Waldbrände 2018 im Land Brandenburg · 2.3 Brände auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz...

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Waldbrände 2018 im Land Brandenburg Bericht des Ministeriums des Innern und für Kommunales

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Waldbrände 2018

im Land Brandenburg

Bericht des Ministeriums des Innern und für Kommunales

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Waldbrände 2018 im Land Brandenburg

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................... 3

1. Einleitung .......................................................................................................................................... 5

2. Wesentliche Waldbrände in 2018 ........................................................................................................ 5

2.1 Brände auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz „Lieberoser Heide“ ............................................. 6

2.2 Brand bei Fichtenwalde .............................................................................................................. 7

2.3 Brand auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz „Jüterbog West“ .................................................. 7

2.4 Brand um Treuenbrietzen ........................................................................................................... 7

3. Analyse der Ereignisse ....................................................................................................................... 9

3.1 Führung, Einsatz und Organisation .............................................................................................. 9

3.1.1 Führungsstrukturen ................................................................................................................ 9

3.1.2 Koordinierungszentrum Krisenmanagement der Landesregierung ............................................ 10

3.2 Brandbekämpfung auf Kampfmittelverdachtsflächen ................................................................... 11

3.3 Zusammenarbeit mit den Forstbehörden .................................................................................... 12

3.4 Personal ................................................................................................................................. 13

3.5 Technik ................................................................................................................................... 14

3.5.1 Technik für die bodengebundene Waldbrandbekämpfung ........................................................ 14

3.5.2 Technik für die luftgebundene Einsatzunterstützung in der Waldbrandbekämpfung .................... 15

a. Hubschrauber der Bundespolizei (Bundespolizeifliegerstaffel) ...................................................... 15

b. Hubschrauber der Bundeswehr ................................................................................................. 16

c. Hubschrauber der Landespolizei ............................................................................................... 17

d. Drohnen .................................................................................................................................. 17

e. Löschflugzeuge ....................................................................................................................... 18

3.6 Kommunikation und Taktik ........................................................................................................ 19

3.7 Persönliche Schutzausrüstung .................................................................................................. 20

3.8 Ausbildung .............................................................................................................................. 21

3.9 Verfahren zur Anforderung unterstützender Einheiten ................................................................. 22

3.9.1 Verfahren zur Anforderung von KatS-Einheiten ....................................................................... 22

3.9.2 Verfahren zur Anforderung von Luftfahrzeugen ....................................................................... 22

3.10 Kosten .................................................................................................................................... 22

4. Fazit ............................................................................................................................................... 23

5. Anlagen .......................................................................................................................................... 24

6. Quellen ........................................................................................................................................... 24

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Waldbrände 2018 im Land Brandenburg

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Abkürzungsverzeichnis

AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Brandenburgs AFKzV Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile

Verteidigung des AK V AK V Arbeitskreis V der IMK ASBB Autorisierte Stelle Digitalfunk des Landes Brandenburg BAB Bundesautobahn BAR Landkreis Barnim BbgBKG Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz

des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastro-phenschutzgesetz – BbgBKG)

BF Berufsfeuerwehr BMI Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat BSE Brandschutzeinheit CBRN Chemisch, biologisch, radioaktiv, nuklear DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DIN Deutsches Institut für Normung e.V. DMO Direct Mode Operation DLRG e.V. Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft e.V. EE Landkreis Elbe-Elster EU Europäische Union ELW Einsatzleitwagen EN Euronorm GTLF Großtanklöschfahrzeug HuPF Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutz-

bekleidung HVL Landkreis Havelland FF/O Frankfurt (Oder) IuK Information und Kommunikation IMK ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder IRLS Integrierte Regionalleitstelle

KampfmV Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg)

KatSV Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung – KatSV)

KGS Koordinierungsgruppe des Katastrophenschutzstabes der Landesregierung KKM Koordinierungszentrum Krisenmanagement der Landesregierung KMBD Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Brandenburg LFB Landesbetrieb Forst Brandenburg LDS Landkreis Dahme-Spreewald LFV e.V. Landesfeuerwehrverband Brandenburg e.V. LMBV Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau – und Verwaltungsgesellschaft LOS Landkreis Oder-Spree LSTE Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz

des Landes Brandenburg LWaldG Waldgesetz des Landes Brandenburg MdF Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg MEE Modulare Einsatzeinheit MIK Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

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Waldbrände 2018 im Land Brandenburg

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MLUL Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

MoFüst Mobile Führungsunterstützungsstäbe MOL Landkreis Märkisch-Oderland OHV Landkreis Oberhavel PM Landkreis Potsdam-Mittelmark PSA Persönliche Schutzausrüstung SPN Landkreis Spree-Neiße TEL Technische Einsatzleitung TF Landkreis Teltow-Fläming THW Bundesanstalt Technisches Hilfswerk TLF Tanklöschfahrzeug WaldBrSchVO MV Verordnung zur Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden (Wald-

brandschutzverordnung – WaldBrSchVO) des Landes Mecklenburg- Vor-pommern

ZDPol Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

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Waldbrände 2018 im Land Brandenburg

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1. Einleitung Im vorliegenden Bericht werden die Folgen der zahlreichen Großwaldbrände im Sommer 2018 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Waldbrandkonferenz im Oktober 2018 ausgewertet. Die Grund-lage dafür bilden die dem Referat 34 vorliegenden (in Teilen auch mündlichen) Informationen und Unter-lagen. Dabei werden Probleme und Schwerpunkte beschrieben und zukünftige Lösungsansätze, die den vorbeugenden und abwehrenden Waldbrandschutz betreffen, skizziert. Dazu hatte sich im Dezember 2018 eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der entsprechenden Inte-ressenvertretungen (LFV e. V., Kreisbrandmeister und AGBF) konstituiert. Das Land Brandenburg mit ca. 1 Mio. ha Wald (entspricht ca. 37 % der Landesfläche) gehört aufgrund des kontinental geprägten Klimas, der sandigen Böden, der geringen jährlichen Niederschlagsmenge und der Hauptbaumart Kiefer (Pinus sylvestris) zu den besonders waldbrandgefährdeten Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland. Nicht nur die Großwaldbrände des Jahres 2018, sondern auch die letztjährigen Waldbrandstatistiken des Bundes zeigen deutlich, dass das Land Brandenburg hinsichtlich der Anzahl der Waldbrände und der Gesamtschadensfläche eine Sonderstellung im Vergleich zu anderen Bundesländern einnimmt. Ein aus der Sicht des abwehrenden Waldbrandschutzes besonders zu berücksichtigender Aspekt ist, dass neben den ca. 200.000 ha militärisch genutzten bzw. Konversionsflächen auf Brandenburger Territorium noch immer ca. 350.000 ha zivil genutzte Fläche unter Kampfmittelverdacht stehen. Davon sind ca. 280.000 ha Wald betroffen, das sind etwa 34 % der Gesamtwaldflächen in Brandenburg1. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf den ehemaligen Truppenübungsplatz „Jüterbog West“ im Landkreis Teltow Fläming, den ehemaligen Truppenübungsplatz „Lieberoser Heide“ im Landkreis Dahme-Spreewald und die ehemaligen militärischen Übungsflächen in der Wittstocker Heide im Land-kreis Ostprignitz-Ruppin hinzuweisen. Ein weiterer Aspekt sind die Folgen der Herbst- und Winterstürme 2017/18 "Xavier", "Herwart" und „Friederike“. Sie führten in Deutschland zu sehr hohen Schäden. Das Schadholzaufkommen lag bei 1,3 Mio. m3 in Brandenburg. Die Aufarbeitung der Schäden wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Damit befinden sich zurzeit große Mengen an trockener Biomasse in den Wäldern Brandenburgs, die eine erhebliche Brandlast bilden.

2. Wesentliche Waldbrände in 2018 Das Jahr 2018 war mit 512 Waldbränden und einer betroffenen Waldfläche von 1.674 ha ein Ausnah-mejahr. Die Ausmaße dieser Schadfläche wurden letztmalig im Jahr 1983 erreicht. Die Ausnahmesitu-ation bestand vor allem in der Größe der Waldbrände. 11 Brände waren größer als 10 ha, davon vier größer als 100 ha. Die Fläche dieser 11 Brände machte 88 % der Gesamtschadensfläche aus. Der wirtschaftliche Schaden wird auf ca. 11 Mio. € geschätzt.2

Die Ereignisse des Sommers 2018 bestätigen, dass Brandenburg auch im europäischen Kontext eine der Regionen mit dem höchsten Waldbrandrisiko3 darstellt.

1 Quelle: Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage Nr. 3860 des Abgeordneten Peter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/9477.

