszinsen aus Mehr-wertsteuer und abzuglich der Vergütungszinsen und Debitorenverluste aus Mehrwertsteuer (vgl. dazu auch E140.0103, E150.0107, A240.0103, A202.0117). Die Netto-Einnahmen – also die für die Finanzierung der Aufgaben effektiv zur Verfügung stehenden Mittel – betragen insgesamt 22 590 Millionen mit folgenden Anteilen:

— Allgemeine Bundesmittel 17 920 101 293 — Krankenversicherung (5 %) 943 163 226 — MWSt-Prozent für die AHV (83 %) 2 407 998 988 — Bundesanteil am AHV-Prozent (17 %) 493 204 612 — MWSt-Zuschlag 0,4 Prozent für die IV 243 746 023 — Finanzierung Bahninfrastruktur 581 778 742

Einnahmen für zweckgebundene Fonds, siehe Band 1, Teil B, Ziffer 82/34: — «Krankenversicherung» 943 163 226 — «Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung» 3 144 949 624

Vgl. auch A230.0104, A230.0105.

Zweckgebundene Einnahmen für Sonderrechnungen, siehe Band 1, Teil D, Ziffer 1:

— «Bahninfrastrukturfonds» 581 778 742

Vgl. auch 802/A236.0110.

605 ESTV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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62

E110.0107 ENTNAHME AUS RÜCKSTELLUNGEN FISKALBEREICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 1 625 090 – 6 103 905 6 103 905 –

Die Rückstellung für offene Rechtsfälle MWST wurde 2018 vollumfänglich aufgelöst.

E140.0103 VERZUGSZINSEN STEUERN UND ABGABEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 122 310 643 117 000 000 88 439 517 -28 560 483 -24,4

Verrechnungssteuer und StempelabgabenHierbei geht es um Verzugszinsen, die im Rahmen von Strafverfahren im Zusammenhang mit der Hinterziehung von Verrech-nungssteuern und Stempelabgaben in Rechnung gestellt werden. Die Verzugszinsen der Verrechnungssteuer beliefen sich 2018 auf 38,2 Millionen. Budgetiert waren 57 Millionen. Die Verzugszinsen der Stempelabgaben betrugen 6,9 Millionen bei einem budgetierten Betrag von 5 Millionen. Im Detail:

— Zinsertrag Verrechnungssteuer 33 171 397 — Zinsertrag Stempelabgaben 6 912 412 — Zinsertrag Steuerrückbehalt USA 25 705 — Zinsertrag EU Steuerrückbehalt 115 506 — Zinsertrag Abgeltungssteuer IQA -1 078

MehrwertsteuerDie Verzugszinsen aus der Mehrwertsteuer belaufen sich im Rechnungsjahr auf 48 Millionen. Sie liegen damit um rund 11 Millionen unter dem Vorjahres- und rund 7 Millionen unter dem budgetierten Wert. Die Verzugszinsen aus der Mehrwertsteuer fliessen mit ein in die Ermittlung der Einlagen aus der Mehrwertsteuer in den «Bahninfrastrukturfonds» und in die Spezialfinanzierungen für die AHV, IV und die Krankenversicherung. Aus diesem Grunde werden die Verzugszinsen auf die gleichen Einnahmenkategorien aufgeteilt wie die Mehrwertsteuereinnahmen, und zwar im Verhältnis dieser Einnahmenanteile an den Gesamteinnahmen der Mehrwertsteuer:

— Zinsertrag MWSt, Allgemeine Bundesmittel 38 248 263 — Zinsertrag MWSt, Krankenversicherung (5 %) 2 013 066 — Zinsertrag MWSt, MWSt-Prozent für die AHV (83 %) 5 139 579 — Zinsertrag MWSt, Bundesanteil am AHV-Prozent (17 %) 1 052 685 — Zinsertrag MWSt, MWSt-Zuschlag 0,4 Prozent für die IV 520 246 — Zinsertrag MWSt, Finanzierung Bahninfrastruktur 1 241 736

RechtsgrundlagenBG vom 12.6.2009 über die Mehrwertsteuer (MWStG; SR 641.20), Art. 57, 87, 108. V des EFD über die Verzugs- und die Vergü-tungszinssätze vom 11.12.2009 (SR 641.207.1), Art. 1.

E150.0104 WEHRPFLICHTERSATZABGABE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 174 547 368 180 000 000 166 609 132 -13 390 868 -7,4finanzierungswirksam 174 847 368 180 000 000 167 709 132 -12 290 868 -6,8nicht finanzierungswirksam -300 000 – -1 100 000 -1 100 000 –

Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfül-len, haben einen Ersatz in Geld zu leisten. Der Ertrag hängt von vielen Variablen ab (Konjunkturlage, Anzahl der Dienstverschie-ber im Militär- bzw. Zivildienst, geleistete Diensttage im Zivilschutz, Anzahl Ersatzbefreite gemäss WPEG, Zahlungsmoral, Anzahl der Mindestabgaben, Anzahl der für untauglich Erklärten, Anzahl der Neueinbürgerungen, Anzahl der Auslandbeurlaubten, Be-arbeitungsstand in den 26 Kantonen etc.). Der Ertrag fliesst in die allgemeine Bundeskasse.

Der Betrag bezieht sich auf das Veranlagungsjahr 2018. Der budgetierte Wert wurde um 13,4 Millionen unterschritten. Mit der Weiterentwicklung der Armee wurde die Ausbildungsdienstpflicht von 260 auf 245 Diensttage reduziert. Diese Reduktion führte dazu, dass Tausende Angehörige der Armee ihre bezahlten Ersatzabgaben ein Jahr früher zurückerstattet erhielten, weil sie ihre Pflicht früher erfüllt hatten. 247 000 Ersatzpflichtige haben durchschnittlich 708 Franken Wehrpflichtersatzabgabe bezahlt.

RechtsgrundlagenBG vom 12.6.1959 über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG; SR 661). Letzte massgebende Tarifrevision: Änderung vom 3.10.2008.

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63

E150.0105 DURCHFÜHRUNG DER STEMPELABGABEN IN LIECHTENSTEIN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 495 823 437 000 479 763 42 763 9,8

Laut Vertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet erhebt die ESTV die Stempelabgaben im Fürstentum Liechtenstein.

Der Voranschlag wurde um 9,8 Prozent übertroffen. Die Einnahmen wurden in Abhängigkeit vom Ertrag aus den Stempelabga-ben in der Schweiz geschätzt. Im Berichtsjahr beliefen sich die Gesamteinnahmen auf 44 976 266 Franken. Nach Abzug des für das Fürstentum Liechtenstein bestimmten Anteils, betrug der in Bundeshand verbleibende Restbetrag 479 763 Franken (1 % der Gesamteinnahmen zzgl. 30 000 Franken Jahrespauschale).

RechtsgrundlagenBG vom 27.6.1973 über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10). Vertrag vom 29.3.1923 zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums an das schweizerische Zollgebiet (SR 0.631.112.514).

E150.0107 BUSSEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 13 761 791 11 535 000 10 214 382 -1 320 618 -11,4

Verrechnungssteuer und StempelabgabenDie Bussen, die im Rahmen von Strafverfahren im Zusammenhang mit der Hinterziehung von Verrechnungssteuern und Stem-pelabgaben in Rechnung gestellt werden, waren mit 2 204 869 Franken deutlich höher als budgetiert (Fr. 510 000). Im Detail:

— Verrechnungssteuer 2 215 869 — Stempelabgaben -11 000

MehrwertsteuerDie Bussen aus der Mehrwertsteuer betragen rund 8 Millionen. Sie liegen damit unter dem Niveau des Vorjahres (13 Mio.) und dem Voranschlagswert (11 Mio.). Die Bussen aus der Mehrwertsteuer fliessen mit ein in die Ermittlung der Einlagen aus der Mehrwertsteuer in den «Bahninfrastrukturfonds» und in die Spezialfinanzierungen für die AHV, IV und die Krankenversicherung. Aus diesem Grunde werden die Bussen auf die gleichen Einnahmenkategorien aufgeteilt wie die Mehrwertsteuereinnahmen, und zwar im Verhältnis dieser Einnahmenanteile an den Gesamteinnahmen der Mehrwertsteuer:

— Bussenertrag MWSt, Allgemeine Bundesmittel 6 348 995 — Bussenertrag MWSt, Krankenversicherung (5 %) 334 158 — Bussenertrag MWSt, MWSt-Prozent für die AHV (83 %) 853 141 — Bussenertrag MWSt, Bundesanteil am AHV-Prozent (17 %) 174 740 — Bussenertrag MWSt, MWSt-Zuschlag 0,4 Prozent für die IV 86 358 — Bussenertrag MWSt, Finanzierung Bahninfrastruktur 206 121

RechtsgrundlagenBG vom 12.6.2009 über die Mehrwertsteuer (MWStG; SR 641.20), Art. 96 ff. BG vom 13.10.1965 über die Verrechnungssteuer (VStG; SR 642.21), Art. 64A ff. BG vom 27.6.1973 über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10), Art. 45ff. BG vom 22.3.1974 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR; SR 313.0). BG vom 28.9.2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG; SR 651.1), Art. 9 Abs. 5 und Art. 10 Abs. 4.

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 235 330 007 266 090 500 250 432 559 -15 657 941 -5,9davon Kreditmutationen 4 458 100

finanzierungswirksam 172 789 331 200 390 000 178 022 082 -22 367 918 -11,2nicht finanzierungswirksam 9 766 806 20 150 000 18 824 965 -1 325 035 -6,6Leistungsverrechnung 52 773 871 45 550 500 53 585 512 8 035 012 17,6Personalaufwand 162 188 826 168 700 300 166 901 138 -1 799 162 -1,1

davon Personalverleih 99 101 – 311 480 311 480 –Sach- und Betriebsaufwand 63 160 016 77 140 200 64 199 939 -12 940 261 -16,8

davon Informatiksachaufwand 38 631 764 50 167 300 39 924 116 -10 243 184 -20,4davon Beratungsaufwand 613 087 531 900 569 358 37 458 7,0

Abschreibungsaufwand 9 281 822 20 150 000 18 370 611 -1 779 389 -8,8Investitionsausgaben 699 343 100 000 960 872 860 872 860,9Vollzeitstellen (Ø) 1 008 1 029 1 051 22 2,1

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Personalaufwand liegt 1,1 Prozent (1,8 Mio.) unter dem Voranschlag, dies wegen zeitverzögerter Besetzung vakanter Stellen und einem Minderbedarf bei der Ausbildung (0,5 Mio.). Im Vorjahresvergleich nahm der Aufwand um 4,7 Millionen zu; mit den zusätzlichen Mitteln wurde namentlich die Steuerinspektion und der Bereich der Amt- und Rechtshilfe verstärkt.

Sach- und BetriebsaufwandDer Informatiksachaufwand liegt rund 10,2 Millionen unter dem Voranschlag 2018. Dies ist auf verschiedene Faktoren zurückzu-führen: verzögerte Vorhaben (Projekte CbCR und Steuerrechner, 1,6 Mio.), Verzicht auf Changes im Bereich der Fachanwendungen (0,7 Mio.), günstigere Entwicklungs- und Betriebsleistungen durch die Plattform Digitalisierung DIP (SIA 3,2 Mio.), günstigerer Bezug der Standard-Dienste aufgrund tieferer Preise seitens des Leistungserbringers (0,5 Mio.), Minderbezug der Host-Entwick-lungsleistungen (0,7 Mio.), tiefere Betriebskosten beim Automatischen Informationsaustausch (AIA, 1,6 Mio.) sowie tiefere Kosten bei den Ausserbetriebnahmen der Altsysteme (0,6 Mio.).

Informatik-Betrieb (35,6  Mio.): Weitere «Altsysteme» konnten rückgebaut werden. Vereinzelt wurden Altsysteme erst später ausser Betrieb genommen, da vorübergehend noch Zugriffe auf die Altdaten benötigt wurden. Der Aufwand im Bereich der Leistungsverrechnung umfasst Service Level Agreements (SLA) mit dem BIT für Betrieb und Wartung der Informatikanwen-dungen und Dienstleistungsvereinbarungen (DLV) mit dem BIT zur Weiterentwicklung von Anwendungen und Einführung von Changes und neuen Releases. Anpassungen zur Sicherstellung des laufenden Betriebs fielen vor allem bei den neuen Steuer-fachanwendungen (Wartungskosten der aus dem Projekt FISCAL-IT entstandenen neuen Steuerfachanwendungen), Anwendung MOLIS (Mehrwertsteuer Online Informations-System), IC-Tax (Erstellung amtlicher Kurslisten für Wertpapiere) und den IDV-An-wendungen (Kleinanwendungen Büroautomation) an. Hinzu kam der Anteil Bund an den Betriebskosten für die Anwendung Wertschriftenverzeichniskontrolle (WVK) und des CH-Meldewesen Steuern (elektronischer Datenaustausch Bund/Kanton im Steuerbereich).

Informatik-Projekte (4,3 Mio.): Wichtigste Projekte waren die Einführung der Steuersatzanpassungen (Teilrevision MWStG) sowie die Produktivsetzung weiterer Komponenten des automatischen Informationsaustausches (AIA), des spontanen Informations-austausches (SIA) und der Unternehmensabgabe (RTVG). Hinzu kamen Ausgaben für die Realisierung von Change-Requests zum Erhalt diverser Ist-Systeme.

Der Beratungsaufwand umfasst den Einsatz externer Spezialisten im Rahmen von steuerpolitischen Projekten und Klärung von internationalen Steuerfragen (Studien, Expertisen) sowie den Aufwand für Expertenkommissionen und Arbeitsgruppen. Der leichte Mehrbedarf ist im Bereich der Expertisen entstanden.

Vom übrigen Sach- und Betriebsaufwand in der Höhe von 23,7 Millionen entfielen 12,5 Millionen auf die Miete und 11,2 Millionen auf den übrigen Betriebsaufwand (v.a. effektive Spesen, Post- und Versandspesen, Bürobedarf). Der Kreditrest gegenüber dem Budget von 2,7 Millionen entstand hauptsächlich beim Bezug von Bürobedarf, Drucksachen und Rechenzentrumleistungen beim BBL (1,2 Mio.) und bei den Übersetzungen (0,8 Mio.).

AbschreibungsaufwandDie Abschreibungen auf Software stammen grösstenteils aus den aktivierten Projektkosten aus dem Programm FISCAL-IT. Ge-genüber dem Budget resultiert ein Minderbedarf bei den Abschreibungen von 1,8 Millionen.

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InvestitionsausgabenDie Investitionsausgaben setzen sich zusammen aus Hard- und Softwareinvestitionen (0,9 Mio.) sowie aus Auslagen für den Ersatz von Auspack- und Frankiermaschinen und der Einrichtung einer Sicherheitstüre (0,1 Mio.).

KreditmutationenDie Kreditmutationen von 4,5 Millionen beinhalten:

— Abtretungen vom EPA im Personalbereich (2,2 Mio. für Praktikanten, Lernende, Berufsintegration, Pensionskassenbeiträ-ge und Familienunterstützung)

— Abtretung des GS-EFD für die Digitalisierungsplattform (Fr. 355 000) — Abtretung für das Projekt SP-8 E-Mehrwertsteuer aus dem ISB (Fr. 46 000) — Kreditverschiebung (Investitionen) für die Vorhaben Forensic und DWH ans BIT (0,1 Mio.) — Kreditverschiebung von nicht benötigten zentralen IKT-Mittel des Projektes CbCR ans ISB (0,7 Mio.) — Abtretung und Kreditverschiebung für Mehrkosten im Bereich der Fachanwendungen aus dem GS-EFD (2,7 Mio.)

GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer und Stem-

pelabgaben sowie Amtshilfe LG 2: Mehrwertsteuer Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 100 105 135 145 Personalaufwand 65 69 97 98 Sach- und Betriebsaufwand 30 27 33 37

davon Informatiksachaufwand 21 16 18 23 davon Beratungsaufwand 0 0 0 –

Abschreibungsaufwand 5 9 5 9 Investitionsausgaben 0 0 1 1 Vollzeitstellen (Ø) 419 446 589 605

A202.0117 DEBITORENVERLUSTE STEUERN UND ABGABEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 158 144 734 159 179 614 159 179 614 0 0,0davon Kreditmutationen 69 179 614

finanzierungswirksam 97 403 267 159 179 614 120 612 900 -38 566 714 -24,2nicht finanzierungswirksam 60 741 468 – 38 566 714 38 566 714 –

Die finanzierungswirksamen Debitorenverluste stellen effektive Verluste für den Bund dar. Der nicht finanzierungswirksame Teil des Kredits ist eine Anpassung der Wertberichtigung auf den Debitorenbeständen (Delkredere).

Stempelabgaben und VerrechnungssteuerFinanzierungswirksam:

— Stempelabgaben 390 200 — Verrechnungssteuer 12 924 665

Die nicht-finanzierungswirksame Anpassung des Delkredere erfolgt jährlich nach festgelegten Regeln. Gestützt auf die offenen Debitoren wurde das Delkredere per Ende 2018 wie folgt revidiert:

— Stempelabgaben -5 067 000 — Verrechnungssteuer 4 217 000

MehrwertsteuerDie finanzierungswirksamen Debitorenverluste aus der Mehrwertsteuer belaufen sich auf 107 Millionen. Rund 2,0 Prozent davon entfallen auf die Einfuhrsteuer, der übrige Teil auf die Inlandsteuer. Die Aufteilung dieser Debitorenverluste auf die einzelnen Ein-nahmenanteile erfolgt im Verhältnis dieser Anteile an den geschätzten Gesamteinnahmen der Mehrwertsteuer unter Einschluss der Bussen und Zinsen aus der Mehrwertsteuer:

— Allgemeine Bundesmittel 85 116 966 — Krankenversicherung (5 %) 4 479 840 — MWSt-Prozent für die AHV (83 %) 11 437 523 — Bundesanteil am AHV-Prozent (17 %) 2 342 625 — MWSt-Zuschlag 0,4 Prozent für die IV 1 157 746 — Finanzierung Bahninfrastruktur 2 763 335

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Die finanzierungswirksamen Debitorenverluste aus Mehrwerteuer liegen um 17 Millionen über dem Voranschlagswert und um 13 Millionen höher als das Vorjahresergebnis. Die Abweichung zum Voranschlagswert ist zu einem wesentlichen Teil darin begrün-det, dass die Debitorenverluste 2017, die Ausgangsbasis der Schätzung, im Budgetierungszeitpunkt höher veranschlagt wurden als die letztlich realisierten. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahreswert ist zu einem grossen Teil zurückzuführen auf die im Vorjahresvergleich tiefere Rückbuchung der Debitorenverluste aus Forderungen, die aus Schätzungen wegen nicht eingereichter Mehrwertsteuerabrechnungen stammen (rund 92 Mio. im Rechnungsjahr im Vergleich zu rund 98 Mio. im Jahr 2017; für weitere Erläuterungen zu dieser Rückbuchungspraxis s. Staatsrechnung 2017, Band 2B, S. 69).

Das Delkredere wurde gestützt auf die offenen Debitoren per Ende 2018 um 39 Millionen nach oben revidiert. Veränderungen im Delkredere lassen sich nicht budgetieren.

HinweiseSiehe auch E110.0106 Mehrwertsteuer, E140.0103 Verzugszinsen Steuern und Abgaben, E150.0107 Bussen, A240.0103 Vergü-tungszinsen Steuern und Abgaben.

Kreditmutationen — A202.0117 Debitorenverluste Steuern und Abgaben. Aufgrund der nicht budgetierten Delkredereveränderung Mehrwert-

steuer und den Verlusten aus der Verrechnungssteuer und Stempelabgaben resultierte ein Mehrbedarf, weshalb eine Kreditmutation von 69,2 Millionen (Art. 33 Abs. 3 FHG) vorgenommen werden musste.

A202.0118 FISCAL-IT

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 27 905 905 16 312 600 15 391 270 -921 330 -5,6davon Kreditmutationen 3 700 000

finanzierungswirksam 6 188 385 16 312 600 3 240 348 -13 072 252 -80,1Leistungsverrechnung 21 717 521 – 12 150 922 12 150 922 –Personalaufwand 106 354 224 200 105 030 -119 170 -53,2Sach- und Betriebsaufwand 24 833 853 16 088 400 14 432 226 -1 656 174 -10,3

davon Informatiksachaufwand 24 793 884 16 088 400 14 432 226 -1 656 174 -10,3Investitionsausgaben 2 965 699 – 854 014 854 014 –

Mit dem Projekt FISCAL-IT wurden die IT-Anwendungen der ESTV erneuert und vereinheitlicht sowie die Prozesse modernisiert und eGovernment-fähig gemacht. Dazu wurde im Jahr 2013 ein Verpflichtungskredit von 85,2 Millionen bewilligt. Eine überar-beitete Kostenschätzung Ende 2016 hatte gezeigt, dass in Bezug auf die gesamten Projektkosten ein Mehrbedarf von insgesamt 26 Millionen bestand. Gleichzeitig wurde auch der Verpflichtungskredit um 10 Millionen auf 95,2 Millionen erhöht.

Das Projekt FISCAL-IT wurde im Rahmen von 36 Teilprojekten durchgeführt. Es stellte einerseits sicher, dass die veralteten und ab 2019 nicht mehr zu betreibenden Hauptanwendungen der ESTV MOLIS (Mehrwertsteuer), STOLIS (Verrechnungssteuer/Stempelabgaben), EFIM (Mehrwertsteuer), DIAB (DVS Erhebung) und AFOS (DVS Rückerstattung) abgelöst werden konnten. Andererseits umfasste das Vorhaben auch Systeme im Bereich der Amtshilfe, des Content Managements, der externen Prüfung sowie verschiedene E-Government-Anwendungen für die Steuerpflichtigen. Die Ablösung der heterogenen und veralteten IT Infrastruktur betraf einen Grossteil aller Mitarbeitenden der ESTV. Das Projekt wurde u.a. mit den beiden Leistungserbringern BIT (Entwicklung und Betrieb) und BBL (Outputmanagement) umgesetzt. Das BIT arbeitete mit verschiedenen namhaften Lieferan-ten zusammen, um die neuen Anwendungen zu realisieren.

Mit dem Juni Release 2018 wurde als Schwerpunkt das letzte Haupt-Altsystem MOLIS (Mehrwertsteuer-Online-Informations-Sys-tem) abgelöst. Im Oktober 2018 folgten weitere Fachsysteme im Bereich der Rechtsanwendung. Parallel zur Produktivsetzung fand eine umfassende Datenmigration der MWST-Daten statt. Die Bearbeitung der Geschäftsfälle durch die Hauptabteilung MWST erfolgt seit Mitte 2018 entsprechend mit den neuen Systemen. Der Jahresabschluss 2018 der ESTV konnte vollumfänglich mit den neuen Systemen durchgeführt werden. Die infolge fehlender Entwicklungsressourcen und Verzögerungen in der Res-sourcen-Beschaffung im 2017 nicht gelieferten notwendigen Funktionalitäten konnten im 2018 nachgeliefert werden.

Sämtliche Projekte im Rahmen von FISCAL-IT konnten per Programmende per 31.12.2018 abgeschlossen werden. Die Projektkos-ten beliefen sich auf insgesamt 111,5 Millionen. Die Programmzielsetzungen wurden erreicht und der Programmabschluss wurde ordentlich durchgeführt. Der Schlussbericht wird nach dem Vorliegen der finalen Finanzzahlen bis Ende März 2019 erstellt.

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Kreditmutationen — Abtretung und Kreditverschiebung zentraler IKT-Mittel vom ISB (2,0 Mio.) — Auflösung der zweckgebundenen Reserve 2017 (1,7 Mio.)

HinweiseVerwaltungseinheitsübergreifender Verpflichtungskredit «FISCAL-IT» (V0231.00), siehe Band 1, Ziffer C 11 sowie BB vom 12.12.2013 und 14.12.2017.

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Bildung aus Rechnung 2017 – 7 200 000 7 200 000Auflösung – -4 000 000 -4 000 000Endbestand per 31.12.2018 – 3 200 000 3 200 000Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 1 300 000 1 300 000

Auflösung und Verwendung von Reserven im Jahr 2018Im 2018 wurden die zweckgebundenen Reserven für die Projekte Fiscal-IT (1,7 Mio.) aufgelöst, da die Mittel für die Abschlussar-beiten benötigt wurden. Ohne Verwendung aufgelöst wurden die Reserven für die Projekte UMWStG (1,4 Mio.) und SIA (0,9 Mio.).

Antrag zur Bildung neuer ReservenDas Projekt CbCR verzögerte sich ressourcenbedingt. Durch die Neuplanung und die Realisierung durch die Plattform Digitali-sierung werden die Mittel später benötigt als geplant und es werden zweckgebundene Reserven in der Höhe von 1,3 Millionen gebildet.

TRANSFERKREDITE DER LG1: DIREKTE BUNDESSTEUER, VERRECHNUNGSSTEUER UND STEMPELABGABEN SOWIE AMTSHILFE

A230.0101 DIREKTE BUNDESSTEUER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 3 582 544 400 3 839 661 200 3 839 661 125 -75 0,0davon Kreditmutationen 156 271 200

Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer beträgt 17 Prozent. Für die Berechnung des Kantonsanteils ist der Bruttoertrag vor Berücksichtigung der pauschalen Steueranrechnung massgebend.

RechtsgrundlagenBG vom 14.12.1990 über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11), Art. 196.

Kreditmutationen — E110.0102 Direkte Bundessteuer. Aufgrund höherer Einnahmen als budgetiert resultieren auch höhere Anteile der Kantone,

weshalb eine Kreditmutation von 156,3 Millionen (Art. 33 Abs. 3 FHG) vorgenommen werden musste.

A230.0102 VERRECHNUNGSSTEUER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 955 289 686 821 342 700 821 342 700 0 0,0davon Kreditmutationen 208 036 000

Kantonsanteil an der Verrechnungssteuer (10 % des Reinertrags).

RechtsgrundlagenBG vom 13.10.1965 über die Verrechnungssteuer (VStG; SR 642.21), Art. 2.

Kreditmutationen — E110.0103 Verrechnungssteuer. Aufgrund höherer Einnahmen als budgetiert resultieren höhere Anteile der Kantone, wes-

halb eine Kreditmutation von 208 Millionen (Art. 33 Abs. 3 FHG) vorgenommen werden musste.

605 ESTV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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68

A230.0103 ZUSÄTZLICHER STEUERRÜCKBEHALT USA

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 659 250 2 825 100 2 825 100 0 0,0davon Kreditmutationen 1 064 700

Kantonsanteil: 10 Prozent.

RechtsgrundlagenV vom 15.6.1998 zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2.10.1996 (SR 672.933.61), Art. 18.

Kreditmutationen — E110.0104 Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA. Aufgrund höherer Einnahmen als budgetiert resultieren höhere Anteile der

Kantone, weshalb eine Kreditmutation von 1,1 Millionen (Art. 33 Abs. 3 FHG) vorgenommen werden musste.

A230.0106 WEHRPFLICHTERSATZABGABE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 34 942 049 36 000 000 33 531 187 -2 468 813 -6,9

Bezugsprovision der Kantone: 20 Prozent.

RechtsgrundlagenBG vom 12.6.1959 über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG; SR 661), Art. 45.

HinweiseE150.0104 Wehrpflichtersatzabgabe.

A231.0166 BEITRÄGE AN INTERNATIONALE ORGANISATIONEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 68 640 126 500 123 640 -2 860 -2,3

Es handelt sich um die Beiträge an die Intra-European Organisation of Tax Administrations (IOTA) und an das Forum on Tax Administration der OECD (FTA).

TRANSFERKREDITE DER LG2: MEHRWERTSTEUER

A230.0104 MEHRWERTSTEUERPROZENT FÜR DIE AHV

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 369 403 846 2 423 000 000 2 407 998 988 -15 001 012 -0,6

Anteil von 83  Prozent am Mehrwertsteuerprozent für die AHV. Massgebend für die Spezialfinanzierung für die AHV sind die Einnahmen aus Mehrwertsteuer unter Einschluss der Bussen und Zinsen und nach Abzug der Debitorenverluste aus Mehrwert-steuer. Der Wert von 2408 Millionen ergibt sich somit aus dem entsprechenden Anteil am Total aus Fiskaleinnahmen, Bussen und Zinsen aus Mehrwertsteuer nach dem Bruttoprinzip (2419 Mio. von insgesamt 22 697 Mio.) abzüglich des Anteils von 11 Millionen an den Debitorenverlusten. Die Ausgaben bewegen sich parallel zu den Einnahmen und liegen um rund 15 Millionen unter dem Voranschlag.

RechtsgrundlagenBG vom 12.6.2009 über die Mehrwertsteuer (MWStG; SR 641.20). BB vom 20.3.1998 über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV (SR 641.203). V vom 19.4.1999 über das Verfahren zur Überweisung des für die AHV bestimmten Mehrwertsteu-er-Ertragsanteils an den AHV-Ausgleichsfonds (SR 641.203.2).

HinweiseSiehe auch E110.0106 Mehrwertsteuer, E140.0103 Verzugszinsen Steuern und Abgaben, E150.0107 Bussen, A202.0117 Debitoren-verluste Steuern und Abgaben, A240.0103 Vergütungszinsen Steuern und Abgaben.

Ausgabe finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

605 ESTV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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69

A230.0105 MEHRWERTSTEUERZUSCHLAG FÜR DIE IV

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 1 141 562 230 250 000 000 243 746 023 -6 253 977 -2,5

Der Beitrag entspricht 21 Prozent des Netto-Ertrags aus dem letzten Jahr der per 1.1.2011 erfolgten und bis 31.12.2017 befristeten proportionalen Steuersatzerhöhung um 0,4 Prozentpunkte für die IV. Die Mehrwertsteuereinnahmen eines Kalenderjahres stam-men zum grössten Teil aus den ersten drei Quartalen des betreffenden Jahres und aus dem vierten Quartal des Vorjahres. Auf-grund dieses Umstandes fielen rund 21 Prozent des Ertrages aus dem letzten Jahr der Steuersatzerhöhung erst im Jahr 2018 an.

Massgebend für die Spezialfinanzierung für die IV sind die Einnahmen aus Mehrwertsteuer unter Einschluss der Bussen und Zinsen und nach Abzug der Debitorenverluste aus Mehrwertsteuer. Der Wert von 244 Millionen ergibt sich somit aus dem ent-sprechenden Anteil am Total aus Fiskaleinnahmen, Bussen und Zinsen aus Mehrwertsteuer nach dem Bruttoprinzip (245 Mio. von insgesamt 22 697 Mio.) abzüglich des Anteils von 1 Million an den Debitorenverlusten. Die Ausgaben bewegen sich parallel zu den Einnahmen und liegen um rund 6 Millionen unter dem Voranschlag.

RechtsgrundlagenBG vom 12.6.2009 über die Mehrwertsteuer (MWStG; SR 641.20). BB vom 13.6.2008 über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze, geändert durch den BB vom 12.6.2009 über die Änderung dieses Beschlusses (AS 2010 3821). V vom 3.11.2010 über das Verfahren zur Überweisung des für die IV bestimmten Mehrwert-steuer-Ertragsanteils an den IV-Ausgleichsfonds (SR 641.203.3).

HinweiseSiehe auch E110.0106 Mehrwertsteuer, E140.0103 Verzugszinsen Steuern und Abgaben, E150.0107 Bussen, A202.0117 Debitoren-verluste Steuern und Abgaben, A240.0103 Vergütungszinsen Steuern und Abgaben.

Ausgabe finanziert aus zweckgebundenem Fonds «Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

WEITERE KREDITE

A240.0103 VERGÜTUNGSZINSEN STEUERN UND ABGABEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 6 874 140 4 000 000 3 798 470 -201 530 -5,0davon Kreditmutationen 2 000 000

Verrechnungssteuer und StempelabgabenDie Kosten verteilen sich wie folgt:

— Verrechnungssteuer 0 — Stempelabgaben 1 270 793

MehrwertsteuerDie Vergütungszinsen aus der Mehrwertsteuer belaufen sich auf rund 2,5 Millionen. Sie liegen damit um rund 1 Million unter dem Vorjahreswert. Die Vergütungszinsen aus der Mehrwertsteuer fliessen mit ein in die Ermittlung der Einlagen aus der Mehrwert-steuer in den «Bahninfrastrukturfonds» und in die Spezialfinanzierungen für die AHV, IV und die Krankenversicherung. Aus die-sem Grunde werden die Vergütungszinsen auf die gleichen Einnahmenkategorien aufgeteilt wie die Mehrwertsteuereinnahmen, und zwar im Verhältnis dieser Einnahmenanteile an den Gesamteinnahmen der Mehrwertsteuer:

— Zinsaufwand MWSt, Allgemeine Bundesmittel 2 005 146 — Zinsaufwand MWSt, Krankenversicherung (5 %) 105 534 — Zinsaufwand MWSt, MWSt-Prozent für die AHV (83 %) 269 440 — Zinsaufwand MWSt, Bundesanteil am AHV-Prozent (17 %) 55 186 — Zinsaufwand MWSt, MWSt-Zuschlag 0,4 Prozent für die IV 27 274 — Zinsaufwand MWSt, Finanzierung Bahninfrastruktur 65 097

RechtsgrundlagenBG vom 12.6.2009 über die Mehrwertsteuer (MWStG; SR 641.20), Art. 61, 88, 108. V des EFD über die Verzugs- und die Vergü-tungszinssätze vom 11.12.2009 (SR 641.207.1), Art. 2.

Kreditmutationen — Nachtragskredit von 2,0 Millionen für höher geschätzte Zinsaufwände.

605 ESTV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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71

EIDGENÖSSISCHE ZOLLVERWALTUNG

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Weitere Digitalisierung und Transformation der EZV zur Steigerung der Sicherheit und Effizienz sowie Senkung des Auf-

wands der Deklarationspflichten — Optimierung der Einsatztaktik zur effizienteren Bekämpfung von Schmuggel, Kriminalität und illegaler Migration — Verbesserung der Sicherheitslage durch wirkungsvolle Operationen im Verbund mit in- und ausländischen Partnern — Aufdeckung von gesundheitsschädigenden, umweltgefährdenden Waren und Einflüssen im grenzüberschreitenden Ver-

kehr im bisherigen Ausmass — Effektive und effiziente Erhebung der Abgaben

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Modernisierung und Digitalisierung der EZV (Programm DaziT): Realisierung der Verzollungs-App im Reiseverkehr und

der E-Begleitdokumente sowie Vorlage der Studie «LSVA III» — Immobilienstrategie EZV: Abschluss der Überarbeitung — Standardisierung Abfertigungsprozess für nichtzollrechtliche Erlasse (NZE): Klärung Standardisierungsmöglichkeiten mit

allen betroffenen Verwaltungseinheiten — Überprüfung und Neugestaltung der Ausbildungen und Laufbahnen der EZV: Abschluss der Projektinitialisierung — Kontrollstrategie EZV: Neuausrichtung auf die strategischen Grundsätze und das Programm DaziT

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Meilensteine konnten teilweise, mit folgenden Ausnahmen erreicht werden:Immobilienstrategie EZV: Die Immobilienstrategie ist abhängig von der Kontrollstrategie EZV und damit Teil der Weiterentwick-lung EZV. Überprüfung und Neugestaltung der Ausbildungen und Laufbahnen der EZV: Die Projektinitialisierung ist abhängig von der Kontrollstrategie EZV und damit Teil der Weiterentwicklung EZV. Kontrollstrategie EZV: Die Kontrollstrategie EZV wurde von der Geschäftsleitung der EZV per 21.1.2019 genehmigt.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 11 808,7 12 106,3 12 036,0 227,3 1,9Investitionseinnahmen 0,1 0,2 0,5 0,4 412,3Aufwand 1 548,9 1 640,8 1 613,1 64,2 4,1Eigenaufwand 901,6 977,3 952,5 50,9 5,6Transferaufwand 635,4 659,5 656,6 21,2 3,3Finanzaufwand 11,8 4,0 4,0 -7,8 -66,4Investitionsausgaben 13,4 31,3 11,9 -1,5 -10,9

KOMMENTARDer Aufwand im Globalbudget setzt sich aus Personalaufwand (69 %), IKT-Aufwand (9 %) sowie übrigem Sach- und Betriebsauf-wand (22 %) zusammen. Der Ertrag im Globalbudget besteht aus Gebühren, Mieterträgen und anderem Ertrag. Ausserhalb der Globalbudgets werden die Fiskalerträge sowie verschiedene, damit verbundene Aufwand- und Ertragselemente geführt. Dazu gehören der Transferaufwand mit Einnahmenanteilen der Kantone, Aufwandentschädigungen für den Abgabenbezug durch Drit-te und Bezugsprovisionen der EZV, Debitorenverluste, Zinsaufwände und -erträge sowie Bussenerträge. Ebenfalls ausserhalb der Globalbudgets werden die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte und weitere Einzelkredite im Eigen-bereich (für die auslaufende Vorruhestandslösung, «DaziT» und «Polycom») geführt.

Sowohl der Ertrag als auch der Aufwand der EZV stiegen im Vergleich zum Vorjahr. Der Mehrertrag ist hauptsächlich auf die im 2018 erstmalig von der EZV vereinnahmte Spirituosensteuer sowie Rückstellungen bei der Mineralölsteuer im Jahr 2017 zurück-zuführen, wohingegen die Erträge aus Tabaksteuer, LSVA und CO2-Abgabe sanken. Auf der Aufwandseite führen höhere Debi-torenverluste sowie die Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in die EZV zu einem höheren Eigenaufwand. Des Weiteren haben die erstmals verbuchten Kantonsanteile an der Spirituosensteuer einen höheren Transferaufwand zur Folge.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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72

LG1: ERHEBUNG VON ABGABEN

GRUNDAUFTRAGDie EZV veranlagt an der Grenze und im Inland Handels- und Privatwaren in allen Verkehrsarten. Die Abgaben beinhalten u. a. Zölle, Mehrwertsteuer bei der Einfuhr, Mineralölsteuer, Automobilsteuer, Tabaksteuer, Biersteuer und Spirituosensteuer sowie Schwerverkehrs- und Nationalstrassenabgaben. Der Fokus richtet sich auf Waren, welche mit hohen Abgaben belastet sind. Einfache Prozesse und elektronische, zeitgemässe Verfahren unterstützen die Veranlagung. Falschanmeldungen und Schmuggel werden durch risikoorientierte Kontrollen aufgedeckt.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 9,0 8,5 7,6 -0,8 -9,9Aufwand und Investitionsausgaben 218,7 242,4 230,0 -12,5 -5,1

KOMMENTAR27 Prozent des Funktionsaufwands entfielen auf diese Leistungsgruppe. Von Aufwand und Ausgaben entfielen 155,1 Millionen auf Personal, 33,1 Millionen auf IKT und 21,1 Millionen auf den Liegenschaftsbereich. Die Abnahme gegenüber dem Voranschlag ist namentlich auf tiefere Abschreibungen zurückzuführen, was teilweise über eine Zunahme unter anderem im Informatikbereich kompensiert wurde.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Veranlagung: Bei Kontrollen verhilft das Aufdecken von Missbräuchen zu korrektem Deklarationsverhalten und zur besseren Durchsetzung der Abgabenpflicht

– Unregelmässigkeiten, Falschanmeldungen und Schmuggel im Handelswarenverkehr (Anzahl, min.) 15 321 15 600 20 351– Unregelmässigkeiten, Falschanmeldungen und Schmuggel im Reiseverkehr im Rahmen der erwarteten Migrationslage (Anzahl, min.) 10 839 12 500 12 630– Unregelmässigkeiten und Falschanmeldungen im Bereich Strassenverkehrsabgaben (Anzahl, min.) 11 472 10 200 11 536

KOMMENTARDas Ziel wurde übertroffen.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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73

LG2: SICHERHEIT UND MIGRATION

GRUNDAUFTRAGDie EZV leistet risikoorientiert einen Beitrag zur Umsetzung der nationalen und internationalen Sicherheitspolitik. Sie bekämpft grenzüberschreitende Kriminalität und illegale Migration und stellt einen effizienten Sicherheitsfilter dar. Sie hält unfallrisikobe-lastete Fahrzeuge und Fahrzeuglenker an der Grenze an und zertifiziert Unternehmen als «zugelassene Wirtschaftsbeteiligte» (AEO) und somit als sichere Glieder in der internationalen Logistikkette.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 4,5 5,1 5,1 0,0 0,5Aufwand und Investitionsausgaben 440,7 445,3 444,7 -0,6 -0,1

KOMMENTAR52 Prozent des Funktionsaufwands entfielen auf diese Leistungsgruppe. Von Aufwand und Ausgaben entfielen 304,3 Millionen auf Personal, 31,9 Millionen auf IKT und 61,0 Millionen auf den Liegenschaftsbereich. Der leichte Rückgang war das Egebnis diver-ser, teilweise gegenläufiger Entwicklungen: Einer leichten Abnahme im Personalaufwand und bei den Investitionsausgaben stand eine geringere Zunahme im Betriebs- und Abschreibungsaufwand gegenüber.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung: Die EZV trägt zur Aufklärung und Verminderung der grenzüberschreitenden Kriminalität bei – Festnahme ausgeschriebener Personen (Anzahl Personen, min.) 25 774 22 000 24 750– Verstösse gegen Waffen-, Kriegsmaterial-, Güterkontrollgesetz und Embargomassnahmen (Anzahl, min.) – 4 400 4 387– Beschlagnahme von Tatwerkzeugen, Deliktsgut und Barmitteln (Anzahl, min.) 919 1 000 1 409– Beschlagnahme von Betäubungsmitteln (kg, min.) 6 414,0 880,0 1 046,7– Gefälschte und missbräuchlich verwendete Dokumente (Anzahl, min.) 2 640 3 500 2 177Illegale Migration: Die EZV vermindert die illegale Migration und geht gegen Schleuser vor – Bewältigung der Migrationslage bis zu den definierten Schwellenwerten (ja/nein) – ja ja– Abgeklärte Verdachtsfälle auf Schleusertätigkeit (Anzahl, min.) 344 450 395Verkehrspolizeiliche Kontrollen an der Grenze: Durch die Ahndung von Gesetzesverstössen trägt die EZV dazu bei, dass die Fahrzeuglenkenden sich und ihre Fahrzeuge in fahrtauglichem Zustand halten

– Geahndete oder angezeigte Fahrzeuglenkende (Anzahl Personen, min.) 7 719 5 800 8 235– Geahndete oder angezeigte Fälle nicht konformer Fahrzeuge und Ladungen (Anzahl, min.) 25 262 24 000 30 487

KOMMENTARDie Ziele wurden grösstenteils erreicht. Zu grösseren Abweichungen kam es in folgenden Bereichen:Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung: Der Soll-Wert bei den gefälschten und missbräuchlich verwendeten Dokumente konnte nicht erreicht werden. Diese Messgrösse korreliert mit der Migrationslage. Die Anzahl rechtswidriger Aufenthalte hat im Vergleich zur Vorjahresperiode um 40 Prozent abgenommen. Die Anzahl Aufgriffe entspricht unter Berücksichtigung der Migrationslage einer überproportionalen Steigerung im Vergleich zum Vorjahreswert.Illegale Migration: Die Anzahl an abgeklärten Verdachtsfällen auf Schleusertätigkeit ist über die Jahre hinweg starken Schwan-kungen unterworfen. Aufgriffe im Schlepperwesen sind oft nur mit langwierigen Vorermittlungen zu erreichen. Der Soll-Wert wurde nicht erreicht. Die EZV konnte ihre Leistung im Vergleich zum Vorjahr jedoch um rund 15 Prozent steigern. Die vollständige Zielerreichung wäre – wenn überhaupt – nur mit einem unverhältnismässig hohen Personaleinsatz zu bewerkstelligen gewesen.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG3: UNTERSTÜTZUNG DES INTERNATIONALEN HANDELS

GRUNDAUFTRAGDie EZV bietet der Wirtschaft einfache, schnelle und kostengünstige Zollveranlagungsprozesse an. Der Zeit- und Kostendruck der Zollgrenze und die zollbedingten Regulierungen für die Wirtschaft werden auf das absolute Minimum reduziert. Die EZV vollzieht Massnahmen zum Schutz der Landwirtschaft, des geistigen Eigentums, für die wirtschaftliche Landesversorgung und Edelmetallkontrolle. Sie erstellt die Aussenhandelsstatistik.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 28,5 26,0 28,8 2,8 10,6Aufwand und Investitionsausgaben 144,9 148,8 141,8 -7,0 -4,7

KOMMENTAR17 Prozent des Funktionsaufwands entfielen auf diese Leistungsgruppe. Von Aufwand und Ausgaben entfielen 103,3 Millionen auf Personal, zu 12,5 Millionen auf IKT und 16,3 Millionen auf den Liegenschaftsbereich. Die Abnahme gegenüber dem Voranschlag ist namentlich auf organisatorische Änderungen bzw. Verschiebungen zwischen den Leistungsgruppen zurückzuführen.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Verfügbarkeit der Ware: Die Veranlagungsprozesse erfolgen speditiv und effizient – Durchschnittliche Dauer bis zur Freigabe gesperrter, nicht beschauter Sendungen (Minuten, max.) – 15 9– Durchschnittliche Dauer des Veranlagungsprozesses im Reiseverkehr (Minuten, max.) 8 10 8Schutz und Unterstützung der Schweizer Wirtschaft: Durch ihre Tätigkeit schützt und unterstützt die EZV die Interessen von Unternehmen und Wirtschaftszweigen

– Falschanmeldungen oder Schmuggel landwirtschaftlicher Produkte im Handelswarenverkehr (Anzahl, min.) 3 646 5 400 7 422– Unregelmässigkeiten, Falschanmeldungen und Schmuggel landwirtschaftlicher Produkte im Reiseverkehr im Rahmen der erwarteten

Migrationslage (Anzahl, min.)20 390 18 000 18 097

– Verstösse gegen Marken-, Design- und Urheberrecht (Anzahl, min.) 2 624 2 000 3 266– Beanstandungen der Qualität von Edelmetallwaren, inkl. Inland (Anzahl, min.) 1 958 2 200 1 587– Aufgriff von Personen mit Verdacht auf illegale Erwerbstätigkeit (Anzahl Personen) 3 300 2 900 3 153Lagerverkehr: Zollfreilager und Offene Zolllager werden wirksam kontrolliert – Quote Unregelmässigkeiten bei Bestandeskontrollen (%, min.) – 50 59Aussenhandelsstatistik: Durch die Aussenhandelsstatistik stellt die EZV der Schweizer Wirtschaft und der Politik wirtschaftspolitische Entscheidgrundlagen zur Verfügung

– Kundengerechte Auskünfte (jährliche Befragung) (Skala 1-4) – 3 3– Zeitgerechte Publikation der Medienmitteilung (ja/nein) – ja ja

KOMMENTARDie Ziele wurden erreicht, mit folgender Abweichung: Schutz und Unterstützung der Schweizer Wirtschaft: Der Entscheid, Fälschungen nicht mehr gestützt auf Art. 22a Edelmetall-kontrollgesetz (EMKG) und stattdessen nur noch gemäss Markenschutzgesetz (MSchG) aufzugreifen, hat dazu geführt, dass die Beanstandungen der Qualität von Edelmetallwaren unter dem Soll-Wert liegen. Im Gegenzug wurde aber die Zielsetzung im Bereich Marken-, Design- und Urheberrecht deutlich übertroffen.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG4: SCHUTZ VON GESUNDHEIT UND UMWELT

GRUNDAUFTRAGDie EZV schützt Bevölkerung und Umwelt bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren (Lebensmittelsicherheit, Pflanzen-, Tier- und Artenschutz, radioaktive, giftige Stoffe sowie Abfälle). Sie erhebt Lenkungsabgaben, um das Verhalten der Abgabenpflich-tigen in die vom Gesetzgeber festgelegte Richtung zu lenken. Die EZV reguliert den Handel mit alkoholischen Getränken und vollzieht entsprechende Werbebestimmungen.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 5,1 4,5 4,4 -0,1 -1,6Aufwand und Investitionsausgaben 38,0 41,7 38,7 -2,9 -7,0

KOMMENTAR4 Prozent des Funktionsaufwands entfielen auf diese Leistungsgruppe. Aufwand und Ausgaben entfielen zu 27,9 Millionen auf Personal, zu 4,0 Millionen auf IKT und zu 2,8 Millionen auf den Liegenschaftsbereich. Die Veränderungen gegenüber dem Voran-schlag sind namentlich auf nicht ausgeschöpfte Mittel zurückzuführen.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Umwelt und Gesundheit: Durch ihre Kontrolltätigkeit trägt die EZV dazu bei, dass keine gesundheits-schädigenden, umweltgefährdenden und/oder verbotenen Waren und Einflüsse über die Grenze gelangen

– Positive Befunde kantonaler Labors zu gemeldeten Sendungen (Anzahl, min.) – 200 286– Quote positiver Befunde kantonaler Labors zu gemeldeten Sendungen (%, min.) – 80 84– Rückweisungen von nicht konformen Waren gemäss Lebensmittelgesetzgebung (Anzahl, min.) – 200 159– Aufdeckungen in den Bereichen Heilmittel und Doping (Anzahl, min.) 2 052 1 575 4 341– Aufdeckungen in den Bereichen radioaktive, giftige Stoffe und Abfälle (Anzahl, min.) 306 350 609Lenkungsabgaben: Durch die Ahndung von Missbräuchen trägt die EZV dazu bei, dass Zollbeteiligte und Wirtschaft die geschuldeten Lenkungsabgaben entrichten

– Aufdeckungen im Bereich Lenkungsabgaben auf VOC (Anzahl, min.) 1 988 2 550 2 755– Quote von Unregelmässigkeiten bei kontrollierten Veranlagungen im Bereich CO₂-Abgabe (%, min.) – 3 6Alkoholgesetz: Die EZV kontrolliert den Handel von Spirituosen und beurteilt Werbeprojekte – Beurteilungen von Werbeprojekten (Anzahl, min.) 1 611 2 000 1 221– Unregelmässigkeiten bei Werbeprojekten (Anzahl, min.) 67 150 89Pflanzen-, Tier- und Artenschutz: Durch ihre Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr trägt die EZV zum Schutz von Pflanzen, Tieren und bedrohten Arten bei

– Aufdeckungen im Bereich Tierschutz (Anzahl, min.) 334 250 563– Aufdeckungen im Bereich Tierseuchen (Anzahl, min.) 6 010 8 200 4 808– Aufdeckungen im Bereich Artenschutz (Anzahl, min.) 569 400 747

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht. Zu grösseren Abweichungen kam es in folgenden Bereichen:Umwelt und Gesundheit: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der Einfuhr von nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten zu gewerblichen Zwecken aufgehoben. Entsprechend haben die Rückweisungen von nicht konformen Waren gemäss Lebensmittel-gesetzgebung stark abgenommen und der Soll-Wert konnte nicht errreicht werden. In Erfüllung der Motion 18.3315 Bühler betreffend Kontrollverfahren im internationalen Online-Versandhandel setzte die EZV in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Heilmit-telinstitut (swissmedic) per 2019 ein vereinfachtes Massnahmenverfahren um. Dieses führte zu einer massiven Wirkungssteigerung bei der Einziehung gesundheitsgefährdender Medikamente. Der Pilotbetrieb startete im Oktober 2018 und hatte zur Folge, dass die Aufdeckungen in den Bereichen Heilmittel und Doping seither deutlich über dem Soll-Wert lagen.Alkoholgesetz: Die Soll-Werte konnten nicht erreicht werden. Es wurden weniger Projekte zur Beurteilung eingereicht. Alle ein-gereichten Werbeprojekte wurden geprüft und beurteilt.Pflanzen-, Tier- und Artenschutz: Die Berechnung des Soll-Wertes bei den Aufdeckungen im Bereich Tierseuchen basierte auf einer zu optimistischen Berechnungsgrundlage.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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76

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 11 809 490 12 106 488 12 036 646 -69 842 -0,6Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 47 090 44 050 45 920 1 870 4,2Einzelpositionen E102.0102 Erstattung von Erhebungskosten 243 563 257 927 258 563 636 0,2Fiskalertrag E110.0108 Tabaksteuer 2 138 815 2 045 000 2 081 313 36 313 1,8E110.0109 Biersteuer 112 460 113 000 114 585 1 585 1,4E110.0110 Spirituosensteuer – 244 671 247 152 2 481 1,0E110.0111 Mineralölsteuer auf Treibstoffen 2 706 912 2 730 000 2 743 609 13 609 0,5E110.0112 Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen 1 798 512 1 815 000 1 819 326 4 326 0,2E110.0113 Mineralölsteuer auf Brennstoffen und Übrige 17 969 20 000 15 284 -4 716 -23,6E110.0114 Automobilsteuer 395 856 425 000 398 331 -26 669 -6,3E110.0115 Nationalstrassenabgabe 385 893 385 000 388 180 3 180 0,8E110.0116 Schwerverkehrsabgabe 1 627 264 1 620 000 1 603 153 -16 847 -1,0E110.0117 Einfuhrzölle 1 102 682 1 100 000 1 103 430 3 430 0,3E110.0118 Lenkungsabgaben auf VOC 108 527 120 000 108 188 -11 812 -9,8E110.0119 CO₂-Abgabe auf Brennstoffen 1 110 060 1 170 000 1 082 833 -87 167 -7,5Transferbereich Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen E130.0001 Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen 627 – 16 16 –Finanzertrag E140.0104 Finanzertrag 4 554 7 140 5 449 -1 691 -23,7Übriger Ertrag und Devestitionen E150.0108 Bussenertrag 8 706 9 700 21 315 11 615 119,7Aufwand / Ausgaben 1 562 960 1 672 096 1 625 146 -46 951 -2,8Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 842 285 878 241 855 261 -22 979 -2,6 Kompensation Nachtrag -200 Kreditverschiebung -129 Abtretung 5 625 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 964 Einzelkredite A202.0123 Aufwandentschädigungen Bezug der Nationalstrassenabgabe 36 075 36 960 36 441 -519 -1,4A202.0124 Aufwandentschädigungen Bezug der Schwerverkehrsabgabe 8 484 8 800 8 568 -232 -2,6A202.0125 Debitorenverluste -10 704 21 965 21 964 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 7 665 A202.0126 Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge Vorruhestand 33 248 31 915 30 889 -1 026 -3,2A202.0162 Gesamterneuerung und Modernisierung IKT-Anwendung 5 687 22 367 10 536 -11 831 -52,9 Kreditverschiebung -33 A202.0163 Polycom Werterhaltung – 8 069 569 -7 500 -92,9A202.0168 Programm Umsetzung Erneuerung Systemplattform (ESYSP) – 304 304 0 0,0 Abtretung 304 Transferbereich LG 1: Erhebung von Abgaben A230.0107 Schwerverkehrsabgabe 529 385 525 400 522 981 -2 419 -0,5LG 2: Sicherheit und Migration A231.0174 Beiträge an internationale Organisationen 12 086 14 709 14 270 -439 -3,0 Nachtrag 200 LG 3: Unterstützung des internationalen Handels A231.0173 Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte 94 600 94 600 94 600 0 0,0LG 4: Schutz von Gesundheit und Umwelt A230.0113 Kantonsanteil Spirituosensteuer – 24 793 24 790 -3 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 345 Finanzaufwand A240.0104 Finanzaufwand 11 814 3 975 3 974 -1 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 3 870

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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77

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 47 090 273 44 050 000 45 919 868 1 869 868 4,2finanzierungswirksam 43 323 133 44 050 000 44 765 605 715 605 1,6nicht finanzierungswirksam 3 767 140 – 1 154 263 1 154 263 –

Der Funktionsertrag lag mit 45,9 Millionen um 1,9 Millionen über dem Voranschlagswert. Die Budgetierung basiert auf den Rech-nungsergebnissen der Vorjahre. Dank der guten Konjunktur fielen die Gebühren für die Dienstleistungen EMK (+1,3 Mio.) höher als budgetiert aus. Des Weiteren lag der Liegenschaftsertrag aus der Vermietung von Dienstwohnungen sowie Polycom-Sen-destationen (neue Vermietung) um 1,3 Millionen, die Erträge aus Drittmitteln und Kofinanzierungen um 0,4 Millionen sowie die Fahrzeugverkäufe um 0,4 Millionen über dem Voranschlagswert. Dagegen lagen die sonstigen Einnahmen (-2,0 Mio.) sowie die Gebühren für Amtshandlungen (-0,8 Mio.) unter dem Voranschlagswert. Die nicht finanzierungswirksamen Erträge von 1,2 Milli-onen ergaben sich aus der Aktivierung von Eigenleistungen.

RechtsgrundlagenZollgesetz vom 18.3.2005 (ZG; SR 631.0), Art. 89; BG vom 20.12.1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021); vom 10.9.1969 über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren (SR 172.041.0); V vom 4.4.2007 über die Gebühren der Zollverwaltung (SR 631.035); Edelmetallkontrollgesetz vom 20.6.1933 (EMKG; SR 941.31); V vom 17.8.2005 über die Gebühren für die Edelmetallkontrolle (SR 941.319); Gebührenverordnung Publikationen vom 19.11.2014 (GebV-Publ; SR 172.041.11).

HinweiseEntschädigung durch die Wohlfahrtskasse des Zollpesonals (WOKA; Spezialfonds gemäss Art. 52 Abs. 1 FHG) für personelle Aufwände im Bereich Liegenschaften (Ferienwohnungen) in Höhe von rund 0,2 Millionen (1,4 FTE).

E102.0102 ERSTATTUNG VON ERHEBUNGSKOSTEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 243 563 279 257 927 000 258 563 143 636 143 0,2

Die Erhebungskosten werden als prozentuale Anteile der Einnahmenschätzungen der verschiedenen Steuern und Abgaben bud-getiert: Bezugsprovision von 1,4 Prozent auf der CO2-Abgabe, 1,5 Prozent auf Mineralölsteuer und -zuschlag auf Treibstoffen so-wie Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), 2,5 Prozent auf Tabaksteuer und Nationalstrassenabgabe, 5 Prozent auf der Schwerverkehrsabgabe und 7,8 Prozent auf der Spirituosensteuer.

Die Einnahmen lagen leicht über dem Voranschlagswert. Die grösste Veränderung zum Budgetwert verzeichnete die Tabaksteuer. Der negative Betrag von 1,0 Millionen umfasst die dem Fürstentum Liechtenstein (FL) zustehenden Anteile der Erhebungskosten.

— Tabaksteuer (vgl. E110.0108) 53 901 210 — Spirituosensteuer (E110.0110) 21 050 943 — Mineralölsteuer auf Treibstoffen (vgl. E110.0111) 41 937 807 — Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen (vgl. E110.0112) 27 809 802 — Nationalstrassenabgabe (vgl. E110.0115) 9 953 323 — Schwerverkehrsabgabe (vgl. E110.0116) 87 778 858 — Lenkungsabgabe auf VOC (vgl. E110.0118) 1 653 724 — CO2-Abgabe auf Brennstoffen (vgl. E110.0119) 15 454 034 — Fürstentum Liechtenstein -976 558

RechtsgrundlagenBRB vom 29.9.1967, 6.11.1970 und 13.12.1971 über die Bezugsprovision der Zollverwaltung auf Treibstoffzöllen und anderen Zweck-gebundenen Abgaben; Schwerverkehrsabgabegesetz vom 19.12.1997 (SVAG; SR 641.81); V des EFD vom 5.5.2000 über die Ent-schädigung der Zollverwaltung für den Vollzug der Schwerverkehrsabgabe (SR 641.811.912); Nationalstrassenabgabegesetz vom 19.3.2010 (NSAG; SR 741.71), Art. 19; V des EFD vom 30.10.2011 über die Aufwandentschädigung im Zusammenhang mit der Erhebung der Nationalstrassenabgabe (SR 741.712), Art. 2; Mineralölsteuerverordnung vom 20.11.1996 (MinöStV; SR 641.611), Art. 3; V vom 20.11.1997 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV; SR 814.018), Art. 4; CO2-Verord-nung vom 30.11.2012 (SR 641.711), Art. 132; Tabaksteuerverordnung vom 14.10.2009 (TStV; SR 641.311), Art. 42; Alkoholgesetz vom 21.6.1932 (AlkG; SR 680), Art. 44; Alkoholverordnung vom 15.9.2017 (AlkV; SR 680.11), Art. 74.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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78

E110.0108 TABAKSTEUER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 138 814 584 2 045 000 000 2 081 312 598 36 312 598 1,8

Die Tabaksteuer wird erhoben auf Tabakfabrikaten sowie auf Erzeugnissen, die wie Tabak verwendet werden (Ersatzprodukte).

Die Einnahmen lagen 57,5 Millionen unter der Rechnung 2017 und 36,3 Millionen über dem Voranschlagswert (+1,8 %). Der Haupt-grund war die Erholung des Frankenkurses und der damit verbundene Rückgang beim Einkaufstourismus im benachbarten Ausland. Dies hatte zur Folge, dass die Zigarettenverkäufe in der Schweiz höher als ursprünglich erwartet ausfielen. Ausserdem wurden durch die zunehmenden Verkäufe von legalem Cannabis bisher nicht budgetierte Einnahmen von rund 15,0 Millionen generiert.

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 131; Tabaksteuergesetz vom 21.3.1969 (TStG; SR 641.31); Tabaksteuerverordnung vom 14.10.2009 (TStV; SR 641.311). Letzte massgebende Tarifrevision: V vom 14.11.2012 über die Änderung des Tabaksteuergesetzes (AS 2012 6085); Inkrafttreten: 1.12.2012.

HinweiseEinnahmen zugunsten der Spezialfinanzierung «Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

Vgl. E102.0102 Erstattung von Erhebungskosten.

Ausserhalb der Staatsrechnung werden zudem folgende zweckgebundene Sonderabgaben verbucht: — Die Hersteller und Importeure von Zigaretten und Feinschnitttabak sind verpflichtet, eine Abgabe von 1,30 Franken je

1000 Stück Zigaretten resp. 1,73 Franken je Kilogramm Feinschnitttabak in den Tabakpräventionsfonds zu entrichten (Art. 28 Abs. 2 Bst. c TStG). Die EZV erhebt diese zweckgebundene Sonderabgabe (2018: Fr. 13 341 663) gemeinsam mit der Tabaksteuer und führt diese Mittel dem Tabakpräventionsfonds zu, abzüglich einer Bezugsprovision von 2,5 Prozent (2018: Fr. 333 542). Der Tabakpräventionsfonds stellt einen Spezialfonds gemäss Artikel 52 FHG dar. Der Tabakpräven-tionsfonds wird durch eine Fachstelle verwaltet, welche administrativ dem Bundesamt für Gesundheit (vgl. 316 BAG) angegliedert ist und unter der Aufsicht des EDI steht. Mit den vorhandenen Mitteln werden insbesondere Präventions-massnahmen finanziert, die den Einstieg in den Tabakkonsum verhindern, den Ausstieg fördern und die Bevölkerung vor Passivrauch schützen.

— Die Hersteller und Importeure von Zigaretten und Feinschnitttabak sind verpflichtet, eine Abgabe von 1,30 Franken je 1000 Stück Zigaretten resp. 1,73 Franken je Kilogramm Feinschnitttabak in den für die Mitfinanzierung des Inlandtabaks geschaffenen Finanzierungsfonds zu entrichten (Art. 28 Abs. 2 Bst. b TStG). Die EZV erhebt diese zweckgebundene Son-derabgabe – anders als betreffend Tabakpräventionsfonds – nur bei der Einfuhr (2018: Fr. 2 527 723) gemeinsam mit der Tabaksteuer und führt diese Mittel dem Finanzierungsfonds zu, abzüglich einer Bezugsprovision von 2,5 Prozent (2018: Fr. 63 193). Der Finanzierungsfonds wird von einer Branchenorganisation – der Einkaufsgenossenschaft für Inlandtabak SOTA – verwaltet. Die SOTA erhebt die Sonderabgabe im Inland (Erntejahr 2017/2018: Fr. 10 835 684 gemäss Fonds-rechnung) und erwirtschaftet Erträge aus Tabakverkäufen (Erntejahr 2017/2018: Fr. 3 780 491 gemäss Fondsrechnung) zugunsten des Fonds. Der Finanzierungsfonds steht unter der Aufsicht der EZV. Mit den vorhandenen Mitteln werden insbesondere Preisausgleichsmassnahmen zugunsten der Tabakproduzenten finanziert.

E110.0109 BIERSTEUER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 112 459 822 113 000 000 114 585 495 1 585 495 1,4finanzierungswirksam 112 913 822 113 000 000 114 085 495 1 085 495 1,0nicht finanzierungswirksam -454 000 – 500 000 500 000 –

Der Bund erhebt eine Steuer auf Bier, welches im schweizerischen Zollgebiet hergestellt oder in dieses eingeführt wird.

Der Voranschlag 2018 wurde aufgrund leicht höherer Verkaufszahlen wegen des schönen und warmen Sommers um 1,1 Millionen übertroffen. Die nicht finanzierungswirksamen Mittel über 0,5 Millionen betrafen die Veränderung des Abgrenzungsbetrages des Monats Dezember 2018.

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 131; Biersteuergesetz vom 6.10.2006 (BStG; SR 641.411); Biersteuerverordnung vom 15.6.2007 (BStV; SR 641.411.1).

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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79

E110.0110 SPIRITUOSENSTEUER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total – 244 671 100 247 152 144 2 481 044 1,0finanzierungswirksam – 244 671 100 247 903 571 3 232 471 1,3nicht finanzierungswirksam – – -751 427 -751 427 –

Die Spirituosensteuer («Steuer auf gebrannten Wassern») wird auf Spirituosen, Süssweinen, Wermuth, Alcopops sowie auf Et-hanol zu Trinkzwecken erhoben. Für inländische und importierte Spirituosen gilt ein Einheitssatz von 29 Franken je Liter reiner Alkohol. Alcopops werden aus Jugendschutzgründen mit dem vierfachen Steuersatz belastet.

Die Einnahmen aus der Besteuerung von Spirituosen fallen seit mehreren Jahren stetig aufgrund des leicht rückläufigen Pro-Kopf-Konsums. Dieser Trend kann durch Ernteschwankungen in der Schweiz beeinflusst werden. Im Jahr 2018 lagen aufgrund aussergewöhnlicher Obsternten die Nettoeinnahmen um 3,2 Millionen über dem Voranschlagswert. Die nicht finanzierungswirk-samen Mittel über 0,8 Millionen betrafen die Veränderung des Abgrenzungsbetrages des Monats Dezember 2018.

Die Nettoeinnahmen der Spirituosensteuer von 247,9 Millionen im Jahr 2018 leiten sich wie folgt aus den Bruttoeinnahmen ab:

Bruttoeinnahmen 272 944 943 — Abzüglich Rückerstattungen -3 061 058 — Abzüglich Erhebungskosten Bund

(vgl. E102.0102 Erstattung von Erhebungskosten) -21 050 943 — Abzüglich Anteil FL -929 371

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 105, 112 und 131; Alkoholgesetz vom 21.6.1932 (AlkG; SR 680); Alkoholverordnung vom 15.9.2017 (AlkV; SR 680.11).

HinweiseDer Ertrag der Spirituosensteuer ist zweckgebunden. Der dafür massgebende Reinertrag von 247,9 Millionen ergibt sich aus den Nettoeinnahmen von 247,9 Millionen abzüglich der Debitorenverluste:

— Debitorenverluste Anteil Spirituosensteuer (vgl. A202.0125 Debitorenverluste) -3 979

Vom Reinertrag der Spirituosensteuer werden 10 Prozent an die Kantone überwiesen (24,8 Mio.; vgl. A230.0113 Kantonsan-teil Spirituosensteuer). Dieser Anteil ist für die Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen zu verwenden. 90 Prozent des Reinertrags werden für die Mitfinanzierung der Bundesbeiträge an die Sozialversicherungen AHV/IV verwendet.

— Einnahmen zugunsten der Spezialfinanzierung «Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung», siehe Band 1, Ziffer B 82/34 223 109 633

Im Rahmen der Übertragung der Aufgaben von der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) auf die EZV wurde die Spirituo-sensteuer im Jahr 2018 erstmals von der EZV vereinnahmt.

E110.0111 MINERALÖLSTEUER AUF TREIBSTOFFEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 2 706 911 710 2 730 000 000 2 743 608 755 13 608 755 0,5finanzierungswirksam 2 749 366 710 2 730 000 000 2 743 608 755 13 608 755 0,5nicht finanzierungswirksam -42 455 000 – – – –Allgemeine Bundesmittel (Grundsteuer) 1 374 683 355 1 230 480 000 1 236 594 247 6 114 247 0,5Mineralölsteuer auf Flugtreibstoffen 19 910 512 19 800 000 19 703 070 -96 930 -0,5Mineralölsteuer für NAF – – 135 210 131 135 210 131 –Übrige zweckgebundene Erträge 1 354 772 843 1 479 720 000 1 352 101 308 -127 618 692 -8,6

Die Mineralölsteuer wird auf Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den bei ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkten sowie auf Treibstoffen erhoben.

Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen lagen mit 4563 Millionen 13,8 Millionen unter dem Vorjahreswert 2017 (-0,3 %) und 17,9 Millionen über dem Voranschlagswert 2018 (+0,4 %). Die etwas über den Schät-zungen liegenden Einnahmen dürften hauptsächlich mit der erfreulichen konjunkturellen Entwicklung zusammenhängen.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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80

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 86, 87b und 131; Mineralölsteuergesetz vom 21.6.1996 (MinöStG; SR 641.61); Mineralölsteuerverord-nung vom 20.11.1996 (MinöStV; SR 641.611); V vom 30.1.2008 über die Anpassung der Mineralölsteuersätze für Benzin (SR 641.613).

HinweiseMit 55 Prozent des Reinertrags der Mineralölsteuer auf Treibstoffen des Strassenverkehrs finanziert der Bund einen Teil seiner Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Strassenverkehr (50 % zugunsten der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», 5 % als Einlage in den «Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds»). Mit der Hälfte des Reinertrags der Mineralölsteuer auf Flugtreibstoffen finanziert der Bund einen Teil seiner Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Luftverkehr.

— Einnahmen zugunsten der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34 1 352 101 308

— Einlage in den «Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds», Sonderrechnung, siehe Band 1, Ziffer D 2 135 210 131

— Einnahmen zugunsten der «Spezialfinanzierung Luftverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34 19 703 070

Vgl. E110.0112 Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen, E102.0102 Erstattung von Erhebungskosten, 806 ASTRA/A250.0101 Ein-lage Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds.

E110.0112 MINERALÖLSTEUERZUSCHLAG AUF TREIBSTOFFEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 1 798 511 659 1 815 000 000 1 819 326 090 4 326 090 0,2finanzierungswirksam 1 827 332 659 1 815 000 000 1 819 326 090 4 326 090 0,2nicht finanzierungswirksam -28 821 000 – – – –Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen 1 800 188 254 1 787 900 000 1 792 411 196 4 511 196 0,3Mineralölsteuerzuschlag auf Flugtreibstoffen 27 144 405 27 100 000 26 914 894 -185 106 -0,7

Der Mineralölsteuerzuschlag wird auf Treibstoffen erhoben. Die Begründungen für die Entwicklung dieser Einnahmen sind analog der Mineralölgrundsteuer (E110.0111).

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 86, 87b und 131; Mineralölsteuergesetz vom 21.6.1996 (MinöStG; SR 641.61); Mineralölsteuerverord-nung vom 20.11.1996 (MinöStV; SR 641.611); V vom 30.1.2008 über die Anpassung der Mineralölsteuersätze für Benzin (SR 641.613).

HinweiseMit dem Reinertrag des Mineralölsteuerzuschlags auf Treibstoffen finanziert der Bund einen Teil seiner Aufwendungen in Zusam-menhang mit dem Strassen- bzw. Luftverkehr.

— Einlage in den «Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds», Sonderrechnung, siehe Band 1, Ziffer D 2 1 792 411 196

— Einnahmen zugunsten der «Spezialfinanzierung Luftverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34 26 914 894

Vgl. E110.0111 Mineralölsteuer auf Treibstoffen, E102.0102 Erstattung von Erhebungskosten, 806 ASTRA/A250.0101 Einlage Natio-nalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds.

E110.0113 MINERALÖLSTEUER AUF BRENNSTOFFEN UND ÜBRIGE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 17 968 964 20 000 000 15 283 904 -4 716 097 -23,6finanzierungswirksam 18 175 964 20 000 000 15 283 904 -4 716 097 -23,6nicht finanzierungswirksam -207 000 – – – –

Die Mineralölsteuer wird auf Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den bei ihrer Verarbeitung gewonnenen Produkten wie Brennstoffen erhoben.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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81

Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer auf Brennstoffen lagen 2,9 Millionen unter dem Vorjahreswert und rund 4,7 Millionen unter dem Voranschlagswert. Die Mindereinnahmen gegenüber Vorjahr und Voranschlag lassen sich wie folgt erklären: Die Sat-zerhöhung bei der CO2-Abgabe per 1.1.2018 dürfte zu Vorratseinkäufen von Heizöl im Jahr 2017 zum tieferen Abgabesatz geführt haben. Das hat im Rechnungsjahr zu einem – etwas höher als erwartet – ausgefallenen Rückgang der Einnahmen geführt. Das Jahr 2018 war zudem aussergewöhnlich warm, entsprechend wurde weniger Heizenergie verbraucht.

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 131; Mineralölsteuergesetz vom 21.6.1996 (MinöStG; SR 641.61); Mineralölsteuerverordnung vom 20.11.1996 (MinöStV; SR 641.611).

E110.0114 AUTOMOBILSTEUER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 395 855 902 425 000 000 398 331 189 -26 668 811 -6,3

Der Automobilsteuerpflicht unterstehen die eigentlichen Personenautomobile, die Automobile im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 Kilogramm zum Befördern von 10 Personen oder mehr sowie Automobile im Stückgewicht von nicht mehr als 1600 Kilogramm zum Befördern von Waren. Es bestehen verschiedene Steuerbefreiungen. Die bei Einfuhr und in geringem Masse bei der Herstellung im Inland erhobene Automobilsteuer beträgt 4 Prozent auf dem Wert.

Die Einnahmen lagen 2,5 Millionen über der Rechnung 2017 und 26,7 Millionen unter dem Voranschlagswert. Obwohl die Preise im Vergleich zum Vorjahr um ca. 4 Prozent gestiegen sind, haben die Einnahmen kaum zugenommen. Entgegen den Erwartungen sind die Automobilimporte gesunken, was den positiven Effekt des Preisanstiegs wettgemacht hat. Die Importe von steuerbe-freiten elektrischen Fahrzeugen sind um ca. 10 % gestiegen. Aufgrund deren nach wie vor geringen Anzahl (2 % der Automobi-limporte) fiel diese Zunahmen bei den Einnahmen kaum ins Gewicht.

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 86b und 131; Automobilsteuergesetz vom 21.6.1996 (AStG; SR 641.51); Automobilsteuerverordnung vom 20.11.1996 (AStV; SR 641.511).

HinweiseDer Ertrag ist vollumfänglich für Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zweckgebunden.

— Einlage in den «Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds», Sonderrechnung, siehe Band 1, Ziffer D 2.

Vgl. 806 ASTRA/A250.0101 Einlage Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds.

E110.0115 NATIONALSTRASSENABGABE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 385 893 415 385 000 000 388 179 603 3 179 603 0,8

Für Motorfahrzeuge und Anhänger, die auf Nationalstrassen erster oder zweiter Klasse verkehren und nicht der Schwerverkehr-sabgabe unterliegen, ist eine jährliche Abgabe von 40 Franken zu bezahlen (Vignette). Ausschlaggebend für die Einnahmen sind im Wesentlichen der Bestand vignettenpflichtiger Fahrzeuge (insbesondere im Inland) sowie die Entwicklung im Tourismus resp. der Fahrten in und durch die Schweiz (international).

Die Einnahmen lagen 2,3 Millionen über der Rechnung 2017 und 3,2 Millionen über dem Voranschlagswert. Der Vignettenverkauf im Inland ist im Vergleich der letzten Jahre stärker angestiegen. Demgegenüber verlief der Verkauf im Ausland unterdurch-schnittlich. Die Einnahmen aus dem Verkauf durch die EZV an der Grenze waren wie in den letzten Jahren rückläufig.

Die Nettoeinnahmen der Nationalstrassenabgabe von 388,2 Millionen leiten sich wie folgt aus den Bruttoeinnahmen ab: — Ertrag aus Verkauf durch die EZV 53 500 370 — Ertrag aus Verkauf im Ausland 87 153 599 — Ertrag aus Verkauf im Inland durch Dritte 257 478 958

Bruttoeinnahmen 398 132 927 — Abzüglich Erhebungskosten Bund

(vgl. E102.0102 Erstattung von Erhebungskosten) -9 953 323

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 85a und 86; Nationalstrassenabgabegesetz vom 19.3.2010 (NSAG; SR 741.71); Nationalstrassenab-gabeverordnung vom 24.8.2011 (NSAV; SR 741.711).

HinweiseDer Ertrag aus der Nationalstrassenabgabe ist zweckgebunden. Der dafür massgebende Reinertrag von 349  583  131  Franken umfasst die Nettoeinnahmen von 388 179 603 Franken abzüglich folgender Positionen:

— Aufwandentschädigung für den Bezug der Nationalstrassenabgabe (vgl. A202.0123 Aufwandentschädigung Bezug der Nationalstrassenabgabe) -36 440 588

— Vignettenverkauf durch Dritte (vgl. A200.0001 Funktionsaufwand [Globalbudget]) -2 155 885

— Vignettenkontrollen durch Dritte (vgl. A200.0001 Funktionsaufwand [Globalbudget]) -0

Mit dem Reinertrag finanziert der Bund einen Teil seiner Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. — Einlage in den «Nationalstrassen- und

Agglomerationsverkehrs-Fonds», Sonderrechnung, siehe Band 1, Ziffer D 2 349 583 131

Vgl. 806 ASTRA/A250.0101 Einlage Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds.

E110.0116 SCHWERVERKEHRSABGABE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 1 627 263 925 1 620 000 000 1 603 152 653 -16 847 347 -1,0Finanzierung polizeilicher Kontrollen des Schwerverkehrs 28 582 269 29 000 000 22 993 000 -6 007 000 -20,7Einlage in den Eisenbahnfonds 957 492 736 755 852 800 751 013 466 -4 839 334 -0,6Übrige Abgabenkomponenten 10 525 252 14 800 000 11 218 032 -3 581 968 -24,2Kantonsanteile 529 385 468 525 399 600 522 980 555 -2 419 045 -0,5Ungedeckte Kosten des Schwerverkehrs 101 278 200 294 947 600 294 947 600 0 0,0

Der Bund erhebt die Schwerverkehrsabgabe für die Benützung öffentlicher Strassen. Abgabepflichtig sind sowohl in- als auch ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von je über 3,5 Tonnen. Die Abgabe wird emissionsab-hängig erhoben und bemisst sich nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges und den gefahrenen Kilometern. Für einen festgelegten Fahrzeugkreis, namentlich Reisecars und schwere Wohnmobile, erfolgt die Abgabeerhebung pauschal.

Die Nettoeinnahmen lagen rund 24,1 Millionen tiefer als im Vorjahr und 16,8 Millionen unter dem Voranschlagswert. Gründe hierfür sind ein kleineres Verkehrswachstum als prognostiziert, die nach wie vor dynamische Umrüstung des Fahrzeugparks auf moder-nere und somit weniger hoch belastete Fahrzeuge sowie höhere Rückerstattungen im Bereich des unbegleiteten kombinierten Verkehrs aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Nettoeinnahmen von 1603,2 Millionen der Schwerverkehrsabgabe leiten sich wie folgt aus den Bruttoeinnahmen ab: — Ertrag inländischer Fahrzeuge 1 302 941 735 — Ertrag ausländischer Fahrzeuge 437 430 186

Bruttoeinnahmen 1 740 371 921 — Abzüglich Erhebungskosten Bund

(vgl. E102.0102 Erstattung von Erhebungskosten) -87 778 858 — Abzüglich Rückerstattungen und Anteil FL -49 440 410

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 85 und Art. 196 (Ziff. 2 der Übergangsbestimmungen zu Art. 85); Schwerverkehrsabgabegesetz vom 19.12.1997 (SVAG; SR 641.81); Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6.3.2000 (SVAV; SR 641.811).

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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HinweiseDer Ertrag aus der Schwerverkehrsabgabe ist zweckgebunden. Der dafür massgebende Reinertrag von 1 568 941 621 Franken umfasst die Nettoeinnahmen von 1 603 152 653 Franken abzüglich folgender Positionen:

— Aufwandentschädigung an Kantone (vgl. A202.0124 Aufwandentschädigung Bezug der Schwerverkehrsabgabe) -8 568 105

— Entschädigung Kantone für Kontrollen des Schwerverkehrs (vgl. 806 ASTRA/A231.0308 Polizeiliche Kontrollen des Schwerverkehrs) -22 993 000

— Debitorenverluste Anteil LSVA (vgl. A202.0125 Debitorenverluste) -2 649 927

Vom Reinertrag der Schwerverkehrsabgabe werden ein Drittel an die Kantone überwiesen (Fr. 522 980 555) und höchstens zwei Drittel in den «Bahninfrastrukturfonds» eingelegt. Mit den zwei Dritteln (Fr.  1 045 961 066) finanziert der Bund einen Teil der ungedeckten Kosten des Schwerverkehrs und seiner Einlage in den «Bahninfrastrukturfonds»:

— Einnahmen zugunsten der Spezialfinanzierung «Krankenversicherung», siehe Band 1, Ziffer B 82/34 294 947 600

— Einlage in den «Bahninfrastrukturfonds», Sonderrechnung, siehe Band 1, Ziffer D 1 751 013 466

Vgl. A230.0107 Schwerverkehrsabgabe, 316 BAG/A231.0214 Individuelle Prämienverbilligung, 802 BAV/A236.0110 Einlage Bahninfrastrukturfonds.

E110.0117 EINFUHRZÖLLE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 1 102 681 685 1 100 000 000 1 103 429 699 3 429 699 0,3finanzierungswirksam 1 103 133 293 1 100 000 000 1 102 978 092 2 978 092 0,3nicht finanzierungswirksam -451 607 – 451 607 451 607 –

Alle Waren, die über die schweizerische Zollgrenze ein- oder ausgeführt werden, müssen nach dem Generaltarif in den Anhän-gen 1 und 2 des Zolltarifgesetzes verzollt werden (Art. 1 Zolltarifgesetz). Vorbehalten bleiben Abweichungen, die sich aus Staats-verträgen, besonderen Bestimmungen von Gesetzen sowie Verordnungen des Bundesrates ergeben.

Dank der stabilen Konjunkturlage entsprachen die Einnahmen 2018 praktisch dem Vorjahres- und dem Voranschlagswert.

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 133; Zollgesetz vom 18.3.2005 (ZG; SR 631.0), Art. 7; Zolltarifgesetz vom 9.10.1986 (ZTG; SR  632.10), Art. 1; Freihandelsverordnung vom 18.6.2008 (SR 632.421.0).

E110.0118 LENKUNGSABGABEN AUF VOC

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 108 526 733 120 000 000 108 187 743 -11 812 257 -9,8

Die VOC-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC). Die Abgabe wird auf den in den Anhängen 1 und 2 der VOC-Verordnung aufgeführten Stoffen, Gemischen und Gegenständen erhoben. Der Abgabesatz beträgt 3 Franken je Kilogramm VOC. Der Reinertrag aus der VOC-Lenkungsabgabe wird an die Bevölkerung zurückverteilt.

Die Einnahmen lagen um 11,8 Millionen unter dem Wert des Voranschlags, was auf die verstärkten Bemühungen und Investitionen der Firmen zur Vermeidung der VOC-Emissionen zurückzuführen ist. Dieser Rückgang der Einnahmen ist als Hinweis darauf zu werten, dass die gewünschte Lenkungswirkung erzielt und weniger VOC emittiert worden sind.

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101): Art. 74; Umweltschutzgesetz vom 7.10.1983 (USG; SR 814.01), Art. 35a und 35c; V vom 12.11.1997 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV; SR 814.018).

HinweiseEinnahmen zugunsten der Spezialfinanzierung «VOC/HEL-Lenkungsabgabe», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

Vgl. E102.0102 Erstattung von Erhebungskosten, E140.0104 Finanzertrag.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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E110.0119 CO₂-ABGABE AUF BRENNSTOFFEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 1 110 060 233 1 170 000 000 1 082 832 607 -87 167 394 -7,5finanzierungswirksam 1 116 525 233 1 170 000 000 1 082 832 607 -87 167 394 -7,5nicht finanzierungswirksam -6 465 000 – – – –CO₂-Abgabe, Rückverteilung 791 525 233 755 000 000 802 223 566 47 223 566 6,3CO₂-Abgabe, Gebäudeprogramm 300 000 000 390 000 000 255 609 040 -134 390 960 -34,5CO₂-Abgabe, Technologiefonds 25 000 000 25 000 000 25 000 000 0 0,0

Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe auf CO2-Emissionen aus der energetischen Nutzung von fossilen Brennstoffen (Heizöl, Gas, Kohle und andere).

Die Einnahmen 2018 lagen mit 1082,8 Millionen um 33,7 Millionen unter dem Vorjahreswert und 87,2 Millionen unter dem Vor-anschlag. Per 1.1.2018 ist eine Abgabesatzerhöhung von 84 auf 96 Franken pro Tonne CO2 in Kraft getreten. In diesem Zusam-menhang ist ein gewisser Verkaufsrückgang insbesondere beim Heizöl erwartet worden, weil noch im alten Jahr – zum tieferen CO2-Abgabesatz – Vorratskäufe getätigt worden sind. Die beiden gegensätzlichen Einflussfaktoren – höherer Abgabesatz und Minderverkäufe Heizöl im 2018 – wurden per Saldo möglicherweise leicht überschätzt. Erwähnenswert ist allerdings auch das au-sserordentlich warme Kalenderjahr 2018. Die Mindereinnahmen dürften zum Teil damit zusammenhängen, dass im 2018 weniger Wärmeleistung erforderlich war.

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101); Art 74 und 89; CO2-Gesetz vom 23.12.2011 (SR 641.71); CO2-Verordnung vom 30.11.2012 (SR 641.712)

HinweiseVom Reinertrag der CO2-Abgabe verwendet der Bund im Rahmen der Teilzweckbindung grundsätzlich einen Drittel, maximal aber 450 Millionen, für das Gebäudeprogramm und für Geothermie-Vorhaben (maximal 30 Mio.). Zudem werden maximal 25 Mil-lionen für den Technologiefonds verwendet. Der übrige Ertrag sowie nicht gemäss Teilzweckbindung verwendbare Mittel werden an die Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt.

Einnahmen zugunsten der folgenden Spezialfinanzierungen, siehe Band 1, Ziffer B 82/34: — Spezialfinanzierung «CO2-Abgabe auf Brennstoffen,

Rückverteilung und Technologiefonds» 827 223 566 — Spezialfinanzierung «CO2-Abgabe auf Brennstoffen,

Gebäudeprogramm» 255 609 040

Vgl. E102.0102 Erstattung von Erhebungskosten, E140.0104 Finanzertrag, 810 BAFU/A230.0111 Rückverteilung CO2-Abgabe auf Brennstoffen, 810 BAFU/A236.0127 Einlage Technologiefonds, 805 BFE/A236.0116 Gebäudeprogramm.

E130.0001 RÜCKERSTATTUNG BEITRÄGE UND ENTSCHÄDIGUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 627 258 – 16 215 16 215 –

Die auf diesem Kredit verbuchten Erträge bestehen aus Rückerstattungen von Ausfuhrbeiträgen.

HinweiseVgl. A231.0173 Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte.

E140.0104 FINANZERTRAG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 4 554 232 7 140 000 5 449 040 -1 690 960 -23,7

Der Finanzertrag fällt in Zusammenhang mit der Vereinnahmung der Fiskalerträge an (z.B. Verzugszinsen, Fremdwährungsge-winne). Bei der endgültigen Verrechnung von anders als durch Barhinterlagen sichergestellten Zöllen und Zollabgaben wird ein Zins von 4,5 Prozent erhoben, hinzu kommen allfällige Verzugszinsen.

Der Zinsertrag auf Guthaben (3,7 Mio.), die Währungsgewinne (0,1 Mio.) sowie der Fremdwährungsgewinn (1,6 Mio.) lagen auf-grund des tieferen Zinsniveaus insgesamt um 1,7 Millionen unter dem Voranschlagswert.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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Die abgerechneten und vereinnahmten Lenkungsabgaben auf VOC und CO2 werden bis zur Rückverteilung an die Wohnbevölke-rung auf einem verzinslichen Konto des Bundes gutgeschrieben. Das Guthaben wird von der Bundestresorerie zu 7/10 des inter-nen Zinssatzes verzinst. 2018 fielen auf der CO2-Abgabe und auf der VOC-Abgabe jedoch keine Zinserträge an, dementsprechend erfolgten auch keine Einnahmen zugunsten der jeweiligen Spezialfinanzierungen (vgl. Band 1, Ziffer B 82/34).

RechtsgrundlagenCO2-Gesetz vom 23.12.2011 (SR 641.71), Art. 10; Zollgesetz vom 18.3.2005, (ZG; SR 631.0), Art. 74; Umweltschutzgesetz vom 7.10.1983 (USG; SR 814.01), Art. 35a, 35b und 35bbis; V vom 12.11.1997 über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV; SR 814.018); V vom 12.11.1997 über die Lenkungsabgabe auf Heizöl «Extraleicht» mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,1 Prozent (HELV; SR 814.019); V vom 15.10.2003 über die Lenkungsabgabe auf Benzin und Dieselöl mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,001 Prozent (BDSV; SR 814.020); Zollverordnung vom 1.11.2006 (ZV; SR 631.01), Art. 186; V vom 4.4.2007 über die Gebühren der Zollverwaltung (SR 631.035).

E150.0108 BUSSENERTRAG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 8 706 287 9 700 000 21 314 932 11 614 932 119,7

Der Bussenertrag fällt in Zusammenhang mit der Erhebung von Fiskalerträgen (insbesondere von Zöllen und Mehrwertsteuern) und Falschdeklarationen durch Abgabepflichtige an. Die Erträge lagen um 11,6 Millionen über dem Voranschlagswert, dies insbe-sondere aufgrund eines einzelnen schweren Straffalles.

RechtsgrundlagenZollgesetz vom 18.3.2005 (ZG; SR 631.0), Art. 97 und 117 ff; BG vom 22.3.1974 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR; SR 313.0); V vom 25.11.1974 über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsstrafverfahren (SR 313.32); Schwerverkehrsabgabegesetz vom 19.12.1997 (SVAG; SR 641.81); Mineralölsteuergesetz vom 21.6.1996 (MinöStG; SR 641.61); Automobilsteuergesetz vom 21.6.1996 (AStG; SR 641.51); Nationalstrassenabgabegesetz vom 19.3.2010 (NSAG; SR 741.71); Ordnungsbussengesetz vom 24.6.1970 (OBG; SR 741.03).

HinweiseVgl. E110.0117 Einfuhrzölle, 605 ESTV/E110.0106 Mehrwertsteuer.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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86

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 842 284 887 878 240 700 855 261 295 -22 979 405 -2,6davon Kreditmutationen 6 259 400

finanzierungswirksam 681 639 976 705 385 900 697 672 932 -7 712 968 -1,1nicht finanzierungswirksam 33 702 070 38 185 200 31 197 201 -6 987 999 -18,3Leistungsverrechnung 126 942 841 134 669 600 126 391 161 -8 278 439 -6,1Personalaufwand 579 662 775 598 931 300 590 539 540 -8 391 760 -1,4

davon Personalverleih – 119 000 7 049 -111 951 -94,1Sach- und Betriebsaufwand 216 731 664 224 033 200 223 859 464 -173 736 -0,1

davon Informatiksachaufwand 72 258 378 74 230 400 75 282 173 1 051 773 1,4davon Beratungsaufwand 1 274 141 1 945 300 1 160 569 -784 731 -40,3

Abschreibungsaufwand 33 934 000 38 185 200 28 971 166 -9 214 034 -24,1Finanzaufwand 6 093 – – – –Investitionsausgaben 11 950 355 17 091 000 11 891 125 -5 199 875 -30,4Vollzeitstellen (Ø) 4 458 4 481 4 479 -2 0,0

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Personalaufwand lag rund 8,4 Millionen unter dem Voranschlagswert, da die durchschnittliche Zahl der Vollzeitstellen auf-grund zusätzlicher frühzeitiger Altersrücktritte und vermehrter Demissionen unter den Annahmen blieb. Zudem wurden die Auswirkungen der nicht erfolgten Rekrutierung von Personal des ZOLL in den Jahren 2016 und 2017 bemerkbar.

Als Folge der Erhöhung des Personalbestandes durch die Integration der Aufgaben der EAV, der Rückstellungen für die Treue-prämien sowie der Erhöhung der Zeitguthaben im Verwaltungsdienst durch Reorganisationsprojekte wurden die Rückstellungen für Ferien- und Zeitguthaben um 1,9 Millionen erhöht.

Damit sämtliche von der EZV intern geleisteten personellen Kosten für das Transformationsprojekt DaziT ausgewiesen werden können, erfassen alle Projektbeteiligten der EZV (inkl. der Organisationseinheit DaziT) die Projektleistungen mit SAP CATS. Die so ausgewiesenen personellen Kosten betrugen für das Jahr 2018 gesamthaft rund 5 Millionen (39 000 Stunden), was durch-schnittlich 35 FTE entspricht. Davon sind 14,2 FTE der Organisationseinheit DaziT zugeteilt (Personalaufwand 2,7 Mio.).

Die Entwicklung der Anzahl Vollzeitstellen im Vergleich zum Voranschlag ist nicht aussagekräftig, da dieser ausnahmsweise nach einer anderen Methodik erhoben worden war.

Sach- und BetriebsaufwandDer Sach- und Betriebsaufwand lag mit 223,9 Millionen um 0,2 Millionen unter dem Voranschlagswert. Mehrbedarf fiel namentlich in den Bereichen IKT (+1,1 Mio.), Mieten und Pachten (+1,3 Mio.), Instandsetzung Liegenschaften (+2,0 Mio.) sowie übriger Unter-halt (+8,3 Mio.) an. Kreditreste fielen namentlich in den Bereichen übriger Betriebsaufwand (-12,1 Mio.) sowie Beratungsaufwand (-0,8 Mio.) an.

InformatiksachaufwandDer Informatiksachaufwand lag mit 75,3 Millionen um 1,1 Millionen über dem Voranschlag (+1,4 %). Der Mehraufwand ergab sich vorwiegend aus höheren Wartungs- und Betriebskosten (+4,5 Mio.) in den Bereichen der LSVA (Security-Updates der Anlagen, +3,0 Mio.), Datawarehouse (nötige Erneuerung der Hardware und Update der Software, +1,6 Mio.), der Büroautomationsumge-bung aufgrund der neuen mobilen Strategie (+1,3 Mio.), FAMIX (Fachmigration der Java- und Unixproduktionslinie) aufgrund zeitlicher Verschiebungen aus dem Vorjahr (+0,4 Mio.) sowie tieferen Kosten im Bereich Telekommunikation (-1,8 Mio.).

Für Betrieb, Wartung und Unterhalt wurden 70,2 Millionen aufgewendet. Davon entfielen 57,0 Millionen auf bundesinterne Leis-tungserbringer (Leistungsverrechnung; vorwiegend BIT): Dies umfasste insbesondere Aufwendungen für die Büroautomations-umgebung (19,0 Mio.), Telekommunikation (12,1 Mio.), LSVA (2,9 Mio.), e-dec (elektronische Ein-/Ausfuhrveranlagung; 3,2 Mio.), Datawarehouse (3,1 Mio.), Neues Computerisiertes Transit System (NCTS; 2,0 Mio.) sowie diverse Anwendungen. Aufwände in Höhe von 13,2 Millionen entfielen auf externe Leistungserbringer (finanzierungswirksam): Dies umfasste hauptsächlich die War-tungs- und Betriebskosten im Bereich der LSVA-Anwendungen (9,8 Mio.), des Kassensystems (0,4 Mio.) und der Einsatzleitsys-teme des GWK (0,6 Mio.).

Für Beschaffungen von Hardware, Software und Lizenzen wurden 2,6 Millionen ausgegeben. Dies umfasste insbesondere den Umbau der LSVA-Abfertigungsterminals (0,8 Mio.) sowie Software- und Lizenz-Beschaffungen im Bereich APS2020 (Arbeits-platzsysteme; 0,2 Mio.), Lizenzen im Bereich LSVA (0,4 Mio.) und Standard-Hardwarebeschaffungen wie Smartdevices, Drucker oder Monitore (0,3 Mio.).

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Für Informatikentwicklung, -beratung und -dienstleistung bzw. Projekte wurden 2,4 Millionen ausgegeben. Dies umfasste haupt-sächlich die Aufwendungen für Redesign LSVA (0,6 Mio.), die Entwicklung der QuickZoll App (0,3 Mio.) sowie FAMIX (Fachmigra-tion der Java- und Unixproduktionslinie; 0,3 Mio.).

BeratungsaufwandÜber den Beratungsaufwand von 1,2 Million (-0,8 Mio.) wurden juristische Unterstützung (0,4 Mio.), Projektstudien (0,4 Mio.) und Fachexperten im Bereich LSVA (0,3 Mio.) finanziert. Letzteres umfasst diverse Dienstleistungsverträge mit externen Partnern aus dem Bereich Verkehrstechnik und Normierung für Betrieb und Unterhalt des bestehen LSVA-Systems sowie für die Entwicklung des neuen LSVA-Systems.

Übriger Sach- und BetriebsaufwandDer übrige Sach- und Betriebsaufwand lag mit 147,4 Millionen um 0,4 Millionen unter dem Voranschlagswert.

Für Betrieb und Instandsetzung von Liegenschaften wurden 18,4 Millionen (+2,3 Mio.) benötigt. Es wurden mehr Unterhalts- und Bauarbeiten (+2,0 Mio.) durchgeführt. Die Kosten bei den Liegenschaften für die Ver- und Entsorgung lagen insbesondere auf-grund eines höheren Stromverbrauchs und Nebenkostenerhöhungen in Mieträumen höher (+0,3 Mio.).

Für den übrigen Unterhalt wurden 8,3 Millionen (+8,3 Mio.) benötigt. Aufgrund neuer Kontierungsrichtlinien im Bereich Unterhalt wurden 8,3 Millionen vom übrigen Betriebsaufwand in den übrigen Unterhalt verschoben (vgl. übriger Betriebsaufwand). Die Mittel wurden für Unterhalt in den Bereichen Polycom (3,8 Mio.), Transportmittel (3,2 Mio.), Röntgenanlagen, LSVA, Videoüber-wachung sowie für allgemeine Reparaturen (1,3 Mio.) eingesetzt.

Bei den Mieten und Pachten fielen Aufwände von 73,9 Millionen (+1,3 Mio.) an. Mehraufwendungen ergaben sich bei der Miete der Sendestandorte Polycom aufgrund zusätzlicher Sendestandorte (Netzoptimierung; +0,8 Mio.) und bei den Mieten von Lie-genschaften aufgrund Mehrbedarf der EZV (Basel Arlesheim, Brugg, Genève, Aarau, Güterbahnhof Wolf, Pratteln Zollfahndung Zürich; +0,5 Mio.).

Für nicht aktivierbare Sachgüter wurden 3,0 Millionen ausgegeben (+0,1 Mio.). Auf Grund verschiedener Reorganisationen erga-ben sich Mehrkosten im Bereich Mobiliar.

Der übrige Betriebsaufwand betrug 44,3 Millionen (-12,1 Mio.). Für Post- und Versandspesen wurden 3,0 Millionen aufgewendet (-0,7 Mio.). Im Bereich Transporte und Betriebsstoffe wurden 9,3 Millionen ausgegeben (-3,2 Mio.): Die Reduktion ergab sich durch den Minderbezug von Helikopterflügen sowie aufgrund tieferer Treibstoffpreise und des Einsatzes verbrauchsärmerer Fahrzeuge. Auf den Bürobedarf entfielen 4,1 Millionen (-0,8 Mio.). Für Ausrüstung (insb. Dienstkleider) wurden 3,8 Millionen auf-gewendet (+1,0 Mio.) Der effektive Bedarf wurde bei der Budgetierung unterschätzt. Die Aufwände für externe Dienstleistungen beliefen sich auf 9,1 Millionen (-0,8 Mio.), namentlich für Entschädigungen für den Verkauf von Autobahnvignetten durch Dritte (2,2 Mio.), für Forschung und Ausbildung im Bereich Alkoholprävention (1,2 Mio.) sowie diverse Bereiche (u.a. Analyse von Stoffen und Metallen, Kleiderlogistik, Zollmuseum). Bei den Spesen wurden 9,6 Millionen aufgewendet, was aufgrund von Mehrausgaben im Bereich Unterkunft und Verpflegung um 1,2 Millionen über dem Voranschlagswert lag, aber etwa den Zahlen des Vorjahres entsprach. Im sonstigen Betriebsaufwand fielen Aufwände von 5,2 Millionen an (-8,9 Mio.), namentlich für Gebühren (0,2 Mio.), Parteikostenentschädigungen (0,2 Mio.), Verbrauchsmaterialien (1,2 Mio.) sowie das Dienstleistungszentrum Finanzen (0,2 Mio.) und das Dienstleistungszentrum Personal (2,2 Mio.). Aufgrund neuer Kontierungsrichtlinien im Bereich Unterhalt wurden 8,3 Mil-lionen vom übrigen Betriebsaufwand in den übrigen Unterhalt verschoben (vgl. übriger Unterhalt).

AbschreibungsaufwandDer Abschreibungsaufwand lag mit 29,0 Millionen um 9,2 Millionen unter dem Voranschlag 2018. Aufgrund von Verzögerungen in Beschaffungsprozessen konnten nicht alle Investitionsgüter wie geplant beschafft werden.

InvestitionsausgabenDie Investitionsausgaben lagen mit 11,9 Millionen um 5,2 Millionen unter dem Voranschlagswert.

Bei den Liegenschaften wurden Investitionsausgaben von 5,0 Millionen (+0,6 Mio.) realisiert, namentlich in Zusammenhang mit den folgenden Bauprojekten: Standort der Edelmetallkontrolle (EMK) in Brügg bei Biel; Ausbau der Alarmzentrale in Bellinzona (CECAL, in Zusammenarbeit mit dem Kanton Tessin); Standort der Abteilung Alkohol und Tabak (AAT) in Delémont; Gemein-schaftszollanlage in Riehen; Ausbau des Frachtgebäudes im Flughafen Basel; Zusammenführung des Zollinspektorates im Ge-bäude FRET in Genève-Aéroport inkl. EMK. Bei letzterem fielen aufgrund des rascheren Projektfortschritts Mehrausgaben an (+1,0 Mio.).

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Die Investitionsausgaben im Bereich Mobilien lagen mit 5,9 Millionen um 6,8 Millionen unter dem Voranschlagswert: Minder-ausgaben ergaben sich beim Funknetz Polycom sowie bei den Fahrzeugen aufgrund von Verzögerungen in der Beschaffung (vgl. zweckgebundenen Reserven). Zudem wurden in den Bereichen der Revisionsgeräte, der Wärmebildkameras (FLIR), der Laser-Gravieranlagen für die EMK und bei den Videokameras für die Nummernschilderkennungsanlagen aufgrund strategischer Entscheide auf die Beschaffung verzichtet.

Im Bereich der immateriellen Anlagen wurden in Zusammenhang mit der Integration von Anlagewerten der EAV 1,0 Millionen ausgegeben, was im Voranschlag nicht berücksichtigt war.

KreditmutationenDie Kreditmutationen von netto 6,3 Millionen beinhalten:

— Kompensation eines Nachtragskredits in Höhe von -0,2 Millionen für Mitgliedsbeiträge an FRONTEX (vgl. A231.0174 Bei-träge an internationale Organisationen)

— Geleistete Kreditverschiebungen in Höhe von -0,1 Millionen an das BIT zur Beschaffung von Hardware — Erhaltene Abtretungen des EPA in Höhe von netto +5,6 Millionen für zusätzliche Arbeitgeberbeiträge (VPABP), Lernende

und Praktikanten, berufliche Integration sowie externe Kinderbetreuung. — Kreditüberschreitung (Art. 35 Bst. A FHG) in Höhe von 1,0 Millionen durch Auflösung zweckgebundener Reserven für die

Fahrzeugbeschaffung

HinweiseDie Ausgaben für den Verkauf von Autobahnvignetten durch Dritte (von der EZV beauftragte externe Hilfskräfte an grossen Grenzübergangsstellen; 2,2 Mio.) werden aus der Nationalstrassenabgabe finanziert (vgl. E110.0115 Nationalstrassenabgabe).

Einlage in die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals (WOKA; Spezialfonds gemäss Art. 52 Abs. 1 FHG) für finanzielle Leistungen (Darlehen, Ausbildungs- und Krankheitskostenbeiträge) in Höhe von 0,6 Millionen.

Vgl. A202.1062 Gesamterneuerung und Modernisierung IKT-Anwendung, A202.0163 Polycom Werterhaltung.

GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: Erhebung von Abgaben LG 2: Sicherheit und MigrationLG 3: Unterstützung des interna-

tionalen Handels Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 219 230 441 445 145 142Personalaufwand 150 155 297 304 105 103Sach- und Betriebsaufwand 58 64 118 119 33 31

davon Informatiksachaufwand 28 33 29 28 11 11davon Beratungsaufwand 1 1 0 – 0 0

Abschreibungsaufwand 8 8 20 16 5 4Finanzaufwand 0 – 0 – 0 –Investitionsausgaben 2 3 7 6 2 3Vollzeitstellen (Ø) 1 222 1 228 2 230 2 250 800 796

LG 4: Schutz von Gesundheit und

Umwelt Mio. CHF

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 38 39 Personalaufwand 28 28 Sach- und Betriebsaufwand 8 9

davon Informatiksachaufwand 4 3 davon Beratungsaufwand 0 0

Abschreibungsaufwand 1 1 Finanzaufwand 0 – Investitionsausgaben 1 1 Vollzeitstellen (Ø) 206 205

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A202.0123 AUFWANDENTSCHÄDIGUNGEN BEZUG DER NATIONALSTRASSENABGABE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 36 074 762 36 960 000 36 440 588 -519 412 -1,4

Die Aufwandsentschädigung an Dritte für den Verkauf der Autobahnvignetten beträgt 10 Prozent des Preises der von ihnen verkauften Vignetten.

Der Voranschlagswert wurde um 0,5 Millionen unterschritten.

RechtsgrundlagenNationalstrassenabgabegesetz vom 19.3.2010 (NSAG; SR 741.71), Art. 9, 18 und 19; Nationalstrassenabgabeverordnung vom 24.8.2011 (SR 741.711), Art. 2; V des EFD vom 30.10.2011 über die Aufwandentschädigung im Zusammenhang mit der Erhebung der Nationalstrassenabgabe (SR 741.712), Art. 1.

HinweiseIm Inland sind die Kantone für den Verkauf der Vignetten zuständig, den sie über ihre Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) durch die Post und das Automobilgewerbe (Garagen und Tankstellen) organisiert haben. An der Grenze ist die EZV zustän-dig für den Verkauf der Vignetten (vgl. A200.0001 Funktionsaufwand [Globalbudget]).

Die Aufwandentschädigung für den Verkauf der Autobahnvignetten durch Dritte wird aus der Nationalstrassenabgabe finanziert (vgl. E110.0115 Nationalstrassenabgabe).

A202.0124 AUFWANDENTSCHÄDIGUNGEN BEZUG DER SCHWERVERKEHRSABGABE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 8 484 450 8 800 000 8 568 105 -231 895 -2,6

Der Bund vergütet den Kantonen pauschal ihren Aufwand zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Die Pauschale bemisst sich nach der Anzahl der im Zusammenhang mit der LSVA zu bewirtschaftenden Fahrzeuge, die jeder Kanton immatrikuliert hat. Für die ersten tausend Fahrzeuge werden 130 Franken je Fahrzeug und danach für jedes weitere Fahrzeug 65 Franken vergütet.

Der Voranschlagswert wurde um 0,2 Millionen unterschritten.

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 85; Schwerverkehrsabgabengesetz vom 19.12.1997 (SVAG, SR 641.81); Schwerverkehrsabgabever-ordnung vom 6.3.2000 (SVAV; SR 641.811), Art. 45; V des EFD vom 5.5.2000 über die Entschädigung der kantonalen Behörden für den Vollzug der Schwerverkehrsabgabe (SR 641.811.911).

HinweiseDie Aufwandentschädigung der Kantone für den Bezug der Schwerverkehrsabgabe wird aus der Schwerverkehrsabgabe finan-ziert (vgl. E110.0116 Schwerverkehrsabgabe).

A202.0125 DEBITORENVERLUSTE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total -10 704 032 21 964 500 21 964 048 -452 0,0davon Kreditmutationen 7 664 500

finanzierungswirksam 5 203 689 9 300 000 6 803 962 -2 496 038 -26,8nicht finanzierungswirksam -15 907 721 12 664 500 15 160 085 2 495 585 19,7

Die allgemeinen Debitorenverluste (insb. Zölle) betrugen 4,0 Millionen (+1,0 Mio.), die Debitorenverluste LSVA 2,6 Millionen (-3,4 Mio.) und die Verfahrenskosten 0,1 Millionen. Die nichtfinanzierungswirksamen Debitorenverluste beliefen sich auf 15,2 Millionen.

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung (Art. 33 Abs. 3 FHG) in Höhe von 7,7 Millionen für nichtfinanzierungswirksame Delkredere bzw. offe-

ne Forderungen per Ende Berichtsjahr.

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HinweiseVgl. E110.0116 Schwerverkehrsabgabe, E110.0117 Einfuhrzölle, E110.0110 Spirituosensteuer.

Das Delkredere für die Mehrwertsteuerforderungen der EZV wird bei der EZV erfasst, welche diesen Debitorenbestand führt. Die definitive Verbuchung der Debitorenverluste für die Mehrwertsteuer in der Erfolgsrechnung erfolgt jedoch bei der ESTV (vgl. 605 ESTV/A202.0117 Debitorenverluste Steuern und Abgaben).

A202.0126 PERSONALBEZÜGE UND ARBEITGEBERBEITRÄGE VORRUHESTAND

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 33 248 032 31 915 000 30 888 604 -1 026 396 -3,2finanzierungswirksam 33 275 112 31 915 000 30 861 525 -1 053 475 -3,3nicht finanzierungswirksam -27 080 – 27 080 27 080 –

Das Arbeitsverhältnis der Angehörigen des GWK endet unter den in der Bundespersonalverordnung definierten Voraussetzun-gen bei Vollendung des 61. Altersjahres. Ferner wird Angestellten, welche die nötigen Voraussetzungen erfüllen, ab Vollendung des 58. Altersjahres ein sogenannter Vorruhestandsurlaub gewährt, während dem der Bund für maximal drei Jahre weiterhin Lohn und Arbeitgeberbeiträge entrichtet. Die Mittel auf dem vorliegenden Kredit dienen der Finanzierung dieser Leistungen.

Insgesamt befanden sich Ende 2018 163 Personen im Vorruhestandsurlaub, wofür 25,8 Millionen aufgewendet wurden. Im Zeit-raum vom 1.1.2018 bis 30.6.2018 sind 32 Personen neu in den Vorruhestandsurlaub übergetreten. Zusätzlich sind im Berichtsjahr 47 Personen aus dem Vorruhestandsurlaub ausgetreten bzw. wurden vorzeitig pensioniert. Die entsprechenden Überbrückungs-renten beliefen sich auf rund 5,1 Millionen. Zusätzlich wurden im Jahr 2018 irrtümlich im Jahr 2017 ausbezahlte Treueprämien wieder in Rechnung gestellt (27 080 Fr.).

Die Angehörigen des GWK gelten seit 2008 während des Vorruhestandsurlaubs für die Eidgenössische Ausgleichskasse als Nichterwerbstätige. Der Bundesrat hat entschieden, die seit dem 1.1.2009 bereits entrichteten und weiterhin zu entrichtenden AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige den Angehörigen des GWK zu erstatten. Auf Grund dieses Entscheids wurden im Jahr 2018 Rückerstattungen von 0,03 Millionen vorgenommen.

RechtsgrundlagenBundespersonalverordnung vom 3.7.2001 (BPV, SR 172.220.111.3), Art. 34; V vom 21.5.2008 über Änderungen des Bundesrechts infolge des Primatwechsels bei PUBLICA (AS 2008 2181); V vom 20.2.2013 über die Pensionierung von Angehörigen der beson-deren Personalkategorien (VPABP; SR 172.220.111.35).

HinweiseGemäss VPABP wird diese bisherige Vorruhestandslösung abgelöst durch eine Versicherungslösung. Die dafür zentral beim EPA eingestellten Mittel werden unterjährig den entsprechenden Verwaltungseinheiten bedarfsgerecht abgetreten. Die bisherige Vorruhestandslösung nach altem Recht gilt weiterhin für Angehörige des GWK, die bei Inkrafttreten der VPABP per 1.7.2013 das 53. Altersjahr und somit per 1.7.2018 das 58. Altersjahr vollendet haben.

Vgl. 614 EPA/A202.0131 Ausgleich Arbeitgeberbeiträge.

A202.0162 GESAMTERNEUERUNG UND MODERNISIERUNG IKT-ANWENDUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 5 686 900 22 367 300 10 535 983 -11 831 317 -52,9davon Kreditmutationen -32 700

finanzierungswirksam 1 443 816 22 367 300 2 266 621 -20 100 679 -89,9Leistungsverrechnung 4 243 084 – 8 269 363 8 269 363 –

Die Erneuerung der IKT-Landschaft im Rahmen der digitalen Gesamttransformation der EZV (Programm DaziT) stellt den stra-tegischen Schwerpunkt dar. Das Programm DaziT beinhaltet die Überprüfung und Vereinfachung der Geschäftsprozesse, die Anpassung der Organisation und die Sicherstellung der passenden IKT-Unterstützung.

Das Programm DaziT fokussiert auf die folgenden Ziele: — Vollständige Digitalisierung des Geschäftsverkehrs. Die heute technologisch möglichen Vereinfachungen können im inter-

nen und externen Geschäftsverkehr vollständig genutzt und damit auf allen Ebenen Einsparungen beim administrativen Aufwand erzielt werden.

— Kundennähe und Mobilität. Kunden können über Internet jederzeit und ortsunabhängig mit der EZV in Kontakt treten, mit ihr kommunizieren, auf ihre Dienste zugreifen und diese medienbruchfrei sowie mit einem Minimum an Aufwand nutzen.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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— Agile, reaktionsfähige Organisation. Die EZV ist technologisch und organisatorisch in der Lage, sich zeitnah und im Ver-bund mit Partnern im In- und Ausland auf neue Herausforderungen (z.B. die koordinierte Überwachung des Grenzraums) auszurichten.

Das Programm DaziT wird als IKT-Schlüsselprojekt des Bundes geführt und insb. von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) periodisch überprüft. Zudem werden gewisse Projekte in der Initialisierungsphase einem Assessmentverfahren durch das Infor-matiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) unterzogen.

Die Gesamtaufwendungen des Programms DaziT belaufen sich auf rund 427,0 Millionen. Davon entfallen 393,0 Millionen auf Dienstleistungen Dritter bzw. des internen Leistungserbringers (BIT), wobei die einmaligen projektbezogenen Ausgaben ca. 315 Millionen und der Betriebsaufwand für die schrittweise Inbetriebnahme der neuen IKT ca. 78 Millionen betragen. Weitere rund 34 Millionen entfallen auf personelle Eigenleistungen für die Projektrealisierung.

Das Parlament hat am 12.9.2017 einen Gesamtkredit für das Programm DaziT über 393 Millionen bewilligt (BBl 2017 6423). Der Gesamtkredit umfasst acht Verpflichtungskredite, davon sieben für Projekte und einen für Reserven:

— DaziT A) Steuerung & Transformation (33,5 Mio.) — DaziT B) IKT Grundlagen (68,9 Mio.) — DaziT C) Portal & Kunden (43,5 Mio.) — DaziT D) Redesign Fracht (66,1 Mio.) — DaziT E) Redesign Abgaben (57,7 Mio.) — DaziT F) Shared Services (62 Mio.) — DaziT G) Kontrolle & Befund» (29,6 Mio.) — DaziT H) Reserven (31,7 Mio.)

Der Gesamtkredit wird in vier Tranchen freigegeben. Das Parlament hat am 12.9.2017 die Verpflichtungskredite für die Tranche 1a freigegeben, der Vorsteher des EFD hat die Tranche 1b am 27.11.2018 freigegeben, die weiteren Tranchen (Tranchen 2, 3 und 4) wird der Bundesrat zu gegebener Zeit freigeben.1. Tranche 1 «Aufbau & Grundlagen Warenverkehr» (2018–2024) und Reserven (194,7 Mio.; aufgeteilt in Tranche 1a [71,7 Mio.]

und 1b [123 Mio.])2. Tranche 2 «Konsolidierung Daten & Optimierung Abgaben» (2020–2024; 89,6 Mio.)3. Tranche 3 «Konsolidierung Anwendungen & Optimierung Kontrolle und Rapportierung» (2022–2026; 59,2 Mio.)4. Tranche 4 «Harmonisierung Architektur & Optimierung Risikoanalyse» (2024–2026; 49,5 Mio.)

Am 1.1.2018 wurde das Programm DaziT offiziell gestartet. Meilensteine für das Jahr 2018 waren die Einführung von sogenannten Quickwins (zum Beispiel die Verzollungsapplikation QuickZoll), der Abschluss diverser Projekte (z. B. «Modernisierung e-dec» betreffend Zollanmeldesystem) und Studien (unter anderem «Studie LSVA III») sowie die Freigabe der Tranche 1b der Verpflich-tungskredite durch das EFD.

Vom geplanten Betrag in Höhe von 22,4 Millionen konnten 10,5 Millionen verwendet werden und es resultierte ein Kreditrest von 11,8 Millionen (vgl. zweckgebundene Reserven):

— Projekt A) Steuerung und Transformation: Plan 4,0 Millionen; Ist 5,0 Millionen; Mehrbedarf 1,0 Millionen — Projekt B) IKT-Grundlagen: Plan 5,4 Millionen; Ist 2,9 Millionen; Minderbedarf 2,5 Millionen — Projekt C) Portal & Kunden: Plan 8,0 Millionen; Ist 2,1 Millionen; Minderbedarf 5,9 Millionen — Projekt D) Redesign Fracht: Plan 5,0 Millionen; Ist 0,5 Millionen; Minderbedarf 4,5 Millionen

Projekt A) Steuerung und TransformationDie Programmstrukturen wurden vereinfacht und die Entscheidungswege deutlich verkürzt. Immer mehr Projekte werden nach agiler Methode geführt, wobei die Nutzer fortlaufend von Verbesserungen profitieren. Die projektübergreifenden Abhängig-keiten werden systematisch erhoben und aktiv gesteuert. Die Transformation der EZV wird zudem professionell durch eine Transformationsmanagerin aufgebaut und begleitet. Support- und Administrationsaufgaben wurden identifiziert, aufgenommen und deren Erledigung kontinuierlich erweitert und verbessert. Ein wichtiger Meilenstein war nach dem Audit durch Dritte die Freigabe der Tranche 1b der Verpflichtungskredite. Das vorgesehene Budget wurde überschritten, da einige Aufbautätigkeiten als Querschnittsaufgaben zu Gunsten der anderen Projekte unter Projekt A) «Steuerung-& Transformation» verbucht wurden.

Die im April 2018 lancierte App QuickZoll wird inzwischen rege genutzt und erzielt signifikante Erfolge. Aus zahlreichen internen und externen Innovationsideen wurde ein neuer Quickwin identifiziert: die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) soll ab 2019 über eine App möglich sein.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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Projekt B) IKT-GrundlagenVom Programmauftraggeber und der Programmleitung wurde entschieden, im Programm einen POC (Proof of Concept) durch-zuführen, um mögliche Technologie-Synergien zu evaluieren. Namentlich wurde SAP als Standardsystem für die Stammdaten-plattform und die Kundenverwaltung definiert. Gewisse Ausgaben dafür wurden bereits im Jahr 2017 (Lizenzen für SAP MDG) getätigt und fielen somit nicht wie geplant im Rechnungsjahr 2018 an. Die Zusammenlegung der Projekte «Kundenverwaltung» und «Aufbau Stammdatenplattform & DQ-Prozesse» befindet sich in Umsetzung. Dieser Entscheid führte zu einem gesamtheit-lichen Replanning der Projektarbeiten. Die zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des Projekts können voraussichtlich eingehalten werden, es ergeben sich aber Kostenverschiebungen in die Folgejahre.

Projekt C) Portal & Kunden«Kundenverwaltung»: Dank den Vorarbeiten im Teilprojekt «Aufbau Stammdatenplattform & DQ Prozesse» (POC) kann im Teil-projekt «Kundenverwaltung» von Synergieeffekten profitiert werden. Die «Kundenverwaltung» wird mit dem Projekt «Aufbau Stammdatenplattform & DQ-Prozesse» zusammengeführt. Das oben vermerkte Vorgehen mittels POC führte zu Synergieeffek-ten mit der «Kundenverwaltung» und entsprechend voraussichtlichem Minderaufwand.

«Benutzerverwaltung» und «E-Portal»: Die Initialisierungsphase wurde per 30.3.2018 abgeschlossen und ein gemeinsamer Vari-antenentscheid (Zusammenlegung «Benutzerverwaltung» und «E-Portal») der zwei Projekte zu Gunsten der Zusammenarbeit mit der Digitalisierungsplattform DIP des EFD und der Nutzung dessen Produkts/Frameworks PAMS (Polymorphic Access Ma-nagement System) gefällt. Der Prototyp des E-Portals wurde im Sommer 2018 erfolgreich erstellt. Die Bedürfnisse der Wirtschaft wurden in Form von Interviews abgeholt. Nach den erforderlichen Weiterentwicklungen sollen ab 2019 erste Anwendungen ein-gebunden und den Benutzern zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der Zusammenarbeit mit der Digitalisierungsplattform (DIP) sind auf vorliegendem Einzelkredit DaziT keine Aufwände verbucht.

Projekt D) Redesign FrachtAufgrund der Resultate aus der Studie «Prozesse im Warenverkehr» und der Abhängigkeit zur Umsetzung des neuen Unionzoll-kodexes der EU ergibt sich ein neuer generischer Prozess im Warenverkehr. Diese Anpassung hat zur Folge, dass die Umsetzung des Projektes neugestaltet wird, unter anderem auch um Synergieeffekte mit anderen Projekten nutzen zu können («Redesign Abgaben»). Das Projekt «Redesign Fracht» befindet sich seit dem 1.9.2018 in der Konzeptphase. Für die automatische Aktivie-rung von Zollanmeldungen beim Grenzübertritt ist ein Pilotversuch mit Smartphone-App für das Jahr 2019 geplant. Der Start für die Realisierung ist für das erste Quartal 2019 geplant. Aus den Änderungen der Planung ergeben sich Kostenverschiebungen in die Folgejahre. Der finanzielle und zeitliche Gesamtrahmen soll eingehalten werden.

Im Projekt «technische Modernisierung e-dec» ist die Weiterentwicklung der Applikation e-dec (Zollanmeldesoftware) aus Sta-bilitätsgründen auf das Notwendigste reduziert worden. Um das weitere Vorgehen zu definieren bzw. die Stabilitätsprobleme so schnell als möglich regulieren zu können, wurde mit Mitarbeitern des BIT und der EZV eine Taskforce gebildet, welche zu signifikanten Verbesserungen führte. Ausserdem wurde dazu ein externes Audit in Auftrag gegeben. Zum Zeitpunkt der Bildung der Taskforce, welche zuerst eine Situationsanalyse zur Lokalisierung der Problematik durchführte, wurde das Projekt vorerst sistiert, womit vorübergehend auch keine weiteren Kosten entstanden. Weitere Massnahmen werden als Folge der Taskforce im 2019 geplant und umgesetzt.

