Wir gehen in die Verlängerung…...die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene...

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60. Jahrgang Donnerstag, 3. September 2020 Nummer 36 Schmiechen Justingen Ingstetten Hausen Hütten Gundershofen Sondernach Stadtbote der Stadt Schelklingen Die AlbEntdecker-Ausstellung im Biosphären-Informationszen- trum Schelklingen-Hütten wird verlängert und kann noch bis einschließlich Sonntag, den 20.09.2020 besichtigt werden. In der Ausstellung zeigen Hobbyfotografen Ihre herrlichen Fo- toaufnahmen aus unserem wunderschönen Biosphärengebiet. © Thomas Hassel Sie waren noch nicht bei uns? Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Besuch des Infozentrums und lassen Sie sich von den besonderen Schnappschüssen begeistern. Das Infozentrum ist an Sonn- und Feiertagen von 10:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Der Eintritt sowohl ins Infozentrum als auch in die AlbEntdecker-Ausstellung ist kostenfrei. Veranstaltungen, Aktuelles und weitere Informationen können Sie unter www.infozentrum-huetten.de einsehen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Arbeitskreis Biosphären-Informationszentrum Tourismus-Team Schelklingen-Hütten Stadt Schelklingen Wir gehen in die Verlängerung… © Susanne Lutz

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60. Jahrgang Donnerstag, 3. September 2020 Nummer 36

Schmiechen Justingen Ingstetten Hausen Hütten Gundershofen Sondernach

Stadtbote der

Stadt Schelklingen

Die AlbEntdecker-Ausstellung im Biosphären-Informationszen-trum Schelklingen-Hütten wird verlängert und kann noch bis einschließlich Sonntag, den 20.09.2020 besichtigt werden.

In der Ausstellung zeigen Hobbyfotografen Ihre herrlichen Fo-toaufnahmen aus unserem wunderschönen Biosphärengebiet.

© Thomas Hassel

Sie waren noch nicht bei uns?Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Besuch des Infozentrums und lassen Sie sich von den besonderen Schnappschüssen begeistern.Das Infozentrum ist an Sonn- und Feiertagen von 10:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Der Eintritt sowohl ins Infozentrum als auch in die AlbEntdecker-Ausstellung ist kostenfrei.

Veranstaltungen, Aktuelles und weitere Informationen können Sie unterwww.infozentrum-huetten.de einsehen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Arbeitskreis Biosphären-Informationszentrum Tourismus-TeamSchelklingen-Hütten Stadt Schelklingen

Wir gehen in die Verlängerung…

© Susanne Lutz

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Stadtbote der Stadt Schelklingen 3. September 2020, Nummer 362

Mit den Schelklinger Ferienkindern on Tour…

Am Dienstag, den 18. August 2020 ging es im Rahmen des Kin-derferienprogramms in Richtung Niederstotzin-gen in den Archäopark Vogelherd.

Insgesamt sieben Kinder begaben sich zusammen mit Archäoguide Katha-rina auf die Spuren eines Mammutjägers.

Für Klein und Groß gab es viel Interessantes und Spannendes aus der Steinzeit zu entdecken und vor allem auszupro-bieren, wie z.B. beim Speerwurf oder beim Feuer machen.

Ein herzliches Dankeschön geht an das ortsansässi-ge Unternehmen Spohn & Burkhardt, welches uns die vollgetankten Fahrzeuge für diesen Ausflug kos-tenfrei zur Verfügung gestellt hat und wir dadurch diesen Programmpunkt ermöglichen konnten.

Sie wollen nicht bis zum nächsten Kinderferienprogramm warten?

Der Archäopark Vogelherd hat ganzjährig geöffnet und freut sich auf Ihren Besuch – es lohnt sich!Wir beraten Sie gerne oder Sie schauen direkt auf der Website vorbei: www.archaeopark-vogelherd.de

Ihr

Tourismus-Teamder Stadt Schelklingen

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3. September 2020, Nummer 36 Stadtbote der Stadt Schelklingen3

Stadt SchelklingenAlb-Donau-Kreis

Öffentliche BekanntmachungAuslegungsbeschluss

Beteiligung der ÖffentlichkeitÖffentliche Auslegung

9. Fortschreibung (Teilfortschreibung PV-Anlage Justingen)Flächennutzungsplan Schelklingen

Stadt Schelklingen, Alb-Donau-Kreis

Der Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat am 22.07.2020 in öffentlicher Sitzung, den Entwurf der 9. Fortschreibung (Teilfort-schreibung PV-Anlage Justingen) des Flächennutzungsplanes der Stadt Schelklingen, gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Stadt SchelklingenAlb-Donau-Kreis

Öffentliche Bekanntmachung

AuslegungsbeschlussBeteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Auslegung

9. Fortschreibung (Teilfortschreibung PV-Anlage Justingen) Flächennutzungsplan Schelklingen

Stadt Schelklingen, Alb-Donau-Kreis

Der Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat am 22.07.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf der 9. Fortschreibung (Teilfortschreibung PV-Anlage Justingen) des Flächennutzungsplanes der Stadt Schelklingen, gebilligt und beschlossen, diesen Entwurf nach § 3 Abs. 2 Bau-gesetzbuch öffentlich auszulegen.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Der Entwurf der 9. Fortschreibung (Teilfortschreibung PV-Anlage Justingen) des Flächennutzungsplanes der Stadt Schelklingen werden mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 22.07.2020)

von Freitag, dem 11.09.2020 bis Montag, dem 12.10.2020,

je einschließlich, bei der Stadt Schelklingen, Rathaus, Marktstraße 15, 89601 Schelklingen, Foyer im Erdgeschoss, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf der 9. Fortschreibung (Teilfortschreibung PV-Anlage Justingen) des Flächennutzungsplanes der Stadt Schelklingen werden mit Begründung (jeweils mit dem Datum vom 22.07.2020)

von Freitag, dem 11.09.2020 bis Montag, dem 12.10.2020,je einschließlich, bei der Stadt Schelklingen, Rathaus, Marktstra-ße 15, 89601 Schelklingen, Foyer im Erdgeschoss, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.schelklingen.de eingestellt.Folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen umwelt-bezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden ausgelegt:

- Stellungnahme des Landratsamts Alb-Donau-Kreis, Fach-dienst 20, 89077 Ulm, vom 14.11.2019

Betroffene Themenkomplexe: Abfallwirtschaft In den Planungen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei

einem Teil der Photovoltaikfläche (Flst. Nr. 880) um eine abfall-rechtlich genehmigte Deponie handelt, die sich im Gesamten noch unter Deponierecht befindet.

Landwirtschaft Die Änderung des Flächennutzungsplanes berührt ca. 6,15 ha

landwirtschaftliche Fläche, die der Landwirtschaft entzogen werden soll. Die Fläche ist nach der Flurbilanzkarte des Mi-nisteriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) als Vorrangflur Stufe II im Hinblick auf die Wirtschaftsfunkti-onenkarte eingeteilt. Flächen dieser Qualität sollen nach Vor-gabe des MLR für Fremdnutzungen ausgeschlossen bleiben.

Forst, Naturschutz Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in-

nerhalb der Entwicklungszone des Biosphärengebiets Schwä-bische Alb.

Umwelt- und Arbeitsschutz Boden- und Grundwasserschutz Das Vorhaben befindet sich in der Zone III des rechtskräftigen

Wasserschutzgebietes „Allmendinger Weiher“. Die Bestim-mungen der Schutzzonenverordnung vom 24.01.1997 sind einzuhalten. Nach jetzigem Wissensstand kann nach Beendi-gung der Nachsorge auf der dann ehemaligen Deponiefläche eine PV-Anlage errichtet werden. Es muss damit gerechnet werden, dass Bodenmaterial anfällt, das nicht frei verwertet werden kann. Die Überprüfung der Standsicherheit einer PV-Anlage auf der Deponiefläche liegt in der Zuständigkeit des Bauherrn.

Betroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), g), i), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d.

- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Ab-teilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoff und Bergbau, Albertstraße 5, 79104 Freiburg, vom 06.11.2019

Betroffene Themenkomplexe: Untergrundverhältnisse, Versickerung von Oberflächenwas-

ser, Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwas-ser, Bergbau, Geotopschutz.

Betroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB: Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser,

Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.

- Stellungnahme des Regierungspräsidium Tübingen, Re-ferat 21, 72072 Tübingen, vom 14.11.2019

Belange der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes Gemäß § 4 Abs.1 KSG BW sollen in Baden-Württemberg die

Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 25 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 reduziert werden. Bis zum Jahr 2050 wird eine Minderung um 90 Prozent angestrebt. Fachlicher Hintergrund der gesetzlichen Klimaschutzziele ist ein Energieszenario Baden-Württemberg 2050, das dem in § 4 Abs. 1 KSG BW geregelten Treibhausgasminderungspfad zugrunde liegt (vgl. LT-DS 15/3465 S. 22 f.).

Bei der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien bedarf es nach diesem Energieszenario bis 2020 einer Erhöhung von derzeit (2017) 27,5 Prozent auf 38 Prozent an der Bruttostrom-erzeugung. Bezogen auf die Potenziale in Baden-Württem-berg kommt dabei dem Ausbau der Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen neben dem Ausbau der Windkraft eine Schlüsselrolle zu. Der Anteil an der Bruttostromerzeugung soll bis zum Jahr 2020 auf 12 % wachsen. Die installierte Erzeugungsleistung aus Photovoltaik wird im Energieszenario

Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Schelklingen.Herausgeber: Bürgermeisteramt Schelklingen, Telefon 0 73 94/2 48 - 0, Fax 0 73 94/2 48 - 50 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Herrn Ulrich Ruckh, Bürgermeister, für den übrigen Inhalt:Fink GmbH Druck und Verlag · Sandwiesenstraße 17 · 72793 Pfullingen Telefon 0 71 21/97 93 - 0 · Fax 0 7121/97 93 - 993

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Baden-Württemberg für das Jahr 2020 in einer Größenord-nung von rund 8800 MW projektiert. Im Jahr 2018 betrug die installierte Erzeugungsleistung aus Photovoltaik in Baden-Württemberg 5.845 MW.

Legt man das Energieszenario Baden-Württemberg 2050 bei der Frage des Ausbaubedarfs für die Stromerzeugung durch Photovoltaik zugrunde, so ist bis 2020 insgesamt noch ein Zubau von ca. 3.000 MW erforderlich.

Der Großteil soll dabei durch Photovoltaikanlagen an Gebäu-den erzeugt werden.

Freiflächenanlagen spielen jedoch eine wichtige ergänzende Rolle. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sah bislang als Standorte für Solarparks im Wesentlichen Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienen-wegen vor. Mit der Verabschiedung der Freiflächenöffnungs-verordnung – FFÖ-VO am 7. März 2017 hat das Land Baden-Württemberg von der Länderöffnungsklausel auf Grundlage des EEG 2017 Gebrauch gemacht und Flächen für jährlich maximal 100 MW PVFreiflächenanlagen auf Acker- und Grünland in be-nachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten geöffnet.

Somit sollen unter Ausnutzung der sehr guten solaren Ein-strahlungswerte in Baden- Württemberg große Freiflächen-anlagen im innerdeutschen Wettbewerb wettbewerbsfähig gemacht und damit zum Erreichen der Klimaschutzziele beigetragen werden. Gleichzeitig soll eine übermäßige Be-anspruchung von landwirtschaftlich oder naturschutzfachlich wertvollen Flächen verhindert werden.

Das beantragte Vorhaben trägt zum notwendigen Ausbaupfad bei und wird deshalb unter dem Gesichtspunkt der Belange des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien grundsätz-lich befürwortet.

Belange der Landwirtschaft Durch die Ausweisung des Sondergebietes sind grundsätzlich

landwirtschaftliche Belange betroffen, da hochwertige land-wirtschaftliche Fläche (Vorrangflur Stufe II) umgewidmet wird.

Dementsprechend sind im Rahmen einer Abwägung land-wirtschaftliche Belange ordnungsgemäß zu berücksichtigen. Eine ordnungsgemäße Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange kann ggfs. erst dann erfolgen, wenn diese in den Planungsunterlagen entsprechend dargestellt sind. Zur Ein-schätzung der agrarstrukturellen Auswirkungen einer Planung wäre ggfs. neben einer Darstellung der Landbauwürdigkeit der betroffenen Fläche anhand der Daten der Digitalen Flurbilanz auch eine Darstellung der allgemeinen agrarstrukturellen Situ-ation (Viehbesatz, Pachtpreisentwicklung, Flächenverfügbar-keit) in der Gemeinde, sowie ggfs. der angrenzenden Gemar-kungen hilfreich. So könnte ggfs. eine bessere Abschätzung der Flächenkonkurrenz zwischen geplanter Solarnutzung und Landwirtschaft sowie der Auswirkungen auf das lokale Pacht-preisgefüge sowie die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe erfolgen.

Das Plangebiet umfasst ca. 11 ha, von denen aktuell etwas mehr als die Hälfte als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt wird. Die östlich des Feldweges liegende Fläche steht aus-weislich der zur Verfügung stehenden Luftbilder sowie der Darstellung in den Unterlagen zum Bebauungsplan bereits seit geraumer Zeit nicht mehr der produktiven Landwirtschaft zur Verfügung. Die westlich des Feldwegs gelegene Fläche wird als Ackerfläche genutzt, ist von allgemeiner agrarstruktureller Bedeutung und liegt außerhalb der geplanten Vorbehaltsge-biete für Landwirtschaft (Fortschreibung Regionalplan Donau-Iller). Aus regional übergeordneter landwirtschaftlich fachli-cher Sicht können die grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Umwidmung hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen im vorliegenden Fall ggfs. zurückgestellt werden, da aufgrund des in der Stadt Schelklingen sowie den angrenzenden Ge-meinden nicht deutlich überdurchschnittlichen Viehbesatzes (Datengrundlage Tierhaltung 2016) keine besonders ausge-prägte Knappheit landwirtschaftlicher Flächen auszugehen ist und ein Teil der Fläche nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird.

Die geplante Rückbauverpflichtung im Falle der Nutzungs-aufgabe wird aus landwirtschaftlich fachlicher Sicht begrüßt, damit in diesem Fall zumindest auf den aktuell landwirtschaft-lich genutzten Flächen die Wiederaufnahme einer landwirt-schaftlichen Ackernutzung ermöglicht wird. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer dann ggfs. anstehen-den Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung neben den baulichen Anlagen auch die mittels Pflanzgebot festge-setzten Pflanzungen (Hecken, Saumstrukturen) aufzuheben sind. Insbesondere die Pflanzgebote an den Kopfseiten der Ackerschläge (Nord-Süd-Ausrichtung) würden die landwirt-schaftliche Nutzung stark einschränken.

Belange des Naturschutzes Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“- Entwicklungszone: Der geplante Standort für die PV-Anlage auf der Gemarkung

Justingen liegt in der Entwicklungszone des Biosphärenge-biets „Schwäbische Alb“.

Nach § 6 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über das Biosphärengebiet Schwäbische Alb vom 31. Januar 2008 bilden die Entwicklungszonen den Schwerpunkt des Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraums für die Bevölkerung im Biosphärengebiet. Grundlage für den Erfolg des Biosphärengebiets ist demnach eine prosperierende wirtschaftliche Entwicklung. Daher sollen in den Entwicklungs-zonen insbesondere ökonomisch, sozial und ökologisch nach-haltige Wirtschaftsweisen gefördert und weiterentwickelt wer-den. Diese Ziele werden von der Bauleitplanung zur Entwicklung von Gewerbe-, Wohn-, Freizeit- und anderen Nutzungen aufge-nommen. Hierbei ist ein schonender Umgang mit Freiflächen und ein Vorrang der Innenentwicklung vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich anzustreben. In Landes- und Regionalplanungen festgelegte Nutzungen bleiben unberührt.

Durch den Bebauungsplan „PV-Anlage Justingen“ ist uns im Hinblick auf den Standort in der Entwicklungszone des Bio-sphärengebiets kein rechtliches Hindernis ersichtlich.

Naturdenkmal Nr. 84251080035 „Sommerlinde“: Auf dem direkt angrenzenden Flurstück Nr. 893 befindet sich

das Naturdenkmal Nr. 84251080035 in Form einer Sommerlin-de. Nach § 28 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlun-gen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Im konkreten Planungsgebiet ist das Flurstück Nr. 893 selbst nicht als Standort für die PV-Anlage geplant, sodass davon auszugehen ist, dass die Sommerlinde unbeschädigt bleibt.

Artenschutz Die Begründung zum Bebauungsplan Solarpark Justingen

(Vorentwurf, Stand 25.09.2019), führt aus: "Die tiefergehenden Untersuchungen zu den Artengruppen

Vögeln und Reptilien werden derzeit bereits durchgeführt. Das Ergebnis liegt bis zum Auslegungsbeschluss vor (S. 7)." Nach den bisherigen Ergebnissen der Artenschutzrechtli-

chen Relevanzprüfung (Stand 31.07.2019) werden darin ins-besondere Aussagen zum Vorkommen von Feldlerche und Schafstelze sowie zur Zauneidechse und evtl. weiteren Rep-tilienarten zu treffen sein.

Wir weisen für die Zeitplanung darauf hin, dass aussagekräf-tige Untersuchungen, sofern nicht bereits 2019 erfolgt, erst wieder in der Vegetationsperiode 2020 möglich sind.