2 Quelle: Artikel SVZ- Prignitzer v. 02.01.2019- Presseerklärung MLUL

3 Anm.: Risiko = Schadensausmaß x Eintrittswahrscheinlichkeit

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Im Jahr 2018 traten insbesondere folgende Waldbrände auf, die in Art, Umfang und Auswirkungen die Ausmaße für Großschadenereignisse im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 BbgBKG erfüllen:

05.07.2018 - 10.07.2018 Brände auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz „Lieberoser Heide“, 26.07.2018 - 29.07.2018 Brand bei Fichtenwalde, 25.07.2018 - 29.07.2018 Brand auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz „Jüterbog West“, 23.08.2018 - 31.08.2018 Brand um Treuenbrietzen, 27.08.2018 - 28.08.2018 Brand auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz „Lieberoser Heide“, 10.09.2018 - 22.09.2018 Brand auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz „Lieberoser Heide“. Bei diesen Einsätzen handelte es sich um Großwaldbrände, die über Tage andauerten und die Einsatz-kräfte bei der boden- und/oder luftgebundenen Schadensbekämpfung in hohem Maße forderten.

2.1 Brände auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz „Lieberoser Heide“ 1. Im Zeitraum vom 5. bis 10. Juli 2018 kamen im Rahmen der Waldbrandbekämpfung insgesamt 71

Einsatzfahrzeuge und 584 Einsatzkräfte der Feuerwehr, des KatS, des Landesbetriebes Forst und des THW zum Einsatz. Eingebunden waren die Landkreise Spree-Neiße, Elbe-Elster und Ober-spreewald-Lausitz. Außerdem wurde der Einsatz durch fünf regionale Unternehmen unterstützt.

2. Am 27. August 2018 wurde der Integrierten Regionalleitstelle Lausitz ein Brand in der Lieberoser

Heide (LDS/SPN) gemeldet. Er erstreckte sich auf einer Fläche von insgesamt sieben Hektar. Bei den Löscharbeiten, die bis zum 29. August 2018 andauerten, kamen insgesamt 80 Einsatzkräfte, 24 Einsatzfahrzeuge sowie Hubschrauber der Bundespolizei und der Bundeswehr zum Einsatz.

Als problematisch erwiesen sich bei der Bewältigung dieser Einsatzlage die mangelnde Ver-sorgung mit Löschwasser, das über weite Wegstrecken transportiert werden musste, sowie der Um-stand, dass eine mit Kampfmitteln belastete Fläche betroffen war.

3. Am 10. September 2018 kam es im Bereich der Lieberoser Heide erneut zu einem Wald-

brandereignis. Der Brand weitete sich zunächst bis auf eine Größe von zehn Hektar aus. An einer zweiten Brandstelle, Ödland und Grasfläche, waren ab dem 11. September 2018 sogar bis zu 200 ha betroffen. Bei den Löscharbeiten kamen erneut Hubschrauber der Bundespolizei sowie der Bun-deswehr zum Einsatz. Außerdem befanden sich 30 Einsatzkräfte vor Ort, um gemeinsam mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) einen Wundstreifen von 400 Metern Länge und fünf Metern Breite zu schaffen.

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2.2 Brand bei Fichtenwalde Im Bereich der BAB 9 kam es am 26. Juli 2018 zu einem Waldbrandereignis auf einer Fläche von 32,2 ha. Der Brand bedrohte die Gemeinde Fichtenwalde (PM). Die Evakuierung der rund 2.300 Ein-wohner wurde kurzzeitig in Erwägung gezogen. Der Brand konnte durch eine massive Konzentration von Kräften und Mitteln eingedämmt werden. Die Löscharbeiten wurden aufgrund des Kampfmittelver-dachts und der Probleme bei der Versorgung mit Löschwasser erschwert. Die Löschwasserversorgung wurde über eine Strecke von vier Kilometern mit Unterstützung durch Hochleistungspumpen aus Nie-dersachsen (Berufsfeuerwehr Braunschweig) und Sachsen-Anhalt (Berufsfeuerwehr Magdeburg) si-chergestellt. Insgesamt waren 207 Einsatzkräfte (Einsatzleitung, THW, Rettungsdienst, Brandschutz-einheiten LDS und OHV, Löschpanzer, Bergepanzer, Wasserwerfer der Polizei, ASBB, Hubschrauber der Bundeswehr) beteiligt.

2.3 Brände auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz „Jüterbog West“ Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz „Jüterbog West“ brannte eine Fläche von ca. 555 ha, davon 255 ha im Zeitraum vom 25. bis 29. Juli 2018 und 300 ha vom 23. bis 25. August 2018. Aufgrund der nahezu optimal verlaufenden Löscharbeiten durch den Hubschrauber der Bundespolizei und des dre-henden Windes, der das Feuer wieder auf die abgebrannte Fläche trieb, konnte der Brand unter Kontrolle gebracht werden. Wegen der Munitionsbelastung konnten die Löschmaßnahmen nur von den geräumten Wegen aus erfolgen.

2.4 Brände um Treuenbrietzen Der Waldbrand im Bereich Treuenbrietzen wurde am Mittag des 23. August 2018 gemeldet. Während dieses Brandes waren in der größten Ausdehnung ca. 334 ha Fläche betroffen, die sich dabei auf das Gebiet zwischen folgenden Ortsteilen erstreckte:

- Frohnsdorf (PM) im Norden, - Lindow (TF) im Süden und - Klausdorf im Osten.

Die Ortschaften Klausdorf, Tiefenbrunnen und Frohnsdorf (insgesamt 550 Einwohner) mussten eva-kuiert werden. 21 Einwohner wurden in der Stadthalle Treuenbrietzen untergebracht und betreut. Alle anderen Einwohner kamen bei Freunden und Bekannten unter. Die Evakuierung von Frohnsdorf wurde am 24. August 2018, um 12:00 Uhr aufgehoben. Die Bewohner von Klausdorf und Tiefenbrunnen konnten am 25. August 2018 ab 20:00 Uhr in ihre Häuser zurückkehren. Die gesamte Waldbrandlage im Bereich Treuenbrietzen dauerte bis zum 31. August 2018 an. Insgesamt waren ca. 3.700 Einsatzkräfte mit Brandschutzeinheiten (BSE) und diversen Sondereinsatzmitteln aus nahezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs im Einsatz. Eingesetzte Kräfte der öffentlichen Feuerwehren und der Einheiten des Katastrophenschutzes des Landes Brandenburg: - Brandschutzeinheiten (BSE) aller Landkreise, teilweise mehrfach (HVL, EE, LOS, OHV), - Schnelleinsatzgruppen Führungsunterstützung aus sieben Landkreisen (LOS, HVL, EE, OSL, LDS,

BAR, MOL),

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- Schnelleinsatzgruppen Verpflegung aus vier Landkreisen (BAR, LDS, LOS, TF), - Schnelleinsatzgruppen Betreuung aus dem Landkreis Barnim und der Stadt FF/O, - THW (Sicherstellung von Treibstoffversorgung und Beleuchtung).

Einsatz von Sondertechnik: - Traktoren mit Forstpflügen, - Hubschrauber zur Brandbekämpfung aus der Luft (Bundespolizei, Bundeswehr), - Hubschrauber zur Erkundung (Landespolizei), - Pionierpanzer Dachs der Bundeswehr, - Lösch- und Bergepanzer eines privaten Unternehmens, - Satellitengestützte mobile Basisstation der Bereitschaftspolizeien.

Unterstützung von Kräften aus anderen Bundesländern: - eine Brandschutzeinheit (BSE) aus Sachsen-Anhalt (Landkreis Wittenberg), - eine Brandschutzbereitschaft der Berliner Feuerwehr und - IuK-Gruppe der Bereitschaftspolizei Berlin (Sat-mBS)

Probleme bei der Einsatzbewältigung I. Belastung mit Kampfmitteln Das Auffinden von Kampfmitteln (Weltkriegsmunition) am 25. August 2018 hatte erhebliche Auswirkungen auf die Einsatztaktik. Neben der Brandbekämpfung bildete das Schlagen von Schneisen mit dem Pio-nierpanzer Dachs der Bundeswehr einen weiteren Einsatzschwerpunkt. II. Nicht flächendeckende Versorgung mit Digitalfunk Bereits am 23. August 2018 wurden Kommunikationsprobleme mit dem Digitalfunk festgestellt. Das Problem konnte durch das Errichten einer mobilen Basisstation am Einsatzort behoben werden. Zur Beseitigung der Unterversorgung wurden Kräfte der Autorisierten Stelle Digitalfunk des ZDPol (ASBB) in den Einsatzbereich verlegt, der zu diesem Zeitpunkt unterversorgt war. In der Erstphase wurde ein zusätzlicher Funkkraftwagen (LuKW) der Bereitschaftspolizei Brandenburg an den Einsatzort verlegt, um an einem zentralen Standort kurzfristig einen Führungsfunkverkehrskreis mittels DMO-Repeater einzurichten. Zur Gewährleistung der Flächenfunkversorgung wurde am Morgen des zweiten Einsatztages die erst eine Woche zuvor ausgelieferte, satellitengestützte mobile Basisstation (Sat-mBS) der Bereitschafts-polizei Berlin in Betrieb genommen. Nach Stabilisierung der Lage wurde die Sat-mBS des Landes Bran-denburg an einem funktechnisch günstigeren Standort zum Einsatz gebracht und versorgte ab dem 28. August 2018 fortan die gesamte Einsatzfläche. III. Unzureichende Versorgung mit Mobilfunkdienstleistungen am Einsatzort Die Erreichbarkeit über Mobilfunk war am gesamten Einsatzort nur unzureichend gegeben. Um dem entgegenzuwirken, wurde zusätzlich am 24. August 2018 eine mobile Station der Deutschen Telekom AG in Betrieb genommen. Die Lage „Treuenbrietzen“ mit bis zu fünf Einsatzabschnitten erforderte ein rasches Aufwachsen von

