Vorlage Bericht quer - Schönefeld...Tempelhofer Damm 1-7, Bauteil A1, Turm 6 - 12101 Berlin Tel....

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VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Tempelhofer Damm 1-7, Bauteil A1, Turm 6 - 12101 Berlin Tel. +49 30 81453-0 - Fax +49 30 81453-150 Lärmaktionsplan Schönefeld gemäß EU-Richtlinie 2002/49/EG Berlin, 22.08.2008

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VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Tempelhofer Damm 1-7, Bauteil A1, Turm 6 - 12101 Berlin

Tel. +49 30 81453-0 - Fax +49 30 81453-150

Lärmaktionsplan Schönefeld

gemäß EU-Richtlinie 2002/49/EG

Berlin, 22.08.2008

Lärmaktionsplan Schönefeld gemäß EU-Richtlinie 2002/49/EG

erarbeitet für:

Gemeinde Schönefeld Dezernat II – Bau- und Investorenservice

Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld

erarbeitet durch:

VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Tempelhofer Damm 1-7

12101 Berlin

Bearbeiter: Dipl.-Ing. Rainer Voigt

Dipl.-Geogr. Patrick Klemm

Unterauftragnehmer:

KSZ Ingenieurbüro GmbH

Torstraße 7 10119 Berlin

Staadtplan Ingenieur GmbH Berliner Straße 71 E+F

14467 Potsdam

Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld

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Inhaltsverzeichnis Seite

1 Ausgangssituation .................................................................... 6

2 Vorgehensweise ........................................................................ 7

3 Einordnung des Untersuchungsgebietes ................................ 9

4 Datengrundlagen ....................................................................... 9

4.1 Datenübernahme der Lärmkartierung 2007 .......................... 9

4.2 Anpassungen der Datengrundlagen für das Betrachtungsjahr 2008 (Stufe 1) ......................................... 10

4.2.1 Straßenmodell ........................................................... 10

4.2.2 Gebäudemodell ......................................................... 11

4.2.3 Lärmschutzanlagen ................................................... 12

4.2.4 Betroffenenpotenziale/Einwohner .............................. 12

4.2.5 Fassadenpunkte (Immissionspunkte) ........................ 13

4.3 Anpassungen der Datengrundlagen für das Betrachtungsjahr 2012 (Stufe 2) ......................................... 13

4.3.1 Straßenmodell ........................................................... 13

4.3.2 Gebäudemodell ......................................................... 13

4.3.3 Lärmschutzanlagen ................................................... 13

4.3.4 Betroffenenpotenziale/Einwohner .............................. 13

4.3.5 Fassadenpunkte (Immissionspunkte) ........................ 14

5 Bewertungsgrundlagen ........................................................... 15

6 Ergebnisse der Lärmberechnungen 2008 .............................. 17

7 Maßnahmenplanung zur Lärmminderung 2008 .................... 19

7.1 Bereits vorhandene Maßnahmen ....................................... 19

7.2 Bereits geplante Maßnahmen ............................................ 20

7.3 Geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre ............ 20

7.4 Geplante Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete für die nächsten fünf Jahre................................................. 22

7.5 Langfristige Strategie zur Regelung von Lärmproblemen .................................................................. 22

7.6 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen ........................................................ 22

8 Ausblick auf das Jahr 2012 .................................................... 23

9 Fazit und Ausblick .................................................................. 25

Literaturverzeichnis ...................................................................... 27

Abkürzungsverzeichnis ................................................................ 28

Kartenanhang ................................................................................ 29

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Abbildungsverzeichnis Seite

Abbildung 1 Arbeitspakete der Projektbearbeitung ......................... 8

Abbildung 2 Bewertungen vom Lärmbelastungen ......................... 15

Abbildung 3 Problembereiche mit möglichen Pegelüberschreitungen im Gemeindegebiet 2008 am Beispiel des Nachtlärms ............................. 18

Abbildung 4 Ausdehnung der Tempo-30-Maßnahme in der Berliner Straße .......................................................... 21

Abbildung 5 Problembereiche mit möglichen Pegelüberschreitungen im Gemeindegebiet 2012 am Beispiel des Nachtlärms ............................. 24

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Termine gemäß der EU-Umgebungsrichtlinie .............. 6

Tabelle 2 Grenz- und Richtwerte zur Bewertung der Lärmsituation nach BMU 2007 .................................. 16

Tabelle 3 Anzahl durch Lärm belasteter Gebäude und Flächen im Jahr 2008 ................................................ 17

Tabelle 4 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2008 für das Gemeindegebiet nach Fassadenpegel (LDEN) ............................................... 17

Tabelle 5 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2008 für das Gemeindegebiet nach Fassadenpegel (LNight) ............................................... 17

Tabelle 6 Zahl der Betroffenen in den Problembereichen 2008 nach max. Fassadenpegel am Gebäude (LDEN und LNight) .......................................................... 19

Tabelle 7 Bereits umgesetzte Maßnahmen in der Gemeinde Schönefeld .............................................. 20

Tabelle 8 Schätzwerte für die Veränderung der vom Umgebungslärm betroffenen bzw. entlasteten Personen (LDEN) im Problembereich 3 bei Einführung von Tempo 30 in der Berliner Straße nach max. Lärmpegel am Gebäude .............. 22

Tabelle 9 Schätzwerte für die Veränderung der vom Umgebungslärm betroffenen bzw. entlasteten Personen (LNight) im Problembereich 3 bei Einführung von Tempo 30 in der Berliner Straße nach max. Lärmpegel am Gebäude .............. 23

Tabelle 10 Anzahl durch Lärm belasteter Gebäude und Flächen im Jahr 2012 (nicht kumuliert) ..................... 23

Tabelle 11 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2012 nach Fassadenpegel (LDEN) ...................... 23

Tabelle 12 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2012 nach Fassadenpegel (LNight) ..................... 24

Tabelle 13 Betroffenheiten in den Problembereichen 2012 nach max. Fassadenpegel am Gebäude (LDEN und LNight) .................................................................. 25

Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld

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Kartenanhang

Karte 1 Übersichtskarte Gemeinde Schönefeld 2008

Karte 2 Kfz-Verkehrsbelastung (Lärmkartierung 2007)

Karte 3 Geschwindigkeiten (Lärmkartierung 2007)

Karte 4 Art der Straßenoberfläche (Lärmkartierung 2007)

Karte 5 Isophonenflächen LDEN (Lärmkartierung 2007)

Karte 6 Isophonenflächen LNight (Lärmkartierung 2007)

Karte 7 Veränderung der Verkehrsinfrastruktur (2008 gegen-

über Lärmkartierung 2007)

Karte 8 Kfz-Verkehrsbelastung 2008

Karte 9 Geschwindigkeiten 2008

Karte 10 Art der Straßenoberfläche 2008

Karte 11 Isophonenflächen LDEN 2008

Karte 12 Isophonenflächen LNight 2008

Karte 13 Kfz-Verkehrsbelastung 2012

Karte 14 Isophonenflächen LDEN 2012

Karte 15 Isophonenflächen LNight 2012

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1 Ausgangssituation

Gemäß der geltenden EU-Umgebungslärmrichtlinie über die Bewer-

tung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002

(2002/49/EG) sowie des sechsten Teils des Bundesimmissionsschutz-

gesetzes §47a-f (BImSchG, vgl. [1]) ist die Gemeindeverwaltung

Schönefeld verpflichtet, für das Gemeindegebiet einen Lärmaktions-

plan aufzustellen. Dieser Aktionsplan hat dabei den Mindestanforde-

rungen des Anhangs V der genannten EU-Umgebungslärmrichtlinie zu

entsprechen (vgl. [4]).

Als Bewertungsgrundlage liegen durch das Landesumweltamt Bran-

denburg erarbeitete Kartierungen des Umgebungslärms für die be-

troffenen Gemeinden bereits vor. Dabei wurden gemäß der EU-

Umgebungslärmrichtlinie in Stufe 1 Gemeinden mit Straßenabschnit-

ten betrachtet, welche im Jahr eine Verkehrsbelastung von mehr als 6

Millionen Kraftfahrzeugen (rd. 16.400 Kfz/Tag) aufweisen1. Für diese

Bereiche ist die Höhe der Lärmbelastung darzustellen, entsprechende

lärmmindernde Maßnahmen zu entwickeln, deren Wirkung nachzuwei-

sen und innerhalb des Lärmaktionsplans wiederzugeben.

Für den Zeithorizont 2012/2013 sollen in einer zweiten Stufe die

bestehenden Lärmkartierungen im Hinblick auf infrastrukturelle Verän-

derungen und/oder aufgrund von Belastungsveränderungen hin

überprüft und neu bewertet werden, um ggf. diese dann in zukünftige

1 Als weitere Kriterien gelten laut EU-Umgebungslärmrichtlinie Ballungsräume mit einer

Einwohnerzahl größer 250.000, Haupteisenbahnstrecken (mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr) und Großflughäfen (mit 50.000 Flugbewegungen/Jahr).

Aktionsplanungen mit einfließen zu lassen. Des Weiteren sind laut der

EU-Umgebungslärmrichtlinie für diesen Zeithorizont veränderte Rah-

menparameter anzusetzen. Unter anderem sind in der Lärmkartierung

der Stufe 2 Straßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen (rd. 8.200

Kfz/Tag) zu berücksichtigen. Eine Aktualisierung der Lärmaktionspla-

nung muss nach Abschluss der zweiten Stufe alle fünf Jahre erfolgen.

Datum Termin Stufe

30.06.2007 Abschluss der Lärmkartierung 1. Stufe

18.07.2008 Erstellung des Aktionsplans

31.12.2008 Meldung an die EU-Kommission

2. Stufe 30.06.2012 Abschluss der Kartierung

18.07.2013 Erstellung des Aktionsplans

Tabelle 1 Termine gemäß der EU-Umgebungsrichtlinie

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2 Vorgehensweise

Der vorliegende Bericht beschreibt die Situation und die einzusetzen-

den Maßnahmen bezüglich der Lärmimmissionen des Straßenver-

kehrs. Andere Lärmquellen (Luftverkehrs-, Gewerbe- und Schienen-

verkehrslärm) sind nicht Bestandteil dieser Untersuchung.

In der Bearbeitung soll neben der Darstellung der Straßenverkehrssi-

tuation der ersten Stufe (2008) auch die Betrachtung des Zeitraums

der zweiten Stufe (2012/2013) erfolgen. Dabei sollen Veränderungen

bei der verkehrlichen Straßeninfrastruktur sowie Veränderungen des

Fahrtenaufkommens berücksichtigt werden, um dementsprechend die

Lärmaktionsplanung für die zweite Stufe auszurichten.

Die Durchführung der Projekt-Bearbeitung erfolgt dabei in einem

mehrstufigen Prozess.

In einem ersten Hauptarbeitspaket (AP 100) erfolgt unter Einbeziehung

der Gemeinde Schönefeld eine sachgerechte Bewertung der vorlie-

genden strategischen Lärmkarten des Jahres 2007 für die Abschnitte

des Hauptverkehrsstraßennetzes mit mehr als 6 Mio. Kraftfahrzeugen

pro Jahr. Grundlage der Bewertung bildet die Zusammenstellung der

Bereiche mit hohen Lärmbelastungen und hohen Betroffenenzahlen

auf Basis der vorliegenden Lärmkartierung.

Folgende Arbeitsschritte werden hierbei durchgeführt:

Übernahme der Datengrundlagen der Lärmberechnung

Überprüfung und Aktualisierung der städtebaulichen Daten-

grundlagen

Aktualisierung der verkehrlichen Datengrundlagen auf den

Zeithorizont Mai 2008 mit Inbetriebnahme der A113 und den

Zeithorizont 2012

Die Ergebnisse dieses Arbeitspaketes können Kapitel 4 entnommen

werden.

In einem weiteren Hauptarbeitspaket (AP 200) werden gemeinsam mit

der Gemeinde Schönefeld Planungsmaßnahmen im betroffenen

Straßennetz zusammengestellt. Dies schließt alle längerfristigen

Maßnahmen aus der Gemeinde- und Verkehrsentwicklungsplanung in

den betroffenen Bereichen ein. Auf diesen Grundlagen werden die

Erfolg versprechenden Maßnahmen für eine Minderung der Lärmbe-

lastung durch den Straßenverkehr im Kontext zu vorhandenen und

geplanten Maßnahmen der Verkehrsentwicklungsplanung, der Ge-

meindeentwicklungsplanung und der Flughafenplanung zusammenge-

stellt. Darüber hinaus werden die für den Basisfall 2008 und den

Planungsfall 2012 gültigen Kfz-Belastungen ermittelt. Anschließend

erfolgt die Bereitstellung der aktualisierten Berechnungsgrundlagen für

eine Neuberechnung der Lärmbelastung und der Ableitung der Verän-

derungen in den Betroffenenzahlen für das Landesumweltamt Bran-

denburg.

Das Landesumweltamt Brandenburg hat sich bereit erklärt, bei Vorlie-

gen aktualisierter Datengrundlagen, die Lärmsituation neu zu berech-

nen (AP 300). Es sollen sowohl für den Basisfall 2008 als auch für den

Planungsfall 2012 neue Lärmbelastungen und Betroffenendaten durch

das Landesumweltamt berechnet werden. Hintergrund der Wahl der

Zeithorizonte sind u. a. die geplanten Veränderungen in der verkehrli-

Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld

Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 8

chen Infrastruktur sowie im Quell- und Zielverkehrsaufkommen im

Untersuchungsgebiet.

Das AP 400 dient der Analyse der Ergebnisse der Neuberechnung

(vgl. Kapitel 6) anhand von definierten Kriterien, der Ableitung von

Maßnahmen, der Abschätzung deren Lärmminderungspotenzials und

der Erarbeitung des Lärmaktionsplans für die erste Stufe.

Im Ergebnis werden für die einzelnen Maßnahmen die notwendigen

Voraussetzungen hinsichtlich Planung und Realisierung dargelegt

(siehe Kapitel 7). Weiterhin erfolgt im Kapitel 8 auch ein Ausblick über

die Entwicklung der Lärmbelastung für den Zeithorizont 2012.

Abbildung 1 gibt einen Überblick über die einzelnen Arbeitsschritte der

Projektbearbeitung.

Lärmaktionsplan für die Gemeinde SchönefeldLärmaktionsplan für die Gemeinde Schönefeld

AP 100 AP 200 AP 400AP 300

AP 210

AP 220

AP 230

AP 310

AP 320

AP 110

AP 120

AP 130

AP 410

AP 420

AP 430

GrundlagenGrundlagen

Übernahme der

Datengrundlagen der

vorhandenen Lärmkarten

Überprüfung und

Aktualisierung der

städtebaulichen Grundlagen

Überprüfung und

Aktualisierung der

verkehrlichen Grundlagen

Maßnahmen und

Wirkungsanalyse

Maßnahmen und

Wirkungsanalyse

Ableitung der Maßnahmen

Basisfall / Planfall

Bereitstellung der

Verkehrsbelastungen

Aufbereitung der Daten-

grundlagen für die Aktuali-

sierung der Lärmkarten

Neuberechnung

der Lärmsituation

Neuberechnung

der Lärmsituation

Berechnung der

Lärmsituation

Bereitstellung der

Ergebnisse der

Neuberechnung

Analyse/Bewertung

Maßnahmen

Analyse/Bewertung

Maßnahmen

Bewertung der Lärm-

situation und Ableitung

ergänzender Maßnahmen

Erstellung des

Lärmaktionsplans

Abstimmung und

Präsentation

AP 140

Ursachenanalyse der

Überschreitungen

(LUA)

(LUA)

Lärmaktionsplan für die Gemeinde SchönefeldLärmaktionsplan für die Gemeinde Schönefeld

AP 100 AP 200 AP 400AP 300

AP 210

AP 220

AP 230

AP 310

AP 320

AP 110

AP 120

AP 130

AP 410

AP 420

AP 430

GrundlagenGrundlagen

Übernahme der

Datengrundlagen der

vorhandenen Lärmkarten

Überprüfung und

Aktualisierung der

städtebaulichen Grundlagen

Überprüfung und

Aktualisierung der

verkehrlichen Grundlagen

Maßnahmen und

Wirkungsanalyse

Maßnahmen und

Wirkungsanalyse

Ableitung der Maßnahmen

Basisfall / Planfall

Bereitstellung der

Verkehrsbelastungen

Aufbereitung der Daten-

grundlagen für die Aktuali-

sierung der Lärmkarten

Neuberechnung

der Lärmsituation

Neuberechnung

der Lärmsituation

Berechnung der

Lärmsituation

Bereitstellung der

Ergebnisse der

Neuberechnung

Analyse/Bewertung

Maßnahmen

Analyse/Bewertung

Maßnahmen

Bewertung der Lärm-

situation und Ableitung

ergänzender Maßnahmen

Erstellung des

Lärmaktionsplans

Abstimmung und

Präsentation

AP 140

Ursachenanalyse der

Überschreitungen

(LUA)

(LUA)

Abbildung 1 Arbeitspakete der Projektbearbeitung

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3 Einordnung des Untersuchungsgebietes

Die Gemeinde Schönefeld befindet sich im nördlichen Bereich des

Landkreises Dahme-Spreewald (Land Brandenburg). Es führen regio-

nal und überregional bedeutende Straßenwege durch das Gebiet der

Gemeinde (vgl. Karte 1). Hierbei ist vor allem die in Nord-Süd-Richtung

verlaufende Trasse der am 23. Mai 2008 frei gegebenen Bundesau-

tobahn A113 zu nennen. Diese verbindet zusammen mit der A117

(ehemals A113) das Berliner Stadtgebiet mit Brandenburg und im

weiteren Verlauf mit Sachsen sowie über die A12 das Bundesland

Brandenburg mit Polen. Weiterhin stellt die Bundesautobahn A113

eine wichtige Verbindungsachse zum zukünftigen Flughafen Berlin

Brandenburg International (BBI) dar.

Als weitere bedeutende Straße ist die Bundesstraße B96a zu nennen.

Die B96a verbindet die nahe Berlin gelegenen Gemeinden der Land-

kreise Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald und Potsdam-Mittelmark mit

dem Berliner Stadtgebiet. Dabei bündelt sie die in Ost-West-Richtung

verlaufenden Kfz-Verkehre und stellt somit eine wichtige Tangential-

verbindung bis in die Landeshauptstadt Potsdam dar.

4 Datengrundlagen

4.1 Datenübernahme der Lärmkartierung 2007

Die Daten zur Berechnung des Umgebungslärms wurden durch die

Gemeinde Schönefeld im Auftrag des Landesumweltamtes Branden-

burg zur Verfügung gestellt. Die Daten wurden für die Lärmkartierung

mit dem Bezugsjahr 2007 verwendet. Es wurden folgende berech-

nungsrelevante Daten übergeben:

a) Straßennetzmodell

Trassenverlauf

Kfz-Verkehrsbelastung (Kfz/Tag und Kfz/Stundengruppe) und

Schwerverkehrsanteil (SV) des Jahres 2005

Art des Straßenoberflächenbelages

Zuschläge für Straßenoberflächenbelag

zulässige Höchstgeschwindigkeiten (Pkw und Lkw)

Abstand der äußeren Fahrstreifen2

b) Gebäudemodell

Gebäudeflächen und Gebäudehöhen

Nutzungsart

Angaben über die Anzahl der Bewohner je Gebäude mit Wohnnut-

zung

2 Angaben zu Steigung wurden nicht geliefert, da durch Längsneigungen bedingte Lärmpegel-

Zuschläge für das Untersuchungsgebiet vernachlässigt werden können.

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c) Fassadenpunkte (Immissionspunkte)

Angaben zu den Lärmpegeln (Day, Evening, Night) an der Fassade

der Wohnbebauung mit jeweiliger Zuordnung der Anzahl betroffe-

ner Personen

d) Lärmschutzanlagen

Angaben über die Lage, die Abmessung und die Art der Lärm-

schutzeinrichtung

e) Höhenpunkte

Angaben über die räumliche Lage von Höhenpunkten3

f) Isophonenbänder

Angaben zu Flächen mit gleichem Lärmpegelniveau in dB(A),

unterteilt in Lärmklassen gleicher Breite

3 Angaben zu den Höhen über NN wurden nicht durch das LUA übergeben.

4.2 Anpassungen der Datengrundlagen für das

Betrachtungsjahr 2008 (Stufe 1)

4.2.1 Straßenmodell

Trassenverlauf

Aufgrund von durchgeführten Erweiterungen und Veränderungen der

Verkehrsinfrastruktur mit ihren erheblichen verkehrlichen Wirkungen im

Straßennetz der Gemeinde Schönefeld sind Anpassungen der Tras-

senverläufe im Modellnetz für das Jahr 2008 notwendig. Dies betrifft

folgende Bereiche:

Fertigstellung und Freigabe der neuen A113 zwischen der Berliner

Stadtgrenze und der AS Berlin-Grünau (Eröffnung im Mai 2008)

Umfahrung der Ortsteile Waßmannsdorf (B96a) und Selchow

(L75/K6163)

Abstufung der Mittenwalder Straße, Glasower Straße und Alte

Selchower Straße zur Gemeindestraße und Veränderung der Ver-

kehrsführung der L75

Entwidmung der der Goethestraße im Rahmen des Ausbaus zum

Flughafen BBI

Eine Übersicht über die angepassten Verläufe der Netzabschnitte ist

Karte 7 zu entnehmen.

Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld

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Verkehrsbelastung

Zur Ermittlung der Lärmsituation wurde durch das Landesumweltamt

Brandenburg die Straßenverkehrszählung (SVZ) 2005 des Landesbe-

triebs Straßenwesen Brandenburg verwendet. Aufgrund von Netzän-

derungen (z. B. Straßenneubauten) und Änderungen im Quell-Ziel-

Verkehrsaufkommen ist eine Ermittlung der aktuellen Verkehrsbelas-

tungen (Stand 2008) im Hauptverkehrsstraßennetz notwendig.

Da noch keine netzweiten Zählungen für das Bezugsjahr vorliegen,

werden die benötigten Belastungszahlen rechnerisch ermittelt. Hierfür

wird das Programmsystem VISUM-IV eingesetzt. Das vorliegende

VISUM-Modellnetz entspricht dabei dem Stand Juli 2008 und enthält

alle benannten Infrastrukturmaßnahmen im Untersuchungsgebiet. Zur

Ermittlung der absoluten Schwerverkehrsanteile werden die prozentua-

len Anteile der SVZ 2005 und die Kfz-Belastungen des Jahres 2008

herangezogen. Bei der Neubaustrecke der A113 wird dabei der gleiche

SV-Anteil der jetzigen A117 angenommen. Karte 8 im Anhang zeigt die

Kfz-Belastung für das Betrachtungsjahr 2008.

Geschwindigkeiten

Durch das Dezernat I (Bürgerdienste) der Gemeinde Schönefeld

wurden aktuelle Geschwindigkeiten (vzul) im Untersuchungsnetz zur

Verfügung gestellt. Unter Zuhilfenahme dieser Geschwindigkeitsanga-

ben wurde das Straßennetzmodell hinsichtlich der hinterlegten Be-

rechnungsgeschwindigkeiten aktualisiert. Hierbei erfolgte ebenfalls

eine Differenzierung der Geschwindigkeiten nach Hauptfahrbahnen

und Rampen. Weiterhin wurden Lkw-Geschwindigkeits-

beschränkungen auf 80 km/h auf den betreffenden Strecken berück-

sichtigt. Die für die Lärmberechnung 2008 zugrunde liegenden Ge-

schwindigkeitsdaten können der Karte 9 entnommen werden.

Fahrbahnoberflächen

Neben den Geschwindigkeiten wurden durch das Dezernat II (Bau-

und Investorenservice) der Gemeinde Schönefeld Angaben über die

Art der Fahrbahnoberfläche übergeben. Diese Angaben wurden für

das Straßenmodell übernommen. Eine Übersicht der Fahrbahnoberflä-

chen zeigt Karte 10.

4.2.2 Gebäudemodell

Aufgrund des Ausbaus des Flughafengeländes wurden Bebauungsflä-

chen im Gemeindegebiet von Schönefeld zurückgebaut. Dies betrifft

die Ortsteile Selchow (Teilrückbau), Diepensee, Kienberg und Teile

der Bebauung entlang der neu errichteten A113 in der Ortslage Schö-

nefeld. Hierzu wurden Angaben der Gemeinde Schönefeld für die

Aktualisierung genutzt. Laut Aussage der Gemeinde wird der Bereich

Kienberg bis Ende des Jahres 2008 nicht mehr bewohnt sein. Die

Rückbauarbeiten sind hier bereits fortgeschritten. Aus diesem Grund

werden die Gebäudekanten bei der Berechnung des Umgebungslärms

für die Phase 1 (2008) nicht mehr berücksichtigt.

Lärmaktionsplan Schönefeld - erstellt im Auftrag der Gemeinde Schönefeld

Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 12

Des Weiteren werden bei der Aktualisierung der Gebäudekanten

Neubauten mit einbezogen, welche in der Lärmkartierung 2007 noch

nicht berücksichtigt worden sind. Hier wurden durch das Ingenieurbüro

Bertels aktuelle ALK-Gebäudekanten (Stand: März 2008) zur Verfü-

gung gestellt.

Die durch das LUA übergebenen Daten zu den Gebäudehöhen und

-nutzungen wurden für die Berechnung übernommen.

4.2.3 Lärmschutzanlagen

Durch das Landesumweltamt Brandenburg wurden Daten über beste-

hende Lärmschutzanlagen (Schirme) mit dem Stand 2007 zur Verfü-

gung gestellt. Als aktiver Lärmschutz im übergeordneten Straßennetz

der Gemeinde Schönefeld wurde hierbei eine Lärmschutzwand an der

A113 (Höhe Waltersdorf) angegeben.

Aufgrund der unter Punkt 4.2.1 beschriebenen Veränderungen der

Verkehrsinfrastruktur (vor allem bei Neubauten oder wesentlichen

Änderungen von Straßenwegen) wurden neben der Lärmschutzwand

an der A113 weitere Lärmschutzanlagen im Untersuchungsgebiet

installiert. Weiterhin sind in der Lärmkartierung 2007 einige bestehen-

de Lärmschutzwände bzw. Lärmschutzwälle nicht berücksichtigt

worden. Bei den bisher nicht berücksichtigten oder dem im Rahmen

von Infrastrukturmaßnahmen errichteten Lärmschutz handelt es sich

um folgende Maßnahmen:

Lärmschutzwand bzw. -Wall an der A113, Höhe Kiekebusch

Lärmschutzwände an der A113 – Bereich Schönefeld

Lärmschutzwand bzw. -Wall an der Ortsumgehung Waßmannsdorf

(B96a)

Die Angaben zur Art des Lärmschutzes und zu den Abmessungen

wurden anhand von Kartenmaterialien des Brandenburgischen Auto-

bahnamtes, aus aktuellen Luftbildern sowie von Vor-Ort-Begehungen

übernommen.

4.2.4 Betroffenenpotenziale/Einwohner

Die hinterlegten Einwohnerdaten zur Ermittlung der Betroffenzahl4

entsprechen dem Stand 31.12.2005. Hierbei muss eine Aktualisierung

der Betroffenen für das Jahr 2008 erfolgen. Für die Berechnung wird

daher auf die aktuellen Einwohnerzahlen aus dem adressscharfen

Melderegister des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde Schönefeld

(Stichtag 11.06.2008) zurückgegriffen. Somit ist eine Zuordnung der

gelieferten Einwohnerzahlen auf Gebäudeebene möglich. Wenn für

Gebäude keine Einwohnerzahlen zugeordnet werden können, wird auf

den Einwohnerstand vom 31.12.2005 zurückgegriffen.

4 Die Ermittlung der Betroffenzahl erfolgt nach der „Vorläufigen Berechnungsmethode zur

Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm“ (VBEB, vgl. [7]). Hierbei können amtlich vorliegende Einwohnerzahlen genutzt werden. Dabei muss mindestens eine Aggrega-tion der Daten auf Orts- bzw. Gemeindeebene vorliegen.

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4.2.5 Fassadenpunkte (Immissionspunkte)

Fassadenpunkte dienen zur Berechnung des durch die Lärmquelle

entstehenden Lärmpegels am Immissionsort (Fassade). Hierbei wird

das Wohngebäude gemäß VBEB 2007 nach Abschnitten gegliedert

und für jeden Abschnitt ein Fassadenpunkt vergeben. Für jeden

Fassadenpunkt wird der spezifische Lärmpegelwert berechnet sowie

die Bewohner des betrachteten Gebäudes zu gleichen Teilen auf die

Fassadenpunkte verteilt. Mit Hilfe der erzeugten Fassadenpegel

können letztendlich die vom Umgebungslärm betroffenen Bewohner-

anteile (Betroffenheiten) ermittelt werden.

4.3 Anpassungen der Datengrundlagen für das

Betrachtungsjahr 2012 (Stufe 2)

4.3.1 Straßenmodell

Gegenüber dem Basisjahr 2008 werden bis zum Jahr 2012 weitere

Neubaustrecken im Gemeindegebiet fertig gestellt. Hierzu zählt die

Fertigstellung des Flughafenzubringers im Bereich der A113. Diese

Infrastrukturmaßnahme wird mit den entsprechenden Attributen (Ge-

schwindigkeiten, Fahrbahnoberflächen und Kfz-Verkehrsbelastungen)

im Netzmodell für die Lärmberechnung mit abgebildet.

Für die Errechnung der netzweiten Kfz-Verkehrsbelastung wurde eine

Kfz-Fahrtenmatrix des StEP-Verkehr (StEP 2015, Szenario 1) für die

Berechnung der Grundbelastung genutzt. Weiterhin wurde eine Diffe-

renzierung hinsichtlich bis zum Jahr 2012 realisierter Bauvorhaben

(Flughafennutzung, Gewerbe- und Einzelhandelsgebiete) im Bereich

des Flughafens vorgenommen und dementsprechend die Anzahl der

Kfz-Fahrten sowie deren Einspeisungen in das Netzmodell angepasst.

Die berechneten Kfz-Verkehrsstärken sind der Karte 13 zu entnehmen.

4.3.2 Gebäudemodell

Neben den Neubauten im Gemeindegebiet mit dem Fertigstellungsda-

tum 2008 wurden durch das Ingenieurbüro Bertels ebenfalls geplante

und bereits beantragte Gebäude als digitale Grundlage zur Verfügung

gestellt. Da davon auszugehen ist, dass diese Planungen bis zum Jahr

2012 umgesetzt werden, sind die betreffenden Gebäudekanten zur

Berechnung des Umgebungslärms mit einzubeziehen.

4.3.3 Lärmschutzanlagen

Für das Gemeindegebiet von Schönefeld sind keine weiteren Planun-

gen für Lärmschutzanlagen bis zum Jahr 2012 bekannt.

4.3.4 Betroffenenpotenziale/Einwohner

Für das Prognosejahr 2012 sind keine Einwohnerdaten auf Gebäude-

ebene verfügbar. Daher wird der aktualisierte Datenbestand des

Jahres 2008 verwendet.

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4.3.5 Fassadenpunkte (Immissionspunkte)

Die Fassadenpunkte des Jahres 2008 werden für den Zeithorizont

2012 übernommen, da für die noch zu errichtenden Neubauten bisher

keine Einwohnerdaten (und somit keine möglichen Betroffenheiten)

gebäudescharf vorliegen.

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5 Bewertungsgrundlagen

Das subjektive Hörempfinden ist von der Frequenz abhängig. Höher

frequente Geräusche werden als lauter empfunden als nieder frequen-

te Geräusche mit dem gleichen Schalldruck (dB). Daher wird eine sog.

A-Bewertung vorgenommen, bei der die Frequenz in die Betrachtung

einbezogen wird. (vgl. [8]). Diese Schallpegel werden in dB(A) ange-

geben. Die im Lärmaktionsplan dargestellten Lärmindizes sind die A-

bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987

(vgl. [2]).

Ab einer Differenz von ungefähr 3 dB(A) gelten Lautstärkeänderungen

als deutlich wahrnehmbar. Eine Steigerung des Lärmpegels um 10

dB(A) wird als Verdoppelung der Lautstärke empfunden (vgl. [8]).

Für die Bewertung des durch den Straßenverkehr erzeugten Umge-

bungslärms der IST-Situation sowie der Wirkung der eingesetzten

Maßnahmen wird durch die EU-Richtlinie 2002/49/EG die Einteilung in

tageszeitlich differenzierte und gemittelte Lärmpegel LDay, LEvening und

LNight vorgegeben. Der Gesamttag wird unter dem zusammenfassen-

den Lärmpegelindex LDEN (24 Stunden) dargestellt. Die Abgrenzung

der Zeiträume für die Indizes stellt sich wie folgt dar:

LDay – 12 Stunden, beginnend um 6 Uhr

LEvening – 4 Stunden, beginnend um 18 Uhr

LNight – 8 Stunden, beginnend um 22 Uhr (vgl.[6]).

Zur Darstellung und Bewertung des Umgebungslärms sollen gemäß

des Anhangs VI der EU-Richtlinie 2002/49/EG die Lärmpegel der

tageszeitlichen Indizes LDEN und LNight verwendet werden.

Des Weiteren sind unter Einbeziehung der vorliegenden Bevölke-

rungsdaten Abschätzungen über die Höhe der durch Verlärmung

betroffenen Personen vorzunehmen. Dabei wird eine Einteilung in

Lärmklassen mit gleicher Breite von 5 dB(A) vorgegeben, in denen die

Abschätzung der Betroffenenzahl erfolgen soll:

LDEN mit den dB(A)-Klassen >55-60, >60-65, >65-70, >70-75, >75

LNight mit den dB(A)-Klassen >45-50, >50-55, >55-60, >60-65, >65-

70 und >70

Weiterhin kann die Höhe des gemittelten Lärmpegels, dem die be-

troffenen Personen ausgesetzt sind, anhand der Lärmklassen in

Abbildung 2 bewertet werden.

LDEN

Belastung/

Belästigung

hohe

Belastung

sehr hohe

Belastung

<65 dB(A) 65-70 dB(A) >70 dB(A)

LNight <55 dB(A) 55-60 dB(A) >60 dB(A)

Abbildung 2 Bewertungen von Lärmbelastungen

Neben der Anzahl der Betroffenen sollen ebenfalls Angaben über

lärmbelastete Flächen, die geschätzte Zahl betroffener Wohnungen

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sowie die Anzahl von lärmsensiblen Nutzungen (Schulgebäude und

Krankenhäuser) innerhalb des lärmkartierten Gebietes mit in die

Betrachtung einfließen. Für die Bewertung der Lärmsituation wird

hierbei der Index LDEN mit den Wertebereichen >55-65, >65-75 und

>75 dB(A) herangezogen.

Für die Identifikation lärmkritischer Bereiche unter Berücksichtigung

ortstypischer Gegebenheiten (Siedlungstypen und Nutzungen) können

die differenziert vorliegenden nationalen Grenz- und Richtwerte ge-

nutzt werden. Diese sind aber aufgrund anderer Ermittlungsverfahren

nicht direkt mit den Lärmindizes LDEN und LNight vergleichbar. Daher

wurde eine überschlägige Übertragung der Lärmindizes durch das

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

(BMU) durchgeführt (vgl. Tabelle 2).

Im Wesentlichen sollen als Prüfwerte gemittelte Lärmpegel in Höhe

von 65 dB(A) im 24-Stunden-Verlauf bzw. 55 dB(A) nachts (hohe

Belastung) angewendet werden. Bei Erreichen oder Überschreitung

dieser Werte muss durch das Instrument der Lärmaktionsplanung

entgegengewirkt werden.

Nutzung

Grenzwerte für die Lärmsanierung an

Straßen in Baulast des Bundes

Richtwerte, bei deren Überschreitung straßenverkehrsrechtliche Lärm-

schutzmaßnahmen in Betracht kommen

Grenzwerte für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und

Schienenwegen (Lärmvorsorge)

Richtwerte für Anlagen im Sinne des

BImSchG, deren Einhaltung sichergestellt werden soll

Tag in dB(A) Nacht in dB(A) Tag in dB(A) Nacht in dB(A) Tag in dB(A) Nacht in dB(A)

Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, Kurgebiete,…

70 (71) 60 (60) 57 (58) 47 (47) 45 (46) 35 (35)

reine Wohngebiete 70 (71) 60 (60) 59 (60) 49 (49) 50 (51) 35 (35)

allgemeine Wohngebiete 70 (71) 60 (60) 59 (60) 49 (49) 55 (56) 40 (40)

Dorf-, Misch- und Kerngebiete 72 (73) 62 (62) 64 (65) 54 (54) 60 (61) 45 (45)

Gewerbegebiete 75 (76) 65 (65) 69 (70) 59 (59) 65 (66) 50 (50)

Industriegebiete - - - - 70 (71) 70 (70)

Tabelle 2 Grenz- und Richtwerte zur Bewertung der Lärmsituation nach BMU 20075

5 ermittelter Richtwert in Klammern, nationaler Grenzwert ohne Klammern

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6 Ergebnisse der Lärmberechnungen 2008

Die in den folgenden Tabellen dargestellten Ergebniswerte wurden

durch das Landesumweltamt Brandenburg mit Hilfe des Programmsys-

tems LIMA berechnet. Hierbei fand die „Vorläufige Berechnungsme-

thode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm“

(VBEB, vgl. [7]) ihre Anwendung. Grundlage für die Berechnung

bildete der unter Punkt 4.2 aktualisierte Datenbestand. Die Karten 11

und 12 zeigen die für das Jahr 2008 neu erzeugten Isophonenbänder

im Gemeindegebiet von Schönefeld.

LDEN [dB(A)] 2008 >55-65 >65-75 >75

Fläche in km² 13 5 2

Anzahl Wohnungen 233 88 1

Anzahl Schulgebäude 1 0 0

Anzahl Krankenhausgebäude 0 0 0

Tabelle 3 Anzahl durch Lärm belasteter Gebäude und Flächen im Jahr 2008

LDEN [dB(A)] 2008 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75

Belastungsbewertung Belastung/ Belästigung hohe Belastung sehr hohe Belastung

Anzahl Betroffene 248 25 112 29 2

Tabelle 4 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2008 für das Gemeindegebiet nach Fassadenpegel (LDEN)

Tabelle 5 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2008 für das Gemeindegebiet nach Fassadenpegel (LNight)

Bei der Identifizierung von Problembereichen wurden in einem ersten

Schritt die Gebiete selektiert, welche im näheren Bereich der erzeug-

ten Isophonenbänder lagen (Abbildung 3). In einem zweiten Schritt

wurden diese Gebiete dann auf eine Pegelüberschreitung (LDEN >65

dB(A), LNight >55 dB(A)) untersucht sowie die Anzahl der Betroffenen

für das jeweilige Gebiet ermittelt.

Hierbei ist anzumerken, dass durch das LUA die Summe der Betrof-

fenheiten je Pegelklasse für das Gemeindegebiet ausgegeben wurden,

welche auf der Aggregationsebene Fassadenpegel gemäß VBEB

beruhen (Tabelle 4 und Tabelle 5). Für die Detailbetrachtung in den

Problemgebieten konnten diese Daten durch das LUA nicht zur Verfü-

gung gestellt werden. Daher werden für die Analyse der Betroffenhei-

ten die Einwohnerdaten auf Gebäudeebene genutzt. Durch das Pro-

grammsystem LIMA wurde statt der Einzelpegel jeder Fassade die

lauteste Fassade am Gebäude (max. Fassadenpegel) herangezogen.

Dieser Fassade werden alle Einwohner als potenzielle Betroffene

zugeordnet.

Es ist dabei zu berücksichtigen, dass somit die hier ermittelten Be-

troffenzahlen aufgrund der unterschiedlichen Aggregationsebenen

LNight [dB(A)] 2008 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70

Belastungsbewertung Belastung/ Belästigung

hohe Belastung sehr hohe Belastung

Anzahl Betroffene 447 89 73 73 6 0

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(Fassadenebene und Gebäudeebene) nicht direkt mit den ausgewie-

senen Betroffenzahlen für das gesamte Gebiet der Gemeinde (Tabelle

4 und Tabelle 5) vergleichbar sind. Nach der angewendeten Methodik

(Zuordnung der Einwohner eines Gebäudes zur lautesten Fassade am

Gebäude) wird daher innerhalb der Detailbetrachtung die mögliche

maximale Betroffenheit in den Problemgebieten dargestellt. Die Er-

gebnisse können der Tabelle 6 entnommen werden.

8

1

2

5

4

3

6

7

Abbildung 3 Problembereiche mit möglichen Pegelüberschreitungen im Gemeindegebiet 2008 am Beispiel des Nachtlärms

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lfd. Nr.

Name

maximaler Fassadenpegel am Gebäude

LDEN >55-65 dB(A)

LNight >45-55 dB(A)

LDEN >65 dB(A)

LNight >55 dB(A)

Belastungsbewertung Personen mit

Belastung/Belästigung

Personen mit hoher/ sehr hohe

Belastung

1 Schönefeld (B96a)6 27 35 43 43

2 Schönefeld (A113) 102 316 0 0

3 Waltersdorf (inkl. Berliner Straße)

299 431 212 212

4 Streusiedlung Walters-dorf

7 7 0 0

5 Siedlung Hubertus 0 11 0 0

6 Kiekebusch 125 158 0 0

7 Karlshof 2 57 0 0

8 Waßmannsdorf 0 0 0 0

Tabelle 6 Zahl der Betroffenen in den Problembereichen 2008 nach max. Fassadenpegel am Gebäude (LDEN und LNight)

Wie aus Tabelle 6 ersichtlich, wird in zwei Bereichen (Waltersdorf und

Schönefeld) der Prüfwert für den Gesamttag und für die Nacht über-

schritten. Als Auslöser für die Pegelüberschreitung im Bereich Wal-

tersdorf kann die Berliner Straße angesehen werden. Als Grund für die

Höhe der Lärmpegel am Gebäude ist vor allem der geringe Abstand

zwischen Gebäude und Straßenachse der Berliner Straße zu nennen.

6 Die Personen in diesem Bereich sind bereits passiv geschützt (vgl. Punkt 7.1).

Die im näheren Umfeld befindlichen Autobahnabschnitte (A113 und

A117) führen aufgrund ihrer Lärmemission nicht zu hohen oder sehr

hohen Belastungen der Einwohner im Gebiet.

Grund für die erhöhten Lärmwerte entlang der B96a (OT Schönefeld

ist ebenfalls der geringe Abstand zwischen Bebauung und Straßen-

kante.

In der Gemeinde Waßmannsdorf sind aufgrund der Abschirmungswir-

kung des vorhandenen Lärmschutzwalls bzw. der Lärmschutzwand

keine Wohngebäude betroffen.7

Es lässt sich abschließend feststellen, dass die hier dargestellten

Straßenabschnitte, welche zu einer stärken Verlärmung der Umge-

bung beitragen, nicht in die Baulastträgerschaft der Gemeinde fallen.

Somit kann die Gemeinde nur als beratende und beantragende Institu-

tion in der unter Kapitel 7 dargestellten Maßnahmenplanung agieren.

7 Maßnahmenplanung zur Lärmminderung 2008

7.1 Bereits vorhandene Maßnahmen

Im Gebiet der Gemeinde wurden die in der Tabelle 7 dargestellten

Maßnahmen in der Vergangenheit umgesetzt. Diese Maßnahmen sind

7 Im Rahmen der Bearbeitung wurden nur Isophonenflächen und Lärmpegel an Gebäuden mit

LDEN >55 dB(A) und LNight >45 dB(A) betrachtet. Mögliche Lärmpegel an Gebäuden, welche unter diesen Werten liegen, sind nicht mit ausgewiesen worden, da diese nicht Bestandteil der Lärmkartierung bzw. der Lärmaktionsplanung sind.

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bereits in der aktualisierten Lärmberechnung für das Jahr 2008 be-

rücksichtigt worden.

Im Zuge des Ausbaus auf 2 x 2 Fahrstreifen wurden im Bereich Waß-

mannsdorfer Chaussee (B96a, OT Schönefeld) durch den Baulastträ-

ger 10 Gebäude ermittelt, welche Ansprüche auf passiven Lärmschutz

haben. Daraufhin wurden an 7 Gebäuden Lärmschutzmaßnahmen

durchgeführt, sodass sich gemäß der Lärmaktionsplanung kein weite-

rer Handlungsbedarf in diesem Bereich ergibt.

Datum/Zeitraum Maßnahme zur Lärmminderung

1999 Lärmschutzwall bzw. –Wand Bereich Kiekebusch

Oktober 2002 – Februar 2006

Passivlärmschutz B96a (OT Schönefeld)

2003 Lärmschutzwall bzw. –Wand Bereich Waltersdorf

Oktober 2007 Lärmschutzwall bzw. –Wand Bereich Waßmannsdorf

Mai 2008 Neubau der A113 mit verkehrlicher Entlastung der A117

Mai 2008 Lärmschutzwände entlang der A113 (neu)

Tabelle 7 Bereits umgesetzte Maßnahmen in der Gemeinde Schöne-feld

7.2 Bereits geplante Maßnahmen

Im Gebiet der Gemeinde sind bisher keine Maßnahmen zum Lärm-

schutz geplant.

7.3 Geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre

Die im Folgenden benannte Maßnahme (Geschwindigkeitsreduzierung

im Straßenraum) stellt einen Vorschlag für die Lärmaktionsplanung

dar. Da die Umsetzung von lärmmindernden Maßnahmen laut BIm-

SchG §47d Abs.1 im Ermessen der zuständigen Behörde liegt, muss

im Zuge der Planung ein Einvernehmen mit der zuständigen Behörde

hergestellt werden. Für den betreffenden Straßenabschnitt ist der

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg zuständig. Die dauerhafte

Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierungen kann im Rahmen des

Lärmschutzes durch die Gemeinde Schönefeld beantragt werden.

Weiterhin ist anzumerken, dass die lärmmindernde Wirkung der

Maßnahme nur bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung

durch die Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann. Gegebenen-

falls sind begleitende organisatorische Maßnahmen in Betracht zu

ziehen.

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Geschwindigkeitsreduzierung Berliner Straße

avisierte Maßnahme:

- Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h

Ort:

- Berliner Straße (OT Waltersdorf)

Ausdehnung:

- zwischen Schulzendorfer Straße und Grünauer Straße (L400, ehem.

B179), ca. 420 Meter

bereits vorhandene Maßnahmen:

- keine

geplanter Zeitraum der Umsetzung:

- wird durch das Dezernat II (Bau- und Investorenservice) der Ge-

meindeverwaltung Schönefeld mit dem Baulastträger abgestimmt

Bemerkung:

In Abstimmung mit der verkehrsrechtlich anordnenden Behörde ist

abzustimmen, ob die Geschwindigkeitsreduzierung hierbei für den

Gesamttag (24h) oder für den Nachtzeitraum (22-6 Uhr) einzurichten ist.

Abbildung 4 Ausdehnung der Tempo-30-Maßnahme in der Berliner Straße

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7.4 Geplante Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete8 für die

nächsten fünf Jahre

Im Gemeindegebiet werden keine ruhigen Gebiete im Sinne des

BImSchG §47d Abs. 2 festgesetzt.

7.5 Langfristige Strategie zur Regelung von Lärmproblemen

Im Rahmen der Bauleitplanung soll die zukünftige Ausweisung von

neuen Wohngebieten in verlärmten Bereichen des Gemeindegebietes

durch die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte nach

DIN 18005-1 (vgl. [5] und Kapitel 5) vermieden werden.

Hierbei ist auch mittelfristig die Entwicklung der Lärmbelastung im

Gemeindegebiet bis zum Jahr 2012 zu berücksichtigen (vgl. auch

Kapitel 8).

7.6 Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen

Personen

Die Schätzwerte der unten stehenden Tabellen wurden unter Berück-

sichtigung der unter Punkt 7.3 angegebenen Maßnahme ermittelt. Die

Schätzwerte werden für jede Maßnahme jeweils für den Gesamttag

und für den Nachtzeitraum einzeln aufgelistet.

8 Als ruhige Gebiete sind sowohl bebaute als auch unbebaute Flächen zu verstehen, welche

einen hohen Erholungswert für die Bevölkerung darstellen und somit vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind (vgl. [3], S. 3 und S. 5).

Geschwindigkeitsreduzierung Berliner Straße

Aufgrund der Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30

km/h kann im betreffenden Abschnitt die Lärmbelastung um ca. 2,4

dB(A) (LDEN) und um ca. 2,4 dB(A) (LNight) verringert werden9. Aufgrund

dieses Minderungspotenzials sind die in Tabelle 8 und Tabelle 9

abgeschätzten Betroffenen- bzw. Entlastetenzahlen ermittelt worden.

max. Fassadenpegel am Gebäude LDEN [dB(A)]

>55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75

Belastungsbewertung Belastung/ Belästigung

hohe Belastung

sehr hohe Belastung

Veränderung betroffene und

entlastete Personen10

268 (-11)

20 (-1)

193 (+161)

0 (-179)

0 (0)

Tabelle 8 Schätzwerte für die Veränderung der vom Umgebungslärm betroffenen bzw. entlasteten Personen (LDEN) im Problembe-reich 3 bei Einführung von Tempo 30 in der Berliner Straße nach max. Lärmpegel am Gebäude

9 Alle weiteren Parameter der Berechnung des Umgebungslärms (SV-Anteil, Fahrbahnoberflä-

che etc.) werden bei der Abschätzung der Minderungswirkung als unverändert angesehen. 10

Veränderung der Betroffenenzahl durch Maßnahmeneinsatz in Klammern, resultierende

Betroffenzahl durch Maßnahmeneinsatz ohne Klammern

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max. Fassadenpegel am Gebäude LNight

[dB(A)] >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70

Belastungsbewertung Belastung/ Belästigung

hohe Belastung sehr hohe Belastung

Veränderung betroffe-ne und entlastete

Personen

360 (+12)

83 (-1)

193 (+173)

0 (-191)

0 (0)

0 (0)

Tabelle 9 Schätzwerte für die Veränderung der vom Umgebungslärm betroffenen bzw. entlasteten Personen (LNight) im Problembe-reich 3 bei Einführung von Tempo 30 in der Berliner Straße nach max. Lärmpegel am Gebäude

8 Ausblick auf das Jahr 2012

Für den Ausblick zum Jahr 2012 fließen in der Betrachtung veränderte

Kfz-Belastungswerte (aufgrund von Infrastrukturänderungen und

Änderungen der Verkehrsnachfrage) sowie Veränderungen der Be-

bauungssituation (Neubauten seit dem Jahr 2008) ein. Die Daten

wurden unter Zuhilfenahme der Grundlagen, welche unter Punkt 4.3

dargestellt wurden, ermittelt.

Weiterhin ist zu erwähnen, dass die Betrachtung im Rahmen der

Lärmaktionsplanung auf Straßen mit 3. Mio. Kfz/Jahr (ca. 8.200

Kfz/Tag) ausgeweitet wird. Darüber hinaus ist die mögliche Umsetzung

die unter Punkt 7.3 benannten Maßnahmen für das Jahr 2008 (Ge-

schwindigkeitsreduzierungen) bereits in der Modellierung berücksich-

tigt worden. Die modellierte Kfz-Belastungssituation für das Jahr 2012

ist in Karte 13 dargestellt. Es wird deutlich, dass neben den hoch

belasteten Autobahn- und Bundesstraßen auch geringer belastete

Abschnitte von Bundesstraßen, Landesstraßen und nachgeordneten

Straßen im Gemeindegebiet mit in die Betrachtung einfließen. Die

Einbeziehung des Abschnitts der L75 zwischen Groß- und Kleinziethen

resultiert aus den Quell-Ziel-Verkehren zwischen den Ortschaften,

welche zu einer Überschreitung der 8.200 Kfz/Tag (insgesamt ca.

8.400 Kfz/ Tag) führt.

Die in den folgenden Tabellen dargestellten Ergebniswerte wurden

durch das Landesumweltamt Brandenburg mit Hilfe des Programmsys-

tems LIMA berechnet. Die Karten 14 und 15 zeigen die für das Jahr

2012 neu erzeugten Isophonenbänder im Gemeindegebiet von Schö-

nefeld.

LDEN [dB(A)] 2008 >55-65 >65-75 >75

Fläche in km² 17 7 2

Anzahl Wohnungen 754 354 28

Anzahl Schulgebäude 1 0 0

Anzahl Krankenhausgebäude 0 0 0

Tabelle 10 Anzahl durch Lärm belasteter Gebäude und Flächen im Jahr 2012 (nicht kumuliert)

LDEN [dB(A)] 2008 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75

Belastungsbewertung Belastung/ Belästigung hohe Belastung sehr hohe Belastung

Anzahl Betroffene 590 273 279 112 23

Tabelle 11 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2012 nach Fassadenpegel (LDEN)

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LNight [dB(A)] 2008 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70

Belastungsbewer-tung

Belastung/ Belästigung

hohe Belastung sehr hohe Belastung

Anzahl Betroffene 794 378 277 194 32 2

Tabelle 12 Anzahl durch Lärm betroffener Personen im Jahr 2012 nach Fassadenpegel (LNight)

Aufgrund der veränderten Randbedingungen können für den Zeithori-

zont 2012 die in Abbildung 5 dargestellten Problembereiche identifi-

ziert werden. Im Vergleich zum Jahr 2008 erhöht sich die Zahl der

Problemgebiete auf 11. Hierbei sind zusätzlich die Ortslage Rotberg

sowie die Ortsrandlagen Groß- und Kleinziethen betroffen.

Dabei handelt es sich um Ortslagen, welche sich im näheren Bereich

der dargestellten Isophonenflächen befinden.

Die Tabelle 13 gibt die Pegelüberschreitungen für die verlärmten

Gebiete mit den gebietsbezogenen Betroffenheiten wieder.

8

1

2

5

4

3

6

7

9

10

11

Abbildung 5 Problembereiche mit möglichen Pegelüberschreitun-gen im Gemeindegebiet 2012 am Beispiel des Nacht-lärms

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lfd. Nr.

Name

maximaler Fassadenpegel am Gebäude

LDEN >55-65 dB(A)

LNight >45-55 dB(A)

LDEN >65 dB(A)

LNight >55 dB(A)

Belastungsbewertung Belastung/Belästigung hohe/ sehr hohe

Belastung

1 Schönefeld

(B96a)11

23 76 50 50

2 Schönefeld (A113) 553 655 137 212

3 Waltersdorf (inkl. Berliner Straße mit Tempo 30)

304 399 408 415

4 Streusiedlung Waltersdorf

7 5 0 2

5 Siedlung Hubertus 0 36 0 0

6 Kiekebusch 111 111 51 51

7 Karlshof 32 84 0 0

8 Waßmannsdorf 0 5 0 0

9 Rotberg 106 148 128 128

10 Kleinziethen (Nord) 0 0 31 31

11 Großziethen (Süd) 6 6 0 0

Tabelle 13 Betroffenheiten in den Problembereichen 2012 nach max. Fassadenpegel am Gebäude (LDEN und LNight)

Da für die Darstellung dieser Betroffenheiten nur der berechnete

maximale Fassaden-Lärmpegel je Gebäude und nicht die Einzelfassa-

den mit den jeweiligen Pegeln und zugeordneten Bewohnern herange-

11

Die Personen in diesem Bereich sind bereits passiv geschützt (vgl. Punkt 7.1).

zogen werden kann, ist eine direkte Vergleichbarkeit mit den Tabelle

10 bis Tabelle 12 nicht möglich (vgl. auch Kapitel 6).

Zur Bekämpfung des Umgebungslärms in den Problembereichen

empfiehlt sich der mögliche Einsatz der nachfolgenden Maßnahmen.

Eine differenzierte Bewertung der Maßnahmenwirkungen sowie deren

Auswahl für einen Einsatz müssen im Rahmen der Aktionsplanung für

die Stufe 2 im Jahr 2012 erfolgen:

Sanierung der Fahrbahnoberfläche in den Bereichen Kiekebusch

und Rotberg

Einführung weiterer Tempo-30-Abschnitte, differenziert nach Tag

und Nacht

Im Zusammenhang mit der Infrastrukturerweiterung sollten Möglichkei-

ten zur Bündelung des Schwerlastverkehrs sowie zur Verlagerung von

Verkehren aus hoch sensiblen Bereichen geprüft werden. Hierzu sind

gemeinsame Konzepte mit den Nachbargemeinden zu entwickeln.

9 Fazit und Ausblick

Mit dem Lärmaktionsplan stehen aktuelle Datengrundlagen und Be-

rechnungsergebnisse zur Lärmbelastung im Gemeindegebiet zur

Verfügung.

In der Stufe 1 (Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 16.400 Kfz/Tag)

werden die Bereiche Waltersdorf (Berliner Straße) und Schönefeld

(B96a) als kritisch ausgewiesen.

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Entlang der hoch belasteten neuen Straßenabschnitte (A113, Ortsum-

fahrung Waßmannsdorf) wurde durch den Baulastträger durch aktive

Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände und -wälle) Vorsorge vor

sehr hohen Lärmbelastungen getragen.

Im Bereich der A113 (Höhe Friedenstraße) werden mit einem Eigen-

tümer Verhandlungen über passive Lärmschutzmaßnahmen geführt.

Für die ausgewiesenen kritischen Bereiche wird empfohlen, die An-

ordnung von Tempo 30 zu beantragen. Somit könnte die Zahl der

Betroffenen deutlich reduziert werden.

Mit der Stufe 2 wird die Lärmaktionsplanung auf Straßen mit mehr als

8.200 Kfz/Tag ausgedehnt, in deren Folge die Anzahl der durch den

Umgebungslärm Betroffenen zunimmt.

In den kritischen Bereichen mit schlechtem Fahrbahnzustand (Kieke-

busch und Rotberg) sollte im Rahmen der Straßenausbauplanung eine

Zustandsverbesserung angestrebt werden.

Lokal differenziert könnte über die Einführung von Tempo 30 Abschnit-

ten eine Minderung der Lärmbelastung erreicht werden. Hierbei ist die

Frage der Akzeptanz und Befolgung durch den Verkehrsteilnehmer zu

berücksichtigen.

Grundsätzlich sollte bei allen weiteren infrastrukturellen und städtebau-

lichen Planungen der Nachweis der Einhaltung der Lärmgrenzwerte

als zwingende Planungsvoraussetzung gelten.

Zukünftig sollten die verschiedenen Planungsebenen (Verkehrsent-

wicklungsplanung, Bauleitplanung, Lärmaktionsplanung, Luftreinhalte-

planung) zusammengeführt werden, um deren Wechselwirkungen

frühzeitig im Planungsprozess berücksichtigen zu können sowie die

Datengrundlagen kontinuierlich und fachlich übergreifend fortschreiben

zu können. Die vorliegenden Berechnungsergebnisse basieren auf

Modellrechnungen, da aktuelle Zähldaten in Folge der Infrastrukturda-

ten gegenwärtig nicht verfügbar sind. Die zugrunde liegende Ver-

kehrsbelastung sollte anhand aktueller Verkehrserhebungsdaten

überprüft und fortgeschrieben werden.

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Version 1.0 (1) VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH Seite 27

Literaturverzeichnis

[1]

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen

und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -

BImSchG), September 2002 in der Fassung der Bekanntma-

chung Juni 2005

[2] ISO 1996-2 (1987): Acoustics – Description and measurement of

environmental noise - Part 2: Acquisition of data pertinent to land

use

[3] LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung gemäß UMK Umlaufbe-

schluss 33/2007 vom 30. August 2007, herausgegeben von der

Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)

[4] Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des

Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung

von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie), Amtsblatt der

Europäischen Gemeinschaften L189/12 vom 18.07.2002

[5] Städtebauliche Lärmfibel – Hinweise für die Bauleitplanung,

herausgegeben durch das Ministerium für Stadtentwicklung,

Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg und das Ministeri-

um für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des

Landes Brandenburg, Potsdam, November 2001

[6] Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bun-

desimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartie-

rung – 34. BImSchV) vom 6. März 2006. In: Bundesgesetzblatt I,

S. 516

[7] Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belasteten-

zahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 2007 –

Nicht amtliche Fassung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Nr. 75 vom 20. April 2007

[8] Eckhart Heinrichs: Lärmminderungsplanung in Deutschland,

Dortmunder Beiträge zur Raumplanung, Verkehr 2, Institut für

Raumplanung (IRPUD), Universität Dortmund, Fakultät für Raum-

planung, Dortmund 2002, S. 26

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Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungen und Akronyme

Erläuterung

ALK Automatisierte Liegenschaftskarte

AP Arbeitspaket

BBI Berlin Brandenburg International

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz

BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit

dB(A) Frequenzbewerteter Schalldruckpegel (A-Bewertung)

EU Europäische Union

ISO Die Internationale Organisation für Normung – kurz ISO (von gr.: „isos“; zu dt. „gleich“, engl. International Organization for Standardization)

IV Individualverkehr

Kfz Kraftfahrzeug

km/h Kilometer/Stunde

km² Quadratkilometer

LDEN Lärmindex für den Gesamttag (Day-Evening-Night)

LEvening Lärmindex für den Abend

LIMA Anwendung zur Berechnung des Umgebungslärms

Lkw Lastkraftwagen

LNight Lärmindex für die Nacht

LUA Landesumweltamt

MIV Motorisierter Individualverkehr

NN Normalnull (bezogen auf den Meeresspiegel)

Abkürzungen und Akronyme

Erläuterung

OT Ortsteil

ÖV Öffentlicher Verkehr

Pkw Personenkraftwagen

StEP Verkehr Stadtentwicklungsplan Verkehr

SV Schwerverkehr

SVZ Straßenverkehrszählung

VBEB Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belasteten-zahlen durch Umgebungslärm

VISUM Verkehr-in-Städten-Umlegung, Anwendung zur Modellierung des Verkehrs

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Kartenanhang

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