Im Übrigen begrüßen wir, dass der bereits wiederbewachsene Teil der Deponie als Grünfläche mit Ausgleichsfunktion im FNP bzw. B-Plan festgelegt und damit dem Votum der Artenschutz-rechtlichen Relevanzprüfung entsprochen wurde.

Betroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), g), i), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie

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3. September 2020, Nummer 36 Stadtbote der Stadt Schelklingen5

die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d.

- Stellungnahme Bürger 1, 89601 Schelklingen, vom 22.11.2019

Auf dem betroffenen Gelände befindet sich der Wasserhochbe-hälter der ersten Albwasserversorgung von 1870. Im Jahr 2013 hat unsere Ortsgruppe dieses historische Denkmal aus den He-cken herausgeschnitten, die den ganzen Hochbehälter überwu-chert hatten, und größere Bäume auf dem Hügel entfernt, die durch ihr Wurzelwerk den Hochbehälter zu zerstören drohten.

Diese Aktion musste einerseits vom Grundeigentümer des Bereichs des Wasserhochbehälters, der Albwasserversor-gungsgruppe 8/9, genehmigt werden. Herr XXX hatte uns die Genehmigung für das Freischneiden erteilt, da die Albwasser-versorgungsgruppe dieses Bauwerk aufgegeben hatte. Ande-rerseits musste die Aktion vom Landesdenkmalamt genehmigt werden. XXX hatte für uns diese Genehmigung eingeholt.

Seither pflegen wir den Grünwuchs auf und um den Hochbe-hälter herum in jährlichen Aktionen, teilweise unterjährig, um das Denkmal zu erhalten und ansehnlich zu halten. Um die Ge-schichte der ersten Albwasserversorgung, die hier in Justin-gen ihren Anfang nahm, erzählen zu können, wurde ein knapp 12 km langer Wanderweg ins Leben gerufen, der die wichtigen Stellen dieser Wasserversorgung miteinander verbindet. Die AlbWasserTour ist überregional durch verschiedenste Wan-derplattformen bekannt, nicht zuletzt durch die Aufnahme in die Broschüre des Alb-Donau-Kreises, die Eiszeittouren. Eine dieser wichtigen Stellen der ersten Albwasserversorgung ist der Hochbehälter in Justingen, der im Gebiet des Bebauungs-planvorentwurfs liegt.

Zudem verläuft entlang dem Hochbehälter der Hauptwander-weg 7 des Schwäbischen Albvereins, der auf einer Strecke von 233km von Lorch nach Friedrichshafen führt.

Auch durch die angelegte Sitzgruppe ist dieser Ort bei vielen Wanderern und Spaziergängern auch aus den angrenzenden Ortschaften sehr beliebt.

Durch die geplante Photovoltaikanlage im Bereich um den Wasserhochbehälter herum sehen wir die Idylle dieses his-torischen Ortes gefährdet. Wie sich die geplante Maßnahme zudem mit dem Denkmalschutz vereinbaren lässt, muss von denkmalschutzrechtlicher Seite geprüft werden.

Selbst wenn der Bereich des Hochbehälters von der Photo-voltaikanlage ausgespart wird, bestehen unsererseits Beden-ken, dass die bestehenden alten Bäume gefällt werden, da sie die mögliche Photovoltaikanlage beschatten könnten, bzw. bei Sturm durch Bruch die Anlage beschädigen könnten. Ein Fällen /Abholzen darf keinesfalls geschehen, um die Anlage und damit das Denkmal in seiner Gesamtheit zu erhalten. Der Schutz der Bäume muss unbedingt in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Es wäre wünschenswert, dass die Stadt Schelklingen die ehrenamtlich im Bereich des ersten Wasserhochbehälters geleistete Arbeit honorieren würde und den Schutz dieser Fläche, des Wasserhochbehälters selbst, sowie der umste-henden Bäume gewährleistet.

Der Schwäbische Albverein setzt sich für den Erhalt der Vielfalt und Schönheit von Landschaft und Natur ein.

Naturschutz und Landschaftspflege hatten innerhalb des Ver-eins schon immer einen hohen Stellenwert. Der Schutz von Na-tur- und Kulturlandschaft entspricht dem Selbstverständnis des 1888 gegründeten und größten Wandervereins Europas.

Öffnungszeiten und wichtige TelefonnummernStadtverwaltung 0 73 94/248-0Montag, Mittwoch und Freitag 08:00 bis 12:00 UhrDienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 UhrDonnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 UhrBürgerservice:Mittwoch 08:00 bis 12:30 UhrFreitag 08:00 bis 13:00 Uhr

Außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten können weiterhin Sprechstunden vereinbart werden. Stadtbücherei „Im alten Rathaus“ 0 73 94/91 61 90Und die Öffnungszeiten sindDienstag bis Freitag 15:00 bis 18:00 Uhrzusätzlich Mittwoch 10:00 bis 12:00 UhrStadtmuseum 0 73 94/24 817Sonntag 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr.Hohle Fels Schelklingen 0 73 94/24 817von 1. November bis auf Weiteres geschlossenInformationszentrum Biosphärengebiet Hüttenab 12.07.2020 bis Oktober sonntags und an Feiertagen von 10 bis 16 Uhr geöffnet 07394/24817Freibad Schelklingen Tel. 07394/2301montags bis sonntags 10:00 bis 20:00 UhrKläranlageTelefon Kläranlage 0 73 94/25 74Mobiltelefon der Bereitschaft 01 73/9 88 21 44Wasserversorgung Kernstadt und OrtsteileNotfall-Telefonnummer des WassermeistersTelefon Bauhof 0 73 94/24 57 55Telefax Bauhof 0 73 94/24 56 02Mobiltelefon der Bereitschaft 01 72/7 80 35 10Landeswasserversorgung Zentralwarte Langenau 0 73 45/96 38 21 20Albwasserversorgungsgruppe VIII/IX nur OrtsteileWasserwerk Gundershofen 0 73 84/65 00oder Landeswasserversorgung Zentralwarte Langenau 0 73 45/96 38 21 20Mobiltelefon Herr Pfaff 01 57/35 15 27 15Mobiltelefon Herr Ruhland 01 73/3 02 94 70Erdgas Südwest GmbH, GasversorgungStörungs-Nr. 08 00/0 82 45 05EnBW, StromversorgungStörungs-Nr. 08 00/3 62 94 77

Ortsverwaltung Schmiechen OVin Kerstin Scheible 0 73 94/91 62 00 [email protected] 18:00 bis 20:00 UhrOrtsverwaltung Justingen OV Rainer Knoche 0 73 84/2 [email protected] und Donnerstag 19:00 bis 20:00 UhrOrtsverwaltung Ingstetten OV Dieter Schmucker 0 73 84/2 [email protected] 18:00 bis 19:00 UhrDonnerstag 18:30 bis 19:30 UhrOrtsverwaltung HausenOV Jürgen Glökler 0 73 94/7 [email protected] 17:30 bis 19:30 UhrOrtsverwaltung HüttenOV Stefan Tress 0 73 84/2 [email protected] 18:00 bis 20:00 UhrOrtsverwaltung GundershofenOV Ludwig Krais 0 73 84/2 [email protected] 19:00 bis 20:00 UhrOrtsverwaltung SondernachOV Ludwig Krais 0 73 84/2 [email protected] 19:00 bis 20:00 Uhr

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Stadtbote der Stadt Schelklingen 3. September 2020, Nummer 366

NOTRUFE * BEREITSCHAFTSDIENST DER ÄRZTE * APOTHEKEN

BERATUNGSDIENSTE1. Aids-Hilfe, Furttenbachstraße 14, Ulm Tel. 0731 194112. Beratungsstelle für Schwangerschafts- fragen und Familienplanung, Schelergasse 6, Ulm Tel. 0731 6 47 503. Blaues Kreuz, Suchtkrankenhilfe, Wilhelmstraße 22 STZ Ulm Tel. 07305 245524. Caritasverband Ulm, Psychologische Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Angehörige in Kooperation mit der Diakonie, Baldingerweg 4, Ulm Tel. 0731 93165505. Caritasverband Ulm, Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Baldingerweg 4, Ulm Tel. 0731 37081

6. Drogenhilfe Teehaus, Radgasse 1-3, Ulm Tel. 07 31 2 40 667. Kreuzbund Ulm e.V., Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und deren Angehörige Mödritzer Straße 18, Erbach Tel. 07305 57248. Kinderschutzbund Ulm, Wielandstraße 52 Tel. 0731 28042

Bei den an dieser Stelle veröffentlichten Diensten handelt es sich nur um einen Teil aller Angebote. Weitere Dienste entneh- men Sie bitte der Tagespresse oder dem Wegweiser des Land- kreises für Selbsthilfegruppen im Alb-Donau-Kreis, erhältlich im Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Sozialdezernat.

Benötigen Sie häusliche Krankenpflege • HilfeleistungenEssen auf Rädern • Betreuung zu Hause,dann stehen Ihnen nachfolgend genannte Sozialeinrichtungen zur Verfügung:- Sozialstation Erbach, Bereich Schelklingen,

Erlenbachstr. 19, 89155 Erbach, Tel. 07305 3601- DRK Ulm, Tel. 0731 1444-28, -33- Ambulanter Pflegeservice der Krankenhaus GmbH,

Alb-Donau-Kreis, Telefon 0800-0 586586- Diakonische Bezirksstelle, Weilerstraße 12, 89143 Blaubeuren,

Tel. 07344 9522696- Diakonie-Station, Weilerstraße 12, 89143 Blaubeuren, Tel. 07344 84 47

BEREITSCHAFTSDIENST DES ST. KONRADIHAUSESDer ständige Bereitschaftsdienst des St. Konradihauses ist unter der Ruf-Nummer 0171 6464883 erreichbar.

Krankentransport 0731-19222�������������������

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Hospizgruppe Einsatzleitung Telefon 0172 4218194

ALLGEMEINE NOTRUFE

Polizeinotruf 110Rettungs- u. Feuerwehrleitstelle 112Krankentransporte: 0731 19222Polizeiposten Schelklingen 07394 933880 Polizeirevier Ehingen 07391 588-0

Ärztlicher BereitschaftsdienstMontag, Dienstag, Donnerstag ab 18 Uhr, Mittwoch ab 13 Uhr, Freitag ab 16 Uhr! An gesetzlichen Feiertagen, bzw. falls der Hausarzt nicht zu erreichen ist:

Flächendeckende Leitstellen-Vermittlung 116 117Die Notfallpraxis im Krankenhaus Ehingen ist Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 8 bis 22 Uhr geöffnet.Kernsprechstundenzeiten sind von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 19 Uhr. Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur Verfügung. Für die Sprechstunde benötigen sie keinen Termin. An normalen Werktagen (Mo-Fr) ist die Notfallpraxis nicht besetzt.

Kinderärztlicher Notfalldienst 0180 6073100Kinderärztlicher Notfalldienst der GemeindenEhingen/Donau, Emeringen, Emerkingen) 0180 1929343Augenärztlicher Notfalldienst 0180 1929350

Notfalldienst der Hals- Nasen-Ohren-Ärzte Uni Ulm: 0731 50059570Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 01805 911601Ulm (Allgemeiner Notfalldienst)Bundeswehrkrankenhaus, Oberer Eselsberg 40, 89081 UlmMo-Fr. 18-22 Uhr, Sa, So und FT 8-23 UhrUlm (Kinder)Universitätsklinikum Ulm, Eythstraße 24, 89075 UlmMo-Fr 19-22 Uhr, Sa, So und FT 9-21 UhrEhingen (Allgemeiner Notfalldienst)Keiskrankenhaus/Gesundheitszentrum, Hopfenhausstr. 2, 89584 EhingenSa, So FT 8-22 Uhr

Tierärztlicher NotfalldienstAmbulanter Kleintier-Notdienst, Tierarztpraxis Kay, Tel. 07394 245585

Tierarztpraxis Dr. Martin Odenwäller, Schelklingen-Ingstetten, Tel. 0 73 84 64 88

Notdienst der Apotheken: 1 18 99 oder 1 80 5 00 29 63 Homepage der Landesapothekenkammer http://lak-bw.notdienst-portal.de

Samstag, 05.09.2020Marien-Apotheke Ehingen, Hauptstr. 76, Tel. 07391 6250Stadt-Apotheke Schelklingen, Schulstr. 7, Tel. 07394 2306

Sonntag, 06.09.2020Apotheke Dr. Mack Munderkingen, Schillerstr. 14,Tel. 07393 9546740Stadt-Apotheke Laichingen, Radstr. 3, Tel. 07333 7535

APOTHEKEN

ÄRZTE

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3. September 2020, Nummer 36 Stadtbote der Stadt Schelklingen7

Daher können wir einer weiteren Freiflächenphotovoltaikanlage, direkt neben einer bereits vorhandenen Anlage, keinesfalls zu-stimmen. Zumal dadurch weitere wertvolle, von der regionalen Landwirtschaft dringend benötigten, Acker- bzw. Wiesenflä-chen, auch auf unserer Schwäbischen Alb, verloren gehen.

Dem Ausbau der erneuerbaren Energien stehen wir aufge-schlossen gegenüber. Allerdings besteht ein Teil der Herausfor-derungen auch darin, aufkommenden Fehlentwicklungenver-antwortungsbewusst zu begegnen.

So sind im Bereich der Photovoltaik doch unübersehbar bei weitem noch nicht die Möglichkeiten der Dachflächennutzung (u.a. öffentliche Gebäude, gewerbliche/landwirtschaftliche Wirt-schaftsgebäude, Privatgebäude...) ausgeschöpft und wären so-mit vorrangig auszubauen.

Betroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), g), i), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Land-schaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkun-gen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölke-rung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Dar-stellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d.

- Stellungnahme Bürger 2, 89601 Schelklingen, vom 24.11.2019

Mit wachsendem Unverständnis habe ich diese beiden Be-kanntmachungen im Stadtboten vom 17.10.2019 gelesen. Wir haben zwischen Justingen und Ingstetten bereits eine Freiflä-chenphotovoltaikanlage mit einer Leistung von 4,885 kiloWatt peak, und jetzt soll hier noch eine weitere errichtet werden?

Selbstverständlich sehe ich die Notwendigkeit des Ausbaus regenerativer Energien, um unsere alten Kohle- und Kernkraft-werke zu ersetzen. Wasserkraft bietet sich auf der Schwäbi-schen Alb nicht, an, aber Windkraft, da auf unseren Bergen Wind stets ausreichend zur Verfügung steht. Einem Flächenverbrauch durch Freiflächenphotovoltaikanlagen stehe ich jedoch kritisch gegenüber, gerade bei uns auf der Schwäbischen Alb, wo ei-nigermaßen fruchtbarer Boden, der sich zur Bewirtschaftung eignet, eher selten ist.

Nun soll neben der Anlage, die bereits 103.200 m² wertvolle Ackerfläche verbraucht hat, eine weitere Anlage errichtet wer-den, die weitere Fläche der Bewirtschaftung wegnimmt.

Ich bin der Meinung, wenn Photovoltaik ausgebaut werden soll, dass wir dann noch genügend brachliegende Dachflächen auf privaten Wohnhäusern und vor allem auf Industriegebäuden und landwirtschaftlichen Gebäuden haben, die zuerst dafür verwendet werden sollten! Diese Flächen sind bereits bebaut und nehmen keine weitere Fläche mehr von der Natur weg.

Offensichtlich geht es hier nur um die wirtschaftlichen Interessen von Grundbesitzern, die auf ihrer Grundfläche eine lukrative, aber auch weniger arbeitsintensive Form des Einkommens anstreben - unter dem Deckmantel, sich durch das "Herstellen" regenerati-ver Energie besonders um das Allgemeinwohl zu kümmern. Die Natur soll dabei außen vor bleiben. Dem stelle ich mich entgegen.

Wir alle benötigen elektrische Energie. Die Entwicklung, die Energie dezentral zu "erzeugen", macht absolut Sinn, also nicht mehr in einem großen Kernkraftwerk, sondern verteilt über die Fläche. Dem widerspricht aber diese Planung, zwischen Justin-gen und Ingstetten neben der vorhandenen eine weitere Freiflä-chenphotovoltaikanlage zu errichten.

Wenn diese Anlagen über die Fläche verteilt sind, ist der Flä-chenverbrauch nicht punktuell in einer oder zwei Ortschaften zu sehen, sondern eben verteilt auf mehrere Ortschaften.

Einer neuen Anlage z. B. in Hausen würde ich, trotz der oben beschriebenen Bedenken, weniger kritisch entgegensehen. Nicht weil es dann nicht hier vor der Tür ist, sondern weil die Photovoltaikflächen dann weiträumiger verteilt sind.

Ganz besonders unglücklich sehe ich die Planung der Anlage über der Deponie am Sandburren! Einerseits unverständlich,

weil die Deponie aktuell noch aufgefüllt wird, und wir hier in den Gemeinden angesichts neuer Bauplätze eine Erddeponie benötigen.

Andererseits, weil dort die Grüngutsammelstelle der Stadt Schelklingen ihren Platz hat.

Möglicherweise würde die Stadt Schelklingen einen neuen Platz finden, ich befürchte jedoch, dass die Sammelstelle dann er-satzlos gestrichen wird.

