Verlaufsplan · Web viewvom 1. April entlud sich der von der NSDAP seit Jahren geschürte Hass auf...

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Klasse 9b Arbeitsauftrag 1 & 2 Hallo Klasse 9b, Trotz der schwierigen Umstnde werden wir uns die nchsten Wochen mit dem Thema „Die Ausgrenzung der Juden“ befassen. Hierfr gibt es fr euch jede Woche einen mit Frau Falk abgesprochenen Arbeitsauftrag. Die beiden (Arbeitsauftrag 1 „Die Ausgrenzung der Juden“; Arbeitsauftrag 2 „Nrnberger Gesetze“) ersten Arbeitsauftrge findet ihr hier auf der Seite im .docx – Format. Natrlich macht es Sinn mit Arbeitsauftrag 1 zu beginnen. Hierfr geht ihr wie folgt vor: 1.) Download der Dateien. 2.) Die Bearbeitung der Arbeitsauftrge mit Beantwortung der Fragen in den dafr vorhergesehenen Textfeldern in der Word-Datei. 3.) Zurcksenden der Arbeitsauftrge via Mail an mich ([email protected]) bis Dienstag, den 31.03.20. Befolgt hierfr bitte eine einfache Regel. Nennt das Textdokument bitte wie folgt: Klasse9a_Geschichte_Arbeitsauftrag1_AusgrenzungderJuden_NAME.docx Statt NAME natrlich euren Namen, damit ich die Dateien zuordnen kann. Alternativ euren Namen in der Mail nennen. Ich werde, nachdem bis Dienstag alle Arbeitsauftrge eingegangen sind, ein Video zur Rckmeldung hochstellen. Damit unsere Ergebnisse nicht in Vergessenheit geraten, wrde ich gerne mit euch ein digitales, „dynamisches“ Tafelbild erstellen. Das dient euch zur Übersicht und mit einem guten Tafelbild lsst es sich fr Test, Arbeit, etc. viel einfacher lernen ;-) Hierfr eignet sich am besten ein Padlet. Über den Link https://padlet.com/sturmjasonm/v6rpnaifi4xz gelangt ihr zum Padlet. Dort könnt ihr, nach der Eingabe des Passworts, in den jeweiligen Spalten zentrale Begriffe, Ereignisse, Auswirkungen, Bilder, etc. eintragen.

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Klasse 9b Arbeitsauftrag 1 & 2

Hallo Klasse 9b,

Trotz der schwierigen Umstande werden wir uns die nachsten Wochen mit dem Thema „Die Ausgrenzung der Juden“ befassen. Hierfur gibt es fur euch jede Woche einen mit Frau Falk abgesprochenen Arbeitsauftrag.Die beiden (Arbeitsauftrag 1 „Die Ausgrenzung der Juden“; Arbeitsauftrag 2 „Nurnberger Gesetze“) ersten Arbeitsauftrage findet ihr hier auf der Seite im .docx – Format. Naturlich macht es Sinn mit Arbeitsauftrag 1 zu beginnen. Hierfur geht ihr wie folgt vor:

1.) Download der Dateien.

2.) Die Bearbeitung der Arbeitsauftrage mit Beantwortung der Fragen in den dafur vorhergesehenen Textfeldern in der Word-Datei.

3.) Zurucksenden der Arbeitsauftrage via Mail an mich ([email protected]) bis Dienstag, den 31.03.20. Befolgt hierfur bitte eine einfache Regel. Nennt das Textdokument bitte wie folgt: Klasse9a_Geschichte_Arbeitsauftrag1_AusgrenzungderJuden_NAME.docxStatt NAME naturlich euren Namen, damit ich die Dateien zuordnen kann. Alternativ euren Namen in der Mail nennen.

Ich werde, nachdem bis Dienstag alle Arbeitsauftrage eingegangen sind, ein Video zur Ruckmeldung hochstellen. Damit unsere Ergebnisse nicht in Vergessenheit geraten, wurde ich gerne mit euch ein digitales, „dynamisches“ Tafelbild erstellen. Das dient euch zur Übersicht und mit einem guten Tafelbild lasst es sich fur Test, Arbeit, etc. viel einfacher lernen ;-) Hierfur eignet sich am besten ein Padlet. Über den Link https://padlet.com/sturmjasonm/v6rpnaifi4xz gelangt ihr zum Padlet. Dort könnt ihr, nach der Eingabe des Passworts, in den jeweiligen Spalten zentrale Begriffe, Ereignisse, Auswirkungen, Bilder, etc. eintragen.

