Was ändert sich durch ALKIS Zusammenhang mit den neuen VwV · Punktkennungen - PKN Vergabe von...
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Fachforum des GeoSN mit ÖbV
Was ändert sich durch ALKIS®? Zusammenhang mit den neuen VwV
| Januar 2014 | Birgit Buder 2
1. Vorbereitungsdaten aus dem Lika
2. Punkte des Lika
3. Punktliste
4. Punktinformationen
5. Übersicht zur Vorbereitung der Fortführung
6. Übergangsbestimmungen
Themen
Was ändert sich durch ALKIS®? Zusammenhang mit den neuen VwV
| Januar 2014 | Birgit Buder 3
1. Vorbereitungsdaten aus dem Lika
2. Punkte des Lika
3. Punktliste
4. Punktinformationen
5. Übersicht zur Vorbereitung der Fortführung
6. Übergangsregelungen
Themen
Was ändert sich durch ALKIS®? Zusammenhang mit den neuen VwV
| Januar 2014 | Birgit Buder 4
Nr. 5.4 Abs. 1 und 4 i. V. m. Nr. 2.7 und 5.1.1 Entwurf VwVLika
(1) Vorbereitungsdaten werden als Replikationen sowie als elektronische Dokumente übermittelt.
(4) Die Übermittlung von Bestandsdaten umfasst
1. Vorbereitungsdaten
Replikationen a) Bestandsdatenauszug
Punktinformationen [5.1.1b)] (1) Bestandsdatenauszug mit den
Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens [5.1.1c)] (2)
b) Punktinformationen mit historischem Stand (3)
c) vom Grundbuch abweichende Anschriften [2.7.2 Abs. 2] (4)
vom Grundbuch abweichende Angaben zu Bevollmächtigten [2.7.2 Abs. 3] (5)
Elektronische Dokumente d) Liegenschaftskarte Flurstücks- und
Eigentumsnachweis der beantragten Flurstücke
| Januar 2014 | Birgit Buder 5
Replikationen
❙ NAS-Punkte (1)
❙ NAS-historische Punkte (3)
❙ NAS-Bestandsdatenauszug (2, 4, 5) nur aktuelle Daten
❙ NAS-Reservierung 'punktkennungen'
❙ NAS-Reservierung 'flurstueckskennzeichen'
❙ FR-Nummer
1. Vorbereitungsdaten
Nr. 5.4 Abs. 8 c) Entwurf VwVLika Die Übermittlung von Vorbereitungsdaten umfasst auch Reservierungen
Liegenschaftskarte
Flurstücks- und Eigentumsnachweis
| Januar 2014 | Birgit Buder 6
1. Vorbereitungsdaten
| Januar 2014 | Birgit Buder 7
1. Vorbereitungsdaten
Teil D Nr. 11 Abs. 1 c) Entwurf VwVKvA Die vermessende Stelle hat Informationen über Flurstücke, für die Vorbereitungsdaten beantragt oder übermittelt wurden, aus der Antragsübersicht (Nummer 4.4 VwVLika) zu erheben.
Nr. 4.4 Entwurf VwVLika Die untere Vermessungsbehörde führt für Zwecke des Liegenschaftskatasters sowie für Katastervermessungen und Abmarkungen eine Übersicht über Flurstücke, für die a) Vorbereitungsdaten beantragt sowie übermittelt wurden, b) Ergebnisse von Katastervermessungen und Abmarkungen zur Übernahme in das
Liegenschaftskataster eingereicht wurden, c) Daten anderer Stellen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters vorgelegt wurden
sowie d) die untere Vermessungsbehörde Daten aus Luftbilderzeugnissen erfasst, in digitaler Form (Antragsübersicht).