Weitere ProjekteAlle geplanten Quickwins wurden im 2018 abgeschlossen und eingeführt. Deren Finanzierung erfolgte über A200.0001 Global-budget (Funktionsaufwand; ca. 1,2 Mio.), da sie bereits im 2017 und somit vor dem offiziellen Programmstart von DaziT begonnen wurden. Nebst verschiedener Phasenabschlüsse in den Projekten sind die folgende Projekte und Resultate erwähnenswert:

— Einführung Release 1 von E-Begleitdokument per 1.1.2018 — Einführung der QuickZoll App (seit 27.3.2018 in den App-Stores) — Einführung von eneXs Mobile (Abfragetool von Personendaten) und AFV App (Automatische Fahrzeug- und Verkehr-

süberwachung) — Zurverfügungstellung der elektronischen Veranlagungsverfügung für LSVA-Kunden

Kreditmutationen — Kreditverschiebung in Höhe von -32 700 Franken an das BIT zur Beschaffung von Hardware

HinweiseIm Zusammenhang mit dem Programm DaziT werden gewisse Eigenleistungen (insb. personelle Ressourcen) und Abschreibun-gen über A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) und nicht A202.0162 Gesamterneuerung und Modernisierung IKT-An-wendung abgedeckt.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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Der Betrieb der alten IKT-Landschaft muss temporär parallel zu den neuen Applikationen weitergeführt werden. Der damit ein-hergehende Aufwand für Betrieb und Wartung sowie für weitere Projekte ausserhalb des Programms DaziT beläuft sich auf rund 560,0 Millionen für die Jahre 2018–2026. Der gesamte IKT-Mittelbedarf während der voraussichtlich neun Jahre dauernden Umsetzungsphase des Programms DaziT kommt damit auf rund 987,0 Millionen zu stehen.

Verwaltungseinheitsübergreifende Verpflichtungskredite «DaziT A) Steuerung & Transformation» (V0301.00), «DaziT B) IKT Grundlagen» (V0301.01), «DaziT C) Portal & Kunden» (V0301.02), «DaziT D) Redesign Fracht» (V0301.03), «DaziT E) Redesign Abgaben » (V0301.04), «DaziT F) Shared Services» (V0301.05), «DaziT G) Kontrolle & Befund» (V0301.06), «DaziT H) Reserven» (V0301.07), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Vgl. 601 GS-EFD/A202.0114 Departementaler Ressourcenpool.

A202.0163 POLYCOM WERTERHALTUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total – 8 068 800 569 062 -7 499 738 -92,9finanzierungswirksam – 8 068 800 69 062 -7 999 738 -99,1nicht finanzierungswirksam – – 500 000 500 000 –

Gemäss Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) ist der Bund u.a. für die Sicherstellung der Telematiksysteme zuständig. Das Sicherheitsfunksystem Polycom ist das täglich im Einsatz stehende Sicherheitsfunknetz der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit der Schweiz (Polizei, Feuerwehr, Sanitätsrettungswesen, Zivilschutz, Nationalstrassenunterhalt, Bun-desamt für Bevölkerungsschutz (BABS), Grenzwachtkorps (GWK) der EZV). Das System besteht aus rund 750 Basisstationen, wovon die EZV rund 250 betreut. Das BABS ist zuständig für die Bereitstellung und den Betrieb der nationalen Komponenten von Polycom.

Polycom soll bis ins Jahr 2030 weiterbetrieben werden. Dafür sind werterhaltende Massnahmen notwendig, die ab 2017 in Angriff genommen wurden. Das Vorhaben «Polycom Werterhaltung» wird als Schlüsselprojekt des Bundes geführt und von der Eidge-nössischen Finanzkontrolle periodisch geprüft.

Die Gesamtaufwendungen für das Vorhaben «Polycom Werterhaltung» betragen für den Bund von 2016 bis 2030 500 Millionen. Davon entfallen 326,6 Millionen auf Eigenleistungen der Bundesverwaltung (GWK: 161,0 Mio.; BABS: 165,6 Mio.). Weitere 13,8 Mil-lionen wurden für Entwicklungsarbeiten bereits im Jahr 2016 verwendet. Die verbleibenden 159,6 Millionen betreffen Dienstleis-tungen Dritter und werden über einen Gesamtkredit abgedeckt.

Das Parlament hat am 6.12.2016 den Gesamtkredit für den Werterhalt von Polycom (159,6 Mio.) bewilligt, welcher zwei Verpflich-tungskredite umfasst:

— Entwicklung, Beschaffung und Betrieb der Nachfolgetechnologie im BABS (94,2 Mio.) — Ersatz der Basisstationen des Grenzwachtkorps in der EZV (65,4 Mio.)

Das Vorhaben «Polycom Werterhaltung» wird in zwei Etappen abgewickelt. Das Parlament hat am 6.12.2016 die Verpflichtungs-kredite für die erste Etappe freigegeben (72,4 Mio., davon EZV 14,2 Mio.) und der Bundesrat am 20.06.2018 die Verpflichtungskre-dite für die zweite Etappe (87,2 Mio.; davon EZV 51,2 Mio.). Die in die Verantwortung der EZV fallenden Bereiche des Vorhabens sind folgendermassen etappiert (wobei die Planung gegenüber der Botschaft konkretisiert wurde):

— 1. Etappe: Anpassungen der Umsysteme (Richtfunk und Multiplexer; 2017–2022) — 2. Etappe: Abschluss der Anpassungen der Umsysteme, Ersatz der Basisstationen und Anbindung der EZV-Leitstellen

(2019–2023)

Die 2. Etappe wurde freigegeben, obwohl die 1. Etappe gewisse Verzögerungen aufwies. Dadurch konnten die zur Umsetzung der 2. Etappe vorgesehenen Verträge mit der Industrie aufgrund der langen Produktionszeiten und Lieferfristen für die Ba-sisstationen (seitens EZV) sowie für die Bereitstellung der hochspezialisierten Ressourcen (für den Parallelbetrieb der beiden Technologien) bereits angegangen werden.

Per Ende 2018 weist die Umsetzung des Projekts durch die EZV Verzögerungen von rund zwei Jahren ab initialisiertem Projekt-start auf.

Die auf dem vorliegenden Kredit eingestellten Mittel konnten aufgrund der Verzögerungen praktisch nicht verwendet werden (vgl. auch zweckgebundene Reserven). Die WTO-Ausschreibung zum Ersatz der Richtfunkkomponenten und Multiplexer zur selektiven Umschaltung der Signale (MUX) wurde im Sommer 2017 publiziert. Die WTO-Beschaffung des Richtfunkes ist wegen einer Einsprache auf den Zuschlagsentscheid vor dem Bundesverwaltungsgericht blockiert. Für eine allfällige Prozessentschä-digung wurden Rückstellungen in der Höhe von 0,5 Millionen gebildet (nf). Da der Richtfunk (Backbone) die Basis der ganzen Migration bildet, konnten für das Projekt lediglich geringe Beträge für externe Beratung in Zusammenhang mti der WTO-Aus-schreibung eingesetzt werden. Die Aufwände für die Beschaffungen fallen später an. Vom Rolloutfahrplan der Richtfunksysteme (Etappe 1) hängt auch der Rollout der Basisstationen (Etappe 2) ab.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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RechtsgrundlageBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz vom 4.10.2002 (SR 520.1), Art. 43 Abs. 1 Bst. b und Art. 71 Abs. 1 Bst. f.

HinweiseVerpflichtungskredit «Polycom Werterhaltung» (V0281.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Eigenleistungen an personellen Ressourcen und Aufwand für den laufenden Betrieb und die Wartung von Polycom werden über A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) abgedeckt (ca. 10,5 Mio. pro Jahr).

Vgl. 506 BABS/A202.0164 Polycom Werterhaltung; Verpflichtungskredit «Polycom Werterhaltung» (V0280.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

A202.0168 PROGRAMM UMSETZUNG ERNEUERUNG SYSTEMPLATTFORM (ESYSP)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total – 303 722 303 696 -26 0,0davon Kreditmutationen 303 722

finanzierungswirksam – 303 722 – -303 722 -100,0Leistungsverrechnung – – 303 696 303 696 –

Die heutige «Systemplattform eDokumente» stellt die Erfassung von biometrischen Daten wie Fingerabdrücken und Gesichts-bildern sicher und wurde 2010 in Betrieb genommen. Die Systemplattform wird von den Anwendungen zur Ausstellung des Schweizer Passes und der schweizerischen Identitätskarten (ISA), der Visa (ORBIS), des biometrischen Ausländerausweises (ZE-MIS) sowie der Reisedokumente für ausländische Personen (ISR) genutzt (jährlich ca. 1,5 Mio. Erfassungen). Zusätzlich wird die Systemplattform für die Kontrolle und Verifikation der biometrischen Daten von Schweizer Pässen und biometrischen Ausländer-ausweisen durch die Grenzkontrollbehörden genutzt. Die wesentlichen Komponenten dieser Plattform sind auf eine Lebensdauer von maximal 10 Jahren ausgelegt, was einen Ersatz notwendig macht. Die Erneuerung erfolgt im Rahmen des Programms ESYSP unter der Leitung des SEM. Mitbeteiligt sind fedpol, EDA, EZV und kantonale Stellen.

Ab 2018 sind die Mittel für das Programm ESYSP zentral beim SEM in einem Sammelkredit eingestellt, mit entsprechenden unterjährigen Abtretungen an die mitbeteiligten Verwaltungseinheiten. Vorgängig wurden die ursprünglich dezentral bei SEM, fedpol, EDA und EZV für die Etappe 1 eingestellten Mittel haushaltneutral beim SEM zentralisiert. Der Gesamtbedarf für Etappe 1 des verwaltungseinheitsübergreifenden Verfplichtungskredits beträgt 13,3 Millionen.

Die der EZV abgetretenen Mittel wurde im Rahmen der Leistungsvereinbarungen verwendet.

Kreditmutationen — Abtretung des SEM in Höhe von netto +0,3 Millionen.

Hinweise Vgl. 420 SEM/A202.0167 Programm Erneuerung Systemplattform (ESYSP).

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Bildung aus Rechnung 2017 – 8 230 000 8 230 000Auflösung – -964 000 -964 000Endbestand per 31.12.2018 – 7 266 000 7 266 000Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 1 900 000 28 399 000 30 299 000

Auflösung und Verwendung von Reserven im Jahr 2018Im Jahr 2018 wurden zweckgebundene Reserven in Höhe von 964 000 Franken für die Beschaffung von 14 Dienstfahrzeugen verwendet.

Antrag zur Bildung neuer Reserven — Allgemeine Reserven 1 900 000 — Zweckgebundene Reserven 28 399 000 — Total Reserven 30 299 000

Allgemeine Reserven (Fr. 1 900 000): Der Grundauftrag der EZV ist im Wesentlichen erfüllt, wobei die Nichterreichung gewisser Messgrössen überwiegend auf durch die EZV nicht beeinflussbare Faktoren zurückzuführen ist. Durch den gezielten Verzicht auf die Wiederbesetzung von Stellen konnte eine einmalige Einsparung von rund 1,9 Millionen erzielt werden. Die Wirtschaftlichkeit der EZV wurde gesteigert, da sie ihre Aufgaben mit weniger Ressourceneinsatz erbringen konnte. Diese Einsparung soll für künftige Projekte und zur Überbrückung von Engpässen in eine allgemeine Reserve eingelegt werden.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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Fahrzeuge (Fr. 3 389 000): Vorgesehen war die Beschaffung von 52 Dienstfahrzeugen (Dfz). Aufgrund neuer Anforderungen betreffend CO2- und Energieeffizienz kam es zu Verzögerungen bei der Lieferung durch die Lieferanten BMW (11 Dfz) und AMAG (41 Dfz).

Langwaffen (Fr. 800 000): Vorgesehen war die Beschaffung von 450 Langwaffen. Die Bestellfreigabe zwischen EZV und arma-suisse konnte aufgrund der notwendigen Anpassung der Langwaffen erst im August 2018 erfolgen, wodurch die Lieferung 2018 nicht mehr möglich war.

Quickwin Ablösung AFIS (Autonomes Fingerabdruckindentifikationssystem) und MAPP (Multifunktionales Abfragegerät für Per-sonen- und Passdaten) (Fr. 450 000): Die Beschaffung der neuen Fingerprintreader wird neu im Rahmen von HPI (Harmonisie-rung der Schweizer Polizei-Informatik) mit der kantonalen Polizeiorganisation und dem fedpol koordiniert. Ein Abschluss der WTO-Ausschreibung war daher bis Ende 2018 nicht möglich.

WLAN-Ausrüstung EZV (Fr. 1 510 000): Vor Umsetzung der WLAN-Ausrüstung der EZV müssen sämtliche Standorte geprüft und abgeklärt werden, damit Arbeitsumfang und Zeitpunkt der Ausführung definiert und in Auftrag gegeben werden kann. Auf Grund von Komplexität und Projektgrösse kam es beim Leistungserbringer BIT zu personellen Engpässen und damit zu Verzögerungen.

Abstimmlösung zu Registrierkassen (Fr. 300 000): Die dem externen Software-Lieferanten nicht bekannten Restriktionen für die Installation von Software im Bundesverteilnetz führten zu Verzögerungen bei der Installation.

FAMIX (Fr. 780 000): Aufgrund von Problemen bei der Kernapplikation e-Dec (Zollanmeldesystem) wurde eine Taskforce einge-setzt. Zugunsten einer umfassenden Problemanalyse wurden die Arbeiten bei FAMIX (Fachmigratiion der Java- und Unixproduk-tionslinie) kurzfristig gestoppt.

Windows Server Migration (Fr. 75 000): Aufgrund von Ressourcenengpässen beim Leistungserbringer konnten die geplanten Leistungen nicht bis Ende 2018 erbracht werden.

APS2020 (Fr. 365 000): Der LifeCycle der Operator PCs (spezifische PCs im GWK; inkl. AFIS Geräte) konnte aufgrund fehlender Software (Visocore Bundesdruckerei) und Inkompatibilität der bestehenden FireWire-Scanner nicht durchgeführt werden.

Edelmetallkontrolle (EMK) Genf (Fr. 1 000 000): Aufgrund Planungs- und Bauverzögerungen erfolgt die Fertigstellung und Schlussrechnung des Projektes erst anfangs 2019. Die Infrastruktur wurde am 03.12.2018 an die Nutzer übergeben. Die SIA-Phase «Projektabschluss» konnte 2018 nicht abgeschlossen werden.

ABC (Automated Border Control) (Fr. 400 000): Die geplanten Projektaktivitäten verzögerten sich aufgrund der anspruchsvollen Abstimmungen mit dem Kanton Genf.

DaziT (Fr. 11 831 000):Projekt B) IKT-Grundlagen (Fr. 4 980 000):

— Stammdaten (Fr. 4 580 000): Mit der Durchführung eines POCs (proof of concept) konnte SAP als Standardardsys-tem für die MDM Lösung (Master Data Management) mit MDG für DaziT identifiziert werden. Damit wurde das Projekt «Kundendatenverwaltung» zwecks Synergienutzung mit dem Projekt «Stammdaten» zusammengeführt. Die Durchfüh-rung des POCs verursachte eine zeitliche Verschiebung im Projekt. Zudem erfolgte der Aufbau der Infrastruktur jahres-übergreifend, wodurch gewisse Kosten erst im 2019 anfallen. Das Projekt ist zeitlich wie geplant unterwegs, es werden jedoch noch zusätzliche Massnahmen realisiert. Die Kreditreste der bisherigen Projekte «Kundendatenverwaltung» sowie «Stammdaten» sollen daher als Reserve zugunsten des zusammengeführten Projektes «Stammdaten» beantragt werden.

— Weiterentwicklung Einsatzleitsystem (Fr. 400 000): Das Projekt wurde aufgrund von Stabilitätsproblemen bis auf Weite-res sistiert und eine Taskforce gebildet. Aus diesem Grund sind im 2018 weniger Kosten als geplant angefallen. Die Kredit-reste sollen als Reserve zur Weiterführung der Taskforce sowie den daraus resultierenden Massnahmen beantragt werden.

Projekt C) Portal & Kunden (Fr. 4 080 000): — E-Portal (Fr. 4 080 000): Das Projekt «Benutzerverwaltung» wurde zwecks Synergienutzung mit dem Projekt «e-Portal»

zusammengeführt. Aufgrund der umfangreichen Abklärungen zwischen der Plattform Digitalisierung (DIP) des EFD und DaziT für den Einsatz von PAMS als Identity & Access Management (IAM) System haben sich die Entwicklungsarbeiten leicht verzögert. Zudem wurden die intern verfügbaren Ressourcen durch die intensiven Abstimmungsarbeiten mit dem Transaktionsportal EFD für den Aufbau einer gemeinsamen Basis stark beansprucht. Die nicht verwendeten Mittel sollen in den kommenden Jahren für das E-Portal sowie den Ausbau des zugrundeliegenden IAM verwendet werden. Die Kredit-reste der bisherigen Projekte «Benutzerverwaltung» sowie «e-Portal» sollen daher als Reserve zugunsten des zusammen-geführten Projektes «e-Portal» beantragt werden.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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Projekt D) Redesign Fracht (Fr. 2 771 000): — Redesign Fracht (Fr. 1 730 000): Aufgrund der Resultate aus der Studie «Prozesse im Warenverkehr» und der Abhängig-

keit zur Umsetzung des neuen Unionzollkodexes der EU ergibt sich ein neuer generischer Prozess im Warenverkehr. Diese Anpassung hat zur Folge, dass die Umsetzung des Projektes neugestaltet wird, unter anderem auch um Synergieeffekte mit andern Projekten nutzen zu können (Projekt E) «Redesign Abgaben»). Aus den Änderungen der Planung ergeben sich Kostenverschiebungen in die Folgejahre. Die Kreditreste sollen daher als Reserve beantragt werden.

— Technische Modernisierung e-dec (Fr. 1 041 000): Die Weiterentwicklung der Applikation e-dec ist aus Stabilitätsgründen derzeit auf das Notwendigste reduziert worden. Um das weitere Vorgehen zu definieren bzw. die Stabilitätsprobleme so schnell als möglich regulieren zu können, wurde mit Mitarbeitern des BIT und der EZV eine Taskforce gebildet. Zum Zeitpunkt der Bildung der Taskforce wurde das Projekt vorerst sistiert, womit vorübergehend auch keine weiteren Kosten entstanden. Der Schlussbericht der Taskforce hat weitere Massnahmen definiert um die Stabilisierung weiter zu verbes-sern. Die Kreditreste aus dem Projekt sollen nun als Reserve zur Realisierung der einzelnen neu definierten Vorhaben aus der Taskforce unter «Redesign Fracht» für das Projekt «Docbox» beantragt werden.

Polycom Werterhaltung (Fr. 7 499 000): Aufgrund der Einsprache im Beschaffungsverfahren konnten die dafür budgetierten Mittel noch nicht verwendet werden.

TRANSFERKREDITE DER LG 1: ERHEBUNG VON ABGABEN

A230.0107 SCHWERVERKEHRSABGABE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 529 385 457 525 399 600 522 980 555 -2 419 045 -0,5

Ein Drittel des Reinertrages aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe wird den Kantonen zugewiesen.

Der Aufwand lag um 2,4 Millionen unter dem Voranschlagswert. Die tieferen Einnahmen bei den Schwerverkehrsabgaben (-16,8 Mio.) führten zur Verminderung der Kantonsanteile.

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 85; Schwerverkehrsabgabegesetz vom 19.12.1997 (SVAG; SR 641.81), Art. 19; Infrastrukturfondsge-setz vom 6.10.2006 (IFG; SR 725.13), Art. 14.

HinweiseVgl. E110.0116 Schwerverkehrsabgabe.

TRANSFERKREDITE DER LG 2: SICHERHEIT UND MIGRATION

A231.0174 BEITRÄGE AN INTERNATIONALE ORGANISATIONEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 12 086 091 14 708 700 14 269 845 -438 855 -3,0davon Kreditmutationen 200 000

Dieser Kredit dient hauptsächlich der Finanzierung des Schweizer Beitrags für die operative Zusammenarbeit an den Aussen-grenzen des Schengen-Raums (FRONTEX).

Ursprünglich vorgesehen war ein Betrag von 14,3 Millionen. Das Budget für FRONTEX wurde 2018 zunächst erhöht, weshalb ein Nachtragskredit über 0,2 Millionen bewilligt wurde. Da das Budget von FRONTEX im Dezember 2018 wieder gesenkt wurde, fiel auch der Schweizer Beitrag tiefer aus.

Die weiteren Mittel von 0,2 Millionen entfielen auf den Mitgliederbeitrag an die Weltzollorganisation (WZO; Fr. 179 020) sowie einen Betrag im Zusammenhang mit dem Übereinkommen betreffend Prüfung und Bezahlung von Edelmetallgegenständen (Fr. 8900).

Kreditmutationen — Nachtragskredit in Höhe von 0,2 Millionen für Mitgliedsbeiträge an FRONTEX, kompensiert auf A200.0001 Funktionsauf-

wand (Globalbudget).

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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RechtsgrundlagenBB vom 3.10.2008 über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft betreffend der Übernahme der Verordnung zur Errichtung von FRONTEX und der RABIT-Verordnung (Weiter-entwicklung des Schengen-Besitzstands; AS 2009 4583); BB vom 15.12.2017 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1624 über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands; BBl 2017 7925); Konvention vom 15.12.1950 betreffend die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (SR 0.631.121.2); Übereinkommen vom 15.11.1972 betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (SR 0.941.31).

TRANSFERKREDITE DER LG 3: UNTERSTÜTZUNG DES INTERNATIONALEN HANDELS

A231.0173 AUSFUHRBEITRÄGE LANDWIRTSCHAFTLICHE VERARBEITUNGSPRODUKTE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 94 600 000 94 600 000 94 600 000 0 0,0

Der Bund richtet gemäss dem sogenannten «Schoggigesetz» Ausfuhrbeiträge an Betriebe der Nahrungsmittelindustrie aus, die Schweizer Milch- und Getreiderohstoffe in Form von verarbeiteten Agrarprodukten wie Schokolade, Biskuits, Teige, Kindernähr- mittel oder Milchmischgetränke exportieren. Mit den Ausfuhrbeiträgen sollen die Wettbewerbsnachteile aufgrund des höheren Preisniveaus für Schweizer Rohstoffe ganz oder teilweise ausgeglichen werden.

Betrieben, welchen im vorangegangenen Jahr Ausfuhrbeiträge ausgerichtet wurden, wird für das Beitragsjahr auf Basis der Ausfuhrmengen des Vorjahres ein Betrag reserviert, für den sie unter Voraussetzung der tatsächlichen Ausfuhr landwirtschaft-licher Verarbeitungsprodukte Beiträge beantragen können. Insgesamt werden 75 Prozent der verfügbaren Mittel reserviert. Die restlichen 25 Prozent der Mittel werden im Beitragsjahr für Gesuchsteller verwendet, die ihren reservierten Betrag ausgeschöpft oder im Vorjahr keine Ausfuhrbeiträge erhalten haben.

Die budgetierten Mittel wurden vollständig für Exporte im Zeitraum Dezember 2017 bis November 2018 ausbezahlt. Für die Aus-fuhren im Dezember 2018 stand eine im Jahr 2012 gebildete Abgrenzung im Umfang von 5,8 Millionen zur Verfügung. Zur Festset-zung der Ausfuhrbeitragsansätze ist grundsätzlich die Differenz zwischen den inländischen und ausländischen Grundstoffpreisen massgebend. Auf Antrag der betroffenen Branchen wurden die Mittel in Anwendung von Art. 3 der Ausfuhrbeitragsverordnung auf die Getreidegrundstoffe (15,6 Mio.) und die Milchgrundstoffe (79,0 Mio.) aufgeteilt. Gemäss Art. 9 der Ausfuhrbeitragsverord-nung wurden mit dem Kredit 2018 die Ausfuhren von Dezember 2017 bis November 2018 abgerechnet. Da sich abzeichnete, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für einen vollständigen Preisausgleich nicht ausreichen, wurden die Ausfuhrbeitragsansätze bereits ab Beginn des Beitragsjahres 2018 (Dezember 2017) gekürzt. Die durchschnittliche ausgeglichene Preisdifferenz unter Berücksichtigung des Plafonds gemäss Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen Schweiz-EU beträgt für Milchprodukte 81 Prozent und für Getreidegrundstoffe 83 Prozent. Die reduzierten Ausfuhrbeiträge wurden grösstenteils durch privatrechtliche Massnahmen von Branchenorganisationen oder durch individuelle Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Abnehmern von Grundstoffen aufgefangen.

RechtsgrundlagenBG vom 13.12.1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.72); Ausfuhrbeitrags-verordnung vom 23.11.2011 (SR 632.111.723); V des EFD vom 9.1.2012 über die Ausfuhrbeitragsansätze für Landwirtschaftliche Grundstoffe (SR 632.111.723.1).

HinweiseSeit 2000 sind die Ausfuhrbeiträge durch das GATT/WTO-Abkommen auf 64 Prozent des Durchschnitts der Jahre 1991/92 plafo-niert, d.h. auf 114,9 Millionen. An der WTO-Ministerkonferenz vom 22.12.2015 wurde die Abschaffung sämtlicher Exportsubventio-nen beschlossen. Das völkerrechtlich verbindliche Verbot gilt seit dem 1.1.2016 grundsätzlich für sämtlicher Exportsubventionen. Für die bestehenden Exportsubventionen, insbesondere für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, konnte eine Übergangs-frist bis spätestens Ende 2020 ausgehandelt werden. Mit Bundesbeschluss vom 15.12.2017 (BBl 2017 7931) haben die Eidg. Räte die Änderung des Landwirtschaftsgesetztes vom 29.4.1998 (SR 910.1) sowie des Bundesgesetzes vom 13.12.1974 über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.72) beschlossen und damit der Aufhebung der Ausfuhrbei-träge zugestimmt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21.9.2018 die Inkraftsetzung der Gesetzesänderung zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge per 1.1.2019 beschlossen.

Vgl. 708 BLW/A231.0230 Zulagen Milchwirtschaft, 708 BLW/A231.0382 Getreidezulage.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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98

TRANSFERKREDITE DER LG 4: SCHUTZ VON GESUNDHEIT UND UMWELT

A230.0113 KANTONSANTEIL SPIRITUOSENSTEUER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 24 792 900 24 789 959 -2 941 0,0davon Kreditmutationen 344 900

10 Prozent des Reinertrags der Spirituosensteuer wird den Kantonen zugewiesen. Dieser sogenannte «Alkoholzehntel» ist zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Alkoholismus sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamenten-missbrauch zu verwenden. Über die Verwendung der Mittel legen die Kantone Rechenschaft in Form eines Berichts zu Handen der EZV ab. Die Verteilung an die Kantone richtet sich nach ihrer Wohnbevölkerung, massgebend sind die Zahlen der letzten Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) über die mittlere Wohnbevölkerung.

Aufgrund der guten Obsternte fielen die Einnahmen aus der Spirituosensteuer höher aus, was zu einer Erhöhung des Kantons-anteils führt.

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung (Art. 33, Abs. 3 FHG) in Höhe von 0,3 Millionen.

RechtsgrundlagenBV vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 112 und 131; Alkoholgesetz vom 21.6.1932 (AlkG; SR 680), Art. 44 und Art. 45.

HinweiseIm Rahmen der Übertragung der Aufgaben der EAV auf die EZV wurde die Spirituosensteuer im Jahr 2018 erstmalig von der EZV vereinnahmt.

Vgl. E110.0110 Spirituosensteuer

WEITERE KREDITE

A240.0104 FINANZAUFWAND

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 11 813 783 3 975 100 3 973 765 -1 335 0,0davon Kreditmutationen 3 870 000

finanzierungswirksam 13 783 105 100 76 377 -28 723 -27,3nicht finanzierungswirksam 11 800 000 3 870 000 3 897 388 27 388 0,7

Der Finanzaufwand stammt insbesondere aus Vergütungszinsen auf Fiskalerträgen. Aufgrund eines offenen Rechtsfalles wurden Rückstellungen in Höhe von 3,9 Millionen gebildet

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung (Art. 33 Abs. 3 FHG) über 3,9 Millionen für Rückstellungen (nf) aufgrund eines offenen Rechtsfalles.

606 EZV 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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INFORMATIKSTEUERUNGSORGAN DES BUNDES

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Verstärkte IKT-Steuerung und -Führung Bund, insbesondere durch eine einheitliche Projektmethodik, ein vollständiges

IKT-Portfolio Bund und erneuerte Vorgaben — Verstärkung der E-Government-Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden — Verbesserung der Informatiksicherheit Bund — Konsolidierung der IKT-Standarddienste zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Sicherheit — Bundesweites IKT-Architekturmanagement zur Vermeidung überflüssiger Doppelspurigkeiten — Erhöhung der Erfolgsquote bei den IKT-Schlüssel- und Grossprojekten, u.a. durch Bereitstellung von Grossprojektleiten-

den und mit der Durchführung projektunabhängiger Assessments vor der Projektfreigabe — Weiterentwicklung MELANI: Ausbau der Sektoren Telekommunikation (inkl. regionaler Provider), Gesundheitswesen und

Industriesektor

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — IKT-Sourcing-Strategie des Bundes: Erarbeitung und Verabschiedung einer bundesweiten IKT-Sourcing-Strategie, welche

die Sourcing-Kriterien definiert und Leitlinien setzt, insbesondere für intern produzierte oder extern bezogene IKT-Leis-tungen und für die Entscheidungsprozesse bei externem Leistungsbezug

— Strategie «ERP-IKT 2023»: Erarbeitung und Verabschiedung einer Strategie für die Informatikunterstützung der Support-prozesse (Finanzen, Personalmanagement, Beschaffung und Logistik) der gesamten zentralen Bundesverwaltung. Dies zur Ablösung künftig nicht mehr unterstützter Systeme durch Software und Datenbanken der neusten Generation

— Strategie «Hybrid-Cloud des Bundes»: Erarbeitung und Verabschiedung einer Strategie zur Nutzung von bundesinternen und externen Cloud-Diensten und zur Festlegung des Zusammenspiels mit der traditionellen IKT

— Programm «Konsolidierung der IKT für die Webauftritte Bund»: Erarbeitung und Auftragserteilung eines Programms zur Einführung eines einheitlichen Inhaltsverwaltungssystems (Content Management System, CMS) für die Webauftritte der Bundesverwaltung

— Steuerungs- und Betriebsmodell für den Rechenzentren-Verbund: Verabschiedung des Antrags, welche weiteren Rechen-zentren/Serverräume der zentralen Bundesverwaltung bis wann in den Rechenzentren-Verbund migriert werden sollen

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Mehrzahl der Meilensteine konnte erreicht werden. Zu Verzögerungen kam es bei folgenden Projekten:Strategie «Hybrid-Cloud des Bundes» und Steuerungs- und Betriebsmodell für den Rechenzentren-Verbund: Der Bundesrat konnte beide Vorhaben nicht im Berichtsjahr verabschieden, weil aus der Analyse-Phase hervorging, dass die IKT-Strategien und die IKT-Architekturen einzelner Departemente sowie die Migrationsplanungen für das neue Rechenzentrum in Frauenfeld stärker aufeinander abzustimmen sind. Dies macht eine inhaltliche und terminliche Neuplanung notwendig.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 2,0 2,0 2,0 -0,1 -3,0Aufwand 49,5 70,2 55,8 6,3 12,8Eigenaufwand 49,5 70,2 55,8 6,3 12,8Investitionsausgaben – – – – –

KOMMENTARDer Ertrag lag aufgrund der paritätisch zu erbringenden Finanzierungsbeiträge der Kantone für E-Government Schweiz leicht unter dem Vorjahr.

Im Vergleich zum Vorjahr nahm der Eigenaufwand aufgrund von gegenläufigen Ursachen zu. Zum einen wurde das Programm UCC Ende 2017 (-3,7 Mio.) abgeschlossen, mit dem die klassische Telefonie der Bundesverwaltung abgelöst und zusammen mit vielen neuen Funktionen in den Computer Arbeitsplatz integriert wurde. Zum anderen stieg der Aufwand insbesondere für den Ausbau der bundesweiten Lösung für Identitäts- und Zugriffsverwaltung des BIT (eIAM; +2,4 Mio.) sowie für die Realisierung der Vorhaben SUPERB23 (Modernisierung der Supportprozesse der Bundesverwaltung und deren IKT-Unterstützung; +4 Mio.), Mobile Device Management (MDM; +1,4 Mio.) und APS2020 (Modernisierung der Arbeitsplatzsysteme; +1,1 Mio.). Zudem erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr die Aufwendungen für die Umsetzung des Schwerpunktplans von E-Government Schweiz um 0,4 Millionen.

608 ISB 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG1: IKT-STEUERUNG UND -FÜHRUNG BUNDESVERWALTUNG

GRUNDAUFTRAGDas ISB unterstützt die strategische Steuerung der Bundesinformatik durch den Bundesrat. Es entwickelt die IKT-Strategie des Bundes und den Masterplan zur Strategieumsetzung, erarbeitet Vorgaben und Weisungen für den effektiven, effizienten und sicheren Einsatz der IKT und bringt dem Bundesrat den Umsetzungsfortschritt periodisch zur Kenntnis. Es führt die zentralen IKT-Mittel und leitet überdepartementale Programme und Projekte. Zusätzlich führt es die vom Bundesrat definierten IKT-Stan-darddienste in der Rolle eines zentralen Leistungsbezügers und entwickelt Marktmodelle, welche die Leistungserbringung, den Leistungsbezug und die Leistungsfinanzierung regeln.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,0 0,0 0,0 0,0 316,3Aufwand und Investitionsausgaben 18,3 20,1 18,0 -2,1 -10,4

KOMMENTAR81 Prozent des Globalbudgets des ISB von insgesamt 22,3 Millionen entfallen auf die IKT-Steuerung und -Führung der Bundesver-waltung. Der Personalaufwand (11,6 Mio.) liegt über dem Voranschlag (+0,2 Mio.) wegen der Anstellung eines weiteren Schlüssel-projektleiters und einer Wiederbesetzung im Bereich der Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI. Im Sach- und Betriebsaufwand (6,4 Mio.) stellt der Anteil der SAP-Basisinfrastrukturkosten, -Fachanwendungen und -Weiterentwicklungen zu Gunsten der gesamten Bundesverwaltung mit 1,5 Millionen die grösste Position dar. Dabei reduzierte sich der Informatiksach-aufwand (-2,3 Mio.) insbesondere wegen Verzögerungen von diversen IKT-Vorhaben (vgl. Antrag zur Bildung neuer Reserven; 1,5 Mio.) und geringerer Betriebskosten (0,6 Mio.). Der Mietaufwand erhöhte sich wegen neuen Räumlichkeiten für das ISB.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Steuerung durch IKT-Strategie Bund: Das ISB erarbeitet die IKT-Strategie zusammen mit den Akteuren der BV und priorisiert deren Umsetzungsschwerpunkte im jährlichen Masterplan

– Kenntnisnahme des Strategischen IKT-Controllingberichts durch den BR (Termin) – 31.03. 16.03.Führung IKT-Standarddienste (SD): Das ISB führt die SD unter Berücksichtigung aller Interessenträger – Zufriedenheit der Departemente und der Bundeskanzlei (Skala 1-6) 3,7 4,3 –– Jährliche Preisentwicklung von SD-Services: Preisdifferenz SD-Warenkorb gegenüber dem Vorjahr (%) – -1,0 -5,7Steuerung durch IKT-Vorgaben: Die vom ISB definierten/beantragten Vorgaben für einen optimalen IKT-Einsatz sind Adressaten/innen gerecht und verständlich verfasst und einfach zugänglich publiziert

– Zufriedenheit der Adressaten/-innen mit Verständlichkeit und Zugänglichkeit der Vorgaben (Skala 1-6) – 4,5 4,7

KOMMENTARDie Ziele wurden erreicht. Zu einer Abweichung kam es im folgenden Bereich:Führung IKT-Standarddienste (SD): Zufriedenheit der befragten Vertretungen der Departemente und der Bundeskanzlei: Auf die nochmalige Erhebung der Zufriedenheit wurde im Einvernehmen mit allen Akteuren verzichtet. Stattdessen wird künftig ein qualitatives, dialogorientiertes Vorgehen zur Erörterung der Kundenzufriedenheit im Rahmen eines jährlich stattfindenden gemeinsamen Workshops gewählt. Ein solcher Workshop wird nun im Februar 2019 bereits zum zweiten Mal durchgeführt.

608 ISB 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG2: E-GOVERNMENT UND CYBER-RISIKEN

GRUNDAUFTRAGIm Themenfeld «E-Government» stellt das ISB die Koordination des Bundes sicher und führt administrativ die «Geschäftsstelle E-Government Schweiz». Damit wird die Vernetzung aller betroffenen und beteiligten Akteure von Bund, Kantonen und Ge-meinden gewährleistet und die Umsetzung des «E-Government» in der Schweiz aktiv gefördert, um die Verwaltungstätigkeit so bürgernah und so wirtschaftlich wie möglich auszugestalten.

Im Themenfeld «Cyber-Risiken» führt das ISB die «Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI)» und stellt so die Vernetzung aller betroffenen Akteure sicher. Zudem ist das ISB für die Erneuerung der nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken NCS, in Zusammenarbeit mit allen Departementen sowie der Privatwirtschaft, verantwortlich und koordiniert deren Umsetzung bis Ende 2023.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen – – – – –Aufwand und Investitionsausgaben 4,3 4,2 4,3 0,1 2,0

KOMMENTARE-Government und Cyber-Risiken umfassen 19 Prozent des Globalbudgets des ISB von insgesamt 22,3 Millionen. Die Personal- aufwände (2,7 Mio.) für die Geschäftsstelle E-Government Schweiz und MELANI werden in dieser Leistungsgruppe geführt.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

E-Government: Das ISB führt die Geschäftsstelle E-Government Schweiz administrativ zur Zufriedenheit der Partner – Sicht der Partner: Umfrage Zufriedenheit des Planungsausschusses mit dem Status Jahresplanung (Skala 1-6) 5,2 – –– Projektsicht: Umfrage Zufriedenheit der projekt- und leistungsverantwortlichen Organisationen (Skala 1-6) 5,6 – –Cyber-Risiken: Das ISB trägt zur Identifizierung von Cyber-Risiken bei Betreibern von kritischen Infrastrukturen (KI) in der Schweiz durch Frühwarnung und Unterstützung bei

– Zufriedenheit der KI-Betreiber mit der zeitgerechten Verteilung der Warnungen und Empfehlungen (Skala 1-6) 5,0 – –– Zufriedenheit der KI-Betreiber mit dem Inhalt der Warnungen und den Empfehlungen für die eigene Firma (Skala 1-6) 5,0 – –

KOMMENTARDie Daten zur Zielerreichung werden alle 2 Jahre erhoben.

608 ISB 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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102

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 2 018 2 006 1 959 -47 -2,4Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 18 6 26 20 316,3Einzelpositionen E102.0103 Kantonsbeiträge E-Government 2 000 2 000 1 933 -67 -3,3Aufwand / Ausgaben 49 508 70 238 55 826 -14 412 -20,5Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 22 530 24 333 22 320 -2 013 -8,3 Kreditverschiebung -325 Abtretung 1 095 Einzelkredite A202.0127 IKT Bund (Sammelkredit) 17 433 30 273 22 434 -7 839 -25,9 Kreditverschiebung 66 Abtretung -8 987 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 4 875 A202.0128 E-Gov Schweiz Schwerpunktplan 1 059 1 760 1 458 -302 -17,2 Kreditverschiebung 34 Abtretung -1 505 A202.0160 Einführung der nächsten Generation der Arbeitsplatzsysteme 8 485 13 872 9 615 -4 257 -30,7 Kreditverschiebung 756 Abtretung -14 687

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 18 411 6 200 25 811 19 611 316,3

Die Erträge setzen sich aus der Rückverteilung der CO2-Abgabe (Fr.  17 311) sowie der Vermietung von Parkplätzen (Fr. 8500) zusammen.

HinweiseDas ISB mietet insgesamt 12 Parkplätze beim BBL. Ein Teil davon wird an die Mitarbeitenden weitervermietet.

E102.0103 KANTONSBEITRÄGE E-GOVERNMENT

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 000 000 2 000 000 1 933 017 -66 983 -3,3

Bund und Kantone finanzieren die Projekte und Aufgaben sowie die Geschäftsstelle E-Government Schweiz seit 1.1.2016 paritä-tisch. Um die Parität der Finanzierung zwischen Bund und Kantonen zu gewährleisten, wurden 2018 den Kantonen 66 983 Fran-ken weniger in Rechnung gestellt.

RechtsgrundlagenÖffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz 2016–2019, genehmigt durch den Bundesrat am 18.11.2015 und durch die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am 18.12.2015.

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104

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 22 530 060 24 333 100 22 319 765 -2 013 335 -8,3davon Kreditmutationen 769 300

finanzierungswirksam 16 634 036 20 060 100 17 475 370 -2 584 730 -12,9nicht finanzierungswirksam 164 081 – 47 506 47 506 –Leistungsverrechnung 5 731 943 4 273 000 4 796 889 523 889 12,3Personalaufwand 13 823 923 14 127 100 14 765 994 638 894 4,5Sach- und Betriebsaufwand 8 706 137 10 206 000 7 553 770 -2 652 230 -26,0

davon Informatiksachaufwand 6 651 271 7 407 000 4 824 858 -2 582 142 -34,9davon Beratungsaufwand 83 755 263 000 191 969 -71 031 -27,0

Vollzeitstellen (Ø) 72 76 75 -1 -1,3

Personalaufwand und VollzeitstellenIm Vergleich zum Vorjahr wurden die Vollzeitstellen durch die Anstellung eines Schlüsselprojektleiters für das Programm SU-PERB23, eines IKT-Architekten/Service Managers und eines IKT Service Managers (GEVER) ausgebaut sowie eine Stelle für die NCS-Koordination wiederbesetzt (0,6 Mio.). Die beiden Service Manager beim Standarddienst GEVER wurden zum Teil vom Programm GENOVA der BK mitfinanziert.

Des Weiteren mussten die Rückstellungen für Ferien, Überzeit und andere Zeitguthaben um 47 506 Franken erhöht werden.

Sach- und BetriebsaufwandDer Informatiksachaufwand verteilte sich auf den Betrieb (2,7 Mio.) und auf Projekte (2,1 Mio.). Er reduzierte sich wegen geringe-rer Betriebskosten für das ISB (-0,4 Mio.) und für die Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI (-0,2 Mio.) sowie geringerer Dienstleistungskosten bei diversen Vorhaben ( 0,5 Mio.). Weiter nahm er wegen der zurückgestellten Erneuerung der SAP Access Infrastruktur ( 0,6 Mio.) sowie nicht durchgeführten Weiterentwicklungen bei der SAP-Infrastruktur Bund ( 0,2 Mio.) und durch Verzögerungen aus unterschiedlichen Gründen bei weiteren IKT-Vorhaben im Umfang von 0,7 Millionen ab (vgl. Antrag zur Bildung neuer Reserven).

Der Beratungsaufwand lag 71  000 Franken unter dem Voranschlag. Er wurde für Analystenservices sowie Moderationen von Workshops sowohl für Schlüsselprojektleiter als auch zur Digitalisierung der Bundesverwaltung eingesetzt. Zusätzlich wurde eine Studie zur Beantwortung des Postulats Weibel 16.3515 «Abhängigkeit von Herstellern und Wege zur Risikominderung bei IT-Beschaffungen» in Auftrag gegeben.

Kreditmutationen — Abtretungen von anderen Krediten (1,1 Mio.): Vom Eidgenössischen Personalamt von 468 300 Franken für Arbeitgeber-

beiträge und Kinderbetreuung, vom EFD für die Finanzierung DIP 396 400 Franken sowie Verwaltungseinheit intern (ISB; Kredit A202.0127) von 230 000 Franken für die Finanzierung des Schlüsselprojektleiters IAM UVEK.

— Kreditverschiebungen an Verwaltungseinheiten (0,3 Mio.): Verwaltungseinheit intern (ISB; Kredit A202.0127) für die Realisierung des Programms SUPERB23 190 000 Franken, an die zentralen IKT-Mitteln für den Anteil Forest Bund 120 000 Franken, für die Weiterentwicklung SuPro 15 400 Franken.

RechtsgrundlagenWeisungen des Bundesrates zu den IKT-Projekten in der Bundesverwaltung und zum IKT-Portfolio des Bundes vom 16.3.2018.

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GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: IKT-Steuerung und -Führung

BundesverwaltungLG 2: E-Government und

Cyber-Risiken Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 18 18 4 4 Personalaufwand 11 12 3 3 Sach- und Betriebsaufwand 8 6 1 1

davon Informatiksachaufwand 6 4 1 1 davon Beratungsaufwand 0 0 0 –

Investitionsausgaben – – – – Vollzeitstellen (Ø) 58 61 14 14

A202.0127 IKT BUND (SAMMELKREDIT)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 17 433 402 30 272 869 22 433 775 -7 839 094 -25,9davon Kreditmutationen -4 046 331

finanzierungswirksam 6 727 613 30 272 869 6 479 737 -23 793 132 -78,6Leistungsverrechnung 10 705 788 – 15 954 038 15 954 038 –Personalaufwand 570 843 – 95 836 95 836 –

davon Personalverleih 177 016 – 85 298 85 298 –Sach- und Betriebsaufwand 16 862 559 30 272 869 22 337 939 -7 934 930 -26,2

davon Informatiksachaufwand 16 500 029 30 133 869 22 108 199 -8 025 670 -26,6davon Beratungsaufwand 208 173 – 107 771 107 771 –

Vollzeitstellen (Ø) 1 – 1 1 –

Der Sammelkredit IKT-Bund enthält im Voranschlag u.a. die Mittel für die Modernisierung und Weiterentwicklung der IKT-Stan-darddienste, zentrale IKT-Mittel für noch nicht durch den Bundesrat freigegebene Etappen von IKT-Schlüsselprojekten sowie die IKT-Bundesreserve. Letztere dient der Finanzierung von dringenden, unvorhergesehenen Projekten in den Departementen und der Bundeskanzlei. Der Entscheid über die Abtretungen der Mittel erfolgt durch das ISB unter Einbezug der Departemente und der Bundeskanzlei.

Personalaufwand und VollzeitstellenPersonalverleihverträge wurden nur im Projekt «Management von Identitäten und Attributen von Mitarbeitenden (MIAMI)» abgeschlossen.

Sach- und BetriebsaufwandDer Informatiksachaufwand von rund 22,3 Millionen im Jahr 2018 verteilte sich auf folgende IKT-Vorhaben der Stufe Bund: Inves-titionen IAM-Standarddienst des BIT (Identitäts- und Zugriffsmanagement, 5,5 Mio.), Programm SUPERB23 (4,6 Mio.), Projekt Mobile Device Management (4,2 Mio.), zentrales Engineering IKT-Standarddienst Büroautomation (1,3 Mio.), Einführung Signa-turdienste (1 Mio.), Projekt Management von Identitäten und Attributen von Mitarbeiter (MIAMI; 0,8 Mio.), Migration SAP Busi-ness Warehouse Bund auf «BWonHANA» (0,4 Mio.), Bereitstellung SecureCenter GEVER (0,4 Mio.), Projektleitung Umsetzung Marktmodell IAM V2 (0,4 Mio.), Investitionen für das «Single sign-on» (SSO) Portal (0,4 Mio.), eGov SP4 Validator Pilot (0,3 Mio.), Aufbau Standarddienst GEVER (0,3 Mio.), Mobile Machine-to-Machine (M2M) – Vernetzung (0,2 Mio.), funktionale Erweiterung Service PKI Network Access Control (NAC) (0,2 Mio.), Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI inkl. Massnah-men zur «Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken» (0,2 Mio.) sowie auf weitere Projekte im Bereich der IKT-Standarddienste (2,1 Mio.).

Der Minderaufwand von rund 8 Millionen ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Einerseits wurde die Informatikreserve Bund (-2,3  Mio.) nicht beansprucht und die zentralen IKT-Mittel Bund (1,8 Mio.) nur teilweise. Andererseits verschoben sich Realisierungsschritte bei diversen Vorhaben auf die Folgejahre. Infolge von Ressourcenengpässen bei der Führungsunterstüt-zungsbasis der Armee FUB kam es beim Projekt «Neue Dokument Verschlüsselung (NDV)» (0,7  Mio.) zu einer Verzögerung. Die noch unklare beschaffungsrechtliche Situation führte beim Projekt «Network Access Control (NAC)» zu einer Verschiebung (0,7 Mio.). Beim Projekt «Credential Theft» dauerten die Vorbereitungsarbeiten bei den LE länger als erwartet (0,4 Mio.). Ange-sichts zusätzlicher Arbeiten beim Aufbau Standarddienst WEB konnte die Initialisierungsphase nicht wie geplant abgeschlossen werden (0,4  Mio.). Die Migration auf «BWonHANA» verzögerte sich wegen Ressourcenengpässen und fehlendem Knowhow über die neue SAP HANA-Datenbank (0,4 Mio.). Das Projekt «eGov SP4 Validator» ist primär in Verzug wegen einem exter-nen Softwarelieferanten (0,3 Mio.). Verzögerung bei den Beschaffungen verlangsamten den Aufbau der Mailzustellplattform (0,2  Mio.). Beim SSO-Portal (Standard-IAM-Lösung des ISC-EJPD) und den Releases zentraler Service des IKT-Standarddienstes

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IAM wurden durch Umpriorisierungen einige Lieferobjekte zurückgestellt (je 0,2 Mio.). Ressourcenprobleme bei der Vorbereitung hatten Konsequenzen auf die Ablösung von Legacy Telefonie-Plattformen bei der Swisscom (ALL-IP – VoKAP) und das Vorhaben Signaturdienst-2.0 (je 0,1 Mio.).

Der Beratungsaufwand fiel hauptsächlich für das Benchmarking zu den IKT-Standarddiensten sowie für die ETH-Studie zum internationalen Vergleich der Cyber-Sicherheit bei der Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI an.

Kreditmutationen — Abtretungen an andere Kredite (13,3 Mio.): Für das Programm FMÜ im ISC-EJPD 6 700 000 Franken, das Projekt Soft-

ware Defined Networking (SDN) im BIT 2 061 000 Franken, das Programm FISCAL-IT in der ESTV 1 625 000 Franken, das Programm Erneuerung Systemplattform für Biometriedaten-Erfassung (ESYSP) im SEM 1 564 000 Franken, Verwal-tungseinheit intern für das Programm APS2020 (ISB; Kredit A202.0160) 492 000 Franken, Mobile Device Management (MDM) im EDA 347 000 Franken, Verwaltungseinheit intern für die Finanzierung SPL IAM UVEK (ISB; Kredit A200.0001) 230 000 Franken, SAP-Kernel Logistikprozesse im VBS 200 000 Franken, das Projekt «A2A» zur Umsetzung des Change Requests «Integration externe Studien in ARAMIS» in der BK 60 000 Franken, Proof of Concept PoC für MELANI im EDA 26 800 Franken.

— Abtretungen von anderen Krediten (4,3 Mio.): Verwaltungseinheit interne Rückgabe nicht benötigter zentraler IKT-Mittel von dem Programm APS2020 an die zentralen IKT-Mitteln 3 980 000 Franken (ISB; Kredit A202.0160), Verwaltungsein-heit interne Abtretung für das Projekt Validator für digitale Urkunden 185 000 Franken (ISB; Kredit A202.0128), sowie für das Projekt APS Software Datenbank Bund 153 600 Franken (ISB; Kredit A202.0160).

— Kreditverschiebungen von Verwaltungseinheiten (4,5 Mio.): Die IKT-Leistungserbringer (BIT, EDA, VBS) für das zentrale Engineering von 1 354 100 Franken, für die Realisierung des Programms SUPERB23 1 200 000 Franken vom BBL, Rückga-be vom Projekt Modernisierung der Personalprozesse (SUPERB23) 200 000 Franken vom EPA, Finanzierungsbeitrag für das Programm SUPERB23 190 000 Franken (ISB; Kredit A200.0001), für die Weiterentwicklung SuPro von der EFV, EPA und ISB (ISB; Kredit A200.0001) 115 600 Franken. Rückgabe zentraler IKT-Mittel vom Projekt Country by Country Repor-ting (CbCR) 700 000 Franken (ESTV), Ablösung Inkasso-System 600 000 Franken (EFV), Forest Bund 120 000 Franken (ISB; Kredit A200.0001).

— Kreditverschiebungen an Verwaltungseinheiten (4,4 Mio.): Für die Umsetzung des Krebsregistergesetzes 1 100 000 Fran-ken an das BAG, die Umstellung auf SAP HANA (BWonHANA) 609 700 Franken an das BIT, das Programm Umsetzung der neuen Netzwerkarchitektur Bund (UNB) 600 000 Franken an das BIT, Endpoint Forensics 282 500 Franken an das BIT 163 000 Franken an das VBS und 54 500 Franken an das EDA, das Programm FISCAL-IT 375 000 Franken an die ESTV, Vorbereitung SAP-Release Wechsel 300 000 Franken an das EPA, das Programm Erneuerung Systemplattform für Bio-metriedaten-Erfassung (ESYSP) 286 000 Franken an das SEM, das Projekt Ablösung Fleischkontroll-Datenbank (Fleko+) 280 000 Franken an das BLV, das Projekt Datenbank Jugend und Musik 200 000 Franken an das BAK, das Programm SUPERB23 100 000 Franken an armasuisse, das neue Intranet UVEK 50 000 Franken an das GS UVEK, Signaturdienste V1.5 12 631 Franken an das BIT.

— Kreditüberschreitung im Umfang von 4 874 500 Franken durch Auflösung von zweckgebundenen Reserven.

RechtsgrundlagenVerordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung vom 9.12.2011 (BinfV; SR 172.010.58), Art. 27 Abs. 2 bis 4.

HinweiseVerwaltungseinheitenübergreifender Verpflichtungskredit «Programm UCC (Integration Sprachkommunikation in Büroauto-mation)» (V0222.00; BB 14.6.2012), siehe Band 1, Ziffer C 12.

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A202.0128 E-GOV SCHWEIZ SCHWERPUNKTPLAN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 1 059 169 1 760 200 1 457 831 -302 369 -17,2davon Kreditmutationen -1 471 000

finanzierungswirksam 1 058 316 1 760 200 1 457 547 -302 653 -17,2Leistungsverrechnung 852 – 283 283 –Sach- und Betriebsaufwand 1 059 169 1 760 200 1 457 831 -302 369 -17,2

davon Informatiksachaufwand – 1 760 200 – -1 760 200 -100,0davon Beratungsaufwand 106 116 – 89 997 89 997 –

Bund und Kantone finanzieren die Projekte und Aufgaben nach dem Schwerpunktplan 2016–2019 sowie die Geschäftsstelle E-Go-vernment Schweiz seit 2016 paritätisch. Bund, Kantone und Gemeinden verfolgen eine gemeinsame E-Government-Strategie zur Ausbreitung der elektronischen Behördenleistungen. Die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen regelt die Organisation zur Umsetzung der E-Government-Strategie. Zur Umsetzung der Strategie werden Massnahmen in einem Schwer-punktplan definiert. Im Jahr 2018 wurden Massnahmen für insgesamt rund 1,46 Millionen in folgenden Bereichen unterstützt:

— Durchführung einer mehrjährigen nationalen E-Government-Studie — Aufbau eOperations Schweiz — eUmzug Schweiz — Pflege Standardisierung eCH — Fachliche, technische und rechtliche Koordination in den Gemeinwesen — Verschiedene Innovationsprojekte mehrheitlich in den Kantonen im Bereich Blockchain (GE), Chatbot (SG) und eSignatur

(FR) sowie ePartizipation (Gemeinde Moosseedorf)

Die Minderausgaben von 0,3  Millionen entstanden vor allem wegen Verzögerungen bei den strategischen Projekten e-MWST (Fr. 64 000) und eCH-Standard (Fr. 25 000) sowie wegen der Entscheidung des Steuerungsausschusses E-Government Schweiz, verschiedene Massnahmen ins Jahr 2019 zu verschieben.

Die Geschäftsstelle E-Government wird im Globalbudget (Kredit A200.0001) geführt.

Kreditmutationen — Abtretungen an andere Kredite (1,5 Mio.): Für die Realisierung der Projekte eID an fedpol 300 000 Franken und an das BJ

150 000 Franken, für Vote électronique an die BK 250 000 Franken, für den Identitätsverbund Schweiz 200 000 Franken und für den Aufbau eines föderalen «One-Stop-Shops» für Unternehmen 200 000 Franken an das SECO, Verwaltungs-einheit intern für den Validator digitaler Urkunden 185 000 Franken (ISB; Kredit A202.0127), für E-Mehrwertsteuer an die ESTV 80 000 Franken, für den Aufbau eines nationalen Adressdienstes an das BJ 140 000 Franken.

— Kreditverschiebung von der ESTV zur Rückgabe von nicht benötigten Mitteln für das strategische Projekt E-Mehrwert-steuer.

RechtsgrundlagenÖffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz 2016–2019, genehmigt durch den Bundesrat am 18.11.2015 und durch die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen am 18.12.2015.

A202.0160 EINFÜHRUNG DER NÄCHSTEN GENERATION DER ARBEITSPLATZSYSTEME

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 8 485 314 13 871 700 9 614 769 -4 256 931 -30,7davon Kreditmutationen -13 931 500

finanzierungswirksam 2 784 211 13 871 700 1 606 994 -12 264 706 -88,4Leistungsverrechnung 5 701 102 – 8 007 775 8 007 775 –Personalaufwand 246 990 235 300 343 075 107 775 45,8

davon Personalverleih – – 94 679 94 679 –Sach- und Betriebsaufwand 8 238 324 13 636 400 9 271 693 -4 364 707 -32,0

davon Informatiksachaufwand 8 220 372 13 636 400 9 252 614 -4 383 786 -32,1Vollzeitstellen (Ø) 1 1 1 0 0,0

Die Einführung einer neuen Generation von Arbeitsplatzsystemen erfordert ein bundesweit koordiniertes Vorgehen, damit die Migrationszeitpunkte in den einzelnen Verwaltungseinheiten aufeinander abgestimmt sind. Zur Umsetzung hat das ISB das Pro-gramm APS2020 geschaffen, welches aufgrund seiner Grösse und Komplexität vom Bundesrat als IKT-Schlüsselprojekt bestimmt wurde.

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Das Programm APS2020 wird in drei Etappen abgewickelt: — Programmsteuerung und Koordination mit relevanten Parallelprojekten über alle drei Etappen (z.B. Einführung GEVER

Bund, Programm UCC) — Beschaffungen, Schulung, Harmonisierung von Prozessen und Erstellung von Vorgaben über alle drei Etappen — Konzeption in Etappe 1 (2016–2017) — Realisierung und Einführung in Etappe 2 (2017–2019) — Harmonisierung der Produktionsplattformen in Etappe 3 (2017–2020).

Das Parlament hat hierfür einen Verpflichtungskredit (VK) von 70 Millionen bewilligt. Die erste Etappe des VK im Umfang von 5 Millionen wurde im 2016 durch das Parlament freigegeben. Der Bundesrat hat am 15.2.2017 die Etappe 2 in der Höhe von 49 Mil-lionen und am 1.12.2017 die Etappe 3 in der Höhe von 16 Millionen freigegeben.

Die Konzeption des neuen Arbeitsplatzsystems (APS) konnte abgeschlossen werden. Die Rollouts des neuen APS sind weit fortgeschritten. Bis am 31.12.2018 wurden insgesamt 42 200 APS ausgerollt. Das Programm ist auf Kurs, so dass der Endtermin aus heutiger Sicht nicht gefährdet ist.

PersonalaufwandIm Personalaufwand sind die Kosten für den Schlüsselprojektleiter sowie der Assistenzen im Programm Office enthalten.

Sach- und BetriebsaufwandGegenüber der ursprünglichen Planung hat sich die Harmonisierung der Produktionsplattformen (Etappe 3) aufgrund seiner Komplexität um mehrere Monate verzögert, weshalb Mittel in der Höhe von rund 4,25 Millionen noch nicht verwendet wurden. Dadurch wird sich der Mittelbedarf in das kommende Jahr verschieben. Dies hat aber keinen Einfluss auf den Endtermin des Programms.

Kreditmutationen — Abtretungen an Verwaltungseinheiten (15,2 Mio.): Zur Umsetzung des Programms APS2020 an das GS VBS

3 990 000 Franken, an das EFD 1 810 000 Franken, an das GS EDI 845 400 Franken, an das GS UVEK 739 200 Franken, an das EDA 445 000 Franken, an das EPA 350 000 Franken, Verwaltungseinheit intern an APS Software Datenbank Bund 153 600 Franken (ISB; Kredit A202.0127), an das GS WBF 103 000 Franken. Rückgabe der dezentralen Releasemittel an das GS WBF 1 620 000 Franken, an das GS EJPD 1 157 000 Franken. Verwaltungseinheit intern Rückgabe an die zentralen IKT-Mitteln des Sammelkredites IKT Bund 3 980 000 Franken (ISB; Kredit A202.0127).

— Abtretungen von anderen Krediten (0,5 Mio.): Verwaltungseinheit intern aus den zentralen IKT-Mitteln des Sammelkre-dites IKT Bund von 492 000 Franken (ISB; Kredit A202.0127) sowie für Arbeitgeberbeiträge aus dem Eidgenössischen Personalamt von 14 000 Franken.

— Kreditverschiebungen von Verwaltungseinheiten (3,6 Mio.): Finanzierungsbeitrag der IKT-Leistungserbringer 3 244 000 Franken vom BIT und 326 000 Franken vom EDA sowie eine Rückgabe vom EPA von 38 700 Franken.

— Kreditverschiebung an Verwaltungseinheiten (2,8 Mio.): Für die Realisierung des Programms APS2020 917 000 Franken an das EFD, 650 000 Franken an die Verteidigung (Führungsunterstützungsbasis der Armee), 428 000 Franken an die BK, 378 000 Franken an das EDA, 330 000 Franken an das GS VBS und für die Schulung 150 000 Franken an das Eidge-nössische Personalamt.

HinweiseVerwaltungseinheitenübergreifender Verpflichtungskredit «Programm APS2020» (V0263.00; BB 8.3.2016 und BRB 15.02.2017), siehe Band 1, Ziffer C 12.

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Bildung aus Rechnung 2017 – 25 051 500 25 051 500Auflösung – -8 592 800 -8 592 800Endbestand per 31.12.2018 – 16 458 700 16 458 700Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 9 541 800 9 541 800

Im Verlaufe des Jahres 2018 wurden zweckgebundene Reserven im Umfang von 3 718 300 Franken für das Programm der inte-grierten Kommunikationslösung (Unified Communication and Collaboration UCC; 3,47 Mio.) sowie für die Neuausrichtung des Projekts «Collaboration Service für Büroautomation» (0,25 Mio.) aufgelöst. Des Weiteren wurden insgesamt 4 874 400 Franken für Investitionen in die funktionale Erweiterungen eIAM (2,2 Mio.) und Einführung «Mobile Device Management» (1,95 Mio.) sowie zum Aufbau des Signaturservers für Fachanwendungen und GEVER (0,3 Mio.), für die Neuausrichtung Collaboration Service für Büroautomation (0,16 Mio.), die Produktentwicklung Standard Services Call Center (0,11 Mio.), die funktionale Erweiterung des Service PKI (0,1 Mio.) und für das Vorhaben «Mobile M2M» (0,05 Mio.) verwendet.

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Antrag zur Bildung neuer ReservenAufgrund von Umpriorisierungen, Ressourcenengpässen, Beschaffungsproblemen und Verzögerungen in verschiedenen Vorha-ben sollen zweckgebundene Reserven im Umfang von 9,5 Millionen gebildet werden:

Aus dem Kredit A200.0001 Funktionsaufwand Globalbudget 1 491 000 Franken

— SAP Infrastruktur Bund 567 000 FrankenUm den Betrieb der bestehenden SAP Access-Infrastruktur (Extranet) weiterhin sicherstellen zu können, war für 2018 deren Ersatz geplant. Nach Abstimmungen mit dem Programm SUPERB23 wurde dieses Vorhaben ins Jahr 2019 verschoben.

— Weiterentwicklung Anwendungen SuPro 204 000 FrankenDie Arbeiten zur Weiterentwicklung der bestehenden SAP-Infrastruktur Bund konnten wegen Ressourcenengpässen im BIT, hervorgerufen durch höher priorisierte Vorhaben, nicht wie geplant angegangen werden. Die Arbeiten sind nun mit externer Unterstützung für 2019 geplant.

— Steuerung/Betriebsmodell RZ-Verbund 203 000 FrankenDie Arbeiten zum Betriebsmodell RZ-Verbund konnten nicht wie geplant im 2018 beendet werden, weil aus der Analyse-Phase hervorging, dass die IKT-Strategien und -Architekturen einzelner Departemente sowie die Migrationsplanungen in das neue Rechenzentrum in Frauenfeld stärker aufeinander abzustimmen sind. Gemäss angepasster Planung werden diese Arbeiten im 2019 angegangen.

— SIP Bund 2020–2023, Masterplan 2020 198 000 FrankenAufgrund weitergehender Abklärungen im Hinblick auf die neue IKT-Strategie und im Bereich der (IKT-)Unternehmensarchitek-tur wurden im 2018 keine Leistungen erbracht. Daher müssen die notwendigen Arbeiten im 2019 erledigt werden.

— HERMES Betrieb/Methode 2018–2023 164 000 FrankenDie WTO konnte später als geplant begonnen werden. Für das dringende Bedürfnis zur methodischen Umsetzung des Themas Agilität in der Bundesverwaltung konnten die Arbeiten im 2018 noch nicht gestartet werden.

— GENOVA im ISB 94 000 FrankenDie Einführung von ActaNova im ISB wurde aufgrund des Programmstatus GENOVA von Dezember 2018 auf Mai 2019 verschoben.

— Umsetzung E-Procurement-Strategie 61 000 FrankenDie Beschaffung einer neuen IKT-Lösung wurde dringlich, da das Projekt simap2019 von simap.ch die Mini-Tender-Prozesse des ISB nicht im geforderten Umfang unterstützt. Die Realisierungsarbeiten können erst 2019 abgeschlossen werden.

Aus dem Kredit A202.0127 IKT Bund 3 639 000 Franken

— Neue Dokument Verschlüsselung (NDV) 740 000 FrankenDas Projekt hat sich wegen Ressourcenengpässen bei der Führungsunterstützungsbasis der Armee verzögert.

— Network Access Control (NAC) 680 000 FrankenDas Projekt hat sich aufgrund von beschaffungsrechtlichen Fragen verzögert. Mittlerweile sind die Fragen geklärt und das Pro-jekt kann fortgeführt werden.

— Credential Theft 380 000 FrankenDie Vorbereitungsarbeiten bei den Leistungserbringern haben länger gedauert als geplant.

— Standarddienst WEB 425 000 FrankenEinzelne geplante Arbeiten mussten aufgrund von zusätzlichen Abklärungen verschoben werden.

— BWonHANA 364 000 FrankenDie ursprüngliche Planung rechnete mit einem Projektende per Mitte Dezember 2018. Aufgrund von Ressourcenengpässen beim BIT, fehlendem Knowhow bezüglich der neuen SAP HANA-Datenbank und technischer Probleme bei der Projektumsetzung in der BIT-Cloud, ergab sich eine Projektverzögerung von 6 Monaten.

— eGov SP4 Validator 330 000 FrankenDas Projekt ist in Verzug, weil die Festlegung des künftigen Leistungserbringers und eines externen Softwarelieferanten mehr Zeit beanspruchte.

— Aufbau Mailzustellplattform 180 000 FrankenDas Projekt ist durch das Beschaffungsvorhaben in Verzug. Zudem konnten die operativen Aufgaben aufgrund von personellen Engpässen zum Aufbau des Services noch nicht durchgeführt werden und mussten auf 2019 verschoben werden.

— Investitionen SSO Portal 170 000 FrankenDurch Umpriorisierungen der Lieferobjekte für die Weiterentwicklung des Service SSO-Portal können einige Lieferobjekte erst im 2019 beschafft werden.

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— Releases CIS 150 000 FrankenDurch die Priorisierung der Lieferobjekte für die Weiterentwicklung des Service CIS (Zentrale Identitätsdatenbank) können einige Lieferobjekte erst im 2019 beschafft werden.

— Vorbereitung auf Konsequenzen Ablösung Legacy Plattformen (ALL-IP – VoKAP) 130 000 Franken

Infolge Ressourcenengpässe und der Komplexität ist das Projekt weniger weit fortgeschritten als ursprünglich geplant.

— Signaturdienst-2.0 90 000 FrankenDie Rekrutierung eines externen Projektleiters erwies sich aufwändiger als angenommen, weshalb das Vorhaben später als ge-plant starten konnte.

— Aus dem Kredit A202.0128 E-GOV CH Schwerpunktplan 161 800 FrankenDie Umsetzung der strategischen Projekte e-MWST (64 000 Franken) und eCH-Standard (25 000 Franken) sowie weiterer Mass-nahmen (72 800 Franken) hat sich verzögert.

— Aus dem Kredit A202.0160 Einführung der nächsten Generation der Arbeitsplatzsysteme 4 250 000 Franken

Bei der Harmonisierung der Produktionsplattformen erforderte die Komplexität des Vorhabens bei den ersten Projektarbeiten mehr Abstimmung zwischen den Leistungserbringern, was zu Verzögerungen führte. Des Weiteren standen die personellen Ressourcen bisher nicht in genügendem Umfang zur Verfügung. Ausserdem gibt es leichte Verzögerungen bei einzelnen Migra-tionsprojekten, weil in Fachtests Probleme festgestellt wurden, welche es vor dem Rollout noch zu bereinigen galt.

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BUNDESAMT FÜR INFORMATIK UND TELEKOMMUNIKATION

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Steigerung der Effizienz im IKT-Bereich — Umzug ins neue Rechenzentrum in Frauenfeld sowie Erarbeitung eines neuen Geschäftsmodells unter den IKT-Leistungs-

erbringern Bund (Migration RZ CAMPUS BIT 2020) — Einführung der nächsten Generation von IT-Systemen zur Unterstützung der Ressourcenplanung (ERP-System) — Einführung der nächsten Generation der Büroautomation (APS2020) — Organisatorischer Aufbau eines dedizierten Direktionsbereichs für die Führung komplexer Vorhaben mit initialem Fokus

auf die Modernisierung und Digitalisierung der EZV (Programm DaziT)

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — APS 2020 (Migration auf Windows 10): Migration von 70 Prozent aller Ämter auf die neue Plattform — Umsetzung Netzwerkarchitektur Bund (UNB): Abschluss des Releases 2 des Projekts RZ-Interconnect — Programm Migration Fachanwendungen Linux (Programm FaMiX): Migration von 70 Prozent aller Fachanwendungen im

Portfolio von FaMiX auf die betroffenen Plattformen — FISCAL-IT: Abschluss der Umsetzung gemäss Meilensteinplanung der ESTV — Vorbereitung des Programms DaziT: Aufbau eines dedizierten Direktionsbereichs im BIT für die Führung komplexer Vor-

haben und Unterstützung der EZV in der initialen Projekt-Phase — Migration RZ CAMPUS BIT 2020: Fertigstellung des Detailkonzeptes und Antrag auf Freigabe der zweiten Etappe — Strategie «ERP-IKT 2023»: Unterstützung des ISB bei den Abschlussarbeiten zur Strategie «ERP-IKT 2023» für die Verab-

schiedung durch den Bundesrat und bei den Initialisierungsarbeiten zu deren Umsetzung — APS 2020 (Migration auf Windows 10): Migration von 70 Prozent aller Ämter auf die neue Plattform

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie definierten Meilensteine konnten erreicht werden, teilweise sogar deutlich früher als geplant, mit folgender Abweichung:Migration RZ CAMPUS BIT 2020: Das Detailkonzept wurde termingerecht fertiggestellt. Der Antrag auf Freigabe der zweiten Etappe des Verpflichtungskredites wurde aufgrund bundesweiter Abstimmungen noch zurückgestellt.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 455,7 377,1 461,1 5,4 1,2Aufwand 455,6 456,9 453,4 -2,2 -0,5Eigenaufwand 455,6 456,9 453,4 -2,2 -0,5Investitionsausgaben 25,8 39,6 30,1 4,3 16,5

KOMMENTARDas BIT muss als Leistungserbringer seine Leistungen zu kostendeckenden Preisen anbieten, d.h. den Leistungsbezügern werden gemäss Verrechnungspreiskonzept die gesamten Kosten für die Leistungserbringung verrechnet. Die Leistungen des BIT unter-teilen sich in zwei Leistungsgruppen: «IKT-Betrieb» und «IKT-Projekte und -Dienstleistungen».

Im Voranschlag waren nur die bereits laufenden und mit den Leistungsbezügern vereinbarten Projekte enthalten. Im Haushalts-vollzug wurde – wie jedes Jahr – von Seiten der Kunden mehr als das Doppelte des Bedarfs an Projektleistungen im Vergleich zum Voranschlag bestellt. Dies führte zu entsprechenden zusätzlichen Aufwendungen, denen aber auch entsprechende Mehrer-träge gegenüberstanden.

Im Rechnungsjahr 2018 reduzierte das BIT seine Kosten dank bereits wirksam werdenden IKT-Effizienzsteigerungen um 7,6 Milli-onen bei gleichzeitigem mengenbedingtem Leistungswachstum in Höhe von 5,4 Millionen, was eine Nettoreduktion von 2,2 Mil-lionen Kosten ergibt.

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LG1: IKT-BETRIEB

GRUNDAUFTRAGDas BIT betreibt im Auftrag der Leistungsbezüger Anwendungen, Dienste und Systeme. Die Anwendungen können entweder von einem internen Leistungserbringer, in Zusammenarbeit mit Dritten oder von externen Leistungserbringern entwickelt worden sein. Die Dienste können bundesweite Standarddienste sein. Die Leistungen sollen den Kunden so unterstützen, dass er seine Geschäftsprozesse möglichst effizient und wirksam gestalten kann. Die Leistungen sollen den Anforderungen und Erwartungen der Leistungsbezüger, der Departemente und der Informatik-Steuerung Bund entsprechen.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 313,8 312,5 317,2 4,7 1,5Aufwand und Investitionsausgaben 335,0 345,6 332,2 -13,4 -3,9

KOMMENTARIm Vergleich zum Voranschlag 2018 stieg der Ertrag vor allem aufgrund höherer Leistungsbezüge bei der Verteidigung im Bereich der Basisdienste Darkfiber (+0,6 Mio.), der Kommunikation (+2,0 Mio.) und bei der Vernetzung (+1,3 Mio.).

Der Aufwand und die Investitionsausgaben reduzierten sich, da bereits im 2018 wirksam werdende IKT-Effizienzsteigerungen von 7,6 Millionen umgesetzt werden konnten und die Investitionsausgaben um rund 6 Millionen tiefer ausfielen als ursprünglich im Voranschlag 2018 geplant.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Kundenzufriedenheit: Das BIT erbringt kundennahe, kundenfreundliche sowie durchgängig integrierte IKT-Leistungen – Zufriedenheitsindex aus Befragung der Kundengruppen Endbenutzer, Integrationsmanager, Anwendungsverantwortliche (Skala 1-6) 4,54 4,50 4,69Finanzielle Effizienz: Das BIT strebt eine Optimierung des IKT-Kosten/Leistungsverhältnisses für die Leistungsbezüger an – Preisindex (Basisjahr 2015) gebildet anhand eines gewichteten, selektiven Warenkorbes des Angebotes des BIT (Index) 93,35 91,07 90,83Prozesseffizienz: Das BIT sorgt dafür, dass die Prozesse effizient organisiert sind und mit guter Qualität erbracht werden – Offertmanagement: Prozessdurchläufe, welche in der versprochenen Zeit durchlaufen sind (%, min.) 91,0 93,0 91,0– Ordermanagement: Prozessdurchläufe, welche in der vorgegebenen Zeit durchlaufen sind (%, min.) 94,96 94,00 94,68– Ordermanagement: Aus Qualitätsgründen zurückgewiesene Lieferobjekte (%, max.) 5,80 7,00 5,70– Incidentmanagement: Prozessdurchläufe, welche in der vorgegebenen Zeit durchlaufen sind (%, min.) 91,40 93,00 88,70– Incidentmanagement: Aus Qualitätsgründen zurückgewiesene Lieferobjekte (%, max.) 3,00 3,00 2,89Qualitative Leistungserbringung: Die IKT-Betriebsleistungen stehen wie vereinbart zur Verfügung – Einhaltungsgrad der Verfügbarkeit über alle Service Level Agreements (%, min.) 99,96 98,50 99,92IKT-Betriebssicherheit: Das BIT gewährleistet die Sicherheit durch zyklischen Ersatz kritischer Komponenten – Die definierten kritischen Komponenten sind in einer jährlich terminierten Planung von 1-4 Folgejahren (einzeln terminiert) ersetzt

(%, min.)96,22 95,00 96,90

KOMMENTARDer Grundauftrag des BIT im 2018 konnte erfüllt werden. Die Ziele wurden grossmehrheitlich erreicht, zu Abweichungen kam es einzig im Bereich der Prozesseffizienz.

Das bisherige Ambitionsniveau im Ziel «Prozesseffizienz im Offertmanagement» konnte gehalten werden, die gegenüber dem Vorjahr um zwei Prozentpunkte höhere Ambition erwies sich hingegen aufgrund der hohen Komplexität vieler Offerten als zu anspruchsvoll. Im Zweifelsfall wurde das Prinzip «Qualität» vor «Termintreue» verfolgt. In der Zufriedenheitsumfrage ergab sich denn auch eine deutliche bessere Beurteilung des Offertprozesses durch die Aufftraggebenden. Nichtsdestotrotz wird das Ziel unvermindert weiterverfolgt, die Prozesse effizienter zu gestalten. Die Nichterreichung des Ziels «Prozesseffizienz im Incident-management» ist auf eine besonders hohe Anzahl von durch die Benutzer vermeldeten Incidents zurückzuführen. Die im Vorjahr eingeleiteten Massnahmen wurden intensiviert, neben der Reduktion der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von lange dau-ernden Incidents steht die raschere Triage und Zuweisung der Tickets zum Zeitpunkt der Anmeldung im Vordergrund.

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LG2: IKT-PROJEKTE UND -DIENSTLEISTUNGEN

GRUNDAUFTRAGDas BIT unterstützt die Leistungsbezüger gemäss ihren Aufträgen. Hauptsächlich werden Anwendungen entwickelt, gepflegt und weiterentwickelt, welche die Geschäftsprozesse der Leistungsbezüger effizient und wirksam unterstützen. Der Eigen-Leis-tungsanteil des BIT kann dabei unterschiedlich hoch sein. Von grosser Bedeutung sind die Integrationsleistungen, damit die Leistungsbezüger mit durchgängigen IKT-Lösungen unterstützt sind. Die Leistungen werden in Projekt- und Dienstleistungsver-einbarungen definiert und verlässlich in Kosten, Terminen und Qualität erbracht.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 141,9 64,6 143,9 79,3 122,8Aufwand und Investitionsausgaben 146,4 150,9 151,3 0,4 0,2

KOMMENTARIm Voranschlag werden nur Projekte und Dienstleistungen aufgenommen, welche von den Partnern beim BIT mit genügendem Planungsstand angemeldet werden. Zusätzliche Projekte und Dienstleistungen im Vergleich zum Voranschlag 2018 wurden im Vollzug im Umfang von 79,3 Millionen erbracht.

Die Aufwendungen stiegen entsprechend diesen nicht geplanten Erträgen. Sie umfassen insbesondere Personalausgaben (5,3 Mio.), Aufwendungen aus Personalverleihverträgen (3,2 Mio.), externe Dienstleistungen (54,7 Mio.) sowie Aufwendungen für Wartung von Hardware und Software (16,1 Mio.).

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Projekterfolg: Projektleistungen und -abwicklungen werden von den Kunden als qualitativ hochwertig, kostengünstig und termingerecht bewertet

– Zufriedenheit der Projektauftraggebenden (Skala 1-6) 4,75 4,50 4,78Wirtschaftliche Leistungserbringung: Dienstleistungen werden zu marktfähigen Preisen erbracht – Benchmark: durchschnittlicher Stundentarif (Kosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Stundentarif vergleichbarer externer

Anbieter (Quotient, max.)– 0,95 0,80

IKT-Sicherheit: Das BIT wirkt darauf hin, dass die Sicherheitsanforderungen je Projekt ausgewiesen und durch Massnahmen gedeckt sind

– Anteil erfüllter resp. nicht erfüllter, jedoch vom Kunden akzeptierter Sicherheitanforderungen in den Projekten der LB (%, min.) 100,0 100,0 100,0

KOMMENTARDer Grundauftrag des BIT im 2018 konnte vollständig erfüllt werden. Besonders hervorzuheben ist die weitere Erhöhung der Zufriedenheit der Projektauftraggebenden.

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 455 722 377 057 461 120 84 063 22,3Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 455 722 377 057 461 120 84 063 22,3Aufwand / Ausgaben 481 438 496 538 483 496 -13 042 -2,6Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 481 438 496 538 483 496 -13 042 -2,6 Kreditverschiebung -2 132 Abtretung 5 601 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 3 236 Kreditüberschreitung Mehrertrag (Art. 35 Bst. a FHG) 83 900

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 455 721 702 377 057 400 461 120 261 84 062 861 22,3finanzierungswirksam 32 711 047 29 578 000 32 933 513 3 355 513 11,3nicht finanzierungswirksam 1 027 584 – – – –Leistungsverrechnung 421 983 072 347 479 400 428 186 748 80 707 348 23,2

Beim finanzierungswirksamen Funktionsertrag handelt es sich um Erträge aus Leistungen gegenüber Dritten ausserhalb der zentralen Bundesverwaltung. Die Kunden mit dem grössten Umsatz sind der ALV-Fonds (16,4 Mio.), die Swissmedic (4,8 Mio.), der AHV-Fonds (2,5 Mio.), das Paul Scherrer Institut (1,3 Mio.), die Innosuisse (1,1 Mio.) und die Pensionskasse des Bundes PUBLICA (1,0 Mio.). Der Ertrag gegenüber dem Voranschlag 2018 stieg hauptsächlich durch den Auftrag des ALV-Fonds (+2,7 Mio.) für Services und Softwareentwicklung für das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (AVAM).

Der Funktionsertrag aus Leistungsverrechnung gegenüber den Dienststellen der zentralen Bundesverwaltung umfasst die Erträge aus Service Level Agreements (SLA) für die Büroautomation, die Kommunikation (Netzwerk und Telefonie) und den Betrieb von mehreren hundert Fachanwendungen sowie aus Dienstleistungsvereinbarungen (DLV) und aus Projektvereinbarungen (PVE). Im Vergleich zum Voranschlag 2018 wurden kumuliert über beide Leistungsgruppen von sämtlichen Kunden mehr Leistungen bezogen: EFD (+51,6 Mio.), UVEK (+11,4 Mio.), EDI (+9,9 Mio.), WBF (+2,6 Mio.), EJPD (+2,5 Mio.), VBS (+1,6 Mio.), EDA (+0,9 Mio.) sowie aus den Behörden und Gerichten (+0,3 Mio.). Daraus resultierte ein Mehrertrag von 80,7 Millionen. Dabei wurde sowohl mit Projekten und Dienstleistungen (+73,9 Mio.) aus der Leistungsgruppe 2 als auch mit den Betriebsleistungen aus der Leistungs-gruppe 1 im Vergleich zum Voranschlag 2018 (+6,8 Mio.) ein Ertragswachstum erzielt.

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 481 438 477 496 538 203 483 495 895 -13 042 308 -2,6davon Kreditmutationen 90 604 703

finanzierungswirksam 426 992 628 436 560 403 427 694 174 -8 866 229 -2,0nicht finanzierungswirksam 31 089 600 35 786 300 32 497 768 -3 288 532 -9,2Leistungsverrechnung 23 356 249 24 191 500 23 303 953 -887 547 -3,7Personalaufwand 203 555 952 194 615 200 196 432 549 1 817 349 0,9

davon Personalverleih 14 103 750 4 992 200 10 279 005 5 286 805 105,9Sach- und Betriebsaufwand 223 630 696 226 548 050 226 745 141 197 091 0,1

davon Informatiksachaufwand 191 253 879 194 696 550 195 579 997 883 447 0,5davon Beratungsaufwand 899 458 500 000 836 939 336 939 67,4

Abschreibungsaufwand 28 453 015 35 786 300 30 262 798 -5 523 502 -15,4Investitionsausgaben 25 798 814 39 588 653 30 055 408 -9 533 245 -24,1Vollzeitstellen (Ø) 1 114 1 110 1 084 -26 -2,3

Personalaufwand und VollzeitstellenInsgesamt stieg der Personalaufwand um 1,8  Millionen gegenüber dem Voranschlag. Zum einen lagen die internen Personal-kosten um knapp 3,5 Millionen unter dem Voranschlag. Dies ist begründet durch einen gegenüber dem Voranschlag um 26 FTE tieferen Personalbestand aufgrund erhöhter Fluktuation und schneller als geplant wirksamen Abbaumassnahmen. Zum anderen erhöhten sich die Ausgaben für Personalverleih um 5,3 Millionen, um das Bestellvolumen trotz Beschränkung des internen Per-sonalbestands ausführen zu können.

Sach- und BetriebsaufwandIm 2018 entwickelte sich der Sach- und Betriebsaufwand im Rahmen der geplanten Aufwendungen. Grund dafür waren gegen-läufige Enwicklungen innerhalb des Sach- und Betriebsaufwandes.

Der Informatiksachaufwand stieg insgesamt aufgrund höherer Leistungsbezüge. Der Aufwand für Telekommunikationsleistun-gen nahm dagegen ab.

Die im Vergleich zum Voranschlag 2018 um 0,3 Millionen höheren Beratungsaufwand sind Folge der Reorganisation im BIT (u.a. Initialisierung Sourcingvorhaben Next Step BIT NSB).

Demgegenüber sanken die übrigen Aufwendungen für Mieten und Liegenschaften (-0,7  Mio.) sowie für Dienstleistungen (-0,3 Mio.).

AbschreibungsaufwandDie ordentlichen Abschreibungen fielen um 5,5 Millionen tiefer aus, was hauptsächlich auf tiefere Investitionsausgaben im 2018 zurückzuführen ist.

InvestitionsausgabenDie tieferen Investitionen erklären sich insbesondere durch das Aushandeln von besseren Konditionen, geringeren Beschaffungs-mengen und erfolgter Systemkonsolidierung in den Bereichen Server, Storage und Software.

Die Investitionsausgaben setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen (in Mio.): — PC und Netzwerkdrucker 16,6 — Netzwerke und Netzwerkkomponenten 8,8 — Server klein 2,1 — Server gross 1,7 — Storage 0,8 — Software 0,1

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung im Umfang von 83 900 000 Franken durch nicht geplante, leistungsbedingte Mehrerträge — Kreditüberschreitung im Umfang von 3 235 736 Franken durch Auflösung von zweckgebundenen Reserven — Abtretungen des Eidg. Personalamtes von 3 540 200 Franken für die Reintegration von erkrankten und verunfallten Mit-

arbeitenden, für die Durchführung von Arbeitsversuchen im Rahmen der beruflichen Reintegration von externen Perso-nen, für die Anstellung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen sowie für die Ausbildung von Lernenden und Hochschulpraktikanten sowie für höhere Sozialversicherungsbeiträge und Kinderbetreuung

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— Kreditabtretung des ISB im Umfang von 2 061 000 Franken zur Finanzierungsunterstützung im Projekt SDN (Software Defined Networking) zur Erhöhung des Automatisierungsgrades sowie eine effizientere Produktion von Netzwerk-Ser-vices innerhalb der Rechenzentren

— Kreditverschiebungen von Leistungsbezügern im Umfang von 1 965 267 Franken zur Finanzierung kundenspezifischer Hardwarebeschaffungen

— Kreditverschiebungen an das ISB im Umfang von 3 670 500 Franken für das Programm «Nächste Generation der Arbeits-platzsysteme, APS2020» (3,2 Mio.) und das zentrale Engineering (0,4 Mio.)

— Kreditverschiebungen an das BBL im Umfang von 427 000 Franken zur Realisierung der Speedgates (nutzerspezifische Betriebseinrichtung im Eigentum des BBL)

HinweiseVerpflichtungskredite «Netzwerkarchitektur» (V0226.00; BB 13.12.2012), «Weiterbetrieb Auslandstandorte KOMBV4» (V0256.00, BB 17.12.2015) und «Migration und Umzug ins Rechenzentrum Campus (RZMig2020)» (V0302.00; BB 12.9.2017), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Verwaltungseinheitenübergreifende Verpflichtungskredite «Programm UCC (Integration Sprachkomm. in Büroautomation)» (V0222.00; BB vom 14.6.2012), «Programm APS2020» (V0263.00; BB 8.3.2016/BRB 15.2.2017), «DaziT A Steuerung & Transfor-mation» (V0301.00; BB 12.9.2017), «DaziT B IKT Grundlagen» (V0301.01; BB 12.9.2017), «DaziT C Portal & Kunden» (V0301.02; BB 12.9.2017), «DaziT D Redesign Fracht» (V0301.03; BB 12.9.2017), «DaziT E Redesign Abgaben» (V0301.04; BB 12.9.2017), «DaziT F Shared Services» (V0301.05; BB 12.9.2017), «DaziT G Kontrolle & Befund» (V0301.06; BB 12.9.2017), «DaziT H Reserven» (V0301.07; BB 12.9.2017), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Abgerechneter Verpflichtungskredit: «FISCAL-IT» (V0231.00; BB 12.12.2013 und 14.12.2017), siehe Band 1, Ziffer C 11.

GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: IKT-BetriebLG 2: IKT-Projekte und

-Dienstleistungen Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 335 332 146 151 Personalaufwand 129 128 75 69 Sach- und Betriebsaufwand 154 145 70 82

davon Informatiksachaufwand 132 125 59 71 davon Beratungsaufwand 1 1 0 –

Abschreibungsaufwand 28 30 – – Investitionsausgaben 24 29 2 1 Vollzeitstellen (Ø) 802 780 312 304

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Endbestand per 31.12.2017 10 000 000 3 250 160 13 250 160Bildung aus Rechnung 2017 4 000 000 3 319 500 7 319 500Auflösung – -3 900 033 -3 900 033Endbestand per 31.12.2018 14 000 000 2 669 627 16 669 627Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 4 701 500 4 701 500

Auflösung und Verwendung von Reserven im Jahr 2018Im Verlaufe des Jahres 2018 wurden zweckgebundene Reserven für die Beschaffung von Dell- und HP Geräten (1,5 Mio.), die Hardwarebeschaffung (1,5 Mio.) von Netzwerkkomponenten sowie die Nachrüstung der Oracle-Lizenzen (0,1 Mio.) vollständig verwendet. Darüber hinaus wurden in den Vorjahren gebildete zweckgebundene Reserven zu Lasten des Projekt Netzwerkarchi-tektur in der Höhe von 0,1 Millionen teilweise verwendet. Des Weiteren wurden nicht mehr benötigte zweckgebundene Reserven von 664 297 Franken zu Gunsten des Bundeshaushalts aufgelöst. Der Saldo der zweckgebundenen Reserven in der Höhe von 2,7 Millionen entspricht den noch zu erwartenden Kosten für Vorhaben in den nächsten Jahren.

Antrag zur Bildung neuer ReservenAufgrund von Verzögerungen bei der Bereitstellung von HP Geräten (1,2 Mio.), Software (1,4 Mio.), Hardware (2 Mio.) und Fahr-zeugen (0,1 Mio.) durch die Lieferanten konnten Mittel in der Höhe von 4,7 Millionen nicht wie geplant eingesetzt werden und werden im 2019 benötigt. Daher werden zweckgebundene Reserven beantragt.

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EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Umsetzung des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle (Finanzkontrollgesetz, FKG) — Schwerpunktsetzung auf die Prüfung der Wirtschaftlichkeit — Fokussierung auf Empfänger von bedeutenden Subventionen

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Umsetzung der Jahresplanung 2018 (Veröffentlichung im Januar 2018)

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENAlle Informationen sind im veröffentlichten Jahresbericht enthalten. Dieser wird der parlamentarischen Oberaufsicht präsentiert.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 1,6 1,8 1,5 -0,1 -6,0Aufwand 25,9 28,3 25,9 0,1 0,2Eigenaufwand 25,9 28,3 25,9 0,1 0,2Investitionsausgaben – – – – –

KOMMENTARErtrag und Aufwand bewegen sich etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

Die Erträge werden fast ausschliesslich aus der Verrechnung der Leistungen für Revisionsstellenmandate bei selbständigen An-stalten, Bundesunternehmen und angeschlossenen Organisationen erzielt.

Vom Gesamtaufwand entfallen 83,2 Prozent auf das Personal, 3,8 Prozent auf die Informatik und 5,6 Prozent auf Personalverleih und externe Dienstleistungen.

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LG1: FINANZAUFSICHT NACH FINANZKONTROLLGESETZ

GRUNDAUFTRAGDie Eidgenössische Finanzkontrolle EFK ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie ist gemäss Artikel 1 des Finanz-kontrollgesetzes in ihrer Prüftätigkeit nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet. Die EFK unterstützt die Bun-desversammlung in ihrer Oberaufsicht und den Bundesrat bei der Ausübung seiner Aufsicht über die Bundesverwaltung. Der Gesetzgeber hat in Artikel 8 des Finanzkontrollgesetzes den Aufsichtsbereich der EFK umfassend geregelt.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 1,8 1,8 1,5 -0,3 -15,6Aufwand und Investitionsausgaben 26,0 28,3 25,9 -2,4 -8,5

KOMMENTARDie Ziele gemäss Jahresplanung 2018 konnten erreicht werden. Alle Informationen sind im Jahresbericht enthalten.

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 1 824 1 835 1 549 -286 -15,6Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 1 824 1 835 1 549 -286 -15,6Aufwand / Ausgaben 26 034 28 322 25 914 -2 408 -8,5Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 26 034 28 322 25 914 -2 408 -8,5 Kreditverschiebung -28 Abtretung 631

611 EFK 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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122

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 1 824 217 1 835 000 1 548 779 -286 221 -15,6finanzierungswirksam 1 647 247 1 835 000 1 548 779 -286 221 -15,6nicht finanzierungswirksam 176 971 – – – –

Die EFK erzielt ihren Ertrag fast ausschliesslich aus der Verrechnung ihrer Leistungen für Revisionsstellenmandate bei selb-ständigen Anstalten, Bundesunternehmen und angeschlossenen Organisationen. Hingegen wird aus der Revisionstätigkeit in der zentralen Bundesverwaltung sowie im Bereich der Finanzaufsicht kein Ertrag erzielt, da es sich dabei um eine hoheitliche Aufgabe handelt.

Der budgetierte Ertrag wurde um 15,6 Prozent unterschritten, da die EFK weniger verrechenbare Revisionsmandate ausführte.

RechtsgrundlagenGebührenverordnung EFK vom 19.1.2005 (SR 172.041.17)

611 EFK 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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123

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 26 033 757 28 322 400 25 913 937 -2 408 463 -8,5davon Kreditmutationen 603 400

finanzierungswirksam 23 751 904 26 164 700 23 675 859 -2 488 841 -9,5nicht finanzierungswirksam – – 2 371 2 371 –Leistungsverrechnung 2 281 853 2 157 700 2 235 707 78 007 3,6Personalaufwand 21 682 397 22 642 200 21 755 571 -886 629 -3,9

davon Personalverleih 134 003 500 000 183 708 -316 292 -63,3Sach- und Betriebsaufwand 4 351 360 5 680 200 4 158 365 -1 521 835 -26,8

davon Informatiksachaufwand 993 219 1 742 800 980 747 -762 053 -43,7Vollzeitstellen (Ø) 107 108 105 -3 -2,8

PersonalaufwandDer Personalaufwand bewegt sich auf dem Niveau der Rechnung 2017. Der Kreditrest von 0,57 Millionen (ohne Personalverleih) ist hauptsächlich durch strukturelle Vakanzen bedingt. Beim Personalverleih, der primär zur Verstärkung eigener Prüfteams zur Anwendung kommt, entstand ebenfalls ein Kreditrest von 0,3 Millionen.

Sach- und BetriebsaufwandDer Kreditrest beim Informatikaufwand (0,76  Mio.) entstand grösstenteils aufgrund der Verzögerungen beim Projekt Paplos. Dafür soll die zweckgebundene Reserve erhöht werden.

Der Aufwand für externe Dienstleistungen, v.a. für extern vergebene Prüfmandate, fiel um 0,6 Millionen tiefer aus als budgetiert.

Kreditmutationen — Abtretung des Eidg. Personalamts von 630 900 Franken für die Ausbildung von Lernenden und Hochschulpraktikanten,

Kinderbetreuung (Famex) sowie für höhere Sozialversicherungsbeiträge. — Kreditverschiebung von 27 500 Franken an das GS-EFD für die Beteiligung am Projekt Paplos (Genova).

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Bildung aus Rechnung 2017 – 700 000 700 000Endbestand per 31.12.2018 – 700 000 700 000Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 700 000 700 000

Antrag zur Erhöhung der ReservenPaplos (Fr. 700 000): Das Projekt, bestehend aus den Teilprojekten GENOVA EFK, Auditmanagement-System und Intranet, muss-te wegen weiterer Projektverzögerungen bei der Einführung in die Folgejahre verschoben werden. Im Jahr 2018 konnten budge-tierte Mittel von 700 000 Franken nicht wie geplant eingesetzt werden. Dafür soll die zweckgebundene Reserve erhöht werden. Der Abschluss des Projektes ist per 2021 geplant.

611 EFK 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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125

EIDGENÖSSISCHES PERSONALAMT

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Führung der Personal- und Vorsorgepolitik des Bundes — Umsetzung der Personalstrategie 2016–2019 — Führung des Ausbildungszentrums der Bundesverwaltung für die bundesweite Aus- und Weiterbildung — Bundesweite Ressourcensteuerung und Sicherstellung des strategischen Controllings im Personalbereich — Betrieb und Weiterentwicklung des zentralen Personalinformationssystems der Bundesverwaltung

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Berufliche Vorsorge: Abfederung der Leistungseinbussen aufgrund der Senkung des technischen Zinssatzes der PUBLICA — SUPERB23: Planung des Teilgebiets HR-Systeme (BV Plus) im Rahmen der Erneuerung der SAP-Systemlandschaft

(IKT-Strategie Bund 2016–2019)

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENAlle Meilensteine konnten wie geplant erreicht werden.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 6,2 6,2 6,2 0,0 -0,1Aufwand 374,9 79,5 -201,4 -576,3 -153,7Eigenaufwand 374,9 79,5 -201,4 -576,3 -153,7Investitionsausgaben – – – – –

KOMMENTARDie Aufgaben und Dienstleistungen des EPA betreffen ausschliesslich den Eigenbereich der Bundesverwaltung. Der Aufwand wird geprägt durch die Veränderung der Rückstellungen im Bereich der beruflichen Vorsorge. Die Differenz zwischen versiche-rungsmathematischem Aufwand (378  Mio.) und den finanzierungswirksamen Ausgaben (651  Mio.) beträgt 273  Millionen und wird als nicht finanzierungswirksame Aufwandreduktion im EPA erfasst. Der restliche Aufwand (72 Mio.) setzt sich zu ungefähr gleichen Teilen aus dem Globalbudget und verschiedenen Sammelkrediten zusammen, auf denen Mittel für die gesamte Bun-desverwaltung eingestellt werden. Der Aufwand im Globalbudget besteht im Wesentlichen aus dem Personal-, Informatik- und Personalschulungsaufwand. Die Sammelkredite umfassen unter anderem zentral budgetierte Arbeitgeberbeiträge, die Mittel für die Finanzierung von Lehrstellen und vorzeitigen Pensionierungen sowie die familienexterne Kinderbetreuung. Der Aufwand auf den Sammelkrediten lag in erster Linie aufgrund von gesunkenen Verwaltungskosten der PUBLICA leicht unter dem Vorjahr.

Der Ertrag besteht hauptsächlich aus der Leistungsverrechnung des Dienstleistungszentrums Personal EFD an andere Verwaltungseinheiten (5,9 Mio.) und blieb gegenüber dem Vorjahr konstant.

614 EPA 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG1: PERSONAL- UND VORSORGEPOLITIK

GRUNDAUFTRAGDas EPA ist die Fachstelle für die Personalpolitik des Bundes. Es entwickelt Grundlagen und Instrumente zur Steuerung, Weiter-entwicklung und Koordination des Personalwesens, bietet Unterstützung bei der bundesweiten Personalressourcensteuerung und trägt in diesen Bereichen zur nachhaltigen Entwicklung bei. Es bereitet die personalpolitischen Geschäfte des Bundesrates vor und berät Departemente und Bundesämter beim Vollzug der Personalpolitik. Es führt Befragungen durch und pflegt die Kontakte zu den Sozialpartnern. Es sorgt dafür, dass die Bundesverwaltung auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig ist. Das EPA betreibt das Ausbildungszentrum der Bundesverwaltung (AZB) und bildet das Personal bedarfsgerecht aus.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,3 0,3 0,3 0,0 -8,8Aufwand und Investitionsausgaben 33,3 35,2 32,8 -2,4 -6,8

KOMMENTARGut drei Viertel des Funktionsaufwandes des EPA entfallen auf die Leistungsgruppe 1. Der Kreditrest gegenüber dem Voran-schlag 2018 begründet sich durch Vakanzen im Personalbereich (0,1 Mio.), Minderaufwände bei der zentralen Personalschulung (1,1 Mio.) und dem Personalmarketing des Bundes (0,1 Mio.), tiefere Betriebskosten bei der Informatik (0,6 Mio.) sowie tiefere Ausgaben beim Beratungsaufwand (0,1 Mio.) und beim übrigen Betriebsaufwand (0,4 Mio.).

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Personal- und Vorsorgepolitik: Das EPA trägt mit der Entwicklung von Grundlagen sowie Umsetzungs- und Steuerungsinstrumenten zur Attraktivität der Arbeitgeberin Bund bei

– Erreichte Sollwerte aus der Personalstrategie 2016-2019 (%, min.) 61,1 70,0 72,2– Durchführung und Auswertung von Teil- und Vollbefragungen beim Personal als Input für die künftige Personalpolitik (Teil- und

Vollerhebungen)voll teil teil

Personalbedarfsplanung und Ressourcensteuerung: Das EPA bietet Unterstützung bei der Steuerung der bundesweiten Personalressourcen und trägt zu einer wirtschaftlichen Entwicklung sowie zu einer zuverlässigen Planung der Personalausgaben des Bundes bei

– Abweichung der Personalausgaben in der Rechnung gegenüber Budget (%, max.) 1,1 2,0 2,6Ausbildungszentrum der Bundesverwaltung (AZB): Das EPA / AZB stellt den Bundesangestellten ein bedarfsgerechtes, qualitativ gutes Aus- und Weiterbildungsangebot bereit

– Qualitätsbeurteilung des Angebots durch die Teilnehmenden (Skala 1-6) 5,2 5,0 5,2Personaldatenmanagement: Das EPA sorgt für den Unterhalt, die Weiterentwicklung und die Stabilität des Personalinformationssystems

– Pünktliche Auszahlung der Löhne (%, min.) 100 100 100– Verfügbarkeit für Endnutzer (%) 100 100 100

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht.

Personalbedarfsplanung und Ressourcensteuerung: Die Abweichung der Personalausgaben in der Rechnung gegenüber dem Budget beträgt 2,6 Prozent. Der Zielwert wurde somit um 0,6 Prozent überschritten. Dies einerseits aufgrund des rascheren Personalumbaus und -abbaus im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee (WEA) und andererseits zeigt die zurückhaltende Ressourcenpolitik des Bundesrats Wirkung.

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LG2: PERSONALDIENSTLEISTUNGEN

GRUNDAUFTRAGDie Personaldienstleistungen umfassen die Leistungen der Personal- und Sozialberatung (PSB) und des Dienstleistungszent-rums Personal EFD (DLZ Pers EFD) in der Personaladministration. Das DLZ Pers EFD erbringt für alle Verwaltungseinheiten des EFD und die Bundesanwaltschaft administrative Leistungen in den operativen HR-Prozessen. Die PSB kann bei arbeitsplatz-bezogenen, sozialen, finanziellen, gesundheitlichen und rechtlichen Fragen beratend beigezogen werden. Sie berät einerseits Mitarbeitende sowie Pensionierte und andererseits Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung. Ferner ist sie Fachstelle für die berufliche Integration und nimmt eine zentrale Rolle beim Case Management wahr.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 6,0 6,0 5,9 0,0 -0,4Aufwand und Investitionsausgaben 9,9 10,4 10,0 -0,4 -3,6

KOMMENTARRund ein Viertel des Funktionsaufwandes des EPA entfällt auf die Leistungsgruppe 2. Der Minderaufwand von 0,4  Millionen begründet sich hauptsächlich durch Vakanzen im Personalbereich (0,1 Mio.) sowie Kreditreste beim Beratungs- (0,1 Mio.) und übrigen Betriebsaufwand (0,1  Mio.). Der Ertrag aus der Leistungsverrechnung des Dienstleistungszentrums Personal EFD an andere Verwaltungseinheiten entsprach dem Voranschlag.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Dienstleistungszentrum Personal EFD: Die Dienstleistungen werden in hoher Qualität und wirtschaftlich erbracht – Anteil eingehaltener Service Level Agreement SLA (%, min.) 92 90 93– Zufriedenheit der HR-Partner mit den erbrachten Leistungen (Skala 1-4) 3,38 3,00 3,47– Aufwand pro betreute Person inkl. Externe, Lernende, Praktikanten (CHF, max.) 685 700 607Personal- und Sozialberatung (PSB): Die PSB bearbeitet sämtliche an sie herangetragenen Anliegen und führt diese einer Lösungsfindung zu

– Wiedereingliederungsquote aus dem Case Management (CM) (%, min.) 79 50 55

KOMMENTARDie Ziele wurden vollständig erreicht.

Dienstleistungszentrum Personal EFD: Der Aufwand pro betreute Person liegt bei 607 Franken. Die geringeren Durchschnitts-kosten ergeben sich aus der vollständigen Berücksichtigung der externen Mitarbeitenden. Mit dem Voranschlag 2020 wird der Zielwert entsprechend angepasst.

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 21 707 6 244 279 410 273 166 n.a.Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 6 257 6 244 6 197 -47 -0,8Einzelpositionen E102.0110 Entnahme Rückstellungen Vorsorgeaufwand IPSAS 39 15 450 – 273 213 273 213 –Aufwand / Ausgaben 390 428 79 507 71 820 -7 687 -9,7Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 43 170 45 614 42 858 -2 755 -6,0 Kreditverschiebung 190 Abtretung 828 Einzelkredite A202.0129 Lehrstellen, Hochschulpraktika, Integration – 1 611 – -1 611 -100,0 Abtretung -42 009 A202.0130 Lohnmassnahmen – 100 – -100 -100,0 Abtretung -30 A202.0131 Ausgleich Arbeitgeberbeiträge 32 1 848 31 -1 817 -98,3 Abtretung -46 666 A202.0132 Arbeitgeberleistungen und vorzeitige Pensionierungen 12 102 12 430 12 221 -209 -1,7A202.0133 Übriger Personalaufwand zentral 17 147 17 903 16 709 -1 194 -6,7 Abtretung -6 897 A202.0157 Einlage Rückstellungen Vorsorgeaufwand IPSAS 39 317 976 – – – –

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 6 256 574 6 244 200 6 196 891 -47 309 -0,8finanzierungswirksam 274 989 337 900 290 591 -47 309 -14,0nicht finanzierungswirksam 53 385 – – – –Leistungsverrechnung 5 928 200 5 906 300 5 906 300 0 0,0

Der Funktionsertrag des EPA besteht hauptsächlich aus der Leistungsverrechnung des Dienstleistungszentrums Personal EFD (DLZ Pers EFD). Zudem werden auf dieser Position verschiedene finanzierungswirksame Erträge verbucht:

— Verrechnung der Kursbesuche von Mitarbeitenden der dezentralen Bundesverwaltung — Kostenrückerstattungen durch PUBLICA für die Aufwendungen des EPA für die Führung des Sekretariats des Paritäti-

schen Organs des Vorsorgewerkes Bund — Erträge aus Personal- und Sozialberatung — Ertrag aus der Rückerstattung der CO2-Lenkungsabgabe — Vermietung von Parkplätzen an Mitarbeitende

Der finanzierungswirksame Ertrag lag rund 47 000 Franken unter dem Budget, das gemäss dem Durchschnitt der Rechnungs-jahre 2013–2016 errechnet wurde. Der Ertrag aus der Leistungsverrechnung des Dienstleistungszentrums Personal EFD von rund 5,9 Millionen entsprach dem Voranschlag.

E102.0110 ENTNAHME RÜCKSTELLUNGEN VORSORGEAUFWAND IPSAS 39

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 15 450 000 – 273 213 000 273 213 000 –

Der Vorsorgeaufwand wird in der Erfolgsrechnung nach IPSAS 39 und damit nach versicherungsmathematischen Grundsät-zen berechnet. In der Finanzierungsrechnung hingegen werden die Arbeitgeberbeiträge verbucht, welche vom Arbeitgeber im Berichtsjahr in die Vorsorgewerke einbezahlt wurden. Im Jahr 2018 standen einbezahlte Arbeitgeberbeiträge im Umfang von 651 Millionen in direktem Zusammenhang mit den Vorsorgeplänen. Die Differenz zwischen versicherungsmathematischem Aufwand (378  Mio.) und den finanzierungswirksamen Ausgaben (651  Mio.) beträgt 273  Millionen und wird als nicht finanzie-rungswirksame Aufwandreduktion erfasst (2017: negative Differenz von 318 Millionen, welche als nicht finanzierungswirksamer Aufwand verbucht wurde).

RechtsgrundlagenFinanzhaushaltverordnung vom 5.4.2006 (FHV; SR 611.01), Art. 53; Botschaft zur Optimierung des Rechnungsmodells (NRM; BBl 2014 9329), Kapitel 1.3.2.

614 EPA 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 43 170 298 45 613 800 42 858 410 -2 755 390 -6,0davon Kreditmutationen 1 018 600

finanzierungswirksam 29 405 308 32 003 300 29 879 084 -2 124 216 -6,6nicht finanzierungswirksam -113 750 – 22 269 22 269 –Leistungsverrechnung 13 878 740 13 610 500 12 957 056 -653 444 -4,8Personalaufwand 27 952 163 29 834 700 28 398 107 -1 436 593 -4,8Sach- und Betriebsaufwand 15 218 135 15 779 100 14 460 302 -1 318 798 -8,4

davon Informatiksachaufwand 10 490 048 10 386 700 9 797 006 -589 694 -5,7davon Beratungsaufwand 102 754 346 500 210 180 -136 320 -39,3

Vollzeitstellen (Ø) 130 129 131 2 1,6

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Personalaufwand des EPA besteht zum einen aus den Personalbezügen und Arbeitgeberbeiträgen (21,2 Mio.), zum anderen aus dem übrigen Personalaufwand (7,2  Mio.), der hauptsächlich die zentrale Personalschulung des Bundes (5,8  Mio.) sowie das Personalmarketing des Bundes (1,3 Mio.) beinhaltet. Bei den Personalbezügen und Arbeitgeberleistungen wurde der Kredit aufgrund von längeren Vakanzen um rund 0,2 Millionen nicht ausgeschöpft. Der Kreditrest von 1,2 Millionen beim übrigen Perso-nalaufwand resultiert hauptsächlich aus Minderaufwänden bei der zentralen Personalschulung (1,1 Mio.), da das Kursprogramm überprüft und gestrafft wurde und die damit freigespielten Ressourcen zukünftig in agile und massgeschneiderte Angebote für die Verwaltungseinheiten einfliessen sollen.

Sach- und BetriebsaufwandVom Informatiksachaufwand entfielen 9,3 Millionen auf den Betrieb und Wartung sowie 0,5 Millionen auf Projekte. Insgesamt resultiert ein Kreditrest von rund 0,6 Millionen: Der Aufwand für den Betrieb lag um 0,9 Millionen unter dem Voranschlag, der Projektaufwand um 0,3  Millionen darüber. Die Einsparungen im Betrieb konnten teilweise für den Mehrbedarf bei Projekten eingesetzt werden.

Der Beratungsaufwand enthält Ausgaben im Zusammenhang mit laufenden Projekten sowie Entschädigungen für die Führung der Vertrauensstelle des Bundespersonals. Gegenüber dem Voranschlag resultiert ein Kreditrest von rund 0,1 Millionen, da der Einbezug von externen Spezialisten und Beratern nicht im geplanten Umfang erforderlich war. Die Entschädigung für die Vertrau-ensstelle für das Bundespersonal belief sich im selben Rahmen wie im Vorjahr auf rund 73 000 Franken.

Beim übrigen Sach- und Betriebsaufwand, der zu 3,4 Millionen auf Raummieten und zu 1 Million auf den übrigen Betriebsaufwand entfällt, resultiert ein Kreditrest von rund 0,6 Millionen. Dieser begründet sich hauptsächlich durch tiefere Ausgaben beim Bü-robedarf und den Druckerzeugnissen (-0,6 Mio.), den externen Dienstleistungen (-0,1 Mio.) sowie den Post- und Versandspesen (-0,1 Mio.).

Kreditmutationen — Abtretung aus den Sammelkrediten des EPA von 478 300 Franken für höhere Sozialversicherungsbeiträge, Ausbildung

von Lernenden und Hochschulpraktikanten, Förderprämie Berufliche Integration sowie für die familienergänzende Kinder-betreuung

— Abtretung des ISB von 350 000 Franken und eine Kreditverschiebung von 111 300 Franken für die Schulung des Projekts Arbeitsplatzsysteme 2020 (APS2020)

— Kreditverschiebungen vom ISB im Umfang von 100 000 Franken im Zusammenhang mit dem Programm SUPERB23 Mo-dernisierung der Personalprozesse

— Kreditverschiebung vom GS-EFD von 17 500 Franken für die Verschiebung einer HR-Funktion ins DLZ Pers EFD — Kreditverschiebung an das ISB von 38 500 Franken für das Programm SUPERB23 Weiterentwicklung Supportprozesse

HinweiseVerwaltungseinheitenübergreifender Verpflichtungskredit «Programm APS2020» (V0263.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

614 EPA 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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131

GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: Personal- und Vorsorgepolitik LG 2: Personaldienstleistungen Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 33 33 10 10 Personalaufwand 20 20 8 8 Sach- und Betriebsaufwand 13 12 2 2

davon Informatiksachaufwand 10 9 1 1 davon Beratungsaufwand 0 0 0 –

Investitionsausgaben – – – – Vollzeitstellen (Ø) 71 73 59 58

A202.0129 LEHRSTELLEN, HOCHSCHULPRAKTIKA, INTEGRATION

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 1 610 700 – -1 610 700 -100,0davon Kreditmutationen -42 009 200

Der Sammelkredit umfasst die zentral eingestellten Mittel zur Finanzierung der Lehrstellen, der beruflichen Integration von Men-schen mit Behinderungen sowie der Stellen von Fachhochschul- und Hochschulpraktikant/innen.

KreditmutationenDas EPA trat im Budgetvollzug 2018 die Mittel in der Höhe von insgesamt 42,0 Millionen inklusive Arbeitgeberbeiträge für die besonderen Personalkategorien bedarfsgerecht an die Departemente und die Bundeskanzlei ab:

— Lernende 19 765 600 — Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen 3 970 200 — Fachhochschul- und Hochschulpraktikant/innen 14 435 000 — Arbeitgeberbeiträge 3 838 400

Der Aufwand wird in den Rechnungen der Verwaltungseinheiten ausgewiesen.

A202.0130 LOHNMASSNAHMEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 100 400 – -100 400 -100,0davon Kreditmutationen -30 300

Die Lohnmassnahmen für das Bundespersonal (Teuerungsausgleich, Reallohnerhöhungen) werden aus diesem Sammelkredit abgetreten.

2018 betrugen die Lohnmassnahmen insgesamt 32,7 Millionen, was einem Teuerungsausgleich von 0,6 Prozent entspricht. Die Mittel wurden vom EPA nach dem Beschluss des Parlaments zum Voranschlag 2018 dezentralisiert und fallen als Aufwand bei den jeweiligen Verwaltungseinheiten an.

A202.0131 AUSGLEICH ARBEITGEBERBEITRÄGE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 32 200 1 848 400 31 000 -1 817 400 -98,3davon Kreditmutationen -46 665 800

Der Sammelkredit umfasst die zentral budgetierten Arbeitgeberbeiträge im Personalbereich.Die Beiträge für die 1. und 2. Säule sowie für die SUVA wurden auf der Basis der Personalbezüge durch die Verwaltungseinheiten mittels eines vorgegebenen Einheitssatzes (20,2 %) budgetiert.

Kreditmutationen — Die Mittel sind den Verwaltungseinheiten, die aufgrund ihrer Altersstruktur zusätzliche Mittel benötigten, bedarfsgerecht

abgetreten worden (25,2 Mio.). Für die zusätzlichen Beiträge des Arbeitgebers an die berufliche Vorsorge gemäss den Vorgaben der VPABP wurden 21,4 Millionen an die entsprechenden Verwaltungseinheiten abgetreten.

RechtsgrundlagenVerordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien vom 20.2.2013 (VPABP; SR 172.220.111.35).

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132

A202.0132 ARBEITGEBERLEISTUNGEN UND VORZEITIGE PENSIONIERUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 12 102 274 12 430 300 12 221 291 -209 009 -1,7finanzierungswirksam 11 977 878 12 430 300 11 201 264 -1 229 036 -9,9nicht finanzierungswirksam 124 396 – 1 020 027 1 020 027 –

Als Arbeitgeberleistungen werden vorab Aufwendungen bezeichnet, die im Zusammenhang mit vorzeitigen Pensionierungen anfallen. Die Arbeitgeberleistungen stehen im Gegensatz zu den Arbeitgeberbeiträgen (1. und 2. Säule, SUVA) in keinem direkten Zusammenhang mit den Löhnen. Im Rechnungsjahr 2018 betrugen die Aufwendungen für diese auf Sonderregelungen basieren-den Arbeitgeberleistungen insgesamt 12,2 Millionen. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

— Leistungen bei Berufsunfällen (Art. 63 BPV) 947 159 — Leistungen bei Berufsinvalidität (Art. 63 BPV) 441 008 — Beteiligungen an Überbrückungsrenten (Art. 88f BPV) 10 529 812 — Reorganisation Sozialplan Vorzeitige Pensionierungen 303 311

Die Ausgaben für Überbrückungsrenten liegen im Rahmen des Vorjahrs, fallen jedoch gegenüber dem Voranschlag um 1,4 Milli-onen höher aus. Diese Zunahme gegenüber dem Voranschlag steht in Verbindung mit der Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes per 1.1.2019. Die Ausgaben für Sozialplankosten lagen rund 0,9 Millionen unter dem Voranschlag, die Leistungen für Berufsunfälle und -invalidität um rund 0,7 Millionen.

RechtsgrundlagenBundespersonalgesetz vom 24.3.2000 (BPG; SR 172.220.1), Art. 19, 31 und 32k; Bundespersonalverordnung vom 3.7.2001 (BPV; SR 172.220.111.3), Art. 63, 88f, 105a, 105b und 105c.

A202.0133 ÜBRIGER PERSONALAUFWAND ZENTRAL

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 17 147 451 17 903 400 16 709 192 -1 194 208 -6,7davon Kreditmutationen -6 896 600

Der übrige Personalaufwand Zentral gliedert sich in nachfolgende Hauptkomponenten: — Ärztliche Untersuchungen 1 205 810 — Verwaltungskosten PUBLICA 11 406 382 — Verwaltungskosten EAK 4 097 000

Es verbleibt ein Kreditrest von 1,2  Millionen gegenüber dem Voranschlag, da die Verwaltungskosten der PUBLICA (-0,6  Mio.) und der Aufwand für die ärztlichen Untersuchungen (-0,5 Mio.) tiefer ausfielen als geplant. Die tieferen Aufwendungen für die Verwaltungskosten PUBLICA sind auf einem vom Paritätischen Organ des Vorsorgewerkes Bund im Verlauf des Jahres 2018 beschlossene Prämiensenkung zurückzuführen.

Kreditmutationen — Für die familienergänzende Kinderbetreuung wurden 6,9 Millionen bedarfsgerecht an die Verwaltungseinheiten

abgetreten.

HinweiseVerordnung des EFD vom 6.12.2001 zur Bundespersonalverordnung (VBPV; SR 172.220.111.31), Art. 51a und 51b.

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 229 000 229 000

Die beantragten zweckgebundenen Reserven betreffen das Informatikprojekt Einführung Fallführungstool. Ziel des Projektes ist die Erstellung eines Fallführungstools zur Unterstützung der HR-Fachleute im Betrieblichen Case Management Bund Prozess und bei der Berechnung der Lohnfortzahlung sowie Ferienkürzung. Die Phase Anforderungsdefinition und Konzept konnte nicht wie geplant bis Oktober 2018 fertig gestellt werden, da sich die Arbeiten deutlich aufwändiger gestalten als ursprünglich einge-schätzt. Die vorangegangene Machbarkeitsanalyse entsprach nicht den anschliessend definierten Systemanforderungen. Auf-grund dessen musste der Leistungserbringer (BIT) externe Ressourcen beschaffen. Dies führte zur Verzögerung des Projektes.

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133

BUNDESAMT FÜR BAUTEN UND LOGISTIK

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Konzentration der Unterbringung von Organisationseinheiten der Bundesverwaltung im Eigentum des Bundes, soweit

dies wirtschaftlich ist — Bereitstellung neuer Bundesasylzentren gemäss Standortkonzept des SEM und verfügbarer Finanzierung — Schaffung und Befolgung nachhaltiger Standards für die Planung, den Bau und die Bewirtschaftung der Immobilien — Stärkung der strategischen Zusammenarbeit und der Standardisierung mit anderen zentralen Beschaffungsstellen im

Rahmen der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) und der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorga-ne der öffentlichen Bauherren (KBOB)

— Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern sowie Distribution von Bundesdaten und amtlichen Publikationen über elektronische Kanäle

— Stärkung der Aus- und Weiterbildung, Beratung und Unterstützung im öffentlichen Beschaffungswesen durch das Kom-petenzzentrum Beschaffungsesen Bund (KBB)

— Weiterentwicklung Beschaffungscontrolling Bund

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Unterbringungskonzept 2024: Um- und Neubauten Guisanplatz 1. Etappe. Gebäude Morgarten und Gebäude Laupen,

Ausbau abgeschlossen — Portfoliobereinigung: Verkauf von 11 Wohnobjekten der EZV — Neustrukturierung Asyl: Bezug Bundesasylzentrum in Giffers — Nachhaltiges Bauen: Zwischenbericht zur Einhaltung des Standards «Nachhaltiges Bauen Schweiz» SNBS, Version 2.0 für

die Verwaltungsgebäude Guisanplatz Bern und Pulverstrasse Ittigen — Beschaffungscontrolling: Periodische Berichterstattung an den Bundesrat und die Finanzdelegation — Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen: Inkraftsetzung des Gesetzes (BöB), Revision der

Verordnung (VöB) — Schweizer Pass: Aufbau eines zweiten Produktionsstandortes sowie Erneuerung der Maschinen am bestehenden Standort

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Projekte und Vorhaben wurden grösstenteils umgesetzt. Die Beratung des BöB wurde im Nationalrat (Sommersession 2018) und im Ständerat (Wintersession 2018) gestartet. Es bestehen Differenzen zwischen den beiden Kammern; zur Zeit befindet sich das Geschäft im Hinblick auf die Differenzbereinigung in der vorberatenden Kommission des Erstrats. Die Verträge im Projekt Schweizer Pass wurden nach umfangreichen Verhandlungen erst im Juni 2017 abgeschlossen, was die Investitionen in die Erneu-erung zeitlich verschiebt (Projektverschiebung).

