Wasserkraftanlage Steinmühle an der Lahn · Wasserkraftanlage Steinmühle an der Lahn Veranlassung...

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Wasserkraftanlage Steinmühle an der Lahn Erneuerung des Wasserrechts Erläuterungsbericht Auftraggeber: Wasserkraftwerk Steinmühle GmbH & Co. Betriebs KG Steinmühlenweg 21 35043 Marburg Ingenieurbüro Floecksmühle GmbH Bachstr. 62-64 52066 Aachen Tel.: 0241 / 94986-0 Fax: 0241 / 94986-13 Dipl.-Ing. Ingo Drösser Dipl.-Ing. Rita Keuneke Dipl.-Ing. Ulrich Dumont Projektnummer: 13-007 Aachen, Januar 2015

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Wasserkraftanlage Steinmühle an der Lahn

Erneuerung des Wasserrechts

Erläuterungsbericht

Auftraggeber: Wasserkraftwerk Steinmühle GmbH & Co. Betriebs KG

Steinmühlenweg 21

35043 Marburg

Ingenieurbüro Floecksmühle GmbH Bachstr. 62-64 52066 Aachen

Tel.: 0241 / 94986-0 Fax: 0241 / 94986-13

Dipl.-Ing. Ingo Drösser Dipl.-Ing. Rita Keuneke

Dipl.-Ing. Ulrich Dumont

Projektnummer: 13-007 Aachen, Januar 2015

Wasserkraftanlage Steinmühle an der Lahn

Inhalt

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Januar 2015

Inhalt

1 Veranlassung .................................................................................................................... 4

2 Grundlagen ....................................................................................................................... 5

2.1 Örtliche Gegebenheiten ............................................................................................. 5

2.1.1 Stauanlage ........................................................................................................... 5

2.1.2 Fischaufstiegsanlage ............................................................................................ 6

2.1.3 Wasserkraftanlage ............................................................................................... 8

2.2 Einzugsgebiet ........................................................................................................... 11

2.3 Gewässertyp und Leitbild ......................................................................................... 11

2.4 Fischfauna ................................................................................................................ 12

2.5 Hydrologie................................................................................................................ 14

2.6 Wasserrecht ............................................................................................................. 16

2.7 Eigentumsverhältnisse ............................................................................................. 16

2.8 Vermessung ............................................................................................................. 17

3 Mindestabfluss ............................................................................................................... 18

3.1 Berechnung gemäß Vorschlag für eine neue Mindestwasserregelung ....................... 18

3.2 Einzelfallgutachten ................................................................................................... 20

4 Geplante Fischaufstiegsanlage ....................................................................................... 25

4.1 Betriebszeiten .......................................................................................................... 25

4.1.1 Grundsätzliche Anforderungen .......................................................................... 25

4.1.2 Umsetzung am Standort Steinmühle.................................................................. 26

4.2 Auffindbarkeit .......................................................................................................... 26

4.2.1 Grundsätzliche Anforderungen .......................................................................... 26

4.2.2 Großräumige Anordnung des Einstiegs der FAA ................................................. 26

4.2.3 Großräumige Anordnung am Standort Steinmühle ............................................ 27

4.2.4 Kleinräumige Anordnung des Einstiegs der FAA ................................................. 28

4.2.5 Kleinräumige Anordnung am Standort Steinmühle ............................................ 30

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Inhalt

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4.3 Auslegung der FAA ................................................................................................... 30

4.3.1 Hydraulische und geometrische Dimensionierung ............................................. 30

4.3.2 Ausführung der FAA........................................................................................... 32

5 Geplante Maßnahmen zum Fischschutz ......................................................................... 34

5.1 Grundlagen zur Auslegung ........................................................................................ 34

5.2 Geplante Anlagen ..................................................................................................... 37

5.2.1 Horizontalrechen ............................................................................................... 37

5.2.2 Abstiegsrinne..................................................................................................... 38

6 Baudurchführung ........................................................................................................... 41

6.1 Zuwegung ................................................................................................................ 41

6.2 Restriktionen ............................................................................................................ 41

6.3 Vorgesehener Bauablauf .......................................................................................... 41

7 Kostenberechnung ......................................................................................................... 43

8 Zusammenfassung .......................................................................................................... 45

9 Literatur ......................................................................................................................... 47

10 Anlagenverzeichnis ....................................................................................................... 48

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Veranlassung

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1 Veranlassung

Die Wasserkraftanlage Steinmühle an der Lahn wurde 1982 in der heutigen Form errichtet. Das Wasserrecht war bis zum 31.12.2012 befristet und ist durch Fristablauf erloschen. Für die Neubeantragung des Wasserrechts sind die aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu be-rücksichtigen. Diese sind im Wesentlichen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2009), dem Hessischen Wassergesetz (HWG 2010) und in Verordnungen des Landes Hessen enthalten.

Um den Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, sind am Standort eine Fischaufstiegsanlage sowie eine Fischschutz- und Abstiegsanlage zu errichten. Des Weiteren ist der Mindestabfluss anzupassen.

Die Betreibergesellschaft der Wasserkraftanlage hat das Ingenieurbüro Floecksmühle GmbH mit der Planung der Maßnahmen und der Erstellung der Unterlagen für die wasser-rechtliche Genehmigung beauftragt. Diese werden hiermit vorgelegt.

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Grundlagen

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2 Grundlagen

2.1

Örtliche Gegebenheiten

Die Wasserkraftanlage Steinmühle an der Lahn befindet sich im Süden der Stadt Marburg, im Stadtteil Cappel und liegt auf dem Grundstück des Landschulheims Steinmühle. Die Lahn verläuft im Bereich des Standorts fast parallel zur Bundesstraße B3. Die Zufahrt zur Stein-mühle erfolgt über die L3089.

Das Wehr der Steinmühle liegt bei der Gewässerstationierung 32,50. Die Wasserkraftanlage (WKA) selbst ist ein Ausleitungskraftwerk, dessen ca. 120 m langer Mühlgraben links des Wehres abzweigt. Die WKA liegt unmittelbar am Einlauf in den Graben. Mühlgraben und Ausleitungsstrecke schließen eine etwa 100 m lange und 30 m breite Insel ein.).

2.1.1 Stauanlage

Das Wehr der Steinmühle ist eine glatte Rampe und liegt quer zur Fließrichtung der Lahn. Es weist eine Breite von etwa 58 m auf und staut die Lahn ca. 2,05 m auf. Die Bauwerkshöhe beträgt etwa 2,90 m. Das Wehr ist in Abbildung 2.1 dargestellt.

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Abbildung 2.1: Wehr der Steinmühle mit Sicherungsmaßnahme am Wehrfuß

Die Wehranlage ist ein altes Bauwerk, das über kein Tosbecken verfügt. Die Bausubstanz ist – wie bei vielen vergleichbaren Wehren – heterogen. Es wurden in der Vergangenheit ver-schiedene Reparaturmaßnahmen durchgeführt. Auf das ursprüngliche Natursteinmauer-werk wurde eine Betondeckschicht aufgebracht, die nur noch z.T. vorhanden ist. Das Wehr besitzt eine Unterläufigkeit. Der unterwasserseitige Wehrfuß wird in gewissen Zeitabstän-den durch Vorschüttung von Wasserbausteinen gegen Erosion gesichert. Die Wehrkrone befindet sich mit 147,48 m NHN, und damit ca. 1,5 cm höher als im Wasserrecht vorge-schrieben (vgl. Kapitel 2.6). Die Standsicherheit des Wehres kann voraussichtlich bei Fort-führung der bisherigen Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen erhalten werden. Es wird empfohlen, den baulichen Zustand regelmäßig zu untersuchen, um das Entstehen größerer Schäden – die im Extremfall zum Versagen des Bauwerks führen können – rechtzeitig zu erkennen.

2.1.2 Fischaufstiegsanlage

Auf der linken Seite des Wehres befindet sich eine Fischaufstiegsanlage in Form eines kon-ventionellen Beckenpasses. Insgesamt ist die Anlage etwa 20 m lang und überbrückt eine Höhendifferenz von 1,85 m. Der Beckenpass ist 1, 0 m breit und weist 10 Becken auf. Die Becken sind 2,0 m lang. Die Zwischenwände verfügen über Durchlassöffnungen, die sowohl an der Sohle als auch in der Krone wechselseitig angeordnet sind. Eine raue Sohle ist nicht vorhanden.

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Der Einstieg in die Fischaufstiegsanlage befindet sich im unmittelbaren Bereich des Turbi-nenauslasses. Der Ausstieg liegt etwa 10 m oberhalb des Turbinenrechens.

Rechts neben dem Beckenpass führt eine Spülrinne zur Ableitung von Geschwemmsel ins Unterwasser. Der zusätzliche Abfluss dient auch zur Erhöhung der Leitströmung der Fisch-aufstiegsanlage, siehe Abbildung 2.3.

Die Fischaufstiegsanlage wird nach aktuellem Stand des Merkblattes (DWA-M 509, 2014) als nicht funktionsfähig eingestuft. Die Beckenabmessungen sind zu klein und die Abstürze zwischen den einzelnen Becken zu hoch.