Kräften und Mitteln. Aufgrund der Größe der betroffenen Fläche und der Bedrohung von drei Ortslagen

(Klausdorf, Frohnsdorf, Tiefenbrunnen) war die Einsatzleitung (Ebene Landkreis) gefordert, Stabsarbeit

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nach Sachgebieten4 zu organisieren. Dies erfolgte vor allem mit Unterstützung des Landesbrand-

direktors, der sich seit dem 24. August 2018 im Einsatzraum befand.

3. Analyse der Ereignisse Die Einsätze zur Bekämpfung der im Sommer 2018 aufgetretenen Waldbrände gestalteten sich komplex und erforderten hohe Anstrengungen von allen Einsatzkräften. In Auswertung der o. g. Großschadenser-eignisse zeigte sich auf allen Ebenen eine hohe Einsatzbereitschaft als Garant für die erfolgreiche Ge-fahrenabwehr. Nachfolgend werden die Einsätze aus Sicht des MIK und des MLUL auf der Grundlage der vorliegenden Informationen analysiert. Herausgearbeitete Optimierungsmöglichkeiten werden in Vorschläge gefasst, die in der im Punkt 1 genannten Arbeitsgruppe zu diskutieren, zu werten und zu untersetzen sind.

3.1 Führung, Einsatz und Organisation

3.1.1 Führungsstrukturen Die Einsatzerfahrungen, die auf dem Fachseminar „Waldbrandbekämpfung im Land Brandenburg“ am 16. Oktober 2018 in Paaren-Glien erörtert wurden, und die mündlichen Berichte des Verbindungs-personals des MIK vor Ort erfordern eine Optimierung bei der Gewährleistung einer kontinuierlichen per-sonellen Besetzung von Führungseinheiten auf allen Führungsebenen der nichtpolizeilichen Gefahrenab-wehr und beim zeitnahen Aufbau von effektiven Führungsstrukturen. Andererseits hat sich die fachliche und organisatorische Unterstützung durch das MIK und die LSTE, die Berufsfeuerwehren sowie die Brandschutzeinheiten bewährt. Diese Einsätze, die in ihrer Mehrzahl als Langzeitlagen zu betrachten sind, verdeutlichten den beste-henden Bedarf an fachlich geschultem Führungspersonal bei allen Aufgabenträgern. Vorschläge 1. Zur Unterstützung beim Aufbau von Führungsstrukturen im Rahmen der Abwehr von

Großschadenslagen und Katastrophen wird der Aufbau von mobilen Führungsunterstützungsstäben (z. B. MoFüst) angeregt. Dabei sollte auf die Erfahrungen der Vergangenheit zurückgegriffen werden. In Frage kommt dafür einerseits das Personal der LSTE, weil an der LSTE im Rahmen der Ausbildung entsprechendes Fachwissen vermittelt wird und das Personal mit realen Einsätzen Erfahrungen sammelt, mit denen es die Ausbildung anreichern kann. Andererseits ist das einsatzerfahrene Personal der Berufsfeuerwehren eine Option zur personellen Absicherung. Denkbar wäre eine Kombination beider Möglichkeiten.

2. Es wird vorgeschlagen, ein landesweites Konzept zur Organisation und Funktion von mobilen

Führungsunterstützungsstäben (MoFüst) zu erarbeiten mit dem Schwerpunkt der Gewährleistung einer kurzfristigen Verfügbarkeit von entsprechendem Personal (auch bei Langzeitlagen).

4 S 1 – S 6 gem. FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“

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3. Eine weitere Variante besteht in der personellen Unterstützung der Katastrophenschutzleitungen und der Führungsstäbe der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte durch Personal aus nicht betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten.

3.1.2 Koordinierungszentrum Krisenmanagement der Landesregierung Bei Waldbränden, die Ausmaße eines Großschadensereignisses oder einer Katastrophe aufweisen bzw. sich dazu entwickeln könnten, kommen in der ersten Einsatzphase einsatzunterstützende Tätig-keiten durch das Koordinierungszentrum Krisenmanagement der Landesregierung (KKM) im Referat 34 des MIK sowie im weiteren Einsatzverlauf durch die Koordinierungsgruppe des Katastrophenschutzsta-bes der Landesregierung (KGS) in Betracht. Aufgabe des KKM ist die Information der Landesregierung sowie die Vermittlung des unterstützenden Einsatzes von personellen und sächlichen Ressourcen auf Ersuchen der örtlich zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörde (§ 6 Absatz 2 KatSV) sowie die Ausübung der Sonderaufsicht (gemäß § 22 BbgBKG). Im Verlauf der zurückliegenden Waldbrandereignisse waren die Technischen Einsatzleitungen (TEL) vor Ort nur bedingt auskunftsfähig bzw. aufgrund der hohen Dichte an zu organisierenden Einsatz-maßnahmen/Entscheidungen so ausgelastet, dass auch telefonische Auskunftsersuchen des MIK nicht zeitnah beantwortet werden konnten. Die Zusammenarbeit mit den unteren Katastrophenschutzbehörden hat immer dann sehr gut funkti-oniert, wenn dort ein Verwaltungsstab bzw. eine Koordinierungsgruppe eingerichtet wurde. Mit einer Verstetigung dieser Vorgehensweise wird die TEL vor Ort entlastet. Vorschläge 1. Es wird vorgeschlagen, die unteren KatS-Behörden im Rahmen der Sonderaufsicht darauf hin-

zuweisen, dass die zügige Einrichtung eines Katastrophenschutz-/Verwaltungsstabes oder eines Sta-bes für Großschadenslagen bei Waldbrandereignissen, die als Großschadensereignisse zu werten sind, die Einsatzorganisation positiv beeinflussen und die Zusammenarbeit mit dem MIK wesent-lich verbessern kann.

2. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Brandschutzeinheiten (BSE) und der Regelungen zu deren

Alarmierung besteht Optimierungs- und Erörterungsbedarf. Diesem wird in einer der nächsten Kreisbrandmeister-Dienstberatungen entsprochen. Die entlastende Rolle des KKM bei derartigen Einsätzen unterstreicht die Notwendigkeit, das KKM als leistungsstarkes und kompetentes Unter-stützungs- und Koordinierungszentrum im Rahmen von komplexen Gefahrenabwehrmaßnahmen bei Großschadensereignissen, insbesondere bei Langzeit- und Katastrophenlagen, weiter perso-nell und technisch auszubauen. Hierbei kommt dem Ausbau von stabilen IuK-Strukturen eine entscheidende Bedeutung zu.

3. Zur Verbesserung der Kommunikation, der Informationsgewinnung und der qualifizierten Beratung

vor Ort wird die Entsendung eines Verbindungsbeamten durch Mitarbeiter der LSTE und/oder lageabhängig durch feuerwehrtechnisches Personal des Referates 34 angeregt.

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3.2 Brandbekämpfung auf Kampfmittelverdachtsflächen Auf den Kampfmittelverdachtsflächen besteht eine Gefährdung für die Einsatzkräfte. Mit einer Kom-plettberäumung der Liegenschaften ist auf Grund der Flächenausdehnung und den daraus resultieren-den Kosten nicht zu rechnen. Die Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die Hilfeleistung haben im Rahmen ihrer Gefah-ren- und Risikoanalyse, zu deren Erstellung sie nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophen-schutzgesetz verpflichtet sind, auch Kampfmittelverdachtsflächen zu betrachten. Der Einsatzleiter der Feuerwehr trifft seine Einsatzentscheidungen insbesondere zur Brandbekämpfung unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Gefahren‐ und Risikoanalyse, unter Beachtung der Festle-gungen der FwDV 5005 und der Informationen, die er im Rahmen des entsprechenden Einsatzes bei der Erkundung erlangen konnte und die von sachverständiger Seite (vorrangig Vertreter des KMBD) beige-bracht werden. Die Verantwortung für die Kampfmittelbeseitigung und den vorbeugenden Waldbrand-schutz obliegt den Eigentümern. Die o. g. Einsätze verdeutlichen, dass bei der Brandbekämpfung auf Kampfmittelverdachtsflächen besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen sind. In enger Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelbe-seitigungsdienst, dem Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) und den jeweiligen Eigentümern der Flächen wurden die Maßnahmen zur Waldbrandbekämpfung unter Einsatz von spezieller Löschtechnik (z. B. Hubschrauber der Bundeswehr und der Bundespolizei, Bergepanzer der Bundeswehr und Lösch- und Bergepanzer einer Privatfirma) erfolgreich durchgeführt. Vorschläge 1. Es wird vorgeschlagen, dass die Aufgabenträger ihre örtlichen und überörtlichen Gefahren- und

Risikoanalysen sowie Gefahrenabwehrplanungen unter dem Aspekt der Brandgefährdung von Veg-etationsflächen (speziell auf Kampfmittelverdachtsflächen) sowie die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und die dafür erforderliche Sondertechnik und -ausrüstung überprüfen, aktu-alisieren und ggf. Erweiterungen vornehmen.

