Wirtschaftsmagazin - IHK Erfurt · Arbeitszeugnis Entgelttransparenzgesetz Wettbewerbsverbot ......

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INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ERFURT Juni 2017 | 3 Euro | www.erfurt.ihk.de F 11862 Wirtschaftsmagazin KONJUNKTUR Wirtschaft auf Expansionskurs WIRTSCHAFTSPREIS Intrasol, Nordhausen AKTUELL Vollversammlung in der IHK Verantwortungsvoll Wirtschaften Bewusst handeln für die Zukunft

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INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ERFURT

Juni 2017 | 3 Euro | www.erfurt.ihk.deF 11862

Wirtschaftsmagazin

KONJUNKTURWirtschaft auf Expansionskurs

WIRTSCHAFTSPREIS Intrasol, Nordhausen

AKTUELLVollversammlung in der IHK

Verantwortungsvoll WirtschaftenBewusst handeln für die Zukunft

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KommentiertFoto: IHK | Titelbild: iStock

Klimaschutz in Thüringen?Na klar, aber dafür bedarf es keines Landesgesetzes

Ohne die Beteiligung der Wirtschaft wäre die Energiewende alswichtiges Klimaschutzprojekt in Deutschland undenkbar. Erheb-liche Investitionen in effiziente Produktionsanlagen, erneuerbareEnergien, Forschung und Entwicklung haben die weltweit führendeRolle Deutschlands beim Klimaschutz erst möglich gemacht.

Thüringer Unternehmen investieren jährlich etwa 100 MillionenEuro in Klimaschutzmaßnahmen − wie den Aufbau einer Eigen-stromversorgung aus regenerativen Energien oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, von Energiemanagementsystemen oder durchEffizienzmaßnahmen in Produktionsprozessen. Ein deutliches Zei-chen für den Erfolg dieser Anstrengungen ist der gesunkene Ener-gieverbrauch in Thüringen in den letzten Jahren.

Für zahlreiche Unternehmen ist es mittlerweile Teil der eigenenFirmenphilosophie im täglichen Handeln und in strategischenÜberlegungen den Schutz natürlicher Ressourcen zu beachten.Mit dem Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen (NAT) existiert im

Freistaat seit 13 Jahren außerdem eine freiwillige Vereinbarung zwischen Landesregierung und Wirt-schaft, in der Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung beschrieben sind.

Zugleich tragen Gewerbe, Handel und vor allem Industrie einen Großteil der Kosten für Klimaschutz undEnergiewende über die vergleichsweise hohen Energiepreise und die Belastungen aus dem Handel mitEmissionszertifikaten. An dieser Stelle muss es endlich eine bundesweite Vereinheitlichung der inThüringen so teuren Netzentgelte geben!

Dieses unternehmerische Engagement geschieht ohne ein Thüringer Klimagesetz und ohne die rechtlicheFestschreibung von Zielkorridoren für die Reduktion von Treibhausgasen. Es fußt auf eigenständigemund eigenverantwortlichem Handeln als Schlüssel für Umwelt- und Klimaschutz und stärkt den Wirt-schaftsstandort Thüringen.

Ihr

Thomas MüllerIHK-VizepräsidentInhaber Solar-Park Merkers

Thomas Müller

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Inhalt

KOMMENTIERT

Thomas Müller | Klimaschutz in Thüringen?................................3

KONJUNKTUR

Wirtschaft auf Expansionskurs ........................6

AKTUELL

Vollversammlung der IHK Erfurtverabschiedet 7-Punkte Programm................8

Breitband-Infomobil ..........................................9

JOBfinder 2017 ..................................................10

Schriftliche Prüfungen 11

Versicherungsbranche im Umbruch 11

Emily-Röbling-Sonderpreis 12

Frauen im Ehrenamt ........................................12

Keine weiteren Umweltzonen........................12

IHK fordert Bürokratieentlastung ................13

Berufe mit Zukunft ..........................................13

TITEL

Verantwortungsvoll Wirtschaften 14

Neues für Entsorgungsfach-betriebe und Abfallbeauftragte 18

Anlagen mit wassergefährdendenStoffen..................................................................18

Gewerbeabfallverordnung tritt in Kraft 18

Berichterstattung über Nachhaltigkeit 19

Mit Hochwasservorsorge frühzeitigbeginnen 20

VEKA Umwelttechnik GmbH |Aus Alt mach Neu 20

Unternehmen und biologischeVielfalt 21

VERLAGSSPECIAL

Energie | Umwelt | Entsorgungund Recycling ....................................................28

TITEL

Nachhaltiges Wirtschaften

Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Energie- undRohstoffeffizienz gewinnen in allen Branchenan Bedeutung. Doch was steckt dahinter? Inunserem Titel gehen wir den Dingen auf denGrund und erläutern wichtige Zusammen-hänge.

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RATGEBER

Steuertipp des MonatsBZSt warnt vor zwei Betrugsmaschen........38

BEKANNTMACHUNGEN

Prüfungstermine der Abschluss-prüfungen Winter 2017 ..................................40

Prüfungsordnung für die Durchführung von Sachkundeprüfngen im Bewachungsgewerbe........................................41

Vornahme der Plausibilitätsprüfung und Eintragung in das amtliche Verzeichnis ....44

Nachrücker in die Vollversammlung............44

Änderung des Gebührentarifs........................45

BÖRSEN ..........................................50

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Wirtschaftsmagazin 6/2017

Export von Umwelttechnologien 21

PRAXIS

Enterprise Europe Network ............................22

Neue EU-Regeln über Medizin-produkte verabschiedet ..................................22

Wegfall der Roaming-Gebühren 22

Harmonisierung und Vereinfachung 22

Das Frankreichgeschäft nach den Wahlen 24

Ça marche!Erfolgreiche Vertriebskonzepte 25

5. IHK-Absolvententreffen 26

Aufstieg in drei Ebenen 26

Weiterbildungsangebote 26

Ausbildungsbotschafter fördern schulische Berufsorientierung 27

REGIONAL

Wirtschaftspreis 2016/2017Teil 8 | Intrasol 32

Christian Lohmann |Für uns in Berlin ................................................34

Kurznachrichten aus Thüringer Unternehmen......................................................35

Aus der IHK-Arbeit 35

Branchenbricht | Informations-und Kommunikationstechnik 36

Azubis als Energie-Scouts 37Fotos: iStock | S. Fromm (TA)

Wirtschaftspreis 2016/2017Sie entscheiden!Jeden Monat stellen wir Ihnen Existenzgründer vor, die sich durch ein beson-deres unternehmerisches Talent auszeichnen. In der aktuellen Ausgabe desWirtschaftsmagazins zeigen wir Ihnen wie gut man mit Elektromobilitätvoran kommt.

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Großer Ratgeberteil

RECHT & STEUERN 38

Steuertipp des Monats BZSt warnt vor zwei Betrugsmaschen

Arbeitszeugnis

Entgelttransparenzgesetz

Wettbewerbsverbot

Neuregelung des Mutterschutzes

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/steigend

nd/gleich bleibend

chlechter/fallend

d im Vergleich Jahresbeginn

Lage

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44

46

1 13 0 1

65 77

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Erwartungen Beschäftigung

gut/besser/steigend

befriedigend/gleich bleibend

schlecht/schlechter/fallend

Proz

ent

Proz

ent

Trend zum J

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Konjunktur

Alle Branchen - Frühjahr 2017

Wirtschaft auf ExpansionskursBestes Umfrageergebnis seit 10 Jahren | Positive Geschäftslage | Stabiler Arbeitsmarkt

Die Konjunkturkurve zeigt weiter nachoben, die Geschäfte laufen gut und die Un-ternehmer versprühen auch für die kom-menden Monate viel Zuversicht. Über na-hezu alle Branchen hinweg sind dieFirmenchefs optimistisch, dass der Auf-schwung anhalten wird. Der Konjunktur-klimaindex, der sowohl die aktuelle wirt-schaftliche Situation als auch die Erwar-tungen und Pläne berücksichtigt, steigt umvier Punkte zur vorhergehenden Analyseund erreicht jetzt 122 von 200 möglichenPunkten – wie nur zuvor im Boom-Jahr2007. Das ist das Ergebnis der aktuellenKonjunkturumfrage der Industrie- undHandelskammer Erfurt unter rund 800 Un-ternehmen in Nord- und Mittelthüringen.

Der Aufwärtstrend in der Wirtschaft hält an.Das Konjunkturbarometer steht auf Schön-wetter und die zunehmenden Wachstums-kräfte dürften auch in den nächsten Monatenfür eine stabile Hochdrucklage sorgen. Im-merhin beurteilen branchenübergreifend 90Prozent der Unternehmer ihre Situation mitgut bis befriedigend – nur noch jeder Zehntespricht von einer schlechten Geschäftslage.Gestiegene Auftragseingänge aus dem In-und Ausland haben die Produktion weiterangekurbelt und für eine positive Ertragslagegesorgt. 84 Prozent der Befragten arbeitenmit Gewinn oder zumindest kostendeckend.

Ein Kurswechsel ist in naher Zukunft nichtzu erwarten. Schließlich rechnet knapp einViertel der Firmenchefs mit einer positivenEntwicklung, lediglich 13 Prozent sind eherskeptisch. Dieser Optimismus wirkt sich end-lich auch wieder auf die Investitionen aus.Nach einer längeren Schwächephase, gibt esnun Anzeichen, dass sich das Investitions-klima verbessert und damit einen zusätzli-chen Konjunkturimpuls liefert. So ziehen 17Prozent der Befragten eine Erhöhung ihresBudgets in Erwägung und 56 Prozent planenzumindest mit konstanten Ausgaben. Die Zahlderer, die weniger oder gar nicht investierenwollen, ist von 36 Prozent im Frühjahr 2016

auf aktuell 27 Prozent zurückgegangen.Damit bleiben die Perspektiven für den Ar-beitsmarkt vielversprechend und dürften imSommer für neue Erfolgsmeldungen sorgen.

Die Bereitschaft Personal einzustellen, liegtweiterhin über dem langjährigen Durch-schnitt. 77 Prozent der Befragten planen mitder vorhandenen Mitarbeiterstärke, 13 Pro-zent der Unternehmer wollen sogar zusätzli-che Stellen schaffen.

Ergebnisse ausgewählter Branchen:

Branchenprimus ist nach wie vor die Indus-trie. So verzeichnet das Verarbeitende Ge-werbe das beste Ergebnis seit fünf Jahren. Inmehr als der Hälfte der Betriebe laufen dieGeschäfte gut, über ein Drittel der Managerbeurteilt die Situation befriedigend. Sowohldie intakte Inlandsnachfrage als auch stabileExportwerte stützen den gegenwärtigenTrend und sorgen bei 68 Prozent der Befrag-ten für nahezu ausgelastete Kapazitäten.

Steigende Auftragseingänge lassen den Blickauf die kommenden Monate überaus opti-mistisch ausfallen. 96 Prozent erwarten eine

günstigere oder konstant gute Entwicklung.Einen großen Anteil an der positiven Grund-stimmung hat auch das Baugewerbe. Es fährtdas beste Ergebnis seit 1994 ein. Dank derhohen Nachfrage kann sich vor allem dieWohnungsbausparte über steigende Auf-tragszahlen und eine positive Ertragslagefreuen. Insgesamt schätzen 48 Prozent derFirmenchefs ihre derzeitige Situation mit gutein, 29 Prozent äußern sich zufrieden. MitBlick auf die Sommermonate werden die Er-wartungen sogar noch einmal nach oben ge-schraubt. Mehr als jeder Vierte hofft auf eineweitere Verbesserung der Geschäftslage.Knapp zwei Drittel der Unternehmer gehenvon einer gleich bleibend guten Entwicklungaus.

Auf unverändert hohem Niveau bewegt sichdas Dienstleistungsgewerbe. Die überwie-gende Mehrzahl der Serviceanbieter ist mitder momentanen Situation zufrieden und ar-beitet mit Gewinn oder wenigstens kosten-deckend. Und es ist sogar noch etwas Luftnach oben. Für die zweite Jahreshälfte er-warten 21 Prozent der Unternehmer einengünstigeren Geschäftsverlauf, nur 12 Prozentrechnen mit einer Verschlechterung.

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in %

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1998 1999 2000 1 200 2 200 2003 20

004 2005 2006 7 200 2008 2009 0 120 1 120 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 20

17 0

Konjunkturklimaindex des IHK-Bezirkes Erfurt

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Wirtschaftsmagazin 6/2017

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Fazit: Am Konjunkturhimmel zeigen sichderzeit kaum Wolken. Sowohl die aktuelleGeschäftslage als auch die Erwartungenund Pläne der Unternehmen für die Zukunftlassen auf eine Fortsetzung der positivenEntwicklung hoffen. Inlandsnachfrage undExporte erweisen sich als stabile Stützender Konjunktur und führen zu mehr Inves-titionen und neuen Arbeitsplätzen.Optimismus ist für das zweite Halbjahr alsodurchaus angebracht, für eine vollständigeEntwarnung ist es jedoch noch zu früh.Politische Unsicherheiten bestehen nachwie vor hinsichtlich der Auswirkungen des Brexits, der Zukunft der transatlantischenWirtschaftsbeziehungen und der Zunahmenationalistischer und protektionistischerTendenzen.

Index = 122 Prozent Langjähriger Durchschnitt = 104 Prozent

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Aktuell

Vollversammlung der IHK Erfurt verabschiedet 7-Punkte-Programm der WirtschaftsförderungDie Unternehmer des höchsten Gremiumsder Industrie- und Handelskammer Erfurthaben ihren wirtschaftspolitischen Fahrplanfür das Jahr 2017/18 definiert. Die Maß-nahmen und Forderungen der IHK-Vollver-sammlung sollen nun an Politik und Ver-waltung herangetragen werden und sind insieben Kernthemen der Wirtschaftsförde-rungen zusammengefasst.

„Die Konjunktur läuft derzeit sehr gut“, be-tont IHK-Präsident Dieter Bauhaus, „dennochmüssen sich die Betriebe tagtäglich neuenHerausforderungen stellen.“ Die Wertschät-zung des Unternehmertums, die Fachkräfte-sicherung sowie der Bürokratieabbau im Zu-ge moderner Verwaltungen seien dabei diedrängendsten Themen. Das Bild der Wirt-schaft in der öffentlichen Wahrnehmung er-scheint häufig verzerrt, was zu negativenFolgen für das Gründungsgeschehen führe.„Positive Effekte des Unternehmertums, wiedie Imageförderung der Region, soziales undgesellschaftliches Engagement oder die Be-reitstellung von Arbeitsplätzen werden häufigzu selten dargestellt. Daher hat die Vollver-sammlung die Verbesserung des Unterneh-merbildes in der öffentlichen Wahrnehmungals eines ihrer Kernthemen definiert“, sagtBauhaus.Ein weiterer Dauerbrenner und damit ebensoein Schwerpunktthema für die Betriebe in

IHK-Vizepräsidentin Colette Boos-John informierte am 16. Mai 2017 die Vollversammlungsmitglieder über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Fachkräftesicherung“ und stellte dasKonzept zur zielgruppengerechten Ansprache von Jugendlichen für eine Duale Ausbildung vor.

IHK-Präsident Dieter Bauhaus

Mittel- und Nordthüringen sei die Fachkräf-tesicherung. „Es war für mich deshalb nurfolgerichtig, dass die IHK-Vollversammlungbereits im Dezember 2016 ein breitangelegtesProjekt für die Umsetzung von Maßnahmenzur Fachkräftesicherung beschlossen hat“, er-läutert der IHK-Präsident und verweist aufeine Arbeitsgruppe von Unternehmern, dienunmehr konkrete Schritte zur weiteren Ver-

besserung der Attraktivität der Dualen Aus-bildung erarbeitet hätten. Außerdem forcieredie IHK Erfurt den Aufbau des „Deutsch-Ukrainischen Bildungszentrums“ in Lembergzur passgenauen Vorbereitung von Fachkräf-

ten für die Thüringer Wirtschaft und küm-mere sich mit der Weiterführung des Projek-tes zur Förderung der beruflichen Integrationvon Flüchtlingen (FIF) darum, Flüchtlinge inden Arbeitsmarkt zu integrieren.

Auch der Ruf nach einer modernen und un-bürokratischen Verwaltung und einer nach-haltigen Haushaltspolitik findet sich in denwirtschaftspolitischen Positionen wieder,denn bereits seit vielen Jahren fordern dieUnternehmer der IHK Erfurt qualitativ hoch-wertige, effiziente und bezahlbare Verwal-tungsstrukturen. Überzogene Standards soll-ten abgebaut und neu geplante Gesetze aufWirtschaftsfreundlichkeit geprüft werden.Ziel sei die Reduzierung des Landeshaus-haltsvolumens, denn auch wenn das Landaktuell einen Überschuss erwirtschaftenkonnte, blieben sowohl der Schuldenberg alsauch die zukünftigen Herausforderungendurch die demografische Entwicklung unddie rückläufigen Finanzmittel von EU undBund bestehen. Zudem drohe nach wie vordie Gefahr, dass kommunale Haushalte aufdem Rücken von Unternehmen durch Hebe-satzerhöhungen saniert werden.