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 940,9 911,9 933,2 -7,7 -0,8Investitionseinnahmen 15,3 41,1 26,5 11,3 73,9Aufwand 752,4 807,9 826,4 74,0 9,8Eigenaufwand 749,8 804,7 823,4 73,6 9,8Finanzaufwand 2,6 3,2 3,0 0,4 14,4Investitionsausgaben 421,2 528,1 388,2 -33,0 -7,8

KOMMENTARDer Ertrag des BBL besteht in erster Linie aus der bundesinternen Liegenschaftsvermietung, der Bereitstellung von Büroaus-rüstung und Publikationen, sowie den Verkäufen von Ausweisschriften. Über 80 Prozent des Aufwandes entfallen auf den Bau-bereich (Portfolio des Bundes, Immobilien des ETH-Bereichs), der Rest auf die Logistik und die weiteren Aktivitäten des BBL. Praktisch der gesamte Aufwand des BBL ist dem Eigenbereich der Verwaltung zugeordnet und nicht gesetzlich gebunden.

Der Ertrag lag rund 0,8 Prozent unter der Rechnung 2017, weil der bundesinterne Liegenschaftsertrag tiefer ausgefallen ist. Die Investitionseinnahmen (Portfoliobereinigung) sind durch einige grössere Verkäufe um 11,3 Millionen höher als im Vorjahr ausge-fallen. Der höhere Aufwand von 74 Millionen ist hauptsächlich auf die Rückstellungsbildung im ETH-Bereich für den Rückbau und die Entsorgung von Kernanlagen im Umfang von 45,4 Millionen sowie mehr Abschreibungen (+19,7 Mio.) zurückzuführen. Die Investitionsausgaben fielen um 33 Millionen tiefer aus als 2017. Der Rückgang ist auf die Schwankungen bei den Bauvorhaben im ETH-Bereich zurückzuführen.

620 BBL 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG1: UNTERBRINGUNG BUND ZIVIL

GRUNDAUFTRAGDas BBL stellt eine angemessene Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung im In- und Ausland, der Bundesbehörden und bundesnahen Institutionen sowie die langfristige Kosten-Nutzen-Optimierung in diesem Bereich sicher. Die Immobilien und Infrastrukturen sollen den Nutzern optimal zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Zu den strategischen Aufgaben gehören die Konzentration von Arbeitsplätzen, die optimale Bewirtschaftung der Nutzflächen und die Werterhaltung der vorhandenen Bau-substanz. Das BBL stellt das Immobilienmanagement über den ganzen Lebenszyklus sicher und ist dabei verantwortlich für die strategische, die dispositive und die operative Steuerung.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag 586,2 569,4 606,2 36,8 6,5Investitionseinnahmen 15,2 30,7 20,5 -10,2 -33,1Aufwand 410,1 433,7 429,6 -4,1 -0,9Investitionsausgaben 299,0 322,5 301,8 -20,8 -6,4

KOMMENTARDie Unterbringung ist die finanziell weitaus grösste Leistungsgruppe des BBL. Der Ertrag, grösstenteils verrechnete Mieten, übertraf den Plan im Umfang von 6,5 Prozent (hauptsächlich wegen Nachaktivierungen sowie Aufwertungsgewinnen auf Lie-genschaften). Hingegen wurden die veranschlagten Investitions einnahmen nicht erreicht, weil geplante Verkäufe im Ausland nicht realisiert werden konnten. Der Aufwand lag um 1 Prozent unter dem Budget, namentlich wegen weniger Mietaufwänden. Bei den Investitionen wurden 20,8 Millionen aufgrund von Projektverzögerungen nicht verwendet. Davon werden voraussichtlich 15,4 Millionen als Kreditübertragungen und zweckgebundene Reserven für die Jahre 2019 und fortfolgende beantragt.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Wirtschaftliche Unterbringung: Das BBL fördert eine wirtschaftliche Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung – Investitionskosten pro Arbeitsplatz gemäss Baukostenplan (BKP) 1-9 (CHF) 133 365 144 000 135 198– Betriebskosten pro m² Geschossfläche (CHF, max.) 63,00 67,00 63,36– Anteil Arbeitsplätze in Bundeseigentum (%, min.) 71,00 73,00 74,41– Bürofläche pro FTE Bund (m2, max.) 20,8 19,2 20,5Ressourcenschonende Unterbringung: Das BBL trägt zu einer ressourcenschonenden Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung bei

– 100 Prozent des Stroms wird aus erneuerbaren Quellen eingekauft (ja/nein) ja ja ja– Wärmeverbrauch pro FTE (MJ, max.) 9 410 10 500 9 706– Stromverbrauch pro FTE (MJ, max.) 33 690 38 000 32 048

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht.

620 BBL 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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135

LG2: LOGISTIK FÜR GÜTER UND DIENSTLEISTUNGEN

GRUNDAUFTRAGDas BBL erbringt Leistungen zur Versorgung der Bundesstellen im In- und Ausland mit den für die Ausrüstung der Arbeitsplätze und zur Wahrnehmung der Aufgaben notwendigen Gütern, Dienstleistungen und Publikationen. Zur Aufwandoptimierung be-treibt das BBL ein strategisches Beschaffungsmanagement, das durch die Betrachtung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen die Nachhaltigkeit sowie die Ordnungsmässigkeit der Beschaffungen sicherstellt. Im Weiteren ist das BBL zuständig für den Vertrieb von Bundespublikationen an die Öffentlichkeit, die zentrale Ausgabe von hoheitlichen Bundesda-ten und die Personalisierung von nationalen Ausweisschriften mit biometrischen Daten.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag 73,9 69,8 65,8 -4,0 -5,7Investitionseinnahmen 0,0 – 0,0 0,0 –Aufwand 98,9 100,9 94,4 -6,5 -6,5Investitionsausgaben 14,5 31,3 14,2 -17,1 -54,5

KOMMENTAREs entfallen knapp ein Fünftel des Funktionsaufwandes, 4,5 Prozent der Investitionsausgaben und rund 10 Prozent der Erträge auf die Leistungsgruppe 2. Die Hauptbestandteile sind die Herstellung der Ausweisschriften, die Bezüge von Büroausrüstungsgü-tern und die Beschaffung von Publikationen. Bedingt durch die geringere bundesinterne Nachfrage nach Büroausrüstungsgütern fielen sowohl der Ertrag als auch der Aufwand tiefer aus als geplant. Die Investitionsausgaben sind 17 Millionen tiefer ausgefallen, weil sich insbesondere die Investitionen in die Erneuerung des Schweizer Passes im Umfang von 13,9 Millionen in die Folgejahre verschoben haben.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Kundenzufriedenheit: Das BBL erbringt qualitativ hochstehende Logistikdienstleistungen zu konkurrenzfähigen Preisen – Zufriedenheit der Kund-/innen (Skala 1-6) 5,4 5,0 5,0Elektronische Distribution: Printprodukte werden vermehrt auch elektronisch angeboten – Anteil der auch elektronisch verfügbaren Printprodukte (%) 77 80 85Effiziente Passproduktion: Der Schweizer Pass wird effizient produziert und fristgerecht ausgeliefert – Anteil der innert 10 Tagen zugestellten Schweizer Pässe (%) – 99,90 99,90

KOMMENTARDie Ziele wurden erreicht.

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LG3: KOORDINATION UND SUPPORT BEI BESCHAFFUNGEN DES BUNDES

GRUNDAUFTRAGDas BBL erbringt für die Bundesverwaltung sowie für Dritte verschiedene Querschnittsleistungen. Diese bewirken eine Kosten-einsparung und Steigerung der Effizienz und Rechtssicherheit sowie eine gemeinsame strategische Ausrichtung der öffentlichen Bauherren und ihrer Vertragspartner. Sie fördern den Handel und die Sicherheit von Bauprodukten, führen zu übergeordneten Strategien und unterstützen die Verwaltungseinheiten im öffentlichen Beschaffungswesen. Zudem ermöglichen sie die Durchfüh-rung eines bundesweiten Beschaffungscontrollings und erlauben die professionelle Ausbildung und Beratung bei Beschaffungen.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,1 0,0 0,1 0,0 164,4Aufwand und Investitionsausgaben 18,9 21,1 20,5 -0,7 -3,1

KOMMENTARRund 4 Prozent des Funktionsaufwandes des BBL entfallen auf die LG3. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Informatik-, Personal- und Beratungsaufwand. Den grössten Kostenblock bildet das Fachamt BBL (verantwortlich für bundesweite betriebs-wirtschaftliche SAP-Lösungen für Immobilienmanagement und Logistik; ca. 35  %) gefolgt vom Kompetenzzentrum Beschaf-fungswesen Bund (KBB; ca. 17 %) und der Fachstelle Beschaffungscontrolling (FSBC; ca. 17 %). Dazu kommen die Aufwände für die Wahrnehmung zusätzlicher bundesweiter Aufgaben, wie für die Geschäftsführung der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB), für die Eidgenössische Kommission für Bauprodukte (BauPK) und für die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB).

Der Funktionsaufwand lag rund 3 Prozent (0,7 Mio.) unter dem Voranschlag. Anpassungen am Vertragsmanagement im Rahmen der Revision des Beschaffungsrechts (Umsetzung BöB/Org VöB) führten zu einem Mehraufwand, welcher durch Ressourcenpri-orisierungen in Beratungs- und Informatikprojekten aufgefangen werden konnte.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Beschaffungskonferenz des Bundes BKB: Die internationalen beschaffungsrechtlichen Verpflichtungen werden in nationales Recht umgesetzt

– Revision VöB; Inkraftsetzung BöB (abhängig von Verabschiedung BöB durch Parlament - frühestens in Wintersession) (Termin) – 01.07. –Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund KBB: Das BBL unterstützt die Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung in beschaffungs- und vertragsrechtlichen Fragen

– Durch das KBB angebotene themenspezifische Kursmodule (Anzahl) – 26 26

KOMMENTARDie Ziele konnten teilweise erreicht werden.

Revision VöB; Inkraftsetzung BöB: Die Beratung des BöB wurde im Nationalrat (Sommersession 2018) und im Ständerat (Winter-session 2018) gestartet. Es bestehen Differenzen zwischen den beiden Kammern; zur Zeit befindet sich das Geschäft im Hinblick auf die Differenzbereinigung in der vorberatenden Kommission des Erstrats.

620 BBL 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 966 736 953 029 990 936 37 907 4,0Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 660 193 639 202 672 066 32 864 5,1E101.0001 Devestitionen (Globalbudget) 15 241 30 700 20 545 -10 155 -33,1Einzelpositionen E102.0104 Liegenschaftsertrag ETH 291 285 272 700 292 338 19 638 7,2E102.0105 Veräusserung ETH-Bauten 18 10 426 5 987 -4 439 -42,6Aufwand / Ausgaben 1 185 259 1 336 000 1 246 898 -89 102 -6,7Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 527 920 555 693 544 469 -11 223 -2,0 Kreditverschiebung -1 200 Abtretung 962 A201.0001 Investitionen (Globalbudget) 313 429 353 852 316 029 -37 823 -10,7 Nachtrag 21 600 Kreditverschiebung 701 Einzelkredite A202.0134 Investitionen ETH-Bauten 152 900 174 210 134 210 -40 000 -23,0 Kreditverschiebung -24 245 A202.0135 Liegenschaftsaufwand ETH 191 010 252 245 252 190 -56 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 59 606

620 BBL 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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138

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 660 192 825 639 202 400 672 065 900 32 863 500 5,1finanzierungswirksam 73 920 744 78 686 400 99 402 127 20 715 727 26,3nicht finanzierungswirksam 43 914 498 2 283 400 38 231 724 35 948 324 n.a.Leistungsverrechnung 542 357 583 558 232 600 534 432 050 -23 800 550 -4,3

Der finanzierungswirksame Funktionsertrag des BBL besteht grösstenteils aus bundesexternen Mieterträgen und dem Erlös aus dem Verkauf von Logistikmaterial und Ausweisschriften. Im nichtfinanzierungswirksamen Teil werden hauptsächlich Erträge aus Aufwertungen und Gewinne aus Veräusserungen abgebildet. Ebenfalls enthalten sind die Beiträge aus Kofinanzierungen für das Bundesverwaltungsgericht St. Gallen, für das Bundesstrafgericht Bellinzona und das Schweizerische Landesmuseum Zürich. Die Erträge aus interner Leistungsverrechnung bilden einerseits die Verrechnung von Logistikdienstleistungen, Publikationen, Büromaterial, Bürotechnik sowie hauptsächlich die Erträge aus bundesinterner Miete ab.

Der finanzierungswirksame Funktionsertrag lag insgesamt 26,3  Prozent über dem Voranschlagswert, was sich insbesondere durch höhere Verkaufsmengen von Ausweisschriften (+7,8  Mio.), mehr Mieteinnahmen (+8,6  Mio.) und Rückerstattungen von rund 3,2 Millionen begründet. Der Voranschlag im nichtfinanzierungswirksamen Teil des Globalbudgets wurde um 35,9 Millionen übertroffen. Die Abweichung begründet sich durch die Auflösung von Rückstellungen (16,8 Mio.) sowie durch Aufwertungsge-winne und Gewinne auf Veräusserung (18,2 Mio.).

Die Erträge aus der bundesinternen Leistungsverrechnung lagen gesamthaft 4,3 Prozent unter dem Voranschlagswert. Die Dif-ferenz ist primär auf den durch die Verwaltungseinheiten geplanten, aber nicht in vollem Umfang in Anspruch genommenen Raumbedarf zurückzuführen, des Weiteren war der Bedarf an Büroausrüstungsgütern tiefer als von den Ämtern gemeldet.

E101.0001 DEVESTITIONEN (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 15 240 760 30 699 800 20 544 776 -10 155 024 -33,1

Die Devestitionen enthalten den Verkauf von nicht mehr benötigten Liegenschaften. Die Verkäufe erfolgen im Rahmen der Opti-mierung des zivilen Immobilienportfolios des Bundes im In- und Ausland.

Die budgetierten Investitionseinnahmen entsprachen dem Mittel der letzten vier Rechnungsjahre (2013–2016). Die effektiven Einnahmen lagen um 10,2 Millionen unter diesem Wert.

Wesentliche Verkäufe waren Liegenschaften und Grundstücke in: — Luxemburg 4,2 Mio. — Schaffhausen 3,0 Mio. — Orsières 2,8 Mio. — Kreuzlingen 2,5 Mio. — Tiflis 2,3 Mio.

E102.0104 LIEGENSCHAFTSERTRAG ETH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 291 285 022 272 700 000 292 338 108 19 638 108 7,2finanzierungswirksam 278 667 786 268 600 000 270 797 432 2 197 432 0,8nicht finanzierungswirksam 12 617 236 4 100 000 21 540 675 17 440 675 425,4

Der Bund verrechnet dem ETH-Bereich für die Liegenschaften eine Miete. Diese setzt sich aus linearen Abschreibungen (192,7 Mio.), der Verzinsung auf dem Anlagewert (75,6 Mio.) und den Dienstleistungen des BBL (0,3 Mio.) zusammen. Die Insti-tutionen des ETH-Bereichs können die Nutzung der im Eigentum des Bundes befindlichen Grundstücke vorübergehend Dritten überlassen (Nutzungsüberlassung, Art. 34bbis ETH-Gesetz, SR 414.123). Der Teil des Mietertrags, der an den Bund abzuliefern ist, erklärt den Überschuss von 2,2 Millionen im finanzierungswirksamen Teil.

620 BBL 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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139

Die Beiträge von Dritten aus früheren Jahren zur Finanzierung von ETH-Bauten (Kofinanzierungen) werden über die Lebens-dauer des Objektes abgeschrieben (4,4  Mio.). Es wurden insgesamt 14,1  Millionen Rückstellungen für Altlasten aufgelöst. Aus Veräusserungen wurden Gewinne von 3 Millionen erzielt.

HinweiseDem Ertrag steht ein Aufwand beim GS-WBF gegenüber (vgl.701/A231.0182 «Beitrag an Unterbringung ETH-Bereich»).

E102.0105 VERÄUSSERUNG ETH-BAUTEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 17 841 10 426 300 5 987 000 -4 439 300 -42,6

Die Immobilien des ETH-Bereichs sind grösstenteils im Eigentum des Bundes. Der Erlös aus dem Verkauf nicht mehr benötigter Objekte wird über diese Position vereinnahmt. Der Voranschlagswert entsprach gemäss den Budgetvorgaben des Bundes dem Durchschnitt der letzten vier Rechnungsjahre.

Im Jahr 2018 wurden folgende Objekte veräussert: — Hochstrasse 60 und 60a in Zürich 5,4 Mio. — La Maladière in Neuenburg 0,6 Mio.

620 BBL 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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140

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 527 920 130 555 692 500 544 469 497 -11 223 003 -2,0davon Kreditmutationen -238 300

finanzierungswirksam 312 938 872 338 699 200 318 448 645 -20 250 555 -6,0nicht finanzierungswirksam 197 223 263 199 813 200 208 906 295 9 093 095 4,6Leistungsverrechnung 17 757 996 17 180 100 17 114 556 -65 544 -0,4Personalaufwand 80 664 934 83 183 000 82 057 008 -1 125 992 -1,4

davon Personalverleih 209 964 99 600 99 094 -506 -0,5Sach- und Betriebsaufwand 280 846 248 299 720 500 278 770 102 -20 950 398 -7,0

davon Informatiksachaufwand 18 517 417 18 168 000 18 530 588 362 588 2,0davon Beratungsaufwand 1 136 476 2 175 000 736 461 -1 438 539 -66,1davon Betriebsaufwand Liegenschaften 50 602 102 59 282 200 54 288 069 -4 994 131 -8,4davon Instandsetzung Liegenschaften 35 210 976 34 467 000 37 274 339 2 807 339 8,1davon Mieten und Pachten 94 444 029 106 500 000 92 234 066 -14 265 934 -13,4

Abschreibungsaufwand 163 759 067 169 554 400 180 611 146 11 056 746 6,5Finanzaufwand 2 649 881 3 234 600 3 031 240 -203 360 -6,3Vollzeitstellen (Ø) 642 672 650 -22 -3,3

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Personalaufwand des BBL lag rund 1,1 Millionen unter dem Voranschlag. Hauptgrund dafür war eine zurückhaltende Rekrutie-rung. Der Fokus lag 2018 auf der Besetzung strategisch wichtiger Funktionen, weshalb diverse geplante Neu- oder Wiederbeset-zungen in die zweite Jahreshälfte 2018 oder ins Jahr 2019 verschoben wurden. Die Entwicklung der Vollzeitstellen widerspiegelt dieses Vorgehen. Im Voranschlag lag der Wert bei erwarteten 672 FTE (besetzte Planstellen und Vakanzen), in der Rechnung um 22 Vollzeitstellen tiefer.

Sach- und BetriebsaufwandDer Informatiksachaufwand lag um 0,4 Millionen über dem Voranschlagswert (+2 %). Auf Betrieb und Unterhalt (Büroautoma-tion, BBL-eigene und bundesweite Fachanwendungen) entfielen 16,5 Millionen, auf Projekte 2,0 Millionen. Zur Finanzierung des Programms SUPERB23 wurde eine Kreditverschiebung von 1,2 Millionen zum ISB vorgenommen. Diese war aufgrund des Verzugs in den grössten Projekten wie Gebäudeautomation, GENOVA und Gargamel (Erneuerung Beschaffungsportal) verkraftbar.

Der Beratungsaufwand lag rund 1,4 Millionen unter dem Voranschlag. Aufgrund fehlender interner Ressourcen mussten einige Projekte mit externer Unterstützung zurückgestellt werden. 74 Prozent des Beratungsaufwandes wurden für die Wahrnehmung bundesweiter Aufgaben aus der LG3 aufgewendet. Dazu gehören Gutachten, Studien oder die externe Begleitung von Beschaf-fungsgeschäften durch das KBB, die KBOB, die BKB oder die BauPK.

Der Betriebsaufwand Liegenschaften (u.a. Ver- und Entsorgung, Betreuung und Pflege, Dienstleistungen) lag 8,4 Prozent unter dem Voranschlag. Der tiefere Mitteleinsatz begründet sich vorwiegend aus der verzögerten Inbetriebnahme/Vollbesetzung ge-wisser Objekte (insbesondere Bundesasylzentren).

Im Bereich der Instandsetzung (Instandhaltung) mussten zusätzliche Massnahmen im Umfeld der Baukonstruktionen im Inland sowie gewisse Instandsetzungsmassnahmen im Ausland vorgenommen werden. Hierfür wurden 2,8 Millionen mehr eingesetzt als budgetiert, welche jedoch vollumfänglich durch die tieferen Ausgaben beim Betriebsaufwand kompensiert werden konnten.

Die Mieten und Pachten blieben aufgrund verzögerten Mietantritts geplanter Objekte deutlich unter Budget. Die sichtbare Kos-tenreduktion über die letzten Jahre widerspiegelt zudem die Langfriststrategie des BBL, die allgemeine Bundesverwaltung in bundeseigenen Liegenschaften unterzubringen.

Im Übrigen enthält der Sach- und Betriebsaufwand unter Anderem den Aufwand für Bürobedarf und Publikationen (33,4 Mio.), Material und Warenaufwand (19,3 Mio.) sowie Post und Versandspesen (7,3 Mio.).

AbschreibungsaufwandDer Abschreibungsaufwand überschritt den Voranschlag um 11,1 Millionen, wobei sich die Differenz durch ausserordentliche Ab-schreibungen bei den Anlagen begründet.

— Abschreibungen Gebäude 159,6 Mio. — Rückbau/Anlageabgang Gebäude 17,2 Mio. — Abschreibungen Mobilien 0,5 Mio. — Abschreibungen Informatik 0,1 Mio.

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FinanzaufwandDer Finanzaufwand umfasst die Leasingzinsen für das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.

Kreditmutationen — Abtretung des Eidg. Personalamts von 961 700 Franken für die Ausbildung von Lernenden und Hochschulpraktikanten,

familienexterne Kinderbetreuung sowie für höhere Sozialversicherungsbeiträge. — Kreditverschiebung zum ISB in der Höhe von 1,2 Millionen zur Finanzierung des Programms SUPERB23

HinweiseVerpflichtungskredite: V0129.00, V0240.00, V0252.02, V0261.03, V0261.04, V0272.00, V0292.02, V0292.04, V0312.00 siehe Band 1, Ziffer C 12.

A201.0001 INVESTITIONEN (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 313 429 055 353 851 864 316 029 019 -37 822 845 -10,7davon Kreditmutationen 22 300 564

finanzierungswirksam 326 482 647 353 851 864 297 664 486 -56 187 378 -15,9nicht finanzierungswirksam -13 053 592 – 18 364 532 18 364 532 –

Das Globalbudget Investitionen wurde zu rund 95 Prozent für zivile Bauprojekte und zu 5 Prozent für Maschinen sowie Einkäufe für die Logistiklager (Passkomponenten, Büromaterial, Mobiliar und Hausdienstmaterial) beansprucht. Die Bauprojekte umfas-sen neben den Liegenschaften der Bundesverwaltung im In- und Ausland auch die Investitionen im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Asylbereichs. Insgesamt wurden 37,8 Millionen nicht verwendet. Einerseits wurden die geplanten Investi-tionen (13,9 Mio.) in die Erneuerung der Infrastruktur zur Produktion des Schweizer Passes verschoben. Andererseits gab es drei wesentliche Projektverzögerungen/Projektänderungen, für die der Bundesrat Anträge zur Reservenbildung (Zollikofen 5,4 Mio.) und Kreditübertragung in das Geschäftsjahr 2019 (Bundesasylzentren Balerna und Boudry 10 Mio.) stellt. Nebst den genannten Projekten ergab sich ein Minderbedarf an Investionsmitteln von rund 8,5 Millionen.

Die wichtigsten Bauprojekte 2018 waren: — Bern, Guisanplatz 1a 75,0 Mio. — Ittigen, Pulverstrasse 11 16,3 Mio. — Embrach, Römerweg 21 14,2 Mio. — Zürich, Museumstrasse 2 12,4 Mio. — Zollikofen, Eichenweg 9,0 Mio. — Moskau, Per. Ogorodnaya Sloboda 2/5 8,5 Mio. — Seoul, Songwol Dong 32–10 8,2 Mio. — Bern, Kochergasse 10 7,4 Mio. — Chiasso, Via Milano 23 5,6 Mio.

Kreditmutationen — Nachtrag I/2018 gemäss BB vom 4.6.2018 im Umfang von 21,6 Millionen — Kreditverschiebung vom BASPO in Höhe von 500 000 Franken für Zeughaus Biel — Kreditverschiebung vom BIT in Höhe von 334 000 Franken für Speed Gates — Kreditverschiebung vom BAFU in Höhe von 131 000 Franken für Speed Gates — Kreditverschiebung zu fedpol in Höhe von 250 000 Franken für Alarmzentrale Bundesrain 20 — Kreditverschiebung zum BIT in Höhe von 14 436 Franken für Erweiterung Datacenter BBL G1

HinweiseVerpflichtungskredite: V0068.00, V0252.00 und V0252.01, V0261.00 bis V0261.02, V0272.00, V0282.01 bis V0282.03, V0292.00 bis V0292.09, V0306.00, V0312.01, V318.00 bis V0318.02, siehe Band 1, Ziffer C11 für abgerechnete Verpflichtungskredite, Zif-fer C 12 für laufende Verpflichtungskredite.

620 BBL 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: Unterbringung Bund zivilLG 2: Logistik für Güter und

DienstleistungenLG 3: Koordination und Support bei

Beschaffungen des Bundes Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 710 731 113 109 19 20Personalaufwand 46 47 27 28 8 8Sach- und Betriebsaufwand 216 220 71 66 11 13

davon Informatiksachaufwand 5 4 5 5 8 10davon Beratungsaufwand 0 0 0 – 1 1

Abschreibungsaufwand 163 180 1 1 0 0Finanzaufwand 3 3 0 – 0 –Investitionsausgaben 283 282 14 14 – –Vollzeitstellen (Ø) 395 400 199 201 48 49

A202.0134 INVESTITIONEN ETH-BAUTEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 152 900 000 174 210 000 134 210 000 -40 000 000 -23,0davon Kreditmutationen -24 245 000

finanzierungswirksam 140 476 819 174 210 000 165 962 544 -8 247 456 -4,7nicht finanzierungswirksam 12 423 181 – -31 752 544 -31 752 544 –

Der Bund stellt die bauliche Infrastruktur für den Bereich der Eidg. Techn. Hochschulen (ETH Bereich) bereit. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 18,7 Millionen ist auf die jährlichen Schwankungen in den zur Ausführung bereiten Bauprojekten des ETH-Bereichs zurückzuführen. Der Kreditrest von 40 Millionen entstand wegen einer Verzögerung durch eine Einsprache; es wird die Bildung einer zweckgebundenen Reserve beantragt. Die nicht finanzierungswirksame Aufwandminderung von 31,8 Millionen ist durch zeitliche Abgrenzungen begründet.

Folgende grösseren Projekte wurden bearbeitet: — ETH Zürich: Neubau Laborgebäude Gloriastrasse GLC 13,5 Mio. — EPFL: Erneuerung Energiezentrale 13,0 Mio. — ETH Zürich: Sanierung/Erweiterung ML/FHK Maschinenlaboratorium 9,7 Mio. — PSI: Rückbau Reaktor PROTEUS 4,3 Mio.

KreditmutationenKreditverschiebung von 24,3 Millionen zum Kredit 701/A231.0181 «Finanzierungsbeitrag an ETH-Bereich» aufgrund von Verzöge-rungen bei den Bauprojekten.

RechtsgrundlagenBG über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen vom 4.10.1991 (ETH-Gesetz; SR 414.110), Art. 34b; V über das Immobilien-management und die Logistik des Bundes (VILB; SR 172.010.21).

HinweiseVerwaltungseinheitübergreifende Zahlungsrahmen «Bereich der Eidg. Techn. Hochschulen (ETH-Bereich) 2017–2020» (Z0014.03), siehe Band 1, Ziffer C 21.

Verpflichtungskredite «ETH Bauten» (V0196.00, V0196.04, V0207.02, V0215.00, V0225.00 bis V0225.02, V0233.00 bis V0233.05, V0248.00 bis V0248.02, V0255.00, V0269.00 bis V0269.02, V0295.00 bis V0295.01, V0308.00 bis V0308.03), siehe Band  1, Ziffer C 12.

A202.0135 LIEGENSCHAFTSAUFWAND ETH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 191 009 984 252 245 300 252 189 554 -55 746 0,0davon Kreditmutationen 59 606 000

Die Anlagen des ETH-Bereiches im Eigentum des Bundes wurden um 190,5 Millionen abgeschrieben. Zusätzlich wurden gemäss Bundesratsbeschluss zur «Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle im Verantwortungsbereich des Bundes» die Rück-stellungen für den Rückbau und die Entsorgung von Kernanlagen erhöht.

620 BBL 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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143

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Bildung aus Rechnung 2017 – 1 390 000 1 390 000Endbestand per 31.12.2018 – 1 390 000 1 390 000Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 45 400 000 45 400 000

Antrag zur Bildung neuer ReservenZur Arrondierung der Grundstücke Campus Zollikofen war für das Jahr 2018 der Kauf der Liegenschaft Eigenweg 4 geplant. Da sich andere Projekte der Eigentümerin verzögern, verlängert sich ihr Eigenbedarf und der Verkauf kann erst im Jahr 2020 ab-gewickelt werden. Zwischenzeitlich wird ein Kaufrechtsvertrag abgeschlossen. Entsprechend beantragt das BBL mit der Staats-rechnung 2018, aus den nicht verwendeten Mitteln (5,4 Mio.) eine zweckgebundene Reserve zu bilden.

Die ETH Zürich erstellt auf dem Schällemätteli Areal in Basel für rund 200 Millionen einen Forschungsneubau für das Departe-ment Biosysteme (Bundesbeschluss vom 15.12.2016). Gegen die Vergabe des Hochbaus wurde von einem unterlegenen General-unternehmer Rekurs erhoben, was 10 Monate Bauunterbruch zur Folge hatte. Erst gegen Ende 2018 wurde die erneute Vergabe rechtsgültig, worauf die Bauarbeiten fortgesetzt werden konnten. Das BBL beantragt mit der Staatsrechnung 2018, aus den nicht verwendeten Mitteln (40 Mio.) eine zweckgebundene Reserve zu bilden.

620 BBL 6 EFD / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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7

EIDG. DEPARTEMENT FÜR WIRTSCHAFT, BILDUNG UND FORSCHUNG

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147

EIDG. DEPARTEMENT FÜR WIRTSCHAFT, BILDUNG UND FORSCHUNG

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 426,5 384,2 393,1 -33,4 -7,8Investitionseinnahmen 50,8 451,6 446,6 395,7 778,6Aufwand 12 356,2 12 393,3 12 243,0 -113,2 -0,9Eigenaufwand 640,0 659,2 618,4 -21,6 -3,4Transferaufwand 11 699,6 11 720,8 11 611,4 -88,2 -0,8Finanzaufwand 16,6 13,3 13,3 -3,4 -20,2Investitionsausgaben 160,4 575,6 576,5 416,0 259,3A.o. Ertrag und Einnahmen 99,1 – – -99,1 -100,0

EIGEN - UND TRANSFERAUFWAND NACH VERWALTUNGSEINHEITEN (R 2018)

Mio. CHF/Anzahl FTE

Eigen-

aufwand

Personal-

aufwand

Anzahl Vollzeit-

stellenInformatik-

sachaufwand

Beratung und externe Dienst-

leistungen

Transfer- aufwand

Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung 618 360 2 081 64 76 11 611701 Generalsekretariat WBF 17 18 93 5 1 2 897704 Staatssekretariat für Wirtschaft 146 88 482 14 28 937708 Bundesamt für Landwirtschaft 80 38 224 12 15 3 431710 Agroscope 184 108 700 8 9 –724 Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung 8 6 33 1 1 –725 Bundesamt für Wohnungswesen 10 6 35 1 2 41727 Wettbewerbskommission 13 11 54 1 0 –735 Vollzugsstelle für den Zivildienst 37 15 121 4 0 3740 Schweizerische Akkreditierungsstelle 10 7 35 0 3 0750 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation 80 46 235 6 17 4 302760 Kommission für Technologie und Innovation – – – – – –785 Information Service Center WBF 33 17 69 14 0 –

23,8

8,9

28,7

35,8

2,8

AUFWAND NACH VERWALTUNGSEINHEITEN (R 2018)

Anteile in %

Generalsekretariat WBF Staatssekretariat für Wirtschaft Bundesamt für Landwirtschaft Staatssekretariat für Bildung,

Forschung und Innovation Übrige Verwaltungseinheiten

AUFWANDARTEN (R 2018)

Anteile in %

Personalaufwand Informatiksachaufwand Beratung und externe Dienstleistungen Übriger Eigenaufwand Transferaufwand

2,9 0,51,00,6

94,9

7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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149

GENERALSEKRETARIAT WBF

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Koordination und Steuerung der politischen Sachgeschäfte des Departements — Unterstützung und Beratung des Departementsvorstehers in allen politischen, juristischen und betrieblichen Belangen

sowie der Kommunikation — Steuerung und Koordination der Ressourcen des Departements, inkl. Synergieförderung und Governance — Wahrnehmung der Eignerinteressen des Bundes ggü. dem ETH-Bereich, dem EHB, der SERV, der SIFEM AG, der identitas

AG und der Innosuisse — Preisüberwachung: Verhinderung von Preismissbrauch — Büro für Konsumentenfragen: Förderung von Konsumenteninformation und -schutz zur Gewährleistung einer dynami-

schen Wirtschaft

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Digitalisierung: Weiteres Fördern der Mitarbeitenden des WBF in Bezug auf die digitale Transformation mittels Sensibili-

sierung, flexiblen Arbeitsformen und verwaltungsübergreifendem Wissenstransfer — Elektronisches Personaldossier: Einführung bei allen Verwaltungseinheiten WBF — New GEVER WBF: Phase Realisierung — Erneuerung Bürokommunikation (APS2020): Projektabschluss — Übersetzungssoftware WBF: Projektinitialisierung

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDrei von fünf Projektmeilensteinen wurden plangemäss erreicht. Verzögerungen haben die zwei folgenden Vorhaben erfahren:New GEVER WBF: Die Phase Realisierung kann erst im 1. Quartal 2019 gestartet werden. Zum einen hat sich das übergeordnete Bundesprojekt verzögert. Zum anderen gestaltet sich die Konzeptphase im departementalen Projekt komplexer als erwartet. Übersetzungssoftware WBF: Die Projektinitialisierung wird voraussichtlich erst ab Mitte 2019 erfolgen. Die WTO-Beschaffung erweist sich als sehr komplex und aufwendig in der Koordination mit den anderen Departementen resp. der Bundeskanzlei.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 0,1 0,0 0,1 0,0 10,1Aufwand 2 721,8 2 925,4 2 914,0 192,2 7,1Eigenaufwand 24,5 28,0 16,5 -8,0 -32,5Transferaufwand 2 697,3 2 897,4 2 897,4 200,1 7,4Investitionsausgaben – 0,0 – – –

KOMMENTARDer Rückgang im Eigenaufwand ist auf die Berichtigung der Rückstellungen für die Entsorgungskosten für radioaktive Abfälle im ETH-Bereich zurückzuführen. Diese sind im GS-WBF eingestellt und mussten um 9,1 Millionen (nicht finanzierungswirksam) berichtigt werden.

Mit den Mitteln im Transferaufwand werden in erster Linie der ETH-Bereich, aber auch das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB), Konsumentenorganisationen sowie seit dem Rechnungsjahr 2018 die Innosuisse unterstützt. Sie sind schwach gebunden. Das Wachstum der Beiträge entspricht der vom Bundesrat in der BFI-Botschaft 2017–2020 beantragten und vom Parlament genehmigten Planung.

701 GS-WBF 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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150

LG1: FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG, STEUERUNG UND KOORDINATION VON GESCHÄFTEN UND RESSOURCEN

GRUNDAUFTRAGDas Generalsekretariat stellt dem Departementsvorsteher führungsrelevante Informationen zur Verfügung, unterstützt ihn bei der politischen Arbeit, betreut den Planungsprozess, koordiniert, begleitet und bewertet die Geschäftsabwicklung in den Ämtern und sichert die Information. Es koordiniert und steuert die Ressourcen und sorgt dafür, dass Planung und Tätigkeiten mit den anderen Departementen und dem Bundesrat koordiniert werden. Als Eigner nimmt es Einfluss auf den ETH-Bereich, das EHB, die SERV, die SIFEM AG, die identitas AG sowie die Innosuisse.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,2 0,0 0,2 0,1 219,8Aufwand und Investitionsausgaben 18,3 20,7 10,0 -10,6 -51,6

KOMMENTARDie Einnahmen verbleiben auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Der Aufwand fällt aufgrund von Berichtigungen bei den Rück-stellungen der radiaktiven Abfälle im ETH-Bereich (-9,1 Mio.; nicht finanzierungswirksam) wesentlich tiefer aus als budgetiert. Des Weiteren wurden die für das Informatik-Bundesprojekt «APS2020» vorgesehen Mittel nicht vollständig beansprucht und beim Informatik-Bundesprojekt «GENOVA» kam es zu Verzögerungen, was die verbleibende Differenz zum Voranschlag erklärt.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Führungsunterstützung, Geschäfts- und Ressourcenkoordination: Das Generalsekretariat trägt dazu bei, dass die Steuerung und Koordination der Parlaments-, Bundesrats- und Departementsgeschäfte sowie der Verwaltungsressourcen in guter Qualität erfolgen

– Fristgerechte Durchführung aller Budgetgespräche mit den Verwaltungseinheiten (ja/nein) ja ja ja– Fristgerechte Durchführung aller Leistungsvereinbarungsgespräche mit den Verwaltungseinheiten (ja/nein) ja ja jaPublic Corporate Governance: Das Generalsekretariat trägt dazu bei, dass die Steuerung der ausgelagerten Einheiten der definierten Corporate Governance-Politik von Bundesrat und Parlament folgen

– Strategische Ziele sind vorhanden; mit den Einheiten wird jährlich mind. 1 Eignergespräch geführt (ja/nein) ja ja ja

KOMMENTARDie Ziele wurden erreicht.

Public Corporate Governance: Per 1.1.2018 wurde die Förderagentur Innosuisse (vormals Kommission für Technologie und Innova-tion KTI) aus der Bundesverwaltung ausgelagert. Das GS-WBF hat die Innosuisse in dieser Startphase (unter anderem im Rahmen mehrerer Eignergespräche) eng begleitet. Die Zielsetzungen für die identitas AG waren bislang in Form eines Leistungsauftrags mit dem Bundesamt für Landwirtschaft festgehalten. Am 1.6.2018 hat der Bundesrat die strategischen Ziele für die identitas AG gutgeheissen, so dass die Corporate Governance Konformität nunmehr sichergestellt ist.

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151

LG2: PREISÜBERWACHUNG

GRUNDAUFTRAGDie Preisüberwachung ist eine Wettbewerbsbehörde. Das oberste Ziel sind möglichst wettbewerbsnahe Preise. Ihre Hauptauf-gaben sind die Verhinderung kartellistisch überhöhter Preise, die Preisbeobachtung sowie die Orientierung der Öffentlichkeit. Grundsätzlich werden jene Preise überprüft, welche von Kartellen und von marktmächtigen Unternehmen oder dem Staat fest-gelegt werden. Zu den wichtigsten Gebieten gehören: Gebühren für Radio und Fernsehen, Tarife des öffentlichen Verkehrs, die wichtigsten Posttaxen, die Wasser-, Abwasser- und Abfallpreise der Gemeinden, die Kaminfeger-, Gas- und Telekompreise, die Medikamentenpreise, die Spital- und Ärztetarife.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen – – 0,0 0,0 –Aufwand und Investitionsausgaben 5,4 6,2 5,7 -0,5 -7,8

KOMMENTARDer Funktionsaufwand der Preisüberwachung besteht zu einem grossen Teil aus Personalaufwendungen (rund 88 %). Die Quer-schnittsaufgaben, welche das GS-WBF im Ressourcenbereich (HR, Finanzen, IT, Logistik etc.) zu Gunsten der Preisüberwachung erbringt, sind ebenfalls in dieser Leistungsgruppe berücksichtigt. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren wurde der Verteilschlüssel zwischen der Leistungsgruppe 1 und 2 angepasst. Diese Anpassungen waren im Voranschlag 2018 noch nicht berücksichtigt und erklären die Abweichung um 0,3 Millionen zur Rechnung 2018.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Missbrauchspotential: Der Anteil an Meldungen mit hohem Missbrauchspotential, die einer vertieften Analyse inkl. Prüfung der Kostenrechnung, Budgets und Voranschläge sowie Effizienzfragen zugeführt werden, wird gehalten

– Vertiefte Analyse freiwilliger Meldungen gem. Art. 6 PüG (%, min.) 80 80 60– Vertiefte Analyse obligatorischer Meldungen gem. Art. 14/15 PüG (%, min.) 80 80 74

KOMMENTARDie Ziele wurden nicht erreicht.

Missbrauchspotential: Die Kapazitäten der Preisüberwachung waren im Jahr 2018 gefordert. Dies einerseits aufgrund der hohen Zahl an sogenannten «obligatorischen Meldungen», mittels welcher politische Behörden dem Preisüberwacher Preisänderungen zur Prüfung vorlegen müssen. Andererseits scheiterten in zwei Fällen die Gespräche um einvernehmliche Regelungen, was die Eröffnung formeller Verfahren nötig machte, welche einen deutlichen höheren Aufwand verursachen. Wegen dieser Belastung wurde das Ziel bei Fällen nach Art. 6 ff. PüG (Preisüberwachungsgesetz, SR 942.20) deutlich verfehlt, indem nur 60% der Fälle mit potentiellem Preismissbrauch in Millionenhöhe verfolgt werden konnten. Namentlich mussten Fälle im Krankenzusatzver-sicherungsbereich, bei Kehrichtverbrennungsanlagen, im Wasserversorgungs- und -entsorgungsbereich sowie im Gasversor-gungsbereich zurückgestellt werden. Bei den obligatorischen Meldungen wurde insbesondere auf eine vertiefte Analyse im ge-samten Bereich der medizinischen Rehabilitation verzichtet.

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 195 49 182 132 267,8Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 195 49 182 132 267,8Aufwand / Ausgaben 2 721 944 2 925 419 2 914 078 -11 341 -0,4Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 23 736 26 814 15 684 -11 130 -41,5 Kreditverschiebung 720 Abtretung 1 766 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 120 Einzelkredite A202.0136 Departementaler Ressourcenpool – 197 – -197 -100,0 Kreditverschiebung -130 Abtretung -931 A202.0137 Büro für Konsumentenfragen 898 986 972 -14 -1,4 Abtretung 111 Transferbereich LG 1: Führungsunterstützung, Steuerung und Koordination von Geschäften und Ressourcen A231.0181 Finanzierungsbeitrag an ETH-Bereich 2 377 910 2 356 689 2 356 689 0 0,0 Kreditverschiebung 24 245 A231.0182 Beitrag an Unterbringung ETH-Bereich 278 400 268 600 268 600 0 0,0A231.0183 Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) 37 600 37 036 37 036 0 0,0A231.0184 Unterbringung EHB 2 400 2 349 2 349 0 0,0A231.0185 BFK: Konsumenteninfo 1 000 970 970 0 0,0A231.0380 Finanzierungsbeitrag an Innosuisse – 231 132 231 132 0 0,0 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 2 200 A231.0381 Unterbringung Innosuisse – 646 646 0 0,0

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 195 158 49 400 181 671 132 271 267,8finanzierungswirksam 57 486 49 400 63 290 13 890 28,1nicht finanzierungswirksam 137 672 – 118 381 118 381 –

Neben diversen Einnahmen (Verwaltungskostenentschädigung der SUVA, Provision für das Quellensteuerinkasso, Teilrücker-stattung Verwaltungskosten Familienzulage) und Gebühren für Kontrollen über die Deklaration von Holz und Holzprodukten bei Firmen (Fr. 8259), die gegen die Deklarationspflicht verstossen haben, beinhaltet der Funktionsertrag auch die Erträge aus der Vermietung von Parkplätzen an die Mitarbeitenden (Fr. 31 660) sowie die CO2-Lenkungsabgabe (Fr. 21 277).

Im Jahr 2018 reduzierten sich die Ferien-, Überzeit- und anderen Zeitguthaben um 118 381 Franken (nicht finanzierungswirksam). Die Rückstellungen in diesem Bereich belaufen sich im GS-WBF neu auf insgesamt 0,45 Millionen.

RechtsgrundlagenBG vom 20.12.1968 über das Verwaltungsverfahren (VWVG; SR 172.021); Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzpro-dukten vom 4.6.2010 (SR 944.021).

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 23 735 689 26 813 900 15 683 927 -11 129 973 -41,5davon Kreditmutationen 2 605 600

finanzierungswirksam 18 250 855 21 313 300 17 960 260 -3 353 040 -15,7nicht finanzierungswirksam – – -8 575 000 -8 575 000 –Leistungsverrechnung 5 484 834 5 500 600 6 298 667 798 067 14,5Personalaufwand 16 274 570 17 238 800 17 146 942 -91 858 -0,5Sach- und Betriebsaufwand 7 461 119 9 575 100 -1 463 015 -11 038 115 -115,3

davon Informatiksachaufwand 3 718 105 6 330 900 4 583 622 -1 747 278 -27,6davon Beratungsaufwand 1 292 231 535 200 548 862 13 662 2,6

Vollzeitstellen (Ø) 89 87 88 1 1,1

Personalaufwand und VollzeitstellenDie Zunahme des Personalaufwands im Vergleich zur Rechnung 2017 steht hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Ende 2018 erfolgten Wechsel der Departementsführung und ist nicht stellenrelevant.

Zudem wurden diverse befristete Anstellungen (bspw. für Übersetzungsarbeiten) und unvorhergesehene Zusatzbelastungen unterjährig durch departementsinterne Verschiebungen aus dem Ressourcenpool finanziert, was den Personalaufwand im Ver-gleich zu Rechnung 2017 ebenfalls leicht erhöhte, sich jedoch nicht in der durchschnittlichen Anzahl Vollzeitstellen niederschlägt.

Sach- und BetriebsaufwandDie Projektleitung im Informatik-Bundesprojekt «Arbeitsplatzsystem2020» konnte entgegen der Planung intern erbracht werden. Zudem wurde der Aufwand für das Projekt zu hoch veranschlagt, weshalb rund 1,3 Millionen im Informatiksachaufwand nicht wie geplant benötigt wurden. Durch Projektverzögerungen im Informatik-Bundesprojekt «GENOVA» konnten weitere knapp 0,4 Mil-lionen nicht wie geplant verwendet werden.

Die Beratungsleistungen und Vertretungen des Bundes in Sachen Bürgschaften des Bundes in der Hochseeschifffahrt im Bera-tungsaufwand beanspruchten 0,5 Millionen.

Die finanzwirksamen Ausgaben im verbleibenden Sach- und Betriebsaufwand entsprachen ebenfalls der Planung. Für die End-lagerung der bis Ende des Jahres 1999 angefallenen radioaktiven Abfälle aus Beschleuniger- und Kernanlagen im ETH-Bereich werden Rückstellungen gebildet. Diese Rückstellungen werden alle fünf Jahre neu berechnet und angepasst. Aufgrund der aktu-alisierten Berechnung wurden die Rückstellungen in der Hohe von 9,1 Millionen reduziert (nicht finanzierungswirksam), was die Abweichung zum Voranschlag grösstenteils erklärt.

Kreditmutationen — Abtretung von 395 600 Franken aus dem Eidgenössischen Personalamt (EPA) für Lernende, Hochschulpraktikanten und

für die berufliche Integration sowie Kreditverschiebung von 720 000 Franken aus dem departementalen Ressourcenpool (A202.0136) zum Ausgleich von Personalkosten.

— Abtretung von 1 120 000 Franken aus dem departementalen Ressourcenpool (A202.0136) für das Projekt «APS2020» — Abtretung von 250 000 Franken aus dem departementalen Ressourcenpol (A202.0136) für die Finanzierung der Bera-

tung und Vertretung des Bundes in der Hochseeschifffahrt. — Kreditüberschreitung von 120 000 Franken wegen der Auflösung zweckgebundener Reserven Projekt «e-Personaldos-

sier»

HinweiseVerpflichtungskredit «Programm APS2020» (V0263.00) und «Programm GENOVA, 2. Etappe WBF» (V0264.08), siehe Band 1, Ziffer C 12.

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GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: Führungsunterstützung, Steuerung und Koordination von

Geschäften und Ressourcen LG 2: Preisüberwachung Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 18 10 5 6 Personalaufwand 11 12 5 5 Sach- und Betriebsaufwand 7 -2 1 1

davon Informatiksachaufwand 4 4 0 – davon Beratungsaufwand 1 1 0 –

Investitionsausgaben – – – – Vollzeitstellen (Ø) 71 70 18 18

A202.0136 DEPARTEMENTALER RESSOURCENPOOL

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 197 470 – -197 470 -100,0davon Kreditmutationen -1 060 730

Personalaufwand – 34 100 – -34 100 -100,0Sach- und Betriebsaufwand – 140 270 – -140 270 -100,0Investitionsausgaben – 23 100 – -23 100 -100,0

Dieser Kredit dient der Departementsleitung des WBF zur Finanzierung von temporären Personaleinsätzen in den Verwaltungs-einheiten (z.B. wegen Langzeitkrankheiten oder zeitlich beschränktem Ressourcenbedarf), zur Finanzierung von departemental geführten IT-Projekten und zur Unterstützung der Verwaltungseinheiten für Informatikvorhaben. Für den Fall, dass eine Ver-waltungseinheit Bedarf anmeldet, beinhaltet der Kredit auch Mittel zur Beschaffung von Personenwagen (Fr. 23 100). In diesem Kredit erfolgt keine Verbuchung. Die Mittel werden unterjährig abgetreten.

Die Investitionsausgaben, welche jeweils für die Anschaffung von einem Dienstfahrzeug im WBF vorgesehen sind, wurden im 2018 nicht benötigt.

Kreditmutationen — Abtretungen an die Wettbewerbskommission (Fr. 655 000), an das Büro für Konsumentenfragen (0,1 Mio.) sowie an das

GS-WBF (Fr. 25 000) für Personalaufwendungen — Kreditverschiebungen vom ZIVI (0,3 Mio.), vom SECO (Fr. 115 000) und vom BWO (Fr. 395 000) sowie an das GS-WBF

(Fr. 720 000) und an das ISCeco (Fr. 220 000) zum Ausgleich von Personalkrediten — Abtretung von 1 723 000 Franken vom Informatiksteuerorgan des Bundes (ISB) für die Finanzierung des Projektes

«APS2020» im WBF — Abtretung von 1 120 000 Franken an das GS-WBF (A200.0001) für die Umsetzung des Projektes «APS2020» — Abtretung von 18 730 Franken an die Eidg. Finanzverwaltung (EFV) für eine Kostenbeteiligung am Bundesprojekt

«CRB360» — Abtretung von 485 000 Franken an Agroscope für die Beteiligung am Projekt «AGS Bio-Informatik» — Abtretung von 250 000 Franken an das GS-WBF für die Finanzierung der Beratung und Vertretung des Bundes in der

Hochseeschifffahrt.

A202.0137 BÜRO FÜR KONSUMENTENFRAGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 898 413 986 000 972 454 -13 546 -1,4davon Kreditmutationen 111 100

Personalaufwand 842 542 905 800 900 799 -5 001 -0,6Sach- und Betriebsaufwand 55 871 80 200 71 654 -8 546 -10,7

davon Beratungsaufwand 34 882 34 200 46 898 12 698 37,1Vollzeitstellen (Ø) 5 5 5 0 0,0

Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für die Belange der Konsumen-tinnen und Konsumenten im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftspolitik. Das BFK vertritt die Interessen der Konsumenten in der Bundesverwaltung und in internationalen Gremien. Es identifiziert Dysfunktionen im Markt, welche die Konsumenten daran hindern, ihre Funktion als Motor für wirtschaftliches Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft wahrzunehmen und sorgt für deren Linderung/Behebung. Das BFK skizziert Lösungsvorschläge, setzt sich für deren Umsetzung ein, beteiligt sich an der Ausgestaltung von Massnahmen und sichert deren Zweckmässigkeit und Qualität.

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Des Weiteren erfüllt das BFK folgende Aufgaben: — Es vergibt Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen. — Es vollzieht die Kontrolle der Holzdeklaration. — Es fungiert als Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen (EKK). — Es führt gemeinsam mit dem SECO die Informations- und Meldestelle Produktsicherheit.

Der Sach- und Betriebsaufwand dient zum Beizug von Sachverständigen für Expertisen, Gutachten und Beratungsleistungen so-wie für Entschädigungen der Mitglieder der Eidg. Kommission für Konsumentenfragen. Aufgrund des stabilen Personalsbestands beim Büro für Konsumentenfragen wurden unterjährig Mittel aus dem GS-WBF zum Ausgleich der Lohnentwicklung abgetreten, was den Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr erklärt. Der Beratungsaufwand fällt etwas höher aus als geplant, da für die Auf-bereitung der Akten für die Abgabe ans Bundesarchiv BAR externe Unterstützung beigezogen wurde.

Kreditmutationen — Abtretung von 100 000 Franken aus dem departementalen Ressourcenpool (A202.0136) zum Ausgleich von Personalkos-

ten sowie 11 100 Franken aus dem Eidgenössischen Personalamt (EPA) für zusätzliche PK-Beiträge.

RechtsgrundlagenOrganisationsverordnung vom 14.6.1999 für das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (OV-WBF; SR 172.216.1)

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Bildung aus Rechnung 2017 700 000 2 250 000 2 950 000Auflösung -700 000 -1 900 000 -2 600 000Endbestand per 31.12.2018 – 350 000 350 000Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 500 000 500 000

Auflösung und Verwendung von Reserven im Jahr 2018Das Informatikprojekt «e-Personaldossier» konnte im Jahr 2018 erfolgreich abgeschlossen werden. Von den 400 000 zweckge-bundenen Reserven wurden 120 000 Franken verwendet und die restlichen 280 000 Franken aufgelöst.

Die im Informatikprojekt «PGM WBF New Gever» gebildeten zweckgebundenen Reserven von 350 000 konnten wegen weiteren Projektverzögerungen im Projekt auf Bundesebene (GENOVA) noch nicht verwendet werden.

Die Reserven der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im Umfang von 2,2 Millionen (davon 0,7 Millionen allgemeine Reserven) wurden mit dem Rechnungsabschluss 2017 beantragt und im GS-WBF gebucht. Die Nachfolgeorganisation der KTI wurde auf den 1.1.2018 als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes unter dem Namen Innosuisse aus der zentralen Bundesver-waltung ausgelagert und die Reserven in voller Höhe überwiesen.

Antrag zur Bildung neuer ReservenFür das Programm «NewGEVER WBF» wurden 260 000 Franken budgetiert. Davon konnten im Jahr 2018 knapp 30 000 Franken verwendet werden, da der Lieferant die geplanten Leistungen nicht erbringen konnte. Für den Abschluss dieser Arbeiten durch einen anderen Lieferanten werden 200 000 Franken zweckgebundene Reserven beantragt.

Diese Verzögerung hat auch Auswirkungen auf die anderen Umsetzungsprojekte «NewGEVER GS-WBF/BFK» und «NewGEVER PUE» beim Büro für Konsumentenfragen (BFK) sowie in der Preisüberwachung (Pue). Für das erste Projekt werden zweckge-bundene Reserven in der Höhe von 120 000 Franken und für das zweite Projekt zweckgebundene Reserven von 70 000 Franken beantragt.

Das Projekt «Übersetzungssoftware WBF» beanspruchte für die Abstimmungen mit den Departementen mehr Zeit als geplant. weshalb im Jahr 2018 nicht ganz die Hälfte der budgetierten Mittel von 208 200 Franken beansprucht wurden. Um das Projekt im Jahr 2019 abschliessen zu können, werden deshalb zweckgebundene Reserven von 110 000 Franken beantragt.

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TRANSFERKREDITE DER LG 1: FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG, STEUERUNG UND KOORDINATION VON GESCHÄFTEN UND RESSOURCEN

A231.0181 FINANZIERUNGSBEITRAG AN ETH-BEREICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 377 910 000 2 356 688 600 2 356 688 600 0 0,0davon Kreditmutationen 24 245 000

Der Finanzierungsbeitrag deckt den laufenden Betriebsaufwand für Lehre und Forschung des gesamten Bereichs der Eidg. Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) ab. Dieser wird über die zehn strategischen Ziele geführt, welche der Bundesrat am 5.4.2017 für die Jahre 2017–2020 verabschiedet (BBl 2017 3313) und am 25.4.2018 angepasst hat (Aktionsplan Digitalisierung im BFI-Bereich in den Jahren 2019 und 2020). Die Verteilung des Beitrags innerhalb des ETH-Bereichs folgte hauptsächlich den strategischen Zielen. Empfänger des Finanzierungsbeitrags ist der ETH-Rat, welcher als strategisches Führungsorgan für die Zuteilung der Mittel zuständig ist.

Die Mittel dienten in erster Linie der Erfüllung des Grundauftrags von Lehre, Forschung sowie Wissens- und Technologietransfer. Der ETH-Rat teilte die Mittel für die beiden Hochschulen und die vier Forschungsanstalten wie folgt zu (in Mio.):

— Eidg. Technische Hochschule Zürich (ETH Zürich) 1 177,0 — École polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL) 632,9 — Paul Scherrer Institut (PSI) 296,6 — Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) 57,0 — Eidg. Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) 101,0 — Eidg. Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und

Gewässerschutz (Eawag) 59,0 — ETH-Rat 33,2

Aus dem Total der Mittelzuteilung werden auch die Investitionen in die mobilen Sachanlagen (Mobilien, wissenschaftliche Ap-paraturen, Einrichtungen, Informatik und nutzerspezifische Anpassungen) und in immaterielle Güter finanziert. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 165,7 Millionen (2017: 161,7 Mio.) investiert.

Enthalten sind auch zentrale Mittel, die der ETH-Bereich im Berichtsjahr für folgende strategische Zwecke eingesetzt hat: — für Forschungsinfrastrukturen und Grossforschungsprojekte von gesamtschweizerischer Bedeutung gemäss der Schwei-

zer Roadmap, z.B. die Strahllinie ATHOS/SwissFEL, das Blue Brain Project oder das Sustained scientific user lab for simu-lation based science (CSCS) an der ETH Zürich (54,1 Mio.);

— für den Upgrade des CMS-Detektors am CERN (2,1 Mio.); — für den Beitrag an das Swiss Plasma Center (CRPP) (2,5 Mio.); — für neue Initiativen in der Forschung in den Fokusbereichen «Personalisierte Medizin», «Big Data» und «Advanced Manu-

facturing» (23,9 Mio.); — für Anreiz- und Anschubfinanzierungen von diversen, kleineren Projekten in Lehre und Forschung (9,3 Mio.).

Weiter sind zentrale Ausgaben für den ETH-Bereich im Umfang von 8,5 Millionen enthalten (u.a. Beiträge an das Vorsorgewerk ETH-Bereich bei der Publica zur Erhöhung des Deckungsgrads und zwecks Finanzierung des Grundlagenwechsels). Für die Sicherstellung der Finanzierung des Rückbaus der Beschleunigeranlagen am PSI wurden seit 2013 jährlich Mittel aus dem Finan-zierungsbeitrag zweckgebunden beim Bund angelegt. Der Betrag für das Jahr 2018 belief sich auf 8,0 Millionen.

Kreditmutationen — Kreditverschiebung von 24,2 Millionen aus dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Kredit A240.0134 «Investitio-

nen ETH-Bauten»

RechtsgrundlagenETH-Gesetz vom 4.10.1991 (SR 414.110), Art. 34b; Verordnung über den Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen vom 19.11.2003 (V ETH-Bereich; SR 414.110.3).

HinweiseVerwaltungseinheitübergreifende Zahlungsrahmen «Bereich der Eidg. Techn. Hochschulen (ETH-Bereich) 2017–2020» (Z0014.03), siehe Band 1, Ziffer C 21.

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A231.0182 BEITRAG AN UNTERBRINGUNG ETH-BEREICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 278 400 000 268 600 000 268 600 000 0 0,0

Der Beitrag an die Unterbringung dient der Deckung der Mietkosten des ETH-Bereichs für die Nutzung der Liegenschaften im Eigentum des Bundes und der Bewirtschaftungsleistungen des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL). Er ist zwar finanzie-rungswirksam, aber haushaltsneutral (kein Mittelfluss). Basis der Berechnung sind die Abschreibungen und die kalkulatorischen Kapitalkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (in Mio.):

— Lineare Abschreibungen Anlagewert 183,7 — Verzinsung auf Anlagewert (Kapitalkosten) 84,5 — Dienstleistungen BBL 0,4

Der Neuwert der Gebäude und Anlagen liegt bei 6,4 Milliarden. Der Wert der Grundstücke liegt ebenfalls unverändert bei 1,1 Mil-liarden. Der Buchwert der Anlagen (Restwert der Gebäude und Grundstücke) beläuft sich per Ende 2018 auf 4,1 Milliarden.

RechtsgrundlagenETH-Gesetz vom 4.10.1991 (SR 414.110), Art. 35a und Art. 35b.

HinweiseDiesem Aufwand steht ein entsprechender Ertrag beim BBL gegenüber (vgl. 620/E102.0104 «Liegenschaftsertrag ETH»).

A231.0183 EIDGENÖSSISCHES HOCHSCHULINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (EHB)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 37 600 000 37 036 000 37 036 000 0 0,0

Das EHB ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern. Es ist das Kompe-tenzzentrum des Bundes für Lehre und Forschung in der Berufspädagogik, der Berufsbildung und der Berufsentwicklung der gesamten Schweiz. Das EHB erbringt Leistungen in den Bereichen:

— Ausbildung von Berufsbildungsverantwortlichen — Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen — Forschung und Entwicklung in der Berufsbildung — Berufsentwicklung

Der Finanzierungsbeitrag des Bundes dient zur Deckung des Betriebsaufwands des EHB für Lehre und Forschung.

RechtsgrundlagenBerufsbildungsgesetz vom 13.12.2002 (BBG; SR 412.10), Art. 48; V vom 14.9.2005 über das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB-Verordnung; SR 412.106.1).

HinweiseZahlungsrahmen «Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) 2017–2020» (Z0038.02), Band 1, C 21.

A231.0184 UNTERBRINGUNG EHB

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 400 000 2 348 800 2 348 800 0 0,0

Der Beitrag an die Unterbringung dient der Deckung der Mietkosten des EHB für die Nutzung der Liegenschaft in Zollikofen (Eigentum Bund) und der Bewirtschaftungsleistungen des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL). Er ist zwar finanzie-rungswirksam, aber haushaltsneutral (kein Mittelfluss). Basis der Berechnung sind die Abschreibungen und die kalkulatorischen Kapitalkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr.

Rechtsgrundlagen

Berufsbildungsgesetz vom 13.12.2002 (BBG; SR 412.10), Art. 48; V vom 14.9.2005 über das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB-Verordnung; SR 412.106.1), Art. 41.

HinweiseDiesem Aufwand steht ein entsprechender Ertrag beim BBL gegenüber (vgl. 620/E100.0001 «Funktionsertrag (Globalbudget)»).

701 GS-WBF 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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159

A231.0185 BFK: KONSUMENTENINFO

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 1 000 000 970 000 970 000 0 0,0

Mit Beiträgen an die Konsumentenorganisationen fördert der Bund die objektive und fachgerechte Information der Konsumen-tinnen und Konsumenten (Publikationen in gedruckten oder elektronischen Medien, Durchführung von vergleichenden Tests, Aushandeln von Vereinbarungen über Deklarationen).

Die Beiträge wurden wie folgt auf die verschiedenen Konsumentenorganisationen aufgeteilt: — Féderation romande des consommateurs 434 212 — Stiftung für Konsumentenschutz 262 275 — Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera Italiana 142 786 — Konsumentenforum 95 279 — Schweizerische Gesellschaft für Ernährung 19 325 — Touring Club Schweiz 16 123

RechtsgrundlagenKonsumenteninformationsgesetz vom 5.10.1990 (KIG; SR 944.0), Art. 5; Verordnung vom 1.4.1992 über Finanzhilfen an Konsu-mentenorganisationen (SR 944.05).

A231.0380 FINANZIERUNGSBEITRAG AN INNOSUISSE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 231 131 700 231 131 700 0 0,0davon Kreditmutationen 2 200 000

Die Innosuisse – vormals Kommission für Technologie und Innovation (KTI) – ist seit dem 1.1.2018 eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern. Sie ist als Förderagentur des Bundes zuständig für die Förde-rung wissenschaftsbasierter Innovationen in der Schweiz durch finanzielle Beiträge, professionelle Beratung und Netzwerke. Der Bundesrat führt die Innosuisse über strategische Ziele, welche er am 17.12.2017 für die Periode 2017–2020 verabschiedet hat (BBl 2017 7947).

Den Grossteil der ihr zur Verfügung stehenden Mittel setzt die Innosuisse für die Finanzierung von Innovationsprojekten ein, welche die beitragsberechtigten Forschungsinstitutionen gemeinsam mit Wirtschaftspartnern (Unternehmen) durchführen. Die Innosuisse unterstützt förderungswürdige Innovationsvorhaben subsidiär zur Privatwirtschaft. Die Beiträge decken bis zu 50 Prozent der Projektkosten und werden nur an Forschungsinstitutionen ausgerichtet. Zudem leistet die Innosuisse einen Bei-trag zur Energiestrategie des Bundesrats, in dem sie das Förderprogramm «Energie» weiterführt und dabei Innovationsprojekte in definierten Aktionsfeldern (bspw. «Speicherung» und «Strombereitstellung») unterstützt und Beiträge an die Swiss Compe-tence Centers for Energy Research (SCCER) ausrichtet.

Der WTT-Support (Wissens- und Technologie-Transfer) stimuliert über themenorientierte Netzwerke und Mentoring den Aus-tausch zwischen Forschung und KMU und erleichtert Letzteren den Zugang zu Forschungsprojekten der Hochschulen und deren Infrastrukturen.

Das Start-up Coaching der Innosuisse unterstützt innovative Jungunternehmen, sich im Markt zu behaupten und neue Arbeits-plätze in der Schweiz zu schaffen. Mit Sensibilisierungs- und Trainingsmodulen werden angehende Unternehmensgründerin-nen und -gründer bei der Ideenentwicklung gefördert und für den Aufbau von Jungunternehmen geschult (wissensbasiertes Unternehmertum).

Im Rahmen des gemeinsamen Programms BRIDGE schliessen der Schweizerische Nationalfonds (SNF) und die Innosuisse die Förderlücke zwischen Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Forschung und stärken damit das Umsetzungspoten-zial der Forschung auf dem Markt und in der Gesellschaft.

Aus dem Finanzierungsbeitrag deckt die Innosuisse zudem ihre Funktionskosten.

Die verwendeten Mittel von 190,7 Millionen wurden zum überwiegenden Teil für die Projektförderung eingesetzt und teilten sich wie folgt auf die verschiedenen Instrumente auf:

— Grundbeitrag (Projektförderung inkl. Overhead, Start-up und Unternehmertum, Wissens- und Technologietransfer) 71,7 %

— Energieforschung SCCER 15,8 % — Förderprogramm BRIDGE 4,3 % — Funktionsaufwand 8,2 %

701 GS-WBF 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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160

Gegenüber der Rechnung 2017 (vgl. Übersicht «Kommission für Technologie und Innovation KTI», Verwaltungseinheit Nr. 760, Eigen- und Transferaufwand) blieben die Aufwendungen in etwa konstant. Der Mehraufwand ist v.a. auf die Auflösung von allge-meinen und zweckgebundenen Reserven in der Höhe von 2,2 Millionen zurückzuführen, welche die KTI mit der Rechnung 2017 beantragt hat.

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung von 700 000 Franken für die Auflösung von allgemeinen Reserven und 1 500 000 Franken für die

Auflösung zweckgebundener Reserven

HinweiseZahlungsrahmen «Innovationsförderung Innosuisse (KTI) 2017–2020» (Z0061.00), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0381 UNTERBRINGUNG INNOSUISSE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 646 400 646 400 0 0,0

Der Beitrag an die Unterbringung dient der Deckung der Mietkosten der Innosuisse für die Nutzung der Liegenschaft an der Einsteinstrasse 2 in Bern (Eigentum Bund) und der Bewirtschaftungsleistungen des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL). Er ist zwar finanzierungswirksam, aber haushaltsneutral (kein Mittelfluss). Basis der Berechnung sind die Abschreibungen und die kalkulatorischen Kapitalkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr.

RechtsgrundlagenBundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung SAFIG (SR 420.2) Art. 22.

HinweiseDiesem Aufwand steht ein entsprechender Ertrag beim BBL gegenüber (vgl. 620/E100.0001 «Funktionsertrag (Globalbudget)»).

701 GS-WBF 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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161

STAATSSEKRETARIAT FÜR WIRTSCHAFT

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums durch kohärente Ordnungs-, Wettbewerbs-, Konjunktur- und Be-

schäftigungspolitik — Förderung des Standorts Schweiz, Reduktion der administrativen Belastung und Sicherstellung einer kohärenten

KMU-Politik — Sicherung und Verbesserung des Marktzugangs im Ausland und Förderung einer regelorientierten, marktwirtschaftlichen

Weltwirtschaftsordnung — Unterstützung der weltwirtschaftlichen Integration von Entwicklungs-/Transformationsländern — Unterstützung der Sozialpartnerschaft, Gewährleistung sicherer und fairer Arbeitsbedingungen sowie Gesundheitsschutz

am Arbeitsplatz — Gewährleistung eines Ersatzeinkommens für Arbeitslose und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Wachstumspolitik: Laufende Überprüfung der Massnahmen aus der Neuen Wachstumspolitik — Digitalisierung: Schaffung und Sicherung geeigneter Rahmenbedingungen — Aussenwirtschaft: Stärkung des multilateralen Handelssystems und Ausbau des Netzes an Wirtschaftsabkommen — Europa: Erneuerung und Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU und zu Grossbritannien — Internationale Zusammenarbeit: Umsetzung der Botschaft 2017–2020 — Gewerbliches Bürgschaftswesen: Gesetzesrevision — Art. 21 Ausländergesetz: Erlass der Umsetzungsverordnung des Bundesrates

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Mehrheit der Meilensteine konnte wie geplant erreicht werden. Aussenwirtschaft: Die Verhandlungen über neue Freihandelsabkommen mit Indien, Vietnam, den Mercosur-Staaten und Malaysia konnten noch nicht abgeschlossen werden.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 25,3 7,2 15,0 -10,2 -40,5Investitionseinnahmen 3,7 378,2 378,2 374,4 n.a.Aufwand 1 216,7 1 134,0 1 088,8 -127,9 -10,5Eigenaufwand 147,4 150,6 145,7 -1,7 -1,2Transferaufwand 1 066,7 977,1 936,9 -129,8 -12,2Finanzaufwand 2,6 6,2 6,2 3,6 138,9Investitionsausgaben 1,4 405,5 405,0 403,5 n.a.

KOMMENTARDer Ertrag beinhaltet nebst dem Funktionsertrag und dem Finanzertrag die Entgelte und Gebühren für amtliche Wirtschaftspu-blikationen. Die Verminderung im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf Wechselkursschwankungen zurückzuführen: Nachdem im Jahr 2017 der höhere Eurokurs zu einem Buchgewinn auf der Beteiligung an der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung führte, ergab sich im Jahr 2018 infolge des gesunkenen Eurokurses eine Wertverminderung, die über den Finanzauf-wand gebucht wurde und dessen Anstieg grösstenteils erklärt.

Der Sprung bei den Investitionseinnahmen ist auf die Umwandlung des Bundesdarlehens an die SIFEM AG in Aktienkapital zu-rückzuführen (+374 Mio.). Diese Umwandlung erfolgte haushaltsneutral, d.h. der Vereinnahmung des Bundesdarlehens stehen entsprechende Investitionsausgaben in derselben Höhe gegenüber.

Der Gesamtaufwand des SECO verringerte sich 2018 gegenüber dem Vorjahr um rund 128 Millionen. Dies ist vor allem auf den Transferaufwand zurückzuführen: Alleine 80 Millionen Minderaufwand sind darauf zurückzuführen, dass 2018 die letzten Aus-zahlungen aus dem Beitrag an die Erweiterung der EU an die der EU 2004 beigetretenen zehn Mitgliedstaaten vorgenommen wurden. Weitere 30 Millionen sind auf eine Verschiebung vom Transferaufwand hin zu den Investitionsausgaben für die Kapital-aufstockung bei der SIFEM AG zurückzuführen.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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162

LG1: WIRTSCHAFTSPOLITIK

GRUNDAUFTRAGDie Leistungsgruppe umfasst die Analyse und Dokumentation der Wirtschaftsentwicklung der Schweiz. Wirtschaftspolitischer Handlungsbedarf wird abgeklärt und Entscheidgrundlagen für die Wirtschaftspolitik werden erarbeitet. Das SECO verfolgt damit das Ziel, dem Bundesrat, dem Parlament, der Verwaltung und der Öffentlichkeit ökonomisch fundierte Grundlagen für wirt-schaftspolitische Entscheide zu liefern. Es prüft gesamtwirtschaftlich relevante Vorlagen und schlägt konkrete Massnahmen vor mit dem Ziel einer langfristigen Stärkung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums und einer ausgeglichenen wirtschaftlichen Entwicklung.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,1 0,2 0,3 0,0 17,6Aufwand und Investitionsausgaben 10,3 9,7 10,1 0,4 4,2

KOMMENTARRund 8 Prozent des Funktionsaufwandes des SECO entfallen auf die Leistungsgruppe 1. Der Funktionsaufwand besteht haupt-sächlich aus Personalaufwand (69 %) und aus Beratungsaufwand (12 %). Die geringe Steigerung von rund 4 Prozent zum Voran-schlag 2018 ergibt sich aus der Durchführung von zusätzlichen Projekten, unter anderem für Studien in Erfüllung der Postulate 15.3398 Caroni «Faires Verfahren beim Zugang zu geschlossenen Märkten des Bundes» und 15.3387 FDP «Für einen funktionie-renden Wettbewerb. Gegen wettbewerbsverzerrende staatliche Beihilfen».

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Wirtschaftspolitische Beratung: Das SECO erbringt wirtschaftspolitische Beratung und erarbeitet Entscheidgrundlagen für gesamtwirtschaftlich relevante Vorlagen

– Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der öffentlichen Stellenvermittlung und der Arbeitsmarktlichen Massnahmen (Anzahl, min.)

4,0 3,0 4,0

– Laufende Überprüf. der Wachstumspolitik, Feststellung des wirtschaftspolitischen Reformbedarfs und Berichterstattung an den BR alle 2 Jahre (ja/nein)

ja ja ja

– Strukturberichterstattung mit Forschungsfragen zum Strukturwandel der Schweizer Wirtschaft (Veröffentlichte Studien) (Anzahl, min.)

13 5 5

Regulierung: Das SECO stellt die Qualität von Regulierung und Gesetzgebung hinsichtlich der volkswirtschaftlichen Auswirkungen sicher

– Analysen, welche vom SECO durchgeführt oder begleitet wurden (Anzahl, min.) 2 2 3Konjunktur: Die Wirtschaftsentwicklung der Schweiz wird analysiert und dokumentiert: Zahlen und Analysen werden zeitgerecht erarbeitet und publiziert

– Fristgerechte Publikation der vierteljährlichen offiziellen Konjunkturprognosen (ja/nein) ja ja ja– Fristgerechte Erstellung der vierteljährlichen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Schweiz (ja/nein) ja ja ja– Laufende, interne Evaluation der Qualität der BIP-Quartalsschätzungen des Bundes (ja/nein) ja ja ja

KOMMENTARAlle Ziele wurden wie geplant erreicht und teilweise sogar übertroffen.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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163

LG2: STANDORTFÖRDERUNG

GRUNDAUFTRAGDie Standortförderung unterstützt den Standort Schweiz im internationalen Wettbewerb und damit die Erhaltung und Erhö-hung des Wohlstands. Sie fördert die Standortentwicklung durch Bund, Kantone und Gemeinden, die Standortnutzung durch Unternehmen sowie die Standortnachfrage (u.a. durch Investoren und Touristen) und trägt zur Verbesserung der staatlichen Rahmenbedingungen bei. Ihre Instrumente sind die KMU-Politik, die Exportförderung, die Exportrisikoversicherung, die Stand-ortpromotion, die Regional- und Raumordnungspolitik sowie die Tourismuspolitik. Das SECO arbeitet hierfür im Rahmen von Vereinbarungen mit verschiedenen Partnern zusammen und stellt das Controlling sicher.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,1 0,8 0,3 -0,5 -61,1Aufwand und Investitionsausgaben 17,9 18,1 16,9 -1,2 -6,8

KOMMENTARRund 14 Prozent des gesamten Funktionsaufwandes des SECO entfallen auf die Leistungsgruppe 2. Der Funktionsaufwand be-steht mehrheitlich aus Personalaufwand (51 %) und aus Informatikaufwand (17 % ). Informatikprojekte im Bereich E-Government wurden rascher vorangetrieben und konnten teilweise bereits im 2017 fakturiert werden, was die Rechnung 2018 entlastete. Im Rahmen des Projekts «Linked Data Plattform» (LINDAS) kam es aufgrund von zeitlichen Verzögerungen in Zusammenhang mit einer WTO-Ausschreibung zu Minderausgaben. Beim Ertrag wurden die Rückerstattungen im Bereich des Bürgschaftswesens etwas zu hoch budgetiert.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Aussenwirtschaftsförderung: Das SECO stellt einen bedürfnisgerechten, wirkungsvollen und effizienten Einsatz der Instrumente zur Exportförderung, zur Standortpromotion sowie der Exportrisikoversicherung sicher

– Zufriedenheit mit den Leistungen von Switzerland Global Enterprise in der Standortpromotion, Umfrage bei allen beteiligten Kantonen (Skala 1-6)

4,55 4,70 4,60

Tourismuspolitik: Das SECO trägt mit der Konzipierung und dem Vollzug der Tourismuspolitik des Bundes zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Tourismusstandort bei

– Zufriedenheit der Gesuchsteller mit dem Vollzug des Programmes "Innotour" (min. Durchschnittswert einer periodischen Befra-gung) (Skala 1-4)

– 3,50 3,30

Regionalpolitik: Das SECO trägt mit der Konzipierung und dem Vollzug der Regionalpolitik in Zusammenarbeit mit den Kantonen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen bei

– Zufriedenheit der Kantone mit dem Vollzug der Regionalpolitik (min. Durchschnittswert einer periodischen Befragung, Durch-schnittswert) (Skala 1-6)

– 5,00 4,90

KMU-Politik: Das SECO trägt zur administrativen Entlastung und zu optimalen Rahmenbedingungen für die Unternehmensfinanzierung bei

– Umsetzung Bericht administrative Entlastung; jeweils alle 4 J.; aktueller Bericht 2015 (%) 61,3 – –

KOMMENTARDie Ziele konnten allesamt knapp nicht erreicht werden:Aussenwirtschaftsförderung: Die anspruchsvolle Zielvorgabe wurde im Berichtsjahr leicht unterschritten; gleichwohl konnte die Zufriedenheit im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden.Tourismuspolitik: Die Zufriedenheit liegt mit 3,3 leicht unterhalb der Zielsetzung (3,5). Die Gesuchstellenden wünschen sich gemäss Umfrage raschere Prozesse sowie zusätzliche Beispiele und Vorlagen. Das SECO wird die Vollzugsprozesse im laufenden Jahr optimieren sowie für die Gesuchstellenden entsprechende Dokumente zur Verfügung stellen.Regionalpolitik: Der Umfragewert liegt mit 4,9 leicht unter der Zielvorgabe (5,0). Aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten An-passung der Umfrage- und Berechnungsmethodik lassen sich die beiden Werte jedoch nicht mehr miteinander vergleichen. Die Gesamtbeurteilung der Zusammenarbeit mit dem SECO ist von 5,0 (2016) auf 5,2 (2018) gestiegen.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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164

LG3: AUSSENWIRTSCHAFTSPOLITIK

GRUNDAUFTRAGDie Aussenwirtschaftspolitik baut auf den drei Dimensionen i) Marktzugang im Ausland und internationales Regelwerk, ii) Bin-nenmarktpolitik in der Schweiz und iii) Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern auf (zu Letzterem: siehe Leistungsgruppe wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Die Aussenwirtschaftspolitik wirkt bei der Gestaltung einer an Regeln und marktwirtschaftlichen Grundsätzen orientierten, nachhaltigen Weltwirtschaftsordnung im Interesse von Arbeit-nehmern, Konsumenten und Investoren mit. Sie trägt zur Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz und damit zur langfristigen Sicherung des Wohlstands in der Schweiz bei.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 1,2 1,3 1,5 0,2 18,0Aufwand und Investitionsausgaben 26,4 26,4 27,0 0,6 2,4

KOMMENTARDie Erträge stammen aus Gebühreneinnahmen für Kriegsmaterialbewilligungen. 22 Prozent des gesamten Funktionsaufwandes des SECO entfallen auf die Leistungsgruppe 3. Der Funktionsaufwand besteht im Wesentlichen aus Personalkosten (rund 75 %). Der Mehrbedarf von 0,6 Millionen gegenüber dem Voranschlag erklärt sich durch höhere Reisespesen.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Internationale Abkommen: Die aussenwirtschaftspolitische Strategie des Bundesrates wird durch die Aushandlung und Umsetzung von Staatsverträgen (u.a. Freihandelsabkommen) und Beschlüssen internationaler Organisationen (insb. WTO, OECD) umgesetzt

– Freihandelsabkommen in Kraft (Anzahl, min.) 28 34 30– Investitionsschutzabkommen in Kraft (Anzahl, min.) 116 118 116

KOMMENTARDie Ziele wurden nicht erreicht: Freihandelsabkommen in Kraft: Zwei neue Freihandelsabkommen (FHA) mit Georgien und mit den Philippinen sind am 1.5. bzw. am 1.6.2018 in Kraft getreten. Die Schweiz verfügt somit über ein Netzwerk von 30 Abkommen, die in Kraft sind. Zudem wurden das FHA mit Ecuador, das modernisierte FHA mit der Türkei und dasjenige mit Indonesien unterzeichnet. Sobald die parlamenta-rischen Genehmigungsverfahren beendet sind, werden sie in Kraft treten. Die Verhandlungen über neue FHA mit Indien, Vietnam, den Mercosur-Staaten und Malaysia sowie diejenigen zur Revision des bestehenden FHA mit Mexiko konnten noch nicht abge-schlossen werden. Nachverhandlungen mit der Südafrikanischen Zollunion (SACU) wurden aufgenommen.Investitionsschutzabkommen in Kraft: Es konnte kein Investitionsschutzabkommen (ISA) mit Bahrain abgeschlossen werden, da Bahrain bisher wegen einer Änderung seiner Vertragspolitik nicht zur Verhandlungsaufnahme bereit war. 2018 ist das neue ISA mit Guyana in Kraft getreten. Im gleichen Jahr hat Ecuador sein bestehendes ISA mit der Schweiz gekündigt und ist zurzeit nicht bereit, ein neues Abkommen mit ausreichenden Schutzstandards abzuschliessen. 2018 waren somit weiterhin 116 ISA in Kraft.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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165

LG4: WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG

GRUNDAUFTRAGDer Bereich Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung des SECO hat zum Ziel, in Entwicklungs- und Transitionsländern sowie den neuen EU-Mitgliedstaaten ein wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltiges Wachstum zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und so Armut und Ungleichheit zu mindern. Dies geschieht im Einklang mit der Aussenwirtschaftsstrategie des Bundes über die Integration der Partnerländer in die Weltwirtschaft und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Binnen-wirtschaften. Die Instrumente sind: Multilaterale Zusammenarbeit, Erweiterungsbeitrag, makroökonomische Unterstützung, Inf-rastrukturfinanzierung, sowie Förderung von Handel, Privatsektor und klimafreundlichem Wachstum.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 17,7 0,5 0,7 0,3 57,6Aufwand und Investitionsausgaben 38,0 40,8 35,9 -4,9 -12,0

KOMMENTAR30 Prozent des gesamten Funktionsaufwandes des SECO entfallen auf die Leistungsgruppe 4. Der Hauptteil der Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag lässt sich durch tiefere Personalkosten erklären. Diese resultierten daher, dass aufgrund des offe-nen Entscheides bezüglich Gewährung eines zweiten Schweizer Beitrages an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten Vakanzen nicht besetzt wurden. Zudem wurde bei der Budgetierung SECO-intern der Leistungsgruppe 4 ein zu hoher Personalbedarf zugeteilt. Im Verlauf des Jahres stellte sich im Weiteren heraus, dass einzelne Beratungskosten dem Transfer- statt dem Funktionsaufwand zuzurechnen sind, und dass sich einzelne Vorhaben zu strategischen Beratungen verzögerten. Zudem sind die Reisekosten tiefer ausgefallen als ursprünglich geplant.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Internationale Zusammenarbeit: Das SECO unterstützt mit wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit effektiv die wirtschaftliche Entwicklung in den Partnerländern

– Anteil der Verpflichtungen in Prioritätenländern (%, min.) 38 50 49– Erfolgsquote der Projekte auf Basis der OECD-Kriterien (%, min., Ist-Wert=Vorjahr) 70 70 85Ostzusammenarbeit: Das SECO unterstützt mit der Transitionszusammenarbeit zielgerichtet und thematisch fokussiert die wirtschaftliche Entwicklung in den Staaten Osteuropas und der GUS

– Anteil der Verpflichtungen in Prioritätsländern (%, min.) 74 80 73– Erfolgsquote der Projekte auf Basis der OECD-Kriterien (%, min., Ist-Wert=Vorjahr) 70 70 85Multilaterale Zusammenarbeit: Die Interessen der Schweiz in der Zusammenarbeit mit den multilateralen Entwicklungsbanken sind gewahrt

– Von der Schweiz geführte Stimmrechtsgruppen in Weltbank und Europäischer Bank für Wiederaufbau und Entwicklung bleiben erhalten (ja/nein)

ja ja ja

– Anteil kofinanzierter Projekte der Entwicklungsbanken am Gesamtaufwand der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der Transiti-onszusammenarbeit (%, min.)

35 25 38

Erweiterungsbeitrag: Mit dem Erweiterungsbeitrag trägt die Schweiz u.a. zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU bei

– Anteil evaluierter Projekte, welche ein "zufriedenstellend" erreichen (%, min., Ist-Wert=Vorjahr) 80 80 92– Eigenaufwand gemessen an den geplanten Verpflichtungen (%, max.) 5 5 5

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht.

Internationale Zusammenarbeit, Ostzusammenarbeit: Es gilt zu beachten, dass der Zielwert für den «Anteil der Verpflichtungen in Prioritätenländern» kumuliert für die Botschaftsperiode 2017–2020 gilt. Da bilaterale Projekte in der Regel einen längeren Entwicklungszeitraum benötigen, kann in der Anfangsphase der Botschaftsperiode ein Wert unterhalb des Zielwerts resultieren. Gegen Ende der Botschaftsperiode sollte der Zielwert erreicht werden können. Die Erfolgsquoten der Projekte auf Basis der OECD-Kriterien sind stark angestiegen. Die Erfolgsquote basiert auf 20 bis 25 Pro-jektbewertungen pro Jahr, so dass erhebliche Wertschwankungen möglich sind (d.h. das Ergebnis von zwei Bewertungen kann die Erfolgsquote um 10 % beeinflussen).

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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166

LG5: ARBEITSMARKTPOLITIK

GRUNDAUFTRAGDie Arbeitsmarktpolitik hat zum Ziel, möglichst allen Menschen im Erwerbsalter eine Erwerbstätigkeit zu fairen, sicheren und gesunden Bedingungen zu ermöglichen. Stellensuchende werden durch die öffentliche Arbeitsvermittlung bei der Arbeitssuche unterstützt. Ebenso werden Missbräuche der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen bekämpft und die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gefördert. Die Schwarzarbeit soll eingedämmt werden. Im internationalen Kontext steht die Schweiz für die Respektierung der Arbeitnehmerrechte ein.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 1,5 1,5 2,0 0,5 29,9Aufwand und Investitionsausgaben 30,2 31,0 31,2 0,2 0,6

KOMMENTARRund 26 Prozent des gesamten Funktionsaufwandes des SECO entfallen auf die Leistungsgruppe 5. Nicht in den vorliegenden Zahlen enthalten sind die Kosten für Gehälter und Arbeitgeberbeiträge von 127,5 Vollzeitstellen (21,7 Mio.), die gestützt auf Arti-kel 92 Absatz 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes direkt durch die Arbeitslosenversicherung finanziert werden und somit nicht im Funktionsaufwand bzw. der Staatsrechnung des Bundes erscheinen. Der Ertrag liegt rund 30 Prozent über den für das Jahr 2018 budgetierten Einnahmen. Dieser Anstieg ist auf Mehreinnahmen im Bereich Bewilligungen (0,2 Mio.) (z.B. Wochenend-arbeit, Arbeitsvermittlung) und einer nicht budgetierten Beteiligung (0,3 Mio.) der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) an der Plattform CodE, welche dem Datenaustausch zwischen SECO und EKAS dient, zurückzuführen.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Öffentliche Arbeitsvermittlung: Beitrag zum Erhalt eines ausgeglichenen Arbeitsmarkts durch die effiziente Beratung von Stellensuchenden und den gezielten Einsatz von Qualifizierungsmassnahmen

– Wirkungsvereinbarungen mit den Kantonen zur raschen und nachhaltigen Wiedereingliederung Stellensuchender (Anzahl) 25 25 25– Kosten der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der arbeitsmarktlichen Massnahmen pro Stellensuchendem (CHF) 5 423 5 363 5 363– Fachkräfteinitiative: Zwei Monitoringberichte sowie Schlussbericht für den Bundesrat (Termin) 31.12. 31.12. 31.12.– Pünktliche Publikationen der monatlichen Arbeitsmarktstatistik (ja/nein) ja ja jaSchutz der Arbeitsbedingungen: Die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen werden gewahrt – Leistungsvereinbarungen des SECO mit Paritätischen Kommissionen der GAV und Kantonen zur Einhaltung der FlaM durch die

Vollzugsorgane (Anzahl)46 48 47

– Leistungsvereinbarungen des SECO mit Kantonen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Anzahl) 22 23 23Arbeitnehmerschutz: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden gefördert – Jährliche Durchführung von Audits bei einem Drittel der Durchführungsorgane (Kantone) des Arbeitsgesetzes (Anzahl) 8 8 8– Jährliche Durchführung von Audits bei den mit dem Vollzug des Produktsicherheitsgesetzes beauftragten Organisationen (Anzahl,

min.)5 5 5

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht. Zu Abweichungen kam es im nachfolgenden Bereich:Schutz der Arbeitsbedingungen: Bei den Leistungsvereinbarungen im Entsendegesetz kam eine Subventionsvereinbarung zwi-schen dem SECO und der Paritätischen Kommission des Gastgewerbes nicht zustande, da diese Branche die vom SECO verlang-ten Massnahmen nicht sicherstellen konnte.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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167

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 29 787 396 744 405 458 8 714 2,2Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 20 600 4 330 4 850 520 12,0Einzelpositionen E102.0106 Erträge Amtliche Wirtschaftspublikationen 3 299 2 804 3 100 296 10,6Transferbereich Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen E130.0001 Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen 777 9 916 12 158 2 242 22,6Rückzahlung Darlehen und Beteiligungen E131.0101 Rückzahlung Darlehen + Beteiligungen, Ausland 3 719 378 163 378 163 0 0,0Wertaufholungen im Transferbereich E138.0001 Wertaufholungen im Transferbereich – 1 438 – -1 438 -100,0Finanzertrag E140.0001 Finanzertrag 1 391 94 7 187 7 093 n.a.Aufwand / Ausgaben 1 218 948 1 550 858 1 506 021 -44 837 -2,9Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 122 874 126 024 121 106 -4 918 -3,9 Kompensation Nachtrag -653 Kreditverschiebung -129 Abtretung 1 269 Einzelkredite A202.0139 Junge Arbeitslose 343 560 201 -359 -64,1A202.0140 Amtliche Wirtschaftspublikationen 5 376 4 725 4 631 -94 -2,0 Nachtrag 550 Abtretung 5 A202.0141 Informatikanwendungen AVAM-Umfeld ALV 20 284 20 385 20 385 0 0,0Transferbereich LG 2: Standortförderung A231.0192 Schweiz Tourismus 53 209 52 144 52 144 0 0,0A231.0193 Dokumentations- und Beratungsstelle CH Tourismusverbandes 134 131 131 0 0,0A231.0194 Förderung von Innovationen und Zusammenarbeit im Tourismus 5 603 6 556 6 555 0 0,0A231.0195 Weltorganisation Tourismus 236 253 253 0 0,0A231.0196 Gewerbliche Bürgschaftsgenossenschaften 8 761 7 538 6 264 -1 275 -16,9A231.0197 Bürgschaftsgewährung in Berggebieten 894 690 -110 -800 -116,0A231.0198 Exportförderung 21 300 20 878 20 878 0 0,0A231.0208 Neue Regionalpolitik 26 302 25 193 25 193 0 0,0A231.0211 Info über den Unternehmensstandort Schweiz 3 818 3 743 3 743 0 0,0LG 3: Aussenwirtschaftspolitik A231.0199 Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) 1 850 1 929 1 850 -79 -4,1A231.0203 Org. wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 7 598 7 903 7 763 -140 -1,8 Nachtrag 103 A231.0204 Welthandelsorganisation (WTO) 3 554 3 830 3 713 -117 -3,1A231.0205 Europäische Freihandelsassoziation (EFTA), Genf 8 207 9 500 8 979 -521 -5,5A231.0207 World Economic Forum (WEF) 4 203 4 258 4 221 -37 -0,9 Nachtrag 1 200 A231.0212 Mitgliedschaft beim Vertrag über den Waffenhandel 193 238 217 -21 -8,8LG 4: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung A231.0200 Internationale Rohstoff Übereinkommen 176 238 218 -20 -8,4A231.0201 Organisation für industrielle Entwicklung (UNIDO) 1 294 1 487 1 443 -44 -3,0A231.0202 Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit 229 256 199 560 199 558 -2 0,0A231.0209 Beitrag an die Erweiterung der EU 92 914 42 000 12 371 -29 629 -70,5A231.0210 Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Osteuropäischen Staaten 77 028 74 446 74 437 -9 0,0A235.0101 Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer – 404 444 404 444 0 0,0A238.0001 Wertberichtigungen im Transferbereich -34 – – – –

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

LG 5: Arbeitsmarktpolitik A231.0186 Arbeitsvermittlung – 190 – -190 -100,0A231.0187 Internationale Arbeitsorganisation (ILO), Genf 4 314 4 350 4 336 -14 -0,3A231.0188 Leistungen des Bundes an die ALV 494 547 496 000 490 469 -5 531 -1,1A231.0189 Produktesicherheit 4 326 4 669 4 479 -190 -4,1A231.0190 Bekämpfung der Schwarzarbeit 4 451 4 500 4 198 -302 -6,7A231.0191 Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer 13 333 16 276 15 732 -544 -3,3 Nachtrag 1 855 Finanzaufwand A240.0001 Finanzaufwand 2 603 6 219 6 219 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 6 219

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 20 600 421 4 329 700 4 849 620 519 920 12,0finanzierungswirksam 3 193 015 4 329 700 4 808 324 478 624 11,1nicht finanzierungswirksam 17 407 405 – 41 296 41 296 –

Der Funktionsertrag umfasst die Gebühren für Arbeitszeitbewilligungen, für Bewilligungen von Kriegsmaterialexporten sowie für Bewilligungen für Arbeitsvermittlung und Personalverleih. Hinzu kommen Rückerstattungen für Präventionstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Unfallversicherungsgesetz im Auftrag der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssi-cherheit (EKAS). Ferner werden in diesem Kredit die Vergütungen der ALV an das SECO für operative Leistungen sowie weitere Entschädigungen von Dritten an das SECO berücksichtigt.

Der budgetierte Ertrag 2018 wurde anhand des Durchschnitts der Erträge aus den vier Rechnungsjahren 2013 bis 2016 ermittelt.

Die Abweichung zum Voranschlag 2018 von rund 0,5  Millionen ist zum einen auf Mehreinnahmen bei den Bewilligungen von Kriegsmaterialausfuhren und bei Arbeitszeitbewilligungen und zum anderen auf Mehreinnahmen bei der Verrechnung von Leis-tungen zugunsten des ALV-Fonds zurückzuführen.

Im nicht finanzwirksamen Bereich war 2018 keine Wertaufholung auf der Beteiligung an der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zu verzeichnen, was den Minderertrag in Höhe von rund 17 Millionen gegenüber der Rechnung 2017 grössten-teils erklärt.

RechtsgrundlagenArbeitsgesetz vom 13.3.1964 (ArG; SR 822.11), Art. 49; Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6.10.1989 (AVG; SR 823.11), Art. 4 und 15; Kriegsmaterialverordnung vom 25.2.1998 (KMV; SR 514.511), Art. 22.

E102.0106 ERTRÄGE AMTLICHE WIRTSCHAFTSPUBLIKATIONEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 3 299 107 2 803 500 3 099 543 296 043 10,6

Die Erträge aus den amtlichen Wirtschaftspublikationen setzen sich zusammen aus Gebühreneinnahmen für Publikationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (1,9 Mio.), aus einem Entgelt des Kantons Zürich für die Publikation des kantonseigenen Amts-blattes (0,3 Mio.) sowie aus Einnahmen für die Bereitstellung der Plattform SIMAP für öffentliche Beschaffung (rund 0,9 Mio.).

Der Mehrertrag gegenüber dem Voranschlag 2018 von rund 0,3 Millionen beruht hauptsächlich auf zusätzlichen Einnahmen aus Dienstleistungen für Mitglieder des Vereins simap.ch.

RechtsgrundlagenV vom 15.2.2006 über das Schweizerische Handelsamtsblatt (VSHAB; SR 221.415); V vom 11.12.1995 über das öffentliche Beschaf-fungswesen (VöB; SR 172.056.11).

HinweiseVgl. A202.0140 Amtliche Wirtschaftspublikationen.

E130.0001 RÜCKERSTATTUNG BEITRÄGE UND ENTSCHÄDIGUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 777 197 9 916 000 12 157 909 2 241 909 22,6

Der budgetierte Betrag entspricht dem Durchschnitt der Rückerstattungen aus den vier letzten Rechnungsjahren (2013–2016).

Im Vergleich zum Voranschlag und zur Vorjahresrechnung waren höhere Rückerstattungen bei günstiger realisierten als geplan-ten Projekten des Bereichs Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu verzeichnen.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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E131.0101 RÜCKZAHLUNG DARLEHEN + BETEILIGUNGEN, AUSLAND

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 3 719 243 378 163 400 378 163 261 -139 0,0

Die Rückzahlungen setzten sich wie folgt zusammen: — Konsolidierungsabkommen Bangladesch I 38 172 — Konsolidierungsabkommen Pakistan I 156 071 — Mischkredit Indonesien I 3 400 000 — Kurs- und Erholungszentrum Fiesch 125 000 — Umwandlung Bundesdarlehen an die SIFEM in Aktienkapital 374 444 018

Der starke Anstieg gegenüber der Vorjahresrechnung ist darauf zurückzuführen, dass 2018 infolge der Umwandlung des Dar-lehens an die Swiss Investment Fund for Emerging Markets AG (SIFEM) in Aktienkapital einmalig sowohl Investitionseinnah-men als auch die Investitionsausgaben von 374,4 Millionen anfielen (siehe auch Kredit A235.0101 Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer).

Die übrigen Rückzahlungen betreffen hauptsächlich Darlehen, welche der Bund in früheren Jahren im Rahmen der wirtschaftli-chen Entwicklungszusammenarbeit gewährt hat. Die einzelnen Beträge basieren auf den in den jeweiligen bilateralen Abkommen festgelegten Amortisationsplänen.

RechtsgrundlagenBG vom 19.3.1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0); BB vom 20.3.1975 über die Schuldenkonsolidierungsabkommen mit Bangladesch und Pakistan (AS 1976 206); BB vom 16.12.1965 über die Gewährung eines Hypothekardarlehens an die Genossenschaft Kurs- und Erholungszentrum Fiesch in Goms (BBl 1965 III 733).

E138.0001 WERTAUFHOLUNGEN IM TRANSFERBEREICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam – 1 437 700 – -1 437 700 -100,0

Die Wertaufholungen werden ab 2017 nicht mehr im vorliegenden Kredit verbucht, sondern im Finanzertrag (E140.0001). Diese neue Buchungspraxis wurde erst per Ende 2017 bekannt. Zu diesem Zeitpunkt war die Budgetierung schon erfolgt.

E140.0001 FINANZERTRAG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 1 391 163 93 800 7 187 273 7 093 473 n.a.finanzierungswirksam 92 000 93 800 87 757 -6 043 -6,4nicht finanzierungswirksam 1 299 164 – 7 099 516 7 099 516 –

Der im Voranschlag veranschlagte finanzierungswirksame Finanzertrag entsprach dem durchschnittlichen Zinsertrag der letzten vier Rechnungsjahre aus den Darlehen, welche der Bund in früheren Jahren im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszu-sammenarbeit gewährt hat. Die nicht finanzierungswirksamen Wertaufholungen sind ab 2017 nicht mehr im Kredit E138.0001, sondern in vorliegendem Kredit enthalten. Die Wertaufholungen teilten sich wie folgt auf:

— Darlehen Fiesch, 125 000 — Darlehen SIFEM 5 694 102 — Konsolidierungsabkommen Bangladesch I 24 931 — Konsolidierungsabkommen Pakistan I 221 240 — Mischkredit Indonesien I 1 122 000

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 122 874 014 126 024 200 121 105 915 -4 918 285 -3,9davon Kreditmutationen 487 100

finanzierungswirksam 105 971 311 108 545 800 102 774 536 -5 771 264 -5,3nicht finanzierungswirksam 410 975 339 400 901 753 562 353 165,7Leistungsverrechnung 16 491 728 17 139 000 17 429 626 290 626 1,7Personalaufwand 86 811 798 88 408 200 86 362 489 -2 045 711 -2,3

davon Personalverleih 61 293 – – – –Sach- und Betriebsaufwand 35 733 394 36 777 300 33 841 673 -2 935 627 -8,0

davon Informatiksachaufwand 12 490 031 13 033 500 11 817 982 -1 215 518 -9,3davon Beratungsaufwand 5 779 484 6 688 600 4 614 452 -2 074 148 -31,0

Abschreibungsaufwand 184 613 339 400 901 753 562 353 165,7Investitionsausgaben 131 334 499 300 – -499 300 -100,0Vollzeitstellen (Ø) 472 482 466 -16 -3,3

Personalaufwand und VollzeitstellenDie für Personal eingestellten Mittel wurden zu rund 97,7 Prozent beansprucht.

Gegenüber dem Voranschlag 2018 resultiert ein Kreditrest im Personalaufwand von rund 2 Millionen. Der Kreditrest ist im We-sentlichen auf die folgenden Faktoren zurückzuführen:

— Aufgrund des offenen Entscheides bezüglich Gewährung eines zweiten Schweizer Beitrages an ausgewählte EU-Mit-gliedstaaten wurden Vakanzen vorübergehend nicht besetzt. Dadurch wurden die geplanten Personalausgaben um rund 0,6 Millionen unterschritten.

— Für Aus- und Weiterbildungen sowie für die Beteiligung an der familienexternen Kinderbetreuung wurden 0,2 Millionen weniger ausgegeben als budgetiert.

— Für Personal im Ausland wurden rund 0,8 Millionen weniger beansprucht als geplant. Diese Aufwendungen unterliegen Parametern, die nicht beeinflusst werden können (unterschiedliche Kosten je nach Einsatzland, Alter und Familiengrösse der zu entsendenden Mitarbeitenden etc.), wodurch sich jährlich grosse Schwankungen ergeben können.

Der Personalaufwand für das Lokalpersonal des SECO im Ausland für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit und den Erweiterungsbeitrag an die EU (62 FTE) betrug 3,3 Millionen. Das damit finanzierte Personal wird vom EDA mit einem lokalen Vertrag angestellt. Entsprechend erscheinen die Löhne zwar im Personalaufwand des SECO, die Vollzeitstellen sind jedoch unter der Leistungsgruppe 3 (Aussennetz) des EDA aufgeführt.

Die vorliegenden Zahlen enthalten nicht die Kosten für Löhne und Arbeitgeberbeiträge für jene 127,5 Vollzeitstellen im SECO, die gemäss Artikel 92 Absatz 3 AVIG zu Lasten des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung gehen (21,7 Mio.) und nicht aus allgemeinen Bundesmitteln gedeckt werden. Sie sind nicht Gegenstand der Erfolgsrechnung des Bundes, werden jedoch aus Gründen der Transparenz vorliegend als ergänzende Information aufgeführt.

Sach- und BetriebsaufwandDer Sach- und Betriebsaufwand des Voranschlags (33,8 Mio.) wurde zu 92 Prozent beansprucht.

Der beanspruchte Informatiksachaufwand liegt um 1,2 Millionen unter dem im Voranschlag budgetierten Wert. Die Minderausga-ben sind auf eine günstigere Umsetzung einzelner Projekte zurückzuführen. Teilweise wurden zudem die für Weiterentwicklun-gen von IKT-Anwendungen vorgesehenen Mittel nicht vollständig beansprucht. Auch die im Bereich eGovernment budgetierten Mittel wurden nur teilweise verwendet.

Im Beratungsaufwand liegt die Rechnung um rund 2,1 Millionen unter dem Budget. Grund dafür ist erstens eine Verschiebung von budgetierten Mitteln aus dem Beratungsaufwand in den übrigen Betriebsaufwand für das Projekt eGovernment. Weiter fiel der Aufwand für Projekte im Bereich der Arbeitsmarktpolitik und der Entwicklungszusammenarbeit insgesamt um 0,9 Millionen tiefer aus als ursprünglich budgetiert.

AbschreibungsaufwandDer Abschreibungsaufwand betrug 0,9  Millionen und ist insbesondere auf eine grössere Abschreibung einer IKT-Anwendung zurückzuführen. Die Differenz zum Voranschlagswert (0,6 Mio.) ergibt sich grösstenteils daraus, dass bei der Budgetierung der Zeitpunkt der Inbetriebnahme dieser IKT-Anwendung noch offen war und daher der Abschreibungsaufwand lediglich für ein halbes Jahr veranschlagt wurde.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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InvestitionsausgabenDer vollständig ungenutzte Betrag von 0,5 Millionen für Investitionsausgaben ist darauf zurückzuführen, dass im Berichtsjahr anstelle der geplanten Eigenentwicklung von Softwareanwendungen eine Weiterentwicklung im Rahmen der internen Leistungs-erbringung (BIT; ISCeco) gewählt wurde.

KreditmutationenDie Summe aller Kreditmutationen beträgt rund 0,5 Millionen:

— Diverse Abtretungen im Umfang von rund 0,9 Millionen vom Eidg. Personalamt für zusätzliche Pensionskassenbeiträgen und berufliche Ausbildung sowie im Umfang von 0,4 Millionen vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) für die Projekte «Identitätsverbund Schweiz» und «One-Stop-Shop für Unternehmen».

— Kompensation der Nachtragskredite zugunsten der Voranschlagskredite A202.0140 «Amtliche Wirtschaftspublikationen» (rund 0,6 Mio.) und A231.0203 «Org. wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)» (rund 0,1 Mio.).

— Kreditverschiebungen in der Höhe von 0,1 Millionen vom Globalbudget SECO zum Globalbudget GS-WBF.

HinweiseVerpflichtungskredit «E-Government 2016–2019» (V0149.02), siehe Band 1, Ziffer C 12.

GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: Wirtschaftspolitik LG 2: Standortförderung LG 3: Aussenwirtschaftspolitik Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 10 10 18 17 26 27Personalaufwand 7 7 9 9 20 20Sach- und Betriebsaufwand 3 3 9 8 6 7

davon Informatiksachaufwand 1 1 4 3 2 2davon Beratungsaufwand 2 1 1 2 0 0

Abschreibungsaufwand 0 0 0 – 0 0Investitionsausgaben 0 – 0 – 0 –Vollzeitstellen (Ø) 36 35 44 45 121 124

LG 4: Wirtschaftliche Zusammenar-

beit und Entwicklung LG 5: Arbeitsmarktpolitik Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 38 36 30 31 Personalaufwand 28 28 23 23 Sach- und Betriebsaufwand 10 8 7 8

davon Informatiksachaufwand 2 3 3 3 davon Beratungsaufwand 2 1 1 1

Abschreibungsaufwand 0 0 0 – Investitionsausgaben 0 – 0 – Vollzeitstellen (Ø) 129 118 142 144

A202.0139 JUNGE ARBEITSLOSE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 342 837 559 800 200 927 -358 873 -64,1

Der Bundesrat erachtet die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit als prioritär. Der Bund engagiert sich entsprechend als Ar-beitgeber mit dem Programm «Berufspraktika in der Bundesverwaltung», das sich an stellenlose, bei der Arbeitslosenversiche-rung angemeldete Jugendliche richtet.

Empfänger sind die Arbeitslosenkassen der Praktikantinnen und Praktikanten. Diese finanzieren für die Dauer von 6 Monaten (in begründeten Fällen für 12 Monate) ein Berufspraktikum nach Artikel 64b AVIG. Die Finanzierung solcher Berufspraktika von arbeitslosen Personen (Beteiligung an den Taggeldkosten) wird von der Arbeitslosenversicherung und vom beschäftigenden Unternehmen (allgemeine Bundesverwaltung und Institutionen des Bundes wie beispielsweise Forschungsanstalten, Landes-museum) sichergestellt, wobei die Praktikumsbetriebe 25 Prozent der Taggeldzahlungen zu leisten haben. Dieser Kostenanteil wird im Falle des Bundes über den vorliegenden Kredit zentral beglichen, d.h. den Verwaltungseinheiten mit Praktikumsstellen erwachsen durch die Anstellung von Praktikantinnen und Praktikanten über dieses Programm keine Kosten.

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173

Die benötigten Mittel variieren mit der Höhe der Jugendarbeitslosigkeit. Der Kredit ist so ausgestaltet, dass auf eine Verschärfung der Jugendarbeitslosigkeit rasch reagiert werden kann.

RechtsgrundlagenArbeitslosenversicherungsgesetz vom 25.6.1982 (AVIG; SR 837.0), Art. 64a Abs. 1 Bst. b und 64b Abs. 2.

A202.0140 AMTLICHE WIRTSCHAFTSPUBLIKATIONEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 5 376 431 4 725 400 4 631 169 -94 231 -2,0davon Kreditmutationen 555 000

finanzierungswirksam 5 347 795 4 725 400 4 588 376 -137 024 -2,9Leistungsverrechnung 28 636 – 42 793 42 793 –Personalaufwand 2 245 700 2 278 900 2 183 270 -95 630 -4,2Sach- und Betriebsaufwand 1 831 711 1 896 500 1 934 541 38 041 2,0

davon Informatiksachaufwand 1 397 646 1 664 500 1 705 594 41 094 2,5davon Beratungsaufwand 300 – – – –

Investitionsausgaben 1 299 020 550 000 513 357 -36 643 -6,7Vollzeitstellen (Ø) 16 17 16 -1 -5,9

Das Ressort Publikationen sammelt, validiert, redigiert, veredelt und vertreibt die wichtigsten amtlichen und allgemein wirt-schaftspolitischen Informationen für die Öffentlichkeit und Wirtschaft. Als Kompetenzstelle für moderne Publikations- und Pro-zesslösungen (flexible IT-Lösungen, konsequente Anwendung der E-Government-Strategie) wird ein wesentlicher Beitrag zur administrativen Entlastung von Unternehmen und der Verwaltung geleistet.

Personalaufwand sowie Sach- und BetriebsaufwandDer Aufwand für die Aufbereitung und den Vertrieb von insgesamt rund 4,2  Millionen verteilte sich wie folgt auf die vier Publikationen:

— Für das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) wurden 1,8 Millionen eingesetzt. Die Ausgaben setzten sich grössten-teils aus den Personalkosten (0,8 Mio.) und aus den Kosten für Informatik (1,0 Mio.) zusammen. Die Rechnung konnte wie vorgeschrieben mit einem Kostendeckungsgrad von 100 Prozent abgeschlossen werden.

— Das Amtsblatt des Kantons Zürich (KAB-ZH) belastete den Kredit mit 0,3 Millionen. Dabei waren insbesondere Personal (0,2 Mio.) und Informatik (0,1 Mio.) die kostentreibenden Faktoren. Der gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckungsgrad von 100 Prozent konnte im Rechnungsjahr erreicht werden.

— Für die Beschaffungsplattform simap.ch wurden 1,0 Millionen eingesetzt, wobei die Mittel für Personal (0,4 Mio.) und Informatik (0,6 Mio.) verwendet wurden. Die Kosten konnten zu 90 Prozent mit Einnahmen aus Dienstleistungen rund um die Beschaffungsplattform finanziert werden.

— Die verwendeten Mittel für das Magazin «Die Volkswirtschaft» betrugen rund 1,1 Millionen. Die grössten Ausgaben wurden für Personal getätigt (0,8 Mio.). Der Kostendeckungsgrad betrug im Rechnungsjahr knapp 10 Prozent.

Eine unterjährig entstandene Vakanz im Bereich des Personals wurde bis Ende 2018 noch nicht wiederbesetzt. Dies begründet den Kreditrest von rund 0,1 Millionen im Personalaufwand.

InvestitionsausgabenFür Investitionsausgaben zur Entwicklung einer neuen Plattform für das SHAB wurden auf Grund einer Verlängerung der Projekt-dauer ins Jahr 2018 Mittel aus dem Vorjahr im Umfang von 0,6 Millionen mittels Kreditübertragung in das Jahr 2018 transferiert.

Die Höhe der Investitionsausgaben orientiert sich an den laufenden Investitionsvorhaben. Da die Fertigstellung der neuen Platt-form für das SHAB im Jahr 2018 deutlich weniger Mittel beanspruchte als 2017, fielen die Investitionsausgaben im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr rund 0,8 Millionen tiefer aus.

Kreditmutation — Kreditübertragung für das Informatikprojekt eSHAB im Umfang von rund 0,6 Millionen.

RechtsgrundlagenV vom 15.2.2006 über das Schweizerische Handelsamtsblatt (VSHAB; SR 221.415); V vom 11.12.1995 über das öffentliche Beschaf-fungswesen (VöB; SR 172.056.11).

HinweiseVgl. E102.0106 Erträge Amtliche Wirtschaftspublikationen.

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174

A202.0141 INFORMATIKANWENDUNGEN AVAM-UMFELD ALV

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 20 284 000 20 385 000 20 385 000 0 0,0

Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Informationssysteme der Arbeitslosenversicherung. Die Kostenbeteiligung wurde zwischen dem SECO und der Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung vereinbart. Der Betrag wird gemäss dieser Vereinbarung derzeit jährlich an die Teuerung angepasst. Deshalb erhöhte sich der Betrag für das Jahr 2018 gegenüber der Rechnung 2017 um rund 0,1 Millionen.

RechtsgrundlagenArbeitslosenversicherungsgesetz vom 25.6.1982 (AVIG; SR 837.0), Art. 83 Abs. 1 Bst. i; Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6.10.1989 (AVG; SR 823.11) Art. 35 Abs. 4.

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Bildung aus Rechnung 2017 – 500 000 500 000Endbestand per 31.12.2018 – 500 000 500 000Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 500 000 500 000

Auflösung und Verwendung von Reserven im Jahr 2018Mit der Rechnung 2017 wurden für das Programm «Content Management System Imperia» die Bildung von Reserven im Umfang von 0,5 Millionen beantragt. Aufgrund von Verzögerungen konnte das Projekt auch im Jahr 2018 nicht planmässig weitergeführt werden, daher wurde bis anhin auf die Auflösung dieser Reserven verzichtet.

Antrag zur Bildung neuer Reserven (500 000 Franken)Im Rahmen des Projekts «Linked Data Plattform» (LINDAS) kam es aufgrund von zeitlichen Verzögerungen in Zusammenhang mit einer WTO-Ausschreibung zu Minderausgaben. Hingegen werden diese Kosten anfallen, sobald die Ausschreibung erfolg-reich abgeschlossen und das Projekt weiter vorangetrieben werden kann. Aus diesem Grund soll für das Projekt LINDAS eine zweckgebundene Reserve im Umfang von 0,5 Millionen gebildet werden.

TRANSFERKREDITE DER LG 2: STANDORTFÖRDERUNG

A231.0192 SCHWEIZ TOURISMUS

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 53 208 500 52 144 200 52 144 200 0 0,0

Der Bund leistet Finanzhilfen an Schweiz Tourismus für die Erfüllung ihres Auftrages, die touristische Landeswerbung der Schweiz im In- und Ausland zu organisieren und durchzuführen. Die im Voranschlag 2018 eingestellten Mittel entsprechen den vom Bundesrat in der Botschaft über die Standortförderung 2016–2019 beantragten Mitteln abzüglich einer Teuerungskorrektur.

RechtsgrundlagenBG vom 21.12.1955 über Schweiz Tourismus (SR 935.21).

HinweiseZahlungsrahmen «Schweiz Tourismus 2016–2019» (Z0016.03), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0193 DOKUMENTATIONS- UND BERATUNGSSTELLE CH TOURISMUSVERBANDES

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 133 500 130 900 130 900 0 0,0

Der Bund fördert mit dem Beitrag im Bereich Tourismus die betriebs- und branchenübergreifende Angebotsgestaltung, die Ver-besserung der Aus- und Weiterbildung sowie den Wissensaufbau und die Wissensdiffusion. Der Beitrag fliesst an den Schweizer Tourismus-Verband (STV) für seine diesbezüglichen Tätigkeiten.

RechtsgrundlagenBundesratsbeschluss vom 4.10.1976 über die Erhöhung des Bundesbeitrages an die Dokumentations- und Beratungsstelle des Schweizerischen Fremdenverkehrsverbandes.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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175

A231.0194 FÖRDERUNG VON INNOVATIONEN UND ZUSAMMENARBEIT IM TOURISMUS

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 5 603 123 6 555 500 6 555 463 -37 0,0

Mit diesem Förderinstrument werden Vorhaben unterstützt, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus durch wirtschaft-liche, technologische, soziale oder ökologische Innovationen, durch verstärkte Zusammenarbeit und durch gezielten Wissens-aufbau stärken sollen. Für die Finanzierung dieser Vorhaben hat das Parlament am 9.9.2015 einen Verpflichtungskredit von 30 Millionen bewilligt.

RechtsgrundlagenBG vom 30.9.2011 über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (SR 935.22).

HinweiseVerpflichtungskredit «Förderung Innovation und Zusammenarbeit Tourismus 2016–2019» (V0078.03), siehe Band 1, Ziffer C 12.

A231.0195 WELTORGANISATION TOURISMUS

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 235 652 253 400 253 326 -74 0,0

Der Bund entrichtet über den vorliegenden Kredit einen Jahresbeitrag an die Weltorganisation für Tourismus (UNWTO). Die Jahresbeiträge der Mitgliedsländer basieren auf einem Verteilschlüssel, der den wirtschaftlichen Entwicklungsstand der Länder gemäss UNO-Statistiken und die Bedeutung des Tourismus in den Ländern berücksichtigt (Pflichtbeitrag).

RechtsgrundlagenBB vom 18.12.1975 über die Statuten der UN Weltorganisation für Tourismus von 1970 (SR 0.192.099.352).

A231.0196 GEWERBLICHE BÜRGSCHAFTSGENOSSENSCHAFTEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 8 760 822 7 538 300 6 263 742 -1 274 558 -16,9finanzierungswirksam 5 737 921 7 538 300 5 943 767 -1 594 533 -21,2nicht finanzierungswirksam 3 022 901 – 319 976 319 976 –

Der Bund erleichtert leistungs- und entwicklungsfähigen Klein- und Mittelbetrieben die Aufnahme von Bankdarlehen. Zu die-sem Zweck richtet er Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen aus. Gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen kann der Bund 65 Prozent der Bürgschaftsverluste übernehmen, Verwaltungskosten der Bürgschaftsorganisationen mitfinanzieren und in Ausnahmefällen nachrangige Darlehen gewähren. Das maximale Bürgschaftsvolumen ist gesetzlich auf 600 Millionen beschränkt.

Die Verwaltungskostenbeiträge des Bundes sind auf 3 Millionen pro Jahr plafoniert. Das Bürgschaftsvolumen lag Ende Juni 2018 bei 254,5 Millionen und blieb gegenüber dem Vorjahr stabil. Die Ausgaben des Bundes für Bürgschaftsverluste sind jedoch von 2,6 Millionen im Jahr 2017 auf rund 3 Millionen im Jahr 2018 gestiegen.

Die Positionen im Berichtsjahr setzten sich wie folgt zusammen: — Verwaltungskostenbeitrag 3 000 000 — Beitrag Bürgschaftsverluste 2 944 000 — Rückstellungen 521 000 — Transitorische Abgrenzungen -201 000

Die Übernahme von Bürgschaftsverlusten fiel rund 1,5 Millionen tiefer aus als budgetiert. Hingegen wurden neue nicht finanzie-rungswirksame Rückstellungen in der Höhe von rund 0,5 Millionen gebildet sowie negative nicht finanzierungswirksame transito-rische Abgrenzungen für den Verwaltungskostenbeitrag und für die Bürgschaftsverluste des Monats Dezember in der Höhe von rund 0,2 Millionen vorgenommen. In der Summe resultiert im Rechnungsergebnis ein Kreditrest von rund 1,3 Millionen.

Der Betrag der Rechnung 2018 fiel um rund 2,5 Millionen tiefer aus als im Vorjahr. Dies ist grösstenteils darauf zurückzuführen, dass mit der Rechnung 2017 aufgrund einer Neubewertung der Darlehen deutlich höhere nicht finanzwirksame Rückstellungen gebildet werden mussten (3,2 Mio.) als im Rechnungsjahr 2018 (0,5 Mio.).

RechtsgrundlagenBG vom 6.10.2006 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen (SR 951.25).

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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176

A231.0197 BÜRGSCHAFTSGEWÄHRUNG IN BERGGEBIETEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 894 313 690 000 -110 214 -800 214 -116,0finanzierungswirksam 402 313 690 000 25 870 -664 131 -96,3nicht finanzierungswirksam 492 000 – -136 083 -136 083 –

Gemäss Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren länd-lichen Raum (BGB) übernimmt der Bund derzeit einen Teil der Verwaltungskosten und der Verluste aus Bürgschaften der drei regionalen, vom Bund anerkannten Bürgschaftsgenossenschaften. Zusätzlich gewährt der Bund Zinskostenbeiträge, welche an Klein- und Mittelbetriebe ausbezahlt werden. Das BGB soll aufgehoben werden. Die laufenden Bürgschaften werden von den drei regionalen Bürgschaftsgenossenschaften verwaltet, neue Bürgschaften wurden im Berichtsjahr keine mehr eingegangen. Die noch laufenden Zinskostenbeitragsgeschäfte wurden zur administrativen Betreuung an das SECO zurückgegeben.

Die Anteile der Verwaltungskosten und der Zinskostenbeiträge sind bescheiden und abschätzbar. Ins Gewicht kann hingegen der Anteil an eventuellen Bürgschaftsverlusten fallen. Die Prognostizierbarkeit dieser Verluste ist in Bezug auf die Anzahl und auf das Ausmass schwierig, die Budgetierung wird daher anhand von Erfahrungswerten vorgenommen.

Die finanzwirksamen Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag im Umfang von rund 0,7 Millionen sind darauf zurückzufüh-ren, dass im Jahr 2018 keine Bürgschaftsverluste zu honorieren waren.

Seit dem Rechnungsjahr 2017 müssen infolge der vom Bund übernommenen IPSAS-Vorgaben nicht finanzwirksame Rückstel-lungen gebildet werden. Diese nicht finanzierungswirksamen Rückstellungen wurden jedoch im Voranschlag 2018 noch nicht budgetiert. Da rund 0,13 Millionen dieser Rückstellungen im Jahr 2018 aufgelöst werden konnten, ergibt sich in der Summe ein negativer Gesamtaufwand.

RechtsgrundlagenBG vom 25.6.1976 über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum (BGB; SR 901.2/21).