Und dann soll dort, hinter dem Hügel der komplett renaturier-ten Deponie, hinter den hohen Hecken und Bäumen, die die Deponie umfassen, und hinter den uralten hohen Bäumen des Wasserhochbehälters der ersten flächendeckenden Albwasser-versorgung, auf Photovoltaikanlagen Sonne in Strom umgewan-delt werden? Das wird nicht funktionieren.

Ich befürchte, dass die Hecken und Bäume gestutzt und gefällt werden - aus wirtschaftlichen Interessen, da sie die geplante An-lage beschatten könnten, was weniger "Erzeugung" und damit weniger Vergütung zur Folge hätte. In den ausgehängten Plänen sind diese Bereiche jedoch als "PFB"-Flächen eingezeichnet. Können Sie die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonsti-gen Bepflanzungen gewährleisten?

Denn gerade Hecken und Bäume sind auf freien Flächen, weitab vom bebauten Gebiet, Heimat und Rückzugsort vieler Tiere und vor allem Vögel. Sollen die alle vertrieben werden?

Wahrscheinlich wurde genau erfasst, welche Tiere, Vögel und Insekten dort leben (in der Artenschutzrechtlichen Relevanzprü-fung vom 31.07.2019). Aber gibt diese Relevanzprüfung auch an, wohin sich diese Tiere dann verziehen sollen? Ich befürchte, diese Aussage bleibt die Relevanzprüfung schuldig.

Die gesamte Fläche der Deponie sollte nach Abschluß des Auffüllens (wahrscheinlich in naher Zukunft) in eine "M"-Fläche umgewandelt werden, in der die Natur und die Landschaft ge-schützt und gepflegt werden. Der Bereich der Grüngutsammel-stelle kann als solche beibehalten werden, oder ebenfalls in eine "M"-Fläche umgewandelt werden - aber keinesfalls überbaut mit einer Photovoltaikanlage.

Bitte sehen Sie von dieser Freiflächenphotovoltaikanlage ab. Oder Sie planen nur westlich des Burgwegs, aber lassen zu-mindest den Bereich der Deponie (aktiv, renaturiert, und Grün-gutsammelstelle) außen vor.

Betroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), g), i), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Land-schaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkun-gen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölke-rung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Dar-stellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 12.10.2020, Stellungnahmen mündlich zur Nie-derschrift während der Dienststunden bei der Stadt Schelklingen (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Stadtver-waltung Schelklingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stel-lungnahmen soll die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht ab-gegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksich-tigt bleiben können.Dienststunden der Stadtverwaltung Schelklingen: Montag bis Freitag vormittags von 08.00 bis 12.00 UhrDienstag nachmittags von 13.30 bis 16.00 UhrDonnerstag nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr

Schelklingen, den 03.09.2020

gez.Ulrich RuckhBürgermeister

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Stadtbote der Stadt Schelklingen 3. September 2020, Nummer 368

Stadt SchelklingenAlb-Donau-Kreis

Öffentliche BekanntmachungAuslegungsbeschluss

Beteiligung der ÖffentlichkeitÖffentliche Auslegung

1. Bebauungsplanentwurf„PV-Anlage Justingen“

2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf„PV-Anlage Justingen“

Stadt Schelklingen, Gemarkung JustingenDer Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat am 22.07.2020 in öffentlicher Sitzung, den Entwurf des Bebauungsplanes „PV-Anlage Justingen“, Stadt Schelklingen, Gemarkung Justingen, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungs-bereich des Bebauungsplanes „PV-Anlage Justingen“, Stadt Schelklingen, Gemarkung Justingen, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i. V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen.

Ziel und Zweck der PlanungMit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrecht-lichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphoto-voltaikanlage auf der Gemarkung Justingen geschaffen werden.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Stadt SchelklingenAlb-Donau-Kreis

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegungsbeschluss

Beteiligung der ÖffentlichkeitÖffentliche Auslegung

1. Bebauungsplanentwurf „PV-Anlage Justingen“

2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf„PV-Anlage Justingen“

Stadt Schelklingen, Gemarkung JustingenDer Gemeinderat der Stadt Schelklingen hat am 22.07.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes „PV-Anlage Justingen“, Stadt Schelklingen, Gemarkung Justingen, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „PV-Anlage Justingen“, Stadt Schelklingen, Gemarkung Justingen, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen.

Ziel und Zweck der PlanungMit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Gemarkung Justingen geschaffen werden.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auf der Gemarkung Justingen, ca. 660 m westlich vom Ortsrand entfernt. Die Entfernung zum Siedlungsrand nach Ingstetten beträgt ca. 950 m. Nördlich des Plangebiet (ca. 100 m) befindet sich die bereits bestehende Freiflächenphotovoltaikanlage „Solarpark Schelklingen“. Westlich grenzt das Plangebiet an das Land-schaftsschutzgebiet „Schelklingen“ an. Im östlichen Bereich des Bebauungsplanes befindet sich die ehemalige Deponiefläche „Sandburren“, die sich derzeit in der Auffüllung und Rekultivierung befindet (Ablagerungsphase). Die Fläche in dieser Abgrenzung beträgt ca. 13,1 ha. Gegenüber dem Vorentwurf ist das Plangebiet insgesamt um 1,8 ha vergrößert worden.Das Flst. Nr. 893 ist in den Umgriff des Bebauungsplanes noch aufgenommen, während das Flst. Nr. 878 herausgenommen wurde.Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeich-nung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 22.07.2020.Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung vom 22.07.2020 und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegen-den umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezoge-nen Informationen (hier Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung vom 06.07.2020)

von Freitag, dem 11.09.2020 bis Montag, dem 12.10.2020,je einschließlich, bei der Stadt Schelklingen, Rathaus, Marktstra-ße 15, 89601 Schelklingen, Foyer im Erdgeschoss, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internet-Adresse www.schelklingen.de eingestellt.Folgende nach Einschätzung der Stadt wesentlichen umwelt-bezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden ausgelegt:

- Entwurf des Umweltberichts mit integriertem Grünord-nungsplan vom 22.07.2020

Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt Durch den geplanten Solarpark kommt es zu geringen Lärm-

immissionen. Auch tritt durch die Umspannstation elektroma-gnetische Strahlung in geringem Umfang auf. Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen.

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Durch den geplanten Solarpark kommt es zu einem Verlust

von Biotoptypen mit sehr geringer bis mäßiger Bedeutung. Die Feldhecken und -gehölze sowie eine alte Sommerlinde bleiben erhalten. Weitere Flächen werden von der Bebauung

ausgenommen und der natürlichen Sukzession überlassen. Hierdurch werden Beeinträchtigungen der Zauneidechse ver-mieden. Es kommt zu einem Verlust eines Reviers der Feldler-che. Dies wird durch eine vorgezogene funktionserhaltende Maßnahme (Anlage eines Ackerrandstreifens) vermieden. Tö-tungen und Verletzung von Vögeln werden durch eine Zeitbe-schränkung von Gehölzfällungen und der Baufeldfreimachung vermieden. Zudem werden die Einfriedungen kleintierdurch-lässig gestaltet und die Verwendung von künstlichen Licht-quellen wird beschränkt. Die erheblichen Beeinträchtigungen durch den Verlust von Biotoptypen werden durch die Entwick-lung von extensiv genutztem Grünland, Feldhecken und einem mageren Saum vollständig ausgeglichen.

Boden Durch den geplanten Solarpark kommt es zu einer geringfü-

gigen Versiegelung von Böden. Diese können durch Maßnah-men zum Schutz und zur Wiederherstellung von Böden gemin-dert werden. Die verbleibenden Beeinträchtigungen werden durch die Nutzungsextensivierung im Zuge der Entwicklung von extensiv genutztem Grünland kompensiert.

Wasser Die Beeinträchtigungen durch die geringfügige Versiegelung

von Böden werden durch eine Versickerung des Niederschlag-wassers auf der Fläche und durch die Verwendung von was-serdurchlässigen Bodenbelägen für Stellplätze gemindert. Es ist weder von einer Verringerung der Grundwasserneu-bildungsrate noch von Verunreinigungen des Grundwassers auszugehen.

Klima, Luft Das Gebiet ist als Kaltluftentstehungsfläche einzustufen. Auf-

grund der Distanz zu Siedlungen weisen diese keine sied-lungsklimatische Relevanz auf. Die Flächen unter den Modu-len dienen auch weiterhin der Kaltluftproduktion. Es kommt daher zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen.

Landschaft Durch die Solarmodule kommt es auf dem westlichen Be-

reich der Fläche zu erheblichen Beeinträchtigungen des Land-schaftsbildes, welche durch Eingrünungsmaßnahmen auf ein unerhebliches Maß gesenkt werden können. Auf dem östli-chen Bereich der Fläche sorgen die bestehenden Feldhecken und -gehölze für eine ausreichende Eingrünung. Die Rad- und Wanderwege im Gebiet bleiben erhalten. Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen.

Kultur- und sonstige Sachgüter Außerhalb des Geltungsbereichs befindet sich der historische

Wasserbehälter „Sandburren“. Es ergeben sich keine Beein-trächtigungen. Sollten während der Bauarbeiten archäologi-sche Denkmale auftreten, so werden diese gemeldet und es wird die Möglichkeit zur Bergung der Funde eingeräumt.

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3. September 2020, Nummer 36 Stadtbote der Stadt Schelklingen9

Wechselwirkungen Auf räumliche und funktionale Beziehungen zwischen einzel-

nen Elementen eines Schutzguts und die funktionalen Be-ziehungen zwischen den Schutzgütern wurde in den voran-gegangenen Abschnitten hingewiesen. Darüber hinaus sind keine Wechselwirkungen zu erwarten.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung ist auf dem westlichen Teil der Fläche die Beibehaltung der bisherigen Nutzung an-zunehmen, sodass sich voraussichtlich der Umweltzustand nicht wesentlich ändert. Die Deponie Sandburren wird früher oder später aus der Nutzung genommen. Bei Nichtdurch-führung der Planung würde die natürliche Sukzession weiter voranschreiten. Der Endzustand dieses Prozesses wäre ein geschlossener Gehölzbewuchs.

Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Die bisherigen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich werden nachstehend zusammengefasst aufgeführt.

• Zeitliche Begrenzung von Gehölzfällungen/ Baufeldfreima-chung

• Zulassen der natürlichen Sukzession/ Schutzmaßnahme für die Zauneidechse

• Anlage von Ackerrandstreifen • Beschränkung von künstlichen Lichtquellen • Versickerung von Niederschlagswassers • Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen • Kleintierdurchlässige Gestaltung der Einfriedungen • Schutz und Wiederherstellung von Böden • Erhalt von Feldhecken und Einzelbäumen • Entwicklung von extensiv genutztem Grünland • Entwicklung von Feldhecken • Entwicklung eines mageren Saums Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umwelt-

auswirkungen Die Überwachung der Umsetzung sowie der dauerhaften

Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Maßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde.

- Stellungnahme des Landratsamts Alb-Donau-Kreis, Fach-dienst 20, 89077 Ulm, vom 14.11.2019

Betroffene Themenkomplexe: Abfallwirtschaft In den Planungen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei

einem Teil der Photovoltaikfläche (Flst. Nr. 880) um eine abfall-rechtlich genehmigte Deponie handelt, die sich im Gesamten noch unter Deponierecht befindet.

Landwirtschaft Im schriftlichen Teil des Bebauungsplans unter Punkt 2.3 wird

als Zulassungsvoraussetzung im Baugenehmigungsverfah-ren eine Rückbauverpflichtung im Falle der Einstellung des Betriebs aufgeführt. Diese Rückbauverpflichtung ist mittels Bankbürgschaft des Betreibers abzusichern. Ansonsten ist eine Rückbauverpflichtung wirkungslos und bei Anmeldung der Insolvenz des Betreibers nicht mehr durchsetzbar.

Als Folge entstehen im Zweifelsfall finanzielle Belastungen der öffentlichen Hand. Der landwirtschaftlichen Nutzung sollen ca. 6,15 ha Fläche entzogen werden. Nach der Flurbilanzkar-te des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher-schutz (MLR) Baden-Württemberg wird die Fläche in seiner Wirtschaftsfunktion der Vorrangflur Stufe II zugeordnet. Damit soll die Fläche von Fremdnutzungen ausgeschlossen und der landwirtschaftlichen Nutzung erhalten bleiben. Werden Kom-pensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen ge-plant, ist gemäß § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB der § 15 Abs. 3 BNatSchG anzuwenden. Deshalb sind bei der Auswahl von Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flä-chen, agrarstrukturelle Belange zu berücksichtigen. Nach § 27 Nachbarrechtsgesetz (NRG) haben die Festsetzungen von Grenzabständen zwischen Hecken, Gehölzen und Ein-

friedungen und landwirtschaftlich genutzten Grundstücken im Bebauungsplan keinen Vorrang. Deshalb sollten die pflanz-gebote auf Flächen, die an landwirtschaftliche Grundstücke grenzen, die Vorgaben des NRG einhalten. Für die Planung, Gestaltung und Umsetzung wird deshalb empfohlen, § 11, § 12 und § 16 Nachbarrechtsgesetz - NRG anzuwenden, um Entschädigungsansprüche abwehren zu können.

Forst, Naturschutz Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in-

nerhalb der Entwicklungszone des Biosphärengebiets Schwä-bische Alb.

Umwelt- und Arbeitsschutz Boden- und Grundwasserschutz Das Vorhaben befindet sich in der Zone III des rechtskräftigen

Wasserschutzgebietes „Allmendinger Weiher“. Die Bestim-mungen der Schutzzonenverordnung vom 24.01.1997 sind einzuhalten.

Altlasten Das Flst. Nr. 880, Gemarkung Justingen, ist als Teil der Altab-

lagerung AA Sandburren, Schelklingen-Justingen (Objekt-Nr. 00659-000) im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst. Die Bewertung B – Entsorgungsrelevanz bezieht sich auf den

Ablagerungszeitraum von 1935 bis 1987, also auf den Zeit-raum vor der Deponiegenehmigung. Es wird keine Gefährdung der Schutzgüter (Grundwasser, Mensch, etc.) von dem alten Ablagerungsgut erwartet, d.h. die Fläche ist nicht als altlasten-verdächtige Fläche/ Altlast einzustufen. Nach jetzigem Wis-sensstand kann nach Beendigung der Nachsorge auf der dann ehemaligen Deponiefläche eine PVAnlage errichtet werden. Es muss damit gerechnet werden, dass Bodenmaterial anfällt, das nicht frei verwertet werden kann. Die Überprüfung der Standsicherheit einer PVAnlage auf der Deponiefläche liegt in der Zuständigkeit des Bauherrn. Die geplante Versickerungs-mulde sollte nicht auf der Fläche der Altablagerung angelegt werden, diese Altablagerung reicht stellenweise über das Flst. Nr. 880 hinaus.

Betroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), g), i), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d.

- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Ab-teilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoff und Bergbau, Albertstraße 5, 79104 Freiburg, vom 12.11.2019

Betroffene Themenkomplexe: Untergrundverhältnisse, Versickerung von Oberflächenwas-

ser, Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwas-ser, Bergbau, Geotopschutz.

Betroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.

- Stellungnahme des Regierungspräsidium Tübingen, Re-ferat 21, 72072 Tübingen, vom 14.11.2019

Belange der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes Gemäß § 4 Abs.1 KSG BW sollen in Baden-Württemberg die

Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 25 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 reduziert werden.

Bis zum Jahr 2050 wird eine Minderung um 90 Prozent ange-strebt. Fachlicher Hintergrund der gesetzlichen Klimaschutz-

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Stadtbote der Stadt Schelklingen 3. September 2020, Nummer 3610

ziele ist ein Energieszenario Baden-Württemberg 2050, das dem in § 4 Abs. 1 KSG BW geregelten Treibhausgasminde-rungspfad zugrunde liegt (vgl. LT-DS 15/3465 S. 22 f.).

Bei der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien bedarf es nach diesem Energieszenario bis 2020 einer Erhöhung von derzeit (2017) 27,5 Prozent auf 38 Prozent an der Bruttostrom-erzeugung. Bezogen auf die Potenziale in Baden-Württem-berg kommt dabei dem Ausbau der Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen neben dem Ausbau der Windkraft eine Schlüsselrolle zu. Der Anteil an der Bruttostromerzeugung soll bis zum Jahr 2020 auf 12 % wachsen. Die installierte Erzeugungsleistung aus Photovoltaik wird im Energieszenario Baden-Württemberg für das Jahr 2020 in einer Größenord-nung von rund 8800 MW projektiert. Im Jahr 2018 betrug die installierte Erzeugungsleistung aus Photovoltaik in Baden-Württemberg 5.845 MW.

Legt man das Energieszenario Baden-Württemberg 2050 bei der Frage des Ausbaubedarfs für die Stromerzeugung durch Photovoltaik zugrunde, so ist bis 2020 insgesamt noch ein Zubau von ca. 3.000 MW erforderlich.

Der Großteil soll dabei durch Photovoltaikanlagen an Gebäu-den erzeugt werden.

Freiflächenanlagen spielen jedoch eine wichtige ergänzende Rolle. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sah bislang als Standorte für Solarparks im Wesentlichen Konversions-flächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vor. Mit der Verabschiedung der Frei-flächenöffnungsverordnung – FFÖ-VO am 7. März 2017 hat das Land Baden-Württemberg von der Länderöffnungsklausel auf Grundlage des EEG 2017 Gebrauch gemacht und Flä-chen für jährlich maximal 100 MW PV-Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünland in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten geöffnet.