Abbildung 2.2: Die Geometrie und die Hydraulik der vorhandenen Fischaufstiegsanlage weichen von den aktuellen Bemessungswerten ab

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Abbildung 2.3: Die Abspülung des Geschwemmsels ist nicht optimal und kann in der vorhande-nen Form nicht als Abstiegsrinne für Fische genutzt werden

2.1.3 Wasserkraftanlage

Die Zuleitung zur WKA der Steinmühle erfolgt auf der linken Seite des Wehres. Der Zulauf-bereich zur WKA weist Fließhindernisse in Form von Sohlenschwellen auf, die offensichtlich zu einer unruhigen Anströmung der Rechen bei voller Turbinenöffnung und wahrscheinlich auch zu Fallhöhenverlusten führen, siehe Abbildung 2.4. Diese Sohlenschwellen sollten beseitigt werden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass durch entsprechende Siche-rungsmaßnahmen (z.B. Steinschüttungen) eine Erosionsgefahr für das Wehr und die Ufer ausgeschlossen wird.

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Abbildung 2.4: Sohlenschwellen vor der WKA bei gesenktem Stau

Abbildung 2.5: Wasserkraftanlage Steinmühle mit Einlaufschützen

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Im Zulaufgraben befindet sich ein Einlaufbauwerk, bestehend aus zwei Schützen, einer Be-dienbrücke sowie einem Hebezeug. Die Schütztafeln sind 4,20 und 5,70 m breit sowie 3,80 m tief. Vor dem Einlaufbauwerk liegt rechts noch ein Leerschuss zur Hochwasserent-lastung.

Vor der WKA ist ein Rechen mit einem Stababstand von 20 mm mit einer automatischen Rechenreinigungsmaschine installiert.

Abbildung 2.6: Turbinenrechen und Rechenschürze: Korrosion und dauerhafte Verlegung

In der Wasserkraftanlage erzeugen zwei Francis-Schachtturbinen Strom. Laut RECCIUS (2005) weisen sie folgende technische Daten auf:

Turbine 1:

Hersteller Maier (1982)

Ausbaudurchfluss QA 7 m³/s

Ausbaufallhöhe HA 1,72 m (1,97 m)

Max. elektrische Leistung 110 kW

Drehzahl 78 U/min

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Turbine 2:

Hersteller Voith (1982 neu aufgebaut)

Ausbaudurchfluss QA 5 m³/s

Ausbaufallhöhe HA 1,72 m (1,97 m)

Max. elektrische Leistung 80 kW

Drehzahl 55 U/min

Der erzeugte Strom der WKA wird zur Deckung des Eigenbedarfs des Landschulheims ge-nutzt, überschüssiger Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Bei Bedarf wird auch Strom aus dem öffentlichen Netz entnommen.

Im Anschluss an die WKA wird das Wasser über einen ca. 120 m langen Mühlgraben der Lahn wieder zugeführt. Der Graben hat eine Sohlbreite von ca. 14 m.

2.2

Einzugsgebiet

Die Lahn ist ein rechter Zufluss des Rheins. Sie entspringt im Rothaargebirge auf ca. 600 mNN und mündet nach ca. 245 km bei Lahnstein in den Rhein. Auf dieser Strecke wird ein Höhenunterschied von ca. 540 m überwunden.

Mit ihrem Einzugsgebiet von knapp 5.950 km² stellt die Lahn das größte Flussgebiet des rechtsrheinischen Schiefergebirges dar. Dieses liegt verteilt auf die drei Bundesländer Nord-rhein-Westfalen (ca. 30 km Fließlänge), Hessen (ca. 160 km Fließlänge) und Rheinland-Pfalz (ca. 57 km Fließlänge)

Die Stadt Marburg befindet sich ca. 70 km stromabwärts der Quelle und liegt damit relativ weit im Oberlauf der Lahn. Die Größe des Einzugsgebietes an dieser Stelle liegt bei ca. 1.666 km² (Einzugsgebiet des amtlichen Pegels Marburg).

2.3

Gewässertyp und Leitbild

Zur Beurteilung des Gewässerzustands spielt die Gewässertypisierung eine essentielle Rolle (Sommerhäuser & Pottgiesser 2005), da die Referenzzönosen später den Gewässertypen zugeordnet werden und damit Grundlage für die Definition des typabhängigen "guten öko-logischen Zustands" bzw. "Potenzials" sind. Die Lahn wird im Unterlauf bis zur Mündung in

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den Rhein als „großer Fluss des Mittelgebirges“ (Typ 9.2) eingestuft. Gemäß morphologi-schem Leitbild ist die Lahn im Unterlauf ein schottergeprägter Fluss des Grundgebirges.

Eine Beschreibung des Leitbilds findet sich in LUA NRW (2001) für den schottergeprägten Fluss des Grundgebirges:

Es handelt sich um gewundene bis mäandrierende Einbettgerinne oder nebengerinnereiche bis hin zu verflochtenen Gewässerabschnitten. In breiten Tälern sind die Auen bis mehrere 100 m breit, in Engtalabschnitten ist kaum eine Aue vorhanden. Dominierende Sohlsubstra-te sind Steine, Schotter und Kies. In strömungsberuhigten Bereichen finden sich auch groß-räumig sandig-lehmige Ablagerungen. Ausgedehnte vegetationsfreie Kies- und Schotter-bänke sind typisch. Der große Fluss des Mittelgebirges ist ein sehr dynamisches Gewässer mit z.T. großflächigen Laufverlagerungen. Das Talbodengefälle beträgt bei den fein- bis grobmaterialreichen Mittelgebirgsflüssen zwischen 2 und 6 ‰, in der Regel um 3 ‰.

Tendenziell sind die großen Flüsse des Mittelgebirges karbonatreiche Gewässer. Im Jahres-verlauf gibt es große Abflussschwankungen mit stark ausgeprägten Extremabflüssen.

2.4 Fischfauna

Die großen Flüsse des Mittelgebirges sind i.d.R. der Barbenregion zuzuordnen. Im Hauptge-rinne dominieren Fluss-Cypriniden wie Barbe, Döbel, Hasel, Nase sowie regional Schneider, Gründling und Rotauge. In Nebengerinnen leben typische Auenarten, z.B. Rotfeder, Schleie, Schlammpeitzger.

Jeder Fischregion wird eine potenziell natürliche Fischfauna zugewiesen. Die potenziell na-türliche Fischfauna berücksichtigt neben der aktuellen Fischfauna auch die Fischarten, die sich im jeweiligen Gewässer bei Fortfall sämtlicher anthropogener Einflüsse langfristig ein-stellen würden. Im DWA-Merkblatt Fischaufstiegsanlagen (DWA 2010) sind für die Barben-region folgende Fischarten aufgelistet.

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Tabelle 2.1: Ausgewählte Fischarten der potenziell natürlichen Fischfauna der Barbenregion nach DWA (2010), HvG: Hauptverbreitungsgebiet; NG: Nebenverbreitungsgebiet

Fischarten Ortswechsel Länge cm*) DWA

Aal Wanderfisch 50-150 HvG

Flussneunauge Wanderfisch NG

Meerneunauge Wanderfisch 50-80 NG

Lachs Wanderfisch 50-100 NG

Meerforelle Wanderfisch 80-100 NG

Maifisch Wanderfisch HvG

Barbe Ortswechsel (Laichzüge) 30-50 HvG

Quappe HvG

Nase Ortswechsel (Laichzüge) 30-50 HvG

Hasel 15-30 HvG

Schneider 5-14 HvG

Döbel 30-40 HvG

Gründling 8-20 HvG

Barsch HvG

Plötze (Rotauge) 20-50 HvG

Güster 20-35 HvG

Hecht 100-120 HvG

Ukelei 10-15 HvG

Schmerle

Dreistachl. Stich-ling

Äsche

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Fischarten Ortswechsel Länge cm*) DWA

Huchen

Zährte

Aland

Brachsen

Rapfen

Kaulbarsch

Zander

Wels

*) (GEBHARDT / NESS 1998)

Nach Angaben der Oberen Fischereibehörde, Regierungspräsidium Gießen, ist die Lahn im Masterplan Wanderfische Rhein bis zur Mündung der Ohm, oberhalb von Marburg als wich-tiges Verbindungsgewässer im Einzugsgebiet des Rheins eingestuft. Die obere Lahn weist gute Kiesstrukturen für den Lachs und andere Kieslaicher auf, sodass für den Standort Steinmühle die Zielart Lachs vorgeben wird.

2.5 Hydrologie

Für den Umbau von Anlagen am Gewässer ist die Kenntnis der Hydrologie, d.h. des Was-serdargebots des jeweiligen Fließgewässers von wesentlicher Bedeutung. Falls vorhanden, werden für die Planungen über einen langen Zeitraum gemessene hydrologische Daten verwendet.

Für die Lahn können wasserwirtschaftliche Daten den Gewässerkundlichen Jahrbüchern (Rheingebiet Teil III 2008), in denen die Messungen der amtlichen Pegel veröffentlicht wer-den, entnommen werden. Im Planungsgebiet befindet sich in Marburg bei Flusskilometer 176 ein Pegel mit einem Einzugsgebiet von 1666 km². Dessen Aufzeichnungen bilden die Grundlage für die Ermittlung der Abflüsse am Standort.

Die Aufzeichnungsdaten des Pegels Marburg konnten direkt verwendet werden, da bis zur Pegelmessstelle kein weiteres Gewässer in die Lahn mündet und somit das Abflussverhal-ten nicht beeinflusst wird. Tabelle 2.2 zeigt die maßgeblichen Abflusswerte. Die Dauerlinie

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in Abbildung 2.7 veranschaulicht das Abflussverhalten der Lahn, das bei einem Verhältnis von MNQ:MQ = 21 % als gleichmäßig einzustufen ist.