A231.0198 EXPORTFÖRDERUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 21 300 400 20 877 700 20 877 700 0 0,0

Die nationale Exportförderung soll in Ergänzung zur privaten Initiative Absatzmöglichkeiten im Ausland ermitteln, die schwei-zerischen Exporteure als international konkurrenzfähige Anbieter positionieren und den Zugang von Schweizer Firmen zu aus-ländischen Märkten unterstützen. Der private Verein Switzerland Global Enterprise (S-GE) ist vom SECO mit der Umsetzung der Exportförderung beauftragt. Basis bildet der Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung vom 15.9.2015, welcher einen Zahlungsrahmen von 94 Millionen für 2016–2019 vorsieht.

RechtsgrundlagenBG vom 6.10.2000 über die Förderung des Exports (SR 946.14).

HinweiseZahlungsrahmen «Exportförderung 2016–2019» (Z0017.04), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0208 NEUE REGIONALPOLITIK

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 26 302 000 25 193 100 25 193 100 0 0,0

Die Neue Regionalpolitik (NRP) zielt auf die Stärkung der regionalen Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit ab. Der Bund unterstützt Initiativen, Programme und Projekte, die diesen Zielen gerecht werden, mit Mitteln aus dem Fonds für Regionalent-wicklung. Der Bund zahlt den Kantonen die entsprechenden Globalbeiträge basierend auf den Programmvereinbarungen 2016–2019 aus, die Kantone entscheiden über die zu fördernden Projekte. Die Beiträge des Bundes richten sich dabei grundsätzlich nach der Wirksamkeit der Massnahmen. Finanziert werden zudem auch Begleitmassnahmen zur Umsetzung der Regionalpolitik. Für das Mehrjahresprogramm 2016–2023 steht ein Zahlungsrahmen von maximal 230 Millionen Franken für die Umsetzung der NRP zur Verfügung, d.h. jährlich maximale Einlagen in den Fonds von knapp 29 Millionen.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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177

RechtsgrundlagenBG vom 6.10.2006 über Regionalpolitik (SR 901.0).

HinweiseZahlungsrahmen «Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung 2016–2023», (Z0037.01), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0211 INFO ÜBER DEN UNTERNEHMENSSTANDORT SCHWEIZ

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 3 818 400 3 743 100 3 743 100 0 0,0

Die nationale Standortpromotion (Information über den Unternehmensstandort Schweiz) hat zum Ziel, den Wirtschaftsstandort Schweiz in ausgewählten Ländern erfolgreich zu positionieren und die langfristige und nachhaltige Ansiedlung ausländischer Unternehmen zu fördern. Empfänger des Kredits ist der privatrechtlich organisierte Verein Switzerland Global Enterprise (S-GE). Er führt den entsprechenden Auftrag des Bundes in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen respektive mit kantonalen Zusam-menschlüssen aus. Der gemeinsame Fokus liegt auf der Ansiedlung von innovativen und wertschöpfungsintensiven Firmen. Basis bildet der Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz, welcher einen Zahlungsrahmen von maximal 16,4 Millionen für 2016–2019 vorsieht. Die Kantone leisten für denselben Zeitraum Beiträge von insgesamt rund 5,2 Millionen.

RechtsgrundlagenBG vom 5.10.2007 zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz (SR 194.2).

HinweiseZahlungsrahmen «Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz 2016–2019» (Z0035.03), siehe Band 1, Ziffer C 21.

TRANSFERKREDITE DER LG 3: AUSSENWIRTSCHAFTSPOLITIK

A231.0199 SCHWEIZERISCHE NORMEN-VEREINIGUNG (SNV)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 1 850 000 1 929 400 1 850 000 -79 400 -4,1

Der Beitrag an die SNV ist eine Abgeltung für die per Verordnung an die SNV übertragenen Arbeiten (Sicherstellen einer zen-tralen Auskunftsstelle für Fragen betreffend technische Vorschriften und Normen, Aufbereiten der staatlichen Notifikationen über neue technische Vorschriften zuhanden schweizerischer Unternehmen und Behörden, Vertretung der Schweizer Interessen bei der Erarbeitung von internationalen Normen, auf die in schweizerischen Vorschriften verwiesen werden soll). Die Abgeltung deckt den grössten Teil der Kosten für die vom Bund an die SNV übertragenen Arbeiten. Empfänger sind die SNV und ihre nor-menschaffenden Mitgliederverbände SIA (Bauwesen), Electrosuisse/SEV (Elektrotechnik) und Asut (Telekommunikation). Die SNV muss jährlich Rechenschaft über die Erfüllung der ihr übertragenen Arbeiten ablegen. Dies deckt auch die von den Mitglie-derverbänden wahrgenommenen Aufgaben ab.

RechtsgrundlagenV vom 17.6.1996 über die Notifikation technischer Vorschriften und Normen sowie die Aufgaben der Schweizerischen Normen Vereinigung (SR 946.511), Art. 4.

A231.0203 ORG. WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG (OECD)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 7 598 037 7 903 000 7 763 321 -139 679 -1,8davon Kreditmutationen 103 000

Die OECD erstellt alle zwei Jahre ihr Budget und ihr Programm. Der Jahresbeitrag der Mitgliedstaaten wird anhand einer Formel berechnet, welche die relative Grösse der Volkswirtschaft sowie die Wachstumsrate und den Wechselkurs jedes Mitgliedstaates berücksichtigt. Der Anteil der Schweiz am ordentlichen Haushalt der OECD betrug 2 Prozent im Jahr 2018.

Der mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2018 anbegehrte Nachtragskredit für die Teilnahme der Schweiz an der Erwachse-nen-Literacy-Studie PIAAC wurde nicht in Anspruch genommen, da die entsprechende Auszahlungsfrist im Rahmen des Jahres-abschlusses des Bundes verpasst wurde.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

Page 180: VERWALTUNGSEINHEITEN 18...604 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 21 17 86 1 0 10 605 Eidgenössische Steuerverwaltung 423 167 1 051 54 1 7 349 606 Eidgenössische Zollverwaltung

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Kreditmutation — Nachtragskredit in der Höhe von 0,1 Millionen für die Teilnahme der Schweiz an der Erwachsenen-Literacy-Studie PIAAC.

RechtsgrundlagenÜbereinkommen vom 14.12.1960 über die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (SR 0.970.4), Art. 20.

A231.0204 WELTHANDELSORGANISATION (WTO)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 3 554 190 3 830 000 3 712 545 -117 455 -3,1

Der WTO-Mitgliederbeitrag berechnet sich auf Basis des Anteils des jeweiligen Landes am Welthandel (Ein- und Ausfuhren von Gütern und Dienstleistungen). Aufgrund einer Änderung der Berechnungsmethodik im Jahr 2013 wird neu auch der Handel mit nicht-monetärem Gold miteingeschlossen. Wegen der Struktur des schweizerischen Aussenhandels fällt dies stark ins Gewicht. Seither ist mit grösseren Schwankungen des Schweizer Anteils trotz gleichbleibendem WTO-Gesamtbudget zu rechnen. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Beitrag der Schweiz mit 4,5 Prozent leicht stärker angestiegen.

RechtsgrundlagenAbkommen vom 15.4.1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation (SR 0.632.20), Art. VII.

A231.0205 EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION (EFTA), GENF

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 8 207 159 9 500 000 8 979 126 -520 874 -5,5

Die Beiträge der EFTA-Mitgliedstaaten werden jährlich auf der Grundlage eines Kostenschlüssels (cost sharing formula) festge-legt. Dieser beruht auf verschiedenen Berechnungsfaktoren (u.a. der Entwicklung des BIP in den Mitgliedstaaten unter Berück-sichtigung von Wechselkursfluktuationen). Die Beitragszahlungen sind zu zwei Dritteln in Euro (für die Standorte Brüssel und Luxemburg) und zu einem Drittel in Schweizer Franken (für den Standort Genf) zu entrichten. Im EFTA-Budget gilt weiterhin das Prinzip des realen Nullwachstums. Trotzdem kommt es wegen der jeweiligen Preisentwicklung an den drei Standorten zu leichten nominellen Budgeterhöhungen. Ausgabenschwankungen sind aufgrund einer schwer vorhersehbaren Anzahl von Verhandlungs-runden und Unterstützungsprojekten zugunsten von Drittländern oder wegen veränderter Personal- oder Sekretariatskosten im konkreten Verlauf eines Budgetjahres durchaus möglich. Diese Diskrepanzen – in letzter Zeit handelte es sich um Überschüsse – werden erst nach Abschluss der Rechnung eines Budgetjahres ersichtlich. Die Überschüsse werden den Mitgliedstaaten jeweils im Jahr, das auf den Rechnungsabschluss folgt, gutgeschrieben.

Der Aufwand 2018 liegt rund 0,5 Millionen unter dem Voranschlag. Die EFTA hat 2018 ihren Mitgliedern den im Jahre 2016 erziel-ten Überschuss gutgeschrieben, welcher bei Festlegung des Voranschlags noch nicht bekannt war und mit mehr als 0,6 Millionen höher als erwartet ausfiel.

RechtsgrundlagenÜbereinkommen zur Errichtung der Europäischen Frei handels assoziation (EFTA; SR 0.632.31).

A231.0207 WORLD ECONOMIC FORUM (WEF)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 4 202 500 4 257 900 4 221 077 -36 823 -0,9davon Kreditmutationen 1 200 000

Der Bund unterstützt die Durchführung der Jahrestreffen des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos jeweils durch einen Assis-tenzdienst der Armee sowie durch eine Kostenbeteiligung an den zivilen Sicherheitskosten des Kantons Graubünden. Die Mittel für die Beteiligung an den zivilen Sicherheitskosten sind im Budget des SECO eingestellt.

Das dreistufige Finanzierungsmodell zur Abgeltung der zivilen Sicherheitskosten sieht einen ordentlichen Beitrag von maximal 3 Millionen pro Jahr bei normaler Bedrohungslage (1. Stufe) vor. Zusätzlich ist auf der 2. Stufe (erhöhte Bedrohungslage) eine Beteiligung von maximal 750 000 Franken für Kostendachüberschreitungen im Zeitraum 2016–2018 vorgesehen. Die Beiträge der Stufe  1 und teilweise der Stufe  2 werden jährlich veranschlagt. Die Mittel für ausserordentliche Vorkommnisse (3.  Stufe) werden nicht budgetiert.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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Kreditmutationen — Nachtragskredit von 1,2 Millionen zur Abgeltung der höheren Sicherheitskosten als Folge der Terroranschläge in verschie-

denen europäischen Städten.

RechtsgrundlagenBG über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS, SR 120), Art. 28.

A231.0212 MITGLIEDSCHAFT BEIM VERTRAG ÜBER DEN WAFFENHANDEL

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 193 400 238 100 217 253 -20 847 -8,8

Der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) ist für die Schweiz 2015 in Kraft getreten. Die Kosten der jährlichen Staatenkonferenzen sowie des Vertragssekretariats werden von den Vertragsstaaten anteilsmässig übernommen. Die Pflichtbei-träge der einzelnen Vertragsstaaten errechnen sich nach einem bei internationalen Organisationen gebräuchlichen Schlüssel, der sich mit der Anzahl der Vertragsstaaten verändert. Der Anteil der Schweiz am Budget liegt bei unter 2 Prozent. Aufgrund der Anrechnung von einmaligen und ausserordentlichen Überschüssen aus den Vorjahren reduzierte sich der Beitrag der Schweiz an das Budget 2018 von den veranschlagten 14 000 Franken auf effektiv 9400 Franken.

Der grösste Teil des Kredits wurde 2018 für die Unterstützung von Projekten für den Kapazitätsaufbau zur Kontrolle des Waffen-handels in Teilnehmerstaaten bzw. in zukünftigen Teilnehmerstaaten aufgewendet. Insgesamt wurden 128 000 Franken für vier Projekte der Nichtregierungsorganisationen Saferworld, Stimson Center, Center for Armed Violence Reduction und des Genfer Instituts Small Arms Survey aufgewendet. Diese bilateralen Projekte fokussierten auf Schulungen, Schulungsgrundlagen sowie Verwaltungsinfrastruktur zur Kontrolle des Waffenhandels. Weitere 80 000 Franken erhielt das offizielle Programm des ATT zur Unterstützung der Teilnahme finanzschwacher Länder an den Arbeitsgruppen in Genf und der Staatenkonferenz in Tokio.

RechtsgrundlagenVertrag vom 2.4.2013 über den Waffenhandel (SR 0.518.6).

TRANSFERKREDITE DER LG 4: WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG

A231.0200 INTERNATIONALE ROHSTOFF ÜBEREINKOMMEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 176 420 238 000 217 941 -20 060 -8,4

Die Mitgliedschaft in den internationalen Rohstofforganisationen ermöglicht es der Schweiz, ihre wirtschaftlichen und entwick-lungspolitischen Interessen zu vertreten und die Politik der Organisationen mitzubestimmen. Die Mitgliederbeiträge der Schweiz am ordentlichen Budget der einzelnen Rohstofforganisationen berechnen sich auf der Basis des Importanteils der Schweiz. Die Pflichtbeiträge an internationale Rohstofforganisationen setzten sich 2018 wie folgt zusammen:

— Internationale Kaffee-Organisation 91 819 — Internationale Kakao-Organisation 36 742 — International Zucker-Organisation 23 093 — Internationale Organisation für tropisches Holz 40 986 — Internationaler Baumwollausschuss 25 300

RechtsgrundlagenInternationales Kaffee-Übereinkommen (SR 0.916.117.1). Internationales Kakao-Übereinkommen von 2010 (SR 0.916.118.1). Interna-tionales Zucker-Übereinkommen von 1992 (SR 0.916.113.1). Internationales Tropenhölzer-Übereinkommen von 2006 (SR 0.921.11). BB vom 26.4.1951 betreffend Beitritt der Schweiz zum Internationalen konsultativen Baumwollkomitee (SR 971.119).

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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180

A231.0201 ORGANISATION FÜR INDUSTRIELLE ENTWICKLUNG (UNIDO)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 1 293 928 1 487 400 1 443 121 -44 279 -3,0

Die Organisation für industrielle Entwicklung (UNIDO) ist eine Entwicklungsagentur der UNO, die Entwicklungs- und Transitions-länder in deren Bestreben nach einer nachhaltigen industriellen Entwicklung unterstützt. Der Anteil der Schweiz am Budget der UNIDO belief sich auf 1,90 Prozent des ordentlichen Haushalts, der durch die Generalkonferenz aller Mitgliedsländer festgelegt wurde.

RechtsgrundlagenSatzung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (SR 0.974.11), Art. 15.

A231.0202 WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 229 256 435 199 560 000 199 557 520 -2 480 0,0

Die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen des SECO im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit tragen zur Reduktion von Armut und globalen Risiken wie auch zur Förderung von Frieden und Menschenrechten bei. Hauptziel ist es, einen Beitrag zum nachhaltigen und inklusiven Wachstum zu leisten. Begünstigte sind Regierungsstellen, Zivilgesell-schaften, Privatunternehmen und andere Partner in den Empfängerländern, wenn möglich in Partnerschaft mit Schweizer Un-ternehmen und Dienstleistern. Gezielte Projekte werden auch in Zusammenarbeit mit multilateralen Finanzierungsinstitutionen (z.B. Weltbank) durchgeführt. Dabei sollen folgende vier Wirkungsziele erreicht werden, für welche im 2018 die untenstehenden Beiträge geleistet wurden:

— Wirksame Institutionen und Dienstleistungen 85 517 800 — Mehr und bessere Arbeitsplätze 24 208 398 — Gestärkter Handel und höhere Wettbewerbsfähigkeit 51 916 315 — Emissionsarme und klimaresiliente Wirtschaft 37 126 023 — Wirkungszielübergreifende Massnahmen 788 984

RechtsgrundlagenBG vom 19.3.1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0), Art. 9 Abs. 1.

HinweiseDie aus diesem Kredit geleisteten Beiträge werden vom Entwicklungsausschuss der OECD an die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) der Schweiz angerechnet.

Verpflichtungskredite «Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Rahmen der internationalen Entwicklungszusam-menarbeit» (V0076.03–V0076.08), siehe Band 1, Ziffer C 12.

A231.0209 BEITRAG AN DIE ERWEITERUNG DER EU

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 92 914 221 42 000 000 12 370 747 -29 629 253 -70,5

Der Schweizer Beitrag zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union wird an die dreizehn seit 2004 der Europäischen Union beigetretenen neuen EU-Mitgliedstaaten für die Finanzierung von Pro-jekten und Programmen u.a. in den Bereichen Infrastruktur und Umwelt sowie Privatsektorförderung ausgerichtet. Die Umset-zung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten entsprechend den jeweiligen bilateralen Rahmenabkommen und den Projektabkommen.

2018 wurden die letzten Auszahlungen an die der EU 2004 beigetretenen zehn Mitgliedstaaten (EU-10) vorgenommen. Der Kredit wurde um rund 30 Millionen nicht ausgeschöpft. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Umsetzung mehrerer Pro-jekte in Rumänien und Bulgarien langsamer verlief als geplant. Die Verzögerungen sind insbesondere auf die zur Qualitätssiche-rung notwendige, wiederholte Überarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, auf Einsprachen während den Ausschreibungspro-zessen und auf unvorhergesehene, zeitraubende Projektanpassungen zurückzuführen. Nach den EU-10 werden auch die Projekte in Bulgarien und Rumänien bis im Dezember 2019 abgeschlossen; der administrative Abschluss mit den letzten Rückvergütungen erfolgt dann bis Mitte 2020. Ein Teil der 2018 nicht angefallenen Auszahlungen an diese beiden Partnerstaaten wird bis Mitte 2020 erfolgen. Der Abschluss des Erweiterungsbeitrags an Kroatien, welches der EU 2013 beigetreten ist, wird 2024 erfolgen.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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RechtsgrundlagenBG vom 24.3.2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1).

HinweiseSiehe auch 202 EDA/A231.0337 Beitrag an die Erweiterung der EU.

Verwaltungseinheitsübergreifende Verpflichtungskredite «Beteiligung der Schweiz an der Erweiterung der EU» (V0154.00–V0154.02), siehe Band 1, Ziffer C 12.

A231.0210 WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT MIT OSTEUROPÄISCHEN STAATEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 77 027 697 74 446 300 74 437 249 -9 051 0,0

Die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen des SECO im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit tragen zur Reduktion von Armut und globalen Risiken wie auch zur Förderung von Frieden und Menschenrechten bei. Hauptziel ist es, einen Beitrag zum nachhaltigen und inklusiven Wachstum zu leisten. Dabei sollen vier Wirkungsziele erreicht werden, für welche im 2018 die folgenden Beiträge geleistet wurden:

— Wirksame Institutionen und Dienstleistungen 32 765 642 — Mehr und bessere Arbeitsplätze 9 446 463 — Gestärkter Handel und höhere Wettbewerbsfähigkeit 10 787 741 — Emissionsarme und klimaresiliente Wirtschaft 20 164 854 — Wirkungszielübergreifende Massnahmen 1 272 549

Begünstigte sind Regierungsstellen, Zivilgesellschaften, Privatunternehmen und andere Partner in den Empfängerländern, wenn möglich in Partnerschaft mit Schweizer Unternehmen und Dienstleistern. Gezielte Projekte wurden auch in Zusammenarbeit mit multilateralen Finanzierungsinstitutionen (z.B. Weltbank, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung EBRD) durchgeführt.

RechtsgrundlagenBG vom 24.3.2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1), Art. 1 und 10.

HinweiseDie aus diesem Kredit geleisteten Beiträge werden vom Entwicklungsausschuss der OECD an die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) der Schweiz angerechnet.

Verwaltungseinheitsübergreifende Verpflichtungskredite «Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit den ost- und mit-teleuropäischen Staaten» (V0021.00–V0021.04), siehe Band 1, Ziffer C 12.

A235.0101 DARLEHEN UND BETEILIGUNGEN ENTWICKLUNGSLÄNDER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 404 444 100 404 444 010 -90 0,0

Die Darlehensvergabe und die Beteiligungen an Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern werden seit 2011 durch die Swiss Investment Fund for Emerging Markets AG (SIFEM) abgewickelt. Die SIFEM investiert ihre Mittel in Finanzintermediäre (z.B. Risikokapitalfonds für KMU, Kreditlinien oder Leasinggesellschaften) in Entwicklungs- und Transitionsländern. Dies dient der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung in diesen Ländern.

Die Mittel von 404,4 Millionen wurden für die beiden folgenden Massnahmen eingesetzt: — Kapitalumwandlung in Höhe von 374,4 Millionen: Die Umwandlung des Bundesdarlehens in Aktienkapital führte in der

Rechnung 2018 zu einer einmaligen Erhöhung sowohl der Investitionsausgaben als auch der Investitionseinnahmen (siehe auch Kredit E131.0101 Rückzahlung Darlehen + Beteiligungen, Ausland). Für den Bund war die Umwandlung somit haus-haltsneutral. In der Bilanz kam es zu einer Umschichtung der Vermögenswerte von Darlehen hin zu Beteiligungen.

— Kapitalaufstockung in Höhe von 30 Millionen: Unabhängig von der Kapitalumwandlung hatte der Bundesrat am 9.6.2017 eine Kapitalaufstockung für die SIFEM von maximal 150 Millionen beschlossen. Die Auszahlung der Kapitalaufstockung soll in mindestens 5 jährlichen Tranchen von maximal je 30 Millionen erfolgen. Eine erste Tranche über 30 Millionen erfolgte im 2018. Die Mittel dafür wurden aus dem Kredit A231.202 Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit in den vorliegenden Kredit transferiert.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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RechtsgrundlagenBG vom 19.3.1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0), Art. 9 Abs. 1.

HinweiseVerpflichtungskredite «Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Rahmen der internationalen Entwicklungszusam-menarbeit» (V0076.05–V0076.08), siehe Band 1, Ziffer C 12.

TRANSFERKREDITE DER LG 5: ARBEITSMARKTPOLITIK

A231.0186 ARBEITSVERMITTLUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 190 100 – -190 100 -100,0

Das SECO kann gestützt auf das Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihgesetz Finanzhilfen an die private Arbeitsvermitt-lung gewähren. Empfänger sind der Verband Schweizer Arbeitsämter (VSAA) und die World Association of Public Employment Services (WAPES). Der VSAA ist ein wichtiger Akteur für die Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik und für die Förderung der interkantonalen Arbeitsvermittlung. Das SECO ist Mitglied des VSAA. Zusätzlich nimmt die Direktion für Arbeit des SECO die Mitgliedschaft in der WAPES wahr. Für die Förderung der interkantonalen Arbeitsvermittlung wurde bis 2016 eine Vollzeitstelle beim VSAA in Höhe von 140 000 Franken finanziert. Beim Beitrag an WAPES handelte es sich um einen Mitgliederbeitrag von rund 10 000 Franken.

Die Finanzierung der Mitgliedschaft des SECO beim VSAA und bei der WAPES werden ab 2017 durch den Fonds der Arbeitslo-senversicherung übernommen. Die im Voranschlag 2018 eingestellten Mittel wurden aus diesem Grund nicht beansprucht und begründen so den Kreditrest von rund 0,2 Millionen. Dieser Kredit wird im Jahr 2019 aufgehoben.

RechtsgrundlagenArbeitsvermittlungs- und Personalverleihgesetz vom 6.10.1989 (AVG; SR 823.11), Art. 11, 31 und 33.

A231.0187 INTERNATIONALE ARBEITSORGANISATION (ILO), GENF

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 4 313 740 4 350 000 4 336 407 -13 593 -0,3

Als Mitglied in der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entrichtet die Schweiz einen Mitgliederbeitrag. Die Höhe des Anteils der Schweiz am Budget der IAO wird anhand der Beitragsskala der Vereinten Nationen (UNO) errechnet. Das Budget der IAO wird grundsätzlich für zwei Jahre festgelegt, der Verteilschlüssel der UNO in der Regel für drei Jahre. Letzterer kann jedoch durch die UNO jährlich angepasst werden.

Das Budget für 2018–2019 wurde anlässlich der 106. Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) im Juni 2017 beschlossen. Der Beitrag der Schweiz wurde für 2018 mit dem Ansatz der Budgetperiode 2016–17 (1,048 %) berechnet. Kleinere Einsparungen ergeben sich durch eine termingerechte Bezahlung des Mitgliederbeitrags wie auch durch Einsparungen im Budget der IAO. Dies begründet die Abweichung zum Voranschlag 2018.

RechtsgrundlagenBundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18.4.1999 (SR 101), Art. 110; Finanzreglement der IAO (BBI 1920 V 443).

A231.0188 LEISTUNGEN DES BUNDES AN DIE ALV

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 494 547 000 496 000 000 490 469 000 -5 531 000 -1,1

Der Bund beteiligt sich an den Kosten für Vermittlung und arbeitsmarktliche Massnahmen. Empfänger ist die Arbeitslosenversi-cherung (ALV). Die Leistungen des Bundes an die ALV belaufen sich auf 0,159 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme (alle Löhne und Lohnbestandteile bis zum maximal versicherten Verdienst von Fr. 148 200). Der Betrag ist gesetzlich gebunden und nicht steuerbar.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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183

Die definitive Berechnung des geschuldeten Bundesbeitrags an die ALV für 2018 ist erst nach Abschluss der Jahresrechnung des ALV-Fonds im Frühjahr 2019 möglich. Eine allfällige Korrektur kann somit erst in der zweiten Jahreshälfte 2019 vorgenommen werden. Sind die Bundesbeiträge im Jahr 2018 zu hoch ausgefallen, wird die Differenz mit künftigen Zahlungen im Jahr 2019 verrechnet; sind sie zu niedrig, wird 2019 ein Nachtragskredit nötig.

Die Bundesbeteiligung im Jahr 2018 liegt rund 5,5 Millionen unter dem Voranschlag 2018. Die Differenz beruht darauf, dass der Bund im Jahr 2017 einen zu hohen Betrag ausbezahlt hat, welcher nun im Folgejahr verrechnet wurde.

Diese Verrechnung des im Jahr 2017 zu hoch ausbezahlten Beitrags mit der Zahlung im Jahr 2018 begründet auch den Rückgang der Ausgaben um 4,1 Millionen gegenüber dem Rechnungswert des Vorjahres.

RechtsgrundlagenArbeitslosenversicherungsgesetz vom 25.6.1982 (AVIG; SR 837.0), Art. 90 Bst. b, Art. 90a.

A231.0189 PRODUKTESICHERHEIT

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 4 325 780 4 668 700 4 478 834 -189 866 -4,1

Die Marktüberwachung in der Schweiz ist eine vom Bund gesetzlich geregelte Aufgabe, welche die Sicherheit der Produkte auf dem Markt sowie den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr mit der EU bzw. dem EWR sicherstellt. Der Vollzug des Produktesicherheitsgesetzes und seiner Verordnungen erfolgt durch mandatierte Organisationen, sog. Kontrollorgane. Leis-tungsvereinbarungen regeln die Abgeltung der Kontroll- und Prüfkosten. Das SECO führt jährlich Audits zur Überprüfung der effizienten Verwendung der Mittel durch.

Die für den Vollzug mandatierten Kontrollorgane erstellen einerseits risikobasierte Datengrundlagen und nehmen andererseits über Stichproben risikoorientierte Produktkontrollen und -prüfungen in definierten Produktekategorien vor. Sie untersuchen von Dritten gemeldete Verdachtsfälle und beobachten das Erscheinen neu in Verkehr gebrachter Produkte. Ausserhalb der geplanten Stichproben sind Kontrollen und Projekte aus Meldungen Dritter, anderer Ämter und aufgrund von Unfällen nicht vorhersehbar. So hat sich im Jahr 2018 gegenüber dem Voranschlag eine Budgetunterschreitung in der Höhe von rund 0,2 Millionen ergeben.

RechtsgrundlagenBG vom 12.6.2009 über die Produktesicherheit (PrSG; SR 930.11).

A231.0190 BEKÄMPFUNG DER SCHWARZARBEIT

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 4 450 792 4 500 000 4 198 370 -301 630 -6,7

Gemäss dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) gehen die Kosten bei Betriebskontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, die durch Gebühren und Bussen nicht gedeckt sind, je zur Hälfte zulasten des Bundes und der Kantone. Die Mittel werden für die Lohnkosten der kantonalen Inspektorinnen und Inspektoren eingesetzt. Empfänger sind die kantonalen Vollzugs-stellen. Gestützt auf das BGSA legen die Kantone fest, wie umfangreich die BGSA-Kontrolltätigkeit sein soll und wie viel Personal sie für die Kontrollaufgaben benötigen. Die Anzahl der vom Bund mitfinanzierten Inspektorinnen und Inspektoren wird nach erfolgter Prüfung durch den Bund in den Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen festgeschrieben. Einen Teil der für den Bund anfallenden Kosten verrechnet der Bund an die Unfallversicherung, an die AHV und an die ALV weiter.

Die Differenz von rund 0,3 Millionen zwischen der Rechnung 2018 und dem Voranschlag erklärt sich durch die folgenden Faktoren:

Erstens sind die von den Kantonen erhobenen und vom Kostenanteil des Bundes abgezogenen Gebühren und Bussen gegenüber dem Vorjahr angestiegen (rund 0,1 Mio.). Zweitens wurde im Hinblick auf eine voraussichtliche Rückzahlung eines Kantons im Jahr 2019 die Auszahlung im Jahr 2018 bereits reduziert (rund 0,1 Mio.). Schliesslich führten tiefere kantonale Lohnkosten zu einer Entlastung des Kredits.

RechtsgrundlagenBG vom 17.6.2005 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41).

HinweiseEinnahmen aus der Weiterbelastung an die Unfallversicherung, ALV und AHV werden im Ertragskredit E130.0001 Rückerstattun-gen Beiträge und Entschädigungen vereinnahmt. Sie beliefen sich im Rechnungsjahr auf rund 2,2 Millionen.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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184

A231.0191 BUNDESGESETZ ÜBER DIE IN DIE SCHWEIZ ENTSANDTEN ARBEITNEHMER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 13 332 969 16 275 600 15 731 706 -543 894 -3,3davon Kreditmutationen 1 855 000

Gestützt auf das Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmenden und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne entrichtet der Bund eine Entschädigung für die Kosten, welche im Zusammenhang mit den durch die Vollzugsorgane ausgeübten Kontrollaufgaben ausgelöst werden. Empfänger dieser Entschä-digung sind die kantonalen Vollzugsstellen und die paritätischen Kommissionen, welche die allgemeinverbindlich erklärten Ge-samtarbeitsverträge (GAV) ausgehandelt haben.

Die Kosten zulasten dieses Kredits setzen sich wie folgt zusammen: Der Bund übernimmt 50 Prozent der von den kantonalen Inspektorinnen und Inspektoren verursachten Lohnkosten. Ferner können die Sozialpartner resp. deren Vollzugsorgane (paritä-tische Kommissionen) Anspruch auf Entschädigung der Kosten erheben, welche ihnen zusätzlich zum üblichen Vollzug des GAV oder aus den Kontrollen von meldepflichtigen Stellenantritten und Dienstleistungserbringungen entstehen.

Zur Berechnung der Kontrollkosten für den Bund wird die Anzahl der kantonalen Kontrollen und die Anzahl der hierzu erforderli-chen Inspektorinnen und Inspektoren herangezogen. Daraus können die Lohnkosten, welche zu 50 Prozent vom Bund übernom-men werden, ermittelt werden. Hinzu kommen die Kosten für die von den paritätischen Kommissionen durchgeführten Kontrol-len. Hier werden vorgängig die Entschädigung pro Kontrolle sowie die Anzahl der Kontrollen festgelegt. Zusätzlich wird noch ein Betrag zur Deckung eines Teils der Koordinationskosten sowie eine Marge für die Kosten der Spezialkontrollen hinzugefügt.

Zur Deckung der Mehrkosten aufgrund einer erhöhten Anzahl Kontrollen verbunden mit Qualitätsverbesserungen hat das Par-lament mit Nachtrag I/2108 eine Mittelerhöhung um 1,9  Millionen genehmigt. Diese zusätzlichen Mittel wurden nur teilweise beansprucht. Der Kreditrest im Umfang von rund 0,5 Millionen ist grösstenteils darauf zurückzuführen, dass in der Planung im ersten Semester 2018 von höheren Entschädigungszahlungen an die paritätischen Kommissionen ausgegangen wurde, als dann effektiv aufgrund ihrer Leistungen ausbezahlt werden mussten. Zusätzlich waren die erwarteten Kosten für die Finanzierung der Lohnkosten zusätzlicher kantonaler Expertinnen und Experten im Berichtsjahr tiefer als erwartet, da 2018 noch nicht alle Vorha-ben erfolgreich abgeschlossen und entsprechend abgerechnet werden konnten.

Die Differenz zwischen der Staatsrechnung 2017 und der Staatsrechnung 2018 (rund 2,4 Mio.) ist zurückzuführen auf die Erhö-hung der finanziellen Mittel für die paritätischen Kommissionen ab 2018 (höhere Pauschale), auf die Erhöhung der Anzahl auf kantonaler Ebene mitfinanzierter Inspektorinnen und Inspektoren (Revision der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer und Erhöhung der Anzahl Kontrollen) sowie auf die Finanzierung zusätzlicher Expertinnen und Experten bei den Kantonen (siehe oben genanntes Nachtragskreditbegehren).

RechtsgrundlagenEntsendegesetz vom 8.10.1999 (EntsG; SR 823.20).

HinweiseEinnahmen aus Rückerstattungen der Vollzugsorgane werden im Ertragskredit E130.0001 Rückerstattungen Beiträge und Ent-schädigungen vereinnahmt.

Kreditmutationen — Mit Nachtrag I/2018 genehmigte das Parlament zusätzliche Mittel im Umfang von rund 1,9 Millionen.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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185

WEITERE KREDITE

A240.0001 FINANZAUFWAND

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 2 602 888 6 218 747 6 218 754 7 0,0davon Kreditmutationen 6 218 747

finanzierungswirksam – – 8 8 –nicht finanzierungswirksam 2 602 888 6 218 747 6 218 746 -1 0,0

Das SECO hat an der EBRD (European Bank for Reconstruction and Development) eine Beteiligung über EUR 142 730 000. Weil diese Beteiligung in CHF bilanziert ist, werden per Ende des Jahres allfällige Wertveränderungen auf Grund von Wechselkurs-schwankungen im Finanzertrag resp. im Finanzaufwand verbucht. Im Jahr 2018 gab es eine Wertminderung im Vergleich zu 2017.

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung im Umfang von 6,2 Millionen für nicht budgetierte Wertveränderung der Beteiligung.

704 SECO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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BUNDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTESchaffung und Gewährleistung guter Rahmenbedingungen für

— den erfolgreichen Absatz der Produkte und Dienstleistungen der Land- und Ernährungswirtschaft auf den Märkten — die unternehmerische Entfaltung der Landwirte und Landwirtinnen sowie der Betriebe — die Erhaltung des Kulturlands und eine nachhaltige Produktion

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Agrarpolitik 22+: Festlegung der Eckwerte — Nachfolgelösung Schoggigesetz: Verabschiedung der Ausführungsbestimmungen — Volksinitiativen «Ernährungssouveränität» und «Hornkuh»: Verabschiedung der Abstimmungserläuterungen — Agrarpolitik 2018–2021: Verabschiedung des Verordnungspakets 2018

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENAlle Meilensteine konnten wie geplant erreicht werden.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 246,8 250,3 245,3 -1,5 -0,6Aufwand 3 508,1 3 536,5 3 511,1 3,0 0,1Eigenaufwand 77,7 84,6 79,8 2,2 2,8Transferaufwand 3 430,4 3 451,9 3 431,2 0,8 0,0Investitionsausgaben 86,9 84,7 84,3 -2,6 -3,0

KOMMENTARDer Ertrag umfasst insbesondere die Einnahmen aus der Kontingentsversteigerung (201,6 Mio.), einen nicht finanzierungswirk-samen Zinsertrag (26,6 Mio.), die Einnahmen aus der Tierverkehrskontrolle (8,9 Mio.) sowie die Gebühren für Amtshandlungen (4,3 Mio.). Der Minderertrag von 1,5 Millionen gegenüber dem Vorjahr ergab sich hauptsächlich aus dem Rückgang des nicht fi-nanzierungswirksamen Zinsertrags (-3,5 Mio.) und den höheren Gebühren für Amtshandlungen (+1,1 Mio.) sowie den gestiegenen Einnahmen aus der Kontingentsversteigerung (+0,7 Mio.).

Der Aufwand besteht zu rund 98 Prozent aus Transferaufwand (3431,2 Mio.), der zum grössten Teil über drei landwirtschaftliche Zahlungsrahmen (Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen, Produktion und Absatz sowie Direktzahlungen) gesteuert wird. Die übrigen 2 Prozent entfallen auf den Eigenaufwand (79,8 Mio.). Ursache für dessen Anstieg (+2,2 Mio.) war hauptsäch-lich der gestiegene Sach- und Betriebsaufwand (+2,6 Mio.). Der Personalaufwand nahm hingegen um rund 0,4 Millionen ab. Der Transferaufwand blieb im Vorjahresvergleich praktisch konstant (+0,8 Mio.), da sich die Minder- und Mehraufwände der einzelnen Transferkredite die Waage hielten.

Die Investitionsausgaben sanken gegenüber dem Vorjahr um 2,6 Millionen oder 3 Prozent. Diese Entwicklung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass einerseits die Investitionskredite um rund 5,9 Millionen abnahmen und andererseits die Strukturver-besserungen um 2,5 Millionen und die Informatikinvestitionen um 1,1 Millionen anstiegen.

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LG1: AGRARPOLITIK

GRUNDAUFTRAGDas BLW setzt sich für eine multifunktionale Landwirtschaft ein, die einen wesentlichen Beitrag leistet zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, zur Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen, zur Pflege der Kulturlandschaft und zur de-zentralen Besiedlung des Landes. Mit der Erarbeitung von Grundlagen zur Agrarpolitik, der Ausrichtung von Subventionen via die Kantone sowie der Bereitstellung von Vollzugshilfen schafft es günstige Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse, für ökologische Leistungen der Landwirtschaft und für eine sozialverträgliche Landwirtschaft.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 12,8 13,2 14,1 1,0 7,2Aufwand und Investitionsausgaben 78,2 86,1 81,4 -4,6 -5,4

KOMMENTARDer um 1,0 Millionen höhere Ertrag ist vor allem auf höhere Gebührenerträge für Amtshandlungen (+1,2 Mio.), einen nicht finanzie-rungswirksamen Ertrag (+0,5 Mio.) und tiefere Einnahmen aus der Tierverkehrskontrolle (-0,9 Mio.) zurückzuführen. Der Minder-aufwand von 4,6 Millionen (-5,4 %) entstand insbesondere durch geringere Ausgaben für den Betrieb der Tierverkehrsdatenbank (-2,8 Mio.) sowie für den Beratungsaufwand (-1,3 Mio.).

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Agrarpolitische Vorhaben: Berichte, Botschaften und Umsetzungsbestimmungen werden zeitgerecht verabschiedet. Finanzielle Mittel werden optimal auf Ziele ausgerichtet

– Eröffnung Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2022+ durch den Bundesrat (Termin) – – 14.11.– Verabschiedung der Umsetzungsbestimmungen zur Nachfolgeregelung des Schoggigesetzes durch den Bundesrat (Termin) – 31.10. 21.09.Kundenzufriedenheit: Die Zusammenarbeit mit den Kantonen funktioniert reibungslos, der administrative Aufwand sinkt und die Agrarpolitik ist akzeptiert

– Reduktion administrativer Aufwand der Landwirtschaftsbetriebe im Vergleich zu 2015 (%, min.) – 5 –– Zustimmung der Bevölkerung zur Schweizer Agrarpolitik in der Univox-Umfrage (%, min.) – 75 75Informatiksysteme: Vom BLW für den Vollzug zur Verfügung gestellte Informatiksysteme zeichnen sich durch eine hohe Verfügbarkeit und Performance aus und die Projekte sind auf Kurs

– Verfügbarkeit Internetportal für Landwirtschaft, Tiere und Nahrungsmittel, www.agate.ch (%, min.) 99,9 99,9 99,3– Anteil planmässig umgesetzte IT-Projekte (%, min.) 73 70 79Wirtschaftlichkeit des Landwirtschaftssektors: Der Landwirtschaftssektor entwickelt sich ökonomisch und sozial nachhaltig – Steigerung Arbeitsproduktivität (%, min.) 3,5 2,1 5,9– Anteil der am meisten produktions- und handelsverzerrenden Stützungsmassnahmen an der Gesamtstützung (PSE) (%, max.,

Ist-Wert=Vorjahr)57 43 49

– Anteil Mittel für innovationsfördernde Massnahmen im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz (%, min.) 1,6 1,8 1,7Natürliche Lebensgrundlagen und Ökologie: Der Landwirtschaftssektor entwickelt sich ökologisch nachhaltig – Anteil Biodiversitätsförderflächen mit Qualität 2 (%, min.) 38 40 40– Erhaltung der für die Landwirtschaft wichtigen genetischen Vielfalt in Form von alten Sorten (Anzahl, min.) 5 400 5 300 5 500– Senkung des Risikos von Pflanzenschutzmitteln für aquatische Organismen durch eine Überprüfung der Wirkstoffe (Anzahl, min.) 10 10 5

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht. Zu grösseren Abweichungen kam es in folgenden Bereichen: Kundenzufriedenheit: Die Modellrechnungen zu den Auswirkungen der Agrarpolitik auf den administrativen Aufwand führten zu keinen verwertbaren Ergebnissen. 2019 wird deshalb eine Felderhebung durchgeführt.Informatiksysteme: Die Umstellung auf eine neue Version beim Internetportal für Landwirtschaft, Tiere und Nahrungsmittel ver-ursachte Probleme beim Login für die Benutzer.Wirtschaftlichkeit des Landwirtschaftssektors: Der Zielwert beim Anteil an der am meisten produktions- und handelsverzerren-den Stützungsmassnahmen an der Gesamtstützung beruht auf einer nicht korrekten Berechnung (richtiger Wert: 53 %). Bezogen auf den korrekt berechneten Zielwert wurde das Ziel erreicht. Beim Anteil Mittel für innovationsfördernde Massnahmen am Zahlungsrahmen Produktion und Absatz wurde der Zielwert knapp verfehlt wobei zu beachten ist, dass der Anteil zwischen 2014 und 2018 von 0,8 auf 1,7 Prozent angestiegen ist.Natürliche Lebensgrundlagen und Ökologie: Die Zielverfehlung bei der Überprüfung von Wirkstoffen ist primär die Folge eines Urteils des Bundesgerichtes, gemäss dem den Umweltschutzorganisationen im Rahmen des Überprüfungsverfahrens das Recht auf Rekurs einzuräumen ist. Dies hat eine Anpassung des Verfahrens notwendig gemacht und die Bearbeitungszeit verlängert.

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 247 294 252 012 246 012 -6 000 -2,4Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 12 755 13 197 14 148 951 7,2Fiskalertrag E110.0120 Schlachtabgabe 2 805 2 905 2 841 -64 -2,2Regalien und Konzessionen E120.0103 Einnahmen aus Kontingentsversteigerungen 200 966 204 000 201 618 -2 382 -1,2Transferbereich Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen E130.0104 Rückerstattung von Subventionen 746 1 860 949 -911 -49,0Finanzertrag E140.0001 Finanzertrag 30 023 30 050 26 456 -3 594 -12,0Aufwand / Ausgaben 3 595 514 3 622 930 3 596 076 -26 854 -0,7Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 78 163 86 064 81 436 -4 629 -5,4 Abtretung 458 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 1 870 Transferbereich LG 1: Agrarpolitik A231.0223 Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UNO (FAO) 7 241 7 673 7 671 -2 0,0A231.0224 Landwirtschaftliches Beratungswesen 11 620 11 280 10 813 -467 -4,1A231.0225 Forschungsbeiträge 11 243 10 817 10 813 -4 0,0A231.0226 Bekämpfungsmassnahmen 2 120 3 339 1 246 -2 094 -62,7A231.0227 Entsorgungsbeiträge 46 558 48 299 47 285 -1 014 -2,1A231.0228 Pflanzen- und Tierzucht 38 379 38 501 38 495 -7 0,0A231.0229 Qualitäts- und Absatzförderung 64 817 67 750 64 983 -2 767 -4,1A231.0230 Zulagen Milchwirtschaft 292 996 293 000 292 990 -10 0,0A231.0231 Beihilfen Viehwirtschaft 5 683 5 961 5 283 -677 -11,4A231.0232 Beihilfen Pflanzenbau 64 175 67 340 64 733 -2 607 -3,9A231.0233 Umschulungsbeihilfen 41 100 41 -59 -58,8A231.0234 Direktzahlungen Landwirtschaft 2 806 387 2 812 367 2 805 385 -6 981 -0,2A235.0102 Investitionskredite Landwirtschaft 6 829 1 238 939 -299 -24,2A235.0103 Betriebshilfe 216 300 -42 -342 -114,1A236.0105 Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen 79 668 82 200 82 200 0 0,0A238.0001 Wertberichtigungen im Transferbereich 79 379 86 700 81 805 -4 895 -5,6

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 12 754 826 13 197 000 14 148 349 951 349 7,2finanzierungswirksam 12 594 456 13 197 000 13 608 814 411 814 3,1nicht finanzierungswirksam 160 370 – 539 535 539 535 –

Der Funktionsertrag umfasst insbesondere Gebühren für Amtshandlungen (4,3 Mio.) und den Ertrag aus der Tierverkehrskont-rolle (8,9 Mio.).

Die Einnahmen aus der Tierverkehrskontrolle stammen hauptsächlich aus den Gebühren für Ohrmarken und Schlachtmeldungen. Sie sind abhängig von der Anzahl Geburten und Schlachtungen von Tieren. Im Jahr 2018 blieben diese Einnahmen wegen einer Anpassung der Gebührensätze Anfang 2018 unter dem Budgetwert (-0,9 Mio.). Die Gebührenerträge für Amtshandlungen fielen hingegen deutlich höher aus (+1,2 Mio.).

Der nicht finanzierungswirksame Ertrag ist auf die Aktivierung von Eigenleistungen in Informatikprojekten zurückzuführen.

RechtsgrundlagenAgrareinfuhrverordnung vom 26.10.2011 (AEV; SR 916.01), Art.  50 und Anhang  6; Sortenschutzverordnung vom 25.6.2008 (SR 232.161), Art. 11–17; V vom 16.6.2006 über Gebühren des BLW (GebV BLW; SR 910.11); V vom 16.6.2006 über die Gebühren für den Tierverkehr (SR 916.404.2).

E110.0120 SCHLACHTABGABE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 805 270 2 904 900 2 840 894 -64 006 -2,2

Für Rinder, Schwein, Schafe und Ziegen, jedoch nicht für Equiden, richtet der Tierlieferant dem Schlachtbetrieb eine Abgabe pro geschlachtetes Tier aus. Das BLW vereinnahmt die Schlachtabgabe mittels Verrechnung mit den Entsorgungsbeiträgen an die Schlachtbetriebe. Trotz einer leichten Zunahme der Schlachtungen gegenüber dem Vorjahr fielen die Einnahmen um knapp 0,1 Millionen tiefer aus als budgetiert.

RechtsgrundlagenTierseuchengesetz vom 1.7.1966 (TSG, SR 916.40), Art. 56a; Tierseuchenverordnung vom 27.6.1995 (TSV, SR 916.401), Art. 38a.

HinweiseDer Erlös aus der Schlachtabgabe wird für die Finanzierung von nationalen Programmen zur Überwachung von Tierseuchen verwendet (vgl. 341 BLV/A231.0256 Überwachung Tierseuchen). siehe Band 1, B 82/34.

E120.0103 EINNAHMEN AUS KONTINGENTSVERSTEIGERUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 200 965 518 204 000 000 201 618 342 -2 381 658 -1,2finanzierungswirksam 196 992 599 204 000 000 202 080 454 -1 919 546 -0,9nicht finanzierungswirksam 3 972 918 – -462 112 -462 112 –

Die Einnahmen aus den Kontingentsversteigerungen setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: — Fleisch und Zuchtrinder 198 061 661 — Kartoffelprodukte und Kernobst 2 910 288 — Milchpulver und Butter 646 393

Gegenüber dem Voranschlag resultierte ein um 2,4 Millionen geringerer Ertrag, einerseits aufgrund tieferer Zuschlagspreise bei den Wurstwaren (-3,1 Mio.) und andererseits durch Mehreinnahmen der 2018 neu teilweise versteigerten Speisekartoffeln und etwas höheren Zuschlagpreisen bei Kartoffelprodukten (+0,7 Mio.).

Beim nicht finanzierungswirksamen Ertrag handelt es sich um die Differenz zwischen der aufgelösten zeitlichen Abgrenzung aus dem Jahr 2017 per 1.1.2018 über 70,1 Millionen und der neu gebildeten passiven Rechnungsabgrenzung per 31.12.2018 über 70,5 Millionen.

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RechtsgrundlagenAgrareinfuhrverordnung vom 26.10.2011 (AEV; SR 916.01), Art. 16–20, Art. 35; Schlachtviehverordnung vom 26.11.2003 (SV; SR 916.341), Art. 17–20; V vom 7.12.1998 über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse-, Obst- und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG; SR 916.121.10), Art. 14 und 16; V vom 31.10.2012 über die Tierzucht (SR 916.310), Art. 32.

E130.0104 RÜCKERSTATTUNG VON SUBVENTIONEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 745 953 1 860 000 948 647 -911 353 -49,0

Dieser Kredit setzt sich zusammen aus Rückerstattungen von Beiträgen an Dritte (u.a. aus Zulagen für verkäste Milch) im Umfang von 0,3 Millionen und von Investitionsbeiträgen (u.a. Strukturverbesserungsbeiträge) in der Höhe von 0,4 Millionen. Hinzu kom-men Entgelte aus dem Kostenbeitrag Liechtensteins an Marktstützungsmassnahmen (0,3 Mio.).

Die Rückerstattungen von Subventionen fielen tiefer aus als der Durchschnitt der letzten drei Jahre.

RechtsgrundlagenFinanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0); Landwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1); Strukturverbesse-rungsverordnung vom 7.12.1998 (SVV; SR 913.1); BB vom 11.12.2003 über den Notenaustausch mit dem Fürstentum Liechtenstein zur Regelung der Beteiligung Liechtensteins an Markt- und Preisstützungsmassnahmen der schweizerischen Landwirtschaftspo-litik (SR 0.916.051.41).

E140.0001 FINANZERTRAG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 30 022 751 30 050 000 26 455 563 -3 594 437 -12,0finanzierungswirksam -95 216 50 000 -193 282 -243 282 -486,6nicht finanzierungswirksam 30 117 967 30 000 000 26 648 845 -3 351 155 -11,2

Der Bund tätigt Einlagen in die Fonds de Roulement Investitionskredite Landwirtschaft und Betriebshilfe. Die flüssigen Mittel der beiden Fonds generieren Zinserträge. Der Bund verbucht diese Zinserträge finanzierungswirksam auf dem vorliegenden Kredit. Gestützt auf Art. 110 Abs. 1 Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) werden die Zinserträge wieder für Investitionskredite und Be-triebshilfen eingesetzt. Positive Zinsen werden daher als Teil der Investitionsausgaben den Fonds de Roulement gutgeschrieben, negative Zinsen gehen zu Lasten der Fonds (vgl. A235.0102 Investitionskredite Landwirtschaft und A235.0103 Betriebshilfe). Aufgrund der anhaltenden Negativzinsen entstanden ein negativer Finanzertrag von 0,2 Millionen.

Die Kantone nutzen die Fondsliquidität für zinsfreie Darlehen an Landwirtinnen und Landwirte. Der nicht finanzierungswirksame Ertrag entspricht der Subvention in Form der entgangenen Zinserträge, auf die der Bund bei marktkonformer Verzinsung der Darlehen gemäss Konditionen zum Zeitpunkt der Gewährung Anspruch hätte.

RechtsgrundlagenLandwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 78 und 110.

HinweiseVgl. A235.0102 Investitionskredite Landwirtschaft; A235.0103 Betriebshilfe.

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 78 162 883 86 064 100 81 435 580 -4 628 520 -5,4davon Kreditmutationen 2 327 800

finanzierungswirksam 65 851 030 72 115 900 68 183 860 -3 932 040 -5,5nicht finanzierungswirksam -305 785 754 300 724 405 -29 895 -4,0Leistungsverrechnung 12 617 638 13 193 900 12 527 314 -666 586 -5,1Personalaufwand 38 541 882 38 220 700 38 099 889 -120 811 -0,3

davon Personalverleih 103 049 – 175 579 175 579 –Sach- und Betriebsaufwand 39 151 562 45 629 100 41 041 894 -4 587 206 -10,1

davon Informatiksachaufwand 11 430 371 11 964 900 11 967 782 2 882 0,0davon Beratungsaufwand 5 083 971 6 922 200 5 579 794 -1 342 406 -19,4

Abschreibungsaufwand 3 175 754 300 723 899 -30 401 -4,0Investitionsausgaben 466 264 1 460 000 1 569 898 109 898 7,5Vollzeitstellen (Ø) 230 224 224 0 0,0

Personalaufwand und VollzeitstellenDer Minderaufwand gegenüber dem Voranschlag von 0,1 Millionen (-0,3 %) ist auf die Rückvergütung von Sozialversicherungs-beiträgen und Minderausgaben bei der Kinderbetreuung zurückzuführen.

Sach- und BetriebsaufwandDer Minderaufwand beim Sach- und Betriebsaufwand betrug rund 4,6 Millionen. Er entstand vor allem durch tiefere Ausgaben für den Betrieb der Tierverkehrsdatenbank (-2,8 Mio.) und für den Beratungsaufwand (-1,3 Mio.).

Der Informatiksachaufwand setzte sich aus 9,7 Millionen für den Betrieb der Fachanwendungen und 2,3 Millionen für Projekte zusammen. Aufgrund von Verzögerungen werden für diverse Informatikprojekte zweckgebundene Reserven beantragt.

Der Beratungsaufwand lag mit 1,3 Millionen unter dem budgetierten Wert. Bei der Erhebung für die zentrale Auswertung der landwirtschaftlichen Einkommen entstand aufgrund der tiefer als erwarteten Beteiligung der landwirtschaftlichen Betriebe ein Kreditrest von 0,3 Millionen. Weiter haben zeitliche Verzögerungen im Projekt Kompetenzzentrum Boden dazu geführt, dass ge-plante Ausgaben im Umfang von rund 0,5 Millionen erst im 2019 anfallen werden. Für dieses Projekt wird eine zweckgebundene Reserve beantragt. Entgegen der Botschaft zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (BBl 2017 4351) hat das Parlament in der Wintersession 2017 beschlossen, die Zulage für Getreide nach der Anbaufläche und nicht nach der Menge auszurichten. Die budgetierten Mittel im Umfang von 0,3 Millionen für die Entwicklung eines Datenerfas-sungssystems für die Ausrichtung nach der Menge wurden daher nicht benötigt. Aufgrund eines grossen Investitionsbedarfs bei der IT wurden zudem Mittel im Umfang von rund 0,3 Millionen vom Beratungsaufwand in die Informatik verschoben.

Der übrige Sach- und Betriebsaufwand im Umfang von 23,5  Millionen setzte sich vor allem zusammen aus der Raummiete (2,8 Mio.), der Entschädigung der Identitas AG für den Betrieb der Tierverkehrsdatenbank (8,2 Mio.) und externen Dienstleistun-gen (9,5 Mio.), die insbesondere für die Administration der Milchpreisstützung und die Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch, für die Erfüllung von Aufgaben wie der Durchführung der Qualitätseinstufung, Marktüberwachungen sowie Marktentlassungsmassnahmen eingesetzt wurden. Der Minderaufwand von 3,2  Millionen gegenüber dem Voranschlag resultierte schwergewichtig aufgrund der um 2,8  Millionen geringeren Ausgaben für den Betrieb der Tierverkehrsdatenbank. Zudem konnten im Bereich Bürobedarf und Druckerzeugnisse Einsparungen von 0,2 Millionen realisiert werden.

AbschreibungsaufwandDer Abschreibungsaufwand in der Höhe von 0,7 Millionen entstand mehrheitlich im Bereich Software.

InvestitionsausgabenEs wurden fast ausschliesslich Investitionen im Bereich der Informatik (1,5 Mio.) getätigt. Gegenüber dem Voranschlag entstan-den Mehrausgaben von 0,1 Millionen. Die Investitionsmittel wurden insbesondere für drei Projekte zur Entwicklung von Fachan-wendungen aufgewendet:

— Cert-e-Pass; Entwicklung einer Fachanwendung, um die Prozesse des Pflanzenpasses und des Zertifizierungsregimes zu vereinen und medienbruchfrei für Betriebe und Kontrollorganisationen bereit zu stellen.

— InfoFito; Ablösung der bestehenden Fachanwendung zum Pflanzenschutzmittelverzeichnis. — PGREL-NIS; Ablösung der bestehenden Fachanwendung zur Datenbearbeitung von pflanzengenetischen Ressourcen für

die Ernährung und Landwirtschaft.

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Kreditmutationen — Abtretungen des EPA von 457 800 Franken für die berufliche Grundbildung, die Kinderbetreuung, zusätzliche Pensions-

kassenbeiträge sowie Förderprämien für die berufliche Integration. — Kreditüberschreitung von 1 870 000 Franken durch Auflösung zweckgebundener Reserven für diverse Informatikprojekte.

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Bildung aus Rechnung 2017 – 2 202 000 2 202 000Auflösung – -1 952 000 -1 952 000Endbestand per 31.12.2018 – 250 000 250 000Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 1 540 000 1 540 000

Auflösung zweckgebundener Reserven — Die Arbeiten für das Projekt Silverlight konnten 2018 fortgeführt werden (Fr. 600 000). Die 2017 gebildete zweckgebun-

dene Reserve wurde vollumfänglich verwendet. — Die Arbeiten für das Projekt FLEKO+ konnten 2018 abgeschlossen werden (Fr. 640 000). Die restlichen 2017 gebildeten

Reserven (Fr. 60 000) wurden zugunsten des Haushalts aufgelöst. — Die für das Projekt Cert-e-Pass gebildeten Reserven (Fr. 630 000) wurden verwendet. Das Projekt läuft weiter. — Die 2017 gebildeten Reserven für das Projekt nachhaltige Betriebe (Fr. 22 000) wurden zugunsten des Haushalts aufge-

löst.

Antrag zur Bildung neuer Reserven — Das Projekt Open Authorization (OAuth) ist ein offenes Protokoll, das eine standardisierte, sichere API-Autorisierung für

Desktop-, Web- und Mobile-Anwendungen erlaubt. Der Endbenutzer kann so Dritte damit beauftragen, in seinem Namen einen Dienst zu konsumieren. Typischerweise wird dabei die Übermittlung von Passwörtern an Dritte vermieden. Es wird die Bildung einer zweckgebundenen Reserve im Umfang von 150 000 Franken beantragt. Ein unvorhergesehener perso-neller Engpass beim bundesinternen Leistungserbringer führte zu einer zeitlichen Verzögerung bei diesem Projekt.

— Für das Projekt RIA wird die Bildung einer zweckgebundenen Reserve im Umfang von 450 000 Franken beantragt. Das im 2017 initialisierte und geplante Projekt eKontingente (Ersatz der Fachanwendungen AEV14online und eVersteigerung) wurde mit dem Ersatz der Fachanwendungen KIC erweitert und in RIA umbenannt. Das Projekt bzw. die Projekte wurden neu geplant, um die Komplexität und die Projektrisiken zu verringern. Aufgrund der Neuplanung verschieben sich die Projektleistungen und damit auch die finanziellen Aufwände vom 2018 auf die folgenden Jahre.

— Für das Projekt Ablösung Schoggigesetz Milch (ASGM) wird die Bildung einer zweckgebundenen Reserve im Umfang von 90 000 Franken beantragt. Es geht um die Entwicklung der elektronischen Schnittstelle zur Übermittlung der betriebs-spezifischen Milchproduktionsdaten von der TSM Treuhand GmbH zum Bund zwecks Auszahlung der neuen Verkehrs-milchzulage an die Milchproduzentinnen und Milchproduzenten. Eine Terminverschiebung durch den IT-Dienstleister (Onsite) führte zu einer zeitlichen Verzögerung im Projekt.

— Für das Projekt Cert-e-Pass wird die Bildung einer zweckgebundenen Reserve im Umfang von 200 000 Franken bean-tragt. Aufgrund von Ressourcenengpässen in Vietnam hat die Entwicklerfirma (ELCA) ein neues Team in Spanien aufge-baut, welches die Entwicklungsarbeiten für das Projekt übernommen hat. Der Entwicklungsfortschritt verlief in den ersten Monaten nicht wie geplant. Daraus resultiert eine zeitliche Verzögerung von einigen Monaten und eine Verschiebung der Leistungsverrechnung von 2018 ins 2019.

— Für das Projekt PGREL-NIS wird die Bildung einer zweckgebundenen Reserve im Umfang von 150 000 Franken bean-tragt. Die Leistungen für das Ausarbeiten der Testfälle konnten durch den externen Lieferanten nicht wie geplant im 2018 erbracht werden. Somit erfolgt die Erbringung der offenen Leistungen in der Realisierungsphase (Verschiebung von der Konzeptphase).

— Für das Projekt Kompetenzzentrum Boden (KoBo) wird die Bildung einer zweckgebundenen Reserve im Umfang von 500 000 Franken beantragt. Die Initialisierungsphase für den Aufbau des KoBo war für 2018 vorgesehen. Unvorhergese-hene Arbeiten bei Projektpartnern führten zu zeitlichen Verzögerungen.

A231.0223 ERNÄHRUNGS- UND LANDWIRTSCHAFTSORGANISATION DER UNO (FAO)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 7 241 040 7 673 400 7 671 431 -1 969 0,0

Die Schweiz ist seit 1946 Mitglied der FAO und unterstützt mit ihrem Beitrag an das Budget deren Tätigkeiten im Bereich Ernäh-rung und Landwirtschaft. Entsprechend ihrem Auftrag hat die FAO zum Ziel, die Ernährung, die Produktivität der Landwirtschaft und die Lebensqualität der ländlichen Bevölkerung zu verbessern. Das Budget der FAO deckt die wichtigsten technischen Ge-schäfte, die Zusammenarbeit und die Partnerschaften, die Informationen und die allgemeine Politik sowie die Leitung und die

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Verwaltung ab. Die übrigen Beiträge werden an Programme und Projekte ausgerichtet, die die Schweiz in Zusammenarbeit mit der FAO und internationalen Partnerschaften und Initiativen im Rahmen der Strategie für eine internationale nachhaltige Land-wirtschaft unternimmt.

Die Pflichtbeiträge an die FAO betrugen im Jahr 2018 rund 5,4 Millionen und die übrigen Beiträge rund 2,2 Millionen.

RechtsgrundlagenBB vom 19.12.1946 betreffend Beitritt der Schweiz zur FAO (SR 0.910.5).

A231.0224 LANDWIRTSCHAFTLICHES BERATUNGSWESEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 11 619 891 11 280 000 10 813 180 -466 820 -4,1

Über diesen Kredit werden die Beratungszentrale Agridea (8,2 Mio.), die überregionalen Beratungsdienste von Organisationen (1,4 Mio.), das Projektcoaching (0,3 Mio.) und Projekte zur Stärkung des Wettbewerbs im landwirtschaftlichen Beratungswesen (0,9 Mio.) finanziert.

Die Beratungszentrale unterstützt die kantonalen Beratungsdienste durch Methodenentwicklung, Weiterbildung, Dokumentation und Hilfsmittel sowie durch Netzwerkfunktionen zum verbesserten Austausch zwischen Forschung und Praxis bzw. generell allen Akteuren in den entsprechenden Fachgebieten und zwischen den Beratungsdiensten selber.

Die Aufwendungen für die überregionalen Beratungsdienste betreffen Beratungsleistungen in Spezialbereichen (Geflügel, Bio-landbau, Imkerei, Alpwirtschaft) in Form von Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen, Informationen und Einzelbera-tungen sowie Projektbegleitung, die von den Kantonen nicht abgedeckt werden.

Beim Projektcoaching wird die fachliche Begleitung (Coaching) im Rahmen einer Vorabklärung zur Erarbeitung eines Projektge-suchs für die Planung und/oder Umsetzung einer gemeinschaftlichen Projektinitiative finanziell unterstützt. Die Vorabklärung ist insbesondere die Grundlage für Projekte zur regionalen Entwicklung, für Projekte zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressour-cen oder für Vernetzungsprojekte nach Öko-Qualitäts-Verordnung (ÖQV).

Die Unterstützung von Beratungsprojekten hat zum Ziel, mehr Wettbewerb und Kostenvergleichbarkeit aber auch mehr Hand-lungsspielraum und Innovation im Beratungswesen zu ermöglichen.

Zwei Gründe führten zum Minderaufwand gegenüber dem Voranschlag: Erstens wurden weniger Projektgesuche im Rahmen des Projektcoachings genehmigt als seinerzeit bei der Budgetierung erwartet. Zweitens gab es bei der Ausführung von bewilligten Beratungsprojekten zur Stärkung des Wettbewerbs Verzögerungen. Arbeiten, die 2018 vorgesehen waren, können erst im 2019 durchgeführt werden.

RechtsgrundlagenLandwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 136; Landwirtschaftsberatungsverordnung vom 14.11.2007 (SR 915.1), Art. 9.

HinweiseZahlungsrahmen «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 2018–2021» (Z0022.04), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0225 FORSCHUNGSBEITRÄGE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 11 242 950 10 817 400 10 813 200 -4 200 0,0

Die Forschungsbeiträge werden eingesetzt zur Finanzierung von Finanzhilfeverträgen mit öffentlichen oder privaten Forschungs-institutionen (7 Mio.), insbesondere mit dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL, 6,9 Mio.), und für Beiträge an verschiedene politik- bzw. praxisbezogene Forschungsvorhaben (3,8 Mio.), vor allem zur Förderung der Synergien zwischen den Forschungsansätzen im Biolandbau und der nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft. Insgesamt flossen Mittel in der Höhe von rund 8,7 Millionen an das FiBL.

RechtsgrundlagenBG vom 14.12.2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG; SR 420.1), Art. 16; Landwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 116.

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A231.0226 BEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 119 735 3 339 400 1 245 561 -2 093 839 -62,7

Die Mittel dieses Kredits werden für die Entschädigung der Aufwendungen der Kantone zur Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten und Schädlinge (z.B. Feuerbrand, Ambrosia, Sharka) eingesetzt. Die Aufwendungen betreffen hauptsächlich die Bekämpfung der Feuerbrand-Krankheit im Obstbau. Es werden Abfindungen ausgerichtet für durch Massnahmen des Bundes verursachte Schäden. In Härtefällen wird eine Abfindung nach Billigkeit geleistet. Betroffen sind in der Regel Baumschulen, wo infolge Feuerbrand- oder Sharkabefall gesund aussehende Pflanzen, die jedoch als befallsverdächtig gelten, vorsorglich gerodet werden. Der Feuerbrand kann je nach Witterungsverhältnissen grossen Schaden anrichten. Die Bekämpfungsmassnahmen gegen den Feuerbrand konzentrieren sich weiterhin auf die Verhinderung der Ausbreitung und, wo aussichtsreich, auf die Ausrottung. Diese Massnahmen stellen sicher, dass sich diese gefährliche Krankheit im Obstbau möglichst nicht ausbreitet und somit der volkswirtschaftliche Schaden in Grenzen gehalten werden kann. Die Überwachung und Bekämpfung einiger weiterer besonders gefährlicher Schadorganismen gemäss Pflanzenschutzverordnung (namentlich Kartoffelschädlinge oder das Unkraut Ambrosia) werden ebenfalls unterstützt.

Gegenüber dem Jahr 2016 trat der Feuerbrand im 2017 in relativ bescheidenem Ausmass auf. Die Ausgaben für die Entschä-digungen der Aufwendungen der Kantone aus dem Jahr 2017, die im Rechnungsjahr 2018 entschädigt wurden, fielen deshalb tiefer aus als im Vorjahr, obwohl das Auftreten eines neuen Krankheitserregers festgestellt wurde (Braunfäule der Kartoffel), was konsequente Bekämpfungsmassnahmen erforderte. Der Kredit wurde nicht ausgeschöpft (-2,1 Mio.).

RechtsgrundlagenLandwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 149, 153, 155 und 156; Pflanzenschutzverordnung vom 27.10.2010 (PSV; SR 916.20).

A231.0227 ENTSORGUNGSBEITRÄGE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 46 557 757 48 299 100 47 285 334 -1 013 766 -2,1

Die Beiträge von maximal 75 Prozent an die zusätzlichen Kosten aus der Pflicht zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wurden im Rahmen des Tiermehlfütterungsverbots eingeführt. Rund 70 Prozent der Mittel werden als Entsorgungsbeiträge für Rinder, die restlichen 30 Prozent für Kleinvieh, Equiden und Geflügel ausgerichtet. Empfänger sind Schlachtbetriebe (30,3 Mio.) und Rindviehproduzenten (17,0 Mio.). Die Beiträge werden via Identitas AG ausbezahlt.

Dieser Betrag setzt sich aus folgenden Hauptkomponenten zusammen: — Entsorgungsbeiträge Rinder 32 566 591 — Entsorgungsbeiträge Kleinvieh (Schweine, Schafe und Ziegen) 12 885 075 — Entsorgungsbeiträge Equiden 52 525 — Entsorgungsbeiträge Geflügel 1 781 143

Die Beiträge für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte entwickeln proportional zu den Geburten von Rindern sowie zu den Schlachtungen von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Equiden und Geflügel. Die Schlachtungen vom Geflügel sind im Jahr 2018 im Vergleich zu den Vorjahren nochmals gestiegen. Dennoch wurde der Kredit nicht vollständig ausgeschöpft (-1,0 Mio.).

RechtsgrundlagenTierseuchengesetz vom 1.7.1966 (TSG; SR 916.40); V vom 10.11.2004 über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Ent-sorgung tierischer Nebenprodukte (SR 916.407).

A231.0228 PFLANZEN- UND TIERZUCHT

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 38 378 777 38 501 300 38 494 663 -6 637 0,0

Über diesen Kredit werden Beiträge zur Förderung und Erhaltung der inländischen Pflanzen- und Tierzucht ausgerichtet. Ein Grossteil der Mittel (23,5 Mio.) wird für die Rindviehzucht verwendet. Weitere Mittel werden zugunsten der Pferde-, Kleinvieh-, Honigbienen- und Neuweltkamelidenzucht sowie für tier- und pflanzengenetischen Ressourcen ausgerichtet. Empfänger sind anerkannte Tier- und Pflanzenzuchtorganisationen.

708 BLW 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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Dieser Betrag setzt sich aus folgenden Hauptkomponenten zusammen: — Tierzucht und Erhaltung der Schweizer Tierrassen 34 199 923 — Pflanzengenetische Ressourcen 3 296 625 — Genetische Ressourcen (Weiterentwicklung und nachhaltige Nutzung) 998 115

RechtsgrundlagenLandwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 24, Art. 140–146, Art. 147a und b; V über die Tierzucht vom 31.10.2012 (SR 916.310); V vom 28.10.2015 über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernäh-rung und Landwirtschaft (PGRELV; SR 916.181).

HinweiseZahlungsrahmen «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 2018–2021» (Z0022.04), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0229 QUALITÄTS- UND ABSATZFÖRDERUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 64 817 090 67 750 000 64 983 065 -2 766 935 -4,1

Mit diesen Beiträgen werden die Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte und die Förderung von Exportinitiativen unter-stützt. Zudem werden auch Mittel für die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in diesem Kredit budgetiert. Die Beiträge dienen der subsidiären Förderung von Massnahmen und Initiativen zur Erhöhung der Wertschöpfung am Markt. Empfänger der Fördermittel sind Organisationen und Trägerschaften der Ernährungswirtschaft.

Die Beiträge umfassen höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten für die Unterstützung der Massnahmen im Bereich von Art.  11 (Qualität und Nachhaltigkeit) und Art. 12 (Absatzförderung für schweizerische Landwirtschaftsprodukte, einschliesslich Exportinitiativen) des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1).

Die Nachfrage nach Mitteln im Bereich Qualität und Nachhaltigkeit für das Jahr 2018 blieb unter den Erwartungen. Hinzu kommt, dass gewisse Projekte weniger Mittel benötigten als geplant (-2,1 Mio.). Dies betrifft insbesondere die Bereiche Exportinitiativen sowie landwirtschaftliche Produkte, welche aufgrund extremer Naturereignisse Produktionseinbrüche erlitten haben (z.B. Frost-schäden beim Obstbau). Beide Effekte führten zu einem Kreditrest von 2,8 Millionen.

RechtsgrundlagenLandwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 11 und Art. 12; V vom 9.6.2006 über die Unterstützung der Absatzför-derung für Landwirtschaftsprodukte (LAfV; SR 916.010); V vom 23.10.2013 über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV; SR 910.16).

HinweiseZahlungsrahmen «Produktion und Absatz 2018–2021» (Z0023.04), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0230 ZULAGEN MILCHWIRTSCHAFT

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 292 996 392 293 000 000 292 990 121 -9 880 0,0

Die Zulage für verkäste Milch wirkt als Rohstoffverbilligung. Die Zulage für Fütterung ohne Silage fördert die qualitativ hochste-hende Rohmilchkäseproduktion. Sie werden monatlich an die Milchverwerter ausbezahlt und kommen den Milchproduzenten in Form eines höheren Milchpreises zugute.

Dieser Betrag setzt sich aus folgenden Hauptkomponenten zusammen: — Zulage für verkäste Milch 263 186 100 — Zulage für Fütterung ohne Silage 29 804 021

RechtsgrundlagenLandwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 28, 38 und 39; V vom 25.6.2008 über Zulagen und die Datenerfassung im Milchbereich (MSV; SR 916.350.2).

HinweiseZahlungsrahmen «Produktion und Absatz 2018–2021» (Z0023.04), siehe Band 1, Ziffer C 21.

708 BLW 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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A231.0231 BEIHILFEN VIEHWIRTSCHAFT

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 5 682 777 5 960 500 5 283 214 -677 286 -11,4

Über diesen Kredit werden Massnahmen zur Stützung der Fleisch- und Eierpreise sowie zur Verwertung der inländischen Schaf-wolle subventioniert. Empfänger sind Fleischverwerter, Eier-Packstellen und Verwerter inländischer Schafwolle.

Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: — Inlandbeihilfen Schlachtvieh und Fleisch 2 586 785 — Beihilfen Inlandeier 1 761 983 — Verwertung der Schafwolle 909 446 — Infrastrukturbeiträge im Berggebiet 25 000

Die Minderausgaben von 0,7 Millionen gegenüber dem Voranschlag entstanden vor allem bei den Inlandbeihilfen Schlachtvieh und Fleisch, weil weniger Mittel für Einlagerungsaktionen von Kalbfleisch beantragt wurden als erwartet.

RechtsgrundlagenLandwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 50–52; Schlachtviehverordnung vom 26.11.2003 (SV; SR 916.341); V  vom 25.6.2008  über die Verwertung der inländischen Schafwolle (SR 916.361); V vom 26.11.2003 über den Eiermarkt (EiV; SR 916.371).

HinweiseZahlungsrahmen «Produktion und Absatz 2018–2021» (Z0023.04), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0232 BEIHILFEN PFLANZENBAU

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 64 174 683 67 340 000 64 733 337 -2 606 663 -3,9

Mit den Mitteln dieses Kredits werden Massnahmen zur Erreichung einer angemessenen Versorgung mit inländischen Körnerle-guminosen, Speiseölen, Zucker und Obst sowie zu Gunsten der Weinqualität subventioniert. Empfänger sind Produzenten von Ölsaaten, Körnerleguminosen, Zuckerrüben und Saatgut, Verarbeitungsbetriebe von Obst sowie die Kantone (Weinlesekontrolle).

Dieser Betrag setzt sich aus folgenden Hauptkomponenten zusammen: — Zuckerrüben 33 285 510 — Ölsaaten und Körnerleguminosen 27 096 785 — Obstverwertung 1 753 763 — Saatgut und Weinbau, div. Entschädigungen 2 597 279

Weil die Flächenentwicklungen für Zuckerrüben und Körnerleguminosen unter den Erwartungen blieben und die im Jahr 2017 entstandenen Frostschäden auch Auswirkungen auf die Obstverwertung im Jahr 2018 hatten, entstanden Minderausgaben von 2,6 Millionen.

RechtsgrundlagenLandwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 54, 58, 64 und 140; Einzelkulturbeitragsverordnung vom 23.10.2013 (SR 910.17); Obstverordnung vom 23.10.2013 (SR 916.131.11); Weinverordnung vom 14.11.2007 (SR 916.140).

HinweiseZahlungsrahmen «Produktion und Absatz 2018–2021» (Z0023.04), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0233 UMSCHULUNGSBEIHILFEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 41 200 100 000 41 164 -58 836 -58,8

Mit dieser Massnahme wird die Umschulung von Landwirtinnen und Landwirten im Falle von Betriebsaufgaben unterstützt. Mit der Agrarpolitik 2014–2017 wurde die Befristung der Gesetzesgrundlage um vier Jahre bis Ende 2019 verlängert.

Die Minderausgaben von knapp 0,1 Millionen gegenüber dem Voranschlag ergaben sich aufgrund der geringen Anzahl Gesuche. Die Voraussetzung für die Gewährung der Beiträge, den Betrieb definitiv aufzugeben, vorhersehbare agrarpolitische Rahmen-bedingungen und das stabile Unterstützungsniveau haben dazu beigetragen, dass nur wenige Landwirte vom Instrument der Umschulungsbeihilfen Gebrauch gemacht haben.

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Page 200: VERWALTUNGSEINHEITEN 18...604 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 21 17 86 1 0 10 605 Eidgenössische Steuerverwaltung 423 167 1 051 54 1 7 349 606 Eidgenössische Zollverwaltung

198

RechtsgrundlagenLandwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 86a; V vom 26.11.2003 über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV; SR 914.11), Art. 19–30.

HinweiseZahlungsrahmen «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 2018–2021» (Z0022.04), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0234 DIREKTZAHLUNGEN LANDWIRTSCHAFT

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 806 387 418 2 812 366 800 2 805 385 413 -6 981 387 -0,2

Im Rahmen des Direktzahlungskredites werden die folgenden Beiträge ausgerichtet:

VersorgungssicherheitsbeiträgeZur Aufrechterhaltung der Kapazität der Nahrungsmittelproduktion werden flächenbezogene Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet. Diese umfassen einen einheitlichen Basisbeitrag, einen Beitrag für offene Ackerflächen und Dauerkulturen sowie einen nach Zonen abgestuften Erschwernisbeitrag im Hügel- und Berggebiet. Eine Abstufung nach Produktionsintensität erfolgt bei der Grünfläche, wo für Biodiversitätsförderflächen (BFF) der halbe Basisbeitrag ausgerichtet wird. Der Basisbeitrag wird ab 60 ha landwirtschaftliche Nutzfläche eines Betriebs schrittweise abgestuft.

KulturlandschaftsbeiträgeDer nach Zonen abgestufte Offenhaltungsbeitrag unterstützt die Bewirtschaftung in den einzelnen Zonen und fördert damit die Erhaltung einer offenen Kulturlandschaft. Zur Sicherstellung einer angemessenen Bestossung des Sömmerungsgebietes wird ein Sömmerungsbeitrag ausgerichtet. Zudem erhalten Ganzjahresbetriebe, die ihre Tiere sömmern, einen Alpungsbeitrag. Zur För-derung der Bewirtschaftung unter topografischen Erschwernissen wird ein nach Neigung abgestufter Hangbeitrag ausgerichtet. Betriebe mit einem hohen Anteil an Flächen über 35 Prozent Neigung erhalten zusätzlich einen Steillagenbeitrag.

BiodiversitätsbeiträgeZur Förderung der Biodiversität wird ein zweistufiger Qualitätsbeitrag gewährt. Für Biodiversitätsflächen, die eine Grundqualität erfüllen, wird der Beitrag der Stufe I ausgerichtet. Weisen diese Flächen zusätzliche botanische Qualität oder die Biodiversität fördernde Strukturen auf, so wird auch noch der Beitrag der Stufe II bezahlt. Seit 2016 ist der Beitrag für die Flächen mit Qua-litätsstufe  I auf 50 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche begrenzt. Zudem unterstützt der Bund Projekte der Kantone zur Förderung der Vernetzung und der angepassten Bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen. Die Vernetzungsbeiträge werden zu 90 Prozent vom Bund und zu 10 Prozent von den Kantonen finanziert. Gemäss der Zielsetzung im IAFP müssen 40 Prozent der Biodiversitätsflächen die Stufe II erfüllen. Dieses Ziel wurde 2018 erfüllt.

LandschaftsqualitätsbeiträgeMit den Landschaftsqualitätsbeiträgen werden Leistungen zur Erhaltung und Weiterentwicklung vielfältiger und qualitativ wert-voller Kulturlandschaften gefördert. Die Massnahmen werden in Projekten auf Basis regionaler Ziele entwickelt. Die Beiträge, die zu 90 Prozent vom Bund und zu 10 Prozent von den Kantonen finanziert sind, werden anhand eines projektspezifischen Beitrag-schlüssels ausgerichtet. Die Ausgaben für die Landschaftsqualitätsbeiträge sind je Kanton plafoniert.

ProduktionssystembeiträgeUnter diese Beiträge fallen die Bio- und Extensobeiträge, die Tierwohlbeiträge RAUS (Regelmässiger Auslauf im Freien) und BTS (Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) sowie der Beitrag für eine graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF).

RessourceneffizienzbeiträgeDiese Beiträge fördern zeitlich befristet die nachhaltigere Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Effizienz beim Einsatz von Produktionsmitteln. Eine ausgewiesene Wirkung haben emissionsmindernde Ausbringverfahren, eine schonende Bodenbearbei-tung, der Einsatz von präziser Ausbringtechnik im Bereich Pflanzenschutzmittel, eine stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen, die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obst-, Reb- und Zuckerrübenanbau sowie die Reinigung von Pflanzen-schutzmittelgeräten mit separatem Spültank.

ÜbergangsbeiträgeDie Übergangsbeiträge stellen eine sozialverträgliche Entwicklung beim Übergang vom alten zum weiterentwickelten Direktzah- lungssystem sicher. Sie werden bei hohen Einkommen und Vermögen reduziert. Mit zunehmender Beteiligung an den freiwilligen Programmen sinken die für die Übergangsbeiträge zur Verfügung stehenden Mittel.

708 BLW 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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199

Die Direktzahlungen setzten sich aus folgenden Hauptkomponenten zusammen: — Versorgungssicherheitsbeiträge 1 082 335 455 — Kulturlandschaftsbeiträge 520 910 538 — Biodiversitätsbeiträge 409 324 878 — Landschaftsqualitätsbeiträge 145 619 844 — Produktionssystembeiträge 475 890 012 — Ressourceneffizienzbeiträge 56 877 643 — Übergangsbeiträge 114 427 043

Der im Jahr 2018 für die Direktzahlungen verfügbare Kredit wurde praktisch vollständig ausgeschöpft (Kreditunterschreitung von 0,2 % bzw. 7 Mio.). Die Direktzahlungen werden in drei Tranchen (Akontozahlung ab Mitte Juni, Hauptzahlung ab Mitte Oktober und Schlussabrechnung ab Ende November) ausbezahlt. Damit der Faktor für die Berechnung der Übergangsbeiträge rechtzeitig für die Schlussabrechnung festgelegt werden kann, liefern die Kantone zusammen mit der Hauptabrechnung eine Schätzung der noch erwarteten, offenen leistungsbezogenen Beiträge bis Ende Kalenderjahr. Einerseits fielen diese Schätzungen etwas zu hoch aus und andererseits wendet das BLW beim Festlegen des Faktors eine gewisse finanzielle Sicherheitsmarge an, um sicherzustel-len, dass der verfügbare Kredit eingehalten werden kann. Dies hat zur Folge, dass mit dem festgelegten Faktor nicht die gesamte Residualgrösse des Kredits mit dem Übergangsbeitrag ausbezahlt wurde.

Die Kantone sind verpflichtet, ab 2017 als Basis für die Flächenerfassung zum Vollzug der Direktzahlungen ein geografisches Informationssystem (GIS) einzusetzen. Infolge dieser genaueren Erfassung, insbesondere auch der Hanglagen, und aufgrund des generellen Rückgangs der landwirtschaftlichen Nutzfläche, lagen die Versorgungssicherheits- (-9,7 Mio.) und Kulturlandschafts-beiträge (-14,0 Mio.) unter dem budgetierten Wert.

Bei den Biodiversitätsbeiträgen entsprechen die Ausgaben den budgetierten Mitteln.

Bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen wurden die kantonalen Plafonds nicht überall vollumfänglich ausgeschöpft. Die Ausgaben liegen um 4,4 Millionen unter dem Budget.

Die Zunahme bei den Produktionssystembeiträgen überstieg die Erwartungen und damit den Voranschlag um 7,9 Millionen.

Im Bereich der Ressourceneffizienzmassnahmen wurde der Voranschlag um 2,1 Millionen nicht ausgeschöpft. Bei den neuen Bei-trägen (ab 2018) für eine stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen und für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau, Rebbau und im Zuckerrübenanbau lag die Beteiligung unter den Erwartungen, weshalb weniger Mittel verwendet wurden.

Für die Übergangsbeiträge standen rund 9 Millionen mehr zur Verfügung als angenommen. Dies ist die Folge des Minderbedarfs bei anderen Direktzahlungsarten.

RechtsgrundlagenLandwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1), Art. 70–77.

HinweiseZahlungsrahmen «Direktzahlungen 2018–2021» (Z0024.04), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A235.0102 INVESTITIONSKREDITE LANDWIRTSCHAFT

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 6 828 749 1 238 000 938 518 -299 482 -24,2

Mit Hilfe der Investitionskredite Landwirtschaft werden in Zusammenarbeit mit den Kantonen rückzahlbare und zinslose Darle-hen mitfinanziert, die vorwiegend für einzelbetriebliche Massnahmen und für gemeinschaftliche Hochbauten eingesetzt werden. Sie bezwecken hauptsächlich die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen und der Bewirtschaftungs-grundlagen unter Berücksichtigung der besonders tierfreundlichen Stallhaltung sowie des Gewässerschutzes. Sie unterstützen zudem die gemeinschaftliche Selbsthilfe zur Senkung der Produktionskosten sowie zur Erhöhung der Wertschöpfung. Der Bund leistet Einlagen in die kantonalen Fonds de Roulement. Empfänger sind Landwirtinnen und Landwirte. Die Beiträge werden via Kantone ausbezahlt. Die flüssigen Mittel der kantonalen Fonds de Roulement generieren Zinserträge, die der Bund finanzierungs-wirksam auf dem Ertragskredit E140.0001 Finanzertrag vereinnahmt und die über den vorliegenden Kredit wieder den Fonds de Roulement gutgeschrieben bzw. im Falle von Negativzinsen als negative Investitionsausgaben belastet werden.

Die Liquidität für Investitionskredite bei den Kantonen war ausreichend, so dass der Kredit nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Im Jahr 2018 wurden mit 1701 bewilligten Gesuchen (2017: 1757 Gesuche) insgesamt 278,0 Millionen Franken (2017: 278,3 Mio.) neue Darlehen bewilligt. Die Anzahl Gesuche nahm damit gegenüber dem Vorjahr um 3,2 Prozent ab, währendem die Kreditsum-me praktisch unverändert blieb.

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200

RechtsgrundlagenLandwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1); Strukturverbesserungsverordnung vom 7.12.1998 (SVV; SR 913.1); V  des BLW vom 26.11.2003 über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV; SR 913.211).

HinweiseZahlungsrahmen «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 2018–2021» (Z0022.04), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A235.0103 BETRIEBSHILFE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 215 634 300 000 -42 200 -342 200 -114,1

Über die Betriebsbeihilfe werden zinslose und rückzahlbare Darlehen an Landwirtinnen und Landwirte gewährt, die in unver-schuldete finanzielle Bedrängnis geraten sind. Der Bund leiste leistet dazu Einlagen in kantonale Fonds de Roulement, wobei die Kantone verpflichtet sind, die Bundesmittel im gleichen Umfang zu ergänzen. Die flüssigen Mittel der kantonalen Fonds de Roulement generieren Zinserträge, die der Bund finanzierungswirksam auf dem Ertragskredit E140.0001 Finanzertrag verein-nahmt und die über den vorliegenden Kredit wieder den Fonds de Roulement gutgeschrieben bzw. im Falle von Negativzinsen als negative Investitionsausgaben belastet werden.

Mit Art. 78 Abs. 2 LwG steht das Instrument der unbefristeten und gezielten Umschuldung zur Verfügung. Weiter können ge-mäss Art.  79 Abs. 1bis LwG Betriebshilfen auch bei Betriebsaufgaben zur Umwandlung bestehender Investitionskredite oder rückerstattungspflichtiger Beiträge in zinslose Darlehen gewährt werden. Die Empfänger sind Landwirtinnen und Landwirte. Die Beiträge werden via Kantone ausbezahlt.

Die budgetierten Mittel im Umfang von 300 000 Franken mussten 2018 nicht beansprucht werden. Die eingegangenen 158 Ge-suche (2017: 156 Gesuche) mit einem Gesamtvolumen von rund 20,5 Mio. (2017: 23 Mio.) konnten aus der vorhandenen Liquidität befriedigt werden, obwohl die grosse Trockenheit zu Ernteausfällen geführt hat. Eine mögliche Erklärung liegt darin, dass die Futtervorräte erst 2019 frühzeitig aufgebraucht werden und sich der finanzielle Engpass erst im Jahr 2019 auswirken wird.

Aufgrund der anhaltenden Negativzinsen entstand eine negative Investitionsausgabe von 42 200 Franken.

RechtsgrundlagenLandwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1); V vom 26.11.2003 über die sozialen Massnahmen in der Landwirtschaft (SBMV; SR 914.11).

HinweiseZahlungsrahmen «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 2018–2021» (Z0022.04), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A236.0105 LANDWIRTSCHAFTLICHE STRUKTURVERBESSERUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 79 667 975 82 200 000 82 200 000 0 0,0

Der Bund unterstützt die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen und die von der Landwirtschaft benö-tigten Infrastrukturen. Die Empfänger sind Landwirtinnen und Landwirte sowie Genossenschaften und Gemeinden. Die Beiträge werden via Kantone ausbezahlt.

Der Kredit wurde vollständig ausgeschöpft. Anfang 2018 gab es vor allem im Kanton Wallis verschiedene grössere Unwetterschä-den an den Stützmauern der terrassierten Rebberge, die zu einem grossen Teil über Strukturverbesserungsbeiträgen behoben werden konnten.

RechtsgrundlagenLandwirtschaftsgesetz vom 29.4.1998 (LwG; SR 910.1); Strukturverbesserungsverordnung vom 7.12.1998 (SVV; SR 913.1); V vom 26.11.2003 des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV; SR 913.211).

HinweiseJahreszusicherungskredit «Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen» (J0005.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Verpflichtungskredit «Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen 2017–2021» (V0266.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Zahlungsrahmen «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen 2018–2021» (Z0022.04), siehe Band 1, Ziffer C 21.

Die Investitionsbeiträge werden zu 100 Prozent wertberichtigt (vgl. A238.0001 Wertberichtigungen im Transferbereich).

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A238.0001 WERTBERICHTIGUNGEN IM TRANSFERBEREICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 79 378 864 86 700 000 81 804 584 -4 895 416 -5,6

Die Beiträge für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen werden zu 100  Prozent wertberichtigt, da es sich dabei um A-fonds-perdu-Zahlungen des Bundes handelt. Weitere Wertberichtigungen entstehen im Zusammenhang mit den landwirt-schaftlichen Investitionskrediten und den Betriebshilfen. Über den Fonds de Roulement, der aus Einlagen und laufenden Rück-zahlungen aus amortisierten Darlehen gespiesen wird, werden zinslose Darlehen an die Landwirtinnen und Landwirte ausgerich-tet. Die Wertberichtigungen wiederspiegeln den Zinsvorteil auf den ausgezahlten Darlehen.

Aufgrund des sehr tiefen Zinsniveaus (Null Prozent) entfielen dem Bund keine Zinserträge, weshalb wider Erwarten keine Wert-berichtigungen entstanden. In der Folge resultierte ein Kreditrest von rund 4,9 Millionen.

RechtsgrundlagenFinanzhaushaltsgesetz vom 7.10.2005 (SR 611.0), Art. 51.

HinweiseVgl. A236.0105 Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen; E130.0104 Rückerstattung von Subventionen; A235.0102 Investi-tionskredite Landwirtschaft; A235.0103 Betriebshilfe.

708 BLW 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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203

AGROSCOPE

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Förderung der Resilienz der Produktionssysteme und Wertschöpfungsketten — Gewährleistung einer sicheren und gesunden Ernährung — Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft — Nachhaltiger Umgang mit Ressourcen durch Effizienzverbesserung und Sicherung von Ökosystemleistungen

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Kirschessigfliege: Optimierung der Praxistauglichkeit der Bekämpfung, Erarbeitung von Grundlagen einer landschaftswei-

ten Regulierung — Antibiotikaresistenz-Strategie des Bundes: Publikation nutritiver Strategien zur Verminderung von Absetzdurchfall beim

Ferkel — Nutzen und Risiken von gentechnisch veränderten Pflanzen: Versuche mit Weizen, Kartoffeln und Apfelbäumen — Wirtschaftlichkeitsanalyse Schweizer Landwirtschaftsbetriebe: Analyse der Unterschiede und Erfolgsfaktoren — Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz: Entwicklung von Massnahmen zur Risikoreduktion und nachaltigen Anwendung

von Pflanzenschutzmitteln — Schutz Bodenfruchtbarkeit: Ausbau des Monitorings und Entwicklung von Massnahmen im Acker- und Gemüsebau — Digitalisierung: Klärung von Chancen und Herausforderungen anhand von Fallbeispielen

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Mehrzahl der Meilensteine wurde erreicht. Eine Herausforderung war die grosse Trockenheit für die Versuche im Pflanzenbau.Digitalisierung: Zahlreiche Projekte wurden gestartet, insbesondere in Zusammenarbeit mit der neu eröffneten Swiss Future Farm.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 22,0 22,0 22,8 0,9 3,9Investitionseinnahmen 0,1 – 0,0 -0,1 -84,5Aufwand 186,8 190,0 184,2 -2,6 -1,4Eigenaufwand 186,8 190,0 184,2 -2,6 -1,4Investitionsausgaben 3,6 4,5 5,8 2,2 59,8

KOMMENTARDie Erträge stammen zu 62 Prozent aus Drittmitteln für Forschungsprojekte und zu 19 Prozent aus Verkäufen, hauptsächlich von Kulturen für die Käseproduktion. Die übrigen Erträge stammen vorwiegend aus Gebühreneinnahmen für Vollzugsaufgaben gemäss der Verordnung über Gebühren des Bundesamtes für Landwirtschaft sowie aus Verkäufen von Produkten und Erzeug-nissen der Agroscope-Betriebe. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr von knapp 1 Million ist auf zwei gegenläufige Bewegungen zurückzuführen: Die Mieterträge und Entgelte für Dienstleistungen stiegen um insgesamt rund 1,6 Millionen an, insbesondere, weil aufgrund von Vertragsabschlüssen der Hochschule Changins rückwirkend Infrastrukturleistungen für 3 Jahre in Rechnung gestellt werden konnten. Demgegenüber gingen die Drittmittelerträge um 0,6 Millionen zurück.

Die Ausgaben bestehen zu 57 Prozent aus Personalaufwand, zu 40 Prozent aus Sachaufwand (davon die Hälfte für Mieten) und zu 3 Prozent aus Investitionen. Der Rückgang von 2,6 Millionen gegenüber dem Vorjahr ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass sich die bisherigen Anstrengungen zur Optimierung der Infrastrukturen und deren Nutzung im Jahresabschluss 2018 nie-derschlagen. Bezogen auf die Gesamtausgaben sanken die Ausgaben für die Mieten im Vergleich zu 2017 um 5,5 Prozent (von 39,5 Mio. auf 37,3 Mio.). Die Kreditreste gegenüber dem Budget 2018 sind zudem auf Verzögerungen bei Beschaffungen sowie Informatik- und Forschungsprojekten zurückzuführen. Entsprechend wird die Bildung von zweckgebundenen Reserven in der Höhe von 2,7 Millionen beantragt.

710 Agroscope 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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204

LG1: NACHHALTIGE PRODUKTION

GRUNDAUFTRAGFür die langfristige Ernährungssicherheit und Unterstützung einer gesunden Ernährung mit Lebensmitteln aus schweizerischer Herkunft setzt sich Agroscope für die nachhaltige Nutzung der Ressourcen in der landwirtschaftlichen Produktion und Verarbei-tung ein. Verfolgt wird dies mit der Entwicklung ressourceneffizienter, resilienter Produktionsverfahren und Anbausysteme für die Tierhaltung und den Pflanzenbau. Zudem stellt Agroscope Pflanzensorten mit verbesserter Ökosystemleistung bereit. Da-mit wird eine wettbewerbsfähige, qualitativ hochwertige Fleisch-, Milch- und Pflanzenproduktion und -verarbeitung angestrebt. Durch Publikationen und Lehre wird das gewonnene Wissen an die Branche und den Nachwuchs vermittelt.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 13,1 13,9 14,0 0,1 0,7Aufwand und Investitionsausgaben 143,7 150,4 147,3 -3,2 -2,1

KOMMENTARRund 77 Prozent des Funktionsaufwandes und 61 Prozent der Erträge entfallen auf die Leistungsgruppe 1. Etwa 59 Prozent der Erträge stammen von Projekten, die Agroscope im Auftrag von Dritten durchführt. Die übrigen Erträge stammen hauptsächlich aus dem Verkauf von Kulturen und aus Gebühreneinnahmen für durchgeführte Kontrollen.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Ressourceneffiziente Agrarsysteme: Agroscope entwickelt ressourceneffiziente Anbaumethoden und Tierhaltungssysteme – An Sortenmarketingpartner übergebene neu gezüchtete Agroscope-Sorten mit verbesserter Ökosystemleistung (Anzahl, min.) 26 10 19– Empfehlungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz im Pflanzenbau   (Anzahl, min.) – 3 4Sichere und hochwertige Lebensmittel: Agroscope trägt durch Kontrollen, Informationen und das Aufspüren von Risiken zu einer gesunden und vielfältigen Ernährung bei

– Produktkontrollen zur Überprüfung von Sicherheit und Qualität von Futtermitteln (Anzahl, min.) 1 390 1 200 1 495– Verkaufte mikrobielle Kulturen für die Herstellung von Käse und weiteren fermentierten Lebensmitteln (Anzahl, min.) 95 548 80 000 94 206Wettbewerbsfähigkeit: Die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft verbessert sich – Empfehlungen zur Reduktion der Strukturkosten und zur Steigerung der Produktivität (Anzahl, min.) 4 2 2Forschungs- und Lehrtätigkeit: Die Vermittlung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit wird nachgefragt und richtet sich an zahlreiche Interessenten

– Praxisorientierte Publikationen (Anzahl, min.) 617 530 621– Wissenschaftliche Publikationen (Anzahl, min.) 383 400 464– An Universitäten, Fachhoch- und Berufsschulen erteilte Lektionen und Kurse (Anzahl, min.) 1 473 1 400 1 753Wirtschaftlichkeit: Die Wirtschaftlichkeit von Agroscope verbessert sich – Umfang Drittmittel in der Projektbearbeitung (CHF, min.) 8,5 7,8 8,5

KOMMENTARDie Ziele wurden erreicht oder übertroffen. Grössere Abweichungen gab es in den folgenden Bereichen:Ressourceneffiziente Agrarsysteme: Die Anzahl neu gezüchteter Sorten fiel dank ausserordentlichem Erfolg in den Züchtungs-programmen für Weizen und Reben wiederum höher aus als im Voranschlag geplant.Sichere und hochwertige Lebensmittel: Aufgrund zahlreicher zusätzlicher Analysen fiel die Anzahl der Produktkontrollen zur Überprüfung von Qualität und Sicherheit der Futtermittel höher aus als im Vorjahr. Es konnten auch mehr mikrobielle Kulturen für die Herstellung von Käse und fermentierten Lebensmitteln verkauft werden als im Voranschlag geplant.Forschungs- und Lehrtätigkeit: Die in den Vorjahren verstärkte Publikationstätigkeit für die landwirtschaftliche Praxis wurde gehalten und gleichzeitig fand wieder eine Zunahme der Anzahl wissenschaftlicher Publikationen statt. Zudem wurden mehr Lektionen gehalten.

710 Agroscope 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG2: SCHUTZ VON MENSCH, UMWELT, TIER UND PFLANZE

GRUNDAUFTRAGDie natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Luft und Biodiversität werden für die Produktion landwirtschaftlicher Güter genutzt. Damit diese langfristig gesichert werden, betreibt Agroscope verschiedene Monitoringprogramme. Auf dieser Grundla-ge werden Schutz- und Nutzungskonzepte bewertet oder entwickelt. Für die nachhaltige Entwicklung werden Massnahmen zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel vorgeschlagen. Durch wissenschaftliche Arbeiten und Vollzugstätigkeiten unterstützt Agroscope massgeblich den Schutz von Tier, Pflanze und Mensch in der Land- und Ernährungswirtschaft. Alle Grund-lagen und Anwendungen stellt Agroscope den politischen Behörden, der Wissenschaft und Praxis zur Verfügung.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 8,9 8,1 9,1 0,9 11,4Aufwand und Investitionsausgaben 46,8 44,0 43,0 -1,0 -2,3

KOMMENTAR Rund 23 Prozent des Funktionsaufwandes und 39 Prozent der Erträge entfallen auf die Leistungsgruppe 2. Etwa 66 Prozent der Erträge stammen von Projekten, die Agroscope im Auftrag von Dritten durchführt.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Sicherung der natürlichen Ressourcen: Boden, Wasser, Luft und Biodiversität werden nachhaltig geschützt – Berichte des Agrarumwelt-Monitorings und der nationalen Bodenbeobachtung zum Zustand ausgewählter natürlicher Ressourcen

(Anzahl, min.)3 6 9

– Anteil der rechtzeitig identifizierten Einsendungen potenziell gefährlicher Organismen und neu auftretender Pflanzen-Schadorganis-men (%, min.)

90 90 93

Klimawandel: Agroscope trägt zum Klimaschutz und der Anpassung der Land- und Ernährungswirtschaft an den Klimawandel bei – Erstellung des Treibhausgasinventars der Schweizer Landwirtschaft für das internationale Klimareporting IPCC (Termin) 15.04. 15.04. 15.04.– Empfehlungen für Massnahmen zur Emmissionsreduktion im Produktionsbereich zur Erreichung der Klimaschutzziele (Anzahl, min.) 3 4 6Forschungs- und Lehrtätigkeit: Die Vermittlung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit wird nachgefragt und richtet sich an zahlreiche Interessenten

– Praxisorientierte Publikationen (Anzahl, min.) 93 60 93– Wissenschaftliche Publikationen (Anzahl, min.) 169 180 195– An Universitäten, Fachhoch- und Berufsschulen erteilte Lektionen und Kurse (Anzahl, min.) 567 380 524Wirtschaftlichkeit: Die Wirtschaftlichkeit von Agroscope verbessert sich – Umfang Drittmittel in der Projektbearbeitung (CHF, min.) 6,7 7,2 5,7

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht oder übertroffen. Abweichungen ergaben sich in folgenden Bereichen:Sicherung der natürlichen Ressourcen: Sowohl im Bereich des Agrarumwelt-Monitorings als auch der Bodenforschung konnten mehr Studien und Berichte als geplant fertiggestellt werden, die als Basis künftiger Entwicklungen der Agrar- und Umweltpo-litik dienen. Der Anteil rechtzeitig identifizierter Einsendungen potenziell gefährlicher Organismen und neu auftretender Pflan-zen-Schadorganismen konnte dank einer optimierten Zusammenarbeit über den Zielwert hinaus erhöht werden.Forschungs- und Lehrtätigkeit: Die verstärkte Publikationstätigkeit für die landwirtschaftliche Praxis konnte gehalten werden. Zugleich nahm die Publikation wissenschaftlicher Artikel wieder etwas zu. Die Lehrtätigkeit wurde auf dem hohen Vorjahresni-veau gehalten.Wirtschaftlichkeit: Der Umfang der Drittmittel fiel tiefer aus als geplant. Dies hängt einerseits mit dem neuen Arbeitsprogramm zusammen und der dadurch erfolgten Verschiebung von Tätigkeiten und Ressourcen in die Leistungsgruppe 1. Andererseits un-terliegen die Erfolgschancen im Wettbewerb um Drittmittel einer hohen Variabilität je nach thematischer Ausschreibung.

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 22 009 22 021 23 042 1 020 4,6Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 22 009 22 021 23 042 1 020 4,6Aufwand / Ausgaben 190 420 194 471 190 250 -4 221 -2,2Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 190 420 194 471 190 250 -4 221 -2,2 Abtretung 3 025 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 625 Kreditüberschreitung Mehrertrag (Art. 35 Bst. a FHG) 590

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207

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 22 009 350 22 021 400 23 041 592 1 020 192 4,6finanzierungswirksam 22 277 485 22 021 400 22 742 226 720 826 3,3nicht finanzierungswirksam -268 136 – 299 367 299 367 –

Die Erträge von insgesamt 23 Millionen stammen im Rechnungsjahr hauptsächlich aus Beteiligungen Dritter an Forschungspro-jekten (14,2 Mio.), Verkäufen (4,3 Mio.), darunter 2,7 Millionen aus dem Verkauf von Kulturen für die Käseproduktion, Entgelten für Infrastrukturleistungen und Mieten (knapp 3 Mio.) sowie Gebühren für Amtshandlungen (0,6 Mio.). Sie liegen rund 1 Million über dem budgetierten Wert: Dank erfolgreichem Abschluss von Zusammenarbeitsverträgen konnten der Hochschule Changins rück-wirkend für drei Jahre Mieten und Infrastrukturleistungen verrechnet werden, was zu Mehreinnahmen von 1,6 Millionen führte. Aufgrund höherer Mietpreise für Dienstwohnungen sowie der Übernahme des Weinbauzentrums Wädenswil durch die Branche konnten zusätzliche Liegenschaftserträge von rund 0,4 Millionen erzielt werden. Zudem führten der Abbau von Rückstellungen für Ferien und Überzeit, nachträgliche Aktivierungen und Erträge aus verschiedenen Dienstleistungen zu nicht budgetierten Erträgen von rund 0,8  Millionen. Demgegenüber fielen die Erträge aus Verkäufen und Gebühren um 1  Million und die Dritt- mittelerträge um 0,8 Millionen tiefer aus als budgetiert.

710 Agroscope 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 190 419 869 194 470 506 190 249 818 -4 220 688 -2,2davon Kreditmutationen 4 239 806

finanzierungswirksam 135 783 131 137 765 806 137 072 491 -693 315 -0,5nicht finanzierungswirksam 5 533 759 5 443 000 6 388 389 945 389 17,4Leistungsverrechnung 49 102 979 51 261 700 46 788 938 -4 472 763 -8,7Personalaufwand 110 228 847 109 213 800 108 539 740 -674 060 -0,6Sach- und Betriebsaufwand 71 337 575 75 355 205 70 508 857 -4 846 348 -6,4

davon Informatiksachaufwand 7 456 838 8 002 505 7 594 616 -407 889 -5,1davon Beratungsaufwand 497 443 1 700 000 -233 535 -1 933 535 -113,7

Abschreibungsaufwand 5 246 892 5 443 000 5 379 912 -63 088 -1,2Investitionsausgaben 3 606 555 4 458 501 5 821 310 1 362 809 30,6Vollzeitstellen (Ø) 715 751 700 -51 -6,8

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteVom Personalaufwand von insgesamt 108,5 Millionen entfielen 11,9 Millionen auf Personalaufwand aus Drittmittelprojekten. Der Personalaufwand lag um 0,6 Prozent unter dem Voranschlag 2018. Die Budgetunterschreitung ist im Wesentlichen auf vakante Stellen zurückzuführen.

Die Anzahl der Vollzeitäquivalente (ohne Lernende, Praktikanten, Doktoranden und Postdoktoranden) betrug 700 FTE. Im Vor-anschlag 2018 sind die Doktoranden und Postdoktoranden enthalten.

Sach- und BetriebsaufwandDer Sach- und Betriebsaufwand lag um 6,4 Prozent bzw. 4,8 Millionen unter dem budgetierten Wert. Im Einzelnen ergaben sich folgende Abweichungen zum Voranschlag:

Der Informatiksachaufwand lag um 0,4 Millionen (-5,1 %) unter dem Wert des Voranschlags. Begründet ist dies durch Verzöge-rungen bei der Umsetzung bestimmter Projekte (Software für die Verarbeitung von Laboranalysen, spezielles Forschungs- und Labornetzwerk und andere kleine Projekte; vgl. Anträge auf zweckgebundene Reserven).

Für Beratungsaufwand wurden 1,7 Millionen budgetiert (Mandate der Direktion zu Strategiefragen). Davon wurden nur 12,3 Pro-zent (0,2 Mio.) benötigt. Überdies enthält die Position eine interne Projektumbuchung (Auftragsforschung) von -0,4 Millionen, so dass insgesamt ein Negativaufwand resultiert. Der Beratungsaufwand trägt somit 1,9 Millionen zum Kreditrest auf dem Funk-tionsaufwand bei.

Auf Mietkosten und Liegenschaftsaufwand entfielen etwa 55 Prozent des Sach- und Betriebsaufwandes von Agroscope (41,7 Mio.). Hier kam es zu einer Budgetunterschreitung von 3,8 Millionen; damit entfielen fast 80 Prozent des Kreditrests im Sachaufwand auf Einsparungen bei diesem Posten. Sie wurden durch die laufende Optimierung der Infrastrukturen und deren Nutzung erzielt: einerseits wurde der landwirtschaftliche Betrieb von Tänikon an den Kanton Thurgau übergeben und andererseits wurde der Standort in Conthey grösstenteils an den Kanton Wallis verkauft. Zudem wurden die Mietverträge mit dem BBL angepasst.

Die externen Dienstleistungen umfassten 13 Prozent des Sach- und Betriebsaufwands (9,1 Mio.). Hier ergab sich ein Mehraufwand von 4,3 Millionen im Vergleich zum Voranschlag. Er entstand, weil Agroscope im Rahmen der Optimierung der Infrastrukturen und deren Nutzung namhafte Forschungsdienstleistungen an Externe in Auftrag gab (wobei in der Regel gleichzeitig auch die für diese Forschungsarbeiten benötigte Infrastruktur abgetreten wird). Im Mehraufwand enthalten waren Zahlungen u.a. an den Kanton Thurgau für Dienstleistungen auf dem Betrieb Tänikon (1,2 Mio.), an den Kanton Wallis (0,3 Mio.) und an den Branchenver-band Deutschschweizer Weine für das Weinbauzentrum Wädenswil (0,27 Mio.), an die ETH Zürich für eine Professur im Bereich «Molekulare Pflanzenzüchtung» (0,45 Mio.) sowie an verschiedene Universtäten für Forschungsprojekte (2  Mio.). 26  Prozent (2,4 Mio.) der externen Dienstleistungen wurden über Drittmittel finanziert.

Der übrige Betriebsaufwand lag tiefer als budgetiert: Materialaufwand, Spesen und sonstiger Betriebsaufwand unterschritten das Budget aufgrund von Aufträgen an Externe insgesamt um knapp 4 Millionen. Demgegenüber übernahm das BBL im Jahr 2018 den Emissions-Versuchsstall am Standort Tänikon im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Agroscope, BBL und dem Kanton Thurgau. Der damit verbundene Vermögensübertrag führte zu einer nicht-finanzierungswirksamen Belastung über den Restwert des Gebäudes von 1 Million.

AbschreibungsaufwandDie Abschreibungen setzen sich aus den Hauptkomponenten Mobilien (4,5 Mio.) und Informatik (0,4 Mio.) zusammen. Gegenüber dem Voranschlag 2018 ergab sich ein Kreditrest von 63 000 Franken.

710 Agroscope 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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209

InvestitionenInfolge der Einsparungen bei den Mieten konnten die Investitionen erhöht werden. Sie lagen daher 30 Prozent (1,4 Mio.) über dem Budget. Finanziert wurde die Erneuerung von Anlagen, welche aufgrund von Sparprogrammen zurückgestellt worden war. Auf Maschinen und Apparate entfielen 4 Millionen (69 %), die IT-Investitionen beliefen sich auf 1,2 Millionen (21 %). Benötigt wurde die IT-Mittel hauptsächlich für drei Projekte: Aufbau eines Forschungs- und Labornetzwerkes, Beschaffung eines Labordatenma-nagementsystems, Bereitstellung einer IT-Infrastruktur für die Biotechnologie.

Kreditmutationen 2018 — Abtretung des Eidg. Personalamts von 2 540 100 Franken für die Eingliederung von Personen mit Behinderungen, die

Ausbildung von Lernenden, Hochschulpraktikanten sowie für höhere Sozialversicherungsbeiträge — Abtretung des GS-WBF von 485 000 Franken für ein IT-Projekt betreffend Bio-Informatik — Kreditüberschreitung von 590 000 Franken durch Mehrertrag für die Personalkantine — Kreditüberschreitung von 624 706 Franken durch Auflösung zweckgebundener Reserven für diverse Informatik-Projekte,

zwei Forschungsprojekte und Investitionen

GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: Nachhaltige ProduktionLG 2: Schutz von Mensch, Umwelt,

Tier und Pflanze Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 144 147 47 43 Personalaufwand 84 83 26 26 Sach- und Betriebsaufwand 53 56 18 15

davon Informatiksachaufwand 6 6 2 2 davon Beratungsaufwand 0 0 0 –

Abschreibungsaufwand 4 4 1 1 Investitionsausgaben 3 5 1 1 Vollzeitstellen (Ø) 529 548 186 152

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Endbestand per 31.12.2017 – 957 576 957 576Bildung aus Rechnung 2017 – 1 883 340 1 883 340Auflösung – -659 005 -659 005Endbestand per 31.12.2018 – 2 181 911 2 181 911Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 2 710 142 2 710 142

Auflösung und Verwendung von Reserven im Jahr 2018Im Verlauf des Jahres 2018 wurden zweckgebundene Reserven im Umfang von 659  005 Franken aufgelöst. Davon wurden 290  000  Franken für zwei Forschungsprojekte (Klima, Pflanzenschutz), 76  205 Franken für zwei Informatik-Projekte und 258  501  Franken für Investitionen (5 Fahrzeuge, 1 Sattelanhänger) verwendet. Ein Betrag von 34  299 Franken wurde für den Sattelanhänger nicht mehr benötigt; diese Reserven wurden zu Gunsten des Haushalts aufgelöst.

Antrag zur Bildung neuer ReservenEs werden zweckgebundene Reserven in der Höhe von 2 710  142 Franken beantragt, um Beschaffungen und Forschungspro-jekte zu realisieren, bei denen es zu Verzögerungen kam: 985 000 Franken werden für zwei Laborgeräte benötigt, für welche die WTO-Ausschreibung nicht wie geplant 2018 durchgeführt konnte. Weitere 128 769 Franken sollen für Investitionen in vier Fahrzeuge und 317 206 Franken für Investitionen in fünf Geräte (Düngersteuer, Fermenter, Siliermotor, Spühlgerät, Analysator für Treibhausgase) verwendet werden, die 2018 bestellt, aber noch nicht geliefert wurden. Verschiedene IT-Projekte (Labor-In-formationssystem, Forschung und Labor Netz, Agrometeo, SWISSland Software, Plattform Pollen) konnten nicht pünktlich abge-schlossen werden, so dass ein Teil der Ausgaben, 682 080 Franken, erst 2019 oder später anfallen wird. Überdies konnten sieben Forschungsprojekte (Genomische Selektion bei Weizen, Sequenzierung des Lolium-Genoms, Destillate, In Vitro-Technologie für die Ernährungsforschung beim Tier und Mensch, EU-Biodiversitätsprojekt BIOINVENT, neue Technologien in der Landwirtschaft, Digitale Milchproduktion) ebenfalls nicht pünktlich abgeschlossen werden, weshalb zweckgebundene Reserven in der Höhe von 575  387  Franken beantragt werden. Schliesslich konnte eine im Juli 2018 erteilte Bestellung von Poloshirts mit Siebdruck für 21 700 Franken (Sichtbarkeit von Agroscope bei öffentlichen Veranstaltungen) im Jahr 2018 nicht ausgeliefert werden.

710 Agroscope 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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211

BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFTLICHE LANDESVERSORGUNG

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Bereichsübergreifende Planung und Koordination der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) — Sicherstellung der Rechtsgrundlagen für den Vollzug von Massnahmen im Krisenfall — Sicherstellung der Vorratshaltung (u.a. Pflichtlagerhaltung), Aufsicht über die Pflichtlagerorganisationen — Betreuung und Ausbildung der kantonalen WL-Organe — Nationale und internationale Kooperation im Bereich Krisenversorgungssicherheit

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Strombewirtschaftung Mangellagen: Optimierung — Verordnungsrecht: Totalrevision — Trinkwasserversorgung: Revision Verordnung — Pflichtlager Arzneimittel: Erweiterung — Pflichtlager Ernährung: Bedarfsanalyse — Resilienzmassnahmen Versorgungsprozesse: Umsetzung gemäss nationaler Cyberstrategie

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENBei drei Projekten konnten die Meilensteine erreicht werden. Zu Verzögerungen kam es bei den Projekten Verordnungsrecht, Trinkwasserversorgung und Arzneimittel. Totalrevision Verordnungsrecht: Die Resilienzmassnahmen der Versorgungsbereiche sind in Arbeit und müssen noch abschlie-ssend ermittelt werden. Anschliessend wird das Verordnungsrecht entsprechend revidiert. Revision der Verordnung über die Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN): Im Prozess der Erarbeitung der neuen Verordnung wurden einzelne Vertreter der Kantone und der Wasserwirtschaft beigezogen. Dadurch konnte das Ziel, die Vernehmlassung 2018 durchzuführen, nicht erreicht werden. Die Rückmeldungen der Kantone wurden im Verordnungsentwurf und in den Erläu-terungen berücksichtigt. Die Vernehmlassung ist nun für 2019 vorgesehen. Da die heutige rechtsgültige Verordnung weiterhin in Kraft ist, ist das Inkrafttreten der revidierten Verordnung nicht zeitkritisch. Gesamtheitlich gesehen befindet sich das Projekt auf Kurs. Erweiterung Pflichtlager Arzneimittel: Seit Oktober 2016 unterstehen bestimmte Impfstoffe neu der Pflichtlagerhaltung. Der Aufbau der Lager war bis 2018 geplant. Bedingt durch die weltweite Verknappung von bestimmten Wirkstoffen konnte dieser Aufbau nicht vollständig abgeschlossen werden. Zudem mussten bestehende Pflichtlager wegen fehlender Produkte wieder frei-gegeben werden. Aktuell sind gut 40 Prozent der Impfstoff-Pflichtlager vollständig aufgebaut. Der Aufbau auf 60 bis 70 Prozent sollte im ersten Quartal 2019 erreicht werden. Die komplette Bildung der Lager ist bis Mitte 2020 geplant.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 11,1 0,1 0,1 -11,0 -99,4Aufwand 107,5 8,5 7,8 -99,7 -92,7Eigenaufwand 7,5 8,5 7,8 0,3 3,7Transferaufwand 100,0 – – -100,0 -100,0Investitionsausgaben – – – – –

KOMMENTARDas BWL generiert jährlich Erträge im Umfang von rund 0,1 Millionen. Im Zusammenhang mit der Honorierung der vom Bund verbürgten Darlehen bei der Hochseeschifffahrt konnten 2017 aus Verkaufserlösen 11 Millionen vereinnahmt werden.

Der Eigenaufwand 2018 steigt um 0,3 Millionen. Dies ist insbesondere auf eine einmalige Aufstockung beim Beratungsaufwand zurück zu führen. Im Gesamtaufwand 2017 sind für allfällige weitere Bürgschaftsziehungen im Umfang von 100 Millionen Rückstel-lungen enthalten. Die im Rahmen der Staatsrechnung 2017 gebildete Rückstellung im Umfang von 100 Millionen bleibt bestehen.

724 BWL 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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212

LG1: VERSORGUNGSSICHERUNG

GRUNDAUFTRAGDas BWL ist das «Stabsorgan» der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL). Sie hat gemäss Verfassungsauftrag für die Sicher-stellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen bei schweren Mangellagen zu sorgen, denen die Wirtschaft nicht selber begegnen kann. Das BWL koordiniert sämtliche Arbeiten der WL, erstellt die für die Krisenbewälti-gung nötigen Rechtsgrundlagen und vollzieht die Massnahmen im Krisenfall gemeinsam mit den Bereichen der Kaderorganisa-tion. Es ist verantwortlich für das Pflichtlagerwesen und für die Kommunikationsbelange der WL, bereitet mit den Kantonen die Umsetzung der Massnahmen vor und stellt die Zusammenarbeit mit dem Ausland sicher.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,1 0,1 0,1 0,0 15,2Aufwand und Investitionsausgaben 7,5 8,5 7,9 -0,6 -7,4

KOMMENTARDer Ertrag entspricht dem Voranschlag.

Der Aufwand lag 0,6 Millionen tiefer als budgetiert, insbesondere aus folgenden Gründen: Der Personalaufwand (-0,25 Mio.) war tiefer infolge Veränderung der Alterstruktur (jüngeres Personal) und Fluktuationsgewinnen. Bei der Informatik (-0,05 Mio.) ent-stand ein kleiner Minderaufwand durch Kündigung von nicht mehr benötigten Leistungen. Der Beratungsaufwand lag (-0,2 Mio.) tiefer als geplant. Der übrige Betriebsaufwand (-0,1 Mio.) war tiefer, weil weniger Druck-Erzeugnisse erstellt und weniger Spesen abgerechnet wurden.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Strategieprozess: Die Strategie des BWL wird in einem standardisierten Prozess alle vier Jahre überarbeitet – Gefährdungs- und Verwundbarkeitsanalyse (Termin) 31.12. – –– Überprüfung der strategischen Ausrichtung (Termin) – 31.12. 31.12.Versorgungssicherung: Der Vorbereitungsstand der wirtschaftlichen Landesversorgung wird mit der Umsetzung von Massnahmen erhöht

– Optimierung der Massmahmen bei der Strombewirtschaftung bei Mangellagen (% kumuliert) 60 80 80– Resilienzmassnahmen Versorgungsprozesse NCS (% kumuliert) – 25 25– Erweiterung Pflichtlager Heilmittel (% kumuliert) 80 100 80– Analyse und Anpassung Pflichtlagerbedarf im Bereich Ernährung (% kumuliert) 60 100 100Pflichtlagerhaltung: Die Beiträge an die Garantiefonds sind angemessen und die Mittelverwendung erfolgt zweckentsprechend – Jährliche Berichterstattung der Aufsichtstätigkeit über die Garantiefonds der Pflichtlagerorganisationen (Termin) 22.02. 28.02. 28.02.

KOMMENTARDie Ziele konnten mehrheitlich erreicht werden (bezüglich Abweichungen vgl. Kommentar zum Stand der Projekte und Vorhaben in der Übersicht).

724 BWL 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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213

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 226 078 128 148 19 15,2Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 78 128 148 19 15,2Übriger Ertrag und Devestitionen E150.0113 Hochseeschifffahrt 226 000 – – – –Aufwand / Ausgaben 322 540 8 528 7 895 -633 -7,4Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 7 540 8 528 7 895 -633 -7,4 Abtretung 109 Transferbereich LG 1: Versorgungssicherung A231.0373 Hochseeschifffahrt 315 000 – – – –

724 BWL 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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214

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 78 101 128 100 147 540 19 440 15,2finanzierungswirksam 74 617 128 100 66 529 -61 571 -48,1nicht finanzierungswirksam 3 484 – 81 011 81 011 –

Der Funktionsertrag des BWL besteht aus Prämieneinnahmen der Bundeskriegstransportversicherung, Bussen, Sanktionen und Konventionalstrafen sowie Parkplatzmieten der Mitarbeiter.

Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Rückstellungen für Ferien und Überzeit um insgesamt 81 011 Franken ab. Damit verbleiben Rückstellungen im Umfang von 273 275 Franken.

724 BWL 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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215

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 7 539 835 8 527 700 7 894 925 -632 775 -7,4davon Kreditmutationen 109 300

finanzierungswirksam 6 601 950 7 633 300 6 966 816 -666 484 -8,7Leistungsverrechnung 937 884 894 400 928 109 33 709 3,8Personalaufwand 5 938 985 6 234 200 5 977 757 -256 443 -4,1Sach- und Betriebsaufwand 1 600 850 2 293 500 1 917 168 -376 332 -16,4

davon Informatiksachaufwand 422 683 627 900 552 154 -75 746 -12,1davon Beratungsaufwand 281 350 474 900 294 303 -180 597 -38,0

Vollzeitstellen (Ø) 33 35 33 -2 -5,7

Personalaufwand und VollzeitstellenBeim Personalaufwand gab es aufgrund von Veränderungen in der Altersstruktur und Fluktuationsgewinnen (unterjährig vakante Stellen) einen Minderbedarf von 0,25 Millionen.

Sach- und BetriebsaufwandDer Informatiksachaufwand fiel gegenüber den budgetierten Ausgaben um 0,1 Millionen tiefer aus. Der Rest entstand hauptsäch-lich durch die Kündigung von nicht mehr benötigten Leistungen beim BIT.

Der Beratungsaufwand war 0,2 Millionen tiefer als geplant. Es werden nicht immer alle zustehenden Entschädigungen durch die Milizkader beansprucht.

Der übrige Sach- und Betriebsaufwand war 0,1 Millionen unter dem budgetierten Wert. Es wurden weniger Druck-Erzeugnisse erstellt und weniger Spesen abgerechnet.

Kreditmutationen — Abtretungen (+0,1 Mio.): vom Eidgenössischen Personalamt 98 400 Franken für zusätzliche Pensionskassen-Sparbeiträge,

10 000 Franken die berufliche Integration und 900 Franken für die familienexterne Kinderbetreuung.

Übersicht über die ReservenDie Verwaltungseinheit weist keine Reserven auf.

724 BWL 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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217

BUNDESAMT FÜR WOHNUNGSWESEN

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Gezielte Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus — Förderung des Ausgleichs der unterschiedlichen Interessen von Mietern und Vermietern — Erarbeitung und Pflege von Richtlinien und Grundlagen sowie Unterstützung der Kantone und Gemeinden bei der Umset-

zung von wohnungspolitischen Massnahmen — Berücksichtigung des Querschnittsthemas «Wohnen» in den übrigen Aufgabenfeldern des Bundes

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»: Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat — Mietrechtliche Rahmenbedingungen: Anpassung der mietrechtlichen Grundlagen an veränderte Rahmenbedingungen

(Vermietungsplattformen, Energiestrategie 2050, etc.) — Modellvorhaben nachhaltige Raumentwicklung im Themenbereich «Ausreichendes und bedürfnisgerechtes Wohnrauman-

gebot schaffen»: Vorliegen des Schlussberichts

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENInitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»: Der Bundesrat hat am 21.3.2018 die Botschaft zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und zu einem Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zuhanden der eidg. Räte verabschiedet. Er empfiehlt, die Initiative abzulehnen und dem Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen über 10 Jahre zuzustimmen. Der Nationalrat ist diesem Antrag in der Wintersession 2018 gefolgt. Der Ständerat wird die Beratung voraussichtlich in der Frühjahrsession 2019 aufnehmen.Mietrechtliche Rahmenbedingungen: Die Vernehmlassung zu den Änderungen der VMWG betreffend die Vermietungsplattfor-men wurde in der zweiten Jahreshälfte durchgeführt. Der Bundesrat wird im 1. Quartal 2019 über einen Antrag entscheiden. Betreffend die Energiestrategie 2050 (Energiesparcontracting) sind noch weitere Abklärungen nötig.Modellvorhaben nachhaltige Raumentwicklung: Der Schlussbericht zu den Modellvorhaben wurde nach den Sommerferien pu-bliziert. Die Ergebnisse wurden einer breiten Öffentlichkeit im Rahmen der Fachtagung der Grenchner Wohntage präsentiert.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 34,1 20,3 25,1 -9,0 -26,3Investitionseinnahmen 47,0 73,4 68,4 21,4 45,4Aufwand 71,8 64,7 58,2 -13,6 -18,9Eigenaufwand 11,0 11,7 10,4 -0,6 -5,3Transferaufwand 46,8 45,9 40,7 -6,0 -12,9Finanzaufwand 14,0 7,1 7,1 -7,0 -49,7Investitionsausgaben 10,8 1,8 1,3 -9,5 -87,6

KOMMENTAR Der Ertrag verfehlte den Vorjahreswert um rund 9,0 Millionen, was insbesondere auf den Rückgang bei den nicht-finanzierungs-wirksamen Wertaufholungen von verschiedenen Darlehen im Vergleich zur Rechnung 2017 zurückzuführen ist. Die Investitions-einnahmen liegen hauptsächlich infolge von ausserordentlichen Rückzahlungen von Darlehen der Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals und von Hypothekardarlehen der ETH-Professoren um etwa 21 Millionen über dem Vorjahresergebnis.

Der Gesamtaufwand nahm gegenüber dem Vorjahr um 13,6  Millionen ab. Im Eigenaufwand reduzierten sich die Kosten um 0,6 Millionen. Die um rund 6,0 Millionen geringeren Ausgaben im Transferbereich gegenüber der Rechnung 2017 sind insbeson-dere auf die auslaufenden Zusatzverbilligungen bei den Mietzinsen zurückzuführen. Der Finanzaufwand schliesslich nahm infolge der Neubewertung von Darlehen um rund 7,0 Millionen gegenüber 2017 ab. Die Investitionsausgaben fielen um 9,5 Millionen tiefer aus als in der Rechnung 2017. Dies ist vor allem eine Folge des 2017 ausgelaufenen Rahmenkredits für die Wohnbaudarlehen zugunsten des bestehenden Fonds-de-roulement.

725 BWO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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218

LG1: WOHNUNGSWESEN

GRUNDAUFTRAGDas BWO verbilligt im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) Wohnungen für einkommensschwa-che Haushalte. Es unterstützt gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG) den gemeinnützigen Wohnungsbau mit Finanzhilfen über landesweit tätige Organisationen. Es erarbeitet wohnungspolitische Entscheidungsgrundlagen sowie Richtlinien und Stan-dards, die für kantonale und kommunale Massnahmen als Bezugsgrössen dienen. Mit Beratungsleistungen unterstützt das BWO schweizweit relevante Modellvorhaben. Das BWO fördert mit verschiedenen Plattformen die Koordination der wohnungspoliti-schen Massnahmen der drei Staatsebenen.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,3 0,6 0,4 -0,1 -23,8Aufwand und Investitionsausgaben 11,0 11,7 10,5 -1,3 -10,9

KOMMENTARDer Funktionsertrag bewegt sich im Rahmen der früheren Jahre und liegt um rund 0,1 Millionen unter dem Voranschlag 2018. Der Funktionsaufwand fällt um etwa 1,3 Millionen tiefer aus als im Budget 2018. Die nicht beanspruchten Mittel ergaben sich vor allem bei den externen Dienstleistungen, der Auftragsforschung und im Informatikbereich.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Wohnraumförderung gemäss WEG und WFG: Die Subventionen zur Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum werden zielgerichtet und effizient sowie vorschriftsgemäss ausgerichtet

– WFG: Neu verbürgtes Anleihevolumen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger EGW (CHF, Mio.) 278,200 320,000 409,200– WFG: Gesamtbestand von mit Darlehen geförderten Wohnungen (Anzahl) 17 282 17 180 17 807– WEG: Anteil amtlich kontrollierter Mieten am Total der geförderten Liegenschaften (%, min.) 26 20 24– WEG: Anteil überprüfter Anspruchsberechtigungen am Total der geförderten Wohnungen (%, min.) 56 50 48Mietrecht: Missbräuchliche Forderungen aus Mietverhältnissen werden durch geeignete mietrechtliche Regeln verhindert, und die unterschiedlichen Interessen von Vermietern und Mietern werden ausgeglichen (Ziel ohne Messgrösse)

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht respektive übetroffen. Zu grösseren Abweichungen kam es in den folgenden Bereichen:Wohnraumförderung WFG: Die EGW hat im Jahr 2018 drei neue Anleihen begeben. Die Nachfrage nach Anleihequoten bleibt hoch.Wohnraumförderung WFG: Die erneut starke Zunahme bei den geförderten Wohnungen ist auf die grosse Nachfrage nach Dar-lehen aus dem Fonds de roulement aus den vergangenen Jahren zurück zu führen. Aufgrund der Prozesse bei der Realisierung der Bauvorhaben ergibt sich immer eine verzögerte Auszahlung nach der Gewährung der Darlehen. Wohnraumförderung WEG: Bei den amtlich kontrollierten Mieten am Total der geförderten Liegenschaften konnte das gesetzte Ziel leicht übertroffen werden. Die Überprüfung der Anspruchsberechtigungen bei den geförderten Wohnungen erfolgt über einen Zeitraum von zwei Jahren. Da im Vorjahr mehr als die Hälfte der Wohnungen kontrolliert wurde, konnte die Vorgabe im Jahr 2018 nicht ganz erreicht werden.

725 BWO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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219

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 81 144 93 782 93 545 -237 -0,3Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 282 562 428 -134 -23,8Transferbereich Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen E130.0105 Rückerstattungen von Subventionen 5 111 3 500 3 233 -267 -7,6Rückzahlung Darlehen und Beteiligungen E131.0102 Rückzahlung Vorschüsse und Darlehen 20 559 31 940 22 934 -9 006 -28,2E131.0103 Rückzahlung Darlehen WBG 26 488 41 500 45 470 3 970 9,6Finanzertrag E140.0105 Finanzertrag Darlehen und Beteiligungen 28 703 16 280 21 481 5 201 31,9Aufwand / Ausgaben 82 651 66 423 59 595 -6 828 -10,3Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 11 037 11 726 10 453 -1 272 -10,9 Kreditverschiebung -395 Abtretung 132 Transferbereich LG 1: Wohnungswesen A231.0236 Zusatzverbilligung Mietzinse 39 051 37 000 32 294 -4 706 -12,7A235.0104 Förderung von gemeinnützigen Bauträgern 10 800 – – – –A235.0105 Darlehen aus Garantieverpflichtungen 7 719 9 751 8 901 -849 -8,7 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 7 451 A238.0001 Wertberichtigungen im Transferbereich – 877 877 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 877 Finanzaufwand A240.0106 Finanzaufwand Darlehen und Beteiligungen 14 044 7 069 7 069 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 7 069

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220

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 282 460 561 500 427 741 -133 759 -23,8finanzierungswirksam 271 931 561 500 411 546 -149 954 -26,7nicht finanzierungswirksam 10 529 – 16 195 16 195 –

Der Funktionsertrag des BWO besteht aus drei Ertragskomponenten, nämlich aus Einnahmen aus abgeschriebenen Forderungen früherer Jahre, aus Gebühren für Amtshandlungen und schliesslich aus Mietzinseinnahmen aus der Vermietung der bundeseige-nen Einstellhallenplätze an das Personal. Der Rückgang der Erträge gegenüber dem Voranschlag 2018 im Umfang von 0,13 Milli-onen ist insbesondere auf eine Überschätzung der abgeschriebenen Forderungen aus früheren Jahren zurückzuführen. Bei den nicht finanzierungswirksamen Erträgen handelt es sich um die Auflösung von Rückstellungen für Ferien und Überzeit.

E130.0105 RÜCKERSTATTUNGEN VON SUBVENTIONEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 5 111 440 3 500 000 3 232 817 -267 183 -7,6

Unter dieser Finanzposition werden die Erträge aus der Rückerstattung von Bundesbeiträgen infolge Verkauf mit Gewinn, Zwe-ckentfremdung, Nichteinhalten der Subventionsbestimmungen sowie freiwilliger Rückzahlungen ausgewiesen. Die nur schwer zu schätzenden Erträge liegen um rund 0,27 Millionen tiefer als im Budget 2018.

RechtsgrundlagenWohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz vom 4.10.1974 (WEG; SR 843); BG vom 19.3.1965 über Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus (AS 1966 433).

E131.0102 RÜCKZAHLUNG VORSCHÜSSE UND DARLEHEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 20 559 074 31 940 000 22 933 821 -9 006 179 -28,2

Die Erträge auf dieser Finanzposition bestehen aus Rückzahlungen von Darlehen zugunsten der gemeinnützigen Wohnbauträ-ger und Amortisationszahlungen aus der Förderungsaktion von 1993 sowie schliesslich aus der Rückzahlung von Grundverbil-ligungs-Vorschüssen für Mietwohnungen. Die Einnahmen liegen infolge der auslaufenden altrechtlichen Verpflichtungen des Bundes um rund 9,0 Millionen unter dem Budgetbetrag. Der rückläufige Trend dieser Erträge wurde aufgrund der beim Budget angewandten Jahresdurchschnittsmethode der Jahre 2013–2016 unterschätzt.

RechtsgrundlagenWohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz vom 4.10.1974 (WEG; SR 843); BB vom 19.3.1993 über Finanzhilfen für die Förderung der Beschäftigung im Wohnungsbau und im landwirtschaftlichen Hochbau (AS 1993 1068).

E131.0103 RÜCKZAHLUNG DARLEHEN WBG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 26 488 425 41 500 000 45 469 556 3 969 556 9,6

Die Erträge aus den Rückzahlungen von Darlehen der Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals und von Hypothekardar-lehen der Professoren der ETH liegen um rund 4,0 Millionen über dem Voranschlag 2018. Dies lag vor allem an den ausserordentli-chen Amortisationen bei Darlehen der Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals sowie an einer Beteiligungsrückzahlung von 2 Millionen.

RechtsgrundlagenETH-Gesetz vom 4.10.1991 Art. 40b Abs. 4 (SR 414.110).

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221

E140.0105 FINANZERTRAG DARLEHEN UND BETEILIGUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 28 702 678 16 280 000 21 480 653 5 200 653 31,9finanzierungswirksam 11 878 042 11 280 000 11 308 633 28 633 0,3nicht finanzierungswirksam 16 824 636 5 000 000 10 172 020 5 172 020 103,4

Auf dieser Finanzposition werden die finanzierungswirksamen Erträge aus den Zinsen auf verschiedenen Darlehen und den Dividenden aus Beteiligungen im Bereich der Wohnbauförderung verbucht (Zinsertrag aus den Fonds de roulement-Darlehen von Dachorganisationen der gemeinnützigen Bauträger, Zinsen von Darlehen an gemeinnützige Bauträger und Dividenden aus Beteiligungen, Zinsertrag von Darlehen an die Wohnbaugenossenschaften des Bundespersonals und Zinsertrag von Hypothe-kardarlehen an Professoren der ETH sowie Zinsertrag von rückzahlbaren Grundverbilligungs-Vorschüssen zur Verbilligung der Mietzinse gemäss WEG). Die finanzierungswirksamen Erträge entsprechen ziemlich genau den Budgetannahmen. Bei den nicht finanzierungswirksamen Erträgen, die deutlich über den Budgeterwartungen liegen, handelt es sich vor allem um Buchgewinne auf dem Zinsertrag der Darlehen, welche die Differenz zu einer marktkonformen Verzinsung abbilden, und um die aufgelaufenen und grundsätzlich geschuldeten Zinserträge auf den Grundverbilligungs-Vorschüssen.

RechtsgrundlagenWohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz vom 4.10.1974 (WEG; SR 843); ETH-Gesetz vom 19.11.2003, Art. 40b Abs. 4 (SR 414.110).

725 BWO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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222

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 11 036 608 11 725 800 10 453 382 -1 272 418 -10,9davon Kreditmutationen -262 900

finanzierungswirksam 9 452 500 10 145 400 8 903 783 -1 241 617 -12,2Leistungsverrechnung 1 584 108 1 580 400 1 549 600 -30 801 -1,9Personalaufwand 6 781 292 6 739 800 6 427 093 -312 707 -4,6Sach- und Betriebsaufwand 4 255 315 4 986 000 4 026 290 -959 710 -19,2

davon Informatiksachaufwand 974 366 1 077 700 832 641 -245 059 -22,7davon Beratungsaufwand 788 404 1 002 100 942 690 -59 410 -5,9

Vollzeitstellen (Ø) 38 39 35 -4 -10,3

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Personalaufwand im BWO lag im Rechnungsjahr um etwas mehr als 0,3 Millionen oder 4,6 Prozent unter dem Niveau des Budgets 2018. Der in den letzten Jahren tendenziell sinkende Vollzeitbestand liegt mit 35 FTE um vier Vollzeitstellen unter dem-jenigen des Voranschlags 2018.

Sach- und BetriebsaufwandDer Informatiksachaufwand des BWO, welcher sich 2018 auf rund 0,8 Millionen belief, unterschritt das Budget 2018 um rund 0,25 Millionen. Dies lag vor allem an den tieferen finanzierungswirksamen Ausgaben für Informatikentwicklung- und -beratung sowie für Informatikdienstleistungen.

Die Ausgaben des Beratungsaufwands für die Wohnungsmarkt- und Bauforschung sowie die Modellvorhaben für eine nach-haltige Raumentwicklung nahmen gegenüber dem Budget 2018 um rund 0,06  Millionen ab. Ursache hierfür ist vor allem die Entwicklung bei der Auftragsforschung, deren Ausgaben mit etwas mehr als 0,7 Millionen zu Buche schlugen.

Vom übrigen Sach- und Betriebsaufwand des BWO entfallen rund 1,3 Millionen auf externe Dienstleistungen, was etwa 0,5 Milli-onen unter dem budgetierten Betrag liegt, und etwa 0,7 Millionen auf die Mieten und Pachten. Letztere Ausgaben entsprechen dem Budgetbetrag.

Kreditmutationen — Abtretung von -395 000 Franken an den Kredit des GS WBF A202.0136 Departementaler Ressourcenpool — Abtretung des Eidg. Personalamts von 132 100 Franken für den Personalaufwand des BWO

Übersicht über die ReservenDie Verwaltungseinheit weist keine Reserven auf.

A231.0236 ZUSATZVERBILLIGUNG MIETZINSE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 39 051 311 37 000 000 32 293 776 -4 706 224 -12,7

Mit den Zusatzverbilligungen (ZV) für die Mietzinsen beziehungsweise für die Eigentümerlasten werden Bevölkerungskreise mit beschränkten Einkommen (ZV I) sowie Betagte, Invalide und pflegebedürftige Personen (ZV II) mit à-fonds-perdu-Beiträgen des Bundes bei den Wohnkosten finanziell entlastet. Seit Beginn 2002 werden keine neuen Leistungen nach dem WEG mehr zuge-sprochen. Es handelt sich somit bei den erwähnten Finanzhilfen um die Einlösung von altrechtlichen Verpflichtungen des Bundes mit Laufzeiten von bis zu 21 (ZV I) respektive 25 Jahren (ZV II). Aus diesem Grunde nehmen die Bundesausgaben langfristig sukzessive ab.

Gegenüber dem Voranschlag 2018 fielen die Ausgaben um rund 4,7  Millionen tiefer aus. Damit liegen die Aufwendungen für die Zusatzverbilligungen um etwa 6,8 Millionen unter den in der Rechnung 2017 ausgewiesenen Beträgen, was den langfristig abnehmenden Trend der Ausgaben auf diesem Kredit bestätigt.

RechtsgrundlagenWohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz vom 4.10.1974 (WEG; SR 843), Art. 35 Abs. 2 und Art. 42.

HinweiseRahmenkredit für nicht rückzahlbare Beiträge für die Wohnbau- und Eigentumsförderung (V0087.03), siehe Band 1, Ziffer C 12 sowie diverse Bundesbeschlüsse aus den Jahren 1975, 1976, 1983, 1985, 1991, 1997, 1999, 2011 und 2013.

725 BWO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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223

A235.0105 DARLEHEN AUS GARANTIEVERPFLICHTUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 7 719 000 9 750 865 8 901 443 -849 422 -8,7davon Kreditmutationen 7 450 865

finanzierungswirksam – 2 300 000 1 450 579 -849 421 -36,9nicht finanzierungswirksam 7 719 000 7 450 865 7 450 864 -1 0,0

Dieser Kredit umfasst einserseits die finanzierungswirksamen Ausgaben für die Honorierung von altrechtlichen Bürgschaftsfor-derungen und Schuldverpflichtungen nach Zwangsverwertungen von Liegenschaften durch den Bund gegenüber den Kredi-tinstituten. Andererseits berücksichtigt er die finanzierungswirksamen Ausgaben für die Gewährung von Darlehen des Bundes an die Emissionszentrale der gemeinnützigen Wohnbauträger (EGW) im Falle von einzulösenden Anleihensquoten und einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass der Bauträger seiner Rückzahlungspflicht nicht nachkommen kann. Diese noch nicht definitiv abzuschreibenden Forderungen gegenüber dem Bauträger werden von der EGW an den Bund zediert. Schliesslich werden auch nicht-finanzierungswirksame Korrekturen zur Beurteilung des Ausfallrisikos bei den EGW-Anleihensquoten auf diesem Kredit verbucht.

Der Bund musste 2018 aus altrechtlichen Forderungen Zahlungen im Umfang von 1,45 Millionen leisten. Einerseits wurden rund 0,11 Millionen an Garantieverpflichtungen im Mietbereich eingelöst, andererseits wurden zwecks Verminderung des Verlustrisikos Garantieverpflichtungen im Eigentumsbereich im Umfang von rund 1,34 Millionen von der kreditgebenden Bank (Grundverbilli-gungsvorschüsse) abgelöst.

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung im Umfang von 7 450 865 Franken aufgrund der Bewertung des Ausfallrisikos bei Bürgschaften

RechtsgrundlagenWohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz vom 4.10.1974 (WEG; SR 843); Art. 51, Bundesgesetz vom 21.3.2003 über die Förde-rung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG, SR 842), Art. 35.

HinweiseRahmenkredite für Bürgschaften und Schuldverpflichtungen für die Wohnbau- und Eigentumsförderung und für die Wohnraum-förderung (V0087.04, V0130.02, V0130.03, V0130.04), siehe Band 1, Ziffer C 13, sowie diverse Bundesbeschlüsse aus den Jahren 1975, 1976, 1982, 1983, 1985, 1991, 1992, 1993, 1997, 2003, 2011 und 2015.

A238.0001 WERTBERICHTIGUNGEN IM TRANSFERBEREICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam – 877 172 877 172 0 0,0davon Kreditmutationen 877 172

Dieser Kredit wurde für die Erstbewertung von Darlehen für die Grundverbilligungsvorschüsse im Eigentumsbereich verwendet (vgl. Ausführungen unter dem Kredit A235.0105 Darlehen aus Garantieverpflichtungen). Es handelt sich um eine Wertberichti-gung im Umfang von rund 0,9 Millionen.

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung im Umfang von 877 172 Franken für eine Wertberichtigung auf den Darlehen für Grundverbilligungs-

vorschüsse im Eigentumsbereich

A240.0106 FINANZAUFWAND DARLEHEN UND BETEILIGUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 14 043 608 7 069 295 7 069 295 0 0,0davon Kreditmutationen 7 069 295

Auf diesem Kredit werden die Wertberichtigungen von Darlehen und Beteiligungen erfasst. Diese betrugen 2018 aufgrund der jährlichen Risikobewertungen rund 7,07 Millionen.

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung im Umfang von 7 069 295 Franken für eine Wertberichtigung auf den Darlehen und Beteiligungen

725 BWO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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225

WETTBEWERBSKOMMISSION

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Bekämpfung harter Kartelle und anderer Wettbewerbsbeschränkungen zur Minderung schädlicher Auswirkungen auf

Volkswirtschaft und Gesellschaft — Abbau von Behinderungen bei Parallelimporten — Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen

PROJEKTE UND VORHABEN 2018Die Projekte und Verfahren der WEKO zur Umsetzung der strategischen Schwerpunkte unterliegen bis zum Entscheid dem Amtsgeheimnis.

Die WEKO gibt jeweils in Medienmitteilungen bekannt, welche Untersuchungen sie eröffnet und wie sie solche abschliesst.

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie WEKO hat im Jahr 2018 im Bereich der strategischen Schwerpunkte diverse Untersuchungen mit Sanktionen abgeschlossen, beispielsweise in den Fällen Gerätebenzin, RIMOWA, Engadin und KTB-Werke. Zudem hat die WEKO drei grosse Medienzusam-menschlüsse vertieft geprüft und letztlich genehmigt (Tamedia/Goldbach, NZZ/AZ Medien und Tamedia/Basler Zeitung). Im Schwerpunkt Bekämpfung harter Kartelle konnten im Jahr 2018 die Finanzmarktuntersuchungen sowie die Untersuchungen zu Submissionsabreden im Kanton Graubünden (inkl. Führung von Beschwerdeverfahren) abgeschlossen werden. Im Schwerpunkt Behinderung von Parallelimporten wurden zudem die Untersuchung zu Ersatzteilen für Traktoren abgeschlossen.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 11,2 6,1 4,9 -6,3 -56,1Aufwand 13,1 13,8 13,3 0,1 0,8Eigenaufwand 13,1 13,8 13,3 0,1 0,8Investitionsausgaben 0,0 – 0,3 0,2 n.a.A.o. Ertrag und Einnahmen 99,1 – – -99,1 -100,0

KOMMENTARDie Einnahmen der WEKO beinhalten die Verfahrenskosten sowie die Sanktionen und Bussen. Die Einnahmen hängen von der Anzahl erfolgreich abgeschlossener Untersuchungen sowie von der Höhe allfälliger Sanktionen ab. Da insgesamt tiefere Sankti-onen als im Vorjahr ausgesprochen wurden, nehmen die Einnahmen gegenüber dem Rechnungsjahr 2017 ab. Ausserordentliche Erträge aus Sanktionen und Bussen von mindestens 10 Millionen pro Fall werden ausserhalb des Globalbudgets ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden keine Bussen ausgesprochen, welche die Voraussetzung für Ausserordentlichkeit erfüllen würden.

Der Aufwand blieb gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert.

727 WEKO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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226

LG1: WETTBEWERB

GRUNDAUFTRAGDie WEKO und ihr Sekretariat fördern und schützen den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ord-nung. Sie verhindern unzulässige Abreden, unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen, wettbewerbsver-hindernde Zusammenschlüsse sowie wettbewerbshemmende Regulierungen. Sie fördern die berufliche Mobilität und den freien Wirtschaftsverkehr im Binnenmarkt Schweiz und intervenieren gegen marktzugangsbeschränkende Regulierungen im kantona-len und kommunalen Recht. Sie beraten und stehen in Kontakt mit Unternehmen, Behörden, Amtsstellen, Konsumentinnen und Konsumenten sowie Gerichten.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 2,6 1,6 2,0 0,3 19,4Aufwand und Investitionsausgaben 13,3 13,8 13,5 -0,3 -1,9

KOMMENTARDie Einnahmen von 2 Millionen entfielen zu 74 Prozent auf Gebühreneinnahmen aus Untersuchungen von Wettbewerbsbeschrän-kungen, zu 18 Prozent auf Gebühren aus der Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen und zu 8 Prozent auf Einnahmen aus Gutachten und übrigen Dienstleistungen. Beim Aufwand entfielen rund 10,5 Millionen auf den Personalaufwand des Sekreta-riats der WEKO, davon waren rund 0,7 Millionen Vergütungen an Kommissionsmitglieder. Der Sach- und Betriebsaufwand belief sich auf 2,7 Millionen. Davon entfielen 2,3 Millionen auf die Leistungsverrechnung.

KOMMENTARDie Ziele wurden erreicht.

Wettbewerbsverstösse: Die WEKO hat im Jahr 2018 insgesamt 24 Untersuchungen gegen Wettbewerbsverstösse durchgeführt: Sechs Untersuchungen wurden 2018 neu eröffnet, vier Untersuchungen konnten abgeschlossen werden und in vier Untersuchun-gen hat die WEKO Sanktionen ausgesprochen. Per Ende 2018 waren jedoch noch nicht alle Fälle rechtskräftig.Kontrolle von Zusammenschlüssen: Die WEKO hat in drei Zusammenschlussverfahren eine vertiefte Prüfung durchgeführt.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Wettbewerbsverstösse: Untersuchungen bei unzulässigen Wettbewerbsabreden und unzulässigen Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen werden, formell korrekt durchgeführt (Ziel ohne Messgrösse)

Kontrolle von Zusammenschlüssen: Zusammenschlüsse werden fristgerecht, formell korrekt und sachgerecht geprüft (Ziel ohne Messgrösse)

727 WEKO 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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227

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 110 417 6 095 4 901 -1 195 -19,6Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 2 586 1 641 1 959 318 19,4Einzelpositionen E102.0111 Einnahmen aus Sanktionen und Bussen 8 718 4 454 2 942 -1 513 -34,0Ausserordentliche Transaktionen E190.0105 a.o. Ertrag Bussen 99 113 – – – –Aufwand / Ausgaben 13 293 13 776 13 508 -267 -1,9Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 13 293 13 776 13 508 -267 -1,9 Abtretung 694

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228

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 2 586 000 1 641 000 1 959 048 318 048 19,4finanzierungswirksam 2 454 001 1 641 000 1 959 048 318 048 19,4nicht finanzierungswirksam 131 999 – – – –

Gebühren werden für Verfügungen über die Untersuchung von Wettbewerbsbeschränkungen, für die Prüfung von Unterneh-menszusammenschlüssen und für Gutachten und sonstige Dienstleistungen erhoben.

Die Einnahmen aus Gebühren fielen im Berichtsjahr rund 0,3 Millionen höher aus als budgetiert. Die Höhe der Gebühren ist schwer abschätzbar, da die Wahrscheinlichkeit, ob der Rechtsweg beschritten wird, nicht zuverlässig vorausgesagt werden kann. Es wurde daher als Voranschlagswert der Durchschnitt aus den Rechnungsjahren 2013–2016 verwendet.

RechtsgrundlagenKartellgesetz vom 6.10.1995 (KG; SR 251), Art. 53a; KG-Gebührenverordnung vom 25.2.1998 (GebV-KG; SR 251.2); V vom 10.9.1969 über Kosten und Entschädigung im Verwaltungsverfahren (SR 172.041.0); KG-Sanktionsverordnung vom 12.3.2004 (SVKG; SR 51.5).

E102.0111 EINNAHMEN AUS SANKTIONEN UND BUSSEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 8 717 681 4 454 300 2 941 571 -1 512 729 -34,0

Die Höhe der Einnahmen aus Bussen, Sanktionen und Konventionalstrafen ist schwer abschätzbar. In der Budgetierung wurde daher der Durchschnitt der Rechnungen der Jahre 2013 bis 2016 verwendet.

Im Berichtsjahr wurden zwar vier Verfahren abgeschlossen, dennoch lagen die Einnahmen unter dem Durchschnittswert der Jahre 2013–2016.

Die gegenüber dem Vorjahr deutlich tieferen Einnahmen sind darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2017 eine überdurchschnittlich hohe Sanktion (rund 7,9 Mio.) gegen unzulässige Preisabreden bei einigen Verzinkereien vereinnahmt wurde.

RechtsgrundlagenKartellgesetz vom 6.10.1995 (KG; SR 251), Art. 53a; KG-Gebührenverordnung vom 25.2.1998 (GebV-KG; SR 251.2); V vom 10.9.1969 über Kosten und Entschädigung im Verwaltungsverfahren (SR 172.041.0); KG-Sanktionsverordnung vom 12.3.2004 (SVKG; SR 251.5).

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229

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 13 293 401 13 775 800 13 508 458 -267 342 -1,9davon Kreditmutationen 694 100

finanzierungswirksam 10 846 014 11 432 800 11 388 572 -44 228 -0,4nicht finanzierungswirksam 197 242 5 500 -134 950 -140 450 n.a.Leistungsverrechnung 2 250 145 2 337 500 2 254 836 -82 664 -3,5Personalaufwand 10 367 769 10 510 700 10 534 706 24 006 0,2Sach- und Betriebsaufwand 2 909 880 3 259 600 2 700 697 -558 903 -17,1

davon Informatiksachaufwand 798 357 1 053 300 766 804 -286 496 -27,2davon Beratungsaufwand 5 742 41 800 5 444 -36 356 -87,0

Abschreibungsaufwand 1 212 5 500 17 815 12 315 223,9Investitionsausgaben 14 540 – 255 240 255 240 –Vollzeitstellen (Ø) 54 52 54 2 3,8

Personalaufwand und VollzeitstellenMit 10,5 Millionen oder rund 80 Prozent trugen die Personalkosten sowie die darin enthaltenen Vergütungen an Kommissions-mitglieder den wesentlichen Anteil am Gesamtaufwand. Abtretungen aus dem Ressourcenpool des Generalsekretariats WBF zugunsten des Personalaufwands im Umfang von rund 0,49 Millionen haben eine Überbrückung im Hinblick auf die vorgesehene Stellenaufstockung ab 2019 ermöglicht.

Sach- und BetriebsaufwandDie Ausgaben im Informatiksachaufwand fielen rund 0,3 Millionen tiefer aus als ursprünglich geplant. Auf der einen Seite konnten Effizienzeinsparungen in der internen Leistungsverrechnung erzielt werden. Auf der anderen Seite wurde ein Teil der budgetier-ten Mittel für Informatikinvestitionen verwendet.

InvestitionsausgabenDie Ablösung der Serverinfrastruktur für die Verarbeitung von Daten aus Hausdurchsuchungen wurde vorgezogen. Die Finan-zierung dieser nicht budgetierten Beschaffung im Umfang von 0,25 Millionen erfolgte durch eine Kreditabtretung des GS-WBF (0,15 Mio.) sowie durch eine Priorisierung der Mittel innerhalb des vorhandenen Globalbudgets.

Kreditmutationen — Im Laufe des Rechnungsjahrs erfolgten Abtretungen aus dem Ressourcenpool des Generalsekretariats WBF im Umfang

von 0,49 Millionen für temporäre Personalaufstockungen, um den Abbau von Arbeitsspitzen weiterführen zu können, sowie für befristete Anstellungen von zusätzlichen Hochschulpraktikanten. Zudem erfolgte eine weitere Abtretung in der Höhe von 0,15 Millionen zur Beschaffung neuer Server.

ReservenDie Verwaltungseinheit weist keine Reserven auf.

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231

VOLLZUGSSTELLE FÜR DEN ZIVILDIENST

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Vollzug des zivilen Ersatzdienstes zur Erfüllung der Dienstpflicht — Steigerung des gesellschaftlichen Nutzens der Zivildiensteinsätze — Positionierung des Zivildienstes in der Sicherheitspolitik — Positionierung des Zivildienstes in den Diskussionen zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Netzwerk mit Partnerorganisationen: Fortführung des Aufbaus und Beginn der Netzwerkpflege — Zivildienstgesetz: Vorbereitung einer allfälligen Revision — IKT-Fachanwendung E-ZIVI: Steigerung des Benützungsgrades durch Zivis und Einsatzbetriebe — Gesellschaftlicher Nutzen des Zivildienstes: Klärung des Konzepts und des künftigen Bedarfs an Unterstützung

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENAlle Projekte und Vorhaben wurden planmässig umgesetzt, mit Ausnahme der Positionierung des Zivildienstes in den Diskussi-onen zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems, weil der Fokus auf die Änderung des Zivildienstgesetzes zur Reduktion der Anzahl Zulassungen gelegt wurde.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 33,5 34,0 32,5 -0,9 -2,8Aufwand 40,5 41,6 40,4 -0,1 -0,4Eigenaufwand 37,0 38,2 37,0 0,0 0,1Transferaufwand 3,6 3,5 3,4 -0,2 -5,0Investitionsausgaben – – – – –

KOMMENTARDer Ertrag besteht zum Grossteil aus den Abgaben der Einsatzbetriebe als Ausgleich für die erhaltene Arbeitskraft. Gegenüber dem Vorjahr resultiert ein um 0,9 Millionen tieferer Ertrag. Dieser Minderertrag ist auf zwei gegenläufige Effekte zurückzuführen: Einerseits stiegen die Einnahmen pro Diensttag von 19,15 auf 20,00 Franken an. Andererseits wurden rund 120 000 Diensttage weniger geleistet als im Vorjahr.

Der Aufwand setzt sich schwergewichtig aus Eigenaufwand und zu einem kleineren Teil aus Transferaufwand zusammen. Durch den hohen Anteil an fixen Kosten blieb der Eigenaufwand trotz weniger Diensttagen auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Der Transferaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr 0,2 Millionen tiefer ausgefallen. Er beinhaltet ausschliesslich die ungebundene finanzielle Unterstützung für Projekte in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, der Landschaftspflege und der Kulturgüterer-haltung, bei welchen Zivildienstleistende eingesetzt werden können.

735 ZIVI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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232

LG1: VOLLZUG ZIVILDIENST

GRUNDAUFTRAGDie Vollzugsstelle für den Zivildienst vollzieht den Zivildienst nach Artikel 59 der Bundesverfassung. Sie ermöglicht Personen, die aus Gewissensgründen nicht Militärdienst leisten können, die Erfüllung ihrer verfassungsmässigen Pflicht mit einer persönlichen Dienstleistung. Wer Zivildienst leistet, erbringt gemeinnützige zivile Arbeitsleistungen im öffentlichen Interesse, für welche Res-sourcen fehlen oder nicht genügen. Der Zivildienst leistet einen wesentlichen Beitrag zur Wehrgerechtigkeit.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 33,5 34,0 32,5 -1,5 -4,4Aufwand und Investitionsausgaben 37,0 38,2 37,0 -1,2 -3,0

KOMMENTARDie Einnahmen fielen gegenüber dem Voranschlag um 4,4 Prozent (-1,5 Mio.) tiefer aus, da die Anzahl der geleisteten Diensttage (-1,9 %) und die durchschnittlichen Einnahmen pro Diensttag (-2,0 %) unter den Erwartungen blieben. Wegen tieferem Personal- und Informatiksachaufwand fiel aber auch der Aufwand um 3 Prozent (-1,2 Mio.) geringer aus als im Voranschlag budgetiert.

Die Nettokosten für einen geleisteten Diensttag stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 0,65 Franken auf 2,60 Franken. Der Kos-tendeckungsgrad sank um 2  Prozentpunkte auf 88  Prozent. Die Hauptursache für diese Verschlechterung der beiden direkt korrelierenden Kennzahlen war der Rückgang an geleisteten Diensttagen.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Leistungserbringung: Die Wirtschaftlichkeit wird kontinuierlich verbessert – Nettokosten pro Diensttag (CHF, max.) 1,95 2,50 2,60– Geleistete Diensttage pro Vollzeitäquivalent (Anzahl, min.) 14 400 13 500 13 800Ausbildung: Die Qualität der einsatzspezifischen Ausbildungskurse ist hoch – Beurteilung der externen Kursanbieter im Rahmen von Audits (Skala 1-6) 5,0 5,1 5,1– Beurteilung durch die Zivis nach dem Kursende (Skala 1-6) 4,7 4,8 4,8Einsätze: Die Zivildiensteinsätze stiften Nutzen für die Einsatzbetriebe – Jährliche Beurteilung durch die Einsatzbetriebe (Skala 1-6) 4,9 5,0 4,8Zivildienstleistende: Die Zivis nehmen ihre Pflichten wahr – Anteil der ordentlich entlassenen Zivis, die bei ihrer Entlassung alle Diensttage geleistet haben (%, min.) 97 97 97Einsatzbetriebe: Die Einsatzbetriebe nehmen ihr Pflichten wahr – Anteil der Inspektionen mit Beanstandungen (%, max.) 24,8 14,0 27,1E-Government: Die Zivis und die Einsatzbetriebe nutzen die Möglichkeiten von E-ZIVI – Anteil der im Kundensystem registrierten Zivis mit Restdiensttagen (%, min.) 59 60 92– Anteil der im Kundensystem registrierten Einsatzbetriebe (%, min.) 74 70 82

KOMMENTARDie Ziele 2018 wurden mehrheitlich erreicht oder übertroffen. Zu Abweichungen kam es in folgenden Bereichen:Leistungserbringung: Weil die Anzahl der geleisteten Diensttage und die Einnahmen pro Diensttag nicht so hoch ausgefallen sind wie erwartet, fallen die Nettokosten pro Diensttag etwas höher aus als im Voranschlag angestrebt.Einsätze: Die Beurteilung durch die Einsatzbetriebe ist erneut leicht gesunken und liegt 0,2 Punkte unter dem Zielwert des Vor-anschlags. Um die Gründe eruieren und Massnahmen definieren zu können, wird die Befragung der Einsatzbetriebe angepasst.Einsatzbetriebe: Wie schon 2017 führte das neue Inspektionskonzept auch 2018 zu mehr Beanstandungen. Der Grund liegt darin, dass auch geringfügige, oft rein administrative Abweichungen erfasst werden. Der grösste Teil der Einsatzbetriebe kommt seinen Pflichten jedoch sehr gut nach.E-Government: Dank der standardmässigen Registrierung der Zivis bei der Zulassung und der aktiven Information und Unterstüt-zung der Einsatzbetriebe konnten die Ziele deutlich übertroffen werden.

735 ZIVI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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233

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 33 476 34 000 32 513 -1 487 -4,4Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 33 476 34 000 32 513 -1 487 -4,4Aufwand / Ausgaben 40 560 41 634 40 389 -1 245 -3,0Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 36 983 38 153 36 993 -1 160 -3,0 Kreditverschiebung -300 Abtretung 61 Transferbereich LG 1: Vollzug Zivildienst A231.0238 Entschädigungen an Einsatzbetriebe 3 576 3 481 3 396 -85 -2,4

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234

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 33 475 789 34 000 000 32 512 916 -1 487 084 -4,4finanzierungswirksam 33 451 397 34 000 000 32 512 916 -1 487 084 -4,4nicht finanzierungswirksam 24 392 – – – –

Der Funktionsertrag der ZIVI besteht fast ausschliesslich aus der Abgabe der Einsatzbetriebe als Ausgleich für die erhaltene Arbeitskraft. Zudem werden auf dieser Position auch kleinere Erträge, wie z.B. Bussen, verbucht. Gegenüber dem Voranschlag resultiert ein um 1,5 Millionen tieferer Ertrag. Ausschlaggebend für den Minderertrag sind die Mindereinnahmen pro Diensttag und die tiefere Anzahl der geleisteten Diensttage.

Die durchschnittlichen Einnahmen pro Diensttag lagen mit 20,00  Franken rund 0,40  Franken tiefer als im Voranschlag 2018 erwartet. Die Anzahl der geleisteten Diensttage blieb um zirka 32  000 Diensttage (-1,9  %) unter den Erwartungen. Sie sank gegenüber dem Vorjahr um 6,6 Prozent auf 1,67 Millionen (2017: 1,79 Mio. Diensttage).

RechtsgrundlagenZivildienstgesetz vom 6.10.1995 (ZDG; SR 824.0), Art. 46.

735 ZIVI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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235

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 36 983 481 38 152 900 36 992 982 -1 159 918 -3,0davon Kreditmutationen -239 300

finanzierungswirksam 29 878 557 31 156 100 30 244 603 -911 497 -2,9nicht finanzierungswirksam 1 476 289 1 476 300 1 495 190 18 890 1,3Leistungsverrechnung 5 628 635 5 520 500 5 253 189 -267 312 -4,8Personalaufwand 15 312 868 15 971 200 15 395 126 -576 074 -3,6

davon Personalverleih – – 142 254 142 254 –Sach- und Betriebsaufwand 20 194 324 20 705 400 20 121 567 -583 833 -2,8

davon Informatiksachaufwand 4 426 891 4 703 100 4 252 024 -451 076 -9,6davon Beratungsaufwand 111 496 100 000 88 185 -11 815 -11,8

Abschreibungsaufwand 1 476 289 1 476 300 1 476 289 -11 0,0Vollzeitstellen (Ø) 124 129 121 -8 -6,2

Personalaufwand und VollzeitstellenDer Personalaufwand der ZIVI lag rund 0,6 Millionen (-3,6 %) unter dem Voranschlagswert. Entsprechend fiel auch der durch-schnittliche Bestand der Vollzeitstellen tiefer aus als budgetiert (-8 Vollzeitstellen). Hauptursache hierfür waren Vakanzen infolge Fluktuation und der temporäre Verzicht auf sofortige Wiederbesetzung einzelner offener Stellen.

Sach- und BetriebsaufwandInsgesamt entstanden gegenüber dem Voranschlag Minderausgaben von 0,6 Millionen. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Der Informatikaufwand fiel um 0,5 Millionen tiefer aus, da Einsparungen im Bereich Büroautomation gemacht wurden und eine nicht mehr benötigte Schulungsumgebung abgebaut werden konnte. Zudem wurden weniger IT-Dienstleistungen von Externen bezogen als geplant.

Der Beratungsaufwand lag mit rund 12 000 Franken leicht unter dem budgetierten Wert, da weniger umfangreiche Beratungs-mandate als vorgesehen vergeben wurden.

Der übrige Sach- und Betriebsaufwand entfiel insbesondere auf Aufwendungen für das Kursangebot für die Zivildienstleistenden (10 Mio.) und auf Raummieten (1,8 Mio.). Die Minderausgaben von 0,1 Millionen sind insbesondere auf die geringeren Ausgaben für Bürobedarf, Druckerzeugnisse und Versandspesen zurückzuführen.

AbschreibungsaufwandDer Abschreibungsaufwand umfasst ausschliesslich die jährlich wiederkehrende Abschreibung der Fachapplikation E-ZIVI.

Kreditmutationen — Abtretung des Eidg. Personalamts von 36 600 Franken für die Ausbildung von Lernenden und die berufliche Integration. — Abtretung des Eidg. Personalamts von 24 100 zur Deckung der Kosten für die externe Betreuung. — Kreditverschiebung an das GS-WBF von 300 000 Franken für Personalaufwand.

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Endbestand per 31.12.2017 700 745 – 700 745Endbestand per 31.12.2018 700 745 – 700 745

Auflösung und Verwendung von Reserven im Jahr 2018Es wurden keine Reserven verwendet und der Bestand blieb unverändert bei 700 745 Franken.

Antrag zur Bildung neuer ReservenEs wird kein Antrag für die Bildung von allgemeinen oder zweckgebundenen Reserven gestellt.

735 ZIVI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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236

A231.0238 ENTSCHÄDIGUNGEN AN EINSATZBETRIEBE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 3 576 069 3 481 300 3 396 250 -85 051 -2,4

Bei der finanziellen Unterstützung für Zivildienstprojekte in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, der Landschaftspflege und der Kulturgütererhaltung resultierte ein Kreditrest von knapp 0,1 Millionen. Dies weil nicht alle Projekte wie geplant jederzeit mit Zivis ausgelastet werden konnten. Die Projekte werden durch den Kanton vorgeschlagen und die Einsatzbetriebe müssen sich im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Prüfung qualifizieren. Die ZIVI beteiligt sich mit rund 35 Prozent an den Kosten. Dank der Kostenbeteiligung können schweizweit Projekte im dreifachen Umfang des Subventionsbetrags umgesetzt und entsprechender Nutzen generiert werden.

RechtsgrundlagenZivildienstgesetz vom 6.10.1995 (ZDG; SR 824.0), Art. 47.

735 ZIVI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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237

SCHWEIZERISCHE AKKREDITIERUNGSSTELLE

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Sicherung und Förderung des international anerkannten mehrstufigen Systems zur Qualitätssicherung von Gütern und

Dienstleistungen — Förderung des Schutzes und der Sicherheit von Konsumentinnen und Konsumenten dank kompetenter Konformitätsbe-

wertungsstellen — Unterstützung des Abbaus technischer Handelshemmnisse als Beitrag zu offenen Märkten — Förderung der nationalen und internationalen Abstützung des Akkreditierungssystems

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Kundenzufriedenheit: Auswertung der Umfrageergebnisse — Elektronische Geschäftsverwaltung: Installation der Übergangslösung zu Gever mit integriertem Ordnungssystem — Fachanwendung SAS: Beginn Konzeptphase

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENAlle Meilensteine konnten erreicht werden.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 8,2 8,7 8,8 0,6 7,9Aufwand 9,7 10,8 10,3 0,6 6,2Eigenaufwand 9,7 10,8 10,3 0,6 6,2Transferaufwand 0,0 0,1 0,0 0,0 13,1Investitionsausgaben – – – – –

KOMMENTARDer Ertrag der SAS besteht aus Gebühren für die Begutachtung, Akkreditierung und Überwachung von Konformitätsbewer-tungsstellen (Laboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen). Gegenüber der Rechnung 2017 wurde ein Mehrertrag von 0,6 Millionen erwirtschaftet, was auf eine höhere Nachfrage nach Akkreditierungsleistungen zurückzuführen ist.

Der Eigenaufwand der SAS besteht zu rund zwei Dritteln aus Personalaufwand. Für die Finanzierung von externen Fachexperten, welche für die Begutachtungen hinzugezogen werden, wird ein weiterer Viertel aufgewendet. Der Rest teilt sich auf den Informa-tik- und den übrigen Sach- und Betriebsaufwand auf. Der Mehraufwand von 0,6 Millionen gegenüber der Rechnung 2017 ist im Wesentlichen auf drei Faktoren zurückzuführen: Erstens wurden 0,3 Millionen mehr für externen Fachexperten eingesetzt, zwei-tens stiegen die Aufwendungen für Informatik-Entwicklung der Übergangslösung zur künftigen GEVER-Bundeslösung (0,1 Mio.) und drittens wuchs der Personalaufwand um 0,1 Millionen.

Der Transferaufwand beinhaltet die Mitgliederbeiträge an verschiedene internationale Dachorganisationen im Bereich Akkreditierung.

740 SAS 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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238

LG1: AKKREDITIERUNG VON PRÜF- UND KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN

GRUNDAUFTRAGDie Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) ist organisatorisch dem SECO angegliedert und Teil der internationalen Akkredi-tierungsarchitektur. Als unabhängige Stelle akkreditiert die SAS Prüf- und Konformitätsbewertungsstellen (KBS) in der Schweiz nach international anerkannten Anforderungen. Mit der Akkreditierung wird die Kompetenz einer Stelle anerkannt, normgerecht Prüfungen oder Konformitätsbewertungen durchzuführen. Die unter einer Akkreditierung erstellten und im Rahmen internatio-naler Abkommen auch im Ausland anerkannten Berichte und Zertifikate fördern die Qualität und Sicherheit von Produkten wie Dienstleistungen und tragen zum Abbau technischer Handelshemmnisse bei.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 8,2 8,7 8,8 0,2 1,8Aufwand und Investitionsausgaben 9,7 10,8 10,3 -0,5 -4,9

KOMMENTARAufgrund der höheren Nachfrage nach Akkreditierungsleistungen wurde im Vergleich zum Voranschlag ein Mehrertrag von 0,2 Millionen erwirtschaftet. Entsprechend mussten auch mehr externe Fachexperten hinzugezogen werden, wodurch der Auf-wand um 0,3 Millionen gestiegen ist. Demgegenüber wurde der budgetierte Personalaufwand um 0,7 Millionen unterschritten, da nur ein Teil der vorgesehenen neuen Mitarbeitenden eingestellt werden konnte.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Akkreditierung: Die Konformität der Akkreditierung zu den Vorgaben wird gewahrt – Überwachung der Prozesseinhaltung und der Qualitätsanforderungen sowie Umsetzung notwendiger Massnahmen (ja/nein) ja ja ja– Durchführung der fachspezifischen Ausbildungstage für die Akteure der SAS gemäss Normforderung (Anzahl, min.) 4 5 5Kontinuität: Die SAS stellt die zeitlich lückenlose Ablösung ablaufender Akkreditierungen sicher – Durchführung der Begutachtungen zur erneuten Akkreditierung bis 90 Tage vor Ablauf der geltenden Akkreditierung (%, min.) 92 95 96Anerkennung: Die Grundlagen und der Betrieb des Schweizerischen Akkreditierungssystems genügen den internationalen Anforderungen

– Bestehen der periodischen internationalen Beurteilung (Peer Evaluation) durch die European co-operation for Accreditation (EA) (ja/nein)

– ja nein

KOMMENTARDie Ziele wurden mit einer Ausnahme erreicht:Anerkennung: Die European co-operation for Accreditation (EA) hat die periodische internationale Beurteilung (Peer Evaluation) der SAS von 2018 auf 2019 verschoben, wodurch dieses Ziel erst im Jahr 2019 erreicht werden kann.

740 SAS 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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239

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 8 239 8 690 8 849 159 1,8Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 8 239 8 690 8 849 159 1,8Aufwand / Ausgaben 9 727 10 829 10 289 -539 -5,0Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 9 695 10 778 10 253 -525 -4,9 Abtretung 135 Transferbereich LG 1: Akkreditierung von Prüf- und Konformitätsbewertungsstellen A231.0250 Beiträge an internationale Organisationen 32 50 36 -14 -28,4

740 SAS 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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240

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 8 238 794 8 690 000 8 848 639 158 639 1,8finanzierungswirksam 8 199 644 8 690 000 8 848 639 158 639 1,8nicht finanzierungswirksam 39 150 – – – –

Die Akkreditierungsleistungen für Konformitätsbewertungsstellen (Laboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen) sind gebührenpflichtig. Für jährlich wiederkehrende administrative Arbeiten zugunsten der akkreditierten Stellen wird zudem ein Jahresbeitrag erhoben.

Dank einer höheren Nachfrage nach Akkreditierungsleistungen sind die Gebühreneinnahmen im Vergleich zum Voranschlag 2018 um 0,2 Millionen gestiegen. Die wachsende Nachfrage erklärt auch den Mehrertrag gegenüber dem Vorjahr.

RechtsgrundlagenBG vom 6.10.1995 über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 946.51), Art.  16; V vom 1.7.1996 über das schweizerische Akkreditierungssystem und die Bezeichnung von Prüf-, Konformitätsbewertungs-, Anmelde- und Zulassungsstellen (AkkBV; SR 946.512); V vom 10.3.2006 über die Gebühren des Staatssekretariats für Wirtschaft im Bereich der Akkreditierung (GebV-Akk; SR 946.513.7).

740 SAS 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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241

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 9 694 659 10 778 200 10 253 118 -525 082 -4,9davon Kreditmutationen 134 800

finanzierungswirksam 9 005 997 10 061 900 9 392 719 -669 181 -6,7nicht finanzierungswirksam – – 120 564 120 564 –Leistungsverrechnung 688 662 716 300 739 835 23 535 3,3Personalaufwand 6 373 455 7 232 100 6 505 494 -726 606 -10,0Sach- und Betriebsaufwand 3 321 204 3 546 100 3 747 624 201 524 5,7

davon Informatiksachaufwand 268 694 459 300 376 023 -83 277 -18,1davon Beratungsaufwand 12 800 44 000 19 529 -24 471 -55,6

Vollzeitstellen (Ø) 35 41 35 -6 -14,6

Personalaufwand und VollzeitstellenDer budgetierte Personalaufwand wurde um 0,7 Millionen nicht ausgeschöpft, da vier der geplanten neuen Mitarbeitenden ihre Arbeit erst per Anfang August resp. Anfang Dezember aufnehmen konnten. Zudem verliess eine Mitarbeitende die SAS per 31.1.2018. Die Anzahl der Vollzeitstellen hat sich daher per Ende Jahr von durchschnittlich 35,4 (Ende 2017) auf vorübergehend 34,9 gesenkt.

Sach- und BetriebsaufwandDie Übergangslösung zur künftigen GEVER-Bundeslösung wurde 2018 in Betrieb genommen und das Projekt zur Ablösung der Datenbank SAS weitergeführt. Von den budgetierten Mitteln für diese Projekte im Informatiksachaufwand wurden 0,1 Millionen nicht beansprucht. Im übrigen Sach- und Betriebsaufwand fielen Mehraufwendungen von rund 0,3 Millionen für die Finanzierung von externen Fachexperten an. Die Kosten dieser Fachexperten, welche im Rahmen der Begutachtungsprozesse eingesetzt wer-den, werden von den Kunden der SAS getragen.

Kreditmutationen — Abtretung des eidg. Personalamts (EPA) von 0,135 Millionen für zusätzliche Sparbeiträge Arbeitgeber (2. Säule).

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Endbestand per 31.12.2017 436 430 2 502 897 2 939 328Endbestand per 31.12.2018 436 430 2 502 897 2 939 328

Auflösung und Verwendung von Reserven im Jahr 20182018 wurden keine Reserven aufgelöst oder verwendet.

Antrag zur Bildung neuer Reserven2018 werden weder allgemeine noch zweckgebundene Reserven beantragt.

A231.0250 BEITRÄGE AN INTERNATIONALE ORGANISATIONEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 31 887 50 400 36 071 -14 329 -28,4

Dieser Kredit enthält die Mitgliederbeiträge an folgende internationale Akkreditierungs-Organisationen: European co-operation for Accreditation (EA), International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) und International Accreditation Forum (IAF).

Die Mitgliederbeiträge für jede einzelne Organisation werden aufgrund der Anzahl Konformitätsbewertungsstellen errechnet, die im betreffenden Mitgliedstaat akkreditiert sind.

RechtsgrundlagenV vom 1.7.1996 über das schweizerische Akkreditierungssystem und die Bezeichnung von Prüf-, Konformitätsbewertungs-, An-melde- und Zulassungsstellen (AkkBV; SR 946.512), Art. 22.

740 SAS 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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243

STAATSSEKRETARIAT FÜR BILDUNG, FORSCHUNG UND INNOVATION

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Entwicklung einer strategischen Gesamtschau für den BFI-Standort Schweiz sowie Erarbeitung der Leistungs- und Res-

sourcenplanung des Bundes — Förderung eines breiten, durchlässigen und vielfältigen Bildungssystems mit gleichwertigen allgemeinbildenden und

berufsbezogenen Bildungswegen — Förderung der Hochschulen und der höheren Berufsbildung als sich ergänzende Bereiche der Tertiärbildung — Förderung von Forschung und Innovation (inkl. Raumfahrt) und Koordination der Förderorgane — Förderung der Integration der Schweiz in das europäische und weltweite BFI-System

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Höhere Berufsbildung: Implementierung der subjektorientierten Finanzierung zu Gunsten von Absolvierenden von eidg.

Prüfungen — Hochschulen: Vernehmlassung zur Teilrevision des ETH-Gesetzes — Forschung und Innovation: Aktualisierung CH-Roadmap Forschungsinfrastrukturen — Digitalisierung: Folgearbeiten Prüfbericht des Bundesrates betreffend «Herausforderungen der Digitalisierung für Bildung

und Forschung in der Schweiz» — Internationale Strategie der Schweiz im BFI-Bereich: Aktualisierung und Verabschiedung durch den Bundesrat

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENAlle Meilensteine konnten wie geplant erreicht werden.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 6,5 6,1 6,8 0,4 6,0Aufwand 4 225,4 4 433,3 4 381,9 156,5 3,7Eigenaufwand 80,8 88,4 80,3 -0,5 -0,7Transferaufwand 4 144,6 4 344,9 4 301,7 157,1 3,8Finanzaufwand 0,0 – 0,0 0,0 -4,3Investitionsausgaben 57,5 77,7 78,8 21,3 37,0

KOMMENTARIm Ertrag enthalten sind Gebühren für Amtshandlungen (Diplomanerkennung, Schweizerische Maturitätsprüfung, usw.) sowie Erträge aus Drittmitteln und Kofinanzierungen. Gegenüber der Rechnung 2017 entstand ein Mehrertrag von 0,4 Millionen. Dieser ist hauptsächlich auf Drittmittelerträge bei sämtlichen swissnex-Standorten zurückzufühen.

Der Eigenaufwand des SBFI macht rund 2 Prozent des gesamten Aufwands aus und besteht zur Hauptsache aus Personal- (57 %) und Beratungsaufwand (17 %). Der Minderaufwand von 0,5 Millionen gegenüber der Rechnung 2017 ist vor allem auf tiefere Per-sonalbezüge zurückzuführen, weil verschiedene Vakanzen nicht oder nicht sofort wiederbesetzt wurden.

Der Anstieg des Transferaufwands widerspiegelt die Beschlüsse von Bundesrat und Parlament zur BFI-Botschaft 2017–2020 sowie die Parlamentsbeschlüsse zum Voranschlag 2018. Vom Transferaufwand sind rund 15 Prozent Pflichtbeiträge an internati-onale Organisationen und damit gebunden.

Die Investitionsausgaben beinhalten die Bauinvestitionsbeiträge gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) ohne die Baunutzungsbeiträge (bzw. Mietbeiträge). Der Zuwachs der Investitionsausgaben zwischen 2017 und 2018 entspricht dem geplanten Anstieg gemäss BFI-Botschaft 2017–2020.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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244

LG1: BFI-POLITIK

GRUNDAUFTRAGMit dieser Leistungsgruppe steuert das SBFI mit den Verbundpartnern die Berufsbildung und koordiniert den Hochschulbereich sowie die Forschungsorgane. Es beteiligt sich an der Finanzierung der Berufsbildung, der Hochschulen und der Forschung. Es för-dert die internationale Vernetzung der BFI-Akteure zugunsten der Schweiz. Es sorgt für ein vielfältiges und konkurrenzfähiges BFI-System und leistet damit einen Beitrag zur sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,0 0,0 0,2 0,2 n.a.Aufwand und Investitionsausgaben 39,2 35,2 32,5 -2,7 -7,7

KOMMENTAREine Reorganisation im SBFI machte im Verlauf des Jahres 2018 eine Anpassung bei den Ressourcenzuteilungen zwischen den Leistungsgruppen 1 und 2 nötig, was die Differenzen zum Voranschlag 2018 und zur Rechnung 2017 zu grossen Teilen erklärt. Das Resultat wird ebenfalls dadurch beeinflusst, dass für diverse Projekte (bspw. Strategie Berufsbildung 2030) weniger ausgegeben wurde als geplant.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

BFI-Verwaltung: Die Vorbereitung der BFI-Politik sowie der Vollzug der Massnahmen erfolgen konsensorientiert und effizient – Anteil des Personalaufwands pro Transferaufwand (%, max.) 0,57 0,60 0,58Steuerungsgrundlagen: Die Vorbereitung, Begleitung und Weiterentwicklung der BFI-Politik stützt sich auf evidenzbasierte Steuerungsgrundlagen ab

– Vorliegen des CH-Bildungsberichts (Termin) – 30.06. 19.06.Berufsbildung: Das schweizerische Berufsbildungssystem ist gestärkt und nachhaltig gesichert – Einführung der subjektorientierten Finanzierung für eidg. Prüfungen (Termin) – 01.01. 01.01.– Übergangsquote HBB: Anteil Personen mit einem Abschluss der höheren Berufsbildung am Total der Personen mit einer beruflichen

Grundbildung (%, min.)– 29,0 29,6

Hochschulen: Die Hochschulpolitik des Bundes trägt zur Effizienz und hohen Qualität des Schweizer Hochschulraumes bei – Studienerfolgsquote an den Hochschulen auf Bachelorstufe mit maximaler Abweichung von +/- 5 Prozentpunkten (%) 87 85 86– Ausbildungsniveauadäquate Beschäftigung der Hochschulabsolvent/innen (%, min.) – 75 78– Studienplätze Humanmedizin auf Masterstufe (Anzahl, min.) – 1 090 1 163Forschung und Innovation: Die Massnahmen zur Forschungs- und Innovationsförderung sind wirksam und leisten einen Beitrag zur Sicherung eines international kompetitiven Wissenschafts- und Innovationsstandortes

– Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit den Förderorganisationen (Termin) 01.08. – –– Spitzenposition der Schweiz betreffend Impact der wiss. Publikationen (Rang, min.) 3 – –– Spitzenposition der Schweiz im European Innovation Scoreboard der EU (Rang, min.) 1 5 1Internationalität: Die Interessen der BFI-Akteure werden über die BFI-Aussenpolitik durch Regierung und Verwaltung gewahrt und gefördert

– Bilaterale Treffen auf Ministerebene und auf vergleichbarer Stufe (Anzahl, min.) 77 50 84

KOMMENTARDie Ziele wurden erreicht.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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245

LG2: BFI-DIENSTLEISTUNGEN

GRUNDAUFTRAGMit dieser Leistungsgruppe erbringt das SBFI für unterschiedliche Zielgruppen im BFI-System verschiedene Dienstleistungen: Unterstützung der Organisationen der Arbeit; Durchführung der schweizerischen Maturitätsprüfungen; Diplomanerkennung; Projektförderung im F&I-Bereich (EU-Rahmenprogramme, Raumfahrtprogramme u.a.); Koordination der Ressortforschung des Bundes; Unterstützung der BFI-Akteure durch das BFI-Aussennetz; Vergabe von Regierungsstipendien; Unterstützung des schweizerischen Wissenschaftsrates (SWR) und der schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK). Mit diesen gezielten Leistungen erhöht das SBFI dank seiner spezifischen Position die Gesamtleistung des schweizerischen BFI-Systems.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 6,4 6,1 6,7 0,6 10,3Aufwand und Investitionsausgaben 40,9 52,5 47,2 -5,3 -10,1

KOMMENTARDer Ertrag fiel höher aus als budgetiert, was sich hauptsächlich durch Mehrerträge im Bereich der Drittmittelprojekte bei den swissnex-Standorten erklärt. Die Differenz zum Voranschlag ist einerseits auf eine Reorganisation im SBFI zurückzuführen, wel-che im Jahr 2018 eine Anpassung der Ressourcenzuteilung zwischen den Leistungsgruppen 1 und 2 nötig machte. Ausserdem wurden für das Aussennetz (swissnex) weniger Mittel ausgegeben als vorgesehen. Die Änderungen in der Ressourcenzuteilung erklären hauptsächlich auch die Differenz zur Rechnung 2017.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Berufsbildung: Die Unterstützung der Organisationen der Arbeitswelt ermöglicht die arbeitsmarktgerechte Anpassung berufsspezifischer Bildungswege

– Überprüfte Bildungsverordnungen und -pläne (von total 230) (Anzahl, min.) 22 15 14– Revidierte Prüfungsordnungen (eidg. Prüfungen) (Anzahl, min.) 17 20 21Schweizerische Maturitätsprüfungen: Die gymnasialen Maturitätsprüfungen werden an sechs Prüfungssessionen in drei Sprachgebieten erfolgreich durchgeführt

– Anteil der Prüfungskandidaten mit einem Prüfungsentscheid am Ende der Session (%) 100 100 100Diplomanerkennung: Die Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse erfolgt rechtskonform und zeitgerecht – Anteil der zugelassenen Beschwerden am Total der eingereichten Beschwerden (%, max.) 15 20 0– Anteil der fristgerecht entschiedenen Anerkennungen am Total der entschiedenen Anerkennungen (%, min.) – 90 –Projektförderung: Die schweizerischen F&I-Akteure nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden internationalen Beteiligungsmöglichkeiten

– Neue Schweize Projektbeteiligungen an Forschungs- und Innovationsprojekten der EU-Forschungsrahmenprogramme (Anzahl, min.) 783 500 618– Geförderte schweizerische Vertragspartner in der Raumfahrt, 2-jähriger Mittelwert (Anzahl, min.) 98 101 95– Wert der Förderverträge durch die Europäische Weltraumorganisation ESA zugunsten CH-Akteure, 2-jähriger Mittelwert (EUR, Mio.) 147 134 137Aussennetz: Die Dienstleistungen des BFI-Aussennetzes entsprechen den Bedürfnissen und Interessen der BFI-Akteure – Anteil der Zweit- und Drittmittel an den Projektkosten von Swissnex (%, min.) 84 66 86Regierungsstipendien: Die Vergabe der Stipendien der Eidgenössischen Stipendienkommission für ausländische Studierende (ESKAS) trägt zur weltweiten Vernetzung der BFI-Akteure im Interesse der Schweiz bei (u.a. dank Gegenseitigkeit)

– Länder, an die ein Regierungsstipendium vergeben wurde (Anzahl, min.) 80 60 76– Anteil der Länder, welche Schweizer Studierenden auf Grund der Gegenseitigkeit ein Regierungsstipendium anbieten (%, min.) 43 40 40

KOMMENTARDie Ziele wurden erreicht. Zu nennenswerten Abweichungen, bzw. Erhebungsschwierigkeiten kam es in folgenden Bereichen:Berufsbildung: Es wurden weniger Bildungsverordnungen teil- oder totalrevidiert. Die Trägerschaften der beruflichen Grundbil-dung, welche inhaltlich für diese Verordnungen zuständig sind, sahen weniger Anpassungsbedarf als erwartet.Diplomanerkennung: Die Entwicklung der Datenbank zur Bearbeitung der Gesuche wurde erst Mitte 2018 abgeschlossen, wes-halb Resultate zu den fristgerecht entschiedenen Anerkennungen frühestens für die Rechnung 2019 vorliegen.Projektförderung: Die Anzahl der geförderten Vertragspartner in der Raumfahrt bleibt auf hohem Niveau. Die tiefere Anzahl gegenüber der Prognose ist darauf zurückzuführen, dass die von der ESA vergebenen Verträge jährlich schwanken und im Jahr 2018 weniger Abschlüsse erfolgten als vorgesehen.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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246

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 13 325 10 573 11 364 791 7,5Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 6 463 6 073 6 849 776 12,8Transferbereich Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen E130.0001 Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen 6 861 4 500 4 515 15 0,3Aufwand / Ausgaben 4 289 753 4 515 488 4 465 243 -50 245 -1,1Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 80 183 87 730 79 711 -8 019 -9,1 Kreditverschiebung -90 Abtretung 832 Einzelkredite A202.0145 Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) 108 95 95 0 0,0A202.0146 Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung 506 530 506 -24 -4,6Transferbereich LG 1: BFI-Politik A231.0259 Pauschalbeiträge und höhere Berufsbildung 791 869 828 324 828 314 -10 0,0A231.0260 Innovations- und Projektbeiträge 24 711 38 408 25 739 -12 669 -33,0A231.0261 Grundbeiträge Universitäten HFKG 684 431 684 449 684 449 0 0,0A231.0262 Projektgebundene Beiträge nach HFKG 34 000 50 509 50 509 0 0,0A231.0263 Grundbeiträge Fachhochschulen HFKG 536 302 536 318 536 318 0 0,0A231.0264 Ausbildungsbeiträge 25 471 24 707 24 707 0 0,0A231.0266 Steuerung und Qualitätssicherung Hochschulsystem 2 861 2 895 2 895 0 0,0A231.0267 Kantonale französischsprachige Schule in Bern 1 093 1 071 1 071 0 0,0A231.0268 Finanzhilfen WeBiG 4 485 6 477 6 351 -126 -1,9A231.0271 Internationale Zusammenarbeit in der Bildung 5 848 5 544 5 502 -41 -0,7A231.0272 Institutionen der Forschungsförderung 978 395 1 005 982 1 005 982 0 0,0A231.0273 Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung 104 628 101 820 101 820 0 0,0A231.0278 Europäisches Laboratorium für Teilchenphysik (CERN) 43 859 45 300 45 193 -107 -0,2A231.0279 Europäische Organisation für astronomische Forschung (ESO) 8 613 9 182 9 173 -9 -0,1A231.0280 European Spallation Source ERIC 13 500 12 300 11 818 -482 -3,9A231.0281 Freier Elektronenlaser mit Röntgenstrahlen (European XFEL) 1 618 1 952 1 910 -42 -2,2A231.0282 Europäisches Labor für Synchrotron-Strahlung (ESRF) 4 072 4 180 4 119 -61 -1,5A231.0283 Europäische Molekular-Biologie (EMBC/EMBL) 5 462 5 601 5 485 -117 -2,1A231.0284 Institut von Laue-Langevin (ILL) 3 480 3 230 3 230 0 0,0A231.0285 Internationale Kommission Erforschung Mittelmeer (CIESM) 51 52 52 0 -0,1A231.0287 Internationale Zusammenarbeit in der Forschung 12 463 12 804 12 741 -63 -0,5A231.0371 Cherenkov Telescope Array (CTA) – 1 000 – -1 000 -100,0A236.0137 Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge HFKG 67 977 89 357 89 357 0 0,0A238.0001 Wertberichtigungen im Transferbereich 57 493 78 733 78 733 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 1 017 LG 2: BFI-Dienstleistungen A231.0269 Internationale Mobilität Bildung 31 579 36 100 28 910 -7 190 -19,9A231.0270 Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz 9 615 9 591 9 588 -3 0,0A231.0274 Ergänzende Nationale Aktivitäten Raumfahrt 8 913 8 904 8 860 -44 -0,5A231.0276 EU-Forschungsprogramme 556 814 630 480 610 422 -20 057 -3,2A231.0277 Europäische Weltraumorganisation (ESA) 174 304 177 274 177 120 -154 -0,1 Nachtrag 2 160 A231.0286 Internationale Innovationszusammenarbeit 15 048 14 592 14 565 -27 -0,2

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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247

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 6 463 271 6 073 000 6 848 796 775 796 12,8finanzierungswirksam 6 813 979 5 773 000 7 158 976 1 385 976 24,0nicht finanzierungswirksam -350 708 300 000 -310 180 -610 180 -203,4

Im Funktionsertrag enthalten sind Spruch- und Schreibgebühren aus Beschwerdeentscheiden, für Registereintragungen von Dip-lominhaberinnen und -inhabern, Bearbeitungsgebühren für den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels, für die Anerken-nung (Gleichwertigkeit) ausländischer Diplome und Ausweise sowie für die Diplomanerkennung von Absolventen einer höheren Fachschule in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK). Zudem erhebt das SBFI Gebühren für Sprengausweise sowie Anmeldungs- und Prüfungsgebühren für die schweizerische Maturitätsprüfung und die Ergänzungsprüfungen. Ebenfalls enthal-ten sind Rückerstattungen aus der CO2-Abgabe, weitere Rückerstattungen (EO, SUVA u.a.) sowie Erträge aus der Vermietung von Parkplätzen an Mitarbeitende und weitere Erträge.

Sämtliche swissnex-Standorte konnten im Jahr 2018 mehr Drittmittel akquirieren als geplant, was den finanzierungswirksamen Mehrertrag von 1,4 Millionen hauptsächlich erklärt. Für diejenigen Ertragsanteile, welche Projektaufwände in späteren Jahren decken sollen, werden passive Rechnungsabgrenzungen gebildet. Entgegen den Erwartungen wurden mehr Abgrenzungen ge-bildet als Auflösungen getätigt, was die Differenz von 0,6 Millionen (nicht finanzierungswirksam) erklärt.

RechtsgrundlagenBG vom 20.12.1968 über das Verwaltungsverfahren (SR 172.021); V vom 27.11.2000 über explosionsgefährliche Stoffe (SprstV; SR  941.411), Art. 113; V vom 3.11.2010 über Gebühren und Entschädigungen für die schweizerische Maturitätsprüfung und die Ergänzungsprüfungen (SR 172.044.13).

E130.0001 RÜCKERSTATTUNG BEITRÄGE UND ENTSCHÄDIGUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 6 861 252 4 500 000 4 515 333 15 333 0,3

In diesem Kredit werden seit dem Voranschlag 2017 Rückerstattungen aus zu viel ausgerichteten Subventionen im Bau- und Mietbereich, z.B. wegen Umnutzungen oder Umzügen sowie übrige Rückerstattungen verbucht. Ebenfalls enthalten sind Rück-forderungen aufgrund der Schlussberichte zu EU-Bildungs- und Jugendprogrammen oder zu Forschungsprojekten der EU.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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248

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 80 183 217 87 729 600 79 710 965 -8 018 635 -9,1davon Kreditmutationen 741 600

finanzierungswirksam 70 815 250 77 708 600 70 548 452 -7 160 148 -9,2nicht finanzierungswirksam 205 727 – 86 119 86 119 –Leistungsverrechnung 9 162 239 10 021 000 9 076 393 -944 607 -9,4Personalaufwand 46 459 379 46 251 500 45 826 344 -425 156 -0,9

davon Personalverleih 55 863 – 240 240 –Sach- und Betriebsaufwand 33 716 067 41 478 100 33 827 776 -7 650 324 -18,4

davon Informatiksachaufwand 5 523 257 5 813 500 5 660 951 -152 549 -2,6davon Beratungsaufwand 13 480 926 17 787 800 13 889 937 -3 897 863 -21,9

Abschreibungsaufwand 6 897 – 2 240 2 240 –Finanzaufwand 874 – 836 836 –Investitionsausgaben – – 53 768 53 768 –Vollzeitstellen (Ø) 239 238 235 -3 -1,3

Personalaufwand und VollzeitstellenDer Personalaufwand lag rund 0,4 Millionen unter dem Voranschlag. Dies erklärt sich dadurch, dass verschiedene Vakanzen nicht oder nicht sofort wiederbesetzt wurden.

Sach- und BetriebsaufwandIm Informatiksachaufwand fielen für den Betrieb und die Wartung der IT-Infrastruktur, der Netzwerke, der Arbeitsplatz- und der Telekommunikationssysteme (UCC) sowie für die Soft- und Hardware beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) bzw. beim Information Service Center WBF (ISCeco) Aufwendungen von insgesamt 5,7 Millionen an. Der Minderaufwand von 0,2 Millionen entstand vorwiegend durch tiefere Bezüge (LV) von Dienstleistungen des BIT (Kommunikation und Zusammen-arbeit, Software, Hardware).

Die Mittel im Beratungsaufwand wurden wie folgt eingesetzt: — 5,0 Millionen für den Bildungsraum Schweiz, insbesondere für Vorhaben Bund-Kantone (z.B. das Programme for Internati-

onal Student Assessment (PISA), den Schweizerischen Bildungsserver sowie das Bildungsmonitoring); — 2,8 Millionen für die Berufsbildungsforschung, in der Projekte prioritär in fünf Themenbereichen (z.B. im Bereich Wirt-

schaft und Arbeitsmarkt) unterstützt und die vier bestehenden «Leading Houses» (Kompetenznetzwerke an Schweizer Hochschulen) weiterentwickelt werden;

— 3,3 Millionen für die Berufsbildung, insbesondere für die Durchführung der Kampagne zur Förderung der Berufsbildung oder für die Expertinnen und Experten bei Anerkennungsverfahren;

— 0,5 Millionen für den Bereich Grundbeiträge Universitäten; — 0,4 Millionen für Aufträge, Expertisen und Mandate im Zusammenhang mit der Bildungs-, Forschungs- und Innovations-

politik; — 0,8 Millionen für die Nationalen Institutionen zur Forschungsförderung; — 0,2 Millionen im Bereich der Raumfahrt — 0,2 Millionen für den Schweizerischen Wissenschafts- und Innovationsrats (SWIR); — 0,07 Millionen für die bilaterale Forschungszusammenarbeit (swissnex); — 0,3 Millionen für die Entschädigungen der Mitglieder von Kommissionen und Arbeitsgruppen (Eidg. Kommission für Welt-

raumfragen, Eidg. Stipendienkommission für ausländische Studierende, Schweizerische Maturitätskommission, usw.).

Der Minderaufwand von 3,9 Millionen beim Beratungsaufwand fiel beim Bildungsmonitoring (0,4 Mio.), bei diversen Projekten in der Berufsbildung wie bspw. Subjektfinanzierung oder Strategie Berufsbildung 2030 (1,9 Mio.), bei der Auftragsforschung im Zusammenhang mit der Weiterbildung (0,5 Mio.), beim Schweizerischen Wissenschafts- und Innovationsrat (0,3 Mio.), im Bereich der Grundbeiträge Universitäten (0,2 Mio.) sowie bei weiteren kleineren Projekten (0,6 Mio.) an.

Der übrige Sach- und Betriebsaufwand beinhaltet die Raummieten (inkl. Raummiete für die 5 swissnex Standorte), die Ausgaben für die Durchführung der Maturitätsprüfungen, die externen Dienstleistungen (Übersetzungen), Spesen, Repräsen tationsspesen sowie den Bürobedarf. Der Aufwand lag rund 3,5 Millionen unter dem Voranschlag, was sich zum grössten Teil durch Minderauf-wand von 2 Millionen im Aussennetz erklären lässt (u.a. Repräsentationsspesen, Mieten Privatwohnungen, Mieten Büroräumlich-keiten und sonstiger Betriebsaufwand). Zudem fielen die Ausgaben im Bereich des Bürobedarfs, bei den effektiven Spesen sowie für diverse Kommissionen rund 0,8 Millionen tiefer aus als vorgesehen. Für diverse Projekte der Berufsbildung (0,3 Mio.), beim SWR (0,1 Mio.) und bei den Maturitätsprüfungen (0,1 Mio.) wurde ebenfalls weniger ausgegeben als geplant.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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249

Kreditmutationen — Abtretung des Eidg. Personalamts von 831 600 Franken für externe Kinderbetreuung, Erwerbsbehinderte, Praktikanten

und Lernende. — Kreditverschiebung von 150 000 Franken an das Bundesamt für Statistik (BfS) für das «programme analyses longitudina-

les». — Kreditverschiebung von 60 000 Franken vom Bundesamt für Informatik (BIT) für das Projekt «ARAMIS».

GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: BFI-Politik LG 2: BFI-Dienstleistungen Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 39 33 41 47 Personalaufwand 19 20 27 26 Sach- und Betriebsaufwand 20 13 14 21

davon Informatiksachaufwand 3 3 3 3 davon Beratungsaufwand 13 5 1 9

Abschreibungsaufwand – 0 0 – Finanzaufwand – – 0 – Investitionsausgaben – 0 – – Vollzeitstellen (Ø) 115 114 124 121

A202.0145 SCHWEIZERISCHE HOCHSCHULKONFERENZ (SHK)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 108 250 94 500 94 500 0 0,0

Die SHK ist das oberste hochschulpolitische Organ und wird gemeinsam von Bund und Kantonen getragen. Sie tagt in der Zusammensetzung als Plenarversammlung sowie als Hochschulrat je ein- bis dreimal pro Jahr. Die dafür notwendigen Betriebs-kosten (Tagungen, Sitzungen, Ausschüsse und Kommissionen) tragen der Bund und die Kantone je hälftig.

Des Weiteren führt der Bund die Geschäftsstelle der SHK und trägt deren Kosten (v.a. Personal- sowie Sach- und Betriebsauf-wand); diese Mittel sind Teil des Globalbudgets des SBFI.

RechtsgrundlagenHochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30.9.2011 (HFKG; SR 414.20), Art. 7, 9, 10–18; Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich vom 26.2.2015 (ZSAV-HS, SR 414.205), Art. 2.

A202.0146 SCHWEIZERISCHE KOORDINATIONSSTELLE FÜR BILDUNGSFORSCHUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 505 500 529 800 505 500 -24 300 -4,6

Die schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung ist ein gemeinsames Organ von Bund und Kantonen, welche die Kosten je hälftig übernehmen.

RechtsgrundlagenBRB vom 20.4.1983 betreffend Statut der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF.

Übersicht über die ReservenDas SBFI weist keine Reserven auf.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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250

TRANSFERKREDITE DER LG 1: BFI-POLITIK

A231.0259 PAUSCHALBEITRÄGE UND HÖHERE BERUFSBILDUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 791 869 072 828 323 900 828 314 262 -9 638 0,0

Die Pauschalbeiträge an die Kantone (Art. 53 BBG) richten sich nach deren Leistungen und bemessen sich auf der Grundlage der Anzahl Personen, die sich in der beruflichen Grundbildung befinden. Sie werden für den gesamten Berufsbildungsbereich ausgerichtet.

Ab 2018 hat der Bund in der höheren Berufsbildung eine neue Aufgabe übernommen: Personen, die einen vorbereitenden Kurs auf eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung besuchen und die die entsprechende Prüfung absolviert haben, wer-den vom Bund unterstützt (Subjektfinanzierung, Art. 56a BBG). Für die administrative Abwicklung der Subjektfinanzierung sowie für den Vollzug wurde das Schweizerische Dienstleistungszentrum Berufsbildung | Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB) beauftragt.

Der Bund unterstützt zudem die Durchführung von eidgenössischen Berufsprüfungen und eidgenössischen höheren Fachprü-fungen sowie die Durchführung von Bildungsgängen an höheren Fachschulen mit Beiträgen gemäss Artikel 56 BBG. Empfänger der Beiträge sind die Träger der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie die Träger der Bildungsgänge an höheren Fachschulen. Die Beiträge gemäss Artikel 56 BBG betrugen insgesamt 33,5 Millionen.

— Pauschalbeiträge an die Kantone 786,2 Mio. — Subjektfinanzierung 7,5 Mio. — Vollzug Subjektfinanzierung 1,1 Mio. — Durchführung von eidgenössischen Prüfungen und von

Bildungsgängen an höheren Fachschulen 33,5 Mio.

Die Beiträge für die Subjektfinanzierung liegen um 97,8 Millionen unter dem Voranschlag, da deutlich weniger Gesuche um Bun-desbeiträge eingegangen sind als geplant. Im ersten Jahr des neuen Finanzierungssystems hat sich gezeigt, dass der Übergang von der Kantons- zur Bundesfinanzierung bei den vorbereitenden Kursen länger dauert als angenommen. Die nicht für die Sub-jektfinanzierung verwendeten Mittel wurden an die Kantone ausbezahlt (Pauschalbeiträge), wobei der Betrag höher sein dürfte als das finanzielle Engagement der Kantone für die Vorbereitungskurse.

RechtsgrundlagenBG vom 13.12.2002 über die Berufsbildung (BBG; SR  412.10), Art. 53 und 56; V vom 19.11.2003 über die Berufsbildung (BBV; SR 412.101).

HinweiseZahlungsrahmen «Finanzierung der Berufsbildung 2017–2020» (Z0018.03), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0260 INNOVATIONS- UND PROJEKTBEITRÄGE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 24 710 828 38 407 800 25 738 682 -12 669 118 -33,0

Gestützt auf das Berufsbildungsgesetz fördert der Bund in der Berufsbildung Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung sowie besondere Leistungen im öffentlichen Interesse. Empfänger der Finanzhilfen sind Organisationen der Arbeitswelt, Kantone und Andere (Private, Vereine, usw.).

Die Mittel wurden wie folgt eingesetzt: — Für Innovations- und Projektbeiträge zur Entwicklung der

Berufsbildung und zur Qualitätssicherung 14,3 Mio. — für Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse 11,5 Mio.

Mit Zahlungen im Umfang von 6,8 Millionen stellt die Unterstützung der zentralen Schweizer Berufsmeisterschaften SwissSkills Bern 2018 den grössten Ausgabenposten dar. Der Minderaufwand begründet sich hauptsächlich dadurch, dass weniger Projekte eingereicht und unterstützt werden konnten als ursprünglich geplant.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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RechtsgrundlagenBG vom 13.12.2002 über die Berufsbildung (BBG; SR  412.10), Art. 54 und 55; V vom 19.11.2003 über die Berufsbildung (BBV; SR 412.101).

HinweiseVerpflichtungskredite «Innovations- und Projektbeiträge Berufsbildung» (V0083.01–V0083.03), siehe Band 1, Ziffer C 12.

A231.0261 GRUNDBEITRÄGE UNIVERSITÄTEN HFKG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 684 431 100 684 449 000 684 449 000 0 0,0

Mit den Grundbeiträgen nach dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) werden Bundesbeiträge an die Be-triebsaufwendungen der kantonalen Universitäten und zwei akkreditierter Institutionen des Hochschulbereichs (Universitäre Fernstudien Schweiz und das Genfer Hochschulinstitut für internationale Studien) geleistet. Die Beiträge an die kantonalen Universitäten werden mit Ausnahme der Università della Svizzera italiana und der Universität Bern via Kantone ausbezahlt. Die Beiträge an die zwei Institutionen des Hochschulbereichs werden direkt ausgerichtet. Die Grundbeiträge werden hauptsächlich entsprechend der Leistungen in Lehre und Forschung entrichtet. Massgebend dafür sind unter anderem die Anzahl der Studie-renden und die eingeworbenen Forschungsmittel. Der Mechanismus zur Verteilung der Beiträge auf die einzelnen Hochschulen und Institutionen wird in der V-HFKG (SR 414.201) umschrieben.

RechtsgrundlagenHochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30.9.2011 (HFKG; SR 414.20), Art. 48 Abs. 2 Bst. a.

HinweiseZahlungsrahmen «Grundbeiträge Unis u. Institutionen 2017–2020» (Z0008.03), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0262 PROJEKTGEBUNDENE BEITRÄGE NACH HFKG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 34 000 000 50 509 200 50 509 200 0 0,0

Die Beiträge werden an Projekte mit gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung geleistet. Sie werden durch den Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) gesprochen. Empfänger der Mittel sind die kantonalen Universitä-ten und Fachhochschulen, die ETH sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Pädagogischen Hochschulen.

Im Jahr 2018 wurden folgende Projekte im Hochschulbereich unterstützt: Doktoratsprogramme, Fachkräftemangel im Gesund-heitsbereich, Aufbau von wissenschaftlichen Datenbanken, Chancengleichheit, Hochschulentwicklung oder Förderung in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT). Zusätzlich wurde das Programm zur Erhöhung der Anzahl Studienabschlüsse in der Humanmedizin mit 19,1 Millionen gefördert.

Im Vergleich zum Jahr 2017 (Start der BFI-Periode 2017–2020) hat sich der Betrag wesentlich erhöht, da die Projekte nach der Startphase voll am Laufen sind.

RechtsgrundlagenHochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30.9.2011 (HFKG; SR 414.20), Art. 59.

HinweiseVerpflichtungskredit «Projektgebundene Beiträge nach HFKG 2017–2020» (V0035.04), siehe Band 1, Ziffer C 12.

A231.0263 GRUNDBEITRÄGE FACHHOCHSCHULEN HFKG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 536 302 200 536 317 800 536 317 800 0 0,0

Mit den Grundbeiträgen nach dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) werden Bundesbeiträge an die Be-triebsaufwendungen der kantonalen Fachhochschulen geleistet. Sofern eine Fachhochschule von mehreren Kantonen getragen wird, zahlt der Bund den Beitrag direkt an die Schule, ansonsten an den Trägerkanton. Die Beiträge werden hauptsächlich ent-sprechend der Leistungen in Lehre und Forschung entrichtet, massgebend sind unter anderem die Anzahl der Studierenden und die eingeworbenen Forschungsmittel. Der Mechanismus zur Verteilung der Beiträge auf die einzelnen Fachhochschulen wird in der V-HFKG (SR 414.201) umschrieben.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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252

RechtsgrundlagenHochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30.9.2011 (HFKG; SR 414.20), Art. 48 Abs. 2 Buchstabe b.

HinweiseZahlungsrahmen «Grundbeiträge Fachhochschulen 2017–2020» (Z0019.03), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0264 AUSBILDUNGSBEITRÄGE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 25 471 000 24 706 900 24 706 900 0 0,0

Die Beiträge an die kantonalen Aufwendungen für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich wurden in pau-schalisierter Form proportional zur Wohnbevölkerung der einzelnen Kantone ausbezahlt.

RechtsgrundlagenAusbildungsbeitragsgesetz vom 12.12.2014 (SR 416.0).

HinweiseZahlungsrahmen «Beiträge an Kantone für Ausbildungsbeiträge 2017–2020» (Z0013.03), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0266 STEUERUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG HOCHSCHULSYSTEM

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 861 027 2 895 400 2 895 400 0 0,0

Der Bund unterstützte zur Steuerung und Qualitätssicherung im Schweizerischen Hochschulsystem drei Organe (ausbezahlte Beiträge 2018 in Klammern):

— die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities; 1,6 Mio.). swissuniversities fördert als Verein die Kooperation und Koordination unter den schweizerischen Hochschulen und handelt auf internationaler Ebene als Rektorenkonferenz für die Gesamtheit der universitären Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen der Schweiz. Zusätzlich übernimmt swissuniversities themenspezifische Aufgaben des Bundes, welche dieser direkt per Mandat finanziert (Stipendien- und Austauschprogramme).

— den Akkreditierungsrat (0,2 Mio.). Dieser ist ein gemeinsam von Bund und Kantonen getragenes Organ, das aus 15–20 von der SHK gewählten Mitgliedern besteht. Der Rat entscheidet über die Akkreditierung nach HFKG, welche Vorausset-zung für die Beitragsberechtigung von Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs ist.

— die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ; 1,1 Mio.). Die AAQ ist als unselbständige An-stalt dem Akkreditierungsrat unterstellt und ist in erster Linie zuständig für die Durchführung der institutionellen Akkredi-tierungen sowie der Programmakkreditierungen.

Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) delegiert gemäss HFKG die Aufgaben an die drei Organe, deren Kosten (v.a. Personalaufwand, Honorare, Sach- und Betriebsaufwand) der Bund und die Kantone je hälftig tragen.

RechtsgrundlagenHochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom 30.9.2011 (HFKG, SR 414.20), Art. 7, 9, 19–22; Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich vom 26.2.2015 (ZSAV-HS, SR 414.205), Art. 2, 6–8.

A231.0267 KANTONALE FRANZÖSISCHSPRACHIGE SCHULE IN BERN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 1 093 200 1 071 400 1 071 400 0 0,0

Der Bund leistet einen jährlichen Beitrag von 25  Prozent an die Betriebskosten. Dadurch wird die Aufnahme von französisch sprechenden Kindern von Bundesangestellten und von Diplomaten vergütet. Empfänger ist der Kanton Bern, der Träger dieser Schule ist.

RechtsgrundlagenBG vom 19.6.1981 über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern (SR 411.3), Art. 1 und 2.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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253

A231.0268 FINANZHILFEN WEBIG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 4 485 375 6 477 300 6 351 381 -125 919 -1,9

Das Weiterbildungsgesetz (WeBiG) ordnet die Weiterbildung in den Bildungsraum Schweiz ein und legt Grundsätze fest. Ge-stützt auf Artikel 12 WeBiG wurden Beiträge an Organisationen der Weiterbildung im Umfang von 2,6 Millionen ausgerichtet. Damit wurden für das Weiterbildungssystem Leistungen in den Bereichen Information, Koordination, Qualitätssicherung sowie Entwicklung erbracht. Ausserdem richtete der Bund 3,8 Millionen an die Kantone zur Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener gemäss Artikel 16 WeBiG aus. Für diese Aufgabe wurden gegenüber dem Vorjahr 2 Millionen mehr ausgegeben, was den Beschlüssen von Bundesrat und Parlament zur BFI-Botschaft 2017–2020 (BBl 2016 3089) entspricht.

RechtsgrundlagenBG vom 24.2.2016 über die Weiterbildung (WeBiG, SR  419.1) Art. 12 und 16; V vom 24.2.2016 über die Weiterbildung (WeBiV, SR 419.11).

HinweiseZahlungsrahmen «Finanzierung der Weiterbildung 2017–2020» (Z0056.01), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0271 INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT IN DER BILDUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 5 847 773 5 543 500 5 502 115 -41 385 -0,7

Mit diesem Kredit werden primär Initiativen zur Förderung der internationalen Kooperation in der Bildung, die Mitarbeit der Schweiz bei Projekten internationaler Organisationen, schweizerische Nachwuchskräfte für Studienaufenthalte an europäischen Hochschulinstitutionen und das Schweizerhaus in der «Cité internationale universitaire» in Paris unterstützt.

Empfänger der Mittel sind auf dem Gebiet der internationalen Bildungszusammenarbeit und der grenzüberschreitend erfolgen-den Wissenschaftsnachwuchsförderung tätige Institutionen und Vereinigungen, sowie das Schweizerhaus in Paris.

RechtsgrundlagenBG vom 8.10.1999 über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobi-litätsförderung (SR 414.51); V vom 18.9.2015 über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (SR 414.513), Art. 20–27.

HinweiseVerpflichtungskredit «Internationale Zusammenarbeit in der Bildung 2017–2020» (V0158.02), siehe Band 1, Ziffer C 12.

A231.0272 INSTITUTIONEN DER FORSCHUNGSFÖRDERUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 978 394 800 1 005 981 500 1 005 981 500 0 0,0

Empfänger der Mittel sind der Schweizerische Nationalfonds (SNF) und die Schweizerischen Akademien. Der SNF ist, neben Innosuisse, das wichtigste Förderorgan des Bundes im BFI-Bereich. Besonderes Gewicht liegt auf der durch die Wissenschaft selber initiierten Grundlagenforschung. Zu seinen Aufgaben gehören die Förderung der wissenschaftlichen Forschung in allen Disziplinen (Projekte an Hochschulen, Forschungsinstituten und von unabhängigen Forschenden), die Förderung des wissen-schaftlichen Nachwuchses (allgemeine Projekt- und Karriereförderung), die Durchführung von Programmforschung (nationale Forschungsprogramme (NFP) und nationale Forschungsschwerpunkte (NFS), Sonderprogramm Bridge) inklusive der Unterstüt-zung des Wissens- und Technologietransfers sowie die Förderung von Forschungsinfrastrukturen. Zudem beteiligt sich der SNF aktiv an der Ausgestaltung der internationalen Forschungszusammenarbeit der Schweiz. Der SNF ist für die weitere, dem Wett-bewerb unterliegende Zuteilung der Mittel an die Endbegünstigten (Forschende, Hochschulen) zuständig.

Der Verbund der Akademien der Wissenschaften Schweiz stellt mit seinen Fachgesellschaften, Kommissionen und Arbeitsgrup-pen ein umfassendes wissenschaftliches Netzwerk und fachlich differenzierte Expertise zur Verfügung. Die Akademien setzen sich für die Früherkennung von gesellschaftlich relevanten Themen und die Wahrnehmung ethisch begründeter Verantwortung im Bereich Forschung und Innovation sowie für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft ein. Sie betreiben Unterneh-men (Historisches Lexikon der Schweiz, Nationale Wörterbücher, usw.) und Koordinationsplattformen/-sekretariate zu internati-onal koordinierten Programmen.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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254

Die Aufteilung auf die beiden Institutionen war wie folgt:

SNF: — Grundbeitrag (Grundlagenforschung; wiss. Nachwuchsförderung) 742 041 500 — Nationale Forschungsschwerpunkte (NFS) 70 000 000 — Nationale Forschungsprogramme (NFP) inkl. Joint Programming

Initiatives 18 000 000 — Bridge-Programm 8 100 000 — Abgeltung indirekter Forschungskosten (Overhead) 104 400 000 — Grosse internationale Forschungsprojekte (FLARE) 8 000 000 — Bilaterale Programme 7 700 000 — COST (Europäische Kooperation in Wissenschaft und Technologie) 6 000 000

Schweizerische Akademien: — Akademien (Grundauftrag) 23 474 800 — Unternehmen 10 811 600 — Nationale Förderinitiative Personalisierte Medizin 7 453 600

RechtsgrundlagenForschungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 14.12.2012 (FIFG; SR 420.1), Art. 4, Bst. a, Art. 7, Abs. 1, Bst. c, Art. 10 und 11; Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung vom 29.11.2013 (V-FIFG; SR 420.11).

HinweiseZahlungsrahmen «Institutionen der Forschungsförderung 2017–2020» (Z0009.03), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0273 FORSCHUNGSEINRICHTUNGEN VON NATIONALER BEDEUTUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 104 628 400 101 819 500 101 819 500 0 0,0

Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung erfüllen Aufgaben, die nicht von bestehenden Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs wahrgenommen werden können. Unterstützt werden Forschungsinfrastrukturen (bspw. Schweizer Institut für Bioinformatik (SIB), Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung (SAKK), Swiss Clinical Trial Organisation (SCTO), Vitrocentre Romont), Forschungsinstitutionen (bspw. Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut (Swiss TPH), Institut de recherche IDIAP, Istituto di Ricerca in Biomedicina (IRB), Schweizerisches Institut für Al-lergie- und Asthmaforschung (SIAF)), Technologiekompetenzzentren, die eine systematische Verbindung zwischen Hochschul-forschung und Privatwirtschaft im Kontext des Wissens- und Technologietransfers (WTT) herstellen (bspw. Schweizer Zentrum für Elektronik und Mikrotechnologie (CSEM), sitem-insel, Balgrist Campus SA) sowie die nationale Förderinitiative Personalisierte Medizin (Datenkoordination durch SIB).

Die Aufteilung der Beiträge auf die erwähnten Kategorien war wie folgt: — Forschungsinfrastrukturen 32 862 200 — Forschungsinstitutionen 16 080 300 — Technologiekompetenzzentren 43 661 800 — Nationale Förderinitiative Personalisierte Medizin 9 215 200

RechtsgrundlagenForschungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 14.12.2012 (FIFG; SR  420.1), Art. 7, Abs. 1, Bst. d, Art. 15; Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung vom 29.11.2013 (V-FIFG; SR 420.11), Art. 20 ff.

HinweiseZahlungsrahmen «Forschungseinrichtungen nationaler Bedeutung 2017–2020» (Z0055.01), siehe Band 1, Ziffer C 21.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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255

A231.0278 EUROPÄISCHES LABORATORIUM FÜR TEILCHENPHYSIK (CERN)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 43 859 000 45 300 000 45 193 300 -106 700 -0,2

Das CERN in Genf gehört mit seinen 2500 Mitarbeitenden zu den weltweit grössten und renommiertesten Forschungslaboratori-en. Es dient der Zusammenarbeit europäischer Staaten auf dem Gebiet der Hochenergie- und Teilchenforschung zu ausschliess-lich friedlichen Zwecken.

Der Pflichtbeitrag eines Mitgliedstaates berechnet sich jährlich auf Basis der prozentualen Relativanteile am Netto-Nationalein-kommen der Mitgliedstaaten. Das Gesamtbudget des CERN wird an die Teuerung angepasst. Die entsprechende Indexierung basiert auf dem Lebenskostenindex in Genf und auf den Eurostat-Teuerungszahlen. Der Schweizer Beitragssatz für 2018 betrug 4,02 Prozent.

RechtsgrundlagenÜbereinkommen vom 1.7.1953 zur Errichtung einer Europäischen Organisation für Kernforschung (SR 0.424.091), Art. VII.

A231.0279 EUROPÄISCHE ORGANISATION FÜR ASTRONOMISCHE FORSCHUNG (ESO)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 8 613 000 9 181 800 9 172 900 -8 900 -0,1

Zweck der ESO ist der Bau, die Ausrüstung und der Betrieb von auf der südlichen Halbkugel gelegenen astronomischen Observatorien.

Der Beitragssatz berechnet sich jährlich auf der Basis der prozentualen Relativanteile am Netto-Nationaleinkommen der Mit-gliedstaaten (OECD-Wirtschaftsstatistiken) und betrug 2018 für den Schweizer Pflichtbeitrag 4,38 Prozent.

RechtsgrundlagenÜbereinkommen vom 5.10.1962 zur Gründung einer Europäischen Organisation für Astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (SR 0.427.1).

A231.0280 EUROPEAN SPALLATION SOURCE ERIC

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 13 500 000 12 300 000 11 818 199 -481 801 -3,9

Zweck der European Spallation Source ERIC ist der Bau und Betrieb der weltweit leistungsfähigsten Neutronenquelle. Die Or-ganisation soll den Forschungsgebieten der Festkörperphysik, Materialwissenschaften, Biologie und Chemie vielversprechende und neuartige Möglichkeiten eröffnen.

Die Schweiz beteiligt sich vorerst bis ins Jahr 2026 im Umfang von 130,2 Millionen am Bau und am Betrieb. Als Gründungsmitglied leistet die Schweiz dabei einen Beitrag sowohl in Form von Geldbeträgen (in Schwedischen Kronen überwiesen) als auch in Form von Sachleistungen, welche von Schweizer Lieferanten erbracht werden sollen. Im 2018 konnte das Paul Scherrer Institut (PSI) für 0,3 Millionen Sachleistungsverträge unterzeichnen.

Der Minderaufwand von rund 0,5 Millionen gegenüber dem Voranschlag begründet sich damit, dass die Organisation mit 0,3 Mil-lionen deutlich weniger Sachleistungsverträge mit Schweizer Lieferanten abgeschlossen hat als geplant (-8,2 Mio.). Demgegen-über leistete die Schweiz mit 11,5 Millionen einen teilweise vorgezogenen Barbeitrag an den Bau der Forschungsinfrastruktur (+7,7 Mio.).

RechtsgrundlagenSatzung der ERIC Europäische Spallationsquelle (ESS) vom 19.8.2015 (SR 0.423.131).

HinweiseVerpflichtungskredit «European Spallation Source 2014–2026» (V0228.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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256

A231.0281 FREIER ELEKTRONENLASER MIT RÖNTGENSTRAHLEN (EUROPEAN XFEL)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 1 618 100 1 952 100 1 909 701 -42 399 -2,2

European XFEL ist ein wegweisendes Grossgerät der Materialforschung in Hamburg. Diese Röntgenquelle der neuesten Genera-tion dient den verschiedensten Naturwissenschaften sowie industriellen Anwendern.

Die Schweiz beteiligt sich mit 1,47 Prozent an den Kosten des Betriebs. Dieser Satz ist vertraglich festgelegt. Ab dem Jahr 2023 können Satzanpassungen aufgrund der Nutzung der Anlage erfolgen.

Der Minderaufwand ist darauf zurückzuführen, dass der Beitragssatz leicht tiefer ausfiel als zum Zeitpunkt der Budgetierung angenommen (Voranschlag 2018: 1,5 %).

RechtsgrundlagenÜbereinkommen vom 30.11.2009 über den Bau und Betrieb einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (SR 0.422.10).

HinweiseVerpflichtungskredit «XFEL: Freier Elektronenlaser mit Röntgenstrahlen 2014–2017» (V0162.01), siehe Band 1, Ziffer C 11.

A231.0282 EUROPÄISCHES LABOR FÜR SYNCHROTRON-STRAHLUNG (ESRF)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 4 072 118 4 180 100 4 118 796 -61 304 -1,5

Die Röntgenstrahlen der European Synchrotron Radiation Facility (ESRF), welche in Grenoble stationiert ist, werden für Struk-turanalysen in der Festkörperphysik, der Molekularbiologie, der Materialwissenschaft, für Diagnose und Therapie in der Medizin sowie für spezielle Experimente in Radiobiologie, der Grundlagenphysik und der physikalischen Chemie benötigt.

Der Beitragssatz eines Mitgliedstaates ist vertraglich festgelegt. Für die Schweiz gilt ein Beitragssatz von 4 Prozent. Die Beträge sind in Euro geschuldet.

Der Aufwand liegt um 0,1 Millionen unter dem Voranschlag, was darauf zurückzuführen ist, dass die ESRF das Budget mit 1,5 Pro-zent an die Teuerung angepasst hat (prognostiziert: 2 %).

RechtsgrundlagenÜbereinkommen vom 16.12.1988 über den Bau und Betrieb einer europäischen Synchrotronstrahlungsanlage (SR 0.424.10), Art. 6.

A231.0283 EUROPÄISCHE MOLEKULAR-BIOLOGIE (EMBC/EMBL)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 5 462 182 5 601 400 5 484 691 -116 709 -2,1

Die europäische Konferenz für Molekularbiologie (EMBC) und das europäische Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL), beide in Heidelberg, bezwecken die Zusammenarbeit europäischer Staaten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung in der Molekular-biologie und in anderen hiermit eng zusammenhängenden Forschungsbereichen.

85 Prozent des Kredites werden für das Europäische Laboratorium für Molekularbiologie benötigt. Die restlichen Mittel sind für die Konferenz für Molekularbiologie bestimmt.

Die Beitragssätze berechnen sich auf der Basis der prozentualen Anteile am Netto-Nationaleinkommen der Mitgliedstaaten und betrugen für EMBC 3,65  Prozent und für EMBL 3,95  Prozent. Die EMBL erstellt ihr Jahresbudget («indicative scheme») ohne Wechselkursberichtigungen und Anpassungen an den Pensionsfonds und die Gehälter. Diese Anpassungen, welche jeweils erst im November beschlossen werden, führten zu einer Reduktion des Jahresbudgets der Organisation von 2,7 Millionen Euro (von 109,6 Mio. Euro auf 106,9 Mio. Euro) und damit für die Schweiz zu einem Minderaufwand von 0,1 Millionen gegenüber dem Voranschlag.

RechtsgrundlagenÜbereinkommen vom 13.2.1969 zur Gründung einer Europäischen Konferenz für Molekularbiologie, Art. 6 und 7 (SR 0.421.09); Über-einkommen vom 10.5.1973 zur Errichtung eines Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie, Art. 9 und 10 (SR 0.421.091).

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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257

A231.0284 INSTITUT VON LAUE-LANGEVIN (ILL)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 3 479 850 3 230 000 3 229 545 -455 0,0

Das Institut von Laue-Langevin (ILL) widmet sich der Aufgabe, eine leistungsfähige Neutronenquelle für Forschungsarbeiten und Untersuchungen auf den Gebieten Materialwissenschaften, Festkörperphysik, Chemie, Kristallographie, Molekularbiologie sowie Kern- und Grundlagenphysik zur Verfügung zu stellen. Der Schweizer Beitrag wird auf der Basis von wissenschaftlichen Partnerschaftsverträgen ausgehandelt und ist in Euro geschuldet.

RechtsgrundlagenAbkommen vom 7.5.2014 zwischen dem Bundesrat und dem ILL über die wissenschaftliche Mitgliedschaft der Schweiz für die Jahre 2014–2018 (SR 0.423.14).

HinweiseVerpflichtungskredit «Institut Max von Laue – Paul Langevin 2014–2018» (V0039.02), siehe Band 1, Ziffer C 11.

A231.0285 INTERNATIONALE KOMMISSION ERFORSCHUNG MITTELMEER (CIESM)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 50 963 51 800 51 755 -45 -0,1

Der Mittelmeerforschungsrat (CIESM) fördert die wissenschaftliche Zusammenarbeit im Bereich der Meeresforschung durch die Begünstigung internationaler Nutzung von nationalen Forschungsstationen und durch die Organisation von Konferenzen und Workshops. Für die Beiträge der Mitgliedstaaten werden vier Beitragsklassen vorgesehen. Die Schweiz ist in der Beitragsklasse C eingestuft, für die der prozentuale Anteil am CIESM-Budget 4 Prozent beträgt. Die Beiträge sind in Euro geschuldet.

RechtsgrundlagenBRB vom 7.8.1970 über den Beitritt der Schweiz zur internationalen Kommission für die wissenschaftliche Erforschung des Mittelmeeres.

A231.0287 INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT IN DER FORSCHUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 12 462 922 12 804 000 12 740 995 -63 005 -0,5

Es werden Beiträge an qualitativ hochstehende bilaterale oder multilaterale wissenschaftliche Vorhaben von gesamtschweize-rischem Interesse ausgerichtet. Diese ermöglichen die grenzüberschreitende wissenschaftliche Zusammenarbeit, die Intensi-vierung des fachbereichsübergreifenden Austauschs und die Erkundung von neuen Wegen zur wissenschaftlichen Vernetzung. Namentlich wurden folgende Projekte unterstützt:

— Schweizer Experimente an internationalen Forschungsinfrastrukturen und Institutionen (0,9 Mio.): schweizerisch-norwe-gische Strahllinie an der Synchrotron Strahlenquelle des europäischen Labors für Synchrotron-Strahlung (ESRF) und des Institutes von Laue-Langevin (ILL).

— Teilnahme der Schweiz an internationalen Forschungsprogrammen (4 Mio.): Beiträge an Hochschulen im Vorfeld des Beitritts der Schweiz an das Cherenkov Telescope Array (CTA), Human Frontier Science Programme (HFSP), Foundation on Global Earthquake Monitoring (GEM), European Life-Science Infrastructure for Biological Information (Elixir), Future Circular Collider Study (FCC) und andere.

— Schweizer Forschung im Ausland und Beteiligung an ausländischen Wissenschaftsinstituten (4,4 Mio.): Schweizerische Archäologische Schule in Griechenland, Istituto Svizzero di Roma, Institut Universitaire Européen (Florenz), Forschungs-zentren in Elfenbeinküste und Tansania (via Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut).

— Bilaterale Forschungsprojekte (3,3 Mio.): Mit diesen Mitteln werden Aktivitäten zur Förderung und Verstärkung der bila-teralen Zusammenarbeit mit aufstrebenden Ländern und Regionen, via kleinere Programme, Projekte und Pilotaktivitäten finanziert, die von den Leading Houses (Hochschulen) verwaltet werden.

— Bilateral werden ausserdem die von einer schweizerischen und einer französischen, deutschen oder österreichischen Uni-versität gemeinsam betreuten Dissertationsprojekte unterstützt (0,1 Mio.).

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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258

RechtsgrundlagenForschungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 14.12.2012 (FIFG; SR 420.1), Art. 29, Bst. a–c; Forschungs- und Innovations-förderungsverordnung vom 29.11.2013 (V-FIFG; SR 420.11).

HinweiseVerpflichtungskredit «Internationale Zusammenarbeit in der Forschung 2017–2020» (V0229.01), siehe Band 1, Ziffer C 12.

A231.0371 CHERENKOV TELESCOPE ARRAY (CTA)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 1 000 000 – -1 000 000 -100,0

Das Cherenkov Telescope Array (CTA) ist ein 2010 gestartetes Projekt eines internationalen Konsortiums zur erdbasierten Gam-mastrahlen-Astronomie. Dabei werden durch die Beobachtung von Cherenkov-Blitzen in der Erdatmosphäre Rückschlüsse auf astronomische Gammastrahlenquellen wie Galaxien und Supernovae gezogen.

Der Beitrag sollte der Schweiz ermöglichen, als Gründungsmitglied der CTA-Organisation teilzunehmen und von den entspre-chenden Vorteilen zu profitieren. Der Abschluss des internationalen Übereinkommens hat sich verzögert, weshalb im Rechnungs-jahr keine Mittel ausgegeben wurden.

RechtsgrundlagenForschungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 14.12.2012 (FIFG; SR 420.1).

HinweiseBB vom 13.9.2016 über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation in den Jahren 2017–2020 (BBl 2016 7967). Dieser Kredit bleibt bis zur Ratifizierung des internationalen Abkommens gesperrt.

A236.0137 BAUINVESTITIONS- UND BAUNUTZUNGSBEITRÄGE HFKG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 67 976 800 89 356 600 89 356 600 0 0,0

Es wurden Beiträge an Bauinvestitionen und Baunutzung (Mieten) der kantonalen Universitäten, der anderen Institutionen des Hochschulbereichs und der Fachhochschulen geleistet, die der Lehre, Forschung sowie anderen Hochschulzwecken zuguteka-men. Die Beiträge an die kantonalen Universitäten wurden mehrheitlich via Kantone ausbezahlt; die Beiträge an die Università della Svizzera italiana (USI), an die Universität Bern sowie an die beitragsrechtlich anerkannten Institutionen des Hochschul-bereichs (Universitäre Fernstudien Schweiz und das Genfer Hochschulinstitut für internationale Studien) wurden diesen direkt ausgerichtet. Bei den Fachhochschulen waren die Empfänger die Kantone oder die Fachhochschule selbst, wenn diese von mehreren Kantonen getragen wird.

Es erfolgte folgende Aufteilung: — Bauinvestitionsbeiträge 78 733 275 — Baunutzungsbeiträge 10 623 325

RechtsgrundlagenHochschulförderungs- und –koordinationsgesetz vom 30.9.2011 (HFKG; SR 414.20), Art. 54–58.

HinweiseVerpflichtungskredite «Hochschulförderung/Sachinvestitionsbeiträge bzw. Investitionsbeiträge Universitäten und Institutionen» (V0045.03–04), «Investitionsbeiträge an Fachhochschulen» (V0157.00, V0157.01) sowie «Investitionsbeiträge HFKG 2017–2020» (V0045.05), siehe Band 1, Ziffer C 12.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

Page 261: VERWALTUNGSEINHEITEN 18...604 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 21 17 86 1 0 10 605 Eidgenössische Steuerverwaltung 423 167 1 051 54 1 7 349 606 Eidgenössische Zollverwaltung

259

A238.0001 WERTBERICHTIGUNGEN IM TRANSFERBEREICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 57 493 279 78 733 275 78 733 275 0 0,0davon Kreditmutationen 1 016 675

Die Bauinvestitionsbeiträge wurden zu 100 Prozent wertberichtigt, da es sich um à-fonds-perdu-Zahlungen handelte. Für die Baunutzungsbeiträge (Mieten) waren keine Wertberichtigungen notwendig, da es sich nicht um Investitionen handelte.

Kreditmutationen — Kreditmehrbedarf im Umfang von 1 016 675 Franken für nicht budgetierte Wertberichtigungen auf Bauinvestitionsbeiträ-

gen.

RechtsgrundlagenFinanzhaushaltsgesetz vom 7.10.2005 (FHG, SR 611.0), Art. 51.

HinweiseSiehe Kredit A231.0137 «Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge HFKG».

TRANSFERKREDITE DER LG2: BFI-DIENSTLEISTUNGEN

A231.0269 INTERNATIONALE MOBILITÄT BILDUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 31 579 068 36 100 000 28 910 214 -7 189 786 -19,9

Für das Programm Erasmus+ konnte kein Assoziierungs-Abkommen abgeschlossen werden. Der Bundesrat hat deshalb eine Schweizer Übergangslösung für Erasmus+ für die Jahre 2014 bis 2017 beschlossen und dem Parlament am 26.4.2017 eine Bot-schaft überwiesen, um in den Jahren 2018–2020 eine Schweizer Lösung zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung zu schaffen (BBl 2018 27).

Empfänger der Mittel sind Institutionen und Personen aus dem Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendbereich. Die Beiträge wer-den für die Durchführung der Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten, nämlich für den Studierendenaustausch, Berufspraktika und die institutionelle Zusammenarbeit für die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung ausgerichtet. Ausserdem werden sie für den Betrieb einer nationalen Agentur (Movetia) sowie für Begleitmassnahmen eingesetzt.

Die 2018 ausbezahlten Beiträge für die internationale Mobilität in der Bildung sind geringer ausgefallen als erwartet. Auf die Auszahlung einer im Jahr 2018 fälligen Tranche für Projektmittel für 2017 (5,3 Mio.) wurde verzichtet, da die seit 2017 zuständige nationale Agentur Movetia im Rahmen der Transition von der früheren Agentur ch Stiftung nicht verwendete Restmittel aus den Jahren 2014–2016 erhalten hat. Anstelle einer Rückzahlung an den Bund wurden diese Mittel mit der fälligen Tranche verrechnet und somit für die Deckung der offenen Verbindlichkeiten aus bisherigen Projektausschreibungen verwendet. Zudem sind auf-grund von Effizienzgewinnen die effektiven Kosten für den Betrieb der nationalen Agentur sowie für die Begleitmassnahmen geringer ausgefallen als budgetiert.

RechtsgrundlagenBG vom 8.10.1999 über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobi-litätsförderung (SR 414.51), Art. 3; V vom 18.9.2015 über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufs-bildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung, Art. 3, 8 und 15 (SR 414.513).

HinweiseVerpflichtungskredite «EU Bildungs- und Jugendprogramme» (V0238.02), «Internationale Mobilität Bildung» (V0304.00–02), siehe Band 1, Ziffer C 12.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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260

A231.0270 STIPENDIEN AN AUSLÄNDISCHE STUDIERENDE IN DER SCHWEIZ

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 9 615 131 9 590 800 9 588 226 -2 574 0,0

Die Stipendien werden ausländischen Studierenden (Postgraduierten) gewährt, welche ihre Kenntnisse in einem bestimmten Gebiet vertiefen möchten. Die Stipendien gehen zur Hälfte an Studierende aus Entwicklungsländern, um diesen eine höhere Ausbildung oder eine Weiterbildung zu ermöglichen. Die andere Hälfte geht an Studierende aus Industrieländern.

Die Stipendien werden jährlich in einer Verfügung zugesprochen und vom SBFI (monatlich) via die jeweiligen Hochschulen an die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausbezahlt.

RechtsgrundlagenBG vom 19.6.1987 über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz (SR 416.2), Art. 2 und Art. 4; V vom 30.1.2013 über Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in der Schweiz (SR 416.21), Art. 7.

HinweiseVerpflichtungskredit «Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz 2017–2020» (V0038.03), siehe Band 1, Ziffer C 12.

A231.0274 ERGÄNZENDE NATIONALE AKTIVITÄTEN RAUMFAHRT

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 8 913 059 8 903 700 8 859 980 -43 720 -0,5

Ergänzende nationale Aktivitäten (ENA) dienen zur Umsetzung der Schweizer Weltraumpolitik. Im Rahmen der ENA werden insbesondere unterstützt: Forschungsprojekte von nationaler Bedeutung (Kooperation zwischen Schweizer Forschungseinrich-tungen und Industrie, z.B. CHEOPS für die Charakterisierung von Exoplaneten); das «Swiss Space Center», eine im ETH-Bereich verankerte nationale Plattform, welche u.a. für Schweizer Akteure technisches Fachwissen für die Realisierung von Weltraumpro-jekten zur Verfügung stellt; in der Schweiz ansässige, mit der ESA in Verbindung stehende Forschungsinfrastrukturen; Technolo-giestudien im Vorfeld des internationalen Wettbewerbs. Empfänger sind Schweizer Wissenschaftsinstitute.

RechtsgrundlagenForschungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 14.12.2012 (FIFG; SR 420.1), Art. 29 Abs. 1 Bst. a, b; Forschungs- und Innova-tionsförderungsverordnung vom 29.11.2013 (V-FIFG; SR 420.11).

HinweiseVerpflichtungskredite «Ergänzende Nationale Aktivitäten Raumfahrt» (V0165.01, V0165.02), siehe Band 1, Ziffer C11 und C 12.

A231.0276 EU-FORSCHUNGSPROGRAMME

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 556 814 254 630 479 500 610 422 225 -20 057 275 -3,2

Die Schweiz ist ab 1.1.2017 am 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation (Horizon 2020) vollassoziiert.

Der Pflichtbeitrag der Schweiz wurde aufgrund des Bruttoinlandprodukts (BIP) der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten berech-net. Der Beitragssatz am EU Budget 2018 für Horizon 2020 und den Programmteil «Fission» des Euratom-Programms belief sich auf 4,11 Prozent. Der Beitragssatz für Fusionsforschungsaktivitäten (Euratom und ITER) belief sich auf 3,95 Prozent. Der jährliche Beitrag an den Fusion for Energy Joint Fund (F4E JF) wird gemäss Statuten des «Gemeinsamen Unternehmens F4E» festgelegt: Der prozentuale Anteil der Schweiz am Gesamtbudget des F4E JF berechnet sich aufgrund der durch Euratom im Jahre n-2 in der Schweiz erfolgten Ausgaben und betrug 6,33 Prozent. Die Beiträge sind in Euro geschuldet.

Zusätzlich sind die eingegangenen Verpflichtungen der letzten Jahre für national subventionierte Projekte zu honorieren, welche aufgrund der Teilassoziierung keine Finanzierung aus Brüssel erhielten. Die Auszahlung aller während der Teilassoziierung einge-gangenen Projektverpflichtungen erfolgt aufgrund der mehrjährigen Laufdauer der Projekte in Tranchen gemäss dem jeweiligen Projektfortschritt und wird voraussichtlich bis mindestens im Jahr 2024 andauern.

Die flankierenden Massnahmen unterstützen und fördern die Beteiligung von Schweizer Forschenden an Horizon 2020, am Eu-ratom-Programm und am ITER-Projekt. Empfänger sind Forschende, private und öffentliche Forschungsinstitute, Unternehmen sowie Euresearch, Swisscore und Euraxess (Informationsnetz).

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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261

Die Pflichtbeiträge in der Höhe von 528,6 Millionen teilten sich wie folgt auf: — 8. EU-Rahmenprogramm für Forschung & Innovation (Horizon 2020) 497 309 680 — Euratom-Programm 15 306 608 — ITER 15 935 542

Die übrigen Beiträge von 81,9 Millionen teilten sich wie folgt auf: — Projektweise Finanzierung von Schweizer Partnern in

Verbundprojekten 71 453 336 — Information und Beratung 7 410 000 — Initiativen und Projekte mit Kofinanzierungsbedarf oder

von CH-Interesse 1 740 994 — Projektvorbereitungsbeiträge 1 240 000 — Vertretung von Schweizer Anliegen, Überprüfen der Wirksamkeit 26 064

Der Minderaufwand von 20 Millionen gegenüber dem Voranschlag ist das Resultat mehrerer gegenläufiger Faktoren: — Ein Mehraufwand von 8,6 Millionen ergab sich beim Pflichtbeitrag an Horizon 2020. Die Einschätzung der Europäischen

Kommission erwies sich als zu tief. — Ein Minderaufwand von 26,1 Millionen ergab sich bei der Direktfinanzierung von Horizon 2020-Verbundprojekten. Dieser

beruht zur Hauptsache auf Projektverzögerungen, womit die entsprechenden Beträge erst in den Folgejahren zur Aus-zahlung gelangen werden. Daneben spielten auch die unvollständige Ausschöpfung der vertraglich festgelegten oberen Plafonds bei einigen Projektabschlüssen und eine im Vergleich zu den Erwartungen geringeres Anzahl neuer Projektgesu-che aus der Periode der Teilassoziierung 2014–2016 eine Rolle.

