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Weber/Albert Gruppe P5 Virtual Communities in der Finanzbranche Die Börsenaufsicht - Nutzen für die börsliche Marktaufsicht durch Beobachtung von Communities Maßnahmen seitens der Marktaufsicht Potsdam Gruppe 5: Sandra Weber und Steffi Albert

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Virtual Communities in der Finanzbranche

Die Börsenaufsicht - Nutzen für die börsliche Marktaufsicht durch Beobachtung von Communities

Maßnahmen seitens der Marktaufsicht

Potsdam Gruppe 5: Sandra Weber und Steffi Albert

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Gliederung

Notwendigkeit einer Börsenaufsicht

Struktur der Börsenaufsicht in Deutschland

Aufsicht auf Bundesebene– BaFin

• Organisation der BaFin– Bankenaufsicht– Versicherungsaufsicht– Wertpapierhandelsaufsicht

» Aufgaben der Wertpapieraufsicht» Nutzen durch Beobachtung von Communities» Aufsichtsmittel und Maßnahmen

Aufsicht auf LandesebeneRechtsaufsichtMarkt-/Handelsaufsicht

Aufsicht auf SelbstverwaltungsebeneHandelsüberwachungsstellenBörsenratBörsengeschäftsführung

Nutzen durch Beobachtung von Online Communities

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Notwendigkeit einer Börsenaufsicht

Unternehmen benötigen Kapital für Investitionen

Anleger möchten Rendite und Vorsorge

Beeinträchtigungen in der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes haben weitreichende Konsequenzen und wirken sich häufig auch auf andere Wirtschaftszweige aus

deshalb ist ein solides Überwachungs- und Kontrollsystem unbedingt erforderlich, denn eine effiziente Aufsicht ist ein wesentlicher Bestandteil eines modernen Kapitalmarktes

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Struktur der Börsenaufsicht

föderal-dezentral organisierte Börsenaufsicht in Deutschland durch das Regionalbörsensystem

Aufsicht auf Bundesebene Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Aufsicht auf Landesebene Börsenaufsichtsbehörden der Länder

Aufsicht durch die Börsenselbstverwaltung Handelsüberwachungsstellen

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Aufsicht durch den Bund

zentrale Aufsichtsfunktionen für den börslichen und außerbörslichen Wertpapierhandel nimmt die BaFin wahr

die BaFin setzt sich zusammen aus den ehemaligen Bundesämtern für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für das Wertpapierwesen

einheitliche staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel

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Organisation der BaFin

3 voneinander getrennte Organisationseinheiten (die sogenannten Aufsichtssäulen): die „Bankenaufsicht“ (BA), die „Versicherungsaufsicht“ (VA) und den Bereich „Wertpapieraufsicht/ Asset-Management“ (WA)

sektorübergreifende Aufgaben werden von den drei Querschnittsabteilungen übernommen

Hauptziel: Sicherung der Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems

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Aufgaben der BaFin

Solvenzaufsicht Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Banken,

Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen

Marktaufsicht Kunden und Anleger in ihrer Gesamtheit zu schützen Durchsetzung von Verhaltensstandards, die das Vertrauen der Anleger

in die Finanzmärkte wahren Bekämpfung von gesetzeswidrigem Handeln im Aufsichtsbereich

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Bankenaufsicht

Aufsicht gibt den Banken Regeln vor, die sie bei der Gründung und beim Betreiben ihrer Geschäfte zu beachten haben

Hauptziel der Bankenaufsicht:

Missständen im Kreditwesen entgegenzuwirken, die

die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen können

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Versicherungsaufsicht

Hauptziele der Versicherungsaufsicht:

die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und

sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit erfüllbar sind

der Verbraucherschutz steht bei der Versicherungsaufsicht im Vordergrund

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Wertpapieraufsicht und Asset-Management

Ziel der Aufsicht über den Wertpapierhandel:

Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Wertpapiermarktes und der Schutz der Anleger

Teilbereich Asset-Management:

die BaFin überwacht nicht nur Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalanlagegesellschaften, sondern führt bei den in Deutschland angelegten Fonds auch eine Produktaufsicht durch

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Aufgaben der Wertpapieraufsicht

Bekämpfung von Insidergeschäften

Überwachung der Ad-hoc-Publizität

Bekämpfung von Kurs- und Marktpreismanipulationen Publizität bei Veränderungen von bedeutenden

Stimmrechtsanteilen bei börsennotierten Unternehmen Wertpapierverkaufsprospekte

Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften des WpHG und der Organisationspflichten

Überwachung von Unternehmensübernahmen

Finanzanalysen

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Aufgaben der Wertpapieraufsicht

Überwachung des Insiderhandelsverbotes 1/2

Insiderhandel bedeutet die Verwertung nicht öffentlich zugänglicher Informationen im Wertpapierhandel

ein Insidergeschäft liegt demnach vor, wenn der Insider seinen Wissensvorsprung gegenüber anderen Marktteilnehmern dazu nutzt, für sich oder einen anderen einen vermögenswerten Vorteil zu erlangen

durch das Insiderhandelsverbot soll das Vertrauen der Anleger auf Gleichbehandlung gewahrt und damit die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes erhalten werden

außerdem Individualschutz der Anleger der Anleger wird vor Verlusten bewahrt, die durch Insidergeschäfte für ihn

entstehen können

Präventivmaßnahme: gesetzliche Veröffentlichungspflichten

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Aufgaben der Wertpapieraufsicht

