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++ Telegramm ++ 43/2017 vom 2. Oktober 2017 Wichtige Information zum Einlesen der Krankenversichertenkarten Generation 1 (G1) D ie KBV informierte uns Ende letzter Woche über eine An- forderung an die Software- häuser zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte der Generation 1 (G1). Diese Karten kön- nen ab dem 1. Oktober nicht mehr in das Praxisverwaltungssystem einge- lesen werden. Weiterhin gültig sind G1+ und G2-Karten. Die Krankenkas- sen hatten den Auftrag, diese durch die neueren G2-Karten auszutau- schen. Nach deren Auskunft ist dies offensichtlich auch geschehen, aller- dings ist trotzdem nicht klar, ob und wie viele Karten der alten Generation ggf. noch im Umlauf sind. Zur Vermeidung möglicher Probleme bitten wir Sie, Folgendes zu beachten: Da sich die alten G1-Karten optisch nicht von den G1+-Karten unterschei- den, sollten Sie wie gewohnt jede elek- tronische Gesundheitskarte (eGK) ein- lesen. Wird die eGK vom Praxisverwaltungs- system abgelehnt, empfiehlt es sich, zunächst den Patienten zu fragen, ob er von seiner Krankenkasse eine neue Karte erhalten und vielleicht nur aus Versehen die alte Karte vor- gelegt hat. Anderenfalls sollte sich der Patient schnellstens an seine Kasse wenden. In solchen Fällen wenden Sie das Er- satzverfahren an. Dazu pflegen Sie die Daten des Versicherten, also Name, Vorname und Geburtsdatum, Bezeichnung der Krankenkasse, Ver- sichertenart, Postleitzahl und nach Möglichkeit auch die Krankenversi- chertennummer, manuell in das Pra- xisverwaltungssystem ein oder über- nehmen die Daten aus dem Patientenstamm. Anschließend bestätigt der Patient auf dem Abrechnungsschein (Vor- druck 5), dass er bei der genannten Krankenkasse versichert ist. Sollte er Mitteilungen und Informationen für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Nr. 43 | 2. Oktober 2017 KVWL Telegramm ist ein Informationsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Robert-Schimrigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund, www.kvwl.de, V. i. S. d. P.: Dr. med. Wolfgang-Axel Dryden ++Telegramm++ Weitere Informationen Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des KVWL-Service- Centers gerne zur Verfügung: Tel.: 0231 / 94 32 10 00. bis Ende des Quartals keine neue Kar- te vorlegen, können die Leistungen nach Angaben des GKV-Spitzenver- bandes mittels Ersatzverfahren trotz- dem abgerechnet werden.

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++ Telegramm ++ 43/2017 vom 2. Oktober 2017

Wichtige Information zum Einlesen der Krankenversichertenkarten Generation 1 (G1)

Die KBV informierte uns Ende letzter Woche über eine An-forderung an die Software-häuser zum Einlesen der

elektronischen Gesundheitskarte der Generation 1 (G1). Diese Karten kön-nen ab dem 1. Oktober nicht mehr in das Praxisverwaltungssystem einge-lesen werden. Weiterhin gültig sind G1+ und G2-Karten. Die Krankenkas-sen hatten den Auftrag, diese durch die neueren G2-Karten auszutau-schen. Nach deren Auskunft ist dies offensichtlich auch geschehen, aller-dings ist trotzdem nicht klar, ob und wie viele Karten der alten Generation ggf. noch im Umlauf sind.

Zur Vermeidung möglicher Probleme bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

Da sich die alten G1-Karten optisch nicht von den G1+-Karten unterschei-den, sollten Sie wie gewohnt jede elek-tronische Gesundheitskarte (eGK) ein-lesen.

Wird die eGK vom Praxisverwaltungs-system abgelehnt, empfiehlt es sich, zunächst den Patienten zu fragen, ob er von seiner Krankenkasse eine neue Karte erhalten und vielleicht nur aus Versehen die alte Karte vor-gelegt hat. Anderenfalls sollte sich der Patient schnellstens an seine Kasse wenden.

In solchen Fällen wenden Sie das Er-satzverfahren an. Dazu pflegen Sie die Daten des Versicherten, also Name, Vorname und Geburtsdatum, Bezeichnung der Krankenkasse, Ver-sichertenart, Postleitzahl und nach Möglichkeit auch die Krankenversi-chertennummer, manuell in das Pra-xisverwaltungssystem ein oder über-nehmen die Daten aus dem Patientenstamm.

Anschließend bestätigt der Patient auf dem Abrechnungsschein (Vor-druck 5), dass er bei der genannten Krankenkasse versichert ist. Sollte er

Mitteilungen und Informationen für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

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KVWL Telegramm ist ein Informationsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Robert-Schimrigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund, www.kvwl.de, V. i. S. d. P.: Dr. med. Wolfgang-Axel Dryden

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Weitere Informationen

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des KVWL-Service-Centers gerne zur Verfügung:

Tel.: 0231 / 94 32 10 00.

bis Ende des Quartals keine neue Kar-te vorlegen, können die Leistungen nach Angaben des GKV-Spitzenver-bandes mittels Ersatzverfahren trotz-dem abgerechnet werden.