— Ein Minderaufwand von 2,5 Millionen ergab sich bei den Initiativen und Projekten mit Kofinanzierungsbedarf oder von CH-Interesse. Nicht alle geplante Vorhaben wurden im 2018 realisiert.

RechtsgrundlagenAbkommen vom 5.12.2014 für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenos-senschaft und der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft zur Assoziierung der Schweizer Eidgenos-senschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation «Horizon 2020» und an das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung zu «Horizon 2020» sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von «Fusion for Energy» (SR 0.424.11); V vom 12.9.2014 über die Massnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Rahmenprogrammen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation (FRPBV, SR 420.126).

HinweiseVerpflichtungskredite «EU Forschung und Innovation, Beitrag EU 2014–2020» (V0239.00) und «EU Forschung und Innovation, Begleitmassnahmen 2014–2020» (V0239.01), siehe Band 1, Ziffer C 12.

A231.0277 EUROPÄISCHE WELTRAUMORGANISATION (ESA)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 174 304 046 177 274 000 177 119 535 -154 465 -0,1davon Kreditmutationen 2 159 500

Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) fördert die Zusammenarbeit europäischer Staaten auf dem Gebiet der Welt-raumforschung, der Weltraumtechnologie und ihrer weltraumtechnischen Anwendungen und Innovationen für ausschliesslich friedliche Zwecke (z.B. Meteorologie, Klima- und Umweltüberwachung, Migration, usw.) im Hinblick auf deren Nutzung für die Wissenschaft und für operationelle Weltraumanwendungssysteme.

Empfängerin ist die ESA, welche Aufträge an Schweizer Wissenschaftsinstitute und Firmen vergibt. Die Aufteilung der Mittel war wie folgt:

— Pflichtbeitrag (Basisaktivitäten) 44 153 435 — Programmbeiträge 132 966 100

Der Pflichtbeitrag wird u.a. aus dem Bruttosozialprodukt, der Schweizer Industriebeteiligung an gewissen Infrastrukturaktivitäten sowie weiteren Elementen bestimmt und wird periodisch angepasst.

Die Programmbeiträge fliessen in die mehr als 60 Programme, an denen sich die Schweiz gemeinsam mit anderen Mitgliedstaa-ten beteiligt. Schwergewichtig werden Programme in den Bereichen Trägerraketen, Technologie/Telekommunikation, wissen-schaftliche Instrumente (PRODEX), bemannte und robotische Exploration und Erdbeobachtung unterstützt. Die Beiträge werden an den ESA-Ministerratstagungen in Euro verpflichtet. Die nächste Ministerratstagung findet Ende 2019 statt.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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262

Kreditmutation — Nachtragskredit von 2 159 500 Franken zur Finanzierung des Pflichtbeitrags aufgrund des gestiegenen Beitragssatzes.

RechtsgrundlagenÜbereinkommen zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation (ESA) (SR 0.425.09); Forschungs- und Innovationsför-derungsgesetz vom 14.12.2012 (FIFG; SR 420.1), Art. 29 und 31.

HinweiseVerpflichtungskredite «Beteiligung an den Programmen der ESA» (V0164.00–V0164.02), siehe Band 1, Ziffer C 12.

A231.0286 INTERNATIONALE INNOVATIONSZUSAMMENARBEIT

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 15 047 983 14 591 800 14 564 713 -27 087 -0,2

Die Schweiz beteiligt sich an den Initiativen Active and Assisted Living (AAL), Electronic Components and Systems for European Leadership (ECSEL) und Eurostars-2 und ermöglicht damit Akteuren aus der angewandten Forschung im Rahmen von europä-ischen Projekten Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Der Empfängerkreis umfasst Universitäten, Fachhochschulen und andere Forschungseinrichtungen sowie Firmen (vor allem KMU). AAL fördert die internationale Kooperation zur Entwick-lung von technischen Lösungen, welche die Lebensqualität, Gesundheit und Autonomie älterer Menschen verbessern. ECSEL fördert marktnahe grenzüberschreitende Kooperationsprojekte, welche zur übergeordneten europäischen Strategie im Bereich Nanoelektronik und eingebettete Computersysteme beitragen. Mit Eurostars-2 werden internationale Forschungs- und Innovati-onskooperationen forschungsintensiver KMU gefördert. Schweizer Innovationsakteure haben dank AAL, ECSEL und Eurostars-2 einen erleichterten Zugang zum europäischen Markt.

In den Programmen Eurostars-2, ECSEL und AAL wird die Projektförderung durch den Bund zugunsten von Forschungseinrich-tungen und Firmen (KMU) durch eine Ko-Finanzierung der Europäische Union (EU) mit Mitteln aus dem Forschungsrahmenpro-gramm (Horizon 2020) ergänzt. Die Aufstockung der eingesetzten Bundesmittel durch die EU beträgt im Falle von Eurostars-2 maximal 33 Prozent, bei ECSEL und bei AAL maximal 50 Prozent.

RechtsgrundlagenForschungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 14.12.2012 (FIFG; SR 420.1), Art. 29, Bst. a-c; Forschungs- und Innovationsför-derungsverordnung vom 29.11.2013 (V-FIFG; SR 420.11); Bilaterales Abkommen über Eurostars-2 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem EUREKA-Sekretariat vom 5.9.2017 (SR 0.420.513.111); Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der AAL International Association vom 7.9.2017 (SR 0.420.513.121); Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem ECSEL Joint Undertaking vom 23.3.2018 (SR 0.424.114).

HinweiseVerpflichtungskredite «Internationale Programme und Projekte im Bereich der Forschung und Entwicklung und der Innovation» (V0218.01–V0218.02), siehe Band 1, Ziffer C 11.

750 SBFI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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263

KOMMISSION FÜR TECHNOLOGIE UND INNOVATION

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 0,0 – – 0,0 -100,0Aufwand 229,4 – – -229,4 -100,0Eigenaufwand 19,2 – – -19,2 -100,0Transferaufwand 210,2 – – -210,2 -100,0Investitionsausgaben – – – – –

KOMMENTARDie Kommission für Technologie und Innovation (KTI) wurde auf den 1.1.2018 als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit unter der Bezeichnung «Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)» aus der zentralen Bundesverwaltung ausgelagert. Die Beiträge an die Innosuisse werden im GS-WBF (Verwaltungseinheit Nr. 701) in zwei separaten Krediten («Finanzierungsbeitrag an Innosuisse», A231.0380; «Unterbringung Innosuisse», A231.0381) eingestellt.

760 KTI 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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265

INFORMATION SERVICE CENTER WBF

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Realisierung des Anwendungsbetriebes für die Standardprodukte der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER) in

der Bundesverwaltung — Unterstützung der Leistungsbezüger bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer Fachanwendungen durch die Automatisierung

der Integrationsarbeiten

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Einführung der GEVER Bund: Migration erster Verwaltungseinheiten und Inbetriebnahme der neuen Lösung — Continuous Integration (Standardisierte Integrationsprozesse): Etablierung als Standard — iFAMIS CMDB (Fachanwendungsinformationssystem): Projektabschluss

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENAlle Meilensteine konnten erreicht werden.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 27,9 29,3 31,5 3,6 12,9Aufwand 25,3 34,7 33,0 7,8 30,7Eigenaufwand 25,3 34,7 33,0 7,8 30,7Investitionsausgaben 0,2 1,5 1,1 0,9 514,5

KOMMENTARDer Ertrag besteht zum grössten Teil aus den Erlösen aus der Leistungsverrechnung gegenüber den bundesinternen Leistungs-bezügern. Drei Viertel des Ertrags für Informatikleistungen wurden für den Betrieb aufgewendet. Rund die Hälfte der Betriebs-leistungen wurden für das WBF erbracht.

Der Mehrertrag ist auf Projektleistungen zu Gunsten des Programmes GENOVA (1,6 Mio.) und auf die Zunahme der daraus folgen-den Betriebsleistungen der GEVER (2 Mio.) zurückzuführen.

Der Aufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 7,8 Millionen. Dies ist einerseits auf die beiden oben erwähnten Faktoren zurück-zuführen (3,6  Mio.). Andererseits wurden für die Fortführung von verzögerten Projekten aus den Vorjahren zweckgebundene Reserven aufgelöst (4,2 Mio.).

Die Investitionsausgaben erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Millionen, damit bestehende Speicherlösungen erneuert werden konnten.

785 ISCeco 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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266

LG1: IKT-BETRIEB

GRUNDAUFTRAGDas ISCeco betreibt im Auftrag der Leistungsbezüger Anwendungen, Dienste und Systeme. Die Anwendungen können entweder von einem internen Leistungserbringer, in Zusammenarbeit mit Dritten oder von externen Leistungserbringern entwickelt wor-den sein. Die Dienste können bundesweite Standarddienste sein. Die Leistungen sollen den Kunden so unterstützen, dass er seine Geschäftsprozesse möglichst effizient und wirksam gestalten kann. Die Leistungen werden mit Service Level Agreements (SLA) vereinbart und sollen den Anforderungen und Erwartungen der Leistungsbezüger, der Departemente und der Informatik-Steu-erung Bund entsprechen.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 22,7 24,5 23,3 -1,1 -4,5Aufwand und Investitionsausgaben 19,1 27,1 25,2 -1,9 -7,0

KOMMENTARDer Funktionsertrag dieser Leistungsgruppe besteht aus den Erträgen aus den vereinbarten Service Level Agreements für den Betrieb und die Supportleistungen. Gegenüber dem Voranschlag resultierte ein Minderertrag von 1,1 Millionen, welcher auf ver-spätete Inbetriebnahmen von Fachanwendungen (z.B. Bundesamt für Landwirtschaft Projekt CaPro und Bundeskanzlei Pro-gramm GENOVA) zurückzuführen ist.

Der Aufwand fiel gegenüber dem Voranschlag um 1,9 Millionen tiefer aus, da insbesondere bereits geplante Betriebskosten für die GEVER Bund (GENOVA) nach der Neuplanung der Migration noch nicht angefallen sind.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Kundenzufriedenheit: Das ISCeco erbringt kundennahe, kundenfreundliche sowie durchgängig integrierte IKT-Leistungen – Zufriedenheit der Endbenutzer/-innen, Integrationsmanager/-innen, Anwendungsverantwortlichen (Skala 1-6) – 4,3 4,9Prozesseffizienz: Das ISCeco sorgt dafür, dass die Prozesse effizient organisiert sind und mit guter Qualität erbracht werden – Anteil der Incidents, welche vom Service Desk innerhalb der vereinbarten Reaktionszeit an den Fachsupport weitergeleitet werden

(%, min.)98 91 91

– Anteil der Incidents, welche vom Fachsupport innerhalb der vereinbarten Interventionszeit bearbeitet werden (%, min.) 99 86 94Finanzielle Effizienz: Das ISCeco strebt eine Optimierung des IKT-Kosten/Leistungsverhältnisses für die Leistungsbezüger an – Preisindex gebildet anhand eines gewichteten, selektiven Warenkorbes des Angebotes des ISCeco (Index) 100 100 100Qualitative Leistungserbringung: Die IKT-Betriebsleistungen stehen wie vereinbart zur Verfügung – Einhaltungsgrad Verfügbarkeiten über alle Service Level Agreement SLA (%, min.) 100 98 99IKT-Betriebssicherheit: Das ISCeco gewährleistet die Sicherheit durch zyklischen Ersatz kritischer Komponenten – Die definierten kritischen Komponenten sind in einer jährlich terminierten Planung von 1-4 Jahren (einzeln terminiert) ersetzt (%,

min.)100 95 96

KOMMENTARDie Ziele wurden vollständig erreicht.

785 ISCeco 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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267

LG2: IKT-PROJEKTE UND DIENSTLEISTUNGEN

GRUNDAUFTRAGDas ISCeco unterstützt die Leistungsbezüger (LB) gemäss ihren Aufträgen. Hauptsächlich werden Anwendungen entwickelt, gepflegt und weiterentwickelt, welche die Geschäftsprozesse der LB effizient und wirksam unterstützen. Der Eigen-Leistungsan-teil des ISCeco kann dabei unterschiedlich hoch sein. Von grösster Bedeutung sind die Intergrationsleistungen, damit die LB mit durchgängigen IKT-Lösungen unterstützt sind. Die Leistungen werden in Projekt- und Dienstleistungsvereinbarungen definiert und verlässlich in Kosten, Terminen und Qualität erbracht.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 5,2 4,8 8,2 3,4 70,5Aufwand und Investitionsausgaben 6,4 9,0 8,9 -0,2 -1,9

KOMMENTARDer Funktionsertrag dieser Leistungsgruppe besteht aus den Erträgen aus den abgeschlossenen Dienstleistungs- und Projekt-vereinbarungen. Im Vergleich zum Voranschlag konnten zusätzliche Projektleistungen zu Gunsten des Programmes GENOVA im Umfang von 2,8 Millionen erbracht werden. Weitere 0,6 Millionen wurden durch Entwicklungsprojekte des Generalsekretariates WBF (Absatzplanungstool) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (CHMOS Controlling- und Monitoringsystem für Fachstellen Regionalpolitik) erwirtschaftet.

Beim Funktionsaufwand resultierte ein Minderbedarf von 0,2 Millionen, da durch Verzögerungen geplante, externe Dienstleistun-gen für den Aufbau der GEVER nicht beansprucht werden mussten.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Projekterfolg: Projektleistungen und -abwicklungen werden von den Kunden als qualitativ hochwertig, kostengünstig und termingerecht bewertet

– Zufriedenheit der Projektauftraggebenden (Skala 1-6) 5,1 4,6 5,4Wirtschaftliche Leistungserbringung: Dienstleistungen werden zu marktfähigen Preisen erbracht – Benchmark: durchschnittlicher eigener Stundentarif im Verhältnis zum Stundentarif vergleichbarer externer Anbieter (Quotient,

max.)1,00 1,00 1,00

IKT-Sicherheit: Das ISCeco wirkt darauf hin, dass die Sicherheitsanforderungen je Projekt ausgewiesen und durch Massnahmen gedeckt sind

– Anteil erfüllter resp. nicht erfüllter jedoch vom Kunden akzeptierter Sicherheitsanforderungen in den Projekten der Leistungsbezü-ger (%, min.)

100 100 100

KOMMENTARDie Ziele wurden vollständig erreicht.

785 ISCeco 7 WBF / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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268

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 27 940 29 265 31 549 2 284 7,8Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 27 940 29 265 31 549 2 284 7,8Aufwand / Ausgaben 25 431 36 134 34 076 -2 059 -5,7Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 25 431 36 134 34 076 -2 059 -5,7 Kreditverschiebung 220 Abtretung 416 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 4 200 Kreditüberschreitung Mehrertrag (Art. 35 Bst. a FHG) 2 255

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269

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 27 940 294 29 264 900 31 548 596 2 283 696 7,8finanzierungswirksam 17 253 13 600 23 460 9 860 72,5Leistungsverrechnung 27 923 040 29 251 300 31 525 135 2 273 835 7,8

Beim finanzierungswirksamen Funktionsertrag handelt es sich insbesondere um Einnahmen aus der Rückverteilung der CO2-Ab-gaben und aus Parkplatzvermietungen.

Der Funktionsertrag aus Leistungsverrechnung resultierte aus der Summe aller zwischen dem ISCeco und den inner- sowie au-sserdepartementalen Leistungsbezügern vereinbarten Leistungsbeziehungen. Er setzt sich zusammen aus den Anteilen Service Level Agreements (SLA) von 23,3 Millionen, Projektvereinbarungen (PVE) von 5,8 Millionen und Dienstleistungsvereinbarungen (DLV) von 2,4 Millionen.

Gegenüber dem Voranschlag erklärt sich der leistungsbedingte Mehrertrag durch zwei gegenläufige Aspekte. Zum einen wurden zusätzlich Projektleistungen für die Realisierung der GEVER (3,4 Mio.) nachgefragt. Zum anderen lag der Ertrag für den Betrieb um 1,1 Millionen unter den Erwartungen. Dies hängt mit der Verzögerung der Migration auf die neue GEVER Bund zusammen.

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270

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 25 431 332 36 134 426 34 075 552 -2 058 874 -5,7davon Kreditmutationen 7 090 726

finanzierungswirksam 21 122 583 31 137 926 27 719 094 -3 418 832 -11,0nicht finanzierungswirksam 531 714 614 700 618 931 4 231 0,7Leistungsverrechnung 3 777 035 4 381 800 5 737 527 1 355 727 30,9Personalaufwand 16 326 745 16 228 800 16 896 112 667 312 4,1

davon Personalverleih 4 645 746 4 255 300 4 860 772 605 472 14,2Sach- und Betriebsaufwand 8 462 103 17 819 426 15 585 487 -2 233 939 -12,5

davon Informatiksachaufwand 6 836 928 16 023 126 13 856 147 -2 166 979 -13,5davon Beratungsaufwand 73 240 202 000 142 979 -59 021 -29,2

Abschreibungsaufwand 469 773 614 700 532 653 -82 047 -13,3Investitionsausgaben 172 711 1 471 500 1 061 300 -410 200 -27,9Vollzeitstellen (Ø) 67 69 69 0 0,0

Personalaufwand und VollzeitstellenDer zusätzliche Aufwand beim Personalverleih von 0,6 Millionen wurde benötigt, um durch externes Personal einerseits Spitzen in der Projektarbeit sowie nicht dauerhaft benötigtes Fachwissen abzudecken.

Des Weiteren mussten die Rückstellungen für Ferien, Überzeit und andere Zeitguthaben um 86 278 Franken erhöht werden.

Der geplante Ausbau von 2 Vollzeitstellen im Bereich der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER) wurde realisiert.

Sach- und BetriebsaufwandDer Sach- und Betriebsaufwand fiel gegenüber dem Voranschlag um 2,2 Millionen tiefer aus. Die Differenz betrifft fast vollum-fänglich den Informatiksachaufwand. Dabei führten die Verzögerungen im Programm GENOVA zu einem Minderbedarf insbeson-dere bei den externen Dienstleistungen (-1,7 Mio.) und der Wartung (-0,4 Mio.). Beim allgemeinen Beratungsaufwand konnten leichte Einsparungen (-0,1 Mio.) erzielt werden, da weniger externe Unterstützung für WTO-Ausschreibungen benötigt wurde als geplant.

AbschreibungsaufwandDer Abschreibungsaufwand reduzierte sich aufgrund der Investitionstätigkeit um 0,1  Millionen im Vergleich zum Voranschlag (vgl. Antrag zur Bildung neuer Reserven).

InvestitionsausgabenDie Investitionsausgaben sanken gegenüber dem Voranschlag um 0,4 Millionen. Einerseits wurde aus wirtschaftlichen Überle-gungen der Lebenszyklus einzelner Systeme (UNIX, Windows) verlängert (spätere Ausserbetriebnahme), andererseits konnten aus Ressourcengründen nicht alle geplanten Investitionen realisiert werden.

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung im Umfang von 4 200 226 Franken durch Auflösung zweckgebundener Reserven — Kreditüberschreitung im Umfang von 2 255 000 Franken durch leistungsbedingte, nicht geplante Mehrerträge — Abtretung des Eidg. Personalamts von 415 500 Franken für die Ausbildung von Lernenden und für höhere Sozialversiche-

rungsbeiträge — Kreditverschiebung des Generalsekretariates WBF von 220 000 Franken zum Ausgleich des Personalbudgets

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271

GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: IKT-BetriebLG 2: IKT-Projekte und

Dienstleistungen Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 19 25 6 9 Personalaufwand 12 13 4 4 Sach- und Betriebsaufwand 6 12 2 4

davon Informatiksachaufwand 5 10 2 4 davon Beratungsaufwand 0 0 0 –

Abschreibungsaufwand 0 0 0 – Investitionsausgaben 0 1 0 – Vollzeitstellen (Ø) 50 52 17 17

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Endbestand per 31.12.2017 – 3 358 078 3 358 078Bildung aus Rechnung 2017 – 3 100 000 3 100 000Auflösung – -4 200 226 -4 200 226Endbestand per 31.12.2018 – 2 257 852 2 257 852Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 1 734 000 1 734 000

Auflösung und Verwendung von Reserven im Jahr 2018Im Verlauf des Jahres 2018 wurden zweckgebundene Reserven im Umfang von 4 200 226 Franken für die Projekte Ersatz Storage (1,7 Mio.), GEVER (0,8 Mio.), Konsolidierung der Fachapplikationen (0,2 Mio.), Ausbau Monitoring (0,3 Mio.), Weiterentwicklung ISCeco (0,3 Mio.) und diverse weitere Projekte (0,9 Mio.) verwendet.

Antrag zur Bildung neuer ReservenAufgrund von Verzögerungen und Umpriorisierungen in verschiedenen Vorhaben werden zweckgebundene Reserven beantragt:

— GEVER Fabasoft 100 000 FrankenDie Verzögerungen im Programm GENOVA beeinflussen den Projektfortschritt des Projekts GEVER Fabasoft. Die Arbeiten konnten daher noch nicht abgeschlossen werden. Aufträge für externe Dienstleistungen mussten auf das Folgejahr verschoben werden.

— Ersatz/Ausbau Systeme 675 000 Franken Aufgrund von Ressourcenengpässen konnte die Datapower zur Erfüllung von Sicherheits- und Integrationsanforderungen nicht wie geplant im 2018 ersetzt werden. Zudem mussten der Ausbau für das Monitoring und der Lifecycle bei diversen Geräten zu-rückgestellt werden. Betroffen sind vorwiegend Server und Netzwerkkomponenten sowie Lizenzen.

— Informationssicherheit 540 000 Franken Die Informationssicherheit in der Bundesverwaltung wird laufend erhöht. Durch Verzögerungen in der zentralen Ausschreibung konnte das WTO-Verfahren erst Ende 2018 rechtskräftig abgeschlossen werden, weshalb das Vorhaben nicht mehr im 2018 rea-lisiert werden konnte.

— Weiterentwicklung ISCeco 223 000 FrankenDie Umsetzung der mit dem Departement vereinbarten neuen Strategie (inklusive zusätzlichem Leistungsangebot) hat sich aus Ressourcengründen verzögert, da noch weitergehende Abklärungen zur Einführung neuer Technologien notwendig sind.

— Unternehmensarchitektur 196 000 FrankenDie Arbeiten zur Aktualisierung der IT-Vorgaben und -Richtlinien des Departementes und des ISCeco konnten aus Ressourcen-gründen nicht vollständig abgeschlossen werden.

Diese Mittel von insgesamt 1 734 000 Franken werden im Jahr 2019 benötigt.

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8

EIDG. DEPARTEMENT FÜR UMWELT, VERKEHR, ENERGIE UND KOMMUNIKATION

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275

44,1

23,4

16,1

16,4

EIDG. DEP. FÜR UMWELT, VERKEHR, ENERGIE UND KOMMUNIKATION

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 573,5 1 601,1 1 685,3 1 111,8 193,9Investitionseinnahmen 542,9 746,5 742,9 200,1 36,9Aufwand 10 843,9 12 959,2 12 581,1 1 737,2 16,0Eigenaufwand 2 880,3 2 940,2 2 914,7 34,4 1,2Transferaufwand 7 963,6 10 018,6 9 666,1 1 702,5 21,4Finanzaufwand 0,0 0,4 0,3 0,3 613,6Investitionsausgaben 6 772,1 8 967,5 8 881,0 2 108,8 31,1A.o. Ertrag und Einnahmen 140,3 62,1 152,3 12,0 8,5

EIGEN - UND TRANSFERAUFWAND NACH VERWALTUNGSEINHEITEN (R 2018)

Mio. CHF/Anzahl FTE

Eigen-

aufwand

Personal-

aufwand

Anzahl Vollzeit-

stellenInformatik-

sachaufwand

Beratung und externe Dienst-

leistungen

Transfer- aufwand

Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 2 915 405 2 242 82 165 9 666801 Generalsekretariat UVEK 28 15 80 10 2 –802 Bundesamt für Verkehr 70 52 277 4 9 5 481803 Bundesamt für Zivilluftfahrt 72 53 290 5 3 96805 Bundesamt für Energie 98 39 221 4 48 1 415806 Bundesamt für Strassen 2 349 92 508 37 14 596808 Bundesamt für Kommunikation 59 44 249 6 2 248810 Bundesamt für Umwelt 194 85 483 14 77 1 830812 Bundesamt für Raumentwicklung 20 12 68 1 5 0816 Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle 8 3 14 0 3 –817 Regulierungsbehörden Infrastruktur 15 9 52 2 2 –

AUFWAND NACH VERWALTUNGSEINHEITEN (R 2018)

Anteile in %

Bundesamt für Verkehr Bundesamt für Strassen Bundesamt für Umwelt Übrige Verwaltungseinheiten

AUFWANDARTEN (R 2018)

Anteile in %

Personalaufwand Informatiksachaufwand Beratung und externe Dienstleistungen Übriger Eigenaufwand Transferaufwand

3,2 0,7 1,3

18,0

76,8

8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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277

GENERALSEKRETARIAT UVEK

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Koordination und Steuerung der politischen Sachgeschäfte des Departements — Unterstützung und Beratung der Departementsvorsteherin in allen politischen, juristischen und betrieblichen Belangen

sowie der Kommunikation — Steuerung und Koordination der Ressourcen des Departements — Wahrnehmung der Eignerinteressen gegenüber den bundesnahen Unternehmen SBB, Post, Swisscom und Skyguide

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Neues Führungsmodell Bund (NFB): Begleitung des Vollzugs Staatsrechnung 2017, VA 2018 mit IAFP und LVB 2018

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDer Meilenstein konnte wie geplant erreicht werden.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 145,0Aufwand 19,0 35,8 28,4 9,3 49,1Eigenaufwand 19,0 35,8 28,4 9,3 49,1Investitionsausgaben – 0,3 – – –

KOMMENTARErtrag und Aufwand des Generalsekretariats UVEK betreffen ausschliesslich den Eigenbereich. Auf der Ertragsseite sind lediglich kleinere Rückerstattungsbeträge zu verzeichnen. Die Aufwandseite ist vor allem von Personal- und den Informatikausgaben geprägt. Die Ausgaben des GS-UVEK sind insgesamt als schwach gebunden einzustufen.

Im Berichtsjahr lag der Aufwand 9,3  Millionen über dem des Vorjahres. Ausschlaggebend sind Mehrausgaben im Bereich der Informatik. Zu nennen sind die Einführung des neuen Geschäftsverwaltungssystems (GEVER), das neue Arbeitsplatzsystem (APS 2020) oder auch das departementsweite E-Government-Programm. Gegenüber den Annahmen im Voranschlag wurden allerdings die Umsetzungsziele bei diesen Informatikvorhaben nicht vollumfänglich erreicht, was 2018 zu entsprechenden Kre-ditresten führte. Die Projektrückstände insbesondere bei der Einführung von GEVER und des E-Government führten nun erneut dazu, dass die Arbeiten erst in den Folgejahren anfallen werden. Demgegenüber hat sich der Beratungsaufwand im Vergleich zum Vorjahr aufgrund von Mehrausgaben in Zusammenhang mit der Untersuchung PostAuto AG sowie der Gesamtschau zur Weiterentwicklung der PostFinance um rund 0,5 Millionen erhöht.

801 GS-UVEK 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2017 / BAND 2B

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278

LG1: FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG, STEUERUNG UND KOORDINATION VON GESCHÄFTEN UND RESSOURCEN

GRUNDAUFTRAGDas Generalsekretariat stellt der Departementsvorsteherin führungsrelevante Informationen zur Verfügung, unterstützt sie bei der politischen Arbeit, betreut den Planungsprozess, koordiniert, begleitet und bewertet die Geschäftsabwicklung in den Ämtern und sichert die Information. Es koordiniert und steuert die Ressourcen und sorgt dafür, dass Planung und Tätigkeiten mit den anderen Departementen und dem Bundesrat koordiniert werden. Darüber hinaus nimmt es innerhalb des Departements die Eignerinteressen gegenüber den bundesnahen Unternehmen SBB, Post, Swisscom und Skyguide wahr.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,0 0,0 0,1 0,1 330,3Aufwand und Investitionsausgaben 20,0 22,6 20,1 -2,6 -11,4

KOMMENTARDas Generalsekretariat UVEK weist nur geringe Erträge auf, vorab aufgrund von Rückerstattungen. Der Aufwand ist geprägt von den Personalausgaben, welche mehr als drei Viertel des Funktionsaufwands ausmachen. Daneben bilden die IKT-Aufwendungen für zentral geführte departementsweite Projekte eine weitere wichtige Aufwandposition.

Der Funktionsaufwand im Berichtsjahr fiel um 2,6 Millionen geringer aus als budgetiert. Kreditreste entstanden beim Personal-aufwand und bei den für IKT-Vorhaben reservierten Anteilen des Funktionsaufwands. Hier führten diverse Projektverzögerungen dazu, dass die Ausgaben in den Folgejahren anfallen werden. Tiefer als geplant fielen auch der Aufwand für Transporte und Betriebsstoffe, Bürobedarf, Druckerzeugnisse und Bücher sowie bei der Leistungsverrechnung (LV) aus.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Führungsunterstützung, Geschäfts- und Ressourcenkoordination: Das Generalsekretariat trägt dazu bei, dass die Steuerung und Koordination der Parlaments-, Bundesrats- und Departementsgeschäfte sowie der Verwaltungsressourcen in guter Qualität erfolgen

– Fristgerechte Durchführung aller Budgetgespräche mit den Verwaltungseinheiten (ja/nein) ja ja ja– Fristgerechte Durchführung aller Leistungsvereinbarungsgespräche mit den Verwaltungseinheiten (ja/nein) ja ja jaPublic Corporate Governance: Das Generalsekretariat trägt dazu bei, dass die Steuerung der ausgelagerten Einheiten der definierten Corporate Governance-Politik von Bundesrat und Parlament folgt

– Strategische Ziele sind vorhanden; mit den bundesnahen Unternehmen werden Eignergespräche geführt (ja/nein) ja ja ja

KOMMENTARDie Ziele konnten wie geplant erreicht werden.

801 GS-UVEK 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2017 / BAND 2B

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279

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 17 22 95 73 330,3Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 17 22 95 73 330,3Aufwand / Ausgaben 19 017 36 122 28 413 -7 709 -21,3Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 19 953 22 632 20 062 -2 569 -11,4 Kompensation Nachtrag -355 Kreditverschiebung -19 Abtretung 1 236 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 50 Einzelkredite A202.0147 Departementaler Ressourcenpool -936 13 490 8 350 -5 140 -38,1 Nachtrag 6 065 Kreditübertragung 2 870 Kreditverschiebung 50 Abtretung -2 109 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 1 800

801 GS-UVEK 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2017 / BAND 2B

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280

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 17 019 22 000 94 656 72 656 330,3finanzierungswirksam 17 019 22 000 41 704 19 704 89,6nicht finanzierungswirksam – – 52 952 52 952 –

Über 80 Prozent der Einnahmen betrafen Rückerstattungen aus Vorjahren (AHV, SUVA, CO2-Abgabe). Die restlichen Erträge resultierten aus Parkplatzvermietungen an Mitarbeitende. Der Voranschlagswert ist ein Durchschnittswert aus den Vorjahren. Die Einnahmen sind nicht steuerbar.

Per Jahresende wurden Rückstellungen für Ferien-, Überzeit- und andere Zeitguthaben in der Höhe von knapp 53 000 Franken aufgelöst und über den Funktionsertrag verbucht. Insgesamt belaufen sich die Rückstellungen in diesem Bereich per 31.12.2018 noch auf 777 893 Franken.

801 GS-UVEK 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2017 / BAND 2B

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281

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 19 953 144 22 631 870 20 062 495 -2 569 375 -11,4davon Kreditmutationen 912 570

finanzierungswirksam 17 347 132 19 495 470 17 650 645 -1 844 825 -9,5nicht finanzierungswirksam 195 209 60 800 -45 567 -106 367 -174,9Leistungsverrechnung 2 410 804 3 075 600 2 457 417 -618 183 -20,1Personalaufwand 15 671 308 16 600 200 15 427 083 -1 173 117 -7,1Sach- und Betriebsaufwand 4 281 836 5 698 670 4 635 413 -1 063 257 -18,7

davon Informatiksachaufwand 1 528 837 1 698 170 1 263 251 -434 919 -25,6davon Beratungsaufwand 245 744 539 200 747 537 208 337 38,6

Abschreibungsaufwand – 60 800 – -60 800 -100,0Investitionsausgaben – 272 200 – -272 200 -100,0Vollzeitstellen (Ø) 80 80 80 0 0,0

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Personalaufwand fällt gegenüber dem Voranschlag um knapp 1,2 Millionen (-7 %) tiefer aus. Die Personalbezüge beliefen sich auf rund 12,5 Millionen, die Arbeitgeberbeiträge auf rund 2,8 Millionen. Der Minderbedarf begründet sich mit aufgeschobenen Anstellungen, Fluktuationsgewinnen und dem nicht voll ausgeschöpften Anteil aus der departementalen Reserve. Die Anzahl der durchschnittlichen Vollzeitstellen blieb im Vergleich gegenüber Vorjahr und Voranschlag stabil.

Sach- und BetriebsaufwandDer Informatikaufwand des GS-UVEK beläuft sich auf rund 1,3 Millionen und liegt damit um rund 0,4 Millionen unter dem Vor-anschlagswert. Für die verwaltungsinternen Leistungsbezüge – insbesondere für Betrieb und Wartung der Systeme und Appli-kationen – wurden rund 1,2 Millionen verrechnet. Der externe Leistungsbezug für Informatikdienstleistungen (Projekte) lag bei knapp 160 000 Franken und damit rund 238 000 Franken unter dem budgetierten Wert. Der Kreditrest entstand durch zeitliche Verzögerungen vorab bei den beiden bundesweiten Programmen elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER) und dem Anteil des GS-UVEK am Programm E-Government. Zudem konnten Arbeiten im Zusammenhang mit den Migrationen von Inter- und Intranet sowie SAP-Anpassungen/Erweiterungen nicht wie geplant abgeschlossen werden. Diese fallen vielmehr erst ab 2019 an. Für den nicht verwendeten Teil der ursprünglich im Voranschlag 2018 eingestellten Mittel im Informatikbereich werden deshalb zweckgebundene Reserven beantragt.

Der Beratungsaufwand dient der Finanzierung von externen Aufträgen in den verschiedenen Leistungsbereichen des Departe-ments, wie beispielsweise Expertisen und Beurteilungen von Fragen im Zusammenhang mit dem Service public, bei der Infra-struktur oder den bundesnahen Betrieben. Im Vergleich zum Voranschlag lag der Mittelbedarf aufgrund der Untersuchungen im Zusammenhang mit der PostautoAG um rund 208 000 Franken über dem Budgetwert. Mit Hilfe von internen Priorisierungen konnten diese nicht vorhersehbaren Zusatzaufwände innerhalb des Globalbudgets kompensiert werden.

Vom verbleibenden Sach- und Betriebsaufwand in der Höhe von 2,6 Millionen betrafen rund 1,3 Millionen die verwaltungsinter-ne Leistungsverrechnung; der Mietaufwand machte dabei mit knapp 1,2 Millionen den weitaus grössten Anteil aus. Der übrige finanzierungswirksame Betriebsaufwand belief sich auf 1,3 Millionen und beinhaltet im Wesentlichen den Aufwand für Überset-zungsleistungen, die Abgeltung des ENSI für Aufgaben zu Gunsten des Bundes, die Spesen sowie den Logistik- und allgemeinen Betriebsaufwand. Einen erwähnenswerten Minderbedarf gab es v.a. bei der Abgeltung des ENSI. Es mussten in diesem Bereich weniger Leistungen (-0,4 Mio.) bestellt werden; die Verrechnung erfolgt leistungsbezogen.

InvestitionsausgabenIm Berichtsjahr erfolgten keine Beschaffungen mit Investitionscharakter.

Kreditmutationen — Abtretung aus dem departementalen Ressourcenpool (Personalaufwand) im Umfang von 871 400 Franken. — Abtretung des EPA von 364 900 Franken u.a. für die Ausbildung von Hochschulpraktikanten, berufliche Integration, fami-

lienergänzende Kinderbetreuung, Lernende, berufliche Integration und Ausgleich von Arbeitgeberbeiträgen. — Kreditverschiebung an die EFV von 18 730 Franken zur Mitfinanzierung des neuen Cockpit Ressourcen CRB 360. — Kompensation im Rahmen des Nachtrags I/2018 an den departementalen Ressourcenpool von 355 000 Franken zur Reali-

sierung und Einführung von GEVER Bund. — Kreditüberschreitung infolge Auflösung zweckgebundener Reserven APS2020 im Umfang von 50 000 Franken.

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282

A202.0147 DEPARTEMENTALER RESSOURCENPOOL

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total -935 668 13 489 800 8 350 089 -5 139 711 -38,1davon Kreditmutationen 8 676 000

finanzierungswirksam -1 581 283 13 324 200 6 202 397 -7 121 804 -53,5nicht finanzierungswirksam 6 426 – -6 426 -6 426 –Leistungsverrechnung 639 188 165 600 2 154 118 1 988 518 n.a.Personalaufwand – 439 300 – -439 300 -100,0Sach- und Betriebsaufwand -935 668 13 050 500 8 350 089 -4 700 411 -36,0

Im departementalen Ressourcenpool sind diejenigen Kreditmittel budgetiert, welche entweder im Laufe des Jahres 2018 be-darfsgerecht an die Verwaltungseinheiten abgetreten oder für zentral finanzierte departementale Vorhaben eingesetzt wurden.

Von den ursprünglich eingestellten 3,3 Millionen für die Steuerung der Personalressourcen wurden im Rechnungsjahr 2018 knapp 2,9  Millionen an die Verwaltungseinheiten des UVEK abgetreten. Im departementalen Ressourcenpool verblieben im Bereich Personal nicht verwendete Mittel in Höhe von 0,4 Millionen.

Für die departemental geführten IKT-Vorhaben wurden von den eingestellten rund 13,1 knapp 8,4 Millionen verwendet: — Programm «Realisierung und Einführung GEVER Bund» (GENOVA): Aus dem Voranschlagskredit wurden anteilig 7,1 Mil-

lionen zugewiesen. Aufgrund der Verzögerung beim Bundesprogramm sind davon im Jahr 2018 lediglich 4,3 Millionen beansprucht worden. Der nicht beanspruchte Betrag wird teilweise als zweckgebundene Reserve bzw. als Kreditübertra-gung beantragt.

— Für die departementalen Projekte und Vorhaben wie das Programm E-Government UVEK, die Nutzung der Standard-dienste ISB, Optimierung des Geschäftsprozess- (GPM ADONIS) und Multiprovidermanagements (RedPro: Reduktion der Anzahl externer Service-Provider) sowie für kleinere departementale Projekte wurde ein Anteil von gut 6 Millionen zugewiesen. Davon sind gut 4 Millionen beansprucht worden. Die aufgrund diverser zeitlicher Verzögerungen nicht bean-spruchten Mittel werden teilweise als zweckgebundene Reserve beantragt.

Kreditmutationen — Haushaltneutraler Nachtrag I/2018 für GEVER: +6 065 000 Franken (Kompensation bei UVEK-VE). — Kreditübertragung aus Rechnung 2017 für Verzögerungen bei GEVER und APS 2020: +2 870 000 Franken. — Kreditüberschreitung aufgrund Auflösung zweckgebundener Reserven: +1 800 000 Franken (1,1 Mio. GEVER, 0,7 Mio.

APS 2020). — Kreditverschiebung von ISB Kostenbeteiligung Projekt Neuausrichtung Collaboration: +50 000 Franken. — Abtretung von ISB: +739 200 Franken (APS 2020). — Abtretungen Personalaufwand an UVEK-VE: 2 848 200 Franken:

GS-UVEK: 871 400 Franken BAV: 540 900 Franken BAZL: 17 800 Franken BAFU: 35 800 Franken ARE: 180 300 Franken ASTRA: 1 202 000 Franken.

RechtsgrundlagenSammelkredit gemäss Finanzhaushaltverordnung vom 5.4.2006 (FHV; SR 611.01), Art. 20 Abs. 3.

HinweiseVerpflichtungskredit «Programm GENOVA, 2. Etappe UVEK» (V0264.09), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Verwaltungsübergreifender Verpflichtungskredit «Programm GENOVA, 1. Etappe Realisierung» (V0264.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Verwaltungsübergreifender Verpflichtungskredit «Programm UCC» (V0222.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Verwaltungsübergreifender Verpflichtungskredit «Programm APS2020» (V0263.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

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283

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Bildung aus Rechnung 2017 – 4 555 000 4 555 000Endbestand per 31.12.2018 – 4 555 000 4 555 000Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 2 563 000 2 563 000

Antrag zur Bildung neuer ReservenIm Eigenbereich des GS-UVEK (A200.0001 Funktionsaufwand) verzögerten sich aufgrund von zeitlichen Verschiebungen beim Bundesprogramm als auch vertieften Abklärungsbedarf hinsichtlich der konzeptionellen Ausgestaltung in der Initialisierungs-phase im Rahmen der IKT-Vorhaben die Programme GEMIG-UVEK und E-Government UVEK (Anteil GS). Für diesbezüglich im Rechnungsjahr 2018 nicht beanspruchte Mittel in Höhe von 0,4  Millionen wird die Bildung einer zweckgebundenen Reserve beantragt.

Bei den departementalen Projekten und Vorhaben (A202.0147 Departementaler Ressourcenpool) werden aus den gleichen Grün-den nicht verwendete Mittel mit einem Gesamtbetrag von rund 2,2 Millionen zur Bildung neuer zweckgebundener Reserven be-antragt. Davon entfallen knapp 1,5 Millionen auf die GEVER-Migration und 0,7 Millionen auf das Programm E-Government UVEK.

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285

BUNDESAMT FÜR VERKEHR

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Steuerung und Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Erhalt der Bahninfrastruktur — Gestaltung und Finanzierung der Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur — Finanzierung und effiziente Erbringung des öffentlichen Personenverkehrs — Finanzierung und effiziente Erbringung des Schienengüterverkehrs, Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs — Gestaltung und Durchsetzung der Rahmenbedingungen für die Verkehrssicherheit (Schiene, Seilbahn, Schiff und Bus)

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Ausbauschritt 2030/2035: Verabschiedung Botschaft — Verlagerungsbericht 2017: Behandlung im Parlament — Reform regionaler Personenverkehr: Eröffnung Vernehmlassung — Energiestrategie 2050: Weiterführung der Arbeiten

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Projekte und Vorhaben konnten grossmehrheitlich wie geplant vorangetrieben werden. Verzögerungen ergaben sich bei der Reform des regionalen Personenverkehrs, wo die Vernehmlassung aufgrund der Aufarbeitung der Vorkommnisse bei PostAuto nicht wie geplant 2018 eröffnet werden konnte.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 45,3 12,4 35,9 -9,4 -20,7Investitionseinnahmen 537,5 538,3 535,9 -1,6 -0,3Aufwand 5 375,0 5 578,8 5 552,0 176,9 3,3Eigenaufwand 69,2 71,2 70,3 1,0 1,5Transferaufwand 5 305,8 5 507,4 5 481,5 175,7 3,3Finanzaufwand – 0,2 0,2 0,2 –Investitionsausgaben 4 006,4 4 206,2 4 194,8 188,5 4,7A.o. Ertrag und Einnahmen – – 89,9 89,9 –

KOMMENTARDer Aufwand von 5,6 Milliarden entfällt schwergewichtig auf die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (BIF), welche sich mit Betriebsbeiträgen und Wertberichtigungen von total 4,3 Milliarden in der Erfolgsrechnung niederschlägt. Gut 970 Millionen wer-den für die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (RPV) aufgewendet, gut 170  Millionen für die Förderung des Schie-nengüterverkehrs. Fast 99 Prozent des Aufwands entfallen auf den Transferbereich, lediglich etwas mehr als 1 Prozent auf den Eigenbereich. Der Ertrag besteht zu gut zwei Dritteln aus nicht finanzierungswirksamen Finanzerträgen und zu einem Drittel aus Aufsichts- und Regalabgaben sowie Gebühren für Dienstleistungen und Verfügungen. In den Investitionseinnahmen ist der Kantonsbeitrag an den BIF in der Höhe von 500 Millionen enthalten.

Gegenüber der Rechnung 2017 liegen die Erträge um rund 9  Millionen tiefer. Die Zinserträge, die im Zusammenhang mit der Bundesbürgschaft gegenüber der Eurofima anfallen, werden seit 2018 nicht mehr im BAV, sondern in die Rechnung der EFV abgebildet.

Der Eigenaufwand (Funktionsaufwand) liegt gegenüber der Rechnung 2017 um 1 Million höher, was auf einen Anstieg der Auf-tragsforschung zurückzuführen ist. Der Anstieg des Transferaufwands im gleichen Zeitraum liegt hauptsächlich an höheren Ein-lagen in den BIF (+159 Mio.).

Der ausserordentliche Ertrag in der Höhe von 89,9 Millionen ergibt sich aus der Rückzahlung der von PostAuto bis 2017 zu viel bezogenen RPV-Abgeltungen.

802 BAV 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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286

LG1: BAHNINFRASTRUKTUR

GRUNDAUFTRAGBetrieb und Substanzerhalt der Eisenbahninfrastruktur sollen effizient sichergestellt und die Infrastruktur laufend an die Erfor-dernisse des Verkehrs und den Stand der Technik angepasst werden. Über den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und den Subs-tanzerhalt des bestehenden Netzes wird eine Verbesserung der Voraussetzungen für den schienengebundenen Güter-, Fern- und Regionalverkehr angestrebt. Im Rahmen der Verfahren werden die Rechte Dritter vor unerwünschten und nicht rechtskonformen Einwirkungen aus Bau und Betrieb geschützt, auch bei Seilbahnen und Schiffsanlegestellen. Mit der Bereitstellung der Infrastruk-tur kann die Schiene einen substanziellen Teil der Verkehrsnachfrage abdecken.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 7,6 8,9 6,7 -2,2 -25,1Aufwand und Investitionsausgaben 18,8 19,5 18,9 -0,5 -2,8

KOMMENTARDer Ertrag liegt markant unter dem budgetierten Wert, da einerseits weniger Personalkosten an den BIF verrechnet wurden (-0,8 Mio.) und andererseits Gebühreneinnahmen aus dem Bereich der Zulassungen und Regelwerke von der Leistungsgruppe 1 in die Leistungsgruppe 3 verschoben wurden. Der Minderaufwand von 0,5 Millionen fiel bei den Beratungsdienstleistungen an.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Infrastruktur: Betrieb und Substanzerhalt der vorhandenen Infrastruktur sowie Ausbau der Infrastruktur sind sichergestellt

– Durchschnittliche Netzzustandsnote (1=neuwertig) über alle Infrastrukturbetreiberinnen nach Branchenstandard (Skala 1-5) 2,7 2,8 2,7– Störungen, die durch Infrastruktur verursacht werden und zu Verspätungen > 3 Min. führen, pro 1 Mio. Trassenkm (Anzahl, max.) 85 100 84– Summe der Ist-Kosten im Verhältnis zum Gesamtkredit ZEB (Preisstand aktuell) (%, min.) 33 43 43– Summe der Ist-Kosten im Verhältnis zum Gesamtkredit AS2025 (Preisstand aktuell) (%, min.) 2 5 3Verfahren: Die Plangenehmigungsverfahren (PGV) zum Ausbau der Infrastruktur werden zeitgerecht durchgeführt – Erstinstanzliche Behandlungsfrist für PGV bei Eisenbahnen und Seilbahnen eingehalten (%, min.) 64 70 70Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz: Der barrierefreie Zugang zum öffentlichen Verkehr (öV) ist umgesetzt – Anteil Bahnhöfe, bei denen die Perrons (weitgehend) barrierefrei zugänglich sind (%, min.) 56 58 41Effizienz: Die Mittel für die Infrastruktur werden effizient eingesetzt – Netznutzungseffizienz der Bahnen in Trassenkm je Hauptgleiskm pro Tag (Anzahl, min.) 76 77 74– Betriebsbeitrag pro Zugskm (CHF, max.) 2,35 2,90 2,63

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht. Zu einer grösseren Abweichung kam es in folgenden Bereichen:Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Infrastruktur: Die anvisierte Summe der Ist-Kosten im Verhältnis zum AS2025-Gesamt-kredit konnte nicht erreicht werden, da der Ausbau durch Projektverzögerungen nicht im erwarteten Ausmass voranschritt.Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz: Dem Prognosewert für den Anteil der Bahnhöfe, welche weitgehend barrierefrei zugänglich sind, lag eine falsche Konzeptannahme der Bahnen zugrunde. Die Ermittlung wurde mit der Rechnung nun korrigiert.

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LG2: ÖFFENTLICHER VERKEHR UND SCHIENENGÜTERVERKEHR

GRUNDAUFTRAGDurch Sicherstellung der Finanzierung und das Schaffen geeigneter Rahmenbedingungen für eine effiziente Erbringung des Per-sonenverkehrs und des schienengebundenen Güterverkehrs trägt das BAV zur landesweiten gesetzeskonformen Versorgung bei. In Übereinstimmung mit den europäischen Regeln wird der Marktzugang beim strassengebundenen Güter- und Personenverkehr sichergestellt. Im alpenquerenden Güterverkehr wird das Verlagerungsziel angestrebt. Dank dieser Leistungen profitieren Bevöl-kerung und Wirtschaft von einer verkehrlichen Grundversorgung, wird der Anteil des öffentlichen Personenverkehrs erhöht und alpenquerender Güterverkehr auf die Schiene verlagert.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 2,7 1,8 2,4 0,6 34,3Aufwand und Investitionsausgaben 12,5 14,3 12,1 -2,2 -15,4

KOMMENTARWegen höheren Gebühreneinnahmen liegt der Ertrag über dem Budget. Der Aufwand reduziert sich hingegen, vor allem weil die Ausgaben für die Auftragsforschung (Energiestrategie 2050) neu in der Leistungsgruppe 3 ausgewiesen werden.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Personenverkehr Grundversorgung: Die Grundversorgung im Personenverkehr (Angebotsumfang und Qualität) ist gesichert – Personenkm im öV gesamt (Anzahl, Mrd.) 25,344 25,708 25,874– Kurskm im regionalen Personenverkehr (RPV) (Anzahl, Mio., min.) 309,864 318,000 314,632– Anteil der mit Güteklasse D (geringe Erschliessung) oder besser erschlossenen Wohnbevölkerung an der gesamten ständigen

Wohnbevölkerung (%, min.)82,5 81,0 82,7

– Auslastung im RPV (%, min.) 17,8 18,0 17,2Alpenquerender Güterverkehr (AQGV): Der Modal Split-Anteil und die Effizienz der Schiene im AQGV werden erhöht – Modal Split-Anteil der Schiene im AQGV (%, min.) 71,0 70,0 70,0– Transportmengen im alpenquerenden Schienengüterverkehr (Tonnen, Mio., min.) 28,700 29,000 27,000– Abgeltung pro Sendung im alpenquerenden Unbegleiteten Kombinierten Verkehr (CHF, max.) 128 125 123Versorgung Güterverkehr in der Fläche: Das Angebot im Schienengüterverkehr in der Fläche entwickelt sich nachhaltig – Nachgefragte Transportleistung (Netto-Tkm) im Schienengüterverkehr in der Fläche (Anzahl, Mrd.) 10,834 10,900 10,000– Zugestellte Wagen bzw. umgeschlagene Sendungen in allen Anschlussgleisen und KV-Umschlagsanlagen (Anzahl, min.) 597 000 600 000 614 000– Regelmässig bediente Anschlussgleise und KV-Umschlagsanlagen (Anzahl, min.) 1 500 1 500 1 500Personenverkehr: Der Modal Split-Anteil und die Effizienz des öV werden längerfristig erhöht – Modal Split öffentlicher Personenverkehr (%, min.) 20,7 20,9 20,6– Abgeltung pro Personenkm (CHF, max.) 0,20 0,20 0,20– Kostendeckungsgrad im RPV (%, min.) 52,1 50,5 51,7

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht. Zu grösseren Abweichungen kam es in folgenden Bereichen:Personenverkehr Grundversorgung: Der Angebotsausbau auf das Fahrplanjahr 2018 wurde leicht überschätzt, weshalb das Wachstum der Kurskilometer leicht tiefer ausfällt als angenommen. Die Auslastung im RPV entwickelte sich nicht wie prognosti-ziert. Der grosse Angebotsausbau in den vergangenen Jahren führte zu einer Erhöhung des Angebotes, wogegen die Nachfrage sich nicht erwartungsgemäss entwickelte und sich voraussichtlich erst verzögert angleichen wird.Alpenquerender Güterverkehr (AQGV): Die Transportmengen im alpenquerenden Schienengüterverkehr fielen tiefer als prognos-tiziert aus, da die Streckensperre bei Rastatt im Spätsommer 2017 auch im Folgejahr noch Auswirkungen auf den Gütervererkehr hatte.

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LG3: SICHERHEIT ÖFFENTLICHER VERKEHR

GRUNDAUFTRAGDurch Weiterentwicklung der Regelwerke und Sicherheitsaufsicht über Unternehmen, den Betrieb, die Anlagen und Fahrzeuge sowie das Personal werden die Rahmenbedingungen für die Verkehrssicherheit im Schienen-, Seilbahn-, Schiffs- und Busverkehr gestaltet und durchgesetzt. Dank dieser Leistungen verfügen Bevölkerung und Wirtschaft über einen sicheren, effizienten sowie regelkonformen öffentlichen Personen- und Güterverkehr.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 2,3 1,1 2,3 1,3 120,9Aufwand und Investitionsausgaben 37,9 37,4 39,5 2,1 5,7

KOMMENTARDer Anstieg der Erträge ist auf eine Neuzuordnung der Gebühreneinnahmen und Entgelte aus dem Bereich der Zulassungen und Regelwerke von der Leistungsgruppe 1 in die Leistungsgruppe 3 zurückzuführen. Auch die Abweichung von 2,1 Millionen beim Aufwand begründet sich zur Hauptsache mit einer geänderten Zuordnung (Verbuchung der Auftragsforschung im Rahmen der Energiestrategie 2050 in der Leistungsgruppe 3 statt 2).

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

öV-Sicherheit Schweiz: Die öV-Sicherheit bleibt mindestens gleich hoch – Personenschäden im Einflussbereich der Transportunternehmen: Summe der Toten (Gewicht 1.0) und schwerverletzten Personen

(Gewicht 0.1) (Anzahl, max.)2,4 8,6 6,9

– Sicherheitsrelevante Ereignisse im öV-CH: Unfälle mit relevantem Personen- oder Sachschaden sowie Gefährdungen (Anzahl, max.) 483 698 576öV-Sicherheit im Vergleich: Die Sicherheit der Schweizer Eisenbahnen ist im europäischen Vergleich sehr gut – Vergleich zwischen der Schweiz und ausgewählten europäischen Ländern auf der Grundlage von EU-Sicherheitszielen (CST) und

-indikatoren (CSI) (Rang, min.)2 5 3

Sicherheitsaufsicht: Die Sicherheitsaufsicht ist gewährleistet – Sicherheitsaufsicht im Betrieb: Summe der Audits, Managementgespräche sowie Betriebskontrollen (Anzahl, min.) 460 480 444– Sicherheit Güterzüge: Gravierende Beanstandungen (Fehlerklasse 5) im Verhältnis zu allen kontrollierten Güterwagen (%, max.) 3 5 4

KOMMENTARDie Ziele wurden weitgehend erreicht. Zu einer grösseren Abweichung kam es in folgendem Bereich:Sicherheitsaufsicht: Die Summe der Audits, Managementgespräche sowie Betriebskontrollen erreichte nicht die geplante Min-destanzahl. Verschiedene Überwachungstätigkeiten mussten wegen Ausserbetriebnahmen von Anschlussgleisen, Zusammen-schlüssen von Transportunternehmen und Übertragungen von Seilbahnanlagen auf andere Betreiber annulliert werden. Zudem mussten Aufsichtstätigkeiten aufgrund von Pensionierungen auf das Jahr 2019 verschoben werden.

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 583 460 550 714 662 718 112 004 20,3Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 12 506 11 747 11 409 -338 -2,9Transferbereich Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen E130.0001 Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen 17 – – – –Rückzahlung Darlehen und Beteiligungen E131.0001 Rückzahlung Darlehen und Beteiligungen 37 521 38 044 35 898 -2 146 -5,6Rückzahlung Investitionsbeiträge E132.0001 Rückzahlung Investitionsbeiträge – 297 356 60 20,1E132.0101 Kantonsbeiträge Bahninfrastrukturfonds 500 000 500 000 500 000 0 0,0Wertaufholungen im Transferbereich E138.0001 Wertaufholungen im Transferbereich 610 – 398 398 –Finanzertrag E140.0001 Finanzertrag 32 805 628 24 733 24 106 n.a.Ausserordentliche Transaktionen E190.0106 Ausserordentliche Rückzahlung PostAuto – – 89 924 89 924 –Aufwand / Ausgaben 9 382 060 9 785 046 9 747 784 -37 262 -0,4Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 69 280 71 155 70 545 -610 -0,9 Kompensation Nachtrag -735 Abtretung 2 162 Transferbereich LG 1: Bahninfrastruktur A236.0110 Einlage Bahninfrastrukturfonds 4 630 282 4 788 991 4 788 991 0 0,0 Kreditüberschreitung (Art. 35 Bst. b FHG) 15 552 LG 2: Öffentlicher Verkehr und Schienengüterverkehr A231.0289 Zwischenstaatliche Org. f. d. intern. Eisenbahnverkehr OTIF 81 75 74 -1 -1,3A231.0290 Regionaler Personenverkehr 966 606 975 387 971 705 -3 682 -0,4A231.0291 Autoverlad 2 400 2 449 2 440 -9 -0,4A231.0292 Abgeltung alpenquerender kombinierter Verkehr 147 649 148 200 142 411 -5 789 -3,9 Nachtrag 8 500 A231.0293 Schienengüterverkehr in der Fläche 19 280 14 500 14 491 -9 -0,1A231.0387 Finanzverbindlichkeit für gewährte Garantien – 24 398 24 398 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 24 398 A236.0111 Güterverkehrsanlagen und technische Neuerungen Güterverkehr 24 969 40 000 14 693 -25 307 -63,3A236.0139 Investitionsbeiträge Autoverlad – 6 000 6 000 0 0,0Mehreren Leistungsgruppen zugeordnet A236.0109 Behindertengleichstellung 13 549 17 000 15 146 -1 854 -10,9A238.0001 Wertberichtigungen im Transferbereich 3 507 963 3 696 675 3 696 674 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 6 287 Finanzaufwand A240.0001 Finanzaufwand – 216 216 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 216

802 BAV 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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290

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 12 506 084 11 746 700 11 408 546 -338 154 -2,9finanzierungswirksam 12 469 043 11 746 700 11 172 754 -573 946 -4,9nicht finanzierungswirksam 37 041 – 235 792 235 792 –

Das BAV erhebt Aufsichts- und Regalabgaben sowie Gebühren für Dienstleistungen und Verfügungen. Zudem werden Einnah-men aus der Vermietung von Parkplätzen erzielt.

Seit 2017 werden die Personalkosten, die dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) in Rechnung gestellt werden, brutto verbucht. Der entsprechende Ertrag betrug 2,6 Millionen und lag damit 0,3 Millionen unter dem Voranschlagswert, da einerseits eine Stelle va-kant war und andererseits der Personalaufwand für die Verbesserung des Lärmschutzes entlang der Eisenbahnstrecken weniger hoch ausfiel. Die Erträge aus Gebühren und Abgaben liegen ebenfalls um 0,3 Millionen unter dem Budget.

Der nicht finanzierungswirksame Ertrag ist auf die Reduktion der Rückstellung für Ferien und Überzeit zurückzuführen.

RechtsgrundlagenGebührenverordnung BAV vom 25.11.1998 (GebV-BAV; SR 742.102) und V vom 20.5.1992 über die Zuteilung von Parkplätzen in der Bundesverwaltung (SR 172.058.41), Art. 5.

HinweiseEinnahmen von rund 2,6 Millionen wurden dem BIF belastet und für die Finanzierung der Personalkosten in direktem Zusammen-hang mit dem BIF verwendet; vgl. A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget), Personalaufwand.

E131.0001 RÜCKZAHLUNG DARLEHEN UND BETEILIGUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 37 521 211 38 043 500 35 897 653 -2 145 847 -5,6

Für die Beschaffung von Rollmaterial sowie für Terminalanlagen im kombinierten Verkehr wurden vom BAV rückzahlbare Dar-lehen gewährt. Die Darlehen werden laufend zurückbezahlt, wobei sich die Rückzahlungsanteile nach den abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen richten.

Im Jahr 2018 wurden Darlehensrückzahlungen von 45  Transportunternehmen für Rollmaterial in der Höhe von 29,7  Millionen sowie von Terminalbetreibern im Umfang von 6,2 Millionen geleistet. Die Rückzahlungen von Terminalbetreibern lag um 1,8 Mil-lionen unter dem budgetierten Betrag, da Raten gestundet wurden.

RechtsgrundlagenEisenbahngesetz vom 20.12.1957 (EBG; SR 742.101); BG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteu-er und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2), Art. 18.

HinweiseEinnahmen von 6,2 Millionen zugunsten der Spezialfinanzierung «Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

E132.0001 RÜCKZAHLUNG INVESTITIONSBEITRÄGE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 296 500 356 205 59 705 20,1

Investitionsbeiträge werden anteilsmässig zurückgefordert, wenn Bauten, Anlagen, Einrichtungen oder Bahnfahrzeuge nicht mehr dem Zweck entsprechend oder endgültig nicht mehr benützt werden. Der budgetierte Wert entsprach dem Durchschnitt der zurückgezahlten Investitionsbeiträge der letzten vier Rechnungsjahre (2013–2016).

Im 2018 wurden Rückzahlungen von zwei Unternehmen geleistet.

802 BAV 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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291

RechtsgrundlagenBG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2), Art. 18; Gütertransportverordnung vom 25.5.2016 (GüTV; SR 742.411), Art. 14.

E132.0101 KANTONSBEITRÄGE BAHNINFRASTRUKTURFONDS

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 500 000 000 500 000 000 500 000 000 0 0,0

Die Kantone leisten einen Beitrag von 500 Millionen an den Bahninfrastrukturfonds (BIF). Dieser wird in der Rechnung des BAV vereinnahmt und in den BIF eingelegt.

RechtsgrundlagenBundesverfassung vom 18.4.1999 (BV, SR 101), Art. 87a Abs. 3; Eisenbahngesetz vom 20.12.1957 (EBG, SR 742.101), Art. 57 Abs. 1.

HinweiseVgl. A236.0110 Einlage Bahninfrastrukturfonds.

E138.0001 WERTAUFHOLUNGEN IM TRANSFERBEREICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 610 026 – 398 452 398 452 –

Werden bedingt rückzahlbare Darlehen zurückgezahlt, müssen auch die bei deren Gewährung gebildeten Wertberichtigungen korrigiert werden. Der budgetierte Wert entsprach dem Durchschnitt der letzten vier Rechnungsjahre (2013–2016).

RechtsgrundlagenEisenbahngesetz vom 20.12.1957 (EBG; SR 742.101), Art. 51b Abs. 2.

HinweiseVgl. E131.0001 Rückzahlung Darlehen und Beteiligungen.

E140.0001 FINANZERTRAG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 32 805 474 627 500 24 733 024 24 105 524 n.a.finanzierungswirksam 269 535 627 500 222 755 -404 745 -64,5nicht finanzierungswirksam 32 535 939 – 24 510 269 24 510 269 –

Der finanzierungswirksame Finanzertrag setzt sich aus den Zinserträgen von Darlehen sowie aus Dividendenerträgen von Betei-ligungen zusammen.

Im Finanzertrag werden auch Zinsvorteile abgebildet, von denen die im regionalen Personenverkehr tätigen Unternehmen bei der Inanspruchnahme von Bürgschaften und zinslosen Darlehen des Bundes profitieren können. Für diese Fälle wird im Entste-hungsjahr ein Aufwand in der Höhe des gesamten Zinsvorteils verbucht der in den Folgejahren über entsprechende Zinserträge wieder ausgeglichen wird (vgl. A231.0387). Für das Jahr 2018 beliefen sich diese Erträge auf 24,5 Millionen.

RechtsgrundlagenV vom 4.11.2009 über die Förderung des Bahngüterverkehrs (BGFV; SR 740.12), Art. 8.

HinweiseVgl. A231.0387 Finanzverbindlichkeit für gewährte Garantien.

E190.0106 AUSSERORDENTLICHE RÜCKZAHLUNG POSTAUTO

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – – 89 924 067 89 924 067 –

Der ausserordentliche Ertrag in der Höhe von 89,9 Millionen ergibt sich aus der Rückzahlung der von PostAuto bis 2017 zu viel bezogenen RPV-Abgeltungen.

802 BAV 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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292

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 69 280 386 71 155 000 70 544 584 -610 416 -0,9davon Kreditmutationen 1 427 400

finanzierungswirksam 62 894 935 64 636 400 63 995 730 -640 670 -1,0nicht finanzierungswirksam 18 160 11 200 13 407 2 207 19,7Leistungsverrechnung 6 367 291 6 507 400 6 535 447 28 047 0,4Personalaufwand 52 437 415 53 365 000 52 689 929 -675 071 -1,3Sach- und Betriebsaufwand 16 824 811 17 778 800 17 814 608 35 808 0,2

davon Informatiksachaufwand 4 289 631 3 625 000 4 127 851 502 851 13,9davon Beratungsaufwand 3 536 510 5 514 400 4 724 448 -789 952 -14,3

Abschreibungsaufwand 18 160 11 200 13 407 2 207 19,7Investitionsausgaben – – 26 640 26 640 –Vollzeitstellen (Ø) 279 274 277 3 1,1

Personalaufwand und VollzeitstellenDer Personalaufwand des BAV liegt bedingt durch strukturelle Vakanzen um 0,7 Millionen unter dem Voranschlag. Die anhaltend hohe Arbeitsbelastung bei den Plangenehmigungsverfahren, im Sicherheitsbereich, der Vergabe der Fernverkehrskonzession sowie der Umsetzung der Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) führten dazu, dass der im Voranschlag vorgesehene Abbau von drei Stellen noch nicht wie geplant umgesetzt werden konnte. Dementsprechend liegt die Anzahl Voll-zeitstellen um drei Einheiten über dem Voranschlagswert.

Werden in früheren Jahren aufgelaufene Ferien, Überzeit- und andere Zeitguthaben bezogen, sind die dafür gebildeten Rückstel-lungen aufzulösen. Gegenüber dem Vorjahr nehmen die Rückstellung um gesamthaft 235 792 Franken ab. Der durchschnittliche Rückstellungsbedarf pro Vollzeitstelle beträgt 11 048 Franken oder rund 16 Tage. Insgesamt belaufen sich die Rückstellungen in diesem Bereich per 31.12.2018 auf 3 038 278 Franken.

Sach- und BetriebsaufwandDer Informatikaufwand liegt aufgrund eines erhöhten Bedarfs für den Betrieb und die Wartung um 0,5  Millionen über dem Budget. Auf Betrieb und Wartung entfielen 3,3 Millionen, auf Projekte 0,8 Millionen. Die grössten Ausgabenpositionen waren: Arbeitsplatzsysteme (0,7 Mio.), Projekt GeMig UVEK (GEVER Migration im Rahmen des bundesweiten Projekts GENOVA; 0,7 Mio. Abtretung an das GS UVEK), Büroautomation (0,5 Mio.) und Betrieb Geschäftsverwaltungslösung GEVER (0,4 Mio.).

Für den Beratungsaufwand wurden rund 0,8 Millionen weniger aufgewendet. Für Auftragsforschungen im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 wurden 2,7 Millionen ausgegeben.

Beim verbleibenden Sach- und Betriebsaufwand entfallen 3,7  Millionen auf externe Dienstleistungen, wovon 2,7  Millionen auf den Aufbau und Betrieb des neuen Qualitätsmesssystems im regionalen Personenverkehr (QMS RPV) entfielen. 3,3  Millionen betreffen Raummieten und Nebenkosten (LV-Bezüge beim BBL). Vor allem für Sicherheitskontrollen und Begutachtungen von Projekten vor Ort wurden Spesen in der Höhe von 0,9 Millionen ausbezahlt.

Kreditmutationen — Abtretungen des Eidg. Personalamts (EPA) für Arbeitgeberbeiträge, Personalbezüge sowie für die familienergänzende

Kinderbetreuung in Höhe von insgesamt 2,2 Millionen. — Abtretung an das GS-UVEK für die Informatikentwicklung und -beratung (Projekt GeMig) in der Höhe von 0,7 Millionen.

802 BAV 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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293

GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: BahninfrastrukturLG 2: Öffentlicher Verkehr und

SchienengüterverkehrLG 3: Sicherheit öffentlicher

Verkehr Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 19 19 13 12 38 40Personalaufwand 16 16 8 8 29 29Sach- und Betriebsaufwand 3 3 5 5 9 10

davon Informatiksachaufwand 1 1 1 1 3 3davon Beratungsaufwand 1 1 0 – 3 4

Abschreibungsaufwand 0 0 0 – 0 0Investitionsausgaben – 0 – – – 0Vollzeitstellen (Ø) 85 84 44 42 150 151

Aufwand nach LeistungsgruppenDer Aufwand der Leistungsgruppen 1 und 2 bewegt sich im Rahmen der budgetierten Beträge. Für die Auftragsforschung wur-den in der Leistungsgruppe 3 mehr Mittel aufgewendet.

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Bildung aus Rechnung 2017 – 313 900 313 900Auflösung – -313 900 -313 900Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 480 000 480 000

Auflösung und Verwendung von Reserven im Jahr 2018Im Rechnungsjahr wurden zweckgebundene Reserven in der Höhe von 313 900 Franken gebildet. Die Projekte konnten im lau-fenden Jahr abgeschlossen werden. Da ausreichend Budgetmittel zur Verfügung standen, wurden die Reserven ohne Krediter-höhung erfolgsneutral ausgebucht.

Antrag zur Bildung neuer ReservenIm Rechnungsjahr 2018 sollen zweckgebundene Reserven in der Höhe von 480 000 Franken gebildet werden. Bei vier laufenden IT-Projekten kam es zu Verzögerungen. Diese betreffen die Erarbeitung eines Infrastruktur-Registers (RegInf, 0,14 Mio.), die Ar-beiten zu Datenbank der Triebfahrzeugfahrer (Phoenix, 0,15 Mio.), die Weiterentwicklung des Transportunternehmer-Verzeichnis (TU-Verzeichnis, 0,13 Mio.) sowie bei der Digitalisierung der Prozesse BAV (eB@V, Fr. 60 000). Diese Projekte werden voraus-sichtlich im Jahr 2019 abgeschlossen.

TRANSFERKREDITE DER LG 1: BAHNINFRASTRUKTUR

A236.0110 EINLAGE BAHNINFRASTRUKTURFONDS

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 4 630 282 282 4 788 991 200 4 788 991 166 -34 0,0davon Kreditmutationen 15 552 000

Die Bahninfrastruktur wird aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert, dem zur Deckung seiner Ausgaben zweckgebun-dene Einnahmen sowie Einlagen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zugewiesen werden. Deren Höhe richtet sich nach den Vorgaben der BV und des BIFG.

— Einlage aus dem allgemeinen Bundeshaushalt 2 449 500 000 — Anteil Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) 751 013 509 — Kantonsbeitrag 500 000 000 — Mehrwertsteuer-Promille 581 778 742 — Anteil Mineralölsteuer 283 006 125 — Anteil direkte Bundessteuer 223 692 789

Die Einlagen in den BIF lagen rund 16 Millionen oder 0,3  Prozent höher als budgetiert. Ausschlaggebend hierfür waren die Einlagen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt, die mit 2450 Millionen rund 19 Millionen höher als budgetiert ausfielen. Gemäss Verfassung betragen diese Einlagen 2300 Millionen und werden an die Entwicklung des realen Bruttoinlandproduktes und des Bahnbau-Teuerungsindexes (BTI) angepasst. Die effektive Indexierung fiel dank der erfreulichen Wirtschaftsentwicklung im rele-vanten Zeitraum leicht höher aus als prognostiziert.

802 BAV 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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294

Die zweckgebundenen Einnahmen belaufen sich auf 2,3 Milliarden (-0,1%). Die LSVA-Einlagen liegen mit einem Minus von 4,8 Mil-lionen (-0,6%) geringfügig unter dem Niveau des Voranschlags, ebenso die Einlagen aus den beiden MWST-Promille (-3,2 Mio. bzw. -0,6 %). Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer (+1 Mio. bzw. +0,4 %) und aus der direkten Bundessteuer (+4 Mio. bzw. +1,8 %) übersteigen den budgetierten Wert. Die von den Kantonen geleisteten Beiträge betragen bis Ende 2018 pauschal 500 Millionen.

Der Bundesanteil am Reinertrag der LSVA wurde wie im Voranschlag vorgesehen nicht vollumfänglich in den BIF eingelegt. Die im ordentlichen Bundeshaushalt zurückbehaltenen Mittel (295 Mio.) werden – wie es die Verfassung (Art. 85 Abs. 2 BV) und das Schwerverkehrsabgabegesetz (Art. 19 Abs. 2 SVAG) vorsehen – zur Deckung der vom Bund getragenen ungedeckten (externen) Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr und insbesondere zur Prämienverbilligung der Krankenkassen verwendet (siehe Spezialfinanzierung «Krankenversicherung», Band 1, Ziffer B82/34.).

Im Vergleich zur Rechnung 2017 steigen die Einlagen in den BIF um 159 Millionen. Ausschlaggebend dafür ist die zusätzliche Zweckbindung eines Mehrwertsteuer-Promilles ab 2018 (+262 Mio.) und die höhere Einlage aus dem allgemeinen Bundeshaus-halt (+90 Mio.). Die Fondseinlage aus dem LSVA-Reinertrag sank im Vorjahresvergleich demgegenüber um 206 Millionen, weil mehr Mittel im Bundeshaushalt zurückbehalten wurden.

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung nach Art. 35 Bst. b FHG im Umfang von 15,6 Millionen.

RechtsgrundlagenBundesverfassung vom 18.4.1999 (BV; SR 101), Artikel 87a und Artikel 196 Ziffer 3 Absatz 2 (Übergangsbestimmung zu Art. 87); Bahninfrastrukturfondsgesetz vom 21.6.2013 (BIFG; SR 742.140).

HinweiseAusgaben von 283,0 Millionen (Mineralölsteuermittel) zulasten der Spezialfinanzierung «Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

TRANSFERKREDITE DER LG 2: ÖFFENTLICHER VERKEHR UND SCHIENENGÜTERVERKEHR

A231.0289 ZWISCHENSTAATLICHE ORG. F. D. INTERN. EISENBAHNVERKEHR OTIF

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 80 623 75 200 74 247 -953 -1,3

Mit diesem Kredit wird die Mitgliedschaft der Schweiz in der «Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisen-bahnverkehr» (OTIF) finanziert. Die Organisation mit Sitz in Bern wurde 1985 mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) gegründet und hat zurzeit 50 Mitgliedstaaten.

Zweck der OTIF ist es, auf die Schaffung einer einheitlichen Rechtsordnung für die Beförderung von Personen und Gütern im durchgehenden internationalen Verkehr hinzuwirken sowie deren Vollzug und Weiterentwicklung zu erleichtern.

Die Beiträge der Mitgliedstaaten werden zu 3/5 proportional zur Länge des UIC-Eisenbahn- und Schifffahrtsnetzes und zu 2/5 auf Grundlage des Beitragsschlüssels der Vereinten Nationen berechnet.

RechtsgrundlagenBB vom 14.12.2001 zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr.

A231.0290 REGIONALER PERSONENVERKEHR

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 966 606 390 975 387 400 971 705 177 -3 682 223 -0,4finanzierungswirksam 947 866 028 975 387 400 962 440 649 -12 946 751 -1,3nicht finanzierungswirksam 18 740 362 – 9 264 528 9 264 528 –

Gemäss Artikel 28 PBG vergüten Bund und Kantone den Transportunternehmen gemeinsam die geplanten ungedeckten Kosten des regionalen Personenverkehrs. Zusammen mit den Kantonen werden gut 1420 Linien von 113 verschiedenen Transportunter-nehmen bestellt und abgegolten.

Im Rechnungsbetrag ist die Rückerstattung von PostAuto für die 2018 zu viel bezogenen Abgeltungen in der Höhe von 9 Millio-nen bereits berücksichtigt. Die Rückerstattungen für das Jahr 2018 wurden aufwandmindernd verbucht (vgl. auch E190.0106 a.o. Rückzahlung PostAuto).

802 BAV 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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295

Die Abgeltungen für die Periode zwischen dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 und dem 31.12.2018 werden im ersten Quartal 2019 ausbezahlt, die entsprechende passive Rechnungsabgrenzung beläuft sich auf rund 54,5 Millionen.

Im Rahmen der Zielvereinbarung mit den SBB für den Betrieb der S-Bahn Zürich wurde ein Bonus-Malus vereinbart. Für den Bundesanteil am Bonus 2018 wurde eine Abgrenzung von 0,7 Millionen vorgenommen.

Mit den BLS konnte keine Einigung über die gesamten offerierten ungedeckten Kosten gefunden werden. Die Besteller ha-ben für 2018 eine provisorische Angebotsvereinbarung über die Höhe der unbestrittenen Abgeltungen abgeschlossen. Da die Auszahlung der bestrittenen Abgeltungen in der Höhe von 3,8 Millionen (Anteil Bund) unsicher ist, wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet.

Bundesbeiträge von 10 Millionen und mehr haben erhalten: Schweizerische Bundesbahnen SBB, PostAuto Schweiz AG, BLS AG, Rhätische Bahn AG (RhB), Thurbo AG, Transports publics fribourgeois SA, Schweizerische Südostbahn AG, Matterhorn Gotthard Verkehrs AG, zb Zentralbahn AG, REGIONALPS SA, Aargau Verkehr AG (AVA), Compagnie du Chemin de fer Montreux Oberland bernois SA.

RechtsgrundlagenPersonenbeförderungsgesetz vom 20.3.2009 (PBG; SR 745.1), Art. 28 Abs. 1; V vom 11.11.2009 über die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (ARPV; SR 745.16).

HinweisVerpflichtungskredit «Regionaler Personenverkehr 2018-2021» (V0294.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Bürgschaftsrahmenkredit für «Betriebsmittelbeschaffung im öV» (V0209.00), siehe Band 1, Ziffer C 13.

A231.0291 AUTOVERLAD

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 400 000 2 449 400 2 440 000 -9 400 -0,4

Dank der Verbilligung der Autoverlade am Furka- und am Oberalppass kann insbesondere im Winter die Erreichbarkeit der Rand-gebiete Goms, Urserental und Surselva mit Motorfahrzeugen verbessert werden. Die Abgeltung von 2,44 Millionen wurde an die Matterhorn Gotthard Verkehrs AG ausbezahlt.

RechtsgrundlagenBG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2), Art. 18; Gütertransportverordnung vom 25.5.2016 (GüTV; SR 742.411).

HinweiseAusgaben zulasten der Spezialfinanzierung «Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

A231.0292 ABGELTUNG ALPENQUERENDER KOMBINIERTER VERKEHR

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 147 649 204 148 200 000 142 411 424 -5 788 576 -3,9davon Kreditmutationen 8 500 000

Die Förderung des alpenquerenden kombinierten Verkehrs (KV) durch Betriebsbeiträge dient der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Unterstützt werden Angebote im alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) und begleiteten kombinierten Verkehr (rollende Landstrasse, RoLa), die nicht kostendeckend geführt werden können. Dabei bestellte der Bund bei 20 Operateuren des KV 70 Zugsverbindungen und bezahlte für die erbrachten Leistungen Betriebsabgel-tungen. Die Mittel verteilten sich wie folgt:

— Abgeltung alpenquerender unbegleiteter kombinierter Verkehr (UKV) 112 175 966 — Abgeltung rollende Landstrasse (RoLa) 30 235 458

Die Höhe der Abgeltung ist abhängig von der Anzahl Züge und der transportierten Sendungen sowie vom Abfahrts- und Bestim-mungsort der gefahrenen Rela tionen.

Zur Unterstützung der schweizerischen Verlagerungspolitik und zur Abfederung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkun-gen der Sperre der Rheintalstrecke bei Rastatt (D) im Herbst 2017 wurden mittels Nachtragskredit zusätzliche Mittel bereitge-stellt (8,5 Mio.). Trotz der vom BAV zusätzlich getroffenen Massnahmen konnte der Kredit nicht vollständig ausgeschöpft werden (Kreditrest von 5,8 Mio. resp. 3,9 %).

802 BAV 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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296

Kreditmutationen — Nachtragskredit in der Höhe von 8,5 Millionen gemäss BB vom 4.6.2018 (Nachtrag I 2018).

RechtsgrundlagenBG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2), Art. 3 Bst. c Ziff. 2; Güterverkehrsverlagerungsgesetz vom 19.12.2008 (GVVG; SR 740.1).

HinweiseZahlungsrahmen «Abgeltung alpenquerender Schienengüterverkehr 2011–2023» (Z0047.00), siehe Band 1, Ziffer C 21. Ausgaben zulasten der Spezialfinanzierung «Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

A231.0293 SCHIENENGÜTERVERKEHR IN DER FLÄCHE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 19 280 000 14 500 000 14 490 773 -9 227 -0,1

Der Kredit dient der Abgeltung geplanter ungedeckter Betriebskosten der Angebote von Bahnunternehmen im nicht- alpenquerenden Schienengüterverkehr (Einzelwagenladungsverkehr und kombinierter Verkehr) und damit der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im Schienengüterverkehr in der Fläche. 8,5 Millionen entfielen auf die Förderung von Verkehren auf normalspurigen Strecken. Diese lief gemäss Artikel 18 der Gütertransportverordnung (GüTV, SR 742.411) per Ende 2018 aus. Die Beteiligung des Bundes an den Bestellungen der Kantone bei den Schmalspurbahnen betrug 6 Millionen.

RechtsgrundlagenBG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2), Art. 3 Bst. c Ziff. 2; Gütertransportgesetz vom 25.9.2015 (GüTG; SR 742.41), Art. 9 sowie Art. 27 Abs. 1.

HinweiseAusgaben für den kombinierten Verkehr (3,0  Mio.) zulasten der Spezialfinanzierung «Strassenverkehr», siehe Band  1, Ziffer B 82/34.

A231.0387 FINANZVERBINDLICHKEIT FÜR GEWÄHRTE GARANTIEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam – 24 398 100 24 398 062 -38 0,0davon Kreditmutationen 24 398 100

Gemäss Optimierung NRM (Rechnungslegungsstandard IPSAS 29) werden in der Erfolgsrechnung auch jene Zinsvorteile abge-bildet, von denen die Unternehmen des regionalen Personenverkehrs bei der Inanspruchnahme von Bürgschaften des Bundes profitieren können. Im Jahr der Bürgschaftsvergabe wird ein Aufwand in der Höhe des gesamten Zinsvorteils verbucht, der in den Folgejahren über entsprechende Zinserträge wieder ausgeglichen wird (vgl. auch E140.0001 Finanzertrag). Für das Jahr 2018 belief sich dieser Aufwand auf 24,4  Millionen. Da diese Rechnungslegungsvorschrift zum Zeitpunkt der Budgetierung jedoch noch nicht bekannt war, wurde der Kredit im Budgetvollzug um den entsprechenden Betrag erhöht.

KreditmutationenKreditüberschreitung nach Art. 33, Abs. 3 FHG (Kreditmehrbedarf) von 24,4 Millionen, ohne Kompensation.

A236.0111 GÜTERVERKEHRSANLAGEN UND TECHNISCHE NEUERUNGEN GÜTERVERKEHR

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 24 969 347 40 000 000 14 692 916 -25 307 084 -63,3finanzierungswirksam 16 312 883 40 000 000 29 092 916 -10 907 084 -27,3nicht finanzierungswirksam 8 656 464 – -14 400 000 -14 400 000 –

Der Bund kann Finanzhilfen an den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von Güterverkehrsanlagen des kombinierten Ver-kehrs (KV-Umschlagsanlagen) und von Anschlussgleisen leisten. Zudem werden Investitionsbeiträge für technische Neuerungen im Gütertransport auf der Schiene über diesen Kredit abgewickelt. Die Mittel werden prioritär für Projekte entrichtet, die der Erreichung der verkehrspolitischen Ziele beitragen und ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Der Bund übernimmt in der Regel zwischen 40 bis 60 Prozent der anrechenbaren Kosten der Vorhaben.

802 BAV 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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297

Im Jahr 2018 wurden die folgenden Beiträge geleistet: — Investitionsbeiträge KV-Umschlagsanlagen 14 536 618 — Investitionsbeiträge Anschlussgleise 10 176 470 — Investitionsbeiträge technische Neuerungen 4 379 828

Verzögerungen bei der Umsetzung verfügter Projekte bzw. die Verschiebung von angekündigten Investitionen in KV-Umschlags-anlagen sind ausschlaggebend für die Unterschreitung des Voranschlags. Im Rechnungsjahr konnten passive Rechnungsabgren-zungen aus früheren Jahren aufgelöst werden, weil die entsprechenden Auszahlungen für die KV-Umschlagsanlage in Milano Smistamento getätigt werden konnten. Dadurch wurde der Kredit um 14,4 Millionen entlastet (nicht finanzierungswirksam). Die Investitionsbeiträge für Anschlussgleise betrafen rund 50 Standorte (u.a. Pratteln, Gossau, Müntschemier, Vufflens-la-Ville).

Dank den Investitionsbeiträgen für technische Neuerungen können die im Liniennetz des kombinierten Verkehrs von SBB Cargo eingesetzten Güterwagen sowie Strecken- und Rangierlokomotiven mit automatischer Kupplung sowie für die automatische Bremsprobe umgerüstet werden. Die praktische Anwendung dieser Technologien soll ab 2019 in einem Pilotversuch getestet werden. Empfänger der Investitionsbeiträge ist nebst SBB Cargo auch der Wagenhalter VTG.

RechtsgrundlagenBG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2), Art. 3 Bst. c Ziff. 1 und 2 sowie Art. 18; Gütertransportgesetz vom 25.9.2015 (GüTG; SR 742.41), Art 8 und Art. 10.

HinweiseRahmenkredit Investitionsbeiträge Güterverkehr 2016–2019 (V0274.00), siehe Band 1, Ziffer C 12. Ausgaben zulasten der Spezi-alfinanzierung «Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

A236.0139 INVESTITIONSBEITRÄGE AUTOVERLAD

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 6 000 000 6 000 000 0 0,0

Der Bund kann gestützt auf das MinVG Investitionsbeiträge zur Förderung des Transports begleiteter Motorfahrzeuge (Autover-lad) leisten. Im 2018 wurden 5,1 Millionen für die Verladestation Goppenstein an die BLS und ein Teilbetrag von 0,9 Millionen für den Kauf und die Umrüstung einer Lokomotive des Typs Ge 4/4 III an die RhB bezahlt.

RechtsgrundlagenBG über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG, SR 725.116.2), Art. 18.

HinweiseVerpflichtungskredit Investitionsbeiträge Autoverlad 2019 (V0311.00), siehe Band 1, Ziffer C 12. Ausgaben zulasten der Spezialfi-nanzierung «Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

MEHREREN LEISTUNGSGRUPPEN ZUGEORDNETE TRANSFERKREDITE

A236.0109 BEHINDERTENGLEICHSTELLUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 13 548 850 17 000 000 15 145 549 -1 854 451 -10,9

Bund und Kantone ergreifen Massnahmen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Men-schen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Empfänger der Bundesleistungen sind die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs. Gemäss VböV haben diese dem BAV Umsetzungsprogramme vorzulegen. Auf dieser Basis definiert das BAV ein ge-samtschweizerisches Umsetzungskonzept, das periodisch aktualisiert wird.

Für diejenigen Projekte, bei denen die Unternehmen einen Mehrwert erhalten, erfolgt die Unterstützung in Form von bedingt rückzahlbaren Darlehen. Der grösste Teil der Finanzhilfen wird jedoch à fonds perdu ausgerichtet, da mit den entsprechenden BehiG-relevanten Massnahmen keine Verlängerung der Lebensdauer der Anlage erreicht wird (z.B. Perron-Teilerhöhung auf be-stehendem Perron, Einbau von Schiebe-/Klapptritten).

Im Jahr 2018 wurden wegen Projektverzögerungen bei angemeldeten Infrastrukturmassnahmen 1,3 Millionen von der SBB-Infra-struktur und einigen kleineren Infrastrukturbetreiberinnen nicht beansprucht. Zudem musste die Thurbo AG einen im Jahr 2018 von ihr in Rechnung gestellten Betrag über rund 0,6 Millionen wieder zurückerstatten, weil sich ein Fahrzeugprojekt (Einbau von Klapptritten) wegen Mängelrügen verzögerte und der Zahlungsplan entsprechend angepasst werden musste. Die Projektverzö-gerungen fallen voraussichtlich allesamt zu Lasten des Kredits 2019 an.

802 BAV 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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298

RechtsgrundlagenBehindertengleichstellungsgesetz vom 13.12.2002 (BehiG; SR 151.3); V vom 12.11.2003 über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV; SR 151.34).

HinweiseZahlungsrahmen «Investitionsbeiträge Behindertengleichstellungsgesetz» (Z0027.00), siehe Band 1, Ziffer C 21.

A238.0001 WERTBERICHTIGUNGEN IM TRANSFERBEREICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 3 507 963 031 3 696 674 500 3 696 674 486 -14 0,0davon Kreditmutationen 6 287 300

Die Investitionsbeiträge und bedingt rückzahlbaren Darlehen werden zulasten der Erfolgsrechnung vollständig wertberichtigt: — Einlage Bahninfrastrukturfonds (Investitionsbeiträge) 3 659 331 343 — Güterverkehrsanlagen und technische Neuerungen

Güterverkehr (Investitionsbeiträge) 14 692 916 — Behindertengleichstellung (Investitionsbeiträge und bedingt

rückzahlbare Darlehen) 15 145 549 — Autoverlad (Investitionsbeiträge) 6 000 000 — Korrekturen Wertberichtigungen Darlehen Vorjahre 1 504 678

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung nach Art. 33 Abs. 3 FHG (Kreditmehrbedarf) von 6,3 Millionen, da die Wertberichtigungen aufgrund

höherer Investitionsbeiträge (Einlagen in den BIF) höher ausfielen als budgetiert.

WEITERE KREDITE

A240.0001 FINANZAUFWAND

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam – 215 600 215 562 -38 0,0davon Kreditmutationen 215 600

Die Bewertungsveränderung eines in Euro vergebenen Darlehens führt per Ende 2018 zu einem nichtfinanzierungswirksamen Aufwand von 0,2 Millionen.

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung nach Art. 33, Abs. 3 FHG (Kreditmehrbedarf) von 0,2 Millionen, ohne Kompensation.

802 BAV 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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299

BUNDESAMT FÜR ZIVILLUFTFAHRT

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Beitrag zu einem im europäischen Vergleich hohen Sicherheitsstandard der schweizerischen Zivilluftfahrt — Unterstützung von Vorhaben der Aviatik für eine nachhaltige Steigerung der Effizienz des Luftfahrtsystems der Schweiz — Beitrag zur Sicherstellung eines wettbewerbsfähigen Luftfahrtangebots zur Anbindung der Schweiz auf europäischer und

interkontinentaler Ebene — Sicherstellung einer langfristigen, aktiven Rolle der Schweiz im internationalen Luftverkehr — Erarbeitung der Massnahmen zur Luftraumoptimierung unter Einbezug künftiger Mobilitätsbedürfnisse

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Konzeptteil: Verabschiedung durch den Bundesrat — Luftraum- und Infrastrukturstrategie: Abschluss der Erhebung der Nutzerbedürfnisse — Leistungs- und risikogesteuerte Aufsicht: Umsetzung der neuen Aufsichtskonzepte (Performance Based Oversight/Risk-

Based Oversight) — Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Flughafen Genf: Genehmigung des Objektblatts durch den Bundesrat — Finanzierung der Flugsicherung auf Regionalflughäfen: Abbau der Subvention — Gebühren: Erarbeitung eines Konzepts zur Überprüfung der Verordnung über die Flughafengebühren — Neue Technologien: Verabschiedung eines Konzepts zur Förderung der Forschung und Entwicklung gemäss Art. 103b LFG

durch die Amtsleitung

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Mehrzahl der Meilensteine konnte erreicht werden. Inhaltliche Herausforderungen bzw. Verzögerungen ergaben sich bei folgenden Projekten:Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Konzeptteil: Aufgrund des durchgeführten Stakeholder-Involvements musste der Zeit-plan revidiert werden. Die Anhörung und Mitwirkung wird derzeit ausgewertet. Das weitere Vorgehen wird im 1. Quartal 2019 festgelegt.Finanzierung der Flugsicherung auf Regionalflughäfen: Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung der Roadmap konnten die Kosten der Flugsicherung nicht wie geplant reduziert werden. Das UVEK hatte daher entschieden, auf den Abbau der Sub-vention 2018 zu verzichten. Das BAZL wird dem Departement im Frühling 2019 ein Konzept vorlegen, aus dem auch hervorgehen soll, inwiefern Regionaflughäfen im Interesse des Bundes liegen.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 11,9 12,4 12,6 0,7 5,6Investitionseinnahmen 0,8 0,7 1,4 0,5 63,6Aufwand 182,0 181,6 168,8 -13,2 -7,2Eigenaufwand 71,3 73,5 72,4 1,1 1,5Transferaufwand 110,6 108,1 96,4 -14,2 -12,8Investitionsausgaben 12,1 1,0 1,2 -10,9 -90,3A.o. Ertrag und Einnahmen 78,3 – 0,3 -77,9 -99,6

KOMMENTARDer Ertrag besteht hauptsächlich aus Gebühreneinnahmen. Der Aufwand setzt sich zu knapp 60 Prozent aus Transfer- und zu gut 40 Prozent aus Eigenaufwand inklusive Investitionsausgaben zusammen. Der Eigenaufwand besteht zu gut 70 Prozent aus Personalaufwand. Der Transferaufwand umfasst die finanziellen Leistungen an Skyguide für Ertragsausfälle in delegierten Lufträumen im benachbarten Ausland und die finanzielle Unterstützung von Massnahmen im Sicherheits- und Umweltbereich. Letztere werden über zweckgebundene Mineralölsteuererträge bzw. die Spezialfinanzierung Luftverkehr mitfinanziert.

Gegenüber dem Vorjahr hat der Transferaufwand abgenommen: Die Abgeltung an Skyguide sank (-9,4 Mio.). Der Aufwand im Bereich der Spezialfinanzierung Luftverkehr stieg (+3,1 Mio.). Die Rückstellung für den Eurocontrol Pension Fund konnte reduziert werden (-7,8 Mio.). Daneben haben auch die Investitionsausgaben abgenommen: Die Ersatzbeschaffungen der neuen Luftfahr-zeuge konnten grösstenteils 2017 abgeschlossen werden.

803 BAZL 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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300

LG1: LUFTFAHRTENTWICKLUNG

GRUNDAUFTRAGDie Zivilluftfahrt ist für den Standort Schweiz von grosser Bedeutung. Sie stellt die Anbindung der Schweiz an Europa und die Welt sicher. Durch Gewährleistung bestmöglicher rechtlicher, finanzieller und raumplanerischer Rahmenbedingungen trägt das BAZL dazu bei, dass die Schweiz auch im internationalen Luftverkehr eine aktive Rolle spielt und an die europäischen und weltweiten Zentren adäquat angebunden wird. Zudem strebt es an, dass die schweizerische Flugsicherung optimal in den europäischen Luftraum integriert ist, die Schweizer Luftfahrt einen Beitrag zur Klimaverbesserung leistet und die Rechte von Passagieren durchgesetzt werden.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,7 1,1 0,8 -0,3 -26,8Aufwand und Investitionsausgaben 13,9 13,5 13,7 0,2 1,2

KOMMENTARDie Gebührenerträge lagen aufgrund einer geringeren Anzahl von Eintragungen ins Luftfahrzeugbuch leicht unter dem budge-tierten Wert. Der Aufwand lag leicht über dem budgetierten Wert, da im Personalbereich aufgrund von personellen Engpässen bei den Passagierrechtsfällen Mehrbedarf anfiel (+0,7 Mio.), was grösstenteils im Sach- und Betriebsaufwand kompensiert wurde (-0,5 Mio.).

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Internationale Anbindung: Die verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen werden verbessert und eine adäquate Erschliessung der Schweiz auf dem Luftweg wird gewahrt

– Neu abgeschlossene liberalisierte Abkommen (Anzahl, min.) 10 2 3– Luftverkehrsabkommen: Abgedeckte Liniendestinationsgesuche von CH-Airlines (%, min.) 97 95 95Spezialfinanzierung Luftverkehr: Die Gesuche werden zeitgerecht und korrekt erledigt – Anteil innerhalb von 12 Monaten seit Eingabe mittels Verfügung erledigte Gesuche (%, min.) 99 95 97– Anteil innerhalb von 3 Monaten seit Einreichung Abrechnung ausbezahlte Gelder (%, min.) 69 50 75

KOMMENTARDie Ziele wurden vollständig erreicht.

803 BAZL 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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301

LG2: LUFTFAHRTSICHERHEIT

GRUNDAUFTRAGUm einen Beitrag für einen im europäischen Vergleich hohen Sicherheitsstandard in der schweizerischen Zivilluftfahrt zu leisten, bewilligt und beaufsichtigt das BAZL Infrastrukturanlagen, Flugsicherungs- und Luftfahrtunternehmen sowie Luftfahrtpersonal und -material. Massgebende Richtschnur bildet dabei die Einhaltung von nationalen und internationalen Normen unter Berück-sichtigung eines risikobasierten Ansatzes. Der Bereich Luftfahrtsicherheit sorgt für die technischen und operationellen Voraus-setzungen im Hinblick auf die Förderung von innovativen An- und Abflugverfahren sowie für eine angemessene Ausbildung des Luftfahrtpersonals.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 11,2 11,3 12,5 1,1 10,1Aufwand und Investitionsausgaben 69,6 61,0 59,9 -1,1 -1,8

KOMMENTARDie Erträge lagen aufgrund der Investitionseinnahmen über dem budgetierten Wert. Luftfahrzeuge der alten Flotte konnten zu besseren Preisen als erwartet verkauft werden. Der Aufwand lag leicht unter dem budgetierten Wert. Minderbedarf fiel im Per-sonalaufwand (-0,5 Mio.) aufgrund von nicht wiederbesetzten Stellen und im Sach- und Betriebsaufwand (-0,7 Mio.) aufgrund von geringerer Reisetätigkeit an.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Sicherheitsstandard schweizerische Zivilluftfahrt: Die schweizerische Zivilluftfahrt weist im europäischen Vergleich einen hohen Sicherheitsstandard auf

– Unfälle mit Todesfolgen im gewerbsmässigen Lufttransport (Flächenflugzeuge) (Anzahl) – 0 1– Unfälle mit Todesfolgen im gewerbsmässigen Lufttransport (Helikopter) (Anzahl) – 0 0– Einhaltung des Mindestniveaus der Wirksamkeit des Sicherheitsmanagements in der Flugsicherung gemäss EU-Regulierun (EC

390/2013) (ja/nein)– ja ja

– Durchschnittliches Leistungs- und Risikoprofil der EASA-regulierten Flugplätze (Skala 1-10) – 6,0 4,8– Gravierende Beanstandungen zum Compliance und Safety Management zu den internationalen Regulierungen von EASA und ICAO

(Anzahl)0 0 0

Security: Die schweizerische Zivilluftfahrt weist im europäischen Vergleich einen hohen Sicherheitsstandard auf – Terroristische Anschläge (Anzahl) 0 0 0– Vollständigkeit der Bestandesaufnahme über Schutzniveaus und Firewalls bei Luftfahrtbetrieben (%, min.) – 15 100

KOMMENTARDie Ziele wurden weitgehend erreicht.

Sicherheitsstandard schweizerische Zivilluftfahrt: Aufgrund des Absturzes der Ju-52 wurde der Soll-Wert (0) für Unfälle mit To-desfolgen im gewerbsmässigen Lufttransport (Flächenflugzeuge) nicht erreicht. Zudem lag das durchschnittliche Leistungs- und Risikoprofil der EASA-regulierten Flugplätze mit einem Ist-Wert von 4,8 relativ knapp unter dem maximalen Soll-Wert von 6,0 (umgekehrte Skala).

803 BAZL 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

Page 304: VERWALTUNGSEINHEITEN 18...604 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 21 17 86 1 0 10 605 Eidgenössische Steuerverwaltung 423 167 1 051 54 1 7 349 606 Eidgenössische Zollverwaltung

302

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 92 011 14 127 15 408 1 281 9,1Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 11 944 12 396 13 253 857 6,9Transferbereich Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen E130.0001 Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen 975 – 12 12 –E130.0107 Entnahme Rückstellungen Eurocontrol Pension Fund – 1 000 1 100 100 10,0Rückzahlung Darlehen und Beteiligungen E131.0001 Rückzahlung Darlehen und Beteiligungen 831 731 731 0 0,0Ausserordentliche Transaktionen E190.0103 a.o. Ertrag Swissair 78 261 – 312 312 –Aufwand / Ausgaben 195 037 183 635 171 087 -12 548 -6,8Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 83 450 74 492 73 569 -923 -1,2 Kompensation Nachtrag -589 Abtretung 1 384 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 929 Transferbereich LG 1: Luftfahrtentwicklung A231.0296 Internationale Zivilluftfahrtorganisationen 2 361 2 421 2 420 0 0,0 Nachtrag 123 A231.0297 Hoheitliche Sicherheitsmassnahmen 4 739 6 034 4 751 -1 282 -21,3A231.0298 Technische Sicherheitsmassnahmen 37 911 39 613 38 385 -1 228 -3,1A231.0299 Umweltschutz-Massnahmen 2 837 10 626 3 607 -7 019 -66,1A231.0300 Nicht-hoheitliche Sicherheitsmassnahmen 4 330 7 226 5 176 -2 051 -28,4A231.0301 Abgeltung Ertragsausfälle Skyguide 52 608 43 223 43 179 -44 -0,1A231.0302 Einlage Rückstellungen Eurocontrol Pension Fund 6 800 – – – –

803 BAZL 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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303

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 11 943 781 12 395 600 13 252 685 857 085 6,9finanzierungswirksam 11 927 261 12 395 600 12 756 337 360 737 2,9nicht finanzierungswirksam 16 520 – 496 348 496 348 –

Der Funktionsertrag besteht fast vollständig aus Gebührenerträgen, daneben fallen geringe Erträge aus Verkäufen und Zinser-träge aus Darlehen an.

Der Funktionsertrag lag um rund 0,9 Millionen über dem budgetierten Wert. Die Gebührenerträge haben gegenüber dem Vor-jahr abgenommen (-0,7 Mio.), da weniger Leistungen in Anspruch genommen wurden. Im Gegenzug konnten im Rahmen der Erneuerung der Luftfahrzeugflotte zwei alte Flächenflugzeuge und ein Helikopter verkauft werden (+0,9 Mio.). Im Umfang von 0,1 Millionen wurden die Darlehen verzinst, die der Bund unter altem Recht den Flugplatzhaltern gewährt hatte.

RechtsgrundlagenAllgemeine Gebührenverordnung vom 8.9.2004 (AllgGebV; SR 172.041.1); V vom 28.9.2007 über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL; SR 748.112.11).

E130.0001 RÜCKERSTATTUNG BEITRÄGE UND ENTSCHÄDIGUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 975 475 – 12 116 12 116 –

Die An- und Abflugsicherung auf den Flugplätzen mit Flugsicherung (Kat. II) wird vom Bund subventioniert. Die definitive Ab-rechnung 2017 zeigte, dass die Subvention über den im Jahr 2017 nicht durch Gebühren oder andere Beiträge gedeckten Kosten lag. Gemäss Art. 29 Abs. 8 VFSD ist ein solcher Überschuss zurückzuerstatten.

RechtsgrundlagenArt. 87b BV (SR 101); BG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Stra-ssen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2); V vom 29.6.2011 über die Verwendung der zweckgebun-denen Mineralölsteuer für Massnahmen im Luftverkehr (MinLV; SR 725.116.22); V vom 18.12.1995 über den Flugsicherungsdienst (VFSD; SR 748.132.1).

HinweiseEinnahmen zugunsten der «Spezialfinanzierung Luftverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

Vgl. A231.0298 «Technische Sicherheitsmassnahmen».

E130.0107 ENTNAHME RÜCKSTELLUNGEN EUROCONTROL PENSION FUND

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam – 1 000 000 1 100 000 100 000 10,0

Im Jahr 2018 belief sich die Entnahme aus der Rückstellung auf 1,1 Millionen.

RechtsgrundlagenBB vom 4.10.1991 betreffend das internationale Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt «EURO- CONTROL» (SR 0.748.05); Decision No. 102 of 5.11.2004 of Eurocontrol approving the setting up of a «Eurocontrol Pension Fund».

Luftfahrtgesetz vom 21.12.1948 (LFG; SR 748.0), Art. 101a (aufgehoben per 1.1.2008); Luftfahrtverordnung vom 14.11.1973 (LFV; SR 748.01).

803 BAZL 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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304

E131.0001 RÜCKZAHLUNG DARLEHEN UND BETEILIGUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 831 149 731 200 731 205 5 0,0

Der Bund hatte unter altem Recht verschiedenen Flugplätzen Darlehen gewährt, die laufend vereinbarungsgemäss zurückbe-zahlt werden. Aktuell verwaltet das BAZL noch 17 Darlehen: Darlehen an die Flugplätze Basel (12), Bern (2), Montricher (1) und Schänis (1) sowie das Darlehen an die frühere Swissair.

E190.0103 A.O. ERTRAG SWISSAIR

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 78 260 844 – 312 245 312 245 –

Aus dem Nachlassliquidationsverfahren der Swissair erhielt der Bund im Jahr 2018 Zahlungen im Umfang von rund 0,3 Millionen.

803 BAZL 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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305

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 83 450 032 74 492 195 73 569 290 -922 905 -1,2davon Kreditmutationen 1 724 095

finanzierungswirksam 74 429 635 64 555 695 63 599 684 -956 011 -1,5nicht finanzierungswirksam 1 391 256 2 211 100 2 158 662 -52 438 -2,4Leistungsverrechnung 7 629 142 7 725 400 7 810 944 85 544 1,1Personalaufwand 52 726 500 53 072 100 53 203 261 131 161 0,2

davon Personalverleih – – 18 455 18 455 –Sach- und Betriebsaufwand 17 280 685 18 190 800 17 035 143 -1 155 657 -6,4

davon Informatiksachaufwand 5 972 828 4 772 000 5 079 012 307 012 6,4davon Beratungsaufwand 339 034 570 200 566 604 -3 596 -0,6

Abschreibungsaufwand 1 333 445 2 211 100 2 154 738 -56 362 -2,5Investitionsausgaben 12 109 403 1 018 195 1 176 148 157 953 15,5Vollzeitstellen (Ø) 288 284 290 6 2,1

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Personalaufwand des BAZL lag mit 53,2 Millionen rund 0,1 Millionen über dem Voranschlagswert. Der Wert für Personalbe-züge und Arbeitgeberbeiträge wurde um 0,3 Millionen überschritten: Aufgrund von personellen Engpässen mussten bei ver-schiedenen wichtigen Projekten (Luftraumstrategie, Drohnen, IT) kurzfristig Mitarbeitende befristet angestellt werden. Auch die starke Zunahme der Anzahl an Passagierrechtsfällen bedingte eine befristete Verstärkung des zuständigen Teams. Dadurch erklärt sich die Zunahme an Vollzeitstellen gegenüber dem Voranschlagswert. Demgegenüber konnten nicht alle Aus- und Wei-terbildungen wie geplant durchgeführt werden (-0,2 Mio.).

Für nicht bezogene Ferien, Überzeit und andere Zeitguthaben sind Rückstellungen zu bilden. Gegenüber dem Vorjahr nimmt der Rückstellungsbedarf infolge Mehrbelastung des Personals um 0,2 Prozent bzw. 3924 Franken zu.

Sach- und BetriebsaufwandDer Sach- und Betriebsaufwand sank im Vergleich zum Voranschlagswert leicht um -1,2 Millionen.

Vom Informatiksachaufwand (+0,3 Mio.) entfielen 4,3 Millionen auf Betrieb und Wartung (+0,3 Mio.) sowie 0,6 Millionen auf Projekte (+0,4 Mio.). Als grösstes Projekt war die Erweiterung der Fachanwendung EMPIC-EAP geplant, dieses konnte 2018 aber nicht vollständig realisiert werden. EMPIC-EAP ist die zentrale Softwarelösung zur Umsetzung der europäisch harmonisierten Si-cherheitsvorschriften. Zusätzlich sollten ein WebClient und weitere Schnittstellen realisiert werden. Dieses Vorhaben verzögerte sich aufgrund von personellen Engpässen. Viele kleinere Projekte konnten infolge personeller Verstärkung der Informatik zwar vorangetrieben, aber dennoch nicht vollständig abgeschlossen werden (vgl. zweckgebundene Reserven).

Der Beratungsaufwand entsprach praktisch dem budgetierten Wert (0,6 Mio.). 41 Prozent der Mittel wurden für Leistungen betreffend die Organisationsentwicklung des BAZL eingesetzt, 31 Prozent für das Projekt Luftraum- und Infrastrukturstrategie. 17 Prozent der Mittel wurde im Bereich Luftfahrtentwicklung bzw. zur Gestaltung bestmöglicher Rahmenbedingungen für die Schweizer Zivilluftfahrt eingesetzt. Die restlichen 11 Prozent verteilen sich auf kleinere Projekte im Bereich Luftfahrtsicherheit.

Der verbleibende übrige Sach- und Betriebsaufwand in Höhe von 11,1 Millionen (-1,5 Mio.) entfiel insbesondere auf Aufwände für Miete und Unterhalt (4,4 Mio.), externe Dienstleistungen (2,9 Mio.), Reisespesen (2,3 Mio.) sowie sonstigem Betriebsaufwand (1,1 Mio.).

AbschreibungsaufwandDer Aufwand ergibt sich vorab aus den Abschreibungen bei Dienst- und Luftfahrzeugen.

InvestitionsausgabenDie Investitionsausgaben lagen mit knapp 1,2 Millionen um rund 0,2 Millionen über dem Voranschlagswert. Zur Aufrechterhal-tung der Kompetenzen der Inspektoren benötigt das BAZL eigene Luftfahrzeuge. Der Ersatz der veralteten bisherigen Flotte wurde 2017 weitgehend abgeschlossen. Im Jahr 2018 fielen noch Investitionsausgaben von 1,1 Millionen an, die grösstenteils über vorhandene zweckgebundene Reserven finanziert wurden. Neu umfasst die UVEK-Luftfahrzeugflotte drei Helikopter und vier moderne Flächenflugzeuge. Sie steht dem Civil Aviation Safety Office (CASO) des Generalssekretariates GS-UVEK, der Schwei-zerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) sowie dem BAZL zur Verfügung.

803 BAZL 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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306

KreditmutationenDie Kreditmutationen von 1,7 Millionen beinhalten:

— Abtretungen des Eidg. Personalamts (EPA) in Höhe von +1,3 Millionen für die Ausbildung von Lernenden und Hochschul-praktikanten sowie für höher ausgefallene Sozialversicherungsbeiträge.

— Kreditüberschreitung (Art. 35 Bst. a FHG) in Höhe von +0,9 Millionen durch Auflösung zweckgebundener Reserven für die Ersatzbeschaffung der Luftfahrzeuge.

— Abtretung aus dem departementalen Ressourcenpool in Höhe von +17 800 Franken. — Teilweise Kompensation in Höhe von -0,6 Millionen eines Nachtragkredits in Höhe von 6,1 Millionen zugunsten GS-UVEK

(801/A202.0147 Departementaler Ressourcenpool)

HinweiseVerpflichtungskredit «Ersatzbeschaffung Luftfahrzeuge» (V0244.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Ausgaben teilweise (0,4 Mio. bzw. 3,65 FTE) zulasten der «Spezialfinanzierung Luftverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: Luftfahrtentwicklung LG 2: Luftfahrtsicherheit Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 14 14 70 60 Personalaufwand 10 10 43 43 Sach- und Betriebsaufwand 4 3 13 14

davon Informatiksachaufwand 1 1 5 4 davon Beratungsaufwand 0 0 0 –

Abschreibungsaufwand 0 0 1 2 Investitionsausgaben 0 0 12 1 Vollzeitstellen (Ø) 51 52 237 238

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Endbestand per 31.12.2017 2 000 000 2 716 900 4 716 900Bildung aus Rechnung 2017 – 1 039 200 1 039 200Auflösung – -1 377 095 -1 377 095Endbestand per 31.12.2018 2 000 000 2 379 005 4 379 005Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 720 000 720 000

Auflösung und Verwendung von Reserven im Jahr 2018Für Ersatzbeschaffungen von Luftfahrzeugen wurden zweckgebundene Reserven in Höhe von 929  095  Franken verwendet. Daneben wurden Reserven im Umfang von 0,4 Millionen erfolgsneutral ohne Verwendung aufgelöst, mehrheitlich in Zusammen-hang mit IT-Projekte, die aus dem regulären Budget finanziert werden konnten.

Antrag zur Bildung neuer ReservenDas BAZL beantragt die Bildung von zweckgebundenen Reserven in Höhe von 720 000 Franken für die folgenden verzögerten Projekte:Drohnenbewilligungsverfahren (Fr. 220 000): Anträge sollen als Standardverfahren registriert, verarbeitet und bewilligt werden können. Die Definition des Pflichtenhefts hat sich aufgrund mangelnder Ressourcen verzögert.

eLogbook (Fr. 200 000): Es soll ein elektronisches Flugbuch bereitgestellt werden, um Medienbrüche zu vermeiden und den Aufwand für die Verarbeitung der Daten zu reduzieren. Wegen Terminkonflikten und Abstimmungsaufwand betreffend die Vor-gehensplanung haben sich Verzögerungen ergeben.

Formulare Flugsicherungspersonal (Fr. 120 000): Formulare sollen vereinheitlicht werden, um den Aufwand für die Datenverar-beitung zu reduzieren und Synergien zu schaffen. Die Situationsanalyse hat einen grösseren Umfang an Anzahl Formularen zu Tage gefördert, wordurch das Projekt angepasst und verzögert wurde.

Erneuerung Management System (Fr. 105 000): Das heutige Management-System ist nicht mehr zeitgemäss. Aufgrund fehlender personeller Ressourcen hat sich die Konzeption der zukünftigen Lösung verzögert.

Swiss Trust Room (Fr. 75 000): Das Projekt dient dem Austausch von als vertraulich klassifizierten Daten mit externen Stellen. Der zur Umsetzung nötige Vertragsabschluss hat sich verzögert.

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307

TRANSFERKREDITE DER LG 1: LUFTFAHRTENTWICKLUNG

A231.0296 INTERNATIONALE ZIVILLUFTFAHRTORGANISATIONEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 361 219 2 420 500 2 420 306 -194 0,0davon Kreditmutationen 123 000

Die Beiträge an internationale Organisationen sind völkerrechtlich gebunden. Die Ausgaben der internationalen Organisationen werden in der Regel nach Massgabe des BIP auf die teilnehmenden Staaten aufgeteilt. Die Beiträge der Schweiz setzen sich aus folgenden Hauptkomponenten zusammen:

— European Aviation Safety Agency (EASA) 1 468 647 — Internationale Zivilluftfahrt-Organisationen (ICAO) 833 119 — Europäische Zivilluftfahrt Konferenz (ECAC) 54 093 — COSPAS/SARSAT (Zwischenstaatliches Abkommen

über Satellitensysteme für den Such- und Rettungsdienst) 33 157 — ABIS-Gruppe der ICAO (gemeinsame Interessenvertretung

acht europäischer Länder bei der ICAO) 31 291

Kreditmutationen — Nachtragskreditbegehren in Höhe von 0,1 Millionen für Mitgliederbeiträge an die ICAO und EASA.

RechtsgrundlagenÜbereinkommen vom 7.12.1944 über die internationale Zivilluftfahrt (SR 0.748.0); Resolution der Europäischen Zivilluftfahrt-Kon-ferenz vom 10.7.1956; Beschluss Nr. 3/2006 des Luftverkehrsausschusses Europäische Gemeinschaft/Schweiz zur Änderung des Anhangs des Abkommens vom 21.6.1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr (AS 2006 5971, SR 0.748.127.192.68).

A231.0297 HOHEITLICHE SICHERHEITSMASSNAHMEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 4 738 679 6 033 700 4 751 314 -1 282 386 -21,3

Die hoheitlichen Sicherheitsmassnahmen dienen sowohl dem Schutz der Passagiere und der Besatzungen schweizerischer Luft-fahrzeuge vor Terroranschlägen als auch dem Schutz der Schweiz vor erpresserischen Handlungen. Der Bund deckt namentlich spezifische Aus- und Weiterbildung, Einsatzplanung, Lohnkosten, Spesen und Ausrüstung der sich im Einsatz befindenden Si-cherheitsspezialisten. Diese werden als Sicherheitsbeauftragte Luftverkehr an Bord von Flugzeugen (Tigers bzw. Airmarshalls) und am Boden von ausländischen Flugplätzen (Foxes bzw. Groundmarshalls) eingesetzt. Über diesen Kredit werden insbesonde-re Einsätze finanziert, die durch die kantonalen Polizeikorps geleistet werden, sowie mit den Einsätzen der Sicherheitsbeauftrag-ten zusammenhängende Leistungen der Luftverkehrsunternehmen.

Der Voranschlagskredit wurde um 1,3 Millionen unterschritten. Die Sicherheitsbeauftragten Luftverkehr (Tiger/Fox) konnten nicht flächendeckend zum Einsatz gebracht werden, weil die entsprechenden Notenwechsel mit den vorgesehenen Empfängerstaaten noch nicht vollständig ausgehandelt werden konnten. Zudem konnten einzelne Kantone bzw. deren Polizeikorps die erforderli-chen Ressourcen wegen anderweitiger Schwerpunktthemen nicht im vorgesehenen Umfang zur Verfügung stellen. Unerwartete Umweltereignisse (Stürme, Vulkanausbrüche) führten zudem dazu, dass nicht alle Flüge im geplanten Umfang durchgeführt wurden.

RechtsgrundlagenLuftfahrtgesetz vom 21.12.1948 (LFG, SR 748.0); Luftfahrtverordnung vom 14.11.1973 (SR 748.01), Art. 122e–122o; V vom 31.3.1993 über die Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (SR 748.122).

HinweiseSeit 2015 werden bis zu 50 Prozent der Tiger-Einsätze und 100 Prozent der Fox-Einsätze durch das Grenzwachtkorps (GWK) erbracht und dauerhaft Mittel von 2,65 Millionen pro Jahr an die Eidgenössische Zollverwaltung verschoben (vgl. 606 EZV/ A200.0001 Funktionsaufwand [Globalbudget]). Im Jahr 2018 konnte die EZV die zur Verfügung stehenden Mittel praktisch voll-ständig verwenden (-0,1 Mio.). Das GWK beschäftigt rund 66 Mitarbeitende im poolorganisierten Milizsystem für die Tiger-Ein-sätze sowie 27 Mitarbeiter für die Fox-Einsätze. 2018 wurden pauschal 3380 Einsatztage als Sicherheitsbeauftragte Luft (Tiger) und 960 Einsatztage als Sicherheitsbeauftragte Boden (Fox) geleistet. Zudem beteiligt sich das GWK mit 267 Tagen an der Aus-bildung der Sicherheitsbeauftragten. Des Weiteren sind zwei Personaleinheiten mit der administrativen Vor- und Nachbereitung der Einsätze beschäftigt.

803 BAZL 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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308

Seit 2013 sind dauerhaft Mittel von 1,9 Millionen pro Jahr für Mitarbeitende, die für Einsatzplanung und Ausbildung zugunsten der Sicherheitsbeauftragten Luftverkehr zuständig sind, sowie für damit zusammenhängende Sachaufwände zum Bundesamt für Polizei verschoben (vgl. 403 Fedpol/A200.0001 Funktionsaufwand [Globalbudget]). Im Jahr 2018 verwendete das Fedpol Mittel im Umfang von 2,1 Millionen für 9 Vollzeitstellen (1,6 Mio.) und Sachaufwände (0,2 Mio.) sowie zudem nf-Mittel für Abschreibun-gen der Infrastruktur Kreuzlingen (0,3 Mio.).

A231.0298 TECHNISCHE SICHERHEITSMASSNAHMEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 37 911 470 39 613 300 38 384 949 -1 228 351 -3,1finanzierungswirksam 37 911 470 39 613 300 9 104 593 -30 508 707 -77,0nicht finanzierungswirksam – – 29 280 356 29 280 356 –

Gemäss Artikel 87b der Bundesverfassung werden die Hälfte des Reinertrags der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen sowie der darauf erhobene Zuschlag für Aufgaben und Aufwendungen in Zusammenhag mit dem Luftverkehr verwendet. 50 bis 75 Prozent der verfügbaren Mittel sollen für den Bereich «Technische Sicherheitsmassnahmen» verwendet werden. Dabei können Beiträge geleistet werden an:

— An- und Abflugsicherungsdienste auf einzelnen schweizerischen Regionalflughäfen; — Unfallverhütungsprogramme sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben; — bauliche Massnahmen; — Entwicklung technischer Systeme; — Aus- und Weiterbildung.

Insgesamt wurden 38,4 Millionen verwendet und es resultiert ein Kreditrest von 1,2 Millionen.

Mit dem Systemwechsel der Flugsicherungsfinanzierung auf Regionalflugplätzen wurden ab 2017 die entsprechenden Kosten direkt von den Regionalflugplatzhaltern übernommen. Daher wurden die diesbezüglichen Bundesbeiträge ebenfalls direkt an dieRegionalflugplatzhalter anstatt wie vorher an Skyguide ausgerichtet. Der Systemwechsel führte zu einem erhöhten Mehrwert-steueraufwand der Flugplatzhalter (ca. 2 Mio.). Zudem ist die Quersubventionierung der Regionalflugplätze aus den Flugsi-cherungsgebühren der Landesflughäfen seit 2016 nicht mehr zulässig. Für die Regionalflugplatzhalter ergab sich daraus eine Mehrbelastung von jährlich 7 Millionen. Der Bund verfügte im Jahr 2018 einen Betrag von 30,2 Millionen (+2,8 Mio. gegenüber dem Voranschlagswert) zu Gunsten der Regionalflugplätze.

Die Regionalflugplätze wurden wie folgt für ihre Flugsicherungskosten entschädigt (total 30,2 Mio.): — Regionalflugplatz Jura-Grenchen AG 7 102 947 — Flughafen Bern AG 5 842 017 — Lugano Airport SA 5 405 699 — Airport Altenrhein AG 3 380 874 — Aéroport civil de Sion 3 073 296 — Airport-Buochs AG 2 298 556 — Aéroport Les Epatures 2 176 967 — Engadin Airport AG 886 887

Da zum Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses die Zustimmungserklärungen zu den ausgestellten Verfügungen, mit Ausnahme derjenigen der Engadin Airport AG (0,9 Mio.), noch ausstehend waren, wurde über den Betrag der restlichen sieben Verfügungen passive Rechnungsabgrenzungen vorgenommen (nf; 29,3 Mio.).

Daneben wurden Finanzhilfen in Höhe von 6,1 Millionen für 83 in den Vorjahren (seit 2012) bewilligte Projekte im Bereich Safety ausbezahlt, 63 davon wurden im Rahmen des Mehrjahresprogramms 2016–2019 verfügt.