Es ist das Tafelbild eurer Klasse – ihr entscheidet was dabei sein soll und was nicht. Wichtig ist immer wieder abzuwagen, ob euer Beitrag

1. von zentraler Bedeutung fur das Thema ist, 2. einen neuen Aspekt aufgreift.

Ich werde immer wieder ins Padlet reinschauen und ggf. erganzen. Das Padlet soll uber die Wochen entstehen. Es gibt kein Datum, an dem ihr es machen sollt/musst/durft. Naturlich macht es Sinn, die Spalten nach den Arbeitsauftragen zu fullen. Ihr könnt aber immer wieder bei alteren Beitragen erganzen.Passwort ist hier: Klasse9bDen Arbeitsauftrag fur die nachste Woche findet ihr dann wieder wie gewohnt auf der HP der Schule. Falls Wörter unklar sind einfach kurz im Online-Duden (oder ahnlichem) nachschauen. Bei anderen Unklarheiten einfach eine kurze Mail an mich. Viele Gruße und eine schöne Restwoche

J. Sturm

Klasse 9b Arbeitsauftrag 1 & 2

Die Ausgrenzung der Juden

Mit der Machtubernahme Adolf Hitlers wurde ein Prozess in Gang gesetzt, in dessen Verlauf Juden aus allen Wirtschaftsbereichen verdrangt werden sollten. Die erste Welle staatlichen Terrors gegen Juden setzte im Fruhjahr 1933 ein. Ende Marz begann unter großem Propagandaaufwand die Vorbereitung einer Boykottaktion gegen judische Geschafte, Warenhauser, Anwaltskanzleien und Arztpraxen. Wahrend des Geschäftsboykotts vom 1. April entlud sich der von der NSDAP seit Jahren geschurte Hass auf Juden. Zugleich machte die Aktion deutlich, dass die judische Bevölkerung in ihrer Gesamtheit von der NS-Fuhrung nicht als Teil des deutschen Volks betrachtet wurde. Doch die meisten der rund 525.000 Juden in Deutschland waren zu diesem Zeitpunkt noch der Auffassung, die antisemitischen Ausschreitungen und Übergriffe waren Teil der Jahrhunderte langen Verfolgung und wurden sich nach der „nationalen Siegeseuphorie" der Nationalsozialisten wieder legen.Am Abend des 1. April wurde der Boykott „ausgesetzt" und drei Tage spater fur beendet erklart. Scharfe Reaktionen aus dem Ausland bis hin zu Boykottdrohungen deutscher Waren ließen negative Konsequenzen fur die Wirtschaft und das Ansehen des NS-Regimes befurchten. Zudem reagierte die deutsche Bevölkerung zumeist nur sehr reserviert auf den nationalsozialistischen Boykottaufruf. Besonders in katholischen Bevölkerungskreisen war es zu zahlreichen Gesten der Solidaritat aus Mitleid und Betroffenheit gekommen. Allerdings zogen es viele Burger fur die Zukunft vor, ihre Waren in eigens ausgewiesenen „Deutschen Geschäften" zu kaufen.

Wie war die Lage hier in der Region?Viele judische Unternehmer hatten infolge einer Hetzkampagne des „Alemannen“, einer nationalsozialistischen Tageszeitung, die in Freiburg herausgegeben wurde, starke Umsatzeinbußen hinzunehmen. Der Ruckgang der Kunden und damit des Umsatzes fuhrte zur Geschaftsaufgabe von 27% der judischen Unternehmen zwischen 1933 und 1935.

Wie lief so ein Boykott genau ab?Angehörige der Sturmabteilung (SA) und der Schutzstaffel (SS) hinderten Passanten unter Androhung von Gewalt und Repressalien am Betreten judischer Geschafte. Der von den NS-Machthabern massiv geschurte Hass auf alles „Judische" ließ sich kaum noch steuern. So druckten zum Beispiel in Annaberg/Sachsen SS-Angehörige den Kunden judischer Geschafte einen Stempel mit der Inschrift „Wir Verräter kauften bei Juden" ins Gesicht.

Boykottaktion vor einem judischen Geschaft in Hamburg, 1. April 1933

Boykott = Weigerung, z.B. Waren zu kaufen

Repressalie = Maßnahme, die auf jemanden Druck ausubt

Klasse 9b Arbeitsauftrag 1 & 2

Am 7. April 1933 verabschiedete die Reichsregierung das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“.