2. Von den Landkreisen und kreisfreien Städten sind dem MIK vor Beginn der Waldbrandsaison (1.

März eines jeden Jahres) die anlassbezogenen Sonderpläne „Waldbrand“ (gemäß § 39 BbgBKG) der unteren Katastrophenschutzbehörden vorzulegen. Dabei sind wesentliche Inhalte dieser Sonderpläne durch das MIK zu definieren.

3. In den Landkreisen/kreisfreien Städten liegt das aktuelle Kartenmaterial des KMBD (Karte

Kampfmittelverdachtsflächen) nebst Waldbrandschutzkarten, Herausgeber Landesbetrieb Forst Brandenburg, in Papierform und auf CD vor. Dies ist bei den unteren KatS-Behörden teilweise nicht bekannt und muss dringend vermittelt werden.

4. Im Rahmen der Brandschutzforschung der Länder (IMK-Forschung 2020) sollte ein For-

schungsvorhaben zum Thema „Einsatztaktik der Waldbrandbekämpfung auf Kampfmit-telverdachtsflächen“ mit dem Schwerpunkt „Einsatz von bemannten und/oder unbemannten Luftfahr-zeugen sowie von gepanzerten Fahrzeugen“ initiiert werden.

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FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“, überarbeitete Fassung 01/2012

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3.3 Zusammenarbeit mit der Forstbehörde Die Zusammenarbeit zwischen den Aufgabenträgern des örtlichen und überörtlichen Brandschutzes sowie des Katastrophenschutzes und der unteren Forstbehörde wird insbesondere geregelt:

- im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg und

- im Gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Land-wirtschaft und des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Vorbeugung und Abwehr von Waldbränden.

Die Aufgabenteilung auf der Grundlage des gemeinsamen Erlasses hat sich bewährt. Die Zusam-menarbeit kann verbessert werden.

Vorschläge 1. Das vom Landesbetrieb Forst betriebene „Geoportal online“ kann von jedem Außenstehenden

genutzt werden und steht damit auch den öffentlichen Trägern des Brandschutzes zur Verfügung. Das Geoportal bietet zukünftig u. a. Angaben zu den Forstgrunddaten, Waldbrandschutzwegen und Löschwasserentnahmestellen. Darüber hinaus sollte zukünftig über eine Benutzerkennung die Nutzung des internen Geoportals für die Feuerwehren ermöglicht werden. Hier sind zusätzlich die Kampfmittelverdachtsflächen und die Standorte der Waldbrandüberwachungssysteme enthalten.

2. Die Forstbehörde wird gebeten, die Verpflichtung von Waldbesitzern zur Waldbrandvorbeugung

gemäß § 20 LWaldG mit Nachdruck zu verfolgen. 3. Eine Ergänzung von § 14 Abs. 1, Satz 1 BbgBKG – Vorsorgepflichten der Eigentümer und Besitzer

von Grundstücken – sollte in Betracht gezogen und der Begriff „Kampfmittelverdachtsflächen“ einge-fügt werden.

4. Die Fortschreibung des Gemeinsamen Erlasses des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Um-

welt und Landwirtschaft und des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Vorbeugung und Abwehr von Waldbränden wird zeitnah vorgenommen. Dabei sollte auch eine besondere Einbin-dung der landwirtschaftlichen Flächen entsprechend der Regelung in Mecklenburg- Vorpommern geprüft werden.

5. Zur Vermeidung von Waldbrandgefahren bei der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen

werden gemeinsame Empfehlungen von MLUL und MIK für die Aufgabenträger erarbeitet. Diese Empfehlungen sollen den Aufgabenträgern Handlungsmöglichkeiten zur Abwehr von Gefahren aufzeigen, die bei hoher Waldbrandgefahr von der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen ausgehen.

6. In Rahmen der Gefahrenabwehrbedarfsplanungen ist durch die Aufgabenträger im Brand- und

Katastrophenschutz die gesetzlich vorgeschriebene Erstellung von örtlichen bzw. überörtlichen Ge-fahren- und Risikoanalysen gemeinsam mit der zuständigen Forstbehörde für die wald-brandgefährdete Flächen im Land Brandenburg vorzunehmen.

7. Es ist die Erarbeitung einer gemeinsamen Empfehlung von MLUL und MIK zum taktischen Vorgehen

bei Flächenbränden (Wald-, Heide- und Moorbrände) vorgesehen.

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3.4 Personal Bei der Schadensbekämpfung der o. g. Waldbrände kam eine Vielzahl von Einsatzkräften der Feuer-wehren, der Hilfsorganisationen, der Landkreise, der Kommunen, des Bundes (Bundeswehr, Bun-despolizei, THW) sowie der Landespolizei und Ressourcen aus privaten Unternehmen zum Einsatz. Positive Erfahrungen konnten beim Einsatz von Bediensteten des MIK als Verbindungsbeamte sowie Bediensteten der Berufsfeuerwehren in den Verwaltungsstäben und den Technischen Einsatzleitungen (TEL) gesammelt werden. Als Problem wird die eingeschränkte Anzahl von entsprechend qualifiziertem und routiniertem Füh-rungspersonal in den Landkreisen gesehen. Allerdings kann diesem Problem durch die Anforderung von entsprechendem Personal im Wege der Amtshilfe begegnet werden (siehe auch 3.1.1). Dieses Personal sollte nach Ausbildung und Einsatzerfahrung „zertifiziert“ und z. B. in den IRLS registriert sein. Im Rahmen der Diskussionen während des Fachseminars „Waldbrandbekämpfung im Land Branden-burg“ in Paaren-Glien stellte sich heraus, dass ein autarkes Agieren der Brandschutzeinheiten während des Einsatzes ohne externe Versorgung nur eingeschränkt möglich ist. Vorschläge 1. Hinsichtlich der Bereitstellung, des Umfangs und der Dauer des Einsatzes von Personal, insbe-

sondere der BSE, sollten gemeinsam mit den Aufgabenträgern landeseinheitliche Regelungen bzw. Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.

2. In Bezug auf Personal für die TEL, d. h. Führungs- und IuK-Kräfte, wird auf die Vorschläge unter

3.1.1 verwiesen.

3. Im Rahmen der Novellierung der KatSV sollten die bestehenden BSE der Landkreise um eine „Modulare Einsatzeinheit“ (MEE) oder Vergleichbares mit dem Ziel der Schaffung einer höheren Durchhaltefähigkeit (z. B. 48 Stunden) erweitert werden.

3.5 Technik Für die boden- und luftgebundene Waldbrandbekämpfung steht dem Land Brandenburg Einsatztechnik und Ausstattung im Rahmen des vorhandenen integrierten Hilfeleistungssystems zur Verfügung. Die zurückliegenden Waldbrände bzw. Großwaldbrände lassen weiteren Bedarf an spezieller Einsatztechnik und Ausstattung erkennen.

3.5.1 Technik für die bodengebundene Waldbrandbekämpfung Neben der Vorhaltung von speziellen geländefähigen und geländegängigen Tanklöschfahrzeugen (TLF 2000, TLF 3000, TLF 4000, TLF 16/45, TLF 5000 – Typ Brandenburg, GTLF) und weiteren für die Waldbrandbekämpfung wichtigen Feuerwehreinsatzfahrzeugen, wie zum Beispiel Schlauchwagen, wurde sichtbar, dass die Löschwasserversorgung über lange Wegstrecken einen zentralen Schwerpunkt einnimmt und zukünftig effektiver geplant bzw. gestaltet werden muss. Die zur Verfügung stehenden Einsatzmittel zur Absicherung einer leistungsfähigen Wasserförderung über größere Distanzen kommen sehr schnell an ihre technischen Einsatzgrenzen.

