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2 VORWORT Inhalt Vorwort Was ist neu bei der Gesellenprüfung – Teil 2? ...................................................... 4 Gesetzliche Grundlagen ......................................................................................... 5 Umfang der Prüfung ............................................................................................. 7 Was wird geprüft? ................................................................................................. 8 Rechtsfragen bei der Umsetzung ......................................................................... 9 Zeitlicher Umfang der Prüfung ............................................................................ 11 Struktur der Aufgaben.......................................................................................... 12 Aufbau des Prüfungsvorbereiters ....................................................................... 13 Aufbau des Lösungsteils...................................................................................... 15 So funktioniert die Auswertung .......................................................................... 16 So funktioniert das Arbeiten mit dem »Prüfungsvorbereiter«.......................... 17 Arbeitsteil Prüfung 1 Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: Diesel-Partikelfilter .................................................. 19 System 2: Klimaanlage Prius ................................................... 33 Diagnosetechnik System 1: Fahrwerksystem ..................................................... 49 System 2: LIN-Bus ................................................................... 65 Wirtschafts- und Sozialkunde WiSo 1: ..................................................................................... 79 Prüfung 2 Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: AdBlue...................................................................... 91 System 2: Service-Maßnahme E-Up ..................................... 103 Diagnosetechnik System 1: Kraftstoffsystem .................................................... 125 System 2: Spurwechselassistent ........................................... 145 Wirtschafts- und Sozialkunde WiSo 2: ................................................................................... 169 Lösungsteil Prüfung 1 Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: Diesel-Partikelfilter ................................................ 181 System 2: Klimaanlage Prius ................................................. 193 Diagnosetechnik System 1: Fahrwerksystem ................................................... 207 System 2: LIN-Bus ................................................................. 215 Wirtschafts- und Sozialkunde WiSo 1: ................................................................................... 227 Prüfung 2 Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: AdBlue.................................................................... 239 System 2: Service-Maßnahme E-Up ..................................... 249 Diagnosetechnik System 1: Kraftstoffsystem .................................................... 265 System 2: Spurwechselassistent ........................................... 275 Wirtschafts- und Sozialkunde WiSo 2: ................................................................................... 289 Markierungsbögen und Auswertung Prüfung 1 ................................................................................. 301 Prüfung 2 ................................................................................. 305

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InhaltVorwortWas ist neu bei der Gesellenprüfung – Teil 2? ......................................................4Gesetzliche Grundlagen .........................................................................................5Umfang der Prüfung .............................................................................................7Was wird geprüft? .................................................................................................8Rechtsfragen bei der Umsetzung .........................................................................9Zeitlicher Umfang der Prüfung ............................................................................ 11Struktur der Aufgaben ..........................................................................................12Aufbau des Prüfungsvorbereiters .......................................................................13Aufbau des Lösungsteils......................................................................................15So funktioniert die Auswertung ..........................................................................16So funktioniert das Arbeiten mit dem »Prüfungsvorbereiter« ..........................17Arbeitsteil Prüfung 1 Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: Diesel-Partikelfilter .................................................. 19 System 2: Klimaanlage Prius ...................................................33 Diagnosetechnik System 1: Fahrwerksystem .....................................................49 System 2: LIN-Bus ................................................................... 65 Wirtschafts- und Sozialkunde WiSo 1: .....................................................................................79 Prüfung 2 Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: AdBlue......................................................................91 System 2: Service-Maßnahme E-Up ..................................... 103 Diagnosetechnik System 1: Kraftstoffsystem ....................................................125 System 2: Spurwechselassistent ...........................................145 Wirtschafts- und Sozialkunde WiSo 2: ...................................................................................169Lösungsteil Prüfung 1 Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: Diesel-Partikelfilter ................................................181 System 2: Klimaanlage Prius ................................................. 193 Diagnosetechnik System 1: Fahrwerksystem ...................................................207 System 2: LIN-Bus ................................................................. 215 Wirtschafts- und Sozialkunde WiSo 1: ...................................................................................227 Prüfung 2 Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: AdBlue....................................................................239 System 2: Service-Maßnahme E-Up .....................................249 Diagnosetechnik System 1: Kraftstoffsystem ....................................................265 System 2: Spurwechselassistent ...........................................275 Wirtschafts- und Sozialkunde WiSo 2: ...................................................................................289Markierungsbögen und Auswertung Prüfung 1 ................................................................................. 301 Prüfung 2 .................................................................................305

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Vorwort

Seit dem 1. August 2013 gilt die Ausbildungsverordung für Kfz-Mechatroniker. Die rasante Entwicklung in der Fahrzeugtechnik machte es nötig, die Inhalte im Jahr 2014 an die aktuellen und kommenden Anforderungen anzupassen.

Für die Ausbildung zum Kfz-Mechtroniker gibt es fünf Schwerpunkte:1. Personenkraftwagentechnik2. Nutzfahrzeugtechnik3. Motorradtechnik4. System- und Hochvolttechnik5. Karosserietechnik

Was ist neu?Die in der Ausbildungsordnung aufgelisteten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermit-telt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifi zierten berufl ichen Tätigkeit befähigt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf dem selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Arbeitsaufgaben.

Welche Qualifi kationen werden verlangt? 1. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen2. Außer Betrieb nehmen und in Betrieb nehmen von fahrzeugtechnischen Systemen3. Messen und Prüfen an Systemen4. Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten5. Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen6. Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen7. Durchführen von Untersuchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben8. Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit4. Umweltschutz5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen6. Betriebliche und technische Kommunikation7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

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Was ist neu bei der Gesellenprüfung – Teil 2?

Da die Ausbildung in den ersten beiden Jahren für alle Schwerpunkte gleich ist, ist der erste Teil der Prüfung für alle der selbe.Die Differenzierung in einzelne Schwerpunkte erfolgt nach zweieinhalb Ausbildungsjahren.Ein Schwerpunktwechsel ist noch zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres möglich.