Aufgabe 1:

Arbeite aus der Quelle heraus, welche Bevölkerungsgruppen aus dem Berufsbeamtentum entlassen wurden.

Auf Druck der NSDAP ubernahmen 1933 nahezu samtliche Organisationen, Verbande und berufsstandischen Vereinigungen den „Arierparagraph". So begrenzte das „Gesetz gegen die Überfullung deutscher Schulen und Hochschulen" vom 25. April 1933 die Neuzulassung judischer Schuler und Studenten entsprechend dem judischen Bevölkerungsanteil auf eineinhalb Prozent. Das „Reichskulturkammergesetz“ vom 22. September 1933 verbot das Arbeiten des judischen Bevölkerungsanteil in Kultur (Film, Kunst, etc.) Es folgten Berufsverbote fur judische Ärzte, Rechtsanwalte, Apotheker, Professoren, usw.

§ 1

(1) Zur Wiederherstellung eines nationalen Berufsbeamtentums und zur Vereinfachung der Verwaltung können Beamte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus dem Amt

entlassen werden, auch wenn die nach dem geltenden Recht hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. (…)

§ 3

(1) Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen; soweit es sich um Ehrenbeamte handelt, sind sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Beamte, die bereits seit dem 1. August 1914 Beamte gewesen sind oder die im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten

gekämpft haben oder deren Vater oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind. Weitere Ausnahmen können der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem zuständigen

Fachminister oder die obersten Landesbehörden für Beamte im Ausland zulassen. (…)

§ 4

(1) Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden. Auf die Dauer von drei Monaten nach der Entlassung werden ihnen

ihre bisherigen Bezüge belassen.

Q

Antwort:

Klasse 9b Arbeitsauftrag 1 & 2

Aufgabe 2:Beschreibe die Maßnahmen, mit denen die Juden ausgegrenzt und verfolgt wurden. Nutze dazu die Darstellungstexte und die Quelle.

Aufgabe 3:Erklare, warum die deutsche Bevölkerung vom „Arierparagraphen“ und den Folgegesetzen profitierte.

Antwort:

Antwort:

Klasse 9b Arbeitsauftrag 1 & 2

Aufgabe 4:Vergleiche die Maßnahmen vom 1. April mit denen vom 7. April.

Weiterfuhrende Links zum Thema: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ausgrenzung-und-verfolgung/geschaeftsboykott-1933.htmlhttps://www.dhm.de/de/lemo/kapitel/ns-regime/ausgrenzung-und-verfolgung/arierparagraph.htmlhttps://www.bpb.de/izpb/7687/1933-1945-verdraengung-und-vernichtung

Antwort:

Klasse 9b Arbeitsauftrag 1 & 2

Die Nürnberger Gesetze

Der Boykott und die Aprilgesetze von 1933 hatten darauf abgezielt, die Juden zu entrechten und sie aus der Gesellschaft auszugrenzen. Mit den Nürnberger Gesetzen aus dem Jahre 1935 ging das NS-Regime noch einen Schritt weiter. Das „Reichsbürgergesetz" teilte die Deutschen in „Staatsburger" und „Reichsburger" auf: Nur Angehörige „deutschen und artverwandten Blutes" sollten einen Anspruch auf volle Burgerrechte haben. Juden hingegen konnten lediglich Staatsburger des Deutschen Reichs sein – ohne politische Rechte. Sie waren keine Reichsburger, durften keine öffentlichen Ämter bekleiden und verloren jegliches Stimmrecht. Die staatsburgerliche Gleichstellung aller Deutschen wurde dadurch per Gesetz abgeschafft. Als Jude galt fortan, wer drei judische Großeltern hatte, der judischen Glaubensgemeinschaft angehörte oder mit einem sogenannten „Volljuden" verheiratet war. Im November desselben Jahres wurde in einer erganzenden Verordnung festgelegt, wann genau jemand als „Volljude", „Halbjude" oder „Vierteljude" zu bezeichnen war. Plakate wie das Folgende dienten zur Übersicht, wer welchem „Status“ zugeordnet wurde.

Hackenberger, Willi; Herausgegeben vom Reichsausschuß fur Volksgesundheit Berlin, 1935, aufgerufen auf https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/d2z09371, 24.03.20.