Die vollständigen „Wirtschaftspolitischen Positionen der IHK Erfurt – Schwerpunkte2017/18“ finden Sie unter:www.erfurt.ihk.de/positionen

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Wirtschaftsmagazin 6/2017Fotos: IH

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Breitband-Infomobil Am 16. Mai 2017 machte das Breitband-Infomobil auf seiner Deutsch-landtour „Breitband@Mittelstand“ Station auf dem Gelände der In-dustrie- und Handelskammer Erfurt. Die vom Bundesministerium fürVerkehr und digitale Infrastruktur sowie der IHK-Organisation initiierteKampagne informiert Unternehmer und Interessierte praxisnah überdie digitalen Anwendungen von morgen. In begleitenden Fachvorträ-gen wurden Fragen beantwortet und Tipps für eine zeitnahe Umset-zung gegeben.

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Aktuell

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JOBfinder 2017

Dorint-Hotel in Weimarpunktet bei Ausbildung

Am 13. Mai 2017 stellten sich auf dem Erfurter Messegelände wieder knapp 200 Unternehmen und Institutionen mit zahlreichen Arbeits-,Ausbildungs- und Studienplätzen, abwechslungsreichen Mini- und Ferienjobs, Weiterbildungsangeboten und Praktika vor.

Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee eröffnete mit den Veranstaltern von IHK, HWKund Arbeitsagentur die wichtigste und größte Jobbörse Thüringens und informierte sichbei einem Rundgang über die zahlreichen Angebote der Aussteller.

Über 8.000 Besucher aus ganz Thüringen nutzten die Gelegenheit zur konkreten Kontakt-anbahnung oder beruflichen Orientierung.

Stefan Seiler, Direktor des Dorint Hotels Am GoetheparkWeimar (Bildmitte), konnte sich im Mai über das Prädikat„Garantierte Ausbildungsqualität im Hotel- und Gastge-werbe“ von IHK Erfurt und DEHOGA Thüringen freuen. Ineinem anspruchsvollen Zertifizierungsprozess hat das Hotelzahlreiche Qualitätskriterien erfüllen und ein überdurch-schnittliches Niveau in der Dualen Ausbildung nachweisenkönnen. IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Gerald Grus-ser (r.) und DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Dirk Ellingerübergaben die Urkunde und gratulierten dem erfolgreichenUnternehmen.

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Wirtschaftsmagazin 6/2017Fotos: IH

K | iStock

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Schriftliche Prüfungen für 2.720 Auszubildende

Versicherungsbranche im Umbruch IHK-Vermittlerregister sorgt für TransparenzDie Versicherungsbranche steht gegenwär-tig vor gewaltigen Herausforderungen.Neue Vorgaben des Gesetzgebers und derVersicherungsgesellschaften bereiten zahl-reichen Vermittlern und Beratern großeProbleme, berichtet die Industrie- und Han-delskammer Erfurt. Dort wird das so ge-nannte Vermittlerregister geführt, das Verbraucher schützen und für mehr Trans-parenz sorgen soll.

Online-Vergleichsportale wie Check24, eineerhöhte Preissensibilität der Kunden und derEintritt von neuen, teils branchenfremdenAnbietern – wie beispielsweise Kfz-Herstel-lern – erhöhen den ohnehin schon vorhan-denen Wettbewerbsdruck zusätzlich. „DieseEntwicklung führt bei den Assekuranzen undderen Vertrieb zu einem erheblichen Ratio-nalisierungsdruck“, sagt der zuständige IHK-

Abteilungsleiter, Steffen Schulze. Hinzukomme das Niedrigzinsumfeld. So wären Ka-pitalerträge als wichtige Einnahmequellender Branche immer schwerer zu erwirtschaf-ten. Auch die Berater sehen die Entwicklung kri-tisch: „Für uns Kundenbetreuer stellen neuePflichten in der Beratung und Dokumenta-tion, die Umsetzung von Complianceregelnoder verschärfte Auflagen aus Brüssel oderBerlin die größten Herausforderungen dar“,berichtet Horst Braun, Versicherungsmakleraus Bischofroda. Darüber hinaus stünden Re-gelwerke wie die erweiterte europäische Ver-triebsrichtlinie IDD vor der Tür und würdendie Kostenquoten nach oben treiben. Dane-ben stelle die Politik wichtige Eckpfeiler derBranche, wie die derzeit vorherrschende Fi-nanzierungsform des Vertriebs durch Provi-sionen, in Frage.

Die Diskussion der nächsten Jahre wirdzudem von der Digitalisierung beherrscht.Nachdem die Branche das Thema lange stief-mütterlich behandelt hat, fand mittlerweileein Umdenken statt und wird seitens derzahlreichen Anbieter massiv in Digitalisie-rungsprojekte und Online-Portale investiert.

„Obwohl sich die Mehrheit der Bundesbürgerzum Thema Versicherungen heutzutage imInternet informiert, ist den meisten Kundenaber der persönliche Kontakt beim Vertrags-abschluss sehr wichtig. Dem Versicherungs-vertreter kommt deshalb auch künftig einezentrale Rolle zu“, so IHK-Experte SteffenSchulze. Bei den aktuellen Herausforderun-gen bleibe der Versicherungsmarkt eine be-ratungsintensive Branche, die sich derzeitmit den Bereichen IT-Technik oder Cyberkri-minalität neue Geschäftsfelder erschließe.

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Am 9. und 10. Mai begannen bundesweit die Berufsabschlussprüfun-gen in über 150 Berufen. In Erfurt absolvierten sowohl in der MesseGmbH als auch in der Thüringenhalle an beiden Tagen mehrere hun-dert Auszubildende aus kaufmännischen Berufen den schriftlichenTeil ihrer Abschlussprüfung.

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Aktuell

Emily-Röbling-Sonderpreis Frauen im Ehrenamt

Keine weiteren Umweltzonen durch Blaue Plakette

Im Rahmen einer festlichen Veranstaltung am Vorabend des 10. UnternehmerinnentagesMitteldeutschland wurde am 10. Mai 2017 eine Unternehmerin für ihr Lebenswerk geehrt.So erhielt Barbara Fröbe-Höntzsch, Senior-Geschäftsführerin der Agentur Liebscher ausJena (Bildmitte), den Emily-Röbling-Sonderpreis aus den Händen von IHK-PräsidentDieter Bauhaus und Katrin Katzung, Vorsitzende des Landesverbandes Deutscher Unter-nehmerinnen.

Vier Unternehmerinnen der IHK-Vollversammlung: (v.r.n.l.) Hannelore Kirchner, CorneliaBeau, Hannelore Neher und Petra Rose folgten im Mai der Einladung des Deutschen In-dustrie- und Handelskammertages (DIHK) nach Brüssel. Dort informierten sich die Frauenim Ehrenamt über die europäischen Institutionen und führten Gespräche mit Vertreternvon Eurochambre, dem Zusammenschluss sämtlicher europäischer Kammern. Dr. CorneliaHaase-Lerch, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Erfurt (l.), begleitete undkoordinierte die Reise.

Erfurt ist keine „hochbelastete Stadt“. Die In-dustrie- und Handelskammer Erfurt wider-spricht einer kürzlichen Aussage des BUNDThüringen mit Verweis auf die Luftmesswerteder Thüringer Landesanstalt für Umwelt undGeologie. Auch beim Stickstoffdioxid-Gehaltder Luft lagen 2016 alle Thüringer Städteunter dem Grenzwert. Angesichts dieserWerte seien die geforderten Einfahrverbotedurch einen Zwang zur Blauen Plakette über-flüssig.

„Das grüne Herz Deutschlands wird seinemNamen durchaus gerecht, denn die Luft inThüringen ist gut“, sagt IHK-Abteilungsleite-rin Cecilia Michel. Angesichts der aktuellenForderungen entstünde geradezu der Ein-druck, als leide die Landeshauptstadt unterähnlich problematischen Luftwerten wieetwa die chinesische Hauptstadt Peking. Nach der intensiv diskutierten Einführungder Umweltzone im Jahr 2012 in Erfurt wäre

eine Erweiterung dieser Hürden angesichtsder seit Jahren regelmäßig eingehaltenenEU-Messwertvorgaben völlig verfehlt. „EineBlaue Plakette würde vor allem erheblicheKostenbelastungen für kleine und mittelstän-dische Unternehmen bedeuten, selbst wenndie Einführung stufenweise erfolgt“, ist sichCecilia Michel sicher. Etwa ein Viertel desstädtischen motorisierten Verkehrs sei alsWirtschaftsverkehr einzustufen. Aus diesem

Grund rechnet die Erfurter Kammer damit,dass ein Großteil gewerblich genutzter Fahr-zeuge in ganz Thüringen durch modernereModelle ersetzt werden müsste, wenn dieBlaue Plakette gelte.Die IHK Erfurt unterstütze dagegen aktiv dieBemühungen der Thüringer Städte Erfurt,Weimar und Mühlhausen, die Luftqualitätdurch einen Mix an geeigneten Maßnahmenzu sichern. In der Digitalisierung der Ver-kehrslenkung, dem ÖPNV, Bike- und Carsha-ring oder Fahrradverkehrskonzepten, aberauch der Optimierung des Wirtschaftsver-kehrs etwa durch intelligente Citylogistik, E-Mobilität oder betriebliches Mobilitätsma-nagement lägen in Thüringen große, nochlängst nicht vollständig gehobene Potentiale.Sie nützten nicht nur der Immissionsminde-rung, sondern verbesserten auch die Mobilitätvon Unternehmen und deren Kunden undwürden damit zur Attraktivität der Städteinsgesamt beitragen.

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Fotos: IH

K | iStock | Hartmut Schwarz

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IHK fordert deutliche Bürokratieentlastung für das Gastgewerbe

Berufe mit ZukunftDen bereits 9. Band aus der Reihe „Berufe mit Zukunft“ stellte IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Gerald Grusser (r.) gemeinsam mitMichael Tallai, Geschäftsführer der Mediengruppe Thüringen (Bild-mitte), und Gabor Spörer, ehrenamtlicher Prüfer der TEAG EnergieAG, in der Erfurter Andreas-Gordon-Schule den Auszubildenden desdritten Lehrjahres im Beruf Elektroniker für Betriebstechnik vor. Inden kommenden Wochen setzen die 19 berufsbildenden Schulen desKammerbezirkes die Broschüre zur Prüfungsvorbereitung ein. Zusätz-lich nutzen die IHK-Bildungsexperten die Prüfungsinformationen inberufsorientierenden Gesprächen und auf Bildungsveranstaltungen.

Vor dem Hintergrund der gegenwärtig imFreistaat diskutierten Änderungen desGaststättengesetzes warnt die Industrie-und Handelskammer Erfurt davor, die Bran-che weiter zu belasten.

Für fast 60 Prozent der Gastronomen undBeherbergungsbetriebe stellt die Anzahl derGesetze, Vorschriften und Regelungen nebender Gewinnung von Fachkräften die größteHerausforderung im Tagesgeschäft dar. „Be-reits heute müssen die Gastwirte rund 90gesetzliche Vorschriften beachten“, erläutertProfessor Gerald Grusser, Hauptgeschäfts-führer der IHK Erfurt. Allen politischen Lippenbekenntnissen zumTrotz nehme die Summe der Informations-,Dokumentations-, Prüf- und Umsetzungs-pflichten auf Bundes-, Landes- oder Kom-munalebene kontinuierlich zu. Dabei falle es

gerade der kleinteiligen Thüringer Gastrono-mie schwer, die Pflichten und Anforderungeneinzuhalten. Beispielhaft für ausufernde Belastungen sinddie Prüfungen von elektrischen Geräten undBetriebsmitteln. Bewegliche Elektrogerätewie beispielsweise Lampen oder Radio-wecker müssen jährlich und eingebauteGeräte alle vier Jahre durch einen Elektro-Fachmann geprüft werden. Für einen mittle-ren Hotelbetrieb liegen die Kosten alleindafür bei etwa 2.500 Euro im Jahr. Die obli-gatorischen Brandmeldeanlagen werden ineinem separaten Prüfverfahren begutachtet.Neben den Installations- und Gutachtenkos-ten fallen damit jährlich weitere Wartungs-kosten von rund 3.000 Euro an. „Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz, dasder Bundestag Ende März verabschiedete,kann nur ein Anfang sein“, mahnt Grusser.

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„Spätestens nach der Bundestagswahl imSeptember müssen spürbare Erleichterungenfür die Unternehmen umgesetzt werden.“ Gemeinsam mit dem Deutschen Industrie-und Handelskammertag (DIHK) haben dieIHKs deutschlandweit die bürokratischen Be-lastungen und den damit verbundenen fi-nanziellen Aufwand analysiert. Aus der Auf-listung der Prüf-, Dokumentations- undInformationspflichten im Gastgewerbe sollendann im nächsten Schritt konkrete Vereinfa-chungsvorschläge erarbeitet werden.

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Titel

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Mit ihrem Engagement in einer Vielzahl von Handlungsfeldern leistenUnternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einen entschei-denden Beitrag für eine zukunftsfähige Gesellschaft. Die Verantwor-tung, der ein Unternehmen unterliegt, und die Bereiche, in denen essich engagiert, sind dabei abhängig von der Branche und den Märkten,in denen es operiert. Unternehmen brauchen Flexibilität und Hand-

lungsspielräume, um ihren Teil der Verantwortung für nachhaltigeEntwicklung wahrzunehmen und einen Beitrag zum schonenden Um-gang mit Ressourcen, zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichenEntwicklung zu leisten. Unternehmen müssen selbst entscheiden können, in welchen Berei-chen sie sich engagieren. Es ist also höchste Zeit, Umweltschäden

VerantwortungsvollWirtschaften

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und Ressourcenverbrauch bei der Produktionvon Gütern gründlich zu erfassen. Wie lassensich Ökonomie und Ökologie versöhnen? Esgibt viele gute Ansätze − wichtig ist jedochimmer die Gesamtbetrachtung, z.B. bei derEnergiewende. Dort werden die Fotovoltaikoder die Gebäudedämmung als Erfolge (v)er-klärt, weil sie den CO2-Ausstoß senken. Dochsowohl Solarmodule wie Dämmplatten sindextrem materialintensive Güter. Würde hineingerechnet, wie viel CO2 bei ihrer Herstellungund Entsorgung frei würden, verblasst dieEuphorie.Was nützen uns Recyclingquoten, wenn bis-her keine geeigneten Verfahren entwickeltwurden und die Entsorgung einheimischerAbfälle stark eingeschränkt sind aufgrunddes Abtragens europäischer Müllberge inThüringer Anlagen? Der gute Zustand derGewässer wird voraussichtlich nicht bis 2027erreicht, doch sollten Maßnahmen intensivauf ihre Wirksamkeit hinterfragt werden. DiePolitik stellt immer höhere Anforderungenan Unternehmen. Und trotzdem gibt es diesenTrend zu Selbstverantwortung und Eigen-initiative. Aktive Thüringer Unternehmen en-gagieren sich und vernetzen sich darüberhinaus im Nachhaltigkeitsabkommen Thürin-gen.

Um gesellschaftlichen, politischen, sozialen,ökonomischen und ökologischen Entwicklun-gen und Veränderungen Rechnung zu tragen,sollte jedes Unternehmen die wirtschaftli-chen, sozialen und ökologischen Folgen seinerTätigkeiten abschätzen und bewerten. So ge-lingt es ihnen die Leistungsfähigkeit im Wett-bewerb zu sichern, Planungssicherheit zuschaffen und gleichzeitig sicherzustellen,dass beispielsweise auf technologische Neue-rungen flexibel reagiert werden kann.Auf den folgenden Seiten informieren wir Sieüber aktuelle Änderungen im Umwelt- undEnergierecht. Gern beraten wir Sie zur Um-setzung in Ihrem Unternehmen.

Fotos: iStock

Thüringer Umwelttag in SuhlMerken Sie sich den 26. Oktober 2017 schon einmal vor. Auf dem diesjährigen Thüringer Umwelttag wollen wir zusammen mit Ihnendie Themen Abfall, Immissionen und Chemikalien diskutieren. Haben Sie Praxisbeispiele, die Sie gern präsentieren wollen? IhreVorschläge und Hinweise nimmt Antje Welz gern entgegen: Tel. 0361 3484-218, [email protected].

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Titel

Immer mehr Unternehmen sind auf der Suchenach innovativen Konzepten, mit denen siedie Energiekosten reduzieren und die Ener-gieeffizienz weiter erhöhen können, um dieeigene Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbs-fähigkeit zu erhalten und auszubauen, umsich für den Energiemarkt der Zukunft zu rüsten.Allgemein gilt dabei: Effizienzsteigerungensind entlang der gesamten Prozesskette not-wendig, die lange vor dem Endverbrauch be-ginnt und nicht beim Produkt, sondern erstbei der Verwertung endet. Der erste Schrittist eine umfassende Betrachtung der Ener-gieströme im Unternehmen, diese sollte vonder Verwaltung, über die Gebäude bis hinzum Produktionsprozess reichen sowie alleEnergielieferverträge mit einschließen. Anschließend gilt es, mögliche Einsparpo-tentiale aufzudecken. Maßnahmen müssendabei nicht immer große Investitionen nachsich ziehen. Die Beteiligung der Mitarbeiterbeim Thema Energieeffizienz sowie Auf-klärung und Motivation sind wichtige In-strumente und führen zur Einsparung vonEnergie.