Somit sollen unter Ausnutzung der sehr guten solaren Einstrah-lungswerte in Baden-Württemberg große Freiflächenanlagen im innerdeutschen Wettbewerb wettbewerbsfähig gemacht und damit zum Erreichen der Klimaschutzziele beigetragen werden. Gleichzeitig soll eine übermäßige Beanspruchung von landwirtschaftlich oder naturschutzfachlich wertvollen Flächen verhindert werden.

Das beantragte Vorhaben trägt zum notwendigen Ausbaupfad bei und wird deshalb unter dem Gesichtspunkt der Belange des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien grundsätz-lich befürwortet.

Belange der Landwirtschaft Durch die Ausweisung des Sondergebietes sind grundsätzlich

landwirtschaftliche Belange betroffen, da hochwertige land-wirtschaftliche Fläche (Vorrangflur Stufe II) umgewidmet wird. Dementsprechend sind im Rahmen einer Abwägung land-wirtschaftliche Belange ordnungsgemäß zu berücksichtigen. Eine ordnungsgemäße Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange kann ggfs. erst dann erfolgen, wenn diese in den Planungsunterlagen entsprechend dargestellt sind. Zur Ein-schätzung der agrarstrukturellen Auswirkungen einer Planung wäre ggfs. neben einer Darstellung der Landbauwürdigkeit der betroffenen Fläche anhand der Daten der Digitalen Flurbilanz auch eine Darstellung der allgemeinen agrarstrukturellen Situ-ation (Viehbesatz, Pachtpreisentwicklung, Flächenverfügbar-keit) in der Gemeinde, sowie ggfs. der angrenzenden Gemar-kungen hilfreich. So könnte ggfs. eine bessere Abschätzung der Flächenkonkurrenz zwischen geplanter Solarnutzung und Landwirtschaft sowie der Auswirkungen auf das lokale Pacht-preisgefüge sowie die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe erfolgen.

Das Plangebiet umfasst ca. 11 ha, von denen aktuell etwas mehr als die Hälfte als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt wird. Die östlich des Feldweges liegende Fläche steht aus-weislich der zur Verfügung stehenden Luftbilder sowie der Darstellung in den Unterlagen zum Bebauungsplan bereits seit geraumer Zeit nicht mehr der produktiven Landwirtschaft zur

Verfügung. Die westlich des Feldwegs gelegene Fläche wird als Ackerfläche genutzt, ist von allgemeiner agrarstruktureller Bedeutung und liegt außerhalb der geplanten Vorbehaltsge-biete für Landwirtschaft (Fortschreibung Regionalplan Donau-Iller). Aus regional übergeordneter landwirtschaftlich fachli-cher Sicht können die grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Umwidmung hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen im vorliegenden Fall ggfs. zurückgestellt werden, da aufgrund des in der Stadt Schelklingen sowie den angrenzenden Ge-meinden nicht deutlich überdurchschnittlichen Viehbesatzes (Datengrundlage Tierhaltung 2016) keine besonders ausge-prägte Knappheit landwirtschaftlicher Flächen auszugehen ist und ein Teil der Fläche nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird.

Die geplante Rückbauverpflichtung im Falle der Nutzungsauf-gabe wird aus landwirtschaftlich fachlicher Sicht begrüßt, da-mit in diesem Fall zumindest auf den aktuell landwirtschaftlich genutzten Flächen die Wiederaufnahme einer landwirtschaft-lichen Ackernutzung ermöglicht wird. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer dann ggfs. anstehenden Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung neben den baulichen Anlagen auch die mittels Pflanzgebot festgesetzten Pflanzungen (Hecken, Saumstrukturen) aufzuheben sind.

Insbesondere die Pflanzgebote an den Kopfseiten der Acker-schläge (Nord-Süd-Ausrichtung) würden die landwirtschaftli-che Nutzung stark einschränken.

Belange des Naturschutzes Biosphärengebiet „Schwäbische Alb“- Entwicklungszone: Der geplante Standort für die PV-Anlage auf der Gemarkung

Justingen liegt in der Entwicklungszone des Biosphärenge-biets „Schwäbische Alb“.

Nach § 6 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über das Biosphärengebiet Schwäbische Alb vom 31. Januar 2008 bilden die Entwicklungszonen den Schwerpunkt des Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraums für die Bevölkerung im Biosphärengebiet. Grundlage für den Erfolg des Biosphärengebiets ist demnach eine prosperieren-de wirtschaftliche Entwicklung. Daher sollen in den Entwick-lungszonen insbesondere ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltige Wirtschaftsweisen gefördert und weiterentwickelt werden. Diese Ziele werden von der Bauleitplanung zur Ent-wicklung von Gewerbe-, Wohn-, Freizeit- und anderen Nut-zungen aufgenommen. Hierbei ist ein schonender Umgang mit Freiflächen und ein Vorrang der Innenentwicklung vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich anzustre-ben. In Landes- und Regionalplanungen festgelegte Nutzun-gen bleiben unberührt.

Durch den Bebauungsplan „PV-Anlage Justingen“ ist uns im Hinblick auf den Standort in der Entwicklungszone des Bio-sphärengebiets kein rechtliches Hindernis ersichtlich.

Naturdenkmal Nr. 84251080035 „Sommerlinde“: Auf dem direkt angrenzenden Flurstück Nr. 893 befindet sich

das Naturdenkmal Nr. 84251080035 in Form einer Sommer-linde. Nach § 28 Abs.2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlun-gen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Im konkreten Planungsgebiet ist das Flurstück Nr. 893 selbst nicht als Standort für die PV-Anlage geplant, sodass davon auszugehen ist, dass die Sommerlinde unbeschädigt bleibt.

Artenschutz Die Begründung zum Bebauungsplan Solarpark Justingen

(Vorentwurf, Stand 25.09.2019), führt aus: "Die tiefergehenden Untersuchungen zu den Artengruppen

Vögeln und Reptilien werden derzeit bereits durchgeführt. Das Ergebnis liegt bis zum Auslegungsbeschluss vor (S. 7)." Nach den bisherigen Ergebnissen der Artenschutzrechtli-

chen Relevanzprüfung (Stand 31.07.2019) werden darin ins-besondere Aussagen zum Vorkommen von Feldlerche und

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3. September 2020, Nummer 36 Stadtbote der Stadt Schelklingen11

Schafstelze sowie zur Zauneidechse und evtl. weiteren Rep-tilienarten zu treffen sein.

Wir weisen für die Zeitplanung darauf hin, dass aussagekräf-tige Untersuchungen, sofern nicht bereits 2019 erfolgt, erst wieder in der Vegetationsperiode 2020 möglich sind.

Im Übrigen begrüßen wir, dass der bereits wiederbewachsene Teil der Deponie als Grünfläche mit Ausgleichsfunktion im FNP bzw. B-Plan festgelegt und damit dem Votum der Artenschutz-rechtlichen Relevanzprüfung entsprochen wurde.

Betroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), g), i), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d.

- Stellungnahme Bürger 1, 89601 Schelklingen, vom 22.11.2019

Auf dem betroffenen Gelände befindet sich der Wasserhoch-behälter der ersten Albwasserversorgung von 1870. Im Jahr 2013 hat unsere Ortsgruppe dieses historische Denkmal aus den Hecken herausgeschnitten, die den ganzen Hochbehälter überwuchert hatten, und größere Bäume auf dem Hügel ent-fernt, die durch ihr Wurzelwerk den Hochbehälter zu zerstören drohten.

Diese Aktion musste einerseits vom Grundeigentümer des Bereichs des Wasserhochbehälters, der Albwasserversor-gungsgruppe 8/9, genehmigt werden. Herr XXX hatte uns die Genehmigung für das Freischneiden erteilt, da die Alb-wasserversorgungsgruppe dieses Bauwerk aufgegeben hat-te. Andererseits musste die Aktion vom Landesdenkmalamt genehmigt werden. XXX hatte für uns diese Genehmigung eingeholt.

Seither pflegen wir den Grünwuchs auf und um den Hochbe-hälter herum in jährlichen Aktionen, teilweise unterjährig, um das Denkmal zu erhalten und ansehnlich zu halten.

Um die Geschichte der ersten Albwasserversorgung, die hier in Justingen ihren Anfang nahm, erzählen zu können, wurde ein knapp 12km langer Wanderweg ins Leben gerufen, der die wichtigen Stellen dieser Wasserversorgung miteinander verbindet. Die AlbWasserTour ist überregional durch verschie-denste Wanderplattformen bekannt, nicht zuletzt durch die Aufnahme in die Broschüre des Alb-Donau-Kreises, die Eis-zeittouren. Eine dieser wichtigen Stellen der ersten Albwasser-versorgung ist der Hochbehälter in Justingen, der im Gebiet des Bebauungsplanvorentwurfs liegt.

Zudem verläuft entlang dem Hochbehälter der Hauptwander-weg 7 des Schwäbischen Albvereins, der auf einer Strecke von 233km von Lorch nach Friedrichshafen führt.

Auch durch die angelegte Sitzgruppe ist dieser Ort bei vielen Wanderern und Spaziergängern auch aus den angrenzenden Ortschaften sehr beliebt.

Durch die geplante Photovoltaikanlage im Bereich um den Wasserhochbehälter herum sehen wir die Idylle dieses his-torischen Ortes gefährdet. Wie sich die geplante Maßnahme zudem mit dem Denkmalschutz vereinbaren lässt, muss von denkmalschutzrechtlicher Seite geprüft werden.

Selbst wenn der Bereich des Hochbehälters von der Photovol-taikanlage ausgespart wird, bestehen unsererseits Bedenken, dass die bestehenden alten Bäume gefällt werden, da sie die mögliche Photovoltaikanlage beschatten könnten, bzw. bei Sturm durch Bruch die Anlage beschädigen könnten. Ein Fäl-len/Abholzen darf keinesfalls geschehen, um die Anlage und damit das Denkmal in seiner Gesamtheit zu erhalten.

Der Schutz der Bäume muss unbedingt in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

Es wäre wünschenswert, dass die Stadt Schelklingen die ehrenamtlich im Bereich des ersten Wasserhochbehälters geleistete Arbeit honorieren würde und den Schutz dieser Fläche, des Wasserhochbehälters selbst, sowie der umste-henden Bäume gewährleistet.

Der Schwäbische Albverein setzt sich für den Erhalt der Vielfalt und Schönheit von Landschaft und Natur ein.

Naturschutz und Landschaftspflege hatten innerhalb des Ver-eins schon immer einen hohen Stellenwert. Der Schutz von Natur- und Kulturlandschaft entspricht dem Selbstverständnis des 1888 gegründeten und größten Wandervereins Europas.

Daher können wir einer weiteren Freiflächenphotovoltaikan-lage, direkt neben einer bereits vorhandenen Anlage, keines-falls zustimmen. Zumal dadurch weitere wertvolle, von der regionalen Landwirtschaft dringend benötigten, Acker- bzw. Wiesenflächen, auch auf unserer Schwäbischen Alb, verloren gehen.

Dem Ausbau der erneuerbaren Energien stehen wir aufge-schlossen gegenüber.

Allerdings besteht ein Teil der Herausforderungen auch darin, aufkommenden Fehlentwicklungen verantwortungsbewusst zu begegnen.

So sind im Bereich der Photovoltaik doch unübersehbar bei weitem noch nicht die Möglichkeiten der Dachflächennutzung (u.a. öffentliche Gebäude, gewerbliche/landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude, Privatgebäude...) ausgeschöpft und wären somit vorrangig auszubauen.

Betroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), g), i), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d.

- Stellungnahme Bürger 2, 89601 Schelklingen, vom 24.11.2019

Mit wachsendem Unverständnis habe ich diese beiden Be-kanntmachungen im Stadtboten vom 17.10.2019 gelesen. Wir haben zwischen Justingen und Ingstetten bereits eine Freiflä-chenphotovoltaikanlage mit einer Leistung von 4,885 kiloWatt peak, und jetzt soll hier noch eine weitere errichtet werden?

Selbstverständlich sehe ich die Notwendigkeit des Ausbaus regenerativer Energien, um unsere alten Kohle- und Kernkraft-werke zu ersetzen. Wasserkraft bietet sich auf der Schwäbi-schen Alb nicht an, aber Windkraft, da auf unseren Bergen Wind stets ausreichend zur Verfügung steht. Einem Flächen-verbrauch durch Freiflächenphotovoltaikanlagen stehe ich jedoch kritisch gegenüber, gerade bei uns auf der Schwäbi-schen Alb, wo einigermaßen fruchtbarer Boden, der sich zur Bewirtschaftung eignet, eher selten ist.

Nun soll neben der Anlage, die bereits 103.200 m² wertvolle Ackerfläche verbraucht hat, eine weitere Anlage errichtet wer-den, die weitere Fläche der Bewirtschaftung wegnimmt.

Ich bin der Meinung, wenn Photovoltaik ausgebaut werden soll, dass wir dann noch genügend brachliegende Dachflä-chen auf privaten Wohnhäusern und vor allem auf Industriege-bäuden und landwirtschaftlichen Gebäuden haben, die zuerst dafür verwendet werden sollten! Diese Flächen sind bereits bebaut und nehmen keine weitere Fläche mehr von der Natur weg.

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Stadtbote der Stadt Schelklingen 3. September 2020, Nummer 3612

Offensichtlich geht es hier nur um die wirtschaftlichen Interes-sen von Grundbesitzern, die auf ihrer Grundfläche eine lukrati-ve, aber auch weniger arbeitsintensive Form des Einkommens anstreben - unter dem Deckmantel, sich durch das "Herstel-len" regenerativer Energie besonders um das Allgemeinwohl zu kümmern. Die Natur soll dabei außen vor bleiben. Dem stelle ich mich entgegen.

Wir alle benötigen elektrische Energie. Die Entwicklung, die Energie dezentral zu "erzeugen", macht absolut Sinn, also nicht mehr in einem großen Kernkraftwerk, sondern verteilt über die Fläche. Dem widerspricht aber diese Planung, zwi-schen Justingen und Ingstetten neben der vorhandenen eine weitere Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Wenn diese Anlagen über die Fläche verteilt sind, ist der Flächen-verbrauch nicht punktuell in einer oder zwei Ortschaften zu sehen, sondern eben verteilt auf mehrere Ortschaften. Ei-ner neuen Anlage z. B. in Hausen würde ich, trotz der oben beschriebenen Bedenken, weniger kritisch entgegensehen. Nicht weil es dann nicht hier vor der Tür ist, sondern weil die Photovoltaikflächen dann weiträumiger verteilt sind.

Ganz besonders unglücklich sehe ich die Planung der Anlage über der Deponie am Sandburren! Einerseits unverständlich, weil die Deponie aktuell noch aufgefüllt wird, und wir hier in den Ge-meinden angesichts neuer Bauplätze eine Erddeponie benötigen.

Andererseits, weil dort die Grüngutsammelstelle der Stadt Schelklingen ihren Platz hat.

Möglicherweise würde die Stadt Schelklingen einen neuen Platz finden, ich befürchte jedoch, dass die Sammelstelle dann ersatzlos gestrichen wird.

Und dann soll dort, hinter dem Hügel der komplett renatu-rierten Deponie, hinter den hohen Hecken und Bäumen, die die Deponie umfassen, und hinter den uralten hohen Bäumen des Wasserhochbehälters der ersten flächendeckenden Alb-wasserversorgung, auf Photovoltaikanlagen Sonne in Strom umgewandelt werden?

Das wird nicht funktionieren. Ich befürchte, dass die Hecken und Bäume gestutzt und gefällt werden - aus wirtschaftlichen Interes-sen, da sie die geplante Anlage beschatten könnten, was weniger "Erzeugung" und damit weniger Vergütung zur Folge hätte. In den ausgehängten Plänen sind diese Bereiche jedoch als "PFB"-Flächen eingezeichnet. Können Sie die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gewährleisten?

Denn gerade Hecken und Bäume sind auf freien Flächen, weit-ab vom bebauten Gebiet, Heimat und Rückzugsort vieler Tiere und vor allem Vögel. Sollen die alle vertrieben werden? Wahr-scheinlich wurde genau erfasst, welche Tiere, Vögel und Insek-ten dort leben (in der Artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung vom 31.07.2019). Aber gibt diese Relevanzprüfung auch an, wohin sich diese Tiere dann verziehen sollen? Ich befürchte, diese Aussage bleibt die Relevanzprüfung schuldig.

Die gesamte Fläche der Deponie sollte nach Abschluß des Auffüllens (wahrscheinlich in naher Zukunft) in eine "M"-Fläche umgewandelt werden, in der die Natur und die Landschaft geschützt und gepflegt werden. Der Bereich der Grüngutsam-melstelle kann als solche beibehalten werden, oder ebenfalls in eine "M"-Fläche umgewandelt werden - aber keinesfalls überbaut mit einer Photovoltaikanlage.

Bitte sehen Sie von dieser Freiflächenphotovoltaikanlage ab. Oder Sie planen nur westlich des Burgwegs, aber lassen zumindest den Bereich der Deponie (aktiv, renaturiert, und Grüngutsammelstelle) außen vor.