Tabelle 2.2: Abflusswerte der Lahn am Pegel Marburg 1956 - 2008 (DGJ 2008)

AE

km²

MNQ = MNQSommer

m³/s

Q30

m³/s

MQ

m³/s

Q330

M³/s

MHQ

m³/s

HQ

m³/s

Pegel Marburg 1.666 3,46 3,97 16,4 37,5 166 327

mit: AE = Einzugsgebietsgröße MNQ = mittlerer niedrigster Abfluss Q30 = Abfluss an 30 Unterschreitungstagen MQ = mittlerer Abfluss Q330 = Abfluss an 330 Unterschreitungstagen MHQ = mittlerer höchster Abfluss HQ = höchster Abfluss

Abbildung 2.7: Dauerlinie der Lahn in Marburg

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2.6 Wasserrecht

Die Wasserkraftanlage Steinmühle wurde 1982 in der heutigen Form errichtet. Das Wasser-recht war bis zum 31.12.2012 befristet und ist durch Fristablauf erloschen (Az.: IV - 41.1 - 79 b 06/43 (05/11). Bis zur Löschung wurde das Recht im Wasserbuch der Lahn Blatt A, 5. Un-terabschnitt, Az.: III - 8 – 79 b 06/43 (05/12/82), mit folgendem Inhalt geführt:

Inhaber des Rechts: Gerhard Buurman, jetzt: Wasserkraftwerk Steinmühle GmbH & Co. Betriebs KG

Aufstau der Lahn auf 147,47 m NN

Entnahme von max. 12 m³/s für den Betrieb von zwei Turbinen mit einem Ausbau-durchfluss von 5 und 7 m³/s. In der Lahn muss ein Mindestabfluss verbleiben.

Wiedereinleitung des genutzten Wassers in die Lahn.

Der Mindestabfluss beträgt 350 l/s und ist über die Oberkante der Freischleuse abzugeben. Für das alte Wasserrad können zusätzlich 200 l/s entnommen werden.

Der Durchfluss der rechtsseitig neben der Wasserkraftanlage befindlichen Fischaufstiegsan-lage ist – soweit aus den vorliegenden Unterlagen erkennbar – nicht explizit festgelegt.

Das Höhensystem NN-Höhen im Höhenstatus 100, das dem Wasserrecht zugrunde liegt, weicht um ca. 4- 6 mm vom Höhensystem DHHN92, Höhenstatus 160 ab. Das angegebene Stauziel wäre im aktuellen Höhensystem also mit 174,465 m NHN anzugeben.

Da die aktuell gemessene Krone des Wehrs auf 174,48 m NHN liegt, sollte das neue Wasser-recht diese Höhe als Stauziel benennen.

2.7

Eigentumsverhältnisse

Die Wasserkraftanlage Steinmühle an der Lahn liegt in der Gemarkung Gisselberg, Flur 3 auf den Flurstücken 19/2 und 19/1. Eigentümer und Betreiber ist die Wasserkraftwerk Stein-mühle GmbH & Co. Betreiber KG.

Eigentümer des angrenzenden und somit vom Umbau der Wasserkraftanlage betroffenen Grundstücks ist die Stadt Marburg.

Die Eigentumsverhältnisse der umliegenden Flurstücke sind wie folgt:

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Tabelle 2.3: Von der Baumaßnahme betroffene Flächen am Wehr der Steinmühle

Gemar-kung

Flur Flurstück Beschreibung Eigentümer Nutzung

Gisselberg 3 218 Gewässerparzelle Stadt Marburg (Gew. II. Ordnung)

direkt

Gisselberg 3 219/1 Grundstück linkes Ufer Landschulheim Stein-mühle GmbH & Co. KG, Cappel

direkt

Gisselberg 3 219/2 Grundstück linkes Ufer Landschulheim Stein-mühle GmbH & Co. KG, Cappel

direkt

Gisselberg 3 21/1 Weg Landschulheim Stein-mühle GmbH & Co. KG, Cappel

indirekt

Gisselberg 3 21/2 Weg Landschulheim Stein-mühle GmbH & Co. KG, Cappel

indirekt

Gisselberg 3 221 Weg Stadt Marburg indirekt

2.8

Vermessung

Für den Planungsbereich wurde im Mai 2013 eine Gelände- und Profilaufnahme durch das Vermessungsbüro Pajonk, Aachen durchgeführt. Im April 2014 wurden die Daten durch eine detaillierte Aufnahme der Ausleitungsstrecke zur Bestimmung des Mindestabflusses ergänzt. Der Bericht der Vermessungsergebnisse ist in Anlage 1 beigefügt.

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Mindestabfluss

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3 Mindestabfluss

Im bestehenden Wasserrecht ist ein Mindestabfluss Qmin,vorh = 350 l/s vorgeschrieben. Wei-terhin wurde in einer Diplomarbeit von Ingrid Reccius (2005) bei Anwendung des Hessi-schen Restwassererlasses ein Wert von Qmin,Erlass = 1,01 m³/s ermittelt.

Im März 2014 ist vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein Vorschlag für eine neue Mindestwasserregelung für Hessen (Stand 10.03.2014) vorgestellt worden. Die Regelung befindet sich noch in der Abstimmung. Laut RP Gießen soll sie am Standort Steinmühle bereits Anwendung finden.

In der Arbeitsgemeinschaft „Mindestwasserführung in Hessischen Fließgewässern“ ist der Mindestabfluss am Beispiel der Steinmühle berechnet worden. Danach wären nach An-wendung des derzeit vorliegenden Vorschlages folgende Mindestwasserabflüsse in der Lahn zu belassen:

1,7 m3/s von Juli bis April

mit einer saisonalen Anpassung von Mai bis Juni (Barbenregion, Laich-/Aufwuchszeit Fische) auf 3,46 m3/s (MNQ Sommer), Übergangszeiten jeweils 2 Wochen

Die Festlegung der Höhe der saisonalen Anpassung befindet sich allerdings noch in der Dis-kussion.

3.1

Berechnung gemäß Vorschlag für eine neue Mindestwasserregelung

Eigene Berechnungen unter Anwendung der Regelung kommen zu folgendem Ergebnis:

1.1 Fischökologische Bedeutung der Ausleitungsstrecke

Betrachtet wurde eine Gewässerstrecke mit einer Länge von 5 km oberhalb und 5 km un-terhalb der Wehranlage. Innerhalb dieser Strecke wurden insgesamt 5,5, km als beeinträch-tigt (nach HessenViewer Rückstau oder Ausleitung) identifiziert. Demnach ist die fischöko-logische Bedeutung der Ausleitungsstrecke als hoch einzustufen, da

LUBS/Lzu betrachtende Gewässertrecke < 0,5.

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Mindestabfluss

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1.3 Ausleitungsstrecke mit hoher fischökologischer Bedeutung

Das Einzugsgebiet hat eine Fläche von 1.666 km² und ist damit > 300 km². Demnach ist fol-gender Wert für den Mindestabfluss (zu- oder abzgl. Anzusetzender Zu- oder Abschläge sowie ggf. erforderlicher saisonaler Anpassung anzusetzen:

Qmin = 0,5 MNQ = 0,5 * 3,46 m³/s = 1,73 m³/s.

1.4 Zu- oder Abschläge

Ein Zuschlag aufgrund des Abflussverhaltens ist nicht erforderlich, da ein gleichmäßiges Abflussverhalten (MNQ/MQ = 3,46 / 16,4 = 0,21 > 0,18) vorliegt.

Aufgrund des Ausbaudurchflusses der Wasserkraftanlage ist ebenfalls kein Zuschlag erfor-derlich, da dieser mit QA = 12 m³/s geringer ist als MQ = 16,4 m³/s.

Gemäß WRRL-Viewer weist der betrachtete Gewässerabschnitt eine Strukturgüteklasse von 4 bis 5 auf. Demnach ist ein Abschlag von 5 - 10 % anzusetzen. Der Mindestabfluss berech-net sich bei einem Abschlag von 10 % zu:

Qmin = 1,73 m³/s * 0,90 = 1,56 m³/s.

1.5 Saisonale Anpassung

Für die erhöhte Mindestwasserführung im Rahmen der saisonalen Anpassung werden bei hoher fischökologischer Bedeutung in der Barbenregion folgende Werte gefordert:

Qmin,erhöht = Qmin, normal + 100 % der Differenz zwischen MNQSommer und MNQ.

Damit ergibt sich:

Qmin,erhöht = 1,56 m³/s + 1,0 * (3,46 m³/s - 3,46 m³/s) = 1,56 m³/s.

Aus den oben dargestellten Maßnahmen ergeben sich folgende nicht energetisch nutzba-ren Abflussanteile:

Abgabe in die Lahn:

Oberflächennaher Abstieg ca. 30 l/s, ständig

Aal-Abstieg: ca. 150 l/s (Juli bis Dezember)

Mindestabfluss: 1,56 m³/s

Abgabe in den UW-Kanal:

Fischaufstiegsanlage: ca. 440 l/s

Damit beträgt der gesamte ökologische Abfluss: Qökolog = ca. 2 m³/s.

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Mindestabfluss

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Demnach müsste der Mindestabfluss in der Lahn erheblich gesteigert werden. Die dadurch bedingten Erzeugungsverluste der Wasserkraftanlage können mit ca. 12 - 15 % abgeschätzt werden (siehe Anlage 4).

