Vom Seminar in den Bet rieb - BG ETEM...Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung...

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Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung 2.2017 Textil Medienerzeugnisse Bildungsangebote der BG ETEM Vom Seminar in den Betrieb 12 Mitarbeiterführung Wie vorbildliches Verhalten die Glaubwürdigkeit stärkt 16 Keime im Offsetdruck Wie Gefährdungen für Beschäſtigte schon im Ansatz vermieden werden 26 Unfälle richtig anzeigen Startschuss zur Hilfeleistung

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Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung 2.2017

Textil Medienerzeugnisse

Bildungsangebote der BG ETEM

Vom Seminar in den Bet rieb

12 Mitarbeiterführung Wie vorbildliches Verhalten die Glaubwürdigkeit stärkt

16 Keime im Offsetdruck Wie Gefährdungen für Beschäftigte schon im Ansatz vermieden werden

26 Unfälle richtig anzeigen Startschuss zur Hilfeleistung

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→Olaf Petermann Vorsitzender der Geschäftsführung

Bildung für Sicherheit – lohnende Investition Der Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz ist nicht nur eine Pflichtaufgabe jedes Unternehmers – er lohnt sich auch. Denn nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund ausreichender Prävention täglich gesund ihrer Arbeit nachgehen können, sorgen für den erhofften Umsatz und Gewinn. Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist aber nicht nur eine Aufgabe für die Sicherheitsfachkraft, sondern für alle Mitarbeiter eines Unternehmens. Jeder sollte ein Interesse daran haben, sich weder im Betrieb noch auf dem Arbeitsweg unnötigen Risiken auszusetzen.

Dabei werden Unternehmer und Beschäftigte vom um-fangreichen Bildungsangebot der BG ETEM unterstützt, das vor allem auf die Vermeidung von Arbeitsunfällen zielt. Denn jede schwere Verletzung eines Arbeitneh-mers kann den vorübergehenden oder dauerhaften Ver-lust von Know-how zur Folge haben. Zudem rechnen sich Investitionen in den Arbeitsschutz auch in Form eines positiven „return on prevention“. Berechnungen der BG ETEM ergaben, dass Unternehmen für jeden Euro, der in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz investiert wird, das Doppelte an Wert zurückerhalten.

In dieser Ausgabe stellen wir die Bildungsangebote der BG ETEM und die leicht zugänglichen Wege dorthin ge-nauer vor (S. 8-11). Und wir präsentieren Betriebe, in denen die Arbeitssicherheit längst zur Unternehmens-kultur gehört. Zur Nachahmung empfohlen.

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8Titelthema Die BG ETEM veranstaltet jährlich etwa 2.000 Seminare mit über 35.000 Teilneh-mern. Die Angebote dienen der Qualifizie-rung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

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14 Portal Luftbefeuchtung Von Luftbefeuchtungsanlagen können bei fal-scher Planung, Installation oder Wartung Ge-sundheitsgefährdungen ausgehen. In einem neuen Online-Portal stellt die BG ETEM umfas-sende Informationen rund um die Luftbefeuch-tung bereit.

18Gesundheitsschutz beim Tampondruck Farben, Verdünner und Reinigungsmittel: Auch wenn es beim Tampondruck aufgrund winziger Schriften und Abbildungen nur um geringe Mengen geht, sind mögliche Gesundheitsgefahren zu beachten.

kompakt 4 Zahlen, Fakten, Angebote

Meldungen und Meinungen

mensch & arbeit 8 Bildungsangebote der BG ETEM

Mehr Kompetenz, mehr Sicherheit

12 Führung Teil der Lösung oder Teil des Problems?

14 Portal Luftbefeuchtung Richtig hygienisch

betrieb & praxis 16 Feuchtmittelkreislauf im

Offsetdruck Achtung, Keime!

18 Gesundheitsschutz beim Tampondruck Gefährliches Trio

20 Unf all an Flechtmaschine Schwere Fingerverletzung

22 Präventionspreis Mit Fahrrad, Fleiß und Flamme

24 Überarbeitete Arbeitsstätten- verordnung Besserer Schutz am Arbeitsplatz

25 Fernlehrgang zum Unternehmermodell Kompakt und konkret

service 26 Unfallanzeige

Startschuss zur Hilfeleistung

Berufskrankheitenrecht Transparenter und moderner

29 Impressum

30 Schülerpraktika Abgesichert reinschnuppern

31 Mit dem R ad zur Arbeit Frühjahrsputz fürs Fahrrad

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Alle Unternehmen mit Beschäftigten müssen in diesem Jahr erstmals einen digitalen Lohnnachweis für das vergangene Jahr abgeben. Nach einer zweijährigen Übergangsphase soll das neue Verfahren den bisher auf Papier oder via Extranet übermit-telten Lohnnachweis ersetzen. Auf der Grundlage des Lohnnachweises errechnet die BG ETEM den Beitrag. „Aus technischer Sicht ist der digitale Lohnnach-weis erfolgreich gestartet“, sagt Irina Michelsen von der BG ETEM. „Auf Seiten der Unfallversicherung haben die Systeme reibungslos funktioniert.“ Ersten Statistiken zufolge haben bis zum Meldetermin 16. Februar etwa 50 Pro-zent der meldepflichtigen Unternehmen den digitalen Lohnnachweis 2016 eingereicht. Auf die Beitragsberechnung wirken sich die fehlenden digitalen Lohnnachweise noch nicht aus, „da die Unfallversicherung die Bei-träge für 2016 auf Basis der Lohnnachweise berechnet, die per Papier oder Extranet übermittelt werden“. Dennoch ist die Ab-gabe des digitalen Lohnnachweises für 2016 bereits verpflich-tend. Die BG ETEM vergleicht die Daten aus beiden Verfahren miteinander, um gegebenenfalls noch vorhandenen Fehlern in den Programmen und Herausforderungen für die Anwender früh-zeitig begegnen zu können. Die DGUV ist hierzu mit den Herstel-lern der Entgeltabrechnungsprogramme in Kontakt, um auf Korrekturen hinwirken zu können. Das gleiche gilt im kommen-den Jahr, wenn für das Meldejahr 2017 der digitale Lohnnach-

weis und der bisherige Lohnnachweis abzugeben sind. Ab 2019 entfällt der bisherige Übermittlungsweg dann vollständig. Auswertungen zeigen, dass viele Betriebe noch keinen Stamm- datenabgleich für 2017 durchgeführt haben. Der Stammdatenab-gleich bildet die Grundlage für die Erstellung des digitalen Lohn-nachweises im Folgejahr. Michelsen empfiehlt den Arbeitgebern dringend, den Abgleich schnellstmöglich durchzuführen.

Nach dem System des Stammdatendienstes im UV-Meldeverfahren müssen alle Arbeitge-ber bzw. deren Dienstleister die Entgeltab-rechnung am Anfang eines Jahres auf die Abgabe des digitalen Lohnnachweises vorbe-reiten. Der Abruf der Stammdaten der Unter-

nehmen sollte deshalb regelmäßig zu Beginn des Meldejahres erfolgen. Im Anschluss empfiehlt es sich, die Zuordnungen aller Arbeitnehmer zur jeweils einschlägigen Gefahrtarifstelle zu über-prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das digitale Verfahren ist ein jährlich laufender Prozess und ver-langt, dass die Daten aus der Lohnabrechnung direkt an die Un-fallversicherungsträger übermittelt werden.

info →www.bgetem.de, Webcode: 16846658

Digitaler Lohnnachweis

Erfolgreich gestartet

Neue Version der „Intranet Präventionswerkzeuge“ Die BG ETEM hat die Software für Präventionsaufga-ben optimiert. Version 1.7 der „Intranet Präventions-werkzeuge“ bietet unter anderem:

▪ mehr Komfort beim Strukturbaum, ▪ Druck des Gefahrstoffverzeichnisses, ▪ editierbare Auswahllisten, ▪ erweiterte Browserkompatibilität.

Die Software verfügt über zahlreiche Schnittstellen zu anderen Systemen. Vorhandene Datenquellen können verwendet werden.

→ info www.bgetem.de, Webcode: 15769680 Ausführliche Informationen zur neuen Software

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Sicherheit für Biker Sicherheit „zum Anfassen“ bietet das Aktionsmobil Zweiradsicherheit, das mit Sicherheitsausrüstung und Schutzbekleidung für Zweiradfahrer bestückt ist. Es kommt im Rahmen des Schulungsprogramms „Sicher unterwegs auf zwei Rädern“ zum Einsatz. Die BG ETEM übernimmt für Mitgliedsbetriebe die Kosten für einen eintägigen Einsatz des Aktionsmobils. Die-ses Angebot ist gültig bis Ende 2017. Die Buchung ist auf der Seite www.aktionsmedien-bgetem.de unter Aktionsmedien – Verkehrssicherheit möglich.

→ info www.aktionsmedien-bgetem.de

Erste Hilfe in Offshore-Windparks Der Fachbereich Erste Hilfe der DGUV hat im Dezem-ber 2016 die 3. Ausgabe der DGUV Information „Erste Hilfe in Offshore-Windparks“ auf seiner Home-page veröffentlicht. Die Inhalte wurden in der Pro-jektgruppe „Rettung und Erste Hilfe Offshore“ unter Federführung der BG ETEM überarbeitet. Drei neue Anlagen sind ergänzt worden: Telekonsultation, Erste-Hilfe-Räume und Notfallmedikation in Offshore- Windparks.

info →www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp

Tag gegen Lärm „Akustische Vielfalt in Deutschland“ ist das Motto des diesjähri-gen Tags gegen Lärm am 26. April 2017. Zum 20. Mal will die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA e.V) mit dem Aktions-tag auf die Ursachen von Lärm und seinen Wirkungen aufmerk-sam machen. Ziel sei es, die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Die Informationen und Aktionen am „Tag gegen Lärm“ richten sich an Erwachsene und Kinder sowie fachlich interessierte Kreise und politisch Verantwortliche.

info →www.tag-gegen-laerm.de Das Plakat bekommen Sie unter: www.bgetem.de, Webcode: 14822765 Telefon: 0221 3778-1020

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Neu: Setzen Sie auf die Versichertenkarte Wissen Ihre Beschäftigten, was Sie als Arbeitgeberin oder Arbeit-geber für sie tun? Zeigen Sie ihnen, dass sie dank Ihnen und Ihrer Mitgliedschaft in der BG ETEM rundum geschützt sind. Mit den neuen Versichertenkarten können Sie Wertschätzung und Schutz für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichtbar machen. Zudem wissen dadurch alle Beschäftigten, zu welcher Berufsgenossenschaft sie gehören. Das ist im Fall der Fälle beim Arzt sehr nützlich. Die Versichertenkarte gibt es in zwei Varian-ten. Bitte bestellen Sie über den Webshop. Die Bestellung wird über unseren Dienstleister Monster Service GmbH abgewickelt.

→ info www.bgetem.de, Webcode 17801067

↓ Termine ▪ 27.-28.04.2017, Dresden Fachtagung Hochleistungslaser

▪ 03.-04.05.2017, Weinheim Fachtagung mit Praxisworkshop „Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kraft-werken“

▪ 09.-12.05.2017, Frankfurt am Main techtextil – Internationale Leitmesse für Technische Textilien und Vliesstoffe

▪ 30.05.-01.06.2017, Münster Internationale Ausstellung Fahrwegtechnik (iaf)

▪ 31.05.-02.06.2017, München Intersolar Europe – Fachmesse für die Solarwirtschaft

▪ 20.-21.06.2017, Düsseldorf Fachtagung Textil und Mode

→ weitere termine www.bgetem.de, Webcode 12568821

Neuer Fitnesstrainer jetzt auf Tablet und Smartphone Zwischendurch im Sitzen einfach mal Nacken und Schultern lockern oder im Stehen die Oberschenkel-muskeln ein wenig dehnen … Die sieben Übungen des BG ETEM-Bildschirm-Fitnesstrainers zeigen, wie das in kurzer Zeit klappt. Die Programmierung des Bildschirm-Fitnesstrainers wurde nun aktualisiert: Sie finden den Fitnesstrainer ab sofort nicht mehr als flash-animierte Variante, sondern als HTML5-basiertes Lernmodul interAKTIV auf der Website der BG ETEM. Dort können Sie ein-fach das Modul starten und die gewünschten Übun-gen einzeln anklicken oder die komplette Übungs- reihe abspielen.

→ info www.bgetem.de, Webcode 17209593

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Newsletter

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Fachtagung Hochleistungslaser Der sichere Umgang mit Lasern und neue Forschun-gen zum Laserschutz stehen im Mittelpunkt der Fachtagung Hochleistungslaser der BG ETEM. Sie fi n-det am 27. und 28. April 2017 im DGUV-Tagungszent-rum in Dresden statt. Auf dem Programm stehen unter anderem gesetzliche Grundlagen, TROS Laser-strahlung, Normung, Ultrakurzpulslaser (ionisie-rende Strahlung), Prüfung von Lasern, Auswahl von Laserschutzbrillen sowie Gefahrstoff emission bei der Lasermaterialbearbeitung. Die Tagung richtet sich an Fachkundige für die Erstellung der Gefähr-dungsbeurteilung von Laserarbeitsplätzen mit Mate-rialbearbeitungslasern, Laserschutzbeauft ragte, Sicherheitsfachkräft e, Entwickler und Hersteller von Lasermaterialbearbeitungsmaschinen sowie Mit-arbeiter von technischen Aufsichtsdiensten und Arbeitsschutzbehörden. Versicherte der BG ETEM zahlen keine Teilnahmegebühr.

→ anmeldung www.bgetem.de, Webcode 16731991 E-Mail: [email protected] Fax: 0221 3778-6240

www.bgetem.de

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Einfach unter www.bgetem.de (Webcode 16462742) anmelden und jeden zweiten Monat gut informiert sein.

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Vertreterversammlung tagt öff entlich Die Vertreterversammlung der BG ETEM kommt am 18. Mai 2017 um 9 Uhr zu ihrer nächsten öff entlichen Sitzung zusammen. Tagungsort ist das Hotel Sofi tel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger Straße 41, 10789 Berlin. Interes-sierte Zuhörer sind herzlich eingeladen.

→ info www.bgetem.de, Webcode: 11790284 Informationen zur Selbstverwaltung der BG ETEM

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Die BG ETEM erfüllt hiermit ihren ge-setzlichen Auftrag, im Rahmen der

Präventionsarbeit eine Qualifizierung für Personen aus den Betrieben anzubieten, die direkt mit Aufgaben zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren betraut sind.

In ca. 300 verschiedenen Seminartypen werden vielfältige Themen angeboten – von den sicherheitstechnischen Grundla-gen bis zu Fachkundeseminaren. Das Qualifizierungsangebot orientiert sich pri-mär am Bedarf der Betriebe und ist zuge-schnitten auf die jeweilige Zielgruppe:

▪ Unternehmer und Unternehmerinnen ▪ Führungskräfte/Vorgesetzte ▪ Fachkräfte für Arbeitssicherheit ▪ Sicherheitsbeauftragte ▪ Betriebsärzte/-innen ▪ Personal- und Betriebsräte/-innen ▪ Spezialisten sowie weitere betriebliche Multiplikatoren

Das Bildungsverständnis Das Bildungsverständnis der BG ETEM re-sultiert aus den Erfahrungen der Zusam-menarbeit mit Mitgliedsbetrieben und Versicherten. Unser Ziel ist die kontinuier-liche Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Betrieben. Erreicht werden soll dies durch Wissens- und Methodenvermittlung mit dem Blick auf einen Transfer in die Praxis, der vorbereitet und begleitet wird.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, das er-worbene Wissen und die Methoden in die Praxis zu überführen und eigenständig weiterzuentwickeln. Im Vordergrund steht die Stärkung der individuellen Hand-lungskompetenz der Seminarteilnehmer.

Die BG ETEM veranstaltet jährlich etwa 2.000 Seminare mit über 35.000 Teilnehmern. Im Fokus steht dabei die Qualifizierung im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Bildungsstätten Die Seminare werden in eigenen und ge-meinschaftlichen Bildungsstätten mit an-deren Unfallversicherungsträgern, in der Nähe der Betriebe sowie in unseren Schu-lungswagen durchgeführt.

Bildungsstätten der BG ETEM befinden sich in

▪ Augsburg, ▪ Bad Münstereifel, ▪ Braunschweig, ▪ Dresden, ▪ Düsseldorf, ▪ Linowsee, ▪ Hamburg: Ab Mitte 2017 werden Semi-nare auch in der neuen Bildungsstätte an der Alster angeboten.

Seminare finden zudem in den gemein-schaftlichen Bildungsstätten in Bad Mün-der, Eppstein, Jößnitz, Illertissen und Oberaichen statt.

Die Bildungsstätten bieten die Gewähr dafür, dass die Seminare in einer ent-

Bildungsangebote der BG ETEM

Mehr Kompetenz, mehr Sicherheit

Aus der Praxis für die Praxis: Die Bildungsre-ferentinnen und -referenten der BG ETEM wis-sen, wie Beschäftigte und Betriebe „ticken“.

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Augsburg

Bad Münder

Eppstein

Illertissen

Oberaichen

Jößnitz Bad Münstereifel

Düsseldorf

Braunschweig

Hamburg

Dresden

BG ETEM Standorte

BG-liche Standorte

Linowsee

spannten Atmosphäre stattfinden, in der alle Beteiligten ihre Wünsche, Anregungen und Erwartungen äußern können. Dabei wird besonderer Wert auf eine konstruk-tive Zusammenarbeit der Seminarteilneh-mer mit den Referenten gelegt. Je nach Thema finden die Seminare auch in Praxis-räumen bzw. in einer Übungshalle statt. Die Qualifizierungsangebote werden von hauptamtlichen Dozenten der Bildungs-stätten, Technischen Aufsichtsbeamten und Referenten der BG ETEM sowie Gast-dozenten durchgeführt und betreut.

Unsere drei Schulungswagen sind das ganze Jahr unterwegs, um Schulungen vor Ort auf dem Betriebsgelände durchzufüh-ren. Wie in unseren Bildungsstätten arbei-ten auch in den Schulungswagen erfah- rene Dozenten mit den Seminarteilneh-mern. Ihnen fällt es leicht, in den mobilen Seminarräumen betriebliche Gegebenhei-ten aufzugreifen und zu diskutieren.

Das Seminarangebot Das breit gefächerte Seminarangebot ist bedarfs- und zielgruppenorientiert, es besteht aus einem Basis-, Aufbau- und Fortbildungsangebot. Zum Basisangebot zählen z. B. die Grundseminare der Aus-bildung von Fachkräften für Arbeitssicher-heit und Sicherheitsbeauftragten, aber auch Seminare, die sich grundsätzlichen Themen wie Führung, Gefährdungsbeur-teilung, Unterweisung sowie weiteren Ba-siskompetenzen widmen.

So wird zum stets aktuellen Thema „Ge-fährdungsbeurteilung“ unter anderem

das Seminar Nr. 285 „Methodik und Pra-xis der Gefährdungsbeurteilung“ angebo-ten. Hier ermitteln die Teilnehmer Ge- fährdungs- und Belastungsfaktoren in verschiedenen Arbeitsbereichen, z. B. Produktion, Werkstatt und Verwaltung. Sie werden befähigt, die nach Arbeits-schutzgesetz (§§ 5 und 6) geforderte Ge-fährdungsbeurteilung vorzunehmen und

Maßnahmen für Sicherheit und Gesund-heitsschutz abzuleiten.

Im Seminar Nr. 286 „Gefährdungsbeur-teilung mithilfe der Software ,Praxisge-rechte Lösungen‘“ werden die Teilnehmer anhand praktischer Übungen befähigt, Gefährdungsbeurteilungen mithilfe einer BG ETEM-Software durchzuführen.

Ergänzt wird das Basisangebot durch Aufbau- und Fortbildungsseminare, in de-nen

▪ branchenrelevante Themen, ▪ branchentypische wie auch branchen-übergreifende Gefährdungen und

▪ praxisbewährte Schutzmaßnahmen behandelt werden.

Für Sicherheitsbeauftragte werden bei-spielsweise verschiedene Aufbau- seminare für Büro und Verwaltung, Elektroinstallation und Elektromontage, Druck- und Papierverarbeitung oder Abwasserbehandlung und Kanalisation angeboten. Neben Basis- und Aufbause-minaren gehören auch eine Vielzahl an Fach- und Sachkundeseminaren zum An-gebot, z. B. nach Gefahrstoffverordnung, Röntgenverordnung oder die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten.

Das Seminarangebot berücksichtigt alle Branchen im Zuständigkeitsbereich der BG ETEM:

An diesen Standorten bietet die BG ETEM Seminare in eigenen und in gemeinschaftlichen Bildungsstätten mit anderen Unfallversicherungsträgern an.

Für Sicherheit unterwegs: Selbstverwaltungsmitglieder und Präventionsexperten der BG ETEM bei der Schlüsselübergabe für einen neuen Schulungswagen, der Arbeitsschutz vor Ort aufzeigt.

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Druck und Papierverarbeitung ▪

▪ Energie- und Wasserwirtschaft ▪ Elektrotechnische Industrie ▪ Elektrotechnisches Handwerk ▪ Feinmechanik und ▪ Textil und Mode

Neben dem branchenbezogenen Qualifi-zierungsangebot gibt es eine Vielzahl branchenübergreifender Themen bzw. Se-minare. Angebote gibt es beispielsweise zur Straßenverkehrssicherheit für Motor-rad-, Pkw- und Transporterfahrer.

Hier spielt auch die Ladungssicherung eine wichtige Rolle. Dazu gibt es auch ei-gene Seminare sowie einen Workshop (Nr. 405). Neben der Theorie wird die La-dungssicherung in der Praxis betrachtet – einschließlich Fahrversuchen und der Demonstration der Wirksamkeit.

Verkehrssicherheitsseminare finden überwiegend auf dem Verkehrsübungs-platz der Bildungsstätte Linowsee statt.

Weitere branchenübergreifende Seminare behandeln die Themen

▪ Gefahrstoffe, ▪ physikalische Einwirkungen, ▪ Maschinen- und Anlagensicherheit, ▪ Brand- und Explosionsschutz oder ▪ betrieblicher Transport.

So befassen sich Seminare mit z. B. ▪ dem Betrieb von stationären Fertigungs-maschinen (Nr. 265),

▪ Planung, Entwurf, Konstruktion, Be-schaffung und Bau (inkl. Montage, In-standhaltung) von Maschinen (Nr. 266),

▪ grundsätzlichen Anforderungen an Maschinen zur Beschaffung und der Ab nahme von Maschinen (Nr. 268) sowie

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▪ mit den besonderen Gefährdungen beim Einrichten von Pressen (Nr. 264).

Weitere Themen Aber auch weitere Tätigkeiten und Gefähr-dungen werden in Seminaren behandelt. So geht Nr. 163 auf die sichere und fach-gerechte Prüfung elektrischer Anlagen, Betriebsmittel und Maschinen ein. Dieses Seminar vermittelt wichtige Kenntnisse über die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, die im Rahmen von Demonstrations- und Messpraktikum unter Einsatz moderner Messtechnik vertieft werden. Die mess- technische und die juristische Betrach-tung helfen dem Teilnehmer, seiner Verantwortung gerecht zu werden.

Ein weiteres Seminar richtet sich an Bediener von Hubarbeitsbühnen. Im Se-minar „Sicherer Umgang mit Hubarbeits- bühnen“ (Nr. 108) werden Kenntnisse, die für das Aufstellen, Bedienen und Arbeiten auf Hubarbeitsbühnen wichtig sind, ver-mittelt und in praktischen Übungen de-monstriert und trainiert.

Gleichberechtigt mit technischen The-men gehören auch Organisation und Füh-rung sowie der Gesundheitsschutz zur Themenpalette des Seminarangebots. Neben der Verantwortung im Arbeits-schutz, der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung geht es hier um die Organi-sation des Arbeitsschutzes. Ziel dieses Angebots ist es, die Motivation und den Gesundheitszustand der Beschäftigten zu verbessern und die innerbetriebliche Kommunikation zu fördern. Dies unter-stützt letztlich auch den nachhaltigen Un-ternehmenserfolg.

Hierzu werden unter anderem im neuen Seminar „Unternehmenserfolg durch gesunde und motivierte Mitarbeiter“ (Nr. 415) Strategien aufgezeigt, die sich in der Praxis bewährt haben. Dieses Ange-bot richtet sich an Führungskräfte, Perso-nalleiter, Gesundheitsmanager, aber auch an Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Es behandelt beispielsweise folgende Fragen:

▪ Wie muss unser Unternehmen organi-siert sein, um eine erfolgreiche Gesund-heitsförderung und Work-Life-Balance der Beschäftigten zu verwirklichen?

▪ Wie erreichen wir, dass die Mitarbeiter und Vorgesetzten sich richtig verhalten und das Thema Gesundheit verinnerli-chen?

▪ Wie können wir die Gesundheit der Mit-arbeiter nachhaltig fördern?

Anmeldung zu Seminaren Das gesamte Qualifizierungsangebot fin-det sich in der Online-Seminardatenbank der BG ETEM. Durch Eingabe eines Such-begriffs, der Branche bzw. Zielgruppe oder der Kategorie und Unterkategorie fin-den Sie schnell das passende Seminar, die Teilnahme ist für Versicherte der BG ETEM kostenfrei.

Neben Erläuterungen zu den jeweiligen Seminaren, zu den Inhalten und zur Ziel-gruppe werden auch Termine und Seminar- orte angegeben. Stark frequentierte und häufig durchgeführte Seminare werden re-gional angeboten. Dies wird schon bei der Anmeldung über die Seminardatenbank berücksichtigt, sodass sich für die Teilneh-mer kürzere Anreisewege ergeben.

Bei Fragen helfen auch die Beschäftig-ten der Organisationsstandorte weiter:

▪ Köln E-Mail: [email protected] Telefon: 0221 3778-6464

▪ Düsseldorf E-Mail: [email protected] Telefon: 0211 9335-4230

▪ Wiesbaden E-Mail: [email protected] Telefon: 0611 131-8213

Markus Fischer

→ info Die Online-Seminardatenbank der BG ETEM finden Sie unter www.bgetem.de, Webcode 14363753. Unter dem Webcode 11919750 finden Sie weitere Hinweise zur Anmeldung und zur Organisation der Seminare.

Ob in der Bildungsstätte Linowsee (oben) oder an einem der anderen Bildungsstandorte: Auf das profunde Wissen von Fachleuten dürfen die Teilnehmer der BG ETEM-Seminare vertrauen.

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Der Zusammenhang zwischen Führung und Gesundheit ist wissenschaftlich

gut belegt. Glaubwürdigkeit und Verläss-lichkeit sind Merkmale gesundheitsge-rechter Führung. Auch durch vorbildliches Verhalten nehmen Führungskräfte Ein-fluss. Gehen sie achtsam mit ihrer eige-nen Gesundheit um, wirkt sich das positiv auf die Gesundheit der Beschäftigten aus.

Gut belegt ist das im Sport. Erleben Sportler einen psychisch stark erschöpf-ten Trainer mit entsprechenden Verhal-tensänderungen – wie zum Beispiel nachlassendes Engagement oder weniger soziale Unterstützung – so neigen sie häufig selbst zu gesundheitlichen Proble-men (z. B. Burn-out-Syndrom).

Vorbild Führungskraft Vorbild sein, heißt mit gutem Beispiel vor-angehen: Wenn der Chef sagt, dass Kranke zu Hause bleiben und sich ausku-rieren sollen, sich selbst aber mit einer Erkältung zur Arbeit schleppt, führt das zu Irritationen. Die Beschäftigten werden überlegen, ob sie bei einer Erkrankung nicht besser auch zur Arbeit gehen: aus schlechtem Gewissen dem Chef gegen-

Schlechte Führung gefährdet die Gesundheit. Das will keiner. Doch wie können wir uns sicher sein, dass wir gut führen?

über oder aus Unsicherheit, was tatsäch-lich erwartet wird.

Natürlich wollen Führungskräfte in der Regel nicht die Gesundheit ihrer Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter gefährden. Aber häufig ist ihnen nicht klar, dass ihre Handlungen negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten haben können.

Wird beispielsweise einem sehr enga-gierten Auszubildenden eine wichtige und dringliche Aufgabe übertragen, die seine Fähigkeiten weit übersteigt, und ohne dass er Unterstützung bekommt, ge-rät er schnell in Stress. Als Einzelereignis bleibt das ohne Folgen, geschieht es aber häufiger, stellen sich vielfach Angst, Schlafbeschwerden und Konzentrations-störungen ein. Die unangenehme Folge für den Betrieb: Die Leistung lässt nach und die Fehler nehmen zu.

Führungsziele Wie stellt eine Führungskraft fest, was an ihrem Führungsverhalten problematisch ist und wie sie es verändern sollte?

Bereits die Frage: Wie geht es Ihnen mit mir als Führungskraft? fördert häufig schon Erstaunliches zutage. Gute Führung wird als zuverlässig, fair und wertschät-zend wahrgenommen. Im alltäglichen Führungsverhalten zeigt sich, ob Füh-rungskräfte tatsächlich Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Gesund-heit der Beschäftigten übernehmen. Mit der Broschüre „Psychische Faktoren am Arbeitsplatz“ bietet die BG ETEM Unter-nehmerinnen, Unternehmern und Füh-

rungskräften eine gute Möglichkeit, das eigene Führungshandeln zu reflektieren.

Eine gesundheitsgerechte Führung zeichnet sich durch eine verantwortungs-bewusste Gestaltung der Arbeitsbedin-gungen aus. Dazu gehören neben einem respektvollen Umgang klare Aufgaben, eindeutige Verantwortlichkeiten und kurze Informationswege. Damit wird

Führung

T eil der Lösung oder Teil des Problems?

Die Broschüre „Psychische Faktoren am Arbeitsplatz“ hilft, das eigene Führungsverhalten zu reflektieren. Sie kann auf www.bgetem.de/ ete-medien bestellt werden. Bestell.-Nr. MB 041

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Führung und Gesundheit

Vier Maßnahmen – ein Ziel: Mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. 1 Gesundheit zum Ziel und Thema machen

▪ Mitarbeiterorientierung im Unternehmen

▪ Gesundheitsförderung als Unternehmensziel

▪ Strukturen des Gesundheits-schutzes

2 Für Gesundheit und Sicherheit sorgen

▪ Gesundheitsfragen aktiv aufgreifen

▪ Vorbildfunktion der Führungskräfte

▪ Gesundheitsthemen bei Dienstbesprechungen

▪ Betriebliche Angebote zum Gesundheitsschutz

▪ Transfersicherung bei Gesund-heitsthemen

3 Arbeitstätigkeiten gesundheits-fördernd gestalten

▪ Zuweisung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten

▪ Gesundheitsgerechte Arbeits- umgebung

▪ Effiziente Arbeitsorganisation ▪ Mitarbeiterorientierung bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe

4 Beschäftigte motivierend und partizipativ führen

▪ Beteiligung der Beschäftigten an Entscheidungen

▪ Anerkennung und Wertschätzung ▪ Umgang mit Kritik und Konflikten ▪ Ansprache bei persönlichen Problemen Quelle: Zimber und Gregersen (2011)

stressfreies Arbeiten ermöglicht. Beteili-gung und Mitsprache bei Veränderungen und Neugestaltung erhöhen die Wahr-scheinlichkeit, dass gute Lösungen gefun-den werden, und sorgen für Akzeptanz bei den Beschäftigten. Handlungsfelder für die Unternehmensleitung zur Etablierung gesundheitsgerechter Führung sind die Organisationskultur und die Betriebsorga-

nisation. Es sollten Strukturen und Rah-menbedingungen geschaffen werden, die dafür sorgen, dass sich Gesundheit als festes Ziel in der Unternehmenskultur eta-bliert. In großen Unternehmen könnte man eine Gesundheitskennzahl einführen und Prämien für Führungskräfte an den Gesundheitszustand der Beschäftigten binden. In kleinen Betrieben lässt sich

schon viel erreichen, wenn in Teambe-sprechungen regelmäßig die Belastungs-situation zum Thema gemacht und gemeinsam über Verbesserungsmöglich-keiten nachgedacht wird.

Dr. Just Mields

info →www.bgetem.de/ete-medien; MB 041

Führungskräfte sollten sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.

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Von Luftbefeuchtungsanlagen können bei falscher Planung, Installation oder Wartung Gesundheitsgefährdungen ausgehen. In einem neuen Online-Portal stellt die BG ETEM umfassende Informationen rund um die Luftbefeuchtung bereit.

In vielen Branchen ist für einen störungs-freien Prozessablauf eine konstante

Raumluftfeuchte erforderlich. Das gilt z. B. in der Textilindustrie, in der Druck- und papierverarbeitenden Industrie so-wie in der elektrotechnischen Industrie. Auch in Verwaltungs- und Bürogebäuden spielt die technische Luftbefeuchtung eine zunehmende Rolle. Damit soll ein be-hagliches und zugleich leistungsfördern-des Raumklima geschaffen werden.

Setzen Unternehmen Luftbefeuch-tungsanlagen ein, ist der hygienische Be-trieb dieser Anlagen eine entscheidende Voraussetzung für Wohlbefinden und Ge-sundheit der Mitarbeiter. Der hygienische Betrieb wird schon im Stadium der Pla-nung entscheidend beeinflusst. Auch die Installation und die späteren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten spielen da-bei eine wichtige Rolle.

Wissensplattform Luftbefeuchtung Das neue Portal http://luftbefeuchtung. bgetem.de der BG ETEM bietet Antworten auf viele Fragen zum Kauf, zur Planung, zum Betrieb und zur Instandhaltung von Luftbefeuchtungsanlagen. Es hält alle notwendigen Informationen bereit, damit hygienische Probleme und – als mögliche Folge – Gesundheitsbeschwerden oder Erkrankungen vermieden werden. So wer-den

▪ die am Markt vorhandenen gängigen Systeme vorgestellt,

▪ Hinweise zur Kaufentscheidung gege-ben und

die Vorteile von geprüften und zertifi-zierten Anlagen beschrieben.

Darüber hinaus liegt ein inhaltlicher Schwerpunkt auf der Gefährdungsbeurtei-lung und erklärt, welche fachlichen Quali-fikationen für eine Reihe von Tätigkeiten erforderlich sind. Zahlreiche Abbildun-gen, Grafiken und Diagramme unterstüt-

zen die schriftlichen Informationen. Als Praxishilfen für den Anwender werden auch diverse Checklisten angeboten.

Der Aufbau des Portals Themen: Wer sich grundlegend mit dem Thema Luftbefeuchtung auseinanderset-

zen möchte, kann das Portal ähnlich wie ein Buch nutzen – also kapitelweise das Portal erkunden und durchblättern. Dabei wird in den Kapiteln zwischen Grundwis-sen und erweitertem Wissen unterschie-den. So kann der Leser selbst entscheiden, wie tief er einsteigen möchte.

Portal Luftbefeuchtung

Richtig hygienisch

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Rundum informiert: Das neue Portal bietet verschiedene Möglich-keiten, in die „Welt der Luftbefeuchtung“ einzusteigen.

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Für einen störungsfreien Prozess ist in vielen Branchen eine konstante Raumluftfeuchte nötig.

Wartung und Instandhaltung sind wichtig, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.

Dezentrale Raumluftbefeuchtung im Arbeits-raum/Arbeitsbereich.

Im Fokus: Wer sich für Neuigkeiten rund um das Thema Luftbefeuchtung interes-siert oder einfach nur ein wenig stöbern möchte, findet in der Rubrik „Im Fokus“ immer wieder neue Schwerpunktthemen, die aufgrund aktueller Anlässe besonders beleuchtet werden. Häufig gefragt: Betreiber und Nutzer von Luftbefeuchtungsanlagen haben oft ähnli-che Fragen zu diesem Thema. Für die Rub-rik „Häufig gefragt“ wurden diese Fragen gesammelt und sachgerecht beantwortet. Man erhält schnell einen Überblick über den betreffenden Themenbereich – und wer möchte, wird anschließend noch tie-fer in das Thema geleitet. Glossar: Stichworte und Fachbegriffe wer-den in kurzen Abschnitten erklärt. Auch hier ist es möglich, durch Themenvor-schläge tiefer in das Portal einzusteigen.

Das Portal ist gleichermaßen für Einstei-ger und Fortgeschrittene aus allen Branchen geeignet. Es wendet sich an Entscheider, Führungs- und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Einkaufsabteilungen, aber auch an den Aus- und Weiterbil-dungssektor. Die Inhalte setzen nur zu ei-nem geringen Teil branchenspezifische Kenntnisse voraus, sind für die Zielgrup-pen aufbereitet, aber können auch von allen anderen Beschäftigten genutzt werden.

Dr. Nadine Metz, Dr. Axel Mayer

→ info Das Web-Portal der BG ETEM zur Luftbefeuchtung finden Sie unter http://luftbefeuchtung.bgetem.de

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Feuchtmittelkreislauf im Offsetdruck

Achtung, Keime!

16 etem 02.2017

Im Druckwerk einer Offsetdruckmaschi- ne wird die Druckplatte mit einem Feucht-

mittelfilm benetzt. Für die drei Offsetdruckverfahren Bogenoffset, Heat-set und Coldset existieren unterschied- liche Technologien zum Auftrag des Feuchtmittels. In der Regel kommen hier-bei Filmfeuchtwerke, Bürsten- oder Sprüh-feuchtwerke zum Einsatz. Wie alle Wasserkreisläufe werden auch Feuchtmit-telkreisläufe im Laufe der Zeit von Mikroor-ganismen besiedelt. Wie hoch diese Besiedlung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Häufigkeit der Reinigung des Kreislaufs. Im Rahmen von Untersuchungen, welche Gesundheitsge-fährdungen durch verkeimtes Feuchtwas-ser für Beschäftigte entstehen können,

Eine starke Verkeimung des Feuchtmittels kann dazu führen, dass Mikro- organismen am Feuchtwerk in die Atemluft übertreten. Das belegen Untersuchungen der BG ETEM. Darum sollte die Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte in Offsetdruckbetrieben ergänzt werden.

wurde zunächst die mikrobielle Besied-lung der Feuchtmittelkreisläufe in den drei Offsetprozessen an mehreren Stellen über-prüft. Im zweiten Teil wurde die Luft an den Druck-/Feuchtwerken auf eine mögliche mikrobielle Belastung hin untersucht.

Probenahme mit Dip-Slide an einer zentralen Feuchtmittelaufbereitung

betrieb & praxis

Untersuchung des Feuchtmittels Die Ergebnisse der mikrobiologischen Un-tersuchungen der Feuchtmittel fielen un-terschiedlich aus. In einigen Feuchtmitteln waren die Werte für die Gesamtkolonie-zahl – angegeben in [Koloniebildende Einheiten (KBE)/ml] – mit weniger als 100 KBE pro Milliliter Feuchtmittel sehr niedrig; sie entsprechen diesbezüglich sogar den Anforderungen der Trinkwas-serverordnung.

Andere Feuchtmittel hingegen waren sehr stark mikrobiell besiedelt mit bis zu 105 KBE/ml. Ein Zusammenhang mit der Art der Feuchtmittelaufbereitung oder dem verwendeten Konservierungsmittel aus dem Feuchtmittelzusatz ließ sich nicht herstellen.

In der Feuchtmittelaufbereitung und im Feuchtwerk waren keine krankheitserre-genden Keime nachweisbar. Jedoch fielen die ebenfalls beprobten Bandfilter zur Feuchtmittelfiltration negativ auf. Die Er-gebnisse zeigen, dass diese durchgängig sehr stark verkeimt sind (> 106 KBE/ml). Dort konnte sogar in einem Falle der Krankheitserreger Pseudomonas aerugi-nosa nachgewiesen werden. Dieses Bak-terium kann neben einer Reihe von Haut-,

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Ohr- und Augeninfektionen auch eine Lungenentzündung hervorrufen.

Untersuchung der Luft im Drucksaal Grundsätzlich ist es vorstellbar, dass so-wohl in Film- als auch in Bürsten- oder Sprühfeuchtwerken feine Tröpfchen des Feuchtmittels als Nebel in die Luft ausge-tragen werden, die dann von den dort Be-schäftigten eingeatmet werden können. Dabei steigt die Belastung der Atemluft mit Mikroorganismen mit der Verkeimung des Feuchtmittels.

Dies spiegeln auch die Messergebnisse wider. Bis zu einer Gesamtkoloniezahl von 104 bis 105 KBE/ml im Feuchtmittel waren die Ergebnisse der Luftkeimproben unauffällig – und zwar unabhängig von der verwendeten Feuchtmittelauftrags-technologie. Bei stärker verkeimtem Feuchtmittel – im Rahmen der Untersu-chungen ab einer Gesamtkoloniezahl von 106 KBE/ml – wurden auch deutlich er-höhte Gesamtkoloniezahlen in der Luft in der Nähe der Druckwerke gemessen.

Bewertung der Ergebnisse – Schutzmaßnahmen Für die Gesamtkoloniezahl bestehen we-der für das Feuchtmittel noch für die Luft im Drucksaal Grenzwerte, die einzuhalten sind. Unsere Untersuchungen legen je-doch den Schluss nahe, dass eine starke Verkeimung des Feuchtmittels mit Werten größer als 105 KBE/ml zum Übertritt von Mikroorganismen am Feuchtwerk in die Atemluft führen kann. Daher sollte die Ge-fährdungsbeurteilung um den Punkt „mi-krobielle Belastung des Feuchtmit- telkreislaufs“ ergänzt werden – und zwar mit Blick auf die Gefährdung bei Hautkon-takt mit dem Feuchtmittel einerseits und die Gefährdung durch Einatmen von Feuchtmittelnebeln andererseits.

Es empfiehlt sich, den Feuchtmittel-kreislauf an mehreren Stellen, wie z. B. in der Feuchtmittelaufbereitung und direkt am Feuchtwerk, mit Dip-Slides gelegent-lich zu beproben. Bei einer Gesamtkolo-niezahl oberhalb 106 KBE/ml sollte der Feuchtmittelkreislauf gereinigt werden (siehe „info“). Dies dient nicht nur dem Schutz der Beschäftigten. Denn eine hohe Keimbelastung des Feuchtmittels wirkt sich bekanntermaßen auch negativ auf die drucktechnische Qualität aus.

Dabei ist es wichtig, dass das Reini-gungspersonal entsprechend über die da-

bei auftretenden Gefährdungen anhand einer Betriebsanweisung unterwiesen wird (siehe „info“). Besteht bei den Reini-gungsarbeiten die Gefahr des Verspritzens oder Vernebelns, z. B. beim Einsatz eines Hochdruckreinigers, sollte das Personal Atemschutz (FFP2) sowie eine Schutzbrille verwenden, Chemikalienschutzhandschu- he (z. B. aus Nitrilkautschuk) und einen Einwegschutzanzug tragen.

Setzen Unternehmen im Anschluss an die Reinigungstätigkeiten noch Biozide zur Keimreduzierung ein, sind anhand der Sicherheitsdatenblätter eine Betriebsan-weisung zu erstellen und die Beschäftig-

ten zu unterweisen. Drucker und Dru- ckerhelfer sollten bei Arbeiten am Feucht-mittelkreislauf zur Vermeidung eines Hautkontakts mit dem Feuchtmittel Che-mikalienschutzhandschuhe aus Nitril-kautschuk tragen.

Da die Mikroorganismen im Feuchtmittel im Einzelnen nicht bekannt sind, wird ih-nen grundsätzlich eine sensibilisierende Wirkung unterstellt. Daher muss Beschäf-tigten, die in Kontakt mit ihnen kommen können, eine arbeitsmedizinische Vorsor- ge gegen sensibilisierende Stoffe angebo-ten werden. Dr. Axel Mayer

→ info Weitere Informationen zur „Orientierenden Keimzahlbestimmung“: http://luftbefeuchtung.bgetem.de, Webcode 15448586

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Bebrüteter Dip-Slide, auf dem die Gesamtkolo-niezahl bestimmt werden kann

Probenahme mit Dip-Slide am Feuchtwerk

Wichtige Begriffe aus der Welt der Mikrobiologie

Beim „Dip-Slide-Verfahren“ werden Eintauchnährböden zur Bestim-mung der Gesamtkoloniezahl aus wässrigen Medien verwendet. Die Trägerplatte des Eintauchnährbo-dens ist in aller Regel auf der Ober- und Unterseite mit zwei unter- schiedlichen Nährmedien zur Kolo-niezahlbestimmung von Bakterien und Hefen/Schimmelpilzen be-schichtet. Die Maßeinheit der Gesamtkolonie-zahl nennt sich Koloniebildende Einheiten [KBE]. Für die Messung der KBE wird eine Probe genommen (z. B. mittels Dip-Slide) und dann im Brutschrank bebrütet. Dabei bil-den sich aus den winzigen unsicht-baren Mikroorganismen (Keime) durch Zellteilung mehrere Kolonien, die mit dem Auge erkennbar sind und nach Anleitung ausgezählt wer-den können. Keime ist ein nicht wissenschaft- licher Sammelbegriff für Mikroorga-nismen; häufig wird der Begriff Keime auch fälschlicherweise mit Krankheitserreger gleichgesetzt. Mikroorganismen sind kleine und einfach gebaute Organismen, die in aller Regel nur aus einer Zelle be-stehen. Hierzu gehören z. B. Bakte-rien, Schimmelpilze und Hefen.

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Gesundheitsschutz beim Tampondruck

Gefährliches Trio Gestochen scharf: Bedrucken von Modelleisenbahnen im Tampondruckverfahren.

Farben, Verdünner und Reinigungsmittel: Auch wenn es beim Tampondruck aufgrund winziger Schriften und Abbildungen nur um geringe Mengen geht, sind mögliche Gesundheitsgefahren zu beachten.

Der Tampondruck ist ein weit verbreite-tes spezielles Druckverfahren für ge-

stochen scharfe kleine Schriftzüge oder Abbildungen. In hoher Qualität und im Detail werden Massenartikel wie etwa Kugelschreiber und Geräteblenden oder hochwertige Medizinprodukte bedruckt.

Der Tampondruck ist – im Gegensatz zum einfachen „Stempeldruck“ – ein in-direktes Druckverfahren. Dabei wird Druckfarbe aus einer Tiefdruckform (Kli-schee) mittels eines flexiblen Drucktam-pons aus Silikon auf ein Material in fast beliebiger Form und Größe übertragen.

Gefährliche Inhaltsstoffe Obwohl die offenen Farbbecken und die übertragenen Farbmengen beim Tampon-druck vergleichsweise gering sind, dürfen

die Einwirkungen auf die Gesundheit nicht unterschätzt werden. Mögliche Ge-sundheitsgefahren beim Tampondruck sind auf die Inhaltsstoffe der Druckfarben

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sowie auf die zur Verdünnung und Reini-gung verwendeten organischen Löse- mittel zurückzuführen.

In Druckfarben und Verdünnern sind ty-pischerweise Gemische unterschiedlicher flüchtiger Kohlenwasserstoffe, Glykoles-ter, -ether und Ketone enthalten. Diese Gefahrstoffe werden gemäß EU-Richtli-nien auf Basis von REACH/GHS/CLP ein-gestuft und gekennzeichnet.

Intensiv riechende Lösemittel verdamp-fen bei Raumtemperatur besonders in der warmen Jahreszeit erheblich. Zum Schutz der Gesundheit müssen deshalb gesetz-lich festgelegte Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) eingehalten werden. Übersichts-messungen der BG ETEM in gut be- und entlüfteten Tampon-Druckereien zeigten, dass die Emissionen aller Gefahrstoffe in Atemhöhe des Bedienpersonals an den Druckmaschinen in der Regel unterhalb der zulässigen AGW lagen.

Absaugen vermeidet gefährliche Expositionen Kurzzeitig höhere Messwerte wurden besonders beim Verdünnen zur notwen- digen Viskositätsabsenkung wegen stän-diger Verdampfung der Lösemittel aus der Farbe ermittelt. Bei manuellen Reini-gungsarbeiten an einem nicht abgesaug-ten Arbeitsplatz wurden ebenfalls hohe Spitzenbelastungen festgestellt. Deutlich niedriger waren dagegen die Messwerte an einem abgesaugten Arbeitsplatz, wo-bei sinnvollerweise die Zuluft in Strö-mungsrichtung zugfrei von hinten über

Gefahrstoff CAS Nr. Flammpunkt [° C] AGW [mg/m³]

Cumol 98-82-8 31 50 Mesitylen 25551-13-7 44-51 100 Xylole 1330-20-7 25 440

2-Butoxyethylacetat 112-07-2 74 130 1-Methoxy-2-Propyl- acetat (MPA)

108-65-6 45 270

Butylacetat 123-86-4 27 300

Cyclohexanon 108-94-1 43 80Aceton 67-64-1 < -20 1200

2,4-TDI 584-84-9 127 0,0352,6-TDI 91-08-7 127 0,035

Typische Inhaltstoffe

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Kopf zugeführt und in Bodenhöhe vor dem Arbeitsplatz abgesaugt wird (Abb. unten). Es konnte auch gezeigt werden, dass erhebliche Lösemittelemissionen aus achtlos abgelegten, benutzten Putz-lappen sowie offenen Lösemittel- und Putzlappenbehältern entwichen.

Diese Tatsache stellt neben einer zu-sätzlichen und unnötigen Kontamination der Atemluft mit Lösemitteln zudem ein erhebliches Brandrisiko dar.

Schwangere schützen Von den Druckfarben – insbesondere von enthaltenen Härtern, die die Wischfestig-keit des Druckbildes erhöhen – können weitere Gesundheitsgefahren ausgehen. So ist das bis 0,5 Gew.-% in Polyuret-han-Härtern enthaltene Toluol-Diisocya-nat (TDI) als krebserzeugend eingestuft. Unterhalb von 0,1 Gew.-% unterliegen krebserzeugende Gefahrstoffe zwar nicht der Kennzeichnungspflicht, können aber dennoch potenziell vorhanden sein. Bei einer Beschäftigung von Mitarbeiterinnen ist also der besondere Schutz werdender oder stillender Mütter zu berücksichtigen und die Anzeigepflicht bei der zuständi-gen Arbeitsschutzbehörde zu beachten.

In einigen Farbsystemen sind reaktive Epoxidharze enthalten, die ebenso wie die Acrylate in UV-Farben, Haut und At-mungsorgane reizen und Allergien auslö-sen können. Verglichen mit den üblichen Lösemitteln sind die AGW für diese Stoffe in der Atemluft deshalb sehr viel niedriger festgelegt. Werden UV-Farben verwendet, muss die UV-Strahlung wirksam abge-schirmt werden. Das im Prozess entste-hende Ozon darf nicht in die Atemluft gelangen.

Allgemeine Vorgehensweise Gefährdungsbeurteilung: Zunächst ist im Rahmen der vorgeschriebenen Gefähr-dungsbeurteilung das Gefährdungspoten-zial aller eingesetzten Farben, Verdünner und Hilfsstoffe zu ermitteln. Hierzu dienen in erster Linie Informationen des Herstel-lers oder Lieferanten, wie Verpackungs-kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter und andere ergänzende Anwenderinfor-mationen. Wichtig ist, dass die Sicher-heitsdatenblätter aktuell sind und den Vorgaben nach REACH/GHS genügen. Das ist relevant, da sich bei gleicher Produkt-bezeichnung die Zusammensetzung und damit auch die Gesundheitsgefährdung wesentlich ändern kann. Der Anwender

hat gegenüber dem Lieferanten das Recht auf Aushändigung eines aktuellen Sicher-heitsdatenblattes in Landessprache. Gefahrstoffverzeichnis: Anhand der Si-cherheitsdatenblätter ist ein Gefahrstoff-verzeichnis aufzustellen, aus dem der Stoff, der Einsatzort, die Verbrauchs-menge pro Jahr und die möglichen Ge-fährdungen hervorgehen (siehe Link am Textende). Auf Grundlage dieses Gefahr-stoffverzeichnisses müssen arbeitsplatz- und anwendungsbezogene Maßnahmen festgelegt werden. Bei verbleibenden Fra-gen kann sich der Betrieb direkt an den Hersteller oder die BG ETEM wenden. Ersatzstoffe: Der Anwender darf nur sol-che Arbeitsstoffe verwenden, die eine ge-ringe Gefährdung aufweisen. Ist dies nicht der Fall, sollte beim Hersteller nachgefragt werden, ob ein weniger gefährliches Pro-dukt zur Substitution verfügbar ist. Gefahrenminimierung: Gefahrstoff-Emis-sionen können etwa durch den Einsatz ei-nes geschlossenen Farbgebersystems gemindert werden. Selbstschließende De-ckel auf Putzlappenbehältern sind ebenso sinnvoll wie abgesaugte Farbmischplätze. Reinigungsarbeitsplätze sollten grund-sätzlich abgesaugt werden. Besser sind geschlossene Teilereinigungsanlagen mit Reinigungsmitteln auf Basis hochsieden-der Carbonsäureester. Manuelle, dauer-hafte Reinigungsarbeiten mit größeren Mengen von leichtflüchtigem Aceton sind zu vermeiden.

Exposition ermitteln: Sind die grundsätz-lichen Gefährdungen der Arbeitsstoffe bekannt, muss in der Regel durch perso-nenbezogene Messungen mit anerkann-ten analytischen Messverfahren deren Konzentration in der Atemluft gemäß TRGS 900 festgestellt werden. Dies kann durch ein akkreditiertes Labor oder in

bestimmten Fällen durch die BG ETEM erfolgen. Einfache „Messungen“ z. B. mit Dräger-Prüfröhrchen sind nicht geeignet und dienen höchstens zur Orientierung.

Konkrete Maßnahmen Erhöhte Konzentrationen mit Grenzwert- überschreitungen können in schlecht be-lüfteten Räumen auftreten, insbesondere dann, wenn unsachgemäß mit Farben, Verdünnern und Reinigungsmitteln umge-gangen wird. Hier muss durch eine opti-mierte Lüftung und eine ausführliche Un- terweisung der Mitarbeiter, die zu doku-mentieren ist, eine Verbesserung der Ar-beitsplatzsituation erreicht werden.

Grundlage der Unterweisung ist eine Betriebsanweisung, die auf Basis der ak-tuellen Sicherheitsdatenblätter erarbeitet werden muss. Aus der Betriebsanweisung müssen die Gefährdungen durch den Arbeitsstoff, Maßnahmen der Ersten Hilfe sowie die Schutzmaßnahmen beim Um-gang hervorgehen.

Ist eine Verbesserung und Optimierung der Luftqualität durch technische und/ oder organisatorische Maßnahmen nicht möglich, muss die Einhaltung der Luft-grenzwerte durch Messungen regelmäßig überprüft und ggf. interveniert werden. Generelles Tragen von Atemschutz als Al-ternative ist nicht hinnehmbar.

Für organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen nach dem S-T-O-P-Prinzip (=Substitution-Technische-Organi-satorische-Personenbezogene Maßnah- men) sei auf unsere Siebdruck-Broschüre (www.bgetem.de, Webcode 15215700, Be-stell-Nr. 218 DP) verwiesen. Dr. Martin Grosser

→ info Informationssystem für Sicherheitsdaten-blätter (ISi): www.dguv.de, Webcode d6130

Bei der Be- und Entlüftung ist auf die korrekte Führung des Luftstroms zu achten.

betrieb & praxis

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Unfall an Flechtmaschine

Schwere Fingerverletzung

Die Kontrolle der Flechtmaschinen ist Routine. Doch dann stolpert der er-

fahrene Flechter. Eine Öllache, eine une-bene Stelle? Die genaue Ursache konnte nicht geklärt werden. Beim Versuch sich abzustützen, gelangt er in die Antriebs-mechanik der Flechtspulen und büßt ei-nen Teil des Fingers ein.

Die Maschine hätte mit einer bis über die Oberkante der Klöppelspulen reichenden Umwehrung ausgestattet sein müssen. Diese trennende Schutzeinrichtung hätte den ungewollten Griff in die Antriebsele-mente unterhalb der Spulen verhindert.

Solche Einrichtungen sind meist auf der Vorderseite beweglich und mit dem Antrieb verriegelt, damit die Maschine im Stillstand gut bedient werden kann. Ist der Schutz aufgeklappt, wird die Maschine abgeschal-tet und kann nicht anlaufen. Eine solche Verkleidung hätte den Unfall verhindert.

Als der Flechter stolpert, stützt er sich an der Maschine ab. Zum Verhängnis wird ihm, dass eine Schutzeinrichtung fehlt.

Seit 1995 ist eine solche Schutzeinrichtung in der Sicherheitsnorm für Textilmaschinen gefordert (DIN EN ISO 11111,Teil 4). Bei der 1996 gebauten Maschine war die ursprüng-lich vorhandene Verkleidung verloren ge-gangen und nicht erneuert worden.

Der heutige Besitzer hielt das für den normalen Zustand. Ein folgenschwerer Irr-tum. Das Fehlen der Verkleidung ermög-lichte den Unfall und bedeutet einen Verstoß gegen die Betriebssicherheitsver-ordnung. Einerseits hätte die vom Herstel-ler vorgesehene sicherheitstechnische Beschaffenheit erhalten bleiben müssen. Andererseits hätte durch die Gefährdungs-beurteilung erkannt werden müssen, dass die Maschine nicht dem erforderlichen Stand entsprach. Anhaltspunkte hierfür geben ein Blick auf andere Maschinen (z. B. auf Messen), die Betriebsanleitung oder eine Rückfrage beim Hersteller.

Für Altmaschinen ohne CE-Kennzeichnung waren in der damals gültigen Unfall- verhütungsvorschrift keine spezifischen Schutzmaßnahmen für Flechtmaschinen gefordert. Hier muss der Betreiber durch die Gefährdungsbeurteilung den Nach- besserungsbedarf feststellen. Die vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) her-ausgegebene Bekanntmachung „Anpas-sung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“ (BekBS 1114) gibt hierbei Orientierung. Martin SteinerBeim Versuch sich abzustützen, gerät der Flechter mit den Fingern in die Mechanik.

betrieb & praxis

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Anforderungen an Flechtmaschinen

Entscheidend ist die Maschinen-größe. Hierbei dient der Flügelrad-durchmesser als Merkmal.

Kleine Maschinen (Flügelraddurchmesser ≤ 120mm): Es muss in einer Höhe von 100 mm über dem Maschinentisch eine als Abweisbügel gestaltete Stange vor-handen sein. Bei Auftreten einer Überlast muss der Motor abschal-ten oder von den Flügelrädern ge-trennt werden (z. B. Scherstift, Kugelkupplung, …).

Mittelgroße Maschinen (Flügelraddurchmesser 120 bis 180 mm): Es muss eine trennende Schutzein-richtung (Umwehrung) vorhanden sein, die mindestens 25 mm über die Oberkante der Klöppel hinaus-reicht. Ein Übergreifen der Umweh-rung darf hierbei möglich sein. Deshalb ist auch hier eine Überlast-sicherung erforderlich.

Große Maschinen (Flügelraddurchmesser größer 180 mm): Eine geschlossene trennende Schutzeinrichtung, die den Zugriff von allen Seiten und ein Übergrei-fen verhindert, ist erforderlich.

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Fachtagung Textil und Mode Der Branchentreff Textil, Bekleidung, Textilpflege und Schuh 2017 in Düsseldorf.

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Das Highlight für Betriebsleiter, Betriebsräte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Die Fachtagung Textil und Mode bietet auch 2017 wieder Informationen und Erfah-rungsaustausch. Am 20. und 21. Juni 2017 steht ein breites Themenspektrum für die textilen Branchen auf dem Programm. Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben. Informationen zum Tagungsprogramm und Online-Anmeldung unter:

Themenhighlights Neue Gesetze

Leiharbeitnehmer, Fremdarbeiter, Werkverträge

Altmaschinen und Betriebssicherheitsverordnung Psychische Belastungen in der Praxis Arbeitssicherheit in Asien

Themenblöcke Textilherstellung, Textilverarbeitung, Textilpflege,

Schuh

www.bgetem.de, Webcode 16542316

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Präventionspreis

Mit Fahrrad, Fleiß u nd Flamme

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betrieb & praxis

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Mangelndes Engagement kann man Herbert Faßbender ganz gewiss

nicht nachsagen. Der Mann mit der gro-ßen Brille hat einen scharfen Blick für Arbeitsbedingungen. Kein Wunder: Der 55-Jährige ist Fachkraft für Arbeitssicher-heit am Heimbach-Hauptstandort in Düren. Dort stellt man vor allem Papier-maschinenbespannungen und Filter- medien zur Reinhaltung der Luft her.

Gleich eine ganze Fülle guter Ideen reichte die Dürener Heimbach-Gruppe beim Präventionspreis ein. Der Spezialist für technische Textilien kombiniert Arbeits- und Gesundheitsschutz umfassend.

Die Produktionshallen sind hoch, die Ar-beiten mitunter körperlich fordernd. Wie so oft in technischen Betrieben waren es zunächst Gefährdungsbeurteilungen, die auf Verbesserungspotenzial hinwiesen. „Die Wartungs- und Instandsetzungs- arbeiten im Deckenbereich der Produkti-onshalle waren von den Unfallgefahren her sicherlich am dringendsten zu verbes-sern“, sagt Faßbender: „Bei einer Höhe

von sieben bis acht Metern hätte bei ei-nem Sturz viel passieren können.“ Also wurde die alte, zeitaufwendige Arbeits-weise mittels Gerüst und PSA abgeschafft. Die Arbeiten in luftiger Höher erfolgen jetzt bequem aus einer hydraulischen Hubarbeitsbühne heraus. Die lässt sich an jede Stelle des Daches fahren. Eine teure Investition, aber Faßbender muss nicht um Mittel kämpfen: „Wenn man das sauber begründen kann, stößt man bei unserer Geschäftsführung auf offene Ohren. Der Arbeitsschutz wird hier groß-geschrieben.“

Herbert Faßbender hat selbst auch offene Ohren, wenn Mitarbeiter ihn auf Probleme hinweisen. Ihre Beteiligung an den Gefährdungsbeurteilungen hält er für unverzichtbar: „Erstens haben viele schon Ideen, wie man was verbessern kann. Zweitens erhöht die Beteiligung die Akzeptanz der Lösungen.“

Arbeitskraft erhalten Und so kam es auch, dass er zusammen mit den Betroffenen viele ergonomische Verbesserungen entwickelte. Vor allem beim Auf- und Abrüsten der Produktions-

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Installierte Rüsthilfe an einer Prüfmaschine in der Endkontrolle.

betrieb & praxis

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maschinen galt es, Belastungen zu redu-zieren. Spulen mit Kunstoffdraht wiegen bis zu 15 Kilo. Jetzt erleichtern Manipula-toren an Füge- und Füllmaschinen die Arbeit. Der Verzicht auf Umverpackungen für Spulen macht das Handling einfacher und ein höhenverstellbarer Transportwa-gen schont den Rücken der Arbeitnehmer. Ein weiterer Hubwagen erleichtert zusam-men mit einer Abrüsthilfe an der Prüf- und Wickelanlage die Arbeit beim Abrüsten der Filze. Die Liste der ergonomischen Verbesserungen ließe sich weiterführen. Rund 100 Mitarbeiter profitieren direkt an umgesetzten Maßnahmen. Was Entlas-tungen für den Einzelnen bringt, nutzt auch der Firma, ist sich Faßbender sicher: „Wir alle müssen künftig länger arbeiten. Es geht uns auch darum, die Arbeitskraft zu erhalten.“

Fahrräder sorgen für Schwung Rund neun Monate von Gefährdungsbeur-teilung über Planung und Budgetierung bis hin zur Umsetzung haben die Maß-nahmen gedauert. Keine lange Zeit, auch weil viele Mitarbeiter sich fleißig am Pro-zess beteiligten.

Dazu dient auch die Einführung eines neuen Gesundheitsmanagements: Heim-bach fördert Mitgliedschaften in Sportver-einen, half bei der Gründung einer Nordic-Walking-Gruppe und eines Lauf-treffs, richtete einen Fitnessraum ein, or-ganisiert Gesundheitszirkel und schaffte einen Tischkicker sowie eine Tischtennis-platte für aktive Pausen an. In der Kantine wird nun täglich ein besonders gesundes „Well-Fit-Menü“ angeboten und über den Betriebsarzt können Mitarbeiter sogar physiotherapeutische Leistungen erhal-

ten. Neu ist ein besonderes Angebot: Mit-arbeiter können günstig ein Fahrrad leasen. Mit dem sollen sie dann am bes-ten jeden Tag zur Arbeit fahren. „Man muss sich immer wieder was Neues aus-denken, die Flamme muss am Lodern ge-halten werden“, sagt Faßbender.

→ info www.bgetem.de Einen Film über Arbeitsschutzmaß- nahmen bei der Heimbach-Gruppe unter Webcode: 16510845.

Herbert Faßbender demonstriert die neue Arbeitsbühne für Deckenarbeiten.

Umsatteln: Mit günstigen Leasingangeboten lockt Heimbach Mitarbeiter auf den Drahtesel.

Ergonomischer Transport von Flächengeweben vor dem Rüsten.

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Arbeits Am 2. November vergangenen Jahres

hat die Bundesregierung die neue stättenverordnung (ArbStättV) be-

schlossen. Sie trat bereits am 3. Dezember 2016 in Kraft (siehe „info“). In der neuen ArbStättV werden Vorschriften, die bis-lang in separaten Verordnungen enthal-ten waren, zusammengeführt und an die heutige Arbeitswelt angepasst. Die In-halte der Bildschirmarbeitsverordnung wurden in die ArbStättV integriert; die Bildschirmarbeitsverordnung wurde au-ßer Kraft gesetzt. Die Vorgaben und Rege-lungen sollen die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten – dazu zählen auch Bau-stellen – wirksam schützen und Arbeits-abläufe menschengerecht gestalten.

Die Verordnung bündelt Regelungen für den Arbeits-schutz der Beschäftigten – zum Beispiel bei Telearbeit oder der Prävention psychischer Gefährdungen.

Die Regelungen im Überblick: 1. Telearbeitsplätze Aufgrund des Wandels in der Arbeitswelt und der gewünschten Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurden klare Regelun-gen für Telearbeitsplätze aufgenommen. Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber für einen festgelegten Zeitraum eingerich-tete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbe-reich der Beschäftigten.

Grundlage ist eine Vereinbarung mit dem Beschäftigten über die Einrichtung eines Bildschirmarbeitsplatzes im Privat-bereich, über Arbeitszeit und Arbeitsbe-dingungen sowie über die Arbeits- platzgestaltung. Mit der Neuregelung wird gleichzeitig klargestellt, dass beruflich bedingte „mobile Arbeit“, z. B. das gele-

gentliche Arbeiten mit dem Laptop in der Freizeit, nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV fällt.

2. Arbeitsschutz-Unterweisung Durch die Arbeitsschutz-Unterweisung sollen die Beschäftigten in die Lage ver-setzt und angehalten werden, sich bei der Arbeit und in Notsituationen sicherheits-gerecht zu verhalten. Die Pflicht zu einer solchen Unterweisung bestand zwar be-reits bisher, jedoch fehlten Hinweise, über welche Gefährdungen die Beschäf-tigten unterwiesen werden müssen (z. B. Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge).

3. Umgang mit psychischen Belastungen Jetzt müssen auch psychische Belastun-gen bei der Gefährdungsbeurteilung be-rücksichtigt werden. Auch dies ist grund- sätzlich bereits durch das Arbeitsschutz-gesetz geregelt. Für Arbeitsstätten wird dies aber konkretisiert und betrifft z. B. Belastungen und Beeinträchtigungen der Beschäftigten durch störende Geräusche oder Lärm, ungeeignete Beleuchtung, er-gonomische Mängel oder unzureichende Softwaregestaltung am Arbeitsplatz.

4. Sichtverbindung aus Arbeitsräumen nach außen

Dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze und Sozialräume müssen grundsätzlich eine Sichtverbindung nach außen haben, dies gilt aber nicht für jede Art von Sanitärräu-men. Die ArbStättV stellt einheitliche An-forderungen, wie möglichst ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung aus Arbeitsräumen nach außen gewährleistet werden können. Lassen bauliche oder betriebliche Gegebenheiten keine Sicht-verbindung nach außen zu, z. B. in Ma-schinenräumen oder Bereichen von Flughäfen, muss es eine Sichtverbindung nach außen nicht geben.

Quelle: BMAS

→ info Informationen zur neuen Arbeitsstätten-verordnung unter www.baua.de/de/ Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ Informationen_content.html

In der neuen Arbeitsstättenverordnung wird klargestellt, was Telearbeit ist und welche Bereiche des Arbeitsschutzes hier anzuwenden sind.

Überarbeitete Arbeitsstättenverordnung

Besserer Schutz am Arbeitsplatz

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betrieb & praxis

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F ür Unternehmer der meisten Branchen ist im Unternehmermodell die Teil-

nahme an Seminaren Pflicht. Sie finden regional statt und behandeln für die be-troffenen Branchen wichtige Themen des Arbeitsschutzes im Kleinbetrieb. Im Semi-nar können offene Fragen geklärt und Er-fahrungen ausgetauscht werden. Der mit dem Seminarbesuch verbundene Zeitauf-wand ist für die Teilnehmer aber höher als beim eigenständigen Bearbeiten schrift- licher Unterlagen. Einige Branchen kön-nen an einem Fernlehrgang teilnehmen.

Wer ist angesprochen? Ausnahmen von der Pflicht zum Seminar-besuch gibt es nur für Branchen mit gerin-gen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie einer geringen Unfallhäufigkeit. Dazu gehören Copy-Shops, Fotostudios, Grafikagentu-ren, Zeitungsvertrieb, Herstellung von Be-kleidung, Näherei, Textiler Service und

Für Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial bietet die BG ETEM eine spezielle Variante des Unternehmermodells an.

Einzelhandel. Auch Betriebe mit Beschäf-tigten ausschließlich in Büro, Handel oder mit vergleichbaren Tätigkeiten mit gerin-ger Gefährdung können den Fernlehrgang belegen. Sie müssen der BG ETEM vor der Zulassung Auskunft über die Art der aus-geübten Tätigkeiten geben.

Wie läuft der Fernlehrgang ab? Hat sich ein Unternehmer für die Teil-nahme am Unternehmermodell entschie-den und ist zur Teilnahme am Fernlehrgang berechtigt, sendet die BG ETEM dem Be-trieb das „Unternehmerhandbuch“. Die Teilnehmer haben sechs Wochen Zeit, das Material zu bearbeiten und die erforder- lichen Maßnahmen umzusetzen. Was im Betrieb bereits erledigt ist, kann anhand der Unterlagen überprüft werden. Zum er-folgreichen Abschluss des Fernlehrgangs müssen Unternehmer die Lernerfolgskon-trolle absolvieren. Dazu sind Fragen zu beantworten und die Antworten an die

Fernlehrgang zum Unternehmermodell

K ompakt und konkret

Themen des Fernlehrgangs

▪ Arbeitsschutzsystem in Deutschland

▪ Verantwortung und Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz

▪ Gefährdungsbeurteilung mit Dokumentation

▪ Überblick über wichtige Gefähr-dungsfaktoren (z. B. Gefahrstoffe)

▪ Betriebsanweisungen und Unterweisungen

▪ Sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

▪ Organisation der Ersten Hilfe Betrieblicher Gesundheitsschutz, Einsatz von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft

BG ETEM zu senden. Im Erfolgsfall erhält der Betrieb die Teilnahmebescheinigung zum Fernlehrgang Unternehmermodell.

Ziele und Themen Auch Unternehmerinnen und Unterneh-mer in Branchen mit geringen Gefährdun-gen tragen Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten. Der Fernlehrgang informiert, wie Unternehmer den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb orga-nisieren können. Unternehmer sollen in die Lage versetzt werden, sicherheitswid-rige Zustände und Verhaltensweisen zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten. Entsprechend den Ergebnissen der Ge-fährdungsbeurteilung müssen Beschäf-tigte unterwiesen werden. Dazu gibt der Fernlehrgang wichtige Hinweise.

Der Fernlehrgang zum Unternehmermo-dell bietet für Branchen mit geringen Gefährdungen eine praxisgerechte Mög-lichkeit zur Umsetzung der sicherheits- technischen und der betriebsärztlichen Betreuung. Er ist kostengünstig und flexi-bel umzusetzen.

Dr. Ralph Hettrich

→ info Die Lehrgänge für die einzelnen Branchen sowie weitere Informationen gibt es unter

www.bgetem.de, Webcode 12750623

Wer am Fernlehrgang teilnimmt, bekommt das „Unternehmerhandbuch“.

betrieb & praxis

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? Was verbirgt sich hinter einer Unfall- anzeige? Gülcan Miyanyedi: Mit der Unfallanzeige bestätigt das Unternehmen, dass ein Un-fall passiert ist. Sie enthält Angaben zur Person der oder des Betroffenen sowie Zeit und Hergang des Unfalls. Die Unfall- anzeige wird mit ihrem Eingang bei der BG sowohl den Mitarbeitern der Leistungsab-teilung als auch der Präventionsabteilung zugänglich gemacht. Auf Basis der Anga-ben ermittelt die Leistungsseite der BG, ob sie zuständig ist, ob es sich um einen Ar-beitsunfall handelt und die verletzte Per-son besonders betreut werden muss.

? Was heißt das konkret? Miyanyedi: Gibt es zum Beispiel Hinweise auf schwere Verletzungen oder Komplika-tionen, übernimmt das Reha-Management der BG ETEM den Fall. Speziell ausgebil-dete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich dann intensiv um den Ver-letzten. Schnelle und umfassende Infor-mationen nach einem Unfall machen dieses zügige Handeln möglich. Das Ziel ist, Verletzte so zu stellen, als wäre der Un-fall nie passiert.

Für die Prävention ist die genaue Schil-derung des Unfalls aus einem anderen Grund wichtig: Ihr Ziel ist es, die Unfallur-sache zu ermitteln, um so eine Wiederho-lung des eingetretenen Unfalls möglichst

Ein Arbeitsunfall – viel-leicht sogar meldepflich-tig? Die Unfallanzeige des Arbeitgebers hilft der BG, die nötigen Schritte zur Schadensbehebung einzu-leiten. Gülcan Miyanyedi von der BG ETEM erklärt, wie es geht.

zu verhindern und auch für gleichartige Tätigkeiten aus dem Unfall Erkenntnisse zu gewinnen.

? Wer muss den Unfall melden? Miyanyedi: Für den Versicherten besteht keine Pflicht zur Unfallmeldung. Anders als für den Arbeitgeber; der muss den Un-fall melden, wenn für ihn erkennbar ist, dass die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Schwere des Unfalls länger als drei Tage dauern wird. Entscheidend für die Melde-pflicht ist die ärztliche Bescheinigung.

? Wie wird die Drei-Tage-Frist berechnet? Miyanyedi: Bei der Berechnung der Drei-Tage-Frist wird der Tag des Unfalls nicht mitgezählt. Die Frist ist kalendertägig zu berechnen, sodass Samstage, Sonn- und Feiertage einzuberechnen sind. Ereignet sich also ein Arbeitsunfall am 1.11., be-ginnt die 3-tägige Frist am 2.11. und endet mit dem 4.11.

Es gibt eine Ausnahme: Tödliche Un-fälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden müssen sofort gemeldet werden.

? Sind auch Unfälle zu melden, die außer-halb der eigentlichen Tätigkeit passieren? Miyanyedi: Nicht nur Unfälle am Arbeits-platz, sondern auch solche im Zusammen-hang mit sonstigen dem Betrieb dienenden Tätigkeiten sind versichert; so bei Dienst- und Geschäftsreisen und bei betrieblichen Veranstaltungen oder beim Betriebssport. Der Weg nach und vom Ort der Tätigkeit ist ebenso versichert. Wenn auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Nachhauseweg etwas passiert, ist eine Unfallanzeige zu erstat-ten. Im Zweifelsfall sollte jeder Unfall ge-meldet werden. Eine Unfallanzeige kann schnell und unbürokratisch online über das Extranet eingegeben werden.

? Wer muss informiert werden? Miyanyedi: Zum einen der Betriebsrat. Er muss die Unfallanzeige auch unterschrei-

Unfallanzeige

Startschuss zur Hilfeleistung

So funktioniert eine Unfallanzeige

Innerhalb von drei Ta-gen muss das Unter-nehmen den Unfall an die BG melden

Unfallanzeigen auf Papier werden gescannt und elektronisch weiter-verarbeitet

Die Postleitzahl ist ein Kriterium dafür, welche Bezirksver-waltung der BG ETEM zuständig ist

Die Meldung kann klassisch auf dem Postweg an die BG gerichtet werden

Alternativ kann das Unternehmen den Unfall online über das Extranet melden

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Page 27: Vom Seminar in den Bet rieb - BG ETEM...Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung 2.2017 Textil Medienerzeugnisse Mitarbeiterühruf ng Bildungsangebote der BG ETEM

ben. Dazu müssen die Fachkraft für Ar-beitssicherheit und der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin informiert werden. Schließlich muss dem Betroffenen erklärt werden, dass er eine Kopie der Unfallan-zeige verlangen kann.

? Was passiert, wenn der Arbeitgeber einen Unfall nicht anzeigt, obwohl er meldepflichtig war?

Miyanyedi: Eine fehlende, eine falsche, eine nicht vollständige oder eine nicht rechtzeitig abgegebene Unfallanzeige ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann (§ 209 SGB VII).

? Wer unterschreibt die Unfallanzeige? Miyanyedi: Der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter unterschreibt die Unfall- anzeige und bestätigt damit die Richtig-keit der Angaben, soweit ihm dies möglich ist. Darüber hinaus muss der Betriebs-bzw. Personalrat unterschreiben (§ 193 Abs. 5 SGB VII). Sollte ein Betriebs- oder Personalrat nicht bestehen, muss dies ver-merkt werden, dann ist die Unterschrift des Sicherheitsbeauftragten einzuholen. Durch die Unterschrift des Betriebs- bzw. Personalrats wird lediglich sichergestellt, dass dieser von allen anzeigepflichtigen Arbeitsunfällen Kenntnis erlangt. Der Be-triebs- bzw. Personalrat bestätigt also mit seiner Unterschrift, dass er über den Un-fall informiert wurde.

? Wie sonst erfährt die BG von einem Arbeitsunfall? Miyanyedi: Bei einem meldepflichtigen Unfall dürfte es fast immer nötig sein, zum Arzt zu gehen. Und der muss der BG darü-ber berichten. Tatsächlich erfährt sie in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle zu-erst durch den ärztlichen Bericht von ei-nem Unfall. Geht nach einer gewissen Zeit keine Unfallanzeige vom Arbeitgeber ein, fordert die BG sie beim Betrieb an.

? Muss der Mitarbeiter dem Arbeitgeber Auskunft erteilen, ob die Berufsgenossen-schaft einen Arbeitsunfall anerkannt hat? Miyanyedi: Eine Pflicht besteht nicht. Dennoch ist es ratsam, nach einem Unfall mit seinem Arbeitgeber in Kontakt zu blei-ben und ihn auch über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.

? Warum? Miyanyedi: Gerade wenn man infolge ei-

nes Arbeitsunfalls längere Zeit krank ist, kann dies die Rückkehr in den Betrieb ver-einfachen.

? Inwiefern kann die Berufsgenossen-schaft den Beschäftigten hierbei unter-stützen? Miyanyedi: Die BG klärt den Versicherten über die rechtliche Situation auf. Bereits zu Beginn eines Feststellungsverfahrens erhält er ein ausführliches Informations-schreiben zum Thema Datenschutz. In be-stimmten Fällen wird auch das Ein- verständnis des Versicherten eingeholt, mit dem Arbeitgeber direkt Kontakt aufzu-nehmen. Das ist erforderlich, wenn der Versicherte auf Anraten seines behan-delnden Arztes nach einer längeren un-fallbedingten Arbeitsunfähigkeit die Tätigkeit nicht voll, sondern zunächst nur stundenweise wieder aufnehmen soll. Das muss im Voraus mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.

? Klingt so, als wenn die Initiative vor allem vom Mitarbeiter kommen muss? Miyanyedi: Keinesfalls. Auch der Arbeitge-ber ist gut beraten, sich nach einem Unfall bei seinem Mitarbeiter zu melden. Nicht nur, um eventuell benötigte Angaben für die Unfallanzeige abzufragen. Vielen Ver-letzten ist es vor allem nach schwereren Unfällen wichtig, dass der Arbeitgeber in einem gewissen Rahmen Interesse an ih-rem Schicksal zeigt.

Bei einer länger andauernden Arbeits-unfähigkeit ist der Arbeitgeber sogar ver-pflichtet, auf seinen Mitarbeiter zuzu- gehen und ihm ein betriebliches Einglie-derungsmanagement anzubieten. Grund-sätzlich gilt: Zusammen erreicht man vieles einfacher. Die Berufsgenossen-schaft kann hierbei unterstützen. Auf-grund der datenschutzrechtlichen Be- stimmungen geht dies aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

info →https://extranet-weblogin.bgetem.de/ Extranet der BG ETEM – das Serviceportal für Mitgliedsunternehmen.

UnfallGülcan Miyanyedi, Abteilungsleiterin Grundsatz und Organisation bei der BG ETEM

3 Tage Arbeitsunfähigkeit

Onlinemeldungen über das Extranet stehen sofort digital zur Weiter-verarbeitung zur Verfügung

Das Unternehmen informiert die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsrat

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Die Vertreterinnen und Vertreter der Ar-beitgeber und Versicherten schlagen

in ihrem Weißbuch unter anderem vor, den Unterlassungszwang abzuschaffen, der bei einigen der häufigsten Berufs-krankheiten Voraussetzung für eine Aner-kennung ist. Darüber hinaus regen sie verschiedene Änderungen an, die die Transparenz des Rechts und Verwaltungs-handelns für die Versicherten erhöhen. Die Grundlagen des Berufskrankheiten-rechts stellt das Weißbuch dabei nicht infrage. Danach übernimmt die gesetzli-che Unfallversicherung die Haftung des Arbeitgebers für Gesundheitsschäden, die durch die Arbeit verursacht sind.

Die Vorschläge des Weißbuches kon-zentrieren sich auf fünf Themenbereiche. Es geht neben dem Unterlassungszwang auch um die Ursachenermittlung, die Rückwirkung von Entscheidungen zur Be-rufskrankheiten-Liste, den Ärztlichen Sachverständigenbeirat (ÄSVB) und die Forschung.

Den Unterlassungszwang sehen die Be-rufsgenossenschaften und Unfallkassen als schwer zu nehmende Hürde für viele Versicherte. Neun von derzeit 77 Berufs-krankheiten können laut Gesetz nur aner-

Das Berufskrankheitenrecht soll reformiert werden. Das hat die Mitgliederversammlung der DGUV beschlossen und der Bundesregierung ein Weißbuch mit Vorschlägen übergeben.

kannt werden, wenn die Betroffenen so schwer erkrankt sind, dass sie die Tätig-keiten aufgeben müssen, die „für die Ent-stehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können“. Zu diesen neun Berufskrankheiten gehören Berufskrank-heiten durch Isocyanate, Sehnenschei-denentzündungen, Vibration der Hände, einige Erkrankungen der Wirbelsäule, allergische sowie toxische Atemwegser-krankungen und Hautkrankheiten. Auf diese Gruppe beziehen sich rund 50 Pro-zent aller Verdachtsanzeigen.

Gemeinsam ist diesen Krankheiten, dass Symptome und Auslöser zeitlich eng verknüpft sind. Das heißt: Entfällt die schädigende Einwirkung, kommt es häu-fig zu einer Verbesserung.

Die Konsequenzen des Unterlassungs-zwanges zeigt folgendes Beispiel: Eine Pflegekraft leidet an einer schweren Wir-belsäulenerkrankung aufgrund schweren Hebens und Tragens. Dank der angebote-nen Präventionsmaßnahmen kann sie ihre Tätigkeit weiter ausüben. Nach gel-tender Rechtslage kann ihre Erkrankung nun allerdings nicht anerkannt werden, denn dafür müsste sie ihre Tätigkeit auf-

geben. Das wäre aber sowohl für die Ver-sicherte als auch ihren Arbeitgeber ein schlechtes Ergebnis. Diese Anerken-nungshürde solle deshalb fallen. Dazu sollen Versicherte über mögliche Schutz-maßnahmen aufgeklärt und gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet werden – wie es heute zum Teil schon für die Teil-nahme an Rehabilitationsmaßnahmen der Fall ist. Gleichzeitig sei es die Aufgabe des Gesetzgebers, die Tatbestände der einzelnen Berufskrankheiten zu präzisie-ren – insbesondere den Schweregrad der Erkrankung.

Die Ursachenermittlung soll laut Weiß-buch verbessert werden. Um entscheiden zu können, ob Versicherte an einer Berufskrankheit leiden, müssen Berufs-genossenschaften und Unfallkassen unter anderem ermitteln, welchen schädi-genden Einwirkungen die Versicherten bei der Arbeit ausgesetzt waren.

Schwierig ist das vor allem, wenn die Ursachen für eine Berufskrankheit lange Zeit zurückliegen. Unternehmen existie-ren nicht mehr, Unterlagen fehlen, Erinne-rungen sind nicht immer verlässlich. Bereits in der Vergangenheit hat die Unfallversicherung eine Reihe von Maß-

Berufskrankheitenrecht

Transparenter und moderner

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nahmen ergriffen, um die Qualität der Er-mittlung zu verbessern. Dazu zählen Schulungen für Ermittler und Ermittlerin-nen und der Aufbau von Katastern, die vergleichbare Messdaten aus einzelnen Berufen zusammenfassen. In ihrem Weiß-buch schlägt die Unfallversicherung nun weitere Änderungen vor:

▪ In einem Projekt werden einheitliche Qualitätsstandards und Werkzeuge für die Ermittlung im Berufskrankheitenver-fahren beschrieben.

▪ Der Gesetzgeber schafft den gesetzli-chen Rahmen dafür, dass Daten für wei-

eine Krankheit in die Berufskrankhei-ten-Liste aufgenommen wird, muss auch geregelt werden, wie mit Erkrankungsfäl-len umgegangen werden soll, die vor der Aufnahme der Krankheit in die Liste aufgetreten sind.

In der Vergangenheit hat die Bundesre-gierung sich hier in der Regel mit einer Stichtagsregelung beholfen. Das erleich-terte zwar die Verwaltungsarbeit, konnte allerdings auch dazu führen, dass gerade die Erkrankten von einer Anerkennung ausgeschlossen wurden, deren Erkran-kungen die notwendigen wissenschaftli-chen Erkenntnisse gebracht hatten.

Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Erkrankungsfälle schlagen die Unfallversi-cherungen deshalb eine einheitliche gesetzliche Lösung vor. Unabhängig vom Zeitpunkt ihres erstmaligen Auftretens sollten demnach alle Erkrankungen aner-kannt werden, sobald ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

Die DGUV will den Ärztlichen Sachver-ständigenbeirat (ÄSVB) gesetzlich veran-kern. Dieses Gremium berät die Bundesregierung bei der Entscheidung, was eine Berufskrankheit ist. Wer ihm an-gehört, war bislang nicht öffentlich. Das will die DGUV ändern, auch, weil immer wieder bemängelt wird, dass der Prozess der Entscheidungsfindung nicht transpa-rent ist. Wäre der ÄSVB im Gesetz veran-kert, könnte seine rechtswirksame Tätigkeit gegenüber einer reinen Beratung abge-grenzt werden, argumentiert die DGUV.

Die Unfallversicherer wollen auch die Forschung zum Thema Berufskrankheiten vorantreiben. So sollen künftig weitere Anreize geschaffen werden, um die Wis-senschaft für neue Forschungsthemen aus diesem Bereich zu gewinnen. Die For-schungsförderung selbst soll ebenfalls transparenter werden.

tere Expositionskataster erhoben und genutzt werden können.

Bevor über ihren Fall entschieden wird, ▪

sollen Versicherte vom Unfallversiche-rungsträger vorab auch die Ergebnisse der Ermittlungen des Präventionsdiens-tes erhalten. So können sie prüfen, ob ein vollständiges und zutreffendes Bild ihrer Arbeitstätigkeiten als Entschei-dungsgrundlage vorliegt oder mögli-cherweise ein wichtiger Aspekt vergessen wurde.

Auch die Rückwirkung will die DGUV-Mit-gliederversammlung neu regeln: Wenn

Eine Reha kann Betroffenen helfen, das Entstehen einer Berufskrankheit zu verhindern und so im Beruf zu bleiben.

www.bgetem.de www.xing.com www.bgetem.de Webcode: 13671559

twitter.com/bg_etem youtube.com/diebgetem

Impressum etem – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Herausgeber: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln, Tel.: 0221 3778-0, Telefax: 0221 3778-1199, E-Mail: [email protected]. Für den Inhalt verantwortlich: Olaf Petermann, Vorsitzender der Geschäftsführung. Redaktion: Christoph Nocker (BG ETEM), Stefan Thissen (wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG, Dieselstraße 36, 63071 Offenbach). Tel.: 0221 3778-1010, E-Mail: [email protected]. Bildredaktion: Theresa Rundel (wdv); Gestaltung: Jochen Merget (wdv). Druck: Vogel Druck und Medien-service GmbH. etem erscheint sechsmal jährlich (jeden zweiten Monat). Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfreien Papier. Titelbild: Getty Images/Blend Images, Dave and Les Jacobs

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Einmal in Berufe reinschnuppern, in de-nen das eigene Geschlecht bislang

kaum vertreten ist – das können Mädchen und Jungs jedes Jahr im April beim Girls’ und beim Boys’Day. Dabei geht es vor al-lem um Ausbildungsberufe, in denen je-weils weniger als 40 Prozent Mädchen oder Jungen arbeiten.

Mädchen findet man selten im Elektro-nikbereich, aber auch unter Fachinforma-tikern oder Anlagenmechanikern sind sie rar. Jungs entscheiden sich dagegen sel-tener für eine Ausbildung im Bereich Au-genoptik oder Hörgeräteakustik. Ziel des Girls’ und Boys’Day ist es, Jungen und Mädchen wechselseitig für solche Berufe zu begeistern.

Jungen und Mädchen, die beim Girls’ oder Boys’Day in Betrieben der BG ETEM mitmachen, sind unfallver- sichert – entweder über die Schule oder kraft Satzung der Berufsgenossenschaft.

Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dieses bundesweiten Aktionstages stellt sich die Frage nach dem Unfallschutz. Sind sie versichert, falls im Betrieb oder auf dem Weg dorthin etwas passiert? Und durch wen? Die Kultusministerien fast al-ler Bundesländer empfehlen den jeweili-gen Schulen, den Girls’ und Boys’Day durchzuführen. Setzt die Schule dies nicht um, können die Eltern einen individuellen Antrag auf Teilnahme an diesem Aktions-tag stellen.

In den einzelnen Bundesländern ist die Schulbefreiung dafür unterschiedlich ge-regelt. Die Entscheidung, ob der Aktions-tag als Schulveranstaltung stattfindet, obliegt den Schulen selbst. Handelt es

sich um eine schulische Veranstaltung, sind die Schülerinnen und Schüler über den Unfallversicherungsträger der Schule, also die Unfallkassen, versichert. Der Ver-sicherungsschutz erstreckt sich dann so-wohl auf Wegeunfälle als auch auf Unfälle am Veranstaltungsort.

Macht die Schule nicht mit und schnup-pern die Schülerinnen und Schüler auf in-dividuellen Antrag hin in die Betriebe hinein, so besteht – bei Teilnahme in ei-nem Mitgliedsunternehmen der BG ETEM – Versicherungsschutz kraft Satzung. Die Teilnehmer sind für die Dauer des Aufent-haltes auf dem Betriebsgelände durch die Berufsgenossenschaft versichert. Voraus-setzung hierfür ist die Zustimmung des Unternehmers für den Aufenthalt auf dem Betriebsgelände. Wegeunfälle sind in die-sem Fall nicht versichert.

Karin Mans

→ info Der Girls’Day findet wie der Boys’Day in diesem Jahr am 27. April statt.

Schülerpraktika

Abgesichert reinschnuppern

Kennenlernen und ausprobieren: Beim Girls’Day bekommen Mädchen einen Einblick in typische Männerberufe.

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Mit dem Rad zur Arbeit

F rühjahrsputz fürs Fahrrad Das Wetter wird langsam besser. Gelegenheit, auch mal wieder mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. So machen Sie Ihren Drahtesel nach dem Winter fit für die Straße.

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Am besten lassen Sie Ihr Rad beim Spezialisten durchchecken. Viele Fachgeschäfte bieten dazu einen speziellen Frühjahrscheck an.

info → Aktionsmedien zum Thema Verkehrssicherheit finden Sie unter www.aktionsmedien-bgetem.de

Rahmen putzen Lauwarmes Wasser und ein Lappen reichen in der Regel.

Kette schmieren Etwas Kettenöl erleichtert das Strampeln.

Bremsen checken Ein absolutes Muss für sicheres Fahren im Verkehr.

Licht prüfen Wichtig für jeden Radler: Gesehen werden.

Schrauben nachziehen Lockere Verbindungen fixieren.

By Richard Wearn, GB

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Reifen aufpumpen Der richtige Luft- druck sorgt für mehr Sicherheit.

Tipp!

Kühlen Kopf bewahren und Helm tragen.

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ausblick

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Jeder Zweite arbeitet unter starkem Termin- und Leistungsdruck. Das Risiko kann verringert werden: Üben Sie sich in Achtsamkeit. Unterscheiden Sie Wichtiges von Unwichtigem. Planen Sie bewusst Pausen ein. Gehen Sie spazieren. Sprechen Sie mit Freunden. Bitten Sie um Unterstützung.

RESPEKTIEREN SIE IHRE GRENZEN!

stoP-it! Permanenter StressPermanenter Stress und Termindruckund Termindruck machen krankmachen krank

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