Betroffene Umweltbelange i. S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), g), i), 1a BauGB:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-,

Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 12.10.2020, Stellungnahmen mündlich zur Nie-derschrift während der Dienststunden bei der Stadt Schelklingen (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Stadt-verwaltung Schelklingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen soll die volle Anschrift der Beteiligten angege-ben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksich-tigt bleiben können.Dienststunden der Stadtverwaltung Schelklingen: Montag bis Freitag vormittags von 08.00 bis 12.00 UhrDienstag nachmittags von 13.30 bis 16.00 UhrDonnerstag nachmittags von 14.00 bis 18.00 UhrSchelklingen, den 03.09.2020gez.Ulrich RuckhBürgermeister

Bundesweiter Warntag 2020 - Sirenenprobe-alarmierung Warnung der BevölkerungMit einem auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer wird im Landkreis am Donnerstag, 10. September 2020, ab ca. 11:00 Uhr wieder die Auslösung des Sirenenwarnsystems geprobt.Es handelt sich um den ersten bundesweiten Warntag. Die Aus-lösung der Sirenen wird auch über die Warn-App „NINA“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bekannt gegeben. Mit der App können Sie wichtige Warnmel-dungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Ge-fahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand erhalten. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständi-gen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert. Weitere Informationen finden Sie unter: https://warnung-der-bevoelkerung.de/Das Signal ist in folgenden Städten/Gemeinden zu hören: Altheim/Ehingen, Allmendingen, Amstetten (Schalkstetten), Asselfingen, Balzheim, Beimerstetten, Berghülen, Blaustein (mit Teilorten), Breitingen, Dietenheim, Dornstadt (mit Teilorten), Ehingen (mit Teilorten), Emeringen, Erbach (mit Teilorten), Grundsheim, Ne-enstetten, Illerkirchberg, Illerrieden, Rammingen, Schnürpflingen, Unterstadion, Unterwachingen, Westerstetten, Staig, Öpfingen, Nerenstetten (mit Wettingen), Griesingen, Lonsee (mit Teilorten) und Schelklingen (mit Teilorten). Anschließend ertönt ein einmü-tiger Dauerton zur Entwarnung.

Warnung: Entwarnung:

Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenen-signals hinzuweisen.

Landratsamt Alb-Donau-KreisFachdienst Bauen, Brand- und Katastrophenschutz

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3. September 2020, Nummer 36 Stadtbote der Stadt Schelklingen13

Sirenenprobealarm im gesamten StadtgebietAm Samstag, 05. September 2020 findet ab 11:30 Uhr im ge-samten Stadtgebiet der monatliche Sirenenprobealarm statt. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.

Termine zum Schulbeginn in Schelklingen 2020/2021Heinrich-Kaim-Grundschule SchelklingenUnterrichtszeiten am Montag, den 14. September 2020 für die einzelnen Klassen wie folgt:Klassen 2 – 4: 8.10 Uhr Unterrichtsbeginn – 11.50 Uhr UnterrichtsendeKlasse 1: Einschulung am Mittwoch, den 16.09.2020 -

09.00 Uhr in der Schulturnhalleim Anschluss daran ca. 10.30 Uhr Einschulungsgottesdienst in der kath. KircheDie Familien der Schulanfänger haben bereits eine Einladung zur Einschulung mit Uhrzeit, Ablauf und Anmeldemöglichkeit erhalten.Erster Elternabend für die Eltern der Erstklässler:Donnerstag, 17.09.2020 um 19.30 in der Schulturnhalle

Termine zum Schulbeginn in Schelklingen 2020/2021Gemeinschaftsschule Schelklingen-Allmendingen, Standort Schelklingen:Unterrichtszeiten am Montag, 14.09.2020Klasse 8 – 10 08.10 Uhr Unterrichtsbeginn – 11.35 Uhr Unter-richtsende

Termine zum Schulbeginn in Schelklingen 2020/2021Johannes-Stöffler-Grundschule Justingen/Ingstetten:Unterrichtszeiten am Montag, 14. September 2020Klasse 2 – 4 08.35 Uhr UnterrichtsbeginnKlasse 1 - Einschulung ist am Mittwoch, 16.9.20 ab 8.00 Uhr in der Kirche in Justingen.

OrtschaftsratssitzungZur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrats am Donnerstag, den 10.09.2020, um 20:00 Uhr im Vereinsraum des Dorfzentrums ergeht freundliche Einladung.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:1. Beratung und Beschlussfassung über Baugesuche1a. Dachgaubeneinbau am bestehenden Wohnhaus, Langen-

gasse 11, Flst. 84/61b. Umbau eines bestehenden landwirtschaftlichen Lagers, Bes-

tengasse 4, Flst. 82/11c. Anbau an bestehendes Wohnhaus, Langengasse 18, Flst. 9/22. Bekanntgaben der Verwaltung3. Sonstiges, Wünsche und Anträge

Im Anschluss findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.Gez. Jürgen Glökler, Ortsvorsteher

Stadtbücherei Schelklingen - Jetzt auch bei Instagram! - Medien-Tipps, kurze Updates und die neuesten Infos! - Kommt doch einfach mal vorbei!

Medien-Tipp

Seyfang, B.:Lost Places Baden-Württemberg: Die Faszi-nation verlassener Orte (Silberburg Verlag)Absolut sehenswerter Bildband.(Tipp von C.Hauke)

NEU-NEU-NEU-NEU-NEU-NEU-NEU-NEU-NEU-NEU-NEU

Zum Informieren, zum Nachdenken,...• Brühl, J.: Volle Tonne, leere Teller: was sich ändern muss. Ge-

spräche über Armut, Verschwendung, Gerechtigkeit und not-wendiges Engagement (adeo)

• Reumschüssel, A.: Extremismus (Carlsen Klar-text)

• Riemann, K.: Jeder hat. Niemand darf: Projekt-reisen (S. Fischer)

• Salfellner, H.: Die spanische Grippe: Die Ge-schichte der Pandemie von 1918 (Vitalis)

• Tekkal, D.: #German Dream: Wie wir ein besseres Deutschland schaffen (Berlin Verlag)

Leben in der Eiszeit

14 interessierte Kinder reisten am vergangenen Donnerstag mit dem Archäologen Rudi Walter in die Eis-zeitDabei haben sie mit Begeisterung viel über das Leben, die Tiere und Pflanzen dieser Zeit erfahren können. Teil der Veranstaltung war auch, dass jedes Kind ein Bild über das Leben in der Eiszeit malen durfte. Ein Jury sollte das fantasievollste Bild dann aussuchen und im Stadtboten bekanntgeben. Da jedes Bild auf seine Art sehr aussagekräftig und toll gemalt war, konnte sich die Jury nicht entscheiden. Deswegen bekommt jedes Kind einen Preis - einen kleinen "Faustkeil" von Rudi Walter.Die Keile können während der geltenden Öffnungszeiten (Ach-tung: Freitag, 04.09.2020 noch geschlossen) in der Bücherei ab-geholt werden.Ein Gemeinschaftsfoto aller Bilder ist auf dem Instagramaccount von Rudi Walter zu sehen: https://www.instagram.com/stein-zeit_rudi/

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Stadtbote der Stadt Schelklingen 3. September 2020, Nummer 3614

Sommerferien-Programm - Achtung - neuer Termin

Im Rahmen des Bildungsprojektes "Kultur macht STARK" vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sind die Stadt-bücherei Schelklingen, die Schulsozialarbeit der Heinrich-Kaim-Grundschule Schelklingen/Gemeinschaftsschule Schelklingen-Allmendingen und die Stiftung für Digitale Spielekultur aus Berlin mit dem Programm "Stärker Mit Games" Bündnispartner. Die Schulsozialarbeit begleitet folgenden Workshop mit Referent Dominik Rehermann, bekannt als freier Journalist, Medienprofi und Politiknerd:

Workshop: "Fake hunters - Medienbildung mit Pen&Paper" für Jugendliche ab 12 Jahren2 Tage vom 07.-08-09.2020jeweils von 14.00-18.00 Uhr (mit Pausen)digital von zu Hause aus mit Dominik Rehermann und Pamela DalyDer Workshop ist kostenlos.Pen-and-Paper-Rollenspiele gibt es bereits seit den 1970ern. Spielsysteme wie "Dungeons and Dragons" oder "Das schwarze Auge" gehören zu Klassikern. Bei "Fake hunters" steht die Medi-enbildung im Vordergrund. Wir schlüpfen in der Spielphase in die Rolle von Reporter*innen und Detektiv*innen, die einem Geheim-nis auf die Spur kommen müssen. Dabei werden wir rausfinden müssen, welchen Informationen wir trauen können und welchen nicht. In der Rollenspielgeschichte erfahren wir, welche gesell-schaftlichen Folgen Fake News und irreführende Informationen haben können. Wir lernen Strategien zum Erkennen von falschen Informationen, die sich auch im realen Leben anwenden lassen und reflektieren, warum es notwendig ist, dass wir in unserem Alltag prüfen, ob Informationen belegte Fakten sind oder nicht.

Anmeldezettel gibt es in der Bücherei.Die Anmeldezettel bitte bis spätestens 03.09.2020 in der Bücherei abgeben.

Ferien-Lese-Club 2020

Die Bücher sind im 2.OG im linken großen Raum zu finden.Viel Spaß beim Lesen!

Wie letztes Jahr in zwei Varianten:Für Kinder ab Klasse 1Melde dich in der Stadtbücherei "Im alten Rathaus" kostenlos an! (voraussichtlich ab 22.06.2020 möglich)Du erhältst ein LeseLogBuch und kannst kostenlos die exklusiv für Clubmitglieder reservierten tollen Sommerferien-Leseclub-Bücher (online-Bibliothek: Schlagwort: FLC2020 ab 03.07.2020

freigeschaltet) ausleihen! Wenn du ein Buch gelesen und die drei Fragen zum gelesenen Buch beantwortet hast, bekommst du ei-nen Stempel ins LeseLogBuch.Mit jedem gelesenen Buch bzw. mit jedem abgegebenen Frage-bogen und Deinem LeseLogbuch nimmst du an einer Verlosung teil,bei der du tolle Preise gewinnen kannst! Und wenn du mindestens drei Bücher gelesen hast, bekommst du eine Urkunde!

FERIEN-LESE-CLUB 2.0Für alle unseren "älteren und erfahrenen" Lese-Club-Teilnehmer,die aus den angebotenen Büchern des diesjährigen Ferien-Lese-Club schon herausgewachsen sind:Meldet Euch bei unserem FLC 2.0 kostenlos an.Ihr sucht Euch Bücher in der Bücherei aus. Dann bekommt ihr ein kleines Blatt, auf dem ihr • Autor und Titel nennt• kurz den Inhalt wiedergebt• eure Meinung zum Buch aufschreibt• sagt, wem das Buch gefallen könnteMit jedem abgegebenen Blatt und Deinem LogBuch nimmst du an einer Verlosung teil, bei der du tolle Preise gewinnen kannst!Zudem werden einzelne Besprechungen auch im Stadtboten er-scheinen.

Mittwoch, 23.09.2020Bitte jetzt spätestens das LeseLogbuch und die Antwortbögen bzw. Besprechungen des FLC2.0 für die Auslosung abgeben.

Dienstag, 29.09.2020Lasst Euch überraschen! Es gibt wieder tolle Preise.Alle Urkunden und die Preise der glücklichen Gewinner können in der Bücherei abgeholt werden. Die Namen werden im Schau-kasten und in der Bücherei ausgehängt!

Für den ersten Schultag - Karten und kleine GeschenkboxenImmer da:• Hauswurz, ... in dekorativem Geschirr• Glückwunschkarten (Geburtstage,

runde Geburtstage, Hochzeit, Ge-burt, Trauer, Kommunion, Konfirma-tion, Firmung, neutral,...)

• Zitronen-Chili-Öl• Gewürz-Öl• Brombeer-Essig

AltpapiersammlungenFolgende Altpapiersammlungen finden in der nächsten Zeit statt:- Samstag, 19. September 2020 TSV Schmiechen- Samstag, 26. September 2020 TSV Schelklingen- Samstag, 26. September 2020 SG Justingen- Samstag, 26. September 2020 TSV Ingstetten

Öffnung RecyclinghofSeit Mittwoch, 13.05.2020 ist der Recyclinghof in Schelklingen wieder für jegliche Entsorgung geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Einfahrtsbeschränkung von 4 Fahrzeugen auf dem Recyclinghof weiter bestehen bleibt.Öffnungszeiten:Mittwoch 16:30 – 18:00 UhrSamstag 10:00 – 12:00 Uhr

Grüngutsammelplatz Justingen:Der Grüngutsammelplatz in Justingen ist seit Samstag, 25.04.2020 wieder geöffnet. Es dürfen dann immer nur 5 Fahr-zeuge auf Anweisung des Personals auf den Sammelplatz ein-fahrenÖffnungszeiten:Dienstag und Donnerstag 17:30 – 18:30 UhrSamstag 10:30 – 12:00 Uhr

Grüngutsammelplatz Schmiechen:Der Grüngutsammelplatz in Schmiechen ist seit Samstag, 25.04.2020 wieder geöffnet. Es dürfen dann immer nur 2 Fahr-zeuge auf Anweisung des Personals auf den Sammelplatz ein-fahrenÖffnungszeiten:Samstag 10:00 – 11:00 Uhr

Wir bitten für diese Maßnahmen um Verständnis.Ihr Abfallwirtschaftsamt

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3. September 2020, Nummer 36 Stadtbote der Stadt Schelklingen15

• Estragon-Essig• Thymian-Zitronen-Essig• Knoblauch-Essig• Kräutersalz• verschiedene leckere Fruchtaufstriche• Baby-Dreieckstücher• Baby- und Kindermützen• Dekogegenstände• Glücksteelichter• Schlüsselanhänger in verschiedenen AusführungenSchauen Sie vorbei und unterstützen Sie uns mit einem Kauf bei der Finanzierung unserer Projekte für Kinder und Jugendliche.

Unter dem Titel Bärentalrunde bietet das Biosphären-Informationszentrum Schelklin-gen-Hütten am 13.09.20 eine von Max Raiber geführte, spannende Wanderung anDie Wanderung auf wildromantischen Pfaden beginnt um 13:30 Uhr am Parkplatz des Infozentrums. Erste Station ist das Ende des 17. Jahrhunderts erbaute Dorfhaus von Hütten. Dort kann das Museum mit historischer Schmiede, Wagner- und Bürsten-macherwerkstatt besichtigt werden.Im Anschluss geht es weiter durchs wildromantische Bärental. Mutige können dort die ersten 28 m der Bärentalhöhle erkunden. (Bitte Taschen- oder Stirnlampe mitnehmen und für Kinder evtl. ein Fahrradhelm).Durch steile Hangwälder geht es weiter bergauf bis zur Ruine Hohen Justingen. Dort erfahren die Teilnehmer viel Interessantes über die Schlossruine und dürfen den restaurierten Schlosskeller besichtigen.

Über Wacholderheiden mit herrlichem Ausblick in das Schmiech-tal kehrt man zurück nach Hütten, wo ein Besuch im Biosphären-Infozentrum die Wanderung abschließt.Die Teilnehmer sollten an festes Schuhwerk, dem Wetter ange-passte Kleidung und Getränke denken. Bitte auch einen Mund-Nasen-Schutz mitführen, der z. B. bei der Besichtigung des Dorf-hauses, des Schlosskeller und des Infozentrums notwendig ist.Die Veranstaltung incl. Besichtigung des Dorfhauses und Infozen-trums dauert ca. 3 Stunden.Kosten für die Wanderung entstehen keine. Der Kultur- und För-derverein freut sich über eine Spende.Anmeldung bis Samstag, 12.09.20 um 17 Uhr bei Max Raiber Tel.: 07384/370 oder per Email unter [email protected]

Waldbewirtschaftung heute:Waldspaziergang mit Förstern bei Altheim (Alb)Welche Rahmenbedingungen muss eine nachhaltige Waldbewirt-schaftung berücksichtigen? Warum macht nachhaltige Holznut-zung Sinn? Und was bedeuten die Markierungen im Wald und an Holzpoltern? Um diese und andere Fragen geht es bei einem Waldspaziergang mit Förstern nahe Altheim (Alb) am 18. Sep-tember in der Zeit von 14 bis 16:30 Uhr. Treffpunkt ist der Wan-derparkplatz „Skilift Altheim“ zwischen Altheim und Gerstetten.Mit diesem informativen Waldspaziergang engagiert sich die Forstbehörde im Landratsamt Alb-Donau-Kreis im Rahmen der Deutschen Waldtage 2020, die vom 18. bis 20. September statt-finden.Anmeldung und InformationenAnmelden kann man sich ab sofort bis einschließlich 11. Septem-ber 2020 bei der Forstbehörde im Landratsamt, E-Mail: [email protected]. Dort gibt es auch weitere Informa-tionen (Telefon 0731 185 1660). Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 20 Personen. Im Rahmen der Coronabestimmungen muss ein Mund-Nasenschutz mitge-bracht werden.Informationen zu den Deutschen Waldtagen 2020 gibt es unterwww.deutsche-waldtage.de

Eiszeitpfade. Die bewegen!Wandern im Alb-Donau-KreisAuf 20 Rundwanderwegen, den Eiszeitpfaden, erschließt sich eine phantastische Wanderregion von der Schwäbischen Alb bis zur Donau. Wer auf den Eiszeitpfaden durch den Alb-Donau-Kreis wandert, streift durch geschwungene Flusstäler, dichte Wälder und gelangt auf aussichtsreiche Höhenzüge. Die Rundwege sind 6 bis 15 km lang und ideal für Tages- und Halbtageswanderungen.