Angesichts der Kürze der Ausleitungsstrecke und der erheblichen investiven Aufwendungen für die Umbaumaßnahmen muss es das Ziel sein, den Mindestabfluss nicht wesentlich über den bisherigen Wert zu steigern, um die Erzeugungsverluste zu begrenzen. Der künftige Mindestabfluss muss mit der Genehmigungsbehörde im Zusammenhang mit den insgesamt vorgesehenen Maßnahmen abgestimmt werde.

3.2 Einzelfallgutachten

Alternativ zu der oben beschriebenen Berechnung ist es möglich, den Mindestabfluss durch ein Einzelfallgutachten festzulegen. In der Barbenregion müssen folgende Parameter einge-halten werden:

Tmin = 0,3 m

vmQ => 0,3 m/s

TLR = 0,6 m

vLaichzeit30% (Barbe, Nase: März - Juli) 0,6 m/s

bespannte Fläche in der Ausleitungsstrecke: mind. 80 % der bespannten Fläche bei MNQ.

Mit:

Tmin: minimale Wassertiefe in pessimaler Schnelle

vmQ: mittlere Querschnittsgeschwindigkeit in pessimaler Schnelle

TLR: mittlere Tiefe über den Talweg: berechnet aus den jeweils maximalen Tiefen, die an 5 ausgeprägten Kolken und Schnellen in einem mind. 200 m-Abschnitt der Ausleitungsstrecke gemessen werden.

vLaichzeit30%: Mindestfließgeschwindigkeit in 30 % Flächenanteil der Schnellen während der Laichzeit in Abhängigkeit von der Fischregion, gemessen in drei repräsentativen Schellen.

Die entsprechenden Parameter sind bei vier verschiedenen Abflussdotationen zu messen. Um den Aufwand klein zu halten und ggf. Modifikationen in der Ausleitungsstrecke abbil-den zu können, wurde eine hydraulische 1D-Berechnung durch die Hydrotec Ingenieurge-sellschaft mbH durchgeführt.

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Mindestabfluss

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Als Datengrundlage wurden eine Querprofil- und Bruchkanten-, und Einzelpunktvermes-sung vom Vermessungsbüro Pajonk aus dem Jahr 2014 übergeben. Vermessen wurden 15 Querprofile von der Wehrkrone bis ca. 300 m in Unterwasser und der Betriebsgraben. Eine Übersicht ist in Abbildung 3.1 gegeben:

Abbildung 3.1: Lage der vermessene Querprofile (rot), Bruchkanten (blau) und Einzelpunkte (grün und violett)

Bei den Querprofilen wurden die einzelnen Punkte während der Vermessung mit Rauheits- und Bewuchsparametern belegt. Des Weiteren wurde eine Stichtagsmessung zur Kalibrie-rung übergeben

Eingesetzt wird für die Modellierung die Software Jabron, Version 6.8. Jabron ist ein Pro-grammsystem, das für die Berechnung natürlicher bzw. naturnah ausgebauter Gewässer konzipiert worden ist. Es ermöglicht:

die Berechnung der lokalen Wasserspiegellagen mit einem stationär-gleichförmigen Ansatz,

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Mindestabfluss

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Wasserspiegellagenberechnungen für stationär-ungleichförmigen Abfluss,

die Berechnung von mittleren Abflusskurven für die NASIM-Transportstrecken (TA-PE18),

Berechnung der Sohlschubspannungen zur ökologischen Bewertung des Gewässers,

die Kapazitätsberechnung der Profile für stationär-ungleichförmigen Abfluss, wobei die Profile beliebig gegliedert sein können,

die lagegetreue Berechnung von Überflutungsgebietsgrenzen durch Verwaltung geore-ferenzierter Daten und Kopplung an ArcView und

die redundanzfreie Datenhaltung in einer Datenbank (Berechnungsdaten und Ergebnis-se, strukturiert nach Varianten und Rechenläufen).

Die Kalibrierung erfolgte anhand der Stichtagsmessung und einer Anpassung der Rauheits- und Bewuchsparamter. Aufgrund der geringen Abflüsse der Stichtagsmessung kann nur das Gerinne kalibriert werden. Das Unterwasser des Wehrs Steinmühle ist durch das Wehr Nehmühle rückstaubeeinflusst. Der Rückstau wird in Abbildung 3.2 deutlich:

Abbildung 3.2: Längsschnitt mit Stichtagsmessung und kalibriertem 1D-Modell

Die Abweichung zwischen der hydraulischen Berechnung und den gemessenen Wasserspie-geln ist in Abbildung 3.2 ersichtlich. Der Abfluss der Stichtagsmessung lag bei 6,52 m³/s am

172

172,5

173

173,5

174

174,5

175

2,8 2,9 3 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7

Was

sers

pieg

el (m

NN

)

Station (km)

Längsschnitt Lahn Unterhalb Wehr Steinmühle

Berechnung Jabron

Messung April 2014 /Mai 2013

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Mindestabfluss

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Pegel Marburg. Dieser ist in seiner Lage hinreichend genau und der Abfluss wurde für das hydraulische Modell übernommen.

Die Ergebnisse sind in Anlage 3 wiedergegeben. Die Ausleitungsstrecke reicht von Profil 1990 (Wehrkrone) bis Profil 1950.

Die hydraulische Berechnung zeigt, dass die Mindestwassertiefe für den Bereich der Schnel-le, die in der Barbenregion 0,3 m betragen soll, sowohl bei einem Abfluss von 0,1 m³/s als auch bei 2,0 m³/s oder höheren Abflüssen im pessimalen Profil 1950 (km 3,468) eingehalten wird, siehe Abbildung 3.3. Auch die mittlere Tiefe über den Talweg von 0,6 m wird ab einem Abfluss von 0,1 m³/s eingehalten, siehe Anlage 3.

Abbildung 3.3: Profil der pessimalen Schnelle der Ausleitungsstrecke bei verschiedenen Abflüs-sen

Anhand der Querprofile und der dargestellten Wasserspiegellage wurde die bespannte Fläche in der Ausleitungsstrecke ermittelt. Abbildung 3.4 zeigt die bespannten Flächen bei MNQ (grün dargestellt) und bei Q = 0,1 m³/s (rot dargestellt). Die Fläche bei MNQ beträgt 2.626 m², bei Q = 0,1 m³/s beträgt sie 2.519 m².

Das bedeutet, dass selbst bei einem Qmin von nur 0,1 m³/s die bespannte Fläche in der Aus-leitungsstrecke 96 % der bespannten Fläche bei MNQ beträgt und damit wie gefordert mind. 80 %.

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Mindestabfluss

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Abbildung 3.4: Darstellung der bespannten Fläche in der Ausleitungstrecke bei WSP=172,30 m NHN (MNQ, grün) und bei WSP=172,24 m NHN (Q=0,1 m³/s, rot)

Die erforderliche mittlere Querschnittsgeschwindigkeit von 0,3 m/s über den Riffle-Strukturen in der Ausleitungsstrecke wird erst ab einem Abfluss von 4,0 m³/s erreicht (An-lage 3).

Die Ergebnisse der Berechnung zeigen deutlich, dass die geforderten Mindesttiefen und mit Wasser bespannten Flächen selbst mit dem heutigen Mindestabfluss erreicht werden. Um die geforderten Fließgeschwindigkeiten zu erreichen, müssten erhebliche Steigerungen des Mindestabfluss auf Q = 4,0 m³/s und mehr erfolgen. Das scheint bei der Kürze der Auslei-tungsstrecke und der geplanten ökologischen Maßnahmen nicht gerechtfertigt.

Unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit wird daher empfohlen, den Mindestabfluss bei 350 l/s zu belassen. Damit würde der gesamte ökologische Abfluss: Qökolog = ca. 800 l/s be-tragen. Die dadurch bedingten Erzeugungsverluste der Wasserkraftanlage können mit ca. 3 - 5 % abgeschätzt werden.

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Geplante Fischaufstiegsanlage

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4 Geplante Fischaufstiegsanlage

Da die Platzverhältnisse im Bereich der Wasserkraftanlage beengt sind, wird die Fischauf-stiegsanlage in Form eines Schlitzpasses ausgeführt. Der Schlitzpass zählt zu den beckenar-tigen Fischaufstiegsanlagen.

4.1 Betriebszeiten

4.1.1 Grundsätzliche Anforderungen

Sowohl die diadromen (zwischen Meer und Binnengewässer wechselnden) als auch die potamodromen (innerhalb eines Gewässers wandernden) Fischarten sind auf die Wande-rung zwischen unterschiedlichen Habitaten angewiesen. Wanderbewegungen von Fischen finden im ganzen Jahresverlauf statt. Cypriniden wandern verstärkt im Frühjahr und Som-mer, wohingegen Salmoniden ihre Laichwanderungen größtenteils im Herbst und Winter durchführen.

Fischaufstiegsanlagen müssen dementsprechend ganzjährig funktionieren, damit eine Durchgängigkeit zu jeder Jahreszeit gewährleistet ist. Ausnahmen von dieser uneinge-schränkten Funktionsfähigkeit stellen lediglich extreme Niedrigwasser- und Hochwasserpe-rioden dar, da man annimmt, dass in diesen Zeiten ohnehin eine eingeschränkte Wanderak-tivität besteht. Das DWA-Merkblatt "Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke" (DWA M 509, 2014) empfiehlt daher, die Funktionsdauer von Fischaufstiegshilfen an 300 Tagen im Jahr (zwischen 30 Unterschreitungs- bzw. 30 Überschreitungstagen einer langjäh-rigen Reihe) zu gewährleisten.