Antragsübersicht
| Januar 2014 | Birgit Buder 8
1. Vorbereitungsdaten
Antragsübersicht
kein Bestandteil der Antragsübersicht =
vorbereitete Anträge vor der Einführung von ALKIS
Nutzung Informationen aus DMS Führung der FR mit Georeferenz des beantragten Messgebietes Erfassung mit Bemerkung „reserviert“ „ungeprüft“ nach Fortführung Lika vollständige Erfassung FR
| Januar 2014 | Birgit Buder 9
1. Vorbereitungsdaten aus dem Lika
2. Punkte des Lika
3. Punktliste
4. Punktinformationen
5. Übersicht zur Vorbereitung der Fortführung
6. Übergangsbestimmungen
Themen
Was ändert sich durch ALKIS®? Zusammenhang mit den neuen VwV
ALK über Punktart - PAT
1 Aufnahmepunkt 2 Grenzpunkt 3 Gebäudepunkt 5 Punkt der Nutzungs- abschnittsgrenze
AX_Aufnahmepunkt AX_Grenzpunkt AX_BesondererGebaeudepunkt AX_BesondererTopographischerPunkt Nutzungspunkt Bogenmitte
AX_SonstigerVermessungspunkt
| Januar 2014 | Birgit Buder 10
ALKIS®
über Objektart
Hilfs-punkte
keine Speicherung neu
2. Punkte des Lika Nr. 2.9.1 Abs. 1 Entwurf VwVLika
Aufnahmepunkte, Grenzpunkte, Gebäudepunkte sowie sonstige Vermessungspunkte sind als Bestandsdaten zu führen (Punkte des Liegenschaftskatasters).
| Januar 2014 | Birgit Buder
Welche Punkte gehören dazu
❙
11
Sonstiger Vermessungspunkt
Teil A Nr. 2 Abs. 14 Entwurf VwVKvA
Aufgemessene Punkte, die vor dem 27. Juli 1992 als den Raumbezugsfestpunkten nachgeordnete Vermessungspunkte bestimmt wurden
| Januar 2014 | Birgit Buder 12
Sonstiger Vermessungspunkt
1891
❙
Aufgemessene Grenzpunkte bereits weggefallener Flurstücksgrenzen
| Januar 2014 | Birgit Buder 13
Sonstiger Vermessungspunkt ❙ Aufgemessene Objektpunkte, soweit diese keine rechtmäßige Flurstücksgrenze
kennzeichnen, jedoch in der Grenzermittlung auszuwerten sind
| Januar 2014 | Birgit Buder 14
Aufbau vergleichbar mit Punktkennzeichen – PKZ
Was bleibt gleich
Stellenanzahl (14)
1. bis 8. Stelle = NBZ
Punktkennungen - PKN Nr. 2.9.1 Abs. 2 Entwurf VwVLika
Für Punkte des Liegenschaftskatasters mit Vermessungskoordinaten sind eine Punktkennung und weitere Punktdaten zu führen; Punktkennung und weitere Punktdaten bilden die Punktinformationen.
| 15
Was ist anders
Hinweis auf Punktart entfällt
Abbildung über Objektart
AX_Grenzpunkt AX_Aufnahmepunkt AX_SonstigerVermessungspunkt AX_BesondererGebaeudepunkt
Punktkennungen - PKN
15 | Januar 2014 | Birgit Buder
Nr. 2.9.2 Abs. 1 Entwurf VwVLika Punktkennungen bestehen aus Nummerierungsbezirk und Punktnummer.
16
Punktkennungen - PKN
Bsp.: ALK - PKZ 4 5 5 6 4 1 2 4 2 0 0 0 1 2 ALKIS - PKN 4 5 5 6 4 1 2 4 0 0 0 0 1 2 (GK) 3 3 5 6 2 8 2 5 0 0 0 0 0 3 (UTM)
| Januar 2014 | Birgit Buder 17
❙ Punkte können entweder im GK-Kilometerquadrat oder UTM-Kilometerquadrat nummeriert vorliegen ❙ ab Einführung ALKIS® Nummerierung ausschließlich im UTM-
Kilometerquadrat
=
für begonnene Katastervermessung und Abmarkung
Übergabe der noch im GK-Kilometerquadrat reservierten ´punktkennungen´ zulässig
Punktkennungen - PKN
Nr. 38 Entwurf VwVKvA Übergangsregelung
Nr. 38 Abs. 4 Entwurf VwVKvA Vergabe reservierter PKN im UTM-km2 Nr. 2 Entwurf VwVReferenzsysteme
Amtliches Lagereferenzsystem = ETRS89_UTM33
Kennzeichnung der NBZ sowie PNR - bisher -
| Januar 2014 | Birgit Buder 18
12
Fortführungsriss Nr. 120 Blatt 1
Neustadt 1234
Gemarkung
Darstellender Teil
45564024 45564124
| 09.01.2013 | Birgit Buder 19
Kennzeichnung der NBZ sowie PNR - neu -
12
25
26
Fortführungsriss Nr. 120 Blatt 1
Neustadt 1234
Gemarkung
Darstellender Teil
19 | Januar 2014 | Birgit Buder
45564024 45564124
33562825 33562925
GK 12
endgültige 'punktkennung' Für
• Aufnahmepunkte, • Grenzpunkte, • Gebäudepunkte sowie • sonstige Vermessungspunkte
ist eine Punktkennung nach Nummer 2.9 VwVLika zu vergeben.