Wandertipp der Woche: Eiszeitpfad EiszeitjägerpfadWer den Beute- und Streifzug eines Eiszeitjägers nachempfinden möchte, ist in Blaubeuren goldrichtig. Denn in den Höhlen im Ach-tal lebten sowohl der Neandertaler als auch der moderne Mensch.

Datum: Mittwoch, 23.09.2020Uhrzeit: 08.20 - 12.00 und 13.00 - 15.00 UhrOrt: Rathaus SchelklingenEingang Marktstr. 17 (ehemal. Notariat)Zimmer: Erdgeschoss

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Stadtbote der Stadt Schelklingen 3. September 2020, Nummer 3616

Vom Stadtrand aus verläuft der Eiszeitjägerpfad bergan zur Bril-lenhöhle, einem beliebten Rast- und Lagerplatz der eiszeitlichen Jäger. Durchs Felsenlabyrinth und vorbei an der „Küssenden Sau“ gelangt man zur Ruine Günzelburg, die einen schönen Ausblick ins Achtal bietet. Es geht weiter bergab und auf die andere Talsei-te, hinein ins Welterbegebiet. Ein schmaler Pfad führt hinauf zur Höhle Geißenklösterle. Die Höhle ist Teil des UNESCO-Welterbes „Höhlen und Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb“ und wurde be-reits vor 40.000 Jahren von Menschen besiedelt. Die letzte Etappe führt am Schillerstein vorbei und schließlich zurück nach Blaubeu-ren. Hier sollte unbedingt noch ein Besuch im Urgeschichtlichen Museum eingeplant werden.Fakten zur TourRundtour: 9,3 km Gehzeit: ca. 3:00 Std.Höhenmeter: 433 m Start/Ziel: Blaubeuren, BahnhofDetaillierte Informationen, den genauen Streckenverlauf und die Wanderbroschüre mit allen 20 Eiszeitpfaden gibt es im Internet unter www.tourismus.alb-donau-kreis.de.Alb-Donau-Kreis TourismusSchillerstraße 30, 89077 Ulm, [email protected]

VeranstaltungskalenderDonnerstag, 03.09.202008:00 - 15:00 Uhr, Ferienbetreuung Sommer, Heinrich-Kaim-Schule Schelklingen, Stadt SchelklingenFreitag, 04.09.202008:00 - 15:00 Uhr, Ferienbetreuung Sommer, Heinrich-Kaim-Schule Schelklingen, Stadt SchelklingenMontag, 07.09. - Freitag 11.09.202008:00 - 15:00 Uhr, Ferienbetreuung Sommer, Heinrich-Kaim-Schule Schelklingen, Stadt Schelklingen

Verband Katholisches Landvolk e.V.Kriegsenkel - Aus dem Nebel ans LichtAutobiografisches Schreiben und mehr Termin: Sa 26. September 2020, 9:30 Uhr – 17:30 UhrOrt: 70597 Stuttgart, Jahnstr. 30Kursleitung: Marion Betz, Sinologin M. A., Kunsttherapeutin und Coach; www. Mal-Weise.deKursgebühr: € 110,- Malmaterial inklusiveAnmeldung: bis Fr. 11.09.2020 an die Geschäftsstelle, Email: [email protected], Tel: 0711 9791-4580„Euch soll’s doch mal besser gehen!“ oder: „So gut wie du möcht ich’s mal haben“, sind Aussagen, die die Generation der ab 1955 Geborenen immer wieder zu hören bekam.Wenn Ihnen das bekannt vorkommt, bietet Ihnen dieser Workshop in geschützter Atmosphäre heilsame Schritte der Entlastung an.Der Einstieg in die kunst- und bibliotherapeutischen Übungen gelingt leicht und spielerisch. Keine Vorkenntnisse erforderlich!

Buswallfahrt: Zuversicht wecken und bewahrenZur 54. Diözesanwallfahrt nach Flüeli (SCHWEIZ) am 7. und 8. No-vember 2020 sind alle VKL-Mitglieder und Interessierten herzlich eingeladen. Da das Jahr 2020 sehr besondere Herausforderun-gen mit sich gebracht hat, möchten wir das Thema „Zuversicht wecken und bewahren“ ins Zentrum stellen. Bruder Klaus hat die Zuversicht folgendermaßen in Worte gefasst: Wer allzeit sein Vertrauen in Gott setzt, wird nicht verlassen.Termin: Sa 7. - So 8.11.2020 (Diese Fahrt kann nur unter Vorbehalt stattfinden.)Anmeldeschluss ist Freitag 9. Oktober 2020.Bei Interesse melden Sie sich bitte an beim:Verband Katholisches Landvolk, Jahnstr. 30, 70597 Stuttgart, Tel: 0711 9791 4580, E-Mail: [email protected]

Agentur für Arbeit UlmLast Minute Telefonaktionstag der BerufsberatungAusbildung? Da geht noch was!Im September starten viele junge Menschen mit ihrer Ausbildung. Für alle, die noch auf der Suche sind oder ihre Ausbildungsstelle wechseln wollen, veranstaltet die Agentur für Arbeit Ulm am Don-nerstag, den 17. September einen Last Minute Telefonaktionstag. Auch Jugendliche, die nach Überbrückungsmöglichkeiten suchen oder Schüler, die heute schon ihre Möglichkeiten für das nächste Ausbildungsjahr ausloten wollen, können am Aktionstag anrufen. An diesem Tag sind alle Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agenturen für Arbeit Ulm, Ehingen und Biberach am Telefon eingeloggt und über die Nummer 0731 160-777 von 8 bis 18 Uhr persönlich erreichbar. Neben der Vermittlung noch offener Ausbildungsstellen bieten die Experten Antworten auf Fragen zu Berufs- und Studienwahl, Bewerbung, weiterführenden Schulen, Auslandsaufenthalten und zum Freiwilligen Sozialen Jahr.

Jeden Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr in der Spitalgasse!

Kommen Sie auf unseren Markt und überzeugen Sie sich von der Frische und Qualität

Welche Produkte können Sie kaufen:

Obst- und Gemüse, Käse, frische Fleisch- und Wurstwaren, Eier, verschiedene Brot- und Backwaren

Die Marktbeschicker und die örtlichen Geschäfte freuen sich auf Ihren Besuch in unserer Innenstadt.

Die örtlichen Betriebe haben an diesem Tag immer ein

spezielles Marktangebot.

Schelklinger Wochenmarkt

und Backwaren

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3. September 2020, Nummer 36 Stadtbote der Stadt Schelklingen17

Familienkasse – Kinderbonus kommt ohne AntragDie Bundesregierung hat am 29. Juni 2020 den Kinderbonus in Höhe von insgesamt 300 € verabschiedet, um Familien in der Corona-Krise zu unterstützen. Den Kinderbonus gibt es für jedes Kind, für das in mindestens einem Monat im Jahr 2020 ein An-spruch auf Kindergeld besteht. Der Kinderbonus muss nicht extra beantragt werden und wird nicht auf Sozialleistungen angerech-net. Die Auszahlung erfolgt durch die FamilienkasseDer Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten automatisch durch die zuständige Familienkasse ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt im September 2020 in Höhe von 200 € und im Oktober 2020 in Höhe von 100 €.Für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, wird der Kinderbonus gegebenenfalls zu einem anderen Zeitpunkt, jedoch nicht vor September 2020, aus-gezahlt. Auch in diesen Fällen erfolgt die Auszahlung in der Regel in zwei Raten.Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld aus-gezahlt, sondern als eigene Zahlung.Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kinderbonus erhalten Sie im Internet auf der Sonderseite zum Kinderbonus:www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus

Caritas Ulm-Alb-Donau informiert:Magdalena Tewes ist Projektkoordinatorin der kirchlichen Wohnrauminitiative „TürÖffner“ Der Arbeitsbeginn hatte erschwerte Bedingungen, denn Corona setzte enge Rahmen für die Einarbeitung von Magdalena Tewes, Projektkoordinatorin der kirchlichen Wohnrauminitiative der Ca-ritas Ulm-Alb-Donau. Die berufliche Vorerfahrung half ihr dabei, schnell Fuß zu fassen.Wohnraum ist knapp, so auch in Ulm und dem Alb-Donau-Kreis! Und Menschen, die in einer schwierigen Lebenssituation sind, haben oft noch sehr viel weniger Chancen, einen angemessenen Wohnraum zu finden. Nicht nur Geflüchtete, sondern auch Men-schen mit geringem Einkommen wie z. B. Alleinerziehende oder Menschen mit Handicap tun sich schwer mit der Wohnungssuche.Genau diesen Menschen möchte die Caritas Ulm-Alb-Donau helfen. Als Dienstleister und Berater soll eine notwendige Unter-stützung rund um ein dauerhaftes Mietverhältnis zur Verfügung gestellt werden. Name des Projekts ist „TürÖffner“ und genau das soll es auch sein. Vorrangiges Ziel ist es nämlich, Wohnraum zu schaffen und zu finden, der bisher noch nicht auf dem Wohnungs-markt verfügbar war – also neue Türen öffnen. Deshalb richtet sich unsere Ansprache vor allem an Menschen, die freien Wohnraum haben und diesen aus unterschiedlichen Gründen noch nicht vermieten. „TürÖffner“ begleitet die potentiellen Vermieter*innen von Anfang an:Neben der Prüfung der Immobilie unterstützt Tewes bei der Ver-tragserstellung, findet und begleitet Mieter in ein Mietverhältnis, vermittelt notwendige Unterstützung und steht mit Rat und Tat zur Verfügung, um ein langfristig funktionierendes Mietverhältnis zu ermöglichen. Haben Sie eine leerstehende Wohnung? Haben Sie schon an eine Vermietung gedacht?Ihre persönliche Ansprechpartnerin:Kirchliche Wohnrauminitiative „TürÖffner“ der Caritas Ulm-Alb-Donau, Magdalena Tewes, Tel.: +49 731 – 2063 18Mobil: +49 1525 9340625, Fax: +49 731 – 2063 22E-Mail: [email protected] Informationen zur Caritas erhalten Sie unterwww.caritas-ulm-alb-donau.de oder auch auf facebook und in-stagram

Ankündigung Sonderführung Kloster Blau-beuren ZWISCHEN DARBEN UND VÖLLEREI, Sonntag, 06.09.20Hatten sie beständig Hunger als Form der Askese oder konnte sich die Seele in einem genährten Leib dem Lob Gottes widmen?Die Versorgung der klösterlichen Gemeinschaft war bestens orga-nisiert. Da waren Fastenzeiten durchzuhalten, Jahreszeiten ver-änderten die Abläufe der täglichen Malzeiten. Mit der Verehrungvon Heiligen war der Tisch auch in Fastenzeiten gedeckt und Besuche aus anderen Klöstern oder in Blaubeuren der Besuch des Herzogs dürften für kulinarische Abwechslung gesorgt haben.Was aßen sie wie oft, was, wenn Krankheit sie aufs Lager warf und wie stand es um Wein und Bier?Was hat uns mittelalterliche Kochkunst überliefert zwischen Re-duzierung und Übermaß?Mäßigung und die Bevorzugung regionaler Produkte sind auch heute noch Teil des Erbes klösterlichen Lebens.Treffpunkt: Sonntag , 06.09. um 15:00 UhrKloster Blaubeuren, KlosterkasseKosten: 8 € / Erwachsene, 6 € / ermäßigtDa die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt ist wird um An-meldung gebeten unter:07344-9669-90 oder per Mail an: [email protected]

Pfarrbüro Schelklingen: Claudia Schrode und Gerda GauppÖffnungszeiten:Montag-Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr,Tel. 0 73 94 / 23 35, Fax: 0 73 94 / 20 56 E-Mail: HerzJesu. [email protected] Homepage: https://se-schelklingen.drs.de/In den Sommerferien ist das Pfarrbüro am Dienstagnachmittag geschlossen!Während der Urlaubszeit von Frau Schrode ist das Pfarrbüro von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.

Pfarrbüro in Justingen Heidi SchmukerÖffnungszeiten:Montag und Donnerstag: 09:00 Uhr – 11:30 UhrTelefon: 0 73 84 / 2 47 Fax: 0 73 84 / 95 22 46E-Mail: StOswald. [email protected]

Pater Anthony KavungalE-Mail: [email protected]

Pastoralreferentin Frau Eckerle-KricklE-Mail: Sabrina. [email protected]

Kath. Kirchenpflege in Schelklingen Norbert BienertHINWEIS: Aus gegebenem Anlass wird die Öffnungszeit der Kir-chenpflege bis auf weiteres ausgesetzt. Über die Wiederaufnahme wird entsprechend der behördlichen Empfehlungen entschieden.

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Stadtbote der Stadt Schelklingen 3. September 2020, Nummer 3618

Wir machen UrlaubFrau Gaupp 14. September — 02. Oktober 2020Frau Schrode 17. August — 04. September 2020In den Sommerferien ist das Pfarrbüro am Dienstag Nachmittag geschlossen!Während der Urlaubszeit von Frau Schrode ist das Pfarrbüro von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.

Gottesdienstordnung der Seelsorgeeinheit SchelklingenVom 03. September bis 13. September 2020Rosenkranzgebete in der SeelsorgeeinheitHausen o. U.: Sonntag: 13:30 UhrJustingen: Sonntag: 13:00 UhrDienstag und Donnerstag, 18:00 UhrIngstetten: Sonntag, 13:00 UhrDienstag, 18:00 UhrSchelklingen: Jeden Tag um 18:00 Uhr (wird abends eine Hl. Messe gefeiert, dann entfällt an diesem Abend der Ro-senkranz)Schmiechen: Donnerstag, 18:30 Uhr

Donnerstag, 03. September 202019.00 Uhr Heilige Messe / SchmiechenFreitag, 04. September 2020 – Herz-Jesu-Freitag18.30 Uhr Anbetung vor dem Tabernakel / Schmiechen19.00 Uhr Heilige Messe mit euch. Anbetung / SchelklingenBitte eigenes Gotteslob mitbringen!Samstag, 05. September 2020 – Herz-Mariä-SamstagCorona-Sonderkollekte19.00 Uhr Wortgottesfeier (Fr. Eckerle-Krickl) / HausenSonntag, 06. September 2020 – 23. Sonntag im JahreskreisCorona-Sonderkollekte09.00 Uhr Heilige Messe / Justingen (für die Verstorbenen der Familien Stoll und Jany)10.30 Uhr Heilige Messe / GundershofenDienstag, 08. September 2020 – Mariä Geburt19.00 Uhr Heilige Messe / Justingen19.30 Uhr KGR-Sitzung / Schelklingen im GemeindesaalMittwoch, 09. September 2020 – Hl. Petrus Claver19.00 Uhr Heilige Messe / Schelklingen20.00 Uhr Bibelkreis / Schelklingen im GemeindesaalDonnerstag, 10. September 202019.00 Uhr 1. Treffen Erstkommunionteam (EKO2020/EKO2021) /Schelklingen im GemeindesaalSamstag, 12. September 2020 – Mariä NamenWelttag der sozialen Kommunikation19.00 Uhr Heilige Messe / SchelklingenSonntag, 13. September 2020 – 24. Sonntag im JahreskreisWelttag der sozialen Kommunikation10.30 Uhr Heilige Messe / Ingstetten (Sterbejahrtag von Mat-thias Dorm, Paul, Maria und Robert Schubauer, Eugen und Kunigunde Schmuker, Anna Glökler)Bitte beachten Sie die geltenden Vorschriften zum Besuch des Gottesdienstes.INFORMATIONEN AUS DER SEELSORGEEINHEITSCHELKLINGEN:Wir machen UrlaubFrau Gaupp 14. September — 02. Oktober 2020Frau Schrode 17. August — 04. September 2020In den Sommerferien ist das Pfarrbüro am Dienstag Nachmittag geschlossen!Während der Urlaubszeit von Frau Schrode ist das Pfarrbüro von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.

Ordner für Gottesdienste in Herz-Jesu SchelklingenLiebe Gemeindemitglieder, seit einiger Zeit laufen nun die Got-tesdienste in den einzelnen Gemeinden. Verschieden Auflagen müssen eingehalten werden, damit diese auch weiterhin so statt-finden können. Für jeden Gottesdienst, der abgehalten wird, wer-den jeweils 2 – 3 Ordner benötigt. Hierzu werden noch freiwillige

Helfer gesucht. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro unter der Tel. 07394/2335, wenn Sie bereit wären, einen Ordnerdienst zu über-nehmen. Vielen Dank.

Mit Bibel und Rucksäckchen rund um WiblingenAm Samstag, 26. September lädt das kath. Dekanat Ehingen-Ulm zur spirituellen Wanderung „Mit Bibel und Rucksäckchen“ rund um Wiblingen ein. Auftakt ist um 15.00 Uhr in der Basilika St. Martin. Die Teilnahme ist kostenlos. Ab 18.30 Uhr besteht Möglichkeit zum Abendvesper im Gasthaus „Löwen“ auf eigene Rechung. Eine An-meldung ist bei der Dekanatsgeschäftsstelle Ehingen-Ulm, Olgastr. 137, 89073 Ulm, Tel.: 0731/9206010, E-Mail: [email protected] erforderlich. Infos unter www.dekanat-eu.de.