Des Weiteren unterstützt der Bund seit 2016 Ausbildungen im Bereich Luftfahrt (Piloten, Fluglehrer und Luftfahrzeugtechniker). Hierfür wurden Finanzhilfen in Höhe von 2,1 Millionen an 150 Kandidaten entrichtet (-4,7 Mio. im Vergleich zum Voranschlags-wert). 2018 neu verpflichtet wurden Beträge an 12 Berufspiloten, 43 Fluglehrer und 4 Flugzeugtechniker. Die Beanspruchung der Ausbildungsunterstützungen lag aufgrund der strengen Anforderungen tiefer als erwartet. Mit der revidierten Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (VFAL), welche per 1.1.2019 in Kraft getreten ist, wird diesem Umstand entgegengewirkt.

RechtsgrundlagenArt. 87b BV (SR 101); BG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Stra-ssen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2); Luftfahrtgesetz vom 21.12.1948 (LFG, SR 748.0), Art. 103a und 103b; V vom 29.6.2011 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer für Massnahmen im Luftverkehr (MinLV; SR 725.116.22); V vom 18.12.1995 über den Flugsicherungsdienst (VFSD; SR 748.132.1); V vom 1.7.2015 über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (VFAL; SR 748.03).

803 BAZL 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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309

HinweiseVerpflichtungskredit «Rahmenkredit Spezialfinanzierung Luftverkehr» (V0268.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Ausgaben zulasten der «Spezialfinanzierung Luftverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

A231.0299 UMWELTSCHUTZ-MASSNAHMEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 837 201 10 626 300 3 607 101 -7 019 199 -66,1

Gemäss Artikel 87b der Bundesverfassung werden die Hälfte des Reinertrags der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen sowie der darauf erhobene Zuschlag für Aufgaben und Aufwendungen in Zusammenhag mit dem Luftverkehr verwendet. 12,5 bis 25 Prozent der verfügbaren Mittel sollen zur Finanzierung von Umweltschutzmassnahmen eingesetzt werden. Darunter fallen insbesondere Beiträge für:

— Schutz der Bevölkerung vor Lärm- und Schadstoffimmissionen; — Entwicklung umweltschonender Flugverfahren; — Forschungsarbeiten im Bereich der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Umwelt; — Aus- und Weiterbildung zur Anwendung umweltschonender Flugverfahren.

Es wurden Finanzhilfen in Höhe von 3,6 Millionen für 17 in den Vorjahren (seit 2012) bewilligte Projekte im Bereich Umwelt-schutz ausbezahlt, neun davon wurden im Rahmen des Mehrjahresprogramms 2016–2019 verfügt. Es resultierte ein Kreditrest von 7,0 Millionen, was hauptsächlich auf Projektverzögerungen und –verschiebungen, sowie ein grösseres, letztlich nicht bewilli-gungsfähiges Gesuch zurückzuführen ist.

RechtsgrundlagenArt. 87b BV (SR 101); BG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Stra-ssen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2); V vom 29.6.2011 über die Verwendung der zweckgebunde-nen Mineralölsteuer für Massnahmen im Luftverkehr (MinLV; SR 725.116.22).

HinweiseVerpflichtungskredit «Rahmenkredit Spezialfinanzierung Luftverkehr» (V0268.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Ausgaben zulasten der «Spezialfinanzierung Luftverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

A231.0300 NICHT-HOHEITLICHE SICHERHEITSMASSNAHMEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 4 330 099 7 226 300 5 175 766 -2 050 534 -28,4

Gemäss Artikel 87b der Bundesverfassung werden die Hälfte des Reinertrags der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen sowie der darauf erhobene Zuschlag für Aufgaben und Aufwendungen in Zusammenhag mit dem Luftverkehr verwendet. 12,5 bis 25 Prozent der verfügbaren Mittel sollen für Massnahmen zur Abwehr widerrechtlicher Handlungen eingesetzt werden. Beiträge werden insbesondere verwendet für:

— Kontrolle und Überwachung der Fluggäste, des Gepäck und der Luftfahrzeuge; — Schutz von Infrastrukturanlagen oder Luftfahrzeugen gegen Einwirkungen; — Ausbildung von Sicherheitspersonal auf Flugplätzen; — Forschung, Entwicklung und Qualitätssicherung im Bereich der Luftverkehrssicherheit.

2018 wurden Finanzhilfen in Höhe von 5,2 Millionen für 21 Projekte ausgerichtet, 15 davon wurden im Rahmen des Mehrjahres-programms 2016–2019 verfügt. Aufgrund der beschränkten Anzahl unterstützungswürdiger Gesuche resultierte ein Kreditrest in Höhe von 2,1 Millionen.

RechtsgrundlagenArt. 87b BV (SR 101); BG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Stra-ssen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2); V vom 29.6.2011 über die Verwendung der zweckgebunde-nen Mineralölsteuer für Massnahmen im Luftverkehr (MinLV; SR 725.116.22).

HinweiseVerpflichtungskredit «Rahmenkredit Spezialfinanzierung Luftverkehr» (V0268.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Ausgaben zulasten der «Spezialfinanzierung Luftverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

803 BAZL 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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310

A231.0301 ABGELTUNG ERTRAGSAUSFÄLLE SKYGUIDE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 52 608 128 43 223 000 43 178 710 -44 290 -0,1

Von Skyguide werden im Interesse der schweizerischen Flughäfen Flugsicherungsleistungen in angrenzenden ausländischen Lufträumen erbracht. Skyguide wird für diese Dienstleistungen – mit Ausnahme von Frankreich – entweder nicht (Österreich und Italien) oder nur zu einem kleinen Teil (Deutschland) entschädigt. Aufgrund dieser Situation entstehen Skyguide erhebliche Ertragsausfälle. Gemäss Artikel 101b LFG kann der Bund diese durch die Gewährung von Abgaben (teilweise) kompensieren. 2018 belief sich diese Abgeltung auf 34,0 Millionen.

Zudem leistet der Bund eine Abgeltung an Skyguide für Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung von Flugsicherungs-diensten für Flüge, die von Flugsicherungsgebühren befreit sind (insb. Suche und Rettung, Kontrolle und Vermessung, Sichtflug, humanitäre Zwecke und offizielle Missionen). Diese Abgeltung belief sich 2017 auf 9,2 Millionen.

RechtsgrundlagenLuftfahrtgesetz vom 21.12.1948 (LFG, SR 748.0), Art. 101b; Luftfahrtverordnung vom 14.11.1973 (LFV; SR 748.01); V über den Flugs-icherungsdienst vom 18.12.1995 (VFSD; SR 748.132.1)

803 BAZL 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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311

BUNDESAMT FÜR ENERGIE

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Schaffung der Voraussetzungen zur Sicherstellung der Energieversorgung der Schweiz — Gewährleistung der technischen Sicherheitsanforderungen im Energiebereich, Begleitung des schrittweisen Ausstiegs aus

der Kernenergie — Schaffung der Rahmenbedingungen für einen effizienten Strom- und Gasmarkt sowie eine angepasste Infrastruktur — Förderung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energien, Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energien — Förderung der marktorientierten Entwicklung der Energieforschung und -innovation sowie der Information und Sensibili-

sierung für Energiethemen

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Sachplanverfahren geologische Tiefenlager: Etappe 2, Abschluss / Einengungsentscheid Bundesrat — Revision Stromversorgungsgesetz: 1. Paket, Eröffnung Vernehmlassung — Revision Wasserrechtsgesetz: Verabschiedung Botschaft (Wasserzins) — Strommarkt nach 2020: Marktdesign

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie angestrebten Meilensteine wurden mit Ausnahme des Projekts «Strommarkt nach 2020» erreicht. Die Botschaft zu einem Stromabkommen mit der Europäischen Union konnte aufgrund der ungelösten institutionellen Fragen nicht verabschiedet werden.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 19,6 1 333,7 1 338,2 1 318,5 n.a.Investitionseinnahmen – – 0,0 0,0 –Aufwand 442,6 1 664,5 1 513,0 1 070,4 241,8Eigenaufwand 94,5 108,2 98,5 3,9 4,2Transferaufwand 348,1 1 556,3 1 414,5 1 066,5 306,4Finanzaufwand 0,0 – 0,0 0,0 -99,7Investitionsausgaben 297,0 1 404,6 1 366,3 1 069,2 360,0

KOMMENTARDer Ertrag setzt sich zusammen aus Einnahmen des Netzzuschlagsfonds, verrechenbaren Vollzugskosten, aus CO2-Sanktionen Personenwagen sowie aus Wasserzinsanteilen. Der Aufwand besteht fast ausschliesslich aus Transferaufwand und zu einem kleinen Teil aus Eigenaufwand. Da die Einlage in den Netzzuschlagsfonds und das Gebäudeprogramm über zweckgebundene Einnahmen finanziert werden, sind über 94 Prozent des Gesamtbudgets des BFE gebunden.

Die Zunahme des Funktionsertrags erklärt sich mit der Integration des Netzzuschlagsfonds in die Bundesrechnung sowie mit der Rückerstattung nicht verwendeter Mittel der Kantone aus dem Gebäudeprogramm. Im Weiteren sind höhere Einnahmen aus den Sanktionen zur CO2-Verminderung von Personenwagen angefallen.

Der Eigenaufwand nahm um 4,2 Prozent zu, liegt aber immer noch rund 9 Prozent unter dem Voranschlag 2018. Die Zunahme ist vor allem auf die Einführung des Netzzuschlagsfonds sowie auf höhere Forschungsaufwendungen zurückzuführen.

Der starke Anstieg des Transferaufwands erklärt sich mit höheren Wertberichtigungen infolge Schaffung des Netzzuschlagsfonds.

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312

LG1: ENERGIEVERSORGUNG, -NUTZUNG UND FORSCHUNG IM ENERGIEBEREICH

GRUNDAUFTRAGDer Bund setzt sich mit seiner Energiepolitik für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträg-liche Energieversorgung und für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein. Das BFE trägt mit der Erarbeitung von Grundlagen zu ökonomischen und technologischen Fragen dazu bei, dass Bundesrat und Parlament die energiepolitischen Auf-gaben im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeit erfüllen können. Es vollzieht Programme zur Information, Beratung und zur Förderung von erneuerbaren Energien und zur Energieeffizienz, koordiniert die Energieforschung und wirkt darauf hin, dass die schweizerische Energiepolitik auf die internationale Energiepolitik abgestimmt ist.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 2,9 6,8 7,4 0,6 9,4Aufwand und Investitionsausgaben 77,8 89,1 82,5 -6,7 -7,5

KOMMENTARDer Aufwand lag um 6,6 Millionen unter dem Budget. Die Abweichung setzt sich schwergewichtig aus Minderaufwendungen für das Programm EnergieSchweiz (2,9 Mio.), Informatikvorhaben (1,1 Mio.) und geringeren Aufwendungen für den Vollzug der neuen Fördermassnahmen des Netzzuschlagsfonds (1,3 Mio.) zusammen.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Energieversorgung und -nutzung: Die Erarbeitung und Änderung der Rahmenbedingungen schreiten planmässig voran – Stromnetze: Durchschnittliche Verfahrensdauer ausgewählter wichtiger Netzvorhaben auf der Übertragungsnetzebene (Jahre) – 13,0 13,0Förderung Energieeffizienz: Der Endenergieverbrauch und der Stromverbrauch pro Person werden reduziert – Durchschnittlicher Endenergieverbrauch pro Person und Jahr (Jahr 2000: 100%, Richtwert Entwurf EnG, ohne internationalen

Flugverkehr) (%)84,6 – 83,7

– Durchschnittlicher Elektrizitätsverbrauch pro Person und Jahr (Jahr 2000: 100%, Richtwert Entwurf EnG) (%) 95,2 – 95,0– Förderung Stromeffizienz über Netzzuschlag (wettbewerbliche Ausschreibungen): Verhältnis Vollzugsaufwand zu bewilligten

Fördermitteln (%)– 5,0 6,4

Förderung erneuerbare Energien: Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wird kontinuierlich zugebaut, die Förderung erfolgt effizient

– Inländische Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft (Richtwert Entwurf EnG) (GWh) 3 164 – 3 653– Förderung erneuerbare Energien über Netzzuschlag: Verhältnis Vollzugskostenanteil zu Förderaufwand (%) 2,37 3,73 2,42Forschung, Innovation und Sensibilisierung: Die Koordination und Förderung von Forschung und Innovation sowie die Information und Sensibilisierung für Energiethemen tragen zur Erreichung der energiepolitischen Ziele bei

– Energieforschung: Anteil Aufwendungen BFE für Schwerpunktthemen gemäss Forschungskonzept (%, min.) – 90 91– Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprojekte: Verhältnis der neu ausgelösten direkten Investitionen zum Subventionsvolumen

(Quotient)2,37 4,00 3,56

– EnergieSchweiz: Anteil erfolgreich abgeschlossener Projekte (%, min.) 96,6 95,0 95,0

KOMMENTARDie Ziele wurden teilweise erreicht. Grössere Abweichungen liegen in folgenden Bereichen vor:Förderung Energieeffizienz: Der höhere Vollzugsaufwand für die Förderung der Stromeffizienz erklärt sich damit, dass weniger Mittel für neue Projekte und Programme nachgefragt wurden und somit weniger Fördermittel bewilligt werden konnten. Förderung erneuerbare Energien: Der tiefere Vollzugskostenanteil im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien ist auf das höhere Fördervolumen zurückzuführen.Forschung, Innovation und Sensibilisierung: Die Volatilität des Wertes bei den Pilot- und Demonstrationsanlangen und den Leuchtturmprojekten ergibt sich aus einem schwankenden Fördervolumen und einem unterschiedlich hohen Eigenmittelanteil der einzelnen Projekte.

805 BFE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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313

LG2: SICHERHEIT IM ENERGIEBEREICH

GRUNDAUFTRAGDas BFE trägt dazu bei, dass negative Auswirkungen der Energiegewinnung und -verteilung auf Bevölkerung und Umwelt mini-miert werden. Es schafft insbesondere Voraussetzungen, dass die schweizerischen Kernanlagen nach ihrer Ausserbetriebnahme fachgerecht stillgelegt und die vorhandenen Abfälle in geologische Tiefenlager verbracht werden. Es sorgt ferner dafür, dass die in den internationalen Verträgen betreffend die Nichtverbreitung von Kernwaffen vorgeschriebenen Safeguards-Massnahmen eingehalten werden.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 9,1 10,7 8,7 -2,0 -18,3Aufwand und Investitionsausgaben 16,7 19,1 16,0 -3,1 -16,1

KOMMENTARDer Ertrag und der Aufwand lagen 2,0 resp. 3,1 Millionen unter dem Budget. Die Abweichungen auf der Ertragsseite resultieren insbesondere aus tieferen Entgelten im Zusammenhang mit dem Sachplan geologische Tiefenlager (SGT). Im Aufwand setzt sich die Abweichung aus einer geringeren Anzahl an realisierten Projekten und tieferen Aufwendungen für den Sachplan geologische Tiefenlager (STG) zusammen.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Entsorgung radioaktive Abfälle: Das BFE schafft die nötigen Voraussetzungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle – Sachplanverfahren geologische Tiefenlager: Etappe 2, Abschluss/Einengungsentscheid Bundesrat (Termin) – 31.12. 21.11.– Sachplanverfahren geologische Tiefenlager: Etappe 3, Start (Termin) – 31.12. 21.11.– Entsorgungsprogramm 2016: Eröffnung Vernehmlassung (Termin) – 31.12. –– Entsorgungsprogramm 2016: Berichterstattung an das Parlament (Termin) – – 21.11.– Entsorgungsprogramm 2016: Genehmigung (Termin) – – 21.11.– Informationsanlässe für die Behörden und die Bevölkerung (Anzahl, min.) – 4 4Stilllegung Kernanlagen: Das BFE nimmt seine Rolle als verfahrensleitende Behörde bei der Stilllegung von Kernanlagen wahr – Kernkraftwerk Mühleberg: Stilllegungsverfügung UVEK (Termin) – 31.12. 20.06.Sicherheit von Energieanlagen: Die Risiken der Anlagen zur Gewinnung und Verteilung von Energie sind für Mensch, Tier und Umwelt minimiert

– Unkontrollierte Ablässe grosser Wassermassen bei Talsperren unter direkter Bundesaufsicht (Anzahl) 0 0 0Aufsicht über das Kernmaterial der Schweiz: Die Schweiz erfüllt das Abkommen mit der IAEA über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen im Rahmen der Nichtverbreitung von Kernwaffen (Safeguard-Abkommen) und das Zusatzprotokoll zum Safeguard-Abkommen vollumfänglich.

– IAEA erteilt der Schweiz die «Broader Conclusion» (ja/nein) – ja ja– Anlagen, die das Safeguard-Ziel nicht erreicht haben (Anzahl) – 0 0

KOMMENTARDie vorgegebenen Ziele wurden alle erreicht.

Entsorgung radioaktive Abfälle: Das UVEK verzichtete auf die Durchführung einer Vernehmlassung zum Entsorgungsprogramm, da dieses kein Bundesvorhaben, sondern ein technisches Programm der Entsorgungspflichtigen ist, welches von den Bundesbe-hörden überprüft und überwacht wird.

805 BFE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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314

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 32 103 1 534 038 1 538 488 4 450 0,3Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 12 070 17 459 16 136 -1 323 -7,6Fiskalertrag E110.0121 Sanktion CO₂-Verminderung Personenwagen 3 224 980 29 392 28 412 n.a.E110.0122 Ertrag Netzzuschlag – 1 311 000 1 288 361 -22 639 -1,7Regalien und Konzessionen E120.0104 Wasserzinsanteile 4 303 4 304 4 303 -1 0,0Transferbereich Rückzahlung Investitionsbeiträge E132.0001 Rückzahlung Investitionsbeiträge 12 506 200 295 200 295 0 0,0Aufwand / Ausgaben 752 125 3 269 374 3 079 559 -189 815 -5,8Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 94 533 108 206 98 479 -9 727 -9,0 Kompensation Nachtrag -513 Kreditverschiebung -21 Abtretung 677 Transferbereich LG 1: Energieversorgung, -nutzung und Forschung im Energiebereich A231.0303 Internationale Atomenergieagentur 5 601 5 830 5 813 -17 -0,3A231.0304 Programme EnergieSchweiz 22 765 25 561 23 025 -2 536 -9,9A231.0307 Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) 258 269 268 0 0,0 Nachtrag 11 A231.0366 Energiecharta 116 117 116 -1 -0,8A236.0116 Gebäudeprogramm 307 681 282 895 275 295 -7 600 -2,7 Kreditverschiebung -106 105 A236.0117 Technologietransfer 17 857 23 780 15 707 -8 073 -33,9A236.0118 Einlage Netzzuschlagsfonds – 1 311 000 1 288 361 -22 639 -1,7A238.0001 Wertberichtigungen im Transferbereich 297 025 1 505 466 1 366 245 -139 221 -9,2LG 2: Sicherheit im Energiebereich A231.0305 Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) 1 987 1 947 1 947 0 0,0A231.0306 Wasserkrafteinbussen 4 303 4 304 4 303 -1 0,0

805 BFE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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315

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 12 069 636 17 459 400 16 136 448 -1 322 952 -7,6finanzierungswirksam 12 069 636 17 459 400 16 136 148 -1 323 252 -7,6nicht finanzierungswirksam – – 300 300 –

Der Funktionsertrag des BFE besteht aus gesetzlich verrechenbaren Vollzugs- und Aufsichtsleistungen der Leistungsgruppen Energieversorgung und -nutzung (Leistungsgruppe 1) sowie Sicherheit (Leistungsgruppe 2). Rund 90 Prozent der Erträge ent-fallen zu je einem Drittel auf Leistungen für den Netzzuschlagsfonds (NZF), den Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) sowie auf den Aufsichtsbereich (Talsperren, Kernmaterial und Kommission für Nukleare Sicherheit, KNS).

Die Erträge lagen 1,3 Millionen unter dem budgetierten Betrag. Die wesentlichen Mindereinnahmen betreffen den NZF (0,8 Mio.) und den SGT (1,2 Mio.), bei denen weniger Aufwand verrechnet werden konnte. Mehrertrag resultierte hingegen aus diversen Verfahren und Erlassen, u.a. aus dem Stilllegungsgesuch KKW Mühleberg im Umfang von 0,4 Mio. Die übrigen Abweichungen zum Budget lagen unter 0,2 Millionen.

RechtsgrundlagenV vom 22.11.2006 über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En; SR 730.05).

E110.0121 SANKTION CO₂-VERMINDERUNG PERSONENWAGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 3 224 174 980 000 29 392 397 28 412 397 n.a.finanzierungswirksam -1 275 826 980 000 2 592 397 1 612 397 164,5nicht finanzierungswirksam 4 500 000 – 26 800 000 26 800 000 –

Die CO2-Emissionen von neuen Personenwagen sollen seit 2015 – analog zu den Regelungen in der EU – einen durchschnittli-chen Ausstoss von 130 g CO2/km nicht überschreiten. Zu diesem Zweck erhält jeder Importeur von Personenwagen ein spezifi-sches Emissionsziel für die von ihm importierte und erstmals in Verkehr gesetzte Flotte von Personenwagen. Werden die Ziele nicht erreicht, wird eine Sanktion fällig. Das BFE erhebt allfällige Sanktionen von Grossimporteuren, das ASTRA erhebt jene von Kleinimporteuren.

Das Total der Sanktionen 2018 (29,4 Mio.) setzt sich zusammen aus den für 2018 geschätzten geschuldeten Sanktionen von 30,2 Millionen und einer Rückerstattung von im Jahr 2017 zuviel erhobenen Sanktionen. Letztere werden ertragsmindernd ver-bucht. Bis Ende 2018 wurden Sanktionen von 2,6 Millionen eingenommen. Da die Schlussabrechnung für das Referenzjahr 2018 erst im Folgejahr vorliegt, wird das Jahresergebnis mittels einer nicht finanzwirksamen Rechnungsabgrenzung geschätzt. Diese fällt im Vergleich zum Vorjahr wesentlich höher aus. Dies erklärt sich mit einem weiter gestiegenen Anteil an Allradfahrzeugen, der Abnahme an Dieselfahrzeugen sowie den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Übergang zum neuen CO-Mess-verfahren WLTP (World Light Vehicles Test Procedure), die einem gleichbleibenden Zielwert gegenüber stehen.

RechtsgrundlagenCO2-Gesetz vom 23.12.2011, Art. 13. (SR 641.71).

HinweiseEinnahmen zu Gunsten zweckgebundenem Fonds «Sanktion CO2-Verminderung PW, Infrastrukturfonds», siehe Band 1, Ziffer B  82/34. Der Reinertrag der Sanktion (Bruttoerträge ASTRA und BFE abzüglich Total der Erhebungskosten) wird jeweils im Folgejahr dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zugewiesen. Der Fondsbestand wird verzinst.

805 BFE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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316

E110.0122 ERTRAG NETZZUSCHLAG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total – 1 311 000 000 1 288 360 982 -22 639 018 -1,7finanzierungswirksam – 1 067 155 000 1 050 880 117 -16 274 883 -1,5nicht finanzierungswirksam – 243 845 000 237 480 864 -6 364 136 -2,6

Zur Förderung der Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energiequellen sowie zur Steigerung der Energieeffizienz wird seit 2009 ein Zuschlag auf dem Netznutzungsentgelt für das Übertragungsnetz erhoben (Netzzuschlag). Dieser wird durch die Verteilnetzbetreiber (VNB) an deren Endkunden weiterverrechnet. Mit dem Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes per 1.1.2018 wurden die Erträge aus dem Netzzuschlag erstmals in der Bundesrechnung vereinnahmt und in den Netzzuschlagsfonds einge-legt (A236.0118 Einlage Netzzuschlagsfonds). Die Vereinnahmung des Netzzuschlags bei den VNB erfolgt durch die vom Bund eingesetzte Vollzugstelle Pronovo AG.

Die Erträge aus dem Netzzuschlag liegen 22,6 Millionen unter dem budgetierten Wert. Die leicht tieferen Einnahmen resultieren aus einem voraussichtlich tieferen Stromendverbrauch. Für die im Rechnungsjahr noch nicht abgerechneten Einnahmen wird eine nicht finanzwirksame Rechnungsabgrenzung von 237,5 Mio. gebildet.

RechtsgrundlagenEnergiegesetz vom 30.9.2016 (EnG; SR 730.0), Art. 37.

E120.0104 WASSERZINSANTEILE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 4 302 676 4 303 500 4 302 676 -825 0,0

Gemäss WRG kann der Bund Wasserzinsanteile zur Finanzierung von Ausgleichsbeiträgen zur Kompensation des Verzichts auf die Wasserkraftnutzung erheben. Die Höhe der vereinnahmten Wasserzinsanteile ergibt sich aus der Höhe der zu leistenden Ausgleichsbeiträge (vgl. A231.0306 Wasserkrafteinbussen).

RechtsgrundlagenWasserrechtsgesetz vom 22.12.1916 (WRG; SR 721.80), Art. 22; V vom 16.4.1997 über den Anteil am Wasserzins (SR 721.832).

E132.0001 RÜCKZAHLUNG INVESTITIONSBEITRÄGE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 12 506 153 200 295 200 200 295 200 0 0,0

Das Auslaufen einer Programmvereinbarung mit der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) führte dazu, dass 2018 nicht benötigte Mittel aus dem Gebäudeprogramm im Umfang von 200 Millionen an den Bund zurückgeflossen. Diese Mittel wurden an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückverteilt (vgl. 810 BAFU/A230.0111 Rückverteilung CO2-Abgabe auf Brennstoffen).

RechtsgrundlagenCO2-Gesetz vom 23.12.2011 (SR 641.71), Art. 34 Abs. 1 Bst. a und b, Stand 1.1.2013; Energiegesetz vom 26.6.1998 (EnG; SR 730.0), Art. 13 und 15.

HinweiseEinnahme zugunsten der Spezialfinanzierung «CO2-Abgabe auf Brennstoffen, Rückverteilung und Technologiefonds», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

805 BFE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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317

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 94 533 190 108 206 192 98 478 888 -9 727 304 -9,0davon Kreditmutationen 142 992

finanzierungswirksam 87 438 450 101 994 692 91 388 443 -10 606 249 -10,4nicht finanzierungswirksam 146 310 13 000 556 531 543 531 n.a.Leistungsverrechnung 6 948 430 6 198 500 6 533 914 335 414 5,4Personalaufwand 38 325 942 39 838 300 39 039 479 -798 821 -2,0

davon Personalverleih 80 177 160 000 128 625 -31 375 -19,6Sach- und Betriebsaufwand 56 184 662 68 354 892 59 403 973 -8 950 919 -13,1

davon Informatiksachaufwand 4 789 251 4 787 000 4 051 320 -735 680 -15,4davon Beratungsaufwand 21 640 010 22 825 700 26 133 846 3 308 146 14,5

Abschreibungsaufwand 22 573 13 000 14 313 1 313 10,1Finanzaufwand 12 – 29 29 –Investitionsausgaben – – 21 095 21 095 –Vollzeitstellen (Ø) 221 222 221 -1 -0,5

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Personalaufwand lag insgesamt 2 Prozent unter dem Voranschlagswert. Diese Abweichung ergibt sich aus tieferen Bezügen (-0,5 Mio.) und aus einem geringeren übrigen Personalaufwand (-0,3 Mio.).

Werden Guthaben für Ferien, Überzeit- und andere Zeitguthaben erhöht, sind dafür finanzielle Rückstellungen zu bilden. Ge- genüber dem Vorjahr nehmen die Rückstellungen geringfügig um 6 500 Franken zu. Der durchschnittliche Rückstellungsbedarf pro Vollzeitstelle beträgt rund 11 000 Franken oder 16 Tage. Insgesamt belaufen sich die Rückstellungen in diesem Bereich per 31.12.2018 auf 2,5 Millionen.

Sach- und BetriebsaufwandFür den Sach- und Betriebsaufwand wurden im Rechnungsjahr deutlich weniger Mittel beansprucht als im Budget vorgesehen. Dies ist namentlich auf tiefere Aufwendungen beim übrigen Sach- und Betriebsaufwand zurückzuführen.

Der Rückgang beim Informatikaufwand (-0,7  Mio.) erklärt sich hautpsächlich mit der haushaltsneutralen Kompensation eines Kreditnachtrags zugunsten des Programms GEMIG UVEK.

Etwas mehr als zwei Drittel des Beratungsaufwands wurden für die Auftragsforschung aufgewendet (17,5 Mio.). Die Auftragsfor-schung des BFE orientiert sich inhaltlich am Konzept der Eidg. Energieforschungskommission (CORE) , welches auf die Schwer-punkte Wohnen und Arbeiten, Mobilität, Energiesysteme und energieffiziente Industrieprozesse ausgerichtet ist. 2018 wurden für diese Zwecke 0,6 Millionen mehr eingesetzt als budgtiert. Für den allgemeinen Beratungsaufwand und für Kommissionen wurden 8,6 Millionen aufgewendet. Der Mehraufwand von 2,5 Millionen gegenüber dem Budget ist primär darauf zurückzuführen, dass der Aufwand für die Informationsarbeit von EnergieSchweiz als Beratungsaufwand und nicht wie ursprünglich vorgesehen als sonstiger Betriebsaufwand verbucht wurde.

Der restliche Sach- und Betriebsaufwand lag mit 29,3 Millionen 11,5 Millionen unter dem Budgetwert von 40,8 Millionen. Dieser Minderbearf ist im Wesentlichen auf folgende Effekte zurückzuführen:

— Verzögerungen und Planungsunsicherheiten bei Projekten von EnergieSchweiz (-2,9 Mio.) — Geringerer Vollzugsaufwand in der Anlaufphase für die Umsetzung der über den Netzzuschlagsfonds finanzierten Förder-

instrumente (-1,4 Mio.) — Tiefere Aufwendungen für den Sachplan geologische Tiefenlager aufgrund geringerer Kosten für die Vollversammlungen

der Regionalkonferenzen (- 1,2 Mio.) — Verschiebung von 2,8 Millionen für die Informationsarbeit von EnergieSchweiz in den Beratungsaufwand (vgl. oben) — Geringerer Bedarf für die Infrastruktur des Amtes (-0,9 Mio.; Leistungsvereinbarungen mit dem BBL, Postspesen, Bürobe-

darf)

Die Minderausgaben für den Vollzug des Netzzuschlagsfonds und des Sachplans geologische Tiefenlager haushaltsneutral (vgl. E100.0001 Funktionsertrag).

805 BFE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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318

Kreditmutationen — Kreditabtretungen EPA von 0,7 Millionen für zusätzliche PK-Beiträge, familienergänzende Kinderbetreuung, Lernende,

Fach- und Hochschulpraktikanten sowie Förderung der beruflichen Integration. — Kompensation eines Nachtragkredites von 0,5 Mio. zur Finanzierung des Projektes GEMIG (GS-UVEK, Tranche 2018) — Kreditverschiebung von 21 600 an das BFS für Dienstleistungen im Bereich der Energiestatistik.

HinweiseDie übrigen Mittel für das Programm EnergieSchweiz sind unter dem Kredit Programme EnergieSchweiz (A231.0304) eingestellt.

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Sachplan geologische Tiefenlager (Personal- und Sachkosten) werden der Nagra weiterverrechnet (vgl. E100.0001 Funktionsertrag). Die Finanzierung der Personalkosten für den Vollzug der CO2-Sanktionen Per-sonenwagen erfolgt über den zweckgebundenen Fonds «Sanktion CO2-Personenwagen». Im Zusammenhang mit der Teilzweck-bindung der CO2-Abgabe wird für die Programmkommunikation des Gebäudeprogramms Beratungsaufwand im Umfang von einer Million zulasten der Spezialfinanzierung «CO2-Abgabe auf Brennstoffen, Gebäudeprogramm» finanziert (vgl. Band 1 Ziffer B82/34). Schliesslich werden dem BFE auch die Kosten für den Vollzug der kostendeckenden Einspeisevergütung und der wett-bewerblichen Ausschreibungen über den Netzzuschlagsfonds abgegolten (vgl. E100.0001).

GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: Energieversorgung, -nutzung

und Forschung im Energiebereich LG 2: Sicherheit im Energiebereich Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 78 82 17 16 Personalaufwand 27 27 12 12 Sach- und Betriebsaufwand 51 55 5 4

davon Informatiksachaufwand 4 4 0 – davon Beratungsaufwand 21 26 1 1

Abschreibungsaufwand 0 0 0 – Finanzaufwand 0 0 0 – Investitionsausgaben – 0 – – Vollzeitstellen (Ø) 156 157 65 64

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Bildung aus Rechnung 2017 – 883 400 883 400Auflösung – -883 400 -883 400

Auflösung und Verwendung von Reserven im Jahr 2018Für verzögerte Projekte aus dem Jahr 2017 wurden im Rechnungsjahr 2018 zweckgebundene Reserven im Umfang von 492 249 Franken verwendet und aufgelöst:

— 206 000 für Informatikdienstleistungen: 126 000 für die Realisierung einer schweizweiten Applikation für das Gebäude-programm und 80 000 für ein Migrationsprojekt im Bereich Forschung.

— 146 888 für Projekte der Auftragsforschung: 90 000 zur Fertigstellung des Projektes Electricity Market Design and Rene-wables und 56 888 für das Vorhaben Wirkungsgradsteigerung von Nutzfahrzeug-Dieselmotoren.

— 139 361 Franken für weitere kleinere Einzelprojekte.

Die übrigen zweckgebundenen Reserven von 391  151 Franken wurden ohne Verwendung aufgelöst. Die betroffenen Projekte wurden ohne Reserven-Beanspruchung umgesetzt oder werden nicht weitergeführt.

Antrag zur Bildung neuer ReservenFür das Rechnungsjahr 2018 wird keine Reservenbildung beantragt.

805 BFE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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319

TRANSFERKREDITE DER LG 1: ENERGIEVERSORGUNG, -NUTZUNG UND FORSCHUNG IM ENERGIEBEREICH

A231.0303 INTERNATIONALE ATOMENERGIEAGENTUR

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 5 601 261 5 830 000 5 812 857 -17 143 -0,3

Der Kredit dient der Finanzierung des schweizerischen Mitgliederbeitrages an die Internationale Atomenergieagentur IAEA. Der Pflichtbeitrag der Schweiz beträgt 1,2 Prozent des Gesamtbudgets der IAEA (4,5 Mio.). Die restlichen Mittel bilden den schweize-rischen Beitrag an den Fonds für technische Kooperation.

RechtsgrundlagenStatut der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) vom 26.10.1956 (SR 0.732.011); Kernenergiegesetz vom 21.3.2003 (KEG; SR 732.1), Art. 87.

A231.0304 PROGRAMME ENERGIESCHWEIZ

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 22 764 571 25 560 900 23 025 214 -2 535 686 -9,9finanzierungswirksam 22 544 571 25 560 900 22 941 214 -2 619 686 -10,2nicht finanzierungswirksam 220 000 – 84 000 84 000 –

Das Programm EnergieSchweiz zielt auf die Erhöhung der Energieeffizienz sowie auf die Steigerung des Anteils der erneuer-baren Energien ab. EnergieSchweiz soll mit freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft, der Privathaushalte und der öffentlichen Hand zur Umgestaltung der Schweizer Energielandschaft beitragen. Das Programm soll bis 2030 insbesondere die Wirkung der regulativen Massnahmen und der Fördermassnahmen zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 verstärken und damit einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien leisten.

Rund 70 Prozent der eingesetzten Programm-Mittel wurden für Projekte der Schwerpunkte erneuerbare Energien, Mobilität, Aus- und Weiterbildung sowie für die Programmkommunikation eingesetzt. Rund 25 Prozent der Mittel wurden in die Schwer-punkte Gebäude, öffentliche Hand und Elektrogeräte investiert. Der Kreditrest von 2,6 Millionen ist im Wesentlichen auf übliche Unsicherheiten in der Planung und Umsetzung der unterstützten Projekte zurückzuführen.

2018 wurden für das Programm EnergieSchweiz insgesamt 42,5 Millionen aufgewendet. Davon waren 19,5 Millionen im Funktions-aufwand (A200.0001) eingestellt und wurden dort für die Beschaffung von Dienstleistungen eingesetzt.

RechtsgrundlagenEnergiegesetz vom 30.9.2016 (EnG; SR 730.0), Art. 47, 48 und 50.

A231.0307 INTERNATIONALE AGENTUR FÜR ERNEUERBARE ENERGIEN (IRENA)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 257 634 268 500 268 481 -19 0,0davon Kreditmutationen 10 600

Die Internationale Agentur für erneuerbare Energien setzt sich für einen verstärkten Einsatz und die nachhaltige Nutzung von erneuerbaren Energien ein. Die Mitgliedschaft der Schweiz bedeutet eine Verstärkung der Energieaussenpolitik und entspricht den Zielen der vom Bundesrat verabschiedeten Energiestrategie 2050. Der Kredit dient der Finanzierung des schweizerischen Mitgliederbeitrages, der gemäss dem allgemeinen Verteilschlüssel der Vereinten Nationen berechnet wird.

Kreditmutationen — Währungsschwankungsbedingte Kreditüberschreitung in der Höhe von 10 600 Franken.

RechtsgrundlagenBB vom 1.10.2010 über die Genehmigung der Satzung der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA, SR 0.731.1).

805 BFE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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320

A231.0366 ENERGIECHARTA

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 116 069 117 000 116 069 -931 -0,8

Die multilaterale Regelsetzung und Zusammenarbeit mit Förder- und Transitländern erhöht die Versorgungssicherheit der Schweiz im Bereich importierter Energieträger. Die Beiträge der Mitgliedsstaaten errechnet das Sekretariat der Energiecharta alljährlich anhand des UNO Verteilschlüssels. Der Beitrag 2017 entsprach dem Voranschlag.

RechtsgrundlagenBB vom 14.12.1995 über die Genehmigung des Vertrags über die Energiecharta (SR 0.730.0), Art. 37.

A236.0116 GEBÄUDEPROGRAMM

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 307 681 000 282 894 956 275 294 956 -7 600 000 -2,7davon Kreditmutationen -106 105 044

Gemäss Art. 34 des CO2-Gesetzes wird ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe, höchstens aber 450 Millionen pro Jahr, zur Fi-nanzierung von Förderprogrammen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden verwendet (Teilzweckbindung). Diese Mittel fliessen hauptsächlich ins Gebäudeprogramm und werden als Globalbeiträge an die Kantone ausgerichtet, wobei Private und Unternehmen die Endempfänger sind. Maximal 30 Millionen der für die Teilzweckbindung vorgesehen Mittel kann der Bund seit 2018 für Projekte zur direkten Nutzung von Geothermie für die Wärmebereitstellung verwenden. Von den verbleibenden rund zwei Dritteln des Ertrags aus der CO2-Abgabe werden maximal 25 Millionen für die Förderung von Technologien zur Verminde-rung von Treibhausgasen (Technologiefonds) eingesetzt; der Rest wird an die Bevölkerung resp. an die Wirtschaft zurückverteilt (Art. 35 und 36 CO2-Gesetz).

Die Ausgaben in der Höhe von 275,3 Millionen enthalten Investitionsbeiträge an die Kantone von 259,5 Millionen für Massnahmen zur Sanierung von Gebäudehüllen, zur Förderung von erneuerbaren Energien, der Abwärme-Nutzung und der Förderung der Gebäudetechnik. Im Bereich Geothermie konnten mangels bewilligungspflichtiger Gesuche von den geplanten 10,6  Millionen lediglich 3,0 Millionen (-7,6 Mio.) verwendet werden.

Der Vollzugsaufwand der Kantone wurde mit Vollzugskostenbeiträgen von 12,8 Millionen abgegolten. Die nicht beanspruchten Mittel von 7,6 Millionen sind auf Verzögerungen bei Geothermie-Projekten zurückzuführen.

KreditmutationenIm Rechnungsjahr 2018 wurden die aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm zur Verfügung ste-henden Mittel um 100.9  Millionen nicht ausgeschöpft. Die betreffenden Mittel wurden im Rahmen einer Kreditverschiebung gestützt Art. 4 Abs. 5 des Bundesbeschlusses Ia über den Voranschlag 2018 an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückverteilt (CO2-Verordnung, Art. 124, vgl. BAFU 810/A230.0111 A230.0111 Rückverteilung CO2-Abgabe auf Brennstoffen). Infolge Reduktion der für das Gebäudeprogramm verwendeten Mittel wurde die Vollzugskostenpauschale der Kantone anteilsmässig um 5,2 Milli-onen gekürzt.

RechtsgrundlagenCO2-Gesetz vom 23.12.2011 (SR 641.71); Energiegesetz vom 30.9.2016 (EnG; SR 730.0); Art. 47, 48, 50–52, CO2-Verordnung vom 30.11.2012, (SR 641.711), Art. 109 Abs. 1.

HinweiseAusgaben zulasten der Spezialfinanzierung «CO2-Abgabe auf Brennstoffen, Gebäudeprogramm», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

Verpflichtungskredit «Geothermie Teilzweckbindung CO2-Abgabe 2018-2025» (V0288.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Der Anteil Programmkommunikation ist teilzweckgebunden in Kredit A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) enthalten.

Vgl. 606 EZV/E110.0119 CO2-Abgabe auf Brennstoffen, 810 BAFU/A230.0111 Rückverteilung CO2-Abgabe auf Brennstoffen.

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321

A236.0117 TECHNOLOGIETRANSFER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 17 857 221 23 780 000 15 706 924 -8 073 076 -33,9finanzierungswirksam 17 857 221 23 780 000 15 060 013 -8 719 987 -36,7nicht finanzierungswirksam – – 646 911 646 911 –

Die Investitionsbeiträge dienen der Mitfinanzierung von Pilot-und Demonstrationsanlagen sowie von Leuchtturmprojekten. Pilot- und Demonstrationsprojekte stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen der Forschung und dem Markt dar. Die Finanzhilfe dient der Risikominderung der privatwirtschaftlichen Akteure und unterstützt innovative Projekte damit in einem sensiblen Entwick-lungsstadium. Leuchtturmprojekte sind darauf ausgerichtet, Sichtbarkeit und Ausstrahlung von innovativen Projekten zu verbes-sern. Die Investitionsbeiträge sind auf maximal 40 Prozent der nicht amortisierbaren Entwicklungskosten der Projekte beschränkt.

Die 2018 ausbezahlten Investitionsbeiträge liegen mit 15,7 Millionen unter dem budgetierten Wert von 23,8 Millionen (-34 %). 2018 wurden Investitionsbeiträge von 13,4 Millionen für Pilot- und Demonstrationsprojekte und 2,3 Millionen. für Leuchtturm-projekte ausbezahlt. Insgesamt wurden 113 Projekte unterstützt, davon 7 Leuchtturmprojekte. Die Abweichungen zum Voran-schlag sind zur Hauptsache auf Projektverzögerungen zurückzuführen. Eine Projekt mit einem Fördervolumen von 2,1 Millionen wurde zudem entgegen der ursprünglichen Planung über einen Geothermie-Erkundungsbeitrag finanziert (Kredit A236.0116 Gebäudeprogramm).

RechtsgrundlagenEnergiegesetz vom 30.9.2016 (EnG; SR 730.0), Art. 49.

A236.0118 EINLAGE NETZZUSCHLAGSFONDS

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total – 1 311 000 000 1 288 360 982 -22 639 018 -1,7finanzierungswirksam – 1 067 155 000 1 050 880 117 -16 274 883 -1,5nicht finanzierungswirksam – 243 845 000 237 480 864 -6 364 136 -2,6

Die Erträge aus dem Netzzuschlag werden vollumfänglich in den Netzzuschlagsfonds eingelegt. Aus dem Fonds werden die Einspeisevergütung sowie verschiedene Investitionsbeiträge für erneuerbare Energien finanziert. Bestehende Wasserkraftwerke können unter bestimmten Bedingungen zudem eine Marktprämie sowie Entschädigungen für Sanierungsmassnahmen zur Rena-turierung von Flüssen und Bächen in Anspruch nehmen. Im Weiteren werden im Rahmen von geregelten Ausschreibeverfahren (wettbewerbliche Ausschreibungen) auch Stromeffizienzmassnahmen finanziell unterstützt. Über den Fonds können ferner auch Garantien sowie Erkundungsbeiträge für Geothermie-Anlagen vergeben werden. Schliesslich erhalten stromintensive Unterneh-men eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Netzzuschlags. Die bei der Vollzugsstelle und dem BFE anfallenden Vollzugskosten werden vollumfänglich über den Netzzuschlagsfonds abgegolten.

Die Einlage in den Netzzuschlagsfonds liegt 22,6 Millionen unter dem budgetierten Wert, was mit einem im Vergleich zur Planung etwas geringeren Stromverbrauch zu erklären ist (vgl. E110.0122).

RechtsgrundlagenEnergiegesetz vom 30.9.2016 (EnG; SR 730.0; BBl 2016 7683), Art. 37.

HinweiseDie Verwaltung von Erträgen aus dem Netzzuschlag und der Einlagen in den Fonds erfolgte bis 2017 durch die privatrechtliche Stiftung kostendeckende Einspeisevergütung (Stiftung KEV). Die Stiftung KEV wurde liquidiert, die entsprechenden finanziellen Mittel wurden 2018 auf den Bund übertragen. Siehe Band 1, Ziffer D3 Netzzuschlagsfonds.

A238.0001 WERTBERICHTIGUNGEN IM TRANSFERBEREICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 297 025 068 1 505 465 800 1 366 244 993 -139 220 807 -9,2

Die über die Kredite Gebäudeprogramm (A236.0116) und Technologietransfer (A236.0117) ausgerichteten Investitionsbeiträge sowie die Einlage in den Netzzuschlagsfonds (A236.0118) werden vollständig wertberichtigt. Die im Vergleich zur Planung tiefer liegenden Wertberichtigungen erklären sich mit geringeren Ausgaben für das Gebäudeprogramm, einer etwas tieferen Einlage in den Netzzuschlagsfonds sowie mit Kreditresten beim Technologietransfer.

805 BFE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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322

TRANSFERKREDITE DER LG 2: SICHERHEIT IM ENERGIEBEREICH

A231.0305 EIDGENÖSSISCHES NUKLEARSICHERHEITSINSPEKTORAT (ENSI)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 1 986 500 1 946 800 1 946 800 0 0,0

Der Beitrag dient der Finanzierung von Projekten im Bereich der Kernenergieforschung. Empfänger ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI). Der Einsatz der Mittel orientiert sich an den drei Forschungsschwerpunkten gemäss For-schungsstrategie des ENSI:

— Langzeitbetrieb der Kernkraftwerke, insbesondere Fragen der Alterung von Materialien — Extreme Naturereignisse, namentlich Erdbeben und Hochwasser — Entsorgungsfrage insbesondere im Zusammenhang mit der Realisierung von geologischen Tiefenlagern

RechtsgrundlagenBG vom 22.6.2007 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSIG; SR 732.2), Art. 12.

A231.0306 WASSERKRAFTEINBUSSEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 4 302 676 4 303 500 4 302 676 -825 0,0

Gemäss WRG kann der Bund Wasserzinsanteile zur Finanzierung von Ausgleichsbeiträgen zur Kompensation des Verzichts auf die Wasserkraftnutzung erheben. Empfänger sind die Kantone Graubünden und Wallis. Die Höhe der Ausgleichsbeiträge ent-spricht den entgangenen Wasserzinsen gemäss Anhang zum Artikel 6 VAEW. Haushaltsneutrale Finanzierung über Wasserzin-santeile (vgl. E120.0104 Wasserzinsanteile).

RechtsgrundlagenWasserrechtsgesetz vom 22.12.1916 (WRG; SR 721.80), Art. 22; V vom 25.10.1995 über die Abgeltung von Einbussen bei der Was-serkraftnutzung (VAEW; SR 721.821).

HinweiseVerpflichtungskredit «Wasserkrafteinbussen» (V0106.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

805 BFE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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323

BUNDESAMT FÜR STRASSEN

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Optimierung von Funktionalität, Verfügbarkeit, Sicherheit und Verträglichkeit des Nationalstrassennetzes — Fertigstellung, Ausbau, Unterhalt und Betrieb des Nationalstrassennetzes — Aufrechterhaltung und Verbesserung des Verkehrsflusses auf Nationalstrassen — Erschliessung der Potenziale der vernetzten/intelligenten Mobilität — Sicherstellung und stetiger Ausbau des Betriebes der nationalen Verkehrsmanagement-Zentrale Emmenbrücke — Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit mit dem Handlungsprogramm «Via sicura» — Stärkung des Langsamverkehrs im Agglomerations- und Freizeitverkehr

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Strategisches Entwicklungsprogramm Strasse und Zahlungsrahmen: Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat — Volksinitiative Förderung der Velo-, Fuss-, und Wanderwege: Begleitung der parlamentarischen Beratung zur Botschaft — Neuer Netzbeschluss (NEB): Aufbau der Projektorganisation und Vernetzung mit den Kantonen, schweizweiter Start des

Projekts — Strassenverkehr: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) mit den

Hauptthemen «selbstfahrende Autos» und «Anpassungen an Via sicura-Massnahmen» — Schnellladenetz für Elektroautos: Das Ausschreibungsverfahren für Schnelladestationen auf Rastplätzen ist gestartet — Einführung einer Abgabe auf Elektro-Fahrzeuge: (Voraussichtlich) Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Meilensteine wurden mehrheitlich erreicht. Der Termin für die Eröffnung der Vernehmlassung zur Revision des SVG wurde auf Juni 2019 verschoben, um eine Prüfung der Revisionsvorschläge und der Begründungen durch externe Experten zu ermöglichen. Die Einführung einer E-Abgabe soll mit der Strategie betreffend die Förderung der E-Mobilität abgestimmt werden.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 300,6 56,6 114,0 -186,7 -62,1Investitionseinnahmen 0,6 204,4 202,9 202,2 n.a.Aufwand 3 093,1 3 079,8 2 945,2 -147,9 -4,8Eigenaufwand 2 326,0 2 338,9 2 348,8 22,8 1,0Transferaufwand 767,1 741,0 596,4 -170,7 -22,3Investitionsausgaben 2 157,8 2 968,4 2 949,5 791,6 36,7

KOMMENTARDer Ertrag besteht zur Hauptsache aus Erträgen aus Drittmitteln und Kofinanzierungen sowie aus nicht finanzierungswirksamen Erträgen, die bei Inbetriebnahme von Projekten aus der Netzfertigstellung Nationalstrassen entstehen (Übernahme der von den Kantonen finanzierten Anteile). Beim Eigenaufwand entfallen rund 75  Prozent auf die Abschreibungen. Der Transferaufwand setzt sich u.a. zusammen aus den Beiträgen an die Strassenlasten der Kantone und an die europäischen Satellitennavigations-programme Galileo und EGNOS. Die Investitionsausgaben betreffen zur Hauptsache die Einlage in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Der grösste Teil der Ausgaben des ASTRA ist als stark gebunden einzustufen. Zu nennen sind die nicht werkgebundenen Beiträge an die Kantone (Kantonsanteile an den Mineralölsteuererträgen), die Pflichtbeiträge an GALILEO und EGNOS sowie die Einlage in den NAF (Zweckbindung in Verfassung).

Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2018 weniger Strecken aus der Netzfertigstellung in Betrieb genommen, weshalb der Ertrag entsprechend tiefer ausfiel. Die Investitionseinnahmen beinhalten einmalig 200 Millionen. Es handelt sich dabei um den Anteil der in das ASTRA überführten Aufgabe «Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen» an der Reserve des Infrastrukturfonds per Ende 2017. Diese Rückzahlung wurde dem Transferaufwand gutgeschrieben, was diesen um 200 Millionen entlastete. Die Zunahme bei den Investitionsausgaben ist hauptsächlich auf die Zweckbindung zusätzlicher Mittel für den NAF (Automobilsteu-er sowie 5 % der Mineralölsteuer) sowie auf die temporären Überträge aus der Spezialfinanzierung in den NAF zurückzuführen.

806 ASTRA 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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324

LG1: STRASSENNETZE UND VERKEHRSMANAGEMENT

GRUNDAUFTRAGDas ASTRA erforscht die Anforderungen an die Strasseninfrastruktur, legt die Standards fest, prüft die Funktionsfähigkeit, plant Strassennetze verkehrsträgerübergreifend, Projekte und Agglomerationsprogramme. Die Umsetzung eines kundenorientierten Verkehrsmanagements trägt zur Befriedigung steigender Mobilitätsbedürfnisse bei, festigt den Wirtschaftsstandort Schweiz und reduziert negative Einflüsse auf Umwelt, Natur und Mensch.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag 0,1 0,0 1,3 1,2 n.a.Investitionseinnahmen 0,0 0,0 0,0 0,0 -57,7Aufwand und Investitionsausgaben 55,5 44,9 32,8 -12,0 -26,8

KOMMENTARDer nicht budgetierte Ertrag der Leistungsgruppe Strassennetze und Verkehrsmanagement stammt aus der Rückvergütung eines Lieferanten, der wegen Nichterfüllung eines Vertrages belangt wurde. Der Aufwand und die Investitionsausgaben fallen deutlich tiefer aus, da entgegen der ursprünglichen Planung Projekte, die das Verkehrsmanagement betreffen, aus dem NAF finanziert werden konnten. Zudem wurden in der Auftragsforschung weniger Forschungsaufträge ausgeführt als geplant.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Gewährleistung der Nationalstrassenfunktionalität: Das ASTRA optimiert seine Instrumente, Studien und Massnahmen so, dass die Funktionalität der Nationalstrassen langfristig gewährleistet ist

– Durchgeführte Analysen zur Gewährleistung und Optimierung der Funktionalität der Nationalstrassen gemäss Jahresprogramm ASTRA (%, min.)

90 90 90

Flüssiger Verkehr auf den Nationalstrassen: Das ASTRA wendet Massnahmen zur Verflüssigung des Verkehrs an und entwickelt das Verkehrsmanagement auf den Nationalstrassen kontinuierlich weiter

– Überprüfung, Aktualisierung und Fortschreibung der Verkehrsmanagement-Grundlagendokumente gem. Mehrjahresprogramm ASTRA (%, min.)

70 90 70

– Sichergestellter Betrieb der Verkehrsmanagementzentrale (VMZ-CH) (%, min.) 99,5 99,5 99,5– Netzlänge der Nationalstrasse der durch die VMZ-CH überwacht ist (%, min.) 65 65 65Definition und Aufrechterhaltung der Standards der NS: Mittels Normen, Weisungen, Richtlinien setzt das ASTRA die Standards für die Nationalstrassen fest und stellt deren Kontinuität sicher

– Überprüfung und -arbeitung der Standards gemäss Mehrjahresprogramm (%, min.) 77 80 66– Durchführung des jährlichen Auditprogramms durch den Bereich Standards und Sicherheit der Infrastruktur (Anzahl, min.) 5 5 4Stärkung und Weiterentwicklung des Langsamverkehrs: Das ASTRA fördert mit geeigneten Massnahmen die Stärkung und Weiterentwicklung des Langsamverkehrs

– Grundlagen für die Verbesserung der fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Langsamverkehr (Anzahl, min.)

4 4 4

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht. Zu Abweichungen kam es in folgenden Bereichen:Überprüfung, Aktualisierung und Fortschreibung der Verkehrsmanagement-Grundlagendokumente gem. Mehrjahresprogramm ASTRA: Die geplanten Arbeiten konnten, bedingt durch einen personellen Engpass, nicht in vollem Umfang erledigt werden. Dieser Rückstand soll 2019 abgebaut werden.Überprüfung und Überarbeitung der Standards gemäss Mehrjahresprogramm: Die Erarbeitung der Standards war teilweise auf-wändiger als ursprünglich erwartet. Die entsprechenden Arbeiten werden 2019 nachgeholt.Durchführung des jährlichen Auditprogramms durch den Bereich Standards und Sicherheit der Infrastruktur: Es konnten auf-grund eines Personalausfalls lediglich 4 Audits durchgeführt werden.

806 ASTRA 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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325

LG2: NATIONALSTRASSENINFRASTRUKTUR

GRUNDAUFTRAGDie Erhaltung eines leistungs- und funktionsfähigen, sicher befahrbaren, möglichst verträglichen und optimal verfügbaren Na-tionalstrassennetzes dient der Sicherstellung des volkswirtschaftlichen Nutzens des Strassenverkehrs. Das ASTRA sorgt dafür, dass Anlagewert und Funktionalität der Nationalstrassen langfristig gewahrt bleiben. Diesem Ziel dienen namentlich die Netzfer-tigstellung, Kapazitätserweiterungen und spezifische Massnahmen zur Erhöhung der Verfügbar- und Verträglichkeit sowie der Sicherheit als auch der betriebliche Unterhalt. Damit soll zugleich der individuelle Strassenverkehr als wichtiger Teil der Mobilität gesichert werden.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag 40,1 12,6 59,9 47,3 375,9Investitionseinnahmen 0,6 4,4 2,9 -1,5 -34,8Aufwand und Investitionsausgaben 3 400,7 1 782,5 1 797,7 15,2 0,9

KOMMENTARDie Zunahme des Ertrags gegenüber dem Voranschlag 2018 ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Erträge aus Mit-finanzierungen/Drittmitteln im Nationalstrassenbereich zwar im NAF geplant waren, jedoch aus buchungstechnischen Gründen beim ASTRA vereinnahmt werden mussten. Weitere rund 10 Millionen Ertrag stammen aus einer den ehemaligen Infrastruktur-fonds (IF) betreffenden Korrekturbuchung für Drittmittel der Engpassbeseitigung aus dem Vorjahr. Vom Aufwand der Leistungs-gruppe Nationalstrasseninfrastruktur entfallen rund 95 Prozent auf die Abschreibungen der Nationalstrassen.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Substanzerhalt der Nationalstrasse: Das ASTRA stellt durch vorbeugenden Unterhalt sicher, dass die Nationalstrassen als Bauwerk dauerhaft erhalten werden können

– Anteil Brücken mit dringendem Reparaturbedarf (%, max.) 1,0 5,0 1,0Präzise Kostenschätzung der Projekte: Das ASTRA stellt durch die Anwendung von modernen Projektierungsinstrumenten die Einhaltung der Genauigkeitsvorgaben für die Kostenschätzung der Generellen Projekte sicher

– Projekte mit Kosten Ausführungsprojekt > 110% Kosten Generelles Projekt (Anzahl, max.) 0 0 0Verfügbarkeit Verkehrsfläche: Das ASTRA sorgt für eine hohe Verfügbarkeit der bestehenden Verkehrsfläche – Spurabbau länger als 72 Std. zusammenhängend am selben Ort auf stark befahrenen Strecken (Ø Tagesverkehr ≥ 40‘000 Fahrzeu-

ge) (Anzahl, max.)– 20 1

– Baustellen (ohne KBU) im Mehrschichtbetrieb mit oder ohne Nachtarbeit mit Dauer > 20 Tage und Ø Tagesverkehr ≥ 40‘000 Fahrzeuge (%, min.)

90 80 93

KOMMENTAREs wurde alle Ziele erreicht.

806 ASTRA 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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326

LG3: STRASSENVERKEHR

GRUNDAUFTRAGMit Hilfe von Regeln und Vorschriften wird der Strassenverkehr für die Verkehrsteilnehmenden sicherer gemacht. Die mit dem Strassenverkehr verbundenen Risiken und Nachteile, vor allem die hohe Zahl der Verkehrsopfer und negativen Beeinträchtigun-gen durch Lärm und Abgase, werden zum Schutz von Mensch, Natur und Umwelt reduziert. Vorschriften betreffend Fahrzeug-führenden, Fahrzeugen und Verhaltensvorschriften bezüglich Sicherheit und Umweltschutz sollen gleichwertig den Vorschriften der EU sein. Damit werden Handelshemmnisse reduziert und Innovationen gefördert, die zur Erreichung von Zielen in Verkehrs-sicherheit und Umweltschutz beitragen.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag 13,6 11,8 10,2 -1,6 -13,4Investitionseinnahmen 0,0 0,0 0,0 0,0 -57,7Aufwand und Investitionsausgaben 43,6 48,4 45,3 -3,1 -6,5

KOMMENTARDie Gebührenerträge aus dem Fahrzeug- und Fahrzeugführer-Register fielen 2018 tiefer aus als der für die Planung verwen-dete Durchschnittswert der letzten 4 Jahre. Der Aufwand und die Investitionsausgaben der Leistungsgruppe Strassenverkehr beinhalten hauptsächlich Personalaufwand, Informatikaufwand sowie Abschreibungen der Informatiksysteme. Der Rückgang gegenüber dem Voranschlag ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit der Einführung des Informationssystems Verkehrszulassung (IVZ) geringer ausgefallen sind als geplant.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Erhöhung der Verkehrssicherheit: Das ASTRA trägt insbesondere mit dem Verkehrssicherheitspaket "Via sicura" dazu bei, dass die Anzahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten reduziert werden kann

– Verkehrstote (Anzahl, max.) 230 230 233– Schwerverletzte (Anzahl, max.) 3 654 3 700 3 873Rechtssicherheit: Das ASTRA stellt sicher, dass die zum korrekten Vollzug des Bundesrechts nötigen Auskünfte an die Kantone rechtzeitig erfolgen

– Anteil der innerhalb von 10 Tagen erledigten Anfragen (%, min.) 96 90 95Abstimmung Strassenverkehrsrecht CH auf das der EU: Das ASTRA verfolgt die Entwicklung des EU-Rechts in den Bereichen Fahrzeugführer, Fahrzeuge und Verhaltensvorschriften. Gegebenenfalls leitet es die Anpassung der entsprechenden schweizerischen Erlasse ein

– Anteil EU-kompatibler Schweizer Verkehrserlasse (%, min.) 90 90 90

KOMMENTARDas Ziel einer weiteren Absenkung der Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten konnte nicht erreicht werden. Die Zunahme der Anzahl Schwerverletzter lässt sich insbesondere auf zwei Faktoren zurückführen. Zum einen liegt es an der stärkeren Verbrei-tung von E-Bikes. Zum anderen hat das gute Wetter dazu geführt, dass vor allem in den Sommer- und Herbstmonaten vermehrt Motor- und Fahrräder benützt wurden.

806 ASTRA 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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327

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 303 441 261 041 316 887 55 846 21,4Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 53 757 24 375 71 333 46 958 192,6E101.0001 Devestitionen (Globalbudget) 641 4 416 2 878 -1 538 -34,8Einzelpositionen E102.0108 Ertrag aus Übernahme Nationalstrassen 248 439 31 600 41 875 10 275 32,5Fiskalertrag E110.0124 Sanktion CO₂-Verminderung Personenwagen 605 650 800 150 23,1Transferbereich Rückzahlung Investitionsbeiträge E132.0102 Auflösung Reserve Infrastrukturfonds – 200 000 200 000 0 0,0Aufwand / Ausgaben 5 253 094 6 048 209 5 894 683 -153 526 -2,5Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 2 247 347 1 875 761 1 875 761 0 0,0 Kompensation Nachtrag -1 648 Kreditverschiebung -212 Abtretung 3 785 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 193 473 A201.0001 Investitionen (Globalbudget) 1 252 403 – – – –Transferbereich LG 1: Strassennetze und Verkehrsmanagement A231.0308 Polizeiliche Kontrollen des Schwerverkehrs 23 982 29 000 26 631 -2 369 -8,2A231.0309 Langsamverkehr, Fuss- und Wanderwege 2 090 2 427 2 176 -251 -10,3A236.0129 Historische Verkehrswege 2 371 2 373 2 348 -24 -1,0Mehreren Leistungsgruppen zugeordnet A230.0108 Allgemeine Strassenbeiträge 343 240 357 766 357 766 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 1 826 A230.0109 Kantone ohne Nationalstrassen 7 005 7 301 7 301 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 37 A231.0310 Europäische Satellitennavigationsprogramme Galileo und EGNOS 40 377 37 126 35 724 -1 403 -3,8A236.0119 Hauptstrassen 173 500 168 295 168 295 0 0,0A236.0128 Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen – 45 705 45 705 0 0,0A238.0001 Wertberichtigungen im Transferbereich 350 415 307 372 166 803 -140 569 -45,7Übriger Aufwand und Investitionen A250.0101 Einlage Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds – 3 215 085 3 206 174 -8 911 -0,3 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 84 500 A250.0102 Jährliche Einlage Infrastrukturfonds 810 365 – – – –

806 ASTRA 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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328

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 53 756 629 24 375 300 71 333 028 46 957 728 192,6finanzierungswirksam 51 759 966 24 375 300 71 364 093 46 988 793 192,8nicht finanzierungswirksam 1 996 663 – -31 065 -31 065 –

Die wichtigsten Komponenten des Funktionsertrages sind Mitfinanzierungen/Drittmittel (46,2 Mio.), Erträge aus Vermietun-gen und aus strassenbaupolizeilichen Verträgen (9,9 Mio.; z.B. Verträge für die Errichtung von Mobilfunk-Antennen, Verträge für die Gewährung von Durchleitungsrechten, Mietverträge), Gebührenerträge aus dem Fahrzeug- und Fahrzeugführer Register (3,9 Mio.), den Typengenehmigungen (4,4 Mio.) sowie Sonderbewilligungen (3,5 Mio.).

Die Zunahme gegenüber dem Voranschlag 2018 ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Erträge Mitfinanzierungen/Drittmittel im Umfang von 35 Millionen zwar im NAF geplant, jedoch aus buchungstechnischen Gründen beim ASTRA verein-nahmt werden mussten. Anschliessend wurden diese Mittel via Einlage in den NAF transferiert. Weitere rund 10 Millionen Ertrag stammen aus einer den ehemaligen Infrastrukturfonds (IF) betreffenden Korrekturbuchung für Drittmittel der Engpassbeseiti-gung aus dem Vorjahr.

RechtsgrundlagenVO über die Gebühren des Bundesamtes für Strassen vom 7.11.2007 (SR 172.047.40); VO über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV) vom 19.6.1995 (SR 741.511).

HinweiseEinnahmen teilweise (10 Mio.) zugunsten der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

E101.0001 DEVESTITIONEN (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 640 912 4 415 500 2 877 846 -1 537 655 -34,8

Unter dieser Finanzposition werden die Bruttoerlöse aus dem Verkauf von Parzellen, die für den Nationalstrassenbau nicht mehr benötigt werden (wie bspw. Bau-/Installationsflächen, Reserve Landumlegungen), ausgewiesen.

Die Verkäufe richten sich einerseits nach der Verfügbarkeit der Parzellen und andererseits nach der Marktsituation und sind deshalb nicht im Einzelnen planbar. Der Voranschlagswert entspricht dem Durchschnitt der Rechnungsjahre 2013 bis 2016. Im Berichtsjahr wurden nur wenige Restparzellen veräussert, weshalb der Ertrag tiefer ausfiel.

HinweiseEinnahmen zugunsten der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

E102.0108 ERTRAG AUS ÜBERNAHME NATIONALSTRASSEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 248 438 537 31 600 000 41 875 455 10 275 455 32,5

Das beschlossene Nationalstrassennetz wird gemäss NFA als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen gemeinsam fertiggestellt. Mit Inbetriebnahme gehen die Teilstücke in den Besitz des Bundes über. Der Anteil, den die Kantone an den vom Bund übernom-menen Teilstücken finanziert haben, löst beim Bund einen nicht finanzierungswirksamen Ertrag aus.

Im Berichtsjahr wurde folgendes Teilstück in Betrieb genommen: Gampel – Brig-Glis (Tunnel Eyholz) (VS).

RechtsgrundlagenBG vom 8.3.1960 über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11), Art.62a.

806 ASTRA 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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329

E110.0124 SANKTION CO₂-VERMINDERUNG PERSONENWAGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 604 810 650 000 800 239 150 239 23,1finanzierungswirksam 832 994 650 000 572 055 -77 945 -12,0nicht finanzierungswirksam -228 184 – 228 184 228 184 –

Die Zielwerte für die CO2-Emissionen von neuen Personenwagen wurden bis 2015, analog zur EU, auf durchschnittlich 130 g CO2/km abgesenkt. Falls die Importeure dieses Ziel nicht erreichen, wird eine Sanktion fällig. Bei den Grossimporteuren werden die Sanktio-nen durch das BFE erhoben. Das ASTRA ist für die Sanktionen bei Importeuren zuständig, die pro Jahr weniger als 50 neu zugelas-sene Fahrzeuge einführen («Kleinimporteure»).

Der Ertrag der 2018 erhobenen Sanktionen lag etwas über dem Voranschlag. Der nicht finanzwirksame Ertrag entspricht der Auflö-sung der Rückstellung, die mit dem Rechnungsabschluss 2017 gebildet wurde, um die (aufgrund der rückwirkenden Änderung der CO2-Verordnung) zu viel erhobenen Sanktionen zurück zu erstatten.

RechtsgrundlagenBG vom 23.12.2011 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz, SR 641.71), Art. 10–13, Art. 37.

HinweiseEinnahmen für zweckgebundenen Fonds «Sanktion CO2-Verminderung PW, NAF», siehe Band 1, Ziffer B82/34. Der Reinertrag der Sanktion (Bruttoerträge ASTRA und BFE abzüglich Total der Erhebungskosten) wurde 2018 dem Nationalstrassen- und Agglo-merationsverkehrsfonds (NAF) zugewiesen. Der Fondsbestand wird verzinst.

E132.0102 AUFLÖSUNG RESERVE INFRASTRUKTURFONDS

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 200 000 000 200 000 000 0 0,0

Seit 2018 wird die bisher im Infrastrukturfonds angesiedelte Aufgabe «Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen» neu über die Bundesrechnung abgewickelt. Dieser Aufgabe steht ein Anteil der Liquiditätsreserve des Ende 2017 ausgelaufenen Infrastrukturfonds zu, welcher 2018 in der Bundesrechnung als Einnahme verbucht und der Spezialfinanzierung Strassenverkehr gutgeschrieben wurde.

RechtsgrundlagenBG vom 30.9.2016 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG, SR 725.13), Art. 12.

HinweiseEinnahmen zugunsten der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

806 ASTRA 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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330

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 2 247 346 647 1 875 761 238 1 875 761 201 -37 0,0davon Kreditmutationen 195 398 138

finanzierungswirksam 474 639 808 158 504 200 122 757 796 -35 746 404 -22,6nicht finanzierungswirksam 1 737 468 317 1 691 582 438 1 718 747 763 27 165 325 1,6Leistungsverrechnung 35 238 522 25 674 600 34 255 642 8 581 042 33,4Personalaufwand 89 433 729 91 237 000 91 971 786 734 786 0,8

davon Personalverleih 3 069 – – – –Sach- und Betriebsaufwand 421 296 577 78 596 200 63 300 097 -15 296 103 -19,5

davon Informatiksachaufwand 37 983 086 45 408 400 36 796 139 -8 612 261 -19,0davon Beratungsaufwand 11 874 660 16 516 600 12 385 385 -4 131 215 -25,0davon Betrieb Nationalstrassen 358 331 214 – – – –

Abschreibungsaufwand 1 736 616 341 1 691 582 438 1 717 462 811 25 880 373 1,5Investitionsausgaben – 14 345 600 3 026 507 -11 319 093 -78,9Vollzeitstellen (Ø) 497 493 508 15 3,0

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Personalaufwand des ASTRA lag um rund 0,7 Millionen (0,8 %) über dem Voranschlag. Davon fielen 374 000 Franken bei Besoldungen und Arbeitgeberbeiträgen an sowie rund 361 000 Franken für die Erhöhung der Rückstellungen für aufgelaufene Ferien, Überzeit- und andere Zeitguthaben. Insgesamt belaufen sich die Rückstellungen in diesem Bereich per 31.12.2018 auf 5 652 068 Franken.

Die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitstellen hat sich durch die Besetzung von Vakanzen sowie mit der Einstellung von zusätz-lichem Personal für die Abwicklung von neuen Nationalstrassenprojekten gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 11 Stellen erhöht

Sach- und BetriebsaufwandBeim Sach- und Betriebsaufwand entstanden Kreditreste, davon 8,6 Millionen beim Informatikaufwand und 4,1 Millionen beim Beratungsaufwand.

Beim Informatikaufwand entfielen 30 Millionen auf den Betrieb der Fachapplikationen sowie 5,1 Millionen auf Projekte. Zu er-wähnen sind: Informationssystem Verkehrszulassungen (IVZ), ASTRA Datawarehouse (DWH) sowie Ablösung TDCost (Fachap-plikation für Baukosten- und Bauprojektmanagement). Gegenüber dem Voranschlag ist ein Minderbedarf von 8,6 Millionen zu verzeichnen. Diese Abweichung setzt sich hauptsächlich wie folgt zusammen: IVZ (-2,8  Mio.), Ablösung TDCost (-2,4  Mio.), ASTRANA (-1,2 Mio.), TARGA (-1,0 Mio.), Applikation Sonderbewilligungen (-0,6 Mio.) sowie das IT-System VIDEO.

Beim Beratungsaufwand entfielen rund 5,8 Millionen auf die Auftragsforschung. Beim allgemeinen Beratungsaufwand sind Leis-tungen für diverse fachliche Unterstützungen angefallen: Normierung im Strassen- und Verkehrswesen, Reorganisation und Digi-talisierung der physischen Archive in den Filialen, Mobility Pricing sowie Intelligente Mobilität. Die Mittel der Auftragsforschung wurden für Forschungsarbeiten im Rahmen des Forschungskonzepts «Nachhaltiger Verkehr 2017–2020» zu den Themenberei-chen «Vernetzte, intelligente Verkehrssysteme», «Verfügbarkeit der Verkehrsinfrastruktur», «Verkehrsplanung und Verkehrsfi-nanzierung» und «Strassen- und Verkehrssicherheit» verwendet. Gegenüber dem Voranschlag wurden 4,1  Millionen weniger ausgegeben als geplant. Diese Abweichung setzt sich hauptsächlich wie folgt zusammen: Forschung (-2,6 Mio.), Mobility Pricing (-0,8  Mio.), Standards und Sicherheit (-0,5 Mio.) sowie für Konformitätsprüfungen (-0,2 Mio.).

Der Betrieb Nationalstrassen wird ab 2018 aus dem NAF finanziert.

Der Abschreibungsaufwand besteht zur Hauptsache aus den Abschreibungen für den Nationalstrassenbau und den projektge-stützten Unterhalt. Nebst den ordentlichen Abschreibungen wurden Kreditüberschreitungen (Kreditmehrbedarf nach Art.  33 Abs. 3 FHG) von insgesamt 193,5 Millionen beansprucht, einerseits für die Zusatzabschreibungen aus dem Restatement 2017 für den Anteil 2018 (154,5 Mio.) sowie leicht höhere Abschreibungen aus den tatsächlichen Inbetriebnahmen 2018 (39 Mio.).

Kreditmutationen — Abtretungen des Eidg. Personalamts (EPA) von 2 570 700 Franken für die Ausbildung von Lernenden und Hochschul-

praktikanten sowie höhere Sozialversicherungsbeiträge. — Kreditabtretung des GS UVEK aus Sammelkredit nach Art. 20 Abs. 3 FHV von 1 214 000 Franken für zehn zusätzliche

NAF-Stellen. — Kreditverschiebung zu Gunsten BFS für Studie «sedex» 22 000 Franken. — Kreditverschiebung zu Gunsten BFS für Studie «Grenzquerender Personenverkehr» 30 000 Franken.

806 ASTRA 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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331

— Kreditverschiebung zu Gunsten BFS für Studie «Grenzquerender Güterverkehr» 50 000 Franken. — Kreditverschiebung zu Gunsten MeteoSchweiz Strassenwetterszenarien 110 000 Franken. — Kompensation im Rahmen des Nachtrags I/2018 an den departementalen Ressourcenpool von 1 648 000 Franken für die

Realisierung und Einführung von GEVER Bund (GENOVA). — Kreditüberschreitung (Kreditmehrbedarf nach Art. 33 Abs. 3 FHG) im Umfang von 193,5 Millionen Franken für Abschrei-

bungen Nationalstrassen.

HinweiseAusgaben finanziert aus der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: Strassennetze und

Verkehrsmanagement LG 2: Nationalstrasseninfrastruktur LG 3: Strassenverkehr Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 55 33 3 401 1 798 44 45Personalaufwand 16 17 58 60 16 15Sach- und Betriebsaufwand 33 15 437 25 22 23

davon Informatiksachaufwand 7 5 13 13 18 19davon Beratungsaufwand 8 8 3 3 1 1

Abschreibungsaufwand 5 1 1 730 1 711 2 6Investitionsausgaben 0 0 1 177 1 4 1Vollzeitstellen (Ø) 90 91 317 330 90 87

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Endbestand per 31.12.2017 – 90 512 500 90 512 500Auflösung – -90 512 500 -90 512 500

Auflösung und Verwendung von Reserven im Jahr 2018Im Verlaufe des Jahres 2018 wurden zweckgebundene Reserven im Umfang von 90 512 500 Franken aufgelöst. 84,5 Millionen betrafen Nationalstrassenprojekte und wurden an den NAF übertragen, die verbleibenden Reserven im Umfang von 6 Millionen wurden ohne Verwendung aufgelöst.

Antrag zur Bildung neuer ReservenEs werden keine neuen Reserven beantragt.

TRANSFERKREDITE DER LG 1: STRASSENNETZE UND VERKEHRSMANAGEMENT

A231.0308 POLIZEILICHE KONTROLLEN DES SCHWERVERKEHRS

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 23 982 269 29 000 000 26 631 172 -2 368 828 -8,2finanzierungswirksam 28 582 269 29 000 000 22 993 000 -6 007 000 -20,7nicht finanzierungswirksam -4 600 000 – 3 638 172 3 638 172 –

Zur Durchsetzung der Vorschriften des Strassenverkehrsrechts und zur Erreichung der Ziele des Güterverkehrsverlagerungs-gesetzes nehmen die Kantone zusätzliche Schwerverkehrskontrollen vor. Diese Kontrollen finden in eigens errichteten Schwer-verkehrskontrollzentren wie Unterrealta (GR), Schaffhausen (SH), Ostermundigen (BE), Ripshausen (UR) und St. Maurice (VS) sowie mobil auf der Strasse statt. Die in diesem Kredit eingestellten Mittel dienen dem Ausgleich der den Kantonen daraus entstehenden Kosten.

Die nicht finanzierungswirksame Abweichung von 3,6 Millionen ist buchungstechnischer Natur. Der Saldo entspricht der Auflö-sung der im Vorjahr gebildeten Abgrenzung sowie der Neubildung im Rechnungsjahr.

806 ASTRA 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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332

RechtsgrundlagenStrassenverkehrsgesetz vom 19.12.1958 (SVG, SR 741.01), Art. 53a; Schwerverkehrsabgabegesetz vom 19.12.1997 (SVAG, SR 641.81), Art. 19, Abs. 2; Güterverkehrsverlagerungsgesetz vom 19.12.2008 (GVVG, SR 740.1).

HinweiseFinanzierung aus Mitteln der LSVA (vgl. Ertragsposition Eidgenössische Zollverwaltung E110.0116 Schwerverkehrsabgabe).

A231.0309 LANGSAMVERKEHR, FUSS- UND WANDERWEGE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 089 551 2 426 600 2 175 697 -250 903 -10,3

Mit seinen Beiträgen verfolgt der Bund das Ziel, die Effizienz des Alltagsverkehrs im Agglomerationsgebiet zu steigern. Dazu ge-hören insbesondere Fuss- und Veloverkehr als eigenständige Mobilitätsformen und in Kombination mit anderen Verkehrsmitteln. Zudem soll das Wandern attraktiviert werden. Mit einer Erhöhung des Anteils dieser langsamen Verkehrsmittel am Gesamtver- kehr soll die Umweltbelastung verringert werden. Zu diesem Zweck leistet der Bund Beiträge an ausgewählte Pilotprojekte mit nationaler Vorbildwirkung und Ausstrahlung und berät die Kantone, Agglomerationen und Gemeinden bei der Umsetzung von Massnahmen. Endempfänger sind – gestützt auf detaillierte Leistungsvereinbarungen – Fachorganisationen von gesamtschwei- zerischer Bedeutung (z.B. Schweizer Wanderwege, Stiftung SchweizMobil, Fussverkehr Schweiz). Der Aufwand dient zu 70 Pro-zent den Fuss- und Wanderwegen, zu 30 Prozent dem Langsamverkehr.

RechtsgrundlagenBG vom 4.10.1985 über Fuss- und Wanderwege (FWG, SR 704), Art. 8, 11 und 12; BG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG, SR 725.116.2), Art. 25.

Hinweise30 Prozent der Ausgaben (Anteil Langsamverkehr) finanziert aus der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Zif-fer B 82/34.

A236.0129 HISTORISCHE VERKEHRSWEGE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 371 130 2 372 500 2 348 145 -24 355 -1,0

Über diesen Kredit gewährt der Bund Beiträge an die Erhaltung und Pflege inventarisierter historischer Verkehrswege (schüt-zenswerte Landschaften und Kulturdenkmäler). Endempfänger sind vor allem die Wegeigentümer, in der Regel Gemein-den oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die Beiträge bemessen sich nach den Bestimmungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes.

RechtsgrundlagenBG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2), Art. 28 und 29; BG vom 1.7.1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451), Art. 5, 13 und 14a; V vom 14.4.2010 über das Bundesinventar der histo-rischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS; SR 451.13).

Hinweise30 Prozent der Ausgaben finanziert aus der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

806 ASTRA 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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333

MEHREREN LEISTUNGSGRUPPEN ZUGEORDNETE TRANSFERKREDITE

A230.0108 ALLGEMEINE STRASSENBEITRÄGE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 343 240 191 357 766 007 357 766 006 -1 0,0davon Kreditmutationen 1 826 107

27 Prozent der Hälfte des Reinertrags der Mineralölsteuer auf Treibstoffen des Strassenverkehrs werden den Kantonen zur Finan-zierung von Strassenaufgaben zugewiesen. 98 Prozent dieses Anteils werden an alle Kantone verteilt. Die restlichen 2 Prozent gehen an die Kantone ohne Nationalstrassen (vgl. nachfolgende Finanzposition A230.0109). Die Beiträge je Kanton bemessen sich dabei nach der Länge der dem Motorfahrzeugverkehr geöffneten Strassen ohne Nationalstrassen und den Strassenlasten.

Aufgrund der gegenüber den Annahmen im Voranschlag gestiegenen Mineralölsteuererträge fielen die Kantonsanteile um 1,8 Millionen höher aus als budgetiert.

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung (Kreditmehrbedarf nach Art. 33 Abs. 3 FHG) im Umfang von 1 826 107 Franken infolge höherer

Mineralölsteuereinnahmen.

RechtsgrundlagenBG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG, SR 725.116.2), Art. 4 und 34.

HinweiseAusgaben finanziert aus der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

A230.0109 KANTONE OHNE NATIONALSTRASSEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 7 004 902 7 301 348 7 301 347 -1 0,0davon Kreditmutationen 37 248

Die Kantone, durch deren Gebiet keine Nationalstrassen führen, erhalten jährlich Ausgleichsbeiträge in der Höhe von 2 Prozent des Kantonsanteils an den zweckgebundenen Mineralölsteuereinnahmen des Bundes. Diese Beiträge sind für Strassenaufgaben zu verwenden. Die Beiträge je Kanton bemessen sich dabei nach der Länge der dem Motorfahrzeugverkehr geöffneten Strassen und den Strassenlasten dieser Kantone.

Auch bei dieser Finanzposition führten die Mehrerträge der Mineralölsteuern zu höheren Auszahlungen an die Kantone.

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung (Kreditmehrbedarf nach Art. 33 Abs. 3 FHG) im Umfang von 37 248 Franken infolge höherer Mine-

ralölsteuereinnahmen.

RechtsgrundlagenBG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG, SR 725.116.2), Art. 4 und 35.

HinweiseAusgaben finanziert aus der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

A231.0310 EUROPÄISCHE SATELLITENNAVIGATIONSPROGRAMME GALILEO UND EGNOS

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 40 376 951 37 126 100 35 723 525 -1 402 575 -3,8

Seit 2013 beteiligt sich die Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen Galileo und EGNOS.

Der jährliche Beitrag der Schweiz berechnet sich nach den seitens der Europäischen Union (EU) für Galileo und EGNOS einge-setzten Mitteln sowie dem Verhältnis der Bruttoinlandprodukte der Schweiz und der EU. Als Folge der aktualisierten Berechnun-gen wurden 2018 durch die EU rund 1,4 Millionen weniger beansprucht als im Voranschlag geplant.

806 ASTRA 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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334

RechtsgrundlagenBeschluss des Bundesrates vom 13.12.2013 zur vorläufigen Anwendung des am 12.3.2013 paraphierten Abkommens zu den euro-päischen Satellitennavigationsprogrammen.

A236.0119 HAUPTSTRASSEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 173 499 680 168 294 700 168 294 700 0 0,0

Der Bund leistet Beiträge an die Kosten der Kantone für die Hauptstrassen. Diese werden in Form von Globalbeiträgen ausgerich-tet und bemessen sich nach der Strassenlänge, der Verkehrsstärke sowie der Topographie.

RechtsgrundlagenBG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG, SR 725.116.2), Art. 13; Anhang 2 der V vom 7.11.2007 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVV, SR 725.116.21).

HinweiseAusgaben finanziert aus der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

A236.0128 HAUPTSTRASSEN IN BERGGEBIETEN UND RANDREGIONEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 45 704 500 45 704 500 0 0,0

Der Bund leistet Beiträge an die Kosten der Kantone für die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen. Diese werden in Form von Globalbeiträgen ausgerichtet und bemessen sich nach der Strassenlänge, der Verkehrsstärke sowie der Topographie. Bis 2017 wurden diese Beiträge über den Infrastrukturfonds ausgerichtet. Mit der Inkraftsetzung des NAF per 1.1.2018 wechselte diese Aufgabe in die Bundesrechnung.

RechtsgrundlagenBG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG, SR 725.116.2), Art. 14; Anhang 3 der V vom 7.11.2007 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVV, SR 725.116.21)

HinweiseVerpflichtunskredit «Hauptstrassen Berggebiete und Randregionen» (V0168.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Ausgaben finanziert aus der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

A238.0001 WERTBERICHTIGUNGEN IM TRANSFERBEREICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 350 414 710 307 371 700 166 802 531 -140 569 169 -45,7

Die Wertberichtigungen im Transferbereich beziehen sich auf die Investitionsbeiträge an Hauptstrassen und an die historischen Verkehrswege sowie auf die als Investitionsbeitrag ausgeschiedenen Anteile der Einlagen in den NAF. Da diese Ausgaben für den Bund nicht zu einem Vermögenszuwachs in Form von fertiggestellten Infrastrukturen führen, werden sie im gleichen Jahr vollständig wertberichtigt.

Gegenüber dem Voranschlag sind die Wertberichtigungen tiefer ausgefallen, da die Kantone wegen Projektverzögerungen deut-lich geringere Investitionsbeiträge an den Agglomerationsverkehr aus dem NAF beansprucht haben als geplant.

Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 184 Millionen ist erster Linie darauf zurückzuführen, dass 2018 einmalig 200 Millionen noch nicht verwendete Investitionsbeiträge an den Bund rückübertragen wurden. Es handelt sich dabei um den Anteil der Ende 2017 vorhandenen Reserve des Infrastrukturfonds, der zur Aufgabe «Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen» gehört. Diese Aufgabe wurde per 2018 in die Bundesrechnung übertragen. Der Rückfluss dieser Investitionsbeiträge entlastete die Wert-minderungen im Transferbereich entsprechend.

806 ASTRA 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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335

WEITERE KREDITE

A250.0101 EINLAGE NATIONALSTRASSEN- UND AGGLOMERATIONSVERKEHRSFONDS

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total – 3 215 084 700 3 206 174 130 -8 910 570 -0,3davon Kreditmutationen 84 500 000

finanzierungswirksam – 3 215 084 700 3 495 371 581 280 286 881 8,7nicht finanzierungswirksam – – -289 197 451 -289 197 451 –

Die Mittel des NAF dienen der effizienten und umweltverträglichen Bewältigung der für eine leistungsfähige Gesellschaft und Wirtschaft erforderlichen Mobilität in allen Landesgegenden.

Die Einlage in den NAF setzt sich 2018 wie folgt zusammen: — Mineralölsteuerzuschlag 1 792 411 196 — Automobilsteuer 398 331 189 — Nationalstrassenabgabe 349 583 131 — Sanktion CO2-Verminderung Personenwagen 10 596 300 — Mineralölsteuer (5 %) 135 210 131 — Temporäre Einlage Rückstellung SFSV alt 763 586 751 — Erträge aus Drittmitteln NAF 35 734 770 — Bewirtschaftungserträge NAF 9 918 113

Die temporäre Einlage aus der Rückstellung SFSV alt setzt sich aus der Rückerstattung der 2017 erfolgten Kürzung der Einlage in den Infrastrukturfonds (300 Mio.), dem anteiligen Übertrag der Reserve der Spezialfinanzierung Strassenverkehr per Ende 2017 (90 Mio.) sowie dem Übertrag der zweckgebundenen Reserven im Nationalstrassenbereich (84,5 Mio.) zusammen. Für die Auflösung der Reserven wurde eine Kreditüberschreitung nach Art. 35 Bst. a FHG (Auflösung zweckgebundene Reserven aus Globalbudget) beantragt.

Hinzu kamen Abgrenzungen aus dem Jahresabschluss 2017 des ASTRA im Umfang von netto 289 Millionen. Dabei handelt es sich um den Gegenwert von Leistungen, die zwar bereits 2017 von Externen im Bereich der Nationalstrassen erbracht wurden, bei denen aber die Rechnung per Ende 2017 noch nicht vorlag. Die 289 Millionen wurden 2018 direkt für die Begleichung dieser ausstehenden Rechnungen eingesetzt. Unter den Einnahmen des NAF werden die 289 Millionen deshalb nicht aufgeführt.

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung im Umfang von 84,5 Millionen im Zusammenhang für die Auflösung der zweckgebundenen Reser-

ven des ASTRA im Nationalstrassenbereich (Übertrag an NAF).

RechtsgrundlagenBV 86; BG vom 30.9.2016 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG; SR 725.13), Art. 4 und 12; BG vom 23.12.2011 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz, SR 641.71), Art. 10–13, Art. 37.

Hinweise«Temporäre Einlagen Rückstellung SFSV alt» finanziert aus der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

806 ASTRA 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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337

BUNDESAMT FÜR KOMMUNIKATION

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Stärkung eines vielfältigen Mediensystems, das zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung beiträgt — Ermöglichung von vielfältigen, preiswerten und konkurrenzfähigen Fernmelde- und Postdiensten (inkl. Dienstleistungen

des Zahlungsverkehrs) — Gewährleistung von sicheren und modernen Kommunikationsinfrastrukturen — Regelung des Marktzugangs für Fernmeldeanlagen und elektrische Geräte — Sicherstellung einer effizienten und nachhaltigen Verwaltung der Frequenz- und Adressierungsressourcen — Wahrung der Schweizer Interessen bezüglich Internet-Governance und Verwaltung von kritischen Internetressourcen — Förderung von Sicherheit und Vertrauen in der Informationsgesellschaft

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Gesetz über elektronische Medien: Eröffnung der Vernehmlassung — Konzession SRG: Erteilung der neuen Konzession ab 2019 durch BR — Revision des Fernmeldegesetzes (FMG): Vorbereitung der Ausführungsverordnungen zuhanden des BR — Strategie Digitale Schweiz: Beschluss über die Weiterentwicklung durch den BR

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Mehrzahl der Meilensteine konnte erreicht werden. Zu Verzögerungen kam es bei einem Projekt:Revision des Fernmeldegesetzes (FMG): Die parlamentarische Debatte des Gesetzesentwurfs wurde begleitet und die gewünsch-ten Verwaltungsberichte erstellt. Die Debatte dauerte länger als antizipiert. Mit der Redaktion der Ausführungsbestimmungen wurde aufgrund des noch laufenden Gesetzgebungsprozesses zugewartet.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 59,5 42,8 36,8 -22,7 -38,1Investitionseinnahmen 0,0 – 0,0 0,0 -48,2Aufwand 139,9 311,1 306,9 167,0 119,4Eigenaufwand 60,6 62,6 59,4 -1,2 -2,0Transferaufwand 79,3 248,5 247,6 168,2 212,0Finanzaufwand 0,0 0,0 – 0,0 -100,0Investitionsausgaben 0,4 1,9 1,1 0,8 218,6A.o. Ertrag und Einnahmen 62,1 62,1 62,1 0,0 0,0

KOMMENTARDer Eigenaufwand des BAKOM fällt vor allem für die Aufgaben im Fernmeldewesen an, aus denen auch der Grossteil der (Gebüh-ren-)Erträge stammt. Der Transferaufwand entfällt hingegen im Wesentlichen auf zwei Voranschlagskredite im Bereich der Medi-en, die indirekte Presseförderung (50 Mio.) und den Beitrag an das SRG-Angebot für das Ausland (19 Mio.). Während der Beitrag für die indirekte Presseförderung im Gesetz festgelegt ist, sind die übrigen Aufwände des Amtes eher schwach gebunden.

Im Vergleich zur Rechnung 2017, in der aus dem ausserordentlichen Einzug der kumulierten Überschüsse der Firma Switch aus der Delegation der Verwaltung der Internet Domain «.ch» ein Mehrertrag resultierte, bewegten sich die Erträge im Jahr 2018 wieder auf durchschnittlichem Niveau. Der Aufwand lag 167 Millionen über der Vorjahreshöhe, was auf die Bildung einer Rückstel-lung von 170 Millionen für die Rückerstattung der zu Unrecht auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren erhobenen Mehr-wertsteuern zurückzuführen ist. Der Eigenaufwand veränderte sich (unter Einschluss der Investitionsausgaben) gegenüber dem Vorjahr praktisch nicht. Der ausserordentliche Ertrag stammt aus dem Auktionserlös aus der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen im Jahr 2012. Um die Erträge periodengerecht zuzuordnen, wird seit 2017 über die Laufzeit der erteilten Funkkonzession (bis 2028) eine jährliche Abgrenzung von 62,1 Millionen vorgenommen.

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338

LG1: MEDIEN

GRUNDAUFTRAGDie Rahmenbedingungen für die Stärkung eines vielfältigen Mediensystems zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung werden unter Berücksichtigung der technischen und ökonomischen Transformationsprozesse sowie der sich ändernden Nut-zungsgewohnheiten sichergestellt. Es werden die Voraussetzungen für die Gewährleistung eines identitätsstiftenden Service public auf nationaler, sprachregionaler und lokaler Ebene im Bereich der elektronischen Medien sowie die Grundlagen für eine nachhaltige Medienförderung geschaffen.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 4,2 4,1 4,1 0,0 1,1Aufwand und Investitionsausgaben 11,8 12,8 12,0 -0,8 -6,0

KOMMENTAREtwa 95 Prozent des Ertrags stammen aus dem Teil der Radio- und Fernsehempfangsgebühr, der gemäss Art. 68a Abs. 1 Bst. f Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) der Finanzierung der entsprechenden Tätigkeiten des BAKOM dient.

Aufwand und Ertrag bewegten sich auf dem Niveau des Vorjahres.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Service Public: Die Grundlagen zur Stärkung des Medienplatzes Schweiz werden geschaffen – Verlängerung der Konzessionen für die Radioveranstalter mit Gebührenanteil (ja/nein) – ja ja– Ausschreibung der Konzessionen für Regionalfernsehveranstalter mit Gebührenanteil (ja/nein) – ja neinErfüllung Leistungsaufträge: Die SRG und die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter erbringen die vorgesehenen Leistungen zum Service public

– Programmanalyse und Publikumsbefragung durchgeführt (ja/nein) ja ja ja– Evaluationsberichte der Veranstalter erstellt und publiziert (ja/nein) nein ja neinRadio- und Fernsehempfangsgebühren: Die Finanzierung von Radio und Fernsehen wird sichergestellt – Jährliche Revision zur Qualitätssicherung (juristische und Finanzaufsicht) bei der Erhebungsstelle durchgeführt (ja/nein) ja ja ja– Finanzrevisionen bei privaten Radio- und Fernsehveranstaltern und Dritten pro Jahr (Anzahl, min.) 7 5 5Digitalisierung: Radio wird auf digitale Verbreitungswege migriert – Anteil der konzessionierten Privatradioprogramme mit digital-terrestrischer Verbreitung (%, min.) 98 95 100

KOMMENTARDie Ziele wurden weitgehend erreicht. Es ergeben sich folgende Bemerkungen:Service Public: Statt der ursprünglich vorgesehenen Ausschreibung der Konzessionen für Regionalfernsehveranstalter mit Ge-bührenanteil sollen mit Blick auf das neue Bundesgesetz für elektronische Medien alle Ende 2019 auslaufenden Radio- und Fernsehkonzessionen bis 2024 verlängert werden. In einem ersten Schritt wurde dafür 2018 der Inhalt des Leistungsumfangs definiert. Die Erteilung der Konzessionen auf Gesuch hin erfolgt in einem zweiten Schritt 2019. Die Messgrösse wurde für den Voranschlag 2019 angepasst.Erfüllung Leistungsaufträge: Die Evaluationsberichte der Veranstalter als solche werden nicht publiziert, da die einzelnen Berichte regelmässig vertrauliche Informationen enthalten. Stattdessen erfolgte schon vor einiger Zeit die Publikation eines Evaluations-berichts, welchen das BAKOM bei der Universität Zürich bestellte, um das System der externen Qualitätsüberprüfung gesamthaft zu überprüfen. Die Messgrösse wurde für den Voranschlag 2019 angepasst.Digitalisierung: Die Verbreitung der UKW-Radioprogramme auch über DAB+ wurde schneller als erwartet realisiert und ist bereits abgeschlossen. Die Ziele im Zusammenhang mit der digitalen Migration im Radiobereich werden daher für den Voranschlag 2019 inhaltlich angepasst.

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339

LG2: FERNMELDE- UND POSTWESEN

GRUNDAUFTRAGDie Rahmenbedingungen für wirksamen Wettbewerb und eine bedürfnisgerechte Grundversorgung werden sichergestellt, damit Bevölkerung und Wirtschaft sichere, moderne Kommunikationsinfrastrukturen und vielfältige, preiswerte sowie konkurrenzfähi-ge Fernmelde- und Postdienste (inkl. Grundversorgung im Zahlungsverkehr) zur Verfügung gestellt werden können. Im Fern-meldebereich werden die Versorgung mit Funkfrequenzen und Adressierungselementen (namentlich Internetdomains) und ein störungsfreier Funkverkehr gewährleistet, der Marktzugang für Fernmeldeanlagen, elektrische Geräte geregelt sowie die Weiter-entwicklung der Informationsgesellschaft begleitet, wobei Chancen und Risiken adressiert werden.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 41,7 23,6 19,5 -4,1 -17,3Aufwand und Investitionsausgaben 48,9 51,3 48,1 -3,2 -6,3

KOMMENTARDer Ertrag lag um rund 4 Millionen unter dem Voranschlag, hauptsächlich weil die ursprünglich bereits für 2018 geplante Auktion von Mobilfunkfrequenzen auf Anfang 2019 verschoben wurde. Deshalb wird die Entschädigung für den damit zusammenhän-genden Verwaltungsaufwand des BAKOM (rund 2,5 Mio.) erst 2019 vereinnahmt werden. Auch der Aufwand lag unter dem Voranschlag. Dies hat zahlreiche Gründe, darunter die Verzögerungen bei den Revisionen des Fernmelde- und Postgesetzes.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Strategie Digitale Schweiz: Die nationale Informationsgesellschaft wird gefördert und die Sicherheit und das Vertrauen der Nutzenden von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gestärkt

– Interesse an der Publikation "Geschichten aus dem Internet" - Konsultationen (Printversion und Internetseite) (Anzahl, min.) – 175 000 94 452Fernmeldemarkt: Die Grundlagen zur Förderung von Wettbewerb werden geschaffen, um die Entwicklung und Vielfalt in den Bereichen Dienste und (Netz-)Infrastruktur weiter voranzutreiben

– Platzierung der Schweiz im internationalen Länderranking Breitbandnutzung OECD (Rang, min., Ist-Wert=Vorjahr) 1 5 1– Aktuelle Fernmeldestatistik ist erstellt und wird publiziert (ja/nein) – ja jaFunkfrequenzen: Die bedarfsgerechte Verfügbarkeit, der gleichberechtigte Zugang und die störungsfreie Nutzung werden sichergestellt

– Jährliche Genehmigung des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ) durch den Bundesrat (ja/nein) ja ja ja– Anteil Funkstörungen von Sicherheitsdiensten, die innerhalb acht Stunden geklärt sind (%, min.) 96,0 80,0 99,0Zuteilung knapper Ressourcen: Funkfrequenzen und Adressierungselemente (inklusive Internetdomains) werden effizient verwaltet und korrekt zugeteilt

– Anteil berechtigte Beanstandungen an den bearbeiteten Funkkonzessionen bei der Erteilung und Mutation (%, max.) 0,3 0,5 0,3– Anteil der Zuteilungsgesuche über das elektronische Portal (BAKOM Online) am Total der Zuteilungsgesuche (%, min.) – 65 76

KOMMENTARDie Ziele wurden weitgehend erreicht. Grössere Abweichungen waren in folgenden Bereichen zu verzeichnen:Strategie Digitale Schweiz: Die im Voranschlag 2018 etablierten Zielwerte für das Interesse an der Publikation «Geschichten aus dem Internet» waren zu hoch angesetzt und wurden für den Voranschlag 2019 gesenkt. Funkfrequenzen: Im Bereich Funkstörungen von Sicherheitsdiensten, die innerhalb von acht Stunden geklärt sind, wurde der Sollwert mit einem effektiven Anteil von 99 Prozent deutlich übertroffen. Das positive Ergebnis wurde wesentlich durch Zeit-punkt (Meldung innerhalb Bürozeiten), Ort (in Bezug auf die vier BAKOM-Standorte) und Komplexitätsgrad der angefallenen Störungen begünstigt. Die Messgrösse wurde für den Voranschlag 2019 ersetzt.

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 121 549 104 964 98 897 -6 068 -5,8Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 45 878 27 672 23 634 -4 038 -14,6Regalien und Konzessionen E120.0105 Konzessionsabgaben Programmveranstalter 2 408 2 600 2 334 -266 -10,2E120.0106 Funkkonzessionsgebühren 10 764 11 900 10 649 -1 251 -10,5Übriger Ertrag und Devestitionen E150.0111 Einnahmen aus Verwaltungsverfahren/-strafverfahren 445 648 226 -422 -65,1Ausserordentliche Transaktionen E190.0102 a.o. Ertrag Mobilfunkfrequenzen 62 054 62 145 62 054 -91 -0,1Aufwand / Ausgaben 140 269 312 999 308 078 -4 920 -1,6Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 60 745 64 114 60 098 -4 016 -6,3 Kompensation Nachtrag -526 Abtretung 1 180 Kreditüberschreitung Reserven (Art. 35 Bst. a FHG) 389 Einzelkredite A202.0148 Debitorenverluste 182 425 423 -2 -0,5 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 110 Transferbereich LG 1: Medien A231.0311 Beitrag Angebot SRG für das Ausland 19 169 19 034 18 570 -464 -2,4A231.0312 Beitrag Ausbildung Programmschaffender 996 1 010 970 -39 -3,9A231.0313 Beitrag Verbreitung Programme in Bergregionen 813 860 672 -188 -21,8A231.0315 Beitrag Medienforschung 2 098 2 170 2 084 -86 -4,0A231.0317 Neue Technologie Rundfunk 2 310 1 300 1 296 -4 -0,3A231.0318 Zustellermässigung Zeitungen und Zeitschriften 50 000 50 000 50 000 0 0,0A231.0390 Rückerstattung MWST Empfangsgebühren – 170 000 170 000 0 0,0 Kreditmehrbedarf (Art. 33 Abs. 3 FHG) 170 000 LG 2: Fernmelde- und Postwesen A231.0314 Beiträge an Internationale Organisationen 3 955 4 087 3 965 -121 -3,0

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 45 878 163 27 671 800 23 633 533 -4 038 267 -14,6finanzierungswirksam 45 869 698 27 671 800 23 623 775 -4 048 025 -14,6nicht finanzierungswirksam 8 465 – 9 758 9 758 –

Der Funktionsertrag des BAKOM stammt hauptsächlich aus Verwaltungsgebühren im Bereich des Fernmeldewesens. Der grösste Teil entfällt dabei mit knapp 14 Millionen auf Verwaltungsgebühren für die Verwaltung und technische Kontrolle des Frequenz-spektrums. Weitere Erträge stammen aus der Verwaltung und Zuteilung von Adressierungselementen (3 Mio.), der Entschädi-gung für die Aufgaben des BAKOM im Zusammenhang mit der Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren und der Durchsetzung der Gebührenpflicht gemäss RTVG (rund 4 Mio.), aus der Zuteilung und Verwaltung der Internet Domain «.swiss» (1,6 Mio.) sowie aus der Aufsicht über die Fernmeldediensteanbieterinnen (0,5 Mio.).

Die Mindereinnahmen von rund 4 Millionen gegenüber dem Voranschlag resultierten zum grössten Teil aus der Verschiebung der ursprünglich für 2018 geplanten Auktion von Mobilfunkfrequenzen auf Anfang 2019. Die Entschädigung für den mit der Auktion zusammenhängenden Verwaltungsaufwand des BAKOM (rund 2,5 Mio.) wird deshalb erst 2019 vereinnahmt werden. Zudem lagen die Verwaltungsgebühren für Funkkonzessionen unter den Erwartungen.

Im Vergleich zur Rechnung 2017 liegt der Funktionsertrag deutlich tiefer, weil damals die kumulierten Überschüsse der Firma Switch aus der Delegation der Verwaltung der Internet Domain «.ch» eingezogen wurden, was einen einmaligen Einnahmesprung zur Folge hatte.

Nichtfinanzierungwirksame Erträge stammten aus Anlagegewinnen aus dem Verkauf dreier Verwaltungsfahrzeuge und den Rückstellungen für nicht bezogene Ferien-, Überzeit- und andere Zeitguthaben des Personals.

RechtsgrundlagenRadio- und Fernsehgesetz vom 24.3.2006 (RTVG; SR 784.40), Art. 68a Abs. 1 Bst. f und Art. 100; Fernmeldegesetz vom 30.4.1997 (FMG; SR 784.10), Art. 40.

E120.0105 KONZESSIONSABGABEN PROGRAMMVERANSTALTER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 408 178 2 600 000 2 333 729 -266 271 -10,2

Konzessionierte Veranstalter schweizerischer Programme entrichten eine jährliche Konzessionsabgabe. Die Abgabe beträgt pro Kalenderjahr 0,5 Prozent der 500 000 Franken übersteigenden Bruttoeinnahmen der Veranstalter aus Werbung und Sponsoring.

Die Einnahmen liegen knapp 0,3 Millionen unter dem Voranschlag. Zum einen lagen die massgeblichen Werbeerträge tiefer und zum anderen haben zwei Aufsichtsverfahren betreffend die Konzessionsabgabe deren Erhebung verzögert.

RechtsgrundlagenRadio- und Fernsehgesetz vom 24.3.2006 (RTVG; SR 784.40), Art. 22.

HinweiseEinnahmen zugunsten der Spezialfinanzierung «Medienforschung und Rundfunktechnologie», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

E120.0106 FUNKKONZESSIONSGEBÜHREN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 10 764 465 11 900 000 10 649 449 -1 250 551 -10,5

Die Funkkonzessionäre bezahlen für die ihnen übertragenen Nutzungsrechte am Frequenzspektrum eine Konzessionsgebühr. Der überwiegende Teil der Einnahmen stammt aus Funkkonzessionsgebühren für den Richtfunk. Dieser wird namentlich für den Datentransport von Mobilfunkantennen zu den Übertragungsleitungen eingesetzt.

808 BAKOM 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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342

Die Einnahmen aus den Funkkonzessionsgebühren liegen fast 1,3 Millionen unter dem Voranschlagswert. Die Mindereinnahmen sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Mobilfunkanbieter für die Erschliessung ihrer Antennen vermehrt auf Glas-faserleitungen statt Richtfunk setzen.

RechtsgrundlagenFernmeldegesetz vom 30.4.1997 (FMG; SR 784.10), Art. 39 und Fernmeldegebührenverordnung vom 7.12.2007 (GebV-FMG; SR 784.106).

E150.0111 EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSVERFAHREN/-STRAFVERFAHREN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 444 550 648 000 226 050 -421 951 -65,1

Die Einnahmen stammen zum grössten Teil aus Bussen für Widerhandlungen gegen die Radio- und Fernsehgebührenpflicht (Schwarzseher und -hörer).

Die Einnahmen lagen rund zwei Drittel unter dem Voranschlagswert. Die Meldungen zu Schwarzsehern und -hörern lassen sich vermehrt nicht mehr im vereinfachten Verfahren erledigen, sondern müssen zur Anzeige gebracht werden. Da die Behandlung von Anzeigen deutlich mehr Aufwand verursacht, wurden weniger Verwaltungsstrafverfahren durchgeführt, was wiederum Min-dereinnahmen zur Folge hatte.

Das bisherige Melde- und Gebührensystem lief am 31.12.2018 aus; ab 2019 ist eine geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fern-sehen geschuldet. Die Billag AG beendete daher ihre Visiten in den Haushalten per Ende August 2018. In den Monaten September bis Dezember 2018 wurden dem BAKOM somit keine «neuen» Anzeigen mehr übermittelt. Auch dies führte zu Mindereinnahmen.

RechtsgrundlagenRadio- und Fernsehgesetz vom 24.3.2006 (RTVG; SR 784.40), Fernmeldegesetz vom 30.4.1997 (FMG; SR 784.10).

E190.0102 A.O. ERTRAG MOBILFUNKFREQUENZEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 62 053 848 62 144 500 62 053 848 -90 652 -0,1

Der Auktionserlös aus der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen im Jahr 2012 betrug inklusive Zinsen insgesamt 1,025 Milliarden und wurde in den Jahren 2012, 2015 und 2016 ausserordentlich vereinnahmt. Um die Erträge periodengerecht zuzuordnen, wird ab 2017 über die Laufzeit der erteilten Funkkonzession (bis 2028) eine jährliche Abgrenzung von 62,1 Millionen vorgenommen.

RechtsgrundlagenFernmeldegesetz vom 30.4.1997 (FMG; SR 784.10).

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343

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 60 745 192 64 113 612 60 097 520 -4 016 092 -6,3davon Kreditmutationen 1 043 812

finanzierungswirksam 51 700 218 54 860 312 51 324 266 -3 536 046 -6,4nicht finanzierungswirksam 1 529 692 1 425 000 1 110 881 -314 119 -22,0Leistungsverrechnung 7 515 283 7 828 300 7 662 373 -165 927 -2,1Personalaufwand 43 922 827 44 446 800 43 552 746 -894 054 -2,0

davon Personalverleih – – 70 583 70 583 –Sach- und Betriebsaufwand 15 156 978 16 349 424 14 295 248 -2 054 176 -12,6

davon Informatiksachaufwand 5 851 942 5 281 600 5 647 912 366 312 6,9davon Beratungsaufwand 1 707 933 2 808 424 2 170 674 -637 750 -22,7

Abschreibungsaufwand 1 307 865 1 425 000 1 110 881 -314 119 -22,0Finanzaufwand 112 4 100 – -4 100 -100,0Investitionsausgaben 357 411 1 888 288 1 138 646 -749 642 -39,7Vollzeitstellen (Ø) 253 252 249 -3 -1,2

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Minderaufwand von knapp 0,9 Millionen resultierte hauptsächlich aus einem um drei FTE tieferen Personalbestand (-0,7 Mio.) als Folge verschiedener Vakanzen. Zudem lagen die Ausgaben für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden tiefer als veranschlagt (-0,2 Mio.).

Sach- und BetriebsaufwandBeim Informatiksachaufwand resultierte ein Mehraufwand von knapp 0,4 Millionen. Von den insgesamt 5,6 Millionen entfielen rund 4,9 Millionen auf den Betrieb der IKT des BAKOM und 0,7 Millionen auf Projekte. Die Projektmittel wurden hauptsächlich für das Projekt «GeMig BAKOM» (GEVER-Migration im Rahmen des bundesweiten Programms GENOVA) und das Programm «eGov UVEK» (neue Online-Plattform, BAKOM ist Pilotamt) verwendet. Für den Betrieb der IKT wurden für die Büroautomation, Telekommunikation und SAP durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) knapp 3,8 Millionen in Rechnung gestellt. Die weiteren Betriebsausgaben entfielen auf das Vorgangsbearbeitungssystem, das aktuelle Dokumentenmanagement-system sowie auf technische Fachanwendungen des BAKOM. Der Mehraufwand ist hauptsächlich auf die Arbeiten am Netzwerk im Rahmen des Gebäudeumbaus, Anpassungen bei der Migration einer Fachanwendung, die Arbeiten im Zusammenhang mit der Auktion von Mobilfunkfrequenzen sowie den Betrieb der Büroautomation zurückzuführen.

Beim Beratungsaufwand betraf das grösste Beratungsmandat mit einem Umfang von 0,5 Millionen die Marketingkampagne für die Internetdomain «.swiss». Damit soll die Bekanntheit dieser Domain weiter gesteigert werden. Für die Verwaltung der Internetdomain «.swiss» schlug ein zweites Mandat mit rund 0,4 Millionen zu Buche. Für die Vorbereitung der Auktion von Mobil-funkfrequenzen Anfang 2019 wurden mit rund 140 000 Franken gut 0,2 Millionen weniger verwendet als budgetiert. Dafür und für weitere verzögerte Vorhaben wird die Bildung zweckgebundener Reserven beantragt.

Beim übrigen Sach- und Betriebsaufwand war ein Minderaufwand von knapp 1,8 Millionen zu verzeichnen. Der Minderbedarf rührt zum grössten Teil daher, dass 2018 keine grossen internationalen Konferenzen organisiert werden mussten und im Bereich der Funknutzungen von Satelliten weniger Aufwand anfiel. Weitere Gründe für den Minderbedarf waren günstigere Unterhaltsarbei-ten bei den Funkmesssystemen, der tiefere Aufwand für den Liegenschaftsunterhalt sowie Minderausgaben bei nicht aktivierba-ren Sachgütern und den effektiven Spesen.

InvestitionsausgabenDie Investitionsausgaben, die im Wesentlichen für die Infrastruktur des schweizweiten Funkmessnetzes des BAKOM vorgesehen waren, konnten nur zu einem Teil getätigt werden, da bei der Beschaffungsstelle Verzögerungen aufgetreten sind. Es wird des-halb die Bildung zweckgebundener Reserven im Umfang von 744 000 Franken beantragt.

Kreditmutationen — Abtretungen des Eidg. Personalamts von 1 180 400 Franken für zusätzliche Pensionskassenbeiträge, familienergänzende

Kinderbetreuung, Lernende, Fach- und Hochschulpraktikanten sowie die Förderung der beruflichen Integration. — Kreditüberschreitung im Umfang von 389 412 Franken durch Auflösung zweckgebundener Reserven (siehe Übersicht über

die Reserven). — Abtretungen des BAKOM an das Generalsekretariat GS UVEK für das Programm «GeMig UVEK» in Höhe von

526 000 Franken.

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GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: Medien LG 2: Fernmelde- und Postwesen Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 12 12 49 48 Personalaufwand 9 9 35 35 Sach- und Betriebsaufwand 2 3 13 11

davon Informatiksachaufwand 1 1 5 5 davon Beratungsaufwand 0 0 1 2

Abschreibungsaufwand 0 0 1 1 Finanzaufwand 0 – 0 – Investitionsausgaben 0 0 0 1 Vollzeitstellen (Ø) 53 51 200 198

A202.0148 DEBITORENVERLUSTE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 182 469 425 300 423 046 -2 254 -0,5davon Kreditmutationen 110 000

Debitorenverluste, die auf den ausserhalb des Globalbudgets verbuchten Einnahmen aus Konzessionsabgaben (E120.0105), Funkkonzessionsgebühren (E120.0106) und Verwaltungsverfahren und -strafverfahren (E150.0111) anfallen, werden ebenfalls ausserhalb des Globalbudgets verbucht.

Da von einem konzessionierten Veranstalter die Konzessionsabgaben für Radio und Fernsehen nicht bezahlt wurden (siehe E120.0105), musste die Forderung an die Zentrale Inkassostelle abgetreten werden. Durch diese Abtretung wurde der Voranschlags-kredit entsprechend überschritten (kein Nachtragskredit erforderlich gemäss Art. 33 Abs. 3 Bst. c des Finanzhaushaltsgesetzes).

RechtsgrundlagenRadio- und Fernsehgesetz vom 24.3.2006 (RTVG; SR 784.40), Fernmeldegesetz vom 30.4.1997 (FMG; SR 784.10).

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung (Art. 33 Abs. 3 Bst. c FHG) von 110 000 Franken als Folge einer Forderungsabtretung an die Zentra-

le Inkassostelle.

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Endbestand per 31.12.2017 513 000 2 589 834 3 102 834Bildung aus Rechnung 2017 – 2 395 000 2 395 000Auflösung – -771 378 -771 378Endbestand per 31.12.2018 513 000 4 213 456 4 726 456Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 2 219 000 2 219 000

Auflösung und Verwendung von Reserven im Jahr 2018Im Verlauf des Jahres 2018 wurden zweckgebundene Reserven von insgesamt rund 390 000 Franken für die Realisierung verzö-gerter Projekte aufgelöst. Knapp 250 000 Franken entfielen auf verzögerte Projekte im Bereich Radio-Monitoring und Elektro-magnetische Verträglichkeit. Weiter wurden gut 140 000 Franken für die Vorbereitung der Auktion von Mobilfunkfrequenzen aufgelöst.

Darüber hinaus wurden zweckgebundene Reserven im Umfang von rund 380 000 Franken ohne Verwendung aufgelöst.

Antrag zur Bildung neuer ReservenFür die Bildung von zweckgebundenen Reserven aus der Rechnung 2018 werden total 2 219 000 Franken beantragt. Diese be-treffen die zwölf nachfolgend genannten Vorhaben:

Für die Nationale Konferenz «Digitale Schweiz» waren 2018 Vorbereitungsarbeiten geplant, die erst 2019 angegangen werden können (Fr. 150 000). Das mehrere IT-Projekte umfassende Programm «BAKOM digital» (Fr. 600 000) erfuhr Verzögerungen, weil bei damit zusammenhängen Projekten weitere Abklärungen nötig waren. Weiter können letzte Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit der ursprünglich bereits 2018 geplanten Auktion von Mobilfunkfrequenzen erst 2019 erfolgen (Fr. 210 000). Verzögerungen resultierten zudem bei der Erarbeitung von Modellen zur Berechnung der Kosten in Zugangsverfahren im Bereich

808 BAKOM 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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345

Telekommunikation (Fr. 100 000), bei Arbeiten im Zusammenhang mit der Revision des Fernmeldegesetzes (Fr. 100 000) sowie der Revision des Postgesetzes (Fr. 150 000). Auch das Verfahren zur Klärung der Frage, ob die Preise der Post für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften den Vorgaben des Postgesetzes entsprechen, verzögerte sich (Fr. 125 000). Weiter musste ein Projekt zur Beurteilung der Nutzung des Frequenzspektrums für die Regulierung von sog. Short Range Devices aufgeschoben werden (Fr. 40 000), und es verzögerten sich die Beschaffungen von Empfängern für die Qualitätssicherung im Funkfrequenzspektrum (Fr. 430 000), von einem Funkmesssystem für LTE-Geräte (Fr. 140 000), von einem Empfänger für die Messung der elektromagnetischen Verträglichkeit (Fr. 100 000) sowie von drei Dienstfahrzeugen (Fr. 74 000).

TRANSFERKREDITE DER LG 1: MEDIEN

A231.0311 BEITRAG ANGEBOT SRG FÜR DAS AUSLAND

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 19 169 000 19 033 800 18 569 920 -463 880 -2,4

Der Bund leistet Beiträge an die SRG für die Internetportale swissinfo.ch und tvsvizzera.it sowie für die internationalen Program-me TV5Monde und 3Sat. Diese Kanäle sollen die Verbindung zwischen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und der Schweiz stärken sowie die Präsenz der Schweiz und das Verständnis für deren Anliegen im Ausland fördern.

Der Bundesrat legt zusammen mit der SRG das Auslandangebot in einer Leistungsvereinbarung fest. Die Leistungsvereinbarung für die Jahre 2017–2020 wurde vom Bundesrat am 3.6.2016 genehmigt. Der Bund gilt der SRG die Hälfte der Kosten des Ange-botes ab, wobei in der Leistungsvereinbarung mit der SRG ein Kostendach definiert ist.

Die Ausgaben lagen 2018 leicht unter dem Voranschlagswert (-0,5 Mio.). Der Minderaufwand betraf TV5Monde und 3Sat. Die Kos-ten der Radio Télévision Suisse (RTS) für Produktionen zugunsten von TV5Monde waren tiefer als erwartet, weil die Realisierung einer Eigenproduktion günstiger ausfiel und die Co-Finanzierung bestimmter Produktionen optimiert wurde. Die Kosten bei 3Sat waren tiefer, da eine Sendung nicht produziert wurde.

Komponenten des Beitrags: — swissinfo.ch 8 628 088 — TV5Monde 6 041 007 — 3Sat 3 421 965 — tvsvizzera.it 478 860

RechtsgrundlagenRadio- und Fernsehgesetz vom 24.3.2006 (RTVG; SR 784.40), Art. 28.

HinweiseZahlungsrahmen «Leistungsvereinbarung mit der SRG für das Auslandangebot» Z0054.01, siehe Band 1, Ziffer C 21.

A231.0312 BEITRAG AUSBILDUNG PROGRAMMSCHAFFENDER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 996 205 1 009 500 970 040 -39 460 -3,9

Der Bund kann die Aus- und Weiterbildung Programmschaffender namentlich durch Beiträge an entsprechende Institutionen fördern. Die Förderung kommt Aus- und Weiterbildungsinstitutionen zu, die kontinuierliche Angebote für Programmschaffende elektronischer Medien führen, namentlich im Bereich des Informationsjournalismus. Die grössten Beitragsempfänger im Jahr 2018 waren das MAZ – Die Schweizer Journalistenschule, das Centre de Formation au Journalisme et aux Médias (CFJM), die Radioschule klipp+klang sowie der Corso di Giornalismo.

Im vierten Quartal 2018 wurden keine weiteren Gesuche eingereicht. Daraus resultierte ein geringfügiger Kreditrest.

RechtsgrundlagenRadio- und Fernsehgesetz vom 24.3.2006 (RTVG; SR 784.40), Art. 76.

HinweiseErgänzend wird die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden von Veranstaltern mit Gebührenanteil auch gemäss Artikel 109a Absatz 1 Buchstabe a RTVG gefördert (die Abwicklung erfolgt gemäss Art. 68 Abs. 3 RTVG ausserhalb der Staatsrechnung; siehe Band 1, Ziffer B 82/34).

808 BAKOM 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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346

A231.0313 BEITRAG VERBREITUNG PROGRAMME IN BERGREGIONEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 812 555 859 700 671 867 -187 833 -21,8

Der Bund leistet Beiträge an Programmveranstalter mit einer Konzession mit Gebührenanteil, deren jährlicher Betriebsaufwand für die Verbreitung des Programms und die Zuführung des Sendesignals ausserordentlich hoch ist. Der Kredit wird im Verhältnis zum Aufwand je versorgte Person auf die beitragsberechtigten Veranstalter aufgeteilt. Grundlage für die Berechnung bildet der Betriebsaufwand für die Verbreitung und die Signalzuführung des Vorjahres. Ein Beitrag darf höchstens einen Viertel dieses Betriebsaufwands ausmachen.

Der Aufwand lag rund ein Fünftel tiefer als budgetiert (-0,2 Mio.). Seit das revidierte RTVG am 1.7.2016 in Kraft getreten ist, erhal-ten die betroffenen Veranstalter spezifische Beiträge für neue Verbreitungstechnologien (Art. 109a RTVG). Dadurch sank der für die Bemessung des Beitrags für die Verbreitung in Bergregionen massgebliche Aufwandüberschuss.

