Vorwort - ejw-calw.de · Freizeitwoche können 60 Kinder und in der zweiten Woche 45 Kinder auf die...

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VorwortLiebe Rundbriefleser, Freizeitbegeisterte, Mitarbeitende, Delegierte, und Jugendwerksfreunde,

du denkst an diesen winterlich, kalten Tagen an ein Ski-Erlebnis in den Bergen oder sehnst dich nach dem nächsten Sommer? Dann lass dich von unserem bunten Programm im Jahresheft inspirieren.  Auch dieses Jahr hat das Evangelische Jugendwerk Bezirk Calw wieder ein abwechslungsreiches Programm für Kinder,  Jugendliche, junge Erwachsene,Mitarbeiter und weitere Begeisterte auf die Beine gestellt.In diesem Jahresheft werden neben den Freizeiten, auch unsere Schulungen und Aktionen für das Jahr 2018detaillierter vorgestellt. Außerdem findest Du eine Übersicht über alle bisher geplanten Veranstaltungen.

Wenn Dich etwas interessiert und anspricht, dann melde Dich doch gleich an und sag es Deinen Freunden weiter.

Wir wünschen Dir viel Spaß beim Durchstöbern und freuen uns über Deine Anmeldung(en).

Liebe Grüße

Madeleine Seydt1. Vorsitzende

Kennst Du jemand der kein Jahresheft erhalten hat? Dann melde Dich einfach im Jugendwerk oder perE-Mail an ([email protected])Hast Du Ideen was wir an diesem Jahresheft noch verbessern können? Dann freuen wir uns über Deine Vorschläge.

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Unsere Angebote 2018Freizeiten in den Sommerferien: Kinderfreizeit I in Breitenberg (7 – 10 Jahre) 27.07. – 03.08. Seite 4/5Kinderfreizeit II in Breitenberg (7 – 10 Jahre) 04.08. – 12.08. Seite 4/5Kinderfreizeit im Enztal (8 – 12 Jahre) 31.08. – 07.09. Seite 6Zeltlager für Jungs (11 – 13 Jahre) 05.08. – 16.08. Seite 7Mädchenfreizeit (12 – 15 Jahre) 03.08. – 12.08. Seite 8Lago 2018 (14 – 17 Jahre) 17.08. – 28.08. Seite 9Taizé (15 - 17 Jahre) 26.05. – 03.06. Seite 10Westweg (ab 17 Jahren) 31.05. – 03.06. Seite 11Winterfreizeiten Seite 12

Wochenenden & Co.:Schaff & Spiel in Breitenberg 09.03. – 11.03. Seite 13Vater-Kind-Wochenende (Väter mit ihren Kindern ab 6 J.) 08.06. – 10.06. Seite 14Zirkuswoche 10.06. – 14.06. Seite 15Konfi-Camp 13.07. – 15.07. Seite 16/17

Schulungen:Gitarrenkurs für Einsteiger Januar - März Seite 18Selbstverteidungskurs für Mädchen Februar & März Seite 19Glaubenskurs "high 5" Februar & März Seite 20 Fahrsicherheitstraining Aufbaukurs 14.04. Seite 21Gemeindeschulung: "Herausforderung mit Freizeiten" 20.04. Seite 22Erste - Hilfe - Kurs 05.05. Seite 23Schulungsangebote in Gemeinden Seite 24Grundkurs für junge Mitarbeiter ab November Seite 25

Veranstaltungen:Teens Seite 26Jahresübersicht EJW Bezirk Calw Seite 27/28

Weitere Infos:Unsere Angebote sind für ...., Projekt „Prima Klima“, Mitarbeit Seite 29/30Reisebedingungen, Anmeldeformulare usw. ab Seite 31

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Kinderfreizeiten in BreitenbergUnsere KiFreiBreis sind kunterbunte Freizeittage für 7 bis 10-jährige Mädchen und Jungen. Auch in diesem Jahr gibt es wieder zwei Abschnitte in Breitenberg. In der ersten Freizeitwoche können 60 Kinder und in der zweiten Woche 45 Kinder auf die KiFreiBrei mitgehen.

Das tolle Gelände des Freizeitheims „Alte Säge“ in Breitenberg könnt ihr entdecken und dabei viele Angebote nutzen: Ein Spielhaus, einen Sportplatz, Grillstellen, eine Nestschaukel, eine Kletterwand, eine Tischtennis-Platte… Dazu gibts noch viele Spielsachen, die ihr gemeinsam mit den anderen Kindern und natürlich auch mit den Mitarbeitern ausprobieren könnt: Bälle, Jongliersachen, Schwungtuch, Federball-schläger, Kubb und vieles mehr!

Schlafen werden wir in Großzelten, geschlechtergetrennt, mit Mitarbeitenden. Es gibt Feldbetten mit Schaumstoffauflage; ein warmer Schlafsack und Leintuch sind mitzubringen. Und wenn das Wetter gut ist, gibts auch mal die Möglichkeit im Freienunterm Sternenzelt zu schlafen.

Auf der KiFreiBrei wird nicht nur zugeschaut, sondern ihr könnt selbst kreativ werden: Vielleicht ein T-Shirt batiken, etwas hämmern, malen oder basteln. Und natürlich gibtsauch viele Spiele in der Gruppe.

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Kinderfreizeiten in Breitenberg

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Preis: Die Freizeiten kosten jeweils 140,- €.Anzahlung 25,- € & Restzahlung 115,- €(Teilnehmer mit Wohnort außerhalb des Landkreises Calw müssen leider 20,- € zusätzlich bezahlen, da wir für sie keine Zuschüsse erhalten.)Mindestteilnehmerzahl: 20 bis zum 12. Juni 2018

Im Wald und auf unserem schönen Gelände könnt ihr auf Entdeckungstour gehen. Mit Freunden ein Lägerele bauen macht einfach Spaß! Nichts schmeckt so gut wie ein selbstgemachtesStockbrot. Hast du das auch schon probiert?

Duschen und WCs sind im Haus vorhanden, ebenso wie eine Küche und ein überdachter, windgeschützter Außenbereich, den wir bei Bedarf fürs Programm und für die gemeinsamenMahlzeiten nutzen.Anreise: An- und Abreise gestalten die Eltern (ggf. in Fahrgemeinschaften).  Jedes Kind kannnur einen Freizeitabschnitt belegen.

Auf euch warten interessante Menschen und Geschichten aus der Bibel. Klar, dass wir gemeinsamauch viele Lieder schmettern.