Teil 1 der Gesellenprüfung Teil 2 der Gesellenprüfung

• In fünf Stunden den Prüfungsbe-reich „Serviceauftrag“ bearbeiten

• Darin in zwei Stunden schriftliche Aufgaben bearbeiten

• Zehn Minuten Fachgespräch

35 %

• Kundenauftrag In fünf Stunden drei Arbeitsaufgaben, davon zwei im jeweiligen Schwerpunkt. • Innerhalb der fünf Stun- den: 20 Minuten Fachge- spräch

Teil 1 (praktisch)

35 %

65 %

• 120 Minuten Kraftfahr-zeug- und Instandhal-tungstechnik (10 %)

• 120 Minuten Diagnosetechnik (10 %)• 60 Minuten Wirtschafts- und Sozialkunde (10 %)

Teil 2 bis 4 (schriftlich)

30 %

• Bei der Gesellenprüfung – Teil 2 gibt es eine Trennung zwischen praktischen und schriftli-chen Aufgaben. Das ausgewählte System der schriftlichen Prüfung ist nicht zwangsweise auch Thema der praktischen Aufgabe (Kundenauftrag).

• Das zwanzigminütige Fachgespräch hat einen hohen Stellenwert. Es macht bis zu 15 Prozent der Gesamtpunktzahl des zweiten Teils aus.

• Für die schriftlichen Aufgaben darf in einigen Bundesländern kein Tabellenbuch benutzt werden. Die Fragen sind deshalb so formuliert, dass sie ohne Tabellenbuch be-antwortet werden können.

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Gesetzliche Grundlagen

Die folgenden Auszüge aus dem Bundesgesetzblatt sind die rechtliche Grundlage der Prüfungen.

§ 6

Abschluss- oder Gesellenprüfung

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht ausden beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1und 2. Durch die Abschluss- oder Gesellenprüfung istfestzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungs-fähigkeit erworben hat. In der Abschluss- oder Gesel-lenprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die da-für erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht,die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkei-ten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zuvermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichenLehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zu-grunde zu legen. Dabei sollen Fertigkeiten, Kenntnisseund Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 derAbschluss- oder Gesellenprüfung waren, in Teil 2 derAbschluss- oder Gesellenprüfung nur insoweit einbezo-gen werden, als es für die Feststellung der Berufsbefä-higung erforderlich ist.

§ 7

Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung

(1) Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung sollvor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfin-den.

(2) Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung er-streckt sich auf die in der Anlage für die ersten dreiAusbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kennt-nisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulun-terricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Be-rufsausbildung wesentlich ist.

(3) Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung be-steht aus dem Prüfungsbereich Serviceauftrag.

(4) Für den Prüfungsbereich bestehen folgende Vor-gaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,

a) die Arbeitsschritte zu planen, Daten zu recher-chieren, Schaltpläne und Funktionen zu analysie-ren, Arbeitsmittel und Messgeräte auszuwählen,Messungen durchzuführen, Ergebnisse zu doku-mentieren,

b) Instandhaltungsvorgaben, insbesondere den Zu-sammenhang von Technik, Arbeitsorganisation,Umweltschutz sowie Sicherheit und Gesund-heitsschutz zu berücksichtigen,

c) fachbezogene Probleme und deren Lösungendarzustellen, die relevanten fachlichen Hinter-gründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweisebei der Durchführung begründen zu können;

2. der Prüfling soll an mindestens einem der nachfol-genden Systeme

a) Bordnetzsystem,

b) Beleuchtungssystem,

c) Ladestromsystem,

d) Startsystem oder

e) Bremsmechanik

Messungen und Prüfungen durchführen, dabei Feh-ler, Störungen und deren Ursachen feststellen,Mess- oder Prüfprotokolle anfertigen sowie eine fahr-zeugtechnische Baugruppe demontieren, warten,montieren und eine Dokumentation erstellen;

3. abweichend von Nummer 2 können andere Tätigkei-ten zugrunde gelegt werden, wenn sie in gleicherBreite und Tiefe die in Nummer 1 genannten Nach-weise ermöglichen;

4. der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe, die aus mehre-ren Teilaufgaben bestehen kann und Kundenaufträ-gen entspricht, durchführen, ein situatives Fach-gespräch, das aus mehreren Gesprächsphasenbestehen kann, führen und Aufgaben schriftlich be-arbeiten, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen;

5. die Prüfungszeit für die Arbeitsaufgabe und das si-tuative Fachgespräch beträgt drei Stunden; inner-halb dieser Zeit soll das situative Fachgesprächhöchstens zehn Minuten dauern; die Prüfungszeitfür die schriftlichen Aufgabenstellungen beträgt120 Minuten.

§ 8

Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung

(1) Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung er-streckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertig-keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den imBerufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, so-weit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

(2) Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung be-steht aus den Prüfungsbereichen:

1. Kundenauftrag,

2. Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik,

3. Diagnosetechnik,

4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

(3) Für den Prüfungsbereich Kundenauftrag beste-hen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,

a) Arbeitsabläufe selbstständig zu planen, umzuset-zen und die Ergebnisse zu dokumentieren,

b) Informationssysteme zu nutzen, mit Kunden zukommunizieren,

c) Fahrzeuge und Systeme zu bedienen und zu er-klären,

d) fahrzeugtechnische Systeme außer und in Betriebzu nehmen,

e) Systemfunktionen zu überprüfen, Diagnosesys-teme einzusetzen, Fehler und Störungen zu diag-nostizieren,

f) Fahrzeuge und deren Systeme instand zu setzenoder nachzurüsten,

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g) Ergebnisse zu dokumentieren, Mess- und Prüf-protokolle anzufertigen und zu analysieren,

h) Probleme und deren Lösungen darzustellen undfachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie dieVorgehensweise bei der Durchführung des Kun-denauftrages zu begründen;

2. für den Nachweis nach Nummer 1 sind folgende Tä-tigkeiten zugrunde zu legen:

2.1 Überprüfen von Fahrzeugen oder Fahrzeugsys-temen nach Herstellervorgaben oder straßen-verkehrszulassungsrechtlichen Vorschriften;

2.2 Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und de-ren Ursachen an mindestens einem der folgen-den Systeme:

a) Bremssystem,

b) Fahrwerkssystem,

c) Kraftübertragungssystem,

d) Antriebssystem,

e) Komfortsystem,

f) Sicherheitssystem,

g) Hochvoltsystem oder

h) vernetzte Systeme;

2.3 Instandsetzen von Fahrzeugen oder Fahrzeug-systemen;

3. andere Tätigkeiten können zugrunde gelegt werden,wenn sie in gleicher Breite und Tiefe die in Nummer 1genannten Nachweise ermöglichen;

4. der Prüfling soll drei gleichwertige Arbeitsaufgaben,die aus mehreren Teilaufgaben bestehen könnenund Kundenaufträgen entsprechen, bearbeiten so-wie hierüber ein situatives Fachgespräch führen,das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann;die Arbeitsaufgaben nach Nummer 2.2 und 2.3 sol-len sich auf den gewählten Schwerpunkt beziehen;

5. die Prüfungszeit beträgt fünf Stunden; innerhalb die-ser Zeit soll das situative Fachgespräch in insge-samt höchstens 20 Minuten durchgeführt werden.