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Der Einsatz der nachgeforderten Löschwasserfördersysteme aus Magdeburg und Braunschweig hat gezeigt, dass inzwischen effektivere und leistungsstärkere Systeme als in Brandenburg verfügbar sind. Im Hinblick auf entsprechend leistungsfähige Löschwasserfördersysteme wurde eine Länderumfrage durchgeführt, deren Ergebnis als Anlage 1 beigefügt ist. Die Technik der Löschfahrzeuge ist aufgrund der vorhandenen befahrbaren Zuwegungen (schwieriges Geländeprofil) in sehr vielen Fällen an die Leistungsgrenzen gestoßen. Vorschläge 1. Es sollte die zentrale Beschaffung von transportablen Löschwasserfaltbehältern (> 20 m³) zur

Löschwasserpufferung direkt an den Einsatzstellen, auch im Hinblick auf eine mögliche Beschaffung von Systemen zur Löschwasserversorgung (z. B. Hytrans Fire Systeme o. vglb.), geplant werden.

2. Die gewonnenen Einsatzerfahrungen bei der Bekämpfung von Großwaldbränden sollten unter dem Aspekt der fahrzeugtechnischen und ausstattungsmäßigen Anforderungen in der Förderpolitik des Landes Berücksichtigung finden. Dabei bilden die Geländegängigkeit und die Ausstattung mit „Pump and Roll" sowie die Verlastung des Beladungssatzes „Waldbrand“ nach DIN 14800-18, Beiblatt 10, bei der zukünftigen Fahrzeugbeschaffung besondere Schwerpunkte.

3. In den Vorplanungen der Aufgabenträger ist die Verfügbarkeit von schwerer Einsatztechnik unter

Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zu erfassen. Zu dieser Technik gehören insbesondere Räum- und Bergepanzer, Radlader, Planierraupen, Pflüge sowie Luftfahrzeuge aus den Beständen des Bundes, des Landes und von privaten Unternehmen der Wirtschaft mit den erforderlichen Anfahrts- und Rüstzeiten.

4. Der Einsatz bzw. die Vorhaltung von Löschpanzern für die Brandbekämpfung auf Kampfmit-

telverdachtsflächen ist zu prüfen. Bei einem potentiellen Bedarf bzw. lageabhängiger, einsatztak-tischer Notwendigkeit des Einsatzes von Löschpanzern besteht eine Option zur Absicherung der Verfügbarkeit darin, die benötigte Finanzierung in einem möglichen Länderverbund (zum Beispiel Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern) durch einen Rahmen-vertrag zu regeln. Siehe dazu auch Pkt. 3.2, Nr. 4.

5. Die Benetzung/Befeuchtung von einsatztaktisch wichtigen Flächen (z. B. Schneisen, Wundstreifen

u. ä.) mit Löschmitteln und entsprechender Ausstattung (z. B. Düsenschlauchsysteme) sollte in den Einsatzplänen vorgesehen werden. Die unterschiedlichen Löschmittel (Schäume, Netzmittel, Lö-schgele, Retarder u. a. m.) und deren Applikationsmöglichkeiten sind auf den praktischen Einsatz in der Waldbrandbekämpfung für das Land zu prüfen. Um ein fundiertes Ergebnis zu erhalten, wird angeregt, ein wissenschaftliches und länderübergreifendes Forschungsprojekt im Rahmen der Brandschutzforschung der Länder (IMK-Forschung 2020) in Auftrag zu geben. Im Ergebnis dessen sollten nachfolgend den Trägern entsprechende Empfehlungen zur Verfügung gestellt werden.

3.5.2 Technik für die luftgebundene Einsatzunterstützung in der Waldbrandbekämpfung Grundsätzlich dient die luftgebundene Waldbrandbekämpfung als Unterstützung der bodengebundenen. Aus diesem Grunde stellt die Luftunterstützung eine wirkungsvolle Ergänzung dar. Das Land hält spezielle Löschgeräte und technische Ausstattungen in Kombination für Hubschrau-bereinsätze der Bundeswehr und der Bundespolizei vor. Um in Zukunft eine effektive Luftunterstützung

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bei der Waldbrandbekämpfung mittels Hubschraubern (Drehflügler) sicherzustellen ist es wichtig, unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips eine zeitnahe Verfügbarkeit dieser Einsatzmittel zu gewährleisten. Siehe auch Punkt 3.2. Die Einsatzunterstützung aus der Luft ist wie folgt zu differenzieren:

a. Hubschrauber der Bundespolizei (Bundespolizeifliegerstaffel)

Es kommen Hubschrauber des Typs Aerospatiale AS 332 Super Puma zum Einsatz. Zurzeit hält das Land drei Bambi Buckets (2 x 1.960 l/1 x 1.555 l), so genannte Außenlastfaltbehälter, vor.

Ferner werden zwei transportable Fire Flex Tanks mit jeweils 36.000 l Wasseraufnahmevermögen vorgehalten. Die Bambi Buckets der o. g. Größe bilden mit den speziellen Fire Flex Tanks eine taktische Einheit. Um einen schnellen Einsatzerfolg zu gewährleisten, werden jeweils ein Bambi Bucket und ein Fire Flex Tank direkt bei der Bundespolizei-Fliegerstaffel in Blumberg vorgehalten.

Vorschlag Im Rahmen von Neubeschaffungen (LSTE) sollten zwei weitere Fire Flex Tanks beschafft werden. Der Vorteil der Fire Flex Tanks besteht darin, dass diese direkt an die Einsatzstelle verlastet und mit Wasser befüllt werden können. Damit ist der Hubschrauber in der Lage, wesentlich öfter direkt am Brandherd Wasser aufzunehmen und abzuwerfen. In diesem Kontext wird auf die entstehenden Kosten hingewiesen: Eine Einsatzstunde einer AS 332 Super Puma wird mit ca. 2.800 € veran-schlagt.

b. Hubschrauber der Bundeswehr

Die Bundeswehr setzt überwiegend Hubschrauber des Typs CH 53 zur Unterstützung der Wald-brandbekämpfung aus der Luft ein.

Das Land hält aktuell vier starre Löschwasseraußenlastbehälter (LAB 5.000) mit jeweils einem maximalen Aufnahmevermögen von 5.000 l Löschwasser vor. Diese Behälter haben jedoch nur eine bedingte Typengenehmigung (Betriebsgenehmigung) und es hängt im Bedarfsfall von der Bereitschaft des Hubschrauberpiloten ab, ob die starren Löschwasseraußenlastbehälter eingesetzt werden können. Eine vollständige Typengenehmigung kann nur durch militärische Dienststellen erteilt werden.

Aufgrund des hohen Alters der starren Löschwasseraußenlastbehälter wird aus fachlicher Sicht eine Umrüstung auf faltbare Außenlastbehälter (Bambi Buckets) als dringend notwendig erachtet. Hierbei sind unter dem Aspekt der entstehenden Kosten pro Hubschrauberstunde einer CH 53 in Höhe von ca. 30.000 € bis 40.000 € zwei Alternativen zu betrachten:

Alternative 1:

Anschaffung von zwei Bambi Buckets á 5.000 l Wasseraufnahmevermögen durch das Land Bran-denburg.

Nachteile:

- Wasseraufnahme kann nur in offenen Wasserentnahmestellen durchgeführt werden und

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- Einfluss der relativ geringen Frequenz; d. h. Anzahl der Löscheinsätze, Taktung des Aufneh-mens/Abwerfens auf die Kostenkalkulation.

Alternative 2:

Anschaffung von zwei Bambi Buckets a 2.000 l Wasseraufnahmevermögen im System mit Fire Flex Tanks durch das Land Brandenburg.

Vorteile:

- Wasserentnahme kann aus dem Fire Flex Tank in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort und aus

offenen Wasserentnahmestellen durchgeführt werden und - Einfluss der relativ hohen Frequenz; d. h. Anzahl der Löscheinsätze, Taktung des Aufneh-

mens/Abwerfens auf die Kostenkalkulation.

Vorschläge

Es wird empfohlen, entweder zwei Bambi Buckets mit einem Fassungsvermögen von 5.000 l Löschwasser oder zwei Bambi Buckets mit jeweils einem Fassungsvermögen von 2.000 l Lösch-wasser zu beschaffen. Die Dislozierung sollte beim Hubschraubergeschwader 64 in Holzdorf im Südwesten Brandenburgs an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt erfolgen. Dabei bedarf es im Vorfeld einer Absprache mit der Bundeswehr (Landes-Kommando Brandenburg, Hubschrau-bergeschwader 64) hinsichtlich der organisatorischen und technischen Durchführbarkeit.

c. Hubschrauber der Landespolizei

Bei der großflächigen Lageerkundung kamen Hubschrauber der Landespolizei zum Einsatz. Dabei nutzte der Einsatzleiter oftmals die Möglichkeit zum Mitflug. Die technische Ausstattung des Polizei-hubschraubers ermöglicht neben einfachen Kamera- auch Infrarotaufnahmen mit einer Wärmebild-kamera, so dass nicht nur der Zustand der thermischen Aufbereitung der Biomasse (z. B. Bäume, Sträucher, Gräser u. ä.), sondern auch die Temperaturverhältnisse an der Bodenoberfläche visuell abgebildet werden können. Eine Bildübertragung in das KKM ist möglich. Der Einsatz unterstützt die örtliche Einsatzleitung. Die Flugkosten werden vom Land getragen.