Kinderfreizeit I

TeilnehmerInnen: 7 – 10 -jährige Mädels und JungsTermin: 27. Juli - 03. August 2018

Mitarbeiter: Markus Buck & Team Mitarbeiter: Tine Braun & TeamTeilnehmerInnen: 7 – 10 -jährige Mädels und JungsTermin: 04. -11 August 2018Kinderfreizeit II

Kinderfreizeit im Enztal

Du möchtest in den letzten Tagen der Sommerferien noch etwas erleben? Dann bist du bei uns richtig! Denn in Bad Wildbad findet genau die passende Freizeit für dich statt. Gemeinsam mit dir wollen wir drinnen und draußen jede Menge erleben, Spaß habenund dabei Gott entdecken.

Bad Wildbad 4you☺ spannende Geschichten aus der Bibel ☺ ein tolles Haus im Enztal ☺ Spaß & Action bei tollen Spielen ☺ Ausflüge und die Erkundung der Gegend ☺ Lieder singenund am Lagerfeuer sitzen ☺ kreative Aktionen

Sei dabei und genieße mit vielen anderen Kindern einen super Sommer.Wir freuen uns auf DICH!

Fahrt: An- und Abreise gestalten die Eltern (ggf. in Fahrgemeinschaften).

Laura Roller und Team

"Vergratenes Wirtshaus" in Bad Wildbad

175,- € für Unterkunft in Mehrbettzimmern, Verpflegung, Programm(TeilnehmerInnen mit Wohnort außerhalb des Landkreises Calw müssen leider 20,- € zusätzlich bezahlen, da wir für sie keine Zuschüsse erhalten.)Anzahlung 35,- € und Restzahlung 140,- €

23 Mädchen und Jungen im Alter von 8 - 12 Jahren(Mindestteilnehmerzahl: 15 bis zum 12. Juni 2018)

31. August - 07. September 2018

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Zeltlager für Jungs in den Vogesen

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Zeltplatz Bödemle am Belchen

Alex Dohl, Jan Weingärtner und Team

240,- € für Fahrt im Reisebus, Unterkunft in Zelten mit Feldbetten, Verpflegung, Programm, (Teilnehmer mit Wohnort außerhalb des Landkreises Calw müssen leider 30,- € zusätzlich bezahlen, da wir für sie keine Zuschüsse erhalten.)Anzahlung 45,- € und Restzahlung 195,- €

44 Jungs im Alter von 11 - 13 Jahren(Mindestteilnehmerzahl: 20 bis zum 12. Juni 2018)

05. - 16. August 2018

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Zeltlager in den Vogesen … am Belchen Bewährtes Konzept, neue Location. Nach 38 Jahren Spaß, Spannung, Abenteuer in den Vogesen geht es nun am Waldjugendzeltplatz „Bödemle“ im Naturschutzgebiet Belchen weiter. Durch die besondere Lage des Zeltplatzes in 1200 m Höhe in der Nähe des Belchens, der als schönster Berg des Schwarzwaldes gilt, entsteht ein romantisches Abenteuerfeeling in der freien Natur. Ungestörte, ausgelassene Feste, actionreiche Spiele, thematische Einheiten, atemberaubende Wanderungen und Ausflüge und vieles mehr erwarten Dich. DAS DARFST DU DIR AUF KEINEN FALL ENTGEHEN LASSEN!!! Also: Schnell anmelden und einen geniale Zeit in schöner Umgebung und toller Gemeinschaft erleben!

MF ` 18 Mädchenfreizeit am BodenseeMädchen - Maria See - Mädchen - Maria See - Mädchen - Maria See –Mädchen - Maria See - Mädchen - Maria See

MF 2018 - Bodensee - Halbinsel Höri - Haus Maria See – Badesteg – Sportplatz –Fahrräder – Alpenpanorama – in die Schweiz radeln – Spaß – Action – Ausflüge

03. -12. August 2018

280,- € für Fahrt im Reisebus, Fahrradtransport mit Radanhänger, Unterkunft in Mehrbettzimmern, Verpflegung, Programm, (TeilnehmerInnen mit Wohnort außerhalb des Landkreises Calw müssen leider 25,- € zusätzlich bezahlen, da wir für sie keine Zuschüsse erhalten.)Anzahlung 50,- € und Restzahlung 230,- €

28 Mädels im Alter von 12 - 15 Jahren(Mindestteilnehmerzahl: 15 bis zum 12. Juni 2018)

Haus "Maria See" in Iznang am Bodensee

Elke Burkhardt-Haas und Team-8-

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Termin

Das alles und noch viel mehr kannst Du erleben, wenn Du Dich schnell auf die Mädchenfreizeit 2018 anmeldest. Wir werden 10 Tage gemeinsam unterwegs sein, mit dem Fahrrad, mit dem Zug, auch mal mit unserem Ruderboot oder einen Bodensee Schiff.Wir wollen fetzige Abende gestalten, miteinander feiern und singen. Gemeinsam kreativ sein und über Gott und die Welt nachdenken gehört genauso dazu, wie das gemeinsame Leben auf der Freizeit.

Lago 2018

17. - 28. August 2018

470,- € für Fahrt in Kleinbussen, Unterkunft in Mehrbettzimmern, Verpflegung, Programm, Auslandskrankenversicherung(TeilnehmerInnen mit Wohnort außerhalb des Landkreises Calw müssen leider 30,- € zusätzlich bezahlen, da wir für sie keine Zuschüsse erhalten.)Anzahlung 90,- € und Restzahlung 380,- €

21 Jugendliche von 14 - 17 Jahren(Mindestteilnehmerzahl: 17 bis zum 12. Juni 2018)

"Casa Belmonte", Vira am Lago Maggiore/ Schweiz

Christian Seydt und Team

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Zu einem richtigen Sommerurlaub gehören für dich Palmen, Strand und südländisches Flair einfach dazu? Dann komm mit uns und 20 weiteren Jugendlichen an den Lago Maggiore. Die Schweiz kann noch viel mehr als Berge, Heidi und Käsefondue!

Wir wollen mit dir in das Tessin reisen, den südlichsten Kanton der Schweiz. Dort verbringen wir zwölf spannende, aber auch entspannende Tage in unserem Ferienhaus: Das Casa Belmonte liegt ca. 400m über dem Lago und bietet einen herrlichen Blick auf den See und Locarno. Wir haben jede Menge aufregende Spielaktionen, Impulse, kreative Workshops und sportliche Herausforderungen für euch im Gepäck, planen aber auch genug Zeit ein, um am Strand „La Dolce Vita“ zu genießen. Und natürlich wollen wir die Umgebung erkunden: Wir besuchen einen italienischen Markt, abgelegene Bergdörfer, romantischeTäler und zeigen dir alles, was das Tessin so zu bieten hat!