(4) Für den Prüfungsbereich Kraftfahrzeug- und In-standhaltungstechnik bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,

a) kraftfahrzeugtechnische Systeme und derenFunktionen zu beschreiben,

b) Problemanalysen durchzuführen, technologischeund mathematische Sachverhalte zu analysieren,zu bewerten, Vorgehensweisen und Lösungs-wege darzustellen,

c) Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umwelt-schutzbestimmungen, zulassungsrechtliche Vor-schriften sowie die Methoden der Instandhaltungunter Berücksichtigung des Qualitätsmanage-ments und der Grundsätze der Kundenorientie-rung anzuwenden und Ergebnisse zu bewerten,

d) für die Instandhaltung erforderliche Ersatzteile,Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte sowie Werk-statteinrichtungen und Hilfsmittel unter Beach-tung von technischen Regeln und Herstelleranga-ben auszuwählen,

e) Maßnahmen unter Berücksichtigung betrieblicherAbläufe zu planen,

f) branchenbezogene Software zu nutzen und Da-ten auszuwerten sowie

g) elektrotechnische Arbeiten an Hochvoltkompo-nenten unter Anwendung der Sicherheitsvor-schriften darzustellen;

2. der Prüfling soll Aufgaben, die sich auf Kundenauf-träge beziehen, schriftlich bearbeiten;

3. die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

(5) Für den Prüfungsbereich Diagnosetechnik beste-hen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,

a) Problemanalysen durchzuführen, technologischeund mathematische Sachverhalte zu analysieren,zu bewerten, Vorgehensweisen und Lösungs-wege darzustellen,

b) Informationen aus Funktions-, Schalt- und Ver-netzungsplänen, branchenbezogener Softwaresowie Herstelleranweisungen auszuwerten,

c) Störungen, Fehler und deren Ursachen systema-tisch einzugrenzen,

d) Ergebnisse der eingesetzten Mess-, Prüf- und Di-agnosegeräte sowie Kundenhinweise zu nutzen,auszuwerten und zu bewerten,

e) die Vernetzung von Systemen des Kraftfahrzeu-ges zu beschreiben und zu analysieren;

2. der Prüfling soll Aufgaben, die sich auf Kundenauf-träge beziehen, schriftlich bearbeiten;

3. die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

(6) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-kunde bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeinewirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammen-hänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen undbeurteilen kann;

2. der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlichbearbeiten;

3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

§ 9

Gewichtungs- und Bestehensregelungen

(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewich-ten:

1. Serviceauftrag mit 35 Prozent,

2. Kundenauftrag mit 35 Prozent,

3. Kraftfahrzeug- undInstandhaltungstechnik mit 10 Prozent,

4. Diagnosetechnik mit 10 Prozent,

5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.

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Umfang der Prüfung

Teil 1 (praktisch): 35 Prozent

Kundenauftrag• Drei Arbeitsaufgaben in fünf Stunden, davon zwei im jeweiligen Schwerpunkt.

• Innerhalb der fünf Stunden: 20 Minuten Fachgespräch.Im Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und deren Lö-sungen darstellen, die für die Arbeitsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen und sein Vorgehen begründen kann.

BeurteilungDie Prüfer bewerten das Fachgespräch anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien.

Durchführung• Die Arbeitsaufgabe muss vor Beginn des Fachgesprächs fertiggestellt sein.• Das Fachgespräch sollte während der Arbeit an der Arbeitsaufgabe vorbereitet werden. • Beobachtungen und Erkenntnisse können Gegenstand der Fragestellung sein.• Fragen, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe stehen, sind unzulässig.• Der Prüfling wird deutlich darauf hingewiesen, wann das Fachgespräch beginnt und endet.• Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob er das Fachgespräch an einer oder mehreren Ar-

beitsaufgaben ausrichtet, die der Prüfling bearbeitet hat. Wenn sich das Fachgespräch auf mehrere Arbeitsaufgaben bezieht, wird aus den Teilergebnissen eine Gesamtnote gebildet.

Teil 2 bis 4 (schriftlich): 30 Prozent

y 120 Minuten Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik (10 %) y 120 Minuten Diagnosetechnik (10 %) y 60 Minuten Wirtschafts- und Sozialkunde (10 %)

Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile ist neu.Der schriftliche Teil macht in der Gesellenprüfung – Teil 2 nur noch 30 Prozent der Gesamt-punktzahl aus.Innerhalb dieser 30 Prozent hat das Fach Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten) die gleiche Gewichtung wie die fachlichen Prüfungsteile (je 120 Minuten).

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Was wird geprüft?

Die Prüfung erstreckt sich auf die schulischen Lernfelder 1 bis 14 und die praktische Aus-bildung der gesamten Ausbildungszeit.

Schulischer TeilDie Vorgabe erfolgt durch den KMK-Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Kraftfahr-zeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin. Dieser Rahmenlehrplan wurde von allen Bundesländern übernommen.

Lernfelder 1 bis 14 für den Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik 1. Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren 2. Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren 3. Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen 4. Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen 5. Inspektionen und Zusatzarbeiten durchführen 6. Funktionsstörungen an Bordnetz-, Ladestrom- und Startsystemen diagnostizieren und beheben 7. Verschleißbehaftete Baugruppen und Systeme instand setzen 8. Mechatronische Systeme des Antriebsmanagements diagnostizieren 9. Serviceaufgaben an Komfort- und Sicherheitssystemen durchführen 10. Schäden an Fahrwerks- und Bremssystemen instand setzen 11. Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen 12. Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten 13. Antriebskomponenten reparieren 14. Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten

Praktischer TeilDie inhaltliche Grundlage für den praktischen Teil ist der Ausbildungsrahmenplan des Bundes.

Ausbildungsrahmenplanfür die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin

A b s c h n i t t A : B e r u f s p r o f i l g e b e n d e F e r t i g k e i t e n , K e n n t n i s s e u n d F ä h i g k e i t e n

Lfd.Nr.