Bei allen unter Punkt 2. dieses Berichtes aufgeführten Waldbrandereignissen kam der Hubschrauber der Landespolizei oft mehrfach zum Einsatz.

Vorschlag

Die Notwendigkeit der Anforderung des Hubschraubers der Landespolizei zur Unterstützung ist seitens des MIK im Interesse eines effektiven Einsatzes von Landesmitteln künftig kritisch zu prüfen.

d. Drohnen

Bei den zurückliegenden Waldbränden kamen zur Lageerkundung an den Einsatzstellen Drohnen zur punktuellen Aufklärung zum Einsatz. Diese sind in der Regel mit einem Kamera- und einem Infrarotmodul ausgestattet. Die eingesetzten Drohnen der KatS-Einheiten haben sich bewährt. Mit ihrer Unterstützung konnten wichtige Informationen zur Lagebeurteilung gewonnen werden.

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Im Zeitraum 2017/2018 wurde im Land Brandburg erstmals die Beschaffung eines Drohnensys-tems im Rahmen des Katastrophenschutzes (DLRG e. V.) mit einer Zuwendung unterstützt.

Vorschläge

1. Eine zentrale Beschaffung von Drohnen, die auf Sicht sowie auch außerhalb des Sichtbereiches geflogen werden dürfen, sollte für die Feuerwehren/KatS-Einheiten geprüft werden. Im be-sonderen Fokus liegt dabei die Sicherstellung einer Datenfernübertragung von der Drohne nicht nur zu ihrem Steuerelement, sondern auch zum nächstgelegenen Führungsfahrzeug (ELW 1 bzw. ELW 2 und perspektivisch IRLS/KKM). Eine schnelle Verfügbarkeit und kurze Rüstzeit von kleinen Drohnen kann mit der Aufnahme in die feuerwehrtechnische Ausstattung eines ELW 1 sichergestellt werden. Bei den großen Drohnen sollte eine Verlastung in den ELW 2 geprüft werden. Außerdem sollte der potentielle Einsatz einer mobilen, selbstständigen Einheit mit einem Feuerwehranhänger und einer entsprechenden Schnittstelle zur Datenübertragung, einschließlich einer oder mehrerer Visualisierungskomponenten (Tablet o. ä.), betrachtet werden.

2. Die technische Auslegung der Drohnen sollte sich zukünftig nicht nur auf die konservative

Kamera- bzw. Wärmebildübertragung beschränken, sondern auch die Möglichkeit der Bestückung mit Zusatzmodulen zur Gefahrstofferkennung/Detektion vorsehen.

3. Zur Sicherstellung der Einheitlichkeit, insbesondere der Kompatibilität und der gegenseitigen

Redundanz der Drohnensysteme im Land, ist die Ausarbeitung von entsprechenden Leistung-sverzeichnissen durch die LSTE für die Beschaffung zielführend. Die Ausbildung des Be-dienpersonals ist von der LSTE vorzuplanen (siehe auch Protokoll der 5. Arbeitstagung der KatS-Behörden und der LSTE vom 1. bis 2. November 2018).

e. Löschflugzeuge

Die Waldbrandbekämpfung aus der Luft kann neben dem Einsatz von Hubschraubern (Drehflügler) mit Außenlastbehältern auch durch den Einsatz von Löschflugzeugen (Starrflügler) als unterstützende Maßnahme für die bodengebundene Waldbrandbekämpfung in Betracht gezogen werden. Das Land Brandenburg selbst verfügt jedoch weder über Hubschrauber mit der Eignung zur Waldbrandbekämpfung noch über Löschflugzeuge.

Gegenwärtig liegt ein Projektvorschlag der Dresden Aerospace AG/Frank-Air in Zusam-menarbeit mit der Volga-Dnepr-Airline zur Stationierung von Löschflugzeugen in Welzow, am Sedlitzer See, vor. Dieses Projekt fand im Rahmen des Abschlussberichts der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (Kohlekommission) der Bundesregierung in die revierbezogenen Strukturvorschläge (Lausitzpapier) Eingang. Momentan sieht das Gro-bkonzept eine Stationierung am Wasserlandeplatz Sedlitzer See (OSL) zwischen Welzow und Senftenberg vor, für den bereits gültige Wasserlandegenehmigungen bestehen. Die erforder-lichen Kapazitäten würden von der Volga-Dnepr-Airline aus einem Abrufvertrag gegen ein Rah-menentgelt zur Verfügung gestellt und von den zuständigen Behörden im Bedarfsfall abgefordert werden können. Bei diesem Projekt wird auf eine Kofinanzierung der EU zur Erweiterung der europäischen Löschflugzeugstaffel abgestellt. Zurzeit finden auf der Ebene der Europäischen Union auf dem Sektor des Katastrophenschutzes Förderverfahren zum Aufbau von EU-Rescue-Kapazitäten in mehreren Abschnitten statt. Die EU hat dazu über den Bund das Interesse der Länder abgefragt. Die Zielgruppe für ein erstes Förderverfahren sind jedoch zunächst die südeuropäischen

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Staaten. Für einen Standort haben Frankreich, Italien und andere südeuropäische Staaten Interesse bekundet. Die mit einem solchen Standort verbundenen Kosten sind derzeit noch nicht ab-schätzbar. Vorhalte- und Betriebskosten wären dabei zumindest anteilig durch Landeshau-shalte zu kompensieren. Eine Vollfinanzierung durch die EU ist insbesondere auf Drängen Deutschlands abgelehnt worden. Ein fachlicher Bedarf an Löschflugzeugen zur Vorhaltung in Deutschland wird bei Bund und Ländern nicht gesehen. Im Gegensatz zu den südeuropäischen Ländern wären diese Flugzeuge nach Einschätzung des Deutschen Feuerwehrverbandes und dessen Fachgremien innerhalb Deutschlands nur äußerst selten im Einsatz. „Unter anderem auch weil die Logistik der Was-seraufnahme im Touch-and-go Betrieb über Wasserflächen in Deutschland mangels geeigneter oder wenn vorhanden auch nicht kurzfristig für den Löschflugzeugbetrieb freiräum-baren Wasserflächen gegeben ist.“6 Sollten bei einer Waldbrandlage im Maßstab einer Katastrophe (vgl. Waldbrände in Schweden im Jahr 2018) der tatsächliche Bedarf für den Einsatz von Löschflugzeugen bestehen und im konkreten Einzelfall auch die Anforderungen für die Wasseraufnahme erfüllt sein, bestünde mit ausreichender Vorlaufzeit gleichwohl die Möglichkeit, über das EU- Katastrophenschutzverfah-ren Löschflugzeuge von den vorhaltenden Staaten anzufordern.

Fazit

Derzeit wird von den Fachkreisen des Deutschen Feuerwehrwesens (DFV e. V., AGBF-Bund u. a.) die Beschaffung von Löschflugzeugen für einen Einsatz in der Bundesrepublik für nicht notwendig erachtet. Es erscheint eher geboten, die Fähigkeiten bzw. die Ausbildungsstände für den bodengebundenen Löscheinsatz zu fördern (etwa Wassertransport über lange Wegstrecken).

3.6 Kommunikation und Taktik Die Kommunikation von den Führungsstellen zur Einsatzleitung und von der Einsatzleitung zur inte-grierten Regionalleitstelle erfordert eine Verbindung mit möglichst hoher Bandbreite, um alle Vorteile di-gitaler Datenübermittlung nutzen zu können. Neben den anderen Kriterien für die Planung von Standorten für Einsatzleitungen sind die Möglichkeiten der sicheren und breitbandigen Kommunikation ein maßgeb-liches Kriterium. Wegen der nicht flächendeckenden Netzabdeckung mit entsprechender Kapazität im Digitalfunk- wie auch im Telekommunikationsbereich in den Brandenburger Waldgebieten wird eine entsprechende Kommunikation erschwert. Bei der Auswertung der Waldbrandereignisse bildete sich als besonderer Schwerpunkt bei der Gefah-renabwehr die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der IuK-Systeme aller Aufgabenträger und deren effektive und sachgerechte Nutzung heraus.

6 Bericht des Deutschen Feuerwehrverbandes und der AGBF Bund, Einrichtung von Waldbrandeinheiten bei Deutschen Feuerwehren, vom 25. März 2019.