Es sollte ein kontinuierlicher, 24-stündiger Betrieb garantiert werden, um tag- und nachtak-tiven Tieren sowie aquatischen Wirbellosen, die oft einige Zeit zum Überwinden des Fisch-aufstiegs benötigen, den Aufstieg zu ermöglichen.

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4.1.2 Umsetzung am Standort Steinmühle

Die Fischaufstiegsanlage an der Steinmühle wird so ausgelegt, dass sie den kontinuierlichen 24-stündigen Betrieb zwischen Q30 und Q330 sicherstellt. Aufgrund der baulichen und hyd-raulischen Situation ist davon auszugehen, dass die Anlage zu gewissen Zeiten auch darüber hinaus noch funktionsfähig ist.

4.2

Auffindbarkeit

4.2.1 Grundsätzliche Anforderungen

Die flussaufwärts gerichtete Wanderung von Fischen orientiert sich an der Hauptströmung im Gewässer. Sie findet häufig in deren Rand- bzw. Uferbereichen statt. Die Fische verhal-ten sich dabei positiv rheotaktisch, d.h. sie richten sich gegen die Strömung aus. Das trifft vor allem auf die rheophilen Arten (d.h. die Strömung liebenden Arten) zu. Aber auch die potamalen Arten (d.h. die nicht so sehr an die Strömung gebundenen Arten) verhalten sich insbesondere während der Laichwanderungen in dieser Weise.

Der Einstieg in Fischaufstiegsanlagen ist dort zu platzieren, wo aufstiegswillige Fische auf Grund des beschriebenen Verhaltensmusters wandern oder nach einem Wanderkorridor suchen. Dieser Effekt muss genutzt werden, um die Fische zum Einstieg zu leiten. Im Nah-bereich des Einstiegs muss die Wirkung der großräumigen Leitströmung (nämlich der Hauptströmung) durch die Leitwirkung des Betriebsabflusses der Fischaufstiegsanlage (und ggf. einer Bypass-Strömung) möglichst unterbrechungsfrei fortgesetzt werden, um die Auf-findbarkeit zu gewährleisten.

4.2.2 Großräumige Anordnung des Einstiegs der FAA

Liegen mehrere Gewässerarme vor, so wandern die Fische an einer Verzweigungsstelle mit höherer Wahrscheinlichkeit in den Arm ein, der zum Zeitpunkt der Wanderung die Haupt-strömung aufweist. Sie folgen dieser Strömung bis zu einem eventuell vorhandenen Wan-derhindernis und suchen dort nach einer Möglichkeit des Aufstiegs. Befindet sich die Fisch-aufstiegsanlage nicht an dieser Stelle, so ist zumindest ein Energie- und Zeitverlust bei der Suche nach alternativen Wanderkorridoren zu erwarten. Je nach räumlicher und hydrauli-scher Situation kann die Wanderung auch vollständig unterbrochen werden.

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Die beschriebene Problematik ist häufig an Ausleitungskraftwerken zu finden. Die Wahr-scheinlichkeit, dass aufstiegswillige Fische an der Mündung des Unterwasserkanals in das Mutterbett einwandern, hängt in erster Näherung vom Verhältnis der Abflüsse ab. Demge-genüber hat die Sohlenstruktur (z. B. Leitbuhnen) in der Regel keine oder nur eine geringe Wirkung.

Für die großräumige Anordnung der Fischaufstiegsanlagen gilt:

Mindestens ein Fischaufstieg muss dort platziert werden, wohin die Hauptströmung die aufstiegswilligen Fische leitet. Der Einstieg ist entsprechend zu gestalten. Bei verzweig-ten Gewässern ist ggf. die zeitliche Verteilung der Abflussaufteilung zu untersuchen und sicherzustellen, dass die von DWA M 509 (2010) mit aktuellem Diskussionsstand gefor-derte Betriebszeit von 300 Tagen/a erreicht werden kann.

Wenn durch die zeitliche Verteilung des Abflusses zwischen zwei oder mehreren Ge-wässerarmen keine eindeutige Sicherstellung des Aufstiegs an 300 Tagen möglich ist, muss geprüft werden, ob in mehr als einem Gewässerarm an dem jeweiligen Wander-hindernis eine Fischaufstiegsanlage errichtet werden muss. Dabei ist die fischbiologi-sche Bedeutung des Standortes innerhalb des Gewässers zu untersuchen und die Ent-scheidung über Zahl und Standort von Fischaufstiegsanlagen nach der Bedeutung für das Flussgebiet zu treffen. Liegen derartige Verzweigungen im Unterlauf größerer Ge-wässer, kommt dieser Entscheidung sicherlich eine höhere Bedeutung zu als bei Anla-gen in der oberen Forellenregion.

Bei Ausleitungsstrecken kann alternativ zur Anordnung mehrerer Fischaufstiegsanlagen auch untersucht werden, ob die Einwanderung der Fische z. B. in einen Unterwasserka-nal durch Absturz- oder Rechenbauwerke verhindert werden kann, wodurch die Fische gezwungen werden, einen anderen Weg zu wählen. Aufgrund der geodätischen Ver-hältnisse und der technischen Schwierigkeiten mit Rechenanlagen im Gewässer sind dem jedoch enge Grenzen gesetzt.

4.2.3 Großräumige Anordnung am Standort Steinmühle

Abbildung 4.1 zeigt die Abflussverteilung am Standort Steinmühle. Es ist zu erkennen, dass der Hauptabfluss an etwa 300 Tagen zwischen Q10 und Q310 durch die WKA und somit den Mühlgraben geleitet wird. An etwa 55 Tagen im Jahr strömt der größere Anteil durch die Lahn.

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Abbildung 4.1: Dauerlinie und Abflussverteilung an der WKA Steinmühle

Die Lage der Fischaufstiegsanlage an der Wasserkraftanlage ist somit richtig gewählt wor-den. Lediglich zwischen Q310 und Q330, also an 20 Tagen, wird die Forderung nach einem kontinuierlichen 24-stündigen Betrieb nicht erfüllt.

Um auch an den übrigen 20 Tagen mit einem Abfluss zwischen Q310 und Q330 den Aufstieg zu gewährleisten, wäre der Bau einer zweiten Fischaufstiegsanlage am Wehr erforderlich. Dies scheint nicht gerechtfertigt.

4.2.4 Kleinräumige Anordnung des Einstiegs der FAA

Allgemeine Anforderungen:

Aufstiegswillige Fische, die der Hauptströmung gefolgt sind, suchen unmittelbar vor dem Wanderhindernis bzw. am Rand der Bereiche mit turbulenter Strömung nach einem Wan-derkorridor. Bei erfolgloser Suche können auch turbulente Gewässerabschnitte durchwan-dert werden.

Wird der Einstieg in die Fischaufstiegsanlage in zu großer Entfernung vom Wanderhindernis und/oder nicht am Rand der turbulenten Zone platziert, ist mit einer reduzierten Auffind-barkeit zu rechnen. Diese kann häufig auch mit einer Erhöhung des Betriebsabflusses bzw. der Leitströmung nicht kompensiert werden. Schon Abweichungen von wenigen Metern

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von der optimalen Position können gravierende Einschränkungen der Auffindbarkeit zur Folge haben.

Die Leitströmung einer Fischaufstiegsanlage muss sich ununterbrochen und gerichtet an die großräumige Leitströmung anschließen und physiologisch von den Fischen wahrgenommen werden können.

Unterhalb des Einstiegs müssen im Abflussbereich Q30 bis Q330 hydraulische Bedingungen (Fließtiefe und –Geschwindigkeit, Turbulenz) herrschen, die ein ungehindertes Einschwim-men der Fische aus dem Gewässer in den Fischaufstieg ermöglichen. Die Sohle des Fisch-aufstiegs ist – ggf. in Form einer flachen Anrampung – an die Gewässersohle anzuschließen. Dies gilt auch für den oberwasserseitigen Ausstieg.

Daraus lassen sich folgende allgemeine Richtlinien für die Anordnung des Einstiegs von Fischaufstiegsanlagen ableiten:

Der Einstieg einer Fischaufstiegsanlage muss möglichst unmittelbar am oder neben das Wanderhindernis platziert werden, um eine Sackgassenwirkung auszuschließen.

Für die Wirkung der Leitströmung ist es erforderlich, dass sie bei den Fischen ein rheo-taktisches Verhalten auslöst. Daher muss die Fließgeschwindigkeit im Austrittsquer-schnitt mindestens 0,3 m/s betragen. Wichtig ist vor allem die Wahrnehmbarkeit ge-genüber der Strömung im Gewässer. Die Leitströmung kann durch eine zusätzliche By-passleitung verbessert werden.

Die Leitströmung ist hinsichtlich ihrer Richtung und ihrer Quantität (= Abfluss) so einzu-richten, dass die Fische durch Geschwindigkeitsvektoren, die möglichst parallel zur Hauptströmung liegen, eindeutig zum Einstieg geleitet werden. Daher ist eine zur Hauptströmung parallele Führung der Leitströmung vorteilhaft. Schräg (> 30 Grad oder mehr) einmündende Leitströmungen können zu einer erheblich verminderten Auffind-barkeit führen, falls nicht ein wesentlicher Abflussanteil des Gewässers durch die Fisch-aufstiegsanlage geführt wird.