Teil desAusbildungsberufsbildes

Zu vermittelndeFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwertein Wochen im

1. bis 18.Monat

19. bis 42.Monat

1 2 3 4

1 Bedienen von Fahrzeugenund Systemen(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)

a) Vorschriften und Hinweise zur Sicherheit und zur Be-dienung beachten und anwenden

b) Bedienungsanleitungen anwenden und erklären

c) Bedienelemente von Fahrzeugen, Betriebseinrichtun-gen und Systemen sowie deren Schutzeinrichtungenhandhaben

d) Menüfunktionen anwenden und Informations-, Kom-munikations-, Komfort- und Sicherheitssysteme be-dienen

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Die überbetriebliche Ausbildung, deren Inhalt bundesweit einheitlich festgelegt ist, ist Teil der praktischen Ausbildung.

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Rechtsfragen bei der Umsetzung der Prüfung

Auszüge aus dem Merkblatt des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH)Die Gesellenprüfung wird bei dieser Prüfungsform in zwei zeitlich auseinanderfallendePrüfungsteile (Teil 1 und 2) gegliedert: Die Leistungen der Zwischenprüfung im jeweiligen Ausbildungsberuf werden als Teil 1 bewertet, während die Gesellenprüfung nach den Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungsordnung als Teil 2 der Prüfung gilt. Aus den Bewertungsergebnissen der Teile 1 und 2 wird nach bestimmten Gewichtungs- regeln das Gesamtergebnis der Prüfung gebildet.

Für die Durchführung der Prüfungen gilt im Einzelnen:

Teil 1 der Prüfung ist ein rechtlich unselbstständiger Teil der Gesellenprüfung.Er kann nicht selbstständig angefochten werden. Bei mangelnden oder ungenügenden Leistungen besteht keine Wiederholungs-möglichkeit, bevor nicht Teil 2 abgelegt wurde.

Folgen der Nichtteilnahme an der Gesellenprüfung – Teil 1 und Teil 2

Entschuldigte NichtteilnahmeFehlt der Auszubildende aus einem ordnungsgemäß nachgewiesenen wichtigen Grund bei der Gesellenprüfung, muss die Kammer bzw. die Innung eine Möglichkeit zur Nachholung des versäumten Prüfungstermins anbieten. Die geforderte Prüfungsleistung ist noch nicht erbracht worden und muss daher in einem Ersatztermin nachgeholt werden.

Täuschungen und Ordnungsverstöße bei der Gesellenprüfung – Teil 1 oder Teil 2Für die bewertungsrechtlichen Konsequenzen von Täuschungen und Ordnungsverstößenbei der Zwischenprüfung gilt laut Gesellenprüfungsordnung: Nach der vom DHKT empfohlenen Mustergesellenprüfungsordnung ist die von einer Täu-schungshandlung betroffene Prüfungsleistung mit „ungenügend“ zu bewerten. Teil 1 wür-de somit mit „0 Punkten“ in das Ergebnis der Gesellenprüfung einfließen, bei Teil 2 ist die Gesamtprüfung als „nicht bestanden“ zu bewerten.

Wiederholung der Wiederholung von Teil 1 oder Teil 2 bei nicht ausreichenden LeistungenDa für Teil 1 der Gesellenprüfung keine Mindestbestehensregelung erlassen wurde, ist eine Wiederholung von Teil 1 vor Ablegen des Teils 2 der Prüfung auch bei mangelhaften oder ungenügenden Leistungen ausgeschlossen. Das Bestehen der Gesamtprüfung kann erst nach Abschluss der Gesamtprüfung festgestellt werden, sodass vor diesem Zeitpunkt auch keine Wiederholungsmöglichkeit für Teil 1 bestehen kann.

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Die mündliche Ergänzungsprüfung

Die Bestehensregelung sieht vor, dass eine mündliche Ergänzungsprüfung auf Antrag des Prüflings in einem der schriftlich durchzuführenden Prüfungsbereiche stattfindet, „wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann“.

Wichtig:

y Der Prüfling muss den Antrag stellen. y Er kann nur in einem der drei schriftlichen Fächer eine mündliche Ergänzungsprüfung

ablegen. y Die mündliche Ergänzungsprüfung kann erst nach der praktischen Prüfung

stattfinden, da erst dann feststeht, ob die mündliche Ergänzungsprüfung „für das Bestehen den Ausschlag geben kann“.

Wiederholungsprüfung im Falle des NichtbestehensErgibt sich aus dem Gesamtergebniss der Prüfung, dass diese nicht bestanden wurde, hat der Prüfungsteilnehmer Anspruch auf Wiederholung der Prüfung. Bei der Wiederholungsprüfung kann sich der Prüfling auf Antrag von mit mindestens „ausreichend“ bewerteten Prüfungsleistungen befreien lassen. Befreiungen können dazu führen, dass nur der erste oder zweite Prüfungsteil, bzw. einzelne Prüfungsleistun-gen der Gesellenprüfung zu wiederholen sind. Unteilbare Prüfungsleistungen (z. B. eine Arbeitsprobe und ein darauf bezogenes Fachgespräch) müssen in jedem Fall zusammen wiederholt werden.

»Prüfungsvorbereiter Praktische Prüfung 1 + 2«

Ergänzend zu diesem Prüfungsvorbereiter gibt es einen praktischen Prüfungsvorbe-reiter. Er unterstützt die Ausbilder in den Bildungsstätten der Kfz-Innungen und in den Ausbildungsbetrieben mit Informationen über die gesetzlichen Grundlagen zur Prü-fungsdurchführung, beantwortet Fragen zur Rechtssicherheit und gibt Informationen zum genauen Ablauf der Prüfung. Gleichzeitig ist der »Prüfungsvorbereiter Praktische Prüfung Teil 1 + Teil 2« auch ein idea-les Lernbuch für alle Auszubildenden. Neben einem ausführlichen Arbeitsteil mit prakti-schen Aufgabenstellungen werden wichtige Fragen beantwortet:

yWie ist der Aufbau und Umfang der praktischen Prüfung? yWas ist ein situatives Fachgespräch? yWelche Bedeutung hat die schriftliche Aufgabenstellung für die Fertigkeitsprüfung? yWie ist der zeitliche Ablauf der Prüfung?