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Vorschläge 1. Es soll die Verfügbarkeit von Digitalfunkgeräten des Landes für das Landeskommando Branden-

burg sichergestellt werden. 2. Die Funktechnik ist vom Aufgabenträger auf dem aktuellen Stand zu halten. Das beinhaltet insbe-

sondere die zeitnahe Aktualisierung der Funkgerätesoftware und Fleetmappingstände. 3. Kommunikationskonzepte und Kommunikationspläne sind für Großschadenslagen anhand der

jeweiligen Gefahren- und Risikoanalyse zu erstellen und aktuell zu überprüfen.

4. Zentrale (z. B. mobile Basisstationen für den Digitalfunk-BOS und GSM/ mobile Daten, Geräte-reserven u. a.) und dezentrale (z. B. ELW 2, Gerätereserven u. a.) Ressourcen sind planmäßig und strukturiert in die Alarm- und Einsatzplanung einzufügen und laufend zu aktualisieren.

5. Mögliche Standorte von Einsatzleitungen und Befehlsstellen sind planerisch vom Aufgabenträger

festzulegen. Sie sind hinsichtlich ihrer Eignung für die vorgesehenen Kommunikationsaufgaben zu prüfen und gemeinsam mit der ASBB (Digitalfunk) und Mobilfunk-/Festnetzanbietern zu optimieren.

6. Bei großen und/oder lang anhaltenden Einsatzaufgaben ist im Führungsstab nach FwDV 1007

zwingend das Sachgebiet 6 (S6) – Information und Kommunikation – zu besetzen. Die ASBB kann diesbezüglich mit Fachberatern für den Digitalfunk unterstützen.

7. Für alle im Einsatz vorgesehenen Kräfte, angefangen bei den Mitgliedern der Einsatzleitung bis hin

zu den Einsatzkräften, ist eine spezifische und fundierte Ausbildung in der Taktik mit den Fähigkeiten von eingesetzter Kommunikationstechnik sowie ein regelmäßiges Training zur Er-langung der erforderlichen Routine vom Aufgabenträger vorzusehen (z. B. Funkübungen).

8. Die ASBB ist bei derartigen Einsatzlagen frühzeitig in die Einsatz- und Kommunikationsplanung

einzubeziehen. Der Einsatz einer mobilen Basisstation für den Digitalfunk BOS ist rechtzeitig ab-zustimmen.

9. GSM (Mobilfunk)-Geräte sind in das Kommunikationsschema für die jeweilige Einsatzlage zu integri-

eren. Dies hat bereits in der Planungsphase zu erfolgen.

3.7 Persönliche Schutzausrüstung

Einsatzkräfte bzw. Löschmannschaften müssen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet sein. Hier muss zwischen der optimalen Schutzwirkung, wie zum Beispiel kurzzeitigem Flammenkontakt und Funkenflug, und dem höchstmöglichen Tragekomfort abgewogen werden. Bei der Waldbrandbekämpfung des zurückliegenden Jahres wurden die Einsatzkräfte zum Teil hohen physi-schen Belastungen (Wärmestrahlung an der Flammenfront, extrem hohe Tagestemperaturen etc.) aus-gesetzt.

7 FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ – Stand März 1999

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Mehrlagige Schutzbekleidung, etwa nach der DIN EN 469: 2007 02 bzw. der Herstellungs- und Prüfungs-beschreibung (HuPF), Teil 1 und 4 (Schutzbekleidung zur Brandbekämpfung für einen Innenangriff), kann für die unmittelbare Waldbrandbekämpfung an der Flammenfront (Flammensaum) sinnvoll sein und ist bei den überwiegenden Feuerwehreinheiten vorhanden. Für die Tätigkeiten im mittelbaren Brandbereich (Bekämpfung von Glutnestern, Nachlöscharbeiten u. ä.) ist sie nur eingeschränkt geeignet. Für diese Einsatzkräfte sollte eine risikoorientierte Anpassung der Schutzbekleidung8 erfolgen.

Außerdem ist die Fachempfehlung des deutschen Feuerwehrverbandes9 „Sicherheit und Taktik im Waldbrandeinsatz“ und der § 14 Persönliche Schutzausrüstungen der Unfallverhütungsvorschriften Feu-erwehren10 zu berücksichtigen.

Vorschläge Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) hat grundsätzlich an die Risiken der Waldbrandbekämpfung angepasst zu sein. 1. Es wird vorgeschlagen zu prüfen, ob für die Bekämpfung von Waldbränden eine spezielle persönli-

che Schutzausrüstung, insbesondere nach HuPF, Teil 2 und 3, für die Einsatzkräfte in Bran-denburg konzipiert werden soll.

2. Gleichfalls sollte geprüft werden, ob Schutzbrillen, Flammschutzhauben, Nackentücher, spezielle

Schutzhelme, geeignete Schutzhandschuhe und Stiefel sowie zusätzlich spezielle Wasserrucksäcke (mit D-Schlauchausrüstung) bei der Beschaffung berücksichtigt werden sollen.

3.8 Ausbildung Das Land Brandenburg wird aufgrund der Vielzahl und Größe der letztjährigen Waldbrände seine Verantwortung für eine spezielle Waldbrandausbildung auf allen Verwaltungsstufen zukünftig dezidierter und umfangreicher wahrnehmen. In den letzten Jahren konnte dem Thema Waldbrandbekämpfung aufgrund anderer kurzfristiger Ausbildungsschwerpunkte nicht der notwendige Stellenwert eingeräumt werden. Um auch künftig effizient und sicher eine Waldbrandbekämpfung durchführen zu können, ist die Ausbil-dung für die Waldbrandbekämpfung auf allen Ebenen (Träger des Brandschutzes, überörtliche Ebene (LK) und Führungsausbildung (Land) eine Schwerpunktaufgabe. Das heißt, die Ausbildung ist zu wieder-holen und zu intensivieren. Im Land Brandenburg besteht ein Bedarf an einsatztaktischen Schulungen von Einsatz-und Führungskräften der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen. Vorschläge 1. Das Land (hier die LSTE) sollte neben der Waldbrandbekämpfung auch der Problemstellung „Bewäl-

tigung von Langzeitlagen“ einen höheren Stellenwert einräumen. 8

Erlass MIK vom 10. Juni 2011; Az.: IV/2.11-470-11 Hinweise und Empfehlungen bei der Ausstattung der öffentlichen Feuerwehren mit persönlicher Schutzausrüstung insbesondere Einsatzbekleidung

9 DFV-Fachempfehlung Nr. 2 vom 10. Juli 2018 „Sicherheit und Taktik im Waldbrandeinsatz“

10 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ “ i. d. F. vom Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Mai 2010

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2. Der Ansatz, speziell für die Ausbildung auf Standort-, Kreis- und Landesebene, einheitliche Aus-bildungsunterlagen zur Waldbrandbekämpfung in Form einer Informationsbroschüre zur Verfügung zu stellen, sollte weiter verfolgt werden. Dabei ist die untere Forstbehörde/ Landesbetrieb Forst in die spezifische Aus- und Fortbildung der Führungs- und Einsatzkräfte der Feuerwehren auf Standort-, Kreis- und Landesebene einzubeziehen.

3. Beim Einsatz von Hubschraubern ist dafür Sorge zu tragen, dass eine einheitliche Koordination des

Flugbetriebes erfolgt. Hierzu bedarf es zukünftig einer engen Abstimmung zwischen den tech-nischen Einsatzleitungen und der Bundeswehr sowie der Bundes- und Landespolizei. Es wird an-geregt, insbesondere die gemeinsame Ausbildung auf diesem Gebiet zwischen/mit der Bun-deswehr und den nichtpolizeilichen Einsatzkräften zu intensivieren.

3.9 Verfahren zur Anforderung unterstützender Einheiten

3.9.1 Verfahren zur Anforderung von KatS-Einheiten Gemäß § 6 Absatz 1 KatSV führen die Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen die notwen-digen Einsatzmaßnahmen auf Anordnung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde durch. Die zuständige Katastrophenschutzbehörde kann Katastrophenschutzeinheiten anderer Aufgabenträger im Wege der Amtshilfe selbstständig anfordern oder gemäß § 6 Absatz 2 das Koordinierungszentrum Krisenmanagement der Landesregierung ersuchen, den unterstützenden Einsatz von personellen und sächlichen Ressourcen zu vermitteln. Es zeigte sich, dass in der schriftlichen Anforderung von Katastrophenschutzeinheiten unbedingt genaue Angaben zur Bereitstellung, zum Umfang und zur Dauer des Einsatzes enthalten sein sollten. Vorschlag Zur Bereitstellung, zum Umfang und zur Dauer des Einsatzes von Personal, insbesondere der BSE, sollten landeseinheitliche, praktikable Regelungen bzw. Handlungsempfehlungen gemeinsam mit den Aufgabenträgern erarbeitet werden (siehe dazu auch Punkt 3.2).