Wird der Einstieg im Bereich oder am Rand sehr turbulenter Strömung eingebaut (z. B. an Tosbecken oder an Saugrohrmündungen von Turbinen), so ist es erforderlich, dass die beschriebene Wahrnehmbarkeit der Leitströmung durch konstruktive Maßnahmen und/oder durch Erhöhung des Betriebsabflusses der Fischaufstiegsanlage oder durch einen zusätzlichen Bypass sichergestellt wird.

Eine korrekte Einschätzung der räumlichen Ausbildung der Leitströmung im Bereich sehr turbulenter Hauptströmungen ist häufig schwierig. Die Auffindbarkeit des Fisch-aufstiegs hängt jedoch elementar von der Wahrnehmbarkeit der Leitströmung ab. Da-her ist insbesondere bei Standorten mit großer Bedeutung für das Flussgebiet die Ge-staltung des Einstiegs sehr sorgfältig zu prüfen.

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Die Anordnung des Einstiegs und die Ausbildung der Leitströmung muss für alle Be-triebszustände innerhalb der vorgeschriebenen Betriebszeit geprüft und nachgewiesen werden, d. h. sowohl für Zeiten mit niedrigem Abfluss (Q30) als auch für Zeiten mit ho-hem Abfluss (Q330).

4.2.5 Kleinräumige Anordnung am Standort Steinmühle

Die grundsätzliche Lage der FAA rechts der Wasserkraftanlage soll nicht verändert werden, da links nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht. Die Positionierung des Einstiegs erfolgt unmittelbar an der Saugrohrmündung, so dass er von den aufwanderwilligen Fischen direkt am Wanderhindernis gefunden werden kann.

Die Leitströmung beträgt mit 437 l/s ca. 3,6 % des Abflusses der Wasserkraftanlage. Dies entspricht der in Frankreich geltenden Faustformel, dass der Anteil der Leitströmung am Gesamtabfluss etwa 1 % bis 5 % des konkurrierenden Abflusses betragen sollte, um eine ausreichende Auffindbarkeit sicher zu stellen (DWA-M 509). Die Strömung tritt parallel zur Hauptströmung aus der FAA aus, so dass die Fische einem gleichförmigen Strömungspfad folgen können, der sich aus dem Unterwasser übergangslos in die Aufstiegsanlage fortsetzt.

Die Strömungsverhältnisse im Unterwasser sind relativ gleichförmig, da durch den Be-triebsgraben eine nahezu konstante Wassermenge abgegeben wird. Eine rampenartige Steinschüttung in der Einstiegsbucht gewährleistet den Anschluss an die Unterwassersohle auch für benthische Lebewesen.

4.3 Auslegung der FAA

4.3.1 Hydraulische und geometrische Dimensionierung

Grundsätzlich müssen Fischaufstiegsanlagen so ausgelegt und bemessen werden, dass die größten und die schwächsten im Fließgewässer vorkommenden Arten die Anlage ohne grö-ßere Schwierigkeiten passieren können. An die Auslegung der Fischaufstiegsanlage werden folgende Anforderungen gestellt:

Es sollte eine durchgehend wahrnehmbare Strömung innerhalb der FAA vorhanden sein. Dies wird gewährleistet, indem die Fließgeschwindigkeit innerhalb des Wander-korridors mit vKorridor > 0,3 m/s auslegt wird.

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Bei der Dimensionierung und hydraulischen Bemessung der Fischaufstiegsanlage ist die Fließgewässerzone bzw. die potenzielle natürliche Fischfauna zu berücksichtigen. Denn die natürlichen Fließverhältnisse unterscheiden sich zwischen den Fließgewässerzonen. Die Lahn ist im Bereich der WKA Steinmühle als Barbenregion einzustufen. Als größter für die geometrische Dimensionierung maßgeblicher Fisch gilt die Barbe. Demnach er-geben sich für einen Schlitzpass die in Tabelle 4.1 in Verbindung mit Abbildung 4.2 dar-gestellten Bemessungswerte.

Tabelle 4.1: Geometrische und hydraulische Bemessungswerte für Schlitzpässe in der Barbenregi-on von Lachsgewässern (DWA-M 509 2014)

Dimension Bemessungswert

Beckenlänge LLB 3,00 m

Beckenbreite b 2,25 m

Min. Wassertiefe hu 0,8 m

Minimale Schlitzweite s 0,35 m

Abbildung 4.2: Abmessungen und Bezeichnungen beim Schlitzpass (aus: DWA 2014)

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Eine möglichst turbulenzarme Strömung ist eine weitere Voraussetzung dafür, dass alle aquatischen Organismen den Aufstieg bewältigen können. Als Maß für den Turbulenzgrad in einem Beckenpass gilt die „Leistungsdichte der Energiedissipation“, die in Abhängigkeit von der Fließgewässerzone festzulegen ist. Dieser maximale, spezifische Leistungseintrag bezieht sich auf das vorhandene bzw. geplante Beckenvolumen und soll in der Barbenregi-on gemäß DWA-M 509 (2014) im oberen Betriebspunkt (Q330) der FAA 135 W/m³ nicht überschreiten. Die für die FAA Steinmühle gewählten Abmessungen werden in Kap. 4.3.2 dargestellt.

4.3.2 Ausführung der FAA

Die geplante FAA wird als Schlitzpass mit einem Mindestabfluss von 437 l/s betrieben. Sie wird rechtsseitig der WKA entlang geführt und nutzt dabei soweit möglich den Verlauf der alten FAA.

Die nach Kap. 4.3.1 gewählten Abmessungen der einzelnen Becken sind in Tabelle 4.2 dar-gestellt. Die zugehörige hydraulische Berechnung ist in Anlage 2 beigefügt. Die geplante Mindestwassertiefe wurde hierbei um 5 cm gegenüber dem Bemessungswert erhöht, da die WKA bis zu einem Wehr-Unterstau von etwa 5 cm betrieben wird. Somit kann sicherge-stellt werden, dass die FAA auch bei einem Oberwasserstand entsprechend dem unteren Betriebspunkt der WKA noch voll funktionsfähig ist.

Tabelle 4.2: Dimensionen der vorhandenen Fischaufstiegsanlage und aktuelle Bemessungswerte für die umgebaute FAA in der Barbenregion

Vorhanden Bemessungswert

Beckenlänge 2,0 m 3,00 m

Beckenbreite 1,0 m 2,25 m

Min. Wassertiefe 0,4 / 0,7 m 0,8 m

Max. Absturzhöhe h 0,18 m 0,14 m

Zahl der Riegel 14 15

Schlitzweite Kronen- u. Schlupflöcher 0,35 m

Berechnete Werte

Durchfluss ca. 100 l/s 437 l/s

Leistungsdichte > 120 W/m³ 108 W/m³ (< 135 W/m³)

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Die gesamte Höhendifferenz zwischen Ober- und Unterwasser liegt bei 2,34 m und wird über 15 Riegel (14 Becken) abgebaut. Damit ergibt sich eine erforderliche Gesamtlänge der FAA (erster bis letzter Riegel) von mindestens 49,80 m. Die FAA erstreckt sich in gewendel-ter Form am Ufer des Betriebsgrabens.

Es ist erforderlich, den Ausstieg in Fließrichtung vor dem Horizontalrechen anzuordnen. Dazu ist vorgesehen, dass der obere Abschnitt der FAA bis etwa zur Position des bisherigen Turbinenrechens parallel zum Kraftwerk geführt wird und dort um ca. 60° abwinkelt und dann als kleine Brücke den Spülkanal des Rechens quert. Der Ausstieg befindet sich ober-halb Spülkanals. Zur Verminderung der Einlaufgeschwindigkeit wird der Einlaufquerschnitt groß gewählt. Ggf. kann eine Sohlenanrampung entlang des Wehrkörpers vorgesehen wer-den. Unterwasserseitig muss bei der Querung der Spülrinne eine ausreichende Sohlenhöhe der FAA zu erreicht werden. Dadurch verlängert sich der untere, zweireihige Abschnitt der Fischaufstiegsanlage auf ca. 20 m. Im Lageplan (P13-007-G-02a) ist die Lage der FAA darge-stellt. Die Ausführung des Einstiegs ist in Kap. 4.2.5 erläutert.

In Höhe der Wasserkraftanlage verläuft die FAA parallel zu dieser und nutzt deren Außen-wand als äußere Begrenzung, um hier Kosten zu sparen und die Flächeninanspruchnahme zu beschränken. Vor Bauausführung ist die Eignung der Wand zu prüfen.

Der Anschluss ans Oberwasser wird durch einen Grobrechen abgeschlossen. Da sich der Ausstieg aus der FAA relativ nah an der Abstiegs- und Treibgutrinne befindet, soll der Re-chen (Stababstand 30 cm) verhindern, dass grobes Geschwemmsel die Fischaufstiegsanlage blockiert. Der Rechen wird mittels U-Profilen, die in die Wände eingelassen werden, gehal-ten. Im Revisionsfall können hier auch Dammbalken aufgenommen werden.