RechtsgrundlagenRadio- und Fernsehgesetz vom 24.3.2006 (RTVG; SR 784.40), Art. 57.

HinweiseErgänzend erfolgt eine spezifische Förderung neuer Verbreitungstechnologien (DAB+), s. A231.0317 Neue Technologie Rundfunk.

A231.0315 BEITRAG MEDIENFORSCHUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 098 172 2 169 900 2 084 047 -85 853 -4,0

Mit der Unterstützung wissenschaftlicher Forschungsprojekte sollen Hinweise auf programmliche, gesellschaftliche, wirtschaft-liche und technische Entwicklungen bei Radio und Fernsehen gewonnen werden, die es der Verwaltung und der Branche er-möglichen, auf diese Entwicklungen zu reagieren. Die Ergebnisse der meisten geförderten Projekte dienen als Grundlage zur Überprüfung der Einhaltung der Konzessionsauflagen der SRG und der lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter mit Leistungsauftrag. Empfänger sind Forschungsinstitutionen und Beratungsinstitute.

Die geringfügige Unterschreitung des Voranschlags ist das Resultat von Verzögerungen bei einer Projekteingabe.

RechtsgrundlagenRadio- und Fernsehgesetz vom 24.3.2006 (RTVG; SR 784.40), Art. 22 und 77.

HinweiseAusgaben zulasten der Spezialfinanzierung «Medienforschung und Rundfunktechnologie», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

A231.0317 NEUE TECHNOLOGIE RUNDFUNK

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 309 581 1 300 000 1 296 331 -3 669 -0,3

Beiträge werden geleistet an Kosten, die im Rahmen der Einführung neuer Technologien für die Errichtung und den Betrieb von Sendernetzen entstehen; Voraussetzung ist, dass im entsprechenden Versorgungsgebiet keine ausreichenden Finanzie- rungsmöglichkeiten vorhanden sind. Empfänger sind schweizerische Programmveranstalter (mit oder ohne Konzession), die ihr Programm über DAB+ verbreiten lassen. Sie erhalten während höchstens 10 Jahren bis zu 80 Prozent der Verbreitungskosten vergütet. Die Radiobranche plant, voraussichtlich ab 2024 alle Radioprogramme nur noch digital verbreiten zu lassen (vgl. LG1, Ziel «Digitalisierung»).

Die Umstellung lokaler Veranstalter ohne Abgabeanteil auf digitale Verbreitungstechnologien wird gemäss Artikel 58 Absatz 3 RTVG ergänzend aus dem Ertrag der Abgabe für Radio und Fernsehen gefördert (die Abwicklung erfolgt gemäss Art. 68 Abs. 3 RTVG ausserhalb der Staatsrechnung). Zur Entlastung des Bundeshaushalts erfolgt die Förderung seit 2018 verstärkt über diesen zweiten Kanal. Die beabsichtigte Forcierung der digitalen Verbreitung (vgl. LG1, Ziel «Digitalisierung») wird dadurch nicht in Frage gestellt.

808 BAKOM 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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347

RechtsgrundlagenRadio- und Fernsehgesetz vom 24.3.2006 (RTVG; SR 784.40), Art. 22 und 58.

HinweiseAusgaben zulasten der Spezialfinanzierung «Medienforschung und Rundfunktechnologie», siehe Band 1, Ziffer B 82/34. Ergän-zend wird die Umstellung lokaler Veranstalter mit Abgabenanteil auf digitale Verbreitungstechnologien auch gemäss Artikel 109a Absatz 1 Buchstabe b RTVG gefördert (die Abwicklung erfolgt gemäss Art. 68 Abs. 3 RTVG ausserhalb der Staatsrechnung; siehe ebenfalls Band 1, Ziffer B 82/34).

A231.0318 ZUSTELLERMÄSSIGUNG ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 50 000 000 50 000 000 50 000 000 0 0,0

Der Bund leistet der Post jährlich einen gesetzlich festgesetzten Beitrag von 50 Millionen für die sogenannte indirekte Presseför- derung (Art. 16 PG). Davon stehen für die Förderung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse jährlich 30 Millionen, für Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen (sog. Mitgliedschafts- und Stiftungs- presse) jährlich 20 Millionen zur Verfügung. Damit gewährt die Schweizerische Post Ermässigungen für die Tageszustellung der genannten Publikationen. Für die Genehmigung der Gesuche um indirekte Presseförderung ist das BAKOM zuständig. Die Ermässigungen pro Exemplar werden jährlich neu berechnet und vom Bundesrat genehmigt.

RechtsgrundlagenPostgesetz vom 17.12.2010 (PG, SR 783.0), Art. 16; Postverordnung vom 29.8.2012 (VPG, SR 783.01).

A231.0390 RÜCKERSTATTUNG MWST EMPFANGSGEBÜHREN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam – 170 000 000 170 000 000 0 0,0davon Kreditmutationen 170 000 000

Im April 2015 hat das Bundesgericht entschieden, dass auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren keine Mehrwertsteuer geschuldet ist. Seither wird auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer mehr erhoben. Am 2.11.2018 hat das Bundesgericht in vier Musterfällen die Rückerstattung der zwischen 2010 und 2015 erhobenen Mehrwertsteuer angeordnet.

Das Parlament hat bereits vor dem Bundesgerichtsurteil zu den vier Musterfällen die Motion 15.3416 Flückiger «Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren» überwiesen. Diese fordert vom Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehgebühr an die Konsumentinnen und Konsumenten und an die Unternehmen zurückbezahlt werden kann.

Insgesamt wurden zwischen 2010 und 2015 rund 170 Millionen an Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren bezahlt. Das UVEK erarbeitet einen Entwurf für ein Bundesgesetz, welches einen pauschalen Ausgleich mittels Gutschrift auf der Rechnung für die Radio- und Fernsehabgabe in der Grössenordnung von 50 Franken je Haushalt vorsieht. Dabei ist vorgesehen, dass die ent-stehenden Mindereinnahmen den Abgabeempfängern aus Bundesmitteln ausgeglichen werden. Der Bundesrat wird sich voraus-sichtlich im Herbst 2019 mit der Botschaft ans Parlament befassen.

Dem Bund ist somit aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung entstanden, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss in der erwähnten Grössenordnung führen wird; damit sind die Voraussetzungen für die Bildung einer Rück-stellung erfüllt.

Kreditmutationen — Kreditüberschreitung (Art. 33 Abs. 3 Bst. c FHG) von 170 Millionen als Folge der im Zusammenhang mit dem Bundesge-

richtsurteil vom 2.11.2018 eingeleiteten Gesetzgebungsarbeiten für eine Rückerstattung der MWST auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren.

808 BAKOM 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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348

TRANSFERKREDITE DER LG 2: FERNMELDE- UND POSTWESEN

A231.0314 BEITRÄGE AN INTERNATIONALE ORGANISATIONEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 3 955 462 4 086 700 3 965 403 -121 297 -3,0

Die Beiträge lagen rund 0,1 Millionen unter dem Voranschlagswert. Es erfolgten Beitragszahlungen an zehn internationale Or-ganisationen. Der Hauptteil in Höhe von 3,2 Millionen entfiel auf die International Telecommunications Union (ITU). Weitere erwähnenswerte jährliche Beiträge leistete die Schweiz an die folgenden internationalen Organisationen: Universal Postal Union (UPU): 340 435 Franken, European Communications Office (ECO): 152 629 Franken; European Telecommunications Standards Institute (ETSI): 129 215 Franken, Memorandum of Understanding on Satellite Monitoring: 58 519 Franken; Observatoire européen de l’audiovisuel: 52 420 Franken.

RechtsgrundlagenRadio- und Fernsehgesetz vom 24.3.2006 (RTVG; SR 784.40), Fernmeldegesetz vom 30.4.1997 (FMG; SR 784.10).

808 BAKOM 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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349

BUNDESAMT FÜR UMWELT

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Schutz der Menschen vor gesundheitsgefährdenden Immissionen — Schutz der Umwelt vor umweltschädigenden Immissionen — Erhaltung und Förderung der natürlichen Ressourcen inklusive Rohstoffe, der biologischen Vielfalt (Biodiversität) und der

Landschaft — Schutz von Menschen und Gütern vor Naturgefahren — Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Umweltbericht des Bundesrats: Verabschiedung — Naturgefahren: Verabschiedung des Berichts zur Optimierung der Warnung und Alarmierung (OWARNA) durch den

Bundesrat — Biodiversität: Umsetzung des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz — Waldpolitik: Umsetzung der Waldpolitik 2020 — Klimapolitik: Revision CO2-Gesetz (post 2020); Weiterentwicklung der Strategie Anpassung an den Klimawandel — GEF/Rahmenkredit Globale Umwelt: Verabschiedung des Verhandlungsmandats (2018) und Zustellung der Botschaft zur

Behandlung im Parlament (2019)

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Mehrzahl der Meilensteine konnte erreicht werden. Anpassungen wurden bei nachfolgenden Vorhaben vorgenommen:Naturgefahren: Der Bericht OWARNA wurde vom Bundesrat verabschiedet. Für neue Massnahmen werden im BAFU jedoch keine zusätzlichen Mittel vorgesehen.Waldpolitik: Angesichts personeller Engpässe musste eine Verzichtsplanung in bestimmten Bereichen (z.B. Waldbrand) vorge-nommen werden.Klimapolitik: Die Revision des CO2-Gesetzes wurde durch den Nationalrat behandelt, jedoch in der Schlussabstimmung abge-lehnt. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 130,1 134,0 141,4 11,2 8,6Investitionseinnahmen 3,8 3,0 2,8 -1,1 -27,6Aufwand 1 549,8 2 060,6 2 023,8 474,0 30,6Eigenaufwand 197,3 203,3 194,1 -3,2 -1,6Transferaufwand 1 352,5 1 857,1 1 829,6 477,0 35,3Finanzaufwand – 0,2 0,1 0,1 –Investitionsausgaben 298,3 384,9 368,1 69,7 23,4

KOMMENTARErtragsseitig fielen die grössten Anteile der Einnahmen auf die Kredite Abwasserabgabe (75,3  Mio.) und Altlastenabgabe (55,7  Mio.). Diese wurden den zweckgebundenen Spezialfinanzierungen gutgeschrieben und für Abgeltungen des Bundes an Abwasserreinigungsanlagen und Sanierungen von Altlasten eingesetzt.

Für das Jahr 2018 wurde ein Aufwand von 2,02  Milliarden verbucht, davon entfallen rund 9,6  Prozent auf den Eigenaufwand und rund 90,4 Prozent auf den Transferaufwand. Gegenüber der Rechnung 2017 nahm der Aufwand um 474 Millionen zu. Diese Zunahme begründet sich mit der Erhöhung der CO2-Abgabe und mit der Überführung der nicht benötigten Mittel aus dem Ge-bäudeprogramm in die Rückverteilung im Jahr 2018. Der grösste Teil des Transferaufwands wurde für die aus zweckgebundenen Mitteln finanzierten Investitionsbeiträge sowie für die Rückverteilung von Lenkungsabgaben (VOC 114 Mio./CO2 1136  Mio.) ver-wendet. Kreditreste mussten aufgrund von Projektverzögerungen insbesondere bei Investitionen für die Sanierung von Altlasten sowie für Hochwasserschutzprojekte verbucht werden.

810 BAFU 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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350

LG1: KLIMAPOLITIK UND GEFAHRENPRÄVENTION

GRUNDAUFTRAGMit Massnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit im Umweltbereich trägt das BAFU zu einem optimalen Schutz von Leben und Gütern der Menschen vor Naturgefahren (Bedrohung durch Hochwasser, Erdbeben, Steinschlag/Lawinen und Rutschungen) sowie vor jenen Gefahren bei, welche die Menschen durch ihr Einwirken auf die Umwelt und auf das Klima verursachen. Sowohl durch Mitwirkung in der nationalen und internationalen Klimapolitik als auch durch Prävention, Vorhersage und Warnung sowie Mithilfe im Schadenfall bei der Bewältigung von Katastrophen werden Risiken minimiert und Mensch sowie Umwelt geschützt bzw. unterstützt.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,4 1,0 1,2 0,2 15,6Aufwand und Investitionsausgaben 82,2 84,4 80,2 -4,2 -5,0

KOMMENTARWie bereits im Vorjahr entfielen im Jahr 2018 rund 41 Prozent des Funktionsaufwands auf die Leistungsgruppe 1. Der Aufwand wurde insbesondere für Personalausgaben, Vollzugs-, Forschungs-, und Umweltbeobachtungsmassnahmen in den Leistungen Eindämmung und Bewältigung des Klimawandels, Sicherheit vor Naturgefahren und Störfällen, Biosicherheit, Sicherheit im Um-gang mit Chemikalien und für Hydrologische Grundlagen eingesetzt.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Internationale Umweltpolitik: Die Schweizer Anliegen finden Eingang in Entscheide der internationalen Umweltpolitik. Die Schweiz ist wirksam in internationalen Organisationen und Gremien vertreten

– Ratifikation des Abkommens mit der EU über EHS (Emissionshandelssystem) (Termin) – 31.12. –Klimapolitik: Der Treibhausgasausstoss wird schweizweit reduziert und die Schweiz wird an den Klimawandel angepasst – Treibhausgasemissionen der Schweiz (Reduktion gegenüber 1990) (%, min., Ist-Wert=Vorjahr) 11 15 12Gefahrenprävention: Die Sicherheit der Bevölkerung vor Natur-, technischen, chemischen und biologischen Gefahren wird gewährleistet

– Schutzwald: Gepflegte Mindestfläche (von insgesamt 580'000 ha) (ha, Tsd., Ist-Wert=Vorjahr) 10 11 10– Belastung der Umwelt mit nicht autorisierten GVO (Anteil positiver Proben) (%, max.) 0,1 0,5 0,0– Beanstandete Sicherheitsmassnahmen pro Projekt mit Organismen im Labor (GVO, pathogene, gebietsfremde) (Anzahl) 2,0 2,0 2,0

KOMMENTARDie Ziele wurden mehrheitlich erreicht. Zu einer Abweichung kam es im folgenden Bereich:Internationale Umweltpolitik: Die Botschaft zur Ratifikation des Abkommens mit der EU über den EHS wurde Ende 2017 durch den Bundesrat verabschiedet. Der Nationalrat hat der Vorlage als Erstrat am 3.12.2018 zugestimmt, der Ständerat behandelt die Vorlage im Frühling 2019. Danach kann das Abkommen ratifiziert werden.

810 BAFU 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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351

LG2: IMMISSIONSSCHUTZ

GRUNDAUFTRAGMit Massnahmen zum Schutz und zur Erhaltung der Gesundheit im Umweltbereich werden die menschlichen Einwirkungen auf die natürlichen Ressourcen Wasser, Boden und Luft derart beeinflusst, dass die negativen Auswirkungen von Umweltbelastungen sowie die daraus resultierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten werden. Neben Mitfi-nanzierungen bei der Sanierung von Altlasten sowie bei Abwasser- und Abfallanlagen betrifft dies u.a. auch Massnahmen zur Lärmbekämpfung und zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 1,1 1,0 1,1 0,1 11,3Aufwand und Investitionsausgaben 52,0 52,6 50,6 -2,1 -3,9

KOMMENTARWie bereits im Vorjahr entfielen rund 26 Prozent des Funktionsaufwand auf die Leistungsgruppe Immissionsschutz. Der Aufwand wurde insbesondere für Personalausgaben, Vollzugs-, Forschungs-, und Umweltbeobachtungsmassnahmen in den Leistungen NIS-arme Umwelt, saubere Luft, sauberes Wasser, Altlasten, Abfall und Rohstoffe und Lärmbekämpfung/Ruheschutz eingesetzt und bleibt gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Umweltbelastung Lärm: Die messbare Belastung der Umwelt durch Lärm wird reduziert – Anteil Personen an der Gesamtbevölkerung, bei denen am Wohnort der Lärmimmissionsgrenzwert (IGW) eingehalten wird (%, min.) 80 82 85Stoffliche Einwirkungen, Qualität Wasser, Boden und Luft: Stoffliche Einwirkungen, die zur Belastung der Bevölkerung führen, werden beseitigt, verhindert oder reduziert; die Wasser-, Boden- und Luftqualität wird verbessert

– Anteil der Gesamtbevölkerung, an deren Wohnort der PM10-Jahres-IGW eingehalten wird (%, min., Ist-Wert=Vorjahr) 64 67 64– Sanierte ARA: von Spurenstoffen entlastete Einleitungen von Abwasser in Gewässer (am Ziel von rund 100 im 2035) (Anzahl

kumuliert)3 11 8

– Sanierte Altlasten (Ziel rund 4'000) (Anzahl kumuliert) 1 196 1 400 1 380

KOMMENTARDie Ziele wurden nur teilweise erreicht.

Stoffliche Einwirkungen, Qualität Wasser, Boden und Luft: Es wurden bisher erst acht ARA vollständig ausgebaut. Bei diversen Anlagen wurde jedoch mit den Bauarbeiten begonnen. Auch die Zielsetzung für die Sanierung von Altlasten konnte knapp nicht erreicht werden. Die Kantone konnten aufgrund von Projektverzögerungen nicht alle geplanten Sanierungen abschliessen.

810 BAFU 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

Page 354: VERWALTUNGSEINHEITEN 18...604 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 21 17 86 1 0 10 605 Eidgenössische Steuerverwaltung 423 167 1 051 54 1 7 349 606 Eidgenössische Zollverwaltung

352

LG3: SCHUTZ UND NUTZUNG DER ÖKOSYSTEME

GRUNDAUFTRAGDas BAFU fördert den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen und die effiziente Nutzung der Rohstoffe und trägt damit zu einer dauerhaften Erhaltung des Lebensraums und der natürlichen Lebensgrundlagen bei. Mit Massnahmen im Rahmen eines Aktionsplans Biodiversität soll die Vielfalt von Flora und Fauna in ihren jeweiligen Lebensräumen erhalten bleiben, so dass die Ökosysteme ihre natürlichen Aufgaben erfüllen können. Das BAFU setzt sich zudem für eine effiziente Nutzung und die Schonung der natürlichen Ressourcen und Rohstoffe wie Holz, Mineralien, Boden oder Wasser ein.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 2,5 2,0 2,1 0,1 6,6Aufwand und Investitionsausgaben 66,0 68,3 65,0 -3,4 -4,9

KOMMENTARWie bereits im Vorjahr entfielen rund 33  Prozent des Funktionsaufwandes auf die Leistungsgruppe  3. Die Ausgaben blieben gegenüber dem Vorjahr relativ stabil und wurden insbesondere für Personalausgaben, Vollzugs-, Forschungs-, und Umweltbe-obachtungsmassnahmen in den Bereichen nachhaltige Nutzung des Bodens, Biodiversität, Landschaft, nachhaltige Nutzung von Wasser und Gewässern sowie Wald und Holz eingesetzt.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Rechtsetzung: Auf Basis der politischen Entscheide, Ziele der Umweltstrategien und Aktionspläne sind die Gesetze und Verordnungen rechtzeitig angepasst

– Revision des Jagdgesetzes (JSG). Botschaft zuhanden Parlament (Termin) – 31.12. 31.12.Ressourceneffizienz: Natürliche Ressourcen und Rohstoffe werden effizient und nachhaltig bewirtschaftet. Der Ressourcenverbrauch durch den Konsum in der Schweiz wird reduziert

– Holznutzung (Mio. m³) (Anzahl, min., Ist-Wert=Vorjahr) 5,8 6,7 5,8– Gepflegter Jungwald ausserhalb Schutzwald (Mindestfläche) (ha, Tsd., Ist-Wert=Vorjahr) 14 14 14– Recyclingquote Siedlungsabfälle (%, min., Ist-Wert=Vorjahr) 53 54 53Biodiversität und Landschaft: Abnahme der Landschafts- und Bodenqualität wird reduziert. Biodiversität wird langfristig erhalten. Die Landschaftscharakteren werden bewahrt und weiterentwickelt

– Schutzgebiete: Anteil an der Landesfläche (%, min., Ist-Wert=Vorjahr) 11,0 11,3 12,5– Vernetzungsgebiete: Anteil an der Landesfläche (%, min., Ist-Wert=Vorjahr) 8,0 8,1 8,0– Länge der revitalisierten Gewässerstrecken (1000 km bis 2030) (km, min., Ist-Wert=Vorjahr) 120 200 150– Anteil Waldreservate an Gesamtwaldfläche (10% bis 2030) (%, min.) (%, min., Ist-Wert=Vorjahr) 6,3 6,8 6,5

KOMMENTARDie Ziele werden unter Berücksichtigung, dass es sich in den meisten Fällen um Rechnungswerte des Vorjahres handelt, voraus-sichtlich erreicht. Grund für die Verwendung der Vorjahreswerte ist, dass oft die definitiven Daten für das Jahr 2018 erst nach Publikation der Rechnung vorliegen.

Rechtsetzung: Die Botschaft wurde am 23.8.2017 durch den Bundesrat verabschiedet. Die Anpassung des Jagdgesetzes wurde in der Sommersession 2018 im Ständerat beraten. Der Ständerat hat Eintreten auf die Botschaft entschieden und diese in einer ersten Lesung in einigen Punkten abgeändert. Die UREK-N hat Eintreten auf Vorlage entschieden und wird 2019 die Detailbera-tung beginnen.Ressourceneffizienz: Die Holznutzung liegt unter dem im Rechnungsjahr angestrebten Zielwert. Die Planung erwies sich als zu optimistisch, daher wird diese nun dem aktuellen Marktumfeld angepasst.

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353

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 163 126 138 000 146 058 8 058 5,8Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 4 041 4 000 4 402 402 10,0Fiskalertrag E110.0100 Abwasserabgabe 74 592 74 000 75 306 1 306 1,8E110.0123 Altlastenabgabe 44 805 52 000 55 748 3 748 7,2Regalien und Konzessionen E120.0107 Versteigerung CO₂-Emmissionsrechte 4 701 4 000 4 413 413 10,3Transferbereich Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen E130.0001 Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen 29 545 1 000 2 062 1 062 106,2Rückzahlung Darlehen und Beteiligungen E131.0104 Rückzahlung von Darlehen 3 833 3 000 2 774 -226 -7,5Finanzertrag E140.0001 Finanzertrag 1 608 – 1 353 1 353 –Aufwand / Ausgaben 1 877 325 2 446 502 2 393 782 -52 719 -2,2Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 200 210 205 303 195 679 -9 624 -4,7 Kompensation Nachtrag -1 560 Kreditverschiebung -168 Abtretung 2 252 Transferbereich LG 1: Klimapolitik und Gefahrenprävention A230.0111 Rückverteilung CO₂-Abgabe auf Brennstoffen 718 129 1 138 608 1 136 044 -2 564 -0,2 Kreditverschiebung 106 105 A236.0122 Schutz Naturgefahren 41 084 40 278 40 247 -31 -0,1A236.0124 Hochwasserschutz 110 729 119 695 108 842 -10 852 -9,1A236.0127 Einlage Technologiefonds 25 000 25 000 25 000 0 0,0LG 2: Immissionsschutz A230.0110 Rückverteilung Lenkungsabgabe VOC 123 900 115 100 114 423 -677 -0,6A231.0325 Sanierung von Altlasten 24 090 30 000 24 728 -5 272 -17,6A236.0102 Abwasserreinigungsanlagen 15 891 48 500 43 903 -4 597 -9,5A236.0120 Abwasser - und Abfallanlagen 1 851 – – – –A236.0121 Umwelttechnologie 4 359 4 280 3 988 -291 -6,8A236.0125 Lärmschutz 32 800 32 333 32 333 -1 0,0LG 3: Schutz und Nutzung der Ökosysteme A231.0319 Nationalpark 3 884 3 806 3 806 0 0,0A231.0323 Wildtiere, Jagd und Fischerei 6 055 6 967 6 938 -29 -0,4A231.0326 Wasser 2 049 2 065 2 057 -8 -0,4A231.0370 Bildung und Umwelt 3 200 3 500 3 317 -183 -5,2A235.0106 Investitionskredite Forst 280 2 000 2 000 0 0,0A236.0123 Natur und Landschaft 62 577 73 018 73 018 0 0,0 Kompensation Nachtrag -3 200 A236.0126 Revitalisierung 30 005 39 997 39 997 0 0,0 Nachtrag 10 900 Mehreren Leistungsgruppen zugeordnet A231.0321 Internationale Kommissionen und Organisationen 19 446 21 307 20 263 -1 045 -4,9A231.0322 Multilaterale Umweltfonds 36 601 35 859 35 798 -61 -0,2A231.0327 Wald 119 890 117 588 116 644 -943 -0,8A238.0001 Wertberichtigungen im Transferbereich 295 299 381 100 364 759 -16 341 -4,3 Nachtrag 7 700 Finanzaufwand A240.0105 Zinsen auf CO₂-Abgabe Brennstoffe – 200 – -200 -100,0

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 4 040 798 4 000 000 4 401 677 401 677 10,0finanzierungswirksam 3 903 062 4 000 000 4 158 800 158 800 4,0nicht finanzierungswirksam 137 736 – 242 877 242 877 –

Der Funktionsertrag des BAFU besteht aus Gebühren für diverse Amtshandlungen. Im Einzelnen werden unter anderem Gebüh-ren für hydrologische Dienstleistungen, Jahresgebühren für die Kontoführung im Emissionshandelsregister sowie Gebühren für den Bezug von elektronischen Begleitscheinen für den Verkehr mit Sonderabfällen in der Schweiz erhoben. Rund 2 Millionen des Ertrags stammen aus dem Netzzuschlagsfonds für Aufwendungen in Zusammenhang mit der Sanierung von Wasserkraftwerken und aus dem Bahninfrastrukturfonds für den Lärmschutz.

RechtsgrundlagenAllgemeine Gebührenverordnung des Bundes vom 8.9.2004 (AllgGV; SR 172.041.1); Gebührenverordnung BAFU (GebV, SR 814.014); Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA; SR 814.610); Chemikaliengebührenverordnung (ChemGebV; SR 813.153.1).

HinweiseEinnahmen im Umfang von rund 0,5 Millionen werden dem Bahninfrastrukturfonds belastet und für die Finanzierung der Perso-nalkosten von Lärmschutzmassnahmen verwendet (vgl. A200.0001 Funktionsaufwand).

Einnahmen im Umfang von 1,5 Millionen werden dem Netzzuschlagsfonds belastet und für die Finanzierung der Personal- und Vollzugskosten von Sanierungsmassnahmen der Wasserkraft verwendet (vgl. A200.0001 Funktionsaufwand).

E110.0100 ABWASSERABGABE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 74 592 288 74 000 000 75 306 249 1 306 249 1,8

Anfangs 2016 ist die Änderung des Gewässerschutzgesetzes «Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spuren-stoffen im Abwasser» in Kraft getreten. Durch diese Änderung wurde eine Spezialfinanzierung geschaffen, die den Ausbau aus-gewählter Abwasserreinigungsanlagen (ARA) erlaubt, um den Eintrag von Mikroverunreinigungen in die Gewässer zu verringern. Geäufnet wird diese Finanzierung durch eine zweckgebundene Abgabe von jährlich neun Franken pro Einwohnerin oder Einwoh-ner, welche an eine ARA angeschlossen ist. Mit diesen Einnahmen werden 75 Prozent der Kosten der Erstellung und Beschaffung von Anlagen und Einrichtungen zur Elimination der Spurenstoffe in ARA finanziert.

Die Mehreinnahmen gegenüber dem Voranschlag 2018 von knapp 1,3 Millionen sind auf die Bevölkerungszunahme sowie auf die verzögerte Ausführung der Ausbauprojekte (ausgebaute ARA werden von der Abgabe befreit) zurückzuführen.

RechtsgrundlagenGewässerschutzgesetz vom 24.1.1991 (GSchG; SR 814.20), Art. 60a, 60b, 61a, 61b und 84.

HinweiseEinnahmen zugunsten der Spezialfinanzierung «Abwasserabgabe», siehe Band 1 Ziffer B82/34.

Die Einnahmen werden für die Finanzierung der Abgeltungen des Bundes an den Ausbau von Abwasserreinigungsanlagen ver-wendet (vgl. A236.0102 Abwasserreinigungsanlagen).

E110.0123 ALTLASTENABGABE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 44 805 066 52 000 000 55 747 796 3 747 796 7,2

Der Bund erhebt eine Abgabe auf der Ablagerung von Abfällen. Der Abgabeertrag wird eingesetzt für Abgeltungen an die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten sowie an die Untersuchung von Standorten, die sich als nicht belastet erweisen.

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Die Mehreinnahmen von rund 3,7 Millionen gegenüber dem Voranschlag 2018 sind auf die gegenüber der Planung höher ausge-fallenen Mengen abgelagerter Abfälle zurückzuführen.

Verglichen mit der Rechnung 2017 hat eine Erhöhung der Abgabesätze (USG Art. 32e Abs. 2) im Jahr 2018 zu einem höheren Abgabeertrag im Umfang von rund 10,9 Millionen geführt.

RechtsgrundlagenBG vom 7.10.1983 über den Umweltschutz (USG; SR 814.01), Art. 32e; V vom 26.9.2008 über die Abgabe zur Sanierung von Alt-lasten (VASA; SR 814.681).

HinweiseEinnahmen zugunsten der Spezialfinanzierung «Altlastenfonds», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

Die Einnahmen werden für die Finanzierung der Abgeltungen des Bundes an die Sanierung von belasteten Standorten verwendet (vgl. A231.0325 Sanierung von Altlasten).

E120.0107 VERSTEIGERUNG CO₂-EMMISSIONSRECHTE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 4 701 233 4 000 000 4 413 364 413 364 10,3

Unternehmen, die Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen betreiben, sind von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit, nehmen im Gegenzug aber am Emissionshandelssystem (EHS) teil. Auf Gesuch können auch mittelgrosse Unternehmen aus vom Bundesrat bezeichneten Wirtschaftszweigen am EHS teilnehmen und werden im Gegenzug von der CO2-Abgabe auf Brennstof-fen befreit. Das BAFU teilt den am EHS teilnehmenden Unternehmen Emissionsrechte zu. Die Zuteilung ist kostenlos, soweit die Emissionsrechte für den treibhausgaseffizienten Betrieb der EHS-Unternehmen notwendig sind. Die übrigen Emissionsrech-te werden über das Schweizer Emissionshandelsregister versteigert. Die Teilnahme an den Versteigerungen ist ausschliesslich EHS-Unternehmen vorbehalten.

Da Prognosen zu Versteigerungsmenge und Zuschlagspreis die Resultate der künftigen Versteigerungen beeinflussen können, wurden die Einnahmen aus dem Jahr 2016 als Basis für den Voranschlag 2018 verwendet.

Die Zuschlagspreise der versteigerten Emissionsrechte von 8,00 und 5,15 Franken waren gegenüber dem Vorjahr (Fr. 6,5 und Fr. 7,5) teilweise rückläufig, daher fielen die Einnahmen aus der Versteigerung verglichen mit der Rechnung 2017 um rund 0,3 Mil-lionen tiefer aus.

RechtsgrundlagenBG vom 23.12.2011 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz; SR 641.71), Art. 15–21.

E130.0001 RÜCKERSTATTUNG BEITRÄGE UND ENTSCHÄDIGUNGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 29 544 631 1 000 000 2 062 305 1 062 305 106,2

Vereinnahmung von allgemeinen Rückerstattungen sowie Rückerstattungen aus abgerechneten Subventionsprojekten und Pro-grammvereinbarungen bei nicht erbrachten Leistungen.

Mit dem Abschluss der Programmperiode 2012–2015 zwischen Bund und Kantonen mussten die Kantone in den Jahren 2016 und 2017 die Mittel für die nicht erbrachten Leistungen zurückerstatten. Im Jahr 2018 erfolgten für die laufende Programmperiode 2016–2019 wie erwartet keine Rückerstattungen der Kantone. Dies begründet die Mindereinnahmen von rund 27,5  Millionen gegenüber der Rechnung 2017.

Ausserhalb der über Programmvereinbarungen gesteuerten Subventionen fielen die Rückerstattungen höher aus als budgetiert. Grund dafür war eine Rückerstattung von CO2-Abgaben im Umfang von rund 1,7 Millionen, welche aufgrund von Konkursen im Jahr 2017 nicht wie geplant an die Wirtschaft rückverteilt werden konnte. Dieser Betrag wird nun im Jahr 2020 an die Wirtschaft rückverteilt.

HinweiseDie Rückerstattungen werden teilweise der Spezialfinanzierung «Strassenverkehr» gutgeschrieben, siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

Die Rückerstattungen werden teilweise der Spezialfinanzierung «CO2-Abgabe auf Brennstoffen, Rückverteilung und Technologie-fonds» gutgeschrieben, siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

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E131.0104 RÜCKZAHLUNG VON DARLEHEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 3 833 300 3 000 000 2 773 768 -226 232 -7,5

Gestützt auf das Waldgesetz gewährt der Bund im Rahmen des forstlichen Investitionskredits befristete Darlehen für Baukre-dite und Restkosten von forstlichen Projekten, sowie Darlehen zur Finanzierung der Anschaffung von forstlichen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen. Die Rückzahlung von ausstehenden, forstlichen Investitionskrediten werden auf diesem Kredit vereinnahmt.

RechtsgrundlagenWaldgesetz vom 4.10.1991 (WaG; SR 921.0), Art. 40.

HinweiseAusgaben zur Darlehensvergabe für Forstinvestitionen sind unter «Investitionskredite Forst» verbucht (vgl. A235.0106).

E140.0001 FINANZERTRAG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 1 608 267 – 1 353 040 1 353 040 –

Gestützt auf das Waldgesetz gewährt der Bund befristete Darlehen für Baukredite und Restkosten von forstlichen Projekten, sowie Darlehen zur Finanzierung der Anschaffung von forstlichen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen. Die Darlehen werden von den Kantonen zinstragend angelegt und stehen den Bezügern während 20 Jahren zur Verfügung. Die zinslosen Darlehen für forstliche Investitionskredite werden im Verwaltungsvermögen seit Einführung des neuen Rechnungsmodells zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dabei werden die zukünftig erwarteten Geldrückflüsse unter Anwendung eines gleichbleibenden Zinssatzes über die vertragliche Laufzeit des Darlehens abgezinst. Die Differenz zwischen dem bilanzierten und dem effektiv ausbezahlten Betrag stellt die berechnete Subventionskomponente dar. Sie wird im Zeitpunkt der Gewährung als Transferaufwand erfasst. In der Folge werden die Darlehen über die vertragliche Laufzeit aufgezinst. Diese periodische Aufzins-ung wird nicht finanzierungswirksam im Finanzertrag erfasst.

In der Summe betragen die Aufzinsung sowie die Folgebewertung der Wertaufholung rund 1,35 Millionen.

RechtsgrundlagenWaldgesetz vom 4.10.1991 (WaG; SR 921.0), Art. 40; Finanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0), Art. 50 Abs. 2.

HinweiseVgl. A235.0106 «Investitionskredite Forst».

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 200 209 547 205 302 800 195 679 206 -9 623 594 -4,7davon Kreditmutationen 523 900

finanzierungswirksam 180 545 208 183 967 400 175 370 925 -8 596 475 -4,7nicht finanzierungswirksam 1 790 129 2 500 000 1 554 644 -945 356 -37,8Leistungsverrechnung 17 874 210 18 835 400 18 753 636 -81 764 -0,4Personalaufwand 86 314 943 87 224 400 85 523 898 -1 700 502 -1,9Sach- und Betriebsaufwand 109 335 002 113 578 400 107 282 937 -6 295 463 -5,5

davon Informatiksachaufwand 14 710 494 13 510 800 13 678 939 168 139 1,2davon Beratungsaufwand 39 914 649 40 100 000 39 748 636 -351 364 -0,9

Abschreibungsaufwand 1 790 129 2 500 000 1 554 644 -945 356 -37,8Investitionsausgaben 2 769 472 2 000 000 1 317 727 -682 274 -34,1Vollzeitstellen (Ø) 486 484 483 -1 -0,2

Der Funktionsaufwand weist in der Rechnung 2018 gegenüber dem Voranschlag einen Kreditrest von rund 9,6 Millionen (4,7 %) aus.

Personalaufwand und VollzeitstellenDer Personalaufwand fiel nach Einbezug von Abtretungen des Eidgenössischen Personalamts zugunsten des BAFU um rund 1,7  Millionen tiefer aus als budgetiert. Die Personalbezüge belaufen sich auf 69,6  Millionen, die Arbeitgeberbeiträge machen 15,3  Millionen aus und für familienergänzende Kinderbetreuung, Aus- und Weiterbildung sowie die Sprachausbildung wurden 0,6 Millionen benötigt. Hauptursache für den Kreditrest sind insbesondere verzögerte Anstellungen, ein Verzicht auf Ersatz bei unbezahlten Urlauben sowie der Entscheid, auf grössere Auszahlungen von Leistungsprämien zu verzichten.

Vom Personalaufwand wurden rund 5,3 Millionen (31 FTE) durch Erträge der CO2-Abgabe, rund 0,5 Millionen zur Sanierung von Wasserkraftwerken durch den Netzzuschlagsfonds sowie rund 0,5 Millionen zur Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen durch den Bahninfrastrukturfonds finanziert.

Sach- und BetriebsaufwandIm Bereich Sach- und Betriebsaufwand betragen die Ausgaben im Rechnungsjahr 2018 rund 107,3 Millionen. Der Kreditrest be-läuft sich auf knapp 6,3 Millionen (5,5 %).

Der Informatiksachaufwand beträgt rund 13,7 Millionen. Von diesen Mitteln wurden 1,5 Millionen als Kompensation für den Nach-trag I/2018 (GS UVEK, Einführung Gever) eingesetzt. Der finanzierungswirksame Kreditanteil belief sich auf rund 7 Millionen. Für die verwaltungsinterne Leistungserbringung mit Leistungsverrechnung (BIT-ISCeco) wurden 6,7 Millionen verwendet.

Der weitere Sach- und Betriebsaufwand umfasst den Beratungsaufwand, die externen Dienstleistungen und den übrigen Betrieb-saufwand (insgesamt rund 93,5 Mio.). Die Mittel wurden insbesondere für die nachfolgenden Aufgaben eingesetzt:

Rund 14 Millionen wurden für Forschung und Entwicklung verwendet. Spezifische Forschungsaufträge werden in diversen Spe-zialgesetzen erteilt. Da das BAFU über keine eigenen Forschungseinrichtungen verfügt, wird eng mit externen Fachleuten (Uni-versitäten, Hochschulen, Forschungsanstalten, Privaten) zusammengearbeitet.

Rund 35 Millionen werden für die Kernaufgabe des Vollzugs verwendet, davon wurden rund 26 Millionen für Beratungsaufwand sowie 9 Millionen für externe Dienstleistungen eingesetzt. Der Vollzug umfasst dabei das frühzeitige Erkennen von Umweltprob-lemen, die Vorbereitung umweltpolitischer Entscheide zuhanden von Bundesrat und Parlament, den Bundesvollzug, die Beglei-tung und Unterstützung des Vollzugs durch die Kantone, die Kontrolle der Wirksamkeit sowie die Sicherstellung der Kohärenz von Rechtsgrundlagen und Massnahmen.

Rund 21 Millionen wurden für die Umweltbeobachtung (externe Dienstleistungen) verwendet.

Rund 12 Millionen entfallen auf die bundesinterne Leistungsverrechnung (BBL, Swisstopo, MeteoSchweiz, EFV).

Die übrigen rund 11,5 Millionen wurden für weitere Ausgaben wie Betrieb und Wartung im Bereich Hydrologie, Querprofilaufnah-men und Flussvermessungen, Spesenentschädigungen, Übersetzungen sowie für sonstigen Betriebsaufwand verwendet.

Der Kreditrest von rund 6,3 Millionen (rund 5 % vom Sach- und Betriebsaufwand) ist aufgrund von diversen Projektverzögerungen insbesondere in den Leistungsgruppen 1 (Klimapolitik und Gefahrenprävention) und 3 (Schutz und Nutzung der Ökosysteme) ent-standen. Diese Verzögerungen sind u.a. auf vereinzelte Personalengpässe sowie aufwändige Vergabeverfahren zurückzuführen.

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AbschreibungsaufwandDie Abschreibungen auf Geräten und Apparaten fielen um rund 0,9 Millionen tiefer aus als budgetiert. Gründe dafür waren ei-nerseits Projektverzögerungen und anderseits tiefere Investitionskosten zur Erneuerung des Messnetzes in der Hydrologie (siehe Investitionsausgaben).

InvestitionsausgabenInvestitionen in Geräte wurden insbesondere getätigt für das nationale Beobachtungsnetz für Luftfremdstoffe NABEL, für das Labor des nationalen Bodenbeobachtungsnetzes NABO und für die Erneuerung des hydrologischen Messnetzes. Die Investiti-onskosten fielen günstiger aus als geplant und begründen damit den Kreditrest von rund 0,7 Millionen.

Kreditmutationen — Im Rechnungsjahr erfolgten Abtretungen des Eidgenössischen Personalamts im Umfang von rund 2,3 Millionen für Aus-

bildungsstellen, berufliche Integration, Hochschulpraktika sowie Beiträge an die Pensionskasse und die SUVA. — 2018 wurden rund 1,6 Millionen im Globalbudget des BAFU zugunsten des Nachtrags I/2018 (GS UVEK, Einführung GeMig

bzw. Gever Bund) kompensiert. — Im Rechnungsjahr erfolgten kleinere Kreditverschiebungen (0,2 Mio.) ans BBL und BFS.

HinweiseAusgaben von 9,7 Millionen werden dem Fonds «CO2-Abgabe auf Brennstoffen, Rückverteilung und Technologiefonds» belastet und für die Finanzierung von Personal- und Vollzugskosten für die Umsetzung des CO2-Gesetzes eingesetzt.

Ausgaben von 0,5 Millionen für Personalaufwand im Zusammenhang mit dem Lärmschutz werden dem Bahninfrastrukturfonds belastet; die entsprechenden Einnahmen sind im Funktionsertrag verbucht (vgl. E100.0001).

Ausgaben von 1,5 Millionen für Personal und Vollzugsaufwand zur Sanierung von Wasserkraftwerken werden dem Netzzuschlags-fonds belastet; die entsprechenden Einnahmen sind im Funktionsertrag verbucht (vgl. E100.0001).

ReservenDie Verwaltungseinheit weist keine Reserven auf.

GLOBALBUDGETS NACH LEISTUNGSGRUPPEN

LG 1: Klimapolitik und

Gefahrenprävention LG 2: ImmissionsschutzLG 3: Schutz und Nutzung der

Ökosysteme Mio. CHF

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

R 2017

R 2018

Aufwand und Investitionsausgaben 82 80 52 51 66 65Personalaufwand 35 34 26 26 26 26Sach- und Betriebsaufwand 46 45 25 24 38 38

davon Informatiksachaufwand 6 6 3 3 5 5davon Beratungsaufwand 17 16 9 9 14 14

Abschreibungsaufwand 1 1 0 – 1 1Investitionsausgaben 1 1 1 – 1 0Vollzeitstellen (Ø) 199 198 142 140 145 145

TRANSFERKREDITE DER LG 1: KLIMAPOLITIK UND GEFAHRENPRÄVENTION

A230.0111 RÜCKVERTEILUNG CO₂-ABGABE AUF BRENNSTOFFEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 718 128 544 1 138 608 044 1 136 043 967 -2 564 077 -0,2davon Kreditmutationen 106 105 044

Auf fossilen Brennstoffen (z.B. Heizöl, Erdgas, Kohle) wird seit 2008 eine Lenkungsabgabe erhoben, welche durch die Eidge-nössische Zollverwaltung vereinnahmt wird. Die Rückverteilung der Abgabeerträge erfolgt im Jahr der Abgabeerhebung. Im Jahr 2018 wurden deshalb die geschätzten Erträge des Jahres 2018 (abzüglich der Beträge für Gebäudeprogramm, Geothermie-förderung und Technologiefonds) an die Bevölkerung und die Wirtschaft rückverteilt. Im budgetierten Rückverteilungsbetrag 2018 wurden die Korrektur der geschätzten Abgabeerträge auf Basis des mittlerweile bekannten Jahresertrags 2016 sowie die Restbeträge aus der Rückverteilung 2016 verrechnet. Die Anteile von Bevölkerung und Wirtschaft entsprachen dem von den jeweiligen Sektoren geleisteten Anteil an den Abgaben. Die Rückverteilung an die Bevölkerung erfolgte gleichmässig pro Kopf

810 BAFU 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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359

über die Krankenkassen. Diese wurden für ihren Vollzugsaufwand mit 20 Rappen pro versicherte Person entschädigt. Die Rück-verteilung an die Wirtschaft erfolgte proportional zur AHV-Lohnsumme der rückverteilungsberechtigten Unternehmen über die AHV-Ausgleichskassen. Die Entschädigung der Ausgleichskassen wurde dem Wirtschaftsanteil belastet.

Der Kreditrest von rund 2,6 Millionen gegenüber dem Voranschlag 2018 erklärt sich insbesondere durch Rundungsdifferenzen im Bereich der Rückverteilung an die Bevölkerung. Der rückverteilte Betrag im Jahr 2018 nahm gegenüber der Rechnung 2017 um rund 418 Millionen zu. Dies war auf die Erhöhung der CO2-Abgabe per Anfang 2018 sowie auf die Rückverteilung nicht verwende-ter Mittel aus dem Gebäudeprogramm zurückzuführen.

RechtsgrundlagenBG vom 23.12.2011 über die Reduktion von CO2-Emissionen (CO2-Gesetz; SR 641.71), Art. 29–31 sowie Art. 36.

HinweiseAusgaben zulasten der Spezialfinanzierung «CO2-Abgabe auf Brennstoffen, Rückverteilung und Technologiefonds», siehe Band 1, Ziffer B82/34. Die Lenkungsabgabe wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) vereinnahmt (vgl. EZV 606/E110.0119).

Kreditmutationen — Für nicht verwendete Mittel aus dem Gebäudeprogramm wurden gestützt auf Art. 4 Abs. 5 Bundesbeschluss Ia über den

Voranschlag für das Jahr 2018 rund 106,1 Millionen vom BFE ins BAFU verschoben (vgl. 805/A236.0116).

A236.0122 SCHUTZ NATURGEFAHREN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 41 083 528 40 277 600 40 246 626 -30 974 -0,1

Gestützt auf das Waldgesetz entrichtet der Bund Abgeltungen für die Erstellung, Wiederinstandstellung und Erneuerung von Schutzbauten und -anlagen gegen Lawinen, Steinschlag, Rutschungen und Erosion zum Schutz von Personen, Siedlungen und Verkehrswegen. Zusätzlich werden die Erstellung von Gefahrenkarten, die Errichtung von Messstellen und Frühwarndienste (inkl. Vorhersagen sowie die Optimierung der Warnung und Alarmierung) abgegolten.

Gut die Hälfte der Bundesbeiträge wird auf der Basis von Programmvereinbarungen gemäss NFA an die Kantone ausgerichtet, die übrigen Mittel werden in Form von Beiträgen an Einzelprojekte entrichtet.

RechtsgrundlagenWaldgesetz vom 4.10.1991 (WaG; SR 921.0), Art. 36.

HinweiseVerpflichtungskredit «Schutz Naturgefahren 2012–2015» (V0144.01), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Verpflichtungskredit «Schutz Naturgefahren 2016–2019» (V0144.02), siehe Band 1, Ziffer C 12.

50 Prozent der Ausgaben für Schutzbauten und -anlagen an Verkehrswegen zulasten der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

A236.0124 HOCHWASSERSCHUTZ

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 110 728 524 119 694 500 108 842 190 -10 852 310 -9,1

Der Bund leistet gestützt auf das Bundesgesetz über den Wasserbau Beiträge an den Hochwasserschutz. Abgeltungen werden für die Instandstellung, Ergänzung sowie Erneuerung von Schutzbauten und -anlagen gegen die Gefahren des Wassers verwen-det. Zusätzlich werden die Erstellung von Gefahrengrundlagen, Gefahrenkarten, Errichtung von Messstellen und Frühwarndiens-ten (inkl. Vorhersagen sowie Optimierung der Warnung und Alarmierung) finanziert.

Rund ein Drittel der Bundesbeiträge werden auf der Basis von Programmvereinbarungen gemäss NFA und zwei Drittel für Ein-zelprojekte an die Kantone ausgerichtet.

Im Rechnungsergebnis 2018 widerspiegeln sich Verzögerungen von Einzelprojekten der Kantone und Gemeinden. Grund dafür waren unter anderem Einsprachen gegen einzelne Bauvorhaben und wetterbedingte Verzögerungen der Bauarbeiten. Sie be-gründen die Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag 2018 von rund 10,9 Millionen.

810 BAFU 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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360

RechtsgrundlagenBG vom 21.6.1991 über den Wasserbau (WBG; SR 721.100), Art. 6–10.

HinweiseVerpflichtungskredit «Hochwasserschutz 2008–2011» (V0141.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Verpflichtungskredit «Hochwasserschutz 2012–2015» (V0141.01), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Verpflichtungskredit «Hochwasserschutz 2016–2019» (V0141.02), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Verpflichtungskredit «3. Rhônekorrektion 2009–2019» (V0201.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

30 Prozent der Ausgaben für Schutzbauten und -anlagen an Verkehrswegen zulasten der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

A236.0127 EINLAGE TECHNOLOGIEFONDS

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 25 000 000 25 000 000 25 000 000 0 0,0

Gemäss CO2-Gesetz werden vom Ertrag der CO2-Abgabe pro Jahr maximal 25 Millionen dem Technologiefonds zugeführt. Der Fonds verbürgt für eine Dauer von maximal zehn Jahren Darlehen an Schweizer Unternehmen, um die Entwicklung innovativer Technologien zur nachhaltigen Verminderung von Treibhausgasemissionen zu ermöglichen. Es handelt sich um einen rechtlich unabhängigen Spezialfonds nach Art. 52 Finanzhaushaltgesetz. Die Einlage in den Fonds erfolgt über den vorliegenden Kredit. Die Mittel dienen der Finanzierung von Bürgschaftsverlusten. Seit der Gründung bis Ende 2018 wurden bereits 59 Bürgschaften im Umfang von 80 Millionen gewährt. Davon traten bisher drei Schadensfälle (2,4 Mio.) ein. Zusätzlich konnten zwei Darlehen (2,3 Mio.) bereits zurückgezahlt werden. Für die externe Geschäftsstelle, welche im Rahmen eines Leistungsauftrags mit dem BAFU die Bürgschaften prüft und bewirtschaftet, werden aus dem Fonds jährlich Mittel von rund 1,5 Millionen zur Verfügung gestellt. Per Ende 2018 betrug der Stand des Fonds rund 142 Millionen.

RechtsgrundlagenBG vom 23.12.2011 über die Reduktion von CO2-Emissionen (CO2-Gesetz; SR 641.71), Art. 35.

HinweiseVerpflichtungskredit «Bürgschaften Technologiefonds» (V0223.00), siehe Band 1, Ziffer C 13.

Einlage in den Technologiefonds zulasten der Spezialfinanzierung «CO2-Abgabe auf Brennstoffen, Rückverteilung und Techno-logiefonds», siehe Band 1, Ziffer B82/34. Die Lenkungsabgabe wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung vereinnahmt (vgl. 606/E110.0119).

TRANSFERKREDITE DER LG 2: IMMISSIONSSCHUTZ

A230.0110 RÜCKVERTEILUNG LENKUNGSABGABE VOC

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 123 899 518 115 100 000 114 422 912 -677 088 -0,6

Auf den flüchtigen organischen Verbindungen erhebt der Bund eine Lenkungsabgabe. Im Jahr 2018 werden die Einnahmen des Jahres 2016 inklusive Zinsen an die Bevölkerung rückverteilt. Da die Abgabe beim Import durch die Zollämter erhoben wird, werden die Einnahmen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung ausgewiesen. Die Rückverteilung der Erträge an die Bevölkerung ist wichtiger Bestandteil des Abgabekonzeptes und wird unter Aufsicht des BAFU durchgeführt. Die Verteilung erfolgt pro Kopf über die Krankenkassen. Diese werden für ihren Vollzugsaufwand jährlich mit 10  Rappen pro versicherte Person entschädigt. Ebenfalls aus den Einnahmen der VOC-Lenkungsabgabe werden die Vollzugskosten der Kantone gedeckt (rund 1,9 Mio.).

RechtsgrundlagenUmweltschutzgesetz vom 7.10.1983 (USG; SR 814.01), Art. 35a, und 35c; VOC-Verordnung vom 12.11.1997 (SR 814.018).

HinweiseAusgaben zulasten der Spezialfinanzierung «VOC-Lenkungsabgabe», siehe Band 1, Ziffer B 82/34. Die Lenkungsabgabe wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung vereinnahmt (vgl. 606/E110.0118).

810 BAFU 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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361

A231.0325 SANIERUNG VON ALTLASTEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 24 089 652 30 000 000 24 727 600 -5 272 400 -17,6

Die Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) regelt die Erhebung einer Abgabe auf der Ablagerung von Abfällen und die zweckgebundene Verwendung des Abgabebetrags. Die direkt durch das BAFU vereinnahmten Mittel werden für Abgeltungen an die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten sowie an die Untersuchung von Standorten, die sich als nicht belastet erweisen, verwendet. Mit diesem zweckgebundenen Finanzierungsinstrument trägt der Bund dazu bei, die notwendige Altlastenbearbeitung in der Schweiz effizient und dem Stand der Technik entsprechend zu realisieren.

Mit einem Kreditrest von knapp 5,3 Millionen wurden die budgetierten Mittel 2018 nur zum Teil ausgeschöpft. Gründe dafür waren hauptsächlich, dass diverse Grosssanierungen entweder durch gerichtliche Auseinandersetzungen blockiert (Deponie Feldreben in Muttenz, BL) oder noch nicht genügend fortgeschritten waren (ancienne décharge de La Pila à Hauterive, FR oder Deponien Stadtmist in Solothurn) und so die budgetierten Mittel nicht ausbezahlt werden konnten.

RechtsgrundlagenUmweltschutzgesetz vom 7.10.1983 (USG; SR 814.01), Artikel 32e; V vom 26.9.2008 über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA; SR 814.681).

HinweiseVerpflichtungskredit «Sanierung von Altlasten 2012–2017» (V0118.01), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Verpflichtungskredit «Sanierung von Altlasten 2018–2023» (V0118.02), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Ausgaben zulasten der Spezialfinanzierung «Altlastenfonds», siehe Band 1, Ziffer B 82/34. Die Abgabe wird im Kredit E110.0123 Altlastenabgabe vereinnahmt.

A236.0102 ABWASSERREINIGUNGSANLAGEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 15 891 045 48 500 000 43 902 710 -4 597 290 -9,5

Durch Massnahmen bei ausgewählten Abwasserreinigungsanlagen (ARA) soll der Eintrag von Mikroverunreinigungen in die Ge-wässer verringert werden. Auf den 1.1.2016 ist dafür die Änderung des Gewässerschutzgesetzes «Verursachergerechte Finanzie-rung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser» in Kraft getreten. Durch diese Änderung wird eine zweckgebundene Spe-zialfinanzierung zur Subventionierung von Massnahmen der Abwasserreinigung geschaffen. Geäufnet wird diese Finanzierung durch eine Abgabe von jährlich neun Franken pro Einwohnerin oder Einwohner, welche an eine ARA angeschlossen ist. Mit dieser Abgabe wird ausschliesslich der zielorientierte Ausbau mitfinanziert. Der Bund trägt 75 Prozent der Kosten an der Erstellung und Beschaffung von Anlagen und Einrichtungen zur Elimination der Spurenstoffe in ARA.

Die Abgeltungen wurden im Jahr 2016 zum ersten Mal gewährt. Zwischenzeitlich wurden bereits acht ARA ausgebaut und diverse Anlagen haben mit den Bauarbeiten begonnen. Der Kreditrest von rund 4,6 Millionen ist grösstenteils auf Projektverzögerungen sowie zu einem kleineren Teil auf gegenüber der Planung kostengünstigere Bauausführungen zurückzuführen.

Der Anstieg der Investitionsausgaben gegenüber der Rechnung 2017 um 28 Millionen ist darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2018 nach Beginn der Ausbauplanung im Jahr 2016 und ersten Ausbauten im Jahr 2017 nun in vielen Anlagen mit den Bauarbei-ten begonnen wurde.

RechtsgrundlagenGewässerschutzgesetz vom 24.1.1991 (GSchG; SR 814.20), Art. 60a, 60b, 61a, 61b und 84.

HinweiseVerpflichtungskredit «Abwasserbeseitigung 2016–2019» (V0254.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Ausgaben zulasten der Spezialfinanzierung «Abwasserabgabe», siehe Band 1, Ziffer B 82/34. Die Abgabe wird im Kredit E110.0100 Abwasserabgabe vereinnahmt.

810 BAFU 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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362

A236.0121 UMWELTTECHNOLOGIE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 4 359 068 4 279 500 3 988 266 -291 234 -6,8

Gestützt auf das Umweltschutzgesetz ermöglicht die Umwelttechnologieförderung die Entlastung der Umwelt im öffentlichen Interesse, indem der erfolgreiche Transfer von Innovationen aus der Forschung auf den Markt gefördert wird. Dabei bezieht sich die Förderung auf Pilot- und Demonstrationsanlagen sowie auf flankierende Massnahmen. Sie erfolgt in enger Absprache mit an-deren Förderstellen des Bundes. Der Bericht über die Wirkung der Umwelttechnologieförderung für die Förderperiode 2012–2016 ist im April 2018 erschienen und wird Anfang 2019 in den Räten behandelt.

Der Kreditrest im Umfang von rund 0,3 Millionen (6,8 %) ist auf Verzögerungen bei mehreren Projekten zurückzuführen, so dass nicht alle Tranchen im 2018 ausbezahlt werden konnten.

RechtsgrundlagenUmweltschutzgesetz vom 7.10.1983 (USG; SR 814.01), Art. 49 Abs. 3.

A236.0125 LÄRMSCHUTZ

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 32 799 589 32 333 300 32 332 587 -713 0,0

Der Bund leistet Beiträge an strassenverkehrsbedingte Umweltschutzmassnahmen (Lärm- und Schallschutzprojekte). Die Bun-desbeiträge werden für die Kantons- und Gemeindestrassen auf der Basis von Programmvereinbarungen gemäss NFA an die Kantone ausgerichtet. Die Höhe der Globalbeiträge richtet sich dabei nach der Effizienz und Wirksamkeit der Massnahmen (Priorität für Massnahmen an der Quelle).

RechtsgrundlagenBG vom 22.3.1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG, SR 725.116.2).

HinweiseVerpflichtungskredit «Lärmschutz 2016–2022» (V0142.02), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Ausgaben für Lärmschutzmassnahmen zulasten der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

TRANSFERKREDITE DER LG 3: SCHUTZ UND NUTZUNG DER ÖKOSYSTEME

A231.0319 NATIONALPARK

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 3 883 600 3 805 900 3 805 900 0 0,0

Gestützt auf das Nationalparkgesetz finanziert der Bund Pachtzinsen, die Parkaufsicht, Information, die Vergütung und Verhü-tung von Wildschäden sowie die in den Parkverträgen festgehaltenen Entschädigungen.

Empfänger der Bundesmittel sind die öffentlich-rechtliche Stiftung «Schweizerischer Nationalpark» sowie die Parkgemeinden.

RechtsgrundlagenNationalparkgesetz vom 19.12.1980 (SR 454); Verträge mit den Parkgemeinden des Schweizerischen Nationalparks (vgl. BRB vom 17.6.1991 und 20.4.2016).

A231.0323 WILDTIERE, JAGD UND FISCHEREI

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 6 055 137 6 967 000 6 937 926 -29 074 -0,4

Mit den im Kredit Wildtiere Jagd und Fischerei eingestellten Mitteln werden diverse Tätigkeiten finanziert. Der Bund gewährt Beiträge für die Kosten der Aufsicht in Wasser- und Zugvogelreservaten sowie eidgenössischen Jagdbanngebieten durch staatliche Wildhüter und Reservatsaufseher. Zusätzlich deckt er Schäden, die von den geschützten Tieren Luchs, Wolf, Bär, Biber, Fischotter und Steinadler verursacht werden. Dabei trägt der Bund 80 Prozent der von Grossraubtieren sowie 50  Pro-zent der von den anderen drei Arten verursachten Schäden. Die Mittel fliessen auch an die Schadensprävention, insbesondere

810 BAFU 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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363

an Herdenschutzmassnahmen in Gebieten mit Grossraubtieren. Zusätzlich werden Finanzhilfen entrichtet für Massnahmen zur Überwachung der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume, für Schutz, Monitoring und Förderung von national prioritären Arten und Lebensräume, für die Verhütung von Wildschäden im Wald sowie an Massnahmen zur Information der Bevölkerung.

Auch Massnahmen im aquatischen Bereich werden mit Mitteln aus diesem Kredit unterstützt. Dazu gehören die Verbesserung der Lebensbedingungen der Wassertiere, die Wiederherstellung zerstörter Lebensräume, die Beschaffung von Grundlagen über die Artenvielfalt und den Bestand, sowie die Information der Bevölkerung über die Pflanzen- und Tierwelt in den Gewässern.

Insgesamt teilen sich die Mittel wie folgt auf die verschiedenen Bereiche auf: Für eidgenössische Jagdbanngebiete, Wasser- und Zugvogelreservate sowie Wildschäden werden rund 2,7 Millionen, für den Schutz und die Überwachung der Säugetiere, Vögel und für den Herdenschutz rund 3,7 Millionen und für Subventionen nach dem Bundesgesetz über die Fischerei rund 0,5 Millionen eingesetzt.

RechtsgrundlagenJagdgesetz vom 20.6.1986 (JSG; SR 922.0); BG vom 21.6.1991 über die Fischerei (BGF; SR 923.0), Art. 12.

HinweiseVerpflichtungskredit «Wildtiere, Jagd und Fischerei 2016–2019» (V0146.02), siehe Band 1, Ziffer C 12.

A231.0326 WASSER

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 2 048 983 2 064 800 2 057 116 -7 684 -0,4

Die Kantone sind im Rahmen des Vollzugs des Gewässerschutzgesetzes zuständig für einen sachgemässen Gewässerschutz. Entsprechend müssen sie zweckmässige Massnahmen planen, welche dem Stand der Technik entsprechen und gleichzeitig wirt-schaftlich sind. Diese Aufgabe lässt sich nur durch eine fortlaufende Optimierung der in der Siedlungsentwässerung, Abwasser-reinigung und Wasserversorgung eingesetzten Anlagen und Verfahren erreichen. Gleichzeitig muss gut ausgebildetes Fachper-sonal für den Betrieb zur Verfügung stehen. Der aktive Austausch der beteiligten Akteure und die schweizweite Harmonisierung der Gewässerschutzmassnahmen sind von zentraler Bedeutung.

Der Bund gewährt gestützt auf das Gewässerschutzgesetz Subventionen für die Grundlagenbeschaffung, insbesondere für die Entwicklung von Anlagen und Verfahren zur Erhöhung des Standes der Technik im allgemeinen Interesse des Gewässerschutzes. Zusätzlich entrichtet er Abgeltungen an die Kantone zur Ermittlung der Ursachen ungenügender Wasserqualität oberirdischer und unterirdischer Gewässer im Hinblick auf die Sanierungsmassnahmen. Überdies werden Finanzhilfen für die Aus- und Wei-terbildung von Fachpersonal, für die Aufklärung der Bevölkerung sowie für weitere im Gesetz und in der Verordnung genannte Massnahmen gewährt.

Seit der Revision des Gewässerschutzgesetzes werden auch Subventionen für Restwassersanierungen gewährt. Saniert werden Fliessgewässer, die durch Wasserentnahmen wesentlich beeinflusst werden und in Landschaften oder Lebensräumen liegen, die in nationalen oder kantonalen Inventaren aufgeführt sind.

RechtsgrundlagenGewässerschutzgesetz vom 24.1.1991 (GSchG; SR 814.20), Art. 57, 64, 80 Abs. 2; Natur- und Heimatschutzgesetz vom 1.7.1966 (NHG; SR 451), Art. 13 ff, 18d und 23c; BG vom 21.6.1991 über die Fischerei (BGF; SR 923.0), Art. 12 Abs. 1.

A231.0370 BILDUNG UND UMWELT

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 3 199 728 3 500 000 3 316 663 -183 337 -5,2

Hauptziel der Umweltbildung des BAFU ist die Förderung von Kompetenzen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen in allen beruflichen Wirkungsbereichen.

Im Jahr 2018 wurden etwas weniger Finanzhilfegesuche bewilligt als ursprünglich vorgesehen, was den Kreditrest im Umfang von rund 0,2 Millionen (5,2 %) erklärt.

RechtsgrundlagenUmweltschutzgesetz vom 7.10.1983 (USG; SR 814.01), insbesondere Art. 49; BG vom 24.1.1991 über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20); BG vom 1.7.1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451); Waldgesetz vom 4.10.1991 (WaG; SR 921.0); Jagdgesetz vom 20.6.1986 (JSG; SR 922.0); BG vom 21.6.1991 über die Fischerei (BGF; SR 923.0); BG über die Reduktion der CO2 Emissionen vom 23.12.2011 (CO2-Gesetz; SR 641.71).

810 BAFU 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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364

A235.0106 INVESTITIONSKREDITE FORST

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 280 000 2 000 000 2 000 000 0 0,0

Gestützt auf das Waldgesetz gewährt der Bund Baukredite für forstliche Vorhaben und Restkosten von forstlichen Projekten, sowie Darlehen zur Finanzierung der Anschaffung von forstlichen Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen. Die Darlehen werden von den Kantonen zinstragend angelegt und stehen den Bezügern während 20 Jahren zur Verfügung.

RechtsgrundlagenWaldgesetz vom 4.10.1991 (WaG; SR 921.0), Art. 28, 40.

HinweiseVgl. E131.0104 Rückzahlung von Darlehen; E140.0001 Finanzertrag.

A236.0123 NATUR UND LANDSCHAFT

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 62 577 074 73 017 600 73 017 577 -23 0,0davon Kreditmutationen -3 200 000

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz wird mit den Bundesbeiträgen der Vollzug durch die Kantone auf der Basis von Programmvereinbarungen unterstützt. Die Mittel teilen sich auf die Bereiche Biodiversität (rund 77%) und Landschaft (rund 23%) auf. Im Bereich der Biodiversität handelt es sich beim Vollzug um die Planung, Unterschutzstellung, Auf-wertung und Erhaltung der Biotope von nationaler Bedeutung, der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung und von weiteren schutzwürdigen Biotopen. Dabei werden in Koordination mit den landwirtschaftlichen Direktzah-lungen für spezifische Leistungen auch Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft verteilt. Weiter werden Massnahmen zur Förderung der Artenvielfalt und der Vernetzung der Lebensräume unterstützt. Im Bereich Landschaft dienen die Bundesgelder der Unterstützung der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, der Pärke von nationaler Bedeutung und der UNESCO-Naturwelterbe-Gebiete.

Der Kredit umfasst zudem die Unterstützung von gesamtschweizerisch wirkenden Schutzorganisationen sowie Forschungs- und Ausbildungsinstitutionen für ihre im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeiten.

Für die vom Bundesrat am 18.5.2016 beschlossenen Sofortmassnahmen in der Biodiversität wurde der Kredit im Jahr 2018 ge-genüber dem Vorjahr erhöht. Diese Erhöhung begründet die Mehrausgaben gegenüber der Rechnung 2017 im Umfang von rund 10,4 Millionen. Die zusätzlichen Mittel wurden in die Programmvereinbarungen mit den Kantonen aufgenommen. Sie finanzierten dringliche Sanierungs- und Aufwertungsmassnahmen in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie dringliche Massnahmen zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten.

RechtsgrundlagenNatur- und Heimatschutzgesetz vom 1.7.1966 (NHG; SR 451).

HinweiseVerpflichtungskredit «Natur und Landschaft 2016–2019» (V0143.02), siehe Band 1, Ziffer C 12.

1,7 Millionen der Ausgaben zulasten der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

Kreditmutationen — Die mit Nachtrag II/2018 durch das Parlament genehmigten zusätzlichen Mittel im Kredit Revitalisierung (A236.0126)

wurden teilweise (3,2 Mio.) im Kredit A236.0123 Natur und Landschaft kompensiert.

810 BAFU 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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365

A236.0126 REVITALISIERUNG

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 30 004 555 39 997 100 39 997 095 -5 0,0davon Kreditmutationen 10 900 000

Gestützt auf das Gewässerschutzgesetz gewährt der Bund Beiträge an die Planung und Durchführung von Massnahmen zur Revitalisierung von Gewässern. Die Bundesbeiträge werden auf der Basis von Programmvereinbarungen gemäss NFA und für Einzelprojekte an die Kantone ausgerichtet. Die Höhe der Globalbeiträge richtet sich nach der Wirksamkeit und Bedeutung der Massnahmen. Auch werden Beiträge an die kantonale Planung von Sanierungsmassnahmen in den Bereichen Schwall/Sunk, Geschiebehaushalt sowie Auf- und Abstieg von Fischen bei Wasserkraftwerken ausgerichtet.

RechtsgrundlagenGewässerschutzgesetz vom 24.1.1991 (GSchG; SR 814.20), Art. 62b und 62c; BG vom 21.6.1991 über die Fischerei (BGF; SR 923.0), Art. 10.

HinweiseVerpflichtungskredit «Revitalisierung 2012–2015» (V0221.00), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Verpflichtungskredit «Revitalisierung 2016–2019» (V0221.01), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Kreditmutationen — Mit Nachtrag II/2018 genehmigte das Parlament zusätzliche Mittel im Umfang von 10,9 Millionen. Davon wurden 3,2 Millio-

nen im Kredit A236.0123 Natur und Landschaft kompensiert.

MEHREREN LEISTUNGSGRUPPEN ZUGEORDNETE TRANSFERKREDITE

A231.0321 INTERNATIONALE KOMMISSIONEN UND ORGANISATIONEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 19 445 508 21 307 100 20 262 500 -1 044 600 -4,9

Die Ausgaben basieren auf Verpflichtungen, die sich direkt aus der Ratifikation internationaler Abkommen oder aus der Mitglied-schaft in internationalen Organisationen und Kommissionen ergeben (Pflichtbeiträge), oder sie stehen in direktem Zusammen-hang mit den politischen Zielen, welche die Schweiz mit diesen Abkommen und Mitgliedschaften anstrebt (übrige Beiträge). Ziel des Schweizer Engagements ist die Schaffung von globalen oder regionalen Rahmenbedingungen, die für die nachhaltige Nut-zung und den Schutz der natürlichen Ressourcen sowie die Wettbewerbsfähigkeit schweizerischer Unternehmen förderlich sind.

Die Beiträge umfassen insbesondere Mitgliederbeiträge an Konventionen und internationale Organisationen, z.B. Klimakonven-tion, Biodiversitätskonvention, Bonner Konvention (wandernde wildlebende Tierarten), IUCN, Ramsar Konvention (Feuchtgebie-te), PIC- und POP- Konventionen (Chemikalien), Basler Konvention (gefährliche Abfälle), Minamata Konvention (Quecksilber), Montrealer Protokoll (Ozonschicht), Genfer Konvention (Luftreinhaltung), Europäische Umweltagentur sowie internationale Gewässerschutzkommissionen.

Die grössten Beiträge betrafen den Beitrag an UNEP (4,4 Mio.), das Stockholmer Übereinkommen über persistente Schadstoffe (2 Mio.), die internationalen Biodiversitätsprozesse (2,4 Mio.), den internationalen Klimaprozess (1,2 Mio.), die Europäische Um-weltagentur (1,5 Mio.), die Minamata Konvention über Quecksilber (1,2 Mio.), die Rotterdamer Konvention betreffend Chemikalien und Pestizide (0,7 Mio.) und das Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Luftverunreinigung (0,2 Mio.). Die Höhe der Bei-träge wurde entweder gemäss bindendem Verteilschlüssel der Organisationen bestimmt oder aufgrund von umweltpolitischen Prioritäten festgelegt.

Die Beiträge teilen sich wie folgt auf: — Pflichtbeiträge: 7,5 Millionen — Übrige Beiträge: 12,8 Millionen

Der Kreditrest von rund einer Million erklärt sich dadurch, dass der Gastlandbeitrag für das Sekretariat der Minamata-Konvention über Quecksilber (BRB vom 19.11.2014) gestützt auf den Entscheid der 2. Vertragsparteienkonferenz von 2 Millionen auf 1 Million reduziert wurde.

RechtsgrundlagenUmweltschutzgesetz vom 7.10.1983 (USG; SR 814.01), Art. 53.

810 BAFU 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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366

A231.0322 MULTILATERALE UMWELTFONDS

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 36 601 384 35 859 300 35 798 205 -61 095 -0,2

Mit diesen Mitteln leistet die Schweiz ihre international vereinbarten anteilsmässigen Zahlungen an die Finanzmechanismen von Umweltkonventionen, namentlich an den Globalen Umweltfonds GEF, den multilateralen Ozonfonds des Montrealer Protokolls sowie an die multilateralen Fonds der Klimakonvention der UNO. Dies umfasst auch einen Teil des Schweizer Beitrags an die im Rahmen der Klimakonvention vereinbarte internationale Klimafinanzierung.

RechtsgrundlagenUmweltschutzgesetz vom 7.10.1983 (USG; SR 814.01), Art. 53.

HinweiseVerpflichtungskredit «Globale Umwelt» (V0108.03), siehe Band 1, Ziffer C 12.

Verpflichtungskredit «Globale Umwelt 2015–2018» (V0108.04), siehe Band 1, Ziffer C 12.

A231.0327 WALD

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 119 889 516 117 587 500 116 644 093 -943 407 -0,8

Der grösste Teil der Mittel werden für Programmvereinbarungen verwendet. Im Berichtsjahr wurden 70,3 Millionen in den Bereich Schutzwald, 18,5 Millionen in den Bereich Waldbiodiversität und 21,2 Millionen in den Bereich Waldbewirtschaftung investiert. Die verbleibenden Mittel wurden in den Bereichen Umsetzung Ressourcenpolitik Holz, Ausbildung des Forstpersonals, Abwehr von besonders gefährlichen Schadorganismen, Leistungen von Vereinigungen zur Walderhaltung sowie im Wald- und Holzfor-schungsfonds eingesetzt.

RechtsgrundlagenWaldgesetz vom 4.10.1991 (WaG; SR 921.0).

HinweiseVerpflichtungskredit «Wald 2016–2019» (V0145.02), siehe Band 1, Ziffer C 12.

50 Prozent der Ausgaben zulasten der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», siehe Band 1, Ziffer B 82/34.

A238.0001 WERTBERICHTIGUNGEN IM TRANSFERBEREICH

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total nicht finanzierungswirksam 295 298 743 381 099 600 364 759 050 -16 340 550 -4,3davon Kreditmutationen 7 700 000

Investitionsbeiträge werden zu 100 Prozent wertberichtigt, da es sich um Zahlungen handelt, welche à fonds perdu geleistet werden.

Der Kreditrest von rund 16,3 Millionen ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Investitionen in den Bereichen Hochwas-serschutz und Abwasserreinigungsanlagen tiefer ausfielen als ursprünglich geplant.

RechtsgrundlagenFinanzhaushaltgesetz vom 7.10.2005 (FHG; SR 611.0), Art. 51.

HinweiseVgl. A236.0102 Abwasserreinigungsanlagen; A236.0121 Umwelttechnologie; A236.0122 Schutz Naturgefahren; A236.0123 Natur und Landschaft; A236.0124 Hochwasserschutz; A236.0125 Lärmschutz; A236.0126 Revitalisierung; A236.0127 Einlage Technolo-giefonds; E130.0001 Rückerstattung Beiträge und Entschädigungen.

Kreditmutationen — Mit Nachtrag II/2018 genehmigte das Parlament zusätzliche Mittel im Kredit A236.0126 Revitalisierung im Umfang von

10,9 Millionen. Davon wurden 3,2 Millionen im Kredit A236.0123 Natur und Landschaft kompensiert. Die Differenz begrün-det die Kreditmutation von 7,7 Millionen.

810 BAFU 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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367

WEITERE KREDITE

A240.0105 ZINSEN AUF CO₂-ABGABE BRENNSTOFFE

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam – 200 000 – -200 000 -100,0

Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden bis zur Rückverteilung an die Bevölkerung und die Wirtschaft einem verzinslichen Konto gutgeschrieben. Das Guthaben der entsprechenden Spezialfinanzierung wird von der Bundestresorerie verzinst. Da die Spezialfi-nanzierung «Rückverteilung CO2-Abgabe» mit der gleichjährigen Rückverteilung der Erträge ab Mitte Jahr ins Minus fällt, wird ihr ein entsprechender Zinsaufwand in Rechnung gestellt. Die Zinserträge aus dem ersten Halbjahr werden bei der Eidgenössischen Zollverwaltung budgetiert.

Da der aktuelle Zinssatz 0 Prozent beträgt, musste im Jahr 2018 kein Zinsaufwand verbucht werden.

RechtsgrundlagenBG vom 23.12.2011 über die Reduktion von CO2-Emissionen (CO2-Gesetz; SR 641.71), Art. 38.

HinweiseZinsaufwand zulasten der Spezialfinanzierung «CO2-Abgabe auf Brennstoffen, Rückverteilung und Technologiefonds», siehe Band 1, Ziffer B 82/34; Zinseinnahmen wurden im Kredit «Finanzertrag» bei der Eidgenössischen Zollverwaltung verbucht (vgl. 606/E140.0104).

810 BAFU 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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369

BUNDESAMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Förderung einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung und Sicherstellung der Mobilität — Abstimmung von Siedlung und Verkehr — Förderung polyzentrischer Siedlungsentwicklung und Stabilisierung des Flächenverbrauchs — Weiterentwicklung raumplanerischer Instrumente und des rechtlichen Rahmens — Nationale Verankerung des Handelns nach den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Programm Agglomerationsverkehr: Verabschiedung Botschaft für Mittelfreigabe ab 2019 durch Bundesrat — Sachplan Verkehr Teil Programm: Anhörung der Kantone zum überarbeiteten Sachplan — Sachplan Fruchtfolgeflächen FFF: Anhörung zum überarbeiteten Sachplan

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Meilensteine wurden mit folgender Ausnahme erreicht:Sachplan Verkehr Teil Programm: Ursprünglich war vorgesehen, zum revidierten Programmteil des Sachplans Verkehr zwei An-hörungen durchzuführen, eine Ende 2018 zu den allgemeinen Kapiteln und 2019 eine zweite zu den Aussagen zu den einzelnen Handlungsräumen. In Absprache mit der Departementsspitze wurde entschieden, nur eine Anhörung zum gesamten revidierten Programmteil durchzuführen, die voraussichtlich Anfang 2020 starten wird. Damit kann der Aufwand für Bund und Kantone entsprechend reduziert werden.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 0,2 0,2 0,1 0,0 -18,7Aufwand 20,3 20,2 20,0 -0,3 -1,4Eigenaufwand 20,2 20,1 19,9 -0,3 -1,4Transferaufwand 0,1 0,2 0,1 0,0 0,0Investitionsausgaben – – – – –

KOMMENTARDer Personalaufwand macht mit rund 61 Prozent den überwiegenden Teil des Funktionsaufwands aus. Rund 18 Prozent des ge-samten Funktionsaufwands entfallen auf den allgemeinen Beratungsaufwand, mit dem auch die Aufwände für die Umsetzung der Agglomerationspolitik, der nachhaltigen Entwicklung und der Alpenkonvention gedeckt werden. Die Auftragsforschung macht rund 6 Prozent des Funktionsaufwands aus. Der Transferaufwand ist mit einem Anteil von rund 0,7 Prozent gemessen am Aufwand marginal und deckt im Sinne einer gebundenen Ausgabe den Beitrag der Schweiz an das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention ab. Die übrigen Ausgaben betreffen den Eigenbereich und sind schwach gebunden.

Gegenüber der letzten Rechnung ergeben sich betragsmässig kaum gewichtige Abweichungen. Die Reduktion des Eigenauf-wands um 0,3 Millionen ist in erster Linie auf geringere Ausgaben für die Informatik zurückzuführen.

812 ARE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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370

LG1: RAUM- UND VERKEHRSENTWICKLUNG

GRUNDAUFTRAGDas ARE gestaltet unter Einbezug und in Abstimmung mit verschiedenen Anspruchsgruppen die Entwicklung des Raumes in der Schweiz massgeblich mit. Dabei beachtet es die Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung sowie die angestrebte nationale Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturentwicklung und stärkt die internationale Zusammenarbeit in diesen beiden Bereichen. Das ARE koordiniert die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes untereinander und mit jenen der Kantone. Es gewährleistet zudem den korrekten Vollzug des Raumplanungsrechts.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,2 0,2 0,1 0,0 -25,4Aufwand und Investitionsausgaben 20,2 20,1 19,9 -0,2 -0,9

KOMMENTAR2018 gab es keine unvorhergesehenen Rückvergütungen, weshalb der Ertrag unter dem budgetierten Durchschnittswert der vor-angehenden 4 Jahre lag. Der leichte Rückgang des Aufwands ist in erster Linie auf einen Minderbedarf im Bereich der Informatik und beim allgemeinen Bürobedarf zurückzuführen. Daneben gab es keine wesentlichen Abweichungen vom Voranschlag.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Haushälterische Nutzung des Bodens: Die Zersiedelung wird eingedämmt – FFF-Inventare: Prüfung aller eingereichten kantonalen Angaben (ja/nein) ja ja jaRaumplanungsrecht: Das Raumplanungsrecht wird problemadäquat weiterentwickelt und der korrekte Vollzug sichergestellt – Richtplanprüfungen: Fristgerechte Genehmigung kantonaler Richtpläne (%, min.) 42 90 15– Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 %: Termingerechte Publikation (31.3.) auf Webseite ARE (ja/nein) ja ja jaAbstimmung Raum- und Infrastrukturentwicklung: Zusammenarbeit mit Kantonen und weiteren Akteuren – Finanzierungsvereinbarungen Agglomerationsprogramme: Fristgerechte Prüfung und Stellungnahme an das zuständige Bundesamt

(%, min.)97 100 100

Förderung Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeitsgrundsätze werden in der Schweiz verankert – Förderprogramm Nachhaltige Entwicklung: Fristgerechte Prüfung der Projekteingaben (%, min.) – 90 100Gesamtverkehrskoordination: Verkehrsträger werden aufeinander abgestimmt und das Verkehrssystem wird ressourcenschonend ausgestaltet

– Verkehrsmodelle des UVEK: Anwendung bei den relevanten Planungen (ja/nein) – ja ja

KOMMENTARDie Ziele wurden mit folgender Ausnahme erreicht:Richtplanprüfungen: Liegt bis zum Ablauf der Übergangsfrist des revidierten RPG (RPG 1) am 30.4.2019 kein bundesrechtskon-former und vom Bundesrat genehmigter Richtplan vor, darf der Kanton bis zum Vorliegen eines genehmigten Richtplans keine Einzonungen mehr vornehmen. Um diese einschneidende Konsequenz nach Möglichkeit zu vermeiden, wurde 2018 der fristge-rechten Vorprüfung und Prüfung von Richtplananpassungen zur Umsetzung von RPG 1 erste Priorität vor anderen Richtplanan-passungen eingeräumt. Dies hat dazu geführt, dass sich der Anteil fristgerechter Genehmigungen trotz getroffener organisatori-scher Massnahmen und Optimierung bei den Abläufen weiter verringert hat. Die Situation wird bis zum Ablauf der Übergangsfrist angespannt bleiben. Trotzdem wird auch in diesem Zeitraum eine deutliche Verbesserung angestrebt.

812 ARE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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371

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 167 183 136 -46 -25,4Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 167 183 136 -46 -25,4Aufwand / Ausgaben 20 305 20 205 20 020 -185 -0,9Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 20 166 20 052 19 881 -172 -0,9 Kompensation Nachtrag -139 Abtretung 577 Transferbereich LG 1: Raum- und Verkehrsentwicklung A231.0328 Internationale Kommissionen und Organisationen 140 153 140 -14 -8,9

812 ARE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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372

BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 167 464 182 600 136 216 -46 384 -25,4

Auf dieser Position sind die Erträge aus der Vermietung von Parkplätzen an das Personal, die Rückerstattung der CO2-Abgabe sowie die Drittmittel verbucht, die im Zusammenhang mit den «Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung 2014–2018» ver-einnahmt wurden. Die Abweichung zum Voranschlag ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass es 2018 weniger Rückver-gütungen gegeben hat.

812 ARE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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373

AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 20 165 824 20 052 300 19 880 507 -171 793 -0,9davon Kreditmutationen 437 600

finanzierungswirksam 18 285 323 18 063 400 18 014 186 -49 214 -0,3nicht finanzierungswirksam 66 723 – 29 844 29 844 –Leistungsverrechnung 1 813 779 1 988 900 1 836 477 -152 423 -7,7Personalaufwand 12 292 788 12 139 400 12 164 466 25 066 0,2

davon Personalverleih 44 828 50 000 34 604 -15 396 -30,8Sach- und Betriebsaufwand 7 873 036 7 912 900 7 716 041 -196 859 -2,5

davon Informatiksachaufwand 1 216 440 1 098 500 995 454 -103 046 -9,4davon Beratungsaufwand 4 963 243 4 962 400 4 835 589 -126 811 -2,6

Vollzeitstellen (Ø) 71 67 68 1 1,5

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Personalaufwand bewegte sich im Rahmen der Budgeteingabe.

Für nicht bezogene Ferien-, Überzeit- und andere Zeitguthaben des Personals sind Rückstellungen zu bilden. Gegenüber dem Vorjahr nehmen die Rückstellungen um gesamthaft 29 843 Franken zu. Insgesamt belaufen sich die Rückstellungen in diesem Bereich per 31.12.2018 auf 689 696 Franken.

Sach- und BetriebsaufwandVom Informatiksachaufwand entfielen 140 000 Franken auf Entwicklung und Beratung sowie 855 000 Franken auf Betrieb und Wartung. Aufgrund der hohen Auslastung der internen IT-Mitarbeitenden beim Vorhaben «GEVER Migration Bund/Pilot ARE» sowie bei der Einführung des Projekts «Arbeitsplatzsystem 2020» konnten weitere Vorhaben nicht im geplanten Umfang umge-setzt werden. Daraus resultieren Minderausgaben von rund 103 000 Franken.

Die Ausgaben im Bereich des Beratungsaufwands lagen nur geringfügig unter dem budgetierten Wert. Im allgemeinen Bera-tungsaufwand wurde der Grossteil der Mittel für den Impuls Innenentwicklung, das Förderprogramm nachhaltige Entwicklung, die Arbeiten im Zusammenhang mit den Agglomerationsprogrammen, den Wissensaustausch im Bereich der Agglomerations-politik und der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete sowie zur Föderung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kan-tonen und Gemeinden verwendet. Im Bereich der Auftragsforschung wurden die Mittel schwergewichtig für Mandate im Bereich «Verkehrsmodellierung UVEK» und für die «Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung 2014–2018» eingesetzt.

Der übrige Sach- und Betriebsaufwand wurde im Umfang von knapp 1 Million insbesondere für interne und externe Dienstleis-tungen, Unterkunft und Verpflegung, Reisespesen, Tagungsgebühren, diverse Mitgliederbeiträge, die Kompensation der Treib-hausgasemissionen, Posttaxen sowie für Bücher und Zeitschriften verwendet. Die Mietaufwendungen beliefen sich auf knapp 800 000 Franken.

Kreditmutationen — Abtretung des Eidgenössischen Personalamts von 396 300 Franken für die Ausbildung von Hochschulpraktikanten, be-

rufliche Integration, familienergänzende Kinderbetreuung und zusätzliche Pensionskassenbeiträge. — Kreditabtretungen von insgesamt 180 300 Franken aus dem Departementalen Ressourcenpool des GS-UVEK zur Kom-

pensation des Fehlbetrags beim Personalaufwand. — Kompensation im Rahmen der Nachtrags I/2018 an den departementalen Ressourcenpool von 139 000 Franken zur Reali-

sierung und Einführung von GEVER Bund.

HinweiseBei der «Verkehrsmodellierung UVEK» waren BAV und ASTRA mitbeteiligt.

Bei den «Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung 2014–2018» waren folgende Verwaltungseinheiten beteiligt: ASTRA, BAFU, BASPO, BLW, BWO und SECO. Für das Jahr 2018 waren für die Modellvorhaben 501 300 Franken budgetiert. Diese Mittel wurden bis auf 94 200 Franken beansprucht.

Die Verwaltungseinheit weist keine Reserven auf.

812 ARE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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A231.0328 INTERNATIONALE KOMMISSIONEN UND ORGANISATIONEN

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total finanzierungswirksam 139 523 153 100 139 523 -13 577 -8,9

Das Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der den umfassenden Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Alpen bezweckt. Der Beitrag an das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention ist gemäss einem Verteilschlüssel, der vom Ständigen Sekretariat festgelegt wird, von sämtlichen Signatarstaaten der Alpenkonvention als Pflicht-beitrag zu entrichten. Damit sichert sich die Schweiz den Zugang zu allen Netzwerken und Informationen der Alpenkonvention.

Der Beitrag 2018 fiel geringer aus als budgetiert. Insgesamt resultierte ein Minderaufwand von rund 13 600 Franken.

RechtsgrundlagenAlpenkonvention (SR 0.700.1), Art. 9; Beschluss der 6. Alpenkonferenz vom 30./31.10.2000.

HinweisDer Anteil der Schweiz am Jahresbudget des Ständigen Sekretariates beträgt 14,5 Prozent.

812 ARE 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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375

SCHWEIZERISCHE SICHERHEITSUNTERSUCHUNGSSTELLE

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — Zeitgerechte Untersuchung von Unfällen und schweren Vorfällen in der Zivilaviatik und im öffentlichen Verkehr — Strategische Positionierung im nationalen Sicherheitssystem der Zivilaviatik und des öffentlichen Verkehrs — Aufzeigen erkannter Sicherheitsdefizite und Beitrag zur Behebung durch Sicherheitsempfehlungen — Umsetzung internationaler Standards und Normen im Netzwerk von nationalen und internationalen Partnern

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — Untersuchungen und summarische Berichte: Konzentration auf die präventiven Elemente insbesondere bei summarischen

Untersuchungen und Beschleunigung des Untersuchungsprozesses — Prozesse Grossunfälle: Neukonzeptionierung und Schulung der Prozesse bei Grossunfällen in der Zivilaviatik und im öf-

fentlichen Verkehr — Untersuchungsmethodik Hochseeschifffahrt: Auswertung der ersten Untersuchungen von Zwischenfällen mit Beteiligung

schweizerischer Hochseeschiffe mit dem Ziel der Effizienzsteigerung bei künftigen Untersuchungen

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Meilensteine konnten mit folgender Ausnahme erreicht werden:Untersuchungsmethodik Hochseeschifffahrt: Die ersten Untersuchungen von Zwischenfällen mit Beteiligung schweizerischer Hochseeschiffe konnten zwar weit vorangetrieben, aber aus diversen Gründen – insbesondere Kapazitätsengpässen aufgrund des Grossunfalls Ju  52 – nicht abgeschlossen werden. Entsprechend konnten noch keine Auswertungen im Hinblick auf eine Effizienzsteigerung bei künftigen Untersuchungen durchgeführt werden.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 0,0 0,1 0,0 0,0 -2,2Aufwand 7,4 9,5 8,0 0,6 8,1Eigenaufwand 7,4 9,5 8,0 0,6 8,1Investitionsausgaben 0,1 0,2 0,0 -0,1 -100,3

KOMMENTARErtrag und Aufwand der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST betreffen ausschliesslich den Eigenbereich. Der Ertrag enthält dabei die Erlöse aus dem Verkauf der Unfallschlussberichte und allfällige Kostenrückerstattungen. Die Höhe des Aufwands wird u.a. auch bestimmt durch die Anzahl der zu untersuchenden schweren Vor- und Unfälle beim Betrieb von Luftfahrzeugen, Bahnen, Luft- und Standseilbahnen sowie im Bereich der Schifffahrt. Der Aufwand der SUST ist insgesamt als schwach gebunden einzustufen.

Der Ertrag lag auf Vorjahresniveau, wobei die Verkaufszahlen der Unfallschlussberichte mittlerweile deutlich rückläufig sind; die Berichte werden auf der Website der SUST publiziert und können seit einigen Jahren kostenlos heruntergeladen werden. Der Aufwand fiel im Vergleich zur Rechnung 2017 um knapp 0,5 Millionen höher aus. Der Personalaufwand lag dabei leicht über dem Budgetwert, der Sach- und Betriebsaufwand übersteigt den Vorjahreswert um 0,3 Millionen infolge bisher aufgelaufener Kosten für die Untersuchung des Flugunfalls der Ju 52.

816 SUST 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG1: SICHERHEITSUNTERSUCHUNG AVIATIK, BAHNEN UND SCHIFFE

GRUNDAUFTRAGDie SUST untersucht als unabhängige Behörde schwere Vor- und Unfälle bei Betrieb von Luftfahrzeugen, Bahnen, Luft- und Standseilbahnen sowie im Bereich der Schifffahrt (Binnenschifffahrt und schweizerische Hochseeschifffahrt) und spricht bei Sicherheitsdefiziten Empfehlungen zur Behebung aus.

Die Geschäftsleitung (ausserparlamentarische Kommission) trifft Vorkehrungen zur Interessenwahrung der SUST und Verhinde-rung von Interessenkollisionen. Ihr obliegen die Genehmigung der Schlussberichte und die Gestaltung der Qualitätssicherung. Die Geschäftsführung und Durchführung von Untersuchungen obliegen der Geschäftsstelle. Die Tätigkeit der SUST dient durch Aufklärung sicherheitskritischer Ereignisse der Gefahrenprävention und damit dem Schutz der Bevölkerung.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 0,1 0,1 0,0 0,0 -32,0Aufwand und Investitionsausgaben 7,5 9,8 8,0 -1,7 -17,8

KOMMENTARGegenüber dem Voranschlag verringerte sich der Ertrag in erster Linie infolge des Rückgangs der Abonnementserlöse aus den Verkäufen der Unfallschlussberichte. Der Aufwand wird direkt bestimmt durch die zu untersuchenden schweren Vor- und Unfälle. Dieser fiel im Rechnungsjahr 2018 um knapp 1,7 Millionen tiefer aus als veranschlagt, massgeblich bedingt durch die Nichtaus-schöpfung des Budgetnachtrags für die Flugunfalluntersuchung der Ju  52 um 0,8 Millionen. Zudem waren Minderaufwände bei den externen Dienstleistungen in Höhe von rund 0,7 Millionen zu verzeichnen, die sich in Abhängigkeit von der Anzahl und Komplexität der Vor- und Unfälle als volatil und daher nur bedingt planbar erwiesen haben.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Konformitätsprüfung: Die internen Richtlinien und Verfahren werden an den aktuellen Stand der internationalen Vorgaben angepasst – Ein Konformitätsprüfungsverfahren jährlich im Bereich Aviatik gem. International Civil Aviation Organization ICAO Annex 13, EU Vo

996/2010 (ja/nein)ja ja ja

Rasche Durchführung von Sicherheitsuntersuchungen: Die SUST sorgt durch geeignete Massnahmen dafür, dass die Untersuchungen von Zwischenfällen zeitgerecht bzw. gesetzeskonform abgeschlossen werden

– Abschluss Untersuchungen schwerer Vorfälle und Unfälle von Luftfahrzeugen mit Abflugmassen von bis zu 5 700 kg innert 12 Monaten (%, min.)

60 80 11

– Abschluss Untersuchungen schwerer Vorfälle und Unfälle von Bahnen, Schiffen und Bussen mit eidg. Konzession innert 12 Monaten (%, min.)

72 70 20

– Abschluss Untersuchungen schwerer Vorfälle und Unfälle von Luftfahrzeugen mit Abflugmassen von mehr als 5 700 kg innert 18 Monaten (%, min.)

78 80 17

– Abschluss summarischer Untersuchungen schwerer Vorfälle und Unfälle von Luftfahrzeugen innert 2 Monaten (%, min.) 40 70 30– Abschluss summarischer Untersuchungen schwerer Vorfälle und Unfälle von Bahnen, Schiffen und Bussen innert 2 Monaten (%, min.) 30 65 31

KOMMENTARVerschiedene Ziele konnten nicht erreicht werden. Zu grösseren Abweichungen kam es in folgenden Bereichen:Rasche Durchführung von Sicherheitsuntersuchungen: Der zeitliche Aufwand für die Durchführung von Untersuchungshandlun-gen und die Erarbeitung der Berichte lag in den meisten Fällen über den von der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSVZ) gesetzten Fristen und SUST-internen Vorgaben, wenn auch nur um wenige Wo-chen. Grund dafür waren andere dringende Arbeiten im Untersuchungsbereich Aviatik (insbesondere der Grossunfall der Ju 52), die höhere Priorität hatten als das Abschliessen von Untersuchungen. Darüber hinaus hat die Anzahl der Ereignismeldungen im Vergleich zum Vorjahr markant zugenommen (+14 %), wodurch entsprechend mehr Ressourcen für Vorabklärungen, die un-verzüglich vorgenommen werden müssen, gebunden waren. Die in den letzten Jahren stark gestiegene Anzahl an gemeldeten Ereignissen im Bereich Luftfahrt führt bei gleichbleibenden Ressourcen zu einer Anhäufung der Pendenzen, deren Abbau Verzö-gerungen bei der Erstellung von Berichten zu jüngeren Ereignissen zur Folge hatte. Im Bereich Bahnen und Schiffe lagen die 2018 zur Verfügung stehenden Ressourcen zudem aufgrund von personellen Wechseln unter dem Sollwert. Die SUST hat angesichts dieser Situation im Verlauf des Jahres 2018 Massnahmen organisatorischer, struktureller, personeller und prozessualer Natur ergriffen, die 2019 und 2020 zu einer Verbesserung der Zielerreichung beitragen sollen.

816 SUST 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 72 55 37 -18 -32,0Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 72 55 37 -18 -32,0Aufwand / Ausgaben 7 545 9 766 8 029 -1 737 -17,8Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 7 545 9 766 8 029 -1 737 -17,8 Nachtrag 1 706 Abtretung 86

816 SUST 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 72 052 55 000 37 418 -17 582 -32,0finanzierungswirksam 38 251 55 000 37 418 -17 582 -32,0nicht finanzierungswirksam 33 802 – – – –

Erlöse der SUST resultieren hauptsächlich aus dem Verkauf der Unfallschlussberichte und aus Kostenrückerstattungen. Die Ver-kaufszahlen der Unfallschlussberichte sind seit einigen Jahren rückläufig, da die Berichte auf der Homepage der SUST auch kostenlos heruntergeladen werden können. Im 2018 wurden noch Abonnemente von rund 34 000 Franken verrechnet.

816 SUST 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 7 544 846 9 766 000 8 028 846 -1 737 154 -17,8davon Kreditmutationen 1 792 100

finanzierungswirksam 6 013 354 8 502 300 6 656 453 -1 845 847 -21,7nicht finanzierungswirksam 98 285 21 600 134 761 113 161 523,9Leistungsverrechnung 1 433 207 1 242 100 1 237 632 -4 468 -0,4Personalaufwand 2 814 130 2 865 300 3 030 873 165 573 5,8Sach- und Betriebsaufwand 4 632 431 6 631 500 4 969 247 -1 662 253 -25,1

davon Informatiksachaufwand 462 731 492 200 410 749 -81 451 -16,5davon Beratungsaufwand 256 381 503 800 258 942 -244 858 -48,6

Abschreibungsaufwand 17 161 21 600 28 957 7 357 34,1Investitionsausgaben 81 124 247 600 -232 -247 832 -100,1Vollzeitstellen (Ø) 14 14 14 0 0,0

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Personalaufwand lag knapp 0,2 Millionen über dem Voranschlagswert 2018. Die Überschreitung ist auf die Aufteilung der Leitungsstelle SUST/Aviatik (Personalunion) auf wieder zwei Personen (neuer Leiter SUST/Leiter Aviatik) sowie auf Beschäfti-gungsgraderhöhungen zurückzuführen. Die durchschnittliche Zahl der Vollzeitstellen belief sich dabei auf 14. Die SUST verfügt im Untersuchungsbereich Bahnen und Schiffe über 4,9, im Untersuchungsbereich Aviatik über 6,0 Vollzeitstellen. Dazu kommen die zentralen Dienste mit 2,4 sowie die Leitung des Untersuchungsdienstes mit 1,0 Vollzeitstellen.

Für nicht bezogene Ferien, Überzeit und andere Zeitguthaben sind finanzielle Rückstellungen zu bilden. Im Rechnungsjahr 2018 erhöhten sich diese Rückstellungen gegenüber 2017 um knapp 25 000 Franken. Insgesamt beliefen sich die Rückstellungen per 31.12.2018 auf 92 289 Franken.

Sach- und BetriebsaufwandIm Sach- und Betriebsaufwand sind nebst dem Informatik- und Beratungsaufwand auch die Kommissionsentschädigungen, die Jahresentschädigungen und Spesen in Zusammenhang mit Untersuchungen der SUST (Beizug von Experten, Gutachtern und nebenamtlichen Untersuchungsleitern) sowie der übrige Betriebsaufwand wie Mieten, Druckerzeugnisse, Ausrüstung oder Be-triebsstoffe enthalten.

Der Informatikaufwand liegt um rund 82 000 Franken unter dem Voranschlagswert. Der Rückgang ist in erster Linie auf nicht beanspruchte Mittel im Bereich der Informatikentwicklung, -beratung und -dienstleistung zurückzuführen.

Der Beratungsaufwand wurde im Jahr 2018 nur zu rund 50 Prozent beansprucht. Der Rückgang gegenüber dem Voranschlags-wert ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die für Expertisen, Analysen und Studien eingestellten 252 400 Franken nicht verwendet wurden. Solche Aufträge stehen meist im Zusammenhang mit Unfallvorgängen und sind nur bedingt planbar. Der Beratungsaufwand enthält auch die Entschädigungen der Geschäftsleitung SUST (ausserparlamentarische Kommission nach Artikel 57a Absatz 2 RVOG und oberstes Leitungsorgan der SUST). Die Entschädigungen beliefen sich im Berichtsjahr auf knapp 259 000 Franken.

Vom verbleibenden Sach- und Betriebsaufwand in Höhe von knapp 4,3 Millionen entfiel der massgebliche Teil auf die externen Dienstleistungen (rund 2,7 Mio.), die grundsätzlich der Finanzierung der nebenamtlichen Untersuchungsleiter auf Mandatsbasis dienen. Infolge des Flugunfalls Ju 52 wurde der Voranschlag 2018 im Rahmen des Nachtrags II/2018 um 1,7 Millionen erhöht. Dem-gegenüber belief sich der diesbezüglich angefallene Untersuchungsaufwand auf knapp 742 000 Franken. Der Minderaufwand von rund 0,8 Millionen ist darauf zurückzuführen, dass - im Gegensatz zu den im Voranschlag erhobenen Erfahrungswerten – die Rechnungswerte von der Art und Komplexität bzw. dem Umfang der Vorfälle und Unfälle abhängig sind. Im Rechnungsjahr 2018 mussten aufgrund der Priorisierung des Flugunfalls Ju 52 andere Arbeiten zurückgestellt werden, was zu einem geringeren Aufwand führte.

Der übrige Betriebsaufwand (u.a. Spesen, Übersetzungsleistungen, Post- und Versandspesen, Druckerzeugnisse, Bürobedarf und sonstiger Betriebsaufwand) summierte sich auf rund 661 000 Franken und lag damit auf auf dem Niveau des Voranschlags.

InvestitionsausgabenFür den Einsatzhelikopter der SUST fielen im Berichtsjahr keine Investitionsausgaben an; die hierfür eingestellten Kreditanteile wurden nicht beansprucht.

816 SUST 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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Kreditmutationen — Flugunfall Ju 52: Nachtrag II/2018 mit Vorschuss in Höhe von 1 706 000 Franken. — Abtretung des Eidgenössischen Personalamts für zusätzliche Pensionskassenbeiträge 1. Tranche von 27 700 Franken. — Abtretung des Eidgenössischen Personalamts für zusätzliche Pensionskassenbeiträge 2. Tranche von 19 200 Franken und

Hochschulpraktikanten von 39 200 Franken.

RechtsgrundlagenRegierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21.3.1997 (RVOG, SR 172.010); Regierungs- und Verwaltungsorganisa-tionsverordnung vom 25.11.1998 (RVOV, SR 172.010.1); Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Ver-kehrswesen vom 17.12.2014 (VSVZ, SR 742.161).

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 500 000 500 000

Ju 52: Im Zusammenhang mit der Untersuchung des Unfalls der Ju  52 vom 4.8.2018 wurde bei der Schweizerischen Sicher-heitsuntersuchungsstelle SUST ein dringlicher Nachtragskredit zum Voranschlag 2018 von 1 706 000 gewährt. Die Kosten der Untersuchungen im Jahr 2018 belaufen sich auf 811 660 Franken (inkl. Transporte und Betriebsstoffe, Unterkunft und Verpflegung sowie sonstiger Betrieb). Aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung spezieller Laborausrüstung, der Bestimmung des Kos-tenteilers zwischen Kanton, Bundesanwaltschaft und SUST für die Arbeiten auf der Unfallstelle sowie der Bergung und Lagerung der Wrackteile verzögerten sich die Arbeiten, wobei Ausmass und Zeitraum bis zum Abschluss der Untersuchung offen sind. Mit der Staatsrechnung 2018 wird daher die Bildung einer zweckgebundenen Reserve beantragt.

816 SUST 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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REGULIERUNGSBEHÖRDEN INFRASTRUKTUR

STRATEGISCHE SCHWERPUNKTE — ComCom: Sicherstellung der Grundversorgung sowie Förderung von Wettbewerb und Technologien in der Telekommuni-

kation — ElCom: Beaufsichtigen des Schweizer Strommarktes, Überwachung der Versorgungssicherheit, Entscheide bezüglich

Netzkosten, -zugang, -verstärkungen und Einspeisevergütungen, Regelung Stromtransport und -handel — PostCom: Beaufsichtigung des Schweizerischen Postmarktes, Sicherstellung einer qualitativ hohen Grundversorgung und

des fairen Wettbewerbs — SKE: Gewährleistung des diskriminierungsfreien Zugangs zum schweizerischen Schienennetz durch Entscheide über Kla-

gen und eigene Untersuchungen, Diskriminierungsmonitoring — UBI: Beschwerdebehandlung bzgl. Inhalt schweiz. Radio- und TV-Programme und übriges publizistisches SRG-Angebot,

Wahl und Aufsicht Ombudsstellen

PROJEKTE UND VORHABEN 2018 — ComCom: Vorbereitung Vergabe Mobilfunkfrequenzen, Entscheide in Zugangsverfahren, Aufsicht Grundversorgungs- und

Mobilfunkkonzessionen — ElCom: Klärung wichtigste Eckpunkte zur mittel- bis langfristigen Gewährleistung der Versorgungssicherheit; Umsetzung

operatives Monitoring und Prozesse Energiegrosshandel — PostCom: Überprüfung der postalischen Versorgung in abgelegenen Regionen; Festlegung Mindeststandards für bran-

chenübliche Arbeitsbedingungen — SKE: Schaffung von Transparenz und Gewährleistung des diskriminierungsfreien Zugangs zu den Umschlagsanlagen des

kombinierten Verkehrs — UBI: Mitgestaltung am neuen Gesetz für elektronische Medien

KOMMENTAR ZUM STAND DER PROJEKTE UND VORHABENDie Meilensteine konnten mehrheitlich erreicht werden. Zur ElCom ist zu präzisieren:Die Eckpunkte zur mittel- bis langfristigen Gewährleistung der Versorgungssicherheit konnten mit der Umsetzung der Ad-äquanz-Studie der ElCom zu grössten Teil definiert werden. Einen Einfluss werden allerdings auch die derzeit in der Revision StromVG vorgeschlagene strategische Reserve sowie die künftige Entwicklung der Abhängigkeit der Schweizer Stromversor-gung im Winter vom Ausland haben. Die Eckpunkte werden anschliessend an die politische Diskussion dieser neuen, für die Versorgungssicherheit wichtigen Elemente noch einmal zu überprüfen sein.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ERFOLGS- UND INVESTITIONSRECHNUNG (INKL. LEISTUNGSVERRECHNUNG)

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–R17 %

Ertrag 6,2 8,8 6,2 0,1 1,0Aufwand 14,7 17,1 15,0 0,3 2,2Eigenaufwand 14,7 17,1 15,0 0,3 2,2Investitionsausgaben – – – – –

KOMMENTARDie fünf Infrastrukturregulatoren ComCom, ElCom, PostCom, SKE und UBI werden budgettechnisch in der Einheit «Regulierungs-behörden Infrastruktur» zusammengefasst. In der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die einzelnen Regulatoren unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der Aufwand ist ausschliesslich im Eigenbereich und schwach gebunden.

Der Ertrag lag auf dem Niveau des Vorjahres. Der Aufwand lag infolge der externen Dienstleistung für die Versorgungsstudie Swissgrid bei der ElCom leicht über dem Wert des Jahres 2017.

817 RegInfra 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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LG1: UNABHÄNGIGE SEKTORSPEZIFISCHE REGULATION VON INFRASTRUKTUREN SOWIE MEDIENAUFSICHT

GRUNDAUFTRAGDie Regulatoren Infrastruktur ComCom, ElCom, PostCom, SKE und UBI sind unabhängig und unterliegen in ihren Entscheiden keinen Weisungen von Bundesrat und Departement. Die unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche werden im Rahmen von Bundesge-setzen und Verordnungen festgelegt. Die Regulatoren setzen ihre gesetzlichen Grundaufträge selbstständig und getrennt vonei-nander um. Sie übernehmen Aufgaben der Konzessionserteilung, Marktaufsicht, -regulierung und -überwachung, Überprüfung, Beurteilung von Beschwerden, Schlichtung, Beratung sowie Berichterstattung in ihren jeweiligen Bereichen.

FUNKTIONSERTRAG UND -AUFWAND, INVESTITIONEN

Mio. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag und Investitionseinnahmen 6,2 8,8 6,2 -2,6 -29,5Aufwand und Investitionsausgaben 14,7 17,1 15,0 -2,1 -12,3

KOMMENTARDer Ertrag umfasst im Wesentlichen die Gebühren und Abgaben der PostCom und ElCom. Die Gebühreneinnahmen und Auf-sichtsabgaben hängen direkt mit den Kosten dieser beiden Regulatoren zusammen. Sowohl PostCom wie ElCom verrechnen Teile ihrer Ausgaben den beaufsichtigten Unternehmen. Gegenüber dem Voranschlag fielen entsprechend sowohl Ertrag als auch Aufwand tiefer aus. Namentlich der Beratungs- und Informatikaufwand waren geringer.

ZIELE

R

2017VA

2018R

2018

Gewährleistung der Grundversorgung in der Telekommunikation: Die ComCom überwacht und regelt im Bedarfsfall die Einhaltung der Konzession durch die Grundversorgungskonzessionärin

– Erfüllung der Qualitätskriterien der Grundversorgung gemäss der Verordnung über Fernmeldedienste Art. 21 FDV (ja/nein) ja ja jaEinhaltung des Stromversorgungsgesetzes: Die ElCom stellt sicher, dass die Stromversorgung der Schweiz langfristig gesichert ist, keine Gefährdung durch Spekulation erfolgt, Monopolsituationen nicht ausgenutzt werden und die Preise angemessen sind

– Effizient und transparent erledigte Fälle und Bürgeranfragen im Verhältnis zu eingegangenen Fällen (%) 79 100 100Sicherstellung der Grundversorgung im Postmarkt: Im Interesse von Bevölkerung und Wirtschaft beaufsichtigt die PostCom den Postmarkt, wacht darüber, dass die Grundversorgung in hoher Qualität erfolgt und setzt sich für einen fairen Wettbewerb ein

– Qualitätsindikator Gewährleistung Zugang der Bevölkerung zur postalischen Grundversorgung (%, min.) 94,3 90,0 94,3Diskriminierungsfreiheit im Zugang zum schweiz. Schienennetz: Die SKE sichert Netznutzerinnen durch gleichwertige techn. u./o. wirtschaftl. Bedingungen den diskriminierungsfreien Zugang zum schweiz. Schienennetz, besonders zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Schienenverkehrsmarkt

– Erledigung der Untersuchungen nach den durch die SKE definierten Standards (%) 100 100 100Einhaltung des relevanten Radio- und Fernsehrechts: Zum Schutz der freien Meinungsbildung des Publikums u. dessen Schutz vor unzulässigen Inhalten stellt die UBI auf Beschwerde hin sicher, dass die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden

– Zeitgerechte Erledigung der Beschwerden, d.h. kein Vorliegen von Rechtsverzögerungen bzw. -verweigerungen (%) 100 100 100

KOMMENTARDie Ziele wurden allesamt erreicht.

Die ElCom konnte zudem viele noch offene Fälle aus Vorjahren abschliessen.

817 RegInfra 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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383

RECHNUNGSPOSITIONEN

Tsd. CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Ertrag / Einnahmen 6 210 8 837 6 233 -2 603 -29,5Eigenbereich E100.0001 Funktionsertrag (Globalbudget) 6 210 8 837 6 233 -2 603 -29,5Aufwand / Ausgaben 14 740 17 131 15 027 -2 103 -12,3Eigenbereich A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget) 14 740 17 131 15 027 -2 103 -12,3 Kreditübertragung 230 Abtretung 280

817 RegInfra 8 UVEK / STAATSRECHNUNG 2018 / BAND 2B

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BEGRÜNDUNGEN

ERTRAG / EINNAHMEN

E100.0001 FUNKTIONSERTRAG (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 6 210 194 8 836 700 6 233 298 -2 603 402 -29,5finanzierungswirksam 6 151 799 8 836 700 6 256 982 -2 579 718 -29,2nicht finanzierungswirksam 58 395 – -23 684 -23 684 –

Der Funktionsertrag der Regulierungsbehörden Infrastruktur (RegInfra) setzt sich im Wesentlichen aus den Gebühren und Ab-gaben von ElCom und PostCom zusammen: Die ElCom erhebt Gebühren und Abgaben aus dem Vollzug des Energie- und Strom-versorgungsgesetzes, die PostCom kostendeckende Verwaltungsgebühren für ihre Verfügungen und Dienstleistungen gemäss Postgesetz. Zudem erhebt die PostCom von den Beaufsichtigten jährlich eine Aufsichtsabgabe für die Aufsichtskosten, die durch die Gebühren nicht gedeckt sind.

Der Ertrag der PostCom für Verfahrenskosten und Aufsichtsabgaben kann im Rahmen des Voranschlags nur geschätzt werden. 2018 fiel er mit rund 1,3 Millionen nur knapp halb so hoch aus wie angenommen, weil weniger kostenpflichtige Dienstleistungen erbracht werden mussten. Die finanzierungswirksamen Aufwendungen der PostCom wurden mit diesen Erträgen zu rund 70 Pro-zent gedeckt. Die restlichen 30 Prozent betreffen so genannte hoheitliche Aufgaben der PostCom und konnten den Postanbie-terinnen (Unternehmen) nicht verrechnet werden.

Bei der ElCom beliefen sich die Erträge für Gebühren (Verfahrenskosten) und Aufsichtsabgaben auf 4,9 Millionen und lagen rund 1,4 Millionen unter dem Voranschlagswert. Mit den Einnahmen werden die Betriebsausgaben aus dem Vollzug des Energie- und Stromversorgungsgesetzes gedeckt, welche ebenfalls tiefer als geplant ausfielen.

Weitere kleinere Gebührenanteile betrafen ComCom, SKE und UBI.

RechtsgrundlagenElCom: BG vom 23.3.2007 über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz StromVG; SR 734.7); V vom 22.11.2006 über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En; SR 730.05).

PostCom: Postgesetz vom 17.12.2010 (PG, SR 783.0, Art. 30); Postverordnung vom 29.8.2012 (VPG; SR 783.01, Art. 77 Abs. 2 und Art. 78 Abs. 1).

ComCom: Fernmeldegesetz vom 30.4.1997 (FMG; SR 784.10); BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40); V  vom 7.12.2007 über die Gebühren im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung, GebV-FMG, SR 784.106); V  des UVEK vom 7.12.2007 über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich (Fernmeldegebührenverordnung UVEK; SR 784.106.12).

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AUFWAND / AUSGABEN

A200.0001 FUNKTIONSAUFWAND (GLOBALBUDGET)

CHF

R 2017

VA 2018

R 2018

absolut

Δ R18–VA18 %

Total 14 739 729 17 130 600 15 027 479 -2 103 121 -12,3davon Kreditmutationen 509 800

finanzierungswirksam 12 220 738 14 688 600 12 500 517 -2 188 083 -14,9nicht finanzierungswirksam 12 037 – 27 806 27 806 –Leistungsverrechnung 2 506 955 2 442 000 2 499 155 57 155 2,3Personalaufwand 9 091 747 10 332 800 9 330 557 -1 002 243 -9,7Sach- und Betriebsaufwand 5 647 982 6 797 800 5 696 922 -1 100 878 -16,2

davon Informatiksachaufwand 2 307 876 2 159 300 1 930 355 -228 945 -10,6davon Beratungsaufwand 1 891 299 2 519 800 1 804 708 -715 092 -28,4

Vollzeitstellen (Ø) 51 56 52 -4 -7,1

Der Funktionsaufwand der RegInfra teilte sich auf die einzelnen Regulatoren wie folgt auf: — ComCom 7 % — ElCom 68 % — PostCom 14 % — SKE 6 % — UBI 5 %

Personalaufwand und VollzeitäquivalenteDer Personalaufwand in Höhe von gut 9,3 Millionen lag mit einer Abweichung von knapp 10 Prozent deutlich unter dem Voran-schlagswert. Hauptgrund für den Kreditrest waren die Anstellungsverzögerungen bei der ElCom aufgrund von Fachkräftemangel. Darüber hinaus war eine Stelle bei der PostCom längere Zeit unbesetzt. Die SKE wurde mit einer neuen Führung und neuen Mitarbeitenden neu ausgerichtet. Bei der UBI und der ComCom gab es keine personellen Veränderungen. Insgesamt lag die durchschnittliche Zahl der Vollzeitstellen mit 52 unter den Annahmen.

Für nicht bezogene Ferien, Überzeit und andere Zeitguthaben des Personals sind Rückstellungen zu bilden. Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Rückstellungen um gesamthaft 21 490 Franken zu. Insgesamt belaufen sich die Rückstellungen in diesem Bereich per 31.12.2018 auf 442 513 Franken.

Sach- und BetriebsaufwandIm Sach- und Betriebsaufwand sind nebst den direkten Aufwänden der einzelnen Infrastrukturregulatoren auch die Entschädi-gungen der jeweiligen Kommissionen enthalten.

Der Informatiksachaufwand der RegInfra belief sich gesamthaft auf gut 1,9 Millionen und lag damit rund 229 000 Franken unter dem Budgetwert. Die Leistungsbezüge bei den bundesinternen Leistungserbringern für Betrieb, Wartung und Informatikdienst-leistungen fielen dabei mit rund 1,5 Millionen 0,2 Millionen höher aus als geplant.

90 Prozent der Informatikaufwände betrafen die ElCom. Aufgrund von Verzögerungen bei der Ablösung der ElCom Daten-bank (ElCom DB) konnten die bewilligten Mittel nicht vollständig beansprucht werden. Entgegen der ursprünglichen Planung verzögerte sich die Initialisierungsphase; die weiteren Arbeiten verschieben sich daher in das Folgejahr 2019. Zudem konnten beim Projekt MATCH (Markttransparenz Schweiz) aufgrund von technischen Komplikationen und zeitlichen Verzögerungen in-folge personeller Engpässe die Arbeiten in den verschiedenen Teilprojekten nicht wie geplant vorangetrieben werden. Bei der PostCom hat sich die technische Migration (FaMix Projekt) und Weiterentwicklung der PostCom DB verzögert, so dass sich die Arbeiten in das Jahr 2019 verschieben. Die nicht verwendeten Mittel des Informatiksachaufwands sind Teil der Reservenanträge ElCom und PostCom.

Der Beratungsaufwand beinhaltet einerseits die Kreditanteile des allgemeinen Beratungsaufwands für Gutachten und Analysen, andererseits die Kommissionsentschädigungen. Der entsprechende Aufwand belief sich für alle fünf Regulierungseinheiten auf rund 1,8 Millionen und lag gut 0,7 Millionen unter den geplanten Ausgaben. Dieser Teil des Aufwands hängt jeweils von der Anzahl und Komplexität von Verfahren und regulatorischen Fragestellungen ab, ist somit volatil und nur bedingt planbar.

Die Kommissionsentschädigungen für alle fünf Regulatorenkommissionen betrugen gesamthaft knapp 1,8 Millionen und lagen damit 134 000 Franken unter dem Planwert. Darin enthalten waren die Ausgaben für die von der PostCom eingerichtete unab-hängige Schlichtungsstelle im Umfang von rund 97 000 Franken.

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Vom verbleibenden Sach- und Betriebsaufwand in Höhe von fast 1,9 Millionen entfielen knapp 0,9 Millionen auf die verwaltungsin-terne Leistungsverrechnung; die grösste Position betraf dabei die Mietaufwendungen mit knapp 850 000 Franken. Die externen Dienstleistungen (v.a. Übersetzungsleistungen) und der übrige Betriebsaufwand (massgeblich Spesen, sonstiger Betriebsauf-wand, Post- und Versandspesen, Druckerzeugnisse und Bürobedarf) summierten sich auf rund 1 Million und lagen damit auf dem Niveau des Voranschlags.

Kreditmutationen — Abtretung des Eidg. Personalamtes EPA für Kinderbetreuung von 23 200 Franken. — Abtretung des EPA für zusätzliche Pensionskassenbeiträge in Höhe von 71 800 Franken. — Kreditübertragung im Rahmen des Nachtrags I/2018 für die Studie zur Versorgungssicherheit der ElCom von 230 000

Franken. — Abtretung des EPA; Förderprämie berufliche Integration in Höhe von 22 300 Franken. — Abtretung des EPA für Lernende und Hochschulpraktikanten in Höhe von 162 500 Franken.

RechtsgrundlagenComCom: Fernmeldegesetz vom 30.4.1997 (FMG; SR 784.10); BG vom 24.3.2006 über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40).

ElCom: BG vom 23.3.2007 über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz StromVG; SR 734.7, Art. 21 und 22).

PostCom: Postgesetz vom 17.12.2010 (PG, SR 783.0, Art. 30); Postverordnung vom 29.8.2012 (VPG; SR 783.01, Art. 77 Abs. 2 und Art. 78 Absatz 1).

SKE: Eisenbahngesetz vom 20.12.1957 (EBG; SR 742.101, Art. 40a); Eisenbahn-Netzzugangsverordnung vom 25.11.1998 (NZV; SR 742.122, Art. 25).

UBI: BG über Radio und Fernsehen vom 24.3.2006 (RTVG; SR 784.40, Art. 82–85).

ÜBERSICHT ÜBER DIE RESERVEN

CHF

Allgemeine Reserven

Zweckgebundene Reserven

Total Reserven

Bildung aus Rechnung 2017 – 335 000 335 000Endbestand per 31.12.2018 – 335 000 335 000Antrag zur Bildung aus Rechnung 2018 – 1 156 000 1 156 000

Antrag zur Bildung neuer ReservenIm Zusammenhang mit der Erneuerung der Datenbank der ElCom und dem Projekt MATCH (Markttransparenz Schweiz) kam es zu Projektverzögerungen (vgl. auch Erläuterungen zum Informatiksachaufwand). Mittel im Umfang von 850 000 Franken (ElCom DB) und 226 000 Franken (MATCH) konnten nicht wie geplant eingesetzt werden. Die entsprechenden Aufwände fallen im Jahr 2019 an. Hierfür sollen zweckgebundene Reserven gebildet werden.

Darüber hinaus wird aufgrund zeitlicher Verzögerungen der Weiterentwicklung und Migration der PostCom DB (Projekt FaMix) eine zweckgebundene Reserve in Höhe von 80 000 Franken für die PostCom beantragt.

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