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Wie inklusiv sind die Schulen in Sachsen-Anhalt ?

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Verständnis von Inklusion Inklusion bedeutet „Einschluss“ kein Synonym für Integration Inklusive Bildung - diskriminierungsfreier Zugang aller

Kinder zu den allgemeinen Bildungsangeboten Schulen sollen in der Lage sein, sich den

unterschiedlichen Bedarfslagen der Kinder zu stellen didaktisch-methodische Antworten auf individuelle

Lernausgangslagen finden die Lernentwicklung aller Lernenden trotz bestehender

ethnischer, kultureller, sozialökologischer Unterschiede, unterschiedlicher Entwicklungsstände voranbringen

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Integration bedeutet Eingliedern, Einstufen integrative Bildung wird als gemeinsamer

Unterricht gesehen, heißt, das bestehende System „gestattet“ die

Beschulung von Kindern/Jugendlichen mit Behinderungen

heißt, die Kinder/Jugendlichen passen sich dem bestehenden System an,

zur Unterstützung gibt es zusätzlich personelle, pädagogische, sächliche, finanzielle „Aufwendungen

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Von Integration zu Inklusion

heißt zunehmend Rahmenbedingungen schaffen, den gemeinsamen Unterricht zu qualifizieren, damit

sich das System auf die Heterogenität einstellt und nicht

die Kinder/Jugendlichen eingegliedert bzw. nicht „nicht ausgegliedert“ werden

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Die Schulen Sachsen-Anhalts

befinden sich auf einem Weg, dessen langfristiges Ziel inklusive Bildung heißt

befassen sich mit unterschiedlichen Konzepten, deren Vernetzung diesem Ziel dient

Zu diesen Konzepten zählen u.a. die Schuleingangsphase, zertifizierte Schulen zu unterschiedlichen

pädagogischen Sachverhalten

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Entwicklung inklusiver Bildungsangebote

durch UN-BRK beschleunigt gesamtgesellschaftliche Aufgabe,

d.h. Bildung ist ein Baustein Deutschland gehört zu

Unterzeichnerstaaten Entwicklung in Deutschland wird

europa- und weltweit wahrgenommen

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UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

nimmt Bezug auf die Umsetzung der Menschrechtskonvention von 1948, die in Deutschland 1953 in Kraft trat, führte zur Verabschiedung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

UN-BRK Dez. 2006, Ratifizierungsgesetz Dez 2008, Urkunde März 2009

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Allgemeine Menschenrechte, auf die die UN-BRK insbesondere Bezug nimmt:

Diskriminierungsverbot Recht auf Leben und Freiheit Anerkennung als Rechtsperson Meinungs- und Informationsfreiheit Recht auf soziale Sicherheit Recht auf Bildung Recht auf Arbeit Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben

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Artikel 24 (Recht auf integrative/inklusive Bildung)

Vertragsstaaten anerkennen das Recht auf Bildung für behinderte Menschen ohne Diskriminierung

Einführung und Sicherstellung einer integrativen/inklusiven Schulbildung

Menschen mit Behinderungen sollen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden

Vertragsstaaten stellen sicher, dass zum Erlernen von Blindenschrift, Kommunikations-, Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie für das Erlernen der Gebärdensprache und zur Förderung der sprachlichen Identität geeignete Maßnahmen ergriffen werden (insbesondere für gehörlose, sehbehinderte, blinde, taubblinde Menschen)

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Wahrnehmung der Verpflichtung zur Inklusion in LSA

Inklusion wird von vielen Eltern, deren Kinder behindert oder von Behinderung bedroht sind als Rechtsanspruch wahrgenommen

viele Eltern wählen bewusst den allgemeinen Lernort zur Förderung für ihr Kind

gleichwohl wollen gegenwärtig ebenso viele Eltern dieser Kinder die Förderung in der Förderschule

eine Vielzahl von Schulen setzt sich schon mehrjährig mit der Gestaltung des GU auseinander und ist dabei den Perspektivwechsel zu vollziehen

zugleich gibt es zahlreiche Schulen, die sich damit sehr schwer tun und zunächst veränderte Rahmenbedingungen erwarten, ohne sich mit den schulinternen Möglichkeiten („Schatzsuche“) zu befassen

das Land hält seit Jahren umfassende Fort- und Weiterbildungsangebote vor, die sehr gut angenommen werden, zugleich fühlen sich viele nicht ausreichend vorbereitet

um alle Betroffenen und Akteure „mitzunehmen“ hat sich LSA für ein angemessenes Schrittmaß entschieden