3.9.2 Verfahren zur Anforderung von Luftfahrzeugen Entsprechend der derzeitigen Praxis und den geltenden Regelungen werden vom KKM/der KGS erst dann Luftfahrzeuge angefordert, wenn eine rechtsverbindliche Kostenübernahmeerklärung in schriftli-cher Form für die entstehenden Einsatzkosten des vorgesehen Hubschraubers vom jeweiligen Aufga-benträger im KKM vorliegt. Damit werden die entstehenden Kosten, insbesondere für die Luftunterstüt-zung, vom jeweiligen Aufgabenträger übernommen. Vorschlag Es sollte überprüft werden, ob die Regelungen zur Entscheidung/Genehmigung des Einsatzes von Luftunterstützung zur Brandbekämpfung geändert werden können. Die Festlegungen des Ge-meinsamen Erlasses des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft und des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Vorbeugung und Abwehr von Waldbränden vom 10. November 2016 sollten im Punkt 4.3 – Einsatz von Luftfahrzeugen und Löschwasseraußenlast-behältern zur Waldbrandbekämpfung – im Hinblick auf die Regelung „Bei der Anforderung von

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Luftfahrzeugen zur Waldbrandbekämpfung hat die entsprechende Kostenübernahmeerklärung des Anfordernden vorzuliegen.“ überdacht werden. Hierbei geht es darum das Verfahren bei Gefahr in Verzug von bürokratischen Hemmnissen zu befreien. Die Kostentragungspflicht bleibt beim anfor-dernden Träger. Der Erlass bedarf der Fortschreibung, denn er ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet.

3.10 Kosten Die Kosten für die Gefahrenabwehr bei Großschadensereignissen hat gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 BbgBKG i. V. mit § 4 Absatz 1 Nummer 3 BbgBKG der betroffene Landkreis oder die betroffene kreisfreie Stadt zu tragen. Gemäß § 44 Abs. 4 Nummer 3 BbgBKG gewährt das Land nach Maßgabe des Haushaltsplanes den kreisfreien Städten und Landkreisen als untere Katastrophenschutzbehörden für Abwehrmaßnahmen ungewöhnlichen Ausmaßes bei Großschadensereignissen und Katastrophen Zuwendungen.

Seitens der Vertreter der kommunalen Aufgabenträger wird vorgetragen, dass das Land die Kosten für den Einsatz von Luftfahrzeugen zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft tragen sollte. Dies war zuletzt so geregelt in Nummer 4.3 des Gemeinsamen Runderlasses des MELF und des MI vom 28. Juli 1999 „Gemeinsame Vorbeugungs- und Abwehrmaßnahmen der Forstbehörden, der Träger des Brand-schutzes und der Katastrophenschutzbehörden gegen Waldbrände“, außer Kraft getreten am 4. Februar 2006. Vorschläge 1. Seitens der Landesregierung sollte bei einem erkennbaren, unabweisbaren Zuwendungsbedarf

eine grundsätzliche Verständigung zu einem vereinfachten Verfahren zur kurzfristigen Verstärkung des Ansatzes für die Gewährung von Zuwendungen nach § 44 Absatz 4 Nummer 3 BbgBKG erfolgen.

2. Es sollte geprüft werden, ob zur mittelfristigen Umsetzung im Land Brandenburg ein gemeinsamer,

landesweiter Fonds zur Finanzierung von Vorhalte- und Einsatzkosten bei Großschadensereignis-sen/Katastrophen zur Entlastung der kommunalen und kreislichen Aufgabenträger bei eingetretenen Langzeitlagen, analog Bayern und Thüringen, eingerichtet werden kann.

4. Fazit Das Land Brandenburg mit seinen ca. 1 Mio. ha Wald (entspricht ca. 37 % der Landesfläche) gehört aufgrund des kontinental getönten Klimas, der geringen Niederschläge, der sandigen Böden und der Hauptbaumart Kiefer bundesweit zu den besonders waldbrandgefährdeten Gebieten. Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Klimaerwärmung ist davon auszugehen, dass insbesondere die Frühjahrs- und Sommermonate durch Trockenheit und höhere Durchschnittstemperaturen gekennzeichnet sind. Damit ist eine Verschärfung der Waldbrandgefahr zu erwarten. Das Waldbrandrisiko gehört zu den potentiellen Hauptgefährdungen des Landes. Die Gefahrenabwehr wird durch die vorhandenen ca. 550.000 ha an Kampfmittelverdachtsflächen (darunter 200.000 ha militärisch genutzte bzw. Konversionsflächen) zusätzlich erschwert. Die große Anzahl und die Ausmaße der Waldbrände im Sommer 2018 forderten die überwiegend ehrenamtlichen Einsatzkräfte bis an die Belastungsgrenze. Das bestehende System der integrierten Hilfeleistung wurde vor große einsatztaktische, organisatorische und logistische Herausforderungen

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gestellt. Die erfolgreiche Einsatzbewältigung erforderte eine umfassende, komplexe, zwischen den Akteuren abgestimmte Herangehensweise. Um den Waldbrandschutz und insbesondere die Bekämpfung von Waldbränden effektiver gestalten zu können, ist es erforderlich, das bestehende System der Waldbrandbekämpfung auf den Prüfstand zu stellen und die aufgeführten Vorschläge dieses Abschlussberichtes konzeptionell und fachlich konkret zu untersetzen. In diesem Zusammenhang wird angeregt, eine Arbeitsgruppe (siehe dazu auch Kapitel 1) zu beauftragen, die sich dieser Thematik annimmt. Die Zielstellung soll eine Optimierung insbeson-dere in den Bereichen - Technik, Ausrüstung und Ausbildung, - Zusammenarbeit mit den Forstbehörden, - Klärung von Rechtsfragen sowie - Führung/Kommunikation und Taktik

sein. Außerdem erscheint es sachgerecht, dass diese Arbeitsgruppe auch die Ergebnisse des Fachtages 2019 „Waldbrand“ des LFV Brandenburg e. V. am 23. Februar 2019 berücksichtigt, zusammenführt und zum Gegenstand ihrer Tätigkeit macht.

5. Anlagen

1. Ergebnis der Länderumfrage zum HFS-System 2. Umsetzungsplanung

6. Quellen

1. MLUL Broschüre „Daten zum Wald und Forstwirtschaft in Brandenburg” (5/2013), 2. Antwort der Landesregierung auf die kleine Antwort Nr. 3860 des Abgeordneten Peter Vida

(fraktionslos) Drucksache 6/9477, 3. MLUL-Waldzustandsbericht Brandenburg 2018, 4. DIN EN 469:2007-02 (EN 469:2005 + A1:2006 + AC:2006) "Schutzkleidung für die Feuerwehr –

Leistungsanforderungen für Schutzkleidung für die Brandbekämpfung", 5. FwDV 1 Grundtätigkeiten - Lösch-und Hilfeleistungseinsatz, Stand 03/2007, 6. www.hfuknord.de. Beschaffung von Feuerwehrhelmen, Stand 06/2018, 7. DIN EN 443 „Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen

Anlagen“, Ausgabe Juni 2008, 8. DIN EN 16471 „Feuerwehrhelme - Helme für Wald - und Flächenbrandbekämpfung, 9. DIN EN 16473 „Feuerwehrhelme - Helme für technische Rettung”, 10. DIN EN 397 „Industrieschutzhelme“, 11. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Bran-

denburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) vom 24. Mai 2004; (GVBl.I/04, [Nr. 09], S.197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 12]),

12. Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 06], S.137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2014, (GVBl.I/14, [Nr. 33]),

13. Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft und des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Vorbeugung und Abwehr von Wald-bränden vom 10. November 2016 (ABl./16, [Nr. 54], S.1599),

14. FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“, überarbeitete Fassung 01/2012,

Page 24: Waldbrände 2018 im Land Brandenburg · 2.3 Brände auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz „Jüterbog West“ Auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz „Jüterbog West“ brannte

Waldbrände 2018 im Land Brandenburg

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15. Erlass MIK vom 10. Juni 2011; Az.: IV/2.11-470-11 Hinweise und Empfehlungen bei der Aus-stattung der öffentlichen Feuerwehren mit persönlicher Schutzausrüstung, insbesondere Einsatzbekleidung,

16. DFV-Fachempfehlung Nr. 2 vom 10. Juli 2018 „Sicherheit und Taktik im Waldbrandeinsatz“, 17. FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“ Stand März 1999, 18. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift „Feuerwehren“ i. d. F. vom Januar

1997 mit Durchführungsanweisungen vom Mai 2010.

Herausgeber: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Pressestelle Henning-von-Tresckow-Straße 9 – 13 14467 Potsdam Internet: mik.brandenburg.de E-Mail: [email protected] Druck: Eigendruck Dieser Bericht wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg herausgegeben. Er darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer einzelnen Mitglieder zu verwenden.