Überwachung des Insiderhandelsverbotes 2/2

zur Beobachtung dieses Verbotes analysieren Mitarbeiter der Wertpapieraufsicht routinemäßig das Handelsgeschehen anhand der Daten über sämtliche Wertpapiergeschäfte, die ihr von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten gemeldet werden müssen

außerdem wertet die BaFin alle Ad-hoc-Mitteilungen börsennotierter Unternehmen und geht Hinweisen Dritter nach

dann werden die Kurs- und Umsatzentwicklung mit der Informationslage zu diesem Wertpapier abgeglichen

ergeben sich daraus Anhaltspunkte für Insidergeschäfte, leitet die BaFin eine förmliche Insideruntersuchung ein

dabei ermittelt sie, wer der Auftraggeber der verdächtigen Geschäfte ist

erhärtet sich der Verdacht, erstattet die Bundesanstalt Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft

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Aufgaben der Wertpapieraufsicht

Überwachung der Ad-hoc-Publizität

alle Marktbeteiligten müssen schnell und umfassend über alle Tatsachen informiert werden, die sich erheblich auf die Kurse der Wertpapiere auswirken können

es soll somit Insidergeschäften präventiv entgegengewirkt werden

die Emittenten sind verpflichtet, unverzüglich neue, der Öffentlichkeit unbekannte Tatsachen aus ihrem Unternehmens- bereich zu veröffentlichen (§ 15 WpHG)

die BaFin kontrolliert, ob die Unternehmen ihre Ad-hoc-Publizitäts- Pflichten erfüllen, indem sie die Ad-hoc-Mitteilungen prüft und mit anderen Informationen abgleicht

die Aufsicht schreitet ein, wenn ein Unternehmen relevante Tatsachen gar nicht, verspätet, unrichtig oder unvollständig veröffentlicht

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Aufgaben der Wertpapieraufsicht

Bekämpfung von Kurs- und Marktpreismanipulationen

nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist es verboten, falsche Informationen zu verbreiten oder veröffentlichungspflichtige Informationen zurückzuhalten, die „geeignet sind, auf den Börsen- oder Marktpreis eines Vermögenswertes ... einzuwirken“ (§ 20a WpHG)

Manipulationen, die nachweislich auf den Börsen- oder Marktpreis eingewirkt haben, sind Straftaten

beim Aufspüren von Marktpreismanipulationen geht die BaFin ähnlich vor wie bei der Verfolgung von Insidergeschäften

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Aufgaben der Wertpapieraufsicht

Überwachung der Beteiligungspublizität

natürliche oder juristische Personen sind verpflichtet, der BaFin und der börsennotierten Gesellschaft die Höhe ihrer Stimmrechts- Anteile mitzuteilen, sobald diese durch Kauf, Verkauf oder auf andere Weise einen der Schwellenwerte von 5, 10, 25, 50 oder 75 Prozent erreichen, über- oder unterschreiten

die geschaffene Markttransparenz wirkt dem Missbrauch von Insiderinformationen entgegen

daneben ermöglicht die Transparenz den Aktiengesellschaften einen besseren Überblick über die Aktionärsstruktur und die Beherrschungsverhältnisse

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Aufgaben der Wertpapieraufsicht

Wertpapierverkaufsprospekte

für Wertpapiere, die öffentlich angeboten werden und nicht zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss der Anbieter einen Verkaufsprospekt veröffentlichen

damit soll es Anlegern ermöglicht werden, alle wichtigen Informationen über das Wertpapier und seinen Emittenten zu erhalten, um anschließend eine Investitionsentscheidung zu treffen

die BaFin prüft den Eingang und die Vollständigkeit der Prospekte, nicht aber deren inhaltliche Korrektheit oder die Bonität des Anbieters

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Aufgaben der Wertpapieraufsicht

Verhaltensregeln und Organisationspflichten

besonders wichtig für den Schutz der Anleger und das Funktionieren des Finanzmarktes ist die Einhaltung der Verhaltensregeln und Organisationspflichten (§§ 31 ff. WpHG)

Beispiel: Unternehmen müssen ihre Kunden vor Abschluss eines Wertpapiergeschäftes über dessen wichtigste Aspekte informieren

Grundsatz: je spekulativer und riskanter das Geschäft und je unerfahrener der Anleger, desto umfangreicher muss er aufgeklärt werden

Organisationspflichten: Unternehmen müssen ihren Geschäftsbetrieb angemessen organisieren

Prinzip der Funktionstrennung: Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle

die Aufsicht lässt jährlich oder auch durch Sonderprüfungen kontrollieren, ob diese Regeln eingehalten werden

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Aufgaben der Wertpapieraufsicht

Überwachung von Unternehmensübernahmen

Grundlage: Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

Übernahmeverfahren sollen dadurch für alle Beteiligten transparenter werden und in geordneten Bahnen ablaufen