„Mit Maria Jesus preisen“ Einladung zu einer Wanderung zur Christmarienauam Donnerstag, 8. Oktober 2020 für aktive Seniorinnen und Senioren 60+Anmeldung bis 25. September 2020.Flyer mit Anmeldung liegen im Pfarrbüro aus.Die Seniorennachmittage dürfen voraus-sichtlich bis Ende des Jahres nicht durch-geführt werden. Das Seniorenkreisteam wünscht Ihnen allen eine gute Zeit.

Spurwechsel - Dem Leben wieder auf die Spur kommenDie Hospizgruppe Donau-Schmiechtal lädt alle Trauernden, Weg-begleiter und Menschen die für Andere da sind herzlich ein, zu einem gemeinsamen Spaziergang beim „Naherholungsgebiet Kehr-Brühlwiesen“ in Erbach.Wir wollen ein Stück des Weges gemeinsam gehen und offen sein für das, was wir sehen und was geschieht, ohne etwas leisten zu müssen. Der Weg soll erfahrbar machen, dass der Boden, der durch einen Verlust als entzogen empfunden wird, wieder begeh-bar und tragfähig werden kann.Wann: Samstag 19.09.2020Uhrzeit: 14.00 UhrTreffpunkt: Parkplatz beim Seniorenzentrum Erbach, Brühlstraße 21Es begleiten sie Mitglieder der Hospizgruppe Donau-Schmiech-tal. Das Angebot findet bei jeder Witterung statt – Es gelten die aktuellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Bitte bringen Sie Ih-ren eigenen Mund-Nasenschutz mit und denken Sie an ein gutes Schuhwerk und eventuell an ein Getränk für den Eigenbedarf.Hospizgruppe Donau-SchmiechtalSchlossstr. 29, 89155 Erbach Tel. 0172-42 18 194

Liebe Gemeindeglieder,herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten der Sommerpre-digtreihe zum Thema: Liebesgeschichten der Bibel. Pfarrerinnen und Pfarrer aus unserem Distrikt werden sonntags darüber pre-digen. Am Sonntag, 6. September 2020, um 10:30 Uhr predigt Pfarrerin Angelika Kasper über Rachel und Jakob, eine faszinie-rende Liebesgeschichte.

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3. September 2020, Nummer 36 Stadtbote der Stadt Schelklingen19

Unser Pfarramtsbüro ist dienstags und donnerstags von 9-11 Uhr geöffnet. Bitte halten Sie 2 Meter Abstand und tragen Ge-sichtsschutz. Telefonisch erreichen Sie unsere Pfarramtssekre-tärin unter folgender Telefonnummer: 07394-720 oder E-Mail: [email protected] in den Ferien laden wir weiterhin zum Abendgebet in der Corona-Pandemie ein. Unsere Betglocke läutet um 19:30 Uhr für 7 Minuten, um von daheim die Welt mit unseren Gebeten zu berühren.Ferienzeit ist Reisezeit, oder einfach auch Urlaub daheim. Dazu ein Segenswort: Gott sei mit dir mit seinem Segen. Er halte schüt-zend seine Hand über dir. Er bewahre dich und deine Mitreisenden. Er öffne dir Augen und Ohren für die Wunder der Welt. Er schenke dir Zeit, zu verweilen, wo es deiner Seele guttut. Er schenke dir Muße, zu schauen, was deinen Augen wohltut. Er schenke dir Brücken, wo der Weg zu enden scheint und Menschen, die dir in Frieden gastfreundlich begegnen. Der Herr bewahre dich und uns und schenke uns ein glückliches Wiedersehen.Ach ja, nicht vergessen: bitte tragt Masken!

Mit herzlichen GrüßenIhr/Euer Pfarrer Thomas StröbelEvangelische Kirchengemeinde SchelklingenBirkenweg 9, 89601 SchelklingenPfarrer Thomas Ströbel, Tel. 07394/[email protected]: www.kirche-an-der-aach.com

Pfarrer i. A. Jörg Wezel E-Mail: [email protected]

Gemeindebüro: Karin Preisler Öffnungszeiten: mittwochs von 09.00 - 11.00 Uhr und freitags von 14-16 UhrKirchgasse 2 in Mehrstetten, Telefon: 07381 - 2470E-Mail: [email protected]

Wochenspruch: "Christus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan! (Matthäus 25,40b)

Sonntag 06.09.2020 - 13. Sonntag nach Trinitatis10.15 Uhr Gottesdienst in Sondernach im Rahmen der Sommer-predigtreihe mit Pfarrerin Maren Müller-Klingler aus Münsingen-Trailfingen und dem Thema „Ungläubiges Glauben“Kein Gottesdienst in Mehrstetten

KinderkircheLiebe Kinderkirchenkinder, Liebe Eltern, nach unserer längeren Auszeit aufgrund des Corona-Virus können wir euch endlich mit-teilen, dass wir wieder mit der Kinderkirche starten können. Natür-lich werden wir auch in der Kinderkirche die aktuell geltenden Hy-giene- und Abstandsregeln einhalten, damit wir alle gemeinsam Kinderkirche feiern können. Aufgrund der Abstandsregelung kön-nen wir vorerst leider nicht unsere Kinderkirche im Schulhaus in Hütten abhalten, dafür haben wir jedoch eine gute Alternative ge-funden. Wir weichen für die nächste Zeit auf das Gemeindehaus in Mehrstetten aus. Da die meisten Kinder vom Tal kommen, wer-den wir hierfür einen Fahrdienst organisieren. Da wir im Auto den Abstand nicht einhalten können, müssen alle Kinder ab 6 Jahre als Schutz für sich und andere eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Während der Kinderkirche müssen die Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, das Gemeindehaus in Mehrstetten ist groß genug damit wir den Abstand untereinander einhalten können. Bitte beachtet, dass wir eine Liste führen werden mit Angaben von Namen und Adresse/Telefonnummer, um bei entsprechenden Situationen alle Teilnehmer frühzeitig informieren zu können. Die Liste wird analog geführt und nach 4 Wochen Aufbewahrungszeit im Pfarramt Mehrstetten vernichtet. Die Daten von euch werden natürlich an niemanden weitergegeben. Die Kinderkirche wird dieses Jahr noch an diesen Terminen stattfinden:

04. Oktober 2020 10.00 Uhr08. November 2020 10.00 Uhr06. Dezember 2020 10.00 UhrBei gutem Wetter wird die Kinderkirche im Oktober draußen stattfinden. Hierfür werden wir dann auf den Spielplatz in Hütten gehen. Treffpunkt für die Kinderkirche ist immer das Schulhaus in Hütten, von dort an wird auch der Fahrdienst die Kinder nach Mehrstetten fahren. Bei Fragen könnt ihr immer gerne auf uns zu-kommen. Emely Schwarzmann (Tel. 07384/6524), Romy & Mariele Kiem (Tel. 07384/952231), Jana Stark (Tel. 07384/959758). Viele Grüße und bis Bald! Euer Kinderkirchenteam

Urlaub Pfarrer WezelPfarrer Wezel ist bis 13. September 2020 im Urlaub. Die Vertre-tung in dringenden Fällen übernimmt Pfarrerin Daniela Janke aus Böttingen-Magolsheim, Tel.: 07381-2274, E-Mail: [email protected]. Das Pfarramt in Mehrstetten ist während der Urlaubszeit ebenfalls nur sporadisch besetzt. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch unter: 07381-2470. Vielen Dank.

Wochenspruch: 13. Sonntag nach TrinitatisChristus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. Matthäus 25,40

Sonntag, 06. September 2020 (13. Sonntag n. Trinitatis)9.00 Uhr Gottesdienst in Allmendingen (Pfrin. A. Kasper)SommerpredigtreiheThema: Rahel u. Jakob, Genesis 25, 19-30Kein Gottesdienst in WeilersteußlingenSonntag, 13. September 2020 (14. Sonntag n. Trinitatis)10.30 Uhr Gottesdienst in Weilersteußlingen (Pfr. Michael Hain)SommerpredigtreiheThema: David und Michal (1. Sam. 17-19,2)Kein Gottesdienst in Allmendingen

Hinweis:Am Samstag, den 29. August 2020 durften Mila Marie und Maja Sophie Häußler in der Christuskirche in Allmendingen die Heilige Taufe empfangen.Wir wünschen den Eltern und Ihrem Kind alles Gute und Gottes Schutz und Segen!

Walnussbaum aus dem Kirchgarten Allmendingen zu ver-schenkenWer Interesse an einem schon etwas größeren Walnussbaum hat, und diesen selbst ausgraben und abholen kann, darf sich gerne im Pfarramt melden. (07384-404)

Ein Gemeindeglied im Rollstuhlsucht tageweise Unterstützung im Haushalt (Montag: 3 Stunden vormittags; Freitag: 3 Stunden nachmittags).Bei Interesse können Sie sich gerne melden (07391-7638950).

Liebe Gemeindeglieder in Weilersteußlingen und Allmendingen,wir laden Sie herzlich ein zu unseren kommenden Gottesdiensten in unseren Kirchen.Trotzdem stellen weiterhin Gottesdienste und Gebete auf der Homepage zur Verfügung sowie auch für unsere älteren Gemein-deglieder per Briefkasteneinwurf.Auf der Homepage stehen auch Aufnahmen der Gottesdienste und Gebete zum Download bereit.Es gibt weiterhin eine begrenzte Personenzahl, die am Gottes-dienst im Kirchgebäude teilnehmen darf.Wir bitten weiterhin darum, auf den Mindestabstand von 2 m zu achten.Zum Ein- und Ausgang müssen Mund und Nase mit einem einfa-chen Mundschutz bedeckt werden, während des Gottesdienstes am Platz darf dieser gerne abgenommen werden.Setzen Sie sich bitte nur auf die markierten Plätze. Unser Ord-nungsdienst ist Ihnen gerne behilflich.Im Gottesdienst darf wieder gesungen werden, dabei muss ver-pflichtend ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

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Stadtbote der Stadt Schelklingen 3. September 2020, Nummer 3620

Wir können im Moment noch keine Gesangbücher ausgeben, und bitten darum, zum Gottesdienst, wenn möglich, das eigene Gesangbuch mitzubringen.Wir aktualisieren die Informationen auf unserer Homepage re-gelmäßig und auch im Wochenblatt unter der Rubrik „kirchliche Nachrichten“ finden Sie immer die aktuellen Veranstaltungen und Bedingungen.

BestattungenBei Bestattungen, die weiterhin unter freiem Himmel unter Wah-rung des Mindestabstandes stattfinden, gibt es seit Mittwoch 01.07.20 keine zahlenmäßigen Beschränkungen der Zahl der Gottesdienstbesucher mehr. Es wird dringend empfohlen eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

TaufenTaufen dürfen unter bestimmten Vorgaben ebenfalls wieder gefeiert werden. Taufen werden nicht im Predigtgottesdienst der Gemeinde, sondern in einem selbstständigen Taufgottesdienst vollzogen. Bei der Taufhandlung am Taufstein kann der Mindestabstand unter-schritten werden. Neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer und dem Täufling dürfen nicht mehr als zwei Personen unmittelbar am Tauf-stein sein. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen.

Selbstgenähte Schutzmasken Kirchengemeinde AllmendingenEinige fleißige Frauen haben Schutzmasken aus Stoff genäht. Wer gerne eine haben möchte, kann sich im Pfarramt melden (07384-404). Wir bringen sie dann vorbei und freuen uns über eine Spende zugunsten der Sanierung des Allmendinger Gemeindezentrums. Die Masken können auch beim Gottesdienst am Eingang der Kir-che gegen eine Spende erworben werden.

EinkaufshilfeUnsere älteren Gemeindeglieder oder diejenigen, die aus ande-ren Gründen zur Risikogruppe gehören, weisen wir weiterhin auf unseren Einkaufsservice und Mitbringservice hin.Bitte melden Sie sich im Evangelischen Pfarramt (Tel. 07384-404), wenn Sie Bedarf haben.

Offene KircheDie Kirche in Weilersteußlingen istMontag – Freitag von 14-18 Uhr und sonntagszur Gottesdienstzeit geöffnet.

Diakonieladen BlaubeurenFür den Diakonieladen Blaubeuren werden ehrenamtliche Helfer gesucht, die nicht zur Risikogruppe gehören. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9-12 Uhr.Bei Interesse bitte telefonisch bei Frau Silke Heuschmid unter der Telefonnummer 07344/95 22 696 melden.

Glockenläuten zum GebetIn unseren Kirchengemeinden und überall im Land läuten täglich um 19.30 Uhr die Kirchenglocken zum Gebet.Gebete finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Kirchenge-meinden und natürlich kann auch jeder und jede sein ganz persön-liches Gebet sprechen oder einfach ein Vaterunser beten, vereint mit unseren Schwestern und Brüdern in Christus.

Monatsspruch September 2020Ja, Gott war es, der in Christus die Welt mit sich versöhnt hat.2. Korinther 5,19

Information an alle Evangelischen Gemeindemitglieder der Kirchengemeinden Weilersteußlingen und Allmendingen.Pfarrerin Angelika Kasper ist zu erreichen im Ev. Pfarramt Wei-lersteußlingen unter der Telefon-Nr. 07384-404, oder per E-Mail: [email protected]

Pfarrbüro Weilersteußlingen/AllmendingenDas Pfarrbüro ist in der Urlaubszeit für den Besucherverkehr in dringenden Fällenwie folgt geöffnet:Mittwoch 09. September 9-11 UhrDonnerstag 10. September 9-11 UhrWir bitten die BesucherInnen einen Mundschutz zu tragen.

Ansonsten kann gerne telefonisch (Tel. 07384/404) oder per E-Mail/ Post Kontakt aufgenommen werden.Mail Pfarramt Weilersteußlingen: Pfarramt. [email protected] Pfarramt Allmendingen: [email protected]: www.weilersteusslingen-evangelisch.de/ www.all-mendingen-evangelisch.de. Die Internetadressen führen jeweils zur gemeinsamen Homepage der beiden Kirchengemeinden Wei-lersteußlingen und Allmendingen

Evang. Pfarramt HeroldstattPfarrer Dr. Thomas Knöppler, Kirchgasse 12, 72535 HeroldstattTelefon: 07389 / 560, Fax: 906 171, www.kirche-heroldstatt.deE-Mail: [email protected] zu den Gottesdiensten:Wir bitten Sie, sich zu den Gottesdiensten bis jeweils Samstag um 20 Uhr bei Herrn Mesner Lorenz Mühle anzumelden (Tel.: 07389 / 1268) und Ihr eigenes Gesangbuch mitzubringen. Vielen Dank!Sonntag, 6. September 2020 - 13. Sonntag nach Trinitatis10.00 Uhr Gottesdienst in Ennabeuren (Prädikant Stephan Hönsch, Engstingen)Sonntag, 13. September 2020 - 14. Sonntag nach Trinitatis10.00 Uhr Gottesdienst in Sontheim (Prädikant Sebastian Groß, St. Johann)Vertretung PfarramtDas Pfarramt ist bis einschließlich 14. September 2020 nicht be-setzt. Die Vertretung in dringenden Fällen hat Herr Pfarrer Philipp Geißler aus Feldstetten (Tel.: 07333 / 6746).

Donnerstag, 03.09.202020:00 Uhr GottesdienstSonntag, 06.09.202009:30 Uhr Gottesdienst10:00 Uhr Videogottesdienst über YouTube-LivestreamDonnerstag, 10.09.202020:00 Uhr GottesdienstHinweise über die Videogottesdienste oder die Telefonübertra-gung finden Sie auf der Homepage der Neuapostolischen Kirche Ulm, www.nak-ulm.de.Weitere Auskünfte erteilt:Der Gemeindevorsteher, Telefon: 07384-6171Informationen über die Neuapostolische Kirche Schelklingen im Internet: http://www.nak-schelklingen.de

Jahrgang 1936/37 - SchelklingenWir treffen uns am Mittwoch, 09.09.2020, um 14 Uhr am Rat-hausparkplatz, um anschließend im Gasthaus zur Traube einzu-kehren

Jahrgang 1949/50 SchmiechenZu unserem nächsten Stammtisch treffen wir uns am Freitag den 4. Sept. um 19 Uhr im Gasthaus Hirsch.

Jahrgang 1953Grüß Gott zusammen,unser nächster Stammtisch findet am Freitag, den 11.9.2020 im Stellwerk in Schelklingen statt. Beginn wie immer um 19 Uhr. Bei gutem Wetter sitzen wir draußen.Das Orga-Team

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3. September 2020, Nummer 36 Stadtbote der Stadt Schelklingen21

SchlossturmAm Sonntag, 06.09.2020, ist der Schlossturm letztmals in dieser Saison von 14. 00- 17.00 Uhr für Besucher geöffnet. Es gelten die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregelungen (Maskenpflicht im Eingangsbereich, bei Auf- und Abstieg, begrenzte Personenzahl und evtl. begrenzte Verweildauer). Bitte beachten Sie dazu die Hinweisschilder und folgen zwingend den Anweisungen unserer Mitglieder vor Ort.Die Eintrittspreise betragen für Erwachsene € 1,00, für Kinder und Jugendliche € 0,50. Bei Regen geschlossen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch

Funktionstraining in Schelklingen und BlaubeurenLiebe Teilnehmer des Funktions-Trainings,nach einer langen Corona bedingten Pause, freuen wir uns, dass das Trocken-Funktionstraining in Schelklingen und Blaubeuren ab dem 14. September 2020 mit allen Gruppen wieder stattfinden kann.Bitte bringen sie lt. dem Hygienekonzept ihre eigene Gymnastik-matte mit, außerdem ist der Einlass nur mit Nasen-Mundschutz möglich.Das Wasser Funktionstraining in Blaubeuren wird wegen der Ab-standsregelung leider bis auf Weiteres ausgesetzt.