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Maßnahmen, die der Entwicklung inklusiver Bildungsangebote zuzuordnen sind:

die Ausgestaltung der Schuleingangsphase, die Bereitstellung von Förderpädagogen in der Grundschule ohne

vorherige Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Entwicklung eines Konzepts für eine Gemeinschaftsschule, der Ausbau des gemeinsamen Unterrichts, die Entwicklung von Netzwerkschulen zur Begabtenförderung, zur

Unterstützung der individuellen Lernförderung von Kindern mit Lernbeeinträchtigungen (z.B. Lese-Schreib-Schwierigkeiten,…)

die Qualifikation der Lehrkräfte, Entwicklung eines veränderten Verständnisses von

Förderdiagnostik (Diagnostik als Grundbaustein für Unterrichtsgestaltung, nicht als ressourcenbringendes Verfahren ohne Auswirkung auf Schulentwicklung)

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Besondere Problematik: deutsches Bildungssystem hat im Verlaufe seiner

Entwicklung zahlreiche ausgliedernde Faktoren geschaffen, z.B.

- festgelegte Kompetenzen für Schulbesuchsjahre und Schulformen

- Regelungen für Anerkennung von Abschlüssen- Regelungen zur Versetzung, zur Bewertung, zum

Nachteilsausgleich,….- Lehrerausbildung und Lehrertätigkeit stark auf

Homogenität ausgerichtet- breit strukturiertes Förderschulsystem Diese Faktoren gilt es nunmehr zu prüfen und ggf. flexibler

zu nutzen bzw. schrittweise zu verändern.

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Entwicklung GU von 2002/03 – 2012/13

Schülerzahl gesamt

Schülerzahl an FöS

Schülerzahl im GU

Gu in % zur Zahl der Fö.-Schüler

GU in % zur Schülerzahl gesamt

2001/02 291.226 19.610 332 1,7 0,10

2005/06 214.883 15.530 655 4,0 0,30

2007/08 182.941 14.310 1.079 7,0 0,58

2009/10 173.190 13.184 1.922 12,7 1,12

2010/11_________2011/12__________2012/13

174.758_________177.383_________179.714

12.888_________12.111

_________11.663

2.614_________

3.127_________

3.707

16,8_________

20,6_________

23,9

1,53_________

1,86_________

2,0

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Entwicklung GU in den Förderschwerpunkten

2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13

Lernen 282 550 870 1.114 1.356

geistige Entw.

15 18 28 37 33

Emotionale-soziale Entw.

434 582 755 857 1.051

Sprache 289 408 532 634 706

Hören 137 156 178 178 195

Sehen 34 49 54 72 81

Körperlich-motor. Entw.

94 111 139 167 197

Autismus 24 48 58 68 88

gesamt 1.309 1.922 2.614 3.127 3.707

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Verteilung des GU in den Schulformen 2011/12

Grundschule 1.868

Sekundarschule 1.091

Gymnasien 108

Gesamtschulen 60

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Schulform Anzahl der öffentlichen

Schulen

davon Anzahl der Schulen

mit GU

Anteil GU in %

Grundschulen 505 410 81,18

Sekundarschulen 155 147 94,8

Gymnasien 66 45 68,18

IGS 3 3 100

KGS 3 3 100

Sportschulen Halle

1 1 100

gesamt 733 609 83,08

Anteil der Schulen mit GU

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Gelingensbedingungen und Stolpersteine

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Maßnahmen im Landeskonzept zum Ausbau des GU

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1. Evaluierung und Qualifizierung der präventiven Grundversorgung an Grundschulen

2. Zertifizierung von Grund- und Sekundarschulen (später auch andere Schulformen) als Schulen mit inklusivem Profil

3. Flexibles sonderpädagogisches Unterstützungssystem für GU an Gymnasien

4. Qualifizierung der Basisförderschulen zu Kompetenz- und Beratungszentren

5. Entwicklung von Materialien zur Schulausstattung6. Qualifikation der Akteure

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Entwicklung inklusiver Bildungsangebote

setzt aktive Auseinandersetzung aller an Bildung Beteiligten voraus

bedeutet auf „Schatzsuche“ in jeder Schule zu gehen, um Rahmenbedingungen zu verbessern

bedeutet Perspektivwechsel wahrzunehmen heißt intensive Arbeit an der Qualität des

Unterrichts, bedeutet Nutzung von Nachteilsausgleich betrifft alle Schulformen und heißt zunächst inhaltlich und organisatorische