Parallel bietet das Land Thüringen Unterneh-men mit dem Förderprogramm „Green In-vest“ eine Unterstützung für Investitionen inEnergieeffizienzmaßnahmen an. Zusätzlichzu den firmeninternen Möglichkeiten kannes ratsam sein die Kompetenz von Drittenmit einzubeziehen. Die Industrie- und Handelskammer Erfurtkann Ihnen in Form einer Orientierungsbera-tung bei Ihrem Weg zu mehr Energieeffizienzzur Seite stehen.

Mit dem Start der Energiewende im Jahr2010 begann der systematische Umbau derEnergieversorgung in Deutschland. Ziel ist die Substitution der fossilen Energie-träger wie Gas, Kohle und Öl durch regene-rative Energieträger wie Sonne und Wind.Damit einher geht eine weitere Veränderung,weg von wenigen zentralen Großkraftwerkenhin zu vielen dezentralen Kleinkraftwerken.Dies fordert nicht nur ein Umdenken im Be-reich der Energiewirtschaft, sondern auchmehr Eigenverantwortung für die Energie-versorgung. Die Energiewende bietet aber auch zahlreicheChancen für Unternehmen, wie neue Ge-schäftsmodelle und Produktgruppen, sowiedie Eigenversorgung mit Strom und Wärme.Auch für kleine und mittlere Unternehmenkann sich dieser Schritt lohnen, denn mitPhotovoltaik, Solarthermie, Biomasse-, Wind-, kleinen Wasserkraft- und Blockheiz-kraftwerken stehen mittlerweile zahlreichemarkterprobte Lösungen für den Aufbau einereigenen Energieversorgung zur Verfügung. Zusätzlich bieten neue Batteriesysteme ge-rade für Gewerbe- und Industriebetriebe dasPotential für einen hohen Eigenverbrauch,d.h. den selbst erzeugten Solarstrom zueinem hohen Prozentsatz im Betriebsalltagauch direkt zu verbrauchen. Somit werdenProduktionskosten reduziert und für denselbst erzeugten Strom ein stabiler Preis überdie gesamte Laufzeit der Solaranlage gesi-chert.Sowohl das Förderprogramm der ThüringerLandesregierung „Solar Invest“, als auch För-dermöglichkeiten auf Bundesebene könnendiesen Schritt erleichtern.

Energieeffizienz EnergieversorgungDie Thüringer Landesregierung arbeitet aneinem eigenen Landes-Klimagesetz für denFreistaat. Dieses soll 2018 in Kraft treten.Darin sollen verbindliche Klimaziele für denFreistaat festgeschrieben werden, obgleichbereits nationale und EU-Vorgaben existieren.In ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom11. Mai 2017 zweifeln die Thüringer Indus-trie- und Handelskammern die Notwendigkeiteines solchen Landesgesetzes erneut an. Positiv sind die Bestrebungen des Freistaats,Handlungsoptionen für ein verstärktes Enga-gement im Bereich Klimaschutz zu erarbeitenund damit die für die Wirtschaft wichtigen Rahmenbedingungen abzusteckensowie Perspektiven aufzuzeigen. Neben derEnergieeffizienz und damit der Reduzierungvon Treibhausgasen rückt verstärkt das ThemaKlimafolgenanpassung in den unternehmeri-schen Fokus. Dies betrifft nicht nur die Ge-fahrenabwehr gegenüber, zum Beispiel loka-len Wetterereignissen (Starkregen, Dürren,Überschwemmungen), sondern erfordert auchStrategien für eine resiliente Lieferkette undRohstoffversorgung.

Unternehmerworkshop am 14. Juni

Um die Thüringer Unternehmen an der Er-stellung dieser Strategie zu beteiligen veran-stalten die Thüringer Industrie und Handels-kammern mit dem Thüringer Ministerium fürUmwelt, Naturschutz und Energie am 14. Juni 2017 von 9:00 bis 13:00 Uhr einenUnternehmensworkshop zur Integrierten En-ergie- und Klimaschutzstrategie für Thürin-gen in der IHK Erfurt.

Klima

http://bit.ly/2qEdDI5 http://bit.ly/2pSajff http://bit.ly/2q3dKej

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Bis 2020 soll in Thüringen ein flächendecken-des Netz an Ladestationen für Elektrofahr-zeuge entstehen.

Mit der Thüringer Ladesäuleninfrastruktur-Strategie (LISS) sollen innerhalb von vier Jah-ren 370 neue Ladesäulen errichtet werden,um Thüringen lückenlos zu versorgen. Dieentsprechende Studie wurde im Auftrag desThüringer Umweltministeriums durch dieBauhausuniversität Weimar und das Fraun-hofer-Institut für Angewandte Systemtechnikin Ilmenau erarbeitet. Eine landesweite Ko-operation von 31 Thüringer Stadtwerken unddem regionalen Energieversorger TEAG solldie 300 Normal- und 70 Schnellladestationenerrichten, wobei letztere überwiegend anBundes- und Landesstraßen entstehen sollen.Darüber hinaus beabsichtigt der Stadtwerke-Verbund, ein einheitliches Bezahlsystem zuetablieren.

Förderung E-Autos

Mit dem Umweltbonus möchte die Bundes-regierung den Absatz neuer Elektrofahrzeugefördern. Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oderLeasing) eines neuen, erstmals zugelassenen,elektrisch betriebenen Fahrzeuges, im Ein-zelnen ein reines Batterieelektrofahrzeug,von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug(Plug-In Hybrid) oder Brennstoffzellenfahr-zeug. Das Fahrzeugmodell muss sich auf dervom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) veröffentlichten Liste derförderfähigen Elektrofahrzeuge befinden.

Ladesäulen für E-Autos

Energiesteuer und UmlagenDie Strompreise in Deutschland gehören zuden höchsten weltweit. Zudem gibt es in derBundesrepublik ein starkes Ost-West-Gefälleund gerade die Thüringer Wirtschaft ist auf-grund besonders hoher Stromkosten in ihrerWettbewerbsposition benachteiligt. Beruhtdie ungleiche Belastung in Deutschland aufden Netzentgelten, die je nach Netzbetreiberund Region unterschiedlich hoch ausfallen,sind es im internationalen Vergleich diestaatlichen Belastungen des Strompreises,die sich negativ auf die Wirtschaftlichkeitregionaler Unternehmen auswirken.

Info: Karsten Kurth, Tel. 0361 3484-310,[email protected]://bit.ly/2ryzuQm

http://bit.ly/2qzir1g

19%

26%

23%

6%

7%

16%

3%

Stromerzeugung

Netzentgelte

EEG Umlage

Konzessionsabgabe

Stromsteuer

Mehrwertsteuer

Sonstige Umlagen

Die Steuern, Abgaben und Umlagen habensich seit 2000 fast verdreifacht. Insgesamtmachen die staatlichen Belastungen heutemehr als die Hälfte des Strompreises aus.Auf Netzentgelte entfallen fast 26 Prozentund die verbleibenden 19 Prozent bekommtder Stromanbieter für die Stromerzeugung.Der Preis für fossile Energieträgen (Erdgas,Mineralöl) und nachwachsenden Energieer-zeugnissen (Biodiesel, Bioethanol) ist weit

weniger von staatlichen Eingriffen geprägt.Zum Beispiel betragen staatliche Bestandteiledes Gaspreises etwa 27 Prozent. Dies ist ver-gleichbar mit den europäischen Nachbarlän-dern.

Unternehmen haben die Möglichkeit Umla-gen und Steuern zu reduzieren. So könnenEnergieerzeugnisse, die einer bestimmtenVerwendung zugeführt werden, steuerfreibzw. steuerermäßigt verwendet werden.Zusätzlich bietet der Spitzensteuerausgleicheine nachträgliche Steuerentlastung.

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Titel

Komplett neu formuliert und in wichtigenPunkten geändert wurden zwei Verordnungenim Abfallrecht: die Entsorgungsfachbetrie-beverordnung (EfbV) und die Verordnung überBetriebsbeauftragte für Abfall. Sie sind ein-

Neues für Entsorgungsfachbetriebe und Abfallbeauftragtegebettet in eine „Zweite Verordnung zur Ver-einfachung der abfallrechtlichen Überwa-chung“, die Anfang Dezember 2016 im Bun-desgesetzblatt verkündet wurde und am 1. Juni 2017 in Kraft trat.

Die EfbV regelt wie bisher die Anforderungenan Unternehmen, die sich als Entsorgungs-fachbetrieb zertifizieren lassen wollen sowiegenauer als bisher die Anforderungen an dieZertifizierung und die zertifizierenden Sach-verständigen.

Mit der neuen Verordnung über Betriebsbe-auftragte für Abfall wird die alte Verordnung

von 1977 abgelöst. Für einige Anlagenbe-treiber entfällt die bisherige Bestellpflichtsogar, da nur noch Betreiber von BImSchG-Anlagen angesprochen werden, bei denenpro Jahr mehr als 100 Tonnen gefährlicheoder 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälleanfallen. Neben Anlagenbetreibern werdendiverse Unternehmen, die bestimmte Altpro-dukte zurücknehmen, zur Beauftragtenbe-stellung verpflichtet. Erstmals geregelt wer-den in der neuen Verordnung Anforderungenan die Fachkunde von Abfallbeauftragten.

Weitere Infos:http://bit.ly/2pZ4uI4

Anlagen mit wassergefährdenden StoffenMit der Veröffentlichung der AwSV wird diebereits im Jahr 2014 beschlossene, jedochnicht ausgefertigte Verordnung nun 2017 inKraft treten. Sie vereinheitlicht bundesweitdie stoff- und anlagenbezogenen Anforde-rungen an den Umgang mit wassergefähr-denden Stoffen. Dadurch wird sie die ver-

schiedenen Landesverordnungen und auchdie Verwaltungsvorschrift des Bundes zurEinstufung wassergefährdender Stoffe ablö-sen.Als „Anlage“ im Sinne der bisherigen VAwSund der neuen AwSV gelten z.B. Aggregateund Maschinen, in denen Schmierstoffe ver-

wendet werden, Läger für diverse feste, flüs-sige und gasförmige Stoffe, Fässer, Tankstel-len, Abfüllbereiche, Umschlagflächen, Rohr-leitungen, Kessel, Behälter und vieles mehr;jeweils, sofern sie wassergefährdende Stoffeenthalten oder mit solchen umgegangenwird.

Gewerbeabfallverordnung tritt in KraftAm 1. August 2017 tritt die neue Gewerbe-abfallverordnung in Kraft. Erweiterte Ge-trennthaltungs- und Dokumentationspflich-ten sind unter anderem für Gewerbe,Industrie und öffentliche Einrichtungen vor-gesehen. Wer muss die Abfallfraktionen tren-

nen und gibt es Kleinmengen- und Ausnah-meregelungen?Des Weiteren müssen Abfallgemische vorbe-handelt werden, ebenso sollen Recycling-und Sortierquoten für Vorbehandlungsanla-gen eingeführt werden. Für die Technik in

Sortieranlagen wird es zudem Vorgaben fürFremdüberwachung und technische Mindest-anforderungen geben.

Ein neues IHK-Merkblatt informiert über dieNeuerungen: http://bit.ly/2pObEUh

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Seit März 2017 ist es nun auch in Deutsch-land Gesetz: Bestimmte Unternehmen müs-sen über Nachhaltigkeitsaspekte Bericht er-statten.

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz beruhtauf einer EU-Richtlinie von 2014. Ziel ist es,bestimmte Unternehmen zu mehr Transpa-renz über ökologische, ökonomische und so-ziale Themen zu verpflichten. Durch die Of-fenlegung von Nachhaltigkeitsauswirkungenund den im Unternehmen ergriffenen Maß-nahmen zu mehr Nachhaltigkeit und Corpo-rate Social Responsibility (CSR) soll erreichtwerden, dass Unternehmen sich stärker indiesem Feld engagieren.

Diese 5 Punkte bringen die neue Berichts-pflicht für Nachhaltigkeit und CSR auf denPunkt:

Die Pflicht zur Berichterstattung überNachhaltigkeitsaspekte ist da! Sie greiftab dem Geschäftsjahr 2017.

Gefordert werden jährlich Informationenzu nichtfinanziellen Aspekten wie sozialenund ökologischen Auswirkungen, Heraus-forderungen und Maßnahmen.

Betroffen sind kapitalmarktorientierte Un-ternehmen ab einer bestimmten Größe(ab 500 Mitarbeitern und 40 Mio. EuroJahresumsatz bzw. 20 Mio. Euro Bilanz-summe). Bei kapitalmarktorientierten Un-ternehmen handelt es sich konkret umAktiengesellschaften, Banken, Versiche-rungen und Fondsgesellschaften.

Auch wenn Betriebe nicht direkt von derPflicht zur Berichterstattung betroffensind, müssen Unternehmen mit vermehr-ten Anfragen großer Geschäftskundennach Nachhaltigkeitsinformationen rech-nen.

Es wird kein expliziter Nachhaltigkeitsbe-richt gefordert. Betroffene Unternehmen

Thüringer Unternehmen von Pflicht zur Berichterstattung überNachhaltigkeit betroffen

können den eigenen, zum Unternehmenpassenden Weg der Berichterstattungwählen. Empfohlen wird allerdings eineBerichterstattung nach dem DeutschenNachhaltigkeitskodex (DNK) oder demStandard der Global Reporting Initiative(GRI).

Fazit: Thüringer Unternehmen, auch KMU,sind von der neuen Nachhaltigkeits-/ CSR-Berichtspflicht direkt oder indirekt betroffen.Die IHK Erfurt bietet Ihnen Unterstützung inForm von Workshops und Arbeitshilfen.

Info: Antje Welz, Tel. 0361 3484-218, [email protected]

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Titel

Aus Alt mach NeuDie VEKA Umwelttechnik GmbHIn Behringen (Hörselberg-Hainich), eingebet-tet in Wald und Wiese, steht Europas mo-dernstes Recyclingwerk: Die VEKA Umwelt-technik GmbH (VEKA UT) recyceltPVC-Altfenster und Abfälle aus der Fenster-produktion und führt sie als hochwertige,sortenreine Granulate wieder dem Wertstoff-kreislauf zu.Bei der Gründung 1993 zählte die VEKA-Tochtergesellschaft 14 Mitarbeiter. Heute istdiese Zahl im Werk Behringen auf über 120angestiegen, weitere 80 Mitarbeiter beschäf-

tigt die VEKA Recyclinggruppe in ganz Eu-ropa. Insgesamt wird ein jährliches Recyc-lingvolumen von über 80.000 Tonnen PVCerreicht. Die aufbereiteten Granulate, die aus demRecycling hervorgehen, stehen den hervor-ragenden Eigenschaften von neu produzier-tem PVC in nichts nach. Aus diesem Grundkommen sie in sämtlichen Industriezweigen,die PVC verarbeiten, zum Einsatz. Der Ver-wertungskreislauf ist geschlossen.Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit

durch über die von der Branche praktizierteKreislaufwirtschaft sind entscheidende Bau-steine, um auch bei maßgeblichen politischenInstitutionen und europäischen Recycling-programmen anerkannt zu werden. Mit einem Energiemanagementsystemgemäß DIN EN ISO 50.001 ist die VEKA UTseit Dezember 2016 Teilnehmer am Nach-haltigkeitsabkommen Thüringen (NAT).

Mit Hochwasservorsorge frühzeitig beginnenJedes Unternehmen kann von Hochwasserbetroffen sein. Dabei können die Ursachenvielfältig sein - starke Regenfälle am Unter-nehmensstandort oder flussaufwärts, über-bordende Flüsse oder kleine Seitengewässer,Rückstau in Kanälen, aufsteigendes Grund-wasser, Hangwasser und vieles mehr.Landesweit wurden zwar Hochwassergefah-renkarten erarbeitet und veröffentlicht, diejedoch nur Hochwasser aus größeren Ober-flächengewässern berücksichtigen.

Jedes Unternehmen sollte zum einen unterhttp://bit.ly/2pWYiRY Einblick in die Karteseines Betriebsgeländes nehmen und zumanderen seine sonstigen Hochwasserrisikenabschätzen (zum Beispiel infolge von hohenGrundwasserständen, topographischer Lage,Erfahrungen aus Starkregen).

Von Zeit zu Zeit sollte hinterfragt werden, obder gegebenenfalls vorhandene Schutz gegenÜberschwemmungen ausreicht.

Unter Umständen verbietet das Wasserrechtsogar, auf dem Betriebsgelände weiterzu-bauen oder Gebäude zu erweitern. Denn inallen Gebieten, die von einem statistisch ein-mal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserüberschwemmt werden können, geltengrundsätzlich Bau- und Erweiterungsverbotenach § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz.Ausnahmen davon werden an hohe Anforde-rungen geknüpft.

Deshalb sollten sich Unternehmen frühzeitiginformieren und organisatorische und gege-benenfalls technische Vorsorgemaßnahmentreffen.