3 Angebotsverfahren: Erwerbsangebot Übernahmeangebot Pflichtangebot

die Wertpapieraufsicht überwacht die Verfahren

sie prüft die Angebotsunterlagen auf Vollständigkeit und offensichtliche Verstöße gegen das WpÜG und kann ein Angebot auch untersagen

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Aufgaben der Wertpapieraufsicht

Finanzanalysen

bilden häufig eine Grundlage für Anlageentscheidungen

um das Vertrauen der Anleger zu stärken sind hohe Standards bei der Erstellung und Verbreitung notwendig

Sorgfalt, Neutralität und Integrität

Umstände oder Beziehungen im Zusammenhang mit dem analysierten Finanzinstrument oder dessen Emittenten sind offen zu legen

Unternehmen, die Finanzanalysen erstellen oder weitergeben, müssen so organisiert sein, dass Interessenkonflikte möglichst gering gehalten werden

die BaFin überwacht die Einhaltung dieser Kompetenz-, Transparenz- und Organisationspflichten

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Nutzen durch Beobachtung von Online Communities

weitere Möglichkeit, um Verstöße jeglicher Art aufzudecken

besonders interessant für die Überwachung von Insidergeschäften Ad-hoc-Publizität Beteiligungspublizität Kurs- und Marktpreismanipulationen

Grundlage für die Aufsicht sind die Meldepflichten

wenn diese nicht genügend eingehalten werden, können Vergehen nur durch die Anzeige Dritter oder durch die BaFin selbst entdeckt werden

systematische Beobachtung von Communities dafür notwendig

Anonymität des Internets: Gefühl der Sicherheit

vielleicht werden Vergehen, bewusst oder unbewusst, in Communities diskutiert

schwierig, alle relevanten Communities weltweit zu beaufsichtigen

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Aufsichtsmittel und Maßnahmen

systematische Auswertung der Meldungen nach § 9 WpHG

ergeben sich dabei Hinweise oder Tatsachen, die auf einen Verstoß hindeuten, kann die BaFin folgende Maßnahmen ergreifen: Auskunftsrecht gegenüber den Meldepflichtigen Vorlagerecht Betretungsrecht Auskunfts- und Vorlagerecht gegenüber Emittenten und Insidern Auskunftsrecht gegenüber Anlegern Sicherstellung und Beschlagnahme

mögliche Folge: strafrechtliche oder zivilrechtliche Sanktionen Geldstrafe Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren

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Aufsicht auf Landesebene

zuständige oberste Landesbehörde desjenigen Bundeslandes in dem die Börse ihren Sitz hat überwachen den Geschäftsverkehr an den Börsen hinsichtlich:

Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen

Rechtsaufsicht

Ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse und der Geschäftsabwicklung

Marktaufsicht/ Handelsaufsicht

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Aufsicht auf Landesebene

Rechtsaufsicht: Genehmigung der Börse, Börsenordnung, Gebührenordnung ob Börsenorgane und Börsentätigkeiten gesetz- und rechtmäßig

handeln

Marktaufsicht: Aufsicht über den Börsenhandel, den Handelsteilnehmern und über die

elektronischen Hilfseinrichtungen der Börse Überwachung und Prüfung der Preisbildung (in Zusammenarbeit mit der Hüst) Überwachung der Geschäftsabwicklung

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Aufsicht auf Landesebene

hat das Recht, sämtliche Angelegenheiten der Handelsaufsicht an sich zu ziehen und eigene (auch parallele) Ermittlungen durchzuführen

kann Auskünfte und Vorlage von Unterlagen verlangen (auch ohne besonderen Anlass)

kann geeignete Anordnungen treffen, um Verstöße gegen das Börsenrecht oder sonstige Missstände zu beseitigen oder zu verhindern

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Die Handelsüberwachungsstelle (Hüst)

4 Augen Prinzip

untersteht der Börsenaufsichtsbehörde

ist an jeder Börse als eigenständiges Börsenorgan einzurichten und zu betreiben

Daten über den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung systematisch und lückenlos zu erfassen und auszuwerten sowie notwendige Ermittlungen durchzuführen

stellt die Hüst Unregelmäßigkeiten fest, informiert sie die Börsengeschäftsführung und die Börsenaufsicht

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Die Handelsüberwachungsstelle

Tätigkeitsbereich:

Überwachung der Preisbildung und Handelsvolumina

das Handelsverhalten der Börsenteilnehmer

Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen

und das keine sonstigen Missstände vorliegen, die die ordnungsmäßige Durchführung des Handels an der Börse oder die Börsengeschäftsabwicklung beeinträchtigen können

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weitere Organe der Selbstverwaltung

Börsenrat Erlass der Börsen- und Gebührenordnung

Börsengeschäftsführung leiten laufende Geschäfte

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Nutzen von Online Communities

Finanzportale

www.wallstreet-online.de

www.cortalconsors.de

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Nutzen von Online Communities

kaum Nutzung der Online Communities als letzte Lösung

Probleme:

Zu viele Communities, Personen, Daten unübersichtlich zeitaufwendig zu wenig Leute

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