vorläufige 'punktkennung'
| Januar 2014 | Birgit Buder 20
Punktkennungen - PKN Vergabe von Punktkennungen
Nr. 12 Entwurf VwVKvA i. V. m. Nr. 2.9 und 2.10 Entwurf VwVLika Nr. 12 Abs. 1 VwVKvA Nr. 12 Abs. 2 VwVKvA
Für • Grenzpunkte, die in ein und derselben
Katastervermessung neubestimmt werden und wegfallen,
• Bogenmitten und Punkte einer Nutzungsgrenze sowie
• weitere Punkte
64
FR-Nummer + GmK-Schlüssel + PNR
ist eine Punktkennung nach Nummer 2.10 Absatz 1 VwVLika zu vergeben.
| Januar 2014 | Birgit Buder 21
Nr. 2.9.3 Entwurf VwVLika
(1) Weitere Punktdaten umfassen Informationen zu
a) Objektart,
b) Punktort,
c) Abmarkung,
d) einer Bestimmung nach § 12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO sowie
e) einer geometrischen Identität zwischen einem Grenzpunkt und einem Gebäudepunkt.
(2) Zum Punktort sind a) die Lagekoordinaten
b) eine Information zur Darstellung des Punktes in der Liegenschaftskarte sowie c) eine Qualitätsangabe mit Genauigkeitsstufe und Herkunft zu führen.
Weitere Punktdaten
| Januar 2014 | Birgit Buder 22
❙ Attributarten: punktkennung PKN abmarkung_Marke ABM Wertearten: Marke, allgemein 1000 Landesgrenzstein 1160 Ohne Marke 9500 Abmarkung zeitweilig ausgesetzt 9600
festgestellterGrenzpunkt FGP sonstigeEigenschaften SOE besonderePunktnummer BPN
❙ Relationsart: zeigtAuf AX_Grenzpunkt
AX_Grenzpunkt
| Januar 2014 | Birgit Buder 23
GP nach§12 Abs. 2 SächsVermKatGDVO festgelegt - bisher „FL - Punkte“ -
Abbildung als 'festgestellterGrenzpunkt' - FGP
ja (true)
Festlegung nach §12 Abs. 2
SächsVermKatGDVO
nein (false)
keine Festlegung nach §12 Abs. 2
SächsVermKatGDVO +
versetzte Abmarkungen
AX_Grenzpunkt
23
5
| Januar 2014 | Birgit Buder 24
Identität zwischen GP und GbP - Mehrfachfunktion -
Abbildung über 'sonstigeEigenschaft' - SOE bei AX_Grenzpunkt
„Geometrische Identitaet zwischen Grenzpunkt und Gebaeudepunkt“ Punktliste SOE = 4
6 Fortführungsfälle
Beschreibung s. Dokument - Entwurf „Form und Inhalt der Erhebungsdaten ab Einführung von ALKIS“
AX_Grenzpunkt
| Januar 2014 | Birgit Buder 25
Identität zwischen GP und GbP - Mehrfachfunktion -
GbP wird zusätzlich GP
Belegung SOE
'Geometrische Identitaet zwischen Grenzpunkt und Gebaeudepunkt'
Hinweis AX_BesondererGebaeudepunkt wird historisiert.