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Unternehmen und biologische VielfaltDer Erhalt und die schonende Nutzung der biologischenVielfalt bilden die Grundvoraussetzung für viele industrielleProduktionsprozesse, Dienstleistungen und Lebensqualität.Einige grundlegende Informationen und Vorteile für unter-nehmerisches Engagement und Handlungsmöglichkeiten fürUnternehmen haben wir in einer IHK-Information zusam-mengefasst.Im Rahmen von „Unternehmen Biologische Vielfalt 2020“engagieren sich unter anderem auch die Industrie- undHandelskammern für eine Trendwende beim Verlust der bio-logischen Vielfalt. Diese Dialog- und Aktionsplattform bietetAkteuren aus Wirtschaft und Naturschutz ein gemeinsamesForum, um ihre Perspektiven einzubringen und zusammen-zuführen sowie beispielhafte Aktivitäten anzuregen undsichtbar zu machen.

http://bit.ly/2quLJzR

Ziel der Initiative ist es, auf ausländischen Märkten die Vor-aussetzungen und Rahmenbedingungen dafür zu schaffen,dass Umwelt- und Klimaschutztechnologien dauerhaft an-gewendet werden können. Gleichzeitig soll die umweltpolitische Relevanz nachhaltigerTechnologien den Export deutscher Umwelterfahrungen undUmwelttechnologien erleichtern, insbesondere in den Berei-chen:

Wasser- und Abwassermanagement Kreislaufwirtschaft sowie Abfall- und Rohstoffwirtschaft Ressourceneffizienz Abwasser- und Bodenbehandlung Nachhaltiges bzw. energiesparendes Bauen und Stadt-

entwicklung nachhaltiger Konsum umweltfreundliche Mobilität Luftreinhaltung

2016 wurden circa 40 Projekte unterschiedlicher Größen-ordnungen in verschiedenen Umwelttechnologie-Bereichenmit insgesamt fünf Mio. Euro gefördert.

Weitere Informationen: http://bit.ly/2qfZ23I

Export von Umwelttechnologien

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Praxis

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ENTERPRISE EUROPE NETWORK

Neue EU-Regeln über Medizinprodukte verabschiedet

Mit der Konsultation sollen die Ansichtenvon EU-Bürgern, Wirtschaftsbeteiligten undanderen Interessenträgern zu möglichen Op-tionen für die Überarbeitung der Richtlinie2008/118/EG des Rates eingeholt werden.Diese Richtlinie enthält die allgemeinen Vor-schriften für Besitz und Beförderung ver-brauchsteuerpflichtiger Waren (z.B. Alkoholund alkoholische Getränke, Tabakwaren, Energieerzeugnisse). Nach Meinung der EU-Kommission ist eine Überarbeitung sinnvoll,

um den damit verbundenen Verwaltungsauf-wand für Mitgliedstaaten und Wirtschafts-beteiligte zu verringern und Verzerrungen imBinnenmarkt abzubauen.

In der Konsultation werden Wirtschaftsteil-nehmer beispielsweise danach gefragt, wiesinnvoll sie eine Umstellung des derzeitigpapierbasierten business-to-business-Verzol-lungsverfahren auf ein IT-gestütztes Verfah-ren finden und wie groß ihr Aufwand für

eine Umstellung wäre. Weitere in der Kon-sultation angesprochene Themen sind Wech-selwirkungen zwischen Zoll und Verbrauch-steuer, Verbringungen mit geringem Risikound andere Vorschläge zur Verbesserung desVerbrauchsteuersystems.

An der Konsultation kann online bis zum 4. Juli 2017 teilgenommen werden.

http://bit.ly/2qwJI3S

Die EU will neue Regelungen für Medizin-produkte und In-vitro-Diagnostika einführen.Die neuen Vorschriften sehen schärfere Kon-trollen für besonders risikoträchtige Produktewie Implantate vor. Vor Inverkehrbringeneines Produkts muss ein Sachverständigen-pool der EU konsultiert werden. Sowohl kli-

nische Prüfungen, als auch die Stellen, diebefugt sind, Medizinprodukte zu genehmigen,werden einer strengeren Aufsicht unterwor-fen. Auch bestimmte, nur ästhetischenZwecken dienende Produkte, zum Beispielfarbige Kontaktlinsen ohne Sehkorrektur, fal-len nun unter die neuen Vorschriften.

Derzeit gibt es über 500.000 verschiedeneArten von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika. Für jedes einzelne Produkt musseine einmalige Produktnummer vergebenwerden, damit es in EUDAMED, der neueneuropäischen Datenbank für Medizinpro-dukte, identifiziert werden kann.

Wegfall der Roaming-GebührenTelefonieren und surfen ohne Aufschläge ab Juni

Das Europäische Parlament hat mit großerMehrheit den mit den Mitgliedstaaten aus-gehandelten Obergrenzen für Großhandels-tarife zugestimmt. Somit steht der für Junivereinbarten weitgehenden Abschaffung derRoaming-Gebühren nichts mehr im Wege.„Exorbitante Roaming-Preise waren eine Anomalie auf einem Kontinent, wo sich Men-schen frei über Ländergrenzen hinweg be-wegen“, begrüßt Andrus Ansip, für den Digi-talen Binnenmarkt zuständiger Vizepräsidentder EU-Kommission, die Entscheidung. Mitdem Ende der Roaming-Kosten für Reisendewerde es einen sehr viel dynamischeren digi-

talen Binnenmarkt geben, was sich sofortauf das Leben der Europäer auswirken werde,so Ansip weiter. Ab Mitte Juni sollen dieGroßhandelspreise für Datenroaming, dasheißt die Gebühren, die sich die Mobilfunk-anbieter gegenseitig berechnen, auf 7,70 Europro Gigabyte gedeckelt und sukzessive bisJanuar 2022 auf 2,50 Euro gesenkt werden.Reisende im EU-Ausland zahlen somit abMitte Juni auf das mobile Telefonieren, Ver-senden von SMS oder Surfen mit dem Smart-phone keine Aufschläge mehr auf ihren hei-mischen Tarif. Dabei spielt es keine Rolle,wie lange die Reise dauert.

Harmonisierung und VereinfachungÖffentliche Konsultation über das allgemeine Verbrauchsteuersystem

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Praxis

Das Frankreichgeschäft nach den WahlenFrankreich ist nicht zuletzt wegen seinergeographischen Nähe und starken Kon-sumnachfrage drittwichtigster Absatz-markt für Thüringer Unternehmen. 2016gingen 6,7 Prozent aller Ausfuhren Thürin-gens nach Frankreich. Die IHK Erfurt sprachanlässlich der Präsidentschaftswahl inFrankreich mit AHK-Geschäftsführer JörnBousselmi über die Geschäftsaussichten fürUnternehmen aus dem Freistaat.

Emmanuel Macron, Vertreter der sozialde-mokratischen Bewegung „En marche!“,wurde für die nächsten fünf Jahre zumStaatspräsidenten Frankreichs gewählt. Aufwelche Rahmenbedingungen sollten sichdeutsche Unternehmen bei ihrem Frank-reichgeschäft einstellen?

Bousselmi: Der neue französische Präsidenthat angekündigt, die wirtschaftspolitischenRahmenbedingungen für die Unternehmenzu verbessern. Dazu gehören zum Beispieldie Senkung der Lohnnebenkosten, die Sen-kung der Körperschaftssteuer von 33 auf 25Prozent sowie die Möglichkeit über Betriebs-vereinbarungen den unmittelbaren sozialenDialog in den Unternehmen bedarfsgerechtzu stärken. Ob die Senkung der Körper-schaftssteuer auch tatsächlich zur Steuer-

entlastung führt, hängt von der künftigenBemessungsgrundlage ab. Dazu hat sichMacron bisher nicht geäußert. Offen bleibt auch die Frage, ob mit einer Er-höhung lokaler Steuern oder Abgaben zurechnen ist. Vergessen wir nicht, dass Em-manuel Macron bereits in der Vergangenheitbei allen angekündigten Reformmaßnahmenmaßgeblich mitgewirkt hat. Bereits 2008 warer Berichterstatter der sogenannten Attali-Kommission, die im Auftrag des damaligenPräsidenten Nicolas Sarkozy über 300 Re-formvorschläge erarbeitet hatte. Auch alsWirtschaftsminister hat er in der Zeit von2014 bis 2016 für Liberalisierungen im fran-zösischen Wirtschafts- und Arbeitsrecht ge-sorgt. Allerdings werden die Parlamentswahlen imJuni 2017 für die Regierungs- und Reform-fähigkeit Frankreichs mitentscheidend sein,und es bleibt abzuwarten, ob und wie es ihmtatsächlich gelingen wird, wirtschaftsliberaleReformen, soziale Themen und auch die Ge-werkschaften zusammenzubringen oder we-nigstens zu kanalisieren. Für deutsche Un-ternehmen wird es wichtig sein, dass sie sichfrühzeitig auf tatsächliche Veränderungeneinstellen können und dass die künftigenRahmenbedingen klar, vorhersehbar sowieverlässlich und berechenbar sind.

Welche Branchen profitieren von einerNeuausrichtung der französischen Wirt-schaftspolitik?

Bousselmi: Die sich durch die Digitalisierungschnell verändernden Märkte bieten neueGeschäftsmöglichkeiten und branchenüber-greifend interessantes Potential für deutscheUnternehmen. Davon können auch deutscheStartup-Firmen aus dem Bereich der Infor-mations- und Kommunikationstechnologienprofitieren. Der neue Präsident hat zudem konkret Inves-titionen in Höhe von 15 Milliarden Euro fürden Bereich erneuerbare Energien sowie fürdie Berufsaus- und Weiterbildung angekün-digt. Eine sich allgemein erholende französi-sche Wirtschaft, ein wichtiger aber sich auchverändernder Automobilmarkt sowie ein stei-gender Investitionsbedarf in Maschinen, Au-tomatisierungstechnik und Robotik in der In-dustrie werden den französischen Markt auchweiterhin für deutsche Unternehmen attrak-tiv halten.

Frankreich hat bereits im Juli 2016 dieMeldevorschriften für deutsche Unterneh-men in den Bereichen Bau, Montage undTransport verschärft. Mit welchen Auswir-kungen müssen Unternehmen beim Erbrin-

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Wirtschaftsmagazin 6/2017

Im Rahmen ihrer Aktivitäten für das Enter-prise Europe Network (EEN) Thüringen ver-anstaltet die IHK Erfurt am 7. November2017 ein Seminar zum Thema Vertrieb inFrankreich.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht derfranzösische Markt mit seinen Möglichkeiten,Chancen und Risiken. In Zusammenarbeit mitder Deutsch-Französischen Außenhandels-kammer werden den Teilnehmern Wege undKonzepte für den Auf- und Ausbau von er-folgreichen Vertriebsmodellen für den fran-zösischen Markt aufgezeigt.

Ça marche! Erfolgreiche Vertriebskon-zepte für Frankreich

Info: Wilbert Somers, Tel. 0361 3484-400,[email protected]

gen von Dienstleistungen in Frankreichrechnen? Wie dürften künftige Vorschriftenfür Mitarbeiterentsendungen nach Frank-reich aussehen?

Bousselmi: Die Entsendung von ausländi-schen Mitarbeitern insbesondere in den ge-nannten Bereichen ist ein sensibles Thema inFrankreich. Bereits als Wirtschaftsministerhat Emmanuel Macron 2015 in dem nachihm benannten Gesetz die Meldepflichtenverstärkt. Er bekennt sich zur Freizügigkeitdes Dienstleistungsverkehrs, sofern sozialeMindeststandards eingehalten werden. Es istnicht auszuschließen, dass es zu stärkerenKontrollen und zeitlichen Begrenzungenkommen wird. Ziel ist es, dadurch vor allemillegalen Entsendungen sowie Lohn- und Sozialdumping entgegen zu wirken.

Die Deutsch-Französische Industrie- undHandelskammer bietet umfassende Informa-tionen und konkrete Dienstleistungen rundum das Thema zeitliche Entsendungen. Wirübernehmen die Durchführung der Anmel-deformalitäten und können zudem auch alserforderlicher Vertreter in Frankreich benanntwerden. Dazu stehen wir in allen Regionenin direktem Kontakt mit den zuständigenfranzösischen Behörden.

Französische Unternehmen beklagen hoheAbgaben und schwerfällige Rahmenbedin-gungen. Eine Senkung der Unternehmens-besteuerung, geringere Sozialabgaben fürMitarbeiter oder auch eine Abkehr von der35-Stunden-Woche könnten den StandortFrankreich für deutsche Unternehmer auf-werten. Wird die neue Regierung die Spiel-regeln für Investoren attraktiver gestalten?

Bousselmi: Ziel des neuen Präsidenten ist es,die Wirtschaft in Frankreich zu stärken sowiedie internationale Konkurrenzfähigkeit zu er-höhen. Die Arbeitskosten sollen zum Beispielfür die Unternehmen gesenkt und die Kör-perschaftssteuer reduziert werden. Die Kauf-kraft der Arbeitnehmer soll durch eine Be-freiung der Überstunden von den Sozial-abgaben und dem vollständigen Wegfall beiBeziehern des Mindestlohns gestärkt werden.Das für den Standort abträgliche Symbol der35-Stunden-Woche wird zwar noch nichtangetastet, jedoch wird schon heute mehr inFrankreich gearbeitet. Die angekündigte Möglichkeit, künftig durchBetriebsvereinbarungen mehr Flexibilität ver-einbaren zu können, ist ein wichtiges Signal.Wichtig ist es, Vertrauen und Berechenbarkeitzu stärken und insbesondere verlässlicheRahmenbedingen zu bieten.

Frankreich ist wie Deutschland Mitgliedder Europäischen Union. Wie stark wirdsich Frankreich unter einer RegierungMacron künftig in der EU einbringen z.B.beim Vollenden des Binnenmarktes und demdafür notwendigen Bürokratieabbau?

Bousselmi: Der neue Präsident bekennt sichzu Europa und sieht gerade in der deutsch-französischen Zusammenarbeit ein wesentli-ches Fundament für ein starkes Europa. Erwill für eine breite gesellschaftliche Akzep-tanz eintreten und deshalb die Bürger beider Bestimmung der künftigen Ausrichtungder EU verstärkt an der Diskussion beteiligen.Themen wie innere und äußere Sicherheitsollen stärker europäisch gelöst werden. Er möchte ein gemeinsames Investitionsbud-get sowie einen europäischen Wirtschafts-und Finanzminister für die Eurozone undstrebt eine Harmonisierung der steuerlichenund sozialen Rahmenbedingungen an. Die

Förderung der Mobilität im Studien- aberauch im Ausbildungsbereich sind erklärteZiele. Er möchte, dass sich ein gemeinsamesEuropa nach Innen harmonisiert und stärktund nach Außen den notwendigen Schutzbietet.

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Praxis

WEITERBILDUNGSANGEBOTE

„Erfolgreich im Verkauf – ein praxiso-rientiertes Verkaufstraining“

23. bis 24. August 2017 | 290 Euro

Sie werden Ihren „Werkzeugkasten“ fürden Verkauf erweitern. Diese beiden Tageermöglichen Ihnen neue Perspektiven, umden Erfolg vom Zufall zu befreien. DasSeminar schafft Sicherheit und ermög-licht ein individuelles Eingehen auf un-terschiedliche Komfortzonen des Kunden– denn Menschen sind berechenbar!

„Gekonnte Verhandlungsführung imEinkauf – Beachtung rechtlicher Ver-tragsgrundlagen“

24. bis 25. August 2017 | 290 Euro

Kaufmännisch ausgebildetes Personal imEinkauf, in der Disposition und der Be-schaffung sind ein wichtiger Bestandteildes Unternehmenserfolges. Im Seminarerhalten Sie einen Überblick über Me-thoden und Instrumente der erfolgreichenVertragsverhandlung.

Für Einkäufer und Verkäufer

Info: Anja Kästner, Tel. 0361 3484-150Bekannte Angebote anderer Anbieter teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit.

Aufstieg in drei EbenenAb sofort wird aus dem Begriff „Aufstiegs-fortbildung“ die „Höhere Berufsbildung“.Diese eröffnet insbesondere dual Ausgebil-deten attraktive Entwicklungswege. Mehr als70 Abschlüsse der Höheren Berufsbildung er-möglichen die Übernahme von verantwor-tungsvollen Aufgaben in vier Tätigkeitsfel-dern: kaufmännisch, industriell-technisch, ITund Medien sowie berufspädagogisch. DreiQualifikationsebenen gewährleisten vielfäl-tige Perspektiven für angehende Fach- undFührungskräfte. Im Deutschen Qualifikati-onsrahmen DQR sind die Abschlüsse den an-spruchsvollen Niveaus 5 bis 7 zugeordnet.Auf der ersten Ebene können sich Personenmit Ausbildung und Berufspraxis z.B. zumFachberater oder Servicetechniker weiterbil-den. Die zweite Ebene bietet Abschlüsse zuFachwirten, Fachkaufleuten, Industrie- undFachmeistern, IT-Operativen Professionalssowie Aus- und Weiterbildungspädagogen.Geprüfter Betriebswirt bzw. Geprüfter Tech-nischer Betriebswirt, IT-Engineer und Berufs-

pädagoge sind die Abschlüsse der drittenEbene. Diese qualifizieren für die Übernahmeselbstständiger und strategischer Manage-mentaufgaben.

