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Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule

Die Schulstrukturreform in Rheinland-Pfalz bietet neue Chancen zur Kooperation mit den

weiterführenden Schulen. Realschule plus und neu entstandene Integrierte Gesamtschulen

fassen Bildungsgänge zusammen, so dass eine engere Kooperation möglich ist.

„Ebenso wie in der Grundschule müssen in der weiterführenden Schule das jeweilige Umfeld, die Lernausgangslagen und die Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler beachtet werden. Jedes Kind muss lernen, auf dem Weg zum Erwachsenwerden Schwierigkeiten zu meistern, doch bedarf es dazu der allmählichen Festigung seiner Persönlichkeit und der Entwicklung und Unterstützung seiner Lernfreude. Deshalb müssen die Schülerinnen und Schüler in die Arbeit der weiterführenden Schule behutsam eingeführt werden.“ (KMK 2006, S. 8)

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SchulG §59Wahl der Schullaufbahn

ÜSchO §10Wahl der Schule

GSO §16Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe

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ORS Es gibt ein schulisches Konzept zur Begleitung des Übergangs. Die Schule hat ein Konzept für regelmäßige Lehrer-Schüler-

Elterngespräche. Die Schule arbeitet abgestimmt mit aufnehmenden

Bildungseinrichtungen zusammen. Die Schule arbeitet abgestimmt mit abgebenden Einrichtungen

sowie mit dem Elternhaus zusammen.

Die Erkenntnisse aus dieser Zusammenarbeit werden für die Qualitätsarbeit und für die individuelle Betreuung und Förderung genutzt.

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ORS

Die Lehrkräfte……sehen die Eltern als Partner bei Erziehung und Bildung.…erkennen die Bedeutung des sozialen und kulturellen Hintergrunds ihrer Schülerinnen und Schüler für das schulische Lehren und Lernen.

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Das KIND steht im Mittelpunkt aller Überlegungen:

gerechter Umgang mit individuellen Persönlichkeiten

Berücksichtigung der Stärken und Schwächen

pädagogische Begründung der fachlichen Leistungen und des Lern- und Arbeitsverhaltens

weitere Beobachtungen (häusliches Umfeld) mit einbeziehen

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AktiveAktive Gestaltung des ÜbergangsGestaltung des Übergangsunter Einbeziehung der unter Einbeziehung der

Schülerinnen und SchülerSchülerinnen und Schüler

BeispieleUnterrichtsprojekt „Weiterführende Schulen“

Patenschaften zur Übergangserleichterung

„Ehemalige Schülerinnen und Schüler als Experten“

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Kooperation auf LehrerebeneKooperation auf Lehrerebene

BeispieleGegenseitige Hospitationen

Austausch über Entwicklung der Schülerinnen und Schüler

Regelmäßige kooperierende Arbeitsgruppen zwischenLehrkräften der Grundschule und der Sekundarstufe I

Den Übergang gestalten:Ein Beispiel für den Übergang aus einer SPS

in eine SPS

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Beispiele

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Welche Schule für mein Kind?Gestaltung eines Elternseminars im 3. Schuljahr weiter

Schulbörse IDie Schulen der Region im Gespräch mit den

Eltern

Schulbörse IIDie Schulen der Region stellen sich vor

Veröffentlichung übergangsrelevanter Termine

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(1)Die Wahl der Schullaufbahn in den Sekundarstufen I und II obliegt den Eltern oder, wenn die Schülerinnen und Schüler volljährig sind, den Schülerinnen und Schülern. Besteht ein Berufsausbildungsverhältnis, so ist die Berufsschule zu besuchen. Unbeschadet des § 25 Abs. 2 Satz 1 haben die Eltern und Schülerinnen und Schüler bei der Wahl der Schullaufbahn einen Anspruch auf Beratung.

Schulgesetz § 59, Abs. 1Wahl der Schullaufbahn

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...haben die Eltern und Schülerinnen und Schüler bei der Wahl der Schullaufbahn einen Anspruch auf Beratung.

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(1)Die Wahl der Schulart obliegt im Rahmen der Bestimmungen dieser Schulordnung den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern.

ÜSchO § 10, Abs. 1Wahl der Schule

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...obliegt (...) den Eltern.

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Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe(1)Voraussetzung für die Aufnahme in die Orientierungsstufe ist der erfolgreiche Abschluss der Grundschule. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulbehörde.

GSO, § 16 Schullaufbahnwechsel, Wechsel der

Grundschule, Beendigung des Schulverhältnisses

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(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:

1. das Lern- und Arbeitsverhalten und2. die Leistungen.

Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt. Dabei sind alle regional vorhandenen Schularten zu berücksichtigen.

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(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.

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...muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.

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Aufbau des Elternseminars:

Begrüßung .....

Plakatspaziergang

„In den Mund gelegt“

Welche Schule für mein Kind?

Fallbeispiel: Soll Nico aufs Gymnasium?

Ausblick auf Termine, Verabschiedung.....

Ende

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Plakatspaziergang

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In welcher Schule kann mein Kind seine Fähigkeiten am besten entfalten?

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Hilfen zur Entscheidungsfindung:

Lern- und

Arbeitsverhalten

Schulprofil

SchulwegTag der offenen Tür

Mitschüler...

Belastbarkeit

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Fallbeispiel: Soll Nico aufs Gymnasium?

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Vielen Vielen Dank!Dank!