42
GK41
AX_Grenzpunkt
| Januar 2014 | Birgit Buder 26
AX_Grenzpunkt
besondere Punktnummer - BPN
=
Nummern der Grenzabschnitte
einschließlich
Steinkennzeichen der Landesgrenzen des Freistaates Sachsen
z. B. 3_2721
| Januar 2014 | Birgit Buder 27
AX_Grenzpunkt
zeigtAuf AX_Grenzpunkt
Rückmarke Indirekte Abmarkung
zeigtAuf (Hauptrichtung) inversZu_zeigtAuf
| Januar 2014 | Birgit Buder 28
AX_PunktortTA AX_PunktortAU AX_PunktortAG
❙ Attributarten: kartendarstellung KDS Wertearten: true (GP + GbP vollständig erfasster Gebäude)
false (AP, SVP + GbP angerissener Gebäude)
koordinatenstatus KST Werteart: Amtliche Koordinaten bzw. amtliche Höhe
qualitaetsangaben Q2D
Angaben zum Punktort
| Januar 2014 | Birgit Buder 29
qualitaetsangaben
❙ Attributart: description DES Wertearten: Aus Katastervermessung ermittelt 1000 Aus Koordinatentransformation ermittelt 1800 Aus Katasterkarten digitalisiert 4200 Nach Quellenangabe nicht zu spezifizieren 9998
Vergabe für GP richtet sich entsprechend nachstehender Tabelle
Angaben zum Punktort
| Januar 2014 | Birgit Buder 30
description – DES Bsp.: wiederherzustellender GP bisher nicht festgestellt
Angaben zum Punktort
| Januar 2014 | Birgit Buder 31
description – DES Vergabe für Gebäude
s. Dokument „Form und Inhalt der Erhebungsdaten ab Einführung von ALKIS“
Angaben zum Punktort
| Januar 2014 | Birgit Buder 32
Darstellender Teil Anlage 3 Entwurf VwVKvA
DES = 1000 aus Katastervermessungen
ermittelt
Anwendung ja: Ausgangsdaten DES = 1000
Anwendung nein: Ausgangsdaten DES = 4200
DES = 4200 aus Katasterkarten
digitalisiert
| Januar 2014 | Birgit Buder 33
qualitaetsangaben - bisher „Art der Lagegenauigkeit LGA“ -
❙ Attributart: genauigkeitsstufe GST Wertearten: Standardabweichung S ≤ 3 cm 2100 Standardabweichung S ≤ 30 cm 3000 Standardabweichung S ≤ 500 cm 3300
Bei Vergabe Beachtung Plausibilitäten entsprechend nachstehender Tabelle
Angaben zum Punktort
| Januar 2014 | Birgit Buder 34
genauigkeitsstufe - GST
Angaben zum Punktort
| Januar 2014 | Birgit Buder 35
Kennzeichnung einer Nutzung
❙ Keine Verwendung von Abkürzungen (GeoInfoDok)
❙ Unterscheidung grundsätzlich nur über farbliche Darstellung möglich Tatsächliche Nutzung
Wohnbaufläche
Landwirtschaft
❙ In Einzelfällen über Signatur Wald
Liegenschaftskarte
| Januar 2014 | Birgit Buder 36
Liegenschaftskarte
37
Verwendung von Abkürzungen
Nutzung Abk. Begriffsbestimmung
Siedlung
Bebaute und nicht bebaute Flächen, die durch Ansiedlung von Menschen geprägt werden oder zur Ansiedlung beitragen.
Wohnbaufläche WO
Baulich geprägte Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freiflächen (z. B. Haus-, Vor- und Ziergärten, Zufahrten, Stellplätze und Hofraumflächen), die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dient.
Sport-, Freizeit- u. Erholungsfläche
SE
Bebaute oder unbebaute Fläche, die dem Sport, der Freizeitgestaltung oder der Erholung dient
Darstellender Teil
Anlage 2 Entwurf VwVLika
Nr. 33 Abs. 4 Entwurf VwVKvA Im darstellenden Teil sind insbesondere k) die Angaben zu einer Änderung der Nutzung zu dokumentieren.
| Januar 2014 | Birgit Buder 38
Kennzeichnung einer Nutzungsänderung
Fortführungsriss Nr. 125 Blatt 1
Neustadt 1234
Gemarkung
WO
SE
Darstellender Teil
| Januar 2014 | Birgit Buder 39
1. Vorbereitungsdaten aus dem Lika
2. Punkte des Lika
3. Punktliste
4. Punktinformationen
5. Übersicht zur Vorbereitung der Fortführung
6. Übergangsbestimmungen
Themen
Was ändert sich durch ALKIS®? Zusammenhang mit den neuen VwV
| Januar 2014 | Birgit Buder 40
3. Punktliste
Nr. 33 Abs. 6 Entwurf VwVKvA
In der Punktliste sind die im Zusammenhang mit der Katastervermessung und Abmarkung a) unveränderten Raumbezugsfestpunkte,
b) unveränderten, neubestimmten, veränderten oder weggefallenen Aufnahmepunkte, Grenzpunkte, Gebäudepunkte und sonstigen Vermessungspunkte,
c) neubestimmten Bogenmitten und Punkte einer Nutzungsgrenze sowie
d) für die Grenzermittlung relevanten weiteren Punkte mit Punktinformationen entsprechend der Anlage 12 zu führen.