Eingeladen sind alle ehemaligen Teilnehmerund Dozenten der Höheren Berufsbildung derIHK Erfurt.

Termin: Freitag, den 15. September 2017 Zeit: 17:30 UhrOrt: IHK, Arnstädter Str. 34, 99096 Erfurt

Diese Veranstaltung bietet ehemaligen Mit-streitern und Dozenten die Gelegenheit, sichwiederzutreffen und sich über Neuigkeitenauszutauschen und Netzwerke zu bilden. Das Highlight des Abends wird der Vortragvon Leo Martin, Ex-Geheimagent, Kriminalistund Bestsellerautor, sein.

5. IHK-Absolvententreffen

Im Jahr 2016 lauschten zahlreiche Absolventen und Dozenten begeistert den Vorträgen und Diskussionen.

AUS- UND WEITERBILDUNG

HÖHERE BERUFSBILDUNG

FACHBERATER

Branchenspezialisten

AUSBILDUNG

Rund 330 Berufe

BETRIEBSWIRTE

Führungskompetenzen (Masterniveau)

FACHWIRTE UND INDUSTRIEMEISTER

Über 70 Möglichkeiten in allen Branchen (Bachelorniveau)

BERU

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Karrieremöglichkeiten in Industrie, Handel und Dienstleistung

Gerade im Verkauf sind Fachkenntnisseund verkäuferisches Geschick Grund-vorraussetzungen für den Erfolg. Folgende Seminare vermitteln praxis-nahes Wissen, Methoden und Techni-ken.

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Wirtschaftsmagazin 6/2017Fotos: IH

K | iStock

Ausbildungsbotschafter fördern schulische BerufsorientierungBeim Übergang von Schule zu Beruf stehenviele Jugendliche vor der großen Herausfor-derung, einen Überblick über die verschiede-nen Berufe zu erhalten. Vielfach treten dabeiauch Kontaktängste und Unsicherheiten beider Ansprache von Unternehmen auf.

Deshalb unterstützt die Industrie- und Han-delskammer Erfurt seit 2009 mit der Initiative„Ausbildungsbotschafter“ die schulische Be-rufsorientierung. Junge Auszubildende be-richten an Schulen von ihren persönlichenErfahrungen, über ihren individuellen Wegzum Traumberuf, ihrem Ausbildungsalltagund die jeweiligen Karrieremöglichkeiten.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten da-durch einen authentischen Einblick in dieBerufswelt. Sie lernen die Bandbreite an vor-handenen Ausbildungsberufen kennen undbekommen einen Eindruck über die Vorteile

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und die Attraktivität einer dualen Ausbildung.Vor dem „Einsatz“ in den Schulen werden diejungen Ausbildungsbotschafter intensivdurch Experten der Kammer Erfurt zu Themenduale Ausbildung, Karrieremöglichkeiten,Rhetorik und Präsentationstechniken ge-

schult. Die praxisnahen Berichte stoßen seitvielen Jahren auf großes Interesse und dasAngebot wir gern genutzt.

Info: Tobias Krombholz, Tel. 0361 3484-129,[email protected]

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Regional

Die Industrie- und Handelskammer Erfurtmöchte jährlich beispielhafte unternehme-rische Leistungen mit einem besonderenWirtschaftspreis würdigen. Zunächst stehenregionale Existenzgründer im Blickpunkt.Jeden Monat stellen wir Ihnen einen Grün-der und seine persönliche Geschichte vor.

Dann sind Sie gefragt: Wählen Sie aus denzwölf vorgestellten Jungunternehmern den„Gründer des Jahres“!

Schon vor der Tur des Gebäudes wird auf denersten Blick sichtbar, womit sich das Unter-nehmen beschäftigt. Wie vor jedem Autohausin Thuringen stehen auch vor dem Firmensitzvon Intrasol in der Rothenburgstrasse inNordhausen naturlich Autos. Doch was auf-fällt – hier hängen die Fahrzeuge allesamtauch an der Steckdose.„Alle reden uber Elektromobilität, wir wolltenes nicht beim Reden belassen“, begrußt Se-bastian Kupfer Besucher der Firma an derTur. Der 29-Jährige hat gemeinsam mit zweiPartnern das Unternehmen aus der Taufe ge-hoben. „Wir sind eine noch sehr junge Firma“,sagt Eric Benkenstein schmunzelnd. Er gehört zu den drei Gesellschaftern der In-trasol. Wie Sebastian Kupfer und OliverWönnmann – Geschäftsfuhrer des Kurbel-wellenherstellers Feuer Powertrain in Nord-hausen — hat Eric Benkenstein die Intrasolim September vergangenen Jahres gegrundet.Wie bei so vielen Existenzgrundungen inThuringen spielt eine Hochschule eine nichtunmaßgebliche Rolle.

„Wir haben uns beim Studium hier in Nord-hausen kennengelernt“, berichten SebastianKupfer und Eric Benkenstein. Beide sind in-zwischen Geschäftsfuhrer der Firma „Intrasol– Intelligent Traffic Solutions GmbH“. Manwolle die Alltagstauglichkeit der Elektroautosunter Beweis stellen, in der Stadt, aber auchin ländlichen Regionen, erläutern die Fir-mengrunder ihre Überlegungen. Dafur habendie Unternehmer eine eigene Marke ent-wickelt. „mobeee“ heißt sie und die drei E

Teil 8 | Intrasol - drei Unternehmer und eine Vision

Wirtschaftspreis 2016/2017

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Wirtschaftsmagazin 6/2017

Fotos: S. Fromm (TA) | iStock

„Alle reden über Elektromo-bilität, wir wollten es nichtbeim Reden belassen.“

Sebastian Kupfer

Sebastian Kupfer, Eric Benkenstein (r.) und Oliver Wönnmann (l.) sind seit September 2016 ein gutes Team.

stehen fur einfach, ehrlich, elektrisch – wieSebastian Kupfer erläutert. Quasi als Vorläu-fer wurde im Jahr 2013 die Energiegenos-senschaft Helbetal gegrundet, deren VorstandSebastian Kupfer auch heute noch angehört.Sie entstand aus der Überzeugung, dass dieEnergiewende hin zu erneuerbaren Energiensich nur regional und dezentral umsetzenlasse.

Sonne, Wind, Biomasse und Wasser – erneu-erbare Energien gibt es uberall, verteilt injeder Region, so das Motto der Genossen-schaft. Zweifel kamen Kupfer und Benken-stein bald schon auch am vermeintlichenÖko-Image der Dieselfahrzeuge von deut-schen Automobilherstellern. Im Jahr 2015 machten sich die Beiden daran,einen Businessplan fur eine Firma zu schrei-ben, die sich der abgasfreien Elektromobilitätwidmet. Im Vorjahr setzten sie ihren Plandann in die Realität um. Bislang standen dreiElektroautos vor dem Firmengebäude inNordhausen, doch in den nächsten Wochensoll deren Zahl bis auf 20 anwachsen. „Wirhaben einen guten Vertrag mit BMW aus-handeln können und werden allein vombayerischen Unternehmen funfzehn Fahr-zeuge anschaffen“, bestätigt Oliver Wönn-mann. Hinzu sollen noch zwei Elektroautosvom japanischen Hersteller Nissan kommen.Sie ermöglichen ein Car-Sharing Angebot furPrivatkunden wie fur Unternehmen.

Die Firma ist schnell gewachsen, zählt mit-tlerweile bereits sieben Mitarbeiter. „Wirhaben noch zwei weitere ehemalige Studen-ten der Hochschule hier in Nordhausen ein-gestellt, die wir auch aus gemeinsamen Stu-dienzeiten kennen“, so Kupfer. Dabei will dasUnternehmen den Kunden möglichst einKomplettpaket anbieten. Unter ihrer Marke „mobeee“ errichtet dieFirma im Landkreis Nordhausen ein flächen-deckendes Ladenetz. Innerhalb von funf bis

zehn Kilometern soll dann von jedem Punktdes Landkreises eine öffentlich zugänglicheLadestation erreichbar sein. „Je nach Lade-station und Fahrzeug kann die Batterie ineiner halben Stunde vollständig geladen wer-den“, so Eric Benkenstein. In Zusammenarbeit mit den örtlichen Ener-gieversorgern wird ein einheitliches Abrech-nungssystem errichtet. Fur Thuringer Unter-nehmen haben Kupfer und Benkenstein einspezielles Angebot entwickelt. „mobeee ana-lysiert ihren Fuhrpark, die Fahrprofile dereinzelnen Fahrzeuge und deren tägliche Nut-zung, wertet diese aus und entwickelt einenFahrplan zur Umstellung auf Elektrofahr-zeuge“, so Sebastian Kupfer. Die Firmen wurden auf diese Weise nicht nurihren Kohlendioxidausstoß reduzieren, son-dern auch bei laufenden Betriebskosten undlangfristig bei Wartungs-und Servicekostenfur die Fahrzeuge sparen können.

Fur ihre Ladestationen haben sich die dreiGesellschafter der Intrasol naturlich auchetwas Spezielles ausgedacht. Die werden alseine Art Carport errichtet und sind jeweilsmit einem acht Meter hohen Windrad aus-gestattet. Das symbolisiere die saubere En-ergie, die hier zum Einsatz kommt, so Seba-stian Kupfer: „Zudem sind unsereLadestationen so schon von Weitem fur jedenFahrer sichtbar“.

mobeee eCar-SharingFür Privatpersonen, Behörden und Unterneh-men jetzt möglich in:

NordhausenBleicherodeHeringen NeustadtWerther

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Regional

In 16 Ausschüssen des Deutschen Indus-trie- und Handelskammertages (DIHK) wer-den die politischen Positionen der Kam-merorganisation erarbeitet. Auf Vorschlagder IHK Erfurt wurden für den Zeitraum2017 bis 2020 neun Unternehmerpersön-lichkeiten als ehrenamtliche Vertreter indie Gremien auf Bundesebene berufen. Siebringen als Branchenexperten ihr Wissenein und beeinflussen so auch die Gesetzge-bungsverfahren. In dieser Rubrik wollenwir Ihnen die DIHK-Ausschüsse und diedarin arbeitenden ehrenamtlichen Vertreterder IHK Erfurt vorstellen.

Unser Vertreter im Tourismusausschuss

Der Tourismus mit seiner Verzahnung zuHandel und Dienstleistung ist ein wichtigerStandortfaktor jeder Region. Die Rahmenbe-dingungen für leistungsstabilen Tourismuszu setzen ist erste Aufgabe des DIHK-Touris-musausschusses. Neben aktuellen politischen

FÜR UNS IN BERLIN

Themen, wie dem Fernbuslinienmarkt, Finan-zierungsmodellen für den Tourismus der Zu-kunft oder Vermeidung von Wettbewerbs-verzerrungen, beschäftigen sich dieMitglieder auch mit den Auswirkungen desdemografischen und klimatischen Wandelsauf die Branche. Dem Ausschuss gehören alsFachexperten rund 100 Spitzenvertreter dermittelständischen Wirtschaft aus Hotellerie,Gastronomie, Reisebranche und Freizeitwirt-schaft an.

Künftig vertritt Christian Lohmann, GeneralManager der Toskanaworld GmbH aus BadSulza die Interessen der Mitgliedsunterneh-men der IHK Erfurt in Berlin.

„Ich freue mich auf die Arbeit in diesemwichtigen Gremium. Als Vorsitzender desTourismusausschusses der IHK Erfurt ist eswichtig, die überregionalen Inhalte, Entwick-lungen und Entscheidungen auch für unsereRegion zu kennen und notwendige Maßnah-men daraus abzuleiten. Der Erfahrungsaus-

Christian Lohmann

tausch mit Fachkollegen dient der Erweite-rung des Wissens. Von diesem können dannalle interessierten Touristiker profitieren.“

Energieeffizienz fürdm-DrogeriemarktAuf dem Anger in Erfurt eröffnete An-fang März 2017 der tausendste, mit in-novativer Haustechnik ausgestattet,dm-Markt. Das Haustechnikkonzeptwurde im Unternehmensverbund zwi-schen Daikin Airconditioning GermanyGmbH, Biddle GmbH und der HörburgerAG entwickelt. Bei der Eröffnung konnteden Gästen das Konzept vorgestelltsowie Einblicke in den Planungsprozessder Filiale gegeben werden. Stellvertre-tend für die IHK Erfurt gratulierte Dr.Cornelia Haase-Lerch den Firmenver-tretern.

Der Marketingleiter von Daikin, Bernhard Schöner (l.), mit Dr. Cornelia Haase-Lerch (Mitte), stellvertretendeHauptgeschäftsführerin der IHK Erfurt, und dem Vorstand von Hörburger, Martin Wenzel.

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Wirtschaftsmagazin 6/2017

AUS DER IHK–ARBEIT

Fotos: IH

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Firma Gramm aus Bad Langensalza ent-wickelt LKW-EnteiserSeit zwei Jahren beschäftigt sich die GrammFertigungstechnik GmbH mit der Entwicklungeiner Anlage zur Enteisung von LKW-Planen.Wie gefährlich eine Eisscholle auf einer LKW-Plane sein kann, haben aktuelle Versuche ge-zeigt. Sie können bis zu 12 kg Gewicht errei-chen und sind immer wieder Ursacheverheerender Unfälle. Mit der zum Patent an-gemeldeten Anlage wird der Eispanzer perUnterdruck gelöst.

Kurznachrichten aus Thüringer UnternehmenBrandt Zwieback GmbH + Co. KG investiert Mit einer Investition von mehr als 1,75 Mil-lionen Euro hat der Ohrdrufer Zwiebackher-steller eine Flächenerweiterung der Lager-und Kühlkapazitäten umgesetzt. Zusätzlichgeschaffene Büroräume runden den Hal-lenanbau ab. Damit sei das Unternehmen aufein größeres Sortiment und die wachsendeNachfrage der Verbraucher nach neuen Pro-dukten vorbereitet.

X-Label goes GlobalDie X-Label selbstklebende Etiketten GmbH& Co KG aus Gebesee expandiert durch einestrategische Partnerschaft weltweit. Durchden Zusammenschluss der Baumgarten-,RAKO- und X-label Group haben sich die Ei-gentümerfamilien darauf geeinigt, in Zukunftunter der All4Labels – Global Packaging Groupam Markt aufzutreten. Die Zusammenführung der Unternehmen si-chert Stabilität in einem hart umkämpftenMarkt. Neben der Stärkung der lokalen Stand-orte und dem Ausbau der globalen Präsenzsteht die Intensivierung der eigenen Innova-

tionskraft im Fokus. Mit der Fusion wird dieUnternehmensgruppe zum drittgrößten Haft-etikettenhersteller der Welt. Weltweit ist dieGruppe an über 26 Standorten für mehr als2.000 Kunden tätig. Im Geschäftsjahr 2016haben die Unternehmen zusammen einenUmsatz in Höhe von über 450 Millionen Euroerzielt.

BMW feiert 25 Jahre Produktionsstandort Unter dem Motto „Reformation trifft Innova-tion" feierte das Unternehmen BMW seinen25. Geburtstag des Eisenacher Werkes. Seit1992 werden in Krauthausen bei Eisenachvon 260 Mitarbeitern Werkzeuge für BMW -Automobilwerke produziert.Neben dem Werkzeugbau hat sich das Werkauch auf die Produktion von Außenteilen fürRolls-Royce Automobile spezialisiert. Damitführt BMW seine Automobilbautradition, wel-che bereits 1928 in Eisenach begann, fort.BMW Produktionsvorstand Oliver Zipse lobteden Eisenacher Werzeugbau und stellte klar,wie wichtig der Thüringer Standort für dasglobale Produktionsnetzwerk von BMW ist.

Umwelt- und EnergieausschussIn der Sitzung des Umwelt- und Energieaus-schusses der IHK Erfurt am 26. April 2017berichtete Dr. Manfred Goedecke, Vorstands-vorsitzender Geokompetenzzentrum Freiberge.V., über die Historie der Rohstoffstrategieim benachbarten Sachsen. Die Ausschuss-mitglieder sprachen über die aktuelle Ent-

wicklung in Thüringen und die Forderungender regionalen Wirtschaft in Sachen Roh-stoffe. Weiterhin standen aktuelle Gesetz-entwürfe zum Thüringer Klimagesetz sowiedas Thüringer Gesetz über die Umweltver-träglichkeit auf der Agenda.

AußenwirtschaftsausschussIn der Sitzung am 3. Mai 2017 diskutiertendie Mitglieder des IHK-Außenwirtschaftsaus-schusses über den Brexit und die Zukunft derEuropäischen Union. Christopher Gosau, Lei-ter des Referats Europäische Wirtschaftspo-litik beim DIHK in Brüssel, erläuterte die Mo-dalitäten für den Austritt des VereinigtenKönigreichs aus der EU und zeigte die mög-lichen Folgen für die deutsche Wirtschaftauf. Die Ausschussmitglieder sprachen sichfür das kontinuierliche Reduzieren noch vor-

handener EU-Binnenmarkthemmnisse aus,beispielsweise bei Entsendungen. Weiterhinwurden die Leitsätze für multinationale Un-ternehmen der Organisation für wirtschaftli-che Zusammenarbeit und Entwicklung(OECD) und die Tätigkeit der nationalen Kon-taktstelle beim Bundeswirtschaftsministe-rium besprochen.

