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Vortrag im Rahmen der Fortbildungsreihe „Klugheit, Glück, Gerechtigkeit: Warum Ethik für die konkrete Naturschutzarbeit wichtig ist.“ Modul 2: Gerechtigkeit, 11. bis 14. November 2013 am Bundesamt für Naturschutz - Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm 13.11.2013

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Vortrag im Rahmen der Fortbildungsreihe „Klugheit, Glück, Gerechtigkeit: Warum Ethik für die konkrete

Naturschutzarbeit wichtig ist.“ Modul 2: Gerechtigkeit, 11. bis 14. November 2013 am Bundesamt für Naturschutz -

Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm

13.11.2013

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Sind wir gegenüber den zukünftigen Generationen zur Erhaltung der

Biodiversität verpflichtet?

Grenzen der Gerechtigkeits-argumentation im Naturschutz

Aurélie Halsband

Doktorandin am Philosophischen Seminar der Georg-August-Universität Göttingen

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Eine erste Konturierung

Die Argumentation hinter der Pflicht

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Der Blick auf Zukünftige. Eine (politisch) vielfach eingesetzte Referenz für Naturschutz

„Determined to conserve and sustainably use biological diversity for the benefit of present and future generations.“

Präambel CBD

„Ökologie ist Gerechtigkeit. Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt.“

Jürgen Trittin, Rede auf der Bundesdelegiertenkonferenz in Berlin, 18.10.2013

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Der Beitrag der Ethik

� Wert- und Normenkonflikte aufdecken� In diesem Fall: Reichweite einer Argumentation

untersuchen.� Erst wenn eine solche Pflicht gut begründet werden

kann, ist sie für die Argumentation im Naturschutz überzeugend einsetzbar.

� Im besten Fall liefert die Analyse der Pflicht also Aufschluss darüber, für wen ( = zukünftige Generationen) was ( = Biodiversität) in welchem Umfang ( = alles?) erhalten werden sollte.

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Eine erste Konturierung

Wir sind gegenüber zukünftigen Generationen zur Erhaltung der Biodiversität verpflichtet!1. Warum sollte Biodiversität für Zukünftige

erhalten werden?i. Die praktische Begründung.ii. Die theoretische Begründung.

2. Was folgt – wenn sie begründbar ist – aus einer solchen Pflicht? Welche und wie viel Biodiversität sollten wir erhalten?

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Zukünftige Generationen

Generationenbegriff als Platzhalter für zukünftige Individuen, d.h. Menschen, mit denen wir keine gemeinsame Lebenszeit teilen werden.

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Warum sollte Biodiversität für

Zukünftige erhalten werden?

Die praktische Begründung dieser Pflicht

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Die praktische Begründung der Pflicht (1)

Warum sollte Biodiversität für Zukünftige erhalten werden?1) Biodiversität ist eine existentielle Grundlage

für menschliches Leben. 2) Zukünftige Generationen werden Teil des

menschlichen Lebens sein.� Biodiversität wird eine existentielle

Grundlage für zukünftige Generationen sein!� Aber: warum sollten für Zukünftige

existentielle Grundlagen gesichert werden?

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Die praktische Begründung der Pflicht (2)

Warum sollten für Zukünftige existentielle Grundlagen gesichert werden?1) Für alle Menschen sollte der Zugang zu den

existentielle Grundbedingungen eines menschlichen Lebens gesichert werden.

2) „Alle Menschen“ umfasst auch die zukünftigen Menschen.

� Für alle Menschen, d.h. auch für zukünftige Menschen, sollte der Zugang zu den existentiellen Grundbedingungen eines menschlichen Lebens gesichert werden.

� … auf diese Annahmen kommen wir zurück.

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Die praktische Begründung der Pflicht (3)

Warum sollte Biodiversität eine existentielle Grundbedingung menschlichen Leben sein?

� Zwei Beispiele:� Biodiversität und die Sicherung von

Ökosystemdienstleistungen

� Biodiversität und ästhetische Erfahrungen� Leben im Sinne des Überlebens und im Sinne eines

guten Lebens (Rahmenbedingungen!)

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Warum sollten wir dazu gegenüber Zukünftigen

verpflichtet sein?

Die theoretische Begründung dieser Pflicht

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Intergenerationelle Pflichten und Gerechtigkeit � Gerechtigkeit

� als „Bereich all dessen, was wir mit guten Gründen voneinander verlangen können“.Eser et al., Gerechtigkeitsfragen im Naturschutz, 13.

� Pflichten� Verkürzt: als normative Implikationen der

Gerechtigkeit.� Handlungen (und Unterlassungen), die wir mit

guten Gründen voneinander verlangen können.

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Gerechtigkeit und das gute Leben

� Zentrale Forderung der Gerechtigkeit: alle Menschen sollten Zugang zu minimalen Voraussetzungen eines guten Lebens haben…� weil die Sicherung der Voraussetzungen eines guten Lebens die

Kernaufgabe der Moral ist?� weil Menschen Würde besitzen und daraus ein Anspruch auf ein

gutes Leben folgt?� weil wir alle dieses Interesse/Streben teilen?� …

� Ausgestaltung der Ansprüche und Voraussetzungen hängt dann von Konzeption eines guten Lebens.

� Wir können mit guten Gründen voneinander verlangen, minimale Voraussetzungen eines guten Lebens für alle zu sichern.Erfasst wird dann ggf. auch die Erhaltung der Biodiversität.

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Welche Bereiche der Biodiversität sollten wir für Zukünftige erhalten?

Die Ausgestaltung dieser Pflicht

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Welche Biodiversität sollten wir erhalten?

� Ein Vorschlag im Hinblick auf Zukünftige: diejenige Biodiversität, die zu einem guten menschlichen Leben beiträgt.

� Erhaltung verweist auf Trias der CBD: Schutz, nachhaltige Nutzung, gerechter Vorteilsausgleich

� Die konkrete Antwort hängt dann von den Zusammenhängen zwischen Biodiversität und gutem Leben ab:� Beiträge der Biodiversität zur Subsistenz (z.B. ÖSD)� Beiträge der Biodiversität zu ästhetischen Erfahrungen (s.

z.B. künstlerische Inspiration)� Beiträge der Biodiversität zur emotionalen Entwicklung (s.

z.B. Empathie gegenüber empfindungsfähigen Wesen)� …

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Zwischenfazit

1. Warum sollte Biodiversität für Zukünftige erhalten werden?� Praktisch: Biodiversität trägt zu einem guten Leben

der Zukünftigen bei.� Theoretisch: Die Sicherung der Voraussetzungen

eines guten Lebens ist eine zentrale Forderung der Gerechtigkeit. Sie umfasst ggf. auch Zukünftige.

2. Welche und wie viel Biodiversität sollten wir erhalten?� Es sollte genug Biodiversität erhalten werden, um das

Überleben/ zentrale Voraussetzungen eines guten Lebens/ umfassende Voraussetzungen eines guten Lebens auch für Zukünftige zu sichern.

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Dann wäre ja alles geklärt …

Leider nein: Grenzen der Gerechtigkeitsargumentation!

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Ungewissheit, Nichtwissen, Risiken

Grenzbereich 1

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Biodiversität trägt zu einem guten Leben bei?! (1)

� Unvollständiges Wissen über bspw. die Zusammenhänge von Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen� Wie können wir auf dieser Grundlage Forderungen stellen?

Pflichten begründen?

Mögliche Entgegnungen:� Ungewissheit könnte gerade eine Begründung für umfassenden

Schutz liefern: Zukünftige für alle Eventualitäten absichern.� Schon das bruchstückhafte Wissen, das wir haben, deutet darauf

hin, dass wir die negativen Einflüsse auf die Biodiversität reduzieren sollten. Perspektivenwechsel: Von welchen Handlungen wissen wir, dass sie schaden? Diese Grundlage führt schon zu sehr umfassende Erhaltungsmaßnahmen.

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Biodiversität trägt zu einem guten Leben bei?! (2)

� (Radikal) andere Lebensumstände der Zukünftigen� Technologische Subsititute. Sind Zukünftige wirklich auf

Biodiversität für ihr Überleben angewiesen?

� Unklare Präferenzen. Werden Zukünftige Wert auf die ästhetischen Erfahrungen in der Begegnung mit der Vielfalt des Lebendigen legen?

Mögliche Entgegnungen:� Im Rückblick auf die evolutionäre Entwicklung des Menschen

können wir davon ausgehen, dass zumindest Grundbedürfnisse wie das nach Trinkwasser über große Zeiträume hinweg stabil bestehen werden.

� Die ästhetische Auseinandersetzung mit (biodiverser) Natur ist ggf. anteilig evolutionär angelegt.

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Rechte von und Pflichten gegenüber

nicht existenten Personen

Grenzbereich 2

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Das schulden wir Zukünftigen!

� Gerechtigkeit als das, was wir voneinander mit guten Gründen verlangen können.

� „Voneinander“ setzt Begegnung, Austausch, Kooperation voraus. � Zukünftigen Generationen werden wir nie

begegnen!

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Mögliche Entgegnungen

� Wir sind Teil einer Generationenkette. Die Kooperation erfolgt auf diesem Wege.

� Wir können auch ohne die Begegnung mit Zukünftigen allgemeine Aussagen über ihre Bedürfnisse und Interessen treffen: Überleben gesichert, frei von Gewalt und Zwang sein …

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Begrenzung des Argumentes -Rückblick

� Theoretische Ebene:� Konzeption der Pflichten gegenwartsbezogen, erfordert

bzgl. Zukünftigen eine Ausdehnung üblicher Gerechtigkeitskonzeptionen.

� Sachebene:� Unvollständiges Wissen: Technologischer Fortschritt,

Bevölkerungswachstum, Biodiversität & Ökosystemdienstleistungen …

� Wertebene:� Sollten die Interessen Zukünftiger das gleiche Gewicht

haben wie die derzeit Lebender? Benachteilung Gegenwärtiger zugunsten Zukünftiger?

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Was das Argument dennoch leisten könnte

Was man im Rekurs auf zukünftige Generationen tatsächlich anführen

kann …

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Reichweite des Argumentes

� Starke Motive hinter dem Argument� Sorge um die uns Nächsten: die Welt der Kindeskinder

� Selbstverständnis als Teil einer Generationenkette

� Unschuld der Zukünftigen

� Bestärkt Notwendigkeit initiativ zu werden – trotz der Unsicherheiten.

� Aber: Naturschutzbegründungen mit Bezug auf Zukünftige erfordern theoretisch relativ komplexe Herleitungen und einen transparenten Umgang mit Grundannahmen.

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Grundannahmen

� Zu diesen Grundannahmen zählen u.a.:� Herleiten, wie wir gegenüber noch nicht

existierende Personen zu etwas verpflichtet sein können.

� Darstellen, inwiefern Biodiversität eine existentielle Grundbedingung eines guten menschlichen Lebens ist.� Dabei insbesondere, warum die Vielfalt, d.h.

Biodiversität so wichtig ist.

� Aufzeigen, wie viel Verzicht für Gegenwärtige zumutbar ist.

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Mein persönlicher Eindruck

� Über Gerechtigkeitsforderungen in der Gegenwart lassen sich weit reichende und gut begründbare Maßnahmen herleiten.� Perspektive auf Zukünftige als Motivation

heranziehen.

� Argumente in der Praxis stärker auf die gegenwärtige Gerechtigkeitsproblematik beziehen.

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

aurelie.halsband[a]phil.uni-goettingen.de

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Quellenverzeichnis

� United Nations (1992), Convention on Biological Diversity. Online verfügbar unter http://www.cbd.int/convention/text/. Zugriff: 25.06.2013.

� Jürgen Trittin, Ökologie ist Gerechtigkeit. Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt. Rede auf der Bundesdelegiertenkonferenz in Berlin, 18.10.2013. Online verfügbar unter http://www.trittin.de/trittin/texte/reden/rdBDKbe12.pdf, Zugriff: 19.11.2013

� Uta Eser/ Birgit Benzing/ Albrecht Müller, Gerechtigkeitsfragen im Naturschutz. Was sie bedeuten und warum sie für die Kommunikation wichtig sind. Gutachten im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz, Bonn. (Naturschutz und Biologische Vielfalt, 130). BfN 2013.