Willkommen an der Hochschule für Wirtschaft Zürich HWZ!

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Willkommen an derHochschule für

Wirtschaft Zürich HWZ!

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Ihr Dozent für Recht:

Stefan Unholz,

hauptberuflich

selbständiger Rechtsanwalt,

an der Schule seit 1992

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Ich möchte Sie baldmöglichst mit Ihrem Namen

ansprechen...

...bitte bleiben Sie daher so lange wie möglich auf Ihrem aktuellen Sitzplatz

oder stellen Sie Ihr Namensschild auf.

Besten Dank!

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Sie benötigen folgendes

ZGB OR SchKG (erst im 3. Semester) Lehrbuch, zum Beispiel «Kleiner

Merkur» oder «Tatbestand Recht» oder «ZGB/OR kompakt»

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Stoffübersicht 1. Semester

Einleitungsartikel ZGB Personenrecht Sachenrecht OR Allgemeiner Teil Die einzelnen Verträge

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Stoffübersicht 2./3. Semester

Verein und Stiftung Gesellschaftsrecht Handelsregister- und Firmenrecht Unlauterer Wettbewerb Übersicht Immaterialgüterrecht SchKG

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Ziele und Arbeitsmethodik

Update Ihres rechtlichen Wissens Freude (?!) am Arbeiten mit Gesetzen Zugang zur Lehre und Judikatur Selbständiges Lösen von Fallstudien Schnittstellen Recht/Alltag erkennen

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Und dann die Prüfungen...

im Semesterprogramm festgelegt vor allem aus Fallstudien

bestehend auf die Assessment-Prüfung

ausgerichtet durch «AGB» gekennzeichnet...

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Pause!

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Rechtslehre?

was denn für ein «Recht»? braucht es das überhaupt? wo findet man «das Recht»? «Recht haben» / «Recht bekommen»

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Wer blickt da noch durch?

Rechtssatz, Rechtsordnung, Rechteck, Rechtsquellen, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltssubstitutenvereinigung, Rechtsschutz, Rechtsmittel, Rechtsmittelbelehrung, Rechtskraft, Rechtsweg, Rechtskurve, Rechtsstreit, Rechtsfähigkeit, Rechtsaussen, Rechtsnachfolger, R...

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Wichtige Begriffe und Grundsätze (1)

Recht / Sitte / Moral Gewaltmonopol des Staates Sanktionen Legalitätsprinzip Verhältnismässigkeitsprinzip

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Wichtige Begriffe und Grundsätze (2)

Unterscheidung legal / legitim Hierarchie in der Rechtsordnung Bundesrecht bricht kantonales Recht Tatbestand und Rechtsfolge Technik der Gesetzesanwendung

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Wie wendet mandas Gesetz an?

genaue Feststellung des SachverhaltesSuche eines gesetzlichen TatbestandesPrüfung, ob sämtliche im gefundenen Rechtssatz enthaltenen Voraussetzun-

gen in Wirklichkeit gegeben sindwenn ja, tritt die Rechtsfolge ein

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Die WWWWW-Formel

Werwillwas vonwem auswelchem Grund?

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Time for a beer…

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Know-how (1)...

Zitieren von Rechtsquellen Auslegungsmethoden Judikatur Privatrecht / öffentliches Recht

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Know-how (2)...

Rechtssubjekt / Rechtsobjekt natürliche / juristische Personen absolute / relative Rechte Wirtschaft und Verwaltung...?

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Nützliche Internet-Adressen

www.bger.ch (Bundesgericht) www.weblaw.ch (Suchmaschine) www.zefix.ch (Firmenindex) www.schulthess.com (Buchhandlung) www.admin.ch (Bundesverwaltung) www.zh.ch (Kanton Zürich)

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Wo muss man hier etwas auslegen (1)?

Art. 240 StGB: «Wer Metallgeld, Papier- geld oder Banknoten fälscht, um sie als echt in Umlauf zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In besonders leichten Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.»

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Wo muss man hier etwas auslegen (2)?Art. 138 aStGB: «Wer jemandem eine fremde, bewegliche Sache von geringem Wert aus Not, Leichtsinn oder zur Befrie- digung eines Gelüstes entwendet, wird, auf Antrag, mit Haft bis zu acht Tagen oder mit Busse bestraft. Hat der Täter aus Not gehandelt, so kann der Richter von einer Bestrafung Umgang nehmen.»

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Wo muss man hier etwas auslegen (3)?

Art. 337 Abs. 1 OR: «Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsver-hältnis fristlos auflösen.»

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Relax......