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Regional

Branchenbericht | Informations- und Kommunikationstechnik Eine Branche mit hohem Wachstumspotential

44%

2%

54%

IKT-Produktion

IKT-Handel

IKT-Dienstleistungen

Anteil der Beschäftigten in den einzelnen IKT-Bereichen (Sept. 2016)

61%

6%

33%

IKT-Produktion

IKT-Handel

IKT-Dienstleistungen

Quelle: Thür. Landesamt f. Statistik, Grafik: IHK Erfurt

rund 2 Mrd. Euro Umsatz

Umsatzanteile der einzelnen IKT-Bereiche

Die effektive Nutzung moderner Informati-ons- und Kommunikationstechnologien (IKT)ist für Unternehmen ein wichtiger strategi-scher Faktor. IKT erleichtern den Zugang zuDaten, beschleunigen Geschäftsprozesse,eröffnen Betrieben neue, globale Beschaf-fungs- und Absatzwege und sind Grundlagefür Innovationen. Das steigert die Produkti-vität und verbessert die Wettbewerbsfähig-keit der Firmen. Um konkurrenzfähig bleibenzu können, kann sich kaum ein Unternehmenden Veränderungen durch moderne IKT ver-schließen. Als Entwickler und Anbieter vonneuen digitalen Anwendungen, Technologienund Dienstleistungen ist die IKT-Branchetreibende Kraft der Digitalisierung in derWirtschaft.

Die Informations- und Kommunikationstech-nik ist eine typische Querschnittsbranche.Sie setzt sich zusammen aus spezialisiertenUnternehmen des produzierenden Gewerbes(IKT-Warenproduktion), Unternehmen desHandels mit IKT-Gütern (IKT-Großhandel)und insbesondere den Unternehmen, die inihrer Haupttätigkeit Service-Leistungen imBereich IT und Telekommunikation anbieten(IKT-Dienstleistungen).

Derzeit arbeiten in Thüringen rund 20.000sozialversicherungspflichtig Beschäftigte inder IKT-Branche. Im Jahr 2015 erwirtschaf-tete der Bereich Umsätze in Höhe von fastzwei Mrd. Euro. Den größten Beitrag liefertedabei der Produktionssektor.

IKT-Warenproduktion26.1 Herstellung v. elektronischen Bauele-menten und Leiterplatten26.2 Herstellung v. Datenverarbeitungsgerä-ten und peripheren Geräten26.3 Herstellung. v. Geräten und Einrichtun-gen der Telekommunikationstechnik26.4 Herstellung v. Geräten der Unterhal-tungselektronik

26.8 Herstellung v. magnetischen und opti-schen Datenträgern

IKT-Großhandel46.51 Großhandel mit Datenverarbeitungs-geräten, peripheren Geräten und Software46.52 Großhandel mit elektronischen Bau-teilen und Telekommunikationsgeräten

IKT-Dienstleistungen58.2 Verlegen von Software61 Telekommunikation62 Erbringung von Dienstleistungen der In-formationstechnologie63.1 Datenverarbeitung, Hosting; Webportale95.1 Reparatur von Datenverarbeitungs- undTelekommunikationsgeräten

rund 20.000Beschäftigte

Quelle: Agentur für Arbeit, Grafik: IHK Erfurt

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Wirtschaftsmagazin 6/2017

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Auch in diesem Jahr bietet die IHK Erfurt die Mög-lichkeit, Auszubildende kostenlos im Bereich „Ener-gieeffizientes Unternehmen“ zu schulen. Die Schu-lung vermittelt den Auszubildenden Grundlagen, umEinsparpotentiale im Unternehmen erkennen undVerbesserungen im Energiehaushalt anregen zu kön-nen. Alle Ausbildungsberufe sind für das Projekt will-kommen, eine Spezialisierung wird nicht vorausge-setzt. Im Rahmen der Qualifizierung ist vorgesehen,dass die Azubis gemeinsam mit Ihren Ausbildernoder einer Ansprechperson für den Bereich Energieim Betrieb ein eigenes Energieeffizienzprojekt konzi-pieren und durchführen.

Der Sommerkurs findet vom 27. bis 29. Juni 2017in der Industrie und Handelskammer Erfurt statt.Eine Anmeldung ist noch bis zum 19. Juni möglich.

http://bit.ly/2pXjHKy

Die besten Energie-Scouts 2016 in Thüringen von den Firmen X-FAB MEMS FoundryGmbH und X-FAB Semiconductor Foundries AG, ausgezeichnet durch die IHK Erfurt am11. Mai 2017. Von links nach rechts: Antje Geiger, Karsten Kurth, Alexander Georgy, Dr.Manfred Riemer, Lukas Offhaus, Mario von Podewils, Thorsten Czech, Bettina Müller-Un-terspann, Doreen Kühn, Hans-Joachim Mikolajczak, Janina-Sarah Klemt, Steffen Weber,Stephan Reinert.

Azubis als Energie-Scouts

Fotos: IH

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Betrüger versenden aktuell erneut E-Mailsim Namen des Bundeszentralamtes für Steu-ern (BZSt).

Auf seiner Internetseite warnt das BZSt imZusammenhang mit der USt-IdNr. vor amtlichaussehenden Schreiben, in denen eine ko-stenpflichtige Registrierung, Erfassung undVeröffentlichung von USt-IdNrn. angebotenwird. Das BZSt weist darauf hin, dass dieseim Umlauf befindlichen Schreiben weder vomBZSt noch einer anderen amtlichen Stellestammen. Die Vergabe der USt-IdNr. durchdas BZSt erfolgt stets kostenfrei.

Aktuell versuchen Betrüger ebenfalls, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformatio-nen von Steuerzahlern zu gelangen. Siegeben sich per E-Mail als „Bundeszentralamtfür Steuern“ aus und behaupten, die betrof-fenen Bürger hätten Anspruch auf eine

Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten,müsse ein in der E-Mail verlinktes Formularausgefüllt werden. Das BZSt warnt davor,auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagie-ren. Steuererstattungen müssen nicht per E-Mail beantragt werden und Kontenverbin-dungen werden nie in dieser Form abgefragt.

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Ratgeber

Steuertipp des Monats

BZSt warnt vor zwei Betrugsmaschen

Arbeitszeugnis: Ironie und Polemik tabu

Der Bundestag hat am 30. März 2017 inzweiter und dritter Lesung das Entgelttrans-parenzgesetz (Gesetz zur Förderung derTransparenz von Entgeltstrukturen) beschlos-sen. Soweit der Bundesrat in seiner SitzungMitte Mai keinen Einspruch einlegt, könntedas Gesetz bereits am 1. Juni 2017 in Krafttreten und sieht insbesondere folgendePunkte vor:

1. Individueller Auskunftsanspruch für Be-schäftigte in Betrieben mit mehr als 200Beschäftigten:Beschäftigte sollen Auskunft über Kriterienzur Festlegung des eigenen Entgelts sowieInformationen über das Entgelt einer ver-gleichbaren Tätigkeit verlangen können. Dar-über hinaus können sie das Einkommen vonmindestens sechs Beschäftigten des jeweilsanderen Geschlechts in vergleichbarer Tätig-keit erfragen. Bei tarifgebundenen oder -an-wendenden Betrieben kann der Auskunfts-anspruch auch kollektivrechtlich wahr-genommen werden – durch den Betriebsratoder einen Vertreter.

2. Aufforderung zur Durchführung betrieb-licher Verfahren an Unternehmen mit mehrals 500 Beschäftigten:Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigtenwerden dazu aufgefordert, Verfahren zurÜberprüfung und Herstellung von Entgelt-gleichheit durchzuführen. Das Gesetz enthältkeine Verpflichtung zur Durchführung. DieArbeitgeber sind auch grundsätzlich frei inder Wahl der Instrumente. Das Gesetz defi-niert dabei Mindestanforderungen.

3. Berichtspflicht für Unternehmen mitmehr als 500 Beschäftigten:Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen,die nach Handelsgesetzbuch (HGB) lagebe-richtspflichtig sind, müssen künftig alle dreiJahre über Maßnahmen zu Gleichstellungund Entgeltgleichheit berichten. Tarifgebun-dene und -anwendende Unternehmen müs-sen dieser Pflicht nur alle fünf Jahre nach-kommen.

Info: Jens Wessely, Tel. 0361 3484-192, [email protected]

Entgelttransparenz-gesetz beschlossen

Wenn ein Arbeitgeber in einem qualifiziertenArbeitszeugnis polemische, unsachliche undironische Aussagen trifft, liegt keine Erfüllungdes einem Arbeitnehmer zustehenden Zeug-niserteilungsanspruchs vor. Das hat das Lan-desarbeitsgericht Köln im Fall einer Gebäu-dereinigerin entschieden, der nach einemProzessvergleich von ihrem ehemaligen Ar-beitgeber ein wohlwollendes qualifiziertesZeugnis ausgestellt werden sollte. Der Ar-beitgeber erteilte ein Zeugnis, in dem erunter anderem formulierte, die Arbeitneh-merin sei geschlechterbezogen sehr beliebt,bei der Aufgabenerledigung sehr bemüht, aufSchöpferpausen bedacht und führe die Ar-beitszeiten nach ihren Anforderungen aus.Die Arbeitnehmerin sah hierin keine Erfüllungdes Zeugnisanspruchs und beantragte dieZwangsvollstreckung. In seiner Begründungweist das Gericht darauf hin, dass ein Zeug-nis, das polemisch und in grob unsachlichem

und ironischem Stil verfasst sei und den Ar-beitnehmer daher bei einer Bewerbung derLächerlichkeit preisgebe, die Mindestanfor-derungen an ein qualifiziertes Zeugnis nichterfülle. Ein derartiges Zeugnis sei ebensowertlos wie ein Zeugnis, in dem die Lei-stungsbeurteilung vollständig fehle. Vorlie-gend enthalte das vermeintliche Zeugnis le-diglich diskreditierende Äußerungen, die dasPersönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerin ver-letzten. Auch der Hinweis auf den geführtenRechtsstreit mit dem gerichtlichen Akten-zeichen sei unzulässig. Es handele sich umeine Provokation. Die Festsetzung einesZwangsgeldes in Höhe von 500 Euro, ersatz-weise für jeweils 100 Euro einen Tag Zwangs-haft, sei angemessen.

(Beschluss des Landesarbeitsgerichts – LAG– Köln vom 14. Februar 2017; Az.: 12 Ta17/17)

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Wirtschaftsmagazin 6/2017

Fotos: IH

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Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung nicht heilbarVereinbart ein Arbeitgeber in einem Arbeits-vertrag mit seinem Arbeitnehmer ein nach-vertragliches Wettbewerbsverbot, das keineKarenzentschädigung enthält, lassen sich ausdiesem Wettbewerbsverbot weder für Ar-beitgeber noch Arbeitnehmer Rechte herlei-ten. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)in Erfurt im Fall einer Industriekauffrau ent-schieden, deren Arbeitsvertrag ein Wettbe-werbsverbot für zwei Jahre enthielt mit einerStrafbewehrung von 10.000 Euro für jedenVerstoß. Nach Ablauf der zwei Jahre fordertedie Arbeitnehmerin, die das Wettbewerbs-

verbot eingehalten hatte, eine Entschädigungvon monatlich 604,69 Euro. In seiner Be-gründung weist das Gericht darauf hin, dassein nachvertragliches Wettbewerbsverbotohne Karenzentschädigung nichtig sei (vgl. §110 Gewerbeordnung in Verbindung mit § 74Abs. 2 Handelsgesetzbuch). Weder Arbeitge-ber noch Arbeitnehmer könnten darausRechte ableiten. Auch eine in AllgemeinenGeschäftsbedingungen enthaltene salvatori-sche Klausel könne diesen Mangel nicht hei-len und führe daher nicht zu einer einseitigenWirksamkeit zugunsten der Arbeitnehmerin.

Denn spätestens mit der Beendigung des Ar-beitsverhältnisses müsse Klarheit über dieEinhaltung des Wettbewerbsverbots beste-hen. Die Wirksamkeit müsse sich daher be-reits aus der Vereinbarung ergeben. Daranfehle es bei einer salvatorische Klausel, nachder wertend zu entscheiden ist, ob und wieeine wirksame Vereinbarung ausgesehenhätte. Ein Entschädigungsanspruch bestehedaher nicht.

(Urteil des Bundesarbeitsgerichts – BAG –vom 22. März 2017; Az.: 10 AZR 448/15)

Der Bundestag hat am 30. März 2017 inzweiter und dritter Lesung das Gesetz zurNeuregelung des Mutterschutzrechts be-schlossen.

Nach der Verkündung des Gesetzes tretenfolgende Regelungen in Kraft:

Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kin-des mit Behinderung wird von acht aufzwölf Wochen verlängert, weil die Geburtin vielen dieser Fälle für die Mutter mitbesonderen körperlichen und psychischenBelastungen verbunden ist.

Es wird ein Kündigungsschutz für Frauennach einer nach der zwölften Schwan-gerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neueingeführt.

Zum 1. Januar 2018 treten folgende Rege-lungen in Kraft:

Schülerinnen und Studentinnen werdedann in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, wenn die Ausbil-dungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Aus-bildungsveranstaltung verpflichtend vor-gibt oder die Schülerinnen oderStudentinnen im Rahmen der schulischenoder hochschulischen Ausbildung ein ver-pflichtendes Praktikum ableisten.

In den Anwendungsbereich fallen auchausdrücklich die nach geltendem EU-Recht arbeitnehmerähnlichen Personen.

Für Beamtinnen, Richterinnen und Solda-tinnen gilt das gleiche Mutterschutzni-veau, wie es auch für andere Beschäftigtenach dem MuSchG gilt. Der Mutterschutzwird für diese Sonderstatusgruppen je-doch wie bisher in gesonderten Verord-nungen geregelt. Das Gesetz stellt zudemklar, dass entsprechend unionsrechtlichenVorgaben auch für diese Personengruppeeine angemessene Kontrolle und Überwa-chung durch besondere Behörden sicher-zustellen ist und daher eine "Eigenüber-wachung" durch die dienstvorgesetzteStelle nicht ausreichend ist.

Die Regelungen zum Verbot der Nacht-und Sonntagsarbeit werden branchenun-abhängig gefasst, die Regelungen zumVerbot der Mehrarbeit werden um einebesondere Regelung zur höchstens zuläs-sigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäfti-gungsverhältnissen ergänzt.

Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhrwird ein behördliches Genehmigungsver-fahren eingeführt. Unter anderem mussdie Frau sich ausdrücklich bereit erklären,nach 20 Uhr zu arbeiten. Während dieBehörde den vollständigen Antrag prüft,kann der Arbeitgeber die Frau grundsätz-

lich weiterbeschäftigen. Lehnt die Behördeden Antrag nicht innerhalb von sechs Wo-chen ab, gilt er als genehmigt.

Durch die Integration der Verordnung zumSchutze der Mütter am Arbeitsplatz (Mu-SchArbV) in das Mutterschutzgesetz wer-den die Regelungen für Arbeitnehmerin-nen und Arbeitgeber sowie für dieAufsichtsbehörden klarer und verständli-cher.

Betriebe und Behörden werden durch dieEinrichtung eines Ausschusses für Mut-terschutz in Umsetzungsfragen beratenund begleitet.

Quelle: BMFSFJ

Neuregelung des Mutterschutzes

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Bekanntmachungen

Prüfungstermine der Abschlussprüfungen Winter 2017Die Industrie- und Handelskammer Erfurt führt dieAbschlussprüfungen Winter 2017 im Zeitraum von

November 2017 bis einschließlich Februar 2018durch. Anmeldeschluss ist der 15. August 2017.

Anmeldungen, die nach diesem Termin eingehen,können nicht mehr berücksichtigt werden.