Qualifizierung des gemeinsamen LernensDr. K. Greve/MK LSA Mai 2013 20

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Schulen im nördlichen Sachsen-Anhalt, die auf diesem Weg schon gut vorangekommen sind :

GS Bismark; GS Stendal-Nord; GS Erich-Kästner Haldensleben; GS Umfassungsweg Magdeburg; GS Fliederhof Magdeburg; Schneider-GS Schönebeck; GS Badersleben; GS Fallstein/OT Hessen; GS Harzblick Wernigerode; Integrationsgrundschule Kleers Quedlinburg, GS „Am Pfeilergraben“ Aschersleben, GS „Karl Liebknecht“ Schönebeck, GS Weitlingstraße Magdeburg, GS Leipziger Straße Magdeburg, GS „Vier Jahreszeiten“ Egeln, GS Güsten, GS „Albert Einstein“ Burg

Sekundarschule Clausewitz Burg; Sekundarschule Möser; SEK Schwanebeck, SEK „O. Linke“ Magdeburg, SEK „Th. Müntzer“ Magdeburg,

Gymnasium Osterwieck

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Schulen im südlichen Sachsen-Anhalt, die auf diesem Weg schon gut vorangekommen sind :

GS Zeitz-Ost; GS Bergsiedlung Zeitz; GS Nebra; GS „Groß Leinungen“; GS Südwest Sangerhausen, Domgrundschule Naumburg (GS in freier Trägerschaft), GS „Regenbogenschule“ Köthen, GS „Anhaltsiedlung“ Bitterfeld, GS Süd- West Sangerhausen, GS Naturgrundschule Heiligenthal, GS Bergsiedlung Zeitz, GS Zeitz-Rasberg, GS „Erich Weinert“ Wolfen, GS Pouch, GS Friedersdorf, GS „Elbkinderland“ Elster, GS Kemberg, GS Klieken, GS „Pestalozzi“ Bitterfeld, GS Jessen, GS Reinsdorf, GS „Am Akazienwäldchen“ Dessau, GS „An der Stadtmauer“ Zerbst

Sekundarschule A.-W.-Francke Halle, SEK „Völkerfreundschaft Köthen, SEK Jessen, Sek „Am Schwanenteich“ Zeitz, Sek Neustadtschule Weißenfels, SEK Reinsdorf

Südstadtgymnasium Halle; IGS Halle; Dr. K. Greve/MK LSA Mai 2013 22

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Ausbau GU heißt Anpassung des Förderschulnetzes

Förderschulform Anzahl gegenwärtig

mögliche perspektivische Anpassungen

Förderschule f. Lernbehinderte

52 Schwerpunkt in Sekundarstufe I, Reduzierung der Standorte, Kooperations- oder Förderklassen an allgemeinen Schulen

Förderschule für Geistigbehinderte

38 (+ 3 in freier Trägerschaft)

Keine Veränderung, wenn Wahlverhalten der Eltern so bleibt

FöS mit Ausgleichsklassen 9 (+ 4 in freier Trägerschaft)

Aufnahme förderschwerpunktübergreifender Angebote (z.B. Sprache, Lernen)

Förderschule für Sprachentwicklung

3 Reduzierung der Standorte , Förderangebot für einzelne Kinder in anderen Schulformen

Förderschule f. Körperbehinderte

5 Reduzierung der Standorte, ggf. mit förderschwerpunktübergreifenden Angeboten (Sprache; Lernen)

Förderschule für Sinnesgeschädigte

4 Öffnung für andere Förderschwerpunkte (ggf. Sprache, KÖ), Reduzierung der SchülerzahlDr. K. Greve/MK LSA Mai 2013 23

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Herausforderungen wenig Vorerfahrungen der Beteiligten Ängste, Vorbehalte, Akzeptanz der

veränderten Rechtslage Wahlrecht der Eltern bzw. der Betroffenen

(unsichere Planungsgröße) veränderte Aufgabenfelder in Schule Professionalität der Fachkräfte Bedarfe in der Aus-, Fort- und Weiterbildung Schulorganisation und Schulentwicklung

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Inklusion ist ein Rechtsanspruch Perspektivwechsel muss schrittweise

vollzogen werden braucht Willen zur Veränderung und

Engagement geht nicht ohne die Beteiligten und

Akteure ist nicht auf den Bildungsbereich begrenzt braucht Kooperation, Vernetzung und

InnovationDr. K. Greve/MK LSA Mai 2013 25

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!