Verwaltungsmodernisierung als Antwort auf Europäisierung und Globalisierung? SE WS 2008/09 210068

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Verwaltungsmodernisi erung als Antwort auf Europäisierung und Globalisierung? SE WS 2008/09 210068 Hackl/Schulz, WS 2008/09

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Verwaltungsmodernisierung als Antwort auf Europäisierung und Globalisierung? SE WS 2008/09 210068 Hackl/Schulz, WS 2008/09. Inhaltliche Einführung Organisation und Steuerung der öffentlichen Verwaltung. Definition von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung?. - PowerPoint PPT Presentation

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Verwaltungsmodernisierung als Antwort auf Europäisierung und

Globalisierung? SE WS 2008/09

210068

Hackl/Schulz, WS 2008/09

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Inhaltliche Einführung Organisation und Steuerung der

öffentlichen Verwaltung

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Definition von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung?

„Es gibt fast keine Aufgabe, die nicht ein politischer Verband hier und da in die Hand genommen hätte, andererseits auch keine, von der man sagen könnte, dass sie jederzeit, vollends: dass sie immer ausschließlich (…) Staaten (…) eigen gewesen wären.“

M.Weber (1920/21) Wirtschaft und Gesellschaft, Kapitel IX, 8. Abschnitt, § 2

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Aufgaben der Öffentlicher Verwaltung

Absolutismus - Kameralistik

• Bricht mit feudaler „Gewaltenteilung“ – Staat tritt in zweifacher Weise auf

• Hoheitsverwaltung: als Träger hoheitlicher Gewalt (iure imperii) – „Policey“

• Privatwirtschaftsverwaltung: als Subjekt privater Rechte (iure gestionis) - Merkantilismus

• Einzelne/r nur Objekt landesfürstlichen Handelns

Ordnungs-/Eingriffsstaat

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Aufgaben der Öffentlicher Verwaltung

Liberaler Rechtsstaat- Verwaltungsrecht• Bürgerliche Freiheitsrechte – Beschränkung des

(„Policey“)Staates,• Demokratische Rechtseinrichtungen: Legitimation

staatlichen Handelns durch Staatsvolk• Repräsentative Demokratie: Parlament-Gesetzgebung

Verwaltung: Implementierung der Gesetze, Normenvollzug

• Hinreichende Determinierung der Gesetze, Verwaltungsverfahrensrecht (1925! in Ö kodifiziert, regelt Zuständigkeit, Parteienstatus, Verfahren, Bescheidbestandteile) -Legitimation durch Verfahren

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Aufgaben der Öffentlicher Verwaltung

Party Government (J.Blondel) • Verwischung der Grenze Legislative und Exekutive • Einsicht, dass damit die Verwaltung Gesetze auch

vorbereitet Leistungs/Gestaltungsstaat

Sozialstaat, Wohlfahrtsstaat • Ausdehnung der Staatsaufgaben – Gesundheit, Bildung,

Soziales (Arbeitslosigkeit, Altersvorsorge), Wissenschaft, Kunst/Kultur

• Vermehrter Wohlstand führt zu: Verlangen nach differenzierten („besseren“) Produkten/Leistungen in Bildung, Gesundheit etc. + Suche nach neuen Märkten

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Aufgaben der Öffentlicher Verwaltung

• Beseitigung staatlicher Monopole – Privatisierung bzw. Pseudo –Privatisierung: Neoliberalismus

Ökonomisierung/Managerialisierung

Europäisierung, Globalisierung • Weltweiter Handel, ICT und Wanderbewegungen

machen Staatsgrenzen brüchig und Dienstleistungen (auch öffentliche) handelsfähig

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Organisation der öffentlichen Verwaltung

Rechtliche Grundlagen: Österreich

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Staatliche Verwaltung (B.-VG)

• Art. 18 (1) Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden

• (2) Jede Verwaltungsbehörde kann auf Grund der Gesetze innerhalb ihres Wirkungsbereiches Verordnungen erlassen

• Art. 19 (1) Die obersten Organe der Vollziehung sind der Bundespräsident, die Bundesminister und Staatssekretäre sowie die Mitglieder der Landesregierungen.