Aufgabe 1: Fasse in ganzen Satzen zusammen, welche Rechte die judischen Burger mit dem „Reichsburgergesetz“ verloren haben.

Regime = frz. Herrschaft

Q1

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Aufgabe 2:Begründe, warum so eine Aufteilung von Burgern in unserer heutigen Bundesrepublik Deutschland nicht möglich ist.

Antwort:

Antwort:

Klasse 9b Arbeitsauftrag 1 & 2

Ein weiteres Gesetz aus den Rassegesetzen des „Reichsparteitages der Freiheit“ in Nurnberg 1935 (sog. „Nurnberger Gesetze“; Reichsgesetzblatt, Jg. 1935, Teil 1, Nr. 100, S. 1146f.), war das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“:

Aufgabe 2:Stelle in eigenen Worten die Folgen des „Gesetzes zum Schutz des deutschen Blutes“ (Q2) fur das Zusammenleben der judischen und nicht judischen Bevölkerung dar.

Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.§ 1 (1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Auslande geschlossen sind. […]§ 2 Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten. § 3 Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren nicht in ihrem Haushalt beschäftigen.§ 4 (1) Juden ist das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten.(2) Dagegen ist ihnen das Zeigen der jüdischen Farben gestattet. Die Ausübung dieser Befugnis steht unter staatlichem Schutz.§ 5 (1) Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, wird mit Zuchthaus bestraft. (2) Der Mann, der dem Verbot des § 2 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder mit Zuchthaus bestraft.(3) Wer den Bestimmungen der § 3 oder § 4 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Antwort:

Q2

Klasse 9b Arbeitsauftrag 1 & 2

Nach den Nurnberger Gesetzen aus dem Jahr 1935 folgten eine Vielzahl von Sondergesetzen und -verordnungen, in denen der NS-Staat die Lebensmöglichkeiten der judischen Bevölkerung weiter einschrankte. Judische Geschaftsleute und Industrielle bekamen keine Auftrage mehr oder wurden von Rohstofflieferungen abgeschnitten, sodass viele von ihnen ihre Unternehmen aufgeben mussten. Vertrage, die mit Juden abgeschlossen worden waren, wurden von Gerichten fur ungultig erklart. Juden durften nicht mehr in Hotels ubernachten, der Besuch von Theater-, Konzert- und Filmvorfuhrungen, ja sogar das Betreten von Parkanlagen wurde ihnen verboten. Auch in der Schule machte sich die Verdrangung bemerkbar. Besuchten zum Beispiel 1933 noch 75 Prozent der judischen Kinder öffentliche Schulen, so waren es Ende 1937 nur noch knapp 40 Prozent. Aufgrund der gesellschaftlichen und kulturellen Isolation organisierte sich die judische Bevölkerung in eigenen, judischen Organisationen. Dies war bis Ende 1938 möglich. Im April 1938 mussten Juden ihre Vermögenswerte im In- und Ausland gegenuber dem NS-Staat angeben. Im Oktober wurden alle Reisepasse von Juden mit einem „J“ gekennzeichnet.

Als Reaktion auf diese Entwicklung beschlossen viele der Juden, die finanziell dazu in der Lage waren, auszuwandern. Die judischen Organisationen versuchten durch Information im Rahmen der noch vorhandenen Möglichkeiten auf das Unrecht hinzuweisen, das ihnen widerfuhr. Den Prozess der fortschreitenden Diskriminierung, Verfolgung und Entrechtung konnten sie dadurch jedoch nicht aufhalten.

Reisepass von Friedrich Adolf Bauchwitz, Judisches Museum Westfalen Dorsten, aufgerufen auf https://westfalen.museum-digital.de/index.php?t=objekt&oges=4007, 24.03.20.

Aufgabe 3:Vergleiche die Nurnberger Gesetze und ihre Folgen (Arbeitsauftrag 2) mit der vorherigen Ausgrenzung der Juden (Arbeitsauftrag 1). Gibt es Gemeinsamkeiten? Unterschiede? Antworte in ganzen Satzen.

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Weiterfuhrende Links zum Thema: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ausgrenzung-und-verfolgung/nuernberger-gesetze-1935.htmlhttps://www.planet-wissen.de/geschichte/nationalsozialismus/nationalsozialistische_rassenlehre/pwiedienuernbergergesetze100.html#Blutschutzgesetzhttps://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/68999/1935-nuernberger-gesetze-treten-in-kraft-14-09-2010

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