| Januar 2014 | Birgit Buder 41
3. Punktliste Anlage 12 Entwurf VwVKvA
Jetzt
Unveränderte Punkte = verwendete, unveränderte Punkte
Neupunkte = Punkte, die erstmalig Vermessungskoordinaten erhalten
Veränderte Punkte = Punkte mit Vermessungskoordinaten, deren Punktinformationen sich ändern einschl. zu historisierender Punkte.
Neu
Unveränderte Punkte = verwendete, unveränderte Punkte
Neupunkte = Punkte, die noch nicht im Lika existieren
Veränderte Punkte = Punkte mit veränderten Punktinformationen
Wegfallende Punkte = zu historisierende Punkte
Weitere Punkte = Berechnungspunkte
| 8. Januar 2014 | Birgit Buder 42
neue Def.
neue Def.
3. Punktliste
| Januar 2014 | Birgit Buder 43
Neupunkte Punkte, die noch nicht im Lika existieren
Grenzpunkte Rückmarken Gebäudepunkte Sonstige Vermessungspunkte
neu
verändert
Veränderte Punkte Punkte mit veränderten Punktinformationen
Gebäudepunkte Grenzpunkte
bisher im Lika mit Präsentationskoordinaten
geführt
bereits im Lika mit Vermessungskoordinaten
geführt
3. Punktliste
| Januar 2014 | Birgit Buder 44
Nr. 33 Abs. 4 Entwurf VwVKvA
Im darstellenden Teil sind insbesondere … g) die bei der Durchführung dieser Katastervermessung und Abmarkung
aa) unveränderten, neubestimmten, veränderten oder weggefallenen Grenzpunkte, Gebäudepunkte und sonstigen Vermessungspunkte,
bb) neubestimmten Bogenmitten und Punkte einer Nutzungsgrenze sowie
cc) für die Grenzermittlung relevanten weiteren Punkte mit ihren Punktkennungen, … zu dokumentieren. …
Darstellender Teil
Punkte mit Präsentationskoordinaten
Fortführungsriss Nr. 125 Blatt 1
Neustadt 1234
Gemarkung
Darstellender Teil
Punkte mit Vermessungskoordinaten
Neupunkte
838 7
838 8
42 GK41
16 17
Farbdarstellung der Punkte nur für
Präsentationszwecke
11
12 GK1
45
X 63
Punktinformationen VwVLika Nr. 2.9
| Januar 2014| Birgit Buder 46
Jetzt Nummerierungsbezirk NBZ
Punktart PAT Punktnummer (5 stellig) PNR Punktstatus PST Vermarkungsart VAT Lagestatus LST Entstehung / Untergang ENT, UNT Rechtswert LKR Hochwert LKH Art der Lagegenauigkeit LGA Lagezuverlässigkeit LZK Text der Bemerkung BEM FL Text der Bemerkung BEM MF Text der Bemerkung BEM GA Text der Bemerkung BEM AI, AR, IA, RA
Neu VwVLika_E
NBZ Nummerierungsbezirk 2.9.2 (2) OA Objektart 2.9.3 (1a) PNR Punktnummer (6 stellig) 2.9.2 (3) Lebenszeitintervall ABM abmarkung_Marke 2.9.3 (1c) (nicht notwendig, da nur ETRS89_UTM33) Lebenszeitintervall / DMS / Auftragsnummer PO Punktort 2.9.3 (2) Ostwert 2.9.3 (2a) Nordwert 2.9.3 (2a) DES description (Herkunft) 2.9.3 (2c) GST genauigkeitsstufe 2.9.3 (2c) (nicht notwendig nur ein Punktort) FGP festgelegter Grenzpunkt 2.9.3 (1d) SOE 4 sonstigeEigenschaft 2.9.3 (1e) SOE 1 sonstigeEigenschaft 2.11 c Relation zwischen AX_Grenzpunkt KDS kartendarstellung 2.9.3 (2b)
| Januar 2014 | Birgit Buder 47
1. Vorbereitungsdaten aus dem Lika
2. Punkte des Lika
3. Punktliste
4. Punktinformationen
5. Übersicht zur Vorbereitung der Fortführung
6. Übergangsbestimmungen
Themen
Was ändert sich durch ALKIS®? Zusammenhang mit den neuen VwV
| Januar 2014 | Birgit Buder 48
4. Punktinformationen
Nr. 37 Entwurf VwVKvA
Die vermessende Stelle hat für die im Zusammenhang mit der Katastervermessung und Abmarkung a) unveränderten, neubestimmten, veränderten oder weggefallenen
Aufnahmepunkte, Grenzpunkte, Gebäudepunkte und sonstigen Vermessungspunkte sowie
b) neubestimmten Bogenmitten und Punkte einer Nutzungsgrenze sowie
Punktinformationen entsprechend den Bestimmungen zum Verfahren ALKIS® zu erheben.