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Zeitlicher Umfang und Art der schriftlichen Prüfung – Teil 2

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Struktur der Aufgaben

In der ersten Prüfung nach Neuordnung (Prüfung 2014) werden alle Multiple-Choice-Fragen mit zwei Punkten bewertet, alle offenen Fragen werden mit sechs Punkten gezählt und die Mathematikaufgabe wird mit acht Punkten bewertet. Auch in den folgenden Jahren wird sich die Prüfung aus offenen und Multiple-Choice-Fragen zusammensetzen.

y Ab dem Prüfungsjahr 2015 wird der Kundenauftrag aus zehn bis 15 offenen Fragen und fünf bis zehn Multiple-Choice-Aufgaben bestehen. y Ab 2015 werden die Prüfungsausschüsse eine Punkteempfehlung für die einzelnen

Fragetypen aussprechen. y Die Hochvolttechnik ist künftig ein fester und schwerpunktübergreifender

Bestandteil der schriftlichen Prüfung.

Kfz- und Instandhaltungstechnik y Aufgabe 1 ist für alle Schwerpunkte außer Karosserietechnik gleich. y Aufgabe 2 behandelt die Hochvolttechnik.

Diagnosetechnik y Aufgabe 1 ist für alle Schwerpunkte gleich. y Aufgabe 2 ist schwerpunktspezifisch.

Wirtschafts- und SozialkundeEs gibt fünf Themenblöcke mit je fünf Multiple-Choice-Aufgaben, die mit zwei Punkten bewertet werden. Die restlichen zehn bis 15 Fragen sind offen formuliert. Die neue Ausbildungsverordnung sieht für den Wirtschafts- und Sozialkunde-Teil die glei-che Gewichtung wie für die fachlichen schriftlichen Aufgaben vor (10 % bei 60 Minuten Prüfungszeit).

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S16. Wozu kann bei AdBlue-Systemen ein Umkehrventil verbaut sein? (2 P)

F Durch das Umkehrventil wird überschüssiges AdBlue aus dem SCR-Katalysator gepumpt.

J Durch das Umkehrventil für Reduktionsmittel wird bei „Zündung AUS“ die Reduktionsmittel-leitung von der Pumpe zum Einspritzventil leer gepumpt.

F Das Umkehrventil für Reduktionsmittel schaltet die Drehrichtung der Pumpe für Reduktions-mittel um.

F Durch das Umkehrventil für Reduktionsmittel wird das Einspritzventil bei Uberhitzungsgefahr mit Reduktionsmittel gekühlt.

17. Vorbereitung des Fahrzeuges zur Befüllung mit AdBlueSie bereiten nun das Fahrzeug zum Befüllen mit AdBlue vor.Nennen Sie sechs Arbeitsschritte! (6 P)

• Inspektion des Systems auf eventuelle Undichtigkeiten.

• Bodenbelag anheben und beiseite schieben.

• Reserverad entfernen.

• Schaumstoffteil herausnehmen.

Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: AdBlue

Diagnosetechnik

Wirtschafts- und Sozialkunde

Aufbau des »Prüfungsvorbereiters«

Dieser »Prüfungsvorbereiter« soll eine Hilfe zur Vorbereitung auf den zweiten Teil der Ge-sellenprüfung sein und Ihnen ein Bild Ihres derzeitigen Wissensstandes geben.Dieser Band ist in zwei Teile gegliedert. Teil A ist der Arbeitsteil und enthält zwei komplette Aufgabensätze für die drei schriftlichen Prüfungsteilgebiete.

01 = 1. Prüfung02 = 2. PrüfungS = Schriftlich

Prüfungsteil-gebiet

Teilaufgabe

Beispiel:

Teilaufgabe 1des Serviceauftrags

• Als Teilaufgabe wurde für den Prüfungsvorbereiter gewählt: Nachrüstung Be-leuchtungssystem.• Es sind Aufgaben der schriftlichen Aufgabenstel-lung.• Es handelt sich um die zweite von zwei komplet-ten Prüfungen.

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14

VO

RW

OR

T

98

16. Wozu kann bei AdBlue-Systemen ein Umkehrventil verbaut sein? (2 P)

F Durch das Umkehrventil wird überschüssiges AdBlue aus dem SCR-Katalysator gepumpt.

F Durch das Umkehrventil für Reduktionsmittel wird bei „Zündung AUS“ die Reduktionsmittel-leitung von der Pumpe zum Einspritzventil leer gepumpt.

F Das Umkehrventil für Reduktionsmittel schaltet die Drehrichtung der Pumpe für Reduktions-mittel um.

F Durch das Umkehrventil für Reduktionsmittel wird das Einspritzventil bei Uberhitzungsgefahr mit Reduktionsmittel gekühlt.

17. Vorbereitung des Fahrzeuges zur Befüllung mit AdBlueSie bereiten nun das Fahrzeug zum Befüllen mit AdBlue vor.Nennen Sie sechs Arbeitsschritte! (6 P)

18. BefüllvorgangVervollständigen Sie den Arbeitsplan zum Befüllvorgang! (7 P)

Nr. Arbeitsschritt Arbeitshinweis

1Absperrhähne der Befüllvorrichtung schließen

2

3

4

5

6

7 Absperrhahn schließenDas Gebinde zieht sich zusammen.Der Entlüfterschlauch füllt sich mit Flüssigkeit.

Aufbau des Prüfungsvorbereiters – schriftliche Prüfung

Jede Arbeitsaufgabe ent-hält fünf bis zehn program-mierte Fragen, die pro Antwort mit zwei Punkten bewertet werden.

• Jede Aufgabe besteht aus zehn bis 15 offenen Fra-gen, die pro Antwort mit unterschiedlicher Punkt-zahl bewertet werden. • Jede Arbeitsaufgabe beinhaltet eine Mathemati-kaufgabe.• In diesem Beispiel sind sieben Punkte zu erreichen.

Bei offenen Fragen ist die mögliche Teilpunktzahl angegeben.

Bei den programmierten Fragen ist immer nur eine Antwort richtig.

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15

02

SLÖ

SU

NG

16. Wozu kann bei AdBlue-Systemen ein Umkehrventil verbaut sein? (2 P)

F Durch das Umkehrventil wird überschüssiges AdBlue aus dem SCR-Katalysator gepumpt.

J Durch das Umkehrventil für Reduktionsmittel wird bei „Zündung AUS“ die Reduktionsmittel-leitung von der Pumpe zum Einspritzventil leer gepumpt.

F Das Umkehrventil für Reduktionsmittel schaltet die Drehrichtung der Pumpe für Reduktions-mittel um.

F Durch das Umkehrventil für Reduktionsmittel wird das Einspritzventil bei Uberhitzungsgefahr mit Reduktionsmittel gekühlt.