Verwendete Abkürzungen: AP Teil 1 = Abschlussprüfung Teil 1, AP Teil 2 = Abschlussprüfung Teil 2 | *) Die genauen Termine werden von der IHK in Abstimmungmit dem Prüfungsausschuss festgelegt! Weitere Infos: IHK Erfurt, Arnstädter Straße 34, 99096 Erfurt, Tel. 0361 3484-170, www.erfurt.ihk.de

Kaufmännische und kaufmännisch-verwandte Berufe PrüfungstermineSchriftliche Prüfung

Verkäufer, Kaufmann im Einzelhandel (AO 2009) – Teil 1 28. November 2017

Automobilkaufmann, Fachinformatiker, Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, Fachkraft im Gastgewerbe, Fachlagerist, Florist, Gestalter für visuelles Marketing, Hotelfachmann, Informatikkaufmann, IT-Systemelektroniker, IT-Systemkaufmann, Kaufmann im Einzelhandel (AO 2009) – Teil 2, Kaufmann für audiovisuelle 29. November 2017Medien, Kaufmann für Büromanagement – Teil 2, Kaufmann für Verkehrsservice, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Koch, Restaurantfachmann, Servicefachkraft für Dialogmarketing, Servicekaufmann im Luftverkehr, Tankwart, Tierpfleger

Bankkaufmann, Buchhändler, Fachpraktiker für Bürokommunikation, Drogist, Fachangestellter für Markt- undSozialforschung, Fachkraft für Lagerlogistik, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Fachmann für Systemgastronomie, Fotomedienlaborant, Hotelkaufmann, Immobilienkaufmann, Industriekaufmann, Kaufmann für Dialogmarketing, 28. und 29. November 2017Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, Kaufmann für Marketingkommunikation, Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung, Kaufmann für Tourismus und Freizeit, Kaufmann im Gesundheitswesen, Kaufmann im Groß- und Außenhandel, Medienkaufmann für Digital und Print, Personaldienstleistungskaufmann, Servicefahrer, Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Sport- und Fitnesskaufmann, Tourismuskaufmann, Veranstaltungskaufmann

Praktische Prüfung / Praktische Übung / Mündliche Prüfungen1. Dezember 2017 bis

alle Berufe 28. Februar 2018*)

Gewerblich-technische BerufeSchriftliche Prüfungen und integrierte Prüfungen

Fachkraft für Metalltechnik, Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik, Gießereimechaniker, Maschinen- und Anlagenführer, Metallbearbeiter, Verfahrensmechaniker BeschichtungstechnikElektroanlagenmonteur, Elektroniker für Automatisierungstechnik, Elektroniker für Betriebstechnik, Elektroniker für 5. Dezember 2017Gebäude- und Infrastruktursysteme, Elektroniker für Geräte und Systeme, Elektroniker für Informations- und System-technik, Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik, Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Industrieelektriker, MechatronikerBerufskraftfahrer, Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachkraft im Fahrbetrieb, FahrzeuginnenausstatterBauzeichner, Bauberufe, Baugeräteführer, Holzmechaniker, Holzbearbeitungsmechaniker, Fachpraktiker für Holzverarbeitung, Fachkraft für Möbel-, Küchen- und UmzugsserviceBaustoffprüfer, Brauer und Mälzer, Chemielaborwerker, Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Mikrotechnologe, Naturwissenschaftliche Berufe AP Teil 1 (Chemielaborant, Chemikant, Pharmakant, Biologielaborant), Produktionsfachkraft Chemie, Technischer Produktdesigner, Technischer Systemplaner, Textil- und Modenäher, Textil- und Modeschneider (AP Teil 1), Umwelttechnische Berufe

Anlagenmechaniker, Fertigungsmechaniker (VO 2013), Fluggerätmechaniker (VO 2013), Industriemechaniker, Konstruktionsmechaniker, Stanz- und Umformmechaniker, Technischer Modellbauer, Verfahrensmechaniker für Kunststoff 6. Dezember 2017und Kautschuktechnik, Werkzeugmechaniker, Werkstoffprüfer (VO 2013), ZerspanungsmechanikerKfz-Mechatroniker (AP Teil 2), Karosserie- und FahrzeugbaumechanikerMedientechnologen, Mediengestalter, Naturwissenschaftliche Berufe AP Teil 2 (Chemielaborant, Chemikant, Pharmakant, Biologielaborant), Textil- und Modeschneider (AP Teil 2), Verpackungsmittelmechaniker

Aufbereitungsmechaniker und Verfahrensmechaniker in der Steine-Erden-Industrie, Modeschneider, Physiklaborant 5. und 6. Dezember 2017

Praktische Prüfungen / Integrierte Prüfung

Bauzeichner 9. bis 11. Januar 2018

Industrieelektriker 5. Dezember 2017 bis28. Februar 2018

Technische Systemplaner (Versorgungs- und Ausrüstungstechnik sowie Elektrotechnische Systeme), Technische 2. November 2017 bisProduktdesigner 28. Februar 2018

Technischer Systemplaner (Stahl- und Metallbautechnik) 16. Januar 2018

alle weiteren Berufe 1. Dezember 2017 bis28. Februar 2018*)

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Wirtschaftsmagazin 6/2017

Prüfungsordnung für die Durchführung von Sachkundeprüfungenim BewachungsgewerbeDie Vollversammlung der Indus-trie- und Handelskammer Erfurthat am 16. Mai 2017 auf Grundder §§ 1 und 4 des Gesetzes zurvorläufigen Regelung des Rechtsder Industrie- und Handelskam-mer vom 18. Dezember 1956(BGBl. I S. 920), zuletzt geändertdurch Artikel 93 des Gesetzeszum Abbau verzichtbarer Anord-nungen der Schriftform im Ver-waltungsrecht des Bundes vom29. März 2017 (BGBl. I S. 626),in Verbindung mit § 34a Gewer-beordnung (GewO) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202),zuletzt geändert durch Artikel97 des Gesetzes vom 29. März2017 (BGBl. I S. 626), und der §§ 5a ff. der Bewachungsverord-nung (BewachV) in der Fassungder Bekanntmachung vom 10. Juli 2003 (BGBl. I S. 1378),zuletzt geändert Artikel 1 derVerordnung vom 1. Dezember2016 (BGBl. I S. 2692), folgendePrüfungsordnung beschlossen:

§ 1 Sachkundeprüfung

Der Nachweis der Sachkundegemäß § 34a GewO i.V.m § 5aBewachV kann durch eine Prü-fung nach Maßgabe der folgen-den Bestimmungen erbrachtwerden. Zweck der Sachkundeprüfung istder Nachweis, dass die in diesenBereichen tätigen PersonenKenntnisse über für die Ausü-bung dieser Tätigkeiten notwen-digen rechtlichen Vorschriftenund fachspezifischen Pflichtenund Befugnisse sowie derenpraktische Anwendung in einemUmfang verfügen, die ihnen dieeigenverantwortliche Wahrneh-

mung dieser Wachaufgaben er-möglichen.

§ 2 Zuständigkeit

Die Abnahme der Sachkundeprü-fung erfolgt durch die Industrie-und Handelskammern. Die Sach-kundeprüfung kann bei jeder In-dustrie- und Handelskammer ab-gelegt werden, die diese Prüfunganbietet.

§ 3 Errichtung, Zusammenset-zung und Berufung von Prü-fungsausschüssen

(1) Die Industrie- und Handels-kammer Erfurt, im Folgenden IHKErfurt genannt, errichtet einenoder mehrere Prüfungsaus-schüsse für die Sachkundeprü-fung. Mehrere Industrie- undHandelskammern können einengemeinsamen Prüfungsaus-schuss errichten.

(2) Die IHK Erfurt beruft die Mit-glieder des Ausschusses, denVorsitzenden und seinen Stell-vertreter für die Dauer von läng-stens fünf Jahren.

(3) Die Prüfungsausschussmit-glieder müssen für die Prüfungs-gebiete sachkundig und für dieMitwirkung im Prüfungswesengeeignet sein.

(4) Der Prüfungsausschuss be-steht aus mindestens drei Mit-gliedern. Der Prüfungsausschussist beschlussfähig, wenn minde-stens zwei Drittel der Mitglieder,wenigstens aber drei Mitglieder,mitwirken. Er beschließt mit derMehrheit der abgegebenen Stim-men; bei Stimmengleichheit gibt

die Stimme des Vorsitzenden denAusschlag.

(5) Die Mitglieder haben Stell-vertreterinnen und Stellvertreter.

(6) Die §§ 83, 84, 86 und 89 Ver-waltungsverfahrensgesetz (Vw-VfG) finden entsprechende An-wendung. Bei der Sachkunde-prüfung darf nicht mitwirken,wer Angehöriger des Prüfungs-teilnehmers nach § 20 Abs. 5VwVfG ist.

(7) Die Mitglieder des Prüfungs-ausschusses sind ehrenamtlichtätig. Für bare Auslagen, Zeit-versäumnis und sonstigen Auf-wand wird – soweit eine Ent-schädigung nicht von andererSeite gewährt wird – eine ange-messene Entschädigung aufBasis der „Entschädigungsrege-lung für die ehrenamtliche Tätig-keit in Prüfungsausschüssen undim Schlichtungsausschuss derIndustrie- und HandelskammerErfurt“ gezahlt.

§ 4 Prüfungstermine und An-meldung zur Prüfung

(1) Die IHK Erfurt bestimmt Ortund Zeitpunkt der Prüfung sowiedie Zusammensetzung des Prü-fungsausschusses, und gibt diePrüfungstermine und Anmelde-fristen in geeigneter Form recht-zeitig bekannt.

(2) Die Anmeldung zur Sachkun-deprüfung erfolgt in der von derIHK vorgegebenen Form, entwe-der schriftlich oder per Online-Formular.

(3) Die Entscheidung über den

Prüfungstag, den Prüfungsort,den Prüfungsablauf und die er-laubten Hilfsmittel sind demPrüfungsteilnehmer rechtzeitigmitzuteilen.

§ 5 Nichtöffentlichkeit der Prü-fung und Verschwiegenheit

(1) Die Prüfung ist nicht öffent-lich.

(2) Im mündlichen Teil der Prü-fung können jedoch anwesendsein:

a) beauftragte Vertreter der Auf-sichtsbehörden,

b) Mitglieder eines anderen Prü-fungsausschusses für die Sach-kundeprüfung im Bewachungs-gewerbe,

c) Vertreter der Industrie- undHandelskammern,

d) Personen, die beauftragt sind,die Qualität der Prüfung zu kon-trollieren, oder

e) Personen, die in einen Prü-fungsausschuss berufen werdensollen.

Diese Personen dürfen nicht indie laufende Prüfung eingreifenoder in die Beratung über dasPrüfungsergebnis einbezogenwerden.

(3) Unbeschadet bestehender In-formationspflichten, insbeson-dere gegenüber der IHK, habendie Mitglieder des Prüfungsaus-schusses und sonstige mit derPrüfung befasste Personen überalle Prüfungsvorgänge Ver-

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Bekanntmachungen

schwiegenheit gegenüber Drittenzu wahren.

§ 6 Belehrung, Befangenheit

(1) Die Prüfungsteilnehmer sindvor der Prüfung über den Prü-fungsablauf, die zur Verfügungstehende Zeit, die in der schrift-lichen und mündlichen Prüfungjeweils zu erreichende Gesamt-punktzahl, die Bedingungen überdie Zulassung zur mündlichenPrüfung und die Folgen bei Täu-schungshandlungen und Ord-nungsverstößen zu belehren.

(2) Zu Beginn des jeweiligen Prü-fungsteils wird die Identität derPrüfungsteilnehmer festgestellt.Sie sind nach Bekanntgabe derPrüfer zu befragen, ob sie vonihrem Recht zur Ablehnung einesPrüfers wegen Besorgnis der Be-fangenheit gemäß der §§ 20 und21 VwVfG Gebrauch machenwollen.

(3) Für Mitglieder des Prüfungs-ausschusses gilt entsprechend §20 Absatz 4 VwVfG.

(4) Über einen Befangenheitsan-trag entscheiden die Prüfer desPrüfungsausschusses ohne Mit-wirkung des betroffenen Prüfers.Bei Stimmengleichheit gibt dieStimme des Vorsitzenden denAusschlag. Richtet sich der Ab-lehnungsantrag gegen den Vor-sitzenden, so ist Einstimmigkeitder beisitzenden Prüfer erforder-lich. Wird einem Befangenheits-antrag stattgegeben, so soll derPrüfungsteilnehmer zum näch-sten Prüfungstermin eingeladenwerden, sofern der ausgeschlos-sene Prüfer nicht sogleich durcheinen anderen Prüfer ersetzt oderder Prüfungsteilnehmer einemanderen Prüfungsausschuss zu-geteilt werden kann. Besteht dieBesorgnis der Befangenheit bei

allen Prüfungsausschussmitglie-dern, so hat die IHK zu entschei-den.

§ 7 Täuschungshandlungen undOrdnungsverstöße

(1) Unternimmt es ein Prüfungs-teilnehmer, das Prüfungsergebnisdurch Täuschung oder Benut-zung nicht zugelassener Hilfs-mittel zu beeinflussen oder lei-stet er Beihilfe zu einerTäuschung oder einem Täu-schungsversuch, liegt eine Täu-schungshandlung vor.

(2) Wird während der Prüfungfestgestellt, dass ein Prüfungs-teilnehmer eine Täuschungs-handlung begeht oder einen ent-sprechenden Verdacht hervor-ruft, ist der Sachverhalt von derAufsichtsführung festzustellenund zu protokollieren. Der Prü-fungsteilnehmer setzt die Prü-fung vorbehaltlich der Entschei-dung des Prüfungsausschussesüber die Täuschungshandlungfort.

(3) Liegt eine Täuschungshand-lung vor, wird die Prüfung fürnicht bestanden erklärt.

(4) Behindert ein Prüfungsteil-nehmer durch sein Verhalten diePrüfung so, dass die Prüfungnicht ordnungsgemäß durchge-führt werden kann, ist er von derTeilnahme auszuschließen. DieEntscheidung hierüber kann vonder Aufsicht getroffen werden.Die endgültige Entscheidung überdie Folgen für den Prüfungsteil-nehmer hat der Prüfungsaus-schuss unverzüglich zu treffen.Absatz 3 gilt entsprechend.

(5) Vor Entscheidungen des Prü-fungsausschusses nach den Ab-sätzen 3 und 4 ist der Prüfungs-teilnehmer anzuhören.

§ 8 Rücktritt, Nichtteilnahme

Tritt der Prüfungsbewerber nachder Anmeldung und vor Beginnder Prüfung durch schriftlicheErklärung zurück, gilt die Prüfungals nicht abgelegt. Tritt der Prü-fungsteilnehmer nach Beginn derPrüfung zurück oder nimmt eran der Prüfung nicht teil, ohnedass ein wichtiger Grund vor-liegt, so gilt die Prüfung als nichtbestanden. Über das Vorliegeneines wichtigen Grundes ent-scheidet der Prüfungsausschuss.

§ 9 Gliederung und Durchführ-ung der Sachkundeprüfung

(1) Die Prüfungssprache istdeutsch.

(2) Die Sachkundeprüfung be-steht gemäß § 5c Abs. 1 Be-wachV aus einem schriftlichenund einem mündlichen Prüfung-steil.

(3) Der schriftliche Prüfungsteilkann entweder auf Papier oderin elektronischer Form durchge-führt werden. Der schriftlichePrüfungsteil kann im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführtwerden. Die IHK bestimmt dasVerfahren.

(4) Der schriftliche Prüfungsteildauert 120 Minuten. Der münd-liche Prüfungsteil soll pro Prü-fungsteilnehmer etwa 15 Minu-ten dauern. Im mündlichenPrüfungsteil können bis zu 5 Prü-fungsteilnehmer gleichzeitig ge-prüft werden.

(5) Die IHK regelt die Aufsichts-führung im schriftlichen Prü-fungsteil.

(6) Gegenstand des schriftlichenPrüfungsteils sind die in § 4 Be-wachV festgelegten Prüfungsge-

biete. Gegenstand des mündli-chen Prüfungsteils sind die in §5a Abs. 3 i. V. m. § 4 BewachVaufgeführten Gebiete mit demSchwerpunkt der in § 4 Satz 1Nr. 1 und 5 BewachV genanntenGebiete. Der Prüfungsausschussist gehalten, die überregional er-stellten Prüfungsaufgaben zuübernehmen.

(7) Zum mündlichen Prüfungsteilwird nur zugelassen, wer denschriftlichen Prüfungsteil be-standen hat und sich innerhalbvon zwei Jahren, beginnend abdem Bestehen des schriftlichenPrüfungsteils, zum mündlichenPrüfungsteil anmeldet und die-sen ablegt.

(8) Bei der Durchführung derPrüfung sollen die besonderenVerhältnisse behinderter Men-schen berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für dieDauer der Prüfung, die Zulassungvon Hilfsmitteln und die Inan-spruchnahme von Hilfeleistun-gen Dritter wie Gebärdendolmet-schern für hörbehinderte Men-schen. Die Art der Behinderungist mit der Anmeldung zur Prü-fung nachzuweisen.

§ 10 Gegenstand und Dauer derspezifischen Sachkundeprüfung

(1) Gegenstand der spezifischenSachkundeprüfung sind dieSachgebiete gemäß § 4 Be-wachV, die auf Grund der Fest-stellung gemäß § 13c Abs. 2GewO ergänzend zu prüfen sind.

(2) Abweichend von § 9 Abs. 4richtet sich in diesem Fall dieDauer des schriftlichen Prüfung-steils nach der Anzahl der Fragenin den Sachgebieten, die zu prü-fen sind, im Verhältnis zu derGesamtzahl der Prüfungsfragennach Abs. 4 Satz 1.

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Wirtschaftsmagazin 6/2017

§ 11 Ergebnisbewertung

(1) Der schriftliche und dermündliche Prüfungsteil sind mitPunkten zu bewerten.

(2) Der schriftliche Prüfungsteilist bestanden, wenn der Prü-fungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der für den schriftli-chen Prüfungsteil zu vergeben-den Gesamtpunkte erreicht hat.

(3) Der mündliche Prüfungsteilist bestanden, wenn der Prü-fungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der für den mündli-chen Prüfungsteil zu vergeben-den Gesamtpunkte erreicht hat.