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5.1

Grundlagen zur Auslegung

Für den Fischabstieg können die Aussagen des ATV-DVWK-Themenbandes „Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen“ genutzt werden. In diesem sind die biologischen Grundlagen, soweit sie erforscht sind, die unterschiedlichen Wirkprinzipien der Schutzeinrichtungen und eine Einschätzung der Funktionsfähigkeit gegeben. Zudem werden Hinweise zur Dimensio-nierung derartiger Bauwerke gegeben.

Für die Realisierung des Fischschutzes sollten vorzugsweise geeignete mechanische Barrie-ren eingesetzt werden, die eine Passage von Fischen physisch verhindern können, wenn die lichte Weite der Öffnungen kleiner ist als die Körperdimensionen der Fische und die An-strömgeschwindigkeit ein Entkommen der Fische von der Barriere ermöglicht. Weiterhin sind Bypasseinrichtungen vorzusehen, die den Fischen den Abstieg in das Unterwasser er-möglichen.

5.1.1.1 Bauweisen von Fischschutzrechen

Fischschutzrechen können mit zwei grundsätzlich unterschiedlichen Anordnungen gebaut werden:

Vertikalrechen (Abbildung 5.2): Die Rechenstäbe sind in vertikaler Richtung angeordnet, die Rechenfläche kann jedoch zur Sohle um einen Winkel geneigt sein, um die Re-chenfläche zu vergrößern. Es können wegen der Richtung der Rechenstäbe nur vertikal arbeitende Rechenreinigungsmaschinen eingesetzt werden. Das Rechengut kann in ei-ne Spülrinne, die oberhalb des Rechens angeordnet ist, oder auf ein Transportband o-der direkt in einen Container gefördert werden.

Horizontalrechen (Abbildung 5.3): Hier sind die Rechenstäbe horizontal angeordnet. Der Rechen kann zur Vergrößerung der Fläche unter einem Winkel zur Fließrichtung eingebaut werden. Wegen der Richtung der Rechenstäbe können nur Horizontal-Rechenreinigungsmaschinen eingesetzt werden. Sie schieben das Rechengut zu einer Spülrinne am Ende des Rechens. Eine Entnahme des Rechenguts erfolgt nicht.

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Abbildung 5.1: Definition von Anströmgeschwindigkeit vA, Normalgeschwindigkeit vN und Winkel

an einem Rechen mit vertikalen Stäben

Abbildung 5.2: Vertikalrechen (geneigt zur Sohle, Schnitt)

Abbildung 5.3: Horizontalrechen (Draufsicht)

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5.1.1.2 Anordnung von Fischabstiegsanlagen (Bypässen)

Um an Abwanderhindernissen nicht nur die Schädigung abwandernder Fische zu vermei-den, sondern darüber hinaus auch deren ungefährdete Passage ins Unterwasser zu ermög-lichen, müssen den Tieren alternative Abwanderwege angeboten werden. Derartige Ein-richtungen werden als Bypass bezeichnet.

Neben den Bypässen im engeren Sinne können grundsätzlich auch andere Verbindung zwi-schen Ober- und Unterwasser als Passage genutzt werden (z. B. über das Wehr, durch Leer-schüsse, durch den Fischaufstieg oder durch Schleusen). Die Effektivität ist vor allem durch ihre Lage, Einlaufgestaltung und Hydraulik bestimmt. Ihre Gestaltung muss artspezifisch erfolgen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand lassen sich die Bypässe hinsichtlich ihrer Anordnung im Gewässer grundsätzlich in zwei Typen einteilen:

oberflächennahe Bypässe für die Zielarten Lachs und Meerforellen sowie

bodennahe Bypässe für die Zielart Aal.

Mechanische Barrieren wie z.B. Rechenbauwerke, die zum Fischschutz vor Wassernut-zungsanlagen angebracht werden, wirken zumindest zeitlich begrenzt auch als Verhaltens-barriere, deren Wirkung genutzt werden kann, um Fischen das Auffinden eines Bypasses zu erleichtern. Hierzu muss der Einlauf eines Bypasses dort angeordnet werden, wo sich ab-wandernde Fische natürlicherweise konzentrieren. Die Ausrichtung mechanischer Barrieren kann die Leitwirkung der Strömung unterstützen. Hierzu werden Rechen horizontal oder vertikal schräg angeordnet, so dass die tangentiale Fließrichtung abwandernde Fische zur Bypassöffnung leitet.

Innerhalb des Bypasses muss darauf geachtet werden, dass Fließtiefe und Breite ausrei-chend groß genug gewählt werden, damit Fische den Bypass als Wanderkorridor annehmen und sich bei der Passage nicht verletzen. Grobe Richtwerte hierzu weisen eine Breite von 0,5 - 1 m und eine Wassertiefe von > 0,4 m auf. Die Bypassdotation sollte bei etwa 2 - 10 % des Turbinendurchflusses liegen, wobei dieser Wert für jede Anlage konkret überprüft wer-den muss (vgl. DWA 2005). Neuere Monitoringergebnisse weisen darauf hin, dass etwa 2 % ausreichend sind, wenn die Bypassöffnung günstig positioniert ist.

Die Strömung im Eintrittsbereich des Bypasses darf keine rapiden Druckänderungen, Verzö-gerungen, Rückströmungen oder Umlenkungen aufweisen. In der Bypassleitung müssen Hindernisse oder Störkörper vermieden werden. Die Fließgeschwindigkeit im Bypass soll sich stetig erhöhen. Die Einmündung des Bypasses in das Unterwasser sollte oberhalb der Wasseroberfläche liegen, da Fische beim freien Fall eine größere Überlebensrate aufweisen als dies bei einer Beschleunigung unter Wasser mit anschließendem Abbremsen (Scherkräf-te) der Fall ist. Der Aufprall auf die Wasseroberfläche des Unterwassers ist bei geringen bis

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mittleren Höhen unkritisch. Die Wassertiefe im Unterwasser sollte mindestens ein Viertel der Fallhöhe der Fische betragen.

5.2 Geplante Anlagen

Für den Fischschutz ist die Anordnung eines Horizontalrechens und einer Abstiegsrinne geplant. In der Vorplanungsphase wurden Horizontal- und Vertikalrechen am Standort un-tersucht und verglichen. Die Variante "Horizontalrechen" bietet eine höhere ökologische Funktionssicherheit.

5.2.1 Horizontalrechen

Nach Hessischer Fischereiverordnung (HFO) soll die lichte Stabweite von Rechenanlagen vor Triebwerken höchstens 15 mm betragen. Es wurde daher ein Horizontalrechen mit einem Stababstand von 15 mm gewählt. Er hat folgende Kennwerte:

Breite 14,24 m

Tiefe (durchströmt) 2,52 m

Effektive Rechenfläche 35,9 m²

Normalgeschwindigkeit 0,334 m/s (bei QA)

Die Normalgeschwindigkeit ist so niedrig, dass mit einer horizontal verfahrbaren Rechen-reinigungsmaschine ein störungsfreier Betrieb der Wasserkraftanlage erreicht wird.

Zur Installation des Horizontalrechens muss im Bereich des früheren Grobrechens ein Be-tonbauwerk errichtet werden. Es besteht im Wesentlichen aus einer Brücke, auf der die Schienen der Horizontal-Rechenreinigungsmaschine montiert werden. Ihr Antrieb wird über dem Niveau von HQ100 installiert Die Brücke lagert auf zwei neuen Ufermauern und einem Mittelpfeiler. Diese sind mit einem Betonfundament verbunden. Oberwasserseitig ist zu prüfen, welche Fläche in Beton auszuführen ist. Dies hängt maßgeblich davon ab, wie die Stabilität der Sohle nach Rückbau der dortigen Schwelle sichergestellt werden kann. Wei-terhin muss der bauliche Zustand der linken Ufermauer kritisch untersucht werden.

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Abbildung 5.4: Horizontalrechen an der WKA Auerkotten/Wupper, Qa = 16 m³/s. Links befindet sich im spitzen Winkel die Abschwemm- und Abstiegsöffnung, rechts ist der Ausstieg der FAA sichtbar

5.2.2 Abstiegsrinne

Um die Funktion des Horizontalrechens für den Fischabstieg bestmöglich zu unterstützen ist vorgesehen, den vorhandenen rechtsufrigen Spülkanal umzubauen. Er befindet sich annä-hernd in einer Flucht mit dem Rechen und ist 2,0 m breit. Die Fließtiefe unter der Querung der FAA beträgt 2,16 m.

In diesem Spülkanal wird ein Drehtor installiert, das in der geöffneten Position vollständig in eine Nische geschwenkt werden kann, sodass der gesamte Querschnitt der Spülrinne frei-gegeben wird. Auf diese Weise ergibt sich die gleiche hydraulische Kapazität wie bei der heutigen Klappe.

Für den Fischabstieg besitzt das Drehtor zwei Öffnungen, die jeweils in Fließrichtung links im äußeren Bereich des Tors angeordnet sind:

Sohlennaher Ausschnitt ca. 0,45 x 0,35 m für den Abstieg der Blankaale und anderer sohlennah wandernder Fischarten.

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Oberflächennaher Ausschnitt ca. 0,45 m x 0,93 m, z.B. für Salmoniden. Die dort abstei-genden Fische gelangen in das beschriebene Wasserpolster und sind so vor Schädigun-gen geschützt.

Alle Öffnungen sind ganzjährig mit den genannten Abmessungen geöffnet.