Neues Sport-Programm | Sport-Angebot ab OktoberDer TSV Schmiechen startet ab Oktober für ALLE mit einem neuen Sport-Programm.Wir freuen uns sehr, dass wir mit Sina Höffner, staatlich geprüfte Physiotherapeutin, folgende neue Kurse als Sportverein für un-sere Mitglieder, aber auch für Nichtmitglieder, ab Herbst diesen Jahres anbieten können:

Seniorengymnastik In dieser Kurseinheit bieten wir Übungen im Sitzen und Stehen an. Wir arbeiten aktiv mit unserem Körper sowie mit leichten Hilfs-mitteln.Der Kurs beinhaltet Übungen, die den gesamten Bewegungsap-parat beeinflussen:Haltungsschule, Muskelkräftigung, Beckenbodentraining, Atem-übungen, Bewegungsübungen, Gleichgewichtstraining, Kreislauf- anregung, SturzprohylaxeKursbeginn: Mittwoch, 7. Oktober 2020Uhrzeit: 10 Uhr bis 11 UhrDauer: wöchentlichOrt: kleine TurnhallePreis: kostenlos für Mitglieder des TSV SchmiechenFür Nichtmitglieder: Jahresbeitrag 26 € (Rentner)Bei Mitgliedschaft kostenlose Teilnahme an allen Kurs-Angeboten

*Männer-WorkoutEin Präventionskurs für Männer in der Gruppe, die ihren Bewe-gungsapparat mobiler, dehnfähiger und kräftiger machen wollen. Sich von Schmerzen befreien, Verspannungen lösen, der Wirbel-säule Mobilität geben, die Rückenmuskulatur stärken und den Ballast des Alltags loswerden wollen.

Die Übungen finden im Stehen (auch Einbeinstand) und Liegen (auf der Matte in Rückenlage, Bauchlage, Seitenlage, Vierfüßler, Unterarmstütz) statt.Der Kurs beinhaltet folgende Übungseinheiten:Muskelaufbau, Dehnübungen, Faszientraining, Bewegungsübun-gen, Ausdauertraining, Atem- und EntspannungstechnikenKursbeginn: Dienstag, 6. Oktober 2020Uhrzeit: 19:30 Uhr bis 20:30 UhrDauer: wöchentlichOrt: kleine TurnhallePreis: kostenlos für Mitglieder des TSV SchmiechenFür Nichtmitglieder: Jahresbeitrag 40 €, 26 € RentnerBei Mitgliedschaft kostenlose Teilnahme an allen Kurs-Angeboten**Gesunder Rücken - physiotherapeutisches Rückentraining Dieser Kurs ist speziell für Menschen, die unter Rückenschmerzen leiden und fachgerechte Anweisungen zur Übungsausführung be-nötigen. Wir erarbeiten aktiv ein schmerzorientiertes, funktionelles, effektives und alltagsorientiertes Rückenprogramm in der Gruppe.Der Kurs beinhaltet folgende Übungseinheiten:Haltungsanalyse, Haltungskorrektur, Haltungsverbesserung, Hal-tungsschule, HaltungsstabilisationRumpfstabilisation, Muskelkräftigung, Faszientraining, Bewe-gungsübungen, KörperwahrnehmungKursbeginn: Donnerstag, 8. Oktober 2020Uhrzeit: 18:30 Uhr bis 19:30 UhrDauer: wöchentlichOrt: kleine TurnhallePreis: kostenlos für Mitglieder des TSV SchmiechenFür Nichtmitglieder: Jahresbeitrag 40 €, 26 € RentnerBei Mitgliedschaft kostenlose Teilnahme an allen Kurs-Angeboten

*Frauen BodyBalanceEin Präventionskurs für Frauen, die sich gerne in der Gruppe be-wegen. Ein abwechslungsreiches Übungsprogramm bestehend aus Muskelaufbau/-balance, Krafttraining und Beweglichkeitsför-derung sowie Gleichgewichtstraining mit Beckenbodenübungen. Begleitend lösen wir Verspannungen und fördern die Elastizität sowie Straffung des Bindegewebes. Ein abschließender Teil der Kursstunde wird eine Entspannungstechnik sein.Die Übungen finden im Stehen (auch Einbeinstand) und Liegen (auf der Matte in Rückenlage, Bauchlage, Seitenlage, Vierfüßler, Unterarmstütz) statt.Kursbeginn: Donnerstag, 8. Oktober 2020Uhrzeit: 19:45 Uhr bis 20:45 UhrDauer: wöchentlichOrt: kleine TurnhallePreis: kostenlos für Mitglieder des TSV SchmiechenFür Nichtmitglieder: Jahresbeitrag 40 €, 26 € (Rentner)Bei Mitgliedschaft kostenlose Teilnahme an allen Kurs-Angeboten

Zu allen Kursen bitte Folgendes mitbringen:Gymnastikmatte, wenn vorhandenbequeme Sport-/Gymnastikbekleidung, Sportschuhegroßes Dusch-/Badetuch

Anmeldung erfolgt direkt über Sina Höffner: telefonisch unter (01 62) 53 66 187 (Di. oder Fr. zwischen 18 – 20 Uhr) oder per Email: [email protected] freuen uns sehr über das neue erweiterte Sportangebot, seien Sie dabei und unterstützen Sie damit Ihre Gesundheit!Ihr TSV Schmiechen

Wichtige Siege zum Auftakt der SaisonMit 2:1 (1:0) gewann der FC Schmiechtal vergangenen Sonntag das erste Spiel der neuen Kreisliga B Saison 2020/2021 in Kirch-bierlingen. Zum ersten Mal spielte man dabei gegen die neu fu-sionierte SGM SSV Ehingen-Süd II + SSV Emerkingen. Der FCS zeigte einen guten Start in die Partie. Denn bereits in der zweiten Spielminute erzielte Philipp Kannemann per Elfmeter das 1:0 für Schmiechtal. In der Folge war es bis zur Halbzeit ein insgesamt

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Stadtbote der Stadt Schelklingen 3. September 2020, Nummer 3622

ausgeglichenes Spiel mit leichten Vorteilen für die Jungs um Trai-ner Markus Goll. In der zweiten Halbzeit wurde Süd/Emerkingen stärker. Doch während dieser Drangphase konnte Torjäger Michi Müller nach gutem Zusammenspiel mit Felix Kiem das 2:0 erzie-len. In der 86. Spielminute erzielte Süd/Emerkingen noch den Anschlusstreffer zum 2:1. Der Sieg konnte aber über die restliche Spielzeit verteidigt werden.

Die Reserve gewann zuvor ebenfalls das Auftaktspiel. In einem hart umkämpften Spiel mit 3:2 (1:0) gegen die Reserve des SSV Ehingen-Süd II + SSV Emerkingen. Die Tore für Schmiechtal er-zielten Marcel Spothelfer, Simon Dick und Lamin Demba.

Kreisliga B2. Spieltag in SchmiechenSonntag, 06.09., um 15:00 Uhr FC Schmiechtal - SV Nieder-hofen (Res. 13:15 Uhr)Anfang September ist es nun endlich soweit. Das erste Punktspiel des Jahres 2020 in Schmiechen steht endlich an. Zu Gast ist mit dem SV Niederhofen der aktuelle Tabellenführer (Niederhofen ge-wann am ersten Spieltag gegen die TSG Ehingen II mit 6:0). Zwar ist die Tabelle nach einem Spieltag noch nicht aussagekräftig, jedoch zeigt sich ein klarer Aufwärtstrend von Niederhofen in den vergangenen Jahren. Deshalb darf man sich auf ein spannendes Spiel freuen. Zu Gast ist auch wieder der langjährige Spieler des FC Schmiechtal Marian Brobeil.Wie immer freuen wir uns über zahlreiche und lautstarke Unter-stützung aller Fans.

Einladung zur Radtour am 06.09.2020Die Ortsgruppe Justingen-Ingstetten lädt zur Radtour um Ing-stetten ein.Wir treffen uns am Sonntag, den 06.09.2020 um 13.30 Uhr in Ingstetten an der Heinrich-Bebel-Halle.Die Streckenlänge ist ca. 20 km und führt nach Breithülen, Enna-beuren wieder zurück nach Ingstetten.Wir freuen uns über viele Radfahrerinnen und Radfahrer.

Vorschau:4. Spieltag Bezirksliga DonauSamstag, den 05.09. 15:00 Uhr TSG Ehingen - FV Schelklingen-Hausen4. Spieltag Kreisliga BIIFV Schelklingen-Hausen II spielfrei

2. Spieltag - Bezirksliga DonauAm 2. Spieltag der Saison 20/21 war FV zu Gast beim langjährigen Bezirksligisten SV Uttenweiler.Dabei erwischte der FV eine schwache Anfangsphase und geriet bereits nach 10. Minuten in Rückstand. Nach 20 Minuten wurde der FV etwas besser und hatte seine erste Torchance, die leider nicht im Tor untergebracht werden konnte.Nach dem Seitenwechsel erzielten die Gäste innerhalb weniger Minuten drei weitere Tore, wodurch das Spiel für den FV gelaufen war. Am Ende steht eine schmerzliche Niederlage von 0:6.2. Spieltag - Kreisliga BIIAuch unsere zweite Mannschaft erwischte einen rabenschwar-zen Tag. In einem vom FV schwachen Spiel stand es bereits zur Halbzeit 4:1 für den SV Uttenweiler.Nach dem Seitenwechsel konnte das Team von Kai Heuschmid zwar früh auf 2:4 verkürzen, musste aber im direkten Gegenzug den Treffer zum 2:5 hinnehmen.Am Ende hieß das Resultat 2:6 aus Sicht des FV. Torschützen für den FV waren Laurin Baumann und Okan Bolat.1. Spieltag - Bezirksliga DonauAm ersten Spieltag der Saison 20/21 empfing der FV Schelklin-gen-Hausen die SG Hettingen/Inneringen im Längental.Dabei kam der FV gut ins Spiel und knüpfte an die guten Leistun-gen der Vorsaison an.In der ersten Halbzeit gab es noch auf beiden Seiten gute Ein-schussmöglichkeiten, jedoch hatte der FV ein leichtes Überge-wicht.Nach dem Seitenwechsel nahm der FV immer mehr das Heft und bekam immer mehr Kontrolle über das Spiel. In der 60. Spielminu-te nahm sich schließlich Luca Schleiblinger ein Herz und erzielte per direkt verwandeltem Freistoßtor den Siegtreffer zum 1:0.Dadurch erarbeitete sich der FV die ersten 3 Punkte der neuen Saison.1. Spieltag- Kreisliga BIIIm ersten Konkurrenzspiel unserer zweiten Mannschaft der Sai-son gelang auch unserer 2. Mannschaft der erste Sieg in der KLB II. Durch den Treffer von Laurin Baumann stand es am Ende 1:0 für unsere Mannschaft.

Liebe Fans, Gönner und Ehrenamtliche des FV Schelklingen-Hau-sen. Aufgrund der aktuellen Coronakrise müssen wir uns auch im Bereich des Sports an neue Herausforderungen und Bestim-mungen gewöhnen. Im Nachgang sind deshalb die Bestimmun-gen und Verhaltensregeln für Zuschauer von Heimspielen des FV Schelklingen-Hausen bitte zu beachten.ln der 3 Fußballverbände für den Amateurfußball in Baden-Württemberg. (Stand 10.07.2020, Version 1.2)Alle Zuschauer haben sich vor, während und nach dem Spiel an nachfolgende Hygiene und Verhaltensregeln zu halten. Bei Ver-stoß oder Nichteinhalten dieser Regeln müssen die betreffenden Personen des Sportgeländes verwiesen werden oder dürfen die-ses nicht betreten.Hygiene- und Distanzregeln Allgemein:- Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Me-

ter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds (Zonen 2 und 3). Ausnahmen sind anhand lokaler behördlicher Verordnungen auszurichten.

- Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.

- Beachten der Hust-und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).

- Sollte eines der folgenden Symptome vorliegen, muss die Per-son dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38°Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome.

- Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

- Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

- Trennung der Sport- und Zuschauer-Bereichen einhalten (siehe Zonierung).

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3. September 2020, Nummer 36 Stadtbote der Stadt Schelklingen23

- In allen Innenbereichen (z. B. Toiletten) sind Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

- Ebenfalls werden alle Zuschauer darum gebeten, sich an die vorgegebenen Abstandsmarkierungen als auch an die Hinweise der weisungsberechtigten Personen zu halten.

- Das Sportgelände soll zwar nachdem Spiel schnellst möglich verlassen werden, dies sollte aber geregelt und mit Einhaltung der zuvor genannten Regelungen erfolgen.

Wir bitten auch alle Zuschauer darum maximal 30 Minuten vor Spielbeginn zu erscheinen, damit alle Regelungen eingehalten werden können.Wir freuen uns darauf euch bald wieder im Längentalstadion be-grüßen zu dürfen.Mit sportlichen GrüßenFV Schelklingen-Hausen 1993 e. V

Abt. SchützenUnser Schützenhaus hat am Sonntag, den 06.09.2020 in der Zeit von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr wieder geöffnet.

Schützenhausdienst hat: Steffen Stark

Weitere Dienste/Öffnungen:13.09.2020 (Dienst: Elmar Steinhauser)20.09.2020 (Dienst: Patrick Uhl)27.09.2020 (Dienst: Max Raiber)04.10.2020 (Dienst: Peter Nebauer)11.10.2020 (Dienst: Heinz Uhl)

Auftaktsieg zur HinrundeLetzten Sonntag, am 30.08.2020, konnte die erste Mannschaft das erste Heimspiel der Hinrunde gegen den Aufsteiger FC Marchtal gewinnen. Zur Halbzeit sah es noch nicht nach 3 Punkten aus, da die Mannschaft aus Marchtal durch gute Nadelstiche mit 2:0 in Führung lag. Aber auch unsere Mannschaft hatte einige Chancen, die dann in der 2. Halbzeit auch genutzt wurden. Aufgrund der starken 2. Halbzeit war der Sieg hochverdient, da man in dieser Halbzeit das Spiel stark dominiert hat.Die Tore zum 3:2 Endstand wurden vom Capitano Jochen Wetzel, Timo Rothenbacher und dem neuen Kopfballungeheuer Fabian Mayer erzielt.Die Reserve konnte ebenfalls einen Punkt verbuchen, nachdem man lange mit 1:0 zurücklag. Das 1:1 erzielte Karsten Zanor.Vielen Dank nochmal an Dominic Blankenhorn, der als Ersatz-Schiedsrichter bei der Reserve aushalf, da sich der offizielle Schiedsrichter krank meldete und wir somit selbst einen Schieds-richter stellen mussten. Für den ersten Einsatz als Schiedsrichter eine super Leistung.Am kommenden Sonntag (06.09.) steht das Auswärtsspiel gegen Betzenweiler an.Spielbeginn Reserve: 13:15Uhr in BetzenweilerSpielbeginn Erste: 15:00Uhr, ebenfalls in BetzenweilerAußerdem wurde das nächste Heimspiel gegen den SV Ringingen aufgrund des Ringinger Herbstfest auf unter der Woche vorverlegt:FC Alb- SV Ringingen Mittwoch, 09.09.2020, 18:30 Uhr in JustingenReserve: FC Alb- SV Ringingen Donnerstag, 10.09.2020, 18:30 Uhr in Justingen

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vom 25.08. – 13.09. ist unser Restaurant von 11:00 – 17:00 Uhr geöffnet mit großer Terrasse.

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LIEBE EMMA, ALLES LIEBE UND GUTE ZUM SCHULANFANG

WÜNSCHEN DIR OMA + OPA

LIEBER MAX,ZU DEINEM ERSTEN SCHULTAG

WÜNSCHEN WIR DIR ALLES GUTE!

DEINE OMA GERTRUD

Es i� ��t ! EMMA �mt � � S�ule! A Li�e �d Gu� �m Start wün�t �r

D e D­e Mu�

Lieber Max, wir wünschen Dir von ganzem Herzen einen tollen Start in der Schule, viel Spaß, klasse Mitschüler, nette Lehrer und ganz viel Interessantes!

Deine Cousinen

Wir wünschen unserer großen EMMA viel Spaß und einen guten Start!

Mama & Papa

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Deine Geschwister

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Am Berg 15 72535 Heroldstatt

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Wenn Sie nach einem Zahnarzt suchen, ihn gefunden haben und Sie dann auch noch von seinen Leistungen und seiner Persönlich-keit überzeugt waren...können Sie hier aufhören zu lesen. Wenn Sie noch auf der Suche sind?Wir haben bereits gefunden, was wir gesucht haben.Dr. Sima Afschar hat uns mit Ihrer Kompetenz und Persönlichkeitüberzeugt und verstärkt seit Anfang Januar das Team von ZeugZahnmedizin. Ihr Schwerpunkt liegt im Fachbereich der Parodon-tologie. Lernen Sie uns kennen. Besuchen Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

Sebastian Zeug und Ihr Praxisteam

Telefon: 07389 90 174zeug-zahnmedizin.de

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Zivilcourage ist nie zu viel

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