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Gegenstand de LV: „berufsmäßige Verwaltung“

• Art. 20 (1) Unter der Leitung der obersten Organe des Bundes und der Länder führen nach den Bestimmungen der Gesetze auf Zeit gewählte Organe oder ernannte berufsmäßige Organe die Verwaltung. Sie sind, soweit nicht verfassungsgesetzlich anderes bestimmt wird, an die Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe gebunden und diesen für ihre amtliche Tätigkeit verantwortlich. Das nachgeordnete Organ kann die Befolgung einer Weisung ablehnen, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde.

• Amtsverschwiegenheit• Auskunftspflicht

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Organisation der Bundesministerien:Bundesministeriengesetz 1986 - BMG

MINISTER/IN

SektionsleiterIn SL SL

AbteilungsleiterIn AL AL

ReferatsleiterIn

RF

RF

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Österreichischer Föderalismus

Föderalismus und Gemeindeautonomie

• Kompetenzartikeln B.-VGArt.10Art.11, 12Art.13,14Art.15

• Direkte und indirekte Bundesverwaltung Art.102

• Gemeindeautonomie Art.116Art.115-120

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Was ist ein Gliedstaatsvertrag?oder wie klar ist die Kompetenzverteilung?

• Art. 15a B.-VG (1) Bund und Länder können untereinander Vereinbarungen über Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereiches schließen (…)

BGBl. 1974/444

(Paktierte Gesetzgebung?)

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Landesebene kollegial?

Art.18: Die obersten Organe der Vollziehung sind ……die Mitglieder der Landesregierung

Art.101:Die Vollziehung jedes Landes übt eine vom Landtag zu wählende Landesregierung aus

(3) …besteht aus Landeshauptmann,…SV,..weiteren Mitgliedern

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Gemeinde

Art.116/2 B.-VG. Die Gemeinde ist selbständiger

Wirtschaftskörper. Sie hat das Recht, … Vermögen aller Art zu besitzen, zu erwerben und darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmen zu betreiben sowie im Rahmen der Finanzverfassung ihren Haushalt selbständig zu führen und Abgaben auszuschreiben.

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Steuerung

Verwaltung = wie Rechtssprechung „Vollziehung“: B.-VG 3.Hauptstück, Art. 60-81b

Steuerung = hierarchisch: B.-VG Art.20/1, 77/1

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Basisterminologie

• Verwaltung – andere Staatsfunktionen?

• Staat-staatliche Verwaltung - staatliche Organe?

• Hoheitsverwaltung? - Privatwirtschaftsverwaltung

• Verwaltungsbehörde? Organwalter?

• Bürokratie?

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Europäisierung, Globalisierung

EU, WTO

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Art. 249 EGV

• Zur Erfüllung ihrer Aufgaben und nach Maßgabe dieses Vertrages erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam, der Rat und die Kommission Verordnungen (Regulations, Règlements), Richtlinien (Directives) und Entscheidungen (Decisions, Décisions), sprechen Empfehlungen (Recommandations) aus und geben Stellungnahmen (Resolutions, Résulutions)ab.

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Art. 249 EGV

• Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

• Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.

• Die Entscheidung ist in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die sie bezeichnet.

• Die Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich.

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Anwendungsvorrang

Welche Normen habe die österreichischen Verwaltungsbehörden im Falle eines Widerspruches zu vollziehen?

Verwaltung - Diener (oder Manipulator) zweier Herren?

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Was fällt in die Zuständigkeit der EU? Was sind öffentliche Dienste?

„The concept of economic activity is an evolving concept linked in part to the political choice of each member State. Member States may decide to transfer to undertakings certain tasks traditionally regarded as falling within the sovereign power of States.“

Annexe 2 to the Communication from the Commission on Services of general interest in the European Union, COM(2006) 177 final

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General Agreement on Trade in Services (GATS)

• “services supplied in the exercise of governmental authority”:

• “any service which is supplied neither on a commercial basis, nor in competition with one or more service suppliers.”

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4 Fragen

• Welche Dienstleitungen sind nach diesen Definitionen noch öffentliche?

• Traditionelle Merkmale eines „öffentlichen Gutes“: Nicht-Ausschliessbarkeit, Nicht-Rivalität ?

• Welche Veränderung der öffentlichen Verwaltung gehen vor sich?„exogene“ Privatisierung?„endogene“ Privatisierung?

