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I. Corporate&Finance Mergers& Acquisitions Gibbons P.C.

Die “Common Interest Doctrine” und M& A Transaktionen: Herausgabe vertraulicher Informationen an Dritte? ........................3

II. Intellectual Property 1. Patents Kramer Levin Naftalis & Frankel LLP Recent changes in U.S. patent law

require early strategic decisions by German companies interested in selling their products in the U.S. market… ..................................5

Venable LLP Zwei Jahren nach Alice – was ist los

im U.S. Patent Wunderland?… .............7 2. Trade Secrets Buse Heberer Fromm European Directive On Trade Secrets

Requires Action… .............................9

III. Tax 1. International Tax AugustinPartners LLC Proposed Section 385

regulations treat some related party debt as stock ................. 11

2. International Tax /Reportable Transactions/State and Local Tax

RSM US LLP IRS increases focus on inbound

middle-market taxpayers .................. 13

3. International Tax Deloitte Tax LLP Tax Court of New Jersey

decision in Kraft Foods Global, Inc. v. Director, Division of Taxation .......... 15

C O N T E N T S

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Die “Common Interest Doctrine” und M&A Transaktionen: Herausgabe vertraulicher Informationen an Dritte?

Eine neue Entscheidung des höchsten Gerichts des Staates New York (New York Court of Appeals) hat eine lebhafte Diskussion unter U.S.-amerikanischen M&A Anwälten ausgelöst. In der Entscheidung hat das Gericht bestätigt, dass nach dem Recht des Staates New York bestimmte vertrauliche Unterlagen, die typischerweise unter den Parteien eines M&A Deals ausgetauscht werden, möglicherweise im Zuge eines späteren Rechtsstreits an Dritte herausgegeben werden müssen. Deutsche Unternehmen sollten sich dieser Möglichkeit bewusst sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Das “Attorney-Client Privilege”Abgesehen von den begrenzten Möglichkeiten der Urkundenvorlegung nach § 142 ZPO kennt das deutsche Zivilprozessrecht keine pre-trial discovery (obligatorische Offenlegung von Informationen). Parteien eines Rechtsstreits in den USA sind hingegen generell verpflichtet, alle relevanten Dokumente (einschließlich für sie nachteiliger Dokumente) an die gegnerische Partei herauszugeben, es sei denn, dass diese Dokumente durch ein Privileg geschützt werden. Das wichtigste Privileg für Unternehmen ist das Attorney-Client Privilege, welches vertrauliche Kommunikationen zwischen Anwalt und Mandant, soweit sie der rechtlichen Beratung dienen, vor der Herausgabe schützt.

VerzichtWenn eine Kommunikation, die vom Attorney-Client Privilege umfasst ist, mit Personen außerhalb des geschützten Personenkreises (Mandant, Anwalt, Assistent, Dolmetscher, etc.) geteilt wird, bewirkt dies einen Verzicht des Privilegs, und die Kommunikation muss ggf. der gegnerischen Partei in einem Rechtsstreit offengelegt werden. Ein Verzicht kann beispielsweise dann vorliegen, wenn im Zuge eines M&A Deals ein rechtliches Gutachten der anderen Partei ausgehändigt wird.

Die “Common Interest Doctrine”Die Common Interest Doctrine stellt eine Ausnahme vom Verzicht auf das Attorney-Client Privilege dar. Danach können u.U. gewisse Kommunikationen mit Dritten, die ein identisches rechtliches Interesse haben, geteilt werden, ohne dass auf das Attorney-Client Privilege verzichtet wird. Typischerweise findet diese Doktrin auf Mitbeklagte in einem Prozess Anwendung, die Dokumente und Informationen miteinander teilen, welche eigentlich durch das Attorney-Client Privilege geschützt

Birgit KurtzDirector, Business & Commercial Litigation DepartmentD +1 (212) 613 2009 F +1 (212) 554 [email protected]

Myriam RastaetterCounsel, Corporate Department D +1 (212) 613 2073F +1 (212) 554 [email protected]

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Die “Common Interest Doctrine” und M&A Transaktionen: Herausgabe vertraulicher Informationen an Dritte?

wären. Aber einige U.S. Bundesgerichte und der Gesetzgeber in Delaware haben den Anwendungsbereich der Common Interest Doctrine auf andere Szenarien – einschließlich M&A Transaktionen – ausgeweitet. Im Gegensatz dazu hat der New York Court of Appeals in seiner neuen Entscheidung es nun ausdrücklich abgelehnt, den Anwendungsbereich der Doktrin auszuweiten. Damit bestätigte das Gericht seine seit langem vertretene Ansicht, dass Kommunikationen zwischen Anwalt und Mandant nur dann von der Common Interest Doctrine geschützt werden, wenn sie im Zusammenhang mit einem anhängigen oder zu erwartenden Rechtsstreit stehen. Diese Voraussetzung kann einen erheblichen Einfluss auf die Art und Weise haben, wie Unternehmen zukünftig M& A Deals durchführen. Während des Verhandlungsprozesses eines M&A Deals sind die Parteien Gegner. Sobald aber die Verträge unterzeichnet sind, werden die Parteien zu Verbündeten, die zusammen arbeiten müssen, um die Transaktion erfolgreich abzuschließen. Zu diesem Zweck stimmen die Parteien das weitere Vorgehen hinsichtlich einer Vielzahl von Vertragsanforderungen aufeinander ab, einschließlich behördlicher Genehmigungen, Zustimmungen Dritter und des Einreichens von Unterlagen bei U.S. amerikanischen Bundes- und Staatsbehörden. Um das Ziel termingerecht und effizient zu erreichen, tauschen die Parteien und ihre Anwälte häufig Informationen aus, die eigentlich dem Attorney-Client Privilege unterliegen würden, um die maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Vorgaben einzuhalten. Nach dem Recht vieler Bundesstaaten können die Parteien einer M&A Transaktion solche Kommunikationen miteinander teilen, ohne sich dem Risiko der Herausgabe in einem späteren Rechtsstreit auszusetzen. In Fällen, die in den state courts in New York anhängig sind, schützt die Common Interest Doctrine dagegen Kommunikationen zwischen Anwalt und Mandant nur dann, wenn sich diese auf zu dem Zeitpunkt anhängige oder zu erwartende Prozesse beziehen.

FazitAngesichts der Entscheidung des New Yorker Gerichts sollten deutsche Unternehmen im Rahmen einer M&A Transaktion den Austausch geschützter Informationen mit der anderen Partei im Verlauf des gesamten Deals sorgfältig regeln, um eine mögliche Offenlegung ihrer vertraulichen anwaltlichen Beratung in einem späteren Prozess zu verhindern.

Birgit KurtzDirector, Business & Commercial Litigation DepartmentD +1 (212) 613 2009 F +1 (212) 554 [email protected]

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Susanne Gellert, LL.M.Rechtsanwältin | Attorney at LawDirector Legal Department & Business Development Consulting

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