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++ Telegramm ++ 43/2017 vom 2. Oktober 2017
Wichtige Information zum Einlesen der Krankenversichertenkarten Generation 1 (G1)
Die KBV informierte uns Ende letzter Woche über eine An-forderung an die Software-häuser zum Einlesen der
elektronischen Gesundheitskarte der Generation 1 (G1). Diese Karten kön-nen ab dem 1. Oktober nicht mehr in das Praxisverwaltungssystem einge-lesen werden. Weiterhin gültig sind G1+ und G2-Karten. Die Krankenkas-sen hatten den Auftrag, diese durch die neueren G2-Karten auszutau-schen. Nach deren Auskunft ist dies offensichtlich auch geschehen, aller-dings ist trotzdem nicht klar, ob und wie viele Karten der alten Generation ggf. noch im Umlauf sind.
Zur Vermeidung möglicher Probleme bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:
Da sich die alten G1-Karten optisch nicht von den G1+-Karten unterschei-den, sollten Sie wie gewohnt jede elek-tronische Gesundheitskarte (eGK) ein-lesen.
Wird die eGK vom Praxisverwaltungs-system abgelehnt, empfiehlt es sich, zunächst den Patienten zu fragen, ob er von seiner Krankenkasse eine neue Karte erhalten und vielleicht nur aus Versehen die alte Karte vor-gelegt hat. Anderenfalls sollte sich der Patient schnellstens an seine Kasse wenden.
In solchen Fällen wenden Sie das Er-satzverfahren an. Dazu pflegen Sie die Daten des Versicherten, also Name, Vorname und Geburtsdatum, Bezeichnung der Krankenkasse, Ver-sichertenart, Postleitzahl und nach Möglichkeit auch die Krankenversi-chertennummer, manuell in das Pra-xisverwaltungssystem ein oder über-nehmen die Daten aus dem Patientenstamm.
Anschließend bestätigt der Patient auf dem Abrechnungsschein (Vor-druck 5), dass er bei der genannten Krankenkasse versichert ist. Sollte er
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Weitere Informationen
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des KVWL-Service-Centers gerne zur Verfügung:
Tel.: 0231 / 94 32 10 00.
bis Ende des Quartals keine neue Kar-te vorlegen, können die Leistungen nach Angaben des GKV-Spitzenver-bandes mittels Ersatzverfahren trotz-dem abgerechnet werden.