Termin

TeilnehmerInnen:

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Ort:Team:

Dort wirst du viele Menschen aus anderen Ländern und Kulturen kennenlernen. Du wirst in einer Kleingruppe von Jugendlichen, aus der ganzen Welt spannende Erfahrungen sammeln. Außerdem bekommst du einen Einblick in ein anderes einfaches Leben. Ein Leben, das sich aufdas Wesentliche reduziert und konzentriert.Die Hektik des Alltags hinter sich lassen und in den Gottesdiensten zur Ruhe finden. Genau DAS ist in Taizé durch die immer wiederkehrenden Gesänge tausender Menschen möglich. Auch die Phasen des stillen Gebetes und kurze inspirierende Bibeltexte, die in unterschiedlichenSprachen gelesen werden, sind ein Erlebnis, das sich lohnt.

Kurz gesagt: In Taizé sammelt man coole Erfahrungen, lernt neue Freunde kennen und lernt wie es ist einem anderen Land nach eineranderen christlichen Kultur zu leben.

"Taizé-Freizeit "

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Cordelia Rush & Wolfgang Röhrig

Taizé/ Frankreich

270,- € für Fahrt mit Busunternehmen, Unterkunft in Mehrbettzimmern, Verpflegung, Programm, Auslandskrankenversicherung(TeilnehmerInnen mit Wohnort außerhalb des Landkreises Calw müssen leider 27,50 € zusätzlich bezahlen, da wir für sie keine Zuschüsse erhalten.)Anzahlung 50,- € und Restzahlung 220,- €

ca. 10 Jugendliche von 15 - 17 Jahren(Mindestteilnehmerzahl: 8 bis zum 04. April 2018)

26. Mai - 03. Juni 2018Termin

TeilnehmerInnen:

Kosten:

Ort:Team:

Multikulturell ist voll dein Ding? Dann komm mit nach Taizé.

4 Tage auf dem Westweg unterwegs

Südschwarzwald (Titisee - Weil am Rhein)

Donnerstag, 19. April 2018 um 19.00 Uhr

115,- € für Fahrt, Verpflegung & Programm

14 junge Menschen ab 17 JahrenMindestteilnehmerzahl: 5 bis zum 30. April 2018)

31. Mai - 03. Juni 2018

Anja Roller

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-11- Mitarbeiterin:

Ort:

TeilnehmerInnen:

Vortreffen:

Termin

Kosten:

Reduce to the max # Abenteuer pur # ganz in unserer Nähe # laufen bis die Füße weh tun (und vielleicht noch ein bisschen weiter) # Zeit haben, miteinander ins Gespräch zu kommen # den Südschwarzwald erleben # hoffen, dass sich geeignete Schutzhütten finden # gemeinsam dem Trangia (Campingkocher) viele Leckereien entlocken # sich von biblischen Texten inspirieren lassen # auch mal ne Pause für n Radler o.ä. # Wind und Wetter nehmen wie es kommt #einfach zusammen unterwegs sein und das Leben genießen # …

Wir werden vier Tage die südwestlichen Etappen des Westweges erwandern. Übernachtungen sind in Schutzhütten und der freien Natur geplant. Das Gepäck muss jedeR selbst tragen. Wir streben Tagesetappen von ca. 25 km an. Die Detailswerden wir beim Vortreffen klären.

Restplätze Winterfreizeiten

Anmeldungen Restplätze Winterfreizeiten nur über den Winterprospekt ­ erhältlich unter www.ejw-calw.de und im Jugendwerk

Winterfreizeiten 2018/2019:Wir planen für 2018/2019 wieder Winterfreizeiten ähnlich wie sie oben beschrieben sind. Dazu noch eine Freizeit für Kinder von 10- 14 Jahren.Termine, Orte und Details stehen noch nicht fest. Im Oktober 2018 erscheint der Prospekt mit den Ausschreibungen und Anmeldungen.

Für Jugendliche von 14 - 18:30.12.17 – 03.01.2018Sörenberg/Schweiz285,- € für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung; zusätzlich 100,- € bis 158,- € für den Skipass

Für Jugendliche ab 17:03. – 06.01.2018Sörenberg/Schweiz245,- € für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung; zusätzlich 133,- € bis 165,- € für den Skipass

Tagesausfahrt ab 16 oder in Begleitung eines Erwachsenen:03.01.2018Sörenberg/SchweizErwachsene: 76€ / 12 – 18 Jahre: 68€ / 6 – 12 Jahre: 53€(Skipass inklusive!)

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Schaff & Spiel Wochenende

GEMEINSAM werden wir spielen: Draußen: Fußball oder Volleyball - was magst du lieber?Drinnen: Spiele für die ganze Gruppe, Brettspiele, Kartenspiele...Und am Abend werden wir noch gemütlich am warmen Lagerfeuer sitzen.

GEMEINSAM:  # junge Menschen # bunt und vielfältig # verschiedener Herkunft und Kulturen ##schaffen und spielen miteinander und begegnen sich #Bist du dabei? Are you in ? Tu es avec?  أتشاركنا؟

Tine Braun und Anja Roller

Freizeitheim "Alte Säge" in Breitenberg

10,- € für Unterkunft in Mehrbettzimmern, Verpflegung, Programm 

20 Jugendliche und junge Erwachsene von 15 - 27 Jahren - ausdrücklich auch, aber nicht nur junge Flüchtlinge Mindestteilnehmerzahl: 10 bis zum 20. Februar 2018)

09. - 11. März 2018

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GEMEINSAM werden wir am Freizeitheim "Alte Säge" etwas schaffen:  Mit Schaufel und Schubkarren oder mit Pinsel und Farbe? Je nach dem, was am Haus gerade gearbeitet oder renoviert werden muss.

Kinderzeit! Männerzeit! Gemeinsame Zeit!

… ein ganzes Wochenende Zeit für sich und füreinander… Familienbande stärken, Vertrauen erfahren... zusammen Spielen, Lachen, am Lagerfeuer sitzen, Bauen, Glaube leben, im Zelt geschlafen … zusammenfinden zu einem eingeschworenen Team

Viele Väter + ganz viele Kinder = Freiheit und Abenteuer!