§ 12 Ergebnisbewertung derspezifischen Sachkundeprüfung

(1) Der schriftliche Prüfungsteilist bestanden, wenn der Prü-fungsteilnehmer in den geprüf-ten Bereichen jeweils mindestens50 Prozent der erreichbarenPunkte erzielt.

(2) Der mündliche Prüfungsteilist bestanden, wenn der Prü-fungsteilnehmer mindestens 50 Prozent der für den mündli-chen Prüfungsteil zu vergeben-

den Gesamtpunkte erzielt hat.

(3) Die Prüfung ist insgesamt be-standen, wenn der Prüfungsteil-nehmer mindestens die aufGrund der Feststellung gem. § 13c Abs. 2 GewO zu ergänzen-den Prüfungsteile bestanden hat.

§ 13 Feststellung und Bekannt-gabe des Prüfungsergebnisses

(1) Der Prüfungsausschuss ent-scheidet mehrheitlich jeweilsüber das Bestehen oder Nicht-bestehen des schriftlichen unddes mündlichen Prüfungsteils.Bei Stimmengleichheit entschei-det der Vorsitzende.

(2) Das Ergebnis des schriftlichenPrüfungsteils ist dem Prüfungs-teilnehmer nach Abschluss derKorrektur, das Ergebnis desmündlichen Prüfungsteils nachAbschluss der Beratungen überdiesen mitzuteilen.

(3) Wurde der schriftliche oderder mündliche Prüfungsteil nichtbestanden, erhält der Prüfungs-teilnehmer einen schriftlichenBescheid der IHK. Der Bescheidenthält den Hinweis, dass diePrüfung nach Anmeldung wie-

derholt werden kann.

(4) Prüfungsteilnehmern, die denschriftlichen und mündlichenPrüfungsteil bestanden haben,wird eine Bescheinigung nachAnlage 4 der BewachV ausge-stellt.

(5) Prüfungsteilnehmern, die diespezifische Sachkundeprüfungnach § 13c Abs. 2 GewO bestan-den haben, wird hierüber eineBescheinigung nach Anlage 4Allgemeine Verwaltungsvor-schrift zum Vollzug des § 34ader Gewerbeordnung und zur Be-wachungsverordnung (Bewach-VwV) ausgestellt.

§ 14 Prüfungswiederholung

Die Prüfung kann beliebig oftwiederholt werden.

§ 15 Niederschrift

Über die Prüfung ist eine Nie-derschrift zu fertigen, aus derdie einzelnen Prüfungsergeb-nisse, besondere Vorkommnisseoder sonst auffällige Feststellun-gen zu entnehmen sind. Sie ist von den Mitgliedern desPrüfungsausschusses zu unter-

zeichnen.

§ 16 Rechtsbehelfsbelehrung

Entscheidungen sind bei ihrerschriftlichen Bekanntgabe anden Prüfungsteilnehmer miteiner Rechtsbehelfsbelehrung zuversehen. Diese richtet sich imEinzelnen nach der Verwaltungs-gerichtsordnung und den Aus-führungsbestimmungen des Lan-des Thüringen.

§ 17 Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt amersten Kalendertag des nachihrer Bekanntmachung im Mit-teilungsblatt der IHK Erfurt „In-dustrie- und Handelskammer Er-furt – Wirtschaftsmagazin“folgenden Monats in Kraft.Gleichzeitig tritt die bisherigePrüfungsordnung vom 19. Sep-tember 2013 außer Kraft.

Erfurt, 16. Mai 2017

Dieter BauhausPräsident

Prof. Gerald GrusserHauptgeschäftsführer

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Bekanntmachungen

Die Vollversammlung der IHK Erfurt hat inihrer Sitzung am 16. Mai 2017 Folgendesbeschlossen:

Die Vollversammlung der IHK Erfurt be-schließt, dass die IHK Erfurt die hoheitlicheAufgabe zur Vornahme der Plausibilitätsprü-fung und der Eintragung in das amtlicheVerzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV von derIHK Südthüringen und der IHK Ostthüringenzu Gera übernimmt. Sie beauftragt dasHauptamt, mit den übertragenden IHKs einenentsprechenden Kooperationsvertrag undzudem mit dem DIHK einen Vertrag bezüglich

der Übernahme der hoheitlichen Aufgabe zurFührung eines amtlichen Verzeichnisses ab-zuschließen.

Erfurt, 16. Mai 2017

gez. Dieter Bauhaus Präsident

gez. Prof. Gerald GrusserHauptgeschäftsführer

Die Genehmigung des Thüringer Ministeriumsfür Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale

Gesellschaft ist am 26. Mai 2017 unter demAktenzeichen 3404/4-12-2 erteilt worden.Der vorstehende Beschluss wird hiermit aus-gefertigt und im Mitteilungsblatt „Industrie-und Handelskammer Erfurt – Wirtschafts-magazin“ veröffentlicht.

Erfurt, 30. Mai 2017

gez. Dieter Bauhaus Präsident

gez. Prof. Gerald GrusserHauptgeschäftsführer

Ausfertigung

Vornahme der Plausibilitätsprüfung und Eintragung in das amt-liche Verzeichnis – Aufgabenübernahme durch die IHK Erfurt

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Nachrücker in die VollversammlungDie Vollversammlung der IHK Erfurt hat inihrer Sitzung am 16. Mai 2017 festgestellt,dass die Voraussetzungen der Wählbarkeitzur Vollversammlung des Mitglieds Gerd

Knab, IHU Gesellschaft für Ingenieur-, Hydro-und Umweltgeologie mbH, nicht mehr vor-liegen. Somit endet gemäß § 6 Abs. 2 derWahlordnung der IHK Erfurt vom 2. Dezem-

ber 2009, zuletzt geändert durch Beschlussder Vollversammlung vom 21. April 2016,seine Mitgliedschaft in der Vollversammlungvor Ablauf der Amtszeit.

Gemäß § 2 Abs. 1 der Wahlordnung rückt indie Vollversammlung nach:

Kurt Vollmerhausengeb. am 26.10.1960

GeschäftsführerFIB Team für Fortbildung Information und Beratung GmbHHerreder Str. 2a99734 Nordhausen.

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Wirtschaftsmagazin 6/2017

Ausfertigung

Änderung des GebührentarifsDie Vollversammlung der IHK Erfurt hat gemäß § 3 Abs. 6 und 7 und§ 4 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechtsder Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl.I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbauverzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht desBundes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626), in ihrer Sitzung am 16. Mai 2017 folgende Änderungen des Gebührentarifs (Anlage zu § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der IHK Erfurt) vom 12. Dezember2007, zuletzt geändert am 13. Dezember 2016, beschlossen:

1. Ziffer II. (Anträge auf öffentliche Bestellung und Vereidigung)wird wie folgt geändert:

Ziffer 4. wird wie folgt gefasst:

4. Erweiterung auf zusätzliche Sachgebiete | 50 Prozent der unterII.1.1., II.1.3., II.2., II.3. bezeichneten Gebühren

Nach Ziffer 4. wird folgende Ziffer 5. eingefügt:

5. Erneute öffentliche Bestellung und Vereidigung zu II.1.1., II.1.3.,II.2., II.3., II..4. | 50 Prozent der unter II.1.1., II.1.3., II.2., II.3., II.4. be-zeichneten Gebühren

2. Ziffer III. (Berufsausbildung und Berufliche Umschulung) wirdwie folgt geändert:

Nach Ziffer 9. wird folgende Ziffer 10. eingefügt:

10. Bestätigung von Qualifizierungsbausteinen nach § 69 BBiG 60

3. Ziffer IV. (Weiterbildungsprüfungen) wird wie folgt gefasst:

1. Geprüfter Betriebswirt/Geprüfter Technischer Betriebswirt 670

2. Geprüfter Fachkaufmann oder Geprüfter Fachwirt 540

2.1. Prüfungen in weiteren Spezialisierungsrichtungen jeweils 160

3. Informations- und Telekommunikationstechnik

3.1. IT-Operative Professionals 660

3.2. IT-Strategische Professionals 650

4. Schreibtechnische Prüfungen 85

5. Fremdsprachen und sonstige kaufmännische Weiterbildungsprüfungen 400

5.1. Geprüfter Pharmareferent 275

6. Industriemeister und Fachmeister

6.1. Geprüfter Küchenmeister 855

6.2. Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik 720

6.3. Geprüfter Meister im Kraftverkehr 590

6.4. Geprüfter Netzmonteur 345

6.5. Sonstige Geprüfte Industriemeister und Fachmeister 500

7. Sonstige Weiterbildungsprüfungen

7.1. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft 280

7.2. Geprüfter Baumaschinenführer 295

7.3. Geprüfter Diätkoch 640

8. Prüfung Zusatzqualifikationen 230

9. Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (nach AEVO) 220

10. Wiederholungsprüfung und Befreiung von einzelnen Prüfungsbe-standteilen nach § 56 Abs. 2 BBiG

10.1. teilweise Wiederholung oder teilweise Ablegung eines Prüfung-steils oder einer Prüfung | 50 Prozent der jeweiligen Gebühr

10.2. vollständige Wiederholung eines Prüfungsteils oder einer Prü-fung | 100 Prozent der jeweiligen Gebühr

11. Befreiungsverfahren von einer Prüfung nach der AEVO 50

12. Berufsspezifische Prüfungsaufwendungen werden zusätzlich zuden genannten Gebühren auf den Prüfungsteilnehmer umgelegt.

13. Besteht die Prüfung aus Prüfungsteilen, für die ein gesonderterBescheid erstellt wird, ist eine Splittung der Gebühr entsprechendder Anzahl der Prüfungsteile möglich.

14. Erfolgt ein Rücktritt von der Prüfung nach der Anmeldung, wirdeine Gebühr von 20 Prozent der jeweiligen Prüfungsgebühr erhoben.Bei einem Rücktritt ohne wichtigen Grund nach Prüfungsbeginn oderNichtteilnahme an der Prüfung werden 100 Prozent der Gebühr fäl-lig.

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Bekanntmachungen

Die Gebühr für die jeweilige Prüfung oder den Prüfungsteil wird nachder Anmeldung fällig.

4. Ziffer IX. (Fach- und Sachkundeprüfungen und sonstige Nach-weise im Gewerberecht) wird wie folgt geändert:

Ziffern 2.1. und 2.2. werden wie folgt gefasst:

2.1. Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe 180

2.2. Wiederholung der mündlichen Prüfung 140

Ziffern 6.1. – 6.3. werden wie folgt gefasst:

6.1. Beschleunigte GrundqualifikationRegelprüfung 145Prüfung für Quereinsteiger 140Prüfung für Umsteiger 135

6.2. Grundqualifikation – TheorieprüfungRegelprüfung 225Prüfung für Quereinsteiger 200Prüfung für Umsteiger 170

6.3. Grundqualifikation – Praktische PrüfungRegelprüfung 960Prüfung für Quereinsteiger 960Prüfung für Umsteiger 770

5. Ziffer X. (Versicherungsvermittler/Versicherungsberater) wird wie folgt geändert:

Ziffer 1.1. wird wie folgt gefasst:

1.1. Erlaubnis zur Gewerbeausübung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater 219

Ziffern 1.3., 1.4. und 2. werden wie folgt gefasst:

1.3. Befreiung von der Erlaubnispflicht für Gewerbetreibende, dieVersicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeitgelieferten Waren oder Dienstleistungen vermitteln 146

1.4. Statuswechsel (bei bestehender Erlaubnis) zwischen Versiche-rungsmakler/ Ungebundener Versicherungsvermittler/Versicherungs-berater 49

2. Eintragung ins Vermittlerregister 45

Ziffern 4. – 7. werden wie folgt gefasst:

4. Anordnung einer Prüfung aus besonderem Anlass 231

5. Versagung einer Erlaubnis 250

6. Ergänzung im Vermittlerregister über die Tätigkeit in anderen Staaten (je Land) 22

7. Rücknahme und Widerruf einer Erlaubnis 292

6. Ziffer XII. (Finanzanlagenvermittler) wird wie folgt geändert:

Ziffern 1.1. – 1.7. werden wie folgt gefasst:

1.1. Vollständige Prüfung in 3 Kategorien (schriftlich und praktisch) 300

1.2. Vollständige Prüfung in 2 Kategorien (schriftlich und praktisch) 290

1.3. Vollständige Prüfung in 1 Kategorie (schriftlich und praktisch) 280

1.4. Teilprüfung in 3 Kategorien (schriftlich) 230

1.5. Teilprüfung in 2 Kategorien (schriftlich) 220

1.6. Teilprüfung in 1 Kategorie (schriftlich) 210

1.7. Teilprüfung (praktisch) 170

Ziffern 2.1. und 2.2. werden wie folgt gefasst:

2.1. Eintragung in das Vermittlerregister gemäß § 34f Abs. 5 GewO 81

2.2. Eintragung von Arbeitnehmern in das Vermittlerregister (je Meldung, unabhängig von der Anzahl der gemeldeten Arbeitnehmer) gemäß § 34f Abs. 6 GewO 30

7. Ziffer XIII. (Honorar-Finanzanlagenberater) wird wie folgt gefasst:

1. Eintragungen in das Vermittlerregister

1.1. Eintragung in das Vermittlerregister gemäß § 34h Abs. 1 Satz 4 GewO i. V. m. § 34f Abs. 5 GewO 81

1.2. Eintragung von Arbeitnehmern in das Vermittlerregister (je Meldung, unabhängig von der Anzahl der gemeldeten Arbeitnehmer) gemäß § 34h Abs. 1 Satz 4 GewO i.V.m. § 34f Abs. 6 GewO 30

8. Ziffer XIV. (Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immo-biliardarlehensberater) wird wie folgt geändert:

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Wirtschaftsmagazin 6/2017

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Ziffer 2.1. wird wie folgt gefasst:

2.1. Eintragung in das Vermittlerregister gemäß § 34i Abs. 8 Nr. 1 GewO 81

9. Nach Ziffer XV. (Mahn- und Beitreibungsgebühren) wird folgende Ziffer XVI. eingefügt:

XVI. Eintragung in das amtliche Verzeichnis nach § 48 Abs. 8 VgV 62

InkrafttretenDie Änderungen des Gebührentarifs im Bereich der Weiterbildungs-prüfungen sowie der Fach- und Sachkundeprüfungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Die weiteren Änderungen treten mit ihrerBekanntmachung im Mitteilungsblatt „Industrie- und HandelskammerErfurt – Wirtschaftsmagazin“ in Kraft.

Erfurt, 16. Mai 2017

gez. Dieter Bauhaus gez. Prof. Gerald GrusserPräsident Hauptgeschäftsführer

Die Genehmigung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wis-senschaft und Digitale Gesellschaft ist am 26. Mai 2017 unter demAktenzeichen 3404/4-4-77 erteilt worden.

Die vorstehende Änderung des Gebührentarifs wird hiermit ausgefer-tigt und im Mitteilungsblatt „Industrie- und Handelskammer Erfurt –Wirtschaftsmagazin“ veröffentlicht.

Erfurt, 30. Mai 2017

gez. Dieter Bauhaus gez. Prof. Gerald GrusserPräsident Hauptgeschäftsführer

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IMPRESSUMIndustrie- und Handelskammer Erfurt – Wirtschaftsmagazin

27. Jahrgang Nr. 6/2017

Herausgeber: Industrie- und Handelskammer ErfurtArnstädter Str. 34, 99096 ErfurtTel. 0361 3484-0, Fax 3485-950

Verantwortlicher Redakteur:Katharina Reinhardt, Tel. 0361 3484-262

Redaktion & Layout:Kathy Heiden, Tel. 0361 3484-268

Redaktion: Dr. Cornelia Haase-Lerch, Cecilia Michel,Thomas Fahlbusch, Steffen Schulze

Anzeigen und Verlag: Prüfer Medienmarketing, Endriß & Rosenberger GmbHSchlösserstr. 39, 99084 ErfurtTel. 0361 56681-94, Fax 0361 56681-96Anzeigenverwaltung: Gudrun WenskeAnzeigenleiter: Wolfrüdiger Endriß

Zur Zeit gilt die AnzeigenpreislisteNr. 25 vom Januar 2017.

Druck, Verarbeitung: Druckhaus Gera GmbH, Jacob-A.-Morand-Str. 16, 07552 Gera, Tel. 0365 73752-0, Fax 0365 7106520

Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt imRahmen der grundsätzlichen Beitrags-pflicht als Mitglied der IHK.

Mit Namen gekennzeichnete Beiträge gebendie Meinung des Verfassers, aber nicht un-bedingt die Ansicht der IHK wieder. Nach-druck nur mit Genehmigung und Quellen-angabe. Fotomechanische Wiedergabe für

den innerbetrieblichen Bedarf gestattet.Die Zeitschrift wird IHK-Zugehörigen im Rah-men ihrer Mitgliedschaft kostenfrei geliefert.

---------------------------------------ANFRAGEN

Sie interessieren sich für ein Inserat? Dannsenden Sie bitte Ihre Anfrage an dieIHK Erfurt | Arnstädter Str. 34 | 99096 Erfurtzu Händen des betreffenden Mitarbeiters.Dabei sollte Ihre Zuschrift immer die or-dentliche Briefform aufweisen. Wir leitendiese umgehend dem Inserenten zu. Aus-künfte werden zu den Anzeigen nicht er-teilt.

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