• Rolle der öffentlichen Verwaltung in diesem Prozess?

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Bürokratiemodell – Zielsteuerung spezifisch für öffentliche

Verwaltung?

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Themen, Literatur für Sa 15.11.2008

Entwicklungsepochen der Verwaltungsmodernisierung: Von der kameralistischen Verwaltung zum New Public Management.

Literatur:• R Dearing: Verwaltungsreform in Österreich • R Döhler: Regulative Politik und Transformation der

klassischen Verwaltung, PVS, S.208-227• AS Bogumil, J./ Jann, W. 2005: Verwaltung und

Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft, Wiesbaden.

• H Mayntz, R. 1985: Soziologie der öffentlichen Verwaltung

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Themen, Literatur für Sa 15.11.2008

Kennzeichen und Elemente des New Public Managements.

Literatur:• AS Bogumil, J./ Jann, W. 2005:

Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft, Wiesbaden.

• AS Schedler, K./ Proeller, I. 2006: New Public Management, Bern/ Stuttgart/ Wien.

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Themen, Literatur für Sa 15.11.2008

Führungs- und Personalstrukturen in der moderne Verwaltung

Literatur:• AS Bogumil, J./ Jann, W. 2005:

Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft, Wiesbaden.

• AS Schedler, K./ Proeller, I. 2006: New Public Management, Bern/ Stuttgart/ Wien, Kap. 4.

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Themen, Literatur für Sa 15.11.2008

Zielvereinbarungen: Von der hierarchischen zur manageriellen Steuerung.

• Literatur:• AS (FB BWL) Tondorf, K. u.a. 2002: Steuerung

durch Zielvereinbarungen. Anwendungspraxis, Probleme, Gestaltungsüberlegungen, Berlin.

• AS Schedler, K./ Proeller, I. 2006: New Public Management, Bern/ Stuttgart/ Wien, Kap. 6 und 8.

• R Clarke/Newman: Towards the Managerial State

• R Schuppert: Governance - Auf der Suche nach Konturen eines „anerkannt eindeutigen Begriffs“

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Themen, Literatur für Sa 15.11.2008

Leistungsmessung und PraxiserfahrungenLiteratur:• H Bogumil, J./ Grohs/Kuhlmann:

(Ergebnisse und Wirkungen …) S. 151-184 in PVS

• R Kuhlmann/ Wollmann: „Leistungsmessung“, S.11-48

• H Buschor: Evaluation und NPM

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Abkürzungen

AS = Andreas Schulz stellt Kopien bereit, werden am 27.11. ausgeteilt

R = Literatur in Reader

H = Kopie wird von Hackl bereitgestellt, werden am 27.11.ausgeteilt

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Themen, Literatur für Sa 13.12.2008

Zum schwierigen Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung. Herausforderungen durch das New Public Management.

Literatur:• H Machura: Politisierung Ministerialverwaltung • AS Bogumil, J./ Jann, W. 2005: Verwaltung und

Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft, Wiesbaden.

Konzern Stadt: Outsourcing und Auslagerungen als Strategie.

Literatur:• www.bmf.gv.at/publikationen/downloads

Ausgliederungshandbuch• AS Machura: Gemeinde als Unternehmer.

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Themen, Literatur für Sa 13.12.2008

Zum Wandel der öffentlichen Dienste: Zur Vermarktlichung des öffentlichen Gutes

Literatur:• AS (FB PUBLIZISTIK) Jansen, Stephan A.

u.a. (Hrsg.) 2007: Die Zukunft des Öffentlichen. Multidisziplinäre Perspektiven für eine Öffnung der Diskussion über das Öffentliche, Wiesbaden.

• R Naschold, F.: Modernisierung des Staates, S. 26- 58

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Themen, Literatur für Sa 13.12.2008

Die Rolle des Bürgers in der öffentlichen Verwaltung: Zwischen Kunden- und BürgerInnenstatus.

Literatur:• AS (FB PUBLIZISTIK) Baringhorst, S. u.a.

(Hrsg.) 2007: Politik mit dem Einkaufswagen. Unternehmen und Konsumenten als Bürger in der globalen Mediengesellschaft, Bielefeld.

• R Holtkamp: Partizipative Verwaltung, in PSV S. 185-207