… in der Gemeinschaft… mit Action, Spaß und geistlichen Impulsen… bei Gesprächen und vielseitigen Angeboten… im Zusammenleben als Gruppe… beim Übernachten auf Feldbetten in Jugendwerkszelten (8-12 Personen)

Vater - Kind- Wochenende

Thorsten Müller-Krauß und Team

Gelände des Freizeitheims "Alte Säge" in Breitenberg

Väter 70,- €, 1. Kind 25,- €; 2. Kind 15,- €; ab 3. Kind frei(Familien mit Wohnort außerhalb des Landkreises Calw müssen leider pro Kind 7,50 € zusätzlich bezahlen, da wir für sie keine Zuschüsse erhalten.)Anzahlung 15,- €

Väter mit ihren Kindern (ab 6 Jahren) (Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen bis zum 30. April 2018)

08. - 10. Juni 2018

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ZirkuswocheZIRKUS LIEGT IN DER LUFT

ZIRKUS - ZELTLAGER - hinter den Kulissen erleben: Fünf Tage Workshops Jonglieren, Bodenakrobatik, Clownerie, „Hochseil“, Luftakrobatik, Kunst-stücke mit Tieren. Aber auch miteinander leben, spielen, essen, in Zelten schlafen, am Lagerfeuer sitzen, Geschirr abwaschen, Tiere pflegen, Zelt aufräumen. 

Auf dem Freizeitgelände in Neuweiler-Breitenberg findet diese Freizeit für Schulklassen der Jahrgangsstufe 3-5 statt. Das Team des Clown-Theaters „Zirkus Bambi“ führt in bewährter Weise die Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Workshops ein. Unterstützt sie zusammen mit ihren LehrerInnen bei den Vorbereitungen im jeweiligen Workshop für die große Gala-Veranstaltung am Donnerstagabend. Geschwister, Eltern, Oma und Opa werden mit staunenden Augen verfolgen, was sich dieSchülerInnen in den vergangenen fünf Tagen erarbeitet haben.

10. - 14. Juni 2018

Schülerinnen und Schüler der beteiligten Klassen

125,- € für Unterkunft in Zelten mit Feldbetten, Verpflegung, Programm, 

Gelände des Freizeitheims "Alte Säge" in Breitenberg

Anmeldung an die KlassenlehrerInnen der teilnehmenden Schulklassen

Rüdiger Vollmer und die jeweiligen (Klassen-)LehrerInnen

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Hallo...hast du schon mal etwas vom Konfi-

Camp gehört?

Wenn nicht, dann wird es allerhöchste

Zeit, denn das Konfi-Camp  in

Breitenberg ist DAS Event für

Konfirmanden/-innen!

Das Konfi-Camp ist ein echtes

Highlight in der Konfirmandenzeit,

und alle Konfirmanden/-innen aus

dem ganzen Kirchenbezirk Calw

haben die Möglichkeit, daran  teilzu-

nehmen.

Wenn du zum Konfirmationsjahrgang

2019 gehörst, hast du also jetzt die

einmalige Chance, dabei zu sein!

Wir freuen uns darauf, dich zu sehen!

Kosten55,- € kostet das Konfi-Camp inklusive Übernachtung, Verpflegung, Busfahrt undfreiem Eintritt zum Camp-Festival. (Den Beitrag bitte zu Beginn des Camps bar bezahlen.)

BusketteAm 13.07.2018 wird es nachmittags eine Buskette durch den ganzen Kirchenbezirk geben. Wann ein Bus in Deinem Ort hält, wird Dir nach der Anmeldung mitgeteilt.Rückfahrt ist am Sonntagnachmittag, dem 15.07.2018.

UnterbringungWir schlafen in geräumigen Zelten (getrennt nach Jungs und Mädels), haben sanitäreAnlagen, einen festen Aufenthaltsraum und ein riesiges Festzelt.

Detailiertere Infos (Packliste, Busabfahrtszeiten,…) stehen im Infobrief, der kurz vor dem Camp verschicktwird.

Konfi­Camp 2018

Termin

TeilnehmerInnen:

Kosten:

Ort:

Anmeldeschluss: 20. Juni 2018 (über die Kirchengemeinde)

Anja Roller und knapp 100 weitere MitarbeiterInnen

Gelände des Freizeitheims "Alte Säge" in Breitenberg

55,- € für Fahrt, Verpflegung, Übernachtung & Programm

Konfirmanden und Konfirmandinnen des Konfijahrganges 2019

13. - 15. Juli 2018

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CampleitungDie Lagerleitung liegt bei Anja Roller.Mit dabei sind wieder viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ev. Jugendwerks und der Kirchengemeinden im Bezirk.

AnmeldungDen Anmeldeabschnitt bitte bis spätestens 20. Juni bei deinem Pfarrer/deiner Pfarrerin oder im Pfarramt abgeben (nicht im Jugendwerk).Eine Teilnahme ist nur über den kompletten Zeitraum möglich.

Gitarrenkurs für EinsteigerSeit vielen Jahren hat die Gitarre einen festen Platz in unseren Gemeinden und der Jugendarbeit. Und das nicht ohne Grund, denn kaum ein anderes Instrument kann so vielseitig eingesetzt werden wie die Gitarre. Möchtest auch du die Künste des Saitenspielens lernen? Dann melde dich an undsei dabei.Inhalte des Kurses werden sein: • Liedbegleitung (Jungschar - & Lagerfeuerlieder) • Theoretische Grundlagen • Anschlagtechniken • Stimmen der Gitarre • Lieder transponieren mit Hilfe des Quintenzirkels

10 Unterrichtseinheiten immer freitags von 18:00 – 18:45 Uhr

12./19./ 26. Januar 2./ 9./ 23. Februar 2./ 9./ 16. & 23. März

alle, die gerne Gitarre spielen möchten

50,- €

funktionsfähige Gitarre & einen Ordner (A4) zum Abheften der Noten 

(Haus der Kirche in Calw), Jugendkeller

Miriam Nothacker-18-

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Anmeldeschluss: 08. Januar 2018

Selbstverteidigungskurs für Mädchen

Start: Donnerstag, 1. Februar 2018 von 17 - 19 Uhr

voraussichtlich 8. & 22. Februar, 1./ 8./ 15. & 22. MärzTTeerrmmiinn::

TTeeiillnneehhmmeerriinnnneenn:: 10 bis 15 Mädchen zwischen 12 -17 Jahren

KKoosstteenn:: 5,- €

OOrrtt:: Haus der Kirche in Calw

TTeeaamm:: Miriam Schröter

22. Januar 2018AAnnmmeellddeesscchhlluussss::

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Angeboten wird der Kurs für alle Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren die aus der Region Calw kommen. Stattfinden wird der Kurs sieben Mal, immer donnerstags von 17-19:00 Uhr im Andreäsaa im Haus der Kirche.Teilnehmeranzahl: 10-15 Personen

Du läufst nachts alleine durch die Straßen, fühlst dich unsicher und möchtest nur so schnell wie möglich nach Hause? Dieses Gefühl kennt sicher jeder von uns. Man fühlt sich schutzlos und angreifbar. Doch das muss nicht so sein. In einem Selbstverteidigungskurs zeigen wir euch, wie ihr euch effizient gegen stärkere Gegner wehren könnt und es schafft aus einem Klammergriff frei zukommen. Egal ob ihr von hinten umgriffen oder von vorne am Handgelenk gepackt werdet, bei uns lernt ihreuch zu befreien.