| Januar 2014 | Birgit Buder 49
Inhalt s. Dokument „Form und Inhalt der Erhebungsdaten ab Einführung von ALKIS“
4. Punktinformationen
| Januar 2014 | Birgit Buder 50
Punkt- informationen
-
-
4. Punktinformationen
Darstellender Teil
-
-
Punktliste
Punkte
Raumbezugsfestpunkte
Aufnahmepunkte
Grenzpunkte
Gebäudepunkte
Sonstiger Vermessungspunkt
Bogenmitte
Nutzungspunkte
Weitere Punkte
| Januar 2014 | Birgit Buder
4. Punktinformationen AX_Fortfuehrungsauftrag – Beispiele für neu erhobene, veränderte und wegfallende Punkte Anhang 1
51
| Januar 2014 | Birgit Buder 52
1. Vorbereitungsdaten aus dem Lika
2. Punkte des Lika
3. Punktliste
4. Punktinformationen
5. Übersicht zur Vorbereitung der Fortführung
6. Übergangsbestimmungen
Themen
Was ändert sich durch ALKIS®? Zusammenhang mit den neuen VwV
| Januar 2014 | Birgit Buder 53
5. Übersicht zur Fortführung Anlage 13 Entwurf VwVKvA
| Januar 2014 | Birgit Buder 54
1. Vorbereitungsdaten aus dem Lika
2. Punkte des Lika
3. Punktliste
4. Punktinformationen
5. Übersicht zur Vorbereitung der Fortführung
6. Übergangsbestimmungen
Themen
Was ändert sich durch ALKIS®? Zusammenhang mit den neuen VwV
| Januar 2014 | Birgit Buder 55
5. Übergangsbestimmungen
Umstellung auf ALKIS® in uVB noch nicht erfolgt
ALK + ALKIS/1
uVB Vorbereitungsdaten
EDBS und RD83
vermessende Stelle Punktinformationen
EDBS und RD83
Nr. 15.1 Abs. 1 Entwurf VwVLika
Nr. 38 Abs. 2 Entwurf VwVKvA
| Januar 2014 | Birgit Buder 56
5. Übergangsbestimmungen
Umstellung auf ALKIS® in uVB erfolgt
ALKIS
uVB Vorbereitungsdaten
EDBS und RD83 NAS und ETRS89
vermessende Stelle Punktinformationen EDBS und RD83 NAS und ETRS89
Nr. 38 Abs. 4 Entwurf VwVKvA
Gültigkeit: bis Einführung ALKIS® in allen uVB; bis 30. Juni 2015
Nr. 15.2 Abs. 2 Entwurf VwVLika
Nr. 38 Abs. 4 Entwurf VwVKvA
5. Übergangsbestimmungen
Umstellung auf ALKIS® in allen uVB erfolgt
ALKIS
uVB Vorbereitungsdaten NAS und ETRS89
vermessende Stelle Punktinformationen NAS und ETRS89 (EDBS und RD83)
bis 30. Juni 2015
(EDBS und RD83)
Übergangsbestimmungen gelten weiter
bis 31. Dezember 2016 für noch nicht abgeschlossene Katastervermessungen und Abmarkungen, für die bereits Vorbereitungsdaten übermittelt wurden
Nr. 38 Abs. 5 Entwurf VwVKvA