Hinter dem Drehtor wird ein Rückstau von 1,85 m hergestellt, um die Fließgeschwindigkeit in der unteren Öffnung zu begrenzen (< 4 m/s) und Verletzungen der Fische zu vermeiden. Der Rückstau gewährleistet weiterhin eine ausreichende Wassertiefe für die Fische, die durch die oberflächennahe Öffnung abwandern. Der Rückstau wird durch ein Gegenwehr erzeugt, dessen Oberkante bei 173,32 m liegt. Um die Abschwemmung des Rechenguts zu gewährleisten, wird das Wehr oberwasserseitig mit einem flachen Winkel schräg zur Sohle geführt. Die Sohlenschwelle wird mit einer Klappe realisiert, so dass eine Geschiebeabfuhr bei gelegter Klappe erfolgen kann.

Um das Rechengut abzuführen wird das Drehtor etwa zu dem Zeitpunkt mittels eines Hyd-raulikzylinders geöffnet, in dem der Rechenreiniger die äußerste linke Position erreicht. Die Öffnungsweite des Drehtors ist einstellbar:

Bei normalem Geschwemmselanfall genügt ein Spalt von ca. 0,5 m

Bei hohem Geschwemmselanfall wird das Tor vollständig geöffnet.

In diesen Betriebssituationen wird gleichzeitig der Abwanderkorridor wesentlich erweitert.

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Geplante Maßnahmen zum Fischschutz

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Abbildung 5.5: Drehtor mit oberer Abstiegsöffnung im Spülkanal der WKA Planena, Saale

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Baudurchführung

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6 Baudurchführung

6.1 Zuwegung

Die Baustelle kann über die L3089 vom Ortsteil Cappel aus über den Steinmühlenweg bis zum Landschulheim erfolgen. Die Baustellenfahrzeuge können über das Gelände des Land-schulheims auf befestigtem Weg den Mühlgraben überqueren und weiter bis Grundstück 219/1. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über Grundstück 219/1 und 219/2. Hier ist auch die Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehen.

6.2

Restriktionen

Zurzeit sind keine Restriktionen bekannt.

6.3

Vorgesehener Bauablauf

Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen kann folgender Bauablauf angesetzt wer-den:

Baustelleneinrichtung gemäß Baustelleneinrichtungsplan, siehe auch Anlage,

Stilllegung Wasserkraftanlage

Setzen der Wasserhaltung (z.B. Damm oder Spundwand im Untergraben der WKA, in der Ausleitungsstrecke und im Oberwassergraben)

Freimachen der Baustelle im Bereich der Insel

Rückbau der alten Wehrklappe

Abbruch der vorhandenen Fischaufstiegsanlage, Einschnitt in das Wehr und Baugru-benaushub

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Baudurchführung

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Betonarbeiten zum Bau des Schlitzpasses, zur Brücke des Horizontalrechens und des Bypasskanals

Demontage des alten Rechens, Einbau der Bypasseinrichtungen (Drehtor, Sohlenklap-pe), Einbau des neuen Rechens mit Rechenreinigungsmaschine einschl. der Steuerung und Antriebstechnik

Ggf. Optimierung der Anlagentechnik der WKA

Herstellung der Böschungen, Sicherung mit Wasserbausteinen, Rückbau der Wasserhal-tung

Probebetrieb WKA, Probelauf FAA

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Kostenberechnung

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7 Kostenberechnung

Auf Basis der oben beschriebenen Planung für die Fischaufstiegsanlage und die Maßnah-men zum Fischschutz (Horizontalrechen und Abstiegsrinne) können die Kosten anhand ei-ner Massenkalkulation und vorliegender Einheitspreise aus ähnlichen Projekten berechnet werden.

Die Kosten der genannten Maßnahmen belaufen sich auf etwa 830.000 €, netto (vgl. Tabel-le 7.1).

Tabelle 7.1: Kostenberechnung für Umbaumaßnahmen an der WKA Steinmühle

Die berechneten Kosten sind reine Baukosten. Nicht enthalten sind:

Planungs- und Baunebenkosten

Miet- und Erwerbskosten für die benötigten Grundstücke

Stillstandskosten der WKA

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Kostenberechnung

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Im weiteren Verlauf der Planung ist im Zuge eines Bodengutachtens zu prüfen, ob der an-stehende Boden die angesetzten Böschungswinkel zulässt und ob Aushubboden teilweise wieder eingebaut werden kann. Auch durch den landschaftspflegerischen Begleitplan kön-nen sich noch Änderungen in der Planung ergeben, die bisher unberücksichtigt sind. Die Kosten für ein Bodengutachten und für den landschaftspflegerischen Begleitplan sind eben-falls nicht enthalten.

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Zusammenfassung

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8 Zusammenfassung

Das Wasserrecht an der Wasserkraftanlage Steinmühle war bis zum 31.12.2012 befristet und ist durch Fristablauf erloschen. Mit der vorliegenden Planung soll ein neues Wasser-recht beantragt werden. Dafür sind die ökologischen Anforderungen an die Durchgängigkeit des Standorts zu erfüllen.

Der Standort der WKA Steinmühle ist heute für aufwandernde Fische gravierend einge-schränkt passierbar. An der Wasserkraftanlage ist zwar eine Fischaufstiegsanlage vorhan-den, die jedoch aufgrund ihrer geometrischen und hydraulischen Eigenschaften nicht pas-sierbar ist. Am Wehr besteht keine Aufstiegsmöglichkeit. Vorrichtungen zum Schutz der Fische bei der Abwanderung bestehen nicht.

Die vorliegende Planung zeigt auf, wie der Standort mit einer neuen FAA an der WKA sowie Maßnahmen zum Fischschutz und -abstieg durchgängig gestaltet werden kann.

Die FAA wird als Schlitzpass mit 14 Becken / 15 Riegeln zwischen der WKA und dem Wehr direkt neben der WKA auf den Grünlandflächen der Insel der Lahn errichtet. Der oberwas-serseitige Anschluss der geplanten FAA an die Lahn erfolgt unmittelbar an der Saugrohr-mündung, so dass er von den aufwanderwilligen Fischen direkt am Wanderhindernis ge-funden werden kann. Der Anschluss erfolgt über ein einfaches Einlaufbauwerk aus Stahlbe-ton mit Grobrechen, das für Revisionszwecke über einen Dammbalkenverschluss verfügt (nur bei Niedrigwasser zu schließen).

Für den Fischschutz wird ein Horizontalrechen mit einem Stababstand von 15 mm schräg vor dem Einlauf installiert. Er wird mit einer automatischen Rechenreinigungsmaschine ausgestattet. Um die Funktion des Horizontalrechens für den Fischabstieg bestmöglich zu unterstützen, wird der vorhandene Spülkanal umgebaut. Der Bypass wird oberwasserseitig mit einem Drehtor ausgestattet. Der Fischabstieg wird durch integrierte boden- und ober-flächennahe Öffnungen sichergestellt. Diese Öffnungen ermöglichen eine permanente Ab-wanderung. Zu Spülzwecken kann das Drehtor geöffnet werden. Über eine Regulierklappe im Bypasskanal kann eine ausreichende Wassertiefe für die Fische eingestellt werden.

Die Gesamtkosten der geplanten Maßnahme belaufen sich auf ca. 830.000 € netto.

Die Ausleitungsstrecke wurde mittels einer hydraulischen 1D-Berechnung untersucht. Die geforderten Parameter Mindestwassertiefe und mit-Wasser-bespannte-Fläche konnten für den vorhandenen Mindestabfluss bestätigt werden. Die im Entwurf für eine hessische Min-destwasserregelung geforderten Fließgeschwindigkeiten können erst bei erheblich höheren Abflüssen (> 4 m³/s) erreicht werden. Dies führt zu erheblichen Erzeugungsverlusten, die

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Zusammenfassung

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nicht verhältnismäßig erscheinen. Daher wird empfohlen, auf eine Anpassung des Min-destabflusses zu verzichten.

Aufgestellt, Aachen im Januar 2015

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Literatur

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9 Literatur

DGJ (2008): Gewässerkundliches Jahrbuch für das Rheingebiet Teil III, Hessisches Landes-amt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden 2008.

DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Hrsg.) (2010): DWA Merkblatt M 509 Entwurf: Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwer-ke - Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung, DWA, 978-3-941897-04-5, 285 S.

GEBHARDT, H., NESS, A. (1998): „Fische - Die heimischen Süßwasserfische sowie Arten der Nord- und Ostsee“. BLV, München.

HFO (2008): Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische, vom 17. Dezember 2008

HWG (2010): Hessisches Wassergesetz, vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548)

RECCIUS, I. (2005): "Ökologische Optimierung einer bestehenden Wasserkraftanlage am Beispiel der Wasserkraftanlage Steinmühle in Marburg-Cappel". Diplomarbeit, Fach-hochschule Gießen-Friedberg, Fachbereich Bauwesen, Prof. Dr.-Ing. Ulf Theilen.

WHG (2009): Wasserhaushaltsgesetz, Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, vom 31. Juli 2009 (BGB1.I Nr. 51 vom 6.8.2009, S. 2585)

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Anlagenverzeichnis

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10 Anlagenverzeichnis

Anlage 1: ....................................................................................... Vermessungsunterlagen

Anlage 2: ................................................. Hydraulische Berechnungen Fischaufstiegsanlage

Anlage 3: ....................................................Hydraulische Berechnungen Ausleitungsstrecke

Anlage 4: ............................................................................................. HPPT-Berechnungen

Anlage 5: ...................................................................................................... Planunterlagen