Glaubenskurs "high 5"

Donnerstag: 22. Februar / 01./ 08./ 15./ 22. März 2018 ab 19:30 Uhr

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5 -15 (junge) Erwachsene ab ca.17 Jahren

Haus der Kirche - Calw

Markus Buck

09. Februar 2018

Der Schwerpunkt der fünf Abende sind Fragen zu unserem Glauben, unserer Person und unserem Leben. DasKonzept ist angelehnt an den Glaubenskurs "Emmaus Sport".Wir treffen uns wöchentlich zwischen Fasching und Osterferien zum Austausch, zu Gemeinschaft, zu Gebet, zu Impulsen und um neue Gedanken für die kommende Woche mitzunehmen.

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"High 5" ist eine Form der Begrüßung, der Gratulation nach einem Erfolgserlebnis oder zur Aufmunterung. Es ist ein Ritual unter Sportlernzu Beginn oder am Ende eines Spieles.Der Bezug zum Sport ist die Brücke, um Themen des Glaubens in unseren Alltag und in unsere Lebenswelt zu transportieren. Kleine Übungen und Spiele sind Teil des Glaubenskurses. Wir werden aber sicher nicht in schweißtreibendes Training und in intensive Sporteinheiten einsteigen. Der Glaubenskurs ist für Sportskanonen und Sport-verweigerer gleichermaßen geeignet.

"High 5" - 5 Abende mit einer guten Mischung aus Themen und Fragenunseres Glaubens und Sport

Gemeindeschulung ­ Herausforderungen auf Freizeiten

Ob Zeltlager oder Hausfreizeit, ob Inland oder Ausland, ob Kinder oder Jugendliche, ob drei Übernachtungen oder zehn, als Freizeitmitarbeiter begegnen dir immer wieder Herausforderungen im Umgang mit mit vielen Eigenheiten und  unter-schiedlichen Charakteren unserer FreizeitteilnehmerInnen.

Laura Roller und Schulungsausschuss

Gemeindehaus in Simmozheim

FreizeitmitarbeiterInnen und alle Interessierte

Freitag, 20. April 2018 von 18 - 21 Uhr

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#Heimweh #Umgang mit besonderen Teilnehmern #Tipps für Mitarbeiter

Hast du dich auch schon einmal gefragt, was bei Heimweh eigentlich wirklich hilft? Oder wie gehe ich mit besonders stillen oder aufgeweckten Teilnehmern um? Was muss ich im Umgang mit Flüchtlingen beachten? Diesen Fragen möchten wir an einem Abend auf den Grund gehen, denn der richtige Umgang mitunseren Freizeitteilnehmern trägt zum Gelingen der Freizeit bei.Wir versuchen Euch an diesem Abend Methoden und Handwerkszeug mit auf den Weg zu geben, auch wenn esfür diese Fragen kein Patentrezept gibt.

Fahrsicherheitstraining - AufbaukursSC

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Alle Jahre wieder findet unser Fahrsicherheitstraining statt. Doch dieses Mal in einer besonderer Ausführung. Wir bieten dieses Jahr anstelle eines Basic-Kurses einen Aufbaukurs für Fortgeschrittene an. Mit cooleren und extremeren Übungen werden wir noch mehr herausgefordert. und unsere Grenzen getestet: Wie verhält sich mein Auto in Extremsituationen? Was mache ich, wenn ich viel zu schnell die Autobahnausfahrt nehme?Und wie gut gehe ich unter Zeitdruck mit solchen Situationen um? Das und noch viel mehr,lernt ihr bei unserem Fahrsicherheitstraining!

TTeerrmmiinn:: 14. April 2018

12 bis 15 Personen mit dem Basic-Kurs

KKoosstteenn::

TTeeiillnneehhmmeerrIInnnneenn::

Verdiener 15,- €; Nichtverdiener 10,- €

Verkehrsübungsgelände in HaiterbachOOrrtt::

MMiittaarrbbeeiitteerr:: Miriam Schröter und KVW Calw (mehr Infos unter www.kvw-calw.de)

AAnnmmeellddeesscchhlluussss:: 22. März 2018

Das Fahrsicherheitstraining kann sowohl mit dem eigenen PKW als auch einem Kleinbus (z.B. mit den Jugendwerksfahrzeugen) absolviert werden. Voraussetzung ist, schon mal einenBasic-Kurs gemacht zu haben.Nach den vier Stunden Fahrsicherheitstraining mit Theorie und Praxis, inklusive einer kleinen Kaffeepause, seid ihr bestens vorbereitet um bei gefährlichen Situationen nicht in Panik zugeraten, sondern souverän euer Auto unter Kontrolle zu bekommen.

Wir versprechen euch einen tollen Tag mit viel Spaß und hilfreichen Übungen!

Erste - Hilfe - Kurs

Carina Maier

Badstr. 27 in Calw

Für Mitarbeiter der Kirchengemeinde kostenlos (Kosten übernimmt die BG) ansonsten 40,-€

mindestens 10 - maximal 15 Personen

05. Mai 2018 von 9 - 17 Uhr

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Anmeldeschluss: 24. April 2018

NOTFALL - Was muss ich tun?Wie helfe ich anderen, wenn es ihnen nicht gut geht?

Wann lege ich einen Verband an und wie?Wann brauche ich den Rettungsdienst?

Was ist HLW und wie funktioniert eigentlich ein AED?

Mit all diesen Fragen beschäftigen wir uns beim Erste Hilfe Kurs. Mit vielen Übungen, praktischen Beispielen (echten geschminkten Verletzungen) und Spaß wollen wir gemeinsam an einem Tag ein Grundwissen erlangen, was beieinem Notfall zu tun ist und wie man schnellstmöglich Hilfe leisten kann. Du hast Interesse oder willst dein Wissen wieder auffrischen? Dann bist du hier genau richtig! DieserKurs ist von der Fahrerlaubnisbehörde anerkannt (für deinen Führerschein verwendbar!)

Für Verpflegung ist gesorgt. Mitzubringen sind bequeme Kleidung und Schreibzeug!

© medienREHvier.de  Helga Brunsmann

Schulungen mit / in / für Gemeinden

Verdiener 15,- €; Nichtverdiener 10,- €

Ihr seht: Alles ist möglich. Wenn wir keinen eigenen Referenten haben, finden wir einen. Werbematerial erstellen wir, ihr bewerbt die Veranstaltung vor Ort, und wir bezirksweit.Interesse? Dann fragt uns an! Wir freuen uns darauf!