17. Vorbereitung des Fahrzeuges zur Befüllung mit AdBlueSie bereiten nun das Fahrzeug zum Befüllen mit AdBlue vor.Nennen Sie sechs Arbeitsschritte! (6 P)

• Inspektion des Systems auf eventuelle Undichtigkeiten.

• Bodenbelag anheben und beiseite schieben.

• Reserverad entfernen.

• Schaumstoffteil herausnehmen.

• Verschlussstopfen von Tankeinfüllstutzen entfernen.

• Tankdeckel öffnen.

• Einfüllstutzen vom Reduktionsmitteltank reinigen.

18. BefüllvorgangVervollständigen Sie den Arbeitsplan zum Befüllvorgang! (7 P)

Nr. Arbeitsschritt Arbeitshinweis

1Absperrhähne der Befüllvorrichtung schließen

2Befüllvorrichtung auf Reduktionsmittel-

gebinde verschrauben

Uberwurfmutter erst gegen den

Uhrzeigersinn drehen

Reduktionsmittelgebinde auf Motorheber Höhenunterschied Reduktionsmittel-

Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: AdBlue

Diagnosetechnik

Wirtschafts- und Sozialkunde

Aufbau des Lösungsteils

Teil B ist der Lösungsteil.Die Gliederung entspricht der des Arbeitsteils. Im Seitenkopf ist zusätzlich ein Hinweis eingeblendet:

Lösung

Die richtige Antwort ist markiert.

Bei offenen Fragen sind mögliche Lösungen angegeben.

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16

VO

RW

OR

T

Note

0 - 29 Punkte 6

30 - 49 Punkte 5

50 - 66 Punkte 4

67 - 80 Punkte 3

81 - 91 Punkte 2

92 - 100 Punkte 1

Eigene

So funktioniert die Auswertung

Teil C ist die Auswertung.Ubertragen Sie Ihre Punkte in die Auswertetabelle.

Arbeitsaufgabe mit Teilaufgabe

Hier werden die erreichbaren Punkte der schriftlichen Aufgabenstellung angegeben.

Die Umsetzung der Punkte in Noten erfolgt in Anlehnung an den Notenspiegel der HWK/IHK.

Hier werden die von Ihnen erreichten Punkte der schriftlichen Aufgabenstellung angegeben.

Diagnosetechnik

System 2:

LIN-BusAufgabe Maximal Erreicht

1 62 33 24 55 66 27 28 29 210 211 212 213 214 615 616 217 318 419 320 321 522 823 1024 925 3

Gesamt-punkte

100

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Arbeiten mit dem »Prüfungsvorbereiter«

Am besten bereiten Sie sich unter prüfungsähnlichen Bedingungen vor. Halten Sie die Zeitvorgabe ein, und unterbrechen Sie die Arbeit möglichst nicht, selbst wenn Probleme bei der Beantwortung einzelner Fragen auftauchen sollten.Erst wenn Sie eine Prüfung komplett durchgespielt haben, darf der Lösungsteil aufgeschla-gen und das Ergebnis kontrolliert werden. Falsch beantwortete Fragen decken Lücken auf. Lesen Sie diese Themen noch einmal im Fachbuch oder im »autoFACHMANN« nach.Auch für die praktischen Aufgaben sollten Sie im Betrieb bzw. in der überbetrieblichen Ausbildung noch einmal gezielt üben.Neben dem Fachkunde- und Mathematikbuch ist der »autoFACHMANN« eine wichtige Informationsquelle, um Wissenslücken zu beheben.Am Ende des Buches finden Sie Markierungsbögen für die Auswertung. Trennen Sie die Bögen heraus, und übertragen Sie dort Ihre Lösungen.

Weitere Hilfen für die Prüfungsvorbereitung

Die »Prüfungstrainer-Apps« helfen spielerisch bei der Vorbereitung auf die Kfz-Mechatro-niker-Prüfung. Der Fragenpool (über 300 Fragen) deckt den Stoff für den schriftlichen Teil der Gesellenprüfung ab. In jedem Durchlauf muss der Prüfling 30 Fragen beantworten und erhält im Anschluss eine Information über die Note, die er erzielt hätte. Die Trainer sind im App-Store sowie im Google-Play-Store erhältlich.

»Prüfungsvorbereiter Praktische Prüfung 1 + 2«Ergänzend zu diesem Prüfungsvorbereiter gibt es einen praktischen Prüfungsvorbereiter. Er unterstützt die Ausbilder in den Bildungsstätten der Kfz-Innungen und in den Ausbil-dungsbetrieben mit Informationen über die gesetzlichen Grundlagen zur Prüfungsdurch-führung, beantwortet Fragen zur Rechtssicherheit und gibt Informationen zum genauen Ablauf der Prüfung.Gleichzeitig ist der »Prüfungsvorbereiter Praktische Prüfung Teil 1 + Teil 2« auch ein idea-les Lernbuch für alle Auszubildenden. Neben einem ausführlichen Arbeitsteil mit prakti-schen Aufgabenstellungen werden wichtige Fragen beantwortet: yWie ist der Aufbau und Umfang der praktischen Prüfung? yWas ist ein situatives Fachgespräch? yWelche Bedeutung hat die schriftliche Aufgabenstellung für die Fertigkeitsprüfung? yWie ist der zeitliche Ablauf der Prüfung? y

Viel Spaß und Erfolg bei der Prüfungsvorbereitung!

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ArbeitsteilPrüfung 1

Kraftfahrzeug- und InstandhaltungstechnikSystem 1: Diesel-Partikelfilter

Diagnosetechnik Wirtschafts- und Sozialkunde

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01

S

Die Anlagen finden Sie im Anschluss an die Fragen.

ME-CR 235 VW PassatWVWZZZ3CZBE378291 01.04.2011 76988

B

Die Kontrollleuchte ist aktiv.

Arbeitsauftrag

CFFB

1. a) Weshalb leuchtet die Warnleuchte? (1 P)

b) Welche Fragen haben Sie an den Kunden? Nennen Sie zwei. (2 P)

c) Der Kunde möchte wissen, wie er selbst eine Regenerationsfahrt durchführen kann. (1 P)

d) Der Kunde hat bereits eine Regenerationsfahrt durchgeführt. Die Kontrollleuchte leuchtet aber immer noch. Erklären Sie, wie es dazu kommen kann. (1 P)

e) Welche Maßnahmen schlagen Sie vor? (2 P)

2. Welche Aussage ist richtig? (2 P) F Die Oktanzahl ist eine wichtige Große fur Dieselkraftstoff.

F Die Klopffestigkeit ist eine wichtige Große fur den Dieselkraftstoff.

F Die Zundwilligkeit ist eine wichtige Große fur den Dieselkraftstoff.

F Die Cetanzahl ist nur fur Ottokraftstoff relevant.

3. Wie bezeichnet man die Gemischbildung beim Dieselmotor? (2 P) F Hochdruck-Gemischbildung

F Äußere Gemischbildung

F Einspritz-Gemischbildung

F Innere Gemischbildung

Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: Diesel-Partikelfilter

Diagnosetechnik

Wirtschafts- und Sozialkunde

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01

S4. Wie entstehen Rußpartikel? (2 P)

F Rußpartikel entstehen in Bereichen des Brennraums mit zu viel Sauerstoff.

F Rußpartikel entstehen nur bei Direkteinspritzern.

F Rußpartikel entstehen in Bereichen des Brennraums mit zu wenig Sauerstoff.

F Rußpartikel entstehen durch den Ölverbrauch des Motors.

5. Wie groß ist ein Rußpartikel, der beim Verbrennungsprozess eines Dieselmotors entsteht? (2 P)

F 0,1 mm

F 10 nm

F 100 μm

F 0,05 μm

6. Sie führen eine Sichtprüfung der Abgasanlage durch. Ordnen Sie den Bauteilen in der Tabelle die Positionsnummern aus der Zeichnung zu. (6 P)

Position Benennung Position Benennung

1 Stickoxid-Sensor 3 AdBlue-Fördermodul

AdBlue-Dosiermodul Lambdasonde

Abgas-DifferenzdrucksensorAbgastemperatursensor nach dem Partikelfilter

7Abgastemperatursensor vor dem Partikelfilter

1 NOX-Sensor

5 Oxidations-Katalysator SCR-Katalysator

Dieselpartikelfilter 2 AdBlue-Tankeinheit

6 5 4

1110

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7

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System 1: Diesel-Partikelfilter Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik

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01

S7. Maßnahmen zur Partikelverringerung. a) Was versteht man unter „innermotorischen Maßnahmen“? (1 P)

b) Beschreiben Sie die in der Grafik dargestellten Maßnahmen der innermotorischen Partikelverringerung. (je 1 = 3 P)

8. Maßnahmen zur Partikelverringerung. a) Was versteht man unter „außermotorischen Maßnahmen“? (1 P)

b) Beschreiben Sie die dargestellten Maßnahmen zur Partikelverringerung. (je 2 P)

Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: Diesel-Partikelfilter

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01

S9. Welchen Sensor benötigt das Motorsteuergerät nicht, um die Rußbeladung des Partikelfilters zu ermitteln? (2 P)

F Lambdasonde

F Luftmassenmesser

F Temperaturgeber vor Partikelfilter

F Drucksensor vor Partikelfilter

10. Was sind die Aufgaben der Bauteile bei der Emissionsverringerung. (6 P)

Komponente Aufgabe

Oxidations-Katalysator

Dieselpartikelfilter

SCR-Katalysator

11. Welcher Stoff sorgt für die Verbrennung der Rußpartikel im katalytisch beschichteten Dieselpartikelfilter bei der passiven Regeneration? (2 P)

F Additiv

F Platin

F Aluminiumoxid

F Siliziumkarbit

12. a) Welche Rückstände sammeln sich in einem Dieselpartikelfilter an? (2 P)

b) Woher stammen diese Rückstände? (2 P)

c) Welche Arbeit steht an, wenn die Aschebeladung einen Grenzwert überschritten hat? (2 P)

System 1: Diesel-Partikelfilter Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik

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01

S13. Rußbeladung des Dieselpartikelfilters. a) Das Motorsteuergerät errechnet die Rußbeladung aus dem Strömungswiderstand des Dieselpartikelfilters. Nennen Sie drei Sensoren, die dafür benötigt werden. (3 P)

b) Eine zu hohe Beladung des Dieselpartikelfilters wirkt sich negativ aus. Nennen Sie drei mögliche Auswirkungen. (3 P)

14. Regeneration des Dieselpartikelfilters

a) Warum ist die Regeneration des Dieselpartikelfilters nötig? (2 P)

b) Was passiert bei der Regeneration des Dieselpartikelfilters? (2 P)

c) Wie funktioniert die Regeneration des Dieselpartikelfilters? (2 P)

Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: Diesel-Partikelfilter

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01

S15. Arten der Regeneration. a) Was ist unter „passiver Regeneration“ des Dieselpartikelfilters zu verstehen? (2 P)

F Die Rußpartikel werden im Dieselpartikelfilter gesammelt und beim nachsten Service-Intervall durch eine gezielt eingeleitete Verbrennung uber den Diagnosetester verbrannt.

F Die Rußpartikel werden durch das gezielte Anheben der Abgastemperatur verbrannt.

F Die Rußpartikel werden ohne Eingriff der Motorsteuerung, kontinuierlich verbrannt.

F Die Rußpartikel sind so klein, dass sie nicht im Dieselpartikelfilter gesammelt werden, sondern uber die Abgasanlage ins Freie gelangen.

b) Vervollständigen Sie die Tabelle. (1 P)

Eine Bedingung für die passive Regeneration.

Zwei Bedingungen für eine aktive Regeneration.

• Abschalten der Abgasruckfuhrung

• Zusatzliches, nachtragliches

Einspritzen von Dieselkraftstoff

• Anpassen des Ladedrucks

16. Stufen der Regeneration. a) Unter welcher Betriebsbedingung reicht die passive und aktive Regeneration nicht aus? (1 P)

• Bei extremem Kurzstreckenverkehr des Fahrzeugs b) Ordnen Sie die Regenerationsstufen zu (siehe nächste Seite). (5 P)

Abb.: Stufen der Regeneration

System 1: Diesel-Partikelfilter Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik

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01

S

Art der Regeneration Nr. in der Abbildung

Regenerationsfahrt durch den Kunden

Aktive Regeneration

Passive Regeneration

Dieselpartikelfilter erneuern

Service-Regeneration durch die Werkstatt

c) Sie lesen die Rußbeladung des Dieselpartikelfilters aus.

Welche Regeneration ist nötig? (1 P)

17. Nennen Sie sechs Sicherheitsmaßnahmen bei der Regeneration eines Dieselpartikelfilters. (6 P)

Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: Diesel-Partikelfilter

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01

S18. Vor der Regeneration müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Begründen Sie diese. (8 P)

Voraussetzung Begründung

Ladezustand der Fahrzeugbatterie in Ordnung

Das Fahrzeug muss im Freien stehen.

Kraftstofffüllstand > 10 l

Obere Motorabdeckung abbauen

19. Durchführen der Regeneration.

a) Wie starten Sie die Regeneration? (1 P)

b) Wie verhalten Sie sich während der Regeneration? (1 P)

c) Wann ist der Regenerationsvorgang abgeschlossen? (1 P)

d) Nennen Sie eine Möglichkeit, um den Regenerationsprozess vorzeitig abzubrechen. (1 P)

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01

S20. Abschluss der Regeneration. a) Welche Istwerte werden nach der erfolgreichen Regeneration durch den Diagnosetester zurückgesetzt? (2 P)

b) Der Kunde möchte möglichst selten zur Dieselpartikelfilter-Regeneration in die Werkstatt fahren müssen. Was empfehlen Sie ihm? (1 P)

c) Worauf weisen Sie den Kunden bezüglich der Kraftstoffqualität freundlich hin? (1 P)

21. Der Drucksensor für Abgas am Dieselpartikelfilter hat eine Fläche von 0,92 cm2. Es wirkt eine Kraft von 1,2 N. Berechnen Sie den anliegenden Druck in bar. Der Rechenweg muss klar erkennbar sein. (6 P)

Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: Diesel-Partikelfilter

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01

S22. Allen Systemen der Schadstoffreduzierung ist ein „klassisches“ Abgassystem zur Lärmminderung nachgelagert. a) Ordnen Sie die folgenden Begriffe in die Tabelle über die Dämpfungsmethoden ein: (je 0,5 P = 2 P)

Absorption – Interferenz – Reflexion – Resonanz

Schallwellen gelangen durch Bohrungen in den Rohren in die mit schallschluckendem Material ausgefullten Raume.

Die Schallwellen wer-den durch ein Rohr in einen leeren Raumabgezweigt.

Der Abgasstrom wird aufgeteilt und durch unterschiedlich langeRohre wieder zusammengefuhrt.

Die Schallwellen werden zwischen verschiedenen Quer-schnitten der Kammer und Rohren hin- und hergeworfen.

b) Ordnen Sie die Dämpfungsmethoden der Stelle im Schalldämpfer zu. (je 0,5 P = 2 P)

c) Warum muss die Abgasanlage dicht sein? (1 P)

System 1: Diesel-Partikelfilter Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik

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01

SKontrollleuchten

Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise ⇒ ⇒ Einleitung zum Thema

Beim Einschalten der Zündung leuchten einige Warn- und Kontrollleuchten zur Funktionsprüfung kurz auf. Sie verlöschen nach einigenSekunden.

Solange die Kontrollleuchten , oder leuchten, muss mit Motorstörungen, einem erhöhten Kraftstoffverbrauch und mit

einer Leistungsminderung des Motors gerechnet werden.

leuchtet mögliche Ursache Abhilfe

Motorsteuerung gestört (Electronic Power Control). Motor umgehend von einem Fachbetrieb prüfen lassen.

Vorglühen des Dieselmotors vor dem Anlassen. ⇒ Motor anlassen und abstellen

Katalysator gestört.Vom Gas gehen. Vorsichtig zum nächsten Fachbetrieb fahren.Motor prüfen lassen.

Dieselpartikelfilter mit Ruß zugesetzt.

Etwa 15 Minuten im 4. Gang (Schaltgetriebe) bzw. in Fahrstufe D(automatisches Getriebe) mit einer Geschwindigkeit vonmindestens 70 km/h (45 mph) fahren.Geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten ⇒ ⇒ .Fachbetrieb aufsuchen, wenn die Kontrollleuchte danach nichtverlischt.

blinkt mögliche Ursache Abhilfe

Motorsteuerung gestört (Dieselmotor). Motor umgehend von einem Fachbetrieb prüfen lassen.

Verbrennungsaussetzer, die den Katalysator beschädigen.Vom Gas gehen. Vorsichtig zum nächsten Fachbetrieb fahren.Motor prüfen lassen.

Gesetzliche Bestimmungen im Straßenverkehr beim Reinigen des Dieselpartikelfilters beachten.

Fahrempfehlung nur bei geeigneten Sicht-, Wetter-, Fahrbahn- und Verkehrsverhältnissen durchführen.

Andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.

WARNUNG

Aufleuchtende Kontrollleuchten und entsprechende Beschreibungen und Hinweise immer beachten, um Fahrzeugbeschädigungen zuvermeiden.

HINWEIS

Dieselpartikelfilter

Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und Sicherheitshinweise ⇒ ⇒ Einleitung zum Thema

Der Dieselpartikelfilter filtert Rußpartikel aus dem Abgas. Die Rußpartikel sammeln sich im Filter und verbrennen. Um denVerbrennungsvorgang zu unterstützen, empfiehlt Volkswagen, ständigen Kurzstreckenverkehr zu vermeiden.

Nur schwefelarmen Dieselkraftstoff tanken ⇒ Kraftstoff .

Niemals Benzin oder Heizöl tanken.

Niemals Biodiesel tanken. Eine Beimischung von Biodiesel im Rahmen der EN 590 durch den Diesel-Kraftstoffhersteller ist zulässig ⇒ Kraftstoff .

Kraftstoffbehälter niemals ganz leerfahren.

Nicht zu viel Motoröl einfüllen ⇒ Motoröl .

Fahrzeug nicht anschleppen, sondern Starthilfe verwenden ⇒ Starthilfe .

Um ein Verstopfen des Dieselpartikelfilters zu minimieren, kann sich bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe die Motordrehzahl imFahrbetrieb etwas erhöhen, um die Reinigung des Dieselpartikelfilters automatisch einzuleiten. Dabei leuchtet die Kontrollleuchte jedoch nicht auf.

Auch bei einwandfrei arbeitender Abgasreinigungsanlage kann bei bestimmten Zuständen des Motors ein schwefelartiger Abgasgeruch

entstehen. Dieses hängt vom Schwefelanteil des Kraftstoffs ab.

Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik System 1: Diesel-Partikelfi lter

Diagnosetechnik

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01

S

System 1: Diesel-Partikelfilter Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik

Diagnosetechnik

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ArbeitsteilPrüfung 1

Kraftfahrzeug- und InstandhaltungstechnikSystem 2: Klimaanlage Prius

Diagnosetechnik Wirtschafts- und Sozialkunde

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