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Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen

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Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem

GesundheitsmanagementGesunde Ansatzpunkte für

sinnvolle Maßnahmen

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Gliederung

Gesundheitsschutz – Arbeitsschutz• Was heißt eigentlich Gesundheit?• Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz• Gefährdungsbeurteilungen• Psychische Belastungen als Bestandteil von

Gefährdungsbeurteilungen

• Entwicklung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement• Arbeitsplatzbezogene Erkrankungen / Praxisbeispiele

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Dr. Gesa Horst-Schaper, Städtisches Klinikum Braunschweig

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Was heißt eigentlich Gesundheit?

Was macht krank?

Dr. Gesa Horst-Schaper, Städtisches Klinikum Braunschweig

Gesundheit Krankheit

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Was heißt eigentlich Gesundheit?

Was macht krank?

Was hält gesund?

Gesundheit Krankheit

Gesundheit Krankheit

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Arbeits- und Gesundheitsschutz

... repräsentieren zwei Seiten einer Medaille, die nicht ohne einander können

Wechselspiel zwischen Arbeit und Gesundheit, Mensch und Arbeitsplatz

Ziel: Prävention

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Rechtsgrundlagen zur Prävention im Arbeitsschutz Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Lärm- und Vibrationsverordnung Gefahrstoffverordnung Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung Arbeitsstättenverordnung

Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Mutterschutzrichtlinienverordnung

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Schlüsselstellung der Gefährdungsbeurteilung gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und

Arbeitsabläufen ermitteln

Risiken von Fehlbelastungen minimieren, u.a.:Gefahrstoffen, Lärm, Vibrationen Biostoffe

Beratung des Arbeitgebers zur Umsetzung einer ergonomischen, menschengerechten

Arbeitsgestaltung

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Ziel der Gefährdungsbeurteilung

Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten, so dass diese infolge ihrer Tätigkeit keinen Schaden an ihrer Gesundheit nehmen

Das geht weit über den „klassischen“ Arbeitsschutz der Vermeidung von Unfällen und Krankheiten hinaus und betrifft u.a. Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung die Erfassung psychischer Belastungen

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Gefährdungsbeurteilung: BiostoffV § 4(3) Für die Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber insbesondere

Folgendes zu ermitteln:1. Identität, … der Biostoffe …2. Art der Tätigkeit …3. Art, Dauer und Häufigkeit der Exposition der Beschäftigten …4. … Substitutionsprüfung5. tätigkeitsbezogene Erkenntnisse

a) über Belastungs- und Expositionssituationen, einschließlich psychischer Belastungen,

b) über bekannte Erkrankungen und die zu ergreifenden Gegenmaßnahmen,

c) aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

BiostoffV i.d. Fassung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514)

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Erfassung psychischer Belastungen

Psychische Belastungen und Stress werden oft gleichgesetzt.

Psychische Belastungen sind definiert als „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.“*

Dr. Gesa Horst-Schaper, Städtisches Klinikum Braunschweig

*DIN EN ISO 10075 Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen

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Die aktuelle Diskussion um die Notwendigkeit psychische Belastungen in die Gefährdungs-beurteilungen zu integrieren unterstreicht die zentrale Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Maßnahmenplanung ist/sollte mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement verzahnt sein, um keine Doppelstrukturen zu schaffen.

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Entwicklung betriebliches Gesundheitsmanagement

Krankenstandanalyse

Senkung der Ausfall-tage

Gesundheitsförderung

vorwiegend verhaltensbezogene Maßnahmen, z.B. SchulungsprogrammeGesundheitszirkelt

Gesundheitsmanagement

umfasst gesamten Arbeits- und GesundheitsschutzRahmenbedingungen für gesundheits-förderliche Arbeitsorganisation schaffen

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Wo bestehen bereits Verknüpfungen zwischen Arbeitsschutz und

betrieblicher Gesundheitsförderung?

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Arbeitsplatzbezogene Erkrankungen

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Berufskrankheit

z.B. Lärmschwerhörigkeit

Kostenträger Unfallversicherung

Anerkennung wenn berufliche Einwirkung, z.B. als Maschinist im HKW aufgetreten ist und ein Lärmschaden nachweisbar ist

monokausalListenprinzip SGB VII § 9

Arbeitsbedingte Erkrankung

z.B. Rückenschmerzen

Kostenträger Krankenversicherung, ggf. Rentenversicherung

Zusammenhang mit der Arbeit ist nicht zwingend erforderlich, Auswirkungen auf den Arbeitsplatz ergonomische Verbesserung, ggf. Umsetzung oder Umschulung

multifaktoriell

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Arbeitsplatzbezogene Erkrankungen

Dr. Gesa Horst-Schaper, Städtisches Klinikum Braunschweig

Berufskrankheit

z.B. Lärmschwerhörigkeit

Kostenträger Unfallversicherung

Anerkennung wenn berufliche Einwirkung, z.B. als Maschinist im HKW aufgetreten ist und ein Lärmschaden nachweisbar ist

monokausalListenprinzip SGB VII § 9

Arbeitsbedingte Erkrankung

z.B. Rückenschmerzen

Kostenträger Krankenversicherung, ggf. Rentenversicherung

Zusammenhang mit der Arbeit ist nicht zwingend erforderlich, Auswirkungen auf den Arbeitsplatz ergonomische Verbesserung, ggf. Umsetzung oder Umschulung

multifaktoriell

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Praxisbeispiel Rückenbelastende Tätigkeit durch schweres Heben und

Tragen• Rückenschule (Krankenkasse) • Arbeitsunfähigkeit (Hausarzt)• Vorstellung in der Arbeitsmedizin (Betriebsarzt) • Rehabilitationsmaßnahmen (Rentenversicherung, Krankenkasse,

Unfallversicherungsträger)• Umsetzung (Personalabteilung)• Optimierung der Arbeitsbedingungen (Arbeitssicherheit,

Betriebsarzt und Arbeitgeber, ggf. mit Einbindung externer Stellen)

keine systematische Verfahrenskoordination

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Praxisbeispiel erhebliche psychische Belastungen bei Arbeit im

Beschwerdemanagement• Klagen über Stress (im Kollegenkreis)• Organische Störungen, wie Kopfschmerzen, Magenprobleme

(Vorstellung beim Hausarzt)• Arbeitsunfähigkeit• psychiatrische Behandlung wegen Depression• ...

Wo sind systematische Ansatzpunkte zur Bewältigung von Fehlbelastungen zu suchen?

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Bewältigung von Fehlbelastungen ( in Anlehnung an M. Holm, M. Geray, Integration psychischer Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung, 2012)

Ansatzpunkte der Gestaltung

Verhältnisorientierung(im Unternehmen)

Verhaltensorientierung(bei der Person)

belastungsorientiert (Vermeiden bzw. Beseitigen gesund-heitsgefährdender Arbeitsbedingungen und Belastungen)

Optimierung der Arbeitsbedingungen

Optimierung der persönlichen Ressourcen

ressourcenorientiert(Schaffen bzw. Erhalten von Kraftquellen, d.h. gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen und Kompetenzen)

Aufbau von Kraftquellen Aufbau von persönlichen Kraftquellen

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Aufgaben der Arbeitsmediziner

sie erkennen arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig und können helfen, sie zu verhindern,

sie decken Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingten Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällenauf und leiten mit multidisziplinären Methoden präventive Maßnahmen ab,

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Aufgaben der Arbeitsmediziner

sie leisten einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, indem sie bei der Förderung, dem Erhalt und der Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit mitwirken,

und entwickeln den betrieblichen Gesundheitsschutzweiter.

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Für die Bewältigung dieser Aufgaben

... müssen Erkenntnisse, die in den Gefährdungsanalysen festgehalten werden, mit medizinisches Wissen verknüpft werden, um ein betriebliches Gesundheitsmanagement aufzubauen, das sowohl dem Unternehmensinteresse als auch dem der Beschäftigten gerecht wird.

Dazu muss der Betriebsarzt gut in das Unternehmen und die betrieblichen Abläufe eingebunden sein.

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Zusammenfassung Arbeits- und Gesundheitsschutz sind präventiv angelegt

und begründen sich über Gesetze und deren Ausführungsbestimmungen.

Betriebliche Gesundheitsförderungsprogramme haben sich parallel dazu entwickelt und standen bisher nur locker in Beziehung zu den Arbeitsbedingungen.

Ein umfassendes betriebliche Gesundheitsmanagement sollte den Arbeits-/Gesundheitsschutz und Maßnahmen der Gesundheitsförderung miteinander verzahnen.

Dr. Gesa Horst-Schaper, Städtisches Klinikum Braunschweig

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Dreh- und Angelpunkt der Verzahnung zwischen Arbeitsschutz

und betrieblichem Gesundheits-management ist eine umfassende

Gefährdungsbeurteilung

Vielen Dank!