Kontaktperson/Ansprechpartner: Laura Roller (Mail: [email protected])

Weil ihr selbst am besten wisst, was ihr braucht, kommen wir zu euch ins Gemeindehausoder an einen anderen Ort – und ihr bestimmt den Inhalt.So sind wir beispielsweise im April in der Kirchengemeinde Simmozheim mit einemSchulungsabend zu Gast. (siehe Seite 21)Wir bieten Schulungsabende bei euch in der Gemeinde. Zu welchem Thema? Das entscheidet ihr. Wir sind da ganz offen. Nicht immer haben wir einen geeigneten Referenten in unseren eigenen Reihen, aber wir versuchen in unserem Netzwerk eine Möglichkeit zu finden.Beispiele für Themen gefällig? Flüchtlinge

in evangelischer Jugendarbeit?

 #Flyer/Plakate #schön? #ansprechend? # informativ?

Seelsorge bei

Jugendlichen

Lebensmittel für

Freizeiten:

‐Allergien‐Nachhaltigkeit

‐Planung

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Grundkurs für junge Mitarbeiter 2018Endlich Jungscharmitarbeiter – schon länger im Team – oder (wieder) neu eingestiegen? Du interessierst dich für evangelische Jugendarbeit – möchtest mit uns als MitarbeiterIn auf eineKinderfreizeit und ein Grundlagenwissen wäre dafür hilfreich?

Dann haben wir das passende Angebot für dich: Unseren Grundkurs!An acht Tagen, verteilt auf drei Blöcke, lernen wir die wichtigsten Grundlagen der Jugend-arbeit kennen.

• Was ist die Motivation meiner Arbeit? – Wie gehe ich es an? • Was steht denn da? – vom Bibeltext zur Andacht • Wer, Wie, Wo, Was, Wann? – Programmplanung • Warum „spielen“, und was ist das überhaupt? - Spielpädagogik • Rechte & Pflichten –Verantwortung & Aufsichtspflicht • Persönlichen Glauben stärken

Der Grundkurs für dich – damit du gestärkt in der Jugendarbeit durchstarten kannst!

16. – 18. 11.2018, Schulungstag im Januar 2019 & 24. - 27. April 2019 (Die Anmeldung gilt für alle drei Termine)

95,- € für alle drei Termine.

Laura Roller und Team

max. 45. Jugendliche ab ca. 14 Jahren

Freizeitheim "Alte Säge" in Breitenberg; Schulungstag in Calw

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Anmeldeschluss: 22. Oktober 2018

Angebote für TeenagerV

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© medienREHvier.de  Anna Janzen

Neben Freizeiten, Schulungen, Konfi-Camp gibt es im EJW Bezirk Calw auch noch andere Angebote für Teenager. Auf dieser Seite findet sich eine Auswahl. Aktuellere Infos finden sich auf unserer Homepage (www.ejw-calw.de)

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Schülermittagessen

Teens auf

dem Fluss

Ausflug ins SpaßbadSamstag,

24.02.2018Kanufahren auf

der Nagold

weils`s einfach

Spaß macht :-)

Sonntag

09.09.2018

Dienstags 12:45 - 13:45 Uhr gibt`s im unteren JugendraumMittagessen für alle die wollen.

Kosten: 2,-€ pro EssenOrt: Haus der Kirche

Badstr. 27, Calw

Veranstaltungen 2018Januar

bis 06.01.18 verschiedene Winterfreizeiten27.01.18 Sa. Schulungstag in Calw27.01.18 Sa. KICK-Jugendgottesdienst in

Calw - 18 Uhr

Februar22.02.18 Do. Lehrerfortbildung 23.02.18 Fr. Kinderdisco in Neubulach24.02.18 Sa. Teensaktion25.02.18 So. KICK-Jugendgottesdienst in

Unterhaugstett - 18 Uhr

März09.03.18 Fr. Delegiertenversammlung10.03.18 Sa. Arbeitseinsatz & Mitgliederversammlung

in Breitenberg09.-11.03.18 Schaff- & Spiel in Breitenberg25.03.18 So. KICK-Jugendgottesdienst in

Oberreichenbach - 18 Uhr30.03.18 Fr. Ökumenischer Kreuzweg der Jugend

April04.-07.04.18 Grundkurs 1b in Breitenberg 14.04.18 Sa. Fahrsicherheitstraining in Haiterbach22.04.18 So. KICK-Jugendgottesdienst in

Calw - 18 Uhr

Mai01.05.18 Di. Music-Brunch in Breitenberg05.05.18 Sa. Erste-Hilfe-Kurs26.-03.06.18 Taizé31.05.-03.06.18 Westweg

Juni08.-10.06.18 Vater-Kind-Wochenende 10.-14.06.18 Zirkuswoche in Breitenberg22.-24.06.18 Kinder-Aktion-Wochenende -27-

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Infos zum Freizeitheim"Alte Säge" in Breitenbergwww.freizeitheim­breitenberg.de 

Veranstaltungen 2018September

08.09.18 Sa. Reflektion und Grillen in Breitenberg09.09.18 So. Teens auf dem Fluss in Calw29.09.18 Sa. Arbeitseinsatz in Breitenberg

Oktober

November16.-18.11.18 Grundkurs in Breitenberg27.11.18 Di. Orangenaktion

Dezember23.12.18 So. Liturgische Nacht

Juli13.-15.07.18 Konfi-Camp in Breitenberg23.07.18 So. Aussendung im Gottesdienst am

Jungscharhüttle Calw27.07.-03.08.18 KiFreiBrei 103.08.-12.08.18 Mädchenfreizeit29.07.-09.08.18 Zeltlager in den Vogesen

August03.08.-12.08.18 Mädchenfreizeit04.08.-11.08.18 KiFreiBrei 205.08.-16.08.18 Zeltlager am Belchen17.08.-28.08.18 Freizeit am Lago31.08.-07.09.18 Kinderfreizeit im Enztal

Infos zur

Jugendkirche

Choy

www.churchofyou

th.de 

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ChurchnightFreitag, 26.10.2018

große, kleine, lang-, kurz-, bunthaarige, ruhige und laute Menschen, …Evangelische, Katholiken, Nichtgetaufte, Andersdenkende, ....Menschen mit und ohne Behindertenausweisden Durchschnittstyp, den Streber, die Obercoole, den Einzelgänger, ....Leute mit und ohne deutschen Pass.

Fehlt das Geld für eine Freizeit, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!Wir wollen in unserer Jugendarbeit, auch bei unseren Freizeiten integrative Angebote schaffen. Braucht ein junger Mensch besondere Unterstützung auf Grund gewisser Einschränkungen (z.B. Allergien, Handicaps, ….), suchen wir gerne nach Möglichkeiten diesem gerecht zu werden. Je nach Rahmenbedingungen (Teamkapazität, Haus, ...) und Art der Einschränkung werden individuelleEntscheidungen nach Absprache getroffen.

Fragen Sie einfach nach!

AAnnmmeellddeehhiinnwweeiissSollten bei einzelnen Freizeiten bis zum Montag, 08. Januar 2018 mehr Anmeldungen vorliegen als Freizeitplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe durch Verlosung. Nach diesem Termin ist die Reihenfolge des Posteingangs entscheidend. Anmeldungen sind nur schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular als Datei in einer Email, per Fax und per Post möglich. Reservierungen per Telefon und als formlose E-Mail sind grundsätzlich nicht möglich.

Unsere Freizeiten sind für....

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Schöpfung bewahrenDie Schöpfung zu bewahren sehen wir im Jugendwerk als einen wichtigen Teil unseres christlichen Auftrags an. Dies ist im fünften Punkt unserer Leitlinien unter der Überschrift „Herausforderungen annehmen“ festgehalten.

Das ist einer der Gründe warum wir uns an der Initiative und Aktion „Prima Klima“ beteiligen.

„Prima Klima“ plant und realisiert weltweit Baumpflanzungen und Aufforstungen. Somit soll versucht werden, entstandene CO2 Emissionen zu neutralisieren.

Wir errechnen bei jeder Freizeit den Energieaufwand, können dann das Kohlendioxidaufkommen ermitteln, wissen wie viele Bäume dafür benötigt werden, um diesen CO2 Aufwand auszugleichen und wir wissen auch, was diese Pflanzung kosten wird. Dementsprechend wird pro Freizeitplatz ein „Prima Klima“-Betrag in Höhe von 1,-€ bis 6,- € festgelegt, der am Ende der Freizeitsaison in einer Summe dieser Initiative „Prima Klima“ weitergegeben wird. Wirwollen damit zumindest einen kleinen Beitrag zur Schöpfungsbewahrung leisten.

Weitere Informationen zum Thema und über die Arbeit von „Prima Klima“ findet man im Internet unter www.prima-klima-weltweit.de. Auf dieser Homepage ist auch ein CO2 Rechner zu finden.

MitarbeitDu hast Lust, dich als Mitarbeiter bei uns oder einer bestimmten Veranstaltung / Freizeit einzubringen? Wunderbar!Das freut uns! Und es ist eine gute Entscheidung, denn auch du wirst davon sicher profitieren.

Für unsere Freizeiten möchten wir, dass Mitarbeiter beim Grundkurs oder etwas Vergleichbarem mitgemacht haben.Vielleicht solltest Du Dich dieses Jahr dazu anmelden, um dann nächsten Sommer mitzumachen?Bei anderen Veranstaltungen oder als Küchen-Mitarbeiter ist es einfacher… Melde dich einfach früh genug bei uns imJugendwerk oder bei dem/der Verantwortlichen direkt. Dann schauen wir, ob im Team noch Platz ist, und ob es zudir passt!

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Wichtige Hinweise & ReisebedingungenLiebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer,wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden "Wichtigen Hinweise" und "Reisebedingungen", ohne die es deshalb leider nicht geht, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie deshalb aufmerksam die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen - nachstehend "TN" (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt - und uns - nachstehend "RV" (Reiseveranstalter) bzw. "FL" (Freizeitleiterin/Freizeitleiter) genannt - abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der §§651a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für RV (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.

Wichtige Hinweise1. Reiseveranstalter (RV)RV ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Calw als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen kirchlichen Körperschaft "Evangelische Landeskirche in Württemberg". Der RV wird vertreten durch die 1. Vorsitzende Madeleine Seydt und ist erreichbar über folgende Korrespondenzadresse:Evang. Jugendwerk Bezirk Calw, Badstr. 27, 75365 Calw, Tel.: 07051/12435, Fax: 07051/9269202. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Freizeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unternehmungen und am Programm teilnehmen.3. Anmeldung und AnmeldebestätigungDie Anmeldung muss für jede Person einzeln auf dem Anmeldeabschnitt erfolgen. Weitere Freizeitprospekte und Anmeldeabschnitte sind beim RV erhältlich. Anmeldungen sind nur schriftlich möglich und werden nach dem zeitlichen Eingang bei uns berücksichtigt. Telefonische Reservierungen, sowieReservierungen per E-Mail sind nicht möglich.4. Rechnung/Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Rechnung, die gleichzeitig auch die Anmeldebestätigung ist. Die Zahlung des Reisepreises ist entsprechend Ziffer 3 unserer Reisebedingungen fällig. Die Einzahlungen für die Freizeiten sind auf unserer IBAN DE35 6665 0085 0000 0685 35 bei der Sparkasse Pforzheim/Calw (BIC PZHSDE66XXX) vorzunehmen. Bitte vermerken Sie bei der Zahlung die jeweilige Freizeitund den Namen des TN.5. Umfang der LeistungenIm Preis inbegriffen sind - sofern in der konkreten Freizeitausschreibung nichts anderes angegeben ist - die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (wenn nicht anders benannt drei Mahlzeiten) und ggfs. Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt in Abhängigkeit des jeweiligen Freizeittyps und ist in der Ausschreibung angegeben. Soweit der RV, bzw. die von ihm eingesetzten FL vor Ort verschiedene Angebote (z.B. Ausflüge, Skipässe usw.) vermitteln, handelt es sich dabei um (lediglich vermittelte) Fremdleistungen nach Maßgabe von Ziffer 9.2 der Reisebedingungen.6. VersicherungenBei Reisen ins Ausland hat der RV für die Teilnehmenden eine Unfall- und Auslandskrankenversicherung abgeschlossen. Bei Inlandsfreizeiten haben alle Teilnehmenden die Versicherungskarte der Krankenkasse mitzunehmen. Nicht im Reisepreis beinhaltet ist eineReisegepäckversicherung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. 7. FahrtDie Reisen führen wir - wenn nichts anderes vermerkt ist - jeweils ab Calw durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben  sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.8. ReiseausweiseFür Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis/Kinderausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens 6 Monate gültig sein. Soweit weitere Vorschriften zu beachtensind, werden diese in der jeweiligen Freizeitausschreibung genannt.9. ZuschüssePreisermäßigung für Kinder und Jugendliche aus kinderreichen und finanziell schwächeren Familien kann auf Antrag gewährt werden. Es gibt die Zuschussmöglichkeit über den Landesjugendplan. Hier ist die Bewilligung von Verdienst und Anzahl der Personen im Haushalt abhängig.Der Tagessatz  des Zuschusses beträgt z. Zt. 7,50 €. Bei Stellung eines Antrages ist dies auf der Anmeldung deutlich zu vermerken. Die Anträge müssen dem RV mindestens vier Wochen vor Freizeitbeginn vorliegen. Weiter verfügt der RV über einen Fonds, der eine direkteBezuschussung bei Bedarf im Einzelfall ermöglicht. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder kreuzen Sie das Feld auf der Anmeldung an. -31-

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Reisebedingungen1. Anmeldung / Vertragsabschluss1.1 Mit der Anmeldung, welche ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der TN (soweit dieser minderjährig ist, durch seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen) dem RV den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller darin und im Reiseprospekt enthaltenen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular vom Minderjährigen und dem/den beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.1.2 Der Reisevertrag mit dem TN und - bei Minderjährigen mit seinen gesetzlichen Vertretern - kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des RVan den TN und seine gesetzlichen Vertreter zustande.2. Leistungen2.1 Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Anmeldebestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den "Wichtigen Hinweisen" im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfügung gestellt werden.2.2 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einerausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.2.3 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften), Reisevermittler und FL sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnahmebestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrücklichediesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich.3. Zahlung3.1 Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Calw unterliegt als unselbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche - welche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist - nicht der Verpflichtung der Reisepreissicherung. Es besteht daher auch nicht die Pflicht zur Übergabe eines sogenanntenSicherungsscheines.3.2 Nach Zugang der Teilnahmebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von maximal 20% des Freizeitbetrages zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Freizeitbeginn zu bezahlen. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung desTeilnehmerbeitrages. 3.3 Wird die Reise abgesagt (vgl. Ziffer 7.2), so erstattet der RV die geleisteten Zahlungen.3.4 Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehalterecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtungdes Veranstalters. 4. Rücktritt der/des TN4.1 Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittserklärung soll schriftlicherfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.

Wichtige Hinweise & Reisebedingungen

4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlichmöglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu:Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 %vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 %ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.4.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachteKostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.4.4 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.4.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen,unberührt.4.6 Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. Der TN bleibt in diesem Fall unterBerücksichtigung von Ziff. 4.4 zur Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet.

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5. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald undsoweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN6.1 Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet.6.2 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§651d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er auftretende Störungen und Mängel sofort dem vom RV eingesetzten FL anzeigt und Abhilfe verlangt. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht,wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.6.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren, Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (FL, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4 Leistungsträger, örtliche Agenturen, FL und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüchenamens des RV anzuerkennen. 6.5 Die gesetzliche Obliegenheit des TN nach § 651g Abs.1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit dem RV abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift erfolgen.7. Rücktritt und Kündigung durch den RV7.1 Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leiter verstößt. Der/die FL ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. Bei Minderjährigen ist er berechtigt, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen auf Kosten des TN den Reisevertrag zu kündigen. In beiden Fällen behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

Wichtige Hinweise & Reisebedingungen

7.2 Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgenderBestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:a) Bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zu drei Wochen vor Reisebeginn. Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.b) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.c) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung desRV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen.8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen8.1 Der RV informiert im Freizeitprospekt über die Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des TN begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Personalausweis/Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nichtberücksichtigt werden, soweit sie dem RV nicht ausdrücklich vom TN mitgeteilt worden sind.8.2 Der RV wird den TN über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.8.3 Soweit der RV seine Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich der RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Der RV haftet jedoch selbst dann nicht  für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen, wenn er im Einzelfall derenBeschaffung übernommen hat.8.4 Soweit aus den genannten Vorschriften dem TN Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so berechtigt ihn dies nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn der RV seinerseits  zur Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von ihm zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche des TN im Falleschuldhaften Verhaltens des RV bleiben unberührt.

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9. Haftung9.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der RV füreinen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.9.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Skipässe, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oderOrganisationspflichten des RV ursächlich geworden sind.10. Verjährung, Datenschutz10.1 Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber dem RV, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des TN aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem TN und dem RV Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monatenach dem Ende der Hemmung ein.10.2 Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst, nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben.11. Rechtswahl und Gerichtsstand11.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen RV und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.2 Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.3 Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.11.4 Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. 11.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem TN unddem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des TN ergibt oderb) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der TNangehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Für Anmeldungen ab dem 1. Juli 2018 schicken wir die dann gültige Version der "Wichtigen Hinweise & Reisebedingungen" zu.

Unsere Freizeiten werden unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Calw Tel: 07051 / 12435Badstr. 27 Fax: 07051 / 92692075365 Calw Mail: [email protected]

Home: www.ejw-calw.de

Wichtige Hinweise & Reisebedingungen

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ANMELDUNG für Freizeiten, Veranstaltungen und Schulungen - bitte nur für eine Person verwenden -

Hiermit melde ich_________________________________________________________________________Vor- und Nachname in Druckschrift

mich/ meinen Sohn/ meine Tochter

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_______________________________________________________________________________Telefon M@il

zu folgenden Angeboten an: Die Reisebedingungen wurden zur Kenntnis genommen und anerkannt. Ich erkläre durch meine Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angemeldete Person denWeisungen der Freizeitleitung nachkommen werde/wird.

Vegetarier: Ja NeinBemerkung/ Hinweis auf evtl.Krankheiten, Handicap _______________________________________________________________________________Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift beider Erziehungsberechtigten (bei unter 18-Jährigen) oder

ich versichere, allein sorgeberechtigt zu sein.Datum_____________________________ Bitte senden Sie mir den Zuschussantrag für finanziell schwache Familien zu.

Evangelisches Jugendwerk

Bezirk Calw

Badstr. 27

75365 Calw

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LLeeiittlliinniieennEvangelisches Jugendwerk Bezirk Calw

Glaube lebenDie Grundlage unseres Handelns ist das Vertrauen auf Gott. Wir tragen dazu bei, dass seine Liebe in unserer Welt erkennbar wird und laden Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu einem persönlichen Glauben ein.

Gemeinschaft erlebenWir sind miteinander unterwegs, erleben Gemeinschaft und schöpfen daraus Kraft.

Erfahrungen ermöglichenWir bieten Raum für prägende Erfahrungen durch das Zusammenwirken von Abenteuer, Grenzerlebnissen, Spaß und gelebtem Glauben.

Persönlichkeit fördernWir nehmen junge Menschen in ihrer Einzigartigkeit wahr. Wir fördern ihre soziale und fachliche Kompetenz und begleiten sie durch die Höhen und Tiefen ihrer Entwicklung.

Herausforderungen annehmenWir stellen uns den gesellschaftlichen Herausforderungen und tragen dazu bei, Menschen aus unterschiedlichen Lebenswelten zu verbinden und